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Technisches Gebiet
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Die
Erfindung betrifft allgemein Spulen medizinischer Vorrichtungen,
die für
vielfältige
Anwendungen von Nutzen sind, z. B. Katheter, Führungsdrähte u. ä.
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Hintergrund
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Entwickelt
wurden vielfältige
medizinische Vorrichtungen, z. B. Katheter und Führungsdrähte. Medizinische Vorrichtungen
wie z. B. Führungsdrähte können im
Zusammenhang mit solchen Vorrichtungen wie z. B. Kathetern verwendet
werden, um die Navigation durch die Anatomie eines Patienten zu
erleichtern. Da die Anatomie eines Patienten eventuell sehr windungsreich
ist, kann es erwünscht
sein, spezielle Leistungsmerkmale in einer länglichen medizinischen Vorrichtung
zu haben. Bekannt ist eine Anzahl unterschiedlicher Strukturen und
Anordnungen für
solche längliche
medizinische Vorrichtungen wie z. B. Führungsdrähte, die jeweils bestimmte
Vor- und Nachteile haben. Gleichwohl besteht nach wie vor Bedarf
an alternativen Strukturen und Anordnungen.
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Die
EP-A-1208868 beschreibt
eine intrakorporale medizinische Vorrichtung mit einer schraubenförmig gewickelten
Spule und einer um einen Abschnitt der Spulenlänge angeordneten Hülle.
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Zusammenfassung einiger Ausführungsformen
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Die
Erfindung stellt mehrere alternative Gestaltungen, Materialien und
Verfahren zur Herstellung alternativer Strukturen und Anordnungen
für medizinische
Vorrichtungen bereit.
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Somit
läßt sich
eine exemplarische Ausführungsform
der Erfindung in einer intrakorporalen Vorrichtung finden, die aufweist:
eine schraubenförmig gewickelte
Spule mit mehreren Windungen, die eine Spulenlänge bilden, und eine thermoplastische
Polymerhülle,
die um einen Abschnitt der Spulenlänge um den Umfang angeordnet
ist. Mehrere einzelne Befestigungspunkte, die entlang der Spulenlänge angeordnet
sind, befestigen jeweils die thermoplastische Polymerhülle an zwei
oder mehr Spulenwindungen.
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Eine
weitere exemplarische Ausführungsform
der Erfindung läßt sich
in einer intrakorporalen Vorrichtung finden, die aufweist: eine
schraubenförmig
gewickelte Spule mit mehreren Windungen, die einen Außenumfang
haben und eine Spulenlänge
bilden, und eine thermoplastische Polymerhülle, die um einen Abschnitt
der Spulenlänge
um den Umfang angeordnet ist. Mehrere einzelne Befestigungspunkte sind
nur auf einem Abschnitt des Außenumfangs
und entlang der Spulenlänge
angeordnet. Jeder einzelne Befestigungspunkt befestigt die thermoplastische Polymerhülle an zwei
oder mehr Spulenwindungen.
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Eine
weitere exemplarische Ausführungsform
der Erfindung läßt sich
in einer medizinischen Vorrichtung finden, die aufweist: einen länglichen Schaft,
eine schraubenförmig
gewickelte Spule mit mehreren Windungen, die eine Spulenlänge bilden, die
um einen Abschnitt des länglichen
Schafts angeordnet ist, und eine thermoplastische Polymerhülle, die
um einen Abschnitt der Spulenlänge
um den Umfang angeordnet ist. Mehrere einzelne Befestigungspunkte
sind entlang der Spulenlänge
angeordnet. Jeder einzelne Befestigungspunkt befestigt die thermoplastische
Polymerhülle
an zwei oder mehr Spulenwindungen.
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Eine
weitere exemplarische Ausführungsform
der Erfindung läßt sich
in einem Führungsdraht finden,
der aufweist: einen länglichen
Schaft mit einem proximalen Ende und einem gegenüberliegenden distalen Ende,
eine schraubenförmig
gewickelte Spule mit mehreren Windungen, die eine Spulenlänge bilden,
die um einen Abschnitt des distalen Endes angeordnet ist, und eine
thermoplastische Polymerhülle,
die um einen Abschnitt der Spulenlänge um den Umfang angeordnet
ist. Mehrere einzelne Befestigungspunkte sind entlang der Spulenlänge angeordnet.
Jeder einzelne Befestigungspunkt befestigt die thermoplastische
Polymerhülle
an zwei oder mehr Spulenwindungen.
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Eine
weitere exemplarische Ausführungsform
der Erfindung läßt sich
in einem Verfahren zur Herstellung einer intrakorporalen Vorrichtung
finden, das die folgenden Schritte aufweist: Anordnen einer thermoplastischen
Polymerhülle,
die um einen Abschnitt einer schraubenförmig gewickelten Spule mit mehreren
Windungen um den Umfang angeordnet ist, die eine Spulenlänge bilden,
und Bilden mehrerer einzelner Befestigungspunkte entlang der Spulenlänge. Jeder
einzelne Befestigungspunkt befestigt die thermoplastische Polymerhülle an zwei
oder mehr Spulenwindungen.
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Die
vorstehende Zusammenfassung einiger Ausführungsformen soll nicht jede
offenbarte Ausführungsform
oder jede Realisierung der Erfindung beschreiben. Die Zeichnungen
und die nähere
Beschreibung, die folgen, stellen diese Ausführungsformen exemplarisch näher dar.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden näheren Beschreibung verschiedener
Ausführungsformen
der Erfindung im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen vollständiger verständlich.
Es zeigen:
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1 eine
Querschnittansicht einer Führungsdrahtspule
mit mehreren Verbindungselementen und einer thermoplastischen Hülle, die
an der Spule mit mehreren einzelnen Befestigungspunkten befestigt
ist, die entlang der Spulenlänge
angeordnet sind;
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2 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Spule und einer thermoplastischen
Hülle, die
an der Spule mit mehreren einzelnen Befestigungspunkten befestigt
ist, die entlang der Spulenlänge
angeordnet sind; und
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3 eine
Querschnittansicht eines alternativen Führungsdrahts mit einer erfindungsgemäßen Spule
und einer thermoplastischen Hülle,
die an der Spule mit mehreren einzelnen Befestigungspunkten befestigt
ist, die entlang der Spulenlänge
angeordnet sind.
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Während die
Erfindung für
verschiedene Abwandlungen und alternative Formen geeignet ist, sind
spezifische Einzelheiten in den Zeichnungen exemplarisch dargestellt
und werden näher
beschrieben. Allerdings sollte deutlich sein, daß die Erfindung nicht auf die
speziellen beschriebenen Ausführungsformen
zu beschränken
ist. Dagegen sollen alle Abwandlungen, Äquivalente und Alternativen
erfaßt sein,
die in den Schutzumfang der Erfindung gemäß der Festlegung durch die
beigefügten
Ansprüche
fallen.
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Nähere
Beschreibung einiger Ausführungsformen
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Für die im
folgenden definierten Begriffe gelten die nachstehend aufgeführten Begriffsbestimmungen,
sofern nicht eine andere Definition in den Ansprüchen oder anderswo in dieser
Beschreibung angegeben ist.
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Unter
dem Begriff "Polymer" ist zu verstehen, daß dazu gehören: Polymere,
Copolymere (z. B. Polymere, die mit Hilfe von zwei oder mehr unterschiedlichen
Monomeren gebildet sind), Oligomere und deren Kombinationen sowie
Polymere, Oligomere oder Copolymere, die z. B. durch Koextrusion
oder Reaktion, u. a. Umesterung, in einer Mischung hergestellt werden
können.
Sofern nichts anderes angegeben ist, gehören sowohl Block- als auch
statistische Copolymere dazu.
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Für die folgende
Beschreibung sollten die Zeichnungen zugrunde gelegt werden, in
denen gleiche Bezugszeichen durchweg gleiche Elemente in den mehreren
Ansichten bezeichnen.
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Die
Zeichnungen, die nicht unbedingt maßstäblich sind, zeigen veranschaulichende
Ausführungsformen
der beanspruchten Erfindung.
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Obwohl
sie z. B. mit spezifischem Bezug auf Führungsdrähte in den hierin beschriebenen
speziellen Ausführungsformen
diskutiert wird, kann die Erfindung auf vielfältige medizinische Vorrichtungen anwendbar
sein, die geeignet sind, durch eine Öffnung oder ein Lumen in die
Anatomie eines Patienten vorgeschoben zu werden. Beispielsweise
kann die Erfindung auf Fixed-Wire-Vorrichtungen, Katheter (z. B.
Ballon-, Stentsetzungskatheter usw.), Antriebswellen für Drehvorrichtungen,
z. B. Atherektomiekatheter und IVUS-Katheter, endoskopische Vorrichtungen,
laparoskopische Vorrichtungen, Embolieschutzvorrichtungen, spinale
oder kraniale Navigationsvorrichtungen und andere derartige Vorrichtungen
anwendbar sein. Während
zusätzlich
einige Ausführungsformen
zum Gebrauch in der Gefäßarchitektur eines
Patienten geeignet oder konfiguriert sein können, können andere Ausführungsformen
zum Gebrauch in anderen anatomischen Strukturen geeignet und/oder
konfiguriert sein. Verständlich
sollte sein, daß vielfältige Materialien,
Maße und
Strukturen verwendet werden können,
um je nach den gewünschten
Kennwerten geeignete Ausführungsformen
aufzubauen. Die folgenden Beispiele für einige Ausführungsformen
sind nur exemplarisch und sollen keine Einschränkung darstellen.
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In 1 ist
eine Querschnittansicht eines Führungsdrahts 100 dargestellt,
der eine Spule 110 mit einer thermoplastischen Hülle 101 aufweist,
die an der Spule 110 mit mehreren einzelnen Befestigungspunkten 120 befestigt
ist, die entlang der Spulenlänge
L angeordnet sind. Der Führungsdraht 100 weist
einen Kern 130 auf. Der Kern kann ein proximales Teilstück 131 und
ein gegenüberliegendes
distales Teilstück 132 haben.
Das distale Teilstück 132 kann
eine Folge von sich verjüngenden
Teilstücken und
solchen mit konstantem Durchmes ser aufweisen, was 1 veranschaulicht.
Die Spule 110 kann um einen Abschnitt des Kerns angeordnet
sein, z. B. das distale Kernteilstück 132. Eine thermoplastische Polymerhülle 101 kann
um mindestens einen Abschnitt der Spulenlänge L um den Umfang angeordnet
sein. Mehrere einzelne Befestigungspunkte 120 können entlang
der Spulenlänge
L angeordnet sein. Jeder Befestigungspunkt 120 befestigt
oder fixiert einen Abschnitt der thermoplastischen Polymerhülle 101 an
zwei oder mehr Spulenwindungen 105.
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Die
Spule 110 kann aus vielfältigen Materialien hergestellt
sein, u. a. aus Metallen, Metallegierungen, Polymeren u. ä. Zu einigen
Beispielen für Material
zur Verwendung in der Spule 110 zählen ein Metall oder eine Metallegierung,
z. B. Edelstahl wie etwa Edelstahl 304V, 304L und 316L; Legierungen, u.
a. Nickel-Titan-Legierung, z. B. linearelastisches oder superelastisches
(d. h. pseudoelastisches) Nitinol; Nickel-Chrom-Legierung; Nickel-Chrom-Eisen-Legierung;
Cobaltlegierung, Wolfram oder Wolframlegierungen; MP35-N (mit einer
Zusammensetzung mit etwa 35% Ni, 35% Co, 20% Cr, 9,75% Mo, maximal
1% Fe, maximal 1% Ti, maximal 0,25% C, maximal 0,15% Mn und maximal
0,15% Si); Hastelloy; Monel 400, Inconel 625; o. ä.; oder
anderes geeignetes Material oder deren Kombinationen oder Legierungen.
Zu einigen zusätzlichen
Beispielen für geeignetes
Material zählen
ein Polymermaterial, z. B. ein Hochleistungspolymer u. ä.
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In
einigen Ausführungsformen
können
die Spule 110 oder Abschnitte davon aus einem röntgendichten
Material hergestellt oder damit beschichtet oder plattiert sein
oder dieses anderweitig aufweisen. Unter röntgendichten Materialien versteht
man Materialien, die ein relativ helles Bild auf einem Röntgenschirm
oder in einer anderen Abbildungstechnik während eines medizinischen Verfahrens
erzeugen können.
Dieses relativ helle Bild hilft dem Benutzer der medizinischen Vorrichtung 100 bei
der Bestimmung ihrer Lage. Zu einigen Beispielen für röntgendichte Materialien
können
u. a. Gold, Platin, Palladium, Tantal, Wolframlegierung, mit einem
röntgendichten
Füllstoff
beladenes Polymermaterial u. ä.
oder deren Kombinationen oder Legierungen zählen.
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Zusätzlich können die
Spule 110 oder andere Abschnitte des Führungsdrahts 100 Materialien
oder Strukturen aufweisen, um ihm einen Grad an MRI-Verträglichkeit
zu verleihen. Um z. B. die Verträglichkeit
mit Geräten
zur Kernspintomographie (MRI) zu erhöhen, kann erwünscht sein,
die Spule 110 oder andere Abschnitte des Führungsdrahts 100 auf
eine Weise herzustellen, die einen Grad an MRI-Verträglichkeit
verleiht. Beispielsweise können der
längliche
Schaft oder Kern 130, die Spule 110 oder Abschnitte
davon oder andere Abschnitte des Führungsdrahts 100 aus
einem Material hergestellt sein, das das Bild nicht wesentlich verzerrt
und keine wesentlichen Artefakte (Artefakte sind Lücken im Bild)
erzeugt. Beispielsweise können
bestimmte ferromagnetische Materialien nicht geeignet sein, da sie Artefakte
in einem MRI-Bild erzeugen können.
Der längliche
Schaft oder Kern 130, die Spule 110 oder Abschnitte
davon können
auch aus einem Material hergestellt sein, das das MRI-Gerät abbilden
kann. Zu einigen Materialien, die diese Eigenschaft aufweisen, zählen z.
B. Wolfram, Elgiloy, MP35N, Nitinol u. ä. sowie andere oder deren Kombinationen
oder Legierungen.
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In
einigen Ausführungsformen
kann die Spule 110 aus einem Material hergestellt sein,
das mit dem Kerndraht 130 und der distalen Spitze 140 verträglich ist.
Das spezielle verwendete Material läßt sich teilweise aufgrund
der gewünschten
Flexibilitätsanforderungen
oder anderer gewünschter
Kennwerte auswählen.
In einigen speziellen Ausführungsformen kann
die Spule 110 aus einer superelastischen oder linearelastischen
Nickel-Titan-Legierung hergestellt sein, z. B. aus linearelastischem
oder superelastischem Nitinol.
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Geprägt wurde
das Wort Nitinol von einer Gruppe von Wissenschaftlern am United
States Naval Ordinance Laboratory (NOL), die als erste das Formgedächtnisverhalten
dieses Materials beobachteten. Das Wort Nitinol ist ein Akronym
aus dem chemischen Symbol für
Nickel (Ni), dem chemischen Symbol für Titan (Ti) und einem Kürzel zur
Kennzeichnung des Naval Ordinance Laboratory (NOL). In der Familie
handelsüblicher
Nitinollegierungen gibt es eine als "superelastisch" (d. h. pseudoelastisch) bezeichnete
Kategorie und eine als "linearelastisch" bezeichnete Kategorie.
Obwohl diese beiden Materialkategorien chemisch ähnlich sind, zeigen sie jeweils
deutlich abgegrenzte und nützliche
mechanische Eigenschaften. Zum Einsatz kann superelastisches und/oder
linearelastisches Nitinol kommen.
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Ein
Beispiel für
eine geeignete Nickel-Titan-Legierung, die linearelastische Eigenschaften zeigen
kann, ist FHP-NT-Legierung,
die im Handel von Furukawa Techno Material Co., Kanagawa, Japan
zu beziehen ist. Zu einigen Beispielen für geeignete Nickel-Titan-Legierungen,
die linearelastische Kennwerte zeigen können, zählen die in den
US-A-5238004 und
US-A-6508803 offenbarten.
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Die
Spule 110 kann aus Rund- oder Flachband mit Maßen in Bereichen
hergestellt sein, daß die
gewünschte
Flexibilität
erreicht wird. Deutlich dürfte
auch sein, daß andere
Querschnittformen oder Formkombinationen genutzt werden können, ohne vom
Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise kann die
Querschnittform von Drähten
oder Filamenten, die zur Herstellung der Spule verwendet werden,
oval, rechtwinklig, quadratisch, dreieckig, polygonal u. ä. oder jede
geeignete Form sein. In einigen Ausführungsformen kann die Spule 110 ein
Rundband im Bereich von etwa 0,001 bis 0,015 Inch Durchmesser sein
und kann eine Länge im
Bereich von etwa 0,1 bis etwa 20 Inch haben, wobei aber auch andere
Maße erwogen
sind.
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Die
Spule 110 kann durch herkömmliche Wickeltechniken schraubenförmig gewickelt
sein. Der Abstand benachbarter Windungen der Spule 110 kann
so eng gewickelt sein, daß jede
Windung die folgende Windung berührt,
oder der Abstand kann so festgelegt sein, daß die Spule 110 offen
gewickelt ist.
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Eine
thermoplastische Polymerhülle 101 ist mindestens
um einen Abschnitt der Spule 110 um den Umfang angeordnet.
Die thermoplastische Polymerhülle 101 kann
aus jedem thermoplastischen Polymer gebildet sein. Zu einer nicht
einschränkenden Aufstellung
thermoplastischer Polymere zählen
Polyurethane, Polyamide, Polyvinylchlorid (PVC), Fluorkohlenwasserstoffe,
Polystyrol, Polypropylen, Polyethylen, Polyester- und Acrylharze.
Beim Erwärmen dieser
Materialien erweichen sie oder schmelzen und härten dann beim Abkühlen.
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Die
thermoplastische Polymerhülle 101 kann an
der Spule 110 mit mehreren einzelnen Befestigungspunkten 120 fixiert
oder befestigt sein, die entlang der Spulenlänge L angeordnet sind. Jeder
einzelne Befestigungspunkt 120 befestigt die thermoplastische
Polymerhülle 101 an
zwei oder mehr Windungen 105.
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Jeder
einzelne Befestigungspunkt 120 kann 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8,
9 oder 10 oder mehr Spulenwindungen 105 aneinander und
an der thermoplastischen Polymerhülle 101 befestigen
oder sie damit verbinden. Vorhanden sein können 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 25, 30, 35, 40 oder
mehr einzelne Befestigungspunkte 120, die entlang der Spulenlänge L in
einem gleichmäßigen oder ungleichmäßigen Muster
angeordnet sind. In einigen Ausführungsformen
kann jeder einzelne Befestigungspunkt 120 nur dazu dienen,
Spulenwindungen 105 mit der thermoplastischen Polymerhülle 101 zu verbinden.
Die Länge
und Breite der Befestigungspunkte kann je nach den gewünschten
Kennwerten der Vorrichtung variieren. Beispielsweise kann in einigen
Ausführungsformen
jeder einzelne Befestigungspunkt 120 eine Länge im Bereich
von etwa 0,1 bis etwa 0,3 mm und eine Breite im Bereich von etwa 0,1
bis etwa 0,5 mm haben. Die einzelnen Befestigungspunkte 120 können einzelne
Elemente sein, die zu den Spulenwindungen 105 gemäß 2 senkrecht
ausgerichtet sind. Gebildet sind die einzelnen Befestigungspunkte 120 aus
der thermoplastischen Polymerhülle 101.
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Die
Spulenwindungen 105 legen einen Außenumfang 150 fest.
Die einzelnen Befestigungspunkte 120 können um den Außenumfang 150 so
angeordnet sein, daß nur
ein Abschnitt des Außenumfangs 150 von
einzelnen Befestigungspunkte 120 bedeckt ist. Jeder einzelne
Befestigungspunkt 120 kann nur auf einem Abschnitt des
Gesamtaußenumfangs 150 jeder
Windung 105 angeordnet sein, z. B. in einigen Ausführungsformen
auf weniger als 1/10 des Gesamtaußenumfangs 150 jeder
Windung 105. Anders gesagt erstreckt sich mindestens in
einigen Ausführungsformen
jeder einzelne Befestigungspunkt 120 nicht um den Außenumfang 150 der
Spule 110, sondern befestigt oder verbindet 2 oder mehr
Spulenwindungen nur entlang einem Abschnitt des Außenumfangs 150 der
Spule 110. Somit schafft jeder einzelne Befestigungspunkt 120 eine
Verbindung zwischen der thermoplastischen Polymerhülle und
Spulenwindungen, an denen er angebracht ist, und eine Verbindung
zwischen den Spulenwindungen, an denen er angebracht ist.
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Die
einzelnen Befestigungspunkte 120 können auf jede geeignete Weise
gebildet werden, u. a. zum Beispiel durch die selektive Erwärmung der
thermoplastischen Polymerhülle 101 an
der gewünschten
Stelle für
jeden einzelnen Befestigungspunkt 120. Einzelne Teilstücke oder
Abschnitte des thermoplastischen Polymers können erwärmt werden, bis sie schmelzen
oder wieder fließen,
wodurch Abschnitte des thermoplastischen Polymers in und/oder um
eine angrenzende Spulenoberfläche
fließen
können.
Diese Abschnitte des thermoplastischen Polymers können dann
abgekühlt
und/oder um eine angrenzende Spulenoberfläche fixierend gehärtet werden.
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Deutlich
sollte sein, daß verschiedene
Erwärmungsverfahren
genutzt werden können,
ohne vom Schutzumfang der Erfindung gemäß der Festlegung durch die
beigefügten
Ansprüche
abzuweichen. Vielfältige
Wärmequellen
können
zum Einsatz kommen, um das thermoplastische Polymer zu schmelzen.
Zu einigen Beispielen für
geeignete Erwärmungsverfahren
oder -quellen können
Schweißverfahren
oder -wärmequellen
gehören,
z. B. Laserschweißverfahren
oder -wärmequellen, WIG-Schweißverfahren
oder -wärmequellen,
Mikroplasmaschweißverfahren
oder -wärmequellen,
Elektronenstrahlverfahren oder -wärmequellen sowie Reibungs-
oder Schwungradreibschweißverfahren oder
-wärmequellen,
Lötverfahren
oder -wärmequellen
u. ä. Beim
Gebrauch solcher Verfahren kann das thermoplastische Polymer in
den gewünschten
Mustern erwärmt
werden, um die einzelnen Befestigungspunkte zu erzeugen.
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In
Laserschweiß-
oder Laserdiodenverfahren oder -wärmequellen wird ein Lichtstrahl
verwendet, um die notwendige Wärme
zuzuführen.
Laserwärmequellen
können
in einigen Ausführungsformen von
Nutzen sein, da der Einsatz einer Laserlichtwärmequelle in einigen Fällen für höchste Genauigkeit sorgen
kann.
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Die
einzelnen Befestigungspunkte 120 der thermoplastischen
Polymerhülle 101 können für verstärkte Drehmomentübertragung
entlang der Spulenlänge
L und verstärkte
Schubfähigkeit
sorgen, während
immer noch die Flexibilität
vorgesehen ist, die eine Spule 110 bietet. Zumindest teilweise
ist dies Folge der gegenseitigen Verbindung mehrerer Spulenwindungen
an jedem einzelnen Befestigungspunkt. Der Grad der verstärkten Drehmomentübertragung
und/oder Schubfähigkeit
hängt mindestens teilweise
von der Anzahl einzelner Befestigungspunkte 120 entlang
der Länge
der Spule und der Größe jedes
einzelnen Befestigungspunkts 120 ab (d. h. von der Anzahl
von Spulenwindungen, die durch jeden Befestigungspunkt 120 verbunden
sind). Dem Fachmann und anderen wird deutlich sein, daß als allgemeine
Aussage größere verstärkte Drehmomentübertragung
und/oder Schubfähigkeit
erreicht werden können,
indem eine größere Anzahl
einzelner Befestigungspunkte 120 entlang der Spulenlänge verwendet
wird und/oder indem die Anzahl von Spulenwindungen 105 erhöht wird,
die durch jeden einzelnen Befestigungspunkt 120 verbunden
sind. Die Anzahl und Größe der einzelnen
Befestigungspunkte 120 kann variiert sein, um die gewünschten
Kennwerte zu erhalten.
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Die
thermoplastische Polymerhülle 101 mit den
einzelnen Befestigungspunkten 120 kann auf der Spule 110 vor
dem Anbringen der Spule 110 an anderen Strukturen einer
Vorrichtung, z. B. eines Führungsdrahts,
erzeugt oder angeordnet werden, oder sie kann in einigen Ausführungsformen
auf der Spule 110 nach Anbringen der Spule 110 an
anderen Strukturen der Vorrichtung, z. B. dem Kern oder Schaft 130 oder
der distalen Spitze 140 eines Führungsdrahts 100,
erzeugt oder angeordnet werden.
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Eine
solche Spule 110, die die Polymerummantelung 101 mit
einzelnen Befestigungspunkten 120 gemäß der vorstehenden Diskussion
aufweist, kann in vielfältige
medizinische Vorrichtungen eingebaut sein. Beispielsweise kann gemäß 1 die Spule 110 in
einen Führungsdraht 100 eingebaut sein,
der einen länglichen
Schaft oder Kern 130 aufweisen kann. Die Spule 110 kann
auf einem Abschnitt des länglichen
Schafts 130 angeordnet sein, z. B. am distalen Ende 132.
Gleichwohl sollte deutlich sein, daß eine solche Spule 110,
die die Polymerummantelung 101 mit einzelnen Befestigungspunkten 120 aufweist,
in vielfältige
medizinische Vorrichtungen eingebaut sein kann.
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Mit
Bezug auf die Ausführungsform
gemäß 1 kann
der längliche
Schaft oder Kern 130 einen vollen Querschnitt oder einen
hohlen Querschnitt haben. In anderen Ausführungsformen kann der längliche
Schaft oder Kern 130 eine Kombination aus Gebieten mit
vollen Querschnitten und hohlen Querschnitten aufweisen. Außerdem kann
der längliche Schaft
oder Kern 130 aus Runddraht, Flachband oder anderen derartigen
Strukturen mit verschiedenen Querschnittgeometrien hergestellt sein.
Die Querschnittgeometrien entlang der Länge des länglichen Schafts oder Kerns 130 können auch
konstant sein oder können
variieren. Zum Beispiel zeigt 1 den länglichen
Schaft oder Kern 130 mit einer allgemein runden Querschnittform.
Deutlich ist, daß andere
Querschnittformen oder Formkombinationen genutzt werden können, ohne
vom Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise kann
die Querschnittform des länglichen
Schafts oder Kerns 130 oval, rechtwinklig, quadratisch,
polygonal u. ä. oder
jede geeignete Form sein.
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In
einigen Ausführungsformen
kann der längliche
Schaft oder Kern 130 aus jedem geeigneten Metall-, Polymer-
oder Verbundmaterial hergestellt sein. In einigen Ausführungsformen
kann der längliche
Schaft oder Kern 130 teilweise oder insgesamt aus einem
Metall oder einer Metallegierung hergestellt sein, z. B. aus Edelstahl
wie etwa Edelstahl 304V, 304L und 316L; aus Legierungen, u. a. Nickel-Titan-Legierung,
z. B. linearelastisches oder superelastisches (d. h. pseudoelastisches)
Nitinol; Nickel-Chrom-Legierung; Nickel-Chrom-Eisen-Legierung; Cobaltlegierung, Wolfram
oder Wolframlegierungen; MP35-N (mit einer Zusammensetzung mit etwa
35% Ni, 35% Co, 20% Cr, 9,75% Mo, maximal 1% Fe, maximal 1% Ti,
maximal 0,25% C, maximal 0,15% Mn und maximal 0,15% Si); Hastelloy;
Monel 400, Inconel 625; o. ä.;
oder aus anderem geeignetem Material oder deren Kombinationen oder
Legierungen. Das spezielle verwendete Material läßt sich teilweise aufgrund
der gewünschten
Flexibilitätsanforderungen
oder anderer gewünschter
Kennwerte des länglichen
Schafts oder Kerns 130 auswählen. In einigen speziellen
Ausführungsformen
kann der längliche
Schaft oder Kern 130 aus einer superelastischen oder linearelastischen
Nickel-Titan-Legierung hergestellt sein, z. B. aus linearelastischem
oder superelastischem Nitinol, beispielsweise den zuvor für die Spule 110 diskutierten.
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Der
gesamte längliche
Schaft oder Kern 130 kann aus demselben Material hergestellt
sein oder kann in einigen Ausführungsformen
Abschnitte oder Teilstücke
aufweisen, die aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind.
In einigen Ausführungsformen
kann das zum Aufbau unterschiedlicher Abschnitte des Kerndrahts 130 verwendete
Material so ausgewählt
sein, daß unterschiedlichen
Abschnitten des Drahts variierende Flexibilitäts- und Steifigkeitskennwerte
verliehen sind. Zum Beispiel können
ein proximaler Abschnitt 131 und ein distaler Abschnitt 132 aus
unterschiedlichen Materialien (d. h. Materialien mit unterschiedlichen
Elastizitätsmodulen)
hergestellt sein, was zu einer Flexibilitätsdifferenz führt. In
einigen Ausführungsformen
kann das zum Aufbau des proximalen Abschnitts 131 verwendete
Material zwecks Schubfähigkeit
und Drehmomentübertragbarkeit
relativ steif sein, und das zum Aufbau des distalen Abschnitts 132 verwendete
Material kann zur besseren Nachführbarkeit
und Lenkbarkeit vergleichsweise relativ flexibel sein. Beispielsweise kann
der proximale Abschnitt 131 z. B. aus gerichtetem Edelstahldraht
304v gebildet sein, und der distale Abschnitt 132 kann
z. B. aus einem gerichteten superelastischen oder linearelastischen
Legierungs-(z. B. Nickel-Titan-)Draht hergestellt sein.
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In
Ausführungsformen,
in denen unterschiedliche Abschnitte des länglichen Schafts oder Kerns 130 aus
unterschiedlichem Material hergestellt sind, können die unterschiedlichen
Abschnitte mit Hilfe von beliebigen geeigneten Verbindungstechniken
verbunden sein. Beispielsweise können
die unterschiedlichen Abschnitte des länglichen Schafts oder Kerns 130 mit
Hilfe von Schweißen,
Löten,
Hartlöten,
Kleber o. ä.
oder deren Kombinationen verbunden sein. Zusätzlich können einige Ausführungsformen
einen oder mehrere mechanische Verbinder oder Verbinderanordnungen
aufweisen, um die unterschiedlichen Abschnitte des länglichen
Schafts oder Kerns 130 zu verbinden, die aus unterschiedlichen
Materialien hergestellt sind. Der Verbinder kann jede Struktur aufweisen,
die zum Verbinden von Abschnitten eines länglichen Schafts oder Kerns 130 allgemein
geeignet ist. Zu einem Beispiel für eine geeignete Struktur zählt eine
solche Struktur wie ein Hypotube-Rohr oder ein Wendeldraht mit einem
geeignet bemessenen Innendurchmesser, um unterschiedliche Abschnitte
des länglichen
Schafts oder Kerns 130 aufzunehmen und zu verbinden. Einige Verfahren
und Strukturen, die zum gegenseitigen Verbinden unterschiedlicher
Schaftteilstücke
verwendet werden können,
sind in den US-Patentanmeldungen Nr. 09/972276 und 10/086992 offenbart.
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In
mindestens einigen Ausführungsformen können der
längliche
Schaft oder Kern 130, die Spule 110 oder andere
Strukturen, die zur medizinischen Vorrichtung 100 gehören, abschnittsweise
oder insgesamt mit einem strahlendichten Material dotiert, beschichtet
oder plattiert, daraus hergestellt sein oder dieses anderweitig
aufweisen. Zusätzlich
kann in einigen Ausführungsformen
der medizinischen Vorrichtung 100 ein Grad an MRI-Verträglichkeit
wie zuvor diskutiert verliehen sein.
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Der
längliche
Schaft oder Kern 130 kann eine oder mehrere Verjüngungen
oder verjüngte
Bereiche aufweisen. Die verjüngten
Bereiche können geradlinig
verjüngt,
krummlinig verjüngt,
gleichmäßig verjüngt, ungleichmäßig verjüngt oder
stufenweise verjüngt
sein. Der Winkel aller derartigen Verjüngungen kann je nach den gewünschten
Flexibilitätskennwerten
variieren. Die Länge
der Verjüngung
kann so ausgewählt
sein, daß man
einen allmählicheren
(größere Länge) oder
weniger allmählichen
(kürzere
Länge)
Steifigkeitsübergang
erhält.
Deutlich ist, daß im wesentlichen
jeder Abschnitt des länglichen
Schafts oder Kerns 130 verjüngt sein kann und die Verjüngung in
proximaler oder distaler Richtung verlaufen kann.
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Die
Anzahl, Anordnung, Größe und Länge der
Abschnitte mit sich verjüngendem
und konstantem Durchmesser kann variiert sein, um die gewünschten
Kennwerte zu erreichen, z. B. Flexibilitäts- und Drehmomentübertragungskennwerte.
In einigen anderen Ausführungsformen
kann ein Führungsdrahtkerndraht 130 ein
Profil haben, bei dem der Kerndraht eine größere Anzahl von Teilstücken mit
konstantem Durchmesser hat, die durch eine größere Anzahl von verjüngten Teilstücken getrennt sind.
In einigen Ausführungsformen
kann ein Führungsdrahtkerndraht 130 weniger
oder überhaupt keine
Verjüngungen
haben. Die Verjüngungen
können
der Darstellung von 1 entsprechen, oder sie können länger (allmählicher)
oder kürzer
(weniger allmählich)
sein.
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Der
Führungsdraht 100 gemäß 1 weist auch
einen Draht oder ein Band 180 und eine distale Spitze 140 auf.
Ein Draht oder Band 180 kann zwischen der distalen Spitze 140 und
dem Kern 130 angeordnet sein. Der Draht oder das Band 180 kann
benachbart zum distalen Ende 132 des Kerns 130 angebracht
sein und sich zur distalen Spitze 140 distal erstrecken.
In einigen Ausführungsformen
kann der Draht oder das Band 180 eine gefertigte oder geformte
Drahtstruktur sein, z. B. ein gewendelter oder gewickelter Draht
oder ein ebensolches Band. In der dargestellten Ausführungsform
ist das Band 180 ein allgemein gerades Band, das den Bereich 133 mit konstantem
Durchmesser überlappt
und daran an einem Befestigungspunkt 134 befestigt ist.
In einigen Ausführungsformen überlappt
das Band 180 das Teilstück 133 mit
konstantem Durchmesser mit einer Länge im Bereich von etwa 12,7
mm bis 25,4 mm (0,05 bis 1,0 Inch), aber in anderen Ausführungsformen
kann die Überlappungslänge größer oder
kleiner sein.
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Das
Band 180 kann aus jedem geeigneten Material hergestellt
und geeignet bemessen sein, um die gewünschten Kennwerte zu verleihen,
z. B. Festigkeits- und Flexibilitätskennwerte. Zu einigen Beispielen
für geeignete
Materialien gehö ren
Metalle, Metallegierungen, Polymere u. ä. In einigen Ausführungsformen
kann das Band 180 aus einem Metall oder einer Metallegierung
gebildet sein, z. B. Edelstahl, Nickel-Chrom-Legierung, Nickel-Chrom-Eisen-Legierung,
Cobaltlegierung, einer Nickel-Titan-Legierung, beispielsweise einem
gerichteten superelastischen oder linearelastischen Legierungs-(z. B.
Nickel-Titan-)Draht. Das Band 180 kann mit jeder geeigneten
Befestigungstechnik befestigt sein. Zu einigen Beispielen für Befestigungstechniken
gehören Löten, Hartlöten, Schweißen, Kleben,
Crimpen o. ä. In
einigen Ausführungsformen
kann das Band oder der Draht 180 als Formgebungsstruktur
oder als Sicherheitsstruktur fungieren.
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Die
distale Spitze 140 kann je nach den gewünschten Leistungskennwerten
aus vielfältigen
Materialien gebildet sein. In einigen Ausführungsformen kann die distale
Spitze einen atraumatischen Abschnitt am distalen Ende der Vorrichtung 100 bilden. In
einigen Ausführungsformen
kann die distale Spitze 140 aus einem solchen Material
wie einem metallischen Material gebildet sein, das sich zum schweißen, Löten oder
anderweitigen Anbringen am distalen Ende 132 des länglichen
Schafts oder Kerns 130 eignet. Zum Beispiel kann in einigen
Ausführungsformen
die distale Spitze 140 eine Lötspitze sein, die mittels Löten am distalen
Ende der Vorrichtung angeordnet ist und einen atraumatischen abgerundeten Abschnitt
bildet. In anderen Ausführungsformen
kann die distale Spitze eine vorgefertigte oder teilweise vorgefertigte
Struktur sein, die danach am distalen Ende der Vorrichtung mit geeigneten
Befestigungstechniken befestigt wird, z. B. Schweißen, Löten, Hartlöten, Crimpen,
Friktionseinpassen, Kleben, mechanisches Verriegeln u. ä. Vielfältige unterschiedliche
Verfahren, z. B. Löten,
Tiefziehen, Rollformen oder Metallpressen, Metallspritzgießen, Gießen u. ä., können zur
Bildung der distalen Spitze 140 zum Einsatz kommen.
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In
einigen Ausführungsformen
kann es nützlich,
aber nicht immer notwendig sein, die distale Spitze 140 aus
einem Material herzustellen, das mit der speziellen Fügetechnik
verträglich
ist, die zum Verbinden der Spitze 140 mit der anderen Struktur verwendet
wird. Beispielsweise kann es in einigen Ausführungsformen nützlich,
aber nicht notwendig sein, die distale Spitze 140 aus dem
gleichen Metall oder den gleichen Metallegierungen wie das distale Ende 132 des
länglichen
Schafts oder Kerns 130 herzustellen. Ist z. B. der längliche
Schaft oder Kern 130 aus Edelstahl hergestellt, kann es
nützlich
sein, die distale Spitze 140 aus Edelstahl auszubilden.
In anderen Ausführungsformen
können
sowohl die distale Spitze 140 als auch das distale Ende 132 des
länglichen
Schafts oder Kerns 130 aus der gleichen Metallegierung
hergestellt sein, z. B. aus Nitinol.
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Ein
Führungsdraht 100 gemäß einigen
Ausführungsformen
kann optional eine oder mehrere zusätzliche Beschichtungen aufweisen,
z. B. eine Beschichtung 160. Eine solche Beschichtung kann
mit dem zur Herstellung der Polymerhülle 101 verwendeten
Material identisch sein oder sich davon unterscheiden und kann auf
der gesamten Führungsdrahtanordnung 100 oder
einem Teil davon angeordnet sein. In der dargestellten Ausführungsform
erstreckt sich die Beschichtung 160 über dem proximalen Teilstück des Kerndrahts 130.
In einigen Ausführungsformen
kann die Beschichtung 160 eine hydrophile, schützende,
gleitfähige
oder andere Art von Beschichtung sein, um einen gewünschten
Zweck zu erfüllen.
Hydrophobe Beschichtungen, z. B. Fluorpolymere, sorgen für trockene
Gleitfähigkeit,
die das Handhaben des Führungsdrahts
und den Vorrichtungsaustausch verbessern kann. Gleitfähige Beschichtungen
können
die Lenkbarkeit verbessern und erhöhen die Fähigkeit zum Durchqueren von
Läsionen.
In der Technik sind geeignete gleitfähige Polymere bekannt, wozu
Beispiele für
hydrophile Polymere, z. B. Polyarylenoxide, Polyvinylpyrrolidone, Polyvinylalkoho le,
Hydroxyalkylcellulosen, Algine, Saccharide, Caprolactone u. ä. sowie
deren Mischungen und Kombinationen gehören können. Hydrophile Polymere können untereinander
oder mit formulierten Mengen wasserunlöslicher Verbindungen (u. a.
einigen Polymeren) vermischt sein, um Beschichtungen mit geeigneter
Gleitfähigkeit,
Haftung und Löslichkeit
zu ergeben. In einigen Ausführungsformen
ist der distalere Abschnitt des Führungsdrahts mit einem hydrophilen
Polymer beschichtet, und der proximalere Abschnitt 131 ist
mit einem Fluorpolymer beschichtet 160, z. B. Polytetrafluorethylen
(PTFE).
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Zur
Herstellung des Führungsdrahts 100 gemäß 1 kann
das Band darstellungsgemäß nahe dem
länglichen
Schaft oder Kern 130 positioniert und befestigt werden.
Befestigen läßt sich
das Band 180 am länglichen
Schaft oder Kern 130 auf jede geeignete Weise, u. a. beispielsweise
durch Schweißen, Löten, Hartlöten, Crimpen,
Friktionseinpassen, Kleben, mechanisches Verriegeln u. ä. Zusätzlich kann die
Spule 110 darstellungsgemäß nahe dem länglichen
Schaft oder Kern 130 positioniert werden. Befestigen läßt sich
die Spule 110 am länglichen
Schaft oder Kern 130 auf jede geeignete Weise, u. a. beispielsweise
durch Schweißen,
Löten,
Hartlöten, Crimpen,
Friktionseinpassen, Kleben, mechanisches Verriegeln u. ä. In der
dargestellten Ausführungsform kann
die Spule 110 an ihrem proximalen Ende am länglichen
Schaft oder Kern 130 an einem proximalen Befestigungspunkt 135 befestigt
sein und kann an ihrem distalen Ende am Band 180 über die
distale Spitze 140 befestigt sein. In einigen Ausführungsformen
ist die distale Spitze 140 eine Lötspitze oder eine Schweißspitze,
die mit dem Band 180 und der Spule 110 verlötet oder
verschweißt
ist, und bildet eine atraumatische Spitze. In anderen Ausführungsformen
ist die distale Spitze 140 vorgefertigt oder teilweise
vorgefertigt und mit dem Band 180 und der Spule 110 mit
einer geeigneten Befestigungstechnik verbunden.
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In
einigen Ausführungsformen
können
die Spule 110 und/oder das Band 180 mit dem länglichen Schaft
oder Kern 130 verschweißt sein, und die distale Spitze 140 kann
mit der Spule 110 und/oder dem Band 180 verschweißt sein.
Deutlich sollte sein, daß verschiedene
Schweißverfahren
genutzt werden können,
ohne vom Schutzumfang der Erfindung gemäß der Festlegung in den beigefügten Ansprüchen abzuweichen.
Allgemein bezeichnet Schweißen
ein Verfahren, bei dem zwei solche Materialien wie Metall oder Metallegierungen
durch ausreichendes Erwärmen
der beiden Materialien verbunden werden, um angrenzende Oberflächen jedes
Materials mindestens teilweise zu schmelzen. Vielfältige Wärmequellen
können
verwendet werden, um die aneinandergrenzenden Materialien zu schmelzen.
Zu Beispielen für
Schweißverfahren,
die in einigen Ausführungsformen
geeignet sein können,
gehören
Laserschweißen,
Widerstandsschweißen,
WIG-Schweißen,
Mikroplasmaschweißen,
Elektronenstrahl- sowie Reibungs- oder Schwungradreibschweißen.
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Laserschweißtechnik,
die in einigen Ausführungsformen
geeignet sein kann, ist im Handel von Unitek Miyachi, Monrovia,
California und Rofin-Sinar Incorporated, Plymouth, Michigan zu beziehen.
Widerstandsschweißtechnik,
die in einigen Ausführungsformen
nützlich
sein kann, ist im Handel von Palomar Products Incorporated, Carlsbad,
California und Polaris Electronics, Olathe, Kansas erhältlich. WIG-Schweißtechnik,
die in einigen Ausführungsformen
nützlich
sein kann, ist im Handel von Weldlogic Incorporated, Newbury Park,
California zu beziehen. Mikroplasmaschweißtechnik, die in einigen Ausführungsformen
nützlich
sein kann, ist im Handel von Process Welding Systems Incorporated,
Smyrna, Tennessee zu beziehen.
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In
einigen Ausführungsformen
kann Laser- oder Plasmaschweißen
zum Einsatz kommen, um eine oder mehrere Komponenten aus distaler
Spitze 140, Spule 110, Band 180 und/oder
länglichem Schaft
oder Kern 130 sicher aneinander zu befestigen. Allerdings
sollte klar sein, daß andere
Befestigungs techniken statt dessen oder in Kombination verwendet
werden können.
Beim Laserschweißen wird
ein Lichtstrahl verwendet, um die notwendige Wärme zuzuführen. Laserschweißen kann
in den durch die Erfindung erwogenen Verfahren von Nutzen sein,
da der Gebrauch einer Laserlichtwärmequelle für höchste Genauigkeit sorgen kann.
In einigen Ausführungsformen
kann Laserdiodenlöten nützlich sein.
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Wie
zuvor erwähnt,
kann die thermoplastische Polymerhülle 101 mit den einzelnen
Befestigungspunkten 120 auf der Spule 110 vor
dem Anbringen der Spule 110 an anderen Strukturen einer
Vorrichtung, z. B. eines Führungsdrahts 100,
erzeugt oder angeordnet werden, oder sie kann in einigen Ausführungsformen
auf der Spule 110 nach Anbringen der Spule 110 an
anderen Strukturen der Vorrichtung, z. B. dem Kern oder Schaft 130 oder
der distalen Spitze 140 eines Führungsdrahts 100,
erzeugt oder angeordnet werden.
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Verständlich sollte
auch sein, daß der
Führungsdraht 100 zusätzliche
Strukturen aufweisen kann, z. B. zusätzliche Formgebungs- oder Sicherheitsdrähte oder
-bänder,
Markerbänder
und/oder -spulen, zusätzliche
Innen- oder Außenspulen,
Innen- oder Außenummantelungen
oder -beschichtungen u. ä.
Dem Fachmann und anderen wird deutlich sein, wie solche zusätzlichen
Strukturen in die Vorrichtung einzubauen sind, was allgemein bekannt
ist.
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2 ist
eine Seitenansicht einer Spule 200 und einer thermoplastischen
Polymerhülle 201,
die um einen Abschnitt der Spule 200 angeordnet ist und mehrere
einzelne Befestigungspunkte 220 aufweist. Die mehreren
einzelnen Befestigungspunkte 220 können ein gleichmäßiges oder
ungleichmäßiges Muster
entlang der Spulenlänge
L bilden. Diese mehreren einzelnen Befestigungspunkte 220 können eine
Dichte von Verbindungselementen 220 je Längeneinheit
haben, die entlang der Spulenlänge
L ab- oder zunimmt. Ab- und/oder Zunahme der Dichte einzelner Befestigungspunkte 220 je
Längeneinheit
ent lang der Spulenlänge
L schafft die Fähigkeit,
Flexibilität,
Drehmomentübertragung
und Schubfähigkeit als
Funktion der Position entlang der Spulenlänge L zu modifizieren. Beispielsweise
kann eine höhere Dichte
einzelner Befestigungspunkte 220 an einem Abschnitt entlang
der Länge
der Spule diesen Abschnitt der Spule 200 mit höherer Drehmomentübertragung
und Schubfähigkeit
relativ zu einem anderen Abschnitt entlang der Länge der Spule versehen, der eine
geringere Dichte einzelner Befestigungspunkte 220 hat.
Beispielsweise kann eine höhere
Dichte einzelner Befestigungspunkte 220 an einem proximalen Ende
der Spule eine Spule 200 mit hoher Drehmomentübertragung
am proximalen Ende und höherer Flexibilität an einem
distalen Ende der Spule 200 versehen. Verständlich sollte
sein, daß dies
nur eine exemplarische Ausführungsform
ist und daß die
Dichte einzelner Befestigungspunkte 220 je Längeneinheit entlang
der Spulenlänge
L abgewandelt sein kann, z. B. so, daß die Dichte nahe dem distalen
Ende höher ist,
oder so, daß die
Dichte nahe der Mitte der Spule höher ist, oder so, daß die Dichte
entlang der Länge der
Spule variiert, u. ä.
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3 ist
eine Querschnittansicht eines alternativen Führungsdrahts 300 mit
einer Spule 310 und einer thermoplastischen Polymerhülle 301,
die um einen Abschnitt der Spule 310 angeordnet ist und
mehrere einzelne Befestigungspunkte 320 aufweist. Die Spule 310 ist über einem
Abschnitt des Kerns 330 angeordnet, und die thermoplastische
Polymerhülle 301 ist über einem
Abschnitt der Spule 310 angeordnet. Eine Polymerummantelung 370 ist über dem Kern 330,
der Spule 310 und der Hülle 301 angeordnet.
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In
dieser Ausführungsform
ist ein mit einer Polymerspitze versehener Führungsdraht 300 dadurch
gebildet, daß die
Polymerummantelung 370 dazu gehört, die eine abgerundete Spitze über der Spule 310 bildet.
Die Polymerummantelung 370 kann aus jedem Material hergestellt
sein, daß für die erwünschte Festigkeit,
Flexibilität
oder andere erwünschte
Kennwerte sorgt.
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Der
Gebrauch einer Polymerummantelung 370 kann in einigen Ausführungsformen
mehreren Funktionen dienen, z. B. der Führungsdrahtanordnung erwünschte Flexibilität oder Gleiteigenschaften verleihen.
Die Auswahl von Polymeren für
die Ummantelung 370 variiert in Abhängigkeit von den gewünschten
Kennwerten. Beispielsweise bilden Polymere mit einem niedrigen Härtewert
oder niedriger Härte
eine sehr flexible oder biegsame Spitze. Umgekehrt bilden Polymere
mit einem hohen Härtewert eine
Spitze, die steifer ist. Durch den Gebrauch von Polymeren für die Hülle kann
auch eine atraumatische Spitze für
den Führungsdraht
zustande kommen. Eine atraumatische Spitze ist zum Durchführen durch
empfindliche Körperpassagen
besser geeignet. Schließlich
kann ein Polymer als Bindemittel für röntgendichte Materialien wirken,
was später
näher diskutiert
wird.
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Zu
Beispielen für
geeignetes Polymermaterial können
beliebige aus vielfältigen
Polymeren zählen,
die zur Verwendung als Führungsdrahtpolymerummantelung
allgemein bekannt sind. In einigen Ausführungsformen ist das verwendete
Polymermaterial ein thermoplastisches Polymermaterial. Zu einigen
Beispielen für
einige geeignete Materialien gehören
Polyurethan, elastomere Polyamide, Blockpolyamid/Ether (z. B. Pebax),
Silikone und Copolymere. Die Ummantelung kann ein einzelnes Polymer,
mehrere Schichten oder eine Mischung aus Polymeren sein. Durch Auswahl
von Materialien und Verarbeitungstechniken können thermoplastische, lösemittellösliche und
wärmehärtende Varianten
dieser Materialien verwendet werden, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
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Zu
weiteren Beispielen für
geeignete Polymermaterialien zählen
u. a. Poly(L-lactid) (PLLA), Poly(D,L-lactid) (PLA), Polyglycolid
(PGA), Poly(L-lactid-co-D,L-lactid) (PLLA/PLA), Poly(L-lactid-co-glycolid)
(PLLA/PGA), Poly(D,L-lactid-co- glycolid)
(PLA/PGA), Poly(glycolid-co-trimethylencarbonat) (PGA/PTMC), Polyethylenoxid
(PEO), Polydioxanon (PDS), Polycaprolacton (PCL), Polyhydroxylbutyrat
(PHBT), Poly(phosphazen), Poly-(D,L-lactid-co-caprolacton) (PLA/PCL),
Poly(glycolid-co-caprolacton) (PGA/PCL), Polyanhydride (PAN), Poly(orthoester),
Poly(phosphatester), Poly(aminosäure), Poly(hydroxybutyrat),
Polyacrylat, Polyacrylamid, Poly(hydroxyethylmethacrylat), Polyurethan,
Polysiloxan und deren Copolymere.
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In
einigen Ausführungsformen
können
die Ummantelung 370 oder Abschnitte davon röntgendichtes
Material aufweisen oder damit dotiert sein, um die Ummantelung 370 oder
Abschnitte davon besser sichtbar zu machen, wenn bestimmte Abbildungstechniken
zum Einsatz kommen, z. B. Durchleuchtungstechniken. Verwendet werden
kann jedes in der Technik bekannte geeignete röntgendichte Material. Zu einigen
Beispielen gehören
Edelmetalle, Wolfram, Bariumsubcarbonatpulver u. ä. sowie
deren Mischungen. In einigen Ausführungsformen kann das Polymer
unterschiedliche Teilstücke
mit unterschiedlichen Beladungsmengen von röntgendichtem Material aufweisen.
Zum Beispiel kann die Ummantelung 370 ein distales Teilstück mit einem
höheren Beladungsgrad
von röntgendichtem
Material und ein proximales Teilstück mit einem entsprechend niedrigeren
Beladungsgrad aufweisen.
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In
einigen Ausführungsformen
ist auch erwogen, daß ein
gesondertes röntgendichtes
Teil oder eine Folge röntgendichter
Teile, z. B. röntgendichte Spulen,
Bänder,
Röhren
oder andere derartige Strukturen, am Führungsdrahtkerndraht 330 befestigt
oder in den Kerndraht durch Plattier-, Zieh-, Schmiede- oder Ionenimplantationstechniken
eingebaut sein könnten.
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Die
Ummantelung 370 kann um die Führungsdrahtanordnung angeordnet
und daran mit jeder geeigneten Technik für das spezielle verwendete Material
befestigt sein. In einigen Ausführungsformen
kann die Ummantelung 370 durch Erwärmen einer Hülle aus
Polymermaterial auf eine Temperatur befestigt sein, bis es sich
um die Führungsdrahtanordnung 300 neu
formiert. In einigen anderen Ausführungsformen kann die Ummantelung 370 mit
Hilfe von Wärmeschrumpftechniken
angebracht sein. In anderen Ausführungsformen
kann die Ummantelung 370 mit dem Kerndraht 330 und
anderen Strukturen koextrudiert sein. Die Ummantelung 370 kann
z. B. durch ein spitzenloses Schleif- oder anderes Verfahren oberflächenbearbeitet
sein, um für
den gewünschten
Durchmesser zu sorgen und eine glatte Außenfläche zu bilden.
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Der
Fachmann wird erkennen, daß ein
Führungsdrahtkerndraht
ein Profil haben kann, das sich von dem gemäß 1 und 3 unterscheidet.
Beispielsweise kann der Kerndraht 130, 330 kontinuierlich
verjüngt
sein, kann ein verjüngtes
Teilstück
oder eine Anzahl oder Folge verjüngter
Teilstücke
mit unterschiedlichen Durchmessern haben oder kann einen konstanten
Durchmesser haben. In einigen Ausführungsformen ist der Kerndraht 130, 330 verjüngt oder
anderweitig so ausgebildet, daß er
eine Geometrie hat, deren Querschnittfläche zu seinem distalen Ende
hin abnimmt. Ist er verjüngt,
kann der Kerndraht einen gleichmäßigen oder
einen ungleichmäßigen Übergang
der Teilstücke
aufweisen, was von den gewünschten Übergangskennwerten
abhängt.
Beispielsweise kann der Kerndraht geradlinig verjüngt, krummlinig
verjüngt
oder stufenweise verjüngt
sein. Der Winkel aller derartigen Verjüngungen kann je nach den gewünschten
Flexibilitätskennwerten
variieren. Die Länge
der Verjüngung
kann so ausgewählt sein,
daß man
einen allmählicheren
(größere Länge) oder
weniger allmählichen
(kürzere
Länge)
Steifigkeitsübergang
erhält.
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Ähnlich wie
in der vorstehenden Beschreibung kann die zum Aufbau des Kerndrahts 130, 330 verwendete
Struktur so gestaltet sein, daß ein
proximaler Abschnitt 131, 331 zwecks Schubfähigkeit
und Drehmomentübertragungsfähigkeit
relativ steif und ein distaler Abschnitt 132, 332 zur
besseren Nach führbarkeit
und Lenkbarkeit vergleichsweise relativ flexibel ist. Beispielsweise
hat in einigen Ausführungsformen
ein proximaler Abschnitt 131, 331 einen konstanten
oder allgemein gleichmäßigen Durchmesser über seine
Länge,
um die Steifigkeit zu verstärken.
Erwogen sind aber auch Ausführungsformen
mit einem proximalen Abschnitt 131, 331, der einen
verjüngten
Abschnitt oder eine Folge verjüngter Abschnitte
hat. Der Durchmesser des proximalen Abschnitts 131, 331 kann
für die
gewünschten
Steifigkeitskennwerte in Abhängigkeit
vom verwendeten Material geeignet bemessen sein. Beispielsweise kann
in einigen Ausführungsformen
ein proximaler Abschnitt 131, 331 einen Durchmesser
im Bereich von etwa 0,254 bis etwa 0,635 mm (0,010 bis 0,025 Inch)
oder darüber
und in einigen Ausführungsformen
im Bereich von etwa 0,254 bis etwa 0,457 mm (0,010 bis 0,018 Inch)
oder darüber
haben.
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Ebenso
kann ein distaler Abschnitt 132, 332 einen konstanten
Durchmesser haben oder kann ein verjüngtes Teilstück oder
eine Anzahl oder eine Folge verjüngter
Teilstücke
mit unterschiedlichen Durchmessern haben. In Ausführungsformen,
in denen die Struktur des Kerndrahts 130, 330 so
gestaltet ist, daß ein
distaler Abschnitt 132, 332 relativ flexibel verglichen
mit dem proximalen Abschnitt 131, 331 ist, kann der
distale Abschnitt 132, 332 mindestens einen verjüngten oder
mit reduziertem Durchmesser versehenen Abschnitt für bessere
Flexibilitätskennwerte
aufweisen.
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Die
Längen
der proximalen Abschnitte 131, 331 und distalen
Abschnitte 132, 332 richten sich normalerweise,
aber nicht immer, nach den Längen- und
Flexibilitätskennwerten,
die in der fertigen medizinischen Vorrichtung gewünscht sind.
In einigen Ausführungsformen
kann der proximale Abschnitt 131, 331 eine Länge im Bereich
von etwa 50 bis etwa 300 Zentimetern haben, und der distale Abschnitt 132, 332 kann
eine Länge
im Bereich von etwa 3 bis etwa 50 Zentimetern haben.
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Der
Kerndraht 130, 330 kann darstellungsgemäß einen
vollen Querschnitt haben, kann aber in einigen Ausführungsformen
einen hohlen Querschnitt haben. In noch anderen Ausführungsformen kann
der Kerndraht 130, 330 eine Kombination aus Gebieten
mit vollen Querschnitten und hohlen Querschnitten aufweisen.
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Die
verjüngten
und mit konstantem Durchmesser versehenen Abschnitte lassen sich
durch eine beliebige aus einer Anzahl unterschiedlicher Techniken
herstellen, z. B. spitzenloses Schleifen, Pressen u. ä. Eine spitzenlose
Schleiftechnik kann ein Indizierungssystem nutzen, das Sensoren
(z. B. optische/reflektierende, magnetische) verwendet, um übermäßiges Schleifen
zu vermeiden. In einigen Ausführungsformen
kann die spitzenlose Schleiftechnik eine CBN- oder Diamantschleifscheibe
verwenden, die gut geformt und abgerichtet ist, um Anfressen des
Kerndrahts 130, 330 während des Schleifverfahrens
zu unterbinden.
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Die
Erfindung sollte nicht so aufgefaßt werden, als sei sie auf
die zuvor beschriebenen speziellen Beispiele beschränkt, sondern
sie ist so zu verstehen, daß sie
alle Aspekte der Erfindung gemäß der Darstellung
in den beigefügten
Ansprüchen
erfaßt.
Verschiedene Abwandlungen, äquivalente
Verfahren sowie zahlreiche Strukturen, auf die die Erfindung anwendbar
sein kann, werden dem Fachmann auf dem Gebiet der Erfindung anhand
der vorliegenden Beschreibung leicht deutlich sein. Verständlich sollte
sein, daß diese
Offenbarung in vielerlei Hinsicht nur veranschaulichend ist. Änderungen
können in
Einzelheiten vorgenommen werden, insbesondere in Form, Größe und Anordnung
von Schritten, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu überschreiten. Der
Schutzumfang der Erfindung ist natürlich in den beigefügten Ansprüchen festgelegt.