DE602004009913T2 - Verfahren, system und netzwerkelement zur autorisierung einer datenübertragung - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und/oder ein System und/oder eine Kommunikationsnetzwerkvorrichtung und/oder ein Kommunikationssteuerungselement, das/die in einer Anordnung zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung, insbesondere eine paketbasierte Kommunikationsverbindung, verwendbar ist/sind. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf ein Verfahren und/oder ein System und/oder eine Kommunikationsnetzwerkvorrichtung und/oder ein Kommunikationssteuerungselement, das/die in einer Anordnung zur dynamischen Steuerung von Verbindungsparametern verwendbar ist/sind, wobei Verbindungsparameter, Netzwerkressourcen, Abrechnungsinformation und dergleichen durch eine Richtliniensteuerungsinstanz eines Kommunikationsnetzwerks autorisiert werden.
  • Zugehöriger Stand der Technik
  • In den letzten Jahren hat überall auf der Welt eine zunehmende Ausdehnung bzw. Erweiterung von Kommunikationsnetzwerken stattgefunden, d. h. von drahtbasierten Kommunikationsnetzwerken, wie etwa dem Dienste-integrierenden digitalen Netz (ISDN), oder von drahtlosen Kommunikationsnetzwerken, wie etwa dem cdma2000-("code division multiple access": Codemultiplex-Mehrfachzugriff) System, zellularen Kommunikationsnetzwerken der 3. Generation wie etwa Universellen Mobiltelekommunikationssystem (UMTS), dem Allgemeinen Paketfunksystem (GPRS), oder einem anderen drahtlosen Kommunikationssystem wie etwa dem drahtlosen lokalen Netz (WLAN). Verschiedene Organisationen, wie etwa das "3rd Generation Partnership Project" (3GPP), die "International Telecommunication Union" (ITU), das "3rd Generation Partnership Project 2" (3GPP2), die "Internet Engineering Task Force" (IETF) und dergleichen, arbeiten an Standards für Telekommunikationsnetzwerke und Mehrfachzugriffsumgebungen.
  • Im Allgemeinen ist die Systemstruktur eines Kommunikationsnetzwerks derart, dass eine Benutzervorrichtung eines Teilnehmers, wie etwa eine Mobilstation, ein Mobiltelefon, ein Festnetztelefon, ein Personalcomputer (PC), ein Laptop, ein persönlicher digitaler Assistent (PDA) oder dergleichen, über Sendeempfänger und Schnittstellen, wie etwa eine Luftschnittstelle, eine drahtgebundene Schnittstelle oder dergleichen, mit einem Zugangsnetzwerksubsystem verbunden ist. Das Zugangsnetzwerksubsystem steuert die Kommunikationsverbindung zu und von der Benutzervorrichtung und ist über eine Schnittstelle mit einem entsprechenden Kern- oder Basis- bzw. Backbone-Netzwerksubsystem verbunden. Das Kern-(oder Basis-)Netzwerksubsystem schaltet bzw. vermittelt die über die Kommunikationsverbindung übertragenen Daten zu einem Ziel, wie etwa einer anderen Benutzervorrichtung, einem Dienstanbieter (Server/Proxy) oder einem anderen Kommunikationsnetzwerk. Es ist zu beachten, dass das Kernnetzwerksubsystem mit einer Vielzahl von Zugangsnetzwerksubsystemen verbunden sein kann. Abhängig von dem verwendeten Kommunikationsnetzwerk kann die tatsächliche Netzwerkstruktur variieren, wie es für den Fachmann bekannt ist und in einschägigen Spezifikationen, zum Beispiel für UMTS, GSM und dergleichen, definiert ist.
  • Generell sind zum ordnungsgemäßen Einrichten und Abwickeln einer Kommunikationsverbindung zwischen Netzwerkelementen wie etwa der Benutzervorrichtung und einem anderen Benutzerendgerät, einer Datenbank, einem Server, usw. ein oder mehrere dazwischen liegende Netzwerkelemente wie etwa Unterstützungsknoten oder Dienstknoten beteiligt. Zum Definieren von Verbindungseigenschaften werden ein oder mehrere Verbindungsparameter verwendet. Diese umfassen zum Beispiel eine Information eines paketbasierten Datenübertragungsprotokolls, wie etwa zum Beispiel eine PDP-(Paketdatenprotokoll) Kontext-Information, Informationen über eine angeforderte oder bereitgestellte Dienstgüte (QoS), abrechnungsbezogene Informationen, wie etwa eine Abrechnungsklasse, usw.
  • Insbesondere in Fällen, bei denen eine Kommunikation zwei oder mehr Netzwerke unterschiedlichen Typs involviert, wie etwa Netzwerke, die unterschiedliche Übertragungsprotokolle verwenden, z. B. GPRS/UMTS-basierte Netzwerke und IP-basierte Netzwerke, können Probleme auftreten beim ordnungsgemäßen Einrichten der Kommunikationsverbindung und Einstellen der Verbindungsparameter, so dass diese für den fraglichen Dienst optimal sind.
  • Bisher wurden verschiedene Konzepte zum Erreichen einer Lösung für diese Probleme vorgeschlagen. Zum Beispiel wurden in dem Fall eines 3GPP-basierten Netzwerks, wie etwa UMTS/GPRS, die folgenden Lösungen vorgeschlagen.
  • Während in einem standardmäßigen 3GPP-System QoS pro Zugangspunktname (APN) definiert ist, ist in 3GPP-Release 5 (siehe zum Beispiel 3GPP-Spezifikation TS 23.207, ver 5.7.9 (2003-03)) eine sogenannte Richtlinienentscheidungsfunktion (PDF) zum dynamischen Autorisieren von QoS für IP-Multimedia-System-(IMS) Sitzungen eingeführt. Bei Anforderung einer QoS-Autorisierung für einen PDP-Kontext werden IMS-spezifische Informationen, Autorisierungszeichen und Fluss-ID(s) als Bindungsinformationen verwendet. Gemäß 3GPP-Release 5 ist die PDF (oder auch Richtliniensteuerungsfunktion PCF) dahingehend beschrieben, dass sie zusammen mit einer Proxy-Verbindungszustandssteuerungsfunktion (P-CSCF) von dem IMS implementiert ist. Eine standardisierte Schnittstelle in Richtung des IMS, wenn die PDF nicht Teil von der P-CSCF ist, ist jedoch in 3GPP-Release 5 nicht definiert.
  • In Bezug auf die grundlegende Kommunikation zwischen einem GGSN (Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten) und einer PDF wird auch Bezug genommen auf die internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 02/32165 des vorliegenden Anmelders.
  • Die 3GPP Spezifikation TS 29.207 v 5.3.0 beschreibt die Schnittstelle zwischen dem GGSN und der PDF, wodurch dem GGSN ermöglicht wird, eine dienstbasierte lokale Richtlinie von einer PDF anzufordern.
  • Die internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 02/37869 offenbart die Verwendung von Medienbindungsinformationen, um Multimediasitzungen zu autorisieren. Gemäß diesem Dokument verwendet der GGSN die während der PDP-Aktivierung/Modifikation empfangenen Bindungsinformationen, um Richtlinienentscheidungen von einer Richtliniensteuerungsfunktion heranzuziehen. Der GGSN führt eine Filterung und eine Richtliniensteuerung basierend auf den herangezogenen Entscheidungen durch.
  • In 3GPP-Release 6 (siehe zum Beispiel 3GPP-Spezifikation TR 23.917, ver 0.7.1 (2003-02)) ist geplant, die dynamische Autorisierung dahingehend zu erweitern, um auch Streaming-Dienste (zum Beispiel paketvermittelte Streaming-Dienste (PSS)) einzubeziehen. Außerdem sind gemäß dem momentanen Verständnis von 3GPP-Release 6 eine autonome bzw. alleinstehende Richtlinienentscheidungsfunktion (PDF) mit standardisierten Schnittstellen sowohl in Richtung des GGSN (die sogenannte Go-Schnittstelle) als auch des IMS/PSS (die sogenannte Gq-Schnittstelle) geplant.
  • Somit ist zu beachten, dass bei Lösungen von 3GPP-Release 5 und 3GPP-Release 6 eine dynamische QoS-Steuerung für eine Kommunikationsverbindung für sitzungsbasierte Dienste und insbesondere für Echtzeitdienste wie etwa Voice-over-IP-(VOIP) Verkehr möglich ist. Allgemeiner ausgedrückt ist geplant, dass zu dynamisch autorisierten Diensten in 3GPP-Release 6 zusätzlich zu IMS-Diensten von 3GPP-Release 5 ein PSS-Streaming-Dienst hinzugefügt wird.
  • Ein weiterer Ansatz zum Verbessern einer QoS-Unterstützung für IP-Dienste ist die Verwendung eines sogenannten dienstbewussten Kernnetzwerkelements, wie etwa einem dienstbewussten GGSN (saGGSN), oder die Verwendung von sogenannten intelligenten Dienstknoten (ISN). Der saGGSN und der ISN sind dienstbewusste Produkte, die zum Beispiel spezielle Abrechnungsfunktionen bereitstellen können. Ein GGSN stellt eine Abrechnung bzw. Gebührenerfassung pro PDP- Kontext bereit, wohingegen dienstspezifische Abrechnungs- bzw. Gebührenerfassungsfunktionen als ein Beispiel auf einem Dienstflussniveau laufen können. Der saGGSN und der ISN sind momentan in entsprechenden Spezifikationen definiert. Ein saGGSN ermöglicht die Erfassung des QoS-Niveaus für ausgewählte Dienste am Netzwerkrand. Mit diesen verbesserten bzw. erweiterten Kernnetzwerkelementen kann QoS auf Basis eines Dienstzugangspunkts (sAP) oder auf Dienstbasis innerhalb eines sAP gesteuert werden.
  • KURZFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist demnach wünschenswert, einen verbesserten Mechanismus zum dynamischen Verwalten und Steuern von Verbindungsparametern für eine paketbasierte Kommunikationsverbindung unter Verwendung von zumindest einem Diensttyp bereitzustellen.
  • Insbesondere ist es wünschenswert, einen verbesserten Mechanismus zum dynamischen Verwalten und Steuern von Verbindungsparametern für eine paketbasierte Kommunikationsverbindung unter Verwendung von zumindest einem Diensttyp bereitzustellen, wobei eine exakte bzw. sorgfältige Autorisierung für Verbindungsparameter und eine Bereitstellung von weiteren Informationen, wie etwa QoS, Abrechnungsinformationen und dergleichen, für spezielle Dienste und/oder Flüsse bzw. Ströme innerhalb eines auf der Kommunikationsverbindung verwendeten Dienstes möglich sind.
  • Gemäß einem Aspekt der vorgeschlagenen Lösung ist zum Beispiel ein Verfahren zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung zwischen einem ersten Netzwerkelement und einem zweiten Netzwerkelement bereitgestellt, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Initialisieren bzw. Initiieren der Kommunikationsverbindung und Senden einer Kommunikationsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, von dem ersten Netzwerkelement an ein drittes Netzwerkelement, Anfordern einer Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem vierten Netzwerkelement durch das dritte Netzwerkelement, Entscheiden über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, in dem vierten Netzwerkelement, Senden einer Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement an das dritte Netzwerkelement, wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  • Außerdem ist gemäß einem Aspekt der vorgeschlagenen Lösung zum Beispiel ein System zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung zwischen einem ersten Netzwerkelement und einem zweiten Netzwerkelement bereitgestellt, wobei das System aufweist: ein drittes Netzwerkelement, über das die Kommunikationsverbindung initialisiert bzw. initiiert wird, indem eine Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, von dem ersten Netzwerkelement gesendet wird, ein viertes Netzwerkelement, an dem das dritte Netzwerkelement eine Autorisierung für die Verbindungsparameter anfordert, wobei das vierte Netzwerkelement über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen entscheidet, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, wobei das vierte Netzwerkelement eine Entscheidungsnachricht erzeugt und an das dritte Netzwerkelement sendet, wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  • Darüber hinaus ist gemäß einem Aspekt der vorgeschlagenen Lösung zum Beispiel eine Kommunikationsnetzwerkvorrichtung zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung zwischen einem ersten Netzwerkelement und einem zweiten Netzwerkelement bereitgestellt, wobei die Vorrichtung aufweist: eine Einrichtung zum Empfangen einer Anforderung für eine Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem dritten Netzwerkelement, über das die Kommunikationsverbindung mittels einer Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, von dem ersten Netzwerkelement initialisiert bzw. initiiert wird, eine Einrichtung zum Entscheiden über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, eine Einrichtung zum Erzeugen und Senden einer Entscheidungsnachricht an das dritte Netzwerkelement, wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob die Vorrichtung eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  • Zusätzlich ist gemäß einem Aspekt der vorgeschlagenen Lösung zum Beispiel ein Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement bereitgestellt, das in einem System zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung zwischen einem ersten Netzwerkelement und einem zweiten Netzwerkelement verwendbar ist, wobei das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement aufweist: eine Einrichtung zum Empfangen einer Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, wenn eine Kommunikationsverbindung durch das erste Netzwerkelement initialisiert bzw. initiiert wird, eine Einrichtung zum Anfordern einer Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem vierten Netzwerkelement, wobei das vierte Netzwerkelement über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen entscheidet, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, eine Einrichtung zum Empfangen einer Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement, wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  • Gemäß weiteren Verfeinerungen kann die vorgeschlagene Lösung eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:
    • – die Entscheidungsnachricht des vierten Netzwerkelements kann auf der Kommunikationsverbindung durch das dritte Netzwerkelement verarbeitet und durchgesetzt werden, wobei auf Grundlage des Informationsanteils diejenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung bestimmt werden können, von denen Flüsse durch das dritte Netzwerkelement zugelassen werden können, ohne das vierte Netzwerkelement zu konsultieren, sowie vorgegebene dienstspezifische Kommunikationsverbindungsparameter für diese, und diejenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung bestimmt werden können, von denen Flüsse durch das vierte Netzwerkelement zu steuern sind;
    • – aggregierte bzw. angesammelte Verbindungsparameter können als Teil einer Menge bzw. eines Satzes von Parametern in der Entscheidungsnachricht an das dritte Netzwerkelement gesendet werden;
    • – in dem Fall, dass das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, können Verbindungsparameter für diesen Diensttyp von dem vierten Netzwerkelement angefordert werden, wobei in dem vierten Netzwerkelement eine Entscheidung über Verbindungsparameter, die für den fraglichen Diensttyp zu autorisieren sind, durchgeführt werden kann und eine weitere Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement an das dritte Netzwerkelement gesendet werden kann, wobei die weitere Entscheidungsnachricht die Autorisierung für die Verbindungsparameter des fraglichen Diensttyps aufweist;
    • – für sitzungsbasierte Dienste, die durch das vierte Netzwerkelement autorisiert werden, kann das vierte Netzwerkelement in der Lage sein, Informationen über Flüsse, die die Sitzung aufweist, ebenso wie Informationen zu empfangen, die einen Beginn und ein Ende von Sitzungen betreffen;
    • – in dem Fall, dass das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das dritte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, kann der Fluss durch das dritte Netzwerkelement zugelassen werden, wobei bereitgestellte Verbindungsparameter für den Diensttyp verwendet werden können;
    • – zumindest eines des ersten und des zweiten Netzwerkelements kann eine Benutzervorrichtung sein, die mit einem Mobilkommunikationsnetzwerk verbunden ist, das GPRS, UMTS und WLAN umfasst, aber nicht darauf beschränkt ist;
    • – das dritte Netzwerkelement kann als ein Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement ein Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement des Kommunikationsnetzwerks sein, insbesondere eines Mobilkommunikationsnetzwerks, wobei das Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement angepasst ist, um eine dynamische Richtlinienanforderung zu veranlassen. Insbesondere kann das dritte Netzwerkelement ein Gatewaynetzwerkelement, insbesondere ein Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten (GGSN), oder ein intelligenter Dienstknoten (ISN) oder eine andere Art eines Gatewayknotens eines Mobilkommunikationsnetzwerks wie etwa UMTS, GPRS, WLAN und dergleichen sein;
    • – das vierte Netzwerkelement kann eine Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion sein, insbesondere eine Richtlinienentscheidungsfunktion (PDF), die fähig ist zum Durchführen des Entscheidungsschritts auf Grundlage von einem Benutzerteilnahmeprofil und/oder Anwendungsdienstinformationen;
    • – das vierte Netzwerkelement kann ein separates Netzwerkelement sein oder in dem dritten Netzwerkelement umfasst sein;
    • – die Verbindungsparameter können ein Dienstgüte- (QoS)Niveau aufweisen, das für die Kommunikationsverbindung bereitzustellen ist, und/oder aggregierte Niveauparameter, wobei diese die Kommunikationsverbindung basierend auf der anfänglichen Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung betreffen;
    • – die Diensttypen können auf Grundlage eines Dienstzugangspunkts, z. B. eines Dienstzugangspunktbezeichners, oder auf Grundlage eines Dienstpaketklassifizierers definiert werden;
    • – die Entscheidungsnachricht oder -nachrichten kann/können Abrechnungsinformationen für die Kommunikationsverbindung aufweisen, die zumindest einen Diensttyp verwendet;
    • – die Diensttypen können Echtzeitdienste und/oder Nichtechtzeitdienste umfassen;
    • – in dem Fall, dass das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, kann ein Autorisierungszeichen und/oder eine Flussidentifikation als eine Bindungsinformation verwendet werden;
    • – das erste und das zweite Netzwerkelement können sich in unterschiedlichen Kommunikationsnetzwerken oder in dem gleichen Kommunikationsnetzwerk befinden;
    • – ein vorgegebener Wert bzw. Standardwert kann für Verbindungsparameter für diejenigen Dienste auf der Kommunikationsverbindung eingestellt werden, die nicht durch das vierte Netzwerkelement gesteuert werden, wobei ein vorgegebener Wert bzw. Standardwert für Verbindungsparameter pro Dienst eingestellt werden kann.
  • Auf Grund der vorgeschlagenen Lösungen können die folgenden Vorteile erreicht werden:
    • – Der vorgeschlagene Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus kann für unterschiedliche Typen von Kommunikationsnetzwerken implementiert werden, insbesondere für diejenigen, die paketbasierte Datenübertragungen verwenden. Zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, ist die vorgeschlagene Lösung anwendbar in drahtgebundenen Kommunikationsnetzwerken wie etwa ISDN, in einer Technik einer asymmetrischen digitalen Teilnehmerleitung (ADSL) verwendenden Netzwerken, in drahtlosen Kommunikationsnetzwerken wie etwa WLAN, GPRS, UMTS und dergleichen. Die vorgeschlagene Lösung ist auch auf Kommunikationsverbindungen zwischen unterschiedlichen Typen von Netzwerken anwendbar, die zum Beispiel unterschiedliche Transferprotokolle verwenden. Insbesondere kann die vorgeschlagene Lösung zum Beispiel in Kernnetzwerkelementen, wie etwa Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelementen, und in Verbindungsparameter-Steuerungsfunktionen, wie etwa Richtliniensteuerungsinstanzen oder Richtlinienentscheidungsfunktionen (PDF), implementiert werden.
    • – Mit Hilfe der vorgeschlagenen Lösung ist es möglich, die dynamische Zuweisung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung, wie etwa eine QoS-Autorisierung, für unterschiedliche Diesttypen, zum Beispiel für sitzungsbasierte Dienste, nichtsitzungsbasierte Dienste, wie etwa Browsing und Streaming, Echtzeitdienste und/oder Nichtechtzeitdienste, zu verallgemeinern. Dies bedeutet, dass die gleiche QoS-Verwaltungsinformationsstruktur für all die Diensttypen zwischen dem Verbindungsparameter-Autorisierungselement, z. B. der Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion oder -instanz, und dem Kommunikationssteuerungselement, z. B. dem Gatewaynetzwerkelement, verwendet werden kann.
    • – Mit Hilfe des vorgeschlagenen Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus ist eine dynamische Steuerung einer standardmäßigen bzw. vorgegebenen QoS für paketbasierte Datenübertragungsprotokollkontexte, wie etwa PDP-Kontexte in UMTS-Netzwerken oder dergleichen, ebenso wie eine Autorisierung eines QoS-Niveaus pro Dienst und/oder pro Dienstzugangspunkt und gleichzeitig für ausgewählte Flüsse innerhalb eines oder mehrerer Dienste möglich.
    • – Es ist auch möglich, weitere Informationen in Autorisierungsnachrichten von der Richtliniensteuerungsinstanz zu dem Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement einzubinden, die zum Beispiel Abrechnungsrichtlinien betreffen können. Demnach ist zum Beispiel eine Abrechnung auf einer Basis pro Dienst und sogar auf einer Basis pro Fluss innerhalb eines Dienstes möglich.
    • – Die Netzwerksignalisierungslast kann optimiert werden, wenn das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement, wie etwa der GGSN oder ISN, zum Unterscheiden von Diensten in der Lage ist, für die keine weitere Konsultation bzw. Rücksprache mit der Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion oder -instanz, wie etwa der PDF, notwendig ist, d. h. welche Flüsse oder Dienste durch das Kommunikationssteuerungselement selbst gesteuert werden können. Durch klare bzw. eindeutige Definition derjenigen Dienste, für die die Steuerung in der Richtliniensteuerungsinstanz verbleibt, ist jedoch eine volle Flexibilität betreffend die Autorisierung von Verbindungsparametern und/oder Abrechnungsrichtlinien und dergleichen sichergestellt.
    • – Falls eine Definition basierend auf einem Dienstzugangspunkt (sAP) keine ausreichende Granularität bereitstellt, ist es möglich, Informationen von der Richtliniensteuerungsinstanz an das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement auf einer Basis pro Dienst bereitzustellen, der innerhalb eines sAP bereitgestellt wird. In diesem Fall kann ein Dienst durch einen Paketklassifizierer bzw. eine Menge von Paketklassifizierern identifiziert werden. Somit ist eine exakte Identifikation von Diensten oder Flüssen innerhalb eines Dienstes für die Verbindungsparametersteuerung möglich.
    • – Mit Hilfe des vorgeschlagenen Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus ist es auch möglich, weitere Kriterien für die Verbindungsparameter-Autorisierung zu berücksichtigen. Zum Beispiel können Richtlinien basierend auf einer Netzwerklast in einem oder mehreren der beteiligten Kommunikationsnetzwerke berücksichtigt werden. Durch Unterscheidung von Verbindungsparameter-Autorisierungen für entsprechende Dienste oder sogar Flüsse innerhalb eines Dienstes, die auf Grundlage der Netzwerklast geändert werden können, ist eine flexible Steuerung von Netzwerkressourcen möglich.
    • – Außerdem ist es möglich, eine Abrechnungsrichtlinie für relevante Dienste und Dienstflüsse dynamisch zuzuweisen.
  • Die vorstehenden und noch weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei Bezugnahme auf die Beschreibung und die begleitende Zeichnung deutlicher.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • 1 zeigt eine Struktur eines Kommunikationsnetzwerks.
  • 2A und 2B zeigen ein Ablaufdiagramm, das ein Verbindungsparameter-Steuerungsverfahren beschreibt.
  • 3 zeigt ein Verbindungsparameter-Autorisierung-Signalisierungsdiagramm.
  • 4 zeigt ein Verbindungsparameter-Autorisierung- Signalisierungsdiagramm.
  • 5 zeigt ein Beispiel eines Szenarios für eine Verbindungsparametersteuerung.
  • 6 zeigt ein weiteres Beispiel eines Szenarios für eine Verbindungsparametersteuerung.
  • BESCHREIBUNG VON BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
  • Wie es vorstehend erwähnt ist, wird der Verbindungsparameter-Steuerungs- oder Verwaltungsmechanismus zur Steuerung von Verbindungsparametern, wie etwa Dienstgüteparametern, Richtlinienparametern zur Abrechnung und dergleichen, für eine Kommunikationsverbindung zwischen einem ersten Netzwerkelement und einem zweiten Netzwerkelement verwendet. Das erste und das zweite (Abschluss-)Netzwerkelement können sich in unterschiedlichen Kommunikationsnetzwerken oder PLMN ("Public Land Mobile Network": öffentliches landgestütztes Mobilfunknetzwerk) oder innerhalb des gleichen Kommunikationsnetzwerks befinden, wie etwa ADSL, UMTS, GPRS, WLAN oder dergleichen, wobei die Kommunikationsnetzwerke des ersten und des zweiten Netzwerkelements von unterschiedlichen Typen sein können, aber nicht müssen.
  • Die jeweilige Benutzervorrichtung (UE) kann auch eine Endgerätevorrichtung unterschiedlichen Typs sein. Zum Beispiel kann die UE ein Mobil- oder ein Festnetztelefon, ein Personalcomputer, ein Server, ein mobiler Laptopcomputer, ein persönlicher digitaler Assistent (PDA) oder dergleichen sein. Ungeachtet ihres speziellen Typs kann die UE mehrere Einrichtungen aufweisen, die für deren Kommunikationsfunktionalität erforderlich sind.
  • Solche Einrichtungen sind zum Beispiel eine Prozessoreinheit zum Ausführen von Anweisungen und Verarbeiten von Daten für die Kommunikationsverbindung (z. B. Übertragungsinhalt und signalisierungsbezogene Daten), eine Speichereinrichtung zum Speichern von Anweisungen und Daten, zum Dienen als Arbeitsbereich des Prozessors und dergleichen (z. B. ROM, RAM, EEPROM und dergleichen), eine Eingabeeinrichtung zum Eingeben von Daten und Anweisungen mittels Software (z. B. Diskette, CD-ROM, EEPROM, Datenschnittstelleneinrichtung und dergleichen), eine Benutzerschnittstelleneinrichtung zum Bereitstellen von Monitor- bzw. Überwachungs- und Manipulations- bzw. Bearbeitungsmöglichkeiten an einen Benutzer (z. B. einen Schirm, eine Tastatur, ein Mikrophon und Kopfhörer zur Kommunikation, und dergleichen) und eine Netzwerkschnittstelleneinrichtung zum Einrichten einer Kommunikationsverbindung unter der Steuerung der Prozessoreinheit (z. B. drahtgebundene oder drahtlose Schnittstelleneinrichtung, eine Antenne und dergleichen). Diese Einrichtungen können innerhalb einer Vorrichtung bzw. Einheit (z. B. im Fall eines Mobil- oder Festnetztelefons) oder in mehreren Vorrichtungen bzw. Einheiten integriert sein, die die Benutzervorrichtung bilden (z. B. im Fall eines Laptops).
  • Wenn eine Kommunikationsverbindung durch Verwendung eines Diensttyps, wie etwa eines Echtzeit- (zum Beispiel Voice-over-IP-Ruf) oder eines Nichtechtzeitdienstes (zum Beispiel interaktive Verbindung wie etwa Browsing), zwischen der ersten UE und der zweiten UE einzurichten ist, initialisiert bzw. initiiert die erste UE die Kommunikationsverbindung, falls eine erste UE einen Dienst hervorbringt bzw. begründet. Dies wird zum Beispiel bewerkstelligt, indem eine Kommunikationsverbindung-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden gewünscht wird, an das Kommunikationsnetzwerk gesendet wird, mit dem die erste UE verbunden ist. Genauer gesagt führt die erste UE (Netzwerkelement) eine Kommunikationsverbindungsaktivierung durch Senden von zum Beispiel einer Anforderung eines (primären) paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontexts, wie etwa eines Paketdatenprotokoll-(PDP)Kontexts, über ein Zugangsnetzwerksubsystem des verbundenen Kommunikationsnetzwerks an das Kernnetzwerksubsystem des verbundenen Kommunikationsnetzwerks durch. Die Strukturen des Zugangsnetzwerksubsystems und des Kernnetzwerksubsystems hängen von dem jeweiligen Kommunikationsnetzwerktyp ab. Für bestehende Systeme sind diese Strukturen für einen Fachmann allgemein bekannt. Im Fall eines 3GPP-Netzwerksystems können zum Beispiel auf der Zugangsnetzwerksubsystemseite ein terrestrisches UMTS-Funkzugangsnetzwerk (UTRAN) und/oder ein GSM/EDGE-Funkzugangsnetzwerk (GERAN) ebenso wie auf der Kernnetzwerksubsystemseite ein Dienst-GPRS-Unterstützungsknoten SGSN, ein Heimatstandortregister HLR, ein Gateway-GPRS-Unterstützungsknoten GGSN und dergleichen involviert sein.
  • Der abschließende Punkt der Kommunikationsverbindung, d. h. das zweite Netzwerkelement, ist zum Beispiel eine Anwendungsfunktion (AF), die Teil eines Anwendungsservers oder eines Anwendungsproxyservers ist. Das zweite Netzwerkelement ist zum Beispiel Teil eines Multimediasystems, wie etwa eines IP-Multimedia-Systems (IMS) oder dergleichen, wie etwa eine Proxy-Rufzustandssteuerungsfunktion (P-CSCF).
  • Die Kommunikationsverbindung-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp wird in dem Kernnetzwerksubsystem durch ein entsprechendes drittes Netzwerkelement empfangen, zum Beispiel ein Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement des Kern-(oder Basis-)Netzwerksubsystems wie einem GGSN (oder SGSN) im Fall eines UMTS-Netzwerks, einem ISN, einem entsprechenden WLAN-Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement wie einem Paketdatengateway oder dergleichen. Das Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement sollte in der Lage sein, um eine Anforderung für eine dynamische Richtliniensteuerung zu veranlassen bzw. auszulösen. Um die Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung zu autorisieren, fordert nun das dritte Netzwerkelement eine entsprechende Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem vierten Netzwerkelement an. Das dritte Netzwerkelement kann in der Lage sein, eine entsprechende Anforderung an dem vierten Netzwerkelement zu veranlassen bzw. auszulösen, ohne ein Autorisierungszeichen bzw. -token oder dergleichen zu haben. Es ist jedoch zu beachten, dass der hierin beschriebene Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus auch in Verbindung mit einem Autorisierungszeichen bzw. -token anwendbar ist. Mit anderen Worten können als Bindungsinformationen ein Autorisierungszeichen bzw. -token, Dienstinformationen wie Dienstname (z. B. Notfalldienst, dienstbezogene Signalisierung, Nachrichten, Wetter, usw.), Paketklassifizierer und dergleichen verwendet werden. Das vierte Netzwerkelement ist vorzugsweise ein Richtliniensteuerungsfunktionselement oder eine -instanz, das/die zum Beispiel eine Verallgemeinerung einer 3GPP-Standard-Richtlinienentscheidungsfunktion (PDF) wie eines sogenannten IP-Dienstrichtliniensteuerungs-(ISPC)Elements ist. Im Folgenden beziehen sich sowohl PDF als auch ISPC auf die verallgemeinerte PDF. Die Richtliniensteuerungsinstanz ist zum Beispiel ein separates Netzwerkelement, das über entsprechende Schnittstellen mit anderen Netzwerkelementen verbunden ist, wie etwa dem Gatewayelement und den Anwendungsfunktionen, oder ein integrierter Teil von einem dieser Netzwerkelemente (zum Beispiel der P-CSCF und dergleichen).
  • Die als das dritte und als das vierte Netzwerkelement verwendeten Netzwerkelemente, wie etwa der GGSN, ein intelligenter Dienstknoten ISN, ein dienstbewusster GGSN, die PDF (die ISPC), können mittels Software oder mittels Hardware implementiert werden. In jedem Fall weisen entsprechend verwendete Vorrichtungen oder Netzwerkelemente zur Ausführung ihrer jeweiligen Funktionen mehrere Einrichtungen auf, die für eine Steuerungs- und Kommunikationsfunktionalität erforderlich sind. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel eine Prozessoreinheit zum Ausführen von Anweisungen und Verarbeiten von Daten (zum Beispiel Übertragungsinhalt und signalisierungsbezogene Daten), eine Speichereinrichtung zum Speichern von Anweisungen und Daten, zum Dienen als Arbeitsbereich des Prozessors und dergleichen (z. B. ROM, RAM, EEPROM und dergleichen), eine Eingabeeinrichtung zum Eingeben von Daten und Anweisungen mittels Software (z. B. Diskette, CD-ROM, EEPROM und dergleichen), eine Benutzerschnittstelleneinrichtung zum Bereitstellen von Monitor- bzw. Überwachungs- und Manipulations- bzw. Bearbeitungsmöglichkeiten an einen Benutzer (z. B. ein Schirm, eine Tastatur und dergleichen) und eine Schnittstelleneinrichtung zum Einrichten einer Kommunikationsverbindung unter der Steuerung der Prozessoreinheit (z. B. drahtgebundene oder drahtlose Schnittstelleneinrichtung, eine Antenne und dergleichen).
  • Das vierte Netzwerkelement, zum Beispiel die Richtliniensteuerungsinstanz, empfängt von dem dritten Netzwerkelement eine Anforderungsnachricht zum Autorisieren von Verbindungsparametern, wie etwa eines Dienstgüte-QoS-Niveaus und/oder eines Abrechnungsniveaus, für die Kommunikationsverbindung. Die Anforderungsnachricht von dem dritten Netzwerkelement kann zum Beispiel eine Identifikation des ersten Netzwerkelements wie etwa eine internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI), eine IP-Adresse des ersten Netzwerkelements, eine Mobilteilnehmer-ISDN (MSISDN) oder dergleichen der UE aufweisen. Außerdem kann eine Identifikation eines Kontextzugangspunkts der Kommunikationsverbindung enthalten sein. Dann entscheidet das vierte Netzwerkelement über Verbindungsparameter, die für die Kommunikationsverbindung zu autorisieren sind, und über Diensttypen, die für die Kommunikationsverbindung des ersten Netzwerkelements bereitgestellt werden können. Diese Entscheidung basiert zum Beispiel auf einem Benutzerteilnahmeprofil, das in einer entsprechenden Teilnahmemanagerdatenbank begründet sein kann, die mit dem vierten Netzwerkelement verbunden ist. Auch Anwendungsdienstinformationen können für die Entscheidung verwendet werden, wenn dies angemessen ist. Das vierte Netzwerkelement kann solche Informationen von einer Anwendungsfunktion (AF) empfangen, wie etwa einem Anwendungsserver, um Informationen über eine bereitzustellende QoS oder dergleichen zu erhalten. Wahlweise können die Anwendungsdienstinformationen in dem vierten Netzwerkelement oder in einer mit dem vierten Netzwerkelement verbundenen Datenbank gespeichert werden. Die Anwendungsfunktion kann auch Sitzungsanfangs-/-endinformationen an das vierte Netzwerkelement (z. B. die PDF) bereitstellen, die es dem vierten Netzwerkelement ermöglichen, die Sperrung bzw. Taktung auf der Kommunikationsverbindung zu steuern. Auch Abrechnungsinformationen, die auf auf der Kommunikationsverbindung zu verwendende Dienste bezogen sind, können durch das vierte Netzwerkelement erhalten werden.
  • Wenn das vierte Netzwerkelement über die für die Kommunikationsverbindung zu autorisierenden Verbindungsparameter entschieden hat, wird eine Entscheidungsnachricht erzeugt und an das dritte Netzwerkelement übertragen. Für Dienste, die als durch das dritte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet werden, kann eine Kommunikationsparameter-Richtlinienanforderung unter Verwendung der Bindungsinformationen (z. B. Flussklassifizierer) von einem beliebigen der IP-Flüsse durchgeführt werden, die zu dem Dienst gehören. Die durch das vierte Element zurückgegebene Autorisierung umfasst die Bindungsinformationen (z. B. Flussklassifizierer) von all den zu der/dem Dienstinstanz/-vorgang gehörenden Flüssen.
  • In der Entscheidungsnachricht können mehrere Verbindungsparameterautorisierungen und weitere Informationen enthalten sein. Die Verbindungsparameterautorisierungen können für jeden Fluss eines Dienstes enthalten sein. Zusätzlich können aggregierte bzw. angesammelte Verbindungsparameter als ein Teil der Parametermenge an das dritte Netzwerkelement gesendet werden. Zum Beispiel ist in der Entscheidungsnachricht die Autorisierung für ein Dienstgüteniveau enthalten, das für den paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontext bereitzustellen ist. Zusätzlich kann eine Liste von Diensttypen enthalten sein, die für die Kommunikationsverbindung verwendbar sind, d. h. von Diensten, die momentan aktiviert oder zulässig sind. Außerdem können zugehörige Steuerungsrichtlinien und Informationen, wie etwa Abrechnungsinformationen, enthalten sein. Als Beispiel können Informationen in Bezug auf Dienste und Richtlinien, die für die Kommunikationsverbindung durch das dritte Netzwerkelement zu berücksichtigen sind, in Form eines Informationsanteils enthalten sein, wie etwa eines oder mehrerer Vektoren. Ein solcher Vektor kann die Form {Dienst (i), Richtlinie (i)} haben, wobei für jeden aktivierten/zulässigen Dienst (i) spezielle Richtlinieninformationen bereitgestellt werden. Die Definition eines Dienstes kann zum Beispiel durch das Netzwerkdienstverwaltungssystem mittels Konfiguration bereitgestellt werden. Beispielsweise kann ein Dienst durch einen Dienstzugangspunkt-(sAP)Namen oder durch einen Satz bzw. eine Menge (d. h. einen oder mehrere) Paketklassifizierer bezeichnet werden. Für einen bestimmten Dienst (i) kann das Richtlinienelement bezeichnen, ob eine weitere Autorisierung von Flüssen innerhalb dieser Dienstdefinition von dem vierten Netzwerkelement notwendig ist, wenn das dritte Netzwerkelement einen Fluss in dem Dienst auf der Kommunikationsverbindung empfängt. Andererseits kann auch bezeichnet werden, dass keine weitere Konsultation (d. h. Autorisierung) des vierten Netzwerkelements für das dritte Netzwerkelement notwendig ist. Mit anderen Worten wird für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht (zum Beispiel ob das dritte Netzwerkelement den Dienst und entsprechende Flüsse innerhalb des Dienstes steuern kann). Falls das vierte Netzwerkelement die weitere Autorisierung eines Dienstes nicht steuert, kann die dienstspezifische Richtlinie bzw. Strategie wie QoS- und/oder Abrechnungsniveau in der Entscheidungsnachricht enthalten sein. Das vierte Netzwerkelement kann für den paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontext ein maximales QoS-Niveau bereitstellen. Als erweiterte Option kann das vierte Netzwerkelement in der Entscheidungsnachricht zum Beispiel auch Gesamt-QoS-Parameter für die Kommunikationsverbindung (basierend auf dem paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontext) ebenso wie vorgegebene bzw. standardmäßige QoS-Parameter für Dienste, pro Dienst, durch das dritte Netzwerkelement autorisiert wird, bezeichnen. Es ist auch möglich, für jeden Dienst Richtlinieninformationen bezüglich der Abrechnung für den Dienst einzubinden. Zusätzlich ist es auch möglich, spezielle Kriterien, zum Beispiel die Tageszeit (zum Beispiel zur Bereitstellung von unterschiedlichen Ressourcen für Tag- und Nachtzeiten) oder die Lastsituation in dem (den) beteiligten Kommunikationsnetzwerk(-en), zu berücksichtigen. Somit ist es möglich, Richtlinien bzw. Strategien zu verwenden, die zum Beispiel auf einer Netzwerklast basieren können, wobei entsprechende Richtlinien bzw. Strategien oder Verbindungsparameter für spezielle Diensttypen der Kommunikationsverbindung gewählt werden können.
  • Das dritte Netzwerkelement empfängt die Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement und verarbeitet die Entscheidungsnachricht, um die autorisierten Verbindungsparameter zu bestimmen, zum Beispiel das autorisierte QoS-Niveau. Dann setzt das dritte Netzwerkelement als das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement die autorisierten Verbindungsparameter auf der Kommunikationsverbindung des ersten Netzwerkelements durch bzw. vollstreckt diese. Zusätzlich bestimmt das dritte Netzwerkelement auf Grundlage des Informationsanteils wie etwa des Vektors bzw. der Vektoren diejenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, in denen Flüsse durch das dritte Netzwerkelement zugelassen werden können, ohne das vierte Netzwerkelement zu konsultieren, und diejenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, in denen Flüsse weiterhin durch das vierte Netzwerkelement zu steuern sind.
  • Während der Kommunikationsverbindung kann das dritte Netzwerkelement Flüsse in dem (den) für die Kommunikationsverbindung autorisierten Dienst(-en) empfangen. Die Einführung eines neuen Flusses kann mit einem Aufruf eines neuen Verkehrsaggregats bzw. einer -anhäufung (zum Beispiel einer (sekundären) paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontext-Aktivierung wie etwa einer sekundären PDP-Kontext-Anktivierung) in Zusammenhang stehen, aber kann auch ohne explizite Signalisierung erfolgen.
  • In dem Fall, dass das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Dienstes empfängt, der in der Entscheidungsnachricht als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, kann das dritte Netzwerkelement zur Autorisierung von Verbindungsparametern für diesen fraglichen Diensttyp, z. B. für einen Fluss, eine weitere Anforderungsnachricht an das vierte Netzwerkelement senden. Die Anforderungsnachricht kann eine Spezifikation des fraglichen Dienstes aufweisen. Insbesondere kann das dritte Netzwerkelement in der Lage sein, die (weitere) Anforderung an dem vierten Netzwerkelement auszulösen bzw. zu veranlassen, ohne ein Autorisierungszeichen bzw. -token oder dergleichen zu haben. Es ist jedoch zu beachten, dass der hierin beschriebene Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus auch in Verbindung mit einem Autorisierungszeichen bzw. -token anwendbar ist. Mit anderen Worten können als Bindungsinformation für die Autorisierungsanforderung von einem Fluss in dem fraglichen Dienst ein Autorisierungszeichen bzw. -token, ein Paketklassifizierer und dergleichen verwendet werden. Das vierte Netzwerkelement empfängt die weitere Anforderung und entscheidet in einer ähnlichen Art und Weise zu derjenigen, die vorstehend beschrieben ist, über für den fraglichen Diensttyp zu autorisierende Verbindungsparameter, wie etwa ein QoS-Niveau. Das vierte Netzwerkelement kann Informationen von der Anwendungsfunktion empfangen, die Kommunikationsverbindungs-(oder Sitzungs-)Anfangs-/Endinformationen umfassen können. Auch sollte das vierte Netzwerkelement, insbesondere für sitzungsbasierte Dienste, die durch das vierte Netzwerkelement autorisiert werden, in der Lage sein, Informationen über Flüsse zu empfangen, die die Sitzung enthält. Zusätzlich können für die Entscheidung des vierten Netzwerkelements weitere Informationen durch das vierte Netzwerkelement bestimmt werden, die sich zum Beispiel auf eine Abrechnung dieses Dienstes oder sogar des speziellen Flusses beziehen. Dann wird eine weitere Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement an das dritte Netzwerkelement gesendet. Diese weitere Entscheidungsnachricht kann die entschiedene bzw. festgelegte Autorisierung für die Verbindungsparameter, z. B. das QoS-Niveau wie etwa QoS-Klasse und eine Bitrate, oder weitere QoS-Parameter für den fraglichen Dienst umfassen. Falls bestimmt, können auch Abrechnungsinformationen durch diese weitere Entscheidungsnachricht übertragen werden. Außerdem können aggregierte bzw. angesammelte Verbindungsparameter (z. B. ein entsprechendes Niveau von Verbindungsparametern) als Teil einer Menge von autorisierten Parametern an das dritte Netzwerkelement gesendet werden. Das dritte Netzwerkelement setzt dann diese Verbindungsparameter für den fraglichen Dienst auf der Kommunikationsverbindung durch bzw. vollstreckt diese.
  • Andererseits kann in dem Fall, dass das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als zum Beispiel durch das dritte Netzwerkelement selbst zu steuern bezeichnet wird, das dritte Netzwerkelement den Fluss zulassen, und sendet es keine Anforderung an das vierte Netzwerkelement. Stattdessen kann das dritte Netzwerkelement bereitgestellte Verbindungsparameter für diesen Dienst verwenden, zum Beispiel ein in der (ersten) Entscheidungsnachricht bezeichnetes standardmäßiges QoS-Niveau. Dieses QoS-Niveau (oder diese -Niveaus) kann (können) pro sAP oder pro Dienst statisch in dem dritten Netzwerkelement bereitgestellt oder – pro Dienst – durch das vierte Netzwerkelement als Teil der Dienstrichtlinien-Entscheidungsnachricht gesendet werden.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf 1 bis 4 ein spezielles Beispiel für eine Implementierung des vorstehend allgemein beschriebenen Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus beschrieben. Bei diesem Beispiel wird angenommen, dass die Verbindungsparameter-Verwaltung oder -Steuerung für eine Kommunikationsverbindung eines ersten Netzwerkelements durchgeführt wird, das eine Benutzervorrichtung UE in einem Mobilkommunikationsnetzwerk ist, wie etwa einem 3GPP-basierten Netzwerk. Es ist jedoch selbstverständlich, dass dieses Beispiel nicht dazu bestimmt ist, die Anwendung der Verbindungsparameter-Verwaltung oder -Steuerung zu beschränken. Vielmehr ist die Verbindungsparametersteuerung auch in anderen Netzwerkstrukturen als der nachstehend beschriebenen anwendbar, wobei entsprechende andere Typen von Signalisierung und Netzwerkelementen für die Funktionen des Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelements sowie der Richtliniensteuerungsinstanz verwendet werden.
  • Da der beschriebene Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus insbesondere bezogen ist auf eine Interaktion zwischen dem Kernnetzwerk-Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement, wie etwa dem GGSN, und der Richtliniensteuerungsinstanz, wie etwa der PDF, konzentriert sich die folgende Beschreibung auf diese Teile des Kommunikationsnetzwerks. Es ist jedoch selbstverständlich, dass für die Einrichtung der Kommunikationsverbindung andere Netzwerkelemente beteiligt sind. Dies ist zum Beispiel in entsprechenden Spezifikationen beschrieben, wie etwa den 3GPP-Spezifikationen, die für einen Fachmann bekannt sind, so dass eine ausführliche Beschreibung davon hierin um der Einfachheit willen ausgelassen ist.
  • Gemäß 1 ist eine vereinfachte Struktur eines 3GPP-basierten Kommunikationsnetzwerks gezeigt, bei dem die Verbindungsparameter-Verwaltung oder -Steuerung implementiert ist. Gemäß 1 bezeichnet Bezugszeichen 1 eine Benutzervorrichtung UE, wie etwa ein Mobiltelefon oder dergleichen, die das erste Netzwerkelement darstellt. Bezugszeichen 2 bezeichnet ein Gateway- oder Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement, wie etwa einen GGSN, der sich in dem Kernnetzwerksubsystem des Kommunikationsnetzwerks von der UE 1 befinden kann. Dieses Netzwerkelement 2 stellt das dritte Netzwerkelement dar. Bezugszeichen 3 bezeichnet eine Richtliniensteuerungsinstanz, wie etwa eine PDF (z. B. ISPC), die das vierte Netzwerkelement darstellt. Bezugszeichen 4 bezeichnet eine Teilnahmemanagerdatenbank, die mit der Richtliniensteuerungsinstanz 3 verbunden ist und zum Beispiel Benutzerteilnahmeprofile speichert, die für die Verbindungsparameterentscheidung durch die Richtliniensteuerungsinstanz 3 verwendet werden. Bezugszeichen 5 bis 7 bezeichnen eine jeweilige Anwendungsfunktion von Diensten 1 bis 3, mit denen die UE 1 ein Kommunikationsverbindung unter Verwendung von zumindest einem Diensttyp einrichten kann, wie etwa einem Echtzeit- oder einem Nichtechtzeitdienst. Die Anwendungsfunktionen können als das zweite Netzwerkelement dienen oder können eine weitere Verbindung zu einem mit dieser verbundenen zweiten Netzwerkelement bereitstellen. Im Speziellen bezeichnet Bezugszeichen 5 eine P-CSCF, die sich in einem (nicht gezeigten) IMS befindet, bezeichnet Bezugszeichen 6 einen Echtzeit-Streaming-Protokoll-(RTSP)Proxy/Server, während Bezugszeichen 7 eine weitere anwendbare Anwendungsfunktion bezeichnet. Es ist zu beachten, dass auch andere (nicht gezeigte) Anwendungsfunktionen oder Kommunikationsnetzwerke bereitgestellt sein können, mit denen die UE 1 verbunden sein kann.
  • Für die Kommunikationsverbindung und die Übertragung von Signalisierungsnachrichten sind entsprechende Verbindungen und Schnittstellen zwischen den Netzwerkelementen bereitgestellt. Die Verbindung zwischen der UE 1 und dem GGSN 2 ist zum Beispiel mit Hilfe eines entsprechenden Zugangsnetzwerks (z. B. UTRAN) sowie Kernnetzwerk-(z. B. SGSN)Subsystemen und Elementen bereitgestellt. Die Schnittstelle zwischen dem GGSN 2 und der PDF 3 ist zum Beispiel eine Go-Schnittstelle gemäß 3GPP. Die Schnittstelle zwischen der PDF 3 und der den Anwendungsfunktionen 5 bis 6 unterliegt einer entsprechenden Standardisierung von 3GPP.
  • Unter Bezugnahme auf 2A, 2B, sowie 3 und 4 wird nachstehend die Verbindungsparameter-Verwaltung oder -Steuerung für eine Kommunikationsverbindung in dem Kommunikationsnetzwerk gemäß 1 beschrieben.
  • Die UE 1 initialisiert bzw. initiiert eine Kommunikationsverbindung, auf der zumindest ein Diensttyp (zum Beispiel ein Dienst einer interaktiven Verkehrsklasse) verwendet wird. Zu diesem Zweck wird eine Anforderung für einen (primären) PDP-Kontext an das Kommunikationsnetzwerk und an den GGSN 2 gesendet (2A, Schritt S10). Der GGSN 2 empfängt die PDP-Kontext-Anforderung und kontaktiert die PDF 3 zur Autorisierung von Verbindungsparametern, wie etwa einem QoS- und/oder einem Abrechnungsniveau, das/die mit dem (primären) PDP-Kontext in Zusammenhang steht/stehen (2A, Schritt S20). Wie auch in 3 gezeigt ist, umfasst die an die PDF 3 gesendete Anforderungsnachricht zur Autorisierung des (primären) PDP-Kontexts eine Identifikation UE ID (zum Beispiel IMSI, MSISDN, UE IP-Adresse) und einen Kontext-Zugangspunkt (cAP) für den PDP-Kontext als Parameter. Der GGSN 2 ist vorzugsweise in der Lage, eine derartige Anforderung an der PDF 3 zu veranlassen bzw. auszulösen, ohne ein Autorisierungszeichen bzw. -token zu haben. Als Bindungsinformationen können in dieser Phase jedoch auch das Autorisierungszeichen und/oder eine Dienstinformation, wie etwa Dienstname (z. B. Notfalldienst, dienstbezogene Signalisierung, Nachrichten, Wetter, usw.), Paketklassifizierer und dergleichen, verwendet werden.
  • Nun entscheidet die PDF 3 in Erwiderung auf die Anforderung über Verbindungsparameter, wie etwa QoS- und/oder Abrechnungsniveau, die für die Kommunikationsverbindung zu autorisieren sind, insbesondere für den (primären) PDP-Kontext. Für diese Entscheidung kann die PDF 3 ein Benutzerteilnahmeprofil, das zum Beispiel von der Teilnahmemanagerdatenbank 4 erhalten wird, und Anwendungsdienstinformationen verwenden, wann immer dies angemessen ist. QoS-Informationen für den auf der Kommunikationsverbindung verwendeten Dienst können zum Beispiel von der entsprechenden Anwendungsfunktion 5 bis 7 empfangen werden, die den Dienst (oder die Dienste) bereitstellt. Zum Beispiel kann die P-CSCF 5 Sitzungsinformationen an die PDF 3 senden. Wahlweise können die Anwendungsdienstinformationen in der PDF oder in einer mit der PDF verbundenen Datenbank gespeichert werden. Die PDF 3 erzeugt eine Entscheidungsnachricht (DEC in 3), mit der die QoS-Autorisierungsentscheidung im Auftrag bzw. Namen des GGSN 2 bereitgestellt wird. Zum Beispiel stellt die PDF 3 ein maximales PDP-Kontext-QoS- und/oder Abrechnungsniveau bereit. Zusätzlich weist die DEC-Nachricht eine Liste der momentan aktivierten/zulässigen Dienste und zugehöriger Steuerungsrichtlinien zum Beispiel in Form eines Vektors {Dienst(i), Richtlinie(i)} auf. Die Definition eines Dienstes wird durch das Netzwerkdienstverwaltungssystem über eine Konfiguration bereitgestellt. Zum Beispiel kann ein Dienst durch einen Dienstzugangspunktnamen oder eine Menge bzw. einen Satz (d. h. einen oder mehrere) Paketklassifizierer bezeichnet werden. Für einen bestimmten Dienst sagt die Richtlinie aus, ob eine weitere Autorisierung von Flüssen innerhalb der Dienstdefinition von der PDF 3 benötigt wird (oder nicht). Mit anderen Worten bestimmt die PDF 3, welche Dienste erneut durch PDF 3 zu autorisieren sind (falls identifiziert), und welche Dienste GGSN-gesteuert (z. B. pro sAP oder pro Dienst) sein können. Falls ein Dienst keine weitere Autorisierung durch die PDF erfordert, kann die dienstspezifische Richtlinie z. B. ein Dienstgüteniveau für den Dienst bezeichnen. Außerdem können ebenso Abrechnungsrichtlinien für die Dienste in den DEC-Nachrichten übertragen werden. Wahlweise kann die PDF 3 in der anfänglichen Autorisierungsphase für den (primären) PDP-Kontext auch umfassende QoS-Parameter für die Verbindung (PDP-Kontext-Typ) ebenso wie vorgegebene bzw. standardmäßige QoS-Parameter für die durch GGSN 2 autorisierten Dienste bezeichen. Die vorstehenden Schritte sind gemäß 2A als Schritte S30 und S40 angegeben.
  • Bei dem vorstehend beschriebenen Vorgang können, falls ein sAP nicht genügend Granularität bereitstellt, Informationen von PDF 3 an den GGSN 2 pro Dienst bereitgestellt werden, der innerhalb eines sAP bereitgestellt wird. In diesem Fall kann ein Dienst durch eine Menge bzw. einen Satz (d. h. ein oder mehrere) Paketklassifizierer identifiziert werden.
  • Als Beispiel kann die PDF 3 in Schritten S30 und S40 die interaktive Verkehrsklasse für einen PDP-Kontext autorisiere, sowie "GGSN-gesteuert" für die sAPs (Dienste) der interaktiven Verkehrsklasse und "PDF-gesteuert" für andere sAPs einstellen.
  • Der GGSN 2 empfängt die DEC-Nachricht von der PDF 3 und verarbeitet diese (2A, Schritt S50). Auf Grundlage der Autorisierungsinformationen für das in der DEC-Nachricht angegebene QoS-Niveau setzt der GGSN 2 die Entscheidung der PDF 3 für die Verbindungsparameter in der Benutzerebene-Verarbeitung (PDP-Kontext) und der QoS- Signalisierung für die Kommunikationsverbindung durch. Um die Entscheidung der PDF 3 durchzusetzen bzw. zu vollstrecken, kann der GGSN 2 in der DEC-Nachricht empfangene Parameter auf Verbindungsparameter abbilden (z. B. Abbildung von QoS-Klasse auf Verkehrsklasse, Verkehrshandhabungspriorität und Zuweisungs-/Zurückhaltungspriorität). Zusätzlich kann der GGSN 2 aus dem Informationsanteil, der den vorstehend beschriebenen Vektor aufweist, bestimmen, für welche Dienste die PDF 3 für eine Autorisierung erneut zu konsultieren ist ("PDF-gesteuert"), und welche Dienste GGSN-gesteuert (z. B. pro sAP oder Dienst) sein können.
  • Wenn der GGSN 2 einen neuen Fluss in einem autorisierten Dienst auf der Kommunikationsverbindung empfängt (2B, Schritt S60), erkennt der GGSN 2 auf Grundlage der Bestimmung aus der DEC-Nachricht, ob der fragliche Dienst "PDF-gesteuert" ist oder nicht (2B, Schritt S70) (siehe 3). Zu diesem Zweck kann in dem (primären) PDP-Kontext-Autorisierungsvorgang in dem GGSN 2 ein entsprechendes Bestimmungsergebnis gespeichert werden.
  • In dem Fall, dass der GGSN 2 erkennt, dass der neue Fluss innerhalb eines Dienstes (oder von einem sAP) ist, der durch die PDF 3 zu steuern ist, wird eine weitere Anforderung zur Autorisierung durch den GGSN 2 an die PDF 3 gesendet (2B, Schritt S90). Gemäß 4 ist ein Vorgang gezeigt, der ausgeführt wird, wenn der GGSN 2 einen solchen neuen Fluss in einem Dienst empfängt, der als "PDF-gesteuert" bezeichnet ist. Die Anforderungsnachricht zur Dienstautorisierung spezifiziert den fraglichen Dienst. Der GGSN 2 ist vorzugsweise in der Lage, eine solche Anforderung an der PDF 3 auszulösen bzw. zu veranlassen, ohne ein Autorisierungszeichen zu haben, aber das gleiche Schema kann auch in Verbindung mit standardmäßigen sitzungsbasierten Diensten von 3GPP-Release 5 verwendet werden (Autorisierungszeichen und/oder Fluss-IDs können als Bindungsinformationen für die Anforderung verwendet werden). Der Dienst kann durch den Dienstnamen und/oder wahlweise durch einen Paketklassifizierer bezeichnet werden, die den/die empfangenen Dienstfluss/-flüsse durch den GGSN 2 identifiziert. Die PDF 3 entscheidet in Erwiderung auf diese weitere Anforderung über eine Autorisierung für ein QoS- und/oder Abrechnungsniveau für den fraglichen Dienst (2B, Schritt S100). Dies kann zum Beispiel auf Grundlage von einem Benutzerteilnahmeprofil, Anwendungsdienstinformationen, QoS-Informationen für den fraglichen Dienst, die zum Beispiel von der entsprechenden Anwendungsfunktion 5 bis 7 empfangen werden, die den Dienst bereitstellt, und dergleichen durchgeführt werden. Die PDF 3 kann zum Beispiel Informationen von der P-CSCF 5 über Flüsse des fraglichen Dienstes ebenso wie Informationen betreffend einen Beginn und ein Ende von Sitzungen empfangen. Dann wird eine weitere Entscheidungsnachricht erzeugt und an den GGSN 2 gesendet. Die Entscheidung umfasst das autorisierte QoS-Niveau, zum Beispiel QoS-Klasse und Bitrate, oder weitere QoS-Parameter für den fraglichen Dienst. Zusätzlich können auch Abrechnungsinformationen in den Entscheidungsnachrichten transportiert werden. Daher sind für den GGSN 2 eine QoS-Autorisierung für einzelne Flüsse ebenso wie Abrechnungsinformationen auf einer "Basis pro Fluss" verfügbar. Der GGSN 2 verarbeitet die weitere Entscheidungsnachricht und setzt die Autorisierungsentscheidung sowie Richtlinieninformationen für den Fluss (oder die Flüsse) des fraglichen Dienstes durch (2B, Schritt S110). Um die Entscheidung der PDF 3 durchzusetzen, kann der GGSN 2 in der DEC-Nachricht empfangene Parameter auf Parameter abbilden, die für den Dienstfluss (die Dienstflüsse) auf der Kommunikationsverbindung anzuwenden sind (z. B. Abbildung von QoS-Klasse auch Verkehrsklasse, Verkehrshandhabungspriorität und Zuweisungs-/Zurückhaltungspriorität).
  • Andererseits können die neuen eingehenden Flüsse durch GGSN 3 zugelassen werden (2B, Schritt S80), falls die Entscheidung in Schritt S70 gemäß 2B NEIN ist, d. h. der fragliche Dienst "GGSN-gesteuert" ist. Daher muss die PDF 3 nicht für eine weitere Autorisierung von QoS, Abrechnung oder dergleichen konsultiert werden. In einem solchen Fall wird die QoS mittels eines pro sAP, oder pro Dienst, bereitgestellten QoS-Niveaus gesteuert. Im letzteren Fall kann eine QoS-Richtlinie, die von der PDF während der primären PDP-Kontext-Aktivierung erhalten wird, verwendet werden.
  • Es ist zu beachten, dass die vorstehend beschriebene Verbindungsparametersteuerung in Fällen funktionieren kann, in denen sich das erste und das zweite Netzwerkelement in dem gleichen Kommunikationsnetzwerk befinden, sowie in Fällen, in denen sich das erste und das zweite Netzwerkelement in unterschiedlichen Kommunikationsnetzwerken befinden. Insbesondere im letzteren Fall ist das dritte Netzwerkelement ein Gateway- bzw. Netzübergangsnetzwerkelement.
  • Außerdem ist zu beachten, dass bei dem beschriebenen Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus das dritte Netzwerkelement die Anforderung an das vierte Netzwerkelement mit oder ohne einem Autorisierungszeichen bzw. -token veranlassen kann. Außerdem kann die Verarbeitung des Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus, obgleich das vorstehende Beispiel die Verarbeitung in Verbindung mit einer primären paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontext-Aktivierung beschreibt, wie etwa einer primären PDP-Kontext-Aktivierung, auch in Verbindung mit einer sekundären paketbasierten Datenübertragungsprotokoll-Kontext-Aktivierung, wie etwa einer sekundären PDP-Kontext-Aktivierung, ausgeführt werden. Wahlweise kann die Verarbeitung des Verbindungsparameter-Steuerungsmechanismus auch in Verbindung mit einer paketbasierten Datenprotokoll-Kontext-Modifikation, wie etwa einer PDP-Kontext-Modifikation, ausgeführt werden.
  • Alternativ zu dem vorstehend beschriebenen Inhalt der Entscheidungsnachricht können auch weitere Alternativen in der Verbindungsparametersteuerung anwendbar sein. Gemäß dem Vorstehenden weist die Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement an das dritte Netzwerkelement die Autorisierung für die Verbindungsparameter, für die Kommunikationsverbindung verwendbare Diensttypen und einen Informationsanteil auf, der angibt, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht (d. h. zum Beispiel PDF-gesteuert oder GGSN-gesteuert). Andererseits ist es auch möglich, dass die Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement angibt, dass ein Dienst (oder Dienstfluss) PDF-gesteuert ist, indem der Informationsanteil weggelassen wird, der angibt, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung steuert oder nicht. In diesem Fall ist das dritte Netzwerkelement so eingestellt, dass jeder neue Dienstfluss eines fraglichen Dienstes eine Steuerung durch das vierte Netzwerkelement erfordert. Optional ist das dritte Netzwerkelement in einem solchen Fall derart eingestellt, dass eine Steuerung durch das vierte Netzwerkelement zumindest für diejenigen Dienstflüsse erforderlich ist, für die ein QoS- und/oder ein Abrechnungsniveau in dem dritten Netzwerkelement nicht verfügbar ist. Als eine weitere Alternative werden der Informationsanteil und/oder die Menge bzw. der Satz autorisierter Dienste, die in der Entscheidungsnachricht bezeichnet werden, mit einem leeren Inhalt eingeführt. Dies bedeutet, dass das dritte Netzwerkelement keine speziellen Informationen über die weitere Steuerung (z. B. durch GGSN oder PDF) von Dienstflüssen empfängt und derart eingestellt ist, dass jeder neue Dienstfluss eines fraglichen Dienstes eine Steuerung durch das vierte Netzwerkelement erfordert (oder derart, dass eine Steuerung durch das vierte 'Netzwerkelement zumindest für diejenigen Dienstflüsse erforderlich ist, für die ein QoS- und/oder ein Abrechnungsniveau in dem dritten Netzwerkelement nicht verfügbar ist). In den vorstehend beschriebenen Fällen kann zum Beispiel das dritte Netzwerkelement nur die Autorisierung für die Verbindungsparameter empfangen (und durchsetzen).
  • Des Weiteren kann die Entscheidung des vierten Netzwerkelements auch in einer aufgeteilten Form an das dritte Netzwerkelement übertragen werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass eine erste Nachricht, die die Entscheidung einer Autorisierung von Verbindungsparametern bezeichnet, mit Hilfe einer ersten Nachricht gesendet wird, und dass eine zweite (oder sogar eine dritte) Nachricht, die Informationen über für die Kommunikationsverbindung verwendbare Diensttypen und/oder den Informationsanteil aufweist, der bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht, danach gesendet wird. Der jeweilige Kontext der Nachrichten kann auch in einer anderen Art und Weise gemischt werden (z. B. Autorisierung und verwendbare Diensttypen in einer ersten Nachricht und Informationsanteil in einer zweiten Nachricht). Die Reihenfolge eines Sendens der jeweiligen Nachrichten kann auch geändert werden.
  • Außerdem ist zu beachten, dass in der Entscheidung für die Verbindungsparameter (z. B. QoS-Niveau) ein vorgegebener bzw. standardmäßiger Wert oder ein vorgegebenes bzw. standardmäßiges Niveau für Verbindungsparameter durch das vierte Netzwerkelement eingestellt werden kann, insbesondere für Dienste (oder pro Dienst), die als durch das dritte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet werden, und dieser/dieses an das dritte Netzwerkelement gesendet wird. Mit anderen Worten kann in der Entscheidung für die Verbindungsparameter ein Standardwert oder -niveau für Verbindungsparameter (z. B. Standard-QoS-Niveau) durch das vierte Netzwerkelement, pro Dienst, für Dienste eingestellt werden, die als durch das dritte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet werden, und an das dritte Netzwerkelement gesendet werden.
  • Außerdem ist zu beachten, dass die Informationen, die durch das vierte Netzwerkelement (z. B. PDF) verwendet werden, um die Entscheidung über die Kommunikationsverbindungsparameter zu erhalten, sich während der Lebensdauer der Kommunikationsverbindung ändern können. Es könnte zum Beispiel der Fall sein, dass sich das Benutzerteilnahmeprofil (in dem Teilnehmerverwaltungssystem) ändert. Auch die bereitgestellten Dienstanwendungsinformationen (z. B. von AF) können sich ändern. In diesem Fall ist das vierte Netzwerkelement (z. B. die PDF) angepasst, um unverlangte DEC-Nachrichten an das dritte Netzwerkelement (z. B. den GGSN) zu senden. Diese unverlangten DEC-Nachrichten können die gleichen Informationen umfassen, wie es für die anfänglichen DEC-Nachrichten betreffend die Verbindungsparameterautorisierung beschrieben ist. Zu diesem Zweck kann das vierte Netzwerkelement diese Informationen zum späteren Gebrauch während des anfänglichen bzw. erstmaligen Entscheidungsschritts speichern. Wahlweise können neue Verbindungsparameter durch das vierte Netzwerkelement parallel zu den vorstehend beschrieben Vorgängen bestimmt werden. Wenn das dritte Netzwerkelement (z. B. der GGSN) solche unverlangten DEC-Nachrichten empfängt, setzt es die in der unverlangten DEC-Nachricht bezeichnete Entscheidung entsprechend um.
  • Mit der beschriebenen Verbindungsparameter-Verwaltung oder -Steuerung ist es möglich, maximale und/oder standardmäßige QoS, zum Beispiel für PDP-Kontexte, dynamisch zu steuern, ebenso wie QoS für ausgewählte Flüsse zu autorisieren und gleichzeitig eine Bereitstellung pro sAP zu verwenden, insbesondere wenn mit einem sA-GGSN oder ISN zusammengearbeitet wird. Die Erfindung ermöglicht eine dynamische Steuerung einer QoS-Autorisierung und optional auch einer Abrechnung bzw. Gebührenerfassung für ausgewählte Dienste, auch nichtsitzungsbasierte Dienste wie etwa Browsing. Dies bedeutet, dass die gleiche Struktur von QoS-Verwaltungs- oder Steuerungsinformationen für alle Dienste zwischen dem QoS-Autorisierungselement und dem Gatewaynetzwerkelement verwendet werden kann. Zusätzlich ermöglicht eine solche Fähigkeit auch Richtlinien bzw. Strategien basierend zum Beispiel auf Netzwerklast.
  • Gemäß 5 ist ein Szenario für die Verbindungsparametersteuerung in Verbindung mit einer primären PDP-Kontext-Aktivierung in einem Fall veranschaulicht, dass eine PDF-Steuerung (ISPC-Steuerung) für einen APN erforderlich ist. Ähnlich zu der Struktur gemäß 1 sind in der Struktur gemäß 5 ein GGSN 11 mit einem Richtliniendurchsetzungspunkt (PEP) 12, ein IP-Dienst-Richtliniensteuerungselement 13 als eine PDF (auch bezeichnet als Richtlinienentscheidungs- oder -bestimmungspunkt PDP) und verbunden mit einem lokalen Vorschriftenlager 14 gezeigt. Außerdem sind eine Dienst-Domäne-AF 15 und ein Teilnehmerverwaltungssystem 16 mit einer Teilnehmerdatenbank 17 gezeigt. Zusätzlich, und anders als gemäß 1, sind ein Dienstverwaltungssystem 18 mit einer Dienstdatenbank 19 ebenso wie ein QoS-Verwaltungssystem 20 involviert.
  • Bei dem Szenario gemäß 5 wird in Schritt 1 eine Erzeuge-PDP-Kontext-Anforderung einschließlich der IMSI und des APN an den GGSN 11 gesendet. Von dem GGSN 11 wird in Schritt 2 eine entsprechende Autorisierungsanforderung an die PDF 13 weitergeleitet, wobei die Autorisierungsanforderung die IMSI und einen cAP aufweist. In Schritt 3 überträgt die PDF 13 die IMSI und den cAP an das Teilnehmerverwaltungssystem 16. Von dem Teilnehmerverwaltungssystem 16 empfängt die PDF 13 in Schritt 4 eine Liste von Diensten, wobei für jeden Dienstnamen eine Aktivitätsinformation, eine QoS-Klasse und/oder eine Bitrate enthalten ist. In Schritt 5 entscheidet die PDF 13 über die Autorisierung (für die primäre PDP-Kontext-Aktivierung) und sendet eine Entscheidungsnachricht an den GGSN 11 (d. h. an den PEP 12). Die Entscheidungsnachricht umfasst eine PDP-Kontext-QoS-Klasse, eine PDP-Kontext-Bitrate und eine Liste von Diensten, wobei die Liste für jeden Dienstnamen eine Aktivitätsinformation, einen Hinweis darauf, ob GGSN- oder PDF-gesteuert, eine QoS-Klasse (falls GGSN-gesteuert) und/oder eine Bitrate (falls GGSN-gesteuert) aufweist. Der GGSN 11 setzt die Autorisierungsentscheidung durch und sendet in Schritt 6 eine Erzeuge-PDP-Kontext-Antwortnachricht.
  • Gemäß 6 ist ein Szenario für die Verbindungsparametersteuerung in Verbindung mit einem neuen Dienstfluss veranschaulicht, falls eine PDF-(ISPC-)Steuerung erforderlich ist. Die Struktur der Elemente gemäß 6 ist äquivalent zu derjenigen, die gemäß 5 beschrieben ist. Außerdem bezeichnen durchgezogene Linien eine Signalisierungsübertragung, während gestrichelte Linien eine Benutzerdatenübertragung bezeichnen.
  • Bei dem Szenario gemäß 6 wird in Schritt 1 in Verbindung mit der Übertragung von Benutzerdaten ein Paket eines neuen Dienstflusses an den GGSN 11 übertragen. Der GGSN 11 erkennt, dass der fragliche Dienst PDF-(ISPC-)gesteuert ist, und überträgt in Schritt 2 eine Anforderungsnachricht einschließlich des Dienstnamens bzw. Paketklassifizierers an die PDF 13. Die PDF 13 entscheidet für den fraglichen Dienst über Verbindungsparameter und leitet in Schritt 3 eine Entscheidungsnachricht, die die Dienstfluss-QoS-Klasse und/oder die Dienstfluss-Bitrate bezeichnet, an den GGSN 11. Der GGSN 11 setzt die Entscheidung durch und überträgt in Schritt 4 zum Beispiel eine Modifiziere-PDP-Kontext-Anforderung. Die PDF-Steuerung ist zum Beispiel erforderlich, wenn der autorisierte (z. B. primäre oder sekundäre) PDP-Kontext nicht für den Dienstfluss ausreichend ist. Dies führt zu einer PDP-Kontext-Modifikation, die durch den GGSN 11 eingeleitet wird.
  • Es ist zu beachten, dass in den Szenarien gemäß 5 und 6 auch Abrechnungsinformationen umfasst sein können, wie es vorstehend beschrieben ist.
  • Wie vorstehend beschrieben ist ein Mechanismus zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung zwischen Netzwerkelementen offenbart. Wenn die Kommunikationsverbindung initialisiert bzw. initiiert wird, wird eine Autorisierung für die Verbindungsparameter von Diensten von einer Richtliniensteuerungsinstanz angefordert, die über für die Kommunikationsverbindung zu autorisierende Verbindungsparameter und über Diensttypen entscheidet, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können. Es wird eine Entscheidungsnachricht an ein Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gesendet, wobei die Entscheidungsnachricht die Autorisierung für die Verbindungsparameter, für die Kommunikationsverbindung verwendbare Diensttypen und einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob die Richtliniensteuerungsinstanz eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der bezeichneten Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht. Die Entscheidungsnachricht wird auf der Kommunikationsverbindung durch das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement durchgesetzt, das auf Grundlage des Informationsanteils auch diejenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung bestimmt, von denen Flüsse ohne eine Konsultation der Richtliniensteuerungsinstanz durch es selbst zugelassen werden können, sowie diejenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch die Richtliniensteuerungsinstanz zu steuern sind.
  • Es sollte selbstverständlich sein, dass die vorstehende Beschreibung und die begleitenden Figuren lediglich dazu bestimmt sind, um die Erfindung nur beispielhaft zu veranschaulichen. Die beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung können daher innerhalb des Umfangs der anhängenden Ansprüche variieren.

Claims (66)

  1. Verfahren zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Initialisieren der Kommunikationsverbindung und Senden (S10) einer Kommunikationsverbindung-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, von einer ersten Kommunikationsinstanz an ein drittes Netzwerkelement, Anfordern (S20) einer Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem vierten Netzwerkelement durch das dritte Netzwerkelement, Entscheiden (S30) über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, in dem vierten Netzwerkelement, Senden (S40) einer Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement an das dritte Netzwerkelement, dadurch gekennzeichnet, dass die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  2. Verfahren gemäß Anspruch 1, zusätzlich mit den Schritten: Verarbeiten der Entscheidungsnachricht, die den Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht, in dem dritten Netzwerkelement zum Durchsetzen der Entscheidung des vierten Netzwerkelements auf der Kommunikationsverbindung, und Bestimmen von denjenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch das dritte Netzwerkelement zugelassen werden können, ohne das vierte Netzwerkelement zu konsultieren, und denjenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch das vierte Netzwerkelement zu steuern sind, auf Grundlage des Informationsanteils.
  3. Verfahren gemäß Anspruch 2, zusätzlich mit den Schritten: Anfordern (S90), falls das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, von Verbindungsparametern für diesen Diensttyp von dem vierten Netzwerkelement, Entscheiden (S100) über zu autorisierende Verbindungsparameter für den fraglichen Diensttyp in dem vierten Netzwerkelement, und Senden einer weiteren Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement an das dritte Netzwerkelement, wobei die weitere Entscheidungsnachricht die Autorisierung für die Verbindungsparameter des fraglichen Diensttyps aufweist.
  4. Verfahren gemäß Anspruch 2, zusätzlich mit den Schritten: Zulassen (S80), falls das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das dritte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, des Flusses durch das dritte Netzwerkelement und Verwenden von bereitgestellten Verbindungsparametern für den Diensttyp.
  5. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die erste Kommunikationsinstanz eine Benutzervorrichtung (1) ist, die mit einem Mobilkommunikationsnetzwerk verbunden ist.
  6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das dritte Netzwerkelement ein Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement (2) des Kommunikationsnetzwerks ist, insbesondere eines Mobilkommunikationsnetzwerks, wobei das Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement angepasst ist, um eine dynamische Richtlinienanforderung zu veranlassen.
  7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das vierte Netzwerkelement eine Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion (3) ist, insbesondere eine Richtlinienentscheidungsfunktion PDF, die fähig ist zum Durchführen des Entscheidungsschritts auf Grundlage von einem Benutzerteilnahmeprofil und/oder Anwendungsdienstinformationen.
  8. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das vierte Netzwerkelement ein separates Netzwerkelement ist oder in dem dritten Netzwerkelement umfasst ist.
  9. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Verbindungsparameter ein Dienstgüteniveau aufweisen, das für die Kommunikationsverbindung bereitzustellen ist.
  10. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Diensttypen definiert werden auf Grundlage von einem Dienstzugangspunkt oder auf Grundlage von einem Dienstpaketklassifizierer und/oder aggregierten Niveauparametern, wobei diese die Kommunikationsverbindung basierend auf der anfänglichen Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung betreffen.
  11. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Entscheidungsnachricht oder -nachrichten Abrechnungsinformationen für die Kommunikationsverbindung aufweist oder aufweisen, die zumindest einen Diensttyp verwendet.
  12. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Diensttypen Echtzeitdienste und/oder Nichtechtzeitdienste umfassen.
  13. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, zusätzlich mit einem Schritt zum Senden von aggregierten Verbindungsparametern in einer Entscheidungsnachricht als Teil einer Parametermenge an das dritte Netzwerkelement.
  14. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei das vierte Netzwerkelement im Fall von sitzungsbasierten Diensten, die durch das vierte Netzwerkelement autorisiert werden, in der Lage ist, Informationen über Flüsse, die die Sitzung umfasst, ebenso wie Informationen betreffend einen Beginn und ein Ende von Sitzungen zu empfangen.
  15. Verfahren gemäß Anspruch 2, wobei in dem Anforderungsschritt, falls das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, ein Autorisierungszeichen und/oder eine Flussidentifikation als eine Bindungsinformation verwendet wird.
  16. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, wobei sich die erste Kommunikationsinstanz in einem anderem Kommunikationsnetzwerk als oder in dem gleichen Kommunikationsnetzwerk wie eine zweite Kommunikationsinstanz befindet, mit der die Kommunikationsverbindung hergestellt wird.
  17. Verfahren gemäß Anspruch 1, zusätzlich mit einem Schritt zum Einstellen eines Standardwerts für Verbindungsparameter für diejenigen Dienste auf der Kommunikationsverbindung, die nicht durch das vierte Netzwerkelement gesteuert werden.
  18. Verfahren gemäß Anspruch 17, wobei ein Standardwert für Verbindungsparameter pro Dienst eingestellt wird.
  19. System zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung, wobei das System aufweist: ein drittes Netzwerkelement (2), über das die Kommunikationsverbindung initialisiert wird, indem eine Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, von einer ersten Kommunikationsinstanz (1) gesendet wird, ein viertes Netzwerkelement (3), an dem das dritte Netzwerkelement (2) eine Autorisierung für die Verbindungsparameter anfordert, wobei das vierte Netzwerkelement (3) über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen entscheidet, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, dadurch gekennzeichnet, dass das vierte Netzwerkelement (3) eine Entscheidungsnachricht erzeugt und an das dritte Netzwerkelement (2) sendet, wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement (3) eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  20. System gemäß Anspruch 19, wobei das dritte Netzwerkelement angepasst ist zum Verarbeiten der Entscheidungsnachricht, die den Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht, und Durchsetzen der Entscheidung des vierten Netzwerkelements auf der Kommunikationsverbindung, und zum Bestimmen von denjenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch das dritte Netzwerkelement zugelassen werden können, ohne das vierte Netzwerkelement zu konsultieren, und denjenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch das vierte Netzwerkelement zu steuern sind, auf Grundlage des Informationsanteils.
  21. System gemäß Anspruch 20, wobei das dritte Netzwerkelement angepasst ist zum Anfordern, falls das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, von Verbindungsparametern für diesen Diensttyp von dem vierten Netzwerkelement, wobei das vierte Netzwerkelement angepasst ist zum Entscheiden über zu autorisierende Verbindungsparameter für den fraglichen Diensttyp, sowie zum Erzeugen und Senden einer weiteren Entscheidungsnachricht an das dritte Netzwerkelement, wobei die weitere Entscheidungsnachricht die Autorisierung für die Verbindungsparameter des fraglichen Diensttyps aufweist.
  22. System gemäß Anspruch 20, wobei das dritte Netzwerkelement angepasst ist zum Zulassen, falls das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das dritte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, des Flusses durch Verwendung von bereitgestellten Verbindungsparametern für den Diensttyp.
  23. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 22, wobei die erste Kommunikationsinstanz eine Benutzervorrichtung ist, die mit einem Mobilkommunikationsnetzwerk verbunden ist.
  24. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 23, wobei das dritte Netzwerkelement ein Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement des Kommunikationsnetzwerks ist, insbesondere eines Mobilkommunikationsnetzwerks, wobei das Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement angepasst ist, um eine dynamische Richtlinienanforderung zu veranlassen.
  25. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 24, wobei das vierte Netzwerkelement eine Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion ist, insbesondere eine Richtlinienentscheidungsfunktion PDF, die fähig ist zum Durchführen des Entscheidungsschritts auf Grundlage von einem Benutzerteilnahmeprofil und/oder Anwendungsdienstinformationen.
  26. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 25, wobei das vierte Netzwerkelement ein separates Netzwerkelement ist oder in dem dritten Netzwerkelement umfasst ist.
  27. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 26, wobei die Verbindungsparameter ein Dienstgüteniveau, das für die Kommunikationsverbindung bereitzustellen ist, und/oder aggregierte Niveauparameter aufweisen, wobei diese die Kommunikationsverbindung basierend auf der anfänglichen Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung betreffen.
  28. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 27, wobei die Diensttypen auf Grundlage von einem Dienstzugangspunkt oder auf Grundlage von einem Dienstpaketklassifizierer definiert werden.
  29. System gemäß einem er Ansprüche 19 bis 28, wobei die Entscheidungsnachricht oder -nachrichten Abrechnungsinformationen für die Kommunikationsverbindung aufweist oder aufweisen, die zumindest einen Diensttyp verwendet.
  30. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 29, wobei die Diensttypen Echtzeitdienste und/oder Nichtechtzeitdienste umfassen.
  31. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 30, wobei aggregierte Verbindungsparameter in einer Entscheidungsnachricht als ein Teil einer Parametermenge an das dritten Netzwerkelement gesendet werden.
  32. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 31, wobei das vierte Netzwerkelement im Fall von sitzungsbasierten Diensten, die durch das vierte Netzwerkelement autorisiert werden, in der Lage ist, Informationen über Flüsse, die die Sitzung umfasst, ebenso wie Informationen betreffend einen Beginn und ein Ende von Sitzungen zu empfangen.
  33. System gemäß Anspruch 20, wobei in dem Fall, dass das dritte Netzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, ein Autorisierungszeichen und/oder eine Flussidentifikation als eine Bindungsinformation in der Anforderung von dem dritten Netzwerkelement verwendet wird.
  34. System gemäß einem der Ansprüche 19 bis 33, wobei sich die erste Kommunikationsinstanz in einem anderen Kommunikationsnetzwerk als oder in dem gleichen Kommunikationsnetzwerk wie eine zweite Kommunikationsinstanz befindet, mit der die Kommunikationsverbindung hergestellt wird.
  35. System gemäß Anspruch 19, wobei das Netzwerkelement angepasst ist zum Einstellen eines Standardwerts für Verbindungsparameter für diejenigen Dienste auf der Kommunikationsverbindung, die nicht durch das vierte Netzwerkelement gesteuert werden.
  36. System gemäß Anspruch 35, wobei ein Standardwert für Verbindungsparameter pro Dienst eingestellt wird.
  37. Kommunikationsnetzwerkvorrichtung (3) zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung, wobei die Vorrichtung aufweist: eine Einrichtung zum Empfangen einer Anforderung für eine Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem dritten Netzwerkelement (2), über das die Kommunikationsverbindung mittels einer Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, von einer ersten Kommunikationsinstanz (1) initialisiert wird, eine Einrichtung zum Entscheiden über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Erzeugen und Senden einer Entscheidungsnachricht an das dritte Netzwerkelement, wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob die Vorrichtung eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  38. Vorrichtung gemäß Anspruch 37, wobei die Vorrichtung angepasst ist zum Empfangen einer weiteren Anforderung für eine Autorisierung von Verbindungsparametern für Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch die Vorrichtung zu steuern sind, von dem dritten Netzwerkelement, Entscheiden über zu autorisierende Verbindungsparameter für den fraglichen Diensttyp, und Erzeugen und Senden einer weiteren Entscheidungsnachricht an das dritte Netzwerkelement, wobei die weitere Entscheidungsnachricht die Autorisierung für die Verbindungsparameter des fraglichen Diensttyps aufweist.
  39. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 38, wobei die erste Kommunikationsinstanz eine Benutzervorrichtung ist, die mit einem Mobilkommunikationsnetzwerk verbunden ist.
  40. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 39, wobei das dritte Netzwerkelement ein Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement des Kommunikationsnetzwerks ist, insbesondere eines Mobilkommunikationsnetzwerks, wobei das Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement angepasst ist, um eine dynamische Richtlinienanforderung zu veranlassen.
  41. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 40, wobei die Vorrichtung eine Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion aufweist, insbesondere eine Richtlinienentscheidungsfunktion PDF, die fähig ist zum Durchführen des Entscheidungsschritts auf Grundlage von einem Benutzerteilnehmerprofil und/oder Anwendungsdienstinformationen.
  42. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 41, wobei die Vorrichtung ein separates Netzwerkelement ist oder in dem dritten Netzwerkelement umfasst ist.
  43. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 42, wobei die Verbindungsparameter ein Dienstgüteniveau, das für die Kommunikationsverbindung bereitzustellen ist, und/oder aggregierte Niveauparameter aufweisen, wobei diese die Kommunikationsverbindung basierend auf der anfänglichen Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung betreffen.
  44. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 43, wobei die Diensttypen auf Grundlage von einem Dienstzugangspunkt oder auf Grundlage von einem Dienstpaketklassifizierer definiert werden.
  45. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 44, wobei die Entscheidungsnachricht oder -nachrichten Abrechnungsinformationen für die Kommunikationsverbindung aufweist oder aufweisen, die zumindest einen Diensttyp verwendet.
  46. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 45, wobei die Diensttypen Echtzeitdienste und/oder Nichtechtzeitdienste umfassen.
  47. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 46, wobei aggregierte Verbindungsparameter in einer Entscheidungsnachricht als ein Teil einer Parametermenge empfangen werden.
  48. Vorrichtung gemäß Anspruch 38, wobei in dem Fall, dass die Vorrichtung einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, ein Autorisierungszeichen und/oder eine Flussidentifikation als eine Bindungsinformation in der Anforderung von der Vorrichtung verwendet wird.
  49. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 37 bis 48, wobei sich die erste Kommunikationsinstanz in einem anderen Kommunikationsnetzwerk als oder in dem gleichen Kommunikationsnetzwerk wie eine zweite Kommunikationsinstanz befindet, mit der die Kommunikationsverbindung hergestellt wird.
  50. Vorrichtung gemäß Anspruch 37, wobei die Vorrichtung angepasst ist zum Einstellen eines Standardwerts für Verbindungsparameter für diejenigen Dienste auf der Kommunikationsverbindung, die nicht durch das vierte Netzwerkelement gesteuert werden.
  51. Vorrichtung gemäß Anspruch 50, wobei ein Standardwert für Verbindungsparameter pro Dienst eingestellt wird.
  52. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement (2), das in einem System zur Steuerung von Verbindungsparametern für eine Kommunikationsverbindung verwendbar ist, wobei das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement aufweist: eine Einrichtung zum Empfangen einer Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung für zumindest einen Diensttyp, der auf der Kommunikationsverbindung zu verwenden ist, wenn eine Kommunikationsverbindung durch eine erste Kommunikationsinstanz (1) initialisiert wird, eine Einrichtung zum Anfordern einer Autorisierung für die Verbindungsparameter von einem vierten Netzwerkelement (3), wobei das vierte Netzwerkelement über zu autorisierende Verbindungsparameter für die Kommunikationsverbindung und über Diensttypen entscheidet, die für die Kommunikationsverbindung bereitgestellt werden können, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Empfangen einer Entscheidungsnachricht von dem vierten Netzwerkelement (3), wobei die Entscheidungsnachricht einen Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht.
  53. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß Anspruch 52, wobei das Netzwerkelement angepasst ist zum Verarbeiten der Entscheidungsnachricht, die den Informationsanteil aufweist, der für jeden Dienst bezeichnet, ob das vierte Netzwerkelement eine weitere Autorisierung in Bezug auf zumindest einen der Diensttypen auf der Kommunikationsverbindung steuert oder nicht, und zum Durchsetzen der Entscheidung des vierten Netzwerkelements auf der Kommunikationsverbindung, und zum Bestimmen von denjenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement zugelassen werden können, ohne das vierte Netzwerkelement zu konsultieren, und denjenigen Diensttypen der Kommunikationsverbindung, von denen Flüsse durch das vierte Netzwerkelement zu steuern sind, auf Grundlage des Informationsanteils.
  54. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß Anspruch 53, wobei das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement aufweist: eine Einrichtung zum Anfordern, falls das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das vierte Netzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, von Verbindungsparametern für diesen Diensttyp von dem vierten Netzwerkelement, und eine Einrichtung zum Empfangen einer weiteren Entscheidungsnachricht, die auf Grundlage einer Entscheidung über zu autorisierende Verbindungsparameter für den fraglichen Diensttyp durch das vierte Netzwerkelement erzeugt wird, von dem vierten Netzwerkelement, wobei die weitere Entscheidungsnachricht die Autorisierung für die Verbindungsparameter des fraglichen Diensttyps aufweist.
  55. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß Anspruch 53, wobei das Kommunikationsteuerungsnetzwerkelement angepasst ist zum Zulassen, falls das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement einen Fluss eines Diensttyps empfängt, der als durch das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement zu steuern bezeichnet wird, des Flusses durch Verwendung von bereitgestellten Verbindungsparametern für den Diensttyp.
  56. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 50 bis 55, wobei die erste Kommunikationsinstanz eine Benutzervorrichtung ist, die mit einem Mobilkommunikationsnetzwerk verbunden ist.
  57. Kommunikationsteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 56, wobei das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement ein Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement des Kommunikationsnetzwerks ist, insbesondere eines Mobilkommunikationsnetzwerks, wobei das Kommunikationssteuerungs- oder Gatewaynetzwerkelement angepasst ist, um eine dynamische Richtlinienanforderung zu veranlassen.
  58. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 57, wobei das vierte Netzwerkelement eine Richtliniensteuerungsnetzwerkfunktion ist, insbesondere eine Richtlinienentscheidungsfunktion PDF, die fähig ist zum Durchführen des Entscheidungsschritts auf Grundlage von einem Benutzerteilnahmeprofil und/oder Anwendungsdienstinformationen.
  59. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 58, wobei das vierte Netzwerkelement ein separates Netzwerkelement ist oder in dem Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement umfasst ist.
  60. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 59, wobei die Verbindungsparameter ein Dienstgüteniveau, das für die Kommunikationsverbindung bereitzustellen ist, und/oder aggregierte Niveauparameter aufweisen, wobei diese die Kommunikationsverbindung basierend auf der anfänglichen Verbindungsparameter-Anforderungssignalisierung betreffen.
  61. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 60, wobei die Diensttypen auf Grundlage von einem Dienstzugangspunkt oder auf Grundlage von einem Dienstpaketklassifizierer definiert werden.
  62. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 61, wobei die Entscheidungsnachricht oder -nachrichten Abrechnungsinformationen für die Kommunikationsverbindung aufweist oder aufweisen, die zumindest einen Diensttyp verwendet.
  63. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 62, wobei die Diensttypen Echtzeitdienste und/oder Nichtechtzeitdienste umfassen.
  64. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 63, wobei aggregierte Verbindungsparameter in einer Entscheidungsnachricht von dem Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement an das dritte Netzwerkelement als ein Teil einer Parametermenge gesendet werden.
  65. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 63, wobei das Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement in dem Fall von sitzungsbasierten Diensten, die durch das vierte Netzwerkelement autorisiert werden, in der Lage ist, Informationen über Flüsse, die die Sitzung umfasst, ebenso wie Informationen betreffend einen Beginn und ein Ende von Sitzungen zu empfangen.
  66. Kommunikationssteuerungsnetzwerkelement gemäß einem der Ansprüche 52 bis 65, wobei sich die erste Kommunikationsinstanz in einem anderen Kommunikationsnetzwerk als oder in dem gleichen Kommunikationsnetzwerk wie eine zweite Kommunikationsinstanz befindet, mit der die Kommunikationsverbindung hergestellt wird.
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