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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Helm mit einem Kommunikationsgerät.
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Hintergrund der Erfindung
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Knochenleitungsmikrofone
sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden in Kommunikationssystemen
zur Übertragung
von Sprache verwendet. Wenn eine Person spricht, vibrieren die Schädelknochen
in Übereinstimmung
mit den Tönen, die
von den Stimmbändern
der Person erzeugt werden. Knochenleitungsmikrofone erfassen Vibrationen der
Schädelknochen
des Benutzers und wandeln die Vibrationen in elektrische Signale
um, die an ein Funksprechgerät übertragen
werden können.
Knochenleitungsmikrofone sind besonders nützlich in geräuschvollen
Umgebungen, wie zum Beispiel in Hubschraubern, in Feuerwachen, auf
Baustellen etc., wo typische Mikrofone eine deutliche Menge von
Umgebungsgeräuschen
aufnehmen und übertragen
können.
Viele dieser Umgebungen erfordern, dass ein Benutzer einen Schutzhelm
trägt,
der ein einstellbares Kopfband aufweist.
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Knochenleitungsmikrofone
müssen
fest am Knochen eingreifen oder anliegen, durch den sich die Vibrationen
fortbewegen, damit das Knochenleitungsmikrofon beständig und
zuverlässig
die Vibrationen erfasst und die erfassten Vibrationen in elektrische
Signale umwandelt.
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Es
sind Versuche unternommen worden, Knochenleitungsmikrofone an Schutzhelmen
anzubringen. Siehe zum Beispiel
US-A-6 298 249 (das '249-Patent), das die Merkmale des Oberbegriffs
des Anspruchs 1 offenbart und in dem ein Knochenleitungsmikrofon
auf dem Nackengurt des Helms befestigt ist. Der Nackengurt ist der
Bereich des Kopfbands, der allgemein im hinteren Teil des Helms
angeordnet ist und der über
dem Nacken des Halses positioniert wird.
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Diese
Geräte
schließen
jedoch mehrfache bewegliche Teile ein, die richtig eingestellt werden müssen, damit
das Knochenleitungsmikrofon richtig funktioniert. Zum Beispiel schließt die Anordnung
des '249-Patents
einen Gleitmechanismus ein, der um eine Hülse mit einem Sperrrad geschlossen
werden muss, die auf dem Nackengurt des Helms getragen wird. Eine
Hülse mit
einem Sperrrad ist eine Hülse, die
von dem Nackengurtabschnitt des Kopfbands getragen wird. Die Hülse mit
dem Sperrrad weist einen einstellbaren Knopf auf, der sich dreht,
um die Größe des Kopfbands
zu erhöhen/verringern.
Außerdem muss
ein Schraubenmechanismus festgezogen werden, um die Anordnung an
der Hülse
mit dem Sperrrad zu befestigen. Weiterhin befindet sich das Mikrofon
auf einem separaten einstellbaren Flansch und muss eingestellt werden
um an den Kopf des Benutzers zu passen, und ein Schraubenmechanismus muss
festgezogen werden, um das Mikrofon in seiner eingestellten Position
zu halten.
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Außerdem ordnen
diese Geräte
das Mikrofon nicht in einer optimalen Position an, um die Vibrationen
in den Schädelknochen
beständig
und zuverlässig
zu erfassen. Weiterhin kann es nötig
sein, die Position des Mikrofons während des Gebrauchs einzustellen,
was in vielen Fällen
unmöglich
oder zumindest sehr unbequem ist, wie zum Beispiel während des
Feuerlöschens
oder inmitten eines Rettungsversuchs. Außerdem ist es nicht einfach
und/oder bequem, diese Geräte
an einem Helm zu befestigen. Schließlich begrenzen diese Geräte die Anordnung eines
Lautsprechers auf einer Seite des Helms.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Entsprechend
der vorliegenden Erfindung wird ein Helm mit einem Kommunikationsgerät bereit gestellt,
wobei das Gerät
umfasst:
ein Knochenleitungsmikrofon; und
einen Träger, an
dem das Mikrofon befestigt ist und der lösbar an einem Kopfband des
Helms befestigt ist, wobei das Kopfband eine einstellbare Hülse mit einem
Sperrrad umfasst, das ausgestaltet ist, um das einstellbare Kopfband
festzuziehen und zu lösen,
dadurch gekennzeichnet, dass:
der Träger angeordnet ist, um lösbar an
der Hülse
mit dem Sperrrad befestigt zu werden und das Mikrofon zwischen der
Hülse mit
Sperrrad und dem Kopf des Benutzers zu positionieren, wobei das
Festziehen des Kopfbandes den Druck auf das Mikrofon erhöht und das
Lösen des
Kopfbandes den Druck auf das Mikrofon verringert, wobei der Druck
auf das Mikrofon durch Kräfte
erzeugt wird, die zwischen den Kopfband und dem Kopf des Benutzers
ausgeübt
werden.
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Vorzugsweise
umfasst das Kopfband einen Nackengurt, der die Hülse mit dem Sperrrad aufweist.
In diesem Fall kann der Träger
so ausgestaltet sein, dass das Gerät in seiner Benutzungsposition ohne
eine Einstellung von beweglichen Teilen an der Hülse mit dem Sperrrad befestigt
werden kann.
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Der
Träger
kann einen oberen Trägerflansch zum
Aufliegen auf der Oberkante der Hülse mit dem Sperrrad umfassen,
so dass das Gewicht des Geräts auf
der Oberkante der Hülse
mit dem Sperr rad getragen wird, während die Hülse mit Sperrrad bei der Benutzung
des Geräts
gleichzeitig das Mikrofon in direktem Eingriff mit dem Kopf des
Benutzers sichert.
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Der
Träger
kann umfassen: einen oberen Trägerflansch
zum Aufliegen auf der Oberkante der Hülse mit dem Sperrrad; und einen
unteren Trägerflansch
zum Positionieren unter der Unterkante der Hülse mit Sperrrad, wobei das
Mikrofon, der obere Trägerflansch
und der untere Trägerflansch
zusammen einen U-förmigen
Kanal definieren, der die Hülse
mit Sperrrad aufnimmt. In diesem Fall kann der Träger aus
einem einzigen Stück
aus geformtem Kunststoff hergestellt sein.
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Der
Helm könnte
weiterhin ein Elektronikgehäuse
umfassen, das von dem oberen Trägerflansch des
Trägers
getragen wird. In diesem Fall kann der Träger ausgestaltet sein, um das
Mikrofon am oder nahe dem Mittelpunkt des hinteren Teils des Kopfes des
Benutzers zu positionieren, wobei das Elektronikgehäuse an der
Seite des Mikrofons positioniert ist. Das Elektronikgehäuse könnte nach
hinten in Bezug auf das Mikrofon in einem Abstand angeordnet sein,
der ausreichend ist, damit die Hülse
mit dem Sperrrad zwischen das Mikrofon und das Elektronikgehäuse geschoben
werden kann, um das Gerät
an der Hülse
mit Sperrrad zu befestigen. In diesem Fall könnte das Elektronikgehäuse so geformt
und an der Seite des Mikrofons positioniert sein, dass das Gerät in zwei
verschiedenen Anordnungen auf der Hülse mit dem Sperrrad befestigt
werden kann, in einer ersten Anordnung, bei der das Elektronikgehäuse auf der
linken Seite des Benutzers angeordnet ist, und in einer zweiten
Anordnung, bei der das Elektronikgehäuse auf der rechten Seite des
Benutzers angeordnet ist, wobei das Gerät geeignet ist, in einer dieser Anordnungen
durch Schieben des Geräts über die Oberkante
der Hülse
mit Sperrrad befestigt zu werden, und wobei es geeignet ist, in
der anderen Anordnung durch Schieben des Geräts über die Unterkante der Hülse mit
Sperrrad befestigt zu werden.
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Der
Helm könnte
weiterhin einen Lautsprecher zum Positionieren nahe dem Ohr des
Benutzers und einen flexiblen Ausleger, der den Lautsprecher am
Elektronikgehäuse
befestigt, umfassen.
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Der
Träger
kann einen oberen Trägerflansch zum
Aufliegen auf der Oberkante der Hülse mit dem Sperrrad umfassen,
so dass das Gewicht des Geräts auf
der Oberkante der Hülse
mit Sperrrad getragen wird, wobei die Hülse mit Sperrrad so angeordnet
ist, dass sich das Mikrofon in direktem Eingriff mit dem Kopf des
Benutzers befindet, während
das Gerät
in Benutzung ist. In diesem Fall könnte der Träger weiterhin einen unteren
Trägerflansch
umfassen, wobei der obere Trägerflansch,
das Mikrofon und der untere Trägerflansch
einen im Allgemeinen U-förmigen
Kanal bilden, der die Hülse
mit dem Sperrrad aufnimmt. In diesem Fall kann der Träger so ausgestaltet
sein, dass das Gerät
in seiner Benutzungsposition ohne eine Einstellung beweglicher Teile
an der Hülse
mit dem Sperrrad befestigt werden kann. Der Helm könnte dann
weiterhin einen Lautsprecher umfassen, wobei der Lautsprecher von
dem oberen Trägerflansch getragen
wird und der Lautsprecher nach hinten in Bezug auf das Mikrofon
in einem Abstand angeordnet ist, der ausreichend ist, damit die
Hülse mit
dem Sperrrad zwischen das Mikrofon und den Lautsprecher geschoben
werden kann. In diesem Fall könnte der
Helm weiterhin einen flexiblen Ausleger umfassen, wobei der flexible
Ausleger den Lautsprecher mit dem oberen Trägerflansch verbindet.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1A stellt
ein Blockdiagramm einer Ausführungsform
eines Knochenleitungsmikrofons, einen Funktransmitter/-receiver,
eine Lautsprecher und ein optionales Zusatzmikrofon dar.
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1B stellt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Schutzhelms
mit einem einstellbaren Kopfband mit einer Hülse mit einem Sperrrad dar.
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1C stellt
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform einer Hülse mit
Sperrrad dar, die auf dem Nackengurtabschnitt eines einstellbaren Kopfbandes,
das eine Hülse
mit Sperrrad aufweist, angeordnet ist.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Kommunikationsgeräts.
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3A ist
eine Draufsicht auf die Anordnung, die in 2 dargestellt
ist.
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3B ist
eine Vorderansicht der Anordnung, die in 2 dargestellt
ist.
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3C ist
eine Rückansicht
der Anordnung, die in 2 dargestellt ist.
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3D ist
eine Querschnittsansicht der Anordnung, die in 2 dargestellt
ist.
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4 ist
eine Explosionsansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Kommunikationssystems
mit einem einstellbaren Nackengurt.
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Ausführliche Beschreibung der dargestellten
Ausführungsform
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In 1 ist eine Ausführungsform eines Kommunikationssystems 100 dargestellt.
Das Kommunikationssystem 100 schließt einen Funktransmitter/-receiver 102 ein,
der über
ein Kabel 110 elektrisch mit einer gedruckten Leiterplatte
(engl.: printed circuit board, PCB) 120 gekoppelt ist.
Die PCB 120 ist über
Kabel 112 bzw. 114 elektrisch mit einem Knochenleitungsmikrofon 104 und
einer Lautsprecheranordnung 108 gekoppelt. Somit sind das
Knochenleitungsmikrofon 104 und der Lautsprecher 108 in
einer Schaltungsverbindung mit dem Funktransmitter/-receiver 102 angeordnet.
Außerdem
ist ein optionales Zusatzmikrofon 130, wie zum Beispiel
ein Sprechtasten-(engl.: push to talk, PIT)Mikrofon, ein Knopflochmikrofon
(engl.: lapel microphone, LM) etc., dargestellt. Als ein Ergebnis
kann die PCB 120 direkt in einer Schaltungsverbindung mit
dem Funktransmitter-/receiver oder über das Zusatzmikrofon 130 in
einer Schaltungsverbindung mit dem Funktransmitter/-receiver 102 angeordnet
sein.
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Es
werden Vibrationen in Knochen, wie zum Beispiel Schädelknochen,
erzeugt, wenn ein Benutzer spricht. Das Knochenleitungsmikrofon
104 erfasst
und verstärkt
die Vibrationen in den Schädelknochen.
Das Knochenleitungsmikrofon
104 ist aus einem Vibrationssensor
(nicht dargestellt) und elektrischen Schaltkreisen hergestellt.
Die elektrischen Schaltkreise können
integral mit dem Vibrationssensor oder entfernt von dem Vibrationssensor
angeordnet sein. Vorzugsweise sind die elektrischen Schaltkreise
auf der PCB
120 oder in Schaltkreisen angeordnet, die in
dem optionalen Zusatzmikrofon angeordnet sind. Die Vibrationen werden
erfasst und in elektrische Signale umgewandelt, die der Stimme der Benutzers
entsprechen. Die elektrischen Signale können über das Kabel
112 und
die PCB
120 zum Funktransmitter/-receiver übertragen
werden, wo die elektrischen Signale zu einem zweiten Funkreceiver (nicht
dargestellt) übertragen
werden können.
Eine Ausführungsform
eines Knochenleitungsmikrofon ist im
US-Pat.
Nr. 5,054,079 offenbart. Es können auch andere Knochenleitungsmikrofone
verwendet werden.
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Elektrische
Signale, die von dem Funktransmitter/-receiver 102 empfangen
werden, können über das
Kabel 110, die PCB 120 und das Kabel 114 zur Lautsprecheranordnung 108 übertragen
werden. Die elektrischen Signale, die zur Lautsprecheranordnung 108 übertragen
werden, bewirken, dass eine Membran (nicht dargesetlit) innerhalb
des Lautsprechers vibriert. Die Vibrationen in der Membran erzeugen
eine akustische Übertragung
innerhalb des Frequenzbereichs, der von dem Benutzer erfassbar ist.
Vorzugsweise entsprechen die akustischen Übertragungen einer menschliche
Stimme.
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Das
Kommunikationssystem, das hier beschrieben ist, kann bei jedem Helm,
der ein Kopfband aufweist, verwendet werden. Vorzugsweise ist der Helm
ein Schutzhelm, wie zum Beispiel ein Helm eines Feuerwehrmanns,
ein Baustellenschutzhelm, etc. 1B stellt
einen typischen Schutzhelm 150 dar. Der Schutzhelm 150 schließt eine
Schale 152, ein Trägergurtzeug 154,
ein Kopfband 170 mit einem Nackengurtabschnitt 165 und
eine Hülse
mit einem Sperrrad 160 ein. Die Schale 152 stellt
einen Schutz vor herab fallenden Gegenständen bereit und ist mittels
des Kopfbands 170 am Kopf des Benutzers befestigt. Das
Kopfband 170, das den Kopf des Benutzers umgibt, ist über das
Trägergurtzeug 154 mit
der Schale 152 verbunden. Im Allgemeinen ist das Kopfband 170 einstellbar.
Das Kopfband 170 weist einen ersten Einstellgurt 170A und
einen zweiten Einstellgurt 170B auf. Im Allgemeinen sind
die Einstellgurte 170A und 170B im hinteren Teil
des Helms 150 angeordnet und bilden einen Teil des Nackengurts 165. Der
Abschnitt des Kopfbands 170, der am oder nahe des Nackens
des Halses des Benutzers in den hinteren Abschnitt des Kopfes des
Benutzers eingreift, wird hier als der Nackengurt 165 bezeichnet.
Die Einstellgurte 170A und 170B ermöglichen,
dass das Kopfband 170 verändert wird. Das Kopfband 170 kann
in jeder bekannten Weise eingestellt werden, wie zum Beispiel mit
einem oder mehr vorstehenden Elementen oder Nasen (nicht dargestellt)
auf dem Einstellgurt 170A, die in ein oder mehrere Löcher (nicht
dargestellt) oder in eine Reihe von Löchern auf dem Einstellgurt 170B eingeführt werden
können, ähnlich der
Einstellung eines Nackengurtes, der üblicherweise bei Baseballmützen verwendet
wird. Der Nackengurt weist eine Hülse mit einem Sperrrad 160 (1C),
die von dem Nackengurt 165 getragen wird und im Folgenden
ausführlicher
beschrieben ist, zum einfachen Einstellen der Größe des Kopfbands 170 auf.
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Das
Kopfband 170 zur Verwendung mit einer Hülse mit einem Sperrrad 160 weist
einen ersten Einstellgurt 170A und einen zweiten Einstellgurt 170B auf.
Die Einstellgurte 170A und 170B überlappen sich
innerhalb der Hülse
mit Sperrrad 160. Die Hülse mit
Sperrrad 160 weist einen Einstellknopf 162 auf, der
sich innerhalb der Hülse
mit Sperrrad 160 dreht und in die Einstellgurte 170A und 170B eingreift.
Ein Drehen des Einstellknopfs 162 in einer Richtung verringert
die Größe des Kopfbands 170 durch
Einziehen der Einstellgurte 170A und 170B in die
Hülse mit Sperrrad 160.
Ein Drehen des Einstellknopfes 162 in der entgegen gesetzten
Richtung vergrößert die
Größe des Kopfbands 170 durch
Herausdrücken
der Einstellgurte 170A und 170B aus der Hülse mit
Sperrrad 160 heraus.
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Im
Allgemeinen sind Kopfbänder
aus einem relativ biegsamen, steifen Kunststoffmaterial hergestellt,
das einen rechteckigen Aufbau aufweist. Der rechteckige Aufbau weist
ein erstes Maß,
typischerweise zwischen 1,91 cm und 2,54 cm (3/4" und 1") und ein zweites Maß, typischerweise ungefähr 1,59 mm
(1/16") auf. Der
rechteckige Aufbau ermöglicht, dass
das Kopfband 170 in einer Richtung steif und in der anderen
Richtung biegsam ist, wodurch ermöglicht wird, dass es ungefähr mit der
Form des Kopfes des Benutzers übereinstimmt.
Außerdem
ist die Hülse
mit Sperrrad 160 aus relativ steifem Kunststoff hergestellt,
der leicht gekrümmt
ist, ungefähr
proportional zu der Krümmung
eines typischen Kopfes eines Benutzers. Obwohl die Hülse mit
Sperrrad 160 relativ steif ist, entspricht sie ebenfalls
dem Kopf eines Benutzers. Während
das Kopfband 170 in einer ersten Richtung biegsam ist,
ist es in der zweiten Richtung steif. Somit stellt das Kopfband
einen wünschenswerten
Träger
zum Befestigen des Knochenleitungsmikrofons, das das Gewicht des
Knochenleitungsmikrofons aufweist, und seines Trägers dar, der von dem Kopfband
getragen wird.
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In
den 1, 3A, 3B, 3C und 3D ist
eine Ausführungsform
eines Kommunikationsgeräts 200 dargestellt.
Das Kommunikationsgerät 200 schließt ein Trägerelement 201,
ein Knochenleitungsmikrofon 207, eine Lautsprecheranordnung 108,
die über
einen flexiblen Ausleger 224 mit dem Trägerelement 201 verbunden
ist, und ein Kabel 220 ein, das das Kommunikationsgerät 200 in
eine Schaltungsverbindung mit einem Funktransmitter/-receiver (nicht dargestellt)
bringt. Der flexible Ausleger 224 kann aus jedem flexiblen
Material, wie zum Beispiel einem flexiblen Kabelkanal, Gummi oder
einem Mehrfachkabel etc., hergestellt sein. Vorzugsweise ist der
flexible Ausleger 224 jedoch ein hohles Element, um das
Durchführen
der elektrischen Leitungen, die für den Lautsprecher erforderlich
sind, zu erleichtern.
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Das
Trägerelement 201 wird
verwendet, um das Knochenleitungsmikrofon 207 lösbar an
dem Kopfband 170 des Helms zu befestigen. In einer Ausführungsform
schließt
das Trägerelement 201 eine Trägerplatte 202,
einen oberen Flansch 204, einen unteren Flansch 206,
eine Vielzahl von Nasen 212 und ein Elektronikgehäuse 210 ein.
Der obere Trägerflansch 204 und
der untere Trägerflansch 206 sind
an gegenüber
liegenden Seiten der Trägerplatte 202 angebracht.
In einer alternativen Ausführungsform
sind die Trägerflansche 204, 206 direkt
mit dem Mikrofon 207 verbunden, und die Trägerplatte 202 ist nicht
erforderlich. Die Trägerflansche 204 und 206 sind
im Wesentlichen senkrecht zur Trägerplatte 202, wobei
sie einen im Allgemeinen U-förmigen Kanal
bilden. Der U-förmige
Kanal ist leicht gekrümmt,
um der allgemeinen Form des Nackengurts 165 und/oder der
Hülse mit
Sperrrad 160 zu entsprechen. Die oberen und unteren Flansche 204 bzw. 206 sind
so aufgebaut, dass sie sich über
eine Oberkante und eine Unterkante des Nackengurts 165 (3D und 4)
erstrecken, um das Befestigen des Kommunikationsgeräts an dem
Nackengurt 165 zu erleichtern. Somit trägt der Nackengurt 165 das
Gewicht des Kommunikationsgeräts 200,
wenn das Kommunikationsgerät 200 auf
dem Nackengurt 165 befestigt ist. Außerdem positioniert das Trägerelement 201 das Mikrofon 207 zwischen
dem Nackengurt 165 und dem Kopf 307 des Benutzers.
Das Befestigen des Kommunikationsgeräts 200 an dem Nackengurt 165 wird
im Folgenden ausführlicher
beschrieben werden. Vorzugsweise sind die Trägerplatte 202 und
die Trägerflansche 204, 206 leicht
gekrümmt,
um der allgemeinen Form eines Nackengurts 165 in einem Schutzhelm 150 zu
entsprechen. Außerdem
weisen der untere Flansch 206 und der obere Flansch 204 eine
Vielzahl von Nasen 212A, 212B, 212C, 212D auf,
die gegenüber
der Trägerplatte 202 angeordnet sind,
so dass die Nasen 212A–D
sich senkrecht zum unteren Flansch 206 und zum oberen Flansch 204 erstrecken.
Wenn die Nassen 212A–D
auf dem Nackengurt 165 befestigt sind, erstrecken sie sich
auf der Rückseite
des Nackengurts 165 von dem unteren Flansch 206 nach
oben und von dem oberen Flansch 204 nach unten und tragen
zur Befestigung des Trägerelements 201 am
Nackengurt 165 bei.
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Der
obere Flansch 204 ist so angeordnet, dass er das elektronische
Gehäuse 210 trägt. In einer Ausführungsform
erstreckt sich der obere Flansch 204 in Richtung des Lautsprechers 108 bis
hinter das Ende der Trägerplatte 202 und
trägt oder
stützt
das Elektronikgehäuse 210.
Vorzugsweise weist das Elektronikgehäuse 210 eine Frontplatte 214 auf,
die sich von dem oberen Flansch 204 bis ungefähr zum Boden
der Trägerplatte 202 erstreckt.
Die Frontplatte 214 ist im Wesentlichen parallel zu der
Trägerplatte 202 (siehe 2).
Es sollte bemerkt werden, dass die Frontplatte 214, da
die Trägerplatte 202 leicht
gekrümmt
ist, nicht buchstäblich
parallel zu der Trägerplatte 202 ist.
Vorzugsweise ist das Elektronikgehäuse 210 nach hinten
in Bezug auf das Mikrofon 207 durch einen Abstand beabstandet,
der ausreichend ist, damit der Nackengurt 165 zwischen
das Mikrofon 207 und das Elektronikgehäuse 210 geschoben
werden kann. Vorzugsweise ist das Elektronikgehäuse 210 so aufgebaut,
dass es ein Funkschnittstellenkabel 220 und einen flexiblen
Ausleger 224 aufnimmt. Das Funkschnittstellenkabel 220 weist
einen Kabelverbinder 222 zum Verbinden mit einem Funktransmitter/-receiver
(nicht dargestellt) an einem ersten Ende und einen Verbinder 218 für eine Kabelspannungsentlastung
auf, der nahe dem zweiten Ende angeordnet ist. Der Verbinder 218 für die Kabelspannungsentlastung
ist an dem Elektronikgehäuse 210 befestigt.
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Das
Funkschnittstellenkabel 220 ist elektrisch mit der PCB 120 gekoppelt,
die in dem Elektronikgehäuse 210 angeordnet
ist. Vorzugsweise ist die PCB 120 auch mittels Drähten (nicht
dargestellt) mit der Lautsprecheranordnung 108 verbunden,
die in dem flexiblen Ausleger 224 untergebracht sind. In
einer Ausführungsform
ist das Knochenleitungsmikrofon 207 aus einem Vibrationsfühler 420 (4),
der in einem Messfühlerhohlraum 208 eingeschlossen ist,
und elektrischen Schaltkreisen hergestellt, die auf der PCB 120 angeordnet
sind. Der Messfühlerhohlraum 208 stellt
eine weiche Fläche
zum Kontaktieren des Kopfes 307 des Benutzers bereit. Die
weiche Fläche
stellt während
langer Benutzungszeiträume Komfort
bereit. Außerdem
stellt der Messfühlerhohlraum 208 ein
Mittel bereit, um Vibrationen, die sich durch die Schädelknochen
fortsetzen, zu dem Vibrationsfühler 420 zu
leiten. In einer Ausführungsform
ist der Messfühlerhohlraum 208 auf
der Vorderseite der Trägerplatte 202 befestigt.
Vorzugsweise weist jedoch die Trägerplatte 202 eine Öffnung durch
diese auf, der Messfühlerhohlraum 208 wird
durch sie hindurch eingeführt.
In dieser Ausführungsform
wird eine Rückenplatte 302 (3C)
verwendet, um den Messfühlerhohlraum 208 in
Position zu halten und die Drähte
zu schützen,
die sich von der Rückseite des
Messfühlerhohlraums 208 erstrecken.
Außerdem
kann der Messfühlerhohlraum 208 durch
ein Gummikissen geschützt
werden, wobei das Gummikissen so aufgebaut ist, dass es den Kopf 307 des Benutzers
berührt
und eine Schutzschicht für
den Messfühlerhohlraum 208 bereit
stellt.
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Im
Allgemeinen bilden das Trägerelement 201 mit
dem U-förmigen
Kanal und das Elektronikgehäuse 210 eine Öffnung,
die das Kopfband 170, den Nackengurt 165 und/oder
die Hülse
mit dem Sperrrad 160 (1B) durch
diese hindurch aufnimmt. Das Gewicht des Kommunikationsgeräts 200,
der obere Flansch 204 und das Elektronikgehäuse 210 dienen dazu,
das Kommunikationsgerät 200 lösbar an
dem Nackengurt 165 zu befestigen. Außerdem erstrecken sich die
Nasen 212A–D,
die auf dem unteren Flansch 206 und dem oberen Flansch 204 angeordnet
sind, auf der Rückseite
des Nackengurtes 165 nach oben bzw. nach unten und tragen
dazu bei, das Gerät
lösbar
an dem Nackengurt 165 zu befestigen. Außerdem wirkt der Druck, der
während
des Gebrauchs auf das Kommunikationsgerät 200 aufgebracht
wird, weiter, während
das Mikrofon 207 zwischen dem Kopf 307 des Benutzers
und dem Nackengurt 165 angeordnet ist, um das Kommunikationsgerät 200 sicher in
Position zu halten. Das Knochenleitungsmikrofon 207 kann
an einer Vielzahl von Stellen angeordnet werden, so dass sich das
Knochenleitungsmikrofon 207 während des Gebrauchs zwischen
dem Nackengurt 165 und dem Kopf 307 des Benutzers
befindet. Vorzugsweise positioniert das Gerät das Knochenleitungsmikrofon 207 in
der Mitte der Rückseite
des Kopfes 307 des Benutzers.
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Die
Positionierung des Knochenleitungsmikrofons, wie es hier verwendet
wird, schließt
das gesamte Knochenleitungsmikrofon und/oder einen Teil davon ein.
Zum Beispiel schließt
die Aussage „Anordnen
des Knochenleitungsmikrofons zwischen dem Nackengurt und dem Kopf
des Benutzers" lediglich
das Anordnen des Vibrationsfühlerabschnitts
des Knochenleitungsmikrofons zwischen dem Nackengurt und dem Kopf
des Benutzers ein. Somit kann ein Teil des Knochenleitungsmikrofons
in dem Elektronikgehäuse
angeordnet werden. Als ein Ergebnis kann der Nackengurt zwischen
dem Knochenleitungsmikrofon und dem Elektronikgehäuse positioniert
werden, auch wenn ein Teil des Knochenleitungsmikrofon im Elektronikgehäuse angeordnet
ist.
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4 ist
eine detaillierte Darstellung einer Explosionsansicht einer Ausführungsform
des Kommunikationsgeräts 200 und
eines einstellbaren Kopfbands 412. Das einstellbare Kopfband 412 schließt Einstellgurte 412A und 412B,
eine Hülse
mit Sperrrad 409 mit einem Einstellknopf 410,
ein hinteres Teil 404, ein vorderes Teil 405,
eine Oberkante 406 und eine Unterkante 408 ein.
Das Kopfband 412 wird durch Drehen des Einstellknopfes 410 auf
der Hülse mit
Sperrrad 409 eingestellt. Das Drehen des Einstellknopfes 410 in
einer Richtung verringert die Größe des Kopfbands 412 durch
Festziehen der Einstellgurte 412A, 412B. Das Drehen
des Einstellknopfs 410 in der entgegen gesetzten Richtung
vergrößert die
Größe des Kopfbands 412 durch
Lösen der
Einstellgurte 412A, 412B.
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Das
Kommunikationsgerät 200 schließt ein Trägerelement 201 ein,
das eine Öffnung 430 aufweist.
Ein Teil des Gummikissens 427, das so aufgebaut ist, dass
es den Messfühlerhohlraum 208 einschließt, passt
durch die Öffnung 430.
Vorzugsweise weist das Gummikissen 427 einen Flansch 428 auf, der
das Gummikissen 427 zurückhält und der
zu verhindert, dass das Gummikissen 427 vollständig durch
die Öffnung 430 geführt wird.
Ein Vibrationsfühler 420,
der einen Schwingungssensor 421 und zwei Kondensatoren 422 einschließt, ist
mit drei Drähten 424 verbunden
und ist in einem Schrumpfhüllenschutz 426 eingeschlossen.
Der Vibrationsfühler 420 ist
in dem Messfühlerhohlraum 208 eingeschlossen.
Die anderen Enden der drei Drähte 424 (nicht
dargestellt) sind mit der gedruckten Leiterplatte (PCB) 120 verbunden.
Die Drähte 424 werden
durch die Rückenplatte 302 und
das Elektronikgehäuse 210 gegenüber der
Umgebung geschützt.
Das Knochenleitungsmikrofon 207 ist aus dem Vibrationsfühler 420 und
den elektrischen Schaltkreisen, die auf der PCB 120 angeordnet
sind, hergestellt. Es sollte offensichtlich sein, dass mit geringen
Schaltkreisänderungen
zwei Drähte
verwendet werden können, um
den Vibrationsfühler 420 mit
der PCB 120 zu verbinden.
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Der
obere Flansch 204 des Trägerelements 201 ist
so aufgebaut, dass er das Elektronikgehäuse 210 trägt. Das
Elektronikgehäuse 210 ist
an dem oberen Flansch 204 befestigt, wobei eine Vielzahl von
Schrauben 435 verwendet wird. Jedes Verfahren zum Befestigen
des Elektronikgehäuses
an dem oberen Flansch, wie zum Beispiel ein Klebstoff, ein Schnappverschluss,
etc. wird in Erwägung
gezogen. Eine Dichtung 436 dichtet das Elektronikgehäuse 210 ab
und schützt
die Elektronik vor Feuchtigkeit und Schmutz. Die PCB 120 ist
innerhalb des Elektronikgehäuses 210 angeordnet.
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Eine
Lautsprecheranordnung 108 ist an dem distalen Ende des
flexiblen Auslegers 224 angebracht. Das proximale Ende
des flexiblen Auslegers 224 ist an dem Elektronikgehäuse 210 angebracht. Das
Elektronikgehäuse 210 weist
eine erste Öffnung (nicht
dargestellt) auf, die so aufgebaut ist, dass sie den flexiblen Ausleger 224 aufnimmt.
Das proximale Ende des flexiblen Auslegers 224 wird durch
einen O-Ring 440 und durch die erste Öffnung eingeführt, wo
es mittels eines Sprengrings 438 an dem Elektronikgehäuse 210 befestigt
wird. Der O-Ring 440 dichtet die Verbindung zwischen dem
flexiblen Ausleger 224 und dem Elektronikgehäuse 210 ab
und verhindert, dass Schmutz und Feuchtigkeit in das Elektronikgehäuse 210 eintreten.
Die Lautsprecheranordnung 108 schließt einen Lautsprecher 450,
Dichtungen 454, eine Lautsprechermembran 456 und
eine Lautsprecherabdeckung 458 ein, die mittels Schrauben 435 aneinander
befestigt sind. Der Lautsprecher 450 ist mit zwei Drähten 452 verbunden,
die durch den flexiblen Ausleger 224 führen und mit der PCB 120 verbunden
sind. Elektrische Signale können
von der PCB 120 zum Lautsprecher übertragen werden und bewirken,
dass die Lautsprechermembran vibriert und hörbare Töne produziert.
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Das
Elektronikgehäuse 210 weist
eine zweite Öffnung
(nicht dargestellt) auf, die so aufgebaut ist, dass sie den Verbinder 218 für die Spannungsentlastung
aufnimmt. Der Verbinder 218 für die Spannungsentlastung ist
mit einem Funkschnittstellenkabel 220 verbunden. Ein O-Ring 440 wird über den
Verbinder 218 für
die Spannungsentlastung eingeführt,
um zu verhindern, dass Feuchtigkeit und Schmutz in das Elektronikgehäuse 210 eintreten.
Der Verbinder 218 für
die Spannungsentlastung wird durch die zweite Öffnung eingeführt und
mittels eines Sprengrings 437 in dem Elektronikgehäuse befestigt.
Die Drähte
in dem Funkschnittstellenkabel 220 sind mit der gedruckten
Leiterplatte verbunden. Das Funkschnittstellenkabel 220 weist
einen Kabelverbinder 222 auf, der so aufgebaut ist, dass
er wahlweise mit einem tragbaren Funktransmitter/-receiver verbunden
ist und das Knochenleitungsmikrofon 207 und den Lautsprecher 108 in
Schaltungsverbindung mit dem Transmitter/Receiver bringt. Die Verbindung
mit dem tragbaren Transmitter/Receiver kann eine direkte Verbindung
sein oder eine Verbindung über
das Zusatzmikrofon 130 (1)
sein.
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Das
Kommunikationsgerät 200 ist
so aufgebaut, dass es leicht zu einem Schutzhelm 150 hinzugefügt oder
von ihm entfernt werden kann. Außerdem ist das Kommunikationsgerät 200 reversibel,
d. h. es ist so aufgebaut, dass ein Benutzer das Kommunikationsgerät 200 so
an dem Schutzhelm 150 befestigen kann, dass die Lautsprecheranordnung 1008 entweder
auf der rechten oder auf der linken Seite des Schutzhelms 150 angeordnet
werden kann. In einer Ausführungsform
ist das Elektronikgehäuse
in so einer Weise geformt und an der Seite des Mikrofons positioniert,
dass das Gerät
in zwei verschiedenen Anordnungen auf der Hülse mit Sperrrad befestigt werden
kann. Die erste Anordnung hat das Elektronikgehäuse und den Lautsprecher auf
der linken Seite des Benutzers, woährend die zweite Anordnung das
Elektronikgehäuse
und den Lautsprecher auf der rechten Seite des Benutzers hat. Das
Gerät ist
geeignet, um in der ersten Anordnung durch Schieben des Geräts über die
Oberkante der Hülse
mit Sperrrad 409 befestigt zu werden und ist geeignet,
um in der zweiten Anordnung durch Schieben des Geräts über die
Unterkante der Hülse
mit Sperrrad 409 befestigt zu werden.
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Die
Lautsprecheranordnung kann durch Positionieren des Kommunikationsgeräts 200 über der Hülse mit
Sperrrad 409 auf der linken Seite des Schutzhelms 150 positioniert
werden, so dass sich das Mikrofon 207 vor der Hülse mit
Sperrrad 409 befindet und sich das Elektronikgehäuse 210 hinter
der Hülse
mit Sperrrad 409 befindet. Das Kommunikationsgerät 200 wird über die
Oberkante der Hülse
mit Sperrrad 409 geschoben und so positioniert, dass der
obere Flansch 204 auf der Oberkante 406 der Hülse mit
Sperrrad 409 ruht, wobei sich das Mikrofon 207 vor
der Hülse
mit Sperrrad 409 und das Elektronikgehäuse 210 hinter der
Hülse mit
Sperrrad 409 befinden. Der untere Flansch 206 ist
so positioniert, dass sich der untere Flansch 206 di rekt
unter der Unterkante 408 der Hülse mit Sperrrad 409 befindet. Vorzugsweise
sind die Nasen 212A, 212B auf dem unteren Flansch 206 vorgesehen,
und die Nasen 212C und 212D sind auf dem oberen
Flansch 204 vorgesehen. Die Nasen 212A–D können hinter
der Rückseite 404 der
Hülse mit
Sperrrad 409 positioniert sein. Somit können die Nasen 212A–D in die
Rückseite
der Hülse
mit Sperrrad 409 eingreifen und dazu beitragen, die Anordnung 200 an
der Hülse
mit Sperrrad 409 zu befestigen. Bei dieser Anordnung wird
das Gewicht des Kommunikationsgeräts 200 von dem oberen
Flansch 204 getragen.
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Die
Lautsprecheranordnung kann auf der rechten Seite des Schutzhelms 150 positioniert
werden, indem das Kommunikationsgerät 200 mit der Oberseite
nach unten und unter der Hülse
mit Sperrrad 409 positioniert wird, so sich dass das Mikrofon 207 vor
der Hülse
mit Sperrrad 409 befindet und sich das Elektronikgehäuse 210 hinter
der Hülse
mit Sperrrad 409 befindet. Das Kommunikationsgerät 200 wird über die
Unterkante 408 der Hülse
mit Sperrrad 409 geschoben, so dass der obere Flansch 204 auf
der Unterkante 408 der Hülse mit Sperrrad 409 ruht,
wobei sich das Mikrofon 207 vor der Hülse mit Sperrrad 409 und
das Elektronikgehäuse 210 hinter
der Hülse
mit Sperrrad 409 befinden. Der untere Flansch 206 ist
so positioniert, dass sich der untere Flansch 206 direkt über der
Oberkante 406 der Hülse mit
Sperrrad 409 befindet und sich die Nasen 212A und 212B auf
dem unteren Flansch 206 und die Nasen 212C und 212D auf
dem oberen Flansch 204 hinter der Rückseite 404 der Hülse mit
Sperrrad 409 befinden. Die Nasen 212A–D greifen
in die Rückseite der
Hülse mit
Sperrrad 409 ein und tragen dazu bei, die Anordnung 200 an
der Hülse
mit Sperrrad 409 zu befestigen. Bei dieser Anordnung wird
das Gewicht des Kommunikationsgeräts 200 von dem unteren Flansch 206 getragen.
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Knochenleitungsmikrofone
müssen
fest an dem Knochen positioniert werden, durch den sich die Vibrationen
fortsetzen, damit das Knochenleitungsmikrofon beständig und
zuverlässig
die Vibrationen erfasst und die erfassten Vibrationen in elektrische Signale
umwandelt. Das Knochenleitungsmikrofon, das hier beschrieben ist,
ist in der Lage, Vibrationen vom Schädelknochen durch Zwischenmaterialien, wie
zum Beispiel menschliches Haar, Hauben, Maskengurte, Schutzauskleidung
etc. zu fühlen.
Die Positionierung des Knochenleitungsmikrofons 207 direkt
zwischen dem Kopfband 412 und dem Kopf 307 eines
Benutzers verstärkt
die Zuverlässigkeit
und die Beständigkeit
der Kommunikation stark. Weiterhin ist eine optimale Position zum
Erfassen der Vibrationen, die von dem Stimmbändern eines Benutzers erzeugt werden,
in der Mitte der Rückseite
des Kopfes des Benutzers. Die Positionierung eines Knochenleitungsmikrofons
zwischen dem Nackengurt und der Mitte des Kopfes des Benutzers stellt
eine zuverlässige
und beständige
Positionierung des Knochenleitungsmikrofons in einer optimalen Position
zum Erfassen der Vibrationen bereit. Das Kopfband kann eingestellt
werden, so dass der Druck auf das Knochenleitungsmikrofon erhöht oder
verringert werden kann, um es fest am Knochen zu positionieren.
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Wie
oben erwähnt,
kann das Knochenleitungsmikrofon 207 überall entlang des Kopfbands angeordnet
werden, so dass es während
des Gebrauchs zwischen dem Kopfband und dem Kopf des Benutzers angeordnet
ist. Ein Festziehen des Kopfbands 412 erhöht direkt
den Kontaktdruck zwischen dem Mikrofon und dem Schädelknochen,
was ermöglicht,
dass sich die Vibrationen mit weniger Verlust der Vibrationen durch
den Schädelknochen
und den Messfühlerhohlraum
fortsetzen. Somit sind diese Vibrationen stärker und leichter durch den
Vibrationsfühler 402 erfassbar,
was die Zuverlässigkeit
des Kommunikationsgeräts
erhöht.
Es wird ein Kopfband mit einer Hülse
mit Sperrrad verwendet, und der Kontaktdruck auf das Knochenleitungsmikrofon
kann mit einer einfachen Drehung eines Einstellknopfes eingestellt
werden. Als ein Ergebnis können
Einstellungen schnell und einfach vorgenommen werden, auch unter
unbequemen Umständen,
wie zum Beispiel während
des Feuerlöschens
oder während
der Durchführung
von Rettungseinsätzen.