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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich im Allgemeinen auf implantierbare
medizinische Vorrichtungen und insbesondere auf Durchflussbegrenzer
in medizinischen Kathetern und auf verzweigende Katheterverbinder,
die einen oder mehrere Durchflussbegrenzer enthalten.
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HINTERGRUND
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Implantierbare
Infusionssysteme werden verwendet, um die programmierbare langfristige
Abgabe eines therapeutischen Agens, z. B. eines Infusions-Arzneimittels,
an eine Zielstelle, wie z. B. das Gehirn oder den Canalis vertebralis
oder den Epiduralraum, bereitzustellen. Diese Systeme enthalten
typischerweise eine Pumpe, die an einem entfernten Ort implantiert
ist, z. B. im Bauchraum oder in der Brusthöhle, und einen Katheter, der
von der Pumpe zur Zielstelle durch einen Tunnel verlegt ist. Ein
Arzneimittel kann von einem Behälter
in der Pumpe über den
Katheter an die Zielstelle abgegeben werden.
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Einige
Therapien, z. B. die Behandlung vieler neurologischer Krankheiten,
können
von der Infusion eines therapeutischen Agens an mehrere Orte im Körper profitieren.
Für die
Behandlung der Parkinsonschen Krankheit kann es z. B. vorteilhaft
sein, eine Substanz, z. B. einen gliaabgeleiteten neurotropen Faktor
(GDNF), an beide Hemisphären
des Gehirns (bilateral) abzugeben. Die Infusion eines Arzneimittels
an derartige mehrere Zielstellen wird typischerweise durch getrennte
Infusionssysteme ausgeführt,
z. B. ein separates Pumpe- und Kathetersystem für jede Zielstelle. Doppelte
Systeme führen
jedoch nicht nur zu vergrößerten Kosten
und Patienteneingriffen (im Vergleich zu Systemen mit einer einzigen
Zielstelle), sondern außerdem
zu einer vergrößerten Komplexität, die derartigen
dualen Systemen inhärent
ist.
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US 4.411.292 ,
EP-A-0968732 und
US 2002/107471 offenbaren
jeweils Durchflussbegrenzer für
die Verwendung in Kathetersystemen, die einen Kanal besitzen, der
sich zwischen einer äußeren Oberfläche eines
Begrenzerkörpers
und der inneren Lumenoberfläche
befindet.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist auf ein Verfahren nach Anspruch 1 gerichtet.
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In
einer Ausführungsform
wird ein Durchflussbegrenzer für
die Verwendung mit einem implantierbaren Kathetersystem geschaffen.
Der Durchflussbegrenzer kann einen Begrenzerkörper umfassen, der eine oder
mehrere schnecken- bzw. schraubenförmige Rillen besitzt, die in
seiner äußeren Oberfläche ausgebildet
sind. Der Durchflussbegrenzerkörper
befindet sich in einem Lumen des Katheters, so dass die eine oder
die mehreren Rillen Kanäle
mit der inneren Oberfläche
des Lumens bilden. Der Fluidfluss durch den Kanal oder die Kanäle ist infolge der
begrenzten Querschnittsgröße des Kanals
oder der Kanäle
vorzugsweise begrenzt.
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Obwohl
es bevorzugt sein kann, dass die Rille oder die Rillen im Durchflussbegrenzerkörper einen
durchflussbegrenzten Kanal oder durchflussbegrenzte Kanäle in Kombination
mit der inneren Oberfläche
des Lumens bilden, kann in einigen Ausführungsformen der Durchflussbegrenzer
unter Verwendung eines Körpers
vorgesehen sein, der sich in einer separaten Hülle befindet. Die innere Oberfläche der
Hülle wird
dann in Kombination mit der Rille oder den Rillen im Begrenzerkörper verwendet,
um den durchflussbegrenzten Kanal oder die durchflussbegrenzten
Kanäle
zu bilden. Dann kann die Kombination aus Durchflussbegrenzerkörper und
Hülle in
das Katheterlumen eingesetzt werden.
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In
einer weiteren Alternative können
eine oder mehrere Rillen in der inneren Oberfläche des Lumens ausgebildet
sein, in dem sich ein Durchflussbegrenzerkörper befindet, während die äußere Oberfläche des
Begrenzerkörpers
im Wesentlichen glatt ist. In einer derartigen Ausführungsform
definieren die Rille oder die Rillen in der inneren Oberfläche des Lumens
zusammen mit der glatten äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
einen oder mehrere Kanäle,
die sich von einem stromaufwärts
gelegenen Ende des Durchflussbegrenzerkörpers zum stromabwärts gelegenen
Ende des Durchflussbegrenzerkörpers
erstrecken.
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In
einer noch weiteren Alternative können sowohl die innere Oberfläche des
Lumens als auch die äußere Oberfläche des
Durchflussbegrenzerkörpers jede
eine oder mehrere darin ausgebildete Rillen enthalten. In einer
derartigen Ausführungsform
können vorzugsweise
die Rillen in den Oberflächen,
die einander gegenüberliegen,
zusammenwirken, um einen oder mehrere Kanäle zu bilden, die einen Fluidfluss vom
stromaufwärts
gelegenen Ende des Begrenzerkörpers
zum stromabwärts
gelegenen Ende des Begrenzerkörpers
erlauben.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird ein verzweigender Katheterverbinder für die Verwendung in einem sich
gabelnden Fluss in einem Infusionssystem geschaffen. Der Verbinder
kann einen Einlassstutzen und wenigstens zwei Auslassstutzen umfassen.
Jeder Auslassstutzen kann einen ihm zugeordneten Durchflussbegrenzer
enthalten. In eini gen Ausführungsformen
kann der Verbinder ferner ein Filterelement enthalten. Die Durchflussbegrenzer können einen
Gegendruck erzeugen und einen im Wesentlichen äquivalenten Fluss durch einen
distalen Katheter aufrechterhalten, der an jeden Auslassstutzen
gekoppelt ist.
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In
einer noch weiteren Ausführungsform
wird ein Verfahren zum Abgeben einer Substanz an zwei Orte in einem
Körper
geschaffen. Das Verfahren enthält
das Liefern der Substanz an einen verzweigenden Katheterverbinder
durch einen primären
oder proximalen Katheter. Der verzweigende Katheterverbinder kann
z. B. den Fluss der Substanz in einen ersten und einen zweiten Schenkel
gabeln. Sowohl der erste als auch der zweite Schenkel kann einen Durchflussbegrenzer
enthalten, um das Aufrechterhalten eines im Wesentlichen gleichen
Flusses durch sowohl den ersten als auch den zweiten Schenkel zu unterstützen. An
den ersten und an den zweiten Schenkel kann ein erster bzw. ein
zweiter distaler Katheter gekoppelt sein. In einigen Ausführungsformen kann
die Substanz vor oder nach der Flussgabelung gefiltert werden.
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Obwohl
hier (zwei-)gegabelte Katheterverbinder beschrieben sind, können die
Katheterverbinder der vorliegenden Erfindung verwendet werden, um
den Fluss in drei oder mehr Schenkel eines verzweigenden Katheters
zu trennen.
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Obwohl
außerdem
beschrieben ist, dass die Durchflussbegrenzer gleiche Fließgeschwindigkeiten durch
die verschiedenen Schenkel eines verzweigten Katheters schaffen,
können
die Durchflussbegrenzer der vorliegenden Erfindung unterschiedliche
Fließgeschwindigkeiten
durch die verschiedenen Schenkel bereitstellen, indem sie die durch
die verschiedenen Durchflussbegrenzer geschaffene Durchflussbegrenzung
variieren.
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Es
ist vorgesehen, dass der Begriff "Durchflussbegrenzer", wie er hier verwendet wird, einen Widerstand
repräsentiert,
der zu einem System hinzugefügt
wird, um den Gesamtwiderstand über
einen spezifizierten Wert zu bringen; er bezieht sich nicht notwendigerweise
auf eine einzige Komponente. Zwei "Durchflussbegrenzer" (d. h. zwei Komponenten) mit gleichem
Widerstand, die an der Spitze eines gegebenen Katheters in Reihe
angeordnet sind, könnten
z. B. funktional zu einem einzigen Durchflussbegrenzer äquivalent
sein, dessen Widerstand das Zweifache des Widerstands irgendeines
der Reihenwiderstände
für sich
allein genommen ist.
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Die
unter Verwendung der vorliegenden Erfindung gelieferten Fluide enthalten
vorzugsweise eine oder mehrere Arzneimittel. Ein Arzneimittel der vorliegenden
Erfindung kann eine therapeutische Substanz enthalten. Es kann vorgesehen
sein oder nicht, dass andere Substanzen eine therapeutische Wirkung
besitzen, wobei sie nicht leicht klassifiziert werden, wie z. B.
eine Salzlösung,
Fluoreszenz-Agenzien, Krankheitsdiagnostik-Agenzien usw. Wenn es
in den folgenden Paragraphen nicht anders angegeben ist, kann der
Begriff "Arzneimittel", wie er hierin verwendet
wird, irgendeine therapeutische, diagnostische oder andere Substanz
umfassen, die unter Verwendung der implantierbaren medizinischen
Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung geliefert wird.
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Es
kann vorzugsweise vorgesehen sein, dass die unter Verwendung der
vorliegenden Erfindung gelieferten therapeutischen Substanzen eine therapeutische
Wirkung besitzen, wie z. B. pharmazeutische Zusammensetzungen, genetische
Materialien, biologische Präparate
und andere Substanzen. Die pharmazeutischen Zusammensetzungen enthalten
typischerweise chemische Formulierungen, die dazu bestimmt sind,
dass sie eine therapeutische Wirkung besit zen, wie z. B. intrathekale
Spasmolytika, Schmerzmedikationen, chemotherapeutische Agenzien
und dergleichen. Die pharmazeutischen Zusammensetzungen können so
konfiguriert sein, dass sie in einer implantierten Umgebung mit
Eigenschaften, wie z. B. der Stabilität bei Körpertemperatur, um die therapeutischen
Qualitäten
zu behalten, Konzentration, um die Häufigkeit der Auffüllung zu verringern,
und dergleichen, arbeiten. Die genetischen Materialien enthalten
Substanzen, die dazu bestimmt sind, dass sie eine direkte oder indirekte genetische
therapeutische Wirkung besitzen, wie z. B. genetische Vektoren,
genetische Regulatorelemente, genetische Strukturelemente, DNS und
dergleichen. Die biologischen Präparate
enthalten Substanzen, die lebende Materie sind oder aus lebender Materie
abgeleitet sind, die dazu bestimmt sind, dass sie eine therapeutische
Wirkung besitzen, wie z. B. Stammzellen, Thrombozyten, Hormone,
biologisch erzeugte Chemikalien und dergleichen.
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In
einer Ausführungsform
wird die vorliegende Erfindung mit einem medizinischen Katheter
verwendet, der ein Lumen mit einer inneren Lumenoberfläche einschließt; einen
Durchflussbegrenzer, der sich innerhalb des Lumens befindet, und
der einen Drossel- bzw. Begrenzerkörper umfasst, der sich innerhalb
des Lumens befindet; und einen Kanal, der sich zwischen einer äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
und der inneren Lumenoberfläche des
Lumens befindet, umfasst, wobei sich der Kanal von einem stromaufwärts gelegenen
Ende des Begrenzerkörpers
in Richtung eines stromabwärts
gelegenen Endes des Begrenzerkörpers
erstreckt, so dass das durch das Lumen geleitete Fluid durch den Kanal
fließt,
wenn das Fluid unter einem gewählten Druck
an den Durchflussbegrenzer geliefert wird. In einigen Ausführungsformen
kann der Kanal aus einer Rille in der äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
bestehen, wobei sich die Rille von dem stromaufwärts gelegenen Ende zum stromabwärts gelegenen
Ende des Begrenzerkörpers
erstreckt. In anderen Ausführungsformen
kann der Kanal aus einer Rille in der inneren Lumenoberfläche des
Lumens bestehen, wobei die Rille sich vom stromaufwärts gelegenen
Ende in Richtung des stromabwärts
gelegenen Endes des Begrenzerkörpers
erstreckt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird die vorliegende Erfindung mit einem verzweigenden Katheterverbinder
für die
Verwendung in einem verzweigten medizinischen Katheter verwendet.
Der Verbinder umfasst einen Einlassstutzen und zwei oder mehr Auslassstutzen
in Fluidkontakt bzw. -austausch (bzw. Fluidverbindung) mit dem Einlassstutzen.
Jeder der Auslassstutzen enthält
ein Auslassstutzen-Lumen mit einer inneren Oberfläche; einen Durchflussbegrenzer,
der sich in dem Auslassstutzen-Lumen befindet, wobei der Durchflussbegrenzer einen
Begrenzerkörper
besitzt, der sich in dem Auslassstutzen-Lumen befindet; und einen
Kanal, der sich zwischen einer äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
und der inneren Oberfläche
des Auslassstutzen-Lumens befindet, wobei sich der Kanal von einem
stromaufwärts
gelegenen Ende des Begrenzerkörpers
in Richtung eines stromabwärts
gelegenen Endes des Begrenzerkörpers
erstreckt, so dass das durch das Auslassstutzen-Lumen hindurchgehende
Fluid durch den Kanal fließt,
wenn das Fluid unter einem gewählten
Druck an den Durchflussbegrenzer geliefert wird. In einigen Ausführungsformen kann
der Kanal aus einer Rille in der äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
bestehen, wobei sich die Rille von dem stromaufwärts gelegenen Ende zum stromabwärts gelegenen
Ende des Begrenzerkörpers
erstreckt. In anderen Ausführungsformen kann
der Kanal aus einer Rille in der inneren Lumenoberfläche des
Auslassstutzen-Lumens bestehen, wobei die Rille sich vom stromaufwärts gelegenen Ende
in Richtung des stromabwärts
gelegenen Endes des Begrenzerkörpers
erstreckt.
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In
einer weiteren Ausführungsform
wird die vorliegende Erfindung mit einem medizinischen Kathetersystem
verwendet, das ein Lumen und einen Durchflussbegrenzer umfasst,
der sich in den Lumen befindet. Der Durchflussbegrenzer enthält eine
oder mehrere Kapillaren in dem Lumen, wobei jede Kapillare der einen
oder mehreren Kapillaren eine erste Öffnung an einem stromaufwärts gelegenen
Ende des Durchflussbegrenzers und eine zweite Öffnung an einem stromabwärts gelegenen
Ende des Durchflussbegrenzers besitzt. Jede Kapillare der einen oder
mehreren Kapillaren enthält
eine oder mehrere Rohrschlangen im Lumen. Das vom stromaufwärts gelegenen
Ende zum stromabwärts
gelegenen Ende des Durchflussbegrenzers durch das Lumen hindurchgehende
Fluid fließt
durch die eine oder die mehreren Kapillaren, wenn das Fluid unter
einem gewählten
Druck an das stromaufwärts
gelegene Ende des Durchflussbegrenzers geliefert wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform
schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Druckentlastung
innerhalb eines medizinischen Kathetersystems. Das Verfahren umfasst
die Bereitstellung eines medizinischen Kathetersystems, das ein
Lumen mit einer inneren Lumenoberfläche; einen Durchflussbegrenzer,
der sich innerhalb des Lumens befindet, und der einen Drossel- bzw.
Begrenzerkörper
umfasst, der sich innerhalb des Lumens befindet; und einen Kanal,
der sich zwischen einer äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
und der inneren Lumenoberfläche
des Lumens befindet, umfasst, wobei sich der Kanal von einem stromaufwärts gelegenen
Ende des Begrenzerkörpers
in Richtung eines stromabwärts
gelegenen Endes des Begrenzerkörpers
erstreckt. Das Verfahren umfasst ferner, dass, wenn der Fluiddruck
innerhalb des Lumens unter einem gewählten Druck liegt, das Fluid
nur durch den Kanal vom stromaufwärts gelegenen Ende des Begrenzerkörpers in Richtung
des stromabwärts
gelegenen Endes des Begrenzerkörpers
geleitet wird. Die Druckentlastung wird geschaffen, indem dann, wenn
der Fluiddruck über
dem gewählten
Druck liegt, das Fluid zwischen der äußeren Oberfläche des
Begrenzerkörpers
und der inneren Lumenoberfläche des
Lumens außerhalb
des Kanals geleitet wird.
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Es
ist nicht vorgesehen, dass die obige Zusammenfassung jede Ausführungsform
oder jede Implementierung der vorliegenden Erfindung beschreibt.
Statt dessen wird ein vollständigeres
Verständnis
der Erfindung unter Bezugnahme auf die folgende ausführliche
Beschreibung beispielhafter Ausführungsformen
in Anbetracht der beigefügten
Figuren der Zeichnung ersichtlich und klar.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Die
vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Figuren weiter
beschrieben, worin:
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1 eine
graphische Ansicht eines Durchflussbegrenzers gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist, wobei der Durchflussbegrenzer für die Verwendung
bei der Begrenzung des Flusses einer Substanz durch ein Rohr, z.
B. einen Katheter, betreibbar ist;
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2 eine
graphische Darstellung eines implantierten verzweigenden Kathetersystems
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung ist;
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3A ein
Grundriss eines verzweigenden Katheterverbinders gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung ist;
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3B eine
Schnittansicht des verzweigenden Katheterverbinders nach 3A ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Einlass-Anschlussstücks gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, wobei das Einlass-Anschlussstück für die Verwendung
mit dem verzweigenden Katheterverbinder nach den 3A und 3B betreibbar
ist;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Auslass-Anschlussstücks gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist, wobei das Auslass-Anschlussstück für die Verwendung
mit dem verzweigenden Katheterverbinder nach den 3A und 3B betreibbar
ist;
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6–7 vergrößerte teilweise
perspektivische Ansichten des Auslass-Anschlussstücks nach 5 sind,
wobei 6 ein stromaufwärts gelegenes Ende veranschaulicht;
während 7 einen stromabwärts gelegenen
Abschnitt veranschaulicht;
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8 eine
Querschnittsansicht und eine alternative Ausführungsform eines Durchflussbegrenzers
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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9 eine
schematische graphische Darstellung ist, die mehrere Durchflussbegrenzer
in einem Lumen darstellt; und
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10 eine
Querschnittsansicht eines weiteren alternativen Durchflussbegrenzers
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEISPIELHAFTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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In
der folgenden ausführlichen
Beschreibung veranschaulichender Ausführungsformen der Erfindung
wird auf die beigefügten
Figuren der Zeichnung Bezug genommen, die einen Teil hiervon bilden,
und in denen zur Veranschauli chung spezifische Ausführungsformen
gezeigt sind, in denen die Erfindung praktiziert werden kann. Es
ist selbstverständlich, dass
andere Ausführungsformen
verwendet werden können
und dass strukturelle Änderungen
vorgenommen werden können,
ohne von Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Die
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
Durchflussbegrenzer für
die Verwendung in Rohren für
die Abgabe von Fluiden, z. B. in implantierbaren medizinischen Kathetern,
enthalten. Diese Durchflussbegrenzer können einen Durchflusswiderstand
für ein
Fluid im Katheter schaffen, wobei darin ein Gegendruck erzeugt wird.
Durch das Erzeugen eines derartigen Gegendrucks können verschiedene
potentielle Vorteile verwirklicht werden, einschließlich z.
B. der Fähigkeit,
diagnostische Informationen zu erzeugen, wie im Folgenden weiter
beschrieben wird.
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Ein
weiterer potentieller Vorteil der Durchflussbegrenzer gemäß den Ausführungsformen
der Erfindung ist mit verzweigenden Kathetersystemen verwirklicht,
die eine Substanz an zwei oder mehr getrennte Zielbereiche innerhalb
eines Körpers
abgeben können.
Die verzweigenden Kathetersysteme können den Fluss von einem ersten
oder proximalen Katheter zu zwei oder mehr Schenkeln, an die sekundäre oder
distale Katheter gekoppelt sind, z. B. unter Verwendung einer "Y"-Kopplung für ein sich gabelndes Kathetersystem,
teilen. Im Ergebnis kann eine einzige Infusionspumpe verwendet werden,
um ein oder mehrere Arzneimittel an mehrere Orte innerhalb eines
Körpers
abzugeben. Um einen im Wesentlichen gleichen Fluss zu jedem distalen
Katheter zu schaffen, können
die Ausführungsformen
der verzweigenden Kathetersysteme einen Durchflussbegrenzer bereitstellen,
der den Fluss durch jeden Schenkel begrenzt. Der Durchflussbegrenzer
kann vorzugsweise dazu beitragen, den Fluss durch jeden Schenkel
auszugleichen. Außerdem
kann der durch den Durchflussbegrenzer erzeugte Gegendruck vorzugsweise
einem Sensor, z. B. einen Drucksensor, der der Infusionspumpe zugeordnet
ist, erlauben, zu erfassen, wann der Katheterdurchfluss anomal ist,
z. B. wenn einer oder mehrere der proximalen oder distalen Katheter
zerschnitten oder verstopft sind.
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1 veranschaulicht
ein Rohr, z. B. einen Katheter 10, der ein Lumen 104 aufweist.
Ein Durchflussbegrenzer 100 einschließlich eines Durchflussbegrenzerkörpers 102 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung kann im Lumen 104 so positioniert sein, wie
gezeigt ist. Während
die Durchflussbegrenzer hierin im Kontext von Kathetern beschrieben
sind, erkennen die Fachleute auf dem Gebiet, daß sie in fast jeder Rohranwendung
Anwendung finden können,
die vom Durchflusswiderstand profitieren könnte.
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Für die Einfachheit
sind die Katheter (z. B. der Katheter 10) und die Durchflussbegrenzer
(z. B. der Durchflussbegrenzerkörper 102)
hierin so beschrieben, dass sie eine im Allgemeinen zylindrische Form
besitzen. Diese Konfiguration ist jedoch nicht einschränkend, wobei
Ausführungsformen
mit unterschiedlichen Formen zweifellos möglich sind, ohne vom Umfang
der Erfindung abzuweichen. Die Katheter und Durchflussbegrenzer
können
z. B. Querschnittprofile enthalten, die dreieckig, oval, elliptisch, hexagonal,
halbkreisförmig
usw. sind.
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Der
Durchflussbegrenzerkörper 102 kann
im Wesentlichen das Lumen 104 des Katheters 10 blockieren,
wie veranschaulicht ist. Ein Fluid 106 kann jedoch durch
den Begrenzer 100 geleitet werden, indem es in eine Rille 108 eintritt,
die in der dargestellten Ausführungsform
in einer äußeren Oberfläche 110 des
Durchflussbegrenzerkörpers 102 ausgebildet
ist. Während
die dargestellte Rille 108 schraubenförmig ist, sollte es selbstverständlich sein,
dass die im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendete
Rille oder verwendeten Rillen schraubenförmig sein können oder nicht. Die Rillen mit
schraubenförmigen
oder anderen Wegen können nützlich sein,
um die Länge
des Durchflussweges für eine
gegebene Länge
längs einer
Längsachse
zu vergrößern, die
sich längs
der Richtung des Fluidflusses durch das Lumen 104 erstreckt.
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Während nur
eine einzige Rille 108 veranschaulicht ist, können andere
Ausführungsformen mehrere
Rillen verwenden, wo es geeignet ist, z. B. um den Gesamtdurchflusswiderstand
zu verringern. Falls mehrere Rillen verwendet werden, können sie sich
an einem oder mehreren Orten schneiden oder können sie sich nicht schneiden.
Außerdem
können andere
Faktoren, wie z. B. die Rillenabmessungen und eine andere Geometrie
der Gewindeform, die Oberflächenverarbeitung
usw., geändert
werden, um die gewünschte
Durchflussbegrenzung zu schaffen.
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Der
Durchflussbegrenzerkörper 102 kann vorzugsweise
genau in das Lumen 104 eingepasst sein, z. B. mit einem
Presssitz, so dass die schraubenförmige Rille 108 effektiv
einen Kanal bildet, der durch den inneren Durchmesser des Lumens 104 begrenzt
ist. Demgemäß kann es
bevorzugt sein, dass der einzige Fluss an dem Durchflussbegrenzerkörper 102 vorbei
durch den durch die Rille 108 in Kombination mit der inneren
Oberfläche 105 des
Lumens 104 gebildeten Kanal erfolgen kann.
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Der
Durchflussbegrenzer 100 kann einen Durchflusswiderstand
und folglich einen Gegendruck schaffen, so dass ein Drucksensor,
der sich stromaufwärts
befindet, z. B. in einer Infusionspumpe, verwendet werden kann,
um zu erfassen, wenn der Katheter zerschnitten oder verstopft ist.
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Das
heißt,
durch das Erzeugen eines messbaren Drucks im Lumen 104 stromaufwärts des Durchflussbegrenzers 100 können die
Variationen des Gegendrucks potentiell verwendet werden, um Verstopfungen
(vergrößerter Druck)
oder Lecks (verringerter Druck) vorherzusagen.
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Eine
weitere potentielle Funktion, die die Durchflussbegrenzer der vorliegenden
Erfindung aufweisen können,
ist die Druckentlastung. In einigen Ausführungsformen können die
Durchflussbegrenzer der vorliegenden Erfindung vorzugsweise einen
vergrößerten Fluss
in Reaktion auf Vergrößerungen
des Drucks über
einen gewählten
Entlastungsdruck hinaus erlauben. Die Wände 101 des Lumens 104 können z.
B. aus Materialien hergestellt sein, die elastische Eigenschaften
zeigen, die die Ausdehnung des Lumens 104 (z. B. die Ausdehnung
des Durchmessers des Lumens für
kreisförmige
Lumen) in Reaktion auf einen vergrößerten Druck stromaufwärts des Durchflussbegrenzers
erlauben. Die Ausdehnung des Lumens 104 kann dem Fluid
erlauben, zwischen der äußeren Oberfläche 110 des
Durchflussbegrenzerkörpers 102 und
der inneren Oberfläche 105 des Lumens 104 außerhalb
der Rille 108 (oder der Rillen, falls mehrere Rillen vorhanden
sind) zu fließen.
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In
einer alternativen Ausführungsform,
die die Druckentlastungsfunktion in Situationen schaffen kann, in
denen z. B. das Innere des Lumens undehnbar ist, kann der Durchflussbegrenzerkörper 102 in Reaktion
auf Vergrößerungen
des Drucks des Fluids, das an dem Durchflussbegrenzer 102 vorbei
fließt, kompressibel
sein. In einer derartigen Ausführungsform
kann der äußere Durchmesser
der äußeren Oberfläche 110 des
Durchflussbegrenzerkörpers 102 in
Reaktion auf den Fluiddruck abnehmen und folglich dem Fluid erlauben,
zwischen der äußeren Oberfläche 110 des
Durchflussbegrenzerkörpers 102 und der
inneren Ober fläche
des Lumens 104 außerhalb der
Rille 108 (oder der Rillen, falls mehrere Rillen vorhanden
sind) zu fließen.
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In
einer noch weiteren Alternative können die Druckentlastungsfunktionen
durch Ausführungsformen
geschaffen werden, die sowohl ein ausdehnbares Lumen 104 als
auch einen kompressiblen Durchflussbegrenzerkörper 102 enthalten.
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Die
Durchflussbegrenzer der vorliegenden Erfindung können außerdem in einem verzweigenden
Katheterverbinder enthalten sein, es kann z. B. ein Durchflussbegrenzer 100 so
angeordnet sein, um den Fluidfluss in jedem Auslassschenkel eines
verzweigenden Kathetersystems zu begrenzen. In dieser Anwendung
(die im Folgenden ausführlicher
erörtert
wird) können
die Durchflussbegrenzer 100 die Steuerung (z. B. das Abgleichen
oder das Ausgleichen) der Strömung
in jeden Katheterzweig im Fall z. B. einer teilweisen Verstopfung
an einem oder beiden Fluidauslässen
unterstützen.
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2 veranschaulicht
ein beispielhaftes implantiertes verzweigendes Kathetersystem 50 gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung. Das System 50 kann eine Vorrichtung, z.
B. eine Pumpe 20, die in einem abdominalen Bereich eines
Patienten implantiert ist, und einen proximalen Infusionskatheter 22,
der über
einen Verbinder 24 an die Pumpe 20 gekoppelt ist,
enthalten. Der proximale Katheter 22 kann sich in den Kopf
des Patienten erstrecken, wo er dann an einen Einlassstutzen 202 eines
verzweigenden Katheterverbinders 200 gekoppelt sein kann. Der
Verbinder 200 kann den Fluss zu zwei Auslassstutzen 204 und 206 gabeln,
die wiederum an zwei distale Katheter 208 bzw. 210 gekoppelt
sind, die in separaten Bereichen des Gehirns implantiert sind.
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Obwohl
die Ausführungsform
nach 2 ein sich gabelndes Kathetersystem enthält, kann
die vorliegende Erfindung Kathetersystem mit drei oder mehr Zweigen
enthalten. In anderen Variationen sollte es selbstverständlich sein,
dass die verzweigenden Kathetersysteme der vorliegenden Erfindung verwendet
werden können,
um Fluide an andere Bereiche des Körpers abzugeben, obwohl das
dargestellte System für
die Abgabe in das Gehirn eines Patienten implantiert ist.
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Die
Pumpe 20 kann einen Behälter
enthalten, um ein Volumen des Fluids (vorzugsweise einer Flüssigkeit)
zu halten, das ein oder mehrere Arzneimittel enthält. Der
Behälter
kann periodisch über
einen (nicht gezeigten) Injektionsstutzen nachgefüllt werden,
wobei ein vorgesehener Pumpmechanismus (z. B. eine Druckblase, eine
Peristaltikpumpe, eine Kolbenpumpe usw.) das Fluid durch die proximalen und
distalen Katheter 22 und 208, 210 treiben
kann. Während
es nicht erwünscht
ist, an irgendeine spezielle Konfiguration gebunden sein, kann die
Pumpe 20 eine SYNCHROMED II, hergestellt von Medtronic, Inc.,
of Fridley, Minnesota, USA, sein.
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Die
Pumpe
20 kann ferner eine Durchflusserfassungsvorrichtung,
z. B. einen Drucksensor
26, enthalten. Der Drucksensor
kann zu jenem ähnlich sein,
der in der US-Patentanmeldung,
Veröffentlichungsnr.
US 2005/0075624 A1 ,
mit dem Titel "Pressure
Sensor for Medical Device" beschrieben
ist (siehe außerdem:
US-Patentanmeldung, laufende Nr. 10/691.814, eingereicht am 23.
Oktober 2003, mit dem Titel "Method
for Monitoring Bolus Delivery";
US-Pat. Nr. 6.551.290 , mit dem
Titel "Catheter
for Target Specific Drug Delivery", und US-Patentanmeldung, laufende Nr.
09/625.751, eingereicht am 26. Juli 2000, mit dem Titel "Catheter for Target
Specific Drug Delivery").
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Das
Kathetersystem kann vorzugsweise einen verzweigenden Katheterverbinder 200 enthalten, der
verwendet wird, um den Fluss in verschiedene Zweige zu teilen. 3A ist
eine Draufsicht einer Ausführungsform
eines verzweigenden Katheterverbinders 200, während 3B derselbe
im Querschnitt ist. Die Komponenten innerhalb des Verbinders können wenigstens
teilweise in 3A visualisiert sein, falls
die Materialien des Katheterverbinders 200 transparent
oder durchscheinend sind.
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In 2 könnte die
Durchflussbegrenzung, obwohl der verzweigende Katheterverbinder 200 als durch
den Versorgungskatheter 22, der das Fluid an den Einlassstutzen 202 liefert,
von der Pumpe 20 getrennt dargestellt ist, alternativ an
der Pumpe 20 vorgesehen sein, so dass die Pumpe 20 direkt
in den Einlassstutzen 202 des Verbinders 200 einspeist.
In einer derartigen Ausführungsform
können
sich die separaten Katheter für
jeden Zweig ohne den Bedarf an einer nachfolgenden Verzweigung zu
den Zielstellen erstrecken.
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Wie
in diesen Ansichten veranschaulicht ist, kann ein sich gabelnder
Verbinder 200, wie z. B. der dargestellte, vorzugsweise
eine im allgemeinen Y-förmige
Vorrichtung bilden, die ein Lumen besitzt, das am proximalen Einlassstutzen 202 beginnt
und dann sowohl zum ersten (oder linken) Auslassstutzen 204 als
auch zum zweiten (oder rechten) Auslassstutzen 206 verzweigt.
Die Auslassstutzen 204 und 206 können an
den ersten (oder linken) distalen Katheter 208 bzw. den
zweiten (oder rechten) distalen Katheter 210 gekoppelt
sein (siehe die 2 und 3B).
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Der
eingeschlossene Winkel zwischen den Auslassstutzen 204 und 206 ist
hierin als etwa 90 Grad veranschaulicht und beschrieben. Die Ausführungsformen,
in denen der eingeschlossene Winkel verschieden ist, z. B. 0 Grad
(die Auslässe
sind parallel) oder 180 Grad (ein "T"-förmiger Verbinder)
usw. sind zweifellos möglich,
ohne vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
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Der
Verbinderkörper
kann in einer Ausführungsform
aus geformtem Silicon (z. B. Nu-Sil MED 4870 LSR 65–75 Shore
A durometer) hergestellt sein. Dieses Material kann bestimmte potentiell
erwünschte
Vorteile, z. B. erwünschte
Materialeigenschaften, wie z. B. elastische und Kriecheigenschaften,
bei relativ niedrigen Kosten bereitstellen. Es sind jedoch andere
biokompatible Materialien, wie z. B. ETR-Silicon, Urethan, Polyurethan
usw., außerdem möglich, ohne
vom Umfang der Erfindung abzuweichen.
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Ein
Einlass-Anschlussstück 212 kann
in den Einlassstutzen 202 eingesetzt sein, wie hierin veranschaulicht
ist, während
ein Auslass-Anschlussstück 214 in
jeden Auslassstutzen 204 und 206 eingesetzt sein
kann. Das Einlass-Anschlussstück 212 ist
in 4 gezeigt, während
das Auslass-Anschlussstück 214 in 5 gezeigt
ist.
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Das
Einlass-Anschlussstück 212 kann
vorzugsweise einen vergrößerten Abschnitt
(vergrößerte Abschnitte) 216 umfassen,
die eine äußere Abmessung
oder einen äußeren Durchmesser
besitzen, der mit einem Presssitz in den Einlassstutzen 202 passt.
Das Einlass-Anschlussstück 212 kann
außerdem
einen Stiftabschnitt 218 umfassen, der betreibbar ist,
um in das Lumen eines Versorgungs- oder proximalen Katheters (z.
B. des Katheters 22, wie in 2 dargestellt
ist) mit einem Presssitz eingesetzt zu werden.
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Der
Ausdruck "Presssitz", wie er hierin verwendet
wird, bezieht sich auf die Kopplung eines Innenelements, das eine
Abmessung besitzt, die größer als
eine nicht abgelenkte oder nicht deformierte Abmessung einer passenden aufnehmenden
Hülle ist,
so dass sich das Innenelement und/oder das aufnehmende Element während des
Zusammenbaus deformieren. Im Ergebnis kann ein im Wesentlichen dichter
und auslauffreier Sitz erhalten werden, sobald die Teile zusammengebaut
sind.
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Ein
Filter 220 kann vorzugsweise am Einlass-Anschlussstück 212 angebracht
oder mit dem Einlass-Anschlussstück 212 einteilig
ausgebildet sein. In einer Ausführungsform
kann das Einlass-Anschlussstück 212 vorzugsweise
aus Titan hergestellt sein, wobei das Filter 220 ein an
das Anschlussstück 212 geschweißtes gesintertes
Titanelement ist. Es können
jedoch außerdem
andere Ausführungsformen,
in denen das Filter 220 eine separate Komponente ist, z.
B. in das Anschlussstück
eingepasst ist, oder Ausführungsformen,
in denen das Filter und/oder das Anschlussstück 212 aus anderen
biokompatiblen Materialien, z. B. Polysulfon, Polycarbonat, Ethylentetrafluoroethylen
(ETFE) usw., hergestellt ist, verwendet werden, ohne vom Umfang
der Erfindung abzuweichen. Ungeachtet des genauen Ortes des Filters 220 kann
es sich vorzugsweise im Flussweg zwischen einer Pumpe und den Auslassstutzen 204 und 206 befinden,
so dass die durch die Auslassstutzen 204 und 206 in
die Zweige geleiteten Fluide durch das Filter hindurchgehen müssen, bevor sie
in die Zweige eintreten.
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Wie
in 3B gezeigt ist, kann das Filter 220 vorzugsweise
ein becherförmiges
Element sein, dessen innere Oberfläche sich in Fluidverbindung
mit einem Lumen 221 des Einlass-Anschlussstücks 212 befindet,
das sich wiederum in Fluidverbindung mit einem Versorgungs- oder
proximalen Katheter (z. B. dem Katheter 22, wie es in 2 dargestellt
ist), befindet. Die Becherform des Filters 220 kann eine
vergrößerte Oberfläche (und
folglich eine potentiell vergrößerte Filterungskapazität) bereitstellen, über die das
hindurchgehende Fluid zu filtern ist. Um den Fluiddurchgang durch
das Filter 220 weiter zu verbessern, kann es bevorzugt
sein, dass zwischen der äußeren Oberfläche des
Filters und der inneren Oberfläche
des Einlass-Stutzens 202 des Verbinders 200 eine
Lücke vorhanden
ist. Eine derartige Konfiguration ist jedoch nicht erforderlich.
In der Tat sind Filter mit fast jeder Konfiguration möglich, ohne
vom Umfang der Erfindung abzuweichen. Es kann z. B. eine ebene poröse Platte
oder ein Stopfen anstelle des in 3B dargestellten
becherförmigen
Filters verwendet werden.
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Eine
Porengröße (bzw.
Mikrometer-Auslegung) des Filters 220 kann vorzugsweise
so gewählt sein,
um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass die stromabwärts angeordneten
Durchflussbegrenzer, die verwendet werden, um den Fluidfluss durch die
Zweige zu steuern, nicht mit Fremdkörpern verstopft werden. In
einer beispielhaften Ausführungsform
kann das Filter 220 eine Porengröße von etwa 5 Mikrometer besitzen.
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Es
kann bevorzugt sein, dass das Filter oder die Filter stromaufwärts irgendeines
Punktes angeordnet sind, an dem der Fluidfluss für die Abgabe in die verschiedenen
Zweige des verzweigten Kathetersystems geteilt wird. In der dargestellten
Ausführungsform
kann der Ort des Einlassfilters 220 vorteilhaft sein, um
sicherzustellen, dass die Verstopfung der Filterporen eine im Wesentlichen äquivalente Wirkung
auf den Fluss zu beiden Zweigen (d. h. zu beiden Auslassstutzen 204 und 206)
des Verbinders 200 besitzt. Es werden jedoch andere Konfigurationen,
die das Filter 220 durch Zweigfilter ersetzen oder alternativ
Stufenfilter verwenden, in Betracht gezogen.
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Um
das Halten des Einlass-Anschlussstücks 212 im Verbinder 200 zu
unterstützen,
kann das Einlass-Anschlussstück vorzugsweise
mit einem abgesenkten Abschnitt 219 versehen sein, der
vorzugsweise auf eine Nahtrille 220 ausgerichtet ist, die
im Verbinder 200 ausgebildet ist, wenn er zusammengebaut
ist. Wenn folglich eine Naht verwendet wird, um den Verbinder 200 am
Gewebe zu befestigen, kann ein zusätzlicher Widerstand gegen die
Trennung des Anschlussstücks 212 vom
Verbinder 200 erhalten werden.
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5 veranschaulicht
das beispielhafte Auslass-Anschlussstück 214, das sich in
jedem der Auslassstutzen 204 und 206 befinden
kann. Wie das Einlass-Anschlussstück 212 kann jedes
Auslass-Anschlussstück 214 vergrößerte Abschnitte 224 enthalten,
die sich mit einem Presssitz mit ihrem entsprechenden Auslassstutzen 204 oder 206 in
Eingriff befinden. Es kann außerdem
ein Stiftabschnitt 226 vorgesehen sein, um ihn in den entsprechenden
distalen Katheter (208 oder 210) mit einem Presssitz
einzusetzen. Ein abgesenkter Abschnitt 228, der so angeordnet
ist, dass er einer Nahtrille 230 entspricht, wenn sie zusammengebaut
ist, kann am Auslass-Anschlussstück 214 vorgesehen
sein, um die Nahtbefestigung an der Rille 230 zu erlauben,
um zum Herausziehwiderstand des Auslass-Anschlussstücks 214 aus dem Verbinder 200 beizutragen.
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In
jedem Auslassstutzen 204 und 206 des Verbinders 200 kann
außerdem
ein Durchflussbegrenzer vorgesehen sein. Wie der oben beschriebene
Durchflussbegrenzerkörper 102 kann
jeder Durchflussbegrenzer vorzugsweise einen Durchflussbegrenzerkörper 232 umfassen,
der eine (vorzugsweise schraubenförmige) Rille 234 aufweist,
die in einer äußeren Oberfläche 236 ausgebildet
ist. Die schraubenförmige
Rille 234 kann einen Fluidweg schaffen, der aufgrund seines
kleinen effektiven Durchmessers, z. B. seiner Rillengeometrie, einen vorgegebenen
Durchflusswiderstand besitzt.
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Die äußere Oberfläche 236 des
Durchflussbegrenzerkörpers 232 kann
vorzugsweise mit einem Presssitz, der ausreichend ist, um die zuverlässige Abdichtung
unter allen erwarteten Fließgeschwindigkeiten
und Drucken sicherzustellen, in das Innere des Auslassstutzens 204 und 206 eingepasst
sein. Alternativ könnten
andere Ausführungsformen
die Schnittstelle zwischen dem Auslassstutzen 204 (oder 206)
und der äußeren Oberfläche 236 so
konfigurieren, um ein Druckentlastungsventil nachzuahmen, z. B.
könnte
der Abschnitt des Körpers 201,
der das Lumen jedes Auslassstutzens 204 und 206 definiert, ausreichend
anschwellen, damit bei einem speziellen Schwellendruck eine Umgehung
der Begrenzung erzeugt wird. Mit anderen Worten, bei einem bestimmten
Schwellengegendruck könnte
sich das Lumen jedes Auslassstutzens im Körper 201 ausreichend
ausdehnen, um den Durchgang des Fluids zwischen den äußeren Oberflächen 236 der
Durchflussbegrenzerkörper 232 und
den inneren Oberflächen
der Lumen der Auslassstutzen 204 und 206 außerhalb
der durch die Rillen 234 der Begrenzer 232 erzeugten
Kanäle zu
erlauben (was manchmal als Blow-By bezeichnet wird), um dadurch
den Gegendruck in annehmbare Bereiche zu verringern.
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Die 6 und 7 sind
vergrößerte Ansichten
eines stromaufwärts
gelegenen Endes bzw. eines stromabwärts gelegenen Endes des Durchflussbegrenzerkörpers 232 eines
der Auslass-Anschlussstücke 214.
In den hierin veranschaulichten Ausführungsformen, siehe z. B. 6,
kann das stromaufwärts
gelegene Ende Merkmale, wie z. B. eine Aussparung 238 und
eine abgeschrägte
Kante 237, enthalten, die das Fluid beim Eintreten in die
Rille 234 unterstützen
können.
Die Aussparung 238 und/oder die abgeschrägte Kante 237 können z.
B. durch elektroerosive Bearbeitung (EDM), herkömmliche Bearbeitung oder chemisches Ätzen hergestellt werden.
In einigen Ausführungsformen
können
die Aussparung 238 und/oder die abgeschräg te Kante 237 optional
sein, das Gewinde kann z. B. ausreichend tief sein, so dass diese
Merkmale keinen zusätzlichen
Vorteil schaffen. In anderen Ausführungsformen kann mehr als
eine Aussparung 238 am stromaufwärts gelegenen Ende des Durchflussbegrenzerkörpers 232 vorgesehen
sein.
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Ähnlich kann,
wie in 7 gezeigt ist, das stromabwärts gelegene Ende des Durchflussbegrenzerkörpers 232 Merkmale,
wie z. B. eine oder mehrere Aussparungen 239, enthalten,
die so betreibbar sind, um dem Fluid leichter zu erlauben, die schraubenförmige Rille 234 zu
verlassen. Die Aussparung 239 (oder die Aussparungen) ist
(sind) optional und können
in einigen Ausführungsformen
nicht vorgesehen sein. Die Aussparung 239 kann unter Verwendung
von Techniken gebildet werden, die zu jenen ähnlich sind, die verwendet
werden, um die Aussparung 238 am stromaufwärts gelegenen
Ende des Durchflussbegrenzerkörpers 232 zu
bilden.
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Das
Fluid kann nach dem Verlassen des Durchflussbegrenzers vorzugsweise
in einen reduzierten Abschnitt 240 des Auslass-Anschlussstücks 214 eintreten.
Der reduzierte Abschnitt 240 kann einen vergrößerten Zwischenraum
zwischen dem Anschlussstück 214 und
der inneren Oberfläche
des Lumens in jedem Auslassstutzen 204 oder 206 schaffen.
Sobald das Fluid in den reduzierten Abschnitt 204 eingetreten
ist, kann es vorzugsweise durch einen querlaufenden Verbindungsweg 242 fließen, der sich
vorzugsweise in Fluidverbindung mit einem Anschlussstück-Lumen 244 (siehe
z. B. 5) des Auslass-Anschlussstücks 214 befindet.
Der Verbindungsweg 242 kann vorzugsweise senkrecht zu einer
Mittellinie des Auslass-Anschlussstücks 214 orientiert
sein (wobei die Mittellinie durch die Richtung des Fluidflusses
durch das Anschlussstück-Lumen 244 definiert
ist). Es kann bevorzugt sein, dass das Anschlussstück- Lumen 244 ein
proximales Ende, in das der Verbindungsweg 242 das Fluid
einspeist, und ein distales Ende, aus dem das Fluid aus dem Auslass-Anschlussstück 214 herausfließt (in der
Richtung des in 5 zu sehenden Pfeils), enthält.
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Wie
in 3B veranschaulicht ist, kann der Verbindungsweg 242 vollständig durch
das Anschlussstück 214 hindurchgehen,
wobei es z. B. mehrere Eingänge
in den Verbindungsweg 242 (z. B. auf gegenüberliegenden
Seiten) des Anschlussstücks 214 geben
kann. In einer alternativen Ausführungsform
kann der Verbindungsweg 242 geschlossen sein, er kann z.
B. das Lumen 244 schneiden, aber nicht in die gegenüberliegende
Seite des Anschlussstücks 214 eindringen.
In anderen Alternativen können
mehr als zwei Öffnungen
vorgesehen sein, um zu erlauben, dass das Fluid vom Durchflussbegrenzer
in das Anschlussstück-Lumen 244 eingeleitet
wird.
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Der
Durchflussbegrenzerkörper 232 und
der Körper
des Auslass-Anschlussstücks 214 können in einer
Ausführungsformen
ein einheitliches Teil sein, so dass die Körper als eine einteilige vollständig integrale
Einheit vorgesehen sind (die z. B. als eine einzige Komponente aus
einem einzigen Block des Materials bearbeitet wird). Eine derartige
Konstruktion kann für
die Leichtigkeit des Zusammenbaus (z. B. ein niedriges Risiko der
Beschädigung
oder Verstopfung der Gewinde bei der Handhabung) und einen verbesserten
Widerstand gegen das Herausziehen bei der Befestigung und/oder Entfernung
der distalen Katheter 208 und 210 sorgen. Die
Konstruktionen, in denen der Begrenzer und das Anschlussstück separate
Komponenten sind, liegen jedoch innerhalb des Umfangs der vorliegenden
Erfindung.
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Die
in den Auslassstutzen 204 und 206 verwendeten
Durchflussbegrenzer sind vorzugsweise so konfiguriert, dass sie
einen ausreichenden Gegendruck schaffen, so dass alle natürlich auftretenden
Widerstandsdifferentiale an der Zielabgabestelle, z. B. der differentielle
Widerstand, der durch die teilweise Verstopfung in einem Zweig,
der durch einen der Auslassstutzen gespeist wird, verursacht wird,
im Vergleich vernachlässigbar
sind. Der durch die Durchflussbegrenzer erzeugte Gegendruck kann außerdem im
Vergleich zu anderen potentiellen Katheterdruckänderungen relativ groß sein,
wie z. B. jene, die durch Variationen des atmosphärischen
oder physiologischen Drucks verursacht werden. Im Ergebnis kann
ein am Kathetersystem angebrachter Drucksensor einen angemessenen
Rauschabstand besitzen, um Differentiale aufgrund von Schnitten/Verstopfungen
in den Kathetern von jenen Änderungen,
die diesen "Hintergrund"-Faktoren zuzuschreiben
sind, genau zu unterscheiden.
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Unter
abermaliger Bezugnahme auf die 3B und 4-5 wird
nun ein Beispiel des Flusses eines Infusats durch das System beschrieben.
Das Infusat kann vom Katheter 22 in den Lumen des Einlass-Anschlussstücks 212 fließen, wo
es dann in das Innere des Filters 220 eintreten kann. Nach
der Filterung kann sich das Infusat durch jeden Zweig des Verbinders 200 bewegen,
bis es die Durchflussbegrenzer 232 erreicht. Das Infusat
kann über
die Aussparung 238 (siehe 6) in die
schraubenförmige
Rille 234 eintreten und sich längs des durch die Rille 234 gebildeten
Kanals bewegen, der im Wesentlichen auf einer Seite durch die innere Oberfläche der
Auslassstutzen 204, 206 (das innere Lumen des
Körpers 201)
begrenzt ist. Das Infusat kann die Rille 234 über die
Aussparung 239 (siehe 7) verlassen,
wo es dann in den reduzierten Abschnitt 240 eintritt. Der
reduzierte Abschnitt 240 kann vorzugsweise verringert sein,
wie oben beschrieben worden ist, so dass es einen Zwischenraum in
Bezug auf die innere Oberfläche
des Auslassstutzens 204 (oder 206) gibt. Das Infusat-Fluid kann dann durch den
Verbindungsweg 242 und in das Lumen 244 des Auslass-Anschlussstücks 214 geleitet
werden, das an den distalen Katheter 208 (oder 210)
gekoppelt ist.
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Der
Körper 201 des
Verbinders 200 kann vorzugsweise Merkmale enthalten, um
sicherzustellen, dass ein Arzt keine Naht um den Durchflussbegrenzerkörper 232 anordnet
und dadurch den Fluss durch die schraubenförmige Rille 234 abwürgt. Der Körper 201 kann
z. B. Stoffeinsätze
oder Gewebe 203 enthalten (siehe 3B), die
sich zwischen den Auslassstutzen 204 und 206 erstrecken,
die das Nähen
am Ort der Durchflussbegrenzer 232 verhindern. Weil außerdem der
Körper 201 die
Nahtrillen 222 und 230 bereitstellen kann, um
die Verhinderung einer unabsichtlichen Entfernung des Einlass-Anschlussstücks 212 und
des Auslass-Anschlussstücks 214 zu unterstützen, können andere
Haltemerkmale ersetzt oder kombiniert sein, ohne vom Umfang der
Erfindung abzuweichen. Das erhabene Merkmal (die erhabenen Merkmale)
auf der inneren Oberfläche
der Einlass- und Auslassstutzen könnte (könnten) sich z. B. mit einer
entsprechenden Absenkung (mit entsprechenden Absenkungen) auf der äußeren Oberfläche der
Einlass- und Auslass-Anschlussstücke
in Eingriff befinden. Noch weiter könnten Klebstoffe verwendet
werden, um die Anschlussstücke
in den Stutzen des Körpers 201 zu
befestigen.
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In
einer Ausführungsform
kann der verzweigende Katheterverbinder 200 zusammengebaut
werden, indem zuerst der Verbinderkörper 201 in einem geeigneten
Lösungsmittel,
z. B. Hexan oder Heptan, zum Quellen gebracht wird. Sobald der Verbinderkörper 201 angemessenen
gequollen ist, können
das Einlass-Anschlussstück 212 und
die Aus lass-Anschlussstücke 214 in
die entsprechenden Einlassstutzen 202 und Auslassstutzen 204, 206 eingesetzt werden.
Die inneren Lumen des Körpers 201,
die die Stutzen 202, 204 und 206 definieren,
können
mit eingeschnürten
Abschnitten in der Nähe
der Mitte des Körpers
konstruiert sein. Die eingeschnürten
Abschnitte können
vorzugsweise einen tastbaren Anschlag definieren, gegen den die
Anschlussstücke 212 und 214 drücken können, wobei
dadurch die Gelegenheit für
eine Über-/Untereinsetzung
der Anschlussstücke
verringert wird. Alternativ werden andere Techniken, um den richtigen
Zusammenbau sicherzustellen, in Betracht gezogen, einschließlich z. B.
von Crimp-Buchsen
und -Flanschen. Sobald die Anschlussstücke 212 und 214 richtig
installiert sind, kann das Verdampfen des Lösungsmittels erlaubt werden.
Andere Verfahren des Zusammenbaus, wie z. B. Presspassung oder Wärmeschrumpfung,
werden außerdem
in Betracht gezogen.
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Obwohl
die im Zusammenhang mit den 1 und 3A–7 beschriebenen
Durchflussbegrenzer einen durch eine Rille in der äußeren Oberfläche eines
Begrenzerkörpers
ausgebildeten kleinen Kanal schaffen, können alternative Konstruktionen,
die das gleiche Ergebnis erreichen, verwendet werden. Eine derartige
Alternative ist in der Querschnittsansicht nach 8 dargestellt.
Wie dort zu sehen ist, befindet sich ein Durchflussbegrenzerkörper 302 in
einem Lumen 304. Das Lumen 304 kann sich in einem
Rohr, wie z. B. in einem Katheter, befinden, oder es kann als ein
Stutzen in einem verzweigenden Katheterverbinder ausgebildet sein.
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Die äußere Oberfläche 310 des
Durchflussbegrenzerkörpers 302 in
der Ausführungsform
nach 8 kann vorzugsweise relativ glatt sein, während die
innere Oberfläche 305 des
Lumens 304 eine oder mehrere Rillen 308 enthalten
kann, die darin ausgebildet sind. Die Rille oder die Rillen 308 kann
bzw. können
vorzugsweise, aber nicht notwendigerweise, eine schraubenförmige Form
aufweisen. Im Ergebnis können
die Rille 308 und die glatte äußere Oberfläche 310 des Durchflussbegrenzerkörpers 302 vorzugsweise
einen kleinen Kanal bilden, der sich von einem stromaufwärts gelegenen
Ende des Körpers 302 zum
stromabwärts
gelegenen Ende des Körpers 302 erstreckt.
Dieser Kanal erlaubt dem Fluid, durch das Lumen 304 hindurchzugehen,
während
er die gewünschte
Durchflussbegrenzung schafft.
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Die
hierin beschriebenen Variationen, wie z. B. mehrere Rillen, um mehrere
Kanäle
zu bilden, andere Querschnittsformen, dehnbare Lumen und/oder kompressible
Durchflussbegrenzerkörper,
um eine Druckentlastung zu schaffen, usw., können außerdem im Zusammenhang mit
Durchflussbegrenzern vorgesehen sein, in denen die Rillen in der
inneren Lumenoberfläche
ausgebildet sind.
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Eine
noch weitere Variation der Durchflussbegrenzer der vorliegenden
Erfindung ist die, dass der Durchflussbegrenzer 100 nach 1 und
der Durchflussbegrenzer 300 nach 8 als einheitliche Artikel
vorgesehen sein können,
die sich in einem separaten Lumen oder Verbindungsweg befinden können, um
die gewünschte
Durchflussbegrenzung zu schaffen. Mit anderen Worten, die Wände 101,
die das Lumen 104 bilden, und die Wände 301, die das Lumen 304 bilden,
können
sich in einem separaten Lumen oder Verbindungsweg befinden, um die Durchflussbegrenzung
wie gewünscht
bereitzustellen. In derartigen Ausführungsformen können die Durchflussbegrenzer
z. B. als Durchflussbegrenzerstopfen vorgesehen sein, die allein
oder in Gruppen von zwei oder mehr verwendet werden können, um ein
gewünschtes
Niveau der Durchflussbegrenzung zu schaffen. Eine derartige Ausführungsform
kann schematisch in 9 dargestellt sein, in der mehrere Durchflussbegrenzer 400 in
einem Lumen 450 vorgesehen sind.
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Die
Durchflussbegrenzer 400 können vorzugsweise in dem Lumen 450 (z.
B. durch einen Presssitz, Schweißen usw.) so befestigt sein,
dass sich das vom stromaufwärts
gelegenen Ende 451 zum stromabwärts gelegenen Ende 452 bewegende Fluid
durch die Durchflussbegrenzer 400 bewegen muss. Das Lumen 450 und/oder
die Durchflussbegrenzer 400 können außerdem etwas Ausdehnbarkeit
und/oder Kompressibilität
besitzen, um die Druckentlastungsfunktionen bereitzustellen, wie
sie anderswo hierin beschrieben sind.
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In
einer noch weiteren Ausführungsform
der Durchflussbegrenzer gemäß der vorliegenden
Erfindung kann der Durchflusswiderstand durch eine gewundene Kapillare
erreicht werden, die einen kleinen Kanal bereitstellt, der zu dem ähnlich ist,
der durch die Rillen der anderen hierin beschriebenen Ausführungsformen
der Durchflussbegrenzer ausgebildet ist. Die Kapillaren sind z.
B. aus Glas hergestellt, wobei sie mit Durchmessern in der Größenordnung
von 0,001 Zoll (etwa 0,025 mm) verfügbar sind. Diese Kapillarstrukturen
können
mit einem Biegeradius und einer Länge gewunden werden, die ausreichend
sind, um den gewünschten
Durchflusswiderstand zu erzeugen, während eine für die Implantation
geeignete Enveloppe aufrechterhalten wird. Es kann bevorzugt sein,
dass derartige Kapillaren mit einem im Wesentlichen gleichmäßigen Innendurchmesser
längs ihrer Länge ausgebildet
sind.
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Eine
Ausführungsform
eines Durchflussbegrenzers 500 ist in 10 dargestellt,
in dem sich eine gewundene Kapillare 510 in einem Lumen 504 befindet.
Die gewundene Kapillare 510 kann vorzugsweise innerhalb
eines Stopfens 520 des Materials gehalten werden, das den
Rest des Lumens 504 verschließt. Im Ergebnis muss das Fluid,
das sich vom stromaufwärts
gelegenen Ende 501 zum stromabwärts gelegenen Ende 502 durch
das Lumen 504 bewegt, durch die gewundene Kapillare 510 hindurchgehen.
Die gewundene Kapillare 510 enthält vorzugsweise unmittelbar
am stromaufwärts
gelegenen Ende 501 eine Öffnung 512, durch
die das Fluid in die Kapillare 510 fließt, und unmittelbar am stromabwärts gelegenen
Ende 502 eine Öffnung 514, durch
die das Fluid die Kapillare 510 verlässt. Die Kapillare 510 kann
vorzugsweise zwei oder mehr Rohrschlangen enthalten, die sich im
Lumen 504 befinden (wobei jede Rohrschlange um 360 Grad
im Lumen 504 verläuft.)
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Obwohl
der Durchflussbegrenzer 500 nur eine Kapillare 510 enthält, können die
Durchflussbegrenzer 500 zwei oder mehr unabhängige Kapillaren enthalten,
jede mit Öffnungen
unmittelbar an den stromaufwärts
gelegenen und stromabwärts
gelegenen Enden des Durchflussbegrenzers 500, so dass das
Fluid hindurchfließen
kann.
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Aus
dem Vorhergehenden können
zahlreiche alternative Konzepte für einen Durchflussbegrenzer
(für Durchflussbegrenzer)
vorhanden sein, der (die) im Lumen eines Arzneimittelinfusions-Katheters
angeordnet sein kann (können).
In jedem Schenkel eines verzweigenden Kathetersystems können zwei
oder mehr Begrenzer angeordnet sein, um einen ausgeglichenen Fluss
im Fall einer Funktionsstörung
des Katheters sicherzustellen, z. B. einer teilweisen Verstopfung
oder eines Schnitts an einem oder beiden Katheter-Auslässen oder
einer Verstopfung an fast jedem Ort längs eines distalen Katheter-Schenkels.
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BEISPIEL
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Das
folgende Beispiel wird bereitgestellt, um beispielhafte Ausführungsformen
der Erfindung zu veranschaulichen.
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Eine
Pumpe SYNCHROMED II von Medtronic wurde verwendet, um eine Salzlösung mit
einer Rate von etwa 300 Mikroliter/Tag (μl/Tag) – etwa 150 μl/Tag pro Seite (links und rechts) – über einen
verzweigenden Katheterverbinder, der im Wesentlichen zu dem ähnlich ist,
der in den 3A und 3B veranschaulicht
ist, zu infundieren.
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Der
Verbinder enthielt ein Filter (siehe z. B. das Filter 220),
das eine 5-Mikrometer-Auslegung besitzt. Ein Auslass-Anschlussstück (siehe
z. B. das Anschlussstück 214 in 5),
das einen Durchflussbegrenzer (siehe z. B. den Durchflussbegrenzer 232) enthält, war
außerdem
vorgesehen. Der Begrenzer enthielt eine schraubenförmige Rille
(siehe z. B. die Rille 234), die in einem gleichmäßigen zylindrischen Abschnitt
des Auslass-Anschlussstücks
ausgebildet war. Der Durchflussbegrenzer besaß einen nominellen Durchmesser
von etwa 0,072 Zoll (etwa 1,8 mm) und eine Länge von etwa 0,14 Zoll (etwa
3,6 mm). Die Rille besaß eine
nominelle Tiefe von etwa 0,0012 Zoll (etwa 0,03 mm) und eine Gewindeteilung
von etwa 250 Gewindegängen/Zoll
(etwa 10 Gewindegängen
pro mm).
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Die
Pumpe, der Verbinder und die in Beziehung stehenden Komponenten
wurden dann in ein Wasserbad bei 37°C eingetaucht. Jeder Auslassstutzen
des Verbinders wurde an einen distalen Katheter gekoppelt, der in
einem ölbedeckten
Gefäß mit Wasser
endete, das auf eine Waage gesetzt war. Der Katheter-Gegendruck,
der atmosphärische
Druck und die Masse jeder Waage während der Zeit wurden überwacht.
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Es
wurden zwei 72-Stunden-Test ausgeführt: einer, bei dem die Auslassdrucke
gleich waren; und ein zweiter, der einen differentiellen Druck von
0,15 psi (etwa 1 kPa) über
den Auslässen
besaß,
z. B. über
den distalen Katheter-Spitzen (was etwa 4,25 Zoll (etwa 11 cm) Wassersäulen-Höhenunterschied zustandebrachte).
Es wurde geschätzt,
dass der Letztere ein potentielles Implantat-Druckdifferential ist.
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Beide
Tests lieferten Ergebnisse, die angeben, dass der Fluss von jedem
Schenkel des verzweigenden Verbinders innerhalb von etwa 2% seiner
nominellen Fließgeschwindigkeit
von 150 μl/Tag konsistent
war. Während
dieser Tests verblieb das gesinterte 5-μm-Titanfilter im Wesentlichen
frei von Verstopfung durch die Salzlösung. Der durchschnittliche
Katheter-Gegendruck während
beider Tests betrug etwa 3 psig (etwa 20 kPa).