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Die
vorliegende Erfindung betrifft medizinische Nadeln (wie zum Beispiel
Nadeln zur subkutanen Injektion, Kathetereinschubnadeln oder -kanülen oder
andere hohle oder massive Kanülen
mit scharfer Spitze) und, insbesondere, Nadelschutzvorrichtungen,
um die Benutzer und andere Personen vor der scharfen Spitze der
Nadel zu schützen,
nachdem die Nadel aus dem Patienten herausgezogen wurde.
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Es
wurde bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Nadelschutzvorrichtungen
entwickelt oder vorgeschlagen, um scharfe Nadelspitzen zu schützen, d.
h. zu umhüllen
oder anderweitig abzuschirmen, da erkannt wurde, dass es notwendig
ist, die Anzahl versehentlicher Nadelstiche zu verringern oder diese
zu verhindern. Einige Nadelschutzvorrichtungen umfassen ein Gehäuse, um
im Wesentlichen den gesamten Nadelschaft und die Nadelspitze zu umhüllen, wie
zum Beispiel der PROTECTIV Safety I. V. Katheter, der durch Medex,
Inc. dem Rechtsnachfolger hiervon, vermarktet wird. Andere umfassen
eine Klammer, die sich entlang des Nadelschaftes bewegt, um die
Spitze nach der Verwendung zu umhüllen, wie im
US-Patent Nr. 6,652,486 gezeigt. Wieder
andere Nadelschutzvorrichtungen stellen ein Gehäuse zur Verfügung, das
sich entlang des Nadelschaftes bewegt, und ein aktives Element umschlossen
hat, um einen distalen Abschnitt der Nadel zu sichern, wobei sich
die Spitze innerhalb des Gehäuses befindet.
Besonders vorteilhafte Formen dieser Nadelschutzvorrichtungen umfassen
eine kippende Platte als aktives Element, wie in dem
US-Patent Nr. 5,322,517 beschrieben.
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Bei
der Vorrichtung mit kippender Platte des '517-Patentes wird ein Gehäuse zur
Verfügung
gestellt, durch das die Nadel läuft.
Innerhalb des Gehäuses
wird eine kippende Platte durch eine Wand definiert mit einer Öffnung,
um den Nadelschaft in einer ersten Stellung durch die Öffnung gleitend
aufzunehmen, die jedoch in einer zweiten Stellung, in der sie bezüglich der
ersten Stellung geneigt oder gekippt ist, in den Nadelschaft eingreift
oder sich eingräbt.
Eine zweite Wand wird durch eine Zwischenwand mit der ersten Wand
verbunden, um eine im Allgemeinen starre, einteilige Klammer zu
definieren. Die zweite Wand umfasst einen Abschnitt, der entlang
des Nadelschaftes läuft,
um die Klammer in der ersten Stellung zu halten. Wenn die Nadelspitze
in das Gehäuse
hinein und an dem zweiten Wandabschnitt vorbei gezogen wird, kann
sich die Klammer derart in die zweite Stellung neigen, dass die
kippende Platte den Nadelschaft greift, um zu verhindern, dass die
Nadel noch weiter gezogen werden kann. Zudem blockiert die zweite
Wand die Nadelspitze, um zu verhindern, dass die Nadel wieder aus
dem Gehäuse
heraus geschoben wird. Eine Vorspannfeder wird zur Verfügung gestellt,
die sich an der ersten Wand abstützt,
um die Klammer in die zweite Stellung zu drängen. Die zweite Wand und die Zwischenwände der
Klammern befinden sich in der ersten Stellung auf einer Seite des
Nadelschaftes und die Feder befindet sich auf der anderen Seite
des Nadelschaftes. Obwohl die Ausführung der Klammer des '517-Patentes viele
Vorteile hat, sind weitere Verbesserungen und Erweiterungen gewünscht.
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Ein
Versuch, auf der Klammerausführung des '517-Patentes aufzubauen,
ist im
US-Patent Nr. 6,280,419 gezeigt,
das Merkmale umfasst, welche Vorsehen, die Verwendung der Klammer
mit einem Führungsdraht
zu erlauben. Die radiale Arterienkatheterisierungsvorrichtung von
Arrow (Arrow Radial Artery Catheterization Device) wird als gewerbliche Ausführungsform
der Vorrichtung des '419-Patentes angesehen.
Es wird vermutet, dass diese gewerbliche Ausführungsform Nachteile aufweist,
einschließlich
demjenigen, dass diese Ausführung
auch eine wesentliche Zugkraft auf den Nadelschaft ausübt, wodurch
seine Verwendung schwierig wird und er nicht gerne verwendet wird.
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Ferner
sind einige Nadelschutzvorrichtungen zur Verwendung mit Katheteranordnungen
vorgesehen. Vorteilhaft an derartigen Nadelschutzvorrichtungen ist,
dass ein Abschnitt der Nadelschutzvorrichtung den Katheteranschlusskonus
hält, während die Nadel
aus dem Katheterschlauch herausragt, und danach eine einfache Entfernung
des Nadelschutzes möglich
ist, wenn die Nadel in die Stellung, in der die Spitze geschützt ist,
abgezogen wird. Ein Vorschlag lautet, einen Nasenabschnitt des Nadelschutzes
mit einem Paar kooperierender Elemente, die sich aus dem Nadelschutzgehäuse erstrecken,
zur Verfügung zu
stellen. Die Größe der kooperierenden
Elemente ist derart, dass sie in den Anschlusskonus passen und normalerweise
einen Durchgang zwischen den Elementen definieren, der so groß ist, dass
durch ihn ein Nadelschaft gleitend aufgenommen wird. Eines der Elemente
oder beide Elemente haben an ihrem distalen Ende eine Sperre, die
in einer sich entsprechend radial auswärts erstreckenden Ausbuchtung, die
in der Innenwand des Anschlusskonus gebildet ist, aufnehmbar ist.
Aufgrund der Sperre sieht das Element/sehen die Elemente aus wie
ein Entenschnabel. Der Fachmann erkennt, dass wenigstens der distale
Abschnitt der inneren Oberfläche
des Anschlusskonus nach den Luer-Standards für weibliche Verbinder konisch
zuläuft.
Die Ausbuchtung befindet sich distal der konisch zulaufenden Luer-Oberfläche und
die Sperre(en), wenn im Anschlusskonus, passen normalerweise in
die Ausbuchtung. Wenn der Nadelschaft aus dem Durchgang entfernt
wird, können
sich eines oder beide der Entenschnabelelemente leicht biegen, so
dass ein leichter Zug am Gehäuse dazu
führt,
dass der Entenschnabel in die Ausbuchtung nachgibt, so dass der
Nadelschutz langsam aus dem Anschlusskonus freigegeben wird. Wenn
der Nadelschaft jedoch anwesend ist, wird das Biegen der Elemente
eingeschränkt,
so dass die Haltekraft sehr stark ist. Die Sperren definieren einen
Außendurchmesser
der Entenschnäbel,
deren Größe derart ist,
dass sie in die sich radial auswärts
erstreckenden Ausbuchtungen passen. Der Innendurchmesser der konisch
zulaufenden Luer-Oberfläche
ist jedoch über einen
wesentlichen Abschnitt seines distalen Umfangs kleiner als der Außendurchmesser
des Entenschnabels. Die Folge davon ist, dass die Entenschnabelelemente
ausgelenkt bleiben und gegen die innere Oberfläche des Anschlusskonus kratzen, wenn
die Entfernung fortgeführt
wird, was dazu führt, dass
man dies fühlt
und höhere
Entfernungskräfte wirken,
als vom Arzt gewünscht.
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Die
radiale Arterienkatheterisierungsvorrichtung von Arrow (Arrow Radial
Artery Catheterization device) ist ein Beispiel für eine Entenschnabelausführung. Jedoch
kann sich deren Nadelschutzgehäuse
nicht im Verhältnis
zum Anschlusskonus drehen. Jede Entenschnabelsperre hat ihre eigene
in Umfangslänge
beschränkte
Ausbuchtung entlang des Anschlusskonus, die daher den Entenschnabel
gegen die Drehung hält.
Häufig
ist es wünschenswert, das
Nadelschutzgehäuse
im Bezug auf den Anschlusskonus zu drehen. So kann es zum Beispiel nützlich sein,
die Komponenten zu drehen, um den Katheterschlauch in den Patienten
einzuführen.
Eine Lösung,
die vorgeschlagen wurde, ist, eine sich durchgehend radial nach
außen
erstreckende ringförmige
Rille in dem Anschlusskonus zur Verfügung zu stellen, so, dass sich
die Sperre(en) des Entenschnabels darin drehen können, wie im
US-Patent Nr. 6,221,047 beschrieben.
Dennoch wird angenommen, dass eine vollständig umlaufende ringförmige Rille
oder Vertiefung im Anschlusskonus zusätzlich zu den oben genannten
Kratzproblemen Probleme bei der Herstellung und Leistung des Produktes
ergibt. Selbst einer der für
das oben genannte '047-Patent
gelisteten Erfinder scheint letzteres Problem erkannt zu haben.
Er schlug in der Folge vor, eine Vertiefung mit einer beschränkten Länge zu verwenden, so
dass die Sperre(en) daran gehindert wird/werden, sich innerhalb
des Anschlusskonus zu drehen, wie in dem
US-Patent Nr. 6,689,102 beschrieben.
Es besteht daher immer noch Bedarf an einer funktionsfähigen drehbaren
Lösung
für den
Entenschnabel. Es ist ferner noch notwendig, das Problem, das während des
Entfernens durch das Kratzen der Sperren an der inneren Oberfläche des
Anschlusskonus erzeugt wird, zu verringern oder zu beseitigen.
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Die
WO 2004/043521 offenbart
eine medizinische Nadelabschirmvorrichtung, welche eine Abschirmung
umfasst, die von einer eingezogenen Position zu einer ausgefahrenen
Position ausfahrbar ist, um ein distales Ende einer Nadel zu umgeben.
Ein Bindeelement ist innerhalb der Abschirmung angeordnet und definiert
Bindeoberflächen,
die eine Öffnung
bilden, die zur gleitenden Aufnahme der Nadel zwischen der eingezogenen
Position und der ausgefahrenen Position konfiguriert ist. Das Bindeelement umfasst
zuginduzierende Elemente, die auf ihm angeordnet sind, welche die
Nadel während
dem gleitenden Aufnehmen der Nadel greifen, um eine Zugkraft an
der Nadel zu schaffen. Die Zugkraft vereinfacht die Drehung des
Bindeelementes im Bezug auf eine Längsachse der Nadel, so dass
die Bindeoberflächen
die Nadel greifen, um die gleitende Bewegung der Nadel zu verhindern,
bevor sie sich in der ausgefahrenen Position befindet. Das Bindeelement umfasst
ferner einen Halter, der sich daraus erstreckt, so dass der Halter
mit der Nadel in Eingriff kommen kann, um die Drehung des Bindeelementes vor
der ausgefahrenen Position zu verhindern. Die Abschirmung umfasst
ferner einen Konushalter zur lösbaren
Befestigung an einem Anschlusskonus.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung stellt in einem Aspekt eine Nadelschutzklammer
zur Verfügung,
die eine erste Wand umfasst, durch die ein Nadeldurchgang führt, wobei
sich eine Strebe und ein Sporn aus der ersten Wand erstrecken, wobei
die erste Wand, Strebe und Sporn ein integrales Teil sind, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klammer eine im Wesentlichen parallele zweite Wand umfasst,
die einen Abstand zur ersten Wand aufweist und dieser gegenübersteht,
wobei die Strebe die erste und die zweite Wand miteinander verbindet
und die zweite Wand Teil des integralen Stücks bildet und die erste Wand und
der Sporn an gegenüberliebenden
Seiten der Strebe angeordnet sind.
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In
einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung eine Sicherheitskathetervorrichtung
zur Verfügung,
die einen Anschlusskonus und einen Katheterschlauch, der sich daraus
erstreckt, umfasst, eine Nadel mit einem Nadelschaft, der in einer
scharfen Spitze endet, einen Vorsprung, eine Klammer mit einer ersten
Wand, die so geschaffen ist, dass sie den Nadelschaft in einer ersten
Stellung der Klammer gleitend aufnimmt und den Nadelschaft in einer
zweiten Stellung der Klammer greift, eine Strebe, und einen Sporn,
der aus der ersten Wand hervorragt, wobei der Sporn in der ersten
Stellung der Klammer an dem Vorsprung ansteht, ein Gehäuse, das
so geschaffen ist, dass es die Nadel gleitend aufnimmt, wobei sich
die Klammer und der Vorsprung in dem Gehäuse befinden, wobei die Nadel über einer
erste Position verfügt,
in der sie gleitend durch die erste Wand der Klammer aufgenommen
wurde, in tragendem Verhältnis
zum zweiten Teil der Klammer, und sich durch den Katheterschlauch
erstreckt, wobei die scharfe Spitze in der ersten Stellung der Klammer
frei liegt, wobei die Nadel über
eine zweite Position verfügt,
in der die Nadelspitze aus dem Katheterschlauch über den zweiten Teil der Klammer
hinaus gezogen wurde, so dass sich die Klammer zur zweiten Stellung
bewegt und den Nadelschaft greift, dadurch gekennzeichnet, dass
der zweite Teil der Klammer eine zweite Wand ist, bei der ein Teil
so geschaffen ist, dass er sich in der ersten Stellung gegen den Schaft
erstreckt und so geschaffen ist, dass er sich der Spitze der Nadel
in der zweiten Stellung entgegenstellt, wobei die Strebe die erste
und die zweite Wand verbindet; dass die erste Wand und der Sporn an
gegenüberliegenden
Seiten der Strebe angeordnet sind; dass sich der Sporn um den Vorsprung dreht,
wenn sich die Klammer von der ersten Stellung in Richtung der zweiten
Stellung bewegt; dass die Vorrichtung ein Federglied enthält, das
die Klammer in Richtung der zweiten Stellung neigt, wobei sich das
Federglied auch in dem Gehäuse
befindet, und dass in der zweiten Position der Nadel die Spitze durch
die zweite Wand der Klammer blockiert ist.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst in einem weiteren Aspekt eine Nadelschutzvorrichtung,
die ein Gehäuse,
einen Vorsprung innerhalb des Gehäuses, eine Klammer, die in
dem Gehäuse
positioniert ist und über
eine erste Wand mit einer Öffnung
verfügt, die
so geschaffen ist, dass sie einen Nadelschaft in einer ersten Stellung
der Klammer gleitend aufnimmt und den Nadelschaft in einer zweiten
Stellung der Klammer greift, eine Strebe und einen Sporn, der aus der
ersten Wand hervorragt, wobei der Sporn in der ersten Stellung der
Klammer an dem Vorsprung ansteht, umfasst; dadurch gekennzeichnet,
dass die Klammer über
eine zweite Wand verfügt,
bei der ein Teil so geschaffen ist, dass er sich in der ersten Stellung
gegen den Schaft erstreckt und so geschaffen ist, dass er sich einer
Spitze der Nadel in der zweiten Stellung entgegenstellt, wobei die
Strebe die erste und zweite Wand verbindet; dass die erste Wand
und der Sporn an gegenüberliegenden
Seiten der Strebe angeordnet sind; dass sich der Sporn um den Vorsprung
dreht, wenn sich die Klammer von der ersten Stellung in Richtung
der zweiten Stellung bewegt und dass die Vorrichtung des weiteren
ein Federglied innerhalb des Gehäuses
umfasst, das die Klammer in Richtung der zweiten Stellung neigt.
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Der
Nadelschutz ist vorzugsweise ein Nadelschutz mit kippender Platte,
die in einem Aspekt ein Federglied umfasst, das eine Blattfeder
sein kann, die von der ersten Wand an einer Kante der Zwischenwand
vorbei vorragt, nur mit der Strebe oder mit einer zweiten Strebe
in operativem Eingriff mit einer tragenden Oberfläche, wobei
sich der vorragende Teil des Federgliedes und die Zwischenwand vorteilhafterweise
auf der selben Seite der Nadel befinden. Die tragende Oberfläche kann
in einem Gehäuse
oder durch ein Gehäuse
definiert sein, das die Klammer und das Federglied umfasst. Es wird
angenommen, dass das Federglied und dessen operative Beziehung mit
der Klammer und/oder dem Gehäuse die
geeignete Vorspannung der Klammer mit einem Niedrigprofil und ohne
unnötige
Zugkräfte
zwischen dem zweiten Wandabschnitt der Klammer und dem Nadelschaft
mit sich zu bringen, zur Verfügung
stellen.
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In
einem zweiten Aspekt erstreckt/erstrecken sich die Strebe(n), d.
h. die Zwischenwand, vorteilhafterweise von der ersten Wand in einem
Winkel von weniger als 90 Grad, und besonders bevorzugt, in einem
Winkel von etwa 83 bis etwa 87 Grad, relativ zur ersten Wand. Diese
Winkelung erlaubt eine Erhöhung
des Klammerdrehungsgrades bevor der Nadelschaft gegriffen wird,
um die Nadelspitze zuverlässiger
zu blockieren oder zu bedecken. In einem dritten Aspekt ist ein
Taster an der zweiten Wand zur Verfügung gestellt, der gegen den
Nadelschaft drückt,
wobei eine glatte Oberfläche
zur Verfügung
gestellt wird und der Zug an der Nadel verringert wird, wobei auch das
fühlbare
und vernehmbare Gefühl
und Verhalten des Nadelschutzes verbessert wird. In einem vierten Aspekt
kann die zweite Wand im Wesentlichen L-förmig sein, um an einem freien
Ende eine Lippe zu bilden, die in Richtung der ersten Wand vorsteht.
Die Lippe ist an einer Seite des Nadelschaftes in der ersten Stellung
der Klammer angeordnet und unterstützt beim Einengen oder Bedecken
der Nadelspitze in der zweiten Stellung der Klammer. Der Taster
kann ein geprägter
Abschnitt der L-förmigen
Wand sein.
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Der
Fachmann erkennt, dass der Nadelschaft, wenn er sich in Reaktion
auf die Kraft durch den Griff der ersten Wand abbiegen sollte, versucht, sich
mit der Öffnung
der ersten Wand auszurichten, wodurch er den Griff verringert. Hierzu
ist in einem fünften
Aspekt eine Nadelstütze
fest neben einer Ebene quer zu einem Zylinder, der durch den Nadelschaft
definiert ist, angeordnet, um die Auslenkung des Nadelschaftes zu
verringern, wenn die Nadelspitze in den Nadelschutz hineingezogen
wurde. Daher wird die Tendenz des Nadelschaftes, sich zu biegen,
in einer zweiten Stellung der Klammer durch die Nadelstütze minimiert.
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Zusätzlich zu
den oben genannten Aspekten der bevorzugten Klammer, die alleine
oder in jedweder gewünschten
Kombination verwendet werden kann, stellt die vorliegende Erfindung
in bevorzugten Ausführungsformen
Verbesserungen der Nadelschutzvorrichtungen zur Verfügung, die
nicht nur bei Klammern mit kippender Platte, sondern auch bei anderen
Nadelschutzausführungen
verwendet werden können.
Als Beispiel werden Nadeln oder Katheteranordnungen mit Nadeln für gewöhnlich mit
einer Schutzhülle
zur Verfügung
gestellt, um wenigstens die Nadelspitze einzuhüllen und wenigstens einen Teil
des Nadelschutzes vor der Verwendung zu überlagern. Das Greifen des
Nadelanschlusses, an dem die Nadel befestigt ist, und des Hüllabschnittes,
der über
dem Nadelschutz liegt, um die Hülle
abzuziehen, könnte
zu einer versehentlichen Aktivierung oder Entfernung des Nadelschutzes
von dem Anschlusskonus führen,
wobei die Vorrichtung für
die Verwendung unbrauchbar wird. Eine vorgeschlagene Lösung ist
es, eine Abdeckung auf dem Nadelkonus zur Verfügung zu stellen, der den Nadelschutz
im Wesentlichen umgibt, wenn der Nadelkonus an ihn angrenzt. Wenn
der Abdeckbereich, der über
dem Nadelschutz liegt, gegriffen wird, wird daher die Kraft davon
anstatt auf den Nadelschutz auf die Abdeckung übertragen, um die Wahrscheinlichkeit
des unbeabsichtigten Aktivierens des Nadelschutzes oder des zurch
Ziehen verurschten Lösens
des Nadelschutzes von dem Anschlusskonus, verursacht durch Ziehen,
zu verringern. Bei der Verwendung beeinträchtigt diese Abdeckung jedoch
die einfache Entfernung der Nadel aus dem Katheter. In diesem Zusammenhang
wird gemäß eines
bevorzugten Merkmals der vorliegenden Erfindung eine geteilte Abdeckung
zur Verfügung
gestellt, die über
den gegenüberliegenden
Bereichen des Nadelschutzes liegt, aber einen anderen Bereich, wie
zum Beispiel dessen Fingergriff, durch die geteilte Abschirmung
freilässt,
um bei der Verwendung eine einfache Entfernung der Nadel aus dem
Katheter zu ermöglichen.
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Gemäß eines
weiteren bevorzugten Merkmals werden der Nadelkonus und der Nadelschutz vom
Drehen abgehalten bevor der Nadelschutz eingesetzt wird, um Stabilität hinzuzufügen, wenn
ein Nadeleinstich begonnen wird. In diesem Zusammenhang werden kooperierende
Strukturen, wie zum Beispiel eine Haltevorrichtung mit einem nicht
kreisförmigen
Umfang und einer nicht kreisförmigen
Umfangsausnehmung auf den sich jeweils gegenüberliegenden Flächen des
Nadelanschlusses und Nadelschutzes zur Verfügung gestellt. Die kooperierende Struktur
kommt in Eingriff, wenn der Nadelanschluss neben dem Nadelschutz
liegt, um sie somit gegen eine relative Drehung zu halten. Wenn
sich die Komponenten voneinander entfernen, ist die kooperierende
Struktur jedoch nicht mehr in Eingriff und erlaubt daher eine solche
Drehung.
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Gemäß eines
weiteren bevorzugten Merkmals und insbesondere für die Verwendung mit einer Katheteranordnung
wird ein verbesserter Nadelschutz-Entenschnabel-Anschlusskonus-Freisetzungsmechanismus
zur Verfügung
gestellt, bei dem es, ohne nachteiliges Kratzen während des
Entfernens, eine relative Drehung zwischen Nadelschutz und Anschlusskonus
gibt. In diesem Zusammenhang wird zum selektiven Eingreifen durch
die Sperre(en) der sich erstreckenden kooperierenden Elemente in dem
Anschlusskonus statt einer sich radial nach außen erstreckenden Aussparung
oder Rille eine ringförmige
nach innen erstreckende Verstärkungsrippe zur
Verfügung
gestellt. Die Verstärkungsrippe
liegt distal des konisch zulaufenden Luer-Abschnittes der inneren
Oberfläche
des Luer-Anschlusskonus,
und die Sperren des Entenschnabels können so groß sein, dass sie beim Entfernen
nicht unnötigerweise gegen
das Innere des Anschlusskonus kratzen und dennoch vor dem Entfernen
hinter der Verstärkungsrippe
halten. Die Rippe, die durchgängig
sein kann oder Lücken
aufweisen kann, weist bei der Herstellung und der Funktion der Vorrichtung
gegenüber
den Aussparungen und Rillen, die für die älteren Entenschnabel-Freisetzungsmechanismen
charakteristisch sind, Vorteile auf.
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Aufgrund
des oben genannten, einzeln betrachtet oder in verschiedenen Kombinationen,
werden daher Nadelschutzvorrichtungen mit kippender Platte zur Verfügung gestellt,
die im Vergleich zu der vorherigen Ausführung mit kippender Platte
Verbesserungen und Weiterentwicklungen aufweisen. Weiterhin aufgrund
des oben genannten, einzeln betrachtet oder in verschiedenen Kombinationen,
werden daher Verbesserungen von Nadelschutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt,
die nicht nur bei Klammern mit kippender Platte, sondern auch bei
anderen Ausführungen
von Nadelschutzvorrichtungen verwendet werden können.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Im
Folgenden wird die Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die
anliegenden Zeichnung näher
beschreiben. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines Nadelschutzes,
der gemäß der Grundlagen
der vorliegenden Erfindung durch eine Klammer mit kippender Platte
mit einer Blattfederelement definiert ist;
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2A und 2B Querschnittsansichten einer
zweiten Ausführungsform
eines Nadelschutzes mit einem Gehäuse und der Klammer der 1,
welche die Klammer in der ersten und zweiten Stellung zeigen, wobei
eine scharfe Spitze einer Nadel freiliegt bzw. geschützt ist,
um bestimmte Grundsätze der
vorliegenden Erfindung zu erläutern;
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2A' und 2B' Detailansichten
von Abschnitten der 2A bzw. 2B, um
bestimmte Grundsätze
der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
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3A bis 3C Seitenansichten
einer Katheteranordnung, welche die verschiedenen Aspekte der vorliegenden
Erfindung einschließt,
umfassend eine dritte Ausführungsform
eines Nadelschutzes für
eine Nadel der Katheteranordnung;
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4A eine
perspektivische Ansicht eines Nasenabschnittes des Nadelschutzgehäuses der 3A bis 3C,
um bestimmte zusätzliche Grundsätze und
Aspekte der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
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4B eine
Rückansicht
des proximalen Aspektes des Nasenabschnittes der 4A;
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5 eine
Querschnittsansicht des Anschlusskonus der 3A bis 3C,
um das Merkmal des Entenschnabel-Anschlusskonus-Freisetzungsmechanismus
der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
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6A bis 6D Querschnittsansichten der
Katheteranordnung der 3A bis 3C, um die
Funktion des Entenschnabel-Anschlusskonus-Freisetzungsmechanismus
der zweiten Ausführungsform
des Nadelschutzes gemäß bestimmter Grundsätze der
vorliegenden Erfindung darzustellen;
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7A und 7B Frontansichten
von hinten auf die sich gegenüberliegenden
Seiten des Nadelschutzes bzw. des Anschlusskonus der 3A bis 3C,
um ein Verdrehsicherungsmerkmal der vorliegenden Erfindung darzustellen.
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7C eine
Querschnitts-Teilansicht, aufgenommen entlang der Linien 7C-7C der 7B,
die den Anschlusskonus und das Nadelschutzgehäuse der 7A und 7B in
Eingriff miteinander zeigt, um das Verdrehsicherungsmerkmal der
vorliegenden Erfindung zu erläutern;
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8 eine
perspektivische Ansicht des Nadelanschluss und der Nadelkanüle der 3A bis 3C,
die eine Abschirmung am distalen Ende des Nadelanschluss zeigt,
und
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9 eine
Querschnitts-Teilsansicht der Katheteranordnung der 3A mit
einer Schutzabschirmung, um die Funktion des Abschirmung gemäß bestimmter
Grundsätze
der vorliegenden Erfindung zu zeigen.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Unter
Bezugnahme auf 1 wird eine Ausführungsform
eines Nadelschutzes 10 gezeigt, der eine Klammer 12 mit
kippender Platte und ein Federglied 14 umfasst. Die Klammer 12 umfasst
eine erste Wand 16 und eine Öffnung 18, wie zum
Beispiel ein kreisförmiges
Loch, in der Wand, und eine zweite Wand 20, die durch eine
Zwischenwand 22 miteinander verbunden sind, die hierin
mit ersten und zweiten Streben 24, 26 gezeigt
ist, die beide jeweils eine entsprechende Innenkante 27, 28,
die sich zwischen den Wänden 16 und 20 erstrecken,
aufweisen, um eine Öffnung 32 zwischen
ihnen zu definieren, und Außenkanten 29, 30.
Von der ersten Wand 16 erstreckt sich ein Sporn 34 (in 1 als
gestrichelte Linie gezeigt), so dass die erste Wand 16 und
der Sporn 34 an gegenüberliegenden
Seiten der Streben 24, 26 angeordnet sind. Die
zweite Wand 20 kann einen Lippenabschnitt 36 aufweisen,
der sich im Allgemeinen in Richtung der ersten Wand erstreckt, so dass
die zweite Wand 20 im Wesentlichen eine L-Form dazu aufweist.
Die äußere Eckenoberfläche 37 der
L-förmigen
zweiten Wand 20 kann so geprägt sein, dass dort ein gebogener
Taster 38 definiert ist. Die Klammer 12 ist vorteilhafterweise
ein integraler Bestandteil aus festem Metall (ein Beispiel hierfür ist Edelstahl)
oder Kunststoff.
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Obwohl
die Klammer 12 in 1 so dargestellt
ist, dass sie zwei getrennte Streben 24, 26 aufweist,
erkennt der Fachmann, dass alternative Ausführungsformen der Klammer 12 nur
eine Strebe 24, oder nur eine Strebe 26, als Zwischenwand 22 umfassen
kann. Ferner können
die Streben 24 oder 26 breiter als in den Figuren
gezeigt sein, und sie könnten
so breit sein, dass sie in eine feste Wand, die sich zwischen den
ersten und den zweiten Wänden 16, 20,
erstreckt, zusammenlaufen, oder diese bilden. In diesem Fall kann
ein alternatives Federglied (nicht gezeigt) verwendet werden, das
sich an der/den äußeren Kante(n) 29 oder 30 vorbei
erstreckt.
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Obwohl
das Federglied 14 jedwede gewünschte Form einer Vorrichtung
mit gespeicherter Energie sein kann, wie zum Beispiel eine spiralförmig oder
anders gewundene Feder, komprimierbare Schaumsubstanz oder anderes
Material, oder eine komprimierbare Blase, zum Beispiel, wird hierhin
die vorteilhafte Form einer Blattfeder beschrieben, die ein erstes
Ende 40 mit einer Öffnung 41 verbunden mit
einer inneren Oberfläche 42 der
ersten Klammerwand 16 aufweist, so, dass deren Öffnung 18 überlagert
wird, und ein lang gestreckten Blatt 44 aufweist, das sich
von der ersten Wand 16 vorbei an den Kanten 27, 28 der
Streben 24, 26 durch die Öffnung 32 zu einem
freien Ende 46 des Blattes 44 erstreckt. Das Federglied 14 kann
ein integraler Teil der Klammer 12 sein, so, dass das erste
Ende 40 Teil der ersten Wand 16 ist und sich das
Blatt 44 daraus erstreckt. In diesem Fall ist das Blatt 44 vorteilhafterweise
dünner
und belastbarer als die erste Wand 16 für die Zwecke, die im Folgenden
beschrieben werden. Wie in 1 gezeigt,
ist das Federglied 14 alternativ ein einzelner, belastbarer
Bestandteil mit einem ersten Ende 40, das sich gegen die
innere Oberfläche 42 erstreckt,
und vorteilhafterweise an ihr gesichert ist, zum Beispiel durch
Schweißen
oder ähnliches.
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Unter
Bezugnahme auf 2A und 2B wird
eine zweite Ausführungsform
eines Nadelschutzes 50 für eine Nadel 52 gezeigt,
wie zum Beispiel einer hohlen Nadel zur subkutanen Injektion, einer hohlen
oder massiven Kathetereinschubnadel, oder einer anderen ähnlich scharfen
Kanüle,
an einen Nadelanschluss 54 befestigt oder davon vorragend,
die in dieser Ausführungsform
so gezeigt ist, dass sie für eine
Nadel zur subkutanen Injektion daher eine weibliche Luer-Lock-Befestigung
definiert. Jedoch könnte sie
ebenfalls oder alternativ eine Flash-Kammer definieren. Die Nadel 52 weist
einen Nadelschaft 56 auf, der an dem Nadelanschluss 54 befestigt
ist und sich von diesem zu einer distalen, scharten Spitze 58 erstreckt.
Der Schaft 56 kann einen konstanten Querschnittsdurchmesser
aufweisen, obgleich dies keine Bedingung ist. Der Nadelschutz 50 umfasst
ein Gehäuse 60 mit
einer proximalen Öffnung 62 und
einer distalen Öffnung 64,
deren Größe derart
ist, dass sie den Schaft 56 der Nadelkanüle 52 durch
das Gehäuse
gleitend aufnimmt, so dass die scharfe Spitze 58 in einer
ersten Position der Nadel 52 distal ausgesetzt sein kann,
wie in 2A gezeigt, oder die scharfe
Spitze 58 in einer zweiten Stellung der Nadelkanüle 52 in
das Gehäuse 60 zurückgezogen
sein kann (entweder durch proximales Ziehen des Nadelschaftes 56 oder
durch distales Drücken
des Gehäuses 60,
beide hierin als proximale Bewegung der Nadelkanüle 52 bezeichnet),
wie in 2B gezeigt. Die Klammer 12,
deren Öffnung 18 nominal
eine dem Nadelschaft 56 entsprechende Größe aufweist,
um den Nadelschaft gleitend aufzunehmen oder zu greifen, und das
Federglied 14 des Nadelschutzes 10 von 1 sind
als aktives Element umfasst, um die Spitze 58 innerhalb
des Gehäuses 60 zu
schützen,
wie nachfolgend beschrieben.
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Die
Klammer 12 ist derart innerhalb des Gehäuses 60 angeordnet,
dass die Öffnung 18 im
Wesentlichen entlang der Längsachse 65 der
Nadelkanüle 52 ausgerichtet
ist, wobei diese Achse ebenso zwischen den Öffnungen 62 und 64 des
Gehäuses 60 definiert
ist, derart, dass das Federglied 14 sich in Wirkeingriff
mit einer tragenden Oberfläche 68 erstreckt,
die zum Beispiel entlang einer inneren Wand 70 des Gehäuses 60 definiert
ist. Das Blatt 44 des Federglieds 14 und die Zwischenwand 22 befinden sich
daher auf derselben Seite des Nadelschaftes 56. Die Klammer 12 hat
eine erste Stellung, gezeigt in 2A, in
der die erste Wand 16 im Wesentlichen vertikal, obgleich
vorteilhafterweise distal über
die Mitte hinaus positioniert ist, um zu ermöglichen, dass der Nadelschaft 56 derart
gleitend durch die Öffnung 18 aufgenommen
werden kann, dass die innere Peripherie 18' der Öffnung 18 nicht in
den Nadelschaft 56 beißt
oder greift, wie in 2A' gezeigt. In dieser ersten
Stellung der Klammer 12 weist die zweite Wand 20 einen
Abschnitt auf, vorteilhafterweise den Taster 38 davon,
der so angepasst ist, dass er gegen den Schaft 56 hält, und
der Sporn 34 an die innere Oberfläche 70 grenzt und
sich an den Vorsprung 72 des Gehäuses 60 anlehnt. Befindet
sich die Nadel 52 in der ersten Stellung, bei der sich
die Spitze 58 distal über
die Klammer 12 hinaus erstreckt, und insbesondere weiter
als die Öffnung 64 des
Gehäuses 60,
befindet sich der Schaft 56 in einem tragenden Verhältnis mit
dem Taster 38.
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Das
Federglied 14 spannt die Klammer 12 so vor, dass
die erste Wand 16 proximal zu einer zweiten Stellung, die
in 2B gezeigt ist, kippt, wobei sich die Nadel 52 in
der zweiten Stellung mit der scharfen Spitze 58 der Nadel 56 innerhalb
des Gehäuses
befindet, so, dass deren Spitze 58 proximal der Lippe 36 liegt.
Sobald die Spitze 58 die Lippe 36 passiert, dreht
der Sporn 34 um den Vorsprung 72 während die
erste Wand 16 kippt, um den Öffnungsumfang 18' in beißenden Eingriff
mit dem Schaft 56 zu bringen und denselben dabei zu greifen,
wie in 2B' gezeigt, um einer weiteren
proximalen Bewegung der Nadel 52 im Bezug auf das Gehäuse 60 zu
widerstehen. Die zweite Wand 20, und insbesondere deren
Lippe 36, bewegt sich durch die Achse 65 und über sie
hinaus, um, wie in 2B gezeigt, über die Spitze 58 hinauszugehen,
so, dass die zweite Wand 20 nun die Spitze 58 konfrontiert
und davon abhält,
wieder distal aus dem Gehäuse 60 herauszukommen.
Die Lippe 36 wirkt beim Einschließen der Spitze 58 mit,
falls diese in der Lage sein sollte, sich so weit distal zu bewegen,
dass die Spitze 58 durch die Klammer 12 in deren
zweiter Stellung bedeckt ist.
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Wie
insbesondere in 2A dargestellt, ist die Zwischenwand 22 nicht
im rechten Winkel zur ersten Wand 16. Die Zwischenwand 22 erstreckt
sich vielmehr in einem eingeschlossenen Winkel α von weniger als 90 Grad, und
vorteilhafterweise von etwa 83 bis etwa 87 Grad, davon, und in Richtung
des Nadelschaftes 56. Durch die Winkelung der Zwischenwand 22 ist
die erste Wand 16 leicht distal über die Mitte hinaus oder gekippt
(je nach Außendurchmesser
(Gauge) der Nadel 52), so, dass der Klammerdrehungsgrad
zur Erreichung der zweiten Stellung im Vergleich zu einer vertikalen
Wand 16 wie bei älteren Vorrichtungen
erhöht
ist. Das distale Kippen beträgt nur
wenige Grade, wobei das Loch 18 so groß ist, dass es nicht in den
Nadelschaft 56 beißt,
wenn die Wand 16 distal gekippt wird. Der erhöhte Grad
an Drehung der Klammer hilft dabei, sicherzustellen, dass die scharte
Spitze 58 bedeckt ist, selbst im schlimmsten Fall der Ausrichtung
der Spitze 58, wie in 2B gezeigt.
Vorteilhafterweise ist die Nadel 52 90 Grad oder 180 Grad
gegenüber 2B ausgerichtet.
Dadurch dass der eingeschlossene Winkel zwischen den Wänden 16 und 22 weniger
als 90° beträgt, ist
der Winkel der Wand 22 zum Nadelschaft 56 ferner
typischerweise so, dass, selbst bei Nadeln 52 mit größerem Außendurchmesser,
die Wahrscheinlichkeit verringert wird, dass die Klammer 12 am
Gehäuse 60 festliegt.
Zudem kann der Winkel von Sporn 34 zur Wand 22 etwa
90° betragen,
so, dass der Sporn 34 und die Wand 16 nicht koplanar
sein müssen.
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Der
Fachmann erkennt, dass eine Biegekraft bei der zweiten Position
der Nadel 52, wenn sich die Klammer 12 in der
zweiten Stellung befindet, auf das distale Ende der Spitze 58 der
Nadel 52 wirkt, die versucht, diesen Teil des Nadelschaftes 56 an
die Öffnung 18 anzupassen.
Würde sich
der Schaft 56 derart biegen, könnte eine Verringerung oder
ein Verlust des Bisses der Peripherie 18' am Schaft 56 auftreten, so,
dass die Nadel 52 proximal aus dem Nadelschutz 50 herausgezogen
werden könnte.
Um diese Möglichkeit
zu verringern, wird bevorzugt ein Nadelträger 80 neben einer
Ebene 82 zur Verfügung
gestellt, die sich quer, und möglicherweise
tangential, zum Zylinder 84, der durch den Nadelschaft 56 in
dessen erster Stellung definiert ist (vgl. 4B) erstreckt.
Der Nadelträger 80 kann
am Ende eines sich integral erstreckenden Projektionselementes 88 des
Gehäuses 60 definiert
sein, und er kann vorteilhafterweise einen Sitz 90 (4A)
umfassen, der so groß ist,
dass ein Abschnitt des Nadelschaftes 56 darauf gleitend
aufgenommen werden kann. Der Sitz 90 kann ein Schlitz oder
eine Rille sein, die die zylindrische Form der äußeren Oberfläche des
Nadelschaftes 56 ergänzt.
Zusätzlich
zu dem Nadelträger 80 wird
die Nadel 52 auch durch die proximale Öffnung 62 des Gehäuses 60 unterstützt. Diese
zwei Punkte (Nadelträger 80 und
proximale Öffnung 62)
kooperieren, um die Nadel 52 eben und sicher zu halten,
und um zu ermöglichen,
dass die Klammer 12 auf den Nadelschaft 56 eine
greifende Kraft ausübt,
ohne ihn ungünstig
zu biegen. Ein Biegebegrenzungsanschlag in der Form eines Stegs 91 (in 4A in
Form einer gestrichelten Linie als lateralen Steg gezeigt, aber
der Steg könnte auch
in Längsrichtung
sein) kann auf der oberen Oberfläche
des hervorstehenden Elementes 88 umfasst sein, oder es
könnte
alternativ eine Biegebegrenzungsanschlagrippe 91' (gezeigt als
gestrichelte Linie in den 2A und 2B)
als Teil der inneren Oberfläche 70 des
Gehäuses über dem
Element 88 umfasst sein, um das Biegen einzuschränken (vorteilhafterweise
auf 006'' (0,1524 mm)) des
Elementes 88 wie zum Beispiel durch Hebelwirkung des Nadelschaftes 56.
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Das
Gehäuse 60 weist
einen proximalen Hülsen-
oder Kanisterabschnitt 94 sowie einen distalen Kappenabschnitt 96 auf.
Der Kanisterabschnitt 94 umfasst eine innere Wand 70 (und
Steg 91',
wenn zur Verfügung
gestellt) und die hintere Wand 98 mit der Öffnung 62 und
einem Mund 100, der so groß ist, dass er die Kappe 96 passgenau
aufnehmen kann. Die Kappe 96 umfasst die Öffnung 64 und
wird vorteilhafterweise an den Mund 100 des Kanisters 94 gesichert,
wie zum Beispiel durch eine Schnappverbindung, Pressverbindung und/oder
Klebeschweißen oder
Ultraschallschweißen.
Der Kanister 94 und die Kappe 96 können jedwede
gewünschte
Querschnittsform haben, wie zum Beispiel eine im Wesentlichen kreisförmige, so,
dass das Gehäuse 60 im Allgemeinen
zylindrisch ist. Vorteilhafterweise ist die Querschnittsform rechteckig,
indem ihre sich gegenüberliegenden
Strecken abgeflacht werden (wie in 7A gezeigt),
so dass ein niedriges Profil erzielt wird, das einen erstrebenswerten
flachen Einführungswinkel
erlaubt. Das Gehäuse 60 kann
ferner Fingerleisten (nicht gezeigt) für den Nadelschutz 50 umfassen,
um die Verwendung für
den Arzt zu vereinfachen (ebenfalls nicht gezeigt). Ferner erkennt der
Fachmann, obwohl das distale Ende 58 der Nadel 52 so
gezeigt ist, dass es sich frei aus dem Nadelschutz 50 erstreckt,
dass der Nadelschaft 56 auch von einer Katheteranordnung
(wie zum Beispiel der Anordnung 200 der 3A)
aufgenommen werden könnte.
Des Weiteren könnte
die erste Wand 16 jedwede andere Form haben, wie zum Beispiel
quadratisch oder scheibenförmig, obwohl
die erste Wand 16 als rechteckig gezeigt ist, und die Öffnung 18 könnte anders
als ein kreisförmiges
Loch sein, unter der Voraussetzung, dass das Kippen der ersten Wand 16 in den
zweiten Zustand der Klammer 12 dazu führt, dass der Nadelschaft 56 gegriffen
wird.
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Es
wird angenommen, dass die oben stehende Konstruktion und das oben
stehende Verhältnis der
Komponenten einen Nadelschutz zur Verfügung stellen, der sehr geringe
Zugkräfte
aufweist, so dass die fühl-
und hörbaren
Empfindungen davon für
den Arzt (nicht gezeigt) annehmbar sind, während zugleich ein zuverlässiger Schutz
der Spitze 58 zur Verfügung
gestellt wird, wodurch die Gefahr versehentlicher Nadelstiche durch
sie minimiert wird.
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Bei
der Verwendung wird die Nadel 52 in einen Patienten (nicht
gezeigt) möglicherweise
mit einer Spritze (nicht gezeigt), die an dem Nadelanschluss 54 befestigt
ist, eingeführt.
Nach dem Injizieren des Medikaments, zum Beispiel, während das Gehäuse 60 ruhig
gehalten wird, werden der Nadelanschluss 54 und die Nadel 52 zurückgezogen,
um die Nadel 52 aus dem Patienten zu ziehen und um die
Nadelspitze 58 proximal in das Gehäuse 60 abzuziehen.
Alternativ kann die Nadel 52 von dem Patienten entfernt
werden, wobei sich das Gehäuse 60 an der
Stelle neben dem Anschluss 54 befindet, und dann kann das
Gehäuse 60 entlang
dem Schaft 52 hinuntergedrückt werden, um die Nadelspitze 58 proximal
in das Gehäuse 60 abzuziehen.
In beiden Fällen
neigt das Federelement 14 die Klammer 12 zur zweiten
Stellung, um die Nadelspitze 58 zu schützen. Eine andauernde versuchte
proximale Bewegung der Nadel 52 resultiert darin, dass
eine erhöhte
Bindungskraft auf den Nadelschaft 56 angewendet wird, wodurch
einer derartigen Bewegung widerstanden wird. Ferner ist die Lippe 36 der
zweiten Wand 20 der Klammer nun an der anderen Seite der
Längsachse 65 und
jenseits der Spitze 58 der Nadel 52 positioniert.
Das Ergebnis ist, dass Versuche, die Nadel 52 distal zu
drücken,
dazu führen,
dass die Spitze 58 unter die Lippe 36 und/oder
gegen die zweite Wand 20 gebracht wird, um die Nadelspitze 58 zu
blockieren.
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Unter
Bezugnahme auf 3A bis 3C ist
eine Katheteranordnung 200 gezeigt, die eine dritte Ausführungsform
eines Nadelschutzes 202 zum Schutz der Spitze 58 der
Nadel 52 umfasst. Der Nadelschutz 202 kann im
Wesentlichen derselbe sein wie der Nadelschutz 50 der 2A und 2B,
mit der Ausnahme, dass er zudem einen Finger-Tab 203 und
ein Paar Entenschnäbel 204, 206 (vgl. 3C) umfasst,
wie untenstehend beschrieben wird. Ferner ist die Nadel 52 eine
Kathetereinführnadel
mit einem Nadelanschluss 208, der so gezeigt ist, dass
er eine Flashkammer definiert. Die Flashkammer 208 kann einen
belüfteten
Kanal 210 umfassen.
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Die
Katheteranordnung 200 weist einen Anschlusskonus 220 auf,
der an seinem proximalen Ende 224 Luer-Anschlusstücke 222 definiert
und an dem ein Katheterschlauch 226 durch eine Öse 227 (5)
befestigt ist, und der sich distal von dem distalen Ende 228 des
Anschlusskonus 220 erstreckt. Der Nadelschaft 56 erstreckt
sich durch das Gehäuse 230 des
Nadelschutzes 202 und durch den Anschlusskonus 220 und
den Katheterschlauch 226, wobei die Spitze 58 dessen
distales Ende 232 in einer ersten Position der Nadel 52 verlässt, wie
in 3A gezeigt. Das Gehäuse 230 des Nadelschutzes 202 umfasst
den proximalen Kanister 94, hat jedoch eine modifizierte
Kappe 234, die der Kappe 96 der 2A ähnelt, aber
die einen Nasenabschnitt 236 definiert, der die Entenschnäbel 204, 206 umfasst.
Der Nadelträger 208 wird
bezüglich
des Nadelschutzes 202 proximal gezogen, damit sich der
Nadelträger 208 und
das Gehäuse 230 langsam
von dem Nadelschutz 202 trennen, wie in 3B gezeigt.
Die andauernde proximale Bewegung der Nadel 52 bringt die
Spitze 58 in das Gehäuse 230 um
in ihrer gesicherten Stellung (wie im Zusammenhang mit den 2B und 2B' beschrieben) geschützt zu werden und auch um die
Freigabe des Gehäuses 230 aus
dem Anschlusskonus 220 zu erlauben, wie in 3C gezeigt.
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Unter
weiterer Bezugnahme auf 4A erstreckt
sich ein Paar kooperierender Elemente 250, 252 distal
von dem Nasenabschnitt 236 der Kappe 234 des Gehäuses 230.
Die Elemente 250, 252 erstrecken sich zu den distalen
Enden 254, 256 und definieren dazwischen einen
Durchgang 258, dessen Größe (hier auch als Innendurchmesser
bezeichnet) nominell derart ist, dass der Schaft 56 der
Nadel 52 normalerweise frei dadurch aufgenommen werden kann,
ohne dass die Größe des Durchgangs 258 verändert wird,
und daher normalerweise ohne, dass wesentliche Zugkräfte auf
den Schaft 56 ausgeübt werden.
Wenigstens eines, und vorteilhafterweise beide, der Elemente 250, 252 können eine
Sperre 260 an den distalen Enden 254, 256 umfassen,
um daher Segmente des kreisförmigen
Rings 262 zu definieren und den kooperierenden Elementen 250, 252 die
Form der jeweiligen Entenschnäbel 204, 206 zu verleihen.
Die Sperren 260 können
distal abgeschrägt
sein wie bei 263.
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Unter
Bezugnahme auf 5 ist ersichtlich, dass der
Anschlusskonus 220 eine innere Kammer 264 umfasst,
die durch eine innere Oberfläche 266 des
Anschlusskonus 220 mit einem proximalen Abschnitt 267 definiert
ist, der gemäß ISO oder
anderen anwendbaren Standards für
weibliche Luer-Verbindungen konisch zuläuft. Eine im Wesentlichen ringförmige Verstärkungsrippe 268 erstreckt
sich radial von der inneren Oberfläche 266 nach innen
in die Kammer 264. Die Verstärkungsrippe 268 liegt
vorteilhafterweise distal eines Luer-abgeschrägten Abschnitts 267,
so dass sie die männlichen
abgeschrägten
Luer-Verbindungsstücke zum
Anschlusskonus 220 nicht stört. Die ringförmige Verstärkungsrippe 268 und
die Sperren 260 kooperieren, um den Nadelschutz 202 zum
Anschlusskonus 220 in der ersten Stellung der Nadelkanüle 52 (3A)
zu halten und deren Freigabe durch Bewegen der Nadelkanüle 52 proximal
zur zweiten Stellung (3C) zu erlauben. In dieser Hinsicht
und unter weiterer Bezugnahme auf 6A sieht
man, dass sich der Schaft 56 der Nadelkanüle 52 in
der ersten Position der Nadelkanüle 52 in
dem Durchgang 258 befindet und daher eines oder beide kooperierende
Elemente 250, 252 in ihrer Fähigkeit beschränkt, zu
komprimieren (d. h. sich radial nach innen zu biegen). Gleichzeitig
definieren die Sperren 260 einen äußeren Durchmesser des ringförmigen Rings 262,
der etwas größer als
der innere Durchmesser der ringförmigen
Verstärkungsrippe 268 ist
und der dem inneren Durchmesser der inneren Oberfläche 266 des
Anschlusskonus knapp distal der ringförmigen Verstärkungsrippe 268 wie
bei 270 genau entspricht. Daher, mit dem Nadelschaft 56 zwischen
den kooperierenden Elementen 250, 252, wie in 6A gezeigt,
stellen die Sperren 260 einen im Wesentlichen festen Halt
für den
Anschlusskonus 220 zur Verfügung, indem sie mit der distal
blickenden Oberfläche 272 der
Verstärkungsrippe 268 korrespondieren.
Selbst wenn die Nadelkanüle
proximal fortschreitet, um die Spitze 58 zum Gehäuse 230 zu bringen,
wie in 6B gezeigt, stellt der Schaft 56 immer
noch eine Blockierung gegen das radiale nach innen Biegen der Elemente 250, 252 zur
Verfügung.
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Wenn
sich die Nadelkanüle 52 in
der ersten Stellung (6A) befindet, liegen die Sperren 260 hinter
der Verstärkungsrippe 268 im
Anschlusskonus 220 mit einer leicht reibenden Passform,
die wünschenswerterweise
dem Benutzer (nicht gezeigt) aus der Gesundheitspflege erlaubt,
den Anschlusskonus 220 mit Bezug auf den Nadelschutz 202 zu
drehen. Erst wenn sich der Nadelschaft 56 wirklich proximal hinter
dem Durchgang 258 befindet, zum Beispiel wenn die Spitze 58 durch
den Nadelschutz 202 in der zweiten Position der Nadel 52 geschützt ist,
wie in 6C gezeigt, wird eines oder
werden beide der Elemente 250, 252 leicht gebogen.
Die Folge ist, dass ein andauerndes proximales Ziehen an dem Nadelschutz 202 dazu
führt,
dass einer oder beide der Entenschnäbel 204, 206 sich
leicht biegen, genug, dass die Sperren 260 die ringförmige Verstärkungsrippe 268 überwinden,
und sich dann biegen oder zurück
in die Nominalposition entspannen. Da der innere Oberflächenbereich 267 gemäß dem Luer-Standard
konisch zuläuft,
ist dessen minimaler Innendurchmesser im Allgemeinen nicht weniger
als, und vorteilhafterweise größer als
der maximale Außendurchmesser
definiert durch die Sperren 260, so dass die Sperren im
Allgemeinen nicht nachteilig an der Oberfläche 266 proximal der
Verstärkungsrippe 268 kratzen,
wenn die Elemente 250, 252 entfernt werden. Daher
kann der Nadelschutz 202 leicht von dem Anschlusskonus 220 frei
kommen, wie in 6D gezeigt, ohne ein nachteiliges
Gefühl
oder Kratzen zu verursachen und ohne jedwedes bestimmte, schwere
oder starke Ziehen des Benutzers (nicht gezeigt). Ähnlicherweise,
wenn sich der Nadelschaft 52 nicht mehr innerhalb des Durchgangs 258 befindet,
können
die Entenschnäbel 204, 206 leicht
in den Anschlusskonus 220 bewegt werden, indem sie in den
Anschlusskonus 220 gedrückt
werden (oder indem der Konus 220 über die Entenschnäbel 204, 206 gedrückt wird),
so dass die Sperren 260 auf die Verstärkungsrippe wirken und damit
die kooperierenden Elemente 250, 252 veranlassen,
sich leicht zu biegen, bis die Sperren 260 distal jenseits
der Verstärkungsrippe 258 liegen.
Zu diesem Zeitpunkt biegen sie sich zurück, um den Anschlusskonus 220 leicht
zu halten. Der Nadelschaft 52 kann dann aufgenommen werden,
um einem nach Innen biegen der Elemente 259, 252 zu
widerstehen, was die Haltekraft stark verstärkt. Alternativ könnten die
Entenschnäbel 204, 206 in
den Konus 220 gezwungen werden, wenn der Schaft 52 an
Ort und Stelle ist. Die Abschrägungen 263 können beim
Aufnehmen der Entenschnäbel 204, 206 in
den Anschlusskonus 220 helfen.
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Die
Verwendung der Verstärkungsrippe 268 überwindet
die Nachteile, die mit den früheren
Entenschnabelfreigabemechanismen verbunden waren. In diesem Zusammenhang
kann die Verstärkungsrippe leichter
hergestellt werden und es werden keine Sperren benötigt, die
diametral so groß sind,
dass sie während
des Entfernens an der Innenoberfläche des Anschlusskonus zerren
oder kratzen.
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Die
Größe des Durchgangs 258 kann
eng am Durchmesser des Nadelschaftes 56 dimensioniert sein,
so, dass der Durchgang 258 großteils durch die Gegenwart
des Nadelschaftes 56 aufgebraucht wird. Daher ist die Kompression
oder ein anderes nach innen Biegen der kooperierenden Elemente 250, 252 begrenzt,
wobei die Freigabe der kooperierenden Elemente 250, 252 aus
dem Anschlusskonus 220 eingeschränkt wird. Die Toleranz der
Lücke zwischen
dem relativen Innendurchmesser des Durchgangs 258 der kooperierenden
Elemente 250, 252 und des Außendurchmessers des Nadelschaftes 56 kann
so ausgewählt
werden, dass die Wahrscheinlichkeit der Entfernung der Entenschnäbel 204, 206 von
dem Anschlusskonus 220 verringert wird, wenn die Nadel 52 zugegen
ist.
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Diese
Toleranzen können
für verschiedene Gauge-Nadeln
variieren, wenngleich ein Spielraum von .0065'' und
.0135'' (0,1651 und 0,3429
mm) vorteilhaft ist.
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Wie
gezeigt, definieren die Elemente 250, 252 einen
geteilten Zylinder. Obwohl sie vorteilhafterweise im Querschnitt
halbmondförmig
sein könnten, ist
der Querschnitt jedes Elements 250, 252 bogenförmig und
weist einen inneren abhängigen
Grat 280 in Längsrichtung
auf (4A) um, in der Tat, die Innendurchmessergröße des Durchgangs 258 zu
definieren. In diesem Zusammenhang kann die radiale Tiefe jedes
Grats 280 auf der Basis des Außendurchmessers (Gauge) der
Nadel 52 ausgewählt
werden, wobei die radiale Tiefe des Grates 280 spiegelbildlich mit
dem Außendurchmesser
(Gauge) der Nadel 52 zusammenhängt, so, dass die radiale Tiefe
bei Nadeln mit geringem Außendurchmesser
(Gauge) größer ist
und umgekehrt. Die Grate 280 können bei Nadeln 52 mit
großem
Außendurchmesser
(Gauge) ganz entfernt werden. Die bogenförmige Form und die selektive
Tiefe der Grate 280 zur Definierung des Innendurchmessers
des Durchgangs 258 führt
zu einem im Allgemeinen konsistenten Kraftniveau zwischen den Entenschnäbeln 204, 206 und
dem Anschlusskonus 220 über
die Bandbreite an Nadel-Gauges, so, dass der Arzt (nicht gezeigt)
im Wesentlichen bei der gesamten Bandbreite an Gauges das gleiche
Empfinden hinsichtlich des Gefühl
und Berührung
mit den Vorrichtungen hat. Kooperierende Elemente 250, 252 können obere
und untere Segmente eines geteilten Zylinders sein, oder sie können entsprechende
große
und kleine Aspekte und/oder Wand-zu-Wand-Segmente eines geteilten
Zylinders definieren. Überdies
ist dem Fachmann einsichtig, dass, obwohl beide Elemente so beschrieben
wurden, dass sie sich biegen können
und Sperren an ihren distalen Enden haben, nur eines der Elemente genug
nachgiebig ist um leicht biegen zu können, nur ein Element eine
Sperre umfassen kann, und/oder die Sperren von dem/den distalen
Ende(n) entfernt sein kann. Zudem kann der Grat 268 eine
oder mehrere Lücken
(nicht gezeigt) aufweisen, obwohl er als im Allgemeinen durchgängig dargestellt
ist. Vorteilhafterweise wäre
jedwede solcher Lücke(n),
wenn zur Verfügung
gestellt, jeweils kleiner als die Umfangsweite der Sperre 260.
-
Die
Nadelschutzentenschnäbel
204,
206 und die
Anschlusskonus-Verstärkungsrippe
268 kooperieren,
um einen Entenschnabelfreigabemechanismus zu definieren, der, wie
hierein gezeigt, mit einem aktiven Element kombiniert werden kann,
um die Nadelspitze
58 in der Form einer Klammer mit kippender Platte
zu schützen.
Der Entenschnabelfreigabemechanismus ist jedoch in der Verwendung
hinsichtlich solcher aktiven Elemente nicht beschränkt, sondern kann
auch für
andere Klammerausführungen verwendet
werden und selbst für
Nadelschutz, der nicht auf einer Klammer basiert, wie denjenigen,
die Gehäuse
umfassen, welche als Nadelschutz dienen. Als Beispiel kann der Nadelschutz
das Nadelschutzgehäuse
des PROTECTIV Safety I. V. Katheters sein, der von Medex, Inc.,
dem Rechtsnachfolger hiervon, vertrieben wird, und/oder diejenigen,
die in den
US-Patenten Nr. 4,762,516 und
4,747,831 gezeigt werden,
oder das aktive Element kann eine andere Struktur zum Greifen und/oder
Blockieren der Nadel umfassen, wie in oder bei den
US-Patenten Nr. 4,978,344 ;
5,215,528 ;
5,322,517 ;
5,328,482 ; und
5,558,651 ; dem
Europäischen Patent Nr. 0 352 928 B2 ;
und den US-Patentanmeldungen Nr. 10/905,047 und 10/906,171 gezeigt.
Im Folgenden werden nun andere Merkmale, welche die Nadelschutzvorrichtungen,
die auf Klammern mit kippender Platte basieren, nicht einschränken sollen,
beschrieben:
Unter Bezugnahme auf
7A bis
7C,
in einem Aspekt, umfassen der Nadelanschluss
208 und das Gehäuse
230 kooperierende
Strukturen
300,
302 die sie gegen die relative
Drehung in der ersten Position der Nadel
52 halten, um
die Stabilität
zu verbessern, wenn ein Nadelstich begonnen wird. Insbesondere umfasst
das Gehäuse
230 an
dessen proximaler Stirnseite
304 eine vorstehende Nase
300 mit
einer nicht kreisförmigen
Außenkante
306.
Eine Ausnehmung oder Vertiefung
302, ebenfalls mit einer
nicht kreisförmigen
Außenkante
308,
ist an der distalen Stirnseite
310 des Nadelanschluss
208 angeordnet. Die
Folge ist, dass die Stirnseiten
304 und
310 der Nase
300 gegenüberstehen,
in die Ausnehmung
302 eingreifen, um die Komponenten gegen
die Drehung zu halten, wenn der Nadelträger
208 neben dem
Gehäuse
230 in
der ersten Stellung der Nadel
52 liegt, wie in
7C gezeigt.
Wird die Nadel
52 aus der ersten Stellung herausbewegt,
klinken die Nase
300 und die Ausnehmung
302 aus
und erlauben daher eine relative Drehung des Anschluss
208 und
des Nadelschutzes
202. Die Außenkanten
306,
308 der
Nase
300 und der Ausnehmung
302 haben eine komplementäre Form
und definieren vorteilhafterweise nicht-kreisförmige Peripherien, wie zum
Beispiel ein Quadrat, Oval oder Rechteck. Es ist jedoch einleuchtend,
dass auch andere komplementäre
Formen verwendet werden können,
um die relative Drehung zwischen dem Gehäuse
230 und dem Nadelanschluss
208 zu
verhindern. Des Weiteren kann die Außenkante
308 der Ausnehmung
302 eine
oder mehrere Einkerbungen wie bei
312 umfassen. Die Nadel
52 ist an
dem Anschluss
208 gesichert wie zum Beispiel durch Haftmittel
313 in
einer Haftmittelbohrung
314, die zu der Nadel
52 konzentrisch
ist.
-
Unter
Bezugnahme auf 8 und 9, weist
der Nadelanschluss 208 in einem anderen Aspekt vorteilhafterweise
assoziiert mit ihm eine geteilte Deckplatte 320 auf. Die
geteilte Deckplatte 320 weist gegenüberliegende bogenförmige Stützen 322, 324 auf,
die sich von dem distalen Ende des Anschlusses 208 erstrecken.
Die Stützen 322, 324 sind
von der Größe derart
und derart positioniert, dass sie die gegenüberliegenden Abschnitte 326, 328 des
Nadelschutzes 202 (und daher gegenüberliegende bogenförmige Abschnitte
des Kanisters 94 des Nadelschutzgehäuses 230 und gegenüberliegender
Abschnitte der Klammer 12) in der ersten Stellung der Nadel 52,
wie in den 3A und 9 gezeigt, überlagern
und möglicherweise
mit ihnen übereinstimmen,
und davon in der zweiten Stellung der Nadel 52 beabstandet
sind, wie in 3C gezeigt. Vorteilhafterweise
sind die Stützen 322, 324 so
positioniert, dass in der ersten Stellung der Nadelkanüle 52 ein
Abschnitt des Nadelschutzes 220, wie zum Beispiel Finger-Tab 203,
dazwischen freiliegt, wie in 3A gezeigt.
In der ersten Position der Nadelkanüle 52, gezeigt in 9,
liegt die geteilte Deckplatte 320 über einem Teil des Nadelschutzes 202,
so, dass ein Kanisterabschnitt 94 des Gehäuses 230 und/oder die
Klammer 12 den Finger-Tab 203 frei lassen. Die Stützen 322, 324 der
geteilten Deckplatte 320 können von der Größe derart
sein und so positioniert sein, dass sie kraftschlüssig in
das Gehäuse 230 eingreifen.
Vor der Benützung
bedeckt eine schützende Abschirmung 370 wenigstens
den Katheterschlauch 226 und möglicherweise den Anschlusskonus 220, die
Nadelspitze 58 und einen Teil oder die Gesamtheit der geteilten
Deckplatte 320. Die geteilte Deckplatte 320 ist
vorteilhafterweise zwischen dem proximalen Mundabschnitt 372 der
Abschirmung 370 und dem Nadelschutz 202 angeordnet.
Als Folge wird diese Kraft auf die geteilte Deckplatte 320 übertragen,
anstatt direkt auf den Nadelschutz 202, um die Wahrscheinlichkeit
einer unbeabsichtigten Aktivierung des Nadelschutzes 202 oder
des Herausziehens des Nadelschutzes 202 aus dem Anschlusskonus 220,
zu verringern, bevor die Vorrichtung zur Verwendung bereit ist,
wenn ein Endverbraucher (nicht gezeigt) den Abschirmungsabschnitt 372 ergreift. Der
Mundabschnitt 372 kann eine Lücke (nicht gezeigt) aufweisen,
durch die der Finger-Tab 203 freiliegt. Bei der Verwendung
kann die Nadel 52 jedoch leicht entfernt werden, wie zum
Beispiel durch Drücken
auf den Finger-Tab 203, der durch die geteilte Abschirmung 320 freiliegt.
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Bei
der Verwendung einer Katheteranordnung 200 wird die Abschirmung 370 entfernt
und die Nadelspitze 58 wird in einen Patienten (nicht gezeigt) eingeführt, um
einen Katheterschlauch 226 wie beschrieben anzuordnen,
umfassend, wenn gewünscht,
durch Drehung eines Anschlusskonus 220 relativ zum Nadelschutz 202,
aber vorteilhafterweise ohne relative Drehung zwischen dem Anschlusskonus 208 und
dem Nadelschutz 202. Sobald wie gewünscht positioniert wurde, werden
der Nadelanschluss 208 und die Nadel 52 proximal
bewegt, wie zum Beispiel bei der Verwendung eines Finger-Tab 203 (freigelegt
durch die geteilte Abschirmung 320), was einleuchtend ist,
um den Schaft 56 aus dem Katheterschlauch 226 und
dem Anschlusskonus 220 zu ziehen und in eine zweite Stellung
mit der Spitze 58 geschützt
durch den Nadelschutz 202 zu bringen. Der Nadelschutz 202 wird
auf ähnliche
Weise aus dem Anschlusskonus 220 entfernt, wobei der Anschluss 220 einsatzbereit
bleibt. Vorteilhafterweise sind die Zugkräfte, die auf den Nadelschaft 56 aufgrund
der Klammer 12 wirken, so gering wie möglich. Überdies sind die Zugkräfte vorteilhafterweise
geringer als die Kräfte,
die benötigt
werden, um die Entenschnäbel 204, 206 von
dem Anschlusskonus 202 zu trennen, unabhängig davon,
ob der Schaft 56 sich in dem Durchgang 258 befindet
oder nicht. Noch vorteilhafterweise ist die Kraft, die benötigt wird,
um die Entenschnäbel 204, 206 von
dem Anschlusskonus 220 mit dem Schaft 56 im Durchgang 258 zu
trennen (bezeichnet als "Kathetertrennungskraft"), größer als, und
am meisten vorteilhafterweise, wenigstens doppelt so groß, wie die
Kraft, die nötig
ist, um sie freizugeben, wenn der Durchgang 258 nicht vom
Nadelschaft 56 blockiert ist, wie in der zweiten Stellung
der Nadel 52 (bezeichnet als "Katheterfreisetzungskraft"). Die Katheterfreisetzungskraft
kann durch die "freie
Entenschnabellänge" bestimmt werden,
welche die Länge
der kooperierenden Elemente 250, 252 vom Nasenabschnitt 236 (oder
jedwedem durchgehenden Abschnitt wie bei 380) ist. Diese
Länge beeinflusst
die Steifigkeit der kooperierenden Elemente 250, 252,
welche wiederum die Katheterfreisetzungskraft beeinflusst. Je länger zum
Beispiel die freie Entenschnabellänge eines kooperierenden Elementes 250 oder 252 ist,
desto geringer wird die Steifigkeit, was zu einem flexibleren Element
führt.
Zudem stellt die Verwendung einer bogenförmigen Form bei den Elementen 250, 252,
und 260 und den Graten 280 über einen breiten Gauge-Bereich
der Nadel 52 ein im Allgemeinen gleichmäßiges Niveau an Katheterfreisetzungskraft
(und/oder Kathetertrennungskraft) zur Verfügung. Diese Gleichmäßigkeit
wird auch durch die Abwesenheit eines Kratzens zwischen den Sperren 260 und
der Oberfläche 267 des
Anschlusskonus verbessert. Wie daher zu sehen ist, stellt die Katheteranordnung 200 eine
passive Freigabe des Nadelschutzes 202 aus dem Anschlusskonus 220 zur
Verfügung.
Die normale Aktivität
des sich zurückziehenden
Nadelanschluss 208 von dem Anschlusskonus 220 aktiviert
den Nadelschutz 202 ohne jedwede zusätzliche Handlung durch den
Arbeiter in der Gesundheitspflege (nicht gezeigt). Auf ähnliche
Weise gibt das weitere Zurückziehen
des Nadelanschluss 208, den Nadelschutz 202 nach
der Aktivierung leicht, ohne weitere Manipulation durch den Arbeiter
in der Gesundheitspflege, von dem Anschlusskonus 220 frei.
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Auf
Grund des oben genannten, einzeln betrachtet und in verschiedenen
Kombinationen, sind daher Nadelschutzvorrichtungen mit kippender
Platte zur Verfügung
gestellt, die im Vergleich zu den vorherigen Ausführungen
mit kippender Platte Verbesserungen und Erweiterungen aufweisen.
Auf Grund des oben genannten, einzeln und in verschiedenen Kombinationen,
sind daher ferner Verbesserungen der Nadelschutzvorrichtungen zur
Verfügung
gestellt, die nicht nur bei Klammern mit kippbarer Platte, sondern auch
bei anderen Nadelschutzausführungen
verwendet werden können.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung durch die Beschreibung von Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben wurde, und obwohl die Ausführungsformen
sehr detailliert beschreiben wurden, war es nicht die Absicht, den
Umfang der beigefügten
Ansprüche aufgrund
der Details in irgendeiner Art und Weise einzuengen oder einzuschränken. Weitere
Vorteile und Modifikationen sind dem Fachmann eingängig. Obwohl
die Figuren und die vorliegende Beschreibung die Klammer 12 mit
einer ersten Wand 16 zeigen, die aufgrund der Retraktion
der Nadel 52 proximal kippt, sieht der Fachmann zum Beispiel,
dass die Klammer 12 auch derart gestaltet werden könnte, dass
die Wand 16 distal kippt. Ferner könnte die zweite Wand 20 der
Klammer 12 eine Öffnung
(nicht gezeigt) für
einen Führungsdraht,
aber ohne Freiraum für
die Nadel 52 in der zweiten bemessenen Größe Stellung
der Klammer 12 umfassen. Des Weiteren könnte der sich Taster 38 der
zweiten Wand 20 mit der Zwischenwand 22 der Klammer 12 vereinigen,
so dass der Taster die zweite Wand definiert. Weiterhin könnte sich
das Federglied 14 vorbei an den Außenkanten 29, 30 der
Zwischenwand 22 erstrecken, anstatt vorbei an den Innenkanten 27, 28 der
Zwischenwand 22. Zudem könnten die Klammer 12 und
das Federglied 14 direkt in einen Anschlusskonus mit einer
tragenden Oberfläche
im Anschlusskonus eingebaut sein, wenn die Klammer 12 und
das Federglied 14 klein genug sind.