DE602006000593T2 - Schutzhülse für Nadeln mit Absatz - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft medizinische Nadeln (wie zum Beispiel Nadeln zur subkutanen Injektion, Kathetereinschubnadeln oder -kanülen oder andere hohle oder massive Kanülen mit scharfer Spitze) und, insbesondere, Nadelschutzvorrichtungen, um die Benutzer und andere Personen vor der scharfen Spitze der Nadel zu schützen, nachdem die Nadel aus dem Patienten herausgezogen wurde.
  • Es wurde bereits eine Vielzahl an unterschiedlichen Nadelschutzvorrichtungen entwickelt oder vorgeschlagen, um scharfe Nadelspitzen zu schützen, d. h. zu umhüllen oder anderweitig abzuschirmen, da erkannt wurde, dass es notwendig ist, die Anzahl versehentlicher Nadelstiche zu verringern oder diese zu verhindern. Einige Nadelschutzvorrichtungen umfassen ein Gehäuse, um im Wesentlichen den gesamten Nadelschaft und die Nadelspitze zu umhüllen, wie zum Beispiel der PROTECTIV Safety I. V. Katheter, der durch Medex, Inc. dem Rechtsnachfolger hiervon, vermarktet wird. Andere umfassen eine Klammer, die sich entlang des Nadelschaftes bewegt, um die Spitze nach der Verwendung zu umhüllen, wie im US-Patent Nr. 6,652,486 gezeigt. Wieder andere Nadelschutzvorrichtungen stellen ein Gehäuse zur Verfügung, das sich entlang des Nadelschaftes bewegt, und ein aktives Element umschlossen hat, um einen distalen Abschnitt der Nadel zu sichern, wobei sich die Spitze innerhalb des Gehäuses befindet. Besonders vorteilhafte Formen dieser Nadelschutzvorrichtungen umfassen eine kippende Platte als aktives Element, wie in dem US-Patent Nr. 5,322,517 beschrieben.
  • Bei der Vorrichtung mit kippender Platte des '517-Patentes wird ein Gehäuse zur Verfügung gestellt, durch das die Nadel läuft. Innerhalb des Gehäuses wird eine kippende Platte durch eine Wand definiert mit einer Öffnung, um den Nadelschaft in einer ersten Stellung durch die Öffnung gleitend aufzunehmen, die jedoch in einer zweiten Stellung, in der sie bezüglich der ersten Stellung geneigt oder gekippt ist, in den Nadelschaft eingreift oder sich eingräbt. Eine zweite Wand wird durch eine Zwischenwand mit der ersten Wand verbunden, um eine im Allgemeinen starre, einteilige Klammer zu definieren. Die zweite Wand umfasst einen Abschnitt, der entlang des Nadelschaftes läuft, um die Klammer in der ersten Stellung zu halten. Wenn die Nadelspitze in das Gehäuse hinein und an dem zweiten Wandabschnitt vorbei gezogen wird, kann sich die Klammer derart in die zweite Stellung neigen, dass die kippende Platte den Nadelschaft greift, um zu verhindern, dass die Nadel noch weiter gezogen werden kann. Zudem blockiert die zweite Wand die Nadelspitze, um zu verhindern, dass die Nadel wieder aus dem Gehäuse heraus geschoben wird. Eine Vorspannfeder wird zur Verfügung gestellt, die sich an der ersten Wand abstützt, um die Klammer in die zweite Stellung zu drängen. Die zweite Wand und die Zwischenwände der Klammern befinden sich in der ersten Stellung auf einer Seite des Nadelschaftes und die Feder befindet sich auf der anderen Seite des Nadelschaftes. Obwohl die Ausführung der Klammer des '517-Patentes viele Vorteile hat, sind weitere Verbesserungen und Erweiterungen gewünscht.
  • Ein Versuch, auf der Klammerausführung des '517-Patentes aufzubauen, ist im US-Patent Nr. 6,280,419 gezeigt, das Merkmale umfasst, welche Vorsehen, die Verwendung der Klammer mit einem Führungsdraht zu erlauben. Die radiale Arterienkatheterisierungsvorrichtung von Arrow (Arrow Radial Artery Catheterization Device) wird als gewerbliche Ausführungsform der Vorrichtung des '419-Patentes angesehen. Es wird vermutet, dass diese gewerbliche Ausführungsform Nachteile aufweist, einschließlich demjenigen, dass diese Ausführung auch eine wesentliche Zugkraft auf den Nadelschaft ausübt, wodurch seine Verwendung schwierig wird und er nicht gerne verwendet wird.
  • Ferner sind einige Nadelschutzvorrichtungen zur Verwendung mit Katheteranordnungen vorgesehen. Vorteilhaft an derartigen Nadelschutzvorrichtungen ist, dass ein Abschnitt der Nadelschutzvorrichtung den Katheteranschlusskonus hält, während die Nadel aus dem Katheterschlauch herausragt, und danach eine einfache Entfernung des Nadelschutzes möglich ist, wenn die Nadel in die Stellung, in der die Spitze geschützt ist, abgezogen wird. Ein Vorschlag lautet, einen Nasenabschnitt des Nadelschutzes mit einem Paar kooperierender Elemente, die sich aus dem Nadelschutzgehäuse erstrecken, zur Verfügung zu stellen. Die Größe der kooperierenden Elemente ist derart, dass sie in den Anschlusskonus passen und normalerweise einen Durchgang zwischen den Elementen definieren, der so groß ist, dass durch ihn ein Nadelschaft gleitend aufgenommen wird. Eines der Elemente oder beide Elemente haben an ihrem distalen Ende eine Sperre, die in einer sich entsprechend radial auswärts erstreckenden Ausbuchtung, die in der Innenwand des Anschlusskonus gebildet ist, aufnehmbar ist. Aufgrund der Sperre sieht das Element/sehen die Elemente aus wie ein Entenschnabel. Der Fachmann erkennt, dass wenigstens der distale Abschnitt der inneren Oberfläche des Anschlusskonus nach den Luer-Standards für weibliche Verbinder konisch zuläuft. Die Ausbuchtung befindet sich distal der konisch zulaufenden Luer-Oberfläche und die Sperre(en), wenn im Anschlusskonus, passen normalerweise in die Ausbuchtung. Wenn der Nadelschaft aus dem Durchgang entfernt wird, können sich eines oder beide der Entenschnabelelemente leicht biegen, so dass ein leichter Zug am Gehäuse dazu führt, dass der Entenschnabel in die Ausbuchtung nachgibt, so dass der Nadelschutz langsam aus dem Anschlusskonus freigegeben wird. Wenn der Nadelschaft jedoch anwesend ist, wird das Biegen der Elemente eingeschränkt, so dass die Haltekraft sehr stark ist. Die Sperren definieren einen Außendurchmesser der Entenschnäbel, deren Größe derart ist, dass sie in die sich radial auswärts erstreckenden Ausbuchtungen passen. Der Innendurchmesser der konisch zulaufenden Luer-Oberfläche ist jedoch über einen wesentlichen Abschnitt seines distalen Umfangs kleiner als der Außendurchmesser des Entenschnabels. Die Folge davon ist, dass die Entenschnabelelemente ausgelenkt bleiben und gegen die innere Oberfläche des Anschlusskonus kratzen, wenn die Entfernung fortgeführt wird, was dazu führt, dass man dies fühlt und höhere Entfernungskräfte wirken, als vom Arzt gewünscht.
  • Die radiale Arterienkatheterisierungsvorrichtung von Arrow (Arrow Radial Artery Catheterization device) ist ein Beispiel für eine Entenschnabelausführung. Jedoch kann sich deren Nadelschutzgehäuse nicht im Verhältnis zum Anschlusskonus drehen. Jede Entenschnabelsperre hat ihre eigene in Umfangslänge beschränkte Ausbuchtung entlang des Anschlusskonus, die daher den Entenschnabel gegen die Drehung hält. Häufig ist es wünschenswert, das Nadelschutzgehäuse im Bezug auf den Anschlusskonus zu drehen. So kann es zum Beispiel nützlich sein, die Komponenten zu drehen, um den Katheterschlauch in den Patienten einzuführen. Eine Lösung, die vorgeschlagen wurde, ist, eine sich durchgehend radial nach außen erstreckende ringförmige Rille in dem Anschlusskonus zur Verfügung zu stellen, so, dass sich die Sperre(en) des Entenschnabels darin drehen können, wie im US-Patent Nr. 6,221,047 beschrieben. Dennoch wird angenommen, dass eine vollständig umlaufende ringförmige Rille oder Vertiefung im Anschlusskonus zusätzlich zu den oben genannten Kratzproblemen Probleme bei der Herstellung und Leistung des Produktes ergibt. Selbst einer der für das oben genannte '047-Patent gelisteten Erfinder scheint letzteres Problem erkannt zu haben. Er schlug in der Folge vor, eine Vertiefung mit einer beschränkten Länge zu verwenden, so dass die Sperre(en) daran gehindert wird/werden, sich innerhalb des Anschlusskonus zu drehen, wie in dem US-Patent Nr. 6,689,102 beschrieben. Es besteht daher immer noch Bedarf an einer funktionsfähigen drehbaren Lösung für den Entenschnabel. Es ist ferner noch notwendig, das Problem, das während des Entfernens durch das Kratzen der Sperren an der inneren Oberfläche des Anschlusskonus erzeugt wird, zu verringern oder zu beseitigen.
  • Die WO 2004/043521 offenbart eine medizinische Nadelabschirmvorrichtung, welche eine Abschirmung umfasst, die von einer eingezogenen Position zu einer ausgefahrenen Position ausfahrbar ist, um ein distales Ende einer Nadel zu umgeben. Ein Bindeelement ist innerhalb der Abschirmung angeordnet und definiert Bindeoberflächen, die eine Öffnung bilden, die zur gleitenden Aufnahme der Nadel zwischen der eingezogenen Position und der ausgefahrenen Position konfiguriert ist. Das Bindeelement umfasst zuginduzierende Elemente, die auf ihm angeordnet sind, welche die Nadel während dem gleitenden Aufnehmen der Nadel greifen, um eine Zugkraft an der Nadel zu schaffen. Die Zugkraft vereinfacht die Drehung des Bindeelementes im Bezug auf eine Längsachse der Nadel, so dass die Bindeoberflächen die Nadel greifen, um die gleitende Bewegung der Nadel zu verhindern, bevor sie sich in der ausgefahrenen Position befindet. Das Bindeelement umfasst ferner einen Halter, der sich daraus erstreckt, so dass der Halter mit der Nadel in Eingriff kommen kann, um die Drehung des Bindeelementes vor der ausgefahrenen Position zu verhindern. Die Abschirmung umfasst ferner einen Konushalter zur lösbaren Befestigung an einem Anschlusskonus.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung stellt in einem Aspekt eine Nadelschutzklammer zur Verfügung, die eine erste Wand umfasst, durch die ein Nadeldurchgang führt, wobei sich eine Strebe und ein Sporn aus der ersten Wand erstrecken, wobei die erste Wand, Strebe und Sporn ein integrales Teil sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer eine im Wesentlichen parallele zweite Wand umfasst, die einen Abstand zur ersten Wand aufweist und dieser gegenübersteht, wobei die Strebe die erste und die zweite Wand miteinander verbindet und die zweite Wand Teil des integralen Stücks bildet und die erste Wand und der Sporn an gegenüberliebenden Seiten der Strebe angeordnet sind.
  • In einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung eine Sicherheitskathetervorrichtung zur Verfügung, die einen Anschlusskonus und einen Katheterschlauch, der sich daraus erstreckt, umfasst, eine Nadel mit einem Nadelschaft, der in einer scharfen Spitze endet, einen Vorsprung, eine Klammer mit einer ersten Wand, die so geschaffen ist, dass sie den Nadelschaft in einer ersten Stellung der Klammer gleitend aufnimmt und den Nadelschaft in einer zweiten Stellung der Klammer greift, eine Strebe, und einen Sporn, der aus der ersten Wand hervorragt, wobei der Sporn in der ersten Stellung der Klammer an dem Vorsprung ansteht, ein Gehäuse, das so geschaffen ist, dass es die Nadel gleitend aufnimmt, wobei sich die Klammer und der Vorsprung in dem Gehäuse befinden, wobei die Nadel über einer erste Position verfügt, in der sie gleitend durch die erste Wand der Klammer aufgenommen wurde, in tragendem Verhältnis zum zweiten Teil der Klammer, und sich durch den Katheterschlauch erstreckt, wobei die scharfe Spitze in der ersten Stellung der Klammer frei liegt, wobei die Nadel über eine zweite Position verfügt, in der die Nadelspitze aus dem Katheterschlauch über den zweiten Teil der Klammer hinaus gezogen wurde, so dass sich die Klammer zur zweiten Stellung bewegt und den Nadelschaft greift, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil der Klammer eine zweite Wand ist, bei der ein Teil so geschaffen ist, dass er sich in der ersten Stellung gegen den Schaft erstreckt und so geschaffen ist, dass er sich der Spitze der Nadel in der zweiten Stellung entgegenstellt, wobei die Strebe die erste und die zweite Wand verbindet; dass die erste Wand und der Sporn an gegenüberliegenden Seiten der Strebe angeordnet sind; dass sich der Sporn um den Vorsprung dreht, wenn sich die Klammer von der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung bewegt; dass die Vorrichtung ein Federglied enthält, das die Klammer in Richtung der zweiten Stellung neigt, wobei sich das Federglied auch in dem Gehäuse befindet, und dass in der zweiten Position der Nadel die Spitze durch die zweite Wand der Klammer blockiert ist.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst in einem weiteren Aspekt eine Nadelschutzvorrichtung, die ein Gehäuse, einen Vorsprung innerhalb des Gehäuses, eine Klammer, die in dem Gehäuse positioniert ist und über eine erste Wand mit einer Öffnung verfügt, die so geschaffen ist, dass sie einen Nadelschaft in einer ersten Stellung der Klammer gleitend aufnimmt und den Nadelschaft in einer zweiten Stellung der Klammer greift, eine Strebe und einen Sporn, der aus der ersten Wand hervorragt, wobei der Sporn in der ersten Stellung der Klammer an dem Vorsprung ansteht, umfasst; dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer über eine zweite Wand verfügt, bei der ein Teil so geschaffen ist, dass er sich in der ersten Stellung gegen den Schaft erstreckt und so geschaffen ist, dass er sich einer Spitze der Nadel in der zweiten Stellung entgegenstellt, wobei die Strebe die erste und zweite Wand verbindet; dass die erste Wand und der Sporn an gegenüberliegenden Seiten der Strebe angeordnet sind; dass sich der Sporn um den Vorsprung dreht, wenn sich die Klammer von der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung bewegt und dass die Vorrichtung des weiteren ein Federglied innerhalb des Gehäuses umfasst, das die Klammer in Richtung der zweiten Stellung neigt.
  • Der Nadelschutz ist vorzugsweise ein Nadelschutz mit kippender Platte, die in einem Aspekt ein Federglied umfasst, das eine Blattfeder sein kann, die von der ersten Wand an einer Kante der Zwischenwand vorbei vorragt, nur mit der Strebe oder mit einer zweiten Strebe in operativem Eingriff mit einer tragenden Oberfläche, wobei sich der vorragende Teil des Federgliedes und die Zwischenwand vorteilhafterweise auf der selben Seite der Nadel befinden. Die tragende Oberfläche kann in einem Gehäuse oder durch ein Gehäuse definiert sein, das die Klammer und das Federglied umfasst. Es wird angenommen, dass das Federglied und dessen operative Beziehung mit der Klammer und/oder dem Gehäuse die geeignete Vorspannung der Klammer mit einem Niedrigprofil und ohne unnötige Zugkräfte zwischen dem zweiten Wandabschnitt der Klammer und dem Nadelschaft mit sich zu bringen, zur Verfügung stellen.
  • In einem zweiten Aspekt erstreckt/erstrecken sich die Strebe(n), d. h. die Zwischenwand, vorteilhafterweise von der ersten Wand in einem Winkel von weniger als 90 Grad, und besonders bevorzugt, in einem Winkel von etwa 83 bis etwa 87 Grad, relativ zur ersten Wand. Diese Winkelung erlaubt eine Erhöhung des Klammerdrehungsgrades bevor der Nadelschaft gegriffen wird, um die Nadelspitze zuverlässiger zu blockieren oder zu bedecken. In einem dritten Aspekt ist ein Taster an der zweiten Wand zur Verfügung gestellt, der gegen den Nadelschaft drückt, wobei eine glatte Oberfläche zur Verfügung gestellt wird und der Zug an der Nadel verringert wird, wobei auch das fühlbare und vernehmbare Gefühl und Verhalten des Nadelschutzes verbessert wird. In einem vierten Aspekt kann die zweite Wand im Wesentlichen L-förmig sein, um an einem freien Ende eine Lippe zu bilden, die in Richtung der ersten Wand vorsteht. Die Lippe ist an einer Seite des Nadelschaftes in der ersten Stellung der Klammer angeordnet und unterstützt beim Einengen oder Bedecken der Nadelspitze in der zweiten Stellung der Klammer. Der Taster kann ein geprägter Abschnitt der L-förmigen Wand sein.
  • Der Fachmann erkennt, dass der Nadelschaft, wenn er sich in Reaktion auf die Kraft durch den Griff der ersten Wand abbiegen sollte, versucht, sich mit der Öffnung der ersten Wand auszurichten, wodurch er den Griff verringert. Hierzu ist in einem fünften Aspekt eine Nadelstütze fest neben einer Ebene quer zu einem Zylinder, der durch den Nadelschaft definiert ist, angeordnet, um die Auslenkung des Nadelschaftes zu verringern, wenn die Nadelspitze in den Nadelschutz hineingezogen wurde. Daher wird die Tendenz des Nadelschaftes, sich zu biegen, in einer zweiten Stellung der Klammer durch die Nadelstütze minimiert.
  • Zusätzlich zu den oben genannten Aspekten der bevorzugten Klammer, die alleine oder in jedweder gewünschten Kombination verwendet werden kann, stellt die vorliegende Erfindung in bevorzugten Ausführungsformen Verbesserungen der Nadelschutzvorrichtungen zur Verfügung, die nicht nur bei Klammern mit kippender Platte, sondern auch bei anderen Nadelschutzausführungen verwendet werden können. Als Beispiel werden Nadeln oder Katheteranordnungen mit Nadeln für gewöhnlich mit einer Schutzhülle zur Verfügung gestellt, um wenigstens die Nadelspitze einzuhüllen und wenigstens einen Teil des Nadelschutzes vor der Verwendung zu überlagern. Das Greifen des Nadelanschlusses, an dem die Nadel befestigt ist, und des Hüllabschnittes, der über dem Nadelschutz liegt, um die Hülle abzuziehen, könnte zu einer versehentlichen Aktivierung oder Entfernung des Nadelschutzes von dem Anschlusskonus führen, wobei die Vorrichtung für die Verwendung unbrauchbar wird. Eine vorgeschlagene Lösung ist es, eine Abdeckung auf dem Nadelkonus zur Verfügung zu stellen, der den Nadelschutz im Wesentlichen umgibt, wenn der Nadelkonus an ihn angrenzt. Wenn der Abdeckbereich, der über dem Nadelschutz liegt, gegriffen wird, wird daher die Kraft davon anstatt auf den Nadelschutz auf die Abdeckung übertragen, um die Wahrscheinlichkeit des unbeabsichtigten Aktivierens des Nadelschutzes oder des zurch Ziehen verurschten Lösens des Nadelschutzes von dem Anschlusskonus, verursacht durch Ziehen, zu verringern. Bei der Verwendung beeinträchtigt diese Abdeckung jedoch die einfache Entfernung der Nadel aus dem Katheter. In diesem Zusammenhang wird gemäß eines bevorzugten Merkmals der vorliegenden Erfindung eine geteilte Abdeckung zur Verfügung gestellt, die über den gegenüberliegenden Bereichen des Nadelschutzes liegt, aber einen anderen Bereich, wie zum Beispiel dessen Fingergriff, durch die geteilte Abschirmung freilässt, um bei der Verwendung eine einfache Entfernung der Nadel aus dem Katheter zu ermöglichen.
  • Gemäß eines weiteren bevorzugten Merkmals werden der Nadelkonus und der Nadelschutz vom Drehen abgehalten bevor der Nadelschutz eingesetzt wird, um Stabilität hinzuzufügen, wenn ein Nadeleinstich begonnen wird. In diesem Zusammenhang werden kooperierende Strukturen, wie zum Beispiel eine Haltevorrichtung mit einem nicht kreisförmigen Umfang und einer nicht kreisförmigen Umfangsausnehmung auf den sich jeweils gegenüberliegenden Flächen des Nadelanschlusses und Nadelschutzes zur Verfügung gestellt. Die kooperierende Struktur kommt in Eingriff, wenn der Nadelanschluss neben dem Nadelschutz liegt, um sie somit gegen eine relative Drehung zu halten. Wenn sich die Komponenten voneinander entfernen, ist die kooperierende Struktur jedoch nicht mehr in Eingriff und erlaubt daher eine solche Drehung.
  • Gemäß eines weiteren bevorzugten Merkmals und insbesondere für die Verwendung mit einer Katheteranordnung wird ein verbesserter Nadelschutz-Entenschnabel-Anschlusskonus-Freisetzungsmechanismus zur Verfügung gestellt, bei dem es, ohne nachteiliges Kratzen während des Entfernens, eine relative Drehung zwischen Nadelschutz und Anschlusskonus gibt. In diesem Zusammenhang wird zum selektiven Eingreifen durch die Sperre(en) der sich erstreckenden kooperierenden Elemente in dem Anschlusskonus statt einer sich radial nach außen erstreckenden Aussparung oder Rille eine ringförmige nach innen erstreckende Verstärkungsrippe zur Verfügung gestellt. Die Verstärkungsrippe liegt distal des konisch zulaufenden Luer-Abschnittes der inneren Oberfläche des Luer-Anschlusskonus, und die Sperren des Entenschnabels können so groß sein, dass sie beim Entfernen nicht unnötigerweise gegen das Innere des Anschlusskonus kratzen und dennoch vor dem Entfernen hinter der Verstärkungsrippe halten. Die Rippe, die durchgängig sein kann oder Lücken aufweisen kann, weist bei der Herstellung und der Funktion der Vorrichtung gegenüber den Aussparungen und Rillen, die für die älteren Entenschnabel-Freisetzungsmechanismen charakteristisch sind, Vorteile auf.
  • Aufgrund des oben genannten, einzeln betrachtet oder in verschiedenen Kombinationen, werden daher Nadelschutzvorrichtungen mit kippender Platte zur Verfügung gestellt, die im Vergleich zu der vorherigen Ausführung mit kippender Platte Verbesserungen und Weiterentwicklungen aufweisen. Weiterhin aufgrund des oben genannten, einzeln betrachtet oder in verschiedenen Kombinationen, werden daher Verbesserungen von Nadelschutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt, die nicht nur bei Klammern mit kippender Platte, sondern auch bei anderen Ausführungen von Nadelschutzvorrichtungen verwendet werden können.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Im Folgenden wird die Erfindung beispielhaft unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnung näher beschreiben. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform eines Nadelschutzes, der gemäß der Grundlagen der vorliegenden Erfindung durch eine Klammer mit kippender Platte mit einer Blattfederelement definiert ist;
  • 2A und 2B Querschnittsansichten einer zweiten Ausführungsform eines Nadelschutzes mit einem Gehäuse und der Klammer der 1, welche die Klammer in der ersten und zweiten Stellung zeigen, wobei eine scharfe Spitze einer Nadel freiliegt bzw. geschützt ist, um bestimmte Grundsätze der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
  • 2A' und 2B' Detailansichten von Abschnitten der 2A bzw. 2B, um bestimmte Grundsätze der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
  • 3A bis 3C Seitenansichten einer Katheteranordnung, welche die verschiedenen Aspekte der vorliegenden Erfindung einschließt, umfassend eine dritte Ausführungsform eines Nadelschutzes für eine Nadel der Katheteranordnung;
  • 4A eine perspektivische Ansicht eines Nasenabschnittes des Nadelschutzgehäuses der 3A bis 3C, um bestimmte zusätzliche Grundsätze und Aspekte der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
  • 4B eine Rückansicht des proximalen Aspektes des Nasenabschnittes der 4A;
  • 5 eine Querschnittsansicht des Anschlusskonus der 3A bis 3C, um das Merkmal des Entenschnabel-Anschlusskonus-Freisetzungsmechanismus der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
  • 6A bis 6D Querschnittsansichten der Katheteranordnung der 3A bis 3C, um die Funktion des Entenschnabel-Anschlusskonus-Freisetzungsmechanismus der zweiten Ausführungsform des Nadelschutzes gemäß bestimmter Grundsätze der vorliegenden Erfindung darzustellen;
  • 7A und 7B Frontansichten von hinten auf die sich gegenüberliegenden Seiten des Nadelschutzes bzw. des Anschlusskonus der 3A bis 3C, um ein Verdrehsicherungsmerkmal der vorliegenden Erfindung darzustellen.
  • 7C eine Querschnitts-Teilansicht, aufgenommen entlang der Linien 7C-7C der 7B, die den Anschlusskonus und das Nadelschutzgehäuse der 7A und 7B in Eingriff miteinander zeigt, um das Verdrehsicherungsmerkmal der vorliegenden Erfindung zu erläutern;
  • 8 eine perspektivische Ansicht des Nadelanschluss und der Nadelkanüle der 3A bis 3C, die eine Abschirmung am distalen Ende des Nadelanschluss zeigt, und
  • 9 eine Querschnitts-Teilsansicht der Katheteranordnung der 3A mit einer Schutzabschirmung, um die Funktion des Abschirmung gemäß bestimmter Grundsätze der vorliegenden Erfindung zu zeigen.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Unter Bezugnahme auf 1 wird eine Ausführungsform eines Nadelschutzes 10 gezeigt, der eine Klammer 12 mit kippender Platte und ein Federglied 14 umfasst. Die Klammer 12 umfasst eine erste Wand 16 und eine Öffnung 18, wie zum Beispiel ein kreisförmiges Loch, in der Wand, und eine zweite Wand 20, die durch eine Zwischenwand 22 miteinander verbunden sind, die hierin mit ersten und zweiten Streben 24, 26 gezeigt ist, die beide jeweils eine entsprechende Innenkante 27, 28, die sich zwischen den Wänden 16 und 20 erstrecken, aufweisen, um eine Öffnung 32 zwischen ihnen zu definieren, und Außenkanten 29, 30. Von der ersten Wand 16 erstreckt sich ein Sporn 34 (in 1 als gestrichelte Linie gezeigt), so dass die erste Wand 16 und der Sporn 34 an gegenüberliegenden Seiten der Streben 24, 26 angeordnet sind. Die zweite Wand 20 kann einen Lippenabschnitt 36 aufweisen, der sich im Allgemeinen in Richtung der ersten Wand erstreckt, so dass die zweite Wand 20 im Wesentlichen eine L-Form dazu aufweist. Die äußere Eckenoberfläche 37 der L-förmigen zweiten Wand 20 kann so geprägt sein, dass dort ein gebogener Taster 38 definiert ist. Die Klammer 12 ist vorteilhafterweise ein integraler Bestandteil aus festem Metall (ein Beispiel hierfür ist Edelstahl) oder Kunststoff.
  • Obwohl die Klammer 12 in 1 so dargestellt ist, dass sie zwei getrennte Streben 24, 26 aufweist, erkennt der Fachmann, dass alternative Ausführungsformen der Klammer 12 nur eine Strebe 24, oder nur eine Strebe 26, als Zwischenwand 22 umfassen kann. Ferner können die Streben 24 oder 26 breiter als in den Figuren gezeigt sein, und sie könnten so breit sein, dass sie in eine feste Wand, die sich zwischen den ersten und den zweiten Wänden 16, 20, erstreckt, zusammenlaufen, oder diese bilden. In diesem Fall kann ein alternatives Federglied (nicht gezeigt) verwendet werden, das sich an der/den äußeren Kante(n) 29 oder 30 vorbei erstreckt.
  • Obwohl das Federglied 14 jedwede gewünschte Form einer Vorrichtung mit gespeicherter Energie sein kann, wie zum Beispiel eine spiralförmig oder anders gewundene Feder, komprimierbare Schaumsubstanz oder anderes Material, oder eine komprimierbare Blase, zum Beispiel, wird hierhin die vorteilhafte Form einer Blattfeder beschrieben, die ein erstes Ende 40 mit einer Öffnung 41 verbunden mit einer inneren Oberfläche 42 der ersten Klammerwand 16 aufweist, so, dass deren Öffnung 18 überlagert wird, und ein lang gestreckten Blatt 44 aufweist, das sich von der ersten Wand 16 vorbei an den Kanten 27, 28 der Streben 24, 26 durch die Öffnung 32 zu einem freien Ende 46 des Blattes 44 erstreckt. Das Federglied 14 kann ein integraler Teil der Klammer 12 sein, so, dass das erste Ende 40 Teil der ersten Wand 16 ist und sich das Blatt 44 daraus erstreckt. In diesem Fall ist das Blatt 44 vorteilhafterweise dünner und belastbarer als die erste Wand 16 für die Zwecke, die im Folgenden beschrieben werden. Wie in 1 gezeigt, ist das Federglied 14 alternativ ein einzelner, belastbarer Bestandteil mit einem ersten Ende 40, das sich gegen die innere Oberfläche 42 erstreckt, und vorteilhafterweise an ihr gesichert ist, zum Beispiel durch Schweißen oder ähnliches.
  • Unter Bezugnahme auf 2A und 2B wird eine zweite Ausführungsform eines Nadelschutzes 50 für eine Nadel 52 gezeigt, wie zum Beispiel einer hohlen Nadel zur subkutanen Injektion, einer hohlen oder massiven Kathetereinschubnadel, oder einer anderen ähnlich scharfen Kanüle, an einen Nadelanschluss 54 befestigt oder davon vorragend, die in dieser Ausführungsform so gezeigt ist, dass sie für eine Nadel zur subkutanen Injektion daher eine weibliche Luer-Lock-Befestigung definiert. Jedoch könnte sie ebenfalls oder alternativ eine Flash-Kammer definieren. Die Nadel 52 weist einen Nadelschaft 56 auf, der an dem Nadelanschluss 54 befestigt ist und sich von diesem zu einer distalen, scharten Spitze 58 erstreckt. Der Schaft 56 kann einen konstanten Querschnittsdurchmesser aufweisen, obgleich dies keine Bedingung ist. Der Nadelschutz 50 umfasst ein Gehäuse 60 mit einer proximalen Öffnung 62 und einer distalen Öffnung 64, deren Größe derart ist, dass sie den Schaft 56 der Nadelkanüle 52 durch das Gehäuse gleitend aufnimmt, so dass die scharfe Spitze 58 in einer ersten Position der Nadel 52 distal ausgesetzt sein kann, wie in 2A gezeigt, oder die scharfe Spitze 58 in einer zweiten Stellung der Nadelkanüle 52 in das Gehäuse 60 zurückgezogen sein kann (entweder durch proximales Ziehen des Nadelschaftes 56 oder durch distales Drücken des Gehäuses 60, beide hierin als proximale Bewegung der Nadelkanüle 52 bezeichnet), wie in 2B gezeigt. Die Klammer 12, deren Öffnung 18 nominal eine dem Nadelschaft 56 entsprechende Größe aufweist, um den Nadelschaft gleitend aufzunehmen oder zu greifen, und das Federglied 14 des Nadelschutzes 10 von 1 sind als aktives Element umfasst, um die Spitze 58 innerhalb des Gehäuses 60 zu schützen, wie nachfolgend beschrieben.
  • Die Klammer 12 ist derart innerhalb des Gehäuses 60 angeordnet, dass die Öffnung 18 im Wesentlichen entlang der Längsachse 65 der Nadelkanüle 52 ausgerichtet ist, wobei diese Achse ebenso zwischen den Öffnungen 62 und 64 des Gehäuses 60 definiert ist, derart, dass das Federglied 14 sich in Wirkeingriff mit einer tragenden Oberfläche 68 erstreckt, die zum Beispiel entlang einer inneren Wand 70 des Gehäuses 60 definiert ist. Das Blatt 44 des Federglieds 14 und die Zwischenwand 22 befinden sich daher auf derselben Seite des Nadelschaftes 56. Die Klammer 12 hat eine erste Stellung, gezeigt in 2A, in der die erste Wand 16 im Wesentlichen vertikal, obgleich vorteilhafterweise distal über die Mitte hinaus positioniert ist, um zu ermöglichen, dass der Nadelschaft 56 derart gleitend durch die Öffnung 18 aufgenommen werden kann, dass die innere Peripherie 18' der Öffnung 18 nicht in den Nadelschaft 56 beißt oder greift, wie in 2A' gezeigt. In dieser ersten Stellung der Klammer 12 weist die zweite Wand 20 einen Abschnitt auf, vorteilhafterweise den Taster 38 davon, der so angepasst ist, dass er gegen den Schaft 56 hält, und der Sporn 34 an die innere Oberfläche 70 grenzt und sich an den Vorsprung 72 des Gehäuses 60 anlehnt. Befindet sich die Nadel 52 in der ersten Stellung, bei der sich die Spitze 58 distal über die Klammer 12 hinaus erstreckt, und insbesondere weiter als die Öffnung 64 des Gehäuses 60, befindet sich der Schaft 56 in einem tragenden Verhältnis mit dem Taster 38.
  • Das Federglied 14 spannt die Klammer 12 so vor, dass die erste Wand 16 proximal zu einer zweiten Stellung, die in 2B gezeigt ist, kippt, wobei sich die Nadel 52 in der zweiten Stellung mit der scharfen Spitze 58 der Nadel 56 innerhalb des Gehäuses befindet, so, dass deren Spitze 58 proximal der Lippe 36 liegt. Sobald die Spitze 58 die Lippe 36 passiert, dreht der Sporn 34 um den Vorsprung 72 während die erste Wand 16 kippt, um den Öffnungsumfang 18' in beißenden Eingriff mit dem Schaft 56 zu bringen und denselben dabei zu greifen, wie in 2B' gezeigt, um einer weiteren proximalen Bewegung der Nadel 52 im Bezug auf das Gehäuse 60 zu widerstehen. Die zweite Wand 20, und insbesondere deren Lippe 36, bewegt sich durch die Achse 65 und über sie hinaus, um, wie in 2B gezeigt, über die Spitze 58 hinauszugehen, so, dass die zweite Wand 20 nun die Spitze 58 konfrontiert und davon abhält, wieder distal aus dem Gehäuse 60 herauszukommen. Die Lippe 36 wirkt beim Einschließen der Spitze 58 mit, falls diese in der Lage sein sollte, sich so weit distal zu bewegen, dass die Spitze 58 durch die Klammer 12 in deren zweiter Stellung bedeckt ist.
  • Wie insbesondere in 2A dargestellt, ist die Zwischenwand 22 nicht im rechten Winkel zur ersten Wand 16. Die Zwischenwand 22 erstreckt sich vielmehr in einem eingeschlossenen Winkel α von weniger als 90 Grad, und vorteilhafterweise von etwa 83 bis etwa 87 Grad, davon, und in Richtung des Nadelschaftes 56. Durch die Winkelung der Zwischenwand 22 ist die erste Wand 16 leicht distal über die Mitte hinaus oder gekippt (je nach Außendurchmesser (Gauge) der Nadel 52), so, dass der Klammerdrehungsgrad zur Erreichung der zweiten Stellung im Vergleich zu einer vertikalen Wand 16 wie bei älteren Vorrichtungen erhöht ist. Das distale Kippen beträgt nur wenige Grade, wobei das Loch 18 so groß ist, dass es nicht in den Nadelschaft 56 beißt, wenn die Wand 16 distal gekippt wird. Der erhöhte Grad an Drehung der Klammer hilft dabei, sicherzustellen, dass die scharte Spitze 58 bedeckt ist, selbst im schlimmsten Fall der Ausrichtung der Spitze 58, wie in 2B gezeigt. Vorteilhafterweise ist die Nadel 52 90 Grad oder 180 Grad gegenüber 2B ausgerichtet. Dadurch dass der eingeschlossene Winkel zwischen den Wänden 16 und 22 weniger als 90° beträgt, ist der Winkel der Wand 22 zum Nadelschaft 56 ferner typischerweise so, dass, selbst bei Nadeln 52 mit größerem Außendurchmesser, die Wahrscheinlichkeit verringert wird, dass die Klammer 12 am Gehäuse 60 festliegt. Zudem kann der Winkel von Sporn 34 zur Wand 22 etwa 90° betragen, so, dass der Sporn 34 und die Wand 16 nicht koplanar sein müssen.
  • Der Fachmann erkennt, dass eine Biegekraft bei der zweiten Position der Nadel 52, wenn sich die Klammer 12 in der zweiten Stellung befindet, auf das distale Ende der Spitze 58 der Nadel 52 wirkt, die versucht, diesen Teil des Nadelschaftes 56 an die Öffnung 18 anzupassen. Würde sich der Schaft 56 derart biegen, könnte eine Verringerung oder ein Verlust des Bisses der Peripherie 18' am Schaft 56 auftreten, so, dass die Nadel 52 proximal aus dem Nadelschutz 50 herausgezogen werden könnte. Um diese Möglichkeit zu verringern, wird bevorzugt ein Nadelträger 80 neben einer Ebene 82 zur Verfügung gestellt, die sich quer, und möglicherweise tangential, zum Zylinder 84, der durch den Nadelschaft 56 in dessen erster Stellung definiert ist (vgl. 4B) erstreckt. Der Nadelträger 80 kann am Ende eines sich integral erstreckenden Projektionselementes 88 des Gehäuses 60 definiert sein, und er kann vorteilhafterweise einen Sitz 90 (4A) umfassen, der so groß ist, dass ein Abschnitt des Nadelschaftes 56 darauf gleitend aufgenommen werden kann. Der Sitz 90 kann ein Schlitz oder eine Rille sein, die die zylindrische Form der äußeren Oberfläche des Nadelschaftes 56 ergänzt. Zusätzlich zu dem Nadelträger 80 wird die Nadel 52 auch durch die proximale Öffnung 62 des Gehäuses 60 unterstützt. Diese zwei Punkte (Nadelträger 80 und proximale Öffnung 62) kooperieren, um die Nadel 52 eben und sicher zu halten, und um zu ermöglichen, dass die Klammer 12 auf den Nadelschaft 56 eine greifende Kraft ausübt, ohne ihn ungünstig zu biegen. Ein Biegebegrenzungsanschlag in der Form eines Stegs 91 (in 4A in Form einer gestrichelten Linie als lateralen Steg gezeigt, aber der Steg könnte auch in Längsrichtung sein) kann auf der oberen Oberfläche des hervorstehenden Elementes 88 umfasst sein, oder es könnte alternativ eine Biegebegrenzungsanschlagrippe 91' (gezeigt als gestrichelte Linie in den 2A und 2B) als Teil der inneren Oberfläche 70 des Gehäuses über dem Element 88 umfasst sein, um das Biegen einzuschränken (vorteilhafterweise auf 006'' (0,1524 mm)) des Elementes 88 wie zum Beispiel durch Hebelwirkung des Nadelschaftes 56.
  • Das Gehäuse 60 weist einen proximalen Hülsen- oder Kanisterabschnitt 94 sowie einen distalen Kappenabschnitt 96 auf. Der Kanisterabschnitt 94 umfasst eine innere Wand 70 (und Steg 91', wenn zur Verfügung gestellt) und die hintere Wand 98 mit der Öffnung 62 und einem Mund 100, der so groß ist, dass er die Kappe 96 passgenau aufnehmen kann. Die Kappe 96 umfasst die Öffnung 64 und wird vorteilhafterweise an den Mund 100 des Kanisters 94 gesichert, wie zum Beispiel durch eine Schnappverbindung, Pressverbindung und/oder Klebeschweißen oder Ultraschallschweißen. Der Kanister 94 und die Kappe 96 können jedwede gewünschte Querschnittsform haben, wie zum Beispiel eine im Wesentlichen kreisförmige, so, dass das Gehäuse 60 im Allgemeinen zylindrisch ist. Vorteilhafterweise ist die Querschnittsform rechteckig, indem ihre sich gegenüberliegenden Strecken abgeflacht werden (wie in 7A gezeigt), so dass ein niedriges Profil erzielt wird, das einen erstrebenswerten flachen Einführungswinkel erlaubt. Das Gehäuse 60 kann ferner Fingerleisten (nicht gezeigt) für den Nadelschutz 50 umfassen, um die Verwendung für den Arzt zu vereinfachen (ebenfalls nicht gezeigt). Ferner erkennt der Fachmann, obwohl das distale Ende 58 der Nadel 52 so gezeigt ist, dass es sich frei aus dem Nadelschutz 50 erstreckt, dass der Nadelschaft 56 auch von einer Katheteranordnung (wie zum Beispiel der Anordnung 200 der 3A) aufgenommen werden könnte. Des Weiteren könnte die erste Wand 16 jedwede andere Form haben, wie zum Beispiel quadratisch oder scheibenförmig, obwohl die erste Wand 16 als rechteckig gezeigt ist, und die Öffnung 18 könnte anders als ein kreisförmiges Loch sein, unter der Voraussetzung, dass das Kippen der ersten Wand 16 in den zweiten Zustand der Klammer 12 dazu führt, dass der Nadelschaft 56 gegriffen wird.
  • Es wird angenommen, dass die oben stehende Konstruktion und das oben stehende Verhältnis der Komponenten einen Nadelschutz zur Verfügung stellen, der sehr geringe Zugkräfte aufweist, so dass die fühl- und hörbaren Empfindungen davon für den Arzt (nicht gezeigt) annehmbar sind, während zugleich ein zuverlässiger Schutz der Spitze 58 zur Verfügung gestellt wird, wodurch die Gefahr versehentlicher Nadelstiche durch sie minimiert wird.
  • Bei der Verwendung wird die Nadel 52 in einen Patienten (nicht gezeigt) möglicherweise mit einer Spritze (nicht gezeigt), die an dem Nadelanschluss 54 befestigt ist, eingeführt. Nach dem Injizieren des Medikaments, zum Beispiel, während das Gehäuse 60 ruhig gehalten wird, werden der Nadelanschluss 54 und die Nadel 52 zurückgezogen, um die Nadel 52 aus dem Patienten zu ziehen und um die Nadelspitze 58 proximal in das Gehäuse 60 abzuziehen. Alternativ kann die Nadel 52 von dem Patienten entfernt werden, wobei sich das Gehäuse 60 an der Stelle neben dem Anschluss 54 befindet, und dann kann das Gehäuse 60 entlang dem Schaft 52 hinuntergedrückt werden, um die Nadelspitze 58 proximal in das Gehäuse 60 abzuziehen. In beiden Fällen neigt das Federelement 14 die Klammer 12 zur zweiten Stellung, um die Nadelspitze 58 zu schützen. Eine andauernde versuchte proximale Bewegung der Nadel 52 resultiert darin, dass eine erhöhte Bindungskraft auf den Nadelschaft 56 angewendet wird, wodurch einer derartigen Bewegung widerstanden wird. Ferner ist die Lippe 36 der zweiten Wand 20 der Klammer nun an der anderen Seite der Längsachse 65 und jenseits der Spitze 58 der Nadel 52 positioniert. Das Ergebnis ist, dass Versuche, die Nadel 52 distal zu drücken, dazu führen, dass die Spitze 58 unter die Lippe 36 und/oder gegen die zweite Wand 20 gebracht wird, um die Nadelspitze 58 zu blockieren.
  • Unter Bezugnahme auf 3A bis 3C ist eine Katheteranordnung 200 gezeigt, die eine dritte Ausführungsform eines Nadelschutzes 202 zum Schutz der Spitze 58 der Nadel 52 umfasst. Der Nadelschutz 202 kann im Wesentlichen derselbe sein wie der Nadelschutz 50 der 2A und 2B, mit der Ausnahme, dass er zudem einen Finger-Tab 203 und ein Paar Entenschnäbel 204, 206 (vgl. 3C) umfasst, wie untenstehend beschrieben wird. Ferner ist die Nadel 52 eine Kathetereinführnadel mit einem Nadelanschluss 208, der so gezeigt ist, dass er eine Flashkammer definiert. Die Flashkammer 208 kann einen belüfteten Kanal 210 umfassen.
  • Die Katheteranordnung 200 weist einen Anschlusskonus 220 auf, der an seinem proximalen Ende 224 Luer-Anschlusstücke 222 definiert und an dem ein Katheterschlauch 226 durch eine Öse 227 (5) befestigt ist, und der sich distal von dem distalen Ende 228 des Anschlusskonus 220 erstreckt. Der Nadelschaft 56 erstreckt sich durch das Gehäuse 230 des Nadelschutzes 202 und durch den Anschlusskonus 220 und den Katheterschlauch 226, wobei die Spitze 58 dessen distales Ende 232 in einer ersten Position der Nadel 52 verlässt, wie in 3A gezeigt. Das Gehäuse 230 des Nadelschutzes 202 umfasst den proximalen Kanister 94, hat jedoch eine modifizierte Kappe 234, die der Kappe 96 der 2A ähnelt, aber die einen Nasenabschnitt 236 definiert, der die Entenschnäbel 204, 206 umfasst. Der Nadelträger 208 wird bezüglich des Nadelschutzes 202 proximal gezogen, damit sich der Nadelträger 208 und das Gehäuse 230 langsam von dem Nadelschutz 202 trennen, wie in 3B gezeigt. Die andauernde proximale Bewegung der Nadel 52 bringt die Spitze 58 in das Gehäuse 230 um in ihrer gesicherten Stellung (wie im Zusammenhang mit den 2B und 2B' beschrieben) geschützt zu werden und auch um die Freigabe des Gehäuses 230 aus dem Anschlusskonus 220 zu erlauben, wie in 3C gezeigt.
  • Unter weiterer Bezugnahme auf 4A erstreckt sich ein Paar kooperierender Elemente 250, 252 distal von dem Nasenabschnitt 236 der Kappe 234 des Gehäuses 230. Die Elemente 250, 252 erstrecken sich zu den distalen Enden 254, 256 und definieren dazwischen einen Durchgang 258, dessen Größe (hier auch als Innendurchmesser bezeichnet) nominell derart ist, dass der Schaft 56 der Nadel 52 normalerweise frei dadurch aufgenommen werden kann, ohne dass die Größe des Durchgangs 258 verändert wird, und daher normalerweise ohne, dass wesentliche Zugkräfte auf den Schaft 56 ausgeübt werden. Wenigstens eines, und vorteilhafterweise beide, der Elemente 250, 252 können eine Sperre 260 an den distalen Enden 254, 256 umfassen, um daher Segmente des kreisförmigen Rings 262 zu definieren und den kooperierenden Elementen 250, 252 die Form der jeweiligen Entenschnäbel 204, 206 zu verleihen. Die Sperren 260 können distal abgeschrägt sein wie bei 263.
  • Unter Bezugnahme auf 5 ist ersichtlich, dass der Anschlusskonus 220 eine innere Kammer 264 umfasst, die durch eine innere Oberfläche 266 des Anschlusskonus 220 mit einem proximalen Abschnitt 267 definiert ist, der gemäß ISO oder anderen anwendbaren Standards für weibliche Luer-Verbindungen konisch zuläuft. Eine im Wesentlichen ringförmige Verstärkungsrippe 268 erstreckt sich radial von der inneren Oberfläche 266 nach innen in die Kammer 264. Die Verstärkungsrippe 268 liegt vorteilhafterweise distal eines Luer-abgeschrägten Abschnitts 267, so dass sie die männlichen abgeschrägten Luer-Verbindungsstücke zum Anschlusskonus 220 nicht stört. Die ringförmige Verstärkungsrippe 268 und die Sperren 260 kooperieren, um den Nadelschutz 202 zum Anschlusskonus 220 in der ersten Stellung der Nadelkanüle 52 (3A) zu halten und deren Freigabe durch Bewegen der Nadelkanüle 52 proximal zur zweiten Stellung (3C) zu erlauben. In dieser Hinsicht und unter weiterer Bezugnahme auf 6A sieht man, dass sich der Schaft 56 der Nadelkanüle 52 in der ersten Position der Nadelkanüle 52 in dem Durchgang 258 befindet und daher eines oder beide kooperierende Elemente 250, 252 in ihrer Fähigkeit beschränkt, zu komprimieren (d. h. sich radial nach innen zu biegen). Gleichzeitig definieren die Sperren 260 einen äußeren Durchmesser des ringförmigen Rings 262, der etwas größer als der innere Durchmesser der ringförmigen Verstärkungsrippe 268 ist und der dem inneren Durchmesser der inneren Oberfläche 266 des Anschlusskonus knapp distal der ringförmigen Verstärkungsrippe 268 wie bei 270 genau entspricht. Daher, mit dem Nadelschaft 56 zwischen den kooperierenden Elementen 250, 252, wie in 6A gezeigt, stellen die Sperren 260 einen im Wesentlichen festen Halt für den Anschlusskonus 220 zur Verfügung, indem sie mit der distal blickenden Oberfläche 272 der Verstärkungsrippe 268 korrespondieren. Selbst wenn die Nadelkanüle proximal fortschreitet, um die Spitze 58 zum Gehäuse 230 zu bringen, wie in 6B gezeigt, stellt der Schaft 56 immer noch eine Blockierung gegen das radiale nach innen Biegen der Elemente 250, 252 zur Verfügung.
  • Wenn sich die Nadelkanüle 52 in der ersten Stellung (6A) befindet, liegen die Sperren 260 hinter der Verstärkungsrippe 268 im Anschlusskonus 220 mit einer leicht reibenden Passform, die wünschenswerterweise dem Benutzer (nicht gezeigt) aus der Gesundheitspflege erlaubt, den Anschlusskonus 220 mit Bezug auf den Nadelschutz 202 zu drehen. Erst wenn sich der Nadelschaft 56 wirklich proximal hinter dem Durchgang 258 befindet, zum Beispiel wenn die Spitze 58 durch den Nadelschutz 202 in der zweiten Position der Nadel 52 geschützt ist, wie in 6C gezeigt, wird eines oder werden beide der Elemente 250, 252 leicht gebogen. Die Folge ist, dass ein andauerndes proximales Ziehen an dem Nadelschutz 202 dazu führt, dass einer oder beide der Entenschnäbel 204, 206 sich leicht biegen, genug, dass die Sperren 260 die ringförmige Verstärkungsrippe 268 überwinden, und sich dann biegen oder zurück in die Nominalposition entspannen. Da der innere Oberflächenbereich 267 gemäß dem Luer-Standard konisch zuläuft, ist dessen minimaler Innendurchmesser im Allgemeinen nicht weniger als, und vorteilhafterweise größer als der maximale Außendurchmesser definiert durch die Sperren 260, so dass die Sperren im Allgemeinen nicht nachteilig an der Oberfläche 266 proximal der Verstärkungsrippe 268 kratzen, wenn die Elemente 250, 252 entfernt werden. Daher kann der Nadelschutz 202 leicht von dem Anschlusskonus 220 frei kommen, wie in 6D gezeigt, ohne ein nachteiliges Gefühl oder Kratzen zu verursachen und ohne jedwedes bestimmte, schwere oder starke Ziehen des Benutzers (nicht gezeigt). Ähnlicherweise, wenn sich der Nadelschaft 52 nicht mehr innerhalb des Durchgangs 258 befindet, können die Entenschnäbel 204, 206 leicht in den Anschlusskonus 220 bewegt werden, indem sie in den Anschlusskonus 220 gedrückt werden (oder indem der Konus 220 über die Entenschnäbel 204, 206 gedrückt wird), so dass die Sperren 260 auf die Verstärkungsrippe wirken und damit die kooperierenden Elemente 250, 252 veranlassen, sich leicht zu biegen, bis die Sperren 260 distal jenseits der Verstärkungsrippe 258 liegen. Zu diesem Zeitpunkt biegen sie sich zurück, um den Anschlusskonus 220 leicht zu halten. Der Nadelschaft 52 kann dann aufgenommen werden, um einem nach Innen biegen der Elemente 259, 252 zu widerstehen, was die Haltekraft stark verstärkt. Alternativ könnten die Entenschnäbel 204, 206 in den Konus 220 gezwungen werden, wenn der Schaft 52 an Ort und Stelle ist. Die Abschrägungen 263 können beim Aufnehmen der Entenschnäbel 204, 206 in den Anschlusskonus 220 helfen.
  • Die Verwendung der Verstärkungsrippe 268 überwindet die Nachteile, die mit den früheren Entenschnabelfreigabemechanismen verbunden waren. In diesem Zusammenhang kann die Verstärkungsrippe leichter hergestellt werden und es werden keine Sperren benötigt, die diametral so groß sind, dass sie während des Entfernens an der Innenoberfläche des Anschlusskonus zerren oder kratzen.
  • Die Größe des Durchgangs 258 kann eng am Durchmesser des Nadelschaftes 56 dimensioniert sein, so, dass der Durchgang 258 großteils durch die Gegenwart des Nadelschaftes 56 aufgebraucht wird. Daher ist die Kompression oder ein anderes nach innen Biegen der kooperierenden Elemente 250, 252 begrenzt, wobei die Freigabe der kooperierenden Elemente 250, 252 aus dem Anschlusskonus 220 eingeschränkt wird. Die Toleranz der Lücke zwischen dem relativen Innendurchmesser des Durchgangs 258 der kooperierenden Elemente 250, 252 und des Außendurchmessers des Nadelschaftes 56 kann so ausgewählt werden, dass die Wahrscheinlichkeit der Entfernung der Entenschnäbel 204, 206 von dem Anschlusskonus 220 verringert wird, wenn die Nadel 52 zugegen ist.
  • Diese Toleranzen können für verschiedene Gauge-Nadeln variieren, wenngleich ein Spielraum von .0065'' und .0135'' (0,1651 und 0,3429 mm) vorteilhaft ist.
  • Wie gezeigt, definieren die Elemente 250, 252 einen geteilten Zylinder. Obwohl sie vorteilhafterweise im Querschnitt halbmondförmig sein könnten, ist der Querschnitt jedes Elements 250, 252 bogenförmig und weist einen inneren abhängigen Grat 280 in Längsrichtung auf (4A) um, in der Tat, die Innendurchmessergröße des Durchgangs 258 zu definieren. In diesem Zusammenhang kann die radiale Tiefe jedes Grats 280 auf der Basis des Außendurchmessers (Gauge) der Nadel 52 ausgewählt werden, wobei die radiale Tiefe des Grates 280 spiegelbildlich mit dem Außendurchmesser (Gauge) der Nadel 52 zusammenhängt, so, dass die radiale Tiefe bei Nadeln mit geringem Außendurchmesser (Gauge) größer ist und umgekehrt. Die Grate 280 können bei Nadeln 52 mit großem Außendurchmesser (Gauge) ganz entfernt werden. Die bogenförmige Form und die selektive Tiefe der Grate 280 zur Definierung des Innendurchmessers des Durchgangs 258 führt zu einem im Allgemeinen konsistenten Kraftniveau zwischen den Entenschnäbeln 204, 206 und dem Anschlusskonus 220 über die Bandbreite an Nadel-Gauges, so, dass der Arzt (nicht gezeigt) im Wesentlichen bei der gesamten Bandbreite an Gauges das gleiche Empfinden hinsichtlich des Gefühl und Berührung mit den Vorrichtungen hat. Kooperierende Elemente 250, 252 können obere und untere Segmente eines geteilten Zylinders sein, oder sie können entsprechende große und kleine Aspekte und/oder Wand-zu-Wand-Segmente eines geteilten Zylinders definieren. Überdies ist dem Fachmann einsichtig, dass, obwohl beide Elemente so beschrieben wurden, dass sie sich biegen können und Sperren an ihren distalen Enden haben, nur eines der Elemente genug nachgiebig ist um leicht biegen zu können, nur ein Element eine Sperre umfassen kann, und/oder die Sperren von dem/den distalen Ende(n) entfernt sein kann. Zudem kann der Grat 268 eine oder mehrere Lücken (nicht gezeigt) aufweisen, obwohl er als im Allgemeinen durchgängig dargestellt ist. Vorteilhafterweise wäre jedwede solcher Lücke(n), wenn zur Verfügung gestellt, jeweils kleiner als die Umfangsweite der Sperre 260.
  • Die Nadelschutzentenschnäbel 204, 206 und die Anschlusskonus-Verstärkungsrippe 268 kooperieren, um einen Entenschnabelfreigabemechanismus zu definieren, der, wie hierein gezeigt, mit einem aktiven Element kombiniert werden kann, um die Nadelspitze 58 in der Form einer Klammer mit kippender Platte zu schützen. Der Entenschnabelfreigabemechanismus ist jedoch in der Verwendung hinsichtlich solcher aktiven Elemente nicht beschränkt, sondern kann auch für andere Klammerausführungen verwendet werden und selbst für Nadelschutz, der nicht auf einer Klammer basiert, wie denjenigen, die Gehäuse umfassen, welche als Nadelschutz dienen. Als Beispiel kann der Nadelschutz das Nadelschutzgehäuse des PROTECTIV Safety I. V. Katheters sein, der von Medex, Inc., dem Rechtsnachfolger hiervon, vertrieben wird, und/oder diejenigen, die in den US-Patenten Nr. 4,762,516 und 4,747,831 gezeigt werden, oder das aktive Element kann eine andere Struktur zum Greifen und/oder Blockieren der Nadel umfassen, wie in oder bei den US-Patenten Nr. 4,978,344 ; 5,215,528 ; 5,322,517 ; 5,328,482 ; und 5,558,651 ; dem Europäischen Patent Nr. 0 352 928 B2 ; und den US-Patentanmeldungen Nr. 10/905,047 und 10/906,171 gezeigt. Im Folgenden werden nun andere Merkmale, welche die Nadelschutzvorrichtungen, die auf Klammern mit kippender Platte basieren, nicht einschränken sollen, beschrieben:
    Unter Bezugnahme auf 7A bis 7C, in einem Aspekt, umfassen der Nadelanschluss 208 und das Gehäuse 230 kooperierende Strukturen 300, 302 die sie gegen die relative Drehung in der ersten Position der Nadel 52 halten, um die Stabilität zu verbessern, wenn ein Nadelstich begonnen wird. Insbesondere umfasst das Gehäuse 230 an dessen proximaler Stirnseite 304 eine vorstehende Nase 300 mit einer nicht kreisförmigen Außenkante 306. Eine Ausnehmung oder Vertiefung 302, ebenfalls mit einer nicht kreisförmigen Außenkante 308, ist an der distalen Stirnseite 310 des Nadelanschluss 208 angeordnet. Die Folge ist, dass die Stirnseiten 304 und 310 der Nase 300 gegenüberstehen, in die Ausnehmung 302 eingreifen, um die Komponenten gegen die Drehung zu halten, wenn der Nadelträger 208 neben dem Gehäuse 230 in der ersten Stellung der Nadel 52 liegt, wie in 7C gezeigt. Wird die Nadel 52 aus der ersten Stellung herausbewegt, klinken die Nase 300 und die Ausnehmung 302 aus und erlauben daher eine relative Drehung des Anschluss 208 und des Nadelschutzes 202. Die Außenkanten 306, 308 der Nase 300 und der Ausnehmung 302 haben eine komplementäre Form und definieren vorteilhafterweise nicht-kreisförmige Peripherien, wie zum Beispiel ein Quadrat, Oval oder Rechteck. Es ist jedoch einleuchtend, dass auch andere komplementäre Formen verwendet werden können, um die relative Drehung zwischen dem Gehäuse 230 und dem Nadelanschluss 208 zu verhindern. Des Weiteren kann die Außenkante 308 der Ausnehmung 302 eine oder mehrere Einkerbungen wie bei 312 umfassen. Die Nadel 52 ist an dem Anschluss 208 gesichert wie zum Beispiel durch Haftmittel 313 in einer Haftmittelbohrung 314, die zu der Nadel 52 konzentrisch ist.
  • Unter Bezugnahme auf 8 und 9, weist der Nadelanschluss 208 in einem anderen Aspekt vorteilhafterweise assoziiert mit ihm eine geteilte Deckplatte 320 auf. Die geteilte Deckplatte 320 weist gegenüberliegende bogenförmige Stützen 322, 324 auf, die sich von dem distalen Ende des Anschlusses 208 erstrecken. Die Stützen 322, 324 sind von der Größe derart und derart positioniert, dass sie die gegenüberliegenden Abschnitte 326, 328 des Nadelschutzes 202 (und daher gegenüberliegende bogenförmige Abschnitte des Kanisters 94 des Nadelschutzgehäuses 230 und gegenüberliegender Abschnitte der Klammer 12) in der ersten Stellung der Nadel 52, wie in den 3A und 9 gezeigt, überlagern und möglicherweise mit ihnen übereinstimmen, und davon in der zweiten Stellung der Nadel 52 beabstandet sind, wie in 3C gezeigt. Vorteilhafterweise sind die Stützen 322, 324 so positioniert, dass in der ersten Stellung der Nadelkanüle 52 ein Abschnitt des Nadelschutzes 220, wie zum Beispiel Finger-Tab 203, dazwischen freiliegt, wie in 3A gezeigt. In der ersten Position der Nadelkanüle 52, gezeigt in 9, liegt die geteilte Deckplatte 320 über einem Teil des Nadelschutzes 202, so, dass ein Kanisterabschnitt 94 des Gehäuses 230 und/oder die Klammer 12 den Finger-Tab 203 frei lassen. Die Stützen 322, 324 der geteilten Deckplatte 320 können von der Größe derart sein und so positioniert sein, dass sie kraftschlüssig in das Gehäuse 230 eingreifen. Vor der Benützung bedeckt eine schützende Abschirmung 370 wenigstens den Katheterschlauch 226 und möglicherweise den Anschlusskonus 220, die Nadelspitze 58 und einen Teil oder die Gesamtheit der geteilten Deckplatte 320. Die geteilte Deckplatte 320 ist vorteilhafterweise zwischen dem proximalen Mundabschnitt 372 der Abschirmung 370 und dem Nadelschutz 202 angeordnet. Als Folge wird diese Kraft auf die geteilte Deckplatte 320 übertragen, anstatt direkt auf den Nadelschutz 202, um die Wahrscheinlichkeit einer unbeabsichtigten Aktivierung des Nadelschutzes 202 oder des Herausziehens des Nadelschutzes 202 aus dem Anschlusskonus 220, zu verringern, bevor die Vorrichtung zur Verwendung bereit ist, wenn ein Endverbraucher (nicht gezeigt) den Abschirmungsabschnitt 372 ergreift. Der Mundabschnitt 372 kann eine Lücke (nicht gezeigt) aufweisen, durch die der Finger-Tab 203 freiliegt. Bei der Verwendung kann die Nadel 52 jedoch leicht entfernt werden, wie zum Beispiel durch Drücken auf den Finger-Tab 203, der durch die geteilte Abschirmung 320 freiliegt.
  • Bei der Verwendung einer Katheteranordnung 200 wird die Abschirmung 370 entfernt und die Nadelspitze 58 wird in einen Patienten (nicht gezeigt) eingeführt, um einen Katheterschlauch 226 wie beschrieben anzuordnen, umfassend, wenn gewünscht, durch Drehung eines Anschlusskonus 220 relativ zum Nadelschutz 202, aber vorteilhafterweise ohne relative Drehung zwischen dem Anschlusskonus 208 und dem Nadelschutz 202. Sobald wie gewünscht positioniert wurde, werden der Nadelanschluss 208 und die Nadel 52 proximal bewegt, wie zum Beispiel bei der Verwendung eines Finger-Tab 203 (freigelegt durch die geteilte Abschirmung 320), was einleuchtend ist, um den Schaft 56 aus dem Katheterschlauch 226 und dem Anschlusskonus 220 zu ziehen und in eine zweite Stellung mit der Spitze 58 geschützt durch den Nadelschutz 202 zu bringen. Der Nadelschutz 202 wird auf ähnliche Weise aus dem Anschlusskonus 220 entfernt, wobei der Anschluss 220 einsatzbereit bleibt. Vorteilhafterweise sind die Zugkräfte, die auf den Nadelschaft 56 aufgrund der Klammer 12 wirken, so gering wie möglich. Überdies sind die Zugkräfte vorteilhafterweise geringer als die Kräfte, die benötigt werden, um die Entenschnäbel 204, 206 von dem Anschlusskonus 202 zu trennen, unabhängig davon, ob der Schaft 56 sich in dem Durchgang 258 befindet oder nicht. Noch vorteilhafterweise ist die Kraft, die benötigt wird, um die Entenschnäbel 204, 206 von dem Anschlusskonus 220 mit dem Schaft 56 im Durchgang 258 zu trennen (bezeichnet als "Kathetertrennungskraft"), größer als, und am meisten vorteilhafterweise, wenigstens doppelt so groß, wie die Kraft, die nötig ist, um sie freizugeben, wenn der Durchgang 258 nicht vom Nadelschaft 56 blockiert ist, wie in der zweiten Stellung der Nadel 52 (bezeichnet als "Katheterfreisetzungskraft"). Die Katheterfreisetzungskraft kann durch die "freie Entenschnabellänge" bestimmt werden, welche die Länge der kooperierenden Elemente 250, 252 vom Nasenabschnitt 236 (oder jedwedem durchgehenden Abschnitt wie bei 380) ist. Diese Länge beeinflusst die Steifigkeit der kooperierenden Elemente 250, 252, welche wiederum die Katheterfreisetzungskraft beeinflusst. Je länger zum Beispiel die freie Entenschnabellänge eines kooperierenden Elementes 250 oder 252 ist, desto geringer wird die Steifigkeit, was zu einem flexibleren Element führt. Zudem stellt die Verwendung einer bogenförmigen Form bei den Elementen 250, 252, und 260 und den Graten 280 über einen breiten Gauge-Bereich der Nadel 52 ein im Allgemeinen gleichmäßiges Niveau an Katheterfreisetzungskraft (und/oder Kathetertrennungskraft) zur Verfügung. Diese Gleichmäßigkeit wird auch durch die Abwesenheit eines Kratzens zwischen den Sperren 260 und der Oberfläche 267 des Anschlusskonus verbessert. Wie daher zu sehen ist, stellt die Katheteranordnung 200 eine passive Freigabe des Nadelschutzes 202 aus dem Anschlusskonus 220 zur Verfügung. Die normale Aktivität des sich zurückziehenden Nadelanschluss 208 von dem Anschlusskonus 220 aktiviert den Nadelschutz 202 ohne jedwede zusätzliche Handlung durch den Arbeiter in der Gesundheitspflege (nicht gezeigt). Auf ähnliche Weise gibt das weitere Zurückziehen des Nadelanschluss 208, den Nadelschutz 202 nach der Aktivierung leicht, ohne weitere Manipulation durch den Arbeiter in der Gesundheitspflege, von dem Anschlusskonus 220 frei.
  • Auf Grund des oben genannten, einzeln betrachtet und in verschiedenen Kombinationen, sind daher Nadelschutzvorrichtungen mit kippender Platte zur Verfügung gestellt, die im Vergleich zu den vorherigen Ausführungen mit kippender Platte Verbesserungen und Erweiterungen aufweisen. Auf Grund des oben genannten, einzeln und in verschiedenen Kombinationen, sind daher ferner Verbesserungen der Nadelschutzvorrichtungen zur Verfügung gestellt, die nicht nur bei Klammern mit kippbarer Platte, sondern auch bei anderen Nadelschutzausführungen verwendet werden können.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung durch die Beschreibung von Ausführungsformen der Erfindung beschrieben wurde, und obwohl die Ausführungsformen sehr detailliert beschreiben wurden, war es nicht die Absicht, den Umfang der beigefügten Ansprüche aufgrund der Details in irgendeiner Art und Weise einzuengen oder einzuschränken. Weitere Vorteile und Modifikationen sind dem Fachmann eingängig. Obwohl die Figuren und die vorliegende Beschreibung die Klammer 12 mit einer ersten Wand 16 zeigen, die aufgrund der Retraktion der Nadel 52 proximal kippt, sieht der Fachmann zum Beispiel, dass die Klammer 12 auch derart gestaltet werden könnte, dass die Wand 16 distal kippt. Ferner könnte die zweite Wand 20 der Klammer 12 eine Öffnung (nicht gezeigt) für einen Führungsdraht, aber ohne Freiraum für die Nadel 52 in der zweiten bemessenen Größe Stellung der Klammer 12 umfassen. Des Weiteren könnte der sich Taster 38 der zweiten Wand 20 mit der Zwischenwand 22 der Klammer 12 vereinigen, so dass der Taster die zweite Wand definiert. Weiterhin könnte sich das Federglied 14 vorbei an den Außenkanten 29, 30 der Zwischenwand 22 erstrecken, anstatt vorbei an den Innenkanten 27, 28 der Zwischenwand 22. Zudem könnten die Klammer 12 und das Federglied 14 direkt in einen Anschlusskonus mit einer tragenden Oberfläche im Anschlusskonus eingebaut sein, wenn die Klammer 12 und das Federglied 14 klein genug sind.

Claims (9)

  1. Sicherheitskathetervorrichtung umfassend einen Anschlusskonus (220) und einen Katheterschlauch (226), der sich daraus erstreckt, eine Nadel (52) mit einem Nadelschaft (56), der in einer scharfen Spitze (58) endet, einen Vorsprung (72), eine Klammer (12) mit einer ersten Wand (16), die so geschaffen ist, dass sie den Nadelschaft (56) in einer ersten Stellung der Klammer (12) gleitend aufnimmt und den Nadelschaft (56) in einer zweiten Stellung der Klammer (12) greift, eine Strebe (24, 26), und einen Sporn (34), der aus der ersten Wand (16) hervorragt, wobei der Sporn (34) in der ersten Stellung der Klammer (12) an dem Vorsprung (72) ansteht, ein Gehäuse (60, 220, 230), das so geschaffen ist, dass es die Nadel (52) gleitend aufnimmt, wobei sich die Klammer (12) und der Vorsprung (72) in dem Gehäuse befinden, wobei die Nadel (52) über eine erste Position verfügt, in der sie gleitend durch die erste Wand der Klammer (16) aufgenommen wurde, in tragendem Verhältnis zum zweiten Teil (20) der Klammer (12), und sich durch den Katheterschlauch (226) erstreckt, wobei die scharfe Spitze (58) in der ersten Stellung der Klammer (12) frei liegt, wobei die Nadel (52) über eine zweite Position verfügt, in der die Nadelspitze (58) aus dem Katheterschlauch (226) über den zweiten Teil der Klammer (20) hinaus gezogen wurde, so dass sich die Klammer (12) zur zweiten Stellung bewegt und den Nadelschaft (56) greift; dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Teil der Klammer (12) eine zweite Wand (20) ist, bei der ein Teil so geschaffen ist, dass er sich in der ersten Stellung gegen den Schaft (56) erstreckt und so geschaffen ist, dass er sich der Spitze (58) der Nadel (52) in der zweiten Stellung entgegenstellt, wobei die Strebe (24, 26) die erste und die zweite Wand (16, 20) verbindet; dass die erste Wand (16) und der Sporn (34) an gegenüberliegenden Seiten der Strebe (24, 26) angeordnet sind; dass sich der Sporn (34) um den Vorsprung (72) dreht, wenn sich die Klammer (12) von der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung bewegt; dass die Vorrichtung ein Federglied (14) enthält, das die Klammer (12) in Richtung der zweiten Stellung neigt, wobei sich das Federglied (14) auch in dem Gehäuse befindet, und dass in der zweiten Position der Nadel (52) die Spitze (58) durch die zweite Wand der Klammer (20) blockiert ist.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Gehäuse durch den Anschlusskonus (220) gebildet wird.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Gehäuse (230) abnehmbar an den Anschlusskonus (220) angekoppelt ist.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 3, das des Weiteren einen Entenschnabel (204, 206) umfasst, der sich aus dem Gehäuse (230) erstreckt, um das Gehäuse (230) abnehmbar an dem Anschlusskonus (220) anzukoppeln.
  5. Nadelschutzvorrichtung umfassend ein Gehäuse (60, 230), einen Vorsprung (72) innerhalb des Gehäuses (60, 230), eine Klammer (12), die in dem Gehäuse (60, 230) positioniert ist und über eine erste Wand (16) mit einer Öffnung (18) verfügt, die so geschaffen ist, dass sie einen Nadelschaft (56) in einer ersten Stellung der Klammer (12) gleitend aufnimmt und den Nadelschaft (56) in einer zweiten Stellung der Klammer (12) greift, eine Strebe (24, 26) und einen Sporn (34), der aus der ersten Wand (16) hervorragt, wobei der Sporn (34) in der ersten Stellung der Klammer (12) an den Vorsprung (72) ansteht; dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (12) über eine zweite Wand (20) verfügt, bei der ein Teil so geschaffen ist, dass er sich in der ersten Stellung gegen den Schaft (56) erstreckt und so geschaffen ist, dass es sich einer Spitze (58) der Nadel (52) in der zweiten Stellung entgegenstellt, wobei die Strebe (24, 26) die erste und zweite Wand (16, 20) verbindet; dass die erste Wand (16) und der Sporn (34) an gegenüberliegenden Seiten der Strebe (24, 26) angeordnet sind; dass sich der Sporn (34) um den Vorsprung (72) dreht, wenn sich die Klammer (12) von der ersten Stellung in Richtung der zweiten Stellung bewegt und dass die Vorrichtung des weiteren ein Federglied (14) innerhalb des Gehäuses (60, 230) umfasst, das die Klammer (12) in Richtung der zweiten Stellung neigt.
  6. Vorrichtung gemäß Anspruch 5, das des weiteren eine Nadelnabe (208) umfasst aus der eine Nadel (52) hervorragt, wobei die Nadel (52) über einen Nadelschaft (56) verfügt, der in einer scharfen Spitze (58) endet, wobei die Nadel (52) über eine erste Position verfügt, in der sie gleitend durch eine Öffnung (18) der ersten Klammerwand (16) aufgenommen wurde, in tragendem Verhältnis zu dem zweiten Wandteil der Klammer, wobei die Spitze (58) in der ersten Stellung der Klammer (12) aus dem Gehäuse (60, 230) hervorragt, wobei die Nadel (52) über eine zweite Position verfügt, in der die Nadelspitze (58) über die zweite Klammerwand (20) hinweg in das Gehäuse (60, 230) gezogen wurde, so dass sich die Klammer (12) in Richtung der zweiten Stellung bewegt und den Nadelschaft (56) greift, so dass die Spitze (58) von der zweiten Klammerwand (20) blockiert ist.
  7. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Vorsprung (72) ein integraler Teil des Gehäuses (60, 230) ist.
  8. Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Federglied (14) eine Blattfeder ist.
  9. Eine Nadelschutzklammer (12), umfassend eine erste Wand (16), die über einen Nadeldurchgang verfingt, eine Strebe (24, 26) und einen Sporn (34), der aus der ersten Wand (16) hervorragt, wobei die erste Wand (16), die Strebe (24, 26) und der Sporn (34) ein integrales Stück sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (12) eine im Allgemeinen parallele zweite Wand (20) umfasst, die einen Abstand zur ersten Wand (16) aufweist und dieser gegenübersteht, wobei die Strebe (24, 26) die erste und die zweite Wand (16, 20) miteinander verbindet und die zweite Wand (20) Teil des integralen Stücks bildet, und sie sich dadurch auszeichnet, dass die erste Wand (16) und der Sporn (34) an gegenüberliegenden Seiten der Strebe (24, 26) angeordnet sind.
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