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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Betätigungskappe oder
Abdeckkappe nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und insbesondere
eine Betätigungskappe oder
Abdeckkappe für
eine Reinigungsvorrichtung.
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2. Verwandte Technik
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In
Folge hoher Decken, in den Räumen
aufgestellter Möbel
und zahlreicher anderer baulicher Eigenheiten ist das Reinigen von
Häusern,
Bürogebäuden, Appartments
und anderen Örtlichkeiten
oft eine echte Herausforderung. Die Abmessungen von Möbelstücken begrenzen
oft die Möglichkeit,
den Raum unter ihnen zu säubern;
die Ecken von Decken liegen außer
Reichweite und mit dem Vorbeugen oder Kriechen auf dem Fußboden überlastet
man u. U. den Rücken.
Wie schwer die Menschen meistens auch dieses Reinigen finden, möchten sie
doch ihren Wohn- und Arbeitsbereich von Staub, Spinnengeweben, Schmutz
u. dergl. Unannehmlichkeiten befreien, die ihre Umwelt beeinträchtigen.
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Neben
den Komplikationen durch die Eigenheiten eines Raumbereichs werden
diejenigen, die eine Reinigung durchführen, von diversen Chemikalien
belastet, die selbst in weit verbreiteten Haushalt-Reinigern enthalten
sind. Viele Reinigungsmittel – ob
im Einzelhandelsladen gekauft oder für den gewerblichen Einsatz
gedacht – können Haut-
oder Augenreizungen hervor rufen oder toxisch wirken. Da auch einige
Sprühkanister
für Reinigungsmittel
vom Benutzer mit dem Finger betätigt
werden müssen, steigt
die Gefahr, dass die Haut oder die Augen des Benutzers mit potenziell
gefährlichen
Chemikalien in Berührung
geraten. Die Reinigungstätigkeiten
sollten so durchgeführt
werden, dass jeder Kontakt mit Reinigungsmitteln geringstmöglich bleibt.
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Um
insbesondere die Sicherheit insbesondere von Kleinkindern zu gewährleisten,
müssen
Reinigungsflüssigkeiten
in ihren Behältern
so aufbewahrt sein, dass ein versehentliches Ausgeben verhindert ist.
Hebt bspw. ein Kind einen Sprühkanister
auf, muss bereits die Kappe auf dem Kanister die Wahrscheinlichkeit
minimieren, dass das Kind mit den Chemikalieninhalt in Berührung gerät, aber
dem bestimmungsgemäßen Benutzer
ermöglichen,
zum Reinigen die Chemikalien verhältnismäßig problemlos anzuwenden.
Es besteht also Bedarf an einer sicher und einfach anzuwendenden
Reinigungsvorrichtung, mit der sich schwer zu erreichende Bereiche
reinigen lassen (einschl. des gerichteten Auftragens verschiedener
Reinigungsflüssigkeiten
hierzu), die aber die Wahrscheinlichkeit eines Schadens an denen
minimiert, die sie unbeabsichtigt in Betrieb setzen.
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Es
ist vielfach versucht worden, Reinigungstätigkeiten zu vereinfachen.
Bspw. offenbaren die
US-PS 3
794 217 (Munchel) eine erhöht angeordnete Sprühvorrichtung
und die
US-PS 3 679 319 (Munchel u.
a.) einen Reinigungszusatz für
sie. Die US-PSn 4 886 191 und 4 789 084 (beide Yoshitomi) offenbaren jeweils
ein Gerät
zum Unterstützen
der Sprühtätigkeit in
einer erhöhten
Position. Schließlich
offenbart die
US-PS 5 779155 (Schennum
u. a.) einen Mopp mit einem handbetätigten und entkoppelten Ausgabesystem
zur Ausgabe eines vorbestimmten Flüssigkeitsvolumens auf eine
Arbeitsfläche.
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Keine
der oben diskutierten Anordungen stellt aber eine den Bedarf umfassend
erfüllende,
sicher und leicht anzuwendende Reinigungsvorrichtung bereit, mit der
sich schwer zu erreichende Bereiche erreichen lassen und die ein
gerichtetes und gezieltes Auftragen verschiedener Reinigungsflüssigkeiten
ermöglicht,
um die Reinigungstätigkeit
zu unterstützen.
Darüber
hinaus minimiert keine dieser Anordnungen die Gefahr eines Schadens
für diejenigen,
die sie unbeabsichtigt aktivieren – bspw. durch Merkmale, die
ein unwissentliches oder versehentliches Austreten von Reinigungsflüssigkeit
verhindern sollen.
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Es
sind mehrere Konstruktionen von Betätigungskappen bekannt. Bspw.
zeigt die US-A-3 967 763 eine Betätigungskappe für eine Aerosol-Ausgabedose
mit einem Betätigungselement,
das aus einem Hebel besteht, der auf dem Ventilbecherrand der Aerosoldose
gelagert schwenkt. Der Hebel hat eine Aufnahme, die auf den Ventilschaft
aufgesetzt wird und mit einer Düse
in der Oberseite des Hebels in Strömungsverbindung steht. Dem
Ventilbecherrand diametral gegenüber
liegt ein Druckkissen, mit dem der Hebel von Hand herab drückbar ist.
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Die
US-A-6 027 042 zeigt eine Betätigungskappe
für eine
Sprühdose
mit einer Betätigungsmechanik,
die eine zweite Düse
aufweist, die sich axial mit einer Primärdüse in einem Betätigungshebel
ausrichten lässt.
Der Zweck ist, das Wurfbild des austretenden Sprühnebels zu verändern. Die
Mechanik ist Teil einer Betätigungskappe
mit einem auf den Ventilbecherrand einer Aerosoldose aufsetzbaren
Fußteil. Vom
Fußteil
weg ragt eine zylindrische Wand empor, deren einer Teil als Scharnier
für einen
Betätigungshebel
wirkt, der die Primärdüse trägt. Dem
Scharnier gegenüber
liegt eine Druckfläche,
mit der der Hebel von Hand betätigbar
ist.
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Die
US-A-3 260 416 offenbart eine Betätigungskappe für eine Sprühdose mit
einer zylindrischen Wand, die im Ringraum zwischen der Glocke der
Dose und der Aufwölbung
sitzt. Die Kappe hat einen Hebel, der in eine Ausnehmung in der
obersten Abschlussfläche
der Kappe eingelassenen ist, die allgemein als Einwölbung der
Kappe über
die gesamte Fläche
ausgebildet ist. Der Hebel ist mit einem Ende an der Wand der Ausnehmung
scharnierartig angeschlagen und weist am gegenüberliegenden Ende eine Fingerdruckfläche auf,
wobei das Ende in einem Ausschnitt in der Umfangswand der Kappe
liegt, um den Zugang zur Fingerdruckfläche zu erleichtern. Die Fingerdruckfläche ist
zur Betätigung
von Hand ausgebildet.
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Die
US-A-4 277 004 zeigt eine Totalausgabekappe für eine Sprühdose. Es sind zwei grundsätzliche
Ausführungsformen
beschrieben, von denen eine mit einer zylindrischen Außenwand
auf die Glocke der Dose aufsetzbar ist. Eine obere Abschlusswandung
der Kappe hat eine mittige Fläche,
die nur über
elastische Federstreifen mit der Außenwand verbunden ist. Die
mittige Fläche
enthält
auf der Unterseite eine Schaftaufnahme, in die der Ventilschaft einsetzbar
ist und die mit einer Auslassdüse
mittig in der oberen Abschlussfläche
in Strömungsverbindung steht.
Beiderseits der Düse
ist ein Paar Fingerdruckflächen
vorgesehen, mit denen die mittige Fläche herab drückbar ist,
um das Ventil zu betätigen.
Die mittige Fläche
hat auf der Unterseite eine zylindrische Wandung, die sich abwärts zum
Ventilbecherrand der Dose erstreckt. Ein ringförmig umlaufender Vorsprung
am unteren Rand der Wand ist beim Drücken auf die mittige Fläche in einer
Presspassung auf den Dosenrand aufsetzbar, um die Wand am Ventilbecherrand
festzulegen. Dadurch wird das Ventil offen gehalten, so dass die
Dose sich vollständig
entleeren kann.
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In
der anderen Ausführungsform
passt eine Kappe nur auf den Ventilbecherring; sie weist in ihrer oberen
Abschlussfläche
einen Hebelarm auf, der an einem Ende mit einem Federelement scharnierartig angeschlagen
ist und am anderen Ende eine mit dem Finger betätigbare Druckfläche aufweist.
Auf der Unterseite des Hebelarms befindet sich ein Paar paralleler
Wandelemente, die sich bei herab gedrücktem Hebelarm an den Ventilbecherrand
anlegen.
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US-A-3
269 614 offenbart eine Betätigungskappe
für eine
Sprühdose,
die eine umlaufende Wand und in einer Vertiefung in der Kappenoberfläche einen
Betätigungshebel
aufweist. Der Betätigungshebel
hat auf der Unterseite eine Aufnahme für einen Ventilschaft und ist
auf einer Seite scharnierartig an die Wand der Vertiefung angeschlagen.
Am anderen Ende des Hebels befindet sich eine Fingerdruckfläche, die
allgemein mit dem Boden der Vertiefung fluchtet, der schräg abwärts zur
Umfangswand verläuft.
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Die
US-A-3 397 822 (entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1) zeigt
eine Betätigungskappe
mit einer Umfangswand und einem Hebelarm in der Oberseite der Kappe.
Der Hebelarm ist an einem Ende scharnierartig an der Kappe angeschlagen
und weist auf der Unterseite eine Aufnahme für den Ventilschaft auf. Diese
Aufnahme führt
zu einer Düse
in der Außenfläche des
Hebelarms. Das andere Ende des Hebelarms weist ein Druckkissen auf.
Das Druckkissen fluchtet mit einem Paar quer verlaufender Vertiefungen
in der Oberfläche
der Betätigungskappe,
die es ermöglichen,
den Finger über
das Druckkissen, aber nicht auch über die Düse zu legen. Diese Anordnung
verhindert ein versehentliches Austreten des Doseninhalts auf den
Finger des Benutzers.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung erfüllt
den genannten Bedarf auf dem angegebenen Gebiet mit einer Betätigungskappe
nach dem beigefügten
Anspruch 1.
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Nach
einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der frei auskragende Hebelarm scharniermäßig an die
Umfangswand angesetzt. Die Düse
kann zur Ausgabe eines fächerförmigen Sprühnebels
ausgeführt
sein.
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Nach
einem anderen Aspekt der ersten Ausführungsform weist die Diese
eine rechteckige Öffnung
auf, deren Längsaudehnung
entlang der des Hebelarms verläuft,
so dass ein fächerförmiger Sprühnebel entsteht,
der quer zur Längsausdehnung des
Hebelarms breiter ist.
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Nach
einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist eine Betätigungskappe zur Verwendung
mit einem Sprühkanister
eine allgemein zylindrische Umfangswand, einen scharnierartig mit
der Wand verbundenen und frei auskragenden Hebelarm, eine Einrichtung
zum Erzeugen eines fächerförmigen Sprühnebels
sowie eine Einrichtung zum Festlegen der Betätigungskappe am Sprühkanister
auf.
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Nach
einer dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist eine Betätigungskappe eine im wesentlichen
ebene obere Abschlussfläche, eine
von der oberen Abschlussfläche
her sich erstreckende Umfangswand, die an einen Sprühkanister ansetzbar
ist, einen auskragenden Hebelarm, der scharniermäßig an die Umfangswand angesetzt
ist und sich über
die Oberseite der Betätigungskappe
erstreckt zu einem freien Ende in einer Ausnehmung in der Oberseite
der Betätigungskappe
ausläuft,
und im auskragenden Hebelarm eine Düse auf. Das freie Ende des
auskragenden Hebelarms ist bezüglich
der Ebene der oberen Abschlussfläche
bewegbar. Weiterhin weist die Düse
eine Aufnahme für
einen Ventilschaft des Sprühkanisters
auf und ist sie zur Erzeugung eines fächerförmigen Sprühnebels ausgeführt.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
als Perspektive einen Mopp mit einem erfindungsgemäß mit einem
Abzug betätigten Sprühkanister;
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2 zeigt
ein Gehäuse
für die
vorliegende Erfindung als Sprengperspektive;
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3 zeigt
eine erfindungsgemäße Betätigungskappe
in einer Draufsicht;
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4 zeigt
in einer Perspektive eine Unterseite der erfindungsgemäßen Betätigungskappe;
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5 zeigt
einen Schnitt in der Ebene 5-5 der 2 die Betätigungskappe
in das Gehäuse
eingesetzt;
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6 zeigt
einen Schnitt in de Ebene 6-6 der 3;
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7 zeigt
die Einzelheit A der 6;
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8 ist
ein Teilschnitt in der Ebene 8-8 der 3 und zeigt
die Düse;
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9 ist
ein Schnitt durch das erfindungsgemäße Gehäuse, das den Kanister haltert;
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10 ist
eine Sprengperpektive eines unteren Endes einer erfindungsgemäßen Schaftanordnung;
und
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11 ist
eine Sprengpersektive eines oberen Endes der erfindungsgemäßen Schaftanordnung und
eines Griffs.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist die Erfindung eine Betätigungskappe
zum Einsatz mit einem Sprühkanister
auf. Die Betätigungskappe hat
eine Umfangswand, die an den Sprühkanister
ansetzbar ist, einen frei auskragenden Hebelarm, der scharniermäßig an die
Umfangswand angesetzt ist, und im frei auskragenden Hebelarm eine
Düse auf. Die
Düse weist
eine Aufnahme für
einen Ventilschaft des Sprühkanisters
auf und kann einen fächerförmigen Sprühnebel abgeben.
Die Betätgungskappe lässt sich
mit einer Reinigungsvorrichtung anwenden, die einen Moppkopf, ein
schwenkbar mit dem Moppkopf verbundenes Gehäuse, das einen Kanister haltert,
eine am Gehäuse
befestigte Schaftanordnung sowie einen mit einem Abzug versehenen
Griff aufweist, der an das distale Ende der Schaftanordnung angesetzt
ist. Diese Bestandteile sind so angeordnet, dass, wenn ein Benutzer
den Abzug durchzieht, der Kanisterinhalt mit vorbestimmten Wurfbild auf
eine Fläche
wie bspw. einen Fußboden
ausgegeben wird.
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Die 1 zeigt
die Erfindung in eine Reinigungsvorrichtung eingesetzt. Ein mit
einem Abzug betätigter
Mopp 1 weist einen Moppkopf 100, ein Gehäuse 200,
eine Schaftanordnung 300 und einen Griff 400 auf.
Der Moppkopf 11 haltert ein Reinigungsmittel wie bspw.
einen Schwamm oder ein Tuch. Das Gehäuse 200 ist mit dem
Moppkopf 100 über
ein U-förmiges
Scharnier 202 verbunden, das mit einem Vorsprung und einem
Kugelgelenk auf dem Moppkopf 100 im Eingriff steht. Wie
in 2 gezeigt, weist das Gehäuse 200 eine vordere
und eine rückseitige
Fläche 204 bzw. 206 auf,
die vorzugsweise durch Schrauben (nicht gezeigt) zusammengehalten
werden. Die Flächen 204, 206 weisen
jeweils am oberen (bzw. proximalen) Ende einen Halbzylinder auf,
so dass bei aufeinander gesetzten Flächen 204, 206 eine
Führungsöffnung 217 entsteht.
Die Halbzylinder liegen jedoch nicht aufeinander und belassen in
der Führungsöffnung 217 einen
Schlitz. Ein Kragen 219 ist in das Führungsloch 217 einschiebbar
und zwei Flügel 221 des
Kragens 219 gleiten in die Schlitze hinein.
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Der
Kragen 219 ist vorzugsweise mit den Flächen 204, 206 verschraubt.
Andere Verbindungsarten sind möglich – bspw.
ein Klebstoff, Kunststoffbefestiger u. dergl. Auch lässt sich
das Gehäuse 200 mit
dem Moppkopf 100 auf vielfältige Art verbinden – bspw.
mit einem Kugelgelenk, einem ein- oder mehrachsigen Scharnier, einer
festen oder einer flexiblen Verbindung od. dergl.
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Die
Flächen 204, 206 umschließen einen Raum,
in dem eine Betätigungsstange 208 verschiebbar
ist. Die Betätigungsstange 208 ist
vorzugsweise verschiebbar auf zwei Vorsprüngen 210 gelagert;
es können
aber auch mehr oder weniger als zwei vorgesehen sein. Auch kann
in einem oder mehr der Vorsprünge
eine Führung
(nicht gezeigt) – bspw. eine
Nut – ausgebildet
sein, um die Betätigungsstange 208 bei
der Bewegung zu führen.
Das untere Ende 212 der Betätigungsstange 208 ist
J-förmig
umgebogen und weist einen abgeflachten Teil 240 auf, der
eine Scheibe 228 trägt,
während
das obere Ende 214 winklig – vorzugsweise rechtwinklig – umgebogen
ist und sich an ein schwenkbares Gestängeglied 216 anlegt.
Der abgeflachte Teil 240 der Betätigungsstange 208 wirkt
als Anschlag für
die Scheibe 228. Die Scheibe 228 kann sich also
bis zum abgeflachten Teil 240 auf der Betätigungsstange 208 verschieben. Natürlich lassen
sich auch andere Anschläge
verwenden, um die Scheibe 228 zu positionieren – bspw. ein
Sicke auf der Betätigungsstange 208 oder
eine Einschnürung
auf ihr in Verbindung mit einer Scheibe, deren Öffnung zum reduzierten Querschnitt
der Betätigungsstange 208 passt.
Das untere Ende 212 der Betätigungsstange 208 ragt
durch eine Öffnung 213 in
der vorderen Fläche 204 in
die Berührung
mit einer Betätigungskape 500 auf
einem Kanister 5 zu dieser hin, bei dem es sich vorzugsweise
um einen Sprühkanister
wie bspw. eine Aerosoldose handelt. Die Scheibe 228 wirkt
als Widerlager für
eine Feder 230, die die Betätigungsstange 208 von
der Betätigungskappe 500 weg
abwärts
vorbeaufschlagt.
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Die 3 zeigt
weiterhin die obere Abschlussfläche 502 mit
einer D-förmigen
Ausnehmung 506. Die D-förmige
Ausnehmung 506 gewährleistet, dass
die Betätigungskappe 500 im
Gehäuse
immer richtig ausgerichtet ist. Wie in 5 gezeigt,
weist das Gehäuse 200 einen
Ausrichtvorsprung 232 auf, der die Wände der D-förmigen Ausnehmung 506 aufnimmt.
Auf diese Weise ist die Ausrichtung der Betätigungskappe 500 gewährleistet.
Die D-förmige
Ausnehmung 506 und der Ausrichtvorsprung 232 können natürlich eine
Vielzahl von Formen annehmen; sie brauchen nicht wie dargestellt
ausgeführt
zu sein. Bspw. kann es sich um mehrere Pfosten und Löcher handeln.
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Wie
in 6 gezeigt, erstreckt sich der Hebelarm 508 quer über im wesentlichen
den gesamten Durchmesser der Oberseite 502; er ist an einem
gegenüber
der D-förmigen
Ausnehmung 506 liegenden Schwenkpunkt 520 an die
zylindrische Wand 504 angesetzt. Der schwenkbare Hebelarm 508 ist
von der oberen Abschlussfläche 502 und
der D-förmigen Ausnehmung 506 getrennt.
Wie in den 3 und 4 gezeigt,
endet der Hebelarm 508 in der D-förmigen Aus nehmung 506;
es ist mit einem Boden 507 derselben nicht verbunden. Der
schwenkbare Hebelarm 506 lässt sich frei aus der Ebene
des Bodens 507 der D-förmigen Ausnehmung
hinaus bewegen. Der Hebelarm 508 ist am Schwenkpunkt 520 in
der Dicke verringert, wie in 6 gezeigt,
um die Kraft zu senken, die erforderlich ist, um den Hebelarm 508 um den
Punkt 520 zu schwenken.
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Der
Hebelarm 508 liegt unter der oberen Abschlussfläche 502,
um die Gefahr zu verringern, dass er unwissentlich oder versehentlich
bewegt wird. Weiterhin hat der Hebelarm 508 zur Versteifung
vorzugsweise auf der Unterseite die Rippen 560; vergl. 4.
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Wie
die 4 zeigt, befindet sich am unteren Rand der Innenfläche der
zylindrischen Wand 504 eine Vielzahl von Rippen 516.
Diese Rippen 56 übergreifen
einen Rand auf dem Kanister 5 und halten so die Betätigungskappe 500 sicher
am Kanister 5 fest. Natürlich
lassen sich alternative Mittel zum Fixieren der Betätigungskappe 500 auf
dem Kanister 5 anwenden – bspw. eine Verklebung; auch
kann die Betätigungskappe 500 einteilig
mit dem Kanister 5 ausgebildet sein.
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Betrachtet
man die Betätigungskappe,
wie sie in der 3 dargestellt ist, wird ein
Vorteil derselben klar: sie lässt
sich nur schwer von Kindern betätigen.
Selbst wenn ein Kind den Kanister 5 aus dem Gehäuse 200 herausnehmen
kann, würde
es Schwierigkeiten haben, in dem Versuch, den Kanister 5 zur
Abgabe seines Inhalts zu veranlassen, auf den Hebelarm 500 zu
drücken,
da dieser keinen einfach zugänglichen
Griff oder Knopf aufweist, mit dem der Kanister 5 betätigbar wäre.
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Wie
die 7 (Einzelheit A der 6) und 8 (ein
Teilschnitt in der Ebene 8-8 der 3) zeigen,
kann die Düse 503 der
Betätigungskappe 500 einen
fächerförmigen Sprühnebel unter
einem vorbestimmten Winkel zur Oberseite 502 ab geben. Dieser Winkel
kann zwischen 40° und
90° und
besser zwischen 70° und
85° liegen;
er beträgt
bevorzugt 78,5°. Um
einen fächerförmigen Sprühnebel zu
erreichen, liegt eine Öffnung 510 winklig
zur Oberseite 502, wie die 7 zeigt.
Um einen fächerförmigen Sprühnebel zu
erreichen, ist die Öffnung 510 in
einer ersten Richtung breiter als in einer zweiten, wobei die erste Richtung
im wesentlichen rechtwinklig zur zweiten liegt. Insbesondere ist
die Breite x der Öffnung 510 (7)
größer als
die Breite y (8). Dadurch ergibt sich ein
Sprühnebel,
der im rechten Winkel zur Länge
des Hebelarms 508 breiter ist als parallel zum Hebelarm 508.
Ohne die Erfindung zu verlassen, lässt sich der Sprühnebel natürlich beliebig
drehen, so dass ihre Breite in eine beliebige Richtung weist.
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Wie
die 7 zeigt, hat das dem Kanister 5 nächstliegende
Ende der Düse 503,
das eine Schaftaufnahme bildet, eine gekippte Öffnung 514, die zu einer
gekippten Unterschneidung 517 führt. Ein zylindrischer Innenraum 518,
der mit der Unterschneidung 517 einteilig ist und sich über die
Unterscheidung 517 der Schaftaufnahme hinaus erstreckt,
ist so konfiguriert, dass ein Innendurchmesser kleiner als ein Außendurchmesser
des Ventilschafts 7 des Kanisters 5 ist; er wirkt
so als Anschlag für
den Ventilschaft 7 und hindert diesen daran, in den zylindrischen
Innenraum 518 einzufahren. Die Unterschneidung 517 liegt
vorzugsweise unter einem Winkel α von
etwa 5° schräg (obgleich
andere Winkel möglich sind),
um einen dichten Abschluss des Oberteils des Ventilschafts 7 zur
geschrägten
Unterschneidung 517 zu erreichen, wenn der Hebelarm 508 betätigt, d. h.
relativ zur Oberseite 502 abwärts gedrückt wird.
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Wie
in den 2, 5 und 9 gezeigt, haltert
das Gehäuse 200 die
Anordnung aus dem Kanister 5 und der Betätigungskappe 500 mittels
einer Halteplatte 218 und eines Ausrichtansatzes 232.
Der Ausrichtansatz 232 bewirkt nicht nur eine einwandfreie
Ausrichtung der Betätigungskappe 500,
sondern wirkt auch als Abstützung – bspw.
eine "stiftartige" Abstützung -,
um das kappenseitige Ende der Kanister/Kappe-Anordnung 500 im
Gehäuse 200 festzuhalten.
Das kanisterseitige Ende der Kanister/Kappe-Anordnung wird von der
Halteplatte 218 im Gehäuse 200 festgehalten.
Die Halteplatte 218 wird von einer Feder 220 elastisch
auf den Kanister 5 gedrückt und
hält ihn
durch den Reibschluss zwischen der Halteplatte 218 und
dem Kanisterboden fest. Weiterhin weist die Halteplatte 218 an
ihrem Außenrand
eine Lippe 222 auf (vergl. 2), die
eine Außenfläche des
Kanisters 5 berührt
und die Kanister/Kappe-Anordnung daran hindert, aus dem Gehäuse 200 "herauszufallen". Die Halteplatte 218 weist
weiterhin einen Anschlag 224 auf, der aus einer Oberfläche derselben
heraus vorsteht und sich an den Boden des Kanisters 5 anlegt,
damit die Kanister/Kappe-Anordnung nicht frei aus dem Gehäuse 200 herausfallen kann.
Wie die 9 zeigt, weist die Halteplatte 218 vorzugsweise
eine Zunge bzw. einen Griff 226 auf, an der ein Benutzer
die Halteplatte 218 gegen die Feder 220 bewegen
kann, um den Kanister 5 aus dem Gehäuse 200 zu entfernen.
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Um
die Kanister/Kappe-Anordnung in das Gehäuse einzusetzen, setzt ein
Benutzer zunächst das
kappenseitige Ende der Kanister/Kappe-Anordnung in das Gehäuse 200 ein,
so dass die D-förmige Ausnehmung 506 den
Ausrichtvorsprung 232 aufnimmt. In dieser Position liegt
die D-förmige
Ausnehmung 506 der Betätigungskappe 500 auf
dem Ausrichtvorsprung 232 auf. Dann drückt der Benutzer das kanisterseitige
Ende der Kanister/Kappe-Anordnung in das Gehäuse 200 ein, bis die
Halteplatte 218 fest am kanisterseitigen Ende der Anordnung
anliegt.
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Alternative
Einrichtungen zum Haltern des kanisterseitigen Endes der Kanister/Kappe-Anordnung 500 sind
ebenfalls ins Auge gefasst und die Halteplatte 218 kann
entfallen, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen. Bspw. kann
an die vorderseitige Fläche 204 eine
Spange angeformt sein, mit der sich der Kanister 5 in das
Gehäuse 200 einrasten lässt. Zusätzlich kann
ein elastisches Band den Kanister 5 im Gehäuse 200 festhalten.
Auch Varianten der Halteplatte 218 sind möglich – bspw.
eine Halteplatte 218 ohne den Anschlag 224, den
Griff 226 oder eine Lippe 222.
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Wie
die 10 und 11 zeigen,
ist die Schaftanordnung 300 – vorzugsweise lösbar – mit dem
Kragen 219 des Gehäuses 200 verbunden,
wie unten diskutiert; sie weist einen unteren Hohlschaft 302,
in den ein unterer Kern 304 einschiebbar ist, sowie einen
oberen Hohlschaft 303 auf, in den ein oberer Kern 305 einschiebbar
ist. Der untere Kern 304 hat eine Vielzahl von Flanschen 306,
die ihn im unteren Hohlschaft 302 zentriert halten. Am
dem Gehäuse
nächstliegenden
Ende des unteren Hohlschafts 302 ist ein Gehäuseeinsatz 308 vorgesehen
und ist mit diesem Ende des unteren Hohlschafts 203 verbunden.
Eine solche Verbindung lässt
sich bspw. mit einer Presspassung, einer Verklebung, einer Wärme- oder
Ultraschallschweißung,
mit Stiften, Schrauben, Sicken od. dergl. erreichen. An vom Gehäuse 200 am weitesten
entfernten distalen Ende des unteren Hohlschafts 302 befindet
sich ein Aufnahmeeinsatz 307. Dieser Aufnahmeeinsatz 307 ist
auf die oben zum Stopfen 308 beschriebene Weise ebenfalls
mit dem unteren Hohlschaft 302 verbunden. Eine Feder 310 zwischen
einem der Flansche 306 und dem Einsatz 308 beaufschlagt
den unteren Kern 304 elastisch vom Gehäuseeinsatz 308 hinweg.
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Wie
die 11 zeigt, nimmt der obere Hohlschaft 303 einen
oberen Kern 305 verschiebbar auf. Der obere Kern 305 hat ähnlich wie
der untere Kern 304 eine Vielzahl von Flanschen 320.
Ein Verbindungseinsatz 318 ist – wie oben zum Einsatz 308 beschrieben – mit dem
oberen Hohlschaft 303 an einem Verbindungsende desselben
(d. h. dem dem unteren Hohlschaft 302 nächstliegenden Ende) verbunden.
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Der
Gehäuseeinsatz 308 und
der Verbindungseinsatz 318 weisen jeweils eine Vielzahl
von Ringen auf, die von Längsrippen
verbunden sind, und sind von einem großen Ring 309 zu einer
oberen Hälfte 312 und
einer unteren Hälfte 314 unterteilt.
Die obere Hälfte 312 des
Gehäuse-
und des Verbindungseinsatzes 308, 318 ist jeweils
so gestaltet und bemessen, dass es dicht in den unteren bzw. den oberen
Hohlschaft 302, 303 passt. Die untere Hälfte 314 hat
einen geschossförmigen
Querschnitt (d. h. mit einer flachen Seite), was gewährleistet,
dass der Gehäuseeinsatz 308 sich
nur in einer einzigen Ausrichtung in den Kragen 219 des
Gehäuses 200 oder den
Einsatz 307 einsetzen lässt.
In die Einsätze 308, 318 ist
jeweils ein durchgehender kreisrunder Innenraum eingeformt, der
den Durchgang des zugehörigen
Kerns 304, 305 zulässt. Der Gehäuse- und
der Verbindungseinsatz 308, 318 sind vorzugsweise leicht
unterschiedlich gestaltet, so dass der Verbindungseinsatz 318 und
der obere Hohlschaft 303 sich nicht versehentlich in das
Gehäuse 200 einsetzen lassen.
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Vorzugsweise
befindet sich an der unteren Hälfte 314 der
Einsätze 308, 318 jeweils
eine schräge
Rampe 316, die in eine Ausnehmung, eine Einkerbung, ein
Fenster od. dergl. in einer Innenwand des Kragens 219 (im
Fall des Gehäuseeinsatzes 208) oder
des Aufnahmeeinsatzes 307 (im Fall des Verbindungseinsatzes 318)
einrastet. Diese Fenster/Rampe-Mechanik fixiert den Gehäuseeinsatz 308 dauerhaft
oder lösbar
im Gehäuse 200 und
den Verbindungseinsatz 318 im unteren Hohlschaft 302.
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In
einem Beispiel ist die Rampe 316 für die permanente Verbindung
ein flexibler flügelartiger Vorsprung,
dessen Ende sich beim Einsetzen in den Kragen 219 oder
den Aufnahmeeinsatz 307 einwärts umbiegt. Der flügelartige
Vorsprung bleibt bis zum Erreichen des Fensters einwärts umgebogen;
an diesem Punkt erstreckt sich das Ende des flügelartigen Vorsprungs in das
Fenster hinein und erzeugt so die permanente Verbindung.
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Die
Rampe 316 für
die lösbare
Verbindung kann ein flügelartiger
Vorsprung mit einer auswärts geschrägten Oberkante
sein, der einteilig mit einer einwärts geschrägten Oberkante ausgeführt ist,
wobei zwischen beiden ein Scheitel ent steht. Beim Einführen in
den Kragen 219 oder den Aufnahmeeinsatz 307 bleibt
dieser flügelartige
Vorsprung einwärts
umgebogen, bis er das Fenster erreicht; dann erstreckt sich der
Scheitel des flügelartigen
Vorsprungs in das Fenster. Dieser flügelartige Vorsprung ist in
Folge der einwärts
gerichteten Rampe lösbar,
die sich beim Aufbringen einer Kraft zum Herausziehen der unteren
Hälfte 314 aus
dem Kragen oder dem Aufnahmeeinsatz 307 wieder einwärts umbiegt,
so dass der Scheitel aus dem Fenster gezogen wird und ein Abziehen
zulässt.
Natürlich
sind andere Mittel zum permanenten oder lösbaren Ansetzen der unteren
Hälfte 314 des
Kragens 219 oder des Aufnahmeeinsatzes 307 möglich – bspw.
feste oder federvorgespannte Stifte, Schrauben, Schellen, Bolzen,
Bajonettverschlüsse
u. dergl.
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Wie
beim unteren Kern 304 beaufschlagt eine Feder 322 den
oberen Kern 305 vom Verbindungseinsatz 318 weg,
indem sie auf einen der Flansche 320 drückt, wie in 11 gezeigt.
Vorzugsweise ist ein Betätigungsblock 324 am
Griff- bzw. distalen Ende des oberen Kerns 305 an diesen
angesetzt. Das Befestigungsverfahren kann natürlich u. a. eines der oben
zum Gehäuseeinsatz 308 sein.
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Wie
in 11 gezeigt, enthält ein Griffende der oberen
Hohlwelle 303 eine Vielzahl von Löchern 326. Zusätzlich enthält die obere
Hohlwelle 303 einen oberen Ausschnitt 328 und
einen unteren Ausschnitt 330 ("oben" und "unten" bezüglich des
Orts der Löcher 326 definiert,
die die Seiten definieren). Natürlich
impliziert der Ausdruck "Ausschnitt" kein spezielles
Verfahren zum Herstellen der Ausschnitte 328, 330,
da diese durch Entfernen von Material oder durch Einformen der Ausschnitte
in den oberen Hohlschaft 303 ausgebildet sein können. Vielmehr
bezeichnet der Ausdruck den Raum im oberen Hohlschaft 303.
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Die 11 zeigt
einen Griff 400 aus einer rechten 402 Fläche und
einer linken Fläche 404.
Die rechte und die linke Fläche 402, 404 weisen
jeweils vorzugsweise drei Vorsprünge 406 auf,
von denen zwei lang genug sind, um durch die Löcher 326 im oberen
Hohlschaft 303 zu verlaufen und sich zu berühren. Die
rechte und die linke Fläche 402, 404 sind aneinander
mit Schrauben befestigt, die sich durch die Vorsprünge 406 einer
der Flächen 402, 404 und in
die Vorsprünge 406 der
jeweils anderen Fläche 404, 402 erstrecken.
Natürlich
lassen sich andere Mittel verwenden, um die rechte und die linke
Fläche 402, 404 zusammenzuhalten – bspw.
Bolzen, Einpressstifte, Klebstoff u. dergl., und es können auch mehr
oder weniger als drei Vorsprünge
und Löcher vorliegen.
Obgleich weiterhin nur eine rechte und eine linke Fläche beschrieben
sind, kann auch ein Griffeinsatz 405 vorzugsweise aus einem
weichen Werkstoff vorgesehen sein.
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Die
rechte und linke Fläche 402, 404 weisen jeweils
einen gekrümmten
Teil auf derart, dass, wenn die Flächen 402, 404 verschraubt
sind, um den Griff 400 auszubilden, sie auf der Unterseite
eine Abzugöffnung 410 bilden.
Die Triggeröffnung 410 nimmt
einen Abzug 412 auf. Der Abzug 412 wird mit einem Stift
(nicht gezeigt) schwenkbar in der Solllage gehalten, der durch oder
in die Flächen 402, 404 und
durch ein Loch im Abzug 412 verläuft. Natürlich lassen sich andere Mittel
zur schwenkbaren Lagerung des Abzugs 412 verwenden – bspw.
ein Bolzen, eine Schraube, eine Hülse und dergl. Der Abzug 412 weist eine
U-förmige Verlängerung
oder Lippe 416 auf, deren vordere Fläche 418 rechteckig
ist und seitliche Schienen 420 aufweist. Die rechteckige
vordere Fläche 418 berührt den
Betätigungsblock 324 und
die Schienen 420 verhindern eine seitliche Bewegung desselben.
Natürlich
brauchen die Schienen nicht vorgesehen zu sein und die vordere Fläche 418 braucht
nicht rechteckig zu sein. Weiterhin ist auch jede Einrichtung zum
Umwandeln einer Schwenk- in eine Linearbewegung akzeptabel – bspw.
eine Nocken- bzw. Steuerkurve mit Laufelement oder eine Zahnstange
mit Ritzel.
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Die
Flächen 402, 404 weisen
jeweils auch an der Oberseite einen gekrümmten Bereich auf, so dass
bei aneinander befestigten Flächen 402, 404 eine
Sperr öffnung 414 gebildet
wird. Die Sperröffnung 414 nimmt
eine Abzugsperre 415 auf und hat Führungsrippen (nicht gezeigt)
für letzere.
Die Abzugsperre 415 hat eine horizontale Platte 422 und
einen vertikalen Schalter 424, wie in 11 gezeigt. Der
vertikale Schalter 424 ragt aus der Sperröffnung 414 über die
Außenfläche des
Griffs 400 hinaus, so dass ein Benutzer mit dem Finger 424 den
vertikalen Schalter 424 berühren kann, und auch unter die
horizontale Platte 422 hinaus in den oberen Hohlschaft 303 hinein
vor. Die horizontale Platte 424 ist auf einer zur Längsachse
des oberen Hohlschafts 303 parallelen Achse verschiebbar
und wird hierzu von den Rippen geführt.
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Zieht
oder schiebt ein Benutzer den vertikalen Schalter 424,
gleitet die horizontale Platte 422 entlang des oberen Hohlschafts 303 in
den Rippen des Griffs 400. In einer Sperrlage befindet
sich die Abzugsperre 415 in ihrer vordersten Lage zum Moppkopf 100 hin.
In einer Freigabelage befindet die Triggersperre 415 sich
in ihrer hintersten Lage am weitesten vom Moppkopf 100 entfernt.
In der Sperrlage berührt
der vertikale Schalter 424 den Abzug 412 vollständig oder
nahezu. Versucht dann ein Benutzer, den Abzug 412 durchzuziehen,
berührt
der Abzug 412 oben den vertikalen Schalter 424 und
verhindert so ein Weiterbewegen des Abzugs 412.
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Ein
Vorteil der Reinigungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung ist
ihr modularer Aufbau. Der Moppkopf 100, das Gehäuse 200 und
die Schaftanordnung lassen sich als separate Teile ausführen, die sich
separat und raumsparend verpacken lassen. In der bevorzugten Ausführungsform
verpackt man die Schaftanordnung 300 in zwei Teilen, d.
h. als den unteren und den oberen Hohlschaft 302, 303.
Der untere und der obere Hohlschaft 302, 303 werden
vorzugsweise mit den Einsätzen 308, 318,
den Federn 310, 322 und den inneren Kernen 304, 305 zusammen
verpackt. Vorzugsweise sind in das distale Ende des unteren Hohlschafts 302 der
Aufnahmeeinsatz 307 und in das distale Ende des oberen
Hohlschafts 303 der Griff 400 eingesetzt. Ebenso
lässt das
Gehäuse 200 sich
zusammen mit der Betätigungsstange 208,
der Scheibe 228, der Feder 230, dem Schwenkglied 216 und
der Halteplatte 218 als komplette Einheit verpacken. Der
Benutzer nimmt die Reinigungsvorrichtung 1 aus der Verpackung
und rastet einfach den unteren Hohlschaft 302 in das Gehäuse 200 und
den oberen Hohlschaft 303 in den unteren Hohlschaft 302 ein.
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Im
Einsatz verwendet ein Benutzer den abzugbetätigten Mopp allgemein wie einen
herkömmlichen
Mopp. Will er jedoch den Inhalt des Behälters 5 (bspw. eine
Reinigungsflüssigkeit)
auf die zu reinigende Fläche
aufbringen, zieht der Benutzer den Abzug 412 einfach durch.
Dadurch schwenkt der Abzug 412, so dass die Lippe 416 auf
den Betätigungsblock 324 drückt, was
den oberen Kern 305 abwärts
zum Moppkopf 100 hin bewegt. Der obere Kern 305 läuft durch
den kreisrunden Innenraum im Verbindungseinsatz 318 am
Aufnahmeeinsatz 307 vorbei in die Berührung mit dem unteren Kern 304.
Daher gleitet der untere Kern 304 durch den Gehäuseeinsatz 308 in
das Gehäuse 200 hinein.
Das untere Ende des unteren Kerns 304 berührt das
Schwenkglied 216, das dreht und die Betätigungsstange 208 zum
proximalen Ende hin (d. h. der Verschieberichtung des unteren Kerns 304 im
wesentlichen entgegen) bewegt. Das Auslaufende des unteren Endes 212 der
Betätigungsstange 208 gleitet
aufwärts
durch die Öffnung 213 in
der Vorderfläche 204 und
kontaktiert die Fläche 509 am
Hebelarm 508 der Betätigungskappe 500.
Der Hebelarm 508 schwenkt zum Ventilschaft 7 auf
dem Kanister 5 und die am oberen Ende des zylindrischen
Innenraums 518 in der Schaftaufnahme ausgebildete Schulter
drückt
auf den Ventilschaft 7, so dass ein Ventil (nicht gezeigt)
im Kanister 5 öffnet, damit
der Inhalt des Kanisters 5 durch die Düse 503 auf die zu
reinigende Oberfläche
ausgeworfen werden kann. Wird der Abzug 412 freigegeben,
beaufschlagen die Federn 310, 322 im Hohlschaft 302 bzw. 303 die
Kerne 304, 305 aufwärts gegen den Abzug 412,
so dass dieser in seine ursprüngliche,
nicht aktivierte Lage zurück
schwenkt. Damit entfällt
die auf der Betätigungsstange 208 lastende
Kraft und kann die Feder 230 sie von der Betätigungskappe 500 hinweg
beauf schlagen. Eine (nicht gezeigte) Feder im Ventil des Kanisters 5 führt den
Ventilschaft 7 in seine Ausgangslage zurück; das
Ventil schließt,
so dass kein Kanisterinhalt mehr aus dem Kanister 5 austreten
kann.
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Die
Bestandteile der vorliegenden Erfindung – wie der Moppkopf 100,
das Gehäuse 200,
die Schaftanordnung 300, der Griff 400 und die
Betätigungskappe 500 – sind vorzugsweise
Formteile aus einem Kunststoff wie ABS-Harz gefertigt wegen dessen
Glanz und Festigkeit. Aus Kostengründen lassen sie sich auch bevorzugt
aus Polypropylen fertigen.
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Während die
Erfindung oben unter Bezug auf die derzeit als bevorzugt geltenden
Ausführungsformen
beschrieben ist, sei darauf hingewiesen, dass die Erfindung nicht
auf diese beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt
ist. Vielmehr soll sie verschiedene Modifikationen und Äquivalente
mit umfassen, die im Rahmen der beigefügten Ansprüche liegen.