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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
offenbarte Erfindung betrifft im Allgemeinen das Gebiet der Wiedergabe
von Multimediainhalten auf einem Endanwendersystem und insbesondere
das Verhindern von unberechtigtem erneutem Aufzeichnen eines Multimediainhalts,
während
der Multimediainhalt auf dem Endanwendersystem abgespielt wird.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
Verwendung von globalen Verteilungssystemen, wie etwa das Internet,
für die
Verteilung von digitalen Handelsobjekten, wie etwa Musik, Filme,
Computerprogramme, Bilder, Spiele und andere Inhalte, nimmt ständig zu.
Gleichzeitig sind die Eigentümer
und Herausgeber von wertvollen digitalen Inhalten aus verschiedenen
Gründen
zögerlich,
die Verwendung des Internet für
die Verteilung von digitalen Informationen bereitwillig anzunehmen.
Ein Grund besteht darin, dass die Eigentümer das unberechtigte Kopieren
von digitalen Inhalten oder Piraterie befürchten. Die elektronische Zustellung
von digitalen Inhalten beseitigt verschiedene Hindernisse der Piraterie.
Ein Hindernis, das mit der elektronischen Verteilung beseitigt wird,
ist die Notwendigkeit des konkreten aufzeichnungsfähigen Mediums
selbst (z.B. Disketten oder CD ROMs). Es kostet Geld, digitale Inhalte
auf konkrete Medien zu kopieren, wobei für ein leeres Band oder eine
aufzeichnungsfähige
CD häufig
weniger als ein Dollar zu zahlen ist. Bei der elektronischen Verteilung
ist das konkrete Medium nicht mehr erforderlich. Die Kosten des
konkreten Mediums stellen keinen Faktor mehr dar, da die Inhalte
elektronisch verteilt werden. Das zweite Hindernis ist das Format
des Inhalts selbst, d.h., der Inhalt ist in einem analogen Format
gegenüber
einem digitalen Format gespeichert. Wenn in einem analogen Format
gespeicherte Inhalte, z.B. ein gedrucktes Bild, durch Fotokopieren
reproduziert werden, besitzt die Kopie eine geringere Qualität als das
Original. Jede weitere Kopie von einer Kopie, die manchmal als eine
Generation bezeichnet wird, hat eine geringere Qualität als das
Original. Diese Qualitätsverschlechterung
ist nicht vorhanden, wenn ein Bild digital gespeichert ist. Jede
Kopie und jede Generation von Kopien kann genauso deutlich und klar sein
wie das Original. Die Gesamtwirkung von perfekten digitalen Kopien,
kombiniert mit den sehr geringen Kosten, um Inhalte elektronisch
zu verteilen und Inhalte in großem
Umfang über
das Internet zu verteilen, macht die Piraterie und die Verteilung
von unberechtigten Kopien verhältnismäßig einfach.
Mit einigen Tastenanschlägen
kann ein Pirat Hunderte oder sogar Tausende perfekter Kopien von
digitalen Inhalten über
das Internet versenden. Deswegen besteht eine Notwendigkeit, den
Schutz und die Sicherheit von digitalen Objekten, die elektronisch
verteilt werden, zu gewährleisten.
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Anbieter
von digitalen Inhalten möchten
ein globales System zur sicheren Verteilung von digitalen Inhalten
aufbauen, das die Rechte der Eigentümer der Inhalte schützt. Zu
den Problemen bei dem Aufbau eines Systems zur Verteilung von digitalen
Inhalten gehören
die Entwicklung von Systemen für die
elektronische Verteilung digitaler Inhalte, die Verwaltung von Rechten
und der Schutz von Objekten. Digitale Inhalte, die elektronisch
verteilt werden, sind u.a. Inhalte wie z.B. Druckmedien, Filme,
Spiele, Programme, Fernsehbilder, Multimedia-Inhalte und Musik.
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Der
Einsatz eines Systems zur elektronischen Verteilung schafft für die Anbieter
digitaler Inhalte die Möglichkeit,
eine schnelle Zahlungsabwicklung und eine elektronische Kontenabstimmung
durch eine sofortige Verkaufsauswertung zu erreichen sowie durch
die Weiterverteilung von Inhalten sekundäre Einnahmequellen zu erschließen. Da
das System zur elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
nicht durch Ausfälle
wie physische Inventuren oder Rücksendungen
beeinflusst wird, können
die Anbieter und Wiederverkäufer
von digitalen Inhalten verringerte Kosten und bessere Gewinnspannen
realisieren. Anbieter digitaler Inhalte könnten neue Verteilungskanäle einrichten
oder vorhandene Verteilungskanäle
für eine
zeitlich besser abgestimmte Freigabe des Warenbestands verbessern.
Die Transaktionsdaten von dem System zur elektronischen Verteilung
könnten
verwendet werden, um Informationen in Bezug auf das Kaufverhalten
der Kunden zu gewinnen sowie um eine sofortige Rückmeldung über elektronische Marketing-Programme
und Werbeaktionen zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, besteht
für Anbieter
digitaler Inhalte die Notwendigkeit, ein elektronisches Vertriebsmodell
zu verwenden, um digitale Inhalte in großem Umfang Anwendern und Geschäftsbereichen
zur Verfügung
zu stellen, während
der Schutz und die Kostenberechung der digitalen Objekte gewährleistet
sind.
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Weitere
kommerziell verfügbare
Systeme zur elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten, wie etwa
Real Audio, A2B von AT&T,
Liquid Audio von Liquid Audio Pro Corp., City Music Network von
Audio Soft und andere, ermöglichen
die Übertragung
digitaler Daten über
sichere und nichtsichere elektronische Netzwerke. Die Verwendung
von sicheren elektronischen Netzwerken vermindert die Anforderungen
der Anbieter digitaler Inhalte an den digitalen Vertrieb für ein großes Publikum
stark. Die Verwendung von nichtsicheren Netzwerken, wie etwa Internet
und Web, ermöglicht,
dass der digitale Inhalt z.B. durch die Verwendung der Verschlüsselung
sicher bei einem Endanwender ankommt. Nachdem jedoch der verschlüsselte digitale
Inhalt auf dem Computer des Endanwenders entschlüsselt wurde, steht der digitale
Inhalt dem Endanwender in einfacher Weise für einen unberechtigten Weitervertrieb
zur Verfügung.
Deswegen besteht Bedarf an einem System zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten, das einen Schutz der digitalen
Objekte sicherstellt und gewährleistet,
dass die Rechte des Inhaltanbieters bzw. der Inhaltanbieter geschützt sind,
selbst nachdem der digitale Inhalt an Verbraucher und Firmen zugestellt
wurde. Deswegen besteht Bedarf an der Verwaltung von Rechten, um
eine sichere Zustellung, eine Lizenzierungsberechtigung und eine
Kontrolle der Verwendung von digitalen Handelsobjekten zu ermöglichen.
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Ein
weiterer Grund dafür,
dass Eigentümer
von digitalen Inhalten sich nur zögerlich für den elektronischen Vertrieb
begeistern, besteht in ihrem Wunsch, vorhandene Vertriebskanäle beizubehalten
und zu unterstützen.
Die meisten Eigentümer
von Inhalten verkaufen über
Wiederverkäufer.
Auf dem Musikmarkt gibt es in den USA u.a. die folgenden Wiederverkäufer Tower
Records, Peaches, Blockbuster, Circuit City. Viele dieser Wiederverkäufer haben
Websites, die es Internet-Benutzern ermöglichen, über das Internet eine Auswahl
zu treffen, und sie können
Auswahlmöglichkeiten
an den Endanwender senden. Beispielhafte Musik-Websites sind u.a.
@tower, Music Boulevard und Columbia House. Die Nutzung des elektronischen
Vertriebs kann zur Folge haben, dass sich Vertriebsstellen für den Wiederverkauf
nicht mehr voneinander unterscheiden und dass sich insbesondere
im Netz die Anbieter der Inhalte nicht mehr unterscheiden. Deswegen
besteht eine Notwendigkeit, den Wiederverkäufern von digitalen Inhalten
wie etwa Bilder, Spiele, Musik, Programme und Videos, eine Möglichkeit
zu geben, sich untereinander und von den Eigentümern der digitalen Inhalte
zu unterscheiden, wenn Musik über
einen elektronischen Vertrieb verkauft wird.
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Eigentümer von
Inhalten bereiten ihre digitalen Inhalte für den elektronischen Vertrieb über Vertriebsstellen
wie etwa elektronische Vertriebsstellen vor. Elektronische Vertriebsstellen
möchten
sich im Internet oder über
andere Online-Dienste durch ihre Produktangebote und Produktwerbungen
voneinander unterscheiden. Herkömmliche
Vertriebsstellen, d.h. die nichtelektronischen, nicht online arbeitenden
Entsprechungen von elektronischen Vertriebsstellen, verwenden Produkt-Werbeaktionen,
Preisnachlässe
auf Produkte, Produkt-Warenmuster,
liberale Rückgabepraktiken
sowie weitere Werbeprogramme, um sich von ihren Konkurrenten zu
unterscheiden. In der Online-Welt, in der die Inhaltanbieter Nutzungsbedingungen
für den
digitalen Inhalt festlegen, kann die Möglichkeit stark eingeschränkt sein,
dass sich elektronische Vertriebsstellen voneinander unterscheiden.
Selbst wenn die Nutzungsbedingungen geändert werden können, stehen
die elektronischen Vertriebsstellen vor der schwierigen Aufgabe
der Verarbeitung von Metadaten, die dem digitalen Inhalt von Inhaltanbietern
zugeordnet sind, um Produkte elektronisch zu bewerben und zu verkaufen.
Elektronische Vertriebsstellen müssen
verschiedene Anforderungen bewältigen,
wenn sie die Metadaten verarbeiten. Erstens muss die elektronische
Vertriebsstelle die Metadaten empfangen, die dem digitalen Inhalt
von Inhaltanbietern zugeordnet sind. Häufig werden Teile dieser Metadaten
verschlüsselt
gesendet, so dass der Inhaltanbieter einen Mechanismus erzeugen
muss, um den verschlüsselten
Inhalt zu entschlüsseln.
Zweitens kann die elektronische Vertriebsstelle entweder vor dem
Empfang des Inhalts vom Inhaltanbieter oder nach dem Empfang des
Inhalts durch die elektronische Vertriebsstelle eine Vorschau auf
die Metadaten wünschen,
um das Produkt-Marketing, die Produkt-Positionierung und weitere Werbeaspekte
des Inhalts zu unterstützen.
Drittens muss die elektronische Vertriebsstelle bestimmte Metadaten
extrahieren, die für
Werbematerialien, wie etwa Grafiken und Künstler-Informationen, verwendet
werden. Häufig
wird dieses Werbematerial von der elektronischen Vertriebsstelle
direkt für
seine Online-Werbung verwendet. Viertens kann bei elektronischen
Vertriebsstellen der Wunsch bestehen, sich von anderen Vertriebsstellen
dadurch zu unterscheiden, dass einige der zulässigen Nutzungsbedingungen
modifiziert werden, um unterschiedliche Angebote des digitalen Inhalts
zu schaffen. Fünftens
kann die Möglichkeit
bestehen, dass die elektronische Vertriebsstelle bestimmte Adressen, wie
etwa URLs, in die Metadaten einsetzen oder in diesen ändern muss,
um eine Zahlungsabstimmung durch den Käufer automatisch zu einer Kontenabstimmungsstelle
zu leiten, ohne dass die elektronische Vertriebsstelle für eine Zahlungsfreigabe
durchsucht werden muss. Sechstens kann die Möglichkeit bestehen, dass die elektronische
Vertriebsstelle Lizenzen für die
zulässige
Nutzung des urheberrechtlich geschützten digitalen Inhalts erzeugen
muss, die mit den Nutzungsbedingungen übereinstimmen. Die Lizenz kann
z.B. die Erlaubnis umfassen, eine begrenzte Anzahl von Kopien des
digitalen Inhalts herzustellen. Es wird eine Lizenz benötigt, die
die Bestimmungen und Bedingungen der gewährten Erlaubnis wiedergibt.
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Angesichts
all dieser Forderungen in Bezug auf die Verarbeitung von Metadaten,
die den digitalen Inhalt betreffen, schreiben viele elektronische
Vertriebsstellen kundenspezifische Softwareprogramme, um mit diesen
Anforderungen fertig zu werden. Die Zeit, die Kosten und der Prüfaufwand,
um diese kundenspezifischen Softwareprogramme zu erzeugen, können umfangreich
sein. Es besteht demzufolge ein Bedarf an einer Lösung für diese
Anforderungen.
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Ein
weiterer Grund dafür,
warum Eigentümer
von digitalen Inhalten dem elektronischen Vertrieb nicht begeistert
gegenüberstehen,
besteht in der Schwierigkeit bei der Vorbereitung von Inhalt für den elektronischen
Vertrieb. Gegenwärtig
haben viele Inhaltanbieter Tausende oder sogar Zehntausende Titel
in ihrem Bestand. Bei Musik ist es z.B. nicht ungewöhnlich,
dass ein Eigentümer
von Inhalten eine einzige Master-Klangaufzeichnung besitzt, die
in mehreren unterschiedlichen Formaten gleichzeitig zur Verfügung steht
(z.B. CD, Tonband, Mini-Disk). Außerdem kann bei einem einzigen
Format eine Master-Klangaufzeichnung vorhanden sein, die für einen
speziellen Vertriebskanal neu bearbeitet oder neu gemischt wurde.
Die Tonmischung für
einen Rundfunksender kann sich z.B. von der Tonmischung für einen
Disko-Soundtrack unterscheiden, die anders als bei einer allgemein
zur Verfügung
stehenden CD sein kann. Die Inventarisierung dieser unterschiedlichen
Tonmischungen und die Übersicht
darüber
können
aufwändig
sein. Darüber
hinaus geben viele Eigentümer
von Master-Aufzeichnungen häufig
alte Aufzeichnungen in verschiedenen späteren Kollektionen, wie etwa "The best of" ("Das Beste von"), oder in Zusammenstellungen
für den
musikalischen Soundtrack für Spielfilme
oder in anderen Sammlungen oder Zusammenstellungen neu heraus. Wenn
mehr Inhalte digital angeboten werden, wächst die Notwendigkeit zum
Neumischen und Codieren des Inhalts für einen elektronischen Vertrieb.
Häufig
müssen
Anbieter alte Aufzeichnungsformate als Vorlagen verwenden, um die
richtigen Master-Klangaufzeichnungen
auszuwählen,
damit diese Klangaufzeichnungen neu bearbeitet und für eine Freigabe
für einen
elektronischen Vertrieb codieren werden. Das gilt insbesondere für Anbieter
von Inhalten, die ihre alten Formate verwenden möchten, um sie bei der Neuauflage
der alten Klangaufzeichnung für
einen elektronischen Vertrieb zu unterstützen. Anbieter durchsuchen
Datenbanken, um Titel, Künstler
und Klangaufzeichnungen anzupassen, damit die Codierungsparameter
eingestellt werden können.
Dieser Prozess des manuellen Durchsuchens von Datenbanken nach Aufzeichnungsbeständen besitzt
seine eigenen Nachteile. Ein Nachteil besteht darin, dass eine Bedienperson
eine Datenbank manuell durchsuchen und die Bearbeitungsparameter
in geeigneter Weise einstellen muss. Ein weiterer Nachteil ist die
Möglichkeit
eines Schreibfehlers der Bedienperson beim Auswählen von Daten aus einer Datenbank.
Es besteht demzufolge eine Notwendigkeit, den Inhaltanbietern ein
Verfahren bereitzustellen, um zugehörige Daten und Master-Aufzeichnungen
für einen
Inhalt, wie etwa ein Audio-Inhalt, automatisch zu gewinnen.
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Inhalteigentümer bereiten
ihre digitalen Inhalte für
die elektronische Verteilung durch einen Prozess vor, der als Codierung
bekannt ist. Das Codieren beinhaltet das Erfassen des Inhalts, das
Digitalisieren, falls er in analoger Form vorliegt, und das Komprimieren.
Der Prozess des Komprimierens ermöglicht, das der digitale Inhalt
wirtschaftlicher über
Netzwerke übertragen
und wirtschaftlicher auf aufzeichnungsfähigen Medien gespeichert werden
kann, da die Datenmenge, die übertragen
oder gespeichert wird, kleiner ist. Die Komprimierung besitzt jedoch
auch ihre Nachteile. Meistens beinhaltet das Komprimieren den Verlust
von Informationen und wird als verlustbehaftete Komprimierung bezeichnet.
Inhaltanbieter müssen
Entscheidungen über den
zu verwendenden Komprimierungsalgorithmus sowie über den geforderten Komprimierungsgrad
treffen. Bei Musik kann z.B. der digitale Inhalt oder das Lied in
Abhängigkeit
vom Musikgenre sehr unterschiedliche Charakteristiken aufweisen.
Der Komprimierungsalgorithmus und der Komprimierungsgrad, die für ein Genre ausgewählt werden,
können
möglicherweise
keine optimale Wahl für
ein anderes Musikgenre darstellen. Inhaltanbieter könnten herausfinden,
dass bestimmte Kombinationen aus Komprimierungsalgorithmen und Komprimierungsgrad
für ein
Musikgenre, z.B. klassische Musik sehr gut funktionieren, jedoch
für ein
anderes Musikgenre, wie etwa Heavy Metal, keine zufrieden stellenden
Ergebnisse liefern. Darüber
hinaus müssen Toningenieure
häufig
die Musik entzerren, Einstellungen des Dynamikbereichs vornehmen
sowie weitere Vorverarbeitungen und Verarbeitungseinstellungen ausführen, um
sicherzustellen, dass das codierte Musikgenre die gewünschten
Ergebnisse erzielt. Die Forderung, dass diese Codierungsparameter,
wie etwa die Einstellung der Entzerrungspegel und die Einstellungen
des Dynamikbereichs für
jeden Inhalt, immer manuell eingestellt werden müssen, kann belastend sein.
Um zu dem Musikbeispiel zurückzukehren,
müsste
ein Inhaltanbieter für
Musik mit einer Kollektion, die eine Vielzahl von Musikgenres abdeckt,
für jedes
Lied oder jede Gruppe von Liedern, die zu codieren sind, die gewünschte Kombination
der Codierungsparameter manuell auswählen. Demzufolge ist ein Bedarf
vorhanden, die Notwendigkeit der manuellen Auswahl der Prozessparameter für das Codieren
zu beseitigen.
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Der
Prozess zum Komprimieren von Inhalten kann eine große Menge
von speziellen Rechenbetriebsmitteln erfordern, insbesondere für Elemente
mit größeren Inhalten
wie etwa Filme mit voller Spielfilmlänge. Anbieter von Komprimierungsalgorithmen
bieten verschiedene Kompromisse und Vorteile an, die mit ihren Komprimierungstechniken
verbunden sind. Zu diesen Kompromissen gehören: der Zeitumfang und die
Rechenbetriebsmittel, die zum Komprimieren des Inhalts benötigt werden;
der Grad der Komprimierung, der aus dem ursprünglichen Inhalt erreicht wird;
die gewünschte
Bitrate für
die Wiedergabe; die Leistungsgüte
des komprimierten Inhalts; sowie weitere Faktoren. Die Verwendung
eines Codierungsprogramms, das als Eingang eine Multimedia-Datei
verwendet und ohne eine Zwischenangabe des Prozesses oder des Status
eine codierte Ausgabedatei erzeugt, stellt ein Problem dar. Darüber hinaus
werden unter bestimmten Umständen andere
Programme verwendet, um ein Codierungsprogramm, das keine Zwischenangabe
des Prozesses enthält,
aufzurufen oder zu verwalten. Deswegen besitzt die aufrufende Anwendung
keine Möglichkeit,
die Menge des Inhalts, die codiert wurde, als einen Anteil der gesamten
zu codierenden Auswahl zu messen.
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Wenn
das aufrufende Programm versucht, mehrere verschiedene Programme
zu verlagern, damit es zuerst läuft,
kann das ein Problem darstellen. Das kann ferner dann besonders
belastend sein, wenn Stapel von Inhalten zum Codieren ausgewählt wurden
und der Inhaltanbieter den Fortschritt des Codierungsprozesses bestimmen
möchte.
Es besteht demzufolge eine Notwendigkeit, diese Probleme zu bewältigen.
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Ein
weiterer Grund, warum Anbieter digitaler Inhalte die elektronische
Verteilung ihrer Inhalte nur zögernd
annehmen, ist das Fehlen von Standards zum Erzeugen von digitalen
Wiedergabeeinrichtungen auf Endanwender-Einheiten für elektronisch
zugestellte Inhalte. Inhaltanbieter, elektronische Vertriebsstellen
oder weitere Einrichtungen in der Kette der elektronischen Verteilung
könnten
den Wunsch haben, kundenspezifische Wiedergabeeinrichtungen auf
einer Vielzahl von Einheiten, wie etwa PCs, Digitalempfänger (Set-Top-Boxes), handgehaltene
Einheiten usw., anzubieten. Eine Menge von Tools (Programmierwerkzeuge),
die die Entschlüsselung
des digitalen Inhalts in einer fälschungssicheren
Umgebung bewältigen
können,
d.h. eine Umgebung, bei der ein unberechtigter Zugriff auf den Inhalt
durch eine dritte Seite während
der Wiedergabe verhindert wird, werden benötigt. Es wird darüber hinaus
eine Menge von Tools benötigt,
um einen Endanwender zu befähigen,
eine lokale Bibliothek digitaler Inhalte zu verwalten, ohne dass
zugelassen wird, dass der Endanwender Zugriff auf die Inhalte für andere
Verwendungsarten als diejenigen, die gekauft wurden, hat.
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Ein
weiteres Problem, das bei Systemen zur elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten besteht, ist die Zeitdauer, die erforderlich
ist, um Inhalte über
Standard-Telefon- und Kabelleitungen herunterzuladen. Es ist nicht
ungewöhnlich,
dass für
Musik, die zum Herunterladen über
Standard-Telefonleitungen
komprimiert wurde, 15 Minuten oder mehr benötigt werden, um sie über Standard-Telefonleitungen
herunterzuladen. Die Zeitdauer zum Herunterladen von Videos ist
noch größer. Obwohl
weitere Zustellungssysteme mit größerer Bandbreite, wie etwa
Kabel-Internet-Zugang und Breitbandtechnik, immer beliebter werden,
stehen diese Systeme in vielen Städten und Großstädten noch
nicht in großem
Umfang zur Verfügung.
Ferner entstehen bei vielen Zustellungssystemen mit größerer Bandbreite
sowohl für
den Anbieter digitaler Inhalte als auch den Käufer der digitalen Inhalte
wegen der Verbindungsdauer hohe Kosten. Demzufolge besteht ein Bedarf
an einem Verfahren und einer Vorrichtung zum sicheren Zustellen
von Inhalten, die viele der Vorteile der elektronischen Verteilung
aufweisen, ohne dass jedoch Telekommunikationsverbindungen mit großer Bandbreite
erforderlich sind. Die Bereitstellung einer Lösung für die Verteilung digitaler
Inhalte sowohl über
Telekommunikationsleitungen als auch auf einem computerlesbaren
Medium kann zur Folge haben, dass zwei ungleichartige Systeme verwendet
werden. Es besteht ein Bedarf an einem System, das die Verteilung
von digitalen Inhalten entweder über
eine Telekommunikationsleitung oder ein computerlesbares Medium
gewährleistet,
ohne dass die Tools und Komponenten doppelt vorhanden sein müssen für: (1) Verwaltung
von Rechten für
den Schutz der Eigentumsrechte des Inhalteigentümers; (2) das Zählen von
Transaktionen für
eine sofortige und genaue Vergütung;
und (3) eine offene Architektur.
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Lösungen für einige
oder alle oben genannten Probleme sind in dem US-Patent Nr. 6 226
618 und in der europäischen
Patentanmeldung Nr. 1 077 398 beschrieben worden, die Material enthalten,
das der vorliegenden Anmeldung gemeinsam ist.
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Weitere
Informationen zum Hintergrund des Schutzes von digitalen Inhalten
können
in den folgenden drei Quellen gefunden werden: "Music on the Internet and the Intellectual
Property Protection Problem" von Jack
Lacy, James Snyder, David Maher, AT&T Labs, Florham Park, N.J., online
verfügbar
auf der URL-Adresse
http://www.a2bmusic.com/about/papers/musicipp.htm;
ein kryptografisch geschützter
Container, der als DigiBox bezeichnet wird, in dem Artikel "Securing the Content,
not the Wire for Information Commerce" von Olin Sibert, David Bernstein und
David Van Wie, InterTrust Technologies Corp., Sunnyvale, CA, der
auf der URL-Adresse
http://www.intertrust.com/architecture/stc.html
online verfügbar
ist; und "Cryptolope
Container Technology", ein
IBM White Paper, das auf der URL-Adresse
http://cryptolope.ibm.com/white.htm
online verfügbar
ist.
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Ein
weiterer Grund, warum Anbieter digitaler Inhalte die elektronische
Verteilung nur langsam annehmen, ist die für Endanwender bestehende Möglichkeit,
unberechtigte Aufzeichnungen des digitalen Inhalts zu machen, nachdem
der Inhalt auf eine Endanwendereinheit geladen wurde. Das ist insbesondere
dann ein Problem, wenn der Inhalt auf einer Endanwendereinheit abgespielt
oder wiedergegeben wird. Wenn der digitale Inhalt abgespielt wird,
muss er typischerweise entschlüsselt
sein. In diesem Fall werden dann, wenn der digitale Inhalt entschlüsselt ist,
häufig
unberechtigte digitale Kopien aufgezeichnet. Ein Verfahren, das
verwendet werden kann, um eine digitale Kopie herzustellen, besteht
darin, eine Aufzeichnungsanwendung zu öffnen, wie etwa den Microsoft
Media Recorder, und das aufzuzeichnen, was gegenwärtig abgespielt
wird. Es besteht demzufolge ein Bedarf, diesen Nachteil zu beseitigen.
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Des
Weiteren besteht ein weiterer Nachteil darin, dass die meisten Multimedia-Endanwendersysteme die
Fähigkeit
besitzen, eine Multimedia-Datei abzuspielen und eine Multimedia-Datei
aufzuzeichnen, indem Tonsignal-Ausgangs- und Tonsignal-Eingangseinheiten
und/oder -anschlüsse
und ein Verbindungskabel verwendet werden. Während des Abspielens oder der
Wiedergabe des digitalen Inhalts wird das Tonsignal, das abgespielt
wird, von der Ausgangsleitung der Soundkarte zur Eingangsleitung
der Soundkarte geleitet. Demzufolge besteht eine Notwendigkeit zuzulassen,
dass ein verschlüsselter
digitaler Inhalt entschlüsselt
und abgespielt wird, während
die Aufzeichnung des Inhalts an der Endanwendereinheit unter Verwendung
eines Tonsignal-Verbindungskabels zu Tonsignaleinheiten und/oder
-anschlüssen
blockiert wird.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass einige Multimediasysteme Einheiten/Anwendungen
mit der Fähigkeit
besitzen, Mediendatenströme
aufzunehmen, jedoch nicht für
den Zweck der Aufzeichnung dieser Inhalte, oder dass diese Einheiten
und/oder Anschlüsse
sind nicht in der Lage, Inhalt mit hoher Qualität aufzuzeichnen, wobei sie
deswegen nicht mit Einheiten oder Anwendungen verwechselt werden
sollten, die Datenströme
mit hoher Qualität,
die abgespielt werden, aufzunehmen versuchen. Ein Beispiel dafür ist eine
Sprachmodem- oder eine Beantwortungssystemanwendung, die in der
Lage ist, Tonsignale mit geringer Bitrate, die über eine Telefonleitung empfangen
werden, abzuspielen oder aufzuzeichnen. Es besteht eine Notwendigkeit zu
unterscheiden und festzulegen, für
welche Einheiten/Anwendungen "eine
Berechtigung vorliegt" bzw. "keine Berechtigung
vorliegt", während des
Prozesses der Wiedergabe von Inhalt aktiv zu sein.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Kurz
gesagt, die vorliegende Erfindung stellt ein Verfahren, ein System
und ein computerlesbares Medium bereit, um die Aufzeichnung von
digitalen Inhalten an einem Multimedia-Endanwendersystem während der Wiedergabe von verschlüsselten
digitalen Multimedia-Dateien zu blockieren. Bevor der Prozess der
Wiedergabe der verschlüsselten
Multimedia-Dateien begonnen werden kann, werden alle Einheiten und/oder
Anschlüsse,
die den wiedergegebenen Mediendatenstrom während des Abspielens aufnehmen
können,
abgeschaltet, um sicherzustellen, dass dieser Multimediainhalt nicht
aufgezeichnet wird. Das blockiert die Verwendung der Einheiten und/oder
Anschlüsse,
die verwendet werden können,
um nichtverschlüsselte
Inhalte, die für
den Zweck des Abspielens oder der Wiedergabe entschlüsselt wurden,
zu speichern. Das Verfahren enthält außerdem von
der vorliegenden Erfindung eine Ausnahme, bei der ein Aufzeichnen
mit Erlaubnis möglich
ist.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
-
1 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen Überblick über ein
System zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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2 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen beispielhaften sicheren Container (SC) und die zugehörigen grafischen
Darstellungen gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
-
3 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen Überblick
des Verschlüsselungsprozesses
für einen
sicheren Container (SC) gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
-
4 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen Überblick
des Entschlüsselungsprozesses
für einen
sicheren Container (SC) gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
-
5 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen Überblick
der Ebenen der Architektur zur Verwaltung von Rechten des Systems
zur sicheren Verteilung von digitalen Inhalten von 1 gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt;
-
6 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen Überblick
der Steuerung der Inhaltverteilung und Lizenzierung, die in der
Lizenzsteuerungsebene von 5 angewendet
wird, darstellt;
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7 ist
eine Darstellung einer beispielhaften Anwenderschnittstelle für das Tool
zur Verwaltung des Funktionsablaufs von 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
8 ist
eine Übersichtsdarstellung
der wesentlichen Tools, Komponenten und Prozesse der Verwaltungseinrichtung
des Funktionsablaufs, die der Anwenderschnittstelle in 7 entsprechen,
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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9 ist
eine Übersichtsdarstellung
der wesentlichen Tools, Komponenten und Prozesse einer elektronischen
Speichereinrichtung für
digitalen Inhalt von 1 gemäß der vorliegenden Erfindung;
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10 ist eine Übersichtsdarstellung,
die die Hauptkomponenten und Prozesse einer oder mehrerer Endanwendereinheiten
von 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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11 ist ein Ablaufplan eines Verfahrens zum Berechnen
eines Codierratenfaktors für
das Tool zum Vorverarbeiten und Komprimieren von Inhalten von 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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12 ist ein Ablaufplan eines Verfahrens zum automatischen
Wiedergewinnen zusätzlicher
Informationen für
das Tool zur automatischen Erfassung von Metadaten von 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
13 ist ein Ablaufplan eines Verfahrens zum automatischen
Einstellen der Parameter der Vorverarbeitung und Komprimierung des
Tools zum Vorverarbeiten und Komprimieren von 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
14 ist ein Beispiel von Anwenderschnittstellen-Anzeigen
der Wiedergabeanwendung, die Inhalt in der in 15 beschriebenen Weise zu einer lokalen Bibliothek
herunterlädt,
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
15 ist eine Übersichtsdarstellung,
die die Hauptkomponenten und Prozesse einer Wiedergabeanwendung,
die auf der Endanwendereinheit von 9 läuft, gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt;
-
16 ist ein Beispiel von Anwenderschnittstellen-Anzeigen
der Wiedergabeanwendung von 15 gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
17 ist ein Ablaufplan einer alternativen Ausführungsform,
um zusätzliche
Informationen für
das Tool zur automatischen Erfassung von Metadaten von 8 automatisch
wiederzugewinnen, gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
18 ist eine Übersichtsdarstellung
einer alternativen Ausführungsform
von 10, um Inhalt auf einem computerlesbaren
Speichermedium gemäß der vorliegenden
Erfindung zu verteilen;
-
19 ist ein Ablaufplan der alternativen Ausführungsform
von 18 zum Erfassen von Rechten
an digitalen Inhalten gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
20 ist eine genaue Ansicht einer Audiokarte;
-
21 ist ein Ablaufplan der Wiedergabe oder des
Abspielens einer Musikdatei gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
22 ist ein Ablaufplan, der den Schritt zum "Abschalten aller
nicht freigegebenen Tonsignaleingabeeinheiten" von 21 gemäß der vorliegenden
Erfindung genau erläutert;
und
-
23 ist ein Ablaufplan eines Versuchs der Aufzeichnung
von Medien gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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GENAUE BESCHREIBUNG
EINER AUSFÜHRUNGSFORM
-
Ein
Inhaltsverzeichnis wird für
diese vorliegende Erfindung angegeben, um dem Leser zu helfen, in dieser
Ausführungsform
verschiedene Abschnitte rasch zu finden.
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I. SYSTEM ZUR SICHEREN
ELEKTRONISCHEN VERTEILUNG VON DIGITALEN INHALTEN
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- A. Systemüberblick
1.
Verwaltung von Rechten
2. Erfassung
3. Offene Architektur
- B. Funktionale Elemente des Systems
1. Inhaltanbieter
2.
Elektronische Speichereinrichtung(en) für digitale Inhalte
3.
Zwischenhandelspartner
4. Verrechnungsstelle(n)
5. Endanwendereinheit(en)
6. Übertragungs-Infrastrukturen
- C. Systemanwendungen
-
II. KRYPTOGRAFISCHE KONZEPTE
UND IHRE ANWENDUNG BEI DEM SYSTEM ZUR SICHEREN ELEKTRONISCHEN VERTEILUNG
VON DIGITALEN INHALTEN
-
- A. Symmetrische Algorithmen
- B. Algorithmen mit öffentlichem
Schlüssel
- C. Digitale Signatur
- D. Digitale Zertifikate
- E. Leitfaden zu der grafischen Darstellung des (der) SC(s)
- F. Beispiel einer Verschlüsselung
des sicheren Containers
-
III. FUNKTIONSABLAUF DES
SYSTEMS ZUR SICHEREN ELEKTRONISCHEN VERTEILUNG VON DIGITALEN INHALTEN
-
IV. MODELL DER ARCHITEKTUR
ZUR VERWALTUNG VON RECHTEN
-
- A. Funktionen der Architekturebenen
- B. Funktionsaufteilung und Abläufe
1. Inhaltformatierungsschicht
2.
Inhaltverwendungskontrollschicht
3. Inhaltidentifizierungsschicht
4.
Lizenzkontrollschicht
- C. Kontrolle der Inhaltverteilung und Lizenzvergabe
-
V. AUFBAU DES SICHEREN
CONTAINERS
-
- A. Allgemeiner Aufbau
- B. Sprachsyntax und Semantik der Verwaltung von Rechten
- C. Überblick über den
Ablauf und die Verarbeitung des sicheren Containers
- D. Format des sicheren Containers 620 für Metadaten
- E. Format des sicheren Containers 641 für Angebote
- F. Format des sicheren Containers 640 für Transaktionen
- G. Format des sicheren Containers 650 für Aufträge
- H. Format des sicheren Containers 660 für Lizenzen
- I. Format des sicheren Containers für Inhalte
-
VI. PACKEN UND ENTPACKEN
DES SICHEREN CONTAINERS
-
- A. Überblick
- B. Abschnitt Stückliste
(BOM, Bill of Materials)
- C. Schlüsselbeschreibungsabschnitt
-
VII. VERRECHNUNGSSTELLE(N)
-
- A. Überblick
- B. Verarbeitung der Verwaltung von Rechten
- C. Länderspezifische
Parameter
- D. Prüfungsaufzeichnung
und Überwachung
- E. Berichterstattung von Ergebnissen
- F. Rechnungslegung und Zahlungsüberprüfung
- G. Neuübertragungen
-
VIII. INHALTANBIETER
-
- A. Überblick
- B. Funktionsablauf-Manager
1. Prozess, bei dem Produkte
Aktionen/Informationen erwarten
2. Prozess zur Anforderung
von neuem Inhalt
3. Prozess zur automatischen Erfassung von
Metadaten
4. Prozess zur manuellen Eingabe von Metadaten
5.
Prozess der Nutzungsbedingungen
6. Prozess der überwachten
Freigabe
7. Prozess der Erzeugung von Metadaten-SC(s)
8.
Prozess der Wasserzeichenmarkierung
9. Prozess der Vorverarbeitung
und Komprimierung
10. Prozess der Kontrolle der Inhaltqualität
11.
Verschlüsselungsprozess
12.
Prozess der Erzeugung von Inhalt-SC(s)
13. Prozess der abschließenden Qualitätssicherung
14.
Prozess der Inhaltverteilung
15. Regeln des Funktionsablaufs
- C. Tool zur Anpassung und Eingabe von Metadaten
1. Tool
zur automatischen Erfassung von Metadaten
2. Tool zur manuellen
Eingabe von Metadaten
3. Tool der Nutzungsbedingungen
4.
Abschnitte der Metadaten-SC(s)
5. Tool der überwachten Freigabe
- D. Tool zur Verarbeitung von Inhalten
1. Tool zur Wasserzeichenmarkierung
2.
Tool zur Vorverarbeitung und Komprimierung
3. Tool zur Kontrolle
der Inhaltqualität
4.
Verschlüsselungstool
- E. Tool zur Erzeugung von Inhalt-SC(s)
- F. Tool zur abschließenden
Qualitätssicherung
- G. Tool zur Inhaltverteilung
- H. Website für
Inhaltwerbung
- I. Inhalt-Hosting
1. Inhalt-Hostingsites
2. Inhalt-Hostingsite(s) 111,
die durch das System zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten bereitgestellt wird (werden)
-
IX. ELEKTRONISCHE SPEICHEREINRICHTUNG(EN)
FÜR DIGITALE
INHALTE
-
- A. Überblick – Unterstützung mehrerer
elektronischer Vertriebsstellen für digitale Inhalte
- B. Punkt-zu-Punkt-Dienst zur elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten
1. Integrationsanforderungen
2. Tool zur Erfassung
von Inhalten
3. Transaktions-Verarbeitungsmodul
4. Benachrichtigungs-Schnittstellenmodul
5.
Tool zur Kontenabstimmung
- C. Rundsendedienst zur elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten
-
X. ENDANWENDERDIENST(E)
-
- A. Überblick
1.
Zustellung über
Telekommunikationsinfrastruktur
2. Zustellung über ein
computerlesbares Medium
- B. Anwendungsinstallation
- C. Prozessor des sicheren Containers
- D. Die Anwendung der Wiedergabeanwendung
1. Überblick
2.
Komponenten der Endanwenderschnittstelle
3. Komponenten der
Verwaltung zum Kopieren/Abspielen
4. Komponenten zur Entschlüsselung 1505,
Dekomprimierung 1506 und Wiedergabe
5. Komponenten
der Datenverwaltung 1502 und zum Bibliothekszugriff
6.
Komponenten zur Kommunikation zwischen Anwendungen
7. Weitere
sonstige Komponenten
8. Die allgemeine Wiedergabeeinrichtung
9.
Verhindern von unberechtigtem Aufzeichnen
-
I. SYSTEM ZUR SICHEREN
ELEKTRONISCHEN VERTEILUNG VON DIGITALEN INHALTEN
-
A. Systemüberblick
-
Das
System zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
ist eine technische Plattform, die die Technologie, die Spezifikationen,
die Tools und die Software umfasst, die für die sichere Zustellung von digitalen
Inhalten und von auf digitale Inhalte bezogene Inhalte an eine Clienteinheit
des Endanwenders sowie für
die Verwaltung von Rechten daran erforderlich sind. Die Endanwendereinheiten
enthalten PCs, Digitalempfänger
(IRDs) und Internet-Anwendungen.
Diese Einheiten und/oder Anschlüsse
können
den Inhalt auf externe Medien oder tragbare Verbrauchereinheiten
und/oder zu Anschlüssen
kopieren, wenn das durch den Inhalteigentümer zugelassen ist. Der Ausdruck "digitaler Inhalt" oder einfach "Inhalt" betrifft Informationen
und Daten, die in einem digitalen Format gespeichert sind, und enthält: Bilder,
Spielfilme, Videos, Musik, Programme, Multimedia-Daten und Spiele.
-
Die
technische Plattform legt fest, wie ein digitaler Inhalt vorbereitet,
sicher über
Punkt-zu-Punkt- und Rundsende-Infrastrukturen
(wie etwa Kabel, Internet, Satellit sowie drahtlos) verteilt und
gegen unberechtigtes Kopieren oder Abspielen geschützt wird.
Außerdem
ermöglicht
die Architektur der technischen Plattform die Integration und die Übernahme
von verschiedenen Technologien, wie etwa Wasserzeichenanbringung,
Komprimierung/Codierung, Verschlüsselung
sowie weitere Sicherheitsalgorithmen, die zukünftig entwickelt werden.
-
Die
grundlegenden Komponenten des Systems zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten sind: (1) Verwaltung von Rechten
für den
Schutz der Eigentümerrechte
des Inhalteigentümers;
(2) Zählen
von Transaktionen für
eine sofortige und genaue Vergütung;
und (3) eine offene und gut dokumentierte Architektur, die den Inhaltanbietern
befähigt,
Inhalte zu erzeugen, und deren sichere Zustellung über mehrere Netzwerkinfrastrukturen
für ein
Abspielen auf jeder standardgerechten Abspieleinrichtung ermöglicht.
-
1. Verwaltung
von Rechten
-
Die
Verwaltung von Rechten wird in dem System zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten durch eine Reihe von Funktionen
realisiert, die über
die Betriebskomponenten des Systems verteilt sind. Zu ihren Hauptfunktionen
gehören:
Lizenzierungsberechtigung und Kontrolle, so dass ein Inhalt nur
durch berechtigte Zwischen- oder
Endanwender freigeschaltet wird, die eine Lizenz erworben haben;
und Kontrolle und Durchsetzung der Inhaltsnutzung gemäß den Bedingungen
des Kaufs oder der Lizenz, wie z.B. eine zulässige Anzahl von Kopien, die
Anzahl von Abspielvorgängen
und das Zeitintervall oder die Frist, in der die Lizenz gültig ist.
Eine Nebenfunktion der Verwaltung von Rechten besteht darin, eine
Einrichtung zu befähigen, den
Ursprung von unberechtigten Kopien des Inhalts zu identifizieren,
um Piraterie zu bekämpfen.
-
Die
Berechtigung und die Kontrolle der Lizenzierung werden durch die
Verwendung einer oder mehrerer Verrechungsstelleninstanzen und der
Technologie des sicheren Containers (SC) realisiert. Die Verrechungsstellen
gewährleisten
eine Lizenzierungsberechtigung, indem sie Zwischen- oder Endanwender
befähigen,
Inhalte nach der Bestätigung
einer erfolgreichen Beendigung einer Lizenzvergabetransaktion freizuschalten.
Sichere Container (SC) werden verwendet, um verschlüsselte Inhalte
und Informationen unter den Systemkomponenten zu verteilen. Ein
SC ist eine kryptografische Beförderungseinrichtung
für Informationen oder
Inhalte, die Verschlüsselung,
digitale Signaturen und digitale Zertifikate verwendet, um einen
Schutz gegen unberechtigtes Aufnehmen oder Modifikation von elektronischen
Informationen oder Inhalten zu gewährleisten. Er ermöglicht außerdem die Überprüfung der
Echtheit und der Unversehrtheit des digitalen Inhalts. Der Vorteil
dieser Verwaltungsfunktionen besteht darin, dass die elektronische
Infrastruktur zur Verteilung von digitalen Inhalten nicht sicher
oder zuverlässig
sein muss. Deswegen ist eine Übertragung über Netzwerkstrukturen,
wie etwa das Web oder das Internet, zulässig. Das ist auf Grund der
Tatsache der Fall, dass der Inhalt in sicheren Containern verschlüsselt ist
und seine Speicherung und Verteilung unabhängig von der Kontrolle seiner
Freigabe und Verwendung erfolgt. Nur die Anwender, die Entschlüsselungsschlüssel besitzen,
können den
verschlüsselten
Inhalt freigeben, und die Verrechungsstelle(n) gibt (geben) Entschlüsselungsschlüssel nur für Anforderungen
der berechtigten und geeigneten Verwendung frei. Die Verrechungsstelle(n)
wird (werden) keine betrügerischen
Anforderungen von unbekannten oder unberechtigten Teilnehmern oder
Anforderungen freigeben, die nicht mit den Nutzungsbedingungen des
Inhalts übereinstimmen,
die durch die Inhalteigentümer festgelegt
werden. Wenn an dem SC während
seiner Übertragung
unerlaubte Änderungen
vorgenommen wurden, stellt die Software in der (den) Verrechungsstelle(n)
außerdem
fest, dass der Inhalt in einem SC beschädigt oder verfälscht wurde
und lehnt die Transaktion ab.
-
Die
Kontrolle der Inhaltnutzung wird durch die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 ermöglicht, die
auf einer Endanwendereinheit bzw. Endanwendereinheiten läuft. Die
Anwendung bettet in jede Kopie des Inhalts einen digitalen Code
ein, der die zulässige
Anzahl von sekundären
Kopien und Wiedergaben definiert. Die Technologie des Anbringens
von digitalen Wasserzeichen wird verwendet, um den digitalen Code
zu erzeugen, um ihn vor anderen Endanwender-Wiedergabeanwendungen 195 verborgen
zu halten und um ihn gegenüber Änderungsversuchen
beständig
zu machen. In einer alternativen Ausführungsform wird der digitale Code
lediglich als ein Teil der Nutzungsbedingungen, die mit dem Inhalt 113 verbunden
sind, betrachtet. Wenn in einer konformen Endanwendereinheit auf
den Inhalt 113 zugegriffen wird, liest die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 das
Wasserzeichen, um die Nutzungseinschränkungen zu prüfen und
aktualisiert das Wasserzeichen bei Bedarf. Wenn die geforderte Verwendung
des Inhalts nicht mit den Nutzungsbedingungen konform ist, d.h. die
Anzahl der Kopien ausgeschöpft
wurde, führt
die Endanwendereinheit die Anforderung nicht aus.
-
Das
Anbringen von digitalen Wasserzeichen stellt außerdem das Mittel dar, um den
Ursprung von berechtigten oder unberechtigten Kopien des Inhalts
zu identifizieren. Ein anfängliches
Wasserzeichen wird durch den Inhalteigentümer eingebettet, um den Inhalteigentümer zu identifizieren,
Informationen der Urheberrechte festzulegen, geografische Verteilungsbereiche
zu definieren und weitere einschlägige Informationen zuzufügen. Ein
weiteres Wasserzeichen wird in der Endanwendereinheit in den Inhalt
eingebettet, um den Inhaltkäufer
(oder Lizenznehmer) und die Endanwendereinheit zu identifizieren,
die Kauf- oder Lizenzbedingungen und das Datum festzulegen und weitere
einschlägige
Informationen zuzufügen.
-
Da
Wasserzeichen integraler Bestandteil des Inhalts werden, werden
sie in den Kopien befördert,
unabhängig
davon, ob die Kopien berechtigt oder unberechtigt sind. Damit enthält der digitale
Inhalt immer Informationen in Bezug auf seine Quelle und seine zulässige Verwendung,
unabhängig
davon, wo sich der Inhalt befindet oder woher er kommt. Diese Informationen
können
verwendet werden, um die illegale Verwendung des Inhalts zu bekämpfen.
-
2. Erfassung
-
Die
Verrechnungsstellen führen
als Teil ihrer Funktionen der Verwaltung von Rechten einen Datensatz aller
Transaktionen, bei denen ein Schlüsselaustausch durch die Verrechnungsstelle(n)
freigegeben wird. Dieser Datensatz ermöglicht eine Erfassung der Lizenzierungsberechtigung
und der anfänglichen
Nutzungsbedingungen. Der Transaktionsdatensatz kann an verantwortliche
Teilnehmer, z.B. an Inhalteigentümer
oder Inhaltanbieter, Wiederverkäufer
u.a. sofort oder periodisch gemeldet werden, um die elektronische
Kontenabstimmung von Transaktionszahlungen und andere Verwendungsarten
zu ermöglichen.
-
3. Offene
Architektur
-
Das
System zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
(System) ist eine offene Architektur mit veröffentlichten Spezifikationen
und Schnittstellen, um eine umfangreiche Realisierung und Akzeptanz
des Systems auf dem Markt zu ermöglichen,
wobei der Rechtsschutz für
die Inhalteigentümer
aufrechterhalten wird. Die Flexibilität und die Offenheit der Systemarchitektur
ermöglichen
außerdem,
dass das System zukünftig
weiterentwickelt werden kann, wenn verschiedene Technologien, Übertragungsinfrastrukturen
und Einheiten auf dem Markt eingeführt werden.
-
Die
Architektur ist offen in Bezug auf das Wesen des Inhalts und sein
Format. Die Verteilung von Tonsignalen, Programmen, Multimediadaten,
Videodaten oder anderen Typen von Inhalt wird durch die Architektur unterstützt. Der
Inhalt könnte
in einem ursprünglichen
Format vorliegen, wie etwa lineare PCM für digitale Musik oder ein Format,
das durch zusätzliche
Vorverarbeitung oder Codierung erreicht wird, wie etwa Filterung, Komprimierung
oder Hervorheben/Abschwächen
und dergleichen. Die Architektur ist offen für verschiedene Verschlüsselungs-
und Wasserzeichentechniken. Sie ermöglicht die Auswahl von speziellen
Techniken, um unterschiedliche Inhalttypen und -formate zu unterstützen und
ermöglicht
die Einführung
oder Anpassung von neuen Technologien, wenn diese entwickelt werden.
Die Flexibilität
ermöglicht
Inhaltanbietern, Technologien auszuwählen und weiterzuentwickeln,
die sie für
die Datenkomprimierung, Verschlüsselung
und Formatierung in dem System zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten verwenden.
-
Die
Architektur ist außerdem
offen für
verschiedene Verteilungsnetzwerke und Verteilungsmodelle. Die Architektur
unterstützt
eine Inhaltverteilung über
langsame Internet-Verbindungen
oder schnelle Satelliten- und Kabelnetzwerke und kann bei Punkt-zu-Punkt-
oder Rundsendemodellen verwendet werden. Außerdem ist die Architektur
so beschaffen, dass die Funktionen in den Endanwendereinheiten in
einer großen
Vielzahl von Einheiten realisiert werden können, die kostengünstige Verbrauchereinheiten
enthalten. Diese Flexibilität ermöglicht den
Inhaltanbietern und Wiederverkäufern,
Inhalte an Zwischen- oder Endanwender über eine Vielzahl von Dienstangeboten
anzubieten und ermöglicht,
dass die Anwender Inhalte kaufen oder lizenzieren, ihn abspielen
und auf verschiedenen konformen Wiedergabeeinheiten aufzeichnen.
-
B. Funktionale Elemente
des Systems
-
In 1 ist
eine Übersichtsdarstellung
gezeigt, die einen Überblick über ein
System zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellt. Das System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten umfasst mehrere Betriebselemente,
die eine Ende-zu-Ende-Lösung
enthalten, mit: der (die) Inhaltanbieter 101 oder die Eigentümer des
digitalen Inhalts, elektronische Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, Zwischenhandelspartner (nicht gezeigt), Verrechnungsstelle(n) 105,
Inhalt-Hostingsite 111, Übertragungsinfrastruktur 107 und
Endanwendereinheit(en) 109. Jedes dieser Betriebselemente
verwendet verschiedene Komponenten des Systems 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten. Eine
prinzipielle Beschreibung dieser Betriebselemente und Systemkomponenten,
soweit sie insbesondere die Verteilung von elektronischem Inhalt 113 betreffen,
folgt.
-
1. Inhaltanbieter 101
-
Der
(die) Inhaltanbieter 101 oder der (die) Inhalteigentümer sind
die Eigentümer
des ursprünglichen Inhalts 113 und/oder
die Verteiler, die berechtigt sind, den unabhängigen Inhalt 113 für eine weitere
Verteilung zu packen. Der (die) Inhaltanbieter 101 kann
(können)
seine (ihre) Rechte direkt nutzen oder für den Inhalt 113 an
die elektronischen Vertriebsstellen 103 für die digitalen
Inhalte oder (nicht gezeigte) Zwischenhandelspartner Lizenzen vergeben
gewöhnlich
im Gegenzug für
eine Zahlung für
eine Inhaltnutzung, die Erlöse
des elektronischen Handels darstellen. Beispiele des Inhaltanbieters
(der Inhaltanbieter) 101 enthalten Sony, Time-Warner, MTV, IBM,
Microsoft, Turner, Fox u.a.
-
Der
(die) Inhaltanbieter 101 nutzt(en) Tools, die als Teil
des Systems 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten bereitgestellt werden, um seinen Inhalt 113 und
zugehörige
Daten für
die Verteilung vorzubereiten. Ein Tool 154 zur Verwaltung
des Funktionsablaufs plant den Inhalt 113, der zu verarbeiten
ist, und überwacht
den Inhalt 113, wenn er sich durch die verschiedenen Schritte
der Vorbereitung und der Verpackung des Inhalts 113 bewegt,
um die Sicherung einer hohen Qualität zu gewährleisten. Der Ausdruck Metadaten
wird in diesem gesamten Dokument verwendet, um Daten zu bezeichnen,
die den Inhalt 113 betreffen, und umfasst in dieser Ausführungsform
den eigentlichen Inhalt 113 nicht. Metadaten für ein Lied
können
z.B. ein Liedtitel oder ein Liedimpressum, aber nicht die Klangaufzeichnung
des Lieds sein. Der Inhalt 113 würde die Klangaufzeichnung enthalten.
Ein Tool 161 zur Anpassung und Eingabe von Metadaten wird
verwendet, um Metadaten aus der Datenbank 160 des Inhaltanbieters
(der Inhaltanbieter) 101 und Daten, die durch den (die)
Inhaltanbieter 101 in einem vorgeschriebenen Format (für ein Musikbeispiel
die Informationen des Inhalts 113, wie etwa CD-Titel, Name
des Künstlers,
Liedtitel, CD-Vorlage und dergleichen) bereitgestellt werden, zu
extrahieren und sie für
eine elektronische Verteilung zu packen. Das Tool 161 zur
Anpassung und Eingabe von Metadaten wird außerdem verwendet, um die Nutzungsbedingungen
für den
Inhalt 113 einzugeben. Die Daten in den Nutzungsbedingungen
können
Regeln der Kopiereinschränkung,
den Großhandelspreis und
irgendwelche Geschäftsregeln,
die als notwendig erachtet werden, enthalten. Ein Tool zum Anbringen
von Wasserzeichen wird verwendet, um Daten, die den Inhalteigentümer identifizieren,
Verarbeitungsdaten und weitere relevante Daten in dem Inhalt 113 zu
verbergen. Bei einer Ausführungsform,
bei der Inhalt 113 Tonsignale darstellt, wird ein Tool
zur Vorverarbeitung von Tonsignalen verwendet, um die Dynamik einzustellen und/oder
den Inhalt 113 oder weitere Tonsignale für eine optimale
Komprimierungsqualität
zu entzerren, den Inhalt 113 auf den gewünschten
Komprimierungsgrad zu komprimieren und den Inhalt 113 zu
verschlüsseln. Dieses
Tool kann so beschaffen sein, dass es den technischen Fortschritten
bei den Komprimierungs/Codierungs-, Verschlüsselungs- und Formatierungsverfahren
entspricht, wodurch der (die) Inhaltanbieter 101 die besten
Tools verwenden kann (können),
wenn sie zukünftig
auf dem Markt erscheinen.
-
Der
verschlüsselte
Inhalt 113, digitale, den Inhalt betreffende Daten oder
Metadaten und verschlüsselte
Schlüssel
werden durch das Tool zum Packen von SCs in SCs (die später beschrieben
werden) gepackt und in einer Inhalt-Hostingsite und/oder einer Werbe-Website
für eine
elektronische Verteilung gespeichert. Die Inhalt-Hostingsite kann
sich bei dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101 oder
an mehreren Stellen, die die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und (nicht gezeigte) Einrichtungen der Zwischenhandelspartner
enthalten, befinden. Da sowohl der Inhalt 113 als auch
die Schlüssel
(die später
beschrieben werden) verschlüsselt
und in SCs gepackt sind, kann die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte oder jede weitere Hosting-Einrichtung ohne eine Freigabe
von der (den) Abrechnungsstelle(n) und eine Benachrichtigung an
den (die) Inhaltanbieter 101 nicht direkt auf entschlüsselten
Inhalt 113 zugreifen.
-
2. Elektronische Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte
-
Elektronische
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte sind die Instanzen, die den Inhalt 113 über eine große Vielzahl
von Diensten oder Anwendungen vermarkten, wie etwa Themenprogrammierung
des Inhalts 113 oder der elektronische Vertrieb des Inhalts 113.
Elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale Inhalte verwalten
das Design, die Entwicklung, Betriebsoperationen, die Zahlungen,
den Vertrieb, die Vermarktung und die Verkäufe ihrer Dienste. Beispiele
von elektronischen Online-Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte sind Websites, die ein elektronisches Herunterladen von
Software ermöglichen.
-
In
ihren Diensten realisieren elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte bestimmte Funktionen des Systems 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten. Elektronische
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte sammeln Informationen von dem(n) Inhaltanbieter(n) 101,
packen Inhalt und Metadaten in zusätzliche SCs und liefern diese
SCs an Verbraucher oder Firmen als einen Teil eines Dienstes oder
einer Anwendung. Elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte verwenden Tools, die durch das System 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten bereitgestellt
werden, um Folgendes zu unterstützen:
Metadaten-Extraktion, sekundäre
Nutzungsbedingungen, Packen von SCs und Überwachen von elektronischen
Inhalt-Transaktionen.
Zu den Daten der sekundären
Nutzungsbedingungen können
Wiederverkaufs-Geschäftsangebote,
wie etwa Kaufpreis des Inhalts 113, Preis für einmaliges
Anhören,
Kopierberechtigung und gewünschte
Typen der Einheiten oder Einschränkungen
der zeitlichen Verfügbarkeit,
gehören.
-
Nachdem
eine (mehrere) elektronische Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte eine gültige
Anforderung nach elektronischem Inhalt 113 von Endanwendern
erledigt hat (haben), ist (sind) die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte verantwortlich, der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 die
Berechtigung zu erteilen, den Entschlüsselungsschlüssel für den Inhalt 113 an
den Verbraucher freizugeben. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte erteilt außerdem
die Berechtigung zum Herunterladen des SC, der den Inhalt 133 enthält. Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte kann (können) festlegen,
die SCs, die den digitalen Inhalt enthalten, in ihrer lokalen Site
aufzunehmen und/oder die Hosting- und Verteilungseinrichtungen einer
anderen Inhalt-Hostingsite zu nutzen.
-
Die
elektronische(n) Vertriebsstellen für digitale Inhalte kann (können) einen
Verbraucherdienst für
alle Fragen oder Probleme, die Endanwender haben können, unter
Verwendung des Systems 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten bereitstellen oder die elektronische(n)
Vertriebstelle(n) 103 für digitale
Inhalte können
ihre Verbraucherdienstunterstützung
mit der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 vertraglich regeln.
-
3. Zwischenhandelspartner
(nicht gezeigt)
-
In
einer alternativen Ausführungsform
kann das System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten verwendet werden, um Inhalt 113 an andere
Geschäftspartner,
die als Zwischenmarktpartner bezeichnet werden, bereitzustellen.
Diese Partner können
Firmen sein, die sich auf digitale Inhalte beziehen und einen nichtelektronischen
Dienst anbieten, wie etwa Fernsehstationen oder Videoclubs, Rundfunkstationen
oder Schallplattenclubs, die Inhalt 113 verteilen. Diese
Partner können
außerdem
weitere sichere Teilnehmer enthalten, die Material als Teil der
Herstellung oder Vermarktung von Klangaufzeichnungen handhaben,
wie etwa Schallplattenstudios, Vervielfältigungseinrichtungen und Produzenten.
Die Zwischenhandelspartner benötigen
eine Freigabe von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105,
um den Inhalt 113 zu entschlüsseln.
-
4. Verrechnungsstelle(n) 105
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 stellen die Lizenzierungsberechtigung
durch das Führen
von Datensätzen
für alle
Transaktionen bereit, die den Verkauf und/oder die zulässige Verwendung
des in einem SC verschlüsselten
Inhalts 113 betreffen. Wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 eine
Anforderung für
einen Entschlüsselungsschlüssel für den Inhalt 113 von
einem (mehreren) Zwischen- oder Endanwender(n) empfängt, überprüft die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Unversehrtheit und die Echtheit der Informationen in der Anforderung; bestätigt, dass
die Anforderung durch eine elektronische Speichereinrichtung(en)
für digitalen
Inhalt oder Inhaltanbieter 101 autorisiert wurde; und bestätigt, dass
die angeforderte Nutzung mit den Inhalt-Nutzungsbedingungen, die
durch den (die) Inhaltanbieter 101 definiert sind, konform
ist. wenn diese Prüfungen
zufrieden stellend sind, sendet die Verrechnungsstelle(n) 105 den
Entschlüsselungsschlüssel für den Inhalt 113,
der in einen Lizenz-SC gepackt ist, an den (die) anfordernden Endanwender.
Der Schlüssel
wird so entschlüsselt, dass
er lediglich von dem berechtigten Anwender abgerufen werden kann.
Wenn die Anforderung des Endanwenders nicht geprüft werden kann, nicht vollständig oder
nicht berechtigt ist, verwirft die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Anforderung für
den Entschlüsselungsschlüssel.
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 führt einen Datensatz aller Transaktionen
und kann diesen an verantwortliche Stellen, wie etwa die elektronische(n)
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte, und Inhaltanbieter 101 sofort, periodisch
oder in eingeschränkter
Weise übermitteln.
Diese Berichterstattung ist ein Mittel, durch welches Inhaltanbieter 101 über den
Verkauf von Inhalt 113 informiert werden können, und
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte kann einen Nachweis der elektronischen Zustellung an ihre
Kunden erhalten. Die Verrechnungsstelle(n) 105 kann außerdem Den
(die) Inhaltanbieter 101 und die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte benachrichtigen, wenn sie erkennt, dass Informationen in
einem SC verändert
wurden oder nicht mit den Nutzungsbedingungen des Inhalts konform
sind. Die Möglichkeiten
der Aufzeichnung und Speicherung von Transaktionen in der Datenbank
der Verrechnungsstelle(n) 105 sind für eine gezielte Datensuche
und eine Berichterstellung strukturiert.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann die Verrechnungsstelle(n) 105 eine Kundenunterstützung und eine
Ausnahmeverarbeitung für
Transaktionen, wie etwa Rückerstattungen, Übertragungsausfälle und Kaufstreitigkeiten,
bereitstellen. Die Verrechnungsstelle(n) 105 kann als eine
unabhängige
Instanz betrieben werden, wobei sie einen vertrauenswürdigen Hüter für die Verwaltung
von Rechten und die Zählwerterfassung darstellt.
Sie gewährleistet
eine Rechnungslegung und bei Bedarf Verrechnung. Zu Beispielen der
elektronischen Verrechnungsstelle(n) gehören Secure-Bank.com und Sichere
elektronische Transaktion (SET) von Visa/Mastercard. In einer Ausführungsform
ist (sind) die Verrechnungsstelle(n) 105 eine (mehrere)
Website(s), auf die von der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zugegriffen
werden kann. In einer weiteren Ausführungsform ist (sind) die Verrechnungsstelle(n) 105 Teil
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte.
-
5. Endanwendereinheit(en) 109
-
Die
Endanwendereinheit(en) 109 kann (können) eine beliebige Wiedergabeeinheit
sein, die eine Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 (wird
später
beschrieben) enthält,
die mit den Spezifikationen des Systems 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten konform ist. Diese
Einheiten können PCs,
Digitalempfänger
(IRDs) und Internet-Anwendungen enthalten. Die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 könnte in
Software und/oder in Verbraucherelektronik-Hardware realisiert sein.
Außer
Abspielen, Aufzeichnen und Bibliotheksverwaltungsfunktionen führt die
Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 die SC-Verarbeitung aus,
um die Verwaltung von Rechten in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zu
ermöglichen.
Die Endanwendereinheit(en) 109 verwaltet (verwalten) das
Herunterladen und Speichern der SCs, die den digitalen Inhalt enthalten;
fordert den Empfang der Schlüssel
des verschlüsselten
digitalen Inhalts von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 an
und verwaltet diese; verarbeitet die Wasserzeichen immer dann, wenn
der digitale Inhalt kopiert oder abgespielt wird; verwaltet die
Anzahl der hergestellten Kopien (oder die Löschung der Kopie) gemäß den Nutzungsbedingungen
des digitalen Inhalts; und führt
das Kopieren zu einem externen Medium oder einer tragbaren Verbrauchereinheit
aus, falls das zulässig
ist. Die tragbare Verbrauchereinheit kann eine Teilmenge der Funktionen
der Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 ausführen, um
die Nutzungsbedingungen des digitalen Inhalts, die im Wasserzeichen
eingebettet sind, zu verarbeiten. Die Ausdrücke Endanwender und Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 werden
in der gesamten Beschreibung verwendet, wobei sie bedeuten: durch
die Verwendung der Endanwendereinheit bzw. das Ablaufen auf Endanwendereinheit(en) 109.
-
6. Übertragungsinfrastrukturen 107
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten ist unabhängig
von dem Übertragungsnetzwerk,
das die elektronische(n) Speichereinrichtung(en) 103 für digitale
Inhalte und die Endanwendereinheit(en) 109 verbindet. Es
unterstützt
sowohl Punkt-zu-Punkt-Verteilungsmodelle, wie etwa das Internet,
als auch Rundsende-Verteilungsmodelle, wie etwa digitales Rundsende-Fernsehen.
-
Obwohl
die gleichen Tools und Anwendungen verwendet werden, um den Inhalt 113 zu
erfassen, zu packen und zu überwachen,
können
sich die Transaktionen über
verschiedene Übertragungsinfrastrukturen 107,
die Darstellung und das Verfahren, mit dem Dienste an den Verbraucher
zugestellt werden, in Abhängigkeit
von der Infrastruktur und dem ausgewählten Verteilungsmodell unterscheiden.
Die Qualität
des Inhalts 113, der übertragen
wird, kann ebenfalls schwanken, da Infrastrukturen mit großer Bandbreite
hochwertigen digitalen Inhalt bei annehmbareren Reaktionszeiten
zustellen können
als Infrastrukturen mit geringerer Bandbreite. Eine Dienstanwendung,
die für
ein Punkt-zu-Punkt-Verteilungsmodell geeignet ist, kann so angepasst werden,
dass sie ebenso ein Rundsende-Verteilungsmodell unterstützt.
-
C. Verwendungsmöglichkeiten
des Systems
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten ermöglicht
die sichere Zustellung von hochwertigen elektronischen Kopien des
Inhalts 113 an Endanwendereinheiten 109, die entweder
Verbrauchereinheiten oder Firmeneinheiten sind, und die Verwendung
des Inhalts 113 zu regeln und zu überwachen.
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten könnte
in einer Vielzahl von Verbraucherdiensten und Diensten zwischen
Firmen angewendet werden, wobei sowohl neue als auch vorhandene
Verteilungskanäle
verwendet werden. Jeder einzelne Dienst könnte ein anderes Finanzierungsmodell
verwenden, das durch die Merkmale der Verwaltung von Rechten des
Systems 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten durchgesetzt werden kann. Modelle, wie etwa der
Großhandels- oder der Einzelhandelseinkauf,
Nutzung bei Zahlung auf Anforderung, Abonnement-Dienste, Einschränkungen
beim Kopieren oder Weiterverteilung, könnten durch die Verwaltung
von Rechten der Verrechnungsstellen 105 und die Kopierschutzmerkmale
der Anwendung 195 der Endanwender-Abspieleinrichtung realisiert werden.
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten ermöglicht
der (den) elektronischen vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und den Zwischenhandelspartnern einen hohen Grad der Flexibilität bei der
Erzeugung von Diensten, die Inhalt 113 verkaufen. Gleichzeitig
gewährleistet
es dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 einen Grad der Sicherheit,
dass seine (ihre) digitalen Objekte geschützt und so in Rechnung werden,
dass sie eine angemessene Bezahlung für die Lizenzierung des Inhalts 113 erhalten
können.
-
II. KRYPTOGRAFISCHE KONZEPTE
UND IHRE ANWENDUNG BEI DEM SYSTEM ZUR SICHEREN VERTEILUNG VON DIGITALEN
INHALTEN
-
Die
Lizenzkontrolle in dem System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten beruht auf der Anwendung der Kryptografie.
Dieser Abschnitt stellt grundlegende kryptografische Technologien der
vorliegenden Erfindung vor. Die Verwendung der Verschlüsselung
mit öffentlichem
Schlüssel,
der Verschlüsselung
mit symmetrischem Schlüssel,
digitaler Signaturen, digitaler Wasserzeichen und digitaler Zertifikate
ist bekannt.
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A. Symmetrische Algorithmen
-
In
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten verschlüsselt
der (die) Inhaltanbieter 101 den Inhalt unter Verwendung
von symmetrischen Algorithmen. Sie werden als symmetrische Algorithmen
bezeichnet, da zum Verschlüsseln
und zum Entschlüsseln
von Daten der gleiche Schlüssel verwendet
wird. Der Datenabsender und der Nachrichtenempfänger müssen den Schlüssel gemeinsam
nutzen. Dabei wird der gemeinsam genutzte Schlüssel als symmetrischer Schlüssel bezeichnet.
Die Architektur des Systems 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten ist von dem für eine bestimmte Implementierung
verwendeten speziellen symmetrischen Schlüssel unabhängig.
-
Übliche symmetrische
Algorithmen sind DES, RC2 und RC4. Sowohl DES als auch RC2 sind
Blockcodes. Ein Blockcode verschlüsselt Daten, indem gleichzeitig
ein Block aus Datenbits verwendet wird. DES ist eine offizielle
Verschlüsselungsnorm
der US-Regierung,
hat eine Blockgröße von 64
Bit und verwendet einen 56-Bit-Schlüssel. Tripel-DES wird gewöhnlich verwendet,
um die Sicherheit zu erhöhen,
die mit einfachem DES erreicht wird. RSA Data Security entwickelte
RC2. RC2 verwendet einen Code mit variabler Schlüsselgröße und hat eine Blockgröße von 64
Bit. RC4, der ebenfalls von RSA Data Security entwickelt wurde,
ist eine Stromverschlüsselung
mit variabler Schlüsselgröße. Eine
Stromverschlüsselung
behandelt zu einem Zeitpunkt ein einzelnes Datenbit. RSA Data Security
behauptet, dass bei RC4 pro Ausgabebyte acht bis sechzehn Maschinenoperationen
erforderlich sind.
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IBM
entwickelte einen schnellen Algorithmus mit der Bezeichnung SEAL.
SEAL ist ein Stromalgorithmus, der einen Schlüssel mit variabler Länge verwendet
und für
32-Bit-Prozessoren
optimiert wurde. SEAL benötigt
etwa fünf
Maschinengrundbefehle pro Datenbyte. Ein Computer der Reihe 486
mit 50 MHz führt
den SEAL-Code bei 7,2 Megabyte/Sekunde aus, wenn der 160-Bit-Schlüssel in
internen Tabellen vorverarbeitet wurde.
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Microsoft
berichtet in seinem Überblick
des CryptoAPI Dokuments über
Ergebnisse des Richtwerts der Verschlüsselungsleistung. Diese Ergebnisse
wurden erzielt durch eine Anwendung unter Verwendung des CryptoAPI
von Microsoft, das auf einem Pentium-Computer mit 120 MHz unter
Verwendung von Windows NT 4.0 ausgeführt wird.
-
-
B. Algorithmen mit öffentlichem
Schlüssel
-
In
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten werden symmetrische Schlüssel und andere kleine Datenelemente
unter Verwendung von öffentlichen
Schlüsseln
verschlüsselt.
Die Algorithmen mit öffentlichem
Schlüssel
verwenden zwei Schlüssel.
Die beiden Schlüssel
stehen in einer mathematischen Beziehung zueinander, so dass Daten,
die mit einem Schlüssel
verschlüsselt
wurden, nur mit dem anderen Schlüssel
entschlüsselt
werden können.
Der Eigentümer
der Schlüssel
hält einen
Schlüssel geheim
(geheimer Schlüssel)
und verteilt den zweiten Schlüssel öffentlich
(öffentlicher
Schlüssel).
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Um
die Übertragung
einer vertraulichen Nachricht unter Verwendung eines Algorithmus
mit öffentlichem
Schlüssel
zu schützen,
muss man den öffentlichen
Schlüssel
des Empfängers
verwenden, um die Nachricht zu verschlüsseln. Nur der Empfänger, der
den zugehörigen
privaten Schlüssel
besitzt, kann die Nachricht entschlüsseln. Algorithmen mit öffentlichem
Schlüssel
werden außerdem
verwendet, um digitale Signaturen zu erzeugen. Der private Schlüssel wird
für diesen
Zweck verwendet. Der folgende Abschnitt liefert Informationen über digitale
Signaturen.
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Der
am häufigsten
verwendete Algorithmus mit öffentlichem
Schlüssel
ist der RSA-Code mit öffentlichem
Schlüssel.
Er ist in der Industrie der allgemeine Standard des öffentlichen
Schlüssels
geworden. Weitere Algorithmen, die für die Verschlüsselung
und digitale Signaturen ebenfalls gut funktionieren, sind ElGamal
und Rabin. RSA ist ein Code mit variabler Schlüssellänge.
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Algorithmen
mit symmetrischem Schlüssel
sind viel schneller als die Algorithmen mit öffentlichem Schlüssel. Die
Software von DES ist im Allgemeinen wenigstens 100-mal schneller
als RSA. Deswegen wird RSA nicht verwendet, um Massendaten zu verschlüsseln. RSA
Data Security berichtet, dass das Toolkit BSAFE 3.0 von RSA Data
Security auf einem 90-MHz-Pentium-Prozessor für Operationen mit privatem Schlüssel (Verschlüsselung
oder Entschlüsselung
unter Verwendung des privaten Schlüssels) einen Durchsatz von
21,6 Kilobit/Sekunde bei einem 512-Bit-Modul bzw. von 7,4 Kilobit/Sekunde
bei einem 1024-Bit-Modul besitzt.
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C. Digitale Signatur
-
In
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten schützt
der Aussteller von SC(s) die Unversehrtheit von SC(s), indem sie
digital signiert werden. Um eine digitale Signatur einer Nachricht
zu erzeugen, berechnet ein Nachrichteneigentümer im Allgemeinen zuerst den
Nachrichtenauszug (Message Digest) (wird später definiert) und verschlüsselt dann
den Nachrichtenauszug unter Verwendung des privaten Schlüssels des
Eigentümers.
Die Nachricht wird mit ihrer Signatur verteilt. Jeder Empfänger der Nachricht
kann die digitale Signatur überprüfen, indem
er zuerst die Signatur unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels des
Nachrichteneigentümers
entschlüsselt,
um den Nachrichtenauszug wiederherzustellen. Dann berechnet der
Empfänger
den Auszug der empfangenen Nachricht und vergleicht ihn mit dem
wiederhergestellten Auszug. Wenn die Nachricht während der Verteilung nicht
verändert
wurde, müssen
der berechnete Auszug und der wiederhergestellte Auszug gleich sein.
-
Da
in dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten ein SC verschiedene Datenabschnitte enthält, wird
für jeden
Abschnitt ein Auszug berechnet, und für die Auszüge der verknüpften Abschnitte
wird ein Sammelauszug berechnet. Der Sammelauszug wird unter Verwendung
des privaten Schlüssels
des Ausstellers des (der) SC(s) verschlüsselt. Der verschlüsselte Sammelauszug
ist die digitale Signatur des Ausstellers für den (die) SC(s). Die Auszüge der Abschnitte
und die digitale Signatur sind in dem Körper des (der) SC(s) enthalten.
Der Empfänger
des (der) SC (s) kann die Unversehrtheit des (der) SC(s) und seiner
Abschnitte mittels der empfangenen digitalen Signatur und der Auszüge der Abschnitte überprüfen.
-
Ein
Einweg-Hash-Algorithmus wird verwendet, um einen Nachrichtenauszug
zu berechnen. Ein Hash-Algorithmus verwendet eine Eingangsnachricht
mit variabler Länge
und setzt sie in Zeichenfolgen (Strings) mit fester Länge, den
Nachrichtenauszug, um. Ein Einweg-Hash-Algorithmus wirkt nur in
einer Richtung. Das heißt,
es ist leicht, den Auszug für
eine Eingangsnachricht zu berechnen, aber es ist sehr schwierig (rechentechnisch
unmöglich),
die Eingangsnachricht aus ihrem Auszug zu generieren. Wegen der
Eigenschaften der Einweg-Hash-Funktionen kann man sich einen Nachrichtenauszug
als einen Fingerabdruck der Nachricht vorstellen.
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Die
bekannteren Einweg-Hash-Funktionen sind MD5 von RSA Data Security
und SHA, die vom US National Institute of Technology and Standards
(NITS) entwickelt wurde.
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D. Digitale Zertifikate
-
Ein
digitales Zertifikat wird verwendet, um die Identität einer
Person oder Instanz, die eine digital signierte Nachricht gesendet
hat, zu bestätigen
oder zu überprüfen. Ein
Zertifikat ist ein digitales Dokument, das durch eine Zertifizierungsorganisation
ausgestellt wird, die einen öffentlichen
Schlüssel
an eine Person oder eine Instanz koppelt. Das Zertifikat enthält den öffentlichen
Schlüssel,
den Namen der Person oder der Instanz, ein Ablaufdatum, den Namen
der Zertifizierungsorganisation und weitere Informationen. Das Zertifikat
enthält außerdem die
digitale Signatur der Zertifizierungsorganisation.
-
Wenn
eine Instanz (oder Person) eine Nachricht sendet, die mit ihrem
privaten Schlüssel
signiert ist und von ihrem digitalen Zertifikat begleitet wird,
verwendet der Empfänger
der Nachricht den Namen der Instanz aus dem Zertifikat für die Entscheidung,
ob die Nachricht angenommen wird.
-
In
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten enthalten alle SCs mit Ausnahme jener, die durch
Endanwendereinheiten 109 ausgegeben werden, das Zertifikat
des Herstellers der SCs. Die Endanwendereinheit(en) 109 muss
(müssen)
in ihre SC(s) keine Zertifikate einschließen, da viele Endanwender sich
nicht darum kümmern,
ein Zertifikat zu erlangen, oder Zertifikate besitzen, die durch
falsche Zertifizierungsorganisationen ausgegeben wurden. In dem
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten besitzt (besitzen) die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Option für
die Ausgabe von Zertifikaten an die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte. Dadurch kann (können)
die Endanwendereinheit(en) 109 unabhängig überprüfen, ob die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte durch das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten berechtigt wurde(n).
-
E. Einführung zur
grafischen Darstellung der SC(s)
-
Dieses
Dokument verwendet eine Zeichnung, um SC(s) grafisch darzustellen,
die verschlüsselte
Abschnitte, nicht verschlüsselte
Abschnitte, die Verschlüsselungsschlüssel und
Zertifikate aufweisen. 2 ist eine beispielhafte Zeichnung
von SCs 200. Die folgenden Symbole werden in den Figuren
der SCs verwendet. Der Schlüssel 201 ist
ein öffentlicher
oder privater Schlüssel.
Der Bart des Schlüssels,
z.B. CLRNGH für
Verrechnungsstelle (Clearinghouse) gibt den Schlüsseleigentümer an. PB im Handgriff gibt
an, dass es sich um einen öffentlichen
Schlüssel
handelt, somit ist der Schlüssel 201 ein öffentlicher
Schlüssel
der Verrechnungsstelle. PV im Griff gibt an, dass es sich um einen
privaten Schlüssel
handelt. Die Rhombusform ist eine digitale Signatur 202 des
Endanwenders. Die Initialen geben an, welcher private Schlüssel verwendet
wurde, um die Signatur zu erzeugen, somit ist EU die digitale Signatur
des Endanwenders (der Endanwender) aus der folgenden Tabelle. Der
symmetrische Schlüssel 203 wird
verwendet, um Inhalt zu verschlüsseln.
Ein mit dem symmetrischen Schlüssel
verschlüsseltes
Objekt 204 umfasst einen symmetrischen Schlüssel 203,
der mit einem PB der CLRNGH verschlüsselt wurde. Der Schlüssel am
oberen Rand des Rechtecks ist der Schlüssel, der bei der Verschlüsselung
des Objekts verwendet wurde. Das Symbol oder der Text in dem Rechteck
gibt das verschlüsselte
Objekt an (das in diesem Fall ein symmetrischer Schlüssel ist).
Ein weiteres verschlüsseltes Objekt,
das in diesem Beispiel ein verschlüsseltes Objekt 205 einer
Transaktionskennung ist, ist dargestellt. Außerdem sind Nutzungsbedingungen 206 für die Verwaltung
der Inhaltlizenzierung, die später
beschrieben wird, dargestellt. Der (die) SC(s) enthält (enthalten)
Nutzungsbedingungen 206, ein verschlüsseltes Objekt 205 einer
Transaktionskennung, ein verschlüsseltes
Objekt 207 einer Anwendungskennung und ein Objekt 204 des
verschlüsselten
symmetrischen Schlüssels,
die jeweils mit der digitalen Signatur 202 des Endanwenders signiert
sind.
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Initialen, die den Unterzeichner des
(der) SC(s) identifizieren.
-
-
F. Beispiel der Verschlüsselung
eines sicheren Containers
-
Die
folgenden Tabellen und Darstellungen geben einen Überblick über den
Verschlüsselungs-
und den Entschlüsselungsprozess,
die verwendet werden, um SCs zu erzeugen bzw. Informationen aus
diesen wiederherzustellen. Die SCs, die in diesem Prozessüberblick
erzeugt und entschlüsselt
werden, sind allgemeine SCs. Sie repräsentieren keine der speziellen
Typen von SCs, die in dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten für
die Verwaltung von Rechten verwendet werden. Der Prozess enthält die Schritte,
die in 3 für einen Verschlüsselungsprozess
beschrieben sind.
-
Prozessablauf
für den
Verschlüsselungsprozess
von
3 Schritt | Prozess |
301 | Der
Absender erzeugt einen willkürlichen
symmetrischen Schlüssel
und verwendet diesen, um den Inhalt zu verschlüsseln. |
302 | Der
Absender wendet einen Hash-Algorithmus auf den verschlüsselten
Inhalt an, um den Inhaltauszug zu erzeugen. |
303 | Der
Absender verschlüsselt
den symmetrischen Schlüssel
unter Verwendung des öffentlichen
Schlüssels
des Empfängers.
PB RECPNT bezeichnet den öffentlichen
Schlüssel
des Empfängers. |
304 | Der
Absender wendet den gleichen Hash-Algorithmus, der im Schritt 2
verwendet wurde, auf den verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel
an, um den Auszug des symmetrischen Schlüssels zu erzeugen. |
305 | Der
Absender führt
die Verknüpfung
des Inhaltauszugs und des Auszugs des symmetrischen Schlüssels durch
den gleichen Hash-Algorithmus aus, der im Schritt 2 verwendet wurde,
um den Auszug des (der) SC(s) zu erzeugen. |
306 | Der
Absender verschlüsselt
den Auszug des (der) SC(s) mit dem privaten Schlüssel des Absenders, um die
digitale Signatur für
den (die) SC(s) zu erzeugen. PV SENDER bezeichnet den privaten Schlüssel des Absenders. |
307B | Der
Absender erzeugt eine SC-Datei, die den verschlüsselten Inhalt, den verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel,
den Inhaltauszug, den Auszug des symmetrischen Schlüssels, das
Zertifikat des Absenders und die Signatur des (der) SC(s) enthält. |
307A | Der
Absender muss vor dem Einleiten von sicheren Kommunikationen das
Zertifikat von einer Zertifizierungsorganisation erhalten haben.
Die Zertifizierungsorganisation schließt in das Zertifikat den öffentlichen
Schlüssel
des Absenders und den Namen des Absenders ein und signiert es. PV
CAUTHR bezeichnet den privaten Schlüssel der Zertifizierungsorganisation.
Der Absender übermittelt
den (die) SC (s) an den Empfänger. |
-
Prozessablauf
für den
Entschlüsselungsprozess
von
4 Schritt | Prozess |
408 | Der
Empfänger
empfängt
den (die) SC(s) und trennt seine (ihre) Abschnitte. |
409 | Der
Empfänger überprüft die digitale
Signatur in dem Zertifikat des Absenders, indem er sie mit dem |
| öffentlichen
Schlüssel
der Zertifizierungsorganisation entschlüsselt. Wenn die digital Signatur
des Zertifikats gültig
ist, gewinnt der Empfänger
den öffentlichen
Schlüssel
des Absenders aus dem Zertifikat. |
410 | Der
Empfänger
entschlüsselt
die digitale Signatur des (der) SC (s) unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels des
Absenders. Dadurch wird der Auszug des (der) SC (s) wiederhergestellt.
PB SENDER bezeichnet den öffentlichen
Schlüssel
des Absenders. |
411 | Der
Empfänger
führt die
Verknüpfung
des empfangenen Inhaltauszugs und des Auszugs des verschlüsselten
Schlüssels
durch den gleichen Hash-Algorithmus aus, der vom Absender zur Berechnung
des Auszugs des (der) SC(s) verwendet wurde. |
412 | Der
Empfänger
vergleicht den berechneten Auszug des (der) SC(s) mit dem Auszug,
der aus der digitalen Signatur des Absenders wiederhergestellt wurde. Wenn
sie gleich sind, wird dem Empfänger
bestätigt, dass
die empfangenen Auszüge
nicht verändert
wurden, und er setzt den Entschlüsselungsprozess
fort. Wenn sie nicht gleich sind, verwirft der Empfänger den
(die) SC(s) und benachrichtigt den Absender. |
413 | Der
Empfänger
wendet den gleichen Hash-Algorithmus, der im Schritt 411 verwendet
wurde, auf den verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel
an, um den Auszug des symmetrischen Schlüssels zu berechnen. |
414 | Der
Empfänger
vergleicht den berechneten Auszug des symmetrischen Schlüssels mit
dem Auszug, der in dem (den) SC(s) empfangen wurde. Wenn sie gleich
sind, weiß der
Empfänger,
dass der verschlüsselte
symmetrische Schlüssel
nicht verändert
worden ist. |
| Der
Empfänger
setzt den Entschlüsselungsprozess fort.
Wenn er nicht gültig
ist, verwirft der Empfänger den
(die) SC (s) und benachrichtigt den Absender. |
415 | Der
Empfänger
wendet den gleichen Hash-Algorithmus, der im Schritt 411 verwendet
wurde, auf den verschlüsselten
Inhalt an, um den Inhaltauszug zu berechnen. |
416 | Der
Empfänger
vergleicht den berechneten Inhaltauszug mit dem Auszug, der in dem
(den) SC(s) empfangen wurde. Wenn sie gleich sind, weiß der Empfänger, dass
der verschlüsselte
Inhalt nicht verändert worden
ist. Der Empfänger
setzt dann den Entschlüsselungsprozess
fort. Wenn er nicht gültig
ist, verwirft der Empfänger
den (die) SC(s) und benachrichtigt den Absender. |
417 | Der
Empfänger
entschlüsselt
den verschlüsselten symmetrischen
Schlüssel
unter Verwendung des privaten Schlüssels des Empfängers. Dadurch
wird der symmetrische Schlüssel
wiederhergestellt. PV RECPNT bezeichnet den privaten Schlüssel des Empfängers. |
418 | Der
Empfänger
verwendet den symmetrischen Schlüssel,
um den verschlüsselten
Inhalt zu entschlüsseln.
Dadurch wird der Inhalt wiederhergestellt. |
-
III. FUNKTIONSABLAUF DES
SYSTEMS ZUR SICHEREN ELEKTRONISCHEN VERTEILUNG VON DIGITALEN INHALTEN
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten enthält
mehrere Komponenten, die von verschiedenen Teilnehmern des Systems
verwendet werden. Zu diesen Teilnehmer gehören der (die) Inhaltanbieter 101,
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, den (die) Endanwender über
Endanwendereinheit(en) 109 und die Verrechnungsstelle(n) 105.
Ein prinzipieller Systemablauf wird als ein Überblick über das System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten verwendet. Dieser
Ablauf, der nachfolgend dargestellt ist, überwacht Inhalte, wenn er sich
durch das System bewegt. Er hebt zusätzlich die Schritte hervor,
die von den Teilnehmern verwendet werden, um die Transaktionen für den Kauf,
die Freigabe und die Verwendung des Inhalts 113 auszuführen. Einige
der Annahmen, die in dem Systemablauf gemacht wurden, sind:
- – Es
handelt sich um einen Systemablauf für einen Dienst für digitale
Inhalte (Punkt-zu-Punkt-Schnittstelle mit einem PC)
- – ein
oder mehrere Inhaltanbieter 101 übermitteln digitale Audioinhalte
in einem nichtkomprimierten PCM-Format (als ein Musik-Audiobeispiel)
- – ein
oder mehrere Inhaltanbieter 101 besitzen Metadaten in einer
ODBC-konformen Datenbank oder ein oder mehrere Inhaltanbieter 101 geben
die Daten direkt in das Teilsystem zur Verarbeitung von Inhalt-Informationen
ein oder haben Daten in vorgeschriebenen ASCII-Dateiformaten bereitgestellt.
- – Die
finanzielle Abwicklung erfolgt durch die elektronische(n) Speichereinrichtung(en)
für digitale
Inhalte.
- – Der
Inhalt 113 ist an einer einzelnen Inhalt-Hostingsite 111 hinterlegt.
-
Es
sollte einem Fachmann klar sein, dass diese Annahmen verändert werden
können,
um das genaue Wesen des digitalen Inhalts, z.B. Musik, Video, Programme
und Rundsendungen des elektronischen Verteilungssystems zu erfassen.
-
Der
folgende Prozessablauf ist in
1 dargestellt.
Schritt | Prozess |
121 | Eine
unkomprimierte PCM-Audiodatei wird durch den (die) Inhaltanbieter 101 als
Inhalt 113 bereitgestellt. Ihr Dateiname wird gemeinsam
mit der eindeutigen Kennung des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 für den Inhalt 113 in
das Tool des Funktionsablauf-Managers 154 eingegeben. |
122 | Metadaten
werden aus der Datenbank 160 des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 durch
das Teilsystem zur Verarbeitung von Inhalt-Informationen unter Verwendung
der eindeutigen Kennung des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 für den Inhalt 113 und von
Informationen, die durch Datenbank-Abbildungsmaske bereitgestellt
werden, erfasst. |
123 | Das
Tool 154 des Funktionsablauf-Managers wird verwendet, um
den Fluss des Inhalts durch den Erfassungs- und Vorbereitungsprozess
bei dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 zu leiten. Es kann
außerdem
verwendet werden, um den Status eines Teils des Inhalts in dem System
zu einem beliebigen Zeitpunkt zu verfolgen. |
124 | Die
Nutzungsbedingungen für
den Inhalt 113 werden in das Teilsystem zur Verarbeitung
von Inhalt-Informationen
eingegeben, was entweder manuell oder automatisch erfolgen kann.
Diese Daten enthalten Regeln zur Kopiereinschränkung sowie weitere Geschäftsregeln,
die als notwendig erachtet werden. |
| Die
Metadateneingabe kann parallel zur Audioverarbeitung für die Daten
erfolgen. |
125 | Das
Wasserzeichen-Tool wird verwendet, um Daten in dem Inhalt 113 zu
verbergen, die der (die) Inhaltanbieter 101 zum Identifizieren
des Inhalts 113 als notwendig erachten. Diese könnten enthalten,
wann sie erfasst wurden, woher sie kommen (von diesem (diesen) Inhaltanbieter(n) 101)
oder alle weiteren Informationen, die durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegt
werden.
– Das
Tool 125 zur Verarbeitung von Inhalten führt an dem
Inhalt 113 eine Entzerrung, dynamische Einstellungen und
eine Neuabtastung aus, wenn das für die verschiedenen Komprimierungspegel,
die unterstützt werden,
erforderlich ist.
– Der
Inhalt 113 wird unter Verwendung des Tools 125 zur
Verarbeitung von Inhalten auf die gewünschten Komprimierungspegel
komprimiert. Der Inhalt 113 kann dann wiedergegeben werden
um zu überprüfen, ob
die Komprimierung das gewünschte
Qualitätsniveau
des Inhalts 113 erzeugt. Bei Bedarf können die Entzerrung, die dynamischen
Einstellungen, die Komprimierung und die Qualitätsprüfungen der Wiedergabe beliebig
oft ausgeführt
werden.
– Der
Inhalt 113 und eine Teilmenge seiner Metadaten werden mit
einem symmetrischen Schlüssel
durch die Packeinrichtung für
SC gepackt. Dieses Tool verschlüsselt
dann den Schlüssel
unter Verwendung des öffentlichen
Schlüssels
der Verrechnungsstelle(n) 105, um einen verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel
zu |
| erzeugen.
Dieser Schlüssel
kann dann, ohne die Sicherheit des Inhalts zu beeinträchtigen,
an beliebige Stellen übertragen
werden, da die einzige Instanz, die ihn entschlüsseln kann, die Verrechnungsstelle 105 ist. |
126 | Der
verschlüsselte
symmetrische Schlüssel,
Metadaten und weitere Informationen über den Inhalt 113 werden
dann durch das Tool 152 der SC-Packeinrichtung in einen
Metadaten-SC gepackt. |
127 | Der
verschlüsselte
Inhalt 113 und Metadaten werden dann in einen Inhalt-SC
gepackt. An diesem Punkt ist die Verarbeitung des Inhalts 113 und
der Metadaten beendet. |
128 | Der
(die) Metadaten-SC(s) werden dann unter Verwendung des (nicht gezeigten)
Tools für
die Inhaltausgabe an die Inhaltwerbungs-Website 156 gesendet. |
129 | Das
Tool für
die Inhaltausgabe sendet den (die) Inhalt-SC (s) an die Inhalt-Hostingsite(s) 111.
Die Inhalt-Hostingsite(s) 111 kann (können) sich bei dem (den) Inhaltanbieter(n) 101,
bei der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 oder an einer speziellen
Stelle befinden, die für
die Inhalthinterlegung vorgesehen ist. Die URL für diese Site ist Teil der Metadaten,
die dem Metadaten-SC angefügt
wurde. |
130 | Die
Inhaltwerbungs-Website 156 informiert die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte über den
neuen Inhalt 113, der dem System 100 zugefügt wurde. |
131 | Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
lädt dann
unter Verwendung des Tools |
| zur
Inhalterfassung die Metadaten-SCs herunter, die dem Inhalt 113 entsprechen,
den sie verkaufen möchte. |
132 | Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte 103 für digitalen
Inhalt werden das Tool zur Inhalterfassung verwenden, um alle Daten
aus dem (den) Metadaten-SC(s) zu entnehmen, die sie verwenden möchten, um
den Inhalt 113 auf ihrer Website zu bewerben. Der Zugriff
auf Teile dieser Metadaten kann geschützt und bei Bedarf gebührenpflichtig
sein. |
133 | Die
Nutzungsbedingungen für
den Inhalt 113, die für diese
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zugeschnitten sind, werden unter Verwendung des Tools zur
Inhalterfassung eingegeben. Diese Nutzungsbedingungen enthalten
die Einzelhandelspreise und Kopier/Wiedergabeeinschränkungen für die unterschiedlichen
Komprimierungspegel des Inhalts 113. |
134 | Die
für die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zugeschnittenen Nutzungsbedingungen und der (die) ursprüngliche(n)
Metadaten-SC(s) werden durch das Tool der SC-Packeinrichtung in einen Angebot-SC
gepackt. |
135 | Nachdem
die Website der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte aktualisiert wurden, steht der Inhalt 113 für Endanwender
zur Verfügung, die
im Web surfen. |
136 | Wenn
Endanwender Inhalt 113 finden, den sie kaufen möchten, klicken
sie auf ein Inhalt-Symbol, wie etwa einen Musik-Symbol, und das
Element wird ihrer Einkaufsliste zugefügt, die durch die |
| elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte geführt wird.
Wenn die Endanwender das Einkaufen beenden, übermitteln sie ihren Einkaufswunsch
an die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zur Verarbeitung. |
137 | Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
wirkt dann mit Kreditkarten-Abrechnungsorganisationen
zusammen, um in der gleichen Weise, wie gegenwärtig Geschäfte getätigt werden, einen Anspruch
auf Finanzmittel anzumelden. |
138 | Wenn
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Kreditkarten-Berechtigungsnummer von der Kreditkarten-Abrechnungsorganisation zurück erhält, speichert
sie diese in einer Datenbank und ruft das Tool der SC-Packeinrichtung
auf, einen Transaktion-SC zu bilden. Dieser Transaktion-SC enthält alle
Angebot-SCs für
den Inhalt 113, den die Endanwender gekauft haben, eine
Transaktionskennung, die zu der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zurück
verfolgt werden kann, Informationen, die die Endanwender identifizieren,
Komprimierungspegel, Nutzungsbedingungen und die Preisliste für die gekauften
Lieder. |
139 | Dieser
Transaktion-SC wird dann zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 übertragen. |
140 | Wenn
der Transaktion-SC bei der (den) Endanwendereinheit(en) 109 eintrifft,
stößt er die
Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 an, die den Transaktion-SC öffnet und
den Kauf des Endanwenders bestätigt.
Die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 öffnet dann
die einzelnen Angebot-SCs und kann in |
| einer
alternativen Ausführungsform
den Anwender über
eine geschätzte
Dauer des Herunterladens informieren. Sie bittet dann den Anwender
festzulegen, wann er den Inhalt 113 herunterladen möchte. |
141 | Zu
dem Zeitpunkt, an dem der Endanwender den Download forderte, erwacht
die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 und leitet den
Beginn des Prozesses zum Download ein, indem ein Auftrag-SC gebildet
wird, der unter anderem den verschlüsselten symmetrischen Schlüssel für den Inhalt 113,
die Transaktionskennung und Informationen des Endanwenders (der
Endanwender) enthält. |
142 | Dieser
Auftrag-SC wird dann zu der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 zur
Verarbeitung gesendet. |
143 | Die
Verrechnungsstelle(n) 105 empfängt den Auftrag-SC, öffnet ihn
und überprüft, ob die
Daten nicht verfälscht
worden sind. Die Verrechnungsstelle(n) 105 bewertet die
Nutzungsbedingungen, die durch die Endanwender gekauft wurden. Diese
Nutzungsbedingungen müssen
mit den Nutzungsbedingungen übereinstimmen,
die durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegt wurden.
Diese Informationen sind in einer Datenbank aufgezeichnet. |
144 | Wenn
alle Überprüfungen abgeschlossen
sind, wird der verschlüsselte
symmetrische Schlüssel
unter Verwendung des privaten Schlüssels der Verrechnungsstelle(n) 105 entschlüsselt. Der
symmetrische Schlüssel
wird dann unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels des
Endanwenders (der Endanwender) entschlüsselt. Dieser neue entschlüsselte symmetrische
Schlüssel
wird dann durch die SC-Packeinrichtung in einen Lizenz-SC gepackt. |
145 | Der
Lizenz-SC wird dann zu dem (den) Endanwender(n) übertragen. |
146 | Wenn
der Lizenz-SC von der (den) Endanwendereinheit(en) 109 empfangen
wird, wird er im Speicher gespeichert, bis der Inhalt-SC heruntergeladen
wird. |
147 | Die
Endanwendereinheit(en) 109 stellt eine Anforderung an die
Inhalt-Hinterlegungseinrichtung 111, indem sie den entsprechenden
Lizenz-SC für
den gekauften Inhalt 113 senden. |
148 | Der
Inhalt 113 wird an die Endanwendereinheit(en) 109 gesendet.
Beim Empfang wird der Inhalt 113 durch die Endanwendereinheit(en) 109 unter
Verwendung des symmetrischen Schlüssels entschlüsselt. |
-
IV. MODELL DER ARCHITEKTUR
ZUR VERWALTUNG VON RECHTEN
-
A. Funktionen der Architekturschicht
-
5 ist
eine Übersichtsdarstellung
der Architektur zur Verwaltung von Rechten des Systems 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten. Gemäß der Architektur
repräsentieren
vier Schichten das System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten: die Lizenzkontrollschicht 501, die
Inhaltidentifikationsschicht 503, die Inhaltnutzungskontrollschicht 505 und
die Inhaltformatierungsschicht 507. Die vollständigen funktionalen
Aufgaben jeder einzelnen Schicht und die individuellen Hauptfunktionen für jede Schicht
werden in diesem Abschnitt beschrieben. Die Funktionen in jeder
der Schichten sind verhältnismäßig unabhängig von
den Funktionen in den anderen Schichten. Innerhalb weiter Grenzen
können
Funktionen in einer Schicht durch ähnliche Funktionen ersetzt
werden, ohne die Funktionalität
der anderen Schichten zu beeinträchtigen.
Es ist offensichtlich erforderlich, dass die Ausgabe einer Schicht
dem Format und der Semantik entspricht, die von der angrenzenden
Schicht akzeptiert werden.
-
Die
Lizenzkontrollschicht 501 gewährleistet, dass
- – der
digitale Inhalt während
der Verteilung gegen unrechtmäßigen Empfang
und Verfälschung
geschützt ist;
- – der
Inhalt 113 von einem berechtigten Inhalteigentümer stammt
und durch eine lizenzierte Verteilungseinrichtung, z.B. eine oder
mehrere elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte verteilt wird;
- – der
Käufer
von digitalen Inhalten eine in geeigneter Weise lizenzierte Anwendung
besitzt;
- – die
Verteilungseinrichtung durch den Käufer bezahlt wird, bevor eine
Kopie des Inhalts 113 dem Käufer oder dem (den) Endanwender(n)
zur Verfügung
gestellt wird; und
- – ein
Datensatz der Transaktion für
Berichtszwecke geführt
wird.
-
Die
Inhaltidentifikationsschicht 503 ermöglicht die Überprüfung der Urheberrechte und
der Identität des
Inhaltkäufers.
Die Informationen über
die Urheberrechte des Inhalts und die Identität des Inhaltkäufers ermöglicht die
Quellenverfolgung von einer berechtigten oder unberechtigten Kopie
des Inhalts 113. Somit stellt die Inhaltidentifikationsschicht 503 ein
Mittel zur Bekämpfung
der Piraterie dar.
-
Die
Inhaltnutzungskontrollschicht 505 stellt sicher, dass die
Kopie des Inhalts 113 in der Einheit des Käufers gemäß den Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung verwendet wird. Die Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung können
die Anzahl der Abspielvorgänge
und lokaler Kopien, die für
den Inhalt 113 zulässig
sind, und ob der Inhalt 113 auf einer externen tragbaren
Einheit aufgezeichnet werden kann, festlegen. Die Funktionen in
der Inhaltnutzungskontrollschicht 505 überwachen die Kopier/Wiedergabenutzung
des Inhalts und aktualisieren den Kopier/Wiedergabestatus.
-
Die
Inhaltformatierungsschicht 507 ermöglicht die Formatumsetzung
des Inhalts 113 von seiner ursprünglichen Darstellung in den
Einrichtungen des Inhalteigentümers
in eine Form, die mit den Dienstmerkmalen und Verteilungsmitteln
des Systems 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten übereinstimmt.
Die Umsetzungsverarbeitung kann eine Komprimierungscodierung und
ihre zugehörige
Vorverarbeitung, wie etwa Frequenzentzerrung und dynamische Amplitudeneinstellung,
enthalten. Beim Inhalt 113, der ein Audioinhalt ist, kann
es außerdem
erforderlich sein, dass der empfangene Inhalt 113 auf der
Käuferseite verarbeitet
wird, damit er ein Format erreicht, das für die Wiedergabe oder die Übertragung
zu einer tragbaren Einheit geeignet ist.
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B. Funktionsaufteilung
und Abläufe
-
Das
Architekturmodell zur Verwaltung von Rechten ist in 5 gezeigt
und stellt die Abbildung der Architekturschichten auf die Betriebskomponenten,
die das System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten bilden, und die Hauptfunktionen in jeder Schicht
dar.
-
1. Inhaltformatierungsschicht 507
-
Die
allgemeinen Funktionen, die mit der Inhaltformatierungsschicht 507 verbunden
sind, sind die Vorverarbeitung 502 des Inhalts und die
Komprimierung 511 bei den Inhaltanbietern 101 und
die Aufhebung der Verwürfelung 513 des
Inhalts und die Dekomprimierung 515 bei der (den) Endanwendereinheit(en) 109.
Die Notwendigkeit der Vorverarbeitung und die Beispiele spezieller
Funktionen wurden oben erwähnt.
Die Inhaltkomprimierung 511 wird verwendet, um die Dateigröße des Inhalts 113 und
seine Übertragungszeit
zu verringern. Jeder Komprimierungsalgorithmus, der für den Typ
des Inhalts 113 und des Übertragungsmedium geeignet
ist, kann in dem System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten verwendet werden. Bei Musik sind
MPEG ½/4,
Dolby AC-2 und AC-3, Sony Adaptive Transform Coding (ATRAC) sowie
Algorithmen mit geringer Bitrate einige der typischerweise verwendeten
Komprimierungsalgorithmen. Der Inhalt 113 wird in der (den)
Endanwendereinheit(en) 109 in komprimierter Form gespeichert,
um die Anforderungen an die Speichergröße zu verringern. Er wird während der
aktiven Wiedergabe dekomprimiert. Die Aufhebung der Verwürfelung
wird ebenfalls während
der aktiven Wiedergabe ausgeführt.
Der Zweck und der Typ der Verwürfelung
wird nachfolgend bei der Erläuterung
der Inhaltnutzungskontrollschicht 505 beschrieben.
-
2. Inhaltnutzungskontrollschicht 505
-
Die
Inhaltnutzungskontrollschicht 505 ermöglicht die Festlegung und die
Einhaltung der Bedingungen und Einschränkungen, die bei der Nutzung
des Inhalts 113, der in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 verwendet
wird, aufgestellt werden. Die Bedingungen können die Anzahl der Wiedergaben,
die für
den Inhalt 113 zulässig
sind, ob eine sekundäre
Kopie des Inhalts 113 zulässig ist, die Anzahl der sekundären Kopien
und ob der Inhalt 133 auf eine externe tragbare Einheit
kopiert werden darf, festlegen. Der (die) Inhaltanbieter 101 legt die
zulässigen
Nutzungsbedingungen 517 fest und überträgt sie zu der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte in einem
SC (siehe den Abschnitt der Lizenzkontrollschicht 501).
Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte kann die Nutzungsbedingungen 517 erweitern oder
einschränken,
solange die ursprünglichen
Bedingungen, die durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegt
wurden, nicht verletzt werden. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte überträgt dann
alle Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung (in
einem SC) zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 und der
(den) Verrechnungsstelle(n) 105. Die Verrechnungsstelle(n) 109 führt eine
Gültigkeitsprüfung 521 der
Nutzungsbedingungen aus, bevor sie die Endanwendereinheit(en) 109 zur
Freigabe des Inhalts 113 berechtigt.
-
Die
Einhaltung der Nutzungsbedingungen 517 des Inhalts wird
durch die Inhaltnutzungskontrollschicht 505 in den Endanwendereinheiten 109 ausgeführt. Zuerst
wird der Inhalt 113 beim Empfang der Kopie des Inhalts 113 von
der Inhaltidentifizierungsschicht 503 in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 mit
einem Kopie/Wiedergabecode 523 markiert, der die ursprüngliche
Kopier/Wiedergabeerlaubnis repräsentiert.
Die Wiedergabeanwendung 195 verwürfelt dann den Inhalt 113 kryptografisch,
bevor er in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 gespeichert
wird. Die Wiedergabeanwendung 195 erzeugt einen Verwürfelungsschlüssel für jedes Inhaltelement,
und der Schlüssel
wird verschlüsselt
und in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 verborgen. Jedes
Mal, wenn die Endanwendereinheit(en) 109 auf den Inhalt 113 zum
Kopieren oder Wiedergeben zugreift, überprüft die Endanwendereinheit(en) 109 den
Kopier/Wiedergabecode, bevor sie die Aufhebung der Verwürfelung
des Inhalts 113 und die Ausführung des Kopierens oder der
Wiedergabe zulässt.
Die Endanwendereinheit(en) 109 aktualisiert außerdem in
geeigneter Weise den Kopier/Wiedergabecode in der ursprünglichen
Kopie des Inhalts 113 und in jeder neuen sekundären Kopie.
Die Kopier/Wiederergabecodierung wird an Inhalt 113 ausgeführt, der
komprimiert wurde. Das heißt,
es besteht keine Notwendigkeit, den Inhalt 113 vor dem
Einbetten des Kopier/Wiedergabecodes zu dekomprimieren.
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Die
Endanwendereinheit(en) 109 verwendet ein Lizenzwasserzeichen 527,
um den Kopier/Wiedergabecode in dem Inhalt 113 einzubetten.
Lediglich die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195,
die Kenntnisse über
den Einbettungsalgorithmus und den zugehörigen Verwürfelungsschlüssel haben
kann, kann die eingebetteten Daten lesen oder modifizieren. Die
Daten sind für
einen menschlichen Betrachter unsichtbar und nicht hörbar; d.h.,
die Daten bewirken an dem Inhalt 113 keine wahrnehmbare
Verschlechterung. Da das Wasserzeichen mehrere Schritte der Inhaltverarbeitung,
Datenkomprimierung, D/A- und A/D-Umsetzung und eine Signalverschlechterung
infolge der normalen Handhabung des Inhalts überdauert, bleibt das Wasserzeichen bei
jeder Darstellungsform, einschließlich eine analoge Darstellung,
in dem Inhalt 113 erhalten. In einer alternativen Ausführungsform
verwendet die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 an Stelle
eines Lizenzwasserzeichens 527 zum Einbetten des Kopier/Wiedergabecodes
in dem Inhalt 113 sicher gespeicherte Nutzungsbedingungen 519.
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3. Inhaltidentifizierungsschicht 503
-
Als
Teil der Inhaltidentifizierungsschicht 503 verwendet der
(die) Inhaltanbieter 101 außerdem ein Lizenzwasserzeichen 527,
um Daten in den Inhalt 113 einzubetten, wie etwa die Inhaltkennung,
den Inhalteigentümer
und weitere Informationen, wie etwa das Veröffentlichungsdatum und das
geografische Verteilungsgebiet. Dieses Wasserzeichen wird an dieser
Stelle als das Urheberrecht-Wasserzeichen 529 bezeichnet.
Beim Empfang versieht die Endanwendereinheit(en) 109 die
Kopie des Inhalts 113 mit einem Wasserzeichen mit dem Namen
des Inhaltkäufers
und der Transaktionskennung 535 (siehe nachfolgend die
Lizenzkontrollschicht 501) sowie mit weiteren Informationen,
wie etwa das Datum der Lizenz und die Nutzungsbedingungen 517. Dieses
Wasserzeichen wird hier als das Lizenz-Wasserzeichen bezeichnet.
Jede Kopie des Inhalts 113, die berechtigt oder unberechtigt
erhalten wurde und einer Audioverarbeitung unterzogen wird, die
die Inhaltqualität bewahrt,
trägt die
Urheberrecht- und Lizenz-Wasserzeichen. Die Inhaltidentifizierungsschicht 503 verhindert Piraterie.
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4. Lizenzkontrollschicht 501
-
Die
Lizenz-Kontrollschicht 501 schützt den Inhalt 113 vor
unberechtigtem Aufnehmen und gewährleistet,
dass der Inhalt lediglich individuell an einen Endanwender (an Endanwender)
freigegeben wird, der (die) eine oder mehrere in geeigneter Weise
lizenzierte Endanwendereinheiten 109 besitzt und eine Lizenzkauftransaktion
mit einer oder mehreren berechtigten elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte erfolgreich abgeschlossen hat. Die Lizenzkontrollschicht 501 schützt den
Inhalt 113 durch doppelte Verschlüsselung 531. Der Inhalt 113 ist
verschlüsselt
unter Verwendung eines symmetrischen Verschlüsselungsschlüssels, der durch
den (die) Inhaltanbieter 101 erzeugt wird, und der symmetrische
Schlüssel
ist unter Verwendung des öffentlichen
Schlüssels 621 der
Verrechnungsstelle(n) verschlüsselt.
Lediglich die Verrechnungsstelle(n) 105 kann den symmetrischen
Schlüssel
ursprünglich
wiederherstellen.
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Die
Lizenzkontrolle ist in der Weise vorgesehen, dass die Verrechnungsstelle(n) 105 als
der "vertrauenswürdige Teilnehmer" dient. Bevor die
Erlaubnis für
die Lizenzanforderung 537 (d.h., der symmetrische Schlüssel für den Inhalt 113 an
die Endanwendereinheit(en) 109) freigegeben wird), überprüft die Verrechnungsstelle(n) 105,
ob die Transaktion 541 und die Lizenzberechtigung 543 abgeschlossen
und echt sind, ob die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte von dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten die Berechtigung für den Verkauf des elektronischen
Inhalts 113 besitzt, und ob der (die) Endanwender eine
in geeigneter Weise lizenzierte Anwendung besitzen. Eine Prüfung/Berichterstattung 545 ermöglicht die
Erstellung von Berichten und die gemeinsame Nutzung von Informationen
der Lizenzierungstransaktionen mit anderen vertrauenswürdigen Teilnehmern
in dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten.
-
Die
Lizenzkontrolle wird durch eine SC-Verarbeitung 533 realisiert.
SCs werden verwendet, um den verschlüsselten Inhalt 113 und
Informationen unter den Betriebskomponenten des Systems zu verteilen
(mehr über
die genauen Strukturabschnitte der SCs folgt später). Ein SC ist eine kryptografische
Beförderungseinrichtung,
die die kryptografische Verschlüsselung,
digitale Signaturen und digitale Zertifikate verwendet, um einen
Schutz gegen unberechtigtes Aufnehmen und gegen eine Modifikation
von elektronischen Informationen oder Inhalt 113 zu gewährleisten.
Er erlaubt außerdem
die Echtheitsüberprüfung der
elektronischen Daten.
-
Die
Lizenzkontrolle erfordert, dass der (die) Inhaltanbieter 101,
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und die Verrechnungsstelle(n) 105 echte kryptografische
digitale Zertifikate von vertrauenswürdigen Zertifizierungsorganisationen
besitzen, die verwendet werden, um diesen Komponenten eine Berechtigung
zu erteilen. Die Endanwendereinheit(en) 109 muss keine
digitalen Zertifikate besitzen.
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C. Inhaltverteilung und
Lizenzierungskontrolle
-
6 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die einen Überblick über die
Inhaltverteilung und Lizenzierungskontrolle gibt, die bei der Lizenzkontrollschicht
von 5 angewendet wird. Die Figur zeigt den Fall, bei
dem die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, eine oder mehrere Endanwendereinheiten 109 und
die Verrechnungsstelle(n) 105 über das Internet miteinander
verbunden sind, wobei eine Unicast-Übertragung (Punkt-zu-Punkt-Übertragung)
zwischen diesen Komponenten verwendet wird. Die Kommunikation zwischen
dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 und der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte sollte ebenfalls über das
Internet oder ein anderes Netzwerk erfolgen. Es wird angenommen,
dass die kommerzielle Transaktion zum Inhaltkauf zwischen der (den)
Endanwendereinheit(en) 109 und der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte auf Standard-Internet-Webprotokollen
basiert. Als Teil der webgestützten
Wechselwirkung wählt
der (die) Endanwender den zu kaufenden Inhalt 113 aus,
stellt persönliche
und finanzielle Informationen bereit und stimmt den Kaufbedingungen
zu. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte könnte
eine Zahlungsautorisierung unter Verwendung eines Protokolls, wie etwa
SET, von einer Erfassungsinstitution erhalten.
-
Es
wird in 6 außerdem angenommen, dass die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 anhand von Standard-Webprotokollen zu
einer oder mehreren Endanwendereinheiten 109 heruntergeladen
hat. Die Architektur erfordert, dass die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte der heruntergeladenen Wiedergabeanwendung 195 eine
eindeutige Anwendungskennung zuweist und dass die Endanwendereinheit(en) 109 diese
für eine
spätere Überprüfung der
Anwendungslizenz speichert (siehe unten).
-
Der
vollständige
Lizenzierungsablauf beginnt bei dem (den) Inhaltanbieter(n) 101.
Der (die) Inhaltanbieter 101 verschlüsselt den Inhalt 113 unter
Verwendung eines symmetrischen Verschlüsselungsschlüssels, der
lokal erzeugt wird, und verschlüsselt
den symmetrischen Schlüssel 623 unter
Verwendung des öffentlichen Schlüssels 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105. In einer alternativen Ausführungsform
wird der symmetrische Schlüssel
nicht lokal erzeugt, sondern kann von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 zu
dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 gesendet werden. Der (die)
Inhaltanbieter 101 erzeugt einen oder mehrere Inhalt-SCs 630 mit dem
verschlüsselten
Inhalt 113 und einen oder mehrere Metadaten-SCs mit dem
verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel 623,
die Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung sowie
weiteren mit dem Inhalt 113 verbundenen Informationen.
Für jedes
Objekt mit dem Inhalt 113 sind ein oder mehrere Metadaten-SCs 620 und
ein oder mehrere Inhalt-SCs 630 vorhanden. Das Objekt mit
dem Inhalt 113 kann ein einzelnes Lied mit einem bestimmten
Komprimierungsgrad, jedes einzelne Lied des Albums oder das gesamte
Album sein. Bei jedem Objekt mit dem Inhalt 113 befördert der
Metadaten-SC 620 außerdem
die mit der Inhaltnutzungskontrollschicht 505 verbundenen
Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung.
-
Der
(die) Inhaltanbieter 101 verteilen den (die) Metadaten-SC(s) 620 an
eine oder mehrere elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte (Schritt 601) und den (die) Inhalt-SC(s) 630 an
eine oder mehrere Inhalt-Hostingsites (Schritt 602). Jede
elektronische Speichereinrichtung 103 für digitale Inhalte erzeugt
wiederum Angebot-SCs 641. Der (die) Angebot-SC(s) 641 befördert (befördern) typischerweise
einen Großteil
der gleichen Informationen wie der (die) Metadaten-SC(s) 620,
einschließlich
der digitale Signatur 624 des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 und
des Zertifikats (nicht gezeigt) des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101.
Wie oben erwähnt
wurde, kann (können)
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung
(die durch die Inhaltnutzungskontrollschicht behandelt werden),
die ursprünglichen
von dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 definiert wurden, erweitern
oder einschränken.
Der (die) Inhalt-SC(s) 630 und/oder der (die) Metadaten-SC(s) 620 sind
wahlweise mit einer digitalen Signatur 624 des Inhaltanbieters
(der Inhaltanbieter) 101 signiert.
-
Nach
Beendigung der Inhalt-Kauftransaktion zwischen dem (den) Endanwender(n) 109 und
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte (Schritt 603) erzeugt (erzeugen) die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte einen oder mehrere Transaktion-SCs 640 und überträgt (übertragen) diese
zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109. Der (die) Transaktion-SC(s) 640 enthält (enthalten)
eine eindeutige Transaktionskennung 535, den Namen des
Käufers
(d.h. des Endanwenders (nicht gezeigt)), den öffentlichen Schlüssel 661 der
Endanwendereinheit(en) 109 und den (die) Angebot-SC(s) 641,
der (die) dem gekauften Inhalt 113 zugeordnet ist (sind).
Die Transaktionsdaten 642 in 6 repräsentieren
sowohl die Transaktionskennung 535 als auch den Namen des
Endanwenders (der Endanwender) (nicht gezeigt). Die Transaktionsdaten 642 sind
mit dem öffentlichen
Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 verschlüsselt. Der (die) Transaktion-SC(s) 640 ist
(sind) wahlweise mit einer digitalen Signatur 643 der elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte signiert.
-
Beim
Empfang des (der) Transaktion-SC(s) 640 (und des (der)
Angebot-SC(s) 641, der (die) darin enthalten ist (sind))
erbittet die auf der (den) Endanwendereinheit(en) 109 laufende
Wiedergabeanwendung 195 des Endanwenders eine Lizenzberechtigung
von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 mittels eines oder
mehrerer Auftrag-SCs 650 (Schritt 605). Der (die)
Auftrag-SC (s) 650 enthält
(enthalten) den verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel 623 und
die Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung aus
dem (den) Angebot-SC(s) 641, die verschlüsselten
Transaktionsdaten 642 aus dem (den) Transaktion-SC(s) 640 und
die verschlüsselte
Anwendungskennung 551 aus der (den) Endanwendereinheit(en) 109.
In einer weiteren Ausführungsform
ist (sind) der (die) Auftrag-SC(s) 650 mit einer digitalen
Signatur 652 der Endanwendereinheit(en) 109 signiert.
-
Beim
Empfang der Auftrag-SCs 650 von den Endanwendereinheiten 109 überprüft (überprüfen) die Verrechnungsstelle(n) 105:
- 1. ob die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte eine Berechtigung von dem System 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten besitzt (besitzen)
(ist in der Datenbank 160 der Verrechnungsstelle(n) 105 vorhanden);
- 2. ob der (die) Auftrag-SC(s) 650 nicht verändert wurde(n);
- 3. ob die Transaktionsdaten 642 und der symmetrische
Schlüssel 623 vollständig und
echt sind;
- 4. ob die Nutzungsbedingungen 519 der elektronischen
Vertriebsstelle, die von der (den) Endanwendereinheit(en) gekauft
werden, mit den Nutzungsbedingungen 517, die von dem (den)
Inhaltanbieter(n) 101 festgelegt wurden, widerspruchsfrei
sind; und
- 5. ob die Anwendungskennung 551 eine gültige Struktur
besitzt und ob sie durch eine oder mehrere berechtigte elektronische
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte bereitgestellt wurde.
-
Wenn
die Überprüfungen erfolgreich
sind, entschlüsselt
(entschlüsseln)
die Verrechnungsstelle(n) 105 den symmetrischen Schlüssel 623 und
die Transaktionsdaten 642 und bildet den (die) Lizenz-SC(s) 660 und überträgt (übertragen) diese
an die Endanwendereinheit(en) 109 (Schritt 606).
Der (die) Lizenz-SC(s) 660 befördert (befördern) den symmetrischen Schlüssel 623 und
die Transaktionsdaten 642, die jeweils durch den öffentlichen
Schlüssel 661 der
Endanwendereinheit(en) 109 verschlüsselt sind. Wenn eine Überprüfung nicht erfolgreich
ist, verweigert (verweigern) die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Lizenz an die Endanwendereinheit(en) 109 und informiert
(informieren) die Endanwendereinheit(en) 109. Die Verrechnungsstelle(n) 105 informiert
(informieren) außerdem
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte über
diese fehlerhafte Überprüfung. In
einer alternativen Ausführungsform
signiert (signieren) die Verrechnungsstelle(n) 105 den
(die) Lizenz-SC(s) 660 mit ihrer digitalen Signatur 663.
-
Nach
dem Empfang des (der) Lizenz-SC(s) 660 entschlüsselt (entschlüsseln) die
Endanwendereinheit(en) 109 den symmetrischen Schlüssel 623 und
die Transaktionsdaten 642, die sie zuvor von der (den)
Verrechnungsstellen 105 erhalten hat (haben), und fordert
(fordern) den (die) Inhalt-SC(s) 630 von einer oder mehreren
Inhalt-Hostingsite(s) 111 (Schritt 607). Bei der
Ankunft des (der) Inhalt-SC(s) 630 (Schritt 608)
entschlüsselt
(entschlüsseln)
die Endanwendereinheit(en) 109 den Inhalt 113 unter
Verwendung des symmetrischen Schlüssels 623 (Schritt 609)
und leiten den Inhalt 113 und die Transaktionsdaten 642 zu
den anderen Schichten zum Anbringen eines Lizenzwasserzeichens,
zur Kopier/Abspielcodierung, zur Verwürfelung und zur weiteren Verarbeitung
des Inhalts 113, die oben für 5 beschrieben
wurde.
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 überträgt (übertragen) schließlich periodisch
zusammengefasste Transaktionsberichte an den (die) Inhaltanbieter 101 und
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
für Prüf- und Überwachungszwecke
(Schritt 610).
-
V. STRUKTUR DES SICHEREN
CONTAINERS
-
A. Allgemeine Struktur
-
Ein
sicherer Container (SC) ist eine Struktur, die mehrere Teile enthält, die
gemeinsam eine Einheit des Inhalts 113 oder einen Abschnitt
einer Transaktion definieren und die außerdem zugehörige Informationen definieren,
wie etwa Nutzungsbedingungen, Metadaten und Verschlüsselungsverfahren.
SCs sind in der Weise aufgebaut, dass die Unversehrtheit, die Vollständigkeit
und die Echtheit der Informationen überprüft werden können. Einige der Informationen
in SCs können
verschlüsselt
sein, so dass auf sie nur dann zugegriffen werden kann, nachdem
eine geeignete Berechtigung erhalten wurde.
-
SCs
enthalten wenigstens einen Stücklistenabschnitt
(Bill of Materials part, BOM), der Datensätze von Informationen über den
(die) SC(s) und jeden der Abschnitte, die in dem (den) SC(s) enthalten
sind, besitzt. Ein Nachrichtenauszug wird unter Verwendung eines
Hash-Algorithmus für
jeden Abschnitt berechnet und dann in den BOM-Datensatz für diesen
Abschnitt eingeschlossen. Die Auszüge der Abschnitte werden miteinander
verknüpft
und dann unter Verwendung des privaten Schlüssels der Instanz, die den
(die) SC(s) erzeugt, verschlüsselt,
um eine digitale Signatur zu erzeugen. Teilnehmer, die den (die)
SC(s) empfangen, können
die digitale Signatur verwenden, um alle Auszüge zu überprüfen und somit die Unversehrtheit
und die Vollständigkeit
des (der) SC (s) und aller ihrer Abschnitte zu bewerten.
-
Die
folgenden Informationen können
als Datensätze
in der BOM gemeinsam mit Datensätzen
für jeden Abschnitt
enthalten sein:
- – Version des (der) SC(s)
- – Kennung
des (der) SC(s)
- – Typ
des (der) SC(s) (z.B. Angebot, Auftrag, Transaktion, Inhalt, Metadaten
oder Werbung und Lizenz)
- – Herausgeber
des (der) SC(s)
- – Datum,
an dem der (die) SC (s) erzeugt wurden
- – Ablaufdatum
des (der) SC(s)
- – URL
der Verrechnungsstellen
- – Beschreibung
des Auszugalgorithmus, der für
die enthaltenen Abschnitte verwendet wird (vorzugsweise MD-5)
- – Beschreibung
des Algorithmus, der für
die Verschlüsselung
der digitalen Signatur verwendet wird (vorzugsweise RSA)
- – digitale
Signatur (verschlüsselter
Auszug aus allen verknüpften
Auszügen
der enthaltenen Abschnitte)
-
SCs
können
mehrere BOM enthalten. Angebot-SCs enthalten z.B. die Abschnitte
des (der) ursprünglichen
Metadaten-SC(s) 620, einschließlich ihrer BOM sowie zusätzlicher
Informationen, die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zugefügt
werden, und eine neue BOM. Ein Datensatz für die BOM des (der) Metadaten-SC(s) 620 ist
in der BOM des (der) Angebot-SC(s) 641 enthalten. Dieser
Datensatz enthält
einen Auszug für
die BOM des (der) Metadaten-SC(s) 620, der verwendet werden
kann, um seine Unversehrtheit zu beurteilen, und deshalb kann die
Unversehrtheit der Abschnitte, die von dem (den) Metadaten-SC(s) 620 enthalten
sind, unter Verwendung der Auszugwerte des Abschnitts, die in der
BOM des (der) Metadaten-SC(s) 620 enthalten sind, ebenfalls
beurteilt werden. Keiner der Abschnitte von dem (den) Metadaten-SC(s) 620 besitzt
Datensätze
in der neuen BOM, die für
den (die) Angebot-SC(s) 641 erzeugt wurde. Lediglich Abschnitte,
die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und die BOM des (der) Metadaten-SC(s) 620 angefügt wurden,
besitzen Datensätze
in der neuen BOM.
-
SCs
können
außerdem
einen Schlüsselbeschreibungsabschnitt
enthalten. Schlüsselbeschreibungsabschnitte
enthalten Datensätze,
die die folgenden Informationen über
verschlüsselte
Abschnitte in dem (den) SC(s) enthalten:
- – die Bezeichnung
des verschlüsselten
Abschnitts,
- – die
Bezeichnung, die für
den Abschnitt zu verwenden ist, wenn er verschlüsselt ist,
- – den
Verschlüsselungsalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
des Abschnitts verwendet wird,
- – entweder
eine Schlüsselkennung,
um den öffentlichen
Verschlüsselungsschlüssel anzugeben,
der zum Verschlüsseln
des Abschnitts verwendet wird, oder ein verschlüsselter symmetrischer Schlüssel, der
zum Entschlüsseln
des verschlüsselten
Abschnitts verwendet wird,
- – den
Verschlüsselungsalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels
verwendet wird. Dieses Feld ist nur dann vorhanden, wenn der Datensatz
in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt einen
verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel
enthält,
der zum Verschlüsseln
des verschlüsselten
Abschnitts verwendet wurde.
- – eine
Schlüsselkennung
des öffentlichen
Verschlüsselungsschlüssels, der
verwendet wurde, um den symmetrischen Schlüssel zu verschlüsseln. Dieses
Feld ist nur dann vorhanden, wenn der Datensatz in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
einen verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel
und die Verschlüsselungsalgorithmuskennung
des symmetrischen Schlüssels,
der zum Verschlüsseln
des verschlüsselten
Abschnitts verwendet wurde, enthält.
-
Wenn
der (die) SC(s) keine verschlüsselten
Abschnitte enthält
(enthalten), ist kein Schlüsselbeschreibungsabschnitt
vorhanden.
-
B. Sprachsyntax und Semantik
der Verwaltung von Rechten
-
Die
Sprache der Verwaltung von Rechten enthält Parameter, die zugewiesene
Werte sein können,
um Einschränkungen
an der Verwendung des Inhalts 113 durch Endanwender nach
dem Kauf des Inhalts 113 zu definieren. Die Einschränkungen
an der Verwendung des Inhalts 113 sind die Nutzungsbedingungen 517.
Alle Inhaltanbieter 101 legen die Nutzungsbedingungen 517 für jedes
Element ihres Inhalts 113 fest. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte interpretiert (interpretieren) die Nutzungsbedingungen 517 in dem
(den) Metadaten-SC(s) 620 und verwendet (verwenden) die
Informationen, um Auswahlmöglichkeiten
bereitzustellen, die sie ihren Kunden anbieten möchte (möchten), und fügt (fügen) Informationen über den
Weiterverkauf für
den Inhalt 113 an. Nachdem ein oder mehrere Endanwender
ein Element des Inhalts 113 zum Kauf ausgewählt hat
(haben), fordert (fordern) die Endanwendereinheit(en) 109 anhand
der Nutzungsbedingungen 517 eine Berechtigung für den Inhalt 113.
Bevor die Verrechnungsstelle(n) 105 einen oder mehrere Lizenz-SC(s) 660 an
den (die) Endanwender sendet, überprüft (überprüfen) die
Verrechnungsstelle(n) 105, ob die angeforderten Nutzungsbedingungen 519 der
Vertriebsstelle mit den zulässigen
Nutzungsbedingungen 517 übereinstimmen, die in dem (den)
Metadaten-SC(s) 620 durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegt
wurden.
-
Wenn
ein oder mehrere Endanwender 109 den Inhalt 113 empfängt (empfangen),
der gekauft wurde, sind die Nutzungsbedingungen 519 der
Vertriebstelle unter Verwendung des Tools zum Anbringen von Wasserzeichen
in dem Inhalt 113 codiert oder in den sicher gespeicherten
Nutzungsbedingungen 519 codiert. Die Wiedergabeanwendung 195 des
Endanwenders, die auf der (den) Endanwendereinheit(en) 109 läuft, gewährleistet,
dass die Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung,
die in dem Inhalt 113 codiert wurden, eingehalten werden.
-
Das
Folgende sind Beispiel der Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung für
eine Ausführungsform,
bei der der Inhalt 113 Musik ist:
- – Das Lied
kann aufgezeichnet werden.
- – Das
Lied kann n Mal wiedergegeben werden.
-
C. Überblick über den Ablauf und die Verarbeitung
von sicheren Containern
-
Ein
oder mehrere Metadaten-SC(s) 620 werden durch einen oder
mehrere Inhaltanbieter 101 gebildet und werden verwendet,
um Elemente des Inhalts 113, wie etwa Lieder, zu definieren.
Der eigentliche Inhalt 113 ist in diesem (diesen) SC(s)
nicht enthalten, da der Umfang des Inhalts 113 typischerweise
für die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und den (die) Endanwender zu groß ist, um die Container lediglich
für den
Zweck des Zugriffs auf die beschreibenden Metadaten effizient herunterzuladen.
Stattdessen enthält
(enthalten) der (die) SC(s) einen externen URL (Uniform Resource
Locator), der auf den Inhalt 113 weist. Der (die) SC(s)
enthält
(enthalten) außerdem
Metadaten, die beschreibende Informationen über den Inhalt 113 sowie
weitere zugehörige
Daten bereitstellen, wie etwa bei Musik die Ausführung der CD-Hülle und/oder
digitale Audioclips bei einem Lied-Inhalt 113.
-
Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte laden den (die) Metadaten-SC(s) 620 herunter, für den (die)
eine Berechtigung vorliegt (vorliegen), und bilden ein oder mehrere
Angebot-SC (s) 641. Kurz gesagt, ein Angebot-SC 641 enthält einige
der Abschnitte und die BOM des (der) Metadaten-SC(s) 620 gemeinsam
mit zusätzlichen
Informationen, die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zugefügt
werden. Eine neue BOM für
den (die) Angebot-SC(s) 641 wird erzeugt, wenn der (die)
Angebot-SC(s) 641 erzeugt wird (werden). Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte verwenden außerdem
den (die) Metadaten-SC(s) 620, indem sie Metadaten-Informationen aus
ihnen entnehmen, um auf ihren Websites HTML-Seiten zu bilden, die Endanwendern Beschreibungen
des Inhalts 113 normalerweise in der Art präsentieren,
dass sie den Inhalt 113 kaufen können.
-
Die
Informationen in dem (den) Angebot-SC(s) 641, die durch
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte hinzugefügt
werden, sind typischerweise in der Art, dass sie die Auswahl der
Nutzungsbedingungen 519 einschränken, die in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 festgelegt
sind, und sie sind Werbedaten, wie etwa eine grafische Bilddatei
des Logos der Speichereinrichtung und ein URL zu der Website der Speichereinrichtung.
Eine Mustervorlage des (der) Angebot-SC(s) 641 in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 gibt an,
welche Informationen in dem (den) Angebot-SC(s) 641 durch
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte überschrieben
werden können
und welche zusätzlichen
Informationen, falls diese vorhanden sind, von der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte benötigt werden
und welche Abschnitte in dem (den) eingebetteten Metadaten-SC(s) 620 beibehalten
werden.
-
Ein
oder mehrere Angebot-SC(s) 641 sind in einem oder mehreren
Transaktion-SC(s) 640 enthalten, wenn sich ein oder mehrere
Endanwender entscheidet (entscheiden), den Inhalt 113 von
einer oder mehreren elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zu kaufen. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bildet (bilden) einen oder mehrere Transaktion-SC (s) 640 und
schließt
(schließen)
darin einen oder mehrere Angebot-SC(s) 641 für alle Elemente
des Inhalts 113, die gekauft werden, ein und senden ihn
(sie) zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109. Die Endanwendereinheit(en) 109 empfängt (empfangen) den
(die) Transaktion-SC(s) 640 und bewerten die Unversehrtheit
des (der) Transaktion-SC(s) 640 und des (der) darin enthaltenen
Angebot-SC(s) 641.
-
Ein
Auftrag-SC 650 wird für
jedes Element des Inhalts 113, das gekauft wird, durch
die Endanwendereinheit(en) 109 gebildet. Informationen über den
(die) Angebot-SC(s) 641, den (die) Transaktion-SC(s) 640 und
die Konfigurationsdateien der Endanwendereinheit(en) 109 werden
eingeschlossen. Auftrag-SCs 641 werden gleichzeitig an
die Verrechnungsstelle(n) 105 gesendet. Der URL der Verrechnungsstelle 105,
wo sich der (die) Auftrag-SC(s) 650 befindet (befinden),
ist als einer der Datensätze
in der BOM für
den (die) Metadaten-SC(s) 620 enthalten und ist wieder
in dem (den) Angebot-SC(s) 641 enthalten.
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 überprüft (überprüfen) und verarbeitet (verarbeiten)
Auftrag-SC(s) 650, um die Endanwendereinheit(en) 109 mit
allem zu versorgen, was für
ein Lizenzwasserzeichen 527 und einen Zugriff auf den gekauften
Inhalt 113 notwendig ist. Eine der Funktionen der Verrechnungsstelle(n) 105 besteht darin,
die symmetrischen Schlüssel 623 zu
entschlüsseln,
die zum Entschlüsseln
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen von dem (den) Angebot-SC(s) 641 und
des Inhalts 113 von dem (den) Inhalt-SC(s) 530 benötigt werden.
Ein Datensatz eines verschlüsselten
symmetrischen Schlüssels 623 enthält tatsächlich mehr
als den eigentlichen verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel 623.
Bevor die Entschlüsselung
ausgeführt
wird, kann (können)
der (die) Inhaltanbieter 101 seinen (ihren) Namen an den
eigentlichen symmetrischen Schlüssel 623 anhängen. Das
Entschlüsseln
des Namens des (der) Inhaltanbieter(s) 101 gemeinsam mit
dem symmetrischen Schlüssel 623 schafft
eine Sicherheit gegenüber
Raubkopie-Inhaltanbietern 101, die ihren (ihre) eigenen
Metadaten-SC (s) 620 und Inhalt-SC(s) 630 aus
legalen SCs gebildet haben. Die Verrechnungsstelle(n) 105 überprüft (überprüfen), ob
der Name des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101,
der gemeinsam mit den symmetrischen Schlüsseln 623 entschlüsselt wurde,
mit dem Namen des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 in
dem Zertifikat des (der) SC(s) übereinstimmt.
-
Wenn
es Änderungen
gibt, die an den Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen von
der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 ausgeführt werden
müssen,
entschlüsselt
(entschlüsseln)
die Verrechnungsstelle(n) 105 den symmetrischen Schlüssel 623 und
modifiziert (modifizieren) dann die Anweisungen zum Anbringen von
Wasserzeichen und verschlüsselt
(verschlüsseln)
sie dann wieder unter Verwendung eines neuen symmetrischen Schlüssels 623.
Der symmetrische Schlüssel 623 wird
dann unter Verwendung des öffentlichen
Schlüssels 661 der
Endanwendereinheit(en) 109 neu verschlüsselt. Die Verrechnungsstelle(n) 105 entschlüsselt (entschlüsseln) außerdem die
anderen symmetrischen Schlüssel 623 in
dem (den) SCs und verschlüsselt
(verschlüsseln)
sie wieder mit dem öffentlichen
Schlüssel 661 der
Endanwendereinheit(en) 109. Die Verrechnungsstelle(n) 105 bildet
(bilden) einen oder mehrere Lizenz-SC(s) 660, der (die)
die neu verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel 623 und
aktualisierte Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen enthält (enthalten)
und sendet ihn (senden sie) in Reaktion auf den (die) Auf trag-SC(s) 650 an
die Endanwendereinheit(en) 109. Wenn die Verarbeitung des
(der) Auftrag-SC(s) 650 nicht erfolgreich abgeschlossen
wird, schickt (schicken) die Verrechnungsstelle(n) 105 eine
HTML-Seite oder dergleichen an die Endanwendereinheit(en) 109 zurück, die über das
Misslingen des Berechtigungsprozesses berichtet.
-
Ein
oder mehrere Lizenz-SC(s) 660 versorgt (versorgen) eine
(mehrere) Endanwendereinheit(en) 109 mit allem, was für einen
Zugriff auf ein Element des Inhalt 113 benötigt wird.
Die Endanwendereinheit(en) 109 fordert (fordern) den (die)
entsprechenden Inhalt-SC(s) 630 von der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111.
Inhalt-SCs 630 werden durch die Inhaltanbieter 101 gebildet
und enthalten verschlüsselten Inhalt 113 und
Metadaten-Abschnitte. Die Wiedergabeanwendung 195 des Endanwenders
verwendet die symmetrischen Schlüssel 623 von
dem (den) Lizenz-SC(s) 660, um den Inhalt 113,
Metadaten und Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen zu entschlüsseln. Die
Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen werden dann an den Inhalt 113 angehängt und
der Inhalt 113 wird verwürfelt und in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 gespeichert.
-
D. Format des sicheren
Containers 620 für
Metadaten
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Abschnitte, die in Metadaten-SCs 620 enthalten
sind. Jeder Kasten in der Abschnittsspalte ist ein separates Objekt,
das in dem (den) SC(s) gemeinsam mit der BOM enthalten ist (mit
Ausnahme der Abschnittsnamen, die von den Zeichen [] umgeben sind).
Die BOM enthält
einen Datensatz für
jeden Abschnitt, der in dem (den) SC(s) enthalten ist. Die Spalte "Abschnitt vorhanden" gibt an, ob der
Abschnitt selbst tatsächlich
in dem (den) SCs enthalten ist, und die Spalte "Auszug" gibt an, ob für den Abschnitt ein Nachrichtenauszug
berechnet wird. Manche Abschnitte müssen nicht weiterverbreitet
werden, wenn ein SC in anderen SCs enthalten ist (was durch die
zugehörige
Mustervorlage festgelegt ist), obwohl die gesamte ursprüngliche
BOM weiterverbreitet wird. Das erfolgt, da die gesamte BOM von der
(den) Verrechnungsstelle(n) 105 benötigt wird, um die digitale
Signatur in der (den) ursprünglichen
SC(s) zu überprüfen.
-
Die
Spalten "Schlüsselbeschreibungsabschnitt" der folgenden Tabelle
definieren die Datensätze,
die in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
des (der) SC(s) enthalten sind. Datensätze in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt definieren
Informationen über
die Verschlüsselungsschlüssel und
die Algorithmen, die zum Verschlüsseln
von Abschnitten in dem (den) SC(s) oder von Abschnitten in anderen
SCs verwendet wurden. Jeder Datensatz enthält den Namen des verschlüsselten
Abschnitts und bei Bedarf einen URL, der zu anderen SCs weist, die
den verschlüsselten
Abschnitt enthalten. Die Spalte "Ergebnisname" definiert den Namen,
der dem Abschnitt zugewiesen ist, nachdem er entschlüsselt wurde.
Die Spalte "Verschlüsselungsalgorithmus" definiert den Verschlüsselungsalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
des Abschnitts verwendet wurde. Die Spalte "Key ID/Enc Key" (Schlüsselkennung/Verschlüsselungsschlüssel) definiert
entweder eine Kennung des Verschlüsselungsschlüssels, der
zum Verschlüsseln
des Abschnitts verwendet wurde, oder eine Basis64-Codierung des
Bitstrings des verschlüsselten
symmetrischen Schlüssels 623,
die zum Verschlüsseln des
Abschnitts verwendet wurde. Die Spalte "Sym Key Alg" (Algorithmus des symmetrischen Schlüssels) definiert
den Verschlüsselungsalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels 623 verwendet
wurde, wenn die vorhergehende Spalte ein verschlüsselter symmetrischer Schlüssel 623 ist.
Die Spalte "Sym
Key ID" (Kennung
des symmetrischen Schlüssels)
ist eine Kennung des Verschlüsselungsschlüssels, der
zum Verschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels 623 verwendet
wurde, wenn die Spalte "Key
ID/Enc Key" ein
verschlüsselter
symmetrischer Schlüssel 623 ist.
-
-
Im
Folgenden werden die Ausdrücke
beschrieben, die in der vorhergehenden Tabelle der Metadaten-SCs
verwendet wurden:
- – [Inhalt URL] – Ein Parameter
in einem Datensatz in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt.
Das ist ein URL, der zu dem verschlüsselten Inhalt 113 in
dem (den) Inhalt-SC(s) 630 weist, der (die) mit diesem
(diesen) Metadaten-SC(s) 620 verbunden ist (sind). Der
(die) Metadaten-SC(s) selbst enthält (enthalten) den verschlüsselten
Inhalt 113 nicht.
- – [Metadaten
URL] – Ein
Parameter in einem Datensatz in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt.
Das ist ein URL, der zu den verschlüsselten Metadaten in dem (den)
Inhalt-SC(s) 630 weist, die mit diesem (diesen) Metadaten-SC(s) 620 verbunden
sind. Der (die) Metadaten-SC(s) selbst enthalten die verschlüsselten Metadaten
nicht.
- – Inhaltkennung – Ein Abschnitt,
der eine eindeutige Kennung definiert, die einem Element des Inhalts 113 zugewiesen
ist. Es gibt mehrere Inhaltkennungen, die in diesem Abschnitt enthalten
sind, wenn der (die) Metadaten-SC(s) 620 auf mehrere Elemente
des Inhalts 113 Bezug nehmen.
- – Metadaten – Abschnitte,
die Informationen enthalten, die ein Element des Inhalts 113 betreffen,
wie etwa der Name des Künstlers
und die Ausführung
der CD-Hülle
bei einem Lied. Es gibt mehrere Metadatenabschnitte, von denen einige
verschlüsselt
sein können.
Der innere Aufbau der Metadatenabschnitte hängt von dem Typ der darin enthaltenen
Metadaten ab.
- – Nutzungsbedingungen – Ein Abschnitt
mit Informationen, die Nutzungsmöglichkeiten,
Regeln und Einschränkungen
beschreiben, die einem (mehreren) Endanwender(n) bei der Verwendung
des Inhalts 113 auferlegt werden sollen.
- – SC-Mustervorlagen – Abschnitte,
die Mustervorlagen definieren, die die erforderlichen und optionale
Informationen zum Bilden der Angebot-, Auftrag- und Lizenz-SC(s) 660 beschreiben.
- – Anweisungen
zum Anbringen von Wasserzeichen – Ein Abschnitt, der die verschlüsselten
Anweisungen und Parameter zum Realisieren des Anbringens von Wasserzeichen
in dem Inhalt 113 enthalten. Die Anweisungen zum Anbringen
von Wasserzeichen können
durch die Verrechnungsstelle(n) 105 modifiziert werden
und in dem (den) Lizenz-SC(s) 660 wieder zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zurückgeleitet werden.
Es gibt einen Datensatz in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt,
der den Verschlüsselungsalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen verwendet wurde, den
Namen des Ausgabeabschnitts, der zu verwenden ist, wenn die Anweisungen
zum Anbringen von Wasserzeichen entschlüsselt sind, eine Basis64-Codierung
des Bitstrings des verschlüsselten
symmetrischen Schlüssels 623,
die zum Verschlüsseln
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen verwendet wurde,
den Verschlüsselungsalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels 623 verwendet
wurde, und die Kennung des öffentlichen
Schlüssels,
der zum Entschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels 623 erforderlich
ist, definiert.
- – Verrechnungsstellen-Zertifikate – Ein Zertifikat
von einer Zertifizierungsorganisation oder von einer (mehreren)
Verrechnungsstelle(n) 105, das den signierten öffentlichen
Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 enthält. Es können mehrere Zertifikate vorhanden
sein, wobei in diesem Fall eine Struktur mit hierarchischen Ebenen
verwendet wird, bei der das Zertifikat der höchsten Ebene erreicht wird,
das den öffentlichen
Schlüssel
zum Öffnen
des Zertifikats der nächstniedrigeren
Ebene enthält,
das wiederum den öffentlichen
Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 enthält.
- – Zertifikat – Ein Zertifikat
von einer Zertifizierungsorganisation oder von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105,
das den signierten öffentlichen
Schlüssel 621 der
Instanz enthält,
die den (die) SC(s) erzeugte. Es können mehrere Zertifikate vorhanden
sein, wobei dann eine Struktur mit hierarchischen ebenen verwendet wird,
bei der das Zertifikat der höchsten
Ebene den öffentlichen
Schlüssel
zum Öffnen
des Zertifikats der nächsten
Ebene enthält,
usw. bis das Zertifikat der niedrigsten Ebene erreicht wird, das
den öffentlichen Schlüssel des
Erzeugers des (der) SC(s) enthält.
- – SC-Version – Eine Versionsnummer,
die durch das SC-Packer-Tool
dem (den) SC(s) zugewiesen ist.
- – SC-Kennung – Eine eindeutige
Kennung, die durch die Instanz, die den (die) SC(s) erzeugte, dem
(den) SC(s) zugewiesen ist.
- – SC-Typ – Gibt den
Typ von SCs an (z.B. Metadaten, Angebot, Auftrag usw.)
- – SC-Herausgeber – Gibt die
Instanz an, die den (die) SC(s) erzeugte.
- – Erzeugungsdatum – Datum,
an dem der (die) SC(s) erzeugt wurden.
- – Ablaufdatum – Datum,
an dem der (die) SC(s) ablaufen und nicht mehr gültig sind.
- – URL
der Verrechnungsstelle- Adresse der Verrechnungsstelle(n) 105,
mit der die Wiedergabeanwendung 195 der Endanwender zusammenwirken
sollte, um die geeignete Berechtigung zum Zugriff auf den Inhalt 113 zu
erhalten.
- – Kennung
des Auszugalgorithmus – Eine
Kennung des Algorithmus, der zum Berechnen der Auszüge der Abschnitte
verwendet wird.
- – Kennung
des Algorithmus der digitalen Signatur – Eine Kennung des Algorithmus,
der zum Verschlüsseln des
Auszugs der verknüpften
Abschnittauszüge
verwendet wird. Dieser verschlüsselte
Wert ist die digitale Signatur.
- – Digitale
Signatur – Ein
Auszug der verknüpften
Abschnittauszüge,
der mit dem öffentlichen
Schlüssel
der Instanz, die den (die) SC(s) erzeugte, verschlüsselt ist.
- – Ausgabeabschnitt – Ein Name,
der dem Ausgabeabschnitt zuzuweisen ist, wenn ein verschlüsselter
Abschnitt entschlüsselt
wird.
- – RSA
und RC4 – Standard-Verschlüsselungsalgorithmen,
die zum Verschlüsseln
der symmetrischen Schlüssel 623 und
von Datenabschnitten verwendet werden.
- – Enc
Sym Key – Eine
Basis64-Codierung eines Bitstrings eines verschlüsselten Schlüssels, der
dann, wenn er entschlüsselt
ist, zum Entschlüsseln
eines SC-Abschnitts verwendet wird.
- – CH
Pub Key – Eine
Kennung, die angibt, dass der öffentliche
Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 zum Verschlüsseln der Daten verwendet wurde.
-
E. Format des sicheren
Containers 641 für
Angebote
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Abschnitte, die in dem (den) Angebot-SC(s) 641 enthalten
sind. Die Abschnitte des (der) Metadaten-SC(s) 620 mit
Ausnahme einiger Metadaten-Abschnitte und der BOM sind ebenfalls
in dem (den) Angebot-SC(s) 641 enthalten.
-
-
Im
Folgenden werden die Ausdrücke
beschrieben, die in dem (den) obigen Angebot-SC(s) 641 verwendet
werden und nicht zuvor für
andere SCs beschriebenen wurden:
- – BOM des
(der) Metadaten-SC(s) – Die
BOM für
den (die) ursprünglichen
Metadaten-SC(s) 620. Der Datensatz in der BOM des (der)
Angebot-SC(s) 641 enthält
den Auszug der BOM des (der) Metadaten-SC(s).
- – Zusatz-
und Überschreibungsfelder – Informationen
der Nutzungsbedingung, die durch die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte überschrieben
wurden. Diese Informationen werden durch die Verrechnungsstelle(n) 105 mittels
der empfangenen SC-Mustervorlagen überprüft um sicherzustellen,
dass alles, was die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte überschreibt
(überschreiben),
im Umfang ihrer Berechtigung liegt.
- – Zertifikat
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte – Ein
Zertifikat, das durch die elektronische(n) vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bereitgestellt wird und durch die Verrechnungsstelle(n) 105 unter
Verwendung ihres privaten Schlüssels
signiert wird. Dieses Zertifikat wird von der Wiedergabeanwendung 195 der
Endanwender verwendet um zu überprüfen, ob
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte ein gültiger
Verteiler des Inhalts 113 ist (sind). Die Wiedergabeanwendung 195 der Endanwender
und die Verrechnungsstelle(n) 105 können überprüfen, ob die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte ein berechtigter
Verteiler ist (sind), indem die Signatur des Zertifikats mit dem öffentlichen
Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 entschlüsselt wird. Die Wiedergabeanwendung 195 der
Endanwender führt
eine lokale Kopie des öffentlichen
Schlüssels 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105, die sie während der Installation als
Teil ihrer Initialisierung empfängt.
-
F. Format des sicheren
Containers 640 für
Transaktionen
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Abschnitte, die in dem (den) Transaktion-SC(s) 640 sowie
in seinem (ihrem) Abschnitt BOM und im Schlüsselbeschreibungsabschnitt
enthalten sind.
-
-
Im
Folgenden werden die Ausdrücke
beschrieben, die in dem (den) obigen Transaktion-SC(s) 640 verwendet
werden und nicht zuvor für
andere SCs beschriebenen wurden:
- – Transaktionskennung 535 – Eine Kennung,
die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zugewiesen wird, um die Transaktion eindeutig zu identifizieren.
- – Endanwenderkennung – Eine Kennung
der Endanwender, die von der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zu dem Zeitpunkt erhalten wird, wenn der Endanwender die
Kaufauswahl trifft und die Kreditkarten-Informationen bereitstellt.
- – Öffentlicher
Schlüssel
der Endanwender – Der öffentliche
Schlüssel 661 der
Endanwender, der von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet
wird, um die symmetrischen Schlüssel 623 neu
zu verschlüsseln.
Der öffentliche
Schlüssel 661 der
Endanwender wird während
der Kauftransaktion an die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte übertragen.
- – Angebot-SCs – Angebot-SCs 641 für die Elemente
des Inhalts 113, die gekauft wurden.
- – Auswahlmöglichkeiten
der Inhaltnutzung – Eine
Anordnung von Nutzungsbedingungen für jedes Element des Inhalts 113,
das von dem (den) Endanwender(n) gekauft wird. Es gibt einen Eintrag
für jeden
Angebot-SC 641.
- – HTML
zur Anzeige – Eine
oder mehrere HTML-Seiten, die die Wiedergabeanwendung 195 des
Endanwenders (der Endanwender) in dem Fenster des Internet-Browsers
beim Empfang des (der) Transaktion-SC(s) 640 oder während der
Wechselwirkung zwischen der (den) Endanwendereinheit(en) 109 und
der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 anzeigt bzw. anzeigen.
-
Wenn
die Endanwendereinheit(en) 109 Transaktion-SCs 640 empfängt (empfangen),
können
die folgenden Schritte ausgeführt werden,
um die Unversehrtheit und die Authentizität des (der) SC(s) zu überprüfen:
- 1. Überprüfen der
Unversehrtheit des Zertifikats der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte unter Verwendung des öffentlichen
Schlüssels 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105. Der öffentliche Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 wurde in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 gespeichert,
nachdem er als Teil der Initialisierung der Wiedergabeanwendung 195 der
Endanwender während
ihres Installationsprozesses empfangen wurde.
- 2. Überprüfen der
digitalen Signatur 643 des (der) SC(s) unter Verwendung
des öffentlichen
Schlüssels
aus dem Zertifikat der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte.
- 3. Überprüfen der
Hash-Werte der Abschnitte des (der) SC(s).
- 4. Überprüfen der
Unversehrtheit und der Authentizität aller Angebot-SCs 641,
die in dem (den) Transaktion-SC(s) 640 enthalten sind.
-
G. Format des sicheren
Containers 650 für
Aufträge
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Abschnitte, die in dem (den) Auftrag-SC(s) 650 enthalten
sind, sowie ihre Abschnitte BOM und Schlüsselbeschreibung. Diese Abschnitte
stellen entweder Informationen an die Verrechnungsstelle(n) 105 für Verschlüsselungs-
und Überprüfungszwecke
bereit oder werden durch die Verrechnungsstelle(n) 105 überprüft. Die
Abschnitte und die BOM aus dem (den) Angebot-SC(s) 641 sind
ebenfalls in dem (den) Auftrag-SCs 650 enthalten. Die Zeile "einige" in der Spalte "Abschnitt vorhanden" der BOM des (der)
Metadaten-SC(s) gibt an, dass einige dieser Abschnitte in dem (den)
Auftrag-SC(s) 650 nicht
enthalten sind. Die BOM aus dem (den) Metadaten-SC(s) 620 ist
außerdem
ohne Änderungen
enthalten, so dass die Verrechnungsstelle(n) 105 die Unversehrtheit
des (der) Metadaten-SC(s) 620 und ihrer Abschnitte überprüfen kann
(können).
-
-
-
Im
Folgenden werden die Ausdrücke
beschrieben, die in dem (den) obigen Auftrag-SC(s) 650 verwendet
werden und nicht zuvor für
andere SCs beschriebenen wurden:
- – BOM der
Transaktion-SCs – Die
BOM in dem (den) ursprünglichen
Transaktion-SC(s). Der Datensatz in der BOM des (der) Auftrag-SC(s) 650 enthält den Auszug
des BOM des (der) Transaktion-SC(s).
- – Verschlüsselte Kreditkarten-Informationen – Optionale
verschlüsselte
Informationen von den Endanwendern, die verwendet werden, um den
Kauf auf eine Kreditkarte oder Kundenkarte zu buchen. Diese Informationen
werden benötigt,
wenn die elektronische(n) Speichereinrichtung(e)n 103 für digitale
Inhalte, die den (die) Auftrag-SC(s) 641 erzeugt hat (haben),
nicht die Rechnungslegung an den Kunden abwickelt (abwickeln), wobei
in diesem Fall die Verrechnungsstelle(n) 105 die Rechnungslegung
abwickelt (abwickeln).
-
H. Format des sicheren
Containers 660 für
Lizenzen
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Abschnitte, die in dem (den) Lizenz-SC(s) 660 enthalten
sind, sowie deren BOM. Wie in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
gezeigt ist, sind die symmetrischen Schlüssel 623, die zum
Entschlüsseln
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen, des Inhalts 113 und
der Metadaten des Inhalts 113 erforderlich sind, unter
Verwendung des öffentlichen
Schlüssels 661 der
Endanwender durch die Verrechnungsstelle(n) 105 neu verschlüsselt worden.
Wenn die Endanwendereinheit(en) 109 den (die) Lizenz-SC(s) 660 empfangen,
entschlüsseln
sie die symmetrischen Schlüssel 623 und
verwenden sie für
einen Zugriff auf die verschlüsselten
Abschnitte des (der) Lizenz-SC (s) 660 und des (der) Inhalt-SC(s) 630.
-
-
Im
Folgenden werden die Ausdrücke
beschrieben, die in dem (den) obigen Lizenz-SC (s) 660 verwendet
werden und nicht zuvor für
andere SCs beschriebenen wurden:
- – EU Pub
Key – Eine
Kennung, die angibt, dass der öffentliche
Schlüssel 661 des
(der) Endanwender verwendet wurde, um die Daten zu verschlüsseln.
- – Kennung
der Auftrag-SCs 650 – Die
SC-Kennung, die aus der BOM des (der) Auftrag-SC(s) 650 entnommen
wurde.
- – Zertifikatsperrliste – Eine optionale
Liste von Zertifikatkennungen, die früher von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 ausgegeben
und signiert wurden, jedoch nicht mehr als gültig betrachtet werden. Alle
SCs, die eine Signatur besitzen, die durch ein in der Sperrliste
enthaltenes Zertifikat überprüft werden
kann, sind ungültige
SCs. Die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 speichert
eine Kopie der Zertifikatsperrliste der Verrechnungsstelle(n) 105 in
der (den) Endanwendereinheit(en) 109. Immer dann, wenn
eine Sperrliste empfangen wird, ersetzt die Endanwender-Wiedergabeanwendung 195 ihre
lokale Kopie, wenn die neue Sperrliste aktueller ist. Sperrlisten
enthalten eine Versionsnummer oder eine Zeitmarkierung (oder beides), um
festzustellen, welche Liste die aktuellste Liste ist.
-
I. Format des sicheren
Containers für
Inhalt
-
Die
folgende Tabelle zeigt die Abschnitte, die in dem (den) Inhalt-SC(s) 630 enthalten
sind, sowie die BOM:
-
-
Im
Folgenden werden die Ausdrücke
beschrieben, die in dem (den) obigen Inhalt-SC(s) 630 verwendet
werden und nicht zuvor für
andere SCs beschriebenen wurden:
- – verschlüsselter
Inhalt – Inhalt 113,
der unter Verwendung eines symmetrischen Schlüssels 623 durch (einen)
Inhaltanbieter 101 verschlüsselt wurde.
- – verschlüsselte Metadaten – Metadaten,
die dem Inhalt 113 zugeordnet sind, der unter Verwendung
eines symmetrischen Schlüssels 623 durch
(einen) Inhaltanbieter 101 verschlüsselt wurde.
-
Es
gibt keinen Schlüsselbeschreibungsabschnitt,
der in dem (den) Inhalt-SC(s) 630 enthalten ist, da die
Schlüssel,
die zum Entschlüsseln
der verschlüsselten
Abschnitte erforderlich sind, in dem (den) Lizenz-SC(s) 660 enthalten
sind, die in der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 gebildet
werden.
-
VI. PACKEN UND ENTPACKEN
DER SICHEREN CONTAINER
-
A. Überblick
-
Die
Packeinrichtung des (der) SC(s) ist ein 32-Bit-Windows-Programm mit einer
API (Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung), das entweder in
einem Mehrschrittprozess oder einem Einzelschrittprozess aufgerufen
werden kann, um SCs mit allen festgelegten Abschnitten zu erzeugen.
Die Vielzahl von Hardware-Plattformen der Packeinrichtungen 151, 152, 153 für SCs, die
das Windows-Programm
unterstützen,
bei dem (den) Inhaltanbieter(n) 101, der (den) Verrechnungsstelle(n) 105,
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und anderen Sites erfordern das Packen von SCs. Eine BOM
und bei Bedarf ein Schlüsselbeschreibungsabschnitt
werden erzeugt und in den (die) SC(s) eingeschlossen. Eine Gruppe
von Packeinrichtungs-APIs
ermöglicht
dem Aufrufenden, die Informationen festzulegen, die zum Erzeugen
der Datensätze
in der BOM und den Schlüsselbeschreibungsabschnitten
erforderlich sind, und in den (die) SC(s) einzuschließen. Die
Verschlüsselung
der Abschnitte und der symmetrischen Schlüssel 623 sowie die
Berechnung der Auszüge
und der digitalen Signatur werden ebenfalls durch die Packeinrichtung
ausgeführt.
Die Verschlüsselungs-
und Auszugalgorithmen, die durch die Packeinrichtung unterstützt werden,
sind in dem Code der Packeinrichtung enthalten oder sie werden über eine
externe Schnittstelle aufgerufen.
-
Die
Schnittstelle zu der Packeinrichtung zum Bilden von SCs wird durch
eine API realisiert, die die folgenden Parameter als Eingabe akzeptiert:
- – Einen
Zeiger zu einem Puffer der verknüpften
Strukturen. Jede Struktur in dem Puffer ist ein Befehl an die Packeinrichtung
mit den Informationen, die zum Ausführen des Befehls erforderlich
sind. Packerbefehle enthalten das Hinzufügen eines Abschnitts zu dem
(den) SC(s) mit einem zugehörigen
BOM-Datensatz, das Hinzufügen
eines Datensatzes zu der BOM und das Hinzufügen von Datensätzen zu
dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt.
- – Ein
Wert, der die Anzahl der verknüpften
Strukturen angibt, die in dem oben beschriebenen Puffer enthalten
sind.
- – Name
und Speicherort des BOM-Abschnitts.
- – Ein
Wert, bei dem jedes Bit ein definierter Merker oder ein reservierter
Merker für
eine spätere
Verwendung ist. Die folgenden Merker sind gegenwärtig definiert:
– Eine Angabe,
ob alle Abschnitte des (der) SC(s) zu einer einzigen Datei gebündelt werden
sollen, nachdem alle Strukturen in dem Puffer verarbeitet worden
sind. Das Bündeln
der Abschnitte zu einem einzelnen Objekt ist der letzte Schritt,
der beim Bilden von SCs ausgeführt
wird.
– Eine
Angabe, ob die digitale Signatur aus dem BOM-Abschnitt weggelassen wird. Wenn dieser
Merker nicht gesetzt ist, wird die digitale Signatur berechnet,
unmittelbar bevor die SCs zu einem einzelnen Objekt gebündelt werden.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
wird die Schnittstelle zu der Packeinrichtung zum Bilden von SCs
durch APIs realisiert, die die folgenden Parameter als Eingabe akzeptieren:
- – Zuerst
wird eine API aufgerufen, um einen Abschnitt der Stückliste
(BOM) zu erzeugen, indem ein Zeiger an eine Struktur übergeben
wird, die Informationen enthält,
die zum Initialisieren von SC-Einstellungen verwendet werden, die
als IP-Datensätze
in dem BOM-Abschnitt der SCs, der Name, der für den BOM-Abschnitt zu verwenden
ist, ein vorgegebener Speicherort, um nach hinzuzufügenden Abschnitten
zu suchen, und ein Merkerwert bezeichnet werden. Diese API sendet
Handhabungsvorschrift für
SCs zurück,
die in folgenden APIs von Packeinrichtungen verwendet wird.
- – Die
Packeinrichtung besitzt eine API, die immer dann verwendet wird,
wenn einem SC ein Abschnitt hinzugefügt wird. Diese API akzeptiert
eine SC-Handhabung, die vorher durch eine vorherige API der Packeinrichtung
zurückgesendet
wurde, einen Zeiger auf eine Struktur, die Informationen über den
hinzuzufügenden
Abschnitt enthält,
und einen Merkerwert. Informationen über den hinzuzufügenden Abschnitt
enthalten den Namen und den Speicherort des Abschnitts, den in der
BOM für
den Abschnitt zu verwendenden Namen, den Typ den hinzuzufügenden Abschnitts,
einen Hash-Wert des Abschnitts, Merker usw.
- – Nachdem
alle Abschnitte dem (den) SC(s) hinzugefügt worden sind, wird eine API
der Packeinrichtung aufgerufen, um alle Abschnitte, einschließlich der
BOM-Abschnitt, in ein einzelnes Objekt aus SCs zu packen, das typischerweise
eine Datei ist. Diese API akzeptiert eine SC-Handhabung, die zuvor
durch eine vorherige API der Packeinrichtung zurückgesendet wurde, den für den gepackten
SC zu verwendenden Namen, einen Zeiger auf eine Struktur mit Informationen
zum Signieren der SCs und einen Merkerwert.
-
Entweder
die Packeinrichtung oder die Instanz, die die Packeinrichtung aufruft,
kann eine SC-Mustervorlage verwenden, um einen SC zu bilden. SC-Mustervorlagen
besitzen Informationen, die Abschnitte und Datensätze definieren,
die in dem (den) zu bildenden SC(s) benötigt werden. Mustervorlagen
können
außerdem
Verschlüsselungsverfahren
und Schlüsselreferenzen
definieren, die zum Verschlüsseln
von symmetrischen Schlüsseln 623 und
verschlüsselter
Abschnitte zu verwenden sind.
-
Die
Packeinrichtung besitzt eine API, die zum Entpacken von SC(s) verwendet
wird. Das Entpacken von SC(s) ist der Prozess, bei dem ein SC empfangen
wird und in seine einzelnen Abschnitte getrennt wird. Die Packeinrichtung
kann dann aufgerufen werden, um beliebige verschlüsselte Abschnitte
zu entschlüsseln, die
aus dem (den) SC(s) entpackt wurden.
-
B. Abschnitt Stückliste
(BOM)
-
Der
BOM-Abschnitt wird durch die Packeinrichtung erzeugt, wenn ein SC
gebildet wird. Die BOM ist eine Textdatei, die Datensätze aus
Informationen über
den (die) SC(s) und über
die in dem (den) SC(s) enthaltenen Abschnitte enthält. Jeder
Datensatz in der BOM befindet sich auf einer einzelnen Zeile, wobei
eine neue Zeile den Beginn eines neuen Datensatzes angibt. Die BOM
enthält
gewöhnlich
Auszüge
für jeden
Abschnitt und eine digitale Signatur, die verwendet werden kann,
um die Echtheit und die Unversehrtheit des (der) SC(s) zu überprüfen.
-
Folgende
Datensatztypen sind in einer BOM vorhanden:
- IP Ein IP-Datensatz
enthält
eine Menge von Paaren Name=Wert, die den (die) SC(s) betreffen.
Die folgenden Namen sind für
spezielle Eigenschaften der SCs reserviert:
- V major.minor.fix
Die Eigenschaft V legt die Version des
(der) SC(s) fest. Das ist die Versionsnummer der SC-Spezifikation,
gemäß der die
SCs erzeugt wurden. Die Zeichenfolge, die folgt, sollte die Form
major.minor.fix besitzen, wobei major, minor und fix die obere Freigabezahl,
die untere Freigabezahl bzw. der Festpegel sind.
- ID-Wert
Die ID-Eigenschaft ist ein eindeutiger Wert, der
durch die Instanz, die diesen SC erzeugt, an diesen speziellen SC
zugewiesen wird. Das Format des Werts wird in einer späteren Version
dieses Dokuments definiert.
- T-Wert
Die T-Eigenschaft legt den Typ des (der) SC(s) fest,
der einer der folgenden Typen sein sollte:
ORD – ein Auftrag-SC 650
OFF – ein Angebot-SC 641
LIC – ein Lizenz-SC
TRA – ein Transaktion-SC 620
MET – ein Metadaten-SC 620
Controller – ein Inhalt-SC 630.
- A-Wert
Die A-Eigenschaft kennzeichnet den Autor oder Herausgeber
des (der) SC(s). Die Identitäten
von Autor/Herausgeber sollten eindeutig und/oder bei den Verrechnungsstellen 105 registriert
sein.
- D-Wert
Die D-Eigenschaft kennzeichnet das Datum und optional
den Zeitpunkt, an denen der (die) SC(s) erzeugt wurden. Der Wert
sollte die folgende Form besitzen yyyy/mm/dd[@hh:mm[:ss[.fsec]][(TZ)]],
die repräsentiert: Jahr/Monat/Tag@Stunde:Minute:Sekunde.Zehntelsekunde
(Zeitzone). Optionale Abschnitte des Werts sind in Zeichen [] eingeschlossen.
- E-Wert
Die E-Eigenschaft kennzeichnet das Datum und optional
die Zeit, an denen der (die) SC(s) ablaufen. Der Wert sollte die
gleiche Form besitzen wie die zuvor definierte D-Eigenschaft besitzen. Das Ablaufdatum
und die Ablaufzeit sollten nach Möglichkeit mit Datum/Zeit in
den Verrechnungsstellen 105 vergleichen werden.
- CCURL-Wert
Die CCURL-Eigenschaft kennzeichnet den URL der
Verrechnungsstelle(n) 105. Der Wert sollte die Form eines gültigen externen
URL besitzen.
- H-Wert
Die H-Eigenschaft kennzeichnet den Algorithmus,
der zum Berechnen der Nachrichtenauszüge für die in dem (den) SC (s) enthaltenen
Abschnitte verwendet wurde. Ein beispielhafter Auszugalgorithmus
ist MD5.
- D
Ein D-Datensatz enthält
Daten oder ist ein Datensatz eines Abschnitteintrags, der Informationen
enthält,
die den Typ des Abschnitts, den Namen des Abschnitts, den (optionalen)
Auszug des Abschnitts und eine (optionale) Angabe, dass der Abschnitt
nicht in den SCs enthalten ist, kennzeichnen. Ein Zeichen – unmittelbar
nach der Typkennung wird verwendet, um anzugeben, dass der Abschnitt
nicht in dem (den) SC (s) enthalten ist. Das Folgende sind reservierte
Typen von Daten oder Abschnitt-Datensätzen:
K
part_name [digest]
Spezifiziert den Schlüsselbeschreibungsabschnitt
W
part_name [digest]
Spezifiziert den Abschnitt der Anweisung
zum Anbringen von Wasserzeichen
C part_name [digest]
Spezifiziert
die Zertifikate, die verwendet werden, um die digitale Signatur
zu überprüfen
T
part_name [digest]
Spezifiziert den Abschnitt der Nutzungsbedingungen YF
part_name [digest]
Spezifiziert den Abschnitt Mustervorlage
für den
(die) Angebot-SC(s) 641
YO part_name [digest]
Spezifiziert
den Abschnitt Mustervorlage für
den (die) Auftrag-SC (s) 650
YL part_name [digest]
Spezifiziert
den Abschnitt Mustervorlage für
den (die) Lizenz-SC(s) 660
ID part_name [digest]
Spezifiziert
die Kennungen des Inhalts 113 der Elemente des betreffenden
Inhalts 113
CH part_name [digest]
Spezifiziert
den Zertifikatabschnitt der Verrechnungsstelle(n) 105
SP
part_name [digest]
Spezifiziert den Zertifikatabschnitt der
elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale Inhalte
B part_name
[digest]
Spezifiziert einen BOM-Abschnitt für einen weiteren SC, dessen
Abschnitte oder eine Teilmenge seiner Abschnitte in diesem SC enthalten
sind.
BP part_name sc_part_name [digest]
Spezifiziert
einen BOM-Abschnitt für
einen weiteren SC, der als ein einzelner Abschnitt in diesem SC
enthalten ist. Der Parameter sc_part_name ist der Name des SC-Abschnitts, der in
diesem SC enthalten ist und der diesen BOM-Abschnitt definiert.
Eine BOM, die mit dieser BOM identisch ist, ist außerdem in
dem SC enthalten, der durch den Parameter sc_part_name definiert
ist.
D part_name [digest]
Spezifiziert einen Datenabschnitt
(oder Metadatenabschnitt)
- S
Ein S-Datensatz ist ein Signatur-Datensatz, der verwendet
wird, um die digitale Signatur des (der) SC(s) zu definieren. Die
digitale Signatur ist in der folgenden Weise spezifiziert:
S
key_identifier signature_string signature_algorithm
Der S-Datensatz
enthält
die Kennung key_identifier, die den Verschlüsselungsschlüssel der
Signatur angibt, die Zeichenfolge signature_string, die die Basis64-Codierung
der Bitfolge der digitalen Signatur darstellt, und den Signaturalgorithmus,
der zum Verschlüsseln
des Auszugs beim Erzeugen der digitalen Signatur verwendet wurde.
-
C. Schlüsselbeschreibungsabschnitt
-
Der
Schlüsselbeschreibungsabschnitt
wird durch die Packeinrichtung erzeugt, um Informationen über Verschlüsselungsschlüssel bereitzustellen,
die für
die Verschlüsselung
von verschlüsselten
Abschnitten des (der) SC(s) benötigt
werden. Die verschlüsselten
Abschnitte können
in dem (den) SC(s) enthalten sein, der (die) gebildet wird (werden),
oder können
in anderen SCs vorhanden sein, die durch den (die) gebildeten SC(s) bezeichnet
werden. Der Schlüsselbeschreibungsabschnitt
ist eine Textdatei, die Datensätze
aus Informationen über
die Verschlüsselungsschlüssel und
die Abschnitte, für
die die Verschlüsselungsschlüssel verwendet
werden, enthält.
Jeder Datensatz in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
befindet sich auf einer einzigen Zeile, wobei eine neue Zeile den
Beginn eines neuen Datensatzes angibt.
-
Die
folgende Datensatztyp wird in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
verwendet und ist in der folgenden Weise definiert:
- K encrypted_part_name; result_part_name;
part_encryption_algorithm_identifier;
public_key_identifier;
key_encryption_algorithm und encrypted_symmetric key
- Ein K-Datensatz spezifiziert einen verschlüsselten Abschnitt, der in diesem
(diesen) SC(s) oder in anderen SCs, die durch diesen Datensatz bezeichnet
werden, enthalten sein kann. Der Ausdruck encrypted_part_name ist
entweder der Name eines Abschnitts in diesem (diesen) SC(s) oder
ein URL, der zu dem Namen des verschlüsselten Abschnitts in anderen
SCs zeigt. Der Ausdruck result_part_name ist der Name, der dem verschlüsselten
Abschnitt gegeben wird. Der Ausdruck part_encryption_algorithm_identifier
gibt den Verschlüsselungsalgorithmus
an, der zum Verschlüsseln
des Abschnitts verwendet wurde. Der Ausdruck public_key_identifier
ist eine Kennung des Schlüssels,
der zum Verschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels 623 verwendet
wurde.
- Der Ausdruck key_encryption_algorithm_identifier gibt den Verschlüsselungsalgorithmus
an, der zum Verschlüsseln
des symmetrischen Schlüssels 623 verwendet
wurde. Der Ausdruck encrypted_symmetric_key ist eine Basis64-Codierung
der Bitfolge des verschlüsselten
symmetrischen Schlüssels 623,
die zum Verschlüsseln
des Abschnitts verwendet wurde.
-
VIII. VERRECHNUNGSSTELLE(N) 105
-
A. Überblick
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 ist (sind) verantwortlich für die Funktionen
der Verwaltung von Rechten des Systems 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten. Die Funktionen
der Verrechnungsstelle(n) 105 enthalten die Freigabe von
elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale Inhalte, die Überprüfung von
Rechten an dem Inhalt 113, die Überprüfung der Unversehrtheit und
der Berechtigung der Kauftransaktionen und entsprechender Informationen,
die Verteilung von Verschlüsselungsschlüsseln oder
symmetrischen Schlüsseln 623 für Inhalt
an Endanwendereinheiten 109, die Überwachung der Verteilung dieser Schlüssel und
das Übermitteln
von Transaktionsübersichten
an elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale Inhalte und Inhaltanbieter 101.
Verschlüsselungsschlüssel für Inhalt
werden von Endanwendereinheiten 109 verwendet, um Inhalt 113 freizugeben,
für den
sie Rechte erhalten haben, typischerweise durch eine Kauftransaktion
von einer berechtigten elektronischen Speichereinrichtung 103 für digitale
Inhalte. Bevor ein Verschlüsselungsschlüssel für einen
Inhalt an Endanwendereinheiten 109 gesendet wird, läuft in der
(den) Verrechnungsstelle(n) 105 ein Überprüfungsprozess ab, um die Echtheit
der Instanz, die den Inhalt 113 verkauft, und die Rechte,
die die Endanwendereinheit(en) 109 an dem Inhalt 113 besitzt
(besitzen), zu überprüfen. Dieser
wird als das Tool 185 zur SC-Analyse bezeichnet. In einigen
Konfigurationen kann (können)
die Verrechnungsstelle(n) 105 außerdem die finanzielle Verrechnung
der Kaufaktionen von Inhalt 113 abwickeln, indem ein System
zu der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 verlagert wird,
das die Funktionen der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte der Kreditkarten-Berechtigung
und der Rechnungslegung ausführt.
Die Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet (verwenden) OEM-Pakete,
wie etwa ICVerify und Taxware, um die Kreditkarten-Verarbeitung und
die lokalen Verkaufssteuern abzuwickeln.
-
Ausführungsform der elektronischen
Speichereinrichtung(en) für
digitale Inhalte
-
Eine
elektronische Speichereinrichtung 103 für digitale Inhalte, die in
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten als ein Käufer
von Inhalt 113 auftreten möchte, richtet eine Anfrage
an einen oder mehrere Anbieter 101 von digitalen Inhalten,
die Inhalt 113 an das System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten bereitstellen. Es gibt keinen
festgelegten Prozess für
das Stellen der Anfrage, solange die beiden Teilnehmer zu einer
Einigung kommen. Nachdem die Produktfirma (content label) des digitalen
Inhalts, wie etwa eine Musikfirma, z.B. Sony, Time-Warner usw.,
entschieden hat, der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zu gestatten, ihren Inhalt 113 zu verkaufen, wird mit
der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 typischerweise per
eMail Kontakt mit einer Aufforderung aufgenommen, dass die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten hinzuzufügen ist
(sind). Die Produktfirma des digitalen Inhalts stellt den (die)
Namen der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte sowie weitere Informationen bereit, die für die Verrechnungsstelle(n) 105 erforderlich
sind, um ein digitales Zertifikat für die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zu erzeugen. Das digitale Zertifikat wird in einer sicheren
Weise an die Produktfirma des digitalen Inhalts gesendet und dann
von der Produktfirma des digitalen Inhalts an die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte weitergeleitet.
Die Verrechnungsstelle(n) 105 führt (führen) eine Datenbank von digitalen
Zertifikaten, die sie zugewiesen haben. Jedes Zertifikat enthält eine
Versionsnummer, eine eindeutige Seriennummer, den Signierungsalgorithmus,
den Namen des Ausstellers (z.B. den Namen der Verrechnungsstelle(n) 105),
einen Bereich von Datumsangaben, für den das Zertifikat gültig sein
soll, den Namen der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, den öffentlichen
Schlüssel der
elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte und einen
Hash-Code von allen
weiteren Informationen, die unter Verwendung des privaten Schlüssels der
Verrechnungsstelle(n) 105 signiert werden. Instanzen, die
den privaten Schlüssel 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 besitzen, können das Zertifikat überprüfen und
danach sicher sein, dass ein SC mit einer Signatur, die unter Verwendung
des öffentlichen
Schlüssels
von den Zertifikat überprüft werden
können,
ein gültiger
SC ist.
-
Nachdem
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte ihr digitales Zertifikat, das durch die Verrechnungsstelle(n) 105 erzeugt
wurde, sowie die erforderlichen Tools zum Verarbeiten des (der) SC(s)
von der Produktfirma des digitalen Inhalts empfangen haben, können sie
beginnen, den Inhalt 113 anzubieten, der von Endanwendern
gekauft werden kann. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
schließt
(schließen)
ihr Zertifikat und den (die) Transaktion-SC(s) 640 in den
(die) SC(s) ein und signiert (signieren) diese unter Verwendung
ihrer digitalen Signatur 643. Die Endanwendereinheit(en) 109 überprüft (überprüfen), ob
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte eine gültige
Verteilungseinrichtung vom Inhalt 113 in dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten ist (sind), indem
sie zuerst die Sperrliste für
digitale Zertifikate prüft
(prüfen)
und dann den öffentlichen
Schlüssel 621 der Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet
(verwenden), um die Informationen in dem digitalen Zertifikat für die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte zu überprüfen. Eine
Sperrliste für
digitale Zertifikate wird durch die Verrechnungsstelle(n) 105 geführt. Die
Sperrliste in dem (den) Lizenz-SC(s) 660, der (die) durch die
Verrechnungsstelle(n) 105 erzeugt wird (werden), kann als
ein Abschnitt enthalten sein. Die Endanwendereinheit(en) 109 behält (behalten)
eine Kopie der Sperrliste in der (den) Endanwendereinheit(en) 109,
somit kann (können)
sie diese als Teil der Überprüfung des
digitalen Zertifikats der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte verwenden. Wenn die Endanwendereinheit(en) 109 einen
Lizenz-SC 660 empfangen, stellen sie fest, ob eine neue
Sperrliste enthalten ist, und wenn das der Fall ist, wird die lokale
Sperrliste in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 aktualisiert.
-
B. Verarbeitung zur Verwaltung
von Rechten
-
Analyse der Auftrag-SC(s)
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 empfängt (empfangen) einen (mehrere)
Auftrag-SC(s) 650 von einem (mehreren) Endanwender(n),
nachdem der (die) Endanwender den (die) Transaktion-SC(s) 640 empfangen hat
(haben), der (die) den (die) Angebot-SC (s) 641 von der
(den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte enthält
(enthalten). Der (die) Auftrag-SC(s) 650 enthält (enthalten)
Abschnitte, die Informationen in Bezug auf den Inhalt 113 und
seine Verwendung, Informationen über
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, die den Inhalt 113 verkauft (verkaufen), und Informationen über den
(die) Endanwender, der (die) den Inhalt 113 kauft (kaufen),
enthalten. Bevor die Verrechnungsstelle(n) 105 mit der
Verarbeitung der in dem (den) Auftrag-SC(s) 650 enthaltenen
Informationen beginnt (beginnen), führt (führen) sie zuerst eine Verarbeitung
aus um sicherzustellen, dass der (die) SC(s) tatsächlich gültig ist
(sind) und die darin enthaltenen Daten in keiner Weise beschädigt wurden.
-
Überprüfung
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 beginnt (beginnen) die Überprüfung des
(der) Auftrag-SC(s) 650 durch Überprüfen der digitalen Signaturen,
anschließend überprüft (überprüfen) die
Verrechnungsstelle(n) 105 die Unversehrtheit der Abschnitte
des (der) Auftrag-SC(s) 650. Um die digitalen Signaturen
zu überprüfen, entschlüsselt (entschlüsseln) die
Verrechnungsstelle(n) 105 zuerst die Inhalte 631 der
eigentlichen Signatur unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels 661 der
signierenden Instanz, der dann enthalten ist, wenn signiert wurde.
(Die signierende Instanz könnte
der (die) Inhaltanbieter 101, die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, die Endanwendereinheit(en) 109 oder eine Kombination
davon sein.) Dann berechnet (berechnen) die Verrechnungsstelle(n) 105 den
Auszug der verknüpften
Abschnittauszüge
des (der) SC(s) und vergleicht (vergleichen) ihn mit dem entschlüsselten
Inhalt 113 der digitalen Signatur. Wenn die Werte übereinstimmen,
ist die digitale Signatur gültig.
Um die Unversehrtheit jedes Abschnitts zu überprüfen, berechnet (berechnen)
die Verrechnungsstelle(n) 105 den Auszug des Abschnitts
und vergleicht (vergleichen) ihn mit dem Auszugwert in der BOM.
Die Verrechnungsstelle(n) 105 führt (führen) den gleichen Prozess
aus, um die digitalen Signaturen und die Unversehrtheit der Abschnitte
für die
Abschnitte der Metadaten- und Angebot-SC(s) 641, die in
dem (den) Auftrag-SC(s) 650 enthalten
sind, zu überprüfen.
-
Der
Prozess der Überprüfung der
digitalen Signaturen der Transaktion-SC(s) und Angebot-SC(s) 641 überprüft außerdem indirekt,
ob die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte durch das System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten berechtigt wurde (wurden). Das
erfolgt auf der Grundlage der Tatsache, dass die Verrechnungsstelle(n) 105 der
(die) Aussteller der Zertifikate ist (sind). Alternativ wäre (wären) die
Verrechnungsstelle(n) 105 in der Lage, die digitalen Signaturen
des (der) Transaktion-SC(s) 640 und des (der) Angebot-SC(s) 641 unter
Verwendung des öffentlichen
Schlüssels
von der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte erfolgreich zu überprüfen, jedoch
nur dann, wenn die Instanz, die den (die) SC(s) signiert, den zugehörigen privaten
Schlüssel
besitzt. Es wird angemerkt, dass die Verrechnungsstelle(n) 105 keine
lokale Datenbank der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte haben muss (müssen),
da die Speichereinrichtung(en) den öffentlichen Schlüssel der
Verrechnungsstelle(n) verwendet (verwenden), um die öffentlichen
Schlüssel
von Transaktion-SC(s) 640/Angebot-SC(s) 641 zu
signieren.
-
Dann
werden die Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung
des Inhalts 113, den der Endanwender kauft, durch die Verrechnungsstelle(n) 105 überprüft, um sicherzustellen,
dass sie innerhalb der Einschränkungen
liegen, die in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 festgelegt
sind.
-
Es
wird daran erinnert, dass der (die) Metadaten-SC(s) 620 in
dem (den) Auftrag-SC(s) 650 enthalten ist (sind).
-
Schlüsselverarbeitung
-
Die
Verarbeitung der verschlüsselten
symmetrischen Schlüssel 632 und
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen erfolgt durch die
Verrechnungsstelle(n) 105, nachdem die Überprüfung der Echtheit und der Unversehrtheit
des (der) Auftrag-SC(s) 650, die Überprüfung der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte und die Überprüfung der
Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung erfolgreich abgeschlossen
wurden. Der Abschnitt des (der) Metadaten-SC(s) 620 in
dem (den) Auftrag-SC(s) 650 besitzt typischerweise
mehrere symmetrische Schlüssel 623,
die sich in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
befinden, der unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels 621 der
Verrechnungsstelle(n) 105 verschlüsselt wurde. Die Verschlüsselung
der symmetrischen Schlüssel 623 wird
durch den (die) Inhaltanbieter 101 ausgeführt, wenn
der (die) Metadaten-SC(s) 620 erzeugt
wird.
-
Ein
symmetrischer Schlüssel 623 wird
zum Entschlüsseln
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen verwendet, und die
anderen symmetrischen Schlüssel
werden zum Entschlüsseln
des Inhalts 113 und von verschlüsselten Metadaten verwendet.
Da der Inhalt 113 ein einzelnes Lied oder eine vollständige Sammlung
von Liedern auf einer CD repräsentieren
kann, kann für
jedes Lied ein anderer symmetrischer Schlüssel verwendet werden. Die
Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen sind in dem Abschnitt
des (der) Metadaten-SC(s) 620 in dem (den) Auftrag-SC(s) 650 enthalten.
Der Inhalt 113 und verschlüsselte Metadaten befinden sich
in dem (den) Inhalt-SC(s) 630 bei einer (mehreren) Inhalt-Hostingsite(s) 111.
Der URL und Abschnittsnamen des verschlüsselten Inhalts 113 und
von Metadaten-Abschnitten in dem (den) Inhalt-SC(s) 630 sind
in dem Schlüsselbeschreibungsabschnitt
des Abschnitts des (der) Metadaten-SC(s) 620 des (der)
Auftrag-SC(s) 650 enthalten. Die Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet
(verwenden) ihren privaten Schlüssel
zum Entschlüsseln
der symmetrischen Schlüssel 623 und
verschlüsselt
dann jeden Einzelnen davon unter Verwendung des öffentlichen Schlüssels 661 der
Endanwendereinheit(en) 109. Der öffentliche Schlüssel der
Endanwendereinheit(en) 109 wird aus dem (den) Auftrag-SC(s) 650 wiedergewonnen.
Die neuen verschlüsselten
Schlüssel 623 werden
in den Schlüsselbeschreibungsabschnitt
des (der) Lizenz-SC(s) 660 eingeschlossen, den die Verrechnungsstelle(n) 105 an
die Endanwendereinheit(en) 109 zurückleitet (zurückleiten).
-
Während der
Verarbeitungszeit der symmetrischen Schlüssel 623 kann die
Möglichkeit
bestehen, dass die Verrechnungsstelle(n) 105 Modifikationen
an den Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen ausführen möchte (möchten).
Wenn das der Fall ist, werden die Anweisungen zum Anbringen von
Wasserzeichen, nachdem die Verrechnungsstelle(n) 105 die
symmetrischen Schlüssel 623 entschlüsselt hat
(haben), modifiziert und neu verschlüsselt. Die neuen Anweisungen
zum Anbringen von Wasserzeichen werden als einer der Abschnitte
in den (die) Lizenz-SC(s) 660 eingeschlossen, der (die)
zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zurückgeleitet
wird (werden).
-
Wenn
die gesamte Verarbeitung des (der) Auftrag-SC(s) 650 erfolgreich
ist, leitet (leiten) die Verrechnungsstelle(n) 105 einen
(mehrere) Lizenz-SC(s) 660 zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zurück. Die Endanwendereinheit(en) 109 verwendet
(verwenden) dann die Informationen des (der) Lizenz-SC(s) 660,
um den (die) Inhalt-SC(s) 630 herunterzuladen und auf den
verschlüsselten
Inhalt 113 und Metadaten zuzugreifen. Die Anweisungen zum
Anbringen von Wasserzeichen werden außerdem durch die Endanwendereinheit(en) 109 ausgeführt.
-
Wenn
die Verrechnungsstelle(n) 105 nicht in der Lage ist (sind),
den (die) Auftrag-SC(s) 650 erfolgreich zu verarbeiten,
wird eine HTML-Seite an die Endanwendereinheit(en) 109 zurückgeleitet
und in einem Fenster des Internet-Browsers angezeigt. Die HTML-Seite
gibt den Grund an, warum die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Transaktion nicht verarbeiten konnte(n).
-
Wenn
der Anwender in einer alternativen Ausführungsform eine Kopie des Inhalts 113 vor
dem für
den Verkauf festgelegten Freigabedatum gekauft hat, wird (werden)
der (die) Lizenz-SC(s) 660 ohne
die symmetrischen Schlüssel 623 zurückgeleitet.
Der (die) Lizenz-SC(s) 660 wird (werden) an dem Freigabedatum
oder nach diesem zurückgeleitet,
um die symmetrischen Schlüssel 623 zu
empfangen. Der (die) Inhaltanbieter 101 gestattet (gestatten)
z.B. Anwendern, ein neues Lied vor dem Freigabedatum des Lieds herunterzuladen,
damit der Kunde vor dem von dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 festgelegten
Datum in der Lage ist, das Lied herunterzuladen und auf die Wiedergabe
des Lieds vorbereitet ist. Dadurch kann der Inhalt 113 an
dem Freigabedatum sofort geöffnet
werden, ohne dass an dem Freigabedatum Bandbreite und Zeit zum Download
vorhanden sein müssen.
-
C. Länderspezifische Parameter
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet (verwenden) optional
den Domänennamen
des Endanwenders (der Endanwender) 109 und nach Möglichkeit
die Rechnungsadresse der Kreditkarte, um der Länderstandort des Endanwenders
(der Endanwender) zu ermitteln. Gibt es in dem Land, in dem sich
der (die) Endanwender befindet (befinden), Einschränkungen
für den
Verkauf des Inhalts 113, gewährleistet (gewährleisten)
die Verrechnungsstelle(n) 105, dass die Transaktion, die
verarbeitet wird, keine dieser Einschränkungen verletzt, bevor sie
den (die) Lizenz-SC(s) 660 an die Endanwendereinheit(en) 109 überträgt (übertragen).
Es wird außerdem
erwartet, dass die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte an der Verwaltung der Verteilung des Inhalts 113 an
verschiedene Länder
teilnimmt (teilnehmen), indem sie die gleichen Prüfungen ausführt (ausführen) wie
die Verrechnungsstelle(n) 105. Die Verrechnungsstelle(n) 105 prüft (prüfen) all das,
was sie prüfen
kann (können),
falls die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegten
länderspezifischen
Regeln ignoriert (ignorieren).
-
D. Prüfaufzeichnungen und Überwachung
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 führt (führen) Prüfprotokolle 150 von
Informationen für
alle Operationen, die während
Kauftransaktionen des Inhalts 113 und Transaktionen für die Berichtsanforderung
ausgeführt werden.
Die Informationen können
für viele
Zwecke verwendet werden, wie etwa Prüfungen des Systems 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten, die Erstellung
von Berichten und die Datensuche.
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 führt (führen) außerdem Kontenstände im Rechnungslegungs-Teilsystem 182 für die elektronische(n)
Vertriebsstellen) 103 für
digitalen Inhalt. Preisbildungsstrukturen für die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte werden durch die Produktfirmen des digitalen Inhalts für die Verrechnungsstelle(n) 105 bereitgestellt.
Diese Informationen können
z.B. gegenwärtige
Rabatte, Mengennachlässe
und Kontoüberziehungsgrenzen,
die für
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte eingerichtet werden, enthalten. Die Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet
(verwenden) die Preisbildungsinformationen, um den Kontostand der
elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte zu überwachen, damit
sie nicht ihre Überziehungsgrenzen,
die durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegt sind, überschreitet (überschreiten).
-
Die
folgenden Operationen werden typischerweise durch die Verrechnungsstelle(n) 105 protokolliert:
- – die
Endanwendereinheit(en) 109 fordert (fordern) Lizenz-SC(s) 660 an
- – Kreditkarten-Berechtigungsnummer,
wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 die Rechnungslegung
abwickelt (abwickeln)
- – das
Verteilen des (der) Lizenz-SC(s) 660 an Endanwendereinheit(en) 109
- – Anforderungen
von Berichten
- – Benachrichtigungen
von den (den) Endanwender(n), dass Inhalt-SC(s) 630 und
Lizenz-SC(s) 660 empfangen und überprüft wurden.
-
Die
folgenden Informationen werden typischerweise durch die Verrechnungsstelle(n) 105 für Lizenz-SC(s) 660 protokolliert:
- – Datum
und Zeit der Anforderung
- – Datum
und Zeit der Kauftransaktion
- – Inhaltkennung
des Elements, das gekauft wird
- – Identifizierung
des Inhaltanbieters 101
- – Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung
- – Modifikationen
der Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen
- – Transaktionskennung 535,
die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte hinzugefügt
wurde(n)
- – Identifizierung
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte
- – Identifizierung
der Endanwendereinheit(en) 109
- – Kreditkarten-Informationen
des Endanwenders (der Endanwender) (wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Rechnungslegung abwickelt (abwickeln))
-
Die
folgenden Informationen werden typischerweise durch die Verrechnungsstelle(n) 105 für die Überprüfung der
Kreditkarte eines Endanwenders protokolliert:
- – Datum
und Zeit der Anforderung
- – Betrag,
mit dem die Kreditkarte belastet wird
- – Inhaltkennung
des Elements, das gekauft wird
- – Transaktionskennung 535,
die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte angefügt
wurde
- – Identifizierung
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte
- – Identifizierung
des Endanwenders (der Endanwender)
- – Informationen
der Kreditkarte des Endanwenders (der Endanwender)
- – Berechtigungsnummer,
die von dem Einreicher der Kreditkarte empfangen wird
-
Die
folgenden Informationen werden typischerweise von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 protokolliert,
wenn ein (mehrere) Lizenz-SC(s) 660 an eine Endanwendereinheit(en) 109 gesendet
wird (werden):
- – Datum und Zeit der Anforderung
- – Inhaltkennung
des Elements, das gekauft wird
- – Identifizierung
des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101
- – Nutzungsbedingungen 517
- – Transaktionskennung 535,
die durch die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte angefügt
wurde
- – Identifizierung
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte
- – Identifizierung
des Endanwenders (der Endanwender)
-
Die
folgenden Informationen werden typischerweise protokolliert, wenn
eine Berichtsanforderung abgegeben wird:
- – Datum
und Zeit der Anforderung
- – Datum
und Zeit, wann der Bericht abgesendet wurde
- – Typ
des angeforderten Berichts
- – Parameter,
die zum Erzeugen des Berichts verwendet wurden
- – Kennung
der Instanz, die den Bericht anfordert
-
E. Berichterstattung von
Ergebnissen
-
Berichte
werden durch die Verrechnungsstelle 105 unter Verwendung
der Informationen, die während der
Kauftransaktionen des Endanwenders (der Endanwender) aufgezeichnet
wurden, erzeugt. Inhaltanbieter 101 und elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte können
Transaktionsberichte von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 über eine
Zahlungsüberprüfungsschnittstelle 183 anfordern,
so dass sie ihre eigenen Transaktionsdatenbanken mit den Informationen,
die von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 aufgezeichnet wurden,
abstimmen können.
Die Verrechnungsstelle(n) 105 kann (können) außerdem periodische Berichte
an den (die) Inhaltanbieter 101 und die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte bereitstellen.
-
Die
Verrechnungsstelle(n) 105 definiert (definieren) eine sichere
elektronische Schnittstelle, die ermöglicht, dass Inhaltanbieter 101 und
elektronische Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte Berichte
anfordern und empfangen können.
Der Berichtanforderung-SC enthält
ein Zertifikat, das durch die Verrechnungsstelle(n) 105 an
die Instanz, die die Anforderung auslöst, zugewiesen wird. Die Verrechnungsstelle(n) 105 verwendet
(verwenden) das Zertifikat und die digitale Signatur des (der) SC(s),
um zu überprüfen, ob
die Anforderung von einer berechtigten Instanz stammt. Die Anforderung
enthält
außerdem
Parameter, wie etwa den Zeitraum, die den Umfang des Berichts definiert.
Die Verrechnungsstelle(n) 105 überprüft (überprüfen) die Anforderungsparameter,
um sicherzustellen, dass die Anfordernden lediglich Informationen
empfangen können, für deren
Besitz sie eine Berechtigung haben.
-
Wenn
die Verrechnungsstelle(n) 105 feststellt (feststellen),
dass der Berichtanforderung-SC echt und gültig ist, erzeugt (erzeugen)
die Verrechnungsstelle(n) 105 einen Bericht und packt (packen)
ihn in einen Bericht-SC, der an die Instanz zu senden ist, die die
Anforderung ausgelöst
hat. Einige Berichte können
in definierten Zeitintervallen automatisch erzeugt und in der (den)
Verrechnungsstelle(n) 105 gespeichert werden, so dass sie
unverzüglich
gesendet werden können,
wenn eine Anforderung empfangen wird. Das Format der Daten, die
in dem Bericht enthalten sind, wird in einer späteren Version dieses Dokuments
definiert.
-
F. Rechnungslegung und
Zahlungsüberprüfung
-
Die
Rechnungslegung des Inhalts 113 kann entweder durch die
Verrechnungsstelle(n) 105 oder durch die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte abgewickelt
werden. Wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 die Rechnungslegung
des elektronischen Inhalts 113 abwickelt (abwickeln), trennt
(trennen) die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte den Auftrag des Endanwenders (der Endanwender) in elektronische
Waren und falls möglich
in physische Waren. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte benachrichtigt (benachrichtigen) dann die Verrechnungsstelle(n) 105 über die
Transaktion, die die Informationen über die Rechungslegung des
Endanwenders (der Endanwender) enthält, und über den Gesamtbetrag, über den
eine Berechtigung ausgestellt werden muss. Die Verrechnungsstelle(n) 105 berechtigt (berechtigen)
die Kreditkarte des Endanwenders (der Endanwender) und sendet (senden)
eine Benachrichtigung zurück
an die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte. Zum gleichen Zeitpunkt, wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 die
Kreditkarte des Endanwenders (der Endanwender) berechtigt, kann
(können)
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Kreditkarte des Endanwenders (der Endanwender) für physische
Waren belasten, die gekauft werden. Nach dem Herunterladen jedes
elektronischen Elements durch die Endanwendereinheit(en) 109 wird
(werden) die Verrechnungsstelle(n) 105 benachrichtigt, so
dass die Kreditkarte des Endanwenders (der Endanwender) belastet
werden kann. Das erfolgt durch die Endanwendereinheit(en) 109 als
letzter Schritt, bevor der Inhalt 113 in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zur
Verwendung freigegeben wird.
-
Wenn
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Rechnungslegung des elektronischen Inhalts 113 abwickelt
(abwickeln), wird (werden) die Verrechnungsstelle(n) 105 nicht über die
Transaktion benachrichtigt, bis die Endanwendereinheit(en) 109 den
(die) Auftrag-SC(s) 650 an die Verrechnungsstelle(n) 105 sendet
(senden). Die Verrechnungsstelle(n) 105 wird (werden) erst
durch die Endanwendereinheit(en) 109 benachrichtigt, nachdem
jedes einzelne elektronische Element heruntergeladen wurde. Wenn
die Verrechnungsstelle(n) 105 benachrichtigt wird (werden),
sendet (senden) sie eine Benachrichtigung an die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte, so dass
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Kreditkarte des Endanwenders (der Endanwender) belasten
kann (können).
-
G. Erneute Übertragungen
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten stellt die Möglichkeit
bereit, erneute Übertragungen
von Inhalt 133 abzuwickeln. Das wird typischerweise durch
eine Kunden-Dienstschnittstelle 184 ausgeführt. Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte stellt (stellen) eine Anwenderschnittstelle bereit, die
der (die) Endanwender schrittweise durchlaufen kann (können), um
eine erneute Übertragung
einzuleiten. Der (die) Endanwender geht (gehen) zur Site der elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte, bei der
(denen) der Inhalt 113 gekauft wurde, um die erneute Übertragung
des Inhalts 113 anzufordern.
-
Erneute Übertragungen
des Inhalts 113 werden ausgeführt, wenn ein Endanwender eine
neue Kopie von einem zuvor gekauften Inhalt 113 anfordert,
da der Inhalt 113 nicht heruntergeladen werden konnte oder der
heruntergeladene Inhalt 113 nicht verwendet werden konnte.
Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte stellt (stellen)fest, ob der Endanwender (die Endanwender)
berechtigt ist (sind), eine erneute Übertragung des Inhalts 113 auszuführen. Wenn
der (die) Endanwender für
eine erneute Übertragung
berechtigt ist (sind), bildet (bilden) die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte einen (mehrere) Transaktion-SC(s) 640, der den
(die) Auftrag-SC(s) 641 des
Elements des Inhalts 113, das erneut übertragen wird, enthält (enthalten).
Der (die) Transaktion-SC(s) 640 wird (werden) zu der (den)
Endanwendereinheit(en) 109 gesendet, und vom Endanwender
(den Endanwendern) werden die gleichen Schritte wie bei einer Kauftransaktion
ausgeführt.
Wenn die Endanwendereinheit(en) 109 einen verwürfelten
Schlüssel
in der Schlüsselbibliothek
für das
Element des Inhalts 113, das erneut übertragen wird, besitzt (besitzen),
enthält
(enthalten) der (die) Transaktion-SC(s) 640 Informationen,
die die Endanwendereinheit(en) 109 anweisen, den verwürfelten
Schlüssel
zu löschen.
-
Wenn
die Verrechnungsstelle(n) 105 die finanzielle Verrechnung
des Kaufs von Inhalt 113 abwickelt (abwickeln), schließt (schließen) die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte einen Merker in den (die)Transaktion-SC(s) 640 ein,
der in dem (den) Auftrag-SC(s) 650 zu der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 befördert wird.
Die Verrechnungsstelle(n) 105 interpretiert (interpretieren)
den Merker in dem (den) Auftrag-SC(s) 650 und setzt (setzen)
die Transaktion fort, ohne den (die) Endanwender für den Kauf
des Inhalts 113 zu belasten.
-
VIII. INHALTANBIETER
-
Der
(die) Inhaltanbieter 101 in dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten ist (sind)
die Produktfirma des digitalen Inhalts oder die Instanz, die die
Rechte an dem Inhalt 113 besitzt. Die Rolle des (der) Inhaltanbieters 101 besteht
darin, den Inhalt 113 für
eine Verteilung aufzubereiten und Informationen über den Inhalt 113 für elektronische
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte oder für Wiederverkäufer der
elektronischen Versionen des Inhalts 113, die heruntergeladen
werden können,
verfügbar
zu machen. Um die höchste
Sicherheit und eine Kontrolle der Rechte für den (die) Inhaltanbieter 101 zu
gewährleisten,
werden eine Reihe von Tools bereitgestellt, um den (die) Inhaltanbieter 101 zu
befähigen,
seinen (ihren) Inhalt 113 aufzubereiten und in seinen (ihren)
Einrichtungen sicher in SC(s) zu packen, so dass der Inhalt 113 sicher
ist, wenn er die Domäne
des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 verlässt, so
dass er niemals unberechtigten Teilnehmern offengelegt wird oder
von diesen ein Zugriff erfolgen kann. Das ermöglicht, dass der Inhalt 113 durch
ein nichtsicheres Netzwerk, wie etwa das Internet, ohne die Gefahr
der Offenlegung an Hacker oder unberechtigte Teilnehmer frei verteilt
werden kann.
-
Die
eigentliche Aufgabe der Tools für
den (die) Inhaltanbieter 101 besteht darin, einen Inhalt 113,
wie etwa ein Lied oder eine Reihe von Liedern, in Inhalt-SC(s) 630 aufzubereiten
und zu packen sowie Informationen, die das Lied beschreiben, zulässige Verwendungsmöglichkeiten
des Lieds (Nutzungsbedingungen 517 des Inhalts) und Werbeinformationen
für das
Lied in Metadaten-SC(s) 620 zu packen. Um das zu realisieren, wird
die folgende Gruppe von Tools bereitgestellt:
- – Funktionsablauf-Manager 154 – Plant
die Verarbeitungsaktivitäten
und verwaltet die benötigte
Synchronisation von Prozessen.
- – Tool 155 für die Inhaltverarbeitung – Eine Sammlung
von Tools, um die Herstellung der Datei des Inhalts 113 zu
steuern, z.B. Anbringen von Wasserzeichen, Vorverarbeitung (bei
einem Audiobeispiel eine erforderliche Entzerrung, Dynamikeinstellung
oder Neuabtastung), Codierung und Komprimierung.
- – Tool 161 zur
Anpassung und Eingabe von Metadaten – Eine Sammlung von Tools,
die verwendet wird, um Beschreibungsinformationen des Inhalts 113 von
der Datenbank 160 des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 oder
einer Datenbank eines dritten Teilnehmers oder Datenimportdateien
und/oder über
eine Operatorwechselwirkung zu erlangen, und Mittel darstellt, um
Nutzungsbedingungen 517 des Inhalts zu spezifizieren. Außerdem wird
eine Schnittstelle zum Erfassen oder Extrahieren von Inhalt, wie
etwa digitaler Audioinhalt für
CDS- oder DDP-Dateien, bereitgestellt. Ein Tool für die Qualitätskontrolle
ermöglicht,
den vorbereiteten Inhalt und Metadaten im Voraus zu betrachten.
Alle Korrekturen, die an den Metadaten erforderlich sind, oder eine
erneute Vorlage des Inhalts für
eine weitere Verarbeitung können
ausgeführt
werden.
- – Tool 152 der
SC-Packeinrichtung – Verschlüsselt und
packt den gesamten Inhalt 113 und Informationen und ruft
die SC-Packeinrichtung
auf, um den (die) SC(s) zu packen.
- – Tool
für die
Inhaltverteilung (nicht gezeigt) – Verteilt SCs an vorgesehene
Verteilungszentren, wie etwa Inhalt-Hostingsites 111 und elektronische
Vertriebsstellen 103 für
digitalen Inhalt.
- – Inhaltbewerbungs-Website 156 – speichert
Metadaten-SC(s) 620 und wahlweise zusätzliches Webematerial zum Herunterladen
durch berechtigte elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte.
-
B. Funktionsablauf-Manager 154
-
Die
Aufgabe dieses Tools besteht darin, Aktivitäten zur Verarbeitung des Inhalts 113 zu
planen, zu überwachen
und zu verwalten. Diese Anwendung ermöglicht einen Mehrnutzerzugriff
und lässt
eine zeitliche Planung des Inhalts 113 und eine Statusprüfung von
entfernten Stellen innerhalb des Intranet oder außerhalb der
Inhaltanbieter 101 zu. Dieser Aufbau ermöglicht außerdem eine
gemeinsame Verarbeitung, wobei mehrere Personen an mehreren Teilen
des Inhalts 113 parallel arbeiten können und verschiedenen Personen
spezifische Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, wobei diese Personen über die
ganze Welt verteilt sein können.
-
8 ist
nun eine Übersichtsdarstellung
der Hauptprozesse des Funktionsablauf-Managers 154 gemäß 7.
Die Hauptprozesse von 8 fassen die Verarbeitungsfunktionen des
Inhalts 113 zusammen, die durch die in diesem Abschnitt
beschriebenen Tools bereitgestellt werden. Der Funktionsablauf-Manager 154 ist
dafür verantwortlich,
Jobs für
diese Prozesse bereitzustellen und bei Beendigung seines aktuellen
Prozesses Jobs zu dem nächsten
geforderten Prozess zu leiten. Das wird durch eine Reihe von Anwendungsprogrammschnittstellen
(API) realisiert, die jeweils Toolaufrufe verarbeiten, um:
- – den
nächsten
Job zur Verarbeitung zu gewinnen
- – die
erfolgreiche Beendigung eines Prozesses anzuzeigen
- – die
erfolglose Beendigung eines Prozesses und den Grund für das Misslingen
anzuzeigen
- – einen
Zwischenstatus eines Prozesses bereitzustellen (die Auslösung eines
Prozesses zu ermöglichen, der
lediglich die teilweise Beendigung eines abhängigen Prozesses erfordert)
- – Kommentare,
die für
die geplanten Prozesse zur Verfügung
gestellt werden, an ein Produkt anzufügen.
-
Der
Funktionsablauf-Manager 154 besitzt außerdem eine Anwenderschnittstelle,
wobei eine beispielhafte Anwenderschnittstelle 700 des
Funktionsablauf-Managers in 7 dargestellt
ist, die die folgenden Funktionen bereitstellt:
- – eine Konfigurationstafel,
um eine Spezifikation von Standardwerten und Bedingungen zu ermöglichen,
die während
verschiedener Stufen der Verarbeitung zugewiesen werden und auszuführen sind
- – kundenspezifische
Anpassung der Funktionsablaufregeln und automatisierte Verarbeitungsabläufe
- – Jobplanung
- – Statusanfragen
und Berichte
- – Kommentare
oder Anweisungen einem Job anfügen,
der mit einem oder mehreren Prozessen verbunden ist
- – Jobverwaltung
(d.h. Prioritäten
vorübergehend
außer
Kraft setzen, freigeben, entfernen und ändern (Reihenfolge der Verarbeitung))
-
Jeder
Prozess besitzt eine ihm zugeordnete Warteschlange, die durch den
Funktionsablauf-Manager 154 verwaltet wird. Alle Prozesse,
die Jobs von dem Funktionsablauf-Manager 154 anfordern,
bewirken, dass der Funktionsablauf-Manager 154 den Prozess
(das Tool) entweder vorübergehend
in einen Wartezustand versetzt, wenn momentan keine Jobs in ihrer
zugehörigen
Warteschlange vorhanden sind, oder dass an den Prozess alle Informationen über den
Job, die benötigt
werden, um seinen entsprechenden Prozess auszuführen, ausgegeben werden. Wenn
ein Prozess vorübergehend
in einen Wartezustand versetzt wird, nimmt er seine Verarbeitung
wieder auf, wenn ein Job durch den Funktionsablauf-Manager 154 in
seiner Warteschlange platziert wird.
-
Der
Funktionsablauf-Manager 154 verwaltet außerdem den
Ablauf oder die Reihenfolge der Verarbeitung anhand einer Reihe
von definierten Regeln. Diese Regeln können durch den (die) Inhaltanbieter 101 kundenspezifisch
angepasst werden, wenn er spezielle Verarbeitungsanforderungen besitzt
oder er konfiguriert spezielle Standardregeln. Wenn ein Prozess
die Beendigung seiner zugewiesenen Tasks meldet, informiert er den
Funktionsablauf-Manager 154 über seinen Status, und der
Funktionsablauf-Manager 154 entscheidet anhand der definierten
Regeln, in welcher Warteschlange der Job anschließend platziert
wird.
-
Kommentare,
die spezielle Behandlungsanweisungen oder Notizen angeben, können entweder über die
Programmierung von API oder manuell durch die Anwenderschnittstelle 700 des
Funktionsablauf-Managers 154 oder über Prozessorschnittstellen
in jedem Verarbeitungsschritt an das Produkt angefügt werden.
-
Die
Prozesse in dem Funktionsablauf-Manager 154 sind in der
bevorzugten Ausführungsform
in Java ausgeführt,
wobei jedoch andere Programmiersprachen wie C/C++, Assembler und
dergleichen verwendet werden können.
Es sollte klar sein, dass die nachfolgend für den Funktionsablauf-Manager 154 beschriebenen Prozesse
auf einer Vielzahl von Hardware- und Softwareplattformen ablaufen
können.
Der Funktionsablauf-Manager 154 als
ein vollständiges
System oder jeder seiner Teilprozesse kann als ein Anwendungsprogramm
in einem computerlesbaren Medium verteilt sein, wobei die elektronische
Verteilung im Web oder auf Floppy Disks, CD ROMs oder transportablen
Festplattenlaufwerken eingeschlossen ist, jedoch keine Beschränkung darauf
vorgesehen ist.
-
8 ist
eine Übersichtsdarstellung
der Hauptprozesse des Funktionsablauf-Managers 154 gemäß 7.
Die folgenden Abschnitte fassen die einzelnen Prozesse zusammen
und beschreiben die Informationen oder Aktionen, die von jedem einzelnen
Prozess gefordert werden.
-
1. Prozess 801,
bei dem Produkte auf eine Aktion/Informationen warten
-
Jobs
werden in speziellen Prozesswarteschlangen platziert, wenn alle
Informationen, die für
den Prozess erforderlich sind, zur Verfügung stehen und der Job die
gesamte abhängige
Verarbeitung erfolgreich abgeschlossen hat. In dem Funktionsablauf-Manager 154 ist
eine spezielle Warteschlange vorhanden, die verwendet wird, um Jobs
zu halten, die infolge von fehlenden Informationen oder eines Fehlers,
die eine weitere Verarbeitung verhindern, momentan nicht zur Verarbeitung
zur Verfügung
stehen. Diese Jobs werden in der Warteschlange des Prozesses 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten, platziert. Jeder Job in dieser
Warteschlange besitzt einen zugehörigen Status, der die Aktion
oder die Informationen, auf die er wartet, den letzten Prozess,
der an diesem Job ausgeführt
wurde, sowie den nächsten
Prozess bzw. die nächsten Prozesse,
bei denen dieser Job in die Warteschlange gesetzt wird, nachdem
die fehlenden oder zusätzlichen Informationen
bereitgestellt werden oder die geforderte Aktion erfolgreich abgeschlossen
wird, angibt.
-
Eine
Beendigung eines Prozesses bewirkt, dass der Funktionsablauf-Manager 154 diese
Warteschlange überprüft und feststellt,
ob irgendein Job in dieser Warteschlange auf die Beendigung dieses
Prozesses (dieser Aktion) oder auf Informationen, die durch diesen
Prozess bereitgestellt werden, gewartet hat. Wenn das der Fall ist,
wird dieser Job in die entsprechende Prozesswarteschlange eingereiht.
-
2. Prozess 802 zur
Anforderung von neuem Inhalt
-
Der
(die) Inhaltanbieter 101 legt (legen) jene Produkte fest
(wobei das Produkt z.B. ein Lied oder eine Kollektion von Liedern
sein kann), die er verkaufen und elektronisch zustellen möchte. Die
erste Funktion des Funktionsablauf-Managers 154 besteht darin,
einen Operator zu befähigen,
diese Produkte zu identifizieren und sie in der Warteschlange des
Prozesses 802 zur Anforderung von neuem Inhalt zu platzieren.
Der Inhaltanbieter 101 kann unter Konfigurationsmöglichkeiten
wählen,
welche Informationen an der Produktauswahlschnittstelle bestätigt werden.
Es werden Informationen in ausreichender Menge eingegeben, um das
Produkt eindeutig zu kennzeichnen. Zusätzliche Felder können wahlweise
enthalten sein, um die manuelle Eingabe der Informationen anzufordern,
um die Phase der Audioverarbeitung parallel mit der Metadaten-Erfassung
auszulösen.
Wenn diese Informationen nicht manuell bereitgestellt werden, können sie
wahlweise aus Standardkonfigurationseinstellungen oder aus der Datenbank 160 des
Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 abgerufen werden,
die wie bei dem Prozess 803 der automatischen Metadaten-Erfassung
in der ersten Stufe der Metadaten-Verarbeitung erhalten werden.
Der Aufbau und die Möglichkeiten
des Inhalts 113 in der Datenbank 160 des Inhaltanbieters
(der Inhaltanbieter) 101 bestimmen den Inhaltauswahlprozess.
-
Wenn
die erforderlichen Informationen, die zum Ausführen einer Abfrage der Datenbank 160 des
Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 benötigt werden,
spezifiziert sind, wird der Job durch den Prozess 803 der
automatischen Metadaten-Erfassung
verarbeitet. Um das Produkt bei einer Musik-Ausführungsform
in geeigneter Weise für
eine Audioverarbeitung zu planen, werden das Genre des Produkts
und die gewünschten Komprimierungsgrade
sowie die Namen der PCM- oder WAV-Audiodatei festgelegt. Diese Informationen
können
als Teil des Produktauswahlprozesses eingegeben werden oder über kundenspezifisch
angepasste Abfragefunktionen der Schnittstelle oder des Webbrowsers
ausgewählt
werden. Eine Spezifikation dieser Informationen ermöglicht eine
Planung des Produkts für
eine Inhaltverarbeitung.
-
Die
Produktauswahl-Anwenderschnittstelle stellt eine Auswahlmöglichkeit
bereit, die den Operator befähigt
festzulegen, ob das Produkt zur Verarbeitung freigegeben wird oder
ob es im Wartezustand auf eine weitere Informationseingabe gehalten
wird. Wenn es gehalten wird, wird der Job der Warteschlange des
Prozesses 802 der Anforderung von neuem Inhalt zugefügt, der
eine weitere Aktion abwartet, um die Dateneingabe abzuschließen und/oder
das Produkt zur Verarbeitung freizugeben. Wenn das Produkt freigegeben
wird, bewertet der Funktionsablauf-Manager 154 die spezifizierten
Informationen und legt fest, zu welchen Prozessen der Job geleitet
werden kann.
-
Wenn
adäquate
Informationen bereitgestellt werden, um eine automatisierte Anfrage
der Datenbank 160 des Inhaltanbieters 101 zu ermöglichen,
wird der Job in eine Warteschlange des Prozesses 803 zur
automatischen Metadaten-Erfassung eingereiht. wenn die Datenbank-Abbildungstabelle
für den
Prozess 803 zur automatischen Metadaten-Erfassung noch
nicht konfiguriert wurde, wird der Job in die Warteschlange für den Prozess 804 zur
manuellen Metadaten-Eingabe eingereiht (für Einzelheiten der Datenbank-Abbildungstabelle siehe
den Abschnitt des Prozesses 803 zur automatischen Metadaten-Erfassung).
-
Wenn
die erforderlichen allgemeinen Informationen für die Audioverarbeitung und
die speziellen Informationen, die für das Anbringen von Wasserzeichen
erforderlich sind, festgelegt sind, wird der Job in die Warteschlange
des Prozesses 808 zum Anbringen von Wasserzeichen eingereiht
(die erste Phase der Inhaltverarbeitung). Wenn bei der Freigabe
des Jobs erforderliche Informationen fehlen, wird der Job in die
Warteschlange des Prozesses 801 für Produkte, die auf Aktionen/Informationen
warten, zusammen mit einem Status, der die fehlenden Informationen
angibt, eingereiht.
-
Wenn
der Status angibt, dass der Dateiname des Inhalts 113 fehlt,
z.B. dann, wenn der Inhalt 113 Audioinhalt ist und die
PCM- oder WAV-Datei fehlt, kann das eine Angabe dafür sein,
dass eine Erfassung (oder eine digitale Extraktion aus digitalen
Medien) erforderlich ist. Die Audioverarbeitungsfunktionen erfordern,
dass auf die Lieddateien über
eine Standarddatei-Systemschnittstelle zugegriffen werden kann.
Wenn sich die Lieder auf externen Medien oder einem Dateisystem
befinden, auf das die Tools zur Audioverarbeitung nicht direkt zugreifen
können,
werden die Dateien zunächst
auf ein Dateisystem kopiert, auf das zugegriffen werden kann. Wenn
die Lieder in einem digitalen Format jedoch auf CD oder Digitalband
vorliegen, werden sie auf ein Dateisystem extrahiert, auf das die
Tools zur Audioverarbeitung zugreifen können. Wenn auf die Dateien
zugegriffen werden kann, wird die Anwenderschnittstelle 700 des
Funktionsablauf-Managers verwendet, um den Pfad und den Dateinamen
für den
Job festzulegen oder auszuwählen,
so dass er für
den Prozess zum Anbringen von Wasserzeichen freigegeben werden kann,
vorausgesetzt, dass alle anderen Informationen, die für das Anbringen
von Wasserzeichen erforderlich sind, außerdem festgelegt wurden.
-
3. Prozess 803 zur
automatischen Metadaten-Erfassung
-
Der
Prozess 803 zur automatischen Metadaten-Erfassung führt mehrere
Abfragen an der Datenbank 160 des Inhaltanbieters (der
Inhaltanbieter) 101 oder einer Bereitstellungsdatenbank,
bei den Daten importiert wurden, aus, wobei versucht wird, möglichst
viele Produktinformationen automatisch zu erhalten. Der Prozess 803 zur
automatischen Metadaten-Erfassung benötigt die folgenden Informationen,
bevor Elemente in seiner Warteschlange platziert werden können:
- – Datenbank-Abbildungstabelle
mit adäquaten
Informationen, um Abfragen der Datenbank 160 des Inhaltanbieters
(der Inhaltanbieter) 101 zu erzeugen
- – Produktinformationen,
die zur Ausführung
von Abfragen erforderlich sind
- – adäquate Produktinformationen,
um ein Produkt eindeutig zu definieren
-
An
der Datenbank des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 wird
eine automatische Abfrage ausgeführt,
um die Informationen zu erhalten, die zum Verarbeiten dieses Inhalts 113 erforderlich
sind. Wenn der Inhalt 113 z.B. Musik ist, könnten die
Informationen, die zum Ausführen
der Abfrage erforderlich sind, der Albumname oder ein UPC oder eine
spezielle Album- oder Auswahlkennung sein, die durch den Inhaltanbieter
(die Inhaltanbieter) 101 definiert ist. Von den gewonnenen
Informationen sind einige in der erforderlichen Weise bezeichnet
(weitere Einzelheiten siehe Abschnitt des Prozesses 803 zur
automatischen Metadaten-Erfassung). Wenn alle erforderlichen Informationen
erhalten wurden, wird der Job anschließend in die Warteschlange des
Prozesses 805 der Nutzungsbedingungen eingereiht. Wenn
benötigte
Informationen fehlen, wird das Lied in die Warteschlange des Prozesses 804 für die manuelle
Eingabe von Metadaten eingereiht. Wenn irgendein Job in der Warteschlange
des Prozesses 801 für
Produkte, die auf Aktionen/Informationen warten, auf Informationen
wartet, die in diesem Schritt erhalten wurden, wird der Jobstatus
aktualisiert, um anzuzeigen, dass er nicht mehr auf diese Informationen
wartet. Wenn dieser Job keine weiteren ausstehenden Anforderungen
besitzt, wird er in die nächste
definierte Warteschlange eingereiht.
-
4. Prozess 804 der
manuellen Metadaten-Eingabe
-
Der
Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe stellt ein
Mittel für
einen Operator dar, um fehlende Informationen einzugeben. Er besitzt
keine Abhängigkeiten.
Wenn alle erforderlichen Informationen spezifiziert wurden, wird
der Job in der Warteschlange für
den Prozess 805 der Nutzungsbedingungen eingereiht.
-
5. Prozess 805 der
Nutzungsbedingungen
-
Der
Prozess 805 der Nutzungsbedingungen ermöglicht eine Spezifikation von
Verwendungsmöglichkeiten
des Produkts und von Einschränkungen.
Der Prozess 805 der Nutzungsbedingungen kann Metadaten benötigen. Bei
Beendigung der Spezifikationen der Nutzungsbedingungen kann der
Job in die Warteschlange für
den Prozess 807 der Erzeugung von Metadaten-SCs eingereiht
werden, es sei denn, die Option des Prozesses 806 der überwachten
Freigabe ist gefordert worden oder ist in den Regeln des Funktionsablauf-Managers 154 vorzugsweise
konfiguriert. In diesem Fall wird der Job in der Warteschlange des
Prozesses 806 der überwachten
Freigabe eingereiht. vor der Einreihung in den Prozess 807 der
Erzeugung von Metadaten-SCs stellt der Funktionsablauf-Manager 154 zuerst
sicher, dass alle Abhängigkeiten
für diesen
Prozess eingehalten sind (siehe unten). Wenn das nicht der Fall
ist, wird der Job in die Warteschlange des Prozesses 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten, eingereiht.
-
6. Prozess 806 der überwachten
Freigabe
-
Der
Prozess 806 der überwachten
Freigabe ermöglicht
eine Qualitätsprüfung und
eine Bewertung von Informationen, die für das Produkt aus digitalen
Inhalten spezifiziert wurden. Es besitzt keine Abhängigkeiten. Kommentare,
die in irgendeiner Stufe der Verarbeitung für dieses Produkt an dem Job
angebracht wurden, können
von dem Datenverwalter durchgesehen und geeignete Aktionen ausgeführt werden.
Nach dem Durchsehen aller Informationen und Kommentare hat der Datenverwalter
die folgenden Optionen:
- – die Freigabe bestätigen oder
das Produkt in die Warteschlange des Prozesses 807 der
Erzeugung von Metadaten-SCs einreihen
- – Informationen
modifizieren und/oder anfügen
und das Produkt in der Warteschlange des Prozesses 807 der
Erzeugung von Metadaten-SCs einreihen
- – dem
Job Kommentare anfügen
und ihn erneut in der Warteschlange für den Prozess 804 der
manuellen Metadateneingabe einreihen
- – dem
Job Kommentare anfügen
und ihn in der Warteschlange des Prozesses 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten, einreihen
-
7. Prozess 807 der
Erzeugung von Metadaten-SCs
-
Der
Prozess 807 der Erzeugung von Metadaten-SCs führt alle
zuvor gesammelten Informationen sowie weitere Informationen, die
für den
(die) Metadaten-SC (s) 620 erforderlich sind, zusammen
und ruft den Prozess der Packeinrichtung für SC(s) auf, um den (die) Metadaten-SC(s) 620 zu
erzeugen. Dieses Tool benötigt
die folgenden Eingaben:
- – die erforderlichen Metadaten
- – die
Nutzungsbedingungen
- – die
Verschlüsselungsschlüssel, die
in der Verschlüsselungsstufe
für alle
Qualitätsniveaus
für dieses
Produkt verwendet werden
-
Diese
zuletzt genannte Abhängigkeit
erfordert, dass die entsprechenden Audioobjekte in der Audioverarbeitungsphase
abgeschlossen werden, bevor der (die) Metadaten-SC(s) 620 erzeugt
werden können.
Bei Beendigung des Prozesses 807 der Erzeugung von Metadaten-SC(s)
wird der Job anhand von definierten Regeln des Funktionsablaufs
entweder in der Warteschlange des Prozesses 813 der abschließenden Qualitätssicherung
oder des Prozesses 814 der Inhaltverteilung eingereiht.
-
8. Prozess 808 des
Anbringens von Wasserzeichen
-
Der
Prozess 808 des Anbringens von Wasserzeichen fügt dem Inhalt 113 Urheberrechte
sowie weitere Informationen an. Bei einer Ausführungsform, bei der der Inhalt 113 ein
Lied ist, erfordert dieses Tool die folgenden Eingaben:
- – Dateiname
des Lieds (mehrere Dateinamen, wenn es sich um ein Album handelt)
- – Anweisungen
zum Anbringen von Wasserzeichen
- – Parameter
zum Anbringen von Wasserzeichen (Informationen, die in das Wasserzeichen
eingeschlossen werden sollen)
-
Bei
Beendigung des Prozesses 808 des Anbringens von Wasserzeichen
wird der Job in die Warteschlange des Prozesses 809 der
Vorverarbeitung und Komprimierung eingereiht, wenn seine benötigte Eingabe
zur Verfügung
steht, oder er wird andernfalls in die Warteschlange für den Prozess 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten, eingereiht.
-
9. Prozess 809 der
Vorverarbeitung und Komprimierung
-
Der
Prozess 809 der Vorverarbeitung und Komprimierung codiert
den Inhalt 113 auf den festgelegten Komprimierungsgrad,
indem zunächst
eine erforderliche Vorverarbeitung ausgeführt wird. Das Einreihen eines Jobs
in diese Warteschlange erzeugt tatsächlich mehrere Warteschlangeneinträge. Für jeden
gewünschten Komprimierungsgrad
des Produkts wird ein Job erzeugt. Der Codierungsprozess kann an
mehreren Systemen parallel ausgeführt werden. Dieses Tool erfordert
die folgenden Eingaben:
- – Dateiname des mit Wasserzeichen
markierten Inhalts (mehrere Dateinamen, wenn der Inhalt 113 ein
Album ist)
- – Qualitätsniveaus
für das
Produkt (könnten
im Voraus konfiguriert sein)
- – Komprimierungsalgorithmus
(könnte
im Voraus konfiguriert sein)
- – Produktgenre
(falls durch den Vorprozessor gefordert)
-
Bei
Beendigung des Codierprozesses werden die Jobs in der Warteschlange
des Prozesses 810 der Qualitätskontrolle des Inhalts eingereiht,
falls das durch die Regeln des Funktionsablaufs konfiguriert ist.
Wenn das nicht der Fall ist, werden die Jobs in die Warteschlange
für den
Verschlüsselungsprozess 811 eingereiht.
-
Falls
weitere Anbieter von Tools zum Codieren kein Verfahren bereitstellen,
um den Anteil des Inhalts 113, wie etwa Audioinhalt, der
verarbeitet wurde, anzuzeigen oder kein Verfahren bereitstellen,
um die Menge des Inhalts 113, der codiert wurde, als einen
Anteil der Gesamtauswahl des ausgewählten Inhalts 113 anzugeben,
ist in 11 ein Ablaufplan 1100 eines
Verfahrens zum Bestimmen der Codierungsrate von digitalen Inhalten
für das
Tool zur Vorverarbeitung und Komprimierung von Inhalt von 8 gezeigt.
Das Verfahren beginnt im Schritt 1101 mit der Auswahl des
gewünschten
Codieralgorithmus und einer Bitrate. Anschließend wird im Schritt 1102 eine
Abfrage ausgeführt,
um festzustellen, ob dieser Algorithmus und die Codierrate einen im
Voraus berechneten Ratenfaktor besitzen. Dieser Ratenfaktor ist
der Faktor, der für
die Festlegung des Komprimierungsgrades für einen speziellen Codieralgorithmus
und einer speziellen Bitrate verwendet wird. Wenn kein im Voraus
berechneter Ratenfaktor gespeichert ist, wird eine Abtastung des
Inhalts 113 für
eine vorgegebene Zeitspanne codiert. Die vorgegebene Zeitspanne
beträgt
in der vorliegenden Ausführungsform
einige Sekunden. Diese Rate der Codierung für eine vorgegebene Zeitspanne
wird zum Berechnen eines neuen Ratenfaktors RNEW verwendet.
Die Berechnung des neuen Ratenfaktors RNEW bei
Kenntnis der Zeitspanne und des Betrags des codierten Inhalts 113 erfolgt
im Schritt 1108 durch RNEW = (Länge des
codierten digitalen Inhalts)/(Zeitspanne). Der Inhalt 113 wird
codiert und der codierte Status wird im Schritt 1109 unter
Verwendung des zuvor berechneten Ratenfaktors RNEW angezeigt.
Dieser codierte Ratenfaktor RNEW wird dann
im Schritt 1107 für
eine spätere
Verwendung für
diesen Codieralgorithmus und die Codierbitrate gespeichert. Wenn
der ausgewählte
Algorithmus einen zuvor im Schritt 1103 berechneten Ratenfaktor
RSTORED besitzt, wird der Inhalt 113 im
Schritt 1104 codiert, und der Fortschritt wird unter Verwendung
des im Voraus berechneten Ratenfaktors RSTORED angezeigt.
Zwischenzeitlich wird im Schritt 1105 ein aktueller Ratenfaktor
RNEW für
diesen ausgewählten
Algorithmus und diese Bitrate berechnet. Dieser aktuelle Ratenfaktor
RCURRENT wird verwendet, um den gespeicherten
Ratenfaktor RSTORED im Schritt 1106 zu
aktualisieren, RNEW = Mittelwert aus (RSTORED + RCURRENT). Diese
iterative Aktualisierung des Ratenfaktors ermöglicht, dass die Bestimmung
der Codierrate mit jeder folgenden Verwendung für einen bestimmten Codieralgorithmus
und eine bestimmte Bitrate immer genauer wird. Die neue Bitrate
RNEW wird dann im Schritt 1107 für eine spätere Verwendung
gespeichert. Das Aktualisieren von RSTORED wird
nicht ausgeführt,
wenn der aktuelle Ratenfaktor um einen vorgegebenen Bereich oder Schwellenwert
außerhalb
des Bereichs für
den im Voraus gespeicherten Ratenfaktor RSTORED liegt.
-
Die
Anzeige des Codierstatus kann dann dargestellt werden. Der Codierstatus
enthält
gemeinsam mit der aktuellen Codierrate die Anzeige des Anteils des
gesamten Inhalts 113 als ein Fortschrittbalken anhand der
Codierrate und der Gesamtlänge
der Datei für
den Inhalt 113. Der Codierstatus kann außerdem die
Zeit enthalten, die für
die Codierung verbleibt. Die für die
Codierung verbleibende Zeit kann berechnet werden, indem die berechnete
Codierrate RCURRENT durch die Gesamtlänge der
Datei für
den Inhalt 113 dividiert wird. Der Codierstatus kann zu
einem anderen Programm übertragen
werden, das den Anrufprozess aufrufen kann. Das kann Überwachungsprogrammen
beim Codieren helfen oder gleichzeitig abhängige Programme zum Codieren
unterstützen,
so dass sie für
eine wirksame Verarbeitung betrieben und stapelweise ausgeführt werden. Es
sollte klar sein, dass die Codierung in einer alternativen Ausführungsform
den Schritt des Anbringens von Wasserzeichen enthalten kann.
-
10. Prozess 810 der
Inhaltqualitätskontrolle
-
Der
Prozess 810 der Inhaltqualitätskontrolle ist in der Funktion
dem Prozess 806 der überwachten Freigabe ähnlich.
Er ist ein optionaler Schritt, der die Bewertung der Qualität der bisher
ausgeführten
Inhaltverarbeitung ermöglicht.
Er besitzt keine Abhängigkeiten,
mit Ausnahme der Beendigung des Prozesses 808 des Anbringens
von Wasserzeichen und des Codierabschnitts des Prozesses 809 der
Vorverarbeitung und Komprimierung. Bei Beendigung des Prozesses 810 der
Inhaltqualitätskontrolle
stehen die folgenden Optionen zur Verfügung:
- – der Job
kann freigegeben und in die Warteschlange des Verschlüsselungsprozesses 811 eingereiht
werden
- – Kommentare
können
angebracht werden und ein Job oder mehrere Jobs können in
die Warteschlange für
den Prozess 809 der Vorverarbeitung und Komprimierung erneut
eingereiht werden.
-
Die
letzte Option erfordert, dass die nicht codierte, mit Wasserzeichen
markierte Version der Lieddatei bis zu einem Zeitpunkt nach dem
Prozess 810 der Inhaltqualitätskontrolle verfügbar bleibt.
-
11. Verschlüsselungsprozess 811
-
Der
Verschlüsselungsprozess 811 ruft
die Funktion zum Verwalten von Rechten bei der sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten auf, um alle mit Wasserzeichen
markierten/codierten Dateien zu verschlüsseln. Dieser Prozess besitzt
keine Abhängigkeiten
mit Ausnahme der Beendigung der gesamten weiteren Audioverarbeitung.
Bei Beendigung des Verschlüsselungsprozesses 811 wird
der Job in der Warteschlange für
den Prozess 812 der Erzeugung von Inhalt-SCs eingereiht.
-
12. Prozess 812 der
Erzeugung von Inhalt-SCs
-
Der
Prozess 812 der Erzeugung von Inhalt-SC (s) kann erfordern,
dass einige Metadaten-Dateien in dem Inhalt-SC(s) 630 enthalten
sind. Wenn andere Dateien neben dem Inhalt 113 erforderlich
sind, werden die Dateien erfasst, und der Prozess der SC-Packeinrichtung
wird aufgerufen, um einen Inhalt-SC 630 für jeden erzeugten
Komprimierungspegel des Inhalts 113 (z.B. ein Lied) zu
erzeugen. Bei Beendigung des Prozesses 812 der Erzeugung
von Inhalt-SC(s) wird das Lied anhand von definierten Funktionsablaufregeln
entweder in die Warteschlange des Prozesses 813 der abschließenden Qualitätssicherung
oder des Prozesses der Inhaltverteilung eingereiht.
-
13. Prozess 813 der
abschließenden
Qualitätssicherung
-
Der
Prozess 813 der abschließenden Qualitätssicherung
ist ein optionaler Schritt, der eine Querverweisprüfung zwischen
den zugehörigen
Metadaten- und Inhalt-SCs 630 ermöglicht, um nachzuprüfen, ob
sie korrekt übereinstimmen
und dass alle Informationen und der Inhalt 113, die darin
enthalten sind, richtig sind. Bei Beendigung des Prozesses 813 der
abschließenden
Qualitätssicherung
werden die Jobs in die Warteschlange des Prozesses 814 der
Inhaltverteilung eingereiht. Wenn ein Problem festgestellt wird,
muss der Job in den meisten Fällen
in der fehlerhaften Stufe erneut in die Warteschlange eingereiht
werden. Eine Nacharbeit ist bei dieser Stufe viel teurer, da das
Produkt zusätzlich
zu der Neuverarbeitung zum Korrigieren des Problems die erneute
Verschlüsselung
und das erneute Packen durchlaufen muss. Es ist sehr zu empfehlen,
dass die Vorstufen vor der Qualitätssicherung verwendet werden,
um die Qualität
des Inhalts 113 und die Fehlerfreiheit und die Vollständigkeit
der Informationen sicherzustellen.
-
14. Prozess 814 der
Verteilung von Inhalt
-
Der
Prozess 814 der Verteilung von Inhalten ist für die Übertragung
des (der) SC(s) zu den geeigneten Hostingsites verantwortlich. Nach
der erfolgreichen Übermittlung
des (der) SC(s) wird der Jobbeendigungsstatus aufgezeichnet, und
der Job wird aus der Warteschlange gelöscht. Wenn beim Übertragen
des (der) SC(s) ein Problem auftritt, wird der Job nach einer definierten
Anzahl von Neuversuchen in dem Tool 154 des Funktionsablaufs
mit einem Merker, dass der Job fehlgeschlagen ist, sowie mit dem
aufgetretenen Fehler versehen.
-
15. Regeln
des Funktionsablaufs
-
Die
Regeln des Funktionsablaufs für 8 wirken
in der folgenden Weise in drei Hauptsystemen:
- A:
Funktionsablauf-Tool 154
1. Prozess 802 der
Anforderung von neuem Inhalt
2. Prozess 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten
3. Prozess 813 der
abschließenden
Qualitätssicherung
4.
Prozess 814 der Verteilung von Inhalt (und der Benachrichtigung)
- B: Tool 161 zur Anpassung und Eingabe von Metadaten
1.
Prozess 803 der automatischen Metadaten-Erfassung
2.
Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe
3. Prozess 806 der überwachten
Freigabe
4. Prozess 807 der Erzeugung von Metadaten-SCs
- C. Tools 155 zur Inhaltverarbeitung
1. Prozess 808 des
Anbringens von Wasserzeichen (benötigt Urheberrecht-Daten)
2.
Prozess 809 der Vorverarbeitung und Komprimierung
3.
Prozess 810 der Inhaltqualitätskontrolle
4. Verschlüsselungsprozess 811
5.
Prozess 812 der Erzeugung von Inhalt-SCs
-
Funktionsablauf
-
Der
Operator zur Auswahl von Inhalt 113 gibt ein neues Produkt
ein und es wird bei A1 (Prozess 802 der Anforderung von
neuem Inhalt) in eine Warteschlange eingereiht.
- A1:
Wenn der Operator zur Auswahl von Inhalt 113 das neue Produkt
für das
Tool 154 des Funktionsablauf-Managers freigibt, wird es
bei B1 (Prozess 803 der automatischen Metadaten-Erfassung)
in eine Warteschlange eingereiht.
- A2: Vom Schritt B1 kommend (Prozess 803 der automatischen
Metadaten-Erfassung),
oder vom Schritt B2 kommend (Prozess 804 der
manuellen Metadaten-Eingabe)
oder vom Schritt B3 kommend (Prozess 806 der überwachten
Freigabe)
auf seinem Weg zum Schritt Before (Prozess 807 der
Erzeugung von Metadaten-SCs)
[werden die Verschlüsselungsschlüssel benötigt].
vom
Schritt Before kommend (Prozess 807 der Erzeugung von Metadaten-SCs)
auf
seinem Weg entweder zum Schritt A3 (Prozess 813 der abschließenden Qualitätssicherung)
oder zum Schritt A4 (Prozess 814 der Verteilung von Inhalt)
[werden
die Inhalt-SCs 630 benötigt].
Vom
Schritt C1 kommend (Prozess 808 des Anbringens von Wasserzeichen)
auf
seinem Weg zum Schritt C2 (Prozess 809 der Vorverarbeitung
und Komprimierung)
[werden die Metadaten für den Prozess 809 der
Vorverarbeitung und Komprimierung benötigt].
vom Schritt C4
kommend (Verschlüsselungsprozess 811)
auf
seinem Weg zum Schritt C5 (Prozess 812 der Erzeugung von
Inhalt-SCs)
[werden die Metadaten für das Packen der Metadaten-SCs 630 benötigt].
vom
Schritt C5 kommend (Prozess 812 der Erzeugung von Inhalt-SCs)
auf
seinem Weg entweder zum Schnittstelle A3 (Prozess 813 der
abschließenden
Qualitätssicherung)
oder zum Schritt A4 (Prozess 814 der Verteilung von Inhalt)
[werden
die Metadaten-SCs 620 benötigt].
- A3: Nach dem Schritt A3 (Prozess 813 der abschließenden Qualitätssicherung)
Anordnen
in der Warteschlange B2 (Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe)
oder
Anordnen in der Warteschlange B3 (Prozess 806 der überwachten
Freigabe)
oder Anordnen in der Warteschlange, die durch den
Qualitätssicherungsoperator
gefordert wird.
- A4: Nach dem Schritt A4 (Prozess 814 der Verteilung
von Inhalt) ist die Verwendung des Tools 154 des Funktionsablauf-Managers
für dieses
Produkt beendet.
- B1: Nach dem Schritt B1 (Prozess 803 der automatischen
Metadaten-Erfassung)
wenn die Metadaten, die für Schritt
C1 (Prozess 808 des Anbringens von Wasserzeichen) benötigt werden, vorhanden
sind, dann Anordnen eines Eintrags, der dieses Produkt in der Warteschlange
C1 anordnet.
(Außerdem
Ausführen
der folgenden Logik)
wenn entweder 1- geforderte Metadaten
fehlen, oder 2- Kommentare
vorhanden sind, die an die Anbieter von manuellen Metadaten gerichtet
wind, dann ebenfalls Anordnen des Produkts in der Warteschlange
B2
(Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe)
sonst
wenn eine überwachte
Freigabe für
dieses Produkt gefordert wurde, dann Anordnen des Produkts in der
Warteschlange B3 (Prozess 806 der überwachten Freigabe).
Sonst,
wenn das Produkt alle Informationen von den Tools 155 der
Inhaltverarbeitung für
alle geforderten Qualitätsniveaus
besitzt, dann Anordnen des Produkts in der vorhergehenden Warteschlange
(Prozess 807 der Erzeugung von Metadaten-SCs),
sonst
Markieren des Produkts, da es die Verschlüsselungsschlüssel benötigt, und
Anordnen des Produkts in der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten).
- B2: Während
des Schritts B2 (Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe),
wenn
C1 (Prozess 808 des Anbringens von Wasserzeichen) nicht
ausgeführt
wurde und die für
Schritt C1 benötigten
Metadaten vorhanden sind, dann Anordnen eines Eintrags, der dieses
Produkt in der Warteschlange C1 anordnet.
(außerdem Ausführen der
folgenden Logik)
wenn die Metadaten, die für Schritt C2 (Prozess 809 der
Vorverarbeitung und Komprimierung) gerade bereitgestellt wurden,
dann
(außerdem
Ausführen
der folgenden Logik)
wenn alle Metadaten, die durch das Tool 161 zur
Anpassung und Eingabe von Metadaten erfasst werden können, vorhanden
sind, dann
wenn die überwachte
Freigabe für
dieses Produkt gefordert wurde, Anordnen des Produkts in der Warteschlange
B3 (Prozess 806 der überwachten
Freigabe)
sonst
wenn alle Informationen vom Schritt C4
(Verschlüsselungsprozess 811)
des Tools zur Inhaltverarbeitung vorhanden sind, dann Anordnen dieses
Produkts in der vorherigen Warteschlange (Prozess 807 zur
Erzeugung von Metadaten-SC(s))
sonst Markieren des Produkts,
da es die Verschlüsselungsschlüssel benötigt, und
Anordnen dieses Produkts in der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten).
wenn der Metadaten-Anbieter
eine erzwungene überwachte
Freigabe forderte, dann Anordnen des Produkts in der Warteschlange
B3 (Prozess 806 der überwachten
Freigabe)
sonst nichts unternehmen (Halten des Produkts in
der Warteschlange B2 (Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe).
- B3: Während
des Schritts B3 (Prozess 806 der überwachten Freigabe)
wenn
dieser Operator das Produkt zurück
zum Schritt B2 (Prozess 804 der manuellen Metadaten-Eingabe) sendet,
dann Anordnen des Produkts in der Warteschlange B2,
sonst wenn
dieser Operator das Produkt freigibt, dann
wenn alle Informationen
von Schritt C4 (Verschlüsselungsprozess 811)
des Tools 155 der Inhaltsverarbeitung vorhanden sind, dann
Anordnen des Produkts in der Warteschlange Before (Prozess der Erzeugung von
Metadaten-SC(s))
sonst Markieren des Produkts, da es die Verschlüsselungsschlüssel benötigt, und
Anordnen dieses Produkts in der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten).
sonst das Produkt bleibt
in der Warteschlange B3 (Prozess 806 der überwachten
Freigabe).
Before: Nach dem Schritt Before (Prozess der Erzeugung
von Metadaten-SC(s)), Markieren des Produkts, dass die Metadaten
gepackt worden sind.
wenn alle Tupel (Produkt/Qualitätspegel)
gepackt worden sind, dann
wenn die Konfiguration des Inhaltanbieters 101 eine
Qualitätssicherung
der SCs festlegt, dann Anordnen dieses Produkts in der Warteschlange
A3 (Prozess 813 der abschließenden Qualitätssicherung)
sonst
Anordnen dieses Produkts in der Warteschlange A4 (Prozess 814 der
Verteilung von Inhalt).
sonst Markieren des Produkts, dass
es die SC(s) des Inhalts 113 benötigt, und Anordnen dieses Produkts in
der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte, die auf Aktionen/Informationen
warten).
- C1: Nach dem Schritt C1 (Prozess 808 des Anbringens
von Wasserzeichen)
wenn die Metadaten, die für den Schritt
C2 (Prozess 809 der Vorverarbeitung und Komprimierung)
benötigt werden,
vorhanden sind, dann Erzeugen eines Eintrags für jedes Tupel (Produkt/Qualitätsniveau)
und Anordnen der Einträge
in der Warteschlange C2
sonst Markieren des Produkts, dass
es die Metadaten für
Vorverarbeitung/Komprimierung benötigt, und Anordnen dieses Produkts
in der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte, die auf Aktionen/Informationen
warten).
- C2: Nach dem Schritt C2 (Prozess 809 der Vorverarbeitung
und Komprimierung)
wenn die Konfiguration des Inhaltanbieters 101 den
Prozess 810 der Qualitätskontrolle
festlegt, dann Anordnen dieses Tupels (Produkt/Qualitätsniveau)
in der Warteschlange C3 (Prozess 810 der Inhaltqualitätskontrolle),
sonst Anordnen dieses Tupels (Produkt/Qualitätsniveau) in der Warteschlange
C4 (Verschlüsselungsprozess 811).
- C3: Nach dem Schritt C3 (Verschlüsselungsprozess 811)
dann Anordnen dieses Tupels (Produkt/Qualitätsniveau) in der Warteschlange
C4 (Verschlüsselungsprozess 811).
- C4: Nach dem Schritt C4 (Verschlüsselungsprozess 811)
Bereitstellen der benötigten
Informationen (d.h. der symmetrische Schlüssel 623, der durch
den Prozess erzeugt und verwendet wird, um den Inhalt 113 zu codieren)
an das Tool 161 zur Anpassung und Eingabe von Metadaten,
wenn
alle Metadaten, die für
den Inhalt-SC 630 benötigt
werden, vorhanden sind, dann Anordnen diese Tupels (Produkt/Qualitätsniveau)
in der Warteschlange C5 (Prozess 812 der Erzeugung von
Inhalt-SCs),
sonst Markieren des Produkts, dass es die Metadaten
für das
Packen von Inhalt-SCs 630 benötigt, und Anordnen dieses Tupels
(Produkt/Qualitätsniveau)
in der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte, die auf Aktionen/Informationen
warten).
- C5: Nach dem Schritt C5 (Prozess 812 der Erzeugung
von Inhalt-SCs),
Markieren des Qualitätsniveaus, bei
dem der Inhalt 113 gepackt worden ist,
wenn alle Tupels
(Produkt/Qualitätsniveau)
gepackt worden sind, dann
wenn das Produkt markiert ist, dass
Metadaten gepackt worden sind, dann
wenn die Konfiguration
des Inhaltanbieters 101 die Qualitätssicherung der SCs festlegt,
dann Anordnen dieses Produkts in der Warteschlange A3 (Prozess 813 der
abschließenden
Qualitätssicherung)
sonst
Anordnen des Produkts in der Warteschlange A4 (Prozess 814 der
Verteilung von Inhalt)
sonst Markieren des Produkts, dass es
die Metadaten benötigt,
und Anordnen dieses Produkts in der Warteschlange A2 (Prozess 801 für Produkte,
die auf Aktionen/Informationen warten)
sonst (nicht alle Tupels
(Produkt/Qualitätsniveau)
sind gepackt worden) nichts unternehmen (ein anderes Tupel (Produkt/Qualitätsniveau)
löst eine
Aktion aus).
-
C. Tool zur Anpassung
und Eingabe von Metadaten
-
Metadaten
enthalten die Daten, die den Inhalt 113 beschreiben, z.B.
bei Musik den Titel der Aufzeichnung, den Künstler, den Autor/Komponisten,
den Produzenten und die Länge
der Aufzeichnung. Die folgende Beschreibung beruht darauf, dass
der Inhalt 113 Musik ist, es sollte jedoch für einen
Fachmann klar sein, dass andere Inhalttypen, wie etwa Videoinhalte,
Programme, Multimediainhalte, Spielfilme und dergleichen im wahren
Umfang und der Bedeutung der vorliegenden Erfindung liegen.
-
Dieses
Teilsystem führt
die Daten zusammen, die der Inhaltanbieter 101 an die elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte bereitstellt, um dazu beizutragen, den Verkauf
des Produkts zu unterstützen
(z.B. bei Musik beispielhafte Clips von diesem Künstler, Geschichte dieses Künstlers,
Liste von Alben, auf denen diese Aufzeichnung erscheint, Genres,
die diesem Künstler
und/oder dem Produkt zugeordnet sind), die Daten, die der Inhaltanbieter 101 mit
dem gekauften Produkt den Endanwendern bereitstellt (z.B. Künstler, Produzent,
Albumhülle,
Titellänge)
und die verschiedenen Kaufoptionen (die Nutzungsbedingungen 517),
die der Inhaltanbieter (die Inhaltanbieter) 101 dem (den)
Endanwender(n) anbieten möchte.
Die Daten werden in einen (mehrere) Metadaten-SC(s) 620 gepackt
und für
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
zur Verfügung
gestellt. Um das zu realisieren, werden die folgenden Tools bereitgestellt:
- – Tool
zur automatischen Metadaten-Erfassung
- – Tool
zur manuellen Eingabe von Metadaten
- – Tool
der Nutzungsbedingungen
- – Tool
zur überwachten
Freigabe
-
Diese
Tools ermöglichen
dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101, die Prozesse
zu realisieren, die oben für
den Funktionsablauf-Manager 154 beschrieben wurden. Die
hier beschriebenen Tools sind ein Toolkit, der in der bevorzugten
Ausführungsform
auf Java basiert, wobei jedoch andere Programmiersprachen, wie etwa
C/C++, Assembler und dergleichen, verwendet werden können.
-
1. Tool zur automatischen
Metadaten-Erfassung
-
Das
Tool zur automatischen Metadaten-Erfassung schafft für einen
Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 803 der automatischen Metadaten-Erfassung
zu realisieren. Das Tool zur automatischen Metadaten-Erfassung wird
verwendet, um auf die Datenbank 160 des Inhaltanbieters
(der Inhaltanbieter) 101 zuzugreifen und möglichst
viele Daten ohne Bedienerunterstützung
wiederzugewinnen. Es stehen Konfigurationsverfahren zur Verfügung, um
diesen Prozess zu automatisieren. Der Inhaltanbieter (die Inhaltanbieter) 101 kann
(können)
die Mustervorlage der Standard-Metadaten zuschneiden, um die Typen
von Daten, die dieser Inhaltanbieter 101 dem (den) Endanwender(n)
bereitstellen möchte
(z.B. Komponist, Produzent, Assistent, Titellänge), und die Typen der Werbedaten,
die der Inhaltanbieter 101 der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bereitstellt (z.B. bei einem Musikmuster beispielhafte Videoclips
dieses Künstlers,
die Geschichte dieses Künstlers,
die Liste von Alben, auf denen diese Aufzeichnung erscheint, Genres,
die diesem Künstler
zugeordnet sind), zu kennzeichnen. Die Standard-Mustervorlage der
Metadaten enthält
Datenfelder, die von der (den) Endanwendereinheit(en) 109 benötigt werden,
Datenfelder, die der (den) Endanwendereinheit(en) 109 optional
bereitgestellt werden können,
und eine Gruppe von Datenfeldern, die auf der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte vorgesehen
sind, die für
den Künstler, das
Album und/oder die Single werben.
-
Um
die Mustervorlagen-Datenfelder aus der Datenbank 160 des
Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 zu entnehmen,
verwendet das Tool zur automatischen Metadaten-Erfassung eine Tabelle,
die den Typ der Daten (z.B. Komponist, Produzent, Biografie des
Künstlers)
auf den Ort in der Datenbank abbildet, an dem die Daten gefunden
werden können.
Alle Inhaltanbieter 101 tragen zur Spezifizierung dieser
Abbildungstabelle für ihre
Umgebung bei.
-
Das
Tool zur automatischen Metadaten-Erfassung verwendet eine Metadaten-Mustervorlage
des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 und eine Abbildungstabelle,
um die Daten zu erfassen, die von den Datenbanken 160 des
Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 zur Verfügung stehen.
Der Status jedes Produkts wird mit dem Ergebnis des Prozesses 803 der
automatischen Metadaten-Erfassung aktualisiert. Ein Produkt, bei
dem geforderte Daten fehlen, wird in die Warteschlange des Prozesses 804 zur
manuellen Eingabe von Metadaten eingereiht, andernfalls steht es
zum Packen in Metadaten-SC(s) 620 zur Verfügung.
-
2. Tool zur manuellen
Eingabe von Metadaten
-
Das
Tool zur manuellen Eingabe von Metadaten bietet dem Anwender die
Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 804 der manuellen Eingabe
von Metadaten zu realisieren. Das Tool zur manuellen Eingabe von
Metadaten ermöglicht
jedem in geeigneter Weise berechtigten Operator die fehlenden Daten
bereitzustellen. Wenn der Operator feststellt, dass die fehlenden
Daten nicht zur Verfügung
stehen, kann er dem Produkt einen Kommentar anfügen und eine überwachte
Freigabe fordern. Der (die) Inhaltanbieter 101 kann (können) aus
Gründen
der Qualitätssicherung
fordern, dass das Produkt einer überwachten
Freigabe unterzogen wird. Wenn alle geforderten Daten vorhanden
sind und keine überwachte
Freigabe gefordert wurde, steht das Produkt zum Packen in einen
Metadaten-SC 620 zur Verfügung.
-
3. Tool der Nutzungsbedingungen
-
Das
Tool der Nutzungsbedingungen bietet dem Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 805 der Nutzungsbedingungen
zu realisieren. Der Prozess zum Anbieten von Inhalt 113 zum
Verkauf und zum Mieten (eingeschränkte Nutzung) unter Verwendung
der elektronischen Zustellung enthält eine Reihe von geschäftlichen
Entscheidungen. Der (die) Inhaltanbieter 101 entscheidet
(entscheiden), mit welchem Komprimierungsgrad bzw. welchen Komprimierungsgraden
der Inhalt 113 zur Verfügung
gestellt wird. Dann werden für
jede komprimierte codierte Version des Inhalts 113 eine
oder mehrere Nutzungsbedingungen festgelegt. Jede Nutzungsbedingung
definiert die Rechte des Endanwenders sowie Einschränkungen
für den
Endanwender in Bezug auf die Nutzung des Inhalts 113.
-
Als
Teil der Tools 155 zur Inhaltverarbeitung wird ein Satz
Nutzungsbedingungen (Rechte und Einschränkungen des Endanwenders) an
das Produkt angefügt.
-
Eine
Nutzungsbedingung definiert:
- 1. die durch Komprimierung
codierte Version des Inhalts 113, für die diese Nutzungsbedingung
gilt.
- 2. der Typ des Endanwenders, der durch diese Nutzungsbedingungen
abgedeckt wird (z.B. geschäftlicher und
privater Kunde)
- 3. ob diese Nutzungsbedingungen den Kauf oder die Anmietung
des Inhalts 113 zulässt.
- Bei einer Miet-Transaktion:
– die Maßeinheit, die verwendet wird,
um die Zeitdauer der Anmietung zu begrenzen (z.B. Tage, Wiedergabevorgänge).
– die Anzahl
der oben genannten Einheiten, nach denen der Inhalt 113 nicht
mehr wiedergegeben werden kann. Bei einer Kauf-Transaktion:
– die Anzahl
der abspielbaren Kopien, die der Endanwender herstellen darf.
– auf welcher
Art von Medien er diese Kopien herstellen darf (z.B. aufzeichnungsfähige CDs
(CD-R), Minidisks, Personal Computer).
- 4. die Zeitdauer, während
der die Kauf/Miet-Transaktion erfolgen darf (d.h., ein Endanwender
kann kaufen/mieten unter den Konditionen dieser Nutzungsbedingungen
nur nach dem Anfangsdatum der Verfügbarkeit und vor dem letzten
Datum der Verfügbarkeit).
- 5. die Länder,
aus denen ein Endanwender diesen Kauf (oder die Anmietung) ausführen kann.
- 6. den Preis der Kauf/Miet-Transaktion unter diesen Nutzungsbedingungen
- 7. die Parameter des Anbringens von Wasserzeichen.
- 8. die Typen von Ereignissen die eine Benachrichtigung der Verrechnungsstelle
erfordern.
-
Ein Beispiel
eines Satzes von Nutzungsbedingungen
-
Der
Inhaltanbieter
101 hat sich entschieden, die Akzeptanz
des nordamerikanischen Markts auf die Neuerscheinung eines Kinderlieds
von einem berühmten
Nachwuchssänger
im vierten Quartal 1997 zu testen. Der Test stellt das Lied in zwei
unterschiedlichen komprimierungscodierten Versionen bereit: 384
Kb/s und 56 Kb/s. Die Version mit 384 Kb/s kann gekauft werden (und
eine Kopie kann auf Minidisk hergestellt werden) oder (für zwei Wochen)
gemietet werden, während
die Version mit 56 Kb/s ausschließlich gekauft werden kann (wobei
keine Kopien hergestellt werden dürfen). Die Anweisungen zum
Anbringen von Wasserzeichen sind für Kauf/Anmietung gleich und
der Inhaltanbieter
101 möchte, dass alle hergestellten
Kopien durch die Verrechnungsstelle
105 gezählt werden.
Das würde
die folgenden Bedingungen erzeugen:
-
4. Abschnitte des Metadaten-SC 620
-
Nachfolgend
sind einige Arten von Daten angegeben, die das Tool 161 zur
Anpassung und Eingabe von Metadaten zum Einschließen in den
Metadaten-SC 620 erfasst. Es wurde versucht, die in SC-Abschnitten durch
Funktion und Zielort zu gruppieren.
-
-
-
-
-
-
5. Tool der überwachten
Freigabe
-
Das
Tool der überwachten
Freigabe bietet dem Anwender die Möglichkeit, den oben beschriebenen Prozess 806 der überwachten
Freigabe zu realisieren. Eine Person, bei der durch den (die) Inhaltanbieter 101 vorgesehen
wird, dass sie die Berechtigung der überwachten Freigabe besitzt,
kann ein Produkt aufrufen, das auf die überwachte Freigabe wartet (d.h. ein
Produkt in der Warteschlange des Prozesses 806 der überwachten
Freigabe), seinen Inhalt 113 und seine begleitenden Kommentare überprüfen und
entweder
- seinen Inhalt 113 bestätigen und das Produkt für das Packen
in einen Metadaten-SC 620 freigeben oder
- notwendige Korrekturen ausführen
und das Produkt für
das Packen in einen Metadaten-SC 620 freigeben oder
- einen Kommentar anfügen,
der die auszuführende
Korrekturaktion spezifiziert, und das Produkt erneut an den Prozess 704 der
manuellen Eingabe von Metadaten übermitteln.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
gibt es nach der Erzeugung des (der) SC(s) einen weiteren optionalen
Qualitätssicherungsschritt,
bei dem der Inhalt 113 des (der) SC(s) geöffnet und
auf Vollständigkeit
und Fehlerfreiheit geprüft
werden kann, wobei zu diesem Zeitpunkt die endgültige Bestätigung für die Produktfreigabe auf dem
Wiederverkaufskanal erteilt oder verweigert werden kann.
-
D. Tools zur Inhaltverarbeitung
-
Die
Tools 155 zur Inhaltverarbeitung sind tatsächlich eine
Sammlung von Software-Tools, die verwendet werden, um die Dateien
des digitalen Inhalts zu verarbeiten, um mit Wasserzeichen markierte,
codierte und verschlüsselte
Kopien des Inhalts zu erzeugen. Die Tools nutzen Tools zur industriellen
Verarbeitung von digitalen Inhalten, um diese bei der Entwicklung
von Technologien des Anbringens von Wasserzeichen, der Codierung
und Verschlüsselung
steckerfertig zu ersetzen. Wenn das ausgewählte Industrietool über eine
Rufschnittstelle eines Befehlsleitungssystems geladen werden kann
und Parameter übergibt
oder einen Toolkit bereitstellt, bei dem Funktionen über eine
DLL-Schnittstelle aufgerufen werden können, kann die Inhaltverarbeitung
in gewissem Umfang automatisiert werden. Eine Eingangsanwendung
bei jedem Tool fragt die geeignete Warteschlange in den Tools 155 der
Inhaltverarbeitung nach dem nächsten
verfügbaren
Job ab, ruft die erforderlichen Dateien und Parameter ab und lädt dann
das Tool zur industriellen Inhaltverarbeitung, um die geforderte
Funktion auszuführen.
Bei Beendigung der Task kann eine manuelle Aktualisierung der Warteschlange
erforderlich sein, wenn das Tool keinen Beendigungsstatus berichtet.
-
Eine
allgemeine Version des Tools 155 zur Inhaltverarbeitung
wird beschrieben, wobei eine kundenspezifische Anpassung möglich ist.
Das Tool 155 zur Inhaltverarbeitung kann in Java, C/C++
oder einer gleichwertigen Software geschrieben sein. Das Tool 155 zur
Inhaltverarbeitung kann durch beliebige computerlesbare Mittel,
z.B. Disketten und CDs, oder über
eine Website bereitgestellt werden.
-
1. Tool zum Anbringen
von Wasserzeichen
-
Das
Tool zum Anbringen von Wasserzeichen bietet dem Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 808 des Anbringens von Wasserzeichen
zu realisieren. Dieses Tool bringt Urheberrecht-Informationen des
Eigentümers
des Inhalts 113 unter Verwendung von Audio-Technologien
zum Anbringen von Wasserzeichen an der Lieddatei an. Der (die) Inhaltanbieter 101 legt
(legen) die eigentlichen Informationen, die angebracht werden sollen,
fest und wählt
die Technologie zum Anbringen von Wasserzeichen aus. Diese Informationen
stehen am Eingang des Tools zum Anbringen von Wasserzeichen bereit,
so dass es diese Informationen in geeigneter Weise an die Funktion
zum Anbringen von Wasserzeichen weiterleiten kann. Das erfordert
eine Synchronisation an dem Tool 161 zur Anpassung und
Eingabe von Metadaten um sicherzustellen, dass es diese Informationen
erfasst hat, bevor z.B. zugelassen wird, dass die Audiodatei des
Lieds verarbeitet wird. Dieses Lied wird für eine Audioverarbeitung nicht
zur Verfügung
stehen, bis die Informationen zur Anbringung von Wasserzeichen erhalten
wurden.
-
Das
Wasserzeichen wird als erster Schritt der Audioverarbeitung angebracht,
da es allen Codierungen des erzeugten Lieds gemeinsam ist. Solange
das Wasserzeichen die Codierungstechnologie überdauern kann, muss der Prozess
zum Anbringen von Wasserzeichen an jedem Lied nur einmal ausgeführt werden.
-
Es
sind verschiedenen Technologien zum Anbringen von Wasserzeichen
bekannt und kommerziell verfügbar.
Der Eingangsabschnitt des Tools zum Anbringen von Wasserzeichen
ist in der Lage, eine Vielzahl von Industrietools zum Anbringen
von Wasserzeichen zu unterstützen.
-
2. Tool zur Vorverarbeitung
und Komprimierung
-
Das
Tool zur Vorverarbeitung und Komprimierung bietet einem Anwender
die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 809 der Vorverarbeitung
und Komprimierung zu realisieren. Die Audiocodierung enthält zwei
Prozesse. Das Codieren ist im Wesentlichen ein verlustbehafteter
Komprimierungsalgorithmus, der bei dem Beispiel von Musikinhalt
auf einen PCM-Audiostrom angewendet wird. Der Codierer kann gewöhnlich so
abgestimmt werden, dass auf der Grundlage der geforderten Audioqualität verschiedene
Wiedergabe-Bitstromraten erzeugt werden. Eine bessere Qualität hat größere Dateiumfänge zur
Folge, und da die Dateigröße für einen
Inhalt 113 mit hoher Qualität recht groß werden kann, kann die Zeit
zum Herunterladen von Inhalten 113 mit hoher Qualität lang werden
und manchmal für
Modems des Standards mit 28800 b/s unzulässig lang sein.
-
Der
Inhaltanbieter 101 kann sich deswegen entscheiden, eine
Auswahl von Qualitäten
des digitalen Inhalts zum Herunterladen anzubieten, um sowohl die
ungeduldigen Kunden mit geringer Bandbreite, die nicht stundenlang
auf das Herunterladen warten möchten,
als auch den HiFi-Fan oder den Kunden mit großer Bandbreite, der entweder
lediglich Inhalte 113 mit hoher Qualität kauft oder eine schnellere
Verbindung besitzt, zu befriedigen.
-
Komprimierungsalgorithmen
unterscheiden sich in ihren Techniken, um Reproduktionen von Inhalt 113 mit
geringerer Bitrate zu erzeugen. Die Techniken unterscheiden sich
sowohl durch den Algorithmus (d.h. MPEG, AC3, ATRAC) als auch durch
den Grad der Komprimierung. Um höhere
Grade der Komprimierung zu erreichen, werden die Daten typischerweise
bei geringeren Abtastraten neu abgetastet, bevor sie an den Komprimierungsalgorithmus
geliefert werden. Um eine wirksamere Komprimierung bei einem geringeren
Verlust der Wiedergabetreue zu ermöglichen oder um drastische
Aussetzer in einigen Frequenzbereichen zu verhindern, kann der digitale
Inhalt gelegentlich Einstellungen an Entzerrungspegeln von bestimmten Frequenzen oder
Einstellungen an der Dynamik der Aufzeichnung erforderlich machen.
Die Anforderungen an die Vorverarbeitung von Inhalt stehen mit dem
Komprimierungsalgorithmus und dem erforderlichen Grad der Komprimierung
in einer direkten Beziehung. In einigen Fällen kann der Stil des Inhalts 113 (d.h.
das musikalische Genre) erfolgreich als eine Grundlage für die Festlegung
von Anforderungen der Vorverarbeitung verwendet werden, da Lieder
aus dem gleichen Genre typischerweise eine ähnliche Dynamik besitzen. Bei
einigen Komprimierungstools sind die Vorverarbeitungsfunktionen
Teil des Codierungsprozesses. Bei anderen Komprimierungstools wird
die gewünschte
Vorverarbeitung vor der Komprimierung ausgeführt.
-
Außer der
herunterladbaren Audiodatei zum Verkauf besitzt jedes Lied außerdem einen
mit niedriger Bitrate (LBR) codierten Clip, damit das Lied über ein
LBR-Streaming-Protokoll
abgetastet werden kann. Diese LBR-Codierung liegt ebenfalls in der
Verantwortlichkeit des Tools 155 zur Verarbeitung von Inhalten.
Dieser Clip wird durch den (die) Inhaltanbieter 101 entweder
als eine separate PCM-Datei oder als Parameter von Offset und Länge bereitgestellt.
-
Wie
beim Anbringen von Wasserzeichen wird angenommen, dass das Codierungstool über eine DLL-Schnittstelle
oder eine Rufschnittstelle eines Befehlleitungssystems geladen werden
kann und alle erforderlichen Parameter für die Vorverarbeitung und Komprimierung
weitergeleitet werden. Bei dem Eingangsabschnitt des Codierungstools
kann die Forderung nach Synchronisation mit dem Tool 161 zur
Anpassung und Eingabe von Metadaten bestehen, wenn der Inhalt z.B.
Musik ist und festgestellt wird, dass das Genre des Lieds von der
Datenbank 160 des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 vor
der Ausführung
einer Audio-Vorverarbeitung erfasst wird. Das ist von dem ausgewählten Codierungstool
und davon, wie genau das Genre für das
Lied bestimmt ist, abhängig.
Wenn der (die) Inhaltanbieter 101 die Auswahl der Qualitätsniveaus
der Codierung für
jedes Lied ändert
(ändern),
können
diese Informationen ebenfalls vor dem Codierungsschritt bereitgestellt
werden und stehen in Übereinstimmung
mit den Metadaten, die durch das Tool 161 zur Anpassung und
Eingabe von Metadaten erzeugt werden.
-
Gegenwärtig sind
eine Vielzahl von Algorithmen und Tools zur hochwertigen Codierung
bekannt. Der Eingangsabschnitt des Codierungstools ist deshalb in
der Lage, eine Vielzahl von Industrie-Codierungstools zu unterstützen.
-
In 12 ist ein Ablaufplan einer Ausführungsform
für das
Tool zur automatischen Metadaten-Erfassung von 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung gezeigt. Der Prozess beginnt mit dem Lesen einer Kennung
aus dem Medium, das der (die) Inhaltanbieter 101 prüft (prüfen). Ein
Beispiel des Inhalts ist eine Ausführungsform der Audio-CD. Bei
einer Ausführungsform
der Audio-CD können
die folgenden Codes zur Verfügung stehen:
der universelle Preiscode (UPC), der Aufzeichnungscode des internationalen
Standards (ISRC), die Musiknummer des internationalen Standards
(ISMN). Diese Kennung wird im Schritt 1201 in der geeigneten Abspielvorrichtung
für den
Inhalt gelesen, z.B. eine Audio-CD-Abspielvorrichtung für Audio-CDs, eine DVD-Abspielvorrichtung
für DVD-Filme,
eine DAT-Aufzeichnungseinrichtung für DAT-Aufzeichnungen und dergleichen. Anschließend wird
diese Kennung im Schritt 1202 verwendet, um eine Datenbank 160 für den Inhaltanbieter
(die Inhaltanbieter) 101 zu indexieren. Im Schritt 1203 werden
einige oder alle Informationen, die von dem in 8 beschriebenen
Prozess des Funktionsablauf-Managers
benötigt
werden, in der Datenbank 160 und weiteren entsprechenden
Quellen abgerufen. Diese Informationen können den Inhalt 113 und die
zugehörigen
Metadaten enthalten. Im Schritt 1204 werden die zusätzlichen
Informationen, die abgerufen wurden, verwendet, um den Funktionsablauf-Manager 154 in
Gang zu setzen, um elektronische Inhalte 113 zu erzeugen.
Es sollte klar sein, dass mehrere Auswahlmöglichkeiten der Medien, wie
etwa mehrere Audio-CDs, aufgereiht sein können, damit das Tool zur automatischen
Metadaten-Erfassung eine Reihe von Inhalten 113 für die elektronische
Verteilung erzeugen kann. Der gesamte Inhalt 113 könnte z.B.
aus einer Reihe von CDs oder sogar aus ausgewählten Titeln von einer oder
von mehreren CDs, die von dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101 geprüft wurden,
erzeugt werden.
-
In
einer alternativen Ausführungsform
können
die Vorverarbeitungsparameter aus der Datenbank 160 des
Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 automatisch wiedergewonnen
werden. 13 ist ein Ablaufplan eines
Verfahrens zum automatischen Einstellen der Vorverarbeitungs- und Komprimierungsparameter
des Tools zur Vorverarbeitung und Komprimierung von 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung. In dieser Ausführungsform
ist der Inhalt 113 Musik. Im Schritt 1301 wird
Musik (Inhalt 113) zum Codieren in dem Tool 155 zur Inhaltverarbeitung
ausgewählt.
Das Genre der ausgewählten
Musik wird im Schritt 1302 ermittelt. Das kann manuell
oder unter Verwendung anderer verfügbarer Metadaten eingegeben
werden, wie etwa die zusätzlichen
Daten, die aus dem in
-
12 beschriebenen Prozess wiedergewonnen werden.
Im Schritt 1303 werden dann der Audiokomprimierungspegel
und die Audiokomprimierungsalgorithmen geprüft. Anschließend erfolgt
im Schritt 1304 ein Nachschlagen bei dem Genre, den Komprimierungseinstellungen
und den Kompressionsalgorithmen, welche Komprimierungsparameter
in dem Prozess 809 der Vorverarbeitung und Komprimierung
verwendet werden sollten.
-
3. Tool zur Inhaltqualitätskontrolle
-
Das
Tool zur Inhaltqualitätskontrolle
bietet dem Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 810 der Inhaltqualitätskontrolle
zu realisieren. Das ist ein optionales Tool zur Inhaltverarbeitung
und schafft die Möglichkeit
für einen
Techniker der Qualitätskontrolle,
die codierten und mit Wasserzeichen markierten Inhaltdateien zu überprüfen und
die Inhaltdateien anhand von Qualitätsbeurteilungen zu bestätigen oder
zurückzuweisen.
Er kann den Inhalt neu codieren, indem manuelle Einstellungen der
Vorverarbeitung vorgenommen werden, bis die Qualität ausreichend
ist, oder er kann das Lied für
eine erneute Verarbeitung markieren und eine Notiz anfügen, die
das Problem beschreibt.
-
Die
Prozessschritt kann von dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101 als
optionaler Schritt oder notwendiger Schritt des Funktionsablaufs
der Inhaltverarbeitung konfiguriert werden. Ein zusätzlicher
optionaler Prozess 813 der endgültigen Qualitätssicherung
ist nach dem Packen aller SCs für
diesen Inhalt (z.B. aller SCs für
Lieder auf einer CD) zu dem Zeitpunkt vorgesehen, an dem die Qualität der Inhaltcodierung
geprüft werden
kann, wobei das Erfassen eines Problems vor der Verschlüsselung
und vor dem Packen eine effektivere Inhaltverarbeitung ermöglicht.
Es ist deswegen sehr erwünscht,
dass die Qualität
des Inhalts in diesem Schritt sichergestellt werden kann, anstatt
den endgültigen
Abschluss der gesamten Verarbeitung abzuwarten.
-
4. Verschlüsselungstool
-
Das
Verschlüsselungstool
bietet einem Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Verschlüsselungsprozess 811 zu
realisieren. Die Inhaltverschlüsselung
ist der letzte Schritt der Tools 155 zur Inhaltverarbeitung.
Alle Versionen des Inhalts, die durch das Codierungstool erzeugt
wurden, werden nun verschlüsselt.
Das Verschlüsselungstool
ist eine Funktion der SC-Packeinrichtung. Die SC-Packeinrichtung
wird aufgerufen, um das Lied zu verschlüsseln, und sendet den erzeugten
Verschlüsselungsschlüssel, der
verwendet wurde, zurück.
Dieser Schlüssel
wird später
zu der SC-Packeinrichtung geleitet für eine Verwendung bei der Erzeugung
des (der) Metadaten-SC(s) 620.
-
E. Tool zum Erzeugen von
Inhalt-SCs
-
Nachdem
alle Metadaten erfasst worden sind, gruppiert das Tool zum Erzeugen
von Inhalt-SCs die Metadaten anhand ihrer geplanten Verwendung in
Kategorien. Diese Gruppe von Metadaten werden in Dateien geschrieben,
die als Metadaten-Abschnitte für
den (die) Metadaten-SC(s) 620 zu dem Tool zum Packen des (der)
SC(s) geleitet werden. wenn die entsprechenden Lieder verarbeitet
und verschlüsselt
worden sind und die Zieladresse (URL der Inhalt-Hostingsite(s) 111)
ermittelt worden ist, kann (können)
der (die) Inhalt-SC(s) 630 für den Inhalt 113 erzeugt werden.
Der Inhalt 113, dessen Verarbeitung abgeschlossen wurde
und der alle oben beschriebenen Anforderungen erfüllt, wird
zum Packen in die Warteschlange der Packeinrichtung des Funktionsablauf-Managers 154 eingereiht.
-
Das
Tool zum Erzeugen von Inhalt-SCs ruft nun alle benötigten Dateien
ab, die durch die vorhergehenden Schritte des Tools 161 zur
Anpassung und Eingabe von Metadaten erzeugt wurden, und ruft die
Funktionen der SC-Packeinrichtung auf, um den (die) Metadaten-SC(s) 620 und
den (die) Inhalt-SC(s) 630 zu erzeugen. Dieser Prozess
erzeugt für
jedes Lied einen einzigen Metadaten-SC 620 und mehrere
Inhalt-SCs 630. Wenn der Inhalt z.B. Musik ist, wird jede
der Audiodateien, die während
der Audioverarbeitung für
die verschiedenen Qualitätsniveaus
des vollständigen
Lieds erzeugt wurden, in einen separaten Inhalt-SC 630 gepackt. Die Audiodatei,
die für
den beispielhaften Clip erzeugt wurde, wird als eine Metadaten-Datei
weitergeleitet, damit sie in den Metadaten-SC 630 eingeschlossen
wird.
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F. Tool zur abschließenden Qualitätssicherung
-
Das
Tool zur abschließenden
Qualitätssicherung
bietet dem Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 813 der abschließenden Qualitätssicherung
zu realisieren. Nachdem alle SCs für eine Inhaltdatei gebildet
worden sind, steht der Inhalt für
eine Überprüfung der
abschließenden
Qualitätssicherung zur
Verfügung.
Eine Qualitätssicherung
kann bei verschiedenen Stufen des Vorbereitungsprozesses des Inhalts 113 ausgeführt werden.
Der Inhaltanbieter 101 kann sich entscheiden, die Qualitätssicherung
immer dann auszuführen,
wenn jeweils ein Hauptschritt abgeschlossen wird, um übermäßige Nacharbeiten
zu einem späteren
Zeitpunkt zu verhindern, oder er kann sich entscheiden zu warten,
bis alle Prozesse der Audio-Vorverarbeitung abgeschlossen sind und
die Qualitätssicherung
insgesamt ausführen.
Wenn die zuletzt genannte Möglichkeit
gewählt
wird, wird die Qualitätssicherung
an diesem Punkt bei der Beendigung der Erzeugung der SCs ausgeführt. Dieses
Tool ermöglicht,
dass alle SCs für
das Lied geöffnet
und geprüft
werden und das Audiosignal abgespielt wird.
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Jedes
entdeckte Problem und sogar geringe Textänderungen erfordern, dass der
(die) SC (s) infolge der internen Sicherheitsmerkmale des (der)
SC(s) neu gebildet wird (werden). Um eine unnötige Zeit der erneuten Verarbeitung
zu vermeiden, ist es sehr zu empfehlen, dass der Zwischenschritt
der Qualitätssicherung verwendet
wird, um die Exaktheit der Metadaten zu gewährleisten, und dass dieser
spezielle Qualitätssicherungsschritt
reserviert wird für
die Überprüfung von
geeigneten Querreferenzen zwischen den SCs, die diesem Lied zugeordnet
sind. Wenn ein Problem festgestellt wird, kann der Prüfer eine
Problembeschreibung eingeben, die an das Lied anzufügen ist,
und bewirken, dass es in die geeignete Verarbeitungswarteschlange
für eine
erneute Verarbeitung neu eingereiht wird. Der Status wird in dem
Funktionsablauf-Manager 154 in
geeigneter Weise aktualisiert, um den Status aller betreffenden
Komponenten des Lieds anzugeben. Wenn keine Probleme entdeckt werden,
wird der Inhalt 113 in der Weise markiert oder gekennzeichnet,
dass er für
eine Freigabe geeignet ist.
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G. Tool zur Inhaltverteilung
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Das
Tool zur Inhaltverteilung bietet dem Anwender die Möglichkeit,
den oben beschriebenen Prozess 814 der Inhaltverteilung
zu realisieren. Nachdem der Inhalt 113 für eine Freigabe
bestätigt
wurde, werden der (die) SC(s) für
den Inhalt 113 in der Warteschlange des Prozesses der Inhaltverteilung
eingereiht. Das Tool zur Inhaltverteilung überwacht die Warteschlange
und führt
eine sofortige Übergabe
der SC-Dateien oder eine Stapelübergabe
von einer Gruppe von SC-Dateien auf der Grundlage der Konfigurationseinstellungen,
die durch den Inhaltanbieter (die Inhaltanbieter) 101 vorgesehen
wurden, aus. Der Inhaltanbieter (die Inhaltanbieter) 101 kann
(können)
außerdem
optional das Tool zur Inhaltverteilung so konfigurieren, dass alle
SCs in dieser Warteschlange automatisch gehalten werden, bis sie
manuell für
eine Freigabe gekennzeichnet werden. Das ermöglicht dem Inhaltanbieter (den
Inhaltanbietern) 101, Inhalt vor dessen geplantem Freigabedatum
vorzubereiten und so lange zu halten, bis er (sie) ihn freigeben
möchte,
z.B. ein neues Lied, einen Film oder ein Spiel. Die SCs können außerdem auf
der Grundlage eines definierten Freigabedatums den Zugriff auf Inhalt 113 steuern,
so dass für
den Inhaltanbieter 101 keine Notwendigkeit besteht, die
Zustellung des (der) SC(s) tatsächlich
zurückzuhalten,
wobei diese manuelle Freigabemöglichkeit
trotzdem für
diesen Zweck oder zum Verwalten der Netzbandbreite, die zum Übertragen
dieser großen
Dateien notwendig ist, verwendet werden kann.
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Wenn
der (die) Inhalt-SC(s) 630 für den Inhalt 113 für eine Freigabe
gekennzeichnet ist (sind), wird er (werden sie) über FTP an die vorgesehene(n)
Inhalt-Hostingsite(s) 111 übertragen. Der (die) Metadaten-SC
(s) 620 wird (werden) über
FTP an die Website 156 zur Werbung für den Inhalt übertragen.
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Hier
werden die SCs in ein Verzeichnis für neuen Inhalt 113 eingetragen,
bis sie verarbeitet und in die Website 156 zur Werbung
für den
Inhalt integriert werden können.
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17 ist ein Ablaufplan einer alternativen Ausführungsform,
um zusätzliche
Informationen für
das Tool zur automatischen Metadatenerfassung von 8 gemäß der vorliegenden
Erfindung automatisch abzurufen. Der Prozess ist dem Prozess ähnlich,
der oben in 8 beschrieben wurde. Die Qualitätsprüfungen der überwachten
Freigabe 806 und der Inhaltqualitätskontrolle 809 sind
zu einer Qualitätsprüfung, die
mit Qualitätskontrolle 1704 bezeichnet
wird, kombiniert. Es werden Qualitätsprüfungen vor der Erzeugung 807 des
Metadaten-SC und der Erzeugung 812 des Inhalt-SC ausgeführt. Die
Ausführung
von Qualitätsprüfungen vor
der SC-Erzeugung macht den Schritt zum Entpacken des Inhalts 113 und
des (der) zugehörigen
Metadaten-SC(s) 620 entbehrlich.
Außerdem
ist in dieser Ausführungsform
die Warteschlange der Produkte 801, die auf Aktionen/Informationen
warten, eliminiert worden. Die Jobs werden in Abhängigkeit
davon, bei welcher Aktion sie erforderlich sind, in den speziellen
Prozesswarteschlangen angeordnet. Wenn der Job z.B. manuelle Metadaten
erfordert, d.h., dass zusätzliche
Metadaten einzugeben sind, wird der Job in der Warteschlange für die manuelle
Eingabe von Metadaten angeordnet. Außerdem ist die automatische
Erfassung von Metadaten 803 mit der Anforderung von neuem
Inhalt verknüpft
worden und erscheint vor dem Tool 161 zur Anpassung und
Eingabe von Metadaten und dem Tool 155 zur Inhaltverarbeitung.
Es ist schließlich
wichtig hervorzuheben, dass die Nutzungsbedingungen 804 sowohl
bei der automatischen Erfassung von Metadaten 803 als auch
bei der manuellen Eingabe von Metadaten 803 eingegeben
werden. Daher können
viele der Nutzungsbedingungen während
des Schritts der automatischen Erfassung von Metadaten 803 automatisch
eingegeben werden.
-
H. Website zur Werbung
für Inhalte
-
Um
Informationen darüber,
was der Inhaltanbieter (die Inhaltanbieter) 101 über das
digitale Herunterladen zum Verkauf zur Verfügung stellt (stellen), am wirkungsvollsten
zu verteilen, und um die erforderlichen Dateien zu den elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte zu bringen, damit sie diesen Inhalt 113 für ihre Kunden
zum Herunterladen zur Verfügung
stellen, sollten alle Inhaltanbieter 101 eine sichere Website besitzen,
die diese Informationen aufnimmt. Das ist ähnlich wie bei dem Verfahren,
das gegenwärtig
von einigen Inhaltanbietern 101 verwendet wird, um Werbeinhalte
für ihre
Wiederverkäufer
sowie Andere, die diese Informationen benötigen, bereitzustellen. Wenn
dieser Typ des Dienstes bereits vorhanden ist, kann der Website
ein zusätzlicher
Abschnitt hinzugefügt
werden, in dem die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte eine Liste mit Inhalten betrachten kann (können), die
zum Verkauf mittels Download zur Verfügung stehen.
-
Der
Inhaltanbieter (die Inhaltanbieter) 101 hat (haben) eine
vollständige
Kontrolle über
den Aufbau und die Gestaltung dieser Site oder kann (können) sich
dafür entscheiden,
eine schlüsselfertige
Webserverlösung als
Teil des Toolkits für
ein System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten zu verwenden. Um ihre eigene Gestaltungsform
für diesen
Dienst zu realisieren, muss der (müssen die) Inhaltanbieter 101 lediglich
Links zu den Metadaten-SCs 620 für elektronische Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte bereitstellen, die auf seine (ihre) Site zugreifen. Das
wird unter Verwendung des Toolkits für das System 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten realisiert. Der
Auswahlprozess und welche Informationen angezeigt werden, liegt
im Ermessen des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101.
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Metadaten-SCs 620 die über FTP
von dem Tool zur Verteilung von Inhalten in dem Verzeichnis für neue Inhalte
empfangen wurden, werden durch die Website 156 für die Werbung
für Inhalte
verarbeitet. Diese Container können
mit dem Tool für
eine SC-Vorschau
geöffnet
werden, um Informationen aus dem Container anzuzeigen oder zu entnehmen.
Diese Informationen können
dann verwendet werden, um HTML-Websites zu aktualisieren und/oder
um Informationen einer durchsuchungsfähigen Datenbank, die durch
diesen Dienst geführt
wird, anzufügen.
Das Tool zur SC-Vorschau
ist tatsächlich
eine Teilmenge des Tools zur Inhalterfassung, das von den elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte verwendet wird, um Metadaten-SCs 620 zu öffnen und
zu verarbeiten. Für
weitere Einzelheiten siehe den Abschnitt Tool zur Inhalterfassung.
Die Datei der Metadaten-SCs 620 sollte dann zu einem dauerhaften
Verzeichnis verschoben werden, das durch die Website 156 für Werbung
für Inhalte
geführt
wird.
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Nachdem
der (die) Metadaten-SC(s) 620 in die Inhaltpromotion-Website 156 integriert
worden sind, wird ihre Verfügbarkeit
publiziert. Der (die) Inhaltanbieter 101 kann (können) eine
Benachrichtigung an alle teilnehmenden elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte senden, wenn jeweils neue Metadaten-SCs 620 der
Site angefügt
werden oder er kann (sie können)
täglich
(oder mit einer definierten Häufigkeit) eine
einzige Benachrichtigung über
alle Metadaten-SCs 620, die an diesem Tag (oder in dieser
Zeitperiode) angefügt wurden,
senden. Diese Benachrichtigung erfolgt über einen Standard-HTTP-Austausch mit
dem Webserver der elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte, indem eine definierte CGI-Folge gesendet wird, die Parameter
enthält,
die sich auf den (die) angefügten
Metadaten-SC(s) 620 beziehen. Diese Nachricht wird von dem
Benachrichtigungs-Schnittstellenmodul
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte behandelt, das später
beschrieben wird.
-
I. Inhalt-Hosting
-
Die
Unterhaltungsindustrie produziert in jedem Jahr Tausende von Inhalttiteln,
wie etwa CDs, Filme und Spiele, die zu den Zehntausenden von Inhalttiteln,
die gegenwärtig
zur Verfügung
stehen, hinzukommen. Das System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten ist so beschaffen, dass es alle Inhalttitel
unterstützt,
die gegenwärtig
in Vertriebsstellen zur Verfügung
stehen.
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Die
Anzahl von Inhalttiteln, die das System 100 zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten schließlich täglich zu
Kunden herunterladen kann, geht in die Tausende oder Zehntausende.
Bei einer großen
Anzahl von Titeln ist dafür
ein großer
Wert der Bandbreite erforderlich. Der Plattenspeicherplatz und die
Bandbreite von Computern erfordern eine verteilte skalierbare Realisierung
mit mehreren Inhalt-Hostingsites 111. Das System unterstützt außerdem Kunden
weltweit. Das erfordert Sites, die sich im Ausland befinden, um
die Zustellung an globale Kunden zu beschleunigen.
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Das
Inhalt-Hosting (Hinterlegung von Inhalt) in dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten ist so
vorgesehen, dass der (die) Inhaltanbieter 101 entweder
jeweils seinen (ihren) eigenen Inhalt 113 hinterlegt (hinterlegen)
oder eine gemeinsame Einrichtung oder eine Gruppe von gemeinsamen
Einrichtungen gemeinsam nutzt (nutzen).
-
Das
Inhalt-Hosting in dem System 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten enthält mehrere Hostingsites 111,
die gemeinsam den gesamten Inhalt 113 enthalten, der durch
das System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten angeboten wird, sowie mehrere sekundäre Inhalt-Sites
(die nicht gezeigt sind), die die momentan stark gefragten Inhalte
enthalten, die von den Inhaltanbietern 101 angeboten werden.
Die Anzahl der Inhalt-Hostingsites 111 schwankt in Abhängigkeit
von der Anzahl der Endanwender, die das System nutzen. In den sekundären Inhalt-Sites
sind eine begrenzte Anzahl von Liedern hinterlegt, sie repräsentieren
jedoch einen großen
Anteil der in dem System verwendeten Bandbreite. Die sekundären Sites
werden zugeschaltet, wenn sich das Volumen der primären Sites
der maximalen Kapazität
nähert.
Die sekundären
Sites können
nahe an den Netzwerkzugriffpunkten (NAPs) angeordnet sein, wodurch
die Download-Zeiten verkürzt
werden. Sie können
außerdem
in unterschiedlichen geografischen Bereichen rund um die Welt angeordnet
sein, um die Zeiten des Herunterladens zu verkürzen.
-
Sollten
sich die Inhaltanbieter 101 entscheiden, ihren gesamten
Inhalt 113 in ihrem eigenen System zu hinterlegen, können sie
als eine einzige Inhalt-Hostingsite 111 mit oder ohne zusätzliche
sekundäre
Inhalt-Sites wirken. Dadurch können
sie ihr eigenes skalierbares verteiltes System aufbauen. In einer
weiteren Ausführungsform
kann (können)
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte außerdem
als Inhalt-Hostingsite(s) 111 für spezielle Inhalte 113 wirken.
Diese Ausführungsform
erfordert eine spezielle finanzielle Vereinbarung zwischen der (den)
elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte und dem
Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101.
-
1. Inhalt-Hostingsites
-
Der
Inhalt 113 wird der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111 über FTP
oder HTTP durch das Tool zur Inhaltverteilung, das im Abschnitt
der Inhaltanbieter 101 beschrieben wurde, zugefügt, oder über Offline-Einrichtungen,
wie etwa eine Inhaltzustellung auf Band, CD-ROM, Flash-Speicher
oder andere computerlesbare Medien. Der (die) Metadaten-SC(s) 620,
der (die) durch die Inhaltanbieter 101 erzeugt wird (werden),
enthält
(enthalten) ein Feld, das den URL angibt, der den (die) Inhalt-SC(s) 630 für diesen
Inhalt 113 lokalisiert. Dieser URL entspricht einer Inhalt-Hostingsite 111.
Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte kann (können)
diesen URL überschreiben,
wenn das in dem (den) Angebot-SC(s) 641 durch den (die)
Inhaltanbieter 101 vorgesehen ist. Die Endanwendereinheit(en) 109 kommuniziert
(kommunizieren) mit dieser (diesen) Inhalt-Hostingsite(s) 111,
wenn sie den (die) Inhalt-SCs 630 herunterladen möchte(n).
-
Die
Endanwendereinheit 109 löst eine Anforderung für einen
Inhalt-SC 630 aus, indem sie den Lizenz-SC 660 an
die Inhalt-Hostingsite 111 sendet.
Das ist der gleiche Lizenz-SC 660, der von der Verrechnungsstelle 105 zurückgegeben
wird. Die digitale Signatur des Lizenz-SC 660 kann überprüft werden,
um festzustellen, ob es sich um einen gültigen Lizenz-SC 660 handelt.
Wenn es ein gültiger
Lizenz-SC 660 ist, wird entweder der Download ausgelöst oder
die Download-Anforderung kann zu anderen Inhalt-Hostingsites 111 weitergeleitet
werden.
-
2. Inhalt-Hostingsites 111,
die durch das System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten bereitgestellt werden
-
Bei
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten erfolgt die Entscheidung, welche Site verwendet
werden sollte, um den Inhalt 113 herunterzuladen, durch
die primäre
Inhalt-Site, die die ursprüngliche
Anforderung eines Inhalt-SC 630 empfing. Diese Site verwendet
die folgenden Informationen, um diese Entscheidung zu treffen:
- – Gibt
es sekundäre
Sites, die den angeforderten Inhalt 113 enthalten? (Der
Hauptanteil des Inhalts 113, der von dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten angeboten
wird, befindet sich nur auf primären
Sites);
- – Wo
befindet (befinden) sich die Endanwendereinheit(en) 109 geografisch?
(Wenn die Anforderung von der (den) Endanwendereinheit(en) ausgelöst wurde,
können
diese Informationen von der (den) Endanwendereinheit(en) 109 erhalten
werden, die sie in dem (den) Auftrag-SC(s) 650 an die Verrechnungsstelle(n) 105 weiterleitet
(weiterleiten));
- – Ist
die entsprechende sekundäre
Site eingeschaltet und betriebsfähig?
(Manchmal können
die sekundären
Sites offline sein);
- – wie
ist die Belastung der sekundären
Sites? (Wenn eine sekundäre
Site mit Aktivitäten überlastet
ist, kann manchmal eine andere Site, die geringer belastet ist,
ausgewählt
werden).
-
Bevor
der (die) Inhalt-SC(s) 630 zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 übertragen
wird (werden), werden an der Anforderung des Endanwenders Analysen
und Überprüfungen ausgeführt. Es
wird eine Datenbank mit allen Kennungen von Lizenz-SCs, die zum
Herunterladen von Inhalt 113 verwendet wurden, geführt. Diese
Datenbank wird geprüft
um sicherzustellen, dass die Endanwendereinheit(en) 109 lediglich
eine Anforderung für
jedes Element des gekauften Inhalts 113 auslöst (auslösen). Das
verhindert den wiederholten Zugriff auf Inhalt-Hostingsites 111 von
böswilligen
Anwendern in der Hoffnung, die Inhalt-Hostingsites 111 zu
verlangsamen, und verhindert ein unberechtigtes Herunterladens des
(der) Inhalt-SC(s) 630.
-
Die
Werbung und die Herabstufung von Inhalt 113 auf die sekundäre Inhalt-Sites
erfolgt periodisch auf der Grundlage der Kundennachfrage nach den
einzelnen Elementen des Inhalts 113.
-
Inhalt-Hostingrouter
-
Der
Inhalt-Hostingrouter (nicht dargestellt) befindet sich in der (den)
Inhalt-Hostingsites) 111 und empfängt alle Anforderungen von
Endanwendern, den Inhalt 113 herunterladen möchten. Er
führt Gültigkeitsprüfungen an
der Anforderung des Endanwenders (der Endanwender) aus, um sicherzustellen,
dass er den Inhalt 113 tatsächlich gekauft hat (haben).
Es wird eine Datenbank zu dem Status der sekundären Inhalt-Sites geführt, die
den auf ihnen vorhandenen Inhalt 113 und dessen gegenwärtigen Status
enthält.
Dieser gegenwärtige
Status enthält
den Umfang der Aktivitäten
auf den Sites und ob eine Site zur Wartung abgeschaltet ist.
-
Die
einzige Schnittstelle zu dem Inhalt-Hostingrouter ist der Lizenz-SC 660,
der von der Endanwendereinheit 109 gesendet wird, wenn
Inhalt 113 zum Herunterladen angefordert wird. Der Lizenz-SC 660 enthält Informationen,
die angeben, dass der Anwender zum Herunterladen des Inhalts 113 berechtigt
ist.
-
Sekundäre Inhalt-Sites
-
Die
sekundären
Inhalt-Sites (nicht dargestellt) beherbergen den populären Inhalt 113 des
Systems 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten. Diese Sites sind weltweit geografisch verteilt
und befinden sich nahe an Netzwerkzugriffpunkten (NAPs), um die
Zeiten des Herunterladens zu verbessern. Diese Sites werden dem
System zugefügt,
wenn sich die Belastung der primären
Inhalt-Hostingsites 111 der
maximalen Kapazität
nähert.
-
IX. ELEKTRONISCHE VERTRIEBSSTELLEN
FÜR DIGITALE
INHALTE
-
A. Überblick – Unterstützung mehrerer elektronischer
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte
-
Die
elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale Inhalte sind im
Wesentlichen die Wiederverkäufer. Sie
sind die Instanzen, die den Inhalt 113 vermarkten, der
an die Kunden verteilt werden soll. Für die Verteilung von Inhalt 113 würde das
Websites für
den Wiederverkauf von digitalen Inhalten, Vertriebsstellen für den Wiederverkauf
von digitalen Inhalten oder Firmen, die an der Vermarktung von elektronischem
Inhalt 113 an Verbraucher beteiligt sein möchten, beinhalten.
Diese Firmen können
lediglich den Verkauf von elektronischen Inhalten 113 betreiben,
oder sie können
sich entscheiden, zusätzlich
noch weitere elektronische Waren, mit denen sie gegenwärtig handeln,
zum Verkauf anzubieten. Die Einführung
von herunterladbaren elektronischen Waren in den Dienst, der von
den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte angeboten wird, wird über
einen Satz von Tools realisiert, die für die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte als Teil des Systems 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten entwickelt wurden.
-
Diese
Tools werden von den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte verwendet, um:
- – die Metadaten-SCs 620 zu
erfassen, die durch die Inhaltanbieter 101 gepackt werden;
- – einen
Inhalt 113 aus diesen SCs zu entnehmen, der als Eingabe
beim Bilden ihrer Dienstangebote verwendet wird;
- – Angebot-SCs 641 zu
erzeugen, die den herunterladbaren Inhalt 113 beschreiben,
den sie zum Verkauf anbieten;
- – die
Bestätigung
des Verkaufs und die Auslösung
des Herunterladens abzuwickeln, indem sie Transaktion-SCs 640 erzeugen
und an die Endanwendereinheiten 109 senden;
- – Transaktionsprotokolle
der Verkäufe
von herunterladbaren Inhalten 113 und den Status jedes
Herunterladevorgangs zu verwalten;
- – Statusbenachrichtigungen
und Anforderungen von Transaktionsberechtigungen abzuwickeln;
- – eine
Kontenabstimmung durchzuführen.
-
Diese
Tools sind so beschaffen, dass sie eine Flexibilität ermöglichen,
in welcher Weise die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte den Verkauf von herunterladbarem elektronischen Inhalt 113 in
ihren Dienst integrieren möchte(n).
Die Tools können
in der Weise verwendet werden, dass die gesamte finanzielle Verrechung
für gekaufte
herunterladbare Inhalte 113 durch die Verrechnungsstelle(n) 105 abgewickelt
wird, obwohl das nicht erforderlich ist. Diese Tools können außerdem die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte befähigen,
ihre Kunden vollständig
eigenständig
zu bedienen und die finanziellen Transaktionen selbst abzuwickeln,
einschließlich
der Bereitstellung von Werbeaktionen und Sonderangeboten. Die Tools
ermöglichen
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, den Verkauf von herunterladbarem Inhalt 113 in
ihre vorhandenen Dienste rasch zu integrieren. Außerdem muss
(müssen)
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte den herunterladbaren Inhalt 113 nicht aufbewahren und
seine Verteilung nicht verwalten. Diese Funktion wird durch die
Inhalt-Hostingsite(s) 111 ausgeführt, die durch den (die) Inhaltanbieter 101 ausgewählt wird
(werden).
-
Die
Tools für
die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte sind in der bevorzugten Ausführungsform in Java ausgeführt, es
können
jedoch andere Programmiersprachen, wie etwa C/C++, Assembler und
dergleichen, verwendet werden. Es sollte klar sein, dass die nachfolgend
beschriebenen Tools für
die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte auf einer Vielzahl von Hardware- und Softwareplattformen
betrieben werden können.
Die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte als ein vollständiges System
oder beliebige ihrer Komponenten können als ein Anwendungsprogramm
in einem computerlesbaren Medium verteilt sein, das zur elektronischen
Verteilung dient, jedoch nicht darauf beschränkt ist, wie etwa das Web oder
auf Floppy Disks, CD-ROMS oder transportable Festplattenlaufwerke.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
sind die Komponenten der elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte Teil eines Toolkits für
Programmierersoftware. Dieses Toolkit ermöglicht im Voraus definierte Schnittstellen
zu den Komponenten der allgemeinen Komponenten der elektronischen
Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte und Tools, die nachfolgend beschrieben werden. Diese im
Voraus definierten Schnittstellen sind in der Form von APIs oder
Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung. Ein Entwickler, der
diese APIs verwendet, kann jede der Funktionalitäten dieser Komponenten aus
einem höheren
Anwendungsprogramm realisieren. Durch die Bereitstellung von APIs
an diese Komponenten kann ein Programmierer rasch eine kundenspezifisch
angepasste elektronische Speichereinrichtung 103 für digitale
Inhalte entwickeln, ohne die Notwendigkeit, die Funktionen und die
Betriebsmittel von diesen Komponenten neu zu erzeugen.
-
Die
elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale Inhalte sind nicht
auf netzgestützte
Dienstangebote beschränkt.
Die bereitgestellten Tools werden durch alle elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte verwendet, die herunterladbare elektronische Inhalte 113 verkaufen
möchten,
unabhängig
von der Übertragungsinfrastruktur
oder dem Zustellmodus, die verwendet werden, um diese Inhalte 113 an
Endanwender zuzustellen. Rundsendedienste, die über Satelliten- und Kabelinfrastrukturen
angeboten werden, verwenden außerdem
die gleichen Tools, um die Verkäufe
von elektronischen Inhalten 113 zu erfassen, zu packen
und zu überwachen.
Die Darstellung der elektronischen Waren für den Verkauf und das Verfahren,
mit dem diese Angebote an die Endanwender zugestellt werden, ist
der Hauptunterschied zwischen dem auf Rundsenden beruhenden Dienstangebot
und dem interaktiven Punkt-zu-Punkt-Angebot des Typs Webdienst.
-
8. Punkt-zu-Punkt-Dienst
zur elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
-
Punkt-zu-Punkt
bedeutet hauptsächlich
einen direkten interaktiven Dienst zwischen den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte und den Endanwendereinheiten 109. Das wird typischerweise durch
einen Internet-gestützten
Dienst repräsentiert,
der über
Telefon oder eine Kabelmodemverbindung bereitgestellt wird. Andere
Netze als das Internet werden in diesem Modell ebenfalls unterstützt, solange
sie dem Webserver/Clientbrowser-Modell entsprechen. 9 ist
eine Übersichtsdarstellung,
die die wichtigsten Tools, Komponenten und Prozesse einer elektronischen
Speichereinrichtung 103 für digitale Inhalte veranschaulicht.
-
1. Integrationsanforderungen
-
Das
System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten erzeugt nicht nur neue Online-Firmen, sondern stellt ein
Verfahren für
bestehende Firmen bereit, den Verkauf von herunterladbarem elektronischen
Inhalten 113 in ihre Angebotspalette aufzunehmen. Die Reihe
von Tools, die für
die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte bereitgestellt werden, vereinfachen diese Integrationsbemühungen.
Das Tool 171 zur Inhalterfassung und das Tool 153 der
Packeinrichtung für
SCs stellen ein Verfahren für die
elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale Inhalte bereit,
um Informationen von den teilnehmenden Inhaltanbietern 191 darüber zu erfassen,
was sie für
den Verkauf zur Verfügung
stellen, und erzeugen die Dateien, die erforderlich sind, um auf
diese herunterladbaren Objekte als Elemente in ihrem eigenen Warenbestand
Bezug zu nehmen. Dieser Prozess ist stapelgesteuert und kann größtenteils
automatisiert werden und wird lediglich ausgeführt, um neue Inhalte 113 in
die Site aufzunehmen.
-
Die
Tools für
die sichere elektronische Verteilung von digitalen Inhalten sind
entwickelt worden, um die Integration von elektronischen, herunterladbaren
Inhalten 113 in typische Realisierungen von netzgestützten elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte (d.h. Columbia House online, Music Boulevard, @Tower und
dergleichen) zu ermöglichen
bei minimalen Änderungen
an ihrem gegenwärtigen
Wiederverkaufsparadigma für
Inhalte 113. Verschiedene Verfahren der Integration sind
möglich,
und in der bevorzugten Ausführungsform
stellen die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte eine Unterstützung
für alle
Produktsuchen, Vorschauen, Auswahlmöglichkeiten (Einkaufswagen)
und Kaufaktionen bereit. Jede elektronische Speichereinrichtung 103 für digitale
Inhalte baut eine Kundenloyalität
zu ihren Kunden auf und bietet weiterhin seine eigenen Stimuli an
und vermarktet seine Produkte in der gleichen Weise wie gegenwärtig. In
dem System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten würden
sie einfach angeben müssen,
welche Produkte in ihrem Warenbestand außerdem für ein elektronisches Herunterladen
zur Verfügung
stehen, und ihren Kunden gestatten, die Option des elektronischen
Herunterladens auszuwählen,
wenn sie einen Kaufauswahl treffen. In einer weiteren Ausführungsform
könnte
der Einkaufswagen des Käufers
eine Mischung aus elektronischen (Inhalt 113) und physischen
Medienauswahlmöglichkeiten
enthalten. Nachdem sich der Kunde abgemeldet hat und die elektronische
Vertriebsstelle 103 für
digitale Inhalte die finanzielle Verrechnung abgeschlossen und ihre
Versand- und Abwicklungsfunktionen protokolliert oder benachrichtigt
hat, um die gekauften physischen Waren zu verarbeiten, ruft die
Geschäftsabwicklungsfunktion
der elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte dann das Transaktion-Prozessormodul 175 auf,
um alle elektronischen Herunterladevorgänge abzuwickeln. Es leitet
einfach die benötigten
Informationen weiter und die gesamte Verarbeitung wird von diesem
Punkt an durch das Toolkit für
das System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten abgewickelt. In einer weiteren Ausführungsform sind außerdem andere
Verfahren der Transaktionsabwicklung möglich, indem Tools für das System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten verwendet
werden, um die finanzielle Verrechung abzuwickeln, falls die elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte lediglich herunterladbare Waren verkaufen möchten, oder
um die finanzielle Verrechnung von physischen und herunterladbaren
Waren zu trennen.
-
Um
das Herunterladen von Waren abzuwickeln, wird an die elektronische
Vertriebsstelle 103 für
digitale Inhalte für
jedes herunterladbare Produkt, das sie von der Inhaltwerbe-Website 156 für den Inhaltanbieter 101 erfasst,
eine (nicht gezeigte) Produktkennung ausgegeben. Diese Produktkennung
wird einer Kaufauswahl des Käufers
an dem herunterladbaren Produkt zugeordnet. Die Produktkennung wird
von der elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte zu dem Transaktion-Prozessormodul 175 geleitet,
um das Produkt zu kennzeichnen, das der Anwender gekauft hat. Die
SCs (Angebot-SCs 641), die erzeugt wurden, um die Produkte
zu beschreiben, werden von der elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte isoliert und bei einem Versuch der Vereinfachung der Verwaltung
dieser Produkte und um ihre Existenz für die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitalen
Inhalt transparent zu machen, in einer Angebot-Datenbank 181 gehalten.
-
Das
Transaktion-Prozessormodul 175 und weitere zusätzliche
Funktionen werden als ausführbare Funktionen
seitens des Webservers (d.h. CGI und NSAPI, ISAPI aufrufbare Funktionen)
oder einfach als APIs in einer DLL- oder C-Objektbibliothek bereitgestellt.
Diese Funktionen wickeln die Laufzeitverarbeitung für Transaktionen
der Endanwender und optionale Wechselwirkungen mit den Verrechnungsstellen 105 ab.
Diese Funktionen wirken mit den Geschäftsdiensten des Webservers
zusammen, um die Dateien zu erzeugen und zu den Endanwendereinheiten 109 herunterzuladen,
die benötigt
werden, um den Herunterladevorgang des Inhalts 113 auszulösen. Sie wickeln
außerdem
optionale Wechselwirkungen ab, um Berechtigungen bereitzustellen
und Benachrichtigungen über
die Beendigung von Aktivitäten
entgegenzunehmen.
-
Ein
Tool 179 zur Kontenabstimmung wird außerdem bereitgestellt, um die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bei der Kontaktaufnahme mit der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 zu
unterstützen,
um Konten auf der Grundlage ihrer eigenen Transaktionsaufzeichnungen
und der Transaktionsaufzeichnungen der Verrechnungsstelle 105 abzustimmen.
-
2. Tool 171 zur
Inhalterfassung
-
Das
Tool 171 zur Inhalterfassung ist verantwortlich für das Verbinden
mit der Inhaltpromotion-Website 156, um Metadaten-SCs 620 im
Voraus zu betrachten und herunterzuladen. Da die Inhaltpromotion-Website 156 eine
Standard-Website ist, wird von den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte ein Webbrowser verwendet, um zu dieser Seite zu navigieren.
Die Navigationsmerkmale schwanken auf der Grundlage der Sitegestaltung
des Inhaltanbieters 101. Einige Sites können umfangreiche Suchmöglichkeiten
mit vielen Bildschirmdarstellungen von Werbeinformationen bereitstellen.
Andere können
eine einfache Browserschnittstelle mit Listen aus Titeln, ausführenden
Künstlern
oder Neuerscheinungen aufweisen, aus denen ausgewählt werden
kann. Alle Sites enthalten die Auswahlmöglichkeit von Metadaten-SCs 620,
die alle Werbe- und Beschreibungsinformationen eines Lieds oder
eines Albums enthalten.
-
Alternativ
können
die elektronischen Vertriebsstellen 103 Inhaltaktualisierungen
abonnieren und Aktualisierungen automatisch über FTP empfangen.
-
Betrachten
von Metadaten
-
Das
Tool 171 zur Inhalterfassung ist eine Webbrowser-Hilfsanwendung, die
gestartet wird, wenn auf der Inhaltpromotion-Website 156 ein
Link zu Metadaten-SCs 620 ausgewählt wird. Die Auswahl der SCs
bewirkt ihr Herunterladen zu den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte und das Starten der Hilfsanwendung. Das Tool 171 zur
Inhalterfassung öffnet
den (die) Metadaten-SC(s) 620 und zeigt die darin enthaltenen
unverschlüsselten
Informationen an. Die angezeigten Informationen enthalten bei einem
Beispiel, das Musik betrifft, entnommene Metadaten 173,
grafische Darstellungen, die das Lied betreffen, sowie Informationen,
die das Lied beschreiben, wobei ein Vorschauclip des Lieds außerdem aufgelistet
sein kann, wenn dieser in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 enthalten
ist. Bei einem Beispiel, bei dem der Inhalt 113 Musik ist, werden
Webeinformationen über
das Lied oder das Album, der Albumtitel und der Künstler ebenfalls
gezeigt, falls das vom Inhaltanbieter 101 vorgesehen ist.
Diese Informationen werden als eine Reihe von verknüpften HTML-Seiten
in dem Browserfenster angezeigt. Auf den Inhalt 113, der
gekauft werden kann, wie etwa das Lied und der Liedtext, sowie weitere
Metadaten, die der (die) Inhaltanbieter 101 schützen möchte(n),
kann auf der Website 180 für Wiederverkaufsinhalt nicht
zugegriffen werden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
stellt der (stellen die) Inhaltanbieter 101 optionale Werbeinhalte
gegen eine Gebühr bereit.
Bei dieser Ausführungsform
sind derartige Werbeinhalte in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 verschlüsselt. Eine
finanzielle Verrechnung zum Öffnen
dieser Daten kann über
die Verrechnungsstelle(n) 105 abgewickelt werden, wobei
das Konto für
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte mit der vorgesehenen Gebühr
belastet wird.
-
Entnehmen
von Metadaten
-
Neben
den Vorschaumöglichkeiten
stellt dieses Tool zwei zusätzliche
Merkmale bereit: Entnahme von Metadaten und Vorbereitung eines Angebot-SC 641.
Bei der Auswahl der Option zur Entnahme von Metadaten fordert (fordern)
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Eingabe des Pfads und der Dateinamen, wo die Metadaten
gespeichert werden sollen. Binäre
Metadaten wie etwa Grafikdaten und der Audiovorschauclip sind als
separate Dateien gespeichert. Text-Metadaten sind in einer gesonderten
ASCII-Textdatei gespeichert, die die Website 180 für Wiederverkaufsinhalt
dann in ihre Datenbank importieren kann. Eine Tabelle, die den Aufbau
der gesonderten ASCII-Datei beschreibt, wird außerdem in einer separaten TOC-Datei
erzeugt. Zusätzliche
Optionen stehen zur Verfügung,
um eine Entnahme in anderen, durch National Language Support (NLS)
unterstützten
Formaten zu ermöglichen.
-
Ein
wichtiger Abschnitt der Informationen, der in den entnommenen Daten
bereitgestellt wird, ist die Produktkennung. Diese Produktkennung
wird von der Geschäftsabwicklungsfunktion
für die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte benötigt,
um den Inhalt 113, den der Anwender gekauft hat, für das Transaktionsprozessormodul 175 zu
kennzeichnen (für
weitere Informationen siehe Abschnitt Transaktionsverarbeitung).
Das Transaktionsprozessormodul 175 verwendet diese Produktkennung,
um dem (die) richtigen Angebot-SC(s) 641 aus der Angebotdatenbank 181 für ein nachfolgendes
Herunterladen zu den Endanwendereinheiten 109 in geeigneter
Weise abzurufen. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte besitzt (besitzen) die vollständige Kontrolle darüber, wie
sie das Angebot von herunterladbarem Inhalt 113 auf ihrer
Site präsentiert
(präsentieren).
Sie braucht (brauchen) lediglich einen Querverwies des Inhalts 113,
der angeboten wird, auf diese Produktkennung einzurichten, um in
geeigneter Weise eine Verbindung mit den Tools für das System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten herzustellen.
Die Bereitstellung dieser Informationen an dieser Stelle ermöglicht der
(den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, dieses Produkt oder den Inhalt 113 in ihren Warenbestand
und in die Verkaufsseiten (Datenbank) parallel zu dem Prozess der
Erzeugung des (der) Angebot-SC(s) 641 aufzunehmen, da beide
Prozesse die gleiche Produktkennung für einen Verweis auf das Produkt
verwenden. Das wird später
beschrieben.
-
Packeinrichtung 153 für erzeugte
Angebot-SCs
-
Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte muss (müssen)
einen (oder mehrere) Angebot-SC(s) 641 erzeugen, der (die)
den herunterladbaren Inhalt 113 beschreibt (schreiben),
der zum Verkauf zur Verfügung
steht. Die meisten Informationen, die in den (die) Angebot-SC(s) 641 eingehen,
werden aus dem (den) Metadaten-SC(s) 620 abgeleitet. Das
Tool 171 zur Inhalterfassung erzeugt den (die) Angebot-SC(s) 641 durch:
- – Entnehmen
von Abschnitten aus dem (den) Metadaten-SC(s) 620, die
in dem (den) Angebot-SC(s) 641 nicht enthalten sein müssen nach
der Definition durch die Mustervorlage des (der) Angebot-SC(s) in
dem (den) Metadaten-SC(s) 620
- – Hinzufügen von
zusätzlichen
benötigten
Abschnitten, die durch vorgegebene Werte definiert sind, die durch
die Konfigurationsoptionen in diesem Tool für die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
festgelegt sind
- – Anforderung
von zusätzlichen
erforderlichen Eingaben oder Auswahlmöglichkeiten, die durch die
Mustervorlage des (der) Angebot-SC(s) in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 definiert
sind
- – Aufrufen
der Packeinrichtung 153 der SCs, um diese Informationen
in das SC-Format zu packen.
-
Metadaten,
die durch die Wiedergabeanwendung 195 (die später genauer
beschrieben wird) in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 angezeigt
werden sollen, werden in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 gehalten. Weitere
Werbe-Metadaten, die lediglich von der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
als Eingabe in ihre Webdienst-Datenbank verwendet wurden, werden
aus dem (den) Metadaten-SC(s) 620 entfernt. Informationen
zur Verwaltung von Rechten, die durch den (die) Inhaltanbieter 101 bereitgestellt werden,
wie etwa Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen, verschlüsselte symmetrische
Schlüssel 623 und
Nutzungsbedingungen 517, die die zulässigen Verwendungsmöglichkeiten
des Objekts definieren, werden außerdem bewahrt.
-
Dieser
(diese) abgerüstete(n)
Metadaten-SC(s) 620 wird (werden) dann in dem (die) Angebot-SC(s) 641 eingeschlossen.
Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte fügt
(fügen)
außerdem
ihre eigenen Nutzungsbedingungen, die als Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung oder Kaufoptionen bezeichnet werden, dem (den)
Angebot-SC(s) 641 bei. Das kann interaktiv oder automatisch
durch einen Satz von vorgegebenen Werten realisiert werden. Wenn
die Konfiguration eine interaktive Verarbeitung vorsieht, erhält die elektronische
Vertriebsstelle 103 für
digitale Inhalte eine Eingabeaufforderung für den Satz der zulässigen Nutzungsbedingungen 517 für das Objekt,
die durch die Inhaltanbieter 101 definiert wurden. Sie
wählt dann
die Option(en), die sie ihren Kunden anbieten möchte. Diese werden dann die
neuen Nutzungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen 519 der
Vertriebsstelle. Für
eine automatische Verarbeitung konfiguriert die elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte einen Satz von vorgegebenen Kaufoptionen, die für den gesamten
Inhalt 113 angeboten werden sollen. Diese vorgegebenen
Optionen werden automatisch gegenüber den zulässigen Nutzungsbedingungen 517 geprüft, die
von den Inhaltanbietern 101 definiert wurden, und werden
in den (die) Angebot-SC(s) 641 eingesetzt, wenn keine Unstimmigkeiten
vorhanden sind.
-
Nachdem
der (die) Angebot-SC(s) 641 erzeugt wurde(n), wird er (werden
sie) in einer Angebotdatenbank gespeichert und mit der Produktkennung,
die in dem (den) Metadaten-SC(s) 620 im Voraus zugewiesen wurde,
indexiert. Diese Produktkennung wird später von der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte verwendet,
um den herunterladbaren Inhalt 113, der von einem Kunden
gekauft wurde, zu kennzeichnen, wenn mit der Angebotdatenbank 181 eine
Verbindung hergestellt wird, um den (die) Angebot-SC(s) 641 zum
Packen und Übertragen
zu den Endanwendern abzurufen. Weitere Einzelheiten sind im Abschnitt Transaktionsprozessormodul 175 zu
finden.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
beherbergt (beherbergen) die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte dem (die) Inhalt-SC(s) 630 auf ihrer Site. Diese
Ausführungsform
erfordert Änderungen an
dem (den) Angebot-SC(s) 641,
wie etwa die Ersetzung des URL der Inhalt-Hostingsite(s) 111 durch den URL
der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte.
-
3. Transaktionsverarbeitungsmodul 175
-
Die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte leitet (leiten) die Rechnungslegung zu der (den) Verrechnungsstelle(n) 105.
Alternativ kann (können)
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die finanzielle Klärung
direkt von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 fordern.
Es gibt zwei grundlegende Betriebsarten für die Verarbeitung von Kaufanforderungen
der Endanwender für
herunterladbare Inhalte 113. Wenn die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte die finanzielle
Verrechung des Kaufs nicht abwickeln möchte(n) und keine speziellen
Werbeaktionen oder Kaufanreize besitzt (besitzen), die den Verkauf
der Waren unterstützen,
und keinen fiktiven Einkaufwagen verwendet (verwenden), um die Kaufanforderungen
zu bündeln,
kann (können)
sie sich wahlweise dafür
entscheiden, auf ihren Seiten zum Herunterladen von Inhalten 113 Links
direkt zu den Dateien der Angebot-SCs 641 bereitzustellen.
Diese Angebot-SCs 641 müssten
dann mit Informationen zum Wiederverkaufspreis, die in den Metadaten
enthalten sind, gebildet werden. In dem (den) Angebot-SC(s) 641 ist
außerdem
eine spezielle HTML-Angebotsseite enthalten, die die Kaufoptionen
mit den Geschäftsbedingungen
des Verkaufs darstellen. Diese Seite wird aus einer Mustervorlage
gebildet, die erzeugt wurde, als der (die) Angebot-SC(s) 641 gebildet
wurde(n). Wenn der Endanwender den direkten Link zu dem (den) Angebot-SC(s) 641 anklickt,
wird der (werden die) Angebot-SC(s)
zu der Browser-Endanwendereinheit 109 heruntergeladen,
wobei eine Hilfsanwendung gestartet wird, die den Container öffnet und
die Angebotsseite, die in dem (den) Angebot-SC(s) 641 enthalten
ist, repräsentiert.
Diese Seite enthält
ein Formular, um Kundeninformationen zu sammeln, z.B. Kreditkarten-Informationen
und die Auswahl von Kaufoptionen. Das Formular wird dann direkt
an die Verrechnungsstelle(n) 105 für die finanzielle Verrechnung
und Verarbeitung übermittelt.
Dieses Formular kann wahlweise die Felder enthalten, die benötigt werden,
um die Kreditinformationen des Endanwenders (der Endanwender) oder
Industriestandard-Abwicklungseinrichtungen
für lokale
Transaktionen zu verwenden.
-
Eine
Ausführungsform,
bei der die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Rechnungslegung abwickelt (abwickeln), wird nun beschrieben.
Die typischere Betriebsart zur Abwicklung von Kaufanforderungen
besteht darin, dass zugelassen wird, dass die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die finanzielle Verrechnung verarbeitet (verarbeiten) und
dann die heruntergeladene Berechtigung an die Endanwender übermittelt
(übermitteln).
Dieses Verfahren ermöglicht
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, den Verkauf von herunterladbaren Inhalten 113 mit
anderen Waren, die auf ihrer Site zum Verkauf angeboten werden,
zu integrieren, ermöglicht
die Stapelverarbeitung von Kaufanforderungen bei lediglich einer
zusammengefassten Belastung für
den Kunden (über
den fiktiven Einkaufswagen) an Stelle von einzelnen Belastungen
für jede
heruntergeladene Anforderung und ermöglicht der (den) elektronischen
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte, das Kaufverhalten
ihrer Kunden direkt zu überwachen
und spezielle Werbeaktionen und Cluboptionen anzubieten. Bei dieser
Umgebung ist das Angebot für
herunterladbare Inhalte 113 in den Einkaufsseiten enthalten,
die an einen Einkaufswagen angefügt
werden, und sie werden in der gleichen Weise verarbeitet und finanziell
abgerechnet, wie das bei dem gegenwärtigen Einkaufsmodell der elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte erfolgt. Nachdem die finanziellen Verrechnungen
abgeschlossen sind, ruft der Geschäftsabwicklungsprozess der elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte das Transaktionsprozessormodul 175 auf,
um die Transaktion zu beenden.
-
Transaktionsprozessormodul 175
-
Die
Aufgabe des Transaktionsprozessormoduls 175 besteht darin,
die Informationen zusammenzutragen, die von den Endanwendereinheiten 109 benötigt werden,
um das Herunterladen des gekauften Inhalts 113 auszulösen und
zu verarbeiten. Diese Informationen werden in einen Transaktion-SC 640 gepackt,
der in Reaktion auf den Kaufantrag durch den Webserver wieder zu
den Endanwendereinheiten 109 gesendet wird. Das Transaktionsprozessormodul 175 benötigt drei
Informationsabschnitte von dem Geschäftsabwicklungsprozess der elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte: die Produktkennungen für den gekauften Inhalt 113,
Transaktionsdaten 642 und eine HTML-Seite oder ein CGI
URL, der die Kaufverrechung bestätigt.
-
Die
Produktkennung ist ein Wert, der in dem (den) Metadaten-SC(s) 620,
der (die) dem gerade verkauften Inhalt 113 zugehörig ist
(sind), für
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bereitgestellt wird (werden). Diese Produktkennung wird
verwendet, um den (die) zugehörigen
Angebot-SC(s) 641 aus der Angebotdatenbank abzurufen.
-
Die
Transaktionsdaten 642 sind eine Struktur aus Informationen,
die durch die Transaktionsverarbeitungsfunktion an die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte bereitgestellt
werden und die später
verwendet werden, um die Verarbeitung der Verrechnungsstelle(n) 105 mit
der Transaktion der finanziellen Verrechnung, die durch die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte ausgeführt wird,
zu korrelieren und um Informationen der Anwenderkennung bereitzustellen,
die in das Wasserzeichen des zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 heruntergeladenen
Inhalts 113 eingeschlossen werden sollen. Wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 einen
gültigen
Auftrag-SC 650 empfängt,
protokolliert (protokollieren) sie eine Transaktion, die den Inhalt 113,
der verkauft wurde, welche elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
ihn verkauft hat (haben und die zugehörigen Transaktionsdaten 642,
die den Namen des Endanwenders (der Endanwender) und die Transaktionskennung 535 enthalten,
angibt. Die Transaktionskennung 535 stellt einen Verweis
zu der Transaktion der finanziellen Verrechnung bereit. Diese Informationen
werden später durch
die Verrechnungsstelle(n) 105 an die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zurückgegeben
für eine
Verwendung bei der Anpassung ihrer Konten mit den Rechnungslegungsanweisungen,
die vom Inhaltanbieter 101 (oder seinem Beauftragten) empfangen
werden. Die Transaktionsprotokollierung 178 der Verrechnungsstelle
kann von dem Inhaltanbieter 101 verwendet werden, um festzustellen,
welcher seiner Inhalts 113 verkauft worden ist, und befähigt ihn,
an jede elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte eine Rechnung für
ihm geschuldete Nutzungsgebühren
auszustellen. Außer
der Rechnungslegung können
alternativ andere elektronische Mittel verwendet werden, um Konten
zwischen dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101 und
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte abzugleichen.
-
Die
Informationen, die in dem (den) Transaktion-SC(s) 640 bereitgestellt
werden, und die Sicherheit und Unversehrtheit des (der) Transaktion-SC(s) 640 gewährleisten
der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 eine ausreichende Echtheitsüberprüfung, dass
die Kauftransaktion gültig
ist und somit vor der Protokollierung dieses Verkaufs durch die
Verrechnungsstelle(n) 105 keine weitere Überprüfung erforderlich
ist. Die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte besitzt (besitzen) jedoch die Option, eine Berechtigung
anzufordern, bevor ihre Konten belastet werden (eine bei der (den)
Verrechnungsstelle(n) 105 protokollierte Transaktion gibt
dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101 an, dass diese
elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale Inhalte für den Verkauf
dieses Inhalts 113 Geld eingenommen hat). Diese Anforderung
einer Berechtigung/Benachrichtigung wird durch einen Merker in den
Transaktionsdaten 642 angegeben. Bei diesem Szenario tritt
die Verrechnungsstelle 105 mit der elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte in Kontakt und empfängt
von der elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte vor der Belastung ihres Kontos und der Freigabe des Verschlüsselungsschlüssels 623 eine
Berechtigung. Die Transaktionskennung 535 wird von der
Verrechnungsstelle 105 als Teil dieser Berechtigungsanforderung
an die elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte weitergeleitet, damit die elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte in der Lage ist, diese Anforderung einer früheren Transaktion,
die mit dem Endanwender durchgeführt
wurde, zuzuordnen. Diese Transaktionskennung 535 kann ein
beliebiger eindeutiger Wert sein, den die elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte verwenden möchte,
und dient ausschließlich
zu ihrem Nutzen.
-
Die
Transaktionsdaten 642 enthalten außerdem einen Kundennamen. Dieser
Name kann aus dem Anwendernamenfeld des Kaufformulars stammen, das
vom Käufer
ausgefüllt
wird, wenn er seinen Kauf tätigt, oder
von Informationen, die zuvor während
einem Anwenderregistrierungsprozess bei der elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte aufgezeichnet wurden, oder ist der offizielle Name, der
aus Kreditkarteninformationen erhalten wird, die der Karte zugehörig sind,
die bei dieser Transaktion verwendet wird. Dieser Name ist später in dem
Lizenz-Wasserzeichen 527 enthalten.
-
Die
Transaktionsdaten 642 enthalten außerdem die Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung für
den Kauf des Endanwenders. Diese Informationen sind in dem Lizenz-Wasserzeichen 527 enthalten und
werden von der (den) Endanwendereinheit(en) 109 bei der
Kopier- und Wiedergabekontrolle verwendet.
-
Der
letzte Parameter, der von dem Transaktionsprozessormodul 175 benötigt wird,
ist die HTML-Seite oder der CGI URL, der die Verrechnung des Kaufs
bestätigt.
Der Sinn besteht darin, der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zu ermöglichen,
dem Endanwender (den Endanwendern) mit einer Bestätigung der
finanziellen Verrechnung sowie mit weiteren Informationen zu antworten,
die er in der Antwort erhalten möchte.
Diese HTML-Seite oder der CGI URL ist in dem (den) Transaktion-SC(s) 640 enthalten
und wird in dem Browserfenster der Endanwendereinheit(en) 109 angezeigt,
wenn der (die) Transaktion-SC(s) 640 empfangen und verarbeitet
wird (werden).
-
Der
(die) Transaktion-SC(s) 640 ist (sind) die HTML-Antwort
an den (die) Endanwender von der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte nach dem Verarbeiten des Kaufantrags. Das Senden eines SC
als die direkte HTML-Antwort bewirkt das automatische Laden einer
SC-Prozessorhilfsanwendung in
der (den) Endanwendereinheit(en) 109, um dadurch die automatische
Beendigung der Transaktion ohne die Abhängigkeit von weiteren vom Endanwender
(von Endanwendern) ausgelösten
Aktionen zu ermöglichen. Dieser
Prozess wird später
in dem Abschnitt Endanwendereinheiten 109 und Wiedergabeanwendung 195 genauer
beschrieben.
-
Wenn
das Transaktionsprozessormodul 175 mit den erforderlichen
Parametern aufgerufen wird, bildet es einen Transaktion-SC 640,
der die Transaktionsdaten 642, die HTML-Seite zur Transaktionsbestätigung oder
den Referenz-URL sowie weitere erforderliche Sicherheitsmerkmale
des SC enthält,
und ruft den (die) Angebot-SC(s) 641 ab, der (die) dem
Kauf zugeordnet ist (sind), und bettet diesen (diese) ein. Es protokolliert außerdem Informationen über diese
Transaktion für
eine spätere
Verwendung durch das Benachrichtigungsschnittstellenmodul 176 und
das Tool 179 zum Kontenabgleich.
-
4. Benachrichtigungsschnittstellenmodul 176
-
Das
Benachrichtigungsschnittstellenmodul 176 ist eine durch
den Webserver ausführbare
Routine (CGI oder Funktion, die durch NSAPI, ISAPI oder dergleichen
aufgerufen werden kann). Es wickelt optionale Anforderungen und
Benachrichtigungen von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105,
der (den) Endanwendereinheit(en) 109, der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111 und
dem (den) Inhaltanbieter(n) 101 ab. Die Ereignisse, für die die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte optional eine Benachrichtigung fordern kann (können), sind:
- – Eine
Benachrichtigung von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105,
dass die Endanwendereinheit(en) 109 einen Verschlüsselungsschlüssel 623 angefordert
hat (haben) und die Verrechnungsstelle(n) 105 diesen Verschlüsselungsschlüssel 623 für den spezifizierten
Inhalt 113 freigibt (freigeben). Diese Benachrichtigung kann
optional so konfiguriert sein, dass die Benachrichtigung von der
(den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte gefordert wird, bevor der Verschlüsselungsschlüssel 623 an
die Endanwendereinheit(en) 109 gesendet wird.
- – Eine
Benachrichtigung von der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111,
dass der Inhalt-SC 630 zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 gesendet
wurde.
- – Eine
Benachrichtigung von der (den) Endanwendereinheit(en) 109,
dass der (die) Inhalt-SC(s) 630 und der (die) Lizenz-SC(s) 660 empfangen
und erfolgreich verwendet wurden, um den Inhalt 113 zu
verarbeiten, oder dass festgestellt wurde, dass sie zerstört sind.
- – Eine
Benachrichtigung von dem (den) Inhaltanbieter(n) 101, dass
neuer Inhalt 113 auf der Inhaltpromotions-Website 156 angeordnet
wurde.
-
Keine
dieser Benachrichtigungen ist ein notwendiger Schritt in den Abläufen des
Systems 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von
digitalen Inhalten, sie werden jedoch als Optionen bereitgestellt,
um der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Möglichkeit
zu geben, ihre Datensätze
bei dem zufrieden stellenden Abschluss des Verkaufs abzuschließen. Sie
stellen außerdem
Informationen bereit, die benötigt
werden können,
um Dienstanforderungen des Kunden abzuwickeln, indem veranlasst
wird, dass die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte weiß (wissen),
welche Funktionen nach der finanziellen Verrechnung der Transaktion
abgelaufen sind, oder welche Fehler bei einem Versuch, den Verkauf
abzuschließen,
aufgetreten sind. Alternativ kann ein Großteil dieses Status bei Bedarf
von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 über die
Kunden-Dienstschnittstelle 184 erhalten werden.
-
Die
Häufigkeit
der Benachrichtigung über
neuen Inhalt 113, der auf der Inhaltpromotion-Website 156 zur
Verfügung
steht, wird durch den (die) Inhaltanbieter 101 festgelegt.
Eine Benachrichtigung kann dann bereitgestellt werden, wenn jeweils
neue Metadaten-SCs 620 angefügt werden, oder lediglich täglich mit
allen neuen Metadaten-SCs 620, die an diesem Tag angefügt wurden.
-
Alle
diese Benachrichtigungen haben zur Folge, dass an der Transaktionsaufzeichnung 178 Einträge vorgenommen
werden. Wenn die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte ihre eigene Verarbeitung dieser Benachrichtigungen ausführen möchte(n),
kann (können)
sie den CGI-Aufruf empfangen, ihre eindeutige Funktion ausführen und
dann wahlweise die Anforderung an das Benachrichtigungsschnittstellenmodul 176 weiterleiten.
-
5. Tool 179 zur
Kontenabstimmung
-
Dieses
Tool 179 zur Kontenabstimmung tritt mit der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 in
Kontakt, um die Transaktionsaufzeichnung 178 mit der Aufzeichnung
der Verrechnungsstelle(n) 105 zu vergleichen. Das ist ein
optionaler Prozess, der zur Verfügung
steht, um dazu beizutragen, der (den) elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte die Abrechnung für
das System 100 zur sicheren elektronischen Verteilung von digitalen
Inhalten zu erleichtern.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann dieses Tool aktualisiert werden, um einen elektronischen Kapitaltransfer
für automatisierte
periodische Zahlungen an den (die) Inhaltanbieter 101 und
die Verrechnungsstelle(n) 105 bereitzustellen. Es kann
außerdem
so beschaffen sein, dass es Zahlungen beim Empfang einer elektronischen
Rechnung von der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 automatisch
bearbeitet, nachdem die Rechnung mit der Transaktionsaufzeichnung 178 abgeglichen
wurde.
-
C. Rundsendedienst zur
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten
-
Das
Rundsenden betrifft hauptsächlich
eines von vielen Übertragungsverfahren,
bei dem keine persönliche
Wechselwirkung zwischen der (den) Endanwendereinheit(en) 109 und
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte vorhanden ist, um das Betrachten und Anhören auf Anforderung kundenspezifisch
zu gestalten. Es wird typischerweise über einen digitalen Satelliten
oder eine Kabelinfrastruktur bereitgestellt, wobei der Inhalt 113 im
Voraus so programmiert ist, dass alle Endanwendereinheiten 109 den
gleichen Datenstrom empfangen.
-
Ein
Hybridmodell kann außerdem
in der Weise definiert sein, dass eine elektronische Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte einen Dienst für
digitalen Inhalt bereitstellt, der so organisiert ist, dass er sowohl
eine Netzverteilungsschnittstelle über eine Internetverbindung
als auch eine Satelliten- oder Kabelverbindungsschnittstelle mit
größerer Bandbreite über einen
Rundsendedienst anbietet bei einem großen Umfang der Gemeinsamkeiten
bei der Sitegestaltung. Wenn die serielle Schnittstelle des IRD-Rückkanals mit dem Netz verbunden
wird und der IRD die Netznavigation unterstützt, könnte der Endanwender den Dienst für digitalen
Inhalt in der üblichen
Weise über
die Rückkanal-Internetschnittstelle
navigieren, den Inhalt 113 im Voraus betrachten und zum
Kauf auswählen.
Der Anwender kann mit hoher Qualität den herunterladbaren Inhalt 113 auswählen, diese
Auswahlmöglichkeiten
bezahlen und alle geforderten Lizenz-SCs 660 über eine
Internetverbindung empfangen und anschließend die Zustellung des Inhalts 113 (Inhalt-SCs 630) über die
Rundsende-Schnittstelle mit höherer
Bandbreite anfordern. Der Webdienst kann angeben, welcher Inhalt 113 für ein derartiges
Herunterladen auf der Grundlage der Rundesendeplanung zur Verfügung stehen
würde,
oder er könnte
die Rundsendedatenströme
vollständig
auf der Grundlage des gekauften Inhalts 113 bilden. Dieses Verfahren
würde einen
netzgestützten
Dienst für
digitalen Inhalt ermöglichen,
der mit einer Rundsendeeinrichtung vertraglich vereinbart, den Inhalt 113 mit
hoher Qualität
an Anwender zuzustellen, die eine geeignete Ausrüstung besitzen, wobei ein begrenzter
Umfang des Inhalts 113 (z.B. Lieder oder CDs) auf diese
Weise täglich zur
Verfügung
gestellt wird und der gesamte Katalog für ein Herunterladen mit geringerer
Qualität über die Netzschnittstelle
zur Verfügung
gestellt wird.
-
Weitere
Rundsendemodelle können
so beschaffen sein, dass keine Netzschnittstelle zu der (den) Endanwendereinheit(en) 109 vorhanden
ist. Bei diesem Modell werden Werbeinhalte in speziell formatierte
digitale Datenströme
für eine
Rundsendezustellung an die Endanwendereinheit(en) 109 (d.h.
IRD) gepackt, bei denen eine spezielle Verarbeitung ausgeführt wird,
um die Datenströme
zu decodieren und den Endanwendern den Werbeinhalt zu präsentieren,
aus dem eine Kaufauswahl getroffen werden kann.
-
Die
eigentliche Kaufauswahl würde
trotzdem über
Rückkanal-Verbindungen von
der (den) Endanwendereinheit(en) 109 zu der (den) Verrechnungsstelle(n) 105 ausgelöst werden
und würde
SC(s) verwenden, um den gesamten Datenaustausch auszuführen. Ein
Toolkit, der für
die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bereitgestellt wird, ist so gestaltet und entwickelt worden,
dass die meisten Tools sowohl für
ein Angebot eines Punkt-zu-Punkt-Internetdienstes als auch für ein Angebot
eines Rundsende-Satelliten- oder Kabeldienstes gelten. Die Tools,
die von einer elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte mit Website für
digitalen Inhalt verwendet werden, um den Inhalt 113 zu
erfassen und zu verwalten sowie um SC(s) zu erzeugen, wird außerdem von
einer satellitengestützten
elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale Inhalte verwendet,
um den Inhalt 113 für
eine Verteilung über
eine Rundsende-Infrastruktur zu verwalten und vorzubereiten. Die
SCs, die über
einen Webdienst verteilt werden, sind die gleichen wie jene, die über einen
Rundsende-Dienst
verteilt werden.
-
X. ENDANWENDEREINHEITEN 109
-
Die
Anwendungen in der (den) Endanwendereinheit(en) 109 für das System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten führen zwei
Hauptfunktionen aus: erstens die Verarbeitung von SC(s) und die
Kopierkontrolle; und zweitens die Wiedergabe von verschlüsselten
Inhalten 113. Unabhängig
davon, ob die Endanwendereinheit 109 ein Personal Computer
oder eine spezialisierte elektronische Verbrauchereinheit ist, sie
muss in der Lage sein, die Basisfunktionen auszuführen. Die
Endanwendereinheit(en) 109 stellt (stellen) außerdem eine
Vielzahl von zusätzlichen Merkmalen
und Funktionen bereit, wie etwa das Erzeugen von Wiedergabelisten,
das Verwalten der Bibliothek für
digitale Inhalte, das Anzeigen von Informationen und Bildern während der
Inhaltwiedergabe und das Aufzeichnen auf externen Medieneinheiten.
Diese Funktionen unterscheiden sich auf der Grundlage der Dienste,
die diese Anwendungen unterstützen,
und des Typs von Einheiten, für
den diese Anwendungen vorgesehen sind.
-
A. ÜBERBLICK
-
1. Zustellung über eine
Telekommunikations-Infrastruktur
-
In 10 sind die Hauptkomponenten und Prozesse sowie
der Funktionsablauf der Endanwendereinheiten 109 gezeigt.
Die Anwendungen, die für
eine Unterstützung
eines PC-gestützten
Netzschnittstellendienstes für
den Inhalt 113 vorgesehen sind, enthalten zwei ausführbare Softwareanwendungen:
den SC-Prozessor 192 und
die Wiedergabeanwendung 195. Der SC-Prozessor 192 ist eine ausführbare Anwendung,
die als eine Hilfsanwendung in dem Webbrowser 191 des Endanwenders
konfiguriert ist, um die SC-Datei/MIME-Typen zu behandeln. Diese
Anwendung wird durch den Browser gestartet, wenn SC(s) von der (den)
elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte, der (den)
Verrechnungsstelle(n) 105 und der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111 empfangen
werden. Sie ist für
die Ausführung
der gesamten erforderlichen Verarbeitung der SCs und schließlich für das Hinzufügen von
Inhalt 113 zu der Bibliothek 196 für digitalen
Inhalt der Endanwender verantwortlich.
-
Die
Wiedergabeanwendung 195 ist eine selbstständige ausführbare Anwendung,
die der Endanwender lädt,
um den Inhalt 113 in seiner Bibliothek 196 für digitale
Inhalte wiederzugeben, seine Bibliothek 196 für digitale
Inhalte zu verwalten und Kopien des Inhalts 113 herzustellen,
falls das zulässig
ist. Sowohl die Wiedergabeanwendung 195 als auch die Anwendung
des SC-Prozessors 192 können
in der Software Java, C/C++ oder dergleichen geschrieben sein. In
der bevorzugten Ausführungsform
können
die Anwendungen von computerlesbaren Mitteln wie etwa eine Website
heruntergeladen werden. Weitere Zustellmechanismen sind jedoch außerdem möglich wie
etwa eine Zustellung auf computerlesbaren Medien, wie etwa Disketten
oder CDs.
-
Das
Suchen von Informationen des Inhalts 113 und das Blättern darin,
die Vorschau z.B. auf Liedclips und die Auswahl von Liedern für den Kauf
werden über
den Webbrowser 191 der Endanwender abgewickelt. Die elektronischen
Vertriebsstellen 103 für
digitale Inhalte stellen das Einkaufserlebnis in der gleichen Weise bereit,
wie es gegenwärtig
von vielen Websites zum Weiterverkauf von Inhalt 113 angeboten
wird. Der Unterschied für
die Endanwender gegenüber
dem gegenwärtigen
netzgestützten
Einkauf von Inhalten 113 besteht darin, dass sie nun Objekte
aus herunterladbaren Inhalten 113 auswählen können, die in ihren Einkaufswagen gelegt
werden können.
Wenn die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte zusätzlich
zu den herunterladbaren Objekten weitere Waren zum Verkauf zur Verfügung stellen,
kann der Endanwender in seinem Einkaufwagen eine Kombination aus
physischen Waren und elektronischen herunterladbaren Waren haben. Die
Endanwendereinheiten 109 zur sicheren elektronischen Verteilung
von digitalen Inhalten sind unbeteiligt, bis sich der Endanwender
abmeldet und seine endgültige
Kaufberechtigung an die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte übermittelt.
Bis zu diesem Punkt erfolgt die gesamte Wechselwirkung zwischen dem
Webserver für
die elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte und dem Browser 191 in den Endanwendereinheiten 109.
Das schließt
eine Vorschau auf beispielhafte Clips aus digitalen Inhalten 113 ein. Clips
aus digitalen Inhalten sind nicht in SC(s) gepackt, sondern sind
stattdessen in den Webdienst der elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte als herunterladbare Dateien integriert oder werden von einem
Streaming-Server bereitgestellt. Das Format der Clips aus dem Inhalt 113 wird
nicht durch die Systemarchitektur vorgeschrieben. In einer weiteren
Ausführungsform
könnte
die Wiedergabeanwendung 195 mit den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte oder mit den Verrechnungsstellen 105 direkt in Wechselwirkung
treten oder könnte
im Offline-Betrieb eine Werbe-CD verwenden.
-
2. Zustellung über ein
computerlesbares Medium
-
Bei
dieser alternativen Ausführungsform
wird an Stelle des Herunterladens des Inhalts 113 oder
sogar der eigentlichen Wiedergabeanwendung 195 über Telekommunikationsleitungen
wie etwa Telefonleitungen, Kabel-TV, Direkt-TV, das Internet und
andere leitungsgestützte
oder drahtlose Kommunikationsinfrastrukturen ein computerlesbares
Medium beschrieben. Computerlesbare Medien enthalten Floppy Disks,
CDs, DVDs, tragbare Flash-Speicher ZipDrivesTM,
transportable Festplattenlaufwerke sowie jedes weitere transportable Medium,
von dem ein Computer Informationen lesen kann. Zur Einfachheit ist
das computerlesbare Medium in dieser Ausführungsform eine CD 1802,
und der Inhalt 113 ist Musik. Die CD 1802 nimmt
die Stelle der Inhalt-Hostingsite(s) 111 ein, um zu ermöglichen,
dass die Musik über
physische Medien an Stelle von elektronischen Medien wie etwa Breitbandkomponenten
verteilt werden kann. Die CD 1802 enthält Musikbeispiele und mehrere
komprimierte und verschlüsselte
Musiktitel in einem Inhalt-SC 630 und die zugehörigen Metadaten über den
Inhalt 113. Die beispielhaften Titel in der Audiositzung
können
in einer Standard-CD-Abspieleinrichtung wiedergegeben werden. Wenn
die Endanwendereinheit 109 in einem CD-Laufwerk angebracht
ist, startet sie automatisch einen Webbrowser 191, der
es einem Endanwender ermöglicht,
die Musikbeispiele zu hören
und ein oder mehrere der komprimierten und verschlüsselten
Lieder zum Kauf auszuwählen.
-
Der
gesamte Prozess der Kauftransaktion ist der gleiche wie der Prozess,
der verwendet wurde, um das Herunterladen des Inhalts 113 von
der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111 zu beschreiben. Der
Unterschied besteht darin, dass der verschlüsselte Inhalt 113 nicht
von der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111 heruntergeladen wird,
der Inhalt 113 wird stattdessen in den (die) Inhalt-SC(s) 630,
der (die) auf der CD 1802 gespeichert ist (sind), gelesen.
Somit beseitigt die Verwendung der CD 1802 die langen Herunterladezeiten über das
schmalbandige Internet sowie die Notwendigkeit eines breitbandigen
Internet-Kanals. Wie oben für
die Telekommunikationsverteilung des Inhalts 113 beschrieben
wurde, greift der Endanwender unter Verwendung der Endanwendereinheit(en) 109 auf
den Verschlüsselungsschlüssel 623 zu,
um den Inhalt 113 wiederzugeben, wobei ein (mehrere) Transaktion-SC(s) 641 von
der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte empfangen wird (werden). In einer alternativen Ausführungsform
wird der (werden die) modifizierte(n) Transaktion-SC(s) 1832 von
dem Inhaltanbieter (den Inhaltanbietern) 101, von der (den)
Verrechnungsstelle(n) 105 oder einer dritten Quelle für Berechtigungen
des Kaufprozesses empfangen.
-
Die
Anzahl von komprimierten und verschlüsselten Liedern, die auf die
CD 1802 passen, hängt
von der Anzahl und der Spieldauer der Musikbeispiele in der Audiositzung
und von der Datenrate der komprimierten Musik sowie von der Länge jedes
Lieds ab. Wenn z.B. Musikbeispiele mit der Länge von etwa zwanzig (20) Sekunden
zulässig
sind, dann passen etwa vier (4) Musikstücke mit der Länge von
60 Minuten, die bei 256 Kilobit/Sekunde komprimiert sind, oder acht
(8) Alben mit der Länge
von 60 Minuten, die bei 128 Kilobit/Sekunde komprimiert sind, auf
die CD 1802. Wenn das computerlesbare Medium keine CD 1802,
sondern eine DVD ist, kann mit der gegenwärtigen DVD-Technologie etwa die fünffache
Anzahl von komprimierten Musikstücken
gegenüber
dem Medium CD gespeichert werden. Demzufolge ist es mit der gegenwärtigen DVD-Technologie
möglich,
zwanzig (20) 60-minütige
Musikstücke,
die bei 256 Kilobit/Sekunde komprimiert sind, oder vierzig (40)
Alben, die bei 128 Kilobit/Sekunde komprimiert sind, zu speichern.
-
Eine
Ausführungsform
für die
auf der CD 1802 gespeicherten Informationen wird nun beschrieben.
Die Informationen, die auch als das Werbungspaket 1801 bezeichnet
werden, werden in zwei allgemeine Bereiche geteilt: (i) Inhalt-Sitzungsbereich 1804,
in diesem Beispiel Audioinhalt; und (ii) Daten-Sitzung 1806,
die mit der Funktionalität
der Wiedergabeanwendung 195 verknüpft ist.
-
Inhalt-Sitzungsbereich 1804 enthält:
- – Ein
Informations-Audiotitel 1808 mit Informationen über den
Inhalt der CD 1802 und die Prozedur, um eines der enthaltenen
komprimierten Lieder oder mehrere Lieder zu kaufen.
- – 20
Audiotitel 1820 mit der Länge von etwa 30 Sekunden mit
Werbemusik.
-
Die
Daten-Sitzung enthält:
- – Das
Programm autorun.exe 1812, das die Daten-Sitzung in den
Endanwendereinheiten 109 startet. Wenn die Funktion autorun
bei Microsoft Windows freigegeben ist, wird automatisch das Programm
autorun.exe 1812 der CD gestartet. Andernfalls muss die
Endanwendereinheit 109 das Programm autorun.exe 1812 manuell
starten. In einer Datei readme.txt (nicht gezeigt) auf der CD 1802 befinden
sich Informationen, um den Endanwender zu führen, wenn die Funktion autorun
in diesem Fall nicht zur Verfügung
steht. Das Programm autorun.exe 1812 öffnet als Teil seiner Ausführung die
erste HTML-Seite der HTML-Seiten auf der CD 1802, die wiederum
den Webbrowser 191 startet, wobei der Webbrowser 191 die
Kennungen des logischen Laufwerks automatisch registriert, von dem
die erste HTML-Seite geöffnet
wurde, und dieses als das momentane Referenzlaufwerk verwendet.
- – Die
Datei autorun.ini, die zu der ersten HTML-Seite der HTML-Seiten 1816 auf
der CD 1802 zeigt.
- – Die
Datei readme.txt (nicht gezeigt) mit Anweisungen, um den Endanwender
zum Starten des Programms autorun.exe 1812 zu führen, falls
die Funktion autorun in Windows nicht freigegeben ist. Diese Textdatei stellt
außerdem Informationen
zum Zweck der CD 1802 und zum Prozess des Kaufs von Musik
bereit.
- – Das
Installationspaket 1818 der Wiedergabeanwendung ermöglicht dem
Endanwender, die Wiedergabeanwendung 195 auf der (den)
Endanwendereinheit(en) 109 zu installieren.
- – Der
Satz HTML-Seiten unterstützt
die Navigation des Endanwenders, um Musik auszuwählen und die Kreditkarteninformationen
des Endanwenders zu erfassen, um sie an die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zu senden.
- – Eine
Datenmenge für
jedes komprimierte Album.
- – Inhalt-SC(s) 630 und
zugehörige
Metadaten
- – Angebot-SC(s) 641 zeigen
zu dem (den) Inhalt-SC(s) 630 und den Überwachungsdateien auf der
CD 1802. Die Inhalt-SC(s) 630 und die Überwachungsdateien
befinden sich auf der CD 1802 auf der Grundlage einer festen
Verzeichnisstruktur.
- – Modifizierte
Transaktion-SC(s) 1824 sind dem (den) Transaktion-SC(s) 640 in
der Telekommunikations-Ausführungsform ähnlich,
wobei der (die) Transaktion-SC(s) 1824 Kennungen enthält (enthalten),
die zu dem (den) Angebot-SC(s) 641 auf der CD 1802 und
den verfügbaren
Nutzungsbedingungen 519 der Speichereinrichtung zeigen.
Der (die) modifizierte(n) Transaktion-SC(s) 1824 kann (können) mit
einer digitalen Signatur 624 des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 digital
signiert sein.
-
19 ist ein Ablaufplan der alternativen Ausführungsform
von 18 zum Erfassen von Rechten
an digitalen Inhalten gemäß der vorliegenden
Erfindung. Der Prozess beginnt im Schritt 1902, wenn der
Endanwender die CD 1802 in die Endanwendereinheit 109 lädt. Der
Endanwender kann im Schritt 1904 den Informations-Audiotitel
und die Musikbeispiele sowie weiteres Multimedia-Werbematerial hören. Der
Endanwender tritt in Wechselwirkung mit den HTML-Seiten, die von
der CD 1802 gelesen werden, und der Endanwender wählt die
Musik aus, die er kaufen möchte
und stellt Kreditkarteninformationen bereit. Die HTML-Seiten präsentieren
dem Endanwender den Preis und die Nutzungsbedingungen 519 in
der gleichen Weise wie in dem Angebot-SC 640 bei der Telekommunikations-Ausführungsform.
-
Wenn
der Endanwender die Alben zum Kauf ausgewählt und die Kreditkarteninformationen
bereitgestellt hat, überträgt im Schritt 1906 ein
Browser-Scriptprogramm, das auf dem Webbrowser 191 läuft, einen Melde-SC 1822,
der von der CD 1802 abgeleitet und zu einer Zahlungssite,
wie etwa die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte, übertragen
wird. Eine sichere Verbindung wie etwa eine SSL-Verbindung wird zwischen der (den) Endanwendereinheit(en) 109 und
der Zahlungssite verwendet, um die Übertragung der Kreditkarten-
und Auswahlinformationen gegen Abhören im Internet zu schützen.
-
Nachdem
eine Zahlungsberechtigung erreicht wurde, wird ein modifizierter
(mehrere modifizierte) Transaktion-SC(s) 1824 durch den
Webbrowser 191 empfangen. Dieser modifizierte (diese modifizierten) Transaktion-SC(s) 1824 ist
(sind) dem regulären
modifizierten Transaktion-SC 640 ähnlich, er befördert (sie befördern) jedoch
nicht den (die) Angebot-SC(s) 641, sondern enthält (enthalten)
den (die) Melde-SC(s) 1822. Das heißt, der modifizierte (die modifizierten)
Transaktion-SC(s) 1824 befördert (befördern) im Schritt 1908 Transaktionsdaten 642,
den (die) Melde-SC(s) 1822 und die Nutzungsbedingungen 519 für die Musik.
-
Die
Wiedergabeanwendung 195 empfängt den (die) Angebot-SC(s) 641 für die von
der CD 1802 ausgewählte
Musik. Die Anwendung setzt dann die reguläre Zusammenarbeit mit der (den)
Verrechnungsstelle(n) 105 fort, um im Schritt 1910 einen
(mehrere) Lizenz-SC(s) 660 für den ausgewählten Inhalt 113 zu
erfassen, wie oben in 6 für die Telekommunikations-Ausführungsform
beschrieben wurde.
-
Nachdem
ein (mehrere) Lizenz-SC(s) 660 für den Inhalt 113 empfangen
wurde(n), kopiert die Wiedergabeanwendung 195 den entsprechenden
Inhalt 113 von der CD 1802 und setzt die reguläre Verarbeitung
jener Abschnitte fort, die oben für 6 in der
Telekommunikations-Ausführungsform
beschrieben wurden.
-
Die
Inhaltvorbereitung für
die CD 1802 erfolgt durch das gleiche System und gleiche
Verfahren, wie oben in dem Abschnitt VIII Inhaltanbieter beschrieben
wurde. An Stelle der Erzeugung von Inhalt-SC(s) 630 für eine Verteilung über Telekommunikationsnetze
werden die Inhalt-SC(s) 630 und Angebot-SC(s) 640 auf
die CD 1802 geschrieben. Auf der CD 1802 befinden
sich die Melde-SC(s) 640 für jedes Lied, Angebot-SC(s) für jedes
Lied und eine Menge von HTML-Seiten 1816. Die Programme
autorun.exe 1812, autorun.ini 1814 und das Installationspaket 1818 der
Endanwenderanwendung können
auf der CD 1802 vorhanden sein.
-
Die Änderungen,
die in der Wiedergabeanwendung 195 erforderlich sind, damit
sowohl die Telekommunikations-Ausführungsform
der Zustellung von Inhalt 113 als auch diese Ausführungsform
der Verteilung über
ein computerlesbares Medium unterstützt werden, können alle
Komponenten umfassen, die nachfolgend in "Abschnitt X. D – Die Wiedergabeanwendung" aufgeführt sind.
Das bewirkt die Kompatibilität
mit beiden Ausführungsformen
der Zustellung. Außerdem
enthalten die Funktionen des Installationspakets 1818 der
Endanwenderanwendung die Software, die:
- – ermöglicht,
dass der Endanwender Alben auswählt,
die auf der CD 1802 enthalten sind.
- – ermöglicht,
dass der Endanwender auf die Stellen der Angebot-SC(s) 641,
Inhalt-SC(s) 630 verweist. Wenn die benötigten Angebot-SC(s) 641 nicht
auf der CD 1802 zur Verfügung stehen, wird eine HTML-Adresse
zu einer elektronischen Vertriebsstelle 103 für digitale
Inhalte bereitgestellt.
- – die
Melde-SC(s) 1822 erzeugt, die Kennungen für entsprechende
Angebot-SC(s) 641, die digitale Signatur 641 und
die verfügbaren
Nutzungsbedingungen 519 enthält.
- – die
Erzeugung von HTML-Seiten ermöglicht,
die den Endanwender bei der Auswahl und beim Kauf von Musik führen. Die
Erzeugung der HTML-Seiten erfolgt auf der Grundlage von Mustervorlagen
für Seiten. Die
Mustervorlagen sollten die Erzeugung und die kundenspezifische Anpassung
der HTML-Seiten 1816 ermöglichen, die Informationen
zu der Musik enthalten. Die Informationen über jedes einzelne Lied können die
Gestaltung der Schutzhülle
und des Covers, die Liedtexte und die Nutzungsbedingungen enthalten.
Die Mustervorlagen ermöglichen
die Erzeugung und die kundenspezifische Anpassung von HTML-Formularen, die
dem Endanwender angezeigt werden, um die Kreditkarten-Informationen
aufzunehmen.
- – ermöglicht,
dass der Operator auf die Speicherorte der Datei autorun.exe, der
Datei autorun.ini und des Installationspakets 1818 der
Wiedergabeanwendung verweisen kann.
- – dem
Endanwender ermöglicht,
die Datei autorun.ini 1814 so zu modifizieren, dass sie
auf die erste HTML-Seite der HTML-Seiten 1816 verweist,
die dem Endanwender angezeigt werden soll.
- – dem
Endanwender ermöglicht,
die Audioinformationen und Musikbeispieltitel auszuwählen und
auf Online-URLs zu verweisen.
-
Bisher
wurde die Inhaltzustellung auf einer CD 1802 beschrieben.
Es sollte angemerkt werden, dass der verschlüsselte Werbeinhalt auf der
CD Teil der regulären
Musik- oder DVD-CD sein kann. Die CD 1802 kann durch den
Prozess in dem Unterabschnitt 4 "Komponenten
zur Entschlüsselung 1505,
Dekomprimierung 1506 und Wiedergabe 1506" im folgenden Abschnitt
D "Die Wiedergabeanwendung 195" erzeugt werden.
Die CD 1802 enthält
das Werbepaket 1801 von einem Inhaltanbieter 101 oder
von der elektronischen Speichereinrichtung 103 für digitalen
Inhalt. Wenn diese CD 1802 abgespielt wird, kann der Anwender
oder ein Freund eines Anwenders sehr schnell Rechte an dem Inhalt 113 auf
der CD 1802 erwerben. Mit anderen Worten, wenn ein Anwender
eine CD 1802 in die Wohnung eines Freundes bringt, um sie
zu hören,
kann der Freund die Rechte kaufen, eine Kopie der CD 1802 für seine
eigene Verwendung zu machen, ohne dass er den Inhalt 113 von
der (den) Inhalt-Hostingsite(s) 111 herunterladen muss.
Das ermöglicht
eine sehr schnelle Verbreitung des Werbepakets 1801 unter
Freunden und Kollegen. Anstatt sich wieder an die Speichereinrichtung
zu wenden oder den Inhalt 113 über das Internet herunterzuladen,
kann der Freund eine Kopie des Inhalts 113, der auf der
CD 1802 verschlüsselt
ist, unter Verwendung des nachfolgend in 19 beschriebenen
Prozessablaufs herstellen. Außer
dem Inhalt 113 kann außerdem
die Wiedergabeanwendung 195 auf der CD 1802 bereitgestellt
werden, um eine schnelle Verbreitung der Wiedergabeanwendung 195 in
einer Gemeinschaft zu ermöglichen.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann das Werbepaket 1801 zwischen Endanwendern per eMail ausgetauscht
werden, obwohl die Übertragung
von komprimierten Dateien über
Telefonleitungen gegenwärtig noch
langsam erfolgt. Bei künftigen
schnellen Netzwerken wie etwa Kabelmodems wird sich die Kapazität vergrößern. Indem
den Anwendern die Möglichkeit
gegeben wird, die Werbepakete 1801 per eMail an andere
zu versenden, kann der Inhalt 113 an jeden verkauft werden,
der sich in der eMail-Liste befindet.
-
B. Installation der Anwendung
-
Die
Wiedergabeanwendung 195 und die Hilfsanwendung 1981 sind
in ein selbstinstallierendes ausführbares Programm gepackt, das
zum Herunterladen von vielen Websites oder über die Ausführungsform
zur Verfügung
steht, die oben in dem Abschnitt X. A. 3. "Zustellung über computerlesbare Medien" beschrieben wurde.
Die Verrechnungsstelle 105 wirkt als eine zentrale Stelle,
die die Master-Herunterladeseite auf einer öffentlichen Website enthält. Sie
enthält
Links zu den Stellen, von denen das Installationspaket heruntergeladen
werden kann. Das Installationspaket steht auf allen Inhalt-Hostingsites 111 zur
Verfügung,
um eine geografische Verteilung der Gesuche zum Herunterladen zu
gewährleisten.
-
Alle
teilnehmenden elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte können
ebenfalls auf ihren Sites das Paket zum Herunterladen zur Verfügung stellen
oder lediglich einen Link zu der Master-Herunterladeseite auf der öffentlichen
Website der Verrechnungsstelle(n) 105 bereitstellen.
-
Jeder
Endanwender, der herunterladbare Inhalte 113 kaufen möchte, lädt dieses
Paket herunter und installiert es. Die Installation ist in diesem
herunterladbaren Paket selbstständig
enthalten. Sie entpackt und installiert sowohl die Hilfsanwendung 198 als
auch die Wiedergabeanwendung 195 und konfiguriert außerdem die
Hilfsanwendung 198 auf dem installierten Webbrowser.
-
Als
Teil der Installation wird ein Paar aus öffentlichen/privaten Schlüsseln 661 für die Endanwendereinheiten 109 zur
Verwendung bei der Verarbeitung von Auftrag- und Lizenz-SCs 660 erzeugt.
Ein zufälliger symmetrischer
Schlüssel
(geheimer Anwenderschlüssel)
wird außerdem
zur Verwendung beim Schützen
der Lied-Verschlüsselungsschlüssel in
der Lizenz-Datenbank 107 erzeugt. Der geheime Anwenderschlüssel (nicht gezeigt)
wird geschützt,
indem der Schlüssel
in mehrere Teile geteilt wird und die Teile des Schlüssels an
mehreren Stellen im Computer des Endanwenders gespeichert werden.
Dieser Bereich des Codes wird mittels der Technologie der manipulierungsgeschützten Software
geschützt,
um nicht zu enthüllen,
wie der Schlüssel
in Segmente unterteilt wurde und wo er gespeichert ist. Indem ein
Zugriff auf den Schlüssel
selbst durch die Endanwender verhindert wird, wird dazu beigetragen,
Piraterie oder die gemeinsame Nutzung des Inhalts 113 mit anderen
Computern zu verhindern. Siehe Abschnitt SC-Prozessor 192 für weitere
Einzelheiten der Verwendung dieser Schlüssel.
-
Die
Technologie der manipulierungsgeschützten Software ist ein Verfahren,
um einen unberechtigten Zugang in eine Computer-Softwareanwendung durch einen Hacker
zu verhindern. Ein Hacker möchte
typischerweise die Software verstehen und/oder in der weise modifizieren,
dass die Einschränkungen
an der Nutzung beseitigt werden. Es gibt praktisch kein Computerprogramm,
in welches nicht eingedrungen werden kann; deswegen wird manipulierungsgeschützte Software
nicht als "manipulierungssicher" bezeichnet. Der Umfang
der Bemühungen,
die erforderlich sind, um in eine gegen Manipulierung geschützte Anwendung
einzudringen, schreckt gewöhnlich
die meisten Hacker ab, da der Anwand nicht durch den möglichen
Gewinn gerechtfertigt ist. In diesem Fall würden die Bemühungen darin
bestehen, einen Zugriff auf einen Schlüssel zu einem Teil des Inhalts 113,
der möglicherweise
ein einzelnes Lied oder eine CD darstellt, zu erlangen.
-
Ein
Typ der Technologie der manipulierungsgeschützten Software stammt von IBM.
Ein Produkt, bei dem dieser Code eingeführt wurde, ist der IBM Laptop-Computer
ThinkPad 770. Dabei wurde die manipulierungsgeschützte Software
verwendet, um die Abspieleinrichtung für DVD-Filme (DVD Movie Player)
zu schützen.
Anbieter von digitalen Inhalten wie etwa Hollywood Studios, die
Bedenken über
die Einführung
von digital gespeicherten Filmen und die Leichtigkeit hatten, mit
der perfekte Kopien hergestellt werden können, bestanden darauf, dass
Filme auf DVD-Scheiben einen Kopierschutz-Mechanismus enthalten.
Die manipulierungsgeschützte
Software von IBM machte es schwierig, diesen Kopierschutz-Mechanismus
zu umgehen. Das ist eine sehr typische Anwendung für manipulierungsgeschützte Software;
die Software wird verwendet, um Regeln für die Nutzung eines geschützten Typs
von Inhalt 113 durchzusetzen.
-
Die
manipulierungsgeschützte
Software von IBM stellt dem Angreifer verschiedene Typen von Hindernissen
in den weg. Sie enthält
erstens Techniken, um die Wirksamkeit von Standard-Softwaretools, die
Hacker verwenden, zu annullieren oder wenigstens zu verringern:
Testprogramme (Debugger) und Disassemblerprogramme. Sie enthält zweitens
eine Überprüfung der
eigenen Unversehrtheit, so dass Modifikationen oder sogar geringe
Modifikationen erfasst werden und einen fehlerhaften Betrieb bewirken.
Sie enthält
schließlich
Verschleierungsmittel, um Hacker in Bezug auf ihre wahre Funktion
irrezuführen.
Die zuletzt genannte Technik besitzt größtenteils eine kurzfristige
Wirkung, die ersten beiden Techniken stellen jedoch wohlbekannte
Tools in der Kryptografie dar: Verschlüsselung und digitale Signaturen.
-
C. Prozessor 192 für sichere
Container
-
Wenn
der Endanwender die abschließende
Kaufberechtigung für
die Waren, die er in seinem Einkaufswagen angesammelt hat, an die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte übermittelt, bleibt
sein Webbrowser aktiv und wartet auf eine Antwort von dem Webserver.
Der Webserver in der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte bearbeitet den Kauf und führt die finanzielle Verrechnung
durch und sendet einen (mehrere) Transaktion-SC(s) 640 an
die Endanwendereinheit(en) 109 zurück. Der SC-Prozessor 192 (Hilfsanwendung 198)
wird durch den Webbrowser gestartet, um die SC(s) des Mime-Typs,
die dem (den) Transaktion-SC(s) 640 zugeordnet sind, zu
verarbeiten. 14 ist ein Beispiel von Bildschirmanzeigen
der Anwenderschnittstelle der Wiedergabeanwendung 195,
die Inhalt zu einer lokalen Bibliothek herunterlädt, wie in 190 gemäß der vorliegenden
Erfindung beschrieben wurde.
-
Der
SC-Prozessor 192 öffnet
den (die) Transaktion-SC(s) 640 und entnimmt die Antwort-HTML-Seite und
den (die) Angebot-SC(s) 641,
der (die) darin enthalten Ist (sind). Die Antwort-HTML-Seite wird in
dem Browserfenster angezeigt, wodurch der Kauf des Endanwenders
bestätigt
wird. Der (die) Angebot-SC(s) 641 wird (werden) anschließend im
Schritt 1401 geöffnet,
und die Namen des Inhalts 113 (z.B. ein Lied oder ein Album)
werden zusammen mit den geplanten Downloadzeiten daraus entnommen.
Dann wird im Schritt 1402 ein neues Fenster mit diesen
Informationen angezeigt, und dem Endanwender werden Auswahlmöglichkeiten zum
Planen des Herunterladens des Inhalts 113 (z.B. bei Musik
Lieder oder vollständige
Alben) präsentiert. Der
Endanwender kann ein sofortiges Herunterladen wählen oder das Herunterladen
auf einen späteren
Zeitpunkt terminieren. Wenn ein späterer Zeitpunkt gewählt wird,
werden die Terminierungsinformationen für das Herunterladen in einem
Verzeichnis gespeichert, und das Herunterladen wird zu dem geplanten
Zeitpunkt eingeleitet, wenn die Endanwendereinheit 109 zu
diesem Zeitpunkt eingeschaltet ist. Wenn der Computer zum Zeitpunkt
des terminierten Herunterladens nicht aktiv ist oder die Kommunikationsverbindung
nicht aktiv ist, wird der Endanwender aufgefordert, das Herunterladen
neu zu terminieren, wenn der Computer das nächste Mal eingeschaltet wird.
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Wenn
der terminierte Zeitpunkt des Herunterladens eintritt oder wenn
ein sofortiges Herunterladen gefordert wurde, erzeugt der SC-Prozessor 192 einen
(mehrere) Auftrag-SC(s) 650 aus Informationen in dem (den)
Transaktion-SC(s) 640, in dem (den) Angebot-SC(s) 641 und
dem öffentlichen
Schlüssel 661 des
Endanwenders, der zum Installationszeitpunkt erzeugt wurde. Dieser
(diese) Auftrag-SC(s) 650 wird (werden) über eine
HTTP-Anforderung
an die Verrechnungsstelle(n) 105 gesendet. Wenn die Verrechnungsstelle(n) 105 den
(die) Lizenz-SC(s) 660 zurücksendet (zurücksenden),
wird die Hilfsanwendung 198 erneut aufgerufen, um den (die)
Lizenz-SC(s) 660 zu verarbeiten. Der (die) Lizenz-SC(s) 660 wird
(werden) dann geöffnet,
und der URL der Inhalt-Hostingsite(s) 111 wird aus dem
(den) entsprechenden Auftrag-SC(s) 650 entnommen. Der (die)
Lizenz-SC(s) 660 wird (werden) dann über eine http-Anforderung durch
den Browser zu der (den) angegebenen Inhalt-Hostingsite(s) 111 gesendet,
wodurch ein Herunterladen des (der) Inhalt-SC(s) 630 gefordert wird.
Wenn der (die) Inhalt-SC(s) 630 zurück zum Browser
kommt (kommen), wird die Hilfsanwendung 198 wieder neu
aufgerufen. Der SC-Prozessor 192 zeigt den Namen des Inhalts 113,
der heruntergeladen wird, zusammen mit einer Fortschrittsanzeige
und der geschätzten
Zeit bis zur Beendigung an.
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Wenn
der Inhalt 113 durch den SC-Prozessor 192 empfangen
wird, lädt
dieser die Daten des Inhalts 113 zur Entschlüsselung
in Speicherpuffer. Die Größe der Puffer
hängt von
den Anforderungen des Entschlüsselungsalgorithmus
und der Technologie 193 zum Anbringen von Wasserzeichen
ab und ist möglichst
klein, um die Menge von unverschlüsseltem Inhalt 113,
die einem Hackercode ausgesetzt ist, zu reduzieren. Wenn ein Puffer
gefüllt
ist, wird er unter Verwendung des Schlüssels 623 (der dem öffentlichen
Schlüssel 661 entspricht)
des Endanwenders (der Endanwender), der aus dem (den) Lizenz-SC(s) 660 entnommen
wurde, entschlüsselt,
der zunächst
selbst unter Verwendung des privaten Schlüssels entschlüsselt wird.
Der entschlüsselte
Puffer wird dann an die Funktion zum Anbringen von Wasserzeichen
weitergeleitet.
-
Die
Funktion 193 zum Anbringen von Wasserzeichen entnimmt die
Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen dem (den) Lizenz-SC(s) 660 und
entschlüsselt
die Anweisungen unter Verwendung des privaten Schlüssels des
Endanwenders (der Endanwender). Die Daten des Wasserzeichens werden
dann dem (den) Lizenz-SC(s) 660 entnommen,
der (die) Transaktionsinformationen enthält (enthalten), wie etwa den
Namen des Käufers,
der bei der (den) elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte registriert ist, von der (denen) dieser Inhalt 113 gekauft
wurde, oder der aus den Kreditkarteninformationen abgeleitet wird,
wenn die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte keine Registrierungsfunktion bereitstellt (bereitstellen).
In dem Wasserzeichen sind außerdem
das Kaufdatum und die Transaktionskennung 535, die durch die
elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte zugewiesen wurde, enthalten, um auf die speziellen Datensätze zu verweisen,
die für
diese Transaktion aufgezeichnet wurden. Außerdem sind die Nutzungsbedingungen 519 der
Speichereinrichtung enthalten, die durch die Kopierkontrolleinrichtung
der Wiedergabeanwendung 195 verwendet werden sollen.
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Das
Anbringen von Wasserzeichen 193 ist durch eine Technologie
mit manipulierungsgeschütztem Code
geschützt,
um die Anweisungen zum Anbringen von Wasserzeichen nicht preiszugeben und
um dadurch zu verhindern, dass ein Hacker den Speicherort und die
Technik des Wasserzeichens entdeckt. Dadurch wird das Entfernen
oder eine Modifikation des Wasserzeichens durch einen Hacker verhindert.
-
Nachdem
das erforderliche Wasserzeichen in diesen Inhaltpuffer eingeschrieben
wurde, wird der Puffer zu der Verwürfelungsfunktion für eine erneute
Verschlüsselung
weitergeleitet. Ein Prozessor mit einem wirksamen, sicheren Verschlüsselungsalgorithmus
wie etwa die IBM Verschlüsselungstechnologie
SEAL wird verwendet, um den Inhalt 113 unter Verwendung
eines zufälligen
symmetrischen Schlüssels
neu zu verschlüsseln.
Wenn das Herunterladen und der Prozess 194 der Entschlüsselung
und der erneuten Verschlüsselung abgeschlossen
sind, wird nun der Verschlüsselungsschlüssel 623,
der von dem Inhaltanbieter 101 verwendet wurde, um den
Inhalt 113 anfangs zu verschlüsseln, zerstört, und
der neue SEAL-Schlüssel
wird selbst unter Verwendung des geheimen Anwenderschlüssels, der
zum Installationszeitpunkt erzeugt und versteckt wurde, verschlüsselt. Dieser
neue verschlüsselte
SEAL-Schlüssel
wird nun in der Lizenz-Datenbank 107 gespeichert.
-
Im
Unterschied zu einer ursprünglichen
Markierung, die beim Inhaltanbieter 101 und beim Anwender ausgeführt wird,
muss das Anbringen von Wasserzeichen, die bei den Endanwendereinheiten 109 durchgeführt wird,
möglicherweise
ein Industriestandard werden, damit sie wirkungsvoll wird. Diese
Standards befinden sich noch in der Entwicklung. Die Technologie
steht zur Verfügung,
damit Kontrollinformationen in die Musik eingebettet und mehrfach
aktualisiert werden können.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Standards zur Kopierkontrolle stabiler
sind, werden alternative Verfahren der Kopierkontrolle in dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten bereitgestellt,
derart, dass es nicht von dem Wasserzeichen der Kopierkontrolle
abhängt,
in der Verbrauchereinheit eine Verwaltung von Rechten zu gewährleisten.
Die Sicherheit der Speicherung und der p-Lay/Datensatz-Nutzungsbedingungen wird
unter Verwendung von verschlüsselten
DC-Bibliothek-Kollektionen 196 realisiert, die mit den
Endanwendereinheiten 109 verknüpft sind und über eine
manipulierungsgeschützte
Umgebung geschützt
sind. Programmeinstiegsmöglichkeiten
(software hooks) sind vorhanden, um die Kopierkontrolle durch das
Anbringen von Wasserzeichen zu unterstützen, wenn Standards eingeführt worden
sind. Es existiert gegenwärtig
eine Unterstützung
zum Anbringen von Wasserzeichen für AAC und weitere codierte
Audioströme
bei einer Vielzahl von Komprimierungsgraden, diese Technologie ist
jedoch zum jetzigen Zeitpunkt etwas unausgereift, um als einziges
Verfahren der Kopierkontrolle verwendet zu werden.
-
Der
Prozess 194 der Entschlüsselung
und erneuten Verschlüsselung
ist ein weiterer Bereich des Codes, der durch eine Technologie mit
manipulierungsgeschütztem
Code geschützt
ist, um den ursprünglichen Verschlüsselungsschlüssel des
Inhalts 113, den neuen SEAL-Schlüssel, den geheimen Anwenderschlüssel und
den Ort, an dem die Segmente des geheimen Anwenderschlüssels gespeichert
sind, und wie der Schlüssel
in Segmente unterteilt ist, nicht zu enthüllen.
-
Der
Prozess 194 der Entschlüsselung
und erneuten Verschlüsselung
hat zwei Aufgaben. Die Speicherung des Inhalts 113, der
mit einem Algorithmus wie SEAL verschlüsselt wurde, ermöglicht eine
schnellere Entschlüsselung
als Echtzeit-Entschlüsselung
und erfordert eine viel geringere Prozessorbelastung für die Ausführung der
Entschlüsselung
als ein industrietypischerer Algorithmus wie DES. Dadurch ist es
möglich,
dass die Wiedergabeanwendung 195 gleichzeitig eine Echtzeit-Entschlüsselung,
eine Decodierung und eine Wiedergabe des Inhalts 113 ausführt, ohne
dass zuerst die vollständige
Datei für
den Inhalt 113 entschlüsselt
werden muss, bevor sie decodiert und wiedergegeben wird. Die Wirksamkeit
des SEAL-Algorithmus
und ein sehr leistungsfähiger
Decodierungsalgorithmus ermöglichen
nicht nur einen gleichzeitigen Betrieb (laufende Wiedergabe aus
einer verschlüsselten
Datei), sondern ermöglichen
außerdem,
dass dieser Prozess mit einem viel geringer belasteten Systemprozessor
erfolgt. Deswegen kann diese Anwendung in einer Endanwendereinheit 109 mit
einem 60-MHz- oder möglicherweise
noch schwächeren
Pentium-System betrieben werden. Die Trennung des Verschlüsselungsformats,
in dem der Inhalt 113 endgültig gespeichert ist, von dem
ursprünglichen Verschlüsselungsformat
ermöglicht
eine größere Flexibilität bei der
Auswahl des ursprünglichen
Verschlüsselungsalgorithmus
des Inhalts. Somit kann die Verwendung von weithin akzeptierten
und bestätigten
Industriestandard-Algorithmen genutzt werden, um die Industrieakzeptanz
von digitalen Inhalten des Systems 100 zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten weiter zu verbessern.
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Die
zweite Aufgabe dieses Prozesses 194 der Entschlüsselung
und erneuten Verschlüsselung
besteht darin, die Notwendigkeit zu beseitigen, dass der ursprüngliche
Master-Verschlüsselungsschlüssel 623,
der durch die Inhaltanbieter 101 zum Verschlüsseln dieses
Inhalts 113 verwendet wird, in allen Endanwendereinheiten 109,
die eine Lizenz dieses Inhalts 113 erworben haben, zu speichern.
Der verschlüsselte
Master-Schlüssel 623 wird
als Teil des Lizenz-SC 660 lediglich auf der Festplatte
der Endanwendereinheiten 109 für eine sehr kurze Zeitspanne
gespeichert und befindet sich in entschlüsselter Form lediglich im Speicher
und das während
einer sehr kurzen Zeitspanne. Während
dieser Ausführungsphase
wird der Schlüssel 623 über eine
Technologie mit manipulierungsgeschütztem Code geschützt. Dadurch,
dass dieser Schlüssel 623 nicht in
einer beliebigen Form in den Endanwendereinheiten 109 gehalten
werden muss, nachdem die Phase der Entschlüsselung und der erneuten Verschlüsselung
beendet ist, ist die Möglichkeit
der Piraterie durch Hacker stark verringert.
-
Nachdem
das Lied erneut verschlüsselt
wurde, wird es in der Bibliothek 196 für digitalen Inhalt gespeichert.
Alle Metadaten, die von der Wiedergabeanwendung 195 benötigt werden,
werden im Schritt 1403 aus dem zugehörigen Angebot-SC 641 entnommen
und ebenfalls in der Bibliothek 196 für digitale Inhalte gespeichert.
Alle Abschnitte der Metadaten, die verschlüsselt sind, wie etwa die Liedtexte,
werden in der gleichen Weise, die oben für den anderen Inhalt beschrieben
wurde, entschlüsselt
und erneut verschlüsselt.
Der gleiche SEAL-Schlüssel,
der zum Verschlüsseln
des Inhalts 113 verwendet wurde, wird für alle zugehörigen Metadaten
verwendet, die verschlüsselt
werden müssen.
-
D. Die Wiedergabeanwendung 195
-
1. Überblick
-
Die
Wiedergabeanwendung 195 des Systems zur sicheren elektronischen
Verteilung von digitalen Inhalten (die hier als Wiedergabeanwendung 195 bezeichnet
wird) ist sowohl bei einer CD, einer DVD oder einer anderen Wiedergabeeinrichtung
für digitale
Inhalte als auch bei einem System zur Verwaltung von CDs, DVDs oder
anderen Vertriebsstellen für
digitale Inhalte gleich. Im einfachsten Fall gibt sie den Inhalt 113 wieder,
wie etwa durch das Abspielen von Liedern oder Videos. Auf einer
anderen Ebene stellt sie für
den Endanwender ein Tool dar, um seine Bibliothek 196 für digitale
Inhalte zu verwalten. Es ist ebenfalls wichtig, dass sie zum Editieren
und Abspielen von Inhaltsammlungen (die hier als Wiedergabelisten
bezeichnet werden), wie etwa Lieder, dient.
-
Die
Wiedergabeanwendung 195 ist aus einer Kollektion von Komponenten
zusammengesetzt, die einzeln ausgewählt und an die Anforderung
des Inhaltanbieters (der Inhaltanbieter) 101 und der elektronischen Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte kundenspezifisch angepasst werden können. Eine allgemeine Version der
Abspieleinrichtung wird beschrieben, eine kundenspezifisch Anpassung
ist jedoch möglich.
-
In 15 ist eine Übersichtsdarstellung
der Hauptkomponenten und der Prozesse der Wiedergabeanwendung 195,
die auf Endanwendereinheiten 109 von 10 läuft,
gezeigt.
-
Es
gibt mehrere Komponentengruppen, die die Teilsysteme des Objektmanagers 1501 der
Abspieleinrichtung bilden:
- 1. Endanwender-Schnittstellenkomponenten 1509
- 2. Komponenten 1504 zur Verwaltung von Kopieren/Abspielen
- 3. Komponenten zur Entschlüsselung 1505,
Dekomprimierung 1506, Wiedergabe 1507, die Komponenten zur
Aufzeichnung enthalten können
- 4. Komponenten der Datenverwaltung 1502 und zum Bibliothekszugriff 1503
- 5. Komponenten 1508 für die Kommunikation zwischen
Anwendungen
- 6. Andere sonstige Komponenten (Installation usw.)
-
Komponenten,
aus denen jede dieser Gruppen anhand der Anforderungen von Folgendem
ausgewählt
werden kann:
- – die Plattform (Windows, Unix
oder dergleichen)
- – Kommunikationsprotokolle
(Netzwerk, Kabel usw.)
- – Inhaltanbieter 101 oder
elektronische Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte
- – Hardware
(CD, DVD usw.)
- – Technologie
der Verrechnungsstelle(n) 105 u.a.
-
Die
folgenden Abschnitte beschreiben die verschiedenen Komponentengruppen
genauer. Der letzte Abschnitt beschreibt genau, wie diese Komponenten
in der allgemeinen Abspieleinrichtung zusammengefügt werden,
und erläutert,
wie diese Komponenten kundenspezifisch angepasst werden können.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
stehen die Komponenten der Wiedergabeanwendung 195 und
des SC-Prozessors 192 als Teil eines Software-Toolkits
einer Programmiereinrichtung zur Verfügung. Dieses Toolkit ermöglicht im
Voraus definierte Schnittstellen zu den Komponenten der oben genannten
Wiedergabeanwendung. Diese im Voraus definierten Schnittstellen
liegen in Form von APIs oder von Schnittstellen zur Anwendungsprogrammierung
vor. Ein Entwickler, der diese APIs verwendet, kann jede der Funktionalitäten der Komponenten
aus einem höheren
Anwendungsprogramm realisieren. Durch die Bereitstellung von APIs
für diese
Komponenten kann ein Programmierer rasch eine kundenspezifisch angepasste
Wiedergabeanwendung 195 entwickeln, ohne dass die Notwendigkeit
besteht, diese Funktionen und Betriebsmittel dieser Komponenten
neu zu erzeugen.
-
2. Komponenten 1509 der
Endanwenderschnittstelle
-
Komponenten
aus dieser Gruppe werden kombiniert, um die Darstellung der Wiedergabeanwendung 195 auf
dem Bildschirm zu erzeugen. Es wird angemerkt, dass bei dieser Ausführungsform
keine definierte Anordnung dieser Komponenten erzeugt wird. Eine
derartige Anordnung wird mit der allgemeinen Abspieleinrichtung
bereitgestellt. Anhand von Anforderungen der Inhaltanbieter 101 und
der elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte sowie weiterer Anforderungen sind alternative Anordnungen
möglich.
-
Diese
Gruppe ist in Teilgruppen unterteilt, beginnend mit den Komponenten,
die verwendet werden, um die Endanwenderanzeige 1510 zu
präsentieren
und die als Endanwendersteuerung 1511 bezeichneten Steuerungen
abzuwickeln, die für
solche niederen Funktionen wie die Audiowiedergabe und die Präsentation von
Metadaten verwendet werden. Weiterhin sind die Komponenten 1510 der
Endanwenderanzeige in spezielle Funktionsgruppen (Wiedergabeliste,
Bibliothek für
digitalen Inhalt) sowie Komponenten der Objektcontainer, die für die Gruppierung
und Anordnung dieser niederen Komponenten verwendet werden, unterteilt.
-
In
der nachfolgenden Komponentenaufstellung gilt jede Bezugnahme auf
die Erzeugung von CDs und das Kopieren von Inhalt 113 auf
eine CD oder ein anderes auszeichnungsfähiges Medium nur für den Fall, dass
die Wiedergabeanwendung 195 eine derartige Funktionalität freigegeben
hat. Es wird außerdem
angemerkt, dass der Ausdruck CD in diesem Zusammenhang ein allgemeiner
Ausdruck ist, der außerdem
verschiedene andere externe Aufzeichnungseinheiten repräsentiert,
wie etwa MiniDisc oder DVD.
-
16 ist eine beispielhafte Bildschirmdarstellung
der Anwenderschnittstelle der Wiedergabeanwendung 195 von 15 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Funktionen der Endanwender-Steuereinrichtungen 1511 enthalten
(wobei entsprechende Bildschirmdarstellungen einer Endanwender-Schnittstelle
bei 1601–1605 gezeigt
sind):
Steuereinrichtungen zum Wiedergeben des Inhalts 113:
- – Schaltfläche Abspielen/Anhalten
- – Schaltfläche Abspielen
- – Schaltfläche Anhalten
- – Schaltfläche Pause
- – Schaltfläche Sprung
vorwärts
- – Schaltfläche Sprung
rückwärts
- – Schaltfläche Lautstärke
- – Titelposition-Steuerung/Anzeige
- – Anzeige
des Audiokanal-Lautstärkepegels
u.a.
Steuereinrichtungen zum Anzeigen von Metadaten, die
dem Inhalt 113 zugeordnet sind: - – Schaltfläche Schutzumschlagbild
- – Objekt
Schutzumschlagbild
- – Schaltfläche Bild
des Künstlers
- – Objekt
Bild des Künstlers
- – Schaltfläche Titelliste
- – Objekt
Titellisten-Informationen
- – Objekt
Auswahleinrichtung Titelliste (Anklicken zum Abspielen)
- – Objekt
Titelname
- – Objekt
Titelinformation
- – Schaltfläche Titeltext
- – Objekt
Titeltext
- – Objekt
Name des Künstlers
des Titels
- – Schaltfläche Titelimpressum
- – Objekt
Titelimpressum
- – Objekt
CD-Name
- – Schaltfläche CD-Impressum
- – Objekt
CD-Impressum
- – Taste
allgemeine (konfigurierbare) Metadaten
- – Objekt
allgemeine Metadaten u.a.
-
Funktionen,
die für
die Endanwender-Anzeige 1510 (entsprechende Bildschirmdarstellungen
einer Endanwender-Schnittstelle
sind bei 1601 bis 1605 gezeigt) enthalten sind:
Wiedergabeliste
des Anzeigecontainers
- – Schaltfläche zur Verwaltung der Wiedergabeliste
- – Fenster
zur Verwaltung der Wiedergabeliste
- – Schaltfläche zum
Suchen von digitalen Inhalten
- – Definitionsobjekt
zur Suche von digitalen Inhalten
- – Übermittlungstaste
zur Suche von digitalen Inhalten
- – Ergebnisobjekt
zur Suche von digitalen Inhalten
- – Schaltfläche zum
Kopieren eines ausgewählten
Suchergebniselements zur Wiedergabeliste
- – Objekt
Wiedergabeliste (editierbar)
- – Taste
Sichern der Wiedergabeliste
- – Taste
Abspielen der Wiedergabeliste
- – Taste
Unterbrechen der Wiedergabeliste
- – Taste
Neustarten der Wiedergabeliste
- – Taste
Erzeugen CD aus Wiedergabeliste u.a.
Anzeige der Bibliothek
für digitalen
Inhalt - – Schaltfläche Bibliothek
für digitalen
Inhalt
- – Fenster
Bibliothek für
digitalen Inhalt
- – Taste
Kategorien des digitalen Inhalts
- – Objekt
Kategorien des digitalen Inhalts
- – Schaltfläche Anzeige
nach Künstlern
- – Schaltfläche Anzeige
nach Genres
- – Schaltfläche Anzeige
nach Produktionsfirmen (Label)
- – Schaltfläche Anzeige
nach Kategorien
- – Schaltfläche Löschen
- – Schaltfläche Hinzufügen zur
Wiedergabeliste
- – Schaltfläche Kopieren
auf CD
- – Objekt
Liedliste
- – Anzeigecontainer
der Liedliste
Container und Hilfseinrichtungen - – Container
Fenster der Abspieleinrichtung
- – Container
Audio-Steuereinrichtung
- – Container
Metadaten-Steuereinrichtung
- – Objekt
Container der Toolleiste
- – Schaltfläche Beispiel
- – Schaltfläche Herunterladen
- – Schaltfläche Kaufen
- – Schaltfläche Aufzeichnen
- – Objekt
Name der Abspieleinrichtung
- – Objekt
Werbung Label/Anbieter/Speichereinrichtung
- – Schaltfläche der
URL Label/Anbieter/Speichereinrichtung
- – Schaltfläche URL
des Künstlers
u.a.
-
3. Komponenten 1504 zur
Verwaltung von Kopieren/Abspielen
-
Diese
Komponenten wickeln die Einrichtung von Verschlüsselungsschlüsseln, die
Verarbeitung zum Anbringen von Wasserzeichen, die Verwaltung des
Kopierens und dergleichen ab. Es sind außerdem Schnittstellen für eine Kommunikation
mit der (den) Verrechnungsstelle(n) 105, die Übertragung
von Kaufanforderungen usw., für
spezielle Dienste, wie etwa zahlungspflichtiges Hören oder
die Fälle,
bei denen jeder Zugriff auf den Inhalt 113 berechnet wird.
Momentan wird der Datenaustausch mit den Funktionen der Verrechnungsstelle(n) 105 durch
den SC-Prozessor 192 abgewickelt.
-
Die
Verwendung des Inhalts 113 durch die Wiedergabeanwendung 105 in
Endanwendereinheit(en) 109 wird in einer Datenbank wie
etwa die Lizenz-Datenbank 197 protokolliert. Die Überwachung
jeder Nutzung des Inhalts 113 durch die Wiedergabeanwendung 195 kann
zu einer oder zu mehreren Protokollierungssites wie etwa die Verrechnungsstelle(n) 105 oder
der (die) Inhaltanbieter 101 oder die elektronische(n)
Vertriebsstelle(n) 103 für digitale Inhalte oder jede
Site, die dazu vorgesehen und mit Übertragungsinfrastrukturen 107 gekoppelt
ist. Diese Übertragung
kann zu vorgegebenen Zeiten geplant sein, um die Nutzungsinformationen zu
einer Protokollierungssite hochzuladen. Ein geplanter vorgegebener
Zeitpunkt ist früh
am Morgen, wenn die Übertragungsinfrastrukturen 107 noch
nicht mit Netzverkehr überlastet
sind. Die Wiedergabeanwendung 105 verwendet bekannte Techniken,
erwacht zu einem vorgegebenen Zeitpunkt und überträgt die Informationen von einer
lokalen Protokollierungs-Datenbank zu der Protokollierungssite.
Durch Bewertung der Informationen der Protokollierungssite kann
der (können
die) Inhaltanbieter 101 die Popularität seines (ihres) Inhalts messen.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
wird nicht die Verwendung des Inhalts 113 für ein späteres Hochladen
zu einer Protokollierungssite protokolliert, sondern die Verwendung
des Inhalts 113 wird während
jeder Verwendung des Inhalts 113 zu der Protokollierungssite
hochgeladen. Wenn z.B. der Inhalt 113, der in einer Endanwendereinheit 109 gespeichert
ist, auf eine externe Einheit, wie etwa eine DVD-Scheibe, ein digitales Band,
einen Flash-Speicher, eine MiniDisc oder ein gleichwertiges lese/schreibfähiges transportables
Medium dupliziert oder kopiert wird, wird die Verwendung auf der
Protokollierungssite aktualisiert. Das kann eine Voraussetzung für das Kopieren
des Inhalts 113 in den Nutzungsbedingungen 206 sein,
die übermittelt
werden, wenn der Inhalt 113 gekauft wird. Das stellt sicher,
dass der (die) Inhaltanbieter 101 die Verwendung seines (ihres)
Inhalts 113 während
des Abspielens, des Duplizierens oder anderer Aktionen, die an dem
Inhalt 113 ausgeführt
werden, genau überwachen
kann (können).
-
Außerdem können weitere
Informationen über
den Inhalt 113 zu der Protokollierungssite hochgeladen werden.
Sie enthalten zum Beispiel, wann der Inhalt 113 das letzte
Mal (z.B. Stunde und Tag) aufgeführt
wurde; wie oft der Inhalt 113 aufgeführt wurde; und ob der Inhalt 113 auf
eine berechtigte Einheit, wie etwa eine DVD-Scheibe, ein digitales
Band oder eine MiniDisc, dupliziert oder kopiert wurde. Wenn mehrere
verschiedene Anwender einer einzigen Wiedergabeanwendung 195 bei
der (den) Endanwendereinheit(en) 109 vorhanden sind wie
etwa verschiedene Familienmitglieder, werden die Identifizierungen
des Anwenders des Inhalts 113 zusammen mit den Nutzungsinformationen
zu der Protokollierungssite übertragen.
Durch das Bewerten der zu der Protokollierungssite hochgeladenen
Nutzungsinformationen können
die Inhaltanbieter 101 anhand der tatsächlichen Verwendung, der Identifizierung
des Anwenders und der Anzahl, wie häufig der Inhalt 113 aufgeführt wurde,
die Popularität
des Inhalts 113 messen. Die Messung der tatsächlichen
Nutzung macht dieses System in stärkerem Maße tatsachengesteuert gegenüber Systemen,
die Stichprobenverfahren verwenden, wie etwa ein Nielsen-Bewertungsschema
für Fernseh-
oder Telefonumfragen, bei denen lediglich eine begrenzte Anzahl
von Anwendern gleichzeitig bewertet und die Ergebnisse extrapoliert
werden. In dieser vorliegenden Ausführungsform kann die tatsächliche
Nutzung gemessen werden, da die Anwender auf einer vorgesehenen
Website wie etwa die elektronische(n) Vertriebsstelle(n) 103 für digitale
Inhalte oder der (die) Inhaltanbieter 101 protokolliert
werden.
-
4. Komponenten zur Entschlüsselung 1505,
zur Dekomprimierung 1506 und zum Abspielen 1506
-
Diese
Komponenten verwenden die Schlüssel,
die durch die Komponenten zur Verwaltung des Kopierens/Abspielens
erfasst werden, um die Audiodaten, die von den Komponenten zur Verwaltung
von Daten und zum Zugriff auf die Bibliothek erfasst werden, freizugeben,
um die geeignete Dekomprimierung anzuwenden, damit sie für das Abspielen
vorbereitet werden, und um System-Audiodienste zu verwenden, damit
sie abgespielt werden können.
In einer alternativen Ausführungsform
können
die Audiodaten, die von Komponenten zur Verwaltung von Daten und
zum Zugriff auf die Bibliothek erfasst werden, auf transportable
Medien wie etwa CDs, Disketten, Bänder oder MiniDiscs kopiert
werden.
-
5. Komponenten zur Datenverwaltung 1502 und
zum Bibliothekszugriff 1503
-
Diese
Komponenten werden zum Speichern und zum Abrufen von Lieddaten auf
verschiedenen Speichereinheiten in dem System des Endanwenders sowie
zum Abwickeln von Anforderungen nach Informationen über die
gespeicherten Lieder verwendet.
-
6. Komponenten 1508 zum
Datenaustausch zwischen Anwendungen
-
Diese
Komponenten werden für
die Koordinierung zwischen der Abspieleinrichtung des Systems zur sicheren
elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten und anderen Anwendungen
(z.B. Browser, Hilfsanwendungen und/oder Einsteckanwendungen usw.)
verwendet, die die Wiedergabeanwendung 195 aufrufen können oder
die die Wiedergabeanwendung 195 verwenden müssen, wenn
sie ihre Funktionen ausführen. Wenn
z.B. eine URL-Steuerung
aktiviert wird, rufen sie den geeigneten Browser auf und weisen
ihn an, die geeignete Seite zu laden.
-
7. Andere verschiedene
Komponenten
-
Einzelne
Komponenten, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen (z.B.
Installation), sind hier zusammengefasst.
-
8. Die allgemeine Abspieleinrichtung
-
In
diesem Abschnitt wird die Kombination der oben genannten Komponenten
zu einer Version der Wiedergabeanwendung 195 erläutert. Das
ist lediglich eines von vielen möglichen
Beispielen, da die Wiedergabeanwendung 195 für eine kundenspezifische
Anpassung vorgesehen ist, indem sie auf der Grundlage von Softwareobjekten
beruht. Der Objektmanager 1501 der Abspieleinrichtung ist
ein Softwarerahmen, der alle anderen Komponenten zusammenhält. Wie
in den vorherigen Abschnitten erläutert wurde, werden in dieser
Darstellung die Blöcke
unter dem Objektmanager 1501 der Abspieleinrichtung für eine beliebige
Abspieleinrichtung benötigt,
können
jedoch in Abhängigkeit
von solchen Dingen wie die Form der Verschlüsselung oder der Verwürfelung,
die verwendet wird, Typen der Audiokomprimierung, Zugriffverfahren
für die
Bibliothek für
Inhalt 113 u.a. durch spezialisierte Versionen ersetzt
werden.
-
Oberhalb
des Objektmanagers 1501 der Abspieleinrichtung befinden
sich variable Objekte 1512, die hauptsächlich aus den Metadaten abgeleitet
sind, die dem Inhalt 113, der abgespielt und gesucht wird,
zugeordnet sind. Diese variablen Objekte werden für die Endanwendereinheiten 109 mittels
der Endanwender-Anzeige 1510 und einer empfangenen Eingabe
von den Endanwender-Steuereinrichtungen 1511 zur Verfügung gestellt.
Alle Objekte sind konfigurierbar, und der Aufbau aller Container
kann kundenspezifisch angepasst werden. Diese Objekte können in
C/C++, Java oder einer gleichwertigen Programmiersprache ausgeführt sein.
-
Verwenden der Wiedergabeanwendung 195
-
Die
folgende Ausführungsform
gilt für
ein Beispiel, bei dem die Wiedergabeanwendung 19, die auf
der Endanwendereinheit 109 abläuft, eine Audio-Abspieleinrichtung
ist, wobei der Inhalt 113 Musik ist. Es sollte für einen
Fachmann klar sein, dass andere Arten von Inhalten 113 durch
die Wiedergabeanwendung 195 unterstützt werden können. Ein
typischer Audio-Liebhaber besitzt eine Bibliothek aus CDs, die Lieder
enthalten. Alle diese CDs stehen in dem System 100 zur
sicheren elektronischen Verteilung von digitalen Inhalten zur Verfügung. Die
Menge von Liedern, die von den elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte gekauft worden sind, werden in seinem System in einer Bibliothek 196 für digitale
Inhalte gespeichert. Die Gruppierungen von Liedern, die den physischen
CDs entsprechen, werden als Wiedergabelisten gespeichert. In einigen
Fällen wird
eine CD durch eine Wiedergabeliste exakt emuliert (z.B. alle Lieder
einer kommerziell verfügbaren
CD sind von elektronischen Vertriebsstellen 103 für digitale
Inhalte als eine Online-Version der CD gekauft worden und werden
durch eine Wiedergabeliste definiert, die gleich der Wiedergabeliste
der CD ist). Die meisten Wiedergabelisten werden jedoch durch Endanwender
zusammengestellt, um Lieder, die sie in den Bibliotheken für digitale
Inhalte in ihren Systemen gespeichert haben, zu gruppieren. Für die folgende
Erläuterung
wird als Beispiel eine vom Kunden hergestellte Musik-CD verwendet,
wenn der Ausdruck Wiedergabeliste erwähnt wird.
-
Wenn
der Endanwender die Wiedergabeanwendung 195 an Stelle eines
Starts über
einen Aufruf von der Anwendung des SC-Prozessors 192 explizit startet,
lädt sie
die letzte Wiedergabeliste, auf die zugegriffen wurde. Wenn in der
Bibliothek 196 für
digitale Inhalte keine Wiedergabeliste vorhanden ist, wird der Editor
der Wiedergabeliste automatisch gestartet (es sei denn, der Anwender
hat dieses Merkmal über
eine Standardeinstellung ausgeschaltet). Für weitere Einzelheiten siehe
die folgende Wiedergabeliste.
-
Die
Wiedergabeanwendung 195 kann außerdem mit einem bestimmten
Lied als Argument aufgerufen werden, wobei sie in diesem Fall sofort
die Betriebsart der Liedwiedergabe beginnt. Das Lied kann optional zum
Wiedergeben vorbereitet werden, es wird jedoch vor der Ausführung eine
Aktion des Anwenders erwartet. Siehe "Wiedergeben des Lieds" für weitere
Angaben zu dieser Situation.
-
Die
Wiedergabeliste (entsprechend einer Bildschirmdarstellung einer
Endanwender-Schnittstelle 1603):
Wenn der Endanwender
die Funktion Wiedergabeliste aufgerufen hat, gibt es die folgenden
verfügbaren
Funktionen:
- – Öffnen der Wiedergabeliste
- – Die
Bibliothek für
digitale Inhalte wird aufgerufen, um eine Liste von gespeicherten
Wiedergabelisten zur Auswahl anzuzeigen. Für weitere Informationen siehe
außerdem
den folgenden Abschnitt "Bibliothek
für digitale
Inhalte".
- – Editieren
der Wiedergabeliste
- – Aufrufen
des Wiedergabelisten-Editors (siehe unten), der mit der aktuellen
Wiedergabeliste versehen ist, falls bereits eine Wiedergabeliste
geladen wurde, andernfalls erzeugt der Editor für den Anfang eine leere Wiedergabeliste
- – Starten
der Wiedergabeliste
- – Lieder
werden nacheinander abgespielt, beginnend mit dem ausgewählten Lied
(oder am Anfang der Wiedergabeliste, wenn kein Lied ausgewählt ist).
Optionen, die in dem Editor der Wiedergabeliste eingestellt werden,
beeinflussen die Ablauffolge der Wiedergabe. Es stehen jedoch Steuereinrichtungen
zur Verfügung,
um diese Optionen bei diesem Abspielen der Wiedergabeliste zu überschreiben.
- – Wiedergeben
des Lieds
- – lediglich
das ausgewählte
Lied von der Wiedergabeliste wird wiedergegeben. Weitere Informationen
finden sich im folgenden Abschnitt "Lied wiedergeben"
- – Informationen
der Wiedergabeliste
- – Anzeigen
von Informationen über
die Wiedergabeliste
- – Lied-Informationen
- – Anzeigen
von Informationen über
das ausgewählte
Lied in der Wiedergabeliste
- – Besuchen
Website
- – Laden
der Website, die dieser Wiedergabeliste zugeordnet ist, in den Browser
- – Bibliothek
- – Öffnen des
Fensters der Bibliothek für
digitale Inhalte. Weitere Informationen finden sich außerdem im folgenden
Abschnitt "Bibliothek
für digitale
Inhalte".
-
Der
Wiedergabelisten-Editor (entspricht einer Bildschirmdarstellung
einer Endanwender-Schnittstelle 1603):
Wenn der Wiedergabelisten-Editor
aufgerufen wird, gibt es die folgenden Optionen des Endanwenders:
- – Wiedergabelisten
betrachten/laden/löschen
- – Die
Bibliothek für
digitale Inhalte wird aufgerufen, um eine Liste von gespeicherten
Wiedergabelisten zur Auswahl einer Wiedergabeliste, zum Laden oder
Löschen
anzuzeigen. Weitere Informationen finden sich außerdem im folgenden Abschnitt "Bibliothek für digitale
Inhalte".
- – Wiedergabeliste
speichern
- – Die
aktuelle Version der Wiedergabeliste wird in der Bibliothek für digitale
Inhalte gesichert.
- – Lied
löschen
- – das
momentan ausgewählte
Lied wird aus der Wiedergabeliste gelöscht
- – Lied
hinzufügen
- – Die
Bibliothek für
digitale Inhalte wird in einer Betriebsart Liedsuche aufgerufen,
um ein Lied auszuwählen,
das der Wiedergabeliste angefügt
wird. Weitere Informationen finden sich außerdem im folgenden Abschnitt "Bibliothek für digitale
Inhalte".
- – Einstellen
von Liedinformationen
- – Anzeigen
von Informationen über
das in der Wiedergabeliste ausgewählte Lied und Zulassen von Änderungen
daran. Diese Informationen werden in der Wiedergabeliste gespeichert
und verändern
keine Informationen über
das Lied, das in der Bibliothek 196 für digitale Inhalte gespeichert
ist. Folgendes kann geändert
werden:
- – der
angezeigte Liedtitel
- – Anmerkungen
des Endanwenders zu dem Lied
- – Vorlaufzeit
beim Abspielen des Lieds
- – Nachlaufzeit
nach dem Abspielen des Lieds
- – Anfangspunkt
in dem Lied beim Abspielen
- – Endpunkt
in dem Lied beim Abspielen
- – Gewichtung
bei Zufallsbetriebsart
- – Lautstärkeeinstellung
für dieses
Lied u.a.
-
Einstellen
der Attribute der Wiedergabeliste: Anzeigen der Attribute dieser
Wiedergabeliste und Zulassen von Änderungen daran. Die folgenden
Attribute können
eingestellt werden:
- – Titel der Wiedergabeliste
- – Betriebsart
der Wiedergabeliste (zufällig,
nacheinander usw.)
- – Wiederholungs-Betriebsart
(einmalig abspielen, Neustart am Ende usw.)
- – Anmerkungen
des Endanwenders zu dieser Wiedergabeliste
-
Bibliothek
(entspricht einer Bildschirmdarstellung einer Endanwender-Schnittstelle 1601):
- – Öffnen des
Fensters der Bibliothek für
digitale Inhalte (Weitere Informationen finden sich außerdem im folgenden
Abschnitt "Bibliothek
für digitale
Inhalte".
-
Lied abspielen
-
Wenn
ein Lied zum Abspielen vorbereitet wurde, entweder durch Aufrufen
der Wiedergabeanwendung 195 mit dem Lied als ein Argument
oder durch Auswählen
eines Lieds zum Abspielen aus einer Wiedergabeliste oder in der
Bibliothek für
digitalen Inhalt, gibt es die folgenden Optionen für den Endanwender
(entspricht einer Bildschirmdarstellung einer Endanwender-Schnittstelle 1601):
- – Abspielen
- – Unterbrechen
- – Anhalten
- – Sprung
vorwärts
- – Sprung
rückwärts
- – Einstellen
Lautstärke
- – Einstellen
Liedposition
- – Betrachten
des Liedtexts
- – Betrachten
des Impressums
- – Betrachten
der CD-Hülle
- – Betrachten
des Bilds des Künstlers
- – Betrachten
weiterer Metadaten
- – Besuchen
der Website
- – Wiedergabeliste
- – Bibliothek
u.a.
-
Bibliothek
für digitale
Inhalte
-
Die
Bibliothek für
digitale Inhalte kann implizit aufgerufen werden, wenn Lieder oder
Wiedergabelisten (siehe oben) ausgewählt werden, oder sie kann in
ihrem eigenen Fenster zum Verwalten der Liedbibliothek auf dem System
des Endanwenders geöffnet
werden. In diesem Fall gibt es folgende Optionen des Endanwenders:
- Bearbeiten von Liedern:
Alles Sortieren nach Künstler,
Kategorie,
Musikproduktionsfirma u.a.
Auswählen von
Liedern nach Künstler,
Kategorie,
Musikproduktionsfirma u.a.
Ausgewählte Lieder
an aktuelle Wiedergabeliste anfügen
Kopieren
eines Lieds auf CD (wenn freigegeben)
Lied löschen
Lied
einer Kategorie zufügen
u.a.
Bearbeiten von Wiedergabelisten
Sortieren nach Name
Sortieren
nach Kategorie
Suchen nach Schlüsselwort
Suchen nach enthaltenem
Liedtitel
Laden der ausgewählten
Wiedergabeliste
Wiedergabeliste umbenennen
Wiedergabeliste
löschen
Erzeugen
einer CD aus ausgewählter
Wiedergabeliste (wenn freigegeben) u.a.
-
9. Verhindern
von unberechtigter Aufzeichnung
-
Blockierung
der Aufzeichnung von entschlüsseltem
Inhalt während
der Wiedergabe
-
20 zeigt eine prinzipielle Ansicht einer Multimedia-Endanwendereinheit 109 und
eine Übersichtsdarstellung
einer Audiokarte 2056 gemäß der vorliegenden Erfindung.
Mit dieser Audiokarte 2056 hat der Endanwender die Möglichkeit,
digitale Inhalte 113 wie etwa Musik zu codieren und aufzuzeichnen,
selbst wenn der Inhalt verschlüsselt
ist. Es ist wichtig anzumerken, dass die Audiokarte 2056,
obwohl sie als eine einzelne Karte beschrieben wird, in eine Grundplatine
eingebaut sein kann oder zwischen der Grundplatine und einer einzelnen
Karte verteilt sein kann. Die einzelne Audiokarte 2056 ist
mit dem Systembus 2058 durch die Busschnittstelle 2060 kommunikativ
gekoppelt. Die Audiokarte 2056 kann auf das Speichermedium 2954 zugreifen,
auf dem der digitale Inhalt 113 gespeichert ist. Das Speichermedium 2954 kann
eine Diskette, eine Netzwerkeinheit, ein Plattenlaufwerk, eine CD,
eine DVD, eine MiniDisc, DAT, Kassettenband, Laserscheibe oder ein anderes
computerlesbares Medium sein. In einer Ausführungsform ist der digitale
Inhalt 113 verschlüsselt, um
einen unberechtigten Zugriff zu verhindern. Die Audiokarte 2056 soll
die digitalen Dateien in Audiodateien umsetzen und umgekehrt. Die
Audiokarte 2056 enthält
einen speziellen eingebauten Prozessor, der als DSP2062 (digitaler
Signalprozessor) bekannt ist, und einen Steuerspeicher, der ein
ROM 2064 (Festwertspeicher) sein kann, zum Verarbeiten
von digitalem Audioinhalt 113 zur Ausgabe über Lautsprecher,
die mit der Endanwendereinheit 109 verbunden sind. Das
Audiosignal ist eine Folge von analogen Signalen, die während der
Aufzeichnung unter Verwendung eines auf der Audiokarte 2056 befindlichen
Mikrochips, der als ADC 2068 (Analog/Digital-Umsetzer)
bezeichnet wird, in digitale Signale umgesetzt werden. Wenn Audiosignale
wiedergegeben werden, werden die digitalen Signale zu den Lautsprechern
gesendet, wo sie durch einen Mikrochip, der als DAC 2066 (Digital/Analog-Umsetzer)
bezeichnet wird und der den verschiedenartigen Klang erzeugt, wieder
in analoge Signale umgesetzt werden, indem ein digitaler Wert in
einen vorgegebenen analogen Wert umgesetzt wird, wenn der Inhalt 113 von
dem Speichermedium 2054 gelesen wird.
-
Der
digitale Inhalt 113 wird gewöhnlich zur Speicherung und/oder
zur schnelleren Übertragung
komprimiert. Der digitale Inhalt 113 wird in kurzen selbstständigen Segmenten
gesendet. Ein Beispiel ist das Format der Wave-Datei. Damit Endanwender
Klang in Echtzeit für
einen multimedialen Effekt empfangen, Musik hören oder an einer Audio- oder
Videokonferenz teilnehmen können,
muss Klang als fließender
Klang übermittelt
werden. Fortschrittlichere Audiokarten unterstützen Signalverlaufstabellen
oder im Voraus aufgenommene Klangtabellen. Ein weit verbreitetes
Format von Inhalt 113 ist MPEG Layer3. Die Audiokarte 2056 ist durch
ein Audiokabel 2074 am Audioausgang 2070 mit einem
Lautsprecher 2072 verbunden. Um die Zeichnung zu vereinfachen,
ist lediglich der rechte Lautsprecher gezeigt. Es sollte klar sein,
dass für
Stereo- und Raumklangsysteme
zwei oder mehr Lautsprecher erforderlich sind.
-
Der
digitale Inhalt 113 wird aus dem Speichermedium 2054 gelesen,
bei Bedarf entschlüsselt
und/oder dekomprimiert und durch den DAC 2066 in ein analoges
Signal umgesetzt und über
den Lautsprecher abgespielt oder wiedergegeben. Während dieser
Zeit der Wiedergabe ist das analoge Signal "nicht codiert" oder entschlüsselt. Um im Stand der Technik
eine unberechtigte perfekte Kopie herzustellen, kann ein Endanwender
ein Verbindungskabel 2076 installieren, um den Audioausgang 2070 mit
dem Leitungseingang 2078 zu verbinden. Durch die Verwendung
eines Verbindungskabels oder von Software wie etwa Funktionen des
Betriebssystems, die die gleichen Funktionen wie ein Verbindungskabel
ausführen,
kann der Inhalt 113 wieder in dem Speichermedium 2054 ohne
Verschlüsselung
gespeichert werden. Dieser entschlüsselte Inhalt 113 ist dann,
wenn er in dem digitalen Format aufgenommen wird, fehlerfrei. Kein
analoges Rauschen, kein Hintergrundgeräusch und keine Umsetzungsfehler,
der digitale Inhalt 113 ist eine perfekte Kopie des Originals.
Die Audiokarte 2056 könnte
eine digitale Ausgangsschnittstelle enthalten oder eine direkte
Schnittstelle zu dem digitalen Inhalt vor der DAC-Umsetzung bereitstellen.
Dieser Typ der Aufzeichnung beseitigt die Verschlüsselung
und ermöglicht,
dass eine perfekte unberechtigte Kopie wiedergegeben wird oder nochmals
kopiert oder gesendet oder verkauft oder über einen Online-Dienst, wie etwa über Napster.com
oder Gnutella.com oder Audiogallaxy.com, getauscht wird, und er
kann im Allgemeinen beliebig verwendet werden, da das nun durch
kein Verschlüsselungsschema
eingeschränkt
ist. Die vorliegende Erfindung verhindert diese Art der unberechtigten Aufzeichnung,
während
der verschlüsselte
Inhalt 113 abgespielt wird.
-
Der
Ausdruck vorgegebene Audioqualität
ist ein minimales Qualitätsniveau,
von dem angenommen wird, dass es von dem Anbieter des Inhalts 113 verwendet
werden kann. Es wird z.B. angenommen, dass der Inhaltanbieter 101 jede
Audioqualität,
die geringer als die CD-Qualität
ist, für
eine spätere
unberechtigte Aufzeichnung als uninteressant betrachtet. CD-Qualität sind Zweikanal-(Stereo-)Informationen,
die unter Verwendung von 44100 Abtastungen pro Sekunde zu einer
digitalen Datei umgesetzt wurden.
-
Eine
Multimediaplattform ist vorgesehen, um Audiosignale aufzuzeichnen
oder wiederzugeben, die in der Speichereinrichtung 196 der
Endanwendereinheit 109 gespeichert oder von diesen gelesen
werden. Das schließt
die Fähigkeit
ein, Audiosignale einzugeben und die analogen Signalformen von Quellen
umzusetzen, z.B. einem Mikrofon, einem Musikinstrument (z.B. ein
Synthesizer), einer MIDI-Einheit (digitale Schnittstelle eines Musikinstruments)
oder einer Direktverbindung zum Ausgang einer Signalausgabeeinheit,
die Audioinhalt wiedergibt. Diese Fähigkeit erfordert sowohl die
Hardware, die z.B. oben mit der Audiokarte von 20 beschrieben wurde, als auch Einheitentreiber,
die zwischen der Audiokarte und dem Anwendungsprogramm verbinden.
Die Fähigkeit
der Wiedergabe von digitalen Inhalten hat zur Folge, dass ein oder
mehrere Audioströme
an einen oder an mehrere Lautsprecher geliefert werden. Der Ausdruck
Signaleingang bedeutet in dieser Erfindung die Hardware, kombiniert
mit einem Einheitentreiber, der den Inhalt 113 auf der
Grundlage einer festgelegten Qualität aufzeichnet. Das ist ein üblicher
Ausdruck, der in der Multimedia-Programmierungsumgebung von Microsoft
Windows verwendet wird.
-
Eine
Vollduplex-Soundkarte ist vorgesehen, um Aufzeichnung und Wiedergabe
gleichzeitig zu ermöglichen.
Das ist der Typ der Audioplattform, der den Multimediainhalt gleichzeitig
wiedergeben und aufzeichnen kann. Die Möglichkeit, den Ausgang für Multimediainhalt
mit dem Eingang für
Multimediainhalt in einem Endanwendersystem zu verbinden, wird verhindert,
indem alle Treiber für
Signaleingabeeinheiten abgeschaltet werden.
-
Obwohl
die Einzelheiten einer Audiokarte 2056 oben für eine Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben wurden, ist es wichtig anzumerken,
dass andere Typen von Multimediakarten und Einheiten durch die vorliegende
Erfindung verwendet werden können,
wie später
beschrieben wird. Ein Typ der Hardware ist eine Videokarte.
-
Blockierung
der Aufzeichnung von entschlüsseltem
Inhalt während
der Wiedergabe
-
21 zeigt einen Ablauf für die Wiedergabe von verschlüsselten
Dateien auf Endanwendereinheiten 109 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Der Ablauf beginnt in den Schritten 2102 und 2104,
wenn der Inhalt 113 wiedergegeben oder abgespielt werden
soll. Alle nicht freigegebenen Signaleingabeeinheiten und/oder Anschlüsse einer
bestimmten Qualität
oder eines vorgegebenen Audioniveaus werden im Schritt 2200 abgeschaltet.
Dieser Prozess wird später
in 22 genauer erläutert.
Wenn dieser Prozess beendet ist, wird der Inhalt 113 im
Schritt 2118 wiedergegeben, das heißt, das Lied oder ein anderer
Multimediainhalt 113 wird abgespielt oder wiedergegeben.
Wenn der Prozess zum Abschalten der nicht freigegebenen Signaleingabeeinheiten
und/oder Anschlüsse
einer vorgegebenen Qualität
fehlschlägt,
wird diese Nachricht an die Wiedergabeanwendung 195 gesendet,
und der Ablauf endet im Schritt 2116 ohne Widergabe des
Inhalts. Nachdem die Verarbeitung des Inhalts 113 abgeschlossen
ist, schaltet die vorliegende Erfindung im Schritt 2112 die
Signalausgabeeinheiten zu. Wenn das abgeschlossen ist, werden die
Signaleingabeeinheiten und/oder Anschlüsse zugeschaltet und der Ablauf
endet im Schritt 2116.
-
Einzelheiten
der Abschaltung von Signaleingabeeinheiten und/oder Anschlüssen
-
22 ist ein Ablaufplan 2200, der die Blockierung
der Aufzeichnung von Inhalt 113 während des Abspielens oder der
Wiedergabe des Inhalts 113 veranschaulicht. Das wird durch
die vorliegende Erfindung realisiert, indem alle zur Verfügung stehenden
Aufzeichnungseinheiten und/oder Anschlüsse abgeschaltet und dadurch
blockiert werden. Der Ablauf beginnt im Schritt 2202, wenn
die vorliegende Erfindung im Schritt 2204 eine Aufstellung
von N Signaleingabeeinheiten und/oder Anschlüssen unter Verwendung des Microsoft
Windows API-Aufrufs wavegetnumdevs() erhält. Obwohl die obige Ausführungsform
Signaleingänge
für Audio
unter Verwendung eines Microsoft Windows API beschreibt, ist es
wichtig anzumerken, dass andere Aufzeichnungseinheiten und/oder
Anschlüsse
als Audio-Aufzeichnungseinheiten
und/oder Anschlüsse
im Umfang der vorliegenden Erfindung liegen. Andere Aufzeichnungseinheiten
und/oder Anschlüsse
enthalten Bild-, Video- oder andere Multimediaaufzeichnungen. Darüber hinaus
kann die vorliegende Erfindung jeden anderen Typ von E/A-Einheiten
und/oder Anschlüssen
verwenden, die unter einem Betriebssystem zum Aufzeichnen verwendet
werden. Wenn in dieser Aufstellung die Signaleingabeeinheiten und/oder
Anschlüsse
von 0 bis MAX nummeriert sind, setzt die vorliegende Erfindung im
Schritt 2206 N auf 0. Die Möglichkeit oder Fähigkeit
der Einheit 0, bei einer vorgegebenen Qualität, z.B. CD-Qualität, aufzuzeichnen,
wird im Schritt 2208 überprüft. Wenn
optional festgestellt wird, dass die Einheit 0 keine Qualitätsaufzeichnung
ausführen
kann, ist es für
die vorliegende Erfindung im Schritt 2210 unerheblich,
ob die Einheit 0 abgeschaltet ist und der Ablauf geht zum Schritt 2218.
Bei diesem Beispiel handelt es sich um einen Modem. Wenn die Einheit
0 im Schritt 2210 eine vorgegebene Qualität, z.B.
CD-Qualität,
unterstützt,
die z.B. gleich der Qualität
ist, bei der zwei Kanäle
(Stereokanäle)
bei 44100 Abtastungen pro Sekunde abgetastet werden, oder besser
ist, wird die Einheit im Schritt 2212 geprüft, um festzustellen,
ob sie abgeschaltet ist. wenn sie nicht abgeschaltet ist, wird sie
im Schritt 2214 abgeschaltet. Wenn sie im Schritt 2212 abgeschaltet
ist, wird die Einheit im Schritt 2216 geprüft, um festzustellen,
ob für
sie eine Berechtigung vorliegt, dass sie während der Wiedergabe der verschlüsselten
Medien durch die vorliegende Erfindung abgeschaltet wird. Wenn für sie die
Berechtigung vorliegt, geht die vorliegende Erfindung zum Schritt 2218.
Wenn sie ohne Vorliegen einer Berechtigung abgeschaltet ist, wird
im Schritt 2220 ein Fehler der fehlerhaften Abschaltung
an die Wiedergabeanwendung 195 berichtet.
-
Im
Schritt 2218 wird die Nummer der momentan bearbeiteten
Einheit geprüft,
um festzustellen, ob sie die letzte Einheit ist. Wenn im Schritt 2218 die
Nummer N der Einheit gleich MAX ist, endet der Ablauf im Schritt 2222.
wenn sie von MAX verschieden ist, wird die aktuelle Nummer im Schritt 2224 um
eins erhöht,
und der Ablauf geht erneut zum Schritt 2208.
-
Damit
ist die Beschreibung des Verfahrens der vorliegenden Erfindung während des
Abspielens oder der Wiedergabe von verschlüsseltem Inhalt 113 abgeschlossen.
Alle zur Verfügung
stehenden Aufzeichnungseinheiten und/oder Anschlüsse einer vorgegebenen Qualität sind abgeschaltet
und können
deshalb nicht zum Aufzeichnen verwendet werden.
-
Berechtigungserteilung
zum Aufzeichnen von Medien
-
23 ist ein Ablaufplan 2300, der die Anforderungen
zum Aufzeichnen von Inhalt 113 beschreibt. Der Ablauf beginnt
im Schritt 2302 mit der Berechtigungserteilung, den Inhalt 113 im
Schritt 2404 aufzuzeichnen. Jede Aufzeichnungsanwendung
für eine
vorgegebene Qualität
von Dateien sucht nach einer nicht abgeschalteten, verfügbaren Signaleingabeeinheit.
Wenn im Schritt 2306 verschlüsselte Medien wiedergegeben
werden, im Schritt 2308 jedoch keine Signaleingabeeinheiten
und/oder Anschlüsse
einer vorgegebenen Qualität
zur Verfügung
stehen, endet der Ablauf im Schritt 2310. Wenn im Schritt 2306 keine
verschlüsselten
Medien wiedergegeben werden, kann die Aufzeichnungsanwendung eine
Signaleingabeeinheit abschalten und im Schritt 2312 Medien
aufzeichnen. Bei der vorliegenden Erfindung werden keine Aufzeichnungsoperationen
gestört, während die
Wiedergabeanwendung 195 sicheren Inhalt 113 nicht
aktiv wiedergibt. Ferner können
Fehler bei der Wiedergabe infolgedessen, dass im Schritt 2200 abgeschaltete
Signaleingabeeinheiten und/oder Anschlüsse erfasst werden, durch Endanwender
behoben werden, indem sie alle Anwendungen zuschalten, die einen
abgeschalteten Signaleingabeanschluss besitzen, und den Wiedergabeprozess
wiederholen.