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Die
vorliegende Erfindung betrifft orthopädische Vorrichtungen zur chirurgischen
Behandlung von Knochenbrüchen
und zur prophylaktischen Behandlung pathologischer Knochen, und
spezieller ausdehnbare intramedulläre Vorrichtungen, und Verfahren
zur Herstellung und Anwendung solcher Vorrichtungen.
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Frakturen
von Gliedmaßenknochen
sind mit innerlichen Fixiervorrichtungen behandelt worden, wie etwa
auf der Oberfläche
eines Knochens aufliegenden Platten, innerhalb des Markkanals eines
gebrochenen Knochens verlaufenden Nägeln, und/oder Schrauben, die
beide Enden eines gebrochenen Knochens aneinander befestigen. Diese
innerlichen Fixiervorrichtungen können dem gebrochenen Knochen
eine vernünftige
strukturelle Starrheit und/oder Stabilität verleihen, ohne Abstriche
an der Belastung zu machen, die zur Stimulierung von Knochenzellen erwünscht ist.
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Ein
intramedulläres
Fixierverfahren ist eine traditionelles Vorgehensweise zur Behandlung
von Brüchen
langer Knochen, Befestigen der Knochenfraktur unter Verwendung intramedullärer Nägel, ohne
das Periost des Knochens anzugreifen. Ein solches Verfahren kann
auf eine geschlossene Art und Weise vollzogen werden, und der gebrochene
Knochen kann während
des Heilens funktionell gebraucht werden (einschließlich des
Tragens von Gewicht). Die chirurgische Herangehensweise für das Einsetzen
intramedullärer
Nägel variiert
etwas für
jeden Knochen und ist in der orthopädischen Literatur gut beschrieben.
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Manche
der mit konventionellen intramedullären Fixierverfahren zusammenhängenden
Probleme beinhalten Mangel an Rotationsstabilität, Zusammenbruch der Bruchstelle
bei manchen Frakturtypen und/oder unerwünschtes Rückbewegen von Nägeln. Weiterhin
sind die zum Reparieren des gebrochenen Knochens verwendeten intramedullären Nägel im allgemeinen
gerade, obwohl die eigentliche Form des Knochens typischerweise
einen bestimmten Krümmungsgrad
beinhaltet. Noch weiter können
intramedulläre
Fixierverfahren Verriegelungsschrauben quer durch den Nagel einbringen,
wodurch einige Nachteile erzeugt werden. Spezifisch können konventionelle intramedulläre Fixiernägel für lange
Knochen eine starre Struktur (hohl oder voll) enthalten, die an
ihren Enden durch die Hinzufügung
von quer durch die Knochenwände
und den Nagel selbst angebrachten Schrauben verriegelt sein kann.
Dieser zusätzliche Schritt
macht die Operation länger
und komplizierter und kann zusätzliche
Hauteinschnitte und/oder die längere
Anwendung eines Bildverstärkers
(Röntgenstrahlen)
erfordern. Weiter können
von den Schrauben unerwünschte
Spalten zwischen den Knochenenden herrühren, die permanent sind, wenn
sie nicht in einer neuen Operation entfernt werden. Auch kann die
sich ergebende Struktur in bestimmten Situationen zu steif sein
und es an der gewünschten
Elastizität
fehlen lassen. Bei verschmutzten Frakturen können intramedulläre Nägel aus
Metall die Verschmutzung durch den gesamten Kanal fortpflanzen,
trotz versuchter Reinigung der Frakturstelle, was zu Knocheninfektion
führen
kann.
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Rezente
Entwicklungen in der Herangehensweise an intramedulläre Fixierung
haben versucht, manche dieser Probleme anzugehen. Beispielsweise schlägt WO-A-98/38918
an Beyar drei strukturelle Gestaltungsformen vor: 1. eine massive
Metallplatte, die sich in dem Markkanal ausdehnt 2. eine Maschenstruktur,
die aus Rippen besteht, die in Umfangsrichtung an den Spitzen verbunden sind;
und 3. eine Ballonstruktur, die, sobald sie in den Markkanal eingebracht
ist, aufgeblasen wird. Die ersten zwei Strukturen könnten jedoch
möglicherweise
keine feste Stütze
innerhalb der Metaphyse des Knochens verschaffen. Spezifisch sind
diese Strukturen nicht in der Lage, sich an ihren Enden auszudehnen,
da die Gesamtausdehnung der Strukturen durch den Umfang des Diaphysenabschnitts
des Markkanals begrenzt wird. Die Ballonstruktur ist auch von begrenzter
Nützlichkeit,
da sie, wenn sie aufgeblasen ist, die Blutzufuhr des Knochens unterbrechen
und Regeneration oder Erholung verhindern kann und/oder, aufgrund
ihres festgesetzten Volumens, sobald sie eingebracht und aufgeblasen
ist, nicht an Veränderungen
in der Form des Markkanals anpassbar sein könnte.
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US-A-Nr.
5,281,225 an Vicenzi offenbart eine Struktur, die eine Vielzahl
elastisch verformbarer Stengel, die durch einen Stumpf miteinander
verbunden sind, umfasst. Wenn sie in den Markkanal eines gebrochenen
Knochens eingesetzt ist, spreizen sich die distalen Spitzen der
Stengel nach außen
in das Ende des Markkanals, um die Vicenzi-Struktur innerhalb des
Knochens zu verankern. Diese Vorrichtung ist jedoch eine passive
Vorrichtung, die sich bei Entfaltung automatisch spreizt und nicht
steuerbar gespreizt werden kann. Zusätzlich wird die Vicenzi-Struktur
nicht innerhalb des Markkanals gespreizt und verschafft somit nicht
mehrfache Kontaktpunkte mit der Wand des Markkanals. Folglich könnte die Vicenzi-Struktur
nicht die strukturelle Stabilität
entlang der quergerichteten und Drehebenen des gebrochenen Knochens
sicherstellen.
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Die
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung ist in Anspruch 1 beschrieben
und das Verfahren zur Herstellung einer solchen Vorrichtung ist
in Anspruch 22 beschrieben.
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Die
vorliegende Erfindung ist auf orthopädische Vorrichtungen zur chirurgischen
Behandlung von Knochenbrüchen
und zur prophylaktischen Behandlung pathologischer Knochen gerichtet,
und spezieller auf spreizbare intramedulläre Vorrichtungen und auf Verfahren
zu deren Herstellung und Implantierung.
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Gemäß einem
ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung enthält eine Vorrichtung zum Stabilisieren
von Knochen einen langgestreckten Körper mit ersten und zweiten
Endbereichen, die eine Längsachse
dazwischen definieren. Eine Vielzahl von Streifen erstreckt sich
von dem ersten Endbereich, wobei die Streifen erste Enden umfassen,
die an den ersten Endbereich des langgestreckten Körpers gekoppelt
sind, und zweite Enden, die von dem ersten Endbereich weg angeordnet
sind, wobei die zweiten Enden der Streifen von einem im allgemeinen
axialen eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten
ausgedehnten Zustand gelenkt werden können. Stützarme sind an die Streifen
gekoppelt, und ein Stellorgan ist an die Stützarme gekoppelt, wobei das
Stellorgan in Bezug auf den länglichen
Körper
axial bewegbar ist, um die Stützarme
zu veranlassen, die zweiten Enden der Streifen von dem eingeklappten
Zustand in den ausgedehnten Zustand zu lenken.
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In
einer Ausführung
ist der langgestreckte Körper
ein röhrenförmiger Schaft,
der einen Innenhohlraum umfasst, der sich zwischen den proximalen und
distalen Endbereichen erstreckt, und umfasst das Stellorgan ein
langgestrecktes Element, das innerhalb des Innenhohlraums aufgenommen
ist und vorzugsweise durch ineinanderpassende, mit Gewinde versehene
Bereiche verschieblich an den röhrenförmigen Schaft
gekoppelt ist. Ein Kragen ist an das langgestreckte Element und
an die Stützarme
gekoppelt. Vorzugsweise umfasst das langgestreckte Element einen
mit Gewinde versehenen Bereich, über den
der Kragen geschraubt wird, sodass die Rotation des langgestreckten
Elements in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft
ein axiales Bewegen des Kragens verursacht, wodurch die Stützarme veranlasst werden,
die Streifen zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand
zu lenken.
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In Übereinstimmung
mit einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst eine
Vorrichtung zum Stabilisieren von Knochen einen langgestreckten
Körper
mit ersten und zweiten Endbereichen, die eine Längsachse dazwischen definieren, und
einem Zwischenbereich zwischen den ersten und zweiten Endbereichen.
Eine erste Vielzahl von Streifen erstreckt sich von dem ersten Endbereich, wobei
die Streifen von einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand
in einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand lenkbar
sind. Eine zweite Vielzahl von Stützarmen erstreckt sich von
einem Bereich des langgestreckten Körpers distal zu dem proximalen
Endbereich, wobei die Streifen von einem im allgemeinen axialen
eingeklappten Zustand in einen im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten
Zustand lenkbar sind.
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Die
erste und zweite Vielzahl von Stützarmen
sind mit der ersten beziehungsweise zweiten Vielzahl von Streifen
gekoppelt, und ein Stellorgan ist mit den Stützarmen gekoppelt. Das Stellorgan
ist in Bezug auf den langgestreckten Körper axial bewegbar, um die
ersten und zweiten Vielzahlen von Stützarmen dazu zu veranlassen,
die Streifen zwischen dem eingeklappten und dem ausgedehnten Zustand zu
lenken.
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Vorzugsweise
ist der langgestreckte Körper ein
röhrenförmiger Schaft,
der einen Innenhohlraum enthält,
der sich zwischen dem proximalen und distalen Endbereich erstreckt,
und umfasst das Stellorgan ein langgestrecktes Element, das in dem
Hohlraum aufgenommen ist. Erste und zweite Kragen sind mit dem langgestreckten
Element beziehungsweise mit der ersten und zweiten Vielzahl von
Stützarmen
gekoppelt. Die Rotation des langgestreckten Elements in Bezug auf
das röhrenförmige Element
verursacht das axiale Bewegen des ersten und zweiten Kragens, wodurch
die erste und zweite Vielzahl von Stützarmen dazu veranlasst wird,
die Streifen zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand
zu lenken.
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In
einer Ausführung
erstreckt sich die zweite Vielzahl von Streifen distal von dem distalen
Endbereich des röhrenförmigen Schafts.
Das langgestreckte Element kann erste und zweite mit Gewinde versehene
Bereiche beinhalten, welche Gewindemuster aufweisen, die in Bezug
zueinander gegenläufig
sind. Die ersten und zweiten Kragen sind schraubbbar mit den ersten
beziehungsweise zweiten mit Gewinde versehenen Bereichen gekoppelt.
Aufgrund der gegenläufigen
Gewindeanordnung kann die Rotation des langgestreckten Elements
die Kragen veranlassen, sich in entgegengesetzte Richtungen zu bewegen.
Somit kann das Rotieren des langgestreckten Elements in eine erste
Richtung die Kragen veranlassen, sich voneinander weg zu bewegen,
um die Streifen auszudehnen, während
das Rotieren des langgestreckten Elements in die entgegengesetzte
Richtung die Kragen veranlassen kann, sich aufeinander zu zu bewegen
und die Streifen einzuklappen.
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In
einer alternativen Ausführung
kann die zweite Vielzahl von Streifen sich an dem Zwischenbereich
des röhrenförmigen Schafts
befinden. In einer weiteren Alternative können zusätzliche Sätze von Streifen zusätzlich zu
den oben beschriebenen entlang dem röhrenförmigen Schaft angeordnet sein. Somit
kann ein einziges Stellorgan angewendet werden, um mehrere Streifensätze an einer
einzigen Vorrichtung auszudehnen. Die Streifen können unterschiedliche Formen
und/oder Längen
aufweisen, wodurch ein Implantieren der Vorrichtung in einem Knochenhohlraum
mit einer vorbestimmten Form ermöglicht
wird.
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Optionsweise
kann eine axiale Verlängerung in
einer Vorrichtung in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung vorgesehen sein, die sich beispielsweise
proximal von dem proximalen Ende der Vorrichtung jenseits der Streifen
erstreckt. Beispielsweise kann das langgestreckte Element proximal über die
Streifen an dem ersten Ende des röhrenförmigen Schafts hinaus ausgedehnt
sein, oder der röhrenförmige Schaft
selbst kann eine Verlängerung
enthalten. In der axialen Verlängerung
können Öffnungen
vorgesehen sein, durch die Nägel,
Schrauben oder andere Fixierelemente aufgenommen werden können, um
für eine
zusätzliche
quergerichtete Unterstützung
zu sorgen. In einer weiteren Option kann ein Indikatorelement sich
proximal von der Vorrichtung erstrecken oder das langgestreckte
Element kann erweitert sein, um die Lokalisierung der Vorrichtung
nach dem Implantieren zu erleichtern.
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In Übereinstimmung
mit noch einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein
Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung zum Stabilisieren von
Knochen verschafft. Ein langgestreckter röhrenförmiger Körper wird verschafft, einschließlich erster
und zweiter Endbereiche, die eine Längsachse dazwischen definieren.
Streifen werden geformt, die erste Enden aufweisen, die an dem ersten
Endbereich des röhrenförmigen Körpers befestigt
bleiben, und zweite Enden, die in Bezug auf die ersten Enden axial
angeordnet sind, wobei die zweiten Enden in Bezug auf den röhrenförmigen Körper frei
bewegbar sind. Vorzugsweise werden die Streifen durch Erzeugen von
Längsschlitzen
in dem ersten Endbereich gebildet. Stützarme werden in den Streifen
gebildet, wobei die Stützarme
erste Enden aufweisen, die in Bezug auf die Streifen frei beweglich
sind, und zweite Enden, die an den Streifen befestigt bleiben. Vorzugsweise
werden die Stützarme
durch teilweises Wegschneiden von Teilen jeweiliger Streifen gebildet.
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Die
ersten Enden der Stützarme
können
mit einem Stellorgan gekoppelt sein, und das Stellorgan kann in
Bezug auf den röhrenförmigen Schaft
axial bewegbar sein, um die Stützarme
in Bezug zur Längsachse
quer nach außen
zu wölben,
wodurch die zweiten Enden der Streifen quer nach außen gelenkt
werden. In einer bevorzugten Ausführung umfasst das Stellorgan
ein langgestrecktes Element und einen ersten Kragen. Das langgestreckte
Element kann in einen axialen Hohlraum in dem röhrenförmigen Schaft eingebracht werden,
und der erste Kragen kann über
das langgestreckte Element geschraubt werden, bis der Kragen sich
proximal zu den ersten Enden der Stützarme befindet. Die ersten Enden
der Stützarme
können
dann an den ersten Kragen gekoppelt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführung
umfasst der röhrenförmige Schaft
einen mit Innengewinde versehenen Teil innerhalb des Hohlraums und
umfasst das langgestreckte Element auch einen passenden mit Gewinde
versehenen Bereich, der verschieblich an dem mit Gewinde versehenen
Teil des röhrenförmigen Schafts
angreift. Somit kann die axiale Bewegung des langgestreckten Elements
in Bezug auf den röhrenförmigen Schaft
eingeschränkt sein,
außer
bei kontrollierter Rotation des langgestreckten Elements.
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Optionsweise
kann ein zweiter Satz (oder zusätzliche
Sätze)
von Streifen und Stützarmen
an anderen Bereichen des röhrenförmigen Schafts
gebildet sein, beispielsweise an einem des zweiten Endbereichs oder
einem Zwischenbereich des röhrenförmigen Schafts.
In diesem Fall kann ein zweiter Kragen über das langgestreckte Element
geschraubt werden, bis der zweite Kragen sich proximal zu dem zweiten
Satz von Stützarmen
befindet, und der zweite Satz von Stützarmen an den zweiten Kragen
gekoppelt werden.
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Eine
Vorrichtung in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung kann durch eine zuvor unter Verwendung
konventioneller Vorgehensweisen gebildete Zugangsöffnung eingebracht
werden, z.B. in einen Markkanal eines Knochens, wie etwa des Femurs,
mit eingeklappten Streifen. Vorzugsweise wird zuerst ein Führungsdraht
unter Anwendung konventioneller Verfahren durch die Zugangsöffnung in
den Markkanal des Knochens eingebracht und zu einem distalen Segment
des Knochens ausgestreckt. Die Vorrichtung kann dann über den
Führungsdraht
in den Markkanal vorgeschoben werden. Nach Einbringen der Vorrichtung
kann der Führungsdraht
entfernt werden.
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Sobald
die Vorrichtung vollständig
in den Markkanal eingebracht ist, kann das Stellorgan aktiviert
werden, beispielsweise unter Verwendung eines in die Zugangsöffnung eingebrachten
Werkzeugs, um die Streifen in den ausgedehnten Zustand auszudehnen,
sodass die Streifen im Wesentlichen an innerem Knochen oder anderem Gewebe
angreifen, wodurch sie die Vorrichtung in Bezug zu dem Knochen im
Wesentlichen verankern. Somit kann die Vorrichtung das axiale Bewegen,
Biegen und/oder Rotieren in Bezug zueinander von Segmenten eines gebrochenen
Knochens, in welchem die Vorrichtung implantiert ist, verhindern.
Wenn zusätzliche
Stabilität
erwünscht
ist, so kann optionsweise eine Verlängerung vorgesehen sein, die
sich über
die Streifen hinaus erstreckt, und Fixiermittel, z.B. Schrauben
oder Nägel,
können
quer in den Knochen und durch Öffnungen
in der Verlängerung
eingebracht werden, um die Knochensegmente weiter zu sichern.
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Nach
Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung unter Anwendung konventioneller
Zugangsprozeduren entfernt werden. Während solchen Entfernens kann
ein Werkzeug eingebracht werden, um das Stellorgan zu aktivieren
und die Streifen vor ihrem Entfernen aus dem Knochen wieder in den
eingeklappten Zustand zu lenken.
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Andere
Gegenstände
und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der Betrachtung
der nachfolgenden Beschreibung, zusammengenommen mit den begleitenden
Zeichnungen, deutlich werden.
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1–3 sind
Seitenschnittansichten eines Femurs, einer Tibia beziehungsweise
eines Humerus.
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4A und 4B sind
Perspektivansichten einer Anordnung einer intramedullären Vorrichtung,
mit Streifen in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem Zustand,
die nicht Teil der Erfindung ist.
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5A und 5B sind
Perspektivansichten eines Endes der Vorrichtung der 4A und 4B,
die Streifen an dem Ende in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem
Zustand zeigen.
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6A und 6B sind
Querschnittsansichten eines Femurs einschließlich einer durch die Vorrichtung
der 4A und 4B stabilisierten Fraktur.
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7A und 7B sind
Perspektivansichten einer zweiten Anordnung einer intramedullären Vorrichtung
beziehungsweise ausgedehnter Zustände, die nicht Teil der Erfindung
ist.
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8A und 8B sind
Perspektivansichten eines Endes der Vorrichtung der 7A und 7B,
die Streifen an dem Ende in eingeklapptem beziehungsweise ausgedehntem
Zustand zeigen.
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9A und 9B sind
Querschnittsansichten eines Femurs einschließlich einer durch eine dritte
Ausführung
einer intramedullären
Vorrichtung stabilisierten Fraktur.
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10A, 10B, 11A und 11B sind
Querschnittsansichten eines Femurs einschließlich einer durch alternative
intramedulläre
Vorrichtungen stabilisierten Fraktur.
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12 ist
eine Perspektivansicht einer bevorzugten Ausführung einer intramedullären Vorrichtung
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, mit Streifen in einem ausgedehnten
Zustand.
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13A und 13B sind
Perspektivansichten eines Endes der Vorrichtung von 12,
welche die Streifen in einem eingeklappten Zustand beziehungsweise
dem ausgedehnten Zustand zeigen.
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14A und 14B sind
Querschnitts-Seitenansichten der Vorrichtung der 12 und 13, welche die Streifen in eingeklapptem
beziehungsweise ausgedehntem Zustand zeigen.
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15A–15D sind Perspektivansichten, welche ein Verfahren
zum Formen von Streifen in einem röhrenförmigen Körper in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung zeigen.
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16 ist
eine Perspektivansicht einer alternativen Ausführung einer intramedullären Vorrichtung
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung.
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Die
vorliegende Erfindung kann eingesetzt werden, um eine breite Spanne
gebrochener Knochen zu reparieren, wie etwa Femur, Tibia oder Humerus.
Als Hintergrundinformation werden die diesbezüglichen Eigenschaften dieser
Knochen unter Verweis auf die 1–3 beschrieben.
Unter speziellem Verweis auf 1 kann ein
Femur 100 in sechs anatomische Bereiche unterteilt werden:
eine Diaphyse oder Mittelschaft 102, proximale Metaphyse 104,
distale Metaphyse 106, proximale Epiphyse oder Kopf 108,
distale Epiphyse 110 und Femoralhals 112. Der
Femur 100 setzt sich aus einer harten Kortex 114 und
einem Markhohlraum 116 zusammen. Für die Zwecke dieser Erfindung
umfasst der Markhohlraum 116 einen Markkanal 118,
der durch das Zentrum des Schafts 102 verläuft, sowie
proximale und distale Metaphysengebiete 120 und 122 und
proximale und distale Epiphysengebiete 124 und 126.
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Unter
spezifischem Verweis auf 2 kann eine Tibia 140 in
fünf anatomische
Bereiche unterteilt werden eine Diaphyse oder Mittelschaft 142,
eine proximale Metaphyse 144, distale Metaphyse 146, proximale
Epiphyse 148 und distale Epiphyse 150. Wie der
Femur 100 setzt sich die Tibia 140 aus einer harten
Kortex 152 und einem Markhohlraum 154 zusammen.
Für die
Zwecke dieser Spezifizierung umfasst ein Markhohlraum 154 einen
Markkanal 156, der durch das Zentrum des Schafts 142 verläuft, sowie
proximale und distale Metaphysengebiete 158 und 160 und
proximale und distale Epiphysengebiete 162 und 164.
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Unter
Verweis auf 3 kann ein Humerus 170,
wie die Tibia 140, in fünf
anatomische Bereiche unterteilt werden: eine Diaphyse oder Mittelschaft 172,
eine proximale Metaphyse oder Hals 174, distale Metaphyse 176,
proximale Epiphyse oder Kopf 178 und distale Epiphyse 180.
Wie der Femur 100 und die Tibia 140 setzt sich
der Humerus 170 aus einer harten Kortex 182 und
einem Markhohlraum 184 zusammen. Für die Zwecke dieser Spezifikation
umfasst ein Markhohlraum 184 einen Markkanal 186,
der durch das Zentrum des Schafts 172 verläuft, sowie
die proximalen und distalen Metaphysengebiete 188 und 190 und
die proximalen und distalen Epiphysengebiete 192 und 194.
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Es
ist hervorzuheben, dass der Femur 100, die Tibia 140 und
der Humerus 170 beispielhafte Knochen darstellen, worin
Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können. Die vorliegende
Erfindung kann zum Reparieren anderer gebrochener Knochen als Femur 100,
Tibia 140 und Humerus 170 verwendet werden, ohne
von der Reichweite der vorliegenden Erfindung abzuweichen.
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Obwohl
die Markkanäle
von Femur 100, Tibia 140 und Humerus 170 einen
im allgemeinen gleichförmigen
Umfang entlang der Schäfte
dieser Knochen haben, stehen die Markkanäle mit größeren Metaphysen- und Epiphysengebieten
in Verbindung. Somit haben die Markhohlräume von Femur 100,
Tibia 140 und Humerus 170 als Ganzes einen unterschiedlichen
Umfang, wobei der Umfang an den Enden größer ist als der Umfang in der
Mitte dieser Markhohlräume.
Die intramedullären
Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung können reversibel ausgedehnt
werden, um beispielsweise eine zuvor abgemessene Form anzunehmen,
die in die Innenform des Markhohlraums passt. Die Verwendung der
intramedullären
Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung kann die Knochensegmente
eines gebrochenen Knochens rotierend verriegeln, während sie gleichzeitig
eine ausreichende Stabilität
in den anderen Ebenen ohne die Notwendigkeit von Schrauben verschafft.
Wenn Schrauben benötigt
werden, können
sie zusammenwirkend mit den intramedullären Vorrichtungen verwendet
werden. Diese Vorrichtungen sind minimal-invasiv und können durch
einen einzigen Einschnitt, die Zugangsöffnung, implantiert werden.
Verschiedene Längen
und Typen der intramedullären
Vorrichtungen können
erforderlich sein, abhängig
von dem zu reparierenden Knochen. Die intramedullären Vorrichtungen
können
sich an eine Vielfalt von Knochenumfangsmaßen anpassen.
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Die
intramedullären
Vorrichtungen können unter
Verwendung von Verfahren entfaltet werden, gleichartig den für konventionelle
intramedulläre
Nägel für Knochen,
wie etwa Femur, Tibia und Humerus, verwendeten, während die
nach der geschlossenen Verringerung der Fraktur und Kontrolle der
Einbringung erforderlichen Röntgenstrahlen
auf ein Minimum zurückgebracht
werden. Die intramedullären Vorrichtungen
können
auch durch Standardherangehensweisen, wie sie für die Einbringung von Rush-Nägeln verwendet
werden, in Radius und Ulna entfaltet werden. Für unreife Knochen (mit offener Physe)
können
die intramedullären
Vorrichtungen durch Zugangsöffnungen
unter der proximalen Physe und über
der distalen Physe eingebracht werden, ohne sie in das Fixiergebiet
einzubeziehen. Eine lange intramedulläre Vorrichtung kann beispielsweise
in Kniefusionsfällen,
die Femur und Tibia einschließen, verwendet
werden. Eine kurze intramedulläre
Vorrichtung kann beispielsweise bei metatarsalen und metacarpalen
Knochenbrüchen
verwendet werden.
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Diese
intramedulläre
Herangehensweise, zusammen mit der minimal-invasiven Natur der intramedullären Vorrichtungen,
lässt im
allgemeinen das Periost des gebrochenen Knochens unberührt. Zusätzlich können die
intramedullären
Vorrichtungen leichter sein, ohne Abstriche an der Stabilität zu machen,
aufgrund von weniger Metall eine bessere Visualisierung bei Kontrollröntgenaufnahmen
gestatten, und sind kompatibel mit der Anwendung anderer Typen äußerlicher
biomechanischer Reize, die potentiell als Behandlung zur Verbesserung
des Zusammenwachsens angewendet werden könnten. Unter Verwendung gewisser
Legierungen kann das Material, aus dem die intramedullären Vorrichtungen konstruiert
sind, nicht-magnetisch bleiben, wodurch Interferenz mit den meisten
modernen Abbildungstechniken, wie etwa MRI (Kernresonanzabbildungstechnik),
vermieden wird.
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In
Hinwendung zu den 4 und 5 ist eine Anordnung einer intramedullären Vorrichtung 200 dargestellt,
die einen röhrenförmigen Schaft 202 und proximale
und distale Enden 204, 206, die eine Längsachse 208 dazwischen
definieren, umfasst. Der röhrenförmige Schaft 202 ist
ein im allgemeinen röhrenförmiger Körper, der
beispielsweise einen kreisförmigen
oder anderen Querschnitt aufweist. Der röhrenförmige Körper kann eine massive Wand haben
oder kann ein Gitterwerk oder anderes Lochmuster (nicht dargestellt)
darin geformt haben, beispielsweise zur Erleichterung des Fluidflusses
hierdurch, zur Gewichtsminimierung, zur Verschaffung einer gewünschten
Flexibilität
und/oder zur Zulassung des Ausdehnens des röhrenförmigen Schafts 202.
In einer alternativen Ausführung
kann der röhrenförmige Schaft 202 eine
Vielzahl axialer Streifenelemente aufweisen, die durch ein Gitter
oder andere Verbindungsstruktur miteinander verbunden sind, gleichartig
zu den in WO-A-01/28443
dargestellten und beschriebenen Ausführungen.
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Eine
Vielzahl von Streifen 210 erstreckt sich ab dem proximalen
Ende 204 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als
auch dem distalen Ende 204, 206 des röhrenförmigen Schafts 202,
wie dargestellt. Die Streifen 210 sind ausdehnbar zwischen
einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (in 4A und 5A dargestellt)
und einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand (in 4B und 5B dargestellt).
Die Streifen 210 können
im Wesentlichen flache Bänder
sein, wie dargestellt, runde Drähte,
Filamente oder andere Strukturen, die in der Lage sind, den eingeklappten und
ausgedehnten Zustand anzunehmen.
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Wie
am besten in den 5A und 5B ersichtlich,
umfasst jeder der Streifen 210 einen an den röhrenförmigen Schaft 202 gekoppelten
ersten Endbereich 210a und einen an einen Kragen 212 gekoppelten
zweiten Endbereich 210b. Die Endbereiche 210a, 210b der
Streifen 210 können
beispielsweise durch Scharniergelenke (nicht dargestellt) mit dem
röhrenförmigen Schaft 202 und
Kragen 212 verbunden sein. Alternativ können die Endbereiche 210a, 210b einstückig mit
dem röhrenförmigen Schaft 202 und/oder
Kragen 212 gebildet sein und können ausreichend flexibel sein,
um sich zu biegen, wie erforderlich, um die Bewegung zwischen dem eingeklappten und
ausgedehnten Zustand zu gestatten. Somit können beispielsweise der röhrenförmige Schaft 202,
die Streifen 210 und Kragen 212 aus einem einzigen
Stück Rohrmaterial
gebildet sein, wobei geeignetes Material unter Verwendung konventioneller
Verfahren entfernt wurde, um die Streifen 210 zu bilden,
wie von den Fachleuten in der Technik gewürdigt werden wird.
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Jeder
Streifen 210 umfasst auch einen Zwischenbereich oder Schleife 210c,
der bzw. die in Bezug zur Längsachse
208 im Wesentlichen quer nach außen gerichtet sein kann, um
den ausgedehnten Zustand zu definieren. Im eingeklappten Zustand,
am besten ersichtlich in 5A, sind
die ersten und zweiten Endbereiche 210a, 210b der
Streifen 210 im allgemeinen benachbart zueinander angeordnet
und erstrecken sich im allgemeinen parallel zur Längsachse 208.
Der Kragen 212 hat vorzugsweise einen Durchmesser, der
im Wesentlichen kleiner ist als ein Durchmesser des röhrenförmigen Schafts 202,
sodass der Kragen 212 im eingeklappten Zustand innerhalb
der Streifen 210 angeordnet sein kann. Somit erstrecken
sich die Zwischenbereiche 210c im allgemeinen in derselben
Richtung wie der Querschnitt des röhrenförmigen Schafts 202 im
eingeklappten Zustand.
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Im
ausgedehnten Zustand, am besten ersichtlich in 5B,
ist der Kragen 212 axial verschoben, d.h. weg von dem röhrenförmigen Schaft 202. Dieser
Vorgang verschiebt die zweiten Endbereiche 210b, wodurch
die Zwischenbereiche 210c der Streifen 210 veranlasst
werden, sich im Wesentlichen quer nach außen zu bewegen. Somit definieren
im ausgedehnten Zustand die Streifen 210 einen Durchmesser,
der im Wesentlichen größer ist
als der Durchmesser des röhrenförmigen Schafts 202.
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In
einer in den 6A und 6B dargestellten
alternativen Anordnung können
die Streifen 210' erste
und zweite Endbereiche 210a', 210b' und Zwischenbereiche 210c' umfassen, die
im eingeklappten Zustand im Wesentlichen linear sind (6A).
Die ersten Endbereiche 210a' sind
mit dem röhrenförmigen Schaft 202 gekoppelt
und die zweiten Endbereiche 210b' sind mit einem Kragen 212 gekoppelt.
Der Kragen 212 kann axial verschoben werden, d.h. auf den
röhrenförmigen Schaft 202 zu, wodurch
veranlasst wird, dass die Zwischenbereiche 210c' sich aufwölben und
sich im Wesentlichen quer nach außen bewegen, bis sie den ausgedehnten
Zustand erreichen (6B). Die Streifen 210' können geriefte
oder ausgedünnte
Bereiche (nicht dargestellt) aufweisen, um Scharniere zu verschaffen
oder anderweitig sicherzustellen, dass die Streifen sich auf eine
vorbestimmte Weise aufwölben,
d.h. derart, dass die Zwischenbereiche 210c' sich im Wesentlichen quer nach
außen
bewegen.
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Zur
Veranlassung einer kontrollierten Bewegung des Kragens 212 und
folglich einer selektiven Ausdehnung und Einklappung der Streifen 210 ist
der Kragen 212 mit einem Stellorgan (nicht dargestellt) verbunden.
Das Stellorgan ist im allgemeinen innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 angeordnet, und
in einer bevorzugten Ausführung
umfasst das Stellorgan ein längliches
Steuerelement 214 (teilweise sichtbar in 6B)
und einen innerhalb des Schafts 202 angeordneten Stellkragen
(nicht dargestellt). Das Steuerelement 214 kann ein massiver Stab
oder ein röhrenförmiges Element
sein, das ein mit dem Kragen 212 gekoppeltes äußeres Ende 216 und
ein inneres Ende (nicht dargestellt) innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 aufweist.
Das innere Ende kann einen mit einem Gewinde versehenen Bereich
zum Zusammenwirken mit einem passenden mit Gewinde versehenen Bereich
auf einem Stellkragen (nicht dargestellt) aufweisen. Wenn der Stellkragen
innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 rotiert wird,
wird das Steuerelement 214 innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 axial
verschoben, wodurch es den an die Streifen 210 gekoppelten
Kragen 212 verschiebt. Somit ist das Stellorgan mittels
des Kragens 212 an die Streifen 210 gekoppelt,
um die Streifen 210 selektiv zwischen dem eingeklappten
und dem ausgedehnten Zustand auszudehnen.
-
Alternativ
kann das Stellorgan ein Steuerdraht (nicht dargestellt) sein, der
an den Kragen 212 gekoppelt ist und gezogen werden kann,
beispielsweise axial innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202,
um den Kragen 212 zu verschieben. In dieser Alternative
können
die Streifen 210 zu einem der eingeklappten oder ausgedehnten
Zustände
vorgespannt sein, was durch Ziehen des Steuerdrahts überwunden
werden kann, z.B. unter Verwendung eines in den röhrenförmigen Schaft 202 eingebrachten Werkzeugs.
Andere Variationen können
für das
Stellorgan vorgesehen sein, wie etwa mechanische, hydraulische oder
pneumatische Stellorgane, wie von den Fachleuten in der Technik
anerkannt werden wird.
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In
Hinwendung zu den 6A und 6B kann
die Vorrichtung 200 innerhalb eines Markkanals 118 eines
gebrochenen Femurs 100, der beispielsweise eine Verbundfraktur 128 aufweist,
entfaltet werden. Alternativ kann die Vorrichtung 200 in
anderen Knochen als dem Femur 100 entfaltet werden, wie
etwa den oben beschriebenen. Zuerst kann die Vorrichtung 200 mit
eingeklappten Streifen 210 durch eine zuvor geformte Zugangsöffnung 130 in
den Markkanal 118 eingebracht werden, wie in 6A dargestellt.
Wenn das Steuerelement 214 röhrenförmig ist, so kann zuerst ein Führungsdraht
oder anderes längliches
Element (nicht dargestellt) in den Markkanal 118 eingebracht
werden und die Vorrichtung 200 kann über den Führungsdraht vorgeschoben werden,
d.h. durch einen Innenhohlraum (nicht dargestellt) des Steuerelements 214,
um das Positionieren der Vorrichtung 200 zu erleichtern.
-
Sobald
die Vorrichtung 200 vollständig in den Markkanal 118 eingebracht
ist, kann der Führungsdraht
(falls verwendet) entfernt werden und kann ein Werkzeug (nicht dargestellt)
durch die Zugangsöffnung 130 und
in den röhrenförmigen Schaft 202 gelenkt
werden, um an dem Stellorgan innerhalb der Vorrichtung 200 anzugreifen
und es zu aktivieren. Beispielsweise kann das Werkzeug ein Antriebswerkzeug
sein, das einen rotierenden Kopf hat, der an dem Stellkragen angreift.
Das Antriebswerkzeug kann manuell, pneumatisch und/oder elektrisch
angetrieben sein, um den Stellkragen zu rotieren, wodurch das Steuerelement 214 axial
innerhalb des röhrenförmigen Schafts 202 bewegt
wird und folglich der Kragen 212 verschoben wird, bis die
Streifen 210 an dem proximalen Ende 204 ausgedehnt
sind. Die ausgedehnten Streifen 210 können ausreichend flexibel und/oder
federnd sein, um sich an das proximale Metaphysengebiet 120 anzupassen.
Somit können die
Streifen 210 an einer Vielzahl von Kontaktpunkten fest
an den Wänden
des proximalen Metaphysengebiets 120 angreifen. Dies kann
die Vorrichtung 200 und folglich die Segmente des gebrochenen
Knochens sowohl axial und/oder torsional in Bezug zueinander sichern.
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Vorzugsweise
werden die Streifen 210 an dem distalen Ende 206 gleichzeitig
ausgedehnt, wenn die Streifen 210 an dem proximalen Ende 204 ausgedehnt
werden. Alternativ können
die Streifen 210 an dem distalen Ende 206 unabhängig durch
ein getrenntes Stellorgan ausgedehnt werden, z.B. unter Verwendung
eines Werkzeugs und Verfahrens gleichartig dem in Bezug auf das
proximale Ende 204 beschriebenen. In einer weiteren Alternative
kann eine intramedulläre
Vorrichtung verschafft werden, die nur einen einzigen Satz Streifen
umfasst, gleichartig zu den in den 10A–11B dargestellten Ausführungen.
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In
einer weiteren Alternative kann, falls gewünscht, der Kragen 212 benachbart
zu dem proximalen Satz von Streifen 210 sich proximal von
den Streifen 210 weiter erstrecken und können ein
oder mehr Öffnungen
(nicht dargestellt) darin angebracht sein. Schrauben, Nägel oder
andere Fixiervorrichtungen (ebenfalls nicht dargestellt) können quer
durch den Knochen und durch diese Öffnungen eingebracht werden,
um die Stabilität
der Vorrichtung 200 weiter zu erhöhen. Gleichermaßen kann
der Kragen 212 benachbart zu dem distalen Satz von Streifen 210 sich
distal von den Streifen 210 erstrecken und kann ein oder
mehr Öffnungen
umfassen, um andere Fixiervorrichtungen hierdurch aufzunehmen, zusätzlich zu
denen oder statt derer an dem proximalen Kragen 212.
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Nach
Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 200 durch die
Zugangsöffnung 130 entfernt
werden. Die Zugangsöffnung 130 kann
durch neues Knochenwachstum (nicht dargestellt) bedeckt sein, das
durch einen kleinen Hauteinschnitt freigelegt werden kann. Optionsweise
kann die Vorrichtung ein Indikatorelement (nicht dargestellt) enthalten,
das sich von dem proximalen Ende 204 erstrecken kann. Wenn
dies so ist, dann kann das Indikatorelement aus der Oberfläche des
neuen Knochenwachstums ragen oder kann darunter verborgen sein.
Das neue Knochenwachstum kann um das Indikatorelement herum entfernt
werden, um die Zugangsöffnung 130 freizulegen.
Sobald sie lokalisiert ist, kann die Vorrichtung 200 durch
Rotieren des Stellkragens in einer Richtung, entgegengesetzt zu
der zum Ausdehnen der Streifenelemente 210 verwendeten,
eingeklappt werden. Die Vorrichtung 200 kann dann aus dem Markkanal 118 herausgezogen
werden und kann man die Zugangsöffnung 130 und
das darüberliegende
Gewebe heilen lassen.
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Alternativ
kann es möglich
sein, die Vorrichtung 200 vollständig oder teilweise aus einem
bioabsorbierbaren Material zu formen, sodass in manchen Fällen eine
zweite Operation zur Entnahme der Vorrichtung 200 nicht
nötig sein
kann oder nur ein Teil der Vorrichtung 200 entnommen werden
muss.
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In
Hinwendung zu 7 und 8 ist
eine zweite Anordnung einer intramedullären Vorrichtung 300 dargestellt,
die einen röhrenförmigen Schaft 302 und proximale
und distale Enden 304, 306, die eine Längsachse 308 dazwischen
definieren, umfasst. Der röhrenförmige Schaft 302 ist
ein im allgemeinen röhrenförmiger Körper, der
beispielsweise einen kreisförmigen
oder anderen Querschnitt aufweist, gleichartig dem röhrenförmigen Schaft 210 der
oben beschriebenen Vorrichtung 200.
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Eine
Vielzahl von Streifen 310 erstreckt sich ab dem proximalen
Ende 304 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als
auch dem distalen Ende 304, 306 des röhrenförmigen Schafts 302,
wie dargestellt. Die Streifen 310 sind ausdehnbar zwischen
einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (in 7A und 8A dargestellt)
und einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand (in 7B und 8B dargestellt).
Die Streifen 310 können
im Wesentlichen flache Bänder
sein, runde Drähte,
Filamente oder andere Strukturen, die in der Lage sind, den eingeklappten
und ausgedehnten Zustand anzunehmen.
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Wie
am besten in den 7A und 7B ersichtlich,
umfasst jeder der Streifen 310 einen an den röhrenförmigen Schaft 302 gekoppelten
ersten Endbereich 310a und einen zweiten Endbereich 310b,
der in den ersten Endbereich 310a des röhrenförmigen Schafts 302 eintritt.
Die zweiten Endbereiche 310b der Streifen 310 sind
an ein Stellorgan innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302 gekoppelt. Die
ersten Endbereiche 310a der Streifen 310 können beispielsweise
mittels Scharniergelenken (nicht dargestellt) mit dem röhrenförmigen Schaft 302 verbunden
sein, oder können
alternativ einstückig
mit dem röhrenförmigen Schaft 302 geformt
sein, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen.
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Jeder
Streifen 310 umfasst auch einen Zwischenbereich oder Schlaufe 310c,
der bzw. die im Wesentlichen in Bezug zur Längsachse 308 quer nach
außen
gerichtet sein kann, um den ausgedehnten Zustand zu definieren.
Im eingeklappten Zustand, am besten ersichtlich in 8A,
sind die ersten und zweiten Endbereiche 310a, 310b der
Streifen 310 im allgemeinen benachbart zueinander angeordnet
und erstrecken sich im allgemeinen parallel zur Längsachse 308,
z.B. derart, dass die Zwischenbereiche 310c sich im allgemeinen
in derselben Richtung erstrecken wie der Querschnitt des röhrenförmigen Schafts 302.
Im ausgedehnten Zustand, am besten ersichtlich in 8B,
sind die Zwischenbereiche 310c der Streifen 310 im
Wesentlichen quer nach außen
angeordnet. Somit definieren, im ausgedehnten Zustand, die Streifen 310 einen
Durchmesser, der im Wesentlichen größer ist als der Durchmesser
des röhrenförmigen Schafts 302.
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Zur
Veranlassung kontrollierter Ausdehnung und Einklappung der Streifen 310 ist
ein Stellorgan (nicht dargestellt) im allgemeinen innerhalb des
röhrenförmigen Schafts 302 angeordnet.
In einer bevorzugten Ausführung
kann das Stellorgan einen Kragen (nicht dargestellt) umfassen, der
innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302,
mit dem die zweiten Endbereiche 310b verbunden sind, verschiebbar
ist. Der Kragen kann steuerbar innerhalb des röhrenförmigen Schafts 302 axial
verschoben werden, z.B. durch Verwendung einer mit Gewinde versehenen Kragen-
und/oder Stabanordnung gleichartig der oben beschriebenen. Somit
ist das Stellorgan an die Streifen 310 gekoppelt, um die
Streifen 310 selektiv zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten
Zustand auszudehnen.
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In
einer Ausführung
können
die Streifen 310 vorgespannt sein, ihre ausgedehnten Zustände anzunehmen,
und der Kragen kann axial verschoben werden, z.B. weg von den Streifen 310,
um an den zweiten Endbereichen 310b zu ziehen und die Streifen 310 in
ihre eingeklappten Zuständen
einzuklappen. Wenn der Kragen axial in der entgegengesetzten Richtung
bewegt wird, z.B. auf die Streifen 310 zu, so können die
Streifen 310 frei sein, um sich zu dem ausgedehnten Zustand
auszudehnen.
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Während des
Gebrauchs kann die Vorrichtung 300 innerhalb eines Markkanals
eines gebrochenen Knochens (nicht dargestellt) entfaltet sein, gleichartig
zu der oben beschriebenen Ausführung. Die
Vorrichtung 300 kann mit eingeklappten Streifen 310 durch
eine zuvor gebildete Zugangsöffnung
in den Markkanal eingebracht werden. Sobald die Vorrichtung 300 vollständig innerhalb
des Markkanals eingebracht ist, kann ein Werkzeug (nicht dargestellt) durch
die Zugangsöffnung
und in den röhrenförmigen Schaft 302 gelenkt
werden, um an dem Stellorgan innerhalb der Vorrichtung 300 anzugreifen
und dieses zu aktivieren, d.h. die Streifen 310 an dem
proximalen Ende 304 zu ihren ausgedehnten Zuständen auszudehnen.
Die ausgedehnten Streifen 310 könenn ausreichend flexibel und/oder
federnd sein, um sich an das proximale Metaphysengebiet anzupassen und/oder
im Wesentlichen an einer Vielzahl von Kontaktpunkten fest an den
Wänden
des proximalen Metaphysengebiets anzugreifen.
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In
einer Ausführung
können
die Streifen 310 an dem distalen Ende 306 gleichzeitig
ausgedehnt werden, wenn die Streifen 310 an dem proximalen Ende 304 ausgedehnt
werden. Alternativ können
die Streifen 310 an dem distalen Ende 306 von
einem getrennten Stellorgan unabhängig ausgedehnt werden, z.B.
unter Verwendung eines Werkzeugs und Verfahrens gleichartig dem
in Bezug auf das proximale Ende 304 beschriebenen. In einer
weiteren Alternative kann eine intramedulläre Vorrichtung vorgesehen sein,
die nur einen einzigen Satz Streifen umfasst, gleichartig zu den
in den 10A–11B dargestellten
Ausführungen.
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Nach
Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 300 entfernt
werden, gleichartig zu der oben beschriebenen Ausführung. Während solchen
Entfernens wird im allgemeinen ein Werkzeug in den röhrenförmigen Schaft 302 eingebracht,
um an dem Stellorgan anzugreifen und die Streifen 310 einzuklappen,
gleichartig dem Verfahren zum Ausdehnen der Streifen 310.
In weiteren Alternativen kann die Vorrichtung 300 ein Indikatorelement
(nicht dargestellt) umfassen, um das Entfernen der Vorrichtung 300 zu
erleichtern, und/oder die Vorrichtung 300 kann zumindest
teilweise aus einem bioabsorbierbaren Material zusammengesetzt sein,
gleichartig der oben beschriebenen Ausführung.
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In
Hinwendung zu den 9A und 9B ist
eine andere Ausführung
einer intramedullären Vorrichtung 400 dargestellt,
die einen röhrenförmigen Schaft 402 und
proximale und distale Enden 404, 406, die eine
Längsachse 408 dazwischen
definieren, umfasst, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen.
Eine Vielzahl von Streifen 410 erstreckt sich von dem proximalen
Ende 404 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als
auch dem distalen Ende 404, 406 des röhrenförmigen Schafts 402,
wie dargestellt. Die Streifen 410 sind ausdehnbar zwischen
einem im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (nicht dargestellt)
und einem im Wesentlichen quer ausgedehnten Zustand (dargestellt
in 9B). Die Streifen 410 könenn im
Wesentlichen flache Bänder,
Filamente oder andere Strukturen sein, die ein mit dem röhrenförmigen Schaft 402 verbundenes
erstes Ende 410a und ein loses Ende 410b aufweisen.
Vorzugsweise sind die Streifen 410 vorgespannt, um den
ausgedehnten Zustand anzunehmen, können jedoch durch darüberliegende Buchsen 412 in
dem eingeklappten Zustand zurückgehalten
werden, die gleichartig den oben beschriebenen verschieblichen Kragen
wirken.
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Während des
Gebrauchs kann die Vorrichtung 400 innerhalb eines Markkanals 118 eines
gebrochenen Femurs 100, der z.B. eine Verbundfraktur 128 aufweist,
entfaltet werden. Alternativ kann die Vorrichtung 400 in
anderen Knochen als dem Femur 100 entfaltet werden, gleichartig
zu den oben beschriebenen Ausführungen.
Die Vorrichtung 400 kann mit eingeklappten Streifen 410 durch
eine zuvor geformte Zugangsöffnung 130 in
den Markkanal 118 eingebracht werden, wie in 9A dargestellt.
Sobald die Vorrichtung 400 vollständig innerhalb des Markkanals 118 eingebracht
ist, können
die Buchsen 412 axial gelenkt werden, um die Streifen 410 freizulegen
und freizugeben. Vorzugsweise dehnen sich die Streifen 210 automatisch
zu dem ausgedehnten Zustand hin aus und sind ausreichend flexibel und/oder
federnd, um sich an das proximale Metaphysengebiet 120 anzupassen
und/oder fest an den Wänden
des proximalen Metaphysengebiets anzugreifen.
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Nach
Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 400 entfernt
werden, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen.
Während
solchen Entfernens kann ein Werkzeug eingebracht werden, um die
Buchsen 412 wieder zurück über die
Streifen 410 zu lenken, gleichartig dem Verfahren zur Ausdehnung
der Streifen 410. In weiteren Alternativen kann die Vorrichtung 400 ein
Indikatorelement (nicht dargestellt) umfassen, um das Entfernen
der Vorrichtung 400 zu erleichtern.
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Jede
der hierin beschriebenen Vorrichtungen kann zumindest teilweise
aus einem bioabsorbierbaren Material, einer Formgedächtnislegierung
oder Polymer, z.B. Nitinol, oder anderen federnden Materialien,
wie etwa Edelstahl oder einer Titanlegierung, zusammengesetzt sein.
Zusätzlich
kann, gleichartig den in den 10A bis 11B dargestellten Ausführungen, eine intramedulläre Vorrichtung
einen einzigen Satz Streifen umfassen, der zum Stabilisieren eines
Knochenbruchs verwendet werden kann, beispielsweise in oder benachbart
zu einem Hals oder anderen Enden eines Knochens, wie etwa eines
Femurs oder Humerus, oder in einem Hüftknochen.
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In
Hinwendung zu den 12–14B ist eine
bevorzugte Ausführung
einer intramedullären Vorrichtung 500 in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung dargestellt. Im allgemeinen umfasst
die Vorrichtung 500 einen röhrenförmigen Schaft 502,
einen oder mehrere Kragen 512 und ein längliches Steuerelement 522.
Der röhrenförmige Schaft 502 umfasst
proximale und distale Enden 504, 506, die eine
Längsachse 508 dazwischen
definieren. Der röhrenförmige Schaft 502 ist
ein im allgemeinen röhrenförmiger Körper, der
z.B. einen kreisförmigen
oder anderen Querschnitt (z.B. oval, quadratisch, gerippt und dergleichen)
aufweist und einen sich zwischen dem proximalen und dem distalen Ende 504, 506 erstreckenden
Innenhohlraum 507 definiert. Der röhrenförmige Körper 508 kann eine massive
Wand oder ein Gitterwerk oder anderes darin geformtes Lochmuster
(nicht dargestellt) aufweisen, z.B. zur Erleichterung des Fluidflusses
hierdurch, zur Gewichtsminimierung, zur Verschaffung einer gewünschten
Flexibilität
und/oder zur Gestattung des Ausdehnens des röhrenförmigen Schafts 502.
In einer alternativen Ausführung
kann der röhrenförmige Schaft 502 eine
Vielzahl axialer Streifenelemente beinhalten, die durch ein Gitter
oder andere Verbindungsstruktur miteinander verbunden sind, wie
in WO-A-01/28443 beschrieben.
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Eine
Vielzahl von Streifen 510 erstreckt sich von dem proximalen
Ende 504 und vorzugsweise von sowohl dem proximalen als
auch dem distalen Ende 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 502,
wie dargestellt. Eine Vielzahl von Stützarmen 520 ist mit
den Streifen 510 gekoppelt, um die Streifen 510 zwischen einem
im allgemeinen axialen eingeklappten Zustand (in den 13A und 14A dargestellt)
und einem im Wesentlichen quergerichteten ausgedehnten Zustand (in
den 13B und 14B dargestellt)
auszudehnen. Vorzugsweise sind die Streifen 510 und Stützarme 520 aus
einem einzigen Materialband gebildet, wie weiter unten erläutert. Alternativ
können sie
als getrennte Komponenten geformt sein, die beispielsweise durch Schweißen, unlösbar Verbinden, Kleben
und dergleichen aneinander befestigt werden. In weiteren Alternativen
können
die Streifen 510 und/oder Stützarme 520 im Wesentlichen
runde Drähte,
Filamente oder andere Strukturen sein, die in der Lage sind, den
eingeklappten und ausgedehnten Zustand anzunehmen.
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Wie
am besten in den 13A–14B ersichtlich,
umfasst jeder der Streifen 510 einen an den röhrenförmigen Schaft 502 gekoppelten
ersten Endbereich 510a und einen weg von dem röhrenförmigen Schaft 502 befindlichen
zweiten freien Endbereich 510c. Vorzugsweise befindet sich
der zweite Endbereich 510c im eingeklappten Zustand im
Wesentlichen axial weg von dem röhrenförmigen Schaft 502. Jeder
jeweilige Stützarm 520 umfasst
ein erstes Ende 520a, das mit dem Kragen 512 gekoppelt
ist, und ein zweites Ende 520c, das mit einem jeweiligen Streifen 510 gekoppelt
ist. Vorzugsweise ist das zweite Ende 520c des Stützarms 520 mit
dem freien Endbereich 510c des Streifens 510 gekoppelt,
obwohl alternativ das zweite Ende des Stützarms 520 mit einem
Zwischenbereich 510b des Streifens 510 gekoppelt
sein kann (nicht dargestellt).
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Vorzugsweise
sind die ersten Endbereiche 510a der Streifen 510 einstückig mit
dem röhrenförmigen Schaft 502 ausgebildet,
während
die zweiten Enden 520c der Stützarme 520 einstückig mit
den zweiten Endbereichen 510a jeweiliger Streifen 510 ausgebildet
sind. Die Zwischenbereiche 510b, 520b der Streifen 510 und
Stützarme 520 können ausreichend
flexibel sein, um sich zu biegen, wie erforderlich, um die Bewegung
zwischen dem eingeklappten und ausgedehnten Zustand zu gestatten,
wie weiter unten beschrieben. Beispielsweise können der röhrenförmige Schaft 502,
die Streifen 510 und Stützarme 520 aus
einem einzigen Stück
Rohrmaterial geformt sein, unter Wegnahme geeigneten Materials, wie
weiter unten erläutert.
Alternativ können
die ersten Endbereiche 510a der Streifen 510 getrennte Bänder sein,
die durch Schweißnähte, Scharniere oder
Stifte (nicht dargestellt) mit dem röhrenförmigen Schaft 502 verbunden
sind, und/oder die zweiten Enden 520c der Stützarme 520 können durch
Schweißnähte, Scharniere
oder Stifte (nicht dargestellt) mit den zweiten Endbereichen 510c der
Streifen 510 verbunden sein.
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In
Hinwendung zu den 14A und 14B kann
das Steuerelement 522 ein massiver Stab oder ein röhrenförmiges Element
mit proximalen und distalen Enden 524, 526 sein.
Das Steuerelement 522 hat einen solchen Durchmesser oder
anderen Querschnitt, dass das Steuerelement 522 innerhalb
des Innenhohlraums 507 des röhrenförmigen Schafts 502 aufgenommen
werden kann. Vorzugsweise umfasst das Steuerelement 522 einen
oder mehrere mit Gewinde versehene Bereiche, wie etwa einen proximalen,
mit Gewinde versehenen Bereich 528a, mit Gewinde versehenen
Zwischenbereich 528b und mit Gewinde versehenen distalen
Bereich 528c, wie dargestellt. Bevorzugter weisen die mit
Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereiche 528a, 528b gegenläufig zueinander
gerichtete Gewinde auf, was weiter unten erläutert wird.
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Der
röhrenförmige Schaft 502 kann
einen innerhalb des Innenhohlraums 507 angeordneten ringförmigen Innenbereich 530 enthalten,
welcher eine Innenfläche 532 definiert,
die gleichartig zu dem mit Gewinde versehenen Zwischenbereich 528b des Stabs 522 mit
Gewinde versehen ist. Der ringförmige Bereich 530 hat
vorzugsweise einen Durchmesser gleichartig dem des Steuerelements 522,
sodass Gewinde an der Innenfläche 532 an
dem mit Gewinde versehenen Zwischenbereich 528b angreifen,
um die axiale Bewegung des Stabs 522 zu verhindern, außer wenn
der Stab 522 um die Achse 508 rotiert wird. Der
ringförmige
Bereich 530 kann aus dem röhrenförmigen Schaft 502 herausgefräst sein
oder kann eine ringförmige
Buchse sein, die in den Innenhohlraum 507 eingebracht und
an einem Zwischenstandort gesichert ist, z.B. durch Schweißen, unlösbar Verbinden
und dergleichen.
-
Gleichermaßen haben
die Kragen 512 auch mit Gewinde versehene Innenflächen, die
an den mit Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereichen 528a, 528c des
Steuerelements 522 angreifen können. Vorzugsweise hat der
proximale Kragen 512a ein Innengewindemuster, das gegenläufig zu dem
des distalen Kragens 512b ist, zum Ineinanderpassen mit
den mit Gewinde versehenen proximalen und distalen Bereichen 528a beziehungsweise 528b. Zusätzlich haben
die Kragen 512 einen solchen Außendurchmesser, dass die Kragen 512 verschieblich in
dem Innenhohlraum 507 in den proximalen und distalen Enden 504, 506 des
röhrenförmigen Körpers 502 aufgenommen
werden können.
Die Kragen 512 können
Schlitze oder Taschen (nicht dargestellt) zur Aufnahme der ersten
Enden 520a der Stützarme 520 umfassen,
wie weiter unten beschrieben.
-
Unter
Verweis auf die 15A–15D ist ein
bevorzugtes Verfahren der vorliegenden Erfindung zur Fertigung der
Streifen 510 und Stützarme 520 als
integrale Elemente des röhrenförmigen Schafts 502 dargestellt.
Obwohl nur ein Ende dargestellt ist, wird gewürdigt werden, dass, falls gewünscht, Streifen 510 und
Stützarme 520 an
beiden Enden geformt werden können,
wie hierin beschrieben. Zusätzlich
wird gewürdigt
werden, dass die Abfolge der Schritte zur Fertigung des röhrenförmigen Schafts 502 nicht
von Bedeutung ist und in jeder beliebigen Reihenfolge vollzogen
werden kann.
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Zuerst,
wie in 15A dargestellt, wird ein längliches
Rohr 600, vorzugsweise mit einer zylindrischen (oder anderen)
Form, verschafft, das auf eine Länge
(nicht dargestellt) geschnitten wird, die einer kombinierten Länge des
fertigen röhrenförmigen Schafts 502 und
der Streifen 510 an einem Ende (oder beiden Enden) des
röhrenförmigen Schafts 502 entspricht.
Das Rohr kann aus einer Vielzahl biokompatibler Materialien gebildet
sein, die eine ausreichende strukturelle Integrität vorsahen,
wobei Edelstahl oder Titan bevorzugt werden. Erste Schlitze 602 können in
dem Ende (bzw. den Enden) 604 des Rohrs 600 erzeugt
werden, die sich in Längsrichtung im
Wesentlichen parallel zur Achse 606 erstrecken, wodurch
sie die Streifen 510 zwischen benachbarten Schlitzen 602 definieren,
wie in 15B dargestellt. Die ersten
Schlitze 602 können
durch Laserschneiden, mechanisches Schneiden und dergleichen gebildet
werden. Wenn gewünscht,
so können
die durch die ersten Schlitze 602 definierten Längskanten
abgerundet, zugerichtet oder anderweitig modifiziert sein, um zu
verhindern, dass benachbarte Streifen 510 aneinander hängenbleiben,
z.B. wenn sie in den oder aus dem eingeklappten Zustand gelenkt
werden.
-
In
Hinwendung zu 15C können Paare zweiter Schlitze 608 zwischen
benachbarten ersten Schlitzen 602 erzeugt werden, die sich
im Wesentlichen parallel zur Achse 606 erstrecken, ohne
sich völlig
bis zu dem Ende 601 des Rohrs 600 zu erstrecken.
Enden der zweiten Schlitze 608 können mit umfangsgerichteten
Schlitzen 610 verbunden sein, wodurch sie Stützarme 520 definieren.
Somit kann jeder der Streifen 620 durch ein Paar schmaler
Stengel 511 definiert sein, die sich an beiden Seiten eines
jeweiligen Stützarms 520 von
dem röhrenförmigen Schaft 502 erstrecken
und in einem freien Ende 510c enden. Die Stützarme 520 können, wie
dargestellt, länger
als die Streifen 510 sein, um im Vergleich zu den Streifen 510 eine
größere Flexibilität zu verschaffen,
oder alternativ können
die Stützarme 520 im
allgemeinen dieselben wie oder kürzer
als die Streifen 510 sein. Von den Fachleuten in der Technik
wird gewürdigt
werden, dass die relative Breite und Länge der Streifen 510 und
Stützarme 520 leicht
festgelegt werden kann, um ein gewünschtes Ausmaß und Leichtigkeit
von Ausdehnung und Einklappen zu verschaffen.
-
Optionsweise,
wie in 15D dargestellt, können die
freien Enden 510c der Streifen 510 behandelt sein,
um an Gewebe angreifende Elemente, wie etwa gezackte Zinken 513,
zu erzeugen. Alternativ oder zusätzlich
können
die freien Enden 510c gebogen oder gekrümmt sein, z.B. radial nach
außen (nicht
dargestellt), um das Angreifen an Knochen oder anderem Gewebe während des
Implantierens zu verbessern. Zusätzlich
können
ein oder mehr Kerben 612 in einem ersten Ende 520a jedes
der Stützarme 520 gebildet
sein, um Zungen 614 zum Sichern der Stützarme 520 an dem
Kragen 512 (nicht dargestellt) zu definieren. In einer
weiteren Alternative können
die Streifen 510 und Stützarme 520 an
einer getrennten röhrenförmigen Buchse
geformt sein, die an einem oder beiden Enden eines röhrenförmigen Schafts
(nicht dargestellt) befestigt sein kann, z.B. durch Schweißen, Reibpassung,
ineinanderpassende Gewinde, unlösbar
Verbinden und dergleichen.
-
Zurückkehrend
zu den 14A und 14B können, sobald
die Streifen 510 und Stützarme 520 an
einem oder beiden Enden 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 502 gebildet
oder befestigt sind, ein (oder mehrere) Kragen 512 in den
Innenhohlraum 507 eingebracht werden und können die ersten
Enden 520a der Stützarme 520 an
(dem) jeweiligen Kragen 512 befestigt werden. Der (bzw.
die) Kragen 512 können
Schlitze oder Aussparungen (nicht dargestellt) aufweisen, um die
Zungen 614 jeweiliger Stützarme 520 aufzunehmen.
Zusätzlich oder
alternativ können
die ersten Enden 520a der Stützarme 520 unlösbar mit
dem (bzw. den) Kragen 512 verbunden oder darangeschweißt sein.
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Vorzugsweise
können
der (bzw. die) Kragen 512 über das Steuerelement 522 in
den röhrenförmigen Schaft 502 geschraubt
werden. Das Steuerelement 522 kann in den Innenhohlraum 507 des
röhrenförmigen Schafts 502 eingebracht
werden und durch den ringförmigen
Bereich 530 geschraubt werden, bis die proximalen und distalen
Enden 524, 526 sich innerhalb der proximalen und
distalen Enden 504, 506 des röhrenförmigen Schafts 506 befinden. Der
(bzw. die) Kragen 512 können
auf das proximale Ende 524 (und/oder das distale Ende 526)
geschraubt werden, bis der (bzw. die) Kragen 512 in den
Innenhohlraum 507 eintritt (bzw. eintreten) und proximal
zu den ersten Enden 520a der Stützarme 520 angeordnet
werden. Die Stützarme 520 können dann
an dem (bzw. den) Kragen 512 angeordnet werden, wie oben
beschrieben.
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Zu
Anfang kann die Vorrichtung 500 so vorgesehen sein, dass
die Streifen 510 in ihrem eingeklappten Zustand sind, wie
in 13A dargestellt. In dem eingeklappten Zustand
können
die Streifen 510 und Stützarme 520 benachbart
zueinander angeordnet sein, sodass sie sich im Wesentlichen parallel
zur Längsachse 508 erstrecken.
Zum Ausdehnen der Streifen 510 kann ein Werkzeug (nicht
dargestellt) verwendet werden, um das Steuerelement 522 in eine
vorbestimmte Richtung zu rotieren. Beispielsweise, wie in den 14A und 14B dargestellt, kann
ein Schlitz 534 oder anderes ausgerundetes Element, wie
etwa eine Nase (nicht dargestellt), die sich von dem Steuerelement 522 erstreckt,
vorgesehen sein, das mit dem Werkzeug in Eingriff gebracht werden
kann. Da die Gewindemuster an den mit Gewinde versehenen proximalen
und distalen Bereichen 528a, 528c gegenläufig zueinander
sind, bewegen sich, wenn das Steuerelement 522 rotiert
wird, beide Kragen 512 von dem Innenhohlraum 507 nach außen. Anders
gesagt, der proximale Kragen 512a bewegt sich proximal,
während
der distale Kragen 512b sich distal bewegt.
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Diese
Wirkungsweise der Kragen 512 veranlasst die ersten Enden 520a der
Stützarme 520,
sich axial nach außen
zu bewegen (d.h. proximal für
die Stützarme 520 an
dem proximalen Ende 504). Somit können, wenn Streifen 510 sowohl
an den proximalen als auch den distalen Enden 504, 506 des
röhrenförmigen Schafts 502 vorgesehen
sind, die ersten Enden 520a der proximalen und distalen
Stützarme 520 voneinander
weg. Da die zweiten Enden 520c der Stützarme 520 an die
Streifen 510 gekoppelt sind, veranlasst dies ein Aufwölben der
Zwischenbereiche 520b der Stützarme 520 und lenkt
die Streifen 510 radial nach außen, bis sie in Bezug auf die Längsachse 508 im
Wesentlichen quer ausgerichtet sind, um den ausgedehnten Zustand
zu definieren, wie in 12 dargestellt.
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Die
Anwendung der Vorrichtung 500 zur Behandlung einer Fraktur
innerhalb eines Knochens kann gleichartig zu den oben beschriebenen
Ausführungen
vor sich gehen. Die Vorrichtung 500 kann mit eingeklappten
Streifen 510 durch eine zuvor geformte Eingangsöffnung in
einen Markkanal eines Knochens, wie etwa des Femurs (nicht dargestellt),
wie in 13A dargestellt, eingebracht
werden. Vorzugsweise wird zuerst ein Führungsdraht oder anderes Element
(nicht dargestellt) unter Anwendung konventioneller Verfahren durch
die Eingangsöffnung
in den Markkanal des Knochens eingebracht und zu einem distalen
Segment des Knochens ausgestreckt. Die Vorrichtung 500 kann
dann über
den Führungsdraht in
den Markkanal vorgeschoben werden, z.B. indem der Führungsdraht
durch einen Innenhohlraum in dem Steuerelement 522 eingebracht
wird. Nach Einbringen der Vorrichtung 500 kann der Führungsdraht dann
entfernt werden.
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Sobald
die Vorrichtung 500 vollständig in den Markkanal eingebracht
ist, kann das Steuerelement 522 rotiert werden, um die
Streifen 510 in den ausgedehnten Zustand auszudehnen, wie
in 13B dargestellt. Vorzugsweise werden die Streifen 510 so ausgedehnt,
dass sie im Wesentlichen an innerem Knochen oder anderem Gewebe
angreifen, wodurch sie die Vorrichtung 500 in Bezug zu
dem Knochen im Wesentlichen verankern. Somit kann die Vorrichtung 500 das
axiale Bewegen, Biegen und/oder Rotieren in Bezug zueinander von
Knochensegmenten, innerhalb derer die Vorrichtung 500 implantiert
ist, verhindern. Wenn zusätzliche
Stabilität
gewünscht
wird, kann optionsweise eine proximate Verlängerung (nicht dargestellt)
vorgesehen sein, die sich proximal über die Streifen 510 an
dem proximalen Ende 504 hinaus erstreckt. Beispielsweise
kann der röhrenförmige Schaft 502 eine
axiale Verlängerung
(nicht dargestellt) umfassen, die sich proximal über die Streifen 510 hinaus
erstreckt (was die Beseitigung eines oder mehrerer der Streifen 510 erfordern
kann, um die Verlängerung
unterzubringen), oder alternativ kann das Steuerelement 522 sich
proximal über
die Streifen 510 hinaus erstrecken. Eine Vielzahl von Öffnungen
(nicht dargestellt) kann durch die proximale Verlängerung
vorgesehen sein, und Schrauben, Nägel oder andere Fixiervorrichtungen
können
durch die Öffnungen
eingebracht werden, z.B. quer durch den Knochen und die proximale
Verlängerung,
um die Knochensegmente weiter zu sichern.
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Ein
Vorteil des Schraubens des Steuerelements 522 ist, dass
es das Ausdehnen der Streifen 510 an einem Ende der Vorrichtung 500 zu
einer größeren Größe als die
der Streifen 510 an dem anderen Ende gestattet. Statt das
Steuerelement 522 nur zu rotieren, was jeden Satz Streifen 510 dazu
veranlassen kann, sich im Wesentlichen gleich zueinander auszudehnen,
kann eine axiale Kraft auf das Steuerelement 522 ausgeübt werden,
wodurch das Steuerelement 522 veranlasst wird, sich axial
durch den röhrenförmigen Schaft 502 zu
bewegen. Somit kann, statt dass die Kragen 512 sich in
Bezug auf den röhrenförmigen Schaft 502 bewegen,
ein Kragen 512 im Wesentlichen stationär bleiben, während der
andere Kragen 512 sich weiter nach außen bewegt.
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Nach
Abheilen der Fraktur kann die Vorrichtung 500 entfernt
werden, gleichartig zu den oben beschriebenen Ausführungen.
Während
solchen Entfernens kann ein Werkzeug eingebracht werden, um die
Streifen 510 zurück
in den eingeklappten Zustand zu lenken, gleichartig dem Verfahren
zum Ausdehnen der Streifen 510. In weiteren Alternativen
kann die Vorrichtung 500 ein Indikatorelement (nicht dargestellt)
enthalten, um das Lokalisieren und/oder Entfernen der Vorrichtung 500 zu
erleichtern.
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In
Hinwendung zu 16 ist eine alternative Ausführung einer
intramedullären
Vorrichtung 700 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt, welche einen ersten Satz von Streifen 710 an
einem Ende 704 eines röhrenförmigen Schafts 702 umfasst, gleichartig
zu der zuvor beschriebenen Ausführung. Zusätzlich umfasst
die Vorrichtung 700 einen zweiten Satz von Streifen 740,
die sich an einem Zwischenstandort zwischen den Enden 704, 706 des
röhrenförmigen Schafts 702 befinden.
Der zweite Satz von Streifen 740 umfasst Stützarme 750,
die beide direkt in einer Wand des röhrenförmigen Schafts 702 gebildet
sein können,
gleichartig den am Ende 704 gebildeten. Ein Kragen (nicht
dargestellt) kann in den röhrenförmigen Schaft 702 eingebracht
werden, z.B. über
einen Stab oder anderes Steuerelement (ebenfalls nicht dargestellt)
geschraubt, gleichartig der vorigen Ausführung, bis der Kragen proximal
zu dem zweiten Satz von Streifen 740 ist. Die Stützarme 750 können dann
mit dem Kragen gekoppelt werden, sodass Rotieren des Stabs den Kragen
veranlassen kann, sich axial zu bewegen und den zweiten Satz von
Streifen 740 auszudehnen, gleichartig zu der zuvor beschriebenen
Ausführung.
Optionsweise kann eine Vielzahl von Öffnungen (nicht dargestellt)
durch den röhrenförmigen Schaft 702 angebracht
sein. Schrauben, Nägel
oder andere Fixiervorrichtungen können durch die Öffnungen
eingebracht werden, z.B. quer durch den Knochen und den Schaft,
um die Knochensegmente weiter zu sichern, gleichartig zu der oben
beschriebenen Ausführung.
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Obwohl
nur ein Satz von Zwischenstreifen 740 dargestellt ist,
ist zu würdigen,
dass jede Anzahl von Sätzen
von Streifen auf gleichartige Weise entlang dem röhrenförmigen Schaft
vorgesehen werden kann. Somit kann, wenn die Vorrichtung 700 innerhalb
eines langen Knochens implantiert ist, die Vorrichtung 700 ausgedehnt
werden, um an mehreren Stellen des Knochens entlang seiner Länge anzugreifen.
Zusätzlich
ist zu würdigen,
dass, obwohl der erste und zweite Satz Streifen 710, 740 als
im Wesentlichen dieselbe Länge
aufweisend dargestellt sind, Streifen von verschiedener Länge vorgesehen sein
können.
Beispielsweise kann der Zwischen-Streifensatz kürzer als diejenigen an dem Ende (bzw.
den Enden) gemacht werden, um beispielsweise die Ausdehnung innerhalb
eines engen Bereichs eines Knochens zu gestatten, während der Satz
(bzw. die Sätze)
von Streifen an dem Ende (bzw. den Enden) sich innerhalb eines erweiterten
Bereichs, z.B. Endes (Enden) des Knochens, ausdehnen können.
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In
einer weiteren Alternative können
die Vorrichtungen in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung als eine Basis für einen intramedullären primären Fixierstammprotheseabschnitt
verwendet werden. Beispielsweise kann ein Adapter (nicht dargestellt)
an der Vorrichtung befestigt werden, z.B. an dem röhrenförmigen Schaft
proximal oder distal zu dem Satz von Streifen, an welchem eine prothetische Kunstgelenkfläche, z.B.
eine abgerundete Komponente, Kapsel oder anderes Verbindungselement (nicht
dargestellt) befestigt werden kann. Alternativ kann eine Prothese
direkt über
dem Satz von Streifen befestigt werden. Somit können die Vorrichtungen in Gelenkersatzprozeduren
zusätzlich
zu oder statt des reinen Stabilisierens eines gebrochenen Knochens verwendet
werden.