DE60207183T2 - Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten - Google Patents

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DE60207183T2
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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten, welche biologische Daten, wie zum Beispiel Blutdruck, Puls, etc, mißt.
  • In einer herkömmlichen Methode eines kontinuierlichen Messens von Blutdruckwerten wird eine Manschette verwendet, um einen Blutdruckwert eines Subjekts bzw. einer Person bei einer Anfangsstufe einer Messung zu messen, und danach wird ein Blutdruckwert auf der Basis eines Übergangs einer photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet, die von einem photoelektrischen Sensor erhalten wird. Somit werden sowohl die Manschette als auch der photoelektrische Sensor gewöhnlich bzw. gemeinsam in der Anfangsstufe der Messung verwendet. Eine Kalibrierung wird durchgeführt, um jede einer photoelektrischen Pulswelle (relativer Wert) und einer Druckpulswelle (absoluter Wert) mit der anderen zu korrelieren. Sobald die Kalibrierung ausgeführt ist, kann anschließend ein Blutdruckwert des Subjekts bzw. der Person lediglich aus der Messung durch den photoelektrischen Sensor, ohne Messung durch die Manschette, berechnet werden.
  • Jedoch verursacht eine mehrmalige Druckanwendung gegen eine Arterie bzw. Pulsschlagader der Person dieser Schmerzen, wenn die Messung mit der Manschette nochmals gemacht wird.
  • US-A-5 309 916 offenbart eine Vorrichtung zum Messen eines Blutdrucks, die eine Sensoranordnung enthält, die an dem Äußeren eines Körpers abnehmbar angelegt bzw. festgelegt ist und welche elektrisch leitend bzw. leitfähig mit einem elektronischen Schaltkreis verbunden ist. Die Sensoranordnung und der Schaltkreis bzw. die Schaltung sind konfi guriert, um in zumindest einer Meßregion des Körpers eine Klappe bzw. ein Ventil zu bestimmen, welche(s) ein Maß für eine Variable ist, die sich periodisch über die Zeit im Rhythmus des Pulsschlags ändert und die mit dem Blutdruck korreliert ist. Diese Variable kann zum Beispiel die Durchflußgeschwindigkeit und/oder Durchflußmenge und/oder das Volumen des arteriellen Bluts und/oder eine Querschnittsabmessung und/oder die Durchflußquerschnittsfläche eines arteriellen Blutgefäßes sein. Der Sensor und der Schaltkreis bestimmen weiters einen Wert, der ein Maß für die Pulswellengeschwindigkeit ist. Durch ein Verknüpfen der zwei Werte miteinander und Einbeziehen mindestens eines Kalibrierungswerts, kann zumindest ein Wert, der für den Blutdruck charakteristisch ist, bestimmt werden. Die Vorrichtung macht es möglich, den Blutdruck einer Person mit verhältnismäßig kleiner Belastung bzw. Belästigung für die Person zumindest quasi-kontinuierlich zu messen.
  • Daher ist es ein Ziel bzw. Gegenstand der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten zur Verfügung zu stellen, welche einen Blutdruckwert ohne vorbereitende Messung mit der Manschette berechnen kann. Das Ziel wird durch eine Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 geoffenbart. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind bzw. werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Es wird eine Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten bereitgestellt, umfassend eine Meßeinheit, beinhaltend wenigstens einen photoelektrischen Sensor, beinhaltend ein Licht emittierendes Element zum Emittieren von Licht mit einer vorbestimmten Wellenlänge auf ein Blutgefäß eines Subjektes bzw. einer Person und ein Licht detektierendes Element zum Detektieren als eine photoelektrische Volumenpulswelle einer Änderung in einer Größe von transmittiertem oder reflektiertem licht, das aus dem Licht resultiert, das von dem Licht emittierenden Element emittiert wurde, eine Betätigungs- bzw. Betriebseinheit, in welche ein Ergebnis einer Messung durch die Meßeinheit so zugeführt wird, daß die Betriebseinheit ein Betriebsverfahren basierend auf dem zugeführten Meßergebnis ausführt, einen Speicherbereich, der Daten des Ergebnisses einer Messung oder dgl. speichert, und eine Anzeigeeinheit, die ein Ergebnis einer Berechnung anzeigt, die durch die Betriebseinheit ausgeführt wurde, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbereich Blutdruckumwandlungsdaten speichert, die einen Pulswellenbereich und einen Blutdruckwert korrelieren, so daß ein Pulswellenbereich in einen Blutdruckwert als ein Absolutwert umgewandelt werden kann, wobei der Pulswellenbereich durch ein Integrieren einer Wellenform der photoelektrischen Volumenpulswelle pro Herzschlag erhalten ist, und die Betriebseinheit den Pulswellenbereich auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet, die von dem Subjekt erhalten ist, und weiters einen Blutdruckwert des Subjekts auf der Basis des berechneten Pulswellenbereichs und der Blutdruckumwandlungsdaten berechnet.
  • Gemäß der oben beschriebenen Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten speichert der Speicherbereich die Blutdruckumwandlungsdaten, in denen der Pulswellenbereich der photoelektrischen Volumenpulswelle und der Blutdruckwert jeweils miteinander korreliert sind. Demgemäß wird, wenn eine photoelektrische Volumenpulswelle des Subjekts durch den photoelektrischen Sensor gemessen wird, ein Blutdruckwert des Subjekts aus dem Pulswellenbereich der photoelektrischen Volumenpulswelle und den Blutdruckumwandlungsdaten erhalten. Dementsprechend kann die oben beschriebene Vorrichtung die Messung einer Druckpulswelle durch eine Manschette in der Anfangsstufe einer Messung und eine resultierende Kalibrierung eliminieren, woraufhin das Meßverfahren vereinfacht werden kann.
  • Die Erfindung wird lediglich beispielsweise, unter Bezugnahme auf die begleitenden bzw. beiliegenden Zeichnungen, beschrieben, in welchen:
  • 1 ein Blockdiagramm einer Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine Schnittansicht einer Pulswellen-Meßvorrichtung ist;
  • 3 ein Blockdiagramm einer Messung eines künstlichen menschlichen Körpermodells ist;
  • 4A eine Wellenformdarstellung einer photoelektrischen Volumenpulswelle ist;
  • 4B ein Graph ist, der eine Korrelation zwischen einem Pulswellenbereich und einem Strömungs- bzw. Flußgeschwindigkeitswert zeigt;
  • 4C ein Graph ist, der eine Korrelation zwischen dem Pulswellenbereich und einem Blutdruckwert zeigt;
  • 5 ein Flußdiagramm ist, das ein Verfahren zum Berechnen eines Blutdruckwerts eines Subjekts zeigt;
  • 6 ein Flußdiagramm ist, das ein anderes Verfahren zum Berechnen eines Blutdruckwerts eines Subjekts zeigt;
  • 7 ein Blockdiagramm eines Messens eines künstlichen menschlichen Körpermodells ist, einschließlich eines Tiers, das ein künstliches menschliches Körperteil bildet bzw. darstellt;
  • 8 ein Konzept eines anderen photoelektrischen Sensors illustriert bzw. veranschaulicht, das in einer Vorrichtung zur Beobachtung biologischer in Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführungsform der Erfindung verwendet wird;
  • 9A bis 9C Graphen sind, die einen Übergang der photoelektrischen Volumenpulswellen zeigen;
  • 10 ein Blockdiagramm der Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten in Übereinstimmung mit einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist;
  • 11 ein Flußdiagramm ist, das ein Verfahren zur Berechnung eines Blutdruckwerts zeigt;
  • 12A und 12B Graphen sind, die einen Übergang der photoelektrischen Volumenpulswelle jeweils vor bzw. nach einer Substitution zeigen;
  • 13 ein Flußdiagramm ist, das ein Verfahren zur Berechnung einer Sauerstoffsättigung von arteriellem Blut zeigt;
  • 14 ein Blockdiagramm der Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten in Übereinstimmung mit einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
  • 15 eine teilweise weggebrochene, perspektivische Ansicht einer Kapsel einer Schweißmengenmeßvorrichtung ist;
  • 16A ein Graph ist, der einen Übergang von Spitzenwertdaten einer photoelektrischen Volumenpulswelle zeigt;
  • 16B ein Graph ist, der einen Übergang von Schweißmengendaten zeigt;
  • 16C ein Graph ist, der einen Übergang von zusammengesetzten Daten A2 zeigt;
  • 17 ein Graph ist, der einen Übergang von Anästhesie- bzw. Betäubungs-Tiefe zeigt;
  • 18A und 18B Graphen sind, die einen Übergang von primären, biologischen Daten zeigen;
  • 19A und 19B Graphen sind, die einen Übergang von anderen biologischen Daten zeigen;
  • 20 ein Graph ist, der die Anästhesie- bzw. Betäubungstiefe zeigt;
  • 21 ein Blockdiagramm der Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten ist, der ein Elektrokardiograph und ein Elektroenzephalograph hinzugefügt sind; und
  • 22A und 22B Graphen sind, die Korrelationen zwischen Hauttemperatur und Schweißmenge bzw. Blutdurchflußmenge zeigen.
  • Eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird unter Bezugnahme auf 1 bis 7 beschrieben. Bezugnehmend auf 1 wird eine Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsform der Erfindung gezeigt. Die Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten umfaßt eine Pulswellen-Meßvorrichtung 20, eine Datenverarbeitungsvorrichtung 10, die mit einer Ausgangsleitung der Pulswellen-Meßvorrichtung 20 verbunden ist, um das Betriebsverfahren durchzuführen, und einen Monitor 30 (welcher als eine Anzeigeeinheit in der Erfindung dient), der die Ergebnisse einer Betriebsverarbeitung mittels der Datenverarbeitungsvorrichtung 10 anzeigt. Die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 beinhaltet einen photoelektrischen Sensor (welcher als eine Meßeinheit in der Erfindung dient), welcher Licht mit einer vor- bestimmten Wellenlänge auf ein Blutgefäß eines Subjekts bzw. einer Person 5 strahlt, um dadurch als eine photoelektrische Volumenpulswelle eine Änderung in einer Größe eines resultierenden transmittierten bzw. übertragenen oder reflektierten Lichts zu detektieren.
  • Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 beinhaltet einen A/D Wandler 11, eine CPU 12 (welche in der Erfindung als eine Betätigungs- bzw. Betriebseinheit dient) und einen Spei cherbereich 13. Die photoelektrische Volumenpulswelle, die durch die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 detektiert wird, wird kontinuierlich über einen A/D Wandler 11 in die CPU 12 geliefert bzw. zugeführt. Die CPU 12 führt eine betriebliche Verarbeitung auf der Basis der digitalisierten photoelektrischen Volumenpulswellendaten, Blutdruckumwandlungsdaten, die im Speicherbereich 13 geschrieben sind, Strömungsraten- bzw. Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten etc. durch, wodurch ein Blutdruckwert des Subjekts pro Herzschlag berechnet wird. Der Monitor 30 zeigt eine Blutdruckwellenform und photoelektrische Volumenpulswelle jeweils in der Einheit eines Herzschlags an.
  • Bezugnehmend auf 2 umfaßt die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 eine Manschette bzw. ein Handgelenkband 21 und einen Körper 22. Die Manschette 21 weist beide Enden so adaptiert auf, daß sie miteinander verbunden sind, so daß die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 rund um ein Handgelenk des Subjekts 5 fixiert ist. Der Körper 22 beinhaltet ein Gehäuse 23, das eine offene Seite aufweist, die auf einen Arm des Subjekts 5 aufgebracht wird, und eine Platte 24, die die offene Seite verschließt. Die Platte 24 wird durch eine Schraubenfeder 25 elastisch getragen bzw. abgestützt, die zwischen dem Gehäuse 23 und der Platte angeordnet ist, so daß die Platte gewöhnlich gegen eine Haut des Subjekts 5 gedrückt wird.
  • Die Platte 24 weist eine Mehrzahl von Durchtritts- bzw. Durchgangslöchern auf, in die eine Mehrzahl von Licht emittierenden Elementen 26A und Licht detektierenden Elementen 26B von der Innenseite des Gehäuses 23 eingeführt bzw. eingesetzt sind, welche zu fixieren sind. Die Licht emittierenden Elemente 26A und die Licht detektierenden Elemente 26B stellen einen photoelektrischen Sensor 26 dar, um eine relative Änderung im Blutfluß bzw. -strom des Subjekts 5 als eine Änderung in einer Menge von Licht zu detektieren. Jedes Licht emittierende Element umfaßt eine Licht emittierende Diode (LED), wohingegen jedes Licht detektierende Element einen Phototransistor umfaßt. Jede LED erhält einen Output bzw. eine Ausgabe gemäß einer Menge eines Blutflusses von dem Phototransistor. Beispielsweise gehört Licht, das für diesen Zweck verwendet wird, einem Wellenlängenbereich an, der zuläßt, daß das Licht sowohl in Oxyhämoglobin als auch Desoxyhämoglobin im Blut absorbiert und reflektiert wird, oder es wird Licht mit einer Wellenlänge von etwa 640 nm verwendet. In diesem Fall entspricht, da sich eine Ausgabe des Phototransistors mit einer Änderung im Gehalt an Hämoglobin im Blut ändert, die erhaltene Ausgabe einer relativen Änderung in einer Größe bzw. Menge eines Blutflusses. Die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 beinhaltet einen Antriebs- bzw. Treiber-Schaltkreis (nicht gezeigt) zum Antreiben bzw. Steuern der Licht emittierenden Elemente 26A und einen empfangenden bzw. Empfänger-Schaltkreis (nicht gezeigt) zur Verarbeitung eines Ausgangssignals, das von dem Licht detektierenden Element 26B geliefert wird. Daten einer erhaltenen photoelektrischen Volumenpulswelle werden über eine Ausgabe- bzw. Ausgangsleitung zur Datenverarbeitungsvorrichtung 10 übermittelt.
  • Ein Blutdruckwert Pt des Subjekts wird hauptsächlich durch eine betriebliche Be- bzw. Verarbeitung in der Ausführungsform berechnet, wie dies später beschrieben wird. Die betriebliche Verarbeitung erfordert Referenz- bzw. Bezugsdaten eines Blutdruckwerts Po und eines Strömungs- bzw. Flußgeschwindigkeitswerts Vo. Zu diesem Zweck speichert der Speicherbereich 13 Blutdruck-Umwandlungsdaten für eine Be rechnung des Blutdruckwerts Po und Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten für eine Berechnung des Flußgeschwindigkeitswerts Vo. Beide Daten werden aus Versuchen unter Verwendung einer Messung eines künstlichen menschlichen Körpermodells 40 erhalten, wie dies später im Detail beschrieben werden wird.
  • Die Messung eines künstlichen menschlichen Körpermodells 40 gibt einen Ruhezustand eines Probengegenstands bzw. -objekts mit einer Standardform wieder. Das Modell 40 umfaßt einen Behälter 41, der ein Äquivalent 49 zu Menschenblut speichert (im folgenden "Blutäquivalent"), ein Rohr 42, durch welches das Blutäquivalent 49 wiederholt zirkuliert und weitergeleitet bzw. übertragen wird, und eine Pumpe 43, die das Blutäquivalent 49 für jede Standard-Herzschlagzeitdauer unter Druck zuführt, welche eine der Probenperson im Ruhezustand ist, zum Beispiel 0,75 sec. Das Blutäquivalent weist vorzugsweise eine ähnliche Zusammensetzung wie das menschliche bzw. Menschenblut auf und Blut jeglichen Tieres kann zum Beispiel verwendet werden. Das Rohr 42 dient als Rohrleitung in der Erfindung und entspricht einem Blutgefäß. Der Druck der Pumpe 43 ist einstellbar. Ein Flußratensensor 44 ist in der Mitte des Rohres 42 vorgesehen, um eine Strömungs- bzw. Flußrate des Blutäquivalents 49 pro Standard-Herzschlagzeitdauer zu messen. Der Flußratensensor 44 dient als Flußraten-Meßabschnitt in der Erfindung. Ein photoelektrischer Sensor 45 ist vorgesehen, um als eine Änderung in einer Menge von Licht eine Änderung in der Flußrate des Blutäquivalents 49 im Rohr zu detektieren. Ein Druckmeßabschnitt 46 beinhaltet einen Behälter 47, der durch ein Gummidruckventil 47A in eine obere und untere Kammer unterteilt ist, und einen Drucksensor 48, der mit der unteren Kammerseite des Behälters 47 verbunden ist. Das Rohr 42 ist mit der oberen Kammer verbunden, so daß das Blutäquivalent darin rezirkuliert werden kann.
  • Das Rohr 42 hat einen Innendurchmesser annähernd gleich jenem eines Blutgefässes in einem Handgelenk der Probenperson im ruhenden bzw. Ruhezustand. Der Innendurchmesser des Rohrs 42 ist auf einen Durchmesser bzw. ϕ2,5 mm in der Ausführungsform festgesetzt. Der vorhergehende „Ruhezustand" ist festgesetzt, weil das künstliche Modell 40 den Ruhezustand der Probenperson wiedergibt. Das Blutgefäß im Handgelenk ist bzw. wird ausgewählt, weil ein Teil des Subjekts, wo die Messung tatsächlich durchgeführt wird, ein Handgelenk ist. Es ist wünschenswert, daß der photoelektrische Sensor 26 der Pulswellen-Meßvorrichtung 20 und der photoelektrische Sensor 45 des künstlichen Modells 40 vom gleichen Typ sein sollten.
  • Das Druckventil 47A wird bei einer Druckzufuhr des Blutäquivalents 49 nach unten verschoben bzw. verlagert, wodurch der Druck an der unteren Kammerseite verändert wird, um maximal zu werden. Der Druck, der einem systolischen Blutdruck des menschlichen Körpers im Ruhezustand entspricht, wird durch den Drucksensor 48 gemessen. Anderseits wird das Druckventil 47A nach einer Druckzuführung des Blutäquivalents 49 zur oberen Kammerseite bewegt, wodurch der Druck an der unteren Kammerseite verändert wird, um minimal zu werden. Der Druck, der einem diastolischen Blutdruck des menschlichen Körpers im Ruhezustand entspricht, wird durch den Drucksensor 48 gemessen. Weiters werden Ausgangsleitungen des photoelektrischen Sensors 45, des Flußratensensors 44, des Drucksensors 48 an den A/D-Wandler bzw. -Konverter 11 angeschlossen. In dem künstlichen Modell 40, das wie oben beschrieben aufgebaut ist, wird der Druck, bei dem das Blutäquivalent 49 durch die Pumpe 43 unter Druck zugeführt wird, zu verschiedenen Werten verändert, so daß die photoelektrische Volumenpulswelle und der Druckwert des Blutäquivalents 49 jeweils durch den photoelektrischen Sensor 45 und den Drucksensor 48 jedes Mal bei einer Einstellung gemessen werden, woraufhin die folgenden Blutdruck-Umwandlungsdaten und Flußraten-Umwandlungsdaten berechnet werden. Siehe 4A bis 4C.
  • In den Blutdruck-Umwandlungsdaten wird ein Pulswellenbereich, der durch ein Integrieren der photoelektrischen Volumenpulswelle betreffend das Rohr 42 pro Herzschlag erhalten wird, und der Blutdruckwert des Blutäquivalents, der vom Drucksensor 48 erhalten wird, miteinander korreliert. Die Blutdruck-Umwandlungsdaten werden bei jedem systolischen Blutdruck und jedem diastolischen Blutdruck berechnet. Siehe 4C. Andererseits werden der Pulswellenbereich und der Flußgeschwindigkeitswert miteinander in den Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten korreliert. Siehe 4B. Der Flußgeschwindigkeitswert wird durch ein Dividieren einer Flußrate, die mittels durch den Flußratensensor 44 gemessen wird, durch einen Querschnittsbereich des Rohrs 42 erhalten.
  • Eine Art eines Berechnens eines Blutdruckwerts Pt in irgendeiner Periode wird unter Bezugnahme auf 5 beschrieben. Zunächst wird eine Manschette 21 um einen Arm des Subjekts 5 festgelegt, und die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 wird so eingestellt, daß der photoelektrische Sensor 26 oberhalb eines Blutgefäßes des Subjekts 5 angeordnet ist. Wenn der photoelektrische Sensor 26 gesetzt bzw. eingestellt wurde, wird eine photoelektrische Volumenpulswelle durch den Sensor 26 gemessen, während das Subjekt 5 in einem temporären Ruhezustand oder Messungsbezugszustand (Messungsbezugszeit) ist. Die gemessene photoelektrische Volumenpulswelle wird über den A/D-Wandler 11 der CPU 12 zugeführt (Schritt a).
  • Das Subjekt 5 wird unter dem oben beschriebenen bzw. angemerkten Zustand gehalten. Demgemäß nimmt ein Mittelwert des Innendurchmessers des Blutgefäßes des Subjekts ungefähr den gleichen Wert an wie den Innendurchmesser des Rohrs 42, obwohl der Wert des Innendurchmessers des Blutgefäßes des Subjekts in einem gewissen Ausmaß schwankt. Deshalb können ein Bezugsblutdruck- und Flußgeschwindigkeitswert Po und Vo jeweils auf der Basis der Blutdruckdaten bzw. Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet werden. Beide Daten können jedoch nicht verwendet werden, wenn das Subjekt von einem Ruhezustand zu einem Nicht-Ruhezustand wechselt, so daß der Innendurchmesser des Blutgefäßes sich vom Innendurchmesser des Rohrs 42 als Folge einer Expansion und Kontraktion des Blutgefäßes unterscheidet.
  • Das Verfahren für eine Berechnung des Blutdruckwerts Po und Flußgeschwindigkeitswerts Vo wird konkreter beschrieben. Ein Pulswellenbereich pro Herzschlag wird auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle (relativer Wert) des Subjekts 5 berechnet. Der Pulswellenbereich pro Herzschlag wird zu einem Wert pro oben erwähnter Standard-Herzschlagzeit umgewandelt (Schritt b). Zum Beispiel wird ein Pulswellenbereich s2 zu einem Wert pro Standard-Herzschlagzeitdauer t2 wie folgt umgewandelt: s2 = s1 × t2/t1wo t1 eine Herzschlagzeitdauer des Subjekts ist, t2 eine Standard-Herzschlagzeitdauer und s1 ein Pulswellenbereich des Subjekts 5 pro Herzschlag ist. Das Bezugssymbol "S" wird nachfolgend den umgewandelten Pulswellenbereich s2 bezeichnen.
  • Ein Flußgeschwindigkeitswert (absoluter Wert) in dem Meß-Bezugszustand wird aus dem umgewandelten Pulswellenbereich S und den Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet, wie dies in 4B gezeigt ist (Schritt c). Beispielsweise wird der Flußgeschwindigkeitswert durch Vo repräsentiert, wenn der umgewandelte Pulswellenbereich S durch So repräsentiert wird. Weiters wird der Blutdruckwert (absoluter Wert) des Subjekts 5 in dem Meß-Bezugszustands aus dem umgewandelten Pulswellenbereich S und den Blutdruck-Umwandlungsdaten berechnet, wie dies in 4C dargestellt gezeigt ist (Schritt c). Wenn der konvertierte bzw. umgewandelte Pulswellenbereich durch So repräsentiert wird, wird der Blutdruckwert Po als ein systolischer Blutdruckwert Pho und ein diastolischer Blutdruckwert PLo repräsentiert.
  • Wenn der Bezugsblutdruckwert Po und die Flußgeschwindigkeit Vo in der oben beschriebenen Art und Weise erhalten werden, wird der Blutdruckwert Pt danach durch die folgende betriebliche Verarbeitung in einer geeigneten Zeitdauer bzw. Periode berechnet. Die Erfinder haben gefunden bzw. festgestellt, daß es eine Korrelation zwischen einem Innendurchmesser eines Blutgefäßes und einem Spitzenwert einer photoelektrischen Volumenpulswelle gibt. Zum Beispiel gilt die folgende Gleichung: Do/Dt = k × ϕo/φt (1)wo Do ein Peak- bzw. Spitzenwert der photoelektrischen Volumenpulswelle bei der Meßbezugszeit ist, ϕo ein Innendurchmesser eines Blutgefäßes ist, Dt ein Spitzenwert der photoelektrischen Volumenpulswelle in irgendeiner Periode nach der Meßbezugszeit ist, und ϕt ein Innendurchmesser eines Blutgefäßes ist. Demgemäß kann der Innendurchmesser ϕt des Blutgefäßes des Subjekts auf der Basis der Spitzenwerte Do und Dt der photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet werden. Da das Produkt aus einem Querschnittsbereich bzw. einer Querschnittsfläche eines Rohrs und einer Flußgeschwindigkeit einer Flüssigkeit, die durch das Rohr fließt, konstant ist, besteht weiters die folgende Gleichung zwischen einem Flußgeschwindigkeitswert Vo des Bluts bei einer Meßbezugszeit und einer Flußgeschwindigkeit Vt des Bluts in jeder beliebigen Zeitdauer bzw. Periode: π(ϕo/2)2 × Vo = π(ϕt/2 )2 × Vt (2)
  • Demgemäß wird die folgende Gleichung (3) auf der Basis der Gleichungen (1) und (2) erhalten, so daß der Flußgeschwindigkeitswert Vt des Subjekts 5 in jeder beliebigen Periode berechnet werden kann: Vt = (Do/kDt)2 × Vo (3)
  • Eine Blutdruckschwankung bzw. -variation ΔP bezieht sich auf eine Änderung im Blutdruckwert in einer beliebigen Periode relativ zum Wert an einer Meßbezugszeit. Die Blutdruckschwankung ΔP wird auf der Basis des berechneten Flußgeschwindigkeitswerts Vt in einer beliebigen Zeitdauer, des Flußgeschwindigkeitswerts Vo bei der Meßbezugszeit und des Blutdruckwerts Po bei der Meßbezugszeit (Schritt d) berechnet. Spezifischer besteht eine Beziehung, die durch die folgende Gleichung (4) ausgedrückt wird, zwischen dem Flußgeschwindigkeits- und Blutdruckwert Vo und Po bei der Meßbezugszeit und dem Flußgeschwindigkeits- und Blutdruckwert Vt und Pt zu einer beliebigen Zeitdauer. Gleichung (5) wird aus der Gleichung (4) erhalten. Das Bezugssymbol bzw. -zeichen ρ bezeichnet eine Dichte von Blut. Po + pVo2/2 = Pt + ρVo2/2 (4) ΔP = Pt – Po = ρ/2(Vo2 – Vt2) (5) Pt = Po + ΔP (6)
  • Demzufolge kann die Blutdruckschwankungsgröße ΔP auf der Basis von Gleichung (5) berechnet werden. Als ein Ergebnis wird der systolische Blutdruckwert Pho im Messungsbezugszustand für "Po" in Gleichung (6) eingesetzt bzw. substituiert, um einen systolischen Blutdruckwert Pht pro Herzschlag in einer beliebigen Zeitdauer berechnen zu können. Um einen diastolischen Blutdruckwert PLt pro Herzschlag in einer beliebigen Zeitdauer berechnen zu können, wird der diastolische Blutdruckwert PLo in im Meßbezugszustand für "Po" in Gleichung (6) eingesetzt (Schritt e).
  • Wie aus dem Vorhergehenden deutlich bzw. ersichtlich wird, speichert der Speicherbereich 13 die Blutdruck-Umwandlungsdaten und die Flußraten-Umwandlungsdaten. Wenn das Subjekt im Messungsbezugszustand (Ruhezustand) ist, werden der Bezugs-Flußgeschwinkeits- und -Blutdruckwert Vo und Po jeweils aus beiden Umwandlungsdaten berechnet. Weiters kann in einer beliebigen Periode nach einer Berechnung des Bezugs-Flußgeschwindigkeits- und -Blutdruckwerts Vo und Po die Blutdruckschwankungsgröße ΔP, welche eine Schwankung im Blutdruckwert in einer beliebigen Zeit relativ zum Wert an einer Meßbezugszeit ist, durch eine Betätigung aus den Spitzenwerten Do und Dt der photoelektrischen Volumenpulswelle und dem Flußgeschwindigkeitswert Vo bei der Meßbezugszeit erhalten werden. Der Blutdruckwert Pt in irgendeiner Periode wird auf der Basis der erhaltenen Blutdruckschwankungsgröße ΔP berechnet. Sobald der Bezugs-Flußgeschwindigkeits- und -Blutdruckwert Vo und Po berechnet sind, kann dementsprechend der Blutdruckwert Pt durch einen Arbeitsgang bzw. eine Betätigung erhalten werden, ob das Subjekt 5 in einem Ruhezustand ist oder nicht. Daher kann der Blutdruckwert Pt in einer beliebigen Zeit bzw. Periode auf der Basis von lediglich der Messung der photoelektrischen Volumenpulswelle durch den photoelektrischen Sensor 26 ohne eine Messung einer Druckpulswelle durch die Manschette, etc. berechnet werden. Folglich bzw. daraus resultierend kann das Blutdruckmeßverfahren vereinfacht werden.
  • Der „Nicht-Ruhezustand" betrifft einen Fall, wo sich physikalische Zustände des Subjekts 5 im Verlauf einer Messung verändern, so daß der Innendurchmesser eines Blutgefäßes des Subjekts im Vergleich zum Ruhezustand kontrahiert oder expandiert ist.
  • Das künstliche Modell 40 beinhaltet ein Laser-Verschiebungs-Meßgerät 95, das darin eingebaut ist, wie dies in 3 gezeigt ist. Das Laser-Verschiebungs-Meßgerät 95 strahlt Laserstrahlen auf das Rohr 42 ab. An dem Rohr 42 reflektiertes Licht wird durch eine Linse auf eine Licht empfangende Ebene gebündelt, um darauf fokussiert zu werden. Das Laser-Verschiebungs-Meßgerät 95 mißt weiters eine Verschiebungsgröße eines Brennpunkts auf der Licht empfangenden Oberfläche, um dadurch eine Änderung des Innendurchmessers des Rohrs 42 zu messen. Obwohl der Innendurchmesser des Rohrs 42 vor dem Versuch im Durchmesser bzw. ϕ2,5 ist, wird spezifischer das Rohr 42 mit Änderungen im Druck expandiert und kontrahiert, da in dem Versuch bzw. Experiment das Blutäquivalent 49 zwangsweise durch das Rohr zugeführt bzw. gespeist ist bzw. wird. Dementsprechend gibt es, selbst wenn der Innendurchmesser des Rohrs 42 im Durchmesser bzw. ϕ2,5 in dem natürlichen Zustand ist, eine Möglichkeit, daß ein Mittelwert des Innendurchmessers des Rohrs in dem Versuch nicht ϕ2,5 ist. In Anbetracht des Problems wird der Innendurchmesser des Rohrs 42 durch das Laser-Verschiebungs-Meßgerät 95 während des Versuchs gemessen, und ein Mittelwert des Innendurchmessers erhalten. Wenn der erhaltene Mittelwert nicht ϕ2,5 ist, werden die Blutdruck- und die Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten, die unter Verwendung des Rohrs 42 gemessen wurden, abgeändert oder umgewandelt, so daß die Daten dem Innendurchmesser von ϕ2,5 entsprechen. Als Folge kann ein Fehler im Innendurchmesser des Rohrs aufgrund von Änderungen des an das Rohr 42 angelegten Drucks beseitigt bzw. eliminiert werden, woraufhin ein genauer Blutdruckwert erhalten werden kann.
  • Weiters kann das Laser-Verschiebungs-Meßgerät 95 verwendet werden, um den in einer beliebigen Periode (insbesondere in einem Nicht-Ruhezustand) aus Gleichung (6) erhaltenen Blutdruckwert zu überprüfen bzw. zu verifizieren. Im Spezielleren ist bzw. wird das Blutgefäß im Nicht-Ruhezustand im Vergleich zum Ruhezustand ausgedehnt bzw. aufgeweitet oder zusammengezogen bzw. kontrahiert. Es wird beispielsweise der Fall betrachtet, wo ein Mittelwert des Innendurchmessers des Blutgefäßes des Subjekts ϕ2,5 im Ruhezustand ist. In diesem Fall ist, wenn sich der Mittelwert von ϕ2,5 auf ϕ4,0 mit der Änderung des Subjekts von dem Ruhezustand in den Nicht-Ruhezustand ändert, ein Rohr 42, das einen Innendurchmesser von ϕ2,5 aufweist, im künstlichen Modell 40 vorgesehen und ein Druck wird durch eine Pumpe so eingestellt, daß der Mittelwert des Innnendurchmessers des Rohrs ϕ4,0 wird. Eine Strömungs- bzw. Flußrate und ein Druck des Blutäquivalents 49 werden durch den Flußratensensor 44 bzw. den Drucksensor 48 gemessen. Die Ergebnisse der Messung werden mit dem Blutdruckwert verglichen, der auf Basis der Gleichung (6) berechnet wird, wodurch experimentell verifiziert werden kann, ob der Blutdruckwert korrekt ist. Weiters kann ein Korrekturfaktor oder dgl. erhalten werden, wenn der auf der Basis von Gleichung (6) berechnete Blutdruckwert mit einem tatsächlich in dem Experiment gemessenen Blutdruckwert verglichen wird.
  • Die Blutdruck- und Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten basieren auf Daten, die erhalten werden, wenn das Rohr einen Innendurchmesser von ϕ2,5 hat. In Anbetracht von Unterschieden in den Körpern der Subjekte 5 können Blutdruck- und Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten jedoch so bereitgestellt werden, daß sie verschiedenen Innendurchmessern von Rohren entsprechen. Beispielsweise kann der Speicherbereich 13 eine Mehrzahl von Datentabellen speichern und Rohre 42 für die jeweiligen Größen von ϕ2,0, ϕ2,5, ϕ3,0 werden für das künstliche Modell 40 vorbereitet. Eine Messung wird ausgeführt, wobei das Rohr 42 von einer zur anderen geändert wird. Die Blutdruckdaten und die Flußgeschwindigkeitsdaten werden für jedes Rohr 42 berechnet, die auf die jeweilige Datentabelle zu schreiben sind. Weiters kann ein Blutgefäßdurchmesser-Meßabschnitt, der als eine Meßeinheit dient, zum Messen eines Innendurchmessers des Blutgefäßes des Subjekts 5 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall wird eine Datentabelle des Rohrdurchmessers, der dem Innendurchmesser des Blutgefäßes des Subjekts entspricht, auf der Basis der Berechnungsergebnisse ausgewählt. Siehe Schritt g in 6. Deshalb können die Unterschiede in den Körpern der Subjekte 5 eliminiert bzw. beseitigt werden, und demgemäß kann ein genauerer Blutdruckwert erhalten werden.
  • Betreffend den oben erwähnten Blutgefäßdurchmesser-Meßabschnitt kann der photoelektrische Sensor 26 an einer Fingerspitze festgelegt werden, so daß Licht mit einer vorbestimmten Wellenlänge auf einen regelmäßigen Puls in der Fingerspitze abgestrahlt wird. Der Blutgefäßdurchmesser-Meßabschnitt detektiert das resultierende transmittierte Licht. In diesem Fall entspricht die Ausgabe, die zu bekommen ist, den Änderungen im Blutgefäßdurchmesser, wenn das transmittierte Licht zu einem Wellenlängenbereich gehört, in welchem das Licht in eine Komponente im Blutgefäß, wie zum Beispiel Hämoglobin absorbiert wird. Weiters kann der Innendurchmesser des Blutgefäßes auf der Basis der Änderungen in der Flußgeschwindigkeit Vt gemessen werden. Spezifischer variiert der Flußgeschwindigkeitswert Vt mit Änderungen in dem Innendurchmesser des Blutgefäßes. Die Flußgeschwindigkeit wird in einem Teil des Blutgefäßes erhöht, wo der Innendurchmesser davon verringert ist. Die Flußgeschwindigkeit wird in einem Teil des Blutgefäßes verringert, wo der Innendurchmesser davon erhöht ist. Dementsprechend kann, wenn die Flußgeschwindigkeit bei einer Mehrzahl von Teilen eines einzelnen Blutgefäßes gemessen wird, der Innendurchmesser des Blutgefäßes auf der Basis der Unterschiede in der Flußgeschwindigkeit Vt zwischen den Teilen erhalten werden.
  • Die oben beschriebene Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten kann auf die folgende Art verwendet werden. Der photoelektrische Sensor 26 wird an verschiedenen Teilen eines einzigen Blutgefäßes des Subjekts 5 angeordnet. Eine photoelektrische Volumenpulswelle wird an jedem Teil durch das Licht emittierende Element 26A und das Licht detektierende Element 26B gemessen. Eine Blutflußrate wird dann für jedes gemessene Teil durch die CPU 12 berechnet. Wenn das Blutgefäß durch Arteriosklerose verengt ist, wird die Flußrate des Bluts in einem hohen Ausmaß an dem verengten Teil des Gefäßes verringert. Demgemäß kann Arteriosklerose detektiert bzw. festgestellt werden, wenn die durch die CPU 12 berechneten Flußraten des Bluts miteinander verglichen werden. Damit eine Flußrate von Blut durch Berechnung erhalten werden kann, wird die Flußgeschwindigkeit zunächst auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle- und der Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet. Die erhaltene Flußgeschwindigkeit wird mit einer Querschnittsfläche des Blutgefäßes multipliziert.
  • Weiters wird die Manschette 21 der Pulswellen-Meßvorrichtung 20 so modifiziert, um um den Kopf herum befestigt zu werden, und so gesetzt, daß der photoelektrische Sensor 26 zu dem Schädel gerichtet ist. In diesem Fall wird, wenn Licht, das zu einem vorbestimmten Wellenlängenbereich gehört, vom Licht emittierenden Element 26A des photoelektrischen Sensors 26 abgestrahlt wird, das ab- bzw. ausgestrahlte Licht durch den Schädel transmittiert, so daß die photoelektrische Volumenpulswelle entsprechend der Blutflußrate im Blutgefäß auf eine nicht invasive Weise gemessen werden kann. Zusätzlich kann, wenn der photoelektrische Sensor 26 zum Ausstrahlen von Licht auf eine andere Arterie, wie zum Beispiel Radialarterie oder Antebrachia larterie, eine photoelektrische Volumenpulswelle gemäß einer Änderung in der Blutflußrate in der Arterie gemessen werden.
  • Der photoelektrische Sensor 26 bildet eine Meßeinheit in der vorhergehenden Ausführungsform. In einer zweiten Ausführungsform ist ein zweiter photoelektrischer Sensor 96 weiters zusätzlich zum photoelektrischen Sensor 26 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt. Weiters werden die Flußgeschwindigkeitswerte Vo und Vt des Subjekts 5 auf der Basis der Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten in der vorhergehenden Ausführungsform berechnet. In der zweiten Ausführungsform detektiert jedoch der zweite photoelektrische Sensor 96 eine Mehrzahl von photoelektrischen Volumenpulswellen, und die Flußgeschwindigkeitswerte Vo Vt werden auf der Basis einer Phasendifferenz zwischen den detektierten photoelektrischen Volumenpulswellen berechnet. Die andere Anordnung in der zweiten Ausführungsform ist ähnlich derjenigen in der vorhergehenden Ausführungsform und demgemäß wird eine detaillierte Beschreibung der anderen Anordnung weggelassen. Der photoelektrische Sensor 26 dient als ein erster photoelektrischer Sensor in der Erfindung.
  • Der zweite photoelektrische Sensor 96 wird beispielsweise um das Handgelenk des Subjekts 5 herum angelegt, und umfaßt ein einziges Licht emittierendes Element 97 und eine Mehrzahl von Licht detektierenden Elementen 98A, 98B und 98C. Die Licht detektierenden Elemente 98A98C werden in regelmäßigen Intervallen bzw. Abständen L entlang des Blutgefäßes angeordnet und detektieren gleichzeitig Licht, das durch das Licht emittierende Element 97 abgestrahlt wird, und reflektiert zu werden (ein transmittiertes Licht zur Bequemlichkeit in einer Erklärung in 8). Der Abstand L zwischen den Licht detektierenden Elementen ist bzw. wird auf einen Wert festgesetzt, der von mehreren mm bis zu einigen zehn mm reicht. Somit kann, wenn der Abstand zwischen den Licht detektierenden Elementen auf einen so kleinen Wert wie oben erwähnt gesetzt bzw. eingestellt wurde, eine Bewegungszeit, die erforderlich ist, damit sich der Blutfluß bzw. -strom vom Element 98A zum Element 98C bewegt, auf einen zu einer Zeitdauer der photoelektrischen Volumenpulswelle gleichen Wert festgesetzt bzw. eingestellt werden. Wenn die Bewegungszeit des Blutflusses auf diese Weise festgesetzt wird, kann eine für den Blutfluß erforderliche Bewegungszeitdauer, um sich zwischen den Licht detektierenden Elementen zu bewegen, aus einer Phasendifferenz an den Graphen erhalten werden. 9A bis 9C illustrieren einen Übergang von photoelektrischen Volumenpulswellen, die jeweils von den Licht detektierenden Elementen 98A bis 98C erhalten werden. Beispielsweise bezeichnen Bezugssymbole ta, tb, und tc jeweils Spitzenwerte der photoelektrischen Volumenpulswellen. Eine Zeit, die für den Blutfluß erforderlich ist, um sich vom Licht detektierenden Element 98A bis zum Licht detektierenden Element 98B zu bewegen, wird als "ta – tb" ausgedrückt, und der Abstand zwischen den Elementen 98A und 98B ist L. Demgemäß kann ein Flußgeschwindigkeitswert Vt aus der folgenden Gleichung (7) erhalten werden: V = (ta – tb)/L (7)
  • Die Werte Vo und Vt können erhalten werden, wenn die Phasendifferenz zwischen den photoelektrischen Volumenpulswellen bei der Meßbezugszeit und in irgendeiner Periode für (ta – tb) in Gleichung (7) substituiert wird. Zusätzlich sind drei Licht detektierende Elemente 98A bis 98C in der zweiten Ausführungsform vorgesehen. Ein Flußgeschwindigkeitswert zwischen den Elementen 98A und 98B wird erhalten, und eine Flußgeschwindigkeit zwischen den Elementen 98B und 98C wird auch erhalten. Ein Mittelwert von beiden Flußgeschwindigkeitswerten dient als ein Flußgeschwindigkeitswert in der zweiten Ausführungsform.
  • Andererseits kann der Blutdruckwert Po bei der Meßbezugszeit erhalten werden wie in der vorhergehenden Ausführungsform, auf der Basis von sowohl dem umgewandelten Pulswellenbereich So, der aus der photoelektrischen Volumenpulswellen erhalten wird, als auch den Blutdruck-Umwandlungsdaten. Demgemäß können, wenn die Werte Po, Vo und Vt erhalten werden, eine Blutdruckänderungsgröße ΔP und demgemäß ein Blutdruckwert Pt in einer beliebigen Periode auf der Basis der Gleichung (5) erhalten werden: ΔP = Pt – Po = ρ/2(Vo2 – Vt2) (5)
  • Außerdem haben die Erfinder gefunden, daß es eine Korrelation zwischen dem Flußgeschwindigkeitswert Vt und einer Zeitdauer bzw. Periode der photoelektrischen Volumenpulswelle gibt, die durch jeden der photoelektrischen Sensoren 26 und 96 detektiert werden. Demgemäß kann, wenn wir unsere Aufmerksamkeit auf die Zeitdauer der photoelektrischen Volumenpulswelle zuwenden (beispielsweise tw in 9B), der Übergang des Flußgeschwindigkeitswerts aus der Zeitdauer der photoelektrischen Volumenpulswelle ohne Bereitstellung einer Mehrzahl von Licht detektierenden Elementen erhalten werden.
  • Beide vorhergehenden Ausführungsformen sind auf die Messung eines Blutdrucks des Subjekts 5 gerichtet. Eine Blutfluß rate des Subjekts 5 kann beispielsweise auch auf der Basis der Blutdruck- und Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet werden. Spezifischer ist ein Drucksensor, der als Blutdruckmeßabschnitt in der Erfindung dient, als die Meßeinheit anstelle des photoelektrischen Sensors 26 vorgesehen. Zuerst wird ein Blutdruckwert Po von dem Drucksensor bei der Meßbezugszeit erhalten und überdies werden ein umgewandelter Pulswellenbereich und demgemäß Flußgeschwindigkeitswerte So und Vo auf der Basis der Blutdruck- und Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet. Fortlaufend wird in irgendeiner Periode nach einem Start der Messung der Wert Vt jeweils durch ein Substituieren von Werten für Pt, Po und Vo in Gleichung (4) berechnet. Der Wert ϕt wird weiters durch ein Substituieren der Werte für ϕt, Vo und Vt berechnet. Folglich kann eine Blutflußrate des Subjekts 5 zu einer beliebigen Zeit auf der Basis des Innendurchmessers des Blutgefäßes des Subjekts 5 und der Strömungs- bzw. Flußgeschwindigkeit Vt des Bluts erhalten werden.
  • Eine dritte Ausführungsform der Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf 10 bis 12B beschrieben. In der dritten Ausführungsform wird ein Körperbewegungssensor 51, der als die Meßeinheit dient, für ein Detektieren einer geringfügigen Bewegung des Subjekts 5 hinzugefügt. Darüber hinaus werden ein Pulswellenregenerations-Schaltkreis 57 und ein Körperbewegungs-Detektionsabschnitt 59 zu der Datenverarbeitungsvorrichtung 10 hinzugefügt. Der Körperbewegungs-Detektionsabschnitt 59 stellt ein Teil der Betriebs- bzw. Funktionseinheit in der Erfindung. Ein substituierendes Verfahren, das im Detail später beschrieben wird, wird auf der Basis einer Bestimmung der Wellenformdaten der photoelektrischen Volumenpulswelle und den Ergebnissen einer Be stimmung ausgeführt. Die andere Anordnung in der dritten Ausführungsform ist jener in der ersten Ausführungsform ähnlich und dementsprechend wird eine detaillierte Beschreibung der anderen Anordnung eliminiert.
  • Der Körperbewegungssensor 51 ist Seite an Seite mit dem photoelektrischen Sensor 26 angeordnet und umfaßt beispielsweise eine blaue LED (Licht emittierendes Element), welche Licht mit einer Wellenlänge von 420 nm ausstrahlt, und einen Phototransistor (Licht detektierendes Element), der das reflektierte Licht detektiert. Das von der blauen LED emittierte Licht wird auf einer Hautoberfläche des Subjekts reflektiert, und eine Ausgabe des Phototransistors wird als eine geringfügige Körperbewegung des Subjekts 5 detektiert.
  • Der photoelektrische Sensor 26 ist über einen Verstärker 52 mit einem Tiefpaßfilter 53 und einem Hochpaßfilter 54 verbunden, so daß eine Ausgabe des Sensors 26 zu der Datenverarbeitungsvorrichtung 10 zugeführt wird. Das Tiefpaßfilter 53 schneidet Frequenzen bei oder unter 30 Hz ab, um Komponenten mit niedriger Frequenz, wie ein Rauschen zu eliminieren. Weiters schneidet das Hochpaßfilter 54 Hochfrequenz-Komponenten oder Frequenzen bei oder über 150 Hz ab. Der Körperbewegungssensor 51 ist über einen Verstärker 55 mit einem aktiven Filter 56 (Bandpaßfilter) verbunden. Das aktive Filter 56 überträgt ein vorbestimmtes Frequenzband an die Datenverarbeitungseinheit 10, während es alle anderen Frequenzen zurückweist.
  • Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 umfaßt einen Multiplexer 58, einen eine Pulswellen wiedergebenden bzw. reproduzierenden Schaltkreis 57 und einen eine Körperbewegung detektierenden Abschnitt 59 zusätzlich zum Speicherbereich 13, CPU 12 und A/D Wandler 12. Ein eingegebenes bzw. Eingangssignal von dem photoelektrischen Sensor 26 wird über den die Pulswelle regenerierenden Schaltkreis 57 an den Multiplexer 58 und die CPU 12 geliefert. Ein Eingangssignal von dem Körperbewegungssensor 51 wird über den die Körperbewegung detektierenden Abschnitt 59 und den Multiplexer 58 zur CPU 12 geliefert.
  • Der die Pulswellen reproduzierende Schaltkreis 57 ist weiters mit dem die Körperbewegung detektierenden Abschnitt 59 verbunden. In dem die Pulswelle reproduzierenden Schaltkreis 57 wird eine ausgegebene bzw. Ausgangs-Wellenform des Körperbewegungssensors 51 von einer vom photoelektrischen Sensor 26 gelieferten Ausgangs-Wellenform subtrahiert, um durch die Filter 53 und 54 geleitet zu werden. Daher erzeugt der die Pulswelle regenerierende Schaltkreis 57 eine Wellenform, in der die Körperbewegungskomponenten (insbesondere geringfügige Körperbewegung des Subjekts) aus der Ausgabe des photoelektrischen Sensors 26 eliminiert worden sind. Die durch den die Pulswelle reproduzierenden Schaltkreis 57 durchgeführte Verarbeitung stellt ein modifizierendes Verfahren in der Erfindung dar. Ausgabe- bzw. Ausgangsdaten des photoelektrischen Sensors 26 werden so durch das ein Geräusch eliminierende Verfahren durch das Tiefpaß- und Hochpaßfilter 53 und 54 und das modifizierende Verfahren verarbeitet bzw. behandelt, in dem der Körperbewegungssensor 51 eine geringfügige Körperbewegung des Subjekts 5 detektiert und Körperbewegungskomponenten von der Ausgabe des photoelektrischen Sensors 26 subtrahiert werden, woraufhin nur reine Pulswellenkomponenten kontinuierlich abgeleitet bzw. extrahiert werden. Folglich kann, da Fehlerkomponenten aus der photoelektrischen Volumenpuls wellenform beseitigt bzw. eliminiert sind, eine genaue photoelektrische Volumenpulswelle erhalten werden.
  • Eine Bestimmung der photoelektrischen Volumenpulswelle durch die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 wird nun unter Bezugnahme auf 11 beschrieben. In der dritten Ausführungsform hängt die Bestimmung der photoelektrischen Volumenpulswelle davon ab, ob eine Periode bzw. Zeitdauer der photoelektrischen Volumenpulswelle innerhalb eines vorbestimmten erlaubten bzw. zulässigen Bereichs liegt (Schritt j). Der vorbestimmte erlaubte Bereich ist ein normaler Bereich der Zeitdauer der photoelektrischen Volumenpulswelle, zum Beispiel ein Bereich von 0,75 bis 1,5 s. Wenn eine große Körperbewegung in dem Subjekt 5 während einer Messung einer photoelektrischen Volumenpulswelle auftritt, wird die Wellenform der photoelektrischen Volumenpulswelle gestört, so daß die Periode aus dem erlaubten Bereich fällt. Wenn bestimmt wird, daß die Periode der photoelektrischen Volumenpulswelle innerhalb des erlaubten Bereichs ist, schreitet die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 zu einem ersten Blutdruckberechnungsschritt (Schritt k) voran, wohingegen die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 zu einem Schritt voranschreitet, in dem die Substitution der photoelektrischen Volumenpulswelle ausgeführt wird (Schritt n), wenn bestimmt wird, daß die Periode des photoelektrischen Volumenpulssignals außerhalb des erlaubten Bereichs liegt.
  • In dem ersten Blutdruckberechnungsschritt werden eine Blutdruckschwankungsgröße ΔP und ein Blutdruckwert Pt des Subjekts im Nicht-Ruhezustand auf der berechneten Basis des Flußgeschwindigkeitswerts Vo und Blutdruckwerts Po im Ruhezustand, dem Spitzenwert der photoelektrischen Volumenpuls welle, und dgl. berechnet. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 vergleicht dann den erhaltenen Blutdruckwert Pt mit dem Blutdruck-Bezugswert, wodurch er überprüft wird (Schritt m). Der Blutdruck-Bezugswert ist ein Blutdruckbereich, der durch eine normale Messung erhalten wird (zum Beispiel ein Bereich von 50 bis 140 mmHg). Wenn der erhaltene Blutdruckwert innerhalb des Bezugswertbereichs liegt, bestimmt die Datenverarbeitungsvorrichtung 10, daß die Messung auf gewöhnliche Weise durchgeführt worden ist, wobei der Übergang des Blutdruckes Pt angezeigt wird. Andererseits bestimmt, wenn der erhaltene Blutdruckwert außerhalb des Bezugswertbereichs liegt, die Datenverarbeitungsvorrichtung 10, daß eine Messung fehlerhaft ist, wobei sie zum Pulswellenmeß-Schritt (Schritt a) für eine Neuberechnung des Blutdruckwerts Pt zurückkehrt.
  • Wenn bestimmt wird, daß die Periode der photoelektrischen Volumenpulswelle außerhalb des erlaubten Bereiches liegt, führt die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 eine Substituierungsverarbeitung für die photoelektrische Volumenpulswelle aus. In der Substitutionsverarbeitung wird, wie dies in 12A und 12B gezeigt ist, ein durchschnittliches Wellenformmodell (ein schraffierter Abschnitt in 12B), das später beschrieben wird, für ein abnormales Wellenformteil der gemessenen photoelektrischen Volumenpulswelle oder ein Teil von Wellenformdaten aus dem erlaubten Bereich substituiert. Anschließend wird ein Blutdruckwert in einem zweiten Blutdruckwert-Berechnungsschritt (Schritt o) berechnet. Spezifischer werden unter Berücksichtigung eines Teils der Wellenformdaten innerhalb des erlaubten Bereichs ein Flußgeschwindigkeitswert Vo und Blutdruckwert Po im Ruhezustand des Subjekts berechnet, und eine Blutdruckschwankungsgröße ΔP auf der Basis eines Spitzenwerts der photoelektrischen Volumenpulswelle, dgl. berechnet. Ein Blutdruckwert Pt im Nicht-Ruhezustand des Subjekts wird zuletzt berechnet. Bezüglich des Teils der Wellenformdaten außerhalb des erlaubten Bereiches werden eine Blutdruckschwankungsgröße ΔP und ein Blutdruckwert Pt im Nicht-Ruhezustand des Subjekts auf der Basis des substituierten Spitzenwerts der photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet. Danach schreitet die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 zu Schritt m voran, um den Blutdruckwert zu überprüfen.
  • Das mittlere bzw. Mittelwert-Wellenformmodell wird auf der Basis von Wellenformdaten des Subjekts 5 innerhalb des erlaubten Bereichs berechnet. Spezifischer werden die Wellenformdaten einer photoelektrischen Volumenpulswelle in den Speicherbereich 13 zu einer beliebigen Zeit nach einem Beginn der Messung geliefert. Andererseits berechnet die CPU 12 einen Mittelwert auf der Basis eines Spitzenwerts und Zeitdauer, dgl. unter Berücksichtigung der Wellenformdaten, welche bis zu einer Detektion von Wellenformdaten gemessen wurden, die außerhalb des erlaubten Bereichs liegen. Die CPU 12 erhält dann ein Mittelwert-Wellenformmodell basierend auf den Ergebnissen einer Berechnung.
  • Wie aus dem Vorhergehenden deutlich bzw. ersichtlich ist, kann, da die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 eine Bestimmung der photoelektrischen Volumenpulswelle durchführt, ein Fehler aufgrund einer derartigen großen Körperbewegung, die nicht durch den Körperbewegungssensors 51 detektiert werden kann, eliminiert werden und darüber hinaus kann eine genaue photoelektrische Volumenpulswelle erhalten werden. Dementsprechend kann eine verlässliche Diagnose gemacht werden, wenn eine Datenanalyse (zum Beispiel Berechnung eines mittleren Blutdruckwerts) über einen Blutdruckwert nach einer Detektion des Blutdruckwerts durchgeführt wird.
  • Die photoelektrische Volumenpulswelle wird an dem Handgelenk des Subjekts 5 (Messungsteil) in der Ausführungsform gemessen. Jedoch tritt manchmal ein Fehler in der Messung auf, weil ein vertikaler Abstand zwischen dem Messungsteil und dem Herz des Subjekts abhängig von einem Winkel des Arms des Subjekts differiert. Eine Winkelkompensation kann durch die CPU 12 gemacht werden, wenn ein Winkelsensor zum Feststellen eines Winkels des Armes des Subjekts als ein Maß bereitgestellt wird, um den vorstehend genannten Fehler zu vermeiden.
  • Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 kann eine Sauerstoffsättigung von arteriellem Blut SaO2 sowie den oben beschriebenen Blutdruckwert berechnen. Ein Berechnungsverfahren wird unter Bezugnahme auf 13 beschrieben. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 berechnet eine Blutflußrate Q auf der Basis der Blutdruck- und Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten und photoelektrischer Volumenpulswelle und berechnet weiters einen Pulsschlag E basierend auf einer Periode der photoelektrischen Volumenpulswelle. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 berechnet weiters eine Herz-Ausgabe Co und einen Herz-Index Cx aus den folgenden Gleichungen (8) und (9): Co = ExQ (8) Cx = Co/S (9)wo E der Pulsschlag ist und S die Körperoberfläche (S = 3,4L/min/m2 in der Ausführungsform) ist. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 berechnet weiters einen arteriellen Sauerstoffgehalt CaO2 und einen gemischten venösen Sauerstoffgehalt CvO2 aus einem bekannten Algorithmus auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle und berechnet weiters eine Sauerstoffsättigung von arteriellem Blut SaO2 aus der folgenden Gleichung (10): SaO2 = (CaO2 – CvO2) × Cx (10)
  • Eine vierte Ausführungsform der Erfindung wird unter Bezugnahme auf die 14 bis 21 beschrieben. Obwohl nur die Pulswellenmeßvorrichtung 20 die Meßeinheit bildet bzw. darstellt und hauptsächlich einen Blutdruck in der ersten Ausführungsform mißt, umfaßt die Meßeinheit eine Schweißmengenmeßvorrichtung 70, die als Schweißmengenmeßabschnitt dient, und einen Temperatursensor bzw. -meßfühler 60 zum Detektieren einer Hauttemperatur und der als ein Hauttemperaturmeßabschnitt dient, zusätzlich zur Pulswellenmeßvorrichtung 20. Ein Anästhesie- bzw. Betäubungsgrad, welcher nachfolgend als „anästhetische bzw. Anästhesie-Tiefe" bezeichnet wird, wird auf der Basis der Detektionsergebnisse durch die oben erwähnten Vorrichtungen berechnet. Die andere Anordnung bei der vierten Ausführungsform ist jener in der ersten Ausführungsform ähnlich und dementsprechend wird auf eine detaillierte Beschreibung der anderen Anordnung verzichtet. Die durch die jeweiligen Meßvorrichtungen erhaltenen biologischen Daten werden nachfolgend als „primäre, biologische Daten" bezeichnet.
  • Zunächst wird die Schweißmengenmeßvorrichtung 70 beschrieben. Die Schweißmengenmeßvorrichtung 70 hat das gleiche Arbeits- bzw. Funktionsprinzip wie eine in JP-A-10-262958 geoffenbarte Schweißmengenmeßvorrichtung, die vom Inhaber der vorliegenden Erfindung eingereicht wurde. Spe zifischer beinhaltet die Schweißmengenmeßvorrichtung 70 eine Kapsel 71, die eine Vertiefung bzw. Ausnehmung 72 aufweist. Die Kapsel 71 wird an der Hautoberfläche des Subjekts festgelegt, wobei eine Öffnung der Aussparung bzw. Ausnehmung 72 durch die Hautoberfläche verschlossen wird. Die Kapsel 71 beinhaltet eine Seite, die mit einer Zufuhröffnung 73 und einer Austrags- bzw. Ausflußöffnung 74 ausgebildet ist, die beide mit der Ausnehmung 72 kommunizieren bzw. in Verbindung stehen. Stickstoffgas mit geringer Feuchtigkeit, das in einem Zylinder (nicht gezeigt) bevorratet wird, wird bei einer vorbestimmten Flußrate in die Ausnehmung 72 durch ein Gummirohr 73A zugeführt, das mit der Zufuhröffnung 73 kommuniziert. Anderseits ist bzw. wird eine Befeuchtungsvorrichtung (nicht gezeigt) in der Mitte eines Gummirohrs 74A vorgesehen, die mit der Auslaßöffnung 74 zur Messung einer Feuchtigkeit von abgegebener Luft kommuniziert. Außerdem enthält die Kapsel 71 ein Thermometer und einen Heizer-Kühler (zum Beispiel Peltier-Element), welche beide darin eingebaut sind, so daß ein Inneres der Ausnehmung 72 auf einer konstanten Temperatur gehalten wird. Die Schweißmengenmeßvorrichtung 70 weist eine Ausgangs- bzw. Ausgabeleitung auf, die über den A/D Wandler 11 mit der CPU 12 verbunden ist, so daß eine Ausgabe der Befeuchtungsvorrichtung und des Thermometers in die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 geliefert wird. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 führt einen Arbeitsvorgang auf der Basis der gelieferten Ausgabe durch, wodurch eine Schweißmenge des Subjekts (Schweißmengendaten) erhalten wird.
  • Der Temperatursensor 60 für die Detektion der Hauttemperatur kann vom thermischen Expansionstyp, Thermoelementtyp oder Thermistortyp sein. Der Temperatursensor 60 wird an einem Arm des Subjekts 5, etc. für Meßzwecke festgelegt, wodurch eine Hauttemperatur des Subjekts detektiert bzw. ermittelt wird. Der Temperatursensor 60 weist auch eine Ausgangsleitung auf, die über den A/D Wandler mit der CPU 12 verbunden ist. Eine Ausgabe des Temperatursensors 60 wird in die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 geliefert, welche dann einen Arbeitsvorgang auf der Basis der gelieferten Ausgabe ausführt, um eine Hauttemperatur des Subjektes 5 (Hauttemperaturdaten) zu erhalten.
  • Außerdem berechnet die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 Spitzenwertdaten unter Berücksichtigung eines Spitzenwerts und Pulsschlagdaten auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle, die von der Pulswellenmeßvorrichtung 20 erhalten wird. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 20 berechnet weiters einen Flußgeschwindigkeitswert auf der Basis von Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten und berechnet weiters eine Sauerstoffsättigung von arteriellem Blut (Sauerstoffsättigungsdaten) auf der Basis des erhaltenen Flußgeschwindigkeitswerts. Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 berechnet eine Anästhesie-Tiefe T basierend auf den erhaltenen primären, biologischen Daten.
  • Zwei Methoden für eine Messung einer Anästhesie-Tiefe T werden beschrieben. In einer ersten Methode erhält die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 zusammengesetzte Daten aus den primären, biologischen Daten und berechnet eine Anästhesie-Tiefe T basierend auf den erhaltenen zusammengesetzten Daten. Zunächst dienen Spitzenwertdaten y1 als Referenz- bzw. Bezugsdaten. Die anderen primären, biologischen Daten (Schweißmengendaten y2, Sauerstoffsättigungsdaten y3, Hauttemperaturdaten y4 und Pulsschlagdaten y5) werden zu den Bezugsdaten auf der Basis eines Algorithmus addiert, wie dies in der folgenden Gleichung (11) gezeigt ist, so daß zusammengesetzte Daten A erhalten werden: A = h1xy1 + h2xF(y2) + h3xG(y3) + h4xH(y4) + hSxI(y5) (11)wo y1 ein Spitzenwert ist, y2 ein Schweißmengenwert ist, y3 ein Sauerstoffsättigungswert ist, y4 ein Hauttemperaturwert ist, y5 ein Pulsschlagwert ist, h1 bis h5 Konstante sind, und F bis I Funktionen sind. Die Spitzenwertdaten werden als die Bezugsdaten ausgewählt, wie dies oben vorstehend beschrieben ist. Der Grund für diese Auswahl liegt darin, daß die Spitzenwertdaten eine beste Korrelation mit dem Anästhesiegrad zeigen, wenn die Anästhesie-Tiefe numerisch dargestellt wird.
  • Zusammengesetzte Daten werden erhalten, wie dies unten beschrieben ist. Zunächst werden die Schweißmengendaten y2 und Spitzenwertdaten in zusammengesetzte Daten ausgebildet. Spezifischer werden zusammengesetzte Daten A2 der Schweißmengendaten y2 und Spitzenwertdaten y1 aus Gleichung (11) erhalten: A2 = h1xy1 + h2xF(y2).
  • Da F(y2) = 1 – EXP(–h6xy2), A2 = h1xy1 + h2x(1 – EXP(–h6xy2))wo h6 eine Konstante ist. In den erhaltenen zusammengesetzten Daten A2 der Spitzenwertdaten y1 und der Schweißmengendaten y2 dient ein Übergang der Spitzenwertdaten als eine Basis, zu welcher ein Übergang der Schweißmengendaten y2 hinzugefügt wird, wie dies in 16C gezeigt ist. Spezifischer hat ein kleiner Übergang in den Schweißmengendaten y2 eine geringere Auswirkung auf einen Übergang bei den Spitzenwertdaten y1, und nur ein großer Übergang in den Schweißmengendaten y2 tritt bei den Spitzenwertdaten y1 in einem verringerten Maßstab auf (schraffierter Abschnitt in 16C).
  • Jede der Sauerstoffsättigungsdaten y3, Hauttemperaturdaten y4 und Pulsschlagdaten y5 werden in die zusammengesetzten Daten A2 auf die gleiche Art, wie oben beschrieben, zusammengefügt, woraufhin die zusammengesetzten Daten berechnet werden. Siehe 17. Die anästhetische Tiefe T wird auf der Basis der wie oben beschrieben erhaltenen zusammengesetzten Daten berechnet: T = At/Ao × 100 (12)wo Ao ein Bezugswert der zusammengesetzten Daten A (der Wert vor Anwendung einer Anästhesie) ist, und At ein Wert At der zusammengesetzten Daten A nach einer Anwendung einer Anästhesie ist. Die anästhetische Tiefe T wird so als ein absoluter Wert auf der Basis eines Verhältnisses des Bezugswerts Ao der zusammengesetzten Daten A zum Wert At der zusammengesetzten Daten nach einer Anwendung von Anästhesie erhalten. Ferner wird ein Übergang der berechneten Anästhesie-Tiefe am Monitor 30 mit den zusammengesetzten Daten A angezeigt.
  • In der vierten Ausführungsform wird eine Mehrzahl von primären, biologischen Daten, die in enger Beziehung mit einem Anästhesiegrad stehen, in Signaldaten zum Zweck einer Messung der Anästhesie-Tiefe zusammengestellt. Da eine Mehrzahl von primären, biologischen Daten untereinander kompensiert werden, kann demgemäß eine genauere anästhetische Tiefe T erhalten werden im Vergleich mit dem Fall, wo die anästhetische Tiefe auf der Basis eines einzigen primären, biologischen Werts berechnet wird.
  • Die berechneten zusammengesetzten Daten A werden im Speicherbereich 13 gespeichert. Selbst wenn eine Messung der primären, biologischen Daten um das Subjekt 5 nach einer Anwendung einer Anästhesie bzw. Betäubung beginnt, kann die anästhetische Tiefe T berechnet werden. Spezifischer vergleicht die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 ein Änderungsmuster (Übergang vom Start einer Messung bis zu einer Stabilisierung von zusammengesetzten Daten) von zusammengesetzten Daten B, die auf der Basis der primären, biologischen Daten berechnet wurden, mit Änderungsmustern von angesammelten vorhergehenden zusammengesetzten Daten, wodurch ähnliche zusammengesetzte Daten R extrahiert werden. Der Bezugswert Ro der extrahierten zusammengesetzten Daten R wird für die zusammengesetzten Daten B substituiert. Die anästhetische Tiefe des Subjekts 5 wird auf der Basis des substituierten Bezugswerts Ro und eines Werts Bt der zusammengesetzten Daten B berechnet: T = Bt/Ro × 100
  • In der Ausführungsform ist ein zur Berechnung der anästhetischen Tiefe verwendeter Bezugswert Ao jener, der nach Anwenden einer Anästhesie erhalten wird. Jedoch kann ein beliebiger Wert, der zusammengesetzte Daten A bildet, verwendet werden. Zum Beispiel kann ein nach Anwenden von Anästhesie erhaltener Spitzenwert verwendet werden.
  • Eine zweite Berechnungsmethode wird nun unter Bezugnahme auf die 18A bis 20 beschrieben. In dieser Methode wird eine anästhetische Tiefe für jede primären, biologischen Daten berechnet. Danach werden die Werte für die anästhetische Tiefe, die auf der Basis der jeweiligen primären, biologischen Daten berechnet wurden, zusammengezählt, so daß eine synthetische anästhetische Tiefe erhalten wird.
  • Die hier als Beispiel erläuterte Berechnung basiert auf den Spitzenwertdaten y1, Schweißmengendaten y2, Sauerstoffsättigungsdaten y3 und Pulsschlagdaten y5. Jedoch kann die Berechnung nur auf den Spitzenwertdaten y1, Schweißmengendaten y2 und Pulsschlagdaten y5 basieren.
  • Wenn die Spitzenwertdaten y1, Schweißmengendaten y2, Sauerstoffsättigungsdaten y3 und Pulsschlagdaten y5 in die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 geliefert werden, berechnet die CPU 12 zuerst einen Mittelwert von jeden primären, biologischen Daten vor einer Anwendung einer Anästhesie, d.h. einen Mittelwert y1o von Spitzenwertdaten y1, einen Mittelwert y2o von Schweißmengendaten y2, einen Mittelwert y3o von Sauerstoffsättigungsdaten y3 und einen Mittelwert y5o von Pulsschlagdaten y5. Anschließend berechnet die CPU 12 eine anästhetische Tiefe T1 einer Pulswelle, eine anästhetische Tiefe T2 einer Schweißmenge und eine anästhetische Tiefe T3 einer Sauerstoffsättigung auf der Basis der jeweiligen primären, biologischen Daten gemäß den jeweiligen Gleichungen: T1 = (y1txy5t – k1xy1oxy5o)/(k2xy1oxy5o) (13) T2 = (y2t – k3xy2o)/(k4xy2o) (14) T3 = (y3t – k5xy3o)/(k6xy3o) (15) wo k1 bis k6 Konstante sind, y1o ein Mittelwert von Spitzenwertdaten y1 vor Anwenden von Anästhesie ist, y1t ein Wert von Spitzenwertdaten y1 zu einer beliebigen Zeit ist, y5o ein Mittelwert von Pulsschlagdaten y5 vor Anwenden von Anästhesie ist, y5t ein Wert von Pulsschlagdaten y5 zu einer beliebigen Zeit ist, y2o ein Mittelwert von Schweißmengendaten y2 vor Anwendung von Anästhesie ist, y2t ein Wert von Schweißmengendaten y2 zu einer beliebigen Zeit ist, y3o ein Mittelwert von Sauerstoffsättigungsdaten y3 vor Anwendung von Anästhesie ist, und y3t ein Wert von Sauerstoffsättigungsdaten y3 zu einer beliebigen Zeit ist.
  • Nacheinander werden die anästhetische Tiefe T1 einer Pulswelle, die anästhetische Tiefe T2 einer Schweißmenge und die anästhetische Tiefe T3 einer Sauerstoffsättigung zusammengezählt, woraufhin eine anästhetische Tiefe T (T = T1 + T2 + T3) berechnet werden kann. In diesem Fall kann auch eine Mehrzahl von primären, biologischen Daten, die in Beziehung mit einer anästhetischen Tiefe stehen, zu einem einzigen Datenwert auf dieselbe Art zusammengefaßt werden, wie dies oben beschrieben ist. Demgemäß kann, da eine Mehrzahl von primären, biologischen Daten untereinander kompensiert wird, eine genauere anästhetische Tiefe T erhalten werden im Vergleich mit dem Fall, wo die anästhetische Tiefe auf der Basis von einem einzigen primären, biologischen Datenwert berechnet wird.
  • Ein Übergang der erhaltenen anästhetischen Tiefe T wird am Monitor 30 angezeigt (siehe 20). Während ein Übergang von anästhetischer Tiefe T am Monitor 30 bestätigt wird, stellt der Arzt eine Menge an Betäubungs- bzw. Anästhesiemittel ein, die an dem Subjekt 5 anzuwenden ist. Der Arzt beginnt einen Arbeitsvorgang, wenn er erkennt, daß die anästhetische Tiefe T bei einem geeigneten Wert stabil ist. Andererseits nimmt in einem Fall, wo das Subjekt 5 ein abnormales Symptom aufweist, der Arzt das abnormale Symptom wahr, wenn er einen Übergang von anästhetischer Tiefe am Monitor 30 sieht. In diesem Fall kann, wenn Alarmierungs- bzw. Alarmmittel in der Datenverarbeitungsvorrichtung 10 vorgesehen sind, über das abnormale Symptom des Subjekts 5 informiert werden, ohne vom Inhalt abzuhängen, der auf dem Monitor 30 angezeigt wird.
  • Ein Elektrokardiograph 80, der als ein Herzschlagmeßabschnitt dient, und Elektroenzephalograph 90, der als ein Hirnwellenmeßabschnitt dient, können zusätzlich zur oben beschriebenen Meßeinheit vorgesehen sein, wie dies in 21 gezeigt ist. Der Elektrokardiograph 80 beinhaltet Elektroden, die auf der Körperoberfläche des Subjekts 5 zum Detektieren eines schwachen elektrischen Signals aufgebracht werden, das erzeugt wird, wenn das Herz schlägt. Das elektrische Signal wird durch einen Verstärker verstärkt, um als Herzschlagdaten y6 geliefert zu werden.
  • Der Elektroenzephalograph 90 weist das gleiche Funktionsprinzip wie der Elektrokardiograph 80 auf und beinhaltet Elektroden, die auf den Kopf des Subjekts 5 angelegt bzw. aufgebracht werden, um ein schwaches elektrisches Signal zu detektieren, das im Gehirn als das Ergebnis einer Hirntätigkeit erzeugt wird. Das Signal wird durch einen Verstärker verstärkt, um als Hirnwellendaten y7 geliefert zu werden.
  • Die Datenverarbeitungsvorrichtung 10 berechnet die anästhetische Tiefe T auf der Basis von sieben primären, biologischen Daten, d.h. den Spitzenwertdaten y1, Schweißmengendaten y2, Sauerstoffsättigungsdaten y3, Hauttemperaturdaten y4, Pulsschlagdaten y5, Herzschlagdaten y6 und Hirnwellendaten y7. Weiters kann eine genaue anästhetische Tiefe T berechnet werden, weil der Herzschlag und die Hirnwelle Parameter sind, die eng mit der anästhetischen Tiefe T in Beziehung stehen.
  • Eine fünfte Ausführungsform der Erfindung wird unter Bezugnahme auf 22A und 22B beschrieben. Obwohl die anästhetische Tiefe T des Subjekts 5 in der vierten Ausführungsform berechnet wird, wird eine Gesamtwärme bzw. -wärmemenge des Subjekts 5 berechnet.
  • In der fünften Ausführungsform enthält die Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten einen Temperatursensor 60, der als die Meßeinheit dient und eine Hauttemperatur detektiert. Andererseits speichert der Speicherbereich 13 Körperoberflächenbereichs-Umwandlungsdaten, welche unten beschrieben werden. Die Körperoberflächenbereichs-Umwandlungsdaten enthalten eine Korrelation zwischen der Figur einer Person und eines Körperoberflächenbereichs. Beispielsweise wird ein Körperoberflächenbereich einer Person berechnet, wenn Daten von Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht der Person eingegeben werden. Demgemäß kann, wenn eine Hauttemperatur des Subjekts 5 durch den Temperatursensor 60 gemessen wird und ein Mittelwert der gemessenen Hauttemperatur pro vorbestimmter Zeit durch die CPU berechnet wird, eine Gesamtwärme des Subjekts 5 auf der Basis des mittleren Hauttemperaturwerts und des Körperoberflächenbereichs berechnet werden.
  • Außerdem kann, wenn die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 und der Temperatursensor 60 zusammen verwendet werden, die Hauttemperatur des Subjekts 5 auch auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet werden. Spezifischer haben die Erfinder gefunden, daß eine Hauttemperatur einen Zusammenhang aufweist mit einer Blutflußrate. Demgemäß wird eine photoelektrische Volumenpulswelle durch die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 gemessen, so daß ein Spitzenwert der photoelektrischen Volumenpulswelle erhalten wird. Ein Flußgeschwindigkeitswert wird auf der Basis von Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet, und eine Blutflußrate wird berechnet. Hauttemperatur- und Blutfluß-Umwandlungsdaten werden basierend auf der erhaltenen Blutflußrate und der Hauttemperatur berechnet (siehe 22A und 22B). Die Hauttemperatur und die Blutflußrate werden jeweils miteinander in den berechneten Umwandlungsdaten korreliert. Die Hauttemperatur- und Blutfluß-Umwandlungsdaten werden in den Speicherbereich 13 für jedes Subjekt 5 geschrieben. Folglich kann, nachdem die Umwandlungsdaten geschrieben worden sind, die Hauttemperatur des Subjekts 5 auf der Basis der in den Speicherbereich 13 geschriebenen Hauttemperatur- und Blutfluß-Umwandlungsdaten berechnet werden, wenn die photoelektrische Volumenpulswelle durch die Pulswellen-Meßvorrichtung 20 ohne direkte Messung durch den Temperatursensor 60 gemessen wird. Wenn die Hauttemperatur- und Blutfluß-Umwandlungsdaten in den Speicherbereich 13 geschrieben werden, ist es wünschenswert, daß die Daten zusammen mit Umgebungsdaten (Feuchtigkeit, Temperatur, und dgl.) zum Zeitpunkt der Messung aufgezeichnet werden. Deshalb werden Faktoren, die zu Fehlern führen, eliminiert, und demgemäß können genaue Daten erhalten werden.
  • Ferner haben die Erfinder gefunden, daß eine Schweißmenge auch einen Zusammenhang mit einer Blutfluß- bzw. -strömungsrate aufweist. Dementsprechend kann eine Schweißmenge des Subjekts 5 ohne direkte Messung einer Schweißmenge berechnet werden, wenn beide primären, biologischen Daten von Schweißmenge und Blutflußrate erhalten werden und Schweißmengen- und Blutflußraten-Umwandlungsdaten auf der Basis der primären, biologischen Daten berechnet werden.
  • In modifizierten Formen kann ein Tier verwendet werden, obwohl das künstliche menschliche Meßkörpermodell 40 in der ersten Ausführungsform verwendet wird. Ferner wird die Blutflußrate pro Herzschlag durch den photoelektrischen Sensor 26 in der ersten Ausführungsform gemessen. Jedoch kann der Herzschlag unter Verwendung von Laserstrahlen, anderen Lichtquellen oder einem Ultraschallsensor oder Drucksensor gemessen werden.
  • In der ersten Ausführungsform wird die Blutflußrate des Subjekts 5 durch den photoelektrischen Sensor 26 vom fixierten Typ gemessen, damit die Arteriosklerose festgestellt bzw. detektiert werden kann. Stattdessen kann jedoch ein photoelektrischer Sensor vom Scanner-Typ verwendet werden.
  • Der photoelektrische Sensor 26 des Einzelwellenformtyps wird in jeder der ersten bis fünften Ausführungsform verwendet. Der photoelektrische Sensor kann jedoch vom Mehrfachwellenlängentyp (doppelte oder dreifache Wellenlänge) sein.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten, umfassend: eine Meßeinheit, beinhaltend wenigstens einen photoelektrischen Sensor (26), beinhaltend ein Licht emittierendes Element (26A) zum Emittieren von Licht mit einer vorbestimmten Wellenlänge auf ein Blutgefäß eines Subjekts bzw. einer Person (5) und ein Licht detektierendes Element (26B) zum Detektieren, als eine photoelektrische Volumenpulswelle, einer Änderung in einer Größe von transmittiertem oder reflektiertem Licht, das aus dem Licht resultiert, das von dem Licht emittierenden Element emittiert wurde; eine Betätigungs- bzw. Betriebseinheit (10), in welche ein Ergebnis einer Messung durch die Meßeinheit so zugeführt ist, daß die Betriebseinheit (10) ein Betriebsverfahren basierend auf dem zugeführten Meßergebnis ausführt; einen Speicherbereich (13), der Daten des Ergebnisses einer Messung oder dgl. speichert; und eine Anzeigeeinheit (30), die ein Ergebnis einer Berechnung anzeigt, die durch die Betriebseinheit ausgeführt wurde (10); wobei der Speicherbereich bzw. die Speichereinheit (13) Blutdruckumwandlungsdaten speichert, die einen Pulswellenbereich und einen Blutdruckwert korrelieren, so daß ein Pulswellenbereich in einen Blutdruckwert als ein Absolutwert umgewandelt werden kann, wobei der Pulswellenbereich durch Integrieren einer Wellenform der photoelektrischen Volumenpulswelle pro Herzschlag erhalten ist; die Betriebseinheit (10) den Pulswellenbereich auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet, die von dem Subjekt (5) erhalten ist, und weiters einen Blutdruckwert eines Subjekts (5) auf der Basis des berechneten Pulswellenbereichs und der Blutdruckumwandlungsdaten berechnet, dadurch gekennzeichnet, daß die Blutdruckumwandlungsdaten auf der Basis einer Messung eines künstlichen menschlichen Körpermodells (40) berechnet sind bzw. werden, beinhaltend eine Flüssigkeitszufuhreinheit (43), die Blut oder ein Äquivalents (49) davon pro Herzschlagzeit unter Druck zuführt, die erhalten ist, während ein Probenobjekt, das eine vorbestimmte Form aufweist, in einem Ruhezustand ist, wobei die Flüssigkeitszufuhreinheit (43) einen in der Druckzufuhr einstellbaren Druck aufweist, ein Übertragungsrohr (42), durch welches das Blut oder Äquivalent davon transferiert ist bzw. wird, wobei das Transfer- bzw. Übertragungsrohr (42) einen Innendurchmesser im wesentlichen gleich einem Innendurchmesser eines Blutgefäßes des Probengegenstands bzw. -objekts aufweist, nahe welchem Blutdruck durch den photoelektrischen Sensor (26) gemessen ist, während sich der Gegenstand (5) in dem Ruhezustand befindet, einen Druckmeßabschnitt, der den Druck des Bluts oder Äquivalents davon in dem Übertragungsrohr mißt, und einen photoelektrischen Sensor, der Licht mit einer vorbestimmten Wellenlänge auf das Übertragungsrohr bestrahlt, um als eine photoelektrische Volumenpulswelle eine Änderung in einer Größe von transmittiertem bzw. übertragenem oder reflektiertem Licht zu detektieren, das aus dem bestrahlten Licht resultiert, und wobei der Druck, der auf das Blut oder Äquivalent davon während der Druckzufuhr aufgebracht ist, in verschiedene Werte variiert ist, und die photoelektrische Volumenpulswelle und der Druck, der auf das Blut oder Äquivalente davon während der Druckzufuhr aufgebracht sind, durch den photoelektrischen Sensor und den Druckmeßabschnitt gemessen sind, so daß der Pulswellenbereich pro Herzschlagzeit und der Druckwert des Bluts oder des Äquivalents (49) davon, welche beide durch den photoelektrischen Sensor (26) und den Druckmeßabschnitt erhalten sind, jeweils miteinander korreliert sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Meßmodell (40) einen Strömungs- bzw. Flußraten-Meßabschnitt aufweist, der eine Flußgeschwindigkeit bzw. -rate des Bluts oder des Äquivalents (49) davon pro Herzschlagzeit mißt, der Speicherbereich (13) Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten speichert, in welchen ein Flußgeschwindigkeitswert, der durch ein Dividieren einer Flußgeschwindigkeit, die durch den Flußraten-Meßabschnitt gemessen ist, durch eine Querschnittsfläche des Übertragungsrohrs (42) erhalten ist, und der Pulswellenbereich der photoelektrischen Volumenpulswelle, die relativ zu dem Übertragungsrohr (42) gemessen ist, die Flußgeschwindigkeit und der Pulswellenbereich miteinander korreliert sind, die Meßeinheit (26) einen Pulswellenbereich So auf der Basis einer photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet, die von dem Subjekt erhalten ist, welches sich in einem Bezugszustand vor einem Start einer Messung befindet, wobei die Meßeinheit (26) weiters einen Bezugsdruckwert Po und einen Bezugsflußgeschwindigkeitswert Vo auf der Basis des erhaltenen Pulswellenbereichs So, Blutdruckumwandlungsdaten, Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet, wobei das Meßmodell (40) weiters aus einem Algorithmus, eine Blutdruckvariationsgröße ΔP berechnet, die für eine Änderung bzw. Variation in einem Blutdruck in einer vorbestimmten Zeit nach einer Berechnung des Bezugsdruckwerts Po und des Bezugsflußgeschwindigkeitswerts Vo auf der Basis einer Änderungsrate in einem Spitzenwert der photoelektrischen Volumenpulswelle und der Referenzflußgeschwindigkeitswert Vo zu der Referenzzeit anzeigend ist, wobei der Algorithmus so bestimmt ist, daß eine Flußgeschwindigkeit Vt zu jedem Zeitpunkt durch ein Substituieren des Flußgeschwindigkeitswerts Vo berechnet ist, ein Spitzenwert Do der photoelektrischen Volumenpulswelle, ein Spitzenwert Dt der photoelektrischen Volumenpulswelle zu jeder Zeit und eine Konstanten k in eine Gleichung (a) substituiert sind und die Blutdrucksänderungsgröße ΔP durch Substituieren des Bezugsflußgeschwindigkeitswerts Vo zu der Bezugszeit, einer Flußgeschwindigkeit Vt zu jeder Zeit und einer Blutdichte ρ in Gleichung (b) erhalten ist: Vt = (Do/kDt)2 × Vo (a) Pt – Po = ρ/2(Vo2 – Vt2) (b)
  3. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Übertragungsrohren (42) zur Verfügung gestellt sind, die unterschiedliche Durchmesser entsprechend Unterschieden in individuellen bzw. einzelnen Subjekten (5) aufweisen, wobei die Blutdruckumwandlungsdaten und die Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten für jedes Übertragungsrohr berechnet sind; der Speicherbereich (13) eine Mehrzahl von Datentabellen so speichert, daß die Blutdruckumwandlungsdaten und die Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten in bezug auf die Übertragungsrohre (42) mit den unterschiedlichen Durchmessern jeweils in die Datentabellen geschrieben sind; die Meßeinheit (26) einen Blutgefäßdurchmesser-Meßabschnitt beinhaltet, der einen Durchmesser eines Blutgefäßes des Subjekts (5) in einem Ruhezustand zusätzlich zu dem photoelektrischen Sensor (26) mißt; und basierend auf Meßergebnissen durch den Blutgefäßdurchmesser-Meßabschnitt die Betriebseinheit (10) die Datentabelle wählt, die die Blutdruckumwandlungsdaten und die Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten in bezug auf das Übertragungsrohr (42) mit dem Durchmesser ungefähr gleich dem gemessenen Durchmesser des Blutgefäßes des Subjekts (5) auswählt.
  4. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: die Meßeinheit (26) weiters einen weiteren photoelektrischen Sensor (96), beinhaltend ein einziges Licht emittierendes Element (97), und eine Mehrzahl von Licht detektierenden Elementen (98A, 98B, 98C) aufweist, welche entlang des Blutgefäßes des Subjekts (5) so angeordnet sind, daß sie voneinander beabstandet sind; die Betriebseinheit (10) einen Pulswellenbereich So auf der Basis einer photoelektrischen Volumenpulswelle berechnet, die von dem Subjekt (5) erhalten ist, welches sich temporär unter dem Meßbezugszustand vor einer Messung befindet, weiters einen Blutdruckwert Po auf der Basis des berechneten Pulswellenbereichs So und den Blutdruckumwandlungsdaten berechnet, und noch weiters eine Strömungs- bzw. Flußgeschwindigkeit Vo in dem Meßbezugszustand auf der Basis einer Phasendifferenz zwischen den photoelektrischen Volumenpulswellen, die von Licht detektierenden Elementen erhalten sind, und Abständen zwischen den Licht detektierenden Elementen berechnet; die Betriebseinheit (10) eine Flußgeschwindigkeit Vt in jedem Zeitpunkt auf der Basis einer Phasendifferenz zwischen den photoelektrischen Volumenpulswellen, die von den Licht detektierenden Elementen (98A, 98B, 98C) erhalten sind, und Abständen zwischen den Licht detektierenden Elementen (98A, 98B, 98C) berechnet und die Flußgeschwindigkeitswerte Vo und Vt und die Blutdichte ρ für diese in der Gleichung (b) substituiert, um dadurch eine Blutdruckabweichungsgröße ΔP zu berechnen, die Variationen in dem Blutdruck zu jedem Zeitpunkt repräsentativ ist: ΔP = Pt – Po = ρ/2(Vo2 – Vt2) (b)und den Blutdruckwert Pt zu jedem Zeitpunkt bzw. in jeder Periode aus der berechneten Blutdruckvariationsgröße ΔP und dem Blutdruckwert Po zur Meßbezugszeit berechnet.
  5. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: die Meßeinheit (26) weiters einen Schweißmengenmeßabschnitt, der eine Menge an Schweiß mißt, die durch das Subjekt (5) abgegeben ist, und einen Hauttemperaturmeßabschnitt beinhaltet, der eine Temperatur einer Haut des Subjekts bzw. der Person mißt; die Betriebseinheit (10) einen Pulswellenbereich auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle des Subjekts (5) berechnet, wenn die photoelektrische Volumenpulswelle des Subjekts (5) dazu zugeführt wird, wobei weiters eine Größe bzw. Menge von Blut, das in dem Subjekt (5) strömt bzw. fließt, auf der Basis des berechneten Pulswellenbereichs und der Flußgeschwindigkeits-Umwandlungsdaten berechnet wird, und weiters Schweißmengen-Umwandlungsdaten, die die Menge an fließendem Blut und die Schweißmenge miteinander aus der berechneten Menge von fließendem Blut und der Schweißmenge korrelieren, die durch den Schweißmengenmeßabschnitt gemessen ist, und Hauttemperatur-Umwandlungsdaten berechnet, die die Menge an fließendem Blut und die Hauttemperatur miteinander auf der Basis der berechneten Menge an fließendem Blut und der Hauttemperatur korrelieren, die durch den Schweißmengenmeß abschnitt gemessen ist, wobei die Schweißmengenumwandlung und die Hauttemperatur-Umwandlungsdaten für jedes Subjekt (5) berechnet sind; und die Betriebseinheit (10) Mittelwerte der Schweißmenge und der Hauttemperatur von jedem Subjekt (5) auf der Basis der Schweißmenge der Hauttemperatur-Umwandlungsdaten und der Größe bzw. Menge von Blut des Subjekts (5) berechnet, ohne die Schweißmengen- und Haupttemperatur-Meßabschnitte zu verwenden, nachdem die Schweißmenge und die Hauttemperaturdaten in den Speicherbereich (13) geschrieben wurden.
  6. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: der Speicherbereich mit dem Körperoberflächenbereichs-Umwandlungsdaten beschrieben ist, welche persönliche bzw. Personenformdaten, beinhaltend Daten der Personengröße, Gewicht, Alter, Geschlecht und dgl. und Daten eines Körperoberflächenbereichs miteinander korrelieren, so daß ein Körperoberflächenbereich des Subjekts (5) berechnet ist; und wenn wenigstens ein Stück von Persönlichkeitsformdaten betreffend das Subjekt (5) zu der Betriebseinheit (10) zugeführt wurden, die Betriebseinheit (10) einen Körperoberflächenbereich des Subjekts (5) auf der Basis der zugeführten Personenformdaten und der Körperoberflächenbereich-Umwandlungsdaten berechnet, wobei die Betriebseinheit (10) weiters einen Kalorienverbrauch, der von dem Subjekt (5) gefordert ist, auf der Basis des berechneten Körperoberflächenbereichs oder der Hauttemperatur und eines Mittelwerts davon berechnet.
  7. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: der Speicherbereich (13) einen Wellenformdaten-Speicherabschnitt beinhaltet, der Wellenformdaten der zugeführten photoelektrischen Volumenpulswelle speichert; die Betriebseinheit (10) einen erlaubten Bereich, den die Wellenformdaten normalerweise einnehmen, basierend auf den Wellenformdaten festlegt, die in dem Wellenformdaten-Speicherabschnitt akkumuliert sind; die Betriebseinheit bestimmt, ob sich neue Wellenformdaten innerhalb des erlaubten Bereichs befinden, nach Zufuhr der Wellenformdaten dazu; und wenn ein Teil der Wellenformdaten außerhalb des erlaubten Bereichs liegt, die Betriebseinheit (10) ein Substitutionsverfahren ausführt, in welchem jegliche Wellenformdaten für das Teil der Wellenformdaten substituiert sind bzw. werden, wobei die jeweiligen Wellenformdaten gemessen sind, bis die Wellenformdaten außerhalb des erlaubten Bereichs von dem Beginn der Messung detektiert wurden und innerhalb des erlaubten Bereichs fallend bestimmt wurden.
  8. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebseinheit (10) den erlaubten Bereich auf der Basis einer Periode von vergangenen Wellenformdaten berechnet, die auf den Wellenformdaten-Speicherabschnitt geschrieben wurden.
  9. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Substitutionsverfahren die Betriebseinheit (10) ein mittleres Wellenformmodell auf der Basis der Perioden und Spitzenwerte der Wellenformdaten berechnet, die gemessen sind, bis die Wellenformdaten außerhalb des erlaubten Bereichs vom Beginn einer Messung detektiert wurden und als innerhalb des erlaubten Bereichs fallend bestimmt wurden.
  10. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: die Meßeinheit (26) einen Körperbewegungssensor umfaßt, der Licht bestrahlt, das eine Wellenlänge kürzer als eine Wellenlänge des Lichts aufweist, das durch den photoelektrischen Sensor (26) bestrahlt ist, um kontinuierlich eine Lichtmenge zu detektieren, die auf der Hautoberfläche des Subjekts (5) reflektiert ist; und die Betriebseinheit (10) ein Modifikationsverfahren ausführt, in welchem eine Ausgabewellenform des Körperbewegungssensors von einer Ausgabewellenform des photoelektrischen Sensors (26) abgezogen ist, damit ein Meßfehler aufgrund einer Körperbewegung des Subjekts (5) eliminiert werden kann.
  11. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu dem photoelektrischen Sensor (26) die Meßeinheit (26) wenigstens einen umfaßt aus: einem Schweißmengenmeßabschnitt (70), der eine Schweißmenge mißt, die durch das Subjekt (5) abgegeben ist; einen Hauttemperaturmeßabschnitt (60), der eine Temperatur einer Haut des Subjekts (5) mißt; einen arteriellen Sauerstoffsättigungs-Meßabschnitt, der eine arterielle Sauerstoffsättigung des Subjekts (5) mißt; einen Herzschlagmeßabschnitt (80), der einen Herzschlag des Subjekts mißt; und einen Hirnwellenmeßabschnitt (90), der eine Hirnwelle des Subjekts mißt; und weiters dadurch, daß: die Betriebseinheit (10) eine anästhetische Tiefe des Subjekts auf der Basis von primären, biologischen Daten berechnet, die durch den photoelektrischen Sensor (26) und den wenigstens einen aus den gewählten Meßabschnitten gemessen sind.
  12. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: der Speicherbereich (13) Daten eines Algorithmus speichert, der unterschiedliche Stücke von primären, biologischen Daten synthetisiert, so daß ein temporärer Übergang erhalten ist, und die Betriebseinheit (10) eine Mehrzahl von Stücken von primären, biologischen Daten, die durch die Meßeinheit (26) erhalten sind, auf der Basis des Algorithmus synthetisiert, wodurch zusammengesetzte Daten A berechnet sind bzw. werden, die Betriebseinheit (10) weiters als einen Bezugswert Ro einen Wert zu einem Zeitpunkt unmittelbar vor oder unmittelbar nach einer Anwendung einer Anästhesie von den berechneten zusammengesetzten Daten A auswählt und einen Wert At der zusammengesetzten Daten A zu einem Zeitpunkt nach einer Auswahl des Bezugswerts Ao vergleicht, wodurch eine anästhetische Tiefe berechnet ist.
  13. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: der Speicherbereich Daten von Änderungsmustern der zusammengesetzten Daten A speichert; wenn eine Messung von primären, biologischen Daten des Subjekts (5) nach einem Zeitpunkt gestartet ist bzw. wird, wenn der Bezugswert Ao auszuwählen ist, die Betriebseinheit (10) eines Änderungsmusters von zusammengesetzten Daten B basierend auf den biologischen Daten mit einem Änderungsmuster von vergangenen zusammengesetzten Daten vergleicht, die in dem Speicherbereich (13) gespeichert sind, um dadurch ähnliche zusammengesetzte Daten R zu extrahieren und die zusammengesetzten Daten B für einen Bezugswert Ro der zusammengesetzten Daten R zu substituieren, wobei die Betriebseinheit (10) weiters eine anästhetische Tiefe des Subjekts (5) auf der Basis des substituierten Bezugswerts Ro und eines Werts Bt für die zusammengesetzten Daten B berechnet.
  14. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: die Meßeinheit (26) den photoelektrischen Sensor (26) und den Schweißmengenmeßabschnitt (70) beinhaltet; und die Betriebseinheit (10) Spitzenwertdaten y1 der photoelektrischen Volumenpulswelle, die von dem photoelektrischen Sensor (26) erhalten sind, Herzschlagdaten y5 und Schweißmengendaten y2 aufnimmt, die von dem Schweißmengenmeßabschnitt (70) erhalten sind, um dadurch einen Mittelwert y1o der Spitzenwertdaten in einem vorbestimmten Zeitraum vor einem Anwenden einer Anästhesie, einen Mittelwert y5o der Herzschlagdaten y5 in dem vorbestimmten Zeitraum und einen Mittelwert y2o der Schweißmengendaten y2 in dem vorbestimmten Zeitraum zu berechnen, wobei die Betriebseinheit (10) weiters eine anästhetische Tiefe T1 einer Pulswelle und eine anästhetische Tiefe T2 einer Schweißmenge aus den folgenden Gleichungen (13) und (14) jeweils auf der Basis der Mittelwerte y1o, y5o und y2o und eines Werts y1t der Spitzenwertdaten y1 in einem vorbestimmten Zeitraum nach einem Anwenden einer Anästhesie, eines Werts y5t der Herzschlagdaten y5 in dem vorbestimmten Zeitraum und eines Werts y2t der Schweißmengendaten y2 erhält, wobei weiters eine anästhetische Tiefe T (T = T1 + T2) auf der Basis der erhaltenen anästhetischen Tiefe T1 der Pulswelle und der anästhetischen Tiefe T2 der Schweißmenge berechnet wird: T1 = (y1txy5t – k1xy1oxy5o)/(k2xy1oxy5o)(13) T2 = (y2t – k3xy2o)/(k4xy2o) (14)wobei k1, k2 und k3 Konstante sind.
  15. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betriebseinheit (10) eine Herzausgabe und eine arterielle Sauerstoffsättigung auf der Basis der photoelektrischen Volumenpulswelle, die durch den photoelektrischen Sensor erhalten ist, und Blutdruckumwandlungsdaten berechnet.
  16. Vorrichtung zur Beobachtung biologischer Daten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß: ein Speicherbereich (13) Blutdruck- und Blutflußumwandlungsdaten speichert, in welchen der Blutdruck und die Menge an Blutstrom miteinander korreliert sind; und der Betätigungsabschnitt (10) eine Blutflußmenge des Subjekts (5) aus einem Blutdruckwert des Subjekts (5) und den Blutdruck- und Blutflußumwandlungsdaten berechnet.
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