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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Elektrochirurgie und
insbesondere elektrochirurgische Einrichtungen und Verfahren, welche
hochfrequente Spannung einsetzen, um Gewebe in einer Fluidumgebung
zu schneiden, abzutragen oder zu koagulieren.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Elektrochirurgische
Verfahren stützen
sich typischerweise auf die Anwendung elektrischen Stromes mit sehr
hoher Frequenz oder Hochfrequenz (HF), um Gewebestrukturen zu schneiden,
abzutragen oder zu koagulieren. Zum Beispiel umfasst das elektrochirurgische
Schneiden ein so schnelles Erhitzen von Gewebezellen, dass diese
explosionsartig verdampfen und einen Hohlraum in der Zellmatrix
zurücklassen.
Wenn die Elektrode bewegt wird und mit neuem Gewebe in Kontakt kommt,
explodieren neue Zellen und der Einschnitt wird vorgenommen. Ein
solches elektrochirurgisches Schneiden schließt ein Überschlagen des Stroms auf
das Gewebe ein, auch bekannt als Überspringen des HF-Stromes über eine Luftstrecke
auf das Gewebe.
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Hochfrequenzelektroden,
die in elektrochirurgischen Verfahren eingesetzt werden, werden
allgemein in zwei Kategorien eingeteilt: monopolare Einrichtungen
und bipolare Einrichtungen. In monopolaren elektrochirurgischen
Einrichtungen fließt
der HF-Strom im Allgemeinen von einer freiliegenden aktiven Elektrode
durch den Körper
des Patienten zu einer passiven oder Rückstromelektrode, die an einer geeigneten
Stelle außen
auf der Haut des Patienten aufgebracht wird. In bipolaren elektrochirurgischen Einrichtungen
liegen sowohl die aktive als auch die Rückstromelektrode frei und sind
typischerweise nahe beabstandet. Der HF-Strom fließt von der
aktiven Elektrode durch das Gewebe zu der Rückelektrode. Somit verläuft im Gegensatz
zu monopolaren elektrochirurgischen Einrichtungen der Rückstrompfad
einer bipolaren Einrichtung mit Ausnahme der kurzen Entfernung bis
zu der Spitze der Elektrode nicht durch den Körper des Patienten. Es ist
auch anzumerken, dass bipolare elektrochirurgische Einrichtungen
in der offenen Chirurgie nicht verbreitet verwendet werden.
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Die
Elektrochirurgie, die in einer leitfähigen Fluidumgebung, wie sie
beispielsweise innerhalb eines mit normalisierter Kochsalzlösung gefüllten Gelenks-
oder Körperhohlraums
vorzufinden ist, durchgeführt
wird, unterscheidet sich von dem zuvor beschriebenen Ansatz dadurch,
dass Strom von der aktiven Elektrode durch das Fluid zu der Rückelektrode geleitet
wird. Im Fall einer monopolaren Einrichtung fließt der Strom in der zuvor beschriebenen
Weise durch den Patienten zu der Rückelektrode. Im Fall von bipolaren
Einrichtungen, die in einer leitfähigen Fluidumgebung arbeiten,
steht die Rückelektrode nicht
in Kontakt mit Gewebe, sondern ist statt dessen in das leitfähige Fluid
in der Nähe
der aktiven Elektrode eingetaucht. Der Stromfluss verläuft von
der aktiven Elektrode durch die leitfähige Flüssigkeit und das umliegende
Gewebe zu der Rückelektrode
der bipolaren Einrichtung. Unabhängig
davon, ob eine Elektrode monopolar oder bipolar ist, fließt immer
dann, wenn die Elektrode stromführend
ist, Strom von allen nicht isolierten Oberflächen der aktiven Elektrode
zu der Rückelektrode.
Dies steht im Gegensatz zur herkömmlichen
Chirurgie (auch "offene
Chirurgie" genannt),
in der Strom nur durch Elektrodenoberflächen fließt, die in Kontakt mit dem
Gewebe des Patienten stehen.
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Damit
eine Elektrode in einer Fluidumgebung Gewebe verdampfen kann, wie
in dem zuvor beschriebenen Schneidverfahren, muss die Stromdichte
an der Schnittstelle zwischen Elektrode und Gewebe ausreichend hoch
sein, um die Elektrode durch Erzeugung von Dampfbläschen ausreichend zu
isolieren. Die Spannung der Elektrode muss ausreichend hoch sein,
um ein Überschlagen
zwischen der Elektrode und dem Patienten durch die Dampfbläschen hindurch
zu bewirken. Wenn eine solche Stromdichte und Spannung nicht erreicht
wird, fließt der
Strom von der aktiven Elektrode ohne einem erwünschten klinischen Effekt zu
der Rückelektrode. Tatsächlich ist
ein solcher Stromfluss besonders unerwünscht, da der Strom, der von
der aktiven Elektrode fließt,
das leitfähige
Fluid in dem Bereich, der die aktive Elektrode umgibt, erhitzt.
Ein Chirurg, der eine Einrichtung verwendet, die stromführend ist,
aber nicht auf das Gewebe überschlägt, könnte glauben, dass
er das Gewebe in unmittelbarer Nähe
zu der aktiven Elektrode nicht beeinträchtigt, doch könnte er das
Gewebe Temperaturen unterwerfen, die gegen 100°C gehen. Sogar wenn die Elektrode
auf das Gewebe überschlägt, sind
die thermischen Effekte nicht auf die Verdampfung des Gewebes beschränkt. Es findet
eine merkliche unerwünschte
Erhitzung des Fluids und Gewebes in der Umgebung der Elektrode statt.
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Ein
Weg, um die negativen Auswirkungen der unerwünschten Erhitzung des Fluids
und der benachbarten Gewebestrukturen zu vermeiden, besteht darin,
die Leistung des elektrochirurgischen Generators auf einen Pegel
einzustellen, der ausreichend niedrig ist, um die Erhitzung der
Flüssigkeit
zu minimieren, aber hoch genug, um Funken zu erzeugen. Bei der Erfüllung annehmbarer
elektrochirurgischer Parameter gibt es jedoch inhärente Schwierigkeiten,
da nahezu alle elektrochirurgischen Elektroden nur dann "gezündet" werden, d. h. Funken
erzeugen, wenn sie mit Gewebe in Kontakt gebracht werden, und dann
im Allgemeinen nach einer Zeitverzögerung von variierender Länge. In
dem Moment, in dem keine Funken erzeugt werden, wandert der größte Teil
des HF-Stroms, der
an eine in einem Strom leitenden Fluid betriebene Elektrode geleitet wird,
als Hitze in das Fluid selbst, was in der Folge die Temperatur des
Fluids innerhalb des Gelenks und in dem benachbarten Gewebe erhöht. In dem
Moment, in dem Funken entstehen, wird der HF-Strom für die Erzeugung
von Funken in der Umgebung der Elektroden verwendet. Daher ist das
Setzen der elektrochirurgischen Elektrode unter Strom ohne Erzeugung von
Funken gefährlich
und unerwünscht,
da die Erhitzung eine Gewebestruktur in den umliegenden Bereichen
und auch tief unter der Oberfläche
in unkontrollierbarer Weise beschädigen kann.
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Während der
letzten Jahre wurden spezialisierte arthroskopische elektrochirurgische
Elektroden für
die arthroskopische Chirurgie entwickelt, die auch Ablatoren genannt
werden. Die Ablatorelektroden unterscheiden sich von den herkömmlichen
arthroskopischen elektrochirurgischen Elektroden darin, dass sie
für die
Entfernung von Gewebe in großem Umfang
durch Vaporisation anstatt durch Schneiden des Gewebes oder Koagulieren
der blutenden Gefäße konstruiert
sind. Auf diesem Weg werden während
der Ablation größere Gewebestücke verdampft statt
einzeln herausgeschnitten und von der Operationsstelle entfernt.
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Die
Leistungsanforderungen von Ablatorelektroden sind im Allgemeinen
höher als
jene von anderen arthroskopischen Elektroden. Die Effizienz der Elektrodenkonstruktion
und die Eigenschaften des Hochfrequenz-(HF-)Stromes, der an die
Elektrode geliefert wird, wirken sich auch auf die für die Ablation erforderliche
Strommenge aus. Zum Beispiel benötigen
Elektroden, die ineffiziente Konstruktionen aufweisen und/oder mit
HF-Energie mit nicht ausreichend geeigneten Eigenschaften versorgt
werden, höhere
Strompegel als jene mit effizienten Konstruktionen und geeigneten
Generatoren. Bei Sonden, die in der Elektrochirurgie verwendet werden,
ist die den aktiven Bereich der Sonde bildende Fläche der
Metallelektrode verhältnismäßig groß. Eine
große
Elektrodenfläche
verringert die Impedanz der Sonde und erhöht daher den für den richtigen
Betrieb erforderlichen HF-Strom. Die Gestalt des dielektrischen
Isolators und der Elektrodenspitze können die Ablation durch Bläschen- und
Funkenbildung beträchtlich
beeinflussen. Durch geeignete Formgebung des Isolators und der Elektrodenspitze,
kann der Schwellenstrom wesentlich herabgesetzt werden.
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Der
Betrag der Fluidtemperaturerhöhung
innerhalb eines Gelenkes und in der Folge die Temperatur des benachbarten
Gewebes ist während
der Verwendung von Ablatorelektroden kritisch. Die Fluidtemperatur
kann leicht 45°C
erreichen, wobei typischerweise der Zelltod eintritt, und diese
Temperatur wird mit Hochleistungsablatoren, die ohne Verwendung
eines ausreichenden Flusses betrieben werden, leicht erreicht. Die
Erhöhung
der Fluidtemperatur ist auch direkt proportional zu der Erhöhung des Strompegels.
Somit steigt die Fluidtemperatur an, wenn die Zeitperiode, die erforderlich
ist, um einen elektrochirurgischen Ablator stromführend zu
machen, zunimmt. Standardmäßige arthroskopische elektrochirurgische
Elektroden werden im Allgemeinen nur für kurze Perioden (im Allgemeinen
in Sekunden gemessen) stromführend
gemacht, während
bestimmtes Gewebe reseziert oder modifiziert wird. Im Gegensatz
dazu werden Ablatorelektroden für
längere
Zeitperioden (oft in Minuten gemessen) stromführend gemacht, während größere Gewebestücke verdampft
werden.
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Während der
Ablation erhitzt der Stromfluss von dem Ablator in das leitfähige Fluid
das Fluid bis zu seinem Siedepunkt. Anfänglich bilden sich Dampfbläschen nur
an den Rändern
des Ablators, doch schließlich
bedecken sie die gesamte Oberfläche
der Elektrode. Der elektrische Widerstand gegen den Stromfluss steigt
auf seinen Höchstwert,
die maximale Spannung liegt an der Dampfstrecke an und, wenn die
Spannung einen bestimmten kritischen Wert überschreitet, kommt es in dem
Bläschen
zur Funkenbildung. Die Funkenbildung innerhalb des Bläschens zerstört das Gewebe,
das sich innerhalb desselben Bläschens
befindet. Nachdem das Gewebe zerstört wurde, setzt sich die Funkenbildung
fort, doch findet keine sinnvolle Zerstörung statt, bis neues Gewebe
mit dem aktiven Bereich der Sonde in Kontakt gebracht wird.
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Während der
Zeit, in der keine Funkenbildung auftritt, verursacht der Stromfluss
in das Fluid während
dieser Zeit eine Erhitzung des Fluids ohne eine wünschenswerte
klinische Wirkung für
den Patienten. Die intensivste Erhitzung findet in dem sehr nahe
an der Elektrode befindlichen Bereich statt, wo die Stromdichte
am höchsten
ist. Der induzierte Strom erhitzt auch die Flüssigkeiten und Gewebe, die sich
etwas weiter weg von der unmittelbaren Umgebung der Elektrodenspitze
befinden. Diese Erhitzung ist besonders unerwünscht und potentiell gefährlich, da
sie Gewebestrukturen in umliegenden Bereichen und auch tief unter
der Oberfläche
in unkontrollierbarer Weise beschädigen kann. Wenn Sonden mit
höherer
Effizienz konstruiert werden könnten,
würde dies
zu geringerer Erhitzung des Fluids führen und dem Chirurgen eine
größere Sicherheitsspanne
während
eines spezifischen chirurgischen Verfahrens bringen.
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Dementsprechend
gibt es einen Bedarf, die Erhitzung des leitfähigen Fluids und insbesondere des
benachbarten Gewebes während
eines elektrochirurgischen Verfahrens zu minimieren, um bessere Gewebeentfernungsraten
bei niedrigen Strompegeln zu erzielen und Verbrennungen am Patienten
zu vermeiden. Es herrscht auch Bedarf für eine elektrochirurgische
Elektrode von hoher Effizienz und hoher Impedanz mit einer verbesserten
Konstruktion der Metallelektrodenspitze und des benachbarten dielektrischen
Isolators, welche in der Lage ist, hohe Ablationsraten bei niedrigen
HF-Strompegeln zu erreichen. Ein Verfahren zur Herstellung einer
solchen elektrochirurgischen Elektrode mit fortschrittlicher Elektrodenspitzenausführung und
ein Verfahren zur Verwendung einer solchen Elektrode in verschiedenen elektrochirurgischen
Verfahren werden ebenfalls benötigt.
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Eine
Einrichtung gemäß dem ersten
Teil von Anspruch 1 wird in dem Dokument WO-A-01/00099 offenbart.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der Erfindung
wird eine elektrochirurgische Elektrode von hoher Effizienz mit
einer fortschrittlichen metallischen Spitzen- und Isolatorkonstruktion
wie in Anspruch 1 definiert geschaffen, die hohe Ablationsraten
bei niedrigen HF-Strompegeln erreicht. Die elektrochirurgische Elektrode
umfasst einen metallischen Körperabschnitt
verschiedener Geometrien, eine metallische Spitze und einen dielektrischen
Isolator benachbart zu der metallischen Spitze und dem metallischen
Körperabschnitt.
Die metallische Spitze und das dielektrische Material sind so konstruiert,
dass sie eine Zone hoher Stromdichte für die Bläschenbildung an der Spitze
der Elektrode bilden und der Elektrode eine zusätzliche Isolierung verleihen.
Die metallische Spitze ist mit einer Nut versehen, die verschiedene
Geometrien und Abmessungen aufweist. Die Nut kann mit einem dielektrischen
Material gefüllt
sein, um einen flachen dielektrischen Bereich zu bilden. Das dielektrische
Material des flachen dielektrischen Bereichs kann dasselbe oder
ein unterschiedliches Material als der dielektrische Isolator benachbart
zu dem metallischen Körperabschnitt
sein.
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Die
metallische Spitze umfasst eine Vielzahl von metallischen Protuberanzen
mit verschiedenen Querschnitten und/oder Geometrien, welche jeweils in
einem vorbestimmten Abstand zueinander beabstandet sind und durch
eine Vielzahl von Nuten mit verschiedenen Geometrien und Abmessungen
getrennt sind. Die Nuten können
mit einem dielektrischen Material gefüllt sein, um mehrere flache
dielektrische Bereiche zu bilden. Das dielektrische Material der
flachen dielektrischen Bereiche kann dasselbe oder ein unterschiedliches
Material als der dielektrische Isolator benachbart zu dem metallischen
Körperabschnitt
sein.
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Die
metallische Spitze kann eine Vielzahl von metallischen Protuberanzen
mit verschiedenen geometrischen Formen umfassen, welche jeweils
in einem vorbestimmten Abstand zueinander beabstandet sind und von
einer Vielzahl von flachen dielektrischen Bereichen umgeben sind.
Die metallische Spitze kann ihre seitlichen Wände in einem Einfallswinkel
von etwa 10 bis 80 Grad, vorzugsweise von etwa 35 bis 55 Grad, zu
benachbarten dielektrischen Wänden
haben.
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Es
wird auch ein Verfahren zur Bildung einer elektrochirurgischen Elektrode
offenbart, indem eine metallische Elektrode so konstruiert wird,
dass die metallische Spitze an dem proximalen Teil der metallischen
Elektrode eine Vielzahl von metallischen Protuberanzen mit verschiedenen
Formen und Geometrien umfasst, welche beabstandet angeordnet sind und
von einer Vielzahl von dielektrischen Bereichen, ebenfalls mit verschiedenen
Formen und Geometrien, umgeben sind. Die metallische Spitze kann
seitliche Wände
in einem Einfallswinkel von etwa 10 bis 80 Grad, vorzugsweise von
etwa 35 bis 55 Grad, zu benachbarten dielektrischen Wänden haben.
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Des
Weiteren wird ein Verfahren zur Verwendung einer elektrochirurgischen
Elektrode in einem elektrochirurgischen Verfahren offenbart, für welches die
Gesamtzeit, in der die Elektrode mit der Gewebestruktur in Kontakt
stehen muss, verringert ist. Das Verfahren umfasst die folgenden
Schritte: (i) Positionieren einer elektrochirurgischen Elektrode
benachbart zu einem Zielgewebe, wobei die elektrochirurgische Elektrode
eine metallische Elektrode umfasst, die eine Vielzahl von in einem
Abstand zueinander angeordneten und von einer Vielzahl von dielektrischen
Bereichen umgebenen metallischen Protuberanzen umfasst, und dann
(ii) entweder Eintauchen des Zielgewebes in ein elektrisch leitendes
Fluid oder (iii) Leiten eines elektrisch leitenden Fluids zu dem Zielgewebe,
um die Bildung einer Zone hoher Stromdichte zum Einfangen von Bläschen und
zur Bildung von Funken in dem zu der metallischen Elektrode benachbarten
Bereich zu ermöglichen
und Gewebe abzutragen.
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Diese
und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die
nachfolgende detaillierte Beschreibung deutlicher werden, die in
Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen und den gezeigten beispielhaften
Ausführungsformen
der Erfindung gegeben wird.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines elektrochirurgischen Systems,
welches eine elektrochirurgische Elektrode nach der vorliegenden
Erfindung umfasst.
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2 ist
eine perspektivische Ansicht der elektrochirurgischen Elektrode
von 1.
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3 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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4 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5(a) bis (d) sind vergrößerte Querschnittsansichten
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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6 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer vierten Ausführungsform.
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7 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer fünften
Ausführungsform.
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8(a) bis (d) sind vergrößerte Querschnittsansichten
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer sechsten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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9 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der elektrochirurgischen Elektrode von 2 entlang
der Linie 2-2' und
in Übereinstimmung
mit einer siebten Ausführungsform.
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10(a) bis (e) sind Draufsichten der elektrochirurgischen
Elektrode von 9.
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11 ist
eine schematische Querschnittsansicht eines Kniegelenks, das einem
elektrochirurgischen Verfahren unter Einsatz einer elektrochirurgischen
Elektrode der vorliegenden Erfindung unterzogen wird.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine elektrochirurgische Sonde mit
einer elektrochirurgischen Elektrode, die eine fortschrittliche
Isolator- und Metallspitzenkonstruktion aufweist und in der Lage
ist, hohe Ablationsraten bei niedriger HF-Stromversorgung zu erreichen.
Wie im Weiteren detaillierter beschrieben wird, zieht die vorliegende
Erfindung die Verwendung einer einzelnen aktiven elektrochirurgischen
Elektrode oder einer Matrix aus solchen aktiven elektrochirurgischen
Elektroden, die gleichmäßig über eine
distale Oberfläche
einer elektrochirurgischen Sonde verteilt sind, in Betracht.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen, in welchen ähnliche Elemente durch ähnliche
Bezugszahlen bezeichnet werden, zeigt 1 ein monopolares
elektrochirurgisches System 10, das eine monopolare elektrochirurgische
Sonde 20 nach der vorliegenden Erfindung einsetzt. Das
monopolare elektrochirurgische System 10 von 1 kann
zum Beispiel in der Behandlung von Körpergewebe in minimal invasiven
Verfahren innerhalb des Körpers
verwendet werden, zum Beispiel in Verfahren, welche die Einführung eines
chirurgischen Instruments durch eine perkutane Penetration oder
durch eine natürliche Öffnung in
den Patienten erfordern. Obwohl die Erfindung im Folgenden der Einfachheit
halber unter Bezugnahme auf eine monopolare Elektrode, wie etwa
die monopolare elektrochirurgische Elektrode 100 (2),
beschrieben wird, ist die Erfindung gleichermaßen auch auf Systeme anwendbar,
die bipolare elektrochirurgische Elektroden einsetzen.
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Wie
in 1 dargestellt, umfasst das monopolare elektrochirurgische
System 10 eine elektrochirurgische Sonde 20, welche
durch ein Leitungskabel 22 an die Aufnahme 34 der
elektrochirurgischen Stromversorgung 11 angeschlossen ist.
Die elektrochirurgische Sonde 20 umfasst ein Verbindergehäuse 44 an
ihrem proximalen Ende, und eine elektrochirurgische Elektrode 100 an
ihrem distalen Ende. Die Stromversorgung 11 liefert Spannung
mit sehr hoher Frequenz oder Hochfrequenz (HF) an die elektrochirurgische
Elektrode 100. Die Stromversorgung 11 ist auch
mit einer vom Bediener steuerbaren Spannungspegeleinstellung 38 versehen,
um den angelegten Spannungspegel zu steuern. Somit kann ein Chirurg
oder Operateur den an die elektrochirurgische Elektrode 100 angelegten
Spannungspegel über
die Spannungspegelsteuerung 38 manuell steuern.
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Die
Stromversorgung 11 von 1 umfasst auch
ein Fußpedal 14,
das über
den Kabelverbinder 16 abnehmbar an die Aufnahme 18 gekoppelt
werden kann. Das Fußpedal 14 kann
dazu verwendet werden, die Stromversorgung in einen vorbestimmten
Betriebsmodus zu bringen, zum Beispiel in einen "Ablations"-Modus oder einen "Koagulations"-Modus. Im "Ablations"-Modus wird an die elektrochirurgische
Elektrode 100 durch die Spannungspegeleinstellung 38 eine
ausreichende Spannung angelegt, so dass im Ablations-Modus an die
elektrochirurgische Elektrode 100 durch die Spannungspegeleinstellung 38 eine
Spannung angelegt ist, so dass Fluid in zumindest einem Abschnitt
der aktiven Elektrode verdampft wird und innerhalb der Bläschen ein Überschlag
auftritt. Der erforderliche Spannungspegel ist von den Charakteristiken
der Elektrode und des an die Elektrode gelieferten HF-Stroms abhängig.
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Die
elektrochirurgische Elektrode 100 aus 1 wird
in 2 in größerem Detail
dargestellt. Die elektrochirurgische Elektrode 100 umfasst
einen länglichen
distalen Schaft 90 mit einem proximalen Ende benachbart
zu dem Verbindergehäuse 44,
und ein distales Ende in Kontakt mit oder nahe einer distalen aktiven
Elektrode 80. Der längliche
distale Schaft 90 kann eine Reihe von Konfigurationen aufweisen,
um die distale aktive Elektrode 80 mechanisch zu halten
und einem behandelnden Arzt zu gestatten, die distale aktive Elektrode 80 von
einem proximalen Ende des Schaftes aus handzuhaben. Der längliche
distale Schaft 90 als solches kann ein Rohr oder ein Stab
mit geringem Durchmesser und geeigneten Abmessungen sein, die es
gestatten, die distale aktive Elektrode 80 durch eine zugehörige Kanüle in einem
minimal invasiven Verfahren, wie etwa einem arthroskopischen oder
anderem endoskopischen Verfahren, oder in einen Körperhohlraum,
wie etwa den Mund oder die Bauchhöhle einzuführen.
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Der
längliche
distale Schaft 90 kann eine Länge von zumindest etwa 10 cm,
vorzugsweise von etwa 10 bis etwa 100 cm, und einen Durchmesser von
zumindest 1 mm, vorzugsweise von etwa 2 bis 10 mm, aufweisen. Der
längliche
distale Schaft 90 kann flexibel oder starr sein, oder kann
als eine Kombination eines flexiblen Schafts kombiniert mit einem im
Allgemeinen starren äußeren Rohr
für erhöhten mechanischen
und physikalischen Halt ausgebildet sein. Der längliche distale Schaft 90 kann
auch Ziehdrähte
oder Formgedächtnis-Aktoren
oder andere bekannte Mechanismen zur Erleichterung der Positionierung
der distalen aktiven Elektrode 80 in der Umgebung des Zielgewebes
umfassen. Darüber
hinaus kann der längliche
distale Schaft 90 andere leitfähige Elemente und Drähte einschließen, die
axial durch den Schaft laufen und eine Verbindung der distalen aktiven
Elektrode 80 mit einem Verbinder an dem proximalen Ende
des länglichen
distalen Schaftes 90 erlauben.
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Verschiedene
Ausführungsformen
der distalen aktiven Elektrode 80 (2) der elektrochirurgischen
Elektrode 100 der vorliegenden Erfindung werden in größerem Detail
in 3–10 dargestellt. Obwohl die Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung im Folgenden der Einfachheit halber unter
Bezugnahme auf nur eine distale aktive Elektrode 80 als Teil
der elektrochirurgischen Elektrode 100 beschrieben wird,
ist die Erfindung nicht auf diese beispielhafte Ausführungsform
beschränkt.
Dementsprechend zieht die Erfindung auch die Bildung einer Vielzahl von
solchen distalen aktiven Elektroden 80 als Teil einer elektrochirurgischen
Elektrode in Erwägung.
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Bezugnehmend
auf 3 und in Übereinstimmung
mit einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst die distale aktive Elektrode 80 der
elektrochirurgischen Elektrode 100 ein dielektrisches Material 50,
einen metallischen Körperabschnitt 52 benachbart
zu dem dielektrischen Material 50, und eine metallische
Spitze 55, die an dem distalen Ende des metallischen Abschnitts 52 angeordnet
ist.
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Das
dielektrische Material 50 kann neben vielen anderen ein
elektrisch isolierendes Material wie etwa Epoxy, Kunststoff, silikonbasiertes
Material, Keramik, Glas oder Zusammensetzungen aus diesen erwähnten Materialen
umfassen. Das dielektrische Material 50 kann auch eine
ebenfalls aus einem elektrisch isolierenden Material gefertigte
perforierte Abschirmung (nicht dargestellt) umfassen, welche porös sein kann
und welche mit einer Öffnung
ausgebildet sein kann, die einer elektrisch leitfähigen Flüssigkeit,
zum Beispiel einer isotonischen Salzlösung, erlaubt, die metallische
Spitze 55 und das Zielgewebe zu kontaktieren. Das dielektrische
Material 50 bedeckt und isoliert den metallischen Körperabschnitt 52 und
die metallische Spitze 55. Der metallische Körperabschnitt 52 kann
verschiedene Querschnittsformen und Geometrien, unter anderem zum
Beispiel zylindrische, rechteckige oder elipsoide, aufweisen.
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Der
metallische Körperabschnitt 52 und
die an dem distalen Ende des metallischen Abschnitts 52 angeordnete
metallische Spitze 55 kann aus elektrisch leitfähigen Materialien
wie etwa Metallen und Metalllegierungen gebildet sein, unter anderem
zum Beispiel aus rostfreiem Stahl und rostfreien Stahllegierungen,
Platin und Platinlegierungen, Gold und Goldlegierungen, Nickel und
Nickellegierungen, Titan und Titanlegierungen, und Molybdän und Molybdänlegierungen.
Zwischen der inneren Oberfläche
des dielektrischen Materials 50 und der Außenfläche des metallischen
Körperabschnitts 52 liegt
ein ausreichender Raum, um eine thermische Ausdehnung des metallischen
Körpers
zu erlauben, ohne das dielektrische Material, insbesondere an dem
distalen Ende dieser Elemente, zu zerbrechen. Der metallische Körperabschnitt 52 kann
an das dielektrische Material 50 durch ein Dichtungsmaterial
(nicht dargestellt) gebondet werden, welches typischerweise eine
anorganische Dichtung ist, die sowohl gegenüber dem dielektrischen Material 50 als
auch gegenüber
dem metallischen Körperabschnitt 52 eine
effektive elektrische Isolierung und gute Haftung ermöglicht.
Das Dichtungsmaterial kann vorzugsweise einen kompatiblen thermischen
Ausdehnungskoeffizienten und einen Schmelzpunkt über der während der Verwendung in dem
Abschnitt erreichten Temperatur aufweisen.
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Wie
ebenfalls in 3 gezeigt wird, ist die metallische
Spitze 55 mit einer Nut 53 versehen, die mit einem
dielektrischen Material gefüllt
ist, um den dielektrischen Bereich 57 zu bilden. Die Nut 53 und der
jeweilige, in der Nut 53 gebildete dielektrische Bereich 57 können verschiedene
Geometrien und/oder Formen und verschiedene Querschnitte aufweisen,
neben vielen anderen zum Beispiel einen rechteckigen Querschnitt,
wie in 3 dargestellt, oder trapezoiden, dreieckigen,
quadratischen, sechseckigen, runden, elipsoiden. Die Nut 53 und
der dielektrische Bereich 57 können eine Tiefe "D1" (3) von
etwa 1 bis etwa 5 Millimeter, vorzugsweise von etwa 2 Millimeter,
und eine Länge "L1" (3)
von etwa 3 bis etwa 7 Millimeter, vorzugsweise von etwa 5 Millimeter,
aufweisen.
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Das
dielektrische Isolatormaterial, das die Nut 53 füllt, kann
aus einem elektrisch isolierenden Material wie etwa Epoxy, Kunststoff,
silikonbasiertes Material, Keramik, Glas oder Zusammensetzungen aus
diesen erwähnten
Materialen, neben vielen weiteren, gebildet sein. Vorzugsweise besteht
das dielektrische Isolatormaterial des dielektrischen Bereichs 57 aus
demselben Material wie jenes, das das dielektrische Material 50 bildet.
Die Erfindung zieht jedoch auch Ausführungsformen in Erwägung, in welchen
das dielektrische Isolatormaterial 57 von dem dielektrischen
Material 50 verschieden ist. Obwohl die Kontaktfläche 56 des
dielektrischen Isolatormaterials 57 in 3 als
eine ebene Oberfläche
dargestellt ist, kann die Geometrie dieser Kontaktfläche variieren,
vor allem in Übereinstimmung
mit dem Ort des zu behandelnden Zielgewebes. Somit kann die Kontaktfläche 56 auch,
neben vielen weiteren Möglichkeiten,
konkav, konvex, hemisphärisch
oder konisch sein. Wieder muss zwischen der inneren Oberfläche der
Nut 53 und der Außenfläche des
dielektrischen Bereichs 57 ein ausreichender Raum vorhanden
sein, um eine thermische Ausdehnung des Metalls zu erlauben, ohne
das dielektrische Material zu zerbrechen.
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4 veranschaulicht
eine zweite Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, nach welcher die distale aktive Elektrode 180 der
elektrochirurgischen Elektrode 100 einen metallischen Körperabschnitt 52 benachbart
zu einer metallischen Spitze 65 umfasst, welche eine Vielzahl
von in einem Abstand zueinander angeordneten und von einer Vielzahl
von dielektrischen Bereichen 67 umgebenen metallischen
Protuberanzen oder "Zähnen" 66 aufweist.
Die metallischen Protuberanzen oder "Zähne" 66 können verschiedene
geometrische Formen aufweisen und sind zueinander in einem vorbestimmten
Abstand "w" (4)
von etwa 0,1 bis etwa 2 Millimeter, vorzugsweise von etwa 1 bis
etwa 2 Millimeter, angeordnet. Zum Beispiel sind die metallischen
Protuberanzen 66 von 4 mit einer
rechteckigen Form dargestellt, wobei über der transversalen distalen
dielektrischen Oberfläche 51 (4)
des dielektrischen Materials 50 ein dreieckiger Bereich
angeordnet ist; es sind jedoch auch andere Geometrien möglich, zum
Beispiel, neben anderen, eine trapezoide Gestalt. Die Vielzahl von
dielektrischen Bereichen 67 ist in 4 ferner
mit einer rechteckigen Gestalt und mit Abmessungen "L2" von etwa 1 bis 2
Millimeter und "D2" von etwa
2 bis 3 Millimeter dargestellt, doch können falls gewünscht die
dielektrischen Bereiche 67 auch hier verschiedene Geometrien
und Formen aufweisen. Wie in der ersten Ausführungsform sind die dielektrischen
Bereiche 67 vorzugsweise eben, doch kann die Geometrie
ihrer Kontaktfläche
ebenfalls in Übereinstimmung
mit dem Ort des zu behandelnden Zielgewebes variieren. Das dielektrische
Isolatormaterial, das die dielektrischen Bereiche 67 bildet,
kann, neben vielen weiteren, ein elektrisch isolierendes Material
wie etwa Epoxy, Kunststoff, silikonbasiertes Material, Keramik,
Glas oder Zusammensetzungen aus diesen erwähnten Materialen sein. Das
dielektrische Isolatormaterial des dielektrischen Bereichs 67 kann ähnlich dem
oder verschieden von dem dielektrischen Material 50 sein.
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5(a) bis (d) zeigen eine dritte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, nach welcher distale aktive Elektroden 280(a)–(d) der
elektrochirurgischen Elektrode 100 metallische Spitzen 75(a)–(d) umfassen,
welche eine Vielzahl von metallischen Protuberanzen 76(a)–(d) mit
verschiedenen Konfigurationen, zum Beispiel dreieckig (5(b) bis (c)), rechteckig (5(a)) oder eine Kombination der beiden
(5(d)), aufweisen. Wie in 5(a) bis (d) gezeigt, haben die dielektrischen
Bereiche 77(a)–(d) eine
Tiefe "D3" von
etwa 0,1 bis etwa 2 Millimeter und verschiedene Konfigurationen,
ebenfalls in Übereinstimmung
mit der Konfiguration der metallischen Protuberanzen 76(a)–(d). Wieder
kann das dielektrische Isolatormaterial, das die dielektrischen
Bereiche 77(a)–(d)
bildet, aus einem elektrisch isolierenden Material wie etwa Epoxy,
Kunststoff, silikonbasiertes Material, Keramik, Glas oder Zusammensetzungen aus
diesen erwähnten
Materialen, neben vielen weiteren, gebildet sein. Das dielektrische
Isolatormaterial der dielektrischen Bereiche 77(a)–(d) kann
mit dem dielektrischen Material 50 übereinstimmen oder sich von
diesem unterscheiden.
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In
allen oben unter Bezugnahme auf 3, 4 und 5(a) bis (d) beschriebenen Ausführungsformen
ist die metallische Spitze der elektrochirurgischen Elektrode 100 so
geformt, dass die seitlichen Wände
der metallischen Spitze einen Einfallswinkel "α" (3 bis 5) mit benachbarten inneren dielektrischen
Wänden
bilden. Zum Beispiel bilden unter Bezugnahme auf 3 seitliche
Wände 59 der
metallischen Spitze 55 und dielektrische Wände 54 des
dielektrischen Materials 50 einen Winkel "α" von etwa 10 bis 80 Grad, vorzugsweise
von etwa 35 bis 55 Grad. Darüber
hinaus erstreckt sich in allen bereits beschriebenen und in 3, 4 und 5(a) bis (d) gezeigten Ausführungsformen
der am weitesten distale Punkt der metallischen Protuberanzen um
einen Abstand "h" von etwa 0,1 bis
0,5 Millimeter über
die am weitesten distale transversale Oberfläche 51 (zum Beispiel 4)
des dielektrischen Materials 50 hinaus.
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In 6 ist
die Nut gemäß der vorliegenden Erfindung
nicht dargestellt. Die aktive Elektrode 380 umfasst eine
mit einer Nut 83 versehene metallische Spitze 85,
welche teilweise der Ausführungsform
von 3 ähnlich
ist, wobei der Unterschied darin besteht, dass die Nut 83 der
vierten Ausführungsform nicht
wie in den vorhergehenden Ausführungsformen mit
einem dielektrischen Material gefüllt ist. Wie in 6 dargestellt,
ist die metallische Spitze 85 von der transversalen distalen
dielektrischen Oberfläche 51 auf
einen Abstand "D4" (6)
vertieft, um die Seitenwände 81 und
den Boden 82 der Nut 83 zu bilden. Der Abstand
D4 kann etwa 0,1 bis etwa 5 Millimeter,
vorzugsweise etwa 3 Millimeter, betragen. Wie ebenfalls in 6 dargestellt,
ist die metallische Spitze 85 mit Bereichen 86 versehen,
welche über
die transversale distale dielektrische Oberfläche 51 um einen Abstand "d4" von etwa 0,1 bis
etwa 2 Millimeter, vorzugsweise etwa 0,3 Millimeter, hinausragen.
Die Bereiche 86 der metallischen Spitze 85 können verschiedene
Konfigurationen und Geometrien aufweisen, wobei die dreieckige Gestalt
von 6 nur eine beispielhafte Ausführungsform ist.
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In 7 ist
die Nut gemäß der vorliegenden Erfindung
nicht dargestellt. Diese ist zum Teil dem Aufbau der Ausführungsform
von 4 ähnlich,
insofern als die metallische Spitze 95 der elektrochirurgischen
Elektrode 480 eine Vielzahl von metallischen Protuberanzen
oder "Zähnen" 99 umfasst,
die in einem Abstand "w" (7)
von etwa 0,1 bis etwa 2 Millimeter, vorzugsweise von etwa 1 bis
etwa 2 Millimeter, angeordnet sind. Die metallischen Protuberanzen oder "Zähne" 99 sind jedoch nicht von einem
dielektrischen Bereich oder einer Vielzahl von dielektrischen Bereichen
umgeben, wie in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen, sondern statt
dessen in einem Abstand zueinander angeordnet und von einer Vielzahl
von Nuten 93 (7) umgeben, die nicht mit irgendeinem
Material gefüllt
sind. Die metallischen Protuberanzen 99 von 7 sind
mit einer rechteckigen Form dargestellt, doch sind auch viele andere
Geometrien möglich,
zum Beispiel, neben anderen, eine trapezoide Gestalt. Wie ebenfalls in 7 gezeigt,
ragen die metallischen Protuberanzen oder "Zähne" 99 über die
am weitesten distale transversale dielektrische Oberfläche 51 um
einen Abstand "D5" hinaus.
Der Abstand D5 kann etwa 0,1 bis etwa 5
Millimeter, vorzugsweise etwa 0,3 Millimeter, betragen.
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Die 8(a) bis (d) zeigen zusätzliche
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, welche zum Teil jenen ähnlich sind,
die oben unter Bezugnahme auf 8(a) bis
(d) beschrieben und gezeigt wurden, insofern als die metallischen
Spitzen 105(a)–(d)
von 8(a) bis (d) eine Vielzahl von
metallischen Protuberanzen oder "Zähnen" 106(a)–(d) umfassen,
welche den metallischen Protuberanzen oder "Zähnen" 76(a)–(d) der
Ausführungsform
von 5(a) bis (d) ähnlich sind, jedoch ohne dass
die dielektrischen Bereiche solche metallischen Protuberanzen trennen
und umgeben. Wieder können
die metallischen Protuberanzen 106(a)–(d) verschiedene Konfigurationen
aufweisen, wie etwa rechteckige, dreieckige oder kreisförmige, neben
vielen anderen.
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9 zeigt
die beanspruchte Nut nicht. Sie zeigt noch eine weitere Ausführungsform,
nach welcher die metallische Spitze 205 der distalen aktiven Elektrode 680 (9)
der elektrochirurgischen Elektrode 100 eine Vielzahl von
länglichen
metallischen Protuberanzen 206 umfasst, die in einem Abstand "w" (9) zueinander
angeordnet und von einer Vielzahl von flachen dielektrischen Bereichen 207 umgeben
sind. Die Vielzahl von länglichen
metallischen Protuberanzen 206 der metallischen Spitze 205 können alle
zu einer Drahtverbindung 220 zusammenlaufen, wie in 9 dargestellt.
Wie in der Ausführungsform
von 7 ragen die metallischen länglichen Protuberanzen 206 der
elektrochirurgischen Elektrode 680 über die am weitesten distale transversale
dielektrische Oberfläche 51 um
einen Abstand "D7" hinaus.
Der Abstand D7 kann etwa 0,1 bis etwa 5
Millimeter, vorzugsweise etwa 0,3 Millimeter, betragen. Der Abstand "w" (9) beträgt etwa 0,1
bis etwa 2 Millimeter, vorzugsweise etwa 1 bis etwa 2 Millimeter.
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Die
metallischen Protuberanzen 206 sind in 9 mit
einer kombinierten rechteckigen und dreieckigen Gestalt dargestellt;
es ist jedoch klar, dass viele weitere Geometrien möglich sind,
zum Beispiel eine rechteckige, kreisförmige oder trapezoide Gestalt,
neben vielen weiteren. Zum Beispiel zeigen 10(a) bis
(e) aktive Elektroden 780(a)–(e), die metallische Protuberanzen 216(a)–(e) mit
verschiedenen Querschnitten aufweisen und jeweils von dielektrischen
Bereichen 217(a)–(e)
umgeben sind.
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Als
ein Ergebnis der verbesserten Konstruktion der metallischen Spitze
und des umliegenden dielektrischen Materials arbeitet die elektrochirurgische
Elektrode 100 der vorliegenden Erfindung, welche oben unter
Bezugnahme auf 1 bis 10 dargestellt
und beschrieben wurde, bei niedriger HF-Leistung effektiv, wenn
die elektrochirurgische Elektrode 100 mit einem Gewebe
in Kontakt gebracht wird. Die einen hohen Wirkungsgrad aufweisende
Elektrode 100 der vorliegenden Erfindung besitzt eine verringerte
metallische Elektrodenfläche,
was zu einer wesentlichen Erhöhung
der Impedanz der Sonde führt. Darüber hinaus
erzeugt die Gestalt der metallischen Protuberanzen, zum Beispiel
der metallischen Protuberanzen 99 von 7,
Nuten in der metallischen Elektrode, wie etwa Nuten 93 von 7,
welche die Elektrodenfläche
zum Einfangen erhitzter Flüssigkeit und
zum Erzeugen von Bläschen
und Funkenbildung vergrößern, wenn
die elektrochirurgische Elektrode 100 mit einem zu behandelnden
Gewebe in Kontakt gebracht wird. Somit ist als ein Ergebnis der
gesteigerten Fähigkeit,
an der Spitze der metallischen Elektrode Bläschen einzufangen und Funken
zu erzeugen, weniger Strom erforderlich, um Bläschen zu erzeugen, als in einer
herkömmlichen
Sonde.
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Die
Erhöhung
der Impedanz der elektrochirurgischen Elektrode 100 und
der Fähigkeit,
Dampfbläschen
einzufangen, verringert des Weiteren die Zündungsprobleme, die mit herkömmlichen
elektrochirurgischen Elektroden verbunden sind, wodurch der Betrieb
der elektrochirurgischen Elektrode 100 besser kontrollierbar
wird. Da der notwendige HF-Strom geringer ist als jener einer herkömmlichen Sonde,
verfügt
ein Chirurg, der ein Verfahren unter Einsatz der elektrochirurgischen
Elektrode 100 der vorliegenden Erfindung durchführt, über eine
größere Sicherheitsspanne,
was wiederum das Risiko von Verbrennungen am Patienten verringert.
Die Kontaktzeit zwischen der elektrochirurgischen Elektrode 100 der
vorliegenden Erfindung und dem zu behandelnden Gewebe ist ebenfalls
verringert.
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Die
elektrochirurgische Elektrode 100 hoher Effizienz der vorliegenden
Erfindung, die oben unter Bezugnahme auf die 1 bis 10 dargestellt und beschrieben wurde, kann
in einer Reihe von chirurgischen medizinischen Verfahren in der
Gegenwart eines elektrisch leitfähigen
Fluids eingesetzt werden, um ein bestimmtes Zielgewebe zu entfernen und/oder
zu modifizieren. Dementsprechend kann die elektrochirurgische Elektrode 100 der
vorliegenden Erfindung in einer herkömmlichen offenen chirurgischen
Umgebung oder in anderen, weniger invasiven Techniken verwendet
werden, die Kanülen
oder verschiedene Port-Access-Einrichtungen verwenden, wenn leitfähiges Fluid
vorhanden ist. Die vorliegende Erfindung findet auch Anwendungen
in chirurgischen Verfahren, in denen das Zielgewebe mit einem elektrisch
leitfähigen
Fluid überspült oder
in dieses eingetaucht ist, wie etwa in vielen arthroskopischen Verfahren
zur Ablation, Koagulation, Formung oder zum Schneiden verschiedener
Körperteile,
wie etwa das Knie, die Schulter, die Hüfte, der Knöchel, der Ellbogen, die Hand
oder der Fuß.
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Die
vorliegende Erfindung hat die gleiche Anwendbarkeit auf chirurgische
Verfahren, in denen das Zielgewebe mit einem natürlichen leitfähigen Fluid des
menschlichen Körpers,
wie zum Beispiel etwa Blut oder Lymphplasma, die als elektrisch
leitfähige Fluide
dienen, überspült wird.
Dessen ungeachtet wird ein in den Körper des Patienten eingeleitetes, elektrisch
leitfähiges
Fluid dem Blut bevorzugt, da Blut dazu neigt, bei bestimmten Temperaturen
zu koagulieren. Darüber
hinaus kann dem Blut oder Plasma des Patienten die notwendige Leitfähigkeit
fehlen, um das bestimmte gewünschte
elektrochirurgische Verfahren auszuführen.
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Chirurgische
Verfahren, welche die elektrochirurgische Elektrode 100 der
Erfindung verwenden, umfassen das Einführen der Elektrodenanordnung
in unmittelbarer Nähe
zu der Operationsstelle durch einen künstlichen Kanal oder eine Kanüle, oder
durch einen natürlichen
Kanal, der sich in einem anatomischen Körperhohlraum oder -raum befinden
oder chirurgisch geschaffen worden sein kann. Für die Zwecke der vorliegenden
Erfindung sind die Begriffe "unmittelbare
Nähe" und "Nähe" definiert als "in Kontakt mit" oder "in einem Abstand von etwa 0,1 bis etwa
10 Millimeter".
Der Hohlraum oder Raum kann während des
Verfahrens unter Verwendung eines Fluids aufgebläht werden oder auf natürliche Weise
durch anatomische Strukturen offen gehalten werden. Darüber hinaus
kann die Operationsstelle in einem kontinuierlichen Strom eines
leitfähigen
Fluids, wie etwa Salzlösung,
gebadet werden, um den Hohlraum zu füllen und aufzublähen. Die
Verfahren können
die gleichzeitige Beobachtung der Stelle über ein Endoskop oder unter
Verwendung eines indirekten Visualisierungsmittels einschließen.
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Um
ein beispielhaftes chirurgisches Verfahren mit der elektrochirurgischen
Elektrode 100 der vorliegenden Erfindung besser darzustellen,
wird nun auf die 11 Bezug genommen, welche eine
schematische Querschnittsansicht eines Kniegelenksbereichs 95 zeigt.
Der Kniegelenksbereich 95 von 11 kann
einem arthroskopischen Verfahren unterzogen werden, zum Beispiel
mit der elektrochirurgischen Sonde 20 wobei die elektrochirurgische Elektrode 100 und
die distale aktive Elektrode 380 (6) gemäß der dritten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung hergestellt sind. Wie nach dem Stand
der Technik bekannt, kann ein Endoskop (nicht dargestellt) an einem
Ende mit der distalen aktiven Elektrode 380 versehen werden,
und dann in den Kniehohlraum 92 (11) eingeführt werden,
der das elektrisch leitfähige
Fluid 91 (11) enthält und sich in unmittelbarer
Nähe zu
dem Zielgewebe 99 (11) befindet.
Wenn das Zielgewebe 99 des Kniegelenksbereichs 95 zum
Beispiel ein beschädigter
Meniskus ist, kann das Zielgewebe 99 einer partiellen oder
kompletten elektrochirurgischen Meniskektomie unter Verwendung der
aktiven Elektrode 380 unterzogen werden. Alternativ kann
das Endoskop getrennt von der elektrochirurgischen Elektrode 380 über separate
Zugangsmittel in einer chirurgischen Technik, die gemeinhin als
Triangulation bekannt ist, eingeführt werden. In jedem Fall kann
der Kniehohlraum 92 während
des arthroskopischen Verfahrens unter Verwendung von elektrisch
leitfähigem Fluid 91 aufgebläht werden,
so dass das Zielgewebe 99 in einem kontinuierlichen Strom
von leitfähigem Fluid 91,
welches vorzugsweise eine Salzlösung
sein kann, gebadet wird.
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Sobald
die distale aktive Elektrode 380 in der Nähe des Zielgewebes 99 angeordnet
und das Zielgewebe 99 in das elektrisch leitfähige Fluid 91 eingetaucht
ist, wird die elektrochirurgische Sonde 20 durch die elektrochirurgische
Stromversorgung 11 (1) stromführend gemacht.
Die Stromversorgung liefert Hochfrequenzenergie, typischerweise
im Bereich von 100 kHz bis 3 MHz, über das Kabelsystem 22 (1 und 11)
an die elektrochirurgische Elektrode 100 und weiter an
die distale aktive Elektrode 380.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf arthroskopische Chirurgie
einer Kniegelenksstruktur beschrieben wurde, ist die Erfindung nicht
auf die obigen Ausführungsformen
beschränkt. Dementsprechend
kann die elektrochirurgische Elektrode 100 (1–10) der Erfindung für eine Reihe von arthroskopischen
Verfahren, zum Beispiel in der Dissektion, Resektion, Vaporisation,
Trocknung und Koagulation von Gewebestrukturen in verschiedenen endoskopischen
und perkutanen Verfahren eingesetzt werden, die an Gelenken des
Körpers
durchgeführt
werden, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf
spinale und andere nicht synoviale Gelenkstechniken. Arthroskopische
Verfahren, die von der vorliegenden Erfindung umfasst werden, können des
Weiteren einschließen:
Entlastung des seitlichen Haltebands des Kniegelenks; Entfernung
der vorderen und hinteren Kreuzbänder;
Resektion einer Labrumläsion;
Akromioplastie, Bursektomie und subakromiale Dekompression des Schultergelenks;
vordere Entlastung des Temporomandibulargelenks; Synovektomie, Knorpeldebridement,
Chondroplastik, Spaltung intra-artikulärer Adhäsionen, Bruch und Sehnendebridement,
wie sie bei einem beliebigen der synovialen Gelenke des Körpers angewandt
werden; Einleiten einer thermischen Schrumpfung von Gelenkskapseln
als eine Behandlung wiederkehrender Dislokation, Subluxation oder
RSI-Syndrom an allen Gelenksverbindungen des Körpers; Diskektomie entweder
in der Behandlung von Bandscheibenvorfall oder als Teil einer Wirbelfusion über einen
vorderen oder hinteren Zugang zur Hals-, Brust- oder Lendenwirbelsäule oder
jede andere Syndesmose für ähnliche
Zwecke; Exzision von erkranktem Gewebe und Hämostase, unter anderem.
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Die
elektrochirurgische Elektrode 100 (1–10) der vorliegenden Erfindung kann auch
in hysteroskopischen chirurgischen Verfahren oder urologischen endoskopischen
(Urethroskopie, Zystoskopie, Ureteroskopie und Nephroskopie) und
perkutanen Interventionen verwendet werden. Hysteroskopische Verfahren
können
einschließen:
Entfernung von submukosalen Fibromen, Polypen oder bösartigen Neoplasmen;
Resektion von kongenitalen uterinen Anomalien wie etwa ein Septum
oder Subseptum; Spaltung von Synechien (Adhäsiolyse); Ablation von erkranktem
oder hypertrophischem Endometriumgewebe; und Hämostase. Diese urologischen
Verfahren können
einschließen:
Elektrovaporisation der Prostatadrüse (EVAP) und andere ähnliche
Verfahren, die üblicherweise
als transurethrale Resektion der Prostata (TURP) bezeichnet werden,
einschließlich,
aber nicht beschränkt
auf interstitiale Ablation der Prostatadrüse auf perkutanem oder perurethralem
Weg bei gutartigen und bösartigen
Erkrankungen; transurethale oder perkutane Resektion von Tumoren
der Harnwege; Spaltung von Strikturen, die an Pelviureterojunktur
(PUJ), Ureter, Ureterostium, Blasenhals oder Urethra auftreten können; Korrektur
einer Ureterozele, unter anderem.
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Die
oben gegebene Beschreibung und die Zeichnungen stellen bevorzugte
Ausführungsformen dar,
welche die Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
erreichen. Die vorliegende Erfindung soll nicht auf die gezeigten
Ausführungsformen eingeschränkt werden.
Jegliche Abwandlung der vorliegenden Erfindung, die in den Schutzbereich
der folgenden Ansprüche
fällt,
ist als Teil der vorliegenden Erfindung zu betrachten.