-
Die
Erfindung bezieht sich auf eine Gießformhälfte und eine Gießform zur
Herstellung von Kontaktlinsen.
-
In
automatischen Verfahren zur Herstellung von Kontaktlinsen, insbesondere
zur Herstellung von Kontaktlinsen, die kostengünstig in großen Mengen hergestellt
werden sollen, werden die Kontaktlinsen vorzugsweise durch das sogenannte
Form- oder Vollformverfahren hergestellt. In diesen Verfahren werden
die Linsen zwischen zwei Gießformhälften in ihre
endgültige
Form gebracht, so daß weder
eine anschließende
Behandlung der Linsenoberflächen noch
eine Nachbearbeitung des Randes notwendig ist. Formverfahren werden
zum Beispiel in WO-A-87/04390
oder in EP-A 0 367 513 beschrieben.
-
In
diesen bekannten Formverfahren wird die Geometrie der herzustellenden
Kontaktlinse durch die Formhöhlung,
die zwischen den Gießformhälften definiert
ist, bestimmt. Der Rand der Kontaktlinse wird ebenso durch die Gießform gebildet,
die normalerweise zwei Gießformhälften umfaßt. Die
Geometrie des Randes wird durch die Kontur der beiden Gießformhälften in
dem Bereich, in dem sie in Kontakt miteinander gelangen, bestimmt.
-
Zur
Herstellung einer Kontaktlinse wird zuerst eine bestimmte Menge
des fließfähigen Ausgangsmaterials
in die Gießmatrizenhälfte eingebracht.
Danach wird die Form geschlossen, indem die Gießpatrizenhälfte darauf aufgebracht wird.
Normalerweise wird etwas mehr an Ausgangsmaterial eingebracht, so
daß, wenn
die Gießform
geschlossen wird, der Überschuß in einen Überlaufbereich austritt,
der außen
an die Formhöhlung
angrenzt. Die anschließende
Polymerisation oder Vernetzung des Ausgangsmaterials findet durch
Bestrahlung mit UV-Licht
oder durch Wärmeeinwirkung
oder durch ein anderes nicht thermisches Verfahren statt. In diesem
Fall werden sowohl das Ausgangsmaterial in der Formhöhlung als
auch das Überschußmaterial
in dem Überlaufbereich
gehärtet.
Zur Erhaltung einer einwandfreien Trennung der Kontaktlinse von
dem Überschußmaterial
muß eine
gute Verschließung und
eine Verdrängung
des Überschußmaterials
in dem Kontaktbereich der beiden Gießformhälften erreicht werden. Nur
in dieser Weise können
fehlerfreie Kontaktlinsenränder
erhalten werden.
-
Die
Kontaktlinsen, die auf diese Weise hergestellt werden, sind biegsame,
weiche Formteile mit einem Wassergehalt von mehr als 60 Gew.-%.
Nach der Herstellung wird die Linse meßtechnisch überprüft, dann verpackt und einer
Wärmesterilisation
(z. B. bei 121 °C)
in einem Autoklaven unterzogen.
-
Vorzugsweise
werden Kunststoffe, wie beispielsweise Polypropylen, als Materialien
für diese Gießformen
oder Gießformhälften verwendet.
Die Formen werden durch Spritzgießen hergestellt und nur einmal
verwendet. Ein Grund dafür
ist, daß die Gießformen
oder Gießformhälften manchmal
durch das Überschußmaterial
verschmutzt, beim Ablösen der
Kontaktlinsen zerstört
oder beim Verschließen der
Gießform
in Teilbereichen irreversibel verformt werden. Die Gießformen
werden insbesondere aufgrund der Anforderungen an die Qualität des Kontaktlinsenrandes
nur einmal verwendet, da eine gewisse Verformung der Gießformen
in deren Randbereich nicht mit Gewißheit auszuschließen ist.
-
US-A-5,508,317
beschreibt ein neuartiges Kontaktlinsenmaterial, welches eine bedeutende Verbesserung
der polymerisierbaren Ausgangsmaterialien zur Herstellung von Kontaktlinsen
darstellt. Das Patent offenbart eine wasserlösliche Präpolymer-Zusammensetzung, welche
in die Formhöhlung gefüllt wird
und anschließend
photochemisch vernetzt wird. Das Präpolymer ist Träger von
zahlreichen vernetzbaren Gruppen, und das Vernetzungsverfahren zeichnet
sich durch seine hohe Geschwindigkeit aus, so daß eine fertige Kontaktlinse
mit optischer Qualität
innerhalb weniger Sekunden hergestellt werden kann, ohne daß ein anschließender Extraktions-
oder Fertigbearbeitungsschritt erforderlich sind. Kontaktlinsen
können
durch das in dem Patent vorgestellte verbesserte Ausgangsmaterial
mit wesentlich geringeren Kosten hergestellt werden, wodurch die
Herstellung von Einwegkontaktlinsen ermöglicht wird.
-
EP-A-0
637 490 beschreibt ein Verfahren, durch welches eine weitere Verbesserung
des Herstellungsverfahrens für
Kontaktlinsen mit dem Präpolymer,
das in US-A-5,508,317 beschrieben wird, erreicht werden kann. In
diesem Fall wird das Ausgangsmaterial (Präpolymer) in eine Gießform, welche
zwei Gießformhälften umfaßt, gefüllt, wobei
die beiden Gießformhälften nicht
in Kontakt miteinander stehen, sondern ein dünner Ringspalt zwischen ihnen
angeordnet ist. Der Spalt ist mit der Formhöhlung verbunden, so daß das überschüssige Ausgangsmaterial
(Präpolymer)
in den Ringspalt ausfließen
kann. Die Vernetzung des Ausgangsmaterials erfolgt durch Bestrahlung,
insbesondere mit UV-Licht, wobei eine Begren zung der Bestrahlung
der Formhöhlung
beispielsweise durch eine Chrommaske erreicht wird. Folglich wird
nur das Material, das sich in der Formhöhlung befindet, vernetzt, so
daß ein
hoher Reproduzierbarkeitsgrad der Randformen der Kontaktlinsen ohne
vollständiges
Verschließen
der beiden Gießformhälften erreicht
werden kann.
-
In
der Praxis dieses Verfahrens werden wiederverwendbare Quarzglasformen
verwendet, da sie aufgrund des wasserlöslichen Ausgangsmaterials schnell
und effektiv von dem unvernetzten Präpolymer und anderen Rückständen gereinigt
und nach der Herstellung einer Kontaktlinse getrocknet werden können. Außerdem zeichnet
sich Quarzglas durch seine sehr gute UV-Durchlässigkeit sowie hohe Festigkeit
und Beständigkeit
aus. Ferner ist Quarz eine Substanz, die als Trägermaterial für Chrommasken
in der UV-Lithographie etabliert ist.
-
In
EP-A-0 941 829 werden die obigen Prinzipien für eine effiziente Herstellung
von Kontaktlinsen erläutert.
Zu diesem Zweck wird in EP-A-0 941 829 ein Formwerkzeug mit zwei
Werkzeughälften
vorgeschlagen, das dem Oberbegriff von Anspruch 1 entspricht. Jede
Werkzeughälfte
weist mehrere Aufnahmen auf, in welche die entsprechenden Komplementärgießformhälften eingeführt werden,
genauer gesagt beispielsweise Matrizengießformhälften in eine Werkzeughälfte und
die zugehörigen
Patrizengießformhälften in
die andere Werkzeughälfte.
Die Gießformhälften werden
mit hoher Genauigkeit in die Aufnahmen geklemmt, und beim Schließen der
Werkzeughälften
werden die beiden Werkzeughälften
und dementsprechend die Gießformhälften genau
in Beziehung zueinander positioniert.
-
Eine
solche Gießformhälfte, die
in eine Aufnahme geklemmt ist, umfaßt in jedem Fall einen Halter,
beispielsweise einen aus Messing hergestellten Halter, der einen
Kanal und eine Wand, die den Kanal umgibt, aufweist. An einem Ende
des Halters wird ein Einschub bereitgestellt, der von dem Halter
aufgenommen wird und der eine Formgebungsfläche zur Bildung der Vorder-
und Rückfläche der
herzustellenden Kontaktlinsen aufweist. Der Einschub wird beispielsweise
aus obigem Quarzglas hergestellt, wobei die oben bereits erwähnte Chrommaske
beispielsweise auf den Einschub der Patrizengießformhälfte aufgebracht wird.
-
Die
Schicht der auf das Quarzglas aufgebrachten Chrommaske weist eine
Dicke von etwa 0,3 μm
auf und wird vorzugsweise durch Verfahren, die in der Photolithographie
oder UV-Lithographie
bekannt sind, hergestellt. Jedoch ist herausgefunden worden, daß die in
dieser Weise hergestellten Chrommasken häufig nicht die Nutzungsdauer
aufweisen, die für
ein automatisches Herstellungsverfahren erforderlich ist, und daß sich nach
kurzer Zeit Schäden
aufgrund der Ablösung
der Chromschicht zeigen. Da die Herstellung von aus Quarz hergestellten
Einschüben,
auf die eine Chromschicht aufgebracht ist, jedoch sehr teuer ist,
sollte die Nutzungsdauer der Gießformen sehr lang sein, damit
ein kostengünstiges
Verfahren gewährleistet
werden kann.
-
Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist daher die Verbesserung einer allgemein
verwendeten Gießform
oder Gießformhälfte, derart,
daß dieselbe
Randqualität
der Kontaktlinsen wie bei den vorherigen Gießformen oder Gießformhälften erreicht werden
kann. Gleichzeitig sollten jedoch die technischen Herstellungskosten
für die
Gießformen
oder Gießformhälften gesenkt
werden, und folglich sollten weitere Kostensenkungen für die Herstellung
von Kontaktlinsen ermöglicht
werden.
-
Dieser
Gegenstand wird durch die erfindungsgemäße Gießformhälfte oder die erfindungsgemäße Gießform, wie
sie durch die Merkmale des entsprechenden unabhängigen Patentanspruchs definiert
sind, erreicht. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Gießformhälfte oder
der Gießform gehen
aus den Merkmalen der abhängigen
Patentansprüche
hervor.
-
Der
Gegenstand wird insbesondere durch eine Gießformhälfte mit einem Halter und einem
Einschub (ein darauf plaziertes Anbauteil wäre ebenso möglich), welcher an einem Ende
des Halters angeordnet ist und mit dem Halter verbunden werden kann
und welcher eine Formgebungsfläche
zur Bildung der Vorder- und Rückfläche der
herzustellenden Kontaktlinse aufweist, erreicht. Der Einschub besteht
in dem Bereich der Formgebungsfläche
aus einem Material, das für
die Energie durchlässig
ist, welche das Ausgangsmaterial der Kontaktlinse vernetzt. Schließlich umfaßt die Gießformhälfte eine
Maske, welche aus einem Material hergestellt ist, das für die Energie
undurchlässig
ist, welche das Ausgangsmaterial vernetzt, zur räumlichen Begrenzung dieser
Energie. Die Maske selbst umfaßt
eine separate Einfassung, welche aus einem Material hergestellt
ist, das für
die Energie undurchlässig
ist, welche das Ausgangsmaterial der Kontaktlinse vernetzt, wobei
die Einfassung den Randbereich der Formgebungsfläche des Einschubs einfaßt.
-
Sollten
die Maskierungseigenschaften der Einfassung aus irgendeinem Grund,
beispielsweise aufgrund eines Materialfehlers, nicht länger vollständig beibehalten
werden, muß nur
die Einfassung, welche schließlich
ein abtrennbarer Teil ist, ausgetauscht werden und nicht, wie früher, beispielsweise die
gesamte Quarzglasform mit der darauf aufgebrachten Chrommaske ausgetauscht
werden, was kostspielig ist, da das Aufbringen der Chrommaske auf
das Quarzglas ein ziemlich komplexes technisches Verfahren darstellt.
-
Eine
separate Einfassung kann hinsichtlich ihrer Größe ebenso an den Teil des Einschubs
mit der Formgebungsfläche
(beispielsweise durch Drehen des Innendurchmessers der Einfassung
auf einer Drehbank) angepaßt
werden, falls die Größe der Einfassung
und die des Teils des Einschubs mit der Formgebungsfläche nicht
ganz optimal aufeinander abgestimmt sind. In einer vorteilhaften
beispielhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gießformhälfte wird
die Einfassung daher aus einem Material hergestellt, das bearbeitet
werden kann.
-
Bei
einer Entwicklung dieser Variante wird der Einschub ebenso in dem
Bereich der Formgebungsfläche
aus einem Material hergestellt, das bearbeitet werden kann, und
das Material der Einfassung wird hinsichtlich seiner Bearbeitungseigenschaften
derart gebildet, daß es
mit demselben Schneidewerkzeug bearbeitet werden kann. Folglich ist
es möglich,
sowohl den Formgebungsteil als auch die Einfassung (beispielsweise
zur Entfernung einer bestimmten Menge durch Drehen auf einer Drehbank)
von Zeit zu Zeit nachzubearbeiten, beispielsweise immer dann, wenn
Abweichungen der Größengenauigkeit
(Geometrie) der Kontaktlinsen auftreten. In diesem Fall kann die
nachbearbeitete Gießformhälfte (beispielsweise
die nachbearbeitete Patrizengießformhälfte) zusammen
mit der anderen Gießformhälfte (beispielsweise
der nicht nachbearbeiteten Matrizengießformhälfte) ohne weitere Maßnahmen
wiederverwendet werden, wie unten ausführlicher beschrieben wird.
Der Einstellvorgang bei der Einstellung des Formwerkzeugs bleibt
in diesem Fall derselbe wie im Fall einer nicht nachbearbeiteten Gießformhälfte, wie
weiter unten erläutert
wird.
-
In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gießformhälfte wird
eine separate Membran innerhalb des Halters nahe des Einschubs mit
der Formgebungsfläche
so angeordnet, daß sie
sich genau stromaufwärts
von dem Einschub in der Richtung des Energielaufs befindet. Die
Membran besteht aus einem Material, das für die Energie undurchlässig ist,
welche das Ausgangsmaterial vernetzt. Die Membran weist den Effekt
auf, die Energie, bereits kurz bevor sie den Formgebungsteil des
Einschubs erreicht, zu begrenzen und, beispielsweise im Fall von
UV-Licht als Vernetzungsenergie, höchstens einen leicht divergierenden UV-Lichtstrahl
durch die Membran fallen zu lassen. Sollte der UV-Lichtstrahl dennoch
leicht divergieren, wird das UV-Licht durch die Einfassung, welche
den Teil des Einschubs mit der Formgebungsfläche einfaßt, endgültig an der erwünschten
Stelle auf den erwünschten
Umfang, d. h. insbesondere auf den Durchmesser der Kontaktlinse,
begrenzt.
-
In
einer Entwicklung dieser beispielhaften Ausführungsform wird die Membran
aus einem Kunststoff, insbesondere einem spritzgießbaren Kunststoff,
wie beispielsweise Polyphenylensulfon (PPSU, schwarz) hergestellt.
Ein solches Material läßt sich
gut verarbeiten, beispielsweise unter Verwendung einer Spritzgußtechnik
oder der Ihating-Technik, und weist, wenn beispielsweise UV-Licht
als die Energie verwendet wird, die das Ausgangsmaterial für die Kontaktlinsen
vernetzt, die erforderliche UV-Lichtundurchlässigkeit auf.
-
Die
Membran ist vorzugsweise ein Einschubteil, das, wenn in der Richtung
des Energielaufs betrachtet, direkt an den Einschub angrenzend angeordnet
wird, so daß der
Einschub auf der Membran aufliegt. Das Einschubteil – die Membran – kann in diesem
Fall anfänglich
in den Halter gepreßt
werden. Anschließend
kann die Oberfläche
der Membran (die des Einschubteils), auf welcher der Einschub oder das
darauf plazierte Anbauteil zum Liegen kommt, auf der Drehbank bearbeitet
oder flachgewalzt werden, beispielsweise um insbesondere genau auf
einem Niveau zu sein, das dem Niveau der Auflagefläche des
Halters, der die Membranoberfläche
(des Einschubteils) einfaßt,
entspricht. Der Einschub liegt dann sowohl auf der Auflagefläche der
Membran (des Einschubteils) als auch auf der Auflagefläche des
Halters, die dann selbstverständlich
auf demselben Niveau liegen.
-
In
einer Entwicklung der beispielhaften Ausführungsform der Gießformhälfte mit
der Membran ist der Innendurchmesser der Membran kleiner als der Innendurchmesser
der Einfassung, welche den Randbereich der Formgebungsfläche einfaßt. Stromabwärts von
der Membran, wenn in der Richtung des UV-Lichtlaufs betrachtet,
kann der UV-Lichtstrahl immer noch eine gewisse Divergenz aufweisen,
bis er durch den Bereich mit der Formgebungsfläche in dem Einschub auf das
Ausgangsmaterial für
die Kontaktlinsen auftrifft. Der Innendurchmesser der Membran wird
daher so gewählt,
daß er
kleiner ist als der Innendurchmesser der Einfassung, damit, selbst
unter Berücksichtigung
einer gewissen Divergenz des Lichtstrahls, soweit wie möglich kein
UV-Licht auf das Ausgangsmaterial außerhalb des erwünschten
Bereichs auftrifft. Die Einfassung selbst, welche selbstverständlich,
wie auch das Ringeinschubteil, aus einem Material, das für UV-Licht
(für die
Vernetzungsenergie) undurchlässig
ist, hergestellt ist, begrenzt den Lichtstrahl noch einmal, genauer
gesagt, direkt an der Stelle, wo das UV-Licht auf das Ausgangsmaterial
für die
Kontaktlinsen auftrifft.
-
In
einer weiteren vorteilhaften beispielhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gießformhälfte wird
der Teil des Einshubs, auf dem der Bereich mit der Formgebungsfläche bereitgestellt
ist, ebenfalls aus Kunststoff hergestellt. Dadurch können Teile
mit einer Formgebungsfläche,
die kostengünstig
hergestellt werden können,
verwendet werden.
-
Beispielsweise
kann Polymethylmethacrylat (PMMA), das eine angemessene Durchlässigkeit
für UV-Licht
als Vernetzungsenergie aufweist, als Material für den Teil des Einschubs mit
der Formgebungsfläche
verwendet werden. Die Einfassung besteht beispielsweise aus Messing.
Diese Materialien sind in diesem Grad vorteilhaft, weil sie bereits
für ihre Eignung
bei der Herstellung von Kontaktlinsen bekannt sind und weil sie
ebenfalls in einem gewissen Grad ähnliche Eigenschaften in bezug
auf ihre Bearbeitbarkeit aufweisen, so daß dasselbe Werkzeug zur Bearbeitung
sowohl von dem Teil mit der Formgebungsfläche als auch der Einfassung
verwendet werden kann.
-
In
einer weiteren beispielhaften Ausführungsform wird ein Verschluß, der für die Energie durchlässig ist,
welche das Aufgangsmaterial vernetzt, an dem Ende des Halters bereitgestellt,
der von dem Einschub abgewendet ist. Ein Zweck eines solchen Verschlusses
ist das Verhindern von Verschmutzungen im Inneren des Halters, die
Brechungseffekte auf das Auftreffen von UV-Licht auf das Ausgangsmaterial
haben können.
Wenn der Verschluß auch
für sichtbares
Licht angemessen durchlässig
ist, ist eine anfängliche
Prüfung
der Kontaktlinse auf Einschlüsse
(beispielsweise Blasen) hin ebenso möglich, während sie noch in der Form
liegt, was noch erläutert
wird.
-
Die
erfindungsgemäße Gießform zur
Herstellung von Kontaktlinsen umfaßt eine Patrizengießformhälfte und
eine Matrizengießformhälfte, die
eine Formgebungsfläche
aufweisen, welche die Rück- bzw.
die Vorderfläche
der Kontaktlinse formt, und die in geschlossenem Zustand eine Formhöhlung zwischen
ihnen definieren, welche im wesentlichen die Form der Kontaktlinse
definiert. Mindestens eine Gießformhälfte, vorzugsweise
die Patrizengießformhälfte, wird
gemäß eines
der im obigen beschriebenen beispielhaften Ausführungsformen gebildet.
-
Weitere
vorteilhafte Verbesserungen gehen aus den beispielhaften Ausführungsformen
hervor, die mit Hilfe der Zeichnung unten beschrieben werden, worin:
-
1 eine
schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Gießform nach
dem Stand der Technik zeigt;
-
2 eine
stark vergrößerte Darstellung
des Details, das in 1 durch II gekennzeichnet ist, zeigt;
-
3 ein
Detail eines Formwerkzeugs zur effizienten Herstellung von Kontaktlinsen
nach dem Stand der Technik, mit einer beispielhaften Ausführungsform
einer Matrizengießformhälfte, zeigt;
-
4 eine
beispielhafte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Patrizengießformhälfte im Schnitt
darstellt;
-
5 eine
Draufsicht auf die Gießformhälfte gemäß 4 zeigt;
-
6 eine
beispielhafte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Gießform im
Schnitt, mit einer Patrizengießformhälfte und
einer Matrizengießformhälfte, darstellt;
und
-
7 ein
Formwerkzeug mit zwei Werkzeughälften
zeigt, wobei in jeder Werkzeughälfte mehrere
Patrizen- bzw. Matrizengießformhälften angeordnet
sind.
-
Die
in 1 dargestellte Gießform nach dem Stand der Technik
ist für
die Herstellung von Kontaktlinsen aus einem flüssigen Ausgangsmaterial bestimmt,
welches durch UV-Strahlung polymerisiert oder vernetzt werden kann.
Sie umfaßt
die Gießform 1 und
die Energiequelle 2a, hier eine UV-Lichtquelle, und ebenso
das Mittel 2b, welches die Energie, die durch die Energiequelle 2a bereitgestellt
wird, auf die Form in Form des im wesentlichen Parallelstrahls 3 richtet.
Die Energiequelle 2a und das Mittel 2b können selbstverständlich auch
kombiniert werden, um ein einziges Bauteil zu bilden.
-
Die
Gießform 1 umfaßt die zwei
Gießformhälften 11 und 12,
die beide eine gekrümmte
Formgebungsfläche 13 bzw. 14 aufweisen,
die zusammen die Formhöhlung 15 definieren,
welche ihrerseits die Form der herzustellenden Kontaktlinse bestimmt.
Die Formgebungsfläche 13 der
Gießformhälfte 11,
die durch den oberen Teil der Zeichnung dargestellt ist und die
als „Patrizen"-Gießformhälfte bekannt
ist, ist konvex und bestimmt die Rückfläche der Kontaktlinse, deren
Randbereich an der Formgebungsfläche 13 angrenzt.
Umgekehrt weist die Formgebungsfläche 14 der anderen
Gießformhälfte 12,
die entsprechend als „Matrizen"-Gießformhälfte bezeichnet
ist, eine konkave Form auf und bestimmt die Vorderfläche der
herzustellenden Kontaktlinse, deren Randbereich wiederum an der
Formgebungsfläche 14 angrenzt.
-
Die
Formhöhlung 15 ist
nicht vollständig
abgesperrt oder verschlossen, aber in der dargestellten beispielhaften
Ausführungsform
ist sie in dem Bereich ihres peripheren Randes ringsum offen und
definiert den Rand der herzustellenden Kontaktlinse, und sie ist
in Verbindung mit dem relativ engen Ringspalt 16. Der Ringspalt 16 wird
durch die planare Formwand 17 auf der Patrizengießformhälfte 11 und die
planare Formwand 18 auf der Matrizengießformhälfte 12 begrenzt oder
gebildet. Um zu verhindern, daß sich
die Form vollständig
schließt,
sind Abstandsmittel auf der Matrizengießformhälfte 12 bereitgestellt,
beispielsweise in Form von mehreren Abstandsschrauben 19a und 19b,
die zusammen mit dem Hals oder Flansch 20 der Patrizengießformhälfte 11 wirken
und die beiden Gießformhälften in
so einem Abstand halten, daß der
Ringspalt 16 gebildet wird. Die Gießform kann auf gewohnte Weise
geöffnet
und geschlossen werden, beispielsweise mittels einer Schließeinheit,
die hier nur durch das Pfeilsymbol 1a angegeben ist. Die
Einstellung des Abstands der beiden Gießformhälften 11 und 12 zur
Kompensierung der Schrumpfung kann beispielsweise auch mittels dieser äußeren Schließeinheit
stattfinden.
-
Die
Maske 21, die für
UV-Licht undurchlässig ist
(oder zumindest nur sehr schwach durchlässig ist im Vergleich zur Durchlässigkeit
des Materials für
die Gießform
oder Geißformhälfte), wird
auf der Formwand 17 in dem Bereich des Ringspalts 16 bereitgestellt,
erstreckt sich bis zur Formhöhlung 15 und schirmt,
mit Ausnahme derselben, alle restlichen Teile, Hohlräume oder
Oberflächen
der Gießform 1,
die mit dem Ausgangsmaterial, das hier flüssig und unvernetzt ist und
möglicherweise Überschußmaterial darstellt,
in Kontakt kommen oder kommen könnten, gegen
die Strahlungsenergie ab.
-
In
der Praxis wird die Patrizengießformhälfte 11 beispielsweise
aus Quarzglas hergestellt und ist wiederverwendbar. Die Maske 21 ist
eine dünne Chromschicht,
welche auf das Quarzglas durch Verfahren, die beispielsweise aus
der Photolithographie oder UV-Lithographie bekannt sind, aufgebracht wird.
-
2 zeigt
eine vergrößerte Darstellung
des Aufbaus der Gießform 1 in
dem Übergangsbereich zwischen
der Formhöhlung 15 und
dem Ringspalt 16. Die Formhöhlung 15 weist hier,
im Sinne eines Beispiels, eine Form auf, die der typischen Randgeometrie
der sogenannten weichen Kontaktlinse CL entspricht. Der Rand der
Formhöhlung,
und somit der Linse, wird hier durch die beiden Wandbereiche 22 und 23,
die im rechten Winkel zueinander liegen, gebildet, welche auf der
Patrizengießformhälfte bzw. der
Matrizengießformhälfte ausgebildet
sind. Die Breite und Höhe
dieser zwei Wandbereiche und der Randbereiche der Kontaktlinse,
welche durch diese definiert ist, sind als X bzw. Y bezeichnet.
In der Praxis kann der Rand der Linse auch abgerundet sein. Wie
aus der Zeichnung klar ersichtlich ist, reicht der zylindrische
Wandbereich 23 der Matrizengießformhälfte 12 nicht ganz
bis zu dem planaren Wandbereich 22 oder dem Wandbereich 17 der
Patrizengießformhälfte 11,
der nahtlos an diesen angrenzt, sondern ist um den Wert Δy niedriger,
so daß der
Ringspalt 16 zwischen dem Wandbereich 17 und dem Wandbereich 18 der
beiden Formhälften
gebildet wird oder frei bleibt.
-
Die
Maske 21, die auf dem Wandbereich 17 der Patrizengießformhälfte 11 bereitgestellt
wird, reicht horizontal bis zu der Erweiterung 23a des Wandbereichs
der Matrizengießformhälfte 12.
Wenn das UV-Licht, das die Vernetzung in Form des Parallelstrahls 3 bewirkt,
vertikal zu dem Wandbereich 22 oder 17 oder parallel
zu dem zylindrischen Wandbereich 23 einfällt, ist
der Raum, der sich vertikal unterhalb der Maske 21 befindet,
geschlossen, und es kann nur das Ausgangsmaterial, das sich in der Formhöhlung 15 befindet,
die innerhalb der imaginären
Erweiterung der Wand 23a liegt, vernetzt werden, und ein
sauber bearbeiteter, gratfreier Linsenrand, der keine mechanische
Nachbearbeitung erfordert, wird gebildet. Nachdem die auf diese
Weise hergestellte Kontaktlinse aus der Form entfernt worden ist, wird
das noch haftende unvernetzte Material mittels eines geeigneten
Lösungsmittels,
das in Abhängigkeit
von dem Material einfach Wasser sein kann, weggespült.
-
Ein
Detail der Werkzeughälfte
eines Formwerkzeugs nach dem Stand der Technik, bei dem von den
oben beschriebenen Prinzipien Gebrauch gemacht wird, ist aus 3 ersichtlich.
Sie zeigt die Matrizengießformhälfte 4,
die in einer Aufnahme der Werkzeughälfte liegt, und den Halter 40 umfaßt, worin
der Einschub 41 bereitgestellt ist, welcher die Formgebungsfläche 410,
hier zur Formung der Vorderfläche
einer Kontaktlinse, aufweist. Der Halter 40 ist mit Hilfe
von Klemmitteln mit hoher Genauigkeit in die Aufnahme geklemmt.
Im Fall der entsprechenden Patrizengießformhälfte wird die im obigen beschriebene
Chrommaske auf dem Einschub, der aus Quarzglas besteht, aufgebracht.
-
Eine
beispielhafte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Gießformhälfte in
Form der Patrizengießformhälfte 5 wird
dann als Längsschnittdarstellung
in 4 gezeigt. Sie zeigt den Halter 50, der beispielsweise
aus Messing besteht und der den Kanal 500 sowie die Wand 501,
die diesen Kanal einfaßt,
aufweist. 4 zeigt ebenso den Einschub 51, der
an einem Ende des Halters 50 angeordnet ist und mittels
der Schrauben 502 an dem Halter 50 befestigt ist.
-
Der
Einschub 51 umfaßt
einen Bereich mit der Formgebungsfläche 510, welche hier
auf einem separaten Teil 511 gebildet ist, das vorzugsweise
aus Kunststoff, insbesondere aus Polymethylmethacrylat (PMMA), hergestellt
ist. Es kann jedoch auch aus Glas, insbesondere aus Quarzglas, hergestellt
sein. Das separate Teil 511 mit der Formgebungsfläche 510 ist
in eine Ringeinfassung 512 eingeschlossen, die beispielsweise
aus Messing besteht und sich um den Randbereich der Formgebungsfläche 510 erstreckt,
d. h. um das separate Teil 511 herum.
-
Die
Membran 52, die als ein separates Ringeinschubteil ausgebildet
ist, ist innerhalb des Halters 50, direkt an den Einschub 51 angrenzend,
angeordnet, und liegt genau stromaufwärts von dem Einschub 51,
wenn in der Richtung des UV-Lichtlaufs betrachtet. Die Membran 52 wird
aus einem Material, das für
UV-Licht undurchlässig
ist, insbesondere aus einem spritzgießbaren Kunststoff, wie beispielsweise Polyphenylensulfon
(PPSU, schwarz), hergestellt. Bei der Herstellung dieser Gießformhälfte 5 wird
die Membran 52, die als Einschubteil gebildet ist, in den Halter 50 gepreßt, und
anschließend
wird die Oberfläche 520 der
Membran 52, die an den Einschub 51 angrenzt, auf
dasselbe Niveau wie die Auflagefläche 503 des Halters 50 auf
der Drehbank abgeflacht. Anschließend wird der Einschub 51 in
den Halter 50 eingesetzt und mittels der drei Schrauben 502 (siehe Schraubenlöscher 502a in 5)
mit dem Halter 50 verbunden. Der Einschub 51 liegt
in diesem Fall sowohl auf der Auflagefläche 503 des Halters 50 als auch
auf der Fläche 520 der
Membran 52 auf. Die Membran 52 bewirkt folglich
nicht nur die Begrenzung des UV-Lichts, sondern verbessert auch
die mechanische Stabilität
der Auflage für
den Einschub 51.
-
Die
beispielhafte Ausführungsform
der Membran 52, die hier zunächst dargestellt wird, weist
einen zylindrischen Abschnitt 521 auf, an den in der Richtung
des Einschubs 51 der leicht kegelige Teil 522 angrenzt.
Dieser leicht kegelige Teil 522 weist insbesondere die
Funktion auf, das UV-Licht, das möglicherweise an dem Abschnitt
in den Bereich der Formgebungsfläche 510 reflektiert
wird, zu reflektieren und nicht beispielsweise in einer Richtung
außerhalb
dieses Bereichs, was auch der Grund dafür ist, daß nur ein leichter Kegel bereitgestellt
wird. Der Innendurchmesser D1 der Membran 52 am Ende des Kegels,
der dem Einschub 51 zugewandt ist, ist etwas kleiner als
der Innendurchmesser D2 der Einfassung 512. Die Einfassung 512 begrenzt
das UV-Licht räumlich
endgültig
auf den Bereich der Formgebungsfläche 510, welche die
geometrische Form der Rückfläche der
Kontaktlinse bestimmt, genauer gesagt endgültig auf die Stelle, wo der
UV-Lichtstrahl auf das Ausgangsmaterial der Kontaktlinsen auftrifft. Eine
geringe Divergenz des UV-Lichtstrahls nach dem Passieren der Membran 52 wird
folglich durch die Einfassung 512 noch einmal endgültig auf
die Stelle begrenzt, auf der er auf das Ausgangsmaterial auftrifft,
so daß UV-Licht
nur in dem Bereich der Formgebungsfläche 510 auf das Ausgangsmaterial auftrifft.
-
Am
anderen Ende des Halters 50, also an dem Ende, das von
dem Einschub 51 wegzeigt, wird der Verschluß 53 für den Kanal 500 bereitgestellt. Der
Verschluß 53 umfaßt hier
die Scheibe 530, die beispielsweise aus Quarzglas hergestellt
ist, das UV-lichtdurchlässig
ist, den O-Dichtring 531 sowie den
Niederhalter 532 mit einem Außengewinde, welches in ein
entsprechendes Innengewinde in dem Halter 50 eingeschraubt
werden kann, so daß der
Kanal 500 dicht verschlossen ist und keine Verschmutzung
eindringen kann. Das Quarzglas eignet sich aufgrund seiner UV-Durchlässigkeit
nicht nur als Material für
die Scheibe 530, sondern es ermöglicht (aufgrund seiner Durchlässigkeit
für sichtbares
Licht) insbesondere auch eine erste Prüfung der Kontaktlinse auf Einschlüsse hin
(beispielsweise Blasen), während
die Gießform
noch geschlossen ist, d. h. durch die Scheibe 530.
-
6 zeigt
eine beispielhafte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Gießform 7,
wie sie beim Aufbau, insbesondere beim Aufbau des Formwerkzeugs
(siehe auch 7, die noch erklärt wird), dargestellt
wird. Die Patrizengießformhälfte 5a in 6 wird
auf ähnliche
Weise wie die obenbeschriebene Patrizengießformhälfte 5 auf Basis der 4 gebildet.
-
Zusätzlich wird
die Matrizengießformhälfte 6, die
im Prinzip eine ähnliche
Konstruktion wie die Patrizengießformhälfte hat, bereitgestellt. Insbesondere umfaßt die Matrizengießformhälfte 6 ebenso
einen Halter 60, worin ein Einschub 61 liegt,
der eine Formgebungsfläche 610 aufweist,
welche die Form der Vorderfläche
der herzustellenden Kontaktlinse bestimmt. Die Matrizengießformhälfte 6 weist
ebenso einen Verschluß 63 für den Kanal 600 mit
einer Scheibe 630, die beispielsweise aus Quarzglas hergestellt
ist, auf, der den Kanal 600 mit Hilfe eines O-Dichtrings 631 und
eines Niederhalters 632 verschließt. Im Fall dieser Gießform 7 ist
eine anfängliche
Prüfung
der Kontaktlinsen auf Einschlüsse
(beispielsweise Blasen) hin insbesondere, noch während die Gießform 7 geschlossen
ist, möglich,
was deutlich sichtbar ist, da der Lichtlauf durch die beiden Gießformhälften 5a und 6 sowie
durch die hergestellte Kontaktlinse ungestört ist.
-
Die
Membran 52a der Patrizengießformhälfte 5a der Gießform 7,
die als Ringeinschubteil gebildet ist, ist in 6 etwas
anders gebildet als in der beispielhaften Ausführungsform der Patrizengießformhälfte 5 in 4,
hat aber dieselbe Funktion. Darüber
hinaus ist der Einschub 51a der Gießformhälfte 5a auch dahingehend
anders gebildet, daß die Innenfläche des
Einschubs 51a nicht annähernd
parallel in der gleichen Richtung wie die (äußere) Formgebungsfläche des
Einschubs 51a verläuft,
wie es in der beispielhaften Ausführungsform der Gießformhälfte 5 in 4 der
Fall ist. In der beispielhaften Ausführungsform der Gießformhälfte 5a gemäß 6 liegt
eher der Fall vor, daß die
Innenfläche
des Einschubs 51a eine flache Form aufweist. Im Prinzip sind
beide beschriebenen Varianten möglich;
welche Variante bevorzugt wird, hängt von den jeweiligen Materialien,
die für
die Einschübe 51 und 51a gewählt werden,
von der UV-Durchlässigkeit
und von den Anforderungen an die mechanische Stabilität des Einschubs
usw. ab.
-
6 zeigt
ebenso den Abstandhalter 8, der hier als Ring gebildet
ist und zwischen den beiden Gießformhälften 5a und 6 beim
Aufbau des Werkzeugs 9 angeordnet wird und der beim Aufbau
eine wichtige Rolle spielt. Der Abstandhalter 8 ist ein
Teil mit hoher Genauigkeit, das eine sehr niedrige Toleranz aufweist
und sicherstellt, daß sich
die beiden Gießformhälften 5a und 6 in
einem genau definierten Abstand voneinander befinden. In diesem
Zustand werden die entsprechende Patrizengießformhälfte 5 oder 5a und
die entsprechende Matrizengießformhälfte 6 mit
hoher Genauigkeit in die Aufnahme der entsprechenden Werkzeughälfte 90 und 91 des Werkzeugs 9 geklemmt
(siehe 3 und 7).
-
Zu
diesem Zweck muß das
in 7 dargestellte Werkzeug geschlossen werden. Nachdem
die verschiedenen Gießformhälften 5 oder 5a und 6 in die
Aufnahmen der Werkzeughälften 90 bzw.
91 geklemmt worden sind, kann das Werkzeug 9 wieder geöffnet werden,
und die Abstandhalter 8 können entfernt werden, weil
die Gießformhälften 5 oder 5a und 6 dann
in der entsprechenden Werkzeughälfte 90 bzw. 91 derart
geklemmt sind, daß sie
sich sehr genau in dem erwünschten
Abstand voneinander befinden, wenn das Werkzeug 9 geschlossen
ist, weil die Gießformhälften 5 oder 5a und 6 selbstverständlich vorher
in die entsprechende Werkzeughälfte 90 bzw. 91 genau
in diesem Abstand voneinander (Abstandhalter 8) mittels
des Werkzeugs 9 geklemmt worden sind, das während des
Aufbaus des Werkzeugs 9 geschlossen war. Wenn sich das
Werkzeug 9 im geschlossenen Zustand befindet, ist die Formhöhlung, welche
zwischen den beiden Formhälften 5 oder 5a und 6 liegt
und welche die Form der Kontaktlinsen definiert, an dem Rand leicht
geöffnet,
d. h. es liegt ein Ringspalt vor (siehe Beschreibung weiter oben),
durch den überschüssiges Ausgangsmaterial in
die Formhöhlung
fließen
kann.
-
Sobald
die Gießformhälften 5 oder 5a und 6 endgültig in
die beiden Werkzeughälften 90 und 91 geklemmt
sind und die Abstandhalter 8 entfernt worden sind, kann
das Werkzeug 9 geschlossen werden, nachdem das Ausgangsmaterial
in die Matrizengießformhälften 6 oder
in den Einschub 61 mit dem geöffneten Werkzeug 9 verteilt
worden ist. Da normalerweise ein Überschuß an Ausgangsmaterial eingebracht
wird, tritt der Überschuß durch
den Ringspalt aus, aber das überschüssige Material
kann ebenso durch den Ringspalt wieder zurück in die Formhöhlung fließen. Wenn
das Werkzeug 9 geschlossen wird, wird die Werkzeughälfte 91,
in der die Patrizengießformhälften 5 und 5a geklemmt
sind, durch die Werkzeughälfte 91 verschlossen,
die über
dem Gelenk 92 gedreht wird. Das Drehen findet mit Hilfe
der als solches bekannten Bewegungsführung 93 statt, wobei
die beiden Werkzeughälften 90 und 91 durch den
Haltehebel 94 im geschlossenen Zustand zusammengehalten
werden. Auf den einander zugewandten Oberseiten der Werkzeughälften 90 und 91 sind
die Kontaktflächen 95 (hier
vier auf jeder der Werkzeughälften 90 und 91,
wobei in jedem Fall nur drei sichtbar sind) bereitgestellt, die
zum Aufeinanderliegen kommen, wenn das Werkzeug 9 geschlossen
wird. Eine genaue Ausrichtung der beiden Werkzeughälften 90 und 91 während des
Schließens
und folglich eine genaue Ausrichtung der Gießformhälften 5 oder 5a und 6 in
bezug zueinander wird mit Hilfe der Positionierschrauben 96 und
der entsprechenden Positionierbuchsen 97 erreicht, wobei
die Positionierschrauben 96 auf der einen Werkzeughälfte 91 und die
Positionierbuchsen 97 auf der anderen Werkzeughälfte 90 bereitgestellt
sind und wobei die Positionierschrauben 96 in die Positionierbuchsen 97 eindringen,
wenn das Werkzeug geschlossen wird.
-
Im
Prinzip kann die genaue Ausrichtung der Gießformhälften in bezug zueinander auch
auf eine andere Weise stattfinden; es sind viele Möglichkeiten dafür aus dem
Stand der Technik bekannt. Die obige Beschreibung der genauen Ausrichtung
von Werkzeughälften,
in denen einzelne Gießformhälften mit hoher
Genauigkeit geklemmt sind, stellt nur einen von zahlreichen möglichen
Wegen dar, mit denen eine Ausrichtung von Komplementärgießformhälften in
bezug zueinander erreicht werden kann.
-
Wenn
beispielsweise die Patrizengießformhälfte 5a nachbearbeitet
werden muß,
weil beispielsweise die damit hergestellte Kontaktlinse eine Größenungenauigkeit
der Kontaktlinsenrückfläche aufweist,
kann die gesamte „End"-Fläche der
Patrizengießformhälfte 5a,
die auf die Matrizengießformhälfte 6 (Einschub
zusammen mit der Einfassung und dem Außenhalter) zeigt, mittels einer
Drehbank bearbeitet werden, bis sie wieder die erwünschte vorgegebene Geometrie
mit einer Größengenauigkeit über die
gesamte „End"-Fläche aufweist.
Der Aufbauvorgang während
des Aufbaus von dem Werkzeug 9 bleibt, wie oben beschrieben,
unverändert,
weil sowohl die „End"-Fläche der
Einfassung um den Randbereich der Formgebungsfläche als auch die entsprechende „End"-Fläche der
Einfassung, die um letztere angeordnet ist, selbstverständlich um
den gleichen Wert auf das gleiche Niveau mittels der Drehbank bearbeitet
worden sind und der Abstandhalter 8 während des Aufbaus auf diesen
beiden „End"-Flächen aufliegt. Die
restlichen „End"-Flächen werden
ebenfalls mittels der Drehbank in ihre entsprechende vorgegebene
Geometrie gebracht, so daß die
Gießformhälfte 5a in
so einem Nachbearbeitungsvorgang insgesamt hinsichtlich ihrer Gesamtlänge etwas
gekürzt
wird (genauer gesagt um den Wert des mittels einer Drehbank bearbeiteten
Materials), aber die Gesamt-„End"-Fläche wird
in ihre vorgegebene Geometrie zurückgeführt.
-
Als
Materialien für
die Einschübe,
die UV-lichtdurchlässig
sind, welche für
die Gießformhälften verwendet
werden, kommen insbesondere die Materialien PMMA GS 2458 von Röhm GmbH Chemische
Fabrik, Kirchenallee, D-64293 Darmstadt; Oroglas VS UVT glasklar
von Polymerland Kunststoff GmbH, Industriestrasse 28a, D-68519 Viernheim;
Lucryl G77 von BASF Aktiengesellschaft, D-67056 Ludwigshafen; Zeonex
von Nippon Zeon Co., Ltd, Furakawa Sogo Building 2-6-1 Marunochi Chioda-ku,
Tokyo 100, Japan; sowie Tobas von Ticona GmbH, Lyoner Str. 38, D-60528
Frankfurt/Main in Betracht.
-
Als
Materialien für
die Membran kommt insbesondere das bereits erwähnte Polyphenylensulfon PPSU,
schwarz, von Ensinger GmbH & Co.,
Technische Kunststoffe, Rudolf-Diesel-Strasse 8, D-71154 Nurfingen, sowie
POM (Polyoxymethylen) von derselben Firma, und in ähnlicher
Weise beispielsweise poliertes Messing oder geschwärztes Aluminium
in Betracht.
-
Abgesehen
von dem bereits erwähnten
Messing kommen für
die Einfassung im Prinzip ebenso Aluminium, Stahl, PPSU schwarz,
PEEK schwarz, POM schwarz sowie PMMA schwarz in Betracht, wobei
in Abhängigkeit
von der Richtung, in die das Licht geht, sichergestellt sein muß, daß die Einfassungen beim Übergang
zu dem Randbereich der Formgebungsfläche so dünn wie erwünscht sind, so daß die Materialien,
die für
die Einfassung verwendet werden, ebenso eine ausreichende Undurchlässigkeit
für das
UV-Licht aufweisen müssen,
damit die hohe Randqualität
der Kontaktlinse nicht durch streuendes UV-Licht, das außerhalb
des erwünschten
Bereichs auf das Ausgangsmaterial auftrifft und von der Richtung
des UV-Lichteinfalls
abweicht, beeinträchtigt werden
kann.
-
Schließlich kommen,
abgesehen von dem bereits erwähnten
Messingmaterial, für
den Halter ebenso Aluminium, Stahl oder PEEK in Betracht.