DE60210850T2 - Intraorale Kamera mit integriertem Display - Google Patents

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c/o Eastman Kodak Company John R. Rochester Squilla
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft intraorale Bebilderungssysteme für zahnmedizinische Anwendungen und insbesondere ein intraorales Kamerasystem, das von einem Zahnmediziner zur Anzeige von Bildern von Objekten im Mund verwendet wird.
  • Zur Erfassung von Bildern im Inneren des Mundes eines Patienten werden elektronische Handkameras verwendet, die mit intraoralen Abbildungsoptiken konfiguriert sind. Die Kamera ist typischerweise mit einem langgestreckten Gehäuse versehen, das einen Bildsensor und die Optik enthält. Die Optik und der Sensor sind auf die Erfassung von Bildern der Innenseite des Mundes ausgelegt, wenn das entfernte Ende oder das Beobachtungsende der Kamera in den Mund des Patienten eingeführt wird. Drähte, die elektronische Signale transportieren, verbinden den Bildsensor mit dem nahen Ende der Kamera, wo sich eine Kommunikationsschnittstelle zu einem Bildverarbeitungssystem oder einem Anzeigemonitor befindet, der die Manipulation und die Anzeige der Bilder ermöglicht. Durch Betrachten der dargestellten Bilder kann eine Diagnose erfolgen und eine entsprechende Behandlung verschrieben werden.
  • Zur Beleuchtung der Innenseite des Mundes wird üblicherweise ein faseroptisches Kabel verwendet, das Licht zum Beobachtungsende der Kamera überträgt. Das Licht wird von einer starken Lichtquelle erzeugt, wie beispielsweise einer in einem Lichtkasten befindlichen Lampe oder Glühbirne. In einem typischen Ausführungsbeispiel, wie beispielsweise in US-A-6,132,211 gezeigt, endet das faseroptische Kabel in einem Stecker, der in ein Energieversorgungsgehäuse mündet, das auch die Lichtquelle umfasst. Vorzugsweise ist das Gehäuse für die Stromversorgung und die Lichtquelle auf einer Tischplatte oder auf einem Pfosten im zahnmedizinischen Operationsraum angeordnet. Mit anderen Worten ist das Gehäuse im Wesentlichen unbeweglich, wobei die Tragbarkeit dadurch vorgesehen ist, dass das portable Handstück aus dem Gehäuse entnehmbar ist. Gemäß US-A-6,132,211 ist diese Konstruktion so gewählt, dass ein einzelnes Handstücksystem für eine beliebige Anzahl von Behandlungs räumen, die mit einer Energiequelle und einem Display versehen sind, verwendet werden kann.
  • In einer typischen Installation umfasst das Gehäuse, das die Stromversorgung und den Lichtkasten enthält, eine Kommunikationsschnittstelle zu einem externen Bildverarbeitungssystem oder einem Anzeigemonitor. Dies führt zu verschiedenen Anordnungen von Prozessor und Monitor. In der von Welch Allyn® angebotenen Reveal® Imaging Platform befindet sich der Monitor auf dem Gehäuse, wodurch die gesamte Anordnung praktisch unbeweglich wird. Ähnlich zur vorausgehenden Beschreibung in Verbindung mit US-A-6,132,211 wird das Handstück in der Reveal® Imaging Platform in eine Aufnahme des Gehäuses gesteckt. US-A-6,190,309 betrifft ein tragbares, intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem mit:
    einem langgestreckten Handstück zur Einführung in eine Mundhöhle, wobei das Handstück am entfernten Ende einen Lichtstrahler, um ein Objekt in der Mundhöhle zu beleuchten, und einen Bildsensor, um ein Bild des Objekts zu erfassen und ein Bildsignal davon zu erzeugen, umfasst;
    einer tragbaren, handgestützten Basis, die an das Handstück angebunden ist, wobei die Basis in einem einzelnen, integralen Gehäuse eine Lichtquelle zur Erzeugung von Licht, Elektronik zur Verarbeitung des Bildes zwecks Anzeige und einen Anzeigemonitor zur Anzeige des Bildes umfasst;
    einer elektrischen Verbindung zur Weitergabe des Bildsignals von dem Bildsensor in dem Handstück an die Elektronik in der Basis.
  • US-A-6,106,457 betrifft ein Bebilderungsinstrument mit austauschbaren Instrumentenköpfen, die wahlweise mit einem einzelnen Instrumentengehäuse verwendbar sind. US-A-5,877,819 betrifft Verwaltungsinformationen in einem Endoskopiesystem.
  • Die Verwendung intraoraler Kameras unter Zahnmedizinern ist bekannt. Neben der Verwendung in der Diagnose zahnmedizinischer und oraler Krankheiten werden sie zur Herstellung einer visuellen Aufzeichnung des Patientenzustands verwendet. Häufig arbeitet ein Zahnmediziner, Orthodont usw. mit mehreren Behandlungsräumen, in denen die Verwendung einer derartigen Kamera wünschenswert ist. Aktuelle Kamerasysteme erfordern die Verwendung eines angeschlossenen Computersystems und Videomonitors oder eines separaten Monitors für die Anzeige von Bildern. Der Arzt ist daher gezwungen, entweder mehrere Kamerasysteme oder Anzeigeeinrichtungen für jeden Behandlungsraum zu beschaffen, da derartige Anzeigesysteme relativ groß und sperrig sind.
  • In vielen Fällen möchte ein Zahnmediziner Bilder vom Mundinnenraum eines Patienten erstellen, die zur Diagnose von Zahn- oder Mundkrankheiten sowie als visueller Nachweis über den Zustand des Patienten dienen. Der Prozess wird somit umständlich, kostspielig und unpraktisch, da aktuelle Kamerasysteme nicht auf Tragbarkeit ausgelegt sind. Es besteht daher Bedarf nach einem wirklich tragbaren Kamerasystem, das ein integriertes Display umfasst und gegenüber dem Stand der Technik Vorteile aufweist. Ein derartiges Kamerasystem könnte drahtlose und sonstige Mittel zur Übertragung der Bilddaten zu einem zentral angeordneten Datenspeicherungs- und Drucksystem umfassen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein intraorales Kamerasystem mit verbesserter Tragbarkeit bereitzustellen.
  • Der Erfindung liegt weiter die Aufgabe zugrunde, dem Kamerasystem eine verbesserte Kommunikation mit Peripheriegeräten unter Wahrung der Tragbarkeit zu ermöglichen.
  • Die vorliegende Erfindung löst eines oder mehrere der vorstehend genannten Probleme. Zusammenfassend gesagt besteht die Erfindung nach einem Aspekt in einem tragbaren, intraoralen Erfassungs- und Anzeigesystem mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung umfasst das Erfassungs- und Anzeigesystem eine hochwertige Bildanzeige mit Mitteln zur Übertragung von Bilddaten an einen körperlich abgesetzten und gesonderten Datenspeicher in einer Peripherieeinrichtung, beispielsweise einen größeren Monitor, einen Drucker oder einen Computer. Die Mittel zur Übertragung von Bilddaten können beispielsweise folgendes umfassen: a) drahtlose HF- oder Mikrowellenübertragungstechnik, b) drahtlose IR-Technologie oder c) eine körperlich kleine Speichereinrichtung, wie beispielsweise eine Flash-RAM-Karte, die sich einfach aus dem Kamerateil des Systems entnehmen und anschließend in das Peripheriegerät einstecken lässt.
  • Der Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt in der Integration der Anzeige in dem Kamerasystem. Diese Integration ermöglicht dem Arzt die Betrachtung der Ergebnisse der Bildaufzeichnung in unmittelbarer Nähe der Erfassungsstelle und die bequeme Anzeige des erfassten Bildes oder der erfassten Bilder zum Nutzen des Arztes oder des Patienten. Eine derartige Betrachtung ist möglich, ohne das Bild physisch drucken zu müssen. Die Integration der Anzeige erspart dem Arzt den Transport eines großen, sperrigen Systems (eines Videomonitors und/oder eines angeschlossenen Computers) von einem Behandlungsraum zum nächsten. Alternativ hierzu wird dem Zahnarzt der Kauf mehrerer derartiger Systeme erspart.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes intraorales Kamera- und Anzeigesystem.
  • 2 zeigt ein Blockdiagramm der Elektronik in der integrierten Basis.
  • 3 eine integrierte Basis für die Lichtquelle und den Handmonitor des in 1 gezeigten Systems, insbesondere wie es für die drahtlose Kommunikation mit einer Gruppe von Peripheriegeräten verwendet würde.
  • 4 ein Ablaufdiagramm für einen Prozess zur Korrektur der Farbe des in 1 gezeigten Systems.
  • 5 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen intraoralen Kamera- und Anzeigesystems.
  • 6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen intraoralen Kamera- und Anzeigesystems.
  • Da intraorale Kameras, die elektronische Sensoren umfassen, bekannt sind, bezieht sich die vorliegende Beschreibung insbesondere auf Elemente, die Teil der erfindungsgemäßen Vor richtung sind oder direkt damit zusammenwirken. Hier nicht gezeigte oder beschriebene Elemente sind aus den nach dem Stand der Technik bekannten Elementen wählbar. Bestimmte Aspekte der zu beschreibenden Ausführungsbeispiele können in Form von Software vorgesehen werden. Bezogen auf das nachfolgend beschriebene, erfindungsgemäße System ist die hier nicht explizit gezeigte, beschriebene oder vorgesehene Software, die zur Implementierung der vorliegenden Erfindung verwendbar ist, von herkömmlicher Art, wie in der einschlägigen Technik üblich.
  • Wie in 1 gezeigt, umfasst ein intraorales Dentalkamerasystem 10 eine tragbare Dentalkamera 12 und eine Energieversorgung, eine Beleuchtungsquelle und eine Anzeigeeinheit, die integriert in einem tragbaren Gehäuse (nachfolgend als integrierte Basis 14 bezeichnet) angeordnet ist, das an die Kamera 12 angebunden ist. Die Kamera 12 und die integrierte Basis 14 stellen somit in Bezug auf die vorliegende Erfindung eine intraorale Kamera mit integrierter Anzeige dar. Die Dentalkamera 12 umfasst ein Handstück 16 und ein Kabel 18, das die Dentalkamera 12 mit der integrierten Basis 14 verbindet. Wie zur Veranschaulichung in 1 dargestellt, kann die integrierte Basis 14 leicht in einer Hand gehalten werden und umfasst einen Anzeigemonitor 20, der mit der Hand leicht in Bezug zur Sichtlinie des Zahnarztes und/oder des Patienten positionierbar ist. An der integrierten Basis 14 ist ein Satz von Bedienelementen 22 vorgesehen, mit denen die Beleuchtung und die am Monitor angezeigten Bilder sowie die Kommunikation mit Peripheriegeräten gesteuert werden kann. Am Handstück 16 befindet sich eine abnehmbare Linseneinheit 24, die eine Linse 26 und lichtemittierende Aperturen 28 umfasst. Das Handstück 16 ist im Allgemeinen langgestreckt und zylinderförmig mit zentraler Achse. Die Linse 26 ist derart angeordnet, dass sie Licht empfängt, das auf das Handstück in einer im Wesentlichen rechtwinklig und normal zur Zentralachse des Handstücks verlaufenden Richtung fällt.
  • Wie in 2 gezeigt, umfasst die integrierte Basis 14 zudem eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) 30, einen CPU-Speicher 31, eine Stromversorgung 32, einen drahtlosen Transceiver 34 und ein Flash-Memory (RAM) 36. Die Bedienelemente 22 bilden eine Schnittstelle mit einer Videosteuereinheit 38 und einer Beleuchtungssteuereinheit 40. Die Beleuchtungssteuereinheit 40 ist an eine Beleuchtungsquelle 42 angeschlossen, die das Handstück 16 über eine Faseroptik 44, die Teil des Kabels 18 ist, beleuchtet. Die Beleuchtungsquelle kann in unterschiedlicher Weise ausgebildet sein, wie einschlägigen Fachleuten selbstverständlich bekannt ist, beispielsweise als Halogenbogenlampensystem oder als Wolframhalogenlampe. Die Stromversorgung 32 ist über ein (nicht gezeigtes) Netzkabel mit einer Energiequelle verbunden, beispielsweise einer Wandsteckdose. Die Bildsignalkommunikation zwischen dem Handstück 16 und der CPU 30 erfolgt über einen elektrischen Anschluss 46, der sich ebenfalls in dem Kabel 18 befindet. Obwohl nicht detailliert gezeigt, befindet sich am Handstück 16 auch eine Verbindung der Faseroptik 44 mit den lichtemittierenden Aperturen 28 sowie eine Verbindung des elektrischen Leiters 46 mit einem Bildsensor 50, beispielsweise einem herkömmlichen CCD (Charge Coupled Device). Der Bildsensor 50 ist nach Bedarf mit Spiegeln und sonstigen optischen Komponenten in einer herkömmlichen optischen Bahn angeordnet, so dass die Linse 26 ein Bild eines intraoralen Objekts auf dem Bildsensor 50 ausbilden kann.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die Tragbarkeit in dem intraoralen Dentalkamerasystem 10 dadurch vorgesehen ist, dass sowohl eine hochwertige Bildanzeige 20 als auch Mittel zur Übertragung von Bilddaten zu einem körperlich getrennten und separaten Datenspeicher integriert sind, der einer Bilddruckfunktion zugeordnet ist. Die hochwertige Bildanzeige kann durch eine Vielzahl bekannter Technologien bereitgestellt werden, beispielsweise ist in der Technik der Hand-Fernsehgeräte (z.B. des Casio EV660 Color Active Matrix Handheld TV) die Verwendung eines kleinen (z.B. 7,62 cm/3 Zoll großen) Bildschirms mit Dünnschicht-Transistoraktivmatrixtechnik (TFT) bekannt. Mittel zur Übertragung von Bilddaten können (a) drahtlose HF- oder Mikrowellentechnik, (b) drahtlose Infrarot-Übertragungstechnik und/oder (c) entnehmbare Speichertechniken sein, die in physisch kleinen Elementen ausgebildet sind, wie beispielsweise Flash-RAM-Karten oder kleine Festplatten, die sich aus dem Kamerateil des Systems leicht entnehmen und anschließend in den Bilddatenspeicher oder in den Druckerteil des Systems stecken lassen.
  • Das intraorale Dentalkamerasystem 10 kann daher über den Transceiver 34 in seiner integrierten Basis 14 die Kommunikation über die drahtlosen Verbindungen 58 mit einer Vielzahl von Peripherieeinheiten initiieren, wie in 3 gezeigt. Jede dieser Einheiten würde ihren eigenen Datenspeicher für den Empfang der übertragenen Bilder haben. Ohne die Art der Peripherieeinheiten umfassend benennen zu wollen, auf die zugegriffen werden kann, umfassen solche Peripherieeinheiten einen größeren Monitor oder Fernsehempfänger 60, einen Drucker 62 und ein Computersystem 64, wie beispielsweise einen konventionellen Tisch-PC, auf dem die Bilder gespeichert werden können. Mit dieser Anordnung kann ein Zahnarzt ein Bild an der integrierten Basis 14 betrachten und daher sofort dessen Übertragung zu einer der Peripherieeinheiten 60, 62 oder 64 mithilfe der Bedienelemente 22 veranlassen. Die Einbeziehung des Transceivers 34 und des Anzeigemonitors 20 in das intraorale Dentalkamerasystem 10 ermöglicht dem Arzt zudem die Betrachtung der Ergebnisse einer Bildaufzeichnung und die bequeme Anzeige des erfassten Bildes oder der erfassten Bilder zum Nutzen des Arztes oder des Patienten. Zu diesem Zweck würde der Transceiver 34 Bilder von einem Speicherperipheriegerät empfangen, etwa einem Computersystem 64, und die gespeicherten Bilder am Anzeigemonitor 20 anzeigen. Wichtig ist, dass eine derartige Betrachtung möglich ist, ohne das Bild physisch drucken zu müssen.
  • Ebenso wichtig ist, dass der Arzt mit dieser Anordnung die beweglichen, aber sperrigen und bisweilen schweren Druck- und Verarbeitungsfunktionen von dem zahnärztlichen Behandlungsraum abtrennen und die Peripheriegeräte in einem eigenen Raum unterbringen kann. Zudem erspart die Integration der Anzeige als angebundenes Element des Kamerasystems dem Arzt den Transport eines großen, sperrigen Systems (eines Videomonitors und/oder eines angeschlossenen Computers) von einem Behandlungsraum zum anderen. Alternativ hierzu wird dem Zahnarzt der Kauf mehrerer derartiger Systeme für mehrere Behandlungsräume erspart.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel stellt der Bildsensor 50 ein Bildsignal bereit, das die CPU 30 (als ein Videosignal) zur Anzeige an dem Anzeigemonitor 20 verarbeitet. Die Videosteuereinheit 38 kommuniziert über die CPU 30 und die Bedienelemente 22, um eine Funktionalität für mehrere Betriebsarten bereitzustellen, einschließlich einer Video-/Standbildbetriebsart, einer Betriebsart zur Veranlassung einer Aufzeichnung einer Standbild- oder Videofolge, einer Betriebsart zum Anhalten der Bilder an einem beliebigen Punkt (Standbild), einer Betriebsart zur Veranlassung der Übertragung an eines der in 3 gezeigten Peripheriegeräte und einer Betriebsart zur Veranlassung des Abrufs eines gespeicherten Bildes aus einem externen Speicher, z.B. aus dem Computersystem 64. In den letztgenannten beiden Betriebsarten werden die Bilder über eine Antenne oder einen (nicht gezeigten) Lichtstrahler zu einem der Peripheriegeräte 60, 62 oder 64 oder von einem dieser Peripheriegeräte übertragen. Alternativ hierzu können die Bilder in einem entnehmbaren Speicher gespeichert werden, worauf der entnehmbare Speicher dann zu den Peripherieeinheiten transportiert wird. Beispielsweise kann die integrierte Basis 14 auch einen Steckplatz 66 für eine physisch kleine RAM-Karte 68 umfassen, die leicht aus der integrierten Basis 14 entnehmbar ist und anschließend in einen (nicht gezeigten) entsprechenden Steckplatz in einer der Peripherieeinheiten 60, 62 und 64 eingesteckt wird.
  • Um die Kolorimetrie des intraoralen Dentalkamerasystems 10 auf die Farbe der intraoralen Objekte abzustimmen, z.B. auf eine natürliche Zahnfarbe, ist es wünschenswert, eine optimale Farbkalibrierung für eine intraorale Kameraanwendung vorzusehen. 4 zeigt den Prozess zur Korrektur der Farbe eines für die Erfassung intraoraler Bilder ausgelegten Systems. Eine Breitbandabstimmung (Breitbandspektrum) ist wünschenswert, weil Zähne unter einer Vielzahl von Beleuchtungsbedingungen abgestimmt werden müssen. Die Kamera wird in einer Stufe 70 zunächst initialisiert, um vorherige Farbkorrekturfaktoren aus dem CPU-Speicher 31 zu löschen. Dies kann in Form von Transformationstabellen, Matrixelementen usw. erfolgen. Wie in der Farbmanagementtechnik bekannt, werden diese digitalen Daten in einem mathematischen Transformationsprozess benutzt, um die Farbeigenschaften von Komponenten des Systems zu modifizieren und eine getreue Farbwiedergabe über das gesamte System zu ermöglichen. Der Beleuchtungseinrichtung wird Gelegenheit gegeben, sich für eine gewisse Zeit zu stabilisieren, so dass die Spektralausgabe der Beleuchtungsquelle 42 für eine Zeitdauer stabil bleibt, die die Erfassung mehrerer Bilder ermöglicht, ohne dass die Farbtemperatur der Beleuchtungseinrichtung (oder die Eigenschaften der Spektralausgabe) erneut abgestimmt zu werden braucht. Der Anzeigemonitor 20 benötigt vor Verwendung möglicherweise ebenfalls eine Stabilisierungszeit.
  • In Stufe 72 werden Targetmaterialien mit der Beleuchtungsquelle 42 zur Kennzeichnung des Ansprechverhaltens der Bildaufzeichnung beleuchtet. Derartige Targetmaterialien können beispielsweise, aber nicht abschließend, Farbabstimmungskarten für die Herstellung farblich abgestimmter Prothesen sein. Beispielsweise würden die Targetmaterialien die Weißtöne umfassen, die Zahnärzte für die Abstimmung auf das Zahnweiß für Prothesezwecke verwenden, wie etwa für die von Kronen. (Es sei darauf hingewiesen, dass eine Kalibrierung normalerweise nicht mit der intraoralen Kamera im Mund des Patienten erfolgt; die Kamera würde üblicherweise für diesen Kalibrierungsprozess an den Computer 64 angeschlossen werden. Die Kalibrierung des Systems umfasst das Messen dieser Targets zur Erzeugung des charakteristischen Ansprechverhaltens auf Farbeingaben aus dem intraoralen Kamerasystem. Die Charakteristik wird digital in Stufe 74 des CPU-Speichers 31 gespeichert und zur Umwand lung der unbekannten Farbe der Zähne (die in einem separaten Bildaufzeichnungsereignis oder in mehreren Ereignissen aus Stufe 76 abgebildet wurden) in eine Farbdarstellung innerhalb des Systems, die zur Erstellung einer „farbgetreuen" Ausgabe verwendet werden kann. Die Kalibrierung jedes Ausgabegeräts wird ebenfalls durchgeführt und in Stufe 78 in den entsprechenden (nicht gezeigten) Speichern jeder Ausgabevorrichtung gespeichert. Dann wird das Zahnbild auf einer ausgewählten Ausgabevorrichtung oder auf mehreren Ausgabevorrichtungen in Stufe 80 ausgegeben, z.B. am Anzeigemonitor 20 oder auf einer der in 3 gezeigten Ausgabevorrichtungen 60, 62 und 64. Auf diese Weise kann das System Farbungleichgewichte in jeder der Komponenten in dem System korrigieren und eine farbkorrigierte Ausgabe unabhängig vom Ausgabekanal erzeugen.
  • In einem in 5 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel umfasst das intraorale Kamera- und Anzeigesystem eine Dockingstation 100 mit einem ausgesparten Bereich 102 zur Anpassung an die integrierte Basis 14. Die Stromversorgung 32 in der integrierten Basis 14 umfasst aufladbare Akkus 104, die mit extern zugänglichen Ladeelektroden 106 verbunden sind. Die Dockingstation 100 ist mit einem Ladegerät 108 versehen, das mit extern zugänglichen Ladeelektroden 110 verbunden wird. Wenn die integrierte Basis 14 in den ausgesparten Bereich 102 der Dockingstation 100 eingesetzt wird, werden die Elektroden 106 und 110 elektronisch verbunden und die Akkus 104 aufgeladen.
  • In einem in 6 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfasst das Handstück 16 des intraoralen Kamera- und Anzeigesystems Elektronik und eine Schnittstelle zur Kommunikation mit der integrierten Basis 14 über eine drahtlose Übertragungsverbindung 116 oder mittels eines entnehmbaren Speichers 118. Insbesondere umfasst das Handstück 16 eine eigene Lichtquelle 120, einen Prozessor 122, einen Transceiver 124 und eine Stromversorgung 126. Darüber hinaus kann die Stromversorgung 126 wiederaufladbare Akkus 128 umfassen, und das intraorale Kamera- und Anzeigesystem kann zudem eine Dockingstation 130 mit einem Ladegerät 132 umfassen. Sowohl das Handstück 16 als auch die Dockingstation umfassen passende Elektroden 134 und 136, so dass die Elektroden 134 und 136 beim Einsetzen des Handstücks 16 in die Dockingstation 130 elektrisch verbunden und die Akkus 128 geladen werden. Wie in 5 gezeigt, kann die integrierte Basis zudem eine eigene Dockingstation umfassen und die beiden Dockingstationen könnten zu einer Komponente kombiniert werden.

Claims (18)

  1. Tragbares, intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem (10) mit: einem langgestreckten Handstück (16) zur Einführung in eine Mundhöhle, wobei das Handstück am entfernten Ende einen Lichtstrahler umfasst, um ein Objekt in der Mundhöhle zu beleuchten, und einen Bildsensor (50), um ein Bild des Objekts zu erfassen und ein Bildsignal davon zu erzeugen; einer tragbaren, handgestützten Basis (14), die an das Handstück (16) angebunden ist, wobei die Basis in einem einzelnen, integralen Gehäuse eine Lichtquelle (42) zur Erzeugung von Licht, Elektronik (30) zur Verarbeitung des Bildes zwecks Anzeige, einen Anzeigemonitor (20) zur Anzeige des Bildes und einen Speicher zur Speicherung des Bildes umfasst, wodurch ein gespeichertes Bild zum anschließenden Prüfen und Abrufen bereitgestellt wird, sowie eine drahtlose Schnittstelle (34) zur Übertragung des gespeicherten Bildes an eine Peripherieeinrichtung; und einer optischen Verbindung (44) zur Übertragung des Lichts von der Basis zum Lichtstrahler in dem Handstück (16), und einer elektrischen Verbindung (46) zur Weitergabe des Bildsignals von dem Bildsensor in dem Handstück an die Elektronik in der Basis.
  2. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die optischen und elektrischen Verbindungen in einem einzelnen Kabel gebündelt sind, das die Basis an das Handstück anbindet.
  3. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin das angezeigte Bild ein Laufbild ist.
  4. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin das angezeigte Bild ein Standbild ist.
  5. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die Elektronik Bedienelemente zur Manipulation des Bildes am Display umfasst.
  6. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die Elektronik dem Benutzer ermöglicht, die Übertragung des Bildes an die Peripherieeinrichtung über die Schnittstelle zu veranlassen.
  7. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die Elektronik dem Benutzer ermöglicht, ein Bild von der Peripherieeinrichtung über die Schnittstelle abzurufen.
  8. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin der Speicher ein Flash-RAM ist.
  9. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die Schnittstelle eine elektrische Steckdose umfasst, die mit der Elektronik verbunden ist, um eine entnehmbare Speichereinrichtung aufzunehmen, auf der das Bild gespeichert werden kann.
  10. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die Schnittstelle einen Transceiver für den Aufbau einer drahtlosen Verbindung mit der Peripherieeinrichtung umfasst.
  11. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin die Schnittstelle zu einer Peripherieeinrichtung eine Schnittstelle zu mindestens einem Drucker, einem Monitor und einem Computer umfasst.
  12. Tragbares, intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin: die tragbare, handgestützte Basis eine Stromversorgung umfasst, die Akkus zur Versorgung der Basis enthält, und wobei das System zudem folgendes umfasst: eine Dockingstation zur Aufnahme der Basis, wobei die Dockingstation mit einem Akkuladegerät zum Laden der Akkus in der Basis versehen ist, wenn die Basis in der Dockingstation liegt.
  13. Tragbares, intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 1, worin: das Handstück eine Lichtquelle zur Erzeugung von Licht für den Lichtstrahler, Elektronik zur Verarbeitung des Bildsignals, eine Schnittstelle zur Übertragung des Bildsignals von dem Handstück und eine Stromversorgung zur Versorgung des Handstücks umfasst; und die tragbare handgestützte Basis eine Stromversorgung zur Versorgung der Basis umfasst.
  14. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 13, worin die Schnittstelle eine entnehmbare Speichereinrichtung umfasst, auf der das Bild gespeichert werden kann.
  15. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 13, worin die Schnittstelle einen Transceiver für den Aufbau einer drahtlosen Verbindung mit der Basis umfasst.
  16. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 13, worin die Stromversorgung in dem Handstück zudem einen Akku umfasst und worin das System zudem eine Dockingstation zur Aufnahme des Handstücks umfasst, wobei die Dockingstation mit einem Akkuladegerät zum Aufladen der Akkus in dem Handstück versehen ist, wenn das Handstück in der Dockingstation liegt.
  17. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 13, worin die Stromversorgung in der Basis zudem einen Akku umfasst und worin das System zudem eine Dockingstation zur Aufnahme der Basis umfasst, wobei die Dockingstation mit einem Akkuladegerät zum Aufladen der Akkus in der Basis versehen ist, wenn die Basis in der Dockingstation liegt.
  18. Intraorales Erfassungs- und Anzeigesystem nach Anspruch 13, worin die Stromversorgung in dem Handstück und in der Basis jeweils Akkus umfasst und worin das System zudem eine Dockingstation zur Aufnahme sowohl des Handstücks als auch der Basis umfasst, wobei die Dockingstation mit einem Akkuladegerät zum Aufladen der Akkus in dem Handstück und in der Basis versehen ist, wenn das Handstück und die Basis in der Dockingstation liegen.
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