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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein flexibles Folienlaminat
aus thermoplastischem Polymermaterial für Anwendungen, in denen eine
verhältnismäßig hohe
Dehngrenze und äußerste Zugfestigkeit
erforderlich sind, und auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zu
dessen Herstellung.
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Zu
den Beispielen für
solche Anwendungen zählen:
Planen, Teichfolien, Ersatz für
Geotextilien, Wetterschutzlaminate, Treibhausfolie, Industriebeutel,
Tragbeutel und selbststehende Beutel.
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Aus
wirtschaftlichen Gründen
besteht zunehmend die Notwendigkeit, die Dicke oder das Gewicht
pro Quadtratmeter flexibler Folie aus thermoplastischem Polymermaterial
zu verringern. Die Grenzen werden teils durch die benötigten Stärkeergenschaften
gesetzt und teils durch die erforderliche Selbsttragfähigkeit,
d.h. die Steifigkeit in Bezug auf Verbiegen. Diesen Erfordernissen
wurde hauptsächlich
durch ausgewählte
Entwicklungen der Zusammensetzungen aus Thermoplastpolymer entsprochen
und in Bezug auf die Stärke
auch durch zweiachsige Orientierung oder Kreuzlaminierung von Folien,
die jeweils eine im Allgemeinen einachsige oder unabgeglichene zweiachsige
Orientierung aufweisen.
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Vom
Gesichtspunkt der Stärke
aus lassen sich durch eine solche Orientierung und/oder Kreuzlaminierung
grundlegende Einsparungen erzielen.
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Beispielsweise
muss ein Industriebeutel aus extrudierter Polyethylenfolie, die über die
bestgeeigneten Qualitäten
verfügt.
und zur Verbackung von 25 kg Polyethylengranula bestimmt ist, gewöhnlich eine
Dicke von 0,12-015 mm besitzen, um die normalen Ansprüche an ihre
Stärke
zu erfüllen;
allerdings lässt
sich diese Dicke durch Einsatz optimierter Polyethylenfolie mit
Orientierung und Kreuzlaminierung auf ungefähr 0,07 mm reduzieren. Wird
jedoch dieses Kreuzlaminat in bekannter Weise hergestellt, sind
nur wenige verfügbare
Maschinentypen in der Lage, Beutel aus einer Folie zu fertigen,
die so dünn
und fein ist, und Gleiches gilt für die Füllung der Beutel.
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Ein
Kreuzlaminat, das aufgrund der gesteigerten Stärkeeigenschaften, welche durch
die Orientierung und Kreuzlaminierung erhalten werden, und außerdem aufgrund
seiner geometrischen Struktur signifikante Verbesserungen in dieser
Hinsicht aufweist, wird in der früheren Spezifikation EP-A-0624126 des Erfinders
beschrieben.
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Hierbei
handelt es sich um ein Kreuzlaminat mit leicht gewellter Gestaltung,
bei dem das Material der gekrümmten
Spitzen auf einer oder auf beiden Seiten des Laminats dicker ist
als an anderen Stellen, wobei das Material zwischen diesen dickeren
gekrümmten
Spitzen im Allgemeinen geradegebogen wird. (Siehe 1 und 2 besagter
Patentveröffentlichungen.)
Die Struktur wird durch Verstrecken zwischen mehreren Gruppen gerillter
Walzen unter besonderen Bedingungen erhalten. Dieses Verstrecken
verleiht außerdem
eine Querorientierung. Die offenbarten Wellenlängen der Endprodukte liegen
zwischen 2.2 und 3.1 mm.
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Kreuzlaminate
gemäß dem besagten
Patent werden seit 1995 auf industrieller Ebene hergestellt zwecks
Fertigung von Industriebeuteln aus Kombinationen mit HMWHDPE (High
Molecular Weight High Density Polyethylene) und LLDPE (Linear Low
Density Polyethylene) mit einem Foliengewicht von ungefähr 90 gm-2;
die leicht gewellte Form in Kombination mit den verdickten Spitzen
verleiht eine Steifigkeit in einer Richtung der Folie, die den Beweis
geliefert hat, dass sie für
die Leistung der Beutelmaschinen bei einer solch verhältnismäßig dünnen Folie
von großer
Bedeutung ist. Jedoch ist die Folie nicht adäquat für die Arbeit mit dem 70 gm-2
Maß, das
den Stärkeerfordernissen
genügt.
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Darüber hinaus
macht der korrugierte Charakter der Folienoberfläche eine besonders feine Bedruckung
(wie oft erforderlich) unmöglich
und verringert überdies
zu einem gewissem Maß die
Reibung zwischen gefüllten
Beuteln in einem Stapel, wenn die Schichten dieses Stapels mit kreuzweise
angeordneten Beuteln aufgebaut sind, wie dies üblicherweise der Fall ist.
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Als
weiteres Beispiel sei eine in der Landwirtschaft eingesetzte Plane
(z.B. zum Schutz von Saat- und Pflanzengut) genannt. Bei Anwendung
objektiver Kriterien wäre
diese Plane aus einem 70 gm-2-Kreuzlaminat aus orientierten Polyethylenfolien
ein vollkommen adäquater
Ersatz für
eine 100 gm-2-Plane aus extrusionsbeschichtetem gewobenem Band.
Allerdings trifft aktuellen Tatsachen zufolge der Durchschnittskunde
für in der
Landwirtschaft verwendete Planen seine Wahl weitgehend auf Grundlage
des „Handhabungsgefühls" und des Aussehens;
die 70 gm-2-Plane lehnt er aufgrund deren großer Feinheit ab, weil es ihr
seiner Beurteilung nach an Substanz fehlt.
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Selbstverständlich lässt sich
die Steifigkeit stets durch Einbeziehung eines geeigneten Füllstoffes
erhöhen
(und die vorliegende Erfindung beinhaltet dies als zusätzliche
Option), was aber stets mehr oder weniger zu Lasten der Durchstoß- und der
Weiterreißfestigkeit
geht, insbesondere unter Aufprallwirkung.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, dafür zu sorgen,
dass Folienlaminate ein „Gefühl der Substanz" vermitteln, und
darin, deren Steifigkeit zumindest in einer Richtung zu verstärken, ohne
dafür den
Charakter des Laminats, der darin besteht, dass es sich wie eine
allgemein zweidimensionale Struktur anfühlt und auch so aussieht, zu
opfern und ferner ohne die Durchstoß- und Weiterreißfestigkeit
wesentlich zu beeinträchtigen;
weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, eine gute Bedruckbarkeit
auf zumindest einer Seite des Laminats zu verschaffen, wenn dies
gewünscht
wird.
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Die
grundlegende Idee hinter der vorliegenden Erfindung besteht darin,
das Wellpappen-Prinzip auf Laminate aus Thermoplastfolien anzuwenden,
aber in solch einer Weise, dass die Riffelstruktur außerordentlich
fein gestaltet wird („Miniriffelung"), um ein Laminat
zu erhalten, das trotz seiner strukturell verstärkten Steifigkeit (zumindest
in einer Richtung) weiterhin in der Lage ist, den oben erwähnten Vorraussetzungen
zu genügen.
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An
sich ist die Anwendung des Wellpappen-Prinzips auf Thermoplastfolie
nichts Neues, aber die feinste Riffelstruktur, die bisher in der
Patentliteratur offenbart worden ist, nämlich in US-A-4132581 Sp. 6,
In. 66, beträgt
50+/-3 Riffel pro Fuß,
was einer Wellenlänge
von etwa 6.0 mm entspricht. Darüber
hinaus ist stark zu bezweifeln, dass sich eine niedrigere Wellenlänge als
die eben genannte mittels des in besagtem Patent offenbarten Verfahrens
erzielen lässt,
in dem der erste Verbindungsvorgang unter Verwendung einer Reihe
aus etlichen Versiegelungsstäben
erfolgt, die von einem Band getragen und gefördert werden.
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Die
Versiegelungsstäbe
erstrecken sich quer zur Bewegungsrichtung (zur Maschinenrichtung),
so dass auch die Riffelung senkrecht zu dieser Richtung aufgebracht
wird.
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In
besagtem US-Patent wird dargelegt, dass die Anwendung des Verfahrens
der Herstellung von Board-Material dient, und die Dicke der geriffelten
Schichtung wird mit etwa 0.004-0.025 Zoll (0.10-0.625 mm) angegeben.
Im angeführten
Beispiel beläuft
sie sich auf 0.018 Zoll (0.45 mm). Zu weiteren Patenten, welche den
Einsatz des Wellpappen-Prinzips auf Thermoplastfolie zur Herstellung
von Panels oder Boards behandeln, gehören US-A-3682736, US-A-3833440,
US-A-3837973, EP-A-0325780 und WO-A-94/05498.
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Die
japanische Patentanmeldung Hei 02-052732 offenbart Laminate aus
einer korrugierten Thermoplastfolie, die mit einer flachen Thermoplastfolie
verbunden ist, die wiederum auf ihrer anderen Seite mit Papier verbunden
ist. (Das Papier und das flache Sheet werden zuerst zusammengefügt, und
dann wird die korrugierte Folie hinzugefügt.) Die Riffel, die auch in
diesem Fall senkrecht zur Maschinenrichtung sind, werden flachgepresst
und in Intervallen klebend geschlossen, so dass eine große Anzahl
luftdichter Vesikel gebildet wird. Als Verwendungsmöglichkeiten
für dieses
Produkt werden Kissenmaterial, Schallisoliermaterial, wärme- und feuchtigkeitsisolierendes
Material und Wanddekorationsmaterial angegeben. Die Dicke des korrugierten Sheets
und des flachen Sheets wird nicht angeführt, genauso wenig wie die
Wellenlänge
der Riffelung und die Länge
der Vesikel; jedoch wird erwähnt,
dass die Dimensionen in Abhängigkeit
vom Verwendungszweck des Laminats wählbar sind. Selbstverständlich wird
jedoch, wie impliziert, die Wellenlänge in keinem Fall unter der niedrigsten
Wellenlänge
liegen, die in dem oben erwähnten
Patent US-A-4132581 angegeben ist (d.h. etwa 6 mm). Ein Grund für diese
Beurteilung besteht darin, dass dies für die angegebenen Zwecke, mit
Ausnahme der Dekoration, nicht vorteilhaft wäre; ein weiterer Grund ist,
dass die offenbarte Vorrichtung nicht in der Lage wäre, mit
einer geringeren Wellenlänge
zu arbeiten (d.h. heißt
mit einer niedrigeren Steigung der Zahnwalzen), außer zur
Erzeugung einer äußerst oberflächlichen
und in der Praxis nutzlosen Riffelung. Dies ist bedingt durch die
Tatsache, dass Thermoplastfolie elastisch und bei Umgebungstemperatur
nicht permanent formbar ist, was, wie die Darstellung in der Zeichnung
impliziert, in besagtem Verfahren genutzt wird. Falls die Steigung auf
den Zahnwalzen, welche die Riffelung und die Laminierung erzeugen,
gering ist, springt die korrugierte Folie aus den Rillen in der
Formungs- und Laminierwalze heraus, und zwar während ihrer Passage von jener
Stelle, wo die Rillenbildung stattfindet, zu jener Stelle, wo die
Verbindung erfolgt. Die Patentveröffentlichung nennt keinerlei
Mittel, um die Riffel in den Rillen der Walze in ihrer Form zu halten.
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Bei
einem herkömmlichen
Wellenbildner zur Herstellung von Wellpappe sind Bahnen oder Schilder vorgesehen,
um die geriffelte Pappe in den Rillen zu halten. Bei Raumtemperatur ermöglicht dies,
dass die Pappe rascher permanent geformt wird.
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Ähnliche
Bahnen oder Schilder können
in nicht modifizierter Form unter Produktionsbedingungen nicht bei
Thermoplastfolie eingesetzt werden, weil die Reibung gegen die Bahnen
oder Schilder rasch zur Verstopfung durch Polymererhitzung führen würde.
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Ein
verbesserter, reibungsfreier Weg, um Papierriffeln in den Rillen
einer Walze zu halten, ist aus US-A-6139938 bekannt und besteht
im Aufrechterhalten eines kontrollierten Unterdrucks in den Rillen
(siehe 9 und 10 und
Sp. 7 Zeilen 25–34).
Dieses US-Patent handelt gänzlich
von Papierlaminaten mit besonders geringer Wellenlänge, während die
Herstellung korrugierter Strukturen aus Thermoplastfolien keine
Erwähnung
findet. Allerdings ist das verbesserte Verfahren zum Halten der
Riffel in Abhängigkeit
von der Foliendicke tatsächlich
auch auf feine Riffel in Thermoplastfolie anwendbar. Dies wurde
in Verbindung mit der Entwicklung der vorliegenden Erfindung herausgefunden.
Wie oben erwähnt,
offenbart die japanische Patentanmeldung jedoch keine Vorkehrungen,
um die Riffel in den Rillen in ihrer Form zu halten.
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Die
Entwicklung der besonders feinen Riffelstruktur, der „Miniriffel", welche die Aufgabe
der vorliegenden Erfindung darstellt, hat das Wellpappen-Prinzip
auf völlig
anderen Anwendungsgebieten, wie etwa den ganz zu Beginn der Spezifikation
genannten, einsetzbar gemacht.
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Dies
schloss die Entwicklung neuer Maschinentypen ein, basierend auf
gerillten Walzen mit sehr feiner Steigung. Wie aus dem Beispiel
hervorgeht, wurde die Wellenlänge
in einem 90 gm-2-„Miniriffel"-2-Schichtungslaminat
(jede Schichtung etwa 45 gm-2) durch ein Verfahren, das sich auf
industrieller Ebene ausführen lässt, tatsächlich auf
1.0 mm gesenkt, und nach Schrumpfung der flachen Schichtung quer
zu den Riffeln wurde sie sogar bis auf 0.8 mm verringert. Insbesondere
durch weitere Verwendung von Schrumpfung kann die Wellenlänge wahrscheinlich
noch weiter gesenkt werden, z.B. auf ungefähr 0.5 mm. Der erwähnte Wert
von 2 × 45
gm-2 entspricht einer durchschnittlichen Dicke von etwa 0.074 mm
(2 × 0.037
mm) im Fall einer Flachpressung des Laminats.
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Die
Erfindung beschränkt
sich nicht auf flachgepresste Dicken, die etwa diesen Wert aufweisen,
sondern umfasst auch ganz allgemein Miniriffel-Laminate mit einer
durchschnittlichen Dicke in kompaktierter Form von ungefähr 0.3 mm
oder weniger. Dicken bis zu 0.03 mm oder sogar darunter können für spezielle
Zwecke erzeugt werden.
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Außerdem ist
die Erfindung nicht auf ihre Anwendung in Zusammenhang mit Kreuzlaminaten
orientierter Folien begrenzt. Verschiedene Zwecke erfordern unterschiedliche
Kombinationen von Stärkeeigenschaften.
Bekanntermaßen
sind Kreuzlaminate mit passenden Kombinationen aus mehreren Kategorien
von Stärkeeigenschaften
herstellbar; jedoch wird für
viele Zwecke möglicherweise
anderen Stärkelaminattypen
der Vorzug gegeben, wenn die Kosten für das Herstellungsverfahren
Berücksichtigung
finden, und die vorliegende Erfindung kann sich auch in diesen anderen
Stärkelaminaten
nützlich
erweisen, wie dies nachstehend weiter spezifiziert wird.
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Dadurch,
dass die Wellenlänge
bis auf 0.03 mm oder darunter gesenkt wird, verliert das Laminat
seinen Charakter als Board-Material
und nimmt Aussehen, Handhabungs- und Biegsamkeitseigenschaften einer flexiblen
Folie an (siehe Beispiel). Weiterhin erhält es verbesserte Durchstoßfestigkeitseigenschaften
im Vergleich zu Laminaten aus ähnlichen
Schichtungen, aber mit längerer
Wellenlänge,
da in letzteren eine starke Tendenz dazu besteht, dass die Schichtungen
individuell zerrissen werden, anstatt dass es zu einem Zusammenwirken
beim Widerstand gegen einen Durchstoß kommt.
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Das „Miniriffel"-Laminat besitzt
weiterhin den Vorteil, dass es auf der flachen Seite eine feine
Bedruckung aufnehmen kann und auf der korrugierten Seite eine grobe.
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Im
Vergleich zu nicht gewellten Laminaten mit der gleichen Zusammensetzung
und dem gleichen Gewicht pro Quadratmeter fühlt sich das „Miniriffel"-Laminat infolge
der in eine Richtung verstärkten
Steifigkeit und des erhöhten
Volumens viel kräftiger
an.
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Wohlbekanntermaßen ergibt
im Fall von Kreuzlaminaten eine weiche Verbindung zwischen den Schichtungen
oder eine starke Verbindung oder auch eine Linien-Verbindung eine
stark verbesserte Weitereißfestigkeit,
weil die Verbindung die Möglichkeit
schafft, dass sich der Riss in den verschieden Schichtungen in verschiedene
Richtungen ausbreitet. Dadurch verringert sich die Kerbwirkung.
Da ein Kreuzlaminat mit einer korrugierten Schichtung linienverbunden
wird, weist es eine verbesserte Weiterreißfestigkeit auf, ganz gleich
ob die Wellenlänge
lang oder kurz ist; allerdings bringt eine „Miniriffelung" das Reißen nach
sehr kurzer Ausbreitung zum Halt, was natürlich in den meisten Fällen sehr
vorteilhaft ist.
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Ordnungshalber
sollte erwähnt
werden, dass „Miniriffel"-Laminate bereits in der Literatur beschrieben wurden;
allerdings handelt es sich dabei um Laminate, bei denen zumindest
die geriffelte Schichtung aus einem Material besteht, das weder
eine Thermoplastfolie noch eine Anordnung von Thermoplastfolien
ist.
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So
besteht die Aufgabe des oben erwähnten
Patents US-A-6139938 in einem Papierlaminat mit drei Schichtungen,
wobei sich ein Wellpappebogen in der Mitte befindet und flache Papierbögen auf
jeder Seite, wie bei einer herkömmlichen
Wellpappe; jedoch wird beansprucht, dass dieses Laminat 500–600 Riffel
pro Meter umfasst, was einer Wellenlänge von 1.67–2.00 mm
entspricht. Der dargelegte Zweck besteht darin, die Bedruckbarkeit
zu verbessern.
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Die
japanische Patentveröffentlichung
Nr. 07-251004 bezieht sich auf ein absorbierendes Produkt, in dem
ein ebener thermoplastischer Synthetikfaserbogen mit einem korrugierten
Bogen thermisch verbunden wird, der hauptsächlich aus Aktivkohlefasern
besteht. Die Wellenlänge
der Korrugation beträgt
2.5–20
mm.
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Die
japanische Patentveröffentlichung
Nr. 08-299385 bezieht sich auf ein absorbierendes Laminat, das aus
einem geriffelten Vlies besteht, das auf einer Seite mit einem ebenen
Bogen oder einer ebensolchen Folie verbunden ist, bei der es sich
um eine Thermoplastfolie handeln kann. Zwischen diesen beiden Schichtungen
ist ein wasserabsorbierendes Material eingenestelt. Beansprucht
wird eine Wellenlänge
von 3-50 mm, und dargelegt ist, dass nicht genügend Raum für das absorbierende Material
zur Verfügung
stehen würde,
falls die Wellenlänge
geringer wäre.
Dieses Produkt ist für
Windeln und Ähnliches
gedacht.
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Präziser ausgedrückt, betrifft
die vorliegende Erfindung ein Laminat, das mindestens eine aus Einschichtfolie
oder Mehrschichtfolie gebildete Schichtung (A) umfasst und eine
weitere aus Einschichtfolie oder Mehrschichtfolie gebildete Schichtung
(B), die beide hauptsächlich
aus thermoplastischen Polymermaterial bestehen, wobei zumindest
A aus Material besteht, das im Festzustand orientierbar ist, in
dem A eine gewellte Riffelkonfiguration aufweist, während B
nicht gewellt ist, und B auf einer ersten Seite in Verbindungsbereichen mit
Spitzen auf einer ersten Seite von A klebend verbunden ist. Ein
kennzeichnendes Merkmal des Laminats besteht darin, dass die Wellenlänge der
Konfiguration 3 mm nicht überschreitet.
Die Verwendung von kaltorientierbarem Material in A ist von Bedeutung
für die
Festigkeit des Produkts. Weiterhin ist es normalerweise wichtig,
dass die Klebverbindung durch eine Laminierschicht hergestellt ist,
so dass sich ein Schmelzen der Hauptabschnitte von A und B während des
Laminiervorgangs vermeiden lässt,
und dass entweder A in den nicht verbundenen Bereichen im Allgemeinen
die gleiche Dicke besitzt wie in den verbundenen oder A Bereiche
aufweist, welche im Festzustand geschwächt sind und sich parallel
zu der Richtung der Riffel derart erstrecken, dass sich jeder Verbindungsbereich hauptsächlich in
einem der geschwächten
Bereiche befindet. Auf diese geschwächten Bereiche wird als „erste
geschwächte
Bereiche" Bezug
genommen, da auch weitere geschwächte
Bereiche vorhanden sein können,
wie später
noch erläutert
wird.
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In
diesem Zusammenhang beeinflusst eine grundlegende Schwächung von
A in den nicht verbundenen Bereichen, im Vergleich zu der Dicke
von A in den verbundenen Bereichen, die Biegefestigkeit in die steife Richtung
nachteilig (jedoch ist es gewöhnlich
einfacher, das geriffelte Laminat so herzustellen). Dagegen wird diese
Biegefestigkeit, in Bezug auf die durchschnittliche Dicke von Schichtung
A, verstärkt,
wenn jeder Verbindungsbereich hauptsächlich in einen dieser geschwächten Bereiche
fällt.
Diese geschwächten
Bereiche erleichtern zudem den Fertigungsprozess, wie dies später erläutert wird.
Anzumerken ist, dass die Schwächung durch
Verstrecken im Festzustand die Zugfestigkeit in jener Richtung erhöht, in welcher
diese Streckung stattgefunden hat, während die Schwächung durch
Verstrecken im Schmelzzustand die Zugfestigkeit verringert.
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Während das
Laminat hierin als die Schichtungen A und B umfassend identifiziert
worden ist, kann jede „Schichtung" aus einer oder mehreren „Folien", normalerweise aus
extrudierten Folien, bestehen, und jede extrudierte Folie kann aus
mehreren koextrudierten Schichten bestehen, was normalerweise auch
der Fall ist. So wird die „Laminierschicht", durch die das Verbinden
stattfindet, normalerweise eine koextrudierte Schicht sein, jedoch
kann es auch ein dünne
Folie sein, die in einem herkömmlichen
Extrusions-Laminierverfahren aufgebracht wird.
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Während eine
Obergrenze von 3 mm für
die Wellenlänge
als geeigneter Wert zur Unterscheidung des Produkts der Erfindung
von korrugiertem Board-Material gewählt wurde, ist es gemeinhin
besser, die Wellenlänge
in einem Bereich von 2.5 mm anzusiedeln, vorzugsweise von 2 mm und
stärker
bevorzugt von 1.5 mm. Wie bereits erwähnt und im Bespiel angeführt, war
der Erfinder in der Lage, 1.0 mm zu erzielen und unter dem Einsatz
von Schrumpfung nach der Laminierung sogar 0.8 mm.
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Wie
aus der Einführung
hervorgeht, findet die vorliegende Erfindung vorwiegend bei Stärkefolie
Anwendung. Dies bedeutet nicht immer, dass ein gute Stärke in alle
Richtungen vorhanden ist; hingegen gibt es Fälle, z.B. bei der Herstellung
von Beuteln, wo das Hauptaugenmerk auf die Stärke in einer Richtung gerichtet sein
sollte, kombiniert mit einer gewissen Durchbruch- und Weiterreißfestigkeit.
Zum Beispiel weist ein herkömmlicher
Industriebeutel, der eine Foliendicke von 0.160 mm besitzt und aus
einem Blend von 90 % LDPE und 10 % LLDPE besteht, in seiner Längsrichtung
typischerweise eine Fließkraft
von 20 Ncm-1, d.h. eine Fließspannung
von 12.5 MPa auf und zeigt in seiner Querrichtung eine Fließkraft von
16 Ncm-1, d.h. eine Fließspannung
von 10.0 MPa.
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Kreuzlaminiertes
Folienmaterial mit einer durchschnittlichen Dicke von 0.086 mm für heißversiegelbare
Beutel, entwickelt von dem Erfinder und hergestellt in Übereinstimmung
mit dem obengenannten Patent EP-A-0624126, zeigt in seiner stärksten Richtung
eine Fließkraft
von 20 Ncm-1, d.h. eine Fließspannung
von 23 MPa, und in seiner schwächsten
Richtung eine Fließkraft
von 17 Ncm-1, d.h. eine Fließspannung
von 20 MPa.
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Da
sich die Erfindung im Grunde auf flexible Laminate für Verwendungszwecke
bezieht, bei denen eine verhältnismäßig große Stärke erforderlich
ist, sollte die Fließspannung
des Laminats in dessen stärkster Richtung
normalerweise nicht unter 15 MPa und vorzugsweise nicht unter 25
MPa betragen, obgleich Steifigkeit, Griffigkeit und Aussehen bei
dieser Erfindung die Schwerpunkte bilden. Dementsprechend ist die äußerste Zugbeanspruchung
passenderweise etwa zweimal so groß wie die angegebenen Werte
oder größer. Hierbei basiert
der in mm2 angegebene Querschnitt lediglich auf festem Material,
wobei die Lufträume
nicht einbezogen sind, und in Anbetracht dessen, dass Schichtung
A geschwächte
Bereiche aufweisen kann, handelt sich um einen Durchschnittswert.
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Die
hier erwähnten
Fließspannungen
beziehen sich auf Zugversuche mit einer Extensionsgeschwindigkeit
von 500 pro Minute und werden anhand von Dehnungs-/Spannungsschaubildern
ermittelt. Zwar beginnen diese Schaubilder nach dem Hookeschen Gesetz
linear; aber normalerweise vollzieht sich bald eine Abweichung von
der Linearität,
obwohl die Verformung noch immer elastisch ist. Prinzipiell sollte
die Fließspannung
jene Spannung sein, bei der es zu einer dauerhaften Verformung kommt,
aber die Bestimmung dieses entscheidenden Werts, der geschwindigkeitsabhängig ist,
erweist sich praktisch unmöglich.
Die Art, auf welche die Fließspannung
gewöhnlich
in der Praxis ermittelt und von der auch hinsichtlich der Erfindung
ausgegangen wird, ist die Folgende:
In dem Fall, wo die Spannung
ein relatives Maximum erreicht, dann unter fortgesetzter Elongation
konstant bleibt oder abnimmt, um später erneut anzusteigen, bis
der Bruch eintritt, wird das relative Maximum der Spannung als Fließspannung
betrachtet. Die Probe kann zu diesem Zeitpunkt auch brechen, und
dann ist die Fließspannung
gleich der äußersten
Zugbeanspruchung. Falls jedoch die Spannung bei fortgesetzter Elongation weiter
zunimmt, aber mit weitaus geringeren Zunahmen an Spannung pro Prozent
Elongation, dann wird die Dehnungs-/Spannungskurve nach dem Nachgeben
und nachdem sie praktisch zu einer geraden Linie geworden ist, zurück extrapoliert,
um sich mit jener Linie zu schneiden, welchen dem Teil des Hookeschen
Gesetzes folgt, der die Dehnung betrifft. Die Spannung am Schnittpunkt
zwischen den beiden Linien ist die festgelegte Fließspannung.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schichtung A
durch die Wahl des Polymermaterials oder durch einen eingearbeiteten
Füllstoff
oder auch durch die Orientierung in den nicht verbundenen Bereichen
eine durchschnittliche Fließspannung
parallel zur Richtung der Riffelung aufweist, die bei Bestimmung
gemäß obiger
Beschreibung nicht weniger als 30 Nmm-2 (Querschnitt von Schichtung
A allein), vorzugsweise nicht weniger als 50 Nmm-2 und noch stärker bevorzugt
nicht weniger als 75 Nmm-2 beträgt.
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Wie
bereits erwähnt,
ist A im Festzustand vorzugsweise in Bereichen geschwächt (in
den „ersten
geschwächten
Bereiche"), und
jeder Verbindungsbereich ist hauptsächlich in einem ersten geschwächten Bereich
angeordnet. Diese Bereiche sollten als durch jene Stellen begrenzt
angesehen werden, wo die Dicke von A ein Durchschnittswert zwischen
A's niedrigster
Dicke in dem ersten geschwächten
Bereich und A's
stärkster Dicke
in dem benachbarten nicht verbundenen Bereich ist.
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Eine
weitere wichtige Ausführungsform
der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass A in jedem nicht
verbundenen Bereich und außerhalb
des ersten geschwächten
Bereichs, sofern ein solcher Bereich (begrenzt, wie obig erwähnt) vorhanden
ist, vor allem in einer Richtung molekular orientiert ist, die parallel
zur Richtung der Riffel verläuft,
oder einer Richtung, die letzterer nahe kommt, wie durch Schrumpfungs-Versuche ermittelt.
Die Verwendung derartiger Versuche ist gängig. In diesem Zusammenhang
trägt eine
Ausrichtungskomponente in A, senkrecht zur Richtung der Riffel,
in keiner Richtung zur Fließspannung
bei, jedoch zu gewissen anderen stärkebezogenen Eigenschaften.
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Eine
vorzuziehende Einschränkung
der Ausdehnung jedes ersten geschwächten Bereichs – vorzugsweise
mit Blick auf die Steifigkeit in einer Richtung – ist in Anspruch 12 spezifiziert,
und jene Dicken, die für diese
Zonen vorzuziehen sind, werden in Anspruch 21 präzisiert.
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Von
großem
Vorteil kann es sein, zusätzlich
zu den ersten geschwächten
Bereichen über
einen zweiten geschwächten
Festzustand-Bereich (nachstehend als zweiter geschwächter Bereich
bezeichnet) zu verfügen,
der sich zwischen jedem Paar aufeinanderfolgender erster geschwächter Bereiche
befindet. Diese zweiten geschwächten
Bereiche sollten immer schmaler sein als die ersten – vorzugsweise
so schmal wie möglich, aber
auch im Wechsel, so dass die Dicke von A in dem Bereich so dünn wie möglich ist – und auf
den Spitzen von A auf der Seite gegenüber den verbundenen Bereichen
liegen. Die zweiten geschwächten
Bereiche fungieren als „Gelenke", und falls sie schmal
und tief genug gestaltet werden, verbessern sie die Steifigkeit,
da der Querschnitt von A eine Zickzackform annimmt, anstatt sich
sanft zu wellen (wie weiter in Verbindung mit 3 beschrieben),
wodurch A und B dreieckige Strukturen bilden. Darüber hinaus
erleichtern die zweiten geschwächten
Bereiche den Herstellungsprozess wesentlich, was unten erläutert wird.
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Zusätzlich zu
den Verbesserungen hinsichtlich der Steifigkeit, die durch die ersten
und zweiten geschwächten
Bereiche bewirkt werden (Verbesserungen im Hinblick auf die durchschnittliche
Dicke von A), verbessert auch jede Gruppe von Bereichen in der Regel
die Resistenz gegenüber
Erschütterungen,
d.h. sie verbessern normalerweise die Schlagzähigkeit, die Durchstoßfestigkeit
und die Weiterreißfestigkeit
bei Erschütterung.
Dies ist der Fall, weil eine Verstreckung (oder eine weitere Verstreckung,
falls A bereits verstreckt war) begonnen wird, und diese Verstreckung
gewöhnlich
die Tendenz hat, unter dem Einfluss von Erschütterungen fortzuschreiten,
wodurch der erste und der zweite geschwächte Bereich als Stoßdämpfer fungieren
können.
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Normalerweise
sollte die Wellenlänge
jedes Riffels, der einen benachbarten Verbindungsbereich beinhaltet,
nicht größer sein
als das 50-fache, vorzugsweise das 40-fache und noch stärker bevorzugt
das 30-fache der stärksten
Dicke von A in dem Riffel. Falls z.B. die stärkste Dicke von A 0.037 mm
beträgt,
wie im nachstehenden Anwendungsbeispiel, entsprechen die erwähnten Werte
jeweils den Wellenlängen
1.85, 1.48 und 1.11.
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Um
die Schichtungen zum Zwecke der Stärke untereinander passend zu „integrieren", sollte die Breite jedes
Verbindungsbereichs normalerweise nicht weniger als 15%, vorzugsweise
nicht weniger als 20% und noch stärker bevorzugt nicht weniger
als 30% der Wellenlänge
betragen, und um eine substantielle Wirkung aus der Riffelung zu
erhalten, sollte die Breite jedes nicht-verbundenen Bereichs von
A – gemessen
zwischen den beiden benachbarten Verbindungsbereichen und entlang
A's gekrümmter Oberfläche, vorzugsweise
nicht weniger als 10% und stärker
bevorzugt nicht weniger als 20% länger sein als die entsprechende
lineare Entfernung. Hierbei handelt es sich um eine Messung der
Riffeltiefe.
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Für vielerlei
Zwecke, z.B. wenn eine Vergrößerung der
Steifigkeit gegenüber
der Biegsamkeit in alle Richtungen erwünscht ist, kann eine nicht-gewellte
einschichtige oder mehrschichtige Folie C auf der Seite von A, welche
B gegenüberliegt,
vorhanden sein, wie in Anspruch 15 spezifiziert.
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Eine
geriffelte Außenoberfläche auf
einem Beutel besitzt, wie oben erwähnt, einen Nachteil, und zwar in
Verbindung mit der Bedruckung und Stapelung des gefüllten Beutels.
Allerdings gibt es Artikel, bei denen sich die spezifische Grobheit
einer geriffelten Oberfläche
bei Gebrauch von großem
Nutzen erweisen kann, z.B. bei Matten. Für derartige Artikel können vorteilhafterweise
zwei gewellte ein- oder mehrschichtige Schichtungen (A) und (D)
vorhanden sein, die auf die beiden gegenüberliegenden Seiten der nicht-gewellten
ein- oder mehrschichtigen Folie (B) laminiert sind, wie in Anspruch
16 spezifiziert.
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Normalerweise
bestehen die Folien A, B, C und D aus Polyolefin und werden durch
ein Verfahren hergestellt, das Extrusion umfasst. Hierbei handelt
es sich normalerweise um ein Koextrusionsverfahren, durch welches
Laminierschichten und gegebenenfalls Heißsiegelungsschichten mit dem
Hauptkörper
der Folie zusammengefügt
werden.
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Zumindest
einige der Riffel können
in longitudinal beabstandeten Intervallen abgeflacht und vorzugsweise über die
Gesamtbreite jedes Riffels an den abgeflachten Stellen verbunden
werden, um die Riffel zur Bildung einer Reihe schmaler geschlossener
länglicher
Taschen zu veranlassen. Vorzugsweise bilden die abgeflachten Abschnitte
einer Anzahl zueinander benachbarter Riffel oder aller Riffel eine
Reihe von Streifen quer zu der Längsrichtung
der Riffel. Dies kann bewirken, dass das korrugierte Laminat stärker wie
ein Textil aussieht und sich stärker
so anfühlt,
so dass es beinahe wie eine gewobene Struktur wirkt; ferner kann
dies herbeiführen,
dass das korrugierte Laminat in jener Richtung mehr Flexibilität besitzt,
die andernfalls steif ist, ohne dass das Gefühl von Masse und Substanz verloren
geht. Das Abflachen kann außerdem
eingesetzt werden, um für
das Biegen bevorzugte Stellen zu schaffen.
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Eine
weitere Beschreibung verschiedener Ausführungsformen des Produkts und
besonderer Anwendungsmöglichkeiten
folgt nach der Erläuterung
des Verfahrens.
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In Übereinstimmung
mit der obigen Charakterisierung des erfindungsgemäßen Laminats
ist das Herstellungsverfahren, das unter Verwendung einer gerillten
Walze zur Riffelbildung und ferner einer gerillten Walze zur Laminierung
durch Wärme
und Druck stattfindet (wobei es sich in bestimmten Fällen um
die gleiche gerillte Walze handeln kann), dadurch gekennzeichnet,
dass die Teilung auf der Walze, welche die Laminierung hervorbringt,
höchstens
3 mm beträgt.
Das erfindungsgemäße neue
Verfahren ist so, wie in Anspruch 36 definiert. Eine neue Vorrichtung,
die sich zur Ausführung
des Verfahrens eignet, ist in Anspruch 65 definiert.
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Die
Vorrichtung lässt
sich so anpassen, dass die Riffel entweder im Allgemeinen senkrecht
zur Maschinenrichtung angelegt werden, wie bei der herkömmlichen
Fertigung korrugierter Laminate, oder im Allgemeinen parallel zur
Maschinenrichtung erzeugt werden. Dies wird nachstehend genau dargelegt.
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Normalerweise
wird die Verbindung durch eine Laminierschicht (erzeugt durch Koextrusion
oder eine Extrusionslaminiertechnik) hergestellt, um ein Nachlassen
zu vermeiden, und normalerweise werden die Schritte des Verfahrens
entweder angepasst, um jedwede signifikante Schwächung der Bereiche in A zu
vermeiden, oder alternativ dazu wird ein Verstrecken im Festzustand
zwischen einer Gruppe von gerillten Walzen angepasst, um die oben
erwähnten „ersten
geschwächten
Bereiche" zu erzeugen,
wodurch die gerillte Walze zur Laminierung mit der Gruppe gerillter
Walzen koordiniert wird, um so zu verstrecken, dass jeder Verbindungsbereich
hauptsächlich
in dem ersten geschwächten
Bereich angesiedelt wird.
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Die „zweiten
geschwächten
Bereiche", die obig
in der Beschreibung des Produkts veranschaulicht wurden, lassen
sich durch Verstrecken zwischen einer weiteren Gruppe gerillter
Walzen formen, die zweckgemäß mit den
gerillten Walzen koordiniert werden, welche die ersten geschwächten Bereiche
erzeugen.
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Die
Vorteile der ersten und zweiten geschwächten Bereiche in Bezug auf
die Produkteigenschaften wurden bereits dargelegt. Zur Ausführung des
Verfahrens ermöglichen
die ersten geschwächten
Linien Geschwindigkeitssteigerungen und folglich eine Verbesserung
der Wirtschaftlichkeit, da jene Bereiche in Schichtung A, die zur
Verbindung bestimmt sind, schmaler gemacht wurden und deshalb eine
geringere Erhitzungszeit während
der Anwendung von Wärme
vor der Verbindung benötigen.
Außerdem
können
die ersten geschwächten
Bereiche und insbesondere die Kombination aus ersten und zweiten
geschwächten
Bereichen von großem
Nutzen für
das Verfahren sein, indem sie als „Gelenke" in Schichtung A fungieren. Bei jenem
Vorrichtungstyp, bei dem die gerillte Laminierwalze über Rillen
verfügt,
die im Allgemeinen parallel zu ihrer Achse verlaufen, schaffen diese „Gelenke" die Möglichkeit,
selbst eine verhältnismäßig schwere
A-Schichtung in feine Rillen zu lenken. Bei jenem Vorrichtungstyp,
bei dem die Rillen kreis- oder
helixförmig,
aber in jedem Fall annährend
senkrecht zur Walzenachse sind, helfen die „Gelenke", die Schichtung A während ihrer Passage von einer
gerillten Walze zur nächsten „in der
Bahn" zu halten;
anders ausgedrückt,
die „Gelenke" helfen dabei, die
Aktion der gerillten Laminierwalze mit der Aktion der vorangehenden
Gruppe oder Gruppen Laminierwalzen zu koordinieren, welche die Riffelung
unter einer simultanen Querverstreckung formen.
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Während es
für die üblichen
Einsatzmöglichkeiten
der Erfindung als flexible Folie wesentlich ist, dass die Teilung
auf der gerillten Walze, welche die Laminierung auf den Spitzen
erzeugt, nicht mehr als 3 mm beträgt, ist allgemein empfehlenswert,
2.5 mm, vorzugsweise 2.0 mm und noch stärker bevorzugt 1.5 mm nicht zu überschreiten.
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Die
für Schichtung
A benutzte(n) Folie(n) wird bzw. werden vorzugsweise vor der Formung
der gewellten Konfiguration und vor der Herstellung der ersten und
der zweiten geschwächten
Bereiche (sofern solche Bereiche geschaffen werden) in einer oder
beide Richtungen ausgerichtet, wobei die daraus resultierende Hauptorientierungsrichtung
in jene Richtung verläuft,
die als Richtung für
die Riffelung ausgewählt
wird. Dies kann mittels einer starken Schmelzorientierung erfolgen
oder vorzugsweise, alternativ oder zusätzlich durch bekannte Verstreckungsverfahren,
die im Festzustand ausgeführt
werden. Falls das Verfahren angepasst ist, um die Riffel im Allgemeinen
parallel zur Maschinenrichtung zu machen, handelt es sich um einen
im Allgemeinen longitudinalen Orientierungsprozess, der einfach
ist, und falls das Verfahren angepasst ist, um die Riffel im Allgemeinen
senkrecht zur Maschinenrichtung zu machen, handelt es sich um einen
im Allgemeinen transversalen Orientierungsprozess, der weitaus komplizierter
einzurichten ist und gewöhnlich
teure Maschinerie erfordert. Anzumerken ist, dass keine der beiden
naheliegendsten Referenzen, also US-A-4132581 und die japanische
Patentanmeldung Hei 02-052732 Offenbarungen beinhalten, welche angegeben,
dass Schichtung A in eine Richtung orientiert werden könnte, die
im Allgemeinen parallel zu den Riffeln ist. In diesen beiden Veröffentlichungen
werden die Riffel in Querrichtung gebildet; wäre an die Verwendung einer
quer ausgerichteten Folie gedacht worden, wäre es selbstverständlich gewesen,
dies zu erwähnen,
weil ohne spezielle Schritte die Folie im Extrusions- oder Gießverfahren
nicht in dieser Art geformt wird.
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Wie
bereits in Verbindung mit dem Produkt beschrieben, kann eine weitere
Schichtung (C) aus thermoplastischem Polymermaterial, die aus einer
nicht-gewellten Einschichtfolie oder Mehrschichtfolie gebildet wird,
gleichzeitig mit oder nach der Verbindung von B mit A klebend mit
den Spitzen von A auf der zweiten Seite von A verbunden werden.
Eine weitere nützliche
Möglichkeit
besteht darin, dass in einer Weise, die der Formung und Anwendung
von A ähnelt,
eine zweite aus Einschichtfolie oder Mehrschichtfolie gebildete Schichtung
(D) hergestellt wird, welche die gewellte Riffelungskonfiguration
mit einer Wellenlänge
von vorzugsweise nicht mehr als 3 mm besitzt, und dass die Spitzen
auf einer Seite von D an die zweite Seite von B gleichzeitig mit
der oder im Anschluss an die Laminierung von B mit A laminiert werden.
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Bei
den meisten Anwendungen der Erfindung sollten die aus Einschicht-
oder Mehrschichtfolie gebildeten Schichtungen hauptsächlich aus
Polyolefin bestehen und durch ein Verfahren hergestellt werden,
das Extrusion einschließt.
Darüber
hinaus sollten die Folien, welche die Schichtungen bilden, normalerweise
durch Koextrusion gefertigt werden, bei der koextrudierte Oberflächenschichten
vorhanden sind, um eine Laminierung ohne jegliches Schmelzen des
Hauptkörpers
der Folien zu ermöglichen.
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Wie
ebenfalls aus der Beschreibung des Produkts hervorgeht, können zumindest
einige der Riffel nach der Laminierung abgeflacht werden. Dies erfolgt
in Intervallen, vorzugsweise unter einer Wärme und einem Druck, die ausreichen,
um alle Folien in dem Laminat miteinander zu verbinden, so dass
die Riffel mit benachbartem Folienmaterial feine längliche
Taschen bilden, die an jedem Ende geschlossen sind. Das Abflachen kann
mittels Stangen oder Walzblöcken
vorgenommen werden, deren Längsrichtung
quer zu der Richtung der Riffel angeordnet ist und die jeweils eine
Anzahl von Riffeln abdecken, gegebenenfalls die gesamte Breite des Laminats.
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Eine
angemessen ausgeprägte
Formation der ersten geschwächten
Bereiche lässt
sich zumindest teilweise herstellen, indem den Spitzen auf der gerillten
Verstreckwalze, die zur Erzeugung der Linien vorgesehen ist, eine
Temperatur verliehen wird, die höher
ist als die Temperatur der Spitzen auf der anderen gerillten Verstreckwalze,
und/oder indem den Spitzen auf der gerillten Verstreckwalze, die
zur Erzeugung der Linien vorgesehen ist, ein Krümmungsradius verliehen wird,
der kleiner ist als der Krümmungsradiums
der Spitzen auf der passenden gerillten Verstreckwalze. Eine signifikante
Ausrichtung hauptsächlich
in jener Richtung, die fast parallel zu der Riffelung ist, und/oder
ein hoher Elastizitätskoeffizient
(B) von A stellen ebenfalls wirkungsvolle Mittel dar, um den ersten
geschwächten
Bereichen zweckgemäß klare
Grenzen zu geben.
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Ein
guter Weg, um die Riffelung feiner zu gestalten, als dies durch
rein mechanische Mittel möglich
ist, stellt die Schrumpfung dar. Vor der Laminierung wird Schichtung
B mit einer Ausrichtung versehen, die im Allgemeinen senkrecht zu
jener Richtung ist, welche die Riffelungsrichtung wird, und nach
der Laminierung wird B einer Schrumpfung in einer Richtung unterzogen,
die im Allgemeinen senkrecht zu der Riffelungsrichtung ist.
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Wie
bereits dargelegt, kann die gewellte Riffelstruktur in verschiedene
Richtungen geformt werden. Hauptsächlich kann sie in Längsrichtung
von A unter einem Verfahren zur im Allgemeinen transversalen Ausrichtung
hergestellt werden, indem A durch eine Gruppe angetriebener ineinandergreifender
gerillter Walzen geführt
wird, wobei die Rillen der Walzen kreis- oder helixförmig sind
und einen Winkel von mindestens 60° zu der Walzenachse bilden.
Höchstpraktisch
ist es, diesen Winkel auf etwa 90° oder
einen Wert einzurichten, der sich zumindest sehr stark daran annähert. Dies
kann ermöglicht
werden, so dass sich A nach Verlassen einer der gerillten Verstreckwalzen,
welche die Wellung auf A erzeugen, direkt zu der gerillten Laminierwalze
bewegt, wobei sich diese beiden gerillten Walzen in nächster Nähe zueinander
befinden, die gleiche Steigung aufweisen und in axialer Richtung
gegeneinander abgestimmt sind. Die Steigung sollte in dieser Hinsicht
bei Betriebstemperatur der jeweiligen Walze gemessen werden.
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Alternativ
dazu kann sich A vom Ausgang aus einer der gerillten Verstreckwalzen,
welche die Wellung auf A erzeugen, zu der gerillten Laminierwalze über eine
oder über
eine Reihe beheizter, gerillter Transferwalzen bewegen. Die gerillten
Walzen in dieser Reihe beginnen mit den gerillten Verstreckwalzen
und enden mit der gerillten Laminierwalze, und jede befindet sich
in nächster
Nähe zu
der/den benachbarten Walze(n). Jede der gerillten Walzen in der
Reihe verfügt über die
gleiche Steigung (gemessen bei Betriebstemperatur der jeweiligen
Walze), und ihre axialen Positionen sind aufeinander abstimmbar
(siehe 7 und 8 und das Beispiel).
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Wenn
die Riffelung in Längsrichtung
mittels Walzen mit kreisförmigen
Rillen erzeugt wird, bleibt die Breite von Schichtung A, gemessen
als die direkte, lineare Entfernung, konstant von deren Zuführung bis
zum Laminierprozess, abgesehen von Abweichungen in sehr schmalen
Kantenbereichen, welche abgenommen werden sollten. Deshalb ist das
Verhältnis
zwischen der tatsächlichen
Breite von Schichtung A, gemessen entlang ihrer gekrümmten Ausdehnung,
und A's linearer
Breite, welche genauso groß ist
wie die Breite von B, gleich dem transversalen Streckverhältnis und
steht in Bezug zu Verringerungen der Dicke in den geschwächten Bereichen.
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Allerdings
können
die Riffel, wie bereits erwähnt,
auch in distinkt transversaler Richtung erzeugt werden. In dieser
Ausführungsform
stellt ein Winkel von ungefähr
30° zwischen
den Rillen und der Walzenachse wahrscheinlich ungefähr das in
der Praxis mögliche
Maximum dar, aber es ist am Einfachsten mit Rillen zu arbeiten,
die parallel zu der Walzenachse sind.
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Die
Ausführungsform
mit zu der Walzenachse parallelen Rillen ist in Ansprüchen 56,
57, 58 und 59 weiter definiert. Bei den Mitteln, welche A in geriffelter
Form von der Riffelbildung bis zum Verbinden in den Rillen halten
und so ausgeführt
sind, dass sie ein Reibschleifen auf A vermeiden, kann es sich um Vorrichtungen
zum Saugen durch Kanäle
von dem Inneren der gerillten Walze aus handeln – ein Verfahren, das, wie schon
erwähnt,
von der Wellpappenherstellung bekannt ist -, oder es können Bahnen
oder Schilder eingesetzt werden, deren Konstruktionen, die bei der
Wellpappenherstellung Anwendung finden, durch Luftschmierung angepasst
werden. Das bedeutet, dass die Bahnen oder Schilder mit feinen Kanälen versehen
werden oder dass vorzugsweise ein Teil jeder Bahn oder jedes Schilds
aus porösem,
gesinterten Metall gefertigt wird und dass ferner Druckluft durch
die Kanäle
oder Poren geblasen wird, um einen Luftfilm zu bilden, auf dem die
geriffelte Schichtung fließen
kann.
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Die
Mittel zur Feinregulierung, erwähnt
in Ansprüchen
58 und 59, ähneln
jenen, die in der Vielfarbendrucktechnik eingesetzt werden.
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Die
folgenden Abschnitte beschreiben die Auswahl unterschiedlicher Ausrichtungen
und/oder Elastizität
für die
verschiedenen Schichtungen, die besondere Verwendung der Kanäle oder
Taschen, die von den Riffeln gebildet werden, und insbesondere die
Endverwendungszwecke des erfindungsgemäßen Produkts.
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Es
wurde bereits erwähnt,
dass in einer wichtigen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Produkts Schichtung
A in jedem nicht-verbundenen Bereich und außerhalb des ersten geschwächten Bereichs,
sofern ein solcher Bereich vorhanden ist, vor allem in eine Richtung,
die parallel zu der Richtung der Riffel verläuft, molekular orientiert ist
oder in eine Richtung die Letzterer nahe kommt.
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Mit
der so orientierten Schichtung A bieten sich in Abhängigkeit
von den Verwendungszwecken für
das Laminat verschiedene bevorzugte Optionen für Schichtung B. Eine sehr wichtige
Option besteht darin, dass auch B molekular orientiert ist und B's Orientierung in
jedem nicht-verbundenen Bereich in einer Richtung senkrecht zur
Richtung der Riffel stärker
ist als A's durchschnittliche
Orientierung in die gleiche Richtung im nicht-verbundenen Bereich.
Die besagten beiden Orientierungskomponenten werden auch in diesem
Fall durch Schrumpf-Versuche angegeben.
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Dies
bedeutet nicht unbedingt, dass Schichtung B ihre stärkste Orientierungskomponente
in Querrichtung aufweisen muss; anders ausgedrückt, muss es sich bei dem Laminat
nicht notwendigerweise um ein Kreuzlaminat handeln. So kann Schichtung
B einfach eine stark geblasene Folie darstellen, die durch das High-Blow-Verhältnis eine
verhältnismäßig starke
transversale Schmelzorientierung erhalten hat. Diese Ausführungsform
ist in Anspruch 8 weiter spezifiziert.
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Wie
bereits erwähnt,
gibt es Fälle,
z.B. bei der Beutelkonstruktion, in denen die Notwendigkeit für eine hohe
Fließspannung
in nur einer Richtung besteht, allerdings kombiniert mit einer hohen
Durchstoßfestigkeit. Dafür ist das
Laminat gemäß Anspruch
9 oder 10 entworfen.
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Wie
aus den vorstehenden Ausführungen
der vorliegenden Erfindung hervorgeht, ist es in Verbindung mit
Kreuzlaminaten sehr nützlich,
d.h. das Laminat umfasst dann zumindest zwei Folien, von denen jede
eine Hauptorientierungsrichtung aufweist und die laminiert sind,
so dass die besagten beiden Richtungen einander kreuzen. Verschiedene
Wege, um diesen Aspekt der Erfindung auszuführen, gehen aus den Produktansprüchen 22
bis 25 hervor, aus denen auch das Herstellungsverfahren deutlich
wird.
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Die
geeigneten Verfahren und die zweckgemäße Vorrichtung für Kreuzlaminierung
lassen sich erhalten durch Kombinieren der Informationen aus dem
oben genannten Patent EP-A-0624126, vor allem aus dessen Einführung, mit
den Informationen aus dem älteren
Patent GB-A1526722 des Erfinders. Mit Blick auf 4 der
vorliegenden Zeichnungen können
B und C jeweils Folien sein, einschließlich Laminate, welche eine Hauptorientierungsrichtung
aufweisen, wobei sich die Hauptorientierungsrichtung von B mit jener
von C kreuzt. Eine dieser Richtungen kann parallel zur Maschinenrichtung verlaufen,
die andere senkrecht dazu, oder beide können mit der Maschinenrichtung
einen Winkel bilden, der größer ist
als 0° und
kleiner als 90°,
vorzugsweise zwischen 20° und
70° liegt
und stärker
bevorzugt im Bereich von 25°–65°. In dieser
Anordnung verleiht die gewellte Schichtung A dem Laminat Steifigkeit
gegen Verbiegen, aber gleichzeitig ist sie auch von Bedeutung für die Weiterreißfestigkeit,
da sie eine „dislozierte" Verbindung zwischen
B und C einrichtet. Bekannt ist, z.B. aus dem oben erwähnten Patent
GB-A-1526722, dass die ausgezeichnete Weiterreißfestigkeit, die sich durch Kreuzlaminierung
erhalten lässt,
von einer Bindungsstärke
abhängt,
die nicht zu groß ist,
da dem Riss gestattet werden muss, sich entlang unterschiedlicher
Richtungen in den verschiedenen Schichtungen des Kreuzlaminats zu
entwickeln. Da andererseits das Kreuzlaminat während seiner Verwendung nicht
für unbeabsichtigte Delaminierung
anfällig
sein sollte, wie beispielsweise in besagtem Patent erläutert, kann
eine Kombination benutzt werden aus starker Verbindung in Punkten
oder Linien und schwacher Verbindung über den Rest. Allerdings kann
das „dislozierte" Verbinden der kreuzlaminierten
Schichtungen B und C durch die gewellte Schichtung A eine bessere
Kombination aus hoher Weiterreißfestigkeit
und adäquater
Bindekraft verschaffen, insbesondere wenn der Elastizitätskoeffizient
E von Folie A niedriger ist als der Koeffizient E für sowohl
B und C, vorzugsweise um einen Faktor von mindestens 1.5 und stärker bevorzugt
von mindestens 2. Zudem können die
Riffel in Intervallen abgeflacht und über ihre gesamte Breite miteinander
verbunden werden, um die Riffelung aus einer Reihe schmaler geschlossener
Taschen zu machen. Die Zwecke eines solchen Abflachens sind oben
erwähnt.
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In
der obigen Beschreibung findet die „Hauptorientierungsrichtung" in den Folien B
und C Erwähnung. Dabei
kann es sich um eine einachsige oder unabgeglichen zweiachsige Orientierung
handeln, falls die Schichtungen B und C jeweils Einschichtfolien,
normalerweise mit koextrudierten Oberflächenschichten, sind. Jedoch
kann auch jede der Folien B und C selbst ein Kreuzlaminat darstellen,
und zwar normalerweise ein 2-Schichtungs-Kreuzlaminat.
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Um
dies zu klären,
kann B z.B. aus zwei Schichtungen gleicher Zusammensetzung, gleicher
Dicke und gleichem Orientierungsgrad bestehen, wobei allerdings
eine Schichtung eine Ausrichtung von +30° und die andere eine Ausrichtung
von –30° in Bezug
auf die Maschinenrichtung besitzt. Daraus ergibt sich eine Hauptorientierungsrichtung,
die der Maschinenrichtung folgt. In ähnlicher Art kann C aus zwei
gleichen Schichtungen bestehen, von denen die eine Ausrichtung von
+60° und
die andere eine Ausrichtung von –60° aufweist. Die daraus resultierte
Orientierungsrichtung verläuft
dann senkrecht zur Maschinenrichtung.
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Eine
einachsige oder eine unabgeglichene Orientierung in einer Folie
lässt sich
erhalten durch spiralförmiges
Zuschneiden einer röhrenförmigen Folie
mit hauptsächlich
longitudinaler Richtung, wie in den zuvor genannten Patenten EP-A-0624126
und GB-A-1526722 und detaillierter in EP-A-0426702 offenbart. Letzteres Patent
offenbart weiterhin ein Verfahren, mit dem sich eine einachsige
oder stark unabgeglichene Schmelz-Orientierung, die senkrecht zur Maschinenrichtung
verläuft,
erreichen lässt,
indem eine aus der Pressform genommene röhrenförmige Folie verdreht wird,
gefolgt von einem helixförmigen
Zuschnitt unter dem errechneten Winkel. Eine weitere Ausführungsform
hinsichtlich des Aspekts der Kreuzlaminierung in der vorliegenden
Erfindung ist in Anspruch 22 dargelegt. Der Ausdruck „resultierende
Hauptorientierungsausrichtung" besitzt
die gleiche Bedeutung, wie oben erklärt.
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Falls
dieses Laminat bei der Konstruktion von Beuteln mit Heißsiegeln
im Allgemeinen senkrecht zur Richtung der Riffel benutzt werden
soll und falls solche Heißsiegel
starken Shock-Peeling-Kräften ausgesetzt werden,
sollte das Laminat vorzugsweise konstruiert sein, wie in Anspruch
61 dargelegt. Dann kann die geriffelte weichere A-Folie die Innenseite
für das
Heißsiegeln
bilden und die steifere weiche B-Folie die Beutelaußenseite.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung („Einkapselungs/Kanalisations-Aspekt") umfasst eine Anzahl
von Ausführungsformen,
die für
verschiedene praktische Zwecke die inneren Kavitäten im Laminat nutzen, gegebenenfalls
in Kombination mit geeigneten Perforationen, und zwar entweder,
um einen Flüssigkeits-
oder Luftstrom zu kanalisieren, oder um Füllmaterial in partikelförmiger,
faserförmiger,
filamentförmiger
oder flüssiger Form
einzukapseln. Letzteres kann z.B. ein Konservierungsmittel für in dem
flexiblen Laminat verpackte Güter sein.
Diese verschiedenen Ausführungsformen
gehen aus Produktansprüchen
27 bis 30, 34 und 35 hervor. Das Verfahren zur Herstellung dieser
Produkte ergibt sich aus Ansprüchen
48 bis 51, und die zur Ausführung des
Verfahrens geeignete Vorrichtung ist in Ansprüchen 88 und 89 definiert.
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Die
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, in der die feinen Kanäle oder „Taschen" benutzt werden,
um Konservierungsmittel einzulagern, besitzt deutliche Vorteile
gegenüber
dem herkömmlichen
Verfahren, das im Mischen solcher Wirkmittel mit den Polymeren besteht,
die zur Folienform extrudiert werden sollen. Einer der Vorteile
besteht darin, dass sich die Konzentration des Konservierungsmittels
viel höher
bemessen lässt,
ein anderer darin, dass das Konservierungsmittel nicht dazu in der
Lage sein muss, der Extrusionstemperatur standzuhalten. Das Konservierungsmittel
kann die Aufgabe erfüllen,
seinen Erhalt allein durch Migration zu sichern, oder das Wirkmittel
kann, sofern es fest ist, allmählich
evaporieren und durch ausreichend feine Perforationen oder Poren
diffundieren.
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Weiterhin
ist es üblich,
Konservierungsmittel in kleinen Beuteln unterzubringen, die im Innern
eines Pakets platziert werden. Im Vergleich zu diesem Schutzverfahren,
bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil, dass sich das Konservierungsmittel
fast homogen über
den Gesamtbereich des Verpackungsmaterials verteilen lässt.
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Für das in
Anspruch 30 angegebene Filtermaterial sind etliche Einsatzmöglichkeiten
vorhanden, etwa als Geotextilie (Ansprüche 34 und 35), aber z.B. auch
in Gasmasken und bei der Wasserbehandlung in der chemischen Industrie.
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Obgleich
die Ansprüche,
die sich auf diese Filtermaterialen, einschließlich des Wetterschutzlaminats aus
Anspruch 62, beziehen, formal von Anspruch 1 abhängen, sollte selbstverständlich sein,
dass es für ähnliche
Produkte mit einer Wellenlänge,
die etwas über
3 mm liegt, ebenfalls wichtige Anwendungsmöglichkeiten gibt und dass diese
als erfinderische neue Produkte angesehen werden. So wird in einem
weiteren Aspekt der Erfindung ein Laminat geboten, das zumindest
eine aus Einschichtfolie oder Mehrschichtfolie gebildete Schichtung
(A) und eine weitere aus Einschichtfolie oder Mehrschichtfolie gebildete
Schichtung (B) umfasst, die beide hauptsächlich aus thermoplastischem
Polymermaterial bestehen, wobei zumindest A aus kaltorientierbarem
Material besteht, wobei A eine gewellte Riffelkonfiguration aufweist,
wohingegen B nicht gewellt ist, und wobei B auf einer ersten Seite
in Verbindungsbereichen mit den Spitzen auf einer ersten Seite von
A klebend verbunden ist, wo die klebende Verbindung durch eine Laminierschicht
hergestellt ist, und wobei entweder die Dicke von A in den nicht
verbundenen Bereichen im Allgemeinen die gleiche ist wie in den
verbundenen Bereichen oder A erste geschwächte Festzustandbereiche aufweist
(nachstehend als erste geschwächte
Bereiche bezeichnet), die sich parallel zur Richtung der Riffel
erstrecken, wobei jeder Verbindungsbereich hauptsächlich in
einem ersten geschwächten
Bereich angeordnet ist, wobei jedes Laminat feuchtigkeitsresistent, aber
luftdurchlässig
ist. Diese Laminate sind nützlich
zur Fertigung von Regenmänteln
und Planen. Weitere Verwendungsmöglichkeiten,
bei denen ein Additiv in die Riffel eingearbeitet wird, werden nachstehend
beschrieben.
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Weitere
wichtige Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung stellen Säcke
und selbststehende Beutel dar. In diesem Zusammenhang wird auf die
Produktansprüche
31, 32 und 33 Bezug genommen.
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Für alle Anwendungsmöglichkeiten
der vorliegenden Erfindung lässt
sich eine sehr interessante und abnutzungsresistente Bedruckung
erhalten, wenn A und/oder B vor der Laminierung auf der Oberfläche bedruckt
werden, die zur Innenseite des Laminats wird, wobei der Druckvorgang
auf die Riffelbildungs- und
Laminierprozesse abgestimmt ist, um die Bedruckung im Allgemeinen
auf die nicht verbundenen Bereiche zu begrenzen. Diese langanhaltende
Bedruckung kann einen Text bilden, ein dekoratives Muster oder einfach
Linien, welche die Riffelung oder die textilähnliche Erscheinungsform des
Laminats akzentuieren. Spezielle dekorative Wirkungen lassen sich
erzielen, falls der Druck ein metallisches Aussehen oder einen Perlmutt-Effekt verschafft.
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Nun
erfolgt eine Erläuterung
der Erfindung in weiteren Einzelheiten und unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen.
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1, 2, 3, 4 und 5 sind
Querschnitte, welche vier verschiedene Strukturen des Laminats der
Erfindung darstellen, umfassend die Schichtung A oder die Schichtungen
A und D mit „Miniriffelung" und die gerade Schichtung
B bzw. die geraden Schichtungen B und C. Die Riffel in jeder dieser
Strukturen können
sich in Bezug auf die Maschinenrichtung der Riffelbildungs- und
Laminiermaschinen der Länge
nach oder quer erstrecken.
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6 ist
eine vergrößerte Detailansicht
von 1, um zu veranschaulichen, wie diese Schichtungen selbst
Folienlaminate sein können
und wie sich diese Folien durch Koextrusion mehrschichtig gestalten
lassen, was erfolgt, um die Verbindung und die Laminierung zu erleichtern.
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7 ist
eine Hauptskizze, welche die Schritte von der Bildung der „Miniriffel" in A bis zur Laminierung von
A mit B bei der Herstellung des in 2 dargestellten
Produkts zeigt, wobei die verschiedenen Schritte anhand der Querschnitte
der Folien A und B und der Querschnitte durch die Achse der Walzen
der Oberflächen der
Walzen dargestellt werden.
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8 ist
eine Skizze der Maschinenlinie, die 7 entspricht,
mit Zusatz der Mittel, um die gerade Folie C an A gegenüber B zu
laminieren.
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9a, 9b und 9c sind
Skizzen, die das Kreuzlaminat veranschaulichen, das aufgebaut ist, wie
in Anspruch 22 dargelegt.
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10a, b und c zeigen Abschnitte, die parallel zu
den Riffeln und durch die Mitte eines nicht verbundenen Bereichs
verlaufen, wobei die Anwendungsmöglichkeiten
der Erfindung dargestellt werden, in denen die zwischen Schichtung
A und Schichtung B gebildeten Kanäle oder Taschen als Minibehälter eingesetzt
werden oder um einen Luft- oder Wasserstrom zu kanalisieren, und
zwar in 10a als Minibehälter für ein Schutzmittel,
in 10b zur Filtration und in 10c zum
Wetterschutz.
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11 zeigt
eine Modifikation der Laminierstelle aus 8, wobei
Füllvorrichtungen
zusätzlich
eingesetzt werden, um vor der Laminierung partikelförmiges Material
in die Riffel zu füllen,
und eine Versiegelungsausrüstung,
um nach der Laminierung transversale Siegel zu bilden, wodurch die
geschlossenen Taschen hergestellt werden, die als „Minibehälter" für das partikelförmige Material
dienen.
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12 ist
ein Flussdiagramm, das einen Ablauf zur Herstellung des Laminats
mit Querriffelung erläutert
und mit „ersten" und „zweiten" geschwächten Bereichen
(entsprechend den von diesen Ausdrücken gegebenen Definitionen).
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13 zeigt
eine Detailansicht einer gerillten Laminierwalze zur Bildung von
Querriffelung, wobei Luftstrahlen eingesetzt werden, um die Schichtung
in die Rillen zu lenken, und ein Vakuum angelegt wird, um sie darin
zu halten.
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Mit
Blick auf 1 bis 5 sollte
um der Klarheit willen erwähnt
werden, dass die Wellenlänge,
auf die in vorangehenden Erläuterungen
und in den Ansprüchen
Bezug genommen wird, die gerade lineare Entfernung von x nach z
ist. Diese Entfernung beträgt
3 mm oder weniger, und wie aus dem Beispiel hervorgeht, hat sich
der Erfinder imstande gezeigt, sie sogar auf 0.8 mm zu senken, wobei
es sich jedoch nicht um die äußerste Untergrenze
handeln muss, die erreichbar und nutzbringend ist. Anzumerken gilt,
dass US-A5441691 (Dobrin, u.a.) die Fertigung von Prägefolie
(nicht von wärmeverbundenen
Laminaten) beschreibt, wobei die Prägungen im Allgemeinen kreisförmig sind
und ein Abstand von Mitte zu Mitte besteht, der noch feiner sein
kann als die genannten 0.8 mm. Allerdings werden die Prägungen in
diesem Patent noch viel feiner gezogen als der Hauptkörper der
Folie.
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In 1 ist
die Dicke von Schichtung A im Allgemeinen über die ganze Schichtung hinweg
dieselbe. Im Fall einer Querriffelung kann dies durch das in 12 veranschaulichte
Verfahren erzielt werden (ohne vorherige Bildung geschwächter Bereiche);
allerdings besteht eine Grenze, die von praktischer Bedeutung dafür ist, wie
fein die Wellenlänge
in Bezug auf die Dicke von Schichtung A sein kann.
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Falls
die Riffel parallel zur Maschinenrichtung angelegt werden, erfolgt
deren Bildung und die Laminierung vorzugsweise gewöhnlich wie
in 8 dargestellt. Dies bedeutet, dass stets eine
Querverstreckung zwischen ineinandergreifenden gerillten Walzen
vorgenommen wird und dass der Grad der Riffelung dem Grad der Verstreckung
entspricht. Wenn die Folie zwischen sehr fein gerillten Walzen verstreckt
wird, besteht eine starke Tendenz, die Verstreckung insgesamt oder
vorrangig auf und nahe der Spitzen der Rillen zu lokalisieren. Zwar
kann dies, allerdings nur mit Mühe,
vermieden werden, indem eine Folie eingesetzt wird, die in einem vorangehenden
Verfahren quer verstreckt wurde, und indem diese Folie auf die Walze
bei einer Temperatur aufgebracht wird, die über jener der Walze liegt.
-
Allerdings
wurden bei den Laminatstrukturen, welche in 2 bis 5 dargestellt
sind, die Unterschiede hinsichtlich der Dicke, die sich aus der
Verstreckung mit gerillten Walzen ergeben, in einer Weise eingesetzt,
die für
die Eigenschaften des Produkts im Allgemeinen von Vorteil ist. Durch
die genaue Registrierung zwischen den gerillten Walzen für die Verstreckung,
der gerillten Walze für
die Laminierung und einer gerillten Transferwalze, die dazwischen
liegt, wird veranlasst, dass jeder Verbindungsbereich hauptsächlich in
einen geschwächten
Bereich fällt.
Wie aus 3 hervorgeht, können zwei
Gruppen geschwächter
Bereiche für
jeden Verbindungsbereich vorhanden sein, nämlich eine Serie (6)
breiterer Bereiche („die
ersten geschwächten Bereiche"), in welche die
Verbindungsbereiche fallen, und eine Gruppe kürzerer Bereiche (101),
welche als „zweite
geschwächte
Bereiche" bezeichnet
werden.
-
Durch
Schwächen
von Schichtung A an der Basis, wo diese mit Schichtung B verbunden
ist, wird die Dicke von A an jener Stelle minimiert, wo ihr Beitrag
zur Steifigkeit in steifer Richtung auf jeden Fall unbedeutend ist.
Indem die schmalen „zweiten
geschwächten
Bereiche" eingeführt werden,
die als „Gelenke" fungieren, wird
der Querschnitt beinahe dreieckig, wie aus 3 ersichtlich.
Dies bedeutet eine weitere Verbesserung der Steifigkeit. Diese geschwächten Bereiche
führen
auch eine Tendenz im Material ein, sich unter Aufprallwirkungen
eher zu dehnen als zu reißen.
-
Zur
Klärung
der Konzepte ist anzuführen,
dass jeder erste geschwächte
Bereich (6) per Definition durch die Stellen (102)
begrenzt ist, an denen die Dicke von Schichtung A (oder Schichtung
D), wie durch Pfeile angezeigt, gleich dem Durchschnitt zwischen
der kleinsten Dicke in diesem Bereich und der stärksten Dicke im benachbarten
nicht verbundenen Bereich ist.
-
Strukturen
mit „ersten
geschwächten
Bereichen", wie
in 2 bis 5 dargestellt, und Strukturen mit
sowohl „ersten
als auch zweiten geschwächten
Bereichen", wie
in 3 gezeigt, können auch
mit Maschinen erzeugt werden, die eine Querriffelung hervorbringen.
Die Beschreibung davon erfolgt später.
-
In 6 sind
sowohl Schichtung A als auch Schichtung B selbst Laminate, z.B Kreuzlaminate
wie in Anspruch 22, und jede Folie, aus welcher die Schichtungen
erzeugt werden, ist koextrudiert. Deshalb werden A und B vor der
Laminierung von A an B jeweils durch ein Laminierverfahren geformt
(„Prä-Laminierung"). Schicht (1)
ist die Hauptschicht in jeder der beiden koextrudierten Folien,
welche A bilden, und Schicht (2) ist die Hauptschicht in
den beiden koextrudierten Folien, welche B bilden. Die Schichten
(1) und (2) können
beispielsweise aus Polyethylen hoher Dichte (vorzugsweise HMWHDPE)
oder aus iso- oder syndiotaktischem Polypropylen (PP) oder aus Blends
von einem dieser Polymere mit einem flexibleren Polymer, z.B. HMWHDPE,
LLDPE bestehen. Wenn Steifigkeit die am meisten bevorzugte Eigenschaft
des „Miniriffel"-Laminats darstellt,
kann die Wahl auf unvermischtes HMWHDPE oder unvermischtes PP fallen;
wenn jedoch Reiß-
und Durchstoßeigenschaften
eine wichtigere Rolle spielen und/oder ausgezeichnete Heißsiegeleigenschaften
wesentlich sind, eignen sich die erwähnten Blends besser.
-
Die
Schichten (3) sind koextrudierte Oberflächenschichten mit der Funktion,
die Heißsiegeleigenschaften
des fertiggestellten Miniriffel-Laminats zu verbessern und/oder
dessen Reibungseigenschaften zu modifizieren. Bei den Schichten
(4) handelt es sich um koextrudierte Oberflächenschichten
(„Laminierschichten") mit zwei Aufgaben:
a) Vereinfachung der Prä-Laminierung
und b) Kontrolle der Bindekraft (in Kreuzlaminaten sollte die Bindung
nicht zu stark sein, sonst leidet die Weiterreißfestigkeit darunter).
-
In ähnlicher
Art sind die Schichten (5) koextrudierte Oberflächenschichten,
welche die Laminierung der gesamten Schichtung A an die gesamte
Schichtung B und die Kontrolle der Bindungsstärke zwischen A und B erleichtern.
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Bezugnehmend
auf 7 und 8 lässt sich die in 2 dargestellte
Struktur formen, indem die Folie (A) zunächst über die gerillte Vorheizwalze
(6a), welche nur entlang jener Linien heizt, die geschwächt werden
sollen, läuft,
dann über
die gerillten Verstreckwalzen (7) und (8), weiter über die
gerillte Transfer- und Riffelstabilisierungswalze (9) und
schließlich über die
gerillte Laminierwalze (10) und deren kautschukbeschichtete
Gegenwalzen (11), während
die Folie (B) über
die glatten Walzen (12) und (11) geführt wird.
Die Rillen aller Walzen sind kreisförmig, so dass die Riffel in
Maschinenrichtung geformt werden. Falls B quer orientiert ist und
deshalb eine Tendenz zur Querschrumpfung aufweist, werden die Walzen
(12) und (11) vorzugsweise mit Vorrichtungen ausgestattet,
z.B. Gurten, um die (nicht dargestellten) Kanten zu halten. Bei
allen dieser Walzen handelt es sich um Temperierwalzen; die Walzen
(9), (10), (11) und (12) werden
auf Laminiertemperatur gehalten, die Walzen (6a) und (8)
auf einer etwas niedrigeren Temperatur und die Walze (7)
auf einer Temperatur von 20 oder 30°C. (Weitere Walzen können zur
Vorheizung von B vorhanden sein). Durch die Auswahl geeigneter,
koextrudierter Oberflächenschichten – siehe
(5) in 6 – wird die Laminiertemperatur
weit unter dem Schmelzbereich der Hauptschichten in (A) und (B)
gehalten. Die Temperatur der Bereiche (6) in (A) während der
Querverstreckung zwischen den Walzen (7) und (8)
ist vorzugsweise noch geringer, z.B. im Bereich von ungefähr 50–70°C, und der
Rest von (A) besitzt eine weitaus niedrigere Temperatur, z.B. etwa
Raumtemperatur, wie dies auch aus den genannten Walzentemperaturen
hervorgeht. Falls die Hauptschichten in (A) und (B) aus unvermischtem
HDPE oder einem Blend aus HDPE und LLDPE bestehen, wird die Laminiertemperatur
vorzugsweise zwischen etwa 80 und etwa 110°C gewählt, und die koextrudierten
Laminierschichten, die aus einem geeigneten unvermischten oder vermischten
Ethylen-Copolymer
bestehen können,
werden ausgewählt,
um eine Laminierung bei dieser Temperatur herzustellen.
-
Die
Spitzen auf der Walze (8) besitzen einen sehr kleinen Krümmungsradius,
z.B. etwa 0.05 mm oder eine äußerst schmale Fläche. Die
Spitzen auf der Walze 6a, deren Funktion im Vorheizen besteht,
können
in Abhängigkeit
von der Folie ähnlich
geformt oder etwas runder sein oder eine geringfügig breitere Fläche aufweisen.
Die Spitzen auf den Walzen (7) und (9) haben einen stärkeren Krümmungsradius
oder eine breitere Fläche,
um eine Querverstreckung an diesen Spitzen zu vermeiden. Für die Größen der
Rillen geeignete Werte werden unten im Beispiel genannt.
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Die
unterschiedlichen Temperaturen auf den verschiedenen gerillten Walzen
führen
zu unterschiedlichen thermischen Ausdehnungen verglichen mit einem
Zustand, bei dem alle Walzen Raumtemperatur aufweisen; dies muss
bei der Konstruktion der gerillten Walzen berücksichtigt werden, weil diese
während
des Vorgangs exakt zueinander passen müssen. (Das Erhitzen eines 10
cm langen Stahlwalzensegments auf 10°C bewirkt bei diesem eine Ausdehnung
von 0.011 mm). Erneut wird auf die Werte im Beispiel Bezug genommen.
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Die
Walzen (7), (8), und (10) werden angetrieben,
während
sich die Walzen (6a), (9), (11) und (12)
im Leerlauf befinden können.
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Selbstverständlich findet
die Schwächung
von A in den Bereichen (6) fast gänzlich durch die Querorientierung
bei einer Temperatur statt, die im Wesentlichen unterhalb des Schmelzbereichs
des Hauptkörpers von
A liegt. Deshalb stellt diese Schwächung keine erhebliche Minderung
von A's transversaler
Stärke
dar, sondern bewirkt im Gegensatz dazu normalerweise eine Zunahme
dieser Stärke.
Nach der Querverstreckung an den Spitzen von Walze (8)
sollte die Breite der „ersten
geschwächten
Bereiche" (6)
vorzugsweise (als Daumenregel) die Hälfte der Wellenlänge nicht überschreiten,
sondern der Grad der Verstreckung sollte in der Regel so hoch sein
wie in der Praxis erreichbar, wohingegen der Grad der Querverstreckung
zwischen den „ersten
geschwächten
Bereichen" normalerweise
so gering sein sollte, wie in der Praxis zu erzielen; dies führt zu dem
beabsichtigten Ergebnis, dass die Schichtung A in den nicht verbundenen
Bereichen genauso dick wird wie das für A ausgewählte Gewicht pro Quadratmeter
dies gestattet und die Riffel so hoch werden wie möglich.
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Ein
praktischer Weg, um zu erreichen, dass die ersten geschwächten Bereiche
und die Verbindungsbereiche mit fast gleicher Breite zusammenpassen,
ist der folgende: die verhältnismäßig flachen
Spitzen auf der Laminierwalze (10) werden geringfügig breiter
gestaltet als die für
die ersten geschwächten
Bereiche gewählte
Breite, und die Temperatur und die Geschwindigkeiten werden so aufeinander
abgestimmt, dass die ersten geschwächten Bereiche (6)
auf eine Temperatur erhitzt werden, bei der es zwischen dem Material
und B zur Laminierung kommt, wohingegen die dickere A-Schichtung
zwischen den Bereichen (6) keine Temperatur erreicht, bei
der eine Laminierung stattfinden kann.
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Die
Verwendung einer längs
orientierten Schichtung A wie in Anspruch 6 verleiht A eine Tendenz
zum „neck
down" und zur Bildung
dünner
longitudinaler Linien, wenn A quer verstreckt wird. Deshalb verbessert
die längs
orientierte Schichtung A die Möglichkeiten
für den
Erhalt eines starken Unterschieds zwischen nachhaltig geschwächten Bereichen
(6) und der nicht geschwächten Schichtung A zwischen
diesen Bereichen.
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Theoretisch
wird auch in der B-Schichtung in den Bindungsbereichen immer irgendeine
Schwächung auftreten,
weil die Verbindung unter Druck hergestellt wird; diese Schwächung besitzt
jedoch keine positive Wirkung und sollte vorzugsweise 20% nicht überschreiten.
Aufgrund der Anwesenheit von Laminierschichten (siehe (5)
in 6) kann eine derartige Schwächung der B-Schichtung vernachlässigbar
gemacht werden.
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In 8 ist
das „Miniriffel"-Laminat, das die
Laminierwalzen 10 und 11 verlässt, mit (B/A) gekennzeichnet.
In dieser Figur setzt sich der Ablauf mit dem Laminiervorgang herkömmlicher
Art fort, wobei die nicht gewellte Ein- oder Mehrschichtfolie C
aus der glatten Stahlwalze (13) kommt. Die Laminierung
findet zwischen den glatten Stahlwalzen (14) und (15)
statt, von denen zumindest eine Walze (14) auf eine geeignete
Laminiertemperatur erhitzt und angetrieben wird. Die gewellte Folie
A wird zumindest an ihren freien Spitzen mittels Heißluft aus
der Blasvorrichtung (16) auf Laminiertemperatur erhitzt.
Die Walzen (14) und (15) werden in einer Entfernung
voneinander gehalten, die klein genug ist, um die Laminierung durchzuführen, aber
auch groß genug,
um eine übermäßige Abflachung
zu vermeiden, z.B. zwischen 0.2 und 0.6 mm. Wenn es sich bei A,
B und C um sehr dünne
Folien handelt und jede z.B. eine Dicke im Bereich von. 0.03–0.10 mm
aufweist (hinsichtlich A beziehen sich diese Werte auf die nicht
gewellte Form), ist eine solche herkömmliche Laminierung bedingt durch
die Schlaffheit der gewellten Schichtung A sehr schwer ausführbar; da
aber die Riffel durch die Bindung an B nun verfestigt wurden, wirft
die Laminierung von A an C keine besonderen Schwierigkeiten auf.
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Das
Laminat, das die Laminierwalzen (14) und (15)
verlässt,
ist mit B/A/C gekennzeichnet. Es wird, z.B. durch Luft, gekühlt (was
nicht dargestellt ist) und kann normalerweise aufgerollt oder gefaltet
werden, da es in der Regel trotz seiner Riffelung ein hinreichend
flexibles Material darstellt; möglich
ist auch eine direkte Ablängung.
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Um
das in 5 gezeigte Laminat herzustellen, besteht eine
Option darin, das in 2 veranschaulichte A/B-Laminat
zu fertigen, und dieses über
die Walzen (11) und (10) zu laminieren, wobei
die geriffelte Schichtung D die Walze (9) verlässt. Dies
erfordert eine exakte Registrierung zwischen den Walzen, die das A/B-Laminat
fertigen, und der Walze (1). Alternativ dazu kann B z.B.
aus zwei Folien B1 und B2 bestehen. In diesem Fall werden in zwei
voneinander unabhängigen
Verfahren ein A/B1-Laminat und ein D/B2-Laminat hergestellt, und
die beiden werden in einem Extrusions-Laminierverfahren miteinander verbunden,
indem B1 gegen B2 kommt.
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Mit
einer gewissen Modifikation lässt
sich die in 7 und 8 gezeigte
Linie auch zur Fertigung des Laminats aus 3 einsetzen,
welches über „zweite
geschwächte
Bereiche" verfügt. Zu diesem
Zweck sollte die Walze (6a) das gleiche Oberflächenprofil
und die gleiche niedrige Temperatur aufweisen wie Walze (7),
and ihr sollte eine Walze vorangehen, mit welcher sich in leichter
Verbindung befindet und welche das gleiche Oberflächenprofil
besitzt wie Walze (8); ferner sollte diese Walze die gleiche
höhere
Temperatur aufweisen wie die Walze (8).
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In
dem Miniriffel-„Multi-Kreuzlaminat", das in 9a, 9b und 9c dargestellt
ist, sind die beiden koextrudierten Folien (1a) und (1b),
aus welchen A mittels „Prä-Laminierung" hergestellt wird,
in sich kreuzenden Richtungen orientiert, welche einen Winkel unter
45° mit
der Längsrichtung
(der Richtung der Riffel) bilden, wie dies durch die Pfeile (1aa)
und (1bb) symbolisiert wird. Dies ergibt eine Hauptorientierungsrichtung für A, die
parallel zur Richtung der Riffel verläuft und durch den mit A' markierten Pfeil
dargestellt wird. In ähnlicher
Weise werden die beiden koextrudierten Folien (2a) und
(2b), aus denen B mittels „Prä-Laminierung" geschaffen wird,
in sich kreuzenden Richtungen orientiert, die einen Winkel von über 45° mit der
Richtung der Riffel bilden, wie durch die Pfeile (2aa)
und (2bb) symbolisiert. Die daraus resultierende Hauptorientierungsrichtung
von B ist senkrecht zur Richtung der Riffel, was durch Pfeil B' symbolisiert wird.
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In 10a, die, wie erwähnt, einen Längsschnitt
durch eine Riffel in Schichtung A zeigt, wurde letztere abgeflacht
und in Intervallen (103) an Schichtung B gesiegelt, um
Taschen oder „Minibehälter" zu bilden, und diese „Minibehälter" wurden mit einer
partikelförmigen
Substanz (104) gefüllt,
die einen Zweck bei der Verwendung des Laminats erfüllt, z.B.
den Schutz von Material, das in letzterem verpackt oder eingewickelt
ist. Als eine Option unter vielen kann es sich dabei um einen Sauerstofffänger handeln.
Um die Wirkung der Substanz zu verstärken, können die Riffel auf der dem
verpackten Produkt zugewandten Seite mit feinen Perforationen versehen
werden. Bei dieser Substanz kann es sich z.B. auch um ein feuerhemmendes
Material wie CaCl2 mit Kristallwasser handeln oder lediglich um
feinen Sand zur Vergrößerung der
Schüttdichte
des Laminats.
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11,
deren Beschreibung nachstehend erfolgt, stellt dar, wie sich die
partikelförmige
Substanz Riffeln von Schichtung A vor dessen Laminierung mit Schichtung
B zuführen
lässt und
wie die Riffel nach der Laminierung durch Querversiegelung zu Taschen
geschlossen werden können,
ohne dass es dabei zu einer wesentlichen Kontamination dieser Querversiegelungen
kommt.
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Ein
Laminat aus einer geriffelten Thermoplastfolie und einer nicht geriffelten
Thermoplastfolie mit einem dazwischen befindlichen Füllmaterial
ist aus dem japanischen Patent Veröffentlichungs-Nr. 07-276547 (Hino
Masahito) bekannt. Allerdings handelt es sich in diesem Fall bei
dem Füllmaterial
um ein kontinuierliche poröses
Sheet (zur Absorption), das sich ohne Unterbrechungen von Riffel
zu Riffel erstreckt, so dass keine direkte Verbindung zwischen den
geriffelten und den nicht geriffelten Folien besteht. Zunächst wird
eine der Thermoplastfolien direkt auf dieses poröse (z.B. durch Fasern gebildete)
Sheet extrudiert, woraufhin beiden zusammen zwischen Zahnwalzen
eine geriffelte Form verliehen wird, während die Thermoplastfolie
noch immer geschmolzen wird, und schließlich wird eine zweite Thermoplastfolie
direkt auf diese geriffelte Anordnung extrudiert, um sich mit dem
porösen
Sheet zusammenzufügen.
Dabei muss die Verbindung notwendigerweise sehr schwach sein, und
die mechanischen Charakteristiken müssen sich vollständig von
jenen des vorliegenden Produkts unterscheiden. Die Wellenlänge der
Riffelung ist nicht angegeben.
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Wie
aus 10b hervorgeht, wird bei dem
technischen Filtermaterial für
Flüssigkeits-
oder Gasströme ein
Strang oder Garn in jede Riffel eingefügt – in welcher Art sich dies
bewerkstelligen lässt,
wird in Verbindung mit der Beschreibung von 11 erklärt -, und
beide Seiten jedes Kanals, der durch eine geriffelte Schichtung A
und eine nicht geriffelte Schichtung B gebildet wird, werden mit
einer Reihe Perforationen versehen, und zwar sowohl (106)
in Schichtung A als auch (107) in Schichtung B. Wie dargestellt,
sind diese Reihen zueinander versetzt, so dass die Flüssigkeit
oder das Gas, die/das von einer Oberfläche des Laminats zu der nächsten strömt, gezwungen
wird, einem Kanal über
eine Strecke zu folgen, welche dem Versatz entspricht. Das Einpassen
bezüglich
Faden und Kanal lässt
sich durch Schrumpfung von A und/oder B nach dem Laminiervorgang
verbessern.
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Die
in 10a veranschaulichte Taschenstruktur lässt sich
auf für
Filtrierzwecke einsetzen, wenn Schichtung A und Schichtung B mit
zueinander versetzten Löchern
versehen werden. Dann kann die partikelförmige Substanz (104)
z.B. aus Aktivkohle, einem Ionenaustauschharz oder, für einfache
Filtrationszwecke, auch aus Feinsand bestehen. Ferner kann sich
in diesem Fall ein Verengen der Passage mittels Schrumpfung vorteilhaft
oder sogar wesentlich erweisen.
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Zu
den praktischen Beispielen für
die Anwendung solcher Filtermaterialien zählen Luftfiltersysteme, einschließlich der
Absorption giftiger Substanzen, und Ionenaustauschverfahren. In
beiden Fällen
kann das Laminat die Form eines langen Netzes besitzen, das langsam
transversal zur Strömung
bewegt wird, welche es passiert.
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Eine
weitere praktische Anwendungsmöglichkeit
findet das Laminat als Ersatz für
Geotextilien, z.B. in der Straßenkonstruktion.
Derartige Textilien müssen
Wasser durchdringen lassen, aber selbst feine Partikel zurückhalten.
Das vorliegende Laminat, z.B. mit Feinsand-gefüllten Taschen, eignet sich
für diesen
Einsatz.
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Für derartige
Filtrationszwecke wird häufig
eine hohe Durchstoßfestigkeit
benötigt,
und dann umfasst dass Laminat vorzugsweise orientierte, kreuzlaminierte
Folien.
-
Für Filtrationszwecke
ist die Bedingung, dass die Wellenlänge 3 mm nicht überschreiten
sollte, oft weniger wichtig, da Erscheinungsform und Handhabungsgefühl möglicherweise
nicht von primärer
Bedeutung sind, wie dies bei Laminaten, die für den herkömmlichen Einsatz als Planen
bestimmt sind, der Fall ist.
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Das
in 10c dargestellte Wasserschutzlaminat, z.B. für Regenmäntel, besitzt
ebenfalls eine Taschenstruktur, wobei Schichtung A an Schichtung
B mittels Quersiegeln an Stellen (103) heißgesiegelt
ist; allerdings befindet sich keine partikelförmige Substanz in den Taschen.
Wie das Laminat zur Filtration wird jede Linie Taschen mit Perforationen
nach einem System mit versetzter Anordnung versehen, hier dargestellt
als Gruppen von Perforationen (109) in A und ähnlichen
Gruppen (110) in B, und diese Gruppen sind zueinander versetzt.
In dieser Skizze wird davon ausgegangen, dass Schichtung A auf jener
Seite liegt, wo der Regen auftrifft, und Schichtung B ist einem
Mensch, einem Tier oder einem Ding zugewandt, das vom Laminat geschützt werden
soll. (Es könnte
auch umgekehrt sein.) Weiterhin wird davon ausgegangen, dass die
mittels Pfeil (108) angezeigte Richtung nach oben verläuft. Da
die Perforationen (109) an der Unterseite der Taschen liegen
und die Gewichtskraft Einfluss nimmt, kann sich nur die Unterseite
der Taschen mit Regenwasser füllen,
wohingegen prinzipiell kein Wasser die Perforationen (110)
erreicht. Demgegenüber
können
Luft und Schweiß die
Löchergruppen
(109) und (110) ungehindert passieren. Ferner
kann bei diesem Produkt die Wellenlänge 3 mm um ein gewisses Maß überschreiten.
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Die
Modifikation der Maschinenlinie aus 8, die in 11 gezeigt
wird, ist darauf abgestimmt, um eine partikelförmige Substanz (104)
in die zwischen A und B gebildeten Kanäle zu füllen. Der Füllvorgang ist hier nur sehr
schematisch veranschaulicht. Das Pulver (104) wird aus
einem Trichter (111) zugeführt und mittels eines (nicht
dargestellten) regulierbaren Vibrators appliziert. Es fällt in die
geriffelte Schichtung A an der Oberseite der gerillten Laminierwalze
(10). In regelmäßigen Zeitabständen wird
der Trichter (111) mit dem Pulver (104) aufgefüllt. Die
Einrichtung hierfür
ist nicht dargestellt. Selbstverständlich können auch andere herkömmliche
Verfahren für
das Aufbringen des Pulvers (104) auf Schichtung A auf Walze
(10) gewählt
werden. Die Walze (10) vibriert (mittels nicht veranschaulichter
Mittel), so dass das Pulver aus den höheren Bereichen, d.h. aus jenen,
die zu verbundenen Bereichen werden, wenn A im Spalt zwischen (10)
und (11) auf B trifft, in die niedrigeren Bereiche fällt, die
zu „Kanälen" werden.
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Nach
Verlassen der Laminierwalzen (10) und (11) bewegt
sich das A+B-Laminat mit Pulver (104) in den Kanälen in Richtung
des Walzblocks (113) – dessen
Oberfläche
in einer detaillierten Zeichnung eines Ausschnitts davon dargestellt
ist – und
dessen mit Kautschuk beschichteter Gegenwalze (114), die
zusammen die Kanäle
abflachen und schließen,
indem sie diese querversiegeln. Die Walze (113) wird in
Vibration versetzt, um Pulver von jenen Kanalteilen zu entfernen,
die abgeflacht und versiegelt werden.
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Beide
Walzen (113) und (114) werden auf eine Temperatur
erhitzt, die für
die Versiegelung benötigt wird,
und da das Laminat während
seines Eintritts zwischen diese Walzen aufgrund vorheriger Temperaturen noch
etwa eine Temperatur aufweist, die sich für das Heißsiegeln eignet, verursacht
dieser zweite Heißsiegelungsprozess
nicht unbedingt eine Verlangsamung des Gesamtvorgangs.
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Schichtung
A und/oder Schichtung B können
nach Durchlaufen der Walzen (10)/(11) und vor
oder nach Durchlaufen der Walzen (113)/(114) mittels
Stiftwalzen perforiert werden. In dem Fall, dass gegeneinander versetzte
Perforationsreihen benötigt
werden (siehe 10b und c), müssen die
Stiftwalzen für
Schichtung A und Schichtung B entsprechend abgestimmt werden, und
in dem Fall, dass die Perforationen ein festes Verhältnis zu
den Quersiegeln haben sollten (siehe 10c),
müssen
die Stiftwalzen mit der Walze (113) abgestimmt werden.
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Zur
Herstellung des in 10a dargestellten Produkts werden
die Walzen (113) und (114) übergangen oder außer Betrieb
gesetzt, und anstatt Schichtung A Pulver zuzuführen, wird an gleicher Stelle
ein Garn in jede Riffel eingelegt. Jedes Garn wird von einer separaten
Spule genommen.
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In
einem auf die Walzen (10)/(11) folgenden Stadium
können
Schichtung A und/oder Schichtung B einer Querschrumpfung unterzogen
werden. Wird dies nur an Schichtung A durchgeführt, kann es ausreichen, die
Schichtung-A-Seite des Laminats mittels Heißluft oder auch mittels einer
oder mehreren Heißwalzen
auf eine angemessene Temperatur zu erhitzen. Falls Schichtung B
in die Schrumpfung einbezogen wird, kann sich die Notwendigkeit
ergeben, das Laminat während
seiner Schrumpfung an den Kanten festzuhalten. Dazu kann ein herkömmlicher
Spannrahmen benutzt werden, jedoch sollte Letzterer so aufgestellt
werden, dass er „invers" arbeitet, damit
die Breite graduell verringert wird anstatt vergrößert.
-
Verfahren,
die angewandt werden, um aus den Riffeln Taschen zu machen, um Pulver
in diese Riffel zu füllen
und um zweckgemäße Perforationen
anzubringen, wurden in Verbindung mit dem längs geriffelten Laminat erläutert. Analoge
Verfahren lassen sich in Zusammenhang mit einem quer geriffelten
Laminat einsetzen (das gängige
Verfahren zur Herstellung solcher Laminate geht aus 12 hervor),
und in diesem Fall kann das Schließen der Kanäle zur Bildung von Taschen
durch Einsatz einer kreis- oder helixförmig gerillten Walze stattfinden.
Allerdings wird das Einlegen von Garn in Querfluten mit nach Industriemaßstab akzeptablen
Geschwindigkeiten nicht für
praktikabel gehalten.
-
Das
Verfahren zur Herstellung quer geriffelten Laminats, das aus dem
Flussdiagramm in 12 hervorgeht, ist im Allgemeinen
analog zu jenem Verfahren, das in Verbindung mit 7 und 8 beschrieben ist,
und die Profile der gerillten Walzen können sich ebenfalls im Allgemeinen ähneln, mit
Ausnahme dessen, dass sich die Rillen beim Verfahren aus 12 axial
erstrecken, wohingegen sie beim Verfahren aus 7 und 8 kreisförmig sind.
-
Schritt
1: Schichtung A wird in Längsrichtung
in sehr schmalen Bereichen verstreckt, die auf den Spitzen einer
Heißwalze
mit einem Profil lokalisiert sind, das jenem der Walze (8) ähnelt.
-
Schritt
2: Die warmen, verstreckten „zweiten
geschwächten
Bereiche" werden
auf einer kalten gerillten Walze gekühlt, die außerdem das gleiche Profil aufweist
wie Walze (7), und dann wird zur Bildung „erster
geschwächter
Bereiche" zwischen
den „zweiten" die Schichtung A
der Länge
nach zwischen dieser Kaltwalze und einer warmen gerillten Walze
verstreckt, die ebenfalls ein Profil aufweist, das jenem von Walze
(8) ähnelt. Das
Verstrecken ist auf die Spitzen dieser Walze lokalisiert. Ähnlich wie
bei der Registrierung in der Drucktechnologie wird Schritt 2 unter
Verwendung einer Vorrichtung, welche die gestreckten Bereiche optisch
erfasst, in Abstimmung mit Schritt 1 gebracht.
-
Schritt
3: Zuerst werden die Riffel in den Rillen einer Heißwalze mit
einem Profil, das jenem von Walze (10) ähnelt, z.B. unter Einsatz von
Druckluft geformt und dann beispielsweise unter Anwendung eines
Vakuums in den Rillen gehalten, genauso wie in Verbindung mit 13 beschrieben;
daraufhin wird Schichtung A mit Schichtung B zwischen den Spitzen
dieser gerillten Walze und einer mit Kautschuk beschichteten Gegenwalze,
die ebenfalls beheizt ist, laminiert. Schichtung B wurde vorgeheizt.
-
Außerdem können verschiedene
Nachbehandlungen ausgeführt
werden, wie vorangehend erläutert.
-
In 13 wird
Schichtung A, die zuerst mit den sehr schmalen transversalen „zweiten
geschwächten Bereichen" (101) versehen
wurde und dann mit den etwas breiteren, ebenfalls transversalen „ersten
geschwächten
Bereichen" (6),
mittels Druckluft aus einer Reihe von Düsen, von denen eine (116)
dargestellt ist, in die Rillen (115) der erhitzten Laminierwalze
gelenkt. Durch Verwendung von Registriermitteln, die auf Grundlage
optischer Erfassung von Bereichen (6) oder (101)
funktionieren, wird veranlasst, dass die ersten geschwächten Bereiche
(6) die Spitzen (118) der gerillten Walze abdecken.
Die beiden Gruppen geschwächter Bereiche
fungieren als Gelenke, so dass selbst eine ziemlich schwere Schichtung
A gebogen werden und Riffeln bilden kann. Die Letzteren werden in
den Rillen mittels eines Vakuums, das vom Inneren der Walze aus durch
Kanäle
(117) angelegt wird, in ihrer Form gehalten. Auf diese
Weise wird Schichtung A in Riffelform zu dem (nicht dargestellten)
Spalt zwischen der gerillten Walze und der mit Kautschuk beschichteten
Gegenwalze bewegt, wo die Laminierung stattfindet. Das Vakuum in
den Rillen wird reguliert, so dass Schichtung A festgehalten wird,
wenn dies notwendig ist; jedoch kann die Schichtung bei Erfordernis
auch freigegeben werden. Ferner kann eine Ventilanordnung im Innern
der gerillten Walze vorhanden sein, um das Vakuum während der Freigabe
zu beseitigen.
-
Beispiel
-
Ein
2-Schichtungs-Laminat aus einer geriffelten Schichtung A und einer
nicht geriffelten Schichtung B–A
ist in Längsrichtung
und B in Querrichtung orientiert -, wird auf einer Piloteinheit
hergestellt, die aufgebaut ist, wie in 7 und 8 dargestellt,
deren Einsatz jedoch nach der Laminierung von A und B endet. Beide Schichtungen
bestehen aus einer koextrudierten, kaltgestreckten 0.037 mm dicken
Folie, die aus HDPE besteht und auf einer Seite eine dünne Schicht
aus Ethylen-Copolymer mit einem Schmelzbereich zwischen 95-105°C aufweist.
Diese wird in dem Verfahren als Laminierschicht verwendet. Das Kaltverstrecken
wurde mit einem Verstreckverhältnis
von 3:1 etwa bei Raumtemperatur vorgenommen, woraufhin eine Wärmestabilisierung
folgte; all dies erfolgte mit konventionellen Mitteln und während die
Folie die Form einer flachen Röhre besaß. Zwecks
Formung der Schichtung A wurde die Röhre der Länge nach zugeschnitten.
-
Verfahren
zur kontinuierlichen Herstellung von Folie mit Querorientierung
sind wohlbekannt und in den vorangehenden Erläuterungen erwähnt. Jedoch
hätte es
für den
Erfinder Komplikationen praktischer Natur mit sich gebracht, eine solche
Folie nach seinen Spezifikationen herstellen zu lassen; deshalb
wurden kurze Abschnitte der Schichtung-A-Folie mit einem druckempfindlichen
Klebstoff Kante an Kante zusammengeklebt, um ein quer orientiertes
Gebilde herzustellen.
-
Alle
gerillten Walzen besitzen eine Steigung von 1.1000 mm bei jener
Temperatur, bei der sie tatsächlich
Einsatz finden, aber aufgrund der großen Temperaturunterschiede
während
des Verstreckungs-/Laminierverfahrens war die Wärmeausdehnung zu berücksichtigen,
als diese Walzen bei 20°C
bearbeitet wurden (siehe nachstehende Tabelle). Wie aus dieser Tabelle
hervorgeht, beträgt
der stärkste
Temperaturunterschied zwischen den Walzen 85°, was einer Ausdehnung von etwa
0.10 mm pro 10 cm Walzenlänge
entspricht, während der
aufgelaufene Fehler beim Anpassen benachbarter Walzen von einem
Walzenende zum nächsten
unter 0.15 mm gehalten werden musste, um die benötigte Registrierung zu erzielen.
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Die
nachstehende Tabelle gibt außerdem
den Krümmungsradius
(R) oder die Länge
einer Fläche
an der Spitze jeder gerillten Walze an, wie aus dem Axialschnitt
in 7 ersichtlich.
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Natürlich ist
es in der Praxis nicht möglich,
individuell von Rille zu Rille betrachtet, eine derartig hohe Genauigkeit
bei der Steigung zu erzielen; wesentlich ist jedoch, dass sich Fehler
bei der Steigung nicht auf über
0.05 mm addieren. Der beste Weg, dies zu erreichen, besteht darin,
Oberflächenteile
aus Segmenten herzustellen und aufgelaufene Fehler durch Feinmalen
der Segmentenden und/oder durch Einsetzen dünner Scheiben (Folien) zwischen
die Segmente zu beseitigen. Bei der aktuellen Pilotmaschine belief
sich die Länge des
gerillten Teils jeder Walzenoberfläche auf ungefähr 450 mm
und war aus drei Segmenten zusammengefügt. Es wird davon ausgegangen,
dass bei einer Industriemaschine die Walzen bis zu etwa fünf Meter
lang sein können,
wobei allerdings in diesem Fall die Abstimmungsgenauigkeit von einem
Walzenende zum anderen mittels Lasermessung und -justierung überwacht
werden muss, wie erläutert.
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Die
Querverstreckung, welche die Grundlage der Riffelbildung darstellt
und welche die „ersten
geschwächten
Bereiche" hervorbringt – später die
Bereiche, welche zu Basisabschnitten und nicht zu Spitzen der Riffel
im Laminat werden -, findet durch das Ineinandergreifen zwischen
den Walzen (7) und (8) statt und lokalisiert sich
an einem Bereich auf den und nahe der Spitzen von Walze (8).
Dies ist der Fall, weil Walze (8) heiß ist und über eine verhältnismäßig scharfe
Spitze verfügt,
wohingegen Walze (7) kalt ist und eine weitaus rundere
Spitze besitzt (höherer
Krümmungsradius
R). Überdies
ist in diesem Zusammenhang erheblich, dass Schichtung A einachsig
in Maschinenrichtung orientiert ist und deshalb bei Querverstreckung
eine starke Tendenz zum „neck
down" und zur Bildung
scharf abgegrenzter geschwächter
Bereiche zeigt.
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Die
Funktion der Walze (6a) besteht darin, jene Bereiche vorzuheizen,
die auf den Spitzen der Walze (8) verstreckt werden sollen.
In diesem Beispiel ist die Fläche
auf den Spitzen der Walze (6a) breiter als die Fläche auf
den Spitzen von Walze (8). Dies wurde so gewählt, um
der sehr stark ausgeprägten
Tendenz zum „neck
down" in der Folie
entgegenzuwirken, anders ausgedrückt,
um die Grenzen der „ersten
geschwächten Bereiche" sanfter zu machen.
In anderen Fällen,
z.B. wenn Schichtung A eine ausgeprägte Querorientierung aufweist
und deshalb bei Querverstreckung keine Tendenz zum „neck down" zeigt, sollte die
Fläche
auf den Spitzen der Walze (6a), welche die Folie vorheizt,
nicht breiter sein als die Fläche
auf den Spitzen der Walze (8).
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Zwischen
den Walzen (6a) und (7) besteht eine geringfügige, aber
fast nicht vorhandene Verbindung, um Falten ohne Verstrecken der
Folien zu vermeiden.
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Nachdem
sie die Querverstreckwalze (8) verlassen hat, wird eine
Schichtung A von der Transferwalze (9) übernommen und daraufhin erhitzt,
um die Formung von Riffeln in Bereichen zu unterstützen, die
nicht verstreckt wurden. In diesem Stadium sind die „ersten
geschwächten
Bereiche" noch stark
gekrümmt,
aber wenn (A) von den flachen 0.4 mm breiten Spitzen (Flächen) auf
der gerillten Laminierwalze (10) übernommen wird, werden die „ersten
geschwächten
Bereiche" beinahe über ihre
Gesamtbreite abgeflacht, außer
an ihren Grenzen, wo die Dicke graduell zunimmt; mittels der mit
Kautschuk beschichteten Gegenwalze, welche auf ihrer Oberfläche eine
Temperatur von 80°C
aufweist, wird dieser flache Abschnitt an die quer orientierte Schichtung B
laminiert.
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Vor
dem Versuchslauf werden die axiale Positionen der gerillten Walzen
sehr sorgfältig
aufeinander abgestimmt, und Gleiches gilt für das Ineinandergreifen zwischen
benachbarten gerillten Walzen. Das Ineinandergreifen der Walzen
(7) und (8) ist so eingestellt, dass es eine Riffelungstiefe
von 0.40 mm ergibt, gemessen mit Mikroskop an einem Querschnitt
des fertiggestellten Laminats.
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Beim
Verlassen der Verstreck-/Laminiervorrichtung wird das „Miniriffel"-Laminat luftgekühlt und
auf einen Kern mit einem Durchmesser von 250 mm gerollt. In dem
nachfolgenden Versuchsbericht wird dieses Laminat als „Probe
1" bezeichnet.
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Anzumerken
ist, dass die Wellenlänge
der Riffelung im finalen Miniriffel-Laminat aufgrund von Querschrumpfung
lediglich 1.0 mm beträgt,
obwohl die Steigung jeder gerillten Walze in der Linie 1,1000 mm
in Bezug auf jene Temperatur beträgt, bei welcher die Walze eingesetzt
wurde.
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Als
Hauptversuch werden Probestücke
dieser Folie angefertigt, die in Maschinenrichtung 30 cm lang sind
und in Querrichtung 20 cm breit. Diese Probestücke werden mittels einer einfachen
Anordnung, welche den „inversen" Betrieb eines Spannrahmens
nachahmt, einer weiteren Querschrumpfung unterzogen. Die beiden
30 cm langen Kanten werden an zwei, von Hand gehaltenen Stöcken befestigt,
und eine gleichmäßige Schrumpfung
wird durchgeführt,
indem die Probestücke über eine
auf 115°C
erhitzte Walzenoberfläche
bewegt werden, wobei die B-Folie in Kontakt mit der Walze ist. Hierbei
wird die Wellenlänge
von 1.0 mm auf 0.8 mm verringert.
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Probe
II wurde zu Vergleichszwecken erstellt: Mittels einer verhältnismäßig einfachen
Anordnung werden Probestücke
aus korrugiertem Board-Material aus der gleichen Folie gefertigt,
die zur Herstellung von „Probe
I" verwendet wurde
(koextrudierte kaltgestreckte HDPE-Folie mit einer Dicke von 0.037
mm), und zwar mit allen Dimensionen von Probe A, also wie folgt:
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Zu
beachten ist, dass die Wellenlänge
von Probe II mit 6.0 mm geringfügig
unter dem Minimum liegt, das in der Patentliteratur, und zwar in
US-A-4,132,581 erwähnt
wird.
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Sowohl
in Probe I als auch in Probe II verläuft die Orientierungsrichtung
in Schichtung A parallel und in Schichtung B senkrecht zu den Riffeln.
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Probe
B wird mit einer kleinen Labormaschine gefertigt, die aufgebaut
ist, wie in Verbindung mit 13 erläutert; allerdings
besteht in diesem Fall keine Notwendigkeit „erste geschwächte Bereiche" und „zweite
geschwächte
Bereiche" zu schaffen.
Die Riffeln werden senkrecht zur Maschinenrichtung aufgebracht. Wie
die gerillte Laminierwalze (10), die bei der Herstellung
von Probe 1 Anwendung findet, wird diese gerillte Laminierwalze
auf 105°C
erhitzt.
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Probe
III wurde zu Vergleichszwecken erstellt: Die gleiche Folie (koextrudiertes
orientiertes HDPE mit einer Dicke von 0.037 mm) wird mit sich selbst
kreuzlaminiert, ohne dass irgendeine Riffelung aufgebracht wird.
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Vergleiche zwischen den
Proben I, II und III:
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Aussehen und Handhabungsgefühl:
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- (II) sieht aus wie Board-Material und fühlt sich auch so an, ist jedoch
instabil, wenn es zwischen den Fingern verbogen oder zusammengedrückt wird.
- (I) sieht eher wie eine Textilie aus, lässt sich zwischen den Fingern
erheblich verbiegen und zusammendrücken, ohne seinen Charakter
zu verändern,
und vermittelt ein Gefühl
von Masse.
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Biegeversuche:
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(I)
und (II) werden über
zylindrische Körper
mit unterschiedlichen Durchmessern gebogen, und es wird geprüft, wie
klein der Durchmesser werden kann, bevor die Riffel beginnen, in
unelastischer Weise in sich zusammenzufallen, d.h. so in sich zusammenzufallen,
dass Spuren in den Riffeln verbleiben, nachdem das Probestück wieder
geradegebogen wurde. (II) kann einem Zusammenbiegen bis zu einem
Durchmesser von 250 mm standhalten, wohingegen (I) in der Lage ist,
einem Zusammenbiegen bis zu einem Durchmesser von 50 mm standzuhalten.
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Steifigkeitsmessungen:
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- 10 cm lange Probestücke
wurden aus den Proben (I), (II) und (III) herausgeschnitten.
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Die
Probestücke
aus Probe (I) umfassen jeweils 20 Riffel und an den Kanten einen
verbundenen Bereich. Die Breite dieser Probestücke beläuft sich auf 21 mm.
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Die
Probestücke
aus Probe (II) umfassen jeweils 4 Riffel und an den Kanten einen
verbundenen Bereich. Die Breite dieser Probestücke beträgt 23 mm.
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Die
Breite jedes Probestücks
aus Probe (III) beläuft
sich auf 21 mm.
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Zum
kontrollierten Biegen der Probestücke wird eine sehr leichtgewichtige
Trägeranordnung
gefertigt, welche zwei Träger
mit einem Abstand von 50 mm aufweist. Diese Trägeranordnung wird auf der Auflage
einer Briefwaage platziert. Das Biegen erfolgt mittels eines Zylinders,
der einen Durchmesser von 50 mm hat und beginnt, auf die Mitte der
getragenen Probe zu drücken.
Dieser Zylinder ist an einem Gestell aufgebaut und lässt sich
nach oben und unten bewegen. Entsprechende Werte für die Nachgiebigkeit
in mm und die Widerstandskraft in Gramm werden gemessen und vermerkt.
Bis zu einer gewissen Grenze besteht eine lineare Abhängigkeit,
und anhand des Abfalls der Linie wird die Steifigkeit in Form von
Pond pro mm Nachgiebigkeit berechnet. Um die Messwerte für Probe
(III) zuverlässig
ablesen zu können,
werden zehn Probestücke
aufeinander gelegt. Der Steifigkeitswert wird für diesen Stapel bestimmt und
durch 10 geteilt.
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Ergebnisse
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Überraschenderweise
zeigen die Proben (I) und (II) die gleiche Steifigkeit, nämlich 1.6
Gramm pro mm, wohingegen Probe (III) 0.13 Gramm pro mm aufweist;
anders ausgedrückt,
hat die vorliegende Erfindung die Steifigkeit in einer Richtung
gemessen nach diesem Verfahren um einen Faktor von etwa 12 verstärkt.
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Zu
erwarten wäre
gewesen, dass Probe (III) eine größere Steifigkeit zeigt als
Probe (I). Wenn dies nicht der Fall ist, liegt die Begründung wahrscheinlich
darin, dass die Riffel möglicherweise
von Beginn des Niederdrückens
an verhältnismäßig flach
gepresst wurden, wenn auch in elastischer Weise.
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Bei
der Charakterisierung des Produkts und des Verfahrens der Erfindung
wurde betont, dass die Wellenlänge
der geriffelten Schichtung A oder die Steigung auf der gerillten
Laminierwalze nicht mehr als 3 mm betragen sollte, um dem korrugierten
Laminat vielmehr den Charakter einer flexiblen Folie zu geben als
jenen eines Board-Materials. Nichtsdestoweniger wurde in Verbindung
mit der Beschreibung des Filtermaterials, in welchem Flüssigkeit
oder Gas von Löchern
in einer Schichtung zu verlagerten Löchern in der anderen Schichtung
strömt
und auf diesem Weg einen Füllstoff
passiert, dargelegt, dass für
derartige Zwecke die Wellenlänge 3
mm überschreiten
kann. Ähnliches
gilt für
das beschriebene korrugierte Wetterschutzlaminat, in dem sich ebenfalls
verlagerte Löcher
befinden, aber gewöhnlich
kein Füllstoff,
und die Gewichtskraft wird eingesetzt, um das Regenwasser aus der
vorbeiströmenden
Luft herauszufiltern.
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Weiterhin
wurde die Herstellung „erster
geschwächter
Bereiche" und gegebenenfalls
auch „zweiter
geschwächter
Bereiche" als nützliche
Maßnahme
erläutert,
um „Miniriffel" zu erhalten, sei
es in Verbindung mit längs
oder mit quer geriffelten Laminaten. Da diese Bereiche als „Gelenke" – siehe z.B. 13 – fungieren, ermöglichen
sie eine gegebene Dicke von Schichtung A, eine feinere Wellenlänge und/oder
eine tiefere Riffelung, als andernfalls erreicht werden könnte. Vorangehend
wurden auch andere nutzbringende Wirkungen der „ersten geschwächten Bereiche" und der „zweiten
geschwächten
Bereiche" aufgezeigt,
und es ist klar, dass sich ähnliche
Vorteile erzielen lassen, wenn die Wellenlänge des Produkts oder die Steigung
der gerillten Laminierwalze 3 mm übertreffen.
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Deshalb
werden das Produkt und die Herstellung der „ersten geschwächten Bereiche" und gegebenenfalls
der „zweiten
geschwächten
Bereiche", die entsprechend
voriger Beschreibung angeordnet sind, als von der Wellenlänge unabhängige Erfindung
angesehen.