DE60212006T2 - Vaskuläres Schutzsystem und Angioplastievorrichtung - Google Patents

Vaskuläres Schutzsystem und Angioplastievorrichtung Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft ein vaskuläres Schutz- oder Behandlungssystem, das endoluminal in ein Gefäß implantierbar ist.
  • Es handelt sich ganz besonders darum, Ablagerungen abzufangen, die Teil der durch das Blut transportierten „Gefäßteilchen" oder Stoffe bilden und deren Migration zu den Gefahrenzonen es zu verhindern gilt. Es handelt sich ebenfalls darum, die Risiken einer unangebrachten Gefäßokklusion zu verhindern.
  • Aufgabe der Erfindung ist es also, ein System vorzuschlagen, das gestattet, diese Gefäßteilchen insbesondere während einer Angioplastie-Behandlung einzufangen.
  • Das System der Erfindung ist ebenfalls auf das Setzen eines Stents, eine Arterektomie oder eine Thrombektomie in einem Blutgefäß anwendbar.
  • Das Problem der Zirkulation von Gefäßteilchen (auch Embolie bildende Materialien genannt) im Inneren eines Gefäßes zieht die Hauptrisiken für den Patienten nach sich, und es wurden bereits vaskuläre Schutzsysteme, wie zum Beispiel in der WO-A-00/68665, WO-A-99/44542 oder der WO-A-99/23976 vorgeschlagen.
  • Ein Problem, das sich noch stellt, betrifft jedoch das günstige Eindringen des Blutes in das Filtrierelement in Verbindung mit der Dichtigkeit zwischen diesem Filtrierelement (genauer seiner Membran an der Stelle seines der Öffnung nahen Randes) und der inneren Wand des Gefäßes, gegen welche die Membran (lokal) in dem radial entfalteten Zustand des Filtrierelementes gepreßt werden soll.
  • In der WO-A-99/23976 begünstigt die Anordnung von Drähten den Stützaufbau als umgekehrter Kegel einerseits und der Filtriermembran andererseits eine relative Dichtigkeit.
  • In der WO-A-99/44542 wird das Vorhandensein einer Lippe („mouth") aus metallischem Draht beschrieben, die sich am Umfang an der Stelle der proximalen Umrandung der Filtrierumrandung erstreckt.
  • Man stellt trotz allem eine mangelhafte Anpassung zwischen den Anforderungen der Dichtigkeit zwischen dem Filtrierelement und der inneren Wand des Gefäßes, der optimalen Öffnung der Filtriermembran an der Stelle ihres proximalen Randes (Blut muß kanalisiert werden, um es in situ zu filtrieren), der radialen Öffnung/Füllung, die für das Filtrierelement sehr zuverlässig erlangt werden muß, und/oder eines geringen Raumbedarfs fest.
  • Diesbezüglich soll der Stützaufbau der Membran helfen, sich radial zu öffnen oder wieder zu schließen, wobei vermieden wird, daß sie sich verklemmt oder mit Verspätung reagiert, wobei zugleich eine bestmögliche Umfangsdichtigkeit gegenüber der inneren Wand des Gefäßes sichergestellt wird.
  • Eine für dieses Problem nach dem vorherigen Stand der Technik nicht offenbarte Lösung besteht nach der Erfindung darin, daß der Stützaufbau lokal eine Umfangslippe auf seinem äußeren Umfang definiert, wobei diese Lippe im wesentlichen fortlaufend ist und mit dem proximalen Rand der Membran zusammenwirkt, um sie an dieser Stelle zu stützen.
  • Um die Steuerung der Tätigkeiten der radialen Öffnung/Schließung (Ausdehnung/Zusammenziehen) der Filtriermembran noch mehr zu begünstigen, wobei zugleich das Eindringen des Blutes in die durch diese Membran gebildete Tasche begünstigt wird, schlägt die Erfindung ferner vor, daß
    • – die Drähte des Stützaufbaus ein proximales Ende und ein distales Ende aufweisen, an denen sie alle jeweils über proximale und distale Ringe vereint sind, und
    • – die proximalen und distalen Abschnitte mehrerer in Winkelrichtung folgender Drähte im wesentlichen parallel und mit einem Winkelversatz eines Drahtes um die Achse herum zwischen den benachbarten Anordnungen der Drähte längs ihres proximalen Abschnitts und ihres distalen Abschnitts aneinander angrenzend sind.
  • Um weiter die Dichtigkeit zwischen dem Filtrierelement und der inneren Wand des Gefäßes sowie die allgemeine Filtriereffektivität des Systems unter Sicherstellung eines guten Blutflusses während dieser Filtriertätigkeit in situ zu begünstigen, rät ein anderes Merkmal der Erfindung, daß in einer radial expandierten Position des Filtrierelementes die proximalen Abschnitte der Drähte zusammen eine konische Form definieren und die distalen Abschnitte dieser selben Drähte zusammen im wesentlichen einen Zylinder definieren, der mit einem distalen Kegel verbunden ist, wo die filtrierende Membran für Blut durchlässig ist, wobei der Zylinder der distalen Abschnitte ferner mit dem Kegel der proximalen Abschnitte, im wesentlichen an der Stelle des proximalen Randes der Membran, über die Zwischenabschnitte der Drähte verbunden ist.
  • Ferner sieht man vor, daß die Membran gegen Blut global an der Stelle des Zylinders, der durch die distalen Abschnitte der Drähte definiert wird, dicht ist, wobei die Membran Öffnungen aufweist, welche den Durchgang des Blutes, aber nicht der Gefäßteilchen an der Stelle des distalen Kegels gestattet, welcher durch die distalen Abschnitte der Drähte definiert ist.
  • Um die Herstellung des Stützaufbaus zu begünstigen, wobei zugleich aus den gegenüber der Membran gesuchten mechanischen Ergebnissen Nutzen gezogen wird, rät ein anderes Merkmal der Erfindung, daß der Zwischenabschnitt eines Drahtes, der durch die Gesamtheit der Drähte des Aufbaus gegeben ist, auf einer Seite mit dem proximalen Abschnitt und auf der anderen Seite mit dem distalen Abschnitt ein und desselben Drahtes über abgerundete Kniestücke, die einen Innenwinkel α aufweisen, verbunden ist, so daß gilt 90° < α < 135°.
  • Um ein leistungsfähiges Schutzsystem zu erhalten, das den zuvor genannten Anforderungen der Qualität der Öffnung/Schließung, der Dichtigkeit und Herstellung entspricht, kann man auch ein wichtiges Merkmal der Erfindung derart definieren, daß
    • – von dem proximalen Rand bis zum distalen Ende die Membran die Trägerstruktur in vorteilhafter Weise überdeckt und daher von ihr gestützt wird, wobei die Trägerstruktur im Zustand des radial ausgedehnten Filtrierelementes lokal mit der Membran eine zylindrische Form aufweist, wobei so eine zylindrische Dichtigkeitsoberfläche in Bezug auf eine Gefäßwand definiert wird, an der das Schutzsystem anzuordnen ist,
    • – und vorzugsweise die zylindrische Dichtigkeitsoberfläche eine axiale Länge aufweist, die größer (vorzugsweise mindestens zweimal größer) als die axiale Länge der proximalen und distalen Kegel ist, die durch die Drähte in Richtung der jeweils proximalen und distalen Enden des Filtrierelementes definiert werden,
    • – und/oder die Zwischenabschnitte der Drähte gemeinsam am Umfang im wesentlichen eine Reihe von paarweise an ihren Enden angrenzenden Bögen definieren.
  • Eine ebenfalls durch die Erfindung vorgeschlagene Lösung zur Sicherstellung eines wirksamen Haltens der Membran und zur Begünstigung des radialen Entfaltens des Stützaufbaus besteht darin, daß der Stützaufbau des hier zuvor gezeigten Schutzsystems ausgehend von dem proximalen Ende in Richtung auf das distale Ende zunächst mindestens zwei Gruppen von Drähten aufweist, wobei jede Gruppe aus mehr als zwei zueinander benachbarten Drähten besteht, und diese Gruppen sich an einer Stelle der Drahtlänge aufspalten, so daß sich innerhalb der Gruppen zumindest einige Drähte dann voneinander entfernen, wonach etwas weiter auf dieser Länge die Drähte einer bestimmten Gruppe, die sich von mindestens einigen der anderen dieser gleichen Gruppe entfernt hatten, sich derart wieder vereinen, daß sie an mindestens einem Draht der anderen Gruppe(n) von Drähten anliegen.
  • Das Limit der Gruppen von Drähten an der proximalen Seite auf zwei Gruppen zu senken, kann übrigens gestatten, zwei breite Eintrittsöffnungen zu erhalten, wie man hier später sehen wird.
  • Wenn immer an der proximalen Seite vorgesehen wird, daß jede dieser zwei Gruppen außerdem mit zwei aneinander angrenzenden Drähten versehen ist, erhöht dies übrigens die Zuverlässigkeit der Öffnung des Filtrierelementes, insbesondere in der Zone der Eintrittsöffnungen.
  • Man bemerkt ebenfalls, daß der Abstand der Drähte untereinander einer gegebenen Gruppe, die weiter auf der Länge von einer Annäherung an mindestens einige der Drähte einer anderen Gruppe gefolgt wird, zugleich das radiale Entfalten, das Halten der Membran gegen die Wand des Gefäßes in Betriebsposition sowie Abstützungszonen quer durch diese selbe Membran (in typischer Weise dort, wo sich die Drähte der ursprünglich an der proximalen Seite gebildeten Gruppen entfernen) begünstigt.
  • In Verbindung mit dem Vorangegangenen besteht eine zusätzliche Aufgabe der Erfindung darin, ein besonders leistungsfähiges Halten der Membran gegen die innere Wand des Gefäßes auf den zweiten und dritten Teilen der Länge der Drähte (d.h. von der Stelle an, wo sich die Drähte der proximalen Gruppe, wenigstens einige von den anderen Drähten der Gruppe entfernen) sicherzustellen.
  • Zusätzlich zu einer solchen mechanischen Leistung wird ebenfalls eine Verbesserung der Radio-Opazität gewünscht.
  • Für diesen Zweck rät ein zusätzliches Merkmal der Erfindung, daß an der Stelle, an der die Gruppen von Drähten sich aufteilen, zumindest einige der Drähte der Gruppe sich von den anderen Drähten der gleichen Gruppe entfernen, während die anderen Drähte dieser Gruppe anliegend vereint bleiben und über mindestens einen Teil ihrer verbleibenden Länge so verbleiben (wobei klargestellt wird, daß auf dem Teil der Länge der Drähte, der dem distalen Ende am nächsten ist, die radiale Halteleistung, sobald die Membran hier in typischer Weise von dem Gefäß entfernt ist, als weniger empfindlich angesehen werden kann, wobei sie dort einen im wesentlichen konischen Teil für ihre Verbindung mit dem distalen Ende des Filtrierelementes aufweist).
  • Um optimiert wenigstens einige schon genannte Ziele zu erreichen, rät ein anderes Merkmal der Erfindung, daß der Trägeraufbau bzw. die Trägerstruktur in vorteilhafter Weise in der Nähe des proximalen Endes ausschließlich zwei Gruppen von mindestens vier Drähten aufweist, die sich an einer Stelle auf der Länge der Drähte derart aufteilen, daß in jeder Gruppe ein erster Draht sich zu einer Seite und ein zweiter Draht zur anderen Seite entfernt, wobei der dritte und der vierte Draht der gleichen Gruppe zusammenbleiben, während weiter auf der Länge der besagte erste Draht mit einem ersten Draht der (einer) anderen Gruppe zusammenkommt und der besagte zweite Draht mit einem zweiten Draht dieser anderen Gruppe zusammenkommt.
  • Die Erfindung ist ebenfalls damit befaßt, eine leistungsstarke Lösung zum Halten der Drähte des Stützaufbaus herbeizuführen, wenn sie auf aneinander angrenzende Weise angeordnet werden müssen, wobei eine zusätzliche Aufgabe darin besteht, immer größtmöglich die Radio-Opazität des Filtrierelementes zu erhöhen.
  • Hierfür rät ein anderes Merkmal der Erfindung, daß mindestens an der Stelle, an der die Drähte des Trägeraufbaus aneinanderliegend angeordnet sind, diese Drähte lokal von einem Ring umgeben sind, der eine Umfangswand aufweist, durch welche Schweißstellen die Verbindung der Drähte miteinander sicherstellen.
  • Es folgt nun eine genauere Beschreibung der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in welchen:
  • 1 eine Ansicht in leichter Perspektive eines distalen Teils eines vaskulären Schutzsystems nach der Erfindung ist, wobei insbesondere das Filtrierelement gezeigt wird,
  • 2 dasselbe Teil wie die 1 nach einer proximalen Perspektive zeigt,
  • 3 eine schematische Darstellung ist, welche eine andere Vorrichtung bezüglich zweier Drähte des Aufbaus des Filtrierelementes zeigt,
  • die 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11 schematisch in kleinerem Maßstab die Hauptbetriebsschritte des Anbringens und dann des Zurückziehens eines vaskulären Schutzsystems nach der Erfindung schematisch darstellen.
  • 12 in einer leicht unterschiedlichen Perspektive die Lösung der 1 mit leicht kleinerem Maßstab ohne Membran und ohne Fadenführungssteuerung zeigt,
  • 13 eine perspektivische Darstellung in demselben Maßstab wie 1 einer perfektionierten Lösung der Filtriervorrichtung nach der Erfindung ist,
  • 14 eine Ansicht entlang des Schnittes XIV-XIV der 13 ist,
  • und 15 schematisch im Längsschnitt eine Angioplastie-Behandlungsvorrichtung zeigt, die mit der Filtriervorrichtung für den distalen Schutz der Erfindung ausgestattet ist.
  • Zunächst interessieren wir uns für die 1, 2 und 6, um ein vaskuläres Schutzsystem 1 nach der Erfindung zu beschreiben.
  • Das vaskuläre Schutzsystem 1 weist eine Drahtführung 3 auf, die an einem distalen Filtrierelement 5 befestigt ist, welches selbst im wesentlichen einen radial selbstausdehnbaren Stützaufbau 7 und eine Filtriermembran 9 aufweist, die eine radial verformbare Tasche bildet.
  • Die Drahtführung 3 ist entweder ein flexibler Draht, wie zum Beispiel ein metallischer Draht oder ein feiner Katheter. Ihre Länge reicht aus, um die zu schützende vaskuläre Zone (wie zum Beispiel die Zone 10 der inneren Halsschlagader 11 der 6) von außerhalb des Körpers des Patienten zu erreichen, d.h. von außerhalb der mit 13 in 3 bezeichneten Hautoberfläche.
  • Dem Durchsatz an Körperflüssigkeit Rechnung tragend, die quer durch die Membran 9 gehen muß, ist diese vorzugsweise mit einem undurchlässigen, polymeren Kunststoffilm bzw. -folie hergestellt, der lokal mit distalen Öffnungen 15 durchbohrt ist, welche den Durchgang für die Körperflüssigkeit gestatten. Man kann jedoch auch ins Auge fassen, ein poröses Material, wie zum Beispiel aus Polyurethan, zu verwenden. Gegebenenfalls könnte ein Netzwerk passend sein. Es wird jedoch geraten, daß der Filter 9 ausschließlich auf seinem im wesentlichen konischen distalen Teil 17 für Körperflüssigkeit (insbesondere Blut) porös ist, während der Filter auf seinem zylindrischen proximalen Teil 19 mit im wesentlichen konstantem und im wesentlichen kreisrundem Querschnitt im wesentlichen undurchlässig ist.
  • Die Filtrierfolie 9 (oder Membran) ist für ihr radiales Entfalten und Einfalten mit dem Stützaufbau 7, d.h. im wesentlichen senkrecht zu der Hauptachse 21 des vaskulären Schutzsystems (diese Achse fällt mit der Achse der Drahtführung 3 zusammen) verbunden.
  • Der Stützaufbau 7 weist am Umfang eine Folge von Drähten 70 auf, die sich global parallel zu der Achse 21 erstrecken und die einen proximalen Abschnitt 70a und einen distalen Abschnitt 70b aufweisen, die miteinander durch einen Zwischenabschnitt 70c quer durch die Achse 21 verbunden sind.
  • In 2 stellt man klarer fest, daß (an dem Umfang des Filtrierelementes) die quer laufenden Zwischenabschnitte, wie zum Beispiel 70c1 und 70c2 zweier aufeinanderfolgender Drähte, wie zum Beispiel 701 und 702 zwischen sich ein benachbartes Ende aufweisen, das durch die Zone 71a definiert ist.
  • In dem bevorzugten dargestellten Beispiel sind die proximalen und distalen Abschnitte 70a und 70b mehrerer aufeinanderfolgender Drähte selbst im wesentlichen auf ihrer ganzen Länge mit einer Winkelversetzung eines Drahtes um die Achse 21 zwischen den aneinanderliegenden Anordnungen der Drähte entlang ihres proximalen und ihres distalen Abschnittes benachbart bzw. nebeneinanderliegend.
  • So sind die Drähte 701 und 703 an ihrem proximalen Abschnitt 70a parallel und Rand an Rand anliegend, wobei der Draht 701 dann erneut Rand an Rand mit dem Draht 702 an dem distalen Abschnitt 70b parallel und anliegend ist. Zwischen den zwei Abschnitten ist der Zwischenabschnitt 70c1 des Drahtes 701 zu der Endzone 71b hin an dem Mittelabschnitt 70c3 des Filters 703 benachbart, während er an den Zwischenabschnitt 70c2 des Filters 702 an seinem anderen Ende an der Stelle der Verbindungszone 71a angrenzend ist.
  • Eine solche auf dem gesamten Umfang des Filtrierelementes 5 wiederholte Konfiguration bewirkt, daß die Folge der Zwischenabschnitte der Drähte (70c1 , 70c3 usw.) eine im wesentlichen fortlaufende Umfangslippe definiert, welche das Positionieren der Membran 9 begünstigt, deren proximaler Rand 90 (proximales Ende) sich an die Kontur dieser geöffneten Lippe unter Abstützung dagegen anpaßt.
  • Für die radiale Öffnung des Filtrierelementes ist der proximale Abschnitt 70a der Drähte des Aufbaus im wesentlichen konisch, während jeder distale Abschnitt 70b der Drähte zunächst zylindrischen Querschnitt hat (auf der axialen Länge L1 des Abschnittes 19 der Membran 9), dann im wesentlichen konischen auf der axialen Länge L2 entsprechend dem Abschnitt 17 der Membran.
  • Der proximale Rand 90 der Membran und die geöffnete Lippe, welche durch die Folge der querlaufenden Zwischenabschnitte der Drähte definiert ist, liegen im wesentlichen an der Verbindungsstelle zwischen den konischen und zylindrischen Zonen der Abschnitte der Drähte 70a, 70b.
  • Die Form der proximalen und distalen Enden des Filtrierelementes als zwei umgekehrte Kegel erlaubt den Drähten oder Stützen 70, an der proximalen Seite in einen ersten Ring 23 gepreßt zu werden, der die Verbindung zwischen dem Filtrierelement 5 und der Drahtführung 3 sicherstellt, und an der distalen Seite in einen zweiten Ring 24 gepreßt zu werden, der mit einem flexiblen Ansatzstück („floppy end") 25 verbunden ist. Es sei bemerkt, daß man lieber eine solche Anordnung von Drähten mit Teilen doublierter Drähte (außer an der Stelle der Zwischenabschnitte des Anschlusses 70c1 , 70c3 ...) vorgezogen hat als eine Anordnung aller Drähte in derselben Richtung auf dem Umfang der Öffnungslippe, wie in 3, dann mit Abschnitten, die nicht doubliert sind (außer an ihren proximalen und distalen Enden sind die Drähte wie zum Beispiel 70'1 , 70'2 in ihrem radial entfalteten Zustand nur an einem einzigen Ende ihres Zwischenabschnittes bei 71'a anliegend bzw. benachbart). Die bevorzugte Lösung der 1 und 2 begünstigt die radialen Betätigungen des Filtrierelementes und verstärkt die Dichtigkeit gegenüber der inneren Wand des Gefäßes.
  • Was diese Dichtigkeit betrifft, so sei bemerkt, daß, wenn der Abschnitt 19 auf seiner Länge L1 einen im wesentlichen konstanten Querschnitt hat, die Dichtigkeit bezüglich laufender konischer oder kegelstumpfartiger Formen von dem proximalen Ende der Öffnung der Membran bis zu dem distalen Ende des Filtrierelementes (wie in der WO-A-99/23976 oder der WO-A-99/44542) um so mehr begünstigt wird.
  • Vorzugsweise beträgt die Länge L1 zwischen 2 und 4 mal die Längen L1 und L3 (wobei L3 die axiale Länge des proximalen Abschnittes 70a ist), wobei für L2 und L3 zum Beispiel gilt L2 ≤ L3 ≤ 1,5 L2, um die Dichtigkeit und die Öffnungs-Schließbedingungen des Filtrierelementes 5 zu optimieren.
  • Die Drähte 70 können metallisch (insbesondere nicht-rostender Stahl) oder mit thermischem Formmemory (insbesondere „Nitinol"®), ja sogar aus Kunststoffmaterial sein.
  • An der proximalen Seite stellen sie sich so dar, daß mindestens zwei Gruppen von Drähten (im vorliegenden Fall vier) gebildet werden, jeder der zwei Drähte, wie zum Beispiel 701 , 703 für eine Gruppe oder auch 702 , 704 für eine andere Gruppe, wobei diese Drähte auf der Länge L3 untereinander angrenzen (im vorliegenden Fall Rand an Rand und geradlinig). Am Ende dieser Länge L3, die an der Stelle des proximalen Rings 15 beginnt und die sich im wesentlichen bis zu der Grenze der Öffnungslippe 90 der Membran erstreckt, teilen sich die Gruppen von Drähten.
  • So entfernen sich zum Beispiel die Drähte 701 , 703 an der Stelle der Zone 71b, einer Krümmung folgend, derart voneinander, daß sich diese Drähte, die sich entfernt haben, wenig später auf ihrer Länge derart wieder vereinigen, daß sie an einem Draht einer anderen Gruppe angrenzen. Im vorliegenden Fall bemerkt man so, daß sich der Draht 701 dem Draht 702 nähert und die Drähte 704 und 703 selbst individuell einem Draht einer nicht bezeichneten Gruppe nähern.
  • Man bemerkt ebenfalls, daß sich diese Annäherung auf der Länge L1 vollzieht, wobei die Drähte (wie zum Beispiel 701 und 702 ) auf dieser Länge parallel zu der Achse 11 sind, während sie sich, obwohl sie im wesentlichen geradlinig bleiben, entlang einer konischen Krone sowohl auf der proximalen Länge L3 als auch auf der distalen Länge L2 entwickeln, an deren Stelle sich der abgerundete Boden der Membran 9 befindet.
  • Für die Zuverlässigkeit des Stützaufbaus 7 und um die genannten Vorteile zu begünstigen, bemerkt man ebenfalls, daß sich die Zwischenabschnitte der Drähte 70c1 ... an die proximalen und distalen Abschnitte derselben Drähte (wie zum Beispiel 701 ) durch abgerundete Bögen anschließen, wobei sie einen inneren Winkel bilden (α1 für den proximalen Anschluß bzw. α2 für den distalen Anschluß in 2) derart, daß jeder Winkel (α1, α2) zwischen etwa 90° und 135° beträgt.
  • Die Umfangsöffnungslippe der Membran 9 sowie die Zwischenabschnitte der Drähte 70c1 , 70c2 , ... bestimmen eine Folge von paarweise aneinander angrenzenden Bögen.
  • In vorteilhafter Weise ist der Filtrieraufbau 9 außerhalb des Stützaufbaus 7 unter Abstützung auf den distalen Abschnitt 70b angeordnet.
  • Die Membran kann auf den Drähten des Aufbaus geklebt sein.
  • In Verbindung mit den 4 bis 11 sieht man nun ein Betriebsverfahren dargestellt, um das vorläufige vaskuläre Schutzsystem zu benutzen, das gerade dargestellt wurde.
  • In 4 sieht man insbesondere eine Hautoberfläche 13 eines Körpers 27 sowie eine Halsschlagader 29, die sich in eine äußere Schlagader 31 und eine innere Schlagader 11 teilt.
  • An der Verzweigung der inneren Hauptschlagader 11 bemerkt man das Vorhandensein einer Stenose 33.
  • Zur Behandlung dieser Stenose verwendet man die vaskuläre Schutzvorrichtung 1, wobei zugleich das Herz gegen Ablagerungen geschützt wird.
  • Hierfür führt der Arzt zunächst quer durch die Haut 13 und bis zu der Hauptschlagader 29 eine Katheterführung 35 ein, deren proximales Ende 35a aus dem Körper des Patienten herausragt.
  • In 5 bemerkt man, daß quer durch die Katheterführung 35 (und von außerhalb des Körpers des Patienten) ein Einführkatheter 37 geschoben wurde.
  • In dem Einführkatheter 37 (in typischer Weise mit dem Durchmesser 4F) wurde die vaskuläre Schutzvorrichtung 1 der Erfindung angeordnet, welche das durch ihre Drahtführung 3 betätigbare Filtrierelement 5 aufweist (deren proximales, nicht dargestelltes Ende selbstverständlich aus dem Körper des Patienten austritt, um von außerhalb dieses Körpers aus betätigbar zu sein).
  • Das distale Ansatzstück 25 dient als weiche bzw. flexible Führung und tritt außerhalb des distalen Endes 37a des Katheters 37 aus.
  • In diesem Zustand ist das Filtrierelement 5 zurückgezogen und radial durch den Katheter 37 gepreßt, der es radial zusammendrückend umgibt.
  • Am Ausgang der Katheterführung 35 läßt der Arzt den Katheter 37 die Stenose 33 passieren, um sein distales Ende 37a abstromig in die innere Hauptschlagader 11 zu führen. Die Richtung des Blutflusses ist schematisch durch den Pfeil 39 dargestellt.
  • In 6 wurde der Einführkatheter 37 nach hinten gezogen, während das radial selbst-ausdehnbare Filtrierelement 5 am Platz gehalten wurde, was bewirkt, daß letzteres aus dem Katheter ausgetreten ist und sich radial in einer Position geöffnet hat, die mit der der 1 und 2 vergleichbar ist.
  • Das Filtrierelement oder der temporäre Filter 5 hat sich so gegen die innere Wand 11a der Hauptschlagader 11 gepreßt, gegenüber welcher jetzt Dichtigkeit besteht.
  • Der Einführkatheter 37 wird anschließend quer durch die Katheterführung 35 (siehe 7) zurückgezogen. Der Filter 5 schützt die vaskuläre Zone 10 so wie die gesamte Folge des Gefäßes darüber.
  • Um die Stenose 33 zu reduzieren, kann der Arzt dann quer immer durch denselben Zugangsweg, welcher die Katheterführung 35 aufweist, einen Katheter 39 mit nicht aufgeblasenem kleinem Ballon 41, einführen.
  • Der kleine Ballon wird in seinem nicht aufgeblasenen Zustand an der Stelle der Stenose 33 angebracht. Man bläst dann den kleinen Ballon auf, was eine Dilatation der Stenose erzeugt, wie man in 8 sieht.
  • Nach der Dilatation wird die Luft aus dem kleinen Ballon 41 ausgelassen, und er wird mit dem Katheter 39 zurückgezogen (erneut quer durch die Katheterführung 35).
  • Es versteht sich, daß der kleine Ballon 41 an dem Katheter 39 befestigt ist, und ein Durchgang quer durch den Katheter 39 erlaubt dem Aufblasfluid, zu ihm zu gelangen und aus dem kleinen Ballon auszutreten.
  • Die Dilatation der Stenose droht, das Loslösen von vaskulären Teilchen hervorzurufen und Ablagerungen zu erzeugen, desgleichen nach dem Zurückziehen des kleinen Ballons. Das Filtrierelement 5 ist da, um sie zurückzuhalten.
  • Nach dem Zurückziehen des Ballonkatheters führt der Arzt immer quer durch die Katheterführung 35 einen Katheter 43 zur Einführung eines radial ausdehnbaren Implantats ein, gewöhnlich „Stent" genannt.
  • Für seine Einführung ist der Stent nach der Abbildung des Filtrierelementes 5 in 5 in einem radial zusammengedrückten Zustand im Inneren des Katheters 43 konditioniert.
  • Nach dem Anbringen des distalen Endes 43a des Katheters 43 an der Stelle der zusammengequetschten Stenose 33' wird der Katheter 43 nach rückwärts gezogen, während eine Stoßvorrichtung (nicht dargestellt) dem Stent erlaubt, aus dem Katheter 43 auszutreten und sich radial zu entfalten (wenn er selbst-entfaltbar ist, wie der Stent, der schematisch bei 45 in 9 dargestellt ist) oder radial mittels eines inneren aufblasbaren kleinen Ballons verformt zu werden (nicht dargestellte Lösung).
  • Wie dem auch sei, der Stent wird an der Stelle der Stenose 33' radial derart entfaltet, daß der vaskuläre Durchgang offen bleibt.
  • Der Katheter 43 wird quer durch die Katheterführung 35 zurückgezogen.
  • Der temporäre Filter 5 hat, seit er angebracht wurde, vaskuläre Teilchen 47 aufgefangen, ohne das Blut daran zu hindern, in der inneren Hauptschlagader 11 zu zirkulieren (siehe den Pfeil in 9).
  • Mit dem Blut sind die vaskulären Teilchen 47 eingedrungen und haben sich im Inneren der Membran 9 über die Zugangsöffnungen 49 angesammelt, die zwischen den Armen 70 an der proximalen Seite 70a ausgespart sind (siehe 1).
  • Das Blut konnte frei durch die distalen Öffnungen 15 austreten, deren Durchmesser kleiner als der der vaskulären Teilchen ist, die so in dem Filter 5 durch seine Membran gefangen wurden.
  • In typischer Weise ist der Durchmesser der Eintrittsöffnungen gleich oder größer als 0,5 mm2, ja sogar in der Größenordnung von 0,2 bis 0,3 cm2, während der Querschnitt jeder Austrittsöffnung 15 für das Blut kleiner als 0,1 mm2 sein kann.
  • Hat der Arzt geurteilt, daß die Migrationsgefahren der Teilchen zu dem Herz ausreichend begrenzt sind, wird ein Rückzugkatheter 49 quer durch die Katheterführung 35 bis über den Stent 45 eingeführt, und das Filtrierelement 5 (welches die vaskulären Teilchen 47 enthält) wird in das Innere des Katheters 49 durch seine Drahtführung 3 gezogen und zurückgezogen, wie man in 10 sieht.
  • Der Katheter 49, welcher das distale, vaskuläre Schutzsystem 1 enthält, wird dann selbst zurückgezogen, wodurch so erlaubt wird, daß die vaskulären Teilchen aus dem Körper des Patienten extrahiert bzw. entfernt werden.
  • Man bemerkt, daß seit dem Zurückziehen des Einführkatheters 37 (6) die Drahtführung 3 des vaskulären Schutzsystems 1 verschiedenen Kathetern 39, 43, ... erlaubt hat, bis zu ihrer Anbringungszone geführt zu werden.
  • Am Ende des Eingriffs wird die Katheterführung 35 (von größerem Durchmesser als die anderen Katheter) aus dem Körper des Patienten gezogen, und der Zugangsweg an der Stelle der Haut 13 wird geschlossen.
  • Nur der Stent 45 wird am Platz gelassen.
  • Die Verwendung des vaskulären Schutzsystems der Erfindung erlaubt es im Rahmen des Eingriffsverfahrens, das eben dargestellt wurde, dem Arzt, ein temporäres Filtrieren des Blutes herzustellen, wobei deutlich die Emboliegefahren begrenzt werden.
  • Wenden wir uns nun der Variante der 12 zu, um festzustellen:
    • – daß die axialen Längen L1, L2, L3 vergleichbar sind,
    • – daß in radial ausgedehntem Zustand der Vorrichtung 1 sich die aufeinanderfolgenden konischen 22, dann zylindrischen 24 Abschnitte der Drähte mit Filamentabschnitten als „S" wie zum Bei spiel der Abschnitt 70c1 anschließen, wobei die Anschlußzwischenabschnitte den einzigen Teil der Drähte bilden, wo diese einzeln und nicht wenigstens zu zweit Rand an Rand gruppiert sind,
    • – und daß Zwischenringe, wie zum Beispiel 26, von Ort zu Ort zwischen den Endringen 23' und 23'' angebracht sind.
  • Die Ringe 26 haben zur Aufgabe, die Drähte untereinander Rand an Rand auf der Länge zu halten, wo sie sein müssen, und dienen ebenfalls als radio-opake Markierungen.
  • Die Ringe können also insbesondere metallisch sein.
  • Die Ringe umgeben die Drähte dann Rand an Rand angeordnet, und durch Öffnungen, wie zum Beispiel 28, die quer durch die Wand der Ringe ausgespart sind, schweißt man die so vereinten Ringe untereinander (siehe Schweißpunkte 30). Diese Technik begrenzt die Belastungen, welche durch die Drähte (die also nicht nur paarweise geschweißt, sondern auch durch die Ringe gepreßt gehalten sind) ausgehalten werden, mit einem sehr günstigen Effekt der Radio-Opazität.
  • Die 13 und 14 zeigen ein anderes Filtrierelement 10 nach der Erfindung, das als distale Schutzvorrichtung verwendbar ist.
  • In 13 erstrecken sich, ausgehend von dem proximalen Ring 23', zwei proximale Gruppen 32, 34 von jeweils vier Drähten, die zu der radial ausdehnbaren Struktur des Filtrierelementes 10 gehören.
  • Pro Gruppe sind die Drähte zueinander parallel, angrenzend und im vorliegenden Fall geradlinig. Sie erstrecken sich entlang Erzeugenden des proximalen Kegels, welcher die Struktur bestimmt. An der Stelle des maximalen Durchmessers D der radialen Ausdehnung der Struktur bzw. des Aufbaus oder aber in der Nähe dieses Durchmessers, entfernen sich einige Drähte jeder Gruppe von den anderen Drähten derselben Gruppe, um sich an Drähten der anderen Gruppe etwas weiter auf der Länge, dort wo der Aufbau schon zylindrisch ist (Länge L'1), anzuschließen. Diesbezüglich ist die Länge L'1 für einen Durchmesser D des Aufbaus 10 in seinem radial geöffneten Zustand derart, daß L'1 > 1,5D, wobei L'1 die Länge des im wesentlichen zylindrischen Teils des Aufbaus in diesem Zustand ist.
  • In dem dargestellten Beispiel ändert sich die Winkelposition der Drähte dann nicht mehr bis zu dem distalen Ring 23'', d.h., daß die Drähte (im vorliegenden Fall also paarweise vereint) auf der gesamten verbleibenden Länge des zylindrischen Abschnittes (Länge L'1) dann auf dem distalen konischen Teil (Länge L'2) parallel und paarweise angrenzend bleiben.
  • Insbesondere bei den elastischen Drähten 70'1 und 70'2 findet man wohl die Form als „S" auf ihrem Verbindungsabschnitt (70'c1 oder 70'c2 ) zwischen den Zonen der proximalen (Gruppe 34) bzw. mehr distalen Gruppierung wieder, wie schon in 1 angemerkt wurde.
  • An der Stelle dieses gebogenen Zwischenabschnittes, wo die betreffenden Drähte eine radiale Komponente aufweisen, sind die Drähte, wie zum Beispiel 70'1 und 70'2 , allein. An dieser Stelle endet die dichte (gegen Flüssigkeit, insbesondere gegen Blut) Membran, die strichpunktiert mit 9' bezeichnet ist, an ihrem geöffneten proximalen Ende 90', wobei die Membran im Gegensatz dazu an ihrem entgegengesetzten distalen Ende an der Stelle ihrer Bodenwand 19' geschlossen ist, da wo die Austrittsöffnungen 15' für Blut liegen.
  • In 13 stellt man ferner fest, daß an der Stelle, wo sich die Drähte trennen (zum Beispiel an der Stelle des Rings 26a für die Gruppe der Drähte 34), sich zwei der vier Drähte (Drähte 70'1 und 70'2 ) trennen, während die zwei anderen (70'3 und 70'4 ) aneinander angrenzend vereint bleiben und im vorliegenden Fall auf ihrer ganzen verbleibenden Länge so bleiben, d.h., daß sie bis zu dem distalen Ring 23'' parallel und einer gegen den anderen bleiben.
  • Wie in dem Fall des vorhergehenden Aufbaus der 1 gelangt der Draht 70'1 wieder zu dem Draht 7'5 der anderen Gruppe, wobei das Gleiche für den Draht 70'2 gilt, der den Draht 70'6 der zweiten Gruppe mit jedesmal einer Winkelverschiebung wieder erlangt, um von einer Gruppe zur anderen zu gelangen, d.h. einer radialen Komponente an der Stelle der Zonen, wie zum Beispiel 70'c1 und 70'c2 ).
  • So können zwei große Öffnungen 36, 38 an der proximalen Seite des Aufbaus 10 bestimmt werden, wobei die zwei Öffnungen durch die proximalen Gruppen 32, 34 der Drähte voneinander getrennt sind, und dies bis zu den Ringen 26a, 26b, wo die Verbindungszwischenabschnitte mit radialer Komponente „als S", wie zum Beispiel 70'c1 und 70'c2 , beginnen.
  • Die proximalen und distalen Ringe 23', 23'' pressen und halten die jeweiligen Enden der elastischen Drähte (wie man insbesondere in 14 sehen kann) axial genau so, wie die radio-opaken Zwischenringe, wie zum Beispiel 26a, 26b, die Drähte in ihren zuvor genannten Positionen so halten, wie schon für die Ringe 26 der 12 beschrieben wurde.
  • In dieser 14 sieht man ebenfalls deutlich die großen Öffnungen 36, 38 sowie die Form mit radialer Komponente der Umfangs-Verbindungszwischenabschnitte, wie zum Beispiel 70'c1 und 70'c2 .
  • Vorzugsweise markieren die radio-opaken Ringe 26 den Anfang und das Ende der Länge L'1 des Zylinderabschnittes.
  • In dem radial zusammengedrückten Zustand des Aufbaus 10 werden die elastischen Drähte, wenn sie selbst-ausdehnbar sind, verformt und gepreßt, um sich im wesentlichen parallel zu der Achse 21' (außer der Verbindungsabschnitte, wie zum Beispiel 70'c1 und 70'c2 ) zu erstrecken, wobei die Abschnitte ihre natürliche gebogene, radial entfaltete Form seit ihrer Freisetzung wieder annehmen.
  • An Stelle dessen könnte man sich die Verwendung einer Zugvorrichtung, ja sogar eines anderen Ausdehnungsmittels vorstellen, um die zwei Ringe 23', 23'' mechanisch axial einander zu nähern oder zu entfernen.
  • Es sei bemerkt, daß man an Stelle von proximalen Gruppen, wie zum Beispiel 34, mit vier Drähten, zum Beispiel mindestens zwei Gruppen jede mit drei Drähten hätte vorsehen können, wobei sich die Drähte jeder Gruppe vorn voneinander trennen, was für zwei der Drähte wieder dieser Gruppen zutrifft, um sich erneut mit einem Draht der anderen Gruppe zu vereinen, wobei der dritte Draht auf dem Rest der Länge des Aufbaus bis zu dem distalen Ring 23'' allein bleibt.
  • Unter der Annahme hätte man also auf dem Zylinderteil der Länge L'1 zwei Gruppen mit zwei diametral entgegengesetzten Drähten, sowie zwei Gruppen eines einzelnen Drahtes die ebenfalls
  • In 14 kann man übrigens diese Winkelverteilung feststellen.
  • In 15 gehört die Filtriervorrichtung 10 zu einem Angioplastie-Apparat 20.
  • Allgemeiner kann die Vorrichtung 10 am Ende ihrer Drahtführung 3 (die im vorliegenden Fall ein Katheter ist) insbesondere als distale Schutzvorrichtung einer vaskulären Behandlungsapparatur verwendet werden, wobei Embolie bildende Materialien drohen, sich in dem Blutfluß einzulagern, deren Migration zu dem Herzen oder dem Gehirn sich als gefährlich erweisen kann.
  • Der Filtrieraufbau 10 befindet sich abstromig bezüglich der durch die Stenose 89 in 15 gebildeten Eingriffszone (die Richtung des Blutflusses ist durch den Pfeil 91 gekennzeichnet). Er erlaubt also, dieses Blut unter Zurückhalten der Embolie bildenden Teilchen zu filtrieren (Öffnungen 15' mit kleinerem Querschnitt als die Größe dieser Materialien), ohne dafür im wesentlichen die Blutzirkulation zu unterbrechen. Man bemerkt, daß das Merkmal L1 (oder L'1) > 1,5D die Dichtigkeit, das Zentrieren und die Leistung des Filtrieraufbaus begünstigt.
  • Der Apparat 20 weist einen Ballon 93 auf, der mittels des Katheters 3, an dem er befestigt ist, radial aufgeblasen werden kann.
  • Sowohl der Ballon 93 als auch der Filtrieraufbau 10 sind dazu geeignet, radial für ihre vaskuläre Einführung in einer Einführ-/Rückzugshülse 95 enthalten zu sein, die geeignet ist, quer durch den Körper des Patienten bis zu der betreffenden vaskulären Zone zu gelangen.
  • Die jeweiligen Längen der Hülse 95 und des Manövriermittels (Katheter 3) sind mindestens gleich dem Abstand, welcher die vaskuläre Eingriffszone (Zone der Stenose) der Hautoberfläche des Körpers des Patienten trennt, ausgehend von welcher die Eingriffsvorrichtung auf endoluminalem Weg implantiert wird.
  • Wenn die Filtriervorrichtung 10 selbst-ausdehnbar ist, dehnt sie sich radial von dem Ausgang der Hülse 95 an aus. Auf jeden Fall ist der Aufbau der Vorrichtung 10 mechanisch radial ausdehnbar.
  • Der Ballon 93, der ein Angioplastie-Ballon sein kann, wird mit dem Fluid aufgeblasen, das entweder quer durch den Katheter 3 oder quer durch ein getrenntes Rohr (nicht dargestellt) zirkuliert, an welchem er dann befestigt wäre.
  • In 15 hat die radiale Ausdehnung des Ballons 93 das Gefäß 97 an der Stelle der Stenose 89 erweitert, gegenüber welcher der Ballon angeordnet wurde.
  • Zuvor (oder gleichzeitig) wurde der Filtrieraufbau 10a radial entfaltet, um das Gefäß abstromig von der Stelle der Stenose und des Ballons zu verschließen.
  • Das Andrücken des Ballons gegen die Gefäßwand bewirkt in typischer Weise das Loslösen von Embolie bildenden Materialien, wie zum Beispiel 99, welche die Neigung haben, abstromig durch den Fluß mitgenommen, zu migrieren.
  • Ihre Migration wird durch die Filtriervorrichtung 10 blockiert.

Claims (13)

  1. Vaskuläres Schutzsystem, das endoluminal in ein Gefäß implantierbar ist und das ein filtrierendes Element (10) aufweist, das für Blut durchlässig ist, aber für Embolie bildende Materialien (53) undurchlässig ist und das eine Achse (11) aufweist, ein proximales axiales Ende aufweist, in dessen Nachbarschaft eine oder mehrere Öffnungen (36, 38) angeordnet sind, über die Blut und Embolie bildende Materialien in dieses filtrierende Element eindringen, und ein distales axiales Ende aufweist, wobei das filtrierende Element in Bezug auf die Achse radial ausdehnbar oder einziehbar ist und eine Trägerstruktur (7') aufweist, die mit einer Membran (9') verbunden ist, die einen proximalen Rand (90) aufweist, wobei die Trägerstruktur in ihrem Umfang eine Abfolge von Drähten (70'1 , 70'2 ) aufweist, die eine Länge zwischen den besagten proximalen und distalen Enden haben, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerstruktur lokal eine Lippe in Umfangsrichtung definiert, die im wesentlichen fortlaufend ist und mit dem proximalen Rand (90) der Membran zusammenwirkt.
  2. System gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß – jeder Draht einen proximalen Abschnitt und einen distalen Abschnitt aufweist und daß – im wesentlichen am Ort des proximalen Randes (90) der Membran (9) der proximale Abschnitt und der distale Abschnitt der Drähte über einen Zwischenabschnitt (70C), der transversal zur Achse angeordnet ist, miteinander verbunden sind, wobei die Zwischenabschnitte zweier in Winkelrichtung um die Achse einander folgender Drähte zwischen einander Enden aufweisen, die im wesentlichen angrenzend sind (70A, 71B).
  3. System gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, das – die Drähte (70) ein proximales Ende und ein distales Ende aufweisen, an denen sie alle über jeweils proximale und distale Ringe (23, 24) vereint sind, und daß – die proximalen und distalen Abschnitte mehrerer in Winkelrichtung folgender Drähte (701 , 702 , 703 ) im wesentlichen parallel und mit um die Achse herum einem Winkelversatz eines Drahtes zwischen den benachbarten Anordnungen der Drähte längs ihres proximalen Abschnitts und ihres distalen Abschnittes aneinander angrenzend sind.
  4. System gemäß Anspruch 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in einer radial ausgedehnten Position des filtrierenden Elements die proximalen Abschnitte (70A) der Drähte zusammen eine konische Form definieren und die distalen Abschnitte (70B) dieser selben Drähte zusammen im wesentlichen einen Zylinder definieren, der mit einem distalen Kegel verbunden ist, wo die filtrierende Membran (9) für Blut durchlässig ist, wobei der Zylinder der distalen Abschnitte mit dem Kegel der proximalen Abschnitte, im wesentlichen an der Stelle des proximalen Randes (90) der Membran über die Zwischenabschnitte der Drähte (70C) verbunden ist.
  5. System gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (9) global am Ort des Zylinders (19), der durch die distalen Abschnitte der Drähte definiert wird, für Blut undurchlässig ist, wobei die besagte Membran am Ort des distalen Kegels (17), der durch die besagten distalen Abschnitte der Drähte definiert ist, Öffnungen (15) aufweist, die den Durchfluß von Blut erlauben, aber nicht von vaskulären Trümmern.
  6. System nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenabschnitt (70C) eines Drahtes auf einer Seite mit dem proximalen Abschnitt und auf der anderen Seite mit dem distalen Abschnitt ein und desselben Drahtes über abgerundete Kniestücke, die einen Innenwinkel α aufweisen, so daß 90° < α < 135° ist, verbunden ist.
  7. System gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß von seinem proximalen Rand bis zum distalen Ende des filtrierenden Elements die Membran (9) die Trägerstruktur (7) überdeckt und daher von ihr gestützt wird, wobei die Trägerstruktur im Zustand des radial ausgedehnten filtrierenden Elements lokal mit der Membran eine zylindrische Form (19) aufweist, wobei so eine zylindrische Dichtigkeits-Oberfläche in Bezug auf eine Gefäßwand definiert wird, an der das Schutzsystem anzuordnen ist.
  8. System gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die undurchlässige zylindrische Oberfläche eine axiale Länge (L1) aufweist, die größer als die axiale Länge (L2, L3) der proximalen und distalen Kegel ist, die durch die Drähte in Richtung der jeweils proximalen und distalen Enden des filtrierenden Elements (5) definiert werden.
  9. System gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerstruktur ausgehend von dem proximalen Ende in Richtung auf das distale Ende zunächst mindestens zwei Gruppen (34, 36) von Drähten aufweist, wobei jede Gruppe aus mehr als zwei miteinander benachbarten Drähten besteht, und diese Gruppen sich an einer Stelle der Drahtlänge aufspalten, so daß sich innerhalb der Gruppen zumindest einiger Drähte dann voneinander entfernen, wonach etwas weiter auf dieser Länge die Drähte einer bestimmten Gruppe, die sich von mindestens einigen der anderen Drähte dieser gleichen Gruppe entfernt hatten, sich derart wieder vereinen, daß sie an mindestens einem Draht der anderen Gruppe(n) von Drähten anliegen.
  10. System gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Stelle, an der die Gruppen von Drähten sich aufteilen, zumindest einige der Drähte jeder Gruppe (34, 36) sich von den anderen Drähten der gleichen Gruppe entfernen, während die anderen Drähte dieser Gruppe anlie gend vereint bleiben und über mindestens einen Teil ihrer verbleibenden Länge (L2, L3) so verbleiben.
  11. Vaskuläres Schutzsystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Nähe des proximalen Endes die Trägerstruktur (9') ausschließlich zwei Gruppen (32, 34) von mindestens vier Drähten jeweils aufweist, die sich an einer Stelle auf der Länge der Drähte derart aufteilen, daß in jeder Gruppe ein erster Draht sich zu einer Seite und ein zweiter Draht zur anderen Seite entfernt, wobei der dritte und der vierte Draht der gleichen Gruppe zusammenbleiben, während weiter auf der Länge der besagte erste Draht mit einem ersten Draht der (einer) anderen Gruppe zusammenkommt und der besagte zweite Draht mit einem zweiten Draht dieser anderen Gruppe zusammenkommt.
  12. Vaskuläres Schutzsystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Stelle, an der die Drähte der Trägerstruktur aneinander liegend angeordnet sind, diese Drähte lokal von einem Ring (26, 26A, 26B) umgeben sind, der eine Umfangswand aufweist, durch welche Schweißstellen (28) die Verbindung der Drähte miteinander sicherstellen.
  13. Angioplastievorrichtung (20), dadurch gekennzeichnet, daß sie ein vaskuläres Schutzsystem (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche zu ihrem distalen Ende hin aufweist.
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