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ERFINDUNGSGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Biosensor, insbesondere einen
elektrochemischen Biosensor mit einer Hybridelektrode.
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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK UND KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Elektrochemische
Biosensoren sind bekannt. Sie werden verwendet, um die Konzentration
verschiedener Analyten aus biologischen Proben, insbesondere aus
Blut, zu bestimmen. Elektrochemische Biosensoren werden in den US-Patenten
Nr. 5,413,690; 5,762,770; 5,798,031; 5,997,817 und WO99/58709 beschrieben.
Eine Möglichkeit
des Aufbauens von kleinen Elektrodenarrays wird in WO01/25775 beschrieben.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wie in den Ansprüchen
1 und 16 definiert werden ein elektrochemischer Biosensor und ein
Verfahren zu dessen Ausbildung bereitgestellt. Der Biosensor umfaßt ein Elektrodenträgersubstrat
mit kooperierenden Elektroden und sich von dort erstreckenden Leitungen,
ein an das Elektrodenträgersubstrat
gekoppeltes Sensorträgersubstrat,
wobei das Sensorträgersubstrat
so ausgebildet ist, daß es
Kerben und eine Öffnung
enthält,
wobei mindestens ein Abschnitt jeder Kerbe auf eine Leitung ausgerichtet
ist und die Öffnung
von den Leitungen beabstandet ist, und elektrisch leitende Bahnen,
die auf dem Sensorträgersubstrat
positioniert sind. Jede Bahn erstreckt sich über eine der Kerben hinweg
und in Eingriff mit einer Leitung.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
ausführliche
Beschreibung bezieht sich insbesondere auf die beiliegenden Figuren.
Es zeigen:
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1 eine
auseinandergezogene Baugruppenansicht eines Biosensors gemäß der vorliegenden
Erfindung, die den Biosensor zeigt, der ein Elektrodenträgersubstrat,
mit Laser abgetragene Elektroden auf dem Elektrodenträgersubstrat,
ein Sensorträgersubstrat,
elektrisch leitende Bahnen, die so ausgebildet sind, daß sie auf
dem Sensorträgersubstrat
positioniert sind und in Eingriff mit den mit einem Laser abgetragenen
Elektroden stehen, und ein Abdecksubstrat enthält;
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2 eine
durch die Linien 2-2 von 1 gezeigte Querschnittsansicht,
die eine in den Biosensor eintretende flüssige Blutprobe zeigt;
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3 eine
auseinandergezogene Baugruppenansicht eines Biosensors gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung. 4 ist eine
Draufsicht auf den Biosensor von 3.
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5 eine
auseinandergezogene Baugruppenansicht eines Biosensors gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung.
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6 eine
Querschnittsansicht durch die Linien 6-6 von 5.
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7 eine
Querschnittsansicht durch die Linien 7-7 von 5.
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8 eine
auseinandergezogene Baugruppenansicht eines Biosensors gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung.
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9 eine
Querschnittsansicht von 8.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Biosensor und ein Verfahren
zum Herstellen eines Biosensors, wodurch ein Hersteller Flexibilität hinsichtlich
Elektrodendesignvariation erhält.
Der Biosensor verwendet einen High-end-Prozeß wie etwa Laserabtragung,
um empfindliche Teile des Biosensors herzustellen, und verwendet
zum Herstellen von Meßgerätekontakten
einen Siebdruckprozeß.
Durch einfaches Wechseln eines Sensorträgersubstrats und/oder eines
Abdecksubstrats sowie des Elektrodenabtragmusters können somit
aus dem gleichen Herstellungssystem mehrere Produkte hergestellt
werden, um Marktbedürfnissen
zu entsprechen. Verschiedene Aspekte der Erfindung sind in den 1–9 dargestellt,
die nicht maßstabsgetreu
gezeichnet sind und wobei gleiche Komponenten in den mehreren Ansichten
gleich numeriert sind.
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Die 1–2 veranschaulichen
die Erfindung in Form eines Biosensors 10 mit einem Sensorträgersubstrat 12,
einem Elektrodenträgersubstrat 14,
einem auf dem Elektrodenträgersubstrat 14 positionierten ersten
elektrischen Leiter 16, einem auf dem ersten Leiter 16 positionierten
elektrochemischen Reagens 20, einer ersten elektrisch leitenden
Bahn 60 und einen zweiten elektrisch leitenden Bahn 62,
die sich jeweils über das
Sensorträgersubstrat 12 erstrecken,
und einem Abdecksubstrat 21. Der Biosensor 10 hat
bevorzugt eine rechteckige Gestalt. Es versteht sich jedoch, daß der Biosensor 10 jede
Anzahl von Gestalten gemäß dieser Offenbarung
annehmen kann. Der Biosensor 10 wird bevorzugt aus Materialrollen
hergestellt, doch versteht sich, daß der Biosensor 10 aus
individuellen Folien gemäß dieser
Offenbarung konstruiert werden kann. Somit macht die Auswahl von
Materialien für
die Konstruktion des Biosensors 10 die Verwendung von Materialien erforderlich,
die ausreichend flexibel für
eine Rollenverarbeitung sind, aber doch starr genug sind, damit
der fertiggestellte Biosensor 10 eine geeignete Steifheit
erhält.
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Das
Elektrodenträgersubstrat 14 ist
in den 1 und 2 gezeigt und enthält eine
dem Sensorträgersubstrat 12 zugewandte
obere Oberfläche 40 und
eine untere Oberfläche 42.
Außerdem
weist das Elektrodenträgersubstrat 14 gegenüberliegende
Enden 44, 46 und gegenüberliegende Ränder 48, 50 auf,
die sich zwischen den Enden 44, 46 erstrecken.
Der Rand 48 enthält
eine darin ausgebildete Kerbe 49. Die Kerbe 49 wird
von Grenzen 51, 53, 55 definiert. Außerdem erstreckt
sich eine Lüftungsöffnung 57 zwischen
der oberen und unteren Oberfläche 40, 42.
Die Lüftungsöffnung 57 kann
eine große
Vielfalt von Gestalten und Größen gemäß der vorliegenden
Erfindung aufweisen. Das Elektrodenträgersubstrat 14 ist
im allgemeinen von rechteckiger Gestalt, doch versteht sich, daß der Träger in einer
Vielfalt von Gestalten und Größen ausgebildet
sein kann und die Kerbe 49 an einer Vielfalt von Stellen
gemäß dieser
Offenbarung positioniert sein kann. Das Elektrodenträgersubstrat 14 ist
aus einem flexiblen Polymer und bevorzugt aus einem Polymer wie
etwa Polyester oder Polyimid, Polyethylennaphthalat (PEN) ausgebildet.
Ein nicht-einschränkendes
Beispiel für
ein geeignetes PEN ist 12,7·10–3 cm
(5[illegible]) dickes KALADEX®, ein PEN-Film, der im
Handel von E. I. DuPont de Nemours, Wilmington, Delaware, USA, erhältlich ist,
der mit Gold von ROWO Coating, Herbolzheim, Deutschland, beschichtet
ist.
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Der
elektrische Leiter 16 ist auf der oberen Oberfläche 40 des
Elektrodenträgersubstrats 14 erzeugt oder
isoliert. Zu nicht-einschränkenden
Beispielen für
einen geeigneten elektrischen Leiter 16 zählen Aluminium,
Kohlenstoff (wie etwa Graphit), Kobalt, Kupfer, Gallium, Gold, Indium,
Iridium, Eisen, Blei, Magnesium, Quecksilber (als ein Amalgam),
Nickel, Niob, Osmium, Palladium, Platin, Rhenium, Rhodium, Selenium,
Silizium (wie etwa stark dotiertes polykristallines Silizium), Silber,
Tantal, Zinn, Titan, Wolfram, Uran, Vanadium, Zink, Zirkonium, Mischungen
davon und Legierungen, Oxide oder metallische Verbindungen dieser
Elemente. Bevorzugt ist der elektrische Leiter 16 unter
den folgenden Materialien ausgewählt:
Gold, Platin, Palladium, Iridium oder Legierungen dieser Metalle,
da solche Edelmetalle und ihre Legierungen in biologischen Systemen
nicht reagieren. Ganz besonders bevorzugt ist der elektrische Leiter 16 Gold.
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Der
Leiter 16 wird durch Laserabtragung unterbrochen, um auf
dem Elektrodenträgersubstrat 14 Elektroden 52, 54 zu
erzeugen, die von dem Rest der elektrisch leitenden Oberfläche isoliert
sind. Techniken zum Ausbilden von Elektroden auf einer Oberfläche unter
Verwendung von Laserabtragung sind bekannt. Siehe beispielsweise
WO01/25775. Bevorzugt werden die Elektroden 52, 54 hergestellt,
indem der elektrische Leiter 16 aus einem Bereich entfernt
wird, der sich um die Elektroden herum erstreckt.
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Deshalb
sind Elektroden 52, 54 von dem Rest des elektrisch
leitenden Materials auf dem Elektrodenträgersubstrat 14 durch
einen Spalt mit einer Breite von etwa 25 μm bis etwa 500 μm isoliert,
bevorzugt weist der Spalt eine Breite von etwa 100 μm bis etwa
200 μm auf.
Alternativ versteht sich, daß Elektroden 52, 54 ausschließlich durch
Laserabtragung auf dem Elektrodenträgersubstrat 14 hergestellt
werden können.
Es versteht sich, daß Laserabtragung
zwar wegen seiner Präzision
und Empfindlichkeit das bevorzugte Verfahren für das Ausbilden der Elektroden 52, 54 ist,
gemäß dieser
Offenbarung andere Techniken wie etwa Laminierung, Siebdruck oder
Fotolithographie verwendet werden können.
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Die
Elektroden 52, 54 definieren in Kooperation miteinander
ein Elektrodenarray 56 und Leitungen 58, 59,
die sich von dem Array 56 weg erstrecken. Wie in 1 gezeigt
erstrecken sich Leitungen 58, 59 von dem Array 56 zu
jeweiligen Kontaktpads 61, 63. Die Kontaktpads 61, 63 befinden
sich an jeweiligen Rändern 48, 50.
Es versteht sich, daß das
Array 56 und die Kontaktpads 61, 63 eine
Vielfalt von Gestalten und Größen aufweisen
können
und die Leitungen 58, 59 mit vielen Längen ausgebildet
sein können
und sich zu einer Vielfalt von Stellen erstrecken, so daß sich die
Kontaktpads 61, 63 auf dem Elektrodenträgersubstrat 14 befinden
können.
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Anordnungen
mit einem Mehrfachelektrodensatz sind gemäß dieser Offenbarung ebenfalls
möglich. Es
versteht sich, daß die
Anzahl der Elektroden sowie der Abstand zwischen den Elektroden
gemäß dieser Offenbarung
variieren können
und daß eine
Reihe von Arrays ausgebildet werden kann (8–9),
wie der Fachmann versteht.
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Das
Sensorträgersubstrat 12 des
Biosensors 10 enthält
eine erste Oberfläche 22 und
eine dem Elektrodenträgersubstrat 14 zugewandte
gegenüberliegende
zweite Oberfläche 24.
Siehe 1 und 2. Außerdem weist das Sensorträgersubstrat 12 gegenüberliegende
Enden 26, 28 und Ränder 30, 32 auf,
die sich zwischen den Enden 26, 28 erstrecken.
Eine Öffnung 34 erstreckt
sich zwischen der ersten und zweiten Oberfläche 22, 24,
wie in 1 gezeigt. Außerdem
sind Kerben 36, 38 in jeweiligen Rändern 30, 32 ausgebildet, die
von der Öffnung 34 beabstandet
sind. Wie in 1 gezeigt, wird die Öffnung 34 von
Grenzen 78, 80, 82 und Verjüngungen 83 definiert,
die sich zwischen dem Rand 30 und den Grenzen 78, 82 erstrecken.
Außerdem werden
die Kerben 36, 38 jeweils von Grenzen 84, 86, 88 definiert.
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Wenn
das Sensorträgersubstrat 12 an
das Elektrodenträgersubstrat 14 gekoppelt
ist, sind die Verjüngungen 83 im
allgemeinen auf die Grenzen 51, 55 des Elektrodenträgersubstrats 14 so
ausgerichtet, daß die Öffnung 34 das
Elektrodenarray 56 und das Reagens 20 freilegt.
Außerdem
sind die Kerben 36, 38 im allgemeinen auf Kontaktpads 61, 63 der
Elektroden 52, 54 ausgerichtet. Es versteht sich,
daß sich
die Kerben 36, 38 an einer Reihe von Stellen befinden
können
und in einer Vielfalt von Gestalten und Größen in dem Sensorträgersubstrat 12 gemäß dieser
Offenbarung ausgebildet sein können.
Es versteht sich außerdem,
daß das Sensorträgersubstrat 12 gemäß dieser
Offenbarung ohne Kerben ausgebildet sein kann, solange die Bahnen 60, 62 mit
den Elektroden 52, 54 in elektrischer Kommunikation
stehen. Das Sensorträgersubstrat 12 ist
aus einem flexiblen Polymer und bevorzugt aus einem Polymer wie
etwa Polyester ausgebildet. Ein nicht-einschränkendes Beispiel für ein geeignetes
Polymer ist 17,8·10–3 cm
([illegible]) dicker ST505-MELINEX®-Polyesterfilm, der
im Handel von E. I. DuPont de Nemours Wilmington, Delaware, USA,
erhältlich
ist.
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Außerdem,
wenn auch nicht dargestellt, ist die Oberfläche 24 des Sensorträgersubstrats 12 mit
einem Kleber beschichtet. Bevorzugt ist das Sensorträgersubstrat 12 über einen
duroplastischen Kleber mit dem Elektrodenträgersubstrat 14 gekoppelt.
Ein nicht-einschränkendes
Beispiel für
einen derartigen Kleber ist eine Mischung aus Artikel #38-8569 (5
Gew.-% Isocyanat) und Artikel #38-8668 (95 Gew.-% Polyurethan),
beide im Handel erhältlich
von National Starch & Chemical,
einem Mitglied von ICI Group, Bridgewater, NJ, USA. Es versteht
sich, daß das
Substrat gemäß dieser
Offenbarung unter Verwendung einer großen Vielfalt von im Handel
erhältlichen
Klebern oder durch Schweißen
(Hitze oder Ultraschall) an das Elektrodenträgersubstrat 14 gekoppelt
werden kann. Es versteht sich außerdem, daß die erste Oberfläche 22 des
Sensorträgersubstrats 12 beispielsweise
mit einer Produktetikettierung oder Anweisungen zur Verwendung gemäß dieser
Offenbarung bedruckt werden kann. Wieder unter Bezugnahme auf 1 sind
eine erste und zweite Bahn 60, 62 so ausgebildet,
um auf der ersten Oberfläche 22 des
Sensorträgersubstrats 12 positioniert
zu sein. Die Bahnen 60, 62 verlaufen jeweils vom
Ende 28 und über
eine der Kerben 36, 38. Während Bahn 60, Kerbe 38 und
Elektrode 54 weiter unten erörtert werden, versteht sich,
daß die
Beschreibung, soweit nichts anderes angegeben, auch für Bahn 62,
Kerbe 36 und Elektrode 52 gilt. Die Bahn 60 enthält eine
erste Schicht 64 und eine zweite Schicht 66. Bevorzugt
enthält
die erste Schicht 64 gegenüberliegende Enden 90, 92 und
Ränder 94, 96,
die sich zwischen den Enden 90, 92 erstrecken.
Wie in 1 und 2 gezeigt erstreckt sich bei
Montage des Biosensors ein Abschnitt 98 der ersten Schicht 64 von
der ersten Oberfläche 22 des
Sensorträgersubstrats 12 hinunter
bis in die Kerbe 38 und nimmt die Elektrode 54 in
Eingriff. Auf diese Weise steht die erste Schicht 64 mit
den Elektroden 52, 54 des Elektrodenträgersubstrats 14 in
elektrischer Kommunikation. Die zweite Schicht 66 von Bahnen 60 enthält gegenüberliegende
Enden 100, 102 und Ränder 104, 106,
die sich zwischen den Enden 100, 102 erstrecken.
Außerdem
ist ein Abschnitt 108 der zweiten Schicht 66 auf
den Abschnitt 98 der ersten Schicht 64 ausgerichtet.
Somit steht die zweite Schicht 66 bei Montage des Biosensors 10 mit
den Elektroden 52, 54 über die erste Schicht 64 in
elektrischem Kontakt.
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Die
Bahnen 60, 62 werden bevorzugt über Siebdruck
auf das Sensorträgersubstrat 12 aufgebracht. Das
Verfahren zum Ausbilden der Bahnen 60, 62 ist
jedoch nicht beschränkt.
Während
ein direkter Kontakt zwischen Bahn 60 und Elektrode 54 dargestellt
und beschrieben ist, versteht sich, daß Bahn 60 und Elektrode 54 möglicherweise
nicht miteinander in direktem Kontakt stehen, solange eine elektrische
Verbindung zwischen den beiden vorliegt, zum Beispiel über Durchgangslöcher oder
andere Verfahren, die der Fachmann kennt.
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Zu
nicht-einschränkenden
Beispielen für
geeignete elektrische Leiter für
die erste und zweite Schicht 64, 66 zählen Aluminium,
Kohlenstoff (wie etwa Graphit), Kobalt, Kupfer, Gallium, Gold, Indium,
Iridium, Eisen, Blei, Magnesium, Quecksilber (als ein Amalgam),
Nickel, Niob, Palladium, Platin, Rhenium, Rhodium, Selenium, Silizium
(wie etwa stark dotiertes polykristallines Silizium), Silber, Tantal,
Zinn, Titan, Wolfram, Uran, Vanadium, Zink, Zirkonium, Mischungen
davon und Legierungen, Oxide oder metallische Verbindungen dieser Elemente.
Bevorzugt ist die erste Schicht 64 Silbertinte, ein nicht-einschränkendes
Beispiel dieser ist ELECTRODAG® 427ss, im Handel erhältlich von
Acheson Colloids Company, Port Huron, MI, USA. Die zweite Schicht 66 ist
bevorzugt eine Kohlenstofftinte, ein nicht-einschränkendes
Beispiel dieser ist eine leitende über Siebdruck druckbare Tinte
von feinteiligen Graphitteilchen, die in einem thermoplastischen
Harz dispergiert sind, wie etwa ELECTRODAG® 423ss
oder ELECTRODAG® PM-003A,
beide im Handel erhältlich
von Acheson Colloids Company, Port Huron, MI, USA.
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Das
Abdecksubstrat 21 ist an die erste Oberfläche 22 des
Sensorträgersubstrats 12 gekoppelt.
Das Abdecksubstrat 21 enthält eine erste Oberfläche 23 und
eine zweite Oberfläche 25,
dem Sensorträgersubstrat 12 zugewandt.
Außerdem
enthält
das Abdecksubstrat 21 gegenüberliegende Enden 27, 29 und
Ränder 31, 33,
die sich zwischen den Enden 27, 29 erstrecken.
Der Rand 31 enthält
eine Kerbe 35. Die Kerbe 35 wird von Grenzen 37, 39, 41 definiert.
Wenn der Biosensor 10 montiert ist, arbeitet das Abdecksubstrat 21 mit
den Grenzen 78, 80, 82 von Öffnung und
Sensorträgersubstrat 12 zusammen,
um einen Kapillarkanal zu definieren.
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Das
Abdecksubstrat 21 ist allgemein von rechteckiger Gestalt,
doch versteht sich, daß das
Abdecksubstrat gemäß dieser
Offenbarung in einer Vielfalt von Gestalten und Größen ausgebildet
sein kann. Das Abdecksubstrat 21 ist aus einem flexiblen
Polymer und bevorzugt einem Polymer wie etwa einem Polyester oder Polyimid
ausgebildet. Ein nicht-einschränkendes
Beispiel für
ein geeignetes Polymer ist 7,6·10–3 cm
(3[illegible]) dickes klares MELINEX ST-505, beschichtet mit einem
schnell bindenden duroplastischen Kleber Artikel 30NF von 3 M. Dieser
Kleber wird mit 7 Gew.-% behandelt (Triton X-100 Detergens).
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Ein
elektrochemisches Reagens 20 ist auf dem Array 56 positioniert.
Das Reagens 20 liefert elektrochemische Sonden für spezifische
Analyte. Die Wahl des spezifischen Reagens 20 hängt von
dem oder den zu messenden spezifischen Analyten ab und sind dem
Durchschnittsfachmann wohlbekannt. Ein Beispiel für ein Reagens,
das in dem Biosensor 10 der vorliegenden Erfindung verwendet
werden kann, ist ein Reagens zum Messen von Glucose einer Vollblutprobe.
Ein nicht-einschränkendes
Beispiel für
ein Reagens zur Messung von Glucose in einer menschlichen Blutprobe
enthält
62,2 mg Polyethylenoxid (mittleres Molekulargewicht von 100–900 Kilo-Daltons),
3,3 mg NATROSOL 244 M, 41,5 mg AVICEL RC-591 F, 89,4 mg monobasisches
Kaliumphosphat, 157,9 mg dibasisches Kaliumphosphat, 437,3 mg Kaliumferricyanid,
46,0 mg Natriumsuccinat, 148,0 mg Trehalose, 2,6 mg TRITON X-100
Tensid und 2 000 bis 9 000 Einheiten Enzymaktivität pro Gramm
Reagens. Das Enzym wird als eine Enzymlösung aus 12,5 mg Coenzym PQQ
und 1,21 Millionen Einheiten des Apoenzyms der Chinoproteins-Glucosedehydrogenase
hergestellt. Dieses Reagens wird weiter in US-Patent Nr. 5,997,817
beschrieben.
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Nicht-einschränkende Beispiele
für Enzyme
und Mediatoren, die beim Messen von bestimmten Analyten im Biosensor 10 verwendet
werden können,
sind unten in Tabelle 1 aufgezählt.
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Bei
einigen der in Tabelle 1 gezeigten Beispiele wird als Reaktionskatalysator
mindestens ein zusätzliches
Enzym verwendet. Außerdem
können
einige der in Tabelle 1 gezeigten Beispiele einen zusätzlichen
Mediator verwenden, der den Elektronentransfer zu der oxidierten
Form des Mediators erleichtert. Der zusätzliche Mediator kann dem Reagens
in geringerer Menge als die oxidierte Form des Mediators zugesetzt
werden. Wenngleich die obigen Assays beschrieben sind, wird in Betracht
gezogen, daß Strom,
Ladung, Impedanz, Konduktanz, Potential oder eine andere elektrochemisch
angezeigte Eigenschaft der Probe präzise zu der Konzentration des
Analyten in der Probe mit dem Biosensor 10 gemäß dieser
Offenbarung korreliert werden könnte.
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In
der Regel werden mehrere Biosensoren 10 in einem Röhrchen verpackt, üblicherweise
mit einem zum Abdichten des Röhrchens
ausgebildeten Stopfen. Es versteht sich jedoch, daß Biosensoren 10 individuell verpackt
sein können
oder Biosensoren aufeinander gefaltet, zu einer Spule gerollt, in
einem Kassettenmagazin gestapelt oder in einer Blisterpackung verpackt
sein können.
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Der
Biosensor 10 wird in Verbindung mit folgendem eingesetzt:
- 1. einer Stromquelle in elektrischer Verbindung
mit Bahnen 60, 62, die in der Lage ist, eine elektrische
Potentialdifferenz zwischen den Elektroden 52, 54 zu
liefern, die ausreicht, um eine diffusionsbegrenzte Elektrooxidation
der reduzierten Form des Mediators an der Oberfläche der Arbeitselektrode zu
bewirken; und
- 2. einem Meßgerät in elektrischer
Verbindung mit den Bahnen 60, 62, das in der Lage
ist, den durch Oxidation der reduzierten Form des Mediators produzierten
diffusionsbegrenzten Strom zu messen, wenn die oben angegebene elektrische
Potentialdifferenz angelegt wird.
Das Meßgerät wird normalerweise dafür ausgelegt
sein, einen Algorithmus auf die Strommessung anzuwenden, wodurch
eine Analytkonzentration bereitgestellt und visuell angezeigt wird.
Verbesserungen bei einem derartigen System aus Stromquelle, Meßgerät und Biosensor
sind der Gegenstand des am 16. Oktober 1990 erteilten eigenen US-Patents
Nr. 4,963,814, des am 12. März
1991 erteilten US-Patents Nr. 4,999,632, des am 12. März 1991
erteilten US-Patents Nr. 4,999,582, des am 7. September 1993 erteilten US-Patents
Nr. 5,243,516, des am 4. Oktober 1994 erteilten US-Patents Nr. 5,352,351,
des am 22. November 1994 erteilten US-Patents Nr. 5,366,609, des
am 11. April 1995 erteilten US-Patents Nr. 5,405,511 an White et
al. und des am 1. August 1995 erteilten US-Patents Nr. 5,438,271
an White et al. Viele Fluidproben können analysiert werden. Gemessen
werden können
beispielsweise Körperflüssigkeiten
des Menschen wie etwa Vollblut, Plasma, Sera, Gewebsflüssigkeit,
Galle, Urin, Sperma, Gehirn- Rückenmark-Flüssigkeit, Rückenmarksflüssigkeit,
Tränenflüssigkeit
und Stuhlproben sowie andere biologische Fluide, die sich dem Fachmann
ohne weiteres ergeben. Es können
auch Fluidpräparationen
von Geweben zusammen mit Lebensmitteln, Fermentationsprodukten und
Substanzen aus der Umgebung untersucht werden, die potentiell Umgebungsschadstoffe
enthalten. Bevorzugt wird mit dieser Erfindung Vollblut untersucht.
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Ein
nicht-einschränkendes
Verfahren zum Herstellen des Biosensors 10 ist unten beschrieben.
Eine Rolle aus mit duroplastischem Kleber beschichtetem Sensorträgersubstratmaterial
wird in eine Stanzeinheit eingeführt,
wo Öffnungen 34 und
Kerben 36, 38 ausgestanzt werden. Es versteht
sich, daß ein
separater Beschichtungsschritt durchgeführt werden kann, bevor das
Sensorträgermaterialsubstrat
in die Stanzeinheit eingeführt
wird. Es versteht sich, daß das
mit einem Heißkleber
im voraus beschichtete Sensorträgersubstrat auch
im Handel erhältlich
ist.
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In
einem separaten Prozeß wird
eine Rolle metallisierten Elektrodenträgermaterials durch Führungsrollen
in eine Abtrag-/Wasch- und Trockenstation eingeführt. Ein Lasersystem, das das
Elektrodenträgersubstrat 14 abtragen
kann, ist dem Durchschnittsfachmann bekannt. Zu nicht-einschränkenden
Beispielen davon zählen
Excimerlaser, wobei das Muster der Abtragung durch Spiegel, Linsen
und Masken gesteuert wird. Ein nicht-einschränkendes Beispiel eines derartigen
kundenspezifischen Systems ist der LPX-300 oder LPX-200, beide im
Handel erhältlich
von LPKF Laser Electronic GmbH in Garbsen, Deutschland.
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In
der Laserabtragsstation wird die Metallschicht des metallisierten
Films in einem vorbestimmten Muster abgetragen, um ein Band aus
isolierten Elektrodensätzen
auf dem Elektrodenträgermaterial
auszubilden. Um Elektroden in einem 50 nm dicken Goldleiter abzutragen,
werden 90 mJ/cm2 Energie angelegt. Es versteht
sich jedoch, daß die
erforderliche Energiemenge von Material zu Material, von Metall
zu Metall oder von Dicke zu Dicke variieren kann. Das Band wird
dann durch mehr Führungsrollen
mit einer Zugschleife und durch ein Inspektionssystem geschickt,
wo sowohl optische als auch elektrische Inspektionen vorgenommen werden
können.
Das System wird zur Qualitätskontrolle
verwendet, um auf Defekte hin zu prüfen. In dieser Station sind
auch Lüftungslöcher durch
das Elektrodenträgersubstratmaterial
gestanzt.
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Das
Sensorträgersubstratmaterial
wird dann zusammen mit dem Elektrodenträgersubstratmaterial in eine
Schneid-/Laminierstation eingeführt.
Das Elektrodenträgersubstratmaterial
wird in Streifen geschnitten und dann auf die Öffnung und Kerben des Sensorträgersubstrats
ausgerichtet. Das Elektrodenträgersubstrat wird über einen
Druck- und Heißversiegelungslaminierungsprozeß an das
Sensorträgersubstrat
gekoppelt. Insbesondere wird das ausgerichtete Material entweder
gegen eine Heizplatte oder eine Heizwalze gerollt, um das Sensorträgersubstrat
an die Streifen des Elektrodenträgersubstratmaterials
zu koppeln und eine Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
zu bilden.
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Diese
Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
wird dann in einen mit IR-Trocknungsstationen ausgestatteten Sieb-
oder Schablonendrucker eingeführt.
Die Silbertinte wird als erste elektrisch leitende Bahnen auf der
ersten Oberfläche 22 des
Sensorträgersubstrats 12 aufgebracht.
Die Silbertinte wird in einem ersten IR-Trockner getrocknet, um
die Tinte etwa 2 Minuten lang zu härten. Als nächstes wird die Kohlenstofftinte als
zweite elektrisch leitende Bahnen auf die ersten elektrisch leitenden
Bahnen aufgebracht. Die Kohlenstofftinte wird ebenfalls in dem zweiten
IR-Trockner etwa
2 Minuten lang gehärtet.
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Als
nächstes
wird die Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe in
eine Reagensausgabestation eingeführt. Das Reagens 20,
das compoundiert worden ist, wird in eine Ausgabestation geleitet,
wo es in einer flüssigen
Form auf die Mitte des Arrays 56 aufgetragen wird. Reagensauftragetechniken
sind dem Durchschnittsfachmann wohlbekannt, wie im US-Patent Nr.
5,762,770 beschrieben. Es versteht sich, daß das Reagens in flüssiger oder
anderer Form auf das Array 56 aufgetragen und auf dem Array 56 gemäß dieser
Offenbarung getrocknet oder halb getrocknet werden kann.
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Eine
Rolle aus Abdecksubstratmaterial wird zusammen mit der Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
in eine Schneid-/Laminierstation eingeführt. Das Abdecksubstratmaterial
wird in Streifen geschnitten und dann auf die Öffnung des Sensorträgersubstrats
ausgerichtet. Das Abdecksubstrat wird durch einen Druck- und Heißversiegelungslaminierungsprozeß an das
Sensorträgersubstrat
gekoppelt. Insbesondere wird das ausgerichtete Material entweder
gegen eine Heizplatte oder eine Heizwalze gewalzt, um das Sensorträgersubstrat
an die Streifen des Abdecksubstratmaterials zu koppeln.
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Als
nächstes
wird das zusammengefügte
Material in eine Sensorstanz- und Verpackungsstation eingeführt. In
dieser Station werden die Kerben 35, 49 in dem
Abdecksubstrat 21 beziehungsweise dem Elektrodenträgersubstrat 14 ausgebildet,
wie auch die zu der Öffnung 34 in
dem Sensorträgersubstrat 12 führenden Verjüngungen 83.
Das zusammengefügte
Material wird gestanzt, um individuelle Biosensoren 10 auszubilden, die
sortiert und in Röhrchen
verpackt werden, jeweils mit einem Stopfen verschlossen, damit man
verpackte Biosensorstreifen erhält.
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Bei
Gebrauch legt ein Benutzer des Biosensors 10 einen Finger 109 mit
einem Blutsammeleinschnitt gegen Grenzen 39, 53 von
Kerben 35, 49. Kapillarkräfte ziehen eine von dem Einschnitt
fließende
flüssige
Blutprobe 101 in die Öffnung 34 und
durch den Kapillarkanal über
Reagens 20 und Array 56. Die flüssige Blutprobe 101 benetzt
das Reagens 20 und nimmt das Elektrodenarray 56 in
Eingriff, wo die elektrochemische Reaktion stattfindet.
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Bei
Benutzung legt, nachdem die Reaktion vollständig ist, eine Stromquelle
(z.B. eine Batterie) eine Potentialdifferenz zwischen den Bahnen 60, 62 an.
Die Spannung läuft
durch die Schichten 66, 64 und deshalb zwischen
den Bahnen 52, 54. Wenn die Potentialdifferenz
angelegt ist, muß die
Menge an oxidierter Form des Mediators an der Hilfselektrode und
die Potentialdifferenz ausreichen, um eine diffusionsbegrenzte Elektrooxidation
der reduzierten Form des Mediators an der Oberfläche der Arbeitselektrode zu
verursachen. Ein nicht gezeigtes Strommeßgerät mißt den durch die Oxidation
der reduzierten Form des Mediators an der Oberfläche der Arbeitselektrode erzeugten
diffusionsbegrenzten Strom.
-
Der
gemessene Strom kann präzise
zu der Konzentration des Analyten in der Probe korreliert werden, wenn
die folgenden Anforderungen erfüllt
sind:
- 1. Die Oxidationsrate der reduzierten
Form des Mediators wird von der Diffusionsrate der reduzierten Form des
Mediators an der Oberfläche
der Arbeitselektrode kontrolliert.
- 2. Der erzeugte Strom wird durch die Oxidation der reduzierten
Form des Mediators an der Oberfläche
der Arbeitselektrode begrenzt.
-
Die 3–4 veranschaulichen
einen Aspekt der Erfindung in Form eines Biosensors 110 mit
einem Sensorträgersubstrat 112,
einem Elektrodenträger 114,
dem ersten elektrischen Leiter 16 auf dem Träger 114,
nicht gezeigtem, auf dem ersten Leiter 16 positioniertem
Reagens, einer ersten elektrisch leitenden Bahn 160 und
einer zweiten elektrisch leitenden Bahn 162, die sich jeweils über den
Träger 112 erstrecken,
und einer Abdeckung 121. Der Biosensor 110 hat
bevorzugt eine rechteckige Gestalt. Es versteht sich jedoch, daß der Biosensor 110 jede
Anzahl von Gestalten gemäß dieser
Offenbarung annehmen kann. Der Biosensor 110 wird bevorzugt
aus Materialrollen hergestellt. Somit macht die Auswahl von Materialien
für die
Konstruktion des Biosensors 110 die Verwendung von Materialien
erforderlich, die ausreichend flexibel für eine Rollenverarbeitung sind,
aber doch starr genug sind, damit der fertiggestellte Biosensor 110 eine
geeignete Steifheit erhält.
-
Der
Träger 114 enthält eine
dem Sensorträgersubstrat 112 zugewandte
obere Oberfläche 140 und eine
untere Oberfläche 142.
Außerdem
weist der Träger 114 gegenüberliegende
Enden 144, 146 und gegenüberliegende Ränder 148, 150 auf,
die sich zwischen Enden 144, 146 erstrecken. Die
Ränder 148, 150 und das
Ende 146 enthalten jeweils eine durch eine allgemein konkav
geformte Grenze 151 ausgebildete Kerbe 149.
-
Während drei
konkav geformte Kerben dargestellt sind, versteht sich, daß der Träger mehr
oder weniger als drei Kerben enthalten kann und die Kerben eine
Vielfalt von Gestalten und Größen gemäß dieser
Offenbarung aufweisen können.
Der Träger 114 ist
im allgemeinen von rechteckiger Gestalt, doch versteht sich, daß der Träger gemäß dieser
Offenbarung in einer Vielfalt von Gestalten und Größen ausgebildet
sein kann. Der Träger 114 ist
aus dem Elektrodenträgersubstrat 14 ähnlichen
Materialien ausgebildet.
-
Die
Elektroden 52, 54 definieren in Kooperation miteinander
das Elektrodenarray 56 auf der Oberfläche 140 und Leitungen 58, 59,
die sich von dem Array 56 weg zu jeweiligen Kontaktpads 61, 63 an
Rändern 148, 150 erstrecken.
Es versteht sich, daß Leitungen 58, 59 mit
einer Vielfalt von Längen
ausgebildet sein und sich zu einer Vielfalt von Stellen erstrecken
können,
so daß Kontaktpads 61, 63 auf
dem Elektrodenträgersubstrat 114 liegen
können.
-
Das
Sensorträgersubstrat 112 des
Biosensors 110 enthält
einen Hauptabschnitt 116 und zwei Sensorträgersubstratelemente 118, 120.
Der Hauptabschnitt 116 und die Sensorträgersubstratelemente 118, 120 enthalten
jeweils eine erste Oberfläche 122 und
eine dem Elektrodenträger 114 und
den Rändern 130, 132 zugewandte
gegenüberliegende
zweite Oberfläche 124.
Außerdem
weist der Hauptabschnitt 116 des Sensorträgersubstrats 112 gegenüberliegende
Enden 126, 128 auf. Kerben 136, 138 sind
jeweils in Rändern 130, 132 ausgebildet
und werden jeweils von Grenzen 134, 135, 137 definiert.
-
Wie
in 4 gezeigt befinden sich, wenn das Sensorträgersubstrat 112 an
das Elektrodenträgersubstrat 114 gekoppelt
ist, die Kerben 136, 138 (wie in 3 gezeigt)
in allgemeiner Ausrichtung auf die Kontaktpads 61, 63 der
Elektroden 52, 54. Es versteht sich, daß die Kerben 136, 138 an
einer Reihe von Stellen in dem Sensorträgersubstrat 112 liegen
und eine Vielfalt von Gestalten und Größen gemäß dieser Offenbarung aufweisen
können,
solange die Kerben 136, 138 zumindest teilweise
auf die Kontaktpads 61, 63 ausgerichtet sind,
wenn der Biosensor 110 zusammengebaut wird. Das Sensorträgersubstrat 112 ist
aus dem Sensorträgersubstrat 12 ähnlichen
Materialien ausgebildet, und die Oberfläche 124 des Hauptabschnitts 116 und
die Sensorträgersubstratelemente 118, 120 sind
mit einem Kleber ähnlich
der Oberfläche 24 des
Sensor trägersubstrats 12 beschichtet.
Es versteht sich außerdem,
daß das
Sensorträgersubstrat 112 beispielsweise
mit Produktetikettierung oder Gebrauchsanleitungen gemäß dieser
Offenbarung bedruckt sein kann.
-
Wieder
unter Bezugnahme auf 3 sind die erste und zweite
Bahn 160, 162 so ausgebildet, daß sie auf
der ersten Oberfläche 122 des
Hauptabschnitts 116 positioniert sind. Die Bahnen 160, 162 erstrecken
sich jeweils vom Ende 126 und über die jeweilige Kerbe 138, 136.
Während
Bahn 160, Kerbe 138 und Elektrode 52 weiter
unten erörtert
werden, versteht sich, daß die
Beschreibung, sofern nicht anders angegeben, auch für Bahn 162,
Kerbe 136 und Elektrode 54 gilt. Die Bahn 160 enthält eine
erste Schicht 164 und eine zweite Schicht 166.
Bevorzugt enthält
die erste Schicht 164 gegenüberliegende Enden 152, 154 und
Ränder 156, 158,
die sich zwischen den Enden 152, 154 erstrecken.
Außerdem
enthält
die erste Schicht 164 einen allgemein dreieckigen Kontaktbereich 168.
-
Wenn
der Biosensor 110 zusammengebaut wird, erstreckt sich ein
Abschnitt des Kontaktbereichs 168 von der ersten Oberfläche 122 des
Sensorträgersubstrats 112 nach
unten in die Kerbe 138 und nimmt das Kontaktpad 63 der
Elektrode 52 in Eingriff. Auf diese Weise steht die erste
Schicht 164 mit den Elektroden 52, 54 des
Trägers 114 in
elektrischer Kommunikation.
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Die
zweite Schicht 166 der Bahn 160 enthält gegenüberliegende
Enden 172, 174 und Ränder 176, 178,
die sich zwischen den Enden 172, 174 erstrecken.
Außerdem
enthält
die zweite Schicht 166 einen allgemein dreieckigen Kontaktbereich 180.
Ein Abschnitt 182 des Kontaktbereichs 180 ist
auf den Abschnitt des Kontaktbereichs 168 ausgerichtet,
der die Elektrode 52 in Eingriff nimmt. Die zweite Schicht 166 steht
nach dem Zusammenbau des Biosensors 110 über die
erste Schicht 164 mit den Elektroden 52 in elektrischer
Kommunikation. Materialien, die sich zum Konstruieren der ersten
und zweiten Schicht 164, 166 eignen, sind denen ähnlich,
die zum Konstruieren der Schichten 64, 66 verwendet
werden. Während
ein direkter Kontakt zwischen Bahn 160 und Elektrode 54 dargestellt
und beschrieben ist, versteht sich außerdem, daß möglicherweise Bahn 160 und
Elektrode 54 nicht in direktem Kontakt miteinander stehen,
solang eine elektrische Verbindung zwischen den beiden vorliegt.
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Die
Abdeckung 121 ist an die erste Oberfläche 122 des Hauptabschnitts 116 und
der Sensorträgersubstratelemente 118, 120 gekoppelt.
Die Abdeckung 121 enthält
eine erste Oberfläche 123 und
eine zweite Oberfläche 125,
dem Sensorträgersubstrat 112 zugewandt.
Außerdem
enthält
die Abdeckung 121 gegenüberliegende
Enden 127, 129 und Ränder 131, 133,
die sich zwischen den Enden 127, 129 erstrecken.
Die Ränder 131, 133 und
das Ende 129 enthalten jeweils eine von einer allgemein
konkav geformten Grenze 186 ausgebildete Kerbe 184.
Wenn der Biosensor 110 zusammengebaut wird, wird das Ende 127 der
Abdeckung über dem
Hauptabschnitt 116 des Sensorträgersubstrats 112 positioniert.
Außerdem
wird das Ende 129 der Abdeckung 121 auf den Sensorträgersubstratelementen 118, 120 des
Sensorträgersubstrats 112 montiert.
Somit sind drei Kapillarkanäle
zwischen der Abdeckung 121 und dem Elektrodenträger 114 definiert,
und sie schneiden einander beim Array 56. Der erste Kanal
weist eine Öffnung
an den Enden 129, 146 auf und ist definiert durch
Abdeckung 121, Elektrodenträgersubstrat 114 und
Sensorträgersubstratelemente 118, 120.
Der zweite Kanal weist eine Öffnung
an den Rändern 125, 148 auf
und ist durch Abdeckung 121, Elektrodenträgersubstrat 114,
Sensorträgersubstratelement 120 und
Ende 128 des Hauptabschnitts 116 definiert. Der
dritte Kanal weist eine Öffnung
an den Rändern 133, 150 auf
und ist definiert durch Abdeckung 121, Elektrodenträgersubstrat 114,
Sensorträgersubstratelement 118 und
Ende 128 des Hauptabschnitts 116.
-
Die
Abdeckung 121 ist im allgemeinen von rechteckiger Gestalt,
doch versteht sich, daß die
Abdeckung 121 gemäß dieser
Offenbarung in einer Vielfalt von Gestalten und Größen ausgebildet
sein kann. Die Abdeckung 121 ist aus dem Abdeckungssubstrat 21 ähnlichen
Materialien ausgebildet und an das Elektrodenträgersubstrat 114 mit
einem Kleber gekoppelt, der dem Kleber ähnlich ist, der verwendet wird,
um das Abdeckungssubstrat 21 an das Elektrodenträgersubstrat 14 zu
koppeln. Es versteht sich außerdem,
daß die
Abdeckung 121 mit mehr oder weniger als drei Kerben ausgebildet
sein kann und die Kerben gemäß dieser
Offenbarung eine Vielfalt von Gestalten und Größen aufweisen können.
-
Ein
nicht-einschränkendes
Verfahren zum Herstellen des Biosensors 110 ist unten beschrieben.
Eine Rolle aus mit einem duroplastischen Kleber beschichtetem Sensorträgersubstratmaterial
wird in eine Stanzeinheit eingeführt,
wo die Kerben 136, 138 und eine Öffnung ausgestanzt
werden, wodurch der Hauptabschnitt 116 und die Sensorträgersubstratelemente 118, 120 eine
vorläufige
Definition erhalten. Ein separater Beschichtungsschritt kann durchgeführt werden,
bevor das Sensorträgermaterialsubstrat
in die Stanzeinheit eingeführt
wird. Es versteht sich, daß das
mit einem Heißkleber
im voraus beschichtete Sensorträgersubstrat auch
im Handel erhältlich
ist.
-
Die
Elektroden 52, 54 werden wie oben unter Bezugnahme
auf den Biosensor 10 beschrieben auf dem Elektrodenträgersubstrat
ausgebildet. Das Sensorträgersubstratmaterial
wird dann zusammen mit dem Elektrodenträgersubstratmaterial in eine
Schneid-/Laminierstation eingeführt.
Das Elektrodenträgersubstratmaterial
wird in Streifen geschnitten und dann auf die Kerben des Sensorträgermaterials
ausgerichtet. Das Elektrodenträgersubstrat
wird über
einen Druck- und Heißversiegelungslaminierungsprozeß an das
Sensorträgersubstrat
gekoppelt. Insbesondere wird das ausgerichtete Material entweder
gegen eine Heizplatte oder eine Heizwalze gerollt, um das Sensorträgersubstrat
an die Streifen des Elektrodenträgersubstratmaterials
zu koppeln und eine Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
zu bilden.
-
Diese
Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
wird dann in einen mit IR-Trocknungsstationen ausgestatteten Sieb-
oder Schablonendrucker eingeführt,
wo die Bahnen 160, 162 auf der Oberfläche 122 des Substratmaterials
abgelegt werden. Die Bahnen 160, 162 werden ähnlich den
Bahnen 60, 62 gedruckt und gehärtet. Als nächstes wird die Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
in eine Reagensausgabestation eingeleitet. Das Reagens wird wie
oben unter Bezugnahme auf Biosensor 10 beschrieben auf
dem Array aufgebracht.
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Eine
Rolle aus Abdecksubstratmaterial wird zusammen mit der Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
in eine Schneid-/Laminierstation eingeführt. Das Abdecksubstratmaterial
wird in Streifen geschnitten und dann auf den Hauptabschnitt 116 und
die im voraus definierten Sensorträgersubstratelemente 118, 120 ausgerichtet,
um Kapillarkanäle
herzustellen. Das Abdecksubstrat wird durch einen Druck- und Heißversiegelungslaminierungsprozeß an das
Sensorträgersubstrat
gekoppelt. Insbesondere wird das ausgerichtete Material entweder
gegen eine Heizplatte oder eine Heizwalze gewalzt, um das Sensorträgersubstrat
an die Streifen des Abdecksubstratmaterials zu koppeln.
-
Als
nächstes
wird das zusammengefügte
Material in eine Sensorstanz- und Verpackungsstation eingeführt. In
dieser Station werden die Kerben 184, 149 in dem
jeweiligen Abdecksubstrat 121 und dem Elektrodenträgersubstrat 114 ausgebildet.
Das zusammengefügte
Material wird gestanzt, um individuelle Biosensoren 110 auszubilden,
die sortiert und in Röhrchen
verpackt werden, jeweils mit einem Stopfen verschlossen, damit man
verpackte Biosensorstreifen erhält.
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Nunmehr
unter Bezugnahme auf 4 legt ein Benutzer des Biosensors 110 einen
Finger 109 mit einem Blutsammeleinschnitt gegen die Grenzen 151, 186 jeweiliger
Kerben 149, 184 am Ende 129. Es versteht sich
auch, wie durch Umrißpfeile 188, 190 gezeigt,
daß der
Benutzer wählen
kann, seinen Finger gegen Grenzen 151, 186 jeweiliger
Kerben 149, 184 an Rändern 148, 131 oder 150, 133 zu
legen. Kapillarkräfte
ziehen die von dem Einschnitt fließende flüssige Blutprobe durch einen
zwischen Abdeckung 121, Träger 114 und Sensorträgersubstratelementen 118, 120 gebildeten
Kapillarkanal in Richtung auf Array 56. Das flüssige Blut benetzt
das nicht gezeigte Reagens und nimmt das Array 56 in Eingriff,
wo die elektrochemische Reaktion wie oben beschrieben stattfindet.
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Ein
Biosensor 210 ist in den 5–7 gezeigt.
Der Biosensor 210 enthält
ein Sensorträgersubstrat 212,
einen Elektrodenträger 214,
ein auf dem Träger 214 positioniertes
erstes elektrisch leitendes Material 16, ein auf dem Material 16 positioniertes
Reagens 20 und eine auf dem Sensorträgersubstrat 212 positionierte und
mit dem Material 16 in Eingriff stehende erste und zweite
Bahn 60, 62. Der Biosensor 210 ist bevorzugt eine
Vorrichtung zum Dosieren von oben, die eine rechteckige Gestalt
aufweist. Es versteht sich jedoch, daß der Biosensor 210 gemäß dieser
Offenbarung jede beliebige Anzahl von Gestalten annehmen kann.
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Der
Träger 214 ist ähnlich dem
Elektrodenträgersubstrat 14,
außer,
daß er
ununterbrochene Ränder 248, 250 und
Enden 244, 246 aufweist. Der Träger 214 ist
aus Materialien konstruiert, die dem Elektrodenträgersubstrat 14 wie
oben beschrieben ähnlich
sind. Der Träger 214 ist
mit Material 16 auf der oberen Oberfläche 240 metallisiert.
Unter Bezugnahme auf 5 wird das Material 16 auf
dem Träger 214 durch
Laserabtrag unterbrochen, um Elektroden 252, 254 auszubilden.
Die Elektroden 252, 254 kooperieren miteinander
und definieren ein Elektrodenarray 256, Leitungen 258, 260,
die sich von dem Array 256 weg erstrecken, und Kontaktpads 261, 263.
Leitungen 260, 258 erstrecken sich von dem Array 256 weg
zu Kontaktpads 261, 263 an jeweiligen Rändern 248, 250 des
Trägers 214.
Ein nicht gezeigtes Reagens erstreckt sich über mindestens einen Abschnitt
des Elektrodenarrays 256. Es versteht sich außerdem,
daß das
Array 256 und die Kontaktpads 261, 263 eine
Vielfalt von Gestalten und Größen annehmen
können
und die Leitungen 258, 260 so ausgebildet sein können, daß sie eine
Vielfalt von Längen
aufweisen und sich zu einer Vielfalt von Stellen erstrecken, um
die Kontaktpads 261, 263 gemäß dieser Offenbarung in einer
Vielfalt von Stellen auf dem Träger 214 zu
plazieren.
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Das
Sensorträgersubstrat 212 des
Biosensors 210 ist den Substraten 12, 112 ähnlich,
außer,
daß es eine Öffnung 234 enthält, die
sich zwischen der ersten und zweiten Oberfläche 222, 224 erstreckt.
Siehe 5 und 7. Eine Grenze 286 definiert
die Öffnung 234.
Es versteht sich, daß innerhalb
dieser Offenbarung die Größe, Gestalt
und Position der Öffnung 234 variieren
kann. Das Sensorträgersubstrat 212 ist
auch so ausgebildet, daß es
Kerben 236, 238 enthält. Wenn das Sensorträgersubstrat 212 an
den Träger 214 gekoppelt
ist, ist die Öffnung 234 vom
Array 256 beabstandet, und die Kerben 236, 238 sind
auf die Elektroden 254 beziehungsweise 252 ausgerichtet.
Siehe 6 und 7. Es versteht sich jedoch,
daß sich
die Öffnung 234 und die
Kerben 236, 238 an einer Reihe von Stellen in
dem Sensorträgersubstrat 212 befinden
können,
solange die Kerben 236, 238 gemäß dieser
Offenbarung auf die Kontaktpads 261, 263 ausgerichtet
sind. Bevorzugt ist das Sensorträgersubstrat 212 aus
Materialien ausgebildet, die dem Sensorträgersubstrat 12 wie
oben beschrieben ähnlich
sind, und ist an den Träger 214 mit
einem Kleber gekoppelt, der dem Kleber ähnlich ist, der verwendet wird,
um das Sensorträgersubstrat 12 an
das Elektrodenträgersubstrat 14 zu
koppeln.
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Nunmehr
unter Bezugnahme auf 7 ist das Sensorträgersubstrat 212 in
einem bestimmten Muster an den Träger 214 gekoppelt,
wobei ein nicht abgedichteter Abschnitt 223 bleibt, der
sich zwischen Grenze 236 und Ende 244 erstreckt.
Das mit Kleber beschichtete Sensorträgersubstrat 212 und
der Elektrodenträger 214 liegen
inhärent
nicht perfekt flach aneinander, und deshalb wird automatisch ein
Kapillarkanal 272 zwischen nicht abgedichteten Abschnitten 223 des
Sensorträgersubstrats 212 und
dem Träger 214 erzeugt.
Siehe 6. Der Biosensor 214 der vorliegenden
Erfindung nutzt Oberflächenunregelmäßigkeiten
des Sensorträgersubstrats 212 und
des Trägers 214 und
die Dicke des Reagens, um einen Kapillarkanal 272 zu erzeugen, um
eine flüssige
Probe über
den Träger 214 und
in Richtung des Elektrodenarrays 256 zu bewegen.
-
Ein
nicht-einschränkendes
Verfahren zum Herstellen des Biosensors 210 ist unten beschrieben.
Eine Rolle aus mit duroplastischem Kleber beschichtetem Sensorträgersubstratmaterial
wird in eine Stanzeinheit eingeführt,
wo Kerben 236, 238 und Öffnung 234 ausgestanzt
werden. Es versteht sich, daß ein
separater Beschichtungsschritt durchgeführt werden kann, bevor das
Sensorträgermaterialsubstrat
in die Stanzeinheit eingeführt
wird. Es versteht sich, daß das
mit einem Heißkleber
im voraus beschichtete Sensorträgersubstrat auch
im Handel erhältlich
ist.
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Die
Elektroden 252, 254 werden wie oben unter Bezugnahme
auf den Biosensor 10 beschrieben auf dem Elektrodenträgersubstrat
ausgebildet. Das Sensorträgersubstratmaterial
wird dann zusammen mit dem Elektrodenträgersubstratmaterial in eine
Schneid-/Laminierstation eingeführt.
Das Elektrodenträgersubstratmaterial
wird in Streifen geschnitten und dann auf die Kerben und die Öffnung des
Sensorträgermaterials
ausgerichtet. Das Elektrodenträgersubstrat
wird über
einen Druck- und Heißversiegelungslaminierungsprozeß an den
Sensorträger
gekoppelt. Insbesondere wird das ausgerichtete Material entweder
gegen eine Heizplatte oder eine Heizwalze gerollt, um das Sensorträgersubstrat
an die Streifen des Elektrodenträgersubstratmaterials
zu koppeln und eine Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
zu bilden.
-
Die
Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
wird dann in einen mit IR-Trocknungsstationen ausgestatteten Sieb-
oder Schablonendrucker eingeführt,
wo die Bahnen 60, 62 auf der Oberfläche 222 des Substratmaterials
abgelegt werden, wie oben unter Bezugnahme auf Biosensor 10 beschrieben.
Als nächstes wird
die Sensorträger-/Elektrodenträger-Teilbaugruppe
in eine Reagensausgabestation eingeleitet. Das Reagens wird wie
oben unter Bezugnahme auf Biosensor 10 beschrieben auf
dem Array aufgebracht.
-
Als
nächstes
wird das zusammengefügte
Material in eine Sensorstanz- und Verpackungsstation eingeführt. In
dieser Station wird das zusammengefügte Material gestanzt, um individuelle
Biosensoren 210 auszubilden, die sortiert und in Röhrchen verpackt
werden, jeweils mit einem Stopfen verschlossen, damit man verpackte
Biosensorstreifen erhält.
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Bei
Gebrauch legt ein Benutzer des Biosensors 210 einen Finger
in die Öffnung 234 und
gibt eine flüssige
Blutprobe ab. Kapillarkräfte
ziehen die flüssige
Probe durch den durch den nicht versiegelten Abschnitt 223 erzeugten
Kanal 272 in Richtung auf das Array 256. Die flüssige Blutprobe
benetzt das nicht gezeigte Reagens und nimmt das Elektrodenarray 256 in
Eingriff, wo die elektrochemische Reaktion wie zuvor beschrieben
stattfindet.
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Ein
Biosensor 310 ist in den 8–9 gezeigt.
Der Biosensor 310 enthält
ein Sensorträgersubstrat 212,
einen Elektrodenträger 214,
ein auf dem Träger 214 positioniertes
erstes elektrisch leitendes Material 16, das auf dem Material 16 positionierte
nicht gezeigte Reagens und eine auf dem Sensorträgersubstrat 212 positionierte
und mit dem Material 16 in Eingriff stehende erste und
zweite Bahn 60, 62. Der Biosensor 310 ist bevorzugt
eine Vorrichtung zum Dosieren von oben, die eine rechteckige Gestalt
aufweist. Es versteht sich jedoch, daß der Biosensor 310 gemäß dieser
Offenbarung jede beliebige Anzahl von Gestalten annehmen kann.
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Der
Biosensor 310 ist ähnlich
dem Biosensor 210, außer,
daß das
elektrisch leitende Material 16 auf dem Träger 214 durch
Laserabtrag unterbrochen wird, um Elektroden 352, 354 auszubilden.
Die Elektroden 352, 354 definieren in Kooperation
miteinander beabstandete Elektrodenarrays 356, 358,
Leitungen 360, 362, die sich von den Arrays 356, 358 weg
erstrecken und Kontaktpads 361, 363. Die Leitungen 360, 362 erstrecken
sich von Arrays 356, 358 weg zu Kontaktpads 361, 363 an
jeweiligen Rändern 248, 250 des
Trägers 214. Das
nicht gezeigte Reagens ist so positioniert, daß es sich über das Elektrodenarray 356 erstreckt.
Außerdem versteht
sich, daß die
Arrays 356, 358 eine Vielfalt von Gestalten und
Größen annehmen
können
und Leitungen 360, 362 so ausgebildet sein können, daß sie eine
Vielfalt von Längen
aufweisen und sich zu einer Vielfalt von Stellen auf dem Träger 214 gemäß dieser
Offenbarung erstrecken können.
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Der
Biosensor 310 wird ähnlich
dem Biosensor 210 hergestellt, außer dem Schritt des Abtragens
des elektrisch leitenden Materials 16 von dem Elektrodenträger 214.
Zum Ausbilden der Elektroden 352, 354 wird die
Metallschicht des metallisierten Films in einem vorbestimmten Elektrodenmuster
abgetragen, um Arrays 356, 358, Leitungen 360, 362,
die sich von den Arrays 356, 358 weg erstrecken,
und Kontaktpads 361, 363 auszubilden. Wie bei
Biosensor 10, 110, 210 wird das zusammengefügte Material
in eine Sensorstanz- und Verpackungsstation eingeführt. In
dieser Station wird das zusammengefügte Material gestanzt, um individuelle Biosensoren 310 auszubilden,
die sortiert und in Röhrchen
verpackt werden, jeweils mit einem Stopfen verschlossen, damit man
verpackte Biosensorstreifen erhält.
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Bei
Gebrauch legt ein Benutzer des Biosensors 310 einen Finger
in die Öffnung 234 und
gibt eine flüssige
Blutprobe auf das Array 358 ab. Kapillarkräfte ziehen
die flüssige
Probe durch den Kanal 272 und über das Array 358,
wo Interferenzkorrekturen vorgenommen werden können, und in Richtung auf das
Array 356. Die flüssige
Blutprobe benetzt das nicht gezeigte Reagens und nimmt das Elektrodenarray 356 in
Eingriff, wo eine elektrochemische Reaktion wie zuvor beschrieben
stattfindet.
-
Die
oben beschriebenen Prozesse und Produkte beinhalten Biosensoren 10, 110, 210, 310,
insbesondere zum Einsatz in Diagnoseeinrichtungen. Ebenfalls enthalten
sind jedoch elektrochemische Sensoren zu nicht-diagnostischen Zwecken, wie etwa Messen
eines Analyten in einer biologischen, Umwelt- oder anderen Probe.
Wie oben erörtert,
können
die Biosensoren 10, 110, 210, 310 in
einer Vielfalt von Gestalten und Größen hergestellt und verwendet
werden, um eine Vielfalt von Assays durchzuführen, von denen nicht-einschränkende Beispiele Strom,
Ladung, Impedanz, Konduktanz, Potential oder eine andere elektrochemische
anzeigende Eigenschaft der auf den Biosensor aufgetragenen Probe
zählen.