DE60216467T2 - Schutzvorrichtung für eine nadel - Google Patents

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Description

  • Diese Erfindung ist innerhalb des technischen Gebiets medizinischer und chirurgischer Produkte angesiedelt und betrifft eine Schutzvorrichtung für eine Nadel.
  • In erster Linie ist die Erfindung dazu gedacht, in Kombination mit einer Kathetereinbringnadel oder Kanülennadel verwendet zu werden, jedoch ist es generell nicht ausgeschlossen, sie in Kombination mit anderen Typen von chirurgischen Nadeln zu verwenden.
  • Spezieller betrifft die Erfindung eine Schutzvorrichtung, die in der Lage ist, zufälliges Stechen oder die Zufügung von Wunden von bzw. bei Personal im Gesundheitswesen während der Verwendung der betreffenden Nadeln zu vermeiden.
  • Im Fall einer Kanülennadeleinheit führt die Bedienperson die Kanüle und die in dieser Kanüle angebrachte Nadel durch Perforieren der Haut in Nähe der Vene oder Arterie des Patienten und Einführen der Nadel und Kanüle mit ihrer Spitze in besagte Vene oder Arterie ein. Sobald die Nadel eingeführt ist, bleibt die Kanüle in Position, teilweise innerhalb der Vene, während die Nadel, die ihre Funktion erfüllt hat, von der Bedienperson herausgenommen wird.
  • Das ist diejenige Phase, während derer die scharfe Spitze der herausgezogenen Nadel auf gefährliche Weise freiliegt, mit einem hohen Risiko des Stechens oder Verletzens der Bedienperson.
  • Der Arbeitsgang, der das Wiedereinstecken der Nadel in eine Schutzhaube einbezieht, ist gleichermaßen gefährlich für die Bedienperson, die sie wieder einsteckt, wie zahlreiche spezialisierte Studien statistisch erwiesen haben.
  • Um dieses Problem zu vermeiden und die Sicherheit von Personal im Gesundheitsbereich während ihrer Aktivität zu gewährleisten, sind verschiedene Arten von auf Kanülennadeln anwendbaren Schutzvorrichtungen entwickelt worden.
  • Sicherheitskanülennadeleinheiten sind bekannt, welche eine Schutzvorrichtung aufweisen, die das Zurückziehen der Nadeln in ein Schutzelement gestattet, welches ein Teil der Einheit selbst sein kann, wobei das Zurückziehen durch Aktivieren eines Hebels erhalten wird, der die Nadel entsprechend in das Schutzelement drückt, oder manuell, durch Manipulieren eines mit der Nadel verbundenen externen Hebels, der entlang der Achse des Schutzelements gleiten kann, wodurch er das Zurückziehen der Nadel selbst gestattet.
  • Der Hauptnachteil dieser Vorrichtungen, die in diesem Berufszweig bereits bekannt sind, ist das beträchtliche Volumen des Schutzelements, das es für die Bedienperson arbeitsaufwendig und schwierig machen kann, diese Kanülennadeln zu verwenden, was dazu führt, dass dieses bekannte System weniger praktisch und vielseitig ist.
  • Ein anderer Nachteil dieser Schutzvorrichtungen, die in diesem Berufszweig bereits bekannt sind, ist nicht nur, dass sie kompliziert oder aus einer großen Anzahl von Teilen zusammengesetzt sind, sondern auch, dass sie Risiken, dass sie nicht richtig funktionieren, mit sich bringen, und dass hohe Produktionskosten bei der Produktion jedes der Einzelteile und bei deren Zusammenbau beteiligt sind.
  • Ein weiterer Nachteil ist, dass verglichen mit ungeschützten Vorrichtungen zusätzliche Arbeitsgänge notwendig sind, die das Risiko von Unterlassungen oder falsch durchgeführten Arbeitsgängen durch die Bedienperson mit sich bringen.
  • Dieser Berufszweig ist auch mit Schutzvorrichtungen für Kanülennadeln vertraut, die die Verwendung eines Paars von Ringen, die durch einen flexiblen Draht verbunden sind, einbeziehen. Der erste Ring ist an der Basis der Nadel befestigt, während der zweite am Ende der Kanüle befestigt ist und dazu gedacht ist, das Herausziehen der Nadel zu führen und ihre Spitze zu enthalten. Der Mechanismus veranlasst, dass die Nadel während ihres Herausziehens durch das axiale Forum des zweiten Rings gleitet, bis ihr weiteres Herausziehen durch die feststehende Länge des flexiblen Drahts gestoppt wird. Hierdurch gelangt die Nadel mit ihrer Nadelspitze in einen der Ringe. Die Nadel, welche in den Ring eingepasst ist, wobei ihre Spitze geschützt ist, kann gefahrlos mit der gesamten Vorrichtung, welche die zwei Ringe und den Draht umfasst, aus der Kanüle herausgezogen werden.
  • Der Hauptnachteil dieser Vorrichtung ist die erhebliche Belastung, den die zwei Schutzringe und vor allem der flexible Draht mit sich bringen, die die Anwendung der Kanülennadel arbeitsaufwendig und schwierig machen können, wodurch ihre funktionelle Reichweite verringert wird.
  • Ein weiterer Nachteil dieser Ringe und generell all der in dem Berufszweig bekannten Vorrichtungen ist, dass die Körperflüssigkeiten des Patienten, und manchmal Arzneistoffe, die als Tropfen oder als anhaftender Überzug an der Nadel abgesetzt sein können, noch stets zugänglich sind und/oder noch stets ein erhebliches Risiko besteht, dass diese Flüssigkeiten oder Arzneistoffe die Schutzvorrichtung verlassen. Erschütterungen können veranlassen, dass sie auf die bloße Haut oder in die Augen der Bedienpersonen oder anderer, die in der Nähe stehen, spritzen, was das Risiko von Infektion oder Ansteckung mit sich bringt.
  • US 5.300.045 betrifft einen Nadelschutzkörper zum Abdecken der Spitze eines Mandrins, der beim Zurückziehen besagten Mandrins aus dieser Kanüle in einer Nadelkanüle aufgenommen wird. Ein bedeutender Nachteil eines solchen Nadelschutzkörpers ist, dass er die Wiederverwendung der Nadel nicht verhindert, da er zulässt, dass der Nadelschutz wieder in die offene Position gezwungen wird.
  • US 5.344.045 lehrt eine Sicherheitsschildeinheit, die als ein Nadelspitzenschutzelement für eine Nadelkanüle verwendet wird. Ein sehr wichtiger Nachteil eines solchen Sicherheitsschilds ist, dass dessen Sicherheitsmittel mit der Nadel in Kontakt sind, sodass während des Zurückziehbewegung der Nadel Blut davon abgestreift wird, was zu einem Ansteckungsrisiko für die Bedienperson führt.
  • Der Hauptgegenstand dieser Erfindung ist die Verschaffung einer Schutzvorrichtung für Nadeln, spezieller für Kanülennadeln, was eine beträchtliche Verringerung des Risikos des Inkontaktkommens mit Körperflüssigkeiten des Patienten oder mit Arzneistoffen an der Nadel gestattet, und was verhindert, dass ein versehentliches Stechen und Verursachen von Wunden auftreten kann, all das mittels einer Vorrichtung, die kompakt ist, was dazu führt, dass sie auch leicht anzuwenden ist und dass sie sehr vielseitig ist.
  • Ein weiteres Ziel ist die Verschaffung einer Schutzvorrichtung, die leicht zu konstruieren und zusammenzubauen und daher nicht kostspielig ist.
  • Weiterhin gewährleistet diese Schutzvorrichtung einen maximalen Schutz für die Bedienperson während des Herausziehens der Nadel aus der Kanüle.
  • Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Schutzvorrichtung für eine Nadel, spezieller für eine Kathetereinbringnadel oder sogenannte Kanülennadel, wobei diese Schutzvorrichtung Schutzmittel umfasst, die zum gleitenden Zusammenwirken mit der Nadel eingerichtet sind, welche Schutzmittel wenigstens Sicherheitsmittel umfassen, welche wenigstens einen Teil aufweisen, der, beim Einziehen der Nadel durch das Schutzmittel hindurch, vor der Nadelspitze plaziert wird und die Wiederverwendung der Nadel verhindert, wobei besagte Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass besagte Schutzmittel weiter Blockiermittel umfassen, die mit den Sicherheitsmitteln zusammenwirken und die, wenn die Schutzvorrichtung von einem nicht betriebsbereiten Zustand in einen betriebsbereiten Zustand übergeht, besagte Sicherheitsmittel von einer blockierten Position in eine unblockierte Position freisetzen; und dadurch, dass die Sicherheitsmittel und die Blockiermittel derart konfiguriert sind, dass beim Einziehen der Nadel die Sicherheitsmittel, nämlich der Teil oder die Teile, die vor der Nadelspitze plaziert sind, während des gesamten Einziehens der Nadel in einem Abstand zu dieser bleiben.
  • Die Tatsache, dass erfindungsgemäß eine Kombination von Sicherheitsmitteln mit Blockiermitteln gemacht wird, die automatisch die Sicherheitsmittel von einer blockierten in eine unblockierte Position freisetzen, bietet den Vorteil, dass die Vorrichtung sehr effizient funktioniert, wie aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung deutlich wird.
  • Ein weiterer bedeutender Vorteil besteht darin, dass während des gesamten Einziehens kein Kontakt vorliegt zwischen den Sicherheitsmitteln, spezieller besagter Sicherheitslasche oder -zungen, einerseits und der Nadel andererseits. Demzufolge wird das Sicherheitsmittel, spezieller besagte Zungen, nie an der Nadel haftende Flüssigkeiten zur Nadelspitze hin und von der Nadelspitze herab zwingen. Auf diese Weise wird vermieden, dass Flüssigkeiten vollständig von der Nadel abgestreift werden und folglich die Schutzvorrichtung verlassen können.
  • In der höchstbevorzugten Ausführung sind besagte Blockiermittel in Bezug zu den Sicherheitsmitteln verschiebbar, sodass mittels einer Verschiebebewegung der Blockiermittel die Sicherheitsmittel von einer blockierten Position in eine unblockierte Position freigesetzt werden, wobei besagte Blockiermittel derart mit der Nadel zusammenwirken, dass eine Verlagerung und ein Einziehen der Nadel auch die obige Verschiebebewegung der Blockiermittel hervorruft. Auf diese Weise wird mit einem Minimum an Bauteilen eine Vorrichtung angeboten, die automatisch, nur durch das Einziehen der Nadel, betätigt werden kann.
  • In einer praktischen Ausführungsform bestehen die Blockiermittel im Wesentlichen aus einem um die Nadel herum befindlichen Gleitring.
  • Vorzugsweise sind der oben erwähnte Teil oder Teile elastisch verbiegbar und bestehen aus Sicherheitszungen, sodass diese Teile beim Einziehen der Nadel automatisch in deren Bahn gezwungen werden. In solchem Fall können die Blockiermittel aus einem Element, wie etwa einem Ring, gebildet sein, der im nicht betriebsbereiten Zustand der Schutzvorrichtung besagte Teile aus der Bahn der Nadel hält.
  • Weiter ist die Vorrichtung vorzugsweise dadurch gekennzeichnet, dass das Schutzmittel und die Nadel Anhaltemittel umfassen, die als Anschlagmittel zwischen dem Schutzmittel und der Nadel wirken, welche beim Einziehen der Nadel eine Endposition definieren, sodass die Nadel das Schutzmittel nicht verlassen kann.
  • Gemäß einem weiteren wichtigen bevorzugten Merkmal ist die Schutzvorrichtung mit Abstreifmitteln versehen, um die Nadel abzutrocknen, wenn die Vorrichtung selbst von dem nicht betriebsbereiten Zustand in den betriebsbereiten Zustand übergeht. Diese Abstreifmittel, die vorzugsweise aus einem O-Ring bestehen, verbessern die Sicherheit der Vorrichtung beträchtlich, wie aus der weiteren Beschreibung deutlich wird.
  • Weiter wird bevorzugt, dass besagte Schutzmittel mit einer Rückwand mit einer Rückseite versehen sind, wobei die Abstreifmittel in ihrer äußersten Position in einem Abstand von der Rückseite besagter Rückwand angeordnet bleiben. In Bezug hierauf ist anzumerken, dass Fluide, die von der Nadel abgestreift oder abgewischt werden, vor dem Abstreifmittel gesammelt werden. An dem Ende ist es nie ausgeschlossen, dass diese Flüssigkeiten, mittels eines Pumpeffekts, der erzeugt werden kann, wenn die Nadel in Bezug auf das Abstreifmittel seitwärts bewegt wird, zwischen das Abstreifmittel und die Nadeloberfläche eindringen können. Aufgrund dieses Pumpeffekts kann etwas Flüssigkeit an die Rückseite der Abstreifmittel gelangen. Durch Einhalten eines Abstands zwischen dieser Rückseite und der Rückseite der Rückwand ist es unmöglich, dass die Bedienperson, die die Vorrichtung handhabt, mit der fraglichen Flüssigkeit in Kontakt kommen kann.
  • Es ist deutlich, dass die Tatsache, dass die Sicherheitszungen während des gesamten Einziehens der Nadel nicht mit der Nadel in Kontakt kommen, auch bei anderen Schutzvorrichtungen für Nadeln von Vorteil ist.
  • Das obengenannte Merkmal, dass Abstreifmittel, spezieller ein Abstreifring, verwendet werden, die unter allen Umständen in einem Abstand zur Rückseite oder der Rückwand der Schutzvorrichtung bleiben, kann in Kombination mit anderen Typen von Schutzvorrichtungen verwendet werden, die nicht unbedingt mit Blockiermitteln ausgerüstet sein müssen. Daher. ist, gemäß einem anderen bevorzugten Merkmal der Erfindung, besagte Schutzvorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Gehäuse umfasst, das verschiebbar mit der Nadel zusammenwirkt, sodass die Nadel bis in eine Position eingezogen werden kann, worin die Nadelspitze sich in besagtem Gehäuse befindet, und dadurch, dass besagte Schutzvorrichtung einen Abstreifring umfasst, der mit der Nadel zusammenwirkt, wobei dieser Abstreifring sich innerhalb des Gehäuses befindet, in einem Abstand zu der Rückseite der Rückwand besagten Gehäuses.
  • Es ist deutlich, dass die Erfindung auch Nadeln und Sicherheitskanülennadeleinheiten betrifft, die mit einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung versehen sind.
  • Andere Merkmale werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen deutlich.
  • Zur besseren Erläuterung der Merkmale der vorliegenden Erfindung werden hiernach mehrere bevorzugte Ausführungsformen als Beispiel, ohne einschränkend zu sein, beschrieben, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen, worin:
  • 1 eine Querschnitts-Seitenansicht einer mit einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung versehenen Kanülennadeleinheit darstellt, wobei besagte Schutzvorrichtung in einem nicht betriebsbereiten Zustand ist;
  • 2 eine Vergrößerung des in 1 mit F2 angedeuteten Teils darstellt;
  • 3 den in 2 dargestellten Teil während des Einziehens der Nadel darstellt;
  • 4 eine Querschnitts-Seitenansicht gleichartig zu 1 darstellt, jedoch mit der Nadel in eingezogener Position und mit einsatzbereiter Schutzvorrichtung;
  • 5 eine Vergrößerung des in 4 mit F5 angedeuteten Teils darstellt;
  • 6 eine Querschnitts-Seitenansicht gleichartig zu der von 4 darstellt, jedoch nachdem die Nadel zusammen mit der Schutzvorrichtung von der Kanüle getrennt wurde; die
  • 7 bis 10 nicht die Erfindung darstellen; die
  • 11 und 12 noch eine weitere alternative Ausführungsform der Erfindung darstellen, für den nicht betriebsbereiten Zustand beziehungsweise den Zustand während des Einziehens der Nadel;
  • 13 eine Perspektivansicht des in 11 mit F13 angedeuteten Teils darstellt.
  • Unter Verweis auf die 1 bis 6 deutet Referenz 1 im allgemeinen eine Schutzvorrichtung für eine Kanülennadel 2 an, welche Kanülennadel 2 zusammen mit der Kanüle 3 eine vollständige Kanülennadeleinheit 4 bildet.
  • Mit der Kanülennadel 2 ist das komplette Teil gemeint, das von der eigentlichen Nadel 5 und einem Nadelanschlussstück 6, worin diese Nadel 5 befestigt ist, gebildet wird. Die Nadel 5 passt in die Kanüle 3 und ist vorzugsweise hohl. Der innere Kanal 7 steht mit einer Öffnung 7 in dem Nadelanschlussstück 6 in Verbindung, welche beispielsweise eine Verbindung mit einer sogenannten Entspannungskammer oder mit jeglichem anderen Zusatzstück zulässt. Wie dargestellt, kann das Nadelanschlussstück 6 mit einer Stütze 9 versehen sein.
  • Die Kanüle 3 ist auf herkömmliche Weise ausgeführt und besteht im Wesentlichen aus einem länglichen hohlen Vorderteil 10, das zum teilweisen Einführen in eine Vene des Patienten gedacht ist und das weiterhin ein rückwärtiges Teil 11 umfasst, das als ein Kanülenanschlussstück wirkt, das mit einer Eintrittsöffnung 12 zum Einbringen der Nadel 5 in die Kanüle 3 versehen ist. Die Eintrittsöffnung 12 ist auch zum Koppeln an einen Schlauch zur Fluidzufuhr oder dergleichen nach Zurückziehen der Nadel 5 gedacht. Wie gezeigt, kann die Kanüle 3 mit einer oder mehreren zusätzlichen Eintrittsöffnungen 13 versehen sein. Natürlich kann die Kanüle 3 auch zum Einbringen anderer medizinischer oder chirurgischer Substanzen oder Elemente verwendet werden, beispielsweise zum Einbringen eines Katheters mittels einer Vene, Arterie oder dergleichen in den Körper eines Patienten.
  • Die Schutzvorrichtung 1 besteht im Wesentlichen einerseits aus Schutzmitteln, generell durch Referenz 14 angedeutet, die verschiebbar auf die Nadel 5 passen, und andererseits Anhaltemitteln 15, die als Anschlagmittel zwischen den Schutzmitteln 14 und der Nadel 5 wirken, welche Anschlagmittel beim Einziehen der Nadel 5 durch die Schutzmittel 14 eine Endposition definieren.
  • Besagte Schutzmittel 14 umfassen einerseits Sicherheitsmittel 16, die wenigstens einen Teil, in diesem Fall eine Sicherheitszunge 17, aufweisen, der beim Einziehen der Nadel 5 vor der Spitze 18 der Nadel 5 plaziert wird, um die Wiederverwendung dieser Nadel zu verhindern, und andererseits Blockiermittel 19, die mit dem Sicherheitsmitteln 16 zusammenwirken und die, wenn die Schutzvorrichtung von einem nicht betriebsbereiten Zustand A in einen betriebsbereiten Zustand B übergeht, besagte Sicherheitsmittel 16 von einer blockierten Position in eine unblockierte Position freisetzen, wie nachfolgend detailliert beschrieben.
  • Wie gezeigt, sind die Sicherheitsmittel 16 und die Blockiermittel 19 vorzugsweise in einen Hohlkörper oder ein Gehäuse 20 mit einer Seitenwand 21 und zwei entgegengesetzten Endwänden 2223, die jede mit einer Durchgangsöffnung 2425 für die Nadel 5 versehen sind, integriert.
  • Die Sicherheitszunge 17 besteht aus einer elastisch verbiegbaren Lippe, die in diesem Fall ein Teil mit der Endwand 22 bildet und die so konfiguriert und angeordnet ist, dass sie sich, in ihrer freien Position, durch die Bahn der Nadel 5 erstreckt, bevorzugt auf schrägstehende Weise, wie in den 4 bis 6 dargestellt.
  • Die Blockiermittel 19 umfassen ein Element, das verschiebbar in den Hohlkörper 20 eingepasst ist, welches Element, in dem dargestellten Beispiel, aus einem Ring 26 besteht, der aus einem inneren zylindrischen Ringteil 27 und einem äußeren zylindrischen Ringteil 28 besteht, die fest miteinander verbunden sind. Der äußere zylindrische Ringteil passt präzise in den Hohlkörper 20.
  • Der Ring 26 ist so konfiguriert, dass in dem nicht betriebsbereiten Zustand A der Schutzvorrichtung 1, worin die Nadel 5 vollständig in die Kanüle 3 eingesetzt ist, der Ring 26 so mit der Sicherheitszunge 17 zusammenwirkt, dass letztere auswärts, in eine offene Position S, gebogen wird, worin diese Zunge 17 die Nadel 5 nicht behindert. Hierbei, wie in den 1 und 2 gezeigt, haken die Zunge 17 und der Ring 26, spezieller der äußere Ringteil 28, etwas hintereinander ein, mittels einer Aussparung 29 in dem freien Ende der Zunge 17 und eines Ansatzes 30 an dem vorderen äußeren Ende besagten Ringteils 28.
  • Die oben erwähnten Anhaltemittel 15 bestehen aus Anschlagteilen, die an der Nadel 5 beziehungsweise an den Schutzmitteln 14 angebracht sind. In der Ausführungsform von den 1 bis 6 werden diese Anschlagteile von einer ringförmigen Nut 31 nahe der Spitze der Nadel 5 und von aus Streifen oder Finnen 32 bestehenden Rückhaltemitteln, die zur Achse des Rings 26 gerichtet sind und in der Richtung entgegengesetzt zur Extraktionsrichtung der Nadel 5 gerichtet sind, gebildet.
  • Weiterhin ist die Schutzvorrichtung 1 mit Abstreifmitteln 33 versehen, um die durch sie hindurchgleitende Nadel 5 abzutrocknen, wodurch sie von Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von dem Patienten befreit wird. Diese Abstreifmittel 33 bestehen aus einem Ring, einer Membran oder Scheibe mit einer zentralen Öffnung oder dergleichen, die mit einer gewissen Spannung um die Nadel 5 passt, welcher Ring, Membran oder Scheibe vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoffmaterial hergestellt ist. Spezieller werden diese Mittel durch einen O-Ring gebildet.
  • Das Schutzmittel 14, spezieller das Gehäuse 20, ist als ein Verlängerungsstück ausgeführt, das an das Katheteranschlussstück gekoppelt werden kann. Zu diesem Zweck ist das Gehäuse mit Koppelmitteln 34 an der Endwand 22 versehen, welche eine lösbare Verbindung mit besagtem Katheteranschlussstück gestatten, bevorzugt mittels einer Einrastverbindung. Zu diesem Zweck umfassen in der dargestellten Erfindung besagte Koppelmittel eine Anzahl elastisch verbiegbarer Finnen 35, welche Verriegelungsteile 36 aufweisen, die mit einem Ansatz 37 an der rückwärtigen Kante des rückwärtigen Teils der Kanüle 3 zusammenwirken können.
  • Wie gezeigt, umfasst das Nadelanschlussstück vorzugsweise wenigstens ein Teil 38, das, in der vordersten Position der Nadel 5, mit den Schutzmitteln 14 zusammenwirkt, wodurch es die Blockiermittel 19 daran hindert, eine Verschiebebewegung von der nicht betriebsbereiten Position A zu der betriebsbereiten Position B auszuführen. Dies wird dadurch erhalten, dass dieses Teil 38 sich durch die Öffnung 25 in den Hohlkörper 20 erstreckt, wodurch es ein Hindernis für die Verlagerung der Blockiermittel 14 bildet. Spezieller, wie in 2 gezeigt, wird besagtes Verschieben dadurch verhindert, dass das freie Ende des Teils 38 mit besagtem inneren Ringteil 27 und/oder besagten Finnen 35 in Kontakt kommt.
  • Die Arbeitsweise der Schutzvorrichtung 1 ist im Wesentlichen wie nachfolgend beschrieben.
  • Sobald die Nadel 5 und die Kanüle 3 in eine Vene oder Arterie eines Patienten eingeführt sind, wird die Nadel 5 aus der Kanüle 3 zurückgezogen, was dazu führt, dass die Schutzmittel 14 automatisch aktiviert werden und von einem nicht betriebsbereiten Zustand A in einen betriebsbereiten Zustand B gebracht werden.
  • Zu Anfang, in dem nicht betriebsbereiten Zustand A, ist das Teil 38 mit dem inneren Ringteil 27 in Kontakt, was dazu führt, dass die Blockiermittel 14 daran gehindert werden, verlagert zu werden, was dazu führt, dass die Sicherheitszunge 17 in der Position, wie in den 1 und 2 gezeigt, gehalten wird.
  • Beim Einziehen der Nadel 5 gleitet diese Nadel zuerst frei durch die Schutzmittel 14. Ab dem Moment, in dem die ringförmige Nut 31 in Höhe der Finnen 32 ankommt, werden diese Finnen elastisch in die ringförmige Nut gezwungen, was dazu führt, dass die Nadel 5 keine weitere Gleitbewegung durch den Ring 26 ausführen kann. Infolgedessen wird der Ring 26 mit der Bewegung der Nadel 5 mitgenommen, was dazu führt, dass der Ring 26, mit anderen Worten, die Blockiermittel 19, die Zunge 17 befreien, die sich zwischen die Durchgangsöffnung 24 und die Spitze 18 der Nadel 5 setzt, was einem Freisetzungszustand R entspricht.
  • Bei weiterem Einziehen wird der Ring 26 mit der Endwand 23 in Kontakt kommen, wie in 5 gezeigt, und als Folge davon wird jede weitere Extraktionsbewegung der Nadel 5 aus dem Schutzmittel 14 verhindert. Hiernach kann die Kanülennadel 2 mittels der lösbaren Koppelmittel 34 von der Kanüle 3 abgekoppelt werden.
  • Auf diese Weise kann, in dem betriebsbereiten Zustand B, die Spitze 18 der Nadel 5 nicht aus dem Schutzmittel 14 herausgelangen, da sie blockiert ist, in der Richtung der Öffnung 25 durch die Aktivierung der Anhaltemittel 15, und in der entgegengesetzten Richtung durch die Zunge 17, die zwischen die Nadelspitze 18 und die Öffnung 24 gesetzt ist.
  • Die Schutzmittel 14 sind vorzugsweise so konfiguriert, dass jeder Kontakt zwischen der Sicherheitszunge 17 und der Nadel 5 für das gesamte Einziehen der Nadel 5 ausgeschlossen ist. Auf diese Weise wird ausgeschlossen, dass die Sicherheitszunge 17 als ein Abstreifelement für die Nadel 5 wirkt und dass, in dem Moment, in dem die Zunge 17 losgelassen wird, Blut oder andere Flüssigkeiten durch die Durchgangsöffnung 24 gebracht werden und möglicherweise diese Öffnung kontaminieren. Bei normalem Gebrauch wird in der Gestaltung der 1 bis 6 kein Kontakt zwischen der Zunge 17 und der Nadelspitze 18 in dem Moment vorliegen, in dem die Zunge 17 sich in ihre freie Position zurückbiegt. Um jedoch jeglichen Kontakt auszuschließen, kann die Spitze 18 weiter verkürzt werden, wie in Strichlinie 39 in 3 angedeutet.
  • Die geometrische Form und die Neigung der Finnen 32 ermöglichen es, die Nadel 5 während der Zusammenbauphase der Kanülennadeleinheit 4 zu der Kanüle 3 hin zu verlagern. Auch die Blockiermittel 19 sind während des Zusammenbaus vorteilhaft, da mittels dieser Blockiermittel 19 die Zunge 17 in einem nicht aktivierten Zustand bleiben kann, wodurch sie den freien Durchgang der Nadel 5 zu den Schutzmitteln 14 gestattet.
  • Während des Übergangs von dem nicht betriebsbereiten Zustand A zu dem betriebsbereiten Zustand B gleitet die Nadel 5 durch die Abstreifmittel 33, die sie von den Flüssigkeiten trocknet, die an dieser Nadel 5 haften, wobei diese Flüssigkeiten in dem Hohlkörper 20 zurückgehalten werden. Daher findet, obwohl der Schaft der Nadel 5 nicht mehr steril ist, eine entscheidende Verringerung jedweder an der Nadel haftender infektiöser oder toxischer Produkte statt, wodurch für jeden, der den Schaft der Nadel 5 mit bloßen Händen berühren müsste, das Risiko verringert wird. Weiterhin werden, obwohl der Hohlkörper 20 nicht vollständig geschlossen ist, die darin von den Abstreifmitteln 33 zurückgehaltenen Fluide praktisch vollständig im Inneren gehalten, selbst wenn die Nadel 5 Erschütterungen oder Vibrationen unterzogen würde.
  • In der Ausführungsform der 1 und 6 sind die Koppelmittel 34 und die Endwand 22 einstückig hergestellt und bilden zusammen ein separates Teil, das als eine Abdeckung wirkt, die auf gleich welche Weise mit der Seitenwand 21 verbunden ist.
  • Einer Variante gemäß können die Koppelmittel 34 auch in einem einzigen Stück mit dem Hohlkörper 20 geformt werden.
  • Die 7 und 8 zeigen eine Schutzvorrichtung 1, worin das Sicherheitsmittel 16 aus einem Paar einander gegenüberliegender elastisch verbiegbarer Sicherheitszungen 4041 besteht, die einander zugewandt und an der Endwand 23 befestigt sind. Die Zungen 4041 haben eine unterschiedliche Länge und bestehen aus einem elastisch verbiegbaren ersten Teil 42, der sich im Wesentlichen in Längsrichtung erstreckt, und, am distalen Ende dieses ersten Teils 42, einem zweiten Teil 43, der in Bezug zu dem ersten Teil 42 quer oder im Wesentlichen quer gerichtet ist. Die Sicherheitszungen 4041 sind so konfiguriert, dass sie mittels ihrer Elastizität permanent zu einer Position hin gezwungen werden, worin die zweiten Teile 43 sich in der Bahn befinden, der die Nadel 5 folgt.
  • Die Endwand 23 ist in Form eines Flanschs ausgeführt. Dieser Flansch formt zusammen mit den Zungen 4041 ein Einsatzstück, das mittels einer Einrastkupplung 44 in den Hohlkörper 20 montiert wird.
  • Die Blockiermittel 19 bestehen aus einem Ring 45, der sich um die Nadel 5 herum und zwischen den Zungen 4041 befindet, sodass diese Zungen 4041 mittels besagten Rings 45 in einem offenen Zustand S gehalten werden können, wie in 7 gezeigt.
  • Ähnlich wie in den 1 bis 6 ist der Ring 45 mit Finnen 32 versehen.
  • Es ist anzumerken, dass in 7 die Konfiguration so gewählt ist, dass die Zungen 4041 sowohl mit dem Ring 45 als auch mit der Nadel 5 in Kontakt sind. Hierbei sind die Zungen 4041 nur in leichtem Kontakt mit der Nadle 5, was dazu führt, dass während des Einziehens der Nadel 5 keine bedeutenden Reibungskräfte überwunden werden müssen.
  • Die 7 und 8 stellen die Erfindung nur dar, wenn, abhängig von dem Durchmesser des Rings 45 und/oder der Längen der zweiten Teile 43, kein Kontakt zwischen den freien Enden der Zungen 4041 und der Nadel 5 vorliegt.
  • In der Tat ist das erste Ziel der Blockiermittel 19, die Zungen 4041 voneinander getrennt zu halten, wenn keine Nadel 5 dazwischen eingebracht ist, wodurch gestattet wird, dass, bei Einbringen der Nadel 5 in die Schutzmittel 14, diese Nadel 5 durch den Hohlkörper 20 geschoben werden kann.
  • Während des Übergangs von dem nicht betriebsbereiten Zustand A zu dem betriebsbereiten Zustand B greifen die Finnen 32. während des axialen Gleitens der Nadel 5 in der ringförmigen Nut 31 der Nadel 5 an, wodurch sie den Ring 45 veranlassen, zu der Endwand 23 hin zu gleiten. Diese Gleitbewegung des Rings 45 gestattet das Losmachen der freien Enden der Zungen 4041, um den Freisetzungszustand R zu erreichen, worin diese freien Enden zueinander gebogen sind, wodurch die Zungen 4041 zwischen die Durchgangsöffnung 24 und die Nadelspitze 18 plaziert werden. Die unterschiedlichen Längen der Zungen 4041 gestatten ein gegenseitiges Überlappen der jeweiligen freien Enden, vorzugsweise, ohne irgendeine Störung zu verursachen, wodurch die Möglichkeit vermieden wird, dass die Nadel 5 aus dem Hohlkörper 20 herauskommt.
  • Die 9 und 10 unterscheiden sich von den 78 nur dadurch, dass der Ring 45 keine Finnen 32 hat und direkt um die Nadel 5 herumpasst, während das Anhaltemittel 15 an der Nadel 5 aus einer Rippe 46 oder Verdickung nahe der Nadelspitze 18 besteht. Auf diese Weise bildet die Seite 47 des Rings 45 einen Anschlag für die Rippe 46.
  • Ein Vorteil dieser Ausführung besteht in der Tatsache, dass die Abstreifmittel 33 und die mit der Rippe 46 zusammenwirkenden Anschlagmittel von ein und demselben Teil gebildet werden, nämlich besagtem Ring 45. Weiterhin wirkt dieser Ring 45 auch als Blockiermittel 19, was dazu führt, dass er gleichzeitig drei Funktionen erfüllt.
  • Die 11 und 12 betreffen eine weitere Ausführungsform. Ein wichtiger Unterschied zur Ausführung der 9 und 10 besteht darin, dass die Zungen 4041 und der Ring 45 so dimensioniert sind, dass in dem nicht betriebsbereiten Zustand A der Schutzvorrichtung 1 kein Kontakt zwischen den Zungen 4041 und der Nadel 5 vorliegt und weiterhin auch während des gesamten Einziehens der Nadel 5 kein solcher Kontakt stattfindet. 12 zeigt eine Zwischenposition, die demonstriert, dass die Zungen 4041 sich gut um die Nadelspitze 18 herum schließen, ohne letztere zu berühren. Wie in Bezug auf die Ausführung von den 1 bis 6 erläutert, bietet dies den Vorteil, dass die Zungen 4041 nicht als Abstreifelemente wirken, was dazu führt, dass an diesen Zungen 4041 keine Tropfen von Blut oder anderen Flüssigkeiten gesammelt werden, wodurch vermieden wird, dass solche Tropfen zu der Durchgangsöffnung 24 hin geschleudert werden.
  • In allen Ausführungen kann das Nadelanschlussstück 6 mit einem oder mehreren verlängerten Teilen versehen sein, die wenigstens teilweise das eigentliche Schutzmittel 14 umgeben, mit anderen Worten, den Hohlkörper oder das Gehäuse 20 umgeben. Solches Nadelanschlussstück 6 ist in der Ausführung von den 11 und 12 angewendet und ist als solches in 13 gezeigt. Spezieller umfasst dieses Nadelanschlussstück 6 Verlängerungen 484950, in seinem seitlichen beziehungsweise teilweise in seinem oberen Teil. Diese weitere Verbesserung soll die Möglichkeit verhindern, dass die Bedienperson die Kanülennadel 2 abkoppeln kann, ohne die Schutzvorrichtung 1 zu aktivieren.
  • Vorzugsweise ist die Nadel 5 aus AISI 304-Stahl und das Schutzmittel 14 und die Kanüle aus Acetalharz oder Polypropylen oder Polyethylen hergestellt.
  • Gemäß einem wichtigen bevorzugten Aspekt der Erfindung, der im einleitenden Teil der Beschreibung erwähnt ist, umfassen die Abstreifmittel einen Abstreifring, der mit der Nadel 5 zusammenwirkt, wobei besagter Abstreifring sich für alle Positionen innerhalb des Gehäuses in einem Abstand von der Rückseite der Rückwand oder Endwand besagten Gehäuses befindet. In den zuvor beschriebenen Ausführungsformen ist dies mittels des Abstands D demonstriert, der in den 5, 8 und 10 angedeutet ist.
  • Der Hauptvorteil dieser Erfindung ist, dass sie eine Schutzvorrichtung für eine Kanülennadel verschafft, um das Risiko des Kontakts mit den Körperflüssigkeiten eines Patienten oder mit Arzneistoffen, die die Nadel benetzen, und versehentlichen Stechens und Verletzungen zu vermeiden, welche Vorrichtung in vieler Hinsicht sehr effizient ist.
  • Die Vorrichtung ist klein und kompakt und daher leicht anzuwenden und sehr vielseitig.
  • Ein anderer Vorteil ist, dass sie eine Schutzvorrichtung verschafft, die leicht zu konstruieren und zusammenzubauen ist und daher wirtschaftlich ist.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass sie eine Nadel zuführt, die während des Vorgangs des Herausziehens der Nadel aus der Kanüle maximalen Schutz für die Bedienperson gewährleistet.
  • Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die als Beispiel beschriebenen und in den Figuren dargestellten Ausführungsformen begrenzt, vielmehr können solche Schutzvorrichtung sowie mit solcher Schutzvorrichtung versehene Kanülennadeleinheiten und Nadeln in verschiedenen Formen und Abmessungen verwirklicht werden, ohne die Reichweite der Erfindung zu verlassen.

Claims (17)

  1. Schutzvorrichtung für eine Nadel, spezieller für eine Kathetereinbringnadel oder sogenannte Kanülennadel (2), wobei diese Schutzvorrichtung (1) Schutzmittel (14) umfasst, die zum gleitenden Zusammenwirken mit der Nadel (5) eingerichtet sind, welche Schutzmittel (14) wenigstens Sicherheitsmittel (16) umfassen, welche wenigstens einen Teil aufweisen, der, beim Einziehen der Nadel (5) durch das Schutzmittel (14) hindurch, vor der Nadelspitze (18) plaziert wird und die Wiederverwendung der Nadel (5) verhindert, dadurch gekennzeichnet, dass besagte Schutzmittel weiter Blockiermittel (19) umfassen, die mit den Sicherheitsmitteln (16) zusammenwirken und die, wenn die Schutzvorrichtung (1) von einem nicht betriebsbereiten Zustand (A) in einen betriebsbereiten Zustand (B) übergeht, besagte Sicherheitsmittel (16) von einer blockierten Position in eine unblockierte Position freisetzen; und dadurch, dass die Sicherheitsmittel (16) und die Blockiermittel (19) derart konfiguriert sind, dass beim Einziehen der Nadel (5) die Sicherheitsmittel (16), nämlich der Teil oder die Teile, die vor der Nadelspitze (18) plaziert sind, während des gesamten Einziehens der Nadel (5) in einem Abstand zu dieser bleiben.
  2. Schutzvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiermittel (19) in Bezug auf die Sicherheitsmittel (16) verschiebbar sind, sodass, mittels einer Verschiebebewebung der Blockiermittel (19), die Sicherheitsmittel (16) von einer blockierten Position in eine unblockierte Position freigesetzt werden, wobei besagte Blockiermittel (19) derart mit der Nadel (5) zusammenwirken, dass eine Verlagerung und ein Einziehen der Nadel (5) auch die oben erwähnte Verschiebebewegung der Blockiermittel (19) veranlasst.
  3. Schutzvorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiermittel (19) im Wesentlichen aus einem um die Nadel (5) angeordneten Gleitring (26) bestehen.
  4. Schutzvorrichtung gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel (5) an ihrem proximalen Ende in einem Nadelanschlussstück (6) befestigt ist, und dadurch, dass dieses Nadelanschlussstück (6) wenigstens ein Teil (38) umfasst, das, in der vordersten Position der Nadel (5), mit den Schutzmitteln (14) zusammenwirkt, spezieller in die Schutzmittel (14) eingesetzt ist, wodurch es die Blockiermittel (19) daran hindert, die oben erwähnte Verschiebebewegung auszuführen.
  5. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass besagter Teil der Sicherheitsmittel (16) elastisch verbiegbar ist, sodass er in den Weg der Nadel (5) gezwungen wird, beziehungsweise sind besagte Teile elastisch verbiegbar, sodass sie in den Weg der Nadel (5) gezwungen werden, wobei besagtes Teil beziehungsweise Teile, in ihrer blockierten Position, mittels besagter Blockiermittel (19) wenigstens im Wesentlichen aus dem Weg der Nadel (5) gehalten werden.
  6. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass besagter Teil beziehungsweise Teile der Sicherheitsmittel (16) aus Sicherheitszungen (174041) bestehen.
  7. Sicherheitsvorrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsmittel (16) aus einem Paar Sicherheitszungen (4041) bestehen, die von gegenüberliegenden Seiten der Nadel (5) in den Weg dieser Nadel (5) gebracht werden können.
  8. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzmittel (14) und die Nadel (5) Anhaltemittel (15) umfassen, die als Anschlagmittel zwischen den Schutzmitteln (14) und der Nadel (5) wirken, welche beim Einziehen der Nadel (5) eine Endposition definieren.
  9. Schutzvorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Anhaltemittel (15) an der Nadel (5) eine ringförmige Nut (31) oder eine Rippe (46) oder Verdickung oder dergleichen an der Außenseite der Nadel (5) umfassen, und dadurch, dass die Anhaltemittel (15) an den Schutzmitteln (14) durch besagte Blockiermittel (19) oder durch mit besagten Blockiermitteln (19) zusammenwirkende Teile gebildet werden.
  10. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsmittel (16) und die Blockiermittel (19) in einem Hohlkörper (20) untergebracht sind, wobei besagter Hohlkörper (20) mit Durchgangsöffnungen (2425) für die Nadel (5) versehen sind.
  11. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzmittel (14) als ein Verlängerungsstück für ein Katheteranschlussstück verwirklicht sind, wobei dieses Verlängerungsstück mit Koppelmitteln (34). zu seinem lösbaren Koppeln an besagtes Katheteranschlussstück versehen ist.
  12. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Abstreifmitteln (33) versehen ist, um die Nadel (5) abzutrocknen, wenn die Vorrichtung (1) selbst von dem nicht betriebsbereiten Zustand (A) in den betriebsbereiten Zustand (B) übergeht.
  13. Schutzvorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifmittel (33) durch die Blockermittel (19) gebildet werden und/oder an diesen befestigt sind.
  14. Schutzvorrichtung gemäß Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifmittel (33) einen Ring oder dergleichen umfassen, spezieller einen O-Ring aus Kunststoff, der um die Nadel (5) herum angebracht ist.
  15. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nadel (5) in einem Nadelanschlussstück (6) befestigt ist und dass besagtes Nadelanschlussstück (6) mit einer oder mehreren Verlängerungen (484950) versehen ist, welche die Schutzmittel (16) wenigstens teilweise umgeben.
  16. Schutzvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass diese Schutzvorrichtung (1) einen Hohlkörper (20), der ein Gehäuse bildet, umfasst, welcher Körper (20) verschieblich mit der Nadel (5) zusammenwirkt, sodass die Nadel (5) in eine Position eingezogen werden kann, worin die Nadelspitze (18) sich in besagtem Hohlkörper (20) befindet, und dadurch, dass besagte Schutzvorrichtung (1) einen Abstreifring umfasst, der mit der Nadel (5) zusammenwirkt, wobei dieser Abstreifring sich innerhalb des Gehäuses befindet, in einem Abstand (D) von der Rückseite der Rückwand besagten Gehäuses.
  17. Nadel oder Sicherheitskanülen-Nadelbaugruppe, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einer Schutzvorrichtung (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche versehen ist.
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