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ERFINDUNGSGEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft faseroptische Kabel und insbesondere
faseroptische Kabel mit einer Kabelhülle mit einer relativ schrumpfarmen Charakteristik.
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ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
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Faseroptische
Kabel enthalten optische Fasern, die Signale übertragen, beispielsweise Sprache,
Video und/oder Dateninformationen. Optische Fasern erfordern eine
Verkabelung, um die relativ brüchigen
auf Siliziumoxid basierenden optischen Fasern zu schützen und
ihre optische Leistung beizubehalten. Weil optische Fasern beispielsweise
nicht duktil sind, müssen
sie gegenüber
externen Kräften wie
etwa Zugkräften
geschützt
werden. Außerdem erfordern
optische Fasern einen Schutz vor Makrobiegung und/oder Mikrobiegung,
um eine unerwünschte
optische Verschlechterung zu blockieren.
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Zur
Erfüllung
dieser Anforderungen weisen faseroptische Kabel, die für den Einsatz
im Innenbereich, im Außenbereich
oder im Innen-/Außenbereich ausgelegt
sind, in der Regel einen Kabelkern auf, der von einem Mantelsystem
umgeben ist, das im Allgemeinen eine Kabelhülle enthält. Beispielsweise kann ein
Kabelkern eine optische Faser, ein Festigkeitselement und/oder eine
Separationsschicht enthalten. Die Separationsschicht befindet sich
im Allgemeinen auf der äußeren Oberfläche des
Kabelkerns und verhindert, dass die extrudierte Kabelhülle an dem
Kabelkern und/oder der optischen Faser klebt, wodurch eine Relativbewegung
zwischen der Kabelhülle
und dem Kabelkern und/oder der optischen Faser gestattet wird. Die
Relativbewegung dazwischen, beispielsweise während des Siegens und/oder
Beugens des faseroptischen Kabels, blockiert Beanspruchung und/oder
Dehnung an der optischen Faser, wodurch die optische Leistung beibehalten
wird. Außerdem schützt die
Kabelhülle
die optischen Fasern beispielsweise vor Umgebungseffekten.
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Das
Festigkeitselement eines faseroptischen Kabels soll an das faseroptische
Kabel angelegte Zuglasten tragen, wodurch beispielsweise blockiert wird,
dass Zugbeanspruchung und/oder Dehnung auf die optischen Fasern
innerhalb des Kabels ausgeübt
werden. Verschiedene Arten von Festigkeitsgliedern können in
faseroptischen Kabeln verwendet werden, beispielsweise Metalldrähte, glasverstärkte Kunststoffe
und/oder Aramidfasern. Faseroptische Kabel können eine einzelne Art von
Festigkeitsglied oder Kombinationen von verschiedenen Arten von Festigkeitsgliedern
verwenden. Verschiedene Arten von Festigkeitsgliedern können jedoch
verschiedene Charakteristiken aufweisen, beispielsweise verleihen glasverstärkte Kunststoffstäbe und/oder
Metalldrähte dem
faseroptischen Kabel zusätzlich
eine Anti-Knick-Charakteristik. Festigkeitsglieder mit Anti-Knick-Charakteristiken
erhöhen
jedoch im Allgemeinen die Steifheit des faseroptischen Kabels, wodurch
der Biegeradius des faseroptischen Kabels erhöht wird. Somit eignen sich
faseroptische Kabel mit Festigkeitsgliedern mit Anti-Knick-Charakteristiken im
Allgemeinen nicht für
Anwendungen mit kleinem Biegeradius, beispielsweise Spleißträger und/oder als
eine Zwischenverbindungskabelbaugruppe.
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Faseroptische
Kabel mit relativ flexiblen Festigkeitsgliedern anstelle von steifen
Festigkeitsgliedern, wie etwa Aramidfasern, sind im Allgemeinen flexibler
und eigenen sich unter anderen Anwendungen für Zwischenverbindungskabelbaugruppen und/oder
innerhalb von Spleißträgern. Zudem
können
relativ flexible Festigkeitsglieder unter anderen Funktionen auch
ei ne Separationsschicht zwischen dem Kabelkern und der Kabelhülle bereitstellen.
Faseroptische Kabel ohne Anti-Knick-Glieder sind im Allgemeinen anfällig für eine Verschlechterung
der optischen Leistung aufgrund des Schrumpfens der Kabelhülle während der
Herstellung und/oder aufgrund von Umgebungsänderungen in dem Feld wie etwa
Temperatur und/oder Feuchtigkeit.
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Beispielsweise
kann eine Zwischenverbindungskabelbaugruppe ein faseroptisches Kabel
mit einer über
einen Kabelkern extrudierten Kabelhülle enthalten, wobei Aramidfasern
allgemein eine optische Faser umgeben. Die Aramidfasern wirken sowohl
als ein Festigkeitselement als auch eine Separationsschicht. Die
Aramidfasern stellen jedoch keine Anti-Knick-Fähigkeit
zur Verfügung.
Folglich ist die Zwischenverbindungskabelbaugruppe aufgrund des Schrumpfens
der Kabelhülle
für eine
Verschlechterung der optischen Leistung anfällig, weil, wenn die Kabelhülle schrumpft,
die Aramidfasern nicht blockieren, dass die optischen Fasern gewellt
und/oder geknickt werden.
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Die
Ausbildung der Kabelhülle
eines faseroptischen Kabels der Zwischenverbindungskabelbaugruppe
wird bewerkstelligt durch einen Extrusionsprozess, bei dem das Umhüllungsmaterial
bei einer relativ hohen Temperatur geschmolzen und über dem
Kabelkern extrudiert wird, der beispielsweise einen Querspritzkopf
durchläuft.
Nachdem das Ummantelungsmaterial über dem Kabelkern extrudiert ist,
läuft das
faseroptische Kabel durch eine Wasserwanne, um die relativ heiße Kabelhülle abzuschrecken.
Wenn sich das Ummantelungsmaterial, beispielsweise ein Polyvinylchlorid,
während
des Abschreckprozesses abkühlt,
kann es zu einem Schrumpfen der Kabelhülle kommen. Dieses Schrumpfen
der Kabelhülle
kann zu einem gewellten Kabelkern führen, was dazu führt, dass
unerwünschte
axiale Druckbeanspruchung und/oder Verformungen auf dem Kabelkern
und/oder die optische Faser ausgeübt werden, was eine unerwünschte optische Dämpfung verursachen
kann.
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Außerdem kann
es andere Quellen für
eine Kabelhüllenschrumpfung
geben, die zu einer unerwünschten
optischen Verschlechterung führen
kann. Beispielsweise kann im Feld eine Zwischenverbindungskabelbaugruppe
auch relativ große
Umgebungstemperatur- und/oder Feuchtigkeitsvariationen erfahren.
Solche Variationen können
beispielsweise zum Ausdehnen und Zusammenziehen einer Kabelhülle führen. Das
Ausdehnen und Zusammenziehen der Kabelhülle kann das Transferieren
von Zug- und Druckkräften auf
die optischen Fasern innerhalb der Zwischenverbindungskabelbaugruppe
verursachen. Beispielsweise kann das Schrumpfen der Kabelhülle eine
Wellung und/oder ein Knicken der einen oder mehreren optischen Fasern
verursachen, was dadurch zu einer unerwünschten optischen Verschlechterung
bei der Zwischenverbindungskabelbaugruppe führt.
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Die
optische Leistung eines faseroptischen Kabels kann gemessen werden,
indem beispielsweise eine Einfügedämpfung durch
eine faseroptische Zwischenverbindungskabelbaugruppe gemessen wird.
Die Einfügedämpfung ist
ein Maß eines
Bruchteils des Signallichts, das in der Zwischenverbindungskabelbaugruppe
verloren geht, und wird im Allgemeinen in Dezibel gemessen. Im Allgemeinen
ist die Einfügedämpfung ein
unerwünschtes
Ergebnis, weil es zu einem schwächeren
optischen Signal führt. Außerdem kann
Licht verloren gehen, wenn die Stirnflächen der Fasern getrennt sind;
deshalb sollten die Stirnflächen
der Fasern auch durch die optischen Verbinder in einem virtuellen
Kontakt gehalten werden. Faser-zu-Faser-Abstand impliziert auch
eine Einfügedämpfung aufgrund
von Fresnel-Reflexionen an einer der beiden Glasstirngrenzflächen.
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Es
gibt verschiedene Verfahren, um zum Beibehalten der optischen Leistung
das Schrumpfen der Kabelhülle
zu reduzieren. Beispielsweise besteht ein Verfahren zum Reduzieren
des Schrumpfens der Kabelhülle
darin, ein Festigkeitselement mit einer Anti-Knick-Charakteristik
innerhalb der Kabelhülle
einzubetten. Dies kann im Allgemeinen verhindern, dass die Kabelhülle während des
Herstellungsprozesses schrumpft, wenn die Kabelhülle nach dem Extrudieren abkühlt. Dies
führt jedoch
zu einem relativ steifen Kabel, das sich für die Verwendung in Anwendungen mit
kleinem Biegeradius und/oder als eine Zwischenverbindungskabelbaugruppe
im Allgemeinen nicht eignet.
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Andere
Verfahren zum Reduzieren des Schrumpfens einer Kabelhülle, die
kein Einbetten von Festigkeitselementen innerhalb der Kabelhülle erfordern,
sind bekannt. Beispielsweise wird in
US-Patent
Nr. 6,324,324 eine Kabelhülle offenbart, die ein Harz
erfordert, das ein Füllmaterial
mit einem hohen Seitenverhältnis
und möglicherweise
einem Koppelmittel zum Unterstützen
der Haftung zwischen dem Füllmaterial
und dem Harz enthält.
Das Volumen des Füllmaterials
liegt im Bereich zwischen 1,5% und 25%. Dieses Verfahren erfordert
jedoch das Mischen der verschiedenen Materialien, was zu einer unhomogenen
Mischung führen
kann. Außerdem
fügt das Mischen
der Materialien der Kabelhülle
eine weitere Ebene an Komplexität
zum Herstellungsprozess hinzu und kann zu erhöhten Herstellungskosten führen.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP
0 510 255 A1 offenbart ein faseroptisches Verbundpufferkabel
mit einer zentralen opti schen Wellenleiterfaser. Eine Schicht aus
Füllmasse
umgibt die optische Faser. Eine Schicht aus Aramidfaser umgibt die
Füllmasse,
und eine Kunststoffhülle
umgibt die Schicht aus Aramidfaser. Mehrfaserkabel sind ebenfalls
vorgesehen. Die äußere Oberfläche der
optischen Wellenleiterfaser und die innere Oberfläche der
Aramidschicht sind mit einem ausreichenden Abstand beabstandet,
so dass die optische Wellenleiterfaser mechanisch von der Aramidschicht
und der Kunststoffhülle
entkoppelt ist, um eine ordnungsgemäße optische Leistung der optischen
Wellenleiterfaser in dem fertiggestellten Kabel aufrechtzuerhalten.
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Eine
optische Faser zur Kommunikation ist aus
US-Patent Nr. 4,114,981 bekannt. Der
Faserkern ist aus Quarzglas hergestellt, das von einer aus Silikon
hergestellten Umhüllung
umgeben ist. Die umhüllte
Faser ist mit einer zylindrischen Beschichtung bedeckt. Je nach
dem Material der Beschichtung kann die äußere Beschichtung eine Shore-A-Härte von
92 oder 50 aufweisen.
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Das
US-Patent Nr. 6,205,277
B1 offenbart ein Kabel mit mehreren Teileinheiten. Jede
Teileinheit enthält
sechs optische Adern, um die eine wasserblockierende Aramidgarnschicht
gewickelt ist. Die Teileinheit wird durch eine Hülle geschützt. Mehrere Teileinheiten
sind innerhalb eines zentralen stabartigen Glieds angeordnet. Eine äußere Hülle umgibt
die Anordnung der Teileinheiten innerhalb des Kabels.
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Aus
US-Patent Nr. 5,561,729 ist
ein Kabel mit Röhren
bekannt, die Verstärkungsglasfasern
enthalten. Je nach dem Gewichtsprozentsatz der Verstärkungsfasern
können
die Schrumpfung nach der Extrusion und die Bruchdehnung gesteuert
werden.
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Aus
dem
US-Patent Nr. 4,762,392 sind
optische Kunststofffasern bekannt, die eine 3- oder 4-schichtige
Struktur aufweisen. Die optische Faser soll eine Wärmeschrumpfungscharakteristik
aufweisen, die bis zu 1% bei einer 24-stündigen Trockenwärmebehandlung
bei 120°C
betragen kann.
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KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein faseroptisches Kabel, umfassend
einen faseroptischen Kabelkern, wobei der faseroptische Kabelkern
mindestens eine optische Faser enthält. Eine Kabelhülle umgibt
im Allgemeinen die mindestens eine optische Faser. Eine Separationsschicht
umgibt im Allgemeinen die mindestens eine optische Faser, um eine Haftung
zwischen der mindestens einen optischen Faser und der Kabelhülle zu blockieren,
und gestattet eine Relativbewegung zwischen der mindestens einen
optischen Faser und der Kabelhülle.
Die Kabelhülle
ist aus einem Material mit einer Shore-A-Härte bei Messung unter Verwendung
von ASTM D-2240 von etwa 95 oder weniger ausgebildet, und die Kabelhülle ist
aus einem Harz ausgebildet, das frei von einem Füllmaterial mit einem hohen
Seitenverhältnis ist,
wobei die Kabelhülle
eine mittlere Schrumpfung von etwa 1% oder weniger aufweist.
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Bei
einer Ausführungsform
enthält
das faseroptische Kabel auch eine die Separationsschicht im Allgemeinen
umgebende Kabelhülle,
wobei die Kabelhülle
aus einem Material mit einer ultimativen ASTM-D-412-Dehnung im Bereich
von etwa 350 Prozent bis etwa 700 Prozent ausgebildet ist.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
enthält das
faseroptische Kabel auch eine Kabelhülle, die die Separationsschicht
im Allgemeinen umgibt, wobei die Kabelhülle aus einem Material mit
einem unter Verwendung von ASTM D790 gemessenen Biegemodul von etwa
10 000 psi oder weniger ausgebildet ist.
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Bei
einer Ausführungsform
beinhaltet ein Verfahren zum Herstellen eines faseroptischen Kabels
das Abwickeln mindestens einer optischen Faser und mindestens eines
Separationselements. Ein Kabelkern wird definiert durch Platzieren
des mindestens einen Separationselements neben der mindestens einen
optischen Faser und Extrudieren einer Kabelhülle um den Kabelkern. Die Kabelhülle wird aus
einem Material mit einer ultimativen Dehnung gemessen unter Verwendung
von ASTM D-412 im Bereich von etwa 350 Prozent bis etwa 700 Prozent ausgebildet.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
beinhaltet ein Verfahren zum Herstellen eines faseroptischen Kabels
das Abwickeln mindestens einer optischen Faser und mindestens eines
Separationselements. Ein Kabelkern wird definiert durch Platzieren des
mindestens einen Separationselements neben der mindestens einen
optischen Faser und Extrudieren einer Kabelhülle um den Kabelkern. Die Kabelhülle wird
aus einem Material mit einem Biegemodul gemessen unter Verwendung
von ASTM D790 im Bereich von etwa 10 000 psi oder weniger ausgebildet.
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Bei
noch einer weiteren Ausführungsform
ist das faseroptische Kabel ein Teil einer Zwischenverbindungskabelbaugruppe
mit einer mittleren Deltaeinfügedämpfung von
etwa 0,03 dB oder weniger bei einer Referenzwellenlänge ausgewählt aus
der Gruppe von etwa 1310 nm, etwa 1550 nm und 1625 nm während eines
Temperaturwechselbelastungstests, der die Temperatur zwischen einem
Minimum von –40°C und einem
Maximum von 85°C
zyklisch verändert.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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1 ist
eine Querschnittsansicht eines beispielhaften faseroptischen Kabels
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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1a ist
eine Sektion des faseroptischen Kabels von 1.
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2 ist
ein beispielhaftes Säulendiagramm,
das das mittlere Schrumpfen einer Kabelhülle des faseroptischen Kabels
von 1 unter Verwendung von beispielhaften Kabelhüllenmaterialien gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einem mittleren Schrumpfen der Kabelhülle eines
faseroptischen Kabels gemäß 1 mit
herkömmlichen
Hüllenmaterialien
vergleicht.
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3 ist
ein beispielhaftes Säulendiagramm,
das die mittlere größte Deltaeinfügedämpfung des
faseroptischen Kabels von 1 unter
Verwendung beispielhafter Kabelhüllenmaterialien
gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einem faseroptischen Kabel nach 1 mit
herkömmlichen
Hüllenmaterialien
bei verschiedenen Wellenlängen
der optischen Quelle vergleicht.
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3a ist
eine schematische Ansicht eines Teils einer beispielhaften faseroptischen
Zwischenverbindungskabelbaugruppe gemäß der vorliegenden Erfindung.
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4 ist
eine schematische Ansicht einer beispielhaften Herstellungsstraße gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5 ist
ein beispielhaftes Diagramm, das das mittlere Schrumpfen einer Kabelhülle des
faseroptischen Kabels von 1 mit einem
Kabelhüllenmaterial
gemäß der vorliegenden
Erfindung als Funktion von Verarbeitungsparametern darstellt.
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6 ist
eine schematische Querschnittsdarstellung eines beispielhaften Extrusionswerkzeugs
zum Herstellen faseroptischer Kabel gemäß der vorliegenden Erfindung.
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6a ist
eine vergrößerte Ansicht
einer Sektion des Extrusionswerkzeugs von 6.
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6b ist
eine vergrößerte Ansicht
der Austrittsfläche
der Extrusionswerkzeugausrichtung an der Linie b-b von 6.
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7 ist
ein beispielhaftes Diagramm, das das mittlere Schrumpfen einer Kabelhülle des
faseroptischen Kabels von 1 mit einem
Kabelhüllenmaterial
gemäß der vorliegenden
Erfindung als Funktion anderer Verarbeitungsparameter zeigt.
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8 ist
eine Querschnittsansicht eines beispielhaften faseroptischen Kabels
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Unter
Bezugnahme auf 1 wird die vorliegende Erfindung
unter Bezugnahme auf ein beispielhaftes faseroptisches Kabel 10 beschrieben.
Das faseroptische Kabel 10 enthält im Allgemeinen einen Kabelkern 17 und
einen Kabelmantel 19 (1a). Der
Kabelkern 17 enthält
im Allgemeinen mindestens eine optische Faser 12 mit einer
engen Pufferschicht 14 dortherum und eine Grenzflächenschicht 15;
der Kabelkern 17 kann jedoch andere geeignete Kabelkomponenten
oder weniger Kabelkomponenten enthalten. Der Mantel 19 enthält im Allgemeinen
eine Kabel hülle 20;
der Mantel 19 kann jedoch andere geeignete Kabelkomponenten
enthalten. Die Grenzflächenschicht 15 ist
im Allgemeinen zwischen der optischen Faser 12 und der
engen Pufferschicht 14 angeordnet, um die Ablösbarkeit
der engen Pufferschicht 14 zu fördern. Eine Separationsschicht 16 umgibt
im Allgemeinen die enge Pufferschicht 14 und blockiert
das Haften der Kabelhülle 20 daran,
wodurch die optische Leistung bewahrt wird. Die Kabelhülle 20 gemäß der vorliegenden
Erfindung schrumpft schwach, wodurch die optische Leistung beispielsweise
in Umgebungen mit relativ hoher Temperatur und/oder hoher Feuchtigkeit
bewahrt wird.
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Bei
einer Ausführungsform
enthält
die optische Faser 12 mindestens eine enge optische Ader; es
können
jedoch andere geeignete Konfigurationen verwendet werden. Beispielsweise
kann die optische Faser 12 lose und/oder gefärbt sein,
in einer Aderhülle
enthalten sein, in einer gemeinsamen Matrix gebündelt oder zu einem Bändchen zusammengefasst („ribbonized") sein, in einem
Stapel von Bändchen angeordnet
sein, Kombinationen davon, oder kann andere geeignete Lichtwellenleiter
enthalten. Jede optische Faser 12 kann einen Kern auf Siliziumoxidbasis
enthalten, der dahingehend arbeitet, Licht durchzulassen, und von
einer Ummantelung auf Siliziumoxidbasis mit einem niedrigeren Brechungsindex
als der Kern umgeben ist. Zusätzlich
können
ein oder mehrere Beschichtungen auf die optische Faser 12 aufgebracht
werden. Beispielsweise umgibt eine weiche Primärbeschichtung die Ummantelung,
und eine relativ starre Sekundärbeschichtung
umgibt die Primärbeschichtung.
Jede optische Faser 12 kann beispielsweise eine optische
Einmoden- oder Mehrmodenfaser sein, die kommerziell von der Firma
Corning Inc. in Corning, New York, erhältlich ist.
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Die
Grenzflächenschicht 15 kann
aus einem Teflon®-haltigen Material ausgebildet
sein; es können jedoch
andere geeignete Grenzflächenschichten
verwendet werden, beispielsweise ein UV-Acrylat. Bei anderen Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung kann die Grenzflächenschicht 15 entfallen.
Die Grenzflächenschicht 15 dient
als eine Trennschicht, die eine kontrollierte Bindung zwischen der
engen Pufferschicht 14 und der optischen Faser 12 derart herstellt,
dass ein Techniker beispielsweise während einer Abschlussprozedur
eine enge Pufferschicht 14 leicht von der optischen Faser 12 ablösen kann.
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Die
enge Pufferschicht
14 ist in der Regel ein polymeres Material
wie etwa Polyvinylchlorid (PVC). Die enge Pufferschicht
14 kann
jedoch aus anderen geeigneten polymeren Materialien ausgebildet
sein, einschließlich
Polyethylene (PEs), Polypropylene (PPs), Polyvinylidenfluoride (PVDFs),
Ultraviolett-(UV)-härtbare
Materialien oder andere geeignete Polymere. Noch weiter kann eine
enge Pufferschicht
14 aus Ethylenvinylacetat (EVA), Nylon
oder Polyester ausgebildet sein. Wenngleich für die Ausübung der vorliegenden Erfindung
nicht erforderlich, kann die enge Pufferschicht
14 auch
flammbeständig
sein, wie durch
US-Patent Nr.
6,167,178 offenbart, dessen Gegenstand durch Bezugnahme
hier aufgenommen ist. Beispielsweise kann die enge Pufferschicht
14 Aluminiumtrihydrat,
Antimontrioxid oder andere geeignete Additive enthalten, um die
Flammbeständigkeit
der engen Pufferschicht
14 zu verbessern.
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Das
faseroptische Kabel
10 enthält bevorzugt ein Separationselement
und/oder eine Separationsschicht
16 zum Verhindern der
Haftung zwischen der optischen Vollader
12 und der Kabelhülle
20.
Die Separationsschicht
16 gestattet eine Relativbewegung
zwischen der optischen Faser
12 und der Kabelhülle
20, wenn
das faseroptische Kabel
10 gebogen oder gebeugt wird, wodurch
optische Signale über
die optische Faser
12 ohne nachteilige optische Dämpfung übertragen
werden können.
Die Separationsschicht
16 ist bevorzugt aus einem Material
mit einem Schmelzpunkt ausgebildet, der größer ist als der oder die jeweiligen
Schmelzpunkte der Kabelhülle
20 und
gegebenenfalls der eng gepufferten Schicht
14, um die Haftung
dazwischen zu blockieren. Zudem kann die Separationsschicht
16 auch
als ein Festigkeitsglied wirken, damit das faseroptische Kabel
10 Zugfestigkeit
erhält.
Beispielsweise ist, wie in
1 gezeigt,
die Separationsschicht
16 ein Aramidgarn wie etwa Kevlar
®,
das relativ zur optischen Faser
12 eine parallele Schlagschicht
aufweisen oder dortherum verseilt sein kann. Andere geeignete Garne,
die für
Zugfestigkeit sorgen, können
jedoch für
die Separationsschicht
16 verwendet werden, beispielsweise Glasfasergarne,
Zylon
®,
Vectran
®,
Technora
® oder Spectra
®.
Um jedoch die zur Abdeckung verwendete Menge an Aramidgarnen zu
reduzieren anstatt die Festigkeit, kann die Separationsschicht
16 aus
verschiedenen anderen Bändern,
Filmen, Pulvern, Fäden
und/oder Faserartikelmaterialien ausgebildet sein. Beispielsweise
kann bei einer Ausführungsform die
Trennschicht
16 aus mehreren Kevlar
®-Garnen und
mehreren ultraschwach schrumpfenden Filamenten ausgebildet sein,
wie aus der am 4. Juni 2001 eingereichten
US-Patentanmeldung 09/873,671 offenbart,
deren Gegenstand durch Bezugnahme hier aufgenommen ist. Bei anderen
Ausführungsformen
kann die Separationsschicht
16 aus einem wasserquellbaren
Band ausgebildet sein, um die Wasserbeständigkeit des faseroptischen
Kabels
10 zu erhöhen.
Zudem kann die Separationsschicht
16 aus einem MYLAR
®-Film
mit einer Dicke von beispielsweise etwa 1 mil ausgebildet sein,
der auch als ein Binder für
optische Fasern
12 dienen kann. Zudem kann das faseroptische
Kabel
10 weniger Kabelkomponenten oder andere geeignete
Kabelkomponenten ent halten, beispielsweise einen Rinderfaden und/oder
eine Reißleine
13.
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Die
Kabelhülle 20 gemäß der vorliegenden Erfindung
weist eine relativ schwache Schrumpfcharakteristik auf. Die Erfinder
der vorliegenden Erfindung untersuchten verschiedene Verfahren und/oder Techniken,
um die Schrumpfcharakteristik der Kabelhülle 20 zu beeinflussen.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben entdeckt, dass beispielsweise Materialwahl,
Materialcharakteristiken und/oder Verarbeitungsparameter die Schrumpfcharakteristik
der Kabelhülle 20 beeinflussen
und dadurch die optische Leistung bewahren können. Insbesondere untersuchten
die Erfinder der vorliegenden Erfindung zahlreiche Materialien in
Kombination mit verschiedenen Verarbeitungsparametern, um ihren
Einfluss auf die Schrumpfcharakteristik der Kabelhülle 20 zu
bestimmen. Die Erfinder der vorliegenden Erfindung haben überraschenderweise
entdeckt, dass Kabel mit schwachen Schrumpfcharakteristiken beispielsweise die
optische Leistung einer faseroptischen Zwischenverbindungskabelbaugruppe
substantiell bewahren können
(3a). Es werden hier Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung erörtert,
von denen die Erfinder der vorliegenden Erfindung annehmen, dass
sie zu den besten Ergebnissen führen;
andere geeignete Materialien in Kombination mit oder ohne andere
Verarbeitungsparameter können
jedoch mit den Konzepten der vorliegenden Erfindung praktiziert
werden, um geeignete Ergebnisse zu erhalten. Die für die Kabelhülle 20 verwendeten
Materialien der vorliegenden Erfindung schließen im Allgemeinen ein Füllmaterial
erfordernde Harze aus mit einem hohen Seitenverhältnis definiert als ein Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis von
10 bis 3500 und möglicherweise
ein Koppelmittel zum Ronden des Filmmaterials an das Harz. Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung können
jedoch Füllmittel
enthalten, die kein hohes Seitenverhältnis und/oder Additive aufweisen,
beispielsweise zum Verbessern der Flammhemmung.
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2 ist
ein Diagramm, das beispielhafte mittlere Schrumpfprozentsätze für die Kabelhülle 20 gemäß Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung und beispielhafte mittlere Schrumpfprozentsätze für zwei herkömmliche
Kabelhüllenmaterialien
als Basislinien für
einen Vergleich damit zeigt. Die Versuche wurden an einer Kabelhülle 20 mit
einem Außennenndurchmesser
von etwa 2,9 mm und einer Wandnenndicke von etwa 0,45 mm durchgeführt. Die
Konzepte der vorliegenden Erfindung können jedoch mit Kabelhüllen 20 mit
anderen geeigneten Außennenndurchmessern
und/oder anderer geeigneter Wanddicke praktiziert werden. Die Ergebnisse
können
zudem mit dem Außendurchmesser
und/oder der Wanddicke der Kabelhülle 20 variieren.
Die Ausführungsformen
gemäß der vorliegenden
Erfindung wurden mit einer Straßengeschwindigkeit
von etwa 240 Metern pro Minute und einem Wassermuldenabstand von
etwa 29 Inch verarbeitet; es können
jedoch andere geeignete Verarbeitungsparameter verwendet werden.
Zudem werden die Effekte von Verarbeitungsparametern hier erörtert.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung führten an fünf Proben des faseroptischen
Kabels 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung Kabelhüllenschrumpfversuche
durch und berechneten einen beispielhaften mittleren Schrumpfprozentsatz
für jedes Material.
Insbesondere führten
die Erfinder der vorliegenden Erfindung einen Kabelhüllenschrumpftest durch.
Der Kabelhüllenschrumpftest
erfordert eine 150 mm lange Probe des faseroptischen Kabels. Der Kabelkern 17 wird
von der Probe des faseroptischen Kabels entfernt, wodurch die Kabelhülle 20 zurückbleibt.
Die Kabelhülle 20 wird
dann zwei Stunden lang in einer Wärmekammer bei einer Temperatur von
110 ± 2°C plat ziert.
Am Ende der zwei Stunden wird die Kabelhülle 20 aus der Wärmekammer
entfernt und flach gelegt, so dass die Länge der Kabelhülle 20 etwa
1 Stunde danach gemessen werden kann. Die gemessene Länge der
Kabelhülle 20 wird dann
von der Ausgangslänge
der Kabelhülle 20 subtrahiert,
und die Längendifferenz
wird durch die Ausgangslänge
dividiert und mit 100 multipliziert, um einen Schrumpfprozentsatz
für diese
Kabelhülle 20 zu berechnen.
Dieser Kabelhüllenschrumpftest
wird im Allgemeinen an faseroptischen Kabeln mit einem relativ kleinen
Außendurchmesser
durchgeführt.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung nehmen an, dass das Entfernen
des Kabelkerns 17 von der Kabelhülle 20 zu einer Kabelhüllenschrumpfung
führt, die
im Allgemeinen höher
ist, als wenn der Kabelkern 17 innerhalb der Kabelhülle 20 bleiben
würde.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung nehmen an, dass der Kabelhüllenschrumpftest
eine Rückmeldung über Beanspruchung
an der Kabelhülle
liefert und/oder darüber,
wie sich eine faseroptische Zwischenverbindungskabelbaugruppe unter
Temperatur- und/oder anderen
Umgebungsvariationen verhalten kann.
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Außerdem kann
ein alternativer Kabelhüllenschrumpftest
(im weiteren alternativer Schrumpftest) an faseroptischen Kabeln
mit relativ großen
Durchmessern vorgenommen werden, beispielsweise einem Innendurchmesser
der Kabelhülle 20 von
etwa 5 mm oder darüber;
jedoch kann der alternative Schrumpftest an Kabeln mit einem kleineren
Innendurchmesser der Kabelhülle 20 vorgenommen
werden. Für
einen geeigneten Bereich von Innendurchmessern der Kabelhülle 20 können zudem
beide Tests vorgenommen werden, und jeder Test kann zu anderen Ergebnissen
führen.
Der alternative Schrumpftest erfordert, das eine 150 mm lange und 6
mm breite Probe der faseroptischen Kabelhülle von einer Längsachse
des faseroptischen Kabels abgeschnitten und zwei Stunden lang in
eine Wärmekammer
bei einer Temperatur von 110 ± 2°C platziert wird.
Am Ende der 2 Stunden wird die Probe aus der Wärmekammer entfernt und flach
gelegt, so dass die Länge
der Probe des faseroptischen Kabels etwa 1 Stunde danach gemessen
werden kann. Die gemessene Länge
wird dann von der Ausgangslänge
subtrahiert, und die Längendifferenz
wird durch die Ausgangslänge
dividiert und mit 100 multipliziert, um einen Schrumpfprozentsatz
für diese
Probe zu berechnen.
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Säule 22 (2)
zeigt eine beispielhafte mittlere Schrumpfung während des Kabelhüllenschrumpftests
für eine
erste herkömmliche
Kabelhülle,
ausgebildet aus einem Polyvinylchlorid(PVC)-Material, vertrieben
unter dem Handelsnamen GW 2240 VW1 S, erhältlich von der Firma AlphaGary
Corporation in Leominster, Massachusetts, USA, zur Verwendung als
ein Basislinienvergleich. Wie in 2 dargestellt
betrug die mittlere Schrumpfung für dieses Material 2,4 Prozent.
Säule 23 zeigt
eine beispielhafte mittlere Schrumpfung während des Kabelhüllenschrumpftests
für eine
zweite herkömmliche
Kabelhülle,
ausgebildet aus einem Polyvinylchlorid-(PVC)-Material, vertrieben
unter dem Handelsnamen Noraplas® 16881,
erhältlich
von der Firma Georgia Gulf North American Plastics in Madison, Mississipi,
USA, zur Verwendung als ein Basislinienvergleich. Wie in 2 gezeigt
betrug die mittlere Schrumpfung für dieses Material 3,3 Prozent.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung nehmen an, dass bestimmte Materialien
und/oder Materialeigenschaften möglicherweise
die Schrumpfungscharakteristik der Kabelhülle 20 beeinflussen
können.
Beispielsweise kann ein teilweise vernetztes chloriertes Polyolefin
die mittlere Schrumpfung während
eines Kabelhüllenschrumpftests
im Vergleich zu der mittleren Schrumpfung während eines Kabelhüllenschrumpftests
unter Ver wendung herkömmlicher Kabelhüllenmaterialien
reduzieren. Jedoch können andere
geeignete Materialien verwendet werden, um ähnliche Ergebnisse zu erhalten,
beispielsweise thermoplastische Polyurethane (TPUs). Zudem können Materialien
mit ähnlichen
Materialeigenschaften und/oder Materialien mit der gleichen Materialqualität, Materialfamilie
und/oder ähnlichen
Mischungen ebenfalls zu Ergebnissen reduzierter mittlerer Schrumpfung
führen.
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Insbesondere
sind ein unter Verwendung von ASTM D790 gemessener Biegemodul, eine
unter Verwendung von ASTM D-412 gemessene Bruchdehnung, eine unter
Verwendung von ASTM D-2240 gemessene Shore-A-Härte, eine Schmelzeinsetztemperatur
und/oder ein Vernetzungsmechanismus, der in der Lage ist, eine Polymerumorientierung
zu blockieren, unter den Materialeigenschaften, bei denen die Erfinder
der vorliegenden Erfindung annehmen, dass sie die Schrumpfung der
Kabelhülle 20 möglicherweise
blockieren. Andere geeignete Materialeigenschaften können von
Einfluss sein, beispielsweise rheologische Eigenschaften und/oder
ein Zugmodul. Gleichermaßen
können
Materialien mit einer geringen Kristallinität und/oder amorphen Struktur
möglicherweise
die Schrumpfung der Kabelhülle 20 blockieren.
Die Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung sollten jedoch alle die Anforderungen für das faseroptische
Kabel erfüllen.
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Beispielsweise
nehmen die Erfinder der vorliegenden Erfindung an, dass die Ergebnisse
einer reduzierten mittleren Kabelhüllenschrumpfung und/oder die
Bewahrung der optischen Leistung gemäß der vorliegenden Erfindung
eintreten können, wenn
das Material der Kabelhülle 20 bei
Messung und Verwendung von ASTM D790 einen Biegemodul von etwa 10
000 psi oder weniger, besonders bevorzugt etwa 8 500 psi oder weniger
und ganz be sonders bevorzugt von etwa 7 500 psi oder weniger aufweist.
Andere geeignete Materialien können
jedoch ein Biegemodul in anderen geeigneten Bereichen aufweisen.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung nehmen außerdem an, dass die Ergebnisse
einer reduzierten mittleren Kabelhüllenschrumpfung und/oder die
Bewahrung der optischen Leistung gemäß der vorliegenden Erfindung
eintreten können,
wenn das Material der Kabelhülle 20 eine
unter Verwendung von ASTM D-412 gemessene Bruchdehnung im Bereich
von etwa 350 Prozent bis etwa 700 Prozent und besonders bevorzugt
im Bereich von etwa 400 Prozent bis etwa 650 Prozent aufweist. Andere
geeignete Materialen können
jedoch andere geeignete Bereich der ultimativen Dehnung aufweisen.
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Außerdem nehmen
die Erfinder der vorliegenden Erfindung an, dass die Ergebnisse
reduzierten mittleren Schrumpfens und/oder die Bewahrung der optischen
Leistung gemäß der vorliegenden
Erfindung eintreten können,
wenn das Material der Kabelhülle 20 unter
Verwendung von AST D-2240 eine Shore-A-Härte
im Bereich von etwa unter 95, besonders bevorzugt eine Shore-A-Härte von
etwa unter 90 und ganz besonders bevorzugt eine Shore-A-Härte von
etwa unter 85 aufweist. Insbesondere nehmen die Erfinder der vorliegenden
Erfindung an, dass es eine Untergrenze der Shore-A-Härte gibt,
wo das Material zu weich wird, um effektiv als eine Kabelhülle zu funktionieren.
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Gleichermaßen nehmen
die Erfinder der vorliegenden Erfindung an, dass die Ergebnisse
eines reduzierten mittleren Schrumpfens und/oder die Bewahrung der
optischen Leistung gemäß der vorliegenden
Erfindung eintreten können,
wenn die Schmelzeinsetztemperatur allgemein über der Temperatur liegt, die
das faseroptische Kabel erfahren wird. Außerdem können auch ande re Vernetzungsmechanismen
nützlich
sein, die in der Lage sind, die Polymerumorientierung zu hindern.
Die Schmelzeinsetztemperatur ist definiert als die niedrigste Temperatur,
bei der das Schmelzen wahrnehmbar wird. Die Schmelzeinsetztemperatur
wird verwendet, da die meisten halbkristallinen Polymere keinen
wohldefinierten Schmelzpunkt besitzen. Die Schmelzeinsetztemperatur
kann durch ein DSC-(Differential Scanning Calorimetry)-Verfahren
gemessen werden. Beispielsweise können geeignete Materialien
gemäß der vorliegenden
Erfindung eine Schmelzeinsetztemperatur von beispielsweise etwa
110°C oder
darüber aufweisen;
jedoch können
andere geeignete Schmelzeinsetztemperaturen, die niedriger sind,
verwendet werden.
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2 zeigt
auch die Ergebnisse der mittleren Schrumpfung während des Kabelhüllenschrumpftests
für drei
beispielhafte Materialien der vorliegenden Erfindung. Säule 24 stellt
ein teilweise vernetztes chloriertes Polyolefin dar, das unter dem Handelsnamen
Alcryn® ALR-7016
vertrieben wird, erhältlich
von der Firma Advanced Polymer Allogs, einer Tochterfirma von Ferro
Corporation in Wilmington, Delaware, USA, und eine mittlere Schrumpfung von
etwa 1,3 Prozent aufweist. Ein Alcryn® 2080NC wurde
mit Flammhemmern gemischt unter Bildung von Alcryn® ALR-7016.
Alcryn® ALR-7016
weist eine unter Verwendung von ASTM D-412 gemessene Bruchdehnung
von etwa 400 Prozent und eine unter Verwendung von AST D-2240 gemessene Shore-A-Härte von
etwa 77 auf. Ein Biegemodul für das
Alcryn® ALR-7016
war vom Hersteller nicht zu erhalten.
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Säule 26 stellt
ein thermoplastisches Polyurethan (TPU) dar, das unter dem Handelsnamen Elastolan® 1185A10F
vertrieben wird, und eine mittlere Schrumpfung von etwa 0,8 Prozent
auf weist. Elastolan® 1185A10F weist einen
Biegemodul bei Messung unter Verwendung von ASTM D790 von etwa 7 000
psi, eine bei Messung unter Verwendung von ASTM D-412 gemessene
Bruchdehnung von etwa 500 Prozent und eine unter Verwendung von
ASTM D-2240 gemessenes Shore-A-Härte
von etwa 87 auf.
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Säule 28 stellt
ein weiteres thermoplastisches Polyurethan (TPU) dar, das unter
dem Handelsnamen Estane® 58202 vertrieben wird,
erhältlich von
der Firma Noveon in Cleveland, Ohio, USA, und eine mittlere Schrumpfung
von etwa 0,9 Prozent aufweist. Estane® 58202
weist einen Biegemodul von etwa 6 110 psi bei Messung unter Verwendung
von ASTM D790, eine unter Verwendung von ASTM D-412 gemessene Bruchdehnung
von etwa 650 Prozent und eine unter Verwendung von ASTM D-2240 gemessene
Shore-A-Härte
von etwa 85 auf.
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Wie
in 2 gezeigt, reduzierten die drei beispielhaften
Materialien überraschenderweise
die mittlere Schrumpfung der Kabelhülle 20 im Vergleich mit
den zwei herkömmlichen
Materialien während des
Kabelhüllenschrumpftests.
Beispielsweise weist das Elastolan® 1185A10F
im Vergleich mit den herkömmlichen
Kabelhüllenmaterialien
ein Viertel der Kabelhüllenschrumpfung
auf. Das Estan® 58202 weist
etwa ein Drittel der Kabelhüllenschrumpfung
im Vergleich mit den herkömmlichen
Kabelhüllenmaterialien
auf, wohingegen das Alcryn® ALR-7016 einen geringfügig höheren Schrumpfungsprozentsatz
als die beiden anderen getesteten Materialien aufweist. Von den
drei beispielhaften Materialien eignen sich das Alcryn® ALR-7016
und das 1185A10F zur Verwendung mit Allzweckkabeln (OFN), während das Estane® 58202
geeignete Additive erfordert, um diese Bewertung zu erfüllen. Zudem
können
bestimmte beispielhafte Materialien der vorliegenden Erfindung andere
geeignete Materialien aufweisen, um beispielsweise die Anforderungen
von Steigleitungen (OFNR) oder andere geeignete Bewertungen für faseroptische
Kabel zu erfüllen.
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Die
reduzierte mittlere Schrumpfung der beispielhaften Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung blockiert im Allgemeinen die Beanspruchung und/oder Verformung,
die die optische Faser 12 beispielsweise während Umgebungsvariationen
wie etwa relativ hohen Temperaturen und/oder relativ hoher Feuchtigkeit
erfährt.
Folglich wird die optische Leistung der optischen Faser 12 und/oder
des faseroptischen Kabels 10 bewahrt. Die Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung wie in 2 dargestellt
wurden von den Erfindern der vorliegenden Erfindung hinsichtlich
optischer Leistung bei gleichzeitigem Variieren von Umgebungsbedingungen
getestet (3).
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Wie
gezeigt, stellt 3 eine in dB gemessene mittlere
maximale Deltaeinfügedämpfung bei
drei Wellenlängen
der optischen Quelle für
jedes der drei in der Kabelhülle 20 der
vorliegenden Erfindung verwendeten beispielhaften Materialien während eines Temperaturwechselbelastungstests
dar. Außerdem zeigt 3 eine
in dB gemessene mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung bei verschiedenen Wellenlängen der
optischen Quelle für
beide der in der Kabelhülle 20 verwendeten
herkömmlichen
Materialien während
eines Temperaturwechselbelastungstests zum Vergleich mit den Materialien
der vorliegenden Erfindung. Die die beiden beispielhaften Materialien und
die herkömmlichen
Materialien enthaltenden faseroptischen Kabel enthielten optische
Einmodenfasern.
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Wie
der Ausdruck hier verwendet wird, ist die Deltaeinfügedämpfung im
Allgemeinen eine Messung des Verlusts an optischer Leistung einer
faseroptischen Verbindungskabelbaugruppe aufgrund beispielsweise
Beanspruchungen und/oder Verformungen, die auf das Kabel ausgeübt werden,
während die
inhärente
Dämpfung,
Einfügedämpfungen und/oder
andere Verluste in den optischen Fasern, faseroptischen Verbindern
und/oder Spleißen,
die bei Umgebungsbedingungen gemessen werden, herausgenommen werden.
Beispielsweise weist eine optische Faser im Allgemeinen einen bestimmten Dämpfungsverlust
aufgrund der in der optischen Faser inhärenten Charakteristiken auf,
beispielsweise Reflexionsgrad oder Störungen in der Faser. Gleichermaßen weist
ein faseroptischer Verbinder im Allgemeinen eine bestimmte Einfügedämpfung aufgrund
beispielsweise einer Fehlausrichtung von Kernen der gekoppelten
optischen Fasern auf. Um die Deltaeinfügedämpfung zu bestimmen, wird eine
Basislinieneinfügedämpfung von
der optischen Faser, faseroptischen Verbindern und/oder Spleißen bei Umgebungsbedingungen
(d.h. Raumtemperatur) gemessen und von einer Einfügedämpfung bei
einer Nicht-Umgebungsbedingung subtrahiert. Beispielsweise kann
die Nicht-Umgebungsbedingung eine Temperaturänderung sein, die verursacht,
dass die faseroptische Verbindungskabelbaugruppe eine Abnahme bei
der optischen Leistung erfährt.
Ein Verfahren besteht darin, die Temperatur während des Messens der optischen
Leistung der faseroptischen Verbindungskabelbaugruppe zyklisch zu
wechseln.
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Der
Ausdruck Temperaturwechselbelastungstest, wie er hier verwendet
wird, wird definiert durch Anbringen geeigneter faseroptischer Verbinder an
beiden Enden eines faseroptischen Kabels, das 3,0 ± 0,5 Meter
lang ist, um eine faseroptische Zwischenverbindungskabelbaugruppe
auszubilden (im weiteren Zwischenverbindungskabelbaugruppe). Die gesamte
Länge der
Zwischenverbindungskabelbaugruppe wird dann einschließlich der
faseroptischen Verbinder in einer Wärmekammer platziert. Die faseroptischen
Verbinder der Zwischenverbindungs kabelbaugruppe werden innerhalb
der Wärmekammer
mit geeigneten optischen Verbindern an Leitungen eines geeigneten
Optikmessungsversuchsaufbaus gekoppelt. Ein optisches Signal wird
durch die Zwischenverbindungskabelbaugruppe geschickt, und eine
Basislinieneinfügedämpfung der
Zwischenverbindungskabelbaugruppe wird unter Umgebungsbedingungen,
etwa 23°C
gemessen. Die Temperatur innerhalb der Wärmekammer wird dann zyklisch
zwischen –40°C und 85°C gewechselt.
Insbesondere wird eine Periode innerhalb der Wärmekammer als Herauffahren
der Temperatur von etwa 23°C
auf etwa 85°C
und Halten dieses Temperaturplateaus für etwa eine Stunde, dann Herabfahren
der Temperatur auf 23°C und
Halten dieses Temperaturplateaus für eine Stunde definiert. Als
nächstes
wurde die Temperatur innerhalb der Wärmekammer auf –40°C herabgefahren
und 1 Stunde auf diesem Temperaturplateau gehalten, dann wurde die
Temperatur zurück
auf 23°C gefahren
und eine Stunde lang auf diesem Temperaturplateau gehalten. Die
Rampenzeiten zwischen Temperaturplateaus betrugen etwa eine Stunde,
und die Einfügedämpfung wurde
bei jedem Temperaturplateau mindestens 30 Minuten in jedes Temperaturplateau
hinein gemessen. Diese Periode wurde 21-mal wiederholt. Die maximale
Einfügedämpfung während dieses
Temperaturwechselbelastungstests wurde für jede Zwischenverbindungskabelbaugruppe gemessen.
Die maximale Einfügedämpfung wurde von
der Basislinieneinfügedämpfung subtrahiert
und dann durch 2 dividiert, um die maximale Deltaeinfügedämpfung für ein faseroptisches
Verbinderpaar zu berechnen. Die Differenz zwischen maximaler Einfügedämpfung und
Basislinieneinfügedämpfung wurde durch
2 dividiert, weil sich beide der faseroptischen Verbinder der Zwischenverbindungskabelbaugruppe während des
Temperaturwechselbelastungstests innerhalb der Wärmekammer befanden. Dieser
Temperaturwechselbelastungstest erfolgte für fünf Proben jedes der Materialien der
vorliegenden Erfindung, mit Ausnahme für das Estane® 58202,
das drei Proben aufwies, und eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung wurde
berechnet und ist in 3 vorgelegt.
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Die
Säulen 32 und 33 veranschaulichen
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung der
Zwischenverbindungskabelbaugruppe, die das faseroptische Kabel 10 mit
der aus den herkömmlichen
Materialien GW 2240 VW1 S beziehungsweise Noraplas® 16881
ausgebildeten Kabelhülle 20 enthält, bei einer
Wellenlänge
der optischen Quelle von 1310 nm. Wie gezeigt weist bei 1310 nm
das herkömmliche
Material GW 2240 VW1 S eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,037 dB auf, und das herkömmliche
Material Noraplas® 16881 weist eine mittlere
maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,058 dB auf. Die Säulen 32a und 33a veranschaulichen mittlere
maximale Deltaeinfügedämpfungen
für die Zwischenverbindungskabelbaugruppe,
die das faseroptische Kabel 10 mit der aus den herkömmlichen Materialien
GW 2240 VW1 S beziehungsweise Noraplas® 16881
ausgebildeten Kabelhülle 20 enthält, bei einer
Wellenlänge
der optischen Quelle von 1550 nm. Wie gezeigt weist bei 1550 nm
das herkömmliche
Material GW 2240 VW1 S eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,044 dB auf, und das herkömmliche
Material Noraplas® 16881 weist eine mittlere
maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,087 dB auf. Die Säule 32b veranschaulicht
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung für die Zwischenverbindungskabelbaugruppe,
die das faseroptische Kabel 10 mit der aus dem herkömmlichen
Material GW 2240 VW1 S ausgebildeten Kabelhülle 20 enthält, bei
einer Wellenlänge
der optischen Quelle von 1625 nm. Wie gezeigt weist bei 1625 nm
das herkömmliche
Material GW 2240 VW1 S eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,047 dB auf.
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Die
Temperaturwechselbelastungstests für die herkömmlichen Materialien wurden
auf eine Weise ähnlich
der vorliegenden Erfindung durchgeführt, mit Ausnahme der folgenden
Differenzen bei dem Testen des herkömmlichen Materials Noraplas® 16881.
Zunächst
wurde die maximale Temperatur während
des Temperaturwechselbelastungstests nur auf 75°C hochgefahren, anstatt 85°C. Zweitens
waren nur ein faseroptisches Verbinderpaar und ein Abschnitt der
Zwischenverbindungskabelbaugruppe innerhalb der Wärmekammer
enthalten. Folglich wurde die Differenz zwischen der maximalen gemessenen Einfügedämpfung und
der Basislinieneinfügedämpfung nicht
durch 2 dividiert, um eine maximale Deltaeinfügedämpfung zu erhalten, da sich
nur ein gekoppeltes faseroptisches Verbinderpaar innerhalb der Wärmekammer
befand. Drittens wurde das Testen der mittleren maximalen Deltaeinfügedämpfung nur bei
Wellenlängen
der optischen Quelle von 1310 nm und 1550 nm durchgeführt.
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Die
Säulen 34, 36 und 38 von 3 veranschaulichen
beispielhafte mittlere maximale Deltaeinfügedämpfungen der Zwischenverbindungskabelbaugruppe,
die das faseroptische Kabel 10 mit der aus den beispielhaften
Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung, nämlich
Alcryn® ALR-7016,
Elastolan® 1185A10F
beziehungsweise Estane® 58202 ausgebildeten Kabelhülle 20 enthält, bei
einer Wellenlänge
der optischen Quelle von 1310 nm. Wie gezeigt weist bei 1310 nm
das Alcryn®-ALR-7016-Material eine
mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,021 dB auf, das Elastolan®-1185A10E-Material weist
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,015 dB auf, und das Estane®-58202-Material weist
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,023 dB auf.
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Die
Säulen 34a, 36a und 38a von 3 veranschaulichen
beispielhafte mittlere maximale Deltaeinfügedämpfungen der Zwischenverbindungskabelbaugruppe,
die das faseroptische Kabel 10 mit der aus den beispielhaften
Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung, nämlich
Alcryn® ALR-7016,
Elastolan® 1185A10F
beziehungsweise Estane® 58202 ausgebildeten Kabelhülle 20 enthält, bei
einer Wellenlänge
der optischen Quelle von 1550 nm. Wie gezeigt weist bei 1550 nm
das Alcryn®-ALR-7016-Material eine
mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,021 dB auf, das Elastolan®-1185A10E-Material weist
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,023 dB auf, und das Estane®-58202-Material weist
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,027 dB auf.
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Die
Säulen 34b, 36b und 38b von 3 veranschaulichen
beispielhafte mittlere maximale Deltaeinfügedämpfungen der Zwischenverbindungskabelbaugruppe,
die das faseroptische Kabel 10 mit der aus den beispielhaften
Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung, nämlich
Alcryn® ALR-7016,
Elastolan® 1185A10F
beziehungsweise Estane® 58202 ausgebildeten Kabelhülle 20 enthält, bei
einer Wellenlänge
der optischen Quelle von 1625 nm. Wie gezeigt, weist bei 1625 nm
das Alcryn®-ALR-7016-Material eine
mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,020 dB auf, das Elastolan®-1185A10E-Material weist
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,021 dB auf, und das Estane®-58202-Material weist
eine mittlere maximale Deltaeinfügedämpfung von
0,035 dB auf.
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Die
beispielhaften Materialien der vorliegenden Erfindung reduzierten überraschenderweise
die maximale mittlere Deltaeinfügedämpfung im
Vergleich mit den beiden herkömmlichen
Materialien während
des Temperaturwechselbelastungstests. Bei spielsweise weist bei einer
Wellenlänge
von 1310 nm das Elastolan® 1185A10F eine Reduktion
von etwa 75 Prozent bei der mittleren maximalen Deltaeinfügedämpfung im
Vergleich zu dem herkömmlichen
Kabelhüllenmaterial
Norplas® 16881
und eine Reduzierung von etwa 60 Prozent bei der mittleren maximalen
Deltaeinfügedämpfung im
Vergleich zu dem herkömmlichen
Kabelhüllenmaterial
GW 2240 VW1 S auf. Bei 1310 nm weist das Estane® 58202 eine
Reduktion von etwa 60 Prozent bei der mittleren maximalen Deltaeinfügedämpfung im
Vergleich zu dem herkömmlichen
Kabelhüllenmaterial
Noraplas® 16881
und eine Reduktion um etwa 40 Prozent bei der mittleren maximalen
Deltaeinfügedämpfung im Vergleich
mit dem herkömmlichen
Kabelhüllenmaterial
GW 2240 VW1 S auf, wohingegen bei 1310 nm das Alcryn® ALR-7016
eine Reduktion von etwa 65 Prozent bei der mittleren maximalen Deltaeinfügedämpfung im
Vergleich mit dem herkömmlichen
Kabelhüllenmaterial
Norplas® 16881
und eine Reduzierung von etwa 45 Prozent bei der mittleren maximalen
Deltaeinfügedämpfung im
Vergleich mit dem herkömmlichen
Kabelhüllenmaterial
GW 2240 VW1 S aufweist.
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Eine
Reihe von Verarbeitungsparametern können ebenfalls die Schrumpfcharakteristiken
der Kabelhülle 20 gemäß der vorliegenden
Erfindung beeinflussen. Die Erfinder der vorliegenden Erfindung glauben,
dass die einflussreichsten Verarbeitungsparameter beispielsweise
Herstellungsstraßengeschwindigkeit,
Wassermuldenabstand und/oder Absenkungsverhältnis sind. Außerdem glauben
die Erfinder der vorliegenden Erfindung auch, dass Verarbeitungsparameter
wie etwa Extrudertemperaturprofil Schrumpfcharakteristiken beeinflussen
können;
jedoch können
auch andere Verarbeitungsparameter die Schrumpfcharakteristiken
beeinflussen.
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Ein
beispielhaftes Verfahren zum Herstellen des faseroptischen Kabels 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung ist schematisch in 4 dargestellt. Eine
optische Vollader 12 wird unter geeigneter Zugspannung
von einer Ablaufspule 42 abgewickelt. Drei Spulen 44 geben
jeweils eine Faser 45 wie etwa eine Aramidfaser unter geeigneter
Zugspannung aus, die als ein Teil der Separationsschicht 16 wirkt,
und ein Festigkeitselement wie hier beschrieben. Die Fasern 45 können einen
Längsschlag
oder einen spiralförmigen
Schlag um die optische Vollader 41 herum aufweisen. Um
einen Längsschlag
zu produzieren, werden die Fasern 45 und die optische Vollader 41 von einer
sich nicht drehenden Schlagplatte am Hintereingang eines Querspritzkopfs 46 gesammelt.
Insbesondere tritt die optische Vollader 41 durch eine
zentrale Öffnung
in der Schlagplatte hindurch, und die drei Fasern 45 treten
durch im Allgemeinen gleichmäßig, etwa
mit 120 Grad Intervallen, beabstandete Öffnungen um die zentrale Öffnung hindurch,
um einen Kabelkern auszubilden. Die Kabelhülle 20 wird dann von
dem Querspritzkopf 46 so aufgebracht, dass sie den Kabelkern
im Allgemeinen umgibt, um das faseroptische Kabel 10 zu
vervollständigen.
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Die
Wassermulde 50 kühlt
die relativ heiße Kabelhülle 20 nach
der Extrusion ab. Ein Wassermuldenabstand D ist definiert als der
Abstand zwischen dem Ausgang des Querspritzkopfs 46 und
dem Eingang der Wassermulde 50. Der Wassermuldenabstand
D ist ein Verarbeitungsparameter gemäß der vorliegenden Erfindung,
der variiert werden kann, um die geringe Schrumpfcharakteristik
in der Kabelhülle 20 zu
beeinflussen. Nach dem Austritt aus der Wassermulde 50 durchläuft das
faseroptische Kabel 10 dann eine Zieheinrichtung 52 und
wird auf eine Aufnahmespule 54 gewickelt. Die Kabelhüllen 20 wurden
gemäß der vorliegenden
Erfindung hergestellt, wobei sich das Wasser in der Mulde 50 auf
Umgebungstemperatur befand; es können
auch andere geeignete Wassertemperaturen und/oder Zonen von Wassertemperaturen
verwendet werden.
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5 ist
ein beispielhaftes Diagramm, das die mittlere Schrumpfung als Funktion
von Verarbeitungsparametern einer beispielhaften Kabelhülle 20 während des
Kabelhüllenschrumpftests
unter Verwendung eines Materials gemäß der vorliegenden Erfindung
darstellt. Insbesondere zeigt 5 das mittlere
Schrumpfen der aus Alcryn® ALR-7016 hergestellten
Kabelhülle 20 mit
einem Außennenndurchmesser
von etwa 2,9 mm und einer Wandnenndicke von etwa 0,45 mm als eine
Funktion der Straßengeschwindigkeit
und des Wassermuldenabstands D. Die Straßengeschwindigkeit ist definiert
als die auf die Aufnahmespule 54 pro Minute aufgewickelte
Länge an
faseroptischem Kabel und wird im Allgemeinen als Meter pro Minute
ausgedrückt.
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Die
Linien 60 und 62 stellen verschiedene Straßengeschwindigkeiten
dar, wenn der Wassermuldenabstand D von etwa 6 Inch auf etwa 29
Inch variiert wird. Insbesondere stellt Linie 60 das mittlere Kabelhüllenschrumpfen
für eine
Straßengeschwindigkeit
von etwa 240 Metern pro Minute dar, und Linie 62 stellt
das mittlere Kabelhüllenschrumpfen
für eine Straßengeschwindigkeit
von etwa 100 Metern pro Minute dar. Die Erfinder der vorliegenden
Erfindung nehmen an, dass, wenn alle Dinge gleich sind, das mittlere
Kabelhüllenschrumpfen
im Allgemeinen mit allgemein zunehmender Straßengeschwindigkeit zunimmt.
Die Erfinder der vorliegenden Erfindung nehmen jedoch auch an, dass
auch der Wassermuldenabstand D das mittlere Kabelhüllenschrumpfen
beeinflussen kann, und dass insbesondere mit zunehmender Straßengeschwindigkeit
der Wassermuldenabstand D einen größeren Einfluss haben kann,
wie sich aus den verschiedenen Steigungen der Linien 60 und 62 ergibt.
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6–6b zeigen
eine schematische Darstellung einer beispielhaften Extrusionswerkzeugausrüstung 100 des
Querspritzkopfs 46. Beispielsweise ist die Extrusionswerkzeugausrüstung 100 dahingehend
operativ, Kabelhüllenmaterialien der
vorliegenden Erfindung um den Kabelkern 17 des Kabels 10 zu
extrudieren. Wenn der Kabelkern 10 in die Extrusionswerkzeugausrüstung 100 eingeleitet wird
(6), wird ein Kabelhüllenbildungsmaterial gemäß der vorliegenden
Erfindung unter geeigneten Temperatur- und Druckbedingungen einem
Einlassport 102 zugeführt.
Das Kabelhüllenbildungsmaterial
wird in Richtung einer Düse 104 und
einer Spitze 106 kanalisiert. Das Kabelhüllenbildungsmaterial umgibt
im Allgemeinen den Kabelkern 17, wodurch die Kabelhülle 20 dortherum
ausgebildet wird, um das Kabel 10 zu vervollständigen.
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6b veranschaulicht
schematisch eine Austrittsfläche
der Extrusionswerkzeugausrüstung 100,
wobei das Kabelhüllenbildungsmaterial
oder die Schmelze zu Veranschaulichungszwecken entfernt ist. Bei
einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung enthält
die Spitze 106 eine innerhalb des Endabschnitts der Spitze 106 definierte Öffnung 108 zum
Aufnehmen des Kabelkerns 17. Insbesondere kann die Spitze 106 eine
runde Form enthalten, die allgemein den Kabelkern 17 komplementiert;
andere geeignete Formen können
jedoch verwendet werden. Die Spitze 106 enthält einen
Innendurchmesser im Allgemeinen größer als der jeweilige Durchmesser des
Kabelkerns 17 und einen Außendurchmesser D1. Die
Düse 104 enthält eine
Düsenöffnung 105 mit
einem Durchmesser D2. Die Durchmesser D1 und D2 sind im
Allgemeinen größer als
die jeweiligen fertiggestellten Innen- und Außendurchmesser d1 und
d2 (6a) der
Kabelhülle 20.
Diese Schlauchaufziehextrusion führt
dazu, dass die Kabelhülle 20 einen
im Allgemeinen runden Quer schnitt aufweist, wie durch die Ausführungsform
von 1 exemplifiziert. Bei dem Schlauchaufziehprozess
ist das Ende der Spitze 106 im Allgemeinen mit der Fläche der
Düse 104 bündig.
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Außerdem können Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung einen Druckextrusionsprozess oder einen
Schlauchaufzieh-plus-Vakuumtiefziehprozess
verwenden. Bei einem Druckextrusionsprozess ist das Ende der Spitze 106 im
Allgemeinen von der Fläche
der Düse 104 zurückgesetzt,
wohingegen in dem Schlaufaufzieh-plus-Vakuumtiefziehprozess das
Ende der Spitze 106 im Allgemeinen mit der Fläche der
Düse 104 bündig ist.
Im Allgemeinen ist die für
den Druckextrusionsprozess verwendete Düsenöffnung 105 relativ
kleiner als die für
den Schlauchaufzieh-plus-Vakuumtiefziehprozess verwendete Düsenöffnung 105.
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7 ist
ein beispielhaftes Diagramm, das die mittlere Schrumpfung als Funktion
anderer Verarbeitungsparameter einer beispielhaften Kabelhülle
20 während des
Kabelhülleschrumpftests
unter Verwendung eines Materials der vorliegenden Erfindung darstellt.
Insbesondere zeigt
7 das mittlere Schrumpfen der
aus Alcryn
® ALR-7016
hergestellten Kabelhülle
20,
die einen Außennenndurchmesser von
etwa 2,9 mm aufweist, als Funktion des Extrudertemperaturprofils
und Tiefziehverhältnisses
(DDR – Draw-Down
Ratio). Das Tiefziehfverhältnis
wird durch die folgende Gleichung definiert:
wobei:
- D2
- Düsenöffnungsdurchmesser
- D1
- Außendurchmesser der Spitze
- d2
- Außendurchmesser der Kabelhülle
- d1
- Innendurchmesser der
Kabelhülle
-
Die
Linien 70, 72 und 74 stellen drei verschiedene
Tiefziehverhältnisse
dar, wenn das Extrudertemperaturprofil von einer Basislinienextrusionstemperatur,
die etwa 165°C
bei Zone 1 eines Extruderzylinders und eine Extrusionsdüsentemperatur von
etwa 185°C
beträgt,
um etwa –5°C bis etwa
+5°C variiert
wird. Insbesondere stellt die Variation um –5°C eine Temperatur von etwa 160°C bei Zone
1 des Extruderzylinders und eine Extrusionsdüsentemperatur von etwa 180°C dar. Die
Variation um +5°C stellt
eine Temperatur von etwa 170°C
bei Zone 1 des Extruderzylinders und eine Extrusionsdüsentemperatur
von etwa 190°C
dar. Alle drei Linien 70, 72 und 74 liefen
mit einer Straßengeschwindigkeit
von 240 mpm und einem Wassermuldenabstand D von etwa 24 Inch und
nehmen im Allgemeinen ab und/oder bleiben relativ flach, wenn das
Extrudertemperturprofil angehoben wird. Wie gezeigt, weist die Linie 70 die steilste
relative Steigung und die geringste mittlere Kabelhüllenschrumpfung
auf. Linie 70 stellt ein DDR von etwa 1,61 bei einer Wandnenndicke
der Kabelhülle 20 von
etwa 0,5 mm dar. Linie 72 stellt ein DDR von etwa 1,93
mit einer Wandnenndicke der Kabelhülle 20 von etwa 0,45
dar. Die mittlere Kabelhüllenschrumpfung
von Linie 72 nimmt im Allgemeinen mit zunehmendem Extrudertemperaturprofil
ab. Linie 74 stellt ein DDR von etwa 2,13 bei eine Wandnenndicke der
Kabelhülle 20 von
etwa 0,40 mm dar. Die mittlere Kabelhüllenschrumpfung von Linie 74 bleibt
jedoch bei zunehmendem Extrudertemperaturprofil relativ flach.
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Das
DDR und/oder die Kabelhüllenwandnenndicke
können
beispielsweise beeinflusst werden, indem die Düse 104 relativ zur
Spitze 106 bewegt wird. Beispielsweise kann das DDR im
Allgemeinen herabgesetzt werden, indem die Düse 104 von der Spitze 106 wegbewegt
wird; die Extruderschneckengeschwindigkeit erfordert jedoch im Allgemeinen
eine Erhöhung
der Umdrehungen pro Minute, um den gleichen Außennenndurchmesser der Kabelhülle 20 beizubehalten,
weil ein größeres Materialvolumen
erforderlich ist. Gleichermaßen
kann das DDR im Allgemeinen erhöht
werden, indem die Düse 104 in
Richtung Spitze 106 bewegt wird, und die Extruderschneckengeschwindigkeit
kann verstellt werden, um ein geeignetes Materialvolumen bereitzustellen.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung nehmen an, dass die langsamere
Straßengeschwindigkeit,
ein größerer Wassermuldenabstand
und/oder ein niedrigeres DDR vorteilhaft sind, weil diese Parameter
gestatten, dass das extrudierte Material, bevor es abgeschreckt
wird, einen Zustand geringerer Beanspruchung erzielt. Mit anderen
Worten beeinflussen diese Parameter die Beanspruchung, die das extrudierte
Material erfährt,
bevor es in der Wassermulde abgekühlt wird. Zudem können andere
geeignete Werte von Straßengeschwindigkeit,
Wassermuldenabstand, Wassermuldentemperatur und/oder DDR ebenfalls
vorteilhaft sein. Die Verarbeitungsparameter wurden jedoch alle
an dem Alcryn-7016-Material getestet, und andere geeignete Materialien
können von
den Verarbeitungsparametern unterschiedlich beeinflusst werden.
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Zudem
können
die Konzepte der vorliegenden Erfindung die optische Leistung unter
anderen Umgebungsbedingungen und/oder Tests außer dem Temperaturwechselbelastungstest
vorteilhaft verbessern. Beispielsweise können die Konzepte der vorliegen den
Erfindung die optische Leistung während der Wärmealterung, der Feuchtigkeitsalterung,
der Feuchtigkeit-Kondensation-Wechselbelastung und/oder
anderer geeigneter Umgebungsbedingungen verbessern.
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Zudem
können
die Konzepte der vorliegenden Erfindung vorteilhafterweise mit anderen
geeigneten faseroptischen Kabeln praktiziert werden. Beispielsweise
veranschaulicht
8 ein faseroptisches Kabel
10', das einen
Kabelkern und einen Kabelmantel aufweist. Das faseroptische Kabel
10' kann einen
Aufbau aufweisen, wie in der am 30. Juni 1998 eingereichten
US-Patentanmeldung 09/107,676 offenbart,
deren Inhalt durch Bezugnahme hier aufgenommen ist. Andere geeignete
faseroptische Bandkabelkonstruktionen können jedoch mit den Konzepten
der vorliegenden Erfindung verwendet werden. Der Kabelkern enthält mindestens eine
optische Faser
12 angeordnet in einer Matrix bildend ein
faseroptisches Bändchen
11' und Separationselement
und/oder Separationsschicht
16' ausgebildet aus beispielsweise
Aramidfasern. Der Kabelmantel enthält eine Kabelhülle
20' gemäß der vorliegenden
Erfindung. Bei einer weiteren Ausführungsform kann das faseroptische
Bändchen
11' so konfiguriert
sein, wie aus der am 31. August 2001 eingereichten
US-Patentanmeldung 09/943,996 bekannt ist,
deren Inhalt durch Bezugnahme hier aufgenommen ist. Analog kann
das faseroptische Kabel
10' geeignete
Verbinder zum Ausbilden von Zwischenverbindungskabeln enthalten,
die eine verbesserte optische Leistung aufweisen können.
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Die
Konzepte der vorliegenden Erfindungen können zudem mit faseroptischen
Kabeln mit anderen geeigneten Kabelkernen und/oder Kabelmänteln praktiziert
werden. Beispielsweise können
die Konzepte der vorliegenden Erfindungen mit Kabelmänteln mit
einem in einer Kabelhülle
angefrdneten Festigkeits element, beispielsweise Aramidfasern und/oder
Metalldrähten,
praktiziert werden. Gleichermaßen
können
eine Kabelhülle
und/oder ein Kabelkern ein wasserquellbares Material oder andere
geeignete Komponenten enthalten. Die Konzepte der vorliegenden Erfindung
können
auch mit Kabeln praktiziert werden, die elektrische Leiter und optische Fasern
enthalten.
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Zudem
können
die Konzepte der vorliegenden Erfindung auch mit anderen geeigneten
Materialien praktiziert werden. Beispielsweise sind einige Materialien,
die möglicherweise
geeignet sind, thermoplastische Polyurethane (TPUs) wie etwa Estane® 58211
oder X-4928, beide erhältlich
von der Firma Noveon, thermoplastische Elastomere (TPEs) wie etwa
GFO 9940DW, erhältlich
von der Firma AlphaGary, thermoplastische Vulkanisate (TPVs) wie
etwa Uniprene® 7100-80
FR, erhältlich
von der Firma Teknor Apex in Pawtucket, Rhode Island, USA, oder Polyvinylidenfluoride
(PVDFs).
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Angesichts
der vorliegenden Offenbarung ergeben sich einem Fachmann viele Modifikationen und
andere Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung innerhalb des Schutzbereichs der beigefügten Ansprüche. Beispielsweise
können
Kabelhüllen der
vorliegenden Erfindung aus anderen geeigneten Materialien hergestellt
werden und als innere Kabelhüllen
und/oder äußere Kabelhüllen verwendet
werden. Deshalb versteht sich, dass die vorliegenden Erfindungen
nicht auf die hier offenbarten spezifischen Ausführungsformen beschränkt sein
sollen und dass Modifikationen und anderen Ausführungsformen innerhalb des
Schutzbereichs der beigefügten
Ansprüche
enthalten sein sollen. Obwohl hier spezifische Termini verwendet
werden, werden sie lediglich in einem generischen und beschreibenden
Sinne und nicht zu Zwecken der Beschränkung verwendet. Die Erfindung
wurde unter Bezugnahme auf ein faseroptisches Innenkabel beschrieben,
doch lassen sich die erfindungsgemäßen Konzepte der vorliegenden
Erfindung auch auf andere faseroptische Kabel anwenden.