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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf elektrische Kontaktelemente
für elektrische
Vorrichtungen und insbesondere auf mikroelektronische Federkontakte
in lithographischer Größenordnung
mit verbesserten Profilen.
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Beschreibung des Standes der Technik
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Neuere
technologische Fortschritte, wie in
US
Patent Nr. 5,917,707 von Khandros et al. beschrieben, haben
kleine flexible und elastische mikroelektronische Federkontakte
zum direkten Anbringen an Substraten wie Halbleiterchips vorgesehen. Das '707 Patent offenbart
mikroelektronische Federkontakte, die unter Verwendung eines Wirebonding-Prozesses
hergestellt werden, der das Bonden eines sehr feinen Drahts an ein
Substrat und ein nachfolgendes Metallisieren des Drahts einschließt, um ein
elastisches Element auszubilden. Diese mikroelektronischen Kontakte
haben wesentliche Vorteile bei Anwendungen ergeben, wie der Waferverarbeitung
in der Endphase und insbesondere bei der Verwendung als Kontaktstrukturen
für Prüfkarten,
bei der sie feine Wolframdrähte
ersetzt haben. Es ist weiter anerkannt, wie z.B. in
US Patent Nr. 6,032,446 und
5,983,493 von Eldridge et
al. beschrieben, dass solche Substrat-befestigten, mikroelektronischen
Federkontakte wesentliche Vorteile bieten können beim Ausbilden elektrischer
Verbindungen zwischen Halbleitereinrichtungen im Allgemeinen und
insbesondere für
den Zweck auf Waferebene Prüf-
und Einbrennprozesse auszuführen.
Tatsächlich
bieten fein gerasterte Federkontakte mögliche Vorteile für jede Anwendung
bei der Anordnungen von verlässlichen elektronischen
Verbindern benötigt
werden, einschließlich
zur Herstellung von sowohl vorübergehenden
als auch permanenten elektrischen Verbindungen, bei nahezu jeder
Art von elektronischer Einrichtung.
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In
der Praxis haben jedoch die Kosten der Herstellung von fein gerasterten
Federkontakten ihren Bereich der Anwendbarkeit auf weniger kostensensible
Anwendungen begrenzt. Ein Großteil
der Anfertigungskosten ist mit der Herstellungsausrüstung und
der Prozesszeit verbunden. Kontakte, wie in den zuvor genannten
Patenten beschrieben, werden in einem seriellen Prozess (d.h. einer
nach dem anderen) angefertigt, der nicht leicht in einen parallelen simultanen
Massen-Prozess umgewandelt werden kann. Daher wurden neue Arten
von Kontaktstrukturen, hierin bezeichnet als mikroelektronische
Feder- (oder Kontakt-, oder Federkontakt-)Strukturen in lithographischer
Größenordnung
entwickelt unter Verwendung von lithografischen Herstellungsprozessen, die
gut geeignet sind, um mehrere Federstrukturen parallel anzufertigen,
wobei die mit jedem Kontakt verbundenen Kosten deutlich reduziert
sind. Beispielhafte Federkontakte in lithographischer Größenordnung
und Prozesse, um sie herzustellen, werden beschrieben in der parallelen
US Patentanmeldung "LITHOGRAPHICALLY
DEFINED MICROELECTRONIC CONTACT STRUCTURES", Seriennr. 09/032,473, angemeldet am
26. Februar 1998 von Pedersen und Khandros (entspricht
WO 98/052 224 A1 ) und "MICROELECTRONIC CONTACT
STRUCTURES",
US 2004/0121627 A1 (Seriennr. 60/073,679),
am 4. Februar 1998 von Pedersen und Khandros, vom gleichen Anmelder
angemeldet.
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Im
Allgemeinen ermöglichen
lithographische Prozesse eine große Vielseitigkeit bei der Ausgestaltung
von Federkontakten, welche wiederum eine Vielzahl von Verbesserungen
gegenüber
den Ausgestaltungen des Standes der Technik ermöglichen. Obwohl z.B. lithografisch
ausgebildete Strukturen gemäß dem Stand
der Technik im Allgemeinen typischerweise im Wesentlichen flache
rechteckige Querschnitte haben, sind profilierte nicht-rechteckige Querschnitte
für viele
Federkontaktanwendungen wünschenswert.
Bei einer vorgegebenen Dicke eines elastischen Materials kann ein
Federkontakt in lithographischer Ausführung durch das Vorsehen eines geeignet
profilierten nicht-rechteckigen Querschnitts steifer und stärker gemacht
werden. Andere Ausführungsvorteile
können
durch die Verwendung verschiedener anderer komplexerer Formen realisiert werden.
Jedoch sind die Herstellungsverfahren gemäß dem Stand der Technik ungeeignet
zur Herstellung von Federkontakten in lithographischer Ausführung mit
derart geeignet profilierten, nicht-rechteckigen Querschnitten und
anderer Ausführungen
mit komplexeren Formen. Zusätzlich
fertigen frühere Verfahren,
z.B. offenbart in den oben genannten
US Patentanmeldungen
09/032,473 und
60/073,679 ,
die Federstrukturen unter Verwendung einer Reihe von lithographischen
Schritten an, und bilden dabei eine z-Komponenten-Ausdehnung aus
(d.h. Ausdehnung der Federspitze weg von der Substratfläche) mit mehreren
lithografischen Schichten. Jedoch fügt die Verwendung von mehreren
Schichten dem Herstellungsprozess unerwünschte Kosten und Komplexität zu. Geschichtete
Strukturen unterliegen auch unterwünschten Spannungskonzentrationen
und dem Reißen
aufgrund von Spannungskorrosion wegen der Unstetigkeiten (d.h. gestufte
Strukturen), die aus dem Schichtungsprozess resultieren.
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Es
besteht daher ein Bedarf mikroelektronische Federstrukturen durch
das Beseitigen von Prozess-Schichtungsschritten und den zugehörigen Kosten
schneller und einfacher herzustellen, während Federn mit verbesserten
Eigenschaften, wie verbesserte Stärke, verbesserte Steifheit,
verbesserter Widerstand gegen ein Reißen aufgrund Spannungskonzentration
und einem verbesserten Elastizitätsbereich,
vorgesehen werden. Zusätzlich
besteht ein Bedarf für
ein Verfahren zur Herstellung von lithografisch ausgebildeten, mikroelektronischen
Federstrukturen mit festgelegten Profilflächen und komplexeren Formen.
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Die
US-A-5,688,699 schlägt einen
verbesserten Typ eines Strahlungsmessers vor. Der Infrarot-Strahlungsmesser
ist auf eine stark thermisch isolierende Weise auf einem Substrat
angebracht. Das IR-strahlungsempfindliche Material wird auf thermisch
isolierenden Beinen, die aus thermisch isolierendem Silikonnitrit
hergestellt sind, mechanisch unterstützt, welches zur gleichen Zeit
die mechanische Eigenschaft zur Unterstützung des Strahlungsmessers
vorsieht. Über
diesen Silikonnitrit-Beinen ist ein elektrisch leitfähiges Material
zur elektrischen Verbindung mit dem IR-empfindliche Material vorgesehen. Das
Entfernen einer Opferschicht wird ausgeführt nachdem der Strahlungsmesser
die zwei Enden der Beine überbrückt.
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Die
US 6,184,053 B1 offenbart
das Ausbilden von elastischen Kontaktelementen auf einer elektronischen
Komponente. Mehrere Opfermaskenschichten werden aufgebracht und
strukturiert, um eine strukturierte Vertiefung in den Maskenschichten auszubilden.
Ein leitendes Material wird in die Vertiefung aufgebracht und danach werden
die Opfermaskenschichten entfernt, so dass ein elastisches Kontaktelement
auf der Oberfläche
der elektronischen Komponente verbleibt.
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Die
WO 01/09952 A1 offenbart
die allgemeine Anwendung eines Presswerkzeugs. Auf einer elektronischen
Komponente ist eine Opferschicht aufgebracht und eine Vertiefung
wird innerhalb der Opferschicht unter Verwendung des Presswerkzeugs mit
einem strukturierten Vorsprung ausgebildet. Eine Metallschicht wird
aufgebracht und strukturiert, um ein elastisches Kontaktelement
auszubilden.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein effizientes Verfahren
zur Ausbildung einer Vielzahl von leitenden Kontaktstrukturen mit
einem hohen Grad an relativer Ausrichtung vorzusehen.
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Die
Erfindung ist in Anspruch 1 definiert.
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Besondere
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen festgelegt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung sieht ein Verfahren zur Ausbildung mikroelektronischer
Federstrukturen und Verfahren vor, die die vorangehenden Bedürfnisse
angehen, während
eine angemessene z-Ausdehnung erreicht wird, ohne dass mehreren
gestufte lithographische Schichten benötigt werden.
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Die
vorliegende Erfindung sieht vor: ein Verfahren zur Anfertigung geformter
mikroelektronischer Federstrukturen und Verfahren zur Herstellung
und Verwendung solcher Strukturen, unter Verwendung einer geformten
Vorstufenform. Bei einer Ausgestaltung ist ein Verfahren zur Herstellung
von elastischen Kontaktstrukturen vorgesehen. Zuerst wird eine Schicht
Opfermaterial über
einem Substrat ausgebildet. Dann wird eine profilierte Fläche im Opfermaterial
ausgebildet, bevorzugt durch das Formen des Opfermaterials mittels
einer Form oder eines Stempels. Die profilierte Fläche sieht
eine Form für
wenigstens eine Federform vor, und bevorzugt für eine Anordnung von Federformen
vor. Falls nötig
wird die Opferschicht dann ausgeheilt oder gehärtet. Eine Schicht des elastischen
Materials wird auf der profilierten Fläche des Opfermaterials aufgebracht
und strukturiert, um wenigstens eine Federform festzulegen, und
bevorzugt eine Anordnung von Federformen. Das Opfermaterial wird
dann zumindest teilweise unter der Federform entfernt, um zumindest
eine freistehende Federstruktur offenzulegen. Wahlweise ist eine
leitende Spitze an jeder der resultierenden Federstrukturen befestigt
und jede Struktur wird, je nach Wunsch, optional mit einer zusätzlichen
Materialschicht oder -schichten beschichtet oder bedeckt.
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Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung ist leicht anpaßbar
für eine
Verwendung bei zurzeit erhältlichen
Lithographie-Herstellungsausrüstungen
und -prozessen, um große
Mengen von mikroelektronischen Federstrukturen parallel herzustellen.
Das Verfahren ist insbesondere geeignet zur Herstellung lithografisch
ausgebildeter, mikroelektronischer Federkontaktstrukturen, die einen
Querschnitt mit einem kleinen Rechtecks-Seitenverhältnis und
eine z-Komponenten-Ausdehnung entlang einer linearen oder gekrümmten Neigung
haben. Das Verfahren sieht auch ein Formen von Federn in Draufsicht
vor, z.B. durch das Vorsehen von Federn mit sich verjüngenden
dreieckigen Formen. Insbesondere ist das Verfahren geeignet, Federstrukturen
auf einem geformten Substrat auszubilden, die im Wesentlichen in
einem einzigen Prozessschritt ausgebildet werden, wodurch die Anzahl
der Prozessschritte reduziert wird, die benötigt werden, um Federn mit
den gewünschten
Formen auszubilden. Das Verfahren sieht zusätzlich profilierte Formsubstrate
zur Ausbildung von Federn mit einer Vielzahl von Ergebnis-Verbesserungen
vor. Zum Beispiel kann das Verfahren verwendet werden, um Strukturen
mit einem U-förmigen
Querschnitt, einem V-förmigen
Querschnitt und/oder einer Rippe, die entlang einer Länge der Feder
verläuft,
leicht auszubilden.
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Ein
vollständigeres
Verständnis
des Verfahrens zur Ausbildung mikroelektronischer Federstrukturen,
ebenso wie eine Erkenntnis der zusätzlichen Vorteile und Aufgaben
davon, wird den Fachleuten durch eine Berücksichtigung der folgenden
detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausgestaltung ermöglicht.
Es wird Bezug genommen auf die anhängenden Zeichnungen, welche
zunächst
kurz beschrieben werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
ein Flußdiagramm,
das beispielhafte Schritte eines Verfahrens gemäß der Erfindung zeigt.
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2A-2H sind
Querschnittsansichten eines Substrates und darauf geschichteter
Materialien während
beispielhafter Schritte eines Verfahrens gemäß der Erfindung.
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3A ist
eine perspektivische Ansicht eines Substrates mit darauf eingedrückten Abdruckflächen, wie
während
eines beispielhaften Schrittes eines Verfahrens gemäß der Erfindung.
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3B ist
eine perspektivische Ansicht eines Teils eines beispielhaften Presswerkzeugs
zur Verwendung bei einem Verfahren gemäß der Erfindung.
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3C-3G sind
perspektivische Ansichten von beispielhaften Zähnen zur Verwendung an einem
Presswerkzeug bei einem Verfahren gemäß der Erfindung.
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4 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Herstellung einer
Abdruckfläche gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung zeigt, die insbesondere geeignet zur
Ausbildung von Federstrukturen auf unebenen Substraten sind.
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5A-5G sind
Querschnittsansichten eines Substrates und darauf geschichteter
Materialien während
beispielhafter Schritte einer Ausgestaltung der Erfindung, die insbesondere
geeignet sind Federstrukturen auf unebenen Substraten auszubilden.
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6 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Abdruckfläche
gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung zeigt, die auch geeignet zur Ausbildung
von Federstrukturen auf unebenen Substraten sind.
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7 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Abdruckfläche
gemäß einer
Ausgestaltung zeigt, die nicht Teil der beanspruchten Erfindung
sind, die eine Flüssigkeit
zum Formen einer Abdruckfläche
in der Form eines Fluidmeniskus verwenden.
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8A ist
eine Draufsicht eines Substrates und darauf geschichteter Materialien
während
einem der beispielhaften, in 7 gezeigten
Schritte.
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8B-8F sind
Querschnittsansichten eines Substrates und darauf geschichteter
Materialien während
der in 7 gezeigten beispielhaften Schritte.
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8G ist
eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften Federstruktur,
die unter Verwendung der beispielhaften Schritte von 7 ausgebildet
wurde.
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9 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Federstruktur gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung zeigt, die geeignet sind für eine Verwendung
bei PVD- und CVD-Materialabscheidetechniken.
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10A-10D sind Querschnittsansichten
eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während der
beispielhaften in 9 gezeigten Schritte.
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11A ist eine Querschnittsansicht eines Teils eines
beispielhaften Presswerkzeugs mit einer einspringenden Zahnform
zum Bilden einer Eindruck-Vertiefung
mit einer überhängenden
Lippe.
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11B ist eine Querschnittansicht eines typischen
Eindrucks, ausbildet durch das in 11A gezeigte
Presswerkzeug.
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12A ist eine perspektivische Ansicht eines beispielhaften
progressiven Presswerkzeugs zur Bildung einer Eindruck-Vertiefung
mit einer überhängenden
Lippe.
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12B ist eine Querschnittsansicht eines Bereichs
des in 12A gezeigten Presswerkzeugs.
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12C-12D sind Querschnittsansichten
von typischen Eindrücken,
die durch die in 12A-12B gezeigten
Presswerkzeuge während
aufeinanderfolgender Schritte eines progressiven Pressprozesses
ausbildet werden.
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12E-12F sind Draufsichten von beispielhaften
Eindrücken,
nach der Vervollständigung eines
progressiven Pressprozesses, ausgebildet durch die in 12A-12B gezeigten Presswerkzeuge.
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13 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Federstruktur gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung zeigt, die einen Maskierungsschritt
durch das Ausbilden einer Abdruckvertiefung mit einer überhängenden
Lippe vermeidet.
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14A-14C sind Querschnittsansichten
eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während der
beispielhaften, in 13 gezeigten Schritte.
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14D ist eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften
Federstruktur, die durch ein Verfahren, wie in 13 gezeigt,
ausgebildet ist.
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15 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Federstruktur gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung zeigt, die Maskierungsschritte durch
Verwendung einer teilweise einkreisenden, überhängenden Lippe vermeidet.
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16A ist eine Draufsicht einer beispielhaften Abdruckvertiefung
mit darauf geschichteten Materialien während eines der beispielhaften,
in 15 gezeigten Schritte.
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16B-16D sind Querschnittsansichten
eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während der
beispielhaften, in 15 gezeigten Schritte.
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17 ist
ein Flussdiagramm das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Federstruktur gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung zeigt, die das Strahlungsaushärtbare Substrat
verwendet.
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18A-18E sind Querschnittsansichten
eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während der
beispielhaften, in 17 gezeigten Schritte.
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18F ist eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften
Abdruckfläche,
die durch ein wie in 17 gezeigtes Verfahren ausgebildet
wird.
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19 ist
ein Flussdiagramm, das beispielhafte Schritte zur Ausbildung einer
Federstruktur gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung unter Verwendung eines gerichteten Abscheideverfahrens
zur Strukturierung des elastischen Materials zeigt.
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20A ist eine perspektivische Ansicht eines Substrates
und geformten Materials während
eines beispielhaften Schrittes des in 19 gezeigten Verfahrens.
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20B-20E sind Querschnittsansichten
eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während der
beispielhaften, in 19 gezeigten Schritte.
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21A-21C sind Querschnittsansichten
eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während beispielhafter
Schritte des in 19 gezeigten Verfahrens, wobei
der Galvanisierungsschritt weggelassen ist; und zeigt weiterhin
eine Ausgestaltung der Erfindung zur Ausbildung einer Federstruktur
mit einer integrierten Umverteilungsbahn.
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21D ist eine perspektivische Ansicht einer beispielhaften
Federstruktur mit einer integrierten Umverteilungsbahn mit erhöhten Brücken.
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22 ist
eine perspektivische Ansicht einer Vielzahl von Federstrukturen
mit integrierten Umverteilungsbahnen, die eine beispielhafte Anordnung davon
zeigt.
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23A-23C sind perspektivische Ansichten,
genommen bei schrittweise höheren
Vergrößerungsgraden
einer beispielhaften Federstruktur und Stopp-Struktur, die durch
ein Verfahren gemäß der Erfindung
ausgebildet wurden, wobei das Substrat einen Wafer aufweist.
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Detaillierte Beschreibung der bevorzugten
Ausgestaltung
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Die
vorliegende Erfindung befriedigt den Bedarf nach einem Verfahren
zur Ausbildung mikroelektronischer Federstrukturen, das die Beschränkungen früherer Ausbildungsverfahren überwindet.
Bei der folgenden detaillierten Beschreibung werden Bezugszeichen
gleicher Elemente zur Bezeichnung gleicher Elemente verwendet, die
in einer oder mehreren Figuren dargestellt sind.
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Verschiedene
Begriffe und Abkürzungen werden überall in
der detaillierten Beschreibung verwendet, einschließlich der
folgenden:
"Mikroelektronisch" meint betreffend
die Branche der Elektronik, die sich mit Komponenten in Miniaturgröße befasst,
wie integrierte Schaltkreise. Eine "mikroelektronische Feder" ist nicht auf Federn
begrenzt, die als elektrische Kontakte verwendet werden, sondern
schließt
auch Federn ein, die als elektromechanische Vorrichtungen und als
reine mechanische Federn verwendet werden.
"Opferschicht", "Schicht
aus Opfermaterial" und "Opfermaterialschicht" meint eine Schicht
aus Photolack oder ähnlichem
Material, das auf einem Substrat während der Ausbildung einer
gewünschten
Komponente oder Struktur aufgebracht wird, wie eine mikroelektronische
Federkomponente, und später
vom Substrat entfernt wird.
"Opfersubstrat" meint ein Substrat, das zur Ausbildung
einer gewünschten
Komponente oder Struktur, wie eine mikroelektronische Federkomponente,
verwendet wird und später
von der Komponente oder Struktur entfernt wird.
"Substrat" meint ein Material
mit einer tragenden Fläche
zum Unterstützen
einer gewünschten
Struktur oder Komponente. Geeignete Substrate auf welchen mikroelektronische
Federkontakte gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgebildet werden können, schließen ein – sind aber
nicht begrenzt auf – Halbleitermaterialien,
wie Halbleiter-Wafer und -Plättchen (mit
oder ohne integriertem Schaltkreis), Metalle, Keramiken und Plastiken;
jedes der vorangegangenen Materialien kann in verschiedenen geometrischen Anordnungen
sein und für
verschiedene Anwendungen sein.
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Die
vorangegangenen Definitionen sollen den Schutzbereich der vorliegenden
Erfindung nicht begrenzen, sondern eher Begriffe klären, die
von Personen mit gewöhnlicher
Fachkenntnis gut verstanden werden, und Begriffe einführen, die
zur Beschreibung der vorliegenden Erfindung hilfreich sind. Es sollte
anerkannt werden, dass die festgelegten Begriffe auch andere Bedeutungen
für Personen
mit gewöhnlicher
Fachkenntnis haben können.
Diese und andere Begriffe werden unten in der detaillierten Beschreibung
verwendet.
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Die
vorliegende Erfindung sieht Verfahren zur Ausbildung mikroelektronischer
Federn auf einem Substrat unter Verwendung von Lithographie-Techniken
vor, die leicht von den Herstellern von Halbleiter-Elektronikeinrichtungen
anwendbar sind. Die mikroelektronischen Federstrukturen sind vorzugsweise
wie bezogen auf den obigen ERSTEN STAMMANMELDUNGS-FALL beschrieben
aufgebaut, obwohl verschiedene andere Gestaltungen unter Verwendung
der hier beschriebenen Verfahren ausgebildet werden können. Verschiedene
beispielhafte Verfahren sind hier offenbart und es sollte offensichtlich
sein, dass die Wahl eines bevorzugten Verfahrens abhängt von
Faktoren wie der Art der verfügbaren
Herstellungsausrüstung,
den Eigenschaften des Substrates, den gewünschten Eigenschaften der Federn
usw., die sich in Abhängigkeit
der Umstände verändern werden.
In einigen Fällen
können
zwei oder mehrere Verfahren gleich bevorzugt sein. Zusätzlich können ausgewählte Schritte
der beispielhaften Verfahren auf verschiedene Weise kombiniert werden,
und optionale Schritte können
weggelassen werden, abhängig
von diesen und ähnlichen
veränderlichen
Faktoren.
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1 zeigt
beispielhafte Schritte eines allgemein anwendbaren Verfahrens gemäß der Erfindung und 2A-2H zeigen
Ansichten eines Substrates 32 und darauf geschichteter
Materialien während der
Schritte des in 1 gezeigten Verfahrens. Beim Schritt 102 wird
eine Schicht Opfermaterial 30 auf einer Fläche eines
Substrates 32 aufgebracht, wie auf eine Oberfläche einer
Halbleiter-Einrichtung, eines Chips, eines Plättchens oder eines Wafers.
Das Substrat 32 ist typischerweise ein Halbleitersubstrat
für einen
integrierten Schaltkreis mit einer Vielzahl von elektrischen Anschlussstellen
von denen eine als die Kontaktfläche 46 in 2A gezeigt
ist. Kontaktflächen
wie die Kontaktfläche 46 werden
typischerweise durch leitende Bahnen, wie die Bahn 44,
an innere Schaltungen innerhalb des integrierten Schaltkreises gekoppelt.
Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf eine Verwendung mit
einer bestimmten Art oder Anordnung des Substrates begrenzt. In
einigen Ausgestaltungen der Erfindung ist die Kontaktfläche 46 elektrisch
und mechanisch an eine leitende Zwischenschicht (nicht gezeigt)
gekoppelt, die über
ihr aufgebracht ist. Wenn vorhanden, ist die Zwischenschicht typischerweise
ein Herstellungsprodukt einer Kurzschlussschicht, die während eines
Galvanisierungsschrittes eines Prozesses zur Ausbildung der mikroelektronischen
Federstrukur verwendet wird. Das Verfahren 100 kann verwendet
werden, um eine Federstruktur zur Leitung elektrischer Signale und/oder
Strom zwischen einem gepaarten Substrat und der Kontaktfläche 46 auszubilden.
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Wie
in der Halbleitertechnik bekannt, weist das Substrat 32 typischerweise
eine Vielzahl von Schichten auf, wie isolierende Schichten, die
zwischen leitenden und halbleitenden Schichten eingefügt sind,
und eine passivierende Schicht (nicht gezeigt), die optional auf
einer Oberseite des Substrates 32 vorgesehen ist. Die passivierende
Schicht kann eine isolierende Schicht, eine Polysiliziumschicht
oder eine andere der in der Technik bekannten Schichten sein und
ist üblicherweise
auf Halbleitereinrichtungen vorhanden. Wenn eine passivierende Schicht
vorhanden ist, ist die Kontaktfläche 46 vorzugsweise
durch eine Öffnung
in der passivierenden Schicht freigelegt. Vor dem Aufbringen nachfolgender
Schichten kann eine passivierende Schicht (falls eine vorhanden
ist) zunächst
aufgerauht werden, wie durch das Aussetzen mit einem Sauerstoffplasma,
um die Haftung der ersten nachfolgenden Schicht zu erhöhen. Die
Wahl von Aufrauhungstechniken und -materialien, die zum Aufbringen
auf passivierende Schichten geeignet sind, sind in der Technik bekannt.
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In
Bezug auf 1 und 2A wird
in einem Vorbereitungsschritt 102 eines Verfahrens zur Herstellung
einer profilierten Feder ein Substrat 32, das optional
mit einer Kontaktfläche 46 zum
Verbinden mit einem integrierten Schaltkreis versehen ist, mit einer
formbaren Opferschicht 30 beschichtet. Die Opferschicht 30 kann
jede Materialanzahl haben, wie PMMA (Polymethylmethacrylat), welches
auf ein Substrat bis zu der gewünschten
Dicke geschichtet werden kann, welche sich verformt, wenn sie mit
einer Form oder einem Stempel gepresst wird, welche das darauf aufzubringende
elastische Material aufnimmt, und welche dann leicht entfernt werden
kann, ohne die darauf ausgebildeten Federstrukturen zu beschädigen. Zusätzliche
mögliche
Materialien für die
Schicht 30 umfassen Acrylpolymere, Polycarbonate, Polyurethane,
ABS-Kunststoff,
verschiedene Photolackharze, wie Phenol-Formaldehyd-Novolac-Harze,
Epoxide und Wachse. Die Opferschicht 30 hat bevorzugt eine
gleichförmige
Dicke, die leicht größer ist
als die gewünschte
Höhe der
Kontaktspitzen der fertigen Federstruktur über dem Substrat 32. Falls
zum Beispiel die gewünschte
Höhe 50
Mikrometer (etwa 2 mils) ist, kann die Schicht 30 eine
Dicke von 55 Mikrometern (2,2 mils) haben. Verschiedene in der Technik
bekannte Verfahren, z.B. Rotationsbeschichtung, können verwendet
werden, um die Schicht 30 auf das Substrat 32 aufzubringen.
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Bei
einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Schicht 30 mehrere
Schichten auf, z.B. ist ein weiches Material, das in Kontakt mit
dem Substrat 32 ist, auf der Oberseite mit einem harten
oder spröden Material
bedeckt, das sauber getrennt oder geschnitten wird, wenn es durch
das Formwerkzeug 34 eingedrückt wird. Diese Art von Bi-Schicht
könnte
ausgebildet werden durch aufeinanderfolgendes Hinzufügen und
Aushärten
von nassen Materialien, durch Rotationsbeschichten oder Gießen, durch
aufeinanderfolgendes Laminieren von trockenen Polymer-Filmen, oder
durch Laminieren eines trockenen Films, der aus mehreren Schichten
besteht. Die oben erwähnte
spröde
Schicht könnte
auch eine metallische Schicht sein, die sich trennen lassen würde und
den Metallschicht-Aufbringschritt beseitigen würde, der benötigt wird,
um eine wie beim Schritt 106 in 1 gezeigte,
leitende Fläche
auszubilden. Bei noch einer weiteren Ausgestaltung weist die Schicht 30 wenigstens
eine Schicht eines photostrukturierbaren Materials und wenigstens
eine Schicht eines formbaren Materials auf, das nicht photostrukturierbar
ist. Dies würde
z.B. die Fähigkeit
vorsehen, einige Bereiche lithographisch zu strukturieren und dann
dem Photostrukturierungsschritt einen Abdruck-Schritt folgen zu
lassen, oder umgekehrt.
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Auch
wird ein Presswerkzeug 34 mit einer Abdruckvorderseite,
bei der verschiedene Abdruckbereiche 36, 38 und 42 vorgesehen
sind, zum Formen der Opferschicht 30 vorgesehen. Verschiedene Verfahren
können
verwendet werden, um das Werkzeug 34 bereitzustellen. Zum
Beispiel kann das Presswerkzeug 34 aus einem relativ harten
Material ausgebildet werden unter Verwendung eines computergesteuerten
ultraviolett ("UV") Laser-Ablationsprozesses,
unter Verwendung eines Excimer-Lasers oder eines gepulsten NdYag-Lasers,
wie sie erhältlich
sind von Lambda Physik, Inc., ansässig in Fort Lauderdale, Florida,
oder von Heidelberg Instruments Mikrotechnik GmbH, ansässig in
Heidelberg, Deutschland. Alternativ kann ein mikrochemischer Laser-Prozess,
auch laserunterstütztes Ätzen genannt,
erhältlich
von Revise, Inc., ansässig
in Burlington, Massachusetts, verwendet werden, um das Presswerkzeug
auszubilden. Noch eine andere Alternative ist das Verwenden einer Graustufen-Photolitografie-Maske,
wie von Canyon Materials, Inc., aus San Diego, Kalifornien, erhältlich,
um eine Struktur mit einem Oberflächenprofil in einem photostrukturierbaren
Glas oder einer Schicht Photolack auszubilden (welche als Form für das Presswerkzeug
verwendet werden kann). Das letztere Verfahren – das Verwenden einer Graustufen-Maske,
um eine Photolackschicht zu strukturieren – kann auch verwendet werden,
um die Opferschicht 30 direkt auszubilden, aber dies ist
weniger bevorzugt, da es im Allgemeinen langsamer als die Verwendung
eines Presswerkzeugs ist. Alle die vorangegangenen Verfahren zur Ausbildung
eines Presswerkzeugs sind geeignet, Merkmale in Submikrometer-Auflösung festzulegen, und
können
daher zur Ausbildung von Federstrukturen mit einer Größe der geformten
Merkmale bis etwa 0,1 Mikrometer verwendet werden. Zum Beispiel kann
eine Federstruktur mit einem freitragenden Ausleger, so schmal wie
etwa 0,1 Mikrometer, unter Verwendung des Verfahrens 100 hergestellt
werden. Maximal hervorstehende Abdruckbereiche oder "Zähne" 36 des Werkzeugs 34 werden
zum Verformen der Opferschicht 30 im Bereich der Kontaktflächen 46 verwendet,
wo die Basen der Kontaktstrukturen ausgebildet werden. Profilierte
Abdruckbereiche 38 werden verwendet, um die Schicht 30 in
einem Auslegerbereich der auszubildenden Kontaktstrukturen zu verformen.
Maximal vertiefte Abdruckbereiche 42 werden verwendet,
um überschüssiges Material
aufzunehmen, d.h. den "Grat", der von den Zähnen 36 beiseite
geschoben wird. Die Abdruckbereiche 42 legen auch den Abstand
zwischen benachbarten Federstrukturen auf dem Substrat 32 fest.
In Abhängigkeit
von der Wahl der Materialien für
die Opferschicht 30 und das Presswerkzeug 34 ist
optional eine Schicht eines Form-Loslösungsmaterials (nicht gezeigt)
auf der Abdruckvorderseite des Werkzeugs 34 vorgesehen.
Es sollte erkannt werden, dass weitere Schichten und Materialien
auf dem Substrat 32 vorhanden sein können, ohne von dem hierin beschriebenen
Verfahren abzuweichen. Zum Beispiel ist optional eine metallische
Kurzschlussschicht (nicht gezeigt) zwischen der Schicht 30 und
dem Substrat 32 vorgesehen, um jegliche integrierte Schaltkreise,
die im Substrat eingebettet sind, während der Prozessabläufe zu schützen. In
einer Anfangsphase des Ausbildungs- und Aushärtungsschrittes 104 wird
das Presswerkzeug 34 mit ausreichendem Druck gegen das
Substrat 32 angewendet, um die Zähne 36 nahezu an die
Oberfläche
des Substrates 32 zu bringen, und um die Schicht 30 in
allen profilierten Abdruckbereichen 48 voll auszuformen, wie
in 2B gezeigt. Um das Beschädigen des Substrates 32 zu
vermeiden, und insbesondere da die Fläche des Substrates 32 typischerweise
nicht perfekt planar ist, werden die Zähne 36 bevorzugt nicht
in Kontakt mit dem Substrat 32 gebracht. Werkzeugdrücke sind
bevorzugt relativ niedrig, wie weniger als etwa 7 mega-Pascal ("MPa", etwa 1000 Pfund/Quadratzoll
("PSI")), und weiter bevorzugt
weniger als etwa 0,7 MPa (etwa 100 PSI).
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung, wenn die Zähne 36 in eine gewünschte Tiefe
der Schicht 30 eingesunken sind, füllt im Wesentlichen der Grat
die maximal vertieften Bereiche 42 und bildet eine Fläche, die
ausreichend gleichförmig
ist, um ein späteres
Aufbringen einer Schicht von Maskenmaterial zwischen den Federstrukturen
zu ermöglichen,
nachdem das Presswerkzeug 34 von der Schicht 30 entfernt
wurde. Das Presswerkzeug 34 kann erhitzt werden, um die
Verformung der Schicht 30 zu unterstützen, und dann abgekühlt werden,
um die Schicht 30 an ihrem Platz zu härten. Bei einer alternativen
Ausgestaltung ist die Schicht 30 aus einem Material ausgewählt, dass
ausreichend verformbar ist, um ohne die Anwendung von Wärme unter
Druck zu fließen, und
ausreichend zäh,
um seine Form nach der Entfernung des Werkzeugs 30 beizubehalten.
Bei noch einer weiteren, alternativen Ausgestaltung werden Hitze,
UV-Licht oder chemische
Katalysatoren verwendet, um die Opferschicht zu härten während sie unter
dem Presswerkzeug 34 ist, und dann wird das Werkzeug 34 entfernt.
Bei noch einer weiteren Ausgestaltung wird Ultraschallenergie durch
das Werkzeug 34 angewendet, um die Schicht 30 zum
Formen weich zu machen. Gleich welche Abdrucktechnik verwendet wird
sind die Taktzeiten bevorzugt relativ kurz, um einen höheren Herstellungsdurchsatz
zu ermöglichen.
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2C zeigt
die Form der Opferschicht 30 nach dem Entfernen des Presswerkzeugs 34 bei
einer nachfolgenden Phase des Abdruck- und Aushärtungsschritts 104.
Eine dünne
Schicht eines Rückstands 51 ist über dem
Bereich jeder Kontaktfläche 46 gezeigt;
jedoch ist bei einigen alternativen Ausgestaltungen die Kontaktfläche 46 nach
der Entfernung des Presswerkzeugs im Wesentlichen frei von Rückständen. Negative
Abdruckflächen 48 sind
auch vorhanden, von denen jede einen negativen Eindruck des gewünschten
Profils für
die darauf auszubildenden profilierten Ausleger trägt. Falls
vorhanden, ist es nötig
den Rückstand 51 zu
entfernen, um das Substrat 32 in den Bereichen 50 freizulegen,
in denen die Basen der Kontaktstrukturen ausgebildet werden sollen.
Um den Rückstand 51 zu
entfernen, kann das ganze Substrat mit seiner geformten Schicht 30 isotrop
geätzt
werden durch das Eintauchen in ein Bad nasser Ätzmittel, durch ein Sauerstoffplasma
oder andere in der Technik bekannter Verfahren. Das Isotropie Ätzen ist
für relativ
flache Substrate geeignet, bei denen der Rückstand 51 eine relativ
gleichförmige
Dicke in allen Bereichen 50 auf dem Substrat 32 hat.
Bevorzugt wird das isotrope Ätzen
ausgeführt, um
den Rückstand 51 zu
entfernen, während
gleichzeitig die Dicke der Schicht 30 reduziert wird, um
sie an die gewünschte
Höhe der
auszubildenden Federstrukturen anzugleichen. Alternativ kann ein
anisotropes Ätzverfahren
verwendet werden, das schneller in eine Richtung senkrecht zum Substrat 32 ätzt, wie
reaktives Ionenätzen.
Ein anisotropes Ätzen
wird bevorzugt in Fällen
verwendet, bei denen das Substrat relativ uneben ist und dadurch
eine Ungleichmäßigkeit
in der Dicke des Rückstands 51 verursacht,
oder in Fällen,
bei denen die seitlichen Dimensionen in engen Toleranzgrenzen gehalten
werden müssen.
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In 2D ist
das Aussehen der geformten Opferschicht 30 nach dem Ätzen zu
einem späteren Zeitpunkt
während
des Form- und Teilungsschritts 104 gezeigt. Die Kontaktflächen 46 sind
bevorzugt freigelegt, zusammen mit einem umgebenden Bereich des
Substrats 50, der ausreicht, um eine Adhäsion der
Basis der auszubildenden Federstruktur vorzusehen. Bei typischen
Halbleiteranwendungen ist ein freigelegter Bereich des Substrates 32 vorgesehen,
der zwischen etwa 10.000 und etwa 40.000 Quadratmikrometern liegt,
besonders bevorzugt mehr als etwa 30.000 Quadratmikrometer vorsieht. Nach
dem Ätzen
nehmen die Abdruckflächen 48 bevorzugt
die gewünschte
profilierte Form an und die entfernt vom Substrat 32 liegenden
Enden aller Abdruckflächen 48 liegen
bevorzugt innerhalb in der im Wesentlichen gleichen Ebene.
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Beim
Schritt 106 wird eine Keimschicht über die Fläche der Opferschicht 30 und
die freigelegten Basisbereiche 50 gesputtert. Die Keimschicht
ist typischerweise eine relativ dünne Schicht von gleichförmiger Dicke,
wie etwa 4.500 Å (Angstroms;
oder etwa 0,45 Mikrometer) dick, aus gesputterten Metall, das zur
Galvanisierung des elastischen Federmaterials verwendet wird. Geeignete
Metalle für
die Operschicht 52 umfassen Kupfer, Gold oder Palladium; oder
möglicherweise
Titan-Wolfram (Ti-W). Weniger bevorzugt können Oberflächenveränderungen der Schicht 30 und
der Basisbereiche 50, z.B. eine Plasmabehandlung, verwendet
werden, um sie leitend zu machen und dabei eine Keimschicht in einer
Oberflächenschicht
der Materialien zu erzeugen.
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Bei
einer alternativen Ausgestaltung wird ein elektrisch leitendes Abdruckmaterial,
wie ein leitendes Polymer, ein leitendes Verbundmaterial oder eine
Metalllegierung mit einem niedrigen Schmelzpunkt, verwendet, um
die geformte Schicht 30 auszubilden, wodurch die Notwendigkeit
der Abscheidung einer Keimschicht zur Vorbereitung einer Beschichtung
beseitigt wird. Bei einer solchen Ausgestaltung kann das elastische
Federmaterial direkt auf das leitende Formmaterial abgeschieden
werden. Zusätzlich
ist das Substrat optional mit einer schützenden Kurzschlussschicht
bedeckt, wie in der Technik bekannt, bevor die Schicht des leitenden
Abdruckmaterials auf das Substrat angewendet wird. Falls vorhanden,
schützt
die Kurzschlussschicht alle integrierten Schaltkreiselemente im
Substrat und trägt
den Beschichtungsstrom.
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Beim
Schritt 108 wird eine strukturierte Schicht eines Maskenmaterials,
wie eine Photolackschicht 54, aufgebracht, um Bereiche
der Keimschicht abzudecken, in denen kein elastisches Material aufgebracht
werden soll. Die Photolackschicht 54 kann aus verschiedenen
kommerziell erhältlichen Photolackmaterialien
ausgewählt
werden, einschließlich
nasser oder trockener positiver oder negativer Photolacke, oder
nasser positiver oder negativer elektrophoretischer Photolacksysteme.
Die Photolackschicht kann unter Verwendung irgendeines angemessenen
Verfahrens strukturiert werden, zum Beispiel indem sie UV-Licht
durch eine Maske ausgesetzt wird, ausgenommen dort wo die Federstrukturen
ausgebildet werden sollen, wodurch er in den freigelegten Bereichen
aushärtet
(im Fall eines negativ wirkenden Photolacks). 2E zeigt
das Substrat 32 nach dem Applizieren einer Keimschicht 52 und
einer Photolackschicht 54. Bei 2E bis 2H ist
die relative Dicke der Keimschicht 52 übertrieben dagestellt. Die
ungehärteten
Teile der Photolackschicht 54 werden dann durch ein geeignetes
Lösungsmittel weggelöst, wie
in der Technik bekannt.
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Das
Maskenmaterial 54 ist bevorzugt in der Umgebung der nachfolgenden
Aufbringverfahren stabil. Zum Beispiel enthält ein typisches Photolack-Maskenmaterial
Lösungsmittel-
oder Monomer-Rückstände, die
unter den Hochvakuumbedingungen während der Sputter-Vorgänge ausgasen können. Ähnliche
Schwierigkeiten können
auftreten, wenn auf eine Schicht eines Opfermaterials gesputtert
wird, das typischerweise ein organisches Material ist, welches auch
Lösungsmittelrückstände oder andere
Bestandteile mit niedrigen molekularem Gewicht beinhalten kann.
Bei der Vorbereitung eines nachfolgenden Aufbringschritts wird das
Masken- oder Opfermaterial bevorzugt vorbehandelt, zum Beispiel
durch Backen oder durch das Aussetzen mit Licht, um Lösungsmittelrückstände oder
vernetzte Monomerrückstände je nach
Fall zu entfernen, oder um das Material auf andere Weise zu stabilisieren. Ein
Nachteil der Vorbehandlung ist, dass das Masken- oder Opfermaterial
dadurch später
im Prozess schwieriger zu entfernen sein kann. Ein geeignetes Opfermaterial
und ein Aufbringverfahren können durch
einen Fachmann ausgewählt
werden.
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Nachdem
die ungehärteten
Bereiche der Photolackschicht 54 weggelöst sind, sind die belichteten
Bereiche 56 der Keimschicht 52 freigelegt, wie in 2F gezeigt.
Die belichteten Bereiche 56 haben in Draufsicht die Projektionsform
der gewünschten mikroelektronischen
Federstruktur. Wenn z.B. ein dreieckiger Ausleger gewünscht ist,
hat der belichtete Bereich in Draufsicht eine im Wesentlichen dreieckige
Form. Beim Schritt 110 werden dann eine oder mehrere Schichten
eines elastischen Materials 58 auf die Keimschicht bei
den belichteten Bereichen 56 aufgebracht, unter Verwendung
verschiedener in der Technik bekannter Verfahren, wie Galvanisierung. Dort
wo die Keimschicht von der Photolackschicht 54 bedeckt
ist, tritt keine Galvanisierung auf. Alternativ kann eine Schicht
eines elastischen Materials aufgebaut werden unter Verwendung eines
Prozesses wie CVD oder PVD, die wahlweise auf Bereiche 56 durch eine
Maske (wie eine Schattenmaske) angewendet werden, was die Notwendigkeit
des Schritts 106 zum Aufbringen einer Keimschicht beseitigt.
Unter Verwendung jedweder der verschiedenen Aufbringverfahren wird
eine Federstruktur 60, die eine einteilig ausgebildete
Basis und einen Ausleger aufweist, auf den belichteten Bereichen 56 ausgebildet,
wie in 2G gezeigt. Beim Schritt 112 werden
die Schichten des Opfermaterials 30 und des Maskenmaterials 54 entfernt
unter Verwendung eines geeigneten Lösungsmittels, wie Aceton, das
nicht das Substrat 32 oder das elastische Material 58 angreift,
wie in der Technik bekannt. Das Ergebnis sind freistehende Federstrukturen 60,
wie in 2H gezeigt.
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Geeignete
Materialien für
das elastische Material schließen
ein, sind aber nicht begrenzt auf: Nickel, und seine Legierungen;
Kupfer, Kobalt, Eisen und ihre Legierungen; Gold (speziell Hartgold)
und Silber, von denen beide ausgezeichnete Stromleitungsfähigkeiten
und gute Kontaktwiderstandseigenschaften aufweisen; Elemente der
Platingruppe; Edelmetalle; halbedle Metalle und ihre Legierungen, insbesondere
Elemente der Palladiumgruppe und ihre Legierungen; und Wolfram-Molybdän und andere
hitzebeständige
Metalle und ihre Legierungen. Die Verwendung von Nickel und Nickellegierungen
ist besonders bevorzugt. In Fällen,
bei denen eine Lot-ähnliche
Oberfläche
gewünscht
ist, können
auch Zinn, Blei, Bismuth, Indium, Gallium und ihre Legierungen verwendet
werden. Das elastische Material kann weiterhin mehr als eine Schicht
aufweisen. Zum Beispiel kann das elastische Material zwei Metallschichten aufweisen,
wobei eine erste Metallschicht, wie Nickel oder eine seiner Legierungen,
wegen seiner Elastizitätseigenschaften
ausgewählt
wird, und eine zweite Metallschicht, wie Gold, wegen seiner elektrischen Leitfähigkeitseigenschaft
ausgewählt
wird. Zusätzlich können Schichten
aus leitenden und isolierenden Materialien aufgebracht werden, um Übertragungsleitungs-artige
Strukturen auszubilden.
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Nach
der Ausbildung der Federstrukturen 60 ist das Substrat 32 optional
mit einer strukturierten Schicht beschichtet mit einem isolierendem,
Kapselungs-Material auf seiner Oberfläche, wie weiter in dem oben
genannten ZWEITEN STAMM FALL beschrieben. Die Kapselungs-Schicht
(nicht gezeigt) bedeckt bevorzugt die Basisbereiche 50 der
Kontaktstrukturen und verstärkt
dabei mechanisch die Befestigung der elastischen Kontaktstrukturen
auf der Oberfläche
des Substrates. Zusätzlich
sind die Federstrukturen 60 optional mit separaten Spitzenstrukturen
versehen. Separate Spitzenstrukturen können auf einem Opfersubstrat
ausgebildet werden und auf die Struktur 60 übertragen
werden, um nahe an ihrer freien Spitze verbunden zu sein.
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Es
sollte offensichtlich sein, dass das Verfahren 100, und
Variationen davon, verwendet werden kann, um leicht eine Vielzahl
von profilierten Federstrukturen auf einem Substrat während eines
einzigen Produktionszyklus auszubilden. Zum Beispiel kann das Verfahren 100 verwendet
werden, um Zehntausende profilierte Federstrukturen auf einem Wafer
mit mehreren Plättchen
zu produzieren. Zusätzlich
wird jede der derart ausgebildeten Zehntausenden von Strukturen
eine präzise
Größe, Form
und Position haben, wie dies während
des Präge-
und lithographischen Herstellungsprozesses festgelegt wurde. Im
Allgemeinen werden Maßfehler
erwartet, die in der Größenordnung
von 10 Mikrometer oder weniger liegen. Weil so viele Strukturen
zur gleichen Zeit ausgebildet werden können, werden die Kosten zur
Ausbildung jeder Struktur relativ niedrig sein.
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Weiterhin
wird dem Fachmann eine Vielzahl von Variationen der oben beschriebenen
Reihenfolge von Schritten zur Herstellung integral ausgeformter Federstrukturen
gemäß der vorliegenden
Erfindung offensichtlich werden. Zum Beispiel kann eine Federkontaktstruktur
in einem Bereich des Substrates hergestellt werden, der von einer
Kontaktfläche
entfernt ist, mit der er elektrisch verbunden ist. Im Allgemeinen
kann die Federkontaktstruktur auf einer leitenden Linie (nicht gezeigt)
angebracht werden, die von einer Kontaktfläche des Substrates zu einer
entfernten Position erstreckt. Auf diese Weise kann eine Vielzahl
von Federkontaktstrukturen auf dem Substrat angebracht werden, so
dass ihre Spitzen in einer Struktur und in Positionen angebracht
sind, die nicht auf die Struktur der Kontaktflächen auf dem Substrat begrenzt
ist. Zusätzlich
werden bei einer Ausgestaltung der Erfindung sowohl Formen für die gewünschten
Federstrukturen als auch die Umverteilungsschicht gleichzeitig durch
das Eindrücken
eines geeignet geformten Presswerkzeugs in die verformbaren Substrate
ausgebildet. Bei noch einer weiteren Ausgestaltung werden Formen
für Federkontakte
auf gegenüberliegenden
oder benachbarten Flächen
des Substrates ausgebildet, was nützlich ist z.B. zur Ausbildung
von Zwischen- oder Abstandsübertragungskomponenten.
Solche Formen können
mit geeignetem Werkzeug entweder nacheinander oder gleichzeitig
ausgebildet werden.
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Als
weiteres Beispiel kann das Verfahren 100 weiter angepasst
werden, um es dem elastischen Material zu erlauben, permanent in
Bereichen des Substrates aufgebracht zu sein, die nicht speziell zum
Ausbilden von Zwischenverbindungen vorgesehen sind. Im Allgemeinen
wird jeder Bereich auf dem Substrat, der nicht maskiert ist, beschichtet.
Dies kann nützlich
sein z.B. für
das Aufbauen von mechanischen Elementen auf der Vorderseite des
Rohchips als Abstandhalter. Zum Beispiel könnten die Kanten des Substrates
beschichtet werden, um Abstandhalter oder Stoppstrukturen für die Federstrukturen 60 vorzusehen.
Alternativ kann die gegenüberliegende Seite
des Substrates mit einer Abschirm- oder Kurzschlussschicht beschichtet
werden. Variationen, wie die vorangegangenen, können in jeder der hierin offenbarten
alternativen Verfahren auf ähnliche
Weise gemacht werden.
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Obwohl
verschiedene Anpassungen an dem hierin offenbarten Verfahren gemacht
werden können,
ist im Allgemeinen ein Abdruck- oder anderer Formungsprozess unter
Verwendung einer relativ dicken Schicht eines Opfermaterials, wie
Schicht 30, bevorzugt, um eine angemessene Höhe der Federstruktur
vorzusehen, ohne dass das Aufbauen von mehreren Photolackschichten
benötigt
wird. Zusätzlich
erleichtert die Verwendung einer umformbaren (verformbaren) Opfermaterialschicht
die Vervielfältigung
und Massenproduktion relativ komplexer, profilierter Auslegerformen.
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Entsprechend
ist bei den bevorzugten Ausgestaltungen des Verfahrens die gesamte
Federstruktur (mit der Ausnahme von optionalen Merkmalen wie separaten
Spitzen) in einer Materialschicht festlegbar, die auf der Fläche einer
Abdruckform abgeschieden ist (wie durch Galvanisierung, CVD oder PVD).
Die sich ergebenden Federstrukturen weisen daher eine integrale
Lage auf, die eine einzelne Schicht oder eine Vielzahl von flächengleichen Schichten
aus elastischem-, leitendem- und/oder Widerstands-Material aufweisen
kann. Die einteilige Platte kann gefaltet und profiliert sein und
ist bevorzugt im Wesentlichen frei von überlappenden Bereichen in der
Richtung, in der die Materialien aufgebracht werden (typischerweise
von oberhalb der Struktur in Richtung des Substrates), so dass sie durch
das Aufbringen einer Schicht oder Schichten eines Materials auf
einer geformten Schicht des Opfermaterials leichter ausgebildet
werden kann, gemäß der hierin
beschriebenen Verfahren. Jedoch kann eine wesentliche Überlappung
durch Verwendung einiger Abscheidungsverfahren erreicht werden,
wie Galvanisierung in Verbindung mit einem "Robber", um elektrisch geladenes Material unter
einen Überstand
zu treiben.
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Es
sollte offensichtlich sein, dass das offene Formverfahren 100 gemäß der vorliegenden
Erfindung angepasst werden kann, um profilierte Ausleger für Federstrukturen
in einer großen
Vielfalt von Formen und Größen auszubilden.
Für die
Verwendung von mikroelektronischen Federkontaktstrukturen sind bestimmte
Größen und
strukturelle Eigenschaften bevorzugt, wie weiter im oben erwähnten ERSTEN
STAMM FALL beschrieben. Jedoch ist das Verfahren 100 geeignet,
Strukturen auszubilden, die sowohl kleiner als auch größer sind
als die bevorzugten Bereiche. Derzeit verfügbare Techniken zur Ausbildung
von Presswerkzeugen setzen eine untere Grenze der Strukturgröße bei etwa
0,1 Mikrometer. Während
es keine klar definierte obere Grenze der Strukturgröße über einer
bestimmten Strukturgröße gibt,
z.B.
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Strukturen,
die das Ausbilden der Opferschicht 30 mit Dicken benötigen, die
größer als
etwa 10.000 Mikrometer (etwa 1 cm oder 400 mils) sind, sind Herstellungsverfahren
gemäß dem Stand
der Technik, wie die Blechverarbeitung, wahrscheinlich ökonomischer
ausführbar.
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Eine
perspektivische Ansicht eines beispielhaften durch ein Presswerkzeug
ausgebildeten Eindrucks ist in 3A gezeigt.
Eine ähnliche
Ansicht eines beispielhaften Bereichs eines Presswerkzeugs, das
zur Herstellung des Eindrucks verwendet wurde, ist in 3B gezeigt.
Es sollte jedoch verstanden werden, dass der Eindruck nicht die
Draufsichtsform der gewünschten
Federstruktur festlegt oder ihr entspricht, da die gewünschte Draufsichtsform
unter Verwendung einer Strukturmaske festgelegt werden kann. Der
Eindruck muss nur das gewünschte
Profil in z-Richtung für
die auszubildende Federstruktur festlegen. Bei alternativen Ausgestaltungen
der Erfindung kann die Draufsichtsform des Eindrucks – z.B. eine
in dem formbaren Substrat ausgebildete Vertiefung – verwendet
werden, um die Federform festzulegen. Beispiele dieser Ausgestaltungen
sind später
detaillierter in der Beschreibung beschrieben.
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Wie
in 3B gezeigt, sind eine Vielzahl von Zähnen 36 auf
einer Vorderseite 35 des Presswerkzeugs 34 angeordnet,
wobei jeder eine identisch profilierte Oberfläche 38 aufweist, die
einer in der Schicht 30 auf dem Substrat 32 ausgebildeten
Abdruckfläche 48 entspricht.
Die Zähne 36 können in
einer rechteckigen Anordnung oder in einem jedweden auf der Vorderseite 35 gewünschten
Muster angeordnet sein. Die Zähne 36 können im
Wesentlichen identisch zueinander gefertigt sein, oder können verschiedene
unterschiedliche Formen auf dem gleichen Presswerkzeug 34 aufweisen,
abhängig
von den gewünschten,
auszubildenden Federstrukturen. Beispielhafte Zahnformen schließen ein:
einen Zahn 36 mit einer gerippten Fläche zur Ausbildung eines gerippten
Auslegers einer Federstruktur, wie in 3C gezeigt;
einen Zahn 36 mit einer geriffelten Fläche 64, wie in 3D gezeigt,
zur Ausbildung eines geriffelten Auslegers; und einen Zahn 36 mit
einer V-förmigen
Fläche 66,
wie in 3E gezeigt, zur Ausbildung eines
V-förmigen
Auslegers. Zähne
können
zusätzlich
unterschiedlich geformt sein, um Federstrukturen auszubilden mit
verschiedenen Formen in Draufsicht. Zum Beispiel zeigt 3C einen Zahn
zur Ausbildung einer Federstruktur mit einem Ausleger und einer
Basis, die in Draufsicht beide rechteckig sind; 3D zeigt
einen Zahn zur Ausbildung eines rechteckigen Auslegers und einer
halb-elliptischen Basis; und 3E zeigt
einen Zahn zur Ausbildung eines dreieckigen Auslegers und einer halb-elliptischen
Basis. Ein beispielhafter Zahn 36 zur Ausbildung einer
Struktur mit einem Ausleger der in Draufsicht U-förmig ist,
ist in 3F gezeigt; und ein beispielhafter
Zahn 36 zur Ausbildung eines gegabelten Auslegers mit parallelen
Armen ist in 3G gezeigt. Vorteile und Eigenschaften
von verschieden profilierten Federstrukturen sind im oben erwähnten ERSTEN
STAMM FALL beschrieben. Es wird offensichtlich sein, dass die gewünschte Form des
Zahns 36 durch das Formgegenstück der gewünschten Federstrukturform festgelegt
wird.
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Weiterhin
sollte es offensichtlich sein, dass, obwohl eine spezielle Gestaltung
des Presswerkzeugs 34 in 3D gezeigt
ist, das Werkzeug 34 (und daher der durch das Werkzeug
hergestellte Abdruck) in verschiedenen Ausgestaltungen vorgesehen
sein kann, ohne vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen. Zum
Beispiel kann das Werkzeug 34 nur einen einzelnen Prägezahn aufweisen. Alternativ
kann das Werkzeug 34 eine Vielzahl von Prägezähnen 36 aufweisen,
die in einem Muster angeordnet sind. In einem solchen Fall können die
prägenden
Zähne zur
Ausbildung von Abdrücken
auf einer gesamten Fläche
eines Substrates oder auf einem ausgewählten Bereich einer Substratfläche positioniert
werden. Bei einem Werkzeug 34 mit einer Vielzahl von Prägezähnen 36 können alle
Zähne die gleiche
Größe und Form
haben. Alternativ können Zähne auf
dem gleichen Werkzeug verschiedene, unterschiedliche Größen und
Formen haben, in Abhängigkeit
der Anwendungsanforderungen. Die Prägezähne 26 können in
der gleichen Ebene angeordnet sein, oder in verschiedenen Ebenen
angeordnet sein oder auf einer gekrümmten Fläche wie einem Zylinder angeordnet
sein. Zum Beispiel kann ein zylindrisches Presswerkzeug verwendet
werden, um durch das Rollen über
ein Substrat Abdruckflächen auszubilden,
was z.B. bei der Ausbildung von Federstrukturen auf durchgehenden
Materialbahnen nützlich
sein kann.
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In
vielen Fällen
wird die obere Fläche
des Siliziumsubstrates wesentliche Unregelmäßigkeiten (Unebenheiten) haben,
die sich auf die obere Fläche einer
gleichförmigen
Schicht eines Opfermaterials, wie einer rotationsbeschichteten Schicht, übertragen. Die
Spitzen der Federstrukturen, die durch das vorangegangene Formverfahren
ausgebildet wurden, werden dementsprechend nicht im Wesentlichen
in der gleichen Ebene liegen. Falls die Unregelmäßigkeiten größer als
etwa 10% der Spitzenhöhe
der Federstrukturen über
dem Substrat sind, wird eine Anordnung von Federstrukturen auf dem
Substrat für das
Herbeiführen
eines Kontakts mit einem anderen planaren Substrat ungeeignet sein.
Auch weil die gepaarten Substrate auch unebene Flächen haben werden,
ist es erwünscht,
die Unebenheiten bei den Spitzen der Federstrukturen zu reduzieren,
um Fehler aufgrund sich addierender Toleranzen zu vermeiden. Entsprechend
sieht die vorliegende Erfindung ein Verfahren 400 vor zur
Herstellung von Federstrukturen mit Spitzen, die relativ zu Oberflächenunregelmäßigkeiten
eines Substrates im Wesentlichen in der gleichen Ebene liegen.
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Beispielhafte
Schritte des Verfahrens 400 sind in 4 gezeigt
und Querschnittsansichten eines Substrates und geschichteter Materialien
während
der Schritte des Verfahrens sind in 5A-5G vorgesehen.
Bei einem ersten Schritt 402 wird ein Substrat 42 mit
einer unregelmäßigen Oberfläche 33 in
einer Form 71 montiert, die eine Abdeckplatte 68,
Abstandhalter 70, eine Befestigungsfläche 74 und einen Einspritzanschluss 72 aufweist.
Eine Innenfläche 77 der
Abdeckplatte 68 wird mit der gewünschten Toleranz eingeebnet
und für
das gewünschte
Oberflächenfinish
poliert. Das Substrat 32 wird auf der Montagefläche 74 montiert, z.B.
einer Wafer-Einspannvorrichtung,
so dass die obere Fläche 33 des
Substrates 32 im Wesentlichen parallel zur Innenfläche 77 ist.
Die Tiefe der in der Form 71 auszubildenden Opferschicht 30 wird
durch die Dicke der Abstandhalter 70 kontrolliert.
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Beim
Schritt 404 wird ein formbares Material (zur Ausbildung
der Opferschicht 30) durch den Anschluss 72 eingespitzt,
um das Innere der Form 71 zu füllen. Das verformbare Material
kann jedes geeignete verformbare Material sein, einschließlich der
zuvor beschriebenen Materialien zur Ausbildung einer beschichteten
Opferschicht. Beim Schritt 406 wird das Material bis zur
gewünschten
Härte gekühlt oder
ausgehärtet.
Beim Schritt 408 wird die Abdeckplatte 68 vom
Substrat 32 mit der anhaftenden Schicht 30 entfernt,
wie in 5C gezeigt. Nach dem Formprozess ist
die obere Fläche 78 der
Schicht 30 relativ zu der unregelmäßigen oberen Fläche 33 des
Substrates 32 im Wesentlichen planar. Beim Schritt 410 werden profilierte
Abdruckflächen
in der Opferschicht 30 unter Verwendung eines Presswerkzeugs 34 ausgebildet,
wie in 5D gezeigt. Einzelheiten des
Schritts 410 sind im Wesentlichen die Gleichen wie beim Schritt 104 des
oben beschriebenen Verfahrens 100. Alternativ können Strukturen
zur Ausbildung der profilierten geformten Fläche 48 direkt in die
Innenfläche 77 der
Abdeckplatte 68 eingearbeitet werden und Schritt 410 kann
weggelassen werden. Das Aussehen der geformten Opferschicht nach
der Ausbildung der geformten Fläche 48 ist
in 5E gezeigt. Die obere Fläche des Rückstands 51 auf den
Basisbereichen 50 ist in einer gleichförmigen Tiefe h von der durch
die Innenfläche 77 der
Abdeckplatte 68 festgelegten Bezugsebene angeordnet. Die
Bezugsebene selbst ist in einem Abstand d1 von
der Montageebene 82 des Substrates 32 angeordnet,
wobei d1 größer ist als h.
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Beim
Schritt 412 ist das Substrat bei den Basisbereichen 50 freigelegt,
bevorzugt durch das Ätzen
der Opferschicht 30 unter Verwendung eines wie zuvor beschriebenen
anisotropischen Ätzens 76. Das Ätzen 76 wird
fortgesetzt, bis alle Substratbereiche freigelegt sind, wie durch
die gestrichelten Linien in 5E gezeigt.
Gewöhnliche
Endpunktermittlungs-Techniken können
verwendet werden, um den Endpunkt des Ätzprozesses zu bestimmen. Nach dem Ätzen sind
die Basisbereiche 50 auf der unregelmäßigen oberen Fläche 33 angeordnet
und sind daher nicht länger
in einer gleichmäßigen Tiefe
von der Referenzfläche
angeordnet. Jedoch ist die obere Fläche der Schicht 30 immer
noch innerhalb in der im Wesentlichen gleichen Ebene in einem Abstand
d2 von der Montageebene 82 des
Substrates 32 angeordnet, wobei d2 kleiner
als d1 ist. Eine Schicht elastischen Materials
wird dann auf die Opferschicht aufgebracht und strukturiert und
die Opferschicht wird von dem Substrat 32 entfernt, wie
zuvor in Verbindung mit dem Verfahren 100 beschrieben.
Die daraus resultierenden Federstrukturen 60 haben ihre
Spitzen 80 in der im Wesentlichen gleichen Ebene angeordnet,
in einem Abstand d2 von der Montageebene 82 des
Substrates 32 gelegen. Der Abstand d2 ist
vorzugsweise konstant, kann aber auf eine regelmäßige Weise über jeden geraden Abschnitt
des Substrates (d.h. die Ebene der Federstrukturspitzen muss nicht exakt
parallel zu der Montageebene des Substrates 32 sein) variieren,
innerhalb von Grenzen von etwa 20% der durchschnittlichen Spitzenhöhe der Federstrukturen 60 über dem
Substrat 32.
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Ähnliche
Ergebnisse können
unter Verwendung eines alternativen Verfahrens 600 erhalten
werden, von dem beispielhafte Schritte in 6 gezeigt sind.
Beim Schritt 602 wird eine Opferschicht auf das Substrat
aufgebracht, wie zuvor in Verbindung mit dem Schritt 102 des
Verfahrens 100 beschrieben. Beim Schritt 604 wird
eine Abdruckfläche
in der Opfermaterialschicht ausgebildet, wie zuvor in Verbindung
mit Schritt 104 beschrieben. Dann wird beim Schritt 606 die
obere Fläche
der Opfermaterialschicht eingeebnet, unter Verwendung eines in der Technik
bekannten Prozesses, wie chemisch-mechanisches Polieren. Wie zuvor
in Verbindung mit dem Verfahren 400 beschrieben, wird daher
die obere Fläche
der Opferschicht innerhalb einer Ebene aufgebracht, die im Wesentlichen
parallel oder leicht geneigt ist zu der Montageebene des Substrates 32. Die übrigen Schritte
des Verfahrens 600 sind im Wesentlichen die gleichen, wie
zuvor in Verbindung mit den Schritten 106-112 des
Verfahrens 100 beschrieben.
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Unter
bestimmten Umständen
kann es vorteilhaft sein, das Ausbilden der Abdruckflächen auf einer
Opferschicht mittels eines Verfahrens, das ein Presswerkzeug und
zusätzliche
Ausrüstung
benötigt, zu
vermeiden. Ein Verfahren 700 ist vorgesehen, um profilierte,
geformte Flächen
in einer Opferschicht ohne die Notwendigkeit eines Presswerkzeugs
auszubilden. Beispielhafte Schritte des Verfahrens 700 sind
in 7 gezeigt. Entsprechende Ansichten eines Substrates
mit geschichteten Materialien während
der Schritte des Verfahrens 700 und eine Ansicht einer
beispielhaften, daraus resultierenden Federstruktur sind in 8A-8G gezeigt.
Bei einem ersten Schritt 702 wird eine Schicht Opfermaterial 30 auf
ein Substrat aufgebracht. Die Opferschicht 30 wird bevorzugt
mit einer Schicht mit gleichförmiger Dicke
aufgebracht, unter Verwendung irgendeines der zuvor beschriebenen
Verfahren. Beim Schritt 704 wird die Schicht des Opfermaterials
strukturiert, um eine oder mehrere Vertiefungen 86 auszubilden,
wie in 8B gezeigt, wobei sich wenigstens
einen Teil der Vertiefung 86 zur Fläche des Substrates 32 erstreckt.
Verschiedene in der Technik bekannte Verfahren, wie Photostrukturieren,
können
verwendet werden, um die Vertiefung 86 auszubilden. In
Draufsicht wie in 8A gezeigt hat die Vertiefung 86 die Form
der auszubildenden Federstruktur, welche jede der zuvor beschriebenen
Formen sein kann, oder jede andere geeignete Form. Zum Beispiel
ist bei einer Ausgestaltung der Erfindung die Auslegerform in Draufsicht
dreieckig und die Basisfläche
ist rechteckig, wie in 8A gezeigt.
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Beim
Schritt 706 sind bevorzugt die Flächen der Vertiefung 86 und
insbesondere die Seitenwände behandelt,
um ihre Benetzungseigenschaften wie gewünscht zu verändern. Die
Benetzungseigenschaften können
durch verschiedene, in der Technik bekannte Techniken verändert werden,
wie durch Silanisierung. Als weiteres Beispiel kann das Aussetzen mit
Plasmen aus Sauerstoff, Stickstoff/Wasserstoff und anderen Gasen
die Oberflächenbenetzungseigenschaften
verändern.
Des Weiteren wird eine erhöhte
Oberflächenrauhigkeit
im Allgemeinen die Benetzbarkeit der Fläche erhöhen. Die Seitenwände der
Vertiefung 86 werden behandelt, um die Oberflächenenergie
zu verändern,
welche die Benetzbarkeit relativ zum gewählten Benetzungsfluid bestimmt. Falls
ein konkaver Meniskus gewünscht
ist, wird die Oberflächenenergie
der Seitenwände
derart verringert (falls nötig),
dass das ausgewählte
Benetzungsfluid an den Seitenwänden
haftet und einen konkaven Meniskus in der Vertiefung 86 ausbildet.
Umgekehrt, falls ein konvexer Meniskus gewünscht ist, werden die Seitenwände behandelt,
um die Benetzungsflüssigkeit
abzustoßen,
was bewirkt, dass die Flüssigkeit
einen Tropfen mit einem konvexen Meniskus bildet. Bei der bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung werden das Opfermaterial, die Benetzungsflüssigkeit
und die Vertiefungsform derart ausgewählt, dass keine Oberflächenbehandlung
der Vertiefung 86 benötigt
wird, um die gewünschte
Meniskusform zu erreichen. Im Allgemeinen wird es bevorzugt, dass
die Fläche
der Vertiefung leicht benetzt wird, um Schwierigkeiten beim Füllen von
mehreren Vertiefungen mit einer gleichmäßigen Menge an Flüssigkeit
zu vermeiden.
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Beim
Schritt 708 wird die Vertiefung 86 teilweise mit
einem geeigneten Benetzungsfluid 84 gefüllt. Eine geeignetes Fluid
ist eines mit einer ausreichend geringen Viskosität und Oberflächenspannung,
um die Vertiefung 86 zu benetzen, welches verfestigt werden
kann ohne ein erhebliches Schrumpfen oder ein anderweitiges Verzerren
der gewünschten
Meniskusform, und welches später
von dem Substrat 32 entfernt werden kann, aufgelöst zusammen
mit Schicht 30. Bei einer Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung ist das Fluid 84 ein photostrukturierbares Material,
wie ein Photolack (z.B. SU8-25 oder SU-8-2). Mehrere Verfahren können verwendet
werden, um ein spezifisches Volumen des Fluids 84 in die
Vertiefung 86 zu bekommen. Im Allgemeinen sind die Vertiefungen 86 klein,
z.B. etwa 250 Mikrometer breit, 250 Mikrometer tief und 1000 Mikrometer
lang. Das Volumen einer "Manhattan" (rechteckigen) Vertiefung
mit diesen Abmessungen ist 62,5 Nanoliter, und spezielle Techniken
müssen verwendet
werden, um ein festgelegtes Flüssigkeitsvolumen
genau einzubringen, welches Vorzugsweise geringer als das Volumen
der Vertiefung ist. Bei einer Ausgestaltung wird ein Substrat mit
Vertiefungen 86 mit einem Volumen, das kleiner als etwa
100 Nanoliter ist, mit einem Fluid 84 rotationsbeschichtet.
Der Rotationsbeschichtungsprozess hinterlässt eine kleine Menge des Fluids 84 in
jeder Vertiefung, dessen Volumen abhängig ist von der Fluidviskosität, den Oberflächenbenetzungseigenschaften
des Fluid 84 und der Vertiefung 86, der Form der
Vertiefung 86 und den Rotationsprozessparametern, wie die
Rotationsgeschwindigkeit und Beschleunigung, und dem radialen Abstand
von der Rotationsachse. Das Fluid 84 kann durch das Richten
(wie beim Sprayen) eines Fluidnebels auf ein rotierendes Substrat
oder durch Tauchen appliziert werden. Ein Teil des Fluids 84 wird auch
durch den Rotationsbeschichtungsprozess aus der Vertiefung 86 entfernt,
so dass das Fluid 84 nur teilweise die Vertiefung 86 füllt, wie
im Querschnitt in 8C gezeigt.
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Die
relativen Oberflächenenergien
des Fluids 84 und der Seitenwände der Vertiefung 86 sind derart,
dass das Fluid 84 einen Meniskus mit einer ersten profilierten
Form 88 in der Längsrichtung
der Vertiefung 86 hat, wie in 8C gezeigt,
und eine zweite profilierte Form 89 in Richtung der Breite
hat, wie in 8D gezeigt. Wenn die Vertiefung 86 enger ist,
wie in Richtung des Punkts des in 8A gezeigten
Dreiecks, verursacht die Oberflächenspannung des
Fluids 84 bevorzugt einen Anstieg der Fläche 88, wie
in 8C gezeigt. Über
die Breite der Vertiefung 86 zieht die Oberflächenspannung
die Fläche 89 in eine
konkave U-Form.
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Nachdem
das Fluid 84 teilweise die Vertiefung 89 füllt, wird
beim Schritt 710 das Fluid verfestigt, z.B. durch das Aushärten mit
einem chemischen Katalysator oder UV-Licht, durch Erhitzen, um Lösungsmittel
auszutreiben, oder durch das Abkühlen unterhalb
seines Schmelzpunktes. Das verfestigte Fluid 92 kann dann
weiter strukturiert werden, um eine Form für die Federstruktur festzulegen.
Zum Beispiel kann, wie in 8E gezeigt,
ein Teil des verfestigten Fluids 92 aus einem Basisbereich 50 entfernt
werden, indem das verfestigte Fluid 92 einem anisotropischen Ätzen 76 durch
eine Maske 90 ausgesetzt wird. Das verbleibende, verfestigte
Fluid 92 legt eine profilierte Abdruckfläche 48 und
einen freigelegten Basisbereich 50 fest, wie in 8F gezeigt, auf
welchen ein geeignetes elastisches Material aufgebracht werden kann,
gemäß dem zuvor
beschriebenen Verfahren 100 oder einem anderen geeigneten
Verfahren. Die sich ergebende Federstruktur hat einen Ausleger mit
einem über
seiner Breite U-förmigen
Profil, wie in 8G gezeigt.
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Jedes
der vorangegangenen Herstellungsverfahren kann verwendet werden,
um eine Federstruktur mit einer festgelegten, profilierten Form
festzulegen. Im Allgemeinen ist einer der Vorteile des Profilierens
des Auslegers einer Federstruktur, dass ein Profil verwendet werden
kann, um die Dicke des Materials zu reduzieren, die benötigt wird,
um einen Ausleger mit einer ausreichenden Festigkeit für die Verwendung
als mikroelektronischer Federkontakt zu erhalten. Entsprechend können alternative
Aufbringtechniken wie Abscheiden aus der Dampfphase ("PVD") oder die Gasphasenabscheidung
("CVD") verwendet werden,
um das elastische Federmaterial auf der geformten Fläche aufzubringen.
Zum Beispiel sind PVD und CVD zum Aufbringen von Schichten mit mehr
als 5 Mikrometern, was ein geeigneter Dickenbereich für profilierte
Federn ist, im Allgemeinen weniger geeignet als Galvanisieren. Entsprechend sieht
die vorliegende Erfindung ein Verfahren 900 zur Ausbildung
einer mikroelektronischen Federstruktur unter Verwendung einer alternativen
Materialaufbring-Technik vor, wie in 9 gezeigt.
Ansichten eines Substrates und darauf geschichteter Materialien während beispielhafter
Schritte des Verfahrens 900 sind in 10A-10D gezeigt.
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Schritte 902 und 904 des
Verfahrens 900 zum Aufbringen einer Opferschicht 30 auf
dem Substrat 32 und zur Ausbildung der Abdruckflächen sind im
Wesentlichen die gleichen, wie die entsprechenden Schritte 102 und 104 des
zuvor beschriebenen Verfahrens 100. Andere Verfahren, wie
das hierin auch beschriebene Verfahren 400, können auch
verwendet werden, um eine Formfläche
in dem Opfermaterial auszubilden. Beim Schritt 906 wird
die Fläche
der Opferschicht 30 beschichtet mit einer Schicht eines
elastischen Materials 58 unter Verwendung eines Prozesses
wie CVD oder PVD bis zu einer gleichförmigen Dicke von zumindest
etwa 1 Mikrometer und bevorzugt etwa 5 Mikrometern. Um eine Dicke
größer als
etwa 5 Mikrometer zu erreichen, ist es bevorzugt, das elastische
Material 58 durch Galvanisieren aufzubringen, nachdem zuerst
eine Keimschicht aufgebracht wird, wie in Verbindung mit Verfahren 100 beschrieben.
Ein Querschnitt des Substrats nach dem Prozess des Aufbringens ist
in 10A gezeigt. Beim Schritt 908 wird eine
strukturierte Schicht eines Maskenmaterials, wie eine Photolackschicht 54,
angewendet, um das elastische Material in Bereichen abzudecken,
in denen Federstrukturen ausgebildet werden sollen, wie in 10B gezeigt. Beim Schritt 901 wird das überschüssige (unmaskierte)
elastische Material unter Verwendung eines wie zuvor beschriebenen Ätzprozesses
entfernt, was die in 10C gezeigten geschichteten Materialien
ergibt. Beim Schritt 912 werden die Opferschicht 30 und
die Maskenschicht 54 in einem geeignetem Lösungsmittel
entfernt, was die Federstruktur 60, die aus dem elastischen
Material 58 besteht, an dem Substrat 32 haftend
hinterlässt.
Die Federstruktur 60 wird dann typischerweise nachbehandelt, z.B.
durch das Beschichten mit Gold und/oder durch das Befestigen einer
separaten Spitzenstruktur (nicht gezeigt), wie weiter hierin und
in Bezug auf die hierin genannten parallelen Anmeldungen beschrieben.
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Die
benötigten
Schritte, um die Schichten des elastischen Materials und/oder die
Keimschichten zu strukturieren, können verringert oder beseitigt werden
durch das Vorsehen von wenigstens einem Bereich der Abdruckflächen und
der Basisbereiche mit einer überhängenden
Lippe. Solche Techniken können
im Allgemeinen auf die zuvor beschriebenen Verfahren angewendet
werden, um Herstellungskosten zu verringern. Eine überhängende Lippe
kann durch die Verwendung eines Formzahns in einer geeigneten Form
vorgesehen werden, wie der einspringende Zahn 98, der am
Werkzeug 34 vorgesehen und in 11A gezeigt
ist. Wenn der einspringende Zahn 98 in eine Schicht des
Opfermaterials eingepresst wird, ist die dadurch ausgebildete Vertiefung mit
einer überhängenden
Lippe 96 versehen. Es sollte offensichtlich sein, dass
es zur Entfernung des Zahns 98 von der Schicht 30 nachdem
er ohne Beschädigung
der Lippe 96 darin ganz hineingepresst ist hilfreich ist,
wenn die Opfermaterialschicht 30 ein visko-elastisches
Material ist. Ein visko-elastisches Material wird sich ausreichend
verformen, um eine Entfernung des Zahns 98 ohne Beschädigung der Lippe 96 zu
erlauben, aber es wird seine Form wiedererlangen nachdem der Zahn
entfernt ist. Ähnliche Vorteile
können
erzielt werden, wenn die Schicht 30 aus einem weichen,
elastischen Material ausgebildet ist, das nicht an dem Werkzeug 34 anhaftet.
Im Allgemeinen sollte die Schicht 30 ein festes Material
mit einem niedrigen Schermodul aufweisen, d.h. ein Gel. Das Gel
kann eine viskose Komponente haben, die es viskoelastisch macht,
oder es kann rein elastisch sein, z.B. ein weich-elastisches Material.
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Als
Alternative zur Verwendung eines einspringenden Zahns können stufenweise
Presswerkzeuge zur Ausbildung einer überhängenden Lippe verwendet werden. 12A zeigt ein beispielhaftes stufenweises Presswerkzeug
mit einem primären Zahn 36 und
einem sekundären
Zahn 37. Der primäre
Zahn 36 ist wie zuvor beschrieben geformt. Der sekundäre Zahn 37 ist
als relativ flacher Ring geformt, der teilweise oder voll den Umfang
der durch den Zahn 36 ausgebildeten Vertiefung umschließt. Eine Querschnittsansicht
des primären
Zahns 36 und ein repräsentativer
Bereich des sekundären
Zahns 37 sind in 12B gezeigt.
Die primären
und sekundären
Zähne sind
ausgestaltet, um aufeinanderfolgend in das Substrat 30 gepresst
zu werden, indem zuerst der primäre
Zahn 36 eingepresst wird, das Werkzeug 34 vom
Opfermaterial 30 angehoben wird, das Presswerkzeug 34 verschoben
wird, so dass der sekundäre
Zahn 37 über
der von dem primären
Zahn ausgebildeten Vertiefung positioniert ist, und das Werkzeugs
zum zweiten Mal eingepresst wird. Alternativ können die primären und
sekundäre
Zähne auf
separaten Presswerkzeugen vorgesehen sein (nicht gezeigt), welche
dann aufeinanderfolgend auf die Opferschicht 30 angewendet
werden. Es sollte offensichtlich sein, dass das stufenweise Pressen
nicht auf die Verwendung von zwei stufenweisen Werkzeugen begrenzt
ist und jede Anzahl von aufeinanderfolgenden Einpresswerkzeugen
verwendet werden kann, ohne sich vom Geltungsbereich der Erfindung zu
entfernen.
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Die
sich ergebenden Eindrücke,
die durch das aufeinanderfolgende Eindrücken der primären und
sekundären
Zähne ausgebildet
werden, sind in 12C-12F gezeigt. 12C zeigt einen Querschnittsbereich einer beispielhaften
Schicht eines Opfermaterials 30 nachdem sie mit dem primären Zahn 36 eingedrückt wurde. 12D zeigt die gleiche beispielhafte Materialschicht 30 nachdem das
schrittweise Presswerkzeug 34 um eine Strecke verschoben
und wieder in das Material eingepresst wurde, wobei eine überhängende Lippe 96 um
den Umfang der Formfläche 48 und
des Basisbereichs 50 ausbildet wird. Die Abfolge kann wiederholt
werden, um die nächste
Vertiefung, die durch den primären Zahn 36 ausgebildet
wurde, mit einer überhängenden
Lippe vorzusehen usw., während
das Werkzeug 34 über
die Fläche
der Materialschicht 30 fortschreitet. Eine Draufsicht einer
beispielhaften dreieckigen/rechteckigen Vertiefung 86 mit
einer überhängenden
Lippe ist in 12E gezeigt und eine ähnliche
rechteckige Vertiefung 86 ist in 12F gezeigt.
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Eine
voll umschließende, überhängende Lippe,
wie in 12E und 12F gezeigt,
kann verwendet werden, um eine Schicht eines elastischen Materials
gemäß dem in 13 gezeigten
Verfahren 1300 zu strukturieren. Querschnittsansichten
des Substrates und der geschichteten Materialien während der
Schritte des Verfahrens 1300 sind in den 14A bis 14C gezeigt.
Bei einem ersten Schritt 1302 wird eine Schicht eines leitenden
Materials 53 gemäß den in
der Technik bekannten Verfahren auf ein Substrat 32 aufgebracht,
um als Kurzschlussschicht zu dienen. Die leitende Schicht 53 kann
eine Titan-Wolfram (Ti-W) Legierung, eine Chrom-Gold (Cr-Au) Doppelschicht
oder jede andere angemessene leitende Präkursorschicht sein, die typischerweise
durch Sputtern bis zu einer Dicke zwischen etwa 300 und 10.000 Å aufgebracht
wird. Die Kurzschlusssicht 53 passt sich im Wesentlichen
an das Substrat an und bedeckt angrenzend die Fläche des Substrates 32 und
jede Kontaktfläche
oder andere Strukturen, die auf dem Substrat vorhanden sein können. Alternativ
(aber weniger bevorzugt für
die Zwecke des Verfahrens 1300) kann die Kurzschlussschicht 53 in
einem Muster aus mehreren, nicht-aneinandergrenzenden Bereichen
aufgebracht werden. Die Strukturierung der Kurzschlussschicht 53 dient im
Allgemeinen für
den Zweck des Festlegen einer Umverteilungsschicht zwischen den
Kontaktflächen auf
dem Substrat 32 und den auszubildenden Federstrukturen.
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Beim
Schritt 1304 wird die Opfermaterialschicht 30 gemäß einem
zuvor beschriebenen Verfahren aufgebracht. Beim Schritt 1306 wird
eine Abdruckfläche 48 mit
einer überhängenden
Lippe 96 in der Schicht des Opfermaterials ausgebildet,
bevorzugt unter Verwendung eines wie zuvor beschriebenen einspringenden
Zahns oder eines stufenweisen Presswerkzeugs. Beim Schritt 1308 wird
eine Keimschicht 52 und 55 auf der Fläche der
Opferschicht aufgebracht unter Verwendung eines Prozesses wie Sputtern
(insbesondere ionisierte physikalische Dampfabscheidung (I-PVD))
oder einem ähnlichen gerichteten
Abscheidungsprozess. Es ist offensichtlich, dass die überhängende Lippe 96 den
Umfang der Formfläche
gegen das Aufbringen der Keimschicht schützt, woraus sich ein erster
Bereich 52 der Keimschicht, der auf der Formfläche 48 und
dem Basisbereich in der Vertiefung 86 aufgebracht ist,
und ein zweiter Bereich 55 der Keimschicht auf dem umgebenden
Bereich der Opfermaterialschicht ergibt, wie in 14A gezeigt. Es ist weiterhin offensichtlich,
dass, solange die überhängende Lippe 96 die Vertiefung 86 voll
umschließt,
der erste Bereich 52 der Keimschicht mit der Kurzschlussschicht 53 verbunden
ist und der zweite Bereich 55 von der Kurzschlussschicht 53 und
vom ersten Bereich 52 isoliert ist.
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Beim
Schritt 1310 wird dann das Substrat unter Verwendung der
Kurzschlussschicht 53 mit einem elastischen Material galvanisiert,
um ein Galvanisierungspotential auf den ersten Bereich 52 anzuwenden.
Das elastische Material wird daher selektiv auf den ersten Bereich 52 der
Keimschicht aufgebracht und bedeckt nicht den zweiten Bereich 55.
Beim Schritt 1312 wird dann die Opfermaterialschicht und der
zweite Bereich 55 der Keimschicht, wie zuvor beschrieben,
durch Auflösen
des Opfermaterials in einem geeigneten Lösungsmittel entfernt. Es sollte
jedoch angemerkt werden, dass sogar falls das elastische Material 58 zufällig auf
den zweiten Bereich 55 geschichtet wird, dieses unerwünschte Beschichtungsmaterial
später
leicht wieder entfernt werden kann, ohne die gewünschten Federstrukturen zu
beeinträchtigen,
solange es nicht durchgängig
zu dem auf den ersten Bereich 52 abgeschiedenen, elastischen
Material 58 ist. In beiden Fällen ergibt sich aus der Anwendung
des Verfahrens 1300 eine separate freistehende Federstruktur,
von der eine beispielhafte in 14D gezeigt
ist, ohne die Notwendigkeit irgendeines separaten Strukturierungsschritts.
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Ein ähnlicher
Prozess kann verwendet werden, indem eine teilweise umschließenden überhängenden
Lippe verwendet wird, gemäß des in 15 gezeigten
Verfahrens 1500. Für
das Verfahren 1500 wird keine Kurzschlussschicht benötigt, jedoch
wird ein zusätzlicher
Schritt benötigt,
um das elastische Material der Federstrukturen vom umgebenden Material
zu trennen. Eine Draufsicht des Substrates während eines Schrittes des Verfahrens
ist in 16A gezeigt und Querschnittsansichten
des Substrates und der darauf geschichteten Materialien sind in 16B-16D während der Schritte des Verfahrens
gezeigt. Beim Schritt 1502 wird eine Schicht eines Opfermaterials
gemäß einem
der zuvor beschriebenen Verfahren aufgebracht. Beim Schritt 1504 wird
eine wie oben beschriebene Abdruckfläche ausgebildet, mit der Ausnahme,
dass die überhängende Lippe 96 die
Abdruckfläche
innerhalb der Vertiefung 86 nicht komplett umschließt. Wie
in 16A gezeigt, ist die überhängende Lippe 96 ausgebildet,
um die Vertiefung 86 auf drei Seiten zu umschließen, und
auf der Seite, die neben der Oberseite der Opferschicht liegt und
die Spitze der Federstruktur ausgebildet wird, ist keine Lippe ausgebildet. Beim
Schritt 1506 ist eine Keimschicht 52 auf der Fläche der
Opferschicht 30 unter Verwendung eines wie zuvor beschriebenen
gerichteten Verfahrens aufgebracht. Da die Vertiefung 86 nicht
komplett durch die überhängende Lippe
umschlossen ist, ist die Keimschicht 52 mit der ansonsten überall auf
der Fläche der
Schicht 30 aufgebrachten Keimschicht elektrisch verbunden,
wie in 16A gezeigt. Die Keimschicht 52 kann
daher zur Galvanisierung des elastischen Materials 58 verwendet
werden, und es wird keine Kurzschlussschicht für diesen Zweck benötigt (obwohl
für andere
Zwecke eine optional vorhanden sein kann).
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Das
Aussehen des Substrates nach dem Aufbringen der elastischen Materialschicht
ist in 16B gezeigt. Wie auch aus 16A klar wird, wird die Schicht des elastischen
Materials 58 auf allen Seiten der Vertiefung 86 geteilt
sein, an denen keine Keimschicht aufgebracht war, ausgenommen in
der Nähe
der Oberfläche
der Schicht 30, wo sie mit einer allgemeiner ausgebreiteten
Schicht verbunden ist. Es ist daher nötig, das überschüssige elastische Material zu
entfernen, was in Schritt 1510 gemacht wird, mittels irgendeines
geeigneten Präzisionsbearbeitungsverfahrens,
wie durch chemisch/mechanisches Polieren. Zur gleichen Zeit wird
die Oberfläche der
Schicht 30 bevorzugt geebnet, so dass die Spitzen der Federstrukturen
aus den zuvor diskutierten Gründen
in der gleichen Ebene angeordnet sind. Ein Querschnitt des Substrats
nach dem Schritt 1510 ist in 16C gezeigt.
Im nächsten
Schritt wird der übriggebliebene
Teil der Opferschicht 30 unter Verwendung irgendeines hierin
beschriebenen Verfahrens entfernt, um die freistehende Federstruktur 60 zurückzulassen,
wie in 16D gezeigt.
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In
einigen Fällen
kann es vorteilhaft sein, eine Vielzahl von mikroelektronischen
Federkontakten durch die wiederholte Verwendung eines einzelnen
Formzahns (oder einer relativ kleinen Gruppe von Zähnen) auszubilden,
anstelle der Verwendung eines Press- oder Formwerkzeuges mit einer
Vielzahl von Zähnen,
die einen relativ großen
Bereich bedecken, wie den Bereich eines Plättchens oder Wafers. Die vorliegende
Erfindung sieht ein "Eins-vor"-Verfahren 1700 vor,
von dem für
solche Fälle
beispielhafte Schritte in 17 gezeigt
sind. Zum Beispiel kann das Verfahren 1700 vorteilhaft
für kleine
Produktionsabläufe
sein oder Abläufe,
die ein atypisches "Kundenspezifisches" Positionieren der
Federstrukturen einschließen,
da es die Notwendigkeit eines komplexen Presswerkzeugs mit vielen
Zähnen
vermeidet. 18A-18E zeigen
Querschnittansichten eines Substrates und geschichteter Materialien
während
der Schritte des Verfahrens 1700. 18F zeigt eine
perspektivische Ansicht einer beispielhaften Formfläche 48,
die unter Verwendung des Verfahrens 1700 ausgebildet werden
kann, zum Formen von Federstrukturen oder zur Verwendung als Presswerkzeug
mit vielen Zähnen.
Bei einem ersten Schritt 1702 wird eine Schicht Opfermaterial 30 auf
das Substrat 32 aufgebracht. Bei einer Ausgestaltung der
Erfindung ist die Schicht 30 ein Material, das durch eine Strahlen-Belichtung,
wie dem Belichten mit UV-Licht oder mittels eines Elektronenstrahls,
ausgehärtet (gehärtet) werden
kann. 18A zeigt die Opferschicht nach
dem Aufbringen während
des Schrittes 1702. Es ist auch ein beispielhaftes Einzelzahn-Presswerkzeug 34 mit
einem Zahn 36 gezeigt. Der Zahn 36 ist wie zuvor
beschrieben; jedoch ist bei einer Ausgestaltung der Erfindung der
Zahn 36 zusätzlich
mit einem strahlungstransparenten Bereich 39 und einem
undurchsichtigen Bereich 41 versehen.
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Eine
Prozessschleife wird dann ausgeführt, die
die Schritte 1704 bis 1708 aufweist. Bei einem ersten
Zyklus der Schleife wird beim Schritt 1704 eine einzelne
profilierte Abdruckfläche
unter Verwendung des Zahns 36 ausgebildet. 18B zeigt das Substrat 32, die Schicht 30 und
den Zahn 36 während
des Schrittes 1704, bei dem der Zahn 36 voll in das
Substrat 30 eingedrückt
ist. Auf jeder Seite des Zahns 36 wird ein Grat 49 offensichtlich.
Beim Schritt 1706, während
der Zahn 36 positioniert ist, wird die Abdruckfläche 48,
welche unter dem transparenten Bereich 39 des Zahns 36 liegt,
vorzugsweise selektiv ausgehärtet.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung wird UV-Licht durch den Zahn 36 gestrahlt,
um den Bereich 31 zu härten.
Der undurchsichtige Bereich 41 verhindert vorzugsweise,
dass die Opferschicht 30 im Bereich der Basis ausgehärtet wird,
so dass das Substrat dort leichter einer Schicht des elastischen Materials
ausgesetzt werden kann. Die Schritte 1704 und 1706 werden
wiederholt, bis die gewünschte
Anzahl der Abdruckflächen 48 festgelegt
wurde, wie durch den Entscheidungsschritt 1708 angezeigt.
Das Aussehen des Substrats während
eines zweiten Zyklus der Prozessschleife ist in 18C gezeigt und das Aussehen des Substrats nach
dem zweiten Zyklus ist in 18D gezeigt.
Zwei gehärtete
Bereiche 31, umgeben von ungehärteten Bereichen des Grates 49,
sind gezeigt. Diese ungehärteten
Bereiche werden beim Schritt 1710 durch das Lösen in einem geeigneten
Lösungsmittel
leicht entfernt, wobei sie nur die Abdruckflächen 48, die die ausgehärteten Bereiche 31 aufweisen,
hinterlassen. Die Abdruckflächen
können
verwendet werden, um wie zuvor beschriebene Federstrukturen herzustellen.
Alternativ können
die Abdruckflächen 48 als
Zähne eines Presswerkzeugs
verwendet werden. Es sollte offensichtlich sein, dass Pressverfahren,
die einen transparenten Zahn verwenden, wie beim Verfahren 1700, leicht
an Verfahren angepasst werden können,
die Werkzeuge mit einer Vielzahl von transparenten Zähnen verwenden,
die durch undurchsichtige Bereiche getrennt sind, welche z.B. verwendet
werden können,
um eine Vielzahl von parallelen Federstrukturen in Einzelplättchen-,
Mehrplättchen-
und Wafer-Größenordnungen
auszubilden.
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Ein ähnliches "Eins-vor"-Verfahren kann verwendet
werden, um Abdruckflächen
für Federkontakte
unter Verwendung von Tauch-EDM auszubilden. Gemäß einem Tauch-EDM Verfahren
ist ein geeignetes Tauch-EDM Werkzeug geformt wie der oben in Bezug
auf das Verfahren 1700 diskutierte transparente Presszahn 36 und
ersetzt diesen. Anstatt ein verformbares Substrat einzuprägen, wird
das Tauch-EDM Werkzeug
verwendet, um Abdruckflächen
in einem im Wesentlichen nicht verformbaren, elektrisch leitfähigen Substrat
auszubilden. Kandidaten für
Abdruckflächen
umfassen Metalle und Polymere, die mit leitenden Partikeln oder
Fasern gefüllt sind.
Die so ausgebildete Fläche
kann als Form zur Ausbildung von Federkontakten verwendet werden oder
als Mehrfachzahn-Ausbildungswerkzeug, abhängig von den Eigenschaften
des leitenden Substrates und dem gewünschten Ziel.
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Bei
noch einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird die Federstruktur
auf einem geformten Substrat unter Verwendung der Eigenschaften
einer gerichteten Materialabscheidungstechnik wie Sputtern oder
Aufdampfen ausgebildet, um so bestimmte Prozessschritte zu beseitigen.
Beispielhafte Schritte eines Verfahrens 1900, das eine
gerichtete Abscheidungstechnik benutzt, sind in 19 gezeigt.
Beispielhafte Ansichten eines Substrats und von geschichteten Materialien
während
des Verfahrens 1900 sind in 20A-20E gezeigt. Beim Schritt 1902 ist ein
Substrat 32 vorgesehen, das typischerweise wenigstens eine
freigelegte Kontaktfläche 46 hat.
Beim Schritt 1904 ist die dielektrische Schicht 43 optional
aufgebracht und strukturiert, wie in der Technik bekannt. Bei dem
optionalen Schritt 1906 wird eine Kurzschluss- oder Adhäsionsschicht 53,
wie eine Schicht aus Titan, Titan-Wolfram oder Chrom, auf der Schicht 43 und
der Kontaktfläche 46 aufgebracht,
wie in der Technik bekannt. Der Zweck der Schicht 53 ist
es, den nachfolgenden optionalen Beschichtungsschritt 1916 zu
erleichtern. Falls Schritt 1916 weggelassen werden soll,
wird der Schritt 1906 bevorzugt ebenfalls weggelassen.
Beim Schritt 1908 wird eine Opferschicht eines verformbaren
Materials 30 auf das Substrat 32 aufgebracht und geformt,
wie durch das Einprägen
mit einem Presswerkzeug, um eine Form für eine mikroelektronische Feder vorzusehen.
Jedes hierin beschriebene geeignete, verformbare Material kann verwendet
werden. Beim Schritt 1910 wird jeder Rückstand des verformbaren Materials 30,
das die Kontaktfläche 46 bedeckt,
entfernt, wie z.B. durch die Verwendung eines geeigneten anisotropen Ätzprozesses.
Eine Schicht eines metallischen Materials 52 wird dann
auf die verformbare Schicht 32 unter Verwendung eines gerichteten
Prozesses wie Sputtern oder Aufdampfen beim Schritt 1912 aufgebracht.
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Beispielhafte
Ansichten eines Substrates und geschichteter Materialien nach der
Vervollständigung
des Schrittes 1912 sind in 20A und 20B gezeigt. Eine Vertiefung 86 mit vertikalen oder
relativ steilen Seitenwänden 87 wurde
in Schicht 30 vorgesehen, wie z.B. durch ein Presswerkzeug mit
einem geeignet geformten einprägenden
Zahn. Für
den Zweck des Verfahrens 1900 bedeutet "steil" weniger als etwa 45° zur Vertikalen und bevorzugt weniger
als etwa 30° zu
der Vertikalen geneigt (positiv oder negativ). Besonders bevorzugt
sind die Seitenwände 87 zwischen
etwa 0° bis
5° zur Vertikalen geneigt.
Eine Bodenfläche
der Vertiefung 86 weist eine Abdruckfläche 48 zum Festlegen
der Form einer mikroelektronischen Federstruktur auf. Die Abdruckfläche 48 ist
von der Oberseite 57 der formbaren Schicht 30 durch
die Seitenwände 87,
welche bevorzugt den gesamten Umfang der Vertiefung 86 umgeben,
isoliert und trennt dabei die Abdruckfläche 48 von der oberen
Fläche 57 der
Schicht 30. Wie in 20C gezeigt,
ist wegen der Eigenschaften des gerichteten Aufbringens die Dicke "t1" der Schicht 52 auf
der Formfläche 48 der
Schicht 30 wesentlich größer als die Dicke "t2" auf den Seitenwänden 87.
Falls insbesondere die Seitenwände 87 im
Wesentlichen vertikal sind oder über
die Abdruckfläche 48 überhängen (d.h.,
sie sind in Bezug auf die Richtung des Aufbringen des gerichteten
Aufbringverfahrens so geneigt, dass sie keine Stirnfläche zur
Abscheidung von Material darauf anbieten), wird kein Material auf
die Seitenwände
aufgebracht. Obwohl die obere Fläche 57 der
Schicht 30 als im Wesentlichen horizontal und eben gezeigt
wird, ist die Form und Neigung der Fläche 57 nicht kritisch
und kann eine Vielzahl von verschiedenen Formen haben, solange die
Seitenwände 87 vorhanden
sind und so geneigt sind, dass die Fläche 57 von der geformten
Fläche 48 isoliert
ist.
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Beim
Schritt 1914, falls auf den Seitenwänden 87 vorhanden,
wird die Schicht 52 isotrop geätzt, um die ganze an den Seitenwänden 87 anhaftende Schicht 52 zu
entfernen, während
sie auf der Formfläche 48 und
der oberen Fläche 57 im Wesentlichen intakt
bleibt. Das bedeutet, der Ätzschritt 1914 wird bevorzugt
angehalten, sobald die Seitenwände 87 frei
von aufgebrachtem metallischen Material sind, wobei zu diesem Zeitpunkt
die Schicht 52 auf der Abdruckfläche 48 vorzugsweise
eine gewünschte
Dicke hat. Nach dem Schritt 1914 wird die Schicht 52 auf der
Abdruckfläche 48 mit
der Kurzschlussschicht 53 elektrisch verbunden bleiben.
Ein isolierter Bereich 55 der Schicht 52 auf der
oberen Fläche 57 der Schicht 30 wird
physikalisch von der Schicht 52 auf der Abdruckfläche 48 isoliert,
und vorzugsweise auch elektrisch isoliert von der Kurzschlussschicht 53.
Die Schicht 52 wird dann strukturiert, um eine Federstruktur
festzulegen, indem die Abdruckfläche 48 von der
oberen Fläche 57 durch
die Seitenwände 87 getrennt
wird und das metallische (oder elastische) Material von den Seitenwänden entfernt
wird. Es sollte offensichtlich sein, dass, falls keine metallische Schicht 52 auf
den Seitenwänden 87 nach
dem Abscheidungsschritt 1912 vorliegt (falls z.B. die Seitenwände 87 vertikal
oder überhängend sind),
der Schritt 1914 unnötig
sein wird und weggelassen werden kann.
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Bei
dem optionalen Schritt 1916 wird eine Schicht eines elastischen
Materials 58 auf den Bereich der Schicht 52 auf
der Abdruckfläche 48 aufgalvanisiert.
Bevorzugt wird kein zusätzliches
Material auf den isolierten Bereich 55 aufgebracht, weil
er bevorzugt nicht mit der Kurzschlussschicht 53 verbunden
ist, durch welche der Galvanisierungsstrom fließt. Eine Ansicht des Substrats
und der geschichteten Materialien nach der Vervollständigung
des Schritts 1916 ist in 20D gezeigt.
Es wird bemerkt, dass die elastische Schicht 58 nicht den
isolierten Bereich 55 berührt. Daher wird der isolierte Bereich 55 und
die verformbare Opferschicht 30 leicht beim Schritt 1918 entfernt,
wie durch die Auflösung
in einem Ätzmittel,
ohne das auf der Abdruckfläche 48 aufgebrachte
elastische Material 58 zu verletzen. Es sollte weiterhin
offensichtlich sein, dass, falls die metallische Schicht 52 ausreichend
dick ist, um die gewünschte
Stärke
und Steifheit vorzusehen, der Beschichtungsschritt 1916 weggelassen
werden kann. Insbesondere, wenn die Federstruktur mit versteifenden
Strukturen versehen ist, wie z.B. ein profilierter oder gerippter
Auslegerbereich, ist es weniger wahrscheinlich, dass die aufgalvanisierte
Schicht 58 (welche verwendet werden kann, um Stärke und Steifheit
vorzusehen) nötigt
ist. 20E zeigt eine Querschnittsansicht
der sich ergebenden Federstruktur 60 nach der Entfernung
der verformbaren Opferschicht 30 beim Schritt 1918.
Der isolierte Bereich 55 und die freigelegten Bereiche
der Kurzschlussschicht 53 werden ebenfalls beim Schritt 1918 entfernt.
Eine Vielzahl von mikroelektronischen Federstrukturen, wie die Struktur 60,
können
daher parallel unter Verwendung des Verfahrens 1900 ausgebildet
werden, ohne die Notwendigkeit irgendeines Struktur-Maskierungsschrittes.
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Andere
Strukturen können
auf der Fläche
eines Substrats zur gleichen Zeit und unter Verwendung der gleichen
Prozesse wie bei der Ausbildung einer mikroelektronischen Feder
ausgebildet werden. Insbesondere können Umverteilungsbahnen, Brücken und
Kontakte mit einer Federstruktur gemäß der vorliegenden Erfindung
ausgebildet werden. 21A-21D zeigen
ein Substrat und geschichtete Materialien während beispielhafter Schritte
eines Verfahrens zur Ausbildung einer Umverteilungsbahn 45 und
von Brücken 59 mit
einer Federstruktur 60. Obwohl das Verfahren 1900 für diesen
Zweck angepasst ist, um eine Anwendung davon darzustellen, bei der
die Galvanisierungsschritte weggelassen ist, kann jedes andere hierin
beschriebene, geeignete Verfahren auch verwendet werden, um Strukturen parallel
zu einer Federstruktur auszubilden. 21A zeigt
ein Substrat mit einer Kontaktfläche,
einer dielektrischen Schicht und einer verformbaren Schicht 30,
wie oben in Verbindung mit dem Verfahren 1900 beschrieben.
Nach der Vorbereitung einer verformbaren Schicht 30 wird
ein Presswerkzeug 34 verwendet, um eine Abdruckfläche 48,
einen Bahnfestlegenden Bereich 63 zum Ausbilden einer Umverteilungsbahn
und Erhebungen 61 festzulegen.
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21B zeigt das Substrat mit dem Presswerkzeug 34,
das voll in die verformbare Schicht 30 eingepresst ist.
Erhebungen 61 können
jede geeignete Form haben und haben eine geringere Höhe als die
Spitzenhöhe
der auszubildenden Federstruktur. Bei einer Ausgestaltung der Erfindung
haben die Erhebungen 61 eine Höhe und Form, die geeignet ist für eine Verwendung
als Stopp-Strukturen, d.h. Strukturen die geeignet sind eine Über-Komprimierung
ihrer begleitenden Federstrukturen zu verhindern. Zum Beispiel schließen geeignete
Formen diese mit gebogenen, halbkreisförmigen, dreieckigen oder rechteckigen
Querschnitten ein, mit einer Höhe über dem
Substrat, die ausreichend ist, um ein übermäßiges Zusammendrücken der
Federstruktur zu verhindern. Die Erhebungen 61 können so
ausgebildet werden, dass sie mit dem Bahnfestlegenden Bereich 63 verbunden
sind oder von ihm isoliert sind.
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Typischerweise
ist ein Rückstand 51 auf
dem Substrat 32 vorhanden nachdem das Werkzeug 34 entfernt
wurde. Ein solcher Rückstand
wird entfernt, um die Kontaktfläche 46 und
die dielektrische Schicht 43 am Boden der Vertiefung 86 im
Bereich der Umverteilungsbahn und der Basis für die Federstruktur freizulegen.
Durch eine geeignete Ausgestaltung des Werkzeugs 34 ist
die Vertiefung 86 durch steile Seitenwände 87 umgeben, welche
die Abdruckfläche 48 und
den Boden der Vertiefung 86 von der oberen Fläche 57 der
verformbaren Schicht 30 trennen, wie zuvor hierin beschrieben.
Eine Schicht eines elastischen Materials wird Allgemein auf das
Substrat aufgebracht, einschließlich
auf dem Boden der Vertiefung 86 und auf der Abdruckfläche 48,
unter Verwendung einer gerichteten Aufbringtechnik. 21C zeigt das geformte elastische Material 52 nach
dem Aufbringen der elastischen Schicht 58. Bei diesem Beispiel
ist die Schicht 58 ausreichend dick, so dass keine zusätzliche
elastische Schicht benötigt
wird.
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Die
verformbare Schicht 30 wird dann entfernt, was eine Federstruktur 60 mit
einer einteiligen Umverteilungstrasse freilegt, wie in 21D gezeigt. Bei diesem Beispiel hat die Federstruktur 60 einen profilierten
Ausleger für
eine erhöhte
Steifheit. Die Brücken 59 entsprechen
den durch das Werkzeug 34 ausgebildeten Erhebungen 61.
Die Brücken 59 können dazu
dienen, eine Druckentlastung für
die Bahn 45 vorzusehen, insbesondere falls die Bahn 45 relativ lang
ist. Die Brücken 59 können auch
als Anschlag-Strukturen für
die Federstruktur 60 dienen. Zusätzliche Brücken (nicht gezeigt) können zusätzlich vorgesehen
sein, die von jedem Kontaktelement elektrisch isoliert sind und
daher eine rein mechanische Funktion erfüllen, wie z.B. einen mechanischen Anschlag.
Daher kann ein komplettes Kontaktsystem, einschließlich einer
Vielzahl von Federkontakten, zugehöriger Umverteilungsbahnen und
Anschlag-Strukturen
unter Verwendung relativ weniger Prozessschritte hergestellt werden.
Um weiter eine Anwendung des Verfahrens darzustellen, zeigt 22 beispielhaft
zwei von vielen Kontaktstrukturen mit integralen Umverteilungsbahnen,
um eine Abstandsspreizungsfunktion von einem relativen kleinen Abstand "p1" an den Kontaktflächen zu
einem größeren Abstand "p2" an den Spitzen der
Federelemente auszuführen.
Eine große
Variation von geometrischen Ausgestaltungen zur Abstandsspreizung
und anderer Umverteilungszwecke ist möglich, ohne sich vom Schutzbereich
der Erfindung zu entfernen.
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Bei
einer alternativen Ausgestaltung wird eine separat ausgebildete
Anschlag-Struktur
vorgesehen, wie weiter in der parallelen Anmeldung Seriennr. 09/364,855,
angemeldet am 30. Juli 1999, Titel "INTERCONNECT ASSEMBLIES AND METHODS" von Eldridge and
Mathieu beschrieben, welche hiermit hierin durch Bezug eingeschlossen
ist,, um ein übermäßiges Zusammendrücken der
mikroelektronischen Federstrukturen bei der Anwendung einer Kontaktkraft
zu vermeiden, gemäß den hierin
beschriebenen Verfahren. Perspektivische Ansichten eines Substrats 32 mit
einer Anordnung von profilierten, mikroelektronischen Federkontakten 60 und
versehen mit Anschlag-Strukturen 47, sind in 23A bis 23C gezeigt.
Das Substrat ist in 23C auf Wafer-Ebene gezeigt.
Eine Ansicht eines einzelnen Plättchens 97 auf
dem Wafer, die eine Anordnung von Federstrukturen 60 auf
dem Plättchen
zeigt, ist in 23B gezeigt. Eine detaillierte
Ansicht einer einzelnen, profilierten Federstruktur 60 und
einer umgebenden Anschlag-Struktur 47 ist in 23C gezeigt. Es sollte offensichtlich sein, dass
die Federstrukturen in jeglichem gewünschten Muster auf dem Substrat aufgebracht
sein können.
Insbesondere können
Federstrukturen an Stellen des Substrates aufgebracht werden, die
entfernt von den unterliegenden Kontaktflächen und Durchführungen
liegen durch das Erzeugen einer Zwischen-Umverteilungsschicht zwischen den
Kontaktflächen
oder den Durchführungen
und den Federstrukturen, wie weiter beschrieben in der oben genannten
parallelen Anmeldung Seriennr. 09/364,855.
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Es
sollte offensichtlich sein, dass die hierin beschriebenen profilierten
mikroelektronischen Federstrukturen, wie die in 23A bis 23C gezeigten,
auch für
andere Arten von Verbindungsanordnungen verwendet werden können, wie
z.B. Prüfkartenanordnungen,
Zwischenelemente und andere Verbindungssysteme, bei denen ein elektrischer Kontakt
zu oder durch ein Substrat gewünscht
ist. Insbesondere können
solche Federstrukturen verwendet werden sowohl zur Herstellung von
temporären
Verbindungen bei hohen Temperaturen während eines Einbrennprozesses
auf Wafer- oder
Chipebene, als auch nachfolgend zur Herstellung von permanenteren
Verbindungen bei Zimmertemperatur zwischen dem Substrat und einer
elektronischen Komponente, wie einer gedruckten Leiterplatte. Es
wird angenommen, dass die niedrigen Kosten und die Vielseitigkeit
der Federstrukturen die Kosten, die mit Hochtemperatur-Testen verbunden
sind, durch das Ermöglichen
des Testens bei höheren
Temperaturen erheblich reduzieren werden und daher einen höheren Durchsatz erreichen
als bei der Verwendung von Verfahren gemäß dem Stand der Technik möglich ist.
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Die
Verfahren der vorliegenden Erfindung werden weiter durch das folgende
Beispiel erläutert:
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Beispiel
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Ein
Silizium-Wafer mit einer 0,5 Mikrometer Oberflächenoxidschicht wurde als Prototyp-Substrat ausgewählt. Eine
Schicht Chrom wurde auf eine Fläche
des Substrats aufgesputtert, gefolgt von einer Schicht Gold, um
eine Kurzschlussschicht vorzusehen. Eine 4,0 mil (100 Mikrometer)
dicke Schicht eines negativen Trockenfilm-Photolacks wurde auf die gesputterte
Goldschicht unter Verwendung eines Vakuumbeschichters aufgebracht.
Eine zweite, 3,0 mil (75 Mikrometer) dicke Schicht der gleichen
Art von Photolack wurde auf die erste Schicht aufgebracht. Das Substrat
wurde auf einer heißen
Platte plaziert und erhitzt bis der Photolack weich war. Ein Einprägewerkzeug
mit vorstehenden dreieckigen Zähnen, die
zur Herstellung der gewünschten
Federform profiliert sind, wurde in die Photolackbeschichtung gepresst,
während
die Beschichtung weich war. Das Substrat wurde gekühlt und
das Einprägewerkzeug wurde
entfernt. Eine Photolithographie-Maske und UV-Licht wurden verwendet,
um die Photolackschicht überall,
mit Ausnahme des Bereichs der Federbasiskontakte, zu belichten (und
daher zu vernetzen). Der Photolack wurde unter Verwendung eines
Spray-Entwicklers mit einer Standard-Natriumcarbonat-Entwicklerlösung entwickelt,
welche den nicht entwickelten Photolack von den Federbasiskontakten
entfernte. Die Federbasiskontakte wurden dann unter Verwendung eines
Sauerstoffplasma-Deskum für
10 Minuten gereinigt. Eine Keimschicht aus Metall (Palladium/Gold)
für einen
nachfolgenden Galvanisierungsschritt wurde auf die gesamte Fläche der
Photolackbeschichtung und die freiliegenden Basisbereiche gesputtert.
Eine 4,0 mil Schicht eines Trockenfilm-Photolacks wurde auf die gesputterte
Schicht unter Verwendung eines Vakuumbeschichters bei 80°C aufgebracht.
Der Photolack wurde unter Verwendung einer Photolithographie-Maske
dem UV-Licht ausgesetzt, um den Lack über der Abdruckfläche, in
der die Federn auszubilden waren, abzuschirmen. Der Photolack wurde
dann entwickelt, um in dem Bereich der Abdruckfläche entfernt zu werden, und
dann wurde ein Plasma-Deskum verwendet, um die Abdruckfläche wie
zuvor zu reinigen. Ein elastisches Federmetall (Nickel) wurde in
die Abdruckform durch Galvanisieren für 20 Minuten bei etwa 50 ASF
Stromdichte aufgebracht. Das Substrat wurde aus der Galvanisierungslösung entfernt
und in eine Lösung
von RD87 Negativ-Photolackentferner
getaucht, um alle Schichten des Photolacks zu entfernen. Eine freistehende
Federstruktur verblieb auf dem Substrat mit einer Dicke von 12 Mikrometern
(etwa 0,5 mil), ein in Draufsicht dreieckiger freitragender Ausleger,
der sich etwa 180 Mikrometer (7 mils) von der Oberfläche des
Substrats weg erstreckte.
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Mit
der hierin beschriebenen bevorzugten Ausgestaltung eines Verfahrens
zur Ausbildung mikroelektronischer Federstrukturen sollte es dem Fachmann
offensichtlich sein, dass bestimmte Vorteile der Erfindung erreicht
wurden. Es sollte auch offensichtlich sein, dass innerhalb des Schutzbereichs der
vorliegenden Erfindung verschiedene Veränderungen, Anpassungen und
alternative Ausgestaltungen davon gemacht werden können. Zum
Beispiel wurde ein Verfahren zur Ausbildung mikroelektronischer
Federkontaktstrukturen erläutert,
aber es sollte offensichtlich sein, dass die oben beschriebenen
erfinderischen Konzepte ebenso anwendbar wären, um ähnliche Strukturen für andere
Zwecke auszubilden. Zum Beispiel könnten elektromechanische Federkontakte,
wie Relais oder reine mechanische Federn, auf einer Vielzahl von
Substraten für
verschiedene Anwendungen unter Verwendung der hierin beschriebenen
Verfahren ausgebildet werden. Zusätzlich können andere lithografische
Arten von Strukturen, die offene profilierte Materiallagen aufweisen, wie
Kanäle,
Trichter und Klingen, durch ein geeignetes Anpassen der hier genannten
Verfahren in mikroskopischer Größenordnung
hergestellt werden. Die Erfindung ist weiter durch die folgenden
Ansprüche definiert.