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Technisches Sachgebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft generell Tuchausgabevorrichtungen
und insbesondere eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung
mit einem Tuchaufnahmemagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter
Tücher
und einem Zuteilungselement zum Eingreifen in den Stapel zwecks
Trennung einer vorbestimmten Anzahl von Tüchern zu Ausgabezwecken.
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Hintergrund
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Ausgabevorrichtungen
für Blattprodukte
sind auf dem Sachgebiet bekannt; solche Artikel können je nach
Produkt und gewünschtem
Ergebnis relativ einfach ausgeführt
sein. In
US-A-5,810,200 ist
beispielsweise ein Papiertuchpaket mit einer Ausgabeöffnung beschrieben,
durch die Papiertücher
ausgebeben werden. In der Öffnung
ist eine Eingreiflasche vorgesehen, die ein Papiertuch von dem anderen
trennt, wenn ein Papiertuch von einen Benutzer über die Lasche gezogen wird.
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Andere
Vorrichtungen zum Ausgeben von Blattprodukten können komplexer ausgeführt sein,
beispielsweise wenn gewünscht
ist, immer einen Artikel auf einmal auszugeben. In diesem Zusammenhang
beschreiben
US-A-4,953,746 eine
Ausgabevorrichtung, die immer einen Coupon auf einmal ausgibt, und
US-A-6,135,315 ein
Zeitungsverkaufsverfahren und eine Zeitungsverkaufvorrichtung. Ferner
handelt es sich bei Papiertuchausgabevorrichtungen mit Produktzuteilung
typischerweise um solche Vorrichtungen, bei denen eine kontinuierliche
Rolle oder ein zickzackgefaltetes Blatt vorgeschoben und auf eine
gewünschte
Länge geschnitten
wird; siehe
US-A-2,850,345 .
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Vorrichtungen
zum Ausgeben von Stapeln gefalteter Servietten oder Papierhandtücher sind
generell mit Schwerkraft arbeitende Vorrichtungen oder federvorgespannte
Vorrichtungen, bei denen der Stapel von einem Hebel zu einem Ausgabeauslass
gedrückt
wird, wo die Tücher
von einem Benutzer aus der Öffnung
gezogen werden. Es werden verschiedene Konfigurationen verwendet,
um ein Verbinden, Reißen,
Bündeln
oder ein Verteilen von großen
Tuchklumpen zu verhindern, die eine Verschwendung darstellen können, da
sie unnötigerweise
entsorgt werden.
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In
US-A-4,155,484 ist
eine Tuchausgabevorrichtung zum Aufnehmen von zwei Tuchstapeln beschrieben.
Die Tücher
werden von jeweiligen Federelementen zu einem Ausgabeauslass gedrückt, wo
sie von einem Benutzer gegriffen und entnommen werden können.
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In
US-A-4,938,382 ist
ein Kasten zum Ausgeben von Papierblättern von einem Stapel beschrieben, der
eine Begrenzungseinrichtung zum Verhindern einer Überfüllung der
Vorrichtung aufweist. Eine solche Überfüllung kann einen unerwünschten
Druck um den Ausgabeauslass herum erzeugen und ein korrektes Funktionieren
verhindern.
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In
US-A-5,100,020 ist
eine Ausgabevorrichtung zum fortlaufenden Ausgeben von Produkten,
wie z. B. Papiertücher,
von einem Stapel beschrieben. Die Ausgabevorrichtung weist ein Gehäuse mit
einem Krümmungsradius
auf, der dem Krümmungsradius
des Stapels gefalteter Tücher
entspricht. Die gefalteten Tücher sind
von ungleichmäßiger Dicke,
da sie ungleichförmig
gefaltet sind (
3), so dass ein Stapel inhärent dazu neigt,
sich im gestapelten Zustand zu biegen.
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In
US-A-5,219,092 ist
eine Ausgabevorrichtung zum Ausgeben von einander überlappenden
gefalteten Handtüchern.
Die Ausgabevorrichtung weist Vorder- und Rückwände, die durch Seitenwände miteinander verbunden
sind, und eine Bodenwand auf, in welchem ein Ausgabeschlitz ausgebildet
ist.
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Die
Ausgabevorrichtung weist mehrere Halteeinrichtungen auf, die von
der Innenseite der Vorder- und Rückwände nach
innen vorstehen, um Teilstapel von Papierhandtüchern in der Ausgabevorrichtung
teilweise zu halten. Die Halteeinrichtungen reduzieren das von dem
Boden jedes Teilstapels getragene Gewicht. Ferner ist ein gestuftes
Bodenprofil vorgesehen, durch das die Ausgabe erleichtert wird.
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Zusammenfassender Überblick über die
Erfindung
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Tuchausgabevorrichtungen
sind vorzugsweise relativ einfach zu handhaben und weisen vorzugsweise
eine robuste und preisgünstige
Konstruktion auf. Ein besonders bevorzugtes Merkmal der Erfindung
ist die Ausgabe einer vorbestimmten Anzahl von Tüchern in Reaktion auf die Funktion
eines Zuteilungselements. Erfindungsgemäß ist generell eine Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung vorgesehen, die aufweist: (a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
(b) eine Halteeinrichtung zum lösbaren
Festhalten eines Stapels gefalteter Tücher an einem Endteil des Tuchmagazins;
(c) ein Zuteilungselement; und (d) eine Einrichtung zum Bewirken
einer Relativbewegung zwischen dem Zuteilungselement und der Halteeinrichtung.
Die Ausgabevorrichtung ist derart konfiguriert, dass das Zuteilungselement
bei einem Zuteilungsvorgang in einer vorbestimmten Distanz von dem
Halteelement in den Tuchstapel eingreift, wodurch eine vorbestimmte
Anzahl von Tüchern
zu Ausgabezwecken von dem übrigen
Stapel getrennt wird. Bei einigen Ausführungsformen sind sowohl das
Zuteilungselement als auch die Halteeinrichtung relativ zu dem Tuchaufnahmemagazin
bewegbar, während
bei anderen Ausführungsformen
entweder das Zuteilungselement oder die Halteeinrichtung stationär sein kann.
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Eine
besonders vorteilhafte Konstruktion der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung
weist ein Gehäuse,
das einen Stapel gefalteter Tücher
aufnimmt, eine bewegbare Klappe, die in geschlossener Position den
Stapel festhält,
und ein Zuteilungselement auf, das derart konfiguriert ist, dass
es in der Lage ist, eine vorbestimmte Anzahl von auszugebenden Tüchern zuzuteilen,
wobei der Stapel beim Ausgabevorgang in dem Gehäuse festgehalten wird. Die
Klappe und das Zuteilungselement sind derart konfiguriert, dass
sie bei einem Ausgabevorgang derart zusammenwirken, dass das Zuteilungselement
in den Tuchstapel eingreift, um eine vorbestimmte Anzahl von Tüchern von
dem übrigen
Stapel zu trennen, und den übrigen
Stapel in dem Gehäuse
festhält,
wobei sich die Klappe in eine offene Position bewegt und die abgetrennten
Tücher
ausgegeben werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
weist eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung ein schwenkbares
Zuteilungselement und ein Klapptürboden
auf. Gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorgesehen: (a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
(b) eine an dem Gehäuse
angelenkte bewegbare Klappe, die in einer geschlossenen Position den
Stapel gefalteter Tücher
in dem Gehäuse
festhält;
(c) ein Zuteilungselement, das schwenkbar an dem Gehäuse angebracht
und mit der bewegbaren Klappe gekoppelt ist, wobei das Zuteilungselement
derart konfiguriert ist, dass es in der Lage ist, den Stapel gefalteter
Tücher
in dem Gehäuse
festzuhalten, wobei die bewegbare Klappe und das Zuteilungselement
derart positioniert, konfiguriert und dimensioniert sind, dass sie
in Reaktion auf die Schwenkbewegung des Zuteilungselements zum Ausgeben
der vorbestimmten Anzahl von Tüchern
bei einem Ausgabevorgang zusammenwirken; (i) das Zuteilungselement
in der vorbestimmten Distanz von der in der geschlossenen Position
befindlichen bewegbaren Klappe in den Stapel gefalteter Tücher eingreift
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von den übrigen Tüchern in
dem Stapel trennt und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel in dem Gehäuse (12; 162),
und (ii) die bewegbare Klappe sich in eine offene Position bewegt
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern freigibt. Eine Art der
Koordinierung der Bewegung des Zuteilungselements und der angelenkten
Klappe ist die Verwendung eines mit der bewegbaren Klappe gekoppelten
Nockenelements mit einer Nockenfläche, die an dem Zuteilungselement
angreift. Bei der am stärksten
bevorzugten Variante handelt es sich bei der Tuchausgabevorrich tung
um eine Tuchausgabevorrichtung, bei der die Tücher durch Schwerkraft zugeführt werden.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist eine erfindungsgemäße Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung ein Paar miteinander drehender Klappen auf,
die derart angebracht sind, dass sie sich gleichzeitig drehen, um
eine vorbestimmte Anzahl von Tüchern
auszugeben. Es sind somit vorgesehen: (a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
(b) eine bewegbare Festhalteklappe, die derart angebracht ist, das
sie sich in der geschlossenen Position zum Festhalten des Stapels
in einer Ausgabeebene dreht; (c) eine Zuteilungsklappe, die derart
angebracht ist, dass sie sich gleichzeitig mit der bewegbaren Halteklappe
in einer vorbestimmten Distanz von der Halteklappe dreht, wobei die
bewegbare Klappe und die Zuteilungsklappe derart positioniert, konfiguriert
und dimensioniert sind, dass sie in Reaktion auf das Drehen der
Festhalteklappe und der Zuteilungsklappe zum Ausgeben einer vorbestimmten
Anzahl von Tüchern
bei einem Ausgabevorgang zusammenwirken; (i) die Zuteilungsklappe
rotiert, um in der vorbestimmten Distanz von der bewegbaren Klappe
in den Stapel gefalteter Tücher
einzugreifen und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von
den übrigen
Tüchern
in dem Stapel trennen und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel festzuhalten;
und (ii) die bewegbare Klappe in eine offen Position rotiert und dadurch
die vorbestimmte Anzahl von Tüchern
freigibt. Eine geeignete Art der Konstruktion der Ausgabevorrichtung
gemäß dieser
Ausführungsform
ist das Anbringen der bewegbaren Halteklappe und der Zuteilungsklappe
an eine einzigen drehbaren Welle.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung und Tuchzuführung durch
Schwerkraft vorgesehen, die aufweist: (a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt,
(b) eine Halteeinrichtung zum lösbaren
Halten eines Stapels gefalteter Tücher um eine Ausgabeebene an
einem Endteil des Tuchmagazins, (c) einen Zuteilungsschlitten mit
einem von dem Zuteilungsschlitten vorstehende Tuchzuteilungselement,
(d) eine Führung
zum Lei ten des Zuteilungsschlittens bei Betätigung der Tuchausgabevorrichtung,
wobei die Führung
einen inneren Teil und einen äußeren Teil
aufweist, wobei der innere Teil zum Abwärtsführen des Zuteilungsschlittens
bei einem Ausgabehub, bei dem Tücher
ausgegeben werden, nahe dem Stapel gefalteter Tücher angeordnet ist, wobei
während
des Ausgabehubs die Tücher
ausgegeben werden, und der äußere Teil
zum Aufwärtsführen des
Zuteilungsschlittens im Anschluss an den Ausgabehub relativ zu dem
inneren Teil außen
angeordnet ist; (e) eine Vorspanneinrichtung zum Aufwärtsdrücken des
Zuteilungsschlittens in eine Ruheposition; und (f) mit dem Zuteilungsschlitten
gekoppelte Antriebseinrichtungen zum Weiterbewegen des Zuteilungsschlittens
entlang der Führung
beim Ausgabezyklus, wobei die Antriebseinrichtungen generell zum Überwinden
der von der Vorspanneinrichtung auf den Zuteilungsschlitten aufgebrachten
Kraft vorgesehen sind. Die Führung
und der Zuteilungsschlitten sind derart konfiguriert und angeordnet,
dass bei dem Ausgabehub das Zuteilungselement in einer vorbestimmten
Distanz über
der Ausgabeebene in den Stapel gefalteter Tücher eingreift und eine nach unten
gerichtete Kraft auf eine vorbestimmte Anzahl von gefalteten Tüchern aufbringt,
die dadurch von der Halteeinrichtung freigegeben werden, wenn sich
der Zuteilungsschlitten entlang dem inneren Teil der Führung weiter
nach unten bewegt. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform
weist ein Greifelement zum Zusammenwirken mit dem Zuteilungselement
zwecks Ergreifens der vorbestimmten Anzahl von gefalteten Tüchern zwischen
dem Zuteilungselement und dem Greifelement während des Ausgabehubs auf.
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Bei
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zum Ausgeben einer vorbestimmten Anzahl von gefalteten Tüchern von
einem Tuchstapel mit folgenden Schritten vorgesehen: (a) Anordnen
eines Stapels gefalteter Tücher
in einem Tuchmagazin auf einer Halteeinrichtung, die den Stapel
lösbar festhält; (b)
Eingreifen in den Stapel mittels eines Zuteilungselements derart,
dass sich das Zuteilungselement zwischen der vorbestimmten Anzahl
von Tüchern
und den übrigen
Tüchern
in dem Stapel befindet; und (c) Bewirken einer Relativbewegung zwischen
der Halteeinrichtung und dem Zuteilungselement zum Ausgeben der
vorbestimmten Anzahl von Tüchern.
Diese und weitere Aspekte und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden
nachstehend genauer erläutert.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die vorliegende Erfindung
gemäß einer
Ausführungsform
eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung betrifft, die aufweist:
- a) ein Gehäuse,
das ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine Halteeinrichtung zum lösbaren Festhalten eines Stapels
gefalteter Tücher
an einem Endteil des Tuchmagazins;
- c) ein Zuteilungselement; und
- d) eine Einrichtung zum Bewirken einer Relativbewegung zwischen
dem Zuteilungselement und der Halteeinrichtung,
wobei
die Halteeinrichtung, das Zuteilungselement und die Einrichtung
zum Bewirken einer Relativbewegung zwischen dem Zuteilungselement
und der Halteeinrichtung derart konfiguriert und angeordnet sind,
dass das Zuteilungselement bei einem Zuteilungsvorgang in einer
vorbestimmten Distanz von dem Halteelement in den Tuchstapel eingreift,
wodurch eine vorbestimmte Anzahl von Tüchern zu Ausgabezwecken von
dem übrigen Stapel
getrennt wird.
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Vorzugsweise
kann es sich bei der Tuchausgabevorrichtung um eine Tuchausgabevorrichtung
mit Tuchzuführung
durch Schwerkraft handeln und kann die Halteeinrichtung in dem unteren
Teil des Tuchmagazins angeordnet sein. Die Einrichtung zum Bewirken
einer Relativbewegung zwischen dem Zuteilungselement und der Halteeinrichtung
kann auf geeignete Weise mit dem Zuteilungselement gekoppelt und
dazu vorgesehen sein, das Zuteilungselement weiterzubewegen, damit
dieses bei einem Zuteilungsvorgang in den Stapel gefalteter Tücher eingreift,
und das Zuteilungselement aus dem Stapel zurückzuziehen, damit sich die
Tücher in
Richtung des Halteelements weiter bewegen können. Die Halteeinrichtung
kann vorzugsweise relativ zu dem Stapel gefalteter Tücher in
dem Tuchmagazin bewegbar sein. Die Halteeinrichtung kann an dem
unteren Teil des Tuchmagazins angelenkt sein, damit sie zum Freigeben
der Tücher
nach unten schwingen kann. Die Halteeinrichtung kann drehbar an
einer Welle angebracht und dazu vorgesehen sein, bei Drehen der
Welle Tücher freizugeben.
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Vorteilhafterweise
kann das Zuteilungselement ein schwenkbar montiertes Zuteilungselement
aufweisen, das dazu vorgesehen ist, bei einem Zuteilungsvorgang
in den Stapel einzugreifen. Das Zuteilungselement kann ein drehbar
an einer Welle angebrachtes Element aufweisen. Das Zuteilungselement
kann an einem Zuteilungsschlitten angebracht und zum Ausführen einer
Vor- und Zurückbewegung
relativ zu dem Stapel gefalteter Tücher vorgesehen sein. Bei der
Tuchausgabevorrichtung kann es sich um eine Tuchausgabevorrichtung mit
Tuchzuführung
durch Schwerkraft handeln, und das Tuchmagazin kann derart geneigt
sein, dass es den Tuchstapel in einem Winkel von ungefähr 8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen aufnimmt. Bei der Tuchausgabevorrichtung kann
es sich um eine Tuchausgabevorrichtung mit Tuchzuführung durch
Schwerkraft handeln, und das Tuchmagazin kann derart geneigt sein,
dass es den Tuchstapel in einem Winkel von ungefähr 10° bis ungefähr 12° relativ zu der Vertikalen aufnimmt.
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Vorteilhafterweise
kann der Stapel gefalteter Tücher
mehrere gefaltete Tücher
mit einer kontinuierlichen Fläche
an mindestens einem Rand aufweisen, die derart in einem Stapel angeordnet
sind, dass die kontinuierlichen Flächen entlang einer Seite des
Stapels verlaufen und das Zuteilungselement an derjenigen Seite in
den Stapel eingreift, die die kontinuierlichen Flächen der
gefalteten Tücher
präsentiert.
Die gefalteten Tücher können mehrere
Lagen, beispielsweise 3 oder 4 Lagen, von im Wesentlichen gleicher
Größe aufweisen.
Das Tuchmagazin kann derart in einem Winkel von ungefähr 8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen geneigt sein, dass der Tuchstapel einen untersten
Teil aufweist und das Zuteilungselement an dem untersten Teil in den
Stapel eingreift. Das Tuchmagazin kann mehrere Halterippen aufweisen,
die in das Innere des Magazins vorstehen und derart konfiguriert
sind, dass sie reibend an dem Stapel gefalteter Tücher angreifen
und dessen Gewicht auf die Wände
des Tuchmagazins verteilen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung
vorgesehen, die aufweist:
- a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine bewegbare Klappe, die in der geschlossenen Position
den Stapel gefalteter Tücher
in dem Gehäuse festhält;
- c) ein Zuteilungselement, das in der Lage ist, den Stapel gefalteter
Tücher
in dem Gehäuse
festzuhalten,
wobei die bewegbare Klappe und das Zuteilungselement
derart positioniert, konfiguriert und dimensioniert sind, dass sie
zum Ausgeben einer vorbestimmten Anzahl von Tüchern bei einem Ausgabevorgang
zusammenwirken, wonach: - i) das Zuteilungselement
in einer vorbestimmten Distanz von der in der geschlossenen Position
befindlichen bewegbaren Klappe in den Stapel gefalteter Tücher eingreift
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von den übrigen Tüchern in
dem Stapel trennt und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel in dem Gehäuse festhält, und
- (ii) die bewegbare Klappe sich in eine offene Position bewegt
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern freigibt.
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Vorteilhafterweise
kann die bewegbare Klappe an dem unteren Teil des Tuchmagazins angelenkt
sein, um zum Freigeben von Tüchern
nach unten zu schwingen. Die bewegbare Klappe kann drehbar an einer
Welle angebracht sein und dazu vorgesehen sein, bei Drehung der
Welle Tücher
freizugeben. Das Zuteilungselement kann ein schwenkbar angebrachtes
Element aufweisen, das dazu vorgesehen ist, bei einem Zuteilungsvorgang
in den Stapel einzugreifen. Das Zuteilungselement kann ein Element
aufweisen, das derart angebracht ist, dass es um eine Welle drehbar
ist. Das Zuteilungselement kann an einem Zuteilungsschlitten angebracht
sein, der dazu vorgesehen ist, eine Vor- und Zurückbewegung relativ zu dem Stapel
gefalteter Tücher auszuführen. Bei
der Tuchausgabevorrichtung kann es sich um eine Tuchausgabevorrichtung
mit Tuchzuführung
durch Schwerkraft handeln, und das Tuchmagazin kann derart geneigt
sein, dass es den Tuchstapel in einem Winkel von ungefähr 8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen aufnimmt. Bei der Tuchausgabevorrichtung kann
es sich um eine Tuchausgabevorrichtung mit Tuchzuführung durch
Schwerkraft handeln, und das Tuchmagazin kann derart geneigt sein,
dass es den Tuchstapel in einem Winkel von ungefähr 10° bis ungefähr 12° relativ zu der Vertikalen aufnimmt.
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Gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung
vorgesehen, die aufweist:
- a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine bewegbare Klappe, die an dem Gehäuse angelenkt ist, um in der
geschlossenen Position den Stapel gefalteter Tücher in dem Gehäuse festzuhalten;
- c) ein Zuteilungselement, das schwenkbar an dem Gehäuse angebracht
ist und mit der bewegbaren Klappe gekoppelt ist, wobei das Zuteilungselement
in der Lage ist, den Stapel gefalteter Tücher in dem Gehäuse festzuhalten,
wobei
die bewegbare Klappe und das Zuteilungselement derart positioniert,
konfiguriert und dimensioniert sind, dass sie zum Ausgeben einer
vorbe stimmten Anzahl von Tüchern
bei einem Ausgabevorgang zusammenwirken, bei dem dann bei einer
Schwenkbewegung des Zuteilungselements: - i)
das Zuteilungselement in einer vorbestimmten Distanz von der in
der geschlossenen Position befindlichen bewegbaren Klappe in den
Stapel gefalteter Tücher
eingreift und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von
den übrigen
Tüchern
in dem Stapel trennt und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel in dem Gehäuse festhält, und
- (ii) die bewegbare Klappe in eine offene Position schwingt und
dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern freigibt.
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Vorteilhafterweise
kann das Tuchmagazin kann derart geneigt sein, dass es den Tuchstapel
in einem Winkel von ungefähr
8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen aufnimmt, vorzugsweise in einem Winkel von ungefähr 10° bis ungefähr 12° relativ
zu der Vertikalen. Das Tuchmagazin kann mehrere Halterippen aufweisen,
die in das Innere des Magazins vorstehen und derart konfiguriert
sind, dass sie reibend an dem Stapel gefalteter Tücher angreifen
und dessen Gewicht auf die Wände
des Tuchmagazins verteilen. Die bewegbare Klappe kann eine bogenförmige Platte
aufweisen. Die bewegbare Klappe kann unterhalb ihrer Mittellinie
derart angelenkt sein, dass die bewegbare Klappe an ihrem angelenkten
Teil nach unten fallen kann, wenn sie sich nach unten öffnet. Bei
dem Zuteilungselement kann die Zuteilungsplatte an einem Hebelgriff
befestigt sein, wobei die Zuteilungsplatte im Wesentlichen rechtwinklig
zu dem Hebelgriff angeordnet sein kann. Der Hebelgriff und die Zuteilungsplatte
können
einstückig
ausgebildet sein. Die Zuteilungsplatte kann im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet
sein, und die bewegbare Klappe kann eine bogenförmige Patte aufweisen. Die
Zuteilungsplatte kann einen abgestumpften Schneidkantenteil aufweisen,
der zum Eingreifen in den Stapel vorgesehen ist. Die Tuchausgabevorrichtung
kann ferner eine Einrichtung zum Einstellen der vorbestimmten Distanz zwischen
dem Zuteilungselement und der bewegbaren Klappe aufweisen. Die Einrichtung
zum Einstellen der vorbestimmten Distanz zwischen dem Zuteilungselement
und der beweg baren Klappe kann eine gekröpfte Achse aufweisen, an der
der Hebelgriff schwenkbar angebacht ist. Die Tuchausgabevorrichtung
kann ferner eine Einrichtung zum Vorspannen der bewegbaren Klappe
in die geschlossene Position aufweisen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung
und Tuchzuführung
durch Schwerkraft vorgesehen, die aufweist:
- a)
ein Gehäuse,
das ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine bewegbare Klappe, die an dem Gehäuse angelenkt ist, um in der
geschlossenen Position den Stapel gefalteter Tücher im unteren Teil des Tuchmagazins
zu halten;
- c) ein mit der bewegbaren Klappe gekoppeltes Nockenelement zum
Positionieren der bewegbaren Klappe, wobei das Nockenelement eine
Nockenfläche
mit geeigneter Konfiguration aufweist,
- d) ein schwenkbar angebrachtes Zuteilungselement, das mittels
des Nockenelements mit der bewegbaren Klappe gekoppelt ist, wobei
das Zuteilungselement eine Einrichtung zum Angreifen an der Nockenfläche des
Nockenelements aufweist und dadurch die bewegbare Klappe positioniert,
wobei das Zuteilungselement beim Eingreifen in den Stapel zum Halten
des Stapels gefalteter Tücher
vorgesehen ist,
wobei die bewegbare Klappe, das Nockenelement
und das Zuteilungselement derart positioniert, konfiguriert und
dimensioniert sind, dass sie zum Ausgeben einer vorbestimmten Anzahl
von Tüchern
bei einem Ausgabevorgang zusammenwirken, bei dem dann bei einer
Schwenkbewegung des Zuteilungselements: - i)
das Zuteilungselement in einer vorbestimmten Distanz über der
in der geschlossenen Position befindlichen bewegbaren Klappe in
den Stapel gefalteter Tücher
eingreift und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von
den übrigen
Tüchern
in dem Stapel trennt und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel hält, und
- (ii) die angelenkte bewegbare Klappe nach unten in eine offene
Position schwingt, wenn sich die Einrichtung zum Angreifen an der
Nockenfläche
des Zuteilungselements die Nockenfläche entlang bewegt und dadurch
die vorbestimmte Anzahl von Tüchern
freigibt.
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Vorteilhafterweise
kann sich die bewegbare Klappe frei drehen und von dem Nockenelement
angetrieben werden. Das Nockenelement und das Zuteilungselement
können
dazu vorgesehen sein, die bewegbare Klappe zwischen Ausgabevorgängen nach
oben in die geschlossene Position zu drücken. Das Nockenelement kann
eine Einrichtung zum Begrenzen der Drehung des Zuteilungselements
in der der Ausgabedrehung entgegengesetzten Richtung aufweisen.
Das Tuchmagazin kann derart geneigt sein, dass es den Tuchstapel
in einem Winkel von ungefähr
8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen aufnimmt, vorzugsweise in einem Winkel von ungefähr 10° bis ungefähr 12° relativ
zu der Vertikalen. Das Tuchmagazin kann mehrere Halterippen aufweisen,
die in das Innere des Magazins vorstehen und derart konfiguriert
sind, dass sie reibend an dem Stapel gefalteter Tücher angreifen
und dessen Gewicht auf die Wände
des Tuchmagazins verteilen. Die bewegbare Klappe kann eine bogenförmige Platte
aufweisen. Die bewegbare Klappe kann unterhalb ihrer Mittellinie
derart angelenkt sein, dass die bewegbare Klappe an ihrem angelenkten
Teil nach unten fallen kann, wenn sie sich nach unten öffnet. Das
Zuteilungselement kann eine an einem Hebelgriff befestigte Zuteilungsplatte aufweisen,
die im Wesentlichen rechtwinklig zu dem Hebelgriff angeordnet sein
kann. Der Hebelgriff und die Zuteilungsplatte können einstückig ausgebildet sein. Die
Zuteilungsplatte kann im Wesentlichen bogenförmig ausgebildet sein, und
die bewegbare Klappe kann eine bogenförmige Patte aufweisen. Die
Zuteilungsplatte kann einen abgestumpften Schneidkantenteil aufweisen,
der zum Eingreife in den Stapel vorgesehen ist.
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Die
Tuchausgabevorrichtung kann ferner eine Einrichtung zum Einstellen
der vorbestimmten Distanz zwischen dem Zuteilungselement und der
bewegbaren Klappe aufweisen. Die Einrichtung zum Einstellen der vorbestimmten
Distanz zwischen dem Zuteilungselement und der bewegbaren Klappe
kann eine gekröpfte Achse
aufweisen, an der der Hebelgriff schwenkbar angebacht sein kann.
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Die
Erfindung stellt ferner eine Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung
bereit, die aufweist:
- a) ein Gehäuse, das
ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine bewegbare Halteklappe, die in einer Ausgabeebene drehbar
angebracht ist, um in der geschlossenen Position den Tuchstapel
in dem Gehäuse
festzuhalten,
- c) eine Zuteilungsklappe, die derart angebracht ist, dass sie
sich gleichzeitig mit der bewegbaren Halteklappe in einer vorbestimmten
Distanz von der bewegbaren Halteklappe dreht,
wobei die
bewegbare Halteklappe und die Zuteilungsklappe derart positioniert,
konfiguriert und dimensioniert sind, dass sie bei einem Ausgabevorgang
eine vorbestimmte Anzahl von Tüchern
ausgeben, bei dem dann, wenn sich die bewegbare Halteklappe und
die Zuteilungsklappe drehen: - (i) die Zuteilungsklappe
rotiert, um in der vorbestimmten Distanz von der bewegbaren Halteklappe
in den Stapel gefalteter Tücher
einzugreifen und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von
den übrigen Tü chern in
dem Stapel zu trennen und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel in dem Gehäuse festzuhalten;
und
- (ii) die bewegbare Halteklappe in die offene Position rotiert
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern freigibt.
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Vorteilhafterweise
ist die Halteklappe im Wesentlichen als halbkreisförmige Scheibe
ausgeführt.
Die Halteklappe kann einen abwärts
geneigten hinteren Teil haben, der das Freigeben der vorbestimmten
Anzahl von Tüchern
erleichtert. Die Zuteilungsklappe kann im Wesentlichen als halbkreisförmige Scheibe
ausgeführt sein.
Die Zuteilungsklappe kann einen abgestumpften Schneidkantenteil
aufweisen, der in den Stapel gefalteter Tücher eingreift. Die Zuteilungsklappe
kann einen Schlitzteil nahe der abgestumpften Schneidkante der Zuteilungsklappe
aufweisen.
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Die
Tuchausgabevorrichtung kann ferner eine Einrichtung zum Einstellen
der vorbestimmten Distanz zwischen der Halteklappe und der Zuteilungsklappe
aufweisen. Die Tuchausgabevorrichtung kann ferner eine Einrichtung
zum Vorspannen der Halteklappe in die geschlossene Position aufweisen.
Gemäß einem
sechsten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung und Tuchzuführung durch
Schwerkraft vorgesehen, die aufweist:
- a) ein
Gehäuse,
das ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine in dem Gehäuse
angebrachte drehbare Welle;
- c) eine bewegbare Halteklappe, die derart an der Welle angebracht
ist, dass sie sich in der geschlossenen Position zum Halten des
Tuchstapels an dem unteren Teil des Tuchmagazins in einer Ausgabeebene
dreht,
- d) eine Zuteilungsklappe, die derart an der Welle angebracht
ist, dass sie sich gleichzeitig mit der bewegbaren Halteklappe in
der vorbestimmten Distanz über
der bewegbaren Halteklappe dreht, und
- e) Antriebseinrichtungen, die mit der Welle gekoppelt sind,
um eine Drehbewegung auf diese zu übertragen,
wobei
die bewegbare Halteklappe, die Zuteilungsklappe, die Welle und die
Antriebseinrichtungen derart positioniert, konfiguriert und dimensioniert
sind, dass sie zum Ausgeben einer vorbestimmten Anzahl von Tüchern bei
einem Ausgabevorgang zusammenwirken, bei dem dann, wenn sich die
Welle dreht: - (i) die Zuteilungsklappe rotiert,
um in der vorbestimmten Distanz über
der bewegbaren Halteklappe in den Stapel gefalteter Tücher einzugreifen
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern von den übrigen Tüchern in
dem Stapel zu trennen und dadurch die übrigen Tücher in dem Stapel zu halten,
und
- (ii) die bewegbare Halteklappe in die offene Position rotiert
und dadurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern freigibt.
-
Vorteilhafterweise
kann die Halteklappe im Wesentlichen als halbkreisförmige Scheibe
ausgeführt sein.
Die Halteklappe kann einen abwärts
geneigten hinteren Teil aufweisen, der das Freigeben der vorbestimmten
Anzahl von Tüchern
erleichtert. Die Zuteilungsklappe kann im Wesentlichen als halbkreisförmige Scheibe
ausgeführt
sein. Die Zuteilungsklappe kann einen abgestumpften Schneidkantenteil
aufweisen, der dazu vorgesehen ist, in den Stapel gefalteter Tücher einzugreifen.
Die Zuteilungsklappe kann einen Schlitz nahe der abgestumpften Schneidkante
der Zuteilungsklappe aufweisen. Die Tuchausgabevorrichtung kann ferner
eine Einrichtung zum Einstellen der vorbestimmten Distanz zwischen
der Halteklappe und der Zuteilungsklappe aufweisen. Die Tuchausgabevorrichtung
kann ferner eine Einrichtung zum Vorspannen der Halteklappe in die
geschlossene Position aufweisen. Die Vor spanneinrichtung kann eine
Vorspannfeder an der drehbaren Welle aufweisen. Die Antriebseinrichtungen
können
ein an der drehbaren Welle angebrachtes Zahnrad und eine an einem
Antriebselement, das gleitbar and dem Gehäuse befestigt ist, angebrachte
Zahnstange aufweisen.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt ferner eine Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung bereit, die aufweist:
- a)
ein Gehäuse,
das ein Tuchmagazin zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
- b) eine Halteeinrichtung zum lösbaren Festhalten eines Stapels
gefalteter Tücher
auf einer Ausgabeebene an einem Endteil des Tuchmagazins;
- c) einen Zuteilungsschlitten, der das von dem Zuteilungsschlitten
vorstehende Zuteilungselement aufweist;
- d) eine Führung
zum Leiten des Zuteilungsschlittens bei Betätigung der Tuchausgabevorrichtung,
wobei die Führung
einen inneren Teil und einen äußeren Teil
aufweist, wobei der innere Teil zum Führen des Zuteilungsschlittens
bei einem Ausgabehub, bei dem Tücher
ausgegeben werden, nahe dem Stapel gefalteter Tücher angeordnet ist und der äußere Teil
zum Führen
des Zuteilungsschlittens im Anschluss an den Ausgabehub relativ
zu dem inneren Teil außen
angeordnet ist;
- e) eine Vorspanneinrichtung zum Drücken des Zuteilungsschlittens
in eine Ruheposition, und
- f) mit dem Zuteilungsschlitten gekoppelte Antriebseinrichtungen
zum Weiterbewegen des Zuteilungsschlittens entlang der Führung beim
Ausgabezyklus, wobei die Antriebseinrichtungen generell zum Überwinden der von
der Vorspanneinrichtung auf den Zuteilungsschlitten aufgebrachten
Kraft vorgesehen sind,
wobei die Führung und der Zuteilungsschlitten
derart konfiguriert und angeordnet sind, dass bei dem Ausgabehub
das Zuteilungselement in einer vorbestimmten Distanz von der Ausgabeebene
in den Stapel gefalteter Tücher
eingreift und eine Kraft auf eine vorbestimmte Anzahl von gefalteten
Tüchern
aufbringt, die dadurch von der Halteeinrichtung freigegeben werden,
wenn sich der Zuteilungsschlitten entlang dem inneren Teil der Führung weiterbewegt.
-
Vorteilhafterweise
kann das Halteelement ein im Wesentlichen planares Element aufweisen,
das einen Ausgabeauslass begrenzt, dessen Länge wesentlichen kleiner ist
als die Ausgabelänge
der Tücher.
Der Ausgabeauslass kann eine Länge
aufweisen, die ungefähr
10% bis ungefähr
30% kürzer
ist als die Ausgabelänge der
Tücher.
Der Ausgabeauslass kann eine Länge
aufweisen, die zwischen ungefähr
15% und ungefähr
25% kürzer
ist als die Ausgabelänge
der Tücher.
Die Breite des Ausgabeauslasses kann kleine sein als die Ausgabebreite
der Tücher.
Die Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung kann ferner ein
Greifelement aufweisen, das dazu vorgesehen ist, zum Greifen einer
vorbestimmten Anzahl von Tüchern
zwischen dem Zuteilungselement und dem Greifelement beim Ausgabehub
mit dem Zuteilungselement zusammenzuwirken. Die Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung kann ferner eine zweite Vorspanneinrichtung
aufweisen, die dazu vorgesehen ist, beim Ausgabehub das Greifelement
in Richtung auf das Zuteilungselement zu drücken. Die Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung kann ferner eine dritte Vorspanneinrichtung
aufweisen, die dazu vorgesehen ist, ungefähr bei Beendigung des Ausgabehubs
das Greifelement von dem Zuteilungselement wegzudrücken und
ungefähr
bei Beendigung des Ausgabehubs den Zuteilungsschlitten in Richtung
auf den äußeren Teil
der Führung
zu drücken.
Die Tuchausgabevorrichtung mit Produktzuteilung kann ferner eine vierte
Vorspanneinrichtung zum Drücken
des Zuteilungsschlittens aus der Ruheposition in Richtung auf den inneren
Teil der Führung
aufweisen. Der Zuteilungsschlit ten kann mit mehreren Befestigungswellen
versehen sein, und die Führung
weist ein Paar einander gegenüberliegende
Schienen zum Aufnehmen der Befestigungswellen auf.
-
Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Tuchausgabevorrichtung mit
Produktzuteilung und Tuchzuführung
durch Schwerkraft vorgesehen, die aufweist:
- a)
ein Gehäuse,
das eine Aufnahmekammer zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt,
wobei die gefalteten Tücher
am Boden des Stapels eine Länge
der gefalteten Tücher
und eine Breite der gefalteten Tücher
aufweisen;
- b) einen Halter, der den Stapel gefalteter Tücher auf einer Ausgabeebene
lösbar
am unteren Ende der Aufnahmekammer hält;
- c) ein sich vor- und zurückbewegendes
Zuteilungselement; und
- d) eine Einrichtung zum Anbringen des sich vor- und zurückbewegenden
Zuteilungselements mit einer Einrichtung zum Vorspannen des sich
vor- und zurückbewegenden
Zuteilungselements in Richtung auf eine Ruheposition; und
- e) mit der Einrichtung zum Anbringen der sich vor- und zurückbewegenden
Zuteilungselement gekoppelte Antriebseinrichtungen;
wobei
die vorgenannten Komponenten derart konstruiert und angeordnet sind,
dass die Antriebseinrichtungen das sich vor- und zurückbewegende
Zuteilungselement bei einem Ausgabehub weiterbewegen, wobei das sich
vor- und zurückbewegende
Zuteilungselement in einer vorbestimmten Distanz über der
einer vorbestimmten Anzahl von gefalteten Tüchern entsprechenden Ebene
in den Tuchstapel eingreift und eine nach unten gerichtete Kraft
auf diesen aufbringt, wenn sich das Zuteilungselement bei dem Ausgabehub
weiterbewegt.
-
Vorteilhafterweise
kann die Einrichtung zum Anbringen des sich vor- und zurückbewegenden Zuteilungselements
einen Zuteilungsschlitten mit mehreren Befestigungswellen aufweisen,
und die Führung
weist ein Paar einander gegenüberliegende
Schienen zum Aufnehmen der Befestigungswellen auf. Der Halter kann ein
im Wesentlichen planares Element aufweisen, das einen Ausgabeauslass
begrenzt, dessen Länge
wesentlichen kleiner ist als die Ausgabelänge der Tücher. Die Breite des Ausgabeauslasses
kann kleine sein als die Ausgabebreite der Tücher. Die Tuchausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung und Tuchzuführung
durch Schwerkraft kann ferner ein Greifelement, das dazu vorgesehen
ist, zum Greifen einer vorbestimmten Anzahl von Tüchern zwischen
dem Zuteilungselement und dem Greifelement beim Ausgabehub mit dem
Zuteilungselement zusammenzuwirken, und eine zweite Vorspanneinrichtung
aufweisen, die dazu vorgesehen ist, beim Ausgabehub das Greifelement
in Richtung auf das Zuteilungselement zu drücken. Die vorliegende Erfindung schafft
ein Verfahren zum Ausgeben einer vorbestimmten Anzahl von gefalteten
Tüchern,
mit folgenden Schritten:
- a) Anordnen eines
Stapels gefalteter Tücher
in einem Tuchmagazin an einem Festhalteelement, das den Stapel lösbar festhält;
- b) Eingreifen in den Stapel mittels eines Zuteilungselements
derart, dass sich das Zuteilungselement zwischen der vorbestimmten
Anzahl von Tüchern
und den übrigen
Tüchern
in dem Stapel befindet; und
- c) Bewirken einer Relativbewegung zwischen dem Festhalteelement
und dem Zuteilungselement zum Ausgeben der vorbestimmten Anzahl
von Tüchern.
-
Vorteilhafterweise
kann das Tuchmagazin von einem Gehäuse begrenzt sein, und das
Festhalteelement kann eine an dem Gehäuse angelenkte bewegbare Klappe
aufweisen, die dazu vorgesehen ist, bei einem Ausgabevorgang nach
unten in die offene Position zu schwingen. Das Zuteilungselement
kann schwenkbar an dem Gehäuse
befestigt und dazu vorgesehen sein, bei einem Ausgabevorgang die übrigen Tücher in dem
Stapel zu halten. Die bewegbare Klappe kann über einen Nocken mit dem Zuteilungselement
gekoppelt sein. Der Nocken und das Zuteilungselement können derart
konfiguriert sein, dass sie die bewegbare Klappe zwischen Ausgabevorgängen nach
oben in eine geschlossene Position drücken. Das Nockenelement kann eine
Einrichtung zum Begrenzen der Drehung des Zuteilungselements in
der der Ausgabedrehung entgegengesetzten Richtung aufweisen. Das
Zuteilungselement kann eine bewegbare Halteklappe aufweisen, die
derart angebracht ist, dass sie sich in eine Ausgabeebene am unteren
Teil des Tuchmagazins dreht. Das Zuteilungselement kann eine Zuteilungsklappe
aufweisen, die derart angebracht ist, dass sie sich gleichzeitig
mit der bewegbaren Halteklappe dreht. Die bewegbare Halteklappe
und die Zuteilungsklappe können
an einer drehbaren Welle angebracht sein. Die Zuteilungsklappe kann
rotieren, um in den Stapel einzugreifen und den Rest des Stapels
bei einem Ausgabevorgang zu halten, und die bewegbare Halteklappe
kann bei einem Ausgabevorgang von dem Stapel weg in eine offene
Position rotieren, wodurch die vorbestimmte Anzahl von Tüchern freigegeben
wird. Die Halteklappe und die Zuteilungsklappe können im Wesentlichen als halbkreisförmige Scheibe
ausgebildet sein. Das Festhalteelement kann einen im Wesentlichen
C-förmigen
Auslass aufweisen. Das Zuteilungselement kann sich bei einem Ausgabehub
nach unten bewegen, um die vorbestimmte Anzahl von Tüchern bei
einem Ausgabevorgang durch den Auslass zu drücken. Das Zuteilungselement
kann nach oben vorgespannt sein.
-
Vorteilhafterweise
kann bei dem Verfahren das Greifelement mit dem Zuteilungselement
zusammenwirken, um bei dem Ausgabevorgang die vorbestimmte Anzahl
von Tüchern
zu greifen. Das Zuteilungselement kann in einem Zuteilungsschlitten
angebracht sein, der zum Leiten der Bewegung des Schlittens bei
Betätigung
der Tuchausgabevorrichtung mit der Führungseinrichtung gekoppelt
ist. Der Stapel gefalteter Tücher kann
mehrere gefaltete Tücher
mit einer kontinuierlichen Fläche
an mindestens einem Rand aufweisen, die derart in einem Stapel angeordnet
sind, dass die kontinuierlichen Flächen entlang einer Seite des
Stapels verlaufen können
und das Zuteilungselement an derjenigen Seite in den Stapel eingreifen
kann, die die kontinuierlichen Flächen der gefalteten Tücher präsentiert.
Die gefalteten Tücher
können
mehrere Lagen von im Wesentlichen gleicher Größe aufweisen. Die gefalteten
Tücher
können
3 oder 4 Lagen von im Wesentlichen gleicher Größe aufweisen. Das Tuchmagazin
kann derart in einem Winkel von ungefähr 8° bis ungefähr 15° relativ zu einer Vertikalen
geneigt sein, dass der Tuchstapel einen untersten Teil aufweist
und das Zuteilungselement an dem untersten Teil in den Stapel eingreifen
kann.
-
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
-
Die
Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
-
1 eine
perspektivische Vorderansicht einer ersten erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung;
-
2 eine
perspektivische Teilansicht im Wesentlichen von rechts gesehen und
teilweise weggeschnitten, um verschiedene Teile der in 1 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung darzustellen;
-
3 eine
Teil-Explosionsansicht mit Darstellung der verschiedenen Teile der
in 1 und 2 gezeigten Tuchausgabevorrichtung;
-
4 eine
vergrößerte Seitenansicht
der gekröpften
Achse, die den Zuteilungs-Hebelgriff der in 1 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung hält;
-
5A und 5B perspektivische
und schematische Endansichten eines dreilagigen gefalteten Tuchs
mit einer kontinuierlichen Fläche
entlang einem Rand, das in den erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtungen
verwendet werden kann;
-
5C und 5D perspektivische
und schematische Endansichten eines vierlagigen gefalteten Tuchs
mit einer kontinuierlichen Fläche
entlang einem Rand, das in der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung
verwendet werden kann;
-
6–8 Teil-Schnitt-
und Seitenansichten entlang der Mittellinie der in 1–4 gezeigten Tuchausgabevorrichtung,
im Wesentlichen von links gesehen und mit schematischer Darstellung
der Betätigung
der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung;
-
9 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung;
-
10 eine
perspektivische Teilansicht der in 9 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung im Wesentlichen von links gesehen und teilweise
weggeschnitten, um verschiedene Teile darzustellen;
-
11 eine
perspektivische Teilansicht einer in 9 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung mit Darstellung verschiedener Teile im Wesentlichen
von rechts gesehen;
-
12 eine
Draufsicht der Halteklappe der in 9 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung;
-
13 eine
Draufsicht der Zuteilungsklappe der in 9 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung;
-
14 eine
vergrößerte Teilansicht
entlang der Linie 14 der in 13 gezeigten
Zuteilungsklappe mit Darstellung der abgestumpften Schneidkante,
die in den Tuchstapel eingreift;
-
15 eine
perspektivische Teil-Explosionsansicht der verschiedenen Teile der
in 9 gezeigten Tuchausgabevorrichtung;
-
16 und 17 Schnitt-
und Seitenansichten entlang der Mittellinie der in 9 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung, im Wesentlichen von rechts gesehen und mit
schematischer Darstellung der Betätigung der Tuchausgabevorrichtung;
-
18 eine
Vorderansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung,
bei der die Tür
offen ist, um das Aufnahmemagazin zu zeigen;
-
19 eine
perspektivische Teilansicht des Ausgabeauslasses und verschiedener
Teile der in 18 gezeigten Tuchausgabevorrichtung;
-
20 eine
Seitenansicht der in 18 und 19 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung von rechts gesehen;
-
21–24 sequentielle
Seiten- und Schnittansichten der in 18–20 gezeigten
Tuchausgabevorrichtung von rechts gesehen entlang der Mittellinie
der Ausgabevorrichtung mit Darstellung der Betätigung der Ausgabevorrichtung;
-
25 eine
perspektivische Teilansicht verschiedener Befestigungen und mechanischer
Strukturen der in 18 ff gezeigten erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung;
-
26 eine
perspektivische Explosionsansicht der in 25 gezeigten
Teile;
-
27 eine
Explosionsansicht ausgewählter
Teile aus 25 und 26; und
-
28 eine
schematische Darstellung einer weiteren Art der Durchführung der
vorliegenden Erfindung.
-
In
den verschiedenen dargestellten Ausführungsformen bezeichnen gleiche
Bezugszeichen identische Teile.
-
Detaillierte Beschreibung
-
Die
Erfindung wird nachstehend unter Hinzuziehung der verschiedenen
Figuren genauer beschrieben. Diese Beschreibung dient nur der Erläuterung
und Veranschaulichung und schränkt
die vorliegende Erfindung in keiner Weise ein. Modifikationen an
speziellen Ausführungsformen,
die in den Schutzumfang der beschriebenen Erfindung fallen, sind
für Fachleute
auf dem Sachgebiet offensichtlich und sind in den beiliegenden Patentansprüchen dargelegt.
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Tuchausgabevorrichtungen mit Produktzuteilung
und Tuchzuführung durch
Schwerkraft, die aufweist: (a) ein Gehäuse, das ein Tuchmagazin oder
eine Aufnahmekammer zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher begrenzt;
(b) eine Halteeinrichtung zum lösbaren
Festhalten eines Stapels gefalteter Tücher, die dadurch in dem Gehäuse festgehalten
werden; (c) ein Zuteilungselement; und (d) eine Einrichtung zum
Bewirken einer Relativbewegung zwischen dem Zuteilungselement und
der Halteeinrichtung, wobei die Halteeinrichtung, das Zuteilungselement
und die Einrichtung zum Bewirken einer Relativbewegung zwischen
dem Zuteilungselement und der Halteeinrichtung derart konfiguriert
und angeordnet sind, dass das Zuteilungselement bei einem Zuteilungsvorgang
in einer vorbestimmten Distanz von der Halteeinrichtung in den Tuchstapel
eindringt und dadurch eine vorbestimmte Anzahl von Tüchern von
dem übrigen
Stapel zu Ausgabezwecken trennt. Es sind viele Ausführungsformen
der Erfindung ausführbar.
Typischerweise befindet sich die Halteeinrichtung im unteren Teil
des Tuchmagazins. Bei einigen Ausführungsformen ist das Zuteilungselement
derart angebracht, dass es sich weiterbewegt, um bei einem Zuteilungsvorgang
in den Stapel einzugreifen, und sich zurückzieht, damit sich die Tücher zwischen
Zuteilungsvorgängen
in Richtung auf die Halteeinrichtung weiterbewegen können. Bei
einigen bevorzugten Ausführungsformen
ist die Halteeinrichtung relativ zu dem Stapel gefalteter Tücher in
dem Tuchmagazin bewegbar. Beispielsweise ist bei einer Ausführungsform
die Halteeinrichtung an dem unteren Teil des Tuchmagazins angelenkt,
damit sie nach unten schwingt, um Tücher freizugeben, wobei eine
Zuteilungsplatte den Stapel trägt.
Bei einer weiteren Ausführungsform
sind die Halteplatte und eine Zuteilungsplatte drehbar an einer
Welle angebracht und derart konfiguriert, dass sie bei Drehung der
Welle Tücher
freigeben.
-
Das
Zuteilungselement kann relativ zu dem Tuchstapel bewegbar oder nicht
bewegbar sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Zuteilungselement
schwenkbar angebracht und weist eine bogenförmige Platte auf, die dazu
vorgesehen ist, bei einem Zuteilungsvorgang in den Stapel einzugreifen.
Bei einer weiteren Ausführungsform
weist das Zuteilungselement ein im Wesentlichen planares Element
auf, das drehbare an einer Welle angebracht und dazu vorgesehen
ist, bei Drehung der Welle in den Stapel einzugreifen. Bei einer
weiteren Ausführungsform
ist das Zuteilungselement an einem Zuteilungsschlitten angebracht,
der für eine
Vor- und Zurückbewegung
relativ zu dem Stapel gefalteter Tücher vorgesehen ist. Alternativ
kann das Zuteilungselement stationär sein und kann die Halteeinrichtung
relativ zu dem Zuteilungselement bewegbar sein.
-
Bei
bevorzugten Ausführungsformen
handelt es sich bei der Tuchausgabevorrichtung um eine Tuchausgabevorrichtung
mit Tuchzuführung
durch Schwerkraft, die derart geneigt ist, das sie den Tuchstapel
in einem Winkel von ungefähr
8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen aufnimmt. Typisch ist ein Winkel von ungefähr 10° bis ungefähr 12° relativ
zu der Vertikalen.
-
Der
Stapel gefalteter Tücher
weist typischerweise mehrere gefaltete Tücher mit einer kontinuierlichen Fläche an mindestens
einem Rand auf, die derart in einem Stapel angeordnet sind, dass
die kontinuierlichen Flächen
entlang einer Seite des Stapels verlaufen und das Zuteilungselement
an derjenigen Seite in den Stapel eingreift, die die kontinuierlichen
Flächen
der gefalteten Tücher
präsentiert.
Die gefalteten Tücher
können mehrere
Lagen von im Wesentlichen gleicher Größe, beispielsweise 3- oder
4-lagige Tücher,
aufweisen. Wahlweise können
mehrere Halterippen vorgesehen sein, die in das Innere des Tuchaufnahmemagazins
oder der Tuchaufnahmekammer vorstehen und derart konfiguriert sind,
dass sie reibend an dem Stapel gefalteter Tücher angreifen und dessen Gewicht
auf die Wände
des Tuchmagazins verteilen.
-
1–4 zeigen
eine erste Tuchausgabevorrichtung 10 mit einem Gehäuse 12,
das einen unteren Teil 14 des Gehäuses aufweist. Das Gehäuse begrenzt
ein Tuchwufnahmemagazin 14 mit einer Rückwand 18, Halterippen 19,
einer rechten Seitenwand 20 und einer linken Seitenwand 22.
Ferner sind eine obere Wand 24 und eine Tür 26 vorgesehen.
Außerdem
gibt es ein linke vordere Festhaltvorrichtung (28) und
eine rechte vordere Festhaltevorrichtung (30). Die Festhaltevorrichtung 28 ist
von der Festhaltevorrichtung 30 beabstandet, um das Laden
von Tüchern
in die Ausgabevorrichtung zu erleichtern, wie anhand der folgenden
Beschreibung deutlich wird.
-
Wahlweise
kann ein Paar Ösen 32, 34 sowie
mehrere Schließansätze 36–42 vorgesehen
sein, wie in 1 gezeigt. Eine Tür 26 weist
wahlweise einen unteren Teil 44 auf, der bei Betätigung einen
Spalt 46 zwischen den Festhaltevorrichtungen entlang dem
vorderen Teil der Ausgabevorrichtung abdeckt. Eine Produktaufnahmerampe 48 ist
am unteren Teil 14 des Gehäuses 12 zum Aufnehmen
von aus der Ausgabevorrichtung ausgegebenen Tüchern vorgesehen.
-
Ein
Zuteilungshebel 50 ist zum Ausführen einer Schwenkbewegung
an einer Achse 66 angebracht. Die Achse 66 ist
vielleicht in 4 besser zu sehen, in der eine
vergrößerte Seitenansicht
gezeigt ist. Die Achse 66 weist im Wesentlichen eine gebogene
oder gekröpfte
Konfiguration auf mit einem zentralen Kröpfteil 74 und zwei
gekrümmten
Teilen 76, 78 an ihren Endteilen. Ferner ist ein
Griffteil 80 zum Drehen der Achse vorgesehen. Aus der Geometrie
der gekröpften
Achse 66 geht hervor, dass die Position des Zuteilungshebels 50 durch
Drehen des Griffs 80 einstellbar ist.
-
Eine
Zuteilungsklappe 52 (2) ist mit
dem Hebelgriff 80 verbunden und kann einstückig mit
dieser ausgebildet sein, falls gewünscht. Die Zuteilungsklappe 52 weist
eine gekrümmtplanare
Form auf, wie am besten in 2 und 3 zu
sehen ist, und verläuft
im Wesentlichen rechtwinklig zu dem Zuteilungshebel 50.
-
Ferner
ist eine mittels eines rechten Achsenteils 68 und eines
linken Achsenteils 70 an dem Gehäuse angelenkte Halteklappe 54 vorgesehen.
Die Halteklappe 54 weist einen an ihrer Unterseite angebrachten
Nocken 56 auf, der einstückig mit der Klappe 54 ausgebildet
oder nicht einstückig
mit der Klappe 54 ausgebildet sein kann. Der Nocken 56 läuft in einem
Schlitz 58 und regelt die Position der Halteklappe 54.
Der Nocken 56 weist wahlweise eine Einrichtung zum Begrenzen
der Drehung des Hebels 50 auf und kann ein Loch 60 zum Halten
eines Stifts 62 aufweisen, wie in 2 gezeigt
ist.
-
Zum
Drehen des Hebels 50 in eine Ruheposition ist wahlweise
ferner eine Feder 64 vorgesehen, die mit dem Hebel 50 und
einer Außenwand 72 an
der Rückseite
des Gehäuses
hinter der Rückwand 18 verbunden
ist. Das Gehäuse
weist ferner Löcher 82, 84 zum
Aufnehmen der Achse 66 auf, während der Hebel 50 Löcher 86, 88 aufweist,
die das Zuteilungselement an der Achse festhalten. Das Gehäuse weist
ferner Löcher 90, 92 zum
Aufnehmen der Ach senteile 68, 70 der Halteklappe 54 auf.
Ein weiteres Paar Festhalteansätze 94, 96 ist
am Ende der Rampe 48 zum Festhalten auszugebender Tücher platziert.
Auch hier ist ein Spalt 98 vorgesehen, um das Entnehmen
von Tüchern
aus der Ausgabevorrichtung zu erleichtern.
-
Obwohl
die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung
in Zusammenhang mit einer Vielzahl von Blattprodukten verwendet
werden kann, ist sie insbesondere zum Ausgeben von gefalteten Tüchern mit
mehreren Lagen und einer kontinuierlichen Fläche an einem Rand vorgesehen.
Geeignete Tücher
können
3- oder 4-lagige Tücher
mit Lagen mit im Wesentlichen gleicher Größe sein. Ein 16,5 cm mal 30,5
cm (6½ mal
12 Inch) großes rechteckiges
Tuch weist somit drei Lagen mit einer Größe von 16,5 cm mal 10 cm (6½ mal 4
Inch) bei einer dreilagigen Konfiguration und 4 Lagen von 16,5 cm
mal 7,5 cm (6½ mal
3 Inch) bei einer vierlagigen Konfiguration auf.
-
5A und 5B zeigen
schematische Darstellungen eines dreilagigen Tuchs. 5A zeigt
eine schematische perspektivische Ansicht eines rechteckigen Tuchs 101 in
teilweise gefalteter Form, wobei die verschiedenen Lagen 103, 105 und 107 dargestellt
sind. Das Tuch 101 kann ein einzelnes rechteckiges Blatt mit
einer Größe von 16,5
cm mal 30,5 cm (6½ mal
12 Inch) sein, das, wie gezeigt, in 3 im Wesentlichen gleiche Lagen
gefaltet ist. Es gibt somit zwei Faltstellen 109 und 111.
Es gibt an einem Rand 113 eine kontinuierliche Fläche 115,
deren Bedeutung aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich wird.
-
Das
Tuch 101 weist somit eine Ausgabelänge 119 und eine Ausgabebreite 121 auf.
Die Ausgabelänge des
Tuchs 101 ist mit der eines vierlagigen Tuchs von gleicher
Größe identisch;
ein vierlagiges Tuch ist jedoch in seiner Ausgabebreite schmaler
ausgeführt,
wie in 5C und 5D zu
sehen ist.
-
5C und 5D zeigen
schematische Darstellungen eines geeigneten vierlagigen gefalteten Tuchs. 5C ist
eine perspektivische Ansicht eines Tuchs 100 in teilweise
gefalteter Form, wobei die verschiedenen Lagen 102, 104, 106 und 108 teilweise
in Phantomlinien dargestellt sind. Das Tuch 100 kann beispielsweise
auch aus einem einzelnen Blatt von ungefähr 16,5 cm mal ungefähr 30,5
cm (ungefähr
6½ Inch mal
ungefähr
12 Inch) gebildet sein, das wie oben in vier in etwa gleiche Lagen
gefaltet ist, wie in 5C und 5D gezeigt.
Das Tuch ist in vier Lagen 102, 104, 106, 108 gefaltet,
wie anhand der Faltstellen 110, 112 und 114 in 5C und 5D gezeigt.
Gemäß der schematischen
Darstellung ist das Tuch an der Faltstelle 110 kontinuierlich,
das heißt,
das Tuch bildet an diesem Rand eine kontinuierliche Fläche 116.
Im Wesentlichen weist das gefaltete Tuch 100 eine Ausgabelänge 118 und
eine Ausgabebreite 120 auf.
-
Die
Bedeutung der Tuchlänge
und -breite ist vielleicht größer bei
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung, bei denen ein Ausgabeauslass anstelle
eines Klapptür
oder Ausgabeklappe verwendet wird (siehe 18 und
folgende), die Halte- und Zuteilungsklappen sind jedoch generell
so ausgeführt,
dass sie groß genug
sind, um eine auszugebenden Tuchstapel zu halten. Die Tücher können jedoch
ziemlich leicht sein, wenn sie in die in 5C und 5D gezeigte
vierlagige Konfiguration gefaltet sind, die Tücher können im gefalteten Zustand
beispielsweise eine mittlere Dicke von ungefähr 0,6 mm (25/1000 Inch oder
so (25 mil)) aufweisen. Ein Basisgewicht von ungefähr 16 g/m2 (10 Pounds pro 3000 Quadratfuß) Ries
bis ungefähr
40,6 g/m2 (25 Pounds pro 3000 Quadratfuß) Ries
kann typisch sein. Ein Stapel von 40,6 cm (16 Inch) kann 600 bis
650 Tücher
mit einem Gewicht von 2,7 kg (6 Pounds) oder mehr enthalten. Generell
ist die erfindungsgemäße Tuchausgabevorrichtung
dazu vorgesehen, einen Stapel von einer solchen Größe aufzunehmen.
Dabei kann es typisch sein, dass die Umfassung oder Aufnahmekammer
in sämtliche
Richtungen ungefähr
3 mm (1/8 Inch) oder mehr größer ist
als der Stapel auszugebender Tücher.
Vorzugsweise sind die Tücher
derart ausgerichtet, das ihre sämtlichen
kontinuierlichen Flächen,
wie z. B. die Flächen 115, 116,
an einer Seite des Stapels angeordnet sind, und das Zuteilungselement
greift auf dieser Seite in den Stapel ein, so dass die Ausgabevorrichtung
optimal funktioniert. Bei den verschiedenen hier dargestellten Ausführungsformen
sind die in 5A bis 5D gezeigten
gefalteten Tücher
vorzugsweise derart in einem Stapel ausgerichtet, dass sämtliche
kontinuierlichen Flächen,
wie z. B. 115, 116, benachbart zu der Rückwand (18 in 1–4 und 6–8) des
Tuchaufnahmemagazins angeordnet sind, und das Zuteilungselement
nähert
sich vorzugsweise durch die Rückwand,
wie noch beschrieben wird. Dabei begrenzt die Rückwand 18 einen Schlitz 122 zwischen
Rückwandteilen 124, 126,
der wesentlich kürzer
ist als die Ausgabelänge 118 oder 119 der
auszugebenden Tücher, so
dass die Tücher
nicht versehentlich in den Ausgabemechanismus gezogen werden. Zur
Vereinfachung der Darstellung sind die gefalteten Tücher, wie
z. B. die Tücher 100 oder 101 in
den folgenden schematischen Darstellungen in Form einer einzelnen
Linie dargestellt.
-
Die
Funktion der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung 10 ist
in 6–8 dargestellt.
Ein Tuchstapel 128 ist in der Tuchausgabevorrichtung 10 angeordnet,
wie in 6 gezeigt. Der Stapel 128 kann aus Tüchern des
in 5A bis 5D gezeigten
Typs gebildet sein und wird von der Halteklappe 54 gehalten, die über ihren
hinteren angelenkten Teil 130 an dem Gehäuse 12 angelenkt
ist. Das Tuchaufnahmemagazin 16 ist vorzugsweise in einem
Winkel 132 von ungefähr
8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen, die bei 134 gezeigt ist, geneigt,
wie in 6–8 dargestellt.
Typischerweise verläuft
die Vertikale parallel zu der Wand, an der die Tuchausgabevorrichtung
angebracht ist.
-
In
der in 6 gezeigten Ruheposition hält die Halteklappe 54 in
ihrer geschlossenen Position den Tuchstapel und ist in dieser Position
durch den Nocken 56 arretiert, der in dem Schlitz 58 des
Zuteilungshebels 50 läuft.
Der Zuteilungshebel 50 ist schwenkbar an der Achse 6 angebracht,
wie oben beschrieben. Der Zuteilungshebel 50 wird wahlweise
von einer Feder 64, die an der Zuteilungsklappe oder dem
Zuteilungshebel angebracht sein kann, wie in der schematischen Darstellung
gezeigt, in Richtung auf die in 6 gezeigte
Ruheposition gedrückt.
Wie oben beschrieben, kann die Position des Hebels 50 und
somit der Zuteilungsklappe 52 mittels einer gebogenen Achse 66 durch
einfaches Drehen des Griffs 80 eingestellt werden, um den
gewünschten
Spalt 136 zwischen der Halteklappe 54 und der
Zuteilungsklappe 52 zu bilden. Gemäß 6–8 sind
die Klappen 52 und 54 im Wesentlichen planar und
dennoch bogenförmig.
Der Spalt 136 weist eine vorbestimmte Abmessung auf, so
dass beim Eingreifen der Zuteilungsklappe in den Tuchstapel eine vorbestimmte
Anzahl von Tüchern
von dem übrigen
Stapel getrennt wird, wie aus 7 und 8 ersichtlich. Wenn
der Hebel 50 nach unten gedrückt ist, wie in 7 gezeigt,
dreht sich der schwenkbar angebrachte Hebel derart im Uhrzeigersinn,
dass die Zuteilungsklappe 52 durch den Schlitz 122 verläuft und
auch in den Stapel 128 eingreift, wie in 7 gezeigt.
Da der Spalt 136 der Dicke einer vorbestimmten Anzahl von
Tüchern entspricht,
werden diese Tücher,
die generell bei 138 gezeigt sind, von dem übrigen Stapel
getrennt. Wenn sich die Zuteilungsklappe 52 weiterbewegt,
dient sie auch zum Halten des Stapels 128. Es sei darauf
hingewiesen, dass die kontinuierlichen Flächen, wie z. B. die Fläche 116,
der Wand 18 zugewandt sind, so das beim Eintreten der Zuteilungsklappe
keine Lagen von einem spezifischen Tuch getrennt werden. Somit bewegt
sich dann, wenn sich der Zuteilungshebel im Uhrzeigersinn dreht,
wie in 7 gezeigt, der Hebel 50 entlang einer Nockenfläche 140 des
Nockens 56 weiter, der derart konfiguriert ist, dass er
in frühen
Phasen der Weiterbewegung der Zuteilungsklappe die Halteklappe 54 in
eine geschlossene Position drückt.
-
Wenn
sich der Zuteilungshebel 50 in ausreichendem Maße weiterbewegt,
wie in 8 gezeigt, ermöglicht
es die Nockenfläche 140 der
Halteklappe 54, sich wie eine Klapptür zu öffnen und getrennte Tücher 138 aus
der Ausgabevorrichtung freizugeben. Somit trennt die erfindungsgemäße Tuchausgabevorrichtung
eine vorbestimmte Anzahl von Tüchern
mittels der Zuteilungsklappe 52, die zum Halten des Stapels 128 dient
und dann getrennte Tücher 138 durch Öffnen der
Klapptür
oder der Halteklappe 54 ausgibt. Die Tücher fallen dann in die Rampe 48 und
werden von den Festhalteeinrichtungen 94, 96 festgehalten,
bis sie von einem Benutzer der Ausgabevorrichtung gegriffen werden.
-
Nach
der Ausgabe der Tücher
wird der Griff 50 von einem Benutzer gelöst, und
die Feder 64 drückt die
Tuchausgabevorrichtung zurück
in die in 6 gezeigte Position. Das Gewicht
und die Geometrie des Zuteilungselements favorisieren ebenfalls
diese Position. Es ist für
einen Fachmann offensichtlich, dass verschiedene Strukturen vorhanden
sind, die ein reibungsloses Funktionieren der Vorrichtung erleichtern.
Beispielsweise ist die Halteklappe 54 unterhalb ihrer Mittellinie 55 derart
angelenkt, dass die Klapptür
beim Öffnen von
dem Zuteilungselement 52 weg fällt, so dass sich der Spalt
zwischen dem Zuteilungselement und dem Halteelement an dem angelenkten
Teil nicht vergrößert und
dazu neigt, ein Tuch festzuhalten. Somit ist auch der Schlitz 122 wesentlich
kürzer
als die Ausgabelänge
der gefalteten Tücher,
so dass die Zuteilungsklappe 52 keine Tücher durch den Schlitz zieht,
wenn sie sich zurückbewegt,
und die Vorrichtung nicht verstopft.
-
Typischerweise
ist das Tuchmagazin geneigt, um den Tuchstapel in einem Winkel von
ungefähr
8° bis ungefähr 15° relativ
zu einer Vertikalen aufzunehmen, wie in den schematischen Darstellungen
gezeigt. Ein typischer Wert beträgt
ungefähr
10° bis
ungefähr
20° relativ
zu der Vertikalen. Vorzugsweise sind mehrere Rippen 19 vorgesehen,
die reibend an dem Tuchstapel angreifen und sein Gewicht auf die
Rückwand
der Ausgabevorrichtung verteilen. Es ist ferner möglich, Halterippen
an anderen Stellen innerhalb des Tuchmagazins 16 vorzusehen,
um das Gewicht der Tücher
auf geeignete Weise zu verteilen. Die bei der in 6–8 gezeigten
Ausführungsform
zum Zuteilen der Tücher
vorgesehene bewegbare Klappe ist eine bogenförmige Platte. Bei einigen Ausführungsformen
ist es ferner wünschenswert,
die Zuteilungsplatte mit einem abgestumpften Schneidkantenteil zu
versehen, der dazu vorgesehen ist, in den Stapel auszugebender Tücher einzugreifen, wie
nachstehend genauer erläutert
wird.
-
Obwohl
die Tuchausgabevorrichtung eine beliebige geeignete Einrichtung
zum Vorspannen der bewegbaren Klappe in die geschlossene Position
aufweisen kann, kann dies auch einfach durch Vorsehen einer geeigneten
Geometrie und geeigneter Materialien für den Zuteilungshebel und die
Zuteilungsklappe derart erfolgen, dass die Schwerkraft diese Funktion übernimmt,
oder, falls gewünscht,
können
Vorspannfedern verwendet werden, wie in den Figuren gezeigt. Generell
ist ein Zuteilungshebel an einer Zuteilungsplatte befestigt, die
im Wesentlichen rechtwinklig zu dem Zuteilungsgriff verläuft. Diese
Teile können
einstückig
ausgebildet sein, z. B. durch Spritzgießen und so weiter, oder können als
separate Teile gefertigt sein. Generell kann die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung
aus einem beliebigen geeigneten Material gefertigt sein, wie z.
B. Metall oder Kunststoff, wobei Kunststoff für die meisten Teile bevorzugt
wird.
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Da
die erfindungsgemäße Tuchausgabevorrichtung
in einer Vielzahl von Anwendungen verwendet werden kann, ist es
wünschenswert,
eine Einrichtung zum Einstellen der Distanz zwischen der Zuteilungsplatte und
der Halteplatte vorzusehen, so dass die Anzahl von auszugebenden
Tüchern
bei einem Ausgabevorgang variiert werden kann. Des erfolgt bei der
anhand der 1–4 und 6–8 beschriebenen
Ausführungsform
mittels einer gebogenen oder gekröpften Achse, an der der Zuteilungshebel
schwenkbar angebracht ist. Die Halteklappe dreht sich im Wesentlichen
frei und wird von dem Nockenelement betätigt. Aufgrund ihrer Konfiguration
neigt sie naturgemäß dazu,
sich nach unten zu drehen, sofern sie nicht durch das Nockenelement
arretiert ist. Typischerweise ist die Vorrichtung derart konfiguriert,
dass das Nockenelement die Halteklappe zwischen Ausgabevorgängen in
einer geschlossenen Position arretiert. Das Nockenelement kann ferner
eine Einrichtung zum Begrenzen der Drehung des Zuteilungselements
in der der Ausgaberichtung entgegengesetzten Richtung aufweisen.
Beispielsweise kann dies, falls gewünscht, mittels eines Stifts
in dem Loch 60 erfolgen, wie oben beschrieben.
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Zusammenfassend
kann gesagt werden, dass somit gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine sehr einfache Ausgabevorrichtung
mit nur zwei bewegbaren Hauptteilen vorgesehen ist. Beim Ausgabezyklus
erfolgt eine automatische Freigabe, so dass selbst dann, wenn die
Zuteilungsplatte auf einen Tuchrand aufschlägt, die Ausgabevorrichtung
typischerweise das Tuch auf jeden Fall ausgibt. Generell werden
bei dem Konzept eine Trennplatte und eine Klapptür zum Ausgeben der Tücher verwendet.
Die Tücher
liegen auf der geschlossene Klapptür auf, während sich ein abge stumpftes
Trennteil von dem Rückteil des
Kasten aus zwischen die Tücher
bewegt. Wenn sich das Trennteil dem Vorderteil des Kastens nähert und den
Stapel festhält, öffnet sich
die Klapptür
und ermöglicht
es, dass die unteren Tücher
durch Schwerkraft in die Aufnahmerampe fallen. Bei dieser Konfiguration
handelt es sich bei der Trennplatte um dasselbe Teil wie bei dem
Aktivierungsgriff, so dass sich bei Lösen des Griffs die Klapptür schließt und sich
das Trennteil in seine ursprüngliche
rückwärtigste
Position zurückzieht.
Ein Nocken steht von der Klapptür
vor und ist derart geformt, dass er so in einen in dem Aktivierungs-
oder Hebelgriff ausgebildeten Schlitz ragt, dass die sich andernfalls frei
drehende Klapptür
von dem Aktivierungsgriff betätigt
wird. Die Klapptür
ist ferner in einer Aufwärtsposition arretiert,
wenn der Aktivierungsgriff nicht gedrückt ist. Dadurch wird verhindert,
dass das Gewicht des Stapels ein unbeabsichtigtes Öffnen der
Klapptür
bewirkt. Das Loch in der Rückwand
ist groß genug,
dass sich die Trennplatte durch dieses hindurch drehen kann, weist
jedoch zwei Wände
auf, die bis zum Boden verlaufen. Diese verhindern, dass die Tücher beim
Rückhub
in den Mechanismus gezogen werden.
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9–17 zeigen
eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung.
Kurz gesagt wird bei dieser Ausführungsform
eine seitwärts
gerichtete Auslenkbewegung zum Eingreifen in den Stapel ausgeführt. Der
Funktionsmechanismus ist aus zwei Halbscheiben gebildet, die auf
einer drehbaren Welle ungefähr
um 180° voneinander
getrennt und axial voneinander beabstandet sind. Die obere Scheibe
ist an der drehbaren Welle befestigt, und die untere oder Haltescheibe
ist in der Lage, frei die Welle entlang zu gleiten. Die obere Scheibe
weist zwei nach unten ragende Stifte auf, die derart in in der unteren Scheibe
ausgebildete Löcher
passen, dass die untere Scheibe von der oberen Scheibe angetrieben
wird. Die untere Scheibe kann auf der Welle von einer Zugstange
oder einem Einstellhebel relativ zu der oberen Scheibe angehoben
oder abgesenkt werden. Die Welle ist mittig zwischen kleinen Lagern
angeordnet und wird von einem Zahnrad gedreht, das von einer Zahnstange
auf einer Aktivierungsschubstange angetrieben wird. Eine Feder bewegt
die Welle in die Ausgangsdrehposition zurück. Eine Schubstange gleitet
einen linearen Weg entlang.
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Der
Tuchstapel ist auf im Wesentlichen gleiche Weise wie bei der in 1 ff
gezeigten Ausführungsform
in dem Kasten angeordnet, wobei die Tücher auf der unteren Scheibe
aufliegen, die um mehr als die halbe Strecke in das Tuchmagazin
ragt. Da die Scheibe so weit hineinragt, werden keine weiteren Lippen
oder Böden
zum Halten der Tücher
benötigt,
wodurch die Abhängigkeit
von der Tuchtoleranz verringert wird. Der Kasten sollte in der Lage
sein, Tücher
aufzunehmen, die um 1,27 cm (½ Inch)
von der Spezifikation abweichen. Die Schubstange wird gedrückt und
das Zahnstangengetriebe dreht die Welle, wodurch sich die obere
Scheibe und die daran angebrachte untere Scheibe gleichzeitig als
Einheit drehen. Die obere (Zuteilungs-)Scheibe weist eine abgestumpfte
Schneidkante mit einer Spiralform auf. Die Spiralform bewirkt, dass
die Zuteilungsscheibe die Tücher
in der Mitte berührt
und sich die Trennwirkung nach außen fortsetzt. Durch das graduelle Eingreifen
der Scheibe ist mehr Zeit vorhanden, das Tuch nach oben oder unten
zu leiten. Der Zwischenraum zwischen der oberen und der unteren
Scheibe kann entsprechend der gewünschten Anzahl von Tüchern eingestellt
sein. Die obere Scheibe wird festgehalten, während die untere Scheibe angehoben
oder abgesenkt werden kann. Die Scheiben werden derart gedreht,
dass die Tücher,
die von der unteren Scheibe gehalten werden, aus dem Kasten in die
Aufnahmerampe fallen, während
sich die obere Scheibe dreht, um den Stapel festzuhalten. Dabei
handelt es sich um eine nahtlose und gleichmäßige Bewegung. Bei Lösen der
Schubstange führt
eine Feder die Schubstange und die Scheibe in die Ausgangsposition
zurück,
und der Tuchstapel senkt sich derart ab, dass er wieder auf der
unteren Scheibe aufliegt. Interessanterweise wird die Bewegung der
Scheiben gleich gut ausgeführt,
wenn diese sich um 180° und
zurück
drehen oder eine volle 360° Bewegung
in Vorwärtsrichtung
ausführen.
Dadurch wird durch einfaches Hinzufügen eines Motors und eines
weiteren Zahnrads eine vollautomatische Funktion vereinfacht. Es
können
Handtast-, Druckknopf- oder Registrierkassensteuerungen zum Steuern
der Ausgabevorrichtung vorgesehen sein. Spezielle Strukturen werden
anhand von 9–17 besser
verständlich.
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Gemäß 9–17 weist
eine Tuchausgabevorrichtung 160 ein Gehäuse 162 auf, das ein
Aufnahmemagazin 164 zum Aufnehmen eines Tuchstapels begrenzt.
Das Aufnahmemagazin weist eine Rückwand 166 mit
mehreren Rippen 168 zum reibenden Angreifen and dem Tuchstapel
und Übertragen
eines Teils des Gewichts der Tücher
auf das Gehäuse
auf. Ferner ist eine Tür 170 mit
Schließansätzen 172, 174 vorgesehen. Diese
Schließansätze wirken
bei Verwendung zum Schließen
des Tuchmagazins mit Schließansätzen 176, 178,
die, falls gewünscht,
magnetisch sein können,
sowie Ösen 188, 190 zusammen.
Das Gehäuse
weist ferner eine Seitenwand 180 und eine Seitenwand 182 sowie
einen oberen Teil 184 auf.
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Ein
Funktionsmechanismus 186 weist im Wesentlichen eine gleitbar
angebrachte Schubstange 192 mit einer Zahnstange 194 auf,
die derart positioniert ist, dass sie an einem an einer drehbaren
Welle 198 angebrachten Zahnrad 196 angreift. An
der Welle sind eine Halteklappe 200 sowie eine Zuteilungsklappe 202 vorgesehen.
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Die
Schubstange 192 ist mit Schlitzen 204, 206 versehen,
durch die Festhalteschrauben 208 und 210 ragen,
um die Schubstange an dem Gehäuse 162 zu
befestigen. Ferner ist eine Hauptfeder 212 an der Welle 198 vorgesehen,
die die Welle 198 und somit die unterschiedlichen Klappen
in eine Ruheposition vorspannt, wie nachstehend beschrieben wird.
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Das
Gehäuse
weist ferner eine Rampe 214 sowie Tuchfesthalteansätze 216, 218, 220 und 222 auf. Ferner
ist ein Drahtstift 224 mit einem im Wesentlichen gebogenen
oder gekröpften
Profil vorgesehen, der zum Einstellen der Höhe der Haltescheibe 200 an
der Welle 198 an seinem mittleren Teil 226 in
einem (nicht gezeigten) Halteelement angebracht ist. Der Drahtstift
ist in einem exzentrischen Schlitz 228 angeordnet, der
in einer an einem Einstellhebel 232 angebrachten Scheibe 230 ausgebildet
ist. Bei Drehen des Einstellhebels 232 zwingt der Drahtstift
aufgrund seiner gekröpften
Form eine Manschette 234 auf der Welle nach oben oder unten
und stellt somit die Distanz der Halteklappe 200 und der
Zuteilungsklappe 202 ein. Auf diese Weise kann die Anzahl
von bei Drücken
der Schubstange 192 auszugebenden Tücher eingestellt werden. Das
heißt,
dass der Drahtstift 224 in einen Schlitz 236 in
der Manschette 234 an seinem Endteil eingreift und dadurch
die Scheibe 200 anheben oder absenken kann. Aus den verschiedenen
schematischen Darstellungen geht ferner hervor, dass in dem Gehäuse ein
Spalt 238 zwischen der Rückwand 166 des Aufnahmemagazins 164 und
der Rampe 214 der Ausgabevorrichtung begrenzt ist, in dem
sich die Halteklappe und die Zuteilungsklappe drehen. Es ist ferner
ersichtlich, dass die Feder 212 von einem Stift 240 an
der Welle 198 gehalten ist und mit einer Schraube 242 an
dem Gehäuse
befestigt ist.
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Die
Halteklappe 200 ist derart angeordnet, dass sie sich über die
Stifte 244, 246, die durch Löcher 248 bzw. 250 verlaufen,
welche ebenfalls in entsprechenden Vertiefungen in der Zuteilungsklappe 202 vorgesehen sind,
zusammen mit der Zuteilungsklappe 202 dreht. Die Halteklappe 200 weist
einen Schlitz 252 sowie einen abwärts gerichteten hinteren Teil 254 auf.
Die Halteklappe ist im Wesentlichen als halbkreisförmige Scheibe ausgebildet
und an ihrem mittleren Teil 256 an der Welle 198 angebracht.
Die Zuteilungsklappe 202 ist ebenfalls im Wesentlichen
als halbkreisförmige
Scheibe ausgebildet und gleichermaßen an ihrem mittleren Teil 258 an
der Welle 198 angebracht. Die Zuteilungsklappe weist einen
vorderen Rand 259 auf, der im Wesentlichen als abgestumpfte
Schneidkante ausgebildet ist, wie schematisch in 14 gezeigt
ist, um in einen Tuchstapel einzugreifen. Die Zuteilungsklappe ist
an ihrem vorderen Rand 259 im Wesentlichen spiralförmig ausgebildet (sich
vergrößernder
Radius), so dass die Scheibe graduell in den Stapel eingreift, wie
oben beschrieben. Generell zeigen die schematischen Darstellungen,
dass die Zuteilungsklappe und die Halteklappe seitlich um 180° voneinander
versetzt und axial um eine Distanz zueinander versetzt angeordnet
sind, die einer vorbestimmten Anzahl von auszugebenden Tüchern entspricht,
wie aus 16 und 17 ersichtlich
ist.
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Bevor
dies jedoch beschrieben wird, sei darauf hingewiesen, dass eine
abgestumpfte Schneidkante generell wünschenswert ist, wenn ein planares Element
zum Eingreifen in einen Stapel auszugebender Tücher gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendet wird. 14 zeigt eine vergrößerte Teilansicht
der Zuteilungsklappe 202 entlang der Linie 14-14 aus 13.
Der vordere Rand 260 der Zuteilungsklappe 202 weist
benachbart zu zwei geneigten Teilen 264 und 266,
die von dem abgestumpften Rand zu der oberen Fläche 268 bzw. der unteren
Fläche 270 der
Zuteilungsklappe 202 verlaufen, einen flachen Teil 262 zum
Eingreifen in einem Tuchstapel auf. Aufgrund dieser Form neigt die
Klappe nicht dazu, die Tücher
festzuhalten oder zu zerschneiden.
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16 und 17 zeigen
eine schematische Darstellung der Tuchausgabevorrichtung gemäß dieser Ausführungsform
zum Ausgeben eines Tuchstapels 272 mit mehreren gefalteten
Tüchern,
die in 5A bis 5D gezeigt
sind. Die Tücher
sind wie dargestellt geneigt in dem Magazin 164 angeordnet.
Auch hier bildet der Tuchstapel einen Winkel 274 von ungefähr 8° bis ungefähr 15° zu einer
Vertikalen 276. Typischerweise ist die Vertikale 276 einfach
eine Wand, an der die Tuchausgabevorrichtung angebracht ist. An
dem Tuchstapel 272 greifen an der Rückwand 166 des Magazins
vorgesehene Rippen 168 reibend an, um einen Teil des Gewichts
der Tücher
auf das Gehäuse
zu übertragen.
Es sei angemerkt, dass der Neigungswinkel des Stapels ferner die
Schwerkraft entlang der Wand konzentriert, damit die Zuteilungsklappe
leichter in den Tuchstapel eingreifen kann.
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16 zeigt
die erfindungsgemäße Tuchausgabevorrichtung
in geschlossener Position, wobei das Zuteilungselement 202 hinter
der Rückwand 166 des
Tuchmagazins angeordnet ist und die Halteklappe 200 den
Stapel 272 hält.
Die Tuchausgabevorrichtung ist mittels einer Feder 212 in
diese Position vorgespannt, welche mit der Welle 198 und
dem Boden des Gehäuses
gekoppelt ist. Wenn die Schubstange 192 betätigt wird,
das heißt,
von einem Benutzer nach rechts geschoben wird, dreht sich der Funktionsmechanismus
der Tuchausgabevorrichtung aufgrund der Wirkung der Zahnstange und
des Zahnrads auf der Welle 198. Die Zuteilungsklappe 202 greift
in den Stapel ein und trennt somit mehrere Tücher 280 von dem übrigen Stapel
und hält
den Stapel, während
sich die Halteklappe 200 von dem Stapel weg in eine Position
zwischen die Rückwand
und die Außenwand 282 dreht
(17).
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Es
sei darauf hingewiesen, dass auch hier die Tücher derart angeordnet sind,
dass ihre kontinuierlichen Flächen,
wie z. B. die Fläche 116,
der Wand 166 benachbart sind und zuerst von dem Rand 260 der
Zuteilungsklappe 202 durchdrungen werden. Es sei ferner
darauf hingewiesen, dass die Halteklappe 200 einen Schlitz 252 gegenüber dem
vorderen Rand 260 der Zuteilungsklappe 202 aufweist,
um das Eingreifen in den Stapel durch das Zuteilungselement zu erleichtern.
Das heißt,
dass der Schlitz 252 einen nicht gehaltenen Randteil des
Tuchstapels bildet, der dem Eingreifen weniger Widerstand entgegensetzt,
als es andernfalls der Fall wäre.
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Wenn
sich das Halteelement in die Ruheposition zurückdreht, in der es sich in
seiner geschlossenen Position befindet, bewegen sich die Tücher durch
Schwerkraft weiter zu der Halteklappe, und der Prozess kann für einen
weiteren Vorgang wiederholt werden. Die Anzahl von auszugebenden
Tüchern
ist von der axialen Beabstandung zwischen der Zuteilungsklappe 202 und
der Halteklappe 200 abhängig.
Typischerweise wird einfach nur die Halteklappe 200 abgesenkt,
um die Distanz zu der oberen Zuteilungsklappe 202 zu vergrößern. Es
sei ferner darauf hingewiesen, dass, da die Tuchausgabevorrichtung 160 durch
Drehung arbeitet, es vorteilhaft ist, einen abwärts angeordneten hinteren Rand 254 zu
haben, damit die Tücher
reibungslos von der Halteplatte 200 fallen, wenn sich diese
durch den Spalt 238 in dem Gehäuse von den restlichen Tüchern weg oder
aus der geschlossenen Position in die rückwärtige offene Position dreht.
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18 bis 27 zeigen
eine weitere Tuchausgabevorrichtung 310 mit einem Gehäuse, das
generell mit 312 bezeichnet ist und das eine Aufnahmekammer
oder ein Tuchmagazin 314 begrenzt. Ferner ist eine an einem
Gelenkpaar 326, 328 befestigte Tür 316 vorgesehen.
Die Tür 316 weist
ferner Schließansätze 322, 324 auf,
die mit Ösen 318, 320 zusammenwirken,
um die Tür
in der geschlossenen Position zu halten. Es kann jede beliebige
Schließ einrichtung
zum Festhalten der Tür 316 and
dem restlichen Gehäuse
verwendet werden.
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Die
Tür 316 kann
Sichtöffnungen 330, 332 in
Form länglicher
Schlitze aufweisen, so dass ein Benutzer die Höhe des Papiertuchstapels in
der Ausgabevorrichtung prüfen
kann. Am unteren Ende der Tuchausgabevorrichtung 310 ist
ein Auffangkorb 334 mit Festhalteelementen 336, 338 sowie
einer Auffangplatte 340 vorgesehen.
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18 bis 20 zeigen
insbesondere, dass die Tuchausgabevorrichtung ferner einen Schlitz 342 aufweist,
der ein Abwärtsbewegen
eines Zuteilungsschlittens 344 ermöglicht, dessen Bedeutung aus
der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich wird. Ein Ausgabeauslass 360 ist
bei dieser Ausführungsform
der Erfindung generell C-förmig
ausgebildet, wie in 19 gezeigt. Der Ausdruck C-förmig bezieht
sich nur auf die Tatsache, dass der Ausgabeauslass einen diskontinuierlichen
Umfang aufweist, typischerweise einen diskontinuierlichen, im Wesentlichen
rechteckigen Umfang, wie in 19 und 28 gezeigt.
-
Ferner
sind Festhaltewände 346, 348 vorgesehen,
die das Festhalten der Tücher
nach der Ausgabe von dem Stapel unterstützen.
-
Die
Tuchausgabevorrichtung 310 weist ferner einen oberen Teil 350 sowie
einer Rückwand 356 benachbarte
Seitenwände 352 und 354 auf.
Zusammen begrenzen der obere Teil 350, die Seitenwand 352,
die Seitenwand 354, die Rückwand 356 und die
Tür 316 eine
Kammer zum Aufnehmen eines Stapels gefalteter Tücher. Am unteren Teil der Kammer
ist eine Haltefläche 358 an
dem Ausgabeauslass 360 vorgesehen. Die Fläche 358 und
der Auslass 360 sind im Wesentlichen "C"-förmig ausgebildet,
wie oben beschrieben, und wahlweise ist ein Rollenpaar 362, 364 (19)
vorgesehen, das die Ausgabe der Tücher erleichtert. Bei einer typischen
Ausführungsform
hat der Auslass eine Länge 366 und
eine Breite 368, wie in 19 gezeigt.
Die Länge 366 ist
typischerweise kleiner als die entsprechende Ausgabelänge (Länge 118 in 5A) eines
in der Ausgabevorrichtung 310 gestapelten gefalteten Tuchs,
so dass das Tuch erst dann den Auslass 360 durchläuft, wenn
es von dem Zuteilungselement der Tuchausgabevorrichtung 310 durch
den Auslass gedrückt
wird. Der Ausgabeauslass hat im Wesentlichen eine Länge, die
ungefähr
10% bis ungefähr
30% kürzer
ist als die Ausgabelänge
des durch den Auslass auszugebenden gefalteten Tuchs und ist typischerweise
ungefähr
15% bis ungefähr
25% kürzer
als die Ausgabelänge
der Tücher.
Im Allgemeinen ist die Haltefläche 358 typischerweise
planar und bildet eine Ausgabeebene 370 an dem Auslass 360.
Ferner ist ein Halteelement 372 zum Aufnehmen der Tücher vorgesehen,
welches vorteilhafterweise keilförmige
Elemente 374, 376 aufweist, die zum Drücken des
Tuchstapels in Richtung auf die Rückwand 356 vorgesehen
sind.
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Die
Ausgabevorrichtung 310 kann ferner eine oder mehrere Sichtöffnungen,
wie z. B. Sichtöffnungen 378,
in Form länglicher
Schlitze aufweisen, durch die die Tuchhöhe geprüft werden kann; oder es kann
alternativ und vielleicht stärker
gewünscht
eine Tür 316 aus
transparentem oder transluzentem Material vorgesehen sein, die solche
Schlitze überflüssig macht.
Ferner sind in der Kammer 314, insbesondere an der Rückwand 356,
mehrere Rippen 380 sowie ein Paar gebogener Halteelemente 382, 384 vorgesehen.
-
Generell
wird bei der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung
vorzugsweise ein geneigt angeordneter Tuchstapel verwendet. Das
heißt,
dass in der Aufnahmekammer der Tuchstapel mit einem Neigungswinkel 386 von
im Wesentlichen ungefähr
8° bis ungefähr 15°, typischerweise
ungefähr
10 bis 12°,
und bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ungefähr 11° angeordnet
ist. Der Neigungswinkel hat verschiedene Funktionen. Zum einen erleichtert
der Winkel die Verteilung des Gewichts des Tuchstapels auf die Rückwand 356 derart,
dass die Kraft an dem Ausgabeauslass nicht übermäßig groß ist. Zum anderen werden die Tücher erfindungsgemäß mittels
eines Zuteilungselements an dem Zuteilungsschlitten 344 ausgegeben,
das in den Tuchstapel eingreift. Es ist daher vorteilhaft, die Tücher geneigt
anzuordnen und in Richtung auf die Rückwand 356 zu drücken, so
dass sie leichter zu greifen und durch den Ausgabeauslass 360 zu
ziehen sind, wie aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich
wird. Das geneigte Anordnen des Magazins erleichtert ferner das
Beladen der Tuchausgabevorrichtung mit Tüchern. Ferner wird vorzugsweise
ein gefaltetes Tuch verwendet, das der Rückwand der Ausgabevorrichtung
eine kontinuierliche Fläche
präsentiert,
die frei von Kanten ist.
-
Dabei
werden gefaltete Tücher,
wie in 5A bis 5D gezeigt,
auch in Zusammenhang mit der Tuchausgabevorrichtung aus 18 ff
verwendet. Vorzugsweise sind die Tücher derart ausgerichtet, dass sämtliche
kontinuierlichen Flächen
auf einer Seite des Stapels angeordnet sind, und greift das Zuteilungselement
an dieser Seite in den Stapel ein, so dass die Ausgabevorrichtung
optimal funktioniert. Bei den verschiedenen hier dargestellten Ausführungsformen
sind die gefalteten Tücher
aus 5A bis 5D vorzugsweise derart
in einem Stapel ausgerichtet, dass sämtliche kontinuierlichen Flächen, wie
z. B. die Flächen 115, 116, benachbart
zu der Rückwand
des Tuchaufnahmemagazins angeordnet sind, und sich das Zuteilungselement durch
die Rückwand
nähert.
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Wie
oben beschrieben, ist die Ausgabeebene 370 an der Haltefläche 358 gebildet,
welche wiederum den oberen Teil einer Halteplattform 410 bildet.
Da die vorbestimmte Anzahl von Tüchern,
beispielsweise jeweils ein Tuch, zwei, vier, sechs oder acht Tücher, von
dem Zuteilungsschlitten 344 von dem Tuchstapel getrennt
wird, ist es wünschenswert,
die Höhe
der Fläche 358 relativ
zu dem Zuteilungsschlitten einzustellen. Dabei sind Befestigungsschrauben 412, 414 in
Schlitzen 416, 418 zum Einstellen der Zuteilungslänge und
somit der Anzahl der vorbestimmten Anzahl von auszugebenden Tüchern vorgesehen,
wobei einfach die Höhe
der Plattform 410 mittels der Schrauben 412 und 414 eingestellt
wird, wie am besten in 19 zu sehen ist.
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Die
Funktion der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung
ist vielleicht am besten in 21 bis 27 zu
sehen. Diese Figuren zeigen sequentiell die Funktion der Tuchausgabevorrichtung 310,
wenn die Ausgabehebel ge drückt
sind und sich der Zuteilungsschlitten 344 in einem Zuteilungshub
nach unten bewegt und von der Hauptvorspannfeder in eine Ruheposition
zurückbewegt
wird. Generell zeigt 21 eine Seiten- und Schnittansicht
der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung,
wobei der Zuteilungsschlitten oben in einer Ruheposition angeordnet
ist, während 22 den
Zuteilungsschlitten beim Trennen zweier auszugebender Tücher zeigt
und 23 die Zuteilungsvorrichtung beim Verschieben
zweier auszugebender Tücher über die Ausgabeebene
zeigt. 24 zeigt den Zuteilungsschlitten
beim Freigeben eines Tuchs in den Auffangkorbe 334, und 25 bis 27 zeigen
die verschiedenen Befestigungen und mechanischen Teile, die dem
Schlitten 344 zugeordnet sind. 25 ist
eine perspektivische Ansicht des Mechanismus der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung,
während 26 und 27 Explosionsansichten
dieses Mechanismus sind. Die eigentliche Funktion, die in 21 bis 24 dargestellt
ist, wird vielleicht besser verständlich, wenn zuerst der Mechanismus
aus 25 betrachtet wird. Es sind Zuteilungshebelelemente 345, 347 gezeigt,
die an einer Welle 492 befestigt und über Befestigungsstifte, beispielsweise
Stifte 420, 422, und eine Befestigungsstange 424 über eine
Ausnehmung 428 an einem Wagen 432 (26)
an dem Zuteilungsschlitten 344 befestigt sind. Der Schlitten 344 weist
Elemente 434 und die verschiedenen dargestellten Teile
auf.
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Es
sei angemerkt, dass der Stift 422 durch einen Schlitz 426 in
der Befestigungswand 429 verläuft, welche sich innerhalb
der Tuchausgabevorrichtung befindet. Der in 25–27 dargestellte
Mechanismus ist in geeigneter Weise an einer Rückplatte 427 angebracht,
die eine Untergruppe mit den Haltewänden und den verschiedenen
sich vor- und zurückbewegenden
Komponenten bildet. Die Untergruppe kann mittels mehrerer Schrauben,
wie z. B. der Schraube 433, an dem Gehäuse befestigt sein. Der Wagen 432 ist
ebenfalls von einer Hauptvorspannfeder 430 nach oben vorgespannt,
welche den Zuteilungsschlitten in eine obere Ruheposition drückt, wie
in 21 gezeigt. An dem Wagen 432 ist ein
Zuteilungselementträger 434 angebracht.
Der Zuteilungselementträger 434 ist über einen
Stift 436 an dem Wagen 432 angebracht, wobei der
Stift in einer Ausnehmung 438 aufgenommen ist. Zwischen dem
Zuteilungselementträger
und dem Wagen 432 ist eine Blattfeder 440 vorgesehen,
die das Element 434 während
eines Ausgabevorgangs nach vorn drücket, wie nachstehend genauer
beschrieben wird. Ein Tuchzuteilungselement 442 wird von
dem Element 434 getragen, wie in den verschiedenen Figuren,
insbesondere 26 und 27, gezeigt.
Es sei darauf hingewiesen, dass das Element 442 fest an
dem Elementträger 434 angebracht
ist, während
eine untere Klaue 444 schwenkbar an dem Träger 434 angebracht
ist. Ferner ist in Zusammenhang mit der Klaue 444 ein Federpaar 452 und 454 zum
Vorspannen des Öffnens
und Schließens
der von dem Element 442 und der Klaue 444 gebildeten
Zange vorgesehen.
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Ferner
ist ein Rollenpaar 456 und 458 vorgesehen. Die
Rollen 456 und 458 greifen an den an den Innenflächen der
Festhaltestangen 460, 462 an, wodurch die Klaue
in die Greifbewegung versetzt wird, wie in 21 bis 24 gezeigt,
wenn sich der Zuteilungsschlitten bei einem Ausgabehub weiterbewegt.
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Insbesondere
ist der Zuteilungselementträger 434 in
einem Paar einander gegenüberliegender
Schienen 446, 447 in Wänden 429, 431 angeordnet,
wobei eine Schiene bei 446 in 24 gezeigt
ist und beide in 25 gezeigt sind. Der Zuteilungselementträger wird
mittels Stiften 464 und 466 in den Schienen 446, 447 geführt.
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Die
Funktion des Tuchhalters 310 wird anhand der Einzelheiten
einer Bügelanordnung 468 ersichtlich, die
die Klaue 444 sowie die Feder 454, die Rollen 456, 458 trägt und die
in 27 zusammen mit dem Zuteilungselementträger 343,
der Feder 452 und einer Welle 470 zum schwenkbaren
Befestigen der Bügelanordnung 468 an
dem Zuteilungselement 434 in Explosionsansicht gezeigt
ist, wobei die verschiedenen Winkelbeziehungen zwischen den Teilen
von den Federn 452, 454 vorgespannt sind, wie
nachstehend beschrieben wird.
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21 bis 24 zeigen
Seiten- und Schnittansichten entlang der Mittellinie der Tuchausgabevorrichtung 310 mit
Darstellung der Funktion der Ausgabevorrichtung 310, die
die verschiedenen in 25 bis 27 gezeigten
Teile aufweist, bei einem Ausgabehub und in der Ruheposition (21).
Es sei darauf hingewiesen, dass die Ausgabevorrichtung grundsätzlich um
die Mittellinie herum symmetrisch ist, so dass nur eine Seite gezeigt
zu werden braucht (was auch bei 25 und 26 der
Fall ist, in denen beispielsweise die Schiene 447 im Wesentlichen
mit der Schiene 446 identisch ist und die Befestigungswand 431 mit
der Befestigungswand 429 identisch ist). In 21 wird
der Zuteilungsschlitten 344 von der Hauptvorspannfeder 430 oben
in einer Ruheposition gehalten, und die Klaue 444 ist von
der Feder 452 nach unten vorgespannt, wie in 21 gezeigt.
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Ein
Tuchstapel 472 ist, wie gezeigt, in der Ausgabevorrichtung
geladen, wobei 1 Linie schematisch 1 gefaltetes Tuch des in 5A und 5B gezeigten
Typs darstellt. Das Gewicht des Stapels 472 wird aufgrund
des Neigungswinkels 386 relativ zu der Vertikalen 474 teilweise
von der Rückwand 356 getragen,
die typischerweise eine Wand ist, an der die Tuchausgabevorrichtung 310 angebracht
ist. Die Rippen 380 ragen nach innen in die Kammer 314 und
greifen reibend an dem Stapel 472 an und dienen ferner
zum Halten des Gewichts des Stapels 472. Ähnlich greifen
gebogene Halteelemente 382, 384 an dem Stapel
an und halten ebenfalls dessen Gewicht.
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Wenn
eines der Zuteilungshebelelemente 345, 347 oder
beide von einem Benutzer nach unten gedrückt werden, bewegt sich der
Schlitten 344 nach unten und bewegt sich das Zuteilungsträgerelement 434 weiter
nach unten in Richtung auf den Stapel, da die Stifte 464, 466 in
den inneren Teilen 475, 479 der Schienen 446, 447 nach
unten verlaufen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Zuteilungselementträger 434 von
der Blattfeder 440 derart nach vorn gedrückt wird,
dass sich die Stifte 464, 466 bei einem nach unten
gerichteten Ausgabehub in den Schienenteilen 475, 479 befinden,
wie in 22 gezeigt.
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22 zeigt,
dass beim Weiterbewegen des Zuteilungselements 442 nach
unten und nach vorn bei einem Ausgabehub das Element 442 in
den Stapel 472 eingreift und eine vorbestimmte Anzahl von
Tüchern (2
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel)
von dem übrigen
Stapel trennt. In der in 22 gezeigten
Position greifen die Rollen 456, 458 des Bügels 468 an
den Festhaltestangen 460, 462 an, wodurch die
Feder 452 zusammengedrückt
wird und die Klaue 444 relativ zu dem Zuteilungselement 442 nach
oben bewegt wird, wenn sich der Schlitten bei einem in 22 gezeigten
Ausgabevorgang weiterbewegt. Die Klaue 444 ist von der
Feder 454 in Richtung auf das Zuteilungselement 442 vorgespannt,
um zwei auszugebende Tücher 476, 478 zu
greifen. Das Element 442 und die Klaue 444 fungieren
somit als Zangenmechanismus zum Greifen der auszugebenden Tücher. Wenn
bei einem Ausgabehub mehr oder weniger Tücher ausgegeben werden sollen, braucht
nur die Höhe
der Haltefläche 358 durch
Lösen der
Schrauben 412, 414 und Einstellen der Plattform 410 über die
Position der Schrauben in den Schlitzen 416, 418 verändert zu
werden. Auf diese Weise kann beispielsweise die Höhe über der
Ausgabeebene 370, durch die bewirkt wird, dass das Element 442 in
den Stapel eingreift, derart eingestellt werden, dass sie zum Beispiel
2, 4 oder 6 auszugebenden gefalteten Tüchern entspricht.
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In
der in 23 gezeigten Ansicht ist die
Feder 452 von den Rollen an den Festhaltestangen vollständig zusammengedrückt, wenn
sich das Zuteilungselement 442 an dem Element 434 weiter
nach unten bewegt und das Zuteilungselement mit der Klaue 444 zusammenwirkt,
um die Tücher 476, 478 von
der Haltefläche 358 durch
den Auslass 360 über
die Ausgabeebene 370 freizugeben. Es sei darauf hingewiesen,
dass in dieser Position die Feder 454 das Ergreifen der
Tücher
durch die Elemente 442, 444 vorspannt.
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In
der in 24 gezeigten Ansicht bewegt
sich der Zuteilungsschlitten weiter nach unten, bis die Rollen 456, 458 an
den Festhaltestangen 406 und 462 vorbeilaufen.
Die Feder 452 wird dadurch gelöst, wodurch die Klaue 444 wie
dargestellt nach unten gedrückt
wird und somit die Tücher 476, 478 in
den Auffangkorb 468 platziert werden. Die Trägheit des
Bügels 468 beim
Herabfe dern dient zum Vorspannen der Stifte 464, 466 in die
hinteren oder äußeren Schienenteile 480, 482 der
Schienen 446 und 447. Die in 24 gezeigten
Relativpositionen zeigen das Ende eines Ausgabehubs an, wobei der
Zuteilungshebel 345 vollständig gedrückt ist. Nach dem Ende des
Ausgabehubs und dem Lösen
des Hebels bewegen sich die Stifte 464, 466 die
Schienenteile 480, 482 hinauf, wenn die Hauptvorspannfeder 430 den
Zuteilungsschlitten in die in 21 gezeigte
Ruheposition zurückführt.
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Die
verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen Tuchausgabevorrichtung
können
aus einem beliebigen geeigneten Material gefertigt sein, wie z.
B. Metall, Kunststoff und so weiter. Für große planare Teile, wie z. B.
die Tür 316,
werden relativ amorphe Harze, wie z. B. ASB-(Acrylnitril-Butadien-Styrol-)Harze,
Polycarbonat, Poly(methylmethacrylat) und andere schlagzäh modifizierte
Styrole, beispielsweise hochschlagzähes Polystyrol (HIPS), das
typischerweise durch Mischen von Styrol mit K-Harz (Styrol-Butadien-Copolymer)
hergestellt wird.
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Mechanische
Teile, wie z. B. die Elemente 442, 444, der Wagen 432,
das Tragelement 434 und die Schienen 446, 447 sind
vorteilhafterweise aus technischen Harzen, wie z. B. Polyester,
Polyacetal, Nylon und so weiter, hergestellt. Polyacetal ist aufgrund
seiner einfachen Verarbeitbarkeit und natürlichen Lubrizität ein besonders
bevorzugtes Material. Formaldehyd-Homoploymer (z. B. Delrin®-Polyacetal)
oder Copolymer (z. B. Celcon®-Polyacetal) sind Beispiele
für geeignete
Acetale.
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Die
erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung
mit Produktzuteilung zeigt eine bemerkenswerte Beständigkeit
bei der Produktausgabe. Selbst ein früher Prototyp zeigte die in
der nachstehenden Tabelle 1 aufgeführten Leistungscharakteristiken. Tabelle 1 – Ausgabe-Leistungscharakteristiken
(früher
Prototyp)
Anzahl
von Herausziehvorgängen | Eingestellte Menge | Innerhalb
der Vorgabe | Unter
der Vorgabe | Über der
Vorgabe |
1575 | 2 | 97% | 0 | 3% |
579 | 4 | 89% | 1% | 10% |
1050 | 6 | 88% | 9% | 3% |
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Eine
in
18–
27 gezeigte
Konfiguration zeigte die in Tabelle 2 aufgeführten Leistungscharakteristiken. Tabelle 2 – Ausgabeleistung der Tuchausgabevorrichtung
aus Fign. 18–27
Anzahl
von Herausziehvorgängen | Eingestellte Menge | Innerhalb
der Vorgabe | Unter
der Vorgabe | Über der
Vorgabe |
640 | 2 | 99 | 0 | 1 |
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Obwohl
die Erfindung anhand der in 1–4 und 6–27 gezeigten
Ausgabevorrichtung detailliert beschrieben worden ist, sind Modifikationen
an der Ausgabevorrichtung für
Fachleute auf dem Sachgebiet offensichtlich. Beispielsweise können mehr
als ein Zuteilungselement an dem Zuteilungsschlitten 344 zum
Eingreifen in den Stapel, wie schematisch in 28 gezeigt,
vorgesehen sein. 28 zeigt eine schematische Ansicht,
wobei eine Halteplattform 484 in einer 19 im
Wesentlichen gleichen Ansicht (d. h. eine der Plattform 410 im
Wesentlichen gleiche Plattform) schematisch gezeigt ist, und zwar
mit Darstellung eines Ausgabeauslasses 486, der ebenfalls
im Wesentlichen C-förmig
ausgebildet ist, und zwei Zuteilungselementen 488, 490,
die äquivalent
zu dem Zuteilungselement 442 der Ausgabevorrichtung 310 operieren,
um gefaltete Tücher
durch den Auslass zu drücken.
Ferner kann eine Klapptür/Zuteilungselement-Kombination
auf verschiedene Arten konfiguriert sein, beispielsweise kann eine
Halteklappe an einem Hebel benachbart zu ei nem Zuteilungselement
an einem Hebel vorgesehen sein, die beide seitlich und axial voneinander
versetzt angeordnet sind, sich jedoch in der gleichen Richtung bewegen,
um Tücher
gemäß der Erfindung
auszugeben. Das heißt,
ein Schiebeboden/Schiebe-Zuteilungselement, die sich gemeinsam über den
unteren Teil einer Tuchausgabevorrichtung mit Zuführung durch
Schwerkraft bewegen, können
innerhalb des Schutzumfangs der vorliegenden Erfindung konstruiert
werden. Obwohl es typisch ist, erfindungsgemäß das Zuteilungselement zu bewegen,
ist es gleichfalls möglich,
ein stationäres
Zuteilungselement vorzusehen und das Tuchmagazin der Tuchausgabevorrichtung
relativ zu diesem zu bewegen. Diese Modifikationen fallen in den
Schutzumfang der vorliegenden Erfindung, die in den beiliegenden
Patentansprüchen
definiert ist.