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Technisches Gebiet und industrielle
Anwendbarkeit
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Die
Erfindung betrifft eine aus zwei Stücken bestehende Verpackung
aus Pappe zur Aufnahme von Materialien in Einzeldosen, wobei die
Einzeldosen auf einer inneren Schiebekarte innerhalb einer äußeren Hülle eingekapselt
sind. Die Verpackung weist Merkmale auf, die sie zum Verpacken derartiger
Einzeldosen geeignet machen, und erfüllt gleichzeitig vorschriftsmäßige Kriterien
zur Kindersicherung durch die Einbeziehung eines Mechanismus zum
Herausziehen, der aus versetzten Kerben zum Herausziehen der inneren
Schiebekarte aus der äußeren Hülle besteht,
kombiniert mit einem falschen Boden, der eine zusätzliche
Stütze
für die äußere Hülle bildet,
und einer reißfesten
Beschichtung zumindest eines Teils der Hülle.
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Hintergrund der Erfindung
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Die
Verpackung von Einzeldosen ist ein attraktives Verpackungsformat
für bestimmte
pharmazeutische Anwendungen, da sie praktisch und dennoch stabil
genug ist, um viele Male geöffnet
und geschlossen zu werden, bis die medikamentöse Behandlung abgeschlossen
ist, und da sie es dem Anwender auch ermöglicht, die Einnahme der Dosen nach
dem vorgeschriebenen Plan nachzuvollziehen. Beispiele für eine derartige
Verpackung sind in dem
U.S.-Patent
Nr. 6,047,829 (Johnstone) beschrieben, das der hier beschriebenen
Erfindung zugeordnet wird. Das Johnstone-Patent betrifft eine Verpackung für Einzeldosen
aus Pappe, die eine äußere Hülle aus
Pappe aufweist, sowie eine innere Schiebekarte aus Pappe, die verriegelbar
in der Hülle
gehalten wird. Die Hülle
weist mehrere Seitenplatten auf, die miteinander so in Wirkverbindung
stehen, dass eine der mehreren Seitenplatten ein erstes Mittel zum
Lösen der
inneren Schiebekarte aufweist, und eine andere der Seitenplatten
ein zweites Mittel zum Lösen der
inneren Schiebekarte aufweist, so dass die Mittel zum Halten und
zum Lösen
der inneren Schiebekarte im Wesentlichen dem Mittel zur Ausgabe
der Einzeldosis benachbart angeordnet sind.
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Die
hier beschriebene Erfindung ist eine Verbesserung der Erfindung,
die im
US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben
und beansprucht wird, dahingehend, dass die Verpackung weniger anfällig für versehentliches Öffnen gemacht
wird und eine verbesserte strukturelle Stabilität hat. Die Kindersicherung
ist ein Merkmal, das für
pharmazeutische Verpackungen besonders erwünscht ist, und ist durch den Poison
Prevention Packaging Act von 1970 zwingend vorgeschrieben. Für eine gewünschte Kindersicherungsquote
(CR) von F = 1 darf bei einer Zufallsstichprobenerhebung unter den
in Rede stehenden Verpackungen mit einer altersspezifischen Testgruppe
von Kindern keine Fehlerrate von mehr als 10% zu erfassen sein.
Diese allgemeine Richtlinie ist ausgearbeitet worden, um zu gewährleisten,
dass die Verpackung in ausreichender Weise intakt bleibt, wenn Kinder
damit herumhantieren. Angesichts dieses gewünschten Erfordernisses liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verpackungssystem für Einzeldosen
mit verbesserter Kindersicherung zu schaffen, das einen unbefugten
Zugang zum Inhalt der Verpackung verhindert.
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Abgesehen
von der Kindersicherung ist es jedoch ebenso wünschenswert, dass das Verpackungssystem
für Einzeldosen
seniorengerecht ist, so dass ein einfaches Herausnehmen des Packungsinhalts
mit so wenig Handgriffen wie möglich
gewährleistet
wird. Ein derartiges Mittel zum Herausnehmen sollte selbst dann
einfach zu anzuwenden sein, wenn die Geschicklichkeit oder Stärke der
Hände des
Patienten eingeschränkt
ist. Folglich besteht eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung
darin, eine seniorengerechte Verpackung zu schaffen, die für den Benutzer
einfach zu handhaben ist.
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Diese
Aufgaben werden durch das Verpackungssystem, die Gegenstände und
Verfahren der vorliegenden Erfindung, wie sie nachfolgend beschrieben
und beansprucht werden, erfüllt.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Erfindung genügt
den Anforderungen nach Kindersicherung und seniorengerechter Handhabung,
indem sie eine Verpackung aus Pappe für Einzeldosen mit einem Verriegelungsmerkmal schafft,
das es erlaubt, die Verpackung bei wiederholtem Gebrauch zu öffnen und
zu schließen
und schließlich
wegzuwerfen, wenn alle Einzeldosen eingenommen worden sind. Die
Verpackung weist eine äußere Hülle auf,
die zumindest teilweise beschichtet sein kann, um reißfest zu
sein, wobei die Hülle
außerdem
eine innere strukturelle Stütze
aufweist, die aus einer Plattenverlängerung derselben gebildet
wird, und eine innere Schiebekarte.
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Gemäß einem
Aspekt weist die Erfindung somit Folgendes auf:
- a)
eine äußere Hülle mit
mehreren Seitenplatten, mehreren Schwenkplatten und einer Stützplatte, wobei
die Platten alle miteinander in Wirkverbindung stehen, und wobei
mindestens eine Seitenplatte eine faltbare Verlängerung derselben aufweist,
wobei die Verlängerung
zur Innenseite der Hülle
gefaltet wird, um einen falschen Boden zu bilden, und wobei außerdem die
Stützplatte
ein inneres Schiebekarten-Halteelement und ein erstes inneres Schiebekarten-Löseelement
aufweist, und eine der mehreren Seitenplatten ein zweites inneres
Schiebekarten-Löseelement
aufweist;
wobei die äußere Hülle ein
Paar versetzter Kerben aufweist, um eine innere Schiebekarte zu
ergreifen und zu entfernen; und
wobei die äußere Hülle zumindest teilweise mit
einem polymeren Folienmaterial beschichtet ist; und
- b) einer inneren Schiebekarte, auf der eine oder mehrere Blasen
eingekapselt sind, die jeweils eine Einzeldosis eines abzugebenden
Materials enthält
bzw. enthalten, wobei die Schiebekarte sich aus einem Schiebekartenkörper und
einer Verlängerung
zusammensetzt, wobei die Verlängerung
beim Schließen
der Verpackung nach innen darüber
gefaltet und parallel zum Schiebekartenkörper positioniert wird.
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Gemäß einem
anderen Aspekt weist die Erfindung einen Rohling zur Bildung einer
verrastbaren äußeren Hülle für die Aufnahme
einer inneren Schiebekarte einer Verpackung für Einzeldosen auf, mit mehreren
Seitenplatten, einer Stützplatte
und mehreren Schwenkplatten, wobei mindestens eine der Seitenplatten
eine Verlängerung
derselben aufweist und mindestens eine Seitenplatte derselben zusätzlich ein
erstes inneres Schiebekarten-Löseelement
aufweist, und wobei die Stützplatte
ein inneres Schiebekarten-Halteelement und ein zweites inneres Schiebekarten-Löseelement
aufweist; und außerdem
in Kombination mit einem Paar Kerben, wobei jede Kerbe entlang einer
Außenkante
der Hülle
versetzt und parallel zur anderen ausgebildet ist, und mit einem falschen
Boden, der durch eine faltbare Verlängerung mindestens einer Seitenplatte
gebildet wird.
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Nach
einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Verpacken
von Einzeldosen eines periodisch abzugebenden Materials offenbart, bestehend
aus folgenden Schritten:
- b) Ausschneiden eines
Rohlings aus einem Trägermaterial
zur Bildung einer äußeren Hülle;
- c) Bilden einer inneren Schiebekarte aus einem Trägermaterial,
wobei die innere Schiebekarte einen Körper und eine faltbare Verlängerung
desselben aufweist;
- d) Falten des Rohlings zur Bildung einer äußeren Hülle mit mehreren Seitenplatten
und einer Stützplatte,
in der ein Schiebe-Haltemittel und ein Schiebe-Lösemittel mit eingeschlossen
sind, wobei mindestens eine Seitenplatte ein zweites Schiebekarten-Lösemittel
aufweist; und wobei mindestens eine Seitenplatte eine faltbare Verlängerung
derselben aufweist, die, wenn sie gefaltet wird, einen falschen
Boden im Inneren der Hülle bildet;
wobei der Rohling außerdem
ein Paar Kerben aufweist, die in einem versetzten, parallelen Verhältnis zueinander
positioniert werden, wenn der Rohling gefaltet wird;
- e) Einkapseln von Einzeldosen eines Materials auf der inneren
Schiebekarte;
- f) Falten der Verlängerung
der Schiebekarte, um die Verlängerung
parallel zum Körper
der Schiebekarte zu positionieren;
- g) Einsetzen der gefalteten Schiebekarte in die Hülle derart,
dass die Verlängerung
derselben verschiebbar und verrastbar mit dem Schiebe-Haltemittel
in den Seitenplatten der Hülle
in Eingriff gebracht wird.
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Eine
Verpackung für
Einzeldosen gemäß der Erfindung
besteht somit aus einer inneren Schiebekarte und einer äußeren Hülle. Die äußere Hülle oder die
innere Schiebekarte können
aus jedem geeigneten Material geschnitten werden, beispielsweise Kunststoff,
Pappe oder, falls gewünscht,
einem Schichtwerkstoff aus Pappe und einem weiteren faltbaren Material,
wie z. B. einer Folie oder einem polymeren Film. Geeignete Pappematerialien
sind beispielsweise in dem
US-Patent
Nr. 6,047,829 beschrieben. Die Wahl dieses Trägermaterials kann
je nach Verpackungsanforderung erfolgen, so dass auch ein Trägermaterial,
das von der FDA im Allgemeinen als sicher anerkannt ist (GRAS),
im Umfang der Erfindung liegt. Bei bestimmten bevorzugten Ausführungsformen
kann das Trägermaterial
ausgewählt
werden aus einer Bahn gebleichten Sulfatkartons, Zellstoffkarton
(SUS), kaolingestrichener Pappe oder einem anderen geeigneten Trägermaterial aus
Pappe, wobei die Dicke eines derartigen Trägermaterials vorzugsweise in
einem Bereich von etwa 0,02 cm (0,008 Inch) bis etwa 0,127 cm (0,050
Inch) liegt. So kann die Pappe beispielsweise auf einer Seite (C1S)
oder auf beiden Seiten (C2S) kaolingestrichen sein, und zwar mit
einer Beschichtung wie z. B. einer fluidisierten Mischung von Erdpigmenten,
ausgewählt
aus Kaolinstreichmasse, Calciumcarbonat und/oder Titandioxid, mit
Stärke
oder Klebstoff, oder verschiedenen Kombinationen aus diesen Materialien.
Durch aufeinander folgende Verdichtung und Polieren (durch Kalandrieren)
wird jede beschichtete Oberfläche
bis zu einem hohen Glättegrad
fertig bearbeitet und zum Aufdrucken von Schriften höherer Qualität geeignet
gemacht.
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Die
Hülle weist
mehrere Seitenplatten auf, die die breiteren Flächen der Verpackung bilden,
wobei diese Seitenplatten durch mehrere Schwenkplatten in Wirkverbindung
stehen. Vorzugsweise weist mindestens eine der mehreren Seitenplatten
ein inneres Schiebekarten-Halteelement
und ein erstes inneres Schiebekarten-Löseelement auf, während eine andere
der mehreren Seitenplatten ein zweites inneres Schiebekarten-Löseelement
aufweist. Bei bestimmten bevorzugten Ausführungsformen sind die inneren
Schiebekarten-Halteelemente Verlängerungsplatten.
Das erste innere Schiebekarten-Löseelement
besteht vorzugsweise aus einem ausgeschnittenen Bereich, der einen
Knoten aufweist, um mit einer Verlängerung der Schiebekarte an
mindestens einer Seitenplatte in Eingriff gebracht zu werden, während das
zweite innere Schiebekarten-Lösemittel vorzugsweise
in Form eines Freigabeknopfes vorliegt, der sich an einer weiteren
der mehreren Seitenplatten befindet.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst verschiedene Verbesserungen des Hüllenelements,
die zur Stabilität
der Verpackung beitragen. Bei einer Modifikation dieser Art kann
der Rohling der Hülle
so geschnitten werden, dass er eine Verlängerung aufweist, die, wenn
sie nach innen gefaltet wird, einen falschen Boden am unteren Ende
der Verpackung erzeugt. Dieser falsche Boden, der unterhalb des
Freigabeknopfes positioniert ist, welcher sich an der Außenseite
der Hülle
aus Pappe befindet, bietet eine strukturelle Stütze für die Verpackung und bewirkt, dass
die Hülle
weniger leicht durch Drücken
oder Zerquetschen verformt wird. Dieses Merkmal ist nützlich,
da eine derartige Verformung dazu führen kann, dass der Entriegelungsmechanismus
herabgedrückt und
der Verriegelungsmechanismus der Verpackung gelöst wird, wodurch ein unbeabsichtigter
Zugang zum Inhalt der Verpackung ermöglicht wird. Die Tatsache,
dass der falsche Boden vorhanden ist, ermöglicht es auch, den Freigabeknopf
mehr in Richtung der Mitte der Verpackung anzubringen, ohne auch die
Abmessungen der inneren Schiebekarte zu verändern. Diese Platzierung macht
es für
ein Kind schwieriger, an den Freigabemechanismus heranzukommen.
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Alternativ
dazu können
Bereiche der Hülle, die
leicht zerreißbar
sind, aus dem Trägermaterial
in doppelter Dicke gebildet werden. Dieses Merkmal reduziert die
Möglichkeit,
dass die Verpackung aufgerissen werden kann und erhöht darüber hinaus
die Robustheit des Äußeren der
Verpackung insgesamt. Um diese doppelte Dicke zu erreichen, kann
der Rohling zur Bildung der Hülle
so geschnitten werden, dass er eine oder mehrere Plattenverlängerungen aufweist,
die dann so gefaltet werden können,
dass sie parallel zu und neben einer oder beiden Seitenplatten der
Verpackung liegen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Plattenverlängerungen
an den Seitenplatten ausgebildet, um an den Kanten der Hülle eine
doppelte Dicke zu schaffen.
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Abhängig von
der Wahl des Trägermaterials umfasst
ein weiteres Mittel zur Verbesserung der Undurchdringlichkeit der
Hülle die
Beschichtung zumindest eines Teils einer oder beider Seiten des
Rohlings mit einer Polymerfolie. Auf diese Weise wird die Außenseite
der Verpackung reißfester
gemacht. Diese Beschichtung kann sich wahlweise nicht über die gesamte
Oberfläche
des Hüllenrohlings
erstrecken. So kann eine Beschichtung beispielsweise nur an Bereichen
erforderlich sein, die eher dazu neigen, zu reißen. Geeignete Beschichtungsmaterialien
können beispielsweise
aus biaxial orientierten polymeren Folien oder polymeren Folien
als Kreuzschichtstoff, wie z. B. Polyethylen hoher Dichte (HDPE),
Polyolefine, Polyester – z.
B. MylarTM – oder Kombinationen hieraus,
ausgewählt
werden. Bei einer analogen Ausführungsform
kann an Punkten hoher Belastung, wie z. B. an den Ecken der Verpackung
und an exponierten Kanten, für
Reißfestigkeit
gesorgt werden, indem ein oder mehrere Streifen der polymeren Folie
beispielsweise als Klebstreifen auf diese Bereiche aufgebracht werden.
Bei beiden Aspekten kann die polymere Folie durch Extrusion oder
adhäsive
Be schichtung oder durch ein anderes, im Stand der Technik bekanntes
Mittel, üblicherweise
auf der Seite aufgebracht werden, die die innere Oberfläche des
Rohlings ist. Es wurde festgestellt, dass durch diese Behandlung
die Reißfestigkeit
deutlich erhöht
wird, und dass die weitere Ausbreitung von Rissen in der äußeren Hülle verhindert
wird. Vorzugsweise beeinträchtigen
weder die vollständige
Beschichtungsfolie noch die wahlweise aufgebrachten Folienstreifen
das ästhetische
Bild der Verpackung oder behindern bzw. beeinträchtigen die Bedruckbarkeit
oder eines der anderen wünschenswerten
Darstellungsmerkmale. Auf die Hülle
oder auf die Oberflächen
der inneren Schiebekarte kann ein Text oder graphische Information
mit jeglichem Mittel, das im Stand der Technik allgemein bekannt
ist, aufgedruckt werden.
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Ein
weiteres Merkmal, das in geeigneter Weise zur Kindersicherung der
Verpackung gemäß der Erfindung
beiträgt,
ist die Positionierung der Ausschnitte oder Kerben zum Entnehmen
der Schiebekarte aus dem Inneren der Hülle. Die in dem
US-Patent Nr. 6,047,829 offenbarte
Verpackung umfasste Kerben, die an einander entsprechenden Kanten
der Seitenplatten symmetrisch platziert waren, um einen Ausschnitt
zu bilden. Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird die Platzierung der Kerben so abgeändert, dass
jede Kerbe auf einer Seitenplatte von der anderen versetzt ist,
wobei nur ein kleiner Überlappungsbereich
einen Ausschnittsbereich bildet, der die Kante der inneren Schiebekarte
exponiert. Um die Verpackung zu öffnen,
muss der Benutzer deshalb die Schiebekarte durch die voneinander
versetzten Kerben hindurch ergreifen. Da dieser Schritt es erfordert, die
Finger asymmetrisch zu platzieren, was dem Instinkt von Kindern
entgegensteht, wird ihre Fähigkeit, die
Schiebekarte zu ergreifen und herauszuziehen, deutlich eingeschränkt.
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Bei
weiteren bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung bietet die äußere Hülle der
Verpackung einen zusätzlichen
Schutz für
die innere Schiebekarte, die das Produkt in Einzeldosen, das verwendet
werden soll, aufnimmt. Die innere Schiebekarte hat ein Merkmal eines
Anschlags, üblicherweise
eine gefaltete Verlängerung
derselben, das mit einem Merkmal einer Sperre – üblicherweise ebenfalls einer gefalteten
Verlängerung – an der äußeren Hülle in Eingriff
gebracht wird, um zu verhindern, dass der Benutzer die innere Schiebekarte
vollständig
aus der äußeren Hülle herauszieht.
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Wahlweise
können
auch andere Mittel zur Verbesserung der strukturellen Intaktheit
der Verpackung insgesamt aufgenommen werden. Zu diesen Merkmalen
zählt die
Beschichtung der Schiebekarte mit einer polymeren Folie, wie vorstehend
beschrieben, was ebenfalls die Reißfestigkeit verbessert.
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Kurze Beschreibung der Zeichnung
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In
der Zeichnung zeigen:
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1 eine
isometrische Darstellung einer geöffneten Verpackung gemäß der Erfindung
mit einer inneren Schiebekarte und einer äußeren Hülle mit Knopffreigabemitteln;
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2 eine
isometrische Rückansicht
der Verpackung;
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3 eine
isometrische Darstellung eines teilweise gefalteten Rohlings zur
Bildung der äußeren Hülle der
Verpackung gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung;
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4 eine
teilweise gefaltete Hülle
für das Verpackungssystem
für Einzeldosen
nach dem Stand der Technik, wie es in dem
US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben
ist;
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5 eine
zweidimensionale Darstellung der Seitenplatten der Hülle in gefaltetem
Zustand, wenn die Verpackung der Erfindung gebildet wird, wobei
die versetzten Kerben sichtbar sind;
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6 u. 7 Draufsichten,
die verschiedene Ausführungsformen
der Hülle
gemäß der Erfindung
darstellen;
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8 eine
Draufsicht auf die Hülle,
die bei dem Verpackungssystem für
Einzeldosen nach dem Stand der Technik verwendet wird, wie es in
dem
US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben
ist;
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9 eine
isometrische Darstellung der äußeren Hülle der
Verpackung gemäß der Erfindung, wobei
die versetzten Kerben zum Entfernen der inneren Schiebekarte und
die doppelte Dicke des Trägermaterials
im Bereich der Kerben ersichtlich sind;
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10 eine
Draufsicht auf die faltbare innere Schiebekarte, die bei der Verpackung
gemäß der vorliegenden
Erfindung verwendet wird; und
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11 eine
Draufsicht auf einen Rohling zur Bildung der inneren Schiebekarte
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung.
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Ausführliche Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein verbessertes Verpackungssystem für Einzeldosen mit
bestimmten strukturellen Merkmalen geschaffen, die die Kindersicherung
und die seniorengerechte Handhabung der Verpackung verbessern und/oder steigern.
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Wie
in den anliegenden Figuren dargestellt, weist eine bevorzugte Ausführungsform
der Verpackung für
Einzeldosen gemäß der Erfindung
eine Schiebekarte 3 auf, die lösbar und verriegelbar mit einer äußeren Hülle 1 in
Eingriff gebracht wird. Der Inhalt der Verpackung ist in Form von
Einzeldosen in Blasen 22 enthalten, die sich auf der Schiebekarte 3 befinden.
Die Hülle 1 besteht
aus Seitenplatten 5 und 7, die durch Schwenkplatten 20 faltbar
verbunden sind, und aus einer Bodenplatte 6, die eine Endöffnung der
Verpackung sichert. Wie in 1 dargestellt,
weist die Seitenplatte 5 einen Freigabeknopf 13 auf,
der durch eine Reihe von miteinander verbundenen Einschnitten in
dem Trägermaterial,
hergestellt durch herkömmliche
Techniken, gebildet wird. Die geschnittenen Kanten bilden einen
flexiblen Streifen, der herabgedrückt werden kann, um Druck auf
eine oder mehrere Schichten des Trägermaterials auszuüben, die
unter der Seitenplatte 5 liegen. Die Seitenplatte 5 weist
auch eine Kerbe 8 auf, die einen Fingerhaltepunkt schafft,
um die Schiebekarte 3 herauszuziehen. Wie in 2 dargestellt,
ist eine entsprechende Kerbe 9, die ähnliche Abmessungen hat wie die
Kerbe 8, parallel zur Kerbe 8, aber versetzt von dieser,
an der Kante der Seitenplatte 7 ausgebildet. Bei der in 1 und 2 dargestellten
Ausführungsform
ist die Kerbe 8 nahe an der Mitte der Kante der Seitenplatte 5 positioniert,
während
die Kerbe 9 nicht mittig positioniert ist, so dass sich
eine unvollständige Überlappung
mit der Kerbe 8 ergibt. Die Position dieser Kerben entlang
den Außenkanten
der Hülle
und ihre Platzierung relativ zueinander kann abhängig von den Abmessungen der
Verpackung insgesamt variieren.
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Wie
in
3 dargestellt, wird die Hülle
1 aus einem Rohling
100 gebildet,
der eingekerbt wird, um drei Platten
5,
7 und
15 zu
bilden. Um die Stütze
der Hülle
zu formen, wird die Platte
15 nach unten gefaltet und unter
der Seitenplatte
5 befestigt – beispielsweise unter Verwendung
eines Klebstoffs –,
so dass die Stützplatte
15 im
Inneren der schließlich
geformten Hülle
1 positioniert
ist. Die Stützplatte
15 weist eine
Plattenverlängerung
10 auf,
die als Anschlagvorrichtung dient und verhindert, dass die innere Schiebekarte
3 vollständig aus
der Hülle
1 herausgezogen
wird. Bei der bevorzugten Ausführungsform gemäß
3 weist
die Seitenplatte
7 eine zusätzliche Verlängerung
14 auf,
die zur Mitte der Seitenplatte
7 gefaltet werden kann,
um strukturelle Platten
12a und
12b zu bilden,
wovon jede identische Abmessungen hat wie die Endplatte
6,
und eine strukturelle Platte
14, die in der gefalteten
Hülle
1 unter
der Seitenplatte
5 und der Stützplatte
15 liegt.
Im Vergleich zum Stand der Technik, wie er in
4 dargestellt
ist, weist die Hülle
der vorliegenden Erfindung Verbesserungen in Form der strukturellen
Platten
12a,
12b und
14 auf, die die
Verformung der Seitenplatten zum Lösen des Verriegelungsmechanismus
reduzieren, wie es erzielt werden kann, wenn die Seiten der Verpackung
zusammengedrückt
werden. Tatsächlich
bilden diese strukturellen Platten einen falschen Boden, der die
Verpackung stärkt
und somit widerstandsfähiger
macht, wenn jemand sich daran zu schaffen macht. Die Stützplatte
15 weist
zusätzlich
einen Ausschnittsbereich
11 mit einem Knoten
25 auf.
Der Ausschnittsbereich
11, der Knoten
25, der
Freigabeknopf
13 und die Verlängerungsplatte
10 bilden
zusammen die Verriegelungsanordnung für die Verpackung der Erfindung.
Der Verriegelungsmechanismus arbeitet ähnlich wie der in dem
US-Patent 6,047,829 beschriebene
Mechanismus, auf den vorstehend schon Bezug genommen wurde. Die
Ausführungsform
gemäß
3 weist
auch Ausschnittsbereiche
17 und
8 auf, die in
zusammengefaltetem Zustand eine Kerbe bilden, die mit der versetzten
Kerbe
18 zusammengebracht wird. Alternativ dazu kann eine
Kerbe
9 aus einer gefalteten Verlängerung
19 einer Seitenplatte
7 gebildet
werden, wie es in
6 und
7 dargestellt
ist.
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5 zeigt
die versetzten Kerben, die ein zusätzliches Merkmal der Beständigkeit
gegen unsachgemäße Handhabung
darstellen. Die Kerben werden so in die Kanten der Seitenplatten 5 und 7 geschnitten,
dass ein gewisses Maß an Überlappung zwischen
den Kerben besteht. Auf diese Weise können die Finger des Benutzers
versetzt positioniert werden, um die innere Schiebekarte herauszunehmen.
Da diese Positionierung jedoch dem Instinkt widerspricht, wird durch
die Platzierung der Kerben die Beständigkeit der Verpackung gegen
unsachgemäße Handhabung
durch Kinder erhöht.
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Die 6 und 7 zeigen
einen Rohling 150 zur Bildung der äußeren Hülle 1. Die Drei-Platten-Konstruktion
umfasst Seitenplatten 5 und 7 sowie eine Stützplatte 15,
die unter die Seitenplatte 5 geklappt wird. Kleinere Klappen 27,
die wahlweise mit eingeschlossen sein können, bieten eine zusätzliche strukturelle
Stütze
für die
Verpackungskanten. Die Stützplatte 15 weist
einen Ausschnittsbereich 11 auf, der den Knoten 25 aufweist,
wobei der Ausschnitt so konstruiert ist, dass er zwischen die Stützplatte 15 und
die gefaltete Verlängerung 10 passt,
wodurch ein Haltemittel geschaffen wird, das ein vollständiges Entfernen
der inneren Schiebekarte 3 aus der Hülle stoppt. Als zusätzliches
strukturelles Verstärkungsmerkmal
weist der Rohling 150 eine Verlängerung 19 auf, die,
wenn sie zum Inneren der Hülle
hin gefaltet wird, für
eine zusätzliche
strukturelle Verbesserung der Hülle
sorgt, um sie reißfester
zu machen. Die Seitenplatte 7 und die Verlängerung 19 werden
mit wechselseitigen kreisförmigen
oder bogenförmigen Schnitten
bearbeitet, die eine Kerbe 9 bilden, wenn die Verlängerung 19 gefaltet
wird. Die in den 6 und 7 dargestellte
Ausführungsform
weist auch einen Streifen 26 aus Kunststofffolie auf, der
entlang den Kanten der Seitenplatten 5, 7 und
der Stützplatte 15 fest
haftend angebracht wird. Der Folienstreifen 26 dient als
Verstärkung
der Kanten der äußeren Hülle 1,
um zu verhindern, dass Risse sich ausbreiten. Die Kanten des Klebebandstreifens 26 können bündig mit
den Kanten der Seitenplatten 5, 7 bzw. der Stützplatte 15 und
den Schwenkplatten 20 abschließen, oder der Streifen kann
hinter den Kanten zur Innenseite des Rohlings 150 hin positioniert
sein. Der Klebebandstreifen 26 kann vor oder nach dem Schneiden
des Hüllenrohlings
aufgebracht werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann das Band beispielsweise
auf ein Trägermaterial
aufgebracht werden, bevor es durch Abstanzen zu Rohlingen gemacht
wird. Der Klebebandstreifen 26 erstreckt sich vorzugsweise
nicht über
die gesamte Breite der Stützplatte 15,
um zu verhindern, dass die innere Schiebekartenverlängerung 24 an
dem Streifen 26 hängenbleibt, wenn
sie herausgezogen und wieder in die Hülle 1 eingesetzt wird.
Bei anderen Ausführungsformen
können
anstatt der teilweisen Beschichtung mit dem Folienstreifen 26 eine
oder beide Oberflächen
des Rohlings 150 vollständig
mit einer polymeren Folie beschichtet sein. Diese Beschichtung erfolgt
vorzugsweise, bevor das Trägermaterial
zur Bildung des Hüllenrohlings
durch Abstanzen bearbeitet wird.
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9 zeigt
eine isometrische Darstellung der gefalteten äußeren Hülle 1, wobei die versetzte Platzierung
der Kerben 8 und 9 ersichtlich wird, sowie die
doppelte Dicke, die durch die gefalteten Verlängerungen 10 und 19 um
die offenen Kanten herum gebildet wird.
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Die 10 und 11 zeigen
jeweils Draufsichten auf die innere Schiebekarte 3 und
den Rohling hierfür.
Die Schiebekarte 3 besteht aus dem Schiebekartenkörper 21 und
einer Schiebekartenverlängerung 2.
Die Verlängerung 2 wird
in die Verpackung eingesetzt, wenn sie geschlossen wird. Dieses Faltmerkmal
ermöglicht
es, eine längere
Schiebekarte, die eine größere Anzahl
von Einzeldosen aufnehmen kann, in der Verpackung aufzunehmen. Darüber hinaus
bietet die gefaltete Schiebekarte eine zusätzliche strukturelle Stütze innerhalb
der Hülle.
Faltlinien, die in die Platte 3 eingekerbt sind, bilden
die Faltplatte 4, die den inneren Abmessungen der Verpackung
entspricht und annähernd
symmetrisch zur Endplatte 6 ist. Wie in 11 dargestellt,
werden zwei symmetrische Abschnitte 3a und 3b zusammengeklappt
und können
zusammengeklebt oder auf andere Weise aneinander befestigt werden,
um die innere Schiebekarte 3 zu bilden. Der Schiebekartenkörper 21 und
die Verlängerung 2 weisen
perforierte Bereiche 22a und Dosisöffnungen 22b auf,
die zusammen Blasen 22 bilden, um Einzeldosen 23 aufzunehmen.
Die Schiebekarte 3 weist auch eine kerbenförmige faltbare
Verlängerung 24 auf,
die aus aneinander haftenden Abschnitten 24a und 24b gebildet wird.
Die Verlängerung 24 ist
ein Element des Verriegelungsmechanismus der Verpackung.
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Das
Verriegelungsmerkmal der Verpackung besteht aus dem Freigabeknopf 13,
dem Ausschnittsbereich 11, dem Knoten 25 und der
Verlängerungsplatte 24 der
Schiebekarte 3. Auf diese Weise erstreckt sich, nachdem
die Schiebekarte 3 in der äußeren Hülle 1 platziert wurde,
die Verlängerung 24 der
Schiebekarte 3 über
den Ausschnittsbereich 11 der äußeren Hülle 1 hinaus. Sobald
die Verlängerung 24 über den
Ausschnittsbereich 11 hinweg bewegt wird, springt die Verlängerung 24 nach
oben und tritt in den Ausschnittsbereich 11 ein und wird
gegen den Knoten 25 gedrückt. Wenn der Benutzer daher
versucht, die Schiebekarte 3 aus der äußeren Hülle 1 zu entnehmen,
gleitet die Verlängerung 24 nach
oben in den Ausschnittsbereich 11, wodurch die Schiebekarte 3 in
der äußeren Hülle 1 gesichert
wird. Um jedoch den Verriegelungsmechanismus zu deaktivieren, muss
der Benutzer lediglich den Freigabeknopf 13 betätigen, so
dass die Verlängerung 24 gegen
den Knopf 25 und unter die Öffnung 11 gedrückt wird,
wodurch verhindert wird, dass die Verlängerung 24 nach oben
in die Öffnung 11 gleitet,
wenn der Benutzer die Schiebekarte 3 aus der äußeren Hülle 1 zieht.
Ein vollständiges
Entfernen der Schiebekarte 3 aus der äußeren Hülle 1 wird verhindert,
wenn die Außenkante
der Verlängerung 24 in
der durch die Verlängerung 10 und
die Platte 15 gebildeten Falte einrastet.
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Die
Verpackung gemäß der vorliegenden
Erfindung hat die Vorteile, dass sie ein geringes Gewicht hat, widerstandsfähig gegen
unsachgemäße Handhabung
ist, dass sie seniorengerecht ist, haltbar und leicht zusammenzusetzen
ist, dass sie Schutz für jede
Einzeldosis bietet, bis diese eingenommen wird, und dass sie wirtschaftlich
ist. Darüber
hinaus schafft die Erfindung einen kindergesicherten und dennoch benutzerfreundlichen
Verpackungsbehälter
für Einzeldosen,
der verwendet werden kann, um eine Vielzahl verschiedener Inhalte
aufzunehmen und abzugeben. Die verbesserten Merkmale der Beständigkeit gegen
unsachgemäße Handhabung
der Verpackung können
zumindest zum Teil dem Vorhandensein der strukturellen Stütze durch
den falschen Boden, der versetzten Anordnung der Kerben und der
Verwendung von strukturellen Materialien, die zum Teil oder vollständig beschichtet
sind, bei der Konstruktion der Verpackungshülle und der Schiebekarte zugeschrieben
werden. Die Verpackung kann beispielsweise in geeigneter Weise verwendet
werden, um pharmazeutische Präparate,
bei welchen eine wiederholte, periodische, geregelte Dosierung erforderlich
ist, aufzubewahren. So wie der Begriff „pharmazeutisches Präparat" hier verwendet wird,
soll er verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
oder Nahrungsmittelergänzungen,
Vitamine oder andere Medikamente, oder aber jegliche andere Materialien,
die zur Aufbewahrung in einer Verpackung aus Folie/Pappe oder einer
Kunststoffkonstruktion geeignet sind, umfassen.
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Es
wird davon ausgegangen, dass die vorliegende Erfindung viele andere
Ausführungsformen umfasst,
die hier nicht genauer beschrieben sind, die jedoch durch die offenbarten
Details für
den Fachmann ersichtlich sind. Also sollte diese Offenbarung nicht
so gelesen werden, als wäre
sie nur durch die vorstehend genannten Beispiele oder nur auf die
bezeichneten bevorzugten Ausführungsformen
beschränkt.