DE60225503T2 - Verpackung für Einzeldosen mit Kindersicherung und Seniorfreundlichen Merkmalen - Google Patents

Verpackung für Einzeldosen mit Kindersicherung und Seniorfreundlichen Merkmalen Download PDF

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Description

  • Technisches Gebiet und industrielle Anwendbarkeit
  • Die Erfindung betrifft eine aus zwei Stücken bestehende Verpackung aus Pappe zur Aufnahme von Materialien in Einzeldosen, wobei die Einzeldosen auf einer inneren Schiebekarte innerhalb einer äußeren Hülle eingekapselt sind. Die Verpackung weist Merkmale auf, die sie zum Verpacken derartiger Einzeldosen geeignet machen, und erfüllt gleichzeitig vorschriftsmäßige Kriterien zur Kindersicherung durch die Einbeziehung eines Mechanismus zum Herausziehen, der aus versetzten Kerben zum Herausziehen der inneren Schiebekarte aus der äußeren Hülle besteht, kombiniert mit einem falschen Boden, der eine zusätzliche Stütze für die äußere Hülle bildet, und einer reißfesten Beschichtung zumindest eines Teils der Hülle.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Verpackung von Einzeldosen ist ein attraktives Verpackungsformat für bestimmte pharmazeutische Anwendungen, da sie praktisch und dennoch stabil genug ist, um viele Male geöffnet und geschlossen zu werden, bis die medikamentöse Behandlung abgeschlossen ist, und da sie es dem Anwender auch ermöglicht, die Einnahme der Dosen nach dem vorgeschriebenen Plan nachzuvollziehen. Beispiele für eine derartige Verpackung sind in dem U.S.-Patent Nr. 6,047,829 (Johnstone) beschrieben, das der hier beschriebenen Erfindung zugeordnet wird. Das Johnstone-Patent betrifft eine Verpackung für Einzeldosen aus Pappe, die eine äußere Hülle aus Pappe aufweist, sowie eine innere Schiebekarte aus Pappe, die verriegelbar in der Hülle gehalten wird. Die Hülle weist mehrere Seitenplatten auf, die miteinander so in Wirkverbindung stehen, dass eine der mehreren Seitenplatten ein erstes Mittel zum Lösen der inneren Schiebekarte aufweist, und eine andere der Seitenplatten ein zweites Mittel zum Lösen der inneren Schiebekarte aufweist, so dass die Mittel zum Halten und zum Lösen der inneren Schiebekarte im Wesentlichen dem Mittel zur Ausgabe der Einzeldosis benachbart angeordnet sind.
  • Die hier beschriebene Erfindung ist eine Verbesserung der Erfindung, die im US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben und beansprucht wird, dahingehend, dass die Verpackung weniger anfällig für versehentliches Öffnen gemacht wird und eine verbesserte strukturelle Stabilität hat. Die Kindersicherung ist ein Merkmal, das für pharmazeutische Verpackungen besonders erwünscht ist, und ist durch den Poison Prevention Packaging Act von 1970 zwingend vorgeschrieben. Für eine gewünschte Kindersicherungsquote (CR) von F = 1 darf bei einer Zufallsstichprobenerhebung unter den in Rede stehenden Verpackungen mit einer altersspezifischen Testgruppe von Kindern keine Fehlerrate von mehr als 10% zu erfassen sein. Diese allgemeine Richtlinie ist ausgearbeitet worden, um zu gewährleisten, dass die Verpackung in ausreichender Weise intakt bleibt, wenn Kinder damit herumhantieren. Angesichts dieses gewünschten Erfordernisses liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verpackungssystem für Einzeldosen mit verbesserter Kindersicherung zu schaffen, das einen unbefugten Zugang zum Inhalt der Verpackung verhindert.
  • Abgesehen von der Kindersicherung ist es jedoch ebenso wünschenswert, dass das Verpackungssystem für Einzeldosen seniorengerecht ist, so dass ein einfaches Herausnehmen des Packungsinhalts mit so wenig Handgriffen wie möglich gewährleistet wird. Ein derartiges Mittel zum Herausnehmen sollte selbst dann einfach zu anzuwenden sein, wenn die Geschicklichkeit oder Stärke der Hände des Patienten eingeschränkt ist. Folglich besteht eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine seniorengerechte Verpackung zu schaffen, die für den Benutzer einfach zu handhaben ist.
  • Diese Aufgaben werden durch das Verpackungssystem, die Gegenstände und Verfahren der vorliegenden Erfindung, wie sie nachfolgend beschrieben und beansprucht werden, erfüllt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung genügt den Anforderungen nach Kindersicherung und seniorengerechter Handhabung, indem sie eine Verpackung aus Pappe für Einzeldosen mit einem Verriegelungsmerkmal schafft, das es erlaubt, die Verpackung bei wiederholtem Gebrauch zu öffnen und zu schließen und schließlich wegzuwerfen, wenn alle Einzeldosen eingenommen worden sind. Die Verpackung weist eine äußere Hülle auf, die zumindest teilweise beschichtet sein kann, um reißfest zu sein, wobei die Hülle außerdem eine innere strukturelle Stütze aufweist, die aus einer Plattenverlängerung derselben gebildet wird, und eine innere Schiebekarte.
  • Gemäß einem Aspekt weist die Erfindung somit Folgendes auf:
    • a) eine äußere Hülle mit mehreren Seitenplatten, mehreren Schwenkplatten und einer Stützplatte, wobei die Platten alle miteinander in Wirkverbindung stehen, und wobei mindestens eine Seitenplatte eine faltbare Verlängerung derselben aufweist, wobei die Verlängerung zur Innenseite der Hülle gefaltet wird, um einen falschen Boden zu bilden, und wobei außerdem die Stützplatte ein inneres Schiebekarten-Halteelement und ein erstes inneres Schiebekarten-Löseelement aufweist, und eine der mehreren Seitenplatten ein zweites inneres Schiebekarten-Löseelement aufweist; wobei die äußere Hülle ein Paar versetzter Kerben aufweist, um eine innere Schiebekarte zu ergreifen und zu entfernen; und wobei die äußere Hülle zumindest teilweise mit einem polymeren Folienmaterial beschichtet ist; und
    • b) einer inneren Schiebekarte, auf der eine oder mehrere Blasen eingekapselt sind, die jeweils eine Einzeldosis eines abzugebenden Materials enthält bzw. enthalten, wobei die Schiebekarte sich aus einem Schiebekartenkörper und einer Verlängerung zusammensetzt, wobei die Verlängerung beim Schließen der Verpackung nach innen darüber gefaltet und parallel zum Schiebekartenkörper positioniert wird.
  • Gemäß einem anderen Aspekt weist die Erfindung einen Rohling zur Bildung einer verrastbaren äußeren Hülle für die Aufnahme einer inneren Schiebekarte einer Verpackung für Einzeldosen auf, mit mehreren Seitenplatten, einer Stützplatte und mehreren Schwenkplatten, wobei mindestens eine der Seitenplatten eine Verlängerung derselben aufweist und mindestens eine Seitenplatte derselben zusätzlich ein erstes inneres Schiebekarten-Löseelement aufweist, und wobei die Stützplatte ein inneres Schiebekarten-Halteelement und ein zweites inneres Schiebekarten-Löseelement aufweist; und außerdem in Kombination mit einem Paar Kerben, wobei jede Kerbe entlang einer Außenkante der Hülle versetzt und parallel zur anderen ausgebildet ist, und mit einem falschen Boden, der durch eine faltbare Verlängerung mindestens einer Seitenplatte gebildet wird.
  • Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Verpacken von Einzeldosen eines periodisch abzugebenden Materials offenbart, bestehend aus folgenden Schritten:
    • b) Ausschneiden eines Rohlings aus einem Trägermaterial zur Bildung einer äußeren Hülle;
    • c) Bilden einer inneren Schiebekarte aus einem Trägermaterial, wobei die innere Schiebekarte einen Körper und eine faltbare Verlängerung desselben aufweist;
    • d) Falten des Rohlings zur Bildung einer äußeren Hülle mit mehreren Seitenplatten und einer Stützplatte, in der ein Schiebe-Haltemittel und ein Schiebe-Lösemittel mit eingeschlossen sind, wobei mindestens eine Seitenplatte ein zweites Schiebekarten-Lösemittel aufweist; und wobei mindestens eine Seitenplatte eine faltbare Verlängerung derselben aufweist, die, wenn sie gefaltet wird, einen falschen Boden im Inneren der Hülle bildet; wobei der Rohling außerdem ein Paar Kerben aufweist, die in einem versetzten, parallelen Verhältnis zueinander positioniert werden, wenn der Rohling gefaltet wird;
    • e) Einkapseln von Einzeldosen eines Materials auf der inneren Schiebekarte;
    • f) Falten der Verlängerung der Schiebekarte, um die Verlängerung parallel zum Körper der Schiebekarte zu positionieren;
    • g) Einsetzen der gefalteten Schiebekarte in die Hülle derart, dass die Verlängerung derselben verschiebbar und verrastbar mit dem Schiebe-Haltemittel in den Seitenplatten der Hülle in Eingriff gebracht wird.
  • Eine Verpackung für Einzeldosen gemäß der Erfindung besteht somit aus einer inneren Schiebekarte und einer äußeren Hülle. Die äußere Hülle oder die innere Schiebekarte können aus jedem geeigneten Material geschnitten werden, beispielsweise Kunststoff, Pappe oder, falls gewünscht, einem Schichtwerkstoff aus Pappe und einem weiteren faltbaren Material, wie z. B. einer Folie oder einem polymeren Film. Geeignete Pappematerialien sind beispielsweise in dem US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben. Die Wahl dieses Trägermaterials kann je nach Verpackungsanforderung erfolgen, so dass auch ein Trägermaterial, das von der FDA im Allgemeinen als sicher anerkannt ist (GRAS), im Umfang der Erfindung liegt. Bei bestimmten bevorzugten Ausführungsformen kann das Trägermaterial ausgewählt werden aus einer Bahn gebleichten Sulfatkartons, Zellstoffkarton (SUS), kaolingestrichener Pappe oder einem anderen geeigneten Trägermaterial aus Pappe, wobei die Dicke eines derartigen Trägermaterials vorzugsweise in einem Bereich von etwa 0,02 cm (0,008 Inch) bis etwa 0,127 cm (0,050 Inch) liegt. So kann die Pappe beispielsweise auf einer Seite (C1S) oder auf beiden Seiten (C2S) kaolingestrichen sein, und zwar mit einer Beschichtung wie z. B. einer fluidisierten Mischung von Erdpigmenten, ausgewählt aus Kaolinstreichmasse, Calciumcarbonat und/oder Titandioxid, mit Stärke oder Klebstoff, oder verschiedenen Kombinationen aus diesen Materialien. Durch aufeinander folgende Verdichtung und Polieren (durch Kalandrieren) wird jede beschichtete Oberfläche bis zu einem hohen Glättegrad fertig bearbeitet und zum Aufdrucken von Schriften höherer Qualität geeignet gemacht.
  • Die Hülle weist mehrere Seitenplatten auf, die die breiteren Flächen der Verpackung bilden, wobei diese Seitenplatten durch mehrere Schwenkplatten in Wirkverbindung stehen. Vorzugsweise weist mindestens eine der mehreren Seitenplatten ein inneres Schiebekarten-Halteelement und ein erstes inneres Schiebekarten-Löseelement auf, während eine andere der mehreren Seitenplatten ein zweites inneres Schiebekarten-Löseelement aufweist. Bei bestimmten bevorzugten Ausführungsformen sind die inneren Schiebekarten-Halteelemente Verlängerungsplatten. Das erste innere Schiebekarten-Löseelement besteht vorzugsweise aus einem ausgeschnittenen Bereich, der einen Knoten aufweist, um mit einer Verlängerung der Schiebekarte an mindestens einer Seitenplatte in Eingriff gebracht zu werden, während das zweite innere Schiebekarten-Lösemittel vorzugsweise in Form eines Freigabeknopfes vorliegt, der sich an einer weiteren der mehreren Seitenplatten befindet.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst verschiedene Verbesserungen des Hüllenelements, die zur Stabilität der Verpackung beitragen. Bei einer Modifikation dieser Art kann der Rohling der Hülle so geschnitten werden, dass er eine Verlängerung aufweist, die, wenn sie nach innen gefaltet wird, einen falschen Boden am unteren Ende der Verpackung erzeugt. Dieser falsche Boden, der unterhalb des Freigabeknopfes positioniert ist, welcher sich an der Außenseite der Hülle aus Pappe befindet, bietet eine strukturelle Stütze für die Verpackung und bewirkt, dass die Hülle weniger leicht durch Drücken oder Zerquetschen verformt wird. Dieses Merkmal ist nützlich, da eine derartige Verformung dazu führen kann, dass der Entriegelungsmechanismus herabgedrückt und der Verriegelungsmechanismus der Verpackung gelöst wird, wodurch ein unbeabsichtigter Zugang zum Inhalt der Verpackung ermöglicht wird. Die Tatsache, dass der falsche Boden vorhanden ist, ermöglicht es auch, den Freigabeknopf mehr in Richtung der Mitte der Verpackung anzubringen, ohne auch die Abmessungen der inneren Schiebekarte zu verändern. Diese Platzierung macht es für ein Kind schwieriger, an den Freigabemechanismus heranzukommen.
  • Alternativ dazu können Bereiche der Hülle, die leicht zerreißbar sind, aus dem Trägermaterial in doppelter Dicke gebildet werden. Dieses Merkmal reduziert die Möglichkeit, dass die Verpackung aufgerissen werden kann und erhöht darüber hinaus die Robustheit des Äußeren der Verpackung insgesamt. Um diese doppelte Dicke zu erreichen, kann der Rohling zur Bildung der Hülle so geschnitten werden, dass er eine oder mehrere Plattenverlängerungen aufweist, die dann so gefaltet werden können, dass sie parallel zu und neben einer oder beiden Seitenplatten der Verpackung liegen. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Plattenverlängerungen an den Seitenplatten ausgebildet, um an den Kanten der Hülle eine doppelte Dicke zu schaffen.
  • Abhängig von der Wahl des Trägermaterials umfasst ein weiteres Mittel zur Verbesserung der Undurchdringlichkeit der Hülle die Beschichtung zumindest eines Teils einer oder beider Seiten des Rohlings mit einer Polymerfolie. Auf diese Weise wird die Außenseite der Verpackung reißfester gemacht. Diese Beschichtung kann sich wahlweise nicht über die gesamte Oberfläche des Hüllenrohlings erstrecken. So kann eine Beschichtung beispielsweise nur an Bereichen erforderlich sein, die eher dazu neigen, zu reißen. Geeignete Beschichtungsmaterialien können beispielsweise aus biaxial orientierten polymeren Folien oder polymeren Folien als Kreuzschichtstoff, wie z. B. Polyethylen hoher Dichte (HDPE), Polyolefine, Polyester – z. B. MylarTM – oder Kombinationen hieraus, ausgewählt werden. Bei einer analogen Ausführungsform kann an Punkten hoher Belastung, wie z. B. an den Ecken der Verpackung und an exponierten Kanten, für Reißfestigkeit gesorgt werden, indem ein oder mehrere Streifen der polymeren Folie beispielsweise als Klebstreifen auf diese Bereiche aufgebracht werden. Bei beiden Aspekten kann die polymere Folie durch Extrusion oder adhäsive Be schichtung oder durch ein anderes, im Stand der Technik bekanntes Mittel, üblicherweise auf der Seite aufgebracht werden, die die innere Oberfläche des Rohlings ist. Es wurde festgestellt, dass durch diese Behandlung die Reißfestigkeit deutlich erhöht wird, und dass die weitere Ausbreitung von Rissen in der äußeren Hülle verhindert wird. Vorzugsweise beeinträchtigen weder die vollständige Beschichtungsfolie noch die wahlweise aufgebrachten Folienstreifen das ästhetische Bild der Verpackung oder behindern bzw. beeinträchtigen die Bedruckbarkeit oder eines der anderen wünschenswerten Darstellungsmerkmale. Auf die Hülle oder auf die Oberflächen der inneren Schiebekarte kann ein Text oder graphische Information mit jeglichem Mittel, das im Stand der Technik allgemein bekannt ist, aufgedruckt werden.
  • Ein weiteres Merkmal, das in geeigneter Weise zur Kindersicherung der Verpackung gemäß der Erfindung beiträgt, ist die Positionierung der Ausschnitte oder Kerben zum Entnehmen der Schiebekarte aus dem Inneren der Hülle. Die in dem US-Patent Nr. 6,047,829 offenbarte Verpackung umfasste Kerben, die an einander entsprechenden Kanten der Seitenplatten symmetrisch platziert waren, um einen Ausschnitt zu bilden. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Platzierung der Kerben so abgeändert, dass jede Kerbe auf einer Seitenplatte von der anderen versetzt ist, wobei nur ein kleiner Überlappungsbereich einen Ausschnittsbereich bildet, der die Kante der inneren Schiebekarte exponiert. Um die Verpackung zu öffnen, muss der Benutzer deshalb die Schiebekarte durch die voneinander versetzten Kerben hindurch ergreifen. Da dieser Schritt es erfordert, die Finger asymmetrisch zu platzieren, was dem Instinkt von Kindern entgegensteht, wird ihre Fähigkeit, die Schiebekarte zu ergreifen und herauszuziehen, deutlich eingeschränkt.
  • Bei weiteren bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung bietet die äußere Hülle der Verpackung einen zusätzlichen Schutz für die innere Schiebekarte, die das Produkt in Einzeldosen, das verwendet werden soll, aufnimmt. Die innere Schiebekarte hat ein Merkmal eines Anschlags, üblicherweise eine gefaltete Verlängerung derselben, das mit einem Merkmal einer Sperre – üblicherweise ebenfalls einer gefalteten Verlängerung – an der äußeren Hülle in Eingriff gebracht wird, um zu verhindern, dass der Benutzer die innere Schiebekarte vollständig aus der äußeren Hülle herauszieht.
  • Wahlweise können auch andere Mittel zur Verbesserung der strukturellen Intaktheit der Verpackung insgesamt aufgenommen werden. Zu diesen Merkmalen zählt die Beschichtung der Schiebekarte mit einer polymeren Folie, wie vorstehend beschrieben, was ebenfalls die Reißfestigkeit verbessert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine isometrische Darstellung einer geöffneten Verpackung gemäß der Erfindung mit einer inneren Schiebekarte und einer äußeren Hülle mit Knopffreigabemitteln;
  • 2 eine isometrische Rückansicht der Verpackung;
  • 3 eine isometrische Darstellung eines teilweise gefalteten Rohlings zur Bildung der äußeren Hülle der Verpackung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 4 eine teilweise gefaltete Hülle für das Verpackungssystem für Einzeldosen nach dem Stand der Technik, wie es in dem US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben ist;
  • 5 eine zweidimensionale Darstellung der Seitenplatten der Hülle in gefaltetem Zustand, wenn die Verpackung der Erfindung gebildet wird, wobei die versetzten Kerben sichtbar sind;
  • 6 u. 7 Draufsichten, die verschiedene Ausführungsformen der Hülle gemäß der Erfindung darstellen;
  • 8 eine Draufsicht auf die Hülle, die bei dem Verpackungssystem für Einzeldosen nach dem Stand der Technik verwendet wird, wie es in dem US-Patent Nr. 6,047,829 beschrieben ist;
  • 9 eine isometrische Darstellung der äußeren Hülle der Verpackung gemäß der Erfindung, wobei die versetzten Kerben zum Entfernen der inneren Schiebekarte und die doppelte Dicke des Trägermaterials im Bereich der Kerben ersichtlich sind;
  • 10 eine Draufsicht auf die faltbare innere Schiebekarte, die bei der Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet wird; und
  • 11 eine Draufsicht auf einen Rohling zur Bildung der inneren Schiebekarte gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein verbessertes Verpackungssystem für Einzeldosen mit bestimmten strukturellen Merkmalen geschaffen, die die Kindersicherung und die seniorengerechte Handhabung der Verpackung verbessern und/oder steigern.
  • Wie in den anliegenden Figuren dargestellt, weist eine bevorzugte Ausführungsform der Verpackung für Einzeldosen gemäß der Erfindung eine Schiebekarte 3 auf, die lösbar und verriegelbar mit einer äußeren Hülle 1 in Eingriff gebracht wird. Der Inhalt der Verpackung ist in Form von Einzeldosen in Blasen 22 enthalten, die sich auf der Schiebekarte 3 befinden. Die Hülle 1 besteht aus Seitenplatten 5 und 7, die durch Schwenkplatten 20 faltbar verbunden sind, und aus einer Bodenplatte 6, die eine Endöffnung der Verpackung sichert. Wie in 1 dargestellt, weist die Seitenplatte 5 einen Freigabeknopf 13 auf, der durch eine Reihe von miteinander verbundenen Einschnitten in dem Trägermaterial, hergestellt durch herkömmliche Techniken, gebildet wird. Die geschnittenen Kanten bilden einen flexiblen Streifen, der herabgedrückt werden kann, um Druck auf eine oder mehrere Schichten des Trägermaterials auszuüben, die unter der Seitenplatte 5 liegen. Die Seitenplatte 5 weist auch eine Kerbe 8 auf, die einen Fingerhaltepunkt schafft, um die Schiebekarte 3 herauszuziehen. Wie in 2 dargestellt, ist eine entsprechende Kerbe 9, die ähnliche Abmessungen hat wie die Kerbe 8, parallel zur Kerbe 8, aber versetzt von dieser, an der Kante der Seitenplatte 7 ausgebildet. Bei der in 1 und 2 dargestellten Ausführungsform ist die Kerbe 8 nahe an der Mitte der Kante der Seitenplatte 5 positioniert, während die Kerbe 9 nicht mittig positioniert ist, so dass sich eine unvollständige Überlappung mit der Kerbe 8 ergibt. Die Position dieser Kerben entlang den Außenkanten der Hülle und ihre Platzierung relativ zueinander kann abhängig von den Abmessungen der Verpackung insgesamt variieren.
  • Wie in 3 dargestellt, wird die Hülle 1 aus einem Rohling 100 gebildet, der eingekerbt wird, um drei Platten 5, 7 und 15 zu bilden. Um die Stütze der Hülle zu formen, wird die Platte 15 nach unten gefaltet und unter der Seitenplatte 5 befestigt – beispielsweise unter Verwendung eines Klebstoffs –, so dass die Stützplatte 15 im Inneren der schließlich geformten Hülle 1 positioniert ist. Die Stützplatte 15 weist eine Plattenverlängerung 10 auf, die als Anschlagvorrichtung dient und verhindert, dass die innere Schiebekarte 3 vollständig aus der Hülle 1 herausgezogen wird. Bei der bevorzugten Ausführungsform gemäß 3 weist die Seitenplatte 7 eine zusätzliche Verlängerung 14 auf, die zur Mitte der Seitenplatte 7 gefaltet werden kann, um strukturelle Platten 12a und 12b zu bilden, wovon jede identische Abmessungen hat wie die Endplatte 6, und eine strukturelle Platte 14, die in der gefalteten Hülle 1 unter der Seitenplatte 5 und der Stützplatte 15 liegt. Im Vergleich zum Stand der Technik, wie er in 4 dargestellt ist, weist die Hülle der vorliegenden Erfindung Verbesserungen in Form der strukturellen Platten 12a, 12b und 14 auf, die die Verformung der Seitenplatten zum Lösen des Verriegelungsmechanismus reduzieren, wie es erzielt werden kann, wenn die Seiten der Verpackung zusammengedrückt werden. Tatsächlich bilden diese strukturellen Platten einen falschen Boden, der die Verpackung stärkt und somit widerstandsfähiger macht, wenn jemand sich daran zu schaffen macht. Die Stützplatte 15 weist zusätzlich einen Ausschnittsbereich 11 mit einem Knoten 25 auf. Der Ausschnittsbereich 11, der Knoten 25, der Freigabeknopf 13 und die Verlängerungsplatte 10 bilden zusammen die Verriegelungsanordnung für die Verpackung der Erfindung. Der Verriegelungsmechanismus arbeitet ähnlich wie der in dem US-Patent 6,047,829 beschriebene Mechanismus, auf den vorstehend schon Bezug genommen wurde. Die Ausführungsform gemäß 3 weist auch Ausschnittsbereiche 17 und 8 auf, die in zusammengefaltetem Zustand eine Kerbe bilden, die mit der versetzten Kerbe 18 zusammengebracht wird. Alternativ dazu kann eine Kerbe 9 aus einer gefalteten Verlängerung 19 einer Seitenplatte 7 gebildet werden, wie es in 6 und 7 dargestellt ist.
  • 5 zeigt die versetzten Kerben, die ein zusätzliches Merkmal der Beständigkeit gegen unsachgemäße Handhabung darstellen. Die Kerben werden so in die Kanten der Seitenplatten 5 und 7 geschnitten, dass ein gewisses Maß an Überlappung zwischen den Kerben besteht. Auf diese Weise können die Finger des Benutzers versetzt positioniert werden, um die innere Schiebekarte herauszunehmen. Da diese Positionierung jedoch dem Instinkt widerspricht, wird durch die Platzierung der Kerben die Beständigkeit der Verpackung gegen unsachgemäße Handhabung durch Kinder erhöht.
  • Die 6 und 7 zeigen einen Rohling 150 zur Bildung der äußeren Hülle 1. Die Drei-Platten-Konstruktion umfasst Seitenplatten 5 und 7 sowie eine Stützplatte 15, die unter die Seitenplatte 5 geklappt wird. Kleinere Klappen 27, die wahlweise mit eingeschlossen sein können, bieten eine zusätzliche strukturelle Stütze für die Verpackungskanten. Die Stützplatte 15 weist einen Ausschnittsbereich 11 auf, der den Knoten 25 aufweist, wobei der Ausschnitt so konstruiert ist, dass er zwischen die Stützplatte 15 und die gefaltete Verlängerung 10 passt, wodurch ein Haltemittel geschaffen wird, das ein vollständiges Entfernen der inneren Schiebekarte 3 aus der Hülle stoppt. Als zusätzliches strukturelles Verstärkungsmerkmal weist der Rohling 150 eine Verlängerung 19 auf, die, wenn sie zum Inneren der Hülle hin gefaltet wird, für eine zusätzliche strukturelle Verbesserung der Hülle sorgt, um sie reißfester zu machen. Die Seitenplatte 7 und die Verlängerung 19 werden mit wechselseitigen kreisförmigen oder bogenförmigen Schnitten bearbeitet, die eine Kerbe 9 bilden, wenn die Verlängerung 19 gefaltet wird. Die in den 6 und 7 dargestellte Ausführungsform weist auch einen Streifen 26 aus Kunststofffolie auf, der entlang den Kanten der Seitenplatten 5, 7 und der Stützplatte 15 fest haftend angebracht wird. Der Folienstreifen 26 dient als Verstärkung der Kanten der äußeren Hülle 1, um zu verhindern, dass Risse sich ausbreiten. Die Kanten des Klebebandstreifens 26 können bündig mit den Kanten der Seitenplatten 5, 7 bzw. der Stützplatte 15 und den Schwenkplatten 20 abschließen, oder der Streifen kann hinter den Kanten zur Innenseite des Rohlings 150 hin positioniert sein. Der Klebebandstreifen 26 kann vor oder nach dem Schneiden des Hüllenrohlings aufgebracht werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann das Band beispielsweise auf ein Trägermaterial aufgebracht werden, bevor es durch Abstanzen zu Rohlingen gemacht wird. Der Klebebandstreifen 26 erstreckt sich vorzugsweise nicht über die gesamte Breite der Stützplatte 15, um zu verhindern, dass die innere Schiebekartenverlängerung 24 an dem Streifen 26 hängenbleibt, wenn sie herausgezogen und wieder in die Hülle 1 eingesetzt wird. Bei anderen Ausführungsformen können anstatt der teilweisen Beschichtung mit dem Folienstreifen 26 eine oder beide Oberflächen des Rohlings 150 vollständig mit einer polymeren Folie beschichtet sein. Diese Beschichtung erfolgt vorzugsweise, bevor das Trägermaterial zur Bildung des Hüllenrohlings durch Abstanzen bearbeitet wird.
  • 8 zeigt einen Rohling zur Bildung einer Hülle gemäß der Erfindung des US-Patents Nr. 6,047,829 .
  • 9 zeigt eine isometrische Darstellung der gefalteten äußeren Hülle 1, wobei die versetzte Platzierung der Kerben 8 und 9 ersichtlich wird, sowie die doppelte Dicke, die durch die gefalteten Verlängerungen 10 und 19 um die offenen Kanten herum gebildet wird.
  • Die 10 und 11 zeigen jeweils Draufsichten auf die innere Schiebekarte 3 und den Rohling hierfür. Die Schiebekarte 3 besteht aus dem Schiebekartenkörper 21 und einer Schiebekartenverlängerung 2. Die Verlängerung 2 wird in die Verpackung eingesetzt, wenn sie geschlossen wird. Dieses Faltmerkmal ermöglicht es, eine längere Schiebekarte, die eine größere Anzahl von Einzeldosen aufnehmen kann, in der Verpackung aufzunehmen. Darüber hinaus bietet die gefaltete Schiebekarte eine zusätzliche strukturelle Stütze innerhalb der Hülle. Faltlinien, die in die Platte 3 eingekerbt sind, bilden die Faltplatte 4, die den inneren Abmessungen der Verpackung entspricht und annähernd symmetrisch zur Endplatte 6 ist. Wie in 11 dargestellt, werden zwei symmetrische Abschnitte 3a und 3b zusammengeklappt und können zusammengeklebt oder auf andere Weise aneinander befestigt werden, um die innere Schiebekarte 3 zu bilden. Der Schiebekartenkörper 21 und die Verlängerung 2 weisen perforierte Bereiche 22a und Dosisöffnungen 22b auf, die zusammen Blasen 22 bilden, um Einzeldosen 23 aufzunehmen. Die Schiebekarte 3 weist auch eine kerbenförmige faltbare Verlängerung 24 auf, die aus aneinander haftenden Abschnitten 24a und 24b gebildet wird. Die Verlängerung 24 ist ein Element des Verriegelungsmechanismus der Verpackung.
  • Das Verriegelungsmerkmal der Verpackung besteht aus dem Freigabeknopf 13, dem Ausschnittsbereich 11, dem Knoten 25 und der Verlängerungsplatte 24 der Schiebekarte 3. Auf diese Weise erstreckt sich, nachdem die Schiebekarte 3 in der äußeren Hülle 1 platziert wurde, die Verlängerung 24 der Schiebekarte 3 über den Ausschnittsbereich 11 der äußeren Hülle 1 hinaus. Sobald die Verlängerung 24 über den Ausschnittsbereich 11 hinweg bewegt wird, springt die Verlängerung 24 nach oben und tritt in den Ausschnittsbereich 11 ein und wird gegen den Knoten 25 gedrückt. Wenn der Benutzer daher versucht, die Schiebekarte 3 aus der äußeren Hülle 1 zu entnehmen, gleitet die Verlängerung 24 nach oben in den Ausschnittsbereich 11, wodurch die Schiebekarte 3 in der äußeren Hülle 1 gesichert wird. Um jedoch den Verriegelungsmechanismus zu deaktivieren, muss der Benutzer lediglich den Freigabeknopf 13 betätigen, so dass die Verlängerung 24 gegen den Knopf 25 und unter die Öffnung 11 gedrückt wird, wodurch verhindert wird, dass die Verlängerung 24 nach oben in die Öffnung 11 gleitet, wenn der Benutzer die Schiebekarte 3 aus der äußeren Hülle 1 zieht. Ein vollständiges Entfernen der Schiebekarte 3 aus der äußeren Hülle 1 wird verhindert, wenn die Außenkante der Verlängerung 24 in der durch die Verlängerung 10 und die Platte 15 gebildeten Falte einrastet.
  • Die Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung hat die Vorteile, dass sie ein geringes Gewicht hat, widerstandsfähig gegen unsachgemäße Handhabung ist, dass sie seniorengerecht ist, haltbar und leicht zusammenzusetzen ist, dass sie Schutz für jede Einzeldosis bietet, bis diese eingenommen wird, und dass sie wirtschaftlich ist. Darüber hinaus schafft die Erfindung einen kindergesicherten und dennoch benutzerfreundlichen Verpackungsbehälter für Einzeldosen, der verwendet werden kann, um eine Vielzahl verschiedener Inhalte aufzunehmen und abzugeben. Die verbesserten Merkmale der Beständigkeit gegen unsachgemäße Handhabung der Verpackung können zumindest zum Teil dem Vorhandensein der strukturellen Stütze durch den falschen Boden, der versetzten Anordnung der Kerben und der Verwendung von strukturellen Materialien, die zum Teil oder vollständig beschichtet sind, bei der Konstruktion der Verpackungshülle und der Schiebekarte zugeschrieben werden. Die Verpackung kann beispielsweise in geeigneter Weise verwendet werden, um pharmazeutische Präparate, bei welchen eine wiederholte, periodische, geregelte Dosierung erforderlich ist, aufzubewahren. So wie der Begriff „pharmazeutisches Präparat" hier verwendet wird, soll er verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel oder Nahrungsmittelergänzungen, Vitamine oder andere Medikamente, oder aber jegliche andere Materialien, die zur Aufbewahrung in einer Verpackung aus Folie/Pappe oder einer Kunststoffkonstruktion geeignet sind, umfassen.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die vorliegende Erfindung viele andere Ausführungsformen umfasst, die hier nicht genauer beschrieben sind, die jedoch durch die offenbarten Details für den Fachmann ersichtlich sind. Also sollte diese Offenbarung nicht so gelesen werden, als wäre sie nur durch die vorstehend genannten Beispiele oder nur auf die bezeichneten bevorzugten Ausführungsformen beschränkt.

Claims (13)

  1. Verpackung aus Pappe für Einzeldosen, mit a) einer äußeren Hülle (1) mit Seitenplatten (5, 7), einer inneren Platte (15) und mehreren Schwenkplatten (20), wobei die Platten alle miteinander in Wirkverbindung stehen; wobei die innere Platte (15) ein inneres Schiebekarten-Halteelement (11) und ein inneres Schiebekarten-Löseelement (25) aufweist, und wobei mindestens eine Seitenplatte (5, 7) ein inneres Schiebekarten-Löseelement (13) aufweist; b) wobei in einer inneren Schiebekarte (3) eine oder mehrere Blasen (22) eingekapselt sind, die jeweils eine Einzeldosis (23) eines abzugebenden Materials enthalten, wobei die Schiebekarte (3) sich aus einem Schiebekartenkörper (21), einer kerbenförmigen Verlängerung (24) und einer Verlängerung (2) zusammensetzt, die beim Schließen der Verpackung nach innen gefaltet und parallel zum Schiebekartenkörper (21) positioniert wird; dadurch gekennzeichnet, dass die äußere Hülle (1) ein Paar von versetzten Kerben (8, 9) aufweist, um eine innere Schiebekarte (3) zu ergreifen und zu entfernen, und dass mindestens eine der Seitenplatten (5, 7) eine faltbare Verlängerung (14) derselben aufweist, wobei die Verlängerung zur Innenseite der äußeren Hülle (1) hin gefaltet wird, um einen falschen Boden zu bilden.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, bei der die äußere Hülle (1) zumindest teilweise mit einem polymeren Folienmaterial beschichtet ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 2, bei der das polymere Folienmaterial in Form eines Klebestreifens (26) um eine oder mehrere Kanten der äußeren Hülle (1) vorliegt.
  4. Verpackung nach Anspruch 2, bei der eine gesamte Oberfläche der äußeren Hülle (1) mit dem polymeren Folienmaterial beschichtet ist.
  5. Verpackung nach Anspruch 1, bei der die äußere Hülle (1) aus einem Trägermaterial aus Pappe oder Kunststoff konstruiert ist.
  6. Verfahren zum Verpacken von Materialien in Einzeldosen, bestehend aus folgenden Schritten: a) Ausschneiden eines Rohlings (100) aus einem Trägermaterial zur Bildung einer äußeren Hülle (1); b) Bilden einer inneren Schiebekarte (3) aus einem Trägermaterial, wobei die innere Schiebekarte (3) einen Körper (21), eine faltbare, kerbenförmige Verlängerung (24) und eine faltbare Verlängerung (2) aufweist; c) Falten des Rohlings (100) zur Bildung einer äußeren Hülle (1) mit Seitenplatten (5, 7), einer inneren Platte (15) und mehreren Schwenkplatten (20), wobei die innere Platte (15) ein Schiebekarten-Halteelement (11) und ein Schiebekarten-Löseelement (25) aufweist, und wobei eine der Seitenplatten (5, 7) ein Schiebekarten-Löseelement (13) aufweist, und wobei mindestens eine der Seitenplatten (5, 7) eine Verlängerungsplatte (14) aufweist, die einen falschen Boden für die äußere Hülle (1) bildet, wenn die Verlängerungsplatte (14) zur Innenseite der äußeren Hülle (1) hin gefaltet wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling (100) außerdem ein Paar Kerben (8, 18) aufweist, die in einem versetzten, parallelen Verhältnis zueinander positioniert werden, wenn der Rohling (100) gefaltet wird; d) Einkapseln von Einzeldosen (23) eines Materials auf der inneren Schiebekarte (3); e) Falten der Verlängerung (2) der inneren Schiebekarte (3) derart, dass die Verlängerung (2) parallel zum Körper (21) der inneren Schiebekarte (3) ist; f) Falten der Verlängerung (24) der inneren Schiebekarte (3) in einem Winkel zur Ebene des Schiebekartenkörpers (21); g) Einsetzen der gefalteten Schiebekarte (3) in die äußere Hülle (1) derart, dass die Verlängerung (24) verschiebbar und verrastbar mit dem Schiebekarten-Halteelement (11) der inneren Platte (15) in Eingriff gebracht wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, zu dem außerdem gehört, dass zumindest ein Teilbereich der äußeren Hülle (1) mit einem polymeren Folienmaterial beschichtet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem das Material in Einzeldosen (23) ein Arzneimittel ist.
  9. Rohling (100) zur Bildung einer verrastbaren äußeren Hülle (1) zur Aufnahme einer inneren Schiebekarte (3) einer Verpackung für Einzeldosen, wobei der Rohling (100) Folgendes aufweist: Seitenplatten (5, 7), eine innere Platte (15) und mehrere Schwenkplatten (20), wobei die innere Platte (15) ein inneres Schiebekarten-Halteelement (11) und ein inneres Schiebekarten-Löseelement (25) aufweist, und wobei eine der Seitenplatten (5, 7) ein inneres Schiebekarten-Löseelement (13) aufweist; dadurch gekennzeichnet, dass der Rohling (100) Kerben (8, 18) aufweist, die entlang einer Außenkante der äußeren Hülle (1) versetzt und parallel zueinander ausgebildet sind; einen falschen Boden, der durch eine faltbare Verlängerung mindestens einer Seitenplatte gebildet wird, und die Verlängerung (14), welche faltbar an mindestens einer Seitenplatte (5, 7) befestigt ist.
  10. Rohling nach Anspruch 9, bei dem das Schiebekarten-Löseelement (13) in Form eines Freigabeknopfes vorliegt.
  11. Rohling nach Anspruch 9, bei dem das Schiebekarten-Löseelement (11) in Form eines Ausschnittsbereichs vorliegt, der sich in der inneren Platte (15) befindet.
  12. Rohling nach Anspruch 11, bei dem der Ausschnittsbereich einen Knoten (25) zur Verrastung mit einer Kante der Schiebekarten-Verlängerung (24) aufweist.
  13. Rohling nach Anspruch 9, der außerdem ein polymeres Folienmaterial aufweist, mit dem zumindest ein Teilbereich einer oder beider Oberflächen desselben beschichtet ist.
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