DE60300102T2 - Verfahren zum säumen von spiralförmig aufgewickelten papiermaschinenbespannungen - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das Säumen von Geweben in Endlosschleifen zur Verwendung als Papiermaschinenbespannung oder als ein Bestandteil der Papiermaschinenbespannung, wie als Sieb-, Press- oder Trockentuch oder als Basis für ein polymerbeschichtetes Prozessband der Papierindustrie, wie ein Band einer Langspaltpresse. Insbesondere betrifft die Erfindung die Bildung eines spiralförmigen Endlossaums bei der Herstellung einer breiten Papiermaschinenbespannung aus einem vergleichsweise schmalen, spiralförmig gewickelten, gewebten Stoffstreifen.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • Während des Papierherstellungsprozesses wird ein cellulosisches Vlies durch Absetzen einer faserigen Aufschlämmung, das ist eine wässrige Dispersion aus Cellulosefasern, auf einem bewegten Siebtuch in der Siebpartie einer Papiermaschine gebildet. Eine große Menge an Wasser wird aus der Aufschlämmung durch das Siebtuch entwässert und lässt dabei das cellulosische Vlies auf der Oberfläche des Siebtuchs zurück.
  • Das frisch ausgebildete cellulosische Vlies gelangt von der Siebpartie in die Presspartie, welche eine Reihe von Pressenspalten umfasst. Das cellulosische Vlies passiert die Pressenspalten, wobei es von einem Presstuch gehalten wird, oder, wie es öfter der Fall ist, zwischen zwei derartiger Presstücher. In den Pressenspalten wird das cellulosische Vlies Kompressionskräften ausgesetzt, die das darin enthaltene Wasser herausquetschen und die cellulosischen Fasern im Vlies miteinander verkleben, um das cellulosische Vlies in ein Papierblatt zu verwandeln. Das Wasser wird vom Presstuch oder von den -Tüchern aufgenommen und gelangt idealer Weise nicht zurück ins Papierblatt.
  • Das Papierblatt gelangt letztendlich in eine Trockenpartie, welche wenigstens eine Reihe von drehbaren Trockenwalzen oder Zylinder beinhaltet, die von innen mit Dampf beheizt werden. Das frisch ausgebildete Papierblatt wird in schlangenförmigem Weg durch ein Trockentuch, das das Papierblatt dicht gegen die Oberflächen der Walzen hält, um jede Walze der Reihe geführt. Die beheizten Walzen reduzieren den Wassergehalt des Papierblattes durch Verdampfung auf ein gewünschtes Maß.
  • Es sollte berücksichtigt werden, dass sowohl Sieb-, Press- als auch Trockentücher in Form von Endlosschleifen in der Papiermaschine vorliegen und in der Art und Weise von Fördergeräten fungieren. Es sollte ferner berücksichtigt werden, dass die Papierherstellung ein kontinuierlicher Prozess ist, der mit beträchtlicher Geschwindigkeit betrieben wird. Das heißt, die faserige Aufschlämmung wird kontinuierlich in der Siebpartie auf dem Siebtuch abgesetzt, während ein frisch hergestelltes Papierblatt kontinuierlich auf Rollen gewickelt wird, nachdem es die Trockenpartie verlassen hat.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft in erster Linie Presstücher, die in der Presspartie verwendet werden und die im Allgemeinen als Presstücher bekannt sind, aber sie kann auch bei den Tüchern Anwendung finden, die in den Sieb- und Trockenpartien verwendet werden, ebenso gut bei solchen, die als Basis für polymerbeschichtete Prozessbänder der Papierindustrie, wie zum Beispiel Langspaltpressbänder, verwendet werden.
  • Presstücher spielen eine kritische Rolle während des Papierherstellungsprozesses. Eine ihrer Funktionen, wie oben angedeutet, ist das Halten und Tragen des Papierproduktes, das durch die Pressenspalte hergestellt wird.
  • Presstücher partizipieren auch an der Oberflächenausrüstung des Papierblattes. Das heißt, Presstücher sind so ausgelegt, dass sie glatte Oberflächen und gleichmäßig elastische Strukturen haben, so dass beim Verlauf durch die Pressenspalte eine glatte, abdruckfreie Oberfläche auf das Papier übertragen wird.
  • Vielleicht am wichtigsten ist es, dass die Presstücher die großen Mengen an Wasser, das aus dem feuchten Papier in der Pressenspalte extrahiert wird, aufnehmen. Um diese Funktion zu erfüllen, muss wörtlich Raum, im Allgemeinen als Hohlraumvolumen bezeichnet, im Presstuch vorhanden sein, damit dahinein das Wasser ausweichen kann, und das Tuch muss geeignete Durchlässigkeit für Wasser über seine gesamte Nutzungsdauer aufweisen. Schließlich muss das Presstuch fähig sein, Wasser, das vom nassen Papier aufgenommen wurde, daran zu hindern, wieder ins Papier zurückzukehren und das Papier wieder anzufeuchten, nachdem es aus der Pressenspalte ausgetreten ist.
  • Moderne Presstücher werden in einer breiten Vielfalt an Ausgestaltungen verwendet, die entworfen sind, die Erfordernisse der Papiermaschinen zu erfüllen, in denen sie für die herzustellenden Papiergradationen installiert sind. Im Allgemeinen weisen sie ein gewebtes Grundtuch auf, in das ein Fasergelege aus feinem, nicht verwebtem faserigen Material eingenadelt wurde. Die Grundtücher können aus Monofilament-, mehrfädrigen Monofilament-, Multifilament- oder mehrfädrigen Multifilamentgarnen gewebt sein und können einlagig, mehrlagig oder laminiert sein. Die Garne sind typischerweise aus einem oder mehreren synthetischen Polymerharzen, wie Polyamid- und Polyesterharzen, extrudiert, die zu diesem Zweck vom Durchschnittsfachmann für Papiermaschinenbespannungen verwendet werden.
  • Die gewebten Grundtücher können selber viele verschiedene Formen annehmen. Zum Beispiel können sie endlos gewebt werden, oder flach gewebt sein und danach mit einem gewebten Saum in eine Endlosform gebracht werden. Alternativ können sie durch ein Verfahren hergestellt werden, das im Allgemeinen als modifiziertes Endlosweben bezeichnet wird, wobei die querseitigen Kanten des Grundtuchs mit Nahtschlaufen unter Verwendung dessen Maschinen-Richtungs-(MD)-Garne versehen sind. Bei diesem Verfahren sind die MD-Garne kontinuierlich vor und zurück zwischen den querseitigen Kanten des Tuches gewebt, wobei an jeder Kante umgedreht wird und eine Nahtschlaufe gebildet wird. Ein Grundtuch, das auf diese Art und Weise hergestellt wird, wird während der Installation einer Papiermaschine in die Endlosform gebracht, und wird aus diesem Grund als ein auf der Maschine vernähbares Tuch bezeichnet. Um eine solches Tuch in endlose Form zu bringen, werden die zwei querseitigen Kanten zusammengebracht, die Nahtschlaufen an jeder der zwei Kanten werden miteinander verflochten, und eine Nähnadel oder Stift durch die von verflochtenen Nahtschlaufen gebildete Passage geführt wird.
  • Ferner können die gewebten Grundtücher dadurch laminiert werden, indem ein Grundtuch in die Endlosform gebracht wird, die bereits von einem weiteren gebildet wurde und indem ein Stapelfasergelege mit beiden Tüchern vernadelt wird, um sie so miteinander zu verbinden. Eins oder beide der gewebten Grundtücher können vom Typ sein, der auf der Maschine vernäht wird.
  • In jedem Fall liegen die gewebten Grundtücher in Form von Endlosschleifen vor oder sind in einer derartige Form vernähbar, wobei sie eine spezifische Länge, longitudinal herumgemessen und eine spezifische Breite, quer dazu gemessen, haben. Da die Gestaltungen der Papiermaschinen stark variieren, sind die Hersteller für Papiermaschinenbespannungen gezwungen, Presstücher und andere Papiermaschinenbespannungen mit Bemaßungen zu produzieren, die an spezifische Stellen der Papiermaschinen ihrer Kunden anzupassen sind. Es ist daher nicht notwendig zu bemerken, dass diese Erfordernisse es schwierig machen, den Herstellungsprozess zu straffen, da jedes Presstuch typischerweise nach Auftrag hergestellt wird.
  • In Reaktion auf das Bedürfnis, die Presstücher in einer Vielzahl von Längen und Breiten schneller und effizienter herstellen zu können, wurden in den vergangenen Jahren Presstücher hergestellt, die eine Spiralwickeltechnik verwenden, die allgemein im US-Patent Nr. 5.360.656 offenbart ist, das Rexfelt u. a. erteilt wurde.
  • Das US-Patent Nr. 5.360.656 zeigt ein Presstuch, welches ein Basistuch umfasst, mit dem ein oder mehrere Schichten eines Stapelfasermaterials vernadelt sind. Das Basistuch umfasst wenigstens eine Schicht, die aus einem spiralförmige gewickelten Streifen eines gewebten Tuches besteht, der in der Breite schmaler als Basistuchbreite ist. Das Grundtuch ist endlos in Längs- oder Maschinenrichtung. Längsseitige Fäden des spiralförmig gewundenen Streifens bilden einen Winkel mit der Längsrichtung des Presstuches. Der Streifen des gewebten Tuches kann auf einem Webstuhl flach gewebt worden sein, der schmaler ist als solche, die typischerweise bei der Herstellung von Papiermaschinenbespannungen verwendet werden.
  • Das Grundtuch weit eine Vielzahl von spiralförmig gewebten und verbundenen Wicklungen des vergleichsweise schmal gewebten Tuchstreifens auf. Der Tuchstreifen ist aus längsseitigen (Kett-) und querseitigen (Schuss-) Fäden gewebt. Benachbarte Wicklungen des spiralförmig gewickelten Tuchstreifens können aneinander stoßen, und der so spiralförmige, kontinuierliche Saum, der so erzeugt wird, kann durch Vernähen, Steppen, Verschmelzen oder Verschweißen (beispielsweise Ultraschall-) oder Verkleben verschlossen werden. Alternativ können benachbarte Längskantenabschnitte der angrenzenden Spiralwicklungen überlappend angeordnet sein, so lange die Kanten in ihrer Dicke reduziert sind, um so nicht zu einer Zunahme der Dicke im Überlappungsbereich zu verursachen. Alternativ kann nach wie vor der Abstand zischen den Längsgarnen im Bereich der Kanten des Streifens erhöht werden, so dass, wenn angrenzende Spiralwicklungen überlappend angeordnet sind, ein unveränderter Abstand zwischen den Längsfäden im Überlappungsbereich vorliegen kann.
  • In jedem Fall ist ein gewebtes Basistuch das Ergebnis, das die Form einer Endlosschleife mit einer inneren Oberfläche, einer Längs- (Maschinen-) Richtung und einer Querrichtung (quer zur Maschinenrichtung) annimmt. Die seitlichen Kanten des gewebten Basistuchs sind beschnitten, um sie parallel zur Längs- (Maschinen-) Richtung zu machen. Der Winkel zwischen der Maschinenrichtung des gewebten Basistuchs und des spiralförmigen, kontinuierlichen Saums kann vergleichsweise klein sein, das heißt, er beträgt typischerweise weniger als 10°. Durch das gleiche Merkmal nehmen die Längs-(Kett-) Fäden des gewebten Tuchstreifens denselben, vergleichsweise kleinen Winkel zur Längs- (Maschinen-) Richtung des gewebten Basistuchs ein. Auf ähnliche Weise nehmen die querseitigen (Schuss-) Fäden des gewebten Tuchstreifens, die rechtwinklig zu den Längs- (Kett-) Fäden verlaufen, denselben, vergleichsweise kleinen Winkel mit der Querrichtung (quer zur Maschinenrichtung) des gewebten Basistuchs ein. Zusammenfassend, sind weder der Längs- (Kett-) Fäden noch der querseitigen (Schuss-) Fäden des gewebten Tuchstreifens mit der Längs- (Maschinen-) oder Querrichtung (Richtung quer zur Maschinenrichtung) des gewebten Basistuchs ausgerichtet.
  • Das an Colette u. a. erteilte US-Patent 5.713.399 zeigt generell eine weitere Herangehensweise zur Ausbildung und zum Verschließen des spiralförmigen, kontinuierlichen Saums bei einem Tuch dieses Typs. Gemäß dem offenbarten Verfahren hat der Tuchstreifen einen seitlichen Fransenbereich entlang wenigstens dessen einer Seitenkante, wobei der Fransenbereich aus unverbundenen Enden seiner Querfäden, die über die seitliche Seitenkante herausstehen, gebildet wird. Während der spiralförmigen Aufwicklung des gefransten Streifens über- oder unterlagern die seitlichen Fransen einer Wicklung die benachbarte Wicklung des Streifens, wobei die seitlichen Kanten von benachbarten Wicklungen gegeneinander stoßen. Der spiralförmige kontinuierliche Saum, der so erhalten wird, wird durch Ultraschallverschweißung oder Verkleben der überlagernden und unterlagernden, seitlichen Fransen des Tuchstreifens in benachbarter Wicklung verschlossen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt noch eine weitere Herangehensweise zur Bildung des spiralförmigen, kontinuierlichen Saums bei einem Tuch dieses Typs zur Verfügung.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Folglich betrifft die Erfindung sowohl ein Verfahren zur Herstellung eines Papierherstellungstuches als auch das Tuch, das gemäß dem Verfahren hergestellt wird.
  • Das Papierherstellungstuch umfasst einen gewebten Tuchstreifen, der aus längsverlaufenden Fäden und querverlaufenden Fäden gewebt ist, und eine erste Seitenkante und eine zweite Seitenkante hat. Entlang der ersten und zweiten seitlichen Kanten sind ein erster Rand bzw. ein zweiter Rand. Die ersten und zweiten Ränder haben jeweils wenigstens einen längsverlaufenden Faden, der mit den querverlaufenden Fäden verwebt ist.
  • Benachbart zu und nach innen von den ersten und zweiten Rändern des Tuchstreifens befinden sich eine erste Lücke und eine zweite Lücke. Die ersten und zweiten Lücken weisen beide keine längsverlaufenden Fäden auf, die entweder nach dem Weben des Tuchstreifens daraus entfernt wurden oder während des Webevorgangs weggelassen wurden. Die erste und zweite Lücke haben jedoch ungebundene Längen der querverlaufenden Fäden, welche den ersten und zweiten Rand des Tuchstreifenkorpus miteinander verbinden.
  • Der erste Rand ist nicht breiter als die zweite Lücke, und der zweite Rand ist nicht breiter als die erste Lücke. Da der Tuchstreifen spiralförmig in einer Vielzahl angrenzender Wicklungen gewunden ist, um das Paperherstellungstuch herzustellen, ist der erste Rand in der zweiten Lücke in dessen benachbarter Wicklung angeordnet und der zweite Rand ist in der ersten Lücke in der benachbarten Wicklung angeordnet. Auf diese Weise wird ein spiralförmiger, kontinuierlicher Saum gebildet, der benachbarte Wicklungen des Tuchstreifens voneinander trennt. Der spiralförmige, kontinuierliche Saum wird dadurch verschlossen, dass jede Wicklung des Tuchstreifens mit dessen benachbarter verbunden wird, wodurch ein endloses Papierherstellungstuch mit einer Maschinenrichtung, einer Richtung quer zur Maschinenrichtung, einer inneren und oberen Fläche geschaffen wird.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend unter mehrfacher Bezugnahme auf die Figuren, wie nachfolgend gekennzeichnet, detaillierter beschrieben.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • 1 ist eine schematische Aufsicht, die ein Verfahren zur Herstellung eines Papierherstellungstuchs zeigt;
  • 2 ist eine Aufsicht auf das fertig gestellte Papierherstellungstuch;
  • 3 ist eine Querschnittsansicht entlang der Schnittlinie 3-3 aus 1;
  • 4 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht entlang der Linie 4-4 aus 1; und
  • 5 ist eine vergrößerte Explosionsdarstellung des Querschnitts entlang der Linie 5-5 aus 1.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Es wird nun auf einige Figuren Bezug genommen, wobei 1 eine schematische Aufsicht ist, die ein Verfahren zur Herstellung eines Papierherstellungstuchs zeigt. Das Verfahren kann durchgeführt werden, indem eine Vorrichtung 10 verwendet wird, die eine erste Rolle 12 und eine zweite Rolle 14 aufweist, die zueinander parallel sind und die in Richtungen gedreht werden können, die durch Pfeile angedeutet werden. Ein gewebter Tuchstreifen 16 wird von einer Lagerrolle 18 um die erste Rolle 12 und die zweite Rolle in einer kontinuierlichen Spirale gewickelt. Es ist zu erkennen, dass notwendig sein kann, die Lagerrolle mit geeigneter Geschwindigkeit entlang der zweiten Rolle 14 (nach rechts in 1) zu versetzen, während der Tuchstreifen 16 um die Rollen 12, 14 gewickelt wird.
  • Die erste Rolle 12 und die zweite Rolle 14 sind in einem Abstand D zueinander beabstandet, die mit Bezug auf die erforderliche Gesamtlänge des herzustellenden Papierherstellungstuchs bestimmt wird, wobei die Gesamtlänge in Längsrichtung (in der Maschinenrichtung) um die Endlosschleifenform des Papierherstellungstuchs gemessen wird. Der gewebte Tuchstreifen 16 mit einer Breite w wird spiralförmig auf die erste und zweite Rolle 12, 14 in einer Vielzahl von Wicklungen von der Lagerrolle 18, die entlang der zweiten Rolle 14 während des Wickelns versetzt werden kann, gewickelt. Nachfolgende Wicklungen des Tuchstreifens 16 werden relativ zueinander auf die Weise, wie nachfolgend illustriert wird, angeordnet und werden entlang einem spiralförmigen, kontinuierlichen Saum 20 durch Vernähen, Steppen, Verschmelzen, Verschweißen (beispielsweise Ultraschall-) oder Verkleben miteinander verbunden, um einen Papierherstellungstuch 22, wie in 2 gezeigt ist, herzustellen. Wenn eine ausreichende Anzahl von Wicklungen des Tuchstreifens 16 gemacht wurden, um einen Papierherstellungstuch 22 der erforderlichen Breite W zu erzeugen, wobei die Breite über die Endlosschleifenform des Papierherstellungstuchs 22 gemessen wird, wird die Spiralwicklung abgeschlossen. Das so erhaltene Papierherstellungstuch 22 hat eine innere Oberfläche, eine äußere Oberfläche, eine Maschinenrichtung und eine Richtung quer zur Maschinenrichtung. Anfänglich werden die seitlichen Kanten des Papierherstellungstuches 22, wie klar sein wird, nicht parallel zu dessen Maschinenrichtung sein und müssen entlang der Linien 24 beschnitten werden, um das Papierherstellungstuch 22 mit der gewünschten Breite W zu schaffen, und mit zwei seitlichen Kanten, parallel zur Maschinenrichtung in dessen Endlosschleifenform.
  • Der Tuchstreifen 16 kann aus einem Monofilament-, mehrfädrigen Monofilament-, oder Multifilamentfaden aus einem synthetischen Polymerharz, wie Polyester oder Polyamid, auf dieselbe Art und Weise gewebt sein, wie andere Tücher, die in der Papierherstellungsindustrie verwendet werden, gewebt sind. Nach dem Weben, kann es vor der Zwischenlagerung auf der Lagerrolle 18 auf herkömmliche Weise thermo-fixiert werden. Der Tuchstreifen 16 umfasst längsverlaufende Fäden und querverlaufende Fäden, wobei beispielsweise die längsverlaufenden Fäden mehrfädrige Monofilamentfäden sein können, wohingegen die querverlaufenden Fäden Monofilamentfäden sein können. Ferner kann der Tuchstreifen 16 eine einschichtige oder mehrschichtige Webart sein kann.
  • Alternativ kann der Tuchstreifen 16 gewebt werden und auf herkömmliche Weise thermo-fixiert werden, und direkt aus der Thermo-Fixiervorrichtung ohne Zwischenlagerung auf einer Lagerrolle 18 einer Vorrichtung 10 zugeführt werden. Es kann auch möglich sein, das Thermo-Fixieren durch geeignete Materialwahl und Produktaufbau (Webart, Fadengröße und Anzahl) zu vermeiden. In solch einer Situation würde der Tuchstreifen 16 der Vorrichtung von einem Webstuhl ohne Zwischenlagerung auf einer Lagerrolle 18 der Vorrichtung 10 zugeführt werden.
  • 3 ist ein Querschnitt eines Tuchstreifens 16 entlang der Schnittlinie 3-3 aus 1. Es wiest längsverlaufende Fäden 26 und querverlaufende Fäden 28 auf, beide werden durch Monofilamente, die in einer einschichtigen Webart untereinander verwebt sind, gebildet. Es ist insbesondere eine flache Webart gezeigt, obwohl deutlich sein soll, dass der Tuchstreifen 16 gemäß jeglichem Webmuster, das gewöhnlich zum Weben von Papiermaschinenbespannungen verwendet wird, gewebt sein kann. Da der Tuchstreifen 16 spiralförmig gewickelt wird, um das Papierherstellungstuch 22 zusammenzusetzen, sind längsverlaufende Fäden 26 und querverlaufende Fäden 28 nicht mit der Maschinenrichtung bzw. der Richtung quer zur Maschinenrichtung des Papierherstellungstuchs 22 ausgerichtet. Vielmehr bilden die längsverlaufenden Fäden 26 einen leichten Winkel 6, dessen Größe eine Maß für die Neigung der spiralförmigen Wicklungen des Tuchstreifens 16 ist, bezogen auf die Maschinenrichtung des Papierherstellungstuchs 22, wie von dessen Aufsicht, die in 2 gezeigt ist, angeregt wird. Wie zuvor bemerkt, beträgt dieser typischerweise weniger als 10°. Da die querverlaufenden Fäden 28 des Tuchstreifens 16 im Allgemeinen die längsverlaufenden Fäden 26 in einem Winkel von 90° kreuzen, nehmen die querverlaufenden Fäden den gleichen leichten Winkel A, bezogen auf die Richtung quer zur Maschinenrichtung des Tuchs 22, ein.
  • Zurückgehend auf 1 , hat der gewebte Tuchstreifen 16 eine erste seitliche Kante 30 und eine zweite seitliche Kante 32. 4 ist eine vergrößerte Darstellung des Querschnitts, wie in 1 angedeutet, des gewebten Tuchstreifens 16. Wie in 4 gezeigt, ist ein erster Rand 34 entlang einer ersten seitlichen Kante 30 angeordnet, und ein zweiter Rand 36 verläuft entlang einer zweiten seitlichen Kante 32. Jeder Rand 34, 36 weist wenigstens eine, aber bevorzugt eine Vielzahl von längsverlaufenden Fäden 26 auf, die mit den querverlaufenden Fäden 28 verwebt sind. Wie in 4 gezeigt, umfasst jeder Rand 34, 36 vier längsverlaufende Fäden 26 auf, aber es sollte deutlich werden, dass die vorliegende Erfindung so nicht eingeschränkt ist.
  • Benachbart zu und nach innen gehend von den ersten und zweiten Rändern 34, 36 des gewebten Tuchstreifens 16 sind eine erste Lücke 38 bzw. eine zweite Lücke 40. Jede Lücke 38, 40 weist ungebundene Längen der querverlaufenden Fäden 28 auf, die die ersten und zweiten Ränder 34, 36 des Korpus 42 des gewebten Tuchstreifens 16 verbinden. Jeder Lücke 38, 40 fehlt es wenigstens an einer, aber bevorzugt einer Vielzahl der längsverlaufenden Fäden 26, die entweder während des Webevorgangs des gewebten Tuchstreifens 16 entfallen sind oder danach entfernt wurden. Wie in 4 impliziert, fehlen jeder Lücke 38, 40 vier längsverlaufende Fäden 26, aber es sollte verstanden werden, dass die vorliegende Erfindung so nicht beschränkt ist.
  • 5 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht in Explosionsdarstellung entlang der Linie 5-5 aus 1 , und ist vorgesehen, die Art und Weise verdeutlichen, in der der Tuchstreifen 16 auf die erste und zweite, parallele Rolle 12, 14 gewickelt wird, um einen spiralförmigen, kontinuierlichen Saum 20 zu bilden, sobald der erste der Vielzahl an spiralförmig gewickelten Wicklungen des gewebten Tuchstreifens 16 vervollständigt ist, werden nachfolgende Wicklungen so abgelegt, dass der erste Rand 34 jeder nachfolgenden Wicklung des gewebten Tuchstreifens 16 die zweite Lücke 40 der unmittelbar vorhergehenden Wicklung überlagert, und so dass die erste Lücke 38 jeder nachfolgenden Wicklung den zweiten Rand 36 der unmittelbar nachfolgenden Wicklung überlagert.
  • Es ist dem Durchschnittsfachmann bewusst, dass die Breite des ersten Randes 34 nicht größer als die Breite der zweiten Lücke 40 sein sollte und dass die Breite des zweiten Randes 36 nicht größer als die Breite der ersten Lücke 38 sein sollte, so dass, wenn die erste seitliche Kante 38 die zweite seitliche Kante 32 der unmittelbar nachfolgenden Wicklung überlagert, ein spiralförmiger, kontinuierlicher Saum mit im Wesentlichen der gleichen Dicke wie der Korpus 42 des gewebten Tuchstreifens 16 erhalten werden kann. Unter optimalen Bedingung ist die Anzahl der längsverlaufenden Fäden 26 im ersten Rand 34 gleich der Anzahl von längsverlaufenden Fäden 26, die in der zweiten Lücke 40 fehlen, und die Anzahl der längsverlaufenden Fäden 26 in zweiten Rand 36 ist gleich der Anzahl an längsverlaufenden Fäden 26, die in der ersten Lücke 38 fehlen, so dass, wenn der spiralförmige, kontinuierliche Saum 20 durch Nähen, Steppen, Schmelzen, Schweißen (beispielsweise Ultraschall-) oder Kleben oder durch ein anderes, erhältliches Verfahren verschlossen wird, die Dichte der längsverlaufenden Fäden 26 über den Bereich des spiralförmigen, kontinuierlichen Saums 20 dieselbe ist, wie die im Korpus 42 des gewebten Tuchstreifens 16.
  • Abwandlungen zu dem oben Genannten wären offensichtlich für den Durchschnittsfachmann, aber würden die Erfindungen nicht über den Schutzbereich der abhängigen Ansprüche modifizieren.
  • Zum Beispiel bei dem zuvor verdeutlichten Verfahren überlagert die erste seitliche Kante 30 nachfolgender Wicklungen des gewebten Tuchstreifens 16 die zweite seitliche Kante 32 von solchen, die bereits aufgewickelt wurden. Der Durchschnittsfachmann kann jedoch eine andere Herangehensweise wählen, ohne vom Schutzbereich, wie in den abhängigen Ansprüchen vorgegeben, abzuweichen. Zum Beispiel kann eine nachfolgend gewickelte Wicklung des Tuchstreifens 16 unter die zweite seitliche Kante 32 der zuvor gewickelten Wicklung gebracht werden, was dazu führt, dass die erste seitliche Kante 30 der zweiten seitlichen Kante 32 der vorhergehenden Wicklung unterlagert.
  • Ebenso können, falls bevorzugt, dieselben CD-Fäden-Segmente in der Lücke entfernt werden, so dass die gesamte „Rand/Lücke" mehr demjenigen Bereich im Haupttuchstreifenkorpus entspricht.

Claims (28)

  1. Ein Papierherstellungstuch (22), das einen gewebten Tuchstreifen (16) umfasst, der aus längsverlaufenden Fäden (26) und querverlaufenden Fäden (28) gewebt ist, wobei der besagte Tuchstreifen (16) Folgendes besitzt; eine erste Seitenkante (30), eine zweite Seitenkante (32), einen ersten Rand (34) entlang der besagten ersten Seitenkante (30), einen zweiten Rand (36) entlang der besagten zweiten Seitenkante (32), eine erste Lücke (38), die benachbart zum und nach innen vom besagten ersten Rand (34) liegt, eine zweite Lücke (40), die benachbart zum und nach innen vom besagten zweiten Rand (36) liegt, sowie einen Korpus (42), der zwischen der besagten ersten Lücke (38) und der besagten zweiten Lücke (40) liegt, wobei der besagte erste Rand (34) und der besagte zweite Rand (36) beide über mindestens einen längsverlaufenden Faden verfügen, welcher mit den besagten querverlaufenden Fäden (28) verwoben ist, wobei der besagten ersten Lücke (38) und der besagten zweiten Lücke (40) beiden die längsverlaufenden Fäden (26) fehlen, und sie über nicht verbundene Längen der besagten querverlaufenden Fäden (28) verfügen, welche den besagten ersten Rand (34) beziehungsweise den besagten zweiten Rand (36) mit dem besagten Korpus (42) verbinden, wobei der besagte erste Rand (34) nicht breiter als die besagte zweite Lücke (40) ist, und der besagte zweite Rand (36) nicht breiter als die besagte erste Lücke (38) ist, wobei der besagte Tuchstreifen (16) in einer Vielzahl von aneinander grenzenden Wicklungen spiralförmig aufgewickelt ist, wobei der besagte erste Rand (34) in der besagten zweiten Lücke (40) in dessen benachbarter Wicklung angeordnet ist, und wobei der besagte zweite Rand (36) in die besagten ersten Lücke (38) in dessen benachbarter Wicklung angeordnet ist, wodurch ein spiralförmiger, kontinuierlicher Saum (20), der nebeneinander liegende Wicklungen der besagten Tuchstreifen (16) voneinander trennt, entsteht, wobei der besagte spiralförmige, kontinuierliche Saum (20) geschlossen wird, indem jede Wicklung des besagten Tuchstreifen (16) an der daneben liegenden befestigt wird, wodurch ein endloses Papierherstellungstuch (22) bereit gestellt wird, das eine Maschinenrichtung, eine Richtung quer zur Maschine, eine innere Oberfläche und eine äußere Oberfläche hat.
  2. Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei der besagte gewebte Tuchstreifen (16) aus einem einschichtigen Gewebe ist.
  3. Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei der besagte gewebte Tuchstreifen (16) aus einem mehrschichtigen Gewebe ist.
  4. Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei die besagten längsverlaufenden Fäden (26) und die besagten querverlaufenden Fäden (28) aus einem synthetischen Polymerharz sind.
  5. Ein Papierherstellungstuch (22), wobei die besagten Seitenkanten (30, 32) in einer Richtung, die parallel zu dessen besagter Maschinenrichtung verläuft, beschnitten sind.
  6. Ein Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei die besagten längsverlaufenden Fäden (26) des besagten Tuchstreifens in Bezug auf die Maschinenrichtung des Papierherstellungstuchs (22) einen Winkel von weniger als 10° bilden.
  7. Ein Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei nebeneinander liegende Wicklungen des besagten spiralförmig aufgewickelten Tuchstreifens (16) durch einen Prozess, der aus der Gruppe, bestehend aus Nähen, Steppen, Schmelzen, Schweißen und Kleben, ausgewählt wird, aneinander befestigt werden.
  8. Ein Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei der besagte erste Rand (34) über eine Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) verfügt, die mit den besagten querverlaufenden Fäden (28) verwoben sind.
  9. Ein Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei der besagte zweite Rand (36) über eine Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) verfügt, die mit den besagten querverlaufenden Fäden (28) verwoben sind.
  10. Ein Papierherstellungstuch (22) gemäß Anspruch 1, wobei mindestens einer des besagten ersten Randes (34) und des besagten zweiten Randes (36) über eine Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) verfügt, die mit den besagten querverlaufenden Fäden (28) verwoben sind.
  11. Ein Verfahren zur Herstellung eines Papierherstellungstuches (22), das folgende Schritte umfasst; (a) Herstellen eines Tuchstreifens (16), der aus längsverlaufenden Fäden (26) und querverlaufenden Fäden (28) hergestellt ist, wobei der besagte Tuchstreifen (16) über Folgendes verfügt; eine erste Seitenkante (30), eine zweite Seitenkante (32), einen ersten Rand (34) entlang der besagten ersten Kante (30), einen zweiten Rand ((36) entlang der besagten zweiten Kante (32), eine erste Lücke (38), die benachbart zu und nach innen vom besagten ersten Rand (34) liegt, eine zweite Lücke (40), die benachbart zu und nach innen vom besagten zweiten Rand (36) liegt, sowie einen Korpus (42), der zwischen der besagten ersten Lücke (38) und der besagten zweiten Lücke (40) liegt, wobei der besagte erste Rand (34) und der besagte zweite Rand (36) beide über mindestens einen längsverlaufenden Faden (26) verfügen, welcher mit den besagten querverlaufenden Fäden (28) verwoben ist, wobei der besagten ersten Lücke (38) und der besagten zweiten Lücke (40) beiden die längsverlaufenden Fäden (26) fehlen, und sie über nicht verbundene Längen der besagten querverlaufenden Fäden (28) verfügen, welche den besagten ersten Rand (34) beziehungsweise den besagten zweiten Rand (36) mit dem besagten Korpus (42) verbinden, wobei der besagte erste Rand (34) nicht breiter als die besagte zweite Lücke (40) ist und der besagte zweite Rand (36) nicht breiter als die besagte erste Lücke (38) ist; (b) Spiralförmiges Aufwickeln des besagten Tuchstreifens (16) in einer Vielzahl von Wicklungen, wobei der besagte erste Rand (34) in der besagten zweiten Lücke (40) in dessen benachbarter Wicklung angeordnet ist, und wobei der besagte zweite Rand (36) in der besagten Lücke (38) in dessen benachbarter Wicklung angeordnet ist, wodurch ein spiralförmiger, kontinuierlicher Saum (20), der nebeneinander liegende Wicklungen der besagten Tuchstreifen (16) voneinander trennt, entsteht; und (c) Befestigen jeder Wicklung des besagten Tuchstreifens (16) an der daneben liegenden, wodurch ein endloses Papierherstellungstuch (22) bereit gestellt wird, das eine Maschinenrichtung, eine Richtung quer zur Maschine, eine innere Oberfläche und eine äußere Oberfläche hat.
  12. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Entfernen von mindestens einem längsverlaufenden Faden (26) daraus umfasst, um die besagte erste Lücke (38) zu erzeugen.
  13. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Entfernen einer Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) daraus umfasst, um die besagte erste Lücke (38) zu erzeugen.
  14. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Entfernen von mindestens einem längsverlaufenden Faden (26) daraus umfasst, um die besagte zweite Lücke (40) zu erzeugen.
  15. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Entfernen einer Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) daraus umfasst, um die besagte zweite Lücke (40) zu erzeugen.
  16. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Entfernen einer Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) daraus umfasst, um wenigstens eine der beiden, die besagte erste Lücke (38) oder die besagte zweite Lücke (40), zu erzeugen.
  17. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Weglassen von mindestens einem längsverlaufenden Faden (26) daraus umfasst, um die besagte erste Lücke (38) zu erzeugen.
  18. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Weglassen einer Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) daraus umfasst, um die besagte erste Lücke (38) zu erzeugen.
  19. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Weglassen von mindestens einem längsverlaufenden Faden (26) daraus umfasst, um die besagte zweite Lücke (40) zu erzeugen.
  20. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Weglassen einer Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) daraus umfasst, um die besagte zweite Lücke (40) zu erzeugen.
  21. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) das Weglassen einer Vielzahl von längsverlaufenden Fäden (26) daraus umfasst, um wenigstens eine der beiden, die besagte erste Lücke (38) oder die besagte zweite Lücke (40), zu erzeugen.
  22. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte gewebte Tuchstreifen (16) aus einem einschichtigen Gewebe ist.
  23. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der besagte gewebte Tuchstreifen (16) aus einem mehrschichtigen Gewebe ist.
  24. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei die besagten längsverlaufenden Fäden (26) und die besagten querverlaufenden Fäden (28) aus einem synthetischen Polymerharz sind.
  25. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, wobei der Schritt des spiralförmigen Aufwickelns des besagten Tuchstreifens (16) ausgeführt wird, indem der besagte Tuchstreifen (16) um mindestens zwei parallele Rollen (12, 14) gewickelt wird.
  26. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, welches des Weiteren den Schritt des Thermofixierens des besagten gewebten Tuchstreifens (16) umfasst, welcher auf den Herstellungsschritt des besagten Tuchstreifens (16) folgt.
  27. Ein Verfahren gemäß Anspruch 11, welches des Weiteren den Schritt des Beschneidens des besagten Papierherstellungstuches (22) umfasst, um das besagte Papierherstellungstuch (22) mit Seitenkanten, die parallel zueinander und zur Maschinenrichtung liegen, zu versehen.
  28. Ein Verfahren gemäß Anspruch 1, wobei der Schritt, in welchem jede Wicklung des besagten Tuchstreifens (16) an der daneben liegenden befestigt wird durch einen Prozess, der aus der Gruppe, bestehend aus Nähen, Steppen, Schmelzen, Schweißen und Kleben, ausgewählt wird, ausgeführt wird.
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