DE60301580T2 - Bilderzeugungsgerät - Google Patents

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DE60301580T2
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unit
transport
heating
loop
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Kazunobu Wakayama-shi Shima
Hidetochi Wakayama-shi Nishikawa
Masazumi Wakayama-shi Ishikawa
Kiyotaka Wakayama-shi Arai
Yuji Wakayama-shi Yamamoto
Masasuke Wakayama-shi Funase
Kazuo Wakayama-shi Nagaosa
Masaki Wakayama-shi Nakamoto
Masanori Wakayama-shi Inoshita
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Noritsu Koki Co Ltd
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Description

  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine bildformende Vorrichtung, darunter einen Printkopf zum Aufbringen der Tinte auf eine Oberflächenschicht eines Aufzeichnungsmediums, welches zu diesem transportiert wird, und eine Heizeinheit zum Erhitzen dieses Aufzeichnungsmediums zum Fixieren der Tinte, welche auf der Oberflächenschicht durch den Printkopf auf dessen Fixierschicht aufgebracht ist, gemäß dem Einleitungsteil des angeschlossenen Hauptanspruchs.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Eine beispielhafte herkömmliche Technik in Bezug auf das obige Gebiet der Technik ist in der Japanischen Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 10-297197 offenbart. Gemäß dieser umfasst ein Metallsubstrat eine färbende Grundschicht, welche auch als eine Rost verhindernde Schicht wirkt, eine transparente Kunstharzschicht als eine optische Transparentkunstharzschicht, welche über der färbenden Grundschicht ausgebildet ist, wobei die Kunstharzschicht aus Acrylharz, Polyesterharz, Urethanharz usw. hergestellt ist, und eine Tintenstrahl aufnehmende Schicht, welche über der färbenden Grundschicht ausgebildet ist und aus z.B. porösem Aluminiumoxid hergestellt ist. Nach Aufbringung einer(s) sublimierenden Tinte oder Pigments auf der Tintenstrahl aufnehmenden Schicht durch Tintenstrahldrucken, wird das sublimierende Pigment in einem Brennofen oder durch eine Heißpresse erhitzt, wobei das sublimierende Pigment in der Tintenstrahl aufnehmenden Schicht in die transparente Kunstharzschicht sublimiert wird. Dann wird die den Tintenstrahl aufneh mende Schicht entfernt, um einen Schmuckmetallkörper zu erzielen, welcher ein farbiges Muster aufweist, das fest innerhalb der transparenten Kunstharzschicht ausgebildet ist.
  • Gemäß einer weiteren Technik, offenbart durch die japanische Patentanmeldung "Kokai" Nr. 2001-105638, wird sublimierende Tinte von einem Tintenband auf eine Oberfläche eines Aufzeichnungsmediums übertragen. Um die Tinte auf dem Blatt zu erhitzen und zu fixieren, wird das Blatt in einen Heizkasten geladen, in welchem das Blatt vorgeschoben und zwischen einer Druckwalze und einer Heizwalze, die mit einem kleinen Spalt einander gegenüberliegen, oder zwischen einer Heizwalze und einem Förderband, das entlang eines Abschnitts der Umfangsfläche der Heizwalze angeordnet ist, erhitzt wird und dann wird das Blatt augenblicklich aus dem Heizkasten ausgestoßen.
  • Des Weiteren wird auf dem Gebiet des Textildruckens gemäß einer beispielhaften Technik, offenbart in der Japanischen Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 08-311782, welche den am nächsten liegenden Stand der Technik bildet, Farbstoff auf ein Textil durch das Tintenstrahldruckverfahren aufgebracht. Dann wird das Textil, um das Fixieren des Farbstoffs zu verstärken und auch um seine Farbentwicklung zu verbessern, in eine Heizvorrichtung geladen, um darin erhitzt zu werden. Dann wird das Textil aus der Vorrichtung ausgestoßen, um augenblicklich auf Normaltemperatur abgekühlt zu werden.
  • Des Weiteren offenbart die Japanische Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 10-16188 eine bildgebende Vorrichtung. Gemäß dieser wird zuerst ein primäres Bild auf einem thermischen Transferblatt durch z.B. einen Tintenstrahldrucker ausgebildet. Dann wird dieses thermische Transferblatt, welches das Bild auf sich ausgebildet trägt, über ein Aufnahmeblatt gelegt und diese Blätter werden zusammengedrückt und gemeinsam erhitzt, wodurch das Bild (Tinte), welches auf dem thermischen Transferblatt ausgebildet ist, durch die Hitze auf eine Tintenfixierschicht des Aufnahmeblatts sublimiert und übertragen wird, wodurch ein sekundäres Bild auf diesem ausgebildet wird. Dadurch wird ein fertiges Druckprodukt erzielt.
  • Eine andere bildformende Vorrichtung ist aus der Japanischen Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 10-230589 bekannt. Gemäß dieser wird eine laminierte Materialschicht vorweg auf einer Tintenfixierschicht eines Aufzeichnungsblattes bereitgestellt. Dann wird ein Bild auf der laminierten Materialschicht durch z.B. einen Tintenstrahldrucker ausgebildet. Dann wird das sich ergebende Blatt durch Heizwalzen zusammengedrückt und erhitzt, um dadurch die laminierte Materialschicht durchsichtig zu machen und auch um das Tintenpigment auf der Fixierschicht zu fixieren. Dadurch wird ein fertiges Druckprodukt erzielt.
  • Mit diesen bildformenden Vorrichtungen wird sublimierende Tinte gegen das Aufzeichnungsmedium ausgestoßen, welches üblicherweise entlang einer Unterabtastrichtung transportiert wird, so dass ein Bild darauf aus Tintentröpfchen (hierin werden diese als "unsublimierte Druckpunkte" bezeichnet) ausgebildet wird. Dann werden während der darauffolgenden Hitzefixierbehandlung diese Tintentröpfchen erhitzt, um zu sublimieren, so dass das sublimierte Tintenpigment (hierin als "sublimierte Druckpunkte" bezeichnet) in der Fixierschicht des Aufzeichnungsmediums fixiert wird, wodurch ein fertiges Druckbild, welches aus sublimierten Druckpunkten gebildet ist, mit lebendig entwickelten Farben erzielt wird.
  • Um eine gute Qualität des gedruckten Produkts als ein fertiges Produkt unabhängig von der Druckgröße zu erhalten, ist es wesentlich, dass der Heizvorgang für das Aufzeichnungsmedium mit der aufgebrachten Tinte mit einer geeigneten Zeitspanne und mit geeigneter Temperaturführung ausgeführt wird, wie z.B. in EP-A-0 538 071 beschrieben. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass diese Typen von bildformenden Vorrichtungen oft in einem Druckservicegeschäft oder einem Fotogeschäft aufgestellt sind, so dass die Vorrichtung so kompakt wie möglich aufgebaut sein muss.
  • Kurzdarstellung der Erfindung
  • In Anbetracht des oben beschriebenen Stands der Technik, wobei die bildformende Vorrichtung, die am Anfang beschrieben ist, die Ausgangstechnik darstellt, ist es eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung, eine kompakte bildformende Vorrichtung bereitzustellen, welche in der Lage ist, eine geeignete Heizbehandlung in einer fließenden Weise auf verschiedene Arten von Aufzeichnungsmedien auszuüben, welche von der Printeinheit antransportiert werden, darunter ein Aufzeichnungsmedium von Standardplakatgröße bis zu einem sehr langen Aufzeichnungsmedium, welches eine Länge von über 10 Metern aufweist, zur Herstellung einer Plakatwandwerbung oder Ähnlichem.
  • Zum Erzielen der oben aufgestellten Aufgabe umfasst gemäß der vorliegenden Erfindung eine bildformende Vorrichtung die Merkmale des angeschlossenen Hauptanspruchs.
  • Mit dem obigen Aufbau wird das Aufzeichnungsmedium, welches in die Heizeinheit eingeführt wird, in den wenigstens zwei Heizbereichen, welche auf unterschiedliche Heiztemperaturen eingestellt sind, erhitzt. Folglich wird das Aufzeichnungsmedium einem Hauptheizzustand, in welchem das Medium auf die Tintenfixiertemperatur zur Sublimation der Tinte (im Allgemeinen bei 150°C oder höher) aufgeheizt wird, und einem ergänzenden Heizzustand unterworfen, in welchem das Medium auf eine Temperatur unter dieser Tintenfixiertemperatur erhitzt wird. Insbesondere durch das geeignete Vermeiden von rascher Abkühlung oder schnellem Aufheizen wird es möglich, die thermische Belastung, welcher das Aufzeichnungsmedium ausgesetzt ist, zu vermindern. Besonders wenn die Heizeinheit für das Bewirken einer Zusatzheizung vor dem Haupterhitzen ausgelegt ist, wird das Aufzeichnungsmedium zuerst auf eine niedrigere Temperatur als die Tintenfixiertemperatur erhitzt und dann erst auf die Tintenfixiertemperatur erhitzt, wodurch der schnelle Temperaturanstieg vermieden werden kann, wenn das Aufzeichnungsmedium auf die Fixiertemperatur erhitzt wird. Daraus ergibt sich, dass mit wirksamem Ausschalten des Nachteils auf Grund des schnellen Erhitzens ein fertiges Druckprodukt erzielt werden kann, welches eine hohe Qualität aufweist.
  • Des Weiteren umfasst gemäß der Erfindung, um einen vorteilhaften Heizzustand in der Heizeinheit zu erzeugen, die Heizeinheit eine vorangehende Heizuntereinheit zum Aufheizen des Aufzeichnungsmediums von einem Normaltemperaturniveau auf ein Tintenfixiertemperaturniveau, eine Hauptheizeinheit zum Aufheizen des Aufzeichnungsmediums auf das Tintenfixiertemperaturniveau und eine Langsamabkühluntereinheit zum langsamen Abkühlen des Aufzeichnungsmediums auf das Normaltemperaturniveau. Mit diesem Aufbau wird das Aufzeichnungsmedium, welches in den Heizeinheiten erhitzt wurde, von der Tintenfixiertemperatur (im Allgemeinen 150°C oder höher) auf die Normaltemperatur (Raumtemperatur) durch die Langsamabkühluntereinheit langsam abgekühlt. Daraus ergibt sich, dass es möglich ist, das Auftreten von Verformungen wie Falten im Aufzeichnungsmedium zu beschränken, welche anderenfalls, wenn das Medium plötzlich von der Heizeinheit an die Außenwelt ausge stoßen würde, auf Grund des schnellen Abkühlens von der Tintenfixiertemperatur auf die Raumtemperatur auftreten würden. Folglich wird ein fertiges Druckprodukt von hoher Qualität mit minimalen Falten erzielt.
  • Vorzugsweise umfasst jede der Untereinheiten ein Transportführungselement, um mit dem Aufzeichnungsmedium in flächigen Kontakt zu kommen, und einen Heizer, welcher so angeordnet ist, um in der Lage zu sein, seine Hitze auf das Transportführungselement zu übertragen. Mit diesem Aufbau kann das Aufzeichnungsmedium mit einer so gleichmäßigen Temperaturverteilung wie möglich erhitzt werden, während das Medium transportiert wird. Insbesondere im Falle der vorangestellten Heizuntereinheit oder der Langsamabkühluntereinheit durch Anordnen des Layouts des Heizers zum Bereitstellen der Hitze für sein Transportführungselement auf solche Weise, dass die Oberflächentemperatur des Transportführungselements langsam entlang einer Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums von der Umgebungstemperatur (Raumtemperatur) auf die Tintenfixiertemperatur angehoben werden kann oder dass die Oberflächentemperatur langsam entlang derselben Richtung von der Tintenfixiertemperatur auf die Raumtemperatur abgesenkt werden kann, kann das Aufzeichnungsmedium auf eine gleichförmige als auch fortschreitende Weise erhitzt oder langsam abgekühlt werden. Um solch ein wirksames Heizerlayout einfach umzusetzen, ist es vorteilhaft, den Heizer aus einem elektrischen Draht auszubilden und diesen elektrischen Draht so anzuordnen, dass seine Anordnungsdichte entlang der Transportrichtung almählich erhöht wird (im Falle der vorangestellten Heizuntereinheit) oder allmählich verringert wird (im Falle der Langsamkühluntereinheit).
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die Printeinheit einen ersten Transportmechanismus zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums, während die Heizeinheit einen zweiten Transportmechanismus zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums umfasst; und die schlaufenbildende Einheit ist in der Lage, einen Transportgeschwindigkeitsunterschied zwischen dem ersten Transportmechanismus und dem zweiten Transportmechanismus zu absorbieren. Mit diesem Aufbau kann das Aufzeichnungsmedium, welches von der Printeinheit ausgestoßen wird, vorübergehend in der schlaufenbildenden Einheit gespeichert werden. Daher ist es möglich das Aufzeichnungsmedium in die Heizeinheit mit einer geeigneten Zeitspanne, die erforderlich ist, um ein qualitativ hochwertiges Bild zu erzielen, einzuführen, und es ist ebenfalls möglich die Rückhaltezeit des Aufzeichnungsmediums in der Heizeinheit aus einer Vielzahl von Bereichen zu wählen. Darüber hinaus muss die Ausstoßgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums aus der Printeinheit nicht fixiert werden. Stattdessen kann diese Ausstoßgeschwindigkeit unabhängig von der Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums in der Heizeinheit sein. Dies stellt eine größere Freiheit in der Gestaltung und den Einstellungen der Printeinheit bereit, wie dies wünschenswert ist. Um es anders zu betrachten, kann die Transportgeschwindigkeit und/oder die Rückhaltezeit des Aufzeichnungsmediums in der Heizeinheit optimal eingestellt werden, unabhängig von der Ausstoßgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums aus der Printeinheit.
  • Wenn die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus höher als die Transportgeschwindigkeit des zweiten Transportmechanismus eingestellt ist, kann die Printeinheit einen Druckvorgang mit einer hohen Geschwindigkeit ausführen, auch wenn die Transportgeschwindigkeit des zweiten Transportmechanismus niedrig angesetzt ist, um die Rückhaltezeit des Aufzeichnungsmediums zum Erzielen einer besseren Bildqualität zu erhöhen. Insbesondere im Verarbeiten eines sehr langen Mediums ist es möglich, solche Unannehmlichkeiten wie Unterbrechung des Druckvorgangs in der Mitte des Vorgangs zu vermeiden.
  • Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Cutter zum Schneiden des Aufzeichnungsmediums in der Printeinheit oder zwischen der Printeinheit und der schlaufenbildenden Einheit vorgesehen. Mit diesem kann von dem länglichen Aufzeichnungsmedium, welches in der Form einer Rolle in der Druckeinheit aufbewahrt wird, eine notwendige Länge des Mediums, wie für den Einsatz gewünscht, abgeschnitten werden. Folglich stellt dieser Aufbau vorteilhafterweise die Fähigkeit des Verarbeitens von Aufzeichnungsmedien unterschiedlicher Längen bereit. Da der Cutter in der Printeinheit oder zwischen der Printeinheit und der schlaufenbildenden Einheit angeordnet ist, kann das Aufzeichnungsmedium in die Heizeinheit mittels der schlaufenbildenden Einheit ununterbrochen während des Schneidevorgangs geladen werden, welcher es erfordert, das Aufzeichnungsmedium vorübergehend anzuhalten.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Printeinheit, die schlaufenbildende Einheit und die Heizeinheit abtrennbar aneinander gefügt. Die schlaufenbildende Einheit und die Heizfixiereinheit können in eine einzelne Aufzeichnungsmediumverarbeitungseinheit integriert werden, welche abtrennbar an der Printeinheit angebracht ist. Damit wird es möglich, die Einheit mit einer unterschiedlichen Einheit zu ersetzen, deren schlaufenbildende Einheit das Ansammeln einer Schlaufe einer unterschiedlichen Länge erlaubt oder deren Heizeinheit eine Heizfläche einer unterschiedlichen Länge aufweist. Des Weiteren wird es auch möglich, die Printeinheit alleine von der bildformenden Vorrichtung abzutrennen und die Einheit als einen Standarddrucker zum Drucken auf einem Aufzeichnungsmedium in der Form herkömmlichen Papiers oder Ähnlichem zu verwenden, was nicht das Fixieren durch Hitze erfordert.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst die schlaufenbildende Einheit einen Zwischentransportmechanismus zum Weiterfördern des Aufzeichnungsmediums, welches von der Printeinheit empfangen wird, in die Heizeinheit; und der Zwischentransportmechanismus bildet einen ersten Speicherabschnitt und einen zweiten Speicherabschnitt, von denen jeder betrieben werden kann, um das Aufzeichnungsmedium zu speichern, während er eine Schlaufe aus diesem bildet. Vorzugsweise sind der erste Speicherabschnitt und der zweite Speicherabschnitt nacheinander entlang der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums angeordnet. Mit dieser aufeinanderfolgenden Anordnung der zwei Speicherabschnitte wird es möglich, ununterbrochen eine Mehrzahl von Aufzeichnungsmedien zwischen der Printeinheit und der Heizeinheit zu transferieren. Darin umfasst der Zwischentransportmechanismus einen Klemmtransportrollensatz und einen Zuführrollensatz, wobei der erste Speicherabschnitt zwischen einem Aufzeichnungsmediumsausgang der Printeinheit und dem Klemmtransportrollensatz, der zweite Speicherabschnitt zwischen dem Klemmtransportrollensatz und dem Zuführrollensatz ausgebildet ist. Damit wird es möglich, die Schlaufen des Aufzeichnungsmediums gemäß der Bewegung des Klemmtransportrollensatzes an den gegenüberliegenden Seiten des Klemmtransportrollensatzes auszubilden. Folglich kann trotz ihres großen Speichervermögens die schlaufenbildende Einheit kompakt ausgeführt werden. Des Weiteren kann im Falle eines relativ kurzen Aufzeichnungsmediums, welches im ersten Speicherabschnitt aufgenommen werden kann, durch Übertragen des gesamten Mediums auf den zweiten Spei cherabschnitt unmittelbar nach Beendigung des Druckvorgangs durch den Klemmtransportrollensatz das erste Speichermedium geleert werden, um in der Lage zu sein, das nächste Aufzeichnungsmedium aufzunehmen. Daraus folgt, dass die Verarbeitungsgeschwindigkeit der Printeinheit erhöht werden kann.
  • Vorteilhafterweise kann der Klemmtransportrollensatz so angepasst werden, um als eine Kräusel korrigierende Walze zum Vermindern der Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums zu dienen. Damit kann, wenn das Aufzeichnungsmedium, so wie es zum Klemmtransportrollensatz transportiert wird, eine Kräuselneigung aufweist, da das Aufzeichnungsmedium vor dem Zuführen zur Printeinheit in der Form einer Rolle, aufgewickelt um einen Kern, aufbewahrt wurde, solch eine Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz, welcher auch als eine Kräusel korrigierende Walze wirkt, aufgehoben oder wenigstens verringert werden und dann kann das Aufzeichnungsmedium zur Heizeinheit transportiert werden. Dementsprechend wird es möglich das Auftreten von ungeeignetem Transport (darunter solch ein Phänomen wie Verstopfung des Aufzeichnungsmedium im Transportmechanismus, was vermieden werden muss) zu vermeiden, was auftreten würde, wenn das Medium zur Heizeinheit geschickt würde, wobei die Kräuselneigung im Medium verbliebe. Um diesen Aufbau zu verwirklichen, kann der Klemmtransportrollensatz aus einer Drehrolle, welche einen großen Durchmesser aufweist, und einer Mehrzahl von Unterstützungsrollen, welche in beabstandeter Beziehung entlang der Umfangsfläche der Drehrolle angeordnet sind, aufgebaut sein. Damit gestattet es der Aufbau, obwohl der Gesamtaufbau kompakt bleibt, dass das Aufzeichnungsmedium mit einem genauen Krümmungsradius umgewendet wird, während das Medium durch den Aufbau verlässlich zurückgehalten wird. Zum Vermindern der Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums wird bevorzugt, dass der Umlenkwinkel des Aufzeichnungsmediums zur Drehrolle 100 Grad übersteigt.
  • Weitere und andere Merkmale der Erfindung werden beim Lesen der folgenden genauen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen derselben mit Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen offensichtlich.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Schnittansicht, welche ein Beispiel des Aufzeichnungsmedium zeigt, das durch die vorliegende Erfindung verarbeitet werden soll;
  • 2 ist eine Zusammenstellungsansicht einer bildformenden Vorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 ist ein schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau einer Printstation der bildformenden Vorrichtung zeigt;
  • 4 ist ein schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau einer Printeinheit zeigt, die in der Printstation enthalten ist;
  • 5 ist ein schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau einer schlaufenbildenden Einheit zeigt;
  • 6A ist eine perspektivische Ansicht, welche einen Einsatz einer Speichertafel zeigt, die aus Stoff hergestellt ist;
  • 6B ist eine perspektivische Ansicht, welche einen Einsatz einer Speichertafel zeigt, die aus Stoff hergestellt ist;
  • 7 ist ein schematischer Schnitt, welcher die Aufbauten einer Heizfixiereinheit und einer Langsamabkühluntereinheit zeigt;
  • 8 ist ein vergrößerter schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau eines Druckrollenmechanismus zeigt;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht, welche ein Layout eines elektrischen Drahtes zeigt, der in einem Langsamabkühlführungselement vorgesehen ist;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht, welche die Aufbauten des Druckrollenmechanismus und der Langsamabkühluntereinheit zeigt;
  • 11 ist eine schematische Ansicht, welche ein weiteres Layout des elektrischen Drahtes zeigt, der im Langsamabkühlführungselement vorgesehen ist;
  • 12 ist eine schematische Ansicht, welche ein weiteres Layout des elektrischen Drahtes zeigt, der im Langsamabkühlführungselement gemäß einer weiteren Ausführungsform vorgesehen ist;
  • 13 ist ein Funktionsblockdiagramm, welches verschiedene Funktionen eines Reglers darstellt;
  • 14 ist ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang durch einen Zwischentransportmechanismus zum Zuführen eines Aufzeichnungsmediums 1, das von einer Printeinheit PU zu einer Heizeinheit HU geschickt wird, darstellt, während er eine Schlaufe des Mediums bildet;
  • 15 ist ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang darstellt, welcher dem Vorgang nachfolgt, der im Flussdiagramm aus 14 dargestellt ist;
  • 16 ist ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang darstellt, welcher dem Vorgang nachfolgt, der im Flussdiagramm aus 15 dargestellt ist;
  • 17 ist ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang durch den Zwischentransportmechanismus in einer unterschiedlichen Verwendung darstellt;
  • 18 ist ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang durch den Zwischentransportmechanismus in einer unterschiedlichen Verwendung darstellt; und
  • 19 ist ein Graph, welcher ein typisches Heizmuster der Heizeinheit darstellt.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Zuerst wird ein Beispiel eines Aufzeichnungsmediums 1, welches durch die Erfindung verarbeitet werden soll, mit Bezugnahme auf 1 beschrieben. Dieses Aufzeichnungsmedium 1 umfasst ein Substrat 10, welches aus einem Filmblatt aus z.B. PET (Polyethylenterephthalat) hergestellt ist, eine Fixierschicht 11, welche z.B. aus Urethankunstharz ausgebildet ist und über die Oberfläche des Substrats 10 zum Fixieren von Tinte, d.h. von Tintenpigment, darin angeordnet ist, und eine Oberflächenschicht 12, welche auf der Oberfläche der Schicht 11 angeordnet ist und welche als eine Permeationsschicht dient, welche zulässt, dass die Tinte durch sie hindurch eindringt. Im Falle, dass die Oberfläche des Substrats 10 eine Eigenschaft aufweist, welche die direkte Fixierung des Tintenpigments darauf zulässt, kann die Fixierschicht 11 ausgelassen werden. Im Einsatz werden die sublimierenden Tintentröpfchen durch z.B. einen Tintenstrahldrucker auf die Oberflächenschicht 12 dieses Aufzeichnungsmediums 1 aufgebracht, um darauf ein gedrucktes Bild auszubilden, welches aus unsublimierten Druckpunkten besteht, wonach, wenn sie auf eine geeignete Temperatur erhitzt sind, die Tintentröpfchen (unsublimierte Druckpunkte), welche auf der Oberflächenschicht 12 aufgebracht sind, beginnen zu sublimieren und die Oberflächenschicht 12 zu durchdringen, um die darunter liegende Fixierschicht 11 zu erreichen, so dass das Tintenpigment, nun als sublimierter Druckpunkt, in der Fixierschicht 11 fixiert wird. Dementsprechend wird durch Entfernen oder "Abschälen" der Oberflächenschicht 12 ein bildaufzeichnendes Blatt als ein fertiges Druckprodukt 100 erzielt, welches hohen Glanz und hohe Bilddefinition aufweist und welches das gedruckte Bild trägt, das aus sublimierten Druckpunkten in seiner Fixierschicht 11 ausgebildet ist. In diesem Hitzesublimiervorgang wandert nämlich das Tintenpigment, welches als unsublimierte Druckpunkte auf der Oberflächenschicht 12 aufgebracht wird, durch die Oberflächenschicht 12 hindurch, um die Fixierschicht 11 zu erreichen, wo das Pigment als sublimierte Druckpunkte das gedruckte Bild ausbildet. Nebenbei ist es vorteilhaft, da dieses Aufzeichnungsmedium als letzten Schritt die Entfernung der Oberflächenschicht 12 von der Fixierschicht 11 oder dem Substrat 10 erfordert, ein Lösemittel dazwischen bereitzustellen.
  • Als Nächstes wird eine beispielhafte bildformende Vorrichtung zum Herstellen des fertigen Druckprodukts 100 unter Verwendung des oben beschriebenen Aufzeichnungsmediums 1 mit Bezugnahme auf 2 und 3 beschrieben.
  • Wie gezeigt, besteht diese bildformende Vorrichtung hauptsächlich aus einer Printstation PS und einer Bedienungsstation OS.
  • Die Printstation PS umfasst eine Printeinheit PU vom Tintenstrahltyp, eine schlaufenbildende Einheit LU zum vorübergehenden Halten des Aufzeichnungsmediums 1, welches ein gedrucktes Bild trägt, das aus unsublimierten Druckpunkten durch die Printeinheit PU ausgebildet ist, und eine Heizfixiereinheit HU zum Aufbringen thermischer Energie auf das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der schlaufenbildenden Einheit LU zugeführt wird, um ein gedrucktes Bild zu erzeugen, welches aus sublimierten Druckpunkten gebildet ist. Die Heizfixiereinheit HU umfasst eine Vorheizuntereinheit PR zum Erhitzen des Aufzeichnungsmediums 1 mit einem geeigneten Temperaturgradienten auf eine sublimierende Fixiertemperatur, eine Hauptheizuntereinheit R zum Erhitzen des Aufzeichnungsmediums 1 auf der sublimierenden Fixiertemperatur und eine Langsamabkühluntereinheit CU zum Verlangsamen des Abkühlens des Aufzeichnungsmediums 1, welches von der Hauptheizuntereinheit R ausgegeben wird, auf eine Normaltemperatur (Raumtemperatur).
  • Nebenbei dient die schlaufenbildende Einheit LU, welche zwischen der Printeinheit PU und der Heizfixiereinheit HU bereitgestellt ist, dazu, um einen Geschwindigkeitsunterschied, welcher zwischen einer relativ langsamen Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1, wie sie durch die Heizfixiereinheit HU bereitgestellt ist, und einer relativ hohen Durchschnittstransportgeschwindigkeit des Mediums 1, wie sie durch die Printeinheit PU bereitgestellt ist, besteht, aufzufangen. Die Printeinheit PU, die schlaufenbildende Einheit LU und die Heizfixiereinheit HU sind als getrennte Einheiten bereitgestellt, die voneinander abtrennbar miteinander verbunden sind. Die Langsamabkühluntereinheit CU ist an der Heizfixiereinheit HU angebracht.
  • Wie aus 4 ersehen werden kann, transportiert in der Printeinheit PU ein Blatttransportmechanismus 6A das Aufzeichnungsmedium 1, während dieses Aufzeichnungsmedium 1 von einer nicht dargestellten Rollenblattpatrone, in welcher das Medium 1 in der Form einer Rolle aufbewahrt wird, auf solch eine Weise abgewickelt wird, dass die Oberflächenschicht 12, die Druckoberfläche, des Mediums in die Nachbarschaft eines Tintenausstoßauslasses eines Printkopfs 2 von der Bauart Tintenstrahl als ein Beispiel eines Printkopfs gebracht wird. Der Printkopf 2 ist so angebracht, um nach vorne und hinten durch einen Kopfzuführmechanismus 3 entlang einer Richtung, welche quer zur Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 liegt, das heißt entlang einer Hauptabtastrichtung, bewegbar zu sein. Wenn das Aufzeichnungsmedium 1 entlang einer Unterabtastrichtung mit jedem Bewegungshub des Printkopfs 2, welcher Tinte durch seinen Tintenausstoßauslass gegen die Oberflächenschicht 12 des Aufzeichnungsmediums 1 ausstößt, transportiert wird, werden nacheinander gedruckte Bilder ausgebildet. Der Printkopf 2 umfasst eine Mehrzahl von ausstoßenden Auslassmodulen, die jeweils in der Lage sind, Tinten von unterschiedlichen Grundfarben auszustoßen, um ein Farbdruckbild auszubilden. Zum Beispiel werden, wenn ein Farbdruckbild in Photoqualität benötigt wird, im Allgemeinen zusätzlich zu den Tinten der Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz usw. weitere Tinten von Farbtönen derselben Art verwendet. Der Printkopf 2 kann ein Standardprintkopf sein, wie er in einem herkömmlichen Tintenstrahldrucker verwendet wird. Daher wird eine weitere Beschreibung desselben entfallen. Nachdem ein gedrucktes Bild auf seiner Oberflächenschicht 12 mit den Tintentröpfchen 2a, die vom Printkopf 2 ausgestoßen werden, ausgebildet ist, tritt das Aufzeichnungsmedium 1 aus der Printeinheit PU aus, um in die schlaufenbildende Einheit LU zu gelangen.
  • Das Aufzeichnungsmedium 1 wird in der Form eines länglichen Blattes vom Hersteller bereitgestellt. Folglich ist es notwendig, es auf eine Größe eines gedruckten Bildes zu schneiden, welches daraus ausgebildet werden soll. Zu diesem Zweck ist ein Blattcuttermittel 5 bereitgestellt. In dieser Ausführungsform umfasst das Blattcuttermittel 5 einen Cutterklingenkörper 51, welcher zwischen einer Position, wo der Körper in Richtung des Aufzeichnungsmediums 1 relativ zum Printkopf 2 vorragt, und einer weiteren Position, wo der Körper weg vom Aufzeichnungsmedium 1 zurückgezogen ist, umschaltbar ist, und einen Umschaltmotor 52 zum Umschalten des Cutterklingenkörpers 51 zwischen den zwei Positionen durch z.B. einen Nockenzuführ- oder Schraubenzuführmechanismus (nicht gezeigt).
  • Wie in 2 gezeigt, umfasst die schlaufenbildende Einheit LU einen Gehäusekörper 300, welcher mit Printeinheit PU und der Heizfixiereinheit HU verbunden ist und zwischen diesen angeordnet ist. Verschiedene Bauteile, welche diese schlaufenbildende Einheit LU aufbauen, sind an diesem Gehäusekörper 300 angebracht und werden von ihm getragen. Wie aus 3 offensichtlich werden kann, wird zwischen einem Ausgang der Printeinheit PU und einem Eingang der Heizfixiereinheit HU, das heißt, zwischen einem ersten Transportmechanismus 6A und einem zweiten Transportmechanismus 6B ein Zwischentransportmechanismus 30 bereitgestellt. Dieser Zwischentransportmechanismus 30 umfasst eine Klemmtransportrolle 31, welche unterhalb sowohl des Ausgangs der Printeinheit PU als auch des Eingangs der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist, und einen Zuführrollensatz 32, welcher benachbart dem Eingang der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist. Das Transportband zwischen dem Ausgang des ersten Transportmechanismus 6A und dem Klemmtransportrollensatz 31 umfasst nicht Antriebsrollen oder Ähnliches und ist als ein erster Speicherabschnitt 30A bereitgestellt, wo das Aufzeichnungsmedium 1 in eine Schlaufe ausgebildet werden kann. Ähnlich ist das Transportband zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und dem Zuführrollensatz 32 als ein zweiter Speicherabschnitt 30B bereitgestellt.
  • Wie aus 5 ersichtlich sein kann, umfasst der erste Speicherabschnitt 30A einen ersten Führungsmechanismus 35 und der zweite Speicherabschnitt 30B einen zweiten Führungsmechanismus 36. Der erste Führungsmechanismus 35 umfasst eine ortsfeste Führungsplatte 35a und eine bewegliche Führungsplatte 35b, zwischen welchen das Aufzeichnungsmedium 1 hindurchgehen kann. Wenn die bewegliche Führungsplatte 35b, welche aus Sicht des Transportes unterhalb angeordnet ist, geöffnet ist, kann das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe unterhalb davon ausbilden. In ähnlicher Weise umfasst der zweite Führungsmechanismus 36 eine ortsfeste Führungsplatte 36a und eine bewegliche Führungsplatte 36b, zwischen welchen das Aufzeichnungsmedium 1 hindurchgehen kann. Wenn die bewegliche Führungsplatte 36b, welche aus Sicht des Transportes unterhalb angeordnet ist, geöffnet ist, kann das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe unterhalb davon ausbilden. Das heißt, dass ein erster schlaufenansammelnder Raum J1 sich vom ersten Speicherabschnitt 30A aus erstreckt und ein zweiter schlaufenansammelnder Raum J2 sich vom zweiten Speicherabschnitt 30B aus erstreckt. Der erste schlaufenansammelnde Raum J1 wird durch eine Speichertafel 41 begrenzt, welche aus Stoff hergestellt ist und eine antistatische Elektrizitätsbehandlung erfahren hat. Der zweite schlaufenansammelnde Raum J2 ist durch einen Speicherkasten 42 begrenzt, welcher aus Kunstharz hergestellt ist.
  • Der Speicherkasten 42, welcher die Grenzflächen des zweiten schlaufenansammelnden Raums J2 bildet, umfasst einen rechteckigen Kasten, welcher ei ne Bodenseite, vier Seitenwände und eine offene Oberseite aufweist, und bildet darin einen rechteckigen Ansammlungsraum aus, welcher nicht verformbar ist. Andererseits umfasst die Stoffspeichertafel 41, welche die Grenzflächen des ersten schlaufenansammelnden Raums J1 bildet, eine rechteckige Stoffbahn, welche an ihren gegenüberliegenden Enden aufgehängt ist, um eine gekrümmte Fläche dazwischen auszubilden, welche als eine begrenzende Fläche dient. Gegenüberliegende Seiten dieses Ansammlungsraums sind völlig offen. Um seinen Aufbau genauer zu beschreiben, wie in 3 gezeigt, ist ein Ende der länglichen Stoffspeichertafel 41 oben an den Seitenwänden des Speicherkastens 42 auf der Seite des ersten schlaufenansammelnden Raums J1 angebracht, während ihr anderes Ende mit einer Stange 43, die länger als die Breite der Bahn ist abgeschlossen ist. Während gegenüberliegende Enden dieser Stange 43, die als ein Befestigungswerkzeug dient, in Haken 44 eingehakt sind, die auf der Bodenseite des Gehäuses der Printeinheit PU bereitgestellt sind, wird ein Ansammlungsraum ausgebildet, welcher nur in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1, um es anzusammeln, und nach unten begrenzt ist und welcher an den lateralen Seiten normal zur Transportrichtung völlig offen ist. Und, da die Grenzflächen aus dem Stoffspeicher 41 gebildet werden, ist der erste schlaufenansammelnde Raum J1 sehr flexibel (siehe 6A). Wenn die Stange 43 von den Haken 44 entfernt wird und dann der Speicher auf der Bodenfläche angeordnet ist, dann wird des Weiteren ein erster schlaufenansammelnder Raum J1 ausgebildet, welcher außerdem auf einer Seite in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 offen ist, wodurch eine vorübergehende Speicherung eines Aufzeichnungsmediums 1 zugelassen wird, welches eine beträchtliche Länge aufweist (siehe 6B).
  • Nebenbei kann die Anbringung des einen Endes der länglichen Stoffspeichertafel 41 an dem Speicherkasten 42 in jeder angestrebten Höhenposition der Seitenwände des Speicherkastens 42 auf der Seite des ersten schlaufenansammelnden Raums J1 ausgeführt werden. In jedem Fall wird eine Unterteilungswand, welche zwischen dem ersten schlaufenansammelnden Raum J1 und dem zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 unterteilt, von der Seitenwand des Speicherkastens 42 oder durch einen Teil der Stoffspeichertafel 41 oder durch diese beiden ausgebildet.
  • Wie in 5 gezeigt, umfasst der Klemmtransportrollensatz 31 eine Drehrolle 31a, welche drehend durch einen Schrittmotor M1 angetrieben ist, und drei Un terstützungsrollen 31b, welche in Druckkontakt mit der Umfangsfläche der Drehrolle 31a gehalten werden. Die Drehrolle 31a weist einen äußeren Durchmesser von ungefähr 60 mm auf, wohingegen jede der Unterstützungsrollen 31b einen äußeren Durchmesser von ungefähr 30 mm aufweist. Die drei Unterstützungsrollen 31b sind Losrollen, welche von einander entlang der Umfangsfläche der Drehrolle 31a beabstandet sind. Und diese Unterstützungsrollen stellen eine Funktion zum Andrücken des Aufzeichnungsmediums 1 gegen die Umfangsfläche der Drehrolle 31a auf solch eine Weise bereit, dass das Aufzeichnungsmedium 1 um die Umfangsfläche der Drehrolle 31a mit einem Wickelwinkel von ungefähr 125 Grad gewickelt werden kann. Mit dieser Andrückfunktion kann das Aufzeichnungsmedium 1 verlässlich durch die Drehrolle 31a transportiert werden und gleichzeitig kann die Tendenz des Sich-nach-oben-Kräuselns, wenn diese im Aufzeichnungsmedium 1 vorhanden ist, beseitigt oder wenigstens verringert wird. Das bedeutet, dass der Klemmtransportrollensatz 31 auch als eine "Kräusel korrigierende" Rolle für das Vermindern der Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums 1 fungiert. Da sich diese Kräuselkorrekturfunktion in Abhängigkeit vom Außendurchmesser der Drehrolle 31a und der Anordnung der Unterstützungsrollen 31b relativ zur Drehrolle 31a verändert, können diese Faktoren geeignet entsprechend der Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums 1 bestimmt werden. Nebenbei, obwohl nicht in 5 gezeigt, wird ein Führungselement zum Verhindern von unbeabsichtigtem Zurückziehen des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 von der Position zwischen der Unterstützungsrolle und der Drehrolle 31b auf Grund der Steifigkeit und der Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums 1 an sich zwischen den benachbarten Unterstützungsrollen 31b bereitgestellt.
  • Des Weiteren kann die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 zwischen einer ersten Geschwindigkeit (niedrige Geschwindigkeit: 80 mm/min.), welche viel niedriger als die minimale Transportgeschwindigkeit durch den ersten Transportmechanismus 6A ist, einer zweiten Geschwindigkeit (mittlere Geschwindigkeit: 300 mm/min.), welche etwas höher als die reguläre Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A ist, und einer dritten Geschwindigkeit (hohe Geschwindigkeit: 18.000 mm/min.), welche viel höher als die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A ist, umschaltbar sein.
  • Der erste Führungsmechanismus 35 umfasst die erste ortsfeste Führungsplatte 35a, welche gegenüberliegend der Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1 angeordnet ist, welches von der Printeinheit PU ausgestoßen wird, d.i. sich im Wesentlichen entlang der Transportbahn erstreckt, welche sich gerade zwischen dem Ausgang der Printeinheit PU und dem Klemmtransportrollensatz 31 und der ersten beweglichen Führungsplatte 35b erstreckt, welche um eine Achse X1, die sich parallel mit der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt, drehbar ist. Durch Antrieb durch einen Motor M2 ist die erste bewegliche Führungsplatte 35b drehbar zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position (gezeigt durch eine durchgezogene Linie in 5), welche einen Führungsraum relativ zu der ersten ortsfesten Führungsplatte 35a bildet, wobei der Raum einen keilförmigen Querschnitt aufweist, dessen Breite sich fortschreitend in Richtung der in der Transportrichtung stromabwärtigen Seite verengt, und einer geöffneten Position (gezeigt durch die gestrichelte Linie in 5), welche in Richtung der Bodenfläche der Printeinheit PU geneigt ist, um so eine Seite des Aufzeichnungsmediums 1 als eine transportfreie Fläche zu öffnen. In ihrer geschlossenen Position arbeitet die erste bewegliche Führungsplatte 35b mit der ersten ortsfesten Führungsplatte 35a zusammen, um das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 zum Klemmtransportrollensatz 31 zu führen, genauer zu einer Klemmposition zwischen der Drehrolle 31 und der Unterstützungsrolle 31b, welche am weitesten stromaufwärts in der Transportrichtung angeordnet ist. Um den drehenden Antrieb vom Motor M2 in eine Schwenkbewegung der ersten beweglichen Führungsplatte 35b umzuwandeln, wird ein erster Sektor 35c an einer Schwenkachse der ersten beweglichen Führungsplatte 35b befestigt und auch ein bogenförmiger Zahntrieb, welcher in der Umfangsfläche des ersten Sektors 35c ausgebildet ist, wird mit einem Ritzel gekämmt, welches an der Antriebswelle des Motors M2 befestigt ist. Nebenbei wird, da der erste Führungsmechanismus 35 eine im Wesentlichen vertikale Transportbahn bildet, eine Einführungsführung vom Schwenktyp 34 zum Unterstützen bei der glatten Übergabe des Aufzeichnungsmediums 1 von dort auf den ersten Transportmechanismus 6A bereitgestellt, welcher eine waagrechte Transportbahn bildet.
  • In ähnlicher Weise ist der zweite Führungsmechanismus 36 gegenüberliegend der Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1 angeordnet. Und der zweite Führungsmechanismus 36 umfasst die zweite ortsfeste Führungsplatte 36a, welche sich im Wesentlichen entlang der Transportbahn erstreckt, welche sich gerade zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und dem Eingang zur Heizfixiereinheit HU und der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b erstreckt, welche um eine Achse X2, die sich parallel mit der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt, drehbar ist. Mittels Antrieb durch einen Motor M3 ist die zweite bewegliche Führungsplatte 36b drehbar zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position, welche einen Schlitz, um den Durchgang des Aufzeichnungsmediums 1 zu ermöglichen, relativ zu der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a bildet, und einer geöffneten Position, welche in Richtung der Heizfixiereinheit HU geneigt ist, um so eine Seite (die untere Seite) des Aufzeichnungsmediums 1 als eine transportfreie Fläche zu öffnen. In ihrer geschlossenen Position arbeitet die zweite bewegliche Führungsplatte 36b mit der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a zusammen, um das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 zum Zuführrollensatz 32 vom Klemmtransportrollensatz 31 zu führen, genauer von einer Klemmposition zwischen der Drehrolle 31 und der Unterstützungsrolle 31b, welche am weitesten stromaufwärts in der Transportrichtung angeordnet ist. Um den drehenden Antrieb vom Motor M3 in eine Schwenkbewegung der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b umzuwandeln, wird ein zweiter Sektor 36c an einer Schwenkachse der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b befestigt und es wird auch ein bogenförmiger Zahntrieb, welcher in der Umfangsfläche des zweiten Sektors 36c ausgebildet ist, mit einem Ritzel gekämmt, welches an der Antriebswelle des Motors M3 befestigt ist.
  • Nebenbei wird allgemein der Zuführrollensatz 32 durch einen Schrittmotor M4 mit einer Transportgeschwindigkeit angetrieben, welche mit der Transportgeschwindigkeit eines Heiztransportmechanismus 54 der Heizfixiereinheit HU synchronisiert ist.
  • Gemäß dem Zwischentransportmechanismus 30, welcher den oben beschriebenen Aufbau aufweist, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 von der letzten Ausstoßrolle des ersten Transportmechanismus 6A weiter in den Zwischentransportmechanismus 30 zugeführt wird, wobei das führende Ende des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 geklemmt wird, wobei die erste bewegliche Führungsplatte 35b auf die zweite Position umgeschaltet ist, wird dieses Aufzeichnungsmedium 1 in der Form einer Schlaufe in den ersten Speicherabschnitt 30A hineinragen. Des Weiteren wird, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 weitertrans portiert wird, wobei das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 geklemmt wird und wobei die zweite bewegliche Führungsplatte 36b auf die zweite Position umgeschaltet ist, dieses Aufzeichnungsmedium 1 in der Form einer Schlaufe in den zweiten Speicherabschnitt 30B hineinragen.
  • Um das Aufzeichnungsmedium 1 von der Printeinheit PU zur Heizfixiereinheit HU zu transportieren, während jeweils Schlaufen von diesem im ersten Speicherabschnitt 30A und im zweiten Speicherabschnitt 30B ausgebildet werden, ist es notwendig, die jeweiligen Antriebsbauteile des Zwischentransportmechanismus 30 mitgeeigneten Zeitabläufen zu steuern. Zu diesem Zweck umfasst der Zwischentransportmechanismus 30 Sensoren, welche optische Elemente, Begrenzungsschalter oder Ähnliches umfassen. Diese Sensoren umfassen zum Beispiel einen ersten Sensor S1 zum Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 etwas stromaufwärts der Drehrolle 31a (wobei der Sensor auf EIN bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht), einen zweiten Sensor S2 zum Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 zwischen der transportmäßig am weitesten stromaufwärts gelegenen Unterstützungsrolle 31b und der nächsten Unterstützungsrolle 31b (wobei der Sensor auf EIN bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht), einen dritten Sensor S3 zum Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 transportmäßig am weitesten stromabwärts vom Zwischentransportmechanismus 30 (wobei der Sensor auf EIN bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht), einen vierten Sensor S4 zum Erfassen der geschlossenen Position der ersten beweglichen Führungsplatte 35b (wobei der Sensor auf EIN für die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen fünften Sensor S5 zum Erfassen der geöffneten Position der ersten beweglichen Führungsplatte 35b (wobei der Sensor auf EIN für die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen sechsten Sensor S6 zum Erfassen der geschlossenen Position der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b (wobei der Sensor auf EIN für die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen siebenten Sensor S7 zum Erfassen der geöffneten Position der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b (wobei der Sensor auf EIN für die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen achten Sensor S8 zum Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 transportmäßig am weitesten stromaufwärts vom Zwischentransportmechanismus 30 (wobei der Sensor auf EIN bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht) und einen neunten Sensor S9 zum Erfassen des Durchhängens oder seines Ausmaßes des Aufzeichnungsmediums 1, welches sich in den ersten Speicherabschnitt 30A hineinbewegt hat (wobei der Sensor auf EIN bei Vorhandensein von Durchhängen über einem Schwellenwert und auf AUS für Durchhängen unter dem Schwellenwert steht). Nebenbei ist der neunte Sensor S9 als der das Durchhängen erfassende Sensor als ein optisches Element oder ein Begrenzungsschalter zum Erfassen eines transportmäßig vertikal gebauschten Abschnitts im Aufzeichnungsmedium 1 aufgebaut, welcher auf Grund des Vorhandenseins von Spannungslosigkeit im Aufzeichnungsmedium ausgebildet ist.
  • Die Heizeinheit HU, schematisch in 3 und auch detailliert in 7 gezeigt, umfasst die Vorheizuntereinheit PR, die Hauptheizuntereinheit R und die Langsamabkühluntereinheit CU. Die Hauptheizuntereinheit R umfasst in ihrem Hauptgehäuse 50 ein Heizgehäuse 51, welches aus isolierendem Material zum Erhitzen des Aufzeichnungsmediums 1 hergestellt ist, ein Gebläsegehäuse 52, welches ebenfalls aus isolierendem Material hergestellt und über dem Heizgehäuse 51 zum Zuführen von heißer Luft zu diesem Heizgehäuse 51 angeordnet ist, und eine Unterstützungssäule 53 zum Tragen des Hauptgehäuses 50. Die Vorheizuntereinheit PR ist benachbart dem Eingang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet und die Langsamabkühluntereinheit CU ist benachbart dem Ausgang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet. In der Vorheizuntereinheit PR und in der Hauptheizuntereinheit R ist der Heiztransportmechanismus 54 zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 als ein Teil des zweiten Transportmechanismus 6B bereitgestellt, welcher den Blatttransportmechanismus 6 aufbaut. Dieser Heiztransportmechanismus 54 umfasst ein Paar von Druckeinführungsrollen 54a, welches benachbart dem Eingang der Heizfixiereinheit HU, d.h. in der Vorheizuntereinheit PR, bereitgestellt ist, einen Transportrollenmechanismus 54b zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 durch Anordnen von zwei Rollen in Kontakt mit der vorderen Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1 und durch Anordnen einer Rolle in Kontakt mit der Rückenoberfläche des Mediums 1 innerhalb der Hauptheizuntereinheit R, ein einzelnes Führungselement 54c, welches in der Vorheizuntereinheit PR angeordnet ist, um in Kontakt mit der Rückenseite des Aufzeichnungsmediums 1 zum Übertragen von Wärme auf das Medium 1 zu kommen, eine Mehrzahl von Oberseitenkontaktrollen 54d, welche oberhalb des Führungselements 54c angeordnet und zum In-Kontakt-Kommen mit der oberen Oberfläche des Auf zeichnungsmediums 1 ausgelegt sind, um eine Transportkraft auf diese aufzubringen, einen Druckrollenmechanismus 58, welcher benachbart dem Ausgang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet ist, und einen gebogenen Transportabschnitt 59, welcher unmittelbar transportmäßig unterhalb des Druckrollenmechanismus 58 bereitgestellt ist.
  • Der Druckrollenmechanismus 58, wie in 8 und 9 gezeigt, umfasst eine erste Rolle 58a zum In-Kontakt-Kommen mit der Rückenfläche des Aufzeichnungsmediums 1, eine zweite Rolle 58b, welche transportrichtungsmäßig stromaufwärts der ersten Rolle 58a angeordnet ist und zum In-Kontakt-Kommen mit der vorderen Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1 ausgelegt ist, eine dritte Rolle 58c, welche transportrichtungsmäßig stromabwärts der ersten Rolle 58a angeordnet ist und zum In-Kontakt-Kommen mit der vorderen Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1 ausgelegt ist, und einen Träger 58e zum drehbaren Tragen der Rollenwellen 58d dieser Rollen. Die Rollenwelle 58d der dritten Rolle 58c wird in ein vertikales Führungsloch 58f, welches im Träger 58e definiert ist, eingeschoben, so dass die dritte Rolle 58c durch ihr eigenes Gewicht das Aufzeichnungsmedium 1 zwischen dieser dritten Rolle und der ersten Rolle 58a zusammendrückt. Jede dieser Rollen des Druckrollenmechanismus 58 weist eine Länge auf, die größer als die Maximalbreite des Aufzeichnungsmediums 1 ist, und die Rolle umfasst eine Metalltrommel, welche auf ihrer Oberfläche ein laminiertes, geschäumtes Kunstharz aufweist. Und das Gewicht der dritten Rolle 58c ist so eingestellt, dass, wenn die Rolle das Aufzeichnungsmedium 1 zwischen sich und der ersten Rolle 58a zusammenpresst, ein Bügeleffekt zum Glätten von Falten oder Ähnlichem erzeugt wird, welche sich im Aufzeichnungsmedium 1 während der Heizfixierbehandlung entwickelt haben. Obwohl dieses Gewicht durch Experiment oder experimentell gemäß der Länge der Rolle bestimmt wird, wird jede Anpassung dieses Gewichts mittels eines Gewichts bewirkt, welches als ein Zubehör bereitgestellt wird. Überflüssig zu sagen, dass es auch möglich ist, mittels einer Feder oder Ähnlichem die dritte Rolle 58c mit einer Vorspannkraft in Richtung des Aufzeichnungsmediums 1 auszustatten. Wie aus 9 augenscheinlich sein kann, ist die Achse der dritten Rolle 58c zur stromabwärtigs gelegenen Seite hin von der Achse der ersten Rolle 58a relativ zur Transportrichtung versetzt, so dass das Aufzeichnungsmedium 1 in diesem Bereich etwas gebogen wird, um dadurch den Bügeleffekt, welcher darauf aufgebracht wird, zu verstärken.
  • Nebenbei sind alle Rollen, welche den Heiztransportmechanismus 54 aufbauen, direkt oder indirekt über einen nicht dargestellten Transmissionsriemen angetrieben. Dadurch kann, obwohl die dritte Rolle 58c ihre Rollenwelle 58d zu und weg vom Aufzeichnungsmedium 1 bewegbar hat, diese dritte Rolle 58c mittels eines Transmissionsmechanismus, welcher eine Spannrolle zum Anpassen der Spannung oder Ähnliches aufweist, welches an sich gut bekannt ist, angetrieben sein.
  • Des Weiteren umfasst der gebogene Transportabschnitt 59 einen Führungskörper, welcher eine Führungsfläche zum Führen des Aufzeichnungsmediums 1 aufweist, so dass seine Seite, welche ein Bild trägt, nach außen ausgerichtet sein kann. Folglich wird, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 bewegt wird, während es die Seite eines solchen Führungskörpers 59 kontaktiert, eine Spannung auf der vorderen Oberflächenseite des Mediums erzeugt, wobei die Kraft dazu dient, feine Oberflächenfalten darin zu glätten.
  • Auf der Bodenseite des Führungselements 54c, welche unterhalb der Rolle 54d, welche die obere Oberfläche kontaktiert, angeordnet ist, wird eine Hauptblattheizung 55, eine Vorblattheizung 55a zum Erhitzen dieses Führungselements 54c und ein Fixiertemperatursensor 41, welcher in der Mitte dieser Blattheizung 55 zum Messen einer Temperatur des Führungselements 54c dient, angeordnet. Wenn notwendig, kann der Führungskörper, welcher den gebogenen Transportabschnitt 59 aufbaut, auch eine Blattheizung und einen Temperatursensor zum Ermöglichen einer Rückkopplungssteuerung umfassen.
  • Innerhalb des Gebläsegehäuses 52 werden eine elektrische Heizung 56 in der Form einer Mehrzahl von Stäben und ein Querstromgebläse 57 zum Antreiben von Gebläseschaufeln um eine Achse, welche sich parallel zur Breite des Aufzeichnungsmediums 1 zum Zuführen von heißer Luft erstrecken, bereitgestellt. Dieses Gebläsegehäuse 52 definiert an seiner Unterseite einen Auslass 52a, welcher unmittelbar unter dem Querstromgebläse 57 angeordnet ist, zum Ausstoßen von heißer Luft und einen Einlass 52b, welcher stromaufwärts im Transportdurchgang für das Aufzeichnungsmedium 1 durch den Heiztransportmechanismus 54 angeordnet ist. Benachbart der Öffnung des Auslasses 52a wird ein Luftsensor S20 im Zusammenhang mit dem Querstromgebläse 57 bereitgestellt.
  • Die Vorheizuntereinheit PR umfasst auch eine elektrische Heizung 56a, aber kein Gebläse. Überflüssig zu sagen, dass die Vorheizuntereinheit PR ebenfalls, wenn notwendig, mit einem Gebläse ausgestattet werden kann.
  • Wenn das Aufzeichnungsmedium 1 in der Vorheizuntereinheit PR erhitzt wird, wird deren Innentemperatur auf einem vorbestimmten Wert mittels der elektrischen Heizung 56a gehalten. Wohingegen in der Hauptheizuntereinheit R die elektrische Heizung 56 und das Querstromgebläse 57 angetrieben werden, um dadurch die Luft, die im Gebläsegehäuse 52 erhitzt wird, durch den Auslass 52a an einer Position transportrichtungsmäßig stromabwärts des Aufzeichnungsmediums 1 im Heizgehäuse 51 für eine Zuführbreite, die größer als die Gesamtbreite des Aufzeichnungsmediums 1 ist, zuzuführen, so dass diese heiße Luft veranlasst wird, in den Heizraum in Richtung der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegenen Seite entlang dem Transportdurchgang des Aufzeichnungsmediums 1 zu strömen. Dann wird die Luft in das Gebläsegehäuse 52 durch den Einlass 52b an einer Position transportrichtungsmäßig stromaufwärts des Aufzeichnungsmediums 1 gezogen, um durch die elektrische Heizung 56 erhitzt zu werden. Danach wird die erhitzte Luft dem Querstromgebläse 57 zugeführt. Auf diesem Weg wird die erhitzte Luft zirkuliert.
  • Gemäß einem typischen Heiztemperatursteuerungsschema wird elektrischer Strom zu den jeweiligen elektrischen Heizungen 56, 56a und den jeweiligen Blattheizungen 55, 55a zugeführt, so dass der Fixiertemperatursensor S10 eine Temperatur von ungefähr 180°C erfassen kann, der Fixiertemperatursensor S10 in der Vorheizuntereinheit PR eine Temperatur von ungefähr 100°C erfassen kann, der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegene Fixiertemperatursensor S10 in der Hauptheizuntereinheit R eine Temperatur von ungefähr 130°C erfassen kann und der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegene Fixiertemperatursensor S10 am selben Ort eine Temperatur von ungefähr 180°C erfassen kann.
  • Die Langsamabkühluntereinheit CU, wie in 7 und 8 gezeigt, umfasst ein Langsamabkühlführungselement 92, welches als ein Transportführungskörper für das Aufzeichnungsmedium 1 dient, ein Langsamabkühlzwischentransportrollenpaar 94 und eine Drehführung 95, ein ausstoßendes Rollenpaar 96, und diese Bauteile gemeinsam bauen einen Langsamabkühltransportmechanismus 90 auf. Dieser Langsamabkühltransportmechanismus 90 ist in einem Langsamabkühlraum angeordnet, welcher im Wesentlichen durch ein Langsamabkühlgehäuse 91 abgeschlossen ist. Der zweite Transportmechanismus 6B zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 in der Heizfixiereinheit HU umfasst den Heiztransportmechanismus 54 und den Langsamabkühltransportmechanismus 90.
  • Das Langsamabkühlführungselement 92 erstreckt sich mit einer Breite, welche die Maximalbreite des Aufzeichnungsmediums 1 übersteigt, so aus, um eine geneigte Führungsfläche zu bilden, um in tatsächlichem Kontakt mit dem Aufzeichnungsmedium 1 zu kommen. Die Neigung der geneigten Fläche wird in einem Bereich zwischen 20 Grad und 60 Grad relativ zur vertikalen Achse bestimmt. In Richtung der hinteren Seite des Langsamabkühlführungselements 92 ist ein elektrischer Draht 93 angebracht, welcher als eine Heizung dient, die in der Lage ist, Wärme auf dieses Langsamabkühlführungselement 92 zu übertragen.
  • Die Wärme, die von diesem elektrischen Draht 93 auf das Langsamabkühlführungselement 92 übertragen werden soll, ist so eingestellt, dass die Temperatur am Aufzeichnungsmediumseingang des Langsamabkühlführungselements 92 im Wesentlichen gleich der Temperatur am Ausgang der Hauptheizuntereinheit sein kann und dass auch die Temperatur am Aufzeichnungsmediumsausgang des Langsamabkühlführungselements 92 im Wesentlichen gleich der Raumtemperatur sein kann und der Temperaturgradient dazwischen als möglicht sanfte Kurve ausgebildet sein kann. Damit kann das Auftreten von Verformung wie Falten im Aufzeichnungsmedium 1 während des Abkühlungsvorgangs wirksam vermindert werden.
  • Zu diesem Zweck, wie in 10 gezeigt, ist der elektrische Draht 93 in solch einer Weise verlegt, um eine relativ hohe Anordnungsdichte auf der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegenen Seite relativ zum Langsamabkühlführungselement 92 und eine relativ geringe Anordnungsdichte auf der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegenen Seite bereitzustellen. Um einen Temperaturgradienten zu erzielen, welcher eine möglichst sanfte Kurve aufweist, wie in 11 gezeigt, kann auch ein Mäanderlayout, welches eine fortlaufend veränderliche Anordnungsteilung aufweist, eingesetzt werden. In den Ausführungsformarten der 10 und 11 umfasst der elektrische Draht 93 einen einzelnen Draht. Folglich wird durch Verändern der Leistung, die dem elektrischen Draht 93 zugeführt wird, die Temperatur im Langsamabkühlführungselement 92 dementsprechend angehoben oder abgesenkt.
  • Wenn der vorbestimmte elektrische Strom zu diesem elektrischen Draht 93 im Langsamabkühlführungselement 92 zugeführt wird, wird solch ein Temperaturgradient, wie oben beschrieben, entwickelt, der wirksam beim Einschränken des Auftretens von Falten ist, z.B. ein Temperaturgradient von ungefähr 180°C auf 20°C. Diese Steuerung der Leistung, die an den elektrischen Draht 93 angelegt wird, wird mit Genauigkeit mittels des Reglers 7 bewirkt, welcher als Rückkoppelung das Erfassungssignal von einem Langsamabkühltemperatursensor S30 verwendet, welcher direkt an der Zwischenfläche des Langsamabkühlführungselements 92 oder oberhalb der Führungsfläche angeordnet ist.
  • Als eine Ausführungsform, welche die angestrebte Anpassung des Temperaturgradienten im Langsamabkühlführungselement 92 in der Transportrichtung erlaubt, zum Beispiel wie in 12 gezeigt, kann der elektrische Draht 93 in einen ersten elektrischen Draht 93a, einen zweiten elektrischen Draht 93b, einen dritten elektrischen Draht 93c, einen vierten elektrischen Draht 93d und so weiter in der Reihenfolge vom Bereich benachbart dem Aufzeichnungsmediumseingang zum Bereich benachbart dem Aufzeichnungsmediumsausgang geteilt werden, um so die unabhängige Steuerung der elektrischen Leistung, die den jeweiligen Drähten zugeführt wird, zu erlauben. In diesem Fall wird an Positionen, die diesen jeweiligen elektrischen Drähten 93a, 93b, 93c, 93d, ...... entsprechen, eine Mehrzahl von Langsamabkühltemperatursensoren S30a, S30b, S30c, S30d, ..... bereitgestellt, so dass die jeweiligen elektrischen Drähte rückkopplungsgesteuert sein können, wobei ein angestrebter Temperaturgradient im Langsamabkühlführungselement 92 als ein ganzes entwickelt sein kann. Dieser alternative Aufbau wird besonders vorteilhaft in solchen Fällen sein, wo sich die Fixiertemperatur stark in Abhängigkeit vom Typ des Aufzeichnungsmediums 1, welches eingesetzt wird, verändert oder sich die Raumtemperatur deutlich von einer Jahreszeit zur anderen verändert.
  • Um das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Langsamabkühleinheit CU ausgestoßen wird, aufzunehmen, wie in 2 und 3 gezeigt, wird ein Speicher ST bereitgestellt. Dieser Speicher ST umfasst ein kastenförmiges Element, welches eine Breite aufweist, die größer als die Maximalbreite des Aufzeichnungsmediums 1 ist, welches verarbeitet werden kann. Und seine Innenseite weist eine Auskleidung von Gummifell auf, welches mit elektrisch leitenden Karbonfasern verwoben ist, um statische elektrische Ladungen abzuleiten. Des Weiteren wird, da das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Langsamabkühleinheit CU ausgestoßen wird, ein gewisses Ausmaß an Kräuselneigung aufweist, das Medium dann unter Ausnutzung dieser Kräuselneigung ohne einen Kern im Speicher ST zur Speicherung darin aufgerollt. Im Aufzeichnungsmedium 1, welches im Speicher ST aufgerollt und gelagert ist, ist die Tinte (Pigment), welche das gedruckte Bild ausbildet, bereits in der Fixierschicht 11 fixiert. Dann kann durch Entfernen der Oberflächenschicht 12 ein fertiges Druckprodukt 100, welches ein klar farbentwickeltes Bild aufweist, erzielt werden.
  • Nebenbei kann das Führungselement 41C der Vorheizuntereinheit PR ebenfalls solch einen Heizungsaufbau, wie er in diesem Langsamabkühlführungselement 92 eingesetzt wird, einsetzen, der ausgelegt ist, um einen angestrebten Temperaturgradienten zu erzielen.
  • Der Regler 7, welcher als eine Steuereinheit für die bildformende Vorrichtung fungiert und welche den oben beschriebenen Aufbau aufweist, umfasst einen ersten Regler 7A, ausgestattet mit einer Benutzerstation OS und einem zweiten Regler 7B, bereitgestellt in der Printstation PS, wobei die zwei Regler 7A, 7B miteinander über ein Kommunikationskabel verbunden sind, welches den Datenaustausch zwischen den beiden ermöglicht, so dass die zwei Regler 7A, 7B wie nur ein einziger Regler arbeiten können.
  • Wie in 2 gezeigt, umfasst die Benutzerstation OS einen unspezifischen Computer 80, welcher als erster Regler 7A dient, einen Monitor 81, eine Tastatur 82, eine Maus 83, einen Filmscanner 85 zum Erzielen photoelektrischer Umwandlung eines photographischen Bildes eines entwickelten photographischen Films F vom Silbersalztyp in Farbbilddaten und eine Bildleseeinheit 84 (in diesem Fall ist diese Einheit im Computer 80 eingebaut) zum Lesen oder Erzielen von Farbbilddaten von einem Datenspeichermedium (CD, CD-R, MO oder jeder Art von Halbleiterspeichervorrichtung wie Compact-Flash oder Smart-Media als auch jedes beliebige Kommunikationsmedium, welches eine Datenkommunikationsleitung umfasst). Im Falle dieser bildformenden Vorrichtung werden die Bilddaten, welche durch den Filmscanner 85 oder die Bildleseeinheit 84 erhalten und dann auf den ersten Regler 7A übermittelt werden, verschiedenen notwendigen Datenverarbeitungsvorgängen unterzogen und dann werden die verarbeiteten Bilddaten als die Quellbilddaten an den zweiten Regler 7B übermittelt, so dass ein gedrucktes Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 in der Printstation PS ausgebildet und danach erhitzt und fixiert wird.
  • Wie oben beschrieben, umfasst der Regler 7 den ersten Regler 7A und den zweiten Regler 7B, wobei jeder als einen Hauptbauteil ein Mikrocomputersystem aufweist, welches CPU, ROM, RAM, I/O-Schnittstellenschaltung etc. besitzt. Wie in 13 gezeigt, sind mit dem ersten Regler 7A mittels der I/O-Schnittstellenschaltung solche Peripheriegeräte wie die Bilddatenleseeinheit 84, der Filmscanner 85 usw. verbunden. Mit dem zweiten Regler 7B sind mittels seiner I/O-Schnittstellenschaltung die Peripheriegeräte, welche in der Printstation PS eingebaut sind, darunter der Tintenstrahlprintkopf 2, der Kopfzuführmechanismus 3, die elektrischen Heizungen 56, 56a, das Querstromgebläse 57, der Aufzeichnungsmediumtransportmechanismus usw. verbunden. Des Weiteren ist ein Aufzeichnungsmediumstyperkennungssensor S40 für das Erfassen eines ID-Codes vorgesehen, welcher auf der Rollenblattpatrone oder auf einem Wellenelement, das das Aufzeichnungsmedium 1 um sich in einem aufgewickeltem Zustand trägt, bereitgestellt ist, und dieser Sensor übermittelt sein Typerkennungssignal an den Regler 7, so dass der Regler 7 den Typ des geladenen Aufzeichnungsmediums 1 auf der Grundlage dieses Erkennungssignals erkennen kann. Der erste Regler 7A und der zweite Regler 7B sind zur Datenübertragung mittels ihrer jeweiligen Kommunikationsbetriebsarten geeignet. Zum Beispiel werden die Bilddaten, welche der Bildverarbeitungs- und Anpassungsbehandlung im ersten Regler 7A unterzogen worden sind, in endgültige Printdaten umgewandelt, welche dann an den zweiten Regler 7B mittels des Kommunikationsmoduls 74a, 74b übertragen werden, um anschließend zur z.B. Aufbringung der sublimierenden Tinte auf das Aufzeichnungsmedium 1 eingesetzt zu werden.
  • Die verschiedenen Funktionen, welche durch den Regler 7 bereitgestellt werden, sind durch Mittel der Hardware und/oder Software umgesetzt. Hierin wird nur auf jene funktionalen Elemente Bezug genommen, die wesentlich für die vorliegende Erfindung sind, wobei die folgenden Abschnitte als typische Beispiele bereitgestellt sind: nämlich ein Bilddateneingabeabschnitt 71 zum Bewirken von Vorverarbeitung der Bilddaten, welche durch die Bildeinleseeinheit 84 oder den Filmscanner 85 erhalten werden, wie eine Formatumwandlung oder Auflösungsumwandlung; ein Bildverarbeitungsabschnitt 72 zum Bewirken von Bildanpassungen der Bilddaten, welche vom Bilddateneingabeabschnitt 71 übermittelt werden, wie Zuschneiden oder Farbanpassung; ein Bilddatenerzeugungsabschnitt 73 zum Erzeugen von Quellbilddaten für den nachfolgenden Gebrauch durch den Printkopf 2 aus den endgültigen Bilddaten durch Umsetzen eines binärisierenden Verfahrens wie eines Fehlerdiffusionsverfahrens; ein Printsteuerungsabschnitt 75 zum Treiben des Printkopfs 2 gemäß der übertragenen Druckdaten zum Ausstoßen von Tintentröpfchen durch den Auslass und auch zum Steuern von zwischenzeitlichem Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1 synchron mit der Bewegung des Printkopfs 2 entlang der Hauptabtastrichtung in der Printeinheit PU; ein Transportsteuerungsabschnitt 76 zum Steuern des Transports des Aufzeichnungsmediums 1 in der Heizfixiereinheit HU; ein Heizsteuerungsabschnitt 77 zum Steuern der Stromversorgung zu den Blattheizungen 55, 55a, zu den elektrischen Heizungen 56, 56a, zum Querstromgebläse 57 der Heizfixiereinheit HU als auch zum elektrischen Draht 93 (93a, ....) als der Heizung für das Langsamabkühlführungselement 92; ein Speichersteuerungsabschnitt 78 zum Steuern der jeweiligen Antriebskomponenten der schlaufenbildenden Einheit LU; und ein Aufzeichnungsmediumstypidentifizierungsabschnitt 79 zum Erhalten von Typdaten des geladenen Aufzeichnungsmediums 1 auf der Grundlage seines ID-Codes, welcher durch den Aufzeichnungsmediumstyperkennungssensor S40 eingelesen wird. Nebenbei kann der Speichersteuerungsabschnitt 78 die Steuerung der Stromversorgung für den elektrischen Draht 93 (93a, ....) bewirken, indem er, wenn benötigt, solche zusätzliche Informationen betreffend die Aufzeichnungsmediumstypinformation, welche durch den Aufzeichnungsmediumstypidentifizierungsabschnitt 79 erhalten wird, und die Raumtemperatur miteinbezieht.
  • Als Nächstes wird ein typischer Vorgang zum Herstellen eines fertigen Printprodukts unter Verwendung der bildformenden Vorrichtung, welche den oben beschriebenen Aufbau aufweist, beschrieben.
  • 1. Duckbildausformungsstufe
  • Zuerst werden Bilddaten im JPEG Format, welche von der MO-Disc mittels der Bildleseeinheit 84 eingelesen wurden, als Bildquelle für diese bildformende Vorrichtung an den Bilddateneingabeabschnitt 71 übermittelt. In diesem Bilddateneingabeabschnitt 71 werden die JPEG-Bilddaten in 8-bit RGB-Farbbilddaten aufgezeichnet und dann an den Bildverarbeitungsabschnitt 72 übermittelt. Dann werden die Bilddaten gemäß der Druckgröße, den Zuschneideeinstellungsbefehlen, den Farbanpassungsbefehlen usw., wie sie durch den Benutzer durch Betätigung der Tastatur 82 oder der Maus 83 eingegeben werden, verarbeitet. Nach Abschluss der vorbestimmten Bildverarbeitung werden die Bilddaten an den Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übermittelt. Nebenbei sind, da die RGB-Farbdaten bereits in die CMYK-Farbbilddaten in einer geeigneten Stufe nach oder vor dem anderen Bildbearbeiten umgewandelt worden sind, die Farbdaten, welche an den Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übermittelt werden, CMYK-Farbbilddaten. In diesem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 werden die CMYK-Farbbilddaten in binäre CMYK-Printdaten umgewandelt, welche dann an den Printsteuerungsabschnitt 75 übermittelt werden. Wie hierin zuvor beschrieben, erzeugt der Printsteuerungsabschnitt 75 aus den übermittelten binären CMYK-Printdaten Antriebspulssignale für den Printkopf 2, wobei die Antriebselemente des Printkopfs 2 steuerbar angetrieben werden, um ein Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 mit Tintenpunkten auszubilden.
  • 2. Aufzeichnungsmediumsspeicherstufe
  • Als Nächstes wird ein Modus zur vorübergehenden Speicherung oder Zurückhaltung des Aufzeichnungsmediums 1 durch die schlaufenbildenden Einheit LU mit Bezugnahme auf 14, 15 und 16 beschrieben.
  • Zuerst wartet der Vorgang auf das Ausstoßen des Aufzeichnungsmediums 1 aus der Printeinheit PU. In diesem Warte- oder Bereitschaftszustand werden die erste bewegliche Führungsplatte 35b und die zweite bewegliche Führungsplatte 36b an ihren jeweiligen geschlossenen Positionen gehalten. Diese geschlossenen Positionen der zwei beweglichen Führungsplatten 35b, 36b können durch die EIN-Zustände des vierten Sensors S4 und des sechsten Sensors S6 (#00) bestätigt werden. Dann bestätigt der Vorgang das Einführen des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 aus dem ersten Transportmechanismus 6A in den Zwischentransportmechanismus 30 durch den Zustandswechsel des achten Sensors S8 vom AUS-Zustand in den EIN-Zustand (#02). Das anschließende Einführen des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 in den Klemmtransportrollensatz 31 wird auf Grundlage des Verstreichens einer vorbestimmten Zeitspanne, z.B. 5 Sekunden nach dem Zustandswechsel des ersten Sensors S1 von AUS auf EIN (#04), bestätigt. Wenn das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 den Klemmtransportrollensatz 31 betreten hat, wird der Motor M1 der Drehrolle 31a mit der niedrigen Geschwindigkeit angetrieben, wodurch der Transport mit niedriger Geschwindigkeit (80 mm/min) des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b begonnen wird (#06).
  • Während dieses Transports mit niedriger Geschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31, die niedriger als die Transportgeschwindigkeit durch den ersten Transportmechanismus 6A ist, beginnt sich eine Spannungslosigkeit im Aufzeichnungsmedium 1 im Speicherabschnitt 30A zu entwickeln und das Medium beginnt sich in der vertikalen Richtung relativ zur Transportrichtung auszuwölben. Wenn die Menge dieser Spannungslosigkeit (Auswölbung) den vorbestimmten Schwellenwert überschritten hat, wird dies durch den Wechsel vom AUS-Zustand auf den EIN-Zustand im neunten Sensor S9 bestätigt. Beim Prüfen dieser Spannungslosigkeit (#08) wird, wenn das Spannungslosigkeitsausmaß den Schwellenwert überschreitend erfasst wird, der Motor M1 für die Drehrolle 31a auf den Zwischengeschwindigkeitsantrieb umgeschaltet, wodurch der Transport mit der Zwischengeschwindigkeit (300 mm/min) des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b begonnen wird (#10), so dass die Spannungslosigkeit allmählich verringert wird. Andererseits wird, wenn das Spannungslosigkeitsausmaß unter den Schwellenwert zurückgeht, der Motor M1 für die Drehrolle 31a zurück auf den Antrieb mit niedriger Geschwindigkeit geschaltet, wodurch der Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b auf den Transport mit niedriger Geschwindigkeit (80 mm/min) geschaltet wird (#11).
  • Auf diesem Weg wird im gleichzeitigen Transport durch den ersten Transportmechanismus 6A und den Klemmtransportrollensatz 31, während die Spannungslosigkeit im Aufzeichnungsmedium 1 (sein Wegtreiben von der Transportbahn) im ersten Speicherabschnitt 30A, das nachteilig die Druckqualität beeinflussen kann, minimiert wird, die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 auf die niedrige Geschwindigkeit umgeschaltet, um dadurch zu verhindern, dass die Belastung, die auf das Aufzeichnungsmedium, das aus der Printeinheit PU ausgestoßen wird, die Druckqualität nachteilig beeinflusst.
  • Wenn der Vorgang auf der Grundlage des Wechsels vom AUS-Zustand auf den EIN-Zustand im zweiten Sensor S2 bestätigt, dass das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 eine Position erreicht hat, wo das Medium ausreichend zwischen der Drehrolle 31a und den Unterstützungsrollen 31b geklemmt werden kann (#12), wird der Motor M1 der Drehrolle 31a angehalten, um dadurch den Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b auszusetzen (#14). Gleichzeitig wird der Motor M2 angetrieben, um die erste bewegliche Führungsplatte 35a in ihre geöffnete Position zu schwenken (#16). Das Aufzeichnungsmedium 1, welches durch den ersten Transportmechanismus 6A zugeführt wird, wobei der erste Führungsmechanismus 35 geöffnet ist und das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 festgehalten wird, wird sich allmählich durch sein Eigengewicht in der Form einer Schlaufe im ersten schlaufenansammelnden Raum J1 aufstauen (#18).
  • Mit dem Fortschreiten der oben beschriebenen Schlaufenanhäufung des Aufzeichnungsmediums 1 im ersten schlaufenansammelnden Raum J1 wird der Zustand des achten Sensors S8 schließlich vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand geschaltet. Damit bestätigt der Vorgang das Ankommen des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 am Zwischentransportmechanismus 30 (#20), wenn, um die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1, die im ersten schlaufenansammelnden Raum J1 angesammelt ist, auf den zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 überzuleiten, der Motor M1 für die Drehrolle 31a mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, um dadurch den Zwischengeschwindigkeitstransport (300 mm/min) des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 wiederaufzunehmen (#22). Gleichzeitig wird der Motor M4 angetrieben, um die Antriebsrolle und den Unterstützungsrollensatz 32 im Drehen zu halten (#24).
  • Wenn der Vorgang den Abschluss des Durchgangs des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 auf der Grundlage des Wechsels vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand im dritten Sensor S3 bestätigt (#26), wird der Motor M4 angehalten, um dadurch das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 festzuhalten (#28). Gleichzeitig wird der Motor M3 angetrieben, um die zweite bewegliche Führungsplatte 36b auf ihre offene Position zu schwenken (#30). Das Aufzeichnungsmedium 1, welches durch den Klemmtransportrollensatz 31, der ununter brochen mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, zugeführt wird, wobei der zweite Führungsmechanismus 36 geöffnet ist und das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 festgehalten wird, beginnt eine Schlaufe zu bilden. Die Schlaufenansammlung des Aufzeichnungsmediums 1, wobei der Klemmtransportrollensatz 31 mit der Zwischengeschwindigkeit weiter angetrieben wird, wird 10 bis 20 Sekunden lang fortgesetzt, wodurch eine stabile Schlaufe ausgebildet wird (#32). Dann wird der Motor M1 für die Drehrolle 31a mit hoher Geschwindigkeit angetrieben, um dadurch den Hochgeschwindigkeitstransport (18.000 mm/min) des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 zu bewirken (#34). Damit wird die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1, welche im ersten schlaufenansammelnden Raum J1 angesammelt ist, schnell in eine Schlaufe im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 übertragen (#36).
  • Nach dem Bestätigen der Ankunft des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 im Klemmtransportrollensatz 31 auf der Grundlage des Wechsels vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand im zweiten Sensor S2 wartet der Vorgang auf das Verstreichen von ungefähr 5 Sekunden und bestätigt oder nimmt an, dass das nachfolgende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 hindurchgegangen ist (#38). Dann nimmt der Vorgang den Antrieb des Zuführrollensatzes 32 wieder auf, um dadurch zu beginnen, das Aufzeichnungsmedium 1, welches in der Form einer Schlaufe im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 angesammelt ist, in die Heizfixiereinheit HU zuzuführen (#40).
  • In dieser wird das Aufzeichnungsmedium 1 sowohl durch den Heiztransportmechanismus 54 als auch durch den Zuführrollensatz 32 transportiert. Damit kann ein Transportgeschwindigkeitsunterschied zwischen dem Heiztransportmechanismus 54 und dem Zuführrollensatz 32 entstehen, obwohl diese auf eine gleiche Transportgeschwindigkeit eingestellt sind, wobei der Unterschied eine leichte Spannung auf das Aufzeichnungsmedium 1 aufbringt. Dies verursacht jedoch kein kritisches Problem, da das Aufzeichnungsmedium 1 nur der thermischen Energie im Heizfixiereinheit HU' ausgesetzt ist.
  • Um für den Empfang eines nächsten Aufzeichnungsmediums 1 bereit zu stehen, das von der Printeinheit PU ausgestoßen wird, treibt der Vorgang den Mo tor M2 an, um die erste bewegliche Führungsplatte 35b in ihre geschlossene Position zu schwenken (#42).
  • Bei Bestätigung des Abschlusses des Durchgangs des nachfolgenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 auf der Grundlage des Wechsels vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand im dritten Sensor S3 (#44) wird der Zuführrollensatz 32 angehalten (#46) und die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in ihre geschlossene Position geschwenkt (#48).
  • Im Falle des oben beschriebenen Vorgangs zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 von der Printeinheit PU zur Heizfixiereinheit HU, während eine Schlaufe des Mediums ausgebildet wird, kann das Aufzeichnungsmedium 1 ausreichend im ersten schlaufenansammelnden Raum J1, begrenzt durch die Stoffspeichertafel 4, an der die gegenüberliegenden Enden des Aufzeichnungsmediums 1 angehakt sind, angesammelt werden. Wenn jedoch der erste schlaufenansammelnde Raum J1 nicht das gesamte Aufzeichnungsmedium 1 aufnehmen kann, wird die Stange 43, welche an einem Ende der Stoffspeichertafel 4 ausgebildet ist, vom Haken 44 entfernt und dann auf der Bodenoberfläche angeordnet, um dadurch einen modifizierten schlaufenansammelnden Raum J1 auszubilden, welcher eine seiner Seiten in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 völlig offen hat. Als Nächstes wird der Vorgang des schlaufenformenden Transports des Aufzeichnungsmediums 1 unter bloßer Betrachtung einiger Abschnitte, die zum vorangehenden Vorgang unterschiedlich sind, beschrieben.
  • Gemäß einem Beispiel, wie im Flussdiagramm aus 17 gezeigt, schreitet bei Einleitung des Antriebs des Zuführrollensatzes 32 (#24) der Vorgang direkt zum Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1 zur Heizfixiereinheit HU ohne Aufsammlung des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 voran. Dies bedeutet, dass der Vorgang vom Schritt #24, gezeigt im Flussdiagramm aus 8, auf Schritt #40, gezeigt im Flussdiagramm aus 9, weiterspringt. In diesem Fall muss jedoch die Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch den Klemmtransportrollensatz 31 im Wesentlichen gleich der Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch den Zuführrollensatz 32 eingestellt werden.
  • Gemäß einem anderen Beispiel, wie im Flussdiagramm der 18 gezeigt, treibt der Vorgang die Drehrollen 31a mit hoher Geschwindigkeit an (#34) und leitet auch das Antreiben des Zuführrollensatzes 32 ein (#40). Dann beginnt bei Einleitung der Aufsammlung des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 der Vorgang des Zuführens des Aufzeichnungsmediums 1 zur Heizfixiereinheit HU, um dadurch das Aufzeichnungsmedium 1 zur Heizfixiereinheit HU zuzuführen, während gleichzeitig eine gewisse Länge des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 angesammelt wird. Dies bedeutet das Anordnen des Schritts #40 vor dem Schritt #36 im Flussdiagramm aus 15. In diesem Fall kann die Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch den Klemmtransportrollensatz 31 höher als die Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch den Zuführrollensatz 32 um ein Ausmaß eingestellt werden, welches nicht in übermäßigem Ansammeln des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 mündet. Daraus ergibt sich, dass es mit diesem Verfahren möglich ist, den ersten schlaufenansammelnden Raum J1 schneller als mit dem oben beschriebenen Verfahren zu entleeren.
  • 3. Bildfixierungsausbildungsstufe
  • Nachdem es einer notwendigen Zeitablaufanpassung im schlaufenformenden Einheit LU unterzogen worden ist, wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches ein Bild trägt, das auf seiner Oberflächenschicht 12 ausgebildet wurde, veranlasst, durch die Vorheizuntereinheit PR und die Hauptheizuntereinheit R hindurchzugehen, welche auf geeignete Temperaturen gebracht sind, während dadurch das Medium der thermischen Energie ausgesetzt wird, und mit der damit Hand in Hand gehenden Hitzesublimation wird das Bild, welches auf der Oberflächenschicht 12 ausgebildet ist, auf die Fixierschicht 11 übertragen (fixiert). Dann wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches diesem Heizfixiervorgang unterzogen wurde, bereits seine Falten, welche während des Hitzevorgangs entwickelt haben, durch den Glättungseffekt des Druckrollenmechanismus 58, welcher am Ausgang der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist und als Druck aufbringendes Mittel dient, geglättet haben. Des Weiteren hat das Aufzeichnungsmedium seine Oberfläche gedehnt und zurückgeformt durch den gebogenen Transportabschnitt 59, um in die Langsamabkühleinheit CU eingeführt zu werden.
  • Danach wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches in die Langsamabkühleinheit CU eingeführt ist, nach unten entlang der Oberfläche des Langsamabkühlungselements 92 geführt und durch das Langsamabkühlzwischentransportrollenpaar 94 geklemmt. Dann wird das Medium 1 in den im Wesentlichen waagrechten Zustand mittels der Drehführung 95 und dem Ausstoßrollenpaar 96 zurückgeführt, welches schräg unterhalb davon angeordnet ist, und an die Außenseite ausgestoßen. Das ausgestoßene Aufzeichnungsmedium 1 wird im Speicher ST gelagert. Dann, wenn passend, wird ein fertiges bedrucktes Produkt 100, welches ein Bild mit klarer Farbentwicklung aufweist, durch Abziehen der Oberflächenschicht 12 erzielt.
  • Als Nächstes wird ein typisches Heizungsmuster, welchem das Aufzeichnungsmedium 1 in der Langsamabkühleinheit HU ausgesetzt wird, mit Bezugnahme auf 19 beschrieben.
  • In dieser ist das Heizungsmuster in der Form eines Graphen dargestellt. Der Graph kennzeichnet Durchgangspunkte F0 bis F9 des Aufzeichnungsmediums 1 entlang der waagrechten Richtung (horizontale Achse) und Heiztemperaturen an den entsprechenden Durchgangspunkten entlang der vertikalen Richtung (vertikale Achse). Die Durchgangspunkte F1 und F2 gehören in die Vorheizuntereinheit PR. Die Durchgangspunkte F3 bis F6 gehören in die Hauptheizuntereinheit R. Die Durchgangspunkte F7 und F8 gehören in die Langsamabkühleinheit CU. Die anderen Durchgangspunkte F0 und F9 liegen außerhalb der Heizeinheit HU und ihre Temperaturen geben eine normale Temperatur (Raumtemperatur) an.
  • Die Heiztemperaturen an den Punkten F3 bis F6 sind die Temperaturen, bei welchen die Tinte sublimiert und fixiert wird. Die Vorheizuntereinheit PR dient dazu, die Temperatur des Aufzeichnungsmediums 1 von der Normaltemperatur auf die sublimierende Fixiertemperatur zu bringen. Die Langsamabkühleinheit CU dient dazu, die Temperatur des Aufzeichnungsmediums 1 von der sublimierenden Fixiertemperatur auf die Normaltemperatur zu bringen. Anders gesagt, sind die Temperaturen der Vorheizuntereinheit PR und der Langsamabkühleinheit CU niedriger als die Temperatur, die für die Sublimation der sublimierenden Tinte erforderlich ist, wodurch sie im Wesentlichen keine Sublimation derselben verursachen. Im Falle dieses typischen Heizungsmusters ist die sublimierende Fixiertemperatur Tn auf 180°C eingestellt und die Durchgangszeit spanne des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Hauptheizuntereinheit R ist auf 2 Minuten eingestellt. Obwohl das tatsächliche Heizungsmuster in Abhängigkeit von verschiedenen Druckbedingungen wie dem Typ des Aufzeichnungsmediums 1, der eingesetzt wird, verändert wird, ist ein anderes Heizungsmuster mit der gestrichelten Linie in 19 gekennzeichnet.

Claims (12)

  1. Eine bildformende Vorrichtung mit: einer Printeinheit (PU), die einen Printkopf (2) hat, um Tinte auf eine Oberflächenschicht (12) eines Aufzeichnungsmediums (1) aufzubringen, das zu diesem transportiert wird; einer schlaufenbildenden Einheit (LU), die in der Lage ist, das Aufzeichnungsmedium (1 ), das von der Printeinheit (PU) ausgegeben wird, zeitweise zu speichern und einer Heizeinheit (HU) zum Heizen des Aufzeichnungsmediums, das von dieser schlaufenbildenden Einheit ausgegeben wird, um die Tinte, die auf die Oberflächenschicht aufgegeben wird, auf dessen Fixierschicht zu fixieren, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizeinheit eine Vorheizuntereinheit (PR) enthält, um das Aufzeichnungsmedium von einem Normaltemperaturniveau auf ein Tintenfixiertemperaturniveau zu erhitzen, eine Hauptheizeinheit (R) um das Aufzeichnungsmedium bei dem Tintenfixierniveau zu erhitzen, und eine Langsamabkühluntereinheit (CU), um das Aufzeichnungsmedium langsam auf das Normaltemperaturniveau abzukühlen.
  2. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede der genannten Untereinheiten ein Transportführungselement (54c, 92) aufweist, um in Flächenkontakt mit dem Aufzeichnungsmedium zu kommen, und eine Heizung (53, 93), die angeordnet ist, um in der Lage zu sein, ihre Wärme auf das Transportführungselement zu übertragen.
  3. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizung der genannten Langsamabkühluntereinheit (CU) einen Elektrodraht (93) enthält, der angeordnet ist mit einer Legungsdichte, die graduell verringert wird von dem Aufzeichnungsmediumeingang zu dem Aufzeichnungsmediumausgang der Langsamkühluntereinheit.
  4. Die Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Printeinheit (PU) einen ersten Transportmechanismus (6A) zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums enthält, während die Heizeinheit einen zweiten Transportmechanismus (6B) zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums enthält und dass die genannte schlaufenbildende Einheit (LU) in der Lage ist, einen Transportgeschwindigkeitsunterschied zwischen dem ersten Transportmechanismus und dem zweiten Transportmechanismus zu absorbieren.
  5. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus (6A) höher eingestellt ist als die Transportgeschwindigkeit des zweiten Transportmechanismus (6B).
  6. Die Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1–5, dadurch gekennzeichnet, dass ein Cutter (5) zum Schneiden des Aufzeichnungsmediums vorgesehen ist innerhalb der Printeinheit (PU) oder zwischen der Printeinheit (PU) und der schlaufenbildenden Einheit (LU).
  7. Die Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Printeinheit (PU), die schlaufenbildende Einheit (LU) und die Heizeinheit (HU) lösbar aneinander befestigt sind.
  8. Die Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die schlaufenbildende Einheit (LU) einen Zwischentransportmechanismus (30) enthält, um das Aufzeichnungsmedium, das von der Printeinheit erhalten wurde, in die Heizeinheit zu schicken, und dass der Zwischentransportmechanismus einen ersten Speicherabschnitt (30A) bildet und einen zweiten Speicherabschnitt (30B), die jeweils betätigbar sind, um das Aufzeichnungsmedium zu speichern, während eine Schlaufe daraus gebildet wird.
  9. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Speicherabschnitt (30A) und der zweite Speicherabschnitt (30B) einer hinter dem anderen angeordnet sind entlang der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums.
  10. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischentransportmechanismus (30) einen Klemmtransportrollensatz (31) enthält und einen Zuführrollensatz (32), wobei der erste Speicherabschnitt (30A) zwischen einem Aufzeichnungsmediumausgang der Printeinheit und dem Klemmtransportrollensatz gebildet ist, und der zweite Speicherabschnitt (30B) zwischen dem Klemmtransportrollensatz (31) und dem Zuführrollensatz (32) ausgebildet ist.
  11. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmtransportrollensatz (31) als eine Kräuselkorrekturrolle wirkt zur Verminderung von Kräuseltendenzen des Aufzeichnungsmediums.
  12. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmtransportrollensatz (31) zusammengesetzt ist aus einer Drehrolle (34a), die einen größeren Durchmesser hat, und von einer Vielzahl von Unterstützungsrollen (31b), die in zueinander beabstandeter Weise entlang der Umfangsfläche der Drehrolle angeordnet sind.
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