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ALLGEMEINER
STAND DER TECHNIK
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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine bildformende Vorrichtung, darunter
einen Printkopf zum Aufbringen der Tinte auf eine Oberflächenschicht
eines Aufzeichnungsmediums, welches zu diesem transportiert wird,
und eine Heizeinheit zum Erhitzen dieses Aufzeichnungsmediums zum
Fixieren der Tinte, welche auf der Oberflächenschicht durch den Printkopf
auf dessen Fixierschicht aufgebracht ist, gemäß dem Einleitungsteil des angeschlossenen Hauptanspruchs.
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Beschreibung
des Stands der Technik
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Eine
beispielhafte herkömmliche
Technik in Bezug auf das obige Gebiet der Technik ist in der Japanischen
Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 10-297197
offenbart. Gemäß dieser
umfasst ein Metallsubstrat eine färbende Grundschicht, welche
auch als eine Rost verhindernde Schicht wirkt, eine transparente
Kunstharzschicht als eine optische Transparentkunstharzschicht,
welche über
der färbenden Grundschicht
ausgebildet ist, wobei die Kunstharzschicht aus Acrylharz, Polyesterharz,
Urethanharz usw. hergestellt ist, und eine Tintenstrahl aufnehmende
Schicht, welche über
der färbenden
Grundschicht ausgebildet ist und aus z.B. porösem Aluminiumoxid hergestellt
ist. Nach Aufbringung einer(s) sublimierenden Tinte oder Pigments
auf der Tintenstrahl aufnehmenden Schicht durch Tintenstrahldrucken,
wird das sublimierende Pigment in einem Brennofen oder durch eine
Heißpresse
erhitzt, wobei das sublimierende Pigment in der Tintenstrahl aufnehmenden Schicht
in die transparente Kunstharzschicht sublimiert wird. Dann wird
die den Tintenstrahl aufneh mende Schicht entfernt, um einen Schmuckmetallkörper zu
erzielen, welcher ein farbiges Muster aufweist, das fest innerhalb
der transparenten Kunstharzschicht ausgebildet ist.
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Gemäß einer
weiteren Technik, offenbart durch die japanische Patentanmeldung "Kokai" Nr. 2001-105638,
wird sublimierende Tinte von einem Tintenband auf eine Oberfläche eines
Aufzeichnungsmediums übertragen.
Um die Tinte auf dem Blatt zu erhitzen und zu fixieren, wird das
Blatt in einen Heizkasten geladen, in welchem das Blatt vorgeschoben
und zwischen einer Druckwalze und einer Heizwalze, die mit einem
kleinen Spalt einander gegenüberliegen,
oder zwischen einer Heizwalze und einem Förderband, das entlang eines
Abschnitts der Umfangsfläche
der Heizwalze angeordnet ist, erhitzt wird und dann wird das Blatt
augenblicklich aus dem Heizkasten ausgestoßen.
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Des
Weiteren wird auf dem Gebiet des Textildruckens gemäß einer
beispielhaften Technik, offenbart in der Japanischen Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 08-311782,
welche den am nächsten
liegenden Stand der Technik bildet, Farbstoff auf ein Textil durch
das Tintenstrahldruckverfahren aufgebracht. Dann wird das Textil,
um das Fixieren des Farbstoffs zu verstärken und auch um seine Farbentwicklung
zu verbessern, in eine Heizvorrichtung geladen, um darin erhitzt
zu werden. Dann wird das Textil aus der Vorrichtung ausgestoßen, um
augenblicklich auf Normaltemperatur abgekühlt zu werden.
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Des
Weiteren offenbart die Japanische Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 10-16188 eine bildgebende
Vorrichtung. Gemäß dieser
wird zuerst ein primäres
Bild auf einem thermischen Transferblatt durch z.B. einen Tintenstrahldrucker
ausgebildet. Dann wird dieses thermische Transferblatt, welches das
Bild auf sich ausgebildet trägt, über ein
Aufnahmeblatt gelegt und diese Blätter werden zusammengedrückt und
gemeinsam erhitzt, wodurch das Bild (Tinte), welches auf dem thermischen
Transferblatt ausgebildet ist, durch die Hitze auf eine Tintenfixierschicht
des Aufnahmeblatts sublimiert und übertragen wird, wodurch ein
sekundäres
Bild auf diesem ausgebildet wird. Dadurch wird ein fertiges Druckprodukt
erzielt.
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Eine
andere bildformende Vorrichtung ist aus der Japanischen Patentanmeldung "Kokai" Nr. Hei. 10-230589
bekannt. Gemäß dieser
wird eine laminierte Materialschicht vorweg auf einer Tintenfixierschicht
eines Aufzeichnungsblattes bereitgestellt. Dann wird ein Bild auf
der laminierten Materialschicht durch z.B. einen Tintenstrahldrucker
ausgebildet. Dann wird das sich ergebende Blatt durch Heizwalzen
zusammengedrückt
und erhitzt, um dadurch die laminierte Materialschicht durchsichtig
zu machen und auch um das Tintenpigment auf der Fixierschicht zu
fixieren. Dadurch wird ein fertiges Druckprodukt erzielt.
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Mit
diesen bildformenden Vorrichtungen wird sublimierende Tinte gegen
das Aufzeichnungsmedium ausgestoßen, welches üblicherweise
entlang einer Unterabtastrichtung transportiert wird, so dass ein
Bild darauf aus Tintentröpfchen
(hierin werden diese als "unsublimierte
Druckpunkte" bezeichnet) ausgebildet
wird. Dann werden während
der darauffolgenden Hitzefixierbehandlung diese Tintentröpfchen erhitzt,
um zu sublimieren, so dass das sublimierte Tintenpigment (hierin
als "sublimierte
Druckpunkte" bezeichnet)
in der Fixierschicht des Aufzeichnungsmediums fixiert wird, wodurch
ein fertiges Druckbild, welches aus sublimierten Druckpunkten gebildet
ist, mit lebendig entwickelten Farben erzielt wird.
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Um
eine gute Qualität
des gedruckten Produkts als ein fertiges Produkt unabhängig von
der Druckgröße zu erhalten,
ist es wesentlich, dass der Heizvorgang für das Aufzeichnungsmedium mit
der aufgebrachten Tinte mit einer geeigneten Zeitspanne und mit
geeigneter Temperaturführung
ausgeführt wird,
wie z.B. in EP-A-0 538 071 beschrieben. In diesem Zusammenhang sollte
beachtet werden, dass diese Typen von bildformenden Vorrichtungen
oft in einem Druckservicegeschäft
oder einem Fotogeschäft
aufgestellt sind, so dass die Vorrichtung so kompakt wie möglich aufgebaut
sein muss.
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Kurzdarstellung
der Erfindung
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In
Anbetracht des oben beschriebenen Stands der Technik, wobei die
bildformende Vorrichtung, die am Anfang beschrieben ist, die Ausgangstechnik
darstellt, ist es eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine kompakte bildformende Vorrichtung bereitzustellen, welche in
der Lage ist, eine geeignete Heizbehandlung in einer fließenden Weise auf
verschiedene Arten von Aufzeichnungsmedien auszuüben, welche von der Printeinheit
antransportiert werden, darunter ein Aufzeichnungsmedium von Standardplakatgröße bis zu
einem sehr langen Aufzeichnungsmedium, welches eine Länge von über 10 Metern
aufweist, zur Herstellung einer Plakatwandwerbung oder Ähnlichem.
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Zum
Erzielen der oben aufgestellten Aufgabe umfasst gemäß der vorliegenden
Erfindung eine bildformende Vorrichtung die Merkmale des angeschlossenen
Hauptanspruchs.
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Mit
dem obigen Aufbau wird das Aufzeichnungsmedium, welches in die Heizeinheit
eingeführt wird,
in den wenigstens zwei Heizbereichen, welche auf unterschiedliche
Heiztemperaturen eingestellt sind, erhitzt. Folglich wird das Aufzeichnungsmedium einem
Hauptheizzustand, in welchem das Medium auf die Tintenfixiertemperatur
zur Sublimation der Tinte (im Allgemeinen bei 150°C oder höher) aufgeheizt
wird, und einem ergänzenden
Heizzustand unterworfen, in welchem das Medium auf eine Temperatur
unter dieser Tintenfixiertemperatur erhitzt wird. Insbesondere durch
das geeignete Vermeiden von rascher Abkühlung oder schnellem Aufheizen
wird es möglich,
die thermische Belastung, welcher das Aufzeichnungsmedium ausgesetzt
ist, zu vermindern. Besonders wenn die Heizeinheit für das Bewirken
einer Zusatzheizung vor dem Haupterhitzen ausgelegt ist, wird das
Aufzeichnungsmedium zuerst auf eine niedrigere Temperatur als die
Tintenfixiertemperatur erhitzt und dann erst auf die Tintenfixiertemperatur erhitzt,
wodurch der schnelle Temperaturanstieg vermieden werden kann, wenn
das Aufzeichnungsmedium auf die Fixiertemperatur erhitzt wird. Daraus
ergibt sich, dass mit wirksamem Ausschalten des Nachteils auf Grund
des schnellen Erhitzens ein fertiges Druckprodukt erzielt werden
kann, welches eine hohe Qualität
aufweist.
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Des
Weiteren umfasst gemäß der Erfindung, um
einen vorteilhaften Heizzustand in der Heizeinheit zu erzeugen,
die Heizeinheit eine vorangehende Heizuntereinheit zum Aufheizen
des Aufzeichnungsmediums von einem Normaltemperaturniveau auf ein Tintenfixiertemperaturniveau,
eine Hauptheizeinheit zum Aufheizen des Aufzeichnungsmediums auf
das Tintenfixiertemperaturniveau und eine Langsamabkühluntereinheit
zum langsamen Abkühlen
des Aufzeichnungsmediums auf das Normaltemperaturniveau. Mit diesem
Aufbau wird das Aufzeichnungsmedium, welches in den Heizeinheiten
erhitzt wurde, von der Tintenfixiertemperatur (im Allgemeinen 150°C oder höher) auf
die Normaltemperatur (Raumtemperatur) durch die Langsamabkühluntereinheit langsam
abgekühlt.
Daraus ergibt sich, dass es möglich
ist, das Auftreten von Verformungen wie Falten im Aufzeichnungsmedium
zu beschränken,
welche anderenfalls, wenn das Medium plötzlich von der Heizeinheit
an die Außenwelt
ausge stoßen
würde,
auf Grund des schnellen Abkühlens
von der Tintenfixiertemperatur auf die Raumtemperatur auftreten
würden.
Folglich wird ein fertiges Druckprodukt von hoher Qualität mit minimalen
Falten erzielt.
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Vorzugsweise
umfasst jede der Untereinheiten ein Transportführungselement, um mit dem Aufzeichnungsmedium
in flächigen
Kontakt zu kommen, und einen Heizer, welcher so angeordnet ist,
um in der Lage zu sein, seine Hitze auf das Transportführungselement
zu übertragen.
Mit diesem Aufbau kann das Aufzeichnungsmedium mit einer so gleichmäßigen Temperaturverteilung
wie möglich
erhitzt werden, während
das Medium transportiert wird. Insbesondere im Falle der vorangestellten
Heizuntereinheit oder der Langsamabkühluntereinheit durch Anordnen
des Layouts des Heizers zum Bereitstellen der Hitze für sein Transportführungselement
auf solche Weise, dass die Oberflächentemperatur des Transportführungselements
langsam entlang einer Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums
von der Umgebungstemperatur (Raumtemperatur) auf die Tintenfixiertemperatur
angehoben werden kann oder dass die Oberflächentemperatur langsam entlang
derselben Richtung von der Tintenfixiertemperatur auf die Raumtemperatur
abgesenkt werden kann, kann das Aufzeichnungsmedium auf eine gleichförmige als
auch fortschreitende Weise erhitzt oder langsam abgekühlt werden.
Um solch ein wirksames Heizerlayout einfach umzusetzen, ist es vorteilhaft, den
Heizer aus einem elektrischen Draht auszubilden und diesen elektrischen
Draht so anzuordnen, dass seine Anordnungsdichte entlang der Transportrichtung
almählich
erhöht
wird (im Falle der vorangestellten Heizuntereinheit) oder allmählich verringert wird
(im Falle der Langsamkühluntereinheit).
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung umfasst die Printeinheit einen ersten Transportmechanismus
zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums, während die Heizeinheit einen
zweiten Transportmechanismus zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums
umfasst; und die schlaufenbildende Einheit ist in der Lage, einen
Transportgeschwindigkeitsunterschied zwischen dem ersten Transportmechanismus
und dem zweiten Transportmechanismus zu absorbieren. Mit diesem Aufbau
kann das Aufzeichnungsmedium, welches von der Printeinheit ausgestoßen wird,
vorübergehend
in der schlaufenbildenden Einheit gespeichert werden. Daher ist
es möglich
das Aufzeichnungsmedium in die Heizeinheit mit einer geeigneten
Zeitspanne, die erforderlich ist, um ein qualitativ hochwertiges
Bild zu erzielen, einzuführen,
und es ist ebenfalls möglich
die Rückhaltezeit
des Aufzeichnungsmediums in der Heizeinheit aus einer Vielzahl von
Bereichen zu wählen.
Darüber
hinaus muss die Ausstoßgeschwindigkeit
des Aufzeichnungsmediums aus der Printeinheit nicht fixiert werden.
Stattdessen kann diese Ausstoßgeschwindigkeit
unabhängig
von der Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums in der
Heizeinheit sein. Dies stellt eine größere Freiheit in der Gestaltung
und den Einstellungen der Printeinheit bereit, wie dies wünschenswert
ist. Um es anders zu betrachten, kann die Transportgeschwindigkeit
und/oder die Rückhaltezeit des
Aufzeichnungsmediums in der Heizeinheit optimal eingestellt werden,
unabhängig
von der Ausstoßgeschwindigkeit
des Aufzeichnungsmediums aus der Printeinheit.
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Wenn
die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus höher als
die Transportgeschwindigkeit des zweiten Transportmechanismus eingestellt
ist, kann die Printeinheit einen Druckvorgang mit einer hohen Geschwindigkeit
ausführen, auch
wenn die Transportgeschwindigkeit des zweiten Transportmechanismus
niedrig angesetzt ist, um die Rückhaltezeit
des Aufzeichnungsmediums zum Erzielen einer besseren Bildqualität zu erhöhen. Insbesondere
im Verarbeiten eines sehr langen Mediums ist es möglich, solche
Unannehmlichkeiten wie Unterbrechung des Druckvorgangs in der Mitte
des Vorgangs zu vermeiden.
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Gemäß einer
anderen bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird ein Cutter zum Schneiden des Aufzeichnungsmediums
in der Printeinheit oder zwischen der Printeinheit und der schlaufenbildenden
Einheit vorgesehen. Mit diesem kann von dem länglichen Aufzeichnungsmedium, welches
in der Form einer Rolle in der Druckeinheit aufbewahrt wird, eine
notwendige Länge
des Mediums, wie für
den Einsatz gewünscht,
abgeschnitten werden. Folglich stellt dieser Aufbau vorteilhafterweise
die Fähigkeit
des Verarbeitens von Aufzeichnungsmedien unterschiedlicher Längen bereit.
Da der Cutter in der Printeinheit oder zwischen der Printeinheit
und der schlaufenbildenden Einheit angeordnet ist, kann das Aufzeichnungsmedium
in die Heizeinheit mittels der schlaufenbildenden Einheit ununterbrochen
während
des Schneidevorgangs geladen werden, welcher es erfordert, das Aufzeichnungsmedium
vorübergehend
anzuhalten.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind die Printeinheit, die schlaufenbildende Einheit
und die Heizeinheit abtrennbar aneinander gefügt. Die schlaufenbildende Einheit
und die Heizfixiereinheit können
in eine einzelne Aufzeichnungsmediumverarbeitungseinheit integriert
werden, welche abtrennbar an der Printeinheit angebracht ist. Damit
wird es möglich,
die Einheit mit einer unterschiedlichen Einheit zu ersetzen, deren
schlaufenbildende Einheit das Ansammeln einer Schlaufe einer unterschiedlichen
Länge erlaubt
oder deren Heizeinheit eine Heizfläche einer unterschiedlichen
Länge aufweist.
Des Weiteren wird es auch möglich,
die Printeinheit alleine von der bildformenden Vorrichtung abzutrennen
und die Einheit als einen Standarddrucker zum Drucken auf einem
Aufzeichnungsmedium in der Form herkömmlichen Papiers oder Ähnlichem
zu verwenden, was nicht das Fixieren durch Hitze erfordert.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfasst die schlaufenbildende Einheit
einen Zwischentransportmechanismus zum Weiterfördern des Aufzeichnungsmediums,
welches von der Printeinheit empfangen wird, in die Heizeinheit;
und der Zwischentransportmechanismus bildet einen ersten Speicherabschnitt
und einen zweiten Speicherabschnitt, von denen jeder betrieben werden
kann, um das Aufzeichnungsmedium zu speichern, während er eine Schlaufe aus
diesem bildet. Vorzugsweise sind der erste Speicherabschnitt und
der zweite Speicherabschnitt nacheinander entlang der Transportrichtung des
Aufzeichnungsmediums angeordnet. Mit dieser aufeinanderfolgenden
Anordnung der zwei Speicherabschnitte wird es möglich, ununterbrochen eine Mehrzahl
von Aufzeichnungsmedien zwischen der Printeinheit und der Heizeinheit
zu transferieren. Darin umfasst der Zwischentransportmechanismus
einen Klemmtransportrollensatz und einen Zuführrollensatz, wobei der erste
Speicherabschnitt zwischen einem Aufzeichnungsmediumsausgang der
Printeinheit und dem Klemmtransportrollensatz, der zweite Speicherabschnitt
zwischen dem Klemmtransportrollensatz und dem Zuführrollensatz
ausgebildet ist. Damit wird es möglich,
die Schlaufen des Aufzeichnungsmediums gemäß der Bewegung des Klemmtransportrollensatzes
an den gegenüberliegenden Seiten
des Klemmtransportrollensatzes auszubilden. Folglich kann trotz
ihres großen
Speichervermögens die
schlaufenbildende Einheit kompakt ausgeführt werden. Des Weiteren kann
im Falle eines relativ kurzen Aufzeichnungsmediums, welches im ersten Speicherabschnitt
aufgenommen werden kann, durch Übertragen
des gesamten Mediums auf den zweiten Spei cherabschnitt unmittelbar
nach Beendigung des Druckvorgangs durch den Klemmtransportrollensatz
das erste Speichermedium geleert werden, um in der Lage zu sein,
das nächste
Aufzeichnungsmedium aufzunehmen. Daraus folgt, dass die Verarbeitungsgeschwindigkeit
der Printeinheit erhöht werden
kann.
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Vorteilhafterweise
kann der Klemmtransportrollensatz so angepasst werden, um als eine
Kräusel korrigierende
Walze zum Vermindern der Kräuselneigung
des Aufzeichnungsmediums zu dienen. Damit kann, wenn das Aufzeichnungsmedium,
so wie es zum Klemmtransportrollensatz transportiert wird, eine
Kräuselneigung
aufweist, da das Aufzeichnungsmedium vor dem Zuführen zur Printeinheit in der
Form einer Rolle, aufgewickelt um einen Kern, aufbewahrt wurde,
solch eine Kräuselneigung
des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz, welcher
auch als eine Kräusel
korrigierende Walze wirkt, aufgehoben oder wenigstens verringert
werden und dann kann das Aufzeichnungsmedium zur Heizeinheit transportiert
werden. Dementsprechend wird es möglich das Auftreten von ungeeignetem
Transport (darunter solch ein Phänomen wie
Verstopfung des Aufzeichnungsmedium im Transportmechanismus, was
vermieden werden muss) zu vermeiden, was auftreten würde, wenn
das Medium zur Heizeinheit geschickt würde, wobei die Kräuselneigung
im Medium verbliebe. Um diesen Aufbau zu verwirklichen, kann der
Klemmtransportrollensatz aus einer Drehrolle, welche einen großen Durchmesser
aufweist, und einer Mehrzahl von Unterstützungsrollen, welche in beabstandeter
Beziehung entlang der Umfangsfläche
der Drehrolle angeordnet sind, aufgebaut sein. Damit gestattet es
der Aufbau, obwohl der Gesamtaufbau kompakt bleibt, dass das Aufzeichnungsmedium
mit einem genauen Krümmungsradius
umgewendet wird, während
das Medium durch den Aufbau verlässlich
zurückgehalten
wird. Zum Vermindern der Kräuselneigung
des Aufzeichnungsmediums wird bevorzugt, dass der Umlenkwinkel des
Aufzeichnungsmediums zur Drehrolle 100 Grad übersteigt.
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Weitere
und andere Merkmale der Erfindung werden beim Lesen der folgenden
genauen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen derselben mit
Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen offensichtlich.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine Schnittansicht, welche ein Beispiel des Aufzeichnungsmedium
zeigt, das durch die vorliegende Erfindung verarbeitet werden soll;
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2 ist
eine Zusammenstellungsansicht einer bildformenden Vorrichtung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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3 ist
ein schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau einer Printstation
der bildformenden Vorrichtung zeigt;
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4 ist
ein schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau einer Printeinheit
zeigt, die in der Printstation enthalten ist;
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5 ist
ein schematischer Schnitt, welcher einen Aufbau einer schlaufenbildenden
Einheit zeigt;
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6A ist
eine perspektivische Ansicht, welche einen Einsatz einer Speichertafel
zeigt, die aus Stoff hergestellt ist;
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6B ist
eine perspektivische Ansicht, welche einen Einsatz einer Speichertafel
zeigt, die aus Stoff hergestellt ist;
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7 ist
ein schematischer Schnitt, welcher die Aufbauten einer Heizfixiereinheit
und einer Langsamabkühluntereinheit
zeigt;
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8 ist
ein vergrößerter schematischer Schnitt,
welcher einen Aufbau eines Druckrollenmechanismus zeigt;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht, welche ein Layout eines elektrischen
Drahtes zeigt, der in einem Langsamabkühlführungselement vorgesehen ist;
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10 ist
eine perspektivische Ansicht, welche die Aufbauten des Druckrollenmechanismus
und der Langsamabkühluntereinheit
zeigt;
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11 ist
eine schematische Ansicht, welche ein weiteres Layout des elektrischen
Drahtes zeigt, der im Langsamabkühlführungselement
vorgesehen ist;
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12 ist
eine schematische Ansicht, welche ein weiteres Layout des elektrischen
Drahtes zeigt, der im Langsamabkühlführungselement
gemäß einer
weiteren Ausführungsform
vorgesehen ist;
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13 ist
ein Funktionsblockdiagramm, welches verschiedene Funktionen eines
Reglers darstellt;
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14 ist
ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang durch einen Zwischentransportmechanismus
zum Zuführen
eines Aufzeichnungsmediums 1, das von einer Printeinheit
PU zu einer Heizeinheit HU geschickt wird, darstellt, während er
eine Schlaufe des Mediums bildet;
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15 ist
ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang darstellt, welcher dem
Vorgang nachfolgt, der im Flussdiagramm aus 14 dargestellt ist;
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16 ist
ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang darstellt, welcher dem
Vorgang nachfolgt, der im Flussdiagramm aus 15 dargestellt ist;
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17 ist
ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang durch den Zwischentransportmechanismus
in einer unterschiedlichen Verwendung darstellt;
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18 ist
ein Flussdiagramm, welches einen Vorgang durch den Zwischentransportmechanismus
in einer unterschiedlichen Verwendung darstellt; und
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19 ist
ein Graph, welcher ein typisches Heizmuster der Heizeinheit darstellt.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Zuerst
wird ein Beispiel eines Aufzeichnungsmediums 1, welches
durch die Erfindung verarbeitet werden soll, mit Bezugnahme auf 1 beschrieben.
Dieses Aufzeichnungsmedium 1 umfasst ein Substrat 10,
welches aus einem Filmblatt aus z.B. PET (Polyethylenterephthalat)
hergestellt ist, eine Fixierschicht 11, welche z.B. aus
Urethankunstharz ausgebildet ist und über die Oberfläche des
Substrats 10 zum Fixieren von Tinte, d.h. von Tintenpigment,
darin angeordnet ist, und eine Oberflächenschicht 12, welche
auf der Oberfläche
der Schicht 11 angeordnet ist und welche als eine Permeationsschicht
dient, welche zulässt,
dass die Tinte durch sie hindurch eindringt. Im Falle, dass die
Oberfläche
des Substrats 10 eine Eigenschaft aufweist, welche die direkte
Fixierung des Tintenpigments darauf zulässt, kann die Fixierschicht 11 ausgelassen
werden. Im Einsatz werden die sublimierenden Tintentröpfchen durch
z.B. einen Tintenstrahldrucker auf die Oberflächenschicht 12 dieses
Aufzeichnungsmediums 1 aufgebracht, um darauf ein gedrucktes
Bild auszubilden, welches aus unsublimierten Druckpunkten besteht, wonach,
wenn sie auf eine geeignete Temperatur erhitzt sind, die Tintentröpfchen (unsublimierte
Druckpunkte), welche auf der Oberflächenschicht 12 aufgebracht
sind, beginnen zu sublimieren und die Oberflächenschicht 12 zu
durchdringen, um die darunter liegende Fixierschicht 11 zu
erreichen, so dass das Tintenpigment, nun als sublimierter Druckpunkt, in
der Fixierschicht 11 fixiert wird. Dementsprechend wird
durch Entfernen oder "Abschälen" der Oberflächenschicht 12 ein
bildaufzeichnendes Blatt als ein fertiges Druckprodukt 100 erzielt,
welches hohen Glanz und hohe Bilddefinition aufweist und welches das
gedruckte Bild trägt,
das aus sublimierten Druckpunkten in seiner Fixierschicht 11 ausgebildet
ist. In diesem Hitzesublimiervorgang wandert nämlich das Tintenpigment, welches
als unsublimierte Druckpunkte auf der Oberflächenschicht 12 aufgebracht wird,
durch die Oberflächenschicht 12 hindurch,
um die Fixierschicht 11 zu erreichen, wo das Pigment als sublimierte
Druckpunkte das gedruckte Bild ausbildet. Nebenbei ist es vorteilhaft,
da dieses Aufzeichnungsmedium als letzten Schritt die Entfernung
der Oberflächenschicht 12 von
der Fixierschicht 11 oder dem Substrat 10 erfordert,
ein Lösemittel
dazwischen bereitzustellen.
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Als
Nächstes
wird eine beispielhafte bildformende Vorrichtung zum Herstellen
des fertigen Druckprodukts 100 unter Verwendung des oben
beschriebenen Aufzeichnungsmediums 1 mit Bezugnahme auf 2 und 3 beschrieben.
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Wie
gezeigt, besteht diese bildformende Vorrichtung hauptsächlich aus
einer Printstation PS und einer Bedienungsstation OS.
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Die
Printstation PS umfasst eine Printeinheit PU vom Tintenstrahltyp,
eine schlaufenbildende Einheit LU zum vorübergehenden Halten des Aufzeichnungsmediums 1,
welches ein gedrucktes Bild trägt, das
aus unsublimierten Druckpunkten durch die Printeinheit PU ausgebildet
ist, und eine Heizfixiereinheit HU zum Aufbringen thermischer Energie
auf das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der schlaufenbildenden
Einheit LU zugeführt
wird, um ein gedrucktes Bild zu erzeugen, welches aus sublimierten
Druckpunkten gebildet ist. Die Heizfixiereinheit HU umfasst eine
Vorheizuntereinheit PR zum Erhitzen des Aufzeichnungsmediums 1 mit
einem geeigneten Temperaturgradienten auf eine sublimierende Fixiertemperatur,
eine Hauptheizuntereinheit R zum Erhitzen des Aufzeichnungsmediums 1 auf
der sublimierenden Fixiertemperatur und eine Langsamabkühluntereinheit
CU zum Verlangsamen des Abkühlens
des Aufzeichnungsmediums 1, welches von der Hauptheizuntereinheit
R ausgegeben wird, auf eine Normaltemperatur (Raumtemperatur).
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Nebenbei
dient die schlaufenbildende Einheit LU, welche zwischen der Printeinheit
PU und der Heizfixiereinheit HU bereitgestellt ist, dazu, um einen Geschwindigkeitsunterschied,
welcher zwischen einer relativ langsamen Transportgeschwindigkeit
des Aufzeichnungsmediums 1, wie sie durch die Heizfixiereinheit
HU bereitgestellt ist, und einer relativ hohen Durchschnittstransportgeschwindigkeit
des Mediums 1, wie sie durch die Printeinheit PU bereitgestellt
ist, besteht, aufzufangen. Die Printeinheit PU, die schlaufenbildende
Einheit LU und die Heizfixiereinheit HU sind als getrennte Einheiten
bereitgestellt, die voneinander abtrennbar miteinander verbunden sind.
Die Langsamabkühluntereinheit
CU ist an der Heizfixiereinheit HU angebracht.
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Wie
aus 4 ersehen werden kann, transportiert in der Printeinheit
PU ein Blatttransportmechanismus 6A das Aufzeichnungsmedium 1,
während
dieses Aufzeichnungsmedium 1 von einer nicht dargestellten
Rollenblattpatrone, in welcher das Medium 1 in der Form
einer Rolle aufbewahrt wird, auf solch eine Weise abgewickelt wird,
dass die Oberflächenschicht 12,
die Druckoberfläche,
des Mediums in die Nachbarschaft eines Tintenausstoßauslasses eines
Printkopfs 2 von der Bauart Tintenstrahl als ein Beispiel
eines Printkopfs gebracht wird. Der Printkopf 2 ist so
angebracht, um nach vorne und hinten durch einen Kopfzuführmechanismus 3 entlang
einer Richtung, welche quer zur Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 liegt,
das heißt
entlang einer Hauptabtastrichtung, bewegbar zu sein. Wenn das Aufzeichnungsmedium 1 entlang
einer Unterabtastrichtung mit jedem Bewegungshub des Printkopfs 2,
welcher Tinte durch seinen Tintenausstoßauslass gegen die Oberflächenschicht 12 des
Aufzeichnungsmediums 1 ausstößt, transportiert wird, werden nacheinander
gedruckte Bilder ausgebildet. Der Printkopf 2 umfasst eine
Mehrzahl von ausstoßenden Auslassmodulen,
die jeweils in der Lage sind, Tinten von unterschiedlichen Grundfarben
auszustoßen,
um ein Farbdruckbild auszubilden. Zum Beispiel werden, wenn ein
Farbdruckbild in Photoqualität
benötigt wird,
im Allgemeinen zusätzlich
zu den Tinten der Grundfarben Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz usw. weitere
Tinten von Farbtönen
derselben Art verwendet. Der Printkopf 2 kann ein Standardprintkopf
sein, wie er in einem herkömmlichen
Tintenstrahldrucker verwendet wird. Daher wird eine weitere Beschreibung
desselben entfallen. Nachdem ein gedrucktes Bild auf seiner Oberflächenschicht 12 mit
den Tintentröpfchen 2a,
die vom Printkopf 2 ausgestoßen werden, ausgebildet ist,
tritt das Aufzeichnungsmedium 1 aus der Printeinheit PU
aus, um in die schlaufenbildende Einheit LU zu gelangen.
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Das
Aufzeichnungsmedium 1 wird in der Form eines länglichen
Blattes vom Hersteller bereitgestellt. Folglich ist es notwendig,
es auf eine Größe eines
gedruckten Bildes zu schneiden, welches daraus ausgebildet werden
soll. Zu diesem Zweck ist ein Blattcuttermittel 5 bereitgestellt.
In dieser Ausführungsform
umfasst das Blattcuttermittel 5 einen Cutterklingenkörper 51,
welcher zwischen einer Position, wo der Körper in Richtung des Aufzeichnungsmediums 1 relativ
zum Printkopf 2 vorragt, und einer weiteren Position, wo
der Körper
weg vom Aufzeichnungsmedium 1 zurückgezogen ist, umschaltbar
ist, und einen Umschaltmotor 52 zum Umschalten des Cutterklingenkörpers 51 zwischen
den zwei Positionen durch z.B. einen Nockenzuführ- oder Schraubenzuführmechanismus
(nicht gezeigt).
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Wie
in 2 gezeigt, umfasst die schlaufenbildende Einheit
LU einen Gehäusekörper 300,
welcher mit Printeinheit PU und der Heizfixiereinheit HU verbunden
ist und zwischen diesen angeordnet ist. Verschiedene Bauteile, welche
diese schlaufenbildende Einheit LU aufbauen, sind an diesem Gehäusekörper 300 angebracht
und werden von ihm getragen. Wie aus 3 offensichtlich
werden kann, wird zwischen einem Ausgang der Printeinheit PU und
einem Eingang der Heizfixiereinheit HU, das heißt, zwischen einem ersten Transportmechanismus 6A und einem
zweiten Transportmechanismus 6B ein Zwischentransportmechanismus 30 bereitgestellt.
Dieser Zwischentransportmechanismus 30 umfasst eine Klemmtransportrolle 31,
welche unterhalb sowohl des Ausgangs der Printeinheit PU als auch
des Eingangs der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist, und einen
Zuführrollensatz 32,
welcher benachbart dem Eingang der Heizfixiereinheit HU angeordnet
ist. Das Transportband zwischen dem Ausgang des ersten Transportmechanismus 6A und
dem Klemmtransportrollensatz 31 umfasst nicht Antriebsrollen
oder Ähnliches
und ist als ein erster Speicherabschnitt 30A bereitgestellt,
wo das Aufzeichnungsmedium 1 in eine Schlaufe ausgebildet
werden kann. Ähnlich
ist das Transportband zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und
dem Zuführrollensatz 32 als
ein zweiter Speicherabschnitt 30B bereitgestellt.
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Wie
aus 5 ersichtlich sein kann, umfasst der erste Speicherabschnitt 30A einen
ersten Führungsmechanismus 35 und
der zweite Speicherabschnitt 30B einen zweiten Führungsmechanismus 36.
Der erste Führungsmechanismus 35 umfasst eine
ortsfeste Führungsplatte 35a und
eine bewegliche Führungsplatte 35b,
zwischen welchen das Aufzeichnungsmedium 1 hindurchgehen
kann. Wenn die bewegliche Führungsplatte 35b,
welche aus Sicht des Transportes unterhalb angeordnet ist, geöffnet ist,
kann das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe unterhalb
davon ausbilden. In ähnlicher
Weise umfasst der zweite Führungsmechanismus 36 eine
ortsfeste Führungsplatte 36a und
eine bewegliche Führungsplatte 36b,
zwischen welchen das Aufzeichnungsmedium 1 hindurchgehen
kann. Wenn die bewegliche Führungsplatte 36b,
welche aus Sicht des Transportes unterhalb angeordnet ist, geöffnet ist, kann
das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe unterhalb davon
ausbilden. Das heißt,
dass ein erster schlaufenansammelnder Raum J1 sich vom ersten Speicherabschnitt 30A aus
erstreckt und ein zweiter schlaufenansammelnder Raum J2 sich vom
zweiten Speicherabschnitt 30B aus erstreckt. Der erste schlaufenansammelnde
Raum J1 wird durch eine Speichertafel 41 begrenzt, welche
aus Stoff hergestellt ist und eine antistatische Elektrizitätsbehandlung
erfahren hat. Der zweite schlaufenansammelnde Raum J2 ist durch
einen Speicherkasten 42 begrenzt, welcher aus Kunstharz
hergestellt ist.
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Der
Speicherkasten 42, welcher die Grenzflächen des zweiten schlaufenansammelnden Raums
J2 bildet, umfasst einen rechteckigen Kasten, welcher ei ne Bodenseite,
vier Seitenwände
und eine offene Oberseite aufweist, und bildet darin einen rechteckigen
Ansammlungsraum aus, welcher nicht verformbar ist. Andererseits
umfasst die Stoffspeichertafel 41, welche die Grenzflächen des
ersten schlaufenansammelnden Raums J1 bildet, eine rechteckige Stoffbahn,
welche an ihren gegenüberliegenden
Enden aufgehängt
ist, um eine gekrümmte Fläche dazwischen
auszubilden, welche als eine begrenzende Fläche dient. Gegenüberliegende
Seiten dieses Ansammlungsraums sind völlig offen. Um seinen Aufbau
genauer zu beschreiben, wie in 3 gezeigt,
ist ein Ende der länglichen
Stoffspeichertafel 41 oben an den Seitenwänden des
Speicherkastens 42 auf der Seite des ersten schlaufenansammelnden Raums
J1 angebracht, während
ihr anderes Ende mit einer Stange 43, die länger als
die Breite der Bahn ist abgeschlossen ist. Während gegenüberliegende Enden dieser Stange 43,
die als ein Befestigungswerkzeug dient, in Haken 44 eingehakt
sind, die auf der Bodenseite des Gehäuses der Printeinheit PU bereitgestellt
sind, wird ein Ansammlungsraum ausgebildet, welcher nur in der Transportrichtung
des Aufzeichnungsmediums 1, um es anzusammeln, und nach
unten begrenzt ist und welcher an den lateralen Seiten normal zur
Transportrichtung völlig
offen ist. Und, da die Grenzflächen
aus dem Stoffspeicher 41 gebildet werden, ist der erste
schlaufenansammelnde Raum J1 sehr flexibel (siehe 6A).
Wenn die Stange 43 von den Haken 44 entfernt wird
und dann der Speicher auf der Bodenfläche angeordnet ist, dann wird
des Weiteren ein erster schlaufenansammelnder Raum J1 ausgebildet,
welcher außerdem auf
einer Seite in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 offen
ist, wodurch eine vorübergehende
Speicherung eines Aufzeichnungsmediums 1 zugelassen wird,
welches eine beträchtliche
Länge aufweist
(siehe 6B).
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Nebenbei
kann die Anbringung des einen Endes der länglichen Stoffspeichertafel 41 an
dem Speicherkasten 42 in jeder angestrebten Höhenposition
der Seitenwände
des Speicherkastens 42 auf der Seite des ersten schlaufenansammelnden
Raums J1 ausgeführt
werden. In jedem Fall wird eine Unterteilungswand, welche zwischen
dem ersten schlaufenansammelnden Raum J1 und dem zweiten schlaufenansammelnden
Raum J2 unterteilt, von der Seitenwand des Speicherkastens 42 oder
durch einen Teil der Stoffspeichertafel 41 oder durch diese
beiden ausgebildet.
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Wie
in 5 gezeigt, umfasst der Klemmtransportrollensatz 31 eine
Drehrolle 31a, welche drehend durch einen Schrittmotor
M1 angetrieben ist, und drei Un terstützungsrollen 31b,
welche in Druckkontakt mit der Umfangsfläche der Drehrolle 31a gehalten
werden. Die Drehrolle 31a weist einen äußeren Durchmesser von ungefähr 60 mm
auf, wohingegen jede der Unterstützungsrollen 31b einen äußeren Durchmesser
von ungefähr
30 mm aufweist. Die drei Unterstützungsrollen 31b sind
Losrollen, welche von einander entlang der Umfangsfläche der
Drehrolle 31a beabstandet sind. Und diese Unterstützungsrollen
stellen eine Funktion zum Andrücken
des Aufzeichnungsmediums 1 gegen die Umfangsfläche der Drehrolle 31a auf
solch eine Weise bereit, dass das Aufzeichnungsmedium 1 um
die Umfangsfläche
der Drehrolle 31a mit einem Wickelwinkel von ungefähr 125 Grad
gewickelt werden kann. Mit dieser Andrückfunktion kann das Aufzeichnungsmedium 1 verlässlich durch
die Drehrolle 31a transportiert werden und gleichzeitig
kann die Tendenz des Sich-nach-oben-Kräuselns,
wenn diese im Aufzeichnungsmedium 1 vorhanden ist, beseitigt
oder wenigstens verringert wird. Das bedeutet, dass der Klemmtransportrollensatz 31 auch
als eine "Kräusel korrigierende" Rolle für das Vermindern
der Kräuselneigung
des Aufzeichnungsmediums 1 fungiert. Da sich diese Kräuselkorrekturfunktion
in Abhängigkeit vom
Außendurchmesser
der Drehrolle 31a und der Anordnung der Unterstützungsrollen 31b relativ
zur Drehrolle 31a verändert,
können
diese Faktoren geeignet entsprechend der Kräuselneigung des Aufzeichnungsmediums 1 bestimmt
werden. Nebenbei, obwohl nicht in 5 gezeigt,
wird ein Führungselement
zum Verhindern von unbeabsichtigtem Zurückziehen des führenden
Endes des Aufzeichnungsmediums 1 von der Position zwischen
der Unterstützungsrolle
und der Drehrolle 31b auf Grund der Steifigkeit und der
Kräuselneigung
des Aufzeichnungsmediums 1 an sich zwischen den benachbarten
Unterstützungsrollen 31b bereitgestellt.
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Des
Weiteren kann die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 zwischen einer ersten Geschwindigkeit
(niedrige Geschwindigkeit: 80 mm/min.), welche viel niedriger als
die minimale Transportgeschwindigkeit durch den ersten Transportmechanismus 6A ist,
einer zweiten Geschwindigkeit (mittlere Geschwindigkeit: 300 mm/min.),
welche etwas höher
als die reguläre
Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A ist,
und einer dritten Geschwindigkeit (hohe Geschwindigkeit: 18.000
mm/min.), welche viel höher
als die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A ist,
umschaltbar sein.
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Der
erste Führungsmechanismus 35 umfasst
die erste ortsfeste Führungsplatte 35a,
welche gegenüberliegend
der Oberfläche
des Aufzeichnungsmediums 1 angeordnet ist, welches von
der Printeinheit PU ausgestoßen
wird, d.i. sich im Wesentlichen entlang der Transportbahn erstreckt,
welche sich gerade zwischen dem Ausgang der Printeinheit PU und
dem Klemmtransportrollensatz 31 und der ersten beweglichen
Führungsplatte 35b erstreckt,
welche um eine Achse X1, die sich parallel mit der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt,
drehbar ist. Durch Antrieb durch einen Motor M2 ist die erste bewegliche
Führungsplatte 35b drehbar
zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position
(gezeigt durch eine durchgezogene Linie in 5), welche
einen Führungsraum
relativ zu der ersten ortsfesten Führungsplatte 35a bildet,
wobei der Raum einen keilförmigen
Querschnitt aufweist, dessen Breite sich fortschreitend in Richtung
der in der Transportrichtung stromabwärtigen Seite verengt, und einer
geöffneten
Position (gezeigt durch die gestrichelte Linie in 5),
welche in Richtung der Bodenfläche
der Printeinheit PU geneigt ist, um so eine Seite des Aufzeichnungsmediums 1 als eine
transportfreie Fläche
zu öffnen.
In ihrer geschlossenen Position arbeitet die erste bewegliche Führungsplatte 35b mit
der ersten ortsfesten Führungsplatte 35a zusammen,
um das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 zum Klemmtransportrollensatz 31 zu
führen,
genauer zu einer Klemmposition zwischen der Drehrolle 31 und
der Unterstützungsrolle 31b,
welche am weitesten stromaufwärts in
der Transportrichtung angeordnet ist. Um den drehenden Antrieb vom
Motor M2 in eine Schwenkbewegung der ersten beweglichen Führungsplatte 35b umzuwandeln,
wird ein erster Sektor 35c an einer Schwenkachse der ersten
beweglichen Führungsplatte 35b befestigt
und auch ein bogenförmiger Zahntrieb,
welcher in der Umfangsfläche
des ersten Sektors 35c ausgebildet ist, wird mit einem
Ritzel gekämmt,
welches an der Antriebswelle des Motors M2 befestigt ist. Nebenbei
wird, da der erste Führungsmechanismus 35 eine
im Wesentlichen vertikale Transportbahn bildet, eine Einführungsführung vom Schwenktyp 34 zum
Unterstützen
bei der glatten Übergabe
des Aufzeichnungsmediums 1 von dort auf den ersten Transportmechanismus 6A bereitgestellt, welcher
eine waagrechte Transportbahn bildet.
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In ähnlicher
Weise ist der zweite Führungsmechanismus 36 gegenüberliegend
der Oberfläche des
Aufzeichnungsmediums 1 angeordnet. Und der zweite Führungsmechanismus 36 umfasst
die zweite ortsfeste Führungsplatte 36a,
welche sich im Wesentlichen entlang der Transportbahn erstreckt,
welche sich gerade zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und
dem Eingang zur Heizfixiereinheit HU und der zweiten beweglichen
Führungsplatte 36b erstreckt,
welche um eine Achse X2, die sich parallel mit der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt,
drehbar ist. Mittels Antrieb durch einen Motor M3 ist die zweite
bewegliche Führungsplatte 36b drehbar
zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position,
welche einen Schlitz, um den Durchgang des Aufzeichnungsmediums 1 zu
ermöglichen,
relativ zu der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a bildet,
und einer geöffneten
Position, welche in Richtung der Heizfixiereinheit HU geneigt ist,
um so eine Seite (die untere Seite) des Aufzeichnungsmediums 1 als
eine transportfreie Fläche
zu öffnen.
In ihrer geschlossenen Position arbeitet die zweite bewegliche Führungsplatte 36b mit
der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a zusammen,
um das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 zum Zuführrollensatz 32 vom
Klemmtransportrollensatz 31 zu führen, genauer von einer Klemmposition zwischen
der Drehrolle 31 und der Unterstützungsrolle 31b, welche
am weitesten stromaufwärts
in der Transportrichtung angeordnet ist. Um den drehenden Antrieb
vom Motor M3 in eine Schwenkbewegung der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b umzuwandeln,
wird ein zweiter Sektor 36c an einer Schwenkachse der zweiten
beweglichen Führungsplatte 36b befestigt
und es wird auch ein bogenförmiger
Zahntrieb, welcher in der Umfangsfläche des zweiten Sektors 36c ausgebildet
ist, mit einem Ritzel gekämmt, welches
an der Antriebswelle des Motors M3 befestigt ist.
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Nebenbei
wird allgemein der Zuführrollensatz 32 durch
einen Schrittmotor M4 mit einer Transportgeschwindigkeit angetrieben,
welche mit der Transportgeschwindigkeit eines Heiztransportmechanismus 54 der
Heizfixiereinheit HU synchronisiert ist.
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Gemäß dem Zwischentransportmechanismus 30,
welcher den oben beschriebenen Aufbau aufweist, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 von
der letzten Ausstoßrolle
des ersten Transportmechanismus 6A weiter in den Zwischentransportmechanismus 30 zugeführt wird,
wobei das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 geklemmt
wird, wobei die erste bewegliche Führungsplatte 35b auf
die zweite Position umgeschaltet ist, wird dieses Aufzeichnungsmedium 1 in
der Form einer Schlaufe in den ersten Speicherabschnitt 30A hineinragen.
Des Weiteren wird, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 weitertrans portiert wird,
wobei das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 geklemmt
wird und wobei die zweite bewegliche Führungsplatte 36b auf
die zweite Position umgeschaltet ist, dieses Aufzeichnungsmedium 1 in
der Form einer Schlaufe in den zweiten Speicherabschnitt 30B hineinragen.
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Um
das Aufzeichnungsmedium 1 von der Printeinheit PU zur Heizfixiereinheit
HU zu transportieren, während
jeweils Schlaufen von diesem im ersten Speicherabschnitt 30A und
im zweiten Speicherabschnitt 30B ausgebildet werden, ist
es notwendig, die jeweiligen Antriebsbauteile des Zwischentransportmechanismus 30 mitgeeigneten
Zeitabläufen
zu steuern. Zu diesem Zweck umfasst der Zwischentransportmechanismus 30 Sensoren,
welche optische Elemente, Begrenzungsschalter oder Ähnliches umfassen.
Diese Sensoren umfassen zum Beispiel einen ersten Sensor S1 zum
Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 etwas stromaufwärts der
Drehrolle 31a (wobei der Sensor auf EIN bei Vorhandensein
und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht), einen zweiten Sensor
S2 zum Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 zwischen
der transportmäßig am weitesten stromaufwärts gelegenen
Unterstützungsrolle 31b und
der nächsten
Unterstützungsrolle 31b (wobei
der Sensor auf EIN bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein
steht), einen dritten Sensor S3 zum Erfassen des Vorhandenseins
des Aufzeichnungsmediums 1 transportmäßig am weitesten stromabwärts vom
Zwischentransportmechanismus 30 (wobei der Sensor auf EIN
bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht), einen
vierten Sensor S4 zum Erfassen der geschlossenen Position der ersten
beweglichen Führungsplatte 35b (wobei der
Sensor auf EIN für
die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen
fünften
Sensor S5 zum Erfassen der geöffneten
Position der ersten beweglichen Führungsplatte 35b (wobei
der Sensor auf EIN für
die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen
sechsten Sensor S6 zum Erfassen der geschlossenen Position der zweiten
beweglichen Führungsplatte 36b (wobei
der Sensor auf EIN für
die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen
siebenten Sensor S7 zum Erfassen der geöffneten Position der zweiten beweglichen
Führungsplatte 36b (wobei
der Sensor auf EIN für
die geschlossene Position und auf AUS im anderen Fall steht), einen
achten Sensor S8 zum Erfassen des Vorhandenseins des Aufzeichnungsmediums 1 transportmäßig am weitesten
stromaufwärts
vom Zwischentransportmechanismus 30 (wobei der Sensor auf
EIN bei Vorhandensein und auf AUS bei Nichtvorhandensein steht)
und einen neunten Sensor S9 zum Erfassen des Durchhängens oder seines
Ausmaßes
des Aufzeichnungsmediums 1, welches sich in den ersten
Speicherabschnitt 30A hineinbewegt hat (wobei der Sensor
auf EIN bei Vorhandensein von Durchhängen über einem Schwellenwert und
auf AUS für
Durchhängen
unter dem Schwellenwert steht). Nebenbei ist der neunte Sensor S9
als der das Durchhängen
erfassende Sensor als ein optisches Element oder ein Begrenzungsschalter
zum Erfassen eines transportmäßig vertikal gebauschten
Abschnitts im Aufzeichnungsmedium 1 aufgebaut, welcher
auf Grund des Vorhandenseins von Spannungslosigkeit im Aufzeichnungsmedium ausgebildet
ist.
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Die
Heizeinheit HU, schematisch in 3 und auch
detailliert in 7 gezeigt, umfasst die Vorheizuntereinheit
PR, die Hauptheizuntereinheit R und die Langsamabkühluntereinheit
CU. Die Hauptheizuntereinheit R umfasst in ihrem Hauptgehäuse 50 ein Heizgehäuse 51,
welches aus isolierendem Material zum Erhitzen des Aufzeichnungsmediums 1 hergestellt
ist, ein Gebläsegehäuse 52,
welches ebenfalls aus isolierendem Material hergestellt und über dem Heizgehäuse 51 zum
Zuführen
von heißer
Luft zu diesem Heizgehäuse 51 angeordnet
ist, und eine Unterstützungssäule 53 zum
Tragen des Hauptgehäuses 50.
Die Vorheizuntereinheit PR ist benachbart dem Eingang der Hauptheizuntereinheit
R angeordnet und die Langsamabkühluntereinheit
CU ist benachbart dem Ausgang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet.
In der Vorheizuntereinheit PR und in der Hauptheizuntereinheit R
ist der Heiztransportmechanismus 54 zum Transportieren
des Aufzeichnungsmediums 1 als ein Teil des zweiten Transportmechanismus 6B bereitgestellt,
welcher den Blatttransportmechanismus 6 aufbaut. Dieser
Heiztransportmechanismus 54 umfasst ein Paar von Druckeinführungsrollen 54a,
welches benachbart dem Eingang der Heizfixiereinheit HU, d.h. in
der Vorheizuntereinheit PR, bereitgestellt ist, einen Transportrollenmechanismus 54b zum
Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 durch Anordnen
von zwei Rollen in Kontakt mit der vorderen Oberfläche des
Aufzeichnungsmediums 1 und durch Anordnen einer Rolle in Kontakt
mit der Rückenoberfläche des
Mediums 1 innerhalb der Hauptheizuntereinheit R, ein einzelnes Führungselement 54c,
welches in der Vorheizuntereinheit PR angeordnet ist, um in Kontakt
mit der Rückenseite
des Aufzeichnungsmediums 1 zum Übertragen von Wärme auf
das Medium 1 zu kommen, eine Mehrzahl von Oberseitenkontaktrollen 54d,
welche oberhalb des Führungselements 54c angeordnet und
zum In-Kontakt-Kommen mit der oberen Oberfläche des Auf zeichnungsmediums 1 ausgelegt
sind, um eine Transportkraft auf diese aufzubringen, einen Druckrollenmechanismus 58,
welcher benachbart dem Ausgang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet
ist, und einen gebogenen Transportabschnitt 59, welcher
unmittelbar transportmäßig unterhalb
des Druckrollenmechanismus 58 bereitgestellt ist.
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Der
Druckrollenmechanismus 58, wie in 8 und 9 gezeigt,
umfasst eine erste Rolle 58a zum In-Kontakt-Kommen mit
der Rückenfläche des
Aufzeichnungsmediums 1, eine zweite Rolle 58b,
welche transportrichtungsmäßig stromaufwärts der
ersten Rolle 58a angeordnet ist und zum In-Kontakt-Kommen mit der vorderen
Oberfläche
des Aufzeichnungsmediums 1 ausgelegt ist, eine dritte Rolle 58c,
welche transportrichtungsmäßig stromabwärts der
ersten Rolle 58a angeordnet ist und zum In-Kontakt-Kommen
mit der vorderen Oberfläche
des Aufzeichnungsmediums 1 ausgelegt ist, und einen Träger 58e zum
drehbaren Tragen der Rollenwellen 58d dieser Rollen. Die
Rollenwelle 58d der dritten Rolle 58c wird in
ein vertikales Führungsloch 58f,
welches im Träger 58e definiert
ist, eingeschoben, so dass die dritte Rolle 58c durch ihr
eigenes Gewicht das Aufzeichnungsmedium 1 zwischen dieser
dritten Rolle und der ersten Rolle 58a zusammendrückt. Jede
dieser Rollen des Druckrollenmechanismus 58 weist eine
Länge auf,
die größer als
die Maximalbreite des Aufzeichnungsmediums 1 ist, und die
Rolle umfasst eine Metalltrommel, welche auf ihrer Oberfläche ein laminiertes,
geschäumtes
Kunstharz aufweist. Und das Gewicht der dritten Rolle 58c ist
so eingestellt, dass, wenn die Rolle das Aufzeichnungsmedium 1 zwischen
sich und der ersten Rolle 58a zusammenpresst, ein Bügeleffekt
zum Glätten
von Falten oder Ähnlichem
erzeugt wird, welche sich im Aufzeichnungsmedium 1 während der
Heizfixierbehandlung entwickelt haben. Obwohl dieses Gewicht durch
Experiment oder experimentell gemäß der Länge der Rolle bestimmt wird,
wird jede Anpassung dieses Gewichts mittels eines Gewichts bewirkt,
welches als ein Zubehör
bereitgestellt wird. Überflüssig zu
sagen, dass es auch möglich
ist, mittels einer Feder oder Ähnlichem
die dritte Rolle 58c mit einer Vorspannkraft in Richtung
des Aufzeichnungsmediums 1 auszustatten. Wie aus 9 augenscheinlich
sein kann, ist die Achse der dritten Rolle 58c zur stromabwärtigs gelegenen
Seite hin von der Achse der ersten Rolle 58a relativ zur
Transportrichtung versetzt, so dass das Aufzeichnungsmedium 1 in
diesem Bereich etwas gebogen wird, um dadurch den Bügeleffekt,
welcher darauf aufgebracht wird, zu verstärken.
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Nebenbei
sind alle Rollen, welche den Heiztransportmechanismus 54 aufbauen,
direkt oder indirekt über
einen nicht dargestellten Transmissionsriemen angetrieben. Dadurch
kann, obwohl die dritte Rolle 58c ihre Rollenwelle 58d zu
und weg vom Aufzeichnungsmedium 1 bewegbar hat, diese dritte
Rolle 58c mittels eines Transmissionsmechanismus, welcher
eine Spannrolle zum Anpassen der Spannung oder Ähnliches aufweist, welches
an sich gut bekannt ist, angetrieben sein.
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Des
Weiteren umfasst der gebogene Transportabschnitt 59 einen
Führungskörper, welcher
eine Führungsfläche zum
Führen
des Aufzeichnungsmediums 1 aufweist, so dass seine Seite,
welche ein Bild trägt,
nach außen
ausgerichtet sein kann. Folglich wird, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 bewegt wird,
während
es die Seite eines solchen Führungskörpers 59 kontaktiert,
eine Spannung auf der vorderen Oberflächenseite des Mediums erzeugt,
wobei die Kraft dazu dient, feine Oberflächenfalten darin zu glätten.
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Auf
der Bodenseite des Führungselements 54c,
welche unterhalb der Rolle 54d, welche die obere Oberfläche kontaktiert,
angeordnet ist, wird eine Hauptblattheizung 55, eine Vorblattheizung 55a zum Erhitzen
dieses Führungselements 54c und
ein Fixiertemperatursensor 41, welcher in der Mitte dieser Blattheizung 55 zum
Messen einer Temperatur des Führungselements 54c dient,
angeordnet. Wenn notwendig, kann der Führungskörper, welcher den gebogenen
Transportabschnitt 59 aufbaut, auch eine Blattheizung und
einen Temperatursensor zum Ermöglichen
einer Rückkopplungssteuerung
umfassen.
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Innerhalb
des Gebläsegehäuses 52 werden eine
elektrische Heizung 56 in der Form einer Mehrzahl von Stäben und
ein Querstromgebläse 57 zum Antreiben
von Gebläseschaufeln
um eine Achse, welche sich parallel zur Breite des Aufzeichnungsmediums 1 zum
Zuführen
von heißer
Luft erstrecken, bereitgestellt. Dieses Gebläsegehäuse 52 definiert an
seiner Unterseite einen Auslass 52a, welcher unmittelbar
unter dem Querstromgebläse 57 angeordnet
ist, zum Ausstoßen
von heißer
Luft und einen Einlass 52b, welcher stromaufwärts im Transportdurchgang
für das
Aufzeichnungsmedium 1 durch den Heiztransportmechanismus 54 angeordnet
ist. Benachbart der Öffnung
des Auslasses 52a wird ein Luftsensor S20 im Zusammenhang
mit dem Querstromgebläse 57 bereitgestellt.
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Die
Vorheizuntereinheit PR umfasst auch eine elektrische Heizung 56a,
aber kein Gebläse. Überflüssig zu
sagen, dass die Vorheizuntereinheit PR ebenfalls, wenn notwendig,
mit einem Gebläse ausgestattet
werden kann.
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Wenn
das Aufzeichnungsmedium 1 in der Vorheizuntereinheit PR
erhitzt wird, wird deren Innentemperatur auf einem vorbestimmten
Wert mittels der elektrischen Heizung 56a gehalten. Wohingegen in
der Hauptheizuntereinheit R die elektrische Heizung 56 und
das Querstromgebläse 57 angetrieben werden,
um dadurch die Luft, die im Gebläsegehäuse 52 erhitzt
wird, durch den Auslass 52a an einer Position transportrichtungsmäßig stromabwärts des
Aufzeichnungsmediums 1 im Heizgehäuse 51 für eine Zuführbreite,
die größer als
die Gesamtbreite des Aufzeichnungsmediums 1 ist, zuzuführen, so
dass diese heiße
Luft veranlasst wird, in den Heizraum in Richtung der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegenen
Seite entlang dem Transportdurchgang des Aufzeichnungsmediums 1 zu
strömen.
Dann wird die Luft in das Gebläsegehäuse 52 durch
den Einlass 52b an einer Position transportrichtungsmäßig stromaufwärts des
Aufzeichnungsmediums 1 gezogen, um durch die elektrische
Heizung 56 erhitzt zu werden. Danach wird die erhitzte
Luft dem Querstromgebläse 57 zugeführt. Auf
diesem Weg wird die erhitzte Luft zirkuliert.
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Gemäß einem
typischen Heiztemperatursteuerungsschema wird elektrischer Strom
zu den jeweiligen elektrischen Heizungen 56, 56a und
den jeweiligen Blattheizungen 55, 55a zugeführt, so
dass der Fixiertemperatursensor S10 eine Temperatur von ungefähr 180°C erfassen
kann, der Fixiertemperatursensor S10 in der Vorheizuntereinheit
PR eine Temperatur von ungefähr
100°C erfassen
kann, der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegene
Fixiertemperatursensor S10 in der Hauptheizuntereinheit R eine Temperatur
von ungefähr
130°C erfassen kann
und der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegene
Fixiertemperatursensor S10 am selben Ort eine Temperatur von ungefähr 180°C erfassen
kann.
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Die
Langsamabkühluntereinheit
CU, wie in 7 und 8 gezeigt,
umfasst ein Langsamabkühlführungselement 92,
welches als ein Transportführungskörper für das Aufzeichnungsmedium 1 dient,
ein Langsamabkühlzwischentransportrollenpaar 94 und
eine Drehführung 95,
ein ausstoßendes Rollenpaar 96,
und diese Bauteile gemeinsam bauen einen Langsamabkühltransportmechanismus 90 auf. Dieser
Langsamabkühltransportmechanismus 90 ist in
einem Langsamabkühlraum
angeordnet, welcher im Wesentlichen durch ein Langsamabkühlgehäuse 91 abgeschlossen
ist. Der zweite Transportmechanismus 6B zum Transportieren
des Aufzeichnungsmediums 1 in der Heizfixiereinheit HU
umfasst den Heiztransportmechanismus 54 und den Langsamabkühltransportmechanismus 90.
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Das
Langsamabkühlführungselement 92 erstreckt
sich mit einer Breite, welche die Maximalbreite des Aufzeichnungsmediums 1 übersteigt,
so aus, um eine geneigte Führungsfläche zu bilden,
um in tatsächlichem
Kontakt mit dem Aufzeichnungsmedium 1 zu kommen. Die Neigung
der geneigten Fläche wird
in einem Bereich zwischen 20 Grad und 60 Grad relativ zur vertikalen
Achse bestimmt. In Richtung der hinteren Seite des Langsamabkühlführungselements 92 ist
ein elektrischer Draht 93 angebracht, welcher als eine
Heizung dient, die in der Lage ist, Wärme auf dieses Langsamabkühlführungselement 92 zu übertragen.
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Die
Wärme,
die von diesem elektrischen Draht 93 auf das Langsamabkühlführungselement 92 übertragen
werden soll, ist so eingestellt, dass die Temperatur am Aufzeichnungsmediumseingang
des Langsamabkühlführungselements 92 im
Wesentlichen gleich der Temperatur am Ausgang der Hauptheizuntereinheit
sein kann und dass auch die Temperatur am Aufzeichnungsmediumsausgang
des Langsamabkühlführungselements 92 im
Wesentlichen gleich der Raumtemperatur sein kann und der Temperaturgradient
dazwischen als möglicht
sanfte Kurve ausgebildet sein kann. Damit kann das Auftreten von
Verformung wie Falten im Aufzeichnungsmedium 1 während des
Abkühlungsvorgangs
wirksam vermindert werden.
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Zu
diesem Zweck, wie in 10 gezeigt, ist der elektrische
Draht 93 in solch einer Weise verlegt, um eine relativ
hohe Anordnungsdichte auf der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegenen
Seite relativ zum Langsamabkühlführungselement 92 und eine
relativ geringe Anordnungsdichte auf der transportrichtungsmäßig stromaufwärts gelegenen
Seite bereitzustellen. Um einen Temperaturgradienten zu erzielen,
welcher eine möglichst
sanfte Kurve aufweist, wie in 11 gezeigt,
kann auch ein Mäanderlayout,
welches eine fortlaufend veränderliche
Anordnungsteilung aufweist, eingesetzt werden. In den Ausführungsformarten
der 10 und 11 umfasst
der elektrische Draht 93 einen einzelnen Draht. Folglich
wird durch Verändern
der Leistung, die dem elektrischen Draht 93 zugeführt wird,
die Temperatur im Langsamabkühlführungselement 92 dementsprechend
angehoben oder abgesenkt.
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Wenn
der vorbestimmte elektrische Strom zu diesem elektrischen Draht 93 im
Langsamabkühlführungselement 92 zugeführt wird,
wird solch ein Temperaturgradient, wie oben beschrieben, entwickelt, der
wirksam beim Einschränken
des Auftretens von Falten ist, z.B. ein Temperaturgradient von ungefähr 180°C auf 20°C. Diese
Steuerung der Leistung, die an den elektrischen Draht 93 angelegt
wird, wird mit Genauigkeit mittels des Reglers 7 bewirkt,
welcher als Rückkoppelung
das Erfassungssignal von einem Langsamabkühltemperatursensor S30 verwendet, welcher
direkt an der Zwischenfläche
des Langsamabkühlführungselements 92 oder
oberhalb der Führungsfläche angeordnet
ist.
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Als
eine Ausführungsform,
welche die angestrebte Anpassung des Temperaturgradienten im Langsamabkühlführungselement 92 in
der Transportrichtung erlaubt, zum Beispiel wie in 12 gezeigt, kann
der elektrische Draht 93 in einen ersten elektrischen Draht 93a,
einen zweiten elektrischen Draht 93b, einen dritten elektrischen
Draht 93c, einen vierten elektrischen Draht 93d und
so weiter in der Reihenfolge vom Bereich benachbart dem Aufzeichnungsmediumseingang
zum Bereich benachbart dem Aufzeichnungsmediumsausgang geteilt werden, um
so die unabhängige
Steuerung der elektrischen Leistung, die den jeweiligen Drähten zugeführt wird, zu
erlauben. In diesem Fall wird an Positionen, die diesen jeweiligen
elektrischen Drähten 93a, 93b, 93c, 93d,
...... entsprechen, eine Mehrzahl von Langsamabkühltemperatursensoren S30a,
S30b, S30c, S30d, ..... bereitgestellt, so dass die jeweiligen elektrischen
Drähte
rückkopplungsgesteuert
sein können,
wobei ein angestrebter Temperaturgradient im Langsamabkühlführungselement 92 als
ein ganzes entwickelt sein kann. Dieser alternative Aufbau wird besonders
vorteilhaft in solchen Fällen
sein, wo sich die Fixiertemperatur stark in Abhängigkeit vom Typ des Aufzeichnungsmediums 1,
welches eingesetzt wird, verändert
oder sich die Raumtemperatur deutlich von einer Jahreszeit zur anderen
verändert.
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Um
das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Langsamabkühleinheit
CU ausgestoßen wird,
aufzunehmen, wie in 2 und 3 gezeigt, wird
ein Speicher ST bereitgestellt. Dieser Speicher ST umfasst ein kastenförmiges Element,
welches eine Breite aufweist, die größer als die Maximalbreite des
Aufzeichnungsmediums 1 ist, welches verarbeitet werden
kann. Und seine Innenseite weist eine Auskleidung von Gummifell
auf, welches mit elektrisch leitenden Karbonfasern verwoben ist,
um statische elektrische Ladungen abzuleiten. Des Weiteren wird,
da das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Langsamabkühleinheit
CU ausgestoßen
wird, ein gewisses Ausmaß an
Kräuselneigung
aufweist, das Medium dann unter Ausnutzung dieser Kräuselneigung
ohne einen Kern im Speicher ST zur Speicherung darin aufgerollt.
Im Aufzeichnungsmedium 1, welches im Speicher ST aufgerollt
und gelagert ist, ist die Tinte (Pigment), welche das gedruckte
Bild ausbildet, bereits in der Fixierschicht 11 fixiert.
Dann kann durch Entfernen der Oberflächenschicht 12 ein fertiges
Druckprodukt 100, welches ein klar farbentwickeltes Bild
aufweist, erzielt werden.
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Nebenbei
kann das Führungselement 41C der
Vorheizuntereinheit PR ebenfalls solch einen Heizungsaufbau, wie
er in diesem Langsamabkühlführungselement 92 eingesetzt
wird, einsetzen, der ausgelegt ist, um einen angestrebten Temperaturgradienten
zu erzielen.
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Der
Regler 7, welcher als eine Steuereinheit für die bildformende
Vorrichtung fungiert und welche den oben beschriebenen Aufbau aufweist,
umfasst einen ersten Regler 7A, ausgestattet mit einer
Benutzerstation OS und einem zweiten Regler 7B, bereitgestellt
in der Printstation PS, wobei die zwei Regler 7A, 7B miteinander über ein
Kommunikationskabel verbunden sind, welches den Datenaustausch zwischen
den beiden ermöglicht,
so dass die zwei Regler 7A, 7B wie nur ein einziger
Regler arbeiten können.
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Wie
in 2 gezeigt, umfasst die Benutzerstation OS einen
unspezifischen Computer 80, welcher als erster Regler 7A dient,
einen Monitor 81, eine Tastatur 82, eine Maus 83,
einen Filmscanner 85 zum Erzielen photoelektrischer Umwandlung
eines photographischen Bildes eines entwickelten photographischen
Films F vom Silbersalztyp in Farbbilddaten und eine Bildleseeinheit 84 (in
diesem Fall ist diese Einheit im Computer 80 eingebaut)
zum Lesen oder Erzielen von Farbbilddaten von einem Datenspeichermedium
(CD, CD-R, MO oder jeder Art von Halbleiterspeichervorrichtung wie
Compact-Flash oder Smart-Media als auch jedes beliebige Kommunikationsmedium,
welches eine Datenkommunikationsleitung umfasst). Im Falle dieser
bildformenden Vorrichtung werden die Bilddaten, welche durch den Filmscanner 85 oder
die Bildleseeinheit 84 erhalten und dann auf den ersten
Regler 7A übermittelt
werden, verschiedenen notwendigen Datenverarbeitungsvorgängen unterzogen
und dann werden die verarbeiteten Bilddaten als die Quellbilddaten
an den zweiten Regler 7B übermittelt, so dass ein gedrucktes
Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 in der Printstation
PS ausgebildet und danach erhitzt und fixiert wird.
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Wie
oben beschrieben, umfasst der Regler 7 den ersten Regler 7A und
den zweiten Regler 7B, wobei jeder als einen Hauptbauteil
ein Mikrocomputersystem aufweist, welches CPU, ROM, RAM, I/O-Schnittstellenschaltung
etc. besitzt. Wie in 13 gezeigt, sind mit dem ersten
Regler 7A mittels der I/O-Schnittstellenschaltung solche Peripheriegeräte wie die
Bilddatenleseeinheit 84, der Filmscanner 85 usw.
verbunden. Mit dem zweiten Regler 7B sind mittels seiner
I/O-Schnittstellenschaltung die Peripheriegeräte, welche in der Printstation
PS eingebaut sind, darunter der Tintenstrahlprintkopf 2,
der Kopfzuführmechanismus 3,
die elektrischen Heizungen 56, 56a, das Querstromgebläse 57,
der Aufzeichnungsmediumtransportmechanismus usw. verbunden. Des
Weiteren ist ein Aufzeichnungsmediumstyperkennungssensor S40 für das Erfassen
eines ID-Codes vorgesehen, welcher auf der Rollenblattpatrone oder
auf einem Wellenelement, das das Aufzeichnungsmedium 1 um
sich in einem aufgewickeltem Zustand trägt, bereitgestellt ist, und
dieser Sensor übermittelt
sein Typerkennungssignal an den Regler 7, so dass der Regler 7 den
Typ des geladenen Aufzeichnungsmediums 1 auf der Grundlage dieses
Erkennungssignals erkennen kann. Der erste Regler 7A und
der zweite Regler 7B sind zur Datenübertragung mittels ihrer jeweiligen
Kommunikationsbetriebsarten geeignet. Zum Beispiel werden die Bilddaten,
welche der Bildverarbeitungs- und Anpassungsbehandlung im ersten
Regler 7A unterzogen worden sind, in endgültige Printdaten
umgewandelt, welche dann an den zweiten Regler 7B mittels
des Kommunikationsmoduls 74a, 74b übertragen
werden, um anschließend
zur z.B. Aufbringung der sublimierenden Tinte auf das Aufzeichnungsmedium 1 eingesetzt
zu werden.
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Die
verschiedenen Funktionen, welche durch den Regler 7 bereitgestellt
werden, sind durch Mittel der Hardware und/oder Software umgesetzt. Hierin
wird nur auf jene funktionalen Elemente Bezug genommen, die wesentlich
für die
vorliegende Erfindung sind, wobei die folgenden Abschnitte als typische
Beispiele bereitgestellt sind: nämlich
ein Bilddateneingabeabschnitt 71 zum Bewirken von Vorverarbeitung
der Bilddaten, welche durch die Bildeinleseeinheit 84 oder
den Filmscanner 85 erhalten werden, wie eine Formatumwandlung oder
Auflösungsumwandlung;
ein Bildverarbeitungsabschnitt 72 zum Bewirken von Bildanpassungen
der Bilddaten, welche vom Bilddateneingabeabschnitt 71 übermittelt
werden, wie Zuschneiden oder Farbanpassung; ein Bilddatenerzeugungsabschnitt 73 zum
Erzeugen von Quellbilddaten für
den nachfolgenden Gebrauch durch den Printkopf 2 aus den
endgültigen
Bilddaten durch Umsetzen eines binärisierenden Verfahrens wie
eines Fehlerdiffusionsverfahrens; ein Printsteuerungsabschnitt 75 zum
Treiben des Printkopfs 2 gemäß der übertragenen Druckdaten zum
Ausstoßen von
Tintentröpfchen
durch den Auslass und auch zum Steuern von zwischenzeitlichem Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1 synchron
mit der Bewegung des Printkopfs 2 entlang der Hauptabtastrichtung
in der Printeinheit PU; ein Transportsteuerungsabschnitt 76 zum
Steuern des Transports des Aufzeichnungsmediums 1 in der
Heizfixiereinheit HU; ein Heizsteuerungsabschnitt 77 zum
Steuern der Stromversorgung zu den Blattheizungen 55, 55a,
zu den elektrischen Heizungen 56, 56a, zum Querstromgebläse 57 der
Heizfixiereinheit HU als auch zum elektrischen Draht 93 (93a,
....) als der Heizung für
das Langsamabkühlführungselement 92;
ein Speichersteuerungsabschnitt 78 zum Steuern der jeweiligen
Antriebskomponenten der schlaufenbildenden Einheit LU; und ein Aufzeichnungsmediumstypidentifizierungsabschnitt 79 zum
Erhalten von Typdaten des geladenen Aufzeichnungsmediums 1 auf
der Grundlage seines ID-Codes, welcher durch den Aufzeichnungsmediumstyperkennungssensor
S40 eingelesen wird. Nebenbei kann der Speichersteuerungsabschnitt 78 die
Steuerung der Stromversorgung für
den elektrischen Draht 93 (93a, ....) bewirken,
indem er, wenn benötigt,
solche zusätzliche
Informationen betreffend die Aufzeichnungsmediumstypinformation,
welche durch den Aufzeichnungsmediumstypidentifizierungsabschnitt 79 erhalten
wird, und die Raumtemperatur miteinbezieht.
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Als
Nächstes
wird ein typischer Vorgang zum Herstellen eines fertigen Printprodukts
unter Verwendung der bildformenden Vorrichtung, welche den oben
beschriebenen Aufbau aufweist, beschrieben.
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1. Duckbildausformungsstufe
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Zuerst
werden Bilddaten im JPEG Format, welche von der MO-Disc mittels
der Bildleseeinheit 84 eingelesen wurden, als Bildquelle
für diese
bildformende Vorrichtung an den Bilddateneingabeabschnitt 71 übermittelt.
In diesem Bilddateneingabeabschnitt 71 werden die JPEG-Bilddaten
in 8-bit RGB-Farbbilddaten aufgezeichnet und dann an den Bildverarbeitungsabschnitt 72 übermittelt.
Dann werden die Bilddaten gemäß der Druckgröße, den
Zuschneideeinstellungsbefehlen, den Farbanpassungsbefehlen usw.,
wie sie durch den Benutzer durch Betätigung der Tastatur 82 oder
der Maus 83 eingegeben werden, verarbeitet. Nach Abschluss
der vorbestimmten Bildverarbeitung werden die Bilddaten an den Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übermittelt.
Nebenbei sind, da die RGB-Farbdaten bereits in die CMYK-Farbbilddaten
in einer geeigneten Stufe nach oder vor dem anderen Bildbearbeiten
umgewandelt worden sind, die Farbdaten, welche an den Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übermittelt
werden, CMYK-Farbbilddaten. In diesem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 werden
die CMYK-Farbbilddaten in binäre
CMYK-Printdaten umgewandelt, welche dann an den Printsteuerungsabschnitt 75 übermittelt werden.
Wie hierin zuvor beschrieben, erzeugt der Printsteuerungsabschnitt 75 aus
den übermittelten binären CMYK-Printdaten
Antriebspulssignale für den
Printkopf 2, wobei die Antriebselemente des Printkopfs 2 steuerbar
angetrieben werden, um ein Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 mit
Tintenpunkten auszubilden.
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2. Aufzeichnungsmediumsspeicherstufe
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Als
Nächstes
wird ein Modus zur vorübergehenden
Speicherung oder Zurückhaltung
des Aufzeichnungsmediums 1 durch die schlaufenbildenden Einheit
LU mit Bezugnahme auf 14, 15 und 16 beschrieben.
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Zuerst
wartet der Vorgang auf das Ausstoßen des Aufzeichnungsmediums 1 aus
der Printeinheit PU. In diesem Warte- oder Bereitschaftszustand werden
die erste bewegliche Führungsplatte 35b und die
zweite bewegliche Führungsplatte 36b an
ihren jeweiligen geschlossenen Positionen gehalten. Diese geschlossenen
Positionen der zwei beweglichen Führungsplatten 35b, 36b können durch
die EIN-Zustände
des vierten Sensors S4 und des sechsten Sensors S6 (#00) bestätigt werden.
Dann bestätigt der
Vorgang das Einführen
des führenden
Endes des Aufzeichnungsmediums 1 aus dem ersten Transportmechanismus 6A in
den Zwischentransportmechanismus 30 durch den Zustandswechsel
des achten Sensors S8 vom AUS-Zustand in den EIN-Zustand (#02).
Das anschließende
Einführen
des führenden Endes
des Aufzeichnungsmediums 1 in den Klemmtransportrollensatz 31 wird
auf Grundlage des Verstreichens einer vorbestimmten Zeitspanne,
z.B. 5 Sekunden nach dem Zustandswechsel des ersten Sensors S1 von
AUS auf EIN (#04), bestätigt.
Wenn das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 den Klemmtransportrollensatz 31 betreten
hat, wird der Motor M1 der Drehrolle 31a mit der niedrigen
Geschwindigkeit angetrieben, wodurch der Transport mit niedriger
Geschwindigkeit (80 mm/min) des Aufzeichnungsmediums 1 durch
die Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b begonnen
wird (#06).
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Während dieses
Transports mit niedriger Geschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den
Klemmtransportrollensatz 31, die niedriger als die Transportgeschwindigkeit
durch den ersten Transportmechanismus 6A ist, beginnt sich
eine Spannungslosigkeit im Aufzeichnungsmedium 1 im Speicherabschnitt 30A zu
entwickeln und das Medium beginnt sich in der vertikalen Richtung
relativ zur Transportrichtung auszuwölben. Wenn die Menge dieser
Spannungslosigkeit (Auswölbung)
den vorbestimmten Schwellenwert überschritten
hat, wird dies durch den Wechsel vom AUS-Zustand auf den EIN-Zustand
im neunten Sensor S9 bestätigt.
Beim Prüfen
dieser Spannungslosigkeit (#08) wird, wenn das Spannungslosigkeitsausmaß den Schwellenwert überschreitend
erfasst wird, der Motor M1 für
die Drehrolle 31a auf den Zwischengeschwindigkeitsantrieb
umgeschaltet, wodurch der Transport mit der Zwischengeschwindigkeit
(300 mm/min) des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die
Unterstützungsrollen 31b begonnen
wird (#10), so dass die Spannungslosigkeit allmählich verringert wird. Andererseits
wird, wenn das Spannungslosigkeitsausmaß unter den Schwellenwert zurückgeht, der
Motor M1 für
die Drehrolle 31a zurück
auf den Antrieb mit niedriger Geschwindigkeit geschaltet, wodurch
der Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch die
Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b auf
den Transport mit niedriger Geschwindigkeit (80 mm/min) geschaltet
wird (#11).
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Auf
diesem Weg wird im gleichzeitigen Transport durch den ersten Transportmechanismus 6A und
den Klemmtransportrollensatz 31, während die Spannungslosigkeit
im Aufzeichnungsmedium 1 (sein Wegtreiben von der Transportbahn)
im ersten Speicherabschnitt 30A, das nachteilig die Druckqualität beeinflussen
kann, minimiert wird, die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den
Klemmtransportrollensatz 31 auf die niedrige Geschwindigkeit
umgeschaltet, um dadurch zu verhindern, dass die Belastung, die
auf das Aufzeichnungsmedium, das aus der Printeinheit PU ausgestoßen wird,
die Druckqualität
nachteilig beeinflusst.
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Wenn
der Vorgang auf der Grundlage des Wechsels vom AUS-Zustand auf den
EIN-Zustand im zweiten Sensor S2 bestätigt, dass das führende Ende
des Aufzeichnungsmediums 1 eine Position erreicht hat,
wo das Medium ausreichend zwischen der Drehrolle 31a und
den Unterstützungsrollen 31b geklemmt
werden kann (#12), wird der Motor M1 der Drehrolle 31a angehalten,
um dadurch den Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch
die Drehrolle 31a und die Unterstützungsrollen 31b auszusetzen
(#14). Gleichzeitig wird der Motor M2 angetrieben, um die erste
bewegliche Führungsplatte 35a in
ihre geöffnete
Position zu schwenken (#16). Das Aufzeichnungsmedium 1,
welches durch den ersten Transportmechanismus 6A zugeführt wird,
wobei der erste Führungsmechanismus 35 geöffnet ist
und das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 festgehalten
wird, wird sich allmählich
durch sein Eigengewicht in der Form einer Schlaufe im ersten schlaufenansammelnden
Raum J1 aufstauen (#18).
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Mit
dem Fortschreiten der oben beschriebenen Schlaufenanhäufung des
Aufzeichnungsmediums 1 im ersten schlaufenansammelnden
Raum J1 wird der Zustand des achten Sensors S8 schließlich vom
EIN-Zustand auf den AUS-Zustand
geschaltet. Damit bestätigt
der Vorgang das Ankommen des führenden
Endes des Aufzeichnungsmediums 1 am Zwischentransportmechanismus 30 (#20),
wenn, um die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1, die im ersten
schlaufenansammelnden Raum J1 angesammelt ist, auf den zweiten schlaufenansammelnden Raum
J2 überzuleiten,
der Motor M1 für
die Drehrolle 31a mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird,
um dadurch den Zwischengeschwindigkeitstransport (300 mm/min) des
Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 wiederaufzunehmen
(#22). Gleichzeitig wird der Motor M4 angetrieben, um die Antriebsrolle
und den Unterstützungsrollensatz 32 im
Drehen zu halten (#24).
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Wenn
der Vorgang den Abschluss des Durchgangs des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Zuführrollensatz 32 auf der
Grundlage des Wechsels vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand im dritten
Sensor S3 bestätigt (#26),
wird der Motor M4 angehalten, um dadurch das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Zuführrollensatz 32 festzuhalten
(#28). Gleichzeitig wird der Motor M3 angetrieben, um die zweite
bewegliche Führungsplatte 36b auf
ihre offene Position zu schwenken (#30). Das Aufzeichnungsmedium 1,
welches durch den Klemmtransportrollensatz 31, der ununter brochen
mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, zugeführt wird, wobei
der zweite Führungsmechanismus 36 geöffnet ist
und das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 festgehalten wird,
beginnt eine Schlaufe zu bilden. Die Schlaufenansammlung des Aufzeichnungsmediums 1,
wobei der Klemmtransportrollensatz 31 mit der Zwischengeschwindigkeit
weiter angetrieben wird, wird 10 bis 20 Sekunden lang fortgesetzt,
wodurch eine stabile Schlaufe ausgebildet wird (#32). Dann wird
der Motor M1 für
die Drehrolle 31a mit hoher Geschwindigkeit angetrieben,
um dadurch den Hochgeschwindigkeitstransport (18.000 mm/min) des
Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 zu
bewirken (#34). Damit wird die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1,
welche im ersten schlaufenansammelnden Raum J1 angesammelt ist,
schnell in eine Schlaufe im zweiten schlaufenansammelnden Raum J2 übertragen
(#36).
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Nach
dem Bestätigen
der Ankunft des führenden
Endes des Aufzeichnungsmediums 1 im Klemmtransportrollensatz 31 auf
der Grundlage des Wechsels vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand im zweiten
Sensor S2 wartet der Vorgang auf das Verstreichen von ungefähr 5 Sekunden
und bestätigt oder
nimmt an, dass das nachfolgende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 hindurchgegangen ist (#38).
Dann nimmt der Vorgang den Antrieb des Zuführrollensatzes 32 wieder
auf, um dadurch zu beginnen, das Aufzeichnungsmedium 1,
welches in der Form einer Schlaufe im zweiten schlaufenansammelnden
Raum J2 angesammelt ist, in die Heizfixiereinheit HU zuzuführen (#40).
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In
dieser wird das Aufzeichnungsmedium 1 sowohl durch den
Heiztransportmechanismus 54 als auch durch den Zuführrollensatz 32 transportiert.
Damit kann ein Transportgeschwindigkeitsunterschied zwischen dem
Heiztransportmechanismus 54 und dem Zuführrollensatz 32 entstehen,
obwohl diese auf eine gleiche Transportgeschwindigkeit eingestellt sind,
wobei der Unterschied eine leichte Spannung auf das Aufzeichnungsmedium 1 aufbringt.
Dies verursacht jedoch kein kritisches Problem, da das Aufzeichnungsmedium 1 nur
der thermischen Energie im Heizfixiereinheit HU' ausgesetzt ist.
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Um
für den
Empfang eines nächsten
Aufzeichnungsmediums 1 bereit zu stehen, das von der Printeinheit
PU ausgestoßen
wird, treibt der Vorgang den Mo tor M2 an, um die erste bewegliche
Führungsplatte 35b in
ihre geschlossene Position zu schwenken (#42).
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Bei
Bestätigung
des Abschlusses des Durchgangs des nachfolgenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Zuführrollensatz 32 auf der
Grundlage des Wechsels vom EIN-Zustand auf den AUS-Zustand im dritten
Sensor S3 (#44) wird der Zuführrollensatz 32 angehalten
(#46) und die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in
ihre geschlossene Position geschwenkt (#48).
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Im
Falle des oben beschriebenen Vorgangs zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 von
der Printeinheit PU zur Heizfixiereinheit HU, während eine Schlaufe des Mediums
ausgebildet wird, kann das Aufzeichnungsmedium 1 ausreichend
im ersten schlaufenansammelnden Raum J1, begrenzt durch die Stoffspeichertafel 4,
an der die gegenüberliegenden
Enden des Aufzeichnungsmediums 1 angehakt sind, angesammelt
werden. Wenn jedoch der erste schlaufenansammelnde Raum J1 nicht
das gesamte Aufzeichnungsmedium 1 aufnehmen kann, wird
die Stange 43, welche an einem Ende der Stoffspeichertafel 4 ausgebildet
ist, vom Haken 44 entfernt und dann auf der Bodenoberfläche angeordnet, um
dadurch einen modifizierten schlaufenansammelnden Raum J1 auszubilden,
welcher eine seiner Seiten in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 völlig offen
hat. Als Nächstes
wird der Vorgang des schlaufenformenden Transports des Aufzeichnungsmediums 1 unter
bloßer
Betrachtung einiger Abschnitte, die zum vorangehenden Vorgang unterschiedlich
sind, beschrieben.
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Gemäß einem
Beispiel, wie im Flussdiagramm aus 17 gezeigt,
schreitet bei Einleitung des Antriebs des Zuführrollensatzes 32 (#24)
der Vorgang direkt zum Zuführen
des Aufzeichnungsmediums 1 zur Heizfixiereinheit HU ohne
Aufsammlung des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden
Raum J2 voran. Dies bedeutet, dass der Vorgang vom Schritt #24,
gezeigt im Flussdiagramm aus 8, auf Schritt
#40, gezeigt im Flussdiagramm aus 9, weiterspringt.
In diesem Fall muss jedoch die Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit
durch den Klemmtransportrollensatz 31 im Wesentlichen gleich
der Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch den Zuführrollensatz 32 eingestellt
werden.
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Gemäß einem
anderen Beispiel, wie im Flussdiagramm der 18 gezeigt,
treibt der Vorgang die Drehrollen 31a mit hoher Geschwindigkeit an
(#34) und leitet auch das Antreiben des Zuführrollensatzes 32 ein
(#40). Dann beginnt bei Einleitung der Aufsammlung des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten
schlaufenansammelnden Raum J2 der Vorgang des Zuführens des
Aufzeichnungsmediums 1 zur Heizfixiereinheit HU, um dadurch
das Aufzeichnungsmedium 1 zur Heizfixiereinheit HU zuzuführen, während gleichzeitig
eine gewisse Länge
des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden
Raum J2 angesammelt wird. Dies bedeutet das Anordnen des Schritts
#40 vor dem Schritt #36 im Flussdiagramm aus 15. In
diesem Fall kann die Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch
den Klemmtransportrollensatz 31 höher als die Aufzeichnungsmediumstransportgeschwindigkeit durch
den Zuführrollensatz 32 um
ein Ausmaß eingestellt
werden, welches nicht in übermäßigem Ansammeln
des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten schlaufenansammelnden
Raum J2 mündet.
Daraus ergibt sich, dass es mit diesem Verfahren möglich ist, den
ersten schlaufenansammelnden Raum J1 schneller als mit dem oben
beschriebenen Verfahren zu entleeren.
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3. Bildfixierungsausbildungsstufe
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Nachdem
es einer notwendigen Zeitablaufanpassung im schlaufenformenden Einheit
LU unterzogen worden ist, wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches
ein Bild trägt,
das auf seiner Oberflächenschicht 12 ausgebildet
wurde, veranlasst, durch die Vorheizuntereinheit PR und die Hauptheizuntereinheit
R hindurchzugehen, welche auf geeignete Temperaturen gebracht sind,
während
dadurch das Medium der thermischen Energie ausgesetzt wird, und
mit der damit Hand in Hand gehenden Hitzesublimation wird das Bild,
welches auf der Oberflächenschicht 12 ausgebildet
ist, auf die Fixierschicht 11 übertragen (fixiert). Dann wird
das Aufzeichnungsmedium 1, welches diesem Heizfixiervorgang
unterzogen wurde, bereits seine Falten, welche während des Hitzevorgangs entwickelt
haben, durch den Glättungseffekt des
Druckrollenmechanismus 58, welcher am Ausgang der Heizfixiereinheit
HU angeordnet ist und als Druck aufbringendes Mittel dient, geglättet haben. Des
Weiteren hat das Aufzeichnungsmedium seine Oberfläche gedehnt
und zurückgeformt
durch den gebogenen Transportabschnitt 59, um in die Langsamabkühleinheit
CU eingeführt
zu werden.
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Danach
wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches in die Langsamabkühleinheit
CU eingeführt ist,
nach unten entlang der Oberfläche
des Langsamabkühlungselements 92 geführt und
durch das Langsamabkühlzwischentransportrollenpaar 94 geklemmt.
Dann wird das Medium 1 in den im Wesentlichen waagrechten
Zustand mittels der Drehführung 95 und
dem Ausstoßrollenpaar 96 zurückgeführt, welches
schräg
unterhalb davon angeordnet ist, und an die Außenseite ausgestoßen. Das
ausgestoßene Aufzeichnungsmedium 1 wird
im Speicher ST gelagert. Dann, wenn passend, wird ein fertiges bedrucktes
Produkt 100, welches ein Bild mit klarer Farbentwicklung
aufweist, durch Abziehen der Oberflächenschicht 12 erzielt.
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Als
Nächstes
wird ein typisches Heizungsmuster, welchem das Aufzeichnungsmedium 1 in
der Langsamabkühleinheit
HU ausgesetzt wird, mit Bezugnahme auf 19 beschrieben.
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In
dieser ist das Heizungsmuster in der Form eines Graphen dargestellt.
Der Graph kennzeichnet Durchgangspunkte F0 bis F9 des Aufzeichnungsmediums 1 entlang
der waagrechten Richtung (horizontale Achse) und Heiztemperaturen
an den entsprechenden Durchgangspunkten entlang der vertikalen Richtung
(vertikale Achse). Die Durchgangspunkte F1 und F2 gehören in die
Vorheizuntereinheit PR. Die Durchgangspunkte F3 bis F6 gehören in die Hauptheizuntereinheit
R. Die Durchgangspunkte F7 und F8 gehören in die Langsamabkühleinheit
CU. Die anderen Durchgangspunkte F0 und F9 liegen außerhalb
der Heizeinheit HU und ihre Temperaturen geben eine normale Temperatur
(Raumtemperatur) an.
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Die
Heiztemperaturen an den Punkten F3 bis F6 sind die Temperaturen,
bei welchen die Tinte sublimiert und fixiert wird. Die Vorheizuntereinheit
PR dient dazu, die Temperatur des Aufzeichnungsmediums 1 von
der Normaltemperatur auf die sublimierende Fixiertemperatur zu bringen.
Die Langsamabkühleinheit
CU dient dazu, die Temperatur des Aufzeichnungsmediums 1 von
der sublimierenden Fixiertemperatur auf die Normaltemperatur zu
bringen. Anders gesagt, sind die Temperaturen der Vorheizuntereinheit
PR und der Langsamabkühleinheit
CU niedriger als die Temperatur, die für die Sublimation der sublimierenden
Tinte erforderlich ist, wodurch sie im Wesentlichen keine Sublimation
derselben verursachen. Im Falle dieses typischen Heizungsmusters
ist die sublimierende Fixiertemperatur Tn auf 180°C eingestellt
und die Durchgangszeit spanne des Aufzeichnungsmediums 1 durch
die Hauptheizuntereinheit R ist auf 2 Minuten eingestellt. Obwohl
das tatsächliche Heizungsmuster
in Abhängigkeit
von verschiedenen Druckbedingungen wie dem Typ des Aufzeichnungsmediums 1,
der eingesetzt wird, verändert
wird, ist ein anderes Heizungsmuster mit der gestrichelten Linie
in 19 gekennzeichnet.