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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Bereich der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft Nadelsicherheitsvorrichtungen für die sichere
und bequeme Handhabung von Nadeln. Spezieller betrifft die vorliegende
Erfindung eine Nadelschutzvorrichtung mit einem vorwärts beweglichen
Sicherheitsschutz zum Schützen
einer gebrauchten Nadelspitze.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Entsorgbare
bzw. wegwerfbare medizinische Vorrichtungen mit medizinischen Nadeln
werden zur Verabreichung von Medikamenten oder zum Herausziehen
von Fluid aus dem Körper
eines Patienten verwendet. Derartige entsorgbare medizinische Vorrichtungen
weisen typischerweise blutabnehmende Nadeln, Fluidhandhabungsnadeln
und deren Aufbauten auf. Die gegenwärtige medizinische Praxis erfordert,
daß Fluidbehältnisse
und Nadelaufbauten, die in derartigen Vorrichtungen Verwendung finden,
billig und leicht entsorgbar sein sollen. Folglich verwenden bestehende
Blutabnahmevorrichtungen typischerweise eine Art von langlebigem,
wiederverwendbarem Halt, an dem lösbar und entsorgbar medizinische Nadeln
und Fluidsammelröhrchen
montiert werden können.
Eine Blutabnahmevorrichtung dieser Art kann vor dem Gebrauch zusammengebaut
und dann nach dem Gebrauch auseinander gebaut werden. Dadurch erlauben
diese Blutabnahmevorrichtungen eine wiederholte Verwendung eines
relativ teuren Halters beim Ersetzen relativ billiger medizinischer Nadeln
und/oder von Fluidsammelröhrchen.
Zusätzlich
zur Reduzierung der Kosten beim Sammeln von Blutpro ben, helfen diese
Blutabnahmevorrichtungen bei der Minimierung der Erzeugung gefährlichen
Abfallmaterials.
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Typischerweise
weist eine Blutabnahmevorrichtung oder intravenöse (IV) Infusionsvorrichtung eine
Nadelkanüle
auf, die ein proximales Ende, ein spitzes distales Ende und ein
dazwischen verlaufendes Lumen, hat. Das proximale Ende der Nadelkanüle ist sicher
in einem Kunststoffansatz montiert, der einen zentralen Durchgang
definiert, der mit dem durch die Nadelkanüle verlaufenden Lumen kommuniziert.
Ein dünnes,
biegbares thermoplastisches Rohr ist mit dem Ansatz verbunden und
kommuniziert mit dem Lumen der Nadelkanüle. Das Ende des Plastikrohrs,
das von der Nadelkanüle
entfernt liegt, kann eine Fixierung aufweisen, mit der die Nadelkanüle mit einem
Blutsammelröhrchen
oder einer anderen Aufnahme verbunden werden kann. Der spezielle Aufbau
der Fixierung hängt
von den Eigenschaften der Aufnahme ab, an der die Fixierung angeschlossen
werden soll.
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Um
das Risiko des Auftretens einer zufälligen Wunde durch einen Nadelstich
zu reduzieren, wird ein Schutz gebrauchter Nadelkanülen wichtig. Unter
Berücksichtigung
von Infektionen und der Übertragung
von Krankheiten, sind Verfahren und Vorrichtungen zum Einschließen oder
Abdecken der gebrauchten Nadelkanüle sehr wichtig geworden und finden
einen großen
Bedarf im medizinischen Bereich. Beispielsweise verwenden Nadelaufbauten
im allgemeinen einen Sicherheitsschutz, der in schützenden
bzw. abschirmenden Eingriff mit einer gebrauchten Nadelkanüle bewegt
werden kann, um das Risiko eines zufälligen Nadelstichs zu minimieren.
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Beispielsweise
offenbart das US-Patent Nr. 4,892,521 von Laico et al. eine teleskopartige Schutzabdeckung,
die ein Paar Führungsteile
verwendet, um einen teleskopartigen Spitzenschutz in eine schützende Stellung
bzw. Position zu verlängern.
Die Führungsteile
sind diametral angeordnet und dienen der Führung des Spitzenschutzes in
die schützende
Stellung und können
federbelastet sein.
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Das
US-Patent Nr. 5,423,766 von DiCesare offenbart einen Sicherheitsschutz
mit einem Spitzenschutz, der von einer proximalen Stellung in eine
distale Stellung entlang der Nadel verschieblich bewegbar ist. Der
Sicherheitsschutz verwendet eine Federfessel, die mit einem Schutz
und einer Verankerung verbunden ist. Die Fessel ist zu einer Schleife
umgebogen, wobei der Schutz und die Verankerung verhindern, daß die Fessel
aufspringt.
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Derartige
Vorrichtungen im Stand der Technik sind typischerweise schwer herzustellen
und erfordern komplexe Bedienungsvorgänge. Angesichts des Vorstehenden
existiert eine Notwendigkeit für
ein Blutabnahmeset, einschließlich
einer Nadelschutzvorrichtung, die einen sicheren und effektiven
Schutz einer gebrauchten Nadelkanüle erreicht und die leicht
herzustellen und einfach und sicher zu bedienen ist.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Nadelschutzvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Nadelschutzvorrichtung ist aus der US-A-5 152 751 bekannt.
Aus dieser Veröffentlichung
ist eine Injektionskanüle
bekannt mit einem daran angebrachten Gehäuse, das einen Arm hält, der
aktiviert oder kurzzeitig in die Richtung zu der Nadel hin geschoben
werden muß und
dabei bewirkt, daß ein
Sicherheitsschutz über
das Ende der Nadel schwenkt.
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Die
Erfindung hat zum Ziel, eine verbesserte Nadelschutzvorrichtung
der o.a. Art vorzusehen.
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Dieses
Ziel wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erreicht, welche die Merkmale gemäß dem kennzeichnenden Teil
des Anspruchs 1 hat. Eine Bewegung des ersten Endes des Antriebsmechanismus
entlang des Längsschlitzes
bewirkt, daß sich
das zweite Ende des Antriebsmechanismus verlängert bzw. ausstreckt und dabei
den Spitzenschutz aus der zurückgezogenen
Stellung in eine ausgestreckte Stellung bewegt, in der er schützend das vordere
Ende der Nadelkanüle
umgibt. In wünschenswerter
Weise ist der Antriebsmechanismus um eine Biegung von etwa 180° zwischen
dem ersten Ende und dem zweiten Ende gebogen.
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In
besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen
weist die Nadelschutzvorrichtung allgemein planare Flügel für das Gehäuse auf,
wodurch ein Flügelsatz
ausgebildet ist. Dez Antriebsmechanismus hat vorzugsweise die Form
eines Drahtes und weist vorzugsweise einen Vorsprung bzw. eine Handhabe auf,
um den Antriebsmechanismus zu aktivieren. Beispielsweise kann der
Vorsprung durch den Längsschlitz
des Gehäuses
verlaufen und ein Profil zur Aufnahme des Fingers eines Nutzers
haben. Bei Bewegung des Antriebsmechanismus, vorzugsweise unter Verwendung
des Vorsprungs, entlang des Längsschlitz
in einer Richtung zum hinteren Ende des Gehäuses hin, erstreckt sich der
Antriebsmechanismus von der gebogenen Stellung in die ausgestreckte Stellung
und bewegt dabei den Spitzenschutz in eine vordere Stellung, in
der er das vordere Ende der Nadel schützend umgibt. Auf diese Weise
kann ein Schützen
der Nadelspitze bewerkstelligt werden durch Bewegen des Vorsprungs
in eine Richtung, von der Nadelspitze weg, was ein zusätzliches
Sicherheitsmerkmal liefert.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel,
ist die vorliegende Erfindung auf ein schützendes Blutabnahmeset gerichtet,
das eine wie oben beschriebene Nadelvorrichtung aufweist, die mit
einer Fixierung bzw. Fixiervorrichtung für eine Aufnahme über ein
elastisches Rohr, verbunden ist. Insbesondere weist die Nadelvorrichtung
ein Gehäuse,
eine Nadelkanüle
und einen Spitzenschutz auf, der axial entlang der Nadelkanüle beweglich
ist zwischen einer zurückgezogenen
Stellung, in der eine Punktierspitze der Nadelkanüle freigelegt
ist und einer ausgestreckten Stellung, in welcher der Spitzenschutz
die Punktierspitze der Nadelkanüle
abdeckt. Die Nadelvorrichtung weist des weiteren einen länglichen,
biegeelastischen Antriebsmechanismus mit einem ersten Ende und einem
zweiten Ende auf, der eine Biegung von etwa 180° innerhalb des Gehäuses hat. Das
erste Ende verläuft
durch einen Schlitz in dem Gehäuse
und das zweite Ende ist an dem Spitzenschutz verankert. Eine Bewegung
des ersten Endes bewirkt, daß sich
das zweite Ende ausstreckt und dabei den Spitzenschutz von einer
zurückgezogenen Stellung
in eine ausgestreckte Stellung bewegt, in welcher er die Punktierspitze
der Nadelkanüle
abdeckt.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Blutabnahme- bzw. -sammelsets
mit einer Nadelschutzvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung;
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2 ist
eine Draufsicht auf eine Nadelvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung,
gezeigt in einem zurückgezogenen
oder probenehmenden Zustand;
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3 ist
eine Draufsicht auf die Nadelvorrichtung der 2, gezeigt
in einem vollständig
geschützten
bzw. abgeschirmten Zustand;
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4 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV der 2 des
Gehäuses,
wobei die Nadelvorrichtung sich in einem probenehmenden Zustand
befindet;
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5 ist
eine Querschnittsansicht entlang der Linie V-V der 3 des
Gehäuses,
wobei die Nadelvorrichtung in einem vollständig geschützten Zustand ist;
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6 ist
eine perspektivische Ansicht eines Spitzenschutzes bei einem alternativen
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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7 ist
eine perspektivische Ansicht einer Nadelvorrichtung gemäß einem
weiteren Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung;
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8 ist
eine seitliche Querschnittsansicht der Nadelvorrichtung der 7;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht einer Nadelvorrichtung in Übereinstimmung
mit noch einem weiteren Ausführungsbeispiel;
und
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10 ist
eine seitliche Querschnittsansicht der Nadelvorrichtung der 9.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Bezugnehmend
auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile
in deren mehreren Ansichten bezeichnen, zeigt 1 ein Blutabnahme-
bzw. -sammelset, einschließlich
einer Nadelschutzvorrichtung in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung und den dazugehörigen Merkmalen. Die vorliegende
Erfindung wird allgemein beschrieben in Zusammenhang mit einer Nadelschutzvorrichtung. 1 zeigt
die Nadelschutzvorrichtung in Form eines Blutabnahmesets 10,
einschließlich
einer Nadelschutzvorrichtung 12. Während sie hier im Zusammenhang
mit einem Ausführungsbeispiel
eines Blutabnahmesets beschrieben ist, kann die erfindungsgemäße Nadelschutzvorrichtung
mit anderen medizinischen Vorrichtungen oder darin beinhaltet verwendet
werden, die in Verbindung mit einer Nadel verwendet werden, wie
beispielsweise eine Injektionskanülenanordnung, eine Injektionskanüle, eine
Nadelanordnung mit Doppelende zur Blutabnahme ein intravenöses Infusionsset
oder eine andere Handhabungsvorrichtung oder an dere medizinische
Vorrichtungsanordnungen, die Punktier- bzw. Durchstechelemente beinhalten.
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Wie
in 1 gezeigt, weist das Blutabnahmeset 10 eine
Nadelschutzvorrichtung 12, ein elastisches bzw. biegbares
Rohr bzw. einen Schlauch 14, der sich von der Nadelvorrichtung 12 erstreckt,
eine an dem Rohr 14 montierte Fixierung bzw. Fixiervorrichtung 16,
sowie eine Verpackungsabdeckung 18 auf, die entfernbar
an Abschnitten der Nadelvorrichtung 12, gegenüber dem
Rohr 14, montiert ist, wie beispielsweise über einen
reibenden Eingriff. Die Nadelschutzvorrichtung 12 des Blutabnahmesets 10 ist detailliert
in den 2-5 gezeigt und weist eine Nadelkanüle 20,
ein Gehäuse 30,
einen Spitzenschutzaufbau 50 und einen länglichen,
biegeelastischen Antriebsmechanismus 80 auf.
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Die
Nadelkanüle 20 weist
ein hinteres Ende oder proximales Ende 22 und ein vorderes
Ende oder gegenüberliegendes,
distales Ende 24 auf, wobei ein Lumen 26 durch
die Nadelkanüle 20 von
dem proximalen Ende 22 zu dem distalen Ende 24 verläuft. Das
distale Ende 24 der Nadelkanüle 20 ist abgeschrägt, um eine
scharfe Punktierspitze 28, wie beispielsweise eine intravenöse Punktierspitze,
zu definieren. Die Punktierspitze 28 ist vorgesehen, um
in das Blutgefäß eines
Patienten, wie beispielsweise eine Vene, eingeführt zu werden und ist daher
so ausgestaltet, daß sie
ein leichtes Einführen
und eine minimale Unbehaglichkeit während des Punktierens der Vene
vorsieht.
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Die
Nadelvorrichtung 12 weist des weiteren ein Gehäuse 30 auf.
Das Gehäuse 30 ist
eine unitäre Struktur,
die vorzugsweise aus einem thermoplastischen Werkstoff geformt ist.
Das Gehäuse 30 weist ein
hinteres Ende oder proximales Ende 32, ein gegenüberliegendes
vorderes Ende oder distales Ende 34 auf und ist begrenzt
durch eine feste rohr- bzw. beutelartige Wand 36, die von
dem hinteren Ende 32 zu dem vorderen Ende 34 verläuft. Die
rohrartige Wand 36 ist gekennzeichnet durch einen inneren Durchgang 38,
der sich dorthin durcherstreckt von dem proximalen Ende 32 zu
dem distalen Ende 34 des Gehäuses 30. Die Bodenoberfläche des
Gehäuses 30 kann
allgemein planar oder flach sein, wodurch eine wirkungsvolle Oberfläche geschaffen
ist, um an der Haut eines Patienten während der Verwendung zu liegen.
Das Gehäuse 30 kann
des weiteren ein paar Stabilisierer 40 aufweisen, welche
an seinen gegenüberliegenden
Seiten entlang der rohrartigen Wand 36 verlaufen. Die Stabilisierer 40 sehen das
Gehäuse 30 und
die Nadelvorrichtung 12 als schmetterlingsartige Flügelsatzanordnung
vor und unterstützen
das Positionieren und die Anordnung der Nadelvorrichtung und des
Blutabnahmesets 10 während
der Blutabnahmevorgänge.
Das Gehäuse 30 weist
des weiteren einen Längsschlitz 90 auf,
der sich entlang einem oberen Abschnitt der rohrartigen Wand 36 erstreckt.
Der Schlitz 90 verläuft
längs entlang
der Wand 36, über
einen Abschnitt der Wand 36 zwischen dem proximalen Ende 32 und
dem distalen Ende 34 des Gehäuses 30. Der Schlitz 90 weist
einen vorderen Endstopper 92 an einem vorderen Ende des
Schlitzes 90, angrenzend am distalen Ende 34 des
Gehäuses 30,
auf, sowie einen hinteren Endstopper 94 an einem hinteren
Ende des Schlitzes 90, angrenzend an dem proximalen Ende 32 des
Gehäuses 30.
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Die
Nadelkanüle 20 ist
innerhalb des inneren Durchgangs 38 des Gehäuses 30 angeordnet
und erstreckt sich von dem vorderen Ende 34 des Gehäuses 30.
Vorzugsweise sind die Nadelkanüle 20 und das
Gehäuse 30 separate
Teile, die fest und sicher über
einen geeigneten medizinischen Gütekleber oder ähnliches
angebracht und gesichert sind. Wie beispielsweise in den 4 und 5 gezeigt,
kann das Gehäuse 30 ein
Ansatzstück 42 aufweisen,
das sich von dem hinteren oder proximalen Ende 32 in den
oder innerhalb des inneren Durchgangs 38 erstreckt, wobei
das proximale Ende 22 der Nadelkanüle 20 an dem Gehäuse 30 bei
dem Ansatzstück 42 befestigt
ist. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel
kann das Gehäuse 30 des
weiteren eine Noppe 44 aufweisen, die sich von dem hinteren
oder proximalen Ende 32 erstreckt zur Anbringung an dem elastischen
Rohr 14. Alternativ kann das elastische Rohr 14 innerhalb
des inneren Durchgangs 38 des Gehäuses 30 verlaufen,
wobei das proximale Ende 22 der Nadelkanüle 20 direkt
an dem elastischen Rohr 14 angebracht ist. Bei einem derartigen
Ausführungsbeispiel
kann das proximale Ende 32 des Gehäuses 30 direkt um
das elastische Rohr 14 befestigt werden, beispielsweise
durch Reibgriff oder durch einen Kleber oder ähnliches.
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Die
Nadelvorrichtung 12 weist des weiteren den Spitzenschutzaufbau 50 auf,
der entlang der Nadelkanüle 20 bewegbar
ist zwischen einer ersten hinteren oder zurückgezogenen Stellung, angrenzend an
dem Gehäuse 30 und
einer zweiten, vorderen oder ausgestreckten Stellung, angrenzend
an der Punktierspitze 28, wie dies hier detaillierter beschrieben
wird. Der Spitzenschutzaufbau 50 kann jeder Aufbau sein,
der sich teleskopartig entlang der Nadelkanüle 20 in eine Stellung
bewegen kann, in der er die Spitze der Nadel schützt. Beispielsweise kann der Spitzenschutzaufbau 50,
wie in den 3 und 4 gezeigt,
zweiteilig sein oder kann unitär,
einteilig sein, wie dies in 6 gezeigt
ist. Der in den 4 und 5 gezeigte
Spitzenschutzaufbau 50 weist ein Gehäuse 52 und einen Schutzclip 60 auf.
Das Gehäuse 52 ist
eine unitäre
Struktur, die vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material
geformt ist und weist ein hinteres oder proximales Ende 54,
ein vorderes oder distales Ende 56 und eine zwischen den
Enden verlaufenden, inneren Durchgang 58 auf. Abschnitte
des inneren Durchgangs 58, die an dem distalen Ende 56 angrenzen,
definieren eine vergrößerte Clipaufnahme 62.
Ein Clipbefestigungshalter 64 erstreckt sich von dem Gehäuse 52 an
einer Stelle nahe dem proximalen Ende 54 des Gehäuses 52, nach
unten.
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Der
Clip 60 ist unitär
gepreßt
und aus einem elastisch biegbaren metallischen Material gebildet. Der
Clip 60 weist ein planares Federbein 66 mit einem
proximalen Ende 68 und einem gegenüberliegenden, distalen Ende 70 auf.
Eine Montageöffnung (nicht
gezeigt) verläuft
durch das Federbein 66 an einer Stelle, nahe dem proximalen
Ende 68. Die Montageöffnung
hat einen Durchmesser, der etwa gleich oder geringfügig kleiner
ist als der Durchmesser des Befestigungshalters 64 des
Gehäuses 52.
Als solches kann der Befestigungshalter 64 durch die Montageöffnung gezwungen
werden, wenn die Achse des Befestigungshalters 64 und die
Achse der Montageöffnung
im wesentlich ko-linear sind. Ein Aussparbein 74 verläuft winkelig
vom distalen Ende 70 des Federbeins 66. Das Aussparbein 74 ist
zurückgebogen
in Richtung des proximalen Endes 68 des Clips 60.
Die Biegungen in dem Aussparbein 74 ermöglichen einen sicheren, schützenden
(Ein-)Griff mit der Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 und
ermöglichen
des weiteren eine reibungslose, axiale Gleitbewegung des Spitzenschutzaufbaus 50 entlang
der Nadelkanüle 20.
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In
einer zurückgezogenen
Stellung kann der Spitzenschutzaufbau 50 entlang der Nadelkanüle 20 an
jeder bei dem Gehäuse 30 angrenzenden
Stelle positioniert sein. Wie beispielsweise in 4 gezeigt,
kann der Spitzenschutzaufbau 50 innerhalb des inneren Durchgangs 38 des
Gehäuses 30,
an dem distalen Ende 34 angrenzend, positioniert sein, vorausgesetzt,
daß eine Öffnung durch
das distale Ende 34 des Gehäuses 30 vorhanden
ist, durch welche der Spitzenschutzaufbau 50 während seines
Erstreckens gelangen kann. Alternativ kann der Spitzenschutzaufbau 50 außerhalb
des Gehäuses 30 an einer
Stelle, an dem distalen Ende 34 angrenzend, positioniert
sein, wenn er sich in der zurückgezogenen
Stellung befindet.
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Das
Gehäuse 30 und
der Spitzenschutzaufbau 50 sind über den Antriebsmechanismus 80 miteinander
verbunden. Der Antriebsmechanismus 80 eröffnet eine
Aktivierung des Sicherheitsschutzmerkmals der Nadelschutzvorrichtung 12 über eine
Axialbewegung des Spitzenschutzaufbaus 50 entlang der Nadelkanüle 20 aus
der zurückgezogenen,
an dem Gehäuse 30 angrenzenden
Stellung in eine erstreckte, an der Punktierspitze 28 angrenzende
Stellung, wie dies hier detaillierter beschrieben wird.
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Der
Antriebsmechanismus 80 ist eine längliche, biegeelastische Struktur.
Sowie es hier verwendet wird, bezieht sich "biegeelastisch" auf eine Struktur, die im allgemeinen
in einem entspannten Zustand steif ist und die leicht biegbar ist
und leicht ihre originale Gestalt nach dem Biegen wieder an nehmen kann.
Der Antriebsmechanismus 80 kann aus jedem Material hergestellt
sein, das fähig
ist, derartige Eigenschaften vorzusehen und ist vorzugsweise aus einem
polymeren oder metallischen Material hergestellt. Überdies,
kann der Antriebsmechanismus 80 jegliches Profil aufweisen,
wie beispielsweise ein rundes, drahtartiges Profil oder ein bandartiges
Profil. Vorzugsweise ist der Antriebsmechanismus 80 eine
Drahterweiterung. Es ist auch vorgesehen, daß der Antriebsmechanismus 80 ein
Material sein kann, das automatisch nach seinem Biegen seine ursprüngliche
Gestalt wiederaufnimmt, insofern, als es sich in einem vorgespannten
Zustand befindet, wenn es gebogen ist.
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Der
Antriebsmechanismus 80 weist ein erstes Ende 82 und
ein zweites Ende 84 auf, wobei das zweite Ende 84 an
dem Spitzenschutzaufbau 50 angebracht ist. Das erste Ende 82 des
Antriebsmechanismus 80 kann des weiteren einen Auslöser oder Vorsprung 86 aufweisen,
der integral damit ausgebildet oder separat daran befestigt ist.
Der Vorsprung 86 hat vorzugsweise eine Oberfläche mit
einem Profil zur Aufnahme des Fingers eines Nutzers, wie beispielsweise
Rippen oder Wölbungen 96.
Der Vorsprung 86 erstreckt sich durch den Längsschlitz 90 und
unterstützt
die Betätigung
des Antriebsmechanismus 80. Der Antriebsmechanismus 80 weist
des weiteren einen Ansatz 96' auf,
der von dem Antriebsmechanismus 80 innerhalb des Gehäuses 30 verläuft und
an einer dessen Innenoberflächen,
an dem Längsschlitz 90 angrenzend,
rutscht oder gleitet, um den Antriebsmechanismus 80 innerhalb
des Längsschlitzes 90 mit
dem Vorsprung 86 dagegen, zu halten.
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Wie
schon angegeben, liefert der Antriebsmechanismus 80 eine
Axialbewegung des Spitzenschutzaufbaus 50 zwischen der
zurückgezogenen und
der er- bzw. ausgestreckten Stellung. Wenn sich der Spitzenschutzaufbau 50 in
der zurückgezogenen Stellung
befindet, in welcher die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 freigelegt
ist, wie dies in 2 und 4 gezeigt
ist, verläuft
demgemäß das erste Ende 82 des
Antriebsmechanismus 80 einschließlich dem Vorsprung 86 durch
den Längsschlitz 90 beim vorderen
Endstopper 92, der an einer Stelle, an dem distalen Ende 34 des
Gehäuses 30 angrenzend,
angeordnet ist. Der Antriebsmechanismus 80 erstreckt sich
in Richtung der Hinterseite oder des proximalen Endes 32 des
Gehäuses 30 und
ist um eine Biegung 88 im Inneren des inneren Durchgangs 38 des
Gehäuses 30 zwischen
dem ersten Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 und
dem zweiten Ende 84 des Antriebsmechanismus 80 gebogen,
wie dies in 4 gezeigt. Die Biegung 88 beläuft sich
vorzugsweise auf etwa 180°,
wobei der Antriebsmechanismus 80 sich weiter in Richtung
des distalen Endes 34 des Gehäuses 30, in Richtung
des zweiten Endes 84 des Antriebsmechanismus 80,
erstreckt, das an dem Spitzenschutzaufbau 50 angebracht
ist.
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Ein
Druck von außen
auf den Vorsprung 86 in einer Richtung zum proximalen Ende 32 des
Gehäuses 30 hin
oder in einer Richtung des Pfeils 100 entlang des Längsschlitzes 90 wie
beispielsweise über
den Zeigefinger eines Nutzers, aktiviert den Antriebsmechanismus 80 und
streckt dabei den Spitzenschutzaufbau 50 in einer Richtung
des Pfeils 102, von der zurückgezogenen Stellung in die
er- bzw. ausgestreckte Stellung aus, um sicher die Punktierspitze 28 zu
schützen.
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Spezieller,
ist der Antriebsmechanismus 80 ein steifes Element, das,
wie in 4 gezeigt, in einen vorgespannten Zustand gebogen
ist. Eine Bewegung des Vorsprungs 86 in Richtung des proximalen Endes 32 des
Gehäuses 30 entlang
des Längsschlitzes 90 führt zu einer
Vorspannkraft, die ausgeübt wird
auf zwischen dem ersten Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 und
dem zweiten Ende 84 des Antriebsmechanismus 80 in
entgegengesetzte Richtungen zueinander. Da das erste Ende 82 des
Antriebsmechanismus 80 an dem Vorsprung 86 angebracht ist,
bewegt sich das erste Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 von
dem vorderen Endstopper 92 zum hinteren Endstopper 94 entlang
des Längsschlitzes 90.
Eine derartige Bewegung bewirkt, daß sich der Antriebsmechanismus 80 entbiegt
um die Biegung 88 aufgrund der biegeelastischen Natur des
Antriebsmechanismus 80. Insbesondere bewirkt die anfängliche
Bewegung des Vor sprungs 86 in Richtung des proximalen Endes 32 des
Gehäuses 30 entlang des
Längsschlitzes 90,
daß sich
die Biegung 88 entlang des Antriebsmechanismus 80 zu
dem ersten Ende 82 bewegt, bis die Biegung 88 bei
einer Stelle unter dem Vorsprung 86 ist, wo sie damit beginnt, sich
zu entbiegen, derart, daß sie
um einen Winkel von etwa 90° gebogen
ist. An dieser Stelle hält
die Biegung 88 eine stationäre Stellung entlang des Antriebsmechanismus 80 aufrecht
und beginnt damit, sich weiter zu entbiegen. Dies wiederum bewirkt
die Ausübung
einer Vorspannkraft auf zwischen dem ersten Ende 82 und
dem zweiten Ende 84 des Antriebsmechanismus 80.
Demgemäß bewegt
sich die Biegung 88 entlang des Antriebsmechanismus 80 in Richtung
des ersten Endes 82 und in Richtung einer ungebogenen oder
begradigten Position. Da das zweite Ende 84 des Antriebsmechanismus 80 fest
an dem Spitzenschutzaufbau 50 angebracht ist und da der
Spitzenschutzaufbau 50 axial entlang der Nadelkanüle 20 bewegbar
ist, erzeugt eine derartige Bewegung und ein Entbiegen der Biegung 88 eine
Vorspannkraft zwischen dem Antriebsmechanismus 80 und dem
Spitzenschutzaufbau 50, was bewirkt, daß sich der Spitzenschutzaufbau 50 axial
in die entgegengesetzte Richtung bewegt, d.h., in die Richtung des
Pfeils 102, von dem Gehäuse 30 weg
oder in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20, wo
der Spitzenschutzaufbau 50 effektiv die Punktierspitze 28 schützen kann.
Das Aussparbein 74 des Spitzenschutzaufbaus 50 gelangt
distal über
die Punktierspitze 28 und die innewohnende Elastizität des Federbeins 66 zwingt
das Aussparbein 74 über die
Punktierspitze 28, verhindert eine Rückkehrbewegung und verhindert
dadurch ein Wiederfreilegen der Punktierspitze 28.
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Es
sei festgehalten, daß die
Vorspannkraft, die ausgeübt
wird auf zwischen das erste Ende 82 und das zweite Ende 84 des
Antriebsmechanismus 80, teilweise abhängt von der Länge des
Antriebsmechanismus 80, der anfänglichen Positionierung der Biegung 88 entlang
des Antriebsmechanismus 80 innerhalb des Gehäuses 30,
der Länge
des Längsschlitzes 90,
den spezifischen Eigenschaften des den Antriebsmechanismus 80 bildenden
Materials und ähnlichem.
Derartige Merkmale können
geeignet ausgewählt
und durch den geübten
Fachmann eingestellt werden, um die geeignete Kraft vorzusehen, die
erforderlich ist, um den Spitzenschutzaufbau 50 in die
Schutzstellung vorwärts
zu treiben.
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Es
wird festgehalten, daß eine
Aktivierung des Sicherheitsmerkmals bewerkstelligt werden kann,
während
eine Venenpunktierung aufrechterhalten ist, d.h., während die
Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 innerhalb des
Blutgefäßes des
Patienten gehalten ist. Beispielsweise kann der Vorsprung 86 aktiviert
werden, während
sich die Punktierspitze 28 innerhalb des Blutgefäßes des
Patienten befindet, wobei der Spitzenschutzaufbau 50 axial
entlang der Nadelkanüle 20 bewegt
wird. Da sich die Punktierspitze 28 innerhalb des Blutgefäßes des
Patienten befindet, endet eine derartige distale Bewegung des Spitzenschutzaufbaus 50,
wenn der Spitzenschutzaufbau 50 die Haut des Patienten
nahe dem Ort der Punktierung kontaktiert. Beim Entfernen der Punktierspitze 28 aus
dem Blutgefäß des Patienten, fährt der
Spitzenschutzaufbau 50 mit seiner axialen Bewegung in Richtung
des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 fort aufgrund
der Vorspannung, die ausgeübt
wird durch die Biegung 88 auf zwischen das erste Ende 82 und
das zweite Ende 84 des Antriebsmechanismus 80.
Eine derartige axiale Bewegung führt
dazu, daß das
Aussparbein 74 über
die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 gezwungen wird und
dabei die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 schützt bzw.
abschirmt.
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Die
Nadelschutzvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung liefert eine
einzigartige Struktur, um eine Sicherheitsabschirmung einer Nadelspitze zum
Zwecke eines Schutzes vorzusehen. Die Anordnung des Antriebsmechanismus 80 innerhalb
des Gehäuses 30 verhindert
einen Zugang zu dem Antriebsmechanismus 80 und ermöglicht,
daß ein
einfacher Mechanismus die Betätigung
des Schutzmerkmals bewirken kann. Überdies führt die gebogene Natur des
Antriebsmechanismus 80 dazu, daß der sich in entgegengesetzte
longitudinale Richtungen erstreckende Antriebsmechanismus ein zusätzliches Sicherheits merkmal
für die
Aktivierung liefert. Insbesondere erlaubt eine derartige, gebogene
Anordnung dem Nutzer, das Schutzmerkmal zu aktivieren, indem er
den Betätigungsfinger
von der Nadelspitze weg bewegt, während gleichzeitig der Spitzenschutzaufbau 50 vorwärts, zu
der Schutzstellung bewegt wird.
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Die 6-10 zeigen
weitere Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung, die viele Bauteile aufweisen, die im
wesentlichen identisch zu den Bauteilen der 1-5 sind.
Demgemäß werden
gleiche Bauteile, welche die gleichen Funktionen erfüllen, identisch
zu denjenigen Bauteilen der 1-5 numeriert,
mit Ausnahme, daß ein
Suffix "a" verwendet wird,
um die gleichen Bauteile in 6 anzugeben,
ein Suffix "b" dazu verwendet wird,
um die gleichen Bauteile in 7 und 8 anzugeben und
ein Suffix "c" verwendet wird,
um die gleichen Bauteile in den 9 und 10 anzugeben.
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In
dem alternativen Ausführungsbeispiel
der 6 ist der Spitzenschutzaufbau 50a als
einstückiger
Aufbau vorgesehen, mit einem hinteren oder proximalen Ende 54a und
einem vorderen oder distalen Ende 56a, wobei der obere
Bereich 46a den oberen Abschnitt des Spitzenschutzaufbaus 50a definiert, der
longitudinal entlang eines Abschnitts der Nadelkanüle, zwischen
dem proximalen Ende 54a und dem distalen Ende 56a,
verläuft.
Der obere Bereich 46a ist am distalen Ende 56a nach
unten gebogen, um eine vordere Endwand 48a zu bilden. Am
proximalen Ende 54a ist der obere Bereich 46a rückwärts gebogen,
um das Federbein 66a zu bilden, das in Richtung des distalen
Endes 56a des Spitzenschutzaufbaus 50a zurückverläuft, wobei
das Aussparbein 74a nach oben und rückwärts gebogen ist, um eine Endwand
zu bilden, wie dies in 6 gezeigt ist. Das proximale
Ende 54a des Spitzenschutzaufbaus 50a weist eine
proximale Öffnung 76a auf,
während
das distale Ende 56a des Spitzenschutzaufbaus 50a eine distale Öffnung 78a aufweist,
die durch die vordere Endwand 48a verläuft. Die proximale Öffnung 76a und
die distale Öffnung 78a sind
dazu vorgesehen, um die sich durch sie hindurcherstreckende Nadelkanüle aufzunehmen.
Die Biegungen in dem Aussparbein 74a ermöglichen
einen sicheren, schützenden Eingriff
mit der Punktierspitze 28a der Nadelkanüle und ermöglichen des weiteren eine reibungslose,
axiale Verschiebebewegung des Spitzenschutzaufbaus 50a entlang
der Nadelkanüle.
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Während die
Nadelanordnung nach der vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit
einem Ausführungsbeispiel
zur Verwendung in Verbindung mit einem Blutabnahmesystem beschrieben
wurde, ist weiter beabsichtigt, daß die Nadelanordnung verwendet
werden kann im Rahmen anderer medizinischer Vorgänge, wie beispielsweise im
Zusammenhang mit einem herkömmlichen
intravenösen
Infusionsset, einer Injektionskanülenanordnung oder einer Nadelanordnung
mit doppeltem Ende für
das Sammeln von Blut, wobei all diese im Stand der Technik unter
Verwendung von Nadelvorrichtungen wohl bekannt sind.
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Beispielsweise
zeigen die 7 und 8 eine Sicherheitsnadelvorrichtung 12b zur
Anbringung an herkömmlichen
medizinischen Vorrichtungen wie beispielsweise herkömmlichen
Nadelhaltern für
das Sammeln von Blut bzw. Spenden von Blut, Spritzen und ähnlichem.
Wie in den 7 und 8 gezeigt,
weist die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b eine Nadelkanüle 20b,
ein Gehäuse 30b und
einen Spitzenschutzaufbau 50b auf, wie dies in dem oben beschriebenen
Ausführungsbeispiel
angegeben ist. In dem Ausführungsbeispiel
der 7 und 8 ist die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b ein
unabhängiges
Bauteil zur Anbringung an einer medizinischen Vorrichtung wie beispielsweise
einer Injektionsspritze. Als solches wirkt das Gehäuse 30b als
Basisgehäuse
zum Vorsehen einer derartigen Anbringung.
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Demgemäß weist
das Gehäuse 30b Mittel auf
zur Anbringung an einer medizinischen Vorrichtung, wie beispielsweise
einer Injektionsspritze, am proximalen Ende 32b. Beispielsweise
kann das Gehäuse 30b ein
mit Gewinde versehenes Ende an seinem proximalen Ende aufweisen.
Wie in 7 und 8 gezeigt, weist vorzugsweise
das Gehäuse 30b ein
weibliches Luer-Fitting 104b und an seinem proximalen Ende
einen Luer-Flansch 106b auf.
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Das
weibliche Luer-Fitting 104b weist eine konische Innenoberfläche 108b auf.
Eine derartige Anordnung ermöglicht
eine Befestigung mit einem Luer-Kragen wie beispielsweise dem Luer-Kragen
einer Spritze. Ein derartiges Luer-Fitting ermöglicht, daß die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b als
sterile Nadelvorrichtung zur Verwendung mit einer herkömmlichen
medizinischen Vorrichtung verkauft werden kann, die ausgelegt ist
zur Verwendung mit einem Luer-Fitting. Da die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b der 7 und 8 vorgesehen
ist zur Verwendung mit einer Spritze oder ähnlichem, sind die Stabilisierer 40,
wie sie in den 1-3 gezeigt
sind, nicht notwendigerweise vorgesehen.
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In
einem weiteren, in den 9 und 10 gezeigten
Ausführungsbeispiel,
ist die Sicherheitsnadelvorrichtung 12c als unabhängige Komponente
in Form einer Nadelanordnung mit doppeltem Ende zur Anbringung an
einem Nadelhalter vorgesehen, wie dies bekannt ist zur Verwendung
in Verbindung mit Vorgängen
im Zusammenhang mit einer Blutprobennahme. In der in den 9 und 10 gezeigten Nadelvorrichtung 12c,
hat die Nadelkanüle 20c die Form
einer Nadel mit doppeltem Ende, einschließlich einer Punktierspitze 28c als
intravenöse
Punktierspitze an ihrem distalen Ende 24c und einer Punktierspitze 110c nicht
für einen
Patienten an ihrem proximalen Ende 22c. Die Nadelkanüle 20c verläuft durch das
Ansatzstück 42c des
Gehäuses 30c.
Das proximale Ende 22c der Nadelkanüle 20c weist vorzugsweise
eine elastomere Hülle 112c auf,
welche die nicht für
den Patienten vorgesehene Punktierspitze 110c abdeckt.
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Das
Gehäuse 30c weist
vorzugsweise Mittel zur Befestigung an seinem separaten Nadelhalter (nicht
gezeigt) auf. Beispielsweise kann das Gehäuse 30c ein mit Gewinde
versehenes Ende 114c an seinem proximalen Ende 32c aufweisen.
Vorzugsweise umfaßt
das mit Gewinde versehene Ende 114c männliche Gewindegänge 116c auf
zur Montage der Nadelvorrichtung 12c an einem standardmäßigen Nadelhalter.
Da die Nadelvorrichtung 12c als unabhängiges Bauteil zur Anbringung
an einem separaten Nadel halter vorgesehen ist, ist die Nadelvorrichtung 12c vorzugsweise
wie in 9 gezeigt, verpackt, einschließlich einer Verpackungsabdeckung 18c, welche
das distale Ende 24c der Nadelkanüle 20c abdeckt und
weist des weiteren eine zweite Verpackungsabdeckung 120c auf,
welche das proximate Ende 22c der Nadelkanüle 20c abdeckt.
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Während die
vorliegende Erfindung durch Ausführungsbeispiele
auf viele unterschiedliche Arten zufriedengestellt wird, werden
hier in den Zeichnungen und hier detailliert die bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung gezeigt und beschrieben, im Verständnis, daß die vorliegende Offenbarung
als beispielhaft für
die Prinzipien der Erfindung betrachtet werden muß und nicht
dazu vorgesehen ist, die Erfindung auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
einzuschränken.
Verschiedene andere Ausführungsbeispiele
sind für
den Durchschnittsfachmann offensichtlich und einfach eröffnet, ohne von
dem Bereich der Erfindung abzuweichen. Der Bereich der Erfindung
wird an den beigefügten
Ansprüchen
und ihren Äquivalenten
gemessen.