DE60303415T2 - Nadelschutzvorrichtung - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Bereich der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Nadelsicherheitsvorrichtungen für die sichere und bequeme Handhabung von Nadeln. Spezieller betrifft die vorliegende Erfindung eine Nadelschutzvorrichtung mit einem vorwärts beweglichen Sicherheitsschutz zum Schützen einer gebrauchten Nadelspitze.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Entsorgbare bzw. wegwerfbare medizinische Vorrichtungen mit medizinischen Nadeln werden zur Verabreichung von Medikamenten oder zum Herausziehen von Fluid aus dem Körper eines Patienten verwendet. Derartige entsorgbare medizinische Vorrichtungen weisen typischerweise blutabnehmende Nadeln, Fluidhandhabungsnadeln und deren Aufbauten auf. Die gegenwärtige medizinische Praxis erfordert, daß Fluidbehältnisse und Nadelaufbauten, die in derartigen Vorrichtungen Verwendung finden, billig und leicht entsorgbar sein sollen. Folglich verwenden bestehende Blutabnahmevorrichtungen typischerweise eine Art von langlebigem, wiederverwendbarem Halt, an dem lösbar und entsorgbar medizinische Nadeln und Fluidsammelröhrchen montiert werden können. Eine Blutabnahmevorrichtung dieser Art kann vor dem Gebrauch zusammengebaut und dann nach dem Gebrauch auseinander gebaut werden. Dadurch erlauben diese Blutabnahmevorrichtungen eine wiederholte Verwendung eines relativ teuren Halters beim Ersetzen relativ billiger medizinischer Nadeln und/oder von Fluidsammelröhrchen. Zusätzlich zur Reduzierung der Kosten beim Sammeln von Blutpro ben, helfen diese Blutabnahmevorrichtungen bei der Minimierung der Erzeugung gefährlichen Abfallmaterials.
  • Typischerweise weist eine Blutabnahmevorrichtung oder intravenöse (IV) Infusionsvorrichtung eine Nadelkanüle auf, die ein proximales Ende, ein spitzes distales Ende und ein dazwischen verlaufendes Lumen, hat. Das proximale Ende der Nadelkanüle ist sicher in einem Kunststoffansatz montiert, der einen zentralen Durchgang definiert, der mit dem durch die Nadelkanüle verlaufenden Lumen kommuniziert. Ein dünnes, biegbares thermoplastisches Rohr ist mit dem Ansatz verbunden und kommuniziert mit dem Lumen der Nadelkanüle. Das Ende des Plastikrohrs, das von der Nadelkanüle entfernt liegt, kann eine Fixierung aufweisen, mit der die Nadelkanüle mit einem Blutsammelröhrchen oder einer anderen Aufnahme verbunden werden kann. Der spezielle Aufbau der Fixierung hängt von den Eigenschaften der Aufnahme ab, an der die Fixierung angeschlossen werden soll.
  • Um das Risiko des Auftretens einer zufälligen Wunde durch einen Nadelstich zu reduzieren, wird ein Schutz gebrauchter Nadelkanülen wichtig. Unter Berücksichtigung von Infektionen und der Übertragung von Krankheiten, sind Verfahren und Vorrichtungen zum Einschließen oder Abdecken der gebrauchten Nadelkanüle sehr wichtig geworden und finden einen großen Bedarf im medizinischen Bereich. Beispielsweise verwenden Nadelaufbauten im allgemeinen einen Sicherheitsschutz, der in schützenden bzw. abschirmenden Eingriff mit einer gebrauchten Nadelkanüle bewegt werden kann, um das Risiko eines zufälligen Nadelstichs zu minimieren.
  • Beispielsweise offenbart das US-Patent Nr. 4,892,521 von Laico et al. eine teleskopartige Schutzabdeckung, die ein Paar Führungsteile verwendet, um einen teleskopartigen Spitzenschutz in eine schützende Stellung bzw. Position zu verlängern. Die Führungsteile sind diametral angeordnet und dienen der Führung des Spitzenschutzes in die schützende Stellung und können federbelastet sein.
  • Das US-Patent Nr. 5,423,766 von DiCesare offenbart einen Sicherheitsschutz mit einem Spitzenschutz, der von einer proximalen Stellung in eine distale Stellung entlang der Nadel verschieblich bewegbar ist. Der Sicherheitsschutz verwendet eine Federfessel, die mit einem Schutz und einer Verankerung verbunden ist. Die Fessel ist zu einer Schleife umgebogen, wobei der Schutz und die Verankerung verhindern, daß die Fessel aufspringt.
  • Derartige Vorrichtungen im Stand der Technik sind typischerweise schwer herzustellen und erfordern komplexe Bedienungsvorgänge. Angesichts des Vorstehenden existiert eine Notwendigkeit für ein Blutabnahmeset, einschließlich einer Nadelschutzvorrichtung, die einen sicheren und effektiven Schutz einer gebrauchten Nadelkanüle erreicht und die leicht herzustellen und einfach und sicher zu bedienen ist.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft eine Nadelschutzvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Nadelschutzvorrichtung ist aus der US-A-5 152 751 bekannt. Aus dieser Veröffentlichung ist eine Injektionskanüle bekannt mit einem daran angebrachten Gehäuse, das einen Arm hält, der aktiviert oder kurzzeitig in die Richtung zu der Nadel hin geschoben werden muß und dabei bewirkt, daß ein Sicherheitsschutz über das Ende der Nadel schwenkt.
  • Die Erfindung hat zum Ziel, eine verbesserte Nadelschutzvorrichtung der o.a. Art vorzusehen.
  • Dieses Ziel wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht, welche die Merkmale gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 hat. Eine Bewegung des ersten Endes des Antriebsmechanismus entlang des Längsschlitzes bewirkt, daß sich das zweite Ende des Antriebsmechanismus verlängert bzw. ausstreckt und dabei den Spitzenschutz aus der zurückgezogenen Stellung in eine ausgestreckte Stellung bewegt, in der er schützend das vordere Ende der Nadelkanüle umgibt. In wünschenswerter Weise ist der Antriebsmechanismus um eine Biegung von etwa 180° zwischen dem ersten Ende und dem zweiten Ende gebogen.
  • In besonders bevorzugten Ausführungsbeispielen weist die Nadelschutzvorrichtung allgemein planare Flügel für das Gehäuse auf, wodurch ein Flügelsatz ausgebildet ist. Dez Antriebsmechanismus hat vorzugsweise die Form eines Drahtes und weist vorzugsweise einen Vorsprung bzw. eine Handhabe auf, um den Antriebsmechanismus zu aktivieren. Beispielsweise kann der Vorsprung durch den Längsschlitz des Gehäuses verlaufen und ein Profil zur Aufnahme des Fingers eines Nutzers haben. Bei Bewegung des Antriebsmechanismus, vorzugsweise unter Verwendung des Vorsprungs, entlang des Längsschlitz in einer Richtung zum hinteren Ende des Gehäuses hin, erstreckt sich der Antriebsmechanismus von der gebogenen Stellung in die ausgestreckte Stellung und bewegt dabei den Spitzenschutz in eine vordere Stellung, in der er das vordere Ende der Nadel schützend umgibt. Auf diese Weise kann ein Schützen der Nadelspitze bewerkstelligt werden durch Bewegen des Vorsprungs in eine Richtung, von der Nadelspitze weg, was ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal liefert.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel, ist die vorliegende Erfindung auf ein schützendes Blutabnahmeset gerichtet, das eine wie oben beschriebene Nadelvorrichtung aufweist, die mit einer Fixierung bzw. Fixiervorrichtung für eine Aufnahme über ein elastisches Rohr, verbunden ist. Insbesondere weist die Nadelvorrichtung ein Gehäuse, eine Nadelkanüle und einen Spitzenschutz auf, der axial entlang der Nadelkanüle beweglich ist zwischen einer zurückgezogenen Stellung, in der eine Punktierspitze der Nadelkanüle freigelegt ist und einer ausgestreckten Stellung, in welcher der Spitzenschutz die Punktierspitze der Nadelkanüle abdeckt. Die Nadelvorrichtung weist des weiteren einen länglichen, biegeelastischen Antriebsmechanismus mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf, der eine Biegung von etwa 180° innerhalb des Gehäuses hat. Das erste Ende verläuft durch einen Schlitz in dem Gehäuse und das zweite Ende ist an dem Spitzenschutz verankert. Eine Bewegung des ersten Endes bewirkt, daß sich das zweite Ende ausstreckt und dabei den Spitzenschutz von einer zurückgezogenen Stellung in eine ausgestreckte Stellung bewegt, in welcher er die Punktierspitze der Nadelkanüle abdeckt.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Blutabnahme- bzw. -sammelsets mit einer Nadelschutzvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine Draufsicht auf eine Nadelvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, gezeigt in einem zurückgezogenen oder probenehmenden Zustand;
  • 3 ist eine Draufsicht auf die Nadelvorrichtung der 2, gezeigt in einem vollständig geschützten bzw. abgeschirmten Zustand;
  • 4 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV der 2 des Gehäuses, wobei die Nadelvorrichtung sich in einem probenehmenden Zustand befindet;
  • 5 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie V-V der 3 des Gehäuses, wobei die Nadelvorrichtung in einem vollständig geschützten Zustand ist;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Spitzenschutzes bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Nadelvorrichtung gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
  • 8 ist eine seitliche Querschnittsansicht der Nadelvorrichtung der 7;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht einer Nadelvorrichtung in Übereinstimmung mit noch einem weiteren Ausführungsbeispiel; und
  • 10 ist eine seitliche Querschnittsansicht der Nadelvorrichtung der 9.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Bezugnehmend auf die Zeichnungen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile in deren mehreren Ansichten bezeichnen, zeigt 1 ein Blutabnahme- bzw. -sammelset, einschließlich einer Nadelschutzvorrichtung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung und den dazugehörigen Merkmalen. Die vorliegende Erfindung wird allgemein beschrieben in Zusammenhang mit einer Nadelschutzvorrichtung. 1 zeigt die Nadelschutzvorrichtung in Form eines Blutabnahmesets 10, einschließlich einer Nadelschutzvorrichtung 12. Während sie hier im Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel eines Blutabnahmesets beschrieben ist, kann die erfindungsgemäße Nadelschutzvorrichtung mit anderen medizinischen Vorrichtungen oder darin beinhaltet verwendet werden, die in Verbindung mit einer Nadel verwendet werden, wie beispielsweise eine Injektionskanülenanordnung, eine Injektionskanüle, eine Nadelanordnung mit Doppelende zur Blutabnahme ein intravenöses Infusionsset oder eine andere Handhabungsvorrichtung oder an dere medizinische Vorrichtungsanordnungen, die Punktier- bzw. Durchstechelemente beinhalten.
  • Wie in 1 gezeigt, weist das Blutabnahmeset 10 eine Nadelschutzvorrichtung 12, ein elastisches bzw. biegbares Rohr bzw. einen Schlauch 14, der sich von der Nadelvorrichtung 12 erstreckt, eine an dem Rohr 14 montierte Fixierung bzw. Fixiervorrichtung 16, sowie eine Verpackungsabdeckung 18 auf, die entfernbar an Abschnitten der Nadelvorrichtung 12, gegenüber dem Rohr 14, montiert ist, wie beispielsweise über einen reibenden Eingriff. Die Nadelschutzvorrichtung 12 des Blutabnahmesets 10 ist detailliert in den 2-5 gezeigt und weist eine Nadelkanüle 20, ein Gehäuse 30, einen Spitzenschutzaufbau 50 und einen länglichen, biegeelastischen Antriebsmechanismus 80 auf.
  • Die Nadelkanüle 20 weist ein hinteres Ende oder proximales Ende 22 und ein vorderes Ende oder gegenüberliegendes, distales Ende 24 auf, wobei ein Lumen 26 durch die Nadelkanüle 20 von dem proximalen Ende 22 zu dem distalen Ende 24 verläuft. Das distale Ende 24 der Nadelkanüle 20 ist abgeschrägt, um eine scharfe Punktierspitze 28, wie beispielsweise eine intravenöse Punktierspitze, zu definieren. Die Punktierspitze 28 ist vorgesehen, um in das Blutgefäß eines Patienten, wie beispielsweise eine Vene, eingeführt zu werden und ist daher so ausgestaltet, daß sie ein leichtes Einführen und eine minimale Unbehaglichkeit während des Punktierens der Vene vorsieht.
  • Die Nadelvorrichtung 12 weist des weiteren ein Gehäuse 30 auf. Das Gehäuse 30 ist eine unitäre Struktur, die vorzugsweise aus einem thermoplastischen Werkstoff geformt ist. Das Gehäuse 30 weist ein hinteres Ende oder proximales Ende 32, ein gegenüberliegendes vorderes Ende oder distales Ende 34 auf und ist begrenzt durch eine feste rohr- bzw. beutelartige Wand 36, die von dem hinteren Ende 32 zu dem vorderen Ende 34 verläuft. Die rohrartige Wand 36 ist gekennzeichnet durch einen inneren Durchgang 38, der sich dorthin durcherstreckt von dem proximalen Ende 32 zu dem distalen Ende 34 des Gehäuses 30. Die Bodenoberfläche des Gehäuses 30 kann allgemein planar oder flach sein, wodurch eine wirkungsvolle Oberfläche geschaffen ist, um an der Haut eines Patienten während der Verwendung zu liegen. Das Gehäuse 30 kann des weiteren ein paar Stabilisierer 40 aufweisen, welche an seinen gegenüberliegenden Seiten entlang der rohrartigen Wand 36 verlaufen. Die Stabilisierer 40 sehen das Gehäuse 30 und die Nadelvorrichtung 12 als schmetterlingsartige Flügelsatzanordnung vor und unterstützen das Positionieren und die Anordnung der Nadelvorrichtung und des Blutabnahmesets 10 während der Blutabnahmevorgänge. Das Gehäuse 30 weist des weiteren einen Längsschlitz 90 auf, der sich entlang einem oberen Abschnitt der rohrartigen Wand 36 erstreckt. Der Schlitz 90 verläuft längs entlang der Wand 36, über einen Abschnitt der Wand 36 zwischen dem proximalen Ende 32 und dem distalen Ende 34 des Gehäuses 30. Der Schlitz 90 weist einen vorderen Endstopper 92 an einem vorderen Ende des Schlitzes 90, angrenzend am distalen Ende 34 des Gehäuses 30, auf, sowie einen hinteren Endstopper 94 an einem hinteren Ende des Schlitzes 90, angrenzend an dem proximalen Ende 32 des Gehäuses 30.
  • Die Nadelkanüle 20 ist innerhalb des inneren Durchgangs 38 des Gehäuses 30 angeordnet und erstreckt sich von dem vorderen Ende 34 des Gehäuses 30. Vorzugsweise sind die Nadelkanüle 20 und das Gehäuse 30 separate Teile, die fest und sicher über einen geeigneten medizinischen Gütekleber oder ähnliches angebracht und gesichert sind. Wie beispielsweise in den 4 und 5 gezeigt, kann das Gehäuse 30 ein Ansatzstück 42 aufweisen, das sich von dem hinteren oder proximalen Ende 32 in den oder innerhalb des inneren Durchgangs 38 erstreckt, wobei das proximale Ende 22 der Nadelkanüle 20 an dem Gehäuse 30 bei dem Ansatzstück 42 befestigt ist. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel kann das Gehäuse 30 des weiteren eine Noppe 44 aufweisen, die sich von dem hinteren oder proximalen Ende 32 erstreckt zur Anbringung an dem elastischen Rohr 14. Alternativ kann das elastische Rohr 14 innerhalb des inneren Durchgangs 38 des Gehäuses 30 verlaufen, wobei das proximale Ende 22 der Nadelkanüle 20 direkt an dem elastischen Rohr 14 angebracht ist. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel kann das proximale Ende 32 des Gehäuses 30 direkt um das elastische Rohr 14 befestigt werden, beispielsweise durch Reibgriff oder durch einen Kleber oder ähnliches.
  • Die Nadelvorrichtung 12 weist des weiteren den Spitzenschutzaufbau 50 auf, der entlang der Nadelkanüle 20 bewegbar ist zwischen einer ersten hinteren oder zurückgezogenen Stellung, angrenzend an dem Gehäuse 30 und einer zweiten, vorderen oder ausgestreckten Stellung, angrenzend an der Punktierspitze 28, wie dies hier detaillierter beschrieben wird. Der Spitzenschutzaufbau 50 kann jeder Aufbau sein, der sich teleskopartig entlang der Nadelkanüle 20 in eine Stellung bewegen kann, in der er die Spitze der Nadel schützt. Beispielsweise kann der Spitzenschutzaufbau 50, wie in den 3 und 4 gezeigt, zweiteilig sein oder kann unitär, einteilig sein, wie dies in 6 gezeigt ist. Der in den 4 und 5 gezeigte Spitzenschutzaufbau 50 weist ein Gehäuse 52 und einen Schutzclip 60 auf. Das Gehäuse 52 ist eine unitäre Struktur, die vorzugsweise aus einem thermoplastischen Material geformt ist und weist ein hinteres oder proximales Ende 54, ein vorderes oder distales Ende 56 und eine zwischen den Enden verlaufenden, inneren Durchgang 58 auf. Abschnitte des inneren Durchgangs 58, die an dem distalen Ende 56 angrenzen, definieren eine vergrößerte Clipaufnahme 62. Ein Clipbefestigungshalter 64 erstreckt sich von dem Gehäuse 52 an einer Stelle nahe dem proximalen Ende 54 des Gehäuses 52, nach unten.
  • Der Clip 60 ist unitär gepreßt und aus einem elastisch biegbaren metallischen Material gebildet. Der Clip 60 weist ein planares Federbein 66 mit einem proximalen Ende 68 und einem gegenüberliegenden, distalen Ende 70 auf. Eine Montageöffnung (nicht gezeigt) verläuft durch das Federbein 66 an einer Stelle, nahe dem proximalen Ende 68. Die Montageöffnung hat einen Durchmesser, der etwa gleich oder geringfügig kleiner ist als der Durchmesser des Befestigungshalters 64 des Gehäuses 52. Als solches kann der Befestigungshalter 64 durch die Montageöffnung gezwungen werden, wenn die Achse des Befestigungshalters 64 und die Achse der Montageöffnung im wesentlich ko-linear sind. Ein Aussparbein 74 verläuft winkelig vom distalen Ende 70 des Federbeins 66. Das Aussparbein 74 ist zurückgebogen in Richtung des proximalen Endes 68 des Clips 60. Die Biegungen in dem Aussparbein 74 ermöglichen einen sicheren, schützenden (Ein-)Griff mit der Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 und ermöglichen des weiteren eine reibungslose, axiale Gleitbewegung des Spitzenschutzaufbaus 50 entlang der Nadelkanüle 20.
  • In einer zurückgezogenen Stellung kann der Spitzenschutzaufbau 50 entlang der Nadelkanüle 20 an jeder bei dem Gehäuse 30 angrenzenden Stelle positioniert sein. Wie beispielsweise in 4 gezeigt, kann der Spitzenschutzaufbau 50 innerhalb des inneren Durchgangs 38 des Gehäuses 30, an dem distalen Ende 34 angrenzend, positioniert sein, vorausgesetzt, daß eine Öffnung durch das distale Ende 34 des Gehäuses 30 vorhanden ist, durch welche der Spitzenschutzaufbau 50 während seines Erstreckens gelangen kann. Alternativ kann der Spitzenschutzaufbau 50 außerhalb des Gehäuses 30 an einer Stelle, an dem distalen Ende 34 angrenzend, positioniert sein, wenn er sich in der zurückgezogenen Stellung befindet.
  • Das Gehäuse 30 und der Spitzenschutzaufbau 50 sind über den Antriebsmechanismus 80 miteinander verbunden. Der Antriebsmechanismus 80 eröffnet eine Aktivierung des Sicherheitsschutzmerkmals der Nadelschutzvorrichtung 12 über eine Axialbewegung des Spitzenschutzaufbaus 50 entlang der Nadelkanüle 20 aus der zurückgezogenen, an dem Gehäuse 30 angrenzenden Stellung in eine erstreckte, an der Punktierspitze 28 angrenzende Stellung, wie dies hier detaillierter beschrieben wird.
  • Der Antriebsmechanismus 80 ist eine längliche, biegeelastische Struktur. Sowie es hier verwendet wird, bezieht sich "biegeelastisch" auf eine Struktur, die im allgemeinen in einem entspannten Zustand steif ist und die leicht biegbar ist und leicht ihre originale Gestalt nach dem Biegen wieder an nehmen kann. Der Antriebsmechanismus 80 kann aus jedem Material hergestellt sein, das fähig ist, derartige Eigenschaften vorzusehen und ist vorzugsweise aus einem polymeren oder metallischen Material hergestellt. Überdies, kann der Antriebsmechanismus 80 jegliches Profil aufweisen, wie beispielsweise ein rundes, drahtartiges Profil oder ein bandartiges Profil. Vorzugsweise ist der Antriebsmechanismus 80 eine Drahterweiterung. Es ist auch vorgesehen, daß der Antriebsmechanismus 80 ein Material sein kann, das automatisch nach seinem Biegen seine ursprüngliche Gestalt wiederaufnimmt, insofern, als es sich in einem vorgespannten Zustand befindet, wenn es gebogen ist.
  • Der Antriebsmechanismus 80 weist ein erstes Ende 82 und ein zweites Ende 84 auf, wobei das zweite Ende 84 an dem Spitzenschutzaufbau 50 angebracht ist. Das erste Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 kann des weiteren einen Auslöser oder Vorsprung 86 aufweisen, der integral damit ausgebildet oder separat daran befestigt ist. Der Vorsprung 86 hat vorzugsweise eine Oberfläche mit einem Profil zur Aufnahme des Fingers eines Nutzers, wie beispielsweise Rippen oder Wölbungen 96. Der Vorsprung 86 erstreckt sich durch den Längsschlitz 90 und unterstützt die Betätigung des Antriebsmechanismus 80. Der Antriebsmechanismus 80 weist des weiteren einen Ansatz 96' auf, der von dem Antriebsmechanismus 80 innerhalb des Gehäuses 30 verläuft und an einer dessen Innenoberflächen, an dem Längsschlitz 90 angrenzend, rutscht oder gleitet, um den Antriebsmechanismus 80 innerhalb des Längsschlitzes 90 mit dem Vorsprung 86 dagegen, zu halten.
  • Wie schon angegeben, liefert der Antriebsmechanismus 80 eine Axialbewegung des Spitzenschutzaufbaus 50 zwischen der zurückgezogenen und der er- bzw. ausgestreckten Stellung. Wenn sich der Spitzenschutzaufbau 50 in der zurückgezogenen Stellung befindet, in welcher die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 freigelegt ist, wie dies in 2 und 4 gezeigt ist, verläuft demgemäß das erste Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 einschließlich dem Vorsprung 86 durch den Längsschlitz 90 beim vorderen Endstopper 92, der an einer Stelle, an dem distalen Ende 34 des Gehäuses 30 angrenzend, angeordnet ist. Der Antriebsmechanismus 80 erstreckt sich in Richtung der Hinterseite oder des proximalen Endes 32 des Gehäuses 30 und ist um eine Biegung 88 im Inneren des inneren Durchgangs 38 des Gehäuses 30 zwischen dem ersten Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 und dem zweiten Ende 84 des Antriebsmechanismus 80 gebogen, wie dies in 4 gezeigt. Die Biegung 88 beläuft sich vorzugsweise auf etwa 180°, wobei der Antriebsmechanismus 80 sich weiter in Richtung des distalen Endes 34 des Gehäuses 30, in Richtung des zweiten Endes 84 des Antriebsmechanismus 80, erstreckt, das an dem Spitzenschutzaufbau 50 angebracht ist.
  • Ein Druck von außen auf den Vorsprung 86 in einer Richtung zum proximalen Ende 32 des Gehäuses 30 hin oder in einer Richtung des Pfeils 100 entlang des Längsschlitzes 90 wie beispielsweise über den Zeigefinger eines Nutzers, aktiviert den Antriebsmechanismus 80 und streckt dabei den Spitzenschutzaufbau 50 in einer Richtung des Pfeils 102, von der zurückgezogenen Stellung in die er- bzw. ausgestreckte Stellung aus, um sicher die Punktierspitze 28 zu schützen.
  • Spezieller, ist der Antriebsmechanismus 80 ein steifes Element, das, wie in 4 gezeigt, in einen vorgespannten Zustand gebogen ist. Eine Bewegung des Vorsprungs 86 in Richtung des proximalen Endes 32 des Gehäuses 30 entlang des Längsschlitzes 90 führt zu einer Vorspannkraft, die ausgeübt wird auf zwischen dem ersten Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 und dem zweiten Ende 84 des Antriebsmechanismus 80 in entgegengesetzte Richtungen zueinander. Da das erste Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 an dem Vorsprung 86 angebracht ist, bewegt sich das erste Ende 82 des Antriebsmechanismus 80 von dem vorderen Endstopper 92 zum hinteren Endstopper 94 entlang des Längsschlitzes 90. Eine derartige Bewegung bewirkt, daß sich der Antriebsmechanismus 80 entbiegt um die Biegung 88 aufgrund der biegeelastischen Natur des Antriebsmechanismus 80. Insbesondere bewirkt die anfängliche Bewegung des Vor sprungs 86 in Richtung des proximalen Endes 32 des Gehäuses 30 entlang des Längsschlitzes 90, daß sich die Biegung 88 entlang des Antriebsmechanismus 80 zu dem ersten Ende 82 bewegt, bis die Biegung 88 bei einer Stelle unter dem Vorsprung 86 ist, wo sie damit beginnt, sich zu entbiegen, derart, daß sie um einen Winkel von etwa 90° gebogen ist. An dieser Stelle hält die Biegung 88 eine stationäre Stellung entlang des Antriebsmechanismus 80 aufrecht und beginnt damit, sich weiter zu entbiegen. Dies wiederum bewirkt die Ausübung einer Vorspannkraft auf zwischen dem ersten Ende 82 und dem zweiten Ende 84 des Antriebsmechanismus 80. Demgemäß bewegt sich die Biegung 88 entlang des Antriebsmechanismus 80 in Richtung des ersten Endes 82 und in Richtung einer ungebogenen oder begradigten Position. Da das zweite Ende 84 des Antriebsmechanismus 80 fest an dem Spitzenschutzaufbau 50 angebracht ist und da der Spitzenschutzaufbau 50 axial entlang der Nadelkanüle 20 bewegbar ist, erzeugt eine derartige Bewegung und ein Entbiegen der Biegung 88 eine Vorspannkraft zwischen dem Antriebsmechanismus 80 und dem Spitzenschutzaufbau 50, was bewirkt, daß sich der Spitzenschutzaufbau 50 axial in die entgegengesetzte Richtung bewegt, d.h., in die Richtung des Pfeils 102, von dem Gehäuse 30 weg oder in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20, wo der Spitzenschutzaufbau 50 effektiv die Punktierspitze 28 schützen kann. Das Aussparbein 74 des Spitzenschutzaufbaus 50 gelangt distal über die Punktierspitze 28 und die innewohnende Elastizität des Federbeins 66 zwingt das Aussparbein 74 über die Punktierspitze 28, verhindert eine Rückkehrbewegung und verhindert dadurch ein Wiederfreilegen der Punktierspitze 28.
  • Es sei festgehalten, daß die Vorspannkraft, die ausgeübt wird auf zwischen das erste Ende 82 und das zweite Ende 84 des Antriebsmechanismus 80, teilweise abhängt von der Länge des Antriebsmechanismus 80, der anfänglichen Positionierung der Biegung 88 entlang des Antriebsmechanismus 80 innerhalb des Gehäuses 30, der Länge des Längsschlitzes 90, den spezifischen Eigenschaften des den Antriebsmechanismus 80 bildenden Materials und ähnlichem. Derartige Merkmale können geeignet ausgewählt und durch den geübten Fachmann eingestellt werden, um die geeignete Kraft vorzusehen, die erforderlich ist, um den Spitzenschutzaufbau 50 in die Schutzstellung vorwärts zu treiben.
  • Es wird festgehalten, daß eine Aktivierung des Sicherheitsmerkmals bewerkstelligt werden kann, während eine Venenpunktierung aufrechterhalten ist, d.h., während die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 innerhalb des Blutgefäßes des Patienten gehalten ist. Beispielsweise kann der Vorsprung 86 aktiviert werden, während sich die Punktierspitze 28 innerhalb des Blutgefäßes des Patienten befindet, wobei der Spitzenschutzaufbau 50 axial entlang der Nadelkanüle 20 bewegt wird. Da sich die Punktierspitze 28 innerhalb des Blutgefäßes des Patienten befindet, endet eine derartige distale Bewegung des Spitzenschutzaufbaus 50, wenn der Spitzenschutzaufbau 50 die Haut des Patienten nahe dem Ort der Punktierung kontaktiert. Beim Entfernen der Punktierspitze 28 aus dem Blutgefäß des Patienten, fährt der Spitzenschutzaufbau 50 mit seiner axialen Bewegung in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 fort aufgrund der Vorspannung, die ausgeübt wird durch die Biegung 88 auf zwischen das erste Ende 82 und das zweite Ende 84 des Antriebsmechanismus 80. Eine derartige axiale Bewegung führt dazu, daß das Aussparbein 74 über die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 gezwungen wird und dabei die Punktierspitze 28 der Nadelkanüle 20 schützt bzw. abschirmt.
  • Die Nadelschutzvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung liefert eine einzigartige Struktur, um eine Sicherheitsabschirmung einer Nadelspitze zum Zwecke eines Schutzes vorzusehen. Die Anordnung des Antriebsmechanismus 80 innerhalb des Gehäuses 30 verhindert einen Zugang zu dem Antriebsmechanismus 80 und ermöglicht, daß ein einfacher Mechanismus die Betätigung des Schutzmerkmals bewirken kann. Überdies führt die gebogene Natur des Antriebsmechanismus 80 dazu, daß der sich in entgegengesetzte longitudinale Richtungen erstreckende Antriebsmechanismus ein zusätzliches Sicherheits merkmal für die Aktivierung liefert. Insbesondere erlaubt eine derartige, gebogene Anordnung dem Nutzer, das Schutzmerkmal zu aktivieren, indem er den Betätigungsfinger von der Nadelspitze weg bewegt, während gleichzeitig der Spitzenschutzaufbau 50 vorwärts, zu der Schutzstellung bewegt wird.
  • Die 6-10 zeigen weitere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung, die viele Bauteile aufweisen, die im wesentlichen identisch zu den Bauteilen der 1-5 sind. Demgemäß werden gleiche Bauteile, welche die gleichen Funktionen erfüllen, identisch zu denjenigen Bauteilen der 1-5 numeriert, mit Ausnahme, daß ein Suffix "a" verwendet wird, um die gleichen Bauteile in 6 anzugeben, ein Suffix "b" dazu verwendet wird, um die gleichen Bauteile in 7 und 8 anzugeben und ein Suffix "c" verwendet wird, um die gleichen Bauteile in den 9 und 10 anzugeben.
  • In dem alternativen Ausführungsbeispiel der 6 ist der Spitzenschutzaufbau 50a als einstückiger Aufbau vorgesehen, mit einem hinteren oder proximalen Ende 54a und einem vorderen oder distalen Ende 56a, wobei der obere Bereich 46a den oberen Abschnitt des Spitzenschutzaufbaus 50a definiert, der longitudinal entlang eines Abschnitts der Nadelkanüle, zwischen dem proximalen Ende 54a und dem distalen Ende 56a, verläuft. Der obere Bereich 46a ist am distalen Ende 56a nach unten gebogen, um eine vordere Endwand 48a zu bilden. Am proximalen Ende 54a ist der obere Bereich 46a rückwärts gebogen, um das Federbein 66a zu bilden, das in Richtung des distalen Endes 56a des Spitzenschutzaufbaus 50a zurückverläuft, wobei das Aussparbein 74a nach oben und rückwärts gebogen ist, um eine Endwand zu bilden, wie dies in 6 gezeigt ist. Das proximale Ende 54a des Spitzenschutzaufbaus 50a weist eine proximale Öffnung 76a auf, während das distale Ende 56a des Spitzenschutzaufbaus 50a eine distale Öffnung 78a aufweist, die durch die vordere Endwand 48a verläuft. Die proximale Öffnung 76a und die distale Öffnung 78a sind dazu vorgesehen, um die sich durch sie hindurcherstreckende Nadelkanüle aufzunehmen. Die Biegungen in dem Aussparbein 74a ermöglichen einen sicheren, schützenden Eingriff mit der Punktierspitze 28a der Nadelkanüle und ermöglichen des weiteren eine reibungslose, axiale Verschiebebewegung des Spitzenschutzaufbaus 50a entlang der Nadelkanüle.
  • Während die Nadelanordnung nach der vorliegenden Erfindung im Zusammenhang mit einem Ausführungsbeispiel zur Verwendung in Verbindung mit einem Blutabnahmesystem beschrieben wurde, ist weiter beabsichtigt, daß die Nadelanordnung verwendet werden kann im Rahmen anderer medizinischer Vorgänge, wie beispielsweise im Zusammenhang mit einem herkömmlichen intravenösen Infusionsset, einer Injektionskanülenanordnung oder einer Nadelanordnung mit doppeltem Ende für das Sammeln von Blut, wobei all diese im Stand der Technik unter Verwendung von Nadelvorrichtungen wohl bekannt sind.
  • Beispielsweise zeigen die 7 und 8 eine Sicherheitsnadelvorrichtung 12b zur Anbringung an herkömmlichen medizinischen Vorrichtungen wie beispielsweise herkömmlichen Nadelhaltern für das Sammeln von Blut bzw. Spenden von Blut, Spritzen und ähnlichem. Wie in den 7 und 8 gezeigt, weist die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b eine Nadelkanüle 20b, ein Gehäuse 30b und einen Spitzenschutzaufbau 50b auf, wie dies in dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel angegeben ist. In dem Ausführungsbeispiel der 7 und 8 ist die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b ein unabhängiges Bauteil zur Anbringung an einer medizinischen Vorrichtung wie beispielsweise einer Injektionsspritze. Als solches wirkt das Gehäuse 30b als Basisgehäuse zum Vorsehen einer derartigen Anbringung.
  • Demgemäß weist das Gehäuse 30b Mittel auf zur Anbringung an einer medizinischen Vorrichtung, wie beispielsweise einer Injektionsspritze, am proximalen Ende 32b. Beispielsweise kann das Gehäuse 30b ein mit Gewinde versehenes Ende an seinem proximalen Ende aufweisen. Wie in 7 und 8 gezeigt, weist vorzugsweise das Gehäuse 30b ein weibliches Luer-Fitting 104b und an seinem proximalen Ende einen Luer-Flansch 106b auf.
  • Das weibliche Luer-Fitting 104b weist eine konische Innenoberfläche 108b auf. Eine derartige Anordnung ermöglicht eine Befestigung mit einem Luer-Kragen wie beispielsweise dem Luer-Kragen einer Spritze. Ein derartiges Luer-Fitting ermöglicht, daß die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b als sterile Nadelvorrichtung zur Verwendung mit einer herkömmlichen medizinischen Vorrichtung verkauft werden kann, die ausgelegt ist zur Verwendung mit einem Luer-Fitting. Da die Sicherheitsnadelvorrichtung 12b der 7 und 8 vorgesehen ist zur Verwendung mit einer Spritze oder ähnlichem, sind die Stabilisierer 40, wie sie in den 1-3 gezeigt sind, nicht notwendigerweise vorgesehen.
  • In einem weiteren, in den 9 und 10 gezeigten Ausführungsbeispiel, ist die Sicherheitsnadelvorrichtung 12c als unabhängige Komponente in Form einer Nadelanordnung mit doppeltem Ende zur Anbringung an einem Nadelhalter vorgesehen, wie dies bekannt ist zur Verwendung in Verbindung mit Vorgängen im Zusammenhang mit einer Blutprobennahme. In der in den 9 und 10 gezeigten Nadelvorrichtung 12c, hat die Nadelkanüle 20c die Form einer Nadel mit doppeltem Ende, einschließlich einer Punktierspitze 28c als intravenöse Punktierspitze an ihrem distalen Ende 24c und einer Punktierspitze 110c nicht für einen Patienten an ihrem proximalen Ende 22c. Die Nadelkanüle 20c verläuft durch das Ansatzstück 42c des Gehäuses 30c. Das proximale Ende 22c der Nadelkanüle 20c weist vorzugsweise eine elastomere Hülle 112c auf, welche die nicht für den Patienten vorgesehene Punktierspitze 110c abdeckt.
  • Das Gehäuse 30c weist vorzugsweise Mittel zur Befestigung an seinem separaten Nadelhalter (nicht gezeigt) auf. Beispielsweise kann das Gehäuse 30c ein mit Gewinde versehenes Ende 114c an seinem proximalen Ende 32c aufweisen. Vorzugsweise umfaßt das mit Gewinde versehene Ende 114c männliche Gewindegänge 116c auf zur Montage der Nadelvorrichtung 12c an einem standardmäßigen Nadelhalter. Da die Nadelvorrichtung 12c als unabhängiges Bauteil zur Anbringung an einem separaten Nadel halter vorgesehen ist, ist die Nadelvorrichtung 12c vorzugsweise wie in 9 gezeigt, verpackt, einschließlich einer Verpackungsabdeckung 18c, welche das distale Ende 24c der Nadelkanüle 20c abdeckt und weist des weiteren eine zweite Verpackungsabdeckung 120c auf, welche das proximate Ende 22c der Nadelkanüle 20c abdeckt.
  • Während die vorliegende Erfindung durch Ausführungsbeispiele auf viele unterschiedliche Arten zufriedengestellt wird, werden hier in den Zeichnungen und hier detailliert die bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung gezeigt und beschrieben, im Verständnis, daß die vorliegende Offenbarung als beispielhaft für die Prinzipien der Erfindung betrachtet werden muß und nicht dazu vorgesehen ist, die Erfindung auf die dargestellten Ausführungsbeispiele einzuschränken. Verschiedene andere Ausführungsbeispiele sind für den Durchschnittsfachmann offensichtlich und einfach eröffnet, ohne von dem Bereich der Erfindung abzuweichen. Der Bereich der Erfindung wird an den beigefügten Ansprüchen und ihren Äquivalenten gemessen.

Claims (11)

  1. Nadelschutzvorrichtung (12) umfassend: ein Gehäuse (30), das ein vorderes Ende (34), ein hinteres Ende (32) und eine sich hindurcherstreckende, innere Öffnung (38) aufweist, wobei das Gehäuse (30) einen Längsschlitz (90) aufweist, der entlang einer Wand (36) des Gehäuses (30), zwischen dem vorderen Ende (34) und dem hinteren Ende (32) und durch die Wand (36), in die innere Öffnung (38), verläuft; eine Nadelkanüle (20), die ein vorderes Ende (24) und ein hinteres Ende (22} aufweist, wobei die Nadelkanüle (20) sich von dem vorderen Ende (34) des Gehäuses (30) erstreckt; einen Spitzenschutz (50), der relativ zu der Nadelkanüle (20) bewegbar ist zwischen einer zurückgezogenen Stellung, in welcher das vordere Ende (24) der Nadelkanüle (20) freigelegt ist und einer erstreckten Stellung, in welcher der Spitzenschutz (50) schützend das vordere Ende (34) der Nadelkanüle (20) umgibt; und einen länglichen, biegeelastischen Antriebsmechanismus (80) innerhalb des Gehäuses (30), wobei der Antriebsmechanismus (80) ein erstes Ende (82) an einer Stelle, an dem vorderen Ende (34} des Gehäuses (30) angrenzend, aufweist, sowie ein zweites Ende (84), das an dem Spitzenschutz (50) verankert ist, wobei eine Bewegung des Antriebsmechanismus (80) bewirkt, daß sich der Spitzenschutz (50) aus der zurückgezogenen Stellung in die schützend das vordere Ende der Nadelkanüle (20) umgebende, erstreckte Stellung bewegt, der Spitzenschutz (50) axial entlang der Nadelkanüle (20) bewegbar ist und der längliche, biegeelastische Antriebsmechanismus (80) innerhalb des Gehäuses (30) gebogen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Ende (82) sich durch den Längs schlitz (90) bei einer an dem vorderen Ende (34) des Gehäuses (30) angrenzenden Stelle erstreckt, wobei eine Bewegung des ersten Endes (82) des Antriebsmechanismus (80) entlang des Längsschlitzes (90) bewirkt, daß sich das zweite Ende (84) des Antriebsmechanismus (80) in eine zumindest teilweise ungebogene Stellung erstreckt und dabei den Spitzenschutz (50) aus der zurückgezogenen Stellung in die erstreckte Stellung axial bewegt.
  2. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher der Antriebsmechanismus (80) um eine Biegung (88) von etwa 180° zwischen dem ersten Ende (82) und dem zweiten Ende (84) gebogen ist.
  3. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher der Antriebsmechanismus (80) ein Draht ist.
  4. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher das erste Ende (82) des Antriebsmechanismus (80) einen Vorsprung (86) aufweist, der sich durch den Längsschlitz (90) des Gehäuses (30) erstreckt.
  5. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 4, bei welcher der Vorsprung (86) eine Oberfläche mit einem Profil (96) zur Aufnahme des Fingers eines Nutzers, aufweist.
  6. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher eine Bewegung des ersten Endes (82) des Antriebsmechanismus (80) entlang des Längsschlitzes (90) in einer Richtung zu dem hinteren Ende (32) des Gehäuses (30) hin bewirkt, daß sich der Antriebsmechanismus (80) von einer gebogenen Stellung in eine erstreckte Stellung ausstreckt und dabei den Spitzenschutz (50) bewegt.
  7. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher das Gehäuse (30) ein Paar im allgemeinen planare Flügel (40) aufweist, die sich von gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses (30) erstrecken.
  8. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher das Gehäuse (30) ausgelegt ist zum Anschluß an eine Blutsammelaufnahme.
  9. Nadelschutzvorrichtung nach Anspruch 1, bei welcher das Gehäuse (30) des weiteren ein Mittel (104b) aufweist zur Anbringung an einer Injektionsspritze.
  10. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher das hintere Ende (32) des Gehäuses (30) an einem zweiten Ende eines fixierbaren Rohres (14) mit gegenüberliegendem ersten und zweiten Ende montiert ist, wobei das erste Ende des elastischen Rohrs (14) ausgelegt ist zur Verbindung (16) mit einer Blutsammelaufnahme, wobei der Aufbau aus Nadelschutzvorrichtung und elastischem Rohr ein schützendes Blutabnahmeset (10) bildet.
  11. Nadelschutzvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei welcher das vordere Ende (24) der Kanüle (20) eine Punktierspitze umfaßt.
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