DE60307825T2 - Probenträger mit feststelleinrichtung und zugehörige tropfschirmvorrichtung - Google Patents

Probenträger mit feststelleinrichtung und zugehörige tropfschirmvorrichtung Download PDF

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Description

  • Querverweis auf zugehörige Anmeldungen
  • Diese Anmeldung beansprucht den Vorteil der US-Provisional-Anmeldung Nr. 60/381,551, die am 17. Mai 2002 eingereicht wurde, und der US-Provisional-Anmeldung Nr. 60/443,458, die am 29. Januar 2003 eingereicht wurde, wobei jede dieser Anmeldungen hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
  • Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft einen Probenträger zum Halten und Aufnehmen einer Mehrzahl von Probenröhrchen. Der erfindungsgemäße Probenträger ist insbesondere geeignet zur Verwendung mit einem automatischen Probennahme-System und Probenröhrchen mit durchdringbaren Verschlüssen. Die Erfindung betrifft ferner einen Tropfschild zum Schutz gegen eine Kreuzkontamination zwischen Probenröhrchen und zum im Wesentlichen Beschränken der Vertikalbewegung von Probenträgern, die während eines automatischen Probentransfers auf einem Transportmittel angeordnet sind.
  • Aufnahme durch Bezugnahme
  • Alle hierin genannten Literaturverweise sind hiermit durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit aufgenommen. Die Aufnahme dieser Literaturverweise, alleinstehend, sollte nicht als eine Erklärung oder ein Eingeständnis von den Erfindern interpretiert werden, dass irgendein Teil der Inhalte aller dieser Literaturverweise oder irgendein spezieller Literaturverweis als notwendiges Material zum Erfüllen irgendeiner nationalen oder regionalen, gesetzlichen Offenbarungsanforderung für Patenanmeldungen zu betrachten ist. Nichtsdestotrotz behalten sich die Erfinder das Recht vor, sich, wo geeignet, auf irgendeinen solcher Literaturverweise zu stützen, um Material bereitzustellen, das von einer Prüfungsbehörde oder einem Gericht als notwendig für die beanspruchte Erfindung erachtet wird. Kein hierin genannter Literaturverweis wird als Stand der Technik für die beanspruchte Erfindung zu sein anerkannt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Verfahren zum Bestimmen des Vorhandenseins oder der Abwesenheit bestimmter Organismen oder Viren in einer Untersuchungsprobe basieren gewöhnlich auf einer nukleinsäurebasierten Sondenuntersuchung. Zum Verbessern der Empfindlichkeit dieser Untersuchungen ist oft ein Verstärkungsschritt zum Vergrößern der Anzahl von möglichen, in der Untersuchungsprobe vorhandenen Nukleinsäure-Targetsequenzen mit eingeschlossen. Es gibt viele Verfahren zum Verstärken von Nukleinsäuren, welche im Stand der Technik gut bekannt sind und welche die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) (siehe z.B. Mullis, „Verfahren zum Verstärken, Nachweisen und/oder Nachbilden von Nukleinsäure-Sequenzen", US-Patent Nr. 4,683,195), die transkriptionsvermittelte Verstärkung (TMA) (siehe z.B. Kacian et al., „Nukleinsäuresequenz-Verstärkungsverfahren", US-Patent Nr. 5,399,491), die Ligase-Kettenreaktion (LCR) (siehe z.B. Birkenmeyer, „Verstärkung von Targetnukleinsäuren unter Verwendung einer lückenfüllenden Ligase-Kettenreaktion", US-Patent Nr. 5,427,930), die Strangverdrängungs-Verstärkung (SDA) (siehe z.B. Walker „,Strangverdrängungs-Verstärkung", US-Patent Nr. 5,455,166) und die schleifenvermittelte, isothermische Verstärkung (siehe z.B. Notomi et al., „Verfahren zum Synthetisieren einer Nukleinsäure", US-Patent Nr. 6,410,278) mit einschließen, jedoch nicht darauf beschränkt sind. Eine Übersicht über diverse, derzeit verwendete Verstärkungsverfahren, einschließlich PCR und TMA, ist in Helen H. Lee et al., Nukleinsäure-Verstärkungstechnologien (1997) gegeben.
  • Eine Sorge bei der Verstärkung ist die Möglichkeit einer Kreuzkontamination, da sogar das Transferieren einer winzigen Menge einer Target enthaltenden Probe zu einer Targetnegativen Probe hin zur Produktion von Milliarden von Targetsequenzen in der „Negativ"-Probe führen könnte. Als Folge kann ein Test ein positives Ergebnis für eine Probe anzeigen, der in Wirklichkeit die Nukleinsäure von einem interessierenden Organismus oder Virus fehlt. Die Quelle für einen kontaminierenden Probentransfer kann ein Aerosol oder können Blasen sein, die aus einem Probenröhrchen freigegeben werden, wenn eine Verschlusskomponente des Probenröhrchens von einem Fachmann oder einem Instrument entfernt oder durchbrochen wird. Um solche Quellen für eine Kontamination zu minimieren, wurden vor kurzem durchdringbare Verschlüsse mit Filtermitteln eingeführt und sind bei Anderson et al., „Sammelvorrichtung und Verfahren zum Entfernen einer flüssigen Substanz von derselbigen", US-Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. US 2001-0041336 A1, und Kacian et al., „Durchdringbarer Verschluss", US-Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. US 2002-0127147 A1 offenbart.
  • Komponenten durchdringbarer Verschlüsse üben im Allgemeinen eine Rückhaltekraft an Fluidtransfereinrichtungen (z.B. Pipettenspitzen) aus, wenn diese aus entsprechenden Probenröhrchen herausgezogen werden. Siehe z.B. Ammann et al., „Automatisches Verfahren zum Isolieren und Verstärken einer Target-Nukleinsäuresequenz", US-Patent Nr. 6,335,166 (ein Instrument zum Durchführen von Verstärkungs-Probeentnahmen an Untersuchungsproben, welches einen Pipettierroboter zum Erlangen einer Untersuchungsprobe aus einem Probenröhrchen aufweist, ist offenbart). Die Rückhaltekraft kann beispielsweise dem Dichtungsmaterial des Verschlusses und/oder dem in dem Verschluss enthaltenen Filtermittel zuordenbar sein. Wenn die Rückhaltekraft zu groß ist, kann ein Probenröhrchen durch einen herausgehenden Pipettierer aus einem das Probenröhrchen haltenden Probenträger herausgezogen werden. In einem extremeren Fall sind die Rückhaltekraft des Verschlusses und die Probenröhrchen-Haltekraft des Probenträgers jeweils groß genug, dass der Probenträger vertikal hochgehoben wird, wenn die Fluidtransfereinrichtung aus dem Probenröhrchen herausgezogen wird.
  • Übliche Probenträger basieren gewöhnlich auf Federn, die die Probenröhrchen gegen eine oder mehrere gegenüberliegende Flächen der Probenträger vorspannen, zum Immobilisieren der distalen Enden der Probenröhrchen. Und vor noch kürzerem wurde ein Probenträger beschrieben, welcher ferner einen oberen Wandabschnitt mit einer Mehrzahl von Öffnungen aufweist, welche so eingerichtet und so angeordnet sind, dass durchdringbare Verschlüsse, die an den Gefäßkomponenten von Probenröhrchen befestigt sind, genau passend in den Öffnungen angeordnet sind, wenn die Probenröhrchen von dem Probenträger gehalten werden, wodurch mittels Beschränkens der Querbewegung der entsprechenden Verschlüsse in den Öffnungen die Probenröhrchen zentriert werden. Siehe Dale et al., „Probenträger und Tropfschild zur Verwendung damit", US-Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. US 2003-0017084 A1. Was diesen Probenträgern jedoch fehlt, ist ein Mechanismus zum Gewährleisten, dass die Probenröhrchen während automatischer Probennahme-Verfahren in den Probenträgern verbleiben, wenn die Rückhaltekraft eines Verschlusses größer als die Haltekraft des Probenträgers an einer zugehörigen Gefäßkomponente ist. Als Folge besteht das Risiko, dass durchdringbare Verschlüsse, welche eine zu große Rückhaltekraft an Fluidtransfereinrichtungen ausüben, gemeinsam mit ihren zugehörigen Gefäßkomponenten während automatischer Probennahme-Verfahren aus den Probenträgern herausgezogen werden. Somit besteht ein Bedarf für einen Probenträger, der durchdringbare Verschlüsse aufweisende Probenröhrchen während automatischer Probennahme-Verfahren in ihren zugewiesenen Positionen auf dem Probenträger halten kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Erfindung löst das Probenröhrchen-Aufnahmeproblem, das mit bekannten Probenträgern verbunden ist, indem sie einen Probenträger bereitstellt, der eine untere Stützwand, eine Basis, die mit einem unteren Ende der unteren Stützwand verbunden ist oder sich in fixierter Nähe dazu befindet, und ein Probenröhrchen-Haltemittel aufweist, dass sich in fixierter Nähe zu der unteren Stützwand befindet, zum Aufnehmen und Halten einer Mehrzahl von Probenröhrchen in im Wesentlichen vertikalen Ausrichtungen. Der Probenträger weist ferner ein Probenröhrchen-Sperrelement auf, das eine Sperrwand aufweist, die direkt oder indirekt mit einem oberen Ende der unteren Stützwand verbunden ist, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel derart unter der Sperrwand des Probenröhrchen-Sperrelements ausgebildet ist, dass sich die Sperrwand über einen Abschnitt von jedem von dem Probenröhrchen-Haltemittel gehaltenen Probenröhrchen erstreckt und dadurch die Vertikalbewegung der von dem Probenträger gehaltenen Probenröhrchen begrenzt, ohne den Zugriff auf die Inhalte der Probenröhrchen durch eine Roboter-Pipettiereinrichtung zu behindern. Wie hierin verwendet, bedeutet der Begriff „indirekt", dass es eine dazwischenliegende Struktur dazwischen gibt, die die verbundenen Elemente kuppelt.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Probenträger ferner eine Querwand, die mit der unteren Stützwand verbunden ist, bevorzugt einem oberen Abschnitt der unteren Stützwand. Das Probenröhrchen-Sperrelement gemäß dieser Ausführungsform weist ferner eine obere Stützwand auf, die sich von der Sperrwand nach unten erstreckt und die direkt oder indirekt mit der Querwand verbunden ist. Die Querwand weist eine Mehrzahl von mit Abstand voneinander angeordneten Öffnungen auf, wobei jede Öffnung zum dorthindurch Aufnehmen eines Probenröhrchens dimensioniert ist, und wobei die Öffnungen so zu dem Probenröhrchen-Haltemittel ausgerichtet sind, dass sie die von dem Probenträger gehaltenen Probenröhrchen in im wesentlichen vertikalen Ausrichtungen halten. Die Öffnungen sind in der Geometrie bevorzugt kreisrund, und die Größe der Öffnungen kann gleich oder unterschiedlich sein, um Probenröhrchen aufzunehmen, die Verschlüsse gleicher oder unterschiedlicher Durchmesser aufweisen. Bevorzugt ist eine obere Fläche der Querwand um den Rand jeder Öffnung herum abgefast, um ein Einsetzen der Probenröhrchen in das Probenröhrchen-Haltemittel zu erleichtern.
  • Die Öffnungen der Querwand sind bevorzugt so positioniert, dass zumindest ein Abschnitt der Probenröhrchenverschlüsse innerhalb der Öffnungen zwischen der oberen und der unteren Fläche der Querwand aufgenommen ist, wenn die Probenröhrchen vollständig in das Probenröhrchen-Haltemittel eingesetzt sind. Idealerweise sollte, wenn Abschnitte der Verschlüsse in den Öffnungen aufgenommen sind, die Längsachse jedes Verschlusses sich nicht mehr als etwa 0,125 Zoll (3,18 mm) außerhalb der Längsachse der korrespondierenden Öffnung und bevorzugter nicht mehr als etwa 0,1 Zoll (2,54 mm) außerhalb der Längsachse der Öffnung befinden. Ein Zentrieren der Verschlüsse vor einem Durchdringen dieser mit einer Roboter-Pipettiereinrichtung kann beim Begrenzen der Kraft helfen, die zum Durchdringen der Verschlüsse erforderlich ist, und kann demgemäß ein genaueres Pipettieren ermöglichen.
  • Bei einer Ausführungsform der Erfindung weist das Probenröhrchen-Haltemittel eine Anzahl von Probenröhrchen-Aufnahmebereichen auf, wobei jeder Probenröhrchen-Aufnahmebereich definiert ist von: (i) einem Paar von fixierten Trennwänden, die eine im Wesentlichen senkrechte oder radiale Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand aufweisen, (ii) einer oder mehreren fixierten Haltewänden, die eine gegensätzliche Ausrichtung relativ zu der unter Stützwand aufweisen, und (iii) einer oder mehreren Federn, angeordnet in jedem der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche, um darin ein zugeordnetes Probenröhrchen zu halten. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen die eine oder die mehreren Federn, die zum Halten eines jeweiligen Probenröhrchens in einem zugeordneten Probenröhrchen-Aufnahmebereich vorgesehen sind, eine Blattfeder auf, welche mittels der unteren Stützwand befestigt ist und welche sich relativ zu dieser nach außen und in den Probenröhrchen-Aufnahmebereich hinein erstreckt. Bevorzugt erstreckt sich die Blattfeder durch einen in der unteren Stützwand ausgebildeten Schlitz hindurch nach außen. Die Blattfeder ist so ausgebildet und so angeordnet, dass sie das Probenröhrchen gegen die eine oder die mehreren zu dem entsprechenden Probenröhrchen-Aufnahmebereich gehörenden Haltewände vorspannt. Die Blattfeder kann zum Erhöhen des Reibungskoeffizienten zwischen der Blattfeder und den Außenflächen der Probenröhrchen chemisch behandelt oder physikalisch verändert sein. Unabhängig von der Art der verwendeten Federn weisen die Federn bevorzugt eine Haltekraft von wenigstens etwa 0,5 Pound-Force (2,22 N) auf. Die Haltekraft sollte ausreichend sein, um die von einem Probenträger gehaltenen Probenröhrchen in einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung zu halten und ein Drehen der Probenröhrchen zu verhindern. Wie hierin verwendet, bezieht sich die Formulierung „Haltekraft" auf die Kraft, die eine Feder gegen ein Probenröhrchen in einem Proberöhrchen-Haltebereich ausübt, und der Begriff „Feder" ist in seiner gebräuchlichen Bedeutung zu nennen und bezieht sich auf eine elastische Einrichtung, welche, nachdem sie zusammengedrückt wurde, ihre Ursprungsform im Wesentlichen wiedererlangt.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung weist die untere Stürzwand einen oberen und einen unteren Abschnitt auf und weist das Probenröhrchen-Haltemittel eine sich quererstreckende Wand auf, die zwischen dem oberen und dem unteren Abschnitt der unteren Stützwand angeordnet ist und mit diesen verbunden ist. (Der obere und der untere Abschnitt der unteren Stützwand und die sich quer erstreckende Wand können separate Komponenten sein, die mittels irgendeines geeigneten Befestigungsmittels (z.B. Schrauben) verbunden sind, oder sie können integral geformt sein.) Die sich quer erstreckende Wand weist eine Mehrzahl von mit Abstand voneinander angeordneten Öffnungen auf, wobei jede der Öffnungen zum dorthindurch Aufnehmen eines Probenröhrchens bemessen ist. Die Öffnungen in der sich quer erstreckenden Wand fluchten axial im Wesentlichen zu den Öffnungen in der Querwand. Die Basis kann sich nach oben erstreckende Trennwände aufweisen, die eine im Wesentlichen senkrechte oder radiale Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand haben und die unterhalb und zwischen benachbarten Öffnungen in der sich quer erstreckenden Wand angeordnet sind.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann ein Satz von Fingerfedern an der sich quer erstreckenden Wand vorgesehen sein, wobei sich jeder Satz von Fingerfedern von einer unteren Fläche der sich quer erstreckenden Wand um den Rand einer der Öffnungen herum nach unten erstreckt. Jeder Satz von Fingerfedern gemäß dieser Ausführungsform ist eingerichtet und ist vorgesehen zum Halten eines Probenröhrchens in einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichten innerhalb des zugeordneten Probenröhrchen-Aufnahmebereichs. Ein Satz von Fingerfedern ist bevorzugt von vier Fingerfedern gebildet, die sich nach unten und nach innen in Richtung der Längsachse der zugehörigen Öffnung erstrecken. Eine Verdickung mit einer gekrümmten Endfläche am distalen Ende jeder Fingerfeder ist bevorzugt zum Erleichtern des Entfernens der Probenröhrchen nach einer Verwendung.
  • Bei noch einer Ausführungsform der Erfindung weist das Probenröhrchen-Haltemittel eine Anzahl von Schlitzen auf, die in der Basis ausgebildet sind, wobei jeder Schlitz eingerichtet ist zum Aufnehmen eines Probenröhrchens in einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist eine vertikale Öffnung, die sich durch eine Außenfläche der Basis benachbart zu jeder Öffnung hindurch erstreckt, vorgesehen, um ein Betrachten von maschinenlesbarer Information (z.B. einem scannbaren Strichcode) zu ermöglichen, die an der Außenfläche eines in einem zugeordneten Schlitz aufgenommenen Probenröhrchens befestigt ist.
  • Bei noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung können das Probenröhrchen-Sperrelement und die untere Stützwand oder die Querwand mittels zusammengepasster erster und zweiter Passelemente lösbar miteinander verbunden sein. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen die ersten Passelemente ein Paar von Metallstiften auf, die sich von einer oberen Fläche der unteren Stützwand oder der Querwand nach oben erstrecken, und weisen die zweiten Passelemente ein Paar von korrespondierenden Durchgangslöchern in dem Probenröhrchen-Sperrelement auf zum Aufnehmen der Stifte dort hindurch. Die Stifte können so angepasst sein, dass sie Schraubengewinde aufweisen, welche sich über einer oberen Fläche des Probenröhrchen-Sperrelements erstrecken, zum Aufnehmen passender Schraubenmuttern zum Befestigen des Probenröhrchen-Sperrelements an der unter Stützwand oder an der Querwand. Da der Probenträger bevorzugt in Verbindung mit einem Tropfschild verwendet wird, wie beispielsweise dem unten beschriebenen, sind die freiliegenden Abschnitte der Stifte nach einem Verbinden des Probenröhrchen-Sperrelements mit der unteren Stützwand oder der Querwand bevorzugt vollständig in dem Probenröhrchen-Sperrelement aufgenommen. Andere lösbare Befestigungsmittel, die bei der Erfindung vorgesehen sind, schließen nur beispielhaft Clips, einen Velcro-Verschluss® oder eine Einschnappanordnung mit ein.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung erstrecken sich die benachbarte Probenröhrchen-Aufnahmebereiche separierenden Trennwände von der unteren Stützwand aus nach außen und von der Basis aus nach oben. Bei dieser Ausführungsform erstrecken sich die Haltewände, welche eine gegensätzliche Ausrichtung relativ zu der unter Stützwand haben, gleichfalls von der Basis aus nach oben. Mit „einer gegensätzlichen Ausrichtung" ist gemeint, dass die Haltewände eine Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand haben, die anders als radial oder senkrecht ist. Bei bestimmten Ausführungsformen dienen die Haltewände dazu, die Probenröhrchen in den Probenröhrchen-Aufnahmebereichen gegen die Kraft der Federn zu halten, wohingegen bei anderen Ausführungsformen die Haltewände einfach beim Führen von Probenröhrchen in die Probenröhrchen-Aufnahmebereiche hinein helfen. Obwohl es kein Erfordernis ist, dass die Trennwände und die Haltewände miteinander verbunden sind, sind bei einer bevorzugten Ausführungsform die Trennwände und die Paare von zugehörigen Haltewänden so miteinander verbunden, dass sie Y-förmige Unterteiler bilden. Mit den Y-förmigen Unterteilern müssen sich die Trennwände von der unteren Stützwand aus nicht nach außen erstrecken.
  • Trennwände an den Enden des Probenträgers bilden ein Paar von Endwänden. (Die Endwände sind hierin auch als „Trennwände" bezeichnet, um die Definition eines Probenröhrchen-Aufnahmebereichs zu vereinfachen, selbst wenn Endwände gebräuchlich nicht als Trennwände zu sein verstanden werden.) Die Endwände können als eine Fläche zum Bereitstellen einer maschinenlesbaren Information (z.B. eines scannbaren Strichcodes) über die Inhalte der von dem Probenträger aufgenommen Probenröhrchen und/oder über die Anzahl und die Arten von an den Inhalten der Probenröhrchen durchzuführenden Untersuchungen dienen.
  • Bei noch einer Weiterbildung der Erfindung weist die Außenfläche der unteren Stützwand eine Mehrzahl von maschinenlesbaren Etiketten auf, wobei jedes Etikett an der unteren Stützwand über dem Probenröhrchen-Haltemittel und unter der Querwand oder dem Probenröhrchen-Sperrelement befestigt ist. Ein solch Etikett ist bevorzugt über jedem Probenröhrchen-Aufnahmebereich des bevorzugten Probenträgers angeordnet. Die Etiketten können scannbare Strichcode oder andere maschinenlesbare Informationen aufweisen, welche dazu verwendet werden können, anzugeben, ob bestimmte Probenröhrchen in dem Probenröhrchen-Haltemittel vorhanden sind oder daraus fehlen.
  • Bei noch einer Weiterbildung der Erfindung kann das Probenröhrchen-Haltemittel auf beiden Seiten der unteren Stützwand Probenröhrchen aufnehmen und halten. Bei dieser Ausführungsform erstreckt sich die Sperrwand des Probenröhrchen-Sperrelements seitwärts von beiden Seiten der unteren Stützwand weg. Die Sperrwand erstreckt sich nur über einen Abschnitt jedes Probenröhrchens auf jeder Seite der unteren Stützwand und ermöglicht dadurch einen unbehinderten Zugriff auf die Inhalte der Probenröhrchen durch eine Roboter-Pipettiereinrichtung.
  • Der erfindungsgemäße Probenträger kann, obwohl eine Bogenform bevorzugt ist, eine gerade Form oder eine Bogenform aufweisen. Es ist bevorzugt, dass der Probenträger zur Verwendung auf einem automatischen Probenkarussell eine Bogenform aufweist.
  • Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist zur Verwendung bei einem automatischen Probennahme-System ein Tropfschild vorgesehen zum Schützen der Inhalte der von Probenträgern gehaltenen Probenröhrchen gegen eine Fluidkontamination, insbesondere hängende Tropfen, welche während eines automatischen Probennahme-Verfahrens eine Roboter-Pipettiereinrichtung verlassen haben können. Mit „automatischem Probennahme-System" ist ein System gemeint zum Halten eines Probenröhrchens in einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung und zum Transportieren des Probenröhrchens mittels automatischer Mittel zu einer Position in einer Vorrichtung hin, wo auf die Inhalte des Probenröhrchens von einer Roboter-Pipettiereinrichtung zugegriffen werden kann, um einen Transfer von wenigstens einem Teil der Inhalte zu einer anderen Position in der Vorrichtung hin zu bewirken. Der erfindungsgemäße Tropfschild ist bevorzugt aus einem im Wesentlichen nicht leitfähigen Material konstruiert und weist eine Abdeckplatte auf, welche eine Bogenform haben kann, die der Bogenform des bevorzugten Probenträgers entspricht.
  • Die Abdeckplatte des Tropfschildes weist ein oder mehrere Durchgangslöcher auf, wobei jedes Durchgangsloch so ausgebildet ist und so angeordnet ist, dass es ein beeinträchtigungsfreies, vertikales, Dorthindurchpassieren einer ausgerichteten Pipettenspitze ermöglicht. Die Durchgangslöcher sind so bemessen, dass sie jeweils den Zugriff auf die Inhalte von nur einem Probenröhrchen ermöglichen, wobei die Probenröhrchen, auf die zugegriffen wird, sich in einem unterhalb der Abdeckblatte angeordneten Probenträger befinden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Durchmesser jedes Durchgangslochs der gleiche wie oder kleiner als der kleinste Durchmesser jedes von dem Probenträger gehaltenen Probenröhrchens, so dass die Möglichkeiten zum Kontaminieren des Probenträgers und seiner Inhalte minimiert sind. Eine obere Fläche der Abdeckplatte kann abgefast sein oder kann alternativ eine Einfassung um den Rand jedes Durchgangsloch herum aufweisen. Ein abgefastes Durchgangsloch könnte beim Umleiten einer fehlausgerichteten Pipettenspitze durch das Durchgangsloch hindurch helfen, wohingegen ein mit einer Einfassung versehenes Durchgangsloch eine zusätzliche Barriere gegen eine Fluidkontamination der Probenröhrchen bereitstellen würde. Da der bei dem bevorzugten, automatischen Probennahme-System verwendete Probenträger zwei Sätze von Probenröhrchen-Aufnahmebereichen auf gegenüberliegenden Seiten der unteren Stützwand aufweist, weist der Tropfschild wenigstens zwei Durchgangslöcher in der Abdeckplatte auf, welche so ausgebildet und so angeordnet sind, dass sie einen Zugriff auf Probenröhrchen auf gegenüberliegenden Seiten der Stützwand ermöglichen.
  • Von einer unteren Fläche der Abdeckplatte erstreckt sich wenigstens eine Laufschiene, eine innere Laufschiene, welche so eingerichtet und so angeordnet ist, dass sie die Vertikalbewegung eines unter dem Tropfschild angeordneten Probenträgers beschränkt. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist der Tropfschild ferner zwei äußere Laufschienen auf, die sich von der unteren Fläche der Abdeckplatte nach unten erstrecken und die von der inneren Laufschiene so mit Abstand angeordnet sind, dass sich innere Seitenwände der äußeren Laufschienen und beide Seitenwände der inneren Laufschiene über von dem Probenträger gehaltene Probenröhrchen erstrecken. Diese Anordnung von Laufschienen wird die Vertikalbewegung eines aus dem Probenröhrchen-Haltemittel herausgezogenen Probenröhrchens blockieren, sollte das Probenröhrchen-Sperrelement in seiner Funktion versagen.
  • Bei dem bevorzugten Tropfschild weist die innere Laufschiene eine ebene untere Fläche auf, welche im Wesentlichen der Länge nach oder dem Bogen nach auf der unteren Fläche der Abdeckplatte zentriert ist. Die Enden der inneren Laufschiene können abgeschrägt sein, so dass ein Probenträger, welcher nicht vollständig in einem Probenträger-Aufnahmeraum eines Probenkarussells aufgenommen ist, in fortschreitender Weise zurück in den zugeordneten Probenträger-Aufnahmeraum gedrängt werden kann. Die innere Laufschiene ist bevorzugt so angeordnet, dass vor einem Zugriff auf die Probenröhrchen der Tropfschild und der Probenträger nicht in Berührungskontakt sind. Der Abstand zwischen der unteren Fläche der inneren Laufschiene und einer oberen Fläche des Probenröhrchen-Sperrelements eines daruntertransportierten Probenträgers ist bevorzugt nicht mehr als etwas 0,125 Zoll (3,12 mm).
  • Bei noch einer anderen Ausführungsform der Erfindung ist ein automatisches Probennahme-System bereitgestellt, welches einen oder mehrere der oben beschriebenen Probenträger, die Probenröhrchen-Haltemittel zum Aufnehmen von Probenröhrchen auf beiden Seiten der unteren Stützwand aufweisen, ein Probenträger-Transportmittel und den oben beschriebenen Tropfschild aufweist, welcher über daruntertransportierten Probenträgern angeordnet ist und sich in fixierter Anordnungsbeziehung dazu befindet.
  • Diese und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung werden Fachleuten nach Betrachten der folgenden, detaillierten Beschreibung, der beigefügten Ansprüche und der beigefügten Figuren ersichtlich.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • 1 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines bevorzugten, erfindungsgemäßen Probenträgers.
  • 2 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines anderen erfindungsgemäßen Probenträgers.
  • 3 ist eine auseinandergezogene Vorderansicht des Probenträgers von 1.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht eines Federhalters des Probenträgers von 1.
  • 5 ist eine Vorderansicht des Federhalters von
  • 4.
  • 6 ist eine Vorderansicht des Probenträgers von 1, wobei zwei Probenröhrchen in Probenröhrchen-Aufnahmebereiche dessen eingesetzt sind.
  • 7 ist eine Draufsicht des Probenträgers von 1 ohne ein Probenröhrchen-Sperrelement, und wobei eine Querwand und ein oberer Abschnitt einer unteren Stützwand des Probenträgers integriert sind.
  • 8 ist eine Draufsicht des Probenträgers von 1 ohne das Probenröhrchen-Sperrelement.
  • 9 ist eine Draufsicht des Probenträgers von 1, wobei vier Probenröhrchen in Probenröhrchen-Aufnahmebereiche dessen eingesetzt sind.
  • 10 ist eine Unteransicht des Probenröhrchen-Sperrelements des Probenträgers von 1.
  • 11 ist eine geschnittene Endansicht des Probenträgers von 9, gesehen entlang der Linie 11-11 davon.
  • 12 ist eine Unteransicht des Probenträgers von 1.
  • 13 ist eine vergrößerte, teilweise Unteransicht des Probenträgers von 12, die zwei Sätze von Führungsschienen zeigt zum Einsetzen von Federhaltern gemäß 4 in den Probenträger.
  • 14 ist eine Endansicht des Probenträgers von 1, wobei ein Identifizierungsschild daran angebracht ist.
  • 15 ist eine perspektivische Explosionsansicht eines anderen, erfindungsgemäßen Probenträgers, wobei zwei Probenröhrchen in Probenröhrchen-Aufnahmebereiche eingesetzt sind.
  • 16 ist eine Draufsicht des Probenträgers von 15 ohne das Probenröhrchen-Sperrelement, und wobei die Querwand und der obere Abschnitt der unteren Stützwand integriert sind.
  • 17 ist eine geschnittene Endansicht des Probenträgers von 15, gesehen entlang der Linie 17-17 davon, und wobei zwei Probenröhrchen in Probenröhrchen-Aufnahmebereiche eingesetzt sind.
  • 18 ist eine vergrößerte, teilweise, perspektivische Unteransicht der sich quer erstreckenden Wand von 15.
  • 19 ist eine Draufsicht auf einen anderen, erfindungsgemäßen Probenträger ohne das Probenröhrchen-Sperrelement.
  • 20 ist eine Vorderansicht des Probenträgers von 19 mit dem Probenröhrchen-Sperrelement.
  • 21 zeigt den Probenträger von 1, der auf einem Probenkarussell angeordnet ist und der ein einziges Probenröhrchen hält.
  • 22 ist eine perspektivische Draufsicht eines Tropfschildes zur Verwendung bei einem automatischen Probennahme-System gemäß der Erfindung.
  • 23 ist eine perspektivische Unteransicht des Tropfschildes von 22.
  • 24 ist eine geschnittene Endansicht des Tropfschildes von 22, gesehen entlang der Linie 24-24 davon.
  • 25 ist eine geschnittene Endansicht eines alternativen Tropfschildes zur Verwendung bei einem automatischen Probennahme-System gemäß der Erfindung.
  • 26 ist eine geschnittene Endansicht des Probenträgers von 1, der von dem Probenkarussell der 21 unter den Tropfschild von 22 transportiert ist.
  • Die in den beigefügten Figuren dargestellten Probenträger weisen eine Anzahl von redundanten Merkmalen auf. Wo es Fachleuten aus der Durchsicht der Figuren und dem Lesen der folgenden Beschreibung klar sein würde, was für Merkmale gezeigt sind, haben sich die Erfinder bemüht, das Aufnehmen einer übermäßigen Anzahl von Bezugszeichen zu vermeiden, indem sie nur für eine repräsentative Anzahl von ähnlichen, darin gezeigten Merkmalen Bezugszeichen vergeben haben.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Während die Erfindung in einer Vielzahl von Formen ausgeführt sein kann, sind die folgende Beschreibung und die beigefügten Figuren lediglich dafür bestimmt, einige dieser Formen als spezielle Beispiele der Erfindung zu offenbaren. Demgemäß ist es nicht beabsichtigt, die Erfindung auf die so beschriebenen und dargestellten Formen oder Ausführungsformen zu beschränken. Stattdessen ist der volle Umfang der Erfindung in den beigefügten Ansprüchen dargelegt.
  • Unter Bezugnahme auf die Figuren sind bevorzugte Probenträger 10 gemäß der Erfindung alleine oder in Kombination mit einem Tropfschild 200 gezeigt zum Schutz gegen eine Kreuzkontamination zwischen von den Probenträgern aufgenommenen Probenröhrchen 300 und zum Begrenzen der Vertikalbewegung der Probenträger, wenn die Probe aus irgendeinem der Probenröhrchen entfernt wird. (Ein Bezug hierin auf einen „Probenträger 10" ist ein allgemeiner Bezug auf einen der dargestellten Probenträger 10A–D.) Erfindungsgemäße Probenträger 10 sind bevorzugt in Kombination mit Probenröhrchen 300 verwendet, die abgedichtete Verschlüsse 310 aufweisen, die von Standardpipettenspitzen zur Verwendung mit Verdrängungspipetten durchdrungen werden können. Zum Gewährleisten einer korrekten Ausrichtung zum Durchdringen dieser Verschlüsse 310 und zum Pipettieren einer Probe immobilisieren die erfindungsgemäßen Probenträger 10 im Wesentlichen die Probenröhrchen 300, die sie aufnehmen, und begrenzen dadurch während Probennahme-Verfahren sowohl die Vertikal- als auch die Querbewegung der Probenröhrchen. Die mit den erfindungsgemäßen Probenträgern 10 verwendeten Probenröhrchen 300 können mit Probensammelsätzen bereitgestellte Transportröhrchen sein, welche verwendet werden zum Aufnehmen und Lagern von Proben zum Versandt und für eine zukünftige Analyse, einschließlich einer Analyse mit nukleinsäurebasierten Untersuchungen oder Immuntest, die diagnostizierend für einen bestimmten pathogenen Organismus oder ein bestimmtes pathogenes Virus sind. Solche Proben können beispielsweise Blut, Urin, Speichel, Sputum, Schleim oder andere Körpersekrete, Eiter, Fruchtwasser, Zerebrospinalflüssigkeit, Samenflüssigkeit, Gewebeproben, Stuhl, Umweltproben, Nahrungserzeugnisse, Chemikalien, Pulver, Partikel oder Granulat umfassen. Die Probenröhrchen 300 können jede Form oder jeden Aufbau aufweisen, vorausgesetzt, dass die Gefäßkomponenten 320 der Probenröhrchen zum Aufnehmen und Halten des interessierenden Materials (z.B. Tier-, Umwelt-, Industrie-, Nahrungsmittel- oder Wasser-Proben) geformt sind. Die Gefäßkomponente 320 weist ein geschlossenes Ende und ein offenes Ende auf, das angepasst ist zum daran Befestigen des Verschlusses 310 (z.B. ein zusammenpassende Schraubengewinde). Bevorzugte Probenröhrchen sind in Anderson et al., US-Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. US 2001-0041336 A1, und Kacian et al., US-Patentanmeldungs-Offenlegungsschrift Nr. US 2002-0127147 A1 offenbart. Es ist generell wichtig, dass die Zusammensetzung des Probenröhrchens 300 im Wesentlichen inert in Bezug auf die Probe ist, so dass es die Durchführung oder die Ergebnisse einer Untersuchung nicht signifikant beeinträchtigt.
  • Wie in 1 dargestellt, weist ein spezieller, bevorzugter, erfindungsgemäßer Probenträger 10A eine Querwand 20, eine Basis 30, eine untere Stützwand 40, welche die obere Wand und die Basis in fixierter Anordnungsbeziehung verbindet, und eine Mehrzahl von Federn 50 auf, wobei jede Feder in einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60 angeordnet ist (Eine Bezugnahme hierin auf einen „Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60" ist eine allgemeine Bezugnahme auf einen der dargestellten Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60A–C.) Dieser bevorzugte Probenträger 10A weist ferner ein Probenröhrchen-Sperrelement 70 mit einer sich seitwärts erstreckenden Sperrwand 71 und eine obere Stützwand 72 auf, die sich davon nach unten erstreckt und die in Berührungskontakt mit einer oberen Fläche 21 der Querwand 20 ist. Die untere Stützwand 40 kann eine integrale Komponente sein oder sie kann beispielsweise einen oberen Abschnitt 40A und einen unteren Abschnitt 40B aufweisen, wie in 1 gezeigt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform formen die Querwand 20 und der obere Abschnitt 40A der unteren Stützwand 40 eine integrale Komponente und formen die Basis 30 und der unter Abschnitt 40B der unteren Stützwand eine andere integrale Komponente, wobei die beiden Komponenten mittels solcher Mittel wie eines Schnappverschlusses, Ultraschallschweißens, Klebstoffs, Schrauben, Clips oder anderer mechanischer Befestigungselemente miteinander verbunden sind.
  • In der Querwand 20 (siehe 1 und 8) sind mit Abstand voneinander angeordnete Öffnungen 22 enthalten, welche die gleiche oder unterschiedliche Größen aufweisen können und welche dimensioniert sind zum Aufnehmen von Probenröhrchen 300 in dem Probenträger 10A. Jede Öffnung 22 ist über einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60 angeordnet, wie im Folgenden beschrieben. Wie in den 1 und 8 dargestellt, weist die Querwand 20 einen abgefasten Ring 23 auf, der jede Öffnung 22 umschreibt, um ein Einsetzen der Probenröhrchen 300 in dem Probenträger 10A zu erleichtern. Eine Innenfläche 24 jeder Öffnung 22 ist bevorzugt bemessen zum Aufnehmen der Verschlusskomponente 310 des Probenröhrchens 300 in Berührungskontakt, welcher eine Reibungspassung sein kann und welcher es bevorzugt ermöglicht, dass sich die Längsachse der Verschlusskomponente nicht mehr als etwa 0,125 Zoll (3,12 mm) und bevorzugter nicht mehr als 0,1 Zoll (2,54 mm) seitwärts aus der Längsachse der Öffnung herausbewegt. Demgemäß ist bei einer bevorzugten Anwendung der Probenträger 10A so dimensioniert, dass wenigstens ein Abschnitt jedes Verschlusses 310 in einer Öffnung 22 zwischen der oberen und der unteren Fläche 21, 25 der Querwand 20 aufgenommen ist, wenn die Probenröhrchen 310 vollständig in die Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60 eingesetzt sind. Ein Beschränken der Querbewegung der von dem Probenträger 10A gehaltenen Probenröhrchen ist insbesondere wichtig, wenn die Probenröhrchen durchdringbare Verschlüsse aufweisen, wie beispielsweise jene, die in Anderson et al., US-Patentanmeldung Nr. 20010041336 A1, und Kacian et al., US-Patentanmeldung Nr. 20020127147 A1 offenbart sind, da die Verschlüsse strukturell geschwächte Mitten aufweisen können oder Filter mit mittig angeordneten Passagen oder Schlitzen enthalten können, welche von einer Pipettenspitze oder einer anderen, zu einer automatischen Probennahme-Vorrichtung gehörenden Fluidtransfereinrichtung durchdrungen werden müssen.
  • Die Figuren zeigen eine bevorzugte Ausführungsform, bei welcher die Querwand 20 sich relativ zu der unteren Stützwand 40 seitwärts in beide Richtungen erstreckt und eine Anzahl von Öffnungen 22 aufweist, die entlang jeder Seite der unteren Stützwand ausgerichtet sind. Die Anzahl von Öffnungen 22 auf jeder Seite der unteren Stützwand 40 ist bevorzugt 10. Die Erfindung berücksichtigt auch Probenträger (nicht gezeigt), welche eine einzige Reihe von Öffnungen 22 in der Querwand 20 aufweisen, wobei sich die obere Wand nur in eine Richtung relativ zu der unteren Stützwand 40 seitwärts erstreckt.
  • 2 zeigt einen alternativen und weniger bevorzugten Probenträger 10B, bei dem die querverlaufende Querwand 20 entfernt ist und der obere Abschnitt 40A der unteren Stützwand 40 und das Probenröhrchen-Sperrelement 70 direkt verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform erstreckt sich der obere Abschnitt 40A der unteren Stützwand 40 höher, als er es bei dem bevorzugten Probenträger 10A tut, um die verlorene Dicke der Querwand 20 zu berücksichtigen. Dieser Probenträger 10B ist weniger bevorzugt, da es schwieriger ist, die Querbewegung der mit Verschlüssen versehenen Enden der Probenröhrchen 300 zu kontrollieren.
  • Wie in den Figuren dargestellt, weist der bevorzugte Probenträger 10A eine Mehrzahl von Probenträger-Aufnahmebereichen 60A auf zum Aufnehmen und Positionieren von Probenröhrchen 300 in im Wesentlichen vertikalen Ausrichtungen auf dem Probenträger (siehe z.B. 6). Bei der in 7 gezeigten, bevorzugten Ausführungsform weisen die Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60A Paare von gegenüberliegenden Haltewänden 61 auf, die sich von der Basis 30 nach oben erstrecken und die winkelige Ausrichtungen relativ zu der unteren Stützwand 40 aufweisen. Jede Haltewand 61 erstreckt sich von einer Trennwand 62, die zwei Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60A separiert, oder von einer Endwand 63, wobei die Trennwand oder Endwand sich von der Basis aus nach oben und von dem unteren Abschnitt 40B der unteren Stützwand 40 aus radial oder senkrecht nach außen erstreckt. Wie in den 1 und 7 gezeigt, formen jede Trennwand 62 und ein paar von Verlängerungs-Haltewänden 61 bevorzugt einen einteiligen, Y-förmigen Unterteiler 64. Der Innenwinkel des „V"-Abschnitts des Y-förmigen Unterteilers 64 ist bevorzugt etwa 124° für jene Unterteiler am Außenradius und bevorzugt etwa 116° für jene Unterteiler am Innenradius des bevorzugt bogenförmigen Probenträgers 10A, der in den 1 und 7 dargestellt ist.
  • Eine Öffnung 31, die in der Basis 30 jedes Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60A angeordnet ist, ermöglicht es, dass Korrosionsmittel, wie beispielsweise Bleichmittel, aus dem Probenträger 10A abgelassen werden. Das Vorsehen dieser Öffnungen 31 minimiert ferner in vorteilhafter Weise die Materialmenge, die zum Formen des Probenträgers 10A benötigt wird.
  • Eine Feder 50 ist in jedem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60A des Probenträgers 10A angeordnet. Die bevorzugten Federn 50 sind aus rostfreiem Stahl hergestellte Blattfedern, welche sich von dem unteren Abschnitt 40B der unteren Stützwand 40 (siehe 3, 6 und 7) aus durch darin ausgebildete Schlitze 41 hindurch nach außen erstrecken und welche dazu dienen, die Probenröhrchen 300 gegen die Haltewände 61 der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60A vorzuspannen. Die bevorzugten Federn 50 bilden einen Teil eines Paars von Federhaltern 51, die eine Mehrzahl von Federn (bevorzugt 10) aufweisen, wie in den 4 und 5 gezeigt.
  • Jede Feder 50 jedes Federhalters 51 weist eine vertikale Stütze 52 und einen sich davon nach unten und nach außen erstreckenden Federarm 53 auf. Die Federn 50 sind so gestaltet, dass sie ein ausreichendes Maß an Druck auf ihre jeweiligen Probenröhrchen 300 bereitstellen, so dass sie die Probenröhrchen in einem Immobilisierungszustand halten, wenn Teilproben aus den Probenröhrchen entnommen werden. Die Enden 54 der Federarme 53 sind abgerundet, um ein Einsetzen und ein Entnehmen von Probenröhrchen 300 in zugeordneten Probenröhrchen-Aufnahmebereichen 60A zu erleichtern.
  • Die Haltekraft jeder Feder 50 ist bevorzugt wenigstens etwa 0,5 Pound-Force (2,22 N). Diese Kraftgröße wurde so ausgewählt, dass sie ausreichend ist, um von dem Probenträger 10A gehaltene Probenröhrchen 300 in einer im Wesentlichen vertikalen Ausrichtung zu halten und während der Verwendung ein Drehen der Probenröhrchen zu beschränken, so dass auf die Probenröhrchen aufgebrachte Etiketten 90 zum Betrachten in dem Probenträger positioniert werden können, wie in 6 gezeigt. Zum Erhöhen des Reibungskoeffizienten zwischen den Federn 50 und Außenflächen 321 der Gefäßkomponenten 320 der Probenröhrchen 300 können die Federarme 53 physikalisch oder chemisch verändert sein, wie beispielsweise mittels Sandstrahlens oder Ätzens der Oberfläche der Federarme unter Verwendung im Stand der Technik gut bekannter Verfahren. Der Reibungskoeffizient sollte nicht so groß sein, dass die Probenröhrchen 300 nicht ohne Schwierigkeiten von Hand aus den Probenröhrchen-Aufnahmebereichen 60A entfernt werden können. 11 bietet eine geschnittene Seitenansicht des bevorzugten Probenträgers 10A, die zwei Probenröhrchen 300 zeigt, welche durch die Blattfedern 50 in den Probenröhrchen-Aufnahmebereichen 60A gesichert wurden.
  • Die Federhalter 51 weißen eine Basis 55 zum miteinander Verbinden der vertikalen Stützen 52 auf, wie in den 4 und 5 dargestellt. Von jeder Basis 55 erstreckt sich eine Anzahl von sich nach außen erstreckenden Zungen 56, die unter den vertikalen Stützen 52 wie in den 4 und 5 gezeigt eingefügt sind. 12 zeigt, dass sich jede Zunge 56 um so eine ausreichende Distanz nach außen erstreckt, dass sie in einer Presspassung mit einer Innenfläche 65 von einer der Trennwände 62 des Probenröhrchen-Aufnahmebereichs 60A ist, wenn U-förmige Bogenabschnitte 57 der Federhalter 51 in in dem unteren Abschnitt 40B der unteren Stützwand 40 ausgebildete Ausnehmungen 42 eingesetzt sind, wobei Paare von gegenüberliegenden Ausnehmungen durch eine Anzahl von der Länge nach oder dem Bogen nach ausgerichteten Unterteilungswänden 43 (siehe 11) separiert sind. Die Federhalter 51 werden von der Basis 40 des Probenträgers 10A aus in Position bewegt, indem ein Paar von Endlaschen 58 an jedem Federhalter zwischen gegenüberliegende, parallele Führungsschienen 66A, 66B geschoben werden, welche sich von jeder Endwand 63 vertikal und nach außen erstrecken, wie in den 12 und 13 gezeigt. Untere Flächen 44 des unteren Abschnitts 40B der unteren Stützwand 40 stellen Kontakt her mit und sperren eine Bewegung der Basis 55, wenn der Federhalter 51 in Position ist. Innenwände 45 des unteren Abschnitts 40B der unteren Stützwand 40 halten die Federhalter 51 im Abstand voneinander und drücken die Zungen 56 gegen die Innenflächen 65 der Trennwände 62 und schaffen dadurch eine Presspassung, welche die Federhalter in dem Probenträger 10A in Position verriegelt.
  • Bei einem alternativen, erfindungsgemäßen Probenträger 10C ersetzt eine Mehrzahl von Fingerfedern 150 jede Blattfeder 60 des bevorzugten Probenträgers 10A, wie in 15 gezeigt. Bei dieser Ausführungsform sind Sätze von mit gleichem Abstand voneinander angeordneten Fingerfedern 150 um den Rand von Öffnungen 80, die in einer sich quer erstreckenden Wand 81 ausgebildet sind, herum gruppiert und erstrecken sich von einer unteren Fläche 82 dieser nach unten. Die Querwand 81 kann die untere Stützwand 40 in einen oberen und einen unteren Abschnitt 40A, B halbieren, wie in 15 dargestellt. Irgendein geeignetes Befestigungsmittel (z.B. Schrauben 47) kann verwendet sein zum miteinander Verbinden der Querwand 81 und des oberen und des unteren Abschnitts 40A, B der unteren Stützwand 40, jedoch ist es bevorzugt, dass fluchtende Löcher 83, 46 in der Querwand und einer oberen Wand 48 des unteren Abschnitts der unteren Stützwand vorgesehen sind zum dorthindurch Aufnehmen von Schrauben, welche in passende Gewinde (nicht gezeigt) eingeschraubt werden können, die in dem oberen Abschnitt der unteren Stützwand vorgesehen sind.
  • Jede Öffnung 80 in der sich quer erstreckenden Wand 81 ist über einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60B angeordnet und ist bemessen zum Aufnehmen der Gefäßkomponente 320 eines Probenröhrchens 300 dorthindurch. Sätze von Fingerfedern 150 sind bevorzugt von vier Fingerfedern gebildet, wie in 18 gezeigt, wobei jede Fingerfeder einen nach innen geneigten Arm 151 und eine distale Verdickung 152 aufweist, die eine gekrümmte Endfläche 153 aufweist, um ein Entfernen von Probenröhrchen 300 aus dem Probenträger 10C zu erleichtern. Die Anordnung jedes Satzes von Fingerfedern 150 um den Rand einer Öffnung 80 herum sollte derart sein, dass die Gefäßkomponente 320 eines Probenröhrchens 300 in der zugehörigen Öffnung 80 im Wesentlichen zentriert wird, wenn das Probenröhrchen in den Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60B eingesetzt wird. Siehe 16. Ferner ist, wie die Haltekraft jeder Blattfeder 50 bei dem bevorzugten Probenträger 10A, die gemeinsame Haltekraft jedes Satzes von Fingerfedern 150 bevorzugt wenigstens etwa 1,0 Pound-Force (4,45 N) und bevorzugter wenigstens etwa 1,5 Pound-Force (6,67 N). Ferner sind, um während der Verwendung die von dem Probenträger 10C gehaltenen Probenröhrchen 300 in einer vertikalen Ausrichtung zu halten, wie in der geschnittenen Seitenansicht des Probenträgers in 17 gezeigt, die Öffnungen 22 in der Querwand 20 und die korrespondierenden Öffnungen 80 in der Querwand 81 im Wesentlichen koaxial.
  • Während es zum Halten und korrekten Ausrichten von Probenröhrchen 300 in dem Probenträger 10C nicht notwendig ist, können Trennwände, wie beispielsweise die in 15 gezeigten T-förmigen Unterteiler 67, zum Separieren der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche des Probenträgers 10C integriert sein. wenn integriert, erstrecken sich diese Unterteiler 67 bevorzugt von dem unteren Abschnitt 40B der unteren Stützwand 40 aus nach außen und von der Basis 30 aus nach oben zur unteren Fläche 82 der Querwand 81 hin und versehen die Querwand und den Probenträger 10C mit zusätzlicher Steifigkeit.
  • Die 19 und 20 zeigen einen anderen, erfindungsgemäßen Probenträger 10D, bei dem keine Federn zum Halten der Probenröhrchen 300 integriert sind. Stattdessen weist eine Basis 130 des Probenträgers 10D darin ausgebildete Schlitze 60C auf zum Aufnehmen der Probenröhrchen 300, wobei die Schlitze Probenröhrchen-Aufnahmebereiche bilden. Die Schlitze 60C sind bevorzugt so dimensioniert, dass sie die Probenröhrchen 300 in im Wesentlichen vertikalen Ausrichtungen halten. Vertikale Schlitze 68, die sich durch eine Außenfläche 131 der Basis 130 hindurch erstrecken, können vorgesehen sein, um ein Betrachten von maschinenlesbaren Etiketten 90 (z.B. scannbaren Strichcodes), die an in den Schlitzen 60C gehaltenen Probenröhrchen 300 vorhanden sind, zu ermöglichen. Die Etiketten 90 können Informationen über beispielsweise die Inhalte der Probenröhrchen 300 oder an solchen Inhalten durchzuführende Untersuchungen bereitstellen.
  • Bei jedem der in den Figuren dargestellten Probenträger 10 ist das Probenröhrchen-Sperrelement 70 vorgesehen, um zu verhindern, dass Probenröhrchen 300 während einer automatischen Probennahme aus ihren zugeordneten Probenröhrchen-Aufnahmebereichen 60 entfernt werden. Dieses Merkmal ist insbesondere wichtig, wenn die Probenröhrchen 300 Verschlüsse 310 aufweisen, die ein Durchdringen mittels einer Probennahme-Vorrichtung (z.B. eines Pipettierroboters) erfordern, da die Reibung zwischen den durchdrungenen Verschlüssen und den Probennahme-Vorrichtungen die Haltekräfte der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60 überwinden kann, was während einer Probennahme in einem teilweisen oder vollständigen Entfernen von Probenröhrchen aus den Probenträgern 10 resultiert. Daher dient das Probenröhrchen-Sperrelement 70 in dem Fall, in dem die Probenröhrchen-Aufnahmebereiche 60 während einer Probennahme beim Halten der Probenröhrchen 300 in den Probenträgern 10 versagen, als eine Sicherung.
  • Wie in 9 gezeigt, weist die Sperrwand 71 wenigstens eine Seitenkante 73 auf, die sich über zumindest einen Abschnitt des oberen Randes 322 der Verschlusskomponente 310 von einem oder mehreren von dem Probenträger 10 gehaltenen Probenröhrchen 300 erstreckt. Ein Etikett 95, das alphanumerische Informationen trägt, kann auf einer oberen Fläche 79 der Sperrwand 71 angebracht sein, um beim Identifizieren der Positionen von benachbarten Probenröhrchen 300 zu helfen, wie in 9 gezeigt. Die dargestellten Verschlüsse 310 weisen durchdringbare Dichtungen 323 auf, die an den oberen Rändern angebracht sind, zum Halten von Aerosolfiltern (nicht gezeigt) in den Verschlüssen. Bei der bevorzugten Ausführungsform weist die Sperrwand 71 zwei Seitenkanten 73 auf, wobei sich jede Seitenkante über einen Satz von ausgerichteten Probenröhrchen 300 auf jeder Seite der unteren Stützwand 40 des Probenträgers 10 erstreckt. Die Distanz, um die sich die Seitenkanten 73 über die Probenröhrchen 300 erstrecken, ist begrenzt, so dass ein beeinträchtigungsfreier Zugriff auf die Inhalte der Probenröhrchen durch eine zu einer automatischen Probennahme-Vorrichtung, wie beispielsweise einem Pipettierroboter, gehörende Fluidtransfereinrichtung (z.B. eine Pipettenspitze) möglich ist.
  • Eine untere Fläche 74 der Sperrwand 71 befindet sich bevorzugt nicht mehr als etwa 0,1 Zoll (2,54 mm) über dem oberen Rand 322 der Verschlusskomponente 310 jedes von dem Probenträger 10 gehaltenen Probenröhrchens 300. Alternativ ist der Abstand zwischen der unteren Fläche 74 der Sperrwand 71 und dem oberen Rand 322 der Verschlusskomponente 310 jedes Probenröhrchens 300 so eingerichtet, dass die Probenröhrchen nicht vollständig aus den Probenröhrchen-Aufnahmebereichen 60 herausgezogen werden können, bevor ihre Vertikalbewegung durch die Sperrwand behindert wird. Während die sich von der Sperrwand 71 nach unten erstreckende Stützwand 72 dazu dient, die Sperrwand über die Querwand 20 der in den 1 und 15 gezeigten Probenträger 10A, C-Ausführungsformen anzuheben, würde dieses Merkmal bei den in den 2 und 20 gezeigten Probenträger 10B, D-Ausführungsformen nicht erforderlich sein, vorausgesetzt, dass die Höhe der unteren Stützwand 40 angepasst ist zum Aufnehmen von Probenröhrchen 300 unterhalb der unteren Fläche 74 der Sperrwand 71.
  • Die 13 und 15 zeigen bevorzugte Mittel zum Verbinden des Probenröhrchen-Sperrelements 70 mit der Querwand 20 oder der unteren Stützwand 40. Bei diesen Ausführungsformen sind ein paar von Metallstiften 100 an der Querwand 20 oder an der unteren Stützwand 40 befestigt und erstrecken sich von oberen Flächen 21, 49 dieser nach oben.
  • Diese Stifte 100 fluchten mit einem paar von Durchgangslöchern 75, welche sich durch das Probenröhrchen-Sperrelement 70 hindurch erstrecken, wie in 10 gezeigt. Zum Helfen beim Verbinden des Probenröhrchen-Sperrelements 70 mit der Querwand 20 oder der unteren Stützwand 40 zeigt 10 ferner, dass eine untere Fläche 76 der oberen Stützwand 72 mit einem paar von Nuten 77 ausgestattet sein kann, die auf der gleichen Seite der Durchgangslöcher 75 angrenzen und angeordnet sind. Da die Probenträger 10 bevorzugt in Verbindung mit Tropfschildern 200 verwendet werden, wie unten beschrieben, ist es nicht notwendig, vor einer Verwendung das Probenröhrchen-Sperrelement 70 fest mit der Querwand 20 oder der unter Stützwand 40 zu verbinden. Jedoch wird es bei Anwendungen, bei denen ein Tropfschild des nachstehend beschriebenen Typs nicht verwendet werden wird, notwendig sein, das Probenröhrchen-Sperrelement 70 unter Verwendung mechanischer Befestigungselemente (z.B. Schrauben) an der Querwand 20 oder der unteren Stützwand 40 anzubringen, wenn das Probenröhrchen-Sperrelement seine Probenröhrchen-Rückhaltefunktion erreichen soll.
  • 14 zeigt ein Identifizierungsschild 110, das an dem Probenröhrchen-Sperrelement 70 angebracht ist und das ein Etikett 120 aufweist, das maschinenlesbare (d.h. einen Strichcode) und/oder alphanumerische Informationen bereitstellt. Diese Informationen können ein Instrument oder einen Nutzer beispielsweise über das Vorhandensein oder die Position eines bestimmten Probenträgers 10 in dem Instrument, die Quelle der von dem Probenträger aufgenommenen Proben und/oder die Arten von an den Proben durchzuführenden Untersuchungen informieren. Das Schild 110 kann mittels Schrauben 111, die in passende, in 1 gezeigte Schraubenlöcher 78 eingeschraubt sind, an der oberen Stützwand 72 des Probenröhrchen-Sperrelements 70 befestigt sein. Für automatische Anwendungen kann es wünschenswert sein, Mittel zu integrieren zum Bestimmen vor einem Pipettieren, ob ein Probenröhrchen 300 in einem bestimmten Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60 vorhanden ist oder daraus fehlt. Dies kann gemäß der Erfindung erreicht werden durch Bereitstellen eines maschinenlesbaren Etiketts 140 an der unteren Stützwand 40 über jedem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60, wie in den 6 und 20 gezeigt. Wenn das in einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60 eingesetzte Probenröhrchen 300 ausreichend transluzent ist, wird eine Maschine zum Lesen der Etiketten 140, wie beispielsweise ein Strichcodescanner, nicht in der Lage sein, das Etikett hinter dem Probenröhrchen 300 zu lesen oder zu erfassen. Basierend auf ihrem Fehler beim Lesen oder Erfassen eines Etikettes 140 kann die Maschine an einen den Betrieb eines zugehörigen, automatischen Probennahme-Systems (siehe z.B. 21) steuernden Computer übermitteln, dass in diesem bestimmten Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60 ein Probenröhrchen 300 vorhanden ist. Demzufolge wird ein zu dem automatischen Probennahme-System gehörender Pipettierroboter (nicht gezeigt) angewiesen, an dieser Position eine vorbestimmte Probenmenge aus dem Probenröhrchen 300 zu saugen. Jedoch wird, wenn ein Probenröhrchen 300 aus einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich 60 fehlt, eine zu dem automatischen Probennahme-System gehörende Lesemaschine in der Lage sein, dass zugehörige Etikett 140 zu lesen oder zu erfassen, und wird an den Computer übermitteln, dass in diesem Probenröhrchen-Aufnahmebereich kein Probenröhrchen 300 vorhanden ist. Demgemäß wird an den Pipettierroboter keine Anweisung gegeben, an dieser Position eine Probe aus dem Probenröhrchen 300 zu saugen.
  • Die Basis 30, 130 des Probenträgers 10 kann angepasst sein zur Verwendung mit einem Probenträger-Transportmittel, wie beispielsweise einem Probenkarussell zum Drehen einer Mehrzahl von Probenträgern in einem automatischen Probennahme-System. Ein solch Probenkarussell 400 wurde von Ammann et al. in dem US-Patent Nr. 6,335,166 offenbart und ist in 21 dargestellt. Dieses spezielle Probenkarussell 400 ist aus gewalztem, ungehärteten Aluminium geformt und weist einen ringförmigen Kanal 401 um den Rand eines Rings 402 herum und eine Mehrzahl von erhöhten, sich radial erstreckenden Unterteilern 403 auf. Die Unterteiler 403 unterteilen den Kanal 401 in neun bogenförmige Probenträger-Aufnahmeräume 404, welche zum Aufnehmen der erfindungsgemäßen Probenträger 10 eingerichtet sein können. Die einzelnen Probenträger-Aufnahmeräume 404 sind so dimensioniert, dass sie die Probenträger 10 in einer Aufrechtposition halten, wenn von den Probenträgern 10 gehaltene Probenröhrchen 300 zum Abrufen von Probenmaterial für eine Analyse unter einen Pipettierroboter (nicht gezeigt) geschaltet werden. Zum Verfolgen einzelner Probenträger 10 auf dem Probenkarussell 400 kann ein maschinenlesbares Etikett 120 (z.B. ein scannbarer Strichcode) an wenigstens einer Endwand 63 oder an einem an dem Probenröhrchen-Sperrelement 70 angebrachten Schild 110 vorgesehen sein, wie im Obigen beschrieben und in 14 gezeigt.
  • Die erfindungsgemäßen Probenträger 10 können in Kombination mit einer Einrichtung zum Schützen der Probenröhrchen 300 während einer Probennahme verwendet werden, um zusätzlich Möglichkeiten für eine Kreuzkontamination zu beschränken. Solch eine Einrichtung ist durch einen neuen Tropfschild 200 bereitgestellt, der in den 2126 gezeigt ist. Dieser Tropfschild 200 weist eine Abdeckplatte 201 auf, welche so dimensioniert ist, dass sie ein Schutzdach über einem vollständig darunter aufgenommenen Probenträger 10 bildet. Daher weist bei einer bevorzugten Ausführungsform der Tropfschild 200 eine Bogenform auf, die der bevorzugten Bogenform des Probenträgers 10 entspricht, wie in 21 gezeigt. Ein Minimum von zwei Durchgangslöchern, die in den 2123 als ein erstes Durchgangsloch 202 und ein zweites Durchgangsloch 203 gekennzeichnet sind, erstrecken sich durch den Tropfschild 200 hindurch und stellen einen Zugang zu den unter den Durchgangslöchern zentrierten Probenröhrchen 300 bereit. Die Durchgangslöcher 202, 203 sind so dimensioniert, dass sie ein beeinträchtigungsfreies Dorthindurchpassieren von von einem Pipettierroboter gehaltenen Pipettenspitzen ermöglichen, sind jedoch klein genug, dass eine obere Fläche 204 des Tropfschildes 200 dazu dienen kann, hängende Tropfen aufzufangen, welche während Probentransferprozeduren die Pipettenspitzen verlassen haben. Daher sind die Durchmesser des ersten bzw. des zweiten Durchgangsloches 202, 203 bevorzugt etwa der gleiche wie oder kleiner als der kleinste Durchmesser jedes Verschlusses 310 eines von einem Probenträger 10 zu haltenden Probenröhrchens 300. Erhöhte, ringförmige Einfassungen 205, 206 können um den Rand des ersten bzw. des zweiten Durchgangsloches 202, 203 herum vorgesehen sein, um zu verhindern, dass auf der oberen Fläche 204 der Abdeckplatte 201 gesammeltes Fluid in eines der Probenröhrchen 300 hinein ausläuft, wie in den 22 und 24 gezeigt. Bei einer in 25 gezeigten, bevorzugten Ausführungsform weist die obere Fläche 204 der Abdeckplatte 201 jedoch einen Abfasungsring 207 um den Rand des ersten bzw. des zweiten Durchgangsloches 202, 203 herum auf zum Helfen beim Umleiten von fehlausgerichteten Pipettenspitzen.
  • Die Durchgangslöcher 202, 203 sind so auf dem Tropfschild 200 angeordnet, dass das erste Durchgangloch 202 über einer ersten oder inneren Reihe von der Länge nach oder dem Bogen nach ausgerichteten Probenröhrchen 300 angeordnet ist und das zweite Durchgangsloch 203 über einer zweiten oder äußeren Reihe von der Länge nach oder dem Bogen nach ausgerichteten Probenröhrchen angeordnet ist. Wenn der Probenträger 10 mittels des Probenkarussells 400 nach vorne unter den Tropfschild 200 weitergeschaltet wird, kann das nächste Probenröhrchen 300 in jeder Reihe von Röhrchen unter einem der Durchgangslöcher 202, 203 für einen Zugriff durch einen Pipettierroboter dargeboten werden. Ein Beispiel für einen Pipettierroboter zur Verwendung mit der Erfindung ist der Roboter-Probenverarbeiter, Modell-Nr. RSP9000, der von der Cavro, Inc. aus Sunnyvale, Kalifornien verfügbar ist. Die Durchgangslöcher 202, 203 sind bevorzugt an dem Tropfschild 200 versetzt, um zusätzlich Möglichkeiten für eine aus freigegebenen, hängenden Tröpfchen einer Probe resultierende Kontamination zu minimieren. Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Durchgangslöcher 202, 203, wie in 21 gezeigt, so an dem Tropfschild 200 angeordnet, dass das dritte Probenröhrchen 200 in der zweiten oder äußeren Reihe von ausgerichteten Röhrchen einer Probennahme unterzogen wird, während das erste Probenröhrchen in der ersten oder inneren Reihe von ausgerichteten Röhrchen einer Probennahme unterzogen wird.
  • Wenn der Tropfschild 200 in einem automatischen Probennahme-System eingesetzt wird, weist der Tropfschild bevorzugt eine Anzahl von drei sich der Länge nach oder dem Bogen nach erstreckenden Laufschienen 208 auf, welche mit Abstand voneinander angeordnet sind und welche sich von einer unteren Fläche 209 des Tropfschildes nach unten erstrecken, wie in 23 dargestellt. (Das Bezugszeichen „208" bezieht sich allgemein auf alle drei in den Figuren gezeigten Laufschienen, wohingegen sich das Bezugszeichen „208A" auf die innere Laufschiene bezieht und sich das Bezugszeichen „208B" auf die beiden äußeren Laufschienen bezieht.) Die innere Laufschiene 208A ist so an der unteren Fläche 209 des Tropfschildes 200 eingerichtet und angeordnet, dass sie die Vertikalbewegung des Probenträgers 10 unter dem Tropfschild begrenzt, wie in 26 dargestellt. Die Vertikalbewegung des Probenträgers 10 ist von besonderem Interesse, wenn ein Pipettierroboter zum Entnehmen einer Untersuchungsprobe aus durchdringbare Verschlüsse 310 aufweisenden Probenröhrchen 300 verwendet wird. In Abhängigkeit von der erforderlichen Herausziehkraft kann es möglich sein, dass eine an einen Pipettierroboter montierte Pipettenspitze an den durchdringbaren Komponenten des Verschlusses 310 hängen bleibt, wenn die Pipettenspitze aus dem Probenröhrchen 300 herausgezogen wird. Als Folge kann ein Abschnitt des Probenträgers 10 durch den Pipettierroboter von dem Probenkarussell 400 abgehoben und möglicherweise darauf verlagert werden. Daher ist zum Begrenzen der Vertikalbewegung des Probenträgers 10 unter dem Tropfschild 200 der Abstand zwischen einer unteren Fläche 210 der inneren Laufschiene 208A und einer oberen Fläche 79 der Sperrwand 71 des Probenröhrchen-Sperrelements 70 kleiner als die vertikale Distanz, die zum Herausziehen oder Verlagern wenigstens eines Abschnitts des Probenträgers aus seiner Position auf dem Probenkarussell 400 erforderlich ist (z.B. kleiner als die Tiefe des Probenkarussell-Aufnahmeraums 404). Eine vertikale Verlagerung eines Probenträgers 10 kann auftreten, wenn die Haltekraft eines Probenröhrchens 300 (d.h. der Verschlusskomponente 310), das an eine Pipettenspitze angesetzt ist, die aus dem Probenröhrchen herausgezogen wird, die Haltekraft einer Feder 50 oder von Federn 150 überschreitet, die an das Probenröhrchen angelegt sind. Bevorzugt ist der Abstand zwischen der unteren Fläche 210 der inneren Laufschiene 208A und der oberen Fläche 79 der Sperrwand 71 des Probenröhrchen-Sperrelements 70 nicht größer als etwa 0,125 Zoll (3,18 mm). Die innere Laufschiene 208A kann ferner als eine Barriere gegen eine Übertragskontamination zwischen Probenröhrchen 300 dienen, die in Probenröhrchen-Aufnahmebereichen 60 auf gegenüberliegenden Seiten der unteren Stützwand 40 des Probenträgers 10 gehalten sind.
  • Die bevorzugten Laufschienen 208A, 208B weisen jeweilige, abgeschrägte Enden 211, 212 auf, wie in 23 gezeigt. Die abgeschrägten Enden 211 der inneren Laufschiene 208A sind dazu vorgesehen, ein korrektes Einsetzen von Probenträgern 10, welche vor dem Drehen nicht vollständig in Probenkarussell-Aufnahmeräume 404 eingesetzt wurden, zu erleichtern, ob das Probenkarussell 400 im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn gedreht wird. Die äußeren Laufschienen 208B sind mit Abstand von der inneren Laufschiene 208A angeordnet, so dass innere Seitenwände 213 der äußeren Laufschienen 208B und beide Seitenwände 214 der inneren Laufschiene 208B vertikal über Probenröhrchen 300, welche von dem Probenträger 10 gehalten werden und welche unter dem Tropfschild 200 positioniert sind, angeordnet sind und über diese vorstehen, wie in 26 gezeigt. Gegenüberliegende Seitenwände 213, 214 der Laufschienen 208A, 208B erstrecken sich bevorzugt nicht über den Rand der Durchgangslöcher 202, 203 des Tropfschildes 200 hinaus und ermöglichen dadurch ein beeinträchtigungsfreies Passieren von Fluidtransfereinrichtungen durch die Durchgangslöcher 213, 214 hindurch. Auf diese Weise dienen die Laufschienen 208 als eine zusätzliche Sicherung zum Blockieren der Vertikalbewegung von von dem Probenträger 10 gehaltenen Probenröhrchen 300 in dem Fall, in dem ein Probenröhrchen während eines Pipettierens unerwartet über das Probenröhrchen-Sperrelement 70 hinaus herausgezogen wird.
  • Der Tropfschild 200 kann mittels Montagestangen 215, die an einer stationären Fläche 216 des automatischen Probennahme-Systems befestigt sind, in einer fixierten Anordnungsbeziehung über Probenträgern 10 gehalten werden, die darunter auf dem Probenkarussell 400 weitergeschaltet werden, wie in 21 dargestellt und vollständiger durch Ammann et al. in dem US-Patent Nr. 6,335,166 beschrieben. Der Tropfschild 200 kann an diesen Montagstangen 215 unter Verwendung von Schrauben, Bolzen oder ähnlichen, mechanischen Befestigungselementen befestigt sein. Bevorzugt sind Bolzen 217, die mit Gewindelöchern (nicht gezeigt) in den Montagestangen 215 zusammengepasst sind und die durch drei Durchgangslöcher 218, die am Umfang des Tropfschildes 200 angeordnet sind, hindurch eingesetzt sind, wie in 21 gezeigt.
  • Probenträger 10 und Tropfschilder 200 gemäß der Erfindung sind bevorzugt aus einem im Wesentlichen nicht leitfähigen Kunststoff hergestellt, wie beispielsweise Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS), welches von GE Plastics aus Pittsfield, Massachusetts als Cycolac® MG47 erhalten werden kann. Die verwendeten Materialien sollten so ausgewählt sein, dass sie einer Korrosion durch Chemikalien und Reagenzien widerstehen, denen der Probenträger 10 und der Tropfschild 200 während der Verwendung ausgesetzt sein können. Der Tropfschild 200 und das Probenröhrchen-Sperrelement 70, die Querwand 20 und der obere Abschnitt 40A der unteren Stützwand 40 des bevorzugten Probenträgers 10A sind bevorzugt maschinell bearbeitete Komponenten. Der Rest der Komponenten des bevorzugten Probenträgers 10A sind bevorzugt mittels Fachleuten bekannter Spritzgießverfahren geformt.

Claims (39)

  1. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) zur Verwendung beim Halten und Aufnehmen einer Mehrzahl von Probenröhrchen (300) für den Zugriff durch eine Roboter-Pipettiereinrichtung, wobei der Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) aufweist: eine untere Stützwand (40), eine Basis (30), die mit einem unteren Ende der unteren Stützwand (40) verbunden ist oder sich in fixierter Nähe dazu befindet, ein Probenröhrchen-Haltemittel, das sich in fixierter Nähe zu der unteren Stützwand (40) befindet, zum Aufnehmen und Halten einer Mehrzahl von Probenröhrchen (300) in im wesentlichen vertikalen Ausrichtungen, und ein Probenröhrchen-Sperrelement (70), das eine Sperrwand (71) aufweist, die direkt oder indirekt mit einem oberen Ende der unteren Stützwand (40) verbunden ist, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel derart unter der Sperrwand (71) des Probenröhrchen-Sperrelements (70) ausgebildet ist, dass sich die Sperrwand (71) über einen Abschnitt von jedem von dem Probenröhrchen-Haltemittel gehaltenen Probenröhrchen (300) erstreckt und dadurch die Vertikalbewegung der von dem Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gehaltenen Probenröhrchen (300) begrenzt, ohne den Zugriff auf die Inhalte der Probenröhrchen (300) durch eine Roboter-Pipettiereinrichtung zu behindern.
  2. Probenträger (10A; 10B) gemäß Anspruch 1, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel eine Anzahl von Probenröhrchen-Aufnahmebereichen (60A) aufweist, wobei jeder Probenröhrchen-Aufnahmebereich (60A) definiert ist von: einem Paar von fixierten Trennwänden (62), die eine im Wesentlichen senkrechte oder radiale Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand (40) aufweisen, einer oder mehreren fixierten Haltewänden (61), die eine gegensätzliche Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand (40) aufweisen, und einer oder mehreren Federn, angeordnet in jedem der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche (60A), um darin ein zugeordnetes Probenröhrchen (300) zu halten.
  3. Probenträger (10A; 10B) gemäß Anspruch 2, wobei sich die Trennwände (62) von der unteren Stützwand (40) aus nach außen und von der Basis (30) aus nach oben erstrecken, und wobei sich die Haltewände (61) von der Basis (30) aus nach oben erstrecken.
  4. Probenträger (10A; 10B) gemäß Anspruch 2, wobei jede Trennwand (62) benachbarte Probenröhrchen-Aufnahmebereiche (60A) separiert, und wobei ein Paar von Haltewänden (61) so miteinander verbunden sind, dass sie einen Y-förmigen Unterteiler (64) bilden.
  5. Probenträger (10A; 10B) gemäß Anspruch 4, wobei die Trennwände (62), welche zu nur einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich (60A) benachbart sind, und ihre zugehörigen Haltewände (61) ein Paar von Endwänden (63) bilden.
  6. Probenträger (10A; 10B) gemäß Anspruch 2, wobei die eine oder mehreren Federn eine Blattfeder (50) aufweisen, die mittels der unteren Stützwand (40) befestigt ist und sich relativ zu dieser nach außen und in einen der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche (60A) hinein erstreckt, wobei die Blattfeder (50) so ausgebildet und so angeordnet ist, dass sie ein Probenröhrchen (300) gegen die eine oder mehreren zu dem entsprechenden Probenröhrchen-Aufnahmebereich (60A) gehörenden Haltewände (61) vorspannt.
  7. Probenträger (10A; 10B) gemäß Anspruch 6, wobei sich die Blattfedern (50) durch in der unteren Stützwand (40) ausgebildete Schlitze (41) hindurch nach außen erstrecken.
  8. Probenträger (10D) gemäß Anspruch 1, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel eine Anzahl von Schlitzen (60C) aufweist, welche in der Basis (30) ausgebildet sind und welche zum Aufnehmen der Probenröhrchen (300) eingerichtet sind.
  9. Probenträger (10D) gemäß Anspruch 8, wobei sich benachbart zu jedem Schlitz (60C) ein Schlitz (68) durch eine Außenfläche der Basis (30) hindurch erstreckt, um ein Betrachten von maschinenlesbaren Informationen (90) zu ermöglichen, die an Außenflächen (321) von in den Schlitzen (60C) gehaltenen Probenröhrchen (300) angebracht sind.
  10. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 1, wobei das Probenröhrchen-Sperrelement (70) ferner eine obere Stützwand (72) aufweist, die sich von der Sperrwand (71) nach unten erstreckt, und wobei die obere Stützwand (72) direkt oder indirekt mit der unteren Stützwand (40) verbunden ist.
  11. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 10, wobei die obere Stützwand (72) direkt mit der unteren Stützwand (40) verbunden ist.
  12. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 11, wobei die untere Stützwand (40) und die obere Stützwand (72) zusammengepasste erste bzw. zweite Passelemente aufweisen zum lösbaren Verbinden der unteren und der oberen Stützwand (40, 72).
  13. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 11, wobei die ersten Passelemente ein Paar von Stiften (100) aufweisen, die sich von einer oberen Fläche (49) der unteren Stützwand (40) nach oben erstrecken, und wobei die zweiten Passelemente ein Paar von korrespondierenden Durchgangslöchern (75) aufweisen zum Aufnehmen der Stifte (100) dorthindurch.
  14. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 1, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel Probenröhrchen (300) auf beiden Seiten der unteren Stützwand (40) aufnehmen und halten kann.
  15. Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 14, wobei der Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) eine Bogenform aufweist.
  16. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 1, ferner aufweisend: eine Querwand (20), die mit einem oberen Abschnitt (40A) der unteren Stützwand (40) verbunden ist und die eine Mehrzahl von mit Abstand voneinander angeordneten Öffnungen (22) aufweist, wobei jede Öffnung (22) zum dorthindurch Aufnehmen eines Probenröhrchens (300) dimensioniert ist, und wobei die Öffnungen (22) so zu dem Probenröhrchen-Haltemittel ausgerichtet sind, dass sie die von dem Probenträger (10A) gehaltenen Probenröhrchen (300) in im Wesentlichen vertikalen Ausrichtungen halten, und eine obere Stützwand (72), die sich von der Sperrwand (71) nach unten erstreckt und die direkt oder indirekt mit der Querwand (20) verbunden ist.
  17. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 16, wobei die obere Stützwand (72) direkt mit der Querwand (20) verbunden ist.
  18. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 16, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel eine Anzahl von Probenröhrchen-Aufnahmebereichen (60A) aufweist, wobei jeder Probenröhrchen-Aufnahmebereich (60A) definiert ist von: einem Paar von fixierten Trennwänden (62), die eine im Wesentlichen senkrechte oder radiale Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand (40) aufweisen, eine oder mehrere fixierte Haltewände (61), die eine gegensätzliche Ausrichtung relativ zu der unteren Stützwand (40) aufweisen, und eine oder mehrere Federn, die in jedem der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche (60A) vorgesehen sind, um darin ein zugeordnetes Probenröhrchen (300) zu halten.
  19. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 18, wobei. sich die Trennwände (62) von der unteren Stützwand (40) aus nach außen und von der Basis (30) aus nach oben erstrecken, und wobei sich die Haltewände (61) von der Basis (30) aus nach oben erstrecken.
  20. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 18, wobei jede Trennwand (62) benachbarte Probenröhrchen-Aufnahmebereiche (60A) separiert, und wobei ein Paar von Haltewänden (61) so miteinander verbunden sind, dass sie einen Y-förmigen Unterteiler (64) bilden.
  21. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 20, wobei die Trennwände (62), welche nur zu einem Probenröhrchen-Aufnahmebereich (60A) benachbart sind, und ihre zugehörigen Haltewände (61) ein Paar von Endwänden (63) bilden.
  22. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 18, wobei die eine oder mehreren Federn eine Blattfeder (50) aufweisen, die mittels der unteren Stützwand (40) befestigt ist und die sich relativ zu dieser nach außen und in einen der Probenröhrchen-Aufnahmebereiche (60A) hinein erstreckt, wobei die Blattfeder (50) so eingerichtet und so angeordnet ist, dass sie ein Probenröhrchen (300) gegen die eine oder mehreren zu dem entsprechenden Probenröhrchen-Aufnahmebereich (60A) gehörenden Haltewände (61) vorspannt.
  23. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 22, wobei sich die Blattfedern (50) durch in der unteren Stützwand (40) ausgebildete Schlitze (41) hindurch nach außen erstrecken.
  24. Probenträger (10C) gemäß Anspruch 16, wobei: die untere Stützwand (40) einen oberen und einen unteren Abschnitt (40A, 40B) aufweist, das Probenröhrchen-Haltemittel eine sich quer erstreckende Wand (81) aufweist, die zwischen dem oberen und dem unteren Abschnitt (40A, 40B) der unteren Stützwand (40) angeordnet ist und damit verbunden ist, wobei die sich quer erstreckende Wand (81) eine Mehrzahl von mit Abstand voneinander angeordneten Öffnungen (80) aufweist, die axial im Wesentlichen zu den Öffnungen (22) in der Querwand (20) fluchten, wobei jede Öffnung (80) in der sich quer erstreckenden Wand (81) zum dorthindurch Aufnehmen eines Probenröhrchens (300) bemessen ist, und wobei sich ein Satz von Fingerfedern (150) von einer unteren Fläche (82) der sich quer erstreckenden Wand (81) um den Rand jeder Öffnung (80) herum nach unten erstrecken, wobei der Satz von Fingerfedern (150) eingerichtet ist und vorgesehen ist zum Halten eines Probenröhrchens (300) in der Öffnung (80).
  25. Probenträger (10C) gemäß Anspruch 24, wobei die untere Stützwand (40) und die sich quer erstreckende Wand (81) ein integrales Teil bilden.
  26. Probenträger (10C) gemäß Anspruch 24, wobei jeder Satz von Fingerfedern (150) vier Fingerfedern (150) aufweist.
  27. Probenträger (10C) gemäß Anspruch 24, wobei jede Fingerfeder (150) eine distale Verdickung (152) aufweist zum Erleichtern eines Entfernens der Probenröhrchen (300) aus dem Probenröhrchen-Haltemittel.
  28. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 16, wobei eine obere Fläche (21) der Querwand (20) und eine untere Fläche (76) der oberen Stützwand (72) zusammengepasste erste bzw. zweite Passelemente aufweisen zum lösbaren Verbinden der Querwand (20) und der oberen Stützwand (72).
  29. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 28, wobei die ersten Passelemente ein Paar von Stiften (100) aufweisen, die sich von der oberen Fläche (21) der Querwand (20) nach oben erstrecken, und wobei die zweiten Passelemente ein Paar von korrespondierenden Durchgangslöchern (75) aufweisen zum dorthindurch Aufnehmen der Stifte (100).
  30. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 16, wobei eine obere Fläche (21) der Querwand (20) um den Rand jeder Öffnung (22) herum abgefast ist.
  31. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 16, ferner ein oder mehrere von dem Probenröhrchen-Haltemittel gehaltene Probenröhrchen (300) aufweisend, wobei eine zu jedem Probenröhrchen (300) gehörende Verschlusskomponente (310) zumindest teilweise in der zugehörigen Öffnung (22) zwischen der oberen und der unteren Fläche (21, 25) der Querwand (20) aufgenommen ist.
  32. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 31, wobei jede Verschlusskomponente (310) eine durchdringbare Dichtung (323) aufweist.
  33. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 31, wobei sich die Längsachse der zu jedem Probenröhrchen (300) gehörenden Verschlusskomponente (310) nicht mehr als etwa 3,175 mm (0,125 Zoll) außerhalb der Längsachse jeder korrespondierenden Öffnung (22) in der Querwand (20) befindet.
  34. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 16, wobei das Probenröhrchen-Haltemittel Probenröhrchen (300) auf beiden Seiten der unteren Stützwand (40) aufnehmen und halten kann.
  35. Probenträger (10A) gemäß Anspruch 34, wobei der Probenträger (10A) eine Bogenform aufweist.
  36. Automatisches Probennahme-System mit einem Probenträger-Transportmittel, dem Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gemäß Anspruch 1, der auf dem Probenträger-Transportmittel angeordnet ist, und einem Tropfschild (200), der an einer stationären Fläche (216) angebracht und über dem Probenträger-Transportmittel angeordnet ist, wobei der Tropfschild (200) aufweist: eine Abdeckplatte (201), eine innere Laufschiene (208A), die sich von einer unteren Fläche (209) der Abdeckplatte (201) im Wesentlichen der Länge nach oder dem Bogen nach zentriert nach unten erstreckt, wobei die innere Laufschiene (208A) so eingerichtet und so angeordnet ist, dass sie die Vertikalbewegung des Probenträgers (10A; 10B; 10C; 10D) beschränkt, wenn dieser unter dem Tropfschild (200) angeordnet ist, ein Paar von äußeren Laufschienen (208B), wobei die äußeren Laufschienen (208B) auf voneinander abgewandten Seiten der inneren Laufschiene (208A) und mit Abstand davon angeordnet sind, und wobei die äußeren Laufschienen (208B) so eingerichtet und so angeordnet sind, dass sie die Vertikalbewegung der von dem Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gehaltenen Probenröhrchen (300) beschränken, und ein oder mehrere Durchgangslöcher (202, 203), die in der Abdeckplatte (201) auf jeder Seite der inneren Laufschiene (208A) zwischen der inneren Laufschiene (208A) und den äußeren Laufschienen (208B) ausgebildet sind, wobei jedes Durchgangsloch (202, 203) so ausgebildet ist und so angeordnet ist, dass es ein beeinträchtigungsfreies vertikales Dorthindurchpassieren einer ausgerichteten Pipettenspitze und einen Zugriff auf den Inhalt von einem von einer Anzahl von in dem Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) vorhandenen Probenröhrchen (300) ermöglicht, wenn der Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) unter der Abdeckplatte (201) angeordnet ist.
  37. Automatisches Probennahme-System gemäß Anspruch 36, wobei eine obere Fläche (79) der Sperrwand (71) des Probenträgers (10A; 10B; 10C; 10D) sich nicht mehr als etwa 3,175 mm (0,125 Zoll) unterhalb einer unteren Fläche (210A) der inneren Laufschiene (208A) befindet, wenn der Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) unter den Tropfschild (200) befördert ist.
  38. Automatisches Probennahme-System gemäß Anspruch 36, wobei der Durchmesser jedes Durchgangslochs (202, 203) in der Abdeckplatte (201) so dimensioniert ist, dass er kleiner als der kleinste Durchmesser jedes von dem Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) gehaltenen Probenröhrchens (300) ist.
  39. Automatisches Probennahme-System gemäß Anspruch 36, wobei der Probenträger (10A; 10B; 10C; 10D) und der Tropfschild (200) übereinstimmende Bogenformen aufweisen.
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