DE60308938T2 - Dual stumpfmachende Sicherheitsnadelanordnung zur Blutentnahme - Google Patents

Dual stumpfmachende Sicherheitsnadelanordnung zur Blutentnahme Download PDF

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    • A61M5/32Needles; Details of needles pertaining to their connection with syringe or hub; Accessories for bringing the needle into, or holding the needle on, the body; Devices for protection of needles
    • A61M5/3205Apparatus for removing or disposing of used needles or syringes, e.g. containers; Means for protection against accidental injuries from used needles
    • A61M5/321Means for protection against accidental injuries by used needles
    • A61M2005/3212Blunting means for the sharp end of the needle

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Doppel- bzw. Dualendnadelanordnungen für eine Verwendung in Blutsammel- bzw. -entnahmeverfahren. Genauer bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Nadelanordnung, die eine doppelt endende Nadel zur Blutentnahme von einem Patienten aufweist und welche stumpfmachende Elemente für die doppelt endende Nadel beinhaltet.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Entsorgbare medizinische Vorrichtungen bzw. medizinische Einwegvorrichtungen, die stechende bzw. durchstechende Elemente aufweisen, werden typischerweise zum Verabreichen einer Arznei oder zum Entnehmen eines Fluids verwendet, wie Blutentnahmenadeln, Fluidhandhabungsnadeln und Anordnungen davon. Aktuelle medizinische Verfahren erfordern, daß die Fluidbehälter und Nadelanordnungen, die in derartigen Systemen verwendet werden, preiswert und bequem bzw. leicht entsorgbar sind. Dementsprechend verwenden bestehende Blutsammelsysteme beispielsweise irgendeine Form eines haltbaren wiederverwendbaren Halters, an welchem abnehmbare und entsorgbare Einwegnadeln und Fluidsammelröhrchen montiert bzw. festgelegt sein können. Ein Blutsammelsystem dieser Art kann vor einer Verwendung zusammengesetzt werden und dann nach einer Verwendung zerlegt bzw. auseinandergenommen werden. Somit gestatten diese Blutent nahmesysteme eine wiederholte Verwendung des verhältnismäßig teuren Halters nach einem Ersatz der relativ preiswerten Nadel und/oder des Fluidsammelröhrchens. Zusätzlich zu einem Verringern der Kosten beim Sammeln bzw. Entnehmen von Blutproben helfen diese Blutentnahmesysteme auch, die Herstellung von gefährlichem medizinischem Abfall zu minimieren.
  • Eine verbreitete Designkonfiguration von früher erhältlichen Blutsammelsystemen beinhaltet eine doppelt endende Nadelanordnung, ein entleertes bzw. evakuiertes Sammelrohr und einen Halter zum Halten der Nadelanordnung und des Sammelrohrs in fixierter bzw. befestigter Beziehung. Die doppelt endende Nadelanordnung, welche auch als eine Kanüle bezeichnet wird, weist eine Bohrung, die sich dadurch erstreckt, und eine Nabe nahe einem zentralen bzw. Hauptbereich davon auf. Das evakuierte Fluidsammelröhrchen beinhaltet einen durchstechbaren Stöpsel bzw. Anschlag an einem Ende davon. In dieser Art eines Blutsammelsystems weist der Halter typischerweise ein Gehäuse an einem Ende davon zum Aufnehmen der Nadelanordnung auf. In ähnlicher Weise weist der Halter auch einen hohlen Körper mit einer Öffnung an einem gegenüberliegenden Ende davon zum Aufnehmen des Sammelröhrchens bzw. -rohrs auf. Die Nadelanordnung wird fest bzw. stabil innerhalb des Gehäuses des Halters aufgenommen, so daß sich ein erstes Ende der Nadel vorwärts des Halters zum Punktieren der Vene eines Patienten erstreckt. Das entgegengesetzte zweite Ende der Nadel erstreckt sich in den hohlen bzw. Hohlkörper des Halters. Bei bzw. nach einem Zusammenbau des Blutsammelsystems wird die Nadelanordnung in das Gehäuse eingesetzt und das Sammelröhrchen wird durch das offene Ende des hohlen Körpers eingesetzt, bis das zweite Ende der Nadel den durchstechbaren Stöpsel des Sammelröhrchens durchsticht, wodurch eine Fluidverbindung bzw. -kommunikation zwischen dem Inneren des Sammelröhrchens und der Bohrung ermöglicht wird, welches sich durch die Nadelanordnung erstreckt. Um eine Blutprobe von einem Patienten unter Verwendung eines dieser Blutentnahmesysteme zu entnehmen, wird das evakuierte Sammelröhrchen teilweise in ein Ende des Halters eingesetzt, das erste Ende der Nadel wird in eine Vene eines Patienten eingesetzt und das Sammelröhrchen wird völlig in den Halter eingesetzt, so daß das Blut durch die Bohrung der Nadelanordnung und in das Fluidsammelröhrchen entnommen wird. Nach einem Entnehmen der Probe wird das Sammelröhrchen entfernt, so daß das Blut, das darin enthalten ist, analysiert werden kann, und die Nadelanordnung wird zur Beseitigung bzw. Entsorgung abgenommen bzw. losgelöst.
  • Zusätzlich dazu fähig zu sein, Blutsammelröhrchen aufzunehmen, sind die Halter von einigen Fluidtransfer- bzw. -übertragungssystemen kompatibel mit Fluidbehältern, die ein Fluid aufweisen, um in einen Patienten injiziert zu werden. Somit können derartige Halter verwendet werden, um Fluid sowohl zu injizieren, als auch Blutproben von einem Patienten zu entnehmen.
  • Um das Risiko zu reduzieren, sich eine unbeabsichtigte Nadelstichwunde zuzuziehen, wird ein Schutz der verwendeten Nadelspitze wichtig werden. Mit Bedenken wegen einer Infektion und Krankheiten des Bluts sind Verfahren und Vorrichtungen, um die verwendete Einwegnadel einzuschließen, sehr wichtig geworden und sehr gefragt. Viele Entwicklungen haben stattgefunden zum Schutz verwendeter Nadelspitzen. Beispielsweise offenbart U.S. Patent Nr. 5,951,520 von Burzynski et al., eine selbst stumpfmachende Nadel, in welcher ein Stab oder sondenähnliches stumpfmachendes Glied innerhalb des Bohrlochs bzw. der Bohrung einer Nadelkanüle angeordnet ist, die eine Punktionsspitze aufweist, die zum Durchstechen eines Gewebes geeignet ist. Um unbeabsichtigte Nadelstichwunden am Auftreten nach einer Verwendung der Vorrichtung zu hindern, kann das stumpfmachende Glied, welches hinter die Punktierungsspitze zurückgezogen wird, wenn die Nadel in das Gewebe injiziert wird, über die Punktierungsspitze der Nadelkanüle erstreckt werden, um wirksam die Punktierungsspitze durch ein Erstrecken darüber hinaus abzustumpfen, um das Risiko unbeabsichtigter Nadelstichpunktionen zu entfernen oder wenigstens sehr zu reduzieren. Eine derartige Vorrichtung jedoch stellt nicht einen Schutz für das zweite Ende der Nadel an dem Nicht-Patientenende der Anordnung zur Verfügung.
  • U.S. Patent Nr. 5,810,775 von Shaw offenbart eine Sammel- bzw. Entnahmeanordnung, welche ein Zurückziehen der intravenösen Nadel an dem Patientenende der Anordnung zur Verfügung stellt, und offenbart außerdem eine angelenkte Kappe an dem offenen Ende des Gehäuses des Halters. Nach einem Entnehmen bzw. Ziehen einer Probe in ein Sammelröhrchen wird das Sammelröhrchen entfernt, und die angelenkte Kappe wird über der Öffnung des Halters geschlossen, wodurch das Nadelzurückziehen aktiviert und ein Zugang zu dem zweiten Ende der Nadel an dem Nicht-Patientenende blockiert wird. Eine Aktivierung der angelenkten Kappe und des Zurückziehmechanismus erfordert eine wesentliche Manipulation durch den Anwender und kann mit einer einzigen Hand nicht bequem ausgeführt werden, wie es ideal für ein typisches Phlebotomie- bzw. Venenpunktionsverfahren ist. Außerdem ist die Größe der Vorrichtung relativ groß und der Zurückziehmechanismus für die Nadel kann ein Spritzen von Blut bewirken, wenn die Spitze einer verwendeten Nadel während eines Zurückziehens beschleunigt wird, wodurch Gesundheitsfürsorgearbeiter eventuell den vom Blut beförderten Krankheitserregern bzw. Pathogenen ausgesetzt werden.
  • Folglich besteht ein Bedarf für eine Nadelanordnung, welche zur Sicherheit ein Stumpfmachen der Nadel sowohl an der intravenösen als auch an der Nicht-Patientennadelspitze zur Verfügung stellt, während ein Aussetzen an Luft bzw. eine Belüftung von Blutpartikeln bzw. -teilchen minimiert wird, die infektiöse Krankheiten tragen können, und welche einfach herzustellen, leicht zu betätigen ist und eine signifikante Menge eines Entsorgungsraums nicht einnimmt.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist auf eine duale stumpfmachende Nadelanordnung gerichtet, welche ein Sicherheitsmerkmal sowohl an einer intravenösen Punktierungsspitze als auch an einer Nicht-Patientenpunktierungsspitze beinhaltet. Die Nadelanordndung beinhaltet eine Nabenanordnung, die eine erste externe Kanüle mit einer intravenösen Punktierungsspitze aufweist, die sich von einem ersten Ende erstreckt, eine zweite externe Kanüle mit einer externen stumpfen bzw. abgestumpften Spitze, die sich von einem zweiten entgegengesetzten Ende erstreckt, und ein internes Lumen bzw. Loch, das sich durch die Nabenanordnung von der intravenösen Punktierungsspitze zu der stumpfen Spitze erstreckt. Die Nadelanordnung beinhaltet ferner eine interne bzw. innere Kanüle, die sich konzentrisch innerhalb des internen Lumens der Nabenanordnung erstreckt. Die interne bzw. innere Kanüle beinhaltet eine innere stumpfe Spitze an einem ersten Ende und eine Nicht-Patientenpunktierungsspitze an einem zweiten Ende. Die interne Kanüle ist für eine axiale Bewegung innerhalb des internen Lumens der Nabenanordnung zwischen einer ersten Position, in welcher sich die intravenöse Punktierungsspitze und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze über die innere stumpfe Spitze bzw. die externe stumpfe Spitze hinaus erstrecken, und einer zweiten Position adaptiert, in welcher sich die innere stumpfe Spitze und die externe stumpfe Spitze über die intravenöse Punktierungsspitze bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze erstrecken.
  • Wünschenswerterweise ist die erste externe Kanüle ein separates bzw. gesondertes Glied, welches mit der Nabenanordnung verbunden ist, wie durch eine Zwinge, welche konzentrisch mit dem ersten Ende der Nabenanordnung zusammengepaßt ist. Die Nadelanordnung beinhaltet vorzugsweise auch weiterhin einen mit der internen Kanüle konzentrischen Schlitten, welcher für einen gleitenden bzw. gleitbaren Eingriff mit der Nabenanordnung zur Verfügung gestellt ist bzw. wird, wodurch eine axiale Bewegung der internen Kanüle innerhalb des internen Lumens der Nabenanordnung zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Nadelanordnung kann außerdem einen Indikator bzw. eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer Bewegung der internen Kanüle zwischen der ersten Position und der zweiten Position beinhalten und kann einen verriegelnden bzw. Verriegelungsmechanismus zum Verhindern einer axialen Verlagerung der internen Kanüle von der zweiten Position in die erste Position beinhalten.
  • Die vorliegende Erfindung ist ferner auf eine duale stumpfmachende Sicherheitsanordnung gerichtet, welche einen Nadelhalter als auch eine Nadelanordnung in Eingriff mit dem Nadelhalter mit der Nadelanordnung, wie oben beschrieben, beinhaltet.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer dual stumpfmachenden Nadelanordnung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position für ein Probennehmen gezeigt ist.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht der dual stumpfmachenden Nadelanordnung von 1.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht der dual stumpfmachenden Nadelanordnung von 1, die in einer aktivierten Position gezeigt wird.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht der aktivierten Nadelanordnung von 3.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit einem Nadelhalter und einem evakuierten Sammelröhrchen gezeigt ist.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit einem Nadelhalter und einem evakuierten Sammelröhrchen gezeigt wird.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem abgewandelten Nadelhalter gezeigt ist.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückge zogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 7 gezeigt ist.
  • 9 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 7 gezeigt ist.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren abgewandelten Nadelhalter gezeigt ist.
  • 11 ist eine perspektivische Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 10 gezeigt ist.
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren abgewandelten Nadelhalter gezeigt ist.
  • 13 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 12 gezeigt ist.
  • 14 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 12 gezeigt ist.
  • 15 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit noch einem weiteren abgewandelten Nadelhalter gezeigt ist.
  • 16 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 15 gezeigt ist.
  • 17 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 15 gezeigt ist.
  • 18 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren abgewandelten Nadelhalter gezeigt ist.
  • 19 ist eine perspektivische Ansicht des Fortsatz- bzw. Dornmechanismus des Nadelhalters von 18.
  • 20 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 18 gezeigt ist.
  • 21 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 18 gezeigt ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Während die vorliegende Erfindung durch Ausführungsformen in vielen verschiedenen Formen erfüllt wird, werden hier in den Zeichnungen die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung gezeigt und werden hierin im Detail mit dem Verständnis beschrieben, daß die vorliegende Offenbarung als beispielhaft für die Prinzipien der Erfindung betrachtet werden muß und nicht beabsichtigt wird, die Erfindung auf die dargestellten bzw. illustrierten Ausführungsformen zu begrenzen. Verschiedene andere Ausführungsformen werden Fachleuten ersichtlich sein und von diesen durchgeführt werden, ohne von dem Gebiet bzw. Rahmen und Geist der Erfindung abzuweichen. Das Gebiet der Erfindung wird durch die beigefügten Ansprüche und ihre Äquivalente gemessen bzw. beurteilt werden.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, in welchen sich ähnliche Bezugseigenschaften auf ähnliche Teile während der verschiedenen Ansichten davon beziehen, illustrieren 1 bis 4 eine dual stumpfmachende Nadelanordnung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung und die verwandten Merkmale bzw. Eigenschaften. Die Nadelanordnung ist zum Gebrauch in der Form einer doppelendigen Nadel, beispielsweise in Kombination mit einem Nadelhalter zum Sammeln bzw. Entnehmen von Blutproben. Während die vorliegende Erfindung allgemein in Termen einer Nadelanordnung beschrieben wird, umfaßt die vorliegende Erfindung nicht nur eine Nadelanordnung, sondern auch eine Sicherheitsanordnung, welche die Nadelanordnung in Kombination mit einem Nadelhalter vereinigt bzw. verbindet, wie dies in größerem Detail hierin erörtert bzw. diskutiert werden wird.
  • Die Nadelanordnung 12 der vorliegenden Erfindung ist allgemein bei 14 gezeigt. Die Nadelanordnung 12 definiert eine Kanülenanordnung, welche zur Befestigung an einem separaten Nadelhalter adaptiert ist, wie dies im Stand der Technik bekannt ist. Derart kann die Nadelanordnung 12 mit Mitteln zur Befestigung an einem Nadelhalter, wie Befestigungsgewinden 14, versehen sein, welche einen Gewindeabschnitt des Nadelhalters ergreifen. Auf diese Art und Weise kann die Nadelanordnung 12 als eine Einweg- bzw. Wegwerfeinheit für einen Gebrauch bzw. eine mit einem wiederverwendbaren Halter zur Verfügung gestellt sein bzw. werden.
  • Die Nadelanordnung 12 beinhaltet eine Nabenanordnung 20, welche ein teilweises allgemein rohrförmiges Gehäuse für die Nadelanordnung 12 definiert. Die Nabenanordnung 20 beinhaltet eine erste externe Kanüle 22, die sich von einem ersten Ende davon erstreckt, mit einer intravenösen Punktierungsspitze 24 an dem Ende der ersten externen Kanüle 22. Die Nabenanordnung 20 beinhaltet außerdem eine zweite externe Kanüle 26, die sich von einem zweiten gegenüberliegenden Ende davon erstreckt, mit einer externen stumpfen bzw. abgestumpften Spitze 28 an dem Ende der zweiten externen Kanüle 26. Eine zentrale Bohrung oder ein internes Lumen bzw. Loch 30 erstreckt sich durch die Nabenanordnung 20 von der intravenösen Punktierungsspitze 24 zu der externen stumpfen Spitze 28, die den Durchgang bzw. Durchtritt von Fluid dadurch zur Verfügung stellt, und um die interne Kanüle 50 bewegbar aufzunehmen, wie dies in größerem Detail diskutiert werden wird. Die externe stumpfe Spitze 28 ist abgestumpft, so daß sie unter gewöhnlichem bzw. normalem Handdruck menschliche Haut oder ein anderes biologisches Gewebe nicht leicht punktieren wird. Die intravenöse Punktierungsspitze 24 wird zum Einsetzen in die Vene eines Patienten zur Verfügung gestellt, beispielsweise während eines Blutsammel- bzw. -entnahmeverfahrens. Folglich ist die intravenöse Punktierungsspitze 24 wünschenswert geformt, um eine Erleichterung eines Einsetzens und ein minimales Unbehagen während einer Venenpunktion zur Verfügung zu stellen, wie ein verjüngtes zugespitztes Ende, wie dies in den Figuren gezeigt ist und im Stand der Technik bekannt ist.
  • Wünschenswert sind die erste externe Kanüle 22 und die zweite externe Kanüle 26 als getrennte Glieder zur Verfügung gestellt, welche an der Nabenanordnung 20 fest bzw. starr, beispielsweise unter Verwendung eines Klebstoffs medizinischer Qualität angehaftet bzw. festgelegt ist. Wünschenswert ist die erste externe Kanüle 22 an der Nabenanordnung 20 durch eine Zwinge 46 befestigt, welche direkt an der ersten externen Kanüle 22 festgelegt wird und mit dem ersten Ende der Nabenanordnung 20 zusammenpaßt.
  • Wie erwähnt, beinhaltet die Nabenanordnung 20 eine zweite externe Kanüle 26, die sich von einem zweiten Ende davon erstreckt. Wie am besten in 1 gesehen wird, beinhaltet die Nabenanordnung 20 Arme 32 und 34, welche sich axial entlang der Länge der Nadelanordnung 12 erstrecken. Die Arme 32 und 34 sind separate bzw. getrennte Erhebungen bzw. Vorsprünge, welche Erstreckungen bzw. Erweiterungen des allgemein rohrförmigen Körpers der Nabenanordnung 20 definieren. Die Arme 32 und 34 sind getrennt und definieren deshalb Kanäle dazwischen zum gegen- bzw. wechselseitig passenden Eingriff mit einem Schlitten 70, wie dies in größerem Detail hierin diskutiert werden wird.
  • Ein Brückenglied 42 erstreckt sich zwischen den Armen 32 und 34 an dem zweiten Ende der Nabenanordnung 20. Ein derartiges Brückenglied 42 definiert außerdem den allgemeinen rohrförmigen Körper der Nabenanordnung 20 und stellt eine Fläche bzw. einen Bereich einer Befestigung der zweiten externen Kanüle 26 an der Nabenanordnung 20 zur Verfügung. Insbesondere wird die zweite externe Kanüle 26 an der Nabenanordnung 20 innerhalb des internen Lumens 30 an dem Brückenglied 42 fest angehaftet bzw. angeklebt, um dadurch die zweite externe Kanüle 26 als Erweiterung der Nabenanordnung 20 zur Verfügung zu stellen. In einer alternativen Ausführungsform kann die Nabenanordnung 20 einen Arm 32 aufweisen und kann keinen Arm 34 haben. In einer weiteren Ausführungsform kann die Nabenanordnung 20 aus mehrfachen Komponenten bestehen. Diese Ausführungsformen können einen Zusammenbau der Vorrichtung unterstützen.
  • Die Nadelanordnung 12 beinhaltet außerdem eine interne Kanüle 50. Die interne bzw. innere Kanüle 50 erstreckt sich konzentrisch innerhalb des internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20. Die interne Kanüle 50 beinhaltet ein erstes Ende 52 mit einer inneren stumpfen Spitze 54 an dem Ende des ersten Endes 52. Die innere stumpfe Spitze 54 ist abgestumpft, so daß sie unter normalem Handdruck die menschliche Haut oder anderes biologisches Gewebe nicht leicht punktieren bzw. durchstechen wird. Die innere Kanüle 50 beinhaltet weiterhin ein zweites Ende 56 mit einer Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 an dem Ende des zweiten Endes 56. Die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 wird zum Punktieren eines evakuierten Rohrs bzw. Röhrchens beispielsweise während eines Blutsammelverfahrens zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Bohrung oder ein internes Lumen 60 erstreckt sich durch die interne Kanüle 50 von der inneren stumpfen Spitze 54 zur Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58, die den Durchtritt von Fluid dadurch zur Verfügung stellt.
  • Wie am besten in 2 dargestellt, ist das erste Ende 52 der inneren Kanüle 50 benachbart der ersten externen Kanüle 22 der Nabenanordnung 20, und das zweite Ende 56 der inneren Kanüle 50 ist benachbart der zweiten externen Kanüle 26 der Nabenanordnung 20. Die interne Kanüle 50 ist innerhalb des inneren Lumens 30 der Nabenanordnung 20 axial gleitbar, so daß die innere stumpfe Spitze 54 innerhalb der ersten externen Kanüle 22 gleitbar ist und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 innerhalb der zweiten externen Kanüle 26 gleitbar ist. Der innere bzw. Innendurchmesser der ersten externen Kanüle 22 ist im wesentlichen derselbe wie der äußere bzw. Außendurchmesser des ersten Endes 52 der internen Kanüle 50, und der innere Durchmesser der zweiten externen Kanüle 26 ist im wesentlichen derselbe wie der Außendurchmesser des zweiten Endes 56 der internen Kanüle 50. Derart sind die interne Kanüle 50 und die Nabenanordnung 20 für einen genauen Sitz dimensioniert und konfiguriert, so daß der externe Durchmesser der internen Kanüle 50 ein fester bzw. genauer Sitz bzw. eine feste Passung mit dem Innendurchmesser der Nabenanordnung 20 ist, so daß die intravenöse Punktierungsspitze 24 flach bzw. eben auf der äußeren bzw. Außenoberfläche des ersten Endes 52 der internen Kanüle 50 liegt und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 flach auf der inneren bzw. Innenoberfläche der zweiten externen Kanüle 26 innerhalb des internen Lumens 30 liegt, wenn die Nadelanordnung 12 in einer aktivierten Position ist, wie dies in 3 und 4 gezeigt und in größerem Detail hierin beschrieben wird.
  • Es kann wünschenswert sein, die zusammenpassenden Oberflächen der internen Kanüle 50 und der ersten und zweiten externen Kanüle 22 und 26 der Nabenanordnung 20 zu schmieren als auch eine Dichtung zwischen ihnen zur Verfügung zu stellen, um den unerwünschten Fluß von Luftblasen zu verhindern. Folglich kann ein Tropfen eines viskösen Dichtungsgleitmittels, wie Roh- bzw. Naturvaseline auf den zusammenpassenden Oberflächen davon zur Verfügung gestellt werden.
  • Die interne Kanüle 50 ist für eine axiale Bewegung innerhalb des internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20 zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, in welcher sich die intravenöse Punktierungsspitze 24 und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 über die innere stumpfe Spitze 54 bzw. die äußere stumpfe Spitze 28 erstrecken, und einer zweiten aktivierten Position adaptiert, in welcher sich die innere stumpfe Spitze 54 und die äußere stumpfe Spitze 28 über die intravenöse Punktierungsspitze 24 bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 erstrecken. Genauer veranlaßt eine axiale Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb des internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20 in einer Richtung von Pfeilen 100 das erste Ende 52 der internen Kanüle 50, sich bezüglich der ersten externen Kanüle 22 axial zu verlagern, was die innere stumpfe Spitze 54 veranlaßt, sich über die intravenöse Punktierungsspitze 24 der ersten externen Kanüle 22 zu erstrecken. Zusätzlich veranlaßt eine derartige axiale Bewegung das zweite Ende 58 der internen Kanüle 50, sich bezüglich der zweiten externen Kanüle 26 axial zu verlagern, was die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 veranlaßt, innerhalb der zweiten externen Kanüle 26 zu gleiten, so daß sich die externe stumpfe Spitze 28 über die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 erstreckt, wie dies in 3 und 4 dargestellt ist. Derart sind bzw. werden sowohl die intravenöse Punktierungsspitze 24 als auch die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 gleichzeitig abgestumpft bzw. stumpf gemacht.
  • Ein gleitender bzw. gleitbarer Eingriff der internen Kanüle 50 und der Nabenanordnung 20 kann durch einen Schlitten 70 bewirkt werden. Der Schlitten 70 ist konzentrisch mit der internen Kanüle 50 und wird für einen gleitenden Eingriff mit der Nabenanordnung 20 zur Verfügung gestellt. Der Schlitten 70 kann integral mit der internen Kanüle 50 sein oder kann ein getrenntes Glied sein, welches an der internen Kanüle 50 beispielsweise durch die Verwen dung eines Klebstoffs fest bzw. starr angehaftet bzw. geklebt ist. Der Schlitten 70 wird durch einen allgemein rohrförmigen Körper definiert, welcher Arme 72 und 74 beinhaltet, die sich axial entlang davon erstrecken und welche an der Nabe 80 verbunden werden. Die Arme 72 und 74 ergreifen gleitbar die Arme 32 und 34 der Nabenanordnung 20, so daß das Umfangsprofil der Nadelanordnung 12 um die Arme 72 und 74 des Schlittens 70 und die Arme 32 und 34 der Nabenanordnung 20 allgemein zylindrisch oder rohrförmig ist, obwohl andere Formen bzw. Gestalten oder Konfigurationen Fachleuten ersichtlich bzw. offenbar sein können. In einer alternativen Ausführungsform kann der Schlitten 70 einen Arm 72 aufweisen und kann keinen Arm 74 aufweisen. In einer weiteren Ausführungsform kann der Schlitten 70 aus mehrfachen Komponenten bestehen. Diese Ausführungsformen können einen Zusammenbau der Vorrichtung unterstützen.
  • Die Nabe 80 des Schlittens 70 beinhaltet einen vorwärts gerichteten bzw. vorderen Abschnitt 86, welcher innerhalb des inneren bzw. Innenabschnitts der Nabenanordnung 20 positioniert ist, wenn sie zusammengesetzt ist. Der vorwärts gerichtete Abschnitt 86 des Schlittens 70 beinhaltet eine Oberfläche 78, welche sich im Umfang um die Nabe 80 für einen Interferenzeingriff mit der Schulter 38 der Nabenanordnung 20 erstreckt. Ein derartiger zusammenwirkender bzw. Interferenzeingriff hindert den Schlitten 70 und somit die interne Kanüle 50, welche daran festgelegt ist, daran, von der Nabenanordnung 20 nach einem Zusammenbau derselben entfernt oder zerlegt zu werden. Die Nabe 80 beinhaltet auch eine verjüngte Oberfläche 82, die sich im Umfang darum erstreckt. Die geneigte bzw. verjüngte Oberfläche 82 stellt einen Interferenzeingriff mit der Nabenanordnung 20 zur Verfügung, wobei eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 bezüglich der Nabenanordnung 20 verhindert wird, ohne daß eine Kraft darauf angewendet bzw. ausgeübt wird, wie dies in größerem Detail hierin beschrieben werden wird.
  • Die Nabe 80 beinhaltet außerdem eine rückwärtige Fläche bzw. Rückseite 88, welche für einen Eingriff mit der oberen Oberfläche eines Blutsammelröhrchens während einer Verwendung adaptiert ist. Wie es bezüglich einer Verwendung und Betätigung der Nadelanordnung 12 diskutiert werden wird, stellt die rückwärtige Fläche 88 einen Mechanismus zum Aktivieren der Nadelanordnung 12 zur Verfügung, wodurch die interne Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 zwischen einer ersten zurückgezogenen Position und einer zweiten aktivierten Position axial verlagert bzw. verschoben wird.
  • Die interne Kanüle 50 und die Nabenanordnung 20 können reversibel bezüglich zueinander axial verlagerbar sein, so daß sich die interne Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 entweder von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position oder von der zweiten aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position verlagern kann. In bevorzugten Ausführungsformen ist die interne Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 in nur einer einzelnen bzw. einzigen Richtung von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position axial verlagerbar. Derart kann die Nadelanordnung 12 mit Mitteln zum Verhindern einer axialen Verlagerung der internen Kanüle 50 von der zweiten aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position, sobald sie einmal aktiviert worden ist, wie einem verriegelnden bzw. Verriegelungsmechanismus, versehen sein. Beispielsweise kann die Nabe 80 weiterhin eine Oberfläche 84 beinhalten, welche sich in Umfangsrichtung um die Nabe 80 für einen Interferenzeingriff mit der Schulter 38 der Nabenanordnung 20 nach einer Aktivierung der Nadelanordnung 12 von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position erstreckt. Ein derartiger Interferenzeingriff verhindert eine axiale Bewegung des Schlittens 70 bezüglich der Nabenanordnung 20 in einer Richtung von entgegengesetzten gegenüberliegenden Pfeilen 100 nach einer Bewegung von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position.
  • Die Nadelanordnung 12 kann außerdem mit Mitteln für ein Anzeigen einer Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten ausgefahrenen bzw. erstreckten Position versehen sein. Derartige Mittel können ein sichtbarer, hörbarer und/oder fühlbarer Indikator sein, um eine Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten erstreckten Position zu identifizieren. Beispielsweise kann in einer besonderen Ausführungsform die Nabenanordnung 20 mit einem Kanal 36 versehen sein, der sich durch den Körper davon erstreckt. Der Kanal 36 wird innerhalb der Nabenanordnung 20 zur Verfügung gestellt und erstreckt sich durch die Wand davon zu dem externen bzw. äußeren Abschnitt der Nadelanordnung 12. Der Schlitten 70 beinhaltet Finger 76, welche sich von dem vorwärts gerichteten Abschnitt 86 der Nabe 80 innerhalb des Kanals 36 der Nabenanordnung 20 erstrecken. Eine axiale Bewegung des Schlittens 70 bezüglich der Nabenanordnung 20 veranlaßt die Finger 76, axial innerhalb des Kanals 36 der Nabenanordnung 20 zu gleiten. Bei bzw. nach einer axialen Bewegung des Schlittens 70 von der ersten zurückgezogenen Position, die in 12 gezeigt ist, zu der zweiten aktivierten Position, die in 34 gezeigt ist, erstrecken sich die Finger 76 innerhalb des Kanals 36 und durch die Wand der Nabenanordnung 20, um dadurch eine Anzeige zur Verfügung zu stellen, daß die Nadelanordnung 12 aktiviert oder abgestumpft bzw. stumpf gemacht worden ist.
  • Der Kanal 36 erstreckt sich vorzugsweise durch die Nabenanordnung 20 an einer Position, welche über den Punkt einer Befestigung an einem Nadelhalter hinausgeht, wie Gewinde bzw. Gewindegänge 14, um zu garantieren, daß eine derartige Anzeige für den Verwender während einer Betätigung und Verwendung sichtbar bzw. ersichtlich ist. Außerdem kann der Finger 76 mit einer sichtbaren Identifizierung versehen sein, wie einem Farbcode oder Worten bzw. einer Beschriftung, um eine Aktivierung der Nadelanordnung 12 anzuzeigen.
  • Die Nabenanordnung 20 kann außerdem Mitteln zur Befestigung einer Nadelabdeckung versehen sein, wie eine Schulter 16 an dem ersten Ende davon. Die Schulter 16 wird für einen Eingriff mit einer Nadelabdeckung (nicht gezeigt) zur Verfügung gestellt, welche die intravenöse Punktierungsspitze 24 der ersten externen Kanüle 22 vor einer Verwendung der Nadelanordnung 12 mit einem Patienten abdeckt. Eine derartige Nadelabdeckung kann aus einem festen bzw. starren polymeren Material konstruiert sein, wie dies im Stand der Technik bekannt ist. Die Schulter 16 beinhaltet vorzugsweise ein Profil, um einen Reibungseingriff mit der Nadelabdeckung zur Verfügung zu stellen, so daß die Nadelabdeckung in einer Position um die Schulter 16 in einer Reibungspassung gehalten wird, um dadurch die erste externe Kanüle 22 und die intravenöse Punktierungsspitze 24 bis zu einem Zusammenbau und einer Verwendung abzudecken und zu schützen.
  • Eine Nadelanordnung 12 kann auch mit einer zweiten Nadelabdeckung (nicht gezeigt) zum Abdecken der Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 der zweiten externen Kanüle 26 vor einem Zusammenbau der Nadelanordnung 12 mit einem Nadelhalter versehen werden. Eine derartige zweite Nadelabdeckung kann auch aus einem festen Polymermaterial konstruiert sein. Diese zweite Nadelabdeckung kann an dem Nadelhalter 12 beispielsweise durch einen mit einem Gewinde versehenen Eingriff mit Außengewinden 14 festgelegt sein, die sich um die Nabenanordnung 20 erstrecken. In dieser Art und Weise kann diese zweite Nadelabdeckung von der Nadelanordnung 12 vor einem Zusammenbau mit dem Nadelhalter durch ein Abschrauben der Nadelabdeckung von den Außengewinden 14 entfernt werden, und dann ein Schrauben der Außengewinde 14 in ein inneres bzw. Innengewinde eines derartigen Nadelhalters, wie es im Stand der Technik bekannt ist.
  • Die Nadelanordnung 12 wird außerdem mit einer elastomeren Büchse bzw. Hülse 90 versehen, die sich um die zweite externe Kanüle 26 und das zweite Ende 56 der internen Kanüle 50 erstreckt und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 abdeckt, wie es allgemein im Stand der Technik bekannt ist. Die elastomere Hülse 90 wird an ein Brückenglied 42 verbunden. Diese Verbindungsmittel können ein Interferenzmechanismus, eine Schnappassung bzw. ein Schnappverschluß, ein Klebstoff oder andere derartige ähnliche Mittel sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist die vorliegende Erfindung auf eine Sicherheitsanordnung gerichtet, welche die Nadelanordnung 12 in Kombination mit einem Nadelhalter 110 beinhaltet, wie dies in 5 und 6 gezeigt wird. Der Nadelhalter 110 kann ein herkömmlicher Nadelhalter sein, wie dies im Stand der Technik für eine Verwendung in Verbindung mit doppelendigen Nadeln zur Blutentnahme gut bekannt ist. Beispielsweise ist der Nadelhalter 110 allgemein durch einen hohlen Körper 112 definiert, welcher ein erstes Ende 114 und ein zweites Ende 118 beinhaltet. Das erste Ende 114 des Nadelhalters 110 beinhaltet eine Öffnung 116, die sich dadurch erstreckt, während ein zweites Ende 118 einen Flansch 122 beinhaltet und allgemein offen endend ist, um den Nadelhalter 110 mit einem hohlen Körper 112 zu versehen, der eine innere bzw. interne Öffnung 120 aufweist, die sich dadurch erstreckt. Eine derartige interne Öffnung 120 nimmt ein Blutsammelröhrchen 130 während eines Blutentnahmeverfahrens auf, wie ein evakuiertes Sammelröhrchen, wie dies im Stand der Technik bekannt ist.
  • Mittel zur Befestigung werden zum Festlegen der Nadelanordnung 12 an dem Nadelhalter 110 zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise innerhalb der internen Öffnung 116 an dem ersten Ende 114. Eine derartige Befestigung kann beispielsweise durch einen Eingriff einer Schnappassung erreicht werden, oder noch wünschenswerter durch eine mit einem Gewinde versehene Beziehung, wie durch Innengewinde innerhalb der Öffnung 116 für einen Eingriff mit den Außengewinden 14 der Nadelanordnung 12.
  • Eine Betätigung und Verwendung der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung werden nun hinsichtlich der Ausführungsform beschrieben werden, die in 14 darge stellt ist. In einer Verwendung wird die Nadelanordnung 12 zur Verfügung gestellt, beinhaltend eine erste Nadelabdeckung (nicht gezeigt), die sich über die erste externe Kanüle 22 erstreckt, und eine zweite Nadelanordnung (nicht gezeigt), die sich über die zweite externe Kanüle 26 erstreckt. Wenn die Nadelanordnung zur Verwendung in einem Probenahmeverfahren vorbereitet wird, wird die zweite Nadelabdeckung von der zweiten externen Kanüle 26 entfernt und die Nadelanordnung 12 wird dann an dem Nadelhalter 110 festgelegt, wie beispielsweise durch ein Verschrauben der Außengewinde 14 mit den Innengewinden, die innerhalb der Öffnung 116 des Nadelhalters 110 zur Verfügung gestellt sind.
  • Die Nadelabdeckung, die sich über die erste externe Kanüle 22 erstreckt, wird dann entfernt. Eine Venenpunktion wird dann in bekannter Art und Weise durchgeführt, wodurch die intravenöse Punktierungsspitze 24 in eine Vene eines Patienten eingesetzt bzw. eingeführt wird, und das evakuierte Blutsammelröhrchen 130, das einen durchstechbaren Verschluß 132 aufweist, wird in den Nadelhalter eingesetzt, so daß der durchstechbare Verschluß 132 des Sammelröhrchens 130 die Hülse 90 kontaktiert, die sich über die zweite externe Kanüle 26 erstreckt. Wenn ein leichter bzw. schwacher Druck auf das Sammelröhrchen 130 ausgeübt bzw. angewendet wird, veranlaßt der durchstechbare Verschluß 132, der die Hülse 90 kontaktiert, die Hülse 90 sich zu verlagern, wodurch die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 veranlaßt wird, die Hülse 90 und wiederum den durchstechbaren Verschluß 132 zu durchstechen. Zu einer derartigen Zeit sind das Innere des Sammelröhrchens 130 und das interne Lumen 60 der internen Kanüle 50 in Fluidkommunikation bzw. -verbindung. Da das Innere des Sammelröhrchens auf einem negativen bzw. Unterdruck ist, wird Blut aus der Vene des Patienten durch das interne Lumen 30 der externen Kanüle 22 durch das interne Lumen 60 der internen Kanüle 50 und in das Sammelröhrchen 130 gezogen bzw. entnommen.
  • Wenn alle gewünschten Proben entnommen worden sind, wird eine Aktivierung der dual stumpfmachenden Nadelanordnung ausgeführt bzw. vollzogen. Eine Aktivierung der dual stumpfmachenden Nadelanordnung wird wünschenswert ausgeführt, während eine Venenpunktion aufrecht erhalten wird, d.h., während die intravenöse Punktierungsspitze 24 der ersten externen Kanüle 22 innerhalb der Vene des Patienten gehalten wird, um einen unbeabsichtigten Nadelstich vor einem Stumpfmachen der Nadel zu verhindern. Ein Stumpfmachen der Nadelanordnung 12 wird ausgeführt bzw. erreicht, indem ein Druck in einer Richtung der Pfeile 100 an der rückwärtigen Fläche 88 des Schlittens 70 ausgeübt wird.
  • Während einer Probenahme kontaktiert insbesondere die obere Oberfläche bzw. Oberseite des durchstechbaren Verschlusses 132 des Sammelröhrchens 130 die rückwärtige Fläche 88 des Schlittens 70 innerhalb des Halters. Wenn eine zusätzliche Kraft gegen das Sammelröhrchen 130 in einer Richtung der Pfeile 100 ausgeübt wird, wird die rückwärtige Fläche 88 in der Richtung der Pfeile 100 beaufschlagt bzw. gezwungen. Eine derartige Kraft bewirkt einen Interferenzeingriff zwischen der verjüngten Oberfläche 82 und der Nabe 80 gegen die Nabenanordnung 20. Da die Nabenanordnung 20 eine Rille bzw. Nut 40 an entgegengesetzten Abschnitten der Wand davon beinhaltet, verlagert sich die Nabenanordnung 20 radial, um der verjüngten Oberfläche 82 zu gestatten, innerhalb der Nabenanordnung 20 durchzutreten, wodurch eine axiale Bewegung des Schlittens 70 be züglich der Nabenanordnung 20 bewirkt wird. Außerdem ist, da die Arme 72 und 74 des Schlittens 70 mit den Armen 32 und 34 der Nabenanordnung 20 zusammenpassen, der Schlitten 70 fähig, axial bezüglich der Nabenanordnung 20 zu gleiten.
  • Da der Schlitten 70 an der inneren Kanüle 50 festgelegt ist, bewirkt eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 bezüglich der Nabenanordnung 20 eine axiale Verlagerung der internen Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20. Außerdem veranlaßt, da die erste externe Kanüle 22 und die zweite externe Kanüle 26 an der Nabenanordnung 20 festgelegt sind, eine axiale Verlagerung der internen Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 das erste Ende 52 und das zweite Ende 56, sich bezüglich der ersten externen Kanüle 22 und der zweiten externen Kanüle 26 axial zu verlagern bzw. zu verschieben. Da die innere stumpfe Spitze 54 und die externe stumpfe Spitze 28 knapp vor der intravenösen Punktierungsspitze 24 bzw. der Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 positioniert sind, veranlaßt eine axiale Verlagerung des ersten Endes 52 und des zweiten Endes 56 bezüglich der ersten externen Kanüle 22 und der zweiten externen Kanüle 26 die interne stumpfe Spitze 54 und die externe stumpfe Spitze 28, sich axial zu einer Position zu verlagern, in welcher sie sich über die intravenöse Punktierungsspitze 24 bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 hinaus erstrecken. Insbesondere ragt, wenn die interne Kanüle 50 axial in der Richtung der Pfeile 100 verlagert wird, die interne stumpfe Spitze 54 von dem Ende der ersten externen Kanüle 22 über die intravenöse Punktierungsspitze 24 vor, und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 gleitet innerhalb der zweiten externen Kanüle 26, so daß sich die externe stumpfe Spitze 28 über die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 hinaus erstreckt, wie dies in 3 und 4 dargestellt ist. Derart werden sowohl die intravenöse Punktierungsspitze 24 als auch die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 gleichzeitig abgestumpft. Die Nadelanordnung 10 kann dann aus der Vene des Patienten entfernt werden und richtig abgelegt werden.
  • Wie erwähnt, beinhaltet die Sicherheitsanordnung der vorliegenden Erfindung die Nadelanordnung 12, die in Verbindung mit einem Nadelhalter 110 verwendet wird, welcher ein Standardnadelhalter sein kann, der für eine Verwendung mit herkömmlichen doppelendigen Nadelanordnungen zur Blutentnahme bekannt ist. Wünschenswerterweise beinhaltet die Sicherheitsanordnung einen Nadelhalter, welcher besonders für eine Verwendung in Verbindung mit einer Nadelanordnung gestaltet bzw. ausgebildet ist, die einen Aktivierungsmechanismus, wie ein stumpfmachendes Glied, aufweist, der bzw. das für eine axiale Verlagerung zwischen einer ersten zurückgezogenen Position und einer zweiten aktivierten oder abgestumpften Position adaptiert ist, wie die Nadelanordnung 12 der vorliegenden Erfindung. In besonders bevorzugten Ausführungsformen beinhaltet der Nadelhalter 110 einen Mechanismus zum Veranlassen bzw. Bewirken einer axialen Verlagerung der internen Kanüle 50 innerhalb des internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20.
  • Beispielsweise kann, wie in 711 dargestellt, die Sicherheitsanordnung einen Nadelhalter beinhalten, welcher einen Hebel zum Verhindern oder Gestatten einer Aktivierung der Nadelanordnung 12 beinhaltet. Insbesondere wird, wie dies in 79 gezeigt wird, ein Nadelhalter 110a zur Verfügung gestellt. Der Nadelhalter 110a beinhaltet einen allgemein rohrförmigen hohlen Körper 112a, der ein erstes Ende 114a und ein zweites Ende 118a beinhaltet.
  • Das erste Ende 114a des Nadelhalters 110a beinhaltet eine Öffnung 116a, die sich dadurch erstreckt, während ein zweites Ende 118a einen Flansch 122a beinhaltet und allgemein offen endend ist, wodurch ein Nadelhalter 110a mit einem hohlen Körper 112a zur Verfügung gestellt wird, der eine interne Öffnung 120a aufweist, die sich dadurch erstreckt. Eine derartige interne Öffnung 120a nimmt ein Blutsammelröhrchen 130 während eines Probeentnahmeverfahrens auf, wie beispielsweise ein evakuiertes Sammelröhrchen, wie dies im Stand der Technik bekannt ist.
  • Mittel zur Befestigung sind bzw. werden zum Festlegen einer Nadelanordnung 12 an einem Nadelhalter 110a, wie innerhalb der internen Öffnung 116a an dem ersten Ende 114a zur Verfügung gestellt. Eine derartige Befestigung kann beispielsweise durch einen Schnappassungs-Eingriff oder noch wünschenswerter durch eine mit einem Gewinde versehene Beziehung, wie durch Innengewinde innerhalb der Öffnung 116a für einen Eingriff mit den Außengewinden 14 der Nadelanordnung 12 erreicht werden.
  • Der Nadelhalter 110a ist außerdem mit einem Hebel 140a versehen, der sich entlang eines Abschnitts des hohlen Körpers 112a davon erstreckt. Der Hebel 140a wird als ein allgemein verlängerter Abschnitt zur Verfügung gestellt, der sich axial entlang des äußeren Abschnitts des hohlen Körpers 112a erstreckt. Der Hebel 140a beinhaltet einen Erstreckungsarm 142a, der sich von einem Ende davon erstreckt. Der Verlängerungs- bzw. Erstreckungsarm 142a erstreckt sich durch die Wand eines hohlen Körpers 112a eines Nadelhalters 110a und innerhalb einer inneren Öffnung 120a des Nadelhalters 110a. Der Erstreckungsarm 142a beinhaltet eine Oberfläche 148a, welche für einen Interferenzeingriff mit einer oberen Oberfläche des Sammelröhrchens 130, wie der durchstechbare Verschluß 132, zur Verfügung gestellt wird.
  • Der Hebel 140a ist zwischen einer ersten blockierenden Position und einer zweiten Freigabeposition bewegbar. Insbesondere ist der Hebel 140a in einer ersten Position zur Verfügung gestellt, in welcher der Hebel 140a bündig mit der Außenfläche des hohlen Körpers 112a des Nadelhalters 110a liegt, so daß der Hebel 140a eine Fortsetzung der äußeren Oberfläche des hohlen Körpers 112a des Nadelhalters 110a darstellt. In einer derartigen ersten Position erstreckt sich der Erstreckungsarm 142a innerhalb der inneren Öffnung 120a für einen Interferenz- oder Anlageeingriff mit dem durchstechbaren Verschluß 132 eines Sammelröhrchens 130, das innerhalb der inneren Öffnung 120a eingesetzt ist. In einer derartigen ersten Position wird das Sammelröhrchen 130 vor einem Eingriff mit dem Schlitten 70 blockiert, um eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 zu verhindern, und verhindert deshalb eine axiale Verlagerung der internen Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position.
  • Der Hebel 140a ist in einer Richtung eines Pfeils 102a zu einer zweiten Freigabeposition bewegbar, in welcher der Hebel 140a von der äußeren Oberfläche des hohlen Körpers 112a des Nadelhalters 110a vorragt. In einer derartigen zweiten Position wird der Erstreckungsarm 142a aus dem Interferenz- oder Anlageeingriff mit dem durchstechbaren Verschluß 132 des Sammelröhrchens 130 innerhalb der inneren Öffnung 120a bewegt. Als solches wird dem Sammelröhrchen 130 gestattet, den Schlitten 70 zu ergreifen. Eine Anwendung einer Kraft auf das Sammelröhrchen 130, wie durch ein Stoßen bzw. Schieben des Sammelröhrchens 130 weiter in das Innere der inneren Öffnung 120a des Nadelhalters 110a, bewirkt einen Eingriff des durchstechbaren Verschlusses 132 gegen die Oberfläche 88 des Schlittens 70. Ein derartiger Eingriff resultiert in einer axialen Verlagerung des Schlittens 70, und daher einer axialen Verlagerung der internen Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position, wie dies oben diskutiert wird. Derart stellt der Hebel 140a einen blockierenden bzw. Blockierungsmechanismus zum Verhindern einer axialen Verlagerung der internen Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 und daher zum Verhindern eines Stumpfmachens der Nadelanordnung 12 bis zu einer gewünschten Zeit zur Verfügung.
  • Eine Bewegung des Hebels 140a zwischen der ersten blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition kann durch ein Scharnier bzw. Gelenk 146a zur Verfügung gestellt werden. Das Gelenk 146a wird in 79 an dem ersten Ende 114a des Nadelhalters 110a dargestellt. Der Hebel 140a kann als ein separates Glied zur Verfügung gestellt sein, welches an den hohlen Körper 112a des Nadelhalters 110a an dem Scharnier 146a festgelegt ist. Noch wünschenswerter ist der Hebel 140a integral mit dem hohlen Körper 112a des Nadelhalters 110a ausgebildet. Beispielsweise kann der Hebel 140a als ein weggeschnittener Abschnitt des hohlen Körpers 112a zur Verfügung gestellt sein, wobei der Hebel 140a und der hohle Körper 112a durch das Gelenk 146a miteinander verbunden sind.
  • Der Hebel 140a beinhaltet ferner einen Dorn bzw. Fortsatz 144a, welcher zu einem Bewegen des Hebels 140a zwischen der ersten blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition zur Verfügung gestellt wird. Der Dorn 144a kann an einer Position benachbart dem ersten Ende 114a des Nadelhalters 110a zur Verfügung gestellt sein, wobei sich der Dorn 144a von dem hohlen Körper 112a zu einer Position benachbart der Verbindung zwischen dem Nadelhalter 110a und der Nadelanordnung 12 erstreckt. Auf diese Art und Weise kann der Dorn 144a durch ein Anwenden eines Drucks in einer Richtung des Pfeils 102a aktiviert werden, so daß sich der Dorn 144a verbiegt, wodurch der Hebel 140a aktiviert und zwischen der ersten blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition bewegt wird, wie dies in 9 gezeigt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die in 10 und 11 gezeigt wird, beinhaltet der Nadelhalter 110b einen hohlen Körper 112b, der ein erstes Ende 114b, das eine Öffnung 116b aufweist, und ein zweites Ende 118b beinhaltet, das einen Flansch 122b aufweist, und eine innere bzw. Innenöffnung 120b, die sich dadurch erstreckt. Der Nadelhalter 110b beinhaltet ein Paar von Hebeln 150b und 160b in einer ähnlichen Art und Weise wie den Hebel 140a, der in der Ausführungsform von 79 gezeigt wird. Insbesondere beinhalten der erste Hebel 150b und der zweite Hebel 160b die Dorne bzw. Fortsätze 154b und 164b, Erstreckungsarme 152b und 162b bzw. Oberflächen 158b und 168b. Der erste Hebel- bzw. Dreharm 150b und der zweite Hebel- bzw. Dreharm 160b erstrecken sich entlang von gegenüberliegenden Seiten des hohlen Körpers 112b des Nadelhalters 110b innerhalb der Kanäle 124b bzw. 126b. In einer derartigen Ausführungsform können sich der erste Hebel 150b und der zweite Hebel 160b von dem hohlen Körper 112b in einer aufweitenden Art und Weise weg erstrecken, wobei die Dorne 158b und 168b dem zweiten Ende 118b des Nadelhalters 110b benachbart positioniert sind.
  • Eine Bewegung des ersten Hebels 150b und des zweiten Hebels 160b zwischen der ersten blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition kann durch eine Aktivierung der Dorne 154b und 164b durch ein Anwenden bzw. Anlegen eines Drucks in einer Richtung eines Pfeils 170b und 172b ausgeführt werden. Derart lenken sich die Dorne 154b und 164b ab, um dadurch die Erstreckungsarme 152b und 162b zu veranlassen, sich nach außen in einer Richtung der Pfeile 174b bzw. 176b zu biegen. Eine derartige Ablenkung bzw. Abbiegung bewegt den ersten und zweiten Hebel 150b und 160b zwischen der ersten blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition, wodurch das Sammelröhrchen 130 von der blockierenden Position freigegeben wird. Derart kann das Sammelröhrchen 130 in einer Richtung des Pfeils 178b vorgerückt bzw. vorwärts bewegt werden, wodurch die Nadelanordnung 12 durch einen Eingriff zwischen dem durchstechbaren Verschluß 132 und dem Schlitten 70 aktiviert wird, wie dies oben beschrieben wird. In einer alternativen Ausführungsform kann der Nadelhalter 110b den Hebel 150b aufweisen und kann nicht den Hebel 160b aufweisen.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann der Nadelhalter mit einem Mechanismus zum Aktivieren des stumpfmachenden Mechanismus der Nadelanordnung versehen sein, wie durch ein axiales Verlagern der internen Kanüle innerhalb des internen Lumens zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position. Beispielsweise kann der Nadelhalter einen rotierenden bzw. Drehmechanismus beinhalten, der eine interne bzw. innere Nockenanordnung zum Stumpfmachen einer intravenösen Punktierungsspitze einer Nadelanordnung beinhaltet. Wünschenswerterweise ist ein derartiger Mechanismus für einen Eingriff mit dem Schlitten für ein axiales Verlagern der internen Kanüle adaptiert.
  • Beispiele von besonders wünschenswerten Ausführungsformen derartiger Nadelhalter sind in 1221 dargestellt. In der Ausführungsform, die in 1217 dargestellt ist, beinhaltet ein Nadelhalter 110c einen äußeren bzw. Außenkörper 180c zur Befestigung an einer Nadelanordnung, wie beispielsweise der Nadelanordnung 12, die hierin oben beschrieben ist. Der äußere Körper 180c beinhaltet ein erstes Ende 182c, das zur Befestigung an der Nadelanordnung 12 adaptiert ist, und ein offen endendes zweites Ende 184c, wobei sich ein Innenraum 186c innerhalb des äußeren Körpers 180c von dem ersten Ende 182c zu dem zweiten Ende 184c erstreckt. Der Nadelhalter 110c beinhaltet außerdem einen Mechanismus, der sich innerhalb des Innenraums 186c des Außenkörpers 180c für einen Eingriff mit dem Schlitten 70 der Nadelanordnung 12 zum Bewirken der axialen Bewegung der internen Kanüle 50 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position erstreckt. Wie in 1214 gezeigt, kann ein derartiger Mechanismus in der Form eines inneren Körpers 190c sein, welcher konzentrisch damit ist und sich innerhalb des Innenraums 186c des äußeren Körpers 180c durch das zweite Ende 184c erstreckt.
  • Der Innenkörper 190c ist in einem gleitbaren Eingriff innerhalb des Außenkörpers 180c. Der Innenkörper 190c beinhaltet ein erstes Ende 192c, welches sich innerhalb des Innenraums 186c des Außenkörpers 180c erstreckt, und ein zweites Ende 194c, welches von dem zweiten Ende 184c des Außenkörpers 180c vorragt. Der Innenkörper 190c beinhaltet außerdem einen Innenraum 196c, welcher zum Aufnehmen eines Blutsammelröhrchens darin für Probenahmeverfahren bzw. -prozeduren adaptiert ist, wie dies hierin oben beschrieben ist.
  • Eine Aktivierung des stumpfmachenden Merkmals der Nadelanordnung 12 kann in einer derartigen Ausführungsform erreicht werden durch ein Gleiten des Innenkörpers 190c innerhalb des Außenkörpers 180c in einer Richtung eines Pfeils 200. Ein derartiges Gleiten treibt bzw. beaufschlagt das erste Ende 192c des inneren Körpers 190c, um den Schlitten 70 an der rückwärtigen Fläche 88 zu ergreifen, um dadurch den Schlitten 70 zu zwingen, sich in der Richtung des Pfeils 200 zu bewegen, welches das stumpfmachende Merkmal der Nadelanordnung 12 aktiviert, wie dies oben im Detail beschrieben ist. Ein Gleiten des Innenkörpers 190c innerhalb des Außenkörpers 180c kann den Anwender mit leichtem Druck leicht erreicht werden, der auf das zweite Ende 194c des Innenkörpers 190c in der Richtung des Pfeils 200 ausgeübt wird.
  • Es wird bemerkt, daß der innere Körper 190c alternativ in einem drehenden Eingriff innerhalb des Außenkörpers 180c sein kann, wie durch untereinander zusammenhängende und zusammenpassende Gewinde an einer Außenfläche des Innenkörpers 190c und einer Innenfläche des Außenkörpers 180c. Derart kann eine Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft durch ein Rotieren des Innenkörpers 190c innerhalb des Außenkörpers 180c erreicht werden, wie durch ein Verschrauben der zusammenpassenden Gewinde, um dadurch den inneren Körper 190c innerhalb des äußeren Körpers 180c in einer Richtung des Pfeils 200 zu schrauben.
  • Wie deutlich in 1214 gezeigt, kann der Außenkörper 180c außerdem mit einer Öffnung 188c versehen sein, die sich durch die Wand davon erstreckt. Außerdem kann der Innenkörper 190c mit einem Vorsprung bzw. einer Erhebung, wie einem Finger 198c versehen sein, welcher für einen Eingriff innerhalb der Öffnung 188c des äußeren Körpers 180c adaptiert ist, wenn der innere Körper 190c gleitbar in der Richtung des Pfeils 200 bewegt wird. Ein derartiger Eingriff zwischen dem Finger 198c und der Öffnung 188c stellt einen Halter 100c mit einer verriegelnden bzw. Verriegelungseigenschaft zur Verfügung, wobei der innere Körper 190c an einem gleitenden Bewegen innerhalb des äußeren Körpers 180c in einer Rückwärtsrichtung gehindert wird, sobald er sich einmal in der Richtung des Pfeils 200 bewegt hat. Derart wird der innere Körper 190c am Platz innerhalb des äußeren Körpers 180c verriegelt, welcher wiederum den Schlitten 70 der Nadelanordnung 12 am Platz verriegelt, wodurch die Nadelanordnung 12 in der zweiten erstreckten Position zum Stumpfmachen effektiv bzw. wirksam verriegelt wird.
  • Außerdem kann eine Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft der Nadelanordnung 12 erreicht werden durch ein Gleiten des inneren Körpers 190c innerhalb des äußeren Körpers 180c über zusammenwirkende Eigenschaften bzw. Merkmale des inneren Körpers 190c und des äußeren Körpers 180c. Beispielsweise kann der äußere Körper 180c einen Kanal 202c beinhalten, der sich axial entlang einer äußeren Oberfläche davon erstreckt, wie dies in 1517 dargestellt ist. Der Kanal 202c beinhaltet erwünscht eine erweiterte Öffnung 204c am ersten Ende 182c des äußeren Körpers 180c. Eine erste Lippe 206c erstreckt sich an einer ersten Position innerhalb des Kanals 202c, während sich eine zweite Lippe 208c an der Verbindungsstelle des Kanals 202c und der Öffnung 204c erstreckt. Der innere Körper 190c beinhaltet einen Dorn bzw. Fortsatz 210c, der sich von einer äußeren Oberfläche davon erstreckt. Beispielsweise kann der innere Körper 190c einen weggeschnittenen Abschnitt 212c beinhalten, welcher sich nach bzw. bei einer Kraftanwendung biegt. Der Dorn 210c ist integral mit einem weggeschnittenen Abschnitt 212c ausgebildet, wobei sich eine Schulter 214c dazwischen erstreckt.
  • Der Kanal 202c nimmt den Dorn 210c in gleitbarem Eingriff darin auf. In einer ersten Position, wie beispielsweise während einer Probenahme, ist die Schulter 214c in Interferenzeingriff mit der ersten Lippe 206c. Wenn eine Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft der Nadelanordnung 12 gewünscht ist, wird der Dorn 210c niedergedrückt, was den weggeschnittenen Abschnitt 212c innerhalb des Innenraums 196c des inneren Körpers 190c biegt, wodurch die Schulter 214c aus dem Interferenzeingriff mit der ersten Lippe 206c befreit bzw. freigegeben wird. Eine vorwärts gerichtete gleitende Bewegung des inneren Körpers 190c innerhalb des äußeren Körpers 180c kann dann durch eine Bewegung des Dorns 210c ausgeführt bzw. erreicht werden. Sobald der Dorn 210c einmal in eine Position benachbart der Öffnung 204c bewegt ist, biegt sich der Dorn 210c nach oben, so daß sich der Dorn 210c nach außen durch die Öffnung 204c erstreckt. Die Schulter 214c befindet sich dann in einem Interferenzeingriff mit der zweiten Lippe 208c, wodurch eine Verriegelungseigenschaft zur Verfügung gestellt wird, wobei der innere Körper 190c am gleitenden bzw. gleitbaren Bewegen innerhalb des äußeren Körpers 180c in einer Rückwärtsrichtung gehindert wird.
  • Noch eine weitere Nadelhalterausführungsform ist in 1821 dargestellt. Ein derartiger Nadelhalter 110d beinhaltet einen rohrförmigen hohlen Körper in einer ähnlichen Art und Weise wie der rohrförmige hohle Körper 112, welcher oben in bezug auf 5 und 6 beschrieben ist, wobei sich ein Schlitz 220d dadurch erstreckt. Der Nadelhalter 110d beinhaltet außerdem einen Mechanismus 222d, welcher sich durch den Schlitz 220d erstreckt. Der Mechanismus 222d wird für einen Eingriff mit dem Schlitten 70 einer Nadelanordnung zum axialen Verlagern der internen Kanüle der Nadelanordnung adaptiert, wie dies oben beschrieben ist.
  • Der Mechanismus 222d beinhaltet einen Dorn 224d, der für eine Fingeraktivierung durch einen Verwender adaptiert ist. Der Mechanismus 222d beinhaltet außerdem eine Erstreckung bzw. Verlängerung 226d, welche sich von dem Dorn 224d durch den Schlitz 220d erstreckt. Die Erstreckung 226d beinhaltet eine Oberfläche 228d für einen Eingriff mit dem Schlitten 70 einer Nadelanordnung. Eine Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft der Nadelanordnung 12 kann in einer derartigen Ausführungsform erreicht werden durch einen gleitenden bzw. Gleitmechanismus 222d in einer Richtung eines Pfeils 300. Ein derartiges Gleiten zwingt die Oberfläche 228d des Mechanismus 222d, den Schlitten 70 an der rückwärtigen Fläche 88 zu ergreifen, wodurch der Schlitten 70 beaufschlagt bzw. gezwungen wird, sich in der Richtung des Pfeils 300 zu bewegen, welches die stumpfmachende Eigenschaft der Nadelanordnung 12 aktiviert, wie dies oben im Detail beschrieben ist. Ein Gleiten des Mechanismus 222d kann leicht erreicht werden durch den Verwender mit einem leichten Druck, der auf den Dorn 224d in der Richtung des Pfeils 300 ausgeübt wird.
  • Wie in 21 deutlich gezeigt, kann der Halter 110d mit einer Verriegelungseigenschaft versehen sein, wobei der Mechanismus 222d am gleitbaren Bewegen in einer umgekehrten bzw. Rückwärtsrichtung gehindert wird, sobald er einmal in der Richtung des Pfeils 300 bewegt wurde. Dies kann erreicht werden durch ein Bereitstellen einer Öffnung 230d und ein Versehen eines Mechanismus 222d mit einem Finger 232d an einer Unterseite davon. Ein derartiger Finger 232d wird für einen Interferenzeingriff mit dem Rand bzw. der Kante der Öffnung 230d zur Verfügung gestellt, wodurch ein verriegelndes bzw. Verriegelungsmerkmal zur Verfügung gestellt wird, wobei der Mechanismus 222d am gleitbaren Bewegen in einer Rückwärtsrichtung gehindert wird.
  • Die Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung kann aus gieß- bzw. formbaren Teilen bestehen, welche aus einer Vielfalt von Materialien massenproduziert bzw. hergestellt werden können, beinhaltend beispielsweise Polyethylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol oder dgl. Materialien können ausgewählt werden, welche die geeignete Stütze für die Struktur der Erfindung in ihrer Verwendung zur Verfügung stellen werden und welche auch einen Grad an Elastizität bzw. Rückstellfähigkeit für den Zweck oder ein Bereitstellen der mitwirkenden relativen Bewegung zur Verfügung stellen werden.
  • Während die Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung hinsichtlich einer Ausführungsform zur Verwendung in Verbindung mit einem Blutsammel- bzw. -entnahmesystem beschrieben worden ist, wird weiterhin darüber nachgedacht, daß die Nadelanordnung mit anderen medizinischen Verfahren verwendet werden könnte, wie beispielsweise zusammen mit einem herkömmlichen intravenösen Infusionsset bzw. -besteck, welches im Stand der Technik zur Verwendung mit herkömmlichen bzw. konventionellen Nadelanordnungen gut bekannt ist.
  • Die Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung könnte auch mit Nadelhaltern verwendet werden, die Konfigurationen verschieden von dem Nadelhalter aufweisen, der in den beigeschlossenen Figuren illustriert ist.

Claims (20)

  1. Dual stumpfmachende Nadelanordnung (12) umfassend: eine Naben- bzw. Senkstempelanordnung (20), die eine erste externe Kanüle (22) mit einer intravenösen Punktierungsspitze (24), die sich von einem ersten Ende erstreckt, eine zweite externe Kanüle (26) mit einer externen stumpfen bzw. abgestumpften Spitze (28), die sich von einem zweiten entgegengesetzten Ende erstreckt, und ein internes Lumen bzw. Loch aufweist, das sich durch die Nabenanordnung von der intravenösen Punktierungsspitze zu der externen stumpfen Spitze erstreckt und eine interne Kanüle (50), die sich konzentrisch innerhalb des internen Lumen (30) der Nabenanordnung (20) erstreckt, wobei die interne bzw. innere Kanüle eine innere stumpfe Spitze (54) an einem ersten Ende (52), eine Nicht-Patientenpunktierungsspitze (58) an einem zweiten Ende (56) und ein inneres Lumen aufweist, das sich von der inneren stumpfen Spitze zu der Nicht-Patientenpunktierungsspitze erstreckt, wobei die innere Kanüle für eine axiale Bewegung innerhalb des inneren Lumens der Nabenanordnung zwischen einer ersten Position, in welcher die intravenöse Punktierungsspitze und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze sich über die innere stumpfe Spitze bzw. die externe stumpfe Spitze erstrecken, und einer zweiten Position adaptiert ist, in welcher die innere stumpfe Spitze und die externe stumpfe Spitze sich über die intravenöse Punktierungsspitze bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze erstrecken.
  2. Nadelanordnung nach Anspruch 1, wobei die erste externe Kanüle ein gesondertes Glied ist, welches mit der Nabenanordnung verbunden ist.
  3. Nadelanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die erste externe Kanüle mit der Nabenanordnung durch eine Zwinge verbunden ist.
  4. Nadelanordnung nach Anspruch 3, wobei die Zwinge konzentrisch mit dem ersten Ende der Nabenanordnung zusammengepaßt ist.
  5. Nadelanordnung nach einem der Ansprüche 1–4, weiterhin umfassend einen Schlitten, der mit der inneren Kanüle konzentrisch ist, wobei der Schlitten zum gleitenden bzw. gleitbaren Eingriff mit der Nabenanordnung zur Verfügung gestellt ist.
  6. Nadelanordnung nach Anspruch 5, wobei der gleitende Eingriff des Schlittens mit der Nabenanordnung eine axiale Bewegung der inneren Kanüle innerhalb des inneren Lumens der Nabenanordnung zur Verfügung stellt.
  7. Nadelanordnung nach Anspruch 6, wobei der Schlitten gleitbar mit der Nabenanordnung zwischen der ersten Position und der zweiten Position in Eingriff bringbar ist.
  8. Nadelanordnung nach einem der Ansprüche 1–7, weiterhin umfassend eine Hülse, die sich um die Nicht-Patientenpunktierungsspitze erstreckt.
  9. Nadelanordnung nach Ansprüche 1–8, weiterhin umfassend Mittel zum Festlegen der Nadelanordnung an einem Halter, der fähig ist, Blutsammelröhrchen zu halten.
  10. Nadelanordnung nach Anspruch 9, wobei die Mittel Gewinde um eine äußere Oberfläche der Nabenanordnung umfassen.
  11. Nadelanordnung nach einem der Ansprüche 1–10, weiterhin umfassend Mittel zum Festlegen einer Nadelabdeckung an der Nadelanordnung.
  12. Nadelanordnung nach einem der Ansprüche 1–11, weiterhin umfassend einen Indikator zum Anzeigen einer Bewegung der inneren Kanüle zwischen der ersten Position und der zweiten Position.
  13. Nadelanordnung nach Anspruch 12, weiterhin umfassend einen Verriegelungsmechanismus, um eine axiale Verlagerung der inneren Kanüle von der zweiten Position zur ersten Position zu verhindern.
  14. Sicherheitsanordnung, umfassend einen Nadelhalter (110) und eine Nadelanordnung (12) nach einem der Ansprüche 1–13, wobei der Nadelhalter an der Nadelanordnung festgelegt ist und einen Außenkörper (112) umfaßt, der eine innere Öffnung (120) darin aufweist, wobei der Nadelhalter zum Aufnehmen eines Blutsammelröhrchens (130) innerhalb der inneren Öffnung zum Eingriff mit dem Schlitten der Nadelanordnung adaptiert ist, wobei der Nadelhalter einen Hebel (140) beinhaltet, welcher zwischen einer ersten blockierenden Position, in welcher das Blutsammelröhrchen von einem Eingriff mit dem Schlitten blockiert ist, um eine axiale Verlagerung der inneren Kanüle zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu verhindern, und einer zweiten Freigabeposition bewegbar ist, in welcher das Blutsammelröhrchen fähig ist zum Eingriff mit dem Schlitten, um eine axiale Verlagerung der inneren Kanüle zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu erlauben.
  15. Sicherheitsanordnung nach Anspruch 14, wobei der Nadelhalter einen Mechanismus zum axialen Verlagern bzw. Verschieben der inneren Kanüle innerhalb des inneren Lochs zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position beinhaltet.
  16. Sicherheitsanordnung nach Anspruch 15, wobei der Mechanismus des Nadelhalters für einen Eingriff mit dem Schlitten adaptiert ist, um axial die innere Kanüle innerhalb des inneren Lumens der Nabenanordnung zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu verlagern.
  17. Sicherheitsanordnung nach Anspruch 15, wobei der Nadelhalter einen Außenkörper zur Befestigung an der Nadelanordnung und einen Mechanismus umfaßt, der sich innerhalb des Außenkörpers zum Eingriff mit der inneren Kanüle erstreckt, um die axiale Verlagerung der inneren Kanüle zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu veranlassen.
  18. Sicherheitsanordnung nach Anspruch 17, wobei der Mechanismus einen inneren Halter konzentrisch mit dem Außenkörper umfaßt.
  19. Sicherheitsanordnung nach Anspruch 17, wobei der Außenkörper einen Kanal beinhaltet, der sich axial entlang des Außenkörpers erstreckt, und der Mechanismus einen Arm beinhaltet, welcher durch den Kanal des Außenkörpers vorragt und axial innerhalb des Kanals für eine axiale Verlagerung des Mechanismus in bezug auf den Außenkörper gleitbar ist, wobei die axiale Verlagerung des Mechanismus die axiale Verlagerung der inneren Kanüle innerhalb des inneren Lumens zwischen der ersten zurückgezogenen Position bis zur zweiten aktivierten Position beinhaltet.
  20. Sicherheitsanordnung nach Anspruch 19, wobei der Arm einen Verriegelungsmechanismus zum Verhindern einer axialen Verlagerung der inneren Kanüle von der zweiten aktivierten Position zur ersten zurückgezogenen Position beinhaltet.
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