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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG 1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Doppel- bzw. Dualendnadelanordnungen für eine Verwendung
in Blutsammel- bzw. -entnahmeverfahren. Genauer bezieht sich die
vorliegende Erfindung auf eine Nadelanordnung, die eine doppelt
endende Nadel zur Blutentnahme von einem Patienten aufweist und
welche stumpfmachende Elemente für
die doppelt endende Nadel beinhaltet.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Entsorgbare
medizinische Vorrichtungen bzw. medizinische Einwegvorrichtungen,
die stechende bzw. durchstechende Elemente aufweisen, werden typischerweise
zum Verabreichen einer Arznei oder zum Entnehmen eines Fluids verwendet,
wie Blutentnahmenadeln, Fluidhandhabungsnadeln und Anordnungen davon.
Aktuelle medizinische Verfahren erfordern, daß die Fluidbehälter und
Nadelanordnungen, die in derartigen Systemen verwendet werden, preiswert
und bequem bzw. leicht entsorgbar sind. Dementsprechend verwenden
bestehende Blutsammelsysteme beispielsweise irgendeine Form eines
haltbaren wiederverwendbaren Halters, an welchem abnehmbare und
entsorgbare Einwegnadeln und Fluidsammelröhrchen montiert bzw. festgelegt
sein können.
Ein Blutsammelsystem dieser Art kann vor einer Verwendung zusammengesetzt
werden und dann nach einer Verwendung zerlegt bzw. auseinandergenommen
werden. Somit gestatten diese Blutent nahmesysteme eine wiederholte
Verwendung des verhältnismäßig teuren
Halters nach einem Ersatz der relativ preiswerten Nadel und/oder
des Fluidsammelröhrchens.
Zusätzlich
zu einem Verringern der Kosten beim Sammeln bzw. Entnehmen von Blutproben
helfen diese Blutentnahmesysteme auch, die Herstellung von gefährlichem
medizinischem Abfall zu minimieren.
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Eine
verbreitete Designkonfiguration von früher erhältlichen Blutsammelsystemen
beinhaltet eine doppelt endende Nadelanordnung, ein entleertes bzw.
evakuiertes Sammelrohr und einen Halter zum Halten der Nadelanordnung
und des Sammelrohrs in fixierter bzw. befestigter Beziehung. Die
doppelt endende Nadelanordnung, welche auch als eine Kanüle bezeichnet
wird, weist eine Bohrung, die sich dadurch erstreckt, und eine Nabe
nahe einem zentralen bzw. Hauptbereich davon auf. Das evakuierte
Fluidsammelröhrchen
beinhaltet einen durchstechbaren Stöpsel bzw. Anschlag an einem
Ende davon. In dieser Art eines Blutsammelsystems weist der Halter
typischerweise ein Gehäuse
an einem Ende davon zum Aufnehmen der Nadelanordnung auf. In ähnlicher
Weise weist der Halter auch einen hohlen Körper mit einer Öffnung an
einem gegenüberliegenden Ende
davon zum Aufnehmen des Sammelröhrchens bzw.
-rohrs auf. Die Nadelanordnung wird fest bzw. stabil innerhalb des
Gehäuses
des Halters aufgenommen, so daß sich
ein erstes Ende der Nadel vorwärts
des Halters zum Punktieren der Vene eines Patienten erstreckt. Das
entgegengesetzte zweite Ende der Nadel erstreckt sich in den hohlen
bzw. Hohlkörper
des Halters. Bei bzw. nach einem Zusammenbau des Blutsammelsystems
wird die Nadelanordnung in das Gehäuse eingesetzt und das Sammelröhrchen wird
durch das offene Ende des hohlen Körpers eingesetzt, bis das zweite
Ende der Nadel den durchstechbaren Stöpsel des Sammelröhrchens
durchsticht, wodurch eine Fluidverbindung bzw. -kommunikation zwischen
dem Inneren des Sammelröhrchens und
der Bohrung ermöglicht
wird, welches sich durch die Nadelanordnung erstreckt. Um eine Blutprobe von
einem Patienten unter Verwendung eines dieser Blutentnahmesysteme
zu entnehmen, wird das evakuierte Sammelröhrchen teilweise in ein Ende
des Halters eingesetzt, das erste Ende der Nadel wird in eine Vene
eines Patienten eingesetzt und das Sammelröhrchen wird völlig in
den Halter eingesetzt, so daß das
Blut durch die Bohrung der Nadelanordnung und in das Fluidsammelröhrchen entnommen
wird. Nach einem Entnehmen der Probe wird das Sammelröhrchen entfernt,
so daß das
Blut, das darin enthalten ist, analysiert werden kann, und die Nadelanordnung
wird zur Beseitigung bzw. Entsorgung abgenommen bzw. losgelöst.
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Zusätzlich dazu
fähig zu
sein, Blutsammelröhrchen
aufzunehmen, sind die Halter von einigen Fluidtransfer- bzw. -übertragungssystemen
kompatibel mit Fluidbehältern,
die ein Fluid aufweisen, um in einen Patienten injiziert zu werden.
Somit können derartige
Halter verwendet werden, um Fluid sowohl zu injizieren, als auch
Blutproben von einem Patienten zu entnehmen.
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Um
das Risiko zu reduzieren, sich eine unbeabsichtigte Nadelstichwunde
zuzuziehen, wird ein Schutz der verwendeten Nadelspitze wichtig
werden. Mit Bedenken wegen einer Infektion und Krankheiten des Bluts
sind Verfahren und Vorrichtungen, um die verwendete Einwegnadel
einzuschließen,
sehr wichtig geworden und sehr gefragt. Viele Entwicklungen haben
stattgefunden zum Schutz verwendeter Nadelspitzen. Beispielsweise
offenbart U.S. Patent Nr. 5,951,520 von Burzynski et al., eine selbst
stumpfmachende Nadel, in welcher ein Stab oder sondenähnliches
stumpfmachendes Glied innerhalb des Bohrlochs bzw. der Bohrung einer
Nadelkanüle
angeordnet ist, die eine Punktionsspitze aufweist, die zum Durchstechen
eines Gewebes geeignet ist. Um unbeabsichtigte Nadelstichwunden
am Auftreten nach einer Verwendung der Vorrichtung zu hindern, kann das
stumpfmachende Glied, welches hinter die Punktierungsspitze zurückgezogen
wird, wenn die Nadel in das Gewebe injiziert wird, über die
Punktierungsspitze der Nadelkanüle
erstreckt werden, um wirksam die Punktierungsspitze durch ein Erstrecken darüber hinaus
abzustumpfen, um das Risiko unbeabsichtigter Nadelstichpunktionen
zu entfernen oder wenigstens sehr zu reduzieren. Eine derartige
Vorrichtung jedoch stellt nicht einen Schutz für das zweite Ende der Nadel
an dem Nicht-Patientenende der Anordnung zur Verfügung.
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U.S.
Patent Nr. 5,810,775 von Shaw offenbart eine Sammel- bzw. Entnahmeanordnung,
welche ein Zurückziehen
der intravenösen
Nadel an dem Patientenende der Anordnung zur Verfügung stellt, und
offenbart außerdem
eine angelenkte Kappe an dem offenen Ende des Gehäuses des
Halters. Nach einem Entnehmen bzw. Ziehen einer Probe in ein Sammelröhrchen wird
das Sammelröhrchen
entfernt, und die angelenkte Kappe wird über der Öffnung des Halters geschlossen,
wodurch das Nadelzurückziehen
aktiviert und ein Zugang zu dem zweiten Ende der Nadel an dem Nicht-Patientenende
blockiert wird. Eine Aktivierung der angelenkten Kappe und des Zurückziehmechanismus
erfordert eine wesentliche Manipulation durch den Anwender und kann
mit einer einzigen Hand nicht bequem ausgeführt werden, wie es ideal für ein typisches
Phlebotomie- bzw. Venenpunktionsverfahren ist. Außerdem ist
die Größe der Vorrichtung
relativ groß und
der Zurückziehmechanismus
für die
Nadel kann ein Spritzen von Blut bewirken, wenn die Spitze einer
verwendeten Nadel während
eines Zurückziehens
beschleunigt wird, wodurch Gesundheitsfürsorgearbeiter eventuell den
vom Blut beförderten
Krankheitserregern bzw. Pathogenen ausgesetzt werden.
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Folglich
besteht ein Bedarf für
eine Nadelanordnung, welche zur Sicherheit ein Stumpfmachen der
Nadel sowohl an der intravenösen
als auch an der Nicht-Patientennadelspitze zur Verfügung stellt, während ein
Aussetzen an Luft bzw. eine Belüftung von
Blutpartikeln bzw. -teilchen minimiert wird, die infektiöse Krankheiten
tragen können,
und welche einfach herzustellen, leicht zu betätigen ist und eine signifikante
Menge eines Entsorgungsraums nicht einnimmt.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist auf eine duale stumpfmachende Nadelanordnung
gerichtet, welche ein Sicherheitsmerkmal sowohl an einer intravenösen Punktierungsspitze
als auch an einer Nicht-Patientenpunktierungsspitze beinhaltet.
Die Nadelanordndung beinhaltet eine Nabenanordnung, die eine erste
externe Kanüle
mit einer intravenösen
Punktierungsspitze aufweist, die sich von einem ersten Ende erstreckt,
eine zweite externe Kanüle
mit einer externen stumpfen bzw. abgestumpften Spitze, die sich von
einem zweiten entgegengesetzten Ende erstreckt, und ein internes
Lumen bzw. Loch, das sich durch die Nabenanordnung von der intravenösen Punktierungsspitze
zu der stumpfen Spitze erstreckt. Die Nadelanordnung beinhaltet
ferner eine interne bzw. innere Kanüle, die sich konzentrisch innerhalb des
internen Lumens der Nabenanordnung erstreckt. Die interne bzw. innere
Kanüle
beinhaltet eine innere stumpfe Spitze an einem ersten Ende und eine Nicht-Patientenpunktierungsspitze
an einem zweiten Ende. Die interne Kanüle ist für eine axiale Bewegung innerhalb
des internen Lumens der Nabenanordnung zwischen einer ersten Position,
in welcher sich die intravenöse
Punktierungsspitze und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze über die
innere stumpfe Spitze bzw. die externe stumpfe Spitze hinaus erstrecken,
und einer zweiten Position adaptiert, in welcher sich die innere
stumpfe Spitze und die externe stumpfe Spitze über die intravenöse Punktierungsspitze
bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze erstrecken.
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Wünschenswerterweise
ist die erste externe Kanüle
ein separates bzw. gesondertes Glied, welches mit der Nabenanordnung
verbunden ist, wie durch eine Zwinge, welche konzentrisch mit dem
ersten Ende der Nabenanordnung zusammengepaßt ist. Die Nadelanordnung
beinhaltet vorzugsweise auch weiterhin einen mit der internen Kanüle konzentrischen
Schlitten, welcher für
einen gleitenden bzw. gleitbaren Eingriff mit der Nabenanordnung
zur Verfügung
gestellt ist bzw. wird, wodurch eine axiale Bewegung der internen
Kanüle
innerhalb des internen Lumens der Nabenanordnung zur Verfügung gestellt wird.
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Die
Nadelanordnung kann außerdem
einen Indikator bzw. eine Anzeigeeinrichtung zum Anzeigen einer
Bewegung der internen Kanüle
zwischen der ersten Position und der zweiten Position beinhalten
und kann einen verriegelnden bzw. Verriegelungsmechanismus zum Verhindern
einer axialen Verlagerung der internen Kanüle von der zweiten Position
in die erste Position beinhalten.
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Die
vorliegende Erfindung ist ferner auf eine duale stumpfmachende Sicherheitsanordnung
gerichtet, welche einen Nadelhalter als auch eine Nadelanordnung
in Eingriff mit dem Nadelhalter mit der Nadelanordnung, wie oben
beschrieben, beinhaltet.
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BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer dual stumpfmachenden Nadelanordnung
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position für ein Probennehmen gezeigt
ist.
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2 ist
eine Querschnittsansicht der dual stumpfmachenden Nadelanordnung
von 1.
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3 ist
eine perspektivische Ansicht der dual stumpfmachenden Nadelanordnung
von 1, die in einer aktivierten Position gezeigt wird.
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4 ist
eine Querschnittsansicht der aktivierten Nadelanordnung von 3.
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5 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer zurückgezogenen
Position in Verwendung mit einem Nadelhalter und einem evakuierten
Sammelröhrchen gezeigt
ist.
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6 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer aktivierten Position in Verwendung mit einem Nadelhalter
und einem evakuierten Sammelröhrchen
gezeigt wird.
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7 ist
eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden
Erfindung, die in Verwendung mit einem abgewandelten Nadelhalter gezeigt
ist.
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8 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer zurückge zogenen
Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 7 gezeigt
ist.
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9 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter
von 7 gezeigt ist.
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10 ist
eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden
Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren abgewandelten Nadelhalter
gezeigt ist.
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11 ist
eine perspektivische Querschnittsansicht der Nadelanordnung der
vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung
mit dem Nadelhalter von 10 gezeigt
ist.
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12 ist
eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden
Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren abgewandelten Nadelhalter
gezeigt ist.
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13 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer zurückgezogenen
Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 12 gezeigt
ist.
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14 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter
von 12 gezeigt ist.
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15 ist
eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden
Erfindung, die in Verwendung mit noch einem weiteren abgewandelten
Nadelhalter gezeigt ist.
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16 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer zurückgezogenen
Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 15 gezeigt
ist.
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17 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter
von 15 gezeigt ist.
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18 ist
eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden
Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren abgewandelten Nadelhalter
gezeigt ist.
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19 ist
eine perspektivische Ansicht des Fortsatz- bzw. Dornmechanismus
des Nadelhalters von 18.
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20 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer zurückgezogenen
Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 18 gezeigt
ist.
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21 ist
eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung,
die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter
von 18 gezeigt ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Während die
vorliegende Erfindung durch Ausführungsformen
in vielen verschiedenen Formen erfüllt wird, werden hier in den
Zeichnungen die bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung gezeigt und werden hierin im Detail mit dem Verständnis beschrieben,
daß die
vorliegende Offenbarung als beispielhaft für die Prinzipien der Erfindung
betrachtet werden muß und
nicht beabsichtigt wird, die Erfindung auf die dargestellten bzw.
illustrierten Ausführungsformen
zu begrenzen. Verschiedene andere Ausführungsformen werden Fachleuten
ersichtlich sein und von diesen durchgeführt werden, ohne von dem Gebiet
bzw. Rahmen und Geist der Erfindung abzuweichen. Das Gebiet der
Erfindung wird durch die beigefügten
Ansprüche
und ihre Äquivalente
gemessen bzw. beurteilt werden.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen, in welchen sich ähnliche Bezugseigenschaften
auf ähnliche
Teile während
der verschiedenen Ansichten davon beziehen, illustrieren 1 bis 4 eine
dual stumpfmachende Nadelanordnung in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung und die verwandten Merkmale bzw. Eigenschaften. Die Nadelanordnung
ist zum Gebrauch in der Form einer doppelendigen Nadel, beispielsweise
in Kombination mit einem Nadelhalter zum Sammeln bzw. Entnehmen
von Blutproben. Während
die vorliegende Erfindung allgemein in Termen einer Nadelanordnung
beschrieben wird, umfaßt
die vorliegende Erfindung nicht nur eine Nadelanordnung, sondern
auch eine Sicherheitsanordnung, welche die Nadelanordnung in Kombination
mit einem Nadelhalter vereinigt bzw. verbindet, wie dies in größerem Detail
hierin erörtert
bzw. diskutiert werden wird.
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Die
Nadelanordnung 12 der vorliegenden Erfindung ist allgemein
bei 1–4 gezeigt.
Die Nadelanordnung 12 definiert eine Kanülenanordnung,
welche zur Befestigung an einem separaten Nadelhalter adaptiert
ist, wie dies im Stand der Technik bekannt ist. Derart kann die
Nadelanordnung 12 mit Mitteln zur Befestigung an einem
Nadelhalter, wie Befestigungsgewinden 14, versehen sein,
welche einen Gewindeabschnitt des Nadelhalters ergreifen. Auf diese
Art und Weise kann die Nadelanordnung 12 als eine Einweg-
bzw. Wegwerfeinheit für
einen Gebrauch bzw. eine mit einem wiederverwendbaren Halter zur
Verfügung
gestellt sein bzw. werden.
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Die
Nadelanordnung 12 beinhaltet eine Nabenanordnung 20,
welche ein teilweises allgemein rohrförmiges Gehäuse für die Nadelanordnung 12 definiert.
Die Nabenanordnung 20 beinhaltet eine erste externe Kanüle 22,
die sich von einem ersten Ende davon erstreckt, mit einer intravenösen Punktierungsspitze 24 an
dem Ende der ersten externen Kanüle 22.
Die Nabenanordnung 20 beinhaltet außerdem eine zweite externe
Kanüle 26,
die sich von einem zweiten gegenüberliegenden
Ende davon erstreckt, mit einer externen stumpfen bzw. abgestumpften
Spitze 28 an dem Ende der zweiten externen Kanüle 26.
Eine zentrale Bohrung oder ein internes Lumen bzw. Loch 30 erstreckt
sich durch die Nabenanordnung 20 von der intravenösen Punktierungsspitze 24 zu
der externen stumpfen Spitze 28, die den Durchgang bzw.
Durchtritt von Fluid dadurch zur Verfügung stellt, und um die interne
Kanüle 50 bewegbar
aufzunehmen, wie dies in größerem Detail diskutiert
werden wird. Die externe stumpfe Spitze 28 ist abgestumpft,
so daß sie
unter gewöhnlichem
bzw. normalem Handdruck menschliche Haut oder ein anderes biologisches
Gewebe nicht leicht punktieren wird. Die intravenöse Punktierungsspitze 24 wird zum
Einsetzen in die Vene eines Patienten zur Verfügung gestellt, beispielsweise
während
eines Blutsammel- bzw. -entnahmeverfahrens. Folglich ist die intravenöse Punktierungsspitze 24 wünschenswert geformt,
um eine Erleichterung eines Einsetzens und ein minimales Unbehagen
während
einer Venenpunktion zur Verfügung
zu stellen, wie ein verjüngtes zugespitztes
Ende, wie dies in den Figuren gezeigt ist und im Stand der Technik
bekannt ist.
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Wünschenswert
sind die erste externe Kanüle 22 und
die zweite externe Kanüle 26 als
getrennte Glieder zur Verfügung
gestellt, welche an der Nabenanordnung 20 fest bzw. starr,
beispielsweise unter Verwendung eines Klebstoffs medizinischer Qualität angehaftet
bzw. festgelegt ist. Wünschenswert
ist die erste externe Kanüle 22 an
der Nabenanordnung 20 durch eine Zwinge 46 befestigt,
welche direkt an der ersten externen Kanüle 22 festgelegt wird
und mit dem ersten Ende der Nabenanordnung 20 zusammenpaßt.
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Wie
erwähnt,
beinhaltet die Nabenanordnung 20 eine zweite externe Kanüle 26,
die sich von einem zweiten Ende davon erstreckt. Wie am besten in 1 gesehen
wird, beinhaltet die Nabenanordnung 20 Arme 32 und 34,
welche sich axial entlang der Länge
der Nadelanordnung 12 erstrecken. Die Arme 32 und 34 sind
separate bzw. getrennte Erhebungen bzw. Vorsprünge, welche Erstreckungen bzw.
Erweiterungen des allgemein rohrförmigen Körpers der Nabenanordnung 20 definieren.
Die Arme 32 und 34 sind getrennt und definieren
deshalb Kanäle
dazwischen zum gegen- bzw. wechselseitig passenden Eingriff mit
einem Schlitten 70, wie dies in größerem Detail hierin diskutiert
werden wird.
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Ein
Brückenglied 42 erstreckt
sich zwischen den Armen 32 und 34 an dem zweiten
Ende der Nabenanordnung 20. Ein derartiges Brückenglied 42 definiert
außerdem
den allgemeinen rohrförmigen Körper der
Nabenanordnung 20 und stellt eine Fläche bzw. einen Bereich einer
Befestigung der zweiten externen Kanüle 26 an der Nabenanordnung 20 zur Verfügung. Insbesondere
wird die zweite externe Kanüle 26 an
der Nabenanordnung 20 innerhalb des internen Lumens 30 an
dem Brückenglied 42 fest
angehaftet bzw. angeklebt, um dadurch die zweite externe Kanüle 26 als
Erweiterung der Nabenanordnung 20 zur Verfügung zu
stellen. In einer alternativen Ausführungsform kann die Nabenanordnung 20 einen
Arm 32 aufweisen und kann keinen Arm 34 haben.
In einer weiteren Ausführungsform
kann die Nabenanordnung 20 aus mehrfachen Komponenten bestehen.
Diese Ausführungsformen
können
einen Zusammenbau der Vorrichtung unterstützen.
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Die
Nadelanordnung 12 beinhaltet außerdem eine interne Kanüle 50.
Die interne bzw. innere Kanüle 50 erstreckt
sich konzentrisch innerhalb des internen Lumens 30 der
Nabenanordnung 20. Die interne Kanüle 50 beinhaltet ein
erstes Ende 52 mit einer inneren stumpfen Spitze 54 an
dem Ende des ersten Endes 52. Die innere stumpfe Spitze 54 ist
abgestumpft, so daß sie
unter normalem Handdruck die menschliche Haut oder anderes biologisches
Gewebe nicht leicht punktieren bzw. durchstechen wird. Die innere
Kanüle 50 beinhaltet
weiterhin ein zweites Ende 56 mit einer Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 an
dem Ende des zweiten Endes 56. Die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 wird
zum Punktieren eines evakuierten Rohrs bzw. Röhrchens beispielsweise während eines
Blutsammelverfahrens zur Verfügung
gestellt. Eine zentrale Bohrung oder ein internes Lumen 60 erstreckt
sich durch die interne Kanüle 50 von
der inneren stumpfen Spitze 54 zur Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58,
die den Durchtritt von Fluid dadurch zur Verfügung stellt.
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Wie
am besten in 2 dargestellt, ist das erste
Ende 52 der inneren Kanüle 50 benachbart
der ersten externen Kanüle 22 der
Nabenanordnung 20, und das zweite Ende 56 der
inneren Kanüle 50 ist
benachbart der zweiten externen Kanüle 26 der Nabenanordnung 20.
Die interne Kanüle 50 ist
innerhalb des inneren Lumens 30 der Nabenanordnung 20 axial
gleitbar, so daß die
innere stumpfe Spitze 54 innerhalb der ersten externen
Kanüle 22 gleitbar
ist und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 innerhalb der
zweiten externen Kanüle 26 gleitbar
ist. Der innere bzw. Innendurchmesser der ersten externen Kanüle 22 ist
im wesentlichen derselbe wie der äußere bzw. Außendurchmesser
des ersten Endes 52 der internen Kanüle 50, und der innere
Durchmesser der zweiten externen Kanüle 26 ist im wesentlichen
derselbe wie der Außendurchmesser
des zweiten Endes 56 der internen Kanüle 50. Derart sind
die interne Kanüle 50 und
die Nabenanordnung 20 für
einen genauen Sitz dimensioniert und konfiguriert, so daß der externe
Durchmesser der internen Kanüle 50 ein
fester bzw. genauer Sitz bzw. eine feste Passung mit dem Innendurchmesser
der Nabenanordnung 20 ist, so daß die intravenöse Punktierungsspitze 24 flach
bzw. eben auf der äußeren bzw.
Außenoberfläche des
ersten Endes 52 der internen Kanüle 50 liegt und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 flach
auf der inneren bzw. Innenoberfläche
der zweiten externen Kanüle 26 innerhalb
des internen Lumens 30 liegt, wenn die Nadelanordnung 12 in
einer aktivierten Position ist, wie dies in 3 und 4 gezeigt
und in größerem Detail
hierin beschrieben wird.
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Es
kann wünschenswert
sein, die zusammenpassenden Oberflächen der internen Kanüle 50 und
der ersten und zweiten externen Kanüle 22 und 26 der
Nabenanordnung 20 zu schmieren als auch eine Dichtung zwischen
ihnen zur Verfügung
zu stellen, um den unerwünschten
Fluß von
Luftblasen zu verhindern. Folglich kann ein Tropfen eines viskösen Dichtungsgleitmittels,
wie Roh- bzw. Naturvaseline auf den zusammenpassenden Oberflächen davon zur
Verfügung
gestellt werden.
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Die
interne Kanüle 50 ist
für eine
axiale Bewegung innerhalb des internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20 zwischen
einer ersten zurückgezogenen
Position, in welcher sich die intravenöse Punktierungsspitze 24 und
die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 über die
innere stumpfe Spitze 54 bzw. die äußere stumpfe Spitze 28 erstrecken,
und einer zweiten aktivierten Position adaptiert, in welcher sich
die innere stumpfe Spitze 54 und die äußere stumpfe Spitze 28 über die
intravenöse
Punktierungsspitze 24 bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 erstrecken.
Genauer veranlaßt
eine axiale Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb des
internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20 in einer
Richtung von Pfeilen 100 das erste Ende 52 der internen
Kanüle 50,
sich bezüglich
der ersten externen Kanüle 22 axial
zu verlagern, was die innere stumpfe Spitze 54 veranlaßt, sich über die
intravenöse
Punktierungsspitze 24 der ersten externen Kanüle 22 zu
erstrecken. Zusätzlich
veranlaßt
eine derartige axiale Bewegung das zweite Ende 58 der internen Kanüle 50,
sich bezüglich
der zweiten externen Kanüle 26 axial
zu verlagern, was die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 veranlaßt, innerhalb
der zweiten externen Kanüle 26 zu
gleiten, so daß sich
die externe stumpfe Spitze 28 über die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 erstreckt,
wie dies in 3 und 4 dargestellt
ist. Derart sind bzw. werden sowohl die intravenöse Punktierungsspitze 24 als
auch die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 gleichzeitig abgestumpft
bzw. stumpf gemacht.
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Ein
gleitender bzw. gleitbarer Eingriff der internen Kanüle 50 und
der Nabenanordnung 20 kann durch einen Schlitten 70 bewirkt
werden. Der Schlitten 70 ist konzentrisch mit der internen
Kanüle 50 und
wird für
einen gleitenden Eingriff mit der Nabenanordnung 20 zur
Verfügung
gestellt. Der Schlitten 70 kann integral mit der internen
Kanüle 50 sein
oder kann ein getrenntes Glied sein, welches an der internen Kanüle 50 beispielsweise
durch die Verwen dung eines Klebstoffs fest bzw. starr angehaftet
bzw. geklebt ist. Der Schlitten 70 wird durch einen allgemein rohrförmigen Körper definiert,
welcher Arme 72 und 74 beinhaltet, die sich axial
entlang davon erstrecken und welche an der Nabe 80 verbunden
werden. Die Arme 72 und 74 ergreifen gleitbar
die Arme 32 und 34 der Nabenanordnung 20,
so daß das
Umfangsprofil der Nadelanordnung 12 um die Arme 72 und 74 des Schlittens 70 und
die Arme 32 und 34 der Nabenanordnung 20 allgemein
zylindrisch oder rohrförmig
ist, obwohl andere Formen bzw. Gestalten oder Konfigurationen Fachleuten
ersichtlich bzw. offenbar sein können.
In einer alternativen Ausführungsform
kann der Schlitten 70 einen Arm 72 aufweisen und
kann keinen Arm 74 aufweisen. In einer weiteren Ausführungsform
kann der Schlitten 70 aus mehrfachen Komponenten bestehen.
Diese Ausführungsformen können einen
Zusammenbau der Vorrichtung unterstützen.
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Die
Nabe 80 des Schlittens 70 beinhaltet einen vorwärts gerichteten
bzw. vorderen Abschnitt 86, welcher innerhalb des inneren
bzw. Innenabschnitts der Nabenanordnung 20 positioniert
ist, wenn sie zusammengesetzt ist. Der vorwärts gerichtete Abschnitt 86 des
Schlittens 70 beinhaltet eine Oberfläche 78, welche sich
im Umfang um die Nabe 80 für einen Interferenzeingriff
mit der Schulter 38 der Nabenanordnung 20 erstreckt.
Ein derartiger zusammenwirkender bzw. Interferenzeingriff hindert
den Schlitten 70 und somit die interne Kanüle 50,
welche daran festgelegt ist, daran, von der Nabenanordnung 20 nach
einem Zusammenbau derselben entfernt oder zerlegt zu werden. Die
Nabe 80 beinhaltet auch eine verjüngte Oberfläche 82, die sich im
Umfang darum erstreckt. Die geneigte bzw. verjüngte Oberfläche 82 stellt einen
Interferenzeingriff mit der Nabenanordnung 20 zur Verfügung, wobei
eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 bezüglich der
Nabenanordnung 20 verhindert wird, ohne daß eine Kraft
darauf angewendet bzw. ausgeübt
wird, wie dies in größerem Detail
hierin beschrieben werden wird.
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Die
Nabe 80 beinhaltet außerdem
eine rückwärtige Fläche bzw.
Rückseite 88,
welche für
einen Eingriff mit der oberen Oberfläche eines Blutsammelröhrchens
während
einer Verwendung adaptiert ist. Wie es bezüglich einer Verwendung und
Betätigung der
Nadelanordnung 12 diskutiert werden wird, stellt die rückwärtige Fläche 88 einen
Mechanismus zum Aktivieren der Nadelanordnung 12 zur Verfügung, wodurch
die interne Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20 zwischen einer ersten zurückgezogenen
Position und einer zweiten aktivierten Position axial verlagert
bzw. verschoben wird.
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Die
interne Kanüle 50 und
die Nabenanordnung 20 können
reversibel bezüglich
zueinander axial verlagerbar sein, so daß sich die interne Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20 entweder von der ersten zurückgezogenen
Position zu der zweiten aktivierten Position oder von der zweiten
aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position verlagern
kann. In bevorzugten Ausführungsformen
ist die interne Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20 in nur einer einzelnen bzw. einzigen
Richtung von der ersten zurückgezogenen
Position zu der zweiten aktivierten Position axial verlagerbar.
Derart kann die Nadelanordnung 12 mit Mitteln zum Verhindern
einer axialen Verlagerung der internen Kanüle 50 von der zweiten
aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position, sobald
sie einmal aktiviert worden ist, wie einem verriegelnden bzw. Verriegelungsmechanismus,
versehen sein. Beispielsweise kann die Nabe 80 weiterhin
eine Oberfläche 84 beinhalten, welche
sich in Umfangsrichtung um die Nabe 80 für einen
Interferenzeingriff mit der Schulter 38 der Nabenanordnung 20 nach
einer Aktivierung der Nadelanordnung 12 von der ersten
zurückgezogenen
Position zu der zweiten aktivierten Position erstreckt. Ein derartiger
Interferenzeingriff verhindert eine axiale Bewegung des Schlittens 70 bezüglich der
Nabenanordnung 20 in einer Richtung von entgegengesetzten gegenüberliegenden
Pfeilen 100 nach einer Bewegung von der ersten zurückgezogenen
Position zu der zweiten aktivierten Position.
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Die
Nadelanordnung 12 kann außerdem mit Mitteln für ein Anzeigen
einer Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb
der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen
Position und der zweiten ausgefahrenen bzw. erstreckten Position versehen
sein. Derartige Mittel können
ein sichtbarer, hörbarer
und/oder fühlbarer
Indikator sein, um eine Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb
der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen
Position und der zweiten erstreckten Position zu identifizieren.
Beispielsweise kann in einer besonderen Ausführungsform die Nabenanordnung 20 mit einem
Kanal 36 versehen sein, der sich durch den Körper davon
erstreckt. Der Kanal 36 wird innerhalb der Nabenanordnung 20 zur
Verfügung
gestellt und erstreckt sich durch die Wand davon zu dem externen
bzw. äußeren Abschnitt
der Nadelanordnung 12. Der Schlitten 70 beinhaltet
Finger 76, welche sich von dem vorwärts gerichteten Abschnitt 86 der
Nabe 80 innerhalb des Kanals 36 der Nabenanordnung 20 erstrecken.
Eine axiale Bewegung des Schlittens 70 bezüglich der
Nabenanordnung 20 veranlaßt die Finger 76,
axial innerhalb des Kanals 36 der Nabenanordnung 20 zu
gleiten. Bei bzw. nach einer axialen Bewegung des Schlittens 70 von
der ersten zurückgezogenen
Position, die in 1–2 gezeigt
ist, zu der zweiten aktivierten Position, die in 3–4 gezeigt
ist, erstrecken sich die Finger 76 innerhalb des Kanals 36 und
durch die Wand der Nabenanordnung 20, um dadurch eine Anzeige
zur Verfügung
zu stellen, daß die
Nadelanordnung 12 aktiviert oder abgestumpft bzw. stumpf
gemacht worden ist.
-
Der
Kanal 36 erstreckt sich vorzugsweise durch die Nabenanordnung 20 an
einer Position, welche über
den Punkt einer Befestigung an einem Nadelhalter hinausgeht, wie
Gewinde bzw. Gewindegänge 14,
um zu garantieren, daß eine
derartige Anzeige für
den Verwender während
einer Betätigung und
Verwendung sichtbar bzw. ersichtlich ist. Außerdem kann der Finger 76 mit
einer sichtbaren Identifizierung versehen sein, wie einem Farbcode
oder Worten bzw. einer Beschriftung, um eine Aktivierung der Nadelanordnung 12 anzuzeigen.
-
Die
Nabenanordnung 20 kann außerdem Mitteln zur Befestigung
einer Nadelabdeckung versehen sein, wie eine Schulter 16 an
dem ersten Ende davon. Die Schulter 16 wird für einen
Eingriff mit einer Nadelabdeckung (nicht gezeigt) zur Verfügung gestellt,
welche die intravenöse
Punktierungsspitze 24 der ersten externen Kanüle 22 vor
einer Verwendung der Nadelanordnung 12 mit einem Patienten
abdeckt. Eine derartige Nadelabdeckung kann aus einem festen bzw.
starren polymeren Material konstruiert sein, wie dies im Stand der
Technik bekannt ist. Die Schulter 16 beinhaltet vorzugsweise
ein Profil, um einen Reibungseingriff mit der Nadelabdeckung zur
Verfügung
zu stellen, so daß die
Nadelabdeckung in einer Position um die Schulter 16 in
einer Reibungspassung gehalten wird, um dadurch die erste externe Kanüle 22 und
die intravenöse
Punktierungsspitze 24 bis zu einem Zusammenbau und einer
Verwendung abzudecken und zu schützen.
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Eine
Nadelanordnung 12 kann auch mit einer zweiten Nadelabdeckung
(nicht gezeigt) zum Abdecken der Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 der zweiten
externen Kanüle 26 vor
einem Zusammenbau der Nadelanordnung 12 mit einem Nadelhalter versehen
werden. Eine derartige zweite Nadelabdeckung kann auch aus einem
festen Polymermaterial konstruiert sein. Diese zweite Nadelabdeckung
kann an dem Nadelhalter 12 beispielsweise durch einen mit
einem Gewinde versehenen Eingriff mit Außengewinden 14 festgelegt
sein, die sich um die Nabenanordnung 20 erstrecken. In
dieser Art und Weise kann diese zweite Nadelabdeckung von der Nadelanordnung 12 vor
einem Zusammenbau mit dem Nadelhalter durch ein Abschrauben der
Nadelabdeckung von den Außengewinden 14 entfernt
werden, und dann ein Schrauben der Außengewinde 14 in ein inneres
bzw. Innengewinde eines derartigen Nadelhalters, wie es im Stand
der Technik bekannt ist.
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Die
Nadelanordnung 12 wird außerdem mit einer elastomeren
Büchse
bzw. Hülse 90 versehen, die
sich um die zweite externe Kanüle 26 und
das zweite Ende 56 der internen Kanüle 50 erstreckt und die
Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 abdeckt, wie es allgemein
im Stand der Technik bekannt ist. Die elastomere Hülse 90 wird
an ein Brückenglied 42 verbunden.
Diese Verbindungsmittel können
ein Interferenzmechanismus, eine Schnappassung bzw. ein Schnappverschluß, ein Klebstoff
oder andere derartige ähnliche
Mittel sein.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
ist die vorliegende Erfindung auf eine Sicherheitsanordnung gerichtet,
welche die Nadelanordnung 12 in Kombination mit einem Nadelhalter 110 beinhaltet, wie
dies in 5 und 6 gezeigt
wird. Der Nadelhalter 110 kann ein herkömmlicher Nadelhalter sein, wie
dies im Stand der Technik für
eine Verwendung in Verbindung mit doppelendigen Nadeln zur Blutentnahme
gut bekannt ist. Beispielsweise ist der Nadelhalter 110 allgemein
durch einen hohlen Körper 112 definiert,
welcher ein erstes Ende 114 und ein zweites Ende 118 beinhaltet.
Das erste Ende 114 des Nadelhalters 110 beinhaltet
eine Öffnung 116,
die sich dadurch erstreckt, während
ein zweites Ende 118 einen Flansch 122 beinhaltet
und allgemein offen endend ist, um den Nadelhalter 110 mit
einem hohlen Körper 112 zu
versehen, der eine innere bzw. interne Öffnung 120 aufweist,
die sich dadurch erstreckt. Eine derartige interne Öffnung 120 nimmt
ein Blutsammelröhrchen 130 während eines
Blutentnahmeverfahrens auf, wie ein evakuiertes Sammelröhrchen,
wie dies im Stand der Technik bekannt ist.
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Mittel
zur Befestigung werden zum Festlegen der Nadelanordnung 12 an
dem Nadelhalter 110 zur Verfügung gestellt, wie beispielsweise
innerhalb der internen Öffnung 116 an
dem ersten Ende 114. Eine derartige Befestigung kann beispielsweise durch
einen Eingriff einer Schnappassung erreicht werden, oder noch wünschenswerter
durch eine mit einem Gewinde versehene Beziehung, wie durch Innengewinde
innerhalb der Öffnung 116 für einen
Eingriff mit den Außengewinden 14 der
Nadelanordnung 12.
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Eine
Betätigung
und Verwendung der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung werden
nun hinsichtlich der Ausführungsform
beschrieben werden, die in 1–4 darge stellt
ist. In einer Verwendung wird die Nadelanordnung 12 zur
Verfügung gestellt,
beinhaltend eine erste Nadelabdeckung (nicht gezeigt), die sich über die
erste externe Kanüle 22 erstreckt,
und eine zweite Nadelanordnung (nicht gezeigt), die sich über die
zweite externe Kanüle 26 erstreckt.
Wenn die Nadelanordnung zur Verwendung in einem Probenahmeverfahren
vorbereitet wird, wird die zweite Nadelabdeckung von der zweiten
externen Kanüle 26 entfernt
und die Nadelanordnung 12 wird dann an dem Nadelhalter 110 festgelegt,
wie beispielsweise durch ein Verschrauben der Außengewinde 14 mit
den Innengewinden, die innerhalb der Öffnung 116 des Nadelhalters 110 zur
Verfügung
gestellt sind.
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Die
Nadelabdeckung, die sich über
die erste externe Kanüle 22 erstreckt,
wird dann entfernt. Eine Venenpunktion wird dann in bekannter Art
und Weise durchgeführt,
wodurch die intravenöse
Punktierungsspitze 24 in eine Vene eines Patienten eingesetzt bzw.
eingeführt
wird, und das evakuierte Blutsammelröhrchen 130, das einen
durchstechbaren Verschluß 132 aufweist,
wird in den Nadelhalter eingesetzt, so daß der durchstechbare Verschluß 132 des Sammelröhrchens 130 die
Hülse 90 kontaktiert,
die sich über
die zweite externe Kanüle 26 erstreckt. Wenn
ein leichter bzw. schwacher Druck auf das Sammelröhrchen 130 ausgeübt bzw.
angewendet wird, veranlaßt
der durchstechbare Verschluß 132, der
die Hülse 90 kontaktiert,
die Hülse 90 sich
zu verlagern, wodurch die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 veranlaßt wird,
die Hülse 90 und
wiederum den durchstechbaren Verschluß 132 zu durchstechen.
Zu einer derartigen Zeit sind das Innere des Sammelröhrchens 130 und
das interne Lumen 60 der internen Kanüle 50 in Fluidkommunikation
bzw. -verbindung. Da das Innere des Sammelröhrchens auf einem negativen
bzw. Unterdruck ist, wird Blut aus der Vene des Patienten durch
das interne Lumen 30 der externen Kanüle 22 durch das interne
Lumen 60 der internen Kanüle 50 und in das Sammelröhrchen 130 gezogen
bzw. entnommen.
-
Wenn
alle gewünschten
Proben entnommen worden sind, wird eine Aktivierung der dual stumpfmachenden
Nadelanordnung ausgeführt
bzw. vollzogen. Eine Aktivierung der dual stumpfmachenden Nadelanordnung
wird wünschenswert
ausgeführt, während eine
Venenpunktion aufrecht erhalten wird, d.h., während die intravenöse Punktierungsspitze 24 der
ersten externen Kanüle 22 innerhalb
der Vene des Patienten gehalten wird, um einen unbeabsichtigten
Nadelstich vor einem Stumpfmachen der Nadel zu verhindern. Ein Stumpfmachen
der Nadelanordnung 12 wird ausgeführt bzw. erreicht, indem ein Druck
in einer Richtung der Pfeile 100 an der rückwärtigen Fläche 88 des
Schlittens 70 ausgeübt
wird.
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Während einer
Probenahme kontaktiert insbesondere die obere Oberfläche bzw.
Oberseite des durchstechbaren Verschlusses 132 des Sammelröhrchens 130 die
rückwärtige Fläche 88 des
Schlittens 70 innerhalb des Halters. Wenn eine zusätzliche Kraft
gegen das Sammelröhrchen 130 in
einer Richtung der Pfeile 100 ausgeübt wird, wird die rückwärtige Fläche 88 in
der Richtung der Pfeile 100 beaufschlagt bzw. gezwungen.
Eine derartige Kraft bewirkt einen Interferenzeingriff zwischen
der verjüngten Oberfläche 82 und
der Nabe 80 gegen die Nabenanordnung 20. Da die
Nabenanordnung 20 eine Rille bzw. Nut 40 an entgegengesetzten
Abschnitten der Wand davon beinhaltet, verlagert sich die Nabenanordnung 20 radial,
um der verjüngten
Oberfläche 82 zu
gestatten, innerhalb der Nabenanordnung 20 durchzutreten,
wodurch eine axiale Bewegung des Schlittens 70 be züglich der
Nabenanordnung 20 bewirkt wird. Außerdem ist, da die Arme 72 und 74 des Schlittens 70 mit
den Armen 32 und 34 der Nabenanordnung 20 zusammenpassen,
der Schlitten 70 fähig,
axial bezüglich
der Nabenanordnung 20 zu gleiten.
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Da
der Schlitten 70 an der inneren Kanüle 50 festgelegt ist,
bewirkt eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 bezüglich der
Nabenanordnung 20 eine axiale Verlagerung der internen
Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20. Außerdem
veranlaßt,
da die erste externe Kanüle 22 und
die zweite externe Kanüle 26 an
der Nabenanordnung 20 festgelegt sind, eine axiale Verlagerung
der internen Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20 das erste Ende 52 und das zweite
Ende 56, sich bezüglich
der ersten externen Kanüle 22 und
der zweiten externen Kanüle 26 axial
zu verlagern bzw. zu verschieben. Da die innere stumpfe Spitze 54 und
die externe stumpfe Spitze 28 knapp vor der intravenösen Punktierungsspitze 24 bzw.
der Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 positioniert sind,
veranlaßt
eine axiale Verlagerung des ersten Endes 52 und des zweiten
Endes 56 bezüglich
der ersten externen Kanüle 22 und
der zweiten externen Kanüle 26 die
interne stumpfe Spitze 54 und die externe stumpfe Spitze 28,
sich axial zu einer Position zu verlagern, in welcher sie sich über die
intravenöse
Punktierungsspitze 24 bzw. die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 hinaus
erstrecken. Insbesondere ragt, wenn die interne Kanüle 50 axial
in der Richtung der Pfeile 100 verlagert wird, die interne stumpfe
Spitze 54 von dem Ende der ersten externen Kanüle 22 über die
intravenöse
Punktierungsspitze 24 vor, und die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 gleitet
innerhalb der zweiten externen Kanüle 26, so daß sich die
externe stumpfe Spitze 28 über die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 hinaus
erstreckt, wie dies in 3 und 4 dargestellt ist. Derart werden
sowohl die intravenöse
Punktierungsspitze 24 als auch die Nicht-Patientenpunktierungsspitze 58 gleichzeitig
abgestumpft. Die Nadelanordnung 10 kann dann aus der Vene
des Patienten entfernt werden und richtig abgelegt werden.
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Wie
erwähnt,
beinhaltet die Sicherheitsanordnung der vorliegenden Erfindung die
Nadelanordnung 12, die in Verbindung mit einem Nadelhalter 110 verwendet
wird, welcher ein Standardnadelhalter sein kann, der für eine Verwendung
mit herkömmlichen
doppelendigen Nadelanordnungen zur Blutentnahme bekannt ist. Wünschenswerterweise
beinhaltet die Sicherheitsanordnung einen Nadelhalter, welcher besonders
für eine
Verwendung in Verbindung mit einer Nadelanordnung gestaltet bzw.
ausgebildet ist, die einen Aktivierungsmechanismus, wie ein stumpfmachendes
Glied, aufweist, der bzw. das für eine
axiale Verlagerung zwischen einer ersten zurückgezogenen Position und einer
zweiten aktivierten oder abgestumpften Position adaptiert ist, wie
die Nadelanordnung 12 der vorliegenden Erfindung. In besonders
bevorzugten Ausführungsformen
beinhaltet der Nadelhalter 110 einen Mechanismus zum Veranlassen
bzw. Bewirken einer axialen Verlagerung der internen Kanüle 50 innerhalb
des internen Lumens 30 der Nabenanordnung 20.
-
Beispielsweise
kann, wie in 7–11 dargestellt,
die Sicherheitsanordnung einen Nadelhalter beinhalten, welcher einen
Hebel zum Verhindern oder Gestatten einer Aktivierung der Nadelanordnung 12 beinhaltet.
Insbesondere wird, wie dies in 7–9 gezeigt
wird, ein Nadelhalter 110a zur Verfügung gestellt. Der Nadelhalter 110a beinhaltet einen
allgemein rohrförmigen
hohlen Körper 112a, der
ein erstes Ende 114a und ein zweites Ende 118a beinhaltet.
-
Das
erste Ende 114a des Nadelhalters 110a beinhaltet
eine Öffnung 116a,
die sich dadurch erstreckt, während
ein zweites Ende 118a einen Flansch 122a beinhaltet
und allgemein offen endend ist, wodurch ein Nadelhalter 110a mit
einem hohlen Körper 112a zur
Verfügung
gestellt wird, der eine interne Öffnung 120a aufweist,
die sich dadurch erstreckt. Eine derartige interne Öffnung 120a nimmt ein
Blutsammelröhrchen 130 während eines
Probeentnahmeverfahrens auf, wie beispielsweise ein evakuiertes
Sammelröhrchen,
wie dies im Stand der Technik bekannt ist.
-
Mittel
zur Befestigung sind bzw. werden zum Festlegen einer Nadelanordnung 12 an
einem Nadelhalter 110a, wie innerhalb der internen Öffnung 116a an
dem ersten Ende 114a zur Verfügung gestellt. Eine derartige
Befestigung kann beispielsweise durch einen Schnappassungs-Eingriff
oder noch wünschenswerter
durch eine mit einem Gewinde versehene Beziehung, wie durch Innengewinde
innerhalb der Öffnung 116a für einen
Eingriff mit den Außengewinden 14 der
Nadelanordnung 12 erreicht werden.
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Der
Nadelhalter 110a ist außerdem mit einem Hebel 140a versehen,
der sich entlang eines Abschnitts des hohlen Körpers 112a davon erstreckt. Der
Hebel 140a wird als ein allgemein verlängerter Abschnitt zur Verfügung gestellt,
der sich axial entlang des äußeren Abschnitts
des hohlen Körpers 112a erstreckt.
Der Hebel 140a beinhaltet einen Erstreckungsarm 142a,
der sich von einem Ende davon erstreckt. Der Verlängerungs-
bzw. Erstreckungsarm 142a erstreckt sich durch die Wand
eines hohlen Körpers 112a eines
Nadelhalters 110a und innerhalb einer inneren Öffnung 120a des
Nadelhalters 110a. Der Erstreckungsarm 142a beinhaltet
eine Oberfläche 148a,
welche für
einen Interferenzeingriff mit einer oberen Oberfläche des
Sammelröhrchens 130, wie
der durchstechbare Verschluß 132,
zur Verfügung
gestellt wird.
-
Der
Hebel 140a ist zwischen einer ersten blockierenden Position
und einer zweiten Freigabeposition bewegbar. Insbesondere ist der
Hebel 140a in einer ersten Position zur Verfügung gestellt,
in welcher der Hebel 140a bündig mit der Außenfläche des hohlen
Körpers 112a des
Nadelhalters 110a liegt, so daß der Hebel 140a eine
Fortsetzung der äußeren Oberfläche des
hohlen Körpers 112a des
Nadelhalters 110a darstellt. In einer derartigen ersten
Position erstreckt sich der Erstreckungsarm 142a innerhalb der
inneren Öffnung 120a für einen
Interferenz- oder Anlageeingriff mit dem durchstechbaren Verschluß 132 eines
Sammelröhrchens 130,
das innerhalb der inneren Öffnung 120a eingesetzt
ist. In einer derartigen ersten Position wird das Sammelröhrchen 130 vor
einem Eingriff mit dem Schlitten 70 blockiert, um eine
axiale Verlagerung des Schlittens 70 zu verhindern, und
verhindert deshalb eine axiale Verlagerung der internen Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen
Position und der zweiten aktivierten Position.
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Der
Hebel 140a ist in einer Richtung eines Pfeils 102a zu
einer zweiten Freigabeposition bewegbar, in welcher der Hebel 140a von
der äußeren Oberfläche des
hohlen Körpers 112a des
Nadelhalters 110a vorragt. In einer derartigen zweiten
Position wird der Erstreckungsarm 142a aus dem Interferenz- oder
Anlageeingriff mit dem durchstechbaren Verschluß 132 des Sammelröhrchens 130 innerhalb
der inneren Öffnung 120a bewegt.
Als solches wird dem Sammelröhrchen 130 gestattet,
den Schlitten 70 zu ergreifen. Eine Anwendung einer Kraft
auf das Sammelröhrchen 130,
wie durch ein Stoßen
bzw. Schieben des Sammelröhrchens 130 weiter
in das Innere der inneren Öffnung 120a des
Nadelhalters 110a, bewirkt einen Eingriff des durchstechbaren
Verschlusses 132 gegen die Oberfläche 88 des Schlittens 70. Ein
derartiger Eingriff resultiert in einer axialen Verlagerung des
Schlittens 70, und daher einer axialen Verlagerung der
internen Kanüle 50 bezüglich der Nabenanordnung 20 zwischen
der ersten zurückgezogenen
Position und der zweiten aktivierten Position, wie dies oben diskutiert
wird. Derart stellt der Hebel 140a einen blockierenden
bzw. Blockierungsmechanismus zum Verhindern einer axialen Verlagerung
der internen Kanüle 50 bezüglich der
Nabenanordnung 20 und daher zum Verhindern eines Stumpfmachens
der Nadelanordnung 12 bis zu einer gewünschten Zeit zur Verfügung.
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Eine
Bewegung des Hebels 140a zwischen der ersten blockierenden
Position und der zweiten Freigabeposition kann durch ein Scharnier
bzw. Gelenk 146a zur Verfügung gestellt werden. Das Gelenk 146a wird
in 7–9 an
dem ersten Ende 114a des Nadelhalters 110a dargestellt.
Der Hebel 140a kann als ein separates Glied zur Verfügung gestellt sein,
welches an den hohlen Körper 112a des
Nadelhalters 110a an dem Scharnier 146a festgelegt
ist. Noch wünschenswerter
ist der Hebel 140a integral mit dem hohlen Körper 112a des
Nadelhalters 110a ausgebildet. Beispielsweise kann der
Hebel 140a als ein weggeschnittener Abschnitt des hohlen
Körpers 112a zur
Verfügung
gestellt sein, wobei der Hebel 140a und der hohle Körper 112a durch
das Gelenk 146a miteinander verbunden sind.
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Der
Hebel 140a beinhaltet ferner einen Dorn bzw. Fortsatz 144a,
welcher zu einem Bewegen des Hebels 140a zwischen der ersten
blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition zur Verfügung gestellt
wird. Der Dorn 144a kann an einer Position benachbart dem
ersten Ende 114a des Nadelhalters 110a zur Verfügung gestellt
sein, wobei sich der Dorn 144a von dem hohlen Körper 112a zu
einer Position benachbart der Verbindung zwischen dem Nadelhalter 110a und
der Nadelanordnung 12 erstreckt. Auf diese Art und Weise
kann der Dorn 144a durch ein Anwenden eines Drucks in einer
Richtung des Pfeils 102a aktiviert werden, so daß sich der Dorn 144a verbiegt,
wodurch der Hebel 140a aktiviert und zwischen der ersten
blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition bewegt wird,
wie dies in 9 gezeigt wird.
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In
einer weiteren Ausführungsform,
die in 10 und 11 gezeigt
wird, beinhaltet der Nadelhalter 110b einen hohlen Körper 112b,
der ein erstes Ende 114b, das eine Öffnung 116b aufweist,
und ein zweites Ende 118b beinhaltet, das einen Flansch 122b aufweist,
und eine innere bzw. Innenöffnung 120b,
die sich dadurch erstreckt. Der Nadelhalter 110b beinhaltet
ein Paar von Hebeln 150b und 160b in einer ähnlichen
Art und Weise wie den Hebel 140a, der in der Ausführungsform
von 7–9 gezeigt wird.
Insbesondere beinhalten der erste Hebel 150b und der zweite
Hebel 160b die Dorne bzw. Fortsätze 154b und 164b,
Erstreckungsarme 152b und 162b bzw. Oberflächen 158b und 168b.
Der erste Hebel- bzw. Dreharm 150b und der zweite Hebel-
bzw. Dreharm 160b erstrecken sich entlang von gegenüberliegenden
Seiten des hohlen Körpers 112b des Nadelhalters 110b innerhalb
der Kanäle 124b bzw. 126b.
In einer derartigen Ausführungsform
können sich
der erste Hebel 150b und der zweite Hebel 160b von
dem hohlen Körper 112b in
einer aufweitenden Art und Weise weg erstrecken, wobei die Dorne 158b und 168b dem zweiten
Ende 118b des Nadelhalters 110b benachbart positioniert
sind.
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Eine
Bewegung des ersten Hebels 150b und des zweiten Hebels 160b zwischen
der ersten blockierenden Position und der zweiten Freigabeposition
kann durch eine Aktivierung der Dorne 154b und 164b durch
ein Anwenden bzw. Anlegen eines Drucks in einer Richtung eines Pfeils 170b und 172b ausgeführt werden.
Derart lenken sich die Dorne 154b und 164b ab,
um dadurch die Erstreckungsarme 152b und 162b zu
veranlassen, sich nach außen in
einer Richtung der Pfeile 174b bzw. 176b zu biegen.
Eine derartige Ablenkung bzw. Abbiegung bewegt den ersten und zweiten
Hebel 150b und 160b zwischen der ersten blockierenden
Position und der zweiten Freigabeposition, wodurch das Sammelröhrchen 130 von
der blockierenden Position freigegeben wird. Derart kann das Sammelröhrchen 130 in
einer Richtung des Pfeils 178b vorgerückt bzw. vorwärts bewegt
werden, wodurch die Nadelanordnung 12 durch einen Eingriff
zwischen dem durchstechbaren Verschluß 132 und dem Schlitten 70 aktiviert
wird, wie dies oben beschrieben wird. In einer alternativen Ausführungsform
kann der Nadelhalter 110b den Hebel 150b aufweisen
und kann nicht den Hebel 160b aufweisen.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
kann der Nadelhalter mit einem Mechanismus zum Aktivieren des stumpfmachenden
Mechanismus der Nadelanordnung versehen sein, wie durch ein axiales
Verlagern der internen Kanüle
innerhalb des internen Lumens zwischen der ersten zurückgezogenen
Position und der zweiten aktivierten Position. Beispielsweise kann
der Nadelhalter einen rotierenden bzw. Drehmechanismus beinhalten,
der eine interne bzw. innere Nockenanordnung zum Stumpfmachen einer
intravenösen
Punktierungsspitze einer Nadelanordnung beinhaltet. Wünschenswerterweise
ist ein derartiger Mechanismus für
einen Eingriff mit dem Schlitten für ein axiales Verlagern der
internen Kanüle
adaptiert.
-
Beispiele
von besonders wünschenswerten Ausführungsformen
derartiger Nadelhalter sind in 12–21 dargestellt.
In der Ausführungsform, die
in 12–17 dargestellt
ist, beinhaltet ein Nadelhalter 110c einen äußeren bzw.
Außenkörper 180c zur
Befestigung an einer Nadelanordnung, wie beispielsweise der Nadelanordnung 12,
die hierin oben beschrieben ist. Der äußere Körper 180c beinhaltet
ein erstes Ende 182c, das zur Befestigung an der Nadelanordnung 12 adaptiert
ist, und ein offen endendes zweites Ende 184c, wobei sich
ein Innenraum 186c innerhalb des äußeren Körpers 180c von dem
ersten Ende 182c zu dem zweiten Ende 184c erstreckt.
Der Nadelhalter 110c beinhaltet außerdem einen Mechanismus, der
sich innerhalb des Innenraums 186c des Außenkörpers 180c für einen
Eingriff mit dem Schlitten 70 der Nadelanordnung 12 zum
Bewirken der axialen Bewegung der internen Kanüle 50 zwischen der
ersten zurückgezogenen Position
und der zweiten aktivierten Position erstreckt. Wie in 12–14 gezeigt,
kann ein derartiger Mechanismus in der Form eines inneren Körpers 190c sein,
welcher konzentrisch damit ist und sich innerhalb des Innenraums 186c des äußeren Körpers 180c durch
das zweite Ende 184c erstreckt.
-
Der
Innenkörper 190c ist
in einem gleitbaren Eingriff innerhalb des Außenkörpers 180c. Der Innenkörper 190c beinhaltet
ein erstes Ende 192c, welches sich innerhalb des Innenraums 186c des
Außenkörpers 180c erstreckt,
und ein zweites Ende 194c, welches von dem zweiten Ende 184c des
Außenkörpers 180c vorragt.
Der Innenkörper 190c beinhaltet außerdem einen
Innenraum 196c, welcher zum Aufnehmen eines Blutsammelröhrchens
darin für
Probenahmeverfahren bzw. -prozeduren adaptiert ist, wie dies hierin
oben beschrieben ist.
-
Eine
Aktivierung des stumpfmachenden Merkmals der Nadelanordnung 12 kann
in einer derartigen Ausführungsform
erreicht werden durch ein Gleiten des Innenkörpers 190c innerhalb
des Außenkörpers 180c in
einer Richtung eines Pfeils 200. Ein derartiges Gleiten
treibt bzw. beaufschlagt das erste Ende 192c des inneren
Körpers 190c,
um den Schlitten 70 an der rückwärtigen Fläche 88 zu ergreifen, um
dadurch den Schlitten 70 zu zwingen, sich in der Richtung
des Pfeils 200 zu bewegen, welches das stumpfmachende Merkmal
der Nadelanordnung 12 aktiviert, wie dies oben im Detail
beschrieben ist. Ein Gleiten des Innenkörpers 190c innerhalb
des Außenkörpers 180c kann
den Anwender mit leichtem Druck leicht erreicht werden, der auf
das zweite Ende 194c des Innenkörpers 190c in der
Richtung des Pfeils 200 ausgeübt wird.
-
Es
wird bemerkt, daß der
innere Körper 190c alternativ
in einem drehenden Eingriff innerhalb des Außenkörpers 180c sein kann,
wie durch untereinander zusammenhängende und zusammenpassende Gewinde
an einer Außenfläche des
Innenkörpers 190c und
einer Innenfläche
des Außenkörpers 180c. Derart
kann eine Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft durch ein
Rotieren des Innenkörpers 190c innerhalb
des Außenkörpers 180c erreicht
werden, wie durch ein Verschrauben der zusammenpassenden Gewinde,
um dadurch den inneren Körper 190c innerhalb
des äußeren Körpers 180c in
einer Richtung des Pfeils 200 zu schrauben.
-
Wie
deutlich in 12–14 gezeigt,
kann der Außenkörper 180c außerdem mit
einer Öffnung 188c versehen
sein, die sich durch die Wand davon erstreckt. Außerdem kann
der Innenkörper 190c mit einem
Vorsprung bzw. einer Erhebung, wie einem Finger 198c versehen
sein, welcher für
einen Eingriff innerhalb der Öffnung 188c des äußeren Körpers 180c adaptiert
ist, wenn der innere Körper 190c gleitbar
in der Richtung des Pfeils 200 bewegt wird. Ein derartiger
Eingriff zwischen dem Finger 198c und der Öffnung 188c stellt
einen Halter 100c mit einer verriegelnden bzw. Verriegelungseigenschaft
zur Verfügung,
wobei der innere Körper 190c an
einem gleitenden Bewegen innerhalb des äußeren Körpers 180c in einer
Rückwärtsrichtung
gehindert wird, sobald er sich einmal in der Richtung des Pfeils 200 bewegt
hat. Derart wird der innere Körper 190c am Platz
innerhalb des äußeren Körpers 180c verriegelt, welcher
wiederum den Schlitten 70 der Nadelanordnung 12 am
Platz verriegelt, wodurch die Nadelanordnung 12 in der
zweiten erstreckten Position zum Stumpfmachen effektiv bzw. wirksam
verriegelt wird.
-
Außerdem kann
eine Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft der Nadelanordnung 12 erreicht
werden durch ein Gleiten des inneren Körpers 190c innerhalb
des äußeren Körpers 180c über zusammenwirkende
Eigenschaften bzw. Merkmale des inneren Körpers 190c und des äußeren Körpers 180c.
Beispielsweise kann der äußere Körper 180c einen
Kanal 202c beinhalten, der sich axial entlang einer äußeren Oberfläche davon
erstreckt, wie dies in 15–17 dargestellt
ist. Der Kanal 202c beinhaltet erwünscht eine erweiterte Öffnung 204c am ersten
Ende 182c des äußeren Körpers 180c.
Eine erste Lippe 206c erstreckt sich an einer ersten Position
innerhalb des Kanals 202c, während sich eine zweite Lippe 208c an
der Verbindungsstelle des Kanals 202c und der Öffnung 204c erstreckt.
Der innere Körper 190c beinhaltet
einen Dorn bzw. Fortsatz 210c, der sich von einer äußeren Oberfläche davon erstreckt.
Beispielsweise kann der innere Körper 190c einen
weggeschnittenen Abschnitt 212c beinhalten, welcher sich
nach bzw. bei einer Kraftanwendung biegt. Der Dorn 210c ist
integral mit einem weggeschnittenen Abschnitt 212c ausgebildet,
wobei sich eine Schulter 214c dazwischen erstreckt.
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Der
Kanal 202c nimmt den Dorn 210c in gleitbarem Eingriff
darin auf. In einer ersten Position, wie beispielsweise während einer
Probenahme, ist die Schulter 214c in Interferenzeingriff
mit der ersten Lippe 206c. Wenn eine Aktivierung der stumpfmachenden
Eigenschaft der Nadelanordnung 12 gewünscht ist, wird der Dorn 210c niedergedrückt, was den
weggeschnittenen Abschnitt 212c innerhalb des Innenraums 196c des
inneren Körpers 190c biegt, wodurch
die Schulter 214c aus dem Interferenzeingriff mit der ersten
Lippe 206c befreit bzw. freigegeben wird. Eine vorwärts gerichtete
gleitende Bewegung des inneren Körpers 190c innerhalb
des äußeren Körpers 180c kann
dann durch eine Bewegung des Dorns 210c ausgeführt bzw.
erreicht werden. Sobald der Dorn 210c einmal in eine Position
benachbart der Öffnung 204c bewegt
ist, biegt sich der Dorn 210c nach oben, so daß sich der
Dorn 210c nach außen
durch die Öffnung 204c erstreckt.
Die Schulter 214c befindet sich dann in einem Interferenzeingriff mit
der zweiten Lippe 208c, wodurch eine Verriegelungseigenschaft
zur Verfügung
gestellt wird, wobei der innere Körper 190c am gleitenden
bzw. gleitbaren Bewegen innerhalb des äußeren Körpers 180c in einer
Rückwärtsrichtung
gehindert wird.
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Noch
eine weitere Nadelhalterausführungsform
ist in 18–21 dargestellt.
Ein derartiger Nadelhalter 110d beinhaltet einen rohrförmigen hohlen
Körper
in einer ähnlichen
Art und Weise wie der rohrförmige
hohle Körper 112,
welcher oben in bezug auf 5 und 6 beschrieben
ist, wobei sich ein Schlitz 220d dadurch erstreckt. Der
Nadelhalter 110d beinhaltet außerdem einen Mechanismus 222d,
welcher sich durch den Schlitz 220d erstreckt. Der Mechanismus 222d wird
für einen
Eingriff mit dem Schlitten 70 einer Nadelanordnung zum
axialen Verlagern der internen Kanüle der Nadelanordnung adaptiert,
wie dies oben beschrieben ist.
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Der
Mechanismus 222d beinhaltet einen Dorn 224d, der
für eine
Fingeraktivierung durch einen Verwender adaptiert ist. Der Mechanismus 222d beinhaltet
außerdem
eine Erstreckung bzw. Verlängerung 226d,
welche sich von dem Dorn 224d durch den Schlitz 220d erstreckt.
Die Erstreckung 226d beinhaltet eine Oberfläche 228d für einen
Eingriff mit dem Schlitten 70 einer Nadelanordnung. Eine
Aktivierung der stumpfmachenden Eigenschaft der Nadelanordnung 12 kann
in einer derartigen Ausführungsform
erreicht werden durch einen gleitenden bzw. Gleitmechanismus 222d in
einer Richtung eines Pfeils 300. Ein derartiges Gleiten
zwingt die Oberfläche 228d des
Mechanismus 222d, den Schlitten 70 an der rückwärtigen Fläche 88 zu
ergreifen, wodurch der Schlitten 70 beaufschlagt bzw. gezwungen
wird, sich in der Richtung des Pfeils 300 zu bewegen, welches
die stumpfmachende Eigenschaft der Nadelanordnung 12 aktiviert,
wie dies oben im Detail beschrieben ist. Ein Gleiten des Mechanismus 222d kann
leicht erreicht werden durch den Verwender mit einem leichten Druck,
der auf den Dorn 224d in der Richtung des Pfeils 300 ausgeübt wird.
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Wie
in 21 deutlich gezeigt, kann der Halter 110d mit
einer Verriegelungseigenschaft versehen sein, wobei der Mechanismus 222d am
gleitbaren Bewegen in einer umgekehrten bzw. Rückwärtsrichtung gehindert wird,
sobald er einmal in der Richtung des Pfeils 300 bewegt
wurde. Dies kann erreicht werden durch ein Bereitstellen einer Öffnung 230d und
ein Versehen eines Mechanismus 222d mit einem Finger 232d an
einer Unterseite davon. Ein derartiger Finger 232d wird
für einen
Interferenzeingriff mit dem Rand bzw. der Kante der Öffnung 230d zur Verfügung gestellt,
wodurch ein verriegelndes bzw. Verriegelungsmerkmal zur Verfügung gestellt
wird, wobei der Mechanismus 222d am gleitbaren Bewegen
in einer Rückwärtsrichtung
gehindert wird.
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Die
Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung kann aus gieß- bzw.
formbaren Teilen bestehen, welche aus einer Vielfalt von Materialien
massenproduziert bzw. hergestellt werden können, beinhaltend beispielsweise
Polyethylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol oder dgl. Materialien
können
ausgewählt werden,
welche die geeignete Stütze
für die
Struktur der Erfindung in ihrer Verwendung zur Verfügung stellen
werden und welche auch einen Grad an Elastizität bzw. Rückstellfähigkeit für den Zweck oder ein Bereitstellen
der mitwirkenden relativen Bewegung zur Verfügung stellen werden.
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Während die
Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung hinsichtlich einer Ausführungsform
zur Verwendung in Verbindung mit einem Blutsammel- bzw. -entnahmesystem
beschrieben worden ist, wird weiterhin darüber nachgedacht, daß die Nadelanordnung
mit anderen medizinischen Verfahren verwendet werden könnte, wie
beispielsweise zusammen mit einem herkömmlichen intravenösen Infusionsset bzw.
-besteck, welches im Stand der Technik zur Verwendung mit herkömmlichen
bzw. konventionellen Nadelanordnungen gut bekannt ist.
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Die
Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung könnte auch mit Nadelhaltern
verwendet werden, die Konfigurationen verschieden von dem Nadelhalter
aufweisen, der in den beigeschlossenen Figuren illustriert ist.