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Bereich der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Bündel von Fluidabtrennern, Bündel von Membranreaktoren
und Bündel
von röhrenförmigen Festoxid-Brennstoffzellen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Im
Allgemeinen weisen Festoxid-Brennstoffzellen (SOFC) ein durch einen
keramischen Festphasenelektrolyten getrenntes Paar von Elektroden
(Anode und Kathode) auf. Um eine angemessene ionische Leitfähigkeit
in solchen keramischen Elektrolyten zu erreichen, wird die SOFC
bei einer erhöhten Temperatur
betrieben, typischerweise in der Größenordnung von 1000°C. Das Material
in typischen SOFC Elektrolyten ist ein völlig dichtes (d.h. nicht poröses) yttriumoxidstabilisiertes
Zirkoniumdioxid (YSZ), welches ein exzellenter Leiter für negativ
geladene Sauerstoffionen (Oxidionen) bei hohen Temperaturen darstellt.
Typische SOFC-Anoden sind aus porösem Nickel/Zirkoniumdioxid-Cermet gemacht, während typische
Kathoden aus magnesiumdotiertem Lanthanmanganat (LaMnO3)
oder einem strontiumdotierten Lanthanmanganat (auch bekannt als Lanthanstrontiummanganat
(LSM)) gemacht sind. Während
des Betriebs reagiert Wasserstoff oder Kohlenmonoxid (CO) in einem über die
Anode fließenden
Brennstofffluss mit durch den Elektrolyten geleiteten Oxidionen,
um Wasser und/oder CO2 und Elektronen zu
erzeugen. Die Elektronen fließen
von der Anode zum Äußeren der
Brennstoffzelle über
einen äußeren Stromkreis
durch einen Verbraucher in dem Stromkreis und zurück zur Kathode,
wo Sauerstoff aus einem Luftstrom die Elektronen aufnimmt und in
Oxidionen umgewandelt wird, welche in den Elektrolyten eingespeist
werden. Die auftretenden SOFC-Reaktionen umfassen: Anodenreaktion:
H2 + O= → H2O + 2e-
CO
+ O= → CO2 + 2e-
CH4 + 4O= → 2H2O + CO2 + 8e-
Kathodenreaktion:
O2 + 4e- → 20=
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Bekannte
SOFC-Ausgestaltungen umfassen planare und röhrenförmige Brennstoffzellen. Die PCT-Anmeldung
Nr. PCT/CA01/00634 der Anmelderin offenbart ein Verfahren zur Herstellung
einer röhrenförmigen Brennstoffzelle
durch elektrophoretische Abscheidung (EPD). Die Brennstoffzelle
weist mehrere konzentrische Schichten auf, und zwar eine innere
Elektrodenschicht, eine mittlere Elektrolytschicht und eine äußere Elektrodenschicht.
Die inneren und äußeren Elektroden
können
in geeigneter Weise die Anode bzw. Kathode darstellen, und in diesem
Fall kann Brennstoff durch Fließen
durch ein Rohr der Anode zugeführt
werden und Luft kann der Kathode durch Fließen über eine äußere Oberfläche des Rohres zugeführt werden.
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Ebenso
ist es bekannt, eine Mehrzahl von röhrenförmigen Brennstoffzellen in
einem Satz oder einem "Bündel" anzuordnen, um die
elektrische Ausgangsleistung zu erhöhen. Ausgestaltungen für das Zusammenbündeln von
dickwandigen, röhrenförmigen Brennstoffzellen
mit einem relativ großen
Durchmesser (≥ 5
mm) sind vorgeschlagen worden, welche im Wesentlichen selbsttragend
sind; z.B. ist es bekannt, röhrenförmige Brennstoffzellen
mit einem großen
Durchmesser in einer rasterartigen Schablone anzuordnen und die
Brennstoffzellen mit Nickelfilzabstandshaltern untereinander zu
verbinden. Diese und andere bekannte Ausgestaltungen für röhrenförmige, selbsttragende
Brennstoffzellen mit großen
Durchmessern sind insbesondere nicht gut geeignet für Brennstoffzellen
mit kleinem Durchmesser (≤ 5
mm), besonders dann, wenn solche Brennstoffzellen mit kleinem Durchmesser
in einem dicht gepackten Satz angeordnet sind. Daher ist es wünschenswert,
eine verbesserte Bündelausgestaltung zur
Verfügung
zu stellen, die eine dichte Packung einer Mehrzahl von röhrenförmigen Brennstoffzellen
und insbesondere von Brennstoffzellen mit kleinem Durchmesser ermöglicht.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung, werden gebündelte
Brennstoffzellen zur Verfügung
gestellt, wobei eine Mehrzahl von röhrenförmigen Brennstoffzellen in
einer durchgängigen,
festphasigen, porösen Matrix
eingebettet ist. Die Matrix kann ein elektronischer oder ein gemischter
(elektronischer und ionischer) Leiter sein. Jede Brennstoffzelle
weist eine innere Elektrodenschicht, eine äußere Elektrodenschicht und
eine Elektrolytschicht, die zwischen die innere und äußere Elektrodenschicht
geschichtet ist, auf. Ein erster Reaktant kann durch die Matrix
und zu der äußeren Elektrodenschicht
wenigstens einer der Brennstoffzellen hin fließen, und ein zweiter Reaktant kann
durch das Innere wenigstens einer der Brennstoffzellen und zu der
inneren Elektrode derselben hin fließen. Die Matrix kann ein poröser Festkörperschaum
sein und eine Porosität
zwischen 25% und 95% aufweisen. Alternativ kann die Matrix aus Metalldraht
oder einer Metall-, Keramik- oder Cermetwolle gefertigt sein.
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Die
Brennstoffzellen können
vom Typ eines Festoxids sein, und in diesem Fall kann die Zusammensetzung
der Matrix ein elektronisch oder gemischt leitendes Material umfassen.
Insbesondere kann das Matrixmaterial aus einer Gruppe ausgewählt werden
bestehend aus: Lanthanstrontiummanganat, dotiertem LaCrO3 (z. B. La1-xSrxCrO3, La1-xCaxCrO3, La1-xMgxCrO3, LaCr(Mg)O3, LaCa1-xCryO3) , rostfreiem
Stahl 316 und 316L, Ni-yttriumoxidstabilisiertem
Zirkoniumdioxid, Ni- und dotiertem Zirkoniumdioxid-Cermet, Ni-dotiertem CeO2-Cermet, Cu-dotiertem Ceriumoxid-Cermet,
Silber-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet, Silber-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet Silberlegierung-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid- Cermet; Silberlegierung-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet;
Silber und dessen Legierungen, Inconel-Stahl und jeder Superlegierung,
ferritischem Stahl, SiC, und MoSi2. Der
Durchmesser von wenigstens einer der Brennstoffzellen kann im Bereich
von etwa 10 μm
bis 5000 μm
liegen. Die innere Elektrodenschicht kann eine Anode sein und die äußere Elektrodenschicht
eine Kathode, und in diesem Fall ist der erste Reaktant Oxidationsmittel und
der zweite Reaktant Brennstoff. Die innere Elektrodenschicht wenigstens
einer der Brennstoffzellen kann durch elektrophoretische Abscheidung,
elektrolytische Metallabscheidung oder elektrolytische Kompositabscheidung
erzeugt sein.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Herstellungsverfahren für gebündelte Brennstoffzellen
bereitgestellt mit.
- (a) Herstellen einer Mehrzahl
von röhrenförmigen Brennstoffzellen,
wobei jede Brennstoffzelle eine innere Elektrodenschicht, eine äußere Elektrodenschicht
und eine zwischen den inneren und äußeren Elektrodenschichten angeordnete
Elektrolytschicht aufweist;
- (b) Beschichten der Brennstoffzellen mit einem Schlamm mit einer
Zusammensetzung, die ein Matrixmaterial umfasst, das bei Sinterung
zu einer durchgängigen,
festphasigen, porösen
Matrix wird;
- (c) Bündeln
der Brennstoffzellen derart, dass die Schlammbeschichtung jeder
der Brennstoffzellen Kontakt zur Schlammbeschichtung der benachbarten
Brennstoffzellen hat; und
- (d) Sintern der beschichteten und gebündelten Brennstoffzellen zur
Verfestigung der Matrix und Einbettung der Brennstoffzellen darin,
wodurch
ein Bündel
erzeugt wird, wobei ein erster Reaktant durch die Matrix und zu
der äußeren Elektrodenschicht
wenigstens einer der Brennstoffzellen hin fließen kann und ein zweiter Reaktant
durch das Innere wenigstens einer der Brennstoffzellen und zur inneren
Elektrode derselben hin fließen
kann.
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Der
Herstellungsschritt der Brennstoffzelle kann zuerst ein Ausbilden
einer inneren Elektrodenschicht auf einer brennbaren Ablagerungskathode durch
einen Prozess aufweisen, der ausgewählt wird aus einer Gruppe bestehend
aus: elektrophoretischer Ablagerung, elektrolytischer Metallablagerung oder
elektrolytischer Kompositablagerung, dann ein Ausbilden einer Elektrolytschicht
auf der inneren Elektrodenschicht durch elektrophoretische Ablagerung,
dann ein Ausbilden einer äußeren Elektrodenschicht
auf die Elektrolytschicht, und danach ein Durchführen eines Sinterungsschrittes,
welcher die Ablagerungskathode verbrennt und dabei eine hohle, röhrenförmige Brennstoffzelle
hinterlässt.
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Das
Matrixmaterial in dem Schlamm kann aus der Gruppe ausgewählt werden
bestehend aus: Lanthanstrontiummanganat, dotiertem LaCrO3 (z.B. La1-xSrxCrO3, La1-xCaxCrO3, La1-xMgxCrO3, LaCr(Mg)O3, LaCa1-xCryO3 und LaCr(Mg)O3) , rostfreiem Stahl 316 und 316L, Ni-yttriumoxidstabilisiertem
Zirkoniumdioxid, Ni- und
dotiertem Zirkoniumdioxid-Cermet, Ni-dotiertem CeO2-Cermet,
Cu-dotiertem Ceriumoxid-Cermet, Silber-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet, Silber-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet,
Silberlegierung-(Bi-Sr-Ca-Cu-O-)-Oxid-Cermet,
Silberlegierung-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet;
Silber und dessen Legierungen, Inconel-Stahl und jeder Superlegierung,
ferritischem Stahl, SiC und MoSi2. Beispiele von
(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet umfassen Bi2Sr2Ca1Cu2Ox und Bi2Sr2Ca2Cu3Ox. Im Falle von Y-Ba-Cu-O ist das gebräuchlichste
Gemisch YBa2Cu3Ox, wobei Y durch ein anderes Seltene Erde-Element ersetzt werden
kann. Der Schlamm kann des Weiteren ei nen Schaumbildner umfassen,
so dass nach einer gewählten
Hitzebehandlung eine poröse
Festkörperschaummatrix
gebildet wird. Der Schlamm kann auch, oder stattdessen, brennbare Partikel
umfassen, die bei einer gewählten
Hitzebehandlung verbrennen, um Poren in der Matrix zu bilden.
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Die
Schritte des Beschichtens der Brennstoffzellen mit Schlamm und des
Bündelns
der Brennstoffzellen können
ein Bündeln
der Brennstoffzellen in einem Behältnis und dann das Hinzugeben des
Schlamms in das Behältnis
derart aufweisen, dass die Brennstoffzellen im Behältnis in
den Schlamm eingetaucht werden. Alternativ können die Brennstoffzellen beschichtet
werden und dann brennbare Abstandshalter vor der Bündelung
zwischen die Brennstoffzellen angeordnet werden. Noch eine weiterer,
alternative Vorgehensweise weist ein Beschichten der Brennstoffzellen,
dann ein Anordnen der beschichteten Brennstoffzellen auf einem flexibler
Folie und dann ein Bearbeiten der Folie derart, dass die Brennstoffzellen
in eine gewünschte
Bündelkonfiguration
gelangen.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen
gebündelter
Brennstoffzellen bereitgestellt mit:
- (a) Herstellen
einer Mehrzahl von röhrenförmigen Brennstoffzellen,
wobei jede Brennstoffzelle eine innere Elektrodenschicht, eine äußere Elektrodenschicht
und eine zwischen den inneren und äußeren Elektrodenschichten angeordnete
Elektrolytschicht aufweist;
- (b) Anordnen einer Mehrzahl von brennbaren Teilen in einer Bündelkonfiguration,
dann Eintauchen der brennbaren Teile in einen Schlamm mit einer Zusammensetzung,
die ein Matrixmaterial umfasst, das bei Sinterung zu einer festen,
elektronisch oder gemischt (ionisch und elektronisch) leitenden, porösen Matrix
wird;
- (c) Sintern des Schlamms und der brennbaren Teile derart, dass
die Matrix gebildet wird und die brennbaren Teile verbrennen, wodurch
eine Mehrzahl von Kanälen
in der Matrix erzeugt wird; und,
- (d) Einsetzen wenigstens einer Brennstoffzelle in wenigstens
einen Kanal;
wodurch ein Bündel
erzeugt wird, wobei ein erster Reaktant durch die Matrix und zu
der äußeren Elektrodenschicht
wenigstens einer der Brennstoffzellen hin fließen kann und ein zweiter Reaktant
durch das Innere wenigstens einer der Brennstoffzellen und zur inneren
Elektrode derselben hin fließen
kann. Dieses Verfahren kann den weiteren Schritt (e) umfassen mit
einem Hinzugeben eines Bindemittels in den Kanal zwischen der Brennstoffzelle
und der Matrix und dann einem Sintern des Schlamms derart, dass
die Brennstoffzelle sicher in die Matrix eingebettet ist.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Herstellen
gebündelter
Brennstoffzellen bereitgestellt mit:
- (a) Herstellen
einer Mehrzahl von röhrenförmigen Brennstoffzellen,
wobei jede Brennstoffzelle eine innere Elektrodenschicht, eine äußere Elektrodenschicht
und eine zwischen den inneren und äußeren Elektrodenschichten angeordnete
Elektrolytschicht aufweist;
- (b) Einbetten der Brennstoffzellen in ein brennbares Schablonenmaterial;
- (c) Imprägnieren
des Schablonenmaterials mit einem Schlamm mit einer Zusammensetzung,
die ein Matrixmaterial umfasst, das bei Sinterung zu einer durchgängigen,
festphasigen, porösen
Matrix wird; und
- (d) Sintern des imprägnierten
Schablonenmaterials derart, dass das brennbare Schablonenmaterial
verbrennt und die Matrix gebildet wird,
wodurch ein Bündel erzeugt
wird, wobei ein erster Reaktant durch die Matrix und zu der äußeren Elektrodenschicht
wenigstens einer der Brennstoffzellen hin fließen kann und ein zweiter Reaktant
durch das Innere wenigstens einer der Brennstoffzellen und zu der
inneren Elektrode derselben hin fließen kann. Das Schablonenmaterial kann
ausgewählt
werden aus einer Gruppe bestehend aus: einem Schwamm, Kohlefilz
oder Grafitfilz. Die poröse
Matrix kann ein elektronischer oder gemischter (elektronischer und
ionischer) Leiter sein. Die Brennstoffzelle kann vor dem Sintern
in das Schablonenmaterial eingebettet werden. Alternativ kann die
Brennstoffzelle und ein Bindemittel nach dem Sintern in die Matrix
eingebettet und dann das Bindemittel einer Hitzebehandlung ausgesetzt
werden, die ausreicht, die Brennstoffzelle mit der Matrix zu verbinden.
In diesem alternativen Ansatz können
Kanäle
in der Matrix gebildet werden, um die Brennstoffzellen aufzunehmen.
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Gemäß noch einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird eine Vorrichtung zum Abtrennen
von Fluiden bereitgestellt mit einer Mehrzahl von röhrenförmigen Fluidtrennmembran-Anordnungen
und einer durchgängigen,
festphasigen, porösen
Matrix, in der die Anordnungen eingebettet sind. Jede Anordnung
weist eine poröse
Trennschicht und eine poröse Trägerschicht
in benachbartem Kontakt mit der Trennschicht auf. Die Porosität der Trennschicht
wird in Abhängigkeit
der abzutrennenden Fluide ausgewählt.
Ein unabgetrenntes Fluid kann durch eine von entweder der Matrix
oder dem Inneren wenigstens einer der Anordnungen fließen, und
ein abgetrenntes, von dem unabgetrennten Fluid durch die Trennschicht
abgetrenntes Fluid kann durch das Andere, entweder das Innere wenigstens
einer der Anordnungen oder die Matrix, fließen.
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Die
Trennschicht kann eine Dicke von ungefähr 0,5 bis 100 μm, eine durchschnittliche
Porengröße zwischen
0,5 und 10 μm
und eine Zusammensetzung, die eins oder mehr aus Al2O3, Zirkoniumdioxid, SiO2,
SiC, Si3N4, Ton,
Mullit, Al2O3-Zirkoniumdioxid-Gemische
oder TiO2 umfasst, aufweisen. Die durchschnittliche
Porengröße der Trägerschicht
kann größer oder
gleich der durchschnittlichen Porengröße der Trennschicht sein und
kann eine Zusammensetzung haben, die eins oder mehr aus Al2O3, Zirkoniumdioxid,
Al2O3-Zirkoniumdioxid-Gemische,
SiO2, SiC, Si3N4, Ton, Mullit oder TiO2 umfasst.
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Die
Matrix kann ein poröser
Festkörperschaum
sein und eine Zusammensetzung haben, die eines oder mehrere aus
Al2O3, Zirkoniumdioxid, Al2O3-Zirkoniumdioxid-Gemischen,
SiO2, SiC, Si3N4, Ton, Mullit oder Stahl umfasst. Die Matrix
kann auch mit TiO2-Photokatalysator beschichtet werden.
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Die
Vorrichtung kann als Membranreaktor dienen. Die Trennschicht kann
als Membranreaktor-Trennmembran dienen und daher eine Zusammensetzung
haben, die Material umfasst, das die Konversion oder Selektivität einer
oder mehrerer chemischer Reaktionen der Fluide beeinflusst, die durch
die Vorrichtung fließen
können.
Andere Vorrichtungsteile, wie die poröse Matrix, im Inneren der Röhre oder
der hohlen Membran können
eine Katalysatorbeschichtung aufweisen, um den Prozess zu fördern. Insbesondere
kann die Membranreaktorschicht eine Zusammensetzung haben, die Pd
oder Pd-Legierung (zur Wasserstoffabtrennung) mit einer Dicke zwischen
etwa 0,5 und 10 μm
oder Sr-Fe-Co-O (für
Sauerstoffparathion, Herstellung von SYNGAS mittels teilweiser Oxidation)
mit einer Dicke zwischen etwa 0,5 und 50 μm umfasst.
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Detaillierte
Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische Seitenteilansicht von gebündelten Brennstoffzellen, welche
in einer porösen
Festschaummatrix eingebettet sind.
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2 ist
eine schematische Hinteransicht einer röhrenförmigen Brennstoffzelle, die
in die Matrix eingebettet ist.
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3 ist
eine schematische Seitenteilansicht einer Brennstoffzelle und der
Matrix aus 2.
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4 ist
eine optische Mikroskopaufnahme der Matrix.
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5(a) und 5(b) sind
schematische Hinteransichten von gebündelten Brennstoffzellen mit
einer Mehrzahl von röhrenförmigen Brennstoffzellen,
die in die Matrix (5(a)) eingebettet sind, und einer
Mehrzahl von Brennstoffzellen und Unterbündeln von Brennstoffzellen,
die in die Matrix eingebettet sind (5(b)).
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6(a) und 6(b) sind
Ablaufdiagramme für
die Schritte zum Herstellen einer inneren Elektrode einer röhrenförmigen SOFC;
insbesondere 6(a) stellt die Herstellung
einer zweilagigen Elektrodenstruktur dar, und 6(b) stellt die Produktion einer einlagigen Elektrodenstruktur
dar.
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7 ist
eine schematische Darstellung des Verfahrens zum Herstellen einer
einlagig geformten Elektrode, wie sie in dem Ablaufdiagramm von 6(b) gezeigt ist.
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8 ist
eine schematische Darstellung des Verfahrens zum Herstellen einer
zweilagig geformten Elektrode, wie sie in dem Ablaufdiagramm von 6(a) gezeigt ist.
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9(a) und 9(b) sind
schematische Darstellungen des Ausbildens von Öffnungen in eine Brennstoffzellenelektrode
durch Anwendung von Abdeckstreifen über einem leitenden Kern.
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10 ist
eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zur elektrophoretischen
Ablagerung (EPD), die dazu benutzt wird, eine Elektrolytschicht auf
die Elektrode von 7 oder 8 aufzubringen.
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11 ist
eine schematische Schnittansicht einer Vorrichtung zum Einbetten
der Brennstoffzellen in die Matrix.
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12 ist
eine schematische Hinteransicht einer Vorrichtung zum Einbetten
der Brennstoffzellen in die Matrix, wie sie in 11 gezeigt
ist.
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Detaillierte
Beschreibung
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Definitionen
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Beim
Beschreiben der vorliegenden Erfindung haben, wenn nicht anders
angegeben, die folgenden Bezeichnungen die folgenden Bedeutungen. Alle
Bezeichnungen, die hierin nicht definiert sind, haben ihre gebräuchlich
fachbekannten Bedeutungen.
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Die
Bezeichnungen "Faser" oder "Faden" beziehen sich auf
eine Einzelsträhne
eines faserigen Materials; "Fasertau" oder "Faserbündel" sollen sich auf
ein Multifadengarn oder einen Satz von Fasern beziehen; und "Faserkern" soll sich auf eine
Faser, einen Faden, ein Fasertau oder ein Faserbündel beziehen. In allen Fällen ist
der Faserkern elektrisch leitend oder behandelt, um elektrisch leitend
zu sein, um dessen Benutzung als Elektrode zu ermöglichen.
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Die
Bezeichnung "Keramik" bezieht sich auf anorganische,
nicht-metallische, feste Materialien mit einer vorwiegend kovalenten
oder ionischen Bindung, die ohne Einschränkung metallische Oxide umfassen
(wie Oxide von Aluminium, Silizium, Magnesium, Zirkonium, Titan,
Chrom, Lanthan, Hafnium, Yttrium und Mischungen derselben) und nicht-oxidische
Gemische umfassen, die ohne Einschränkung Karbide (wie denen von
Titan, Wolfram, Bor, Silizium), Silizide (wie Molybdändisilizid),
Nitride (wie denen von Bor, Aluminium, Titan, Silizium) und Boride (wie
denen von Wolfram, Titan, Uran) und Mischungen derselben umfassen;
Spinelle, Titanate (wie Bariumtitanat, Bleititanat, Bleizirkoniumtitanate,
Strontiumtitanat, Eisentitanat), keramische Supraleiter, Zeolithe,
und keramische, feste, ionische Leiter (wie yttriumoxid-stabilisiertes
Zirkoniumdioxid, Beta-Aluminiumoxid und Ceraten) umfassen.
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Die
Bezeichnung "Cermet" bezieht sich auf ein
zusammengesetztes Material mit einer Keramik in Kombination mit
einem Metall, typischerweise, aber nicht notwendigerweise, einem
gesinterten Metall, und welches typischerweise eine hohe Beständigkeit
gegen Temperatur, Korrosion und Abrieb aufweist.
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Die
Bezeichnung "hohle,
anorganische Membran (HIM)" bezieht
sich auf einen röhrenförmigen Körper mit
einem anorganischen Material. Die Querschnittsgeometrie kann von
beliebiger Form sein wie z.B. rund, quadratisch, rechteckig, dreieckig und
polygonisch. Die Längsgeometrie
des röhrenförmigen Körpers kann
von jeder Form sein wie z.B. länglich,
schlangenförmig
und aufgewickelt. Die Membran kann porös oder nicht porös sein.
Das anorganische Material umfasst Metall, Cermetgemische, Keramik
und Keramik-Keramik-Gemische.
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Die
Bezeichnung "porös" im Kontext von hohlen
Keramik-, Metall-, Cermetmembranen und -matrizen bedeutet, dass
das keramische Material Poren (Lücken)
umfasst. Daher ist die Dichte des porösen Membranmaterials kleiner
als die theoretische Dichte des Materials. Die Lücken in den porösen Membranen
und Matrizen können
verbunden sein (d.h. vom Typ eines Kanals) oder unverbunden sein (d.h.
isoliert). In einer porösen,
hohlen Membran oder einer Matrix ist die Mehrzahl der Poren verbunden. Um
als porös
im hier benutzten Sinne in Bezug auf Membranen bezeichnet zu werden,
sollte eine Membran eine Dichte haben, die maximal etwa 95% der theoretischen
Dichte des Materials beträgt.
Die Größe der Porosität kann durch
Messen der Raumdichte des porösen
Körpers
und aus der theoretischen Dichte der Materialien in dem porösen Körper bestimmt werden.
Die Porengröße und deren
Verteilung in einem porösen
Körper
können
mit Quecksilber oder Nicht-Quecksilberporosimetern, BET oder Mikrostrukturbildanalyse
gemessen werden, wie es dem Fachgebiet wohlbekannt ist.
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Die
Bezeichnung "Unterbündel von
Brennstoffzellen" bezieht
sich auf eine Gruppe von zwei oder mehr Brennstoffzellen für die Benutzung
in einem Brennstoffzellenbündel,
wobei die Brennstoffzellen in dem Unterbündel parallel verbunden sind, so
dass der Strom, der durch den Unterbündel produziert wird, der aufsummierte
Strom jeder Brennstoffzelle in dem Unterbündel ist.
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Die
Bezeichnung "Brennstoffzellenbündel" bezieht sich auf
eine Gruppe von ein oder mehr Brennstoffzellen und/oder Unterbündeln von
Brennstoffzellen für
die Benutzung in einem Brennstoffzellensystem.
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Struktur
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Bezüglich 1 und
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung umfasst ein Brennstoffzellenbündel 10 eine Mehrzahl
von röhrenförmigen festen
Oxidbrennstoffzellen 12, wobei jede Röhre in Längsrichtung parallel zueinander
angeordnet ist. In Bezug auf 2 und 3 weist
jede Brennstoffzelle 12 drei konzentrische, hohle, anorganische
Membranen (HIM) auf, die in ständigem
Kontakt miteinander eine Multimembranstruktur bilden. Die inneren und äußeren Membranen 14, 16 dienen
als Elektroden und die mittlere Membran 18 dient als Elektrolyt.
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Um
als Elektroden zu dienen, sind die inneren und äußeren Membranen 14, 16 aus
einem Material hergestellt, das porös, katalytisch und elektrisch
leitend ist. Die elektrische Leitung kann nur über Elektronentransport ("elektronisch leitend") oder nur über Ionentransport
("ionisch leitend") oder über eine
Mischung aus Elektronen- und Ionentransport ("gemischt leitend") stattfinden. Das ermöglicht den Elektroden,
Strom einzusammeln, einem Reaktant den Fluss durch das Elektrolyt
zu erlauben, chemische Reaktionen anzuregen und Ionen zu befördern, die
durch den Elektrolyten 18 dringen. In dieser Ausführungsform
ist die innere Elektrode 14 aus einem Nickel- und Zirkoniumdioxid-Cermet
gemacht und dient als Anode in der Brennstoffzelle 12.
Die Anode 14 kann optional eine dünne Nickelschicht auf der inneren
Oberfläche
der Cermetschicht aufweisen, so dass eine zweilagige Anodenstruktur
bereitgestellt wird. Die äußere Elektrode 16 ist
aus LSM oder einer Mischung aus, Elektrolyt und LSM gemacht und
dient als Kathode in der Brennstoffzelle. Der Elektrolyt 18 ist
aus einem Zirkoniumdioxid-Keramik-Material gemacht. Die Anode 14 hat
vorzugsweise eine Dicke zwischen 1 μm und 800 μm. Die Kathode 16 hat
vorzugsweise eine Dicke zwischen 1 μm und 200 μm. Der Elektrolyt 18 hat
vorzugsweise eine Dicke zwischen 0,5 μm und 25 μm.
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Optional
kann jede Elektrodenschicht, d.h. Anode oder Kathode, aus mehrfachen
Unterschichten bestehen. Zum Beispiel kann die Kathode 16 Unterschichten
(nicht gezeigt) umfassen, wie z.B. eine Kathodenfunktionsunterschicht,
eine Kathodenunterschicht und eine Kathodenstromkollektorunterschicht.
In ähnlicher
Weise kann die Anode 14 eine Funktionsunterschicht, eine
Anodenunterschicht und eine Anodenstromkollektorunterschicht aufweisen. Die
primäre
Funktion der Kathodenfunktionsschicht ist es, die elektrochemische
Reaktion zu fördern,
und ihre zweite Funktion ist es, den Strom zu sammeln. Diese Schicht
besteht aus elektrolytischem Material und LSM, um mehr aktive Stellen
für die
elektrochemische Reaktion bereitzustellen. Die Hauptfunktion der
Kathodenunterschicht ist es, den Strom zu sammeln und Stellen für die elektrochemische
Reaktion bereitzustellen. In einer Anoden-gestützten Brennstoffzelle dient
die Anodenunterschicht vorrangig als Trägerschicht, aber dient auch
zum Sammeln des Stromes und Fördern
der elektrochemischen Reaktion.
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In
bestimmten kommerziellen Anwendungen ist es wünschenswert, ein Brennstoffzellensystem bereitzustellen,
das eine relativ hohe Leistungsdichte hat, d.h. ein Brennstoffzellensystem,
das ein hohes Leistungs-Volumen-Verhältnis bereitstellt. Solch hohe
Leistungsdichten können
durch Bündeln
der Brennstoffzellen 12 in dichter Nähe zueinander erreicht werden,
um das Brennstoffzellenbündel 10 herzustellen.
Außerdem
können
hohe Leistungsdichten durch Erhöhen
der aktiven Oberfläche
pro Volumeneinheit des Systems erreicht werden; z.B. kann die aktive
Oberfläche
pro Volumeneinheit durch Senkung des Durchmessers jeder röhrenförmigen Brennstoffzelle 12 erreicht
werden, wodurch die Anzahl der Brennstoffzellen 12 erhöht wird,
die in ein gegebenes Volumen gepackt werden können. Dadurch ist es vorteilhaft,
röhrenförmige Brennstoffzellen 12 mit
kleinem Durchmesser von 10 μm
bis 5000 μm
in dieser Ausführungsform
einzusetzen. Diese Brennstoffzellen 12 mit kleinem Durchmesser,
insbesondere, wenn diese aus Keramik oder einigen derer Zusammensetzungen
hergestellt sind, neigen dazu, ein wenig zerbrechlich zu sein und
sind relativ anfällig
für Schäden während des
Einsetzens in eine dicht gepackte Anordnung; d.h., dass brüchige, keramische Strukturen
dazu neigen, katastrophal auszufallen. Dünnwandige, längliche,
keramische Strukturen neigen dazu, besonders zerbrechlich zu sein
und können
ausfallen, wenn sie Biegekräften
oder Vibrationen ausgesetzt sind, die die Bruchbelastung der Keramik übersteigen.
Daher sind die Brennstoffzellen 12 in einer durchgängigen,
festphasigen, porösen Schaummatrix 20 eingebettet.
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Die
Matrix 20 ist aus Keramik oder einem anderen Material hergestellt,
das typischen SOFC-Betriebstemperaturen standhält, z.B. Stahl oder einer Superlegierung.
Vorzugsweise ist die Matrix 20 aus LSM hergestellt, um
einen Betrieb bei etwa 1000 °C zu
ermöglichen.
Dieses Material ermöglicht
es der Matrix 20, auch als Kathode zu dienen, d.h. um Strom einzusammeln,
um Sauerstoff in Oxidionen zu ionisieren und diese Ionen zum Elektrolyten
zu leiten. Die Matrix 20 füllt die Räume zwischen den Brennstoffzellen
und berührt
die äußere Oberfläche von
jeder Brennstoffzelle 12, d.h. die Kathodenschicht 16 jeder
Brennstoffzelle 12. Die Matrix 20 kann aus dem gleichen
Material wie die Kathodenschicht 16 sein, wodurch sie dazu
dient, die effektive Oberfläche
der Kathode und die Fläche
zum Einsammeln von Elektronen und ionisierendem Sauerstoff (siehe 3 und 2)
zu erhöhen.
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Wenn
auch die Matrix in dieser Ausführungsform
aus LSM hergestellt ist, kann die Matrix 20 alternativ
aus jedem geeigneten, elektronisch oder gemischt (elektronisch und
ionisch) leitenden, porösen Festkörpermaterial
hergestellt sein. Als ein elektronischer Leiter kann die Matrix 20 Elektrizität durch Elektronentransport
tragen, z.B. Metalle. Als ein gemischter Leiter kann die Matrix 20 Elektrizität durch Elektronen-
und Ionentransport tragen, z.B. LSM oder Metall/Keramikgemische.
Als ein ionischer Leiter kann die Matrix 20 Elektrizität durch
Ionentransport tragen, z.B. yttriumoxiddotiertes Zirkoniumdioxid.
Geeignete alternative Materialien für die Matrix umfassen: dotiertes
LaCrO3 (z.B. La1-xSrxCrO3, La1-xCaxCrO3, La1-xMgxCrO3, LaCr(Mg)O3, LaCa1-xCryO3) , rostfreien Stahl
(z.B. 316, 316L), Cermets wie: Ni-yttriumoxidstabilisiertes Zirkoniumdioxid,
Ni- und dotiertes Zirkoniumdioxid-Cermet, Ni-dotiertes CeO2-Cermet, Cu-dotiertes Ceriumoxid-Cermet, Silber-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet,
Silber-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet;
Silberlegierung-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet; Silberlegierung-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet;
Silber und dessen Legierungen, Inconel-Stahl oder jede Superlegierung,
ferritischen Stahl, SiC, und MoSi2.
-
Die
Matrix 20 ist porös
(mit verbundenen Poren vom Kanaltyp), um einen Durchfluss von Oxidationsmittel
durch das Bündel 10 und
zur Kathodenschicht 16 jeder Brennstoffzelle 12 zu
ermöglichen. Die
Porosität
der Matrix 20 ist derart gewählt, dass eine ausreichende
Oxidationsmitteldurchflussrate und eine ausreichende mechanische
Stärke
bereitgestellt wird, um als Trägerstruktur
für das
Brennstoffzellenbündel 10 zu
dienen. In dieser Verbindung hat die Matrix 20 eine Porosität zwischen
25% und 95%, vorzugsweise zwischen 40% und 95% und noch mehr bevorzugt
von etwa 60%. In Bezug auf 4 und wie
unter "Herstellung" beschrieben, ist die
Matrix in dieser Ausführungsform
ein fester Schaum, der durch Sinterung eines Schaumschlamms hergestellt
wird. Allerdings kann die Matrix aus anderen Materialien hergestellt
sein, wie Metalldraht oder Metall-, Keramik- oder Cermetwolle.
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Durch
Anordnen einer Mehrzahl von Brennstoffzellen 12 zum Bündel 10 können kommerziell nutzbare
elektrische Leistungsniveaus erreicht werden. Da die Matrix 20 elektrisch
leitend ist, sind alle Brennstoffzellen 12, die die Matrix 20 berühren, elektrisch
parallel zueinander geschaltet, so dass die effektive Spannung eines
Unterbündels
gleich der Spannung einer einzelnen Zelle 12 mit der höchsten Spannung
ist und der effektive Strom des Unterbündels 20 die Summe
der Ströme
ist, die von jeder Brennstoffzelle 12 produziert werden.
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In
Bezug auf 5(a) kann das Brennstoffzellenbündel 10 derart
ausgebildet sein, dass eine Vielzahl von Brennstoffzellen 12 in
der Matrix 20 eingebettet sind. Alle Brennstoffzellen 12 in
diesem Bündel
sind parallel geschaltet. Das Bündel
ist in einem Behälter 22 eingefasst,
der thermisch und elektrisch isoliert ist. Ein geeignetes Material
für das
Behältnis ist
eine Keramik, wie z.B. Aluminiumoxid, Zirkoniumdioxid, Aluminium-Zirkoniumdioxid-Gemisch,
Spinell, Quarz, keramisches Aerogel oder poröse Keramiken. Das Behältnis kann
zwei Schichten haben, wobei die innere Schicht aus einem Stahl oder
einer Superlegierung und die äußere Schicht
aus Keramik hergestellt ist.
-
In
Bezug auf 5(b) kann das Brennstoffzellenbündel 10 so
ausgestaltet sein, dass eine Mischung aus einer Mehrzahl von individuellen
Brennstoffzellen 12 und Brennstoffzellenunterbündeln 30 in die
Matrix 20 eingebettet ist. Ein Brennstoffzellenunterbündel 30 stellt
eine oder mehrere Brennstoffzellen 20 dar, welche in die
Matrix 20 in der Weise eingebettet und elektrisch isoliert
von anderen Brennstoffzellen 12 in dem Bündel 10 sind,
dass das Unterbündel 30 elektrisch
in Reihe mit anderen Unterbündeln 30 oder
Brennstoffzellen 12 im Bündel 10 geschaltet
werden kann. Jedes Unterbündel 30 ist
von einem elektrischen oder einem thermischen und elektrischen Isolator 24 umgeben.
Der Isolator 24 verhindert, dass die Matrix 20 im
Unterbündel 30 in elektrischen
Kontakt mit der Matrix außerhalb
des Unterbündels 30 gerät, wobei
verhindert wird, dass die Brennstoffzellen 12 im Unterbündel 30 mit
anderen Brennstoffzellen 12 oder Unterbündeln 30 im Bündel 10 kurzgeschlossen
werden.
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Der
Isolator 24 ist ein flexibles Blatt, das um das Unterbündel 30 gewickelt
wird; das Blatt erstreckt sich über
die Länge
der Brennstoffzellen 12 und kann aus Al2O3 (dicht oder porös), keramischem Filz oder einem
zusammengesetzten Material aus einer äußeren Metallschale mit einer
inneren, isolierenden Keramikauskleidung hergestellt sein. Alternativ kann
der Isolator eine feste zweilagige Schale sein, die eine äußere Keramikschicht
und eine innere leitende Metallauskleidung aufweist.
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Das
Bündel 10,
wie in einer der 5(a) oder 5(b) dargestellt,
ist in einem Behältnis 22 eingeschlossen
und kann kombiniert mit anderen Brennstoffzellenteilen (nicht gezeigt)
ein Brennstoffzellensystem bilden, z.B. mit einem Brennstoff- und Oxidationsmittelansaugrohr,
welches an das Zulaufende des Bündels 30 aufgesetzt
werden kann, einem Brennstoff- und Oxidationsmittelauslassrohr, das
am Auslassende des Bündels 30 aufgesetzt
werden kann, usw. Nach dem Montieren arbeitet das Brennstoffzellensystem
derart, dass Brennstoff von einer Brennstoffquelle (nicht gezeigt)
durch das Ansaugrohr und durch das Innere jeder einzelnen Brennstoffzelle 12 geleitet
wird, so dass der Brennstoff die Anodenoberfläche 14 jeder Brennstoffzelle 12 erreicht,
und dadurch, dass Oxidationsmittel von einer Oxidationsmittelquelle
(nicht gezeigt) durch die poröse
Matrix 20 geleitet wird, in der die Brennstoffzellen 12 eingebettet
sind, so dass Oxidationsmittel die Kathodenoberfläche 16 jeder
Brennstoffzelle 12 erreicht. Unbenutzter Brennstoff und
verbrauchtes Oxidationsmittel werden dann aus dem Block 30 über das
Auslassrohr abgesaugt. Ein elektrischer Strom, der durch die elektrochemische
Reaktion in jeder Brennstoffzelle erzeugt wird, wird durch die Anode 14 eingesammelt
und zu den Enden jeder Brennstoffzelle 12 und zu einem äußeren Stromkreis,
zu einem mit dem Stromkreis verbundenen Verbraucher und dann zurück zur Kathode 16 jeder
Brennstoffzelle 12 geleitet.
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Herstellung
-
Ein
Verfahren zum Herstellen der röhrenförmigen Brennstoffzellen 12 und
zur Einbettung dieser Brennstoffzellen 12 in die poröse Matrix 20 ist
in den folgenden Absätzen
beschrieben.
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A. Ausbilden einer röhrenförmigen Brennstoffzelle
-
In
Bezug auf die 6-11 kann
die innere Elektrodenschicht 14 jeder Brennstoffzelle 12 durch
Ablagern von Cermetmaterial auf einem brennbaren, elektrisch leitenden
Kern 32 (und gewöhnlich bezeichnet
als "Ablagerungselektrode") mittels elektrophoretischer
Abscheidung (EPD) oder mittels elektrolytischer Kompositabscheidung
(CED) gebildet werden. Die Elektrolytschicht 18 kann durch
Ablagern von YSZ-Material auf der inneren Elektrodenschicht 14 mittels
EPD gebildet werden. Die äußere Elektrodenschicht 16 kann
dadurch gebildet werden, dass zunächst eine LSM-Schicht durch
Tauchbeschichtung, Anstrich oder EPD auf den Elektrolyt 18 aufgetragen
wird.
-
Der
Herstellungsprozess einer inneren Elektrode und eines Elektrolyten
durch EPD ist in der PCT-Anmeldung Nr. PCT/CA01/00634 [(WO-A-01/86030)]
beschrieben. CED ist ein Prozess zur Ablagerung eines zusammengesetzten
Materials (z.B. Cermet) auf einem leitenden Kern mittels Elektrolyse
und ist gezeigt in den 6(b) und 7.
Der CED-Prozess benötigt
zwei Ablagerungselektroden (Anode und Kathode), ein Elektrolytbad (z.B.
Lösungsgemisch)
und eine Elektronenquelle (wie gezeigt in Schritt 25(b) der 6(b)). Die Metallsalzlösung kann in geeigneter Weise
die Krohn-Bright-Nickel-Elektrolytlösung von
Krohn Technical Products, Carlstadt N.J. 07072 sein, der keramische
Partikel zugesetzt sind. Die Elektronen "e" können durch
eine äußere Gleichstromquelle
zugeführt
werden, welche über
einen äußeren Stromkreis
mit der Ablagerungsanode und -kathode verbunden ist. Sobald die
gemischte CED-Lösung
einem Strom ausgesetzt wird, wandern Metallionen Mn+ und
keramische Partikel durch das Bad von der Ablagerungsanode und lagern
sich auf der Ablagerungskathode ab, wobei Elektronen über den
Stromkreis von der Ablagerungsanode zur Ablagerungskathode wandern.
Der Strom findet solange Anwendung bis sich eine Membranschicht
einer gewünschten
Dicke auf der Ablagerungselektrode (Schritt 27(a) bzw. (b) der 6(a) bzw. (b)) abgelagert hat.
-
Optional
kann zunächst
eine elektrisch leitende Metallschicht 34, z.B. Nickel,
auf der Ablagerungselektrode 32 abgelagert werden, bevor
die Cermetschicht abgelagert wird (siehe 6(a) und 8).
Die Nickelschicht kann durch elektrolytische Metallabscheidung (MED)
abgelagert werden, welche ähnlich
ist zur CED, außer
dass das Elektrolytbad eine Metallsalzlösung ist (Schritt 25(a) in 6(a)) und dass nach der Elektrolyse eine Metallschicht
auf die Ablagerungselektrode aufgetragen ist (Schritt 26(a) in 6(a)). Andere geeignete Metalle umfassen Kupfer,
Palladium, Chrom, Platin, Gold, Silber und/oder dessen Legierungen.
Wenn die innere Elektrode 14 als Kathode dient, weist die
innere Elektrode 14 vorzugsweise entweder Platin, Gold, Silber
und/oder dessen Legierungen auf. Die Metallsalzlösung kann passenderweise Krohn-Bright-Nickel-Elektrolytlösung sein.
Nickel ist eine außerordentlich
geeignete Wahl für
den Gebrauch in der Anode, da es relativ günstig ist, effektiv als Elektronenleiter
und als Katalysator für
die Anode fungiert und dabei hilft, natürliches Brennstoffgas in Wasserstoffatome
und Kohlenmonoxide aufzuspalten.
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Die
innere Elektrode als Anode 14 kann durch Hinzufügen von
brennbaren Zusätzen,
wie Kohle, Ruß,
Grafitpulver, Maisstärke
und Reisstärke, zum
Elektrolytbad porös
gemacht werden. Wie unten detaillierter beschrieben, wird ein Sinterprozess
auf die Elektrode 14 angewendet, welche bewirkt, dass die
brennbaren Materialien verbrennen und Poren in der Elektrode 14 hinterlassen.
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Vorzugsweise
ist die Anode 14 porös
und um die Ablagerungselektrode 32 angelagert, so dass
sie die Ablagerungselektrode 32 gänzlich umgibt. Allerdings kann
entsprechend einer alternativen Ausführungsform der Erfindung vor
der MED nichtleitendes Schablonenmaterial (9(a) und 9(b)) auf die Ablagerungselektrode 32 angeordnet
werden, so dass bei der Ablagerung des Anodenmaterials dieses nur
auf denjenigen Bereichen der Ablagerungselektrode abgelagert wird,
welche nicht durch das Schablonenmaterial abgedeckt sind. Nachdem
das Schablonenmaterial entfernt wird, bildet sich eine Anode 14 aus,
die Öffnungen
aufweist (wo das Schablonenmaterial vorher war), welche den Zugang
von Reaktanten zum Elektrolyten 18 ermöglichen. Das Schablonenmaterial
kann in Form von parallel verteilten Streifen 36 oder einem
Spiralstreifen (nicht gezeigt) ausgestaltet sein. Oder das Schablonenmaterial
kann die Form von rechteckigen Maschen 38 annehmen; nachdem
die Maschen entfernt worden sind, ist eine Anode 14 mit
einem Muster von Rechtecken entsprechend der Öffnungen der Maschen 38 ausgebildet.
Es ist offenkundig, dass das Maskenmaterial in einer Mehrzahl von
Formen angeordnet werden kann. Zum Beispiel können die Streifen eine Vielzahl
von Quadraten aufweisen, so dass, nachdem die Streifen entfernt
werden, eine Anode mit einem maschenähnlichen Muster ausgebildet
ist.
-
Die
Elektrode 14 kann aus einer Mehrzahl von verschiedenen
brennbaren, elektrisch leitenden Kernen bestehen, einschließlich einer
Kohlenstofffaser, einem Kohlenstofftau oder einer Kohlenstoffstange.
Die Kohlenstofffaser kann einen Durchmesser von ungefähr 5 μm oder weniger
haben und kann geeignet sein, um sehr feine HIMs zu erzeugen. Am
anderen Ende der Skala können
Fasertaue mit einem Durchmesser von ungefähr 5 oder 6 mm benutzt werden,
um größere HIMs
zu erzeugen. Am oberen Ende der Skala können Stangen mit einem gewünschten
Durchmesser anstelle von Fasertauen benutzt werden. Außerdem können die
Stangen jede geeignete Querschnittskonfiguration haben.
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Das
Fasertau kann mit einem polymerischen Bindemittel oder unbehandelt
benutzt werden. Ein behandelter Faserkern wird eine keramische Röhre mit
im Wesentlichen einem einzigen Loch erzeugen. Ein Faserkern, der
aus einem unbehandelten Fasertau gemacht ist, kann zu einer Röhre mit
einer Mehrzahl von Löchern
in einem porösen
Kern führen.
Das Fasertau kann durch kurzes Eintauchen des Taus in eine Lösung von
organischem oder polymerischem Bindemittel behandelt werden. In
einem Beispiel ist eine Lösung
von Nitrozellulose in Aceton geeignet. Die Nitrozellulose bildet
eine sehr dünne
Beschichtung auf dem Tau und versiegelt die Fadenzwischenräume. Das
Bindemittel sollte vorzugsweise im EPD-Medium löslich sein. Nitrozellulose
ist ein bevorzugtes Bindemittel, weil es löslich in Ethanol ist, welches
ein bevorzugtes EPD-Medium ist.
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Wenn
die Fadenzwischenräume
nicht versiegelt sind, wie bei einem unbehandelten Fasertau, können die
abgelagerten Partikel während
des Ablagerungsprozesses in das Tau eindringen, was zu einem wie
oben erwähnten
porösen
Kern führt.
Der poröse
Kern kann in einigen Anwendungen bevorzugt sein, bei denen eine
große
innere Oberfläche
vorteilhaft ist. Beispiele solcher Anwendungen umfassen Katalysatorunterstützungen
mit großer
Oberfläche oder
Membranreaktoren.
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Wieder
in Bezug auf die 6-8 wird die
Elektrode 14 nach der Ablagerung von Elektrodenmaterial
vom externen Stromkreis der Galvanisiervorrichtung abgekoppelt und
aus dem Elektrolytbad entfernt. Danach, wenn gewünscht, wird sie in eine geeignete
Form gebracht (Schritte 28(a) und (b) in 6(a) und 6(b), und Schritt C in 7 und 8).
Sowohl Nickel- als auch Cermetschichten sind biegsam (vorausgesetzt,
das Cermet wurde mittels CED abgelagert und nicht mittels EPD) und
erlauben, dass die Elektrode 14 in eine Mehrzahl von komplexen
Formen ohne Bruch gebracht werden kann. Ebenso sind Kohlefaser und
unbehandeltes Fasertau elastisch und können in unterschiedliche Formen
ohne Bruch gebracht werden. Wenn das Fasertau mit einem organischen
Bindemittel behandelt ist, sollte die Verformung durchgeführt werden,
bevor das Bindemittel trocknet, da nach dem Trocknen das Bindemittel
aushärtet
und unelastisch wird. Wenn das Bindemittel vor dem Verformen trocknet,
kann ein Lösungsmittel
verwendet werden, um das Bindemittel aufzuweichen. Wenn ein Polymerbindemittel benutzt
wird, das eine Glasübergangstemperatur
(Tg) unterhalb der Raumtemperatur hat, kann
die Verformung sogar nach dem Trocknen durchgeführt werden, da das Polymerbindemittel
nicht zum Aushärten nach
dem Trocknen neigt. Alternativ kann ein thermoplastisches Bindemittel
benutzt werden, welches nach dem Trocknen aushärtet, aber durch Hitzeanwendung
elastisch gemacht werden kann. Wenn das Polymerbindemittel eine
Tg größer als
Raumtemperatur hat, dann kann das Bindemittel über Tg erhitzt werden,
um es weich genug für
die Verformung zu machen.
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Die
Elektrode 14 kann in Formen gebracht werden, welche außerordentlich
geeignet für
ihre beabsichtigten Anwendungen sind. Zum Beispiel ist es in SOFC-Anwendungen
wünschenswert,
die aktive Oberfläche
der Brennstoffzelle in einem/einer Volumen/Länge zu maximieren. Formen,
welche eine große
Oberfläche
pro Volumen/Länge
aufweisen, umfassen Spiralen- oder Schlangenformen (siehe 10).
Außerdem
kann eine Brennstoffzelle mit einem Ein- und Auslass für ihre Reaktionsmittel
am gleichen Ende vorteilhaft sein: weil ein SOFC-System bei sehr
hohen Temperaturen arbeitet, müssen Brennstoffzellen
effektiv thermisch isoliert von anderen Komponenten in dem System
sein, und müssen daher
in einer thermisch isolierten Einfassung untergebracht sein. Es
kann wünschenswert
sein, die Anzahl der Öffnungen
in der thermisch isolierten Einfassung zu reduzieren, um die Komplexität der Systemausgestaltung
zu verringern, und in dieser Verbindung können die Brennstoffzellen derart
ausgebildet sein, dass die Einlässe
und Auslässe
der Brenn stoffzelle durch die gleiche Öffnung in der thermisch isolierten
Einfassung passen. In dieser Verbindung kann die Elektrode zu einer "U"-Form gebogen sein, so dass eine U-förmige Brennstoffzelle
erzeugt werden kann. Darüber
hinaus können
spiralenförmige
oder schlangenförmige
Brennstoffzellen auch derart ausgestaltet sein, dass die Einlässe und
Auslässe
für das
Reaktionsmittel am gleichen Ende liegen.
-
Nun
in Bezug auf 10, nachdem die Elektrode 14 in
eine gewünschte
Form (wenn gewünscht) gebracht
wurde, wird die Elektrode 14 mit Wasser abgewaschen, um
sämtliche
Elektrolytbadlösung
abzuspülen,
und entweder mit Umgebungstemperatur oder erhöhter Temperatur getrocknet
(Schritt 29(a) und (b) von 6(a) und 6(b)). Eine zweite Schicht für die Elektrode 14 kann
wahlweise auf die erste Schicht durch EPD aufgebracht werden; das Material
dieser zweiten Elektrodenschicht kann eine Kombination aus NiO und
YSZ sein. Daraufhin wird eine keramische Elektrolytschicht 18 durch
EPD auf die äußere Oberfläche der
Elektrode 14 aufgebracht gemäß den folgenden Schritten:
- (a) Vorbereiten einer EPD-Suspension mit einem ausgewählten Verhältnis von
keramischem Pulver wie YSZ, Lösungsmittel
und Schleifmedium durch Vermahlen und Vermischen dieser Materialien
bis die durchschnittliche Partikelgröße eine angemessene Größenordnung
erreicht hat. In einer Ausführungsform
kann die Partikelgröße im Bereich
von 150 nm bis etwa 10 000 nm liegen. Die Partikel sollten vorzugsweise
nicht größer als
15 000 nm sein. Noch mehr bevorzugt sollte die Partikelgröße im Bereich
zwischen 200 nm und 1000 nm liegen. Wie für einen Fachmann verständlich, können größere Partikelgrößen bei
der Keramikmembran zu höherer
Porosität
führen
als bei einer Keramikmembran mit kleinerer Partikelgröße unter
identischen Sinterbedingungen (z.B. Temperatur, Zeit, Atmosphäre);
- (b) Hinzufügen
von zusätzlichem
Lösungsmittel, um
die gewünschte
Konzentration zu erhalten, wobei das Lösungsmittel eine nicht-wässrige,
organische Flüssigkeit
sein kann, wie Ethanol, Isopropanol, Butanol, Butylamin, Acetylaceton,
Methylethylketon, Aceton, Methanol, reiner Alkohol oder Mischungen
dessen; geeignete Konzentrationen umfassen 0,25 Vol.% bis 50 Vol.%
Partikel in der Suspension;
- (c) Hinzufügen
von Zusätzen,
um die Suspension zu stabilisieren, z.B. Essigsäure, Phosphatester, Zitronensäure, Dolapix
(Zschimmer & Schwarz, Deutschland)
und Polyethylenimin;
- (d) Übertragung
der Suspension in eine EPD-Zelle, wie in 11 gezeigt;
die EPD-Zelle enthält ein
Behältnis 42,
eine Ablagerungsanode 44, eine Ablagerungskathode 46 und
eine äußere Gleichstromquelle 48;
- (e) Einsetzen der Elektrode 14 in die Suspension und
elektrisches Verbinden dieser mit der Ablagerungsanode 44;
ist die Elektrode 14 derart verbunden, dient sie als Ablagerungskathode
im EPD-Prozess;
- (f) Einschalten der Gleichstromquelle 48, um den EPD-Prozess
zu aktivieren; Fortfahren bis die Elektrode 14 mit keramischem
Material einer gewünschte
Dicke zwischen 1 μm
bis 1000 μm
bedeckt ist;
- (g) Abtrennen und Entfernen des Elektrolyts/Elektrodenaufbaus
50 vom Stromkreis und Entfernen dessen aus der EPD-Zelle; und,
- (h) Trocknen des Elektrolyts/Elektrodenaufbaus in Vorbereitung
auf das Sintern; das Trocknen kann bei Raumtemperatur oder einer
leicht erhöhten Temperatur
stattfinden.
-
Nachdem
der Elektrolyt/Elektrodenaufbau getrocknet ist, wird dieser bei
einer Temperatur gesintert, welche ausreicht, um den brennbaren,
leitenden Kern 32 sowie alle brennbaren Zusätze in den Membranen
zu verbrennen. Das Sintern ermöglicht dem
Elektrolyt 18, volle Dichte zu erreichen und dabei die
Porosität
der inneren Elektrode 14 beizubehalten. Der Sinterzyklus
für eine
Zirkoniumdioxid-Ablagerung, bei der die Sinteratmosphäre Luft
ist, kann dadurch beginnen, dass die Temperatur von ungefähr 500°C auf etwa
900°C mit
einer Heizrate von 20°C/h
bis 300°C/h
und vorzugsweise über
eine Dauer von etwa 6 Stunden bis etwa 9 Stunden angehoben und bei
dieser Temperatur für
etwa 3 Stunden gehalten wird. Die Temperatur kann dann mit einer Rate
von etwa 100°C
bis etwa 300°C/h
auf die Sintertemperatur von etwa 1300°C bis etwa 1500°C erhöht und dort
für etwa
1 bis 5 Stunden gehalten werden. Die Temperatur kann dann mit einer
Rate von ungefähr
100°C bis
300°C/h
auf Raumtemperatur gesenkt werden.
-
Nachdem
die Elektrolytschicht 18 auf die innere Elektrode 14 aufgetragen
wurde, wird eine äußere Elektrodenschicht 16 durch
geeignete Mittel gebildet, welche, ohne Einschränkung, ein Auftragen von Elektrodenmaterial
mittels EPD auf den Elektrolyt 18 oder Tauchbeschichten,
Bestreichen, Besprühen
oder Sol-Gel-Beschichtung des Elektrolyts 18 in einem Elektrodenschlamm
(nicht gezeigt) umfassen. Wenn die äußere Elektrode 18 als
Kathode dienen soll, kann der Schlamm geeigneterweise aus LSM (oder
einem Mg-dotierten Lanthanmanganat), Bindemittel, Lösungsmittel
und brennbaren Partikeln zusammengesetzt sein. Die Zusammensetzung
der äußeren Elektrode
kann geeigneterweise LSM oder eine LSM/Zirkoniumdioxid-Mischung
oder ein anderes elektrisch und ionisch leitendes, keramisches Material
sein.
-
Die äußere Elektrode 16 wird
dann einem Trocknungsstadium unterworfen, wobei die Elektrode 16 einer
Hitze mit steigenden Temperaturen von 40°C, 60°C, 80°C, 100°C, 120°C und 140°C aus gesetzt wird. Die äußere Elektrode 16 kann
bei jeder Temperatur für
eine Dauer zwischen 10 Minuten und 5 Stunden erhitzt werden.
-
Dann
wird ein letztes Sinterstadium angewendet, um die äußere Elektrode 16 teilweise
zu verdichten, die äußere Elektrode 16 mit
dem Elektrolyt 18 zu verbinden und alle brennbaren Partikel
im Material der äußeren Elektrode
zu verbrennen. Der Sinterzyklus, wobei die Sinteratmosphäre Luft
ist, kann dadurch beginnen, dass die Temperatur von Raumtemperatur
auf eine erste Temperatur von ungefähr 200 bis 250°C und dann
auf eine zweite Temperatur zwischen ungefähr 400 bis 600°C und dann
auf eine dritte Temperatur zwischen etwa 800 und 900°C und schließlich auf
eine Temperatur von 1100 bis 1350°C erhöht wird.
Die Heizrate für
jede dieser Sinterschritte liegt zwischen 20 und 200°C/h. Die
Elektrode wird bei jeder dieser Temperaturen für ungefähr 5 Minuten bis 5 Stunden
gehalten. Die Temperatur kann dann mit einer Rate von ungefähr 60 bis
300°C/h
auf Raumtemperatur gesenkt werden.
-
Verschiedene
Eigenschaften der inneren Elektrode und des Elektrolyts können gesteuert
werden. Zum Beispiel kann der Durchmesser der inneren Elektrode
dadurch gewählt
werden, dass ein bestimmter Durchmesser des Kerns ausgewählt wird. Die
Biegsamkeit der inneren Elektrode 14 kann dadurch gesteuert
werden, dass die Menge von Zusätzen
gesteuert wird (im Allgemeinen gilt: je größer die Menge von Zusätzen in
der zweiten Phase, um so weniger biegsam ist die Elektrode).
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Die
Porosität
der Elektroden 14 und 16 kann dadurch gesteuert
werden, dass die Anzahl und die Art der brennbaren Partikel gesteuert
wird, die der keramischen Partikelsuspension zugesetzt sind. Zum
Beispiel können
brennbare Partikel Ruß,
Kohle, Grafit, verschiedene Polymerpulver und zellulose-basierte
Pulver umfassen. Als Ergebnis des Zusatzes werden die brennba ren
Partikel mit auf dem leitenden Kern während der MED oder CED abgelagert.
Wenn die Elektroden 14 und 16 während des
Sinterns erhitzt werden, werden die brennbaren Partikel verbrannt
(zusammen mit dem Kern), wobei eine durchlässige, hohle Struktur zurückbleibt.
-
Die
Porosität
kann auch dadurch gesteuert werden, dass die Temperatur und die
Zeit des Sinterprozesses gesteuert werden. Lange Sinterzeiten oder
Sintern bei höheren
Temperaturen oder eine Kombination aus beidem können die Porosität reduzieren.
Die Porosität
kann auch dadurch kontrolliert werden, dass die keramische Partikelgröße, deren Verteilung
und deren Oberfläche
gesteuert wird. Feinere Keramikpartikel und solche mit großer Oberfläche werden
normalerweise eine niedrigere Porosität aufweisen als grobes Pulver
und solche mit kleiner Oberfläche,
wenn beide unter identischen Bedingungen gesintert werden. Porosität kann auch
dadurch gesteuert werden, dass Zusätze gesintert werden, welche
dem Fach wohl bekannt sind, wie Glas- oder Sol-Gel-Phasen oder jede
andere Phasen bildende Flüssigkeit.
Die Zeit- und Temperaturparameter in einem typischen Sinterzyklus
können
durch den Fachmann verändert
werden, um ein bestimmtes gewünschtes
Ergebnis zu erreichen.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung wird eine röhrenförmige SOFC 12 entsprechend
den Schritten im Verfahren oben zusammen mit einem zusätzlichen
Sinterschritt erzeugt, welcher auftritt, nachdem die innere Elektrode 14 auf
den leitenden Kern aufgetragen wurde, aber bevor der Elektrolyt 18 auf
die innere Elektrode 14 aufgetragen wird. Mit anderen Worten,
es wird ein Herstellungsprozess einer röhrenförmigen SOFC 12 mit
drei Sinterzyklen bereitgestellt. Im ersten Zyklus und nachdem die
innere Elektrode 14 gebildet wird, wird der Kern, der die
innere Elektrode 14 trägt,
einem ersten Sinterzyklus ausgesetzt, wobei die Temperatur von Raumtemperatur
auf ungefähr
500°C mit
einer Heizrate von ungefähr
30 bis 100°C/h
an gehoben und bei dieser Temperatur für etwa 10 Minuten bis 3 Stunden gehalten
wird. Die Temperatur wird dann mit einer Rate von ungefähr 60 bis
200°C/h
auf 900°C
erhöht und
dann bei dieser Temperatur für
ungefähr
15 Minuten bis 3 Stunden gehalten. Schließlich wird die Temperatur mit
einer Rate von ungefähr
100 bis 300°C/h
auf 1100 bis 1350°C
erhöht
und hier für
ungefähr
1 bis 5 Stunden gehalten. Während
dieses Sinterstadiums verbrennen der brennbare Kern und brennbare
Partikel (wenn vorhanden) und hinterlassen eine hohle (und poröse, wenn
brennbare Partikel im Elektrodenmaterial vorhanden sind) Elektrodenstruktur.
Dann wird die Elektrode mit einer Rate von 100 bis 300°C/h auf Raumtemperatur
abgekühlt. Dann
wird der Zirkoniumdioxid-Elektrolyt durch EPD oder Vakuumgießen auf
die Elektrode aufgetragen, und die Elektrode/Elektrolytstruktur
wird einem zweiten Sinterzyklus ausgesetzt. In diesem Zyklus wird die
Struktur von Raumtemperatur mit einer Rate zwischen ungefähr 60 bis
200°C/h
auf 900°C
aufgeheizt, und dann, ohne sie bei dieser Temperatur zu halten, mit
einer Rate zwischen 200 und 300°C/h
auf 1200 bis 1500°C
(vorzugsweise auf 1400°C)
aufgeheizt und bei dieser Temperatur für ungefähr 1 bis 5 Stunden gehalten.
Dann wird die Struktur mit 300°C/h
auf Raumtemperatur abgekühlt.
Dann wird keramisches Material auf den Elektrolyt 18 aufgebracht,
um durch Streichen, Tauchbeschichtung usw. die äußere Elektrode 16 zu
bilden, und die Brennstoffzellenstruktur wird einem dritten Sinterzyklus
ausgesetzt. In diesem Zyklus wird die Struktur von Raumtemperatur
auf eine erste Temperatur von ungefähr 200 bis 250°C, dann auf
eine zweite Temperatur zwischen ungefähr 400 und 600°C und dann
auf eine dritte Temperatur zwischen ungefähr 800 bis 900°C und schließlich auf eine
Temperatur zwischen 1200 und 1350°C
aufgeheizt. Die Heizrate bei jedem dieser Sinterschritte liegt zwischen
ungefähr
20 bis 300°C/h.
Die Elektrode wird bei jeder dieser Temperaturen für ungefähr 5 Minuten
bis 5 Stunden gesintert. Die Temperatur kann dann mit einer Rate
von ungefähr
60 bis 300°C/h
auf Raumtemperatur abgesenkt wer den.
-
B. Erzeugung eines Bündels oder
Unterbündels
von Brennstoffzellen
-
Eine
Mehrzahl von Brennstoffzellen 12 kann in einem Bündel 10 oder
Unterbündel 30 zur
Benutzung in einem Brennstoffzellensystem angeordnet werden. Um
die Brennstoffzellen 12 festzuhalten, werden die Brennstoffzellen 12 in
einer festen, porösen
Schaummatrix 20 eingebettet, die als Trägerstruktur dient. Wenn die
Matrix 20 aus bestimmten Materialien hergestellt ist, kann
es auch als Teil der Kathode 16 dienen, indem sie Strom
sammelt und Sauerstoffionen (Oxidionen) zum Elektrolyt 18 leitet.
-
Es
gibt verschiedene Prozesse, um die Brennstoffzellen in die poröse Matrix
einzubetten. Gemäß einem
Prozess und in Bezug auf 11 und 12 wird
eine Vorrichtung 52 bereitgestellt, um eine Mehrzahl von
Brennstoffzellen 12 in einen Schlamm von Matrixmaterial
einzutauchen. Die Vorrichtung 52 weist ein Paar von Endplatten 54 auf,
die aus einer Keramik, einer Superlegierung oder einem anderen Material,
das in der Lage ist, dem Sintern Stand zu halten, einem brennbaren,
flexiblen Blatt 56 und Mitteln bestehen, um den Schlamm
in das Behältnis
zu geben (nicht gezeigt). Die Endplatten 54 haben jede
eine Vielzahl von Vertiefungen 58 in einer ihrer Hauptflächen; die
Vertiefungen 58 sind in Form und Größe geformt, um die Enden der
Brennstoffzellen 12 aufzunehmen. Das flexible Blatt 56 kann
aus Karton oder einem geeigneten Kunststoffmaterial hergestellt
sein. Mit dem Sintern (unten beschrieben) verbrennt das flexible
Blatt 56. Alternativ kann das flexible Blatt 56 durch
eine nicht-brennbare Behältniswand
(nicht gezeigt) aus Keramik, wie Aluminiumoxid oder Zirkoniumdioxid
oder Metall ersetzt werden. Derartige Behältnisse dienen dazu, den Schlamm
während
der/dem Hitzebehandlung/Sintern zu enthalten, können aber auch als fest eingebaute Komponente
des Brennstoffzellenbündels 10 dienen.
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Jedes
Ende der Brennstoffzelle 12 wird mit einem Schutzmaskenband
(nicht gezeigt) oder einer geeigneten, brennbaren Beschichtung eingewickelt, um
die Enden frei von Schlamm zu halten. Dann wird jede Endplatte 54 auf
alle Enden jeder Brennstoffzelle 12 gespannt, so dass jede
Brennstoffzelle 12 festgehalten wird. Dann wird das flexible
Sheet 56 um die Brennstoffzellen 12 gewickelt;
das Sheet 56 ist groß genug,
um sich ganz um die Brennstoffzellen 12 zu wickeln und
an jeder Endplatte 54 befestigt zu werden. Nach dem Einwickeln
bilden das Sheet 56 und die Endplatten 54 ein
zylindrisches Behältnis,
das die Brennstoffzellen 12 enthält. Ein Einspritzeingang 60 für den Schlamm
wird in einer der Endplatten 54 bereitgestellt.
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Der
Schlamm ist eine Suspension aus Matrixmaterial, Wasser oder organischem
Lösungsmittel,
einem Dispergiermittel, einem Schaumbildner, organischen Monomeren
und einem Initiator. Das Matrixmaterial ist in diesem Fall LSM (Lanthanstrontiummanganat),
aber kann jede Keramik und/oder jedes Metallpulver mit geeigneten
Eigenschaften sein, wie dotiertes LaCrO3 (z.B.
La1-xSrxCrO3, La1-xCaxCrO3, La1-xMgxCrO3, LaCr(Mg)O3, LaCa1-xCryO3),
rostfreier Stahl (z.B. 316, 316L), Cermete wie: Niyttriumoxidstabilisiertes
Zirkoniumdioxid, Ni- und dotiertes Zirkoniumdioxid-Cermet, Ni-dotiertes
CeO2-Cermet, Cu-dotiertes Ceriumoxid-Cermet,
Silber-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet, Silber-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet; Silberlegierung-(Bi-Sr-Ca-Cu-O)-Oxid-Cermet; Silberlegierung-(Y-Ba-Cu-O)-Oxid-Cermet;
Silber und dessen Legierungen, Inconel-Stahl oder jede Superlegierung,
ferritischer Stahl, SiC, und MoSi2. Die
organischen Monomere können
Methacrylsäuremethylester,
Acrylsäurebutylester,
Acrylamid oder andere Acrylate sein. Das Dispergiermittel kann Polyacrylsäure sein.
Die Schaumbildner können
Tergiton TMN10 oder Triton X114 sein. Der Initiator kann Ammoniumpersulfat
(APS) sein. Der Schlamm wird mit der Hitzebehandlung einen Schaum
bilden, der eine poröse
Struktur hat, wobei die Mehrzahl der Poren untereinander verbunden
sind, um durchgängige Wege
für die
Fluide bereitzustellen. Mit dem Sintern wird dieser Schaum die feste,
poröse
Schaummatrix 20.
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Stattdessen
oder zusätzlich
zum Schaumbildner können
brennbare Zusätze
zum Schlamm zugegeben werden, wie Polymerpulver, organisches Pulver,
Sägemehl
und Fasern. Bei dem Sintern bei einer ausreichend heißen Temperatur,
um die brennbaren Zusätze
zu verbrennen, verbrennen die Zusätze, und hinterlassen die Festkörperschaummatrix 20.
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Der
Schlamm wird durch den Schlammeingang 60 eingespritzt oder
geschüttet
bis die Brennstoffzellen 12 im Schlamm eingetaucht sind.
Der Schlamm wird zum vollständigen
Trocknen bei Umgebungstemperatur (oder bei einer erhöhten Temperatur
von ungefähr
120°C) belassen.
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Nachdem
der Schlamm getrocknet ist, wird das Behältnis und dessen Inhalt gesintert.
Der Sinterzyklus umfasst zunächst
ein Erhöhen
der Temperatur von Umgebungstemperatur auf 200°C und ein Halten bei dieser
Temperatur von 1 bis 10 Stunden, dann ein Erhöhen der Temperatur auf 500°C und ein
Halten bei dieser Temperatur für
1 bis 10 Stunden, dann ein Erhöhen
der Temperatur auf 650°C
und ein Halten bei dieser Temperatur für 1 bis 10 Stunden und dann ein
Erhöhen
der Temperatur auf 900°C
und ein Halten bei dieser Temperatur für 1 bis 10 Stunden und schließlich ein
Erhöhen
der Temperatur auf 1000 bis 1400°C
und ein Halten bei dieser Temperatur für 5 Stunden. Die Rate der Temperaturerhöhung in
jedem Schritt liegt zwischen 20 und 300°C/h. Die Temperatur darf dann
auf Umgebungstemperatur mit einer Rate zwischen 60 und 300°C abfallen.
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Während des
Sinterns wird das brennbare, flexible Blatt 56 verbrannt
und ein Brennstoffzellenbündel 10 oder
-unterbündel 30 mit
Brennstoffzellen 12 hinterlassen, die in die verfestigte,
poröse
Matrix 20 eingebettet sind, so dass die Matrix die Länge jeder
eingebetteten Brennstoffzelle umgibt (weil die Enden der Brennstoffzelle
vor dem Beschichten mit Schlamm maskiert wurden, sind diese frei
von der Matrix). Die Endplatten 54 werden dann entfernt
und der Block 10 ist bereit für die Kombination mit anderen
Komponenten, um ein Brennstoffzellensystem zu bilden, oder das Unterbündel 30 ist
bereit für
die Kombination mit anderen Unterbündeln, um das Bündel 10 zu
bilden.
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Gemäß einer
ersten alternativen Ausführungsform
der Erfindung (nicht gezeigt) kann das Bündel oder Unterbündel dadurch
gebildet werden, dass jede Brennstoffzelle erst mit Schlamm beschichtet
wird und dann die schlammbeschichteten Brennstoffzellen auf die
Platte gesteckt werden, so dass die Schlammschicht auf jeder Brennstoffzelle die
Schlammschicht benachbarter Brennstoffzellen berührt. Die Beschichtung kann
durch Tauchbeschichten oder Besprühen oder andere geeignete Mittel
aufgetragen werden. Brennbare Abstandshalter können während des Bündelns zwischen die Brennstoffzellen
angeordnet werden, um einen gewünschten
Abstand zwischen den Brennstoffzellen im Bündel zu bewahren. Die Abstandshalter
können verschiedene
Geometrien aufweisen, abhängig
von der gewünschten
geometrischen Konfiguration im Bündel,
z.B. werden hexagonale Einsätze
ein Bündel von
Brennstoffzellen in einer honigwabenähnlichen Konfiguration bilden.
Dann können
die gebündelten Zellen
trocknen und werden gemäß den oben
beschriebenen Sinterschritten gesintert, so dass ein Unterbündel mit
Brennstoffzellen gebildet wird, die in die poröse Matrix eingebettet werden.
Beim Sintern verbrennen die brennbaren Abstandshalter, wenn vorhanden.
Alternativ können
die Abstandshalter aus einem nicht-brennbaren Material hergestellt
sein, wie Metall; solche Abstandshalter verbleiben mit den Brennstoffzellen
nach dem Sintern und dienen als Stromsammler und mechanische Unterstützung im Bündel.
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Gemäß einer
zweiten alternativen Ausführungsform
der Erfindung (nicht gezeigt) kann das Bündel oder Unterbündel dadurch
gebildet werden, dass zunächst
jede Brennstoffzelle mit Schlamm beschichtet wird und dann die schlammbeschichteten Brennstoffzellen
auf ein flexibles Blatt aus Papier, einer Kunststofffolie oder einem
anderen geeigneten elastischen Material aufgesetzt werden, so dass
die Schlammbeschichtung auf jeder Brennstoffzelle die Schlammbeschichtung
von angrenzenden Brennstoffzellen berührt. Wieder können brennbare
Abstandshalter zwischen die Brennstoffzellen eingesetzt werden.
Das flexible Blatt kann dann gefaltet, gebogen oder anders zu einer
gewünschten
Form des Unterbündels
verformt werden, z.B. kann die Folie zu einer zylindrischen oder
einer anderen gewünschten
Form gebogen werden, um ein Bündel oder
Unterbündel
zu bilden. Die Brennstoffzellen, der Schlamm und die Folie werden
dann getrocknet und gemäß den oben
beschriebenen Schritten gesintert. Die Folie kann aus brennbarem
Material hergestellt sein, das beim Sintern verbrennt.
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Gemäß einer
dritten alternativen Ausführungsform
der Erfindung (nicht gezeigt) kann das Bündel oder Unterbündel derart
gebildet werden, dass zunächst
Schlamm in das Behältnis
geschüttet wird
und dann ein oder mehr brennbare Stäbe oder andere geeignete längliche
Elemente in den Schlamm gesteckt werden. Der Schlamm und die Stäbe werden
dann getrocknet und gemäß den oben beschriebenen
Schritten gesintert, und die Stäbe
verbrennen und hinterlassen eine poröse Matrix mit Kanälen entsprechend
der verbrannten Stäbe.
Dann wird in jeden Kanal eine Brennstoffzelle eingesetzt, die in
Form und Größe dem Kanal
entspricht. Wenn die Brennstoffzelle nicht sicher in dem Kanal eingebettet
ist, kann ein Bindemittel, wie z.B. zusätz licher Schlamm, zwischen
die Brennstoffzelle und dem Kanal eingefüllt werden, und ein zusätzlicher
Trocknungs- und Sinterschritt kann durchgeführt werden, um den Schlamm
zu verfestigen und die Brennstoffzelle zu befestigen.
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Jedes
der oberen Herstellungsverfahren des Unterbündels kann optional einen weiteren
Schritt beinhalten, bei dem brennbare Stäbe, Fäden, Fasern, Taue oder andere
geeignete längliche
Elemente in den Schlamm eingesetzt werden, bevor dieser trocknet,
so dass Kanäle
in der Matrix gebildet werden, wenn der Schlamm getrocknet und bei
einer Temperatur gesintert wird, die ausreicht, um den Schlamm zur
Matrix zu verfestigen und die brennbaren Einsätze zu verbrennen. Diese Kanäle können parallel,
senkrecht oder in jeder anderen Richtung bezüglich der Brennstoffzellen
liegen.
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Gemäß einer
vierten alternativen Ausführungsform
der Erfindung (nicht gezeigt) kann das Bündel oder Unterbündel derart
gebildet werden, dass eine Schablonenprozesstechnik verwendet wird.
Diese Technik umfasst zunächst
das Einsetzen von Brennstoffzellen in ein geeignetes Schablonenmaterial,
wie einen Schwamm, Kohlefilz oder Grafitfilz, so dass die Brennstoffzellen
sicher gehalten werden. Dann wird das Schablonenmaterial mit dem Schlamm
getränkt.
Dann werden der Schlamm und die Brennstoffzelle, die die Schablone
enthalten, getrocknet und gesintert. Während des Sinterns wird das
Schablonenmaterial verbrennen und eine schaumähnliche, poröse Matrix
hinterlassen.
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Wenn
die Brennstoffzellen zu zerbrechlich sind, um ein direktes Einsetzen
in das Schablonenmaterial zu überstehen,
werden zunächst
Metall- oder Kunststoffröhren
(mit einem Innendurchmesser mindestens so groß wie der Außendurchmesser
einer Brennstoffzelle) in das Schablonenmaterial und dann die Brennstoffzellen
in die Röhren
eingesetzt. Die Röhren
werden dann aus dem Schablonenmaterial herausgezogen, wobei die
eingebetteten Brennstoffzellen zurückbleiben. Alternativ können brennbare
Röhren
oder Stangen in das Schablonenmaterial eingesetzt werden. Die Schablone
wird dann mit Schlamm getränkt
und getrocknet und gesintert. Mit dem Sintern verbrennen die brennbaren
Röhren/Stangen
und hinterlassen Kanäle,
welche das Einsetzen der Brennstoffzellen in das Schablonenmaterial
ermöglicht.
Wenn die Brennstoffzellen nicht sicher in diesen Kanälen gehalten
werden, kann zusätzlich
Schlamm oder ein Bindemittel hinzugegeben werden, welches nach dem
Trocknen und Sintern die Brennstoffzellen sicher festhält.
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Die
Schablone kann ein nicht-brennbares Material, wie ein elektrisch
leitender Metallfilz sein. Der Metallfilz kann mit Schlamm getränkt sein,
der ionisch leitend und/oder katalytisch ist, um die Leistung im
Bündel
zu erhöhen.
In diesem Fall kann ein Bindeschlamm zwischen dem Filz und die Brennstoffzellen,
die in dem Filz eingebettet sind, hinzugegeben werden. Nach der
Hitzebehandlung wird der Bindeschlamm die Brennstoffzellen sicher
in dem Metallfilz halten und die elektrische Leitfähigkeit
zwischen dem Filz und der Brennstoffzelle verbessern. Der Bindeschlamm
kann aus Kathodenmaterial oder dem gleichen Metall wie der Filz
zusammengesetzt sein. Alternativ oder zusätzlich zum Hinzugeben von Bindeschlamm
kann der Filz mit den eingebetteten Brennstoffzellen in ein thermisch
und elektrisch isolierenden Behältnis
gesetzt werden und durch das Behältnis
verdichtet werden bis ein geeigneter Kontakt zwischen dem Filz und
der Brennstoffzelle hergestellt ist.
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Alternativ
kann die Matrix aus überlappenden
Metallfäden ähnlich einem
Haushalts-Schrubberkissen gebildet werden. Das Metall kann Inconel oder
anderes Metall sein, das für
den Gebrauch unter den hohen Temperaturen des SOFC-Betriebs geeignet
ist. Die Metallfadenmatrix hat eine Porosität zwischen den Fäden, welche
hoch genug ist, um das Einbetten der röhrenförmi gen Brennstoffzelle in die Matrix
zu ermöglichen.
Wenn die Brennstoffzellen nicht sicher in die Matrix eingebettet
sind, kann ein geeignetes Bindemittel benutzt werden.
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Anwendungen
außerhalb
von Brennstoffzellen
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Es
versteht sich, dass sich die Erfindung nicht auf gebündelte Brennstoffzellen
beschränkt, sondern
auf Anwendungen außerhalb
von Brennstoffzellen anwendbar ist. Insbesondere ist die Erfindung
nützlich
bei der Abtrennung von Fluiden und/oder Membranreaktoranwendungen.
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Abtrennung
von Fluiden
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Röhrenförmige HIMs
können
dazu benutzt werden, um wahlweise Inhalte aus einem Fluidstrom abzutrennen.
Solche Anwendungen umfassen Frischwasseraufbereitung, Brauchwasseraufbereitung,
Altölbehandlung,
Gasabtrennung und biotechnologsche/pharmazeutisch-bezogene Reinigungs- und
Konzentrationsanwendungen.
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In
Anwendungen zum Abtrennen von Fluiden gibt es keine chemischen Reaktionen,
und es wird daher auch kein Katalysatormaterial benötigt. Eine
HIM für
diese Anwendung bezieht sich hier auf eine "röhrenförmige Fluidtrennmembran" (nicht gezeigt).
Eine Gruppe von Fluidtrennmembranen kann zusammengebündelt werden,
um ein Fluidtrennmembranmodul zu bilden (nicht gezeigt). In einem Modul
hat jede röhrenförmige Membran
eine Trägerschicht
und eine Trennschicht. Das Modul kann für Wasseraufbereitungsanwendungen
geeignet sein. In diesem Fall ist die Trennschicht relativ dünn mit einer Wanddicke
im Bereich von etwa 0,5 μm
bis 100 μm. Die
durchschnittliche Porengröße in der
Trennschicht liegt zwischen 0,05 und 10 μm. Die durchschnittliche Porengröße der Trägerschicht
ist mindestens so groß wie
die durchschnittliche Porengröße der Trennschicht.
Die Trägerschicht
jeder Röhre
kann durch EPD wie oben be schrieben erzeugt werden. Die Trennschicht
kann durch im Fach bekannte Sol-Gel-Techniken erzeugt werden. Die
Trägerschicht- und die Trennschichtzusammensetzungen können z.B.
Al2O3, Zirkoniumdioxid,
Al2O3-Zirkoniumdioxid-Gemische,
Ton, SiO2, SiC, Si3N4, Mullit oder TiO2 aufweisen.
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Diese
Röhren
sind in einer durchgängigen, festphasigen,
porösen
Matrix eingebettet, wie z.B. einem Festkörperschaum. Die poröse Matrix
kann gemäß der oben
beschriebenen Verfahren hergestellt werden. Die Zusammensetzung
der Matrix kann z.B. Al2O3,
Zirkoniumdioxid, Al2O3-Zirkoniumdioxid-Gemische,
Stahl, SiO2, SiC, Si3N4, Mullit oder TiO2 aufweisen.
Die Matrix stellt eine Trägerstruktur
für die
röhrenförmigen Membranen
in dem Modul bereit und ist porös
genug, um einen Durchfluss von Fluid zu erlauben. Die Matrix kann
mit Chemikalien beschichtet werden, die für die gewünschte Abtrennung geeignet sind.
Zum Beispiel kann die Matrix mit TiO2-Photokatalysator
beschichtet sein, um Kohlenwasserstoffe und Mikroorganismen zu zersetzen
und im Wasser entstandene Bakterien unter dem Einfluss von UV-Licht
abzutöten.
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Während des
Betriebes wird ungereinigtes Wasser durch das Modul dadurch aufbereitet,
dass es durch das Innere jeder röhrenförmigen Membran fließt. Wenn
die Trennschicht außerhalb
von der Trägerschicht
liegt, dient die Trägerschicht
dazu, alle Partikel, die größer sind
als die Porengröße der Trägerschicht
auszufiltern, und die Trennschicht dient dazu, alle Partikel auszufiltern,
die größer sind
als ihre eigene Porengröße. Das
gereinigte Wasser läuft durch
die röhrenförmigen Membranen
und in die Matrix, wobei es aus dem Modul zum Sammeln ausfließt. Alternativ
kann das ungereinigte Wasser durch die Matrix und zu jeder röhrenförmigen Membran
fließen,
aus welchem das gereinigte Wasser über das Innere jeder röhrenförmigen Membran
aus dem Modul ausfließt.
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Membranreaktoren
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sDie
Verbindung von Abtrennung und Reaktion an einer anorganischen und
bei den Temperaturen von katalytischen Prozessen stabilen Membran könnte im
Prinzip höhere
Vorlaufumwandlungen bei gleichgewichtsbegrenzten Reaktionen, z.B.
Dehydrierung, höhere
Selektivität
bei Zwischenprodukten von aufeinander abfolgenden Reaktionsketten
(z.B. teilweiser Oxidationen) und verschiedenen anderen Anwendungen
bereitstellen. Ein Membranreaktor ist eine multifunktionale Vorrichtung,
bei der die Membran dazu benutzt wird, um auf die Konversion oder die
Selektivität
einer oder mehrerer chemischer Reaktionen, im Allgemeinen katalytisch
geförderter
Reaktionen, einzuwirken und einige Komponenten einer Mischung durch
selektive Permeation abtrennen zu können.
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Röhrenförmige HIMs
(nicht gezeigt) können als
Membranreaktoren (und daher hier bezeichnet als "röhrenförmige Membranreaktoren") bereitgestellt
werden und können
in solchen Anwendungen, wie z.B. Gasabtrennung, benutzt werden.
In dieser Anwendung können
die röhrenförmigen Membranreaktoren
zu einem Membranreaktormodul (nicht gezeigt) zusammengesetzt werden.
Jeder röhrenförmige Membranreaktor
hat zwei Schichten, nämlich
eine Trägerschicht
hergestellt aus Keramiken, z.B. Al2O3, Zirkoniumdioxid, Ton, und eine Funktionssschicht hergestellt
aus Pd oder Pd-Legierung (z.B. Pd-Ag) oder Sr-Fe-Co-O. Die Trägerschicht
kann durch das EPD-Verfahren wie oben beschrieben gebildet werden.
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Jeder
röhrenförmige Membranreaktor
ist in einer durchgängigen,
festphasigen, porösen
Matrix eingebettet, wie z.B. einem Festkörperschaum. Das Einbetten und
Bilden der Matrix kann gemäß den oben
beschriebenen Verfahren stattfinden. Die Zusammensetzung der Matrix
kann z.B. Al2O3,
Zirkoniumdioxid, Al2O3-Zirkoniumdioxid-Gemische
oder Stahl aufweisen. Die Matrix stellt eine Trägerstruktur für die röhrenförmigen Membranen
in dem Modul bereit und ist porös
genug, um einen Durchfluss von Fluiden zu erlauben.
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Vorzugsweise
liegt die Funktionsschicht innerhalb der Trägerschicht, um jegliche Reaktion
zwischen den Materialien der Reaktionsschicht und den Materialien
der Matrix zu verhindern; allerdings kann die Funktionsschicht außerhalb
der Trägerschicht
liegen, wenn geeignete Materialien ausgewählt werden. Außerdem wird
die Funktionsschicht vorzugsweise innerhalb der Trägerschicht
gebildet, nachdem die Trägerschicht
in die Matrix eingebettet und gesintert wurde, um jegliche Hochtemperaturbehandlung, die
die Pd-Beschichtung beschädigen
könnte,
zu verhindern. Die Funktionsschicht dann durch stromlose Galvanisierungsverfahren
wie oben beschrieben innerhalb der Trägerschicht aufgebracht werden.
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Das
vollständige
Membranreaktormodul kann für
Wasserstoffgasabtrennungsanwendungen verwendet werden, da Wasserstoffgas
durch Pd oder Pd-Legierungen diffusionsfähig ist. Die Membranfunktionsschicht
aus Pd oder Pd-Legierung wird dünn
gehalten (0,5 μm
bis 10 μm),
um Kosten zu minimieren und die Diffusionszeit für den Wasserstoff zu reduzieren;
die Trägerschicht
fungiert als unterstützendes
Trägermaterial
für die
Funktionsmembran. Im Betrieb wird das Wasserstoffgas von dem Ursprungsfluid
abgetrennt, das durch das Innere jedes einzelnen röhrenförmigen Membranreaktors
geführt wird,
und es dringt durch jeden Reaktor und in die Matrix. Die Porosität der Matrix
ist derart gewählt, dass
es dem Wasserstoffgas möglich
ist, durch die Matrix und aus dem Modul zur Sammlung weitergeleitet
zu werden.
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Alternativ
können
die Membranreaktoren mit einem porösen Pd oder Pd-Legierungsmetall
(oder Cermet), Pt oder Pt-Legierungsmetall
für die
innere Membran und einer dichten Ke ramik für die äußere Elektrolytmembran, welche
ein nicht-poröser ionischer
oder gemischter Leiter ist, und einer äußeren Membranschicht ausgestattet
werden. In dieser Ausführungsform
dient die innere Metallmembran als Elektrode und Katalysator. Die äußere Schicht
dient auch als Elektrode. Die Eigenschaften des Elektrolyts werden
so ausgewählt,
dass der Elektrolyt undurchdringlich für bestimmte Gase ist, aber
bestimmten Ionen einen Durchlass erlaubt. Zum Beispiel, wenn die
Keramik aus stabilisiertem Zirkoniumdioxid hergestellt ist, kann
der Membranreaktor Sauerstoff dadurch aus der Luft abtrennen, dass
dieser Sauerstoffmoleküle
an der inneren Membran unter Anwendung von elektrischem Strom einer äußeren Gleichstromquelle
in Elektronen und Sauerstoffionen aufspaltet und dann die Sauerstoffionen
durch den Elektrolyt geleitet werden, um diese mit den Elektronen wieder
zu vereinen, die von der inneren Membran über einen äußeren Stromkreis zur äußeren Oberfläche des
Elektrolyts gewandert sind.
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Wenngleich
die bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung dargestellt und beschrieben wurde, versteht es sich,
dass verschiedene Änderungen darin
vorgenommen werden können,
ohne den Gültigkeitsbereich
der Erfindung zu verlassen.