DE60310637T2 - Nadelhalter zur Verwendung mit einer Sicherheitsvorrichtung - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Halter zur Verwendung mit Doppelend-Nadelanordnungen, die üblicherweise in Blutsammelverfahren verwendet werden. Spezifischer bezieht sich die vorliegende Erfindung auf einen Nadelhalter zur Verwendung mit einer Sicherheitsnadel für ein Blutsammeln bzw. eine Blutabnahme von einem Patienten und welcher einen Mechanismus zum Aktivieren des Sicherheitsmerkmals der Nadel umfaßt bzw. enthält.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Wegwerfbare medizinische Vorrichtungen, die Durchstechelemente aufweisen, werden typischerweise für ein Verabreichen einer Medizin oder ein Entnehmen eines Fluids verwendet, wie Blutsammelnadeln, Fluidhandhabungsnadeln und Anordnungen bzw. Kombinationen davon. Gegenwärtige medizinische Praxis erfordert es, daß die Fluidbehälter und Nadelanordnungen, die in derartigen Systemen verwendet werden, billig und leicht wegwerfbar bzw. entsorgbar sind. Dementsprechend können existierende Blutsammelsysteme beispielsweise typischerweise eine gewisse Form eines dauerhaften wiederverwendbaren Halters einsetzen, auf welchem lösbare und wegwerfbare Nadeln und Fluidsammelrohre montiert bzw. angeordnet sein können. Ein Blutsammelsystem dieser Art kann vor einer Verwendung zusammengebaut werden und dann nach einer Verwendung zerlegt werden. Somit erlauben diese Blutsammelsysteme eine wiederholte Verwendung des relativ teuren Halters nach einem Ersatz der relativ billigen Nadel und/oder des Fluidsammelrohrs. Zusätzlich helfen, um die Kosten eines Sammelns von Blutproben zu reduzieren, diese Blutsamelsysteme auch, die Produktion von gefährlichem medizinischem Abfall zu minimieren.
  • Eine populäre Designkonfiguration von zuvor erhältlichen Blutsammelsystemen beinhaltet eine doppelendige bzw. Doppelend-Nadelanordnung, ein evakuiertes Sammelrohr, und einen Halter zum Halten der Nadelanordnung und des Sammelrohrs in einer festgelegten Beziehung. Die Doppelend-Nadelanordnung, welche auch als eine Kanüle bezeichnet wird, hat eine Bohrung, die sich dadurch erstreckt, und eine Nabe nahe einem zentralen Bereich davon. Das evakuierte Fluidsammelrohr beinhaltet einen punktierbaren Stopfen an einem Ende davon. In dieser Art eines Blutsammelsystems hat der Halter typischerweise ein Gehäuse an einem Ende davon, um die Nadelanordnung aufzunehmen. In gleicher Weise hat der Halter auch einen Hohlkörper mit einer Öffnung an einem gegenüberliegenden Ende davon, um das Sammelrohr aufzunehmen. Die Nadelanordnung ist starr in dem Gehäuse des Halters derart aufgenommen, daß sich ein erstes Ende der Nadel nach vorwärts von dem Halter zum Punktieren der Vene eines Patienten erstreckt. Das gegenüberliegende zweite Ende der Nadel erstreckt sich in den Hohlkörper des Halters. Nach bzw. bei einem Zusammenbau des Blutsammelsystems wird die Nadelanordnung in das Gehäuse eingeführt und das Sammelrohr wird durch das offene Ende des Hohlkörpers eingesetzt, bis das zweite Ende der Nadel den punktierbaren Stopfen bzw. Anschlag des Sammelrohrs durchsticht, wodurch eine Fluidverbindung bzw. -kommunikation zwischen dem Inneren des Sammelrohrs und der Bohrung ermöglicht wird, welche sich durch die Nadelanordnung erstreckt. Um eine Blutprobe von einem Patienten unter Verwendung von einem dieser Blutsammelsysteme zu entnehmen, ist bzw. wird das evakuierte Sammelrohr teilweise in ein Ende des Halters eingesetzt, ist bzw. wird das erste Ende der Nadel in eine Patientenvene eingesetzt und wird das Sammelrohr vollständig in den Halter derart eingesetzt, daß Blut durch die Bohrung der Nadelanordnung und in das Fluidsammelrohr gezogen wird. Nach einem Ziehen bzw. Entnehmen der Probe wird das Sammelrohr entfernt, so daß das darin enthaltene Blut analysiert werden kann, und die Nadelanordnung wird zum Verwerfen bzw. Entsorgen gelöst.
  • Zusätzlich sind, um fähig zu sein, Blutsammelrohre aufzunehmen, die Halter von einigen Fluidübertragungssystemen mit Fluidbehältern kompatibel, die ein in einen Patienten zu injizierendes Fluid aufweisen. Somit können derartige Halter verwendet werden, um Fluid in einen Patienten zu injizieren, ebenso wie Fluidproben aus diesem zu entnehmen.
  • Um das Risiko zu reduzieren, daß eine zufällige bzw. unbeabsichtigte Nadelstichwunde auftritt, wird ein Schutz der verwendeten Nadelspitze wichtig. In bezug auf eine Infektion und Erkrankungen des Bluts wurden Verfahren und Vorrichtungen zum Um- bzw. Einschließen der verwendeten wegwerfbaren Nadel sehr wichtig und es besteht eine große Nachfrage. Zahlreiche Entwicklungen haben für ein Schützen der verwendeten Nadelspitzen stattgefunden. Beispielsweise offenbart U.S. Patent Nr. 5,951,520 von Burzynski et al. eine selbstabstumpfende Nadel, in welcher ein Stab oder testkopfartiges Abstumpfungsglied in bzw. innerhalb der Bohrung einer Nadelkanüle angeordnet ist, die eine Durchstechspitze aufweist, die geeignet ist, um Gewebe zu durch stechen. Um zufällige Nadelstichwunden am Auftreten nach einer Verwendung der Vorrichtung zu verhindern, kann das Abstumpfungsglied, welches hinter die Durchstichspitze zurückgezogen ist bzw. wird, wenn die Nadel in das Gewebe eingestochen wird, über die Punktierungs- bzw. Durchstechspitze der Nadelkanüle ausgefahren werden, um effektiv die Durchstechspitze abzustumpfen, indem sie sich darüber hinaus erstreckt, um das Risiko von zufälligen Nadelstichverletzungen zu eliminieren oder zumindest stark zu reduzieren.
  • U.S. Patent Nr. 5,810,775 von Shaw offenbart eine Sammelanordnung, welche ein Zurückziehen der intravenösen Nadel an dem Patientenende der Anordnung zur Verfügung stellt und darüber hinaus eine angelenkte Kappe an dem offenen Ende des Gehäuses des Halters offenbart. Nach einem Entnehmen einer Probe in ein Sammelrohr wird das Sammelrohr entfernt und die gelenkig angeordnete bzw. angelenkte Kappe bzw. Abdeckung wird über die Öffnung des Halters verschlossen, wodurch das Nadelzurückziehen aktiviert wird und ein Zugriff zu dem zweiten Ende der Nadel an dem Nicht-Patientenende blockiert wird. Eine Aktivierung der angelenkten Kappe und des Zurückziehmechanismus erfordert eine wesentliche Handhabung durch den Benutzer und kann nicht geeignet bzw. bequem mit einer einzigen Hand durchgeführt werden, wie dies für eine typische Phlebotomie- bzw. Venenpunktionspraxis typisch ist. Darüber hinaus ist die Größe der Vorrichtung relativ groß und der Rückziehmechanismus für die Nadel kann ein Wegspritzen von Blut bewirken, wenn die Spitze einer benutzten Nadel während des Zurückziehens beschleunigt wird, wodurch Gesundheitsvorsorgearbeiter potentiell an in dem Blut vorhandene Pathogene ausgesetzt werden.
  • US-A-6 146 337 offenbart eine selbstabstumpfende Blutsammelnadel, die eine Schale bzw. Ummantelung und einen Mechanismus aufweist, der in einer Ummantelung angeordnet ist, welche ein Abstumpfen einer Nadelspitze erlaubt, wenn die Nadel nicht verwendet wird.
  • US-A-5 951 520 offenbart eine selbstabstumpfende medizinische Nadelvorrichtung, die eine Nadelkanüle und ein bewegbares Abstumpfungsglied aufweist, wobei das bewegbare Abstumpfungsglied über die Nadelkanüle im Fall gedrückt wird, daß ein Tauchkolben bzw. Plunger etwa vollständig in einen Spritzenkörper hineingedrückt wird.
  • Es ist ein Ziel bzw. Gegenstand der vorliegenden Erfindung, einen Nadelhalter zur Verwendung mit einer Nadelanordnung zur Verfügung zu stellen, wobei die Nadelanordnung für ein sicheres Abstumpfen der Nadel aktiviert werden kann, indem der Nadelhalter einfach herzustellen ist und einfach zu betätigen ist, wobei er gleichzeitig ein kleines Wegwerfvolumen aufweist.
  • Dieses Ziel wird durch den Nadelhalter gemäß Anspruch 1 erfüllt, die Blutsammelanordnung gemäß Anspruch 8 und die Sicherheitssammelanordnung gemäß Anspruch 9. Bevorzugte Ausbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung ist auf einen Nadelhalter zur Verwendung in Kombination mit einer Nadelanordnung gerichtet, welche einen Aktivierungsmechanismus beinhaltet, der zur axialen Verlagerung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position in bezug auf die Nadelanordnung adaptiert ist. Der Nadelhalter beinhaltet einen äußeren bzw. Außenkörper, der ein erstes Ende aufweist, das zur Befestigung an der Nadelanordnung adaptiert ist, und ein zweites Ende, das eine innere Öffnung darin aufweist. Der Nadelhalter beinhaltet weiterhin einen inneren bzw. Innenkörper, der in bzw. innerhalb dem Außenkörper gleitbar ist und einen Mechanismus zum axialen Verlagern des Aktivierungsmechanismus zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position beinhaltet.
  • Der Innenkörper kann in Form eines rohrförmigen Körpers konzentrisch mit dem Außenkörper sein. Ein derartiger rohrförmiger Körper beinhaltet ein erstes Ende und ein gegenüberliegendes zweites Ende, wobei das erste Ende den Mechanismus zum axialen Verlagern des Aktivierungsmechanismus der Nadelanordnung zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position beinhaltet und wobei das zweite Ende eine innere Öffnung zum Aufnehmen eines Blutsammelrohrs darin beinhaltet. Auch kann das erste Ende des rohrförmigen Körpers des inneren Halters eine Öffnung zum Aufnehmen einer Punktierungsspitze der Nadelanordnung beinhalten.
  • In einer weiteren Ausbildung kann der Außenkörper einen Kanal beinhalten, der sich axial entlang des Außenkörpers erstreckt, und der Innenkörper kann einen Arm beinhalten, welcher durch den Kanal des Außenkörpers vorragt und axial gleitbar in bzw. innerhalb dem Kanal zur axialen Verlagerung in bezug auf den Außenkörper ist. Als solches veranlaßt eine axiale Verlagerung des Arms den Mechanismus, axial den Aktivierungsmechanismus zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu verlagern bzw. zu verschieben. Der Arm beinhaltet wünschenswerter Weise einen Verriegelungsmechanismus, um eine axiale Verlagerung des Aktivierungsmechanismus von der zweiten aktivierten Position zur ersten zurückgezogenen Position zu verhindern. Auch kann eine Spitze bzw. ein Fortsatz an dem Arm festgelegt sein, wobei der Fortsatz für eine Betätigung mittels eines Fingers durch einen Benutzer adaptiert ist, um eine axiale Verlagerung des Innenkörpers innerhalb des Außenkörpers zu veranlassen.
  • Die vorliegende Erfindung beinhaltet darüber hinaus eine Blutsammelanordnung, beinhaltend einen derartigen Nadelhalter, der an einer Nadelanordnung festgelegt ist. Ebenso beinhaltet die vorliegende Erfindung eine Sicherheitssammelanordnung, beinhaltend eine Sicherheitsnadelanordnung, beinhaltend eine intravenöse Punktierungsspitze, eine Nicht-Patienten-Punktierungsspitze, und ein Abstumpfungsglied, das eine abgestumpfte Spitze hat, wobei das Abstumpfungsglied zu einer axialen Verlagerung in bezug auf die intravenöse Punktierungsspitze zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, in welcher sich die intravenöse Punktierungsspitze bzw. Durchstechspitze über die abgestumpfte Spritze hinaus erstreckt, und einer zweiten aktivierten Position adaptiert ist, in welcher sich die abgestumpfte Spitze über die intravenöse Punktierungsspitze erstreckt. Die Anordnung beinhaltet weiterhin einen Nadelhalter, der an der Nadelanordnung festgelegt ist, und beinhaltet einen äußeren bzw. Außenkörper, der ein erstes Ende, das zur Befestigung an der Nadelanordnung adaptiert ist, und ein zweites Ende aufweist, das eine innere Öffnung darin aufweist, und einen inneren bzw. Innenkörper, der in dem Außenkörper gleitbar ist und einen Mechanismus zum Eingriff mit dem Abstumpfungsglied für eine axiale Verlagerung des Abstumpfungsglied in bezug auf die intravenöse Punktierungsspitze beinhaltet. Die Nadelanordnung kann darüber hinaus eine zweite abgestumpfte Spitze benachbart der Nicht-Patienten-Punktierungsspitze beinhalten, wobei das Abstumpfungsglied ein erstes Ende, umfassend die erste abgestumpfte Spitze, und ein zweites gegenüberliegendes Ende, umfassend die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze beinhaltet, und wobei eine axiale Verlagerung des Abstumpfungsglieds in bezug auf die intravenöse Punktierungsspitze zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position auch eine axiale Verlagerung der Nicht-Patienten-Punktierungsspitze in bezug auf die zweite Abstumpfungsspitze zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, in welcher sich die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze über die zweite abgestumpfte Spitze erstreckt, und einer zweiten aktivierten Position bewirkt, in welcher sich die zweite abgestumpfte Spitze über die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze erstreckt.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht einer dualen bzw. doppelabstumpfenden Nadelanordnung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position zur Sammlung bzw. Blutnahme gezeigt ist.
  • 2 ist eine Querschnittsansicht der doppelabstumpfenden Nadelanordnung von 1.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht der doppelabstumpfenden Nadelanordnung von 1, die in einer aktivierten Position gezeigt ist.
  • 4 ist eine Querschnittsansicht der aktivierten Nadelanordnung von 3.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit einem Nadelhalter und einem evakuierten Sammelrohr gezeigt ist.
  • 6 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit einem Nadelhalter und einem evakuierten Sammelrohr gezeigt ist.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer Verwendung mit einem alternativen Nadelhalter gezeigt ist.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 7 gezeigt ist.
  • 9 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 7 gezeigt ist.
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren alternativen Nadelhalter gezeigt ist.
  • 11 ist eine perspektivische Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 10 gezeigt ist.
  • 12 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren alternativen Nadelhalter gezeigt ist.
  • 13 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 12 gezeigt ist.
  • 14 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 12 gezeigt ist.
  • 15 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit noch einem weiteren alternativen Nadelhalter gezeigt ist.
  • 16 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 15 gezeigt ist.
  • 17 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 15 gezeigt ist.
  • 18 ist eine perspektivische Ansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in Verwendung mit einem weiteren alternativen Nadelhalter gezeigt ist.
  • 19 ist eine perspektivische Ansicht des Spitzen- bzw. Fortsatzmechanismus des Nadelhalters von 18.
  • 20 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer zurückgezogenen Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 18 gezeigt ist.
  • 21 ist eine Querschnittsansicht der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung, die in einer aktivierten Position in Verwendung mit dem Nadelhalter von 18 gezeigt ist.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Während die vorliegende Erfindung durch Ausbildungen in zahlreiche unterschiedliche Formen erfüllt ist, sind in den Zeichnungen der bevorzugten Ausbildungen der Erfindungen gezeigt und werden hierin im Detail beschrieben, mit dem Verständnis, daß die vorliegende Offenbarung als exemplarisch bzw. beispielhaft für die Prinzipien der Erfindung gedacht bzw. beabsichtigt ist und nicht zum Beschränken der Erfindung auf die dargestellten bzw. illustrierten Ausbildungen gedacht ist. Verschiedene andere Ausbildungen werden ersichtlich werden und durch Fachleute leicht durchgeführt werden, ohne vom Rahmen und dem Geist der vorliegenden Erfindung abzugehen. Der Rahmen der Erfin dung wird durch die anliegenden Ansprüche und ihre Äquivalente bemessen bzw. bestimmt.
  • Bezugnehmend auf die Zeichnungen, in welchen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile durch die verschiedenen Ansichten davon bezeichnen, illustrieren 1 bis 4 eine duale bzw. doppelabstumpfende Nadelanordnung in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung und den zugehörigen Merkmalen. Die Nadelanordnung ist in der Form in einer doppelendenden Nadel beispielsweise für eine Verwendung in Kombination mit einem Nadelhalter, um Blutproben zu sammeln. Während die vorliegende Erfindung allgemein in bezug auf eine Nadelanordnung beschrieben ist, umfaßt die vorliegende Erfindung auch eine Nadelanordnung ebenso wie eine Sicherheitsanordnung, welche die Nadelanordnung in Kombination mit einem Nadelhalter inkorporiert bzw. aufnimmt, wie dies hier in größerem Detail diskutiert werden wird.
  • Die Nadelanordnung 12 der vorliegenden Erfindung ist allgemein in 1-4 gezeigt. Die Nadelanordnung 12 definiert eine Kanülenanordnung, welche zur Befestigung an einem gesonderten Nadelhalter adaptiert ist, wie dies in der Technik bekannt ist. Als solches kann die Nadelanordnung 12 mit Mitteln zur Befestigung an einem Nadelhalter, wie Befestigungsgewindegängen 14, versehen sein, welche einen Gewindeabschnitt des Nadelhalters ergreifen. Auf diese Weise kann die Nadelanordnung 12 als eine wegwerfbare Einheit zur Verwendung mit einem wiederverwertbaren Halter zur Verfügung gestellt sein.
  • Die Nadelanordnung 12 beinhaltet eine Nabenanordnung 20, welche ein teilweises allgemein rohrförmiges Gehäuse für die Nadelanordnung 12 definiert. Die Nabenanordnung 20 beinhaltet eine erste externe Kanüle 22, die sich von einem ersten Ende davon erstreckt mit einer intravenösen Punktierungsspitze 24 an dem Ende der ersten externen Kanüle 22. Die Nabenanordnung 20 beinhaltet weiterhin eine zweite externe Kanüle 26, die sich von einem zweiten gegenüberliegenden Ende davon erstreckt, mit einer externen abgestumpften Spitze 28 an dem zweiten Ende der externen Kanüle 26. Eine zentrale Bohrung oder ein internes Lumen 30 erstreckt sich durch die Nabenanordnung 20 von der intravenösen Punktierungsspitze 24 zur externen stumpfen bzw. abgestumpften Spitze 28, was einen Durchtritt für Fluid dadurch zur Verfügung stellt, und um die Innenkanüle 50 bewegbar aufzunehmen, wie dies im Detail diskutiert werden wird. Die externe abgestumpfte Spitze 28 ist derart abgestumpft, daß sie unter normalem Handdruck nicht leicht die menschliche Haut oder ein anderes biologisches Gewebe durchstechen bzw. punktieren wird. Die intravenöse Punktierungsspitze 24 ist beispielsweise zum Einsetzen in die Vene eines Patienten während eines Blutsammelverfahrens zur Verfügung gestellt. Dementsprechend ist die intravenöse Punktierungsspitze 24 in wünschenswerter Weise geformt, um ein leichtes Einführen und ein minimales Unbehangen während eines Punktierens der Vene, wie mit einem verjüngten bzw. zugespitzten Ende, zur Verfügung zu stellen, wie dies in den Figuren gezeigt ist und in der Technik bekannt ist.
  • In wünschenswerter Weise sind die erste externe Kanüle 22 und die zweite externe Kanüle 26 als gesonderte bzw. getrennte Glieder vorgesehen, welche fix an der Nabenanordnung 20 beispielsweise unter Verwendung eines Klebers medizinischer Güte bzw. Reinheit festgelegt sind. Wünschenswerter Weise ist die erste externe Kanüle 22 an der Nabeneinheit 20 durch eine Zwinge 46 festgelegt, welche direkt die erste externe Kanüle 22 festlegt und in das erste Ende der Nabenanordnung 20 einpaßt.
  • Wie festgehalten, beinhaltet die Nabenanordnung 20 eine zweite externe Kanüle 26, die sich von einem zweiten Ende davon erstreckt. Wie dies am besten in 1 gesehen wird, beinhaltet die Nabenanordnung 20 Arme 32 und 34, welche sich axial entlang der Länge der Nadelanordnung 12 erstrecken. Die Arme 32 und 34 sind gesonderte Vorsprünge bzw. Erhebungen, welche Erstreckungen des allgemein rohrförmigen Körpers der Nabenanordnung 20 definieren. Die Arme 32 und 34 sind getrennt und definieren daher Kanäle dazwischen für einen zusammenpassenden Eingriff mit einem Schlitten 70, wie dies hierin in größerem Detail diskutiert werden wird.
  • Ein Brückenglied 42 erstreckt sich zwischen den Armen 32 und 34 an dem zweiten Ende der Nabenanordnung 20. Ein derartiges Brückenglied 42 definiert darüber hinaus den allgemein rohrförmigen Körper der Nabenanordnung 20, und stellt eine Fläche zur Befestigung der zweiten externen Kanüle 26 an der Nabenanordnung 20 zur Verfügung. Insbesondere ist die zweite externe Kanüle 26 fix an der Nabenanordnung 20 innerhalb des inneren Lumens 30 an dem Brückenglied 42 festgelegt, wodurch die zweite externe Kanüle 26 als eine Erstreckung der Nabenanordnung 20 zur Verfügung gestellt wird. In einer alternativen Ausbildung kann die Nabenanordnung 20 einen Arm 32 aufweisen und muß keinen Arm 34 aufweisen. In einer weiteren Ausbildung kann die Nabenanordnung 20 aus mehreren Komponenten bestehen. Diese Ausbildungen können einen Zusammenbau der Vorrichtung erleichtern.
  • Die Nadelanordnung 12 beinhaltet weiterhin eine interne Kanüle 50. Die interne Kanüle 50 erstreckt sich konzentrisch innerhalb des inneren Lumens 30 der Nabenanordnung 20. Die interne Kanüle 50 beinhaltet ein erstes Ende 52 mit einer internen abgestumpften Spitze 54 an dem Ende des ersten Endes 52. Die interne abgestumpfte Spitze 54 ist derart abgestumpft, daß sie unter normalem Handdruck nicht leicht menschliche Haut oder ein anderes biologisches Gewebe durchstechen wird. Die interne Kanüle 50 beinhaltet weiterhin ein zweites Ende 56 mit einer Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 an dem Ende des zweiten Endes 56. Die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 ist zum Punktieren bzw. Durchstechen eines evakuierten Rohrs beispielsweise während eines Blutsammelverfahrens zur Verfügung gestellt. Eine zentrale Bohrung oder ein Innenlumen bzw. Innenhohlraum 60 erstreckt sich durch die Innenkanüle 50 von der inneren abgestumpften Spitze 54 zu der Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58, was den Durchtritt von Fluid dadurch zur Verfügung stellt.
  • Wie dies am besten in 2 gezeigt ist, ist das erste Ende 52 der internen Kanüle 50 benachbart der ersten externen Kanüle 22 der Nabenanordnung 20, und ein zweites Ende 56 der internen Kanüle 50 ist benachbart der zweiten externen Kanüle 26 der Nabenanordnung 20. Die interne Kanüle 50 ist axial innerhalb des Innenlumens 30 der Nabenanordnung 20 derart gleitbar, daß die innere abgestumpfte Spitze 54 innerhalb der ersten externen Kanüle 22 gleitbar ist und eine Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 innerhalb der zweiten externen Kanüle 26 gleitbar ist. Der Innendurchmesser der ersten externen Kanüle 22 ist im wesentlichen derselbe wie der Außendurchmesser des ersten Endes 52 der internen Kanüle 50 und der Innendurchmesser der zweiten externen Kanüle 26 ist im wesentlichen derselbe wie der Außendurchmesser des zweiten Endes 56 der internen Kanüle 50. Als solches sind die Innenkanüle 50 und die Nabenanordnung 20 für eine enge bzw. unmittelbare Passung dimensioniert und konfiguriert, so daß der Außendurchmesser der Innenkanüle 50 eine enge Passung mit dem Innendurchmesser der Nabenanordnung 20 ist, daß die intravenöse Punktierungsspitze 24 flach auf der externen Oberfläche des ersten Endes 52 der Innenkanüle 50 liegt und die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 eben bzw. flach gegen die innere Oberfläche der zweiten externen Kanüle 26 innerhalb des Innenlumens 30 liegt, wenn die Nadelanordnung 12 in einer aktivierten Position ist, wie dies in 3 und 4 gezeigt ist und hierin in größerem Detail beschrieben ist.
  • Es kann wünschenswert sein, die zusammenpassenden bzw. abgestimmten Oberflächen der Innenkanüle 50 und der ersten und zweiten Außenkanüle 22 und 26 der Nabenanordnung 20 zu schmieren, ebenso wie eine Dichtung zwischen diesen vorzusehen, um den unerwünschten Fluß bzw. Strom von Luftblasen zu verhindern. Dementsprechend kann ein Tropfen eines viskosen Dichtschmiermittels, wie Petroleumgelee, um die zusammenpassenden Oberflächen davon zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Innenkanüle 50 ist adaptiert zur axialen Bewegung innerhalb des Innenlumens 30 der Nabenanordnung 20 zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, in welcher die intravenöse Punktierungsspitze 24 und eine Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 sich über die innere abgestumpfte Spitze 54 bzw. die äußere abgestumpfte Spitze 28 erstreckt, und einer zweiten aktivierten Position, in welcher die innere abgestumpfte Spitze 54 und die äußere abge stumpfte Spitze 28 sich über die intravenöse Punktierungsspitze 24 bzw. die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 erstrecken. Spezifischer bewirkt eine axiale Bewegung der Innenkanüle 50 innerhalb des inneren Lumens 30 der Nabenanordnung 20 in einer Richtung von Pfeilen 100, daß sich das erste Ende 52 der Innenkanüle 50 axial in bezug auf die erste externe Kanüle 22 verlagert, welches die innere abgestumpfte Spitze 54 veranlaßt, sich über die intravenöse Punktierungsspitze 24 der ersten externen Kanüle 22 zu erstrecken. Zusätzlich bewirkt eine derartige axiale Bewegung, daß sich das zweite Ende 58 der Innenkanüle 50 axial in bezug auf die zweite externe Kanüle 26 verlagert, was die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 veranlaßt, innerhalb der zweiten externen Kanüle 26 derart zu gleiten, daß sich die externe abgestumpfte Spitze 28 über die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 erstreckt, wie dies in 3 und 4 gezeigt ist. Als solches werden sowohl die intravenöse Punktierungsspitze 24 als auch die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 gleichzeitig abgestumpft.
  • Ein gleitender bzw. gleitbarer Eingriff der Innenkanüle 50 und der Nabenanordnung 20 kann durch einen Schlitten 70 ausgeführt bzw. bewirkt werden. Der Schlitten 70 ist konzentrisch mit der Innenkanüle 50 und ist zum gleitenden Eingriff mit der Nabenanordnung 20 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt. Der Schlitten 70 kann einstückig bzw. integral mit der Innenkanüle 50 sein oder kann ein gesondertes Glied sein, welches fest an der Innenkanüle 50 wie durch die Verwendung eines Klebers festgelegt ist. Der Schlitten 70 ist durch einen allgemein rohrförmigen Körper definiert, welcher Arme 72 und 74 beinhaltet, die sich axial entlang desselben erstrecken und welche an einem Knoten bzw. einer Noppe 80 verbunden sind. Die Arme 72 und 74 ergreifen gleitbar die Arme 32 und 34 der Nabenanordnung 20, so daß das Umfangsprofil der Nadelanordnung 12 um die Arme 72 und 74 des Schlittens 70 und die Arme 32 und 34 der Nabenanordnung 20 allgemein zylindrisch oder rohrförmig ist, obwohl andere Formen bzw. Gestalten oder Konfigurationen dem Fachmann in der Technik ersichtlich sein können. In einer alternativen Ausbildung kann der Schlitten 70 einen Arm 72 aufweisen und muß nicht einen Arm 74 aufweisen. In einer weiteren Ausbildung kann der Schlitten 70 aus mehreren Komponenten bestehen. Diese Ausbildungen können einen Zusammenbau der Vorrichtung unterstützen.
  • Die Noppe 80 des Schlittens 70 beinhaltet einen vorderen Abschnitt 86, welcher innerhalb des inneren Abschnitts der Nabenanordnung 20, wenn sie zusammengebaut ist, positioniert ist. Der vordere bzw. nach vorne gerichtete Abschnitt 86 des Schlittens 70 beinhaltet eine Oberfläche 78, welche sich in Umfangsrichtung um die Noppe 80 für einen Interferenzeingriff mit der Schulter 38 der Nabenanordnung 20 erstreckt. Ein derartiger Interferenzeingriff hindert den Schlitten 70 und daher die Innenkanüle 50, welche daran festgelegt ist, daß sie von der Nabenanordnung 20 nach einem Zusammenbau derselben entfernt oder zerlegt bzw. auseinandergebaut wird. Die Noppe 80 beinhaltet auch eine geneigte Oberfläche 82, die sich in Umfangsrichtung darum erstreckt. Die geneigte bzw. verjüngte Oberfläche 82 stellt einen Interferenzeingriff mit der Nabenanordnung 20 zur Verfügung, wobei eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 in bezug auf die Nabenanordnung 20 verhindert wird, ohne daß darauf eine Kraft aufgewandt wird, wie dies in größerem Detail beschrieben werden wird.
  • Die Noppe 80 beinhaltet weiterhin eine rückwärtige Fläche 88, welche für einen Eingriff mit der oberen Oberfläche eines Blutsammelrohrs während einer Verwendung adaptiert ist. Wie dies in bezug auf die Verwendung und Betätigung der Nadelanordnung 12 diskutiert werden wird, stellt die rückwärtige Oberfläche 88 einen Mechanismus zum Aktivieren der Nadelanordnung 12 zur Verfügung, wodurch axial die Innenkanüle 50 in bezug auf die Nabenanordnung 20 zwischen einer ersten zurückgezogenen Position und einer zweiten aktivierten Position verlagert bzw. verschoben wird.
  • Die Innenkanüle 50 und die Nabenanordnung 20 können reversibel axial in bezug aufeinander verlagerbar sein, so daß sich die Innenkanüle 50 in bezug auf die Nabenanordnung 20 von entweder der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position oder von der zweiten aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position verlagern kann. In bevorzugten Ausbildungen ist die Innenkanüle 50 axial in bezug auf die Nabenanordnung 20 in lediglich einer einzigen Richtung von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position verlagerbar. Als solches kann die Nadelanordnung 12 mit Mitteln zum Verhindern einer axialen Verlagerung der Innenkanüle 50 von der zweiten aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position versehen sein, sobald sie aktiviert wurde, wie einem Verriegelungsmechanismus. Beispielsweise kann die Noppe 80 weiterhin eine Oberfläche 84 beinhalten, welche sich in Umfangsrichtung um die Noppe 80 für einen Interferenzeingriff mit der Schulter 38 der Nabenanordnung 20 nach einer Aktivierung der Nadelanordnung 12 von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position erstreckt. Ein derartiger Interferenzeingriff verhindert eine axiale Bewegung des Schlittens 70 in bezug auf die Nabenanordnung 20 in einer Richtung entgegengesetzt den Pfeilen 100 nach einer Bewegung von der ersten zurückgezogenen Position zu der zweiten aktivierten Position.
  • Die Nadelanordnung 12 kann weiterhin mit Mitteln zum Anzeigen einer Bewegung der internen Kanüle 50 innerhalb der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten erstreckten Position versehen sein. Derartige Mittel können ein sichtbarer, hörbarer und/oder fühlbarer Indikator sein, der eine Bewegung der Innenkanüle 50 in bzw. innerhalb der Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten erstreckten Position identifiziert. Beispielsweise kann in einer speziellen Ausbildung die Nabenanordnung 20 mit einem Kanal 36 versehen sein, der sich durch den Körper derselben erstreckt. Der Kanal 36 ist innerhalb der Nabenanordnung 20 vorgesehen und erstreckt sich durch die Wand davon zu dem äußeren Abschnitt der Nadelanordnung 12. Der Schlitten 70 beinhaltet einen Finger 76, welcher sich von der vorderen Position 86 der Noppe 80 innerhalb des Kanals 36 der Nabenanordnung 20 erstreckt. Eine axiale Bewegung des Schlittens 70 in bezug auf die Nabenanordnung 20 bewirkt, daß der Finger 76 axial in dem Kanal 36 der Nabenanordnung 20 gleitet. Nach bzw. bei einer axialen Bewegung des Schlittens 70 von der ersten zurückgezogenen Position, die in 1-2 gezeigt ist, zu der zweiten aktivierten Position, die in 3-4 gezeigt ist, erstreckt sich der Finger 76 innerhalb des Kanals 36 und durch die Wand der Nabenanordnung 20, wodurch ein Hinweis zur Verfügung gestellt wird, daß die Nadelanordnung 12 aktiviert oder abgestumpft wurde.
  • Der Kanal 36 erstreckt sich vorzugsweise durch die Nabenanordnung 20 an einer Position, welche hinter dem Punkt einer Befestigung an einem Nadelhalter ist, wie ein Gewinde 14, um sicherzustellen, daß ein derartiger Indikator für den Benutzer während einer Betätigung und Benutzung sichtbar ist. Darüber hinaus kann der Finger 76 mit einer visuellen bzw. Sichtidentifikation versehen sein, wie einem Farbcode oder einem Wortschwall bzw. einer Beschriftung, um die Aktivierung der Nadelanordnung 12 anzuzeigen.
  • Die Nabenanordnung 20 kann weiterhin mit einem Mittel zur Befestigung einer Nadelabdeckung, wie einer Schulter 16, an einem ersten Ende davon versehen sein. Die Schulter 16 ist zum Eingriff mit einer Nadelabdeckung (nicht gezeigt) vorgesehen, welche die intravenöse Punktierungsspitze 24 der externen Kanüle 22 vor einer Verwendung der Nadelanordnung 12 bei einem Patienten abdeckt. Eine derartige Nadelabdeckung kann aus einem steifen bzw. starren Polymermaterial konstruiert sein, wie dies in der Technik bekannt ist. Die Schulter 16 beinhaltet vorzugsweise ein Profil, um einen Reibungseingriff mit der Nadelabdeckung zur Verfügung zu stellen, so daß die Nadelabdeckung in einer Position um die Schulter 16 in einer Reibungspassung gehalten ist, wodurch die erste externe Kanüle 22 und die intravenöse Punktierungsspitze 24 bis zum Zusammenbau und der Verwendung abgedeckt und geschützt sind.
  • Auch kann die Nadelanordnung 12 mit einer zweiten Nadelabdeckung (nicht gezeigt) versehen sein, um die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 der zweiten externen Kanüle 26 vor einem Zusammenbauen der Nadelanordnung 12 mit einem Nadelhalter abzudecken. Eine derartige zweite Nadelab deckung kann auch aus einem steifen Polymermaterial konstruiert sein. Diese zweite Nadelabdeckung kann an dem Nadelhalter 12, beispielsweise durch einen Gewindeeingriff mit einem externen Gewinde 14 festgelegt sein, das sich um die Nadelanordnung 20 erstreckt. Auf diese Weise kann diese zweite Nadelabdeckung von der Nadelanordnung 12 vor einem Zusammenbau mit einem Nadelhalter durch ein Aufschrauben der Nadelabdeckung von dem externen Gewinde 14 entfernt werden und dann ein Schrauben des externen Gewindes 14 in ein Innengewinde eines derartigen Nadelhalters, wie dies in der Technik bekannt ist.
  • Die Nadelanordnung 12 ist weiterhin mit einer elastomeren Hülse 90 versehen, die sich um die zweite externe Kanüle 26 und das zweite Ende 56 der Innenkanüle 50 erstreckt und die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 abdeckt, wie dies in der Technik allgemein bekannt ist. Die elastomere Hülse 90 ist mit dem Brückenglied 42 verbunden. Diese Verbindungsmittel können ein Interferenz- bzw. Eingreifmechanismus, eine Schnappassung, ein Kleber oder andere derartige ähnliche Mittel sein.
  • In einer weiteren Ausbildung ist die vorliegende Erfindung auf eine Sicherheitsvorrichtung gerichtet, welche eine Nadelanordnung 12 in Kombination mit einem Nadelhalter 110 beinhaltet, wie dies in 5 und 6 gezeigt ist. Der Nadelhalter 110 kann ein konventioneller Nadelhalter sein, wie er in der Technik zur Verwendung in Verbindung mit Doppelendnadeln zum Blutsammeln gut bekannt ist. Beispielsweise ist der Nadelhalter 110 allgemein durch einen Hohlkörper 112 definiert, welcher ein erstes Ende 114 und ein zweites Ende 118 beinhaltet. Das erste Ende 114 des Nadelhalters 110 beinhaltet eine Öffnung 116, die sich dadurch erstreckt, während das zweite Ende 118 einen Flansch 122 beinhaltet und allgemein offenendig ist, um den Nadelhalter 110 mit einem hohlen bzw. Hohlkörper 112 zur Verfügung zu stellen, der eine Innenöffnung 120 aufweist, die sich dadurch erstreckt. Eine derartige interne bzw. Innenöffnung 120 nimmt ein Blutsammelrohr 130 während eines Sammelverfahrens, wie ein evakuiertes Sammelrohr, auf, wie dies in der Technik gut bekannt ist.
  • Mittel zur Befestigung sind zum Festlegen bzw. Befestigen der Nadelanordnung 12 an dem Nadelhalter 110 vorgesehen, wie beispielsweise in der Innenöffnung 116 an dem ersten Ende 114. Eine derartige Befestigung kann beispielsweise durch einen Schnappassungs-Eingriff oder noch erwünschter durch eine Gewindebeziehung erzielt bzw. erhalten werden, wie durch ein Innengewinde innerhalb der Öffnung 116 zum Eingriff mit einem Außengewinde 14 der Nadelanordnung 12.
  • Eine Betätigung und Verwendung der Nadelanordnung der vorliegenden Erfindung wird nun in bezug auf die Ausbildung beschrieben, die in 1-4 dargestellt bzw. gezeigt ist. In einer Verwendung ist bzw. wird die Nadelanordnung 12 zur Verfügung gestellt, beinhaltend eine erste Nadelabdeckung (nicht gezeigt), die sich über die erste externe Kanüle 22 erstreckt, und eine zweite Nadelabdeckung (nicht gezeigt), die sich über die zweite externe Kanüle 26 erstreckt. Wenn die Nadelanordnung zur Verwendung in einem Sammelverfahren hergestellt bzw. vorbereitet wird, wird die zweite Nadelabdeckung von der zweiten externen Kanüle 26 entfernt, und die Nadelanordnung 12 wird dann an dem Nadelhalter 110 festgelegt, wie durch Einschrauben des externen bzw. Außengewindes 14 mit dem Innengewinde, das innerhalb der Öffnung 116 des Nadelhalters 110 vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt ist.
  • Die Nadelabdeckung, die sich über die erste externe Kanüle 22 erstreckt, wird dann entfernt. Eine Venenpunktur wird dann in bekannter Weise durchgeführt, wodurch die intravenöse Punktierungsspitze 24 in eine Vene eines Patienten eingesetzt wird, und ein Sammelrohr 130 für entnommenes Blut, das einen durchstechbaren Verschluß 132 aufweist, ist in den Nadelhalter derart eingesetzt, daß der durchstechbare Verschluß 132 des Sammelrohrs 130 die Hülse 90 kontaktiert, die sich um die zweite externe Kanüle 26 erstreckt. Wenn ein geringer Druck auf das Sammelrohr 130 ausgeführt wird, veranlaßt die den durchstechbaren Verschluß 132 kontaktierende Hülse 90 die Hülse 90 sich zu verlagern, wodurch die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 veranlaßt wird, die Hülse 90 und wiederum den durchstechbaren Verschluß 132 zu punktieren. Zu einer derartigen Zeit sind das Innere des Sammelrohrs 130 und das Innenlumen 60 der inneren Kanüle 50 in Fluidwechselwirkung bzw. -verbindung. Da das Innere des Sammelrohrs auf einem negativen bzw. Unterdruck ist, wird Blut aus der Vene des Patienten durch das Innenlumen 30 der ersten externen Kanüle 22 durch das innere Lumen 60 der Innenkanüle 50 und in das Sammelrohr 130 gezogen.
  • Wenn alle gewünschten Proben gezogen bzw. entnommen wurden, wird eine Aktivierung der dualen bzw. doppelten abstumpfenden Nadelanordnung durchgeführt. Eine Aktivierung der doppelten Abstumpfungsnadelanordnung wird wünschenswerter Weise durchgeführt, während eine Venenpunktur aufrecht erhalten wird, d.h. während die intravenöse Punktierungsspitze 24 der ersten externen bzw. äußeren Kanüle 22 innerhalb der Vene des Patienten gehalten ist, um einen zufälligen Nadelstich vor einem Abstumpfen der Nadel zu verhindern. Ein Abstumpfen der Nadelanordnung 12 wird durch ein Ausüben von Druck in einer Richtung von Pfeilen 100 auf die rückwärtige Fläche 88 des Schlittens 70 ausgeführt bzw. erzielt.
  • Insbesondere während eines Probennehmens kontaktiert die obere Oberfläche des durchstechbaren Verschlusses 132 des Sammelrohrs 130 die rückwärtige Fläche 88 des Schlittens 70 innerhalb des Halters. Wenn eine zusätzliche Kraft gegen das Sammelrohr 130 in einer Richtung von Pfeilen 100 ausgeübt wird, wird die rückwärtige Fläche 88 in der Richtung der Pfeile 100 gezwungen bzw. beaufschlagt. Eine derartige Kraft bewirkt einen Interferenzeingriff zwischen der verjüngten Oberfläche 82 der Noppe 80 gegen die Nabenanordnung 20. Da die Nabenanordnung 20 die Nut bzw. Rille 40 an gegenüberliegenden Abschnitten der Wand davon beinhaltet, verlagert sich die Nabenanordnung 20 radial, um der verjüngten Oberfläche 82 zu ermöglichen, innerhalb der Nabenanordnung 20 durchzutreten, wodurch eine axiale Bewegung des Schlittens 70 in bezug auf die Nabenanordnung 20 bewirkt wird. Darüber hinaus ist, da die Arme 72 und 74 des Schlittens 70 mit den Armen 32 und 34 der Nabenanordnung 20 zusammenwirken bzw. ineinander eingreifen, der Schlitten 70 fähig, axial in bezug auf die Nabenanordnung 20 zu gleiten.
  • Da der Schlitten 70 an die innere Kanüle 50 festgelegt ist, bewirkt eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 in bezug auf die Nabenanordnung 20 eine axiale Verlagerung der Innenkanüle 50 in bezug auf die Nabenanordnung 20. Darüber hinaus bewirkt, da die erste äußere Kanüle 22 und die zweite äußere Kanüle 26 an der Nabenanordnung 20 fest gelegt sind, eine axiale Verlagerung der Innenkanüle 50 in bezug auf die Nadenanordnung 20, daß sich das erste Ende 52 und das zweite Ende 56 axial in bezug auf die erste äußere Kanüle 22 und die zweite äußere Kanüle 26 verlagern. Da die innere abgestumpfte Spitze 54 und die äußere abgestumpfte Spitze 28 kurz vor der intravenösen Punktierungsspitze 24 bzw. der Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 angeordnet sind, bewirkt eine axiale Verlagerung des ersten Endes 52 und des zweiten Endes 56 in bezug auf die äußere erste Kanüle 22 und die zweite äußere Kanüle 26, daß sich die innere abgestumpfte Spitze 54 und die äußere abgestumpfte Spitze 28 axial zu einer Position verlagern, in welcher sie sich über die intravenöse Punktierungsspitze 24 bzw. die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 erstrecken. Spezifischer ragt, wenn die Innenkanüle 50 axial in der Richtung der Pfeile 100 verlagert ist bzw. wird, die innere abgestumpfte Spitze 54 von dem Ende der ersten externen Kanüle 22 über die intravenöse Punktierungsspitze 24 vor, und die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 gleitet innerhalb der zweiten externen Kanüle 26, so daß sich die externe abgestumpfte Spitze 28 über die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 erstreckt, wie dies in 3 und 4 dargestellt ist. Als solches werden bzw. sind sowohl die intravenöse Punktierungsspitze 24 als auch die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze 58 gleichzeitig abgestumpft. Die Nadelanordnung 10 kann dann aus der Vene des Patienten entfernt und geeignet entsorgt bzw. weggeworfen werden.
  • Wie festgehalten, beinhaltet die Sicherheitsanordnung der vorliegenden Erfindung die Nadelanordnung 12, die im Zusammenhang mit einem Nadelhalter 110 verwendet ist bzw. wird, welcher ein Standard-Nadelhalter sein kann, der zur Verwendung mit konventionellen Doppelend-Nadelanord nungen für ein Blutsammeln bekannt ist. In wünschenswerter Weise beinhaltet die Sicherheitsanordnung einen Nadelhalter, welcher insbesondere zur Verwendung im Zusammenhang mit einer Nadelanordnung ausgebildet ist, die einen Aktivierungsmechanismus aufweist, wie ein Abstumpfungsglied, das für eine axiale Verlagerung zwischen einer ersten zurückgezogenen Position und einer zweiten aktivierten oder abgestumpften Position adaptiert ist, wie eine Nadelanordnung 12 gemäß der vorliegenden Erfindung. In besonders bevorzugten Ausführungsformen beinhaltet der Nadelhalter 110 einen Mechanismus zum Veranlassen einer axialen Verlagerung der Innenkanüle 50 innerhalb des Innenlumens 30 der Nadelanordnung 20.
  • Beispielsweise kann, wie dies in 7-11 dargestellt ist, die Sicherheitsanordnung einen Nadelhalter beinhalten, welcher einen Hebel zum Verhindern oder Erlauben einer Aktivierung der Nadelanordnung 12 beinhaltet. Insbesondere ist, wie dies in 7-9 gezeigt ist, der Nadelhalter 110a zur Verfügung gestellt. Der Nadelhalter 110a beinhaltet einen allgemein rohrförmigen Hohlkörper 112a, beinhaltend ein erstes Ende 114a und ein zweites Ende 118a. Das erste Ende 114a des Nadelhalters 110a beinhaltet eine Öffnung 116a, die sich dadurch erstreckt, während das zweite Ende 118a einen Flansch 122a beinhaltet und allgemein mit einem offenen Ende ausgestattet ist, was den Nadelhalter 110a mit einem hohlen Körper 112a zur Verfügung stellt, der eine Innenöffnung 120a aufweist, die sich dadurch erstreckt. Eine derartige Innenöffnung 120a nimmt ein Blutsammelrohr 130 während eines Sammelverfahrens, wie beispielsweise ein evakuiertes Sammelrohr, auf, wie dies in der Technik bekannt ist.
  • Mittel zum Festlegen sind zur Verfügung gestellt, um die Nadelanordnung 12 an dem Nadelhalter 110a, wie beispielsweise innerhalb der Innenöffnung 116a an dem ersten Ende 114a, festzulegen. Eine derartige Befestigung kann auch beispielsweise durch einen Einschnappeingriff oder wünschenswerter durch eine Gewindebeziehung, wie durch ein Innengewinde innerhalb der Öffnung 116a zum Eingriff mit einem Außengewinde 14 der Nadelanordnung 12 durchgeführt bzw. erzielt werden.
  • Der Nadelhalter 110a ist darüber hinaus mit einem Hebel 140a versehen, der sich entlang eines Abschnitts des Hohlkörpers 112a erstreckt. Der Hebel 140a ist als allgemein länglicher Abschnitt zur Verfügung gestellt, der sich axial entlang des äußeren Abschnitts des Hohlkörpers 112a erstreckt. Der Hebel 140a beinhaltet einen Verlängerungs- bzw. Erstreckungsarm 142a, der sich von einem Ende davon erstreckt. Der Erstreckungsarm 142a erstreckt sich durch die Wand des Hohlkörpers 112a des Nadelhalters 110a und innerhalb der internen bzw. Innenöffnung 120a des Nadelhalters 110a. Der Erstreckungsarm 142a beinhaltet eine Oberfläche 148a, welche für einen wechselwirkenden Eingriff mit einer oberen Oberfläche eines Sammelrohrs 130, wie einem durchstechbaren Verschluß 132, zur Verfügung gestellt ist.
  • Der Hebel 140a ist zwischen einer ersten blockierenden bzw. Blockierungsposition und einer zweiten Freigabeposition bewegbar. Spezifischer ist der Hebel 140a in einer ersten Position zur Verfügung gestellt, in welcher der Hebel 140a bündig mit der Außenoberfläche des Hohlkörpers 112a des Nadelhalters 110a liegt, so daß der Hebel 140a eine Fortsetzung der Außenoberfläche des Hohlkörpers 112a des Nadelhalters 110a repräsentiert bzw. darstellt. In einer derartigen ersten Position erstreckt sich der Erstreckungsarm 142a innerhalb der Innenöffnung 120a für einen wechselwirkenden oder anschlagenden Eingriff mit dem durchstechbaren Verschluß 132 des Sammelrohrs 130, das in die Innenöffnung 120a eingesetzt ist. In einer derartigen ersten Position ist das Sammelrohr 130 von einem Eingriff mit dem Schlitten 70 blockiert, um eine axiale Verlagerung des Schlittens 70 zu verhindern, und daher eine axiale Verlagerung der Innenkanüle 50 in bezug auf die Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu verhindern.
  • Der Hebel 140a ist in einer Richtung des Pfeils 102a zu einer zweiten Freigabeposition bewegbar, in welcher der Hebel 140a von der Außenoberfläche des Hohlkörpers 112a des Nadelhalters 110a vorragt. In einer derartigen zweiten Position wird der Erstreckungsarm 142a aus einem wechselwirkenden oder anschlagenden bzw. anliegenden Eingriff mit dem durchstechbaren Verschluß 132 des Sammelrohrs 130 in der Innenöffnung 120a bewegt. Als solches ist es dem Sammelrohr 130 ermöglicht, mit dem Schlitten 70 in Eingriff zu gelangen. Das Anwenden einer Kraft auf das Sammelrohr 130, wie durch ein Drücken bzw. Schieben des Sammelrohrs 130 weiter in die innere Öffnung 120a des Nadelhalters 110a bewirkt einen Eingriff des durchstechbaren Verschlusses 132 gegen die Oberfläche 88 des Schlittens 70. Ein derartiger Eingriff resultiert in einer axialen Verlagerung des Schlittens 70, und daher einer axialen Verlagerung der Innenkanüle 50 in bezug auf die Nabenanordnung 20 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position, wie dies oben diskutiert ist. Als solches stellt der Hebel 140a einen Blockiermechanismus zum Verhin dern einer axialen Verlagerung der Innenkanüle 50 in bezug auf die Nabenanordnung 20, und daher zum Verhindern eines Abstumpfens der Nadelanordnung 12 bis zu einem gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung.
  • Eine Bewegung des Hebels 140a zwischen der ersten Blockierungsposition und der zweiten Freigabeposition kann durch ein Scharnier 146a zur Verfügung gestellt werden. Das Scharnier bzw. Gelenk 146a ist in 7-9 am ersten Ende 114a des Nadelhalters 110a dargestellt. Der Hebel 140a kann als ein gesondertes Glied vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt sein, welches an dem Hohlkörper 112a des Nadelhalters 110a am Gelenk 146a festgelegt ist. Noch wünschenswerter ist der Hebel 140a einstückig bzw. integral mit dem Hohlkörper 112a des Nadelhalters 110a ausgebildet. Beispielsweise kann der Hebel 140a als ein weg- bzw. ausgeschnittener Abschnitt des Hohlkörpers 112a zur Verfügung gestellt sein, wobei der Hebel 140a und der Körper 112a durch das Scharnier 146a miteinander verbunden sind.
  • Der Hebel 140a beinhaltet weiterhin einen Zapfen bzw. Fortsatz 144a, welcher zum Bewegen des Hebels 140a zwischen der ersten Blockierungsposition und der zweiten Freigabeposition zur Verfügung gestellt ist. Der Fortsatz 144a kann an einer Position benachbart dem ersten Ende 114a des Nadelhalters 110a zur Verfügung gestellt sein, wobei sich der Fortsatz bzw. die Spitze 144a von dem Hohlkörper 112a zu einer Position benachbart der Verbindung zwischen dem Nadelhalter 110a und der Nadelanordnung 12 erstreckt. Auf diese Weise kann der Fortsatz 144a durch ein Anwenden von Druck in einer Richtung des Pfeils 102a aktiviert werden, so daß der Fortsatz 144a abgelenkt wird, wodurch der Hebel 140a zwischen der ersten Blockierungsposition und der zweiten Freigabeposition aktiviert und bewegt wird, wie dies in 9 gezeigt ist.
  • In einer weiteren Ausbildung, die in 10 und 11 gezeigt ist, beinhaltet der Nadelhalter 110b einen Hohlkörper 112b, beinhaltend ein erstes Ende 114b, das eine Öffnung 116b aufweist, und ein zweites Ende 118b, das einen Flansch 122b aufweist, und eine interne bzw. Innenöffnung 120b, die sich dadurch erstreckt. Der Nadelhalter 110b beinhaltet ein Paar von Hebeln 150b und 160b in einer ähnlichen Weise wie der Hebel 140a, der in der Ausbildung von 7-9 gezeigt ist. Insbesondere beinhalten der erste Hebel 150b und der zweite Hebel 160b Fortsätze bzw. Spitzen 154b und 164b, Erstreckungsarme 152b und 162b und Oberflächen 158b und 168b. Der erste Hebelarm 150b und der zweite Hebelarm 160b erstrecken sich entlang von gegenüberliegenden Seiten des Hohlkörpers 112b des Nadelhalters 110b innerhalb von Kanälen 124b bzw. 126b. In einer derartigen Ausbildung können sich der erste Hebel 150b und der zweite Hebel 160b von dem Hohlkörper 112b in einer aufweitenden Weise erstrecken, wobei die Fortsätze 158b und 168b benachbart dem zweiten Ende 118b des Nadelhalters 110b positioniert sind.
  • Eine Bewegung des ersten Hebels 150b und des zweiten Hebels 160b zwischen der ersten Blockierungsposition und der zweiten Freigabeposition kann durch eine Aktivierung der Fortsätze 154b und 164b durch ein Anwenden bzw. Aufbringen von Druck in einer Richtung des Pfeils 170b und 172b ausgeführt werden. Als solches wird der Fortsatz 154b und 164b abgelenkt, wodurch die Erstreckungsarme 152b und 162b veranlaßt werden, sich nach außen in einer Richtung von Pfeilen 174b bzw. 176b abzulenken. Eine derartige Ab lenkung bewegt den ersten und zweiten Hebel 150b und 160b zwischen der ersten Blockierungsposition und der zweiten Freigabeposition, wodurch das Sammelrohr 130 von der blockierten Position freigegeben wird. Als solches kann das Sammelrohr 130 in einer Richtung des Pfeils 178b vorwärts geleitet bzw. bewegt werden, wodurch die Nadelanordnung 12 durch einen Eingriff zwischen dem durchstechbaren Verschluß 132 und dem Schlitten 70 aktiviert wird, wie dies oben beschrieben ist. In einer alternativen Ausbildung kann der Nadelhalter 160b den Hebel 150b aufweisen und muß nicht den Hebel 160b aufweisen.
  • In einer weiteren Ausbildung kann der Nadelhalter mit einem Mechanismus zum Aktivieren des Abstumpfungsmechanismus der Nadelanordnung versehen sein, wie durch axiales Verlagern der Innenkanüle innerhalb des inneren Lumens zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position. Beispielsweise kann der Nadelhalter einen Rotationsmechanismus beinhalten, der eine innere Nockenanordnung zum Abstumpfen einer intravenösen Punktierungsspitze einer Nadelanordnung beinhaltet. In wünschenswerter Weise ist ein derartiger Mechanismus für einen Eingriff mit dem Schlitten zum axialen Verlagern der Innenkanüle adaptiert.
  • Beispiele von besonders wünschenswerten Ausbildungen von derartigen Nadelhaltern sind in 12-21 dargestellt. In der in 12-17 dargestellten Ausbildungen beinhaltet ein Nadelhalter 110c einen äußeren bzw. Außenkörper 180c zur Befestigung an einer Nadelanordnung, wie beispielsweise der Nadelanordnung 12, wie sie oben beschrieben ist. Der Außenkörper 180c beinhaltet ein erstes Ende 182c, das für eine Befestigung an der Nadelanordnung 12 adaptiert ist, und ein offenendiges zweites Ende 184c mit einem Innenraum 186c innerhalb des Außenkörpers 180c, der sich von dem ersten Ende 182c zu dem zweiten Ende 184c erstreckt. Der Nadelhalter 110c beinhaltet darüber hinaus einen Mechanismus, der sich innerhalb des Innenraums 186c des Außenkörpers 180c zum Eingriff mit dem Schlitten 70 der Nadelanordnung 12 erstreckt, um die axiale Verlagerung der Innenkanüle 50 zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu veranlassen bzw. zu bewirken. Wie dies in 12-14 gezeigt ist, kann ein derartiger Mechanismus in Form eines Innenkörpers 190c vorliegen, welcher konzentrisch mit und sich innerhalb des Innenraums 186c des Außenkörpers 180c durch das zweite Ende 184c erstreckt.
  • Der Innenkörper 190c ist in gleitbarem Eingriff mit dem Außenkörper 180c. Der Innenkörper 190c beinhaltet ein erstes Ende 192c, welches sich innerhalb des Innenraums 186c des Außenkörpers 180c erstreckt, und ein zweites Ende 194c, welches von dem zweiten Ende 184c des Außenkörpers 180c vorragt. Der Innenkörper 190c beinhaltet weiterhin einen Innenraum 196c, welcher zum Aufnehmen eines Blutsammelrohrs darin für Probennahmeverfahren adaptiert ist, wie dies oben beschrieben ist.
  • Eine Aktivierung des Abstumpfungsmerkmals der Nadelanordnung 12 kann in einer derartigen Ausbildung durch ein Gleiten des Innenkörpers 190c innerhalb des Außenkörpers 180c in einer Richtung des Pfeils 200 ausgeführt werden. Ein derartiges Gleiten zwingt bzw. beaufschlagt das erste Ende 192c des Innenkörpers 190c, den Schlitten 70 an einer rückwärtigen Fläche 88 zu ergreifen, wodurch der Schlitten 70 gezwungen wird, sich in der Richtung des Pfeils 200 zu bewegen, welcher das Abstumpfungsmerkmal der Nadelanordnung 12 aktiviert, wie dies oben im Detail beschrieben ist. Ein Gleiten des Innenkörpers 190c in dem Außenkörper 180c kann leicht durch den Verwender ausgeführt werden, wobei ein geringer Druck auf das zweite Ende 194c des Innenkörpers 190c in der Richtung des Pfeils 200 ausgeübt wird.
  • Es ist festzuhalten, daß der Innenkörper 190c alternativ in Rotationseingriff mit dem Außenkörper 180c sein kann, wie durch zusammenwirkende und zusammenpassende Gewinde an einer Außenoberfläche des Innenkörpers 190c und an einer Innenoberfläche des Außenkörpers 180c. Als solches kann eine Aktivierung des Abstumpfungsmerkmals durch ein Drehen des Innenkörpers 190c in dem Außenkörper 180c wie durch Schrauben der zusammenpassenden Gewinde erzielt werden, wodurch der Innenkörper 190c innerhalb des Außenkörpers 180c in einer Richtung des Pfeils 200 geschraubt wird.
  • Wie dies deutlich in 12-14 gezeigt ist, kann ein Außenkörper 180c weiterhin mit einer Öffnung 188c versehen sein, die sich durch die Wand davon erstreckt. Zusätzlich kann der Innenkörper 190c mit einem Vorsprung, wie einem Finger 198c, versehen sein, welcher für einen Eingriff innerhalb der Öffnung 188c des Außenkörpers 180c adaptiert ist, wenn der Innenkörper 190c gleitbar in der Richtung des Pfeils 200 bewegt wird. Ein derartiger Eingriff zwischen dem Finger 198c und der Öffnung 188c versieht den Halter 100c mit einem Verriegelungsmerkmal, wobei der Innenkörper 190c am gleitbaren Bewegen innerhalb des Außenkörpers 180c in einer umgekehrten Richtung gehindert ist, sobald er in der Richtung des Pfeils 200 bewegt ist. Derart ist der Innenkörper 190c an Ort und Stelle innerhalb des Außenkörpers 180c verriegelt, welcher wiederum den Schlitten 70 der Nadelanordnung 12 am Ort verriegelt, wodurch effizient die Nadelanordnung 12 in der zweiten erstreckten bzw. ausgefahrenen Position für ein Abstumpfen verriegelt ist.
  • Darüber hinaus kann eine Aktivierung des Abstumpfungsmerkmals der Nadelanordnung 12 durch ein Gleiten des Innenkörpers 190c innerhalb des Außenkörpers 180c mittels kooperierender bzw. zusammenwirkender Merkmale des Innenkörpers 190c und des Außenkörpers 180c erzielt werden. Beispielsweise kann der Außenkörper 180c einen Kanal 202c beinhalten, der sich axial entlang der Außenoberfläche davon erstreckt, wie dies in 15-17 dargestellt ist. Der Kanal 202c beinhaltet in wünschenswerter Weise eine expandierte bzw. aufgeweitete Öffnung 204c am ersten Ende 182c des Außenkörpers 180c. Eine erste Lippe 206c erstreckt sich an einer ersten Position innerhalb des Kanals 202c, während sich eine zweite Lippe 208c an der Verbindung des Kanals 202c und der Öffnung 204c erstreckt. Der Innenkörper 190c beinhaltet einen Fortsatz 210c, der sich von einer Außenoberfläche davon erstreckt. Beispielsweise kann der Innenkörper 190c einen weggeschnittenen Abschnitt 212c beinhalten, welcher sich nach bzw. bei Aufbringung einer Kraft verbiegt. Der Fortsatz 210c ist einstückig bzw. integral mit dem weggeschnittenen Abschnitt 212c ausgebildet, wobei sich eine Schulter 214c dazwischen erstreckt.
  • Der Kanal 202c nimmt den Fortsatz 210c in gleitbarem Eingriff darin auf. In einer ersten Position während eines Sammelns bzw. Probenehmens ist die Schulter 214c in wechselwirkendem bzw. Interferenzeingriff mit der ersten Lippe 206c. Wenn eine Aktivierung des Abstumpfungsmerkmals der Nadelanordnung 12 gewünscht ist, wird der Fortsatz 210c gedrückt, was den weggeschnittenen Abschnitt 212c innerhalb des Innenraums 196c des Innenkörpers 190c verbiegt bzw. ablenkt, wodurch die Schulter 214c von dem Interferenzeingriff mit der ersten Lippe 206c freigegeben wird. Eine gleitbare Bewegung nach vorwärts des Innenkörpers 190c innerhalb des Außenkörpers 180c kann dann durch eine Bewegung des Fortsatzes 210c ausgeführt werden. Sobald der Fortsatz 210c zu einer Position benachbart der Öffnung 204c bewegt ist, verbiegt sich der Fortsatz 210c nach oben, so daß sich der Fortsatz 210c nach außen durch die Öffnung 204c erstreckt. Die Schulter 214c ist dann in eingreifendem Eingriff mit der zweiten Lippe 208c, wodurch ein Verriegelungsmerkmal zur Verfügung gestellt ist, wobei der Innenkörper 190c an einem gleitbaren Bewegen in dem Außenkörper 180c in einer umgekehrten Richtung gehindert ist bzw. wird.
  • Noch eine weitere Nadelhalterausbildung ist in 18-21 dargestellt. Ein derartiger Nadelhalter 110d beinhaltet einen rohrförmigen Hohlkörper in einer ähnlichen Weise wie den rohrförmigen Hohlkörper 112, welcher oben in bezug auf 5 und 6 beschrieben ist, wobei sich ein Schlitz 220d dadurch erstreckt. Der Nadelhalter 110d beinhaltet weiterhin einen Mechanismus 222d, welcher sich durch den Schlitz 220d erstreckt. Der Mechanismus 222d ist für einen Eingriff mit dem Schlitten 70 einer Nadelanordnung zum axialen Verlagern der Innenkanüle der Nadelanordnung adaptiert, wie dies oben beschrieben ist.
  • Der Mechanismus 222d beinhaltet einen Fortsatz 224d, der zur Aktivierung durch Finger eines Benutzers adaptiert ist. Der Mechanismus 222d beinhaltet weiterhin eine Erstreckung bzw. Verlängerung 226d, welche sich von dem Fortsatz 224d durch den Schlitz 220d erstreckt. Die Erstreckung 226d beinhaltet eine Oberfläche 228d zum Eingriff mit dem Schlitten 70 einer Nadelanordnung. Eine Aktivierung des Abstumpfungsmerkmals der Nadelanordnung 12 kann in einer derartigen Ausbildung durch den Gleitmechanismus 222d in einer Richtung eines Pfeils 300 ausgeführt werden. Ein derartiges Gleiten zwingt bzw. beaufschlagt die Oberfläche 228d des Mechanismus 222d, den Schlitten 70 an der rückwärtigen Fläche 88 zu ergreifen, wodurch der Schlitten 70 gezwungen wird, sich in einer Richtung des Pfeils 300 zu bewegen, was das Abstumpfungsmerkmal der Nadelanordnung 12 aktiviert, wie dies im Detail oben beschrieben ist. Ein Gleiten des Mechanismus 222d kann leicht durch den Benutzer mit einem geringen Druck erzielt werden, der auf den Fortsatz 224d in der Richtung des Pfeils 300 ausgeübt wird.
  • Wie dies klar in 21 gezeigt ist, kann der Halter 110d mit einem verriegelnden bzw. Verriegelungsmerkmal versehen sein, wobei der Mechanismus 222d an einem gleitbaren Bewegen in einer umgekehrten bzw. Umkehrrichtung gehindert ist, sobald er in der Richtung des Pfeils 300 bewegt ist. Dies kann durch ein Bereitstellen einer Öffnung 230d und ein Vorsehen eines Mechanismus 222d mit einem Finger 232d an einer Unterseite davon erzielt werden. Ein derartiger Finger 232d ist für einen Interferenzeingriff mit dem Rand bzw. der Kante der Öffnung 230d zur Verfügung gestellt, wodurch ein Verriegelungsmerkmal zur Verfügung gestellt wird, wobei der Mechanismus 222d an einem gleitbaren Bewegen in einer Umkehrrichtung gehindert ist.
  • Es sollte festgehalten werden, daß die oben insbesondere im Zusammenhang mit 11-21 beschriebenen Nadelhalter mit jeglicher Nadelanordnung verwendet werden können, welche einen Aktivierungsmechanismus, wie ein Abstump fungsglied, beinhalten, das zu einer axialen Verlagerung zwischen einer ersten zurückgezogenen Position und einer zweiten aktivierten oder abgestumpften Position adaptiert ist. Dementsprechend können derartige Nadelhalter mit Nadelanordnungen verwendet werden, welche eine doppelte bzw. Doppelabstumpfungsnadel, wie eine Nadelanordnung 12, die oben beschrieben ist, beinhalten, sowie mit Nadelanordnungen, welche lediglich eine einzige abstumpfende Nadel beinhalten.
  • Die Nadelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung kann aus formbaren Teilen bestehen, welche aus einer Vielzahl von Materialien massenproduziert werden können, beinhaltend beispielsweise Polyethylen, Polyvinylchlorid, Polystyrol oder dgl. Materialien können ausgewählt werden, welche einen geeigneten Support bzw. eine ordnungsgemäße Abstützung für die Struktur der Erfindung in ihrer Verwendung zur Verfügung stellen, und welche auch einen Grad an Rückstellfähigkeit für den Zweck oder für ein Bereitstellen der kooperativen bzw. zusammenwirkenden Relativbewegung zur Verfügung stellen werden.
  • Während die Nadelanordnung gemäß der vorliegenden Erfindung in bezug auf eine Ausbildung zur Verwendung in Zusammenhang mit einem Blutsammelsystem beschrieben wurde, ist es weiterhin ins Auge gefaßt, daß die Nadelanordnung mit anderen medizinischen Verfahren verwendet werden könnte, wie im Zusammenhang mit einem konventionellen intravenösen Infusionssatz bzw. -besteck, wie er bzw. es in der Technik zur Verwendung mit konventionellen Nadelanordnungen gut bekannt ist.

Claims (11)

  1. Nadelhalter zur Verwendung in Kombination mit einer Nadelanordnung, welche einen Aktivierungsmechanismus beinhaltet, der für eine axiale Verlagerung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position in bezug auf die Nadelanordnung adaptiert ist, wobei der Nadelhalter umfaßt: einen Außenkörper (180c), der ein erstes Ende (182c), das für eine Befestigung an der Nadelanordnung (12) adaptiert ist, und ein zweites Ende (184c) aufweist, das eine Innenöffnung (186c) darin aufweist; und einen Innenkörper (190c), der in bzw. innerhalb dem Außenkörper (180c) gleitbar ist, und einen rohrförmigen Körper konzentrisch mit dem Außenkörper (180c) aufweist, wobei der rohrförmige Körper (190c) des Innenkörpers ein erstes Ende (192c) und ein gegenüberliegendes zweites Ende (194c) beinhaltet, wobei das erste Ende (192c) einen Mechanismus beinhaltet, der für einen Eingriff mit dem Aktivierungsmechanismus der Nadelanordnung (12) zum axialen Verlagern des Aktivierungsmechanismus zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position adaptiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende (194c) des rohrförmigen Körpers des Innenkörpers (190c) nach außen über das zweite Ende (184c) des Außenkörpers (180c) vorragt und eine Innenöffnung (196c) zum Aufnehmen eines Blutsammelrohrs darin beinhaltet.
  2. Nadelhalter nach Anspruch 1, wobei das erste Ende des rohrförmigen Körpers des Innenkörpers eine Öffnung zum Aufnehmen einer Punktierungsspitze der Nadelanordnung beinhaltet.
  3. Nadelhalter nach Anspruch 1, wobei der Außenkörper einen Kanal (202c) beinhaltet, der sich axial entlang des Außenkörpers erstreckt, und der Innenkörper einen Arm (214c) umfaßt, welcher durch den Kanal (202c) des Außenkörpers vorragt und axial in bzw. innerhalb des Kanals (202c) zur axialen Verlagerung in bezug auf den Außenkörper gleitbar ist, wobei die axiale Verlagerung des Arms (214c) den Mechanismus veranlaßt, axial den Aktivierungsmechanismus zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position zu verlagern.
  4. Nadelhalter nach Anspruch 3, wobei der Arm einen Verriegelungsmechanismus zum Verhindern einer axialen Verlagerung des Aktivierungsmechanismus von der zweiten aktivierten Position zu der ersten zurückgezogenen Position beinhaltet.
  5. Nadelhalter nach Anspruch 3, weiterhin umfassend eine Spitze bzw. einen Fortsatz (210c), der an dem Arm festgelegt ist, wobei der Fortsatz (210c) für eine Fingerbetätigung durch einen Benutzer zum Bewirken einer axialen Verlagerung des Innenkörpers innerhalb des Außenkörpers adaptiert ist.
  6. Nadelhalter nach Anspruch 1, wobei der Außenkörper Mittel zur Befestigung an der Nadelanordnung beinhaltet.
  7. Nadelhalter nach Anspruch 6, wobei die Mittel zur Befestigung Innengewinde umfassen.
  8. Blutsammelanordnung umfassend: a) eine Nadelanordnung, beinhaltend einen Aktivierungsmechanismus, welcher zur axialen Verlagerung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position in bezug auf die Nadelanordnung adaptiert ist, wobei der Aktivierungsmechanismus zur axialen Verlagerung adaptiert ist; und b) einen Nadelhalter nach einem der Ansprüche 1-7.
  9. Sicherheitssammelanordnung, umfassend: a) eine Sicherheitsnadelanordnung, beinhaltend eine intravenöse Punktierungsspitze, eine Nicht-Patienten-Punktierungsspitze und ein Abstumpfungsglied, das eine abgestumpfte Spitze aufweist, wobei das Abstumpfungsglied zur axialen Verlagerung in bezug auf die intravenöse Punktierungsspitze zwischen einer ersten zu rückgezogenen Position, in welcher sich die intravenöse Punktierungsspitze über die abgestumpfte Spitze erstreckt, und einer zweiten aktivierten Position adaptiert ist, in welcher sich die abgestumpfte Spitze über die intravenöse Punktierungsspitze erstreckt; und b) einen Nadelhalter nach einem der Ansprüche 1-7, der an der Sicherheitsnadelanordnung festgelegt ist, wobei der Aktivierungsmechanismus des Nadelhalters für einen Eingriff mit dem Abstumpfungsglied zur axialen Verlagerung des Abstumpfungsglieds in bezug auf die intravenöse Punktierungsspitze dient.
  10. Sicherheitssammelanordnung nach Anspruch 9, weiterhin umfassend eine zweite abgestumpfte Spitze benachbart der Nicht-Patienten-Punktierungsspitze.
  11. Sicherheitssammelanordnung nach Anspruch 10, wobei das Abstumpfungsglied ein erstes Ende, umfassend die erste abgestumpfte Spitze, und ein zweites gegenüberliegendes Ende beinhaltet, umfassend die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze, und wobei eine axiale Verlagerung des Abstumpfungsglieds in bezug auf die intravenöse Punktierungsspitze zwischen der ersten zurückgezogenen Position und der zweiten aktivierten Position auch eine axiale Verlagerung der Nicht-Patienten-Punktierungsspitze in bezug auf die zweite Abstumpfungsspitze zwischen einer ersten zurückgezogenen Position, in welcher sich die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze über die zweite abgestumpfte Spitze erstreckt, und einer zweiten aktivierten Position bewirkt, in welcher sich die zweite abgestumpfte Spitze über die Nicht-Patienten-Punktierungsspitze erstreckt.
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