DE60312706T2 - Wachsbeschichterer Käse - Google Patents

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Ludwig Rupp
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Kraft Foods R&D Inc Deutschland
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Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft wachsbeschichteten Käse, ein neues Beschichtungs/Öffnungs-System und ein Verfahren zur Herstellung desselben.
  • BESCHREIBUNG DES STANDES DER TECHNIK
  • Bei vielen Verbraucherverpackungsanwendungen ist es wichtig, zu verhindern, dass Luft oder Wasser oder dergleichen aus der Verpackung, die gewisse Produkte enthält, heraus- oder in sie hineinströmt. Dies trifft insbesondere auf Käseverpackungen zu, für die das enthaltene Produkt in einer konstanten Umgebung gehalten werden muss, um einen Verderb und eine Verschlechterung zu verhindern. Um die Unversehrtheit und Sicherheit eines solchen Käseprodukts, das in einer solchen Verpackung enthalten ist, zu bewahren, muss die Peripherie der Verpackung hermetisch abgedichtet sein.
  • Es ist aus verschiedenen den Stand der Technik wiedergebenden Schriftstücken bekannt, Käse gegen Oberflächenverschlechterung, wie sie prinzipiell durch die Bildung von Schimmel hervorgerufen wird, mittels einer umgebenden Folie zu schützen, die aus einem undurchlässigen flexiblen Beschichtungsmaterial, wie z.B. Wachs, besteht, das den zu schützenden Käse bedeckt und in dem ein Streifen eingebettet ist, von dem ein oder zwei Enden von der äußeren Oberfläche der umgebenden Hülle vorstehen, wodurch ermöglicht wird, dass der Käse von der Hülle gelöst wird, nachdem der Streifen entfernt worden ist.
  • Solche Käseprodukte und Verfahren zur Herstellung derselben sind z.B. in dem französischen Patent No. 1,388,048 beschrieben.
  • Das ganze Verpackungsverfahren, bei dem der Käse mit der schützenden Wachsschicht und mit dem Aufreißstreifen bedeckt wird, muss unter den strengen Hygienebedingungen stattfinden, die erforderlich sind, um die Gebrauchsfähigkeitsdauer zu verlängern, was kompliziert und kostspielig ist.
  • Es gibt einen Bedarf an einem Verpackungssystem und einem Verfahren zum Verpacken von Käse auf eine weniger komplizierte und weniger kostspielige Weise.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung liefert einen wachsbeschichteten Käse, umfassend
    • (a) einen Käseteil,
    • (b) eine erste, innere Wachsschicht, die den Käseteil bedeckt,
    • (c) eine zweite, äußere Wachsschicht, die die erste, innere Schicht bedeckt,
    • (d) einen Aufreißstreifen zwischen der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht, der ausgewählte Teile der ersten, inneren Wachsschicht bedeckt und umfassend einen Teil, der von der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht vorsteht, und umfassend eine Haftschicht zum Anhaften des Aufreißstreifens an der ersten, inneren Schicht.
  • In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist die erste, innere Wachsschicht ungefärbt und/oder ist die zweite, äußere Wachsschicht gefärbt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst der Aufreißstreifen überall eine Mehrzahl von Löchern, durch die die erste, innere und zweite, äußere Wachsschicht fest verbunden sind.
  • Der Käse kann Naturkäse, Schmelzkäse, Weich- oder Frischkäse oder ein beliebiger anderer Typ von Käse sein. Der bevorzugte Käse ist Schmelzkäse.
  • Der Käseteil kann eine beliebige gewünschte Form aufweisen und ist vorzugsweise dreieckig.
  • Die Erfindung stellt auch ein entsprechendes Verpackungssystem bereit, das zum Verpacken eines Schmelzkäseteils nützlich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung umgibt der Aufreißstreifen alle drei Seitenwände des dreieckigen Schmelzkäseteils und weist einen vorstehenden Teil auf.
  • In einer anderen bevorzugten Ausführungsform ist der Aufreißstreifen an den zwei langgestreckten Seitenwänden des dreieckigen Schmelzkäseteils vorgesehen und weist einen oder zwei vorstehende Teile auf.
  • In noch einer anderen Ausführungsform ist der Aufreißstreifen oben auf dem und an einer langgestreckten Seitenwand des Schmelzkäseteils vorgesehen und weist einen vorstehenden Teil auf.
  • Weiter liefert die Erfindung ein Verfahren zum Verpacken eines Käseteils, umfassend
    • (a) Bereitstellen eines Käseteils mit einer ersten, inneren Wachsschicht,
    • (b) Platzieren eines Aufreißstreifens mit seiner Haftschicht über ausgewählten Teilen der ersten, inneren Wachsschicht, wobei der Aufreißstreifen einen Teil umfasst, der von der ersten, inneren Wachsschicht vorsteht,
    • (c) Aufbringen einer zweiten, äußeren Wachsschicht auf die erste, innere Wachsschicht und den Aufreißstreifen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der Aufreißstreifen überall eine Mehrzahl von Löchern auf, und Schritt (c) wird unter Bedingungen durchgeführt, die ermöglichen, dass die erste, innere und zweite, äußere Wachsschicht miteinander verschmelzen und eine feste Verbindung überall in den Löchern des Aufreißstreifens bilden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1a ist eine Perspektivseitenansicht eines mit einer ersten, inneren Wachsschicht bedeckten dreieckigen Käseteils, der auf seinen Seitenwänden mit einem bevorzugten Aufreißstreifen umgeben ist, der eine Mehrzahl von Löchern und einen vorstehenden Aufreißstreifenteil aufweist;
  • 1b ist eine Perspektivseitenansicht der Ausführungsform von 1a, die mit einer zweiten, äußeren Wachsschicht bedeckt ist;
  • 1c ist eine Perspektivseitenansicht der Ausführungsform von 1b, die nach Ziehen des Aufreißstreifens an zwei Seiten geöffnet ist;
  • 2a bis 2c sind Perspektivseitenansichten einer anderen Ausführungsform entsprechend den 1a bis 1c, wobei ein bevorzugter Aufreißstreifen auf den zwei langgestreckten Seitenwänden des Käseteils eine Mehrzahl von Löchern und einen vorstehenden Aufreißstreifenteil aufweist;
  • 3a bis 3c sind Perspektivseitenansichten einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei ein bevorzugter Aufreißstreifen oben auf und auf einer langgestreckten Seitenwand des Schmelzkäse teils eine Mehrzahl von Löchern und einen vorstehenden Aufreißstreifenteil aufweist.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Käse und ein neues Verpackungssystem, das zum Verpacken von Käse nützlich ist. Der Hauptvorteil dieses neuen Verpackungssystems besteht darin, dass vermieden wird, dass das ganze Verpackungsverfahren unter den strengen Hygienebedingungen durchgeführt wird, die erforderlich sind, um die Gebrauchsfähigkeitsdauer zu verlängern.
  • Die Käseteile werden unter diesen strengen Hygienebedingungen mit einer vorzugsweise ungefärbten Wachsschicht einfach bedeckt und sämtliche übrigen Verpackungsschritte, d.h. Fixieren des Aufreißstreifens auf der ersten, inneren Wachsschicht und Aufbringen der zweiten, äußeren Wachsschicht, können dann unter weniger strengen Hygienebedingungen bewerkstelligt werden, was am vorteilhaftesten ist.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun mit Bezug auf die Zeichnungen erklärt.
  • Der Käse kann ein beliebiger bekannter Typ von Käse sein, z.B. Naturkäse, Schmelzkäse oder Weich- oder Frischkäse. Vorzugsweise handelt es sich um Schmelzkäse.
  • Wie oben erwähnt, kann der Käseteil, der zu verpacken ist, eine beliebige gewünschte Form aufweisen, aber vorzugsweise ist er dreieckig.
  • 1a stellt in einer Perspektivansicht einen Käseteil 5 dar, der mit einer ersten, inneren Wachsschicht 1 bedeckt ist und der auf allen seinen drei Seitenwänden mit einem Aufreißstreifen 2 umgeben ist, der einen Teil 3 aufweist, der von der Spitze des Käseteils 5 vorsteht, und der als eine bevorzugte Ausführungsform eine Mehrzahl von Löchern 6 entlang seiner Länge aufweist. Der Aufreißstreifen 2 ist auf der ersten, inneren Wachsschicht 1 mittels eines Haftmittels fixiert worden.
  • 1b stellt die Ausführungsform von 1a dar, die mit einer zweiten, äußeren Wachsschicht 4 bedeckt worden ist. Die Aufbringung der zweiten, äußeren Wachsschicht 4 wird unter Bedingungen durchgeführt, die zu einem Miteinanderverschmelzen der zwei Wachsschichten 1, 4 führen, so dass sie leicht von dem Käseteil 5 separiert werden können. Die zwei Wachsschichten 1, 4 verschmelzen auch durch die Löcher 6 des Aufreißstreifens 2 miteinander, so dass er zwischen den zwei Wachsschichten 1, 4 fest eingebettet ist und ein genaues Öffnen der äußeren Wachsschicht 4 entlang den Linien des Aufreißstreifens 2 ermöglicht. Dasselbe trifft für die erste, innere Wachsschicht 1 zu, die mittels des Haftmittels, mit dem er auf der ersten, inneren Wachsschicht 1 fixiert worden ist, und mittels der Löcher 6 des Aufreißstreifens 2, durch die die zwei Wachsschichten 1, 4 miteinander verschmolzen worden sind, fest am Aufreißstreifen 2 anhaftet. Wie oben erwähnt, beziehen sich die Löcher im Aufreißstreifen auf eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung und sind nicht notwendig, um die Erfindung durchzuführen. Normalerweise reicht die Haftschicht auf dem Aufreißstreifen aus, um eine feste Verbindung mit der ersten, inneren Wachsschicht 1 zu bilden.
  • 1c stellt dieselbe Ausführungsform dar, die geöffnet worden ist, indem der Aufreißstreifen 2 von zwei Seiten der dreieckigen Käseteile weggerissen ist. Es kann entnommen werden, dass die Innenseite des Aufreißstreifens 2 mit der ersten, inneren Wachsschicht 1 bedeckt ist, die von dem Käseteil 5 weggerissen worden ist, und der Aufreißstreifen 2 kann leicht und vollständig separiert werden, indem der Aufreißstreifen 2 weiter von der dritten Seitenwand des Käseteils 5 gerissen wird. Schließlich können dann die Oberseite und die Unterseite, die die zweite, äußere Wachsschicht 4 umfassen, und die angebrachte erste, innere Wachsschicht 1 leicht separiert werden, und der Käseteil 5 ist zum Verzehr bereit.
  • Wenn der Aufreißstreifen 2 Löcher aufweist, wird die zweite, äußere Wachsschicht 4 unter Bedingungen aufgebracht, die zu einem Miteinanderverschmelzen der ersten, inneren Wachsschicht 1 und der zweiten, äußeren Wachsschicht 4 führen, und das Miteinanderverschmelzen findet auch durch die Löcher des Aufreißstreifens 2 statt, so dass der Aufreißstreifen 2 zwischen der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht 1, 4 fest fixiert ist, so dass das Wegreißen des Aufreißstreifens 2 die entsprechenden Teile der ersten, inneren Wachsschicht 1 und der zweiten, äußeren Wachsschicht 4 mit sich nehmen.
  • Nach Lösen der oberen und unteren Teile der zweiten, äußeren Wachsschicht 4, an denen die erste, innere Wachsschicht 1 fest anhaftet, ist der Käseteil 5 zum Verzehr bereit.
  • Eine ähnliche Ausführungsform ist in einer Perspektivansicht in 2a bis 2c dargestellt. Der Aufreißstreifen 2 ist nur an den zwei langgestreckten Seiten wänden des Käseteils 5, der mit der ersten, inneren Wachsschicht 1 bedeckt ist, fixiert, aber er weist einen vorstehenden Aufreißstreifenteil auf, so dass er durch Ziehen des Aufreißstreifensteils 3 in Richtung auf und um die Spitze des Käseteils 5 geöffnet werden kann. Dann können die oberen und unteren Teile der äußeren Wachsschicht 4 geöffnet werden, und der Käseteil 5 ist zum Verzehr bereit.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in den 3a bis 3c dargestellt. Hier sind die Oberseite und eine Seitenwand des Käseteils 5 mit dem Aufreißstreifen 2 bedeckt, der wieder als eine bevorzugte Ausführungsform überall eine Mehrzahl von Löchern 6 und einen vorstehenden Teil 3 aufweist.
  • Die Situation nach Wegreißen des Aufreißstreifens 2 ist in 3c dargestellt. Der obere Teil des Käseteils 2 und eine der langgestreckten Seitenwände sind von der Verpackung separiert, und der Käseteil 5 kann aus der Verpackung herausgenommen und verzehrt werden.
  • Das Verfahren zum Verpacken von Käse gemäß der vorliegenden Erfindung wird nun in größerer Einzelheit veranschaulicht. Das Verfahren wird mit Bezug auf Schmelzkäse beschrieben. Jedoch ist, wie oben erwähnt, die vorliegende Erfindung für jeglichen Typ von Käse nützlich.
  • Als ein separater erster Produktionsschritt wird heißer und flüssiger Schmelzkäse in Därme gefüllt und abgekühlt. Diese Därme mit Schmelzkäse können mehrere Tage lang aufbewahrt werden, bevor mit den folgenden Produktionsschritten fortgefahren wird.
  • Nach Entfernung des Darms wird die feste Schmelzkäsewurst in Scheiben geschnitten (vorzugsweise rund), und jede Scheibe wird in Teile 5 geschnitten (vorzugsweise 6 Teile 5, die dreieckig geformt sind). Aufgrund dieses Schneidvorgangs besteht der bevorzugte Dreiecksteil 5 aus 2 geraden Seiten und 1 gerundeten Seite. Nach dem Schneiden werden diese Käseteile 5 (dreieckig geformt) separat auf ein Förderband platziert. Indem sie auf Bändern und Rollen gefördert werden, passieren die Teile 5 automatisch eine Wachsstation. Das Wachs ist heiß und flüssig und bedeckt die Teile 5 vollständig (vorzugsweise wird das Wachs auf die Oberseite und die Unterseite des Teils 5 gespritzt) mit einer dünnen ersten, inneren Wachsschicht 1, die fakultativ gefärbt sein kann. Diese Produktionsschritte, beginnend von der Entfernung des Darms bis zur ersten Wachsschicht 1, müssen unter Reinraumumgebung durchgeführt werden. Nach diesen Produktionsschritten ist es möglich, die gewachsten Schmelzkäseteile herauszunehmen und die Teile (vorzugsweise unter Kühlung) mehrere Tage lang aufzubewahren.
  • Die folgenden Schritte können ohne Reinraumbedingung ausgeführt werden. Die vorgewachsten Schmelzkäseteile, die entweder von der Aufbewahrung stammen oder direkt aus dem ersten Wachsschritt herauskommen, passieren ein Standardaufkleberaufbringgerät, das einen selbsthaftenden Aufkleber mit oder ohne Löcher auf die erste, innere Wachsschicht 1 hinzufügt. Hier sind einige Optionen, wie der Aufkleber aufzubringen ist. Weitere Aufkleberformen und eine Aufkleberpositionierung auf der ersten, inneren Wachsschicht 1 sind möglich. 1. Option: der selbsthaftende Aufkleber ist ein rechteckiger sehr langer Aufreißstreifen 2 mit oder ohne die Löcher 6, der auf die zwei Seiten der ersten, inneren Wachsschicht 1 aufgebracht wird, wobei sich ein vorstehender Teil 3 (Öffnungsgriff) auf der Spitze des Dreiecks befindet (die 1a–c). 2. Option: der selbsthaftende Aufkleber ist ein rechteckiger sehr langer Aufreißstreifen 2 mit oder ohne Löcher 6, der auf die zwei langen Seiten der ersten, inneren Wachsschicht 1 aufgebracht wird, wobei sich ein vorstehender Teil 3 in der Nähe der runden Seite des Dreiecks befindet (die 2a–c). 3. Option: der selbsthaftende Aufkleber, der nahezu dreiecksförmig ist, mit oder ohne die Löcher 6, wird auf die Oberseite und auf eine der langen Seiten der ersten, inneren Wachsschicht 1 aufgebracht. Der vorstehende Teil 3 ist an einer Ecke der runden Seite des Dreiecks positioniert (die 3a–c).
  • Nach der Aufkleberplatzierung auf dem Schmelzkäseteil passiert der Teil wieder automatisch eine zweite Wachsstation, indem er auf Bändern und Rollen gefördert wird. Dieses Wachs ist auch heiß und flüssig und bedeckt die Teile vollständig (vorzugsweise wird das Wachs auf die Oberseite und die Unterseite des Teils gespritzt) mit einer dünnen zweiten, äußeren Schicht 4, die fakultativ gefärbt sein mag. Der selbsthaftende Aufkleber ist so konstruiert, dass ein Teil des Aufklebers ein vorstehender Teil 3 ist, der von dem Schmelzkäseteil wegsteht, und dieser Teil soll als der Öffnungsgriff verwendet werden.
  • Nach Kühlen kann jeder gewachste Schmelzkäseteil weiter verpackt werden. Potenzielle Optionen von Verpacken sind Umhüllen, Netzverpacken, Flow-Packing oder Verpacken in einer anderen Verpackung. Die bevorzugte Option ist Umhüllen in einer dünnen vorbedruckten Kunststofffolie mit einer automatischen Umhüllungsmaschine.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun durch ein spezifisches Beispiel veranschaulicht, das jedoch den Bereich der Erfindung nicht begrenzen soll.
  • BEISPIEL
  • Schmelzkäse wird in Naturdärme von ungefähr 1 Meter Länge und einem Durchmesser von 98 mm gefüllt. Nach Kühlen wird der Naturdarm entfernt, und es werden Käsescheiben mit einer Dicke von ungefähr 14 mm geschnitten. 6 Schmelzkäseteile 5 werden aus jeder runden Scheibe mit einem Durchmesser von 98 mm geschnitten. Die Abmessung von einem Dreieckskäseteil 5 ist gleich einem Segment mit einem 49 mm-Radius, einem Winkel von 60° und einer Höhe von 14 mm. Das Gewicht pro Dreieck beträgt ungefähr 20 g, 6 Stücke ergeben 120 g. Jedes Dreieck passiert ein Wachsbad (weißes Wachs, ~ 85°C), wo die erste transparente innere Wachsschicht 1 hinzugefügt wird. Dieses Wachs ist eine Mischung von auf Kohlenwasserstoff beruhenden Wachsen und Kunststoffen. Der Dreiecksteil 5 bewegt sich auf Rollen vorwärts, und das Wachs wird von der oberen und von der unteren Seite gespritzt, um zu gewährleisten, dass er vollständig durch Wachs bedeckt wird. Ungefähr 1,5 g Wachs (~ 0,1–0,2 mm Dicke) wird hinzugefügt. Diese Vorgänge werden in einem Reinraum durchgeführt (entsprechend der Klasse 10.000 US Fed. Standard 209D). Die folgenden nächsten Vorgänge werden bei "normalen Umweltbedingungen" ausgeführt. Nach dem Wachsbad kühlt sich der Dreiecksteil 5 auf Temperaturen von etwa 20°C ab, indem eine Kühlzelle (Kaltluftumlauf) passiert wird. Jeder Teil 5 wird (durch Bänder) in einer definierten horizontalen Richtung auf dem Förderband gehalten. Eine Seite des Dreiecks liegt in der Richtung des Aufreißstreifenaufbringgeräts. Das Aufreißstreifenaufbringgerät (Standardausrüstung, PAGO-Company) bringt einen selbsthaftenden Aufreißstreifen 2 auf, der aus Polypropylen hergestellt ist und mit einer Haftschicht beschichtet ist. Der rechteckige Aufreißstreifen 2 (bevorzugte Ausführungsform) enthält Löcher 6 (vorzugsweise rund, aber auch eine beliebige andere Form ist möglich). Mit Hilfe des Haftmittels wird eine Seite des Aufreißstreifens 2 auf der inneren Wachsschicht 1 fixiert. Durch Passieren einer Rolle wird die andere Seite des Aufklebers auf die innere Wachsschicht 1 gepresst. Der Aufreißstreifen 2 wird entsprechend 2 mit einem vorstehenden Teil 3 (Öffnungsgriff) versehen. Jedes Dreieck passiert dann ein zweites Wachsbad (blaues Wachs, ~ 75°C), wo eine zweite, äußere Wachsschicht 4 hinzugefügt wird. Dieses Wachs ist eine Mischung von auf Kohlenwasserstoff beruhenden Wachsen, Kunststoffen und blauen Pigmenten. Ungefähr 3,0 g blaues Wachs (~ 0,2–0,4 mm Dicke) wird hinzugefügt. Der Dreiecksteil bewegt sich auf Rollen vorwärts, und das Wachs wird von der oberen und von der unteren Seite gespritzt, um zu gewährleisten, dass er vollständig durch Wachs bedeckt ist. Da der Aufreißstreifen 2 Löcher enthält, schmilzt die zweite, äußere Wachsschicht 4 teilweise die erste, innere Wachsschicht 1 im Bereich der Löcher. Dies führt zu einer guten Entfernung der 2 Wachsschichten 1, 4 durch Wegziehen des Aufreißstreifens 2. Nach dem Wachsbad werden die Dreiecksteile gekühlt (~ 4°C) gehalten, bevor sie zur Hinzufügung einer sekundären Verpackung (z.B. Cellophanhülle) bereit sind.

Claims (27)

  1. Wachsbeschichteter Käse, umfassend (a) einen Käseteil (5), (b) eine erste, innere Wachsschicht (1), die den Käseteil (5) bedeckt, (c) eine zweite, äußere Wachsschicht (4), die die erste innere Wachsschicht (1) bedeckt, (d) einen Aufreißstreifen (2) zwischen der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht (1, 4), der ausgewählte Teile der ersten, inneren Wachsschicht (1) bedeckt und mindestens einen Teil (3) umfasst, der von der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht (1, 4) vorsteht, und der eine Haftschicht zum Haften des Aufreißstreifens (2) an der ersten, inneren Wachsschicht (1) umfasst.
  2. Wachsbeschichteter Käse nach Anspruch 1, bei dem der Aufreißstreifen (2) überall eine Mehrzahl von Löchern (6) umfasst, durch die die erste, innere und zweite, äußere Wachsschicht (1, 4) fest verbunden sind.
  3. Wachsbeschichteter Käse nach den Ansprüchen 1 oder 2, wobei der Käse Schmelzkäse ist.
  4. Wachsbeschichteter Käse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die erste, innere Wachsschicht (1) ungefärbt ist.
  5. Wachsbeschichteter Käse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die zweite, äußere Wachsschicht (4) gefärbt ist.
  6. Wachsbeschichteter Käse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem der Käseteil (5) eine Dreiecksform aufweist.
  7. Wachsbeschichteter Käse nach Anspruch 6, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf den drei Seitenwänden des Käseteils (5) bereitgestellt wird und einen vorstehenden Teil (3) aufweist.
  8. Wachsbeschichteter Käse nach Anspruch 6, bei dem der Aufreißstreifen (2) an den zwei langgestreckten Seitenwänden des Käseteils (5) bereitgestellt wird und einen oder zwei vorstehende Teile (3) aufweist.
  9. Wachsbeschichteter Käse nach Anspruch 6, bei dem der Aufreißstreifen (2) an der Oberseite und an einer langgestreckten Seitenwand des Schmelzkäseteils (5) bereitgestellt wird und einen vorstehenden Teil (3) aufweist.
  10. Verpackungssystem zum Verpacken eines Käseteils (5), umfassend (a) eine erste, innere Wachsschicht (1), die den Käseteil (5) bedeckt, (b) eine zweite, äußere Wachsschicht (4), die die erste, innere Wachsschicht (1) bedeckt, (c) einen Aufreißstreifen (2) zwischen der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht (1, 4), der ausgewählte Teile der ersten, inneren Wachsschichten (1) bedeckt und mindestens einen Teil (3) umfasst, der von der ersten, inneren und zweiten, äußeren Wachsschicht (1, 4) vorsteht, und der eine Haftschicht zum Haften des Aufreißstreifens (2) an der ersten, inneren Wachsschicht (1) umfasst.
  11. Verpackungssystem nach Anspruch 10, bei dem der Aufreißstreifen (2) überall eine Mehrzahl von Löchern (6) umfasst, durch die die erste, innere und zweite, äußere Wachsschicht (1, 4) fest verbunden sind.
  12. Verpackungssystem nach den Ansprüchen 10 oder 11 zum Verpacken von Schmelzkäse.
  13. Verpackungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 12, bei dem die erste, innere Wachsschicht (1) ungefärbt ist.
  14. Verpackungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 13, bei dem die äußere Wachsschicht (4) gefärbt ist.
  15. Verpackungssystem nach einem der Ansprüche 10 bis 14, wobei das Verpackungssystem eine Dreiecksform aufweist.
  16. Verpackungssystem nach Anspruch 15, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf den drei Seitenwänden des Schmelzkäseteils (5) bereitgestellt wird und einen vorstehenden Teil (3) aufweist.
  17. Verpackungssystem nach Anspruch 11, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf den zwei langgestreckten Seitenwänden des Schmelzkäseteils (5) bereit gestellt wird und einen oder zwei vorstehende Teile (3) aufweist.
  18. Verpackungssystem nach Anspruch 15, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf der Oberseite und an einer langgestreckten Seitenwand des Schmelzkäseteils (5) bereitgestellt wird und einen vorstehenden Teil (3) aufweist.
  19. Verfahren zum Verpacken eines Käseteils (5), umfassend (a) Bereitstellen eines Käseteils (5) mit einer ersten, inneren Wachsschicht (1), (b) Platzieren eines Aufreißstreifens (2) über ausgewählten Teilen der ersten, inneren Wachsschicht (1), wobei der Aufreißstreifen (2) mindestens einen Teil (3) umfasst, der von der ersten, inneren Wachsschicht (1) vorsteht und wobei der Aufreißstreifen (2) eine Haftschicht zum Haften des Aufreißstreifens (2) an der ersten, inneren Wachsschicht (2) aufweist, (c) Aufbringen einer zweiten, äußeren Wachsschicht (4) auf der ersten inneren Wachsschicht (1) und dem Aufreißstreifen (2).
  20. Verfahren nach Anspruch 19, bei dem der Aufreißstreifen (2) überall eine Mehrzahl von Löchern (6) aufweist, und wobei Schritt (c) unter Bedingungen durchgeführt wird, die ermöglichen, dass die erste, innere und zweite, äußere Wachsschicht (1, 4) miteinander verschmelzen und eine feste Verbindung durch die Löcher (6) des Aufreißstreifens (2) bilden.
  21. Verfahren nach den Ansprüchen 19 oder 20, bei dem der Käseteil (5) ein Schmelzkäseteil (5) ist.
  22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, bei dem die erste, innere Wachsschicht (1) ungefärbt ist.
  23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, bei dem die zweite, äußere Wachsschicht (4) gefärbt ist.
  24. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 23, bei dem der Schmelzkäseteil (5) eine Dreiecksform aufweist.
  25. Verfahren nach Anspruch 24, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf den drei Seitenwänden des Schmelzkäseteils (5) bereitgestellt wird und einen vorstehenden Teil (3) aufweist.
  26. Verfahren nach Anspruch 24, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf den zwei langgestreckten Seitenwänden des Schmelzkäseteils (5) bereitgestellt wird und einen oder zwei vorstehende Teile (3) aufweist.
  27. Verfahren nach Anspruch 24, bei dem der Aufreißstreifen (2) auf der Oberseite und an einer langgestreckten Seitenwand des Schmelzkäseteils (5) bereitgestellt wird und einen vorstehenden Teil (3) aufweist.
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