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Die
Erfindung betrifft eine Mikrowellenantenne mit einem Substrat und
mindestens einer resonanten Metallisierungsstruktur, insbesondere
zur Oberflächenmontage
auf einer gedruckten Schaltungsplatine (PCB: printed circuit board).
Die Erfindung betrifft weiterhin eine solche Schaltungsplatine sowie
ein mobiles Telekommunikationsgerät mit einer solchen Mikrowellenantenne.
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In
der mobilen Telekommunikation werden zur Übertragung von Informationen
elektromagnetische Wellen im Mikrowellenbereich verwendet. Beispiele
hierfür
sind die GSM-Mobiltelefonstandards in den Frequenzbereichen von
890 bis 960 MHz (GSM900), von 1710 bis 1880 MHz (GSM1800 oder DCS),
sowie von 1850 bis 1990 MHz (GSM1900 oder PCS), weiterhin das UMTS-Band
(1885 bis 2200 MHz), der DECT Standard für Schnurlostelefone im Frequenzbereich
von 1880 bis 1900 MHz, sowie der Bluetooth-Standard im Frequenzbereich
von 2400 bis 2480 MHz, der dazu dient, Daten zwischen zum Beispiel
Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten wie zum Beispiel Computern,
anderen Mobiltelefonen usw. auszutauschen.
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Die
Antennen strahlen dabei elektromagnetische Energie bei Ausbildung
einer elektromagnetischen Resonanz ab. Dies erfordert, dass die
Länge der
Antenne mindestens gleich einem Viertel der Wellenlänge der
ausgesendeten Strahlung ist. Mit Luft als Dielektrikum (εr =
1) ergibt sich für
eine Frequenz von 1000 MHz demnach eine notwendige Antennenlänge von
75 mm.
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Um
die Größe der Antenne
bei gegebener Wellenlänge
der ausgesendeten Strahlung zu minimieren, kann als Grundbaustein
der Antenne ein Dielektrikum mit einer Dielektrizitätskonstanten εr > 1 verwendet werden.
Dies führt
zu einer Verkürzung der
Wellenlänge
der Strahlung im Dielektrikum um einen Faktor 1/√εr. Eine
auf der Grundlage eines solchen Dielektrikums konzipierte Antenne
wird daher in ihrer Größe ebenfalls
um diesen Faktor kleiner.
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Eine
Antenne dieser Art umfasst einen Block (Substrat) aus dielektrischem
Material. Auf die Oberflächen
dieses Substrates sind je nach gewünschtem Frequenzband oder -bändern eine
oder mehrere resonante Metallisierungsstrukturen aufgebracht. Die Wer te
der Resonanzfrequenzen sind von den Dimensionen der aufgedruckten
Metallisierungsstruktur und dem Wert der Dielektrizitätskonstanten
des Substrates abhängig.
Dabei sinken die Werte der einzelnen Resonanzfrequenzen mit zunehmender
Länge der Metallisierungsstrukturen
sowie mit zunehmenden Werten der Dielektrizitätskonstante. Solche Antennen
werden auch als "Printed
Wire Antenna" (PWA) oder "Dielectric Block
Antenna" (DBA) bezeichnet und
sind zum Beispiel in der
DE
100 49 844.2 und der
DE
100 49 845.0 offenbart.
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Ein
besonderer Vorteil dieser Antennen besteht darin, dass sie – gegebenenfalls
zusammen mit anderen Bauteilen – durch
Oberflächenmontage (SMD-Technik),
das heißt
durch flaches Auflöten
und Kontaktieren direkt auf eine Schaltungsplatine (PCB: Printed
circuit board) aufgebracht werden können, ohne dass zusätzliche
Halterungen (Stifte) zum Zuführen
der elektromagnetischen Leistung erforderlich sind.
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EP 0 944 128 A1 offenbart
ein Antennengerät,
das eine Chipantenne mit einem Leiter umfasst, der an einem Ende
mit einer Stromversorgungselektrode und am anderen Ende mit einer
Anschlusselektrode verbunden ist. Ein Montagesubstrat zum Montieren
der Antenne ist mit einem Strahlungsleiter, einer Leitungsstruktur
und einer nahezu rechteckigen Masseelektrode versehen. Die Stromversorgungselektrode
der Antenne ist über
die Leitungsstruktur mit einer Stromversorgungsquelle verbunden,
während die
Anschlusselektrode der Antenne mit einem Ende des Strahlungsleiters
verbunden ist. Da das Montagesubstrat mit dem Strahlungsleiter versehen
ist, der über
die Anschlusselektrode mit dem Leiter der Antenne verbunden ist,
wird die wirksame Länge
des Leiters des Antennengerätes
groß.
Da die Stromverteilung auf dem Leiter in dem Antennengerät groß und das
elektrische Strahlungsfeld des Antennengerätes stark wird, wird daher
bei niedriger Resonanzenergie eine hohe Verstärkung und eine große Bandbreite
erhalten werden.
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US 4.054.874 offenbart ein
Antennenelement mit einer Mikrostreifenkarte, die auf einer ersten Seite
eine leitende Zuführungsleitung
und auf ihrer zweiten Seite eine leitende Oberfläche aufweist, und zumindest
einem leitenden Dipol, der von der leitenden Oberfläche um weniger
als ein Sechstel einer Wellenlänge
der Betriebsfrequenz des Antennenelements, wie in dem Medium zwischen
dem genannten Dipol und der genannten leitenden Oberfläche gemessen,
getrennt ist, wobei der genannte mindestens eine Dipol auf Abstand
von und asymmetrisch zu der genannten Zuführungsleitung angeordnet ist, sodass
ein Endabschnitt des genannten Dipols die Zuführungsleitung überlappt
und der übrige
Abschnitt des Dipols die Zuführungsleitung
nicht überlappt
und wobei die genannte asymmet rische Orientierung des genannten
Dipols ausreicht, deutlich unterschiedliche Mengen reaktiver Kopplung
zwischen der Zuführungsleitung
und den jeweiligen Endabschnitten des Dipols zu bewirken, wodurch
Signale über
die Zuführungsleitung
und die leitende Oberfläche
angelegt oder empfangen werden können.
Durch diese Struktur werden verbesserte Antennenelemente und insbesondere
sehr dünne
Mikrostreifenantennen erhalten, die relativ hohen Wirkungsgrad und
Bandbreite haben und wirtschaftlich zu fertigen sind.
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EP 1 152 482 offenbart eine
miniaturisierte Hochfrequenzantenne für ein Mobiltelefon, die einen Strahlerteil
und einen Trägerrahmen
umfasst, um dielektrisches Belasten des Strahlerteils zu bewirken, wobei
der Strahlerteil einen Resonanzbereich zum Empfangen von Signalen
und einen abgezweigten Zuführbereich,
der an den Resonanzbereich gekoppelt ist, zur Impedanzanpassung
umfasst. Hierdurch wird eine zirkular oder elliptisch polarisierte
Antenne mit genügender
Verstärkung
verschafft, die an einem Mobiltelefon angebracht oder in diesem
enthalten sein kann.
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Nachteilig
bei diesen Antennen ist allerdings die Tatsache, dass ihre elektrischen
Eigenschaften von den Eigenschaften der Umgebung, wie zum Beispiel
der Art eines umgebenden Kunststoffgehäuses und dessen Abstand von
der Antenne beeinflusst werden und auch von dem Ort abhängig sind,
an dem sie auf die Schaltungsplatine aufgelötet werden. Wenn die Antenne
zum Beispiel für
eine Montage an der rechten oberen Ecke der Schaltungsplatine dimensioniert
ist, führt
eine Montage an einer anderen Stelle zu erheblichen Änderungen
ihres Eingangsverhaltens zum Beispiel in Form einer Verschiebung der
Mittenfrequenz, was wiederum eine Änderung ihres Abstrahlverhaltens
zur Folge hat.
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Eine
Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, besteht deshalb darin,
eine Mikrowellenantenne zu schaffen, deren elektrische Eigenschaften
zumindest weitgehend unabhängig
davon sind, an welcher Stelle, insbesondere an welcher Ecke einer
Schaltungsplatine sie montiert wird.
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Es
soll auch eine Mikrowellenantenne geschaffen werden, deren elektrische
Eigenschaften zumindest weitgehend unabhängig von der Art und dem Abstand
eines umgebenden Gehäuses
sind.
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Weiterhin
soll eine solche Mikrowellenantenne geschaffen werden, die auch
als Dualband- oder Mehrband-Antenne für die eingangs genannten Frequenzbereiche
der mobilen Telekommunikation geeignet ist.
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Schließlich soll
auch eine solche Mikrowellenantenne geschaffen werden, deren Herstellungskosten
wesentlich geringer sind als bei vergleichbaren bekannten Mikrowellenantennen.
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Gelöst wird
die Aufgabe gemäß Anspruch
1 mit einer Mikrowellenantenne mit einem Substrat, mit mindestens
einer longitudinalen resonanten Metallisierungsstruktur, die auf
einer der Hauptflächen
des Substrats entlang der Längsachse
des Substrats angebracht ist, und mindestens einem ersten und einem
zweiten Zuführungspunkt,
die auf der gleichen Fläche
des Substrats wie die resonante Metallisierungsstruktur symmetrisch
zu einer Längsachse
des Substrats an solchen Positionen angeordnet sind, dass zur Einkopplung
von abzustrahlender HF-Leistung durch die Metallisierungsstruktur
in Abhängigkeit
von einer Position der Antenne auf einer Schaltungsplatine einer
der Zuführungspunkte
ausgewählt werden
kann, sodass für
den ausgewählten
Zuführungspunkt
die elektrischen Eigenschaften der Antenne zumindest im Wesentlichen
nicht durch eine solche Position beeinflusst werden.
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Ein
besonderer Vorteil dieser Lösung
der Aufgabe besteht darin, dass sie auf Antennen für alle der
eingangs genannten Frequenzbereiche und auch für Dualband- und Mehrbandantennen
anwendbar ist.
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Die
Unteransprüche
beziehen sich auf vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Mit
den Weiterbildungen gemäß den Ansprüchen 2,
3, 4 und 5 ist es möglich,
dass die elektrischen Eigenschaften der Antenne bei einer Veränderung
ihrer Position in besonders hohem Maße unverändert bleiben.
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Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
6 hat den Vorteil, dass die Antenne auch in eingebautem Zustand
im Hinblick auf ihre Resonanzfrequenzen abstimmbar ist. Dies trifft
in besonderem Maße
zu, wenn die auf dem Substrat befindliche Metallisierungsstruktur
auf der betreffenden Schaltungsplatine aufliegt und somit nach der
Montage der Antenne nicht mehr zugänglich ist.
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Dies
hat wiederum den Vorteil, dass sich erhebliche Kosteneinsparungen
bei der Herstellung ergeben, da das Substrat nur auf einer Seite
mit einer Metallisierungsstruktur bedruckt (oder geätzt) werden
muss. Eine weitere Kosteneinsparung ergibt sich dann, wenn die Antenne
so auf der Schaltungsplatine montiert wird, dass die die Metallisierungsstruktur
tragende Hauptfläche
des Substrates auf der Schaltungsplatine aufliegt, da in die sem
Fall keine Zuführungsstifte,
sondern nur Lötpunkte
zur Kontaktierung der Metallisierungsstruktur erforderlich sind.
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Mit
den Weiterbildungen gemäß den Ansprüchen 7 und
8 lassen sich schließlich
besonders gute Antenneneigenschaften in den eingangs genannten Frequenzbereichen
im Hinblick auf die Ausprägung der
Resonanzfrequenzen erzielen.
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Weitere
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der folgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen anhand der Zeichnung.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der Antenne;
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2 schematisch
eine Schaltungsplatine mit einer erfindungsgemäßen Antenne an verschiedenen
Stellen;
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3 den
Verlauf der Si 1-Parameter der Antenne gemäß der ersten Ausführungsform;
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4 eine
schematische Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der Antenne; und
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5 den
Verlauf der S11-Parameter der Antenne gemäß der zweiten Ausführungsform.
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Die
beschriebenen Antennen 10 sind, was ihren Grundtyp betrifft,
sogenannte "Printed
Wire Antennas" (PWA)
oder "Dielectric
Block Antennas" (DBA),
bei denen mindestens eine resonante Metallisierungsstruktur 1 auf
ein Substrat 11 aufgebracht ist. Prinzipiell handelt es
sich bei diesen Antennen somit um Drahtantennen, die im Gegensatz
zu Mikrostreifenleitungs-Antennen keine ein Bezugspotential bildende
metallische Fläche
auf der Rückseite
des Substrates 11 aufweisen.
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Die
nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen
weisen ein Substrat 11 in Form eines im Wesentlichen quaderförmigen Blocks
auf, dessen Höhe
um einen Faktor 3 bis 10 kleiner ist als dessen Länge oder
Breite. Davon ausgehend soll in der folgenden Beschreibung die in
der Darstellung der 1 und 4 obere
(große)
Fläche
des Substrates 11 als obere Hauptfläche, die auf einer Schaltungsplatine 20 aufliegende
Fläche
als untere Hauptfläche
und die dazu senkrechten Flächen
als Seitenflächen
bezeichnet werden.
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Anstelle
eines quaderförmigen
Substrates können
jedoch auch andere geometrische Formen wie zum Beispiel eine Zylinderform
gewählt
werden, auf die eine ent sprechende resonante Metallisierungsstruktur
mit zum Beispiel spiralförmigem
Verlauf aufgebracht ist.
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Die
Substrate können
durch Einbetten eines keramischen Pulvers in eine Polymermatrix
hergestellt werden und haben eine Dielektrizitätszahl von εr > 1 und/oder eine Permeabilitätszahl von μr > 1.
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Im
einzelnen umfasst die in 1 dargestellte erste Ausführungsform
der Antenne 10 ein quaderförmiges dielektrisches Substrat 11 mit
einer Länge von
etwa 10,5 mm, einer Breite von etwa 2,4 mm und einer Höhe von 1
mm. Das Substratmaterial hat eine Dielektrizitätskonstante εr von
etwa 21,5.
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Auf
die untere Hauptfläche
des Substrates 11 ist eine erste resonante Metallisierungsstruktur 1 (gestrichelt
angedeutet) aufgebracht, die über
einen ersten Anschlusspunkt 2 (Lötpunkt) mit einem Massepotential
verbunden ist. Die Metallisierungsstruktur 1 kann durch
eine oder mehrere einzelne Metallisierungen in Form von Leiterbahnen
mit gegebenenfalls auch unterschiedlicher Breite gebildet sein.
Sie verläuft
bei der dargestellten ersten Ausführungsform im Wesentlichen
mäanderförmig über die gesamte
Länge des
Substrates und hat eine elektrisch wirksame Länge L' von L/√εr, wobei
L die Wellenlange des Signals im freien Raum ist. Die Metallisierungsstruktur
wird so bemessen, dass ihre Länge etwa
gleich der Hälfte
der Wellenlange ist, mit der die Antenne elektromagnetische Leistung
abstrahlen soll. Zum Beispiel ergibt sich für die Anwendung der Antenne
im Bluetooth-Standard, der in einem Frequenzbereich zwischen 2400
und 2483,5 MHz arbeitet, eine Wellenlange L von etwa 12,5 cm im
freien Raum. Bei einer Dielektrizitätskonstante εr des
Substrates von 21,5 verkürzt
sich die halbe Wellenlänge 0,5
L' und damit die
erforderliche geometrische Länge
der Metallisierungsstruktur 1 auf etwa 13,48 mm.
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Die
resonante Metallisierungsstruktur 1 könnte auch in das Substrat 11 eingebettet
sein.
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Zusätzlich zu
der resonanten Metallisierungsstruktur 1 befinden sich
auf der unteren Hauptfläche
des Substrates 11 mindestens zwei weitere Metallisierungsstrukturen,
die als Zuführungspunkte 3, 4 zur
kapazitiven Einspeisung der abzustrahlenden HF-Leistung dienen.
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Wie
in 1 gezeigt, sind dies ein erster Zuführungspunkt 3 sowie
ein zweiter Zuführungspunkt 4,
die im Bereich des ersten Anschlusspunktes 2 an gegenüberliegenden
Rändern
der unteren Hauptfläche
des Substrates 11 symmetrisch zur Langsachse des Substrates 11 angeordnet
sind. Die Zuführungspunkte 3, 4 haben
aus fertigungstechni schen Gründen
vorzugsweise einen Abstand von etwa 200 μm vom Rand des Substrates 11.
Die Zuführungspunkte 3, 4 werden
ebenso wie der erste Anschlusspunkt 2 auf entsprechende
Kontaktpunkte einer Schaltungsplatine 20 gelötet.
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Da
sich somit drei Lötpunkte
(2, 3, 4) im Bereich eines längsseitigen
Endes des Substrates 11 befinden, sind zur Verbesserung
der mechanischen Belastbarkeit zum Beispiel im Falle einer Biegung
der Schaltungsplatine 20 und zur Sicherstellung eines zuverlässigen Kontaktes
weitere Lötpunkte 5 vorgesehen,
die aus mechanischen Gründen
im Bereich des gegenüberliegenden
längsseitigen
Endes des Substrates 11 auf der unteren Hauptfläche angeordnet
sind.
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2 zeigt
schematisch eine Schaltungsplatine 20, die die für ein mobiles
Telekommunikationsgerät
typischen Abmessungen von zum Beispiel 90 × 35 mm2 aufweist.
Eine Antenne 10 wird dabei üblicherweise an einer der vier
Ecken einer solchen Schaltungsplatine 20 befestigt. In 2 ist
an der oberen linken und rechten Ecke jeweils eine Antenne 10 dargestellt,
um zwei der möglichen
Einbaupositionen zu verdeutlichen.
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Weiterhin
ist in 2 zu erkennen, dass der erste Anschlusspunkt 2 für die resonante
Metallisierungsstruktur 1 jeweils auf eine erste Leiterbahn 21 bzw. 22 (Masseanschluss)
gelötet
wird. Die kapazitive Einspeisung der abzustrahlenden HF-Leistung
erfolgt über
eine zweite bzw. dritte Leiterbahn 23; 24. Entscheidend
dafür,
dass die elektrischen Eigenschaften der Antenne 10 nicht
von ihrer Positionierung an einer der Ecken der Platine 20 beeinflusst werden,
ist, dass für
diese Einspeisung der jeweils geeignete Zuführungspunkt 3, 4 ausgewählt wird.
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Wie
in 2 zu erkennen ist, wird bei einer Positionierung
der Antenne 10 in der linken oberen Ecke der erste Zuführungspunkt 3 gewählt und
auf die erste Leiterbahn 23 gelötet, während bei einer Positionierung
der Antenne 10 an der rechten oberen Ecke der zweite Zuführungspunkt 4 mit
der zweiten Leiterbahn 24 kontaktiert wird. Der jeweils
nicht verwendete Zuführungspunkt 4; 3 bleibt
frei und befindet sich somit auf schwimmendem Potential.
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Bei
einer Positionierung der Antenne 10 an der in 2 linken
unteren bzw. rechten unteren Ecke gilt spiegelsymmetrisch das gleiche.
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Für die beiden
in 2 gezeigten Positionen der Antenne 10 wurden
Messungen der S11-Parameter durchgeführt und
miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser Messungen ist in 3 gezeigt.
Die gestrichelte Linie I zeigt den Verlauf der S11-Parameter der Antenne 10 in
der linken oberen Ecke der Schaltungsplatine, während sich für die Positionierung
der Antenne 10 in der rechten oberen Ecke die S1 1-Parameter gemäß der durchgezogenen
Linie II ergaben. Die in 2 erkennbare Differenz der beiden
Resonanzfrequenzen von etwa 2 MHz wurde durch die Tatsache verursacht,
dass die beiden Positionen nicht ganz exakt reproduzierbar waren.
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Zur
Realisierung einer Dualband- oder Mehrbandantenne können auch
zwei oder mehr resonante Metallisierungsstrukturen 1 auf
das Substrat 11 aufgebracht oder in dieses eingebettet
werden.
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Weiterhin
hat sich überraschenderweise
gezeigt, dass es zur Erzielung der gewünschten elektrischen Eigenschaften
der Antenne 10 ausreichend ist, die resonante Metallisierungsstruktur 1 vollständig auf
nur eine der Hauptflächen
des Substrates 11 aufzubringen, insbesondere wenn sie den
gezeigten mäanderförmigen Verlauf
(oder einen anderen geeigneten Verlauf) hat. Wenn auf dieser Hauptfläche auch
die Zuführungs-
und Anschlusspunkte 3, 4; 2 liegen, ergibt
sich der entscheidende Vorteil, dass die Herstellungskosten der
Antenne wesentlich vermindert werden können, da das Substrat 11 nicht
mehr dreidimensional bedruckt werden muss, um die üblicherweise
auf mehrere Flächen
verteilten Metallisierungsstrukturen 1 aufzubringen.
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Wenn
außerdem
die Antenne 10 so auf der Schaltungsplatine 20 montiert
wird, dass die die Metallisierungsstrukturen 1, 2, 3, 4 tragende
Hauptfläche
die untere Hauptfläche
ist, sind auch keine Zuführungsstifte
(sondern nur Lötpunkte)
zur Kontaktierung der Metallisierungsstrukturen erforderlich.
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4 zeigt
eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Antenne 10,
wobei gleiche oder einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugszeichen
wie in 1 bezeichnet sind.
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Auch
diese Antenne 10 umfasst ein Substrat 11, auf
dessen in der Darstellung untere Hauptfläche eine resonante Metallisierungsstruktur 1 aufgebracht ist.
Diese Metallisierungsstruktur 1 ist wiederum über einen
ersten Anschlusspunkt 2 mit einem Massepotential einer
Schaltungsplatine (nicht dargestellt) verbunden und wird kapazitiv über Zuführungspunkte gespeist.
Neben einem ersten und einem zweiten Zuführungspunkt 3, 4,
die denen der ersten Ausführungsform
gemäß 1 entsprechen,
sind bei dieser zweiten Ausführungsform
zusätzlich
ein dritter und ein vierter Zuführungspunkt 6, 7 vorgesehen,
die symmetrisch zur Querachse des Substrates zu dem ersten bzw.
zweiten Zuführungspunkt 3, 4 angeordnet
sind.
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Weiterhin
weist diese Antenne 10 einen zweiten Anschlusspunkt 8 auf,
der an dem ersten Anschlusspunkt 2 gegenüberliegenden
Ende der Metallisierungsstruktur 1 angeordnet und mit einer
Leiterbahn 9 auf der Schaltungsplatine (nicht dargestellt) verbunden
ist.
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Bei
dieser Leiterbahn 9 handelt es sich um eine Abstimmleitung,
mit der die Resonanzfrequenz der Metallisierungsstruktur 1 in
eingebautem Zustand der Antenne 10 abgestimmt werden kann,
indem zum Beispiel deren Länge
mit einem Laserstrahl verkürzt wird.
Die Antenne 10 ist somit in eingebautem Zustand abstimmbar,
obwohl die Metallisierungsstruktur 1 auf der unteren Hauptfläche des
Substrates 11 in diesem Zustand nicht mehr zugänglich ist.
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In 5 ist
das Eingangsverhalten der Antenne 10 in Form ihrer S11-Parameter
für zwei
unterschiedliche Längen
dieser Leiterbahn 9 dargestellt. Die gestrichelte Linie
I zeigt den Verlauf der S11-Parameter bei
einer Länge
der Leiterbahn 9 von etwa 3 mm, während die durchgezogene Linie 11 diesen Verlauf
nach einer Verkürzung
der Leiterbahn 9 auf etwa 2 mm darstellt. Die Verläufe zeigen
deutlich, dass sich die Resonanzfrequenz der Antenne 10 dabei
von etwa 2,4 GHz auf etwa 2,45 GHz verschiebt.
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Weiterhin
hat diese Ausführungsform
den Vorteil, dass aufgrund der symmetrischen Anordnung von vier
Zuführungspunkten 3, 4, 6, 7 die
Antenne 10 gegebenenfalls auch in einer um 180 Grad in
der Darstellungsebene gedrehten Stellung auf einer Schaltungsplatine 20 montiert
werden kann. Dadurch ist zum Beispiel bei der Massenfertigung eine
optische Kontrolle der richtigen Positionierung der Antenne 10 auf
der Schaltungsplatine 20 überflüssig, so dass Zeit und Kosten
eingespart werden können.
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Im
Hinblick auf die Positionierung der Antenne 10 gilt darüber hinaus
das gleiche wie für
die erste Ausführungsform
und die Beschreibung in Bezug auf 2. Die nicht
verwendeten Zuführungspunkte
bleiben auch bei dieser Ausführungsform
frei.
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Schließlich weist
diese Ausführungsform eine
alternative Metallisierungsstruktur 1 auf, die sich im
Wesentlichen geradlinig entlang der Länge des Substrates 11 etwa
in der Mitte der (unteren) Hauptfläche erstreckt. Entlang der
Länge der
Metallisierungsstruktur 1 sind zwei Lötpunkte 5 vorgesehen, die
wiederum zur zusätzlichen
mechanischen Fixierung der Antenne 10 auf der Schaltungsplatine 20 dienen.
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Die
erfindungsgemäßen Antennen 10 sind somit
ohne Änderung
ihrer Abmessungen, ihrer Metallisierungsstrukturen oder ihrer Anschlüsse zur
Anwendung auf gedruckten Schaltungsplatinen mit unterschiedlichen
Layouts geeignet. Damit ergibt sich ins besondere im Falle mehrerer
resonanter Metallisierungsstrukturen für verschiedene Frequenzbänder der
eingangs genannten Art eine universelle Anwendbarkeit für unterschiedliche
Geräte
der mobilen Telekommunikation.
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Abschließend sei
noch darauf hingewiesen, dass im Falle einer Dualband- oder Mehrbandantenne
mit einer Mehrzahl von Metallisierungsstrukturen 1 für jede solche
Metallisierungsstruktur 1 eine zur Abstimmung der Resonanzfrequenz
einer Metallisierungsstruktur 1 dienende Leiterbahn 9 auf
der Schaltungsplatine 20 vorgesehen sein kann.
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Weiterhin
kann natürlich
auch eine Substratantenne, die nicht mit den beschriebenen symmetrisch
angeordneten Zuführungspunkten 3, 4, 6, 7 versehen
ist, oder deren Metallisierungsstruktur(en) sich über mehrere
Flächen
des Substrates 11 erstrecken, mit einer auf der betreffenden
Schaltungsplatine 20 angeordneten Leiterbahn 9 verbunden
werden, mit der die Resonanzfrequenz der betreffenden Metallisierungsstruktur 1 durch
Veränderung
der Länge
der Leiterbahn 9 abgestimmt werden kann. Die Abstimmbarkeit
mit Hilfe einer solchen Leiterbahn 9 ist somit nicht auf
solche Antennen beschränkt,
die symmetrische Zuführungspunkte
aufweisen oder deren Metallisierungsstruktur sich nur auf einer
Hauptfläche
erstreckt.