DE60316230T2 - Handhabungsgerät für Kassetten - Google Patents

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DE60316230T2
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Robert Wesley Eagle Luffel
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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/22Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records
    • G11B17/225Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records wherein the disks are transferred from a fixed magazine to a fixed playing unit using a moving carriage
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B15/00Driving, starting or stopping record carriers of filamentary or web form; Driving both such record carriers and heads; Guiding such record carriers or containers therefor; Control thereof; Control of operating function
    • G11B15/675Guiding containers, e.g. loading, ejecting cassettes
    • G11B15/68Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements
    • G11B15/682Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements with fixed magazines having fixed cassette storage cells, e.g. in racks
    • G11B15/6835Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements with fixed magazines having fixed cassette storage cells, e.g. in racks the cassettes being transferred to a fixed recorder or player using a moving carriage

Description

  • Die Erfindung bezieht sich allgemein auf Medienspeichersysteme und insbesondere auf Medienspeichersysteme und Kassettenhandhabungsvorrichtungen für dieselben.
  • Medienspeichersysteme oder Plattenwechsler werden häufig verwendet, um Datenkassetten an bekannten Orten zu speichern und die erwünschten Datenkassetten wiederzugewinnen, so dass Daten auf die Datenkassetten geschrieben und/oder von denselben gelesen werden können. Entsprechend können große Mengen an computerlesbaren Daten auf zahlreichen Datenkassetten gespeichert sein und es kann auf dieselben durch einen einzelnen Computer oder durch mehrere Computer, die mit dem Medienspeichersystem über ein Netz verbunden sind, zugegriffen werden.
  • Derartige Medienspeichersysteme können eines oder mehrere Speichermagazine und Kassette-Lesen/Schreiben-Vorrichtungen umfassen. Die Speichermagazine dienen als ein Speicherort für Datenkassetten und die Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en liefert/n Zugriff auf Daten, die auf den Datenkassetten gespeichert sind. Das Medienspeichersystem könnte außerdem eine Kassettenineingriffnahmeanordnung oder „Greifvorrichtung" umfassen, sowie ein Antriebssystem zum Bewegen der Kassettenineingriffnahmeanordnung unter und Zugreifen auf Datenkassetten, die in dem Medienspeichersystem gespeichert sind. Wenn z. B. eine bestimmte Datenkassette gelesen werden soll, bewirkt ein Steuersystem, das dem Antriebssystem wirksam zugeordnet ist, dass das Antriebssystem die Kassettenineingriffnahmeanordnung an den Ort der erwünschten Datenkassette bewegt. Dann gewinnt die Kassettenineingriffnahmeanordnung die Datenkassette wieder und liefert diese an die Kassette-Lesen/Schreiben-Vorrichtung. Das Antriebssystem und die Kassettenineingriffnahmeanordnung könnten außerdem verwendet werden, um die Datenkassette nach der Lesen/Schreiben-Operation zu dem Speichermagazin zurückzubringen.
  • Die Speichermagazine und Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en sind üblicherweise in einer allgemein U-förmigen Anordnung in dem Medienspeichersystem positioniert. Dies bedeutet, dass die Speichermagazine gegenüber voneinander und einander zugewandt positioniert sind (d. h. sie definieren jeweils einen „Schenkel" der U-förmigen Anordnung), und die Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en ist/sind an einem Ende des Medienspeichersystems in orthogonaler Beziehung zu jedem der Speichermagazine positioniert. Die Kassettenineingriffnahmeanordnung jedoch, die typischerweise mit derartigen Medienspeichermagazinen verwendet wird, ist auf eine lineare Bewegung in einer einzelnen Ebene des Medienspeichersystems eingeschränkt. Die eingeschränkte Bewegung der Kassettenineingriffnahmeanordnung macht es erforderlich, dass diese entlang eines allgemein U-förmigen Wegs in dem Medienspeichersystem bewegt werden muss, um auf jedes der Speichermagazine und die Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en zuzugreifen.
  • Entsprechend müssen Medienspeichersysteme zur Verwendung mit derartigen Kassettenineingriffnahmeanordnungen dimensioniert sein, um den U-förmigen Weg der Kassettenineingriffnahmeanordnung unterzubringen. Ein Bewegen der Kassettenineingriffnahmeanordnung um den U-förmigen Weg jedoch ist zeitaufwändig. Die Kassettenineingriffnahmeanordnung könnte z. B. an einem Schenkel des U-förmigen Wegs in dem Medienspeichersystem geparkt sein, wenn dieselbe ein Signal empfängt, eine Datenkassette wiederzugewinnen, die entlang des anderen Schenkels des U-förmigen Wegs gespeichert ist. Die Kassettenineingriffnahmeanordnung muss dann entlang des U-förmigen Wegs an der Lesen/Schreiben-Vorrichtung vorbei bewegt werden, um die erwünschte Datenkassette wiederzugewinnen, und dann zurück entlang des U-förmigen Wegs bewegt werden, um die Datenkassette an die Lesen/Schreiben-Vorrichtung zu liefern. Zusätzlich beeinflusst die einge schränkte Bewegung der Kassettenineingriffnahmeanordnung die Speicherdichte des Medienspeichersystems (d. h. beschränkt die Anzahl von Datenkassetten, die in einem definierten Raum gespeichert werden können).
  • Die US 5,867,003 weist die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch 1 auf und offenbart eine Bibliotheksvorrichtung, in der eine Mehrzahl von Zelltrommeln in zwei Gruppen unterteilt ist, die auf der linken bzw. rechten Seite einer Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit, die in einem Mittelteil derselben platziert ist, platziert sind. Bei dieser Bibliotheksvorrichtung sind Schienen in einer Richtung platziert, entlang der die Zelltrommeln und die Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit angeordnet sind. Das Befördern von Medien, die in den Zelltrommeln beinhaltet sind, die auf der linken Seite der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit platziert sind, ist einem Zugreifer zugewiesen, der auf der linken Seite derselben platziert ist. Gleichzeitig ist das Befördern von Medien, die in den Zelltrommeln beinhaltet sind, die auf der rechten Seite der Aufzeichnungs-/Wiedergabeeinheit platziert sind, einem Zugreifer zugeordnet, der auf der rechten Seite derselben platziert ist. Eine Roboterhand jedes der Zugreifer wird durch eine Drehung eines Motors geöffnet und geschlossen. Zu dieser Zeit wird eine Leistungsversorgung abgeschaltet. Es wird durch einen Verriegelungsmechanismus verhindert, dass die Roboterhand aus dem Zugreifer heraustritt.
  • Die US 5,418,664 offenbart eine Robotergreifhand, die in der Lage ist, mehrere Speichermedienkassetten zu halten, zum Wiedergewinnen und Ablegen von Kassetten in einem Speicherbibliotheksteilsystem. Ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Indexieren einer Ablage, die angepasst ist, um mehrere Speicherkassetten zu halten, sind offenbart. Die Ablage ist an der Roboterhand angebracht, um es zu ermöglichen, dass die Hand unter mehreren Kassetten zur Manipulation durch eine einzelne Greiferteilanordnung auswählen kann. Die Greiferteilanordnung kann eine Kassette aus einem Speicherbibliotheksteilsystem wiedergewinnen und dieselbe in eine verfügbare Position in der Indexierungsablage einführen, ohne weitere Kassetten, die bereits an anderen Positionen der Indexierungsablage gehalten werden, zu beeinflussen. Ähnlich kann der Greifer eine Kassette aus einer Position in der Indexierungsablage entfernen und dieselbe zu dem Speicherbibliotheksteilsystem zurückbringen, ohne andere Kassetten, die bereits an anderen Positionen der Indexierungsablage gehalten werden, zu beeinflussen. Die Verwendung von abgeschrägten, senkrechten gegenüberliegenden Zahnrädern und „Einweg"-Ratschenkupplungen zum Ermöglichen, dass ein einzelner Antriebsmotor die Bewegung zum Indexieren der Ablage sowie die Bewegung der Greiferteilanordnung zur Vorwärts- und Rückwärtserstreckung zum Wiedergewinnen oder Ablegen von Speicherkassetten ist offenbart. Ein Drehen des Antriebsmotors in einer Richtung steuert die Erweiterungsbewegung, ohne die Position der Indexierungsablage zu beeinflussen. Ein Drehen des Antriebsmotors in der entgegengesetzten Richtung bewegt die Indexierungsablage, ohne die Position der Greiferteilanordnung zu beeinflussen.
  • Die vorliegende Erfindung möchte eine verbesserte Kassettenhandhabungsvorrichtung bereitstellen.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 bereitgestellt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Medienspeichersystem gemäß Anspruch 8 bereitgestellt.
  • Ein Ausführungsbeispiel des Medienspeichersystems der vorliegenden Erfindung kann ein erstes und ein zweites Speichermagazin aufweisen, die gegenüber voneinander einander zugewandt angeordnet sind und in denen zumindest eine obere und eine untere Speicherkammer gebildet sind. Ein Führungssystem stellt einen Verschiebungsweg zwischen dem ersten und dem zweiten Speichermagazin bereit. Eine Kassettenineingriffnahmeanordnung, die an dem Führungssystem befestigt ist, ist an dem Führungssystem entlang des Verschiebungswegs zwischen dem ersten und dem zweiten Speichermagazin bewegbar. Zusätzlich ist die Kassettenineingriffnahmeanordnung um eine Linie, die normal zu dem Verschiebungsweg ist, drehbar, um entweder dem ersten oder dem zweiten Speichermagazin zugewandt zu sein. Ein Anhebesystem, das der Kassettenineingriffnahmeanordnung wirksam zugeordnet ist, könnte vorgesehen sein, um die Kassettenineingriffnahmeanordnung benachbart zu der oberen und der unteren Speicherkammer zu positionieren, die in dem ersten und dem zweiten Speichermagazin gebildet sind.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Kassettenhandhabungsvorrichtung der vorliegenden Erfindung kann eine Plattform aufweisen, die in einem Medienspeichersystem befestigt und entlang eines Verschiebungswegs, der in derselben definiert ist, bewegbar ist. Ein Wagen ist an der Plattform befestigt und um eine Linie drehbar, die normal zu dem Verschiebungsweg ist, und eine Kassettenineingriffnahmeanordnung ist an dem Wagen befestigt und unterschiedlichen Richtungen zugewandt, wenn der Wagen so gedreht wird. Ein Anhebesystem, das der Kassettenineingriffnahmeanordnung wirksam zugeordnet ist, ist zum vertikalen Positionieren der Kassettenineingriffnahmeanordnung relativ zu dem Wagen vorgesehen.
  • Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung sind unten lediglich beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine Draufsicht eines Medienspeichersystems ist, wie es gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung zum Speichern von und Zugreifen auf Datenkassetten in demselben verwendet werden kann;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels eines Speichermagazins zur Verwendung in einem Medienspeichersystem, wie z. B. dem, das in 1 gezeigt ist, ist;
  • 3 eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer Kassettenhandhabungsvorrichtung zur Verwendung in einem Medienspeichersystem, wie z. B. dem, das in 1 gezeigt ist, ist;
  • 4 eine räumliche perspektivische Ansicht ist, die eine Anordnung der in 3 gezeigten Kassettenhandhabungsvorrichtung darstellt;
  • 5 eine Draufsicht der Kassettenhandhabungsvorrichtung aus 3 ist, die einen Betrieb eines Ausführungsbeispiels eines Anhebesystems für dieselbe darstellt;
  • 6(a) eine vereinfachte Seitenansicht der in 3 gezeigten Kassettenhandhabungsvorrichtung ist, die die Kassettenineingriffnahmeanordnung derselben in einer angehobenen Position darstellt; und
  • 6(b) eine vereinfachte Seitenansicht der in 3 gezeigten Kassettenhandhabungsvorrichtung ist, die die Kassettenineingriffnahmeanordnung derselben in einer abgesenkten Position darstellt.
  • Eine Kassettenhandhabungsvorrichtung 10, wie sie in einem Medienspeichersystem 12 verwendet werden kann, ist hierin gemäß Ausführungsbeispielen der Erfindung gezeigt und beschrieben. Ein Ausführungsbeispiel eines Medienspeichersystems 12 ist in 1 gezeigt, wie es gemäß den Lehren hierin verwendet werden kann. Gemäß einem derartigen Ausführungsbeispiel können eines oder mehrere Speichermagazine 14, 14' zum Speichern einer Anzahl von Datenkassetten 18 geeignet in dem Medienspeichersystem 12 angeordnet sein (z. B. parallel zueinander und einander zugewandt). Zusätzlich können eine oder mehrere Lesen/Schreiben-Vorrichtungen 16 auch für Lesen- und/oder Schreiben-Operationen vorgesehen sein und geeignet in dem Medienspeichersystem 12 angeordnet sein. Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist eine Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 in orthogonaler Beziehung zu den Speichermagazinen 14, 14' ausgerichtet gezeigt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass andere geeignete Anordnungen eines oder mehrerer Speichermagazine 14, 14' und/oder einer oder mehrerer Lesen/Schreiben-Vorrichtungen 16 in dem Medienspeichersystem 12 ebenso als innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche liegend betrachtet werden. Das oder die Speichermagazine 14, 14' und/oder die Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en 16 können z.B. in einem Kreis oder einer anderen mehrseitigen Konfiguration (z. B. einem Quadrat) oder entlang eines linearen oder gekrümmten Wegs (z. B. S-förmig, L-förmig usw.) angeordnet sein.
  • Es wird darauf verwiesen, dass die Anzahl und Anordnung des oder der Speichermagazine 14, 14' und der Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en 16 für ein bestimmtes Medienspeichersystem 12 von verschiedenen Entwurfsüberlegungen abhängen können. Beispielhaft könnten derartige Überlegungen die Frequenz umfassen, mit der auf Daten durch einen oder mehrere Benutzer des Medienspeichersystems 12 zugegriffen wird. Das heißt, dass weniger Speichermagazine 14, 14' und/oder mehr Lesen/Schreiben-Vorrichtungen 16 vorgesehen sein könnten, wenn Benutzer häufiger auf die Daten zugreifen müssen. Ähnlich könnten mehr Speichermagazine 14, 14' und/oder weniger Lesen/Schreiben-Vorrichtungen 16 vorgesehen sein, wenn Benutzer weniger häufig auf die Daten zugreifen müssen. Weitere Überlegungen könnten die erwünschten Abmessungen des Medienspeichersystems umfassen. Bei derartigen Ausführungsbeispielen könnten die Lesen/Schreiben-Vorrichtung/en 16 parallel in Bezug auf Speichermagazine 14, 14' angeordnet sein (d. h. parallel zu dem Führungssystem 20) und/oder Speichermagazine 14, 14' könnten orthogonal zueinander angeordnet sein.
  • Zusätzlich wird angemerkt, dass das Medienspeichersystem 12 nicht auf die Verwendung mit einer oder mehreren bestimmten Lesen/Schreiben-Vorrichtungen 16 oder Speichermagazinen 14, 14' eingeschränkt sein soll. Während die Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 ein Multikapazitätslaufwerk sein kann (d. h. konfiguriert, um zwei oder mehr Datenkassette 18 in demselben aufzunehmen), kann bei anderen Ausführungsbeispielen die Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 ein Einzelkapazitätslaufwerk sein. Ähnlich könnten die Speichermagazine 14, 14' eine beliebige geeignete Anzahl von Speicherkammern oder Schlitzen, die in denselben gebildet sind, zum Aufnehmen von Datenkassetten 18 aufweisen.
  • Eines der Speichermagazine 14, die mit dem Medienspeichersystem 12 verwendet werden könnten, gemäß den Lehren hierin ist in 2 detaillierter gezeigt. Das Medienspeichersystem 14 weist eine Anzahl von Wänden (z. B. Seitenwand 54, Deckel 55, Partition 56 usw.) auf, die eine Anzahl oberer und unterer Speicherkammern oder Schlitze 28 zum Aufnehmen von Datenkassetten 18 in denselben definieren. Eine Datenkassette 18 z. B. ist in 2 in einer der oberen Speicherkammern 28, die in dem Speichermagazin 14 definiert sind, gespeichert gezeigt.
  • Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Speichermagazine 14, 14' so dimensioniert, dass das Medienspeichersystem 12 Standards der Electronics Industry Association (EIA) erfüllt. Eine EIA-Einheit (oder „U") ist gegenwärtig als eine Höhe von 44,5 Millimetern (mm) oder 1,75 Zoll (in) aufweisend definiert. Die Höhe elektronischer Ausrüstung wird oft in EIA-Einheiten spezifiziert. Ausrüstung mit einer Höhe von 44,5 mm z. B. kann als eine EIA-Einheit oder „1U" bezeichnet werden. Ähnlich kann Ausrüstung mit einer Höhe von 89 mm als 2 EIA-Einheiten oder „2U" bezeichnet werden usw. EIA spezifiziert außerdem, dass Ausrüstung, die EIA-Standards erfüllt, nicht breiter als 450 mm (17,72 Zoll) ist. Zusätzlich definiert die EIA außerdem eine einheitliche ausgerichtete Lochbeabstandung zum Befestigen der Ausrüstung an den Gestellsystemen. Ausrüstung, die gemäß EIA-Standards dimensioniert ist, kann ohne weiteres an Standard-EIA-Gehäusen oder Gestellsystemen angebracht werden (z. B. Gestell 26 in 2).
  • Entsprechend könnte ein Ausführungsbeispiel des Medienspeichersystems 12, das EIA-Standards erfüllt, eine Gesamthöhe von 89 mm aufweisen (d. h. „2U") und eine Gesamtbreite von 450 mm. Deshalb sind Speichermagazine 14, 14' vorzugsweise kleiner dimensioniert, um so in das Medienspeichersystem 12 zu passen. Insbesondere könnten Speichermagazine 14, 14' basierend auf einer Anzahl von Entwurfsüberlegungen dimensioniert werden, wie z. B., jedoch nicht eingeschränkt auf dem inneren Overhead bzw. Mehraufwand des Medienspeichersystems 12 und der Anzahl von Datenkassetten, die in dem Medienspeichersystem 12 gespeichert werden sollen. Für ein Medienspeichersystem 12 z. B., das als ein „2U"-System dimensioniert ist, könnte ein Maximum von drei DLT-Datenkassetten horizontal in dem Speichermagazin 14 gespeichert werden. Praktische Beschränkungen, wie z. B. Herstellungstoleranzen, Raum, der durch die Platten (z. B. 55) eingenommen wird, die Speicherkammern 28 in dem Speichermagazin 14 definieren, usw., könnten jedoch die Kapazität des Speichermagazins 14 auf zwei DLT-Datenkassetten, die horizontal in demselben gespeichert sind, einschränken.
  • Jedes Speichermagazin 14, das zur Verwendung mit einem „2U"-EIA-Standard-Medienspeichersystem 12 dimensioniert ist, könnte z. B. gemäß dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel die Kapazität zum Speichern von sechs Standarddatenkassetten 18 bereitstellen, die in drei Stapeln von jeweils zwei Datenkassetten angeordnet sind. Vorzugsweise weisen die Datenkassetten 18 entweder Digital-Linear-Band-Datenkassetten (DLT-Datenkassetten; DLT = digital linear tage) oder Linear-Band-Offen-Datenkassetten (LTO-Datenkassetten; LTO = linear tage open) auf. LTO-Datenkassetten sind etwa drei Millimeter schmaler als DLT-Datenkassetten und könnten in einer Speicherkammer 28 untergebracht werden, indem die Partitionen und/oder Wände eingestellt werden, „Rippen" in Speicherkammern 28 eingefügt werden usw. In jedem Fall ist jede Speicherkammer 28 vorzugsweise dimensioniert (z. B. Höhe H' und Breite W'), um eine einzelne Standarddatenkassette 18 in derselben zu behalten, und die Gesamthöhe H und Gesamtbreite W des Speichermagazins 14 ermöglichen es, dass dieselbe in einem „2U"-EIA-Standard-Medienspeichersystem 12 verwendet werden kann.
  • Obwohl bei dem obigen Beispiel das Medienspeichersystem 12 ein „2U"-System ist, wird darauf verwiesen, dass die Erfindung nicht auf eine Verwendung mit „2U"-Medienspeichersystemen 12 eingeschränkt ist. Bei weiteren Ausführungsbeispielen könnte das Medienspeichersystem 12 größer sein, während dennoch EIA-Standards (z. B. „3U") erfüllt werden. Bei wiederum anderen Ausführungsbeispielen muss das Medienspeichersystem 12 EIA-Standards nicht erfüllen.
  • Während Ausführungsbeispiele des Speichermagazins 14 hierin gezeigt und beschrieben sind, wie dieses mit LTO- und/oder DLT-Datenkassetten 18 mit einer Standardgröße und -konfiguration verwendet werden könnte, ist die Erfindung auf keinen bestimmten Typ oder eine bestimmte Größe von Datenkassette eingeschränkt. Tatsächlich könnten die hierin offenbarten Speichermagazine 14, 14' mit beliebigen einer Vielzahl unterschiedlicher Größen und/oder Typen von Speichermedium verwendet werden (z. B. Magnetplatte oder -band, optische Platte usw.).
  • Wieder Bezug nehmend auf 1 kann das Medienspeichersystem 12 auch mit einer Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 versehen sein, die angepasst ist, um Datenkassetten 18 in Eingriff zu nehmen und dieselben zwischen Speichermagazinen 14, 14' und der Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 zu transportieren. Bei einem Ausführungsbeispiel könnte die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 auch verwendet werden, um Datenkassetten 18 zu und von einem oder mehreren Postschlitzen (nicht gezeigt) zu liefern, wenn diese zur Verwendung mit dem Medienspeichersystem 12 vorgesehen sind.
  • Gemäß den Lehren hierin können Ausführungsbeispiele der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in drei Dimensionen in dem Medienspeichersystem 12 verschoben werden, wie unten detaillierter beschrieben ist. Kurz gesagt kann die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 jedoch in der Richtung der Pfeile 22 und 23 entlang eines Führungssystems 20 in dem Medienspeichersystem 12 bewegt werden, um auf Datenkassetten 18 zuzugreifen und diese zwischen Speichermagazinen 14, 14' und der Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 zu transportieren. Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 könnte auch in der Richtung des Pfeils 24 um eine Achse 11 gedreht werden, um einem der Speichermagazine 14, 14' zugewandt zu sein. So kann die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 schnell und ohne weiteres auf Datenkassetten 18 in einem der Speichermagazine 14, 14' zugreifen. Zusätzlich kann die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 auch vertikal positioniert werden, um auf Datenkassetten 18 in mehr als einer Ebene des Medienspeichersystems 12 zuzugreifen, wie z. B. diejenigen, die aufeinander gespeichert sind, wie in dem Speichermagazin 14 in 2 gezeigt ist.
  • Die vorstehende Beschreibung des Medienspeichersystems 12 ist vorgesehen, um eine Umgebung, in der die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 verwendet werden kann, besser zu verstehen. Es soll jedoch angemerkt werden, dass die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 auch in Verbindung mit einem beliebigen eines breiten Bereichs anderer Typen und Konfigurationen von Medienspeichersystemen verwendet werden kann, die bereits bekannt sind oder in der Zukunft noch entwickelt werden könnten.
  • Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 wird nun unter Bezugnahme auf das in den 3 und 4 gezeigte Ausführungsbeispiel detaillierter erläutert. Gemäß einem derartigen Ausführungsbeispiel kann die Kassettenhandhabungsvor richtung 10 eine Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 aufweisen, die in einem Wagen 38 befestigt ist, der wiederum an einer Plattform 64 befestigt ist, wie in 3 gezeigt ist. Außerdem könnte gemäß diesem Ausführungsbeispiel die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 an dem Führungssystem 20 befestigt sein.
  • Wahlweise könnte die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 mit einem oder mehreren lasttragenden Bauteilen 78 versehen sein, um die Plattform 64 über einem „Boden" 74 des Medienspeichersystems 12 zu tragen. Die lasttragenden Bauteile 78 könnten z. B. zwischen der Plattform 64 und dem Boden 74 des Medienspeichersystems 12 befestigt sein. Ähnlich könnten eines oder mehrere lasttragende Bauteile 79 vorgesehen sein, um den Wagen 38 auf der Plattform 64 zu tragen. Die lasttragenden Bauteile 79 könnten z. B. zwischen dem Wagen 38 und der Plattform 64 befestigt sein.
  • Natürlich könnten das oder die lasttragenden Bauteile 78, 79 eine beliebige geeignete Kontaktoberfläche aufweisen und vorzugsweise relativ zu der benachbarten Oberfläche rollen oder gleiten. Das oder die lasttragenden Bauteile 78 könnten z. B. eine oder mehrere Rollen oder Lager zum Rollen auf dem Boden 74 des Medienspeichersystems 12 aufweisen. Oder das oder die lasttragenden Bauteile 79 könnten z. B. aus einem Material mit geringer Reibung (z. B. Teflon®) zum Gleiten auf der Plattform 64 hergestellt sein. Die Erfindung jedoch ist nicht auf diese Beispiele eingeschränkt.
  • Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 könnte wie folgt in dem Medienspeichersystem 12 an dem Führungssystem 20 befestigt sein. Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 könnte eine Zahnradanordnung 72 aufweisen, die dem Antriebsmotor 70 wirksam zugeordnet ist, der an der Plattform 64 befestigt ist, wie in 3 gezeigt ist. Die Zahnradanordnung 72 nimmt eine Zahnstange 68 in Eingriff, die an einer Führungsspur 66 des Führungssystems 20 befestigt ist. Die Führungsspur 66 definiert vorzugsweise einen Verschiebungs weg, dem die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 folgen kann (z. B. in den Richtungen der Pfeile 22 und 23 in 1). Entsprechend könnte der Antriebsmotor 70 betrieben werden, um die Zahnradanordnung 72 zu drehen und dieselbe entlang der Zahnstange 68 zu bewegen, wodurch die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 entlang des Verschiebungswegs, der durch die Führungsspur 66 in dem Medienspeichersystem 12 definiert ist, bewegt wird.
  • Eines oder mehrere Führungsbauteile 76, 77 könnten auch vorgesehen sein, um die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 entlang der Führungsspur 66 zu tragen und/oder zu führen. Die Führungsbauteile 76, 77 könnten eine beliebige geeignete Kontaktoberfläche aufweisen und sind angepasst, um an der Führungsspur 66 zu gleiten. Die Führungsbauteile 76, 77 könnten z. B. eine oder mehrere Rollen oder Lager zum Berühren der Führungsspur 66 aufweisen. Als weiteres Beispiel könnten die Führungsbauteile 76, 77 aus einem Material mit geringer Reibung (z. B. Teflon®) hergestellt sein, um auf der Führungsspur 66 zu gleiten.
  • Es wird darauf verwiesen, dass weitere Ausführungsbeispiele zum Befestigen der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 zur Verschiebung in demselben ebenso als innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche liegend betrachtet werden.
  • Zum Beispiel sind andere geeignete Führungssysteme ohne weiteres erhältlich und es wäre für einen Fachmann, nachdem sich dieser mit den Lehren hierin vertraut gemacht hat, gut begreiflich, eines oder mehrere derartige Führungssysteme zur Befestigung der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 an denselben bereitzustellen. Als Darstellung könnte die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 an einer Schiene (z. B. einem Stab, einem „I-Träger" usw.) befestigt sein und durch ein Riemensystem angetrieben werden. Eine Scheibe könnte in dem Medienspei chersystem 12 befestigt sein und eine weitere Scheibe an der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 befestigt sein und die beiden Scheiben könnten einander wirksam über eine Kette oder einen Riemen zugeordnet sein, die/der verwendet werden kann, um die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 entlang des Verschiebungswegs anzutreiben. Ein weiteres Ausführungsbeispiel, das gemäß den Lehren hierin verwendet werden könnte, ist in dem U.S.-Patent Nr. 6,327,113 B1 der gleichen Anmelderin detaillierter beschrieben. Weitere Ausführungsbeispiele kommen ebenso als innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche liegend in Betracht.
  • Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 könnte außerdem einen Wagen 38 aufweisen, der schwenkmäßig zur Drehung um eine Achse 11 an der Plattform 64 befestigt ist (z. B. um eine Linie, die normal zu dem Verschiebungsweg in der Richtung der Pfeile 24 aus 1 ist). Ein Ausführungsbeispiel zum Befestigen des Wagens 38 an der Plattform 64 ist in 3 gezeigt. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist der Wagen 38 an der Plattform 64 an einem Schwenkpunkt 81 befestigt (z. B. unter Verwendung eines Stifts, Lagers, Bolzens usw.). Ein Antriebsmotor 82 könnte zum Drehen des Wagens 38 um den Schwenkpunkt 81 vorgesehen sein. Insbesondere könnte der Antriebsmotor 82 an der Plattform 64 befestigt und einer Zahnradanordnung 84 wirksam zugeordnet sein, die einen Zahnkranz 80 in Eingriff nimmt, der an der Unterseite des Wagens 38 befestigt ist. Entsprechend könnte der Antriebsmotor 82 betrieben werden, um die Zahnradanordnung 84 zu drehen und den Zahnkranz 80 relativ zu derselben zu bewegen, um dadurch den Wagen 38 um die Achse 11 zu drehen.
  • Weitere Ausführungsbeispiele zum Befestigen des Wagens 38 an der Plattform 64 kommen ebenso als innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche liegend in Betracht und die vorliegende Erfindung soll auf kein bestimmtes Ausführungsbeispiel desselben eingeschränkt sein. Als ein Beispiel könnte ein weiteres geeignetes Ausführungsbeispiel, das gemäß den Lehren hierin verwendet werden könnte, das umfassen, was in dem U.S.-Patent Nr. 6,327,113 der gleichen Anmelderin detaillierter beschrieben ist.
  • Der Wagen 38 ist gemäß einem Ausführungsbeispiel in 4 detaillierter gezeigt und kann Platten 40, 42 aufweisen, die einen allgemein U-förmigen Kanal zwischen sich definieren. Zusätzlich kann eine Anzahl vertikaler länglicher Führungsschlitze 41, die in Seitenplatten 40 gebildet sind, vorgesehen sein, um die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 in denselben zu befestigen, wie unten detaillierter erläutert ist.
  • Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 kann außerdem eine Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 aufweisen, die an dem Wagen 38 befestigt ist. Die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 ist gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in 4 detaillierter gezeigt und kann eine Rahmenanordnung 31 aufweisen, die eine Kammer oder einen Hohlraum 31' definiert, die/der dimensioniert ist, um die Datenkassette 18 aufzunehmen. Gemäß einem Ausführungsbeispiel können Stifte 33 an der Rahmenanordnung 31 der Kassettenineingriffnahmeanordnung vorgesehen sein und können Führungsschlitze 41, die in der Seitenplatte 40 des Wagens 38 gebildet sind, gleitfähig in Eingriff nehmen. Entsprechend kann die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 gleitfähig in dem Wagen 38 befestigt sein.
  • Die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 ist angepasst, um eine Datenkassette 18 in Eingriff zu nehmen, die Datenkassette 18 (z. B. aus dem Speichermagazin 14) zum Transport innerhalb des Medienspeichersystems 12 in die Kammer 31' der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 zu entnehmen, und um die Datenkassette 18 an dem beabsichtigten Ziel auszustoßen (z. B. in die Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16). Da eine detailliertere Beschreibung der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 jedoch nicht erforderlich ist, um die Lehre hierin zu verstehen oder zu praktizieren, wird die bestimmte Kassettenineingriffnahmeanordnung 30, in Verbin dung mit der die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 verwendet werden kann, hierin nicht detaillierter beschrieben.
  • Zusätzlich soll darauf verwiesen werden, dass ein breiter Bereich von Kassettenineingriffnahmeanordnungen, die bereits bekannt sind oder die in der Zukunft noch entwickelt werden könnten, als innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche liegend betrachtet werden. Folglich soll die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 nicht als auf eine Verwendung mit der bestimmten Kassettenineingriffnahmeanordnung 30, die hierin gezeigt und beschrieben ist, eingeschränkt betrachtet werden.
  • Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 weist außerdem ein Anhebesystem (allgemein als 35 bezeichnet), das dem Wagen 38 wirksam zugeordnet ist, zum Anheben und Absenken der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 relativ zu dem Wagen 38 auf. Gemäß einem Ausführungsbeispiel kann das Anhebesystem 35 ein Stift-in-Spur-Positionierungssystem aufweisen, wie z. B. das, das in 4 gezeigt ist.
  • Das in 4 gezeigte Stift-in-Spur-Positionierungssystem weist Führungsstifte 33, die an der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 befestigt oder anderweitig an derselben gebildet sind, Führungsschlitze 41, die in dem Wagen 38 gebildet sind, und eine bewegbare Anhebeplatte 34 mit geneigten Positionierungsspuren 36, die in derselben gebildet sind, auf. Die Anhebeplatte 34 ist an dem Wagen 38 befestigt, um in Schienen 32 zu gleiten.
  • Eine weitere Anhebeplatte und weitere Führungsstifte sind außerdem an der gegenüberliegenden Seite der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 vorgesehen, und obwohl dies in 4 nicht gezeigt ist, sind die andere Anhebeplatte und die anderen Führungsstifte identisch zu der Anhebeplatte 34 und den Führungsstiften 33, die in 4 gezeigt sind. Die andere Anhebeplatte ist bei diesem Ausführungsbeispiel in einer Ausrichtung an dem Wagen 38 befestigt, die entgegen gesetzt zu derjenigen der Anhebeplatte 34 ist, so dass die geneigten Positionierungsspuren, die in derselben gebildet sind, in der entgegengesetzten Richtung zu denjenigen geneigt sind, die an der Anhebeplatte 34 in 4 gezeigt sind, wie ersichtlich werden wird, wenn der Betrieb des Anhebesystems 35 unten detaillierter beschrieben wird (siehe 5).
  • Das Stift-in-Spur-Positionierungssystem könnte derart zusammengebaut sein, dass Führungsstifte 33 an der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 Führungsschlitze 41, die in dem Wagen 38 gebildet sind, und die geneigten Positionierungsspuren 36, die in der Anhebeplatte 34 gebildet sind, gleitfähig in Eingriff nehmen. Der Wagen 38 weist außerdem Führungsschienen 32 auf, die an demselben befestigt oder gebildet sind, in die die Anhebeplatte 34 gleitfähig gepasst sein kann.
  • Außerdem ist gemäß diesem Ausführungsbeispiel des Anhebesystems 35 eine Betätigungsgliedanordnung zum Bewegen der Anhebeplatten 34 in Schienen 32 vorgesehen. Gemäß einem Ausführungsbeispiel könnte die Betätigungsgliedanordnung einen Antriebsmotor 90 (3), der an dem Wagen 38 befestigt ist und eine Welle 62 aufweist, die demselben wirksam zugeordnet ist, aufweisen. Der Antriebsmotor 90 ist wirksam, um eine Kurbelanordnung 60 zu drehen. Die Kurbelanordnung 60 nimmt die Anhebeplatten 34 an dem Stift 94 in Eingriff und wenn sie sich dreht, bewirkt die Zusammenwirkung des Stifts 94 und der Kurbelanordnung 60, dass sich die Anhebeplatten 34 relativ zu den Seiten 40 des Wagens 38 bewegen. Wenn sich die Anhebeplatte 34 bewegt, bewirkt die Zusammenwirkung der Führungsschlitze 41 und der geneigten Positionierungsspuren 36, dass die Führungsstifte 33 „hochklettern" oder „absteigen", wie dies auch immer der Fall ist, wobei so die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 relativ zu dem Wagen 38 angehoben oder abgesenkt wird. Ein Betrieb des Anhebesystems 35 ist unten detaillierter erläutert.
  • Die Führungsstifte 33 und die Spuren 36, 41 sind vorzugsweise dimensioniert, um einander in Eingriff zu nehmen, während ein Gleichgewicht zwischen einer Gleitpassung mit niedriger Reibung und einer guten Positionierungsgenauigkeit bereitgestellt wird. Obwohl die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 hierin als ein Stift-in-Spur-Vertikalpositionierungssystem mit vier Stiften aufweisend gezeigt und beschrieben ist (d. h. zwei Führungsstifte 33, die in jeder Seite des Wagens 38 gebildet sind), könnten weitere Ausführungsbeispiele weniger oder mehr Führungsstifte 33 und entsprechende Spuren 36, 41 verwenden. Es wird angemerkt, dass die Größe und Anzahl der Führungsstifte 33 und Spuren 36, 41 basierend auf Entwurfsüberlegungen variieren könnte. Derartige Entwurfsüberlegungen können die Größe und/oder das Gewicht der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 umfassen, sind jedoch nicht darauf beschränkt. Zusätzlich sind, obwohl dies nicht erforderlich ist, die Spuren 36, 41 vorzugsweise mit einem Material mit geringer Reibung (z. B. Teflon®) beschichtet, um eine tragende Oberfläche mit geringer Reibung für die Führungsstifte 33 bereitzustellen. Zusätzlich können die Führungsstifte 33 aus Stahl hergestellt sein, obwohl auch andere Materialien verwendet werden könnten.
  • Es wird auch angemerkt, dass die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 nicht auf eine Verwendung mit dem Anhebesystem 35 eingeschränkt ist, das hierin gezeigt und beschrieben ist. Einer oder mehrere der Führungsstifte 33 könnten z. B. angetrieben werden, um die Anhebeplatte 34 zu bewegen. Bei einem derartigen Ausführungsbeispiel könnten der oder die Führungsstifte 33 die geneigten Positionierungsspuren 36 drehen und in Eingriff nehmen (z. B. durch Zahnräder oder reibungsmäßig), um in Bezug auf dieselben hochzuklettern oder abzusteigen. Außerdem könnte das Stift-in-Spur-Vertikalpositionierungssystem z. B. eine Vielzahl unterschiedlicher Spurstrukturen aufweisen. Ein weiteres geeignetes Stift-in-Spur-Anhebesystem, das gemäß den Lehren hierin verwendet werden könnte, ist in dem U.S.-Patent Nr. 5,996,741 der gleichen Anmelderin detaillierter beschrieben. Zusätzlich ist die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 nicht auf eine Verwendung mit einem Stift-in-Spur-Vertikalpositionierungssystem eingeschränkt. Bei weiteren Ausführungsbeispielen könnte die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 mit anderen Anhebesystemen versehen sein, wie z. B., jedoch nicht eingeschränkt auf, einem riemengetriebenen Anhebesystem, einem schraubengetriebenen Anhebesystem, einem Zahnrad- und -Stange-Anhebesystem usw. Weitere Anhebesysteme sind gut bekannt und können ohne weiteres durch einen Fachmann, nachdem sich dieser mit den Lehren hierin vertraut gemacht hat, zur Verwendung mit der vorliegenden Erfindung angepasst werden.
  • Vor der Beschreibung einer Funktionsweise der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 soll angemerkt werden, dass die Komponenten der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 aus einem beliebigen eines breiten Bereichs von Materialien hergestellt sein könnten, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Beispielhaft könnten die Plattform 64, der Wagen 38 und die Anhebeplatten 34 aus einem Lagenmetall hergestellt sein und die Rahmenanordnung 31 der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 könnte aus Kunststoff hergestellt sein. Die Lehren hierin sollten jedoch nicht als auf eine Herstellung aus einem oder mehreren bestimmten Materialien eingeschränkt betrachtet werden.
  • Es soll außerdem angemerkt werden, dass die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 auch verschiedene Hilfsvorrichtungen, wie z. B. Leistungsversorgungen, Elektroniksteuerungen und Datenverarbeitungssysteme, häusen könnte. Derartige Hilfsvorrichtungen sind häufig Medienspeichersystemen zugeordnet und sind deshalb hierin nicht gezeigt oder beschrieben, da sie gut bekannt sind und eine weitere Beschreibung für ein vollständiges Verstehen oder ein Praktizieren der Anwendung nicht nötig ist.
  • Obwohl Ausführungsbeispiele der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 hierin gemäß bestimmten Ausführungsbeispielen gezeigt und beschrieben wurden, und auch, wie sie mit Ausführungsbeispielen bestimmter Medienspeichersysteme 12 verwendet werden kann, werden auch andere Ausführungsbeispiele der Erfindung ebenso als innerhalb des Schutzbereichs der Ansprüche liegend betrachtet.
  • Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 könnte gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt betrieben werden, um auf Datenkassetten 18 in dem Medienspeichersystem 12 zuzugreifen und diese zu transportieren. Kurz gesagt wird, wenn ein Benutzer eine Anforderung stellt, auf eine bestimmte Datenkassette 18 zuzugreifen, ein Signal an das Steuersystem (nicht gezeigt) für die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 geliefert. Das Steuersystem positioniert die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 benachbart zu dem Speichermagazin 14, wo die Datenkassette 18 gespeichert ist. Sobald diese aus dem Speichermagazin 14 wiedergewonnen ist, positioniert das Steuersystem die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 benachbart zu der Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16. Die Datenkassette 18 wird dann zum Zugriff auf auf derselben gespeicherte Daten in die Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 ausgestoßen.
  • Insbesondere wird, wenn die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 zu einem anderen Ort in dem Medienspeichersystem 12 bewegt wird (z. B. entlang des Verschiebungswegs, der durch das Führungssystem 20 definiert ist), das Antriebssystem 70 betätigt. Der Antriebsmotor 70 dreht die Zahnradanordnung 72, die demselben wirksam zugeordnet ist, was die Zahnstange 68 an der Führungsspur 66 in Eingriff nimmt. Abhängig von der Drehung des Antriebsmotors 70 (z. B. Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn) wird die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 entweder in der Richtung des Pfeils 22 oder in der Richtung des Pfeils 23 innerhalb des Medienspeichersystems 12 bewegt. Sobald die Kassettenhandhabungs vorrichtung 10 an dem erwünschten Ort entlang des Führungssystems 20 positioniert wurde, wird der Antriebsmotor 70 abgeschaltet oder anderweitig außer Eingriff genommen.
  • Wenn die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 um die Achse 11 gedreht werden soll, wird das Antriebssystem 82 betätigt, um den Wagen 30 in Bezug auf die Plattform 64 zu drehen. Dies bedeutet, dass der Antriebsmotor 82 betrieben wird, um die Zahnradanordnung 84, die den Zahnkranz 80 in Eingriff nimmt, zu drehen. Der Wagen 30 wiederum und die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30, die in demselben befestigt ist, werden in Bezug auf die Plattform 64 um die Achse 11 gedreht. Abhängig von der Drehung des Antriebsmotors 70 (z. B. Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn) wird der Wagen 30 in einer Richtung oder der anderen gedreht (d. h. wie durch Pfeile 24 dargestellt ist). Entsprechend könnte die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 so gedreht werden, dass die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 einem der gegenüberliegenden Speichermagazine 14, 14' oder der Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 zugewandt ist, wie dies auch immer der Fall ist. Sobald die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 ausgerichtet wurde, um in die erwünschte Richtung zu zeigen, wird der Antriebsmotor 82 außer Eingriff genommen oder abgeschaltet.
  • Die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 könnte auch vertikal positioniert werden. Die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 könnte z. B. angehoben werden, um die erwünschte Datenkassette 18 aus einer oberen Speicherkammer 28 in einem der Speichermagazine 14, 14' wiederzugewinnen. Oder die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 könnte z. B. abgesenkt werden, um die erwünschte Datenkassette 18 aus einer unteren Speicherkammer 28 in einem der Speichermagazine 14, 14' wiederzugewinnen.
  • Eine vertikale Bewegung der Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 ist das Ergebnis der Zusammenwirkung der sich bewegenden Platten 34 relativ zu dem Wagen 38. Obwohl die folgende Beschreibung hauptsächlich auf eine Seite der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 gerichtet ist, können identische Ereignisse und Funktionen auch gleichzeitig in Bezug auf die andere Seite der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 auftreten.
  • Ein Ausführungsbeispiel zum Bewegen der Platten 34 ist in 5 dargestellt. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel wird der Antriebsmotor 90 (3) betrieben, um die Kurbelanordnung 60 um einen Schwenkpunkt 62 zu drehen (z. B. in der Richtung der Pfeile 95 aus 5). Wenn die Kurbelanordnung 60 bewegt wird, bewirken Stifte 94, die die Platten 34 in Eingriff nehmen, dass sich die Anhebeplatten 34 in den Richtungen der Pfeile 50 und 52 bewegen. Dies bedeutet, dass, wenn die Kurbelanordnung sich in die Position bewegt, die als eine durchgezogene Linie 60 in 5 gezeigt ist, dies bewirkt, dass sich eine Platte 34 in der Richtung des Pfeils 50 bewegt und die andere Platte gleichzeitig in der Richtung des Pfeils 52 bewegt. Ähnlich bewirkt, wenn die Kurbelanordnung sich in die Position bewegt, die in 5 als eine gestrichelte Linie 60' angezeigt ist, dies, dass sich eine Platte 34 in der Richtung des Pfeils 52 bewegt und die andere Platte sich gleichzeitig in der Richtung des Pfeils 50 bewegt.
  • Wenn sich eine der Anhebeplatten 34 in der Richtung des Pfeils 50 bewegt, wird aufgrund der Zusammenwirkung der geneigten Positionierungsspuren 36 und der Führungsspuren 41 bewirkt, dass die Führungsstifte 33 (und so die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30) sich relativ zu dem Wagen 38 nach oben bewegen, wie in 6(a) durch den Pfeil 51 dargestellt ist. Wenn die Führungsstifte 33 die obere Stillstandsregion 36' der geneigten Positionierungsspuren 36 erreichen, könnte das Antriebssystem 90 die Bewegung der Anhebeplatte 34 stoppen. Entsprechend ist die Kassettenzugriffsvorrichtung 30 vertikal in einer erhöhten Position relativ zu dem Wagen 38 positioniert, wie in 6(a) gezeigt ist.
  • Wenn erwünscht wird, die Kassettenzugriffsvorrichtung 30 abzusenken, bewirkt das Antriebssystem, dass sich die Anhebeplatte 34 in der entgegengesetzten Richtung relativ zu dem Wagen 38 bewegt (z. B. in der Richtung des Pfeils 52), wie in 6(b) dargestellt ist. Wenn sich die Anhebeplatte 34 in der Richtung des Pfeils 52 bewegt, wird aufgrund der Zusammenwirkung der geneigten Positionierungsspuren 36 und der Führungsspuren 41 bewirkt, dass sich die Führungsstifte 33 relativ zu dem Wagen 38 nach unten bewegen (d.h. in der Richtung des Pfeils 53). Wenn die Führungsstifte 33 die untere Stillstandsregion 36'' der geneigten Positionierungsspuren 36 erreichen, könnte das Antriebssystem 90 die Bewegung der Anhebeplatte 34 stoppen. Entsprechend ist die Kassettenzugriffsvorrichtung 30 vertikal in einer abgesenkten Position relativ zu dem Wagen 38 positioniert.
  • Entsprechend könnte die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 vertikal relativ zu dem Wagen 38 positioniert sein, um auf Datenkassetten 18, die in mehr als einer Ebene des Medienspeichersystems 12 gespeichert sind, zuzugreifen. Sobald die Datenkassette 18 wiedergewonnen wurde, könnte die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 in dem Medienspeichersystem 12 neu positioniert werden, um die Datenkassette 18 (z. B. an die Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16) zu liefern. Obwohl eine Funktionsweise der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 hierin beschrieben wurde, um eine Datenkassette 18 aus den Speichermagazinen 14, 14' wiederzugewinnen, wird darauf verwiesen, dass die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 ähnlich betrieben werden könnte, um die Datenkassette 18 zu und von der Lesen/Schreiben-Vorrichtung 16 und einem Postschlitz (nicht gezeigt) wiederzugewinnen und zu liefern. Ähnlich wird darauf verwiesen, dass der Betrieb der Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 auf keine bestimmte Reihenfolge eingeschränkt ist. Die Kassettenineingriffnahmeanordnung 30 könnte z. B. vertikal positioniert und/oder gleichzeitig gedreht werden, wenn diese seitlich entlang des Verschiebungswegs 23, 33 in dem Medienspeichersystem verschoben wird.
  • Nach Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung ist ohne weiteres zu erkennen, dass das Medienspeichersystem 12 und die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 zur Verwendung mit demselben wichtige Entwicklungen in der Datenspeichertechnologie im Allgemeinen und an Medienspeichersystemen und Kassettenhandhabungsvorrichtungen im Besonderen darstellen. Die Kassettenhandhabungsvorrichtung 10 des bevorzugten Ausführungsbeispiels kann schnell und ohne weiteres auf die Datenkassetten, die in dem Medienspeichersystem 12 gespeichert sind, zugreifen, wodurch die Speicherdichte des Medienspeichersystems 12 erhöht wird. Außerdem können das oder die Speichermagazine 14, 14' vorzugsweise zur Verwendung mit Standard-Gestellsystemen der Electronic Industry Association (EIA) entworfen sein.

Claims (11)

  1. Kassettenhandhabungsvorrichtung für ein Medienspeichersystem (12), die folgende Merkmale umfasst: eine Plattform (64), die in einem Medienspeichersystem befestigt und entlang eines Verschiebungswegs, der in derselben vorgesehen ist, bewegbar ist; einen Wagen (38), der an der Plattform befestigt und um eine Linie drehbar ist, die im Wesentlichen normal zu dem Verschiebungsweg ist; eine Kassettenineingriffnahmeanordnung (30), die an dem Wagen befestigt ist und in unterschiedliche Richtungen zeigt, wenn der Wagen so gedreht wird; dadurch gekennzeichnet, dass sie folgendes Merkmal aufweist: ein Anhebesystem (35), das an dem Wagen (38) befestigt ist und der Kassettenineingriffnahmeanordnung wirksam zugeordnet ist, zum im Wesentlichen vertikalen Positionieren der Kassettenineingriffnahmeanordnung relativ zu dem Wagen.
  2. Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der die Kassettenineingriffnahmeanordnung angepasst ist, um eine Datenkassette (18) für einen Transport innerhalb des Medienspeichersystems in eine Kammer (31) der Kassettenineingriffnahmeanordnung in Eingriff zu nehmen und die Datenkassette an dem beabsichtigten Ziel auszustoßen.
  3. Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, bei der das Anhebesystem (35) aus der Gruppe ausgewählt ist, die ein Stift-in-Spur-Positionierungssystem, ein riemengetriebenes Anhebesystem, ein schraubengetriebenes Anhebesystem und ein Zahnrad- und -Zahnstange-Anhebesystem aufweist.
  4. Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, bei der das Anhebesystem (35) folgende Merkmale umfasst: eine Anhebeplatte (34) mit zumindest einer Positionierungsspur (36), die in derselben gebildet ist; zumindest einen Führungsschlitz (41), der in dem Wagen (38) gebildet ist; zumindest einen Stift (94), der an der Kassettenineingriffnahmeanordnung (30) befestigt ist und die zumindest eine Positionierungsspur und den zumindest einen Führungsschlitz in Eingriff nimmt, wobei die zusammenmwirkende Aktion des zumindest einen Stifts, der in der zumindest einen Positionierungsspur gleitet, und des zumindest einen Führungsschlitzes, wenn die Anhebeplatte relativ zu dem Wagen bewegt wird, die Kassettenineingriffnahmeanordnung wie gewünscht anhebt und absenkt.
  5. Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die eine Zahnstange (80), die an dem Wagen (38) befestigt ist; und eine Zahnradanordnung (84) umfasst, die die Zahnstange in Eingriff nimmt, um den Wagen bezüglich der Plattform (64) zu drehen.
  6. Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die zumindest ein lasttragendes Bauteil (78) umfasst, das zwischen der Plattform (64) und dem Medienspeichersystem (12) befestigt ist.
  7. Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die zumindest ein lasttragendes Bauteil (79) umfasst, das zwischen dem Wagen und der Plattform (64) befestigt ist.
  8. Ein Medienspeichersystem, das folgende Merkmale umfasst: ein erstes und ein zweites Speichermagazin (14), die im Wesentlichen gegenüber voneinander einander zugewandt angeordnet sind und zumindest obere und untere Speicherkammern (28) aufweisen, die in denselben gebildet sind; ein Führungssystem (20), das einen Verschiebungsweg zwischen dem ersten und dem zweiten Speichermagazin bereitstellt; und eine Kassettenhandhabungsvorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
  9. Ein Medienspeichersystem gemäß Anspruch 8, wobei das Medienspeichersystem eine Höhe aufweist, die ein Vielfaches von 44,5 mm ist, und eine Breite von 450 mm oder weniger aufweist.
  10. Ein Medienspeichersystem gemäß Anspruch 9, wobei das Medienspeichersystem eine Höhe von 89 mm aufweist.
  11. Ein Medienspeichersystem gemäß Anspruch 9, wobei das Medienspeichersystem eine Höhe von 133,5 mm aufweist.
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