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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Bildgebungsvorrichtung
umfassend einen Druckkopf zum Aufbringen von Tinte auf eine Oberflächenschicht
eines Aufzeichnungsmediums, das zu ihr transportiert wird und eine
Heizeinheit zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums, um die Tinte,
die auf die Oberflächenschicht
aufgetragen wurde, durch den Druckkopf, auf ihre Fixierschicht zu
fixieren.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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In
der
japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.10-297197 wird
beispielhaft eine übliche Technik
in Bezug auf das obige Themengebiet offenbart. Danach umfasst ein
Metallsubstrat eine Farbgrundschicht, die ebenso als Rostschutzschicht dient,
eine transparente Resinschicht als eine optische transparente Resinschicht,
die über
der Farbgrundschicht gebildet ist, wobei die Resinschicht aus Acrylresin,
Polyesterresin, Urethanresin, etc. besteht und eine Schicht zum
Aufnehmen des Tintenstrahls, die über der Resinschicht gebildet
ist und beispielsweise aus porösem
Aluminium besteht. Nach Aufbringung einer sublimierenden Tinte oder
eines Pigmentes auf die Schicht zum Aufnehmen des Tintenstrahls
durch einen Tintenstrahldruck, wird das sublimierende Pigment in
einem Heizofen oder durch eine Heizpresse aufgeheizt, wobei das
sublimierende Pigment in der Schicht zur Aufnahme des Tintenstrahls in
die transparente Resinschicht sublimiert wird. Anschließend wird
die Schicht zur Aufnahme des Tintenstrahls entfernt, um einen gitterförmigen metallischen Grundkörper zu
erhalten mit einem farbigen Muster, welches sich in der transparenten
Resinschicht fest gebildet hat.
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Gemäß dem weiteren
Stand der Technik, welcher in der
japanischen
Patentanmeldung „Kokai" No: 2001-105638 offenbart
wird, wird sublimierende Tinte von einem Tintengummiband auf eine
Oberfläche
einer Aufzeichnungsplatte übertragen.
Um die Tinte zu erhitzen und auf der Platte zu fixieren, wird die
Platte in ein Heizgehäuse
verbracht, in dem die Platte zwischen einer Druckrolle und einer
Heizrolle, die sich gegenüberstehen
und zwischen sich einen schmalen Spalt bilden, oder zwischen einer
Heizrolle und einem Transportband, welches entlang einem Teilbereich
des Umfangs der Heizrolle angeordnet ist, hindurchbewegt und aufgeheizt
wird und anschließend
wird das Platte sofort aus dem Heizgehäuse ausgegeben.
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Weiterhin
wird auf dem Gebiet des Textildruckes gemäß einer beispielhaft angeführten Technik, die
in der
japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.08-311782 offenbart
ist, Farbe auf ein Gewebe durch das Tintenstrahldruckverfahren aufgebracht. Anschließend wird
das Gewebe in ein Heizgerät
verbracht, um darin beheizt zu werden zur Verstärkung der Fixierung des Farbstoffes
und ebenso dessen Farbverlauf. Anschließend wird das Gewebe sofort von
dem Gerät
ausgegeben, damit es bei normaler Temperatur abkühlt.
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Auch
die
japanische Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.10-16188 offenbart
eine Bildgebungsvorrichtung. Danach wird zuerst ein erstes Bild
auf einer Wärmetransferplatte
gebildet, beispielsweise durch einen Tintenstrahldrucker. Anschließend wird diese
Wärmetransferplatte
mit dem darauf gebildeten Bild über
eine Aufnahmeplatte gelegt und diese Platten zusammengepresst und
gemeinsam aufgeheizt, wobei das Bild (Tinte), welches auf der Wärmetransferplatte
gebildet ist durch die Hitze sublimiert und auf eine Tintenfixierschicht
der Aufnahmeplatte übergeht und
somit ein zweites Bild auf dieser gebildet wird. Damit erhält man ein
gedrucktes Endprodukt.
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Eine
weitere Bildgebungsvorrichtung ist aus der
japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.10-230589 bekannt.
Gemäß dieser
wird eine laminierte Materialschicht vorab auf einer Tintenfixierschicht
einer Aufzeichnungsplatte bereit gestellt. Anschließend wird
das Bild auf der laminierten Materialschicht gebildet, beispielsweise
durch einen Tintenstrahldrucker. Danach wird die sich so ergebende Platte
gepresst und durch Heizrollen aufgeheizt und erzeugt dadurch eine
transparente laminierte Materialschicht und ebenso wird dadurch
das Tintenpigment auf der Fixierschicht fixiert. Damit erhält man ein
gedrucktes Endprodukt.
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Bei
diesen Bildgebungsvorrichtungen wird sublimierende Tinte gegen ein
Aufzeichnungsmedium gespritzt, welches üblicherweise entlang einer Unter-Abtastungsrichtung
transportiert wird, so dass ein Bild darauf durch die Tintentröpfchen gebildet wird
(diese werden hier als „nicht-sublimierte
Drucktropfen" bezeichnet).
Danach, während
des anschließenden
Heizfixierprozesses, werden diese Tintentröpfchen bis zum Sublimieren
aufgeheizt, so dass das sublimierende Tintenpigment (hier als „sublimierte
Drucktropfen" bezeichnet)
in der Fixierschicht des Aufzeichnungsmediums fixiert wird, wobei
ein Enddruckbild, welches aus den sublimierten Drucktropfen mit
lebendigem Farbverlauf gebildet ist, erhalten wird.
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Um
eine gute Qualität
des gedruckten Produktes aufrechtzuerhalten als Endprodukt unabhängig von
der Druckgröße, ist
es notwendig, dass der Heizprozess, der auf das Aufzeichnungsmedium wirkt,
auf welches die Tinte aufgebracht wurde, zeitlich angepasst ist
und mit einem angepasstem Heizmuster angewendet wird. Diesbezüglich muss
angemerkt werden, dass diese Art von Bildgebungsvorrichtungen oft
in einem Druckserviceladen oder einem Fotoladen installiert wird,
so dass diese Vorrichtungen so kompakt wie möglich ausgestaltet sein sollen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Angesichts
des oben beschriebenen Standes der Technik mit einer Bildgebungsvorrichtung, die
zu Beginn beschrieben wurde, mit dessen technischem Verfahren als
Startpunkt, ist es ein erstes Ziel der vorliegenden Erfindung, eine
kompakte Bildgebungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche geeignet
ist, einen angemessenen Heizvorgang in einer gleichmäßigen Weise
auf verschiedene Arten von Aufzeichnungsmedien anzuwenden, die von
der Printein heit transportiert werden, umfassend ein Aufzeichnungsmedium
von der Standardpostergröße bis zu
einem sehr langen Aufzeichnungsmedium mit einer Länge von über 10 m
für die
Produktion einer riesigen Plakatwand oder ähnlichem.
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Um
das oben genannte Ziel zu erreichen gemäß der vorliegenden Erfindung,
umfasst eine Bildgebungsvorrichtung eine Printeinheit mit einem Druckkopf
zum Aufbringen von Tinte auf eine Oberflächenschicht eines Aufzeichnungsmediums,
das zu ihr transportiert wird; eine Schlaufenbildungseinheit, die
geeignet ist, um das Aufzeichnungsmedium zeitweilig zu speichern,
das von der Printeinheit ausgegeben wird; und eine Heizeinheit zum
Beheizen des Aufzeichnungsmediums, das aus der Schlaufenbildungseinheit
ausgegeben wird, um die Tinte, die auf die Oberflächenschicht
aufgetragen wurde, auf ihrer Fixierschicht zu fixieren; wobei besagte
Schlaufenbildungseinheit einen Zwischentransportmechanismus aufweist,
um das Aufzeichnungsmedium, das von der Printeinheit erhalten wurde,
in die Heizeinheit zu senden; und wobei der Zwischentransportmechanismus
einen ersten Speicherabschnitt und einen zweiten Speicherabschnitt
aufweist, die jeweils betätigbar sind,
um das Aufzeichnungsmedium zu speichern während eine Schlaufe daraus
gebildet wird. Vorzugsweise sind der erste Speicherabschnitt und
der zweite Speicherabschnitt hintereinander angeordnet in der Transportrichtung
des Aufzeichnungsmediums. Mit dieser sequentiellen Anordnung der
zwei Speicherabschnitte wird es möglich, kontinuierlich eine
Vielzahl von Aufzeichnungsmedien zwischen der Printeinheit und der
Heizeinheit zu transferieren. Dabei weist vorzugsweise der Zwischentransportmechanismus
einen Klemmtransportrollensatz und einen Zuführrollensatz auf, wobei der
erste Speicherabschnitt gebildet wird zwischen einem Ausgang der Printeinheit
für das
Aufzeichnungsmedium und dem Klemmtransportrollensatz und wobei der
zweite Speicherabschnitt gebildet wird zwischen dem Klemmtransportrollensatz
und dem Zuführrollensatz. Damit
wird es möglich,
die Schlaufen des Aufzeichnungsmediums zu bilden, die entsprechend
der Bewegung des Klemmtransportrollensatzes auf den gegenüberliegenden
Seiten des Klemmtransportrollensatzes gebildet werden. Folglich
kann die Schlaufenbildungseinheit trotz ihrer großen Speicherkapazität hierfür kompakt
ausgestaltet sein. Weiterhin kann im Fall eines relativ kurzen Aufzeichnungsmediums, welches
innerhalb des ersten Speicherabschnittes unter gebracht werden kann,
durch Übertragung
des gesamten Mediums in den zweiten Speicherabschnitt sofort nach
der Beendigung des Druckprozesses durch den Klemmtransportrollensatz,
das erste Speichermedium geleert werden, um ein nächstes Aufzeichnungsmedium
empfangen zu können.
Im Ergebnis kann die Arbeitsgeschwindigkeit der Printeinheit erhöht werden.
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Vorteilhafterweise
kann der Klemmrollensatz so angepasst werden, dass er als Einroll-Korrekturrolle
zur Verminderung der Einrolltendenzen des Aufzeichnungsmediums wirkt.
Damit kann, wenn das Aufzeichnungsmedium, während es durch den Klemmtransportrollensatz
transportiert wird, eine Einrolltendenz besitzt, weil das Aufzeichnungsmedium,
bevor es der Printeinheit zugeführt
wurde in Form einer Rolle vorlag, aufgerollt auf einem Kern, eine
solche Einrolltendenz des Aufzeichnungsmediums eliminiert oder zumindest
reduziert werden durch den Klemmtransportrollensatz, der auch als Einroll-Korrekturrolle
wirkt und anschließend
dann in die Heizeinheit transportiert werden. Dementsprechend wird
es möglich,
das Auftreten von ungeeignetem Transport zu vermeiden (umfassend
solche Phänomene
wie die Stauung des Aufzeichnungsmediums innerhalb des Transportmechanismus,
was vermieden werden muss), der auftreten würde, falls das Medium zu der
Heizeinheit mit im Medium verbliebenen Einrolltendenzen gesendet
werden würde.
Um diesen Aufbau zu verwirklichen, kann der Klemmtransportrollensatz
aus einer Drehrolle gebildet sein, die einen großen Durchmesser aufweist und
einer Vielzahl von Hilfsrollen, die in zueinander in beabstandeter
Weise entlang der Umfangsfläche
der Drehrolle angeordnet sind. Durch diese Konstruktion wird es
dem Aufzeichnungsmedium ermöglicht,
in einem Bogen mit definiertem Radius gedreht zu werden, während das
Medium durch die Konstruktion zuverlässig gehalten wird, obwohl
die gesamte Konstruktion kompakt ist. Zur Verminderung der Einrolltendenzen
des Aufzeichnungsmediums überschreitet
vorzugsweise der Windungswinkel des Aufzeichnungsmediums durch die
Drehrolle 100 Grad.
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Weitere
und andere Merkmale der Erfindung werden offensichtlich beim Lesen
der folgenden detaillierten Beschreibung der entsprechenden bevorzugten
Ausführungsformen
mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Schnittdarstellung, welche ein Beispiel eines Aufzeichnungsmediums
zur Bearbeitung durch die vorliegende Erfindung zeigt,
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2 ist
eine perspektivische Ansicht einer Bildgebungsvorrichtung gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung;
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3 ist
eine schematische Schnittansicht, die den Aufbau einer Druckstation
der Bildgebungsvorrichtung zeigt;
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4 ist
eine schematische Schnittdarstellung, welche den Aufbau einer Printeinheit
zeigt, die die Druckstation beinhaltet;
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5 ist
eine schematische Schnittdarstellung, die den Aufbau einer Schlaufenbildungseinheit zeigt;
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6A ist
eine perspektivische Ansicht, die die Verwendung eines Vorratstuches
aus Stoff zeigt;
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6B ist
eine perspektivische Ansicht, die die Benutzung eines Vorratstuches
aus Stoff zeigt;
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7 ist
eine schematische Ansicht, die den Aufbau einer Heizfixiereinheit
und einer Langsamkühlungsuntereinheit
zeigt;
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8 ist
eine vergrößerte schematische
Ansicht eines Aufbaus eines Druckrollenmechanismus;
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9 ist
eine perspektivische Ansicht einer Anordnung eines elektrischen
Drahtes innerhalb eines Langsamkühlungsführungselementes;
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10 ist eine perspektivische Ansicht, die Aufbauten
des Druckrollenmechanismus und der Langsamkühlungsuntereinheit zeigt;
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11 ist
eine schematische Ansicht eines weiteren Aufbaus des elektrischen
Drahtes, welcher in dem Langsamkühlungsführungselement
vorgesehen ist;
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12 ist
eine schematische Ansicht eines Aufbaus des elektrischen Drahtes
in dem Langsamkühlungsführungselement
gemäß einer
weiteren Ausführungsform;
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13 ist
ein funktionelles Blockdiagramm, welches verschiedene Funktionen
einer Steuerung zeigt;
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14 ist
ein Flußdiagramm,
welches einen Arbeitsablauf eines Zwischentransportmechanismus zeigt
zum Zuführen
eines Aufzeichnungsmediums 1, welches von einer Printeinheit
PU zu einer Heizfixiereinheit HU gesendet wurde, während eine
Schlaufe des Mediums gebildet wurde;
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15 ist
ein Flußdiagramm,
welches einen Prozess zeigt, welcher auf den Prozess folgt, der
in dem Flußdiagramm
der 14 gezeigt wurde;
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16 ist
ein Flußdiagramm,
welches einen Prozess zeigt, welcher auf den Prozess folgt, der
in dem Flußdiagramm
der 15 gezeigt wurde;
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17 ist
ein Flußdiagramm,
welches einen Arbeitsgang durch den Zwischentransportmechanismus
bei einer anderen Verwendung zeigt;
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18 ist
ein Flußdiagramm,
welches einen Arbeitsgang des Zwischentransportmechanismus bei einer
weiteren Verwendung zeigt und
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19 ist
ein Schaubild, welches ein typisches Heizmuster der Heizeinheit
zeigt.
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Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
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Zu
allererst wird ein Beispiel eines Aufzeichnungsmediums 1,
welches durch die Erfindung bearbeitet wird, mit Bezug auf die 1 beschrieben. Dieses
Aufzeichnungsmedium 1 beinhaltet ein Substrat 10,
bestehend aus einem Filmfolie aus beispielsweise PET (Polyethylen-Terephthalat),
einer Fixierschicht 11 beispielsweise gebildet aus Urethanresin
und oberhalb der Oberfläche
des Substrates 10 zur Fixierung der Tinte darin angeordnet,
das heißt des
Tintenpigments und einer Oberflächenschicht 12,
die auf der Oberfläche
der Schicht 11 angeordnet ist und die als Permeationsschicht
dient, die die Permeation der Tinte hindurch erlaubt. Im Falle,
dass die Oberfläche
des Substrats 10 die Eigenschaft besitzt, dass eine direkte
Fixierung des Tintenpigments auf ihr möglich ist, kann die Fixierschicht 11 weggelassen werden.
Bei Gebrauch werden sublimierende Tintentröpfchen auf die Oberflächenschicht 12 dieses
Aufzeichnungsmediums 1, beispielsweise durch einen Tintenstrahldrucker,
aufgebracht, um darauf ein gedrucktes Bild zu bilden, welches aus
nicht sublimierten Druckpunkten besteht, wobei danach die Tintentröpfchen (nicht
sublimierte Drucktropfen), nachdem sie auf eine angemessene Temperatur
aufgeheizt wurden, und auf die Oberflächenschicht 12 aufgebracht
wurden, anfangen zu sublimieren und die Oberflächenschicht 12 durchdringen,
um die darunter gelegene Fixierschicht 11 zu erreichen,
so dass das Tintenpigment, jetzt als sublimierte Drucktropfen, innerhalb
der Fixierschicht 11 fixiert wird. Dementsprechend erhält man als
Enddruckprodukt 100 ein Folie mit aufgenommenem Bild durch
Entfernen oder „Abschälen" der Oberflächenschicht 12,
welches hohen Glanz und hohe Bildschärfe besitzt und das das gedruckte
Bild aufweist, welches aus sublimierten Druckpunkten in ihrer Fixierschicht 11 besteht.
Bei diesem Heiz-Sublimierungsprozess
tritt nämlich
das Tintenpigment, welches als nicht sublimierte Druckpunkte auf
der Oberflächenschicht 12 aufgebracht wurde,
durch die Oberflächenschicht 12 hindurch, um
die Fixierschicht 11 zu erreichen, in der das Pigment als
sublimierte Druckpunkte das gedruckte Bild bildet. Im Übrigen wird
es vorteilhaft sein, ein Ablösemittel
dazwischen vorzusehen, da dieses Aufzeichnungsmedium bei der letzten
Phase die Entfernung der Oberflächenschicht 12 von
der Fixierschicht 11 oder dem Substrat 10 erfordert.
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Als
nächstes
wird beispielhaft eine Bildgebungsvorrichtung zum Herstellen des
Enddruckproduktes 100 durch Benutzung des oben beschriebenen
Aufzeichnungsmediums 1 anhand der 2 und 3 beschrieben.
Wie gezeigt, besteht diese Bildgebungsvorrichtung hauptsächlich aus
einer Druckstation PS und einer Benutzerstation OS. Die Druckstation
PS umfasst eine Tintenstrahlprinteinheit PU, eine Schlaufenbildungseinheit
LU zum temporären Festhalten
des Aufzeichnungsmediums 1, welches ein gedrucktes Bild,
gebildet aus nicht sublimierten Drucktropfen durch die Printeinheit
PU, aufweist und eine Heizfixiereinheit HU zur Anwendung von Heizenergie
auf das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Schlaufenbildungseinheit
LU gesendet wurde, um ein gedrucktes Bild herzustellen, welches
aus sublimierten Drucktropfen gebildet wurde. Die Heizfixiereinheit
HU umfasst eine Vorheizuntereinheit PR zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums 1 mit
einem angemessenen Temperaturgradienten auf eine Sublimier-Fixier-Temperatur,
eine Hauptheizuntereinheit R zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums 1 bei
der Sublimier-Fixier-Temperatur
und eine Langsamkühlungsuntereinheit
CU zum langsamen Herunterkühlen
des Aufzeichnungsmediums 1, welches aus der Hauptheizuntereinheit
R ausgegeben wurde, auf Normaltemperatur (Raumtemperatur).
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Im Übrigen dient
die Schlaufenbildungseinheit LU, die zwischen der Printeinheit PU
und der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist, dazu, eine Geschwindigkeitsdifferenz
zwischen einer relativ langsamen Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch
die Heizfixiereinheit HU und einer relativ hohen Durchschnittstransportgeschwindigkeit
des Mediums 1 durch die Printeinheit PU abzufangen. Die
Printeinheit PU, die Schlaufenbildungseinheit LU und die Heizfixiereinheit
HU sind als separate Einheiten ausgestaltet und getrennt miteinander
verbindbar. Die Langsamkühlungsuntereinheit CU
ist mit der Heizfixiereinheit HU verbunden.
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Wie
man anhand der 4 sehen kann, transportiert
ein Folientransportmechanismus 6A innerhalb der Printeinheit
PU das Aufzeichnungsmedium 1 während dieses Aufzeichnungsmedium 1 von einer
nicht gezeigten Rollfolienkassette abgerollt wird, in welcher das
Medium 1 in Form einer Rolle aufbewahrt wird in der Weise,
dass die Oberflächenschicht 12,
die Druckschicht, des Mediums benachbart zu einer Tintenaustrittsöffnung eines
Tintenstrahldruckkopfes 2 als ein Beispiel eines Druckkopfes
angeordnet werden kann. Der Druckkopf 2 ist vor- und zurück bewegbar
angeordnet durch einen Kopfzuführmechanismus 3 entlang
einer Richtung, die die Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 kreuzt,
das heißt
entlang einer Hauptabtastrichtung. Da das Aufzeichnungsmedium 1 entlang
einer Unterabtastrichtung transportiert und bei jeder Bewegung des
Druckkopfes 2, Tinte durch seine Tintenaustrittsöffnung gegen
die Oberflächenschicht 12 des
Aufzeichnungsmediums 1 gespritzt wird, werden so gedruckte
Bilder in Folge gebildet. Der Druckkopf 2 umfasst eine
Mehrzahl von Modulen mit Austrittsöffnungen, die geeignet sind,
um entsprechend Tinte der verschiedenen Grundfarben ausgeben können, um ein
farbiges gedrucktes Bild zu bilden. Wird beispielsweise ein farbiges
gedrucktes Bild in fotografischer Qualität benötigt, werden im Allgemeinen
zusätzlich zu
Tinten der Grundfarben von Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz, etc. weitere
Tinten von Farbtönen
derselben Sorte benutzt. Der Druckkopf 2 kann dabei ein Standarddruckkopf
sein, der in konventionellen Tintenstrahldruckern benutzt wird.
Eine weitere Beschreibung davon wird deshalb weggelassen. Nachdem
ein gedrucktes Bild auf ihrer Oberflächenschicht 12 gebildet
wurde mit Tintentröpfchen 2a,
die von dem Druckkopf 2 abgegeben wurden, verlässt das Aufzeichnungsmedium 1 die
Printeinheit PU, um in die Schlaufenbildungseinheit LU einzutreten.
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Das
Aufzeichnungsmedium 1 wird in Form einer länglichen
Folie von dessen Hersteller zur Verfügung gestellt. Deshalb ist
es notwendig, dieses auf die Größe eines
hiervon gebildeten Druckbildes zuzuschneiden. Schließlich wird
ein Folienschneidemittel 5 zur Verfügung gestellt. In dieser Ausgestaltung umfasst
das Folienschneidemittel 5 einen Schneidemesserkörper 51,
der zwi schen einer Position wechseln kann, bei der der Körper in
Richtung auf das Aufzeichnungsmedium 1 relativ zu dem Druckkopf 2 hervorragt
und einer weiteren Position, bei der der Körper von dem Aufzeichnungsmedium 1 zurückgezogen
ist, und einen Umschaltmotor 52 zum Umschalten des Schneidemesserkörpers 51 zwischen
den beiden Positionen durch einen beispielsweise Nocken- oder Schneckenzuführmechanismus
(nicht gezeigt).
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Wie
in 2 gezeigt, umfasst die Schlaufenbildungseinheit
LU einen mit ihr verbundenen Gehäusekörper 300 zwischen
der Printeinheit PU und der Heizfixiereinheit HU. Verschiedene Teile,
die die Schlaufenbildungseinheit LU bilden, sind an dem Gehäusekörper 300 befestigt
und an diesem abgestützt. Wie
aus 3 entnehmbar ist, ist ein Zwischentransportmechanismus 30 angeordnet
zwischen einem Ausgang der Printeinheit PU und einem Eingang der Heizfixiereinheit
HU, das heißt
zwischen einem ersten Transportmechanismus 6A und einem
zweiten Transportmechanismus 6B. Dieser Zwischentransportmechanismus 30 umfasst
einen Klemmtransportrollensatz 31, welcher sowohl unterhalb
des Ausgangs der Printeinheit PU als auch des Eingangs der Heizfixiereinheit
HU angeordnet ist und einen Zuführrollensatz 32,
der benachbart zum Eingang der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist.
Der Transportweg zwischen dem Ausgang des ersten Transportmechanismus 6A und
dem Klemmtransportrollensatz 31 umfasst keine Antriebsrollen
oder ähnliches
und wird als erster Speicherabschnitt 30A zur Verfügung gestellt,
in dem das Aufzeichnungsmedium 1 zu einer Schlaufe geformt
werden kann. In ähnlicher
Weise wird der Transportweg zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und
dem Zuführollensatz 32 als zweiter
Speicherabschnitt 30B zur Verfügung gestellt.
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Wie
aus 5 ersichtlich ist, umfaßt der erste Speicherabschnitt 30A einen
ersten Führungsmechanismus 35 und
der zweite Speicherabschnitt 30B umfasst einen zweiten
Führungsmechanismus 36. Der
erste Führungsmechanismus 35 umfasst
eine ortsfeste Führungsplatte 35a und
eine bewegliche Führungsplatte 35b zwischen
denen das Aufzeichnungsmedium durchtreten kann. Wird die bewegliche Führungsplatte 35b,
die in Transportrichtung stromabwärts angeordnet ist, geöffnet, kann
das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe abwärts davon
bilden. In ähnlicher
Weise umfasst der zweite Führungsmechanismus 36 eine
ortsfeste Führungsplatte 36a und
eine bewegliche Führungs platte 36b zwischen
denen das Aufzeichnungsmedium 1 durchtreten kann. Wird
die bewegliche Führungsplatte 36b, die
in Transportrichtung stromabwärts
angeordnet ist, geöffnet,
kann das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe abwärts davon
bilden. Das heißt,
daß sich ein
erster Schlaufenanhäufungsraum
J1 von dem ersten Speicherabschnitt 30A erstreckt und ein
zweiter Schlaufenanhäufungsraum
J2 sich von dem zweiten Speicherabschnitt 30B erstreckt.
Der erste Schlaufenanhäufungsraum
J1 wird durch ein Vorratsgewebetuch 41 mit antistatischer
Behandlung begrenzt. Der zweite Schlaufenanhäufungsraum J2 wird durch einen
Vorratsbehälter 42 aus
Resin begrenzt.
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Der
Vorratsbehälter 42,
der die Grenzflächen des
zweiten Schlaufenanhäufungsraumes
J2 bildet, umfasst ein rechteckiges Gehäuse mit einer Bodenfläche, vier
Seitenflächen
und einer offenen oberen Fläche
und bildet dadurch einen nicht deformierbaren, rechteckigen Anhäufungsraum.
Andererseits umfasst das Vorratsgewebetuch 41, welches
die Grenzflächen
des ersten Schlaufenanhäufungsraumes
J1 bildet, ein rechteckiges Gewebetuch, welches an dessen gegenüberliegenden
Enden aufgehängt
ist, um dazwischen eine bogenförmige
Fläche zu
bilden, die als Begrenzungsfläche
dient. Gegenüberliegende
Enden dieses Beanspruchungsraumes sind vollständig offen. Um seine Konstruktion
noch genauer zu beschreiben, ist, wie in 3 gezeigt,
ein Ende des länglichen
Vorratsgewebetuches 41 am oberen Ende der Seitenwände des
Vorratsbehälters 42 festgelegt
auf der Seite des ersten Schlaufenanhäufungsraumes J1, während dessen
anderes Ende durch einen Stab 43, welcher länger ist
als die Breite des Tuches, begrenzt wird. Da die gegenüberliegenden
Enden dieses Stabes 43, der als Fixierhilfe dient, an Haken 44 festgelegt
sind, die auf der Bodenfläche des
Gehäuses
der Printeinheit PU angeordnet sind, wird ein Anhäufungsraum
gebildet, der ausschließlich
in Transportrichtung des anzuhäufenden
Aufzeichnungsmediums 1 und in Abwärtsrichtung begrenzt ist und
der vollständig
offen auf den Längsseiten
senkrecht zur Transportrichtung ist. Und da die Grenzflächen durch
das Vorratsgewebetuch 41 gebildet werden, ist der erste
Schlaufenanhäufungsraum J1
sehr flexibel (vergleiche 6A). Weiterhin
wird, wenn der Stab 43 von den Haken 44 entfernt
wird und dann das Vorratstuch auf den Boden gelegt wird ein erster
Schlaufenanhäufungsraum
J1 gebildet, der zusätzlich
offen auf einer Seite in der Transportrichtung des Auf zeichnungsmediums 1 ist
und so temporär
ein Aufzeichnungsmedium 1 mit einer signifikanten Länge (vgl. 6B)
speichern kann.
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Im Übrigen kann
die Festlegung eines Endes des länglichen
Vorratsgewebetuches 41 an dem Vorratsbehälter 42 in
jeder beliebigen Höhe
der Seitenwände
des Vorratsbehälters 42 auf
der Seite des ersten Schlaufenanhäufungsraumes J1 erfolgen. In
jeden Fall wird eine Trennwand, die den ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 und den zweiten Schlaufenanhäufungsraum
J2 trennt, gebildet aus der Seitenwand des Vorratsbehälters 42 oder
aus einem Teil des Vorratsgewebetuches 41 oder aus beiden.
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Wie
in 5 gezeigt, umfasst der Klemmtransportrollensatz 31 eine
Drehrolle 31a, die drehantreibbar durch einen Schrittmotor
M1 ist und drei Hilfsrollen 31b, die in Druckkontakt mit
der Umfangsfläche
der Drehrolle 31a gelagert sind. Die Drehrolle 31a hat
einen Außendurchmesser
von circa 60 Millimeter, wohingegen jede der Hilfsrollen 31b einen
Außendurchmesser
von circa 30 Millimeter haben. Die drei Hilfsrollen 31b sind
freie, von einander beabstandete Rollen entlang der Umfangsfläche der
Drehrolle 31a. Und diese Hilfsrollen stellen eine Funktion
des Andrückens
des Aufzeichnungsmediums 1 gegen die Umfangsfläche der
Drehrolle 31a in der Weise zur Verfügung, so dass das Aufzeichnungsmedium
1 um die Umfangsfläche
der Drehrolle 31a mit einem Windungswinkel von 125 Grad
gewickelt werden kann. Durch diesen Andruckvorgang kann das Aufzeichnungsmedium 1 zuverlässig durch
die Drehrolle 31a transportiert werden und zur gleichen
Zeit die aufwärtsgerichtete
konvexe Einrolltendenz, falls beim Aufzeichnungsmedium 1 vorhanden,
eliminiert oder zumindest vermindert werden. Das heißt, der
Klemmtransportrollensatz 31 dient ebenso als „Einrollkorrektur"-Rolle zur Verminderung
der Einrolltendenzen des Aufzeichnungsmediums 1. Da diese
Einrollkorrektur-Funktion variiert in Abhängigkeit von dem Außendurchmesser
der Drehrolle 31a und von der Anordnung der Hilfsrollen 31b relativ
zur Drehrolle 31a, können
diese Faktoren entsprechend der Einrolltendenz des Aufzeichnungsmediums 1 passend
festgelegt werden. Im Übrigen,
obwohl nicht in 5 gezeigt, kann ein Führungselement
zwischen den benachbarten Hilfsrollen 31b vorgesehen werden,
um zu verhindern, dass das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 versehentlich zurückgezogen wird
aus dem Raum zwischen der Hilfsrolle und der Drehrolle 31b auf
Grund der Festigkeit und der Einrolltendenz des Aufzeichnungsmediums 1 per
se.
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Weiterhin
kann die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 umgeschaltet werden zwischen
einer ersten Geschwindigkeit (niedrige Geschwindigkeit: 80 Millimeter/min.),
die viel kleiner ist als die minimale Transportgeschwindigkeit des
ersten Transportmechanismus 6A, einer zweiten Geschwindigkeit
(Zwischengeschwindigkeit: 300 Millimeter/min), die etwas größer ist,
als die reguläre Transportgeschwindigkeit
des ersten Transportmechanismus 6A und einer dritten Geschwindigkeit
(hohe Geschwindigkeit: 18.000 Millimeter/min), die viel größer ist
als die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A.
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Der
erste Führungsmechanismus 35 umfasst
die erste ortsfeste Führungsplatte 35a,
die gegenüber
der Oberfläche
des Aufzeichnungsmediums 1, welches die Printeinheit PU
ausgegeben hat, angeordnet ist, das heißt sie erstreckt sich im Wesentlichen
entlang der Transportrichtung, die sich geradlinig erstreckt zwischen
dem Ausgang der Printeinheit PU und dem Klemmtransportrollensatz 31 und
der ersten beweglichen Führungsplatte 35b,
die drehbar um eine Achse X1 ist, welche sich parallel zur Breite des
Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt. Durch Antrieb eines Motors
M2 ist die erste bewegbare Führungsplatte 35b drehbar
zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position
(veranschaulicht durch eine durchgezogene Linie in 5), welche
einen Führungsraum
relativ zur ersten ortsfesten Führungsplatte 35a bildet,
wobei der Raum einen keilförmigen
Querschnitt besitzt, der sich in Richtung der stromabwärts liegenden
Seite zunehmend verringert in Richtung der Transportrichtung, und
einer geöffneten
Position (veranschaulicht durch eine gestrichelte Linie in 5),
die in Richtung auf die Bodenfläche
der Printeinheit PU geneigt ist, so dass sich eine Seite des Aufzeichnungsmediums 1 als transportfreie
Zone eröffnet.
In ihrer geschlossenen Position wirkt die erste bewegliche Führungsplatte 35b mit
der ersten ortsfesten Führungsplatte 35a zusammen,
um das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 dem Klemmtransportrollensatz 31 zuzuführen, insbesondere
zu einer Anpressposition zwischen der Drehrolle 31 und
der Hilfsrolle 31b, welche am weitesten stromaufwärts in der
Transportrichtung angeordnet ist. Um den rotierenden Antrieb des
Motors M2 in eine Drehbewegung der ersten beweglichen Führungsplatte 35b umzuwandeln,
ist ein erster Abschnitt 35c an einer Drehachse der ersten
beweglichen Führungsplatte 35b angeordnet
und ebenso steht eine bogenförmige
Zahnstange, welche an der Randfläche
des ersten Abschnittes 35c angeordnet ist, in Eingriff
mit einem Zahnrad, welches an der Antriebsachse des Motors M2 befestigt
ist. Im Übrigen wird,
da der erste Führungsmechanismus 35 einen im
Wesentlichen vertikalen Transportweg bildet, eine drehbare Einbringungsführung 35 vorgesehen
zum Unterstützen
eines gleichmäßigen Transferierens des
Aufzeichnungsmediums 1 hiervon zu dem ersten Transportmechanismus 6A,
der einen horizontalen Transportweg bildet.
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In ähnlicher
Weise ist der zweite Führungsmechanismus 36 entgegengesetzt
zu der Oberfläche des
Aufzeichnungsmediums 1 angeordnet. Und der zweite Führungsmechanismus 36 umfasst
die zweite ortsfeste Führungsplatte 36a,
die sich im Wesentlichen entlang des Transportweges erstreckt, der
sich geradlinig zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und
dem Eingang der Heizfixiereinheit HU und der zweiten beweglichen
Führungsplatte 36b erstreckt, die
drehbar um eine Achse X2 ist, welche sich parallel zu der Breite
des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt. Durch Antrieb eines
Motors M3 ist die zweite bewegliche Führungsplatte 36b drehbar
zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position,
die einen Spalt bildet für
das Durchtreten des Aufzeichnungsmediums 1 relativ zu der
zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a und
einer offenen Position, die in Richtung der Heizfixiereinheit HU
geneigt ist, so dass sich eine Seite (untere Seite) des Aufzeichnungsmediums 1 als
transportfreie Zone eröffnet.
In ihrer geschlossenen Position wirkt die zweite bewegliche Führungsplatte 36b mit
der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a zusammen,
um das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 dem Zuführrollensatz 32 zuzuführen von
dem Klemmtransportrollensatz 31, insbesondere von einer
Anpressposition zwischen der Drehrolle 31 und der Hilfsrolle 31b,
welche am weitesten stromabwärts
in Richtung der Transportrichtung angeordnet ist. Um den rotierenden
Antrieb des Motors M3 in eine Drehbewegung der zweiten beweglichen
Führungsplatte 36b umzuwandeln,
ist ein zweiter Abschnitt 36c an einer Drehachse der zweiten
bewegbaren Führungsplatte 36b angeordnet
und ebenso steht eine bogenförmige Zahnstange,
welche an der Randfläche
des zweiten Abschnittes 36c angeordnet ist, in Eingriff
mit einem Zahnrad, welches an der Antriebsachse des Motors M3 befestigt
ist.
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Im Übrigen wird
im Allgemeinen der Zuführrollensatz 32 durch
einen Schrittmotor M4 angetrieben mit einer Transportgeschwindigkeit,
die mit der Transportgeschwindigkeit eines Heiztransportmechanismus 54 der
Heizfixiereinheit HU abgestimmt ist.
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Gemäß dem Zwischentransportmechanismus 30,
welcher den oben beschriebenen Aufbau aufweist, wird das Aufzeichnungsmedium 1,
wenn das Aufzeichnungsmedium 1 von der letzten Abgaberolle
des ersten Transportmechanismus 6A weiter in den Zwischentransportmechanismus 30 eingeführt wird,
wobei das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 geklemmt
wird und wobei die erste bewegliche Führungsplatte 35b in
die zweite Position umgeschaltet wird, in Form einer Schlaufe in
den ersten Speicherabschnitt 30A hineinragen. Weiterhin
wird das Aufzeichnungsmedium 1, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 weiter
durch den Klemmtransportrollensatz 31 transportiert wird,
wobei das führende
Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 geklemmt
wird und wobei die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in
die zweite Position umgeschaltet wird, in Form einer Schlaufe in
den zweiten Speicherabschnitt 30B hineinragen.
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Um
das Aufzeichnungsmedium 1 von der Printeinheit PU zu der
Heizfixiereinheit HU zu transportieren während daraus Schlaufen gebildet
werden in dem ersten Speicherabschnitt 30A und entsprechend
in dem zweiten Speicherabschnitt 30b, ist es notwendig,
die entsprechenden Antriebskomponenten des Zwischentransportmechanismus 30 mit
geeigneter Zeitsteuerung zu steuern. Dazu umfasst der Zwischentransportmechanismus 30 Sensoren,
welche optische Elemente, Grenzschalter oder ähnliches umfassen. Diese Sensoren
umfassen beispielsweise einen ersten Sensor S1 zur Feststellung
der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 etwas stromaufwärts der
Drehrolle 31a (der Sensor ist AN für Anwesenheit und AUS für Abwesenheit),
einen zweiten Sensor S2 zur Feststellung der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 zwischen
der in Transportrichtung am weitesten stromaufwärts angeordneten Hilfsrolle 31b und
der nächsten
Hilfsrolle 31b (der Sensor ist AN für Anwesen heit und AUS für Abwesenheit),
einen dritten Sensor S3 zur Feststellung der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 in
Transportrichtung am weitesten stromabwärts des Zwischentransportmechanismus 30 (der
Sensor ist AN für
Anwesenheit und AUS für
Abwesenheit), einen vierten Sensor S4 zur Feststellung der geschlossenen
Position der ersten beweglichen Führungsplatte 35b (der
Sensor ist AN bei der geschlossene Position und AUS ansonsten),
einen fünften
Sensor S5 zur Feststellung der offenen Position der ersten beweglichen
Führungsplatte 35b (der
Sensor ist AN bei der offenen Position und AUS ansonsten), einen
sechsten Sensor S6 zur Feststellung der geschlossenen Position der
zweiten beweglichen Führungsplatte 36b (der
Sensor ist AN bei der geschlossenen Position und AUS andernfalls),
einen siebten Sensor S7 zur Feststellung der geöffneten Position der zweiten beweglichen
Führungsplatte 36b (der
Sensor ist AN bei der geöffneten
Position und AUS andernfalls), einen achten Sensor S8 zur Feststellung
der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 in Transportrichtung
am weitesten stromaufwärts
des Zwischentransportmechanismus 30 (der Sensor ist AN
bei Anwesenheit und AUS bei Abwesenheit), und einen neunten Sensor
S9 zur Feststellung von Schlaffheit oder dessen Menge bei dem Aufzeichnungsmedium 1,
welches in den ersten Speicherabschnitt 30A vorgerückt ist
(der Sensor ist AN bei der Anwesenheit von Schlaffheit oberhalb
eines Grenzwertes und AUS bei Schlaffheit unterhalb des Grenzwertes).
Im Übrigen
ist der neunte Sensor S9 als der die Schlaffheit feststellende Sensor
als ein optisches Element ausgeführt
oder als ein Grenzschalter zur Feststellung eines vertikal zur Transportrichtung
gewölbten
Abschnittes des Aufzeichnungsmediums 1, welcher aufgrund
von vorhandener Schlaffheit in dem Aufzeichnungsmedium gebildet
wird.
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Die
Heizeinheit HU, die schematisch in 3 gezeigt
ist, und ebenso im Detail in 7 gezeigt
ist, umfasst die Vorheizuntereinheit PR, die Hauptheizuntereinheit
R und die Langsamkühlungsuntereinheit
CU. Die Hauptheizuntereinheit R umfasst, innerhalb eines Hauptgehäuses 50 hiervon,
ein Heizgehäuse 51,
bestehend aus isolierendem Material zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums 1,
ein Gebläsegehäuse 52,
ebenfalls bestehend aus isolierendem Material und oberhalb des Heizgehäuses 51 angeordnet
zum Bereitstellen von heißer
Luft für
das Heizgehäuse 51,
und einen Halterungsfuß 53 zum Stützen des
Hauptgehäuses 50.
Die Vorheizuntereinheit PR ist benachbart zum Eingang der Hauptheizuntereinheit
R angeordnet und die Langsamkühlungsuntereinheit
CU ist benachbart zum Ausgang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet.
In der Vorheizuntereinheit PR und der Hauptheizuntereinheit R wird
der Heiztransportmechanismus 54 zum Transportieren des
Aufzeichnungsmediums 1 als ein Teil des zweiten Transportmechanismus 6B zur
Verfügung
gestellt, der den Folientransportmechanismus 6 bildet.
Dieser Heiztransportmechanismus 54 umfasst ein Paar Druckeinführungsrollen 54a,
welche benachbart zum Eingang der Heizfixiereinheit HU angeordnet
sind, das heißt
in der Vorheizuntereinheit PR ist ein Transportrollenmechanismus 54b angeordnet zum
Transport des Aufzeichnungsmediums 1 durch Anordnung zweier
Rollen in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 und
durch Anordnung einer Rolle in Kontakt mit der Unterseite des Mediums 1 innerhalb
der Hauptheizuntereinheit R, ein einzelnes Führungselement 54c,
welches innerhalb der Vorheizuntereinheit PR angeordnet ist, um
in Kontakt zu treten mit der Unterseite des Aufzeichnungsmediums 1 zum Übermitteln
von Wärme
zu dem Medium 1, eine Vielzahl von oberen Kontaktrollen 54d,
angeordnet oberhalb des Führungselementes 54c und
geeignet, um in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu
kommen zur Anwendung einer Transportkraft darauf, einen Druckrollenmechanismus 58,
angeordnet benachbart zu dem Ausgang der Hauptheizuntereinheit R
und einen gebogenen Transportabschnitt 59, angeordnet direkt
in Transportrichtung unterhalb des Druckrollenmechanismus 58.
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Der
Druckrollenmechanismus 58, wie in 8 und 9 gezeigt,
umfasst eine erste Rolle 58a, um in Kontakt mit der Rückseite
des Aufzeichnungsmediums 1 zu kommen, eine zweite Rolle 58b, welche
in Transportrichtung stromaufwärts
der ersten Rolle 58a angeordnet ist und geeignet ist, um
in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu
kommen, eine dritte Rolle 58c, welche in Transportrichtung
stromabwärts
der ersten Rolle 58a angeordnet ist und geeignet ist, um
in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu
kommen und eine Halterung 58e zur drehbaren Lagerung der Rollachsen 58d dieser
Rollen. Die Rollachse 58d der dritten Rolle 58c ist
in eine vertikale Führungsöffnung 58f eingesetzt,
welche in der Halterung 58e angeordnet ist, so dass die
dritte Rolle 58c durch ihr eigenes Gewicht das Aufzeichnungsmedium 1 zwischen
diese dritte Rolle und die erste Rolle 58a drückt. Jede dieser
Rollen des Druckrollenmechanismus 58 hat eine Länge, welche
größer ist
als die maximale Breite des Aufzeichnungsmediums 1 und
die Rolle umfasst eine Metalltrommel mit laminiertem geschäumtem Resin
auf ihrer Oberfläche.
Und das Gewicht der dritten Rolle 58c wird so festgelegt,
dass ein Glättungseffekt
erzeugt wird, wenn die Rolle das Aufzeichnungsmedium 1 dazwischen
mit der ersten Rolle 58a drückt, um Falten oder Ähnliches
glatt zu ziehen, die sich in dem Aufzeichnungsmedium 1 während des Heizfixierprozesses
entwickelt haben können.
Obwohl dieses Gewicht durch Experiment oder versuchsweise entsprechend
der Länge
der Rolle festgelegt wird, erfolgt jede Anpassung dieses Gewichtes
mit Hilfe eines Zusatzgewichtes. Natürlich ist es auch möglich, die
dritte Rolle 58c mit einer drückenden Kraft in Richtung auf
das Aufzeichnungsmedium 1 mit Hilfe einer Feder oder ähnlichem
zu versehen. Wie man aus 9 entnehmen kann, ist die Achse der
dritten Rolle 58c auf der stromabwärts gelegenen Seite versetzt
angeordnet von der Achse der ersten Rolle 58a relativ zu
der Transportrichtung, so dass das Aufzeichnungsmedium 1 leicht
in diesem Bereich gebogen wird und so den Glättungseffekt, der darauf angewendet
wird, verstärkt.
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Im Übrigen werden
alle Rollen, die den Heiztransportmechanismus 54 bilden,
direkt oder indirekt über
einen nicht gezeigten Riemenantrieb angetrieben. Damit kann, obwohl
die Rollenachse 58d der dritten Rolle 58c zu dem
Aufzeichnungsmedium 1 hin und von diesem weg bewegbar ist,
diese dritte Rolle 58c angetrieben werden mit Hilfe eines
Riemenmechanismus, welcher eine Rolle zur Anpassung der Spannung
oder Ähnliches
aufweist, das per se bekannt ist.
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Weiterhin
umfasst der gebogene Transportabschnitt 59 einen Führungskörper mit
einer Führungsfläche zur
Führung
des Aufzeichnungsmediums 1 in der Weise, dass seine Fläche, die
ein Bild trägt,
zu der Außenseite
hin orientiert ist. Somit wird, wenn das Aufzeichnungsmedium bewegt
wird während
die Fläche
eines solchen Führungskörpers 59 berührt wird,
eine Spannung an der Oberfläche
des Mediums erzeugt, wobei dessen Kraft dazu dient, kleine Oberflächenerhebungen
darauf zu glätten.
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Auf
der Unterseite des Führungselements 54c,
welches unterhalb der Kontaktrolle 54d für die obere
Oberfläche
angeordnet ist, ist ein Hauptheizungsplat tenheizung 55 angeordnet,
ein Vorheizungsplattenheizung 55a zum Heizen dieses Führungselementes 54c und
ein Fixiertemperatursensor 41, welcher in der Mitte dieser
Plattenheizung 55 zum Messen einer Temperatur des Führungselementes 54c angeordnet
ist. Falls notwendig, kann der Führungskörper, welcher
den gebogenen Transportabschnitt 59 bildet, eine Plattenheizung
und einen Temperatursensor, der eine Regelung ermöglicht,
umfassen.
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Innerhalb
des Gebläsegehäuses 52 sind eine
elektrische Heizung 56 in Form einer Vielzahl von Stäben und
ein Axiallüfter 57 zum
Antrieb von Lüfterflügeln um
eine Achse, welche sich parallel zu der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt, zum
Zuführen
von heißer
Luft. Dieses Gebläsegehäuse 52 weist
an seiner Grundfläche
einen Auslass 52a auf, welcher direkt unterhalb des Axiallüfters 57 angeordnet
ist, zum Auslass von heißer
Luft und einen Einlass 52b, welcher stromaufwärts in dem Transportbereich
für das
Aufzeichnungsmediums 1 durch den Heiztransportmechanismus 54 angeordnet
ist. Benachbart zu der Öffnung
des Auslasses 52a ist ein Luftsensor S20 vorgesehen in
Verbindung mit dem Axiallüfter 57.
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Die
Vorheizuntereinheit PR umfasst auch eine elektrische Heizung 56a,
jedoch keinen Lüfter. Selbstverständlich kann
die Vorheizuntereinheit PR ebenfalls einen Lüfter umfassen, falls dies notwendig ist.
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Wird
das Aufzeichnungsmedium 1 erwärmt in der Vorheizuntereinheit
PR, wird ihre Innentemperatur auf einem vorgegebenen Wert gehalten
mit Hilfe der elektrischen Heizung 56a. Jedoch werden in der
Hauptheizuntereinheit R die elektrische Heizung 56 und
der Axiallüfter 57 angetrieben,
um dadurch die Luft, welche innerhalb des Gebläsegehäuses 52 aufgeheizt
wurde, durch den Auslass 52a zu einer Position in Transportrichtung
stromabwärts
des Aufzeichnungsmediums 1 innerhalb des Heizgehäuses 51 zu
leiten zum Zuführen über eine
Breite, welche größer ist
als die gesamte Breite des Aufzeichnungsmediums 1, so dass
die heiße
Luft veranlasst wird, in dem Heizraum in Richtung der in Transportrichtung stromaufwärts gelegenen
Seite entlang des Transportweges des Aufzeichnungsmediums 1 zu
strömen.
Dann wird die Luft in das Gebläsegehäuse 52 durch
den Einlass 52b gesogen an einer in Transportrichtung stromaufwärts gelegenen
Position des Aufzeichnungsmediums 1, um durch die elektrische
Heizung 56 aufgeheizt zu werden. Danach wird die aufgeheizte
Luft dem Axiallüfter 57 bereitgestellt.
Auf diese Weise zirkuliert die aufgeheizte Luft.
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Gemäß einem
typischen Steuerungsschema für
die Heiztemperatur wird Energie den entsprechenden elektrischen
Heizungen 56, 56a und den entsprechenden Plattenheizungen 55, 55a bereitgestellt,
so dass der Fixiertemperatursensor 310 eine Temperatur
von ca. 180°C
messen kann, der Fixiertemperatursensor S10 innerhalb der Vorheizuntereinheit
PR eine Temperatur von ca. 100°C
messen kann, der in Transportrichtung stromaufwärts angeordnete Fixiertemperatursensor 310 in
der Hauptheizuntereinheit R eine Temperatur von ca. 130°C messen
kann und der in Transportrichtung stromabwärts angeordnete Fixiertemperatursensor S10
desselben Typs entsprechend eine Temperatur von ca. 180°C messen
kann.
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Die
Langsamkühlungsuntereinheit
CU, wie in den 7 und 8 gezeigt,
umfasst ein Langsamkühlungsführungselement 92,
welches als Transportführungskörper für das Aufzeichnungsmedium 1 dient,
ein Langsamkühlungszwischentransportrollenpaar 94 und
eine Drehführung 95,
ein Ausgaberollenpaar 96 und diese Komponenten bilden zusammen
einen Langsamkühlungstransportmechanismus 90.
Dieser Langsamkühlungstransportmechanismus 90 ist
angeordnet innerhalb eines Langsamkühlungsraumes, welcher im Wesentlichen durch
ein Langsamkühlungsgehäuse 91 abgeschlossen
ist. Der zweite Transportmechanismus 6B zum Transport des
Aufzeichnungsmediums 1 innerhalb der Heizfixiereinheit
HU umfasst den Heiztransportmechanismus 54 und den Langsamkühlungstransportmechanismus 90.
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Das
Langsamkühlungsführungselement 92 erstreckt
sich mit einer Breite, welche die maximale Breite des Aufzeichnungsmediums 1 übertrifft,
um eine geneigte Führungsfläche zu bilden,
um in direkten Kontakt mit dem Aufzeichnungsmedium 1 zu kommen.
Die Neigung der geneigten Fläche
wird innerhalb eines Bereichs zwischen 20° und 60° relativ zu der vertikalen Achse
festgelegt. An der hinteren Fläche
des Langsamkühlungsführungselementes 92 ist
ein elektrischer Draht 93 befestigt, welcher als Heizung
dient und geeignet ist, um Wärme
diesem Langsamkühlungsführungselement 92 zuzuführen.
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Die
Wärme,
welche von diesem elektrischen Draht 93 zu dem Langsamkühlungsführungselement 92 übertragen
wird, wird so geregelt, dass die Temperatur am Eingang für das Aufzeichnungsmedium des
Langsamkühlungsführungselementes 92 im
Wesentlichen der Temperatur am Ausgang der Hauptheizuntereinheit
entspricht und auch, dass die Temperatur beim Ausgang für das Aufzeichnungsmedium
des Langsamkühlungsführungselementes 92 im
Wesentlichen gleich der Raumtemperatur ist und auch, dass der Temperaturgradient
dazwischen einen möglichst
sanften Verlauf aufweist. Damit kann das Auftreten von Deformationen,
wie beispielsweise Falten in dem Aufzeichnungsmedium 1 während seines
Kühlungsprozesses
effektiv beschränkt
werden.
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Zu
diesem Zweck, wie in 10 gezeigt, wird
der elektrische Draht 93 so angeordnet, dass dieser eine
relativ hohe Anordnungsdichte auf der in Transportrichtung stromaufwärts angeordneten
Seite relativ zu dem Langsamkühlungsführungselement 92 aufweist
und eine relativ niedrige Anordnungsdichte auf der in Transportrichtung
stromabwärts
gelegenen Seite. Um einen Temperaturgradienten mit einem möglichst
sanften Verlauf zu erhalten, wie in 11 gezeigt,
kann ebenfalls eine Anordnung aus Windungen vorgesehen sein, welche
einen stetig verändernden
Abstand aufweisen. In den Ausführungsformen der 10 und 11 umfasst
der elektrische Draht 93 einen einzelnen Draht. Damit kann
die Temperatur durch Verändern
der Energie, die dem elektrischen Draht 93 zur Verfügung gestellt
wird, in dem Langsamkühlungsführungselement 92 entsprechend
angehoben oder abgesenkt werden.
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Da
ein voreingestellter elektrischer Strom in dem elektrischen Draht 93 bereitgestellt
wird, wird in dem Langsamkühlungsführungselement 92 ein
solcher oben beschriebener Temperaturgradient erreicht, welcher
bewirkt, dass das Auftreten von Falten beschränkt wird, beispielsweise einen
Temperaturgradienten von ca. 180°C
auf 20°C.
Diese Steuerung der Energie, welche dem elektrischen Draht 93 zur Verfügung gestellt
wird, erfolgt genau mit Hilfe der Steuerung 7, wobei zur
Rückmeldung
das Detektionssignal eines Langsamkühlungstemperatursensors S30
benutzt wird, welcher direkt im Zwischenbereich des Langsamkühlungsführungselementes 92 oder
oberhalb der Führungsfläche angeordnet
ist.
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Da
eine Ausführungsform
die gewünschte Einstellung
des Temperaturgradienten in dem Langsamkühlungsführungselement 92 in
der Transportrichtung erlaubt, beispielsweise wie in 12 gezeigt,
kann der elektrische Draht 93 in einen ersten elektrischen
Draht 93a, einen zweiten elektrischen Draht 93b,
einen dritten elektrischen Draht 93c, einen vierten elektrischen
Draht 93d, usw. aufgeteilt werden in der Reihenfolge von
dem Bereich benachbart zu dem Eingang für das Aufzeichnungsmedium zu
dem Bereich benachbart zu dem Ausgang für das Aufzeichnungsmedium,
und ermöglicht
dadurch eine unabhängige
Steuerung der Energie, die den entsprechenden Drähten zur Verfügung gestellt
wird. In diesem Fall wird an den Positionen entsprechend diesen
jeweiligen elektrischen Drähten 93a, 93b, 93c, 93d,
..., eine Mehrzahl von Langsamkühlungstemperatursensoren
S30a, S30b, S30c, S30d, ... angeordnet, so dass die jeweiligen elektrischen
Drähte über Rückmeldungen
geregelt werden können,
wobei ein gewünschter
Temperaturgradient als Ganzes in dem Langsamkühlungsführungselement 92 erreicht
werden kann. Diese alternative Konstruktion ist besonders vorteilhaft
in so einem Fall, bei dem die Fixiertemperatur in großem Maße variiert
in Abhängigkeit
des Typs des benutzten Aufzeichnungsmediums 1 oder der
Raumtemperatur, die sich von Jahreszeit zu Jahreszeit signifikant ändert.
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Um
das Aufzeichnungsmedium 1 zu erhalten, welches von der
Langsamkühlungseinheit
CU ausgegeben wurde, wie in den 2 und 3 gezeigt,
ist ein Vorrat ST vorgesehen. Dieser Vorrat ST umfasst ein behälterähnliches
Element mit einer Breite, die größer ist
als die maximale Breite des Aufzeichnungsmediums 1, welches
verarbeitet werden kann. Und dessen Inneres besitzt eine Auskleidung aus
Leinen, in das Carbonfasern eingewebt wurden, welche eine Leitfähigkeit
besitzen zur Eliminierung von statischer elektrischer Ladung. Da
das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Langsamkühlungseinheit
CU ausgegeben wurde, eine gewisse Einrolltendenz besitzt, wird weiterhin
dann das Medium unter Ausnutzung dieser Einrolltendenz aufgewickelt
ohne einen Kern im Inneren des Vorrats ST für die Aufbewahrung darin. In
dem Aufzeichnungsmedium 1, welches aufgewickelt und aufbewahrt
wird in dem Vorrat ST, ist die Tinte (Pigment), welche sein gedrucktes
Bild bildet, bereits innerhalb der Fixierschicht 11 fixiert.
Anschließend
kann ein Enddruckprodukt 100 durch Entfernen der Oberflächenschicht 12 erhalten
werden mit einem deutlichen, farbentwickelten Bild.
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Im Übrigen kann
das Führungselement 41C der
Vorheizuntereinheit PR auch eine solche Heizkonstruktion verwenden,
wie die in diesem Langsamkühlungsführungselement 92,
geeignet um einen gewünschten
Temperaturgradienten zu erhalten.
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Die
Steuerung 7, welche als Steuereinheit für die Bildgebungsvorrichtung
fungiert, welche den oben beschriebenen Aufbau aufweist, umfasst
eine erste Steuerung 7a, welcher an einer Benutzerstation OS
angeordnet ist und eine zweite Steuerung 7B, welcher an
der Druckstation PS angeordnet ist, wobei die zwei Steuerungen 7A, 7B miteinander
verbunden sind über
ein Kommunikationskabel für
den Datenaustausch zwischen diesen, so dass die beiden Steuerungen 7A, 7B wie
eine einzelne Steuerung wirken können.
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Wie
in 2 gezeigt, umfasst die Benutzerstation OS einen
Mehrzweckcomputer 80, welcher auch als erste Steuerung 7A fungiert,
einen Bildschirm 81, eine Tastatur 82, eine Maus 83,
einen Filmabtaster 85 zum Bewirken von fotoelektrischer Konversion
eines fotografischen Bildes eines entwickelten, Silbersalz aufweisenden
fotografischen Films F in farbige Bilddaten, und eine Bildleseeinheit 84 (in
diesem Fall ist diese Einheit im Computer 80 enthalten)
zum Lesen oder Erhalten farbiger Bilddaten von einem Datenspeichermedium
(CD, CD-R, MO, oder jegliche Art von Halbleiterspeichergeräten wie
beispielsweise Compact-Flash oder Smart-Media oder auch jedes andere
Kommunikationsmedium, welches eine Kommunikationsleitung für Daten aufweist).
In dem Fall dieser Bildgebungsvorrichtung unterliegen die Bilddaten,
welche durch den Filmabtaster 85 oder die Bildleseeinheit 84 erhalten
und dann an die erste Steuerung 7A übermittelt werden, verschiedenen
notwendigen Datenverarbeitungsschritten und anschließend werden
die verarbeiteten Bilddaten als Quelldruckdaten der zweiten Steuerung 7B übermittelt,
so dass ein gedrucktes Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 bei
der Printstation PS gebildet und beheizt und darauf fixiert wird.
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Wie
oben beschrieben umfasst die Steuerung 7 eine erste Steuerung 7A und
eine zweite Steuerung 7B, die jeweils als Hauptkomponente
dabei ein Mikrocomputersystem mit CPU, ROM, RAM, I/O-Schnittstellen-Schaltkreise,
etc. aufweisen. Wie in 13 gezeigt, sind an der ersten
Steuerung 7A über
den I/O-Schnittstellen-Schaltkreis solche Peripheriegeräte angeschlossen
wie die Bildleseeinheit 84, der Filmabtaster 85,
etc. An die zweite Steuerung 7B über ihren I/O-Schnittstellen-Schaltkreis
sind Peripheriegeräte
angeschlossen, welche in der Printstation PS enthalten sind, umfassend
den Tintenstrahldruckkopf 2, den Kopfzuführmechanismus 3,
die elektrischen Heizungen 56, 56a, den Axiallüfter 57, den
Transportmechanismus für
das Aufzeichnungsmedium, etc.. Weiter ist ein Sensor S40 zur Feststellung
des Typs des Aufzeichnungsmediums vorgesehen zum Erkennen eines
Identifikationscodes, welcher sich auf der Rollfolienkassette oder
auf einem Achsenelement, auf welchem sich das Aufzeichnungsmedium 1 in
dem gerollten Zustand darum befindet, und dieser Sensor übermittelt
sein Signal zur Feststellung des Typs zu der Steuerung 7,
so dass die Steuerung 7 den Typ des eingelegten Aufzeichnungsmaterials 1 aufgrund
dieses Erkennungssignals erkennen kann. Die erste Steuerung 7A und
die zweite Steuerung 7B sind für Datenübertragung über jeweilige Kommunikationsmoden
hiervon geeignet. Beispielsweise werden die Bilddaten, welche der Bildverarbeitung
und dem Anpassungsprozess bei der ersten Steuerung 7A unterzogen
wurden, in Enddruckdaten umgewandelt, welche dann an die zweite Steuerung 7B über das
Kommunikationsmodul 74a, 74b übermittelt werden, um anschließend beispielsweise
für das
Aufbringen der sublimierenden Tinte auf das Aufzeichnungsmedium 1 benutzt
zu werden.
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Die
verschiedenen Funktionen, die von der Steuerung 7 zur Verfügung gestellt
werden, werden mit Hilfe von Hardware und/oder Software verwirklicht.
Hier wird nur auf diejenigen funktionellen Elemente Bezug genommen,
welche für
die vorliegende Erfindung von Bedeutung sind, wobei die folgenden Abschnitte
typische Beispiele zeigen; nämlich
einen Bilddateneingabeabschnitt 71 zur Ausführung einer Vorverarbeitung
bezüglich
der Bilddaten, die durch die Bildleseeinheit 84 oder den
Filmabtaster 85 erhalten wurden, wie beispielsweise eine
Formatumwandlung oder eine Auflösungsumwandlung;
einen Bildverarbeitungsabschnitt 72 zum Ausführen von
Bildkorrekturen in den Bilddaten, welche von dem Bilddateneingabeabschnitt 71 übermittelt
wurden, beispielsweise ei nen Abgleich oder eine Farbanpassung; einen
Druckdaten erzeugenden Abschnitt 73 zur Erzeugung von Quelldruckdaten
zur anschließenden
Verwendung durch den Druckkopf 2 von den Endbilddaten durch
Implementierung eines Binärverfahrens,
wie zum Beispiel ein Fehler-Diffusions-Verfahren; einen Drucksteuerungsabschnitt 75 zum
Antrieb des Druckkopfes 2 in Übereinstimmung mit den übertragenen
Druckdaten für
den Austritt von Tintentröpfchen
durch den Auslass und ebenso zur Steuerung der diskontinuierlichen
Zuführung
des Aufzeichnungsmediums 1 synchron zu der Bewegung des Druckkopfes 2 entlang
der Hauptabtastrichtung innerhalb der Printeinheit PU; einen Transportsteuerungsabschnitt 76 zur
Steuerung des Transports des Aufzeichnungsmediums 1 innerhalb
der Heizfixiereinheit, einen Heizungssteuerungsabschnitt 77 zur Steuerung
der Stromversorgung zu den Plattenheizungen 55, 55a,
den elektrischen Heizungen 56, 56a, dem Axiallüfter 57 der
Heizfixiereinheit HU, wie auch zu dem elektrischen Draht 93 (93a,
...) als der Heizung für
das Langsamkühlungsführungselement 92; einen
Speichersteuerungsabschnitt 78 zur Steuerung der jeweiligen
Antriebskomponenten der Schlaufenbildungseinheit LU; und einem Abschnitt 79 zur
Identifizierung des Typs des Aufzeichnungsmediums 1 zum
Erhalten von Daten über
den Typ des eingeführten
Aufzeichnungsmediums 1, basierend auf dessen Identifikationscode,
welcher durch den Sensor S40 zur Feststellung des Typs des Aufzeichnungsmediums
gelesen wird. Im Übrigen
kann der Speicherkühlungssteuerungsabschnitt 78 die Steuerung
der Energiezufuhr zu dem elektrischen Draht 93 (93a ...)
bewirken unter Einbeziehung, auch falls es nötig sein sollte, solcher zusätzlicher
Information betreffend die Information über den Typ des Aufzeichnungsmediums,
welcher durch den Abschnitt 79 zur Identifizierung des
Typs des Aufzeichnungsmediums erhalten wird, und der Raumtemperatur.
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Als
nächstes
wird ein typisches Arbeitsverfahren zur Produktion eines Enddruckproduktes
beschrieben unter Benutzung der Bildgebungsvorrichtung mit dem oben
genannten Aufbau.
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1. Verfahrensschritt der Bildung
des gedruckten Bildes
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Zuerst
werden die Bilddaten im JPEG-Format, die von der MO Diskette mit
Hilfe der Bildleseeinheit 84 gelesen werden, als Bildquelle
für diese Bildgebungs vorrichtung
zum Bilddateneingabeabschnitt 71 übertragen. Bei diesem Bilddateneingabeabschnitt 71 werden
die JPEG-Bilddaten auf 8-Bit RGB-Farbbilddaten
abgebildet und dann an den Bildverarbeitungsabschnitt 72 übertragen.
Anschließend werden
die Bilddaten entsprechend der Druckgröße, des Befehls für den eingestellten
Abgleich, des Farbanpassungs-Befehls, etc. verarbeitet, welche vom
Benutzer durch Bedienung der Tastatur 82 oder der Maus 83 eingegeben
wurden. Nach Abschluss der vorbestimmten Bildverarbeitung, werden
die Bilddaten zu dem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übertragen.
Im Übrigen
sind, da die RGB-Farbdaten bereits in CMYK-Farbbilddaten an einer
angemessenen Stelle nach oder vor der anderen Bildverarbeitung umgewandelt
wurden, die Farbdaten, die zu dem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übertragen werden,
CMYK-Farbbilddaten. Bei dem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73,
werden die CMYK-Farbbilddaten in Binär-CMYK-Druckdaten umgewandelt,
die dann zu dem Drucksteuerungsabschnitt 75 übertragen
werden. Wie zuvor beschrieben, erzeugt der Drucksteuerungsabschnitt 75 gepulste
Antriebssignale für
den Druckkopf 2 aus den übertragenen Binär-CMYK-Druckdaten, wobei
die Antriebselemente des Druckkopfes 2 so gesteuert angetrieben
werden, daß ein
Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 mit Tintentropfen erzeugt
wird.
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2. Verfahrensschritt des Speicherns
des Aufzeichnungsmediums
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Als
Nächstes
wird ein Verfahren zur zeitweiligen Speicherung oder Zurückbehaltung
des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Schlaufenbildungseinheit
LU beschrieben mit Bezug zu den 14, 15 und 16.
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Zuerst
wartet das Verfahren auf die Ausgabe des Aufzeichnungsmediums 1 von
der Printeinheit PU. Während
dieses Wartens oder Standby-Zustandes verbleiben die erste bewegliche
Führungsplatte 35b und
die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in ihren
jeweiligen geschlossenen Positionen. Diese geschlossenen Positionen
der zwei beweglichen Führungsplatten 35b, 36b können durch
die AN Zustände
des vierten Sensors S4 und entsprechend des sechsten Sensors S6
bestätigt
werden (#00). Anschließend
bestätigt
das Verfahren die Einführung des
führenden
Endes des Aufzeichnungsmediums 1 von dem ersten Transportmechanismus 6A in
den Zwischentransportmechanismus 30 durch Wechsel des Status
des achten Sensors S8 von dem AUS Zustand in den AN Zustand (#02).
Anschließendes
Einführen
des führenden
Endes des Aufzeichnungsmediums 1 in den Klemmtransportrollensatz 31 wird
auf Basis des Verstreichens einer vorherbestimmten Zeitdauer, beispielsweise
von 5 Sekunden, zwischen dem Wechsel des Zustandes des ersten Sensors
S1 von dem AUS Zustand in den EIN Zustand bestätigt (#04). Ist das führende Ende
des Aufzeichnungsmediums 1 in den Klemmtransportrollensatz 31 eingetreten,
wird der Motor M1 für
die Drehrolle 31a mit niedriger Geschwindigkeit angetrieben,
um dadurch einen Transport mit niedriger Geschwindigkeit (80 Millimeter
pro Minute) des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und
die Hilfsrollen 31b zu beginnen (#06).
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Während dieses
Transportes des Aufzeichnungsmediums 1 mit niedriger Geschwindigkeit durch
den Klemmtransportrollensatz 31, welche kleiner ist als
die Transportgeschwindigkeit durch den ersten Transportmechanismus 6A,
beginnt sich Schlaffheit in dem Aufzeichnungsmedium 1 zu
entwickeln in dem ersten Speicherabschnitt 30A und das Medium
fängt an,
sich in vertikaler Richtung relativ zu der Transportrichtung zu
wölben. Überschreitet
die Menge an Schlaffheit (Wölbung)
einen vorher bestimmten Grenzwert, wird dies durch den Wechsel von
dem AUS Zustand in den AN Zustand des neunten Sensors S9 bestätigt. Falls
beim Überprüfen dieser
Schlaffheit (#08) ermittelt wird, dass die Menge der Schlaffheit
den Grenzwert überschreitet,
wechselt der Motor M1 für
die Drehrolle 31a zum Antrieb mit der Zwischengeschwindigkeit
und dadurch beginnt der Transport mit Zwischengeschwindigkeit (300
Millimeter pro Minute) des Aufzeichnungsmediums 1 durch
die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b (#010),
so dass die Schlaffheit nach und nach reduziert wird. Auf der anderen
Seite wechselt der Motor M1 für
die Drehrolle 31a zurück
in den Antrieb mit langsamer Geschwindigkeit, falls die Menge an Schlaffheit
unter den Grenzwert sinkt, wobei der Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch die
Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b zu dem Transport
mit niedriger Geschwindigkeit (80 Millimeter pro Minute) wechselt
(#011).
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Auf
diese Weise wechselt durch den gleichzeitigen Transport durch den
ersten Transportmechanismus 6a und den Klemmtransportrollensatz 31, während die
Schlaffheit des Aufzeichnungsmediums 1 (dessen Freigang
von dem Trans portweg) in dem ersten Speicherabschnitt 30A minimiert
wird, welche sich gegenteilig auf die Druckqualität auswirken kann,
die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 zur niedrigen Geschwindigkeit
und verhindert damit die Last, die auf das Aufzeichnungsmedium wirkt,
das von der Printeinheit PU ausgegeben wurde, und die sich gegenteilig
auf dessen Druckqualität auswirkt.
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Wenn
das Verfahren auf Basis des Wechsels von dem AUS Zustand in den
AN Zustand des zweiten Sensors S2 bestätigt, daß das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 eine
Position erreicht hat, bei welcher das Medium ausreichend zwischen
die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b (#012)
geklemmt werden kann, wird der Motor M1 für die Drehrolle 31a angehalten,
um den Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch
die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b auszusetzen
(#014). Zur gleichen Zeit, wird der Motor M2 angetrieben, um die
erste bewegliche Führungsplatte 35a in
ihre geöffnete Position
zu drehen (#16). Das Aufzeichnungsmedium 1, welches durch
den ersten Transportmechanismus 6A eingeführt wird
mit einem ersten Führungsmechanismus,
welcher geöffnet
ist und mit einem führenden
Ende des Aufzeichnungsmediums 1, welches zurückbehalten
wird durch den Klemmtransportrollensatz 31, wird nach und
nach angehäuft
in Form einer Schlaufe durch sein Eigengewicht bei dem ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 (#18).
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Mit
dem Voranschreiten der oben beschriebenen Schlaufenanhäufung des
Aufzeichnungsmediums 1 in den ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 hinein wird der Zustand des achten Sensors S8 schließlich von
dem AN Zustand in den AUS Zustand gewechselt. Damit bestätigt das
Verfahren die Ankunft des Bandendes des Aufzeichnungsmediums 1 bei
dem Zwischentransportmechanismus 30 (#20), wenn der Motor
M1 für
die Drehrolle 31a, um die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1,
welche im ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 angehäuft
wird, zu dem zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2 zu überführen, mit
Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, um den Transport mit Zwischengeschwindigkeit
(300 Millimeter pro Minute) des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 wieder aufzunehmen (#22).
Gleichzeitig wird der Motor M4 angetrieben, um die Rotationsbewegung
der Antriebsrolle und der Hilfsrollen des Zuführrollensatzes 32 aufrecht
zu erhalten (#24).
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Bestätigt das
Verfahren das Ende des Durchtritts des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Zuführrollensatz 32 auf
Basis des Wechsels von dem AN Zustand in den AUS Zustand des dritten
Sensors S3 (#26), wird der Motor M4 gestoppt, um das führende Ende
des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 zurückzuhalten
(#28). Zur gleichen Zeit wird der Motor M3 angetrieben, um die zweite
bewegliche Führungsplatte 36b in
ihre geöffnete
Position zu drehen (#30). Das Aufzeichnungsmedium 1, welches
durch den Klemmtransportrollensatz 31 zugeführt wird,
welcher stetig mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird und
mit dem zweiten Führungsmechanismus,
welcher geöffnet
ist und mit dem führenden
Ende des Aufzeichnungsmediums 1, welches von dem Zuführrollensatz 32 zurückgehalten
wird, wird beginnen eine Schlaufe zu bilden. Die Schlaufenanhäufung des
Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31,
welcher mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, wird also
für 10
bis 20 Sekunden fortgesetzt, wodurch sich eine stabile Schlaufe
bildet (#32). Dann wird der Motor M1 für die Drehrolle 31a mit
hoher Geschwindigkeit angetrieben, um Hochgeschwindigkeitstransport
(18.000 Millimeter pro Sekunde) des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Klemmtransportrollensatz 31 zu bewirken (#34). Damit
wird die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1, welche sich
im ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 angehäuft
hat, schnell in eine Schlaufe im zweiten Schlaufenanhäufungsraum
J2 überführt (#36).
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Nachdem
die Ankunft des Bandendes des Aufzeichnungsmediums 1 bei
dem Klemmtransportrollensatz 31 auf Grund des Wechsels
des Zustandes des zweiten Sensors S2 von dem AN Zustand zu dem AUS
Zustand bestätigt
wird, wartet das Verfahren auf ein Verstreichen von circa 5 Sekunden
und bestätigt
oder nimmt an, dass das Bandende des Aufzeichnungsmediums 1 den
Klemmtransportrollensatz 31 passiert hat (#38). Dann nimmt
das Verfahren den Antrieb des Zuführrollensatzes 32 wieder auf,
um das Zuführen
des Aufzeichnungsmediums 1, welches in Form einer Schlaufe
im zweiten Schlaufenanhäufungsraum
J2 angehäuft
ist, in die Heizfixiereinheit HU zu beginnen (#40).
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Damit
wird das Aufzeichnungsmedium 1 sowohl durch den Heiztransportmechanismus 54 als auch
durch den Zuführrollensatz 32 transportiert.
Im Verlauf dessen kann sich eine Differenz in der Transportgeschwindigkeit
entwickeln zwischen dem Heiztransportmechanismus 54 und
dem Zuführrollensatz 32,
obwohl diese auf die gleiche Transportgeschwindigkeit eingestellt
sind, wobei die Differenz eine leichte Spannung in dem Aufzeichnungsmedium 1 bewirkt.
Dieses jedoch verursacht kein kritisches Problem, da das Aufzeichnungsmedium 1 nur
der Wärmeenergie
in der Heizfixiereinheit HU ausgesetzt ist.
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Um
für die
Aufnahme eines weiteren Aufzeichnungsmediums 1 bereit zu
sein, welches von der Printeinheit PU ausgegeben wird, schaltet
das Verfahren den Motor M2 an, um die erste bewegliche Führungsplatte 35b in
ihre geschlossene Position zu drehen (#42). Nach der Bestätigung der
Beendigung des Durchtritts des Bandendes des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Zuführrollensatz 32 auf
Basis des Wechsels des dritten Sensors S3 von dem AN Zustand in
den AUS Zustand (#44), wird der Zuführrollensatz 32 angehalten
(#46) und die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in
ihre geschlossene Position gedreht (#48).
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Im
Falle des oben beschriebenen Verfahrens für den Transport des Aufzeichnungsmediums 1 von der
Printeinheit PU zu der Heizfixiereinheit HU, während der Bildung einer Schlaufe
des Mediums, kann das Aufzeichnungsmedium 1 ausreichend
in dem ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 aufgenommen werden, welcher durch das Vorratsgewebetuch 4 begrenzt
wird, an dem die gegenüber
liegenden Enden des Aufzeichnungsmediums aufgehängt werden. Jedoch, falls der
erste Schlaufenanhäufungsraum
J1 nicht das ganze Aufzeichnungsmedium 1 aufnehmen kann,
wird der Stab 43, welcher am einen Ende des Vorratsgewebetuches 4 angebracht
ist, von den Haken 44 entfernt und dann auf die Oberfläche des
Bodens gelegt, um einen geänderten
ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 zu bilden, welcher dabei eine vollständig geöffnete Seite in Transportrichtung
besitzt. Als Nächstes
wird das Verfahren des Transports der Schlaufenbildung des Aufzeichnungsmediums 1 beschrieben,
wobei nur auf solche Teile eingegangen wird, die sich von dem vorher
beschriebenen Verfahren unterscheiden.
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Entsprechend
einem Beispiel, welches im Verlaufsdiagramm der 17 gezeigt
ist, wird das Verfahren nach Initiierung des Antriebs des Zuführrollensat zes 32 (#24)
direkt fortgesetzt zum Zuführen des
Aufzeichnungsmediums 1 zu der Heizfixiereinheit HU ohne
Anhäufung
der Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten Schlaufenanhäufungsraum
J2. Dies bedeutet, dass das Verfahren von Schritt #24, wie im Verlaufsdiagramm
der 8 gezeigt, zu Schritt #40 springt, wie im Verlaufsdiagramm
der 9 gezeigt. In diesem Fall jedoch muss die Transportgeschwindigkeit
des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 im
Wesentlichen auf die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch
den Zuführrollensatz 32 eingestellt
werden.
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Entsprechend
einem anderen Beispiel, wie in dem Verlaufsdiagramm der 18 gezeigt,
treibt das Verfahren die Drehrolle 31a mit hoher Geschwindigkeit
(#34) an und initiiert ebenfalls den Antrieb des Zuführrollensatzes 32 (#40).
Dann, nach der Initiierung der Anhäufung des Aufzeichnungsmediums 1 im
zweiten Schlaufenanhäufungsraum
J2, initiiert das Verfahren das Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1 zu
der Heizfixiereinheit HU, um das Aufzeichnungsmedium 1 der
Heizfixiereinheit HU zuzuführen
während
gleichzeitig eine gewisse Länge
des Aufzeichnungsmediums 1 zur gleichen Zeit in dem Schlaufenanhäufungsraum
J2 angehäuft
wird. Dies bedeutet das Setzen des Schrittes #40 vor den Schritt
#36 in dem Verlaufsdiagramm der 15. In diesem
Fall kann die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums
durch den Klemmtransportrollensatz 31 höher als die Transportgeschwindigkeit des
Aufzeichnungsmediums durch den Zuführrollensatz 32 eingestellt
werden, in einem Umfang, welcher nicht zu einer erheblichen Anhäufung des
Aufzeichnungsmediums 1 in dem Schlaufenanhäufungsraum J2
führt.
Im Ergebnis ist es mit diesem Verfahren möglich, den ersten Schlaufenanhäufungsraum
J1 früher
als mit dem oben beschriebenen Verfahren zu leeren.
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3. Verfahrensschritt der Bildung
der Bildfixierung
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Nachdem
das Aufzeichnungsmedium 1 einer notwendigen Zeitanpassung
bei der Schlaufenbildungseinheit LU unterliegt, wird dieses, welches
ein auf seiner Oberflächenschicht 12 gebildetes
Bild besitzt, veranlasst, durch die Vorheizuntereinheit PR und die
Hauptheizuntereinheit R durchzutreten, die entsprechend die passende
Temperatur aufweisen, wobei das Medium währenddessen Wär mestrahlung ausgesetzt
ist und mit damit zusammenhängender Wärmesublimation
wird das Bild, welches auf der Oberflächenschicht 12 gebildet
ist, zu der Fixierschicht 11 überführt (fixiert). Dann, nachdem
das Aufzeichnungsmedium 1 den Heizfixierprozess durchlaufen
hat, werden dessen Falten, die sich während des Heizprozesses gebildet
haben, durch den Glättungseffekt
des Druckrollenmechanismus 58, welcher am Ausgang der Heizfixiereinheit
HU angeordnet ist und der als Mittel zur Druckbeaufschlagung dient,
geglättet.
Weiterhin wird die Oberfläche
des Aufzeichnungsmediums gestreckt und wieder in Form gebracht durch
den gebogenen Transportabschnitt 59, um in die Langsamkühlungseinheit
CU eingeführt
zu werden.
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Danach
wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches in die Langsamkühlungseinheit
CU eingeführt
wurde, abwärts
entlang der Oberfläche
des Langsamkühlungsführungselementes 92 transportiert
und durch das Langsamkühlungszwischentransportrollenpaar 94 geklemmt.
Dann kehrt das Medium 1 in die im Wesentlichen horizontale
Lage zurück
mit Hilfe der Drehführung 95 und
dem Ausgabe-Rollenpaar 96, welches davon schräg unterhalb
angeordnet ist, und wird nach draußen ausgegeben. Das ausgegebene
Aufzeichnungsmedium 1 wird innerhalb des Vorrats ST aufbewahrt.
Dann wird, wenn dies angemessen ist, durch Entfernung der Oberflächenschicht 12 von
dem Medium ein Enddruckprodukt 100 erhalten mit einem Bild
mit klarem Farbverlauf.
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Als
Nächstes
wird ein typisches Heizschema, dem das Aufzeichnungsmedium 1 ausgesetzt
ist in der Langsamkkühlungseinheit
HU im Detail beschreiben mit Bezug zu der 19.
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Hierin
wird das Heizschema in Form eines Graphen dargestellt. Der Graph
ist mit Durchlaufpunkten F0 bis F9 des Aufzeichnungsmediums 1 entlang
der horizontalen Richtung (horizontale Achse) versehen und mit Heiztemperaturen
bei den jeweiligen Durchlaufpunkten entlang der vertikalen Richtung
(vertikale Achse). Die Durchlaufpunkte F1 und F2 gehören zu der
Vorheizuntereinheit PR. Die Durchlaufpunkte F3 bis F6 gehören zu der Hauptheizuntereinheit
R. Die Durchlaufpunkte F7 und F8 gehören zu der Langsamkühlungsuntereinheit
CU. Die anderen Durchlaufpunkte F0 und F9 sind außerhalb
der Heizeinheit und ihre Temperaturen entsprechen normaler Temperatur
(Raumtemperatur).
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Die
Heiztemperaturen bei den Punkten F3 bis F6 sind Temperaturen, bei
welchen die Tinte sublimiert und fixiert wird. Die Vorheizuntereinheit
PR dient zur Erhöhung
der Temperatur des Aufzeichnungsmediums 1 von der Normaltemperatur
zu der Sublimier- und Fixiertemperatur. Die Langsamkühlungsuntereinheit
CU dient zur Absenkung der Temperatur von der Sublimier- und Fixiertemperatur
zu der Normaltemperatur. Mit anderen Worten sind die Temperaturen
der Vorheizuntereinheit PR und der Langsamkühlungseinheit CU niedriger
als die Temperatur, die zur Sublimierung der sublimierenden Tinte
benötigt
wird und bewirken deshalb im Wesentlichen keine Sublimierung von
dieser. In dem Fall dieses typischen Heizschemas wird 180 Grad Celsius als
Sublimier- und Fixiertemperatur Tn festgelegt. Und die Durchtrittszeit
für das
Aufzeichnungsmedium 1 durch die Hauptheizuntereinheit R
wird auf circa 2 Minuten festgelegt. Obwohl das gegenwärtige Heizschema
variiert wird in Abhängigkeit
von verschiedenen Druckbedingungen, wie beispielsweise dem Typ des
verwendeten Aufzeichnungsmediums 1, wird ein anderes Heizschema
durch die gepunktete Linie in 19 gezeigt.