DE60317829T2 - Bilderzeugungsvorrichtung - Google Patents

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Hidetoshi Wakayama-shi Nishikawa
Masazumi Wakayama-shi Ishikawa
Kiyotaka Wakayama-shi Arai
Yuji Wakayama-shi Yamamoto
Masasuke Wakayama-shi Funase
Kazuo Wakayama-shi Nagaosa
Masaki Wakayama-shi Nakamoto
Masanori Wakayama-shi Inoshita
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Bildgebungsvorrichtung umfassend einen Druckkopf zum Aufbringen von Tinte auf eine Oberflächenschicht eines Aufzeichnungsmediums, das zu ihr transportiert wird und eine Heizeinheit zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums, um die Tinte, die auf die Oberflächenschicht aufgetragen wurde, durch den Druckkopf, auf ihre Fixierschicht zu fixieren.
  • Beschreibung des Standes der Technik
  • In der japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.10-297197 wird beispielhaft eine übliche Technik in Bezug auf das obige Themengebiet offenbart. Danach umfasst ein Metallsubstrat eine Farbgrundschicht, die ebenso als Rostschutzschicht dient, eine transparente Resinschicht als eine optische transparente Resinschicht, die über der Farbgrundschicht gebildet ist, wobei die Resinschicht aus Acrylresin, Polyesterresin, Urethanresin, etc. besteht und eine Schicht zum Aufnehmen des Tintenstrahls, die über der Resinschicht gebildet ist und beispielsweise aus porösem Aluminium besteht. Nach Aufbringung einer sublimierenden Tinte oder eines Pigmentes auf die Schicht zum Aufnehmen des Tintenstrahls durch einen Tintenstrahldruck, wird das sublimierende Pigment in einem Heizofen oder durch eine Heizpresse aufgeheizt, wobei das sublimierende Pigment in der Schicht zur Aufnahme des Tintenstrahls in die transparente Resinschicht sublimiert wird. Anschließend wird die Schicht zur Aufnahme des Tintenstrahls entfernt, um einen gitterförmigen metallischen Grundkörper zu erhalten mit einem farbigen Muster, welches sich in der transparenten Resinschicht fest gebildet hat.
  • Gemäß dem weiteren Stand der Technik, welcher in der japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: 2001-105638 offenbart wird, wird sublimierende Tinte von einem Tintengummiband auf eine Oberfläche einer Aufzeichnungsplatte übertragen. Um die Tinte zu erhitzen und auf der Platte zu fixieren, wird die Platte in ein Heizgehäuse verbracht, in dem die Platte zwischen einer Druckrolle und einer Heizrolle, die sich gegenüberstehen und zwischen sich einen schmalen Spalt bilden, oder zwischen einer Heizrolle und einem Transportband, welches entlang einem Teilbereich des Umfangs der Heizrolle angeordnet ist, hindurchbewegt und aufgeheizt wird und anschließend wird das Platte sofort aus dem Heizgehäuse ausgegeben.
  • Weiterhin wird auf dem Gebiet des Textildruckes gemäß einer beispielhaft angeführten Technik, die in der japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.08-311782 offenbart ist, Farbe auf ein Gewebe durch das Tintenstrahldruckverfahren aufgebracht. Anschließend wird das Gewebe in ein Heizgerät verbracht, um darin beheizt zu werden zur Verstärkung der Fixierung des Farbstoffes und ebenso dessen Farbverlauf. Anschließend wird das Gewebe sofort von dem Gerät ausgegeben, damit es bei normaler Temperatur abkühlt.
  • Auch die japanische Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.10-16188 offenbart eine Bildgebungsvorrichtung. Danach wird zuerst ein erstes Bild auf einer Wärmetransferplatte gebildet, beispielsweise durch einen Tintenstrahldrucker. Anschließend wird diese Wärmetransferplatte mit dem darauf gebildeten Bild über eine Aufnahmeplatte gelegt und diese Platten zusammengepresst und gemeinsam aufgeheizt, wobei das Bild (Tinte), welches auf der Wärmetransferplatte gebildet ist durch die Hitze sublimiert und auf eine Tintenfixierschicht der Aufnahmeplatte übergeht und somit ein zweites Bild auf dieser gebildet wird. Damit erhält man ein gedrucktes Endprodukt.
  • Eine weitere Bildgebungsvorrichtung ist aus der japanischen Patentanmeldung „Kokai" No: Hei.10-230589 bekannt. Gemäß dieser wird eine laminierte Materialschicht vorab auf einer Tintenfixierschicht einer Aufzeichnungsplatte bereit gestellt. Anschließend wird das Bild auf der laminierten Materialschicht gebildet, beispielsweise durch einen Tintenstrahldrucker. Danach wird die sich so ergebende Platte gepresst und durch Heizrollen aufgeheizt und erzeugt dadurch eine transparente laminierte Materialschicht und ebenso wird dadurch das Tintenpigment auf der Fixierschicht fixiert. Damit erhält man ein gedrucktes Endprodukt.
  • Bei diesen Bildgebungsvorrichtungen wird sublimierende Tinte gegen ein Aufzeichnungsmedium gespritzt, welches üblicherweise entlang einer Unter-Abtastungsrichtung transportiert wird, so dass ein Bild darauf durch die Tintentröpfchen gebildet wird (diese werden hier als „nicht-sublimierte Drucktropfen" bezeichnet). Danach, während des anschließenden Heizfixierprozesses, werden diese Tintentröpfchen bis zum Sublimieren aufgeheizt, so dass das sublimierende Tintenpigment (hier als „sublimierte Drucktropfen" bezeichnet) in der Fixierschicht des Aufzeichnungsmediums fixiert wird, wobei ein Enddruckbild, welches aus den sublimierten Drucktropfen mit lebendigem Farbverlauf gebildet ist, erhalten wird.
  • Um eine gute Qualität des gedruckten Produktes aufrechtzuerhalten als Endprodukt unabhängig von der Druckgröße, ist es notwendig, dass der Heizprozess, der auf das Aufzeichnungsmedium wirkt, auf welches die Tinte aufgebracht wurde, zeitlich angepasst ist und mit einem angepasstem Heizmuster angewendet wird. Diesbezüglich muss angemerkt werden, dass diese Art von Bildgebungsvorrichtungen oft in einem Druckserviceladen oder einem Fotoladen installiert wird, so dass diese Vorrichtungen so kompakt wie möglich ausgestaltet sein sollen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Angesichts des oben beschriebenen Standes der Technik mit einer Bildgebungsvorrichtung, die zu Beginn beschrieben wurde, mit dessen technischem Verfahren als Startpunkt, ist es ein erstes Ziel der vorliegenden Erfindung, eine kompakte Bildgebungsvorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche geeignet ist, einen angemessenen Heizvorgang in einer gleichmäßigen Weise auf verschiedene Arten von Aufzeichnungsmedien anzuwenden, die von der Printein heit transportiert werden, umfassend ein Aufzeichnungsmedium von der Standardpostergröße bis zu einem sehr langen Aufzeichnungsmedium mit einer Länge von über 10 m für die Produktion einer riesigen Plakatwand oder ähnlichem.
  • Um das oben genannte Ziel zu erreichen gemäß der vorliegenden Erfindung, umfasst eine Bildgebungsvorrichtung eine Printeinheit mit einem Druckkopf zum Aufbringen von Tinte auf eine Oberflächenschicht eines Aufzeichnungsmediums, das zu ihr transportiert wird; eine Schlaufenbildungseinheit, die geeignet ist, um das Aufzeichnungsmedium zeitweilig zu speichern, das von der Printeinheit ausgegeben wird; und eine Heizeinheit zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums, das aus der Schlaufenbildungseinheit ausgegeben wird, um die Tinte, die auf die Oberflächenschicht aufgetragen wurde, auf ihrer Fixierschicht zu fixieren; wobei besagte Schlaufenbildungseinheit einen Zwischentransportmechanismus aufweist, um das Aufzeichnungsmedium, das von der Printeinheit erhalten wurde, in die Heizeinheit zu senden; und wobei der Zwischentransportmechanismus einen ersten Speicherabschnitt und einen zweiten Speicherabschnitt aufweist, die jeweils betätigbar sind, um das Aufzeichnungsmedium zu speichern während eine Schlaufe daraus gebildet wird. Vorzugsweise sind der erste Speicherabschnitt und der zweite Speicherabschnitt hintereinander angeordnet in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums. Mit dieser sequentiellen Anordnung der zwei Speicherabschnitte wird es möglich, kontinuierlich eine Vielzahl von Aufzeichnungsmedien zwischen der Printeinheit und der Heizeinheit zu transferieren. Dabei weist vorzugsweise der Zwischentransportmechanismus einen Klemmtransportrollensatz und einen Zuführrollensatz auf, wobei der erste Speicherabschnitt gebildet wird zwischen einem Ausgang der Printeinheit für das Aufzeichnungsmedium und dem Klemmtransportrollensatz und wobei der zweite Speicherabschnitt gebildet wird zwischen dem Klemmtransportrollensatz und dem Zuführrollensatz. Damit wird es möglich, die Schlaufen des Aufzeichnungsmediums zu bilden, die entsprechend der Bewegung des Klemmtransportrollensatzes auf den gegenüberliegenden Seiten des Klemmtransportrollensatzes gebildet werden. Folglich kann die Schlaufenbildungseinheit trotz ihrer großen Speicherkapazität hierfür kompakt ausgestaltet sein. Weiterhin kann im Fall eines relativ kurzen Aufzeichnungsmediums, welches innerhalb des ersten Speicherabschnittes unter gebracht werden kann, durch Übertragung des gesamten Mediums in den zweiten Speicherabschnitt sofort nach der Beendigung des Druckprozesses durch den Klemmtransportrollensatz, das erste Speichermedium geleert werden, um ein nächstes Aufzeichnungsmedium empfangen zu können. Im Ergebnis kann die Arbeitsgeschwindigkeit der Printeinheit erhöht werden.
  • Vorteilhafterweise kann der Klemmrollensatz so angepasst werden, dass er als Einroll-Korrekturrolle zur Verminderung der Einrolltendenzen des Aufzeichnungsmediums wirkt. Damit kann, wenn das Aufzeichnungsmedium, während es durch den Klemmtransportrollensatz transportiert wird, eine Einrolltendenz besitzt, weil das Aufzeichnungsmedium, bevor es der Printeinheit zugeführt wurde in Form einer Rolle vorlag, aufgerollt auf einem Kern, eine solche Einrolltendenz des Aufzeichnungsmediums eliminiert oder zumindest reduziert werden durch den Klemmtransportrollensatz, der auch als Einroll-Korrekturrolle wirkt und anschließend dann in die Heizeinheit transportiert werden. Dementsprechend wird es möglich, das Auftreten von ungeeignetem Transport zu vermeiden (umfassend solche Phänomene wie die Stauung des Aufzeichnungsmediums innerhalb des Transportmechanismus, was vermieden werden muss), der auftreten würde, falls das Medium zu der Heizeinheit mit im Medium verbliebenen Einrolltendenzen gesendet werden würde. Um diesen Aufbau zu verwirklichen, kann der Klemmtransportrollensatz aus einer Drehrolle gebildet sein, die einen großen Durchmesser aufweist und einer Vielzahl von Hilfsrollen, die in zueinander in beabstandeter Weise entlang der Umfangsfläche der Drehrolle angeordnet sind. Durch diese Konstruktion wird es dem Aufzeichnungsmedium ermöglicht, in einem Bogen mit definiertem Radius gedreht zu werden, während das Medium durch die Konstruktion zuverlässig gehalten wird, obwohl die gesamte Konstruktion kompakt ist. Zur Verminderung der Einrolltendenzen des Aufzeichnungsmediums überschreitet vorzugsweise der Windungswinkel des Aufzeichnungsmediums durch die Drehrolle 100 Grad.
  • Weitere und andere Merkmale der Erfindung werden offensichtlich beim Lesen der folgenden detaillierten Beschreibung der entsprechenden bevorzugten Ausführungsformen mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Schnittdarstellung, welche ein Beispiel eines Aufzeichnungsmediums zur Bearbeitung durch die vorliegende Erfindung zeigt,
  • 2 ist eine perspektivische Ansicht einer Bildgebungsvorrichtung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
  • 3 ist eine schematische Schnittansicht, die den Aufbau einer Druckstation der Bildgebungsvorrichtung zeigt;
  • 4 ist eine schematische Schnittdarstellung, welche den Aufbau einer Printeinheit zeigt, die die Druckstation beinhaltet;
  • 5 ist eine schematische Schnittdarstellung, die den Aufbau einer Schlaufenbildungseinheit zeigt;
  • 6A ist eine perspektivische Ansicht, die die Verwendung eines Vorratstuches aus Stoff zeigt;
  • 6B ist eine perspektivische Ansicht, die die Benutzung eines Vorratstuches aus Stoff zeigt;
  • 7 ist eine schematische Ansicht, die den Aufbau einer Heizfixiereinheit und einer Langsamkühlungsuntereinheit zeigt;
  • 8 ist eine vergrößerte schematische Ansicht eines Aufbaus eines Druckrollenmechanismus;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht einer Anordnung eines elektrischen Drahtes innerhalb eines Langsamkühlungsführungselementes;
  • 10 ist eine perspektivische Ansicht, die Aufbauten des Druckrollenmechanismus und der Langsamkühlungsuntereinheit zeigt;
  • 11 ist eine schematische Ansicht eines weiteren Aufbaus des elektrischen Drahtes, welcher in dem Langsamkühlungsführungselement vorgesehen ist;
  • 12 ist eine schematische Ansicht eines Aufbaus des elektrischen Drahtes in dem Langsamkühlungsführungselement gemäß einer weiteren Ausführungsform;
  • 13 ist ein funktionelles Blockdiagramm, welches verschiedene Funktionen einer Steuerung zeigt;
  • 14 ist ein Flußdiagramm, welches einen Arbeitsablauf eines Zwischentransportmechanismus zeigt zum Zuführen eines Aufzeichnungsmediums 1, welches von einer Printeinheit PU zu einer Heizfixiereinheit HU gesendet wurde, während eine Schlaufe des Mediums gebildet wurde;
  • 15 ist ein Flußdiagramm, welches einen Prozess zeigt, welcher auf den Prozess folgt, der in dem Flußdiagramm der 14 gezeigt wurde;
  • 16 ist ein Flußdiagramm, welches einen Prozess zeigt, welcher auf den Prozess folgt, der in dem Flußdiagramm der 15 gezeigt wurde;
  • 17 ist ein Flußdiagramm, welches einen Arbeitsgang durch den Zwischentransportmechanismus bei einer anderen Verwendung zeigt;
  • 18 ist ein Flußdiagramm, welches einen Arbeitsgang des Zwischentransportmechanismus bei einer weiteren Verwendung zeigt und
  • 19 ist ein Schaubild, welches ein typisches Heizmuster der Heizeinheit zeigt.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Zu allererst wird ein Beispiel eines Aufzeichnungsmediums 1, welches durch die Erfindung bearbeitet wird, mit Bezug auf die 1 beschrieben. Dieses Aufzeichnungsmedium 1 beinhaltet ein Substrat 10, bestehend aus einem Filmfolie aus beispielsweise PET (Polyethylen-Terephthalat), einer Fixierschicht 11 beispielsweise gebildet aus Urethanresin und oberhalb der Oberfläche des Substrates 10 zur Fixierung der Tinte darin angeordnet, das heißt des Tintenpigments und einer Oberflächenschicht 12, die auf der Oberfläche der Schicht 11 angeordnet ist und die als Permeationsschicht dient, die die Permeation der Tinte hindurch erlaubt. Im Falle, dass die Oberfläche des Substrats 10 die Eigenschaft besitzt, dass eine direkte Fixierung des Tintenpigments auf ihr möglich ist, kann die Fixierschicht 11 weggelassen werden. Bei Gebrauch werden sublimierende Tintentröpfchen auf die Oberflächenschicht 12 dieses Aufzeichnungsmediums 1, beispielsweise durch einen Tintenstrahldrucker, aufgebracht, um darauf ein gedrucktes Bild zu bilden, welches aus nicht sublimierten Druckpunkten besteht, wobei danach die Tintentröpfchen (nicht sublimierte Drucktropfen), nachdem sie auf eine angemessene Temperatur aufgeheizt wurden, und auf die Oberflächenschicht 12 aufgebracht wurden, anfangen zu sublimieren und die Oberflächenschicht 12 durchdringen, um die darunter gelegene Fixierschicht 11 zu erreichen, so dass das Tintenpigment, jetzt als sublimierte Drucktropfen, innerhalb der Fixierschicht 11 fixiert wird. Dementsprechend erhält man als Enddruckprodukt 100 ein Folie mit aufgenommenem Bild durch Entfernen oder „Abschälen" der Oberflächenschicht 12, welches hohen Glanz und hohe Bildschärfe besitzt und das das gedruckte Bild aufweist, welches aus sublimierten Druckpunkten in ihrer Fixierschicht 11 besteht. Bei diesem Heiz-Sublimierungsprozess tritt nämlich das Tintenpigment, welches als nicht sublimierte Druckpunkte auf der Oberflächenschicht 12 aufgebracht wurde, durch die Oberflächenschicht 12 hindurch, um die Fixierschicht 11 zu erreichen, in der das Pigment als sublimierte Druckpunkte das gedruckte Bild bildet. Im Übrigen wird es vorteilhaft sein, ein Ablösemittel dazwischen vorzusehen, da dieses Aufzeichnungsmedium bei der letzten Phase die Entfernung der Oberflächenschicht 12 von der Fixierschicht 11 oder dem Substrat 10 erfordert.
  • Als nächstes wird beispielhaft eine Bildgebungsvorrichtung zum Herstellen des Enddruckproduktes 100 durch Benutzung des oben beschriebenen Aufzeichnungsmediums 1 anhand der 2 und 3 beschrieben. Wie gezeigt, besteht diese Bildgebungsvorrichtung hauptsächlich aus einer Druckstation PS und einer Benutzerstation OS. Die Druckstation PS umfasst eine Tintenstrahlprinteinheit PU, eine Schlaufenbildungseinheit LU zum temporären Festhalten des Aufzeichnungsmediums 1, welches ein gedrucktes Bild, gebildet aus nicht sublimierten Drucktropfen durch die Printeinheit PU, aufweist und eine Heizfixiereinheit HU zur Anwendung von Heizenergie auf das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Schlaufenbildungseinheit LU gesendet wurde, um ein gedrucktes Bild herzustellen, welches aus sublimierten Drucktropfen gebildet wurde. Die Heizfixiereinheit HU umfasst eine Vorheizuntereinheit PR zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums 1 mit einem angemessenen Temperaturgradienten auf eine Sublimier-Fixier-Temperatur, eine Hauptheizuntereinheit R zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums 1 bei der Sublimier-Fixier-Temperatur und eine Langsamkühlungsuntereinheit CU zum langsamen Herunterkühlen des Aufzeichnungsmediums 1, welches aus der Hauptheizuntereinheit R ausgegeben wurde, auf Normaltemperatur (Raumtemperatur).
  • Im Übrigen dient die Schlaufenbildungseinheit LU, die zwischen der Printeinheit PU und der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist, dazu, eine Geschwindigkeitsdifferenz zwischen einer relativ langsamen Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Heizfixiereinheit HU und einer relativ hohen Durchschnittstransportgeschwindigkeit des Mediums 1 durch die Printeinheit PU abzufangen. Die Printeinheit PU, die Schlaufenbildungseinheit LU und die Heizfixiereinheit HU sind als separate Einheiten ausgestaltet und getrennt miteinander verbindbar. Die Langsamkühlungsuntereinheit CU ist mit der Heizfixiereinheit HU verbunden.
  • Wie man anhand der 4 sehen kann, transportiert ein Folientransportmechanismus 6A innerhalb der Printeinheit PU das Aufzeichnungsmedium 1 während dieses Aufzeichnungsmedium 1 von einer nicht gezeigten Rollfolienkassette abgerollt wird, in welcher das Medium 1 in Form einer Rolle aufbewahrt wird in der Weise, dass die Oberflächenschicht 12, die Druckschicht, des Mediums benachbart zu einer Tintenaustrittsöffnung eines Tintenstrahldruckkopfes 2 als ein Beispiel eines Druckkopfes angeordnet werden kann. Der Druckkopf 2 ist vor- und zurück bewegbar angeordnet durch einen Kopfzuführmechanismus 3 entlang einer Richtung, die die Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums 1 kreuzt, das heißt entlang einer Hauptabtastrichtung. Da das Aufzeichnungsmedium 1 entlang einer Unterabtastrichtung transportiert und bei jeder Bewegung des Druckkopfes 2, Tinte durch seine Tintenaustrittsöffnung gegen die Oberflächenschicht 12 des Aufzeichnungsmediums 1 gespritzt wird, werden so gedruckte Bilder in Folge gebildet. Der Druckkopf 2 umfasst eine Mehrzahl von Modulen mit Austrittsöffnungen, die geeignet sind, um entsprechend Tinte der verschiedenen Grundfarben ausgeben können, um ein farbiges gedrucktes Bild zu bilden. Wird beispielsweise ein farbiges gedrucktes Bild in fotografischer Qualität benötigt, werden im Allgemeinen zusätzlich zu Tinten der Grundfarben von Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz, etc. weitere Tinten von Farbtönen derselben Sorte benutzt. Der Druckkopf 2 kann dabei ein Standarddruckkopf sein, der in konventionellen Tintenstrahldruckern benutzt wird. Eine weitere Beschreibung davon wird deshalb weggelassen. Nachdem ein gedrucktes Bild auf ihrer Oberflächenschicht 12 gebildet wurde mit Tintentröpfchen 2a, die von dem Druckkopf 2 abgegeben wurden, verlässt das Aufzeichnungsmedium 1 die Printeinheit PU, um in die Schlaufenbildungseinheit LU einzutreten.
  • Das Aufzeichnungsmedium 1 wird in Form einer länglichen Folie von dessen Hersteller zur Verfügung gestellt. Deshalb ist es notwendig, dieses auf die Größe eines hiervon gebildeten Druckbildes zuzuschneiden. Schließlich wird ein Folienschneidemittel 5 zur Verfügung gestellt. In dieser Ausgestaltung umfasst das Folienschneidemittel 5 einen Schneidemesserkörper 51, der zwi schen einer Position wechseln kann, bei der der Körper in Richtung auf das Aufzeichnungsmedium 1 relativ zu dem Druckkopf 2 hervorragt und einer weiteren Position, bei der der Körper von dem Aufzeichnungsmedium 1 zurückgezogen ist, und einen Umschaltmotor 52 zum Umschalten des Schneidemesserkörpers 51 zwischen den beiden Positionen durch einen beispielsweise Nocken- oder Schneckenzuführmechanismus (nicht gezeigt).
  • Wie in 2 gezeigt, umfasst die Schlaufenbildungseinheit LU einen mit ihr verbundenen Gehäusekörper 300 zwischen der Printeinheit PU und der Heizfixiereinheit HU. Verschiedene Teile, die die Schlaufenbildungseinheit LU bilden, sind an dem Gehäusekörper 300 befestigt und an diesem abgestützt. Wie aus 3 entnehmbar ist, ist ein Zwischentransportmechanismus 30 angeordnet zwischen einem Ausgang der Printeinheit PU und einem Eingang der Heizfixiereinheit HU, das heißt zwischen einem ersten Transportmechanismus 6A und einem zweiten Transportmechanismus 6B. Dieser Zwischentransportmechanismus 30 umfasst einen Klemmtransportrollensatz 31, welcher sowohl unterhalb des Ausgangs der Printeinheit PU als auch des Eingangs der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist und einen Zuführrollensatz 32, der benachbart zum Eingang der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist. Der Transportweg zwischen dem Ausgang des ersten Transportmechanismus 6A und dem Klemmtransportrollensatz 31 umfasst keine Antriebsrollen oder ähnliches und wird als erster Speicherabschnitt 30A zur Verfügung gestellt, in dem das Aufzeichnungsmedium 1 zu einer Schlaufe geformt werden kann. In ähnlicher Weise wird der Transportweg zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und dem Zuführollensatz 32 als zweiter Speicherabschnitt 30B zur Verfügung gestellt.
  • Wie aus 5 ersichtlich ist, umfaßt der erste Speicherabschnitt 30A einen ersten Führungsmechanismus 35 und der zweite Speicherabschnitt 30B umfasst einen zweiten Führungsmechanismus 36. Der erste Führungsmechanismus 35 umfasst eine ortsfeste Führungsplatte 35a und eine bewegliche Führungsplatte 35b zwischen denen das Aufzeichnungsmedium durchtreten kann. Wird die bewegliche Führungsplatte 35b, die in Transportrichtung stromabwärts angeordnet ist, geöffnet, kann das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe abwärts davon bilden. In ähnlicher Weise umfasst der zweite Führungsmechanismus 36 eine ortsfeste Führungsplatte 36a und eine bewegliche Führungs platte 36b zwischen denen das Aufzeichnungsmedium 1 durchtreten kann. Wird die bewegliche Führungsplatte 36b, die in Transportrichtung stromabwärts angeordnet ist, geöffnet, kann das Aufzeichnungsmedium 1 seine Schlaufe abwärts davon bilden. Das heißt, daß sich ein erster Schlaufenanhäufungsraum J1 von dem ersten Speicherabschnitt 30A erstreckt und ein zweiter Schlaufenanhäufungsraum J2 sich von dem zweiten Speicherabschnitt 30B erstreckt. Der erste Schlaufenanhäufungsraum J1 wird durch ein Vorratsgewebetuch 41 mit antistatischer Behandlung begrenzt. Der zweite Schlaufenanhäufungsraum J2 wird durch einen Vorratsbehälter 42 aus Resin begrenzt.
  • Der Vorratsbehälter 42, der die Grenzflächen des zweiten Schlaufenanhäufungsraumes J2 bildet, umfasst ein rechteckiges Gehäuse mit einer Bodenfläche, vier Seitenflächen und einer offenen oberen Fläche und bildet dadurch einen nicht deformierbaren, rechteckigen Anhäufungsraum. Andererseits umfasst das Vorratsgewebetuch 41, welches die Grenzflächen des ersten Schlaufenanhäufungsraumes J1 bildet, ein rechteckiges Gewebetuch, welches an dessen gegenüberliegenden Enden aufgehängt ist, um dazwischen eine bogenförmige Fläche zu bilden, die als Begrenzungsfläche dient. Gegenüberliegende Enden dieses Beanspruchungsraumes sind vollständig offen. Um seine Konstruktion noch genauer zu beschreiben, ist, wie in 3 gezeigt, ein Ende des länglichen Vorratsgewebetuches 41 am oberen Ende der Seitenwände des Vorratsbehälters 42 festgelegt auf der Seite des ersten Schlaufenanhäufungsraumes J1, während dessen anderes Ende durch einen Stab 43, welcher länger ist als die Breite des Tuches, begrenzt wird. Da die gegenüberliegenden Enden dieses Stabes 43, der als Fixierhilfe dient, an Haken 44 festgelegt sind, die auf der Bodenfläche des Gehäuses der Printeinheit PU angeordnet sind, wird ein Anhäufungsraum gebildet, der ausschließlich in Transportrichtung des anzuhäufenden Aufzeichnungsmediums 1 und in Abwärtsrichtung begrenzt ist und der vollständig offen auf den Längsseiten senkrecht zur Transportrichtung ist. Und da die Grenzflächen durch das Vorratsgewebetuch 41 gebildet werden, ist der erste Schlaufenanhäufungsraum J1 sehr flexibel (vergleiche 6A). Weiterhin wird, wenn der Stab 43 von den Haken 44 entfernt wird und dann das Vorratstuch auf den Boden gelegt wird ein erster Schlaufenanhäufungsraum J1 gebildet, der zusätzlich offen auf einer Seite in der Transportrichtung des Auf zeichnungsmediums 1 ist und so temporär ein Aufzeichnungsmedium 1 mit einer signifikanten Länge (vgl. 6B) speichern kann.
  • Im Übrigen kann die Festlegung eines Endes des länglichen Vorratsgewebetuches 41 an dem Vorratsbehälter 42 in jeder beliebigen Höhe der Seitenwände des Vorratsbehälters 42 auf der Seite des ersten Schlaufenanhäufungsraumes J1 erfolgen. In jeden Fall wird eine Trennwand, die den ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 und den zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2 trennt, gebildet aus der Seitenwand des Vorratsbehälters 42 oder aus einem Teil des Vorratsgewebetuches 41 oder aus beiden.
  • Wie in 5 gezeigt, umfasst der Klemmtransportrollensatz 31 eine Drehrolle 31a, die drehantreibbar durch einen Schrittmotor M1 ist und drei Hilfsrollen 31b, die in Druckkontakt mit der Umfangsfläche der Drehrolle 31a gelagert sind. Die Drehrolle 31a hat einen Außendurchmesser von circa 60 Millimeter, wohingegen jede der Hilfsrollen 31b einen Außendurchmesser von circa 30 Millimeter haben. Die drei Hilfsrollen 31b sind freie, von einander beabstandete Rollen entlang der Umfangsfläche der Drehrolle 31a. Und diese Hilfsrollen stellen eine Funktion des Andrückens des Aufzeichnungsmediums 1 gegen die Umfangsfläche der Drehrolle 31a in der Weise zur Verfügung, so dass das Aufzeichnungsmedium 1 um die Umfangsfläche der Drehrolle 31a mit einem Windungswinkel von 125 Grad gewickelt werden kann. Durch diesen Andruckvorgang kann das Aufzeichnungsmedium 1 zuverlässig durch die Drehrolle 31a transportiert werden und zur gleichen Zeit die aufwärtsgerichtete konvexe Einrolltendenz, falls beim Aufzeichnungsmedium 1 vorhanden, eliminiert oder zumindest vermindert werden. Das heißt, der Klemmtransportrollensatz 31 dient ebenso als „Einrollkorrektur"-Rolle zur Verminderung der Einrolltendenzen des Aufzeichnungsmediums 1. Da diese Einrollkorrektur-Funktion variiert in Abhängigkeit von dem Außendurchmesser der Drehrolle 31a und von der Anordnung der Hilfsrollen 31b relativ zur Drehrolle 31a, können diese Faktoren entsprechend der Einrolltendenz des Aufzeichnungsmediums 1 passend festgelegt werden. Im Übrigen, obwohl nicht in 5 gezeigt, kann ein Führungselement zwischen den benachbarten Hilfsrollen 31b vorgesehen werden, um zu verhindern, dass das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 versehentlich zurückgezogen wird aus dem Raum zwischen der Hilfsrolle und der Drehrolle 31b auf Grund der Festigkeit und der Einrolltendenz des Aufzeichnungsmediums 1 per se.
  • Weiterhin kann die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 umgeschaltet werden zwischen einer ersten Geschwindigkeit (niedrige Geschwindigkeit: 80 Millimeter/min.), die viel kleiner ist als die minimale Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A, einer zweiten Geschwindigkeit (Zwischengeschwindigkeit: 300 Millimeter/min), die etwas größer ist, als die reguläre Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A und einer dritten Geschwindigkeit (hohe Geschwindigkeit: 18.000 Millimeter/min), die viel größer ist als die Transportgeschwindigkeit des ersten Transportmechanismus 6A.
  • Der erste Führungsmechanismus 35 umfasst die erste ortsfeste Führungsplatte 35a, die gegenüber der Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1, welches die Printeinheit PU ausgegeben hat, angeordnet ist, das heißt sie erstreckt sich im Wesentlichen entlang der Transportrichtung, die sich geradlinig erstreckt zwischen dem Ausgang der Printeinheit PU und dem Klemmtransportrollensatz 31 und der ersten beweglichen Führungsplatte 35b, die drehbar um eine Achse X1 ist, welche sich parallel zur Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt. Durch Antrieb eines Motors M2 ist die erste bewegbare Führungsplatte 35b drehbar zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position (veranschaulicht durch eine durchgezogene Linie in 5), welche einen Führungsraum relativ zur ersten ortsfesten Führungsplatte 35a bildet, wobei der Raum einen keilförmigen Querschnitt besitzt, der sich in Richtung der stromabwärts liegenden Seite zunehmend verringert in Richtung der Transportrichtung, und einer geöffneten Position (veranschaulicht durch eine gestrichelte Linie in 5), die in Richtung auf die Bodenfläche der Printeinheit PU geneigt ist, so dass sich eine Seite des Aufzeichnungsmediums 1 als transportfreie Zone eröffnet. In ihrer geschlossenen Position wirkt die erste bewegliche Führungsplatte 35b mit der ersten ortsfesten Führungsplatte 35a zusammen, um das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 dem Klemmtransportrollensatz 31 zuzuführen, insbesondere zu einer Anpressposition zwischen der Drehrolle 31 und der Hilfsrolle 31b, welche am weitesten stromaufwärts in der Transportrichtung angeordnet ist. Um den rotierenden Antrieb des Motors M2 in eine Drehbewegung der ersten beweglichen Führungsplatte 35b umzuwandeln, ist ein erster Abschnitt 35c an einer Drehachse der ersten beweglichen Führungsplatte 35b angeordnet und ebenso steht eine bogenförmige Zahnstange, welche an der Randfläche des ersten Abschnittes 35c angeordnet ist, in Eingriff mit einem Zahnrad, welches an der Antriebsachse des Motors M2 befestigt ist. Im Übrigen wird, da der erste Führungsmechanismus 35 einen im Wesentlichen vertikalen Transportweg bildet, eine drehbare Einbringungsführung 35 vorgesehen zum Unterstützen eines gleichmäßigen Transferierens des Aufzeichnungsmediums 1 hiervon zu dem ersten Transportmechanismus 6A, der einen horizontalen Transportweg bildet.
  • In ähnlicher Weise ist der zweite Führungsmechanismus 36 entgegengesetzt zu der Oberfläche des Aufzeichnungsmediums 1 angeordnet. Und der zweite Führungsmechanismus 36 umfasst die zweite ortsfeste Führungsplatte 36a, die sich im Wesentlichen entlang des Transportweges erstreckt, der sich geradlinig zwischen dem Klemmtransportrollensatz 31 und dem Eingang der Heizfixiereinheit HU und der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b erstreckt, die drehbar um eine Achse X2 ist, welche sich parallel zu der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt. Durch Antrieb eines Motors M3 ist die zweite bewegliche Führungsplatte 36b drehbar zwischen einer im Wesentlichen vertikalen geschlossenen Position, die einen Spalt bildet für das Durchtreten des Aufzeichnungsmediums 1 relativ zu der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a und einer offenen Position, die in Richtung der Heizfixiereinheit HU geneigt ist, so dass sich eine Seite (untere Seite) des Aufzeichnungsmediums 1 als transportfreie Zone eröffnet. In ihrer geschlossenen Position wirkt die zweite bewegliche Führungsplatte 36b mit der zweiten ortsfesten Führungsplatte 36a zusammen, um das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 dem Zuführrollensatz 32 zuzuführen von dem Klemmtransportrollensatz 31, insbesondere von einer Anpressposition zwischen der Drehrolle 31 und der Hilfsrolle 31b, welche am weitesten stromabwärts in Richtung der Transportrichtung angeordnet ist. Um den rotierenden Antrieb des Motors M3 in eine Drehbewegung der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b umzuwandeln, ist ein zweiter Abschnitt 36c an einer Drehachse der zweiten bewegbaren Führungsplatte 36b angeordnet und ebenso steht eine bogenförmige Zahnstange, welche an der Randfläche des zweiten Abschnittes 36c angeordnet ist, in Eingriff mit einem Zahnrad, welches an der Antriebsachse des Motors M3 befestigt ist.
  • Im Übrigen wird im Allgemeinen der Zuführrollensatz 32 durch einen Schrittmotor M4 angetrieben mit einer Transportgeschwindigkeit, die mit der Transportgeschwindigkeit eines Heiztransportmechanismus 54 der Heizfixiereinheit HU abgestimmt ist.
  • Gemäß dem Zwischentransportmechanismus 30, welcher den oben beschriebenen Aufbau aufweist, wird das Aufzeichnungsmedium 1, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 von der letzten Abgaberolle des ersten Transportmechanismus 6A weiter in den Zwischentransportmechanismus 30 eingeführt wird, wobei das führende Ende des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 geklemmt wird und wobei die erste bewegliche Führungsplatte 35b in die zweite Position umgeschaltet wird, in Form einer Schlaufe in den ersten Speicherabschnitt 30A hineinragen. Weiterhin wird das Aufzeichnungsmedium 1, wenn das Aufzeichnungsmedium 1 weiter durch den Klemmtransportrollensatz 31 transportiert wird, wobei das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 geklemmt wird und wobei die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in die zweite Position umgeschaltet wird, in Form einer Schlaufe in den zweiten Speicherabschnitt 30B hineinragen.
  • Um das Aufzeichnungsmedium 1 von der Printeinheit PU zu der Heizfixiereinheit HU zu transportieren während daraus Schlaufen gebildet werden in dem ersten Speicherabschnitt 30A und entsprechend in dem zweiten Speicherabschnitt 30b, ist es notwendig, die entsprechenden Antriebskomponenten des Zwischentransportmechanismus 30 mit geeigneter Zeitsteuerung zu steuern. Dazu umfasst der Zwischentransportmechanismus 30 Sensoren, welche optische Elemente, Grenzschalter oder ähnliches umfassen. Diese Sensoren umfassen beispielsweise einen ersten Sensor S1 zur Feststellung der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 etwas stromaufwärts der Drehrolle 31a (der Sensor ist AN für Anwesenheit und AUS für Abwesenheit), einen zweiten Sensor S2 zur Feststellung der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 zwischen der in Transportrichtung am weitesten stromaufwärts angeordneten Hilfsrolle 31b und der nächsten Hilfsrolle 31b (der Sensor ist AN für Anwesen heit und AUS für Abwesenheit), einen dritten Sensor S3 zur Feststellung der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 in Transportrichtung am weitesten stromabwärts des Zwischentransportmechanismus 30 (der Sensor ist AN für Anwesenheit und AUS für Abwesenheit), einen vierten Sensor S4 zur Feststellung der geschlossenen Position der ersten beweglichen Führungsplatte 35b (der Sensor ist AN bei der geschlossene Position und AUS ansonsten), einen fünften Sensor S5 zur Feststellung der offenen Position der ersten beweglichen Führungsplatte 35b (der Sensor ist AN bei der offenen Position und AUS ansonsten), einen sechsten Sensor S6 zur Feststellung der geschlossenen Position der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b (der Sensor ist AN bei der geschlossenen Position und AUS andernfalls), einen siebten Sensor S7 zur Feststellung der geöffneten Position der zweiten beweglichen Führungsplatte 36b (der Sensor ist AN bei der geöffneten Position und AUS andernfalls), einen achten Sensor S8 zur Feststellung der Anwesenheit des Aufzeichnungsmediums 1 in Transportrichtung am weitesten stromaufwärts des Zwischentransportmechanismus 30 (der Sensor ist AN bei Anwesenheit und AUS bei Abwesenheit), und einen neunten Sensor S9 zur Feststellung von Schlaffheit oder dessen Menge bei dem Aufzeichnungsmedium 1, welches in den ersten Speicherabschnitt 30A vorgerückt ist (der Sensor ist AN bei der Anwesenheit von Schlaffheit oberhalb eines Grenzwertes und AUS bei Schlaffheit unterhalb des Grenzwertes). Im Übrigen ist der neunte Sensor S9 als der die Schlaffheit feststellende Sensor als ein optisches Element ausgeführt oder als ein Grenzschalter zur Feststellung eines vertikal zur Transportrichtung gewölbten Abschnittes des Aufzeichnungsmediums 1, welcher aufgrund von vorhandener Schlaffheit in dem Aufzeichnungsmedium gebildet wird.
  • Die Heizeinheit HU, die schematisch in 3 gezeigt ist, und ebenso im Detail in 7 gezeigt ist, umfasst die Vorheizuntereinheit PR, die Hauptheizuntereinheit R und die Langsamkühlungsuntereinheit CU. Die Hauptheizuntereinheit R umfasst, innerhalb eines Hauptgehäuses 50 hiervon, ein Heizgehäuse 51, bestehend aus isolierendem Material zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums 1, ein Gebläsegehäuse 52, ebenfalls bestehend aus isolierendem Material und oberhalb des Heizgehäuses 51 angeordnet zum Bereitstellen von heißer Luft für das Heizgehäuse 51, und einen Halterungsfuß 53 zum Stützen des Hauptgehäuses 50. Die Vorheizuntereinheit PR ist benachbart zum Eingang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet und die Langsamkühlungsuntereinheit CU ist benachbart zum Ausgang der Hauptheizuntereinheit R angeordnet. In der Vorheizuntereinheit PR und der Hauptheizuntereinheit R wird der Heiztransportmechanismus 54 zum Transportieren des Aufzeichnungsmediums 1 als ein Teil des zweiten Transportmechanismus 6B zur Verfügung gestellt, der den Folientransportmechanismus 6 bildet. Dieser Heiztransportmechanismus 54 umfasst ein Paar Druckeinführungsrollen 54a, welche benachbart zum Eingang der Heizfixiereinheit HU angeordnet sind, das heißt in der Vorheizuntereinheit PR ist ein Transportrollenmechanismus 54b angeordnet zum Transport des Aufzeichnungsmediums 1 durch Anordnung zweier Rollen in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 und durch Anordnung einer Rolle in Kontakt mit der Unterseite des Mediums 1 innerhalb der Hauptheizuntereinheit R, ein einzelnes Führungselement 54c, welches innerhalb der Vorheizuntereinheit PR angeordnet ist, um in Kontakt zu treten mit der Unterseite des Aufzeichnungsmediums 1 zum Übermitteln von Wärme zu dem Medium 1, eine Vielzahl von oberen Kontaktrollen 54d, angeordnet oberhalb des Führungselementes 54c und geeignet, um in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu kommen zur Anwendung einer Transportkraft darauf, einen Druckrollenmechanismus 58, angeordnet benachbart zu dem Ausgang der Hauptheizuntereinheit R und einen gebogenen Transportabschnitt 59, angeordnet direkt in Transportrichtung unterhalb des Druckrollenmechanismus 58.
  • Der Druckrollenmechanismus 58, wie in 8 und 9 gezeigt, umfasst eine erste Rolle 58a, um in Kontakt mit der Rückseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu kommen, eine zweite Rolle 58b, welche in Transportrichtung stromaufwärts der ersten Rolle 58a angeordnet ist und geeignet ist, um in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu kommen, eine dritte Rolle 58c, welche in Transportrichtung stromabwärts der ersten Rolle 58a angeordnet ist und geeignet ist, um in Kontakt mit der Oberseite des Aufzeichnungsmediums 1 zu kommen und eine Halterung 58e zur drehbaren Lagerung der Rollachsen 58d dieser Rollen. Die Rollachse 58d der dritten Rolle 58c ist in eine vertikale Führungsöffnung 58f eingesetzt, welche in der Halterung 58e angeordnet ist, so dass die dritte Rolle 58c durch ihr eigenes Gewicht das Aufzeichnungsmedium 1 zwischen diese dritte Rolle und die erste Rolle 58a drückt. Jede dieser Rollen des Druckrollenmechanismus 58 hat eine Länge, welche größer ist als die maximale Breite des Aufzeichnungsmediums 1 und die Rolle umfasst eine Metalltrommel mit laminiertem geschäumtem Resin auf ihrer Oberfläche. Und das Gewicht der dritten Rolle 58c wird so festgelegt, dass ein Glättungseffekt erzeugt wird, wenn die Rolle das Aufzeichnungsmedium 1 dazwischen mit der ersten Rolle 58a drückt, um Falten oder Ähnliches glatt zu ziehen, die sich in dem Aufzeichnungsmedium 1 während des Heizfixierprozesses entwickelt haben können. Obwohl dieses Gewicht durch Experiment oder versuchsweise entsprechend der Länge der Rolle festgelegt wird, erfolgt jede Anpassung dieses Gewichtes mit Hilfe eines Zusatzgewichtes. Natürlich ist es auch möglich, die dritte Rolle 58c mit einer drückenden Kraft in Richtung auf das Aufzeichnungsmedium 1 mit Hilfe einer Feder oder ähnlichem zu versehen. Wie man aus 9 entnehmen kann, ist die Achse der dritten Rolle 58c auf der stromabwärts gelegenen Seite versetzt angeordnet von der Achse der ersten Rolle 58a relativ zu der Transportrichtung, so dass das Aufzeichnungsmedium 1 leicht in diesem Bereich gebogen wird und so den Glättungseffekt, der darauf angewendet wird, verstärkt.
  • Im Übrigen werden alle Rollen, die den Heiztransportmechanismus 54 bilden, direkt oder indirekt über einen nicht gezeigten Riemenantrieb angetrieben. Damit kann, obwohl die Rollenachse 58d der dritten Rolle 58c zu dem Aufzeichnungsmedium 1 hin und von diesem weg bewegbar ist, diese dritte Rolle 58c angetrieben werden mit Hilfe eines Riemenmechanismus, welcher eine Rolle zur Anpassung der Spannung oder Ähnliches aufweist, das per se bekannt ist.
  • Weiterhin umfasst der gebogene Transportabschnitt 59 einen Führungskörper mit einer Führungsfläche zur Führung des Aufzeichnungsmediums 1 in der Weise, dass seine Fläche, die ein Bild trägt, zu der Außenseite hin orientiert ist. Somit wird, wenn das Aufzeichnungsmedium bewegt wird während die Fläche eines solchen Führungskörpers 59 berührt wird, eine Spannung an der Oberfläche des Mediums erzeugt, wobei dessen Kraft dazu dient, kleine Oberflächenerhebungen darauf zu glätten.
  • Auf der Unterseite des Führungselements 54c, welches unterhalb der Kontaktrolle 54d für die obere Oberfläche angeordnet ist, ist ein Hauptheizungsplat tenheizung 55 angeordnet, ein Vorheizungsplattenheizung 55a zum Heizen dieses Führungselementes 54c und ein Fixiertemperatursensor 41, welcher in der Mitte dieser Plattenheizung 55 zum Messen einer Temperatur des Führungselementes 54c angeordnet ist. Falls notwendig, kann der Führungskörper, welcher den gebogenen Transportabschnitt 59 bildet, eine Plattenheizung und einen Temperatursensor, der eine Regelung ermöglicht, umfassen.
  • Innerhalb des Gebläsegehäuses 52 sind eine elektrische Heizung 56 in Form einer Vielzahl von Stäben und ein Axiallüfter 57 zum Antrieb von Lüfterflügeln um eine Achse, welche sich parallel zu der Breite des Aufzeichnungsmediums 1 erstreckt, zum Zuführen von heißer Luft. Dieses Gebläsegehäuse 52 weist an seiner Grundfläche einen Auslass 52a auf, welcher direkt unterhalb des Axiallüfters 57 angeordnet ist, zum Auslass von heißer Luft und einen Einlass 52b, welcher stromaufwärts in dem Transportbereich für das Aufzeichnungsmediums 1 durch den Heiztransportmechanismus 54 angeordnet ist. Benachbart zu der Öffnung des Auslasses 52a ist ein Luftsensor S20 vorgesehen in Verbindung mit dem Axiallüfter 57.
  • Die Vorheizuntereinheit PR umfasst auch eine elektrische Heizung 56a, jedoch keinen Lüfter. Selbstverständlich kann die Vorheizuntereinheit PR ebenfalls einen Lüfter umfassen, falls dies notwendig ist.
  • Wird das Aufzeichnungsmedium 1 erwärmt in der Vorheizuntereinheit PR, wird ihre Innentemperatur auf einem vorgegebenen Wert gehalten mit Hilfe der elektrischen Heizung 56a. Jedoch werden in der Hauptheizuntereinheit R die elektrische Heizung 56 und der Axiallüfter 57 angetrieben, um dadurch die Luft, welche innerhalb des Gebläsegehäuses 52 aufgeheizt wurde, durch den Auslass 52a zu einer Position in Transportrichtung stromabwärts des Aufzeichnungsmediums 1 innerhalb des Heizgehäuses 51 zu leiten zum Zuführen über eine Breite, welche größer ist als die gesamte Breite des Aufzeichnungsmediums 1, so dass die heiße Luft veranlasst wird, in dem Heizraum in Richtung der in Transportrichtung stromaufwärts gelegenen Seite entlang des Transportweges des Aufzeichnungsmediums 1 zu strömen. Dann wird die Luft in das Gebläsegehäuse 52 durch den Einlass 52b gesogen an einer in Transportrichtung stromaufwärts gelegenen Position des Aufzeichnungsmediums 1, um durch die elektrische Heizung 56 aufgeheizt zu werden. Danach wird die aufgeheizte Luft dem Axiallüfter 57 bereitgestellt. Auf diese Weise zirkuliert die aufgeheizte Luft.
  • Gemäß einem typischen Steuerungsschema für die Heiztemperatur wird Energie den entsprechenden elektrischen Heizungen 56, 56a und den entsprechenden Plattenheizungen 55, 55a bereitgestellt, so dass der Fixiertemperatursensor 310 eine Temperatur von ca. 180°C messen kann, der Fixiertemperatursensor S10 innerhalb der Vorheizuntereinheit PR eine Temperatur von ca. 100°C messen kann, der in Transportrichtung stromaufwärts angeordnete Fixiertemperatursensor 310 in der Hauptheizuntereinheit R eine Temperatur von ca. 130°C messen kann und der in Transportrichtung stromabwärts angeordnete Fixiertemperatursensor S10 desselben Typs entsprechend eine Temperatur von ca. 180°C messen kann.
  • Die Langsamkühlungsuntereinheit CU, wie in den 7 und 8 gezeigt, umfasst ein Langsamkühlungsführungselement 92, welches als Transportführungskörper für das Aufzeichnungsmedium 1 dient, ein Langsamkühlungszwischentransportrollenpaar 94 und eine Drehführung 95, ein Ausgaberollenpaar 96 und diese Komponenten bilden zusammen einen Langsamkühlungstransportmechanismus 90. Dieser Langsamkühlungstransportmechanismus 90 ist angeordnet innerhalb eines Langsamkühlungsraumes, welcher im Wesentlichen durch ein Langsamkühlungsgehäuse 91 abgeschlossen ist. Der zweite Transportmechanismus 6B zum Transport des Aufzeichnungsmediums 1 innerhalb der Heizfixiereinheit HU umfasst den Heiztransportmechanismus 54 und den Langsamkühlungstransportmechanismus 90.
  • Das Langsamkühlungsführungselement 92 erstreckt sich mit einer Breite, welche die maximale Breite des Aufzeichnungsmediums 1 übertrifft, um eine geneigte Führungsfläche zu bilden, um in direkten Kontakt mit dem Aufzeichnungsmedium 1 zu kommen. Die Neigung der geneigten Fläche wird innerhalb eines Bereichs zwischen 20° und 60° relativ zu der vertikalen Achse festgelegt. An der hinteren Fläche des Langsamkühlungsführungselementes 92 ist ein elektrischer Draht 93 befestigt, welcher als Heizung dient und geeignet ist, um Wärme diesem Langsamkühlungsführungselement 92 zuzuführen.
  • Die Wärme, welche von diesem elektrischen Draht 93 zu dem Langsamkühlungsführungselement 92 übertragen wird, wird so geregelt, dass die Temperatur am Eingang für das Aufzeichnungsmedium des Langsamkühlungsführungselementes 92 im Wesentlichen der Temperatur am Ausgang der Hauptheizuntereinheit entspricht und auch, dass die Temperatur beim Ausgang für das Aufzeichnungsmedium des Langsamkühlungsführungselementes 92 im Wesentlichen gleich der Raumtemperatur ist und auch, dass der Temperaturgradient dazwischen einen möglichst sanften Verlauf aufweist. Damit kann das Auftreten von Deformationen, wie beispielsweise Falten in dem Aufzeichnungsmedium 1 während seines Kühlungsprozesses effektiv beschränkt werden.
  • Zu diesem Zweck, wie in 10 gezeigt, wird der elektrische Draht 93 so angeordnet, dass dieser eine relativ hohe Anordnungsdichte auf der in Transportrichtung stromaufwärts angeordneten Seite relativ zu dem Langsamkühlungsführungselement 92 aufweist und eine relativ niedrige Anordnungsdichte auf der in Transportrichtung stromabwärts gelegenen Seite. Um einen Temperaturgradienten mit einem möglichst sanften Verlauf zu erhalten, wie in 11 gezeigt, kann ebenfalls eine Anordnung aus Windungen vorgesehen sein, welche einen stetig verändernden Abstand aufweisen. In den Ausführungsformen der 10 und 11 umfasst der elektrische Draht 93 einen einzelnen Draht. Damit kann die Temperatur durch Verändern der Energie, die dem elektrischen Draht 93 zur Verfügung gestellt wird, in dem Langsamkühlungsführungselement 92 entsprechend angehoben oder abgesenkt werden.
  • Da ein voreingestellter elektrischer Strom in dem elektrischen Draht 93 bereitgestellt wird, wird in dem Langsamkühlungsführungselement 92 ein solcher oben beschriebener Temperaturgradient erreicht, welcher bewirkt, dass das Auftreten von Falten beschränkt wird, beispielsweise einen Temperaturgradienten von ca. 180°C auf 20°C. Diese Steuerung der Energie, welche dem elektrischen Draht 93 zur Verfügung gestellt wird, erfolgt genau mit Hilfe der Steuerung 7, wobei zur Rückmeldung das Detektionssignal eines Langsamkühlungstemperatursensors S30 benutzt wird, welcher direkt im Zwischenbereich des Langsamkühlungsführungselementes 92 oder oberhalb der Führungsfläche angeordnet ist.
  • Da eine Ausführungsform die gewünschte Einstellung des Temperaturgradienten in dem Langsamkühlungsführungselement 92 in der Transportrichtung erlaubt, beispielsweise wie in 12 gezeigt, kann der elektrische Draht 93 in einen ersten elektrischen Draht 93a, einen zweiten elektrischen Draht 93b, einen dritten elektrischen Draht 93c, einen vierten elektrischen Draht 93d, usw. aufgeteilt werden in der Reihenfolge von dem Bereich benachbart zu dem Eingang für das Aufzeichnungsmedium zu dem Bereich benachbart zu dem Ausgang für das Aufzeichnungsmedium, und ermöglicht dadurch eine unabhängige Steuerung der Energie, die den entsprechenden Drähten zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall wird an den Positionen entsprechend diesen jeweiligen elektrischen Drähten 93a, 93b, 93c, 93d, ..., eine Mehrzahl von Langsamkühlungstemperatursensoren S30a, S30b, S30c, S30d, ... angeordnet, so dass die jeweiligen elektrischen Drähte über Rückmeldungen geregelt werden können, wobei ein gewünschter Temperaturgradient als Ganzes in dem Langsamkühlungsführungselement 92 erreicht werden kann. Diese alternative Konstruktion ist besonders vorteilhaft in so einem Fall, bei dem die Fixiertemperatur in großem Maße variiert in Abhängigkeit des Typs des benutzten Aufzeichnungsmediums 1 oder der Raumtemperatur, die sich von Jahreszeit zu Jahreszeit signifikant ändert.
  • Um das Aufzeichnungsmedium 1 zu erhalten, welches von der Langsamkühlungseinheit CU ausgegeben wurde, wie in den 2 und 3 gezeigt, ist ein Vorrat ST vorgesehen. Dieser Vorrat ST umfasst ein behälterähnliches Element mit einer Breite, die größer ist als die maximale Breite des Aufzeichnungsmediums 1, welches verarbeitet werden kann. Und dessen Inneres besitzt eine Auskleidung aus Leinen, in das Carbonfasern eingewebt wurden, welche eine Leitfähigkeit besitzen zur Eliminierung von statischer elektrischer Ladung. Da das Aufzeichnungsmedium 1, welches von der Langsamkühlungseinheit CU ausgegeben wurde, eine gewisse Einrolltendenz besitzt, wird weiterhin dann das Medium unter Ausnutzung dieser Einrolltendenz aufgewickelt ohne einen Kern im Inneren des Vorrats ST für die Aufbewahrung darin. In dem Aufzeichnungsmedium 1, welches aufgewickelt und aufbewahrt wird in dem Vorrat ST, ist die Tinte (Pigment), welche sein gedrucktes Bild bildet, bereits innerhalb der Fixierschicht 11 fixiert. Anschließend kann ein Enddruckprodukt 100 durch Entfernen der Oberflächenschicht 12 erhalten werden mit einem deutlichen, farbentwickelten Bild.
  • Im Übrigen kann das Führungselement 41C der Vorheizuntereinheit PR auch eine solche Heizkonstruktion verwenden, wie die in diesem Langsamkühlungsführungselement 92, geeignet um einen gewünschten Temperaturgradienten zu erhalten.
  • Die Steuerung 7, welche als Steuereinheit für die Bildgebungsvorrichtung fungiert, welche den oben beschriebenen Aufbau aufweist, umfasst eine erste Steuerung 7a, welcher an einer Benutzerstation OS angeordnet ist und eine zweite Steuerung 7B, welcher an der Druckstation PS angeordnet ist, wobei die zwei Steuerungen 7A, 7B miteinander verbunden sind über ein Kommunikationskabel für den Datenaustausch zwischen diesen, so dass die beiden Steuerungen 7A, 7B wie eine einzelne Steuerung wirken können.
  • Wie in 2 gezeigt, umfasst die Benutzerstation OS einen Mehrzweckcomputer 80, welcher auch als erste Steuerung 7A fungiert, einen Bildschirm 81, eine Tastatur 82, eine Maus 83, einen Filmabtaster 85 zum Bewirken von fotoelektrischer Konversion eines fotografischen Bildes eines entwickelten, Silbersalz aufweisenden fotografischen Films F in farbige Bilddaten, und eine Bildleseeinheit 84 (in diesem Fall ist diese Einheit im Computer 80 enthalten) zum Lesen oder Erhalten farbiger Bilddaten von einem Datenspeichermedium (CD, CD-R, MO, oder jegliche Art von Halbleiterspeichergeräten wie beispielsweise Compact-Flash oder Smart-Media oder auch jedes andere Kommunikationsmedium, welches eine Kommunikationsleitung für Daten aufweist). In dem Fall dieser Bildgebungsvorrichtung unterliegen die Bilddaten, welche durch den Filmabtaster 85 oder die Bildleseeinheit 84 erhalten und dann an die erste Steuerung 7A übermittelt werden, verschiedenen notwendigen Datenverarbeitungsschritten und anschließend werden die verarbeiteten Bilddaten als Quelldruckdaten der zweiten Steuerung 7B übermittelt, so dass ein gedrucktes Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 bei der Printstation PS gebildet und beheizt und darauf fixiert wird.
  • Wie oben beschrieben umfasst die Steuerung 7 eine erste Steuerung 7A und eine zweite Steuerung 7B, die jeweils als Hauptkomponente dabei ein Mikrocomputersystem mit CPU, ROM, RAM, I/O-Schnittstellen-Schaltkreise, etc. aufweisen. Wie in 13 gezeigt, sind an der ersten Steuerung 7A über den I/O-Schnittstellen-Schaltkreis solche Peripheriegeräte angeschlossen wie die Bildleseeinheit 84, der Filmabtaster 85, etc. An die zweite Steuerung 7B über ihren I/O-Schnittstellen-Schaltkreis sind Peripheriegeräte angeschlossen, welche in der Printstation PS enthalten sind, umfassend den Tintenstrahldruckkopf 2, den Kopfzuführmechanismus 3, die elektrischen Heizungen 56, 56a, den Axiallüfter 57, den Transportmechanismus für das Aufzeichnungsmedium, etc.. Weiter ist ein Sensor S40 zur Feststellung des Typs des Aufzeichnungsmediums vorgesehen zum Erkennen eines Identifikationscodes, welcher sich auf der Rollfolienkassette oder auf einem Achsenelement, auf welchem sich das Aufzeichnungsmedium 1 in dem gerollten Zustand darum befindet, und dieser Sensor übermittelt sein Signal zur Feststellung des Typs zu der Steuerung 7, so dass die Steuerung 7 den Typ des eingelegten Aufzeichnungsmaterials 1 aufgrund dieses Erkennungssignals erkennen kann. Die erste Steuerung 7A und die zweite Steuerung 7B sind für Datenübertragung über jeweilige Kommunikationsmoden hiervon geeignet. Beispielsweise werden die Bilddaten, welche der Bildverarbeitung und dem Anpassungsprozess bei der ersten Steuerung 7A unterzogen wurden, in Enddruckdaten umgewandelt, welche dann an die zweite Steuerung 7B über das Kommunikationsmodul 74a, 74b übermittelt werden, um anschließend beispielsweise für das Aufbringen der sublimierenden Tinte auf das Aufzeichnungsmedium 1 benutzt zu werden.
  • Die verschiedenen Funktionen, die von der Steuerung 7 zur Verfügung gestellt werden, werden mit Hilfe von Hardware und/oder Software verwirklicht. Hier wird nur auf diejenigen funktionellen Elemente Bezug genommen, welche für die vorliegende Erfindung von Bedeutung sind, wobei die folgenden Abschnitte typische Beispiele zeigen; nämlich einen Bilddateneingabeabschnitt 71 zur Ausführung einer Vorverarbeitung bezüglich der Bilddaten, die durch die Bildleseeinheit 84 oder den Filmabtaster 85 erhalten wurden, wie beispielsweise eine Formatumwandlung oder eine Auflösungsumwandlung; einen Bildverarbeitungsabschnitt 72 zum Ausführen von Bildkorrekturen in den Bilddaten, welche von dem Bilddateneingabeabschnitt 71 übermittelt wurden, beispielsweise ei nen Abgleich oder eine Farbanpassung; einen Druckdaten erzeugenden Abschnitt 73 zur Erzeugung von Quelldruckdaten zur anschließenden Verwendung durch den Druckkopf 2 von den Endbilddaten durch Implementierung eines Binärverfahrens, wie zum Beispiel ein Fehler-Diffusions-Verfahren; einen Drucksteuerungsabschnitt 75 zum Antrieb des Druckkopfes 2 in Übereinstimmung mit den übertragenen Druckdaten für den Austritt von Tintentröpfchen durch den Auslass und ebenso zur Steuerung der diskontinuierlichen Zuführung des Aufzeichnungsmediums 1 synchron zu der Bewegung des Druckkopfes 2 entlang der Hauptabtastrichtung innerhalb der Printeinheit PU; einen Transportsteuerungsabschnitt 76 zur Steuerung des Transports des Aufzeichnungsmediums 1 innerhalb der Heizfixiereinheit, einen Heizungssteuerungsabschnitt 77 zur Steuerung der Stromversorgung zu den Plattenheizungen 55, 55a, den elektrischen Heizungen 56, 56a, dem Axiallüfter 57 der Heizfixiereinheit HU, wie auch zu dem elektrischen Draht 93 (93a, ...) als der Heizung für das Langsamkühlungsführungselement 92; einen Speichersteuerungsabschnitt 78 zur Steuerung der jeweiligen Antriebskomponenten der Schlaufenbildungseinheit LU; und einem Abschnitt 79 zur Identifizierung des Typs des Aufzeichnungsmediums 1 zum Erhalten von Daten über den Typ des eingeführten Aufzeichnungsmediums 1, basierend auf dessen Identifikationscode, welcher durch den Sensor S40 zur Feststellung des Typs des Aufzeichnungsmediums gelesen wird. Im Übrigen kann der Speicherkühlungssteuerungsabschnitt 78 die Steuerung der Energiezufuhr zu dem elektrischen Draht 93 (93a ...) bewirken unter Einbeziehung, auch falls es nötig sein sollte, solcher zusätzlicher Information betreffend die Information über den Typ des Aufzeichnungsmediums, welcher durch den Abschnitt 79 zur Identifizierung des Typs des Aufzeichnungsmediums erhalten wird, und der Raumtemperatur.
  • Als nächstes wird ein typisches Arbeitsverfahren zur Produktion eines Enddruckproduktes beschrieben unter Benutzung der Bildgebungsvorrichtung mit dem oben genannten Aufbau.
  • 1. Verfahrensschritt der Bildung des gedruckten Bildes
  • Zuerst werden die Bilddaten im JPEG-Format, die von der MO Diskette mit Hilfe der Bildleseeinheit 84 gelesen werden, als Bildquelle für diese Bildgebungs vorrichtung zum Bilddateneingabeabschnitt 71 übertragen. Bei diesem Bilddateneingabeabschnitt 71 werden die JPEG-Bilddaten auf 8-Bit RGB-Farbbilddaten abgebildet und dann an den Bildverarbeitungsabschnitt 72 übertragen. Anschließend werden die Bilddaten entsprechend der Druckgröße, des Befehls für den eingestellten Abgleich, des Farbanpassungs-Befehls, etc. verarbeitet, welche vom Benutzer durch Bedienung der Tastatur 82 oder der Maus 83 eingegeben wurden. Nach Abschluss der vorbestimmten Bildverarbeitung, werden die Bilddaten zu dem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übertragen. Im Übrigen sind, da die RGB-Farbdaten bereits in CMYK-Farbbilddaten an einer angemessenen Stelle nach oder vor der anderen Bildverarbeitung umgewandelt wurden, die Farbdaten, die zu dem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73 übertragen werden, CMYK-Farbbilddaten. Bei dem Druckdatenerzeugungsabschnitt 73, werden die CMYK-Farbbilddaten in Binär-CMYK-Druckdaten umgewandelt, die dann zu dem Drucksteuerungsabschnitt 75 übertragen werden. Wie zuvor beschrieben, erzeugt der Drucksteuerungsabschnitt 75 gepulste Antriebssignale für den Druckkopf 2 aus den übertragenen Binär-CMYK-Druckdaten, wobei die Antriebselemente des Druckkopfes 2 so gesteuert angetrieben werden, daß ein Bild auf dem Aufzeichnungsmedium 1 mit Tintentropfen erzeugt wird.
  • 2. Verfahrensschritt des Speicherns des Aufzeichnungsmediums
  • Als Nächstes wird ein Verfahren zur zeitweiligen Speicherung oder Zurückbehaltung des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Schlaufenbildungseinheit LU beschrieben mit Bezug zu den 14, 15 und 16.
  • Zuerst wartet das Verfahren auf die Ausgabe des Aufzeichnungsmediums 1 von der Printeinheit PU. Während dieses Wartens oder Standby-Zustandes verbleiben die erste bewegliche Führungsplatte 35b und die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in ihren jeweiligen geschlossenen Positionen. Diese geschlossenen Positionen der zwei beweglichen Führungsplatten 35b, 36b können durch die AN Zustände des vierten Sensors S4 und entsprechend des sechsten Sensors S6 bestätigt werden (#00). Anschließend bestätigt das Verfahren die Einführung des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 von dem ersten Transportmechanismus 6A in den Zwischentransportmechanismus 30 durch Wechsel des Status des achten Sensors S8 von dem AUS Zustand in den AN Zustand (#02). Anschließendes Einführen des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 in den Klemmtransportrollensatz 31 wird auf Basis des Verstreichens einer vorherbestimmten Zeitdauer, beispielsweise von 5 Sekunden, zwischen dem Wechsel des Zustandes des ersten Sensors S1 von dem AUS Zustand in den EIN Zustand bestätigt (#04). Ist das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 in den Klemmtransportrollensatz 31 eingetreten, wird der Motor M1 für die Drehrolle 31a mit niedriger Geschwindigkeit angetrieben, um dadurch einen Transport mit niedriger Geschwindigkeit (80 Millimeter pro Minute) des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b zu beginnen (#06).
  • Während dieses Transportes des Aufzeichnungsmediums 1 mit niedriger Geschwindigkeit durch den Klemmtransportrollensatz 31, welche kleiner ist als die Transportgeschwindigkeit durch den ersten Transportmechanismus 6A, beginnt sich Schlaffheit in dem Aufzeichnungsmedium 1 zu entwickeln in dem ersten Speicherabschnitt 30A und das Medium fängt an, sich in vertikaler Richtung relativ zu der Transportrichtung zu wölben. Überschreitet die Menge an Schlaffheit (Wölbung) einen vorher bestimmten Grenzwert, wird dies durch den Wechsel von dem AUS Zustand in den AN Zustand des neunten Sensors S9 bestätigt. Falls beim Überprüfen dieser Schlaffheit (#08) ermittelt wird, dass die Menge der Schlaffheit den Grenzwert überschreitet, wechselt der Motor M1 für die Drehrolle 31a zum Antrieb mit der Zwischengeschwindigkeit und dadurch beginnt der Transport mit Zwischengeschwindigkeit (300 Millimeter pro Minute) des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b (#010), so dass die Schlaffheit nach und nach reduziert wird. Auf der anderen Seite wechselt der Motor M1 für die Drehrolle 31a zurück in den Antrieb mit langsamer Geschwindigkeit, falls die Menge an Schlaffheit unter den Grenzwert sinkt, wobei der Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b zu dem Transport mit niedriger Geschwindigkeit (80 Millimeter pro Minute) wechselt (#011).
  • Auf diese Weise wechselt durch den gleichzeitigen Transport durch den ersten Transportmechanismus 6a und den Klemmtransportrollensatz 31, während die Schlaffheit des Aufzeichnungsmediums 1 (dessen Freigang von dem Trans portweg) in dem ersten Speicherabschnitt 30A minimiert wird, welche sich gegenteilig auf die Druckqualität auswirken kann, die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 zur niedrigen Geschwindigkeit und verhindert damit die Last, die auf das Aufzeichnungsmedium wirkt, das von der Printeinheit PU ausgegeben wurde, und die sich gegenteilig auf dessen Druckqualität auswirkt.
  • Wenn das Verfahren auf Basis des Wechsels von dem AUS Zustand in den AN Zustand des zweiten Sensors S2 bestätigt, daß das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 eine Position erreicht hat, bei welcher das Medium ausreichend zwischen die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b (#012) geklemmt werden kann, wird der Motor M1 für die Drehrolle 31a angehalten, um den Klemmtransport des Aufzeichnungsmediums 1 durch die Drehrolle 31a und die Hilfsrollen 31b auszusetzen (#014). Zur gleichen Zeit, wird der Motor M2 angetrieben, um die erste bewegliche Führungsplatte 35a in ihre geöffnete Position zu drehen (#16). Das Aufzeichnungsmedium 1, welches durch den ersten Transportmechanismus 6A eingeführt wird mit einem ersten Führungsmechanismus, welcher geöffnet ist und mit einem führenden Ende des Aufzeichnungsmediums 1, welches zurückbehalten wird durch den Klemmtransportrollensatz 31, wird nach und nach angehäuft in Form einer Schlaufe durch sein Eigengewicht bei dem ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 (#18).
  • Mit dem Voranschreiten der oben beschriebenen Schlaufenanhäufung des Aufzeichnungsmediums 1 in den ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 hinein wird der Zustand des achten Sensors S8 schließlich von dem AN Zustand in den AUS Zustand gewechselt. Damit bestätigt das Verfahren die Ankunft des Bandendes des Aufzeichnungsmediums 1 bei dem Zwischentransportmechanismus 30 (#20), wenn der Motor M1 für die Drehrolle 31a, um die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1, welche im ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 angehäuft wird, zu dem zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2 zu überführen, mit Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, um den Transport mit Zwischengeschwindigkeit (300 Millimeter pro Minute) des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 wieder aufzunehmen (#22). Gleichzeitig wird der Motor M4 angetrieben, um die Rotationsbewegung der Antriebsrolle und der Hilfsrollen des Zuführrollensatzes 32 aufrecht zu erhalten (#24).
  • Bestätigt das Verfahren das Ende des Durchtritts des führenden Endes des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 auf Basis des Wechsels von dem AN Zustand in den AUS Zustand des dritten Sensors S3 (#26), wird der Motor M4 gestoppt, um das führende Ende des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 zurückzuhalten (#28). Zur gleichen Zeit wird der Motor M3 angetrieben, um die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in ihre geöffnete Position zu drehen (#30). Das Aufzeichnungsmedium 1, welches durch den Klemmtransportrollensatz 31 zugeführt wird, welcher stetig mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird und mit dem zweiten Führungsmechanismus, welcher geöffnet ist und mit dem führenden Ende des Aufzeichnungsmediums 1, welches von dem Zuführrollensatz 32 zurückgehalten wird, wird beginnen eine Schlaufe zu bilden. Die Schlaufenanhäufung des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31, welcher mit der Zwischengeschwindigkeit angetrieben wird, wird also für 10 bis 20 Sekunden fortgesetzt, wodurch sich eine stabile Schlaufe bildet (#32). Dann wird der Motor M1 für die Drehrolle 31a mit hoher Geschwindigkeit angetrieben, um Hochgeschwindigkeitstransport (18.000 Millimeter pro Sekunde) des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Klemmtransportrollensatz 31 zu bewirken (#34). Damit wird die Schlaufe des Aufzeichnungsmediums 1, welche sich im ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 angehäuft hat, schnell in eine Schlaufe im zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2 überführt (#36).
  • Nachdem die Ankunft des Bandendes des Aufzeichnungsmediums 1 bei dem Klemmtransportrollensatz 31 auf Grund des Wechsels des Zustandes des zweiten Sensors S2 von dem AN Zustand zu dem AUS Zustand bestätigt wird, wartet das Verfahren auf ein Verstreichen von circa 5 Sekunden und bestätigt oder nimmt an, dass das Bandende des Aufzeichnungsmediums 1 den Klemmtransportrollensatz 31 passiert hat (#38). Dann nimmt das Verfahren den Antrieb des Zuführrollensatzes 32 wieder auf, um das Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1, welches in Form einer Schlaufe im zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2 angehäuft ist, in die Heizfixiereinheit HU zu beginnen (#40).
  • Damit wird das Aufzeichnungsmedium 1 sowohl durch den Heiztransportmechanismus 54 als auch durch den Zuführrollensatz 32 transportiert. Im Verlauf dessen kann sich eine Differenz in der Transportgeschwindigkeit entwickeln zwischen dem Heiztransportmechanismus 54 und dem Zuführrollensatz 32, obwohl diese auf die gleiche Transportgeschwindigkeit eingestellt sind, wobei die Differenz eine leichte Spannung in dem Aufzeichnungsmedium 1 bewirkt. Dieses jedoch verursacht kein kritisches Problem, da das Aufzeichnungsmedium 1 nur der Wärmeenergie in der Heizfixiereinheit HU ausgesetzt ist.
  • Um für die Aufnahme eines weiteren Aufzeichnungsmediums 1 bereit zu sein, welches von der Printeinheit PU ausgegeben wird, schaltet das Verfahren den Motor M2 an, um die erste bewegliche Führungsplatte 35b in ihre geschlossene Position zu drehen (#42). Nach der Bestätigung der Beendigung des Durchtritts des Bandendes des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 auf Basis des Wechsels des dritten Sensors S3 von dem AN Zustand in den AUS Zustand (#44), wird der Zuführrollensatz 32 angehalten (#46) und die zweite bewegliche Führungsplatte 36b in ihre geschlossene Position gedreht (#48).
  • Im Falle des oben beschriebenen Verfahrens für den Transport des Aufzeichnungsmediums 1 von der Printeinheit PU zu der Heizfixiereinheit HU, während der Bildung einer Schlaufe des Mediums, kann das Aufzeichnungsmedium 1 ausreichend in dem ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 aufgenommen werden, welcher durch das Vorratsgewebetuch 4 begrenzt wird, an dem die gegenüber liegenden Enden des Aufzeichnungsmediums aufgehängt werden. Jedoch, falls der erste Schlaufenanhäufungsraum J1 nicht das ganze Aufzeichnungsmedium 1 aufnehmen kann, wird der Stab 43, welcher am einen Ende des Vorratsgewebetuches 4 angebracht ist, von den Haken 44 entfernt und dann auf die Oberfläche des Bodens gelegt, um einen geänderten ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 zu bilden, welcher dabei eine vollständig geöffnete Seite in Transportrichtung besitzt. Als Nächstes wird das Verfahren des Transports der Schlaufenbildung des Aufzeichnungsmediums 1 beschrieben, wobei nur auf solche Teile eingegangen wird, die sich von dem vorher beschriebenen Verfahren unterscheiden.
  • Entsprechend einem Beispiel, welches im Verlaufsdiagramm der 17 gezeigt ist, wird das Verfahren nach Initiierung des Antriebs des Zuführrollensat zes 32 (#24) direkt fortgesetzt zum Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1 zu der Heizfixiereinheit HU ohne Anhäufung der Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2. Dies bedeutet, dass das Verfahren von Schritt #24, wie im Verlaufsdiagramm der 8 gezeigt, zu Schritt #40 springt, wie im Verlaufsdiagramm der 9 gezeigt. In diesem Fall jedoch muss die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 im Wesentlichen auf die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums 1 durch den Zuführrollensatz 32 eingestellt werden.
  • Entsprechend einem anderen Beispiel, wie in dem Verlaufsdiagramm der 18 gezeigt, treibt das Verfahren die Drehrolle 31a mit hoher Geschwindigkeit (#34) an und initiiert ebenfalls den Antrieb des Zuführrollensatzes 32 (#40). Dann, nach der Initiierung der Anhäufung des Aufzeichnungsmediums 1 im zweiten Schlaufenanhäufungsraum J2, initiiert das Verfahren das Zuführen des Aufzeichnungsmediums 1 zu der Heizfixiereinheit HU, um das Aufzeichnungsmedium 1 der Heizfixiereinheit HU zuzuführen während gleichzeitig eine gewisse Länge des Aufzeichnungsmediums 1 zur gleichen Zeit in dem Schlaufenanhäufungsraum J2 angehäuft wird. Dies bedeutet das Setzen des Schrittes #40 vor den Schritt #36 in dem Verlaufsdiagramm der 15. In diesem Fall kann die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums durch den Klemmtransportrollensatz 31 höher als die Transportgeschwindigkeit des Aufzeichnungsmediums durch den Zuführrollensatz 32 eingestellt werden, in einem Umfang, welcher nicht zu einer erheblichen Anhäufung des Aufzeichnungsmediums 1 in dem Schlaufenanhäufungsraum J2 führt. Im Ergebnis ist es mit diesem Verfahren möglich, den ersten Schlaufenanhäufungsraum J1 früher als mit dem oben beschriebenen Verfahren zu leeren.
  • 3. Verfahrensschritt der Bildung der Bildfixierung
  • Nachdem das Aufzeichnungsmedium 1 einer notwendigen Zeitanpassung bei der Schlaufenbildungseinheit LU unterliegt, wird dieses, welches ein auf seiner Oberflächenschicht 12 gebildetes Bild besitzt, veranlasst, durch die Vorheizuntereinheit PR und die Hauptheizuntereinheit R durchzutreten, die entsprechend die passende Temperatur aufweisen, wobei das Medium währenddessen Wär mestrahlung ausgesetzt ist und mit damit zusammenhängender Wärmesublimation wird das Bild, welches auf der Oberflächenschicht 12 gebildet ist, zu der Fixierschicht 11 überführt (fixiert). Dann, nachdem das Aufzeichnungsmedium 1 den Heizfixierprozess durchlaufen hat, werden dessen Falten, die sich während des Heizprozesses gebildet haben, durch den Glättungseffekt des Druckrollenmechanismus 58, welcher am Ausgang der Heizfixiereinheit HU angeordnet ist und der als Mittel zur Druckbeaufschlagung dient, geglättet. Weiterhin wird die Oberfläche des Aufzeichnungsmediums gestreckt und wieder in Form gebracht durch den gebogenen Transportabschnitt 59, um in die Langsamkühlungseinheit CU eingeführt zu werden.
  • Danach wird das Aufzeichnungsmedium 1, welches in die Langsamkühlungseinheit CU eingeführt wurde, abwärts entlang der Oberfläche des Langsamkühlungsführungselementes 92 transportiert und durch das Langsamkühlungszwischentransportrollenpaar 94 geklemmt. Dann kehrt das Medium 1 in die im Wesentlichen horizontale Lage zurück mit Hilfe der Drehführung 95 und dem Ausgabe-Rollenpaar 96, welches davon schräg unterhalb angeordnet ist, und wird nach draußen ausgegeben. Das ausgegebene Aufzeichnungsmedium 1 wird innerhalb des Vorrats ST aufbewahrt. Dann wird, wenn dies angemessen ist, durch Entfernung der Oberflächenschicht 12 von dem Medium ein Enddruckprodukt 100 erhalten mit einem Bild mit klarem Farbverlauf.
  • Als Nächstes wird ein typisches Heizschema, dem das Aufzeichnungsmedium 1 ausgesetzt ist in der Langsamkkühlungseinheit HU im Detail beschreiben mit Bezug zu der 19.
  • Hierin wird das Heizschema in Form eines Graphen dargestellt. Der Graph ist mit Durchlaufpunkten F0 bis F9 des Aufzeichnungsmediums 1 entlang der horizontalen Richtung (horizontale Achse) versehen und mit Heiztemperaturen bei den jeweiligen Durchlaufpunkten entlang der vertikalen Richtung (vertikale Achse). Die Durchlaufpunkte F1 und F2 gehören zu der Vorheizuntereinheit PR. Die Durchlaufpunkte F3 bis F6 gehören zu der Hauptheizuntereinheit R. Die Durchlaufpunkte F7 und F8 gehören zu der Langsamkühlungsuntereinheit CU. Die anderen Durchlaufpunkte F0 und F9 sind außerhalb der Heizeinheit und ihre Temperaturen entsprechen normaler Temperatur (Raumtemperatur).
  • Die Heiztemperaturen bei den Punkten F3 bis F6 sind Temperaturen, bei welchen die Tinte sublimiert und fixiert wird. Die Vorheizuntereinheit PR dient zur Erhöhung der Temperatur des Aufzeichnungsmediums 1 von der Normaltemperatur zu der Sublimier- und Fixiertemperatur. Die Langsamkühlungsuntereinheit CU dient zur Absenkung der Temperatur von der Sublimier- und Fixiertemperatur zu der Normaltemperatur. Mit anderen Worten sind die Temperaturen der Vorheizuntereinheit PR und der Langsamkühlungseinheit CU niedriger als die Temperatur, die zur Sublimierung der sublimierenden Tinte benötigt wird und bewirken deshalb im Wesentlichen keine Sublimierung von dieser. In dem Fall dieses typischen Heizschemas wird 180 Grad Celsius als Sublimier- und Fixiertemperatur Tn festgelegt. Und die Durchtrittszeit für das Aufzeichnungsmedium 1 durch die Hauptheizuntereinheit R wird auf circa 2 Minuten festgelegt. Obwohl das gegenwärtige Heizschema variiert wird in Abhängigkeit von verschiedenen Druckbedingungen, wie beispielsweise dem Typ des verwendeten Aufzeichnungsmediums 1, wird ein anderes Heizschema durch die gepunktete Linie in 19 gezeigt.

Claims (5)

  1. Eine Bildgebungsvorrichtung mit: einer Printeinheit (PU), die einen Druckkopf (2) aufweist zum Aufbringen von Tinte auf eine Oberflächenschicht (12) eines Aufzeichnungsmediums (1), das zu ihr transportiert wird; einer Schlaufenbildungseinheit (LU), die geeignet ist, um das Aufzeichnungsmedium (1) zeitweilig zu speichern, das von der Printeinheit (PU) ausgegeben wird; und einer Heizeinheit (JU), zum Beheizen des Aufzeichnungsmediums, das aus der Schlaufenbildungseinheit (LU) ausgegeben wird, um die Tinte, die auf die Oberflächenschicht aufgetragen wurde, auf ihre Fixierschicht zu fxieren; dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufenbildungseinheit (LU) einen Zwischentransportmechanismus (30) aufweist, um das Aufzeichnungsmedium, das von der Printeinheit erhalten wurde, in die Heizeinheit zu senden, wobei der Zwischentransportmechanismus einen ersten Speicherabschnitt (30A) und einen zweiten Speicherabschnitt (30B) aufweist, die jeweils betätigbar sind, um das Aufzeichnungsmedium zu speichern, während eine Schlaufe daraus gebildet wird.
  2. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Speicherabschnitt (30A) und der zweite Speicherabschnitt (30B) hintereinander angeordnet sind in der Transportrichtung des Aufzeichnungsmediums.
  3. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischentransportmechanismus (30) einen Klemmtransportrollensatz (31) aufweist und einen Zuführrollensatz (32), wobei der erste Speicherabschnitt (30A) gebildet wird zwischen einem Aufzeichnungsmediumsausgang der Printeinheit und dem Klemmtransportrollensatz, und wobei der zweite Speicherabschnitt (30B) gebildet wird zwischen dem Klemmtransportrollensatz (31) und dem Zuführrollensatz (32).
  4. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmtransportrollensatz (21) als Einroll-Korrekturrollen wirken zur Milderung der Einrolltendenzen des Aufzeichnungsmediums.
  5. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmtransportrollensatz (31) gebildet wird aus einer Drehrolle (31a), die einen großen Durchmesser aufweist, und einer Vielzahl von Hilfsrollen (31b), die in zueinander beabstandeter Weise entlang der Umfangsfläche der Drehrolle angeordnet sind.
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