DE60318936T2 - Nadelschutzvorrichtung für eine spritze sowie injektionsvorrichtung bestehend aus einer spritze und dieser schutzvorrichtung - Google Patents

Nadelschutzvorrichtung für eine spritze sowie injektionsvorrichtung bestehend aus einer spritze und dieser schutzvorrichtung Download PDF

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Nadelschutzvorrichtung für eine Spritze, die eine Nadel, einen rohrförmigen Körper, an dessen distalem Ende die Nadel befestigt ist, und einen Injektionskolben umfasst, der in dem Körper verschiebbar montiert ist, wobei diese Vorrichtung umfasst: einen zum Körper der Spritze im Wesentlichen koaxialen Nadelschutz; einen Schutzhalter, der mit dem Körper fest verbunden ist oder mit Mitteln zur festen Verbindung mit diesem Körper versehen ist; eine Feder, die zwischen dem Halter und dem Schutz abgestützt angeordnet ist, wobei der Halter und der Schutz zueinander zwischen einer eingezogenen Stellung des Schutzes, in der die Nadel der Spritze freigelegt ist und die Feder in einem komprimierten Zustand verriegelt ist, und einer ausgefahrenen Stellung des Schutzes beweglich sind, in der die Nadel im Inneren des Schutzes angeordnet ist und die Feder mindestens teilweise entspannt ist; und Mittel zur Entriegelung der Feder.
  • Die Erfindung ist insbesondere auf den Bereich der vorgefüllten Injektionsspritzen zum einmaligen Gebrauch anwendbar, die insbesondere für intramuskuläre oder subkutane Injektionen bestimmt sind (vgl. beispielsweise US 5 573 513 ).
  • Diese Vorrichtungen sind dazu bestimmt, für den Benutzer die Gefahren von versehentlichen Stichen nach der Injektion maximal zu begrenzen, da, nachdem die Durchführung der Injektion des Inhalts der Spritze vorgenommen wurde, die Nadel der Spritze aus dem Patienten gezogen wird und der Schutz ganz um die Nadel herum in die ausgefahrene Stellung gebracht wird.
  • Um eine größere Verwendungssicherheit zu gewährleisten, hat man vorgeschlagen, diese Vorrichtungen mit elastischen Mitteln zur Bewegung des Schutzes um die Nadel der Spritze herum auszurüsten. So beschreibt die Schrift US 5 591 138 eine Vorrichtung vom oben genannten Typ, die auf eine der beiden folgenden Weisen verwendet werden kann: nachdem die Injektion mit einer Hand durchgeführt wurde, betätigt der Benutzer mit seiner anderen Hand die Entriegelungsmittel, um die Kompressionsfeder freizusetzen und das Ausfahren des Schutzes um die Nadel herum zu gestatten. Oder die Nadel wird tief genug in die Haut des Patienten eingedrückt, um die Entriegelung der Feder zu bewirken, wobei diese sich aufgrund der Anlage des Schutzes an der Haut des Patienten sich nicht entspannen kann; in diesem Fall entspannt sich die Feder, wenn die gesamte Vorrichtung vom Patienten entfernt wird.
  • Diese Art von Vorrichtung erfordert also, um das gewünschte Ausfahren des Schutzes zu erhalten, entweder eine Manipulation mit zwei Händen oder das Andrücken des Schutzes an die Haut des Patienten. Diese Manipulation gewährleistet weder eine sehr bequeme Verwendung für den Arzt, noch ist sie für den Patienten sehr angenehm. Diese Vorrichtungen werden deshalb nicht viel verwendet, da ihre Verwendung von der gängigen Verwendung einer Injektionsspritze zu weit entfernt ist. Außerdem setzt sich nach Entriegelung der Feder die Dekomprimierungsenergie der Feder häufig heftig frei, und zwar ohne mögliche Kontrolle durch den Benutzer, was eine gewisse Instabilität der Vorrichtung in der Hand des Benutzers mit sich bringt. Ferner ist die starre Blockierung des Schutzes in ausgefahrener Stellung, und zwar insbesondere um jede Wiederverwendung der Vorrichtung zu vermeiden, nur möglich, indem die Vorrichtung mit zwei Händen manipuliert wird.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schutzvorrichtung zu schaffen, die es gestattet, den Schutz mit derselben Hand wie die, die die Spritze hält, auszufahren, und zwar mit einer einfachen Auslösegeste ohne nötige Anlage des Schutzes an den Patienten und einer möglichen Kontrolle der Bewegung des Schutzes durch den Benutzer.
  • Zu diesem Zweck ist Gegenstand der Erfindung eine Schutzvorrichtung von dem oben definierten Typ, bei der die Feder im verriegelten Zustand eine vorbestimmte Kraft besitzt, die größer als die Schubkraft ist, die erforderlich ist, um den Kolben der Spritze im Wesentlichen über seinen ganzen Injektionsweg zu bewegen, und die Entriegelungsmittel umfassen einen Flansch zur Fingeraufnahme, der mit dem Schutz fest verbunden ist und dafür ausgelegt ist, einerseits bei dem Verschieben des Kolbens für die Injektion auf die Feder eine Kompressionskraft auszuüben, die kleiner als diese vorbestimmte Kraft ist, und andererseits, wenn der Kolben am Injektionswegende ist, auf die Feder eine Kompressionskraft auszuüben, die größer als diese vorbestimmte Kraft ist.
  • Gemäß anderen Merkmalen dieser Vorrichtung, einzeln genommen oder in allen technisch möglichen Kombinationen:
    • – ist die Schubkraft mindestens gleich der Summe der Injektionskraft und der Ablöse- und Gleitkräfte des Kolbens im Inneren des Körpers der Spritze;
    • – ist der Flansch an dem proximalen Ende des Schutzes gelegen;
    • – ist die Länge des Schutzes im Wesentlichen gleich der des Körpers der Spritze;
    • – umfassen bei einer Spritze, deren Körper an seinem proximalen Ende in fester Verbindung mit einem Hals versehen ist, die Mittel zur festen Verbindung des Schutzhalters mit dem Körper der Spritze Mittel zur Befestigung des Halters an dem Hals der Spritze;
    • – umfassen die Befestigungsmittel mindestens einen Haken zur Einha kung des Halses der Spritze;
    • – sind der Halter und der Schutz zwischen der eingezogenen Stellung des Schutzes und einer Entriegelungsstellung der Feder zueinander drehbar montiert;
    • – umfassen die Entriegelungsmittel einerseits mindestens eine erste Nut, die in einem des Halters und des Schutzes vorgesehen ist und mindestens zum Teil zur axialen Richtung des Körpers der Spritze schräg ist, und andererseits mindestens einen Zapfen, der mit dem anderen des Halters und des Schutzes fest verbunden ist und in der ersten Nut aufgenommen ist, wobei die Nut und der Zapfen zusammenwirken, um den Halter und den Schutz in Drehung zueinander zwischen der eingezogenen Stellung des Schutzes und der Entriegelungsstellung der Feder zu führen;
    • – ist mindestens eine zweite Nut zur Aufnahme des Zapfens, die mit der ersten Nut in Verbindung ist, in denjenigen des Halters oder des Schutzes vorgesehen, in dem die erste Nut vorgesehen ist, wobei die zweite Nut sich im Wesentlichen in der axialen Richtung des Körpers der Spritze erstreckt, so dass sie den Halter und den Schutz in Bezug aufeinander zwischen der Entriegelungsstellung der Feder und der ausgefahrenen Stellung des Schutzes in Translation führen kann;
    • – bildet der distale Boden der zweiten Nut für den zugeordneten Zapfen einen Anschlag zur axialen Blockierung in Richtung des Ausfahrens des Schutzes;
    • – umfasst sie Mittel zur Blockierung des Schutzes in ausgefahrener Stellung;
    • – umfassen die Blockiermittel einerseits mindestens eine mit dem Halter fest verbundene Zunge und andererseits mindestens einen mit dem Schutz fest verbundenen verformbaren Haken, bilden jede Zunge und jeder Haken jeweils zwei im Wesentlichen gepaarte Auflageflächen, die dafür ausgelegt sind, den entsprechenden Haken radial zu verformen, wenn der Halter und der Schutz von der eingezogenen Stellung in die ausgefahrene Stellung des Schutzes übergehen, und bilden jede Zunge und jeder Haken jeweils zwei im Wesentlichen gepaarte Flächen zum axialen Anschlag, der dafür ausgelegt ist, den Halter und den Schutz in der ausgefahrenen Stellung des Schutzes zueinander zu blockieren;
    • – umfasst sie Mittel zur Kontrolle der ersten Verwendung der Vorrichtung;
    • – umfassen die Kontrollmittel einerseits eine lösbare Kappe, die dafür ausgelegt ist, vor Verwendung um die Nadel der Spritze angeordnet zu sein, und andererseits verformbare Zungen, die am distalen Ende des Schutzes vorgesehen sind und eine Durchgangsöffnung begrenzen, deren Durchmesser, wenn die Zungen nicht verformt sind, kleiner als der maximale Durchmesser der Kappe ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Injektionsvorrichtung umfassend einerseits eine Spritze, die eine Nadel, einen rohrförmigen Körper, an dessen distalem Ende die Nadel befestigt ist und einen Injektionskolben umfasst, der in dem Körper verschiebbar montiert ist, und andererseits eine Nadelschutzvorrichtung, die gleichzeitig umfasst: einen Nadelschutz, der zum Körper der Spritze im Wesentlichen koaxial ist, einen Schutzhalter, der mit dem Körper fest verbunden ist oder mit Mitteln zur festen Verbindung mit dem Körper versehen ist, eine Feder, die zwischen dem Halter und dem Schutz abgestützt angeordnet ist, wobei der Halter und der Schutz zueinander zwischen einer zurückgezogenen Stellung des Schutzes, in der die Nadel der Spritze freigelegt ist und die Feder in einem komprimierten Zustand verriegelt ist, und einer ausgefahrenen Stellung beweglich sind, in der die Nadel im Inneren des Schutzes angeordnet ist und die Feder mindestens teilweise entspannt ist, und Mittel zur Entriegelung der Feder, bei der die Nadelschutzvorrichtung so ist, wie oben definiert ist.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung folgt eine lediglich als Beispiel dienende Beschreibung, in der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. In dieser zeigen:
  • 1 eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung vor dem Zusammenbau,
  • 2 eine Seitenansicht der zu der Injektionsvorrichtung von 1 gehörenden Schutzvorrichtung in eingezogener Stellung,
  • 3 einen Schnitt nach der Ebene III-III von 2,
  • 4 eine Draufsicht gemäß dem Pfeil IV von 2,
  • 5 einen Schnitt nach der Ebene V-V von 4,
  • 6A eine Ansicht in derselben Schnittebene wie 5 der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung vor Verwendung,
  • 6B eine Draufsicht gemäß dem Pfeil VI von 6A,
  • 7 eine Ansicht ähnlich 6A, wobei die Injektionsvorrichtung in Verwendung ist,
  • 8 eine Ansicht in derselben Schnittebene wie 3 der Injektionsvorrichtung am Ende der Verwendung,
  • 9 eine Ansicht wie 8, wobei die Spritze der Injektionsvorrichtung nicht dargestellt ist,
  • 10 einen Schnitt nach der Ebene X-X von 8 und
  • 11 bis 13 Darstellungen der Injektionsvorrichtung in ausgefahrener Stellung, wobei 11 eine 8 entsprechende Ansicht ist, 12 eine Schnittansicht gemäß der Ebene XII-XII von 11 ist und 13 eine Ansicht wie 11 ist, wobei die Spritze nicht dargestellt ist.
  • In 1 sind eine Spritze 1 und eine Schutzeinheit 2 perspektivisch dargestellt. Im Folgenden sind die Begriffe "proximal" und "hinten" Synonyme, desgleichen die Begriffe "distal" und "vorne".
  • Die Spritze 1 ist eine Glasspritze in Standardform, die für eine einmalige Verwendung bestimmt ist. Sie enthält eine Flüssigkeit, die einem Patienten intramuskulär oder subkutan zu injizieren ist. Zu diesem Zweck umfasst sie einen Körper 4, eine mit dem distalen Ende des Körpers 4 fest verbundene Nadel 6 und einen Kolben 8. Dieser Kolben umfasst auf gebräuchliche Weise eine Stange 10, die an ihrem distalen Ende mit einem in 1 nicht sichtbaren Drücker 12 und mit einem Auflagekopf 14 versehen ist, auf dem der Daumen der Hand des Arztes aufliegen soll.
  • Der Körper 4 der Spritze umfasst in ihrem proximalen Teil einen Hals 16, der umfangsmäßig zwei diametral entgegengesetzte Lappen 18 bildet, die dazu bestimmt sind, normalerweise, insbesondere bei Fehlen der Einheit 2, Auflageflächen für den Zeigefinger und den Mittelfinger des Arztes bei der Handhabung der Spritze und der Injektion der sich darin befindlichen Flüssigkeit zu bilden.
  • Die Schutzeinheit 2 mit der allgemeinen Achse X-X umfasst im Wesentlichen, wie in 1 dargestellt:
    • – einen allgemein rohrförmigen Halter 20;
    • – eine koaxial zum Halter 20 angeordnete Schutzbuchse 22, deren Durchmesser größer als der des Halters ist, und
    • – eine Feder 24.
  • Diese drei Elemente werden nun im Nachstehenden unter Bezugnahme auf die 2 bis 4 ausführlich beschrieben.
  • Der Halter 20 umfasst einen im Wesentlichen zylindrischen Hauptabschnitt 26, dessen Innendurchmesser im Wesentlichen gleich dem Außendurchmesser des Körpers 4 der Spritze 1 ist. Dieser Abschnitt ist an seinem proximalen Ende durch einen Nebenabschnitt 28 verlängert, dessen Innen- und Außendurchmesser größer als die des Hauptabschnitts 26 sind, indem eine radiale Schulter 29 gebildet wird.
  • Der proximale Abschnitt 28 ist mit Mitteln 30 zur Befestigung an dem Spritzenhals 16 versehen. Genauer gesagt, diese Mittel 30 umfassen einerseits ein Paar von diametral entgegengesetzten verformbaren Haken 32, die auch in 1 sichtbar sind. Jeder dieser Haken bildet eine im Wesentlichen kegelstumpfförmige Rampenfläche 32A, die sich auf das freie Ende des Abschnitts 28 zu ausweitet und dazu bestimmt ist, durch die Lappen 18 des Spritzenhalses 16 bei der Befestigung des Halters 20 auf der Spritze 1 elastisch zurückgedrückt zu werden. Die Haken 32 sind von der Schulter 29 in einem Abstand angeordnet, der im Wesentlichen gleich der Dicke der Lappen 18 ist. Die Haken 32 bilden auf diese Weise Mittel zum Einklinken des Spritzenhalses 16.
  • Die Befestigungsmittel 30 umfassen andererseits Vorsprünge 34 (1, 4 und 6B), die sich radial vorstehend auf das Innere des Abschnitts 28 zu erstrecken. Diese Vorsprünge sind dafür ausgelegt, einerseits Winkeleinrastmittel für den Hals 16 der Spritze in 180°-Stellungen zu bilden und andererseits Rotationsblockierungsanschläge für diesen Hals 16, wenn dieser zwischen dem Haken 32 und der Schulter 29 axial zurückgehalten ist.
  • Zwei durchgehende Nuten 36 sind einander gegenüberstehend im Hauptabschnitt 26 vorgesehen. Jede Nut besteht aus einem ersten geradlinigen Teil 38, der sich im Wesentlichen längs der Achse X-X des Halters 20 über eine Länge erstreckt, die größer als die der Nadel 6 ist, und aus einem geradlinigen Teil 40, der sich bezüglich derselben Achse X-X schräg erstreckt. Der geneigte Teil 40 mündet in den proximalen Endteil des Hauptnutenteils 38, indem er ein V bildet, dessen Spitze auf die proximale Seite der Einheit 2 zu gerichtet ist.
  • Der Hauptabschnitt 24 umfasst an seinem distalen Ende ein erstes Paar von Zungen 42, die einander diametral entgegengesetzt sind und die jeweils in der Verlängerung der Nuten 36 gelegen sind (5). Diese Zungen 42 weisen eine Innenseite 42A von im Wesentlichen zylindrischer Form und eine im Wesentlichen kegelstumpfförmige, nach hinten divergierende Außenseite 42B auf.
  • Der Hauptabschnitt 24 umfasst ein zweites Paar von diametral entgegengesetzten Zungen 44, die zwischen den Zungen 42 gelegen sind, wenn man dem Umfang des distalen Endes dieses Abschnitts folgt. Sie weisen eine im Wesentlichen kegelstumpfförmige, nach vorne divergierende Außenfläche 44A und eine im Wesentlichen ebene distale Fläche 44B auf.
  • Auf Höhe dieser Zungen 44 sind im Hauptabschnitt 26 auf der proximalen Seite Längsaussparungen 26A vorgesehen (3).
  • Ferner sind zu beiden Seiten der Zungen 42 von dem distalen Ende des Halters aus axiale Schlitze 26B vorgesehen, so dass diese Zungen vor der Einführung des Körpers 4 der Spritze 1 in das Innere des Halters 20 insbesondere nach innen radial verformbar sind.
  • Die Schutzbuchse 22 hat im Wesentlichen dieselbe Länge wie der Körper 4 der Spritze 1. Sie besteht aus zwei zylindrischen Abschnitten 46 und 48, wobei der proximale Abschnitt 26 einen etwas größeren Durchmesser als der Hauptabschnitt 48 hat. Diese beiden Abschnitte schließen aneinander an, indem sie eine radiale Schulter 49 bilden.
  • Die Buchse 22 umfasst in ihrem proximalen Teil in fester Verbindung einen Außenflansch 50 in Form von zwei diametral einander entgegengesetzten Lappen 52 (4).
  • Ebenfalls in ihrem proximalen Teil, jedoch im Inneren der Schutzbuchse 22 sind mit der Buchse zwei diametral entgegengesetzte Zapfen 54 fest verbunden (5). Diese beiden Zapfen sind dafür ausgelegt, jeweilig in den beiden Nuten 36 des Halters 20 aufgenommen und geführt zu werden, wodurch der Halter und die Buchse in Bezug aufeinander in Translation in ihrer gemeinsamen Achse und in begrenzter Rotation um dieselbe Achse beweglich sind, wenn die Zapfen 54 sich in den Nutenteilen 40 befinden.
  • Genauer gesagt, der Halter 20 und die Buchse 22 sind zwischen einer eingezogenen Stellung der Buchse, in der der wesentliche Teil der Buchse den wesentlichen Teil des Halters bedeckt und die Zapfen 54 am distalen Ende jedes der geneigten Nutenteile 40 gelegen sind, wie in den 2 bis 7 dargestellt ist, in eine ausgefahrene Stellung der Buchse beweglich, in der diese sich aus dem Halter axial vorstehend erstreckt und die Zapfen am distalen Ende des Längsnutenteils 38 gelegen sind, wie in den 11 bis 13 dargestellt ist.
  • Wenn die Spritze 1 an der Einheit 2 befestigt ist, entsprechen diese Endstellungen einer Injektionskonfiguration, in der die Nadel 6 der Spritze 1 freigelegt ist und dazu bestimmt ist, in einen Patienten eingeführt zu werden, bzw. einer Schutzkonfiguration, in der diese Nadel von der Schutzbuchse 22 umgeben ist.
  • Der proximale Teil der Buchse 22 umfasst außerdem innen ein Paar von diametral entgegengesetzten verformbaren Haken 56. Jeder dieser Haken besitzt einerseits eine Innenfläche 56A im Wesentlichen mit einer nach vorne divergierenden Kegelstumpfform, die zu derjenigen der Innenflächen 44A der Zungen 44 des Halters 20 komplementär ist, und eine im Wesentlichen ebene proximale Fläche 56B (3).
  • In der eingezogenen Stellung der Buchse erstrecken sich diese Haken 56 im Inneren der in dem Halter 20 vorgesehenen Aussparungen 26A, in der ausgefahrenen Stellung der Buchse, wie in 11 dargestellt, sind die Seiten 56B der Haken 56 an den Zungen 54 in axialem Anschlag, wobei die Haken und die Zungen auf diese Weise eine Einheit zur starren Blockierung in ausgefahrener Stellung bilden.
  • Die Buchse 22 ist ferner an ihrem distalen Ende mit einem Kranz von verformbaren Zungen 58 versehen, deren distale Ränder eine im Wesentlichen kreisförmige Öffnung 60 bilden, deren Durchmesser kleiner als der Innendurchmesser des Hauptabschnitts 26 des Halters 20 ist.
  • Die Feder 24 ist eine Spiralfeder, die zwischen der Schutzbuchse 22 und dem Schutzhalter 20 angeordnet ist. Genauer gesagt, die Feder ist zwischen der Schulter 29 des Halters 20 und der Schulter 49 der Buchse 22 untergebracht. In der eingezogenen Stellung der Buchse ist die Feder 24 in einem komprimierten Zustand, so dass sie eine Dekomprimierungsenergie besitzt, die mit der Steifheit der Feder und mit der Differenz zwischen der Länge der Feder im Ruhezustand und ihrer in den 2 bis 7 mit L bezeichneten Länge im komprimierten Zustand verbunden ist. Dies bedeutet, dass die Feder 24 eine zusätzliche Kompressionskraftschwelle besitzt, die gleichzeitig der Mindestkraft entspricht, die erforderlich ist, um die Feder aus ihrem komprimierten Anfangszustand der 2 bis 7 stärker zu komprimieren. Die Steifheit der Feder und/oder die Anfangskompressionslänge L sind so gewählt, dass diese Kraftschwelle größer als die Schubkraft ist, die erforderlich ist, um den Kolben 8 der Spritze 1 über seinen ganzen Injektionsweg zu bewegen. Genauer gesagt, die Kraft der Feder im verriegelten Zustand ist größer als die Summe der Injektionskraft, d. h. der Abfuhr der Flüssigkeit aus der Nadel 6 der Spritze 1, und der Abhebe- und Gleitkräfte des Drückers 12 im Inneren des Körpers 4 der Spritze.
  • Die Schutzeinheit 2 umfasst optionsweise außerdem eine allgemein rohrförmige Kappe 66, die in den 1 und 6A dargestellt ist.
  • Die Kappe 66 ist dafür ausgelegt, die Nadel 6 vor Verwendung der Spritze 1 zu umgeben. Diese Kappe ist an einem ihrer Enden geschlossen und ihr entgegengesetztes Ende ist von einem Ring 68 gebildet, dessen Außendurchmesser dafür ausgelegt ist, gleichzeitig der Fläche 42A der Haken 42 des Halters 20 zu entsprechen und größer als der Durchmesser der von den Zungen 58 der Schutzbuchse 22 gebildeten Öffnung 60 zu sein. Die Innenseite dieses Rings 68 ist dazu bestimmt, an der Glasbasis 67 des Spritzenkörpers 4 zu haften, wo die Nadel 6 befestigt ist, insbesondere um eine gewisse Abdichtung gegenüber Bakterien zu gewährleisten.
  • Die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Injektionsvorrichtung ist folgende:
    Einerseits wird die Schutzvorrichtung 2 in ihrer eingezogenen Konfiguration, d. h. in der der 2 bis 7, zusammengebaut. Die Schutzbuchse 22 wird zu diesem Zweck auf dem Halter 20 vom distalen Ende des Halters aus aufgesteckt, indem zwischen ihnen die Feder 24 angeordnet wird. Genauer gesagt, man bewegt die Buchse bezüglich des Halters axial nach hinten, indem die Haken 56 mit Hilfe eines angepassten Werkzeugs radial nach außen verformt werden, und zwar mindestens, bis sie axial den vorderen Teil der Längsaussparungen 26A erreichen. Dann werden, indem die Buchse weiter nach hinten bewegt wird, die Zapfen 54 an die Außenflächen 42B der Zungen 42 angelegt, indem diese nach innen verformt werden, bis die Zapfen in den Nutteilen 38 aufgenommen sind. Die Bewegung des Schutzes 22 nach hinten findet dann weiter statt, bis die Zapfen 54 in den geneigten Nutteilen 40 aufgenommen sind, indem der Halter und der Schutz in Bezug aufeinander verschwenkt werden. Der Schutz befindet sich nun in der eingezogenen Stellung.
  • Andererseits wird die Glasspritze 1 mit einer einem Patienten zu injizierenden Flüssigkeit vorgefüllt. Diese Spritze wird mit der Kappe 66 ausgerüstet, die die Basis 67 des Spritzenkörpers 4 umschließt.
  • Die Spritze und die Kappe werden dann in das Innere der Einheit 2 eingeführt, um die Injektionsvorrichtung zu bilden, wie sie in den 6A und 6B dargestellt ist. Genauer gesagt, der Körper 4 der Spritze wird im We sentlichen axial im Inneren des Halters 20 bewegt, bis der Spritzenhals 16, der durch die Erhebungen 34 verrastet ist, im Inneren des proximalen Abschnitts 28 einklinkt, indem er die Haken 32 radial nach außen verformt. Die Lappen 18 des Spritzenhalses 16 sind nun axial durch die Haken 32 zurückgehalten, während die Umfangserhebungen 34 den Spritzenhals und damit die Spritze bezüglich des Halters 20 in Drehung zurückhalten.
  • Da der Spritzenhals 16 außerdem vollständig im Inneren des Abschnitts 28 eingeklinkt ist, kann er nicht nur seine gewöhnliche Aufgabe der Bildung einer Auflagefläche für den Zeigefinger und den Mittelfinger des Arztes erfüllen. Diese Auflagefunktion wird von dem mit der Buchse 22 fest verbundenen Flansch 50 übernommen. Da nämlich die Länge der Schutzbuchse 22 im Wesentlichen gleich derjenigen des Spritzenkörpers 4 ist und/oder der Flansch 50 auf Höhe des proximalen Endes dieser Buchse vorgesehen ist, kann der Arzt nun die Spritze manipulieren, indem er seinen Daumen auf dem Auflagekopf 14 des Kolbens 8, wie gewohnt, auflegt und indem er seinen Zeigerfinger und seinen Mittelfinger auf die der Nadel 6 zugewandten Seiten der Lappen 52 auflegt.
  • Wenn ferner die Spritze 1 auf dem Schutzhalter 20 befestigt ist, wie in den 6A und 6B dargestellt ist, erstreckt sich die Kappe 66 außerhalb der Schutzbuchse 22 vorstehend.
  • Wenn der Arzt bereit ist, die Injektion der in der Spritze enthaltenen Flüssigkeit durchzuführen, zieht er die Kappe 66 ab, indem er sie axial nach vorne zieht. Der Ring 68 passiert nun die Öffnung 60, indem er die Zungen 58 verformt. Wenn die Kappe 66 abgezogen ist, nehmen die Zungen 58 ihre Anfangsstellung wieder ein. Das Durchgangsloch 60 am distalen Ende der Buchse, dessen Durchmesser kleiner als der Außendurchmesser der Kappe 68 ist, verhindert nun das Wiederaufstecken der Kappe auf die Nadel. Das Zusammenwirken der Kappe 66 und der Zungen 58 bilden auf diese Weise ein Mittel zur Kontrolle der ersten Verwendung der Injektionsvorrichtung.
  • Der Arzt führt dann die Nadel 6 in einen Patienten ein. Er injiziert die in der Spritze enthaltene Flüssigkeit, indem er auf den Auflagekopf 14 des Kolbens 8 einen Schub ausübt, wobei sein Zeigefinger und sein Mittelfinger mit den der Nadel zugewandten Seiten der Lappen 52 in Kontakt bleiben. Während der Injektion findet zwischen dem Schutzhalter 20 und der Schutzbuchse 22 keine Bewegung statt, die Feder 24 bleibt mit einer Länge L komprimiert, wie in 7 dargestellt.
  • Die Injektion findet weiter statt, bis der Drücker 12 des Kolbens 8 am Injektionswegende ankommt.
  • Der Arzt zieht dann die Nadel aus dem Patienten. Um die Schutzeinheit 2 auszulösen, übt der Arzt auf die Kolbenstange 8 einen zusätzlichen Druck aus. Dieser Druck muss größer als die von der Feder 24 im verriegelten Zustand erzeugte vorbestimmten Kraft sein, so dass diese Feder stärker komprimiert wird und von ihrer Länge L auf eine kleinere Länge L' übergeht, wie in den 8 bis 10 dargestellt ist. Zu diesem Zweck bewegt sich die Schutzbuchse 24, bei unbewegtem Spritzenhalter, axial auf das proximale Ende des Halters 20 zu. Der Arzt führt diese Bewegung aus, indem er mit Hilfe seines Zeigefingers und seines Mittelfingers einen entsprechenden Druck auf die Lappen 52 des Flansches 50 der Buchse 22 ausübt. Dieser Druck bringt, kombiniert mit der Translationsbewegung, die Drehung der Schutzbuchse 22 um den Spritzenhalter 20 mit sich, da die Zapfen 54 von den geneigten Nutteilen 40 geführt werden. Diese Drehbewegung findet statt, bis die Zapfen das proximale Ende dieses Nutteils 40 erreichen, d. h. das proximale Ende des Längsnutteils 38, wie in 9 zu sehen ist. Die Vorrichtung 2 ist nun in der Stellung der Entriegelung der Feder 24.
  • Der Arzt lässt dann den Druck, den er bisher auf den Flansch 50 ausgeübt hat, nach, so dass die Feder 24 sich bis in einen Ruhezustand entspannen kann. Die Zapfen 54 bewegen sich in Translation im Inneren des Längsnutteils 38 bis zu dessen distalem Ende, wie in 13 dargestellt ist. Die Translationsbewegung der Buchse 2 bezüglich des Halters 20 ist durch den Arzt steuerbar, wenn dieser die Fingerrückhaltung, die er auf den Flansch 50 ausübt, progressiv nachlässt. Wenn die Zapfen 54 am distalen Ende der Nut 36 angelangt sind (13), ist der Schutz in seiner ausgefahrenen Stellung.
  • Wenn die Buchse 22 sich in einer Translationsbewegung bezüglich des Halters 20 befindet, bewegen sich die Haken 56 in den Längsaussparungen 26A des Halters, bis sie längs der distalen Zungen 44 des Halters 22 durch Zusammenwirken ihrer ergänzenden Flächen 56A und 44A gleiten.
  • In der ausgefahrenen Stellung des Schutzes halten die Zungen 44 die Haken 56 durch Zusammenwirken der Flächen 56B und 44B in ihrer Stellung, so dass die Schutzbuchse 22 nicht in ihre Anfangsstellung zurückgebracht werden kann. Ebenso kann die Buchse 44 nicht leicht vom Halter 20 abgerissen werden, da die Zapfen 54 an dem distalen Boden des Längsnutteils 38 in Anschlag sind (13), wobei die diesen Boden bildenden Zungen 42 zwischen dem Körper der Spritze 1 und der Buchse 22 radial gehalten sind.
  • Die erfindungsgemäße Injektionsvorrichtung ist also einfach zu verwenden, wobei sie dem Arzt gestattet, die Bewegung der Bedeckung der Nadel durch die Schutzbuchse zu steuern. Die Anzahl von Teilen, aus denen die dargestellte Schutzeinheit 2 besteht, ist auf drei reduziert.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auf verschiedene Spritzentypen sowohl hinsichtlich der Formen als auch der Volumen anpassbar. Diese Vorrichtung besitzt also den Vorteil, dass die allgemeine Form der verwendeten Spritzen nicht geändert werden muss, und bringt deshalb keine Änderung der industriellen Verfahren zur Füllung dieser Spritzen mit sich.
  • Es sind verschiedene Varianten der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich:
    • – im Unterschied zu dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel können die Zapfen 54 und/oder der Flansch 50 der Schutzbuchse 22 an der Buchse 22 angebracht sein und nicht einstückig mit dieser ausgeführt sein;
    • – im Gegensatz zu der oben beschriebenen Vorrichtung können die Zapfen 54 auf der Außenfläche des Schutzhalters 20 ausgebildet sein und die Führungsnut 36 kann in der Schutzbuchse 22 ausgespart sein;
    • – der Halter 20 kann mit dem Spritzenkörper 4 einstückig ausgeführt werden; und/oder
    • – die Erhebungen 34 der Mittel 30 zur Befestigung des Halters 20 auf dem Spritzenhals 16 können entfallen und gegebenenfalls durch einen oder mehrere Haken ähnlich den oben beschriebenen Haken 32 ersetzt sein, wobei die Einheit dieser Haken den Hals 16 bezüglich des Halters 20 bei jeder relativen Winkelstellung zwischen der Spritze 1 und dem Halter zurückhält; in diesem Fall kann sich die Spritze 1 im Inneren des Halters 20 frei drehen, was im Ausgleich eine einfachere Befestigung der Schutzeinheit 2 auf der Spritze gewährleistet (Fehlen einer Verrastung).

Claims (15)

  1. Nadelschutzvorrichtung für eine Spritze (1), die eine Nadel (6), einen rohrförmigen Körper (4), an dessen distalem Ende die Nadel (6) befestigt ist, und einen Injektionskolben (8) umfasst, der in dem Körper (4) verschiebbar montiert ist, wobei diese Vorrichtung umfasst: einen zum Körper (4) der Spritze (1) im Wesentlichen koaxialen Nadelschutz (22); einen Schutzhalter (20), der mit dem Körper (4) fest verbunden ist oder mit Mitteln (30) zur festen Verbindung mit diesem Körper (4) versehen ist; eine Feder (24), die zwischen dem Halter (20) und dem Schutz (22) abgestützt angeordnet ist, wobei der Halter und der Schutz zueinander zwischen einer eingezogenen Stellung des Schutzes, in der die Nadel (6) der Spritze (1) freigelegt ist und die Feder (24) in einem komprimierten Zustand verriegelt ist, und einer ausgefahrenen Stellung beweglich sind, in der die Nadel im Inneren des Schutzes (22) angeordnet ist und die Feder mindestens teilweise entspannt ist; und Mittel zur Entriegelung der Feder (24), dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (24) im verriegelten Zustand eine vorbestimmte Kraft besitzt, die größer als die Schubkraft ist, die erforderlich ist, um den Kolben (8) der Spritze (1) im Wesentlichen über seinen ganzen Injektionsweg zu bewegen, und dass die Entriegelungsmittel einen Flansch (50) zur Fingerauflage umfassen, der mit dem Schutz (22) fest verbunden ist und dafür ausgelegt ist, einerseits bei dem Verschieben des Kolbens (8) für die Injektion auf die Feder (24) eine Kompressionskraft auszuüben, die kleiner als diese vorbestimmte Kraft ist, und andererseits, wenn der Kolben (8) am Injektionswegende ist, auf die Feder (24) eine Kompressionskraft auszuüben, die größer als diese vorbestimmte Kraft ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schubkraft mindestens gleich der Summe der Injektionskraft und der Ablöse- und Gleitkräfte des Kolbens (8) im Inneren des Körpers (4) der Spritze (1) ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Flansch (50) an dem proximalen Ende des Schutzes (22) gelegen ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Schutzes (22) im Wesentlichen gleich der des Körpers (4) der Spritze (1) ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass, bei einer Spritze (1), deren Körper (4) an seinem proximalen Ende in fester Verbindung mit einem Hals (16) versehen ist, die Mittel zur festen Verbindung des Schutzhalters (20) mit dem Körper (4) der Spritze (1) Mittel (30) zur Befestigung des Halters an dem Hals (16) der Spritze (1) umfassen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (30) mindestens einen Haken (32) zur Einhakung des Halses (16) der Spritze (1) umfassen.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter (20) und der Schutz (22) zwischen der eingezogenen Stellung des Schutzes und einer Entriegelungsstellung der Feder (24) zueinander drehbar montiert sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungsmittel einerseits mindestens eine erste Nut (40), die in einem des Halters (20) und des Schutzes (22) vorgesehen ist und mindestens zum Teil zur axialen Richtung des Körpers (4) der Spritze (1) schräg ist, und andererseits mindestens einen Zapfen (54) umfassen, der mit dem anderen des Halters (20) und des Schutzes (22) fest verbunden ist und in der ersten Nut (40) aufgenommen ist, wobei die Nut und der Zapfen zusammenwirken, um den Halter und den Schutz in Drehung zueinander zwischen der eingezogenen Stellung des Schutzes und der Entriegelungsstellung der Feder (24) zu führen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine zweite Nut (38) zur Aufnahme des Zapfens (54), die mit der ersten Nut (40) in Verbindung ist, in demjenigen des Halters (20) oder des Schutzes (22) vorgesehen ist, in dem die erste Nut (40) vorgesehen ist, wobei die zweite Nut (38) sich im Wesentlichen in der axialen Richtung des Körpers (4) der Spritze (1) erstreckt, so dass sie den Halter (20) und den Schutz (22) in Bezug aufeinander zwischen der Entriegelungsstellung der Feder (24) und der ausgefahrenen Stellung des Schutzes in Translation führen kann.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Boden der zweiten Nut (38) für den zugeordneten Zapfen (54) einen Anschlag zur axialen Blockierung in Richtung des Ausfahrens des Schutzes (22) bildet.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (44, 56) zur Blockierung des Schutzes (22) in ausgefahrener Stellung umfasst.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Blockiermittel einerseits mindestens eine mit dem Halter (20) fest verbundene Zunge (44) und andererseits mindestens einen mit dem Schutz (22) fest verbundenen verformbaren Haken (56) umfassen, dass jede Zunge (44) und jeder Haken (56) jeweils zwei im Wesentlichen gepaarte Auflageflächen bilden, die dafür ausgelegt sind, den entsprechenden Haken (56) radial zu verformen, wenn der Halter (20) und der Schutz (22) von der eingezogenen Stellung in die ausgefahrene Stellung des Schutzes übergehen, und dass jede Zunge (44) und jeder Haken (56) jeweilig zwei im Wesentlichen gepaarte Flächen (44B, 56B) zum axialen Anschlag bildet, der dafür ausgelegt ist, den Halter (20) und den Schutz (22) in der ausgefahrenen Stellung des Schutzes zueinander zu blockieren.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zur Kontrolle der ersten Verwendung der Vorrichtung (2) umfasst.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrollmittel einerseits eine lösbare Kappe (66), die dafür ausgelegt ist, vor Verwendung um die Nadel (6) der Spritze (1) angeordnet zu sein, und andererseits verformbare Zungen (58) umfassen, die am distalen Ende des Schutzes (22) vorgesehen sind und eine Durchgangsöffnung (60) begrenzen, deren Durchmesser, wenn die Zungen (58) nicht verformt sind, kleiner als der maximale Durchmesser der Kappe (66) ist.
  15. Injektionsvorrichtung, umfassend einerseits eine Spritze (1), die eine Nadel (6), einen rohrförmigen Körper (4), an dessen distalem Ende die Nadel (6) befestigt ist, und einen Injektionskolben (8) umfasst, der in dem Körper (4) verschiebbar montiert ist, und andererseits eine Nadelschutzvorrichtung (2), die einen Nadelschutz (22), der zum Körper (4) der Spritze (1) im Wesentlichen koaxial ist, einen Schutzhalter (20), der mit dem Körper (4) fest verbunden ist oder mit Mitteln (30) zur festen Verbindung mit dem Körper (4) versehen ist, eine Feder (24), die zwischen dem Halter (20) und dem Schutz (22) abgestützt angeordnet ist, wobei der Halter und der Schutz zueinander zwischen einer zurückgezogenen Stellung des Schutzes, in der die Nadel (6) der Spritze (1) freigelegt ist und die Feder (24) in einem komprimierten Zustand verriegelt ist, und einer ausgefahrenen Stellung beweglich sind, in der die Nadel im Inneren des Schutzes (22) angeordnet ist und die Feder mindestens teilweise entspannt ist; und Mittel zur Entriegelung der Feder (24), dadurch gekennzeichnet, dass die Nadelschutzvorrichtung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 14 ist.
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