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Hintergrund der Erfindung
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein elektrochemische Sensoren,
die zur Quantifizierung einer bestimmten Komponente oder eines bestimmten
Analyten in einer Flüssigkeitsprobe
verwendet werden können.
Insbesondere betrifft diese Erfindung einen neuen und verbesserten
elektrochemischen Sensor und ein neues und verbessertes Verfahren
zur Herstellung elektrochemischer Sensoren. Genauer gesagt, betrifft
diese Erfindung einen elektrochemischen Einmal-Sensor, der kostengünstig herzustellen
ist. Noch genauer gesagt, betrifft diese Erfindung einen elektrochemischen
Einmal-Sensor, der genaue Messwerte liefert und nur ca. 0,2 μl einer Fluidprobe
benötigt.
Um es noch genauer auszudrücken,
betrifft diese Erfindung elektrochemische Einmal-Sensoren, die zur
Durchführung
elektrochemischer Analysen zum genauen Bestimmen von Analyten in physiologischen
Fluiden verwendet werden.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Biosensoren
werden seit über
drei Jahrzehnten für
die Bestimmung von Konzentrationen verschiedener Analyten in Fluiden
verwendet. Von besonderem Interesse ist die Messung des Blutzuckers.
Es ist hinreichend bekannt, dass die Konzentration des Blutzuckers äußerst wichtig
zur Aufrechterhaltung der Homöostase
ist. Produkte, mit denen die Schwankungen des Blutzuckers oder Glucosespiegels
einer Person gemessen werden, sind zur täglichen Notwendigkeit zahlreicher
der Millionen Diabetiker im Lande geworden. Da diese Störung gefährliche
Anomalien der Blutchemie verursachen kann und vermutet wird, dass
sie zu einem Verlust des Sehvermögens
und zu Nierenversagen beiträgt,
müssen
sich die meisten Diabetiker regelmäßig selbst testen und ihren
Glucosespiegel normalerweise durch Insulininjektionen entsprechend
einstellen. Wenn die Konzentration des Blutzuckers unter den Normalbereich
abfällt,
können
bei Patienten Bewusstlosigkeit und niedrigerer Blutdruck auftreten,
was sogar zum Tode führen
kann. Wenn die Blutzuckerkonzentration beim Fasten über dem
Normalbereich liegt, kann dies zu einem Verlust des Sehvermögens, zu
Nierenversagen und Gefäßerkrankungen
führen.
Die Messung des Blutzuckerspiegels ist deshalb für Diabetespatienten zu einer täglichen
Notwendigkeit geworden, die ihren Blutzuckerspiegel durch eine Insulinbehandlung
regeln.
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Auf
Insulin angewiesene Patienten werden von den Ärzten angewiesen, ihren Blutzuckerspiegel
bis zu vier Mal täglich
zu kontrollieren. Um ein normales Leben mit der Notwendigkeit, den
Blutzuckerspiegel häufig
zu überwachen,
vereinbaren zu können,
wurde mit der Entwicklung von Reagenzstreifen für den Vollbluttest der Glucosetest
in der häuslichen
Umgebung verfügbar.
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Ein
Typ von Blutzucker-Biosensoren ist eine Enzymelektrode, die mit
einer Mediatorsubstanz kombiniert ist, die Elektronen zwischen dem
Enzym und der Elektrode hin- und
her transportiert, was bei Vorhandensein von Glucose in einem messbaren
Stromsignal resultiert. Die am häufigsten
verwendeten Mediatoren sind Kaliumferricyanid, Ferrocen und seine
Derivate sowie andere Metallkomplexe. Zahlreiche auf diesem zweiten
Elektrodentyp basierende Sensoren sind offenbart worden.
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Das
Dokument
US 6287451 beschreibt
einen solchen Einmal-Elektrodenstreifen zum Testen einer Fluidprobe.
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Zahlreiche
Geräte
im Stand der Technik erfordern jedoch ein Probenvolumen für den Test
von mehr als 2 Mikroliter. Dieses Volumen einer zu testenden Probe
lässt sich
von einem Patienten z. B. nur unter Verwendung einer Nadel und einer
Spritze gewinnen oder durch Einritzen eines Hautabschnitts wie die
Fingerspitze und durch "Melken" des Bereichs, um
ein brauchbares Probenvolumen zu erhalten. Diese Prozeduren sind
für den
Patienten unangenehm und häufig
schmerzhaft, vor allem dann, wenn zahlreiche Proben erforderlich
sind. Es sind weniger schmerzhafte Verfahren zum Erhalt einer Probe
bekannt, wie das Einritzen des Arms oder des Oberschenkels, wo eine
geringere Dichte von Nervenenden vorliegt. Das Einritzen des Körpers am
Arm oder Oberschenkel erzeugt jedoch typischerweise Probenvolumen
von Blut im Submikroliterbereich, da diese Bereiche nicht allzu
viele oberflächennahe
Kapillarblutgefäße aufweisen.
Da bei der vorliegenden Erfindung nur 0,2 μl Blut benötigt werden, gestattet sie
nicht nur die weit weniger schmerzhafte Probenahme aus der Fingerspitze,
sonder bietet auch die Möglichkeit,
geeignete Blutproben von wechselnden Stellen zu entnehmen.
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Weitere
Nachteile der Geräte
im Stand der Technik sind, dass sie einen stärker begrenzten linearen Bereich
haben, normalerweise bis zu ca. 600 mg/dl. Außerdem ist vor dem möglichen
Ablesen eine relativ längere
Wartezeit erforderlich. Ein anderer Nachteil eines Biosensors mit
einem End- oder Seiteneinlass für
die direkte Einleitung der Blutprobe in die Probenkammer von der
Bluttropfenquelle ist die unbeabsichtigte Blockierung oder teilweise
Blockierung des Einlasses durch die Blutquelle.
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Die
Benutzer neigen dazu, den Biosensor fest gegen den Blutentnahmepunkt,
z. B. am Finger oder Arm, zu drücken.
Da der Einlass in den Kapillarkanal des Biosensors klein ist, wird
der Einlass durch dieses Verhalten blockiert oder teilweise blockiert.
Das Ergebnis ist, dass (1) das Blut überhaupt nicht in den Kapillarkanal
eintritt oder (2) das Blut zum Teil in den Kanal eintritt, diesen
aber nicht ausreichend füllt,
oder (3) das Blut den Kapillarkanal sehr langsam füllt. Bei
der Bedingung (1) wird das Messgerät möglicherweise nicht angesteuert,
so dass keine Anzeige erfolgt. Bei den Bedingungen (2) und (3) wird
das Messgerät
möglicherweise nicht
angesteuert oder wird angesteuert, zeigt aber ungenaue Testergebnisse
aufgrund einer zu kleinen Probe oder der langsamen Füllung der
Kapillare an.
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Die
US-A-5,997,817 offenbart
einen Elektrodenstreifen zum Testen einer Fluidprobe, der eine Kerbe in
der Abdeckung aufweist. Die Kerbe hat eine Dreieckform.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Einmal-Elektrodenstreifen
zum Testen einer Fluidprobe mit verbesserter Probennahme bereitzustellen.
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Der
Einmal-Elektrodenstreifen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist in Anspruch 1 definiert.
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Bevorzugte
Ausführungsformen
dieses Einmal-Elektrodenstreifens sind in den Unteransprüchen 2 bis 19
beschrieben. Anspruch 20 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung
eines solchen Einmal-Elektrodenstreifen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Der
Elektrodenstreifen hat einen laminierten lang gestreckten Körper mit
einem Fluidprobenkanal, der eine Verbindung zwischen einer Öffnung an
einem Ende des laminierten Körpers
und einer Entlüftungsöffnung, die
im Abstand von der Öffnung
angeordnet ist, herstellt. Der Fluidprobenkanal ist so dimensioniert,
dass er den raschen Fluss einer Probe wie Vollblut in den Kanal
optimiert. Innerhalb des Fluidkanals liegen mindestens eine Arbeitselektrode
und eine Referenzelektrode, vorzugsweise eine Arbeitselektrode,
eine Referenzelektrode und eine Pseudo-Arbeitselektrode. Die Anordnung
der Arbeits- und Referenzelektrode ist unter dem Gesichtspunkt der
vom elektrochemischen Sensor erhaltenen Resultate nicht von Bedeutung.
Die Arbeitselektrode, die Referenzelektrode und die Pseudo-Arbeitselektrode
stehen jeweils in elektrischem Kontakt mit getrennten leitfähigen Kanälen. Die
getrennten leitfähigen
Kanäle
enden und liegen frei, um eine elektrische Verbindung zu einem Ablesegerät an dem
Ende, das dem offenen Kanalende des laminierten Körpers gegenüberliegt,
herzustellen.
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Der
laminierte Körper
hat eine isolierende Basisschicht aus einem Kunststoffmaterial.
Die isolierende Basisschicht hat auf einer Seite eine leitfähige Schicht.
Die leitfähige
Schicht kann auf der Isolierschicht durch Siebdruck, Abscheidung
aus der Dampfphase oder durch ein anderes Verfahren aufgebracht
werden, das eine leitfähige
Schicht bereitstellt, die auf der isolierenden Basisschicht haftet
und die gesamte isolierende Basisschicht im Wesentlichen bedeckt.
Die aus der Dampfphase abgeschiedene leitfähige Schicht ist durch Ätzen/Anreißen der
leitfähigen
Schicht in leitfähige
Kanäle
unterteilt. Der Ätzprozess
kann chemisch, durch mechanisches Anreißen von Linien in der leitfähigen Schicht,
mittels eines Lasers zum Anreißen
der leitfähigen Schicht
in getrennte leitfähige
Kanäle
oder durch jedes andere Mittel erfolgen, das eine Unterbrechung
zwischen den getrennten leitfähigen
Kanälen
erzeugt, die bei der vorliegenden Erfindung erforderlich sind. Die
bevorzugten leitfähigen
Beschichtungen sind ein Goldfilm oder ein Zinnoxid-/Goldfilmgemisch
bzw. eine -schicht.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass der Goldfilm oder der Zinnoxid/Goldfilm
selbst nicht als Referenzelektrode fungieren kann. Damit die Referenzelektrode
funktioniert, muss eine Redox-Reaktion (z. B. Fe(CN)6 3– +
e''ΠFe(CN)6 4–)
am elektrisch leitenden Material stattfinden, wenn ein Potential
angelegt ist. Deshalb muss ein Redox-Paar oder -Mediator an dem
als Referenzelektrode dienenden leitenden Material vorhanden sein.
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Das
einzigartige Merkmal der vorliegenden Erfindung ist ihre Fähigkeit,
Probengrößen bis
herunter zu 0,10 μl
oder weniger messen zu können,
ohne entgegengesetzte Arbeits- und Referenzelektroden und eine Sorbens-/Siebschicht
dazwischen zur Verringerung des Probenvolumens für die Messung zu verwenden.
Dies wird erreicht, indem die Breite und Länge des U-förmigen Ausschnitts verkleinert
werden und eine dünnere mittlere
Schicht verwendet wird.
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Der
laminierte Körper
hat außerdem
eine mittlere Isolierschicht auf der Oberseite der Basisschicht.
Die mittlere Schicht besteht ebenfalls aus einem Plastikisoliermaterial
und erzeugt den Fluidprobenkanal des laminierten Körpers. Sie
enthält
einen U- förmigen Ausschnitt
an einem Ende, der den Elektrodenabschnitt der leitfähigen Kanäle in der
Basisschicht überlagert,
wobei das offene Ende dem offenen Ende des zuvor beschriebenen laminierten
Körpers
entspricht.
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Die
mittlere Schicht muss eine ausreichende Dicke haben, um mit einer
ausreichenden Menge eines chemischen Reagenz zur Verwendung als
elektrochemischer Sensor beladen werden zu können, wobei eine Strömungskanalabmessung
mit optimalen Blutströmungseigenschaften
aufrechterhalten wird. Der U-förmige Ausschnitt
enthält
ein chemisches Reagenz. Das chemische Reagenz hat einen Redoxmediator
mit mindestens einer der folgenden Substanzen: einen Stabilisator,
ein Bindemittel, ein Tensid, einen Puffer und ein Enzym, das als
Katalysator bei einer Reaktion, an der das Substrat für das Enzym
beteiligt ist, fungieren kann. Der Redoxmediator kann Elektronen
zwischen der enzymkatalysierten Reaktion und der Arbeitselektrode transportieren.
Außerdem
veranlasst er die Funktion der Referenzelektrode.
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Der
laminierte Körper
der vorliegenden Erfindung hat eine Deckschicht mit einer Entlüftungsöffnung und
einer Einlasskerbe. Die Entlüftungsöffnung ist
so angeordnet, dass mindestens ein Abschnitt davon den Grund des
U-förmigen
Ausschnitts überlagert,
wodurch ein Abschnitt des chemischen Reagenz der mittleren Isolierschicht
freigelegt wird. Die Entlüftungsöffnung ermöglicht das
Entweichen der Luft im Fluidprobenkanal, wenn die Fluidprobe in
das offene Ende des laminierten Körpers eintritt. Die Einlasskerbe
erleichtert die Einleitung der Probe durch den Einlass, indem eine
obere Einlassöffnung
geschaffen wird, die mit dem Ende des Sensoreinlasses in Verbindung
steht. Falls die Probeneinlassöffnung
versehentlich durch die Quelle der Blutprobe, etwa einen Finger,
blockiert wird, bleibt die Einlasskerbe zur Aufnahme der Fluidprobe
offen.
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Die
Fluidprobe füllt
im Allgemeinen den Fluidprobenkanal durch die Kapillarwirkung. Im
Falle kleiner Volumina hängt
die Stärke
der Kapillarwirkung von der hydrophoben bzw. hydrophilen Beschaffenheit
der Oberflächen
ab, die mit dem der Kapillarwirkung unterliegenden Fluid in Kontakt
stehen. Dies ist auch als Benetzungsfähigkeit des Materials bekannt.
Die Kapillarkräfte
werden verstärkt,
indem entweder ein hydrophiles Isoliermaterial zur Bildung der Deckschicht
verwendet wird, oder indem mindestens ein Abschnitt einer Seite eines
hydrophoben Isoliermaterials mit einer hydrophilen Substanz in dem
Bereich der Deckschicht versehen wird, der zum Fluidprobenkanal
zwischen dem offenen Ende des laminierten Körpers und der Entlüftungsöffnung der
Deckschicht weist. Es versteht sich, dass eine ganze Seite der Deckschicht
mit der hydrophilen Substanz beschichtet und dann mit der zweiten
mittleren Schicht verbunden werden kann.
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Die
innerhalb des Fluidprobenkanals befindlichen Elektrodenabschnitte
enthalten Reagenzmaterial für die
Arbeitselektrode (W), die Referenzelektrode (R) und die Pseudo-Arbeitselektrode
(W0). Ein Reagenzgemisch wird in den Fluidkanal
eingebracht, so dass es die Elektrodenabschnitte der isolierenden
Basisschicht und der leitfähigen
Kanäle
bedeckt. Eine ausreichende Menge des Reagenzgemischs wird innerhalb
des U-förmigen
Ausschnitts der mittleren Isolierschicht so aufgebracht, dass die
durch den U-förmigen
Ausschnitt markierte gesamte Oberfläche im Wesentlichen bedeckt
wird. Die Menge des verwendeten Reagenzgemischs ist so gewählt, dass
die nach dem Trocknen entstandene Reagenzmatrix zur Verwendung als
elektrochemischer Sensor ausreicht, aber oberhalb der Reagenzmatrix
noch genügend
Raum vorhanden ist, um eine rasche Blutströmung durch den Fluidkanal zu
gestatten. Die Reagenzmatrix hat einen Redoxmediator mit mindestens
einer der folgenden Substanzen: einen Stabilisator, ein Bindemittel,
ein Tensid, einen Puffer und ein Enzym, das als Katalysator bei
einer Reaktion, an der das Substrat für das Enzym beteiligt ist,
fungieren kann.
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Die
möglichen
Elektrodenanordnungen im Fluidprobenkanal können W-R-W0,
W-W0-R,
R-W-W0, R-W0-W,
W0-W-R oder W0-R-W
sein, wobei bei den angegebenen Anordnungen die Elektroden in Richtung vom
offenen Ende des laminierten Körpers
zur Entlüftungsöffnung liegen.
Als die bevorzugte Position ergab sich W-R-W0;
d. h., wenn das Fluid in das offene Ende des laminierten Körpers eingetreten
ist, bedeckt es zuerst W, dann R und dann W0.
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Die
Pseudo-Arbeitselektrode W0 ist so positioniert,
dass sie von der Fluidprobe zuletzt erreicht wird. Der bei W0 resultierende Strom steuert das Anzeigemessgerät an, so
dass es den Prozess der Messung und Bestimmung der Analytenkonzentration
beginnt. Eine derartige Anordnung verringert die Probleme hinsichtlich Zuverlässigkeit
und Genauigkeit, die durch eine unzureichende Größe der Fluidprobe verursacht
werden. Es ist zu beachten, dass W0 auch
als Gegenelektrode verwendet werden kann. Das resultierende Drei-Elektroden-System
(d. h. Arbeitselektrode, Referenzelektrode und Gegenelektrode) würde im Fall
einer Fluidprobe mit einem starken IR-Abfall verwendet werden. Es sei außerdem darauf
hingewiesen, dass die Impedanz zwischen zwei beliebigen Elektroden
zur Schätzung
des Hämatokrits
einer Blutprobe und deshalb zur Korrektur der Hämatokritstörung herangezogen werden kann.
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Alle
Vorteile der vorliegenden Erfindung erschließen sich besser aus der detaillierten
Beschreibung, den Zeichnungen und den beigefügten Ansprüchen.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine perspektivische Ansicht der vorliegenden Erfindung, die das
offene Ende, die Entlüftungsöffnung und
die elektrischen Kontaktpunkte des laminierten Körpers zeigt.
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2 ist
eine perspektivische Explosionsansicht der vorliegenden Erfindung,
die die verschiedenen Schichten des laminierten Körpers darstellt.
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3 ist
eine Schnittansicht der vorliegenden Erfindung von 1.
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4A, 4B und 4C sind
Draufsichten eines Segments eines Streifens jeder Schicht der vorliegenden
Erfindung, die die Muster zur Bildung mehrerer Sensoren der vorliegenden
Erfindung zeigen.
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4D ist
eine Draufsicht eines Segments des laminierten Streifens der vorliegenden
Erfindung, die die Muster zur Bildung mehrerer Sensoren der vorliegenden
Erfindung zeigt.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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Die
bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist in den 1 bis 4 dargestellt. 1 zeigt
einen Sensor 10 der vorliegenden Erfindung. Der Sensor 10 hat
einen laminierten Körper 100,
ein Fluidprobenahmeende 110, ein elektrisches Kontaktende 120 und
eine Entlüftungsöffnung 42.
Das Fluidprobenahmeende 110 enthält einen Fluidprobenkanal 112 zwischen
einer Probenahmeendöffnung 114 und
der Entlüftungsöffnung 42.
Das Probenahmeende 110 enthält außerdem eine Einlasskerbe 44.
Das elektrische Kontaktende 120 hat drei diskrete leitfähige Kontakte 122, 123 und 124.
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Nunmehr
sei auf 2 verwiesen, wonach der laminierte
Körper 100 aus
einer isolierenden Basisschicht 20, einer mittleren Schicht 30 und
einer Deckschicht 40 besteht. Alle Schichten bestehen aus
einem dielektrischen Material, vorzugsweise Kunststoff. Beispiele
für ein
bevorzugtes dielektrisches Material sind Polyvinylchlorid, Polycarbonat,
Polysulfon, Nylon, Polyurethan, Zellulosenitrat, Zellulosepropionat,
Zelluloseace tat, Zelluloseacetatbutyrat, Polyester, Acryl und Polystyrol.
Die isolierende Basisschicht 20 hat eine leitfähige Schicht 21,
auf der ein erster leitfähiger
Kanal 22, ein zweiter leitfähiger Kanal 23 und
ein dritter leitfähiger
Kanal 24 markiert sind. Die leitfähigen Kanäle 22, 23 und 24 können durch
Anreißen
oder Einritzen der leitfähigen Schicht 21 wie
in 2 dargestellt und als Anrisslinien 27 und 28 gezeigt
oder durch Siebdrucken der leitfähigen
Kanäle 22, 23 und 24 auf
die Basisschicht 20 gebildet werden. Anreißen oder
Einritzen der leitfähigen Schicht 21 kann
durch mechanisches Anreißen
der leitfähigen
Schicht 21 mit ausreichender Tiefe, um die drei unabhängigen leitfähigen Kanäle 22, 23 und 24 zu
erzeugen. Das bevorzugte Anreiß- oder Einritzverfahren der
vorliegenden Erfindung wird unter Verwendung eines Kohlenstoffdioxid-(CO2)-Lasers, eines YAG-Lasers oder eines Eximer-Lasers
ausgeführt.
Eine zusätzliche
Anreißlinie 29 (fett
und nicht maßstäblich; nur
zur Verdeutlichung) kann entlang der Außenkante der Basisschicht 20 vorgesehen
werden, um potentielle statische Probleme zu vermeiden, die ein
rauschbehaftetes Signal hervorrufen könnten, ist aber für die Funktionalität des Sensors 10 nicht
erforderlich. Die leitfähige
Schicht 21 kann aus jedem elektrisch leitfähigem Material
bestehen, vorzugsweise Gold oder Zinnoxid/Gold. Ein geeignetes Material
für die
Basisschicht 20 ist ein Zinnoxid-/Gold-Polyesterfilm (Kat.
Nr. FM-1) oder ein Gold-Polyesterfilm (Kat. Nr. FM-2), die von Courtaulds
Performance Films, Canoga Park, Kalifornien, vermarktet werden.
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Die
mittlere Schicht 30 hat einen U-förmigen Kanalausschnitt 32,
der sich am Sensorende 31 der mittleren Schicht befindet.
Der U-förmige
Ausschnitt kann mittels eines Lasers oder Stanzen gebildet werden.
Die Länge
des Kanalausschnitts 32 ist so gewählt, dass dann, wenn die mittlere
Schicht 30 auf die Oberseite der Basisschicht 20 aufgebracht
wird, die Elektrodenbereiche W, R und W0 innerhalb
des durch den Kanalausschnitt 32 definierten Raums liegen.
Es hat sich gezeigt, dass die Dicke der mittleren Schicht 30 für das Volumen
des Kapillarkanals und für
die Geschwindigkeit der Fluidprobenströmung in den Fluidprobenkanal 112 kritisch
ist, der durch die Kapillarwirkung der Fluidprobe gefüllt wird.
Der Kanalausschnitt 32 enthält die Reagenzmatrix 50,
die die Arbeitselektrode bildet, die Referenzelektrode und die Pseudo-Arbeitselektrode
(deutlicher in 3 dargestellt). Die Reagenzmatrix 50 muss
typischerweise mit einem Redoxmediator geladen sein, damit die Referenzelektrode
arbeiten kann. Wenn R nicht mit einem Redoxreagenz oder -mediator
geladen ist, funktionieren die Arbeitselektroden W und W0 nicht. Die Elektrodenbereiche W, W0 und R sind vorzugsweise mit dem gleichen
chemischen Reagenz geladen. Die Reagenzien enthalten vorzugsweise
eine oxidierte Form eines Redoxmediators, einen Stabilisator, ein
Bindemittel, ein Tensid, einen Puffer und ein Enzym. Der Redoxmediator
kann typischerweise mindestens eine der folgenden Substanzen sein:
Ferro cen, Kaliumferricyanid, andere Ferrocenderivate oder andere
organische und anorganische Redoxmediatoren. Der bevorzugte Stabilisator
ist Polyethylenglycol, das bevorzugte Bindemittel Methylzellulose,
das bevorzugte Tensid t-Octylphenoxypolyethoxyethanol
und der bevorzugte Puffer ist ein Zitratpuffer. Das Enzym kann eine
Reaktion katalysieren, an der ein Substrat für das Enzym oder ein Substrat,
das katalytisch mit einem Enzym und einem Mediator reagiert, der
in der Lage ist, Elektronen zwischen der enzymkatalysierten Reaktion
und der Arbeitselektrode zu transportieren, um einen Strom zu erzeugen,
der für
die Aktivität
des Enzyms oder Substrats und für
die Verbindung repräsentativ
ist. Das Enzym könnte
Glukoseoxidase, Laktatoxidase, Cholesteroloxidase und Kreatininamidohydrolase
sein.
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Die
Deckschicht 40, die über
der mittleren Schicht 30 aufgebracht ist und sich wie diese
erstreckt, hat eine zur Entlüftungsöffnung 42,
die zum Fluidprobenahmeende 110 des Sensors 10 beabstandet
ist, um sicherzustellen, dass die Fluidprobe im Fluidkanal 112 die
Elektrodenbereiche W, R und W0 vollständig bedeckt. Die
Entlüftungsöffnung 42 ist
so in der Deckschicht 40 angeordnet, dass sie in etwa auf
den Grund des Kanalausschnitts 32 der mittleren Schicht 30 ausgerichtet
ist, wobei mit Grund der Kanalausschnitt 32 gemeint ist, der
vom Sensorende 31 am weitesten entfernt ist. Die Entlüftungsöffnung 42 legt
vorzugsweise einen Abschnitt der mittleren Schicht 30 frei
und überlappt
teilweise den Grund des U-förmigen
Ausschnitts 32 der mittleren Schicht 30.
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Die
Deckschicht 40 enthält
auch eine Einlasskerbe 44 am Fluidprobenahmeende 110 des
Sensors 10. Die Einlasskerbe 44 ist vorgesehen,
um das Laden der Probe in den Fluidkanal 112 zu unterstützen, wenn
die Probenahmeendöffnung 114 versehentlich
blockiert werden könnte
und so den Eintritt der Fluidprobe in den Fluidkanal 112 verhindern
würde,
wenn die Einlasskerbe 44 für die Probe nicht vorhanden
wäre. Die
Kerbe 44 für
die Probe kann beliebig geformt sein und ist nicht auf die dargestellte
Halbkreisform beschränkt.
Die Entlüftungsöffnung und
die Einlasskerbe können
mittels Laser oder Stanzen gebildet werden.
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3 zeigt
eine vergrößerte Schnittansicht
der verschiedenen Schichten der vorliegenden Erfindung. Die Schichten
sind nicht maßstäblich dargestellt,
so dass die Beziehung jeder Komponente der vorliegenden Erfindung
insbesondere die Anreißlinien 27 und 28 für den Fachmann
deutlicher wird.
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Ansetzen der Elektroden-Reagenzmatrix
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Die
Elektroden-Reagenzmatrix weist die oxidierte Form eines Redoxmediators,
einen Stabilisator, ein Bindemittel, ein Tensid, einen Puffer und
ein Enzym auf. Es wurde festgestellt, dass die oxidierte Form des Redoxmediators,
Kaliumferricyanid, in der Matrix stabil ist. Ein geeignetes Kaliumferricyanid
ist bei Sigma Chemicals, St. Louis, MO (USA) (Kat. Nr. P3667) erhältlich.
Die für
die Formulierung verwendete Menge muss zum Erhalt eines linearen
Bereichs, in dem der Prozess möglich
ist, ausreichen. Das Enzym muss außerdem hinreichend aktiv, rein
und stabil sein. Handelsüblich
verfügbare
Glocuseoxidase (ca. 270 U/mg) kann von Biozyme, San Diego, Kalifornien,
Kat. Nr. G03A, bezogen werden. Der Stabilisator muss gut wasserlöslich sein
und sowohl den Mediator als auch das Enzym stabilisieren können. Der
bevorzugte Stabilisator ist Polyethylenglycol (Kat. Nr. P4338, Sigma
Chemicals, St. Louis, MO). Das Bindemittel sollte in der Lage sein,
alle anderen Chemikalien in der Reagenzmatrix in den Elektrodenbereichen
W, R und W0 mit der leitfähigen Oberfläche bzw.
der Schicht 21 der Basisschicht 20 zu binden.
Das bevorzugte Bindemittel ist Methocel 60 HG (Kat. Nr. 64655, Fluka
Chemical, Milwaukee, WI, USA). Die Pufferlösung muss eine ausreichende
Pufferfähigkeit
haben und einen pH-Wert zur Optimierung der Enzymreaktion. Ein 0,05
M-Zitratpuffer ist bevorzugt. Zitronensäure und Kaliumzitrat zur Herstellung
des Zitratpuffers können
von Sigma Chemicals bezogen werden. Das Tensid ist erforderlich,
um die Dispersion der Elektrodenreaktionsmatrix in den Kanalausschnitt 32 und
die rasche Lösung
trockener chemischer Reagenzien, die an der Bildung der Reagenzmatrix
beteiligt sind, zu unterstützen. Menge
und Typ des Tensids sind wo gewählt,
dass die zuvor erwähnten
Funktionen sichergestellt und ein Denaturierungseffekt des Enzyms
verhindert werden. Das bevorzugte Tensid ist Triton X-100 von Fluka
Chemical, Milwaukee, WI (Kat. Nr. 94443). Die Reagenzmatrix wird
durch Ansetzen des Reagenzgemischs wie folgt erhalten:
Schritt
1: 50 mM Zitratpuffer (pH 5,7) ansetzen, indem 0,1512 g Zitronensäure und
1,2580 g Kaliumzitrat in 100 ml deionisiertem Wasser gelöst werden.
Schritt
2: 1%-ige Methocel 60 HG-Lösung
ansetzen, indem 1 g Methocel in 100 ml Zitratpuffer gemäß Schritt 1
12 Stunden lang verrührt
wird.
Schritt 3: 0,3 ml 10%-iges Triton X-100 zur Methocel-Lösung zugeben.
Schritt
4: 2,5 g Polyethylenglycol zur Lösung
gemäß Schritt
3 zugeben.
Schritt 5: Während
des Rührens
6,5 g Polyethylenglycol zur Lösung
gemäß Schritt
4 zugeben.
Schritt 6: 1,0 g Glucoseoxidase zur Lösung gemäß Schritt
5 zugeben und 10 Minuten lang verrühren oder bis sämtliche
Feststoffe vollständig
gelöst
sind.
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Aufbau der Elektrode
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Ein
Stück Gold-
oder Zinnoxid/Gold-Polyesterfilm, der von Courtaulds Performance
Films, Canoga Park, Kalifornien, vermarktet wird, wird wie in 2 dargestellt
zugeschnitten und bildet die Basisschicht 20 des Sensors 10.
Ein CO2-Laser wird zum Einritzen des Gold-
oder Zinnoxid/Gold-Polyesterfilms verwendet (25 W-Laser von Synrad,
Inc., San Diego, Kalifornien). Wie 2 zeigt,
wird der Film mittels des Lasers eingeritzt, wodurch die Markierungslinien 27 und 28 entstehen,
so dass zwei Elektroden am Fluidprobenahmeende 110 und
drei Kontaktpunkte 122, 123 und 124 am
elektrischen Kontaktende 120 gebildet werden. Die Makierungslinie
ist sehr dünn,
reicht aber aus, um zwei getrennte elektrische Leiter zu erzeugen.
Eine zusätzliche
Markierungslinie 29 kann entlang der Außenkante der Basisschicht 20 vorgesehen
werden, um potentielle statische Probleme zu vermeiden, die ein
rauschbehaftetes Signal vom fertigen Sensor 10 hervorrufen
könnten,
ist aber nicht erforderlich.
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Ein
Stück doppelseitiges
Klebeband (Arcare® 7840), erhältlich von
Adhesive Research, Glen Rock, PA (USA), wird zugeschnitten und bildet
die mittlere Schicht 30 mit dem U-förmigen Kanal 32, so
dass es den größten Teil
der leitfähigen
Schicht 21 der Basisschicht 20 bedeckt, mit der
Ausnahme, dass ein kleiner elektrischer Kontaktbereich am elektrischen
Kontaktende 120 (1) frei
bleibt. Der U-förmige
Kanal 32 wird unter Verwendung des CO2-Lasers
ausgefräst.
Die mittlere Schicht 30 wird dann auf die Basisschicht 20 aufgelegt. Wie
bereits erwähnt
dient diese mittlere Schicht 30 als Abstandshalter und
definiert die Größe des Fluidprobenkanals 112.
Außerdem
definiert sie den Elektrodenbereich 26, der die Elektrodenreagenzmatrix 50 aufnimmt.
Ihre Breite und Länge
werden optimiert, um für
eine relativ rasch fließende
Fluidprobe zu sorgen. Die Größe des U-förmigen Kanals 32 beträgt ca. 0,039
Zoll (1,0 mm) in der Breite und ca. 0,134 Zoll (3,4 mm) in der Länge. Die
Kanalbreite und -länge
können
jedoch verringert werden, so dass das Probenvolumen so gering wie
0,1 μl sein
kann.
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1,0 μl Reagenzgemisch
wird in den Kanal 32 dosiert, um die Elektroden W, R und
W0 zu bilden. Das Reagenzgemisch ist ein
Gemisch aus einem Redoxmediator, einem Stabilisator, einem Bindemittel,
einem Tensid einem Puffer und einem Enzym. Die bevorzugte Zusammensetzung
des Reagenzgemischs ergibt sich durch Mischen der folgenden Prozentsätze folgender
Bestandteile: ca. 6,5 Gew.-% Kaliumferricyanid, ca. 2,5 Gew.-% Polyethylenglycol,
ca. 1 Gew.-% Methocel 60 HG, ca. 0,03 Gew.-% Triton X-100, ca. 0,05
M Zitratpuffer (pH 5,7) und ca. 1 Gew.-% Glucoseoxidase. Nach dem
Zugeben des Reagenzgemischs wurde das Gerät in einem Ofen bei 55°C ca. 2 Minuten
lang getrocknet.
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Nach
dem Trocknen wird ein Stück
eines transparenten Film (Kat. Nr. PP2200 oder PP2500 von 3M) in
die Deckschicht 40 eingepasst. Eine rechteckige Entlüftungsöffnung 42 und
eine halbkreisförmige
Kerbe 44 werden mit dem zuvor erwähnten CO2-Laser gebildet. Die
bevorzugte Größe der Entlüftungsöffnung 42 beträgt ca. 0,039
Zoll (1,0 mm) mal ca. 0,051 Zoll (1,30 mm). Die Entlüftungsöffnung 42 befindet
sich ca. 0,087 Zoll (2,2 mm) vom Fluidende des Sensors 10.
Die halbkreisförmige
Kerbe 44 hat einen Radius von ca. 0,030 Zoll (0,75 mm)
und ist vom Fluidende 110 des Sensors 10 ausgespart.
Die Deckschicht 40 wird auf die mittlere Schicht 30 ausgerichtet
und auf dieser aufgebracht, um den Zusammenbau des in 1 dargestellten
Sensors 10 abzuschließen.
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Obwohl
die obige Beschreibung des Aufbaus der Elektrode die Konstruktion
für einen
einzelnen Sensor erläutert,
sind die Auslegung und die verwendeten Materialien zur Herstellung
mehrerer Sensoren aus einem Stück
jeder Materialschicht ideal geeignet, wie in den 4A bis 4C dargestellt
ist. Dies wird erreicht, indem mit einem relativ großen Stück der Basisschicht 20 mit
der darauf aufgebrachten leitfähigen
Schicht 21 jeder Materialschicht begonnen wird. Eine Mehrzahl
Markierungslinien 27 und 28 wird in der leitfähigen Schicht 21 so
ausgeführt,
dass ein sich wiederholendes Muster wie in 4A dargestellt
entsteht, wobei das zuvor beschriebene Anreißverfahren angewendet wird,
so dass jedes Muster schließlich
drei leitfähige
Wege 22, 23 und 24 für jeden Sensor definiert. Analog
wird ein großes
Stück für die mittlere
Schicht 30 mit einer Mehrzahl lang gestreckter Ausschnitte 32 in
einem sich wiederholenden Muster wie in 4B dargestellt
auf die Basisschicht 20 gelegt. Das große Stück der mittleren Schicht 30 ist
so dimensioniert, dass es über
die Basisschicht 20 passt, wobei die Mehrzahl lang gestreckter
Ausschnitte 32 über
den Bereichen ausgerichtet sind, wo sich die Anreißlinien 27 und 28 schneiden,
wodurch drei klar begrenzte Elektrodenbereiche W, R und W0 sowie die Mehrzahl der leitfähigen Kontakte 122, 123 und 124,
die sich am gegenüberliegenden
Rand des Streifens befinden, freigelegt werden. Die Größe jedes
Ausschnitts und die Menge des in jeden Kanal 32 eingebrachten Reagenzgemischs
sind ähnlich
wie die oben offenbarten. Nach dem Dosieren des Reagenzgemischs
in die jeweiligen Ausschnitte wird das Reagenzgemisch getrocknet,
so dass jeder lang gestreckte Ausschnitt 32 der mittleren
Schicht 30 eine dünne
Schicht der Reagenzmatrix enthält.
Eine Deckschicht 40, die vergleichbar dimensioniert ist
und sich zusammen mit der mittleren Schicht 30 erstreckt,
die eine Mehrzahl Entlüftungsöffnungen 42 und
eine Kerbe bildende Öffnungen 44' in einem sich
wiederholenden Muster hat, wie in 4C dargestellt
ist, wird auf die mittlere Schicht 30 gelegt. 4D ist
eine Draufsicht der kombinierten Schichten. Der durch die drei Schichten 20, 30 und 40 gebildete
laminierte Streifen hat eine Mehrzahl Sensoren 10, die
vom laminierten Streifen abgeschnitten werden können. Der laminierte Streifen
wird in Längsrichtung
entlang der Linie A-A' am
Fluidprobenahmeende 210 abgeschnitten, um eine Mehrzahl
Probenahmeöffnungen 114 zu
bilden, und in Längsrichtung
entlang der Linie B-B' am
elektrischen Kontaktende 220, um eine Mehrzahl leitfähiger Kontakte 122, 123 und 124 zu
bilden. Der laminierte Streifen wird in vorgegebenen Intervallen
entlang den Linien C-C' abgeschnitten,
wodurch eine Mehrzahl einzelner Sensoren 10 gebildet wird.
Das Fluidprobenahmeende 120 jedes Sensors 10 kann
falls gewünscht
wie in 1 dargestellt geformt werden. Für den Fachmann
dürfte
es sich verstehen, dass die Reihenfolge, in der der laminierte Streifen
abgeschnitten werden kann, nicht von Wichtigkeit ist. So kann der
laminierte Steifen z. B. an vorgegebenen Intervallen (C-C') abgeschnitten und
dann können
die Schnitte entlang A-A' und
B-B' zur Beendigung
des Prozesses ausgeführt
werden.
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Eine
Beschreibung, in der der weite lineare Bereich, die Präzision und
die Merkmale des minimalen Probenvolumens der vorliegenden Erfindung
näher erörtert werden,
zusammen mit weiteren Testparametern und Beispielen findet sich
im
U.S.-Patent Nr. 6,258,229 .
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Obwohl
hierin die bevorzugten Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung beschrieben worden sind, ist die obige
Beschreibung rein beispielhaft. Für den Fachmann auf den einschlägigen Gebieten
wird sich eine weiter gehende Modifikation der hier offenbarten
Erfindung erschließen,
und sämtliche
solcher Modifikationen gelten als vom Gültigkeitsbereich der Erfindung
abgedeckt, wie er in den beiliegenden Ansprüchen definiert ist.