DE69233290T2 - Testvorrichtung die einander entgegenstellbare Elemente enthält - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf Vorrichtungen für eine Feststellung bzw. Bestimmung von Merkmalen von Proben und Bausätzen, die die Vorrichtungen enthalten.
  • Unter den vielen analytischen Systemen, die für eine Detektion bzw. Feststellung und/oder Ermittlung von Analyten, insbesondere von Analyten von biologischem Interesse verwendet werden, gibt es chromatographische Testsysteme. Unter den Analyten, die häufig mit solchen Systemen geprüft bzw. getestet werden, sind:
    • (1) Hormone, wie menschliches Chorion Gonadotropin (hCG), häufig getestet als ein Marker der menschlichen Schwangerschaft;
    • (2) Antigene, insbesondere Antigene, speziell für bakterielle, virale und Protozoen-Pathogene bzw. -Krankheitserreger, wie beispielsweise Streptococcus, Hepatitis-Virus und Giardia;
    • (3) Antikörper, insbesondere Antikörper, verursacht als ein Ergebnis einer Infektion mit Krankheitserregern, wie Antikörper für das Bakterium Helicobacter pylori und für das menschliche Immundefizienz-Virus (HIV);
    • (4) andere Proteine, wie Hämoglobin, häufig geprüft in Ermittlungen von fäkalem, okkultem Blut, ein frühzeitiger Indikator von gastrointestinalen Erkrankungen, wie beispielsweise Dickdarmkrebs;
    • (5) Enzyme, wie Aspartat-Aminotransferase, Lactat-Dehydrogenase, alkalische Phosphotase und Glutamat-Dehydrogenase, häufig geprüft als Indikatoren einer physiologischen Funktions- und Gewebeschädigung;
    • (6) Medikamente, sowohl therapeutische Medikamente bzw. Wirkstoffe, wie Antibiotika, Tranquilizers bzw. Beruhigungsmittel und Antikonvulsiva, als auch illegale Mißbrauchsdrogen, wie Kokain, Heroin und Marihuana; und
    • (7) Vitamine.
  • Solche chromatographische Systeme werden häufig von Ärzten und Medizintechnikern für eine rasche inoffizielle Diagnose und ein therapeutisches Überwachen einer Reihe bzw. Vielzahl von Zuständen und Störungen bzw. Erkrankungen verwendet. Sie werden auch immer mehr von Patienten selbst für ein Überwachen zu Hause von derartigen Zuständen und Erkrankungen bzw. Störungen verwendet.
  • Unter den wichtigsten von solchen Systemen sind die "Dünnschicht"-Systeme, in welchen sich ein Lösungsmittel über ein dünnes, ebenes, absorbierendes Medium bewegt.
  • Unter den wichtigsten von Tests, die mit solchen Dünnschichtsystemen durchgeführt werden können, sind Immuntests, welche von der spezifischen Wechselwirkung zwischen einem Antigen oder Hapten und einem entsprechenden Antikörper abhängig sind. Der Gebrauch von Immuntests als Mittel zum Testen für das Vorliegen und/oder die Menge von klinisch wichtigen Molekülen ist schon einige Zeit bekannt. Schon 1956 berichtete J. M. Singer den Gebrauch eines immungestützten Latex-Agglutinations-Tests zum Feststellen bzw. Detektieren eines mit rheumatischer Arthritis verwandten Faktors (Singer et al., Am. J. Med. 22: 888–892 (1956)).
  • Unter den chromatographischen Techniken, die zusammen mit Immunassays bzw. -tests verwendet werden, ist ein Verfahren als Immunchromatographie bekannt. Im allgemeinen verwenden diese Techniken ein offenbarendes Reagenz oder Teilchen, das an einen Antikörper des Moleküls gekoppelt wurde, welches getestet werden soll, wobei ein Konjugat gebildet wird. Dieses Konjugat wird dann mit einer Probe vermischt, und wenn das zu untersuchende Molekül in der Probe vorhanden ist, binden sich die offenbarenden reagenzgebundenen Antikörper an das zu testende Molekül, wodurch es eine Indikation bzw. Anzeige gibt, daß das zu prüfende bzw. testende Molekül vorhanden ist. Das offenbarende Reagenz oder Teilchen kann identifizierbar sein durch Farbe, magnetische Eigenschaften, Radioaktivität, spezifische Reaktion bzw. Reaktivität mit einem anderen Molekül, oder andere physikalische oder chemische Eigenschaften. Die spezifischen Reaktionen, die verwendet werden, variieren mit der Art des untersuchten Moleküls und der zu testenden Probe.
  • Immunchromatographische Tests fallen vor allem in zwei prinzipielle Kategorien: "Sandwich" bzw. eingeschoben und "kompetitiv" bzw. konkurrierend, gemäß der Natur des Antigen-Antikörper-Komplexes, der festgestellt werden soll bzw. zu detektieren ist, und der Sequenz von Reaktionen, die erforderlich sind, um diesen Komplex zu produzieren. Im allgemeinen erfordert die Sandwich-Immunchromatographie ein Mischen der Probe, die den zu prüfenden Analyt mit Antikörpern des Analyten enthalten kann. Diese Antikörper sind beweglich und typischerweise mit einer Kennzeichnung bzw. Markierung oder einem offenbarenden Reagenz verknüpft, wie gefärbtes Latex, ein kolloidales Metallsol oder ein Radioisotop. Diese Mischung wird dann auf ein chromatographisches Medium aufgebracht, das ein Band oder eine Zone bein haltet. Dieses Band oder die Zone enthält immobilisierte bzw. bewegungsunfähige Antikörper des interessierenden Analyten. Das chromatographische Medium hat oft die Gestalt eines Streifens, der einem Meßstab ähnelt. Wenn der Komplex des zu testenden Moleküls und des gekennzeichneten Antikörpers die Zone der bewegungsunfähigen Antikörper auf dem chromatographischen Medium erreicht, tritt eine Bindung auf und die gebundenen, gekennzeichneten Antikörper sind an der Zone lokalisiert. Dies zeigt die Anwesenheit des zu untersuchenden Moleküls an. Diese Technik kann verwendet werden, um quantitative oder semi-quantitative Ergebnisse zu erhalten.
  • Beispiele von Sandwich-Immuntests, die an Teststreifen durchgeführt sind, sind durch U.S. Patent Nr. 4.168.146 von Grubb et al. und U.S. Patent Nr. 4.366.241 von Tom et. al. beschrieben.
  • Zusätzlich zu immunchromatographischen Tests ist auch bekannt, auf Enzym basierende, chromatographische Tests zu verwenden. Diese Techniken sind immunchromatographischen Tests grob ähnlich, verwenden aber eine enzymatisch katalysierte Reaktion anstelle einer Antigen-Antikörper-Reaktionen. Die enzymatisch katalysierte Reaktion erzeugt meistens ein feststellbares bzw. detektierbares Produkt. Andere ähnliche chromatographische Tests sind bekannt.
  • EP 0 314 499 beschreibt eine chromatographische Testvorrichtung, um die Anwesenheit eines Analyten in einer flüssigen Probe festzustellen, und enthält mindestens zwei Flüssigkeit leitende Zonen, welche getrennte Flüssigkeitsstrompfade bilden, welche einzelne bzw. getrennte flüssige bzw. Flüssigkeitsströme zu einer Region in der Testvorrich tung während des Testverlaufs liefern. Eine Kontrolle bzw. Steuerung der relativen Flüssigkeitsströme in den getrennten Strömungsbahnen bzw. -pfaden wird zumindest zum Teil erreicht, indem sichergestellt wird, daß zumindest eine der Flüssigkeitsströmungsbahnen während des Ablaufs des Testvorgangs vergrößert oder hergestellt und/oder zerrissen oder begrenzt wird. Eine derartige Kontrolle bzw. Steuerung wird durch ein Aufnehmen eines durch Flüssigkeit anschwellenden Materials erreicht, welches angeordnet ist, um bei Kontakt mit einer flüssigen bzw. Flüssigkeitsprobe und/oder dem Agens anzuschwellen und auf diese Weise einen Kontakt zwischen zwei flüssigkeitsleitenden Zonen herzustellen oder zu unterbrechen. Auf der anderen Seite beschreibt U.S. Patent Nr. 4826759 ein Gerät bzw. eine Vorrichtung, das (die) benützt werden kann, um in dem Feld bzw. Gebiet eine Anwesenheit oder Abwesenheit von sehr kleinen Mengen eines Liganden festzustellen. Das Gerät kann in der Form eines Streifens sein, der Abstützmittel umfaßt, die mit einer Rille zwischen ihren Enden versehen sind, die eine Faltlinie bilden, entlang welcher der Streifen um sich selbst mit saugfähigen Elementen und beabstandet von der Faltlinie gefaltet und angeordnet werden kann, daß, wenn der Streifen um sich selbst gefaltet ist, die saugfähigen Elemente mit sich selbst ausgerichtet werden und in flüssigen Kontakt kommen bzw. gelangen.
  • Obwohl nützlich bzw. verwendbar, haben zur Zeit erhältliche, Teststreifen verwendende, chromatographische Techniken eine Reihe von Nachteilen. Viele Proben, wie Fäkalproben, beinhalten teilchenförmiges Material, welches die Poren des chromatographischen Mediums verstopfen bzw. verschmutzen kann, wobei dies stark den immunchromatographischen Prozeß behindert. Andere Proben, wie Blut, ent halten Zellen und farbige Bestandteile bzw. Komponenten, die es schwierig machen, den Test zu lesen. Selbst wenn die Probe keine Interferenz erzeugt bzw. hervorbringt, ist es häufig schwierig bei gegenwärtigen chromatographischen Testvorrichtungen, die Probe auf das chromatographische Medium aufzutragen, so daß sich die Probenfront einheitlich durch das chromatographische Medium bewegt, um sicherzustellen, daß die Probe die Fläche bzw. den Bereich erreicht, wo eine Bindung in einer einheitlichen geradlinigen Art und Weise auftreten soll.
  • Eine Probenvorbereitung und Abfallerzeugung bzw. -entwicklung sind verantwortlich für andere Probleme mit zur Zeit erhältlichen Vorrichtungen und Techniken für Immunchromatographie. Das zunehmende Überhandnehmen von Erkrankungen, verbreitet durch infiziertes Blut und Blutfraktionen bzw. -bestandteile, wie AIDS und Hepatitis, hat dieses Problem verschlimmert. Es ist selten möglich, eine Probe (wie Feces bzw. Kot) oder eine Probenvorrichtung (wie einen Rachenabstrich) direkt auf das chromatographische Medium aufzutragen. Mehrere Extraktions- und Vorbehandlungsreaktionen sind üblicherweise erforderlich, bevor die Probe auf das chromatographische Medium aufgebracht werden kann. Diese Reaktionen werden typischerweise durch den Arzt oder Techniker, der den Test durchführt, in verschiedenen kleinen Gefäßen, wie Teströhrchen oder kleinen Röhrchen ausgeführt, welche den Gebrauch einer Transportvorrichtung, wie einer Pipette, benötigen. Jede von diesen Vorrichtungen ist dann verunreinigt und muß unter Verwendung spezieller Vorsichtsmaßregeln beseitigt werden, so daß Arbeiter oder Menschen, die unabsichtlich mit dem Abfall in Kontakt kommen können, nicht infiziert werden.
  • Noch eine andere Grenze bzw. Beschränkung von zur Zeit erhältlichen chromatographischen Vorrichtungen für einen Gebrauch durch den Kliniker oder Techniker ist ihre Unfähigkeit Zwei-Richtungs- oder zweidimensionale Chromatographie durchzuführen. Diese Techniken waren lange als kraftvolle bzw. wirksame analytische Werkzeuge bekannt, aber ihre Kompliziertheit im Vergleich zu einfacher, unidirektionaler Chromatographie haben es schwierig gemacht, sie auf Teststreifenvorrichtungen in der Arztpraxis oder einem klinischen Labor anzuwenden.
  • Folglich besteht ein Bedarf für eine verbesserte chromatographische Vorrichtung für die Durchführung von immunchromatographischen Tests oder anderen ähnlichen Untersuchungen bzw. Tests. Eine derartige Vorrichtung sollte imstande sein, eine möglicherweise verunreinigte bzw. kontaminierte Probe oder eine Probenaufbereitungsvorrichtung oder Probenvorbereitungsvorrichtung aufzunehmen, um das Erfordernis von Extraktionsgefäßen und Übertragungs- bzw. Transportvorrichtungen zu beseitigen. Eine derartige Vorrichtung, vorzugsweise in der Form eines Teststreifens, sollte auch imstande sein, ohne Interferenz bzw. Beeinflussung immunchromatographische Tests an gefärbten Proben oder an kleine Partikel enthaltenden Proben durchzuführen, und sollte imstande sein, die Probe an das chromatographische Medium einheitlich und flach bzw. gleichmäßig zu übertragen, um eine Genauigkeit und Exaktheit des Tests zu verbessern. Zusätzlich sollte so ein verbesserter Teststreifen imstande bzw. fähig sein, Zwei-Richtungs- oder zweidimensionale Chromatographie durchzuführen, wenn sie in klinischen Labors oder Arztpraxen verwendet wird.
  • Zusammenfassung
  • Wir haben eine Testvorrichtung entwickelt, die diesen Anforderungen entspricht und verbesserte Tests für Analyten von biologischem Interesse zur Verfügung stellt, während die Durchführung des Tests vereinfacht und eine Kontamination bzw. Verunreinigung vermieden wird.
  • Im allgemeinen kann eine chromatographische Testvorrichtung umfassen:
    • (1) eine erste entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente, beinhaltend Probenaufbereitungsmittel, welche adaptiert sind, um eine zu testende Probe zu erhalten; und
    • (2) eine zweite entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente, beinhaltend ein chromatographisches Medium.
  • Die erste und zweite entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente können in Gegenüberstellung gebracht werden, um zu bewirken bzw. zu veranlassen, daß die Probenaufbereitungsmittel die zu testende Probe auf das chromatographische Medium auftragen bzw. aufbringen.
  • Die Probenvorbereitungs- bzw. -aufbereitungsmittel können mindestens ein Reagenz für eine Behandlung bzw. Bearbeitung der Probe beinhalten, bevor die Probe auf das chromatographische Medium aufgebracht wird. Vorzugsweise ist das Reagenz ein Extraktionsreagenz, um einen Analyten von der Probe zu extrahieren.
  • Die erste und zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente können weiters jeweils weitere eingreifende bzw. Eingriffsmittel enthalten, die die erste und zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente in Ge genüberstellung sichern. Die erste und zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente können durch ein Scharnier bzw. Gelenk verbunden werden.
  • Typischerweise hat das chromatographische Medium ein erstes und zweites Ende und die Vorrichtung umfaßt weiters leitende Mittel in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums.
  • Das chromatographische Medium kann weiters eine Detektionszone enthalten, die wesentlich kleiner als das chromatographische Medium ist. Die Detektionszone kann einen ersten spezifischen Bindungspartner an den daran immobilisierten Analyten enthalten. Wenn der Analyt ein Antigen oder Hapten ist, kann der erste spezifische Bindungspartner ein Antikörper zu dem Antigen oder Hapten sein. Wenn der Analyt ein Antikörper ist, kann der erste spezifische Bindungspartner ein Hapten oder ein Antigen sein, das imstande ist, spezifisch durch den Antikörper gebunden zu sein.
  • Das chromatographische Medium kann weiters eine Steuer- bzw. Kontrollzone enthalten, die wesentlich kleiner als das chromatographische Medium und getrennt von der Detektionszone ist. Typischerweise enthält die Kontrollzone einen daran immobilisierten Analyt, aber andere Anordnungen sind abhängig von der chemischen Natur des Analyten möglich.
  • Die Vorrichtung kann weiters ein absorbierendes Mittel in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums umfassen, um den Fluß der Probe durch das chromatographische Medium zu erhöhen.
  • Das Probenvorbereitungsmittel kann weiters einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten enthalten, welcher mit einer feststellbaren bzw. detektierbaren Kennzeichnung bzw. Markierung in einer Form markiert ist, die durch den Zusatz einer wäßrigen Flüssigkeit zu den Probenaufbereitungsmitteln aufgelöst werden kann.
  • In der Vorrichtung kann wenigstens eine der ersten und zweiten gegenüberlegbaren bzw. gegenüberstellbaren Komponente eine Öffnung darin enthalten, um wenigstens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums zu betrachten.
  • Ein Testbausatz kann die chromatographische Testvorrichtung, wie oben beschrieben, und einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten umfassen, der mit einer detektierbaren Markierung markiert ist. Die Markierung ist vorzugsweise eine optisch feststellbare bzw. visuell detektierbare Markierung.
  • Ein Verfahren zum Detektieren und/oder Bestimmen eines Analyten in einer Probe unter Verwendung dieser Testvorrichtung kann die Schritte umfassen:
    • (1) Auftragen bzw. Anwenden der Probe an Probenvorbereitungsmittel der chromatographischen Testvorrichtung;
    • (2) Aufbringen eines Nachweisreagenz auf die Probenvorbereitungsmittel, wobei das Detektions- bzw. Nachweisreagenz mindestens eine Komponente enthält, die imstande ist, den spezifisch an den in der Probe vorhandenen Analyten zu binden;
    • (3) Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren bzw. gegenüberlegbaren Komponente in Gegenüberstellung, so daß die Probenvorbereitungsmittel die Probe und das Detektions reagenz auf das chromatographische Medium auftragen bzw. aufbringen;
    • (4) Erlauben, daß sich die Probe und das Detektionsreagenz durch mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums bewegen, so daß das Detektionsreagenz eine feststellbare Indikation für die Anwesenheit und/oder Menge des Analyten gibt; und
    • (5) Beobachten und/oder Messen des Detektionsreagenz in mindestens einem Abschnitt des chromatographischen Mediums, um den Analyten festzustellen und/oder zu bestimmen.
  • Wenn das Probenvorbereitungsmittel weiters einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten, der mit einer detektierbaren Markierung markiert ist, in einer Form enthält, die durch Zusatz einer wäßrigen Flüssigkeit zu den Probenvorbereitungsmitteln aufgelöst werden kann, kann ein Testverfahren die Schritte umfassen:
    • (1) Aufbringen der Probe als eine wäßrige Flüssigkeit auf die Probenvorbereitungsmittel der chromatographischen Testvorrichtung, wodurch der spezifische Bindungspartner für den Analyten mit der feststellbaren Markierung gelöst wird, so daß der markierte spezifische Bindungspartner an den in der Probe vorhandenen Analyten binden kann;
    • (2) Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren bzw. gegenüberlegbaren Komponente in Gegenüberstellung, so daß die Probenvorbereitungsmittel die Probe und den markierten spezifischen Bindungspartner auf das chromatographische Medium aufbringen;
    • (3) Erlauben, daß sich die Probe und der markierte spezifische Bindungspartner durch mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums bewegen, so daß der markierte spezifische Bindungspartner eine feststellbare Indikation bzw. Anzeige der Anwesenheit und/oder Menge des Analyten gibt; und
    • (4) Überwachen bzw. Beobachten und/oder Messen des markierten spezifischen Bindungspartners in mindestens einem Abschnitt des chromatographischen Mediums, um den Analyten festzustellen bzw. zu detektieren und/oder zu ermitteln bzw. zu bestimmen.
  • In einer ersten Ausführungsform einer Immuntestvorrichtung gemäß der gegenwärtigen Erfindung umfaßt die Vorrichtung:
    • (1) eine erste gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente, beinhaltend:
    • (a) ein chromatographisches Medium, das erste und zweite Enden aufweist; und
    • (b) ein erstes Aufbringungsmittel an dem ersten Ende des chromatographischen Mediums; und
    • (2) eine zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente, beinhaltend:
    • (a) ein zweites Aufbringungsmittel; und
    • (b) ein absorbierendes Mittel, das von dem zweiten Aufbringungsmittel getrennt ist.
  • In dieser Vorrichtung bewirkt ein Zusatz einer ersten Flüssigkeit zu dem ersten Aufbringungsmittel, daß die erste Flüssigkeit auf das erste Ende des chromatographischen Mediums aufgebracht wird. Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberlegbaren bzw. gegenüberstellbaren Komponente in Gegenüberstellung: (i) bewirkt, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums kommt, um eine zweite Flüssigkeit auf das zweite Ende des chromatographischen Mediums aufzubringen; und (ii) bewirkt, daß das absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmit tel kommt bzw. gelangt, um ein Fluid von dem chromatographischen Medien über das erste Aufbringungsmittel abzuziehen.
  • Diese Vorrichtung ist geeignet für eine bidirektionale bzw. Zwei-Richtungs-Chromatographie, kombiniert mit einer direkten bzw. Direktextraktion eines Analyten in situ.
  • Diese Ausführungsform der Vorrichtung kann verwendet werden für eine Testmethode, in welcher ein Nachweis in ein Detektions- bzw. Nachweisreagenz als die zweite Flüssigkeit zu dem zweiten Aufbringungsmittel aufgebracht wird. Das Feststellungsreagenz bzw. Detektionsreagenz umfaßt mindestens eine Komponente, die imstande ist, spezifisch an einen Analyten zu binden, der in der Probe vorhanden ist. Anschließend werden die erste und zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente in Beziehung bzw. Gegenüberstellung gebracht. Das bewirkt, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums kommt bzw. gelangt, um so die zweite Flüssigkeit auf das zweite Ende des chromatographischen Mediums aufzubringen, und bewirkt, daß das absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel kommt bzw. gelangt. Dies bewirkt dann, daß sich das Nachweisreagenz durch mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums bewegt, welcher wenigstens teilweise den Abschnitt des chromatographischen Mediums überlappt, durch welches sich die Probe bewegt, so daß das Nachweisreagenz eine feststellbare Indikation von der Anwesenheit und/oder Quantität des Analyten gibt.
  • Eine weitere Ausführungsform einer Testvorrichtung gemäß der gegenwärtigen Erfindung umfaßt:
    • (1) eine erste gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente, beinhaltend:
    • (a) ein chromatographisches Medium, das erste und zweite Enden aufweist;
    • (b) ein erstes Aufbringungsmittel in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums; und
    • (c) ein erstes absorbierendes Mittel von begrenzter Kapazität in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums; und
    • (2) eine zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente, beinhaltend:
    • (a) ein zweites Aufbringungsmittel; und
    • (b) ein zweites absorbierendes Mittel.
  • In dieser Vorrichtung können die erste und zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente in Beziehung bzw. Gegenüberstellung gebracht werden, so daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel von begrenzter Kapazität plaziert ist und das zweite absorbierende Mittel in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel plaziert ist. Diese Vorrichtung ist genauso geeignet für eine Zwei-Richtungs-Chromatographie, in welcher die Probe in einer Richtung durch das chromatographische Medium fließt und ein detektierendes bzw. Nachweisreagenz durch das chromatographische Medium in der umgekehrten Richtung fließt.
  • In einem Testverfahren, das diese Vorrichtung verwendet, wird die Probe typischerweise auf das erste Aufbringungsmittel der chromatographischen Testvorrichtung aufgetragen, so daß die Probe mindestens durch einen Abschnitt des chromatographischen Mediums von dem ersten Ende zu dem zweiten Ende fließt. Ein Nachweisreagenz wird dann auf das zweite Aufbringungsmittel aufgetragen und die erste und zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente werden in Gegenüberstellung gebracht. Dies trägt das Nachweisreagenz auf das chromatographische Medium auf. Das Nachweisreagenz fließt dann durch mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums von dem zweiten Ende zu dem ersten Ende, so daß das Nachweisreagenz eine feststellbare bzw. detektierbare Indikation der Anwesenheit und/oder Quantität bzw. Menge des Analyten gibt.
  • Diese Ausführungsformen der Erfindung sind nachfolgend in den Patentansprüchen definiert.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Diese und andere Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden besser unter Bezugnahme auf die folgende Beschreibung, die angeschlossenen Ansprüche und die beigeschlossenen Zeichnungen verstanden werden, worin 8A, 8B, 9A sich insbesondere auf die Erfindung beziehen, wie sie beansprucht ist.
  • 1A ist eine Zeichnung einer Version einer chromatographischen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 1B ist eine Zeichnung der chromatographischen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung von 1A, die mit den zwei in Beziehung bzw. Gegenüberstellung gebrachten Komponenten gezeigt ist;
  • 2 ist eine Zeichnung einer Version einer chromatographischen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, in welcher die erste gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente ein Probenaufbereitungsmittel und ein chromatographisches Medium beinhaltet, das nicht in Verbindung mit den Probenaufbereitungsmitteln ist bzw. steht, und die zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente ein leitendes verbindendes bzw. Verbindungsglied beinhaltet;
  • 3 ist eine Zeichnung einer anderen Version einer zweiteiligen bzw. Zwei-Komponenten-Testvorrichtung mit einem in die erste gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente eingeschlossenen Probenauf- bzw. -vorbereitungsmittel;
  • 4 ist eine Zeichnung von noch einer anderen Version einer Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, welche zwei Aufbringungsmittel auf einer der Komponenten aufnimmt;
  • 5 ist eine Zeichnung noch einer anderen Version einer Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, welche eine Unterbrechung zwischen einem leitenden Mittel und dem chromatographischen Medium aufnimmt, welches überbrückt ist, wenn die Vorrichtung geschlossen ist;
  • 6A ist eine Zeichnung noch einer anderen Version einer Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, welche ein Detektoraufbringungskissen in betätigbarem Kontakt mit dem chromatographischen Medium aufnimmt;
  • 6B ist eine Seitenansicht der Zwei-Komponenten-Testvorrichtung von 6A, die Details der Komponenten in Gegenüberstellung zeigt;
  • 7A ist eine Zeichnung von noch einer anderen Version einer Zwei-Komponenten-Testvorrichtung allgemein ähnlich zu der Version von 6, aber mit dem Detektoraufbringungskissen in direktem Kontakt mit dem chromatographischen Medium;
  • 7B ist eine Seitenansicht der Zwei-Komponenten-Testvorrichtung von 7A, die Details der Komponenten in Gegenüberstellung zeigt;
  • 8A ist eine Zeichnung einer Version einer Zwei-Komponenten-Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, welche geeignet ist, um Zwei-Richtungs-Chromatographie durchzuführen;
  • 8B ist eine Zeichnung der chromatographischen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung von 8A, welche mit den in Gegenüberstellung gebrachten zwei Komponenten gezeigt ist;
  • 9A ist eine Zeichnung einer anderen Version einer Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, welche geeignet ist, um Zwei-Richtungs-Chromatographie mit zwei absorbierenden Mitteln und einem leitenden bzw. leitfähigen Mittel durchzuführen;
  • 9B ist eine Zeichnung der chromatographischen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung von 9A, welche mit den in Gegenüberstellung gebrachten zwei Komponenten gezeigt ist;
  • 10A ist eine Zeichnung noch einer anderen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, welche für Zwei-Richtungs-Chromatographie geeignet ist, die einen Deckel beinhaltet;
  • 10B ist eine Zeichnung der chromatographischen Zwei-Komponenten-Testvorrichtung von 10A, welche mit den in Gegenüberstellung gebrachten zwei Komponenten gezeigt ist;
  • 11A ist eine Zeichnung einer Drei-Komponenten-Testvorrichtung;
  • 11B ist eine Seitenansicht der Drei-Komponenten-Testvorrichtung von 11A, welche Details der Komponenten in Gegenüberstellung zeigt;
  • 12 ist eine Zeichnung einer mehrfachen bzw. Multiplex-Testvorrichtung, die für den gleichzeitigen Test von einer oder mehreren Proben geeignet ist;
  • 13 ist eine Zeichnung einer anderen Version einer mehrfachen Testvorrichtung, die eine klappbare Quelle bzw. Vertiefung enthält, um eine Probe aufzunehmen;
  • 14 ist eine Zeichnung noch einer anderen Version einer mehrfachen Testvorrichtung, die angepaßt ist, eine Testkarte anzunehmen;
  • 15 ist eine Zeichnung noch einer anderen Version einer mehrfachen Testvorrichtung, die angepaßt ist, eine Testkarte anzunehmen; und
  • 16 ist eine Darstellung einer Testvorrichtung, die geeignet ist, um einen Abstrich bzw. Abstrichtupfer oder eine ähnliche Probenvorrichtung aufzunehmen, und die für eine Detektion bzw. Feststellung von Streptococcus A Antigen bestimmt bzw. entworfen ist.
  • Beschreibung
  • Definitionen
  • Im Zusammenhang dieser Offenbarung sind die folgenden Ausdrücke wie folgt definiert, außer, wenn anderes angegeben:
  • Spezifische Bindungspartner: ein Glied bzw. Teil eines Molekülpaars, das mittels spezifischen, nicht kovalenten Wechselwirkungen zusammenwirkt, die abhängig sind von den dreidimensionalen Strukturen der betroffenen Moleküle. Typische Paare von spezifischen Bindungspartnern beinhalten Antigen-Antikörper, Hapten-Antikörper, Hormon-Rezeptor, Kernsäurestrang-komplementärer Kernsäurestrang, Substrat-Enzym, Inhibitor-Enzym, Kohlenhydrat-Lectin, Biodin-Avidin und Virus-Zellrezeptor.
  • Betätigbarer Kontakt: zwei feste Komponenten sind in betätigbarem Kontakt, wenn sie entweder direkt oder indirekt in einer solchen Art in Kontakt sind, daß eine wäßrige Flüssigkeit von einer der zwei Komponenten zu der anderen im wesentlichen ununterbrochen durch Kapillarität oder anders fließen kann. "Direkter Kontakt" bedeutet, daß die zwei Elemente in physikalischem Kontakt, wie Rand zu Rand oder Vorderseite zu Rückseite sind. "Indirekter Kontakt" bedeutet, daß die zwei Elemente nicht in physikalischem Kontakt sind, aber von einem oder mehreren leitenden bzw. leitfähigen Mittel(n) überbrückt werden.
  • Begrenzte Kapazität: ein absorbierendes Mittel hat eine begrenzte Kapazität, wenn es durch Flüssigkeit gesättigt wird, welche während der normalen Durchführung eines Tests in der Vorrichtung aufgenommen wird, in welcher sich das absorbierende Mittel befindet. An diesem Punkt kann das absorbierende Mittel zusätzliche, absorbierende Flüssigkeit freisetzen und wenigstens teilweise leitend bzw. leitfähig werden.
  • Analyt: das Wort bzw. der Ausdruck "Analyt" beinhaltet sowohl das eigentliche bzw. tatsächliche zu testende Molekül und Analoge und Derivate, wenn solche Analoge und Derivate ein anderes Molekül, welches in dem Test gebraucht wird, in einer Art und Weise im wesentlichen äquivalent zu derjenigen des von dem Analyten selbst binden.
  • Antikörper: der Ausdruck "Antikörper" beinhaltet sowohl intakte Antikörpermoleküle der geeigneten Spezifität und Antikörperfragmente (beinhaltend Fab, F(ab'), und F(ab')2 Fragmente) als auch chemisch modifizierte intakte Antikörpermoleküle und Antikörperfragmente, beinhaltend Hybrid-Antikörper, welche durch in vitro Reassoziation von Untereinheiten zusammengebaut sind.
  • Sekundärer spezifischer Bindungspartner: ein zusätzlicher spezifischer Bindungspartner, der an ein Glied bzw. Teil eines Paars von spezifischen Bindungspartnern bindet, wenn das Paar von spezifischen Bindungspartnern untereinander zusammenwirkt bzw. sich gegenseitig beeinflußt, ist als ein zweiter spezifischer Bindungspartner bezeichnet. Zum Beispiel kann ein Paar von spezifischen Bindungspartner umfassen: Giardia Antigen und Kaninchen Anti-Giardia Antikörper. In diesem Fall kann der sekundäre spezifische Bindungspartner Ziegen-Anti-Kaninchen-IgG-Antikörper sein. Der sekundäre spezifische Bindungspartner kann spezifisch bzw. speziell für die Spezies, Gruppe bzw. Klasse oder Untergruppe von einem Antikörper spezifischen Bindungspartner sein, an welchen er bindet. Alternativ kann, wenn einer der spezifischen Bindungspartner mit Biotin gekennzeichnet ist, der sekundäre bzw. zweite spezifische Bindungspartner ein Molekül umfassen, das an Avidin konjugiert ist.
  • I. Chromatographische Testvorrichtungen
  • Chromatographische Testvorrichtungen können insbesondere nützlich für den Test von Analyten in biologischen Proben sein. Diese Vorrichtungen sind für die direkte Anwendung bzw. Aufbringung von biologischen Proben ohne vorbereitende bzw. einleitende Extraktionsschritte geeignet und sind so aufgebaut bzw. gestaltet, um die Interferenz mit Testergebnissen zu minimieren, welche durch kleine Teilchen bzw. Partikel oder gefärbte Proben verursacht sind.
  • A. Zwei-Komponenten-Vorrichtungen
  • Eine solche Testvorrichtung ist eine chromatographische Zwei-Komponenten-Testvorrichtung, die in einer Dimension mit Ein-Richtungs-Fluß arbeitet.
  • 1. Allgemeine Anordnung von Zwei-Komponenten-Vorrichtungen
  • Im allgemeinen umfaßt die chromatographische Zwei-Komponenten-Testvorrichtung:
    • (1) eine erste gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente, beinhaltend ein Probenaufbereitungsmittel, welches adaptiert bzw. angepaßt ist, um eine zu prüfende bzw. zu testende Probe aufzunehmen; und
    • (2) eine zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente, welche ein chromatographisches Medium enthält.
  • In dieser Vorrichtung können die erste und zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponenten in Beziehung bzw. Gegenüberstellung gebracht werden, wenn die Vorrichtung geschlossen ist bzw. wird, um ein Probenvorbereitungsmittel zu veranlassen, die zu testende Probe auf das chromatographische Medium aufzubringen. Im Gebrauch sind bzw. werden die erste und zweite gegenüberlegbare bzw. gegenüberstellbare Komponente typischer Weise in Gegenüberstellung gebracht, nachdem ein Detektions- bzw. Nachweisreagenz auf das Probenaufbereitungs- bzw. -vorbereitungsmittel aufgetragen wird. Wenn die erste und zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden, trägt das Probenaufbereitungsmittel die Probe und das Nachweisreagenz auf das chromatographische Medium auf. Danach ist es der Probe und dem Nachweisreagenz gestattet, mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums zu überqueren, so daß das Nachweisreagenz eine feststellbare Indikation bzw. Anzeige für die Anwesenheit und/oder Quantität bzw. Menge des Analyten gibt; das Nachweisreagenz wird dann an mindestens einem Abschnitt des chromatographischen Mediums beobachtet und/oder gemessen. Dies resultiert in einer Feststellung bzw. Detektion und/oder Bestimmung des Analyten.
  • Das Nachweisreagenz umfaßt den ersten spezifischen Bindungspartner für den Analyten, wie oben beschrieben; es kann zusätzliche bzw. weitere Komponenten umfassen.
  • Dieser Prozeß kann eine qualitative und/oder quantitative Indikation des Analyten geben, abhängig von der Dichte des zweiten spezifischen Bindungspartners in der Detektions- bzw. Nachweiszone und der Größe der Nachweiszone.
  • Typischerweise erfordert, um Resultate zu erlangen bzw. erzielen, der Test von 30 Sekunden bis 10 Minuten, noch typischer von 1 bis 5 Minuten, beinhaltend irgendeine Periode einer Inkubation der Probe auf dem Probenauf- bzw. -vorbereitungsmittel, als auch die Zeit, die für die Chromatographie selbst erforderlich ist. Typischerweise wird der Test wird bei Raumtemperatur durchgeführt, obwohl er bei 4°C oder bis zu 37°C oder höher in manchen Fällen durchgeführt werden kann, abhängig von der Natur des Analyten und des spezifischen Bindungspartners. In einigen Fällen kann ein Durchführen des Tests bei einer niedrigeren Temperatur wünschenswert sein, um einen Abbau bzw. eine Degeneration zu begrenzen, während in anderen Fällen ein Durchführen des Tests bei einer höheren Temperatur mit geeigneten Analyten und spezifischen Bindungspartnern den Test beschleunigen kann.
  • Diese allgemeine Anordnung der chromatographischen Testvorrichtung wird in 1A gezeigt. Die chromatographische Testvorrichtung 10 hat eine erste gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente 12 und eine zweite gegenüberstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente 14. Die erste gegenüberstellbare Komponente 12 beinhaltet ein Probenauf- bzw. -vorbereitungsmittel 16. Die zweite gegenüberlegbare Komponente 14 enthält ein chromatographisches Medium 18. Das chromatographische Medium hat ein erstes Ende 19 und ein zweites Ende 21; das chromatographische Medium 18 enthält eine Detektionszone 20 und eine Steuer- bzw. Kontrollzone 22. Die erste gegenüberstellbare Komponente 12 und die zweite gegenüberlegbare Komponente 14 sind mit einem Gelenk bzw. Scharnier 24 verbunden und haben Sperrmittel 26 und 28, die in Eingriff stehen, wenn die erste gegenüberstellbare Komponente 12 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 14 in Beziehung bzw. Gegenüberstellung gebracht werden bzw. sind. Die Dichtleiste oder Dichtung 30 ist um den Umfang der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente 12 und 14 positioniert. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 14 hat ein erstes Fenster 34; wahlweise kann die erste gegenüberstellbare Komponente 12 ein zweites Fenster 32 haben, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 18 von jeder Seite zu gestatten.
  • 1B zeigt die Vorrichtung 10, nachdem die gegenüberlegbaren Komponenten 12 und 14 in Gegenüberstellung gebracht worden sind. Das chromatographische Medium 18, beinhaltend die Detektionszone 20 und die Kontrollzone 22, ist durch das Fenster 34 sichtbar.
  • Die Vorrichtung 10 kann gegebenenfalls weiters das leitende Mittel 35 in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 19 des chromatographischen Mediums 18 umfassen, wie dies in 1A gezeigt ist. Das leitende Mittel 35 kann ein Material sein, wie Zellulose oder ein anderes Material, das eine wäßrige Flüssigkeit leiten kann, ohne sie im wesentlichen zu absorbieren. Das leitende Mittel 35 kann mit einem Surfaktant bzw. Oberflächenfaktor behandelt sein, so daß das Konjugat gleichmäßiger auf das chromatographische Medium aufgetragen werden kann.
  • Die Vorrichtung 10 kann weiters ein absorbierendes Mittel 36 in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 21 des chromatographischen Mediums 18 umfassen, um ein Abziehen von Flüssigkeit durch das chromatographische Medium 18 von dem ersten Ende 19 zu dem zweiten Ende 21 zu unterstützen, wie dies in 1A gezeigt ist.
  • Das Probenaufbereitungsmittel kann aus irgendeinem geeigneten Material gemacht bzw, hergestellt sein, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Zellulose, Papier, Nylon, Rayon, Glasfaser, Vlies oder nicht-gewebte, synthetische Gewebe bzw. Stoffe. Die Durchlässigkeit des Probenaufbereitungsmittels kann ausgewählt sein, um zellförmiges oder teilchenförmiges Material in Proben, wie Vollblut oder Fäkalproben, auszufiltern. Das Probenaufbereitungs- bzw. -vorbereitungsmittel kann mindestens ein Reagenz für eine Behandlung der Probe enthalten, bevor die Probe auf das chromatographische Medium aufgetragen wird.
  • Die Reagenzien, die in den Probenvorbereitungsmittel anwesend bzw. vorhanden sein können, variieren mit der auf das Probenaufbereitungsmittel aufzutragenden Probe und mit dem zu testenden Analyten. Diese können beinhalten, aber sind nicht beschränkt auf Säuren oder Laugen, um den pH zu regulieren bzw. einzustellen, Puffer, um den pH zu stabilisieren, Chelatagentien, wie EDTA oder EGTA, um Metalle zu gelatieren, hydrolytische Enzyme, um die Zellmembran von tierischen Zellen oder die Zellwand von Bakterien zu lysieren bzw. aufzulösen, um den Analyten freizusetzen, Substrate oder Co-Enzyme für Enzyme, und dgl. Ein besonders nützliches Extraktionsreagenz ist eine Mischung von Natriumnitrit und Essigsäure, um Salpetersäure zu erzeugen. Das Natriumnitrit kann in getrockneter Form auf den Probenaufbereitungsmitteln anwesend bzw. vorhanden sein und die Essigsäure kann auf das Probenaufbereitungsmittel nach dem Zusatz der Probe zugesetzt werden.
  • Die Probe oder wahlweise eine Probenvorrichtung, wie ein Rachenabstrich oder ein mikroporöses Filter, kann durch den Betätiger auf das Probenaufbereitungsmittel angeordnet werden; wenn notwendig, können andere Reagentien hinzugefügt werden.
  • Die Körper der ersten und zweiten gegenüberlegbaren Komponente sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt, der für Feuchtigkeit undurchlässig ist. Ein geeigneter Kunststoff ist ein Polycarbonat-Kunststoff, wie LexanTM. Es können jedoch andere Materialien, wie Karton oder feste gebleichte Sulfite (SBS) verwendet werden.
  • Typischerweise sind das chromatographische Medium, absorbierende Mittel, leitende Mittel, Aufbringungsmittel und andere Flüssigkeit aufnehmende Komponenten auf den Körpern der ersten und zweiten gegenüberlegbaren Komponente durch einen Klebstoff gesichert. Geeignete Klebstoffe sind gut bekannt im Stand der Technik.
  • Typischerweise sind, wenn zwei Komponenten in direktem Kontakt sind, sie mit einer Überlappung von ungefähr 0,5 bis ungefähr 3 mm überlappt. Es können jedoch die Komponenten mit angrenzenden Kanten bzw. Rändern angeordnet sein.
  • Die erste und zweite gegenüberlegbare Komponente umfassen vorzugsweise weiters eingreifende bzw. Eingriffsmittel, die die erste und zweite gegenüberlegbare Komponente in Gegenüberstellung sichern. Die Eingriffsmittel können weiters verriegelnde bzw. Sperrmittel umfassen.
  • Mindestens eine von der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente enthält vorzugsweise ein Fenster oder eine Öffnung, so daß der relevante Abschnitt des chromatographischen Mediums betrachtet werden kann. Vorzugsweise ist das Fenster oder die Öffnung in der zweiten gegenüberstellbaren Komponente untergebracht bzw. angeordnet. Alternativ können die erste als auch die zweite gegenüberstellbare Komponente ein Fenster oder eine Öffnung enthalten, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums von beiden Seiten zu gestatten bzw. zu erlauben.
  • Ein Dichtungskeil oder eine Dichtung kann um einen Umfang der gegenüberlegbaren Komponenten vorgesehen sein, um ein Lecken bzw. Auslaufen von Proben und Reagentien zu schützen.
  • Der Analyt wird entweder mittels eines gekennzeichneten bzw, markierten spezifischen Bindungspartners an den Analyten oder durch den Gebrauch eines gekennzeichneten sekundä ren spezifischen Bindungspartners für einen spezifischen Bindungspartner des Analyten detektiert. In den meisten Fällen ist der Gebrauch eines gekennzeichneten bzw. markierten spezifischen Bindungspartners an den Analyten bevorzugt. Die Kennzeichnung bzw. Markierung des markierten bzw. gekennzeichneten spezifischen Bindungspartners ist vorzugsweise eine visuell bzw. optisch feststellbare Markierung bzw. Kennzeichnung, wie eine kolloidale Metallmarkierung. Vorzugsweise ist die kolloidale Metallmarkierung Gold, Silber, Bronze, Eisen oder Zinn; am meisten bevorzugt ist sie Gold. Die Vorbereitung von mit Gold markierten Antikörpern ist beschrieben in J. DeMey, "Die Vorbereitung und der Gebrauch von Goldsonden", in Immunocytochemistry: Modern Methods and Applications. (J. M. Polak & S. VanNoorden, Hrsg. Wright, Bristol, England, 1986), Kap. 8, Seiten 115–145, das hierin als Bezugnahme aufgenommen ist. Antikörper, die mit kolloidalem Gold markiert sind, sind im Handel erhältlich, wie von Sigma Chemical Company, St. Louis, Missouri.
  • Alternativ können andere kolloidale Markierungen, wie eine kolloidale Schwefelmarkierung ebenso verwendet werden.
  • Obwohl die Anmelderin nicht unbedingt beabsichtigt, durch diese Theorie gebunden zu sein, ist, wenn eine wäßrige Flüssigkeit, welche eine Probe enthält, die auf einen auflösbaren spezifischen Beindungspartner aufgetragen wird, der mit einer kolloidalen Metallmarkierung, wie kolloidales Gold markiert ist, die Kinetik der Reaktion zwischen dem Analyten und dem markierten spezifischen Bindungspartner besonders schnell. Diese schnelle Kinetik resultiert in dem im wesentlichen vollständigen Markieren eines Analyten, bevor die Kombination des Analyten und des markierten spezi fischen Bindungspartners auf das chromatographische Medium aufgetragen wird. Folglich ist in einem chromatographischen Ein-Richtungs-Verfahren, welches mit einer Testvorrichtung gemäß der gegenwärtigen Erfindung durchgeführt wird, was chromatographiert wird, überwiegend der binäre Komplex des Analyten und des entsprechenden markierten spezifischen Bindungspartners. Dies ermöglicht bzw. erlaubt eine Trennung bzw. Abscheidung dieses Komplexes von Verunreinigungen, welche nicht an den spezifischen Bindungspartner binden, und verbessert die Genauigkeit des Tests.
  • In dieser Vorrichtung ist der markierte spezifische Bindungspartner vorzugsweise auf dem Probenaufbereitungs- bzw. -vorbereitungsmittel in einer Form vorhanden, die durch die Zugabe einer wäßrigen Flüssigkeit zu dem Probenvor- bzw. -aufbereitungsmittels auflösbar sein kann. Typischerweise ist die wäßrige Flüssigkeit die Probe selbst. In einigen Fällen kann es, insbesondere, wo eine geringe Probenmenge verwendet wird, wünschenswert sein, einen zusätzlichen Puffer oder eine andere wäßrige Flüssigkeit dem Probenvorbereitungsmittel hinzuzufügen.
  • In anderen Vorrichtungen, die unten besprochen sind, kann der markierte spezifische Bindungspartner auf einem Element der chromatographischen Testvorrichtung anwesend bzw. vorhanden sein, das von dem Probenvorbereitungsmittel getrennt ist, aber in Kontakt mit diesem während der Durchführung des Tests kommt. In diesen Vorrichtungen ist der markierte spezifische Bindungspartner vorzugsweise in einer auflösbaren Form auf diesem Element vorhanden und wird aufgelöst, wenn die Probe in Kontakt mit dem Element kommt. In einigen Fällen kann der markierte spezifische Bindungspartner durch die Zugabe einer separaten bzw. getrennten wäßrigen Flüs sigkeit, verschieden von der Probe, zu dem Element auflösbar sein.
  • In einer weniger bevorzugten Alternative kann die visuell bzw. optisch feststellbare Markierung eine gefärbte Latexmarkierung sein. Es ist ebenso möglich, andere Kennzeichnungen bzw. Markierungen, wie radioaktive Markierungen, zu verwenden.
  • Das chromatographische Medium auf der zweiten gegenüberlegbaren Komponente ist ein flacher bzw. ebener Streifen. Er ist typischerweise rechteckig bzw. rechtwinkelig, wobei er erste und zweite Enden aufweist. Während dieser Beschreibung bezieht sich der Ausdruck "erstes Ende" auf das Ende des chromatographischen Mediums, auf welches die Probe aufgetragen wird, und das Wort bzw. der Ausdruck "zweites Ende" bezieht sich auf das gegenüberliegende Ende. Die ursprüngliche Richtung eines Flusses der Probe ist von dem ersten Ende zum zweiten Ende des chromatographischen Mediums. Das chromatographische Medium ist aus einem Material zusammengesetzt, das als ein Medium für Dünnschicht-Chromatographie von Analyten und Analyt-Antikörper-Konjugaten geeignet ist, wie Nitrozellulose, Nylon, Rayon, Zellulose, Papier oder Quarz bzw. Siliziumdioxid. Das chromatographische Medium kann vorbehandelt oder abgeändert sein, wie benötigt. Typischerweise ist das chromatographische Medium durchsichtig, so daß gefärbte Zonen, welche darauf als ein Ergebnis des Tests erscheinen, von irgendeiner Seite betrachtet werden können.
  • In manchen Anwendungen ist es bevorzugt, eine zweite flexible durchsichtige Abstützung auf der Oberseite des chromatographischen Mediums anzuordnen, um den Fluß der Probe durch die Membran zu regulieren und eine Wanderung bzw. Migration über die Oberseite der Membran zu verhindern. Geeignete, flexible, durchsichtige Abstützungen bzw. Träger enthalten Polyethylen, Vinyl, Milar®, und Zellophan.
  • Wenn die chromatographische Testvorrichtung für einen Test, wie einen Sandwich-Immuntest, zu verwenden ist, kann das chromatographische Medium weiters eine Detektionszone umfassen, die beträchtlich kleiner als das chromatographische Medium ist. Diese Detektionszone kann einen zweiten spezifischen Bindungspartner an den Analyten enthalten, der daran gegen eine Diffusion immobilisiert ist. Der zweite spezifische Bindungspartner kann an den Analyten, entweder durch kovalente oder nicht kovalente Mittel gebunden sein. Wenn der zu testende Analyt ein Antigen oder Hapten ist, kann der zweite spezifische Bindungspartner ein Antikörper zu dem Antigen oder Hapten sein. Alternativ kann der Analyt ein Antikörper sein und der zweite spezifische Bindungspartner kann ein Hapten oder ein Antigen sein, welches fähig ist, spezifisch durch den Antikörpern gebunden zu sein.
  • Das chromatographische Medium kann weiters eine Kontrollzone wesentlich kleiner als das chromatographische Medium und getrennt von der Detektionszone umfassen. Die Kontrollzone kann einen Analyten umfassen, der daran nicht diffusionsfähig unbeweglich gemacht bzw. immobilisiert ist, um einen markierten Antikörper zu binden, der nicht an der Detektionszone durch die Bindung eines ternären "Sandwichkomplexes" gebunden wird bzw. ist. Irgendein solcher Antikörper wird durch den unbeweglich gemachten Analyten gebunden und bildet eine feststellbare Zone oder Band. Das stellt eine Untersuchung der Arbeitsweise des Tests und der korrekten bzw. ordentlichen Bindung der Reagentien zur Verfü gung, wie dies unten beschrieben ist. Diese Methoden bzw. Verfahren, die verwendet werden, um den zweiten spezifischen Bindungspartner in der Detektionszone und den Analyten in der Kontrollzone zu binden, sind gut bekannt im Stand der Technik und müssen nicht weiters beschrieben werden.
  • Alternativ kann es für einige Analyten, wie Kohlenhydrate, schwer oder unmöglich sein, den Analyten stabil an das chromatographische Medium festlegen. In solchen Fällen kann die Kontrollzone eine bewegungsunfähige bzw. immobilisierte Zone des Antikörpers speziell bzw. spezifisch für den markierten Anti-Analyten-Antikörper umfassen. Zum Beispiel kann, wenn der Analyt das Streptococcus A spezifische Kohlenhydrat ist und der markierte Antikörper Kaninchen IgG speziell für Streptococcus A Antigen ist, die Kontrollzone Ziegen-Antikörper an Kaninchen IgG enthalten. In solchen Fällen kann es, um den vollständigen Einfang des markierten Anti-Analyten-Antikörpers in der Detektionszone bei hohen Analyten-Konzentrationen und einem sich ergebenden Verschwinden der markierten Anti-Analyt-Antikörper aus der Kontrollzone zu verhindern, wünschenswert sein, markierte Antikörper nicht spezifisch für den Analyten zu dem markierten Anti-Analyt-Antikörper hinzuzufügen. Ein derartiger Antikörper kann immunologisch unbedeutendes bzw. indifferentes Immunglobulin oder einen Antikörper zu einem Analyten darstellen, der in der Testprobe nicht gefunden wird.
  • Mehrere Abwandlungen dieser Vorrichtung sind möglich. In einer Abwandlung, wie oben beschrieben bzw. diskutiert, kann das Probenvorbereitungsmittel weiters einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten beinhalten, der mit einer feststellbaren bzw. detektierbaren Kennzeichnung bzw. Markierung in einer Form markiert ist, die durch die Zugabe einer wäßrigen Flüssigkeit zu dem Probenvorbereitungsmittel aufgelöst werden kann. Die wäßrige Flüssigkeit kann die Probe selbst sein. Der markierte spezifische Bindungspartner kann gefriergetrocknet oder umkehrbar bzw. reversibel präzipitiert bzw. ausgefällt sein, so daß er durch den Zusatz der Probe zu dem Probenvorbereitungsmittel aufgelöst und mobilisiert ist. In dieser Abwandlung ist es nicht notwendig bzw. erforderlich, das Detektionsreagenz zu dem Probenvorbereitungsmittel hinzuzufügen, weil das Detektionsreagenz automatisch durch den Zusatz von der Probe zu den Probenvorbereitungsmitteln gebildet bzw. erzeugt wird.
  • In einer anderen Abwandlung kann die zweite gegenüberstellbare Komponente weiters ein absorbierendes Mittel von begrenzter Kapazität in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums umfassen. Das absorbierende Mittel ist lokalisiert, so daß es in Kontakt mit dem Probenvorbereitungsmittel kommt, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden. Demgemäß wird die Probe auf das absorbierende Mittel aufgetragen, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden. Dies kann nützlich sein bei der Steuerung bzw. Kontrolle des Flusses der Probe in das chromatographische Medium, so daß das chromatographische Medium nicht überbelastet bzw. überladen wird.
  • In dieser Version kann das absorbierende Mittel einen markierten spezifischen Bindungspartner für den Analyten in einer Form beinhalten, die auf- bzw. abgelöst werden kann, wie dies oben beschrieben ist. In dieser Anordnung wird der markierte spezifische Bindungspartner aufgelöst, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden, wobei die Probe auf das absorbierende Mittel aufgetragen bzw. aufgebracht wird. Die Kombination der Probe und des aufgelösten markierten spezifischen Bindungspartners tritt dann in das chromatographische Medium an seinem ersten Ende ein.
  • In noch einer anderen alternativen Version von dieser Vorrichtung umfaßt die erste gegenüberstellbare Komponente:
    • (1) ein Probenvorbereitungsmittel; und
    • (2) ein chromatographisches Medium, das nicht in Verbindung mit dem Probenvorbereitungsmittel ist.
  • Die zweite gegenüberstellbare Komponente umfaßt ein leitendes bzw. leitfähiges verbindendes bzw. Verbindungsglied. Die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente können in Gegenüberstellung gebracht werden, um zu bewirken, daß die Verbindungsmittel eine Verbindung zwischen dem Probenvorbereitungsmittel und dem chromatographischen Medium herstellen, um in der Anwendung bzw. Aufbringung der Probe auf dem chromatischen Medium zu resultieren.
  • Diese Ausführungsform ist in 2 dargestellt. Die chromatographische Testvorrichtung 40 umfaßt eine erste gegenüberstellbare Komponente 41 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 42. Die erste gegenüberstellbare Komponente beinhaltet ein Probenvorbereitungsmittel 43 und ein chromatographisches Medium 44. Das chromatographische Medium 44 hat eine Detektionszone 45 und eine Kontrollzone 46. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 42 beinhaltet ein leitfähiges verbindendes Glied 47. Die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente 41 und 42 sind durch ein Gelenk bzw. Scharnier 48 verbunden. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 42 hat ein Fenster 49, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 44 zu gestatten.
  • In Abwandlungen der Vorrichtung von 2 kann das leitfähige verbindende Glied 47 einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten enthalten, der mit einer feststellbaren bzw. detektierenden Markierung in einer Form markiert ist, die durch Zugabe einer wäßrigen Flüssigkeit aufgelöst bzw. abgelöst werden kann. In dieser Abwandlung ist die Probe zu dem Probenvorbereitungsmittel 43 hinzugefügt. Alternativ kann das Probenvorbereitungsmittel 43 verwendet werden für eine Zugabe eines markierten spezifischen Bindungspartners für den Analyten in flüssiger Form, wobei die Probe selbst zu dem leitfähigen verbindenden Glied 47 zugesetzt ist. In noch einer anderen Alternative kann das Probenvorbereitungsmittel 43 einen auflösbaren spezifischen Bindungspartner für den Analyten enthalten, wobei die Probe wiederum zu dem leitfähigen verbindenden Teil 47 hinzugefügt ist bzw. wird.
  • 2. Besondere Anordnungen von Zwei-Komponenten-Vorrichtungen
  • a) Vorrichtung mit Probenvorbereitungsmittel auf einer ersten gegenüberstellbaren Komponente
  • Eine andere Version einer chromatographischen Testvorrichtung ist eine Vorrichtung, die ein Probenvorbereitungsmittel auf der ersten gegenüberstellbaren Komponente enthält, i. e., der Komponente, auf welcher das chromatographische Medium lokalisiert bzw. untergebracht ist. Typischerweise umfaßt in dieser Vorrichtung die zweite gegenüberstellbare Komponente ein Aufbringungs- bzw. Anwendungsmittel, das einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten in einer Form enthält bzw. einschließt, die aufgelöst sein kann.
  • In dieser Vorrichtung bringt ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente in Gegenüberstellung das Aufbringungsmittel in Kontakt mit dem Probenvorbereitungsmittel, so daß der markierte spezifische Bindungspartner für den Analyten aufgelöst ist bzw. wird.
  • Die erste gegenüberstellbare Komponente umfaßt weiters ein leitendes bzw. Leitmittel und ein betätigbarer Kontakt zwischen dem Probenvorbereitungsmittel und dem chromatographischen Medium wird zustande gebracht bzw. erlangt, indem das Probenvorbereitungsmittel und das chromatographische Medium beide in betätigbaren Kontakt mit dem leitenden Mittel gebracht werden.
  • Die erste gegenüberstellbare Komponente umfaßt weiters ein absorbierendes Mittel in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums.
  • Das chromatographische Medium ist vorzugsweise, wie oben beschrieben, mit einer Detektions- und Kontrollzone konstruiert bzw. gebaut.
  • Diese Testvorrichtung wird in 3 gezeigt. Die chromatographische Testvorrichtung 60 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 62 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 64. Die erste gegenüberstellbare Komponente 62 beinhaltet ein Probenvorbereitungsmittel 66, ein leitendes Mittel 68 in betätigbarem Kontakt mit dem Probenvorbereitungsmittel 66, ein chromatographisches Medium 70, das ein erstes Ende 72 und ein zweites Ende 74 hat, und ein absor bierendes Mittel 76 in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 74 des chromatographischen Mediums. Das chromatographische Medium 70 enthält eine Detektionszone 78 und eine Kontrollzone 80. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 64 enthält ein Aufbringungsmittel 82, welches vorzugsweise einen markierten spezifischen Bindungspartner in einer Form aufnimmt, die aufgelöst werden kann. Die erste gegenüberstellbare Komponente 62 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 64 sind durch ein Gelenk bzw. Scharnier 84 verbunden. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 62 enthält ein Fenster 86, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 70 zu gestatten.
  • Im Gebrauch wird die Probe auf das Probenvorbereitungsmittel aufgetragen, wo eine Extraktion bzw. Gewinnung oder eine andere Behandlung der Probe vorkommen bzw. auftreten kann. Die Probe kommt dann in das erste Ende des chromatographischen Mediums durch Fließen durch das leitende Mittel, wie oben beschrieben. Die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente werden dann in Gegenüberstellung gebracht, welches das Aufbringungsmittel auf das Probenvorbereitungsmittel aufträgt und eine Auflösung des spezifischen Bindungspartners vollbringt. Der aufgelöste markierte spezifische Bindungspartner tritt dann in das chromatographische Medium für die Bildung des markierten ternären Komplexes ein, welcher nach einer Chromatographie festgestellt wird, wie dies oben beschrieben ist.
  • b) Vorrichtung, welche zwei getrennte einzelne Aufbringungsmittel auf demselben Element enthält
  • Noch eine andere chromatographische Testvorrichtung umfaßt zwei getrennte bzw. selbstständige Aufbringungsmittel auf demselben Element. Diese zwei Aufbringungsmittel sind nicht in betätigbarem Kontakt, bis sie durch ein Leitmittel auf dem gegenüberliegenden Element überbrückt werden, wenn die Elemente in Gegenüberstellung gebracht werden.
  • Diese chromatographische Testvorrichtung wird in 4 gezeigt. Die chromatographische Testvorrichtung 90 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 92 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 94. Die erste gegenüberstellbare Komponente 92 umfaßt ein chromatographisches Medium 96, das ein erstes Ende 98 und ein zweites Ende 100 aufweist, ein leitendes bzw. Leitmittel 102 in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 98, und ein absorbierendes Mittel 104 in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 100 des chromatographischen Mediums 96. Das chromatographische Medium 96 beinhaltet eine Detektionszone 106 und eine Kontrollzone 108. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 94 enthält ein erstes Aufbringungsmittel (Probenaufbringungskissen) 110 und ein zweites Aufbringungsmittel (Detektoraufbringungskissen) 112. Das erste Aufbringungsmittel 110 und das zweite Aufbringungsmittel 112 sind nicht in betätigbarem Kontakt, bis die erste gegenüberstellbare Komponente 92 und die zweite gegenüberleg- bzw. gegenüberstellbare Komponente 94 in Gegenüberstellung gebracht werden. Wenn die erste gegenüberstellbare Komponente 92 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 94 in Beziehung gebracht worden sind, werden das erste Aufbringungsmittel 110 und das zweite Aufbringungsmittel 112 durch das leitende Mittel 102 überbrückt, so daß die Inhalte von dem ersten Aufbringungsmittel 110 und dem zweiten Aufbringungsmittel 112 auf das chromatographische Medium 96 aufgebracht werden. Die erste gegenüberstellbare Komponente 92 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 94 sind durch ein Ge lenk bzw. ein Scharnier 114 verbunden. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 94 enthält ein Fenster 116, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 96 zu gestatten.
  • Das erste und zweite Aufbringungsmittel werden auf der zweiten gegenüberstellbaren Komponente positioniert, so daß sie nicht in betätigbarem Kontakt sind, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente nicht in Gegenüberstellung sind. Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberlegbaren Komponente in Gegenüberstellung stellt das Leitmittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel und auch mit dem zweiten Aufbringungsmittel, wodurch das erste und zweite Aufbringungsmittel in betätigbarem Kontakt miteinander gebracht werden. Folglich erlaubt ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente in Gegenüberstellung, daß die Inhalte des ersten und zweiten Aufbringungsmittels reagieren, und bringt die Inhalte sowohl des ersten als auch zweiten Aufbringungsmittels auf das chromatographische Medium auf. Eine Chromatographie und Detektion des Analyten kommen dann wie oben beschrieben vor.
  • Das erste Aufbringungsmittel kann ein Probenaufbringungskissen beinhalten und das zweite Aufbringungsmittel kann ein Detektoraufbringungskissen beinhalten, auf welches ein Detektionsreagenz aufgetragen werden kann. Wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden, werden die Inhalte des Probenaufbringungskissens und des Detektoraufbringungskissens auf das chromatographische Medium über das Leitmittel aufgebracht.
  • Das zweite Aufbringungsmittel (Detektoraufbringungskissen) beinhaltet einen speziellen bzw. spezifischen Bindungspart ner für den Analyten, welcher mit einer feststellbaren Markierung in einer Form markiert ist, die durch die Zugabe einer wäßrigen Flüssigkeit zu dem zweiten Aufbringungsmittel aufgelöst werden kann. Die wäßrige Flüssigkeit ist typischerweise die Probe selbst, welche den markierten spezifischen Bindungspartner auf- bzw. ablöst, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden. In einigen Tests kann bzw. mag es wünschenswert sein, eine getrennte neubildende bzw. wiederherstellende wäßrige Flüssigkeit zu dem Detektoraufbringungskissen hinzuzufügen. Alternativ kann der markierte spezifische Bindungspartner in flüssiger Form auf das zweite Aufbringungsmittel aufgetragen sein.
  • Eine weitere Abwandlung dieser Vorrichtung weist einen Spalt oder eine Unterbrechung zwischen dem Leitmittel und dem chromatographischen Medium auf, so daß der Weg eines Fluidstroms von dem ersten Aufbringungsmittel durch das Leitmittel, dann durch das zweite Aufbringungsmittel und zuletzt durch das chromatographische Medium ist.
  • Diese Abwandlung der Vorrichtung wird in 5 gezeigt. Die chromatographische Testvorrichtung 120 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 121 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 122. Die erste gegenüberstellbare Komponente 121 umfaßt ein chromatographisches Medium 123, das ein erstes Ende 124 und ein zweites Ende 125 aufweist, ein Leitmittel 126 nicht in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 124 des chromatographischen Mediums 123, wenn sich die Vorrichtung 120 in einer offenen Position befindet, und ein absorbierendes Mittel 127 in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 125 des chromatographischen Mediums 123 ist. Das chromatographische Medium 123 beinhaltet eine Detektionszone 128 und eine Kontrollzone 129. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 122 enthält ein erstes Aufbringungsmittel (Probenaufhängungskissen) 130 und ein zweites Aufbringungsmittel (Detektoraufbringungskissen) 131. Das erste Aufbringungsmittel 130 und das zweite Aufbringungsmittel 131 sind nicht in betätigbarem Kontakt, bis die erste gegenüberstellbare Komponente 121 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 122 in Gegenüberstellung gebracht werden. Wenn die erste gegenüberstellbare Komponente 121 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 122 in Gegenüberstellung durch ein Schließen des Gelenks bzw. Scharniers 133 gebracht werden, werden das erste Aufbringungsmittel 130 und das zweite Aufbringungsmittel 131 durch das Leitmittel 126 überbrückt. Folglich ist der Weg eines Fluidstroms von dem ersten Aufbringungsmittel 130 durch das Leitmittel 126, dann durch das zweite Aufbringungsmittel 131 und dann in das chromatographische Medium 123. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 122 enthält ein Fenster 132, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 123 zu gestatten.
  • c. Vorrichtung mit einem Kissen für einen markierten spezifischen Bindungspartner auf derselben gegenüberstellbaren Komponente wie das chromatographische Medium
  • Noch eine andere chromatographische Testvorrichtung ist eine Zwei-Komponenten-Vorrichtung, die ein Kissen für einen markierten spezifischen Bindungspartner auf derselben gegenüberstellbaren Komponente wie das chromatographische Medium einbaut bzw. aufnimmt. In dieser Vorrichtung ist das Probenaufbereitungsmittel auf der anderen gegenüberstellbaren Komponente lokalisiert bzw. angeordnet.
  • Diese chromatographische Testvorrichtung wird in 6A dargestellt. Die chromatographische Testvorrichtung 140 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 142 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 144. Die erste gegenüberstellbare Komponente 142 hat ein chromatographisches Medium 146, das ein erstes Ende 148 und ein zweites Ende 150 aufweist. Das chromatographische Medium hat eine Detektionszone 162 und eine Kontrollzone 164. Die erste gegenüberstellbare Komponente 142 hat auch ein Leitmittel 152 in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 148 des chromatographischen Mediums 146 und ein absorbierendes Mittel 154 in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 150 des chromatographischen Mediums 146. Die erste gegenüberstellbare Komponente 142 hat auch ein Detektoraufbringungskissen 156 in direktem Kontakt mit dem Leitmittel 152 und so positioniert, daß es in indirektem Kontakt mit dem ersten Ende 148 des chromatographischen Mediums 146 ist. Die zweite gegenüberlegbare Komponente 144 hat ein Probenaufbringungskissen 158. Die erste gegenüberstellbare Komponente 142 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 144 sind durch ein Gelenk bzw. Scharnier 160 verbunden. Wenn die erste gegenüberstellbare Komponente 142 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 144 in Gegenüberstellung gebracht sind bzw. werden, wird das Probenaufbringungskissen 158 in Kontakt mit dem Detektoraufbringungskissen 156 gebracht. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 144 beinhaltet ein Fenster 166, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 146 zu gestatten.
  • Eine Seitenansicht von der Vorrichtung 140 wird in 6B dargestellt. Der Querschnitt, der in 6B gezeigt wird, ist von der Ansicht von 6A zwischen dem chromatographischen Medium 146 und dem Gelenk bzw. Scharnier 160 ge nommen, das gegen den Rand bzw. die Kante gegenüber von dem Gelenk 160 blickt. 6B zeigt die erste gegenüberlegbare Komponente 142 und die zweite gegenüberlegbare Komponente 144 in Gegenüberstellung. Das Probenaufbringungskissen 158 ist in Kontakt mit dem Detektoraufbringungskissen 156 gezeigt. Das Detektoraufbringungskissen 156 ist in Kontakt mit dem Leitmittel 152, welches wiederum in Kontakt mit dem ersten Ende 148 des chromatographischen Mediums 146 ist. Die Detektionszone 162 und Kontrollzone 164 des chromatographischen Mediums 146 sind gezeigt. Das zweite Ende 150 des chromatographischen Mediums 146 näher zu der Kontrollzone 164 ist mit dem absorbierenden Mittel 154 in Kontakt.
  • Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberlegbaren Komponenten in Gegenüberstellung bewirkt, daß das Probenaufbringungskissen die zu leitende Probe auf das Detektoraufbringungskissen und folglich das erste Ende des chromatographischen Mediums durch das Leitmittel aufträgt.
  • Das Detektoraufbringungskissen enthält einen ersten spezifischen Bindungspartner zu dem Analyten in einer Form, die durch Zugabe bzw. Zusatz einer wäßrigen Flüssigkeit zu dem Detektoraufbringungskissen aufgelöst werden kann, und der erste spezifische Bindungspartner ist mit einer feststellbaren bzw. detektierbaren Markierung bzw. Kennzeichnung markiert. Das chromatographische Medium enthält weiters eine Detektionszone, welche wesentlich kleiner in der Fläche als das chromatographische Medium ist, wie dies oben beschrieben ist. In dieser Anordnung bildet sich ein ternärer Komplex, welcher den ersten (markierten) spezifischen Bindungspartner, den Analyten und den zweiten spezifischen Bindungspartner umfaßt, auf bzw. an der Detektionszone, wenn der Analyt in der Probe vorhanden bzw. gegenwärtig ist. Dieser aus drei bestehende bzw. ternäre Komplex ist, was festgestellt oder ermittelt bzw. bestimmt wird.
  • Die Inhalte des Probenaufbringungskissens, nachdem eine Probe darauf aufgetragen wurde, umfaßt eine wäßrige Flüssigkeit, und die wäßrige Flüssigkeit, die auf das Detektoraufbringungskissen aufgetragen wurde, umfaßt die Inhalte des Probenaufbringungskissens. In dieser Anordnung wird keine zusätzliche Flüssigkeit gebraucht, um den markierten spezifischen Bindungspartner auf- bzw. abzulösen.
  • Im Gebrauch wird die Probe auf das Probenaufbringungskissen aufgetragen und die erste und zweite gegenüberlegbare Komponente werden in Gegenüberstellung gebracht. Dies trägt die Probe auf das Detektoraufbringungskissen auf, wobei der markierte spezifische Bindungspartner aufgelöst wird. Die Probe und der markierte spezifische Bindungspartner fließen dann durch das Leitmittel und in das chromatographische Medium für eine Detektion und/oder Bestimmung, wie dies oben beschrieben ist.
  • Eine Abwandlung dieser Vorrichtung läßt das Leitmittel zwischen dem Detektionsaufbringungskissen und dem chromatographischen Medium weg, so daß sich das Detektoraufbringungskissen in direktem Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums befindet. In dieser Abwandlung sind, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht sind, das Detektoraufbringungskissen und das Probenaufbringungskissen in Kontakt bis auf das Gebiet bzw. den Bereich, wo das Detektoraufbringungskissen direkt an das erste Ende des chromatographischen Mediums angrenzt. Da ist ein dünner Spalt oder eine Versetzung in dieser Region des Detektoraufbringungs kissens, so daß die Probe nicht direkt von dem Probenaufbringungskissen zu dem Detektoraufbringungskissen fließen kann. Dieser Spalt oder die Versetzung ist typischerweise von ungefähr 0,5 mm zu etwa 2 mm, noch typischer von ungefähr 0,5 mm bis etwa 1 mm.
  • Diese Abwandlung ist besonders geeignet für die Detektion von fäkalem, okkultem Blut bei einer Verwendung eines markierten Anti-Hämoglobin-Antikörpers und kann Konzentrationen von Hämoglobin entsprechend 17 ml pro 100 g Kot (13 mg Hämoglobin pro Gramm Kot) ohne das Auftreten von falschen Negativen aufgrund eines "Hook" bzw. Hakeneffekts einer hohen Dosis feststellen.
  • Diese Abwandlung wird in 7A dargestellt. Die chromatographische Testvorrichtung 180 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 182 und eine zweite gegenüberlegbare Komponente 184. Die erste gegenüberstellbare Komponente 182 hat ein chromatographisches Medium 186, das ein erstes Ende 188 und ein zweites Ende 190 aufweist. Das chromatographische Medium hat eine Detektionszone 202 und eine Kontrollzone 204. Die erste gegenüberstellbare Komponente 182 hat auch ein absorbierendes Mittel 192 in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 190 des chromatographischen Mediums 186. Die erste gegenüberstellbare Komponente 182 hat auch ein Detektoraufbringungskissen 194 in direktem Kontakt mit dem ersten Ende 188 des chromatographischen Mediums 186. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 184 hat ein Probenaufbringungskissen 196. Die erste gegenüberstellbare Komponente 182 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 184 sind durch ein Gelenk bzw. Scharnier 198 verbunden. Wenn die erste gegenüberstellbare Komponente 182 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 184 in Gegenüberstel lung gebracht werden, wird das Probenaufbringungskissen 196 in Kontakt mit dem Detektoraufbringungskissen 194 gebracht, bis auf einen schmalen Spalt oder eine Versetzung 200 an dem Ende des Detektoraufbringungskissens 194 in Kontakt mit dem ersten Ende 188 des chromatographischen Mediums 186. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 184 hat ein Fenster 206, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 186 zu gestatten.
  • Eine Seitenansicht der Vorrichtung 180 von 7A ist in 7B dargestellt. Der Querschnitt, der in 7B gezeigt ist, ist von der Ansicht von 7A zwischen dem chromatographischen Medium 186 und dem Gelenk bzw. Scharnier 198 genommen, der zu der Kante bzw. den Rand gegenüberliegend zu dem Gelenk bzw. Scharnier 190 blickt. 7B zeigt die erste gegenüberstellbare Komponente 182 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 184 in Gegenüberstellung mit dem Gelenk bzw. Scharnier 198 in geschlossener Position. Das Probenaufbringungskissen 196 ist in Kontakt mit dem Detektoraufbringungskissen 194 gezeigt, bis auf einen kleinen Spalt 200 an dem Ende des Detektoraufbringungskissens 194 am nächsten zu dem chromatographischen Medium 186. Dieser Spalt 200 hindert die Probe, die auf das Probenaufbringungskissen 196 aufgetragen ist, daran, direkt in das chromatographische Medium 186 zu fließen. Das Detektoraufbringungskissen 194 ist in direktem Kontakt mit dem ersten Ende 188 des chromatographischen Mediums 186. Die Detektionszone 202 und die Kontrollzone 204 des chromatographischen Mediums 186 sind gezeigt. Das zweite Ende 190 des chromatographischen Mediums 186, näher zu der Kontrollzone 204, ist in Kontakt mit dem absorbierenden Mittel 192.
  • d. Zwei-Richtungs-Vorrichtung, die ein zweites Aufbringungsmittel und absorbierendes Mittel auf der zweiten gegenüberstellbaren Komponente enthält
  • Eine Ausführungsform einer chromatographischen Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt eine Vorrichtung, die imstande ist, eine Zwei-Richtungs-Chromatographie durchzuführen.
  • Diese Ausführungsform der chromatographischen Testvorrichtung wird in 8A gezeigt. Die Testvorrichtung 250 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 252 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 254. Die erste gegenüberstellbare Komponente 252 hat ein chromatographisches Medium 256, das ein erstes Ende 258 und ein zweites Ende 260 aufweist. Die erste gegenüberstellbare Komponente 252 hat auch ein erstes Aufbringungsmittel 262 in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 258 des chromatographischen Mediums 256. Das chromatographische Medium 256 beinhaltet auch weiters eine Detektionszone 264 und fakultativ eine Kontrollzone 266, die zwischen der Detektionszone 264 und dem ersten Ende 258 des chromatographischen Mediums 256 angeordnet ist. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 254 enthält ein absorbierendes Mittel 268, welches ein absorbierendes Kissen sein kann, und ein zweites Aufbringungsmittel 270. Die erste 252 und zweite 254 gegenüberstellbare Komponente sind durch ein Gelenk bzw. Scharnier 272 verbunden. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 254 beinhaltet ein Fenster 274, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 256 zu gestatten.
  • Wenn das Gelenk bzw. Scharnier 272 geschlossen ist, sieht die Vorrichtung 250 aus, wie dies in 8B gezeigt ist. Das chromatographische Medium 256, das die Detektionszone 264 und, wenn vorhanden, die Kontrollzone 266 beinhaltet, ist durch ein Fenster 274 sichtbar.
  • In dieser Ausführungsform der Vorrichtung bewirkt eine Zugabe einer ersten Flüssigkeit zu dem ersten Aufbringungsmittel, daß die erste Flüssigkeit auf das erste Ende des chromatographischen Mediums aufgetragen bzw. aufgebracht wird. Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente in Gegenüberstellung bewirkt dann, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums kommt, um eine zweite Flüssigkeit auf das zweite Ende des chromatographischen Mediums aufzubringen, und bewirkt, daß das absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel kommt, um ein Fluid von dem chromatographischen Medium durch das erste Aufbringungsmittel abzuziehen bzw. zu entfernen. Bei der Betätigung dieser Vorrichtung wird die Probe auf das erste Aufbringungsmittel aufgetragen und es wird eine Lösung eines markierten spezifischen Bindungspartners auf das zweite Aufbringungsmittel aufgetragen. Die Probe bewegt sich dann durch das chromatographische Medium von dem ersten Ende zu dem zweiten Ende, so daß irgendein in der Probe anwesender bzw. vorhandener Analyt an den unbeweglichen Antikörper auf der Detektionszone gebunden wird bzw. ist. Wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden, wird der markierte spezifische Bindungspartner auf das chromatographische Medium aufgetragen und bewegt sich auf dem chromatographischen Medium von dem zweiten Ende zu dem ersten Ende. Der markierte spezifische Bindungspartner bindet dann an irgendeinen Analyten, der an den unbeweglichen Antikörper auf der Detektionszone gebunden ist, wobei ein feststellbarer ternärer Komplex erzeugt bzw. generiert wird.
  • Die Vorrichtung kann auch eine Kontrollzone umfassen, die den unbeweglichen bzw. immobilisierten Analyten enthält. In dieser Ausführungsform ist die Anordnung der Komponenten bis auf den Zusatz des zweiten Aufbringungsmittels und des absorbierenden Mittels im wesentlich ähnlich zu der der oben beschriebenen Basis- bzw. Grundvorrichtung.
  • e. Zwei-Richtungs-Vorrichtung, welche zwei absorbierende Mittel und ein Leitmittel enthält
  • Eine andere Ausführungsform von einer chromatographischen Testvorrichtung gemäß der gegenwärtigen Erfindung ist eine für eine Zwei-Richtungs-Chromatographie geeignete Vorrichtung, die ein absorbierendes Mittel, um den Fluß umzukehren bzw. umzudrehen, und ein Reagenzkissen in betätigbarem Kontakt mit dem chromatographischen Medium enthält.
  • Diese Ausführungsform der chromatographischen Testvorrichtung wird in 9A gezeigt. Die Testvorrichtung 300 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 302 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 304. Die erste gegenüberstellbare Komponente 302 hat ein chromatographisches Medium 306, das ein erstes Ende 308 und ein zweites Ende 310 aufweist. Angrenzend an das und in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 308 des chromatographischen Mediums 306 ist ein erstes Aufbringungsmittel 312. Angrenzend an das und in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 310 des chromatographischen Mediums 306 ist ein leitendes bzw. Leitmittel 314. Das chromatographische Medium 306 enthält eine Detektionszone 316 und fakultativ bzw. gegebenenfalls eine Kon trollzone 318. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 304 umfaßt ein absorbierendes Mittel 320 und ein zweites Aufbringungsmittel 322. Die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente 302 und 304 sind durch ein Gelenk bzw. Scharnier 324 verbunden. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 304 enthält ein Fenster 326, um ein Betrachten des chromatographischen Mediums 306 zu gestatten.
  • Wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente 302 und 304 in Gegenüberstellung gebracht werden bzw. sind, wird das absorbierende Mittel 320 in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel 312 gebracht und das zweite Aufbringungsmittel 322 wird in betätigbarem Kontakt mit dem Leitmittel 314 gebracht, um dadurch den Fluß umzukehren. Der Abschnitt des chromatographischen Mediums 306, der die Detektionszone 316 und, wenn vorhanden, die Kontrollzone 318 enthält, kann durch das Fenster 326 in der zweiten gegenüberstellbaren Komponente 304 betrachtet werden, wenn die erste 302 und zweite 304 gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung angeordnet sind.
  • 9B zeigt die Vorrichtung 300, wenn die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente 302 und 304 in Gegenüberstellung gestellt werden; die Detektionszone 316 und die Kontrollzone 318 sind durch das Fenster 326 in der zweiten gegenüberstellbaren Komponente 304 sichtbar.
  • In dieser Vorrichtung kann das erste Aufbringungsmittel ein Probenaufbringungskissen umfassen und das zweite Aufbringungsmittel kann ein Pufferaufbringungskissen umfassen, auf welches der Puffer hinzugefügt wird. Das erste Aufbringungsmittel (Probenaufbringungskissen) kann mindestens ein Reagenz für eine Behandlung der Probe enthalten, bevor sie auf das chromatographische Medium aufgetragen wird, wie dies oben beschrieben ist. Das zweite Aufbringungsmittel (Pufferaufbringungskissen) enthält typischerweise einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten in einer Form, die durch Zugabe einer wäßrigen Flüssigkeit wiederhergestellt werden kann, wie dies oben beschrieben ist.
  • Das chromatographische Medium kann, wie oben beschrieben, Detektions- und Kontrollzonen enthalten.
  • Das Probenaufbringungskissen enthält vorzugsweise weiters einen inerten Farbstoff, so daß der Fluß der Probe durch das chromatographische Medium optisch bzw. visuell überwacht werden kann. Vorzugsweise ist die inerte Farbe eine kontrastierende bzw. Kontrastfarbe zu derjenigen der feststellbaren Markierung. Zum Beispiel kann, wenn die feststellbare Markierung rosa kolloidales Gold ist, die inerte Farbe blau sein.
  • Das erste Aufbringungsmittel kann in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums plaziert sein, indem das erste Aufbringungsmittel mit einem Leitmittel kontaktiert wird, das sich selbst in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums befindet.
  • Im Gebrauch wird die zu testende Probe auf das erste Aufbringungsmittel (Probenaufbringungskissen) aufgetragen und eine Pufferlösung wird auf das zweite Aufbringungsmittel (Pufferaufbringungskissen) aufgetragen. Die Probe wandert durch bzw. über das chromatographische Medium und passiert die Detektionszone, wo der Analyt den unbeweglichen spezifischen Bindungspartner bindet. Die Wanderung der Probe wird durch ein Beobachten des inerten Farbstoffs überwacht. Nachdem die Probe eine ausreichende Distanz durchwandert hat, beispielsweise zwei Drittel oder drei Viertel der Länge des chromatographischen Mediums, werden die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht und das absorbierende Kissen wird in Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel gebracht. Das kehrt den Fluß der Probe entlang des chromatographischen Mediums um, um ein zusätzliches Aufbringen des Analyten zu erlauben. Es bringt auch das zweite Aufbringungsmittel in Kontakt mit dem Leitmittel und bewirkt, daß eine Pufferlösung, die einen aufgelösten markierten spezifischen Bindungspartner für den Analyten enthält, auf das chromatographische Medium aufgetragen wird. Die Pufferlösung wandert durch das chromatographische Medium von dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums zu dem ersten Ende. Wenn es die Detektionszone erreicht, bindet der markierte spezifische Bindungspartner für den Analyten an den schon auf der Detektionszone gebundenen Analyten. Eine Detektion und/oder Determination des Analyten wird dann wie oben beschrieben durchgeführt.
  • Da die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente nicht in Kontakt sind, wenn die Probe als die erste Flüssigkeit auf das erste Aufbringungsmittel aufgetragen wird, ist es möglich, entweder die Probe oder den Puffer aufzutragen, um den spezifischen Bindungspartner zuerst wiederherzustellen.
  • Eine Abwandlung dieser Zwei-Richtungs-Vorrichtung ersetzt das Leitmittel auf der ersten gegenüberstellbaren Komponente durch ein erstes absorbierendes Mittel von begrenzter Kapazität. Das absorbierende Mittel auf der zweiten gegenüberstellbaren Komponente ist dann ein zweites absorbieren des Mittel. Das absorbierende Mittel von begrenzter Kapazität auf der ersten gegenüberstellbaren Komponente hat die Eigenart, daß es durch die Flüssigkeit zurückgezogen sein werden kann, wenn das zweite Aufbringungsmittel in betätigbarem Kontakt damit plaziert ist bzw. wird und das zweite absorbierende Mittel in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel plaziert ist.
  • B. Zwei-Komponenten-Vorrichtung mit Deckel
  • Eine andere chromatographische Testvorrichtung ist eine Zwei-Komponenten-Testvorrichtung mit einem Deckel.
  • Diese Testvorrichtung wird gezeigt in 10A. Die Testvorrichtung 340 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 342, eine zweite gegenüberstellbare Komponente 344 und einen Deckel bzw. eine Abdeckung 346. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 344 ist gelenkig auf einer Seite der ersten gegenüberstellbaren Komponente 342 durch ein erstes Gelenk bzw. Scharnier 348 befestigt. Der Deckel 346 ist gelenkig an der gegenüberliegenden Seite der ersten gegenüberstellbaren Komponente 342 bei einem zweiten Gelenk bzw. Scharnier 350 befestigt. Die erste gegenüberstellbare Komponente 342 hat ein chromatographisches Medium 352, das ein erstes Ende 354 und ein zweites Ende 356 aufweist. Angrenzend an das und in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 354 des chromatographischen Mediums 352 ist ein erstes Aufbringungsmittel oder Probekissen 358, welches in einer Ausnehmung bzw. Vertiefung 360 angeordnet ist. Ein erstes absorbierendes Mittel 361 ist angrenzend an und in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 356 des chromatographischen Mediums. Das chromatographische Medium 352 enthält eine Detektionszone 362 und eine Kontrollzone 364 und ist fakultativ bzw. gegebenenfalls mit einer Grenzlinie 366 markiert. Die Grenzlinie 366 kann ebenso fakultativ auf der ersten gegenüberstellbaren Komponente 342 markiert sein. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 344 umfaßt ein zweites Aufbringungsmittel 368 und ein zweites absorbierendes Mittel 370. Der Deckel 346 enthält eine erste Öffnung 372. Die zweite gegenüberlegbare Komponente 344 enthält vorzugsweise eine zweite Öffnung 374.
  • 10B stellt diese Vorrichtung 340 dar, wenn die zweite gegenüberstellbare Komponente 344 über die erste gegenüberstellbare Komponente 342 gefaltet ist bzw. wird und der Deckel 346 über die zweite gegenüberlegbare Komponente 344 gefaltet wird. Ein Abschnitt bzw. Bereich des chromatographischen Mediums 352 ist durch die Öffnung 372 des Deckels 346 und durch die zweite Öffnung 374 der zweiten gegenüberstellbaren Komponente 344, einschließlich der Detektionszone 362 und der Kontrollzone 364, sichtbar.
  • In der Arbeitsweise bzw. dem Betrieb dieser Vorrichtung bewirkt die Zugabe einer ersten Flüssigkeit auf das erste Aufbringungsmittel, daß die erste Flüssigkeit auf das erste Ende des chromatographischen Mediums aufgetragen wird. Die erste Flüssigkeit ist typischerweise eine Probe, die einen Analyten enthalten kann.
  • In dieser Vorrichtung ist die Funktion der Vertiefung in der ersten gegenüberlegbaren bzw. gegenüberstellbaren Komponente, das zweite absorbierende Mittel anzuordnen, so daß es mindestens teilweise in direktem Kontakt mit dem chromatographischen Medium plaziert werden kann, um überschüssige Probe zu entfernen, während das erste Aufbringungsmittel davon abgehalten sind, diesen Kontakt zu unterbrechen. Wäre die Vertiefung nicht vorhanden bzw. anwesend, würde der direkte Kontakt durch das erste Aufbringungsmittel selbst blockiert werden und eine Entfernung einer überschüssigen Probe würde weniger rasch bzw. wirksam sein.
  • Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente in Gegenüberstellung:
    • (1) bewirkt, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten absorbierenden Mittel kommt, um die zweite Flüssigkeit auf das zweite Ende des chromatographischen Mediums aufzutragen; und
    • (2) bewirkt, daß das zweite absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel kommt, um Fluid von dem chromatographischen Medium über das erste Aufbringungsmittel abzuziehen.
  • Diese Vorrichtung ist deshalb für eine Zwei-Richtungs-Chromatographie brauchbar bzw. nützlich.
  • Das erste Aufbringungsmittel kann ein Probenvorbereitungsmittel umfassen, das mindestens ein Reagenz für eine Behandlung der Probe enthalten kann, bevor es auf das chromatographische Medium aufgetragen wird, wie dies oben beschrieben ist Das chromatographische Medium kann Detektions- und Kontrollzonen beinhalten, wie dies oben beschrieben ist.
  • Die zweite gegenüberstellbare Komponente und der Deckel können jeweils eine Öffnung darin geschnitten haben, um ein Betrachten von mindestens einem Abschnitt des chromatographischen Mediums zu gestatten, wo eine erste und zweite gegenüberstellbare Komponente entgegengesetzt sind und der Deckel über die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente gefaltet ist.
  • Das erste Aufbringungsmittel kann auch einen inerten Farbstoff enthalten, um den Fortgang einer Chromatographie, wie oben beschrieben, zu indizieren bzw. anzuzeigen, und das chromatographische Medium kann eine Grenzlinie enthalten, um den Punkt anzuzeigen, an welchem die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden sollten.
  • Das zweite Aufbringungsmittel enthält typischerweise einen markierten spezifischen Bindungspartner für den Analyten, wie dies oben beschrieben ist.
  • Im Gebrauch wird die Probe zu dem ersten Aufbringungsmittel bei- bzw. zugegeben, so daß eine Chromatographie in dem chromatographischern Medium von dem ersten Ende zu dem zweiten Ende weitergehen bzw. fortschreiten kann. Wenn der Farbstoff die Grenzlinie erreicht, werden die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht, die Inhalte des zweiten Aufbringungsmittels werden auf das erste absorbierende Mittel aufgetragen und das zweite absorbierende Mittel wird in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel plaziert. Dies kehrt den chromatographischen Fluß bzw. Strom um und zieht den markierten spezifischen Bindungspartner zurück durch das chromatographische Medium von dem zweiten Ende zu dem ersten Ende. Die Anwesenheit eines Analyten wird durch das Auftreten bzw. Aussehen einer feststellbaren Kennzeichnung bzw. Markierung auf der Probendetektionszone bzw. Probennachweiszone angezeigt, während das Auftreten einer feststell baren Kennzeichnung auf der Kontrollzone anzeigt, daß der Test korrekt durchgeführt wurde.
  • Der Deckel kann über die zweite gegenüberlegbare Komponente gefaltet sein, um sicherer die zweite gegenüberstellbare Komponente gegen die erste gegenüberstellbare Komponente zu verschließen und zu halten. Dies erlaubt eine günstigere bzw. geeignetere Lagerung der Vorrichtung nach einem Gebrauch wie in einem medizinischen Bericht bzw. Krankenbericht.
  • C. Drei-Komponenten-Vorrichtung
  • Eine andere chromatographische Testvorrichtung ist eine Drei-Komponenten-Testvorrichtung, die eine Zwei-Richtungs-Chromatographie verwendet.
  • Diese Drei-Komponenten-Testvorrichtung wird in 11A gezeigt. Die Testvorrichtung 400 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 402, eine zweite gegenüberstellbare Komponente 404 und eine dritte gegenüberstellbare Komponente 406. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 404 ist gelenkig an einer Seite der ersten gegenüberstellbaren Komponente 402 durch ein erstes Gelenk bzw. Scharnier 408 befestigt bzw. angelenkt; die dritte gegenüberstellbare Komponente 406 ist gelenkig an der gegenüberliegenden Seite der ersten gegenüberstellbaren Komponente 402 durch ein zweites Gelenk bzw. Scharnier 410 befestigt. Die erste gegenüberstellbare Komponente 402 hat ein chromatographisches Medium 412, das ein erstes Ende 414 und ein zweites Ende 416 aufweist. Das chromatographische Medium 412 hat eine Detektionszone 418 und eine Kontrollzone 420. In betätigbarem Kontakt mit dem ersten Ende 414 des chromatographischen Mediums 412 ist ein erstes Leitmittel 422 und in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende 416 des chromatographischen Mediums 412 ist ein zweites Leitmittel 424. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 404 umfaßt ein erstes absorbierendes Mittel 426 und ein erstes Aufbringungsmittel 428, welches für eine Aufbringung der Probe beabsichtigt ist. Ein erstes Loch bzw. eine erste Öffnung 430 ist in die zweite gegenüberstellbare Komponente 404 geschnitten, um ein Betrachten mindestens eines Abschnitts des chromatographischen Mediums 412 zu gestatten. Die erste Öffnung 430 liegt zwischen dem ersten absorbierenden Mittel 426 und dem ersten Aufbringungsmittel 428. Die dritte gegenüberstellbare Komponente 406 umfaßt ein zweites Aufbringungsmittel 432, das für einen markierten zweiten bzw. sekundären spezifischen Bindungspartner und ein zweites absorbierendes Mittel 434 beabsichtigt ist. Eine zweite Öffnung 436 ist in die dritte gegenüberstellbare Komponente 406 geschnitten, um ein Betrachten mindestens eines Abschnitts des chromatographischen Mediums 412 zu gestatten. Die zweite Öffnung 436 liegt zwischen dem zweiten Aufbringungsmittel 432 und dem zweiten absorbierenden Mittel 434. Wenn die Vorrichtung 400 geschlossen ist bzw. wird, wobei die zweite gegenüberstellbare Komponente 404 über der ersten gegenüberstellbaren Komponente 402 gefaltet ist und die dritte gegenüberstellbare Komponente 406 über der ersten gegenüberstellbaren Komponente 402 gefaltet ist, ist mindestens ein Abschnitt des chromatographischen Mediums 412 durch die erste Öffnung 430 und die zweite Öffnung 436 sichtbar (11B).
  • In dieser Vorrichtung bewirkt ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente in Gegenüberstellung, daß das erste absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem zweiten Leitmittel kommt, und bewirkt, daß das erste Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Leitmittel kommt, um ein Fluid auf das chromatographische Medium aufzutragen, so daß eine erste Flüssigkeit, welche auf das erste Aufbringungsmittel aufgetragen ist, durch mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums gezogen wird.
  • Die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente werden dann aus einer Gegenüberstellung gezogen bzw. entfernt und die erste und dritte gegenüberstellbare Komponente werden in Gegenüberstellung gebracht. Dies bewirkt, daß das zweite absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Leitmittel kommt, um das Fluid von dem chromatographischen Medium zurückzuziehen bzw. abzuziehen, und bewirkt, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem zweiten Leitmittel kommt, um das Fluid auf das chromatographische Medium aufzubringen. Dies bewirkt eine Umkehr eines Flusses, so daß eine zweite Flüssigkeit, welche auf das zweite Aufbringungsmittel aufgetragen ist, durch mindestens einen Abschnitt des chromatographischen Mediums gezogen wird, durch welches die erste Flüssigkeit in der Richtung gegenüberliegend zu der Richtung gezogen wurde, in welcher die erste Flüssigkeit durch das chromatographische Medium gezogen wurde. Die erste, zweite und dritte gegenüberstellbare Komponente sind in einer solchen Konfiguration, daß, wenn die dritte gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung mit der ersten gegenüberstellbaren Komponente gebracht wird, die zweite gegenüberstellbare Komponente über die erste und dritte gegenüberstellbare Komponente gefaltet werden kann, um einen Deckel zu bilden bzw. zu formen. Sowohl die zweite als auch dritte gegenüberstellbare Kompo nente enthalten Öffnungen, die ein Betrachten mindestens eines Abschnitts des chromatographischen Mediums gestatten.
  • In der Durchführung eines Tests, der diese Vorrichtung verwendet, ist starker Druck zwischen dem zweiten absorbierenden Mittel und dem ersten Leitmittel wichtig, um sicherzustellen, daß nicht spezifisches IgG von dem Medium vor der fortschreitenden Front der Anti-IgG-Markierung abgezogen bzw. zurückgezogen wird. Wenn ein Vermischen vorkommt bzw. auftritt, neutralisiert das nicht spezifische IgG das Konjugat, wobei weniger/keines für ein Kennzeichnen des spezifisch gefangenen bzw. erlangten IgG verfügbar bleibt. Die dritte gegenüberstellbare Komponente der Vorrichtung hilft, einen gleichmäßigen Druck zu halten, der angewandt wird, um zuverlässig diese Funktion zu bewirken. Dies ist einer der Vorteile der Testvorrichtung gemäß der gegenwärtigen bzw. vorliegenden Erfindung.
  • Das erste Aufbringungsmittel enthält typischerweise einen ersten spezifischen Bindungspartner für den Analyten in einer Form, die durch die Anwendung bzw. Verwendung einer wäßrigen Probe auf das erste Aufbringungsmittel auflösbar sein kann. Der erste spezifische Bindungspartner kann direkt mit einer feststellbaren bzw. detektierbaren Kennzeichnung markiert sein. Alternativ kann eine indirekte Kennzeichnung des ersten spezifischen Bindungspartners verwendet werden. Eine indirekte Kennzeichnung ist im besonderen für ein Testen von Giardia oder anderen Antigenen verwendbar bzw. nützlich, für welche handelsüblich erhältliche Antikörper nur mit Mühe direkt gekennzeichnet sind. Wenn der erste spezifische Bindungspartner nicht direkt gekennzeichnet ist, enthält das zweite Aufbringungsmittel vorzugsweise einen markierten bzw. gekennzeichneten zweiten spezifischen Bindungspartner für den ersten spezifischen Bindungspartner, wie unten in Sektion II diskutiert.
  • D. Mehrfachvorrichtungen
  • Eine andere chromatographische Testvorrichtung ist eine Multiplex- bzw. Mehrfachtestvorrichtung, die mehrfache bzw. Mehrfachtests gleichzeitig durchführen kann. Die Tests können an demselben Analyten oder verschiedenen Analyten durchgeführt werden. Im allgemeinen sind alle oben beschriebenen Versionen der Vorrichtung für einen Mehrfachgebrauch durch ein Bereitstellen einer ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente und einer dritten gegenüberstellbaren Komponente, falls notwendig, mit mehrfachen chromatographischen Medien, Probenvorbereitungsmitteln, Aufbringungsmitteln, Leitmitteln, absorbierendes Mitteln und anderen erforderlichen Elementen geeignet.
  • Eine Version einer Mehrfachtestvorrichtung wird in 12 gezeigt. Die Testvorrichtung 460 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 462 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 464. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 464 ist gelenkig an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 462 durch ein Gelenk bzw. Scharnier 466 befestigt. Die erste gegenüberstellbare Komponente 462 umfaßt eine Mehrheit bzw. Vielzahl von chromatographischen Medien 468. Jedes der chromatographischen Medien 468 hat ein erstes Ende 470 und ein zweites Ende 472 und umfaßt eine Detektionszone 474 und eine Kontrollzone 476. Das zweite Ende 472 jedes chromatographischen Mediums 468 ist betätigbar mit einem Leitmittel 478 verbunden. Es gibt ein separates Leitmittel 478 für jedes chromatographische Medium 468. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 464 umfaßt eine Viel zahl von Probenvorbereitungsmitteln 480, eines für jedes chromatographische Medium 468. Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente 462 und 464 in Gegenüberstellung veranlaßt jedes der Aufbringungsmittel 480, daß es auf das entsprechende chromatographische Medium 468 aufgetragen wird. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 464 enthält eine Vielzahl von Öffnungen 482, eine für jedes chromatographische Medium 468.
  • In dieser Vorrichtung können die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden, um zu bewirken, daß jedes Probenaufbereitungs- bzw. Probenvorbereitungsmittel jede Probe aufträgt, um auf dem entsprechenden chromatographischen Medium getestet zu werden. Typischerweise enthält jedes Probenvorbereitungsmittel einen markierten spezifischen Bindungspartner für den zu testenden Analyten in einer Form, die durch die Zugabe einer flüssigen Probe zu den Probenvorbereitungsmitteln auf- bzw. ablösbar sein kann. Alternativ kann der markierte spezifische Bindungspartner in einer flüssigen Form zu dem Probenvorbereitungsmittel vor oder nach Zugabe von der Probe dazu hinzugefügt sein bzw. werden.
  • Jedes der chromatographischen Medien, die diese Vorrichtung umfassen, enthält vorzugsweise eine Detektionszone und eine Kontrollzone, wie die oben beschrieben ist.
  • Diese Mehrfachvorrichtung kann von 2 bis 12 oder mehr Probenvorbereitungsmitteln und chromatographische Medien enthalten, abhängig von dem Test, für welchen die Vorrichtung anzuwenden bzw. zu verwenden ist. Typischerweise enthält die Vorrichtung von 2 bis 5 separate bzw. getrennte Probenvorbereitungsmittel und chromatographische Medien.
  • Diese Vorrichtung kann verwendet werden, um eine Anzahl von verschiedenen Analyten in verschiedenen Aliquoten derselben Probe zu testen, oder kann verwendet werden, um denselben Analyten in einer Anzahl von verschiedenen Proben zu testen. Diese letztere Methode ist besonders nützlich bzw. brauchbar, um eine Bedingung bzw. einen Zustand zu testen, für welche(n) Proben, die zu verschiedenen Zeiten von demselben Patienten entnommen wurden, für den Analyten von Interesse, wie beispielsweise fäkales okkultes Blut getestet werden müssen. Die Anwesenheit von fäkalem, okkultem Blut wird häufig mittels einer Serie von Stuhl- bzw. Kotproben bestimmt, welche für eine vorgeschriebene Periode, einmal pro Tag oder zu anderen Intervallen entnommen werden. Alternativ können ein oder mehrere der Tests für Kontrollen oder Referenz- bzw. Bezugsstandards verwendet werden.
  • Eine Anzahl von Abwandlungen dieser Mehrfachvorrichtung ist möglich. In einer Abwandlung beinhaltet die zweite gegenüberstellbare Komponente weiters ein Leitmittel in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende jedes chromatographischen Mediums.
  • In noch einer anderen Abwandlung der Mehrfachvorrichtung könnte mindestens ein Probenvorbereitungsmittel eine zusammenklappbare Vertiefung bzw. Quelle enthalten, auf welche ein Extraktionstupfer bzw. -abstrich oder eine andere eine Probe enthaltende Vorrichtung hinzugefügt sein kann. In dieser Abwandlung kann die erste gegenüberstellbare Komponente weiters gelenkig faltbare Flügel umfassen, die sich über die zweite gegenüberstellbare Komponente falten, wenn die erste gegenüberstellbare Komponente und die zweite ge genüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht werden.
  • Diese Abwandlung der Mehrfachvorrichtung wird in 13 gezeigt. Die Vorrichtung 500 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 502 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 504. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 504 ist gelenkig an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 502 durch ein Gelenk bzw. Scharnier 506 befestigt. Gelenkig befestigt an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 502 sind zwei faltbare Flügel 508 und 510. Die erste gegenüberstellbare Komponente 502 hat eine Kontrollvertiefung 512 und eine zusammenklappbare Probenvertiefung 514, d. h. die aus einem schwammähnlichen Material hergestellt ist. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 504 hat eine Vielzahl von chromatographischen Medien 516, in diesem Beispiel zwei, jede mit einer Detektionszone 518 und einer Kontrollzone 520. Die zweite gegenüberstellbare Komponente hat eine Öffnung 522, um einen Abschnitt des chromatographischen Mediums 516 zu betrachten, welcher die Detektionszone 518 und die Kontrollzone 520 beinhaltet. Wenn die erste gegenüberstellbare Komponente 502 und die zweite gegenüberstellbare Komponente 504 entgegengesetzt bzw. gegenübergestellt werden, werden Proben in der Kontrollvertiefung 512 und der zusammenklappbaren Probenvertiefung 514 auf die entsprechenden chromatographischen Medien 516 für eine Chromatographie aufgetragen.
  • Noch eine andere Abwandlung der Mehrfachvorrichtung ist besonders nützlich für eine Bestimmung bzw. Ermittlung von Hämoglobin in fäkalem okkultem Blut. Diese Vorrichtung ist adaptiert, um eine Testkarte aufzunehmen, die mehrere ge trocknete fäkale Proben enthält, die typischerweise an aufeinanderfolgenden Tagen entnommen wurden.
  • Diese Vorrichtung wird in 14 gezeigt. Die Testvorrichtung 540 umfaßt eine erste gegenüberstellbare Komponente 542 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 544, die gelenkig an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 542 durch ein erstes Gelenk bzw. Scharnier 546 befestigt ist, und eine dritte gegenüberstellbare Komponente 548, die gelenkig an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 542 durch ein zweites Gelenk bzw. Scharnier 550 befestigt ist. Die erste gegenüberstellbare Komponente 542 ist angepaßt bzw. adaptiert, um eine Testkarte 552 aufzunehmen, die eine Vielzahl von getrocknetem Untersuchungsmaterialien bzw. Proben 554 darauf angebracht hat. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 544 hat ein Reagenzkissen 556 darin eingebaut bzw. aufgenommen. Die dritte gegenüberstellbare Komponente 548 hat eine Vielzahl von chromatographischen Medien 558, jedes mit einer Detektionszone 560 und Kontrollzone 562. Es gibt ein separates chromatographisches Medium 558 für jede zu testende Probe. Die dritte gegenüberstellbare Komponente 548 hat eine Öffnung 564, um ein Betrachten mindestens eines Abschnitts der chromatographischen Medien 558 zu gestatten, einschließlich jeder Detektionszone 560 und Kontrollzone 562. Im Gebrauch wird die zweite gegenüberstellbare Komponente 544 über die erste gegenüberstellbare Komponente 542 nach einer Zugabe von Reagenzien auf das Reagenzkissen 556 der zweiten gegenüberstellbaren Komponente 544 gefaltet. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 544 wird dann von der ersten gegenüberstellbaren Komponente 542 entfaltet bzw. geöffnet; zuletzt wird die dritte gegenüberstellbare Komponente 548 über die zweite gegenüberstellbare Komponente 544 gefaltet, um die Inhalte des Reagenzkissens 556 und die Probe auf die chromatographischen Medien 558 aufzutragen bzw. aufzubringen.
  • In dieser Vorrichtung umfaßt das Reagenzkissen einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten, der mit einer feststellbaren Kennzeichnung markiert ist, in einer Form, die durch die Zugabe eines wäßrigen Reagenz zu dem Reagenzkissen aufgelöst werden kann. Das hinzugefügte Reagenz ist ein Extraktionsreagenz für den zu testenden Analyten, wie Hämoglobin.
  • Wenn die zweite gegenüberstellbare Komponente zu der ersten gegenüberstellbaren Komponente gegenübergestellt wird, wird der Analyt von den Proben auf der Testkarte extrahiert und bindet an den markierten spezifischen Bindungspartner. Wenn die dritte gegenüberstellbare Komponente anschließend der zweiten gegenüberstellbaren Komponente gegenübergestellt wird, wandert irgendein Analyt, der an den markierten spezifischen Bindungspartner gebunden ist, durch das chromatographische Medium und bindet an die Detektionszone in dem Medium. Diese Detektionszone enthält einen zweiten spezifischen Bindungspartner für den Analyten, wie dies oben beschrieben ist. Jedes chromatographische Medium kann eine Kontrollzone, wie dies oben beschrieben ist, enthalten, um eine sorgfältige bzw. genaue Durchführung des Tests sicherzustellen.
  • Noch eine andere Abwandlung einer Mehrfachvorrichtung ist eine Mehrfachvorrichtung ähnlich zu der in 12 gezeigten, welche jedoch angepaßt ist, eine Testkarte anzunehmen. Die Testkarte kann eine Vielzahl von Proben, wie getrockne te fäkale Proben enthalten, wenn ein Test auf fäkales okkultes Blut durchgeführt wird.
  • Diese Abwandlung wird in 15 gezeigt. Die Testvorrichtung 600 hat eine erste gegenüberstellbare Komponente 602 und eine zweite gegenüberstellbare Komponente 604. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 604 ist gelenkig an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 602 durch ein Gelenk bzw. Scharnier 606 befestigt. Die erste gegenüberstellbare Komponente 602 umfaßt eine Vielzahl von chromatographischen Medien 608. Jedes der chromatographischen Medien 608 hat ein erstes Ende 610 und ein zweites Ende 612 und umfaßt eine Detektionszone 618 und eine Kontrollzone 620. Das erste Ende 610 jedes chromatographischen Mediums 608 ist in betätigbarem Kontakt mit einem Leitmittel 614 und das zweite Ende 610 jedes chromatographischen Mediums 608 in betätigbarem Kontakt mit einem absorbierenden Mittel 616. Es gibt ein separates leitendes bzw. Leitmittel 614 und absorbierendes Mittel 616 für jedes chromatographische Medium 608. Die erste gegenüberstellbare Komponente 602 ist adaptiert bzw. angepaßt, um eine Testkarte 622 aufzunehmen, die eine Vielzahl von getrockneten Proben 624 enthält, die so positioniert sind, daß sie in betätigbarem Kontakt mit jedem Leitmittel 614 sind. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 604 umfaßt eine Vielzahl von Aufbringungsmitteln 628, eines für jedes chromatographische Medium 608. Vorzugsweise enthält jedes Aufbringungsmittel 628 einen markierten spezifischen Bindungspartner für den Analyten in einer auflösbaren Form.
  • Im Gebrauch wird ein Puffer oder eine andere wäßrige Flüssigkeit auf jedes Aufbringungsmittel 628 aufgetragen, um den markierten spezifischen Bindungspartner wieder herzu stellen bzw. neu zu bilden. Ein Bringen der ersten und zweiten gegenüberstellbaren Komponente 602 und 604 in Gegenüberstellung bewirkt, daß jedes der Aufbringungsmittel 628 auf die entsprechende getrocknete Probe 624 aufgetragen wird, so daß die Inhalte jeder getrockneten Probe 624 und jedes Aufbringungsmittels 628 auf jedes Leitmittel 614 und folglich auf jedes chromatographische Medium 608 aufgetragen werden. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 604 enthält eine Vielzahl von Öffnungen 626, eine für jedes chromatographische Medium 608, um jedes chromatographische Medium 608 zu betrachten.
  • II. Analyten und Antikörper zum Gebrauch mit der Testvorrichtung
  • Die Analyten, die für eine Detektion mit einer Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung geeignet sind, beinhalten Antigene, Haptene und Antikörper. Antigene, welche mit der Vorrichtung feststellbar sind, beinhalten Hämoglobin, Streptococcus A und B Antigene, Antigene, spezifisch für den einzelligen Parasiten Giardia, und virale Antigene, die Antigene spezifisch für HIV und das australische Antigen spezifisch für Hepatitis enthalten. Antikörper, die getestet werden können, enthalten Antikörper gegen Bakterien, wie Helicobacter pylori, und gegen Viren, einschließlich HIV.
  • Wenn der Analyt ein Hapten oder Antigen ist, sind der erste und zweite spezifische Bindungspartner vorzugsweise Antikörper. In vielen Anwendungen ist es bevorzugt, daß der erste und zweite spezifische Bindungspartner Antikörper zu verschiedenen Epitopen auf dem Analyten sind, aber das ist nicht erforderlich. Die Antikörper können polyklonal oder monoklonal sein und können IgG, IgM oder IgA sein. In vielen Anwendungen sind polyklonale Antikörper bevorzugt, weil ihre natürliche Variabilität bzw. Unbeständigkeit eine genauere Detektion in Systemen ermöglichen kann, wo antigene Polymorphismen existieren oder existieren können.
  • Wenn der Analyt ein Hapten ist, ist es stark bevorzugt, daß der erste und zweite spezifische Bindungspartner Antikörper zu bzw. an verschiedenen Epitopen sind; anderenfalls kann es einen unerwünschten Konkurrenz-Reaktionsaufbau geben, der eine Bindung des Komplexes des markierten spezifischen Bindungspartners und des Analyten an den unbeweglichen bzw. immobilisierten zweiten spezifischen Bindungspartner stören bzw. beeinflussen kann.
  • Wo der Analyt ein Antikörper ist, ist der erste spezifische Bindungspartner typischerweise ein markierter Antikörper, der an den Analyten auf der Basis der Spezifität bzw. Eigenart von Art bzw. Sorte, Klasse oder Unterklasse (Isotop) bindet. Es ist höchst bevorzugt, daß der erste spezifische Bindungspartner an einen Antikörper-Analyten in der konstanten bzw. gleichbleibenden Region des Antikörper-Analyten bindet, um eine Interferenz bzw. Beeinflussung zu verhindern. Wenn der Analyt ein Antikörper ist, ist der zweite spezifische Bindungspartner vorzugsweise ein Antigen oder Hapten, für welches der Antikörper-Analyt spezifisch ist.
  • In einigen Anwendungen ist es wünschenswert, ein indirektes Kennzeichen anzuwenden. Zum Beispiel kann beim Testen auf Giardia Antigen, ein IgM Antikörper verwendet werden, der schwierig direkt zu markieren sein kann. In diesem Fall kann ein zweiter bzw. sekundärer spezifischer Bindungspart ner speziell für den beweglichen ersten spezifischen Bindungspartner markiert bzw. gekennzeichnet sein. Der markierte zweite spezifische Bindungspartner bindet typischerweise an den Antikörper, der der erste spezifische Bindungspartner ist, auf der Basis der Spezifität von Art, Klasse oder Unterklasse.
  • Als eine Alternative zu dem Gebrauch eines zweiten spezifischen Bindungspartners kann der erste spezifische Bindungspartner an Biotin konjugiert sein und eine Avidin-konjugierte Markierung kann verwendet werden.
  • Diese Beziehungen bzw. Zusammenhänge zwischen Analyten, spezifischen Bindungspartner und Markierungen sind in Tabelle 1 unten zusammengefaßt. Tabelle I Bindungsschemata
    Figure 00690001
  • Ag
    Antigen
    H
    Hapten
    Rb1
    erster Antikörper
    Ab2
    zweiter Antikörper
    Abc, Abc1, Abc2
    Antikörper, spezifisch für andere Antikörper
    Bi
    Biotin
    Av
    Avidin
    L
    Markierung
  • Chromatographische Testvorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung können ohne weiteres angewendet werden für die Durchführung von konkurrierenden Immunassays bzw. Immuntests für Analyten, die Antikörper in einer monovalenten bzw. einwertigen Art und Weise binden, wie Medikamente bzw. Drogen und andere Haptene. In solchen konkurrierenden Immuntests ist das markierte Konjugat ein Antikörper-Kennzeichen-Konjugat und die Detektionszone umfaßt ein unbewegliches Analyten-Analoges. Das Antikörper-Kennzeichen-Konjugat ist anwesend zusammen mit einer Menge von unmarkiertem Antikörper, welcher ausreichend ist, um ein Binden des Antikörper-Kennzeichen-Konjungats an das unbewegliche Analyten-Analoge in der Abwesenheit eines Analyten in der Testprobe zu verhindern.
  • III. Test-Bausätze
  • Weiters können Test-Bausätze verwendet werden, um besondere bzw. einzelne Analyten festzustellen bzw. zu detektieren. Ein Test-Bausatz kann umfassen:
    • (1) eine chromatographische Testvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
    • (2) etwaige notwendige Reagenzien, die erforderlich sind, um die Probe zu behandeln oder zu extrahieren; und
    • (3) gegebenenfalls, wenn die Testvorrichtung einen markierten spezifischen Bindungspartner mit dem Analyten nicht in einer Form aufnimmt bzw. enthält, die auf- bzw. ablösbar sein kann, den erforderlichen spezifischen Bindungspartner.
  • Die Komponenten, die in (2) und (3) erforderlich sind, sind getrennt bzw. einzeln verpackt und können in flüssiger oder fester Form (gefriergetrocknet, kristallisiert, präzipitiert oder aggregiert) sein. Falls das Letztere, werden sie durch den Benutzer bzw. Verbraucher typischerweise mit destilliertem oder gereinigtem Wasser, mit physiologischer Salzlösung oder einer Pufferlösung aufgelöst.
  • Noch andere Abwandlungen von Testvorrichtungen sind möglich. Beispielsweise kann irgendeine der beschriebenen Zwei-Komponenten-Vorrichtungen einen Deckel haben, der gelenkig an einer der gegenüberstellbaren Komponenten befestigt ist. Dieser Deckel kann eine Öffnung darin geschnitten aufweisen, um ein Betrachten von mindestens einem Abschnitt des chromatographischen Mediums zu gestatten.
  • Die Beispiele unten sind nur für erklärende bzw. erläuternde Zwecke und sollen nicht konstruiert bzw. ausgelegt worden, um den Anwendungsbereich der Erfindung in irgendeiner Art und Weise zu begrenzen.
  • Beispiele
  • Beispiel 1
  • Konstruktion einer Vorrichtung zum Detektieren von Streptokokken Antigen
  • Eine Vorrichtung wurde konstruiert für ein Feststellen bzw. Detektieren von Streptococcus A Antigen, die einen markierten Antikörper an Streptococcus A Antigen verwendet.
  • Die Vorrichtung wurde im wesentlichen konstruiert, wie dies in 16 dargestellt ist.
  • 16 zeigt eine chromatographische Testvorrichtung 700 gemäß der vorliegende Erfindung mit einer ersten gegenüberstellbaren Komponente 702, einer zweiten gegenüberstellbaren Komponente 704, die gelenkig an der ersten gegenüberstellbaren Komponente 702 befestigt ist, und einem Deckel 706, der gelenkig an der zweiten gegenüberstellbaren Komponente 704 befestigt ist. Die erste gegenüberstellbare Komponente 702 enthält ein chromatographisches Medium 708. Die zweite gegenüberstellbare Komponente 704 enthält eine tränentropfenförmige Vertiefung 710, die durch ein Band bzw. einen Streifen 712 am Platz gehalten wird. Die erste gegenüberstellbare Komponente 702 enthält ein erstes Fenster 714 und der Deckel enthält ein zweites Fenster 716.
  • Die gegenüberstellbaren Komponenten wurden aus einem harten undurchlässigen Kunststoff bzw. Plastik sowie Lexan® hergestellt. Die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente sowie der Deckel waren jeweils etwa 3'' in der Länge; die erste gegenüberstellbare Komponente war etwa 2,25'' in der Breite, während die zweite gegenüberstellbare Komponente und der Deckel jeweils etwa 2,375'' in der Breite waren. Die zweite gegenüberstellbare Komponente wurde mit Schaumgummi eingefaßt, in welcher eine tränentropfenförmige Vertiefung angefertigt wurde, um einen Tupfer bzw. Abstrich oder eine andere Probenvorrichtung aufzunehmen. Der Tupfer bzw. der Abstrich wurde mit einem Band bzw. einem Streifen am Platz gehalten, der separat bzw. getrennt in die zweite gegenüberstellbare Komponente gegenüber bzw. über die Vertiefung eingefügt bzw. eingesetzt wurde.
  • Das chromatographische Medium war ein Nitrocellulose-Streifen, 8 μm dick und 0,5'' in der Länge (MSI, Westborough, Mass.), befestigt an der Kunststoff- bzw. Plastikunterlage mittels eines doppelseitigen Bands (3M, Minneapolis, Minnesota). Das Leitmittel und das absorbierende Mittel waren Cellulose-Streifen (Ahlstrom Filtration, Holly Springs, Pennsylvania), 17/32'' in der Länge für das absorbierende Mittel, welches Ahlstrom Grade 939 war, und 0,25'' in der Länge für das Leitmittel, welches Ahlstrom Grade 1281 waren. Das Detektoraufbringungskissen war auch Ahlstrom Grade 1281 und war 0,375'' breit. Das Detektoraufbringungskissen überlappte sich leicht bzw. geringfügig mit dem Leitmittel, welches wiederum geringfügig mit dem chromatographischen Medium an seinem ersten Ende überlappte. Das chromatographische Medium überlappte geringfügig an seinem zweiten Ende mit dem absorbierenden Mittel.
  • Die erforderlichen Reagenzien wurden zuerst in dem chromatographischen Medium und dem Detektoraufbringungskissen aufgenommen, worauf die Vorrichtung zusammengesetzt bzw. zusammengebaut wurde, wobei ein doppelseitiges Klebeband verwendet wurde, um die Komponenten auf der Unterlage zu halten.
  • Die Detektionszone beinhaltete Kaninchen Anti-Streptococcus A Antikörper mit 2 mg/ml in 0,001 Mol/l Phosphat gepufferten Salz, pH 7,2. Die Kontrollzone beinhaltete Ziegen Anti-Kaninchen IgG in einer ähnlichen Konzentration in demselben Puffer. Die Antikörperlösungen wurden auf die geeigneten bzw. passenden Regionen des chromatographischen Mediums aufgetragen und bei 100°F in einer Umgebung niedriger Feuchtigkeit getrocknet. Das chromatographische Medium wurde im Überschuß mit einer blockierenden Lösung (Blocking Reagent für ELISA, Boehringer Mannheim, Mannheim, Deutschland, verdünnt 1 : 10 mit destilliertem Wasser, das 0,2 Tween 20 enthält) befeuchtet und wieder bei 100°F getrocknet.
  • Das Detektoraufbringungskissen enthielt Kaninchen Anti-Streptococcus Antikörper, markiert mit 40 nm kolloidalen Goldteilchen. Um den markierten Antikörper auf das Detektoraufbringungskissen aufzubringen, wurde der markierte Antikörper 1 : 1,5 verdünnt mit DBN (1,5 Mol/l Tris-HCl, pH 7,4, 1 Vol.-% Tween 20, 0,4 Vol.-% Brij 35, 0,02 Gew.-% Natriumazid, 3 mg/ml Kaninchen IgG). Pro Test wurden 15 μl von verdünntem markiertem Antikörper zu dem Detektoraufbringungskissen hinzugegeben. Das Detektoraufbringungskissen wurde für 30 Minuten bei 100°F getrocknet.
  • Beispiel 2
  • Detektion bzw. Feststellung von Streptococcen Antigen unter Verwendung der Vorrichtung von Beispiel 1
  • Die Vorrichtung von Beispiel 1 wurde verwendet, um Streptococcus A Antigen festzustellen. Ein gewebter bzw. gefloch tener Dakron-Tupfer, auf welchen unterschiedliche Mengen von Streptococcus Typ A Bakterien aufgetragen wurden, wurde in die Probenvertiefung eingefügt bzw. eingesetzt. Drei Tropfen von Extraktionsreagenz A (0,25% Essigsäure, 5% Tween 20) und drei Tropfen von Extraktionsreagenz B (2 Mol/l Natriumnitrit, 5% Tween 20) wurden auf den Tupfer hinzugegeben, gemischt durch leichtes bzw. mäßiges Rotieren des Tupfers, und für eine Minute inkubiert. Die Vorrichtung wurde dann geschlossen, so daß die erste und zweite gegenüberstellbare Komponente in Gegenüberstellung gebracht wurden, und der Deckel wurde dann über die erste gegenüberstellbare Komponente gefaltet. Das Ergebnis wurde nach einer Inkubationszeit von 2 Minuten bis 5 Minuten gelesen. Das Entstehen von einer rosaroten Bande in der Detektionszone des chromatographischen Mediums zeigte die Detektion bzw. Feststellung von Streptococcus A Antigen an.
  • Die Vorrichtung von Beispiel 1 konnte 1 × 105 Streptococcus A Organismen nach einer 2-Minuten-Inkubation feststellen und konnte 5 × 104 Streptococcus A Organismen nach einer 5-Minuten-Inkubation feststellen. Zum Vergleich konnte der ConciseTM Immuntest von Hybritech (La Jolla, Kalifornien) 1 × 105 Streptococcus A Organismen nur nach einer 5-Minuten-Inkubation feststellen und konnte nicht 5 × 104 Streptococcus A Organismen selbst nach einer 20-Minuten-Inkubation feststellen. Gleichermaßen konnte der SmartTM Immuntest von New Horizons 1 × 105 Streptococcus A Organismen nur nach einer 7-Minuten-Inkubation feststellen und gab ein zweifelhaftes bzw. ungewisses Ergebnis mit 5 × 104 Streptococcus A Organismen nach einer 7-Minuten-Inkubation.
  • Beispiel 3
  • Vorrichtung zum Detektieren von Hämoglobin in fäkalem okkultem Blut
  • (Voraussichtliches bzw. vorausschauendes Beispiel)
  • Eine Testvorrichtung für eine Detektion bzw. Feststellung von Hämoglobin in fäkalem okkultem Blut wird gemäß 1A und 1B konstruiert, wobei das fakultative Leitmittel an dem ersten Ende des chromatographischen Mediums aufgenommen ist. Ein markierter spezifischer Bindungspartner wird auf das Probenaufbringungskissen in auflösbarer Form aufgetragen. Der markierte spezifische Bindungspartner ist Ziegen Anti-Menschen-Hämoglobin Antikörper, markiert mit kolloidalem Gold. Eine Fäkalprobe von 60 μl wird auf das Probenaufbringungskissen aufgetragen und mit dem Konjugat mischen gelassen. Die Vorrichtung wird geschlossen und die Kombination der Fäkalprobe und wiedergebildetem Antikörper kontaktiert das leitende bzw. Leitmittel und bewegt sich durch das chromatographische Medium. Chromatographie wird für eine Periode von etwa 1 Minute bis ungefähr 5 Minuten ablaufen gelassen. Der chromatographische Medium enthält eine Detektionszone von unbeweglichem Anti-Menschen-Hämoglobin Antikörper und eine Kontrollzone mit unbeweglichen Kaninchen-Anti-Ziegen IgG Antikörper. Eine Farbe, welche sowohl an der Detektions- als auch Kontrollzone erscheint, zeigt ein positives Ergebnis an, d. h., die Anwesenheit von okkultem Blut in der Fäkalprobe. Eine Farbe, die an der Kontrollzone, aber nicht an der Detektionszone erscheint, zeigt die Abwesenheit von okkultem Blut und die korrekte Durchführung des Tests an.
  • Diese Vorrichtung ist imstande, Hämoglobin in fäkalem okkultem Blut in einem Konzentrationsbereich von etwa 0,2 ml Blut/100 g Kot bis ungefähr 17 ml Blut/100 g Kot festzustellen. Diese Vorrichtung ist frei von Interferenz, welche durch Peroxidase und diätetisches (nicht-menschliches) Hämoglobin bewirkt wird.
  • Vorteile der Erfindung
  • Chromatographische Testvorrichtungen, wie sie hier beschrieben sind, gestatten die schnelle und genaue Detektion bzw. Feststellung von klinisch wichtigen Analyten, wie Streptococcus A und B Antigen, Hämoglobin für die Ermittlung von fäkalem okkultem Blut, und Antikörper zu Helicobacter pylori. Die Konstruktion der Vorrichtungen ermöglicht eine gleichmäßige Anwendung bzw. Aufbringung der Proben auf das chromatographische Medium und vermindert eine Interferenz bzw. Beeinflussung, die sonst durch teilchenförmiges Material bzw. Partikel oder gefärbte Proben eingebracht werden kann. Der Gebrauch von kolloidalen Metallmarkierungen in einer auflösbaren Form stellt eine extrem rasche Kinetik einer Kennzeichnung zur Verfügung und ermöglicht im wesentlichen eine komplette Bildung von binären Analyt-Kennzeichen-Komplexen, bevor die Probe auf das chromatographische Medium aufgetragen wird. Dies unterstützt in der Trennung bzw. Abscheidung von Verunreinigungen bzw. Schadstoffen und verbessert die Durchführung des Tests. Die Konstruktion und Anordnung des Gehäuses der Vorrichtung unterstützt zusätzlich in der Durchführung des Tests durch ein Sichern der Entfernung einer überschüssiges Immunglobulin enthaltende Probe, die andernfalls eine Interferenz erzeugen könnte.
  • Eine Extraktion von biologischen Proben, wie Blut, Sputum bzw. Auswurf, oder Feces bzw. Kot, kann direkt in den Vorrichtungen durchgeführt werden, wodurch die Menge von kontaminiertem Material reduziert wird, welches entsorgt werden muß, und die Wahrscheinlichkeit von zufälliger bzw. unbeabsichtigter Infektion von Ärzten, Technikern oder der Öffentlichkeit durch ein derartiges kontaminiertes Material reduziert wird. Die Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung sind zusätzlich imstande, Zwei-Richtungs-Chromatographie durchzuführen, um weiters die Genauigkeit bzw. Präzision zu erhöhen und eine Interferenz bzw. Beeinflussung zu reduzieren. Testmethoden bzw. -verfahren, die Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung verwenden, haben einen breiten dynamischen Bereich und sind im wesentlichen frei von falschen Negativen, die in anderen Testmethoden bei höheren Konzentrationen eines Analyten vorkommen können.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung in großem Detail unter Bezugnahme auf gewisse bzw. bestimmte bevorzugte Versionen beschrieben wurde, sind andere Versionen und Ausführungsformen möglich. Diese Versionen beinhalten andere Anordnungen von Zwei- oder Drei-Komponenten-Vorrichtungen, die auf den hierin beschriebenen grundlegenden Prinzipien arbeiten und die irgendeines verwenden von: (a) in situ Extraktion von Proben; (b) Auflösung eines markierten spezifischen Bindungspartners und rasche Bindung an einen Analyten; und (c) Anordnung des chromatographischen Mediums und absorbierenden Mittels, um überschüssige Probe zu entfernen, die anderenfalls eine Interferenz erzeugen könnte. Diese Versionen beinhalten Testvorrichtungen, die für konkurrierende Immuntests angepaßt bzw. adaptiert sind. Der Anwendungsbe reich der Erfindung wird folglich durch die folgenden Patentansprüche bestimmt.

Claims (8)

  1. Chromatographische Testvorrichtung (250) für die Detektion eines Analyten in einer Probe, umfassend: (a) eine erste entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente (252), beinhaltend: (i) ein chromatographisches Medium (256), das erste und zweite Enden (258; 260) aufweist; und (ii) ein erstes Aufbringungsmittel (262) an dem ersten Ende (258) des chromatographischen Mediums; und (b) eine zweite entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente (254), beinhaltend: (i) ein erstes Aufbringungsmittel (270) und (ii) ein absorbierendes Mittel (268), das von dem zweiten Aufbringungsmittel getrennt ist; worin ein Zusatz einer ersten Flüssigkeit zu dem ersten Aufbringungsmittel bewirkt, daß die erste Flüssigkeit auf das erste Ende des chromatographischen Mediums aufgebracht wird; und worin das in gegenüberliegende Beziehung Bringen der ersten und zweiten gegenüberlegbaren Komponenten (i) bewirkt, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums gelangt, um eine zweite Flüssigkeit auf das zweite Ende des chromatographischen Mediums aufzubringen; und (ii) bewirkt, daß das absorbierende Mittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel gelangt, um ein Fluid von dem chromatographischen Medium über das erste Aufbringungsmittel abzuziehen.
  2. Chromatographische Testvorrichtung (300) für die Detektion eines Analyten in einer Probe, umfassend: (a) eine erste entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente (302), beinhaltend: (i) ein chromatographisches Medium (306), das erste und zweite Enden (308, 310) aufweist; (ii) ein erstes Aufbringungsmittel (312) in betätigbaren Kontakt mit dem ersten Ende des chromatographischen Mediums; und (iii) ein erstes absorbierendes Mittel mit endlicher Kapazität in betätigbarem Kontakt mit dem zweiten Ende des chromatographischen Mediums; und (b) eine zweite entgegenstellbare bzw. gegenüberlegbare Komponente (304), beinhaltend: (i) ein zweites Aufbringungsmittel (322); und (ii) ein zweites absorbierendes Mittel (320); worin die erste und zweite gegenüberlegbare Komponente so in gegenüberliegende Beziehung gebracht werden können, daß das zweite Aufbringungsmittel in betätigbaren Kontakt mit dem ersten absorbierenden Mittel angeordnet ist und das zweite absorbierende Mittel in betätigbarem Kontakt mit dem ersten Aufbringungsmittel angeordnet ist.
  3. Chromatographische Testvorrichtung nach Ansprüchen 1 oder 2, worin das chromatographische Medium weiters eine Detektionszone (264; 316) umfaßt, die wesentlich kleiner in der Fläche als das chromatographische Medium ist.
  4. Chromatographische Testvorrichtung nach Anspruch 3, worin die Detektionszone einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten beinhaltet, immobilisiert auf dem chromatographischen Medium.
  5. Chromatographische Testvorrichtung nach Anspruch 3, worin das chromatographische Medium weiters eine Kontrollzone (266; 318) beinhaltet, die wesentlich kleiner als das chromatographische Medium ist und von der Detektionszone getrennt ist.
  6. Chromatographische Testvorrichtung nach Anspruch 5, worin die Kontrollzone Analyt aufweist, daran immobilisiert.
  7. Testbausatz für die Detektion und/oder Bestimmung eines Analyten, umfassend: (a) die chromatographische Testvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2; und (b) einen spezifischen Bindungspartner für den Analyten, der mit einer detektierbaren Markierung markiert ist.
  8. Testbausatz nach Anspruch 7, worin die detektierbare Markierung eine visuell detektierbare Markierung ist.
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