DE6923572U - Verpackungsbeutel. - Google Patents

Verpackungsbeutel.

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Description

Verpackungsbeutel
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verpackungsbeutel, vorzugsweise aus warmeschrumpfbarem Material.
Beim Offnen derartiger Verpackungsbeutel treten Schwierigkeiten auf. Der Verpaokungsbeutel wird beispielsweise mit einem Puter gefüllt, dann wird ein Vakuum angelegt und der Beutelhals zusammengefaßt und verklammert. Danach wird der Beutel geschrumpft. Selbst wenn später die Klammer vom Beutelhals bzw. der Öffnung entfernt wird, läßt sich der Beutel nicht weit genug öffnen, um den Puter oder ähnliches verpacktes Gut aus dem Beutel herauszunehmen. Dies hat seine Ursache darin, daß sich die Gesamtgröße des Beutels beim Schrumpfen verringert hai; und zwar insbesondere in den Bereichen, in denen der Puterkörper das Schrumpfen nicht verhinderte. Somit ergeben sich beim Offnen derartiger Verpackungen besondere Schwierigkeiten, die dann noch verstärkt werden, wenn der Beutel aus einem Material besteht, das schwer einzureißen ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Verpackungsbeutel zu schaffen, bei dem diese Schwierigkeiten vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Verpackungsbeutel, vorzugsweise aus wärmeschrumpfbarem Material, mit einem Aufnahmebereich für das zu verpackende Gut und einem Verschlußbereich, der einen Teil des Aufnahmebereichs begrenzt und umschließt sowie mit einem Lappen an der Außenseite des Verschlußbereiches dadurch gelöst; daß der Lappen eine zum Verschlußbereich hin gerichtete Aufreißkante hat. Durch diese Aufreißkante wird das Aufreißen des Verschlußbereiches wesentlich erleichtert.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Ausführungsbeispiele zeigenden Figuren näher erläutert.
Fig. 1 zeigt die Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemässen Verpackungsbeutels.
Fig. 2 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Verpackungsbeutel gemäss der Erfindung.
Fig. 3 zeigt in perspektivischer Darstellung den unteren Teil des Verpackungsbeutels geaaäß Fig. 2, wobei der Lappen vom Beutel abgezogen 1st·
Fig. 4 zeigt in perspektivischer Darstellung, wie der
Lappen zum Aufreißen des Verpackungsbeutels benutzt wird.
Fig. 5 zeigt in perspektivischer Darstellung den abgerissenen Lappen und den zugehörigen Abreißstreifen.
Fig. 6 zeigt in perspektivischer Darstellung das Entfernen des Beutels nach dem Aufreißen.
Fig. 7 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verpackungsbeutels·
Flg. 8 zeigt eine Anordnung ähnlich Fig. 2, jedoch mit einem \:r anderen verpackten Gut. w
Der in Fig. 1 dargestellte Kunststoffbeutel oder Behälter 10 j: hat an der oberen Kante 11 eine Öffnung. Ferner hat er eine ;. vordere Wand 12, eine hintere Wand 13 (Fig. 6), Seitenkanten !;
14 und 15 sowie einen verschlossenen Boden 16. Der ver- jV
vschlossene Boden hat eine Dichtung 17 und einen Rand 18 Is! ·
entlang der unteren Kante. Im Rand 18 ist ein Lappenbereich |:
19 vorgesehen, der durch einen Einschnitt 20 in einen Lappen jgj 21 und einen Ansatz 22 aufgeteilt 1st. Die Aufreißkante 23 '" des Lappens 21 erstreckt sich senkrecht zur Dichtung 17 zu dieser hin. Entsprechend ist selbstverständlich auch der
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Einschnitt 20 senkrecht zur Dichtung gerichtet. Der Rand hat eine vordere oder obere Wand 12a und eine hintere oder untere Wand IJa, die jeweils Verlängerungen der Wände 12 und 13 des eigentlichen Verpackungsbeutels sind (Fig. 3)·
Der Verpackungsbeutel 10 wird vorzugsweise dadurch hergestellt, daß ein einzelner durchgehender Schlauch aus biaxial orientierter Kunststoff-Folie nacheinander in einem Bogen gleichmässiger Form und ohne scharfe Richtungsänderungen wärmeversiegelt oder verschweißt wird. Der Bogen soll vorzugsweise ein Kreisbogen von 13*24 cm bis 30*48 cm sein, wobei etwa 20,32 cm bevorzugt werden, die auch der Bogen in Fig. 1 hat. Nach dem Herstellen dieser Dichtung wird der Beutel unterhalb der Dichtung vom Schlauch abgetrennt, wobei ein Rand 18 und ein Lappenbereich 19 erhalten bleibt (Flg. l). In dem Lappenbereich 19 wird ein Einschnitt 20 angebracht, um einen Lappen 21 mit Aufreißkante 23 herzustellen. Vorzugswelse soll der Einschnitt durch die gefaltete Seitenkante 13a der Seltenkante des zusammengelegten Schlauches fUhren und der untere Teil des Lappenbereiches rechtwinklig zur Seitenkante 15 des Beutels verlaufen. Der Rand hat an seiner schmälsten Stelle zweckmässlgerweise eine Breite von
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3,175 mm bis 4,762 mm, wobei 6,350 mm bevorzugt werden. In einigen Fällen kann auf dem Rand außerhalb des Lappens verzichtet werden, wenn der Verschlußbereich selbst ausreichend stark ist.
Selbstverständlich 1st auch ein anderer Aufbau des Verpackungsbeutels möglich. So kann beispielsweise der Bogen der Dichtung verändert sein und in einigen Fällen ist es möglich, den Boden des Verpackungsbeutels geradlinig oder in anderer Form zusammenzuschweißen oder zu versiegeln«. Der Lappen kann durch Einschneiden der Folie hergestellt werden, so daß der Lappen oder Lappenbereich sich von dem Verschlußbereich weg erstreckt. Auf diese Weise kann ein Lappen irgendeiner gewünschten Größe hergestellt werden, der an irgendeinen Teil der Dichtung des Verschlußbereiches anschließt. Ferner können zwei oder mehr Lappen vorgesehen werden» So hat beispielsweise der Verpackungsbeutel gemäss Fig. 7 zwei Lappen 36 und 37 unterhalb einer Di jhtung 17· Diese Lappen können zur Erzeugung zweier Offnungen voneinander weggezogen werden. Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel wird jedoch bevorzugt. Der Verschlußbereich kann selbstverständlich auch erst nach dem Abschneiden der Beutelteile von dem Schlauch hergestellt werden. Ferner 1st es möglich, den Beutel durch
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Zusammenfügen verschiedener Folienstreifen herzustellen. Die zuerst angegebene Herstellungsart wird Jedoch bevorzugt.
Wird der erflndungsgemärse Verpackungsbeutel zum Verpacken von verderblichen Nahrungsmitteln, beispielsweise Putern, benutzt, die hervorstehende Teile wie Flügel und Beine haben, so wird der Beutel vorzugsweise aus einer thermoplastischen Folie mit ausgeglichener Orientierung hergestellt/ die eine ziemlich hohe Schrumpf spannung, in jeder Richtung etwa 14,1 kg/cm bis 28,1 kg/cm2 bei 96,1°C hat. Eine derartige Folie übt auf das verpackte Gut einen gleichmassigen kräftigen Druck aus, wenn der Verpackungsbeutel entsprechend der Größe des zu verpackenden Gutes und der Größe der Schrumpfung dimensioniert ist· Ganz allgemein wird für einen Puter von 5,44 kg ein Beutel von 53,02 cm Breite im ungeschrumpften zustand benötigt, der eine normale Schrumpfung von 40 bis 43 % bei 96,I0C hat. Derartige verpackte Güter werden während der Aufbewahrung normalerweise gekühlt bzw. tiefgekühlt· Deshalb sollte die bevorzugte Folie ihre Elastizität auch bei Temperaturen unterhalb von -17,8°C und vorzugsweise bei -45,6°C und sogar
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bei -56,7°C behalten, um gute Ergebnisse zu erzielen, wenn das verpackte Gut schnell auf niedrige Temperaturen abgekühlt wird. Die Folie soll vorzugsweise sehr einreißfest sein und leicht weiterreißen. Je nach Wunsch des Verbrauchers kann die Folie durchscheinend bis undurchsichtig sein. Häufig wird die Folie weiß oder fleischfare-mn dem verpackten Gut das gewünschte Aussehen zu geben. Eine derartige gefärbte Folie ist im allgemeinen durchscheinend, so daß man das verpackte Gut erkennen kann· Da das Verpacken üblicherweise durch Schrumpfen mit heißem Wasser erfolgt, soll die Folie bei Temperaturen von 93*3 C bis 96,I0C gute Schrumpfeigenschaft en in Wasser Beigen. Vorzugsweise wird eine Folie aus vernetztem Polyäthylen benutzt, die durch biaxiale Streckung bei einer Temperatur von 96,I0C auf ein gesamtes Orientierungsverhältnis von 16:1 gebracht wurde. In diesem besonderen Fall betrug die Orientierung in Querrichtung etwa 4:1 und in Längsrichtung 4:1, so daß sich eine ausgeglichene Folie mit im wesentlichen gleicher Orientierung in beiden Richtungen ergab. Die bevorzugte orientierte Folie hat vor dem Schrumpfen eine Stärke von etwa 0,038 mm bis etwa 0,076 mm.
V'lrd der Verpackungsbeutel zum Verpacken von verderblichen
Nahrungsmitteln, wie beispielsweise ringförmiger Wurst, benutzt, die gleichmässige Abmessungen haben und während der Aufbewahrung nicht gefroren werden, so wird er vorzugsweise aus einer thermoplastischen Folie mit geringer Sauerstoff durchlässigkeit, beispielsweise in der Größenordnung -iron 200 bis 400 cn? pro 0,0254 mm Pollenstärke bei 22,8°C,
2 hergestellt.
wenn 1 m 24 Stunden unternatmosphärendruck gehalten wird,/ Eine Folie geringerer Schrumpfspannung ist geeignet und wird bevorzugt. Diese kann in der Größenordnung von 2,1 kg/cm bis 12,6 kg/cm in jeder Richtung bei 96,1 C liegen, wobei 2,1 kg/cm bis 7*0 kg/au bevorzugt werden. Eine derartige Folie paßt sich sehr gut dem zu verpackenden Gut an, wenn der Verpackungsbeutel die entsprechende Größe hat. Nach der Fertigstellung der Verpackung wird die Form gehalten. Der Verpackung&beutel soll so groß sein, daß das zu verpackende Gut leicht eingeführt werden kann. Ferner soll die freie Schrumpfung bezogen auf das Gut ausreichen, um beim Schrumpfen eine Verpackung zu erreichen, die frei von größeren Falten 1st. Es hat sich gezeigt, daß eine freie Schrumpfung von 40 bis 45 % bei 96,1°C erwünscht und bevorzugt 1st, Für eine Wurst von etwa 55*56 cm, die etwa 0,45 kg wiegt, wird Üblicherwelse ein Verpackungsbeutel mit den beschriebenen Eigenschaften benutzt, der im ungeschrumpften Zustand 17*78 cm
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breit und 30,48 cm tief ist. Derartige verpackte Güter werden üblicherweise bei Temperaturen von etwa 1,7°C bis 4,4°C aufbewahrt und daher muß die bevorzugte Folie I
ihre Elastizität mindestens bis hinab zu 4,4°C behalten. Die bevorzugte Folie soll guten Widerstand gegen Fett, Talg und öl bieten und ganz allgemein eine geringe Permeabilität für Gase haben« Vorzugsweise soll die Folie eine Wasserdampfdurchlässigkeit bei 37»80C von weniger als 1,0, vorzugsweise 0,8 g pro 0,0254 mm Stärke bei 100 % R.H. haben, wenn 645 cm 24 Stunden behandelt werden. Die Folie soll vorzugsweise sehr widerstandsfähig gegen das Einreißen sein und verhältnismässig leicht weiterreißen. Ferner ist die Folie vorzugsweise transparent, damit das verpackte Gut erkennbar ist· Da das Verpacken von Nahrungsmitteln, wie ringförmiger Wurst, im allgemeinen durch Schrumpfen mit heißem Wasser erfolgt, soll die Folie bei 93,30C bis 96,I0C gute Schrumpfeigeneshaften im Wasser zeigen. Vorzugsweise werden Folien aus Vlnylidenchlorid-Vinylchloridcopojymerem benutzt, die durch biaxiale Streckung bei 48,9°C in einem Verhältnis von 16:1 orientiert wurden (zur Herstellung einer glelchmässlgen Orientierung in beiden Richtungen erfolgt eine Orientierung von etwa 4:1
in Querrichtung und. etwa 4:1 In Längsrichtung). Die bevorzugte orientierte Folie hat vor dem Schrumpfen eine Stärke von etwa 0,025 mm bis etwa 0,076 mm.
Die beiden vorstehend beschriebenen bevorzugten Folien waren biaxial orientiert. Deshalb sind die Werte für die Schrumpfspannung und die freie Schrumpfung in Längs- und Querrichtung im wesentlichen gleich.
Zur Bestimmung der Gasdurehlässigkeit wird eine Folienprobe in eine abgedichtete Zelle gebracht, so daß die Folie den oberen und den unteren Teil der Zelle vollständig voneinander trennt. Die Zelle und Ihr Inhalt werden während des Versuches auf Raumtemperatur (22,8°C ± 1°C) gehalten. Der obere Teil der Zelle wird über Nacht mit trockenem Stickstoff gereinigt. Trockener Sauerstoff (oder das zu prüfende Gas) wird in den unteren TeIL der Zelle eingeführt und kann während einer vorbestimmten Zeitdauer durch die Folie hindurchtreten· Die Mischung aus Stickstoff und Sauerstoff im oberen Teil wird in einen Haldane-Henderson-Orsat-Gasaaalysagor gegeben. Der Sauerstoff in der Probe wird durch Sauerstoffabsorption bestimmt. Die Stärke der Folie wird mit einem Mikrometer gemessen· Die Durchtrittsgeschwindigkeit wird in
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erredihnet (24 Stunden, m2, Atmosphären). Die Permeabilität wird in cnP angegeben (nm, 24 Stunden, m , Atmosphären).
Die Schrumpfspannung wird durch Messung der Kraft bestimmt, die von einem 2,54 cm breiten Folienstreifen zwischen zwei Haltearmen ausgeübt wird; ein Arm ist stationär und der
mit
andere ist/einem elektronischen Spannungsmesser verbunden. Eine genaue Justierung des Spannungsmessers ermöglicht die Berechnung der Kraft in kg/cm im Probenquerschnitt.
Die freie Schrumpfung wird bestimmt, indem »an ein Probestück der Folie mit einem quadratischen Farbstempel versieht, der 10 cm Seitenlänge hat. Nach dem Eintauchen in Wasser von 96,I0C für 10 Sekunden wird die lineare Schrumpfung in % gemessen.
Die Wasserdampfdurchlässigkeit wird bestimmt, indem man eine Folienprobe in eine abgedichtete Zelle bringt, so daß sie diese vollständig in einen oberen und einen unteren Teil teilt, Die Zelle und ihr Inhalt werden während des Versus hes auf 37,8°C ± 1°C gehalten. Der untere" Teil der Zelle wird teilweise mit Wasser gefüllt, um eine relative Luftfeuchtigkeit
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von 100 % zu erhalten. Durch den oberen Teil der Zelle läßt man solange trockene Luft strömen, bis eine relative Luftfeuchtigkeit von 0 % gemessen wird. Ein Prüfelement in diesem Teil der Zelle ermöglicht eine kontinuierliche Anzeige von Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Hat die relative Luftfeuchtigkeit im oberen Teil der Zelle 0 % erreicht, so wird die Zelle verschlossen und die Luftzufuhr gestoppt. Dann wird die Geschwindigkeit der Vergrößerung der relativen Luftfeuchtigkeit im oberen Teil in einem schmalen Bereich bei konstanter Temperatur gemessen·
Nunmehr wird die vollständige Verpackung gemäss dem bevorzugten Ausführungsbeispi*l nach Fig. 2 beschrieben. Das in Fig. 2 dargestellte verpackte Out ist ein 5,44 kg schwerer Puter« und der Verpackungsbeutel hat eine Breite von 33, 02 cm bei einer entlang der gestrichelten Linie A in Fig. 1 gemessenen Tiefe von 55,88 cm. Dieser Puter wurde in den Verpackungsbeutel geschoben, der dann mit Hilfe einer in die Öffnung des Beutels eingeführten Düse, die mit einer Vakuumpumpe verbunden war, evakuiert wurde. Nach dem Evakuieren wurde der Verpackungsbeutel mit einer Metallklammer 30 verschlossen. Dieser Vorgang erfolgte In der bekannten Weise, wie
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beispielsweise in der USA-Patentschrift 2 733 V& beschrieben. Nach dem Verschließen des Beutels mit der Klammer wird er um den Puter geschrumpft. Die Spannung in der schrumpfenden Folie preßt diese fest auf den Puter und hält ihn in der vorgegebenen Form. Das Aussehen des Puters wird durch die glatte faltenlose Kunststoffschicht verbessert.
In Fig. 3 ist der abgefaltete Lappenbereich mit dem vergrößerten Einschnitt 20, dem Ansatz 22 und dem Lappen 21 dargestellt. Man erkennt, daß der Rand 18 im wesentlichen an der Dichtung 17 anliegt, um einen Abreißstreifen 31 zu bilden. Der Rand 18 schrumpft zu größerer Stärke zusammen und bildet zusammen mit der Dichtung-den Abreißstreifen. Die Dichtung 17 und der geschrumpfte Rand 18 bilden jeweils einen Teil des Abrei«Streifens 31= Somit stellen Dichtung und Rand 18 jeder einen Abreißstreifen dar. In einigen Fällen kann d_e Dichtung 17 allein als Abreißstreifen benutzt werden, und der Rand kann fehlen.
Der Lappenbereich I9 liegt geschrumpft an der Seiteder Verpackung an, wie dies In Fig. 2 dargestellt 1st.
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Zum besseren Verständnis wird die Verpackung anhand eines typischen Füll- und Öffnungsvorganges ausführlich beschrieben, üblicherweise wird ein gekühlter Puter (etwa 1,7°C) in den Verpackungsbeutel 10 geschoben und der Beutel evakuiert und aur irgendeine Weise, beispielsweise mit der Klammer 30 verschlossen. Der geschlossene Beutel wird dann durch einen Schrumpftunnel mit heißem Wasser befördert und durchläuft einen oder mehrere Wassersprühbereiche, in denen das Wasser sowohl von oben als auch von unten gegen die Verpackung gesprüht wird. Die Wassertemperatur beträgt üblicherweise etwa 96,I0C, wodurch die Folie innerhalb von 3 bis 5 Sekunden unter Freigabe eines Teils der Schrumpfspannung und der Folienorientierung dicht auf geschrumpft eο e eee In Flg. 2 dargestellte Verpackung. Wird der Verpackungsbeutel unter Ausnutzung der vorstehend beschriebenen vorteilhaften Eigenschaften gewählt, so entsteht durch die Schrumpf spannung von 14,1 kg/cm2 bis 28,1 kg/cm2 eine festig enge Verpackung. Die hohe Schrumpfspannung preßt die herausstehenden Teile des Puters eng an den Körper, so daß eine gut stapelbare Verpackung von angenehmem Aussehen entsteht. Da die Folie sehr schwer einzureißen ist, erfolgt während der Herstellung der Verpackung keine Beschädigung. Der Rand
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schrumpft bei 96,I0C in Längsrichtung des Verpackungsbeutels um den maximalen Wert, da in dieser Richtung ein vollständig freies Schrumpfen möglich ist. Die Folie würde selbstverständlich noch stärker schrumpfen, wenn sie Temperaturen oberhalb von 96,I0C ausgesetzt oder längere Zeit bei gleicher Temperatur gehalten wird. Der Rand unterliegt in der Breite einem Widerstand und wahrscheinlich bewirkt die Längsspannung, daß sich der Lappen gegen die Außenseite des Beutels legt, wo er nicht stört und nicht versehentlich von Kunden, die das verpackte Gut in die Hand nehmen, abgerissen wird. Es ist sehr vorteilhaft, daß der Lappen im wesentlichen glatt an der Seite des Beutels anliegt, da dadurch praktisch die Benutzung des Lappens als Griff zum Anheben der Packung oder ein versehentliches Abreißen vermieden wird. Der dickere Rand ist stärker als die Folie im allgemeinen und bricht oder reißt daher nicht so leicht. Die Folie im Rand ist verhältnismäßig wenig orientiert oder hat in Längsrichtung eine wesentlich verringerte Orientierung, da in dieser Richtung eine freie Schrumpfung möglich war, während in der Breite die Schrumpfung beschränkt war und damit eine stärkere Orientierung erhalten blieb. Ganz allgemein ist eine Folie umso leichter einzureißen, Je stärker
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sie orientiert ist. Nlcht-orientierte Folien sind üblicherweise sehr schwer zu zerreißen. Es sei bemerkt, daß die untere Kante des Randes und daher auch der Lappen offen sind. Wenn dies nicht der Fall wäre« so könnte der Lappen eine Luftblase einschließen, wenn beim Schrumpfen in einem geschlossenen Teil oder Randbereich Luft vorhanden war.
Nach dem Schrumpfen der Fackung wird diese einer Tiefkühleinrichtung zugeführt, wo sie innerhalb von etwa 30 Minuten auf Temperaturen von -17,80C bis -14,4°C abgekühlt wird.
\ Die bevorzugten Wänder der Verpackungen widerstehen Temperaturen bis hinab zu -25,50C und vorzugsweise sogar bis hinab
• zu -4o°C, wobei ihre gute Elastizität erhalten bleibt. Der
; Käufer hält die Temperatur auf dem Gefrierpunkt, bis kurz
j vor dem öffnen der Packung, wobei die Packung vorzugsweise
vor dem Offnen aufgetaut wird. Die erfindungsgemäße Verpackung läßt sich Jedoch auch sehr gut vor dem Auftauen öffnen, falls dies gewünscht ist.
Danach wird die Packung einer Aufbewahrungstemperatur von I ~17, 8°C oder weniger ausgesetzt und während der Verschiffung und nach der Verschiffung bis zum Verkauf gefroren gehalten.
Nach dem üblichen Auftauen wird der Lappen 21 von der Seite der Umhüllung 32 weggezogen, die den Puter 33 einschließt (Fig. 4). Dies erfolgt beispielsweise durch Anheben mit dem Finger. Dann wird der Lappen gemäß Fig. 4 ergriffen und der Puter mit der- andoron Hand gehalten. Der Lappen wird kurz nach oben und entlang dem unteren Teil der Verpackung gezogen. Die Aufreißkante, die rechtwinklig zur Dichtung verläuft, reißt bis durch die Dichtung ein. Sie führt die Rißstelle durch die Dichtung im wesentlichen im rechten Winkel zu dieser« und vermeldet dadurch fehlerhaftes Abreißen. Wird der Lappen quer zur Fackung gezogen, so reißt diese im wesentlichen den Abreißstreifen 31 entlang der Dichtung folgend (Fig. 5) auf.
Nach dem Entfernung des Lappens und des Aufreißstreifens wird der Daumen unter die Kante des Beutels geschoben, wodurch dieser etwas vom Puter gelöst wird. Dann wird die Verpackung, wie in Fig. 6 gezeigt, abgezogen. Die Folie reißt sehr leicht ein, so daß die Verpackung beim Abstreifen der Folie eingerissen wird. Im allgemeinen reißt die Folie von den Stellen der Öffnung welter, an denen der Lappen durch die Dichtung hindurch gelangte, und ferner erfolgt ein Weiterreißen an der Stelle, an der der Lappen während
- 18 des öffnens der Verpackung abgerissen wurde.
Zur Verpackung eines Erzeugnisses, wie beispielsweise einer ringförmigen Wurst, wird vorzugsweise ein Beutel mit den vorstehend beschriebenen Eigenschaften verwendet.
Wie in Fig. 8 zu erkennen ist, wurde eine ringförmige Wurst in den Verpackungsbeutel geschoben, wobei die zugebundenen Enden zur Öffnung oder der oberen Kante 11 des Beutels gerichtet sind. Der Verpackungsbeutel wurde in gleicher Weise wie beim Verpacken des Puters evakuiert. Beim Evakuieren des Beutels legt sich dieser um die Wurst und die einander gegenüber liegenden Wände 12 und 13 nähern sich einander in dem vom ringförmigen Innenraum der Wurst 41 gebildeten Bereich 40 an. Der Beutel wird dann, wie vorstehend beschrieben, mit einer Klammer JO verschlossen und in gleicher Weise wie zur Herstellung der Puter-Verpackung mit heißem Wasser behandelt. Die Wände 12 und 13 kommen während des Schrumpfens im Bereich 40 im allgemeinen miteinander in Berührung, obwohl sie üblicherweise nahe der Innenseite der Wurst voneinander getrennt sind, wenn sich die Folie straff um die Wurst legt. Im mittleren Bereich 40 haften jedoch die Foliewände im allgemeinen anein-
ander, so daß eine sehr ansehnliche Verpackung erzeugt wird. Im übrigen ist die Verpackung ziemlich ähnlich der Verpackung gemäss Fig. 2. Insbesondere sind der Lappen und der Abreißstreifen die gleichen wie bereits vorstehend beschrieben. Sie werden deshalb nicht erneut | beschrieben.
abgerissen, sondern die Wurst wird ergriffen und soweit aus der Verpackung gezogen, daß das für den unmittelbaren Verbrauch benötigte Stück abgeschnitten werden kann. Der restliche Teil der Wurst wird wieder in den Beutel zurückgeschoben und dieser durch Falten verschlossen. Somit läßt sich die erfindungsgemässe Verpackung nicht nur sehr leicht öffnen, sondern kann auch danach noch zur VAufbewahrung der Wurst dienen. Es sei darauf hingewiesen, daß die Verpackung im Bereich 40 nur durch ein Vakuum zusammengäialten ist, so
Die Verpackung gemäß Fig. 8 wird im wesentlichen in der gleichen Weise wie die Verpackung gemäss Fig. 2 geöffnet. Ii
Der Lappen wird in die in Fig. 8 gezeigte Stellung ange- | hoben und dann wie in Fig. 4 dargestellt ergriffen und in der in Flg. 5 dargestellten Art abgerissen. Die Verpackung wird Jedoch im allgemeinen nicht wie in Fig. 6
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daß die Wände des Beutels nach dem Offnen nicht mehr zusammengepreßt werden und man einen vollständig geöffneten Beutel erhält, der einen leichten Zugriff ermöglicht.
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Claims (10)

önsprüch
1. Verpackungsbeutel, vorzugsweise aus warmeschrumpfbarem Material, mit einem Aufnahmebereich für das zu verpackende Out und einem Verschlußbereich, der einen Teil des Aufnahmebereiches begrenzt und umschließt, sowie mit einem Lappen an der Außenseite des Verschlußbereiches, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (21) eine zum Verschlußbereich (16) hin gerichtete Aufreißkante (23) hat.
2. Verpackungsbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite des Verschlußbereiches (16) ein Rand vorgesehen ist, der einen den Rand (18) in einen Lappen (21) und eilen Ansatz (22) aufteilenden Einschnitt (20) aufweist, wobei die Aufreißkante (23) des Lappens (21) von einer Seite des Einschnitts (20) gebildet wird, I
- 22 -
3. Verpackungsbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung des Verschlußbereichs (16) Teile zweier Wände des Aufnahmeberelchs (10) dichtend miteinander verbunden sind.
4. Verpackungsbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekenn-
§ zächnet, daß die Aufreißkante (23) senkrecht zur
Dichtung (17) im Verschlußbereich (16) verläuft.
5. Verpackungsbeutel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (17) bogenförmig ist.
6. Verpackungsbeutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Lappen (21) über die halbe Länge der bogenförmigen Dichtung (17) erstreckt.
7. Verpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
hergestellt aus einem durchgehenden Schlauch aus orientierter thermoplastischer Folie, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie biaxial in einem Verhältnis von etwa 16:1 orientiert 1st, daß der Boden des Verpackungsbeutel durch Verbinden der Schlauchteile hergestÄLt ist, wobei sich die Dichtung (17) In einem Bogen von etwa 15,24 cm bis
etwa 30,48 cm über die Wände des Schlauche erstreckt und die Seitenkanten des Verpackungsbeutels geradlinig in Richtung der Achse der Beutelöffnung verlaufen, daß der Rand (18) an der schmälsten Stelle etwa 3*175 mm bis etwa 4,762 mm über die Dichtung hinausragt und daß der Lappen (19) von einer Seitenkante ausgehend bis etwa zur Mitte des Randes (18) reicht und seine Unterkante senkrecht zu dieser Seitenkante verläuft.
8. Verpackungsbeutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtung (17) in einem kreisförmigen Bogen von 20,32 cm geschweißt ist und daß der Rand (18) an seiner schmälsten Stelle 6,350 mm breit ist.
9. Verpackungsbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 8 zur Herstellung einer Schrumpfpackung, dadurch gekennzeichnet, daß der Lappen (21) im geschrumpften Zustand des Verpackung· beuteis an der Außenseite des Aufnahmebereichs anliegt und daß die Dichtung (17) und der geschrumpfte Rand (18) zusammen einen starken Abreißstreifen bilden.
10.Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschnitt (20) von der
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zugehörigen Seltenkante des Verpackungsbeutels senkrecht zur Dichtung (17) verläuft.
su:sch.
DE6923572U 1968-06-27 1969-06-13 Verpackungsbeutel. Expired DE6923572U (de)

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