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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen saugfähigen Artikel, beispielsweise
eine Damenbinde.
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Der
Begriff "saugfähiger Artikel" bezieht sich auf
Produkte, wie Damenbinden, Inkontinenzprodukte, Windeln, Slipeinlagen,
Hosen zur Sauberkeitserziehung und ähnliche. Damenbinden, die auch
als Einlagen für die
Menstruations- oder
Monatshygiene bezeichnet werden, sind so ausgebildet, dass sie von
einer weiblichen Person getragen werden können, um einen mittleren bis
starken Fluss an Körperfluiden,
wie Menses, Blut, Urin und andere von dem Körper während der Menstruation abgegebene
Exkremente, aufzunehmen. Bei Damenbinden handelt es sich um Vorrichtungen
zum äußerlichen
Gebrauch, die derart ausgebildet sind, dass sie mit dem Pudendum
(Schambereich) des menschlichen Körpers annähernd ausgerichtet sind, und
sie werden im allgemeinen ortsfest gehalten, indem sie haftend oder
mechanisch an einem Unterbekleidungsstück befestigt sind. Derartige
Produkte unterscheiden sich von Tampons, die als Vorrichtungen zum
innerlichen Gebrauch klassifiziert werden und so ausgebildet sind,
dass sie physisch in die Vaginaöffnung
eingeführt
werden können. Damenbinden
unterscheiden sich ebenfalls ganz offensichtlich von Slipeinlagen
in verschiedener ins Auge fallender Weise. Die meisten Damenbinden
sind im allgemeinen in ihren Abmessungen größer, weisen eine eindeutigere
dreidimensionale Gestalt auf, sie sind dicker in ihrer Stärke und
weisen ein voluminöseres
Erscheinungsbild auf als Slipeinlagen. Funktionell unterscheiden
sich Damenbinden dadurch, dass sie für die Aufnahme einer größeren Menge
an Körperfluid
geeignet sind und sie, falls erforderlich, über einen längeren Zeitraum, beispielsweise über Nacht,
getragen werden können.
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Da
Damenbinden normalerweise während
des Zeitraums des stärksten
Menstruationsflusses getragen werden, sind sie so ausgebildet, dass
sie einen mittleren bis starken Fluss bewältigen können und weisen allgemein ein
Gesamtabsorptionsvermögen
im Bereich von etwa 20 bis 50 Gramm Fluid auf. Slipeinlagen sind dagegen
für die
Aufnahme relativ geringer Mengen an Flüssigkeit ausgebildet und werden
für die
Verwendung zu Beginn und am Ende der Menstruation, einem Zeitraum
mit geringem oder sporadischem Fluss, vermarktet. Im Handel erhältliche
Slipeinlagen sind so ausgebildet, dass sie ein Gesamtabsorptionsvermögen im Bereich von
etwa 1 bis 15 Gramm Fluid aufweisen.
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Die
gesellschaftlichen Veränderungen
heutiger Zeit haben dazu geführt,
dass mehr Frauen aktiver an sportlichen und anderen Arten körperlicher
Aktivitäten
teilnehmen. Diese Veränderungen
gingen einher mit Veränderungen
in der Kleidung und haben dazu geführt, dass mehr Frauen dazu übergegangen
sind, enge, sich an den Körper
anschmiegende Bekleidungstücke
zu tragen. Derzeitige Damenbinden, mit einer Dicke von 6,4 mm oder
mehr, können
sich im Pudendum unansehnlich ausbuchten, wenn sie in engsitzenden
Shorts oder Hosen getragen werden. Die Gesamtgröße und Gestalt der Binde können auch
die Beinbewegung einschränken
und bei der Trägerin.
ein unangenehmes Gefühl
bei der Teilnahme an körperlichen
oder sportlichen Aktivitäten
hervorrufen. In Anbetracht dessen besteht ein wirklicher Bedarf
an einer verbesserten dünnen
Damenbinde, die eine Dicke von weniger als etwa 5 Millimeter aufweist
und die einem Verknäulen
oder Verdrehen während
des Tragens widersteht.
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Bei
der Bereitstellung einer dünnen
Damenbinde mit einer Dicke von weniger als etwa 5 Millimeter hat sich
herausgestellt, dass derartige Produkte dazu neigten, sich während des
Tragens zu verknäulen
oder zu verdrehen. Dadurch, dass die Binde zwischen den Oberschenkeln
gedrückt
wird, was zu einer Verformung während
der Bewegung der Trägerin
führt,
nimmt die obere Oberfläche
der Binde eine gekrümmte
oder konvexe Form an. Dieses Verdrehen wird aufgrund eines Verdrehens
entlang einer Längsachse
bisweilen auch als "Verseilen" bezeichnet, das
der Damenbinde ein zylindrisches Profil verleiht. Der Verseileffekt
ist nachteilig, da die Binde nicht in der Lage ist, Körperfluid,
das die obere Oberfläche
der Binde berührt,
zu absorbieren. Das von der Vagina abgegebene Fluid neigt dazu,
von der verseilten Binde herabzufließen, bevor es von dem in der
Damenbinde vorgesehenen primären
Saugmittel absorbiert werden kann, und das Fluid läuft daher
auf ein angrenzendes Unterbekleidungsstück aus. Dieses Herabfließen ist
besonders signifikant in einer Periode mit starkem Fluss. Dieses
Verknäulen
und Verdrehen ist ein Problem, das eher dünne als dickere Binden betrifft.
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Auch
von anderer Seite ist der Bedarf an dünnen Damenbinden erkannt worden.
Siehe beispielsweise die US-Patente
4,217,901 erteilt an Bradstreet et al.; 4,950,264 und 5,009,653
erteilt an Osborn; und US-Patentanmeldung mit der Seriennr. 556,694
von Serbiak et al., die alle an den Inhaber der vorliegenden Patentanmeldung übertragen
worden sind.
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LU-A-57
680, US-A-4,195,634, GB-A-2 168 612 und EP-A-0 298 348 beschreiben saugfähige Artikel mit
einer versteifenden oder elastischen Komponente. Die versteifende
oder elastische Komponente weist immer eine Breite auf, die geringer
ist als die Breite des saugfähigen
Artikels, oder höchstens
dieser Breite entspricht, mit Ausnahme einer in LU-A-57 680 gezeigten
Ausführungsform.
Diese Ausführungsform
bezieht sich auf einen saugfähigen
Artikel, der im wesentlichen aus einer saugfähigen Komponente und einer
elastischen Komponenten besteht, wobei die elastische Komponente
eine größere Breite
als die saugfähige
Komponente aufweist. Während
des Gebrauchs wird der saugfähige
Artikel zwischen den Oberschenkeln der Trägerin mittels der elastischen
Komponente zusammengebauscht und so in Position ausgerichtet.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung
eines saugfähigen
Artikels, der die Nachteile von Produkten des Standes der Technik überwindet.
Diese Aufgabe wird durch den saugfähigen Artikel gemäß dem unabhängigen Anspruch
1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Merkmale, Aspekte und Einzelheiten der Erfindung
sind aus den abhängigen
Ansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen ersichtlich. Die Ansprüche verstehen
sich als ein erster, nicht einschränkender Ansatz, die Erfindung
ganz allgemein zu definieren.
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Diese
Erfindung betrifft einen saugfähigen
Artikel mit einer im wesentlichen nicht saugfähigen, im wesentlichen elastischen
Schicht, um einem Verknäulen
während
des Gebrauchs zu widerstehen.
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Erfindungsgemäß wird ein
saugfähiger
Artikel, wie eine Damenbinde, zur Verfügung gestellt, der eine zentrale
Längsachse
aufweist. Der saugfähige
Artikel weist ein saugfähiges
Mittel und eine im wesentlichen nicht saugfähige, im wesentlichen elastische
Schicht oder Komponente auf, die angrenzend zu dem saugfähigen Mittel
angeordnet ist. Das saugfähige
Mittel weist eine zentrale Längsachse
auf, die im wesentlichen entlang der zentralen Längsachse des saugfähigen Artikels
ausgerichtet ist. Der saugfähige
Artikel kann des weiteren eine flüssigkeitsdurchlässige Abdeckschicht
aufweisen.
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Zusätzlich weist
der saugfähige
Artikel eine flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht
oder ein flüssigkeitsundurchlässiges Sperrelement
auf. Das saugfähige
Mittel weist eine ausreichende Steifigkeit auf, um einem Verdrehen
des saugfähigen
Artikels während
des Gebrauchs zu widerstehen. Die elastische Schicht weist eine
Breite innerhalb der Breite des saugfähigen Artikels auf und weist
eine ausreichende Elastizität
auf, um einem Verknäulen
des saugfähigen
Artikels während
des Gebrauchs zu widerstehen. Das saugfähige Mittel kann zwischen der
Abdeckschicht und der im wesentlichen elastischen Schicht angeordnet
sein. Die elastische Schicht ist ein nichtabsorbierendes Schaumpolymer
und weist eine Rundbiegefestigkeit (circular bend flex) im Bereich
von etwa 9 bis etwa 42 Gramm bei einer Rücksprungelastizität von etwa
50% auf. Das saugfähige
Mittel weist eine Gurley-Steifigkeit
im Bereich von etwa 782 Milligramm bis etwa 2526 Milligramm auf. Vorzugsweise
weist der saugfähige
Artikel eine Gesamtbreite auf, die sich über die Breite der Labia majora
der Trägerin
erstreckt.
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Bei
saugfähigen
Artikeln, wie Damenbinden, kann die Damenbinde auch eine Transferschicht,
eine oder mehrere Tissue-Schichten, ein auf der der Bekleidung zugewandten
Seite der Damenbinde vorgesehenes Bekleidungshaftmittel sowie einen
Abziehstreifen aufweisen, der auf dem Bekleidungshaftmittel vorgesehen
ist und vor Verwendung entfernt werden kann, um das Bekleidungshaftmittel
freizulegen. Gemäß einer Ausführungsform
weist die Damenbinde eine flüssigkeitsdurchlässige Abdeckschicht,
eine im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht,
ein saugfähiges
Mittel und eine im wesentlichen nicht saugfähige, im wesentlichen elastische
Schicht auf, die zwischen dem saugfähigen Mittel und der Rückschicht
angeordnet ist. Die Rückschicht
ist wenigstens teilweise peripher mit der Abdeckschicht verbunden.
Die Damenbinde weist eine Gesamtbreite quer zur Längsachse
auf, die durch die Distanz zwischen einer äußeren Seitenkante der Damenbinde
zur gegenüberliegenden äußeren Seitenkante
der Damenbinde festgelegt ist.
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Das
saugfähige
Mittel weist eine zentrale Längsachse
auf, die im wesentlichen entlang der zentralen Längsachse der Damenbinde ausgerichtet
ist. Das saugfähige
Mittel weist eine ausreichende Steifigkeit auf, um einem Verdrehen
der Damenbinde während
des Gebrauchs zu widerstehen. Die elastische Schicht ist zwischen
dem saugfähigen
Mittel und der Rückschicht
angeordnet. Die elastische Schicht weist eine Breite im Bereich
von 60 Prozent bis 100 Prozent der Gesamtbreite der Damenbinde auf
und weist eine ausreichende Steifigkeit auf, um einem verknäulen der
Damenbinde während
des Gebrauchs zu widerstehen. Das saugfähige Mittel kann eine Breite
von weniger als 63,5 mm (2,5 Zoll) aufweisen. Alternativ kann es
eine Breite von weniger als 60 Prozent der Gesamtbreite der körperseitigen
Seite der Damenbinde aufweisen. Die Damenbinde kann eine Stärke oder
Dicke von weniger als etwa 5 Millimeter (mm) aufweisen.
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Gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein saugfähiger Artikel bereitgestellt,
der einem Verdrehen und Verknäulen
während
des Gebrauchs widersteht. Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, wird eine dünne Damenbinde
bereitgestellt, die eine zentrale, sich in Längsrichtung erstreckende saugfähige Zone
aufweist, die eine höhere
Saugfähigkeit
und Steifigkeit als angrenzende Zonen aufweist, in Kombination mit
einer elastischen Schicht, die im wesentlichen nicht saugfähig ist.
Gemäß einem
noch weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung, wird ein saugfähiger Artikel
bereitgestellt, der Zonen unterschiedlicher Stärke, Steifigkeit und Saugfähigkeit
aufweist. Eine zentrale saugfähige
Zone weist die stärkste
Dicke auf, ist saugfähiger
als irgendeine der anderen Zonen und weist im Vergleich zu irgendeiner
anderen Zone die größte Steifigkeit
auf. Eine angrenzende Zone, die angrenzend zu der saugfähigen Zone
angeordnet ist, weist eine geringere Dicke, geringere Saugfähigkeit
und geringere Steifigkeit auf. Eine Randzone, die nahe der äußeren Seitenkanten
angeordnet ist, weist eine noch geringere Dicke, Saugfähigkeit
und Steifigkeit auf.
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Es
hat sich gezeigt, dass die Kombination von Elementen in saugfähigen Artikeln
der hierin beschriebenen Erfindung, wie Damenbinden, Produkte bereitstellt,
die zu unerwartet guten Ergebnissen führen und einen guten Ausgleich
zwischen Tragekomfort für
die Benutzerin, einer hohen Saugfähigkeit und anderen guten Leistungscharakteristika
bei vernünftigen
Kosten schafft. Die Produkte weisen eine Weichheit und Dünnheit entlang
der Kanten auf, die den Komfort verbessern. Die Produkte widerstehen
des weiteren einem Verdrehen, Verknäulen und Auslaufen.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung, wobei
ein Bereich weggebrochen ist, um innere Komponenten darzustellen.
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2 ist
eine schematische Darstellung einer Querschnittsansicht von 1 entlang
der Linie X-X.
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3 ist
eine schematische Darstellung einer Querschnittsansicht von 1 entlang
der Linie Y-Y.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform der Erfindung, wobei
ein Bereich weggebrochen ist, um innere Komponenten darzustellen.
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6 ist
eine schematische Darstellung einer Querschnittsansicht von 5 entlang
der Linie X-X.
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7 ist
eine schematische Darstellung einer Querschnittsansicht von 5 entlang
der Linie Y-Y.
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8 ist
eine perspektivische Ansicht einer vierten Ausführungsform der Erfindung.
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9 ist
eine Draufsicht der in 5 gezeigten dritten Ausführungsform,
in der Segmente in Maschinenrichtung für die zentrale saugfähige Zone
und die angrenzenden Zonen dargestellt sind.
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10 ist
ebenfalls eine Draufsicht der in 5 gezeigten
dritten Ausführungsform,
in der Segmente in Querrichtung für die zentrale saugfähige Zone
und die angrenzenden Zonen dargestellt sind.
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11 ist
ebenfalls eine Draufsicht der in 5 gezeigten
dritten Ausführungsform,
in der Segmente in Maschinenrichtung in der zentralen saugfähigen Zone
und den Randzonen dargestellt sind.
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12 ist
eine Draufsicht der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform,
in der Segmente sowohl in Maschinenrichtung als auch in Querrichtung
dargestellt sind.
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13 ist
eine Draufsicht der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform.
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Bei
dem saugfähigen
Artikel kann es sich um eine Damenbinde handeln, die dazu dient,
von einer weiblichen Person getragen zu werden zur Aufnahme von
Körperfluiden,
wie Menses, Blut, Urin und anderen Exkrementen, beispielsweise solche,
wie sie während
der Menstruation abgegeben werden.
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Bezugnehmend
auf 1, 2 und 3 weist
eine erste Ausführungsform
eines saugfähigen
Artikels, insbesondere einer Damenbinde 15, eine Länge von
etwa 150 Millimeter (mm) bis 320 mm, eine Breite von etwa 60 mm
bis 120 mm und abgerundete Enden auf. Die Damenbinde 15 ist
relativ dünn
und weist eine Stärke
oder Dicke von weniger als etwa 5 Millimeter, vorzugsweise von weniger
als etwa 4 Millimeter und am bevorzugtesten von weniger als etwa
3 Millimeter auf. Die Damenbinde 15 weist eine körperseitige
Seite 16, eine der Bekleidung zugewandte Seite 17,
eine im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht
oder ein im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges Sperrelement 18,
eine im wesentlichen nicht saugfähige,
elastische Schicht 19 und ein saugfähiges Mittel 20 auf.
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Die
elastische Schicht 19 ist aus einer Schicht oder aus mehreren
Schichten eines flexiblen, geschlossenporigen Polyethylenschaumstoffmaterials
hergestellt. Ein Beispiel eines in dieser Ausführungsform verwendeten Schaums
ist von Sealed Air Corporation, 7110 Santa Fe Drive, Hodgkins, Illinois
60525, USA, erhältlich.
Die Qualitätsspezifikation
lautet wie folgt: Cell-AireR Foam, CA-30,
Dicke 0,78 mm (1/32 Zoll), Dichte 0,0192 g/cm3 (1,2
Pfund/Fuß3), Breite 1,52 m (60 Zoll), auf Rollen mit
einer linearen Länge
von 607 m (2000 Fuß).
Ametek Microfoam Division, Brandwine Four Building, Routes 1 and
202, Chadds Ford, Pennsylvania 19317, USA, stellt einen leichtgewichtigen
Polypropylenschaum her, der ebenfalls für diese Ausführungsform geeignet
ist. Der Schaum wird als microFoamR bezeichnet.
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Die
elastische Schicht 19 ist angrenzend zu und auf der körperseitigen
Seite des Sperrelements 18 angeordnet. Das saugfähige Mittel 20 ist
in Bezug auf das Sperrelement 18 auf der entgegengesetzten
Seite der elastischen Schicht 19 angeordnet. Das saugfähige Mittel 20 ist
im wesentlichen entlang der zentralen Längsachse Y-Y der Damenbinde 15 ausgerichtet.
Die elastische Schicht 19 weist eine Breite auf, die größer ist
als die Breite des saugfähigen
Mittels 20. Die elastische Schicht 19 weist eine
Länge auf,
die der des saugfähigen
Mittels 20 entspricht und vorzugsweise größer als
diese ist. Die elastische Schicht 19 weist eine Länge auf,
die wenigstens 60% der Länge
der Binde 15 beträgt.
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Das
Sperrelement 18 ist so ausgebildet, dass es der inneren
Oberfläche
eines Unterbekleidungsstücks
(nicht gezeigt), allgemein dem Schrittbereich, zugewandt ist. Das
Sperrelement 18 blockiert den Durchgang von Körperfluiden
und anderen Flüssigkeiten.
Das Sperrelement 18 kann aus mikrogeprägten Polymerfolien, wie Polyethylen
oder Polypropylen, oder aus Bikomponentenfolien hergestellt sein.
Ein bevorzugtes Material ist Polyethylenfolie.
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Das
saugfähige
Mittel 20 weist eine Gesamtlänge auf, die sich wenigstens über etwa
50%, vorzugsweise über
wenigstens etwa 75%, der Länge
der Binde 15 erstreckt. Die Breite des saugfähigen Mittels 20 beträgt weniger
als etwa 63,5 mm (etwa 2,5 Zoll), vorzugsweise weniger als etwa
50,8 mm (etwa 2 Zoll), und besonders bevorzugt zwischen etwa 12,7
mm und 50,8 mm (etwa 0,5 und 2,0 Zoll), und am bevorzugtesten etwa
31,8 mm (etwa 1,25 Zoll) oder etwa 38,1 mm (etwa 1,50 Zoll), gemessen
quer zur zentralen Querachse Y-Y der Binde 15. Vorzugsweise
beträgt
die Breite des saugfähigen
Mittels 20 weniger als etwa 60% der Gesamtbreite der körperseitigen
Seite der Damenbinde 15, gemessen über den schmalsten Abschnitt
der Binde 15. Die Gesamtbreite der Damenbinde 15 wird
entlang einer Achse, wie die Achse X-X in 1, quer
zur Längsachse
Y-Y der Damenbinde 15 gemessen. Die Gesamtbreite der Damenbinde 15 ist
die Distanz zwischen einer äußeren Seitenkante 21 und der
gegenüberliegenden äußeren Seitenkante 23 der
körperseitigen Seite
der Binde. Vorzugsweise erstreckt sich die Breite der Binde über die
Breite der Labia majora der Trägerin. Das
saugfähige
Mittel 20 ist ausreichend steif, um es der Damenbinde 15 zu
ermöglichen,
einem Verdrehen und "Verseilen" aufgrund seiner
Steifigkeit zu widerstehen. Zur Erhöhung des Tragekomforts erstreckt
sich das saugfähige
Mittel 20 nicht über
die Gesamtbreite der Damenbinde 15. Eine Anordnung des
saugfähigen
Mittels 20 hauptsächlich
in der Mitte, das heißt
im wesentlichen mit der zentralen Längsachse Y-Y der Damenbinde 15 ausgerichtet,
birgt den Vorteil, dass das saugfähige Mittel 20 nahe
der Fluidquelle platziert wird.
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Die
elastische Schicht 19 weist eine ausreichende Elastizität auf, um
einem Verknäulen
der Damenbinde 15 zu widerstehen. Die Kombination aus elastischer
Schicht 19 und saugfähigem
Mittel 20 widersteht sowohl einem Verdrehen als auch einem
Verknäulen.
Die elastische Schicht 19 weist eine geringere Steifigkeit als
das saugfähige
Mittel 20 auf und ist deshalb breiter als das saugfähige Mittel 20 ausgebildet.
Vorzugsweise weist die elastische Schicht 19 eine Breite
im Bereich von 60% bis 100% der Gesamtbreite der Damenbinde 15 auf.
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Das
saugfähige
Mittel 20 stellt den Hauptabsorptionsabschnitt der Binde 15 dar
und ist in der Lage wenigstens etwa 80%, vorzugsweise etwa 90%,
und besonders bevorzugt etwa 95% des auf die Binde 15 abgegebenen
Körperfluids
zu absorbieren. Bezüglich
der Körperfluidmenge
ist das saugfähige
Mittel 20 in der Lage, wenigstens 10 Gramm, vorzugsweise
etwa 20 Gramm und besonders bevorzugt etwa 30 Gramm oder mehr Körperfluid
aufzunehmen. Das saugfähige
Mittel 20 ist daher sowohl das Hauptabsorbens als auch
ein Versteifungsmittel.
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Auf
der körperseitigen
Seite 16 der Damenbinde 15 ist eine Abdeckschicht 22 auf
der Außenseite
der Damenbinde 15 vorgesehen. Auf der Innenseite der Abdeckschicht 22 und
angrenzend dazu ist eine Transferschicht 24 vorgesehen.
Zwischen der Transferschicht 24 und der Abdeckschicht 22 ist
ein Konstruktionshaftmittel 26 vorgesehen. In 2 und 3 ist
das Konstruktionshaftmittel 26 durch eine Reihe von Punkten
an verschiedenen Stellen und zwischen verschiedenen Schichten oder
Komponenten der Damenbinde 15 dargestellt.
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Die
Abdeckschicht 22 ist flüssigkeitsdurchlässig und
dazu vorgesehen, mit dem Körper
des Trägers
in Berührung
zu kommen. Sie kann aus einem Web- oder Vliesstoff, einem natürlichen
oder synthetischen Material hergestellt sein, durch den bzw. das
Körperfluid
leicht hindurchtreten kann. Geeignete Materialien umfassen gebundene
kardierte Bahnen aus Polyester, Polypropylen, Nylon oder andere
durch Wärme
verbindbare Fasern. Andere Polyolefine, wie Copolymere aus Polypropylen
und Polyethylen, Polyethylen niedriger Dichte mit linearer Struktur,
feinperforierte Folienbahnen und Netzmaterial sind ebenfalls gut
geeignet. Ein bevorzugtes Material ist eine spinngebundene Polypropylenbahn
ohne Öffnungen,
die etwa 1 bis 6% Titandioxidpigment für ein sauber weißes Erscheinungsbild
enthält.
Ein weißes,
gleichmäßiges, spinngebundenes
Material ist deshalb erwünscht,
da die Farbe gute Abdeckeigenschaften aufweist, um Menses, die durch
das Material gedrungen ist, zu verdecken, und das Material weist
eine ausreichende Festigkeit auf, um einem Zerreißen standzuhalten.
Die US-Patente 4,801,494,
erteilt an Datta et al., und 4,908,026, erteilt an Sukiennik et
al., beschreiben verschiedene Abdeckmaterialien, die in der Damenbinde 15 eingesetzt
werden können.
Die Beschreibung in den beiden Patenten wird hierin durch Bezugnahme
miteinbezogen und zum Bestandteil gemacht.
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Die
flüssigkeitsdurchlässige Abdeckschicht 22 kann
des weiteren eine Mehrzahl von darin ausgebildeten Öffnungen
aufweisen, und die Öffnungen
können,
falls erwünscht,
entlang der Längsmittellinie
Y-Y angeordnet sein. Die Öffnungen
erhöhen
die Geschwindigkeit, mit der Körperfluide
in das saugfähige
Mittel 20 eindringen können.
Die Abdeckschicht 22 kann auch mit einer oberflächenwirksamen
Substanz behandelt sein, um dieser eine größere Hydrophilie zu verleihen.
Die oberflächenwirksame
Substanz kann oberflächliche Zusätze oder
innerlich eingebrachte Materialien, wie Polysiloxane, umfassen.
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Die
Transferschicht 24 ist aus einer saugfähigen schmelzgeblasenen Polypropylenvliesbahn
hergestellt, die die Bewegung von Körperfluid nach unten und aus
der Abdeckschicht 22 heraus zu entfernt angeordneten Bereichen
des zentralen saugfähigen
Mittels 20 erleichtert. Gemäß einer Alternative kann die
Transferschicht 24 aus einer saugfähigen spinngebundenen Polypropylenvliesbahn
oder einem anderen Material mit entsprechenden Eigenschaften hergestellt
sein. Vorzugsweise ist die Transferschicht 24 entlang der
zentralen Längsachse
Y-Y der Damenbinde 15 ausgerichtet und derart bemessen
und ausgebildet, dass sie in Form und Größe dem zentralen saugfähigen Mittel 20 entspricht.
Es ist des weiteren bevorzugt, dass die Transferschicht 24 etwas
länger
als das saugfähige
Mittel 20 bemessen ist. Eine Beschreibung einer Transferschicht
ist dem US-Patent 4,798,603 zu entnehmen, das an Meyer et al. erteilt
und an den Anmelder der vorliegenden Patentanmeldung übertragen
wurde. Dieses Patent wird durch Bezugnahme hierin mit einbezogen
und zum Bestandteil gemacht.
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Die
Transferschicht 24 weist eine Breite auf, die etwa der
Breite des saugfähigen
Mittels 20 entspricht. Die Abdeckschicht 22 weist
eine Breite auf, die etwa der Breite der Damenbinde 15 entspricht,
und die Abdeckschicht 22 erstreckt sich hinaus bis zu dem
Rand der Damenbinde 15. Eine erste Tissue-Schicht 28 befindet sich
zwischen der Transferschicht 24 und dem saugfähigen Mittel 20.
Die erste Tissue-Schicht 28 weist eine Breite auf, die
größer als
die Breite der Transferschicht 24 und größer als
die Breite des saugfähigen
Mittels 20 ist. Während
des Gebrauchs kommt Menses oder anderes Körperfluid zunächst mit
der Abdeckschicht 22 in Berührung, erreicht dann die Transferschicht 24,
anschließend
erreicht es die erste Tissue-Schicht 28 und dann das saugfähige Mittel 20.
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Die
körperseitige
Seite der Transferschicht 24 weist Haftmittel 26 im
wesentlichen über
die gesamte Oberfläche
der körperseitigen
Seite der Transferschicht 24 auf. Bei der der Bekleidung
zugewandten Seite der Transferschicht 24 ist Haftmittel
nicht über
die gesamte Oberfläche
der der Bekleidung zugewandten Seite vorgesehen. Die der Bekleidung
zugewandten Seite der Transferschicht 24 weist dagegen
eine einzelne Linie aus Haftmittel 26 in der Mitte der
Transferschicht 24 zwischen der Transferschicht 24 und
der ersten Tissue-Schicht 28 auf.
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Die
Abdeckschicht 22 weist eine körperseitige Seite und eine
der Bekleidung zugewandte Seite auf. Die der Bekleidung zugewandte
Seite der Abdeckschicht 22 weist Haftmittel über ihre
gesamte Oberfläche
auf. Daher befindet sich Haftmittel 26 zwischen der Transferschicht 24 und
der Abdeckschicht 22. Zusätzlich befindet sich Haftmittel 26 zwischen
der Abdeckschicht 22 und der ersten Tissue-Schicht 28.
Zwischen der ersten Tissue-Schicht 28 und dem saugfähigen Mittel 20 befindet
sich kein Haftmittel.
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Das
saugfähige
Mittel 20 weist eine körperseitige
Seite und eine der Bekleidung zugewandte Seite auf. Auf der der
Bekleidung zugewandten Seite des saugfähigen Mittels 20 und
zwischen dieser und der elastischen Schicht 19 befindet
sich eine zweite Tissue-Schicht 30. Die zweite Tissue-Schicht 30 weist
eine Breite auf, die etwa der Breite der ersten Tissue-Schicht 28 entspricht.
Beide Tissue-Schichten weisen eine Breite auf, die größer als
die Breite des saugfähigen
Mittels 20 und vorzugsweise mehr als zwei mal so breit
ist wie das saugfähige
Mittel 20.
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Zwischen
der der Bekleidung zugewandten Seite des saugfähigen Mittels 20 und
der zweiten Tissue-Schicht 30 befindet sich Haftmittel 26.
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Die
zweite Tissue-Schicht 30 weist eine körperseitige Seite und eine
der Bekleidung zugewandte Seite auf. Die der Bekleidung zugewandte
Seite der zweiten Tissue-Schicht 30 ist angrenzend zu der
elastischen Schicht 19 angeordnet. Zwischen der zweiten
Tissue-Schicht 30 und der elastischen Schicht 19 befindet
sich Haftmittel 26, das sich über einen Abschnitt der der
Bekleidung zugewandten Seite der zweiten Tissue-Schicht 30 und
einen Abschnitt der körperseitigen
Seite der elastischen Schicht 19 erstreckt. Der Bereich, über den sich
Haftmittel 26 zwischen der zweiten Tissue-Schicht 30 und
der elastischen Schicht 19 erstreckt, ist ein Bereich,
der geringfügig
kleiner ist als der Bereich der der Bekleidung zugewandten Seite
des saugfähigen
Mittels 20.
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Haftmittel
befindet sich zwischen der körperseitigen
Seite der zweiten Tissue-Schicht 30 und dem saugfähigen Mittel 20.
An den Enden der Damenbinde 15 befindet sich Haftmittel
zwischen der ersten Tissue-Schicht 28 und der zweiten Tissue-Schicht 30.
Die elastische Schicht 19 weist eine körperseitige Seite und eine
der Bekleidung zugewandte Seite auf. Das Sperrelement 18 ist
auf der der Bekleidung zugewandten Seite der elastischen Schicht 19 angeordnet.
Haftmittel 26 befindet sich zwischen der elastischen Schicht 19 und dem
Sperrelement 18.
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Ist
die elastische Schicht 19 zu dick oder zu steif oder beides,
kann eine derartige Dicke oder Steifigkeit den Komfort für die Trägerin beeinträchtigen.
Es wurde gefunden, dass eine dünne
elastische Schicht 19 wirksam ist, wenn sie an dem Sperrelement 18 haftend
befestigt oder mit diesem verbunden ist. Eine derartige mit dem
Sperrelement 18 verbundene elastische Schicht 19 erreicht
die erwünschte
Steifigkeit und damit die gewünschte
Widerstandsfähigkeit
gegen ein Verknäulen
und ermöglicht
es gleichzeitig, dass eine dünnere
elastische Schicht 19 eingesetzt werden kann, als wenn
die elastische Schicht 19 nicht mit dem Sperrelement 18 verbunden
wäre. Die
dünnere
mit dem Sperrelement 18 verbundene elastische Schicht 19 sorgt
für mehr
Komfort für
die Trägerin
als eine dickere elastische Schicht 19. Die Verbindung
des Sperrelements 18 aus Folienmaterial mit der elastischen
Schicht 19 aus Schaumstoff erleichtert auch den Einsatz
eines Bekleidungshaftmittels. Es ist einfacher ein Bekleidungshaftmittel
auf einer Folie, aus der das Sperrelement 18 besteht, zu
verwenden als das Bekleidungshaftmittel auf einer aus Schaumstoff
hergestellten elastischen Schicht 19 anzuordnen.
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Durch
die Verbindung der Schaumstoffschicht mit dem Sperrelement 18 aus
Folienmaterial wird somit der Komfort verbessert und ein dünneres Produkt
erreicht, das ökonomischer
ist als eine dickere Schaumstoffschicht. Vorzugsweise wird eine
Schaumstoffschicht mit einer Dicke von 3,175 mm (1/8 Zoll) oder
weniger verwendet. Besonders bevorzugt ist es, wenn eine Schaumstoffschicht
mit einer Dicke von 1,587 mm (1/16 Zoll) oder weniger verwendet
wird. Noch bevorzugter ist es, eine Folienschicht mit einer Dicke
von 0,793 mm (1/32 Zoll) zu verwenden.
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Bezugnehmend
auf 1, weisen die erste Tissue-Schicht 28 und die zweite Tissue-Schicht 30 eine sanduhrförmige Gestalt
auf. Daher sind die erste Tissue-Schicht 28 und
die zweite Tissue-Schicht 30 an den jeweiligen Enden der
ersten Tissue-Schicht 28 und der zweiten Tissue-Schicht 30 geringfügig breiter.
Daher sind die Breiten der ersten Tissue-Schicht 28 und
der zweiten Tissue-Schicht 30, gemessen entlang der Achse X-X,
geringer als die Breiten an den äußeren Enden
der ersten Tissue-Schicht 28 und
der zweiten Tissue-Schicht 30.
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Die
Abdeckschicht 22 und das Sperrelement 18 erstrecken
sich bis zu dem äußeren Rand
der Damenbinde 15. Die Abdeckschicht 22 und das
Sperrelement 18 sind an ihren äußeren Rändern um die gesamte Damenbinde 15 herum
miteinander mittels Haftmittel verbunden. An den Seiten der Binde 15 erstreckt
sich die elastische Schicht 19 nahe an den äußeren Rand
der Damenbinde 15 heran, befindet sich jedoch innerhalb des
Umfangs der Damenbinde 15. Daher ist die Breite der elastischen
Schicht 19 geringfügig
kleiner als die Breite der Abdeckschicht 22 und des Sperrelements 18.
An den Enden der Binde 15 erstreckt sich die elastische
Schicht 19 vorzugsweise bis zum äußeren Rand der Binde 15.
Daher entspricht an den Enden der Binde 15 die Länge der
elastischen Schicht 19 der Länge der Abdeckschicht 22 und
des Sperrelements 18. Die erste Tissue-Schicht 28 und
die zweite Tissue-Schicht 30 weisen eine Größe auf,
die geringfügig
kleiner ist als die Größe der elastischen
Schicht 19, sowohl was die Länge als auch die Breite betrifft.
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Unter
Bezugnahme auf 3, ist das saugfähige Mittel 20 als
ein Laminat ausgebildet, das ein Hydrokolloidmaterial 32 umfasst,
das innerhalb einer Trägerschicht 34 angeordnet
ist, bei der es sich um ein gefaltetes hydrophiles Material, wie
ein luftabgelegtes Tissue-Material, handelt. Bei dem Hydrokolloidmaterial 32, das
im allgemeinen als Superabsorptionsmittel beizeichnet wird, kann
es sich um eine hydrogelbildende Polymerzusammensetzung handeln,
die wasserunlöslich,
leicht vernetzt und teilweise neutralisiert ist. Sie kann aus ungesättigten,
polymerisierbaren, Säuregruppen
enthaltenden Monomeren und vernetzten Mitteln hergestellt werden.
Derartige Superabsorptionsmittel sind in den US-Patenten 4,798,603,
erteilt an Meyers et al., Re. 32,649, erteilt an Brandt et al.,
und 4,467,012, erteilt an Petersen et al., sowie in der veröffentlichten
europäischen
Patentanmeldung 0 339 461 von Kellenberger beschrieben.
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Superabsorptionsmittel
können
Körperfluide
hervorragend zurückhalten.
Sie weisen die Fähigkeit
auf, in Bezug auf ihr eigenes Gewicht eine große Menge an Fluiden zu absorbieren.
Typische Superabsorptionsmittel, die in Damenbinden verwendet werden,
können
eine Blutmenge aufnehmen, die etwa dem 5- bis 60-fachen ihres eigenen
Gewichts entspricht. Jedoch handelt es sich bei dem Absorptionsmechanismus
nicht um eine rasche Absorption, sondern die Fluidabsorptionsgeschwindigkeit
ist in der Regel langsamer als bei Celluloseflaummaterial. Durch
die Anordnung des Superabsorptionsmaterials in der Mitte oder dem
unteren Abschnitt der Binde wird dem Superabsorptionsmittel zusätzliche
Zeit gegeben, um Fluid aus der Transferschicht 24 zu absorbieren.
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Es
wurde gefunden, dass Superabsorptionsmittel, die eine hohe mechanische
Stabilität
im gequollenen Zustand aufweisen, die Fähigkeit haben, rasch Fluid
aufzunehmen, und solche, die ein hohes Flüssigkeitsbindevermögen aufweisen,
sich gut für
Menstruationsartikel eignen. Hydroxyfunktionale Polymere haben sich als
gute Superabsorptionsmittel für
diesen Anwendungszweck erwiesen. Ein hydrogelbildendes Polymer,
insbesondere ein teilweise neutralisiertes vernetztes Copolymer
aus Polyacrylsäure
und Polyvinylalkohol ist bevorzugt. Derartige Superabsorptionsmittel
sind unter anderem von Dow Chemical, Hoechst-Celanese und Stockhausen,
Inc. erhältlich.
Bei dem Superabsorptionsmittel handelt es sich um ein teilweise
neutralisiertes Salz eines vernetzten Copolymers aus Polyacrylsäure und
Polyvinylalkohol mit einem Saugfähigkeit-unter-Last-Wert
von etwa 25.
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Das
Superabsorptionsmittel sollte eine hohe Saugfähigkeit unter Last aufweisen,
das heißt,
es sollte die Fähigkeit
aufweisen, unter einem Rückhaltedruck
von typischerweise etwa 2,1 kPa (etwa 0,3 Pfund/Zoll2 [psi])
zu expandieren oder zu quellen. Der Saugfähigkeit-unter-Last-Wert ist eine Funktion
der Gelstärke,
des osmotischen Drucks innerhalb des Gels und der Zusammensetzung
des Polymers als solchem. Der Saugfähigkeit-unter-Last-Wert bezieht
sich auch auf die Fähigkeit
des Gels gegenüber
anderen Superabsorptionspartikeln als auch gegenüber angrenzenden Fasern unter
Druck zu quellen. Für
die Zwecke der vorliegenden Erfindung wird ein Superabsorptionsmittel
mit einem hohen Saugfähigkeit-unter-Last-Wert
als eines definiert, das einen wert von 20 oder höher aufweist.
Ein bevorzugter Saugfähigkeit-unter-Last-Wert
ist 25 oder höher. Der
Test zur Ermittlung des Saugfähigkeit-unter-Last-Werts ist auf
Seite 7, Zeilen 14-52, der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung
0339461 (Kellenberger) beschrieben, die an den Anmelder der vorliegenden Patentanmeldung übertragen
worden ist. Alternativ kann es sich bei dem saugfähigen Mittel
20 um einen Verbundstoff handeln, der aus einem hydrophilen Material
und einem Hydrokolloidmaterial besteht. Bei dem hydrophilen Material
kann es sich um verschiedene natürliche
oder synthetische Fasern, einschließlich Cellulosefasern, schmelzgeblasene
oberflächenbehandelte
Fasern, Zellstofffasern, regenerierte Cellulose- oder Baumwollfasern,
oder einer Mischung aus Zellstoff und anderen Fasern, handeln.
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Das
Sperrelement 18 weist eine körperseitige Seite und eine
der Bekleidung zugewandte Seite auf. Die Damenbinde 15 umfasst
des weiteren zwei sich in Längsrichtung
erstreckende Streifen aus Bekleidungshaftmittel 36 und 38,
die an der äußeren Oberfläche befestigt
sind, das heißt,
an der der Bekleidung zugewandten Seite des Sperrelements 18.
Das Bekleidungshaftmittel ist im Handel bei National Starch and
Chemical Company, mit Sitz in 10 Finderne Ave., Bridgewater, New
Jersey 08807, USA, erhältlich.
Die Streifen von Bekleidungshaftmittel 36 und 38 werden
eingesetzt, um die Damenbinde 15 an der Innenseite des
Schrittbereichs eines Unterbekleidungsstücks zu befestigen, damit sie
in geeigneter Weise mit der Vaginalöffnung ausgerichtet werden
kann. Ein Abziehstreifen 39 ist lösbar an den Bekleidungshaftmittelstreifen 36 und 38 befestigt
und verhindert, dass das Haftmittel vor der Befestigung an dem Unterbekleidungsstück verunreinigt
wird. Bei dem Abziehstreifen 39 kann es sich um ein weißes Kraftpapier
handeln, das auf einer Seite derart beschichtet ist, dass es von
einem Heißschmelzhaftmittel
abgelöst
werden kann. Der Abziehstreifen 39 ist derart ausgebildet, dass
er von dem Endverbraucher kurz vor der Anordnung der Damenbinde 15 in
dem Unterbekleidungsstück entfernt
werden kann.
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Bezugnehmend
auf 4, ist gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung ein saugfähiger Artikel
vorgesehen, nämlich
eine Damenbinde 40, die zwei Laschen 42 und 44 aufweist,
wobei eine Lasche auf jeder Seite einer Damenbinde 40 angeordnet
ist. Ansonsten entspricht die Damenbinde 40 der in den 1, 2 und 3 dargestellten
Damenbinde 15. Die Laschen 42 und 44 werden
um das Unterbekleidungsstück
der Benutzerin gefaltet, um die Befestigung der Damenbinde 40 an
der Bekleidung zu verbessern.
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Bezugnehmend
auf 5, 6 und 7, weist
eine dritte Ausführungsform
eines saugfähigen
Artikels, insbesondere eine Damenbinde 50, des weiteren
eine Länge
von etwa 150 mm bis 320 mm und eine Breite von etwa 60 mm bis 120
mm auf. Die Damenbinde 50 ist relativ dünn und weist eine Dicke oder
Stärke von
weniger als etwa 5 Millimeter, bevorzugterweise von weniger als
etwa 4 Millimeter, besonders bevorzugt von weniger als etwa 3 Millimeter
auf. Die Damenbinde 50 weist eine körperseitige Seite 52,
eine der Bekleidung zugewandte Seite 54, eine im wesentlichen
flüssigkeitsundurchlässige Rückschicht
oder ein im wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges Sperrelement 56,
eine im wesentlichen nicht saugfähige,
elastische Schicht 58 und ein saugfähiges Mittel 60 auf.
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Die
elastische Schicht 58 ist aus einem flexiblen, geschlossenporigen
Polyethylenschaummaterial hergestellt. Es handelt sich dabei um
dieselbe Art von Schaumstoffmaterial, wie es in der ersten Ausführungsform verwendet
wird und ist von denselben Quellen erhältlich, wie sie für die erste
Ausführungsform
angegeben sind. Die elastische Schicht 58 ist angrenzend
zu dem Sperrelement 56 angeordnet. Das saugfähige Mittel 60 ist
in Bezug auf das Sperrelement 56 auf der entgegengesetzten
Seite der elastischen Schicht 58 angeordnet. Das saugfähige Mittel 60 ist
im wesentlichen entlang der zentralen Längsachse Y-Y der Damenbinde 50 ausgerichtet.
Die elastische Schicht 58 weist eine Breite auf, die größer ist
als die Breite des saugfähigen
Mittels 60. Die elastische Schicht 58 weist eine
Länge auf,
die der Länge
des saugfähigen
Mittels 60 entspricht und vorzugsweise größer als
diese ist. Die elastische Schicht 58 weist eine Länge auf,
die wenigstens 60% der Länge
der Binde 50 beträgt.
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Das
Sperrelement 56 ist so ausgebildet, dass es der inneren
Oberfläche
eines Unterbekleidungsstücks
(nicht gezeigt) im allgemeinen im Schrittbereich zugewandt ist.
Das Sperrelement 56 erlaubt den Durchgang von Luft oder
Dampf aus der Damenbinde 15 heraus, während es den Durchgang von
Körperfluiden
und anderen Flüssigkeiten blockiert.
Das Sperrelement 56 kann aus mikrogeprägten Polymerfolien, wie Polyethylen
oder Polypropylen, oder aus Bikomponentenfolien hergestellt sein.
Ein bevorzugtes Material ist Polyethylenfolie.
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Das
saugfähige
Mittel 60 weist eine Gesamtlänge auf, die sich wenigstens über etwa
50%, vorzugsweise über
wenigstens etwa 75%, der Länge
der Binde 15 erstreckt. Die Breite des saugfähigen Mittels 60 beträgt weniger
als etwa 63,5 mm (etwa 2,5 Zoll), vorzugsweise weniger als etwa
50,8 mm (etwa 2 Zoll), und besonders bevorzugt zwischen etwa 12,7
mm und 50,8 mm (etwa 0,5 und 2,0 Zoll), am bevorzugtesten etwa 31,8
mm (etwa 1,25 Zoll) oder etwa 38,1 mm (etwa 1,50 Zoll), gemessen
quer zur zentralen Querachse Y-Y der Binde 15. Vorzugsweise
beträgt
die Breite des saugfähigen
Mittels 60 weniger als etwa 60% der Gesamtbreite der körperseitigen
Seite der Damenbinde 50, gemessen über den schmalsten Abschnitt
der Binde 15. Die Gesamtbreite der Damenbinde 15 wird
entlang einer Achse, wie die Achse X-X in 4, quer
zur Längsachse
Y-Y der Damenbinde 50 gemessen. Die Gesamtbreite der Damenbinde
ist die Distanz zwischen einer äußeren Seitenkante 61 und
der gegenüberliegenden äußeren Seitenkante 63 der
körperseitigen
Seite der Binde. Vorzugsweise erstreckt sich die Breite der Binde über die
Breite der Labia majora der Benutzerin. Die Anordnung des saugfähigen Mittels 60 hauptsächlich in
der Mitte, das heißt
im wesentlichen mit der zentralen Längsachse Y-Y der Damenbinde 50 ausgerichtet,
birgt den Vorteil, dass das saugfähige Mittel 60 nahe
der Fluidquelle platziert wird.
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Das
saugfähige
Mittel 60 ist ausreichend steif, um es der Damenbinde 50 zu
ermöglichen,
einem Verdrehen und "Verseilen" aufgrund seiner
Steifigkeit zu widerstehen. Zur Erhöhung des Tragekomforts erstreckt sich
das saugfähige
Mittel 60 nicht über
die Gesamtbreite der Damenbinde 50. Die elastische Schicht 58 weist eine
ausreichende Elastizität
auf, um einem Verknäulen
der Damenbinde 50 zu widerstehen. Die Kombination aus elastischer
Schicht 58 und saugfähigem
Mittel 60 widersteht sowohl einem Verdrehen als auch einem
Verknäulen.
Die elastische Schicht 58 weist eine geringere Steifigkeit
als das saugfähige
Mittel 60 auf und ist deshalb breiter als das saugfähige Mittel 60 ausgebildet.
Vorzugsweise weist die elastische Schicht 58 eine Breite im
Bereich von 60% bis 100% der Gesamtbreite der Damenbinde 50 auf.
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Das
saugfähige
Mittel 60 stellt den Hauptabsorptionsabschnitt der Binde 50 dar
und ist in der Lage, wenigstens etwa 80%, vorzugsweise etwa 90%,
und besonders bevorzugt etwa 95% des auf die Damenbinde 50 abgegebenen
Körperfluids
zu absorbieren. Bezüglich
der Körperfluidmenge
ist das saugfähige
Mittel 60 in der Lage, wenigstens 10 Gramm, vorzugsweise
etwa 20 Gramm und besonders bevorzugt etwa 30 Gramm oder mehr Körperfluid
aufzunehmen. Das saugfähige
Mittel 60 ist daher sowohl das Hauptabsorbens als auch ein
Versteifungsmittel.
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Auf
der körperseitigen
Seite 52 der Damenbinde 50 ist eine Bikomponenten-Abdeckung 62 auf
der Außenseite
der Damenbinde 50 vorgesehen. Unter der Abdeckung 62 und
angrenzend dazu ist eine Transferschicht 66 vorgesehen.
Zwischen der Transferschicht 66 und der Abdeckung 62 ist
kein Konstruktionshaftmittel vorgesehen. In 6 und 7 ist
das Konstruktionshaftmittel 65 durch eine Reihe von Punkten
an verschiedenen Positionen und zwischen verschiedenen Schichten
oder Komponenten der Damenbinde 50 dargestellt.
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Die
Bikomponenten-Abdeckung 62 entspricht einer Bikomponenten-Abdeckung,
wie sie in der US-Patentanmeldung mit der Serien-Nr. 731583 beschrieben
ist, die im Namen von Robert E. Kirby et al. eingereicht wurde,
den Titel "Eine
körperseitige
Abdeckung für
einen saugfähigen
Artikel" (A Bodyside
Cover for an Absorbent Article) trägt und an denselben Anmelder
wie bei der vorliegenden Patentanmeldung übertragen wurde. Die Bikomponenten-Abdeckung 62 ist
aus zwei verschiedenen und gesonderten Materialien ausgebildet. Das
erste Material 67 der Abdeckung 62 enthält vorzugsweise
eine Vielzahl von sich durch dieses Material erstreckenden Öffnungen,
während
das zweite Material 69 der Abdeckung 62 vorzugsweise
keine Öffnungen aufweist.
Das erste Material 67 ist entlang der zentralen Längsachse
Y-Y der Damenbinde 50 angeordnet und bildet den primären flüssigkeitsaufnehmenden
Bereich der Bikomponenten-Abdeckung 62.
Die Damenbinde 50 ist derart angeordnet, dass eine Abgabe
von Körperfluid
aus der Vaginalöffnung
direkt mit der oberen Oberfläche
des ersten Materials 67 ausgerichtet ist.
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In 6 überlappt
das zweite Material 69 einen Abschnitt der Längsseitenkanten
des ersten Materials 67 und ist entlang der Seitenkanten
mittels einer Linie Haftmittel 65 verbunden. Das zweite
Material 69 kann mit dem ersten Material 67 durch
mechanische Befestigung, Haftmittel, Ultraschallbindung, thermische
Bindung, Druckbindung oder eine Kombination von Wärme und
Druck verbunden sein. Es können
auch andere Mittel zur Befestigung der zwei Materialien aneinander
eingesetzt werden. Es ist zu beachten, dass das erste Material 67 mit
dem ersten Material 69 verbunden werden kann, bevor die Öffnungen
in dem ersten Material 67 ausgebildet werden, oder umgekehrt.
Die Bikomponenten-Abdeckung 62 kann außerhalb des laufenden Verarbeitungsprozesses
erstellt werden und dann in die Damenbinde 50 eingearbeitet
werden, oder sie kann während
des laufenden Verarbeitungsprozesses ausgebildet werden.
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Das
zweite Material 69 ist an dem ersten Material 67 befestigt
und bildet einen sekundären
flüssigkeitsaufnehmenden
Bereich der Bikomponenten Abdeckung 62. Das zweite Material 69 ist
von dem Punkt der Körperfluidabgabe
weiter beabstandet als das erste Material 67. Es ist zu
beachten, dass, obwohl das zweite Material 69 als der sekundäre flüssigkeitsaufnehmende
Bereich der Bikomponenten-Abdeckung 62 bezeichnet ist,
dieses immer noch die Fähigkeit
aufweist, Flüssigkeit
nach unten hindurchzulassen. Die Absorptionsrate des zweiten Materials 69,
die als Zeitraum definiert wird, den ein Material benötigt, um
eine bestimmte Fluidmenge aufzunehmen, entspricht etwa der Absorptionsrate
durch das erste Material 67 oder ist geringer als diese.
Dementsprechend dringt unter normalen Umständen die meiste Körperfluidmenge
durch das erste Material 67.
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Die
flüssigkeitsdurchlässige Abdeckung 62 kann
des weiteren eine Vielzahl von darin ausgebildeten Öffnungen
aufweisen, und die Öffnungen
können,
falls erwünscht,
entlang der zentralen Längslinie
Y-Y angeordnet sein. Die Öffnungen
erhöhen
die Rate, mit der Körperfluide
nach unten zu dem saugfähigen
Mittel 60 hindurchdringen können. Die Abdeckung 62 kann
ebenfalls mit einer oberflächenwirksamen
Substanz behandelt sein, um ihr mehr Hydrophilie zu verleihen. Die
oberflächenwirksame
Substanz kann oberflächlich
aufgebrachte Zusätze
oder innerlich eingebrachte Materialien, wie Polysiloxane, umfassen.
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Die
Transferschicht 66 ist aus einem saugfähigen spinngebundenen Polypropylenvliesstoffmaterial hergestellt.
Alternativ kann die Transferschicht 66 aus einem saugfähigen schmelzgeblasenen
Polypropylenvliesstoffmaterial, einer gebundenen kardierten Bahn
oder einem anderen Material mit ähnlichen
Eigenschaften hergestellt sein. Vorzugsweise ist die Transferschicht 66 entlang
der zentralen Längsachse
der Damenbinde 50 angeordnet und derart bemessen und ausgebildet,
dass sie in Form und Abmessungen dem zentralen saugfähigen Mittel 60 entspricht.
Vorzugsweise ist die Transferschicht 66 auch geringfügig länger als
das saugfähige
Mittel 60. Eine Beschreibung einer Transferschicht 66 ist
dem US-Patent 4,798,603 zu entnehmen, dass an Meyer et al. erteilt
und an den Anmelder der vorliegenden Patentanmeldung übertragen
wurde. Dieses Patent wird durch Bezugnahme hierin mit einbezogen
und wird zu dessen Bestandteil gemacht. Unter der Transferschicht 66 befindet
sich das saugfähige
Mittel 60. Die Transferschicht 66 weist eine Breite
auf, die etwa der des saugfähigen
Mittels 60 entspricht. Die Bikomponenten-Abdeckschicht 62 weist
eine Breite auf, die etwa der Breite der Damenbinde 50 entspricht,
und die Abdeckschicht 62 erstreckt sich hinaus bis zu dem
Rand der Damenbinde 50.
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Es
ist eine Tissue-Schicht 68 vorgesehen, die zwei Lagen aufweist
und zwischen der elastischen Schicht 58 und dem saugfähigen Mittel 60 angeordnet
ist. Die Breite der Tissue-Schicht 68 ist größer als
die des saugfähigen
Mittels 60. Daher erstreckt sich die Tissue-Schicht 68 zwischen
der Abdeckschicht 62 und der elastischen Schicht 58.
Während
des Gebrauchs kommt Menses oder anderes Körperfluid zunächst mit
dem ersten Material 67 der Abdeckung 62 in Berührung, erreicht
dann die Transferschicht 66 und anschließend das saugfähige Mittel 60.
Die körperseitige
Seite der Transferschicht 66 weist kein Haftmittel auf.
Die der Bekleidung zugewandte Seite der Transferschicht 66 weist
Haftmittel an jedem Ende auf. Zwischen der der Bekleidung zugewandten
Seite der Transferschicht 66 und der körperseitigen Seite des saugfähigen Mittels 60 befindet
sich jedoch kein Haftmittel. Das saugfähige Mittel 60 weist
eine körperseitige
Seite und eine der Bekleidung zugewandte Seite auf. Haftmittel 65 befindet
sich ebenfalls auf der der Bekleidung zugewandten Seite des saugfähigen Mittels 60 zwischen
der Tissue-Schicht 68 und dem saugfähigen Mittel 60. Haftmittel 65 befindet
sich ebenfalls zwischen den zwei Lagen der Tissue-Schicht 68.
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Die
elastische Schicht 58 weist eine körperseitige Seite und eine
der Bekleidung zugewandte Seite auf. Das Sperrelement 56 befindet
sich auf der der Bekleidung zugewandten Seite der elastischen Schicht 58. Haftmittel
befindet sich zwischen der elastischen Schicht 58 und dem
Sperrelement 56.
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Ist
die elastische Schicht 58 zu dick, beeinträchtigt diese
Dicke den Komfort für
die Trägerin.
Es wurde gefunden, dass eine dünne
elastische Schicht 58 wirksam ist, wenn sie an dem Sperrelement 56 haftend
befestigt oder verbunden ist. Eine derartige mit dem Sperrelement 56 verbundene
elastische Schicht 58 erreicht die gewünschte Widerstandsfähigkeit
gegen ein Verknäulen,
und ermöglicht
es gleichzeitig, dass eine dünnere elastische
Schicht 58 eingesetzt werden kann, als wenn die elastische
Schicht 58 nicht mit dem Sperrelement 56 verbunden
wäre. Die
dünnere
mit dem Sperrelement 56 verbundene elastische Schicht 58 sorgt
für mehr Komfort
für die
Trägerin
als eine dickere elastische Schicht 58. Die Verbindung
des Sperrelements 56 aus Folienmaterial mit der elastischen
Schicht 58 aus Schaumstoff erleichtert auch den Einsatz
eines Bekleidungshaftmittels. Es ist einfacher und scheint besser
zu funktionieren, wenn ein Bekleidungshaftmittel auf einem Sperrelement 56 aus
Folienmaterial eingesetzt wird, als wenn das Bekleidungshaftmittel
auf einer elastischen Schicht 58 aus Schaumstoff aufgebracht
wird.
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Durch
die Verbindung der Schaumstoffschicht mit dem Sperrelement 56 aus
Folienmaterial wird daher der Komfort verbessert und es wird ein
dünneres
Produkt erreicht, das ökonomischer
als eine dickere Schaumstoffschicht ist. Es ist bevorzugt eine Schaumstoffschicht
mit einer Dicke von 3,18 mm (1/8 Zoll) oder weniger einzusetzen.
Bevorzugter sollte eine Schaumstoffschicht mit einer Dicke von 1,59
mm (1/16 Zoll) oder weniger eingesetzt werden. Noch bevorzugter
sollte eine Folienschicht von 0,79 mm (1/32 Zoll) oder weniger eingesetzt werden.
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Die
Abdeckung 62 und das Sperrelement 56 erstrecken
sich bis zu dem äußeren Rand
der Damenbinde 50. An ihren äußeren Rändern sind die Abdeckung 62 und
das Sperrelement 56 mittels eines Haftmittels zusammengefügt. Vorzugsweise
erstreckt sich die elastische Schicht 58 sowohl in der
Länge als
auch in der Breite nahe an den äußeren Rand
der Damenbinde 50 heran, bleibt jedoch innerhalb des Umfangs
der Damenbinde 50. Daher ist die Größe der elastischen Schicht 58 geringfügig kleiner
als die Größe der Abdeckung 62 und
des Sperrelements 56 sowohl in der Breite als auch in der
Länge.
Die zweilagige Tissue-Schicht 68 entspricht in ihrer Größe etwa
der Größe der elastischen
Schicht 58, sowohl in der Länge als auch in der Breite.
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Unter
Bezugnahme auf 6 ist das saugfähige Mittel 60 als
Laminat ausgebildet, das aus einem Hydrokolloidmaterial besteht,
das innerhalb eines gefalteten hydrophilen Materials, beispielsweise
ein luftabgelegtes Tissue-Material, angeordnet ist, wobei es sich
um dasselbe Material, wie es bei der Damenbinde 15 der ersten
Ausführungsform
beschrieben wurde, handelt.
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Bei
dem ersten Material 67 der Bikomponenten-Abdeckung 62 kann
es sich um eine thermoplastische Folie, ein extrusionsbeschichtetes
Vliesstoffmaterial oder ein Netzmaterial handeln, das aufgrund seiner
Konstruktion Öffnungen
zwischen den Strängen
oder Fäden
aufweist. Geeignete thermoplastische Folienmaterialien umfassen
Polyolefinmaterialien, wie Polyethylen, die in verschiedenen Formen
hergestellt werden können. Derartige
Folien und Folienherstellungsverfahren sind im Handel bei den folgenden
Firmen erhältlich:
- Smith & Nephew
Plastic, Ltd.
Gilberdyke, Brough
North Humderside HU 15
2TD
Großbritannien
- Applied Extrusion Technologies, Inc.
P.O. Box 582
Middleton,
DE 19709
- Fameccanica
Fraz Sambuceto
I-66020
San Giovanni Teatino
Italien
- LCL Manufacturing
PTE Ltd.
16 Pandan Rd.
Singapore 2260
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Bei
dem ersten Material 67 kann es sich des weiteren um ein
Netzmaterial, ein geprägtes
Netzmaterial, ein extrudiertes Netzmaterial oder um ein aus Filamentsträngen oder
Fäden gebildetes
Netzmaterial handeln. Beispiele von Abdeckungen, die aus einem Netzmaterial
gebildet sind, sind in den US-Patenten 2,295,439, 2,564,689, 2,900,980
und 4,741,941 beschrieben. Diese Patente werden durch Bezugnahme
hierin mit einbezogen und werden zum Bestandteil dieser Patentanmeldung
gemacht. Die offenen Zwischenräume zwischen
den Filamenten oder Fäden
des Netzmaterials erfüllen
dieselbe Funktion wie die in einer thermoplastischen Folie gebildeten Öffnungen
oder Perforationen. Das erste Material 67 kann des weiteren
ein Schaumstoffmaterial mit einer Vielzahl von darin ausgebildeten Öffnungen
sein.
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Ein
extrusionsbeschichtetes Vliesstoffmaterial umfasst einen Laminatfolienverbundstoff
und bezieht sich normalerweise auf eine Klasse von Verbundstoffmaterialien,
bei der eine untere Substratlage entweder mechanisch, thermisch
oder chemisch an einer oberen Lage auf Folienbasis befestigt ist.
Das Substrat kann aus irgendeinem Vliesstoff bestehen, einschließlich gebundenen
kardierten Bahnen, spinngebundenen Bahnen, schmelzgeblasenen Bahnen
oder Tissues auf Cellulosebasis. Bei der oberen Folienlage kann
es sich um eine mit Öffnungen
versehene Kunststofffolie, eine kontinuierliche Gussfolie, die vor
der Aufbringung auf das Substrat mit Öffnungen versehen wird, oder
ein Netzmaterial handeln.
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Das
erste Material 67 weist eine Dicke von weniger als etwa
2 Millimeter und vorzugsweise eine Dicke im Bereich von etwa 0,05
bis etwa 2,0 Millimeter auf. Das erste Material 67 kann
ein dreidimensionales Profil aufweisen, um ihm Extradicke zu verleihen
und seine Funktionalität
zu verbessern. Eine Möglichkeit
das dreidimensionale Profil zu erreichen, besteht darin, das Material
in dem Walzenspalt eines Walzenpaares zu prägen.
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Die
in dem ersten Material 67 gebildeten Öffnungen können in Größe, Form und Muster variieren.
Die Öffnungen
können
entweder in einem systematischen, gleichmäßigen oder zufälligen Muster
angeordnet werden. Ein systematisches Muster mit Öffnungen ähnlicher
Größe ist bevorzugt.
Die Öffnungen
können
dadurch gebildet werden, dass das Material mechanisch perforiert
wird, beispielsweise durch Nadeln oder Stanzen, sie können durch
Heißvakuumziehen
oder mittels anderer dem Fachmann bekannten Verfahren gebildet werden. Die Öffnungen
sollten derart gebildet werden, dass sie sich durch die gesamte
Dicke des ersten Materials 67 erstrecken. Es sei bemerkt,
dass die geometrische Form der Seitenwände einer jeden Öffnung variieren
kann. Beispielsweise können
die Öffnungen
eine runde, dreieckige, rechteckige oder unregelmäßige Form
im Querschnitt aufweisen.
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Die
Seitenwände
der Öffnungen
können
senkrecht zu der oberen Ebene des ersten Materials 67 ausgerichtet
sein oder sie können
um einen gewünschten
Winkel geneigt sein.
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Bei
der Ausbildung der Öffnungen
in dem ersten Material 67 ist es möglich, die Öffnungen derart auszubilden,
dass sich der Apex einer jeden unterhalb der Basisebene des ersten
Materials 67 erstreckt. Diese Konfiguration ermöglicht es
den Seitenwänden
einer jeden Öffnung
die Fasern einer angrenzenden Schicht, beispielsweise einer Celluloseschicht
oder einer Trennschicht, zu berühren
und zu durchdringen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn ein schneller
Körperfluidtransfer
hinunter in die saugfähige
Schicht oder eine Trennschicht erreicht werden soll.
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In 6 ist
das erste Material 67 dargestellt dergestalt, dass es einen
kleineren Bereich der exponierten Oberfläche der Bikomponenten-Abdeckschicht 62 als
das zweite Material 69 bildet. Dies ist dadurch begründet, dass,
wenn das erste Material 67 eine thermoplastische Folie
und das zweite Material 69 eine Vliesstoffbahn ist, die
Folie teurer ist als die Vliesstoffbahn, und es ist daher vorteilhaft,
weniger davon einzusetzen. Obwohl das zweite Material 69 einen
größeren Bereich
der exponierten Oberfläche
der Bikomponenten-Abdeckschicht 62 einnimmt als das erste
Material 67, ist es möglich,
dass das erste Material 67 einen gleich großen oder
größeren Bereich
der Bikomponenten-Abdeckung 62 einnimmt, falls dies erwünscht ist.
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Das
zweite Material 69 der Bikomponenten-Abdeckschicht 62 ist vorzugsweise
eine flüssigkeitsdurchlässige Vliesstoffbahn.
Die Vliesstoffbahn kann ein Fasermaterial sein, das aus schmelzbaren
Polymerfasern oder -filamenten gebildet ist. Die Vliesstoffbahn
ist nicht perforiert, obwohl eine perforierte Bahn eingesetzt werden
kann, falls dies erwünscht
ist. Die Vliesstoffbahn kann aus irgendeinem der nachfolgend aufgeführten Polymeren
gebildet sein: Polyamide, Polyester, Polyolefine, Polyvinylacetat,
Polyvinylchlorid, Polyvinylalkohol, Celluloseacetat, Viscose und ähnliche.
Geeignete Materialien umfassen spinngebundene und gebundene kardierte
Bahnen aus Polypropylen. Ein geeignetes Vliesstoffbahnmaterial sollte
eine gleichmäßige Bahn
mit einer Feinheit von etwa 0,16 tex (etwa 1,5 Denier) oder mehr
sein. Ein derartiges Material wird allgemein als ein linear gezogenes
spinngebundenes Material bezeichnet und ist in US-Patent 4,340,563
beschrieben, das an Appel et al. erteilt wurde und hierin durch
Bezugnahme mit einbezogen ist und zu einem Bestandteil davon gemacht
wird.
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Das
Sperrelement 56 weist eine körperseitige Seite und eine
der Bekleidung zugewandte Seite auf. Die Damenbinde 50 umfasst
des weiteren zwei sich in Längsrichtung
erstreckende Streifen eines Bekleidungshaftmittels 72 und 74,
die an der äußeren Oberfläche, d.h.
an der der Bekleidung zugewandten Seite, des Sperrelements befestigt
sind. Das Bekleidungshaftmittel ist im Handel bei National Starch
and Chemical Company, mit Sitz in 10 Finderne Ave., Bridgewater,
New Jersey 08807, USA, erhältlich.
Die Streifen von Bekleidungshaftmittel 72 und 74 werden
eingesetzt, um die Damenbinde an der Innenseite des Schrittbereichs
eines Unterbekleidungsstückes
derart zu befestigen, dass diese in geeigneter Weise mit der Vaginalöffnung ausgerichtet
werden kann. Ein Abziehstreifen 76 ist lösbar an
den Bekleidungshaftmittelstreifen 72 und 74 befestigt und
verhindert, dass das Haftmittel vor Befestigung an dem Unterbekleidungsstück verunreinigt
wird. Bei dem Abziehstreifen 76 kann es sich um ein weißes Kraftpapier,
das auf einer Seite derart beschichtet ist, dass es von einem Heißschmelzhaftmittel
entfernt werden kann, handeln. Der Abziehstreifen 76 ist
derart ausgebildet, dass er kurz vor der Anordnung der Damenbinde
in dem Unterbekleidungsstück
von der Endverbraucherin entfernt werden kann.
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Bezugnehmend
auf 8 handelt es sich bei einer vierten Ausführungsform
der Erfindung um einen saugfähigen
Artikel, nämlich
eine Damenbinde 80, die eine erste Lasche 82 und
eine zweite Lasche 84 aufweist. Eine Lasche ist auf jeder
Seite der Damenbinde 80 vorgesehen. Ansonsten entspricht
die Damenbinde 80 der in 5, 6 und 7 dargestellten
Damenbinde 50. Die Laschen 82 und 84 dienen
dazu, um das Unterbekleidungsstück
der Benutzerin herum gefaltet zu werden und um die Befestigung der
Damenbinde 80 an der Bekleidung zu erhöhen.
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Elastische
Schicht
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Im
Zusammenhang mit dieser Erfindung bezieht sich Elastizität auf die
Fähigkeit
eines Materials in seine ursprüngliche
Position, eine im wesentlichen flach an der Unterhose anliegende
Position, zurückzukehren oder
zurückzuspringen,
nachdem es gebogen oder komprimiert wurde, oder beides. Das Biegen
und Komprimieren geschieht während
des Gebrauchs aufgrund der Bewegungen der Trägerin der Damenbinde. Diese
Fähigkeit
der elastischen Schicht wird der Damenbinde oder einem anderen saugfähigen Artikel
verliehen. Daher weist die Damenbinde insgesamt die Fähigkeit
auf, in ihre ursprüngliche
im wesentlichen flach an der Unterhose anliegende Position zurückzukehren.
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Bei
der ersten, der zweiten, der dritten und der vierten Ausführungsform
ist die elastische Schicht im wesentlichen nicht saugfähig und
weist im wesentlichen keine Dochtwirkung auf. Ein derartiges Material
verringert die Dochtwirkung oder anderweitigen Fluidfluss insbesondere
in eine Querrichtung in Richtung der Kante der Damenbinde. Daher
reduziert ein derartiges Material jedwede Tendenz des Auslaufens
an den Seiten der Binde und schützt
somit das Unterbekleidungsstück
und die andere Bekleidung der Trägerin.
Bei den elastischen Schichten 19 und 58 handelt
es sich um ein Schaumpolymer. Das für die elastische Schicht gewählte Material
sollte die erwünschten
elastischen Eigenschaften aufweisen. Die Elastizität des Materials
sollte im wesentlichen von Wasser und Körperfluiden unbeeinflusst bleiben.
Viele Materialien, die gewöhnlich
in saugfähigen
Artikeln eingesetzt werden, wie Zellstoff und andere saugfähige Materialien,
weisen eine ungenügende Elastizität im nassen
Zustand auf. Nasselastizität,
das heißt
Elastizität
im nassen Zustand, und Trockenelastizität, das heißt Elastizität im trockenen
Zustand, sind beidermaßen
wichtig.
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Die
elastischen Schichten 19 und 58 widerstehen einem
Verknäulen.
Die elastischen Schichten tragen auch zur Steifigkeit und zu einer
Widerstandsfähigkeit
gegen Verdrehen bei. Die Widerstandsfähigkeit gegenüber einem Verknäulen
ist eine Funktion der Stauchfestigkeitskraft (crush resistance force)
und Elastizitätskraft (resilient
force). Stauchfestigkeit ist die Fähigkeit eines Materials einer
aufgebrachten Kraft standzuhalten, wie einer Kraft, die dazu neigt,
das Material zu stauchen oder zu biegen. Die Elastizitätskraft
ist die Kraft, mit der das Material versucht, in seine ursprüngliche
Position zurückzukehren.
Das Elastizitätsverhältnis ist
das Verhältnis
zwischen der Elastizitätskraft
und der Stauchfestigkeitskraft. Um eine adäquate Widerstandsfähigkeit gegenüber einem
Verknäulen
zu erreichen, muss eine ausreichende Elastizitätskraft vorliegen. Um Komfort
zu gewährleisten,
ist es bevorzugt, dass diese ausreichende Elastizitätskraft
in einem Material vorliegt, dessen Stauchfestigkeit nicht zu hoch
ist. Daher ist ein gewisses minimales Elastizitätsverhältnis bevorzugt, um eine ausreichende
Elastizitätskraft
bereitzustellen, um einem Verknäulen
zu widerstehen, ohne dass eine zu hohe Stauchfestigkeit vorliegt.
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Ein
Maß für das Elastizitätsverhältnis ist
die Rücksprungelastizität (rebound
resilience), wie sie von der "American
Society for Testing Materials (ASTM)", 1916 Race Street, Philadelphia, Pennsylvania
19103, USA, festgelegt ist. Dies ist das Verhältnis zwischen Eingangs- und
Ausgangsenergie einer schwerkraftaktivierten Masse, die auf eine
Probe auftrifft. Siehe die ASTM-Veröffentlichungen D 3575-84, D
3574-86 und D 1054-87. Alle der vorgenannten ASTM-Veröffentlichungen
sind hierin durch Bezugnahme mit einbezogen und werden zum Bestandteil
der vorliegenden Patentanmeldung gemacht.
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Die
Stauchfestigkeit kann mittels eines ASTM-Rundbiegefestigkeitstests (ASTM Circular
Bend Flex Test), wie er in der ASTM-Veröffentlichung D 4032-82 beschrieben
ist, gemessen werden. Zum Zwecke der vorliegenden Erwindung wurde
der in ASTM-D 4032-82 beschriebene Plunger derart modifiziert, dass
er einen geringeren Durchmesser von 6,25 mm, einen Endspitzenradius
von 2,97 mm und eine sich 0,88 mm vom Ende der Spitze erstreckende
Nadelspitze aufwies. Der Basisdurchmesser der Nadel beträgt 0,33
mm, und der Radius der Spitze beträgt weniger als 0,5 mm.
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Für Materialien,
die ähnliche
Elastizitätsverhältnisse
aufweisen, wird die Widerstandsfähigkeit
gegenüber
einem Verknäulen
durch diesen Rundbiegefestigkeitstest angezeigt. Das Polyethylenschaummaterial, das
in der vorhergehenden detaillierten Beschreibung genannt wurde,
weist ein Elastizitätsverhältnis von
etwa 50% auf, was einer in der Literatur aufgeführten Rücksprungelastizität von 50%
entspricht, wie sie in "Encyclopedia
of Polymer Science and Engineering", Band 3, Seiten 6 und 7, Herausgeber
John Wiley and Sons, New York, New York, USA, 1985, aufgeführt ist.
Für dieses
Material wird ein erwünschter
Bereich an Stauchfestigkeit zur Bereitstellung des gewünschten
Maßes
an Widerstandsfähigkeit
gegenüber
einem Verknäulen
durch eine Rundbiegefestigkeit (Circular Bend Flex) im Bereich von
etwa 9 bis etwa 42 Gramm, vorzugsweise im Bereich von etwa 24 bis
etwa 42 Gramm, und noch bevorzugter von etwa 35 Gramm angezeigt.
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Eine
geeignete Klasse an elastischen Materialien für diese Erfindung sind Schäume, wie
Schaumkunststoffe. Diese Schaumkunststoffe weisen eine Rohdichte
auf, die im wesentlichen geringer ist als die des Basispolymers
(Kunststoff), was durch die Anwesenheit von zahlreichen Gas-(Luft)-Poren
innerhalb der gesamten Masse ermöglicht
wird. Schäume
sind zweiphasige Gas-Feststoff-Systeme, die ein tragendes festes Gitter
aus Polymer- oder Gummiporenwänden
aufweisen, die kontinuierlich durch die gesamte Struktur hindurch
ausgebildet sind.
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Die
Gas-(Luft)-Phase in einem elastischen Schaum ist gewöhnlich in
den leeren Taschen, oft als Poren bezeichnet, verteilt. Offenporige
Schäume
weisen miteinander verbundene Poren auf, in denen Gas (Luft) von einer
Pore zur anderen gelangen kann. Geschlossenporige Schäume weisen
Poren auf, die voneinander getrennt sind, so dass die Gasphase jeder
Pore unabhängig
von jeder Pore gehalten wird, die von dünnen Polymerwänden verschlossen
ist.
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Die "American Society
for Testing and Materials (ASTM)" klassifiziert
Schaumkunststoffe entweder als fest oder flexibel. Ein flexibler
Schaum, der erfindungsgemäß am bevorzugtesten
ist, ist einer der nicht reißt, wenn
ein 20 × 2,5 × 2,5 cm
großes
Stück um
einen 2,5 cm großen
Dorn mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit
von 1 Runde/5 Sekunden bei 15-25°C
gewickelt wird. Feste Schäume,
die erfindungsgemäß nicht
besonders bevorzugt sind, sind solche, die unter diesen Testbedingungen
reißen,
es sei denn, dass sie modifiziert worden sind, damit sie flexibler
werden, indem sie einem Kerb- oder Prägeverfahren unterzogen werden.
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Schaumkunststoffe
können
auf vielfältige
Weise hergestellt werden. Das Expansionsverfahren besteht darin,
dass eine fluide Polymerphase derart expandiert wird, dass ein poriger
Zustand niedriger Dichte erhalten wird und man dann die Polymerstruktur
durch Härtung
oder durch Abkühlen
des flüssigen
Polymers "erstarren" lässt.
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Das
Extrusionsverfahren zur Herstellung elastischer Schäume beruht
auf der physischen Stabilisation in einem Dekompressions-Expansionsverfahren.
Bei diesem Verfahren wird ein Blähmittel
in das geschmolzene Polymer gemischt, das unter Druck extrudiert
wird. Diese Lösung
aus Polymer und Blähmittel
wird durch eine Düsenöffnung auf
einen sich bewegenden Gurt bei normaler Raumtemperatur und unter
normalen Druck gepresst. Durch diese Druckreduzierung verdampft
das Blähmittel,
wodurch das Polymer expandiert. Das Polymer wird während der
Expansion derart abkühlen
gelassen, dass eine für
die erforderliche Dichte und Formstabilität ausreichende strukturelle
Festigkeit erhalten wird. Das Erstarren der Struktur bzw. die Stabilisierung der
Polymerstruktur geschieht aufgrund der Abkühlung der Polymerphase auf
eine Temperatur unterhalb ihrer Glasübergangstemperatur. Das Abkühlen beruht
hauptsächlich
auf drei Bereichen: (1) der Verdampfung des Blähmittels, (2) Gasexpansion
und (3) Wärmeabgabe
an die Umgebung.
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Polyolefinschäume, deren
Basispolymere aus Polyethylen und Polypropylen bestehen, werden
sowohl mittels Formgebungs- als auch mittels Extrusionsverfahren
hergestellt. Für
die vorliegenden Ausführungsformen
ist es bevorzugt Polyethylenschaumprodukte niedriger Dichte zu verwenden,
die mittels einer Extrusionstechnik unter Verwendung eines gasförmigen Blähmittels
hergestellt werden. Andere Verfahren zur Herstellung von Schaumkunststoffen
umfassen das Auslaugen fester oder flüssiger Materialien, die in
einem Polymer dispergiert sind, das Sintern kleiner Partikel und
das Dispergieren kleiner Zellpartikel in ein Polymer.
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Andere
Verfahren zur Bildung der Zell- oder Porenstrukturen bestehen darin,
Gas (oder Feststoff) in fluider Form zu dispergieren und diesen
zellulären
Zustand zu stabilisieren, oder Polymerpartikel in einer Struktur
zu sintern, die eine Gasphase enthält.
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Ein
chemisches Stabilisationsverfahren ist ein allgemein gebräuchliches
Verfahren zur Herstellung von elastischen Schäumen. Kondensationspolymere
sind für
das Schäumen
mittels dieses Verfahrens geeigneter als Vinylpolymere aufgrund
der schnellen, jedoch kontrollierbaren Härtungsreaktionen und der Abwesenheit
atmosphärischer
Inhibierung. Schäume
auf der Basis von Poylurethan werden mittels dieses Verfahrens hergestellt.
Für die
vorliegenden Ausführungsformen
ist dies nicht der bevorzugteste Schaum, da sich Substanzen herauslösen können und
es bei Polyurethanschaumprodukten zu Langzeitalterung und -Verfärbung kommen
kann.
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Dekompressions-Expansions-Schäumungsverfahren
sind für
die Herstellung des für
die vorliegenden Ausführungsformen
verwendeten Schaums am bevorzugtesten. Durch den Einsatz eines physikalischen
Stabilisationsverfahrens können
zelluläres
Polystyrol, Celluloseacetat, Polyolefine oder Polyvinylchlorid zur
Verwendung in den vorliegenden Ausführungsformen hergestellt werden.
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Beispiele
für andere
Materialien, die für
die elastischen Schichten 19 und 58 verwendet
werden können,
sind: Silikon, Polyurethan, Polypropylen, Latex. Ist das Material
nicht im wesentlichen nicht saugfähig, sollte es derart behandelt
werden, um es im wesentlichen nicht saugfähig zu machen.
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Dicke,
steife und saugfähige
Zonen Bezugnehmend auf 2 und 6 weisen
die Damenbinden 15 und 50 jeweils wenigstens zwei
Zonen auf, die sich in Längsrichtung
erstrecken, das heißt
parallel zur Längsachse
Y-Y: eine zentrale saugfähige
Zone 102 und 122 und eine Randzone 106 und 126.
Die Damenbinden 15 und 50 weisen vorzugsweise
ebenfalls eine angrenzende Zone 104 und 124 zwischen
der zentralen saugfähigen
Zone und der Randzone auf. Vorzugsweise sind zwei Randzonen vorgesehen,
eine auf jeder Seite der Damenbinden 15 und 50,
sowie zwei angrenzende Zonen, eine auf jeder Seite der Binde. Die
zentralen saugfähigen
Zonen 102 und 122, die angrenzenden Zonen 104 und 124 und
die Randzonen 106 und 126 weisen alle eine Länge von
wenigstens 60% der Gesamtlänge
der Binden 15 und 50 auf.
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Die
Damenbinden 15 und 50 weisen die größte Dicke,
Steifigkeit und Saugfähigkeit
in ihren zentralen saugfähigen
Zonen 102 und 122 auf, in denen sich die saugfähigen Mittel 20 und 60 befinden.
In den angrenzenden Zonen 104 und 124 weisen sie
eine geringere Dicke, Steifigkeit und Saugfähigkeit auf und in den Randzonen 106 und 126 ist
ihre Dicke, Steifigkeit und Saugfähigkeit am geringsten. Die
Damenbinden 15 und 50 sind daher in ihren angrenzenden
Zonen 104 und 124 und Randzonen 106 und 126 dünner als
die meisten Damenbinden. Die Damenbinden 15 und 50 sind
daher ebenfalls in ihren Randzonen 106 und 126 weicher
als die meisten Damenbinden, was den Komfort verbessert. Die gefertigte
Außenkante
der Damenbinden 15 und 50 vermittelt der Benutzerin
den visuellen Eindruck, dass es unwahrscheinlich ist, dass Fluid
die Kanten erreicht, insbesondere die Seitenkanten, da das Hauptabsorbens
sich nicht zu den Seitenkanten erstreckt.
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Die
Steifigkeit der zentralen saugfähigen
Zonen kann dadurch erreicht werden, dass die zentrale Zone dicker ausgestaltet
wird, dass sie aus mehreren Schichten gebildet wird, durch Verwendung
von steiferen Materialien, durch Veränderung des Flächengewichts
oder durch Anordnung einer weiteren Materialschicht vertikal angrenzend
dazu. Die zentrale saugfähige
Zone weist eine Gurley-Steifigkeit von wenigstens etwa 500 Milligramm
und vorzugsweise höher
auf. Siehe die Tabellen 1 und 2.
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Bezugnehmend
auf 2 umfasst die zentrale saugfähige Zone in ihrer Dicke, das
heißt
im Querschnitt: die Abdeckschicht 22, die Transferschicht 24,
die erste Tissue-Schicht 28, das saugfähige Mittel 20, die
zweite Tissue-Schicht 30, die elastische Schicht 19,
das Sperrelement 18, das Bekleidungshaftmittel 36, den
Abziehstreifen 39 und das Konstruktionshaftmittel 26 zwischen
den verschiedenen Schichten. Das saugfähige Mittel 20 ist
eine Komponente innerhalb der zentralen saugfähigen Zone 102. Die
zentrale saugfähige Zone 102 weist
wie das saugfähige
Mittel 20 eine zentrale Längsachse auf, die sich mit
der zentralen Längsachse
Y-Y der Damenbinde 15 deckt. Die Breite der zentralen saugfähigen Zone 102 entspricht
der Breite des saugfähigen
Mittels 20.
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Bezugnehmend
auf 6 umfasst die zentrale saugfähige Zone der Damenbinde 50 die
folgenden Schichten: die Bikomponenten-Abdeckschicht 62,
die Transferschicht 66, das saugfähige Mittel 60, die
zweilagige Tissue-Schicht 68, die elastische Schicht 58,
das Sperrelement 56, das Bekleidungshaftmittel, den Abziehstreifen
und das Konstruktionshaftmittel zwischen den verschiedenen Schichten.
Das saugfähige
Mittel 60 ist eine Komponente innerhalb der zentralen saugfähigen Zone 122.
Die zentrale saugfähige
Zone 122 weist wie das saugfähige Mittel 60 eine
zentrale Längsachse
auf, die sich mit der zentralen Längsachse Y-Y der Damenbinde 50 deckt.
Die Breite der zentralen saugfähigen
Zone entspricht der Breite des saugfähigen Mittels.
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Bezugnehmend
auf 2 umfassen die angrenzenden Zonen 104 die
folgenden Schichten: die Abdeckschicht 22, die erste Tissue-Schicht 28,
die zweite Tissue-Schicht 30, die elastische Schicht 19,
das Sperrelement 18, das Bekleidungshaftmittel 36 und
den Abziehstreifen 39 sowie Konstruktionshaftmittel 26 zwischen
den verschiedenen Schichten. Die angrenzende Zone umfasst nicht
das saugfähige
Mittel 20 und die Transferschicht 24.
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Bezugnehmend
auf 6 umfasst die angrenzende Zone 124 ebenfalls
die folgenden Schichten: die Abdeckschicht 62, die zweilagige
Tissue-Schicht 68, die elastische Schicht 58,
das Sperrelement 56, das Bekleidungshaftmittel, den Abziehstreifen
und Konstruktionshaftmittel zwischen den verschiedenen Schichten. Die
angrenzende Zone 124 umfasst nicht das saugfähige Mittel 60 und
die Transferschicht 66.
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Bezugnehmend
auf 2 umfasst die Randzone 106 die folgenden
Schichten: die Abdeckschicht 22, das Sperrelement 18 und
Konstruktionshaftmittel 26 zwischen der Abdeckschicht 22 und
dem Sperrelement 18. Die Randzone 106 kann ebenfalls
einen kleinen Bereich der äußeren Seitenkante
der elastischen Schicht 19 umfassen.
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Bezugnehmend
auf 6 umfasst die Randzone 126 der Damenbinde 50 die
folgenden Schichten: die Abdeckschicht 62, das Sperrelement 56 und
Konstruktionshaftmittel 66 zwischen der Abdeckschicht 62 und
dem Sperrelement 56. Die Randzone 126 kann ebenfalls
einen Bereich der äußeren Kante
der Tissue-Schicht 68 und der elastischen Schicht 58 sowie
angrenzendes Konstruktionshaftmittel 65 umfassen.
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Steifigkeitstest
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Die
Fähigkeit
bestimmter Schichten einer Damenbinde, einer aufgebrachten Biegekraft
zu widerstehen, die als Kissen-Steifigkeit bekannt ist, wird ermittelt,
indem die Kraftmenge gemessen wird, die notwendig ist, um eine rechteckige
Probe aus Verbundstoff, die aus der Damenbinde geschnitten worden
ist und sämtliche
Schichten mit Ausnahme des Abziehstreifens umfasst, zu biegen. Die
zur Biegung jeder Probe erforderliche Kraft wird gemessen, indem
ein digitales Steifigkeitsprüfgerät vom Typ
Gurley Modell 4171-d
(Gurley Model 4171-d Digital Stiffness Tester) verwendet wird, das
zusammen mit Gewichten und Pre-Kalibrierstreifen von der Firma Teledyne
Gurley, Troy, New York, USA, erhältlich
ist. Das Gurley-Steifigkeitstestverfahren ist entsprechend des Verfahrens
T 543 pm-84 der "Technical
Association of the Pulp and Paper Industry (TAPPI)" gestaltet. Das digitale
Gurley-Steifigkeitsprüfgerät ist ein
Gerät,
das aus einem im Gleichgewicht befindlichen Flügel (vane) besteht, der mittig
schwenkbar ist und dem verschiedene Gewichte unterhalb seines Drehpunkts hinzugefügt werden
können.
Der Flügel
bewegt sich frei, um eine Prüfung
sowohl in die linke als auch in die rechte Richtung zu ermöglichen,
was einer Biegung der Probenkörper
nach oben und auswärts
entspricht.
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Die
Kalibrierung des Gurley-Steifigkeitsprüfgeräts besteht aus zwei Teilen.
Die erste Kalibrierung wird durchgeführt, um zu gewährleisten,
dass das "Flügel"-Pendel spezifikationsgemäß gegen
ein bekanntes Material schwingt (d.h. einen Messingstreifen). Das
Gurley-Gerät
wird entsprechend des Handbuchs für das digitale Gurley-Steifigkeitsprüfgerät mit einem
50,8 mm breiten und 25,4 mm langen vorkalibrierten Messingkalibrierstreifen,
Gurley-Teil Nr.
31644 innerhalb einer Toleranz von 5% kalibriert. Die zweite Kalibrierung
erfolgt, um zu gewährleisten,
dass die internen elektronischen Berechnungen und Umwandlungen exakt
durchgeführt werden.
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Die
aus jeder Damenbinde ausgeschnittenen Proben sind 12,7 mm ± 0,4 mm
breit und 25,4 mm ± 0,4 mm
lang. Jede Probe überlappt
das obere Ende des Gurley-Flügels
um 6,4 mm. Während
einer Prüfung
wird die Probe gegen die Oberkante des Flügels bewegt, bis die Probe
sich biegt und der Flügel
außer
Kontakt mit der Unterkante der Probe gerät. Der Freigabepunkt wird mittels
einer elektronischen optischen Codiereinrichtung gemessen, die für eine größere Genauigkeit
sorgt als frühere
Modelle des Gurley-Steifigkeitsprüfgeräts, wie
sie gemäß TAPPI
T 543 pm-84 eingesetzt wurden. Die elektronische optische Codiereinrichtung
gibt ebenfalls das Ergebnis auf der digitalen Ableseeinrichtung
wieder. Die Ableseeinrichtung gibt kontinuierlich die Messwerte
von Prüfungen
wieder, die sowohl in die linke als auch in die rechte Richtung
durchgeführt
wurden. Das Model Gurley 4171-d rechnet auch automatisch mittels
eines internen Mikroprozessors und gibt den Durchschnitt von linken
und rechten Biegesteifigkeitswerten nach jeder Messung wieder. Der
durchschnittliche Messwert wird dann mittels dieses Gurley-Geräts in Milligramm
Gurley-Steifigkeit in Relation zu einer Probengröße von 24,5 mm Breite und 76,2
mm Länge
umgewandelt.
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Das
Gurley-Steifigkeits-Prüfgerät sollte
wie folgt vorbereitet werden. Das erforderliche Gewicht wird befestigt
und der Fuß des
Geräts
wird nivelliert, indem die Nivellierschraube so lange verstellt
wird, bis die Blase des Nivellierinstruments zentriert ist und der
Zeiger des Pendels auf Null zeigt. Die Schalter werden entsprechend
des eingesetzten Gewichts, der Position des Gewichts an dem Pendel
und der Breite der zu untersuchenden Probe sowie der Länge der
Probe eingestellt. Wird beispielsweise eine Probe von 25,4 mm × 12,7 mm
untersucht und sich das 5-g-Gewicht in dem 25,4-mm-Schlitz befindet,
werden die Schalter wie folgt eingestellt:
Gewichtsposition: | 25,4
mm (1 Zoll) |
Breite: | 12,7
mm (0,5 Zoll) |
Länge: | 25,4
mm (1 Zoll) |
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Das
durchzuführende
Prüfverfahren
gestaltet sich wie folgt:
- 1. Zentrierung des
Probenstreifens über
dem Pendel derart, dass exakt 6,4 mm (0,25 Zoll) das obere Ende des
Pendels überlappen
und exakt 6,4 mm (0,25 Zoll) in den Backen gehalten werden.
- 2. Auswahl eines geeigneten Gewichts und eines Lochs, um eine
Anzeige zwischen 2 und 6 auf der Skala zu erhalten. ANMERKUNG: Die
Probe sollte in ungefähren
Kontakt mit dem Pendelflügel
gebracht werden bevor die Kraft aufgebracht wird, damit Oszillation
im Frühstadium
vermieden wird.
- 3. Drücken
der System-Rückstelltaste.
Die Anzeige muss 00-000-00 anzeigen.
- 4. Drücken
des Motorrichtungsschalters, damit der Klemmarm veranlasst wird,
die Probe gegen das Pendel zu drücken.
- 5. Wiederholung von Schritt 4 in die entgegengesetzte Richtung,
damit sowohl eine linke als auch eine rechte Skalenanzeige und eine
Durchschnittsanzeige erstellt werden.
- 6. Aufzeichnung der Durchschnittsskalenanzeige.
- 7. Drücken
des Auswahlknopfs zur Erzielung einer Milligramm-Berechnung und
Aufzeichnung derselben.
- 8. Wiederholung von Schritt 1 bis 7 für jede Probe.
-
Das
folgende Verfahren wurde angewandt, um Proben für die Gurley-Steifigkeitsprüfung zu
erhalten. Ein Satz Proben wurde von fünf Damenbinden des in den Tabellen
wiedergegebenen Typs geschnitten. Jede Probe war 12,7 mm × 25,4 mm
grob. Die Tabellen 1 bis 16 geben Vergleichsdaten zwischen Damenbinden
der hierin beschriebenen Erfindung und im Handel erhältliche
Damenbinden mit relativ dünner
Stärke
wieder. In den Tabellen bezieht sich K-C auf Kimberly-Clark Corporation,
Dallas, Texas, USA. Erfindung A und Erfindung B bezieht sich auf
Damenbinden 50 des hierin als die dritte Ausführungsform
beschriebenen Typs. Erfindung H, J, M und W bezieht sich auf Damenbinden 15 des
hierin als die erste Ausführungsform
bezeichneten Typs. Das K-C Ultradünnkissen mit Zellstoff ist
in US-Patentanmeldung, Serien-Nr. 556,694 beschrieben, die im Namen
von Serbiak et al. eingereicht und an Kimberly-Clark Corporation übertragen
wurde. P&G bezieht
sich auf Procter & Gamble
Company, Cincinnati, Ohio, USA. Das K-C Ultradünnkissen mit Zellstoff und
das P&G Whisper-Excel-Produkt
mit Flügeln,
auf die in den Tabellen Bezug genommen wird, sind im Handel erhältliche
Damenbinden. Die Konstruktion, Schichten und Zonen der im Handel
erhältlichen,
in den Tabellen wiedergegebenen Damenbinden sind nicht identisch
mit denen der Damenbinden 15 und 50 der vorliegenden
Erfindung. Um den in den Tabellen wiedergegebenen Vergleich durchzuführen, wurden
die Proben von den im Handel erhältlichen
Binden soweit wie möglich
aus vergleichbaren Stellen geschnitten.
-
9, 10 und 11 zeigen,
wo Proben aus den Damenbinden 50, der dritten Ausführungsform, geschnitten
wurden. 12 zeigt, wo Proben aus Binden 15,
der ersten Ausführungsform,
geschnitten wurden. 13 zeigt die Position bestimmter
Abmessungen. Die Längsmittellinie
Y-Y und die Quermittellinie X-X jeder Probe wurden ermittelt. Der
Abziehstreifen wurde entfernt und das Bekleidungshaftmittel wurde
mit Talk oder Maisstärke bestäubt. Bezugnehmend
auf 9 wurde eine Probe 130 mit einer Größe von 12,7
mm × 25,4
mm in Maschinenrichtung aus jeder Damenbinde 50 am Schnittpunkt
der zwei Mittellinien Y-Y und X-X geschnitten. Die in den Tabellen
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 erwähnte Maschinenrichtung
entspricht der Längsrichtung
der Binde, d.h. der Achse Y-Y. Die in Tabelle 2 erwähnte Querrichtung
entspricht der Querachse X-X der Binde 50. Zwei weitere
Proben 132 und 134, jede jeweils 12,7 mm × 25,4 mm
groß,
wurden in Maschinenrichtung entlang der Längsmittellinie geschnitten.
Die zwei weiteren Proben 132 und 134 wurden etwa
63,5 mm vor und hinter der ersten Probe 130 geschnitten.
Sämtliche
Proben von jeder Binde wurden so sorgsam geschnitten und behandelt,
dass die Steifigkeit der Probe nicht beeinträchtigt wurde. Diese Proben enthielten
das zentrale saugfähige
Mittel 20 sowie Segmente der anderen an dieser Stelle der
Probenentnahme vorhandenen Schichten, das heißt von der zentralen saugfähigen Zone 122.
Die Gurley-Steifigkeit
wurde für
jede Probe gemessen und die Werte wurden in Tabelle 1 als die Steifigkeit
der zentralen saugfähigen
Zone 122 in Maschinenrichtung angegeben.
-
Bezugnehmend
auf 9 haben wir dann die Parallelebenen S und T festgelegt.
Die Ebenen S und T erstrecken sich parallel zu der Quermittellinie
X-X und befinden sich 63,5 Millimeter vor und hinter der Quermittellinie
X-X. Als nächstes
haben wir dann Parallelebenen P-P und Q-Q festgelegt. Die Ebenen
P-P und Q-Q erstrecken sich parallel zu der Längsmittellinie Y-Y und mit
einem Abstand (C/4 + 6,4 mm) von der Mittellinie Y-Y. C ist ein Maß der Gesamtbreite
der Binde 50 an ihrer schmalsten Abmessung zwischen den
Ebenen S und X und den Ebenen T und X (gezeigt in 11 und 12).
Wir haben dann die Schnittpunkte der Ebenen P-P, Q-Q, S-S und T-T
festgelegt. Am Schnittpunkt der Ebenen P-P und S-S haben wir Probe 142 geschnitten. Am
Schnittpunkt der Ebenen P-P und T-T haben wir Probe 144 geschnitten.
Am Schnittpunkt der Ebenen Q-Q und T-T haben wir Probe 146 geschnitten.
Am Schnittpunkt der Ebenen Q-Q und S-S haben wir Probe 148 geschnitten.
Die vier Proben 142, 144, 146 und 148 waren
jeweils 25,4 Millimeter × 12,7
Millimeter groß.
Diese Proben befinden sich in der seitlich versetzten angrenzenden
Zone 124 und umfassen die elastische Schicht 58,
jedoch nicht das saugfähige
Mittel 60. Derartige Proben sind von der Querachse X-X
seitlich versetzt. Die Gurley-Steifigkeit
der Proben aus der angrenzenden Zone wurde gemessen und in Tabelle
4 als die Steifigkeit der seitlich versetzten angrenzenden Zonen
in Maschinenrichtung angegeben.
-
Bezugnehmend
auf 9 haben wir ebenfalls die Schnittpunkte der Ebenen
P-P, Q-Q, X-X und Y-Y ermittelt. Am Schnittpunkt der Ebenen P-P
und X-X haben wir Probe 160 geschnitten. Am Schnittpunkt
der Ebenen Q-Q und X-X haben wir Probe 162 geschnitten.
Beide Proben 160 und 162 waren jeweils 25,4 Millimeter × 12,7 Millimeter
groß.
Diese Proben befinden sich in den zentralen angrenzenden Zonen und
umfassen die elastische Schicht 58, jedoch nicht das saugfähige Mittel 60.
Die Gurley-Steifigkeit der Proben aus den zentralen angrenzenden
Zonen wurde gemessen und in Tabelle 3 als die Steifigkeit der zentralen
angrenzenden Zone in Maschinenrichtung angegeben.
-
Bezugnehmend
auf 10 wurde aus einem weiteren Satz von fünf Binden 50 eine
weitere Probe 136 in der Größe 12,7 mm × 25,4 mm in Querrichtung von
jeder Binde am Schnittpunkt der zwei Mittellinien Y-Y und X-X geschnitten.
Zwei weitere Proben 138 und 140 mit jeweils einer
Größe von 12,7
mm × 25,4
mm wurden in Querrichtung entlang der Längsmittellinie geschnitten.
Die zwei weiteren Proben 138 und 140 wurden etwa
63,5 mm vor und hinter der ersten Probe geschnitten. Sämtliche
Proben von jeder Binde wurden so sorgsam geschnitten und behandelt,
dass die Steifigkeit der Probe nicht beeinträchtigt wurde. Diese Proben
enthielten das zentrale saugfähige
Mittel 20 sowie Segmente der anderen an dieser Stelle der
Probeentnahme vorhandenen Schichten, das heißt von der zentralen saugfähigen Zone 122.
Die Gurley-Steifigkeit wurde für jede
Probe gemessen, und die Werte wurden in Tabelle 2 als die Steifigkeit
der zentralen saugfähigen
Zone in Querrichtung angegeben.
-
Bezugnehmend
auf 10 haben wir dann ebenfalls die Parallelebenen
S und T festgelegt. Die Ebenen S und T erstrecken sich parallel
zu der Quermittellinie X-X und befinden sich 63,5 Millimeter vor
und hinter der Quermittellinie X-X. Als nächstes haben wir dann die Parallelebenen
P-P und Q-Q festgestellt. Die Ebenen P-P und Q-Q erstrecken sich
parallel zu der Längsmittellinie
Y-Y und mit einem Abstand (C/4 + 6,4 mm) von der Mittellinie Y-Y. C ist ein Maß der Gesamtbreite
der Binde 50. Wir haben dann die Schnittpunkte der Ebenen P-P,
Q-Q, S-S und T-T festgelegt. Am Schnittpunkt der Ebenen P-P und
S-S haben wir Probe 149 in Querrichtung geschnitten. Am
Schnittpunkt der Ebenen P-P und T-T haben wir Probe 150 in
Querrichtung geschnitten. Am Schnittpunkt der Ebenen Q-Q und T-T
haben wir Probe 152 in Querrichtung geschnitten. Am Schnittpunkt der
Ebenen Q-Q und S-S haben wir Probe 154 in Querrichtung
geschnitten. Die vier Proben 149, 150, 152 und 154 waren
jeweils 25,4 Millimeter × 12,7
Millimeter groß.
Diese Proben befinden sich in der seitlich versetzten angrenzenden
Zone 124 und umfassen die elastische Schicht 58,
jedoch nicht das saugfähige
Mittel 60. Derartige Proben sind von der Querachse X-X
seitlich versetzt. Die Gurley-Steifigkeit
der Proben aus der angrenzenden Zone wurde als die Steifigkeit der
seitlich versetzten angrenzenden Zonen in Querrichtung gemessen.
-
Bezugnehmend
auf 10 haben wir ebenfalls die Schnittpunkte der Ebenen
P-P, Q-Q, X-X und Y-Y festgelegt. Am Schnittpunkt der Ebenen P-P
und X-X haben wir Probe 151 in Querrichtung geschnitten.
Am Schnittpunkt der Ebenen Q-Q und X-X haben wir Probe 153 in
Querrichtung geschnitten. Beide Proben 151 und 153 waren
jeweils 25,4 Millimeter × 12,7
Millimeter groß.
Diese Proben befinden sich in den zentralen angrenzenden Zonen und
umfassen die elastische Schicht 58, jedoch nicht das saugfähige Mittel 60.
Die Gurley-Steifigkeit der Proben aus den zentralen angrenzenden
Zonen wurde als die Steifigkeit der zentralen angrenzenden Zone
in Querrichtung gemessen.
-
Bezugnehmend
auf 11 wurden vier weitere Punkte, zwei auf jeder
Seite der Damenbinde 50, auf den Ebenen S-S und T-T auf
den äußeren Längsseiten
der Binde festgelegt. Proben 174, 176, 178 und 180 wurden
in Maschinenrichtung von jedem dieser Punkte geschnitten. Diese
Proben enthielten nicht das zentrale saugfähige Mittel 60 und
umfassten nur einen kleinen Abschnitt der elastischen Schicht 58 und
Segmente der anderen an der Stelle der Probenentnahme vorhandenen
Schichten. Die Gurley-Steifigkeit
jeder Probe wurde gemessen und in Tabelle 6 als die Steifigkeit
der seitlich versetzten Randzonen der Binde 50 in Maschinenrichtung
angegeben. Der Durchschnitt der Steifigkeit der seitlich versetzten
Randzonen wurde berechnet und als die "Durchschnittssteifigkeit der Randzonen" der Binde angegeben.
Die Durchschnittssteifigkeit der seitlich versetzten Randzonen wurde
dann von der Durchschnittssteifigkeit der zentralen saugfähigen Zone
der Binde subtrahiert und in Tabelle 8 als die Differenz der Steifigkeit
zwischen der zentralen saugfähigen
Zone und den seitlich versetzten Randzonen der Binden in Maschinenrichtung
angegeben.
-
Bezugnehmend
auf 11 wurden zwei weitere Punkte, einer auf jeder
Seite der Quermittellinie X-X, an den äußeren Längsseiten der Binde 50 festgelegt.
Proben 170 und 172 wurden in Maschinenrichtung
an jedem dieser Punkte ausgeschnitten. Diese Proben umfassten nicht
das zentrale saugfähige
Mittel 20 und umfassten nur einen kleinen Abschnitt der
elastischen Schicht 58 und Segmente von den anderen an
der Stelle der Probenentnahme vorhandenen Schichten. Die Gurley-Steifigkeit
von jeder Probe 170 und 172 wurde gemessen und
in Tabelle 5 als die Steifigkeit der zentralen Randzonen der Binde
in Maschinenrichtung angegeben. Die Durchschnittssteifigkeit der
zentralen Randzonen wurde berechnet und als die "Durchschnittssteifigkeit der zentralen
Randzonen" der Binde
angegeben. Die Durchschnittssteifigkeit der zentralen Randzonen wurde
dann von der Durchschnittssteifigkeit der zentralen saugfähigen Zone
der Binde subtrahiert und in Tabelle 11 als die Differenz der Steifigkeit
zwischen der zentralen saugfähigen
Zone und den zentralen Randzonen der Binde in Maschinenrichtung
angegeben.
-
Der
Durchschnitt der Steifigkeitswerte für die zentrale saugfähige Zone
wurde berechnet und als die "Durchschnittssteifigkeit
der zentralen saugfähigen
Zone" der Binde
angegeben. Der Durchschnitt der Steifigkeitswerte für die angrenzenden
Zonen wurde berechnet und als die "Durchschnittssteifigkeit der angrenzenden
Zonen" der Binde
angegeben. Die "Durchschnittssteifigkeit
der zentralen saugfähigen
Zone" wurde dann durch
die "Durchschnittssteifigkeit
der angrenzenden Zonen" geteilt
und als das Steifigkeitsverhältnis
zwischen der zentralen saugfähigen
Zone und der angrenzenden Zone ausgewiesen.
-
Bezugnehmend
auf 12 und 13 weist
die Damenbinde 15 Tissue-Schichten 28 und 30 von sanduhrförmiger Gestalt 182 auf.
Proben wurden aus den Binden 15 geschnitten in entsprechender
Weise wie zuvor in Bezug auf 9 und 10 beschrieben.
Bezugnehmend auf 13 ist die Breite der saugfähigen Zone
mit A bezeichnet. Die Breite der Tissue-Schichten 28 und 30 entlang
der Querachse X-X ist mit B bezeichnet. Bei der Abmessung B handelt
es sich um die schmalste Breite der Tissue-Schichten 28 und 30.
Die Gesamtbreite der Binde ist als C an ihren schmalsten Abmessungen
zwischen den Ebenen S und X und Ebenen T und X (in 11 und 12 gezeigt)
bezeichnet. Die Abmessung D ist die Breite der elastischen Schicht.
Die Abmessung E ist die Länge
der Tissue-Schichten. Die Dimension F ist die Länge der Binde.
-
Tabelle
1 gibt die Steifigkeit von Proben oder Segmenten an, die aus der
zentralen saugfähigen
Zone in Maschinenrichtung von erfindungsgemäßen Damenbinden geschnitten
wurden, und die Steifigkeit von Proben von vergleichbaren Stellen
von anderen im Handel erhältlichen
Damenbinden. Bei der vorliegenden Erfindung liegt die Steifigkeit
der zentralen saugfähigen
Zone in Maschinenrichtung im Bereich von etwa 477 Milligramm (mg)
bis etwa 3067 mg. Vorzugsweise liegt sie im Bereich von etwa 782
mg bis etwa 2526 mg. Es ist ebenfalls bevorzugt, dass sie über etwa
477 mg liegt.
-
Tabelle
2 gibt die Steifigkeit von Proben oder Segmenten an, die aus der
zentralen saugfähigen
Zone in Querrichtung von erfindungsgemäßen Damenbinden geschnitten
wurden, und die Steifigkeit von Proben von vergleichbaren Stellen
von anderen im Handel erhältlichen
Damenbinden. Bei der vorliegenden Erfindung liegt die Steifigkeit
der zentralen saugfähigen
Zone in Querrichtung im Bereich von etwa 342 mg bis etwa 2445 mg.
Vorzugsweise liegt sie im Bereich von etwa 494 mg bis etwa 1647
mg. Es ist ebenfalls bevorzugt, dass sie über etwa 494 mg liegt.
-
Tabelle
3 gibt die Steifigkeit von Proben oder Segmenten an, die aus zentralen
angrenzenden Zonen in Maschinenrichtung von erfindungsgemäßen Damenbinden
geschnitten wurden, und die Steifigkeit von Proben von vergleichbaren
Stellen von anderen im Handel erhältlichen Damenbinden. Diese
Proben 160 und 162 aus den zentralen angrenzenden
Zonen sind in 9 am Schnittpunkt der Ebene
P-P mit der Querachse X-X und am Schnittpunkt der Ebene Q-Q mit
der Querachse X-X gezeigt. Bei der vorliegenden Erfindung liegt
die Steifigkeit der zentralen angrenzenden Zonen im Bereich von
etwa 99 mg bis etwa 345 mg. Vorzugsweise liegt sie im Bereich von
etwa 131 mg bis etwa 297 mg.
-
Tabelle
4 gibt die Steifigkeit von Proben oder Segmenten an, die aus seitlich
versetzten Positionen in den angrenzenden Zonen in Maschinenrichtung
von erfindungsgemäßen Damenbinden
geschnitten wurden, und die Steifigkeit von Proben von vergleichbaren
Stellen von anderen im Handel erhältlichen Damenbinden. Diese
Proben sind in 9 gezeigt, das heißt Probe 142 am
Schnittpunkt der Ebene P-P und Ebene S-S; Probe 144 am
Schnittpunkt der Ebene P-P und Ebene T-T; Probe 146 am
Schnittpunkt der Ebene Q-Q und Ebene T-T; und Probe 148 am
Schnittpunkt der Ebene Q-Q und S-S. Bei der vorliegenden Erfindung
liegt die Steifigkeit der seitlich versetzten angrenzenden Zonen
im Bereich von etwa 97 mg bis etwa 411 mg. Vorzugsweise liegt sie
im Bereich von etwa 121 mg bis etwa 317 mg.
-
Tabelle
5 gibt die Steifigkeit von aus der Mitte der Randzonen in Maschinenrichtung
geschnittene Proben an, das heißt
von den in 11 gezeigten Proben 170 und 172 entlang
der Querachse X-X an jeder Seite der Binde, von erfindungsgemäßen Damenbinden
sowie die Steifigkeit von Proben von vergleichbaren Stellen von
anderen im Handel erhältlichen
Damenbinden. Bei der vorliegenden Erfindung liegt die Steifigkeit
der zentralen Randzonen im Bereich von etwa 28 mg bis etwa 127 mg.
Vorzugsweise liegt sie im Bereich von etwa 52 mg bis etwa 78 mg.
-
Tabelle
6 gibt die Steifigkeit von Proben oder Segmenten an, die aus den
Randzonen an ihren seitlich versetzten Stellen in Maschinenrichtung
geschnitten wurden, das heißt
Proben 174 und 176 entlang der Ebene S-S an jeder
Seite der Binde und Proben 178 und 180 entlang
der Ebene T- T an
jeder Seite der Binde. Bei der vorliegenden Erfindung liegt die
Steifigkeit der seitlich versetzten Randzonen im Bereich von etwa
30 mg bis etwa 115 mg. Vorzugsweise liegt sie im Bereich von etwa
70 mg bis etwa 79 mg.
-
Tabelle
7 gibt die Differenz an zwischen der Durchschnittssteifigkeit der
zentralen saugfähigen
Zone in Maschinenrichtung von Tabelle 1 und der Durchschnittssteifigkeit
der angrenzenden Zonen in Maschinenrichtung von Tabelle 3 für die zentralen
angrenzenden Zonen und von Tabelle 5 für die zentralen Randzonen für Damenbinden
der vorliegenden Erfindung und die Differenzen der Durchschnittssteifigkeiten
von vergleichbaren Stellen anderer im Handel erhältlicher Damenbinden. "N.D." in den Tabellen
heißt,
dass keine Daten vorliegen.
-
Tabelle
8 gibt die Differenz der Durchschnittssteifigkeit in Maschinenrichtung
zwischen den zentralen angrenzenden Zonen von Tabelle 3 und den
zentralen Randzonen von Tabelle 5 an.
-
Die
Steifigkeit der zentralen angrenzenden Zonen wird durch die Proben 160 und 162 in 9 repräsentiert.
Die Steifigkeit der zentralen Randzone wird durch die Proben 170 und 172 in 11 repräsentiert.
-
Tabelle
9 gibt die Differenz der Durchschnittssteifigkeit in Maschinenrichtung
zwischen den zentralen saugfähigen
Zonen und den seitlich versetzten Zonen an, sowohl der seitlich
versetzten angrenzenden Zonen als auch der seitlich versetzten Randzonen.
Die seitlich versetzten angrenzenden Zonen werden durch die Proben 142, 144, 146 und 148 in 9 repräsentiert,
und die Durchschnittssteifigkeit ist in Tabelle 4 angegeben. Die
seitlich versetzten Randzonen werden durch die Proben 174, 176, 178 und 180 in 11 repräsentiert,
und die Durchschnittssteifigkeit ist in Tabelle 6 angegeben. Bei
der vorliegenden Erfindung liegt die Differenz der Durchschnittssteifigkeit
zwischen der zentralen saugfähigen
Zone und den seitlich versetzten angrenzenden Zonen im Bereich von
etwa 632 mg bis etwa 2293 mg. Die Differenz der Durchschnittssteifigkeit
zwischen der zentralen saugfähigen
Zone und den seitlich versetzten Randzonen liegt im Bereich von
etwa 953 mg bis etwa 2456 mg.
-
Tabelle
10 gibt die Differenz der Durchschnittssteifigkeit an zwischen den
seitlich versetzten angrenzenden Zonen, die durch Proben 142, 144, 146 und 148 in 9 repräsentiert
und in Tabelle 4 angegeben sind, und den seitlich versetzten Randzonen,
die durch die Proben 174, 176, 179 und 180 in 11 repräsentiert
und in Tabelle 6 angegeben sind. Bei der vorliegenden Erfindung
liegt die Differenz der Durchschnittssteifigkeit zwischen den seitlich
versetzten angrenzenden Zonen und den seitlich versetzten Randzonen
im Bereich von etwa 50 mg bis etwa 162 mg.
-
Tabelle
11 zeigt das Verhältnis
zwischen der Durchschnittssteifigkeit der zentralen saugfähigen Zonen, die
durch die Proben 130, 132 und 134 in 9 repräsentiert
sind, und der Durchschnittssteifigkeit der zentralen angrenzenden
Zonen, die durch die Proben 160 und 162 in 9 repräsentiert
und in Tabelle 3 angegeben sind, sowie der zentralen Randzonen,
die durch die Proben 170 und 172 in 11 repräsentiert
und in Tabelle 5 angegeben sind. Das Verhältnis zwischen der Durchschnittssteifigkeit
der zentralen saugfähigen Zone
und der Durchschnittssteifigkeit der zentralen angrenzenden Zonen
liegt im Bereich von etwa 3,7:1 bis etwa 10,3:1. Das Verhältnis zwischen
der Durchschnittssteifigkeit der zentralen saugfähigen Zone und der Durchschnittssteifigkeit
der zentralen Randzonen liegt im Bereich von etwa 14,5:1 bis etwa
32,4:1.
-
Tabelle
12 zeigt das Verhältnis
zwischen der Durchschnittssteifigkeit der zentralen angrenzenden
Zonen, die duch die Proben 160 und 162 in 9 repräsentiert
und in Tabelle 3 angegeben sind, und der Durchschnittssteifigkeit
der zentralen Randzonen, die durch die Proben 170 und 172 in 11 repräsentiert
und in Tabelle 5 angegeben sind.
-
Tabelle
13 zeigt das Verhältnis
zwischen der Durchschnittssteifigkeit der zentralen saugfähigen Zonen und
der Durchschnittssteifigkeit der seitlich versetzten Zonen. Die
zentralen saugfähigen
Zonen sind durch die Proben 130, 132 und 134 in 9 repräsentiert.
Die seitlich versetzten angrenzenden Zonen sind durch Proben 142, 144, 146 und 148 in 9 repräsentiert
und in Tabelle 4 angegeben. Die seitlich versetzten Randzonen sind
durch Proben 174, 176, 178 und 180 in 11 repräsentiert
und in Tabelle 6 gezeigt.
-
Tabelle
14 zeigt das Verhältnis
zwischen der Durchschnittssteifigkeit der seitlich versetzten angrenzenden
Zonen zu der Durchschnittssteifigkeit der seitlich versetzten Randzonen
in Maschinenrichtung. Die seitlich versetzten angrenzenden Zonen
sind durch Proben 142, 144, 146 und 148 in 9 repräsentiert
und in Tabelle 4 angegeben. Die seitlich versetzten Randzonen sind
durch Proben 174, 176, 178 und 180 in 11 repräsentiert
und in Tabelle 6 gezeigt.
-
Tabelle
15 gibt die Breite der Abmessungen A, B, C und D von verschiedenen
Damenbinden an. Die Breitenabmessungen A, B, C und D für mit Erfindung
H und Erfindung M bezeichnete Damenbinden sind in 13 gezeigt.
Für als
Erfindung A bezeichnete Damenbinden sind die Abmessungen B und D
gleich, da deren Tissue-Schichten keine sanduhrförmige Gestalt aufweisen.
-
Tabelle
16 gibt die Verhältnisse
zwischen bestimmten Breitenabmessungen für die in Tabelle 15 wiedergegebenen
Abmessungen an.
-
Die
Tabellen 17, 18 und 19 geben die Stärke oder Dicke von Damenbinden
der vorliegenden Erfindung für
die verschiedenen Zonen innerhalb der Damenbinde an. Die Tabellen
20 und 21 geben die Stärke
oder Dicke von im Handel erhältlichen
Damenbinden an Stellen an, die vergleichbar sind zu den verschiedenen
Zonen der vorliegenden Erfindung. Stärke bezieht sich auf die Dicke
gemessen mit einer Schieblehre. Die zentrale angrenzende Zone weist
vorzugsweise eine Stärke
im Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa 3,0 mm auf. Noch bevorzugter
weist die zentrale angrenzende Zone eine Stärke im Bereich von etwa 1,3
mm bis etwa 1,5 mm auf. TABELLE
1 STEIFIGKEIT
DER ZENTRALEN SAUGFÄHIGEN
ZONE in Maschinenrichtung
TABELLE
2 STEIFIGKEIT
DER ZENTRALEN SAUGFÄHIGEN
ZONE in Querrichtung
TABELLE
3 STEIFIGKEIT
ZENTRALER ANGRENZENDER ZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
4 STEIFIGKEIT
SETILICH SEITLICH VERSETZTER ANGRENZENDER ZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
5 STEIFIGKEIT
DER ZENTRALEN RANDZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
6 STEIFIGKEIT
DER SEITLICH SEITLICH VERSETZTEN RANDZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
7 DIFFERENZ
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZWISCHEN DEN ZENTRALEN SAUGFÄHIGEN ZONEN UND
DEN ANGRENZENDEN ZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
8 DIFFERENZ
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZWISCHEN DEN ZENTRALEN ANGRENZENDEN
ZONEN UND DEN ZENTRALEN RANDZONEN in Maschinenrichtung
| Gurley-Steifigkeit |
| In
Milligramm |
Erfindung
A: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 134 |
Erfindung
B: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 167 |
Erfindung
H: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
J: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
M: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 79 |
Erfindung
W: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
K-C
Ultradünnkissen
mit Zellstoff | 93 |
P&G Whisper Excel
(mit Flügeln) | 171 |
TABELLE
9 DIFFERENZ
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZWISCHEN DER ZENTRALEN SAUGFÄHIGEN ZONE UND
DEN SEITLICH VERSETZTEN ZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
10 DIFFERENZ
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZWISCHEN DEN SEITLICH VERSETZTEN ANGRENZENDEN
ZONEN UND DEN SEITLICH VERSETZTEN RANDZONEN in Maschinenrichtung
| Gurley-Steifigkeit |
| In
Milligramm |
Erfindung
A: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 119 |
Erfindung
B: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 162 |
Erfindung
H: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
J: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
M: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 49 |
Erfindung
W: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
K-C
Ultradünnkissen
mit Zellstoff | 50 |
P&G Whisper Excel
(mit Flügeln) | 80 |
TABELLE
11 VERHÄLTNIS ZWISCHEN
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT DER ZENTRLALEN SAUGFÄHIGEN ZONE
UND DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT DER ZENTRALEN ANGRENZENDEN ZONEN
UND DER ZENTRALEN RANDZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
12 VERHÄLTNIS ZWISCHEN
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZENTRALER ANGRENZENDER ZONEN UND DER
DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZENTRALER RANDZONEN in Maschinenrichtung
| Durchschnitt |
Erfindung
A: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 2,8 |
Erfindung
B: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 3,1 |
Erfindung
H: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
J: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
M: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 2,5 |
Erfindung
W: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
K-C
Ultradünnkissen
mit Zellstoff | 4,7 |
P&G Whisper Excel
(mit Flügeln) | 25,0 |
TABELLE
13 VERHÄLTNIS ZWISCHEN
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT ZENTRALER SAUGFÄHIGER ZONEN UND DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT
DER SEITLICH VERSETZTEN ZONEN in Maschinenrichtung
TABELLE
14 VERHÄLTNIS ZWISCHEN
DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT SEITLICH VERSETZTER ANGRENZENDER ZONEN
UND DER DURCHSCHNITTSSTEIFIGKEIT SEITLICH VERSETZTER RANDZONEN in
Maschinenrichtung
| Verhältnis der |
| Durchschnitte |
Erfindung
A: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 2,5 |
Erfindung
B: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 3,3 |
Erfindung
H: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
J: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
Erfindung
M: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | 1,7 |
Erfindung
W: K-C Ultradünn-kissen mit Schaumstoff | N.D. |
K-C
Ultradünnkissen
mit Zellstoff | 2,4 |
P&G Whisper Excel
(mit Flügeln) | 1,9 |
TABELLE
15 KISSENBREITENABMESSUNGEN
TABELLE
16 KISSENBREITENVERHÄLTNISSE
TABELLE
17 DICKE
VON ERFINDUNG A: K-C
ULTRADÜNNKISSEN
MIT SCHAUMSTOFF
Zentrale
saugfähige
Zone | 3,095
mm |
Zentrale
angrenzende Zonen | 1,681
mm |
Seitlich
versetzte angrenzende Zonen | 1,699
mm |
Zentrale
Randzonen | 1,130
mm |
Seitlich
versetzte Randzonen | 1,264
mm |
Randkanten | 0,376
mm |
TABELLE
18 DICKE
VON ERFINDUNG B: K-C
ULTRADÜNNKISSEN
MIT SCHAUMSTOFF
Zentrale
saugfähige
Zone | 3,11
mm |
Zentrale
angrenzende Zonen | 1,537
mm |
Seitlich
versetzte angrenzende Zonen | 1,567
mm |
Zentrale
Randzonen | 0,846
mm |
Seitlich
versetzte Randzonen | 1,223
mm |
Randkanten | 0,343
mm |
TABELLE
19 DICKE
VON ERFINDUNG M: K-C
ULTRADÜNNKISSEN
MIT SCHAUMSTOFF
Zentrale
saugfähige
Zone | 3,62
mm |
Zentrale
angrenzende Zonen | 1,330
mm |
Seitlich
versetzte angrenzende Zonen | 1,650
mm |
Zentrale
Randzonen | 1,105
mm |
Seitlich
versetzte Randzonen | 1,223
mm |
Randkanten | 0,316
mm |
TABELLE
20 DICKE
VON K-C ULTRADÜNNKISSEN
MIT ZELLSTOFF
Zentrale
saugfähige
Zone | 2,486
mm |
Zentrale
angrenzende Zonen | 0,859
mm |
Seitlich
versetzte angrenzende Zonen | 0,705
mm |
Zentrale
Randzonen | 0,292
mm |
Seitlich
versetzte Randzonen | 0,415
mm |
Randkanten | 0,363
mm |
TABELLE
21 DICKE
VON P & G WHISPER
EXCEL (mit Flügeln)
Zentrale
saugfähige
Zone | 1,546
mm |
Zentrale
angrenzende Zonen | 1,516
mm |
Seitlich
versetzte angrenzende Zonen | 1,574
mm |
Zentrale
Randzonen | 0,480
mm |
Seitlich
versetzte Randzonen | 1,161
mm |
Randkanten | 0,444
mm |
-
Saugfähigkeitstest
-
Die
Menge an Körperfluid,
die von den Damenbinden 15, 40, 50 und 80 absorbiert
werden kann, ist unter Verwendung einer Kochsalzlösung durch
die folgende Untersuchung ermittelbar. Bei der Durchführung dieser
Untersuchung reicht eine Binde aus. Die zu untersuchende Damenbinde
wird zunächst
konditioniert, indem man sie in einem Raum bei einer Temperatur
von 21 ± 1°C und einer
relativen Feuchtigkeit von 50 ± 2% für einen
Zeitraum von zwei Stunden belässt.
Enthält
die Binde einen Abziehstreifen, wird dieser entfernt. Die gesamte
Binde abzüglich
irgendeines Abziehstreifens wird zu den nächsten 0,1 Gramm gewogen. Die
Binde wird dann in einen Becher mit stabilisierter isotonischer
Kochsalzlösung
eingetaucht, die keine Konservierungsmittel enthält. Eine geeignete sterile
Kochsalzlösung
ist im Handel von Baxter Healthcare Corp., Deerfield, Illinois,
USA, unter der Katalog-Nr. B3158-2 erhältlich. Die Binde wird ganz
eingetaucht und wird nicht gebogen oder anderweitig verdreht oder
gefaltet. Die Binde wird für
10 Minuten eingetaucht. Die Binde wird aus der Kochsalzlösung entfernt
und für
zwei Minuten in vertikaler Position freihängend gehalten, damit die Kochsalzlösung aus
der Binde ausfließen
kann. Die Binde wird dann mit der körperseitigen Abdeckungsseite nach
unten auf ein saugfähiges
Löschpapier
gelegt. Bei dem Löschpapier
kann es sich um ein Filterpapier Nr. ED 631-25, erhältlich von
der Ahlstrom Filtration Inc., Mount Holly Springs, Pennsylvania
17065, USA, handeln. Eine gleichmäßige Last von 17,6 g/cm2 wird auf die Binde aufgebracht, um überschüssiges Fluid
aus der Binde herauszupressen. Das saugfähige Löschpapier wird alle 30 Sekunden
ersetzt bis die an das saugfähige Löschpapier übertragene
Fluidmenge weniger als 0,5 Gramm in einem 30-Sekunden-Zeitraum beträgt. Anschließend wird
die Binde auf die nächsten
0,1 Gramm gewogen und das Trockengewicht der Binde wird subtrahiert.
Die Differenz in Gramm stellt die Kapazität der Binde dar.
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Die
Saugfähigkeitsuntersuchung
wurde für
alle Binden 15 und 50 durchgeführt und als die "Gesamtkapazität" angegeben. Die Saugfähigkeit
der zentralen saugfähigen
Zonen 102 und 122 wurde ebenfalls untersucht und
als die "Untersuchungskapazität" angegeben.
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Für Damenbinden 50,
die dritte Ausführungsform,
Erfindung B, lag die durchschnittliche Gesamtkapazität von fünf Proben
bei 38,2 Gramm. Die durchschnittliche Untersuchungskapazität von fünf Proben
lag bei 22,3 Gramm.
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Für Damenbinden 15,
die erste Ausführungsform,
Erfindung W, lag die durchschnittliche Gesamtkapazität von fünf Propen
bei 37,9 Gramm. Die durchschnittliche Untersuchungskapazität von fünf Proben
lag bei 22,5 Gramm.
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Für einen
weiteren Satz von fünf
Proben der Damenbinde 15, die erste Ausführungsform,
lag die durchschnittliche Gesamtkapazität von 5 Proben bei 32,8 Gramm.
Die durchschnittliche Untersuchungskapazität von fünf Proben lag bei 21,4 Gramm.
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Proben
von K-C Ultradünnkissen
mit Zellstoff, eine im Handel erhältliche Damenbinde, wurden
ebenfalls untersucht. Die durchschnittliche Gesamtkapazität der Proben
lag bei 33,57 Gramm. Die durchschnittliche Untersuchungskapazität der Proben
lag bei 19, 81 Gramm.
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Proben
eines P&G Always-Ultra-Plus-Produkts,
eine im Handel erhältliche
Damenbinde, wurden ebenfalls untersucht. Die durchschnittliche Gesamtkapazität der Proben
lag bei 37,02 Gramm. Die durchschnittliche Untersuchungskapazität der Proben
lag bei 14,08 Gramm.
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Während die
Erfindung detailliert in Bezug auf spezifische Ausführungsformen
davon beschrieben wurde, versteht es sich, dass der Fachmann aufgrund
des durch die obige Beschreibung erhaltenen Wissens ohne weiteres Änderungen,
Variationen und Äquivalente
dieser Ausführungsformen
entwickeln kann. Daher sollte der Umfang der vorliegenden Erfindung
als derjenige der beiliegenden Ansprüche und sämtlicher Äquivalente davon verstanden
werden.
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Beispielsweise
wurde die Erfindung in Zusammenhang mit Damenbinden beschrieben.
Jedoch ist die Erfindung auch auf andere saugfähige Artikel anwendbar, beispielsweise
auf dicke Damenbinden, Windeln, Slipeinlagen, Inkontinenzprodukte,
Hosen zur Sauberkeitserziehung, Verbände und ähnliches.
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Die
Gestalt des saugfähigen
Artikels kann variieren. Sie kann an den Enden weniger gerundet
und mehr rechteckig sein. Mehrere der Schichten oder alle Schichten
können
eine sanduhrförmige
oder eine rennbahnartige Gestalt aufweisen. Die elastische Schicht
kann an verschiedenen Stellen in Bezug auf die anderen Schichten
angeordnet sein. Die Gestalt der elastischen Schicht kann im Vergleich
zu den anderen Schichten variieren. Die elastische Schicht kann
diskontinuierlich sein. Beispielsweise kann sie mit Löchern ausgebildet sein.
Die Anzahl an Tissue-Schichten kann variieren oder sie können auch
weggelassen werden. Mehr oder weniger Haftmittel kann innerhalb
der Schichten verwendet werden. Ein anderes saugfähiges Mittel
kann eingesetzt werden, beispielsweise eines, das kein Superabsorbens
oder Hydrokolloidmaterial enthält.
Bei dem primären
oder maßgeblichen
saugfähigen
Mittel muss es sich nicht um das zentrale, einem Verdrehen widerstehende
Steifigkeitsmittel handeln. Der saugfähige Artikel, wie beispielsweise
eine Damenbinde, kann ein einem Verdrehen widerstehendes zentrales
Steifigkeitsmittel aufweisen, sowie eine oder mehrere getrennte saugfähige Schichten
oder andere saugfähige
Mittel, die eine geringere Steifigkeit wie das zentrale Steifigkeitsmittel
aufweisen können.