DE69433059T2 - Nichtwiederverwendbares medizinisches gerät mit retraktion am vorderen ende - Google Patents

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Description

  • Aufgrund der gemeinsamen Verwendung wie auch der Wiederverwendung hypodermischer Nadeln wurden intravenöse Anwender von Medikamenten als Hauptfaktoren für die Verbreitung von AIDS in der allgemeinen Bevölkerung ausgemacht. Da kein Impfstoff in Sicht ist, und eine Umerziehung langwierig und ineffektiv ist, ist eine technologische Lösung zur Verhinderung der Wiederverwendung von Nadeln dringlich. Eine zusätzliche Erwägung besteht darin, dass intravenöse Anwender von Medikamenten Spritzen hauptsächlich aus der medizinischen Industrie erhalten. Daher muss jede Vorrichtung, die die Anwender von Medikamenten erreicht, auch Akzeptanz im Gesundheitswesen finden. Die Hauptanliegen der Gesundheitsindustrie sind, dass (1) neue Spritzen dasselbe Aufnahmevermögen für Fluide wie alte Spritzen aufweisen und im Vergleich zu Standardspritzen eine genaue Dosierung des Fluids in Inkrementen ermöglichen, dass (2) neue Spritzen einhändig eingesetzt werden können, damit die andere Hand des im Gesundheitswesen Beschäftigten frei ist, um den Patienten zu halten und zu stützen, dass (3) neue Spritzen nach der Verwendung vollständig eingezogen sind, damit die Möglichkeit von Nadelstichen aufgrund des falschen Annahme, die Spritze wäre vollständig eingezogen, obwohl sie es tatsächlich nicht ist, beseitigt wird, dass (4) neue Spritzen eine vorherige Verwendung eindeutig anzeigen, dass (5) neue Spritzen äußerst zuverlässig sind, auch wenn sie bei sehr unterschiedlichen Temperaturen eingesetzt werden, dass (6) neue Spritzen bei der Massenfertigung einfach zusammengesetzt werden können, und dass (7) neue Spritzen aufgrund des täglichen Verbrauchs des Erzeugnisses in Größenordnungen von Millionen von Einzelspritzen zu äußerst niedrigen Kosten und bei einer Mängelausfallrate von nahezu Null hergestellt werden können.
  • Verschiedenartige Spritzen mit Einzieh- oder Unbrauchbarmachungsmechanismen wurden bei Versuchen konzipiert, den Bedürfnissen der Gesundheitsindustrie gerecht zu werden. Mehrere verschiedene Lösungsansätze wurden hierbei entwickelt.
  • Die US-A-5,084,018 offenbart eine Sicherheitseinziehspritze, die einen Gleitgrundkörper mit einem Loch in einem Aufnahmebehälter zum Halten einer Arretierspitze für die Fixierung eines Nadelröhrchens aufweist. Im ausgefahrenen Zustand ist eine Schraubenfeder an der Arretierspitze zwischen einem Ende des Aufnahmebehälters und einer Nadelausfahreinrichtung derart angeordnet, dass bei axialem Drücken eines Hohlkolbens mit einem Stopfen an der Oberseite in die vorderste Stellung der Gleitgrundkörper zu einer Versetzung nach vorne und folglich die Arretierspitze zu einer Aufrechterhaltung des engen Kontaktes mit der Ausfahrvorrichtung und zu einer Versetzung in die entgegengesetzte Richtung gedrängt werden. Im ausgefahrenen Zustand erstreckt sich der Flansch über die Arretierspitze und fixiert diese. Ein weiteres Drücken des Kolbens bewirkt, dass die fixierte Arretierspitze den Flansch wegdreht, durch das Loch des Gleitgrundkörpers hindurchtritt und sodann durch eine Versetzung des Kolbens nach oben den Stopfen von dem Kolben wegdrückt. Der Flansch des Gleitgrundkörpers verhindert eine vorzeitige Freigabe der Arretierspitze, sodass die Spritze nur dann eingezogen wird, wenn eine erhebliche Daumenkraft an dem Spritzenkolben wirkt.
  • Die US 4,966,593 offenbart eine Wegwerfspritze, bei der eine Nadel in einer ausfahrbaren geschlitzten Arretierhülse von einem Spannfutter geklemmt wird, das mit der Hülsenfläche in Eingriff steht, um den Hülsenabschnitt um die Nadel herum zu stauchen und zu verschließen, und um dadurch die Nadel in der ausgefahrenen Stellung zu arretieren. Getrennt von der Hülse ist ein Kragen an dem Ende der Nadel fixiert. Die Nadel erstreckt sich in einem Rohr durch einen an der Hülse ruhenden offenen Fluidströmungsbereich sowie eine zwischen dem Strömungsbereich und der Hülse wirkende vollständig zusammengedrückte Feder nach innen. Wird das Spannfutter entfernt, so öffnet sich die geschlitzte Hülse unmittelbar, wodurch die Nadel aufgrund einer von der Feder auf den Kragen ausgeübten Kraft freigegeben wird.
  • Das US-Patent 4,747,831 von Kulli offenbart ein spritzenartiges Röhrcheneinführset mit einer Einziehnadel. Beide Hände müssen zur Betätigung eines manuell freigebbaren Fallriegels eingesetzt werden, um die Nadel nach der Verwendung freizugeben. Ein intravenöser Anwender von Medikamenten kann die manuelle Freigabe nicht auf einfache Weise auslösen.
  • Ein weiteres Beispiel einer manuell freigebbaren Nadel in einer Sicherheitsspritze offenbart das US-Patent 4,874,382 von Lindemann et al., das zudem die Verwendung eines „Silos" zur Aufnahme einer Einziehfeder vorsieht. Das Silo schützt das Fluid vorteilhaftenrweise vor dem Kontakt mit der Feder, nimmt jedoch einigen Raum ein, der zu einer nachteiligen Vergrößerung der Spritze führt.
  • Das US-Patent 5,064,419 von Gaarde offenbart eine vorderseitig angebrachte Einziehfeder, die an einer nachgiebigen Wand gehalten ist, die wiederum von dem Ende eines Kolbens aus dem Weg geklappt werden muss, um das Einziehen zu ermöglichen. Ungenauigkeiten bei der Dicke oder dem Elastizitätsmodul der nachgiebigen Wand können zu Problemen bei der Freigabe führen. Funktionsaussetzer können auftreten, wenn sich die Einziehfeder während der Freigabe an der Kante der nachgiebigen Wand verhakt. Die Vorrichtung weist keine positive Dichtung zur Verhinderung eines Kontaktes zwischen dem Fluid und der Feder auf. Die Dichtung hängt von dem von der Einziehfeder ausgeübten Druck sowie von der Güte der Flächen an der Öffnung in der nachgiebigen Wand ab.
  • Das US-Patent 4,838,869 von Allard setzt auf das Wegklappen oder Abbrechen von Klemmen, die in die Spritze oder einen anderen an der Spritze festgemachten Teil eingegossen sind und durch einen Kolben abgebrochen werden. Das Patent offenbart zudem eine Membran in dem Kolben, die von der Nadel und einer Feder durchdrungen werden muss. Diese Anordnung bringt schwerwiegende Probleme bei der Qualitätskontrolle und beim Zusammensetzen mit sich. Kleine abgebrochene Teilchen können das Risiko von Funktionsaussetzern in sich bergen.
  • Das US-Patent 4,994,034 von Botich et al. offenbart einen Nadelhalter, der von Haken an der Vorderseite der Spritze und einem quer zu der Vorderöffnung des Kolbens angegossenen zerbrechbaren Glied gehalten wird, wobei der Kolben gewinkelte Kanten zum Wegspreizen der Haken aufweist. Die Haken sind als Teil eines Vordergehäuses gegossen, durch das die Nadel hindurchtritt. Das Gehäuse ist durch einen O-Ring zwischen dem Gehäuse und dem Spritzenkörper gegen den Spritzenkörper abgedichtet. Das Behandlungsfluid kann in Kontakt mit der Feder und dem Halter der Feder treten. Ein seitliches Wegspreizen der hakenförmigen Finger nach außen ist zur Freigabe des Nadelhalters notwendig. Das notwendige Wegklappen der elastischen Finger und Haken begrenzt die Auswahlmöglichkeiten bei Werkstoffen und Spritzgussverfahren, um eine ausreichende Elastizität zu erhalten, die gleichwohl keine übermäßige Kraft erfordert, um das Einziehen in Gang zu setzen. Ein ungleichmäßiges Wegklappen oder Abbrechen kann zu Funktionsaussetzern führen. Es wird angenommen, dass das Spritzgießen des hakenförmigen Gehäuses mittels eines zusammenziehbaren Kernstiftes erfolgt. Der Einsatz eines zusammenziehbaren Kernstiftes erhöht die Dauer eines Spritzzyklus erheblich und treibt dessen Kosten nach oben. Das zerbrechbare Stück am Ende des Kolbens muss während des Einziehens einfach und sauber abbrechen. Nichtglatte Kanten könnten sich an der Feder verhaken, was Funktionsausfälle verursacht. Ein zuverlässiger Sprödheitsgrad des Werkstoffes des Kolbens sowie eine zuverlässige Einflussnahme auf dessen Größe bei der Herstellung sind schwerlich erreichbar. An der Spitze ist eine spezielle Dichtung für die Nadel erforderlich, die das Einsaugen von Luft in die Fluidkammer sowie eine Leckage verhindert.
  • Das US-Patent 5,084,029 von Tagliaferri et al. offenbart einen weiteren Lösungsansatz, bei dem eine zerbrechbare Membran an dem Kolben sowie ein Nadelhalter verwendet werden, an dem ein in dem Aufnahmebehälter von kleinen Scherstiften gehaltener männlicher Hakenriegel verhakt werden kann. Bei Einwirken einer ausreichenden Kraft nach dem Einhaken muss eine Scherung der Stifte erfolgen, damit ein Herausziehen der Nadelanordnung aus dem Spritzenende möglich wird.
  • Das US-Patent 5,053,010 von McGary et al. ist ein weiteres Beispiel einer vorderseitig angebrachten Einziehvorrichtung, bei der Spritzgießen zur Herstellung von Strukturen erfolgt, die durch Abbrechen oder Scheren eine Freigabe ermöglichen. Die Vorderseite des Kolbens schert durch den Kolben und bricht sodann einen Teil des Spritzenkörpers ab, um einen federbelasteten Nadelhalter freizugeben. Hierbei treten augenscheinlich Probleme hinsichtlich der Zuverlässigkeit beim Spritzgießen desjenigen Körpers auf, der die zusammen gedrückte Feder halten und dennoch ohne übermäßigen Aufwand reproduzierbar abbrechen soll. Bei dieser Vorrichtung tritt gegebenenfalls ein weiteres Problem dahingehend auf, dass ein nicht erfolgtes vollständiges Hindurchtreten der Spritze durch den Kopf des Kolbens bei gleichwohl erfolgendem Abbrechen von Nadelhalteteilen dazu führen kann, dass die Nadel im Moment des beginnenden Einziehens nach vorne in den Körper des Patienten geschoben werden kann.
  • Der vorstehend erläuterte Stand der Technik enthält viele Lösungsansätze zur Herstellung einer praktischen, nichtwiederverwendbaren, automatischen Einziehspritze. Die gemeinhin am häufigsten verwendeten Spritzen sind 1cc- und 3cc-Spritzen, die in der Massenfertigung in Größenordnungen von einigen Millionen pro Tag hergestellt werden müssen. Die winzigen Nadeln werden in Form von Wendelröhrchen hergestellt und unterscheiden sich in ihrer absolut geraden Form beträchtlich, nachdem sie zugeschnitten wurden. Dies allein führt zu schwerwiegenden Problemen beim Zusammensetzen, wenn die Nadel durch eine kleine Öffnung hindurchtreten muss. Die äußerst scharfe Spitze der Nadel kann sich an der Kante eines Loches verhaken und die Fertigungslinie zum Stehen bringen. Jede erfolgreiche Hochgeschwindigkeitsfertigung erfordert Spritzgussformen mit 64 oder mehr Hohlräumen, um die Dauer eines Spritzzyklus zu verringern. Daher ist es unwahrscheinlich, dass innerhalb des Aufnahmebehälters befindliche spritzgegossene Strukturen, die zusammenziehbare Kernstifte – wie sie in einigen der vorstehend erwähnten Schriften des Standes der Technik eingesetzt werden – enthalten, zu wettbewerbsgerechten Kosten hergestellt werden können.
  • Die schwerwiegende Bedrohung durch AIDS und die Tatsache, dass der Hauptfaktor der Verbreitung dieser tödlichen Krankheit die Wiederverwendung von Spritzen durch intravenöse Anwender von Medikamenten ist, hat zu einer intensiven Aktivität bei der Entwicklung hochpraktischer, sehr zuverlässiger, einfach zusammensetzbarer und in Massen herstellbarer Spritzen geführt. Eine Analyse des Problems führt zu mindestens neun Merkmalen, die eine Einziehspritze erfüllen sollte, um ein marktfähiges Erzeugnis in Mengen zu werden, die eine Ausbreitung von AIDS verhindern können. Wird einem einzigen Merkmal nicht genügt, könnte dies bereits die Fertigung einer praktischen Einziehspritze verhindern oder hat diese bereits verhindert. Die Merkmale lauten wie folgt:
    • 1. Die Spritze sollte in ihrem Innern nur eine Einschnürung des Aufnahmebehälters aufweisen, damit sie durch Trennung des Kernstiftes am Kiss-oft-Punkt gebildet werden kann, ohne dass ein zusammenziehbarer Kernstift eingesetzt werden müsste. Für den Fall, dass ein zusammenziehbarer Kernstift dennoch eingesetzt werden muss, kann das Erzeugnis aufgrund von Herstellungskosten, die das Ergebnis einer übermäßigen Zyklusdauer sind, bereits nicht mehr wettbewerbsfähig sein.
    • 2. Die Vorrichtung sollte einen Mechanismus zur Verhinderung eines versehentlichen Einziehens aufweisen, wobei der Mechanismus in Gang gesetzt wird, wenn der Kolben vor dem Einsaugen eines Medikamentes ganz nach vorne gedrückt wird. Dies trägt dazu bei, ein versehentliches Abfeuern des Einziehmechanismus zu verhindern. Spritzen, die versehentlich „abfeuern" und dadurch für medizinische Notfälle unbrauchbar werden, werden von Medizinern nicht akzeptiert.
    • 3. Nachdem die Nadel einmal eingezogen ist, sollte eine Wiederverwendung der Spritze oder eine Wiederaufarbeitung zum Zwecke einer Wiederverwendung der Spritze äußerst schwierig oder unmöglich sein.
    • 4. Bei dem Freigabemechanismus sollte kein Abbiegen, Wegklappen oder Abbrechen von Freigabeelementen nötig sein, da die von dem Daumen zum Ingangsetzen des Einziehens ausgeübte Kraft bei verschiedenen Umgebungsbedingungen konstant sein soll. Eine Ausgestaltung, die das Abbrechen von Teilen für eine Freigabe erfordert, ist hinsichtlich Herstellung und Zuverlässigkeit problematisch, und zwar insbesondere bei der Herstellung sehr dünner zerbrechbarer Membrane.
    • 5. Bei Beginn des Einziehens darf sich die Nadel nicht – auch nicht geringfügig – nach vorne bewegen, da dies zu einem schmerzhaften Eindringen der Nadel in den Patienten führt.
    • 6. Die Ausgestaltung muss ein einfaches Zusammensetzverfahren ermöglichen, bei dem kein Führen der Nadel durch kleine Löcher erforderlich ist, da die derzeit hergestellten Nadeln, wenn sie mit Epoxid-Kleber in Buchsen oder Nadelhalter eingeklebt werden, nicht perfekt ausgerichtet sind.
    • 7. Bei der Ausgestaltung sollten keine winzigen Teile von Nöten sein, da diese empfindlich sind und die Kosten des Zusammensetzens nach oben treiben, während sie die Zuverlässigkeit der Spritze durch eine Erhöhung des Risikos von Funktionsausfällen während des Einziehens vergrößern.
    • 8. Die Dichtungen sollten ausreichend bemessen sein, um das Auslaufen von Flüssigkeit zu verhindern; sie müssen jedoch auch dem Abbau eines Vakuums entgegenwirken. Die Spannfeder sollte gegen die variable Aufnahmekammer der Flüssigkeit wirksam abgedichtet sein.
    • 9. Die Vorrichtung sollte dann nicht wiederverwendbar sein, wenn der Kolben bei einem vorherigen Einsatz der Spritze derart weit ausgefahren war, dass das Einziehen in Gang gesetzt wurde.
  • Es ist mithin wünschenswert, eine praktische Spritze bereitzustellen, die diesen Anforderungen genügt. Die hier vorgestellte Spritze ist die erste in Massen herstellbare Spritze, die für einen Einsatz bei kleiner Größe geeignet ist, und die allen genannten Anforderungen genügt.
  • Erfindungsgemäß werden die mit den Spritzen aus dem Stand der Technik verbundenen Probleme durch eine medizinische Vorrichtung mit den in Anspruch 1 beschriebenen Merkmalen überwunden.
  • Vorteilhafte Merkmale und Ausführungsbeispiele sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es wird ein Ausführungsbeispiel einer medizinischen Vorrichtung mit einem Einziehmechanismus offenbart, der mit einer Nadel zum Injizieren und Auffangen von Fluid versehen ist, wobei die Funktion der medizinischen Vorrichtung auf einem neuen Prinzip beruht. Die Vorrichtung ist auf dem Gebiet der Spritzentechnologie insbesondere dort von Nutzen, wo vorderseitig angebrachte Einziehmechanismen eingesetzt werden. Sie kann zudem durch Bereitstellen der üblichen doppelendigen Nadel und durch Ersetzen des beweglichen Gliedes durch ein Aufnahmeröhrchen als Vorrichtung zur Aufnahme von Blutproben verwendet werden, wobei das Aufnahmeröhrchen mit einem Gummianschlag versehen ist, der für das Betreiben des Einziehmechanismus ausgelegt ist.
  • Der Einziehmechanismus weist ein Nadelhalteglied auf, das von einem Freigabeelement umgeben ist, wobei das Nadelhalteglied und das Freigabeelement trennbare Glieder sind, die entlang einer in Einziehrichtung orientierten Gleitgrenzfläche durch eine Reibungskraft verbunden sind, die die Einziehkraft übersteigt. Die Einziehrichtung ist im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Vorrichtung, die beispielsweise eine Spritze ist, oder schließt mit der Achse lediglich einen kleinen Winkel ein, um ein reproduzierbares und zuverlässiges Zusammensetzen des Freigabeelementes und des Nadelhaltegliedes zu erleichtern.
  • Das Nadelhalteglied und das mit der Gleitgrenzfläche verbundene Freigabeelement sind in dem ersten Endabschnitt eines länglichen Hohlkörpers angebracht, der ein bewegliches Glied, beispielsweise in Form eines Spritzenkolbens, enthält. Das Nadelhalteglied und eine dadurch fixierte Hohlnadel sind in der Mitte des hohlen Endabschnittes angebracht, wobei sich die Nadel entlang der Mittelachse der Vorrichtung erstreckt. Das Nadelhalteglied wird im Gegensatz zum Freigabeelement von einer Bewegung nach vorne von einem Verschlussglied abgehalten, das an dem Vorderende des hohlen ersten Endabschnittes angebracht ist. Das Verschlussglied hält jedoch nicht auch noch das Einziehglied zurück.
  • Das Einziehen wird durch eine Relativbewegung zwischen dem Nadelhalteglied und dem Freigabeelement in Gang gesetzt, was wiederum durch eine selektive Bewegung des be weglichen Gliedes hin zu dem ersten Endabschnitt der Vorrichtung bewirkt wird. Das Einziehen erfolgt durch eine Verkleinerung der Ausdehnung der Gleitgrenzfläche als Reaktion auf eine Bewegung des beweglichen Gliedes, bis die Einziehkraft die Reibungskraft übersteigt, wodurch sich das Nadelhalteglied von dem Freigabeelement durch eine Bewegung nach vorne trennt, was wiederum ermöglicht, dass das Nadelhalteglied und die Nadel sich unter dem Einfluss des Spannelementes in die eingezogene Stellung bewegen.
  • Insbesondere weist ein länglicher Hohlkörper einen hohlen ersten Endabschnitt auf, der über eine Übergangszone von einem zweiten hohlen Endabschnitt getrennt ist. Praktisch der gesamte Einziehmechanismus ist innerhalb des ersten Endabschnittes des Körpers unter der Übergangszone angeordnet. Die Übergangszone umfasst ein Anschlagglied, an dem das Freigabeelement vor dem Einziehen positioniert ist. Die Höhe des Freigabeelementes ist kleiner als diejenige des Nadelhaltegliedes, so dass sich das Freigabeelement frei axial bewegen kann, wenn es von dem beweglichen Glied in jene Richtung gedrängt wird, während das Nadelhalteglied dadurch, dass es auf dem Verschlussglied an der Spitze aufliegt, in seiner Stellung fixiert ist. Ein Spannelement, vorzugsweise eine Feder, übt eine Einziehkraft auf das Nadelhalteglied aus, die versucht, es nach hinten in den Hohlkörper zu ziehen. Das Nadelhalteglied ist vorzugsweise zylinder- und T-förmig und umfasst einen Schaftabschnitt, der als Führung für die Spannfeder dient, sowie einen Kopfabschnitt mit einer zur Seite weisenden Fläche, die reibschlüssig mit einer zusammenwirkenden Fläche an dem verbundenen Freigabeelement in Eingriff tritt, wodurch die Gleitgrenzfläche festgelegt ist. Das Freigabeelement ist vorzugsweise ein ringförmiges Glied, das zumindest den Kopfabschnitt des Nadelhaltegliedes umgibt. Da die an der Gleitgrenzfläche bestehende Reibungseingriffskraft die von dem zusammengedrückten Spannelement ausgeübte Einziehkraft übersteigt, drängt die auf das Nadelhalteglied wirkende Federkraft das Freigabeelement nach oben gegen das Anschlagglied.
  • Die Übergangszone in dem Hohlkörper ist an derjenigen Stelle seitlich nach innen verengt, an der das Anschlagglied angeordnet ist, um eine innere Öffnung in den hohlen ersten Endabschnitt des länglichen Hohlkörpers hinein festzulegen. Der Kopfabschnitt des Nadelhaltegliedes kann durch die innere Öffnung hindurchtreten, wohingegen das Freigabeelement größer als die innere Öffnung ist. Ein Abschnitt des Freigabeelementes erstreckt sich seitlich nach innen über das Anschlagglied hinaus zu der Gleitgrenzfläche, wo er mit dem Nadelhalteglied verbunden ist. Dies legt eine im Allgemeinen querliegende obere Fläche für eine Einwirkung von oben her frei. Der Kopfabschnitt des beweglichen Gliedes weist an seiner Vorderseite eine Wand auf, die für ein Drücken gegen die freiliegende querliegende obere Fläche des Freigabeelementes ausgelegt ist, wenn das bewegliche Glied selektiv aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung bewegt wird, wobei die erste Stellung die Wand des Kopfabschnittes in unmittelbare Nähe zu der querliegenden Fläche bringt. Die zweite Stellung des beweglichen Gliedes ist die Stellung des beweglichen Gliedes bei einer weiteren Bewegung des beweglichen Gliedes in Richtung nach vorne, bis das Einziehen erfolgt. Die Vorderseite des Kopfabschnittes des beweglichen Gliedes oder des Spritzenkolbens ist größenmäßig ausgelegt, um durch die innere Öffnung an derjenigen Stelle, an der das Anschlagglied oder die Anschlagglieder angeordnet sind, hindurchzutreten, und weist einen hohlen Innenraum mit einem Eingang in einen hohlen Einziehhohlraum hinein innerhalb des beweglichen Gliedes auf. Der Durchmesser des Eingangs und der Durchmesser des hohlen Hohlraumes sind größer als derjenige des Kopfabschnittes des Nadelhaltegliedes, wodurch es möglich wird, dass das Nadelhalteglied in den Einziehhohlraum eintritt, nachdem das Freigabeelement von dem Nadelhalteglied getrennt ist.
  • Der Kopfabschnitt des beweglichen Gliedes oder des Kolbens umfasst einen Kolben, unter dem eine variable Fluidkammer festgelegt ist, in dem zweiten Teil des länglichen Hohlkörpers über der Übergangszone. Die Hohlnadel erstreckt sich von dem Körper durch das in Fluidverbindung mit der variablen Kammer stehende Verschlussglied, um der üblichen Funktion einer Spritze zu genügen. Die Wand des Kopfabschnittes des beweglichen Gliedes erstreckt sich vor dem Kolben nach vorne und enthält ein herausziehbares Stopfenglied, das den Eingang in den Einziehhohlraum in dem beweglichen Glied abdichtet. Das herausziehbare Glied wird bei einer Bewegung des beweglichen Gliedes aus der ersten Stellung in die zweite Stellung durch einen Kontakt mit dem Nadelhalteglied, vorzugsweise bevor das Nadelhalteglied von dem Freigabeelement während der selektiven Bewegung des beweglichen Gliedes getrennt wird, um das Einziehen zu bewirken, herausgezogen.
  • Es ist ersichtlich, dass die in einer medizinischen Vorrichtung mit dem üblichen röhren- und zylinderförmigen Aufbau verkörperte Erfindung auf die übliche Weise mit einem Injektionsfluid befüllt sowie zur Entfernung von Luftblasen und zur Einstellung der Dosis gehandhabt werden kann. Wird das bewegliche Glied nach vorne bewegt, so wird die Größe der variablen Fluidkammer verringert, und das Fluid wird durch die in der Mitte des Nadelhaltegliedes fixierte Hohlnadel ausgestoßen. Am Ende des Injektionshubs ist die Vorderwand oder Lippe des Kopfes des beweglichen Gliedes in unmittelbarer Nähe des Freigabeelementes fluchtend mit dem Freigabeelement ausgerichtet, wobei nicht auch eine fluchtende Ausrichtung mit dem Nadelhalteglied gegeben ist. Dies ist die erste Stellung des beweglichen Gliedes. Ein weiteres Hineindrücken des beweglichen Gliedes in Richtung nach vorne bewirkt, dass der vordere Teil des beweglichen Gliedes beginnt, gegen das Freigabeelement zu drücken und das Stopfenglied herauszuziehen. Bei einem weiter gehenden Hineindrücken des beweglichen Gliedes beginnt sich das Freigabeelement in Richtung nach vorne von den Anschlaggliedern wegzubewegen, was die Ausdehnung des Gleitgrenzflächenbereiches verkleinert. Das Nadelhalteglied verbleibt in seiner ursprünglichen Lage, da es auf dem Verschlussglied aufliegt. Das Stopfenglied wird während der allmählichen Verkleinerung der Gleitgrenzfläche gleitend herausgezogen.
  • Bewegt sich das bewegliche Glied weiter aus der ersten Stellung hin zu der zweiten Stellung nach vorne, so wird das Freigabeelement (Ring) axial verschoben, und die Gleitgrenzfläche wird allmählich verkleinert, bis schließlich der reibschlüssige Eingriff zwischen dem Freigabeelement und dem Nadelhalteglied kleiner als die von dem Spannelement ausgeübte Einziehkraft ist. Das Freigabeelement trennt sich von dem Kopfabschnitt des Nadelhaltegliedes, und das Spannelement drückt das Nadelhalteglied und die Nadel gemeinsam mit dem herausziehbaren Stopfenglied in den Einziehhohlraum in der Mitte des beweglichen Gliedes hinein, wodurch die Nadel innerhalb des Hohlkörpers wirksam und fest eingezogen ist. Der vordere Abschnitt an dem Kopfabschnitt des beweglichen Gliedes kann zudem mit hakenförmigen Abschnitten versehen sein, die während der Bewegung des beweglichen Gliedes in eine Richtung durch die innere Öffnung hindurchtreten, um eine Trennung des Freigabeelementes von dem Nadelhalteglied zu bewirken. Die hakenförmigen Abschnitte treten mit Arretiereinrichtungen, die vorzugsweise selbst einen Abschnitt der Anschlagglie der bilden, derart in Eingriff, dass der gegenseitige Eingriff der hakenförmigen Abschnitte und einer oder mehrerer Arretierflächen eine Bewegung des beweglichen Gliedes in Einziehrichtung verhindert, nachdem das Einziehen erfolgt ist.
  • Man beachte, dass der Freigabemechanismus nicht auf die Verwendung dünner abbrechbarer Abschnitte oder flexibler Finger setzt, deren Massenfertigung wie auch Kontrolle schwierig ist. Es sind keine zerbrechbaren Teile vorhanden, die sich innerhalb der medizinischen Vorrichtung frei bewegen und Funktionsaussetzer bewirken können. Eine gleichmäßige Einziehkraft vorbestimmter Natur wird durch den einfachen Reibungseingriff des Freigabeelementes an dem Nadelhalteglied erzeugt. Eine kleine Verjüngung oder Konizität an der Gleitgrenzfläche zwischen dem Nadelhalteglied und dem Freigabeelement ermöglicht im Wesentlichen eine Kalibrierung der Reibungshaltekraft durch eine sehr kleine Klemmhandlung während des Zusammensetzens unter einer vorbestimmten Last. Hierdurch wird die Größe der von dem beweglichen Glied übertragenen Kraft festgelegt, die nötig ist, um eine Gleittrennung in Gang zu setzen, wenn das Freigabeelement gleitend nach vorne bewegt wird. Hierdurch wird es einfach, die Größe des zur Auslösung des Einziehens nötigen Daumendruckes an dem beweglichen Glied vorherzubestimmen. Die erforderliche Einziehkraft ist beim Zusammensetzen der beiden Teile mit derselben axial ausgeübten Zusammensetzkraft reproduzierbar, und zwar auch dann, wenn geringfügig unterschiedliche Durchmesser an der in Eingriff stehenden Gleitgrenzfläche des Freigabeelementes und des Nadelhaltegliedes auftreten.
  • Ein weiteres Merkmal der medizinischen Vorrichtung in Form einer Spritze ist eine Zweistellungs-Verschlusskappe, die an dem hinteren Abschnitt des beweglichen Gliedes angebracht ist, und die zur Übertragung des zum Hineindrücken des beweglichen Gliedes erforderlichen Daumendruckes dient. In einer ersten Stellung der Verschlusskappe wirkt diese mit dem Hohlkörper über eine Eingriffswand zusammen, die auf einem Steg in dem hinteren Abschnitt des Körpers aufliegt, um das bewegliche Glied in der ersten Stellung zu positionieren. Kein in der Praxis auftretender nach vorne gerichteter Druck auf das bewegliche Glied setzt das Einziehen in Gang, da die Verschlusskappe und der Körper in hartem Kontakt stehen. Wird die Verschlusskappe zurückgezogen, um das bewegliche Glied zu befül len, so erfolgt eine Bewegung in die zweite Stellung, die der zweiten Stellung des beweglichen Gliedes entspricht. Es ist zudem eine Arretiereinrichtung vorgesehen, die das bewegliche Glied in der zweiten Stellung arretiert. Wird nun das bewegliche Glied während des Injektionszyklus nach vorne bewegt, so ist dessen Bewegung nicht begrenzt, bis die zweite Stellung erreicht ist, die als die am weitesten vorne liegende Stellung des beweglichen Gliedes nach erfolgtem Einziehen festgelegt ist. Das Verschlusskappenglied kann nicht in seine erste Stellung zurückgelangen, wodurch sichergestellt ist, dass die medizinische Vorrichtung nicht wiederverwendet werden kann. Die Zweistellungs-Verschlusskappe verdeckt bequem einen farbigen Hinweis, damit dieser nicht sichtbar ist. Der Hinweis wird freigelegt, wenn die Verschlusskappe in die zweite Stellung zurückgezogen wird. Dies legt wiederum ein Warnband frei, das anzeigt, dass die medizinische Vorrichtung bereits verwendet oder an ihr herummanipuliert wurde.
  • Von besonderem Vorteil sind Erleichterungen bei der Herstellung und dem Zusammensetzen der erfindungsgemäßen medizinischen Vorrichtung. Der Körper der medizinischen Vorrichtung kann unter der Übergangszone mit einer Durchmesserverengung – oder auch ohne eine solche – an derjenigen Stelle versehen sein, an der der Einziehmechanismus angeordnet ist. Das bewegliche Glied kann eine Durchmesserverengung an der Vorderöffnung des hohlen inneren Einziehhohlraumes aufweisen, wobei keine dieser Strukturen den Einsatz eines zusammenziehbaren Kernstiftes erfordert, der die Dauer eines Fertigungszyklus bei der Massenfertigung erheblich erhöht. Kernstifte können von beiden Seiten her eingeführt werden, um einem ersten Abschnitt mit verringertem Durchmesser zu bilden.
  • Das herausziehbare Stopfenglied ist leicht durch das offene Hinterende des beweglichen Gliedes einzuführen und nach vorne zu drücken, bis ein Steg mit einem verringerten Durchmesser der Vorderöffnung oder einem Eingangsabschnitt des Kopfabschnittes des beweglichen Gliedes in Eingriff tritt, um das Stopfenglied in Dichtkontakt mit den Innenflächen zu halten. Die Verschlusskappe wird sodann an der Hinterseite aufgesetzt, um die Öffnung nach Einführen des Stopfengliedes zu verschließen.
  • Das Freigabeelement weist vorzugsweise eine Tiefe auf, die ausreichend ist, um eine stabilisierende Anordnungs- und Ausrichtfunktion bezüglich des Nadelhaltegliedes durch einen Kontakt mit den Wänden des offenen ersten Endabschnittes des Körpers zu erfüllen. Das Nadelhalteglied und das Freigabeelement werden in Kombination in Gleitkontakt mit den Seitenwänden bis zu der Übergangszone verbracht, wobei das Spannelement über den Schaft des Nadelhaltegliedes geführt wird, und die Verschlussgliedkappe durch Zusammendrücken des Spannelementes in ihrer Stellung fixiert wird. Das Spannelement ist von jeglichem in die Fluidkammer über der Übergangszone eingeführten Fluid isoliert. Ein Zusammensetzen kann mittels automatisierter mechanischer Einrichtungen erfolgen. Es ist keine Abdichtung der Spitze erforderlich, was eine große Öffnung möglich macht, die eine geringfügige Fehlausrichtung der Nadel bezüglich der wahren Mittelachse der Vorrichtung einfach anpasst.
  • Die zahlreichen Vorteile der Erfindung sind aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung ersichtlich.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnung
  • 1 ist eine Längsschnittansicht eines ersten Ausführungsbeispieles der Erfindung, die eine medizinische Vorrichtung in Form einer Spritze im Versandzustand mit teilweise herausgezogenem beweglichem Glied zeigt.
  • 2 zeigt das Ausführungsbeispiel von 1, wobei das bewegliche Glied in der hineingedrückten Stellung am Ende eines Injektionszyklus ist.
  • 3 zeigt die Verschlusskappe des beweglichen Gliedes nach einer Bewegung aus einer ersten Stellung in eine zweite Stellung zur Vorbereitung des automatischen Einziehens der Nadel bei einer weiteren Bewegung des beweglichen Gliedes nach vorne.
  • 4 zeigt das Ausführungsbeispiel von 1 bis 3, wobei die Nadelanordnung als Reaktion auf eine Bewegung des beweglichen Gliedes aus der Stellung von 3 in die Stellung von 4 in den hohlen Innenraum des beweglichen Gliedes eingezogen ist.
  • 5 zeigt das Ausführungsbeispiel von 1 bis 4 in Vergrößerung in demjenigen Moment, in dem die Vorderseite des beweglichen Gliedes mit der Nadelanordnung in Kontakt tritt, um mit dem Einziehen zu beginnen.
  • 6 ist eine Längsschnittansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles der medizinischen Vorrichtung, die die Vorderseite des beweglichen Gliedes am Ende eines Injektionszyklus und bereit, mit der Nadelanordnung zum Ingangsetzen des Einziehens der Nadel in Kontakt zu treten, zeigt.
  • 7 zeigt das Ausführungsbeispiel von 6, in dem die Verschlusskappe des beweglichen Gliedes in die zweite Stellung zurückbewegt wird, wodurch möglich wird, dass das Freigabeelement relativ zu dem Nadelhalteglied nach unten gleitet, genau bevor der Einziehmechanismus automatisch auslöst.
  • 8 zeigt das Ausführungsbeispiel von 6 und 7 nach erfolgtem Einziehen.
  • 9 ist eine vergrößerte Schnittansicht des Ausführungsbeispieles von 6 bis 8.
  • 10 ist ein Schnitt an der Linie 10–10 von 1.
  • 11 ist ein Schnitt an der Linie 11–11 von 1.
  • 12 ist ein Schnitt an der Linie 12–12 von 9.
  • 13 ist ein Schnitt an der Linie 13–13 von 9.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Wie 1 zeigt, ist das erste Ausführungsbeispiel der Erfindung eine medizinische Vorrichtung in Form einer Spritze, die allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet ist. Die medizinische Vorrichtung 10 weist einen länglichen Hohlkörper 12 auf, der wiederum eine Wand umfasst, die einen hohlen Innenraum mit einem ersten Endabschnitt 14 und einem gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt 16 aufweist. Der zweite Endabschnitt 16 des Körpers 12 legt eine Öffnung 18 für ein bewegliches Glied fest, das allgemein mit dem Bezugszeichen 24 bezeichnet ist. Fingervorsprünge 19 erstrecken sich seitlich von dem Körper 12 weg. Der erste Endabschnitt 14 des Körpers 12 legt eine Öffnung 20 und einen Hohlraum 112 für eine Nadelanordnung fest, die allgemein mit dem Bezugszeichen 22 bezeichnet ist.
  • Die Wand des Körpers 12 ist im Allgemeinen gerade und erstreckt sich von der Öffnung 18 bis zum Erreichen einer Übergangszone 26 nach unten, wo sie sich verjüngt, um den ersten Endabschnitt 14 festzulegen, dessen Durchmesser kleiner als derjenige des Hauptabschnittes des Körpers 12 ist. Die Übergangszone 26 endet an einem Anschlagglied 36 an dem oberen Ende des ersten Abschnittes 14. Das Anschlagglied 36 kann eine nach innen vorspringende ringförmige Wand 37 sein wie auch Segmente einer ringförmigen Wand oder eine andere geeignete Anschlagstruktur aufweisen. Das Vorderende 28 des ersten Endabschnittes 14 des Körpers 12 weist ein Verschlussglied 30 auf, das in der Öffnung 20 angebracht ist. Dargestellt ist ein Gewindeeingriff. Das Verschlussglied 30 kann einen konischen Vorsprung aufweisen, der zum Halten einer Nadelkappe 32 für den Schutz der Nadel 34 während des Versandes und vor der Verwendung geeignet ist. Die Nadelkappe 32 weist ein offenes Ende auf, das reibschlüssig mit einer zusammenwirkenden Fläche an dem Verschlussglied 30 derart in Eingriff steht, dass eine einfache und schnelle Entfernung möglich ist.
  • Die Anordnung 24 des beweglichen Gliedes weist eine Wand 38 auf, die einen hohlen Innenraum 40, einen Kopfabschnitt 42 und einen gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt 54 festlegt. Der Kopfabschnitt 42 des beweglichen Gliedes 24 stellt einen Kopf des beweg lichen Gliedes 24 dar, der den Kolben 44 mit ringförmigen Dichtflächen 46 trägt, die dafür ausgelegt sind, in Dichtkontakt mit der Innenwand des Hohlkörpers 12 zu gleiten. Der Kopfabschnitt 42 endet an einer Lippe 50, die eine Öffnung 48 festlegt. Der Körper 12, das bewegliche Glied 24 und die darin befindlichen Öffnungen sind vorzugsweise kreisförmig, wie es für den Fall einer Standardspritze gezeigt ist. Die Wand 38 des beweglichen Gliedes weist vorzugsweise sich radial erstreckende Vorsprünge 52 auf, die am besten in 10 zu sehen sind. Diese Vorsprünge erstrecken sich in Längsrichtung von dem Kopfabschnitt 42 nach oben und enden kurz vordem Hinterende. Die Vorsprünge 52 dienen als Gleitführungsglieder für das bewegliche Glied, um dessen seitliche Stellung an der Mittelachse des Körpers 12 zu erhalten. An der Hinterseite des beweglichen Gliedes ist ein zweiter Endabschnitt 54 ausgebildet, der eine Positioniereinrichtung für eine Zweistellungs-Verschlusskappe 56 enthält, die über das Hinterende des beweglichen Gliedes passt. Zwei bis vier in die Wand 38 eingegossene flexible Finger 58 sind von einem offenen Schlitz in der Wand 38 umgeben. Die Finger 58 werden von komplementären sich radial nach innen erstreckenden Vorsprüngen 60 gedrückt, die in einem sich nach unten erstreckenden Wandelement 62 ausgebildet sind, das von einem horizontalen Daumenschieber 64 der Verschlusskappe 56 herabhängt. Das Wandelement 62 kann eine ringförmige Wand mit Vorsprüngen 60 sein, die angeordnet sind, um mit den flexiblen Fingern 58 zusammenzuwirken. Zur Vollendung der Struktur hängt etwas weiter außen als die Wand 62 eine weitere ringförmige Wand 68 von dem Daumenschieber 64 der Verschlusskappe 56 herunter. Eine an der Wand 12 ausgebildete ringförmige Anschlagrippe 66 dient als Anschlag für das Ende der ringförmigen Wand 68.
  • Die Grundidee hinter der beweglichen Verschlusskappe 56 ist, dass sie innerhalb des Körpers eine Einrichtung zum Positionieren des beweglichen Gliedes 24 in zwei Stellungen bereitstellt. Ist die Verschlusskappe 56 in einer in 1 dargestellten ersten Stellung, so ist die Bewegung des beweglichen Gliedes begrenzt, da die Wand 68 durch den Kontakt mit dem an dem oberen Ende des Körpers ausgebildeten Steg aufsitzt. Wird die Verschlusskappe 56 zurück in eine in 3 dargestellte zweite Stellung bewegt, so kann sich der Kopf 42 des beweglichen Gliedes ausreichend nahe an die Vorderseite der medizinischen Vorrichtung heranbewegen, um einen Einziehmechanismus auszulösen, bevor die Ver schlusskappe 56 aufsitzt. Die erste und die zweite Stellung der Verschlusskappe entsprechen der ersten und der zweiten Stellung des beweglichen Gliedes.
  • Die ringförmige Wand 68 ist vorzugsweise undurchsichtig, damit eine farbige Fläche an dem oberen Ende des zweiten Endabschnittes 54 in der in 1 gezeigten ersten Stellung umgeben und abgedeckt wird. Eine durch eine undurchsichtige ringförmige Wand 68 bedeckte helle farbige Fläche wird freigelegt, wenn die Verschlusskappe axial nach hinten in die zweite Position bezüglich des zweiten Endabschnittes 54 des beweglichen Gliedes bewegt wird. Wird die Verschlusskappe 56 bezüglich des Restes des beweglichen Gliedes aus der ersten Stellung in die zweite Stellung zurückgezogen, so arretieren die Vorsprünge 60 in Lücken 70 über den Fingern 58. In 3 klappen die Finger 58 nach außen, um unter den Vorsprüngen 60 zu verbleiben, und verhindern, dass die Verschlusskappe relativ zu dem beweglichen Glied bewegt wird. Die Verschlusskappe ist nunmehr tatsächlich in der zweiten Stellung arretiert und kann nicht in die erste Stellung zurückkehren. Eine sich in Längsrichtung erstreckende Führung 57 und ein damit zusammenwirkender Schlitz richten die Kappe in der richtigen Stellung aus. Nachdem die medizinische Vorrichtung verwendet wurde, wird das helle farbige Band an der Oberseite des zweiten Endabschnittes 54 sichtbar, wodurch die vorherige Verwendung angezeigt wird.
  • Die Öffnung an der Vorderseite des beweglichen Gliedes ist mittels eines herausziehbaren Stopfengliedes verschlossen. Der Kopfabschnitt 42 enthält das Stopfenglied 72, das ein unteres Ende 74 aufweist, das sich wiederum ein wenig über die Lippe 50 hinaus erstreckt, sowie einen breiteren Kopfabschnitt 76, der genau unter dem Kopfabschnitt einen Steg 78 aufweist. Der Durchmesser des Steges ist kleiner als derjenige des Kopfabschnittes 76, jedoch größer als derjenige des Kopfabschnittes 80. Der Steg 78 tritt dichtend mit der zusammenwirkenden Dichtfläche 82 in dem Innenraum des beweglichen Gliedes 24 in Eingriff. Das Stopfenglied 72 ist an der zusammenwirkenden Dichtfläche 82 in dem Innenraum des Kopfabschnittes des beweglichen Gliedes 24 reibschlüssig gehalten und dichtet die Öffnung in den Innenraum 40 an dem Steg 78 ab. Außer an einer kleinen Lücke zwischen der Öffnung 48 und dem Stopfenglied 72 kann kein Fluid aus der variablen Fluidkammer 45 in den Innenraum 40 eintreten, wenn das Stopfenglied in Stellung ist.
  • Die Nadelanordnung 20 ist am besten in 5 und in dem Schnitt von 11 zu sehen. In 5 wird eine Hohlnadel 34 von einem Nadelhalteglied 84 mit einem Schaftabschnitt 86 und einem Kopfabschnitt 88 sicher gehalten. Es weist ein unteres Ende 90 auf und ist im Wesentlichen wie ein längliches „T" geformt. Das Ende 90 des Nadelhaltegliedes 84 ruht in einem Hohlraum 92 des Verschlussgliedes 30, wobei sich die Nadel 34 mittig durch die Öffnung 94 erstreckt. Das gegenüberliegende andere Ende der Nadel 34 erstreckt sich in Fluidverbindung mit der variablen Fluidkammer 45 über dem Kopfabschnitt 88.
  • Ein zusammengedrücktes Spannelement 96 umgibt den Schaft 84. Das Vorderende des Spannelementes 96 ist mit der Unterseite des Hohlraumes 92 in Kontakt. Das Hinterende 98 drückt gegen die unterseitige Fläche 100 des Kopfes 88. Die so erzeugte Kraft versucht, das Nadelhalteglied in die variable Fluidkammer 45 zu drücken.
  • Ein trennbares Freigabeelement oder ein Rückhaltering 102 wird von einem Kopf 88 des Nadelhaltegliedes 84 getragen. Das Freigabeelement 102 und der Kopf 88 sind über eine Gleitgrenzfläche 104 zusammengefügt, wobei das Nadelhalteglied durch eine allmähliche Verkleinerung der Gleitfläche, letztere verursacht durch eine axiale Bewegung des Freigabeelementes 102 relativ zu dem Nadelhalteglied 84, selektiv freigegeben werden kann. Das Freigabeelement 102 steht mit dem Kopf des Nadelhaltegliedes an der Gleitgrenzfläche 104 reibschlüssig in Eingriff.
  • Das Freigabeelement 102 umgibt den Kopf 88 des Nadelhaltegliedes in Gleitdichtkontakt mit der Innenwandfläche 106 an dem oberen Ende des ersten Endabschnittes 14, entweder unmittelbar oder mit Hilfe eines Dichtgliedes 108, das an der ringförmigen Außenfläche 110 des Freigabeelementes 102 angebracht ist. Das Freigabeelement 102 ist – entweder direkt oder mit Hilfe des Dichtgliedes 108 – unter dem Einfluss des Spannelementes, nämlich der Feder 96, die auf das Nadelhalteglied 84 wirkt, in Kontakt mit dem Anschlagglied 36 gehalten. Das Freigabeelement 102 dichtet mittels des Dichtelementes 108 oder ohne dieses ein Fluid in der variablen Fluidkammer 45 vor einem Kontakt mit dem Spannelement 96 und vor einem Eintritt in einen Teil des Hohlraumes 112 in dem ersten Endabschnitt 14 ab. Folglich wird an der Spitze der medizinischen Vorrichtung, an der die Injektionsnadel austritt, keine Dichtung benötigt.
  • Das Zusammensetzen ist überaus einfach, da die Nadel 34, wie in 5 gezeigt, mit Epoxid-Kleber oder auf andere Weise in dem Nadelhalteglied 84 fixiert werden kann, das Freigabeelement 102 reibschlüssig mit dem Kopf 88 in Eingriff treten kann, das Spannelement 96 über den Schaft 86 gleitet und die gesamte Nadelanordnung nach oben gegen das Anschlagglied 36 geschoben wird. Das Verschlussglied hält sodann die gesamte Nadelanordnung in ihrer Stellung. Eine Dichtung an dem unteren Ende des ersten Endabschnittes 14 ist nicht notwendig.
  • In 2 ist das bewegliche Glied 24 in der ersten Stellung zu sehen, wobei auch die Verschlusskappe in der ersten Stellung ist. Die Nadel 34 kann durch eine Membran in einen Körper des Injektionsfluids treten, das in die variable Fluidkammer 45 gesogen wird, indem die Verschlusskappe 56 zurückgezogen wird. Dies bewegt, wie in 3 dargestellt, die Verschlusskappe vorzugsweise in die zweite Stellung. Nachdem die medizinische Vorrichtung mit ausreichend Fluid befüllt wurde und Luft sowie überschlüssiges Fluid daraus entfernt wurden, ist sie zu einem Injektions- und Einziehzyklus bereit. Ist die Injektionsnadel in Stellung, wird das bewegliche Glied hineingedrückt. Die gesamte Fluidmenge mit Ausnahme eines winzigen Restes strömt aus der Fluidkammer 45 durch die Nadel 34. Am Ende des Injektionshubs und zu Beginn des Einziehhubs ist der Kolben in der in 2 gezeigten Stellung, es sei denn, die Verschlusskappe ist in der zweiten Stellung gemäß 3. Nunmehr kann das bewegliche Glied noch über die erste Stellung hinaus weiter gedrückt werden.
  • Bewegt sich das bewegliche Glied nach vorne, so tritt das untere Ende 74 des Stopfengliedes 72 in Kontakt mit der oberen Endfläche des Kopfes 88 des Nadelhaltegliedes. Da das untere Ende 90 des Nadelhaltegliedes 84 auf dem Verschlussglied 30 aufsitzt, kann sich das Nadelhalteglied nicht bewegen. Eine Bewegung des beweglichen Gliedes 24 nach vorne zieht das Stopfenglied 72 durch eine Bewegung des Steges 78 relativ zu der Dichtfläche 82 heraus. Dies bewirkt, dass das Stopfenglied 72 beginnt, sich in dem Hohlraum 40 zu der Verschlusskappe 56 hin nach hinten zu bewegen. Gleichzeitig tritt die Lippe oder das Ende 50 des beweglichen Gliedes mit der querliegenden oberen Fläche 114 des Freigabeelementes 102 in Kontakt. Ein weiteres Hineindrücken des beweglichen Elementes 24 bewirkt, dass das Freigabeelement 102 beginnt, sich von dem Kopf des Nadelhaltegliedes 84 durch ein axiales Gleiten entlang der Gleitgrenzfläche 104 zu trennen. Die gegen die querliegende Fläche 114 drückende Lippe 50 drückt das Freigabeelement relativ zu dem Nadelhalteglied, bis das Nadelhalteglied von dem Freigabeelement getrennt ist, wodurch das Nadelhalteglied und die Nadel unter dem Einfluss des das Nadelhalteglied 84 drückenden Kompressionsspannelementes 96 in den hohlen Innenraum des beweglichen Gliedes gedrückt werden. Das Stopfenglied 72 wird in den Raum 40 mitgenommen.
  • 4 stellt die eingezogene Stellung des Nadelhaltegliedes und der Nadel dar, nachdem sich das Nadelhalteglied als Reaktion auf den vorstehend erläuterten Einziehvorgang bewegt hat. Die Figur zeigt die Stellung des Freigabeelementes genau nach der axialen Bewegung des Freigabeelementes als Reaktion auf das Hineindrücken des beweglichen Gliedes bei einer Freigabe des Nadelhaltegliedes durch eine allmähliche Verkleinerung der Gleitgrenzfläche zwischen dem Nadelhalteglied und dem Freigabeelement. Eine Betrachtung von 4 macht deutlich, dass eine weitere Bewegung des beweglichen Gliedes in jedweder Richtung keinerlei Auswirkung auf eine Bewegung der Nadel haben kann. Das Nadelhalteglied und das Freigabeelement stellen zwei trennbare Teile dar, die bei einer Trennung das Einziehen ermöglichen. Sobald die Trennung erfolgt ist, ist die Nadel fest in das hohle bewegliche Glied eingezogen. Nach dem Einziehen ist es schwierig, wenn nicht unmöglich, die medizinische Vorrichtung erneut zusammenzusetzen, auch wenn das bewegliche Glied aus dem Körper entfernt wird, da das Freigabeelement 102 in dem ersten Endabschnitt des Körpers eingeschlossen, die Verschlusskappe an dem ansonsten offenen Ende des beweglichen Gliedes fest arretiert und der Verschluss 30 vorzugsweise fest in seiner Stellung fixiert ist.
  • Ein zweites Ausführungsbeispiel wird in 6 bis 9 gezeigt, wobei Querschnitte in 12 und 13 dargestellt sind. Hinzugefügte Buchstaben werden verwendet, um ähnliche Teile zu bezeichnen. In 6 ist das zweite Ausführungsbeispiel allgemein mit dem Be zugszeichen 10a bezeichnet. Die medizinische Vorrichtung 10a weist einen länglichen Körper 12a mit einer Wand auf, die einen hohlen Innenraum, einen ersten Endabschnitt 14a und einen gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt 16a festlegt. Das Hinterende des zweiten Endabschnittes 16a legt eine Öffnung 18a für ein längliches bewegliches Glied 24a fest. Ein zylinderförmiger Körper 12a weist eine Übergangszone 26a auf, die eine variable Fluidkammer 45 von dem ersten Endabschnitt 14a an der Vorderseite des Körpers 12a trennt. Das Vorderende 28a des Abschnittes 14a legt eine Öffnung 20a fest, die in einen inneren Hohlraum 112 führt. Ein Verschlussglied 30a ist in einer Öffnung 20a zur Halterung einer Nadelanordnung angebracht, die allgemein mit dem Bezugszeichen 22a bezeichnet ist. Die Übergangszone 26a an der Hinterseite des vorderen Abschnittes 14a weist einen nach innen vorspringenden Anschlag 36a auf, der in der Wand an dem oberen Ende des vorderen Abschnittes 14a ausgebildet ist.
  • Wie in 9 gezeigt ist, umfasst die Nadelanordnung 22a ein im Wesentlichen „T"-förmiges Nadelhalteglied 84a, das ein mit einem Hohlraum 92a in dem Verschlussglied 30a in Kontakt stehendes Vorderende 90a aufweist. Das Nadelhalteglied 84a hält die Nadel 34 fest und mittig in Fluidverbindung mit der variablen Fluidkammer 45. Das Nadelhalteglied 84a weist einen langen schaftartigen Körperabschnitt 86a auf, der von einem eine Kompressionsfeder aufweisenden Spannelement 96 umgeben ist. Der schaftartige Abschnitt 86a weist einen Kopfabschnitt 88a auf, der mit einer mit dem oberen Ende des Spannelementes 96 in Kontakt stehenden unteren Fläche 100a ausgebildet ist. Die von dem Spannelement 96 gegen die Fläche 100a ausgeübte Kraft versucht, das Nadelhalteglied in die variable Fluidkammer 45 zu drücken.
  • Die Nadelanordnung 20a ist eine trennbare zweiteilige Nadelanordnung. Das „T"-förmige Nadelhalteglied 84a ist ein mittiges Nadelhalteteil, der andere Teil ist ein trennbares reibschlüssig gehaltenes Freigabeelement 102a, das den Kopfabschnitt 88a an der Gleitgrenzfläche 104a umgibt und reibschlüssig damit in Eingriff steht, wobei die Gleitgrenzfläche die ringförmige Außenfläche des Kopfabschnittes 88a und die Innenfläche des Freigabeelementes 102a umfasst. Das Freigabeelement 102a erstreckt sich seitlich und weist eine Gleitdichtfläche in Kontakt mit der Körperwand 106a – entweder direkt oder über ein Dicht glied in Kontakt mit der Außenfläche 116a des Freigabeelementes 102a – auf. Das Freigabeelement 102a ist entweder direkt oder indirekt durch das dazwischenliegende Dichtglied 108a gegen eine untere Fläche 120 eines nach innen vorspringenden Anschlaggliedes 36a gehalten. Das Freigabeelement 102a kann einen oberen Abschnitt 118 aufweisen, der sich über die Anschlagglieder 36a hinaus zu der Unterseite der variablen Kammer 45 hin erstreckt. Die Anschlagelemente 36a springen radial nach innen vor und weisen die Arretierfläche 120 auf, gegen die das Freigabeelement unter dem Einfluss der Vorspannung des auf das mittlere Nadelhalteglied 84a wirkenden Spannelementes wirkt.
  • Das bewegliche Glied 24a in 6 bis 9 weist eine Wand 38a auf, die einen hohlen Innenraum 40a, einen Kopfabschnitt 42a, der als Kopfabschnitt des beweglichen Gliedes bezeichnet werden kann, und einen gegenüberliegenden zweiten Endabschnitt 54a umfassst. Der Kopfabschnitt 42a trägt einen Kolben 44a, der in Gleitdichtkontakt mit der Wand des hohlen Innenraumes des Körpers 12a steht. Der Kopfabschnitt des beweglichen Gliedes weist einen verringerten Durchmesser auf, der eine Höhlung 48a mit einer Dichtfläche 82a an dem oberen Ende aufweist, die eine Einrichtung für einen Gleitdichteingriff mit einem Steg 78a aufweist, der unter dem Kopf 76a des herausziehbaren Stopfengliedes 72a ausgebildet ist. Letzteres entspricht dem Stopfenglied 72 des ersten Ausführungsbeispieles, außer dass es einen längeren Körper 80a sowie einen Durchmesser aufweist, der geeignet ist, eine herausziehbare Abdichtung des Kopfes zu ermöglichen, sodass das Fluid nicht in den Hohlraum 40a eintreten kann.
  • Für den Fall eines beweglichen Gliedes 24a weist der Kopfabschnitt 42a eine Vielzahl winkel- und hakenförmiger Vorsprünge 122a auf, die auch in 12 zu sehen sind. Dies sind Erweiterungen über die untere Fläche 74a des herausziehbaren Stopfengliedes 72a hinaus. Die Vorsprünge 122a sind gerade (bogenförmige) Erweiterungen der Wand des Kopfabschnittes 42a mit einem sich nach außen erstreckenden Haken oder Widerhaken, der ausgestaltet ist, um eine Arretierfläche 120 unter den nach innen weisenden Anschlaggliedern 36a in Eingriff zu nehmen, wenn das bewegliche Glied zum Einziehen hineingedrückt wird. Die Haken verhindern ein nachfolgendes Herausziehen des beweglichen Gliedes. Da das bewegliche Glied in dem zweiten Ausführungsbeispiel viel näher an dem Innendurchmesser des Körpers liegt, werden keine Führungsglieder entlang der Wand 38a benötigt. Die Anordnung 24a des beweglichen Gliedes enthält zudem eine Zweistellungs-Verschlusskappe 56a, die in 6 bis 8 schematisch als kreisförmige Kappe mit flachen aufsitzenden gewinkelten Nuten angedeutet ist, die selektiv entsprechende Zähne an der Außenseite des oberen Endes des beweglichen Gliedes in Eingriff nehmen. Hierbei kann sich sowohl die Zweistellungs-Verschlusskappe 56 wie auch irgendeine andere Kappe zwischen der ersten und der zweiten Stellung selektiv bewegen, um so das bewegliche Glied zu positionieren.
  • Die Funktionsweise des zweiten Ausführungsbeispieles ist am besten in den 6 bis 8 und 9 dargestellt. In 6 ist das bewegliche Glied gerade am Ende des Injektionszyklus dargestellt. Die distalen Enden der hakenförmigen Vorsprünge 122a sind mit der oberen Fläche des Freigabeelementes 102a ausgerichtet und kurz davor, damit in Kontakt zu treten. Der Innendurchmesser zwischen den hakenförmigen Vorsprüngen 112a ist derart gewählt, dass die darin geschaffene Öffnung nicht auch mit einem Abschnitt des Kopfabschnittes 88a des Nadelhaltegliedes 84a in Kontakt treten kann. Das bewegliche Glied bewegt sich nunmehr als Reaktion auf den Daumendruck an der Verschlusskappe hin zu der zweiten oder Einziehstellung. Das Stopfenglied 72a tritt in Kontakt mit der oberen Fläche des Kopfes des Nadelhaltegliedes, das fest in seiner Stellung ist. Das Stopfenglied wird durch Gleiten des Steges 78a bis zum Freikommen aus der Dichtfläche 82a herausgezogen.
  • Bewegt sich das bewegliche Glied in 7 nach unten, so wird das Stopfenglied 72a herausgezogen, und das Freigabeelement 102a gleitet relativ zu dem Kopf des Nadelhaltegliedes 84a entlang der Gleitgrenzfläche 104a. Hierdurch wird ein Gleiten des Freigabeelementes, bevor das Stopfenglied in Kontakt zum Herausziehen gegen den Kopf des Nadelhaltegliedes tritt, bewirkt. Es ist einfach zu sehen, dass es durch ein Verstellen der Stellung oder der Länge des Stopfengliedes genau wie beim ersten Ausführungsbeispiel zuerst herausgezogen werden könnte. In der in 7 gezeigten Stellung ist der Gleitgrenzflächenbereich bis zu demjenigen Punkt verkleinert zu sehen, an dem eine sehr kleine verbleibende Grenzfläche für einen reibschlüssigen Eingriff zwischen dem Freigabeelement und dem Nadelhalteglied verbleibt. Der restliche reibschlüssige Eingriff ist nicht ausrei chend, um der Spanneinziehkraft zu widerstehen, die von dem Federglied gegen die Unterseite 100a des Kopfes des Nadelhaltegliedes ausgeübt wird. Diese Einziehkraft überschreitet nunmehr die Reibungsrückhaltekraft, und in 8 gelangt das Nadelhalteglied gemeinsam mit der Nadel und dem Stopfenglied in den Hohlraum 40a des beweglichen Gliedes 24a hinein.
  • In der vollständig ausgefahrenen Stellung des Spannelementes ist die Nadel vollständig in dem Körper eingeschlossen und kann nicht wieder ausgefahren werden. Die Abmessungen der Teile sind ausgelegt, um die hakenförmigen Vorsprünge 122a zu veranlassen, durch den Kontakt mit den gewinkelten nach außen weisenden Flächen mit den sich radial erstreckenden Innenflächen der Anschlagglieder 36a leicht nach innen zu klappen, und es besteht ausreichend freier Raum bezüglich des Kopfes 88a, damit ein Wegklappen nach innen ohne ein Verbinden gegen den Kopf des Nadelhaltegliedes möglich wird. Die hakenförmigen Vorsprünge arretieren vorzugsweise genau vor dem Einziehen unter dem Anschlagglied. Das bewegliche Glied verbleibt nunmehr in seiner Stellung arretiert, und zwar aufgrund der Wechselwirkung zwischen den hakenförmigen Vorsprüngen 122a und den Arretierflächen 120, was jedem Versuch, das bewegliche Glied von dem Körper zu entfernen, vorbeugt. Folglich kann, auch wenn die Verschlusskappe 56a zwangsweise abgenommen wird, das bewegliche Glied nicht entfernt werden, um die medizinische Vorrichtung wiederzuverwenden.
  • Das Zusammensetzen des ersten wie auch des zweiten Ausführungsbeispieles erfolgt schnell und einfach und ist auch für eine Mechanisierung gut geeignet. Es ist einsichtig, dass moderne Nadeln, die in Nadelhalteglieder oder Buchsen eingesetzt werden, seltenen perfekt ausgerichtet und gerade sind. Daher ist jedes Zusammensetzen, bei dem das Hindurchführen der Nadeln durch eine kleine Öffnung von Nöten ist, zum Scheitern verurteilt, da sich die äußerst scharte Spitze an der Seite verhakt und einen Funktionsaussetzer der Maschinen verursacht. Da die Erfindung keine Dichtung an ihrer Spitze benötigt, ist es möglich, eine große Öffnung in dem Verschlussglied 30a vorzusehen, die nur dadurch beschränkt ist, dass sie den Boden des Nadelhaltegliedes stützen können muss.
  • Der Kopf des Nadelhaltegliedes und der Innendurchmesser des Freigabeelementes stehen reibschlüssig in Eingriff und gleiten zu dem offenen Ende des ersten Endabschnittes 14a. Durch einen Kontakt mit der Innenwand des Hohlraumes 112 richtet das Freigabeelement selbst das Nadelhalteglied und die Nadelanordnung an der Mittelachse der medizinischen Vorrichtung aus. Die Selbstausrichtung wird durch herabhängende Abschnitte des Freigabeelementes erreicht, die sich unter dem Kopf des Nadelhaltegliedes erstrecken. Sie sind nicht erfindungswesentlich. Das Spannelement wird sodann an dem Schaftabschnitt des Nadelhaltegliedes platziert, und der Spitzenverschluss wird als letztes aufgesetzt. Die Nadel ist von der Seite her zugänglich, damit sie gehalten werden kann, während die Verschlussspitze aufgesetzt wird.
  • Das bewegliche Glied kann als Einheit zusammengesetzt sein, und sodann einfach in die Öffnung 18, 18a eingeführt werden. Das Stopfenglied 72, 72a wird durch die Öffnung in der Hinterseite des beweglichen Gliedes eingeführt und ist durch das Wirken einer Kraft aus dieser Richtung einfach und dicht in Eingriff genommen. Das Kappenglied 56, 56a wird sodann aufgesetzt, um das Hinterende des beweglichen Gliedes zu schließen und für den Zweistellungs-Betrieb vorzubereiten. Es kann notwendig sein, eine Einrichtung zum Spreizen der nach unten herunterhängenden Abschnitte des Kappengliedes vorzusehen, um an dem Ende des beweglichen Gliedes eine Wirkung zu erzielen. Längstrennungen in der Wand können zu diesem Zweck vorgesehen sein. Beide Ausführungsbeispiele werden auf dieselbe allgemeine Weise zusammengesetzt.
  • In der besten Ausführung sind die Teile kreisförmig, wie in den Querschnitten angedeutet, obwohl die Erfindung auch polygonale Querschnitte einschließt. Die Teile werden vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff spritzgegossen, mit Ausnahme des Kolbens 44, 44a, des Dichtgliedes 108, 108a und der Metallfeder. Der Kolben ist vorzugsweise aus einer Gummizusammensetzung hergestellt. Das Stopfenglied ist vorzugsweise aus Kunststoff, kann jedoch auch aus einer geeigneten Gummizusammensetzung hergestellt sein.
  • Die Erfindung ist äußerst geeignet für die Herstellung der 3cc-Liefergröße, wobei der Durchmesser und die Länge gewählt sind, um geeignete Intervallabstände für Marken an dem Körper zur Bestimmung von Dosierungen bereitzustellen. Keine Dichtung wird an der Vorderseite der medizinischen Vorrichtung benötigt. Die Vorderspitze ist vorzugsweise schallgeschweißt, um eine Zerlegung zum Zwecke der Wiederverwendung zu verhindern. Die Spitze kann anstelle von konisch auch flach ausgebildet sein.
  • Die medizinische Vorrichtung erfordert keine verschieden großen Aufnahmebehälter, um Nadeln verschiedener Längen aufzunehmen. Die Länge des Nadelhaltegliedes und des Spannelementes werden so gewählt, dass die Einziehlänge ausreichend ist, um auch die längsten Nadeln aufzunehmen. Die Ausgestaltung ist derart, dass auch eine Nadel geringerer Länge eingezogen wird.
  • Das Freigabeelement oder der Ring kann aus hartem Gummi oder festsitzendem Kunststoff sein, es besteht jedoch vorzugsweise aus demselben Werkstoff wie das Nadelhalteglied. Bei einer Verwendung ohne Dichtglied ist das Freigabeelement größer, sodass es gegen die Innenwände der Kammer 112 abdichtet. Eine Verwendung desselben Werkstoffes verringert die Möglichkeit einer differentiellen Expansion und Kontraktion des Freigabeelementes bezüglich des Nadelhaltegliedes und des Körpers in einem großen Temperaturbereich. Ein Prototyp ohne Dichtglied wurde unmittelbar nach Herausnahme aus einem Kühlgerät bei 24° Fahrenheit und einem Ofen bei 50° Fahrenheit erfolgreich ausgelöst. Das Einziehen kann als „Abfeuern" angesehen werden, oder das Abfeuern erfolgt automatisch, wenn das bewegliche Glied nach unten gedrückt oder in die zweite Stellung hineingedrückt wird.
  • Der Kopfabschnitt des beweglichen Gliedes in dem zweiten Ausführungsbeispiel ist ausgelegt, um genau vor einer Auslösung des Einziehens durch Entfernen des gleitenden Freigabeelementes oder Ringes zu arretieren. Dies stellt sicher, dass eine Arretierung erfolgt. Wird zuerst das Einziehen ausgelöst, besteht eine Neigung, das Drücken an dem beweglichen Glied unmittelbar anzuhalten, so dass dieses nicht richtig durch den Eingriff der hakenförmigen Finger und des Anschlaggliedes arretiert sein kann.
  • Der passgenaue Reibungseingriff zwischen dem Freigabeelement und dem Kopf des Nadelhaltegliedes ist derart, dass eine lecksichere Dichtung vorgesehen ist, die das Span nelement von der variablen Fluidkammer trennt. Die Innenwand der Kammer 112, an der das Freigabeelement mit der Wand in Gleitkontakt ist, oder alternativ ein Dichtglied, das die Außenfläche des Freigabeelementes umgibt, ist abgedichtet. Dies verhindert wirksam, dass Fluid in die Kammer 112 eintritt, und zwar auch während des Einziehens selbst, da eine Gleitgrenzfläche die Dichtung bis zu demjenigen Moment aufrecht hält, in dem die Antriebskraft des Spannelementes das Nadelhalteglied von dem Freigabeelement trennt.
  • Diese Ausgestaltung stellt auf einzigartige Weise eine Einrichtung zum Einstellen der Größe des Daumendruckes bereit, der nötig ist, um das Einziehen in Gang zu setzen. Die Außenwand des Kopfes 88, 88a und die entsprechende Innenwand des Freigabeelementes, die die Gleitgrenzfläche 104, 104a bilden, sind vorzugsweise leicht verjüngt, sodass die Gleitgrenzfläche 104, 104a leicht nach innen zu der Vorderseite oder Spitze der Spritze hin verjüngt ist. Das Freigabeelement wird vorzugsweise an dem Nadelhalteglied vor dem Einsetzen der Kombination an dem vorderen Abschnitt des Körpers zusammengesetzt. Dies ermöglicht es, die Kombinationsteile unter einer vorbestimmten und festen Last vorzubelasten. Werden beispielsweise die Teile unter einer Kraft von zwei Pfund kombiniert, so sind ungefähr dieselben zwei Pfund erforderlich, um deren Trennung in Gang zu setzen. Falls eine größere Trennkraft gewünscht ist, kann das Zusammensetzen auch mit einer größeren Kraft erfolgen. Dies stärkt auch die Vermeidung geringfügiger Unterschiede hinsichtlich des Durchmessers der Kombinationsteile, da eine gewisse axiale Fehlausrichtung des Freigabeelementes bezüglich des Nadelhaltegliedes nicht kritisch ist. Da das Nadelhalteglied durch das Spannelement belastet ist, wird das Freigabeelement stets gegen die Anschlagglieder gehalten, unabhängig davon, an welcher Stelle es an dem Kopf des Nadelhaltegliedes positioniert ist. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das Nadelhalteglied sich geringfügig mehr oder geringfügig weniger in die variable Fluidkammer hinein erstrecken kann. Eine einstellbare Positionierung des Verschlussgliedes stellt sicher, dass das Nadelhalteglied sicher gehalten ist. Diese Anordnung ermöglicht eine stark variierende Kraft zum Ingangsetzen des Einziehens, was jeder gewünschten Betriebsanforderung genügen kann.
  • Mitumfasst ist zudem, wenn das bewegliche Glied anstelle einer Zweistellungs-Verschlusskappe eine Einstellungs-Verschlusskappe aufweist. Der Druck, der zur Vollen dung des Injektionszyklus durch die für das Hineindrücken des beweglichen Gliedes aufgewendete Kraft erforderlich ist, ist üblicherweise nicht sehr groß. Bedarf es beispielsweise einer Kraft von einem oder zwei Pfund an dem beweglichen Glied, um das Einziehen zu veranlassen, ist es für den Anwender vergleichsweise einfach festzustellen, wann das Vorderende des beweglichen Gliedes auf das Freigabeelement trifft, um das Ausstoßen der Dosis beenden. Dann wird eine im Wesentlichen größere Kraft an dem beweglichen Glied das Einziehen auslösen, wodurch eine Wiederverwendung wirksam und andauernd verhindert wird. Eine Betrachtung der medizinischen Vorrichtung durch die durchsichtigen Wände der Vorrichtung hindurch zeigt das herausgezogene Stopfenglied und das Nadelhalteglied in dem beweglichen Glied, wodurch kundgetan wird, dass das Einziehen erfolgt ist.

Claims (24)

  1. Medizinische Vorrichtung zum Injizieren oder Auffangen von Fluid, die einen länglichen Hohlkörper (12), der einen Einziehmechanismus enthält, eine Fluidkammer (45) und ein bewegliches Glied (24) aufweist, das axial in dem Körper verschoben werden kann, wobei der Einziehmechanismus ein Nadelhalteglied (84) mit einer nichteingezogenen Position, in der eine Nadel (34), die von dem Nadelhalteglied (84) gehalten wird und in Verbindung mit der Fluidkammer(45) der medizinischen Vorrichtung steht, aus dem Körper ausgefahren und dabei in eine eingezogene Position vollständig innerhalb des Körpers vorgespannt ist, ein Spannelement (96); das Einziehkraft auf das Nadelhalteglied in einer Einziehrichtung ausübt, und ein Freigabeelement (102) enthält, das das Nadelhalteglied (84) gegen die von dem Spannelement erzeugte Einziehkraft halten kann, wobei das Freigabeelement zum Lösen des Nadelhaltegliedes zum Einziehen der Nadel in Reaktion auf selektive Bewegung des beweglichen Gliedes ausgelöst wird, dadurch gekennzeichnet, dass: das Nadelhalteglied (84) und das Freigabeelement (102) trennbare Glieder sind, die entlang einer Gleitgrenzfläche (104), die in der Einziehrichtung ausgerichtet ist, mit einer Reibkraft verbunden sind, die die Einziehkraft übersteigt; das Einziehen durch eine relative Gleitbewegung in der Einziehrichtung zwischen dem Nadelhalteglied (84) und dem Freigabeelement (102), die durch selektive Bewegung des beweglichen Gliedes (24) verursacht wird, in Gang gesetzt wird, und das Einziehen durch die Verringerung der Ausdehnung der Gleitgrenzfläche (104) in Reaktion auf die relative Bewegung eintritt, bis die Einziehkraft die Reibkraft ü bersteigt, so dass sich das Nadelhalteglied (84) von dem Freigabeelement (102) trennt und sich in die eingezogene Position bewegt.
  2. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Hohlkörper (12) einen hohlen ersten Endabschnitt (14) hat, der durch eine Übergangszone (26) von einem hohlen zweiten Endabschnitt (16) getrennt ist, wobei sich im Wesentlichen der gesamte Einziehmechanismus in diesem ersten Endabschnitt des Körpers unter der Übergangszone befindet.
  3. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Übergangszone ein Anschlagglied (36) enthält, an dem vordem Einziehen durch Einziehkraft von dem Spannelement (96), die auf das Nadelhalteglied (84) ausgeübt wird, das Freigabeelement (102) positioniert ist, wobei das Freigabeelement (102) einen Abschnitt des Nadelhaltegliedes umgibt.
  4. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Nadelhalteglied (84) und das Freigabeelement (102) in Kombination den ersten Endabschnitt (14) gegenüber dem zweiten Endabschnitt (16) unter der Übergangszone (26) gleitend so abdichten, dass verhindert wird, dass über der Übergangszone eingeleitetes Fluid mit dem Spannelement (96) in Kontakt kommt.
  5. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Nadelhalteglied (84) einen Kopfabschnitt (88) und einen Schaftabschnitt (86) hat, wobei der Schaftabschnitt als Führung für ein Spannelement (96) dient, das eine Feder umfasst, und der Kopfabschnitt eine seitlich gewandte Fläche aufweist, die reibend mit dem damit verbundenen Freigabeelement (102) in Eingriff ist und die Gleitgrenzfläche (104) bildet.
  6. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftabschnitt (86) des Nadelhaltegliedes (84) von einem Spitzen-Verschluss element (30) getragen wird, über das das Nadelhalteglied ausgefahren und eingezogen wird.
  7. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch, 3, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Hohlkörper (12) durch eine sich in Längsrichtung erstreckende Wand bestimmt ist, die an der Übergangszone (26) nach innen durch das Vorhandensein des Anschlaggliedes (36) seitlich verengt ist, um so eine innere Öffnung in den hohlen ersten Endabschnitt (14) des länglichen Hohlkörpers hinein zu bilden, wobei das Freigabeelement (102) das Nadelhalteglied (84) umgibt und mittig positioniert und das bewegliche Glied (24) einen Kopfabschnitt (42) an seiner Vorderseite aufweist, der in der Lage ist, durch die innere Öffnung hindurchzutreten, um auf das Freigabeelement (102) zu drücken, ohne auch auf das Nadelhalteglied (84) zu drücken und Einziehen zu bewirken.
  8. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Freigabeelement (102) größer ist als die innere Öffnung und das Nadelhalteglied (84) kleiner ist als die innere Öffnung, so dass ein Abschnitt des Freigabeelementes (102) sich seitlich nach innen unter dem Anschlagglied (36) zu der Gleitgrenzfläche (104) erstreckt, wo es mit dem Nadelhalteglied (81) verbunden ist, um eine im Allgemeinen querliegende Fläche (114) freizulegen, wobei der Kopfabschnitt (42) des beweglichen Gliedes (24) eine Lippe (50) hat, die so eingerichtet ist, dass sie auf die Querfläche drückt, wenn das bewegliche Glied selektiv von einer ersten Position an eine zweite Position bewegt wird, wobei in der ersten Position die Wand des Kopfabschnitts (42) in die unmittelbare Nähe der Querfläche (114) gebracht wird und die zweite Position die Position des beweglichen Gliedes (24) nach dem Auftreten von Einziehen ist.
  9. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lippe (50) des Kopfabschnitts (42) des beweglichen Gliedes (24) mit einem Hakenabschnitt (122) versehen ist, der bei Bewegung des beweglichen Gliedes durch die innere Öffnung hindurchtritt, um Trennung des Freigabeelementes (102, 102a) von dem Nadelhalteglied (84) zu bewirken, der jedoch mit Arretierflächen (120) in Eingriff kommt, die Bewegung des beweglichen Gliedes in der entgegengesetzten Richtung verhindern.
  10. Medizinische Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (96) in direktem Kontakt mit dem Nadelhalteglied (84) ist, ohne auch mit dem Freigabeelement (102) in Kontakt zu sein, um eine Einziehkraft auf das Nadelhalteglied auszuüben und die Nadel (34) und das Nadelhalteglied einzuziehen, wenn das Freigabeelement davon getrennt wird.
  11. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Lippe (50) des Kopfabschnitts (42) des beweglichen Gliedes (42) einen Eingang in einen hohlen Einziehholraum (40) bildet, wobei der Eingang mit einem herausziehbaren Stopfenglied (72) abgedichtet ist, das bei Bewegung des beweglichen Gliedes von der ersten Position an die zweite Position herausgezogen wird.
  12. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das herausziehbare Stopfenglied (72) durch Kontakt mit dem Nadelhalteglied (84) herausgezogen wird, bevor das Nadelhalteglied während selektiver Bewegung des beweglichen Gliedes zum Bewirken von Herausziehen von dem Freigabeelement (102) getrennt wird.
  13. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Glied (24) einen hinteren Abschnitt (42) mit einer Zweistellungs-Abschlusskappe (56) hat, die eine erste und eine zweite Position hat, die der ersten und der zweiten Position des beweglichen Gliedes entsprechen, das mit dem länglichen Hohlkörper (12) zusammenwirkt, um das bewegliche Glied selektiv in die Positionen zu bringen.
  14. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Glied (24) einen Kopfabschnitt (42) und einen hinteren Abschnitt (54) hat, wobei das bewegliche Glied selektiv bewegt werden kann, um den Kopfabschnitt (42) mit dem Freigabeelement (102) fluchtend zu positionieren, ohne dass es auch mit dem Nadelhalteglied (84) fluchtend positioniert wird, um Verringerung der Ausdehnung der gleitenden Grenzfläche (104) bei weiterer Bewegung des Freigabeelementes (102) ohne weitere Bewegung des Nadelhaltegliedes zu bewirken.
  15. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Glied eine Einrichtung aufweist, mit der das bewegliche Glied (24) selektiv in die erste Position und eine zweite Position gebracht wird, wobei in der ersten Position der Kopfabschnitt (42) des beweglichen Gliedes in der unmittelbaren Nähe des Freigabeelementes (102) angeordnet wird, wo es in der Lage ist, die relative Bewegung des Freigabeelementes bei weiterer Bewegung in Gang zu setzen und die zweite Position weit genug jenseits der ersten Position liegt, um gleitende Trennung des Freigabeelementes (102) von dem Nadelhalteglied (84) zu bewirken und Einziehen stattfinden zu lassen.
  16. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum selektiven Positionieren des beweglichen Gliedes (24) eine Zweistellungs-Abschlusskappe (56) ist, die an dem hinteren Abschnitt (54) des beweglichen Gliedes angebracht ist.
  17. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zweistellungs-Abschlusskappe (56) einen ersten Abschnitt, der dem ersten Abschnitt des beweglichen Gliedes (24) entspricht, sowie einen zweiten Abschnitt hat, der der zweiten Position des beweglichen Gliedes entspricht, die Abschlusskappe mit Begrenzungseinrichtungen (54a, 68) versehen ist, die Vorwärtsbewegung des beweglichen Gliedes über die erste Position hinaus aufhalten, wenn sich die Abschlusskappe in der ersten Position befindet.
  18. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschlusskappe (56) eine Arretiereinrichtung (60) aufweist, die die Abschlusskappe an dem beweglichen Glied (24) arretiert, wenn die Abschlusskappe an die zweite Position bewegt wird, und verhindert, dass die Abschlusskappe an ihre erste Position zurückgeführt wird, um zu gewährleisten zu helfen, dass die medizinische Vorrichtung nicht wieder benutzt werden kann.
  19. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Hohlkörper (12) ein Spritzenkörper ist, wobei das bewegliche Glied (24) ein Spritzenkolben ist, der so eingerichtet ist, dass er in dem Spritzkörper zum Füllen nach hinten und zum Ausstoßen von Injektionsfluid nach vom gleitet, wobei die Abschlusskappe (56) von der ersten Position an die zweite Position bewegt werden kann, indem sie in Bezug auf den Kolben nach hinten gleitet, und anschließend vollständiges Eindrücken des Kolbens ermöglicht, das ausreicht, um Zurückziehen der Nadel (34) zu bewirken.
  20. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Spritzenkörper (12) eine Übergangszone mit einer Arretiereinrichtung (120) im Inneren des Spritzenkörpers enthält und der Spritzenkolben eine Vorderseite mit einem oder mehreren hakenförmigen Vorsprüngen (122a) aufweist, die fest mit der Arretiereinrichtung in Eingriff sind, wenn der Kolben an die zweite Position bewegt wird, um Einziehen der Nadel zu bewirken.
  21. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfabschnitt (42) des beweglichen Gliedes (24) eine hohle Kammer (40) aufweist, die mit einem herausziehbaren Stopfenglied (72) versehen ist, das durch Kontakt mit dem Nadelhalteglied (84) bei Bewegung des beweglichen Gliedes von der ersten Position an die zweite Position herausgezogen wird, um Einziehen der Nadel (34) in die hohle Kammer zuzulassen.
  22. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die hohle Kammer (40) einen offenen Eingang am Kopfabschnitt (42) des beweglichen Gliedes (24) hat, der von dem herausziehbaren Stopfenglied (72) eingenommen wird, jedoch davon getrennt ist, wobei das Stopfenglied einen Körper (74, 80) hat, der mittels eines verschiebbaren Stegs (78), der sich zwischen einem hinteren Teil (76) des Körpers des Stopfengliedes und einem hinteren Abschnitt (82) des offenen Eingangs in die Kammer erstreckt, positioniert wird, wobei das Stopfenglied herausgezogen wird, indem das Stopfenglied an dem Steg in Reaktion auf Kontakt zwischen dem Körper des Stopfengliedes und dem Nadelhalteglied (84) während der Bewegung des beweglichen Gliedes verschoben wird.
  23. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Nadelhalteglied (84) und das Spannelement (96), das vor einem Abschnitt des Nadelhaltegliedes angebracht ist, einen ersten Teil bilden und ein trennbares, durch Reibung gehaltenes Freigabeelement (102) einen zweiten Teil bildet, der einen Abschnitt des ersten Teils entlang einer Gleitfläche (104), die um den hohlen Innenraum des Körpers herum angeordnet ist, umgibt und in Reibeingriff damit ist.
  24. Medizinische Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Glied (24) einen hohlen Innenraum (40) und eine Lippe (50) an einem Kopfabschnitt (42) des beweglichen Gliedes aufweist, der so angeordnet ist, dass er am Ende eines Abgabehubs auf das Freigabeelement (102) trifft.
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