-
GEBIET DER
ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Absorptionsartikel, wie Damenbinden,
Slipeinlagen, Einwegwindeln, Inkontinenzartikel und dergleichen,
und spezieller betrifft die vorliegende Erfindung Absorptionsartikel
mit einer faserigen und mit Öffnungen
versehenen, dreidimensionalen, makroskopisch gestreckten Kunststoffoberschicht.
-
HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
-
Alle
Arten und Variationen von für
die Absorption von Körperflüssigkeiten
konzipierten Absorptionsartikeln sind selbstverständlich weithin
bekannt. Gegenwärtige
Arten von Absorptionsartikeln schließen Damenbinden, Slipeinlagen,
Einwegwindeln und Inkontinenzartikel ein.
-
Makroskopisch
gestreckte, dreidimensionale, mit Öffnungen versehene Folien werden
bislang als Oberschichten auf solchen Absorptionsartikeln verwendet.
Wie hier verwendet, bezieht sich der zum Beschreiben dreidimensionaler
Kunststoffbahnen, -bänder
und -folien verwendete Ausdruck „makroskopisch gestreckt" auf Bahnen, Bänder und
Folien, die der Oberfläche
einer dreidimensionalen Formstruktur angepasst wurden, so dass beide
Oberflächen
davon das dreidimensionale Muster der Formstruktur aufweisen, wobei
das Muster für
das bloße
Auge leicht sichtbar ist, wenn der senkrechte Abstand zwischen dem
Auge des Betrachters und der Ebene der Bahn etwa 305 mm (12 Zoll)
beträgt.
-
Eine
makroskopisch gestreckte, dreidimensionale, mit Öffnungen versehene Kunststoffbahn,
die zum Übertragen
von Flüssigkeit,
die auf einer Oberfläche
davon abgelagert wird, zu ihrer gegenüber liegenden Oberfläche und
anschließendes
Isolieren der übertragenen
Flüssigkeit
von der Haut des Trägers besonders
gut geeignet ist, ist im gemeinsam übertragenen US-Patent Nr. 3,929,135,
erteilt an Thompson am 30. Dezember 1975, offenbart. Thompson beschreibt
eine makroskopisch gestreckte, dreidimensionale Oberschicht, die
aus flüssigkeitsundurchlässigem Material
besteht, jedoch mit einem Muster aus verjüngter Kapillaren versehen ist,
wobei die Kapillaren eine Grundflächenöffnung in der Ebene der Oberschicht,
die den Körper
des Trägers
berührt,
und eine Scheitelpunktöffnung,
die von der Grundflächenöffnung der
Oberschicht entfernt ist, aufweisen, wobei die Scheitelpunktöffnung in
engem Kontakt mit dem Absorptionskissen, das in dem Einwegabsorptionsartikel
verwendet wird, ist. Die Oberschicht nach Thompson ermöglicht die
freie Übertragung
von Flüssigkeit
vom Körper
des Trägers
in das absorbierende Element der Vorrichtung, während der Rückfluss dieser Flüssigkeiten
gehemmt wird. Dies stellt eine relativ viel trockenere Oberfläche bereit, die
mit dem Benutzer in Kontakt ist, als sie vorher erreichbar war.
-
Eine
andere makroskopisch gestreckte, dreidimensionale, mit Öffnungen
versehene Kunststoffbahn, die zum Gebrauch als Oberschicht auf Absorptionsartikeln,
wie Damenbinden, gut geeignet ist, ist im gemeinsam übertragenen
US-Patent Nr. 4,342,314, erteilt an Radel et al. am 3. Aug. 1982,
offenbart. Die im Patent von Radel et al. offenbarte makroskopisch
gestreckte, dreidimensionale Kunststoffbahn zeigt ein faserartiges
Aussehen und Anfühlen, das
bei Verwendung als den Träger
berührende Oberfläche von
den Verbrauchern vorteilhaft wahrgenommen wurde.
-
Obwohl
makroskopisch gestreckte, dreidimensionale, mit Öffnungen versehene Kunststoffbahnen
bei der Verwendung als Oberschichten auf Absorptionsartikeln breiten
kommerziellen Erfolg erzielt haben, widerstrebt es einigen Benutzern sehr, eine
Oberschicht, die sie rasch als Kunststoff erkennen, mit ihrer Haut
in Kontakt zu bringen.
-
Die
europäische
Patentschrift Nr. EP-A-0 409 535 offenbart einen Vliesstoff, der
eine Basistuchschicht umfasst, die aus thermoplastischen faserartigen
Filamenten besteht und eine Anzahl von Löchern aufweist. Zylindrische
Folienvorsprünge
stehen vom Umfangsrand jedes Loches hervor, wobei die Vorsprünge ebenfalls
aus thermoplastischen faserartigen Filamenten bestehen. Die Höhe des Vorsprungs
ist mindestens das Doppelte der Dicke der Basistuchschicht. In einer
bevorzugten Ausführungsform
werden Filamente des thermoplastischen Harzmaterials aus einer Düse gegen
eine Harzfolie geblasen, um eine zusätzliche Basisschicht auf der
Basistuchschicht und den zylindrischen Vorsprüngen innerhalb jedes der zylindrischen
Folienvorsprünge
zu bilden.
-
Die
internationale Patentschrift Nr. WO-A-9309741 offenbart einen Absorptionsartikel mit
einer Oberschicht, die ein Vliesstoffmaterial und eine mit Öffnungen
versehene thermoplastisch Folie umfasst.
-
Dementsprechend
ist es deshalb ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Oberschicht
für einen Absorptionsartikel
bereitzustellen, die Flüssigkeitshandhabungseigenschaften,
die mit denen von makroskopisch gestreckten, dreidimensionalen,
mit Öffnungen
versehenen Kunststoffoberschichten vergleichbar sind, und ein verbessertes
weicheres, weniger kunststoffartiges Gefühl aufweist.
-
ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Absorptionsartikel, wie Windeln,
Inkontinenzartikel, Damenbinden und dergleichen. Spezieller betrifft
diese Erfindung Absorptionsartikel mit einer Verbundstoffoberschicht
aus Fasern und einer makroskopisch gestreckten, dreidimensionalen,
mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie. Die elastische, dreidimensionale, makroskopisch
gestreckte, flüssigkeitsdurchlässige Kunststoffbahn
hat eine erste Oberfläche
und eine zweite Oberfläche,
die sich in Ebenen entfernt voneinander befinden. Mehrere Kapillaren
erstrecken sich von der ersten Oberfläche zur zweiten Oberfläche der
Kunststoffbahn. Die Kapillaren werden durch mehrere Seitenwandabschnitte
definiert, die zwischen der ersten und der zweiten Oberflächen miteinander
verbunden sind und in der zweiten Oberfläche enden. Eine Vielzahl von
Fasern ist an der ersten Oberfläche
der flüssigkeitsdurchlässigen Kunststoffbahn
befestigt. Die Fasern erstrecken sich in die Kapillaren der flüssigkeitsdurchlässigen Kunststoffbahn
und werden an den Seitenwandabschnitten befestigt.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Bildung einer
faserigen und mit Öffnungen versehenen,
dreidimensionalen, makroskopisch gestreckten Kunststoffbahn bereit.
Eine Polymerfolie wird auf einer Formstruktur extrudiert. Die Formstruktur
weist einen makroskopischen, dreidimensionalen Querschnitt auf,
der durch eine Vielzahl von makroskopischen Öffnungen definiert ist, die
einen Fluidaustausch zwischen den gegenüber liegenden Oberflächen der
Formstruktur bewirken. Eine Vielzahl von Fasern wird auf der Folie
angelagert, während
die Folie von der Formstruktur gestützt wird, um eine Verbundstoffbahn
zu bilden. An die Verbundstoffbahn aus Folie und Fasern wird ein
pneumatisches Druckdifferential angelegt, um zu bewirken, dass die
Verbundstoffbahn im Wesentlichen in Übereinstimmung mit dem makroskopischen,
dreidimensionalen, Querschnitt der Formstruktur zwangsgeführt wird,
die eine dreidimensionale, makroskopisch gestreckte Bahn mit mehreren
Kapillaren aufweist, die sich von der ersten Oberfläche zur
zweiten Oberfläche
erstrecken. Die Kapillaren werden durch mehrere Seitenwandabschnitte
definiert, die zwischen der ersten und der zweiten Oberflächen miteinander
verbunden sind und die in der zweiten Oberfläche enden. Der pneumatische
Druck bewirkt, dass die Fasern gegen die erste Oberfläche der
gebildeten Bahn und in die Kapillaren der gebildeten Bahn gezogen
werden. Die Fasern werden an der ersten Oberfläche und den Seitenwandabschnitten
der gebildeten Bahn befestigt, wodurch eine faserige und mit Öffnungen
versehene, dreidimensionale, makroskopisch gestreckte Bahn gebildet
wird.
-
KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
-
Zwar
schließt
die Beschreibung mit Ansprüchen,
die die vorliegende Erfindung besonders herausstellen und gesondert
beanspruchen, aber es wird angenommen, dass die vorliegende Erfindung aus
der folgenden Beschreibung zusammen mit den Zeichnungen besser verstanden
werden kann, worin:
-
1 eine
vereinfachte perspektivische Darstellung eines Absorptionsartikels
der vorliegenden Erfindung ist;
-
2 eine
Querschnittsansicht, die entlang der Schnittlinie 2-2 von 1 vorgenommen
wurde, ist;
-
3 eine
Querschnittsansicht, die entlang der Schnittlinie 3-3 von 1 vorgenommen
wurde, ist;
-
4 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer dem Stand der Technik
entsprechenden Kunststoffbahn eines im gemeinsam übertragenen
US-Patent Nr. 4,342,314, dessen Rechte übertragen wurden, allgemein
offenbarten Typs ist;
-
5 eine
vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform
der faserigen und mit Öffnungen versehenen
Kunststoffbahn der vorliegenden Erfindung ist;
-
6 eine
vergrößerte Querschnittsansicht eines
faserartigen Elements der faserigen und mit Öffnungen versehenen Kunststoffbahn
der vorliegenden Erfindung, die entlang der Schnittlinie 6-6 von 5 vorgenommen
wurde, ist;
-
7 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines Verfahrens zum Herstellen
der faserigen und mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn der vorliegenden Erfindung ist;
-
8 eine
stark vergrößerte Fragmentansicht
der Formstruktur, die zum Stützen
der faserigen und mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn gemäß dem in 7 veranschaulichten
Verfahren ist;
-
9 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines alternativen Verfahrens
zum Herstellen der faserigen und mit Öffnungen versehenen Kunststoffbahn
der vorliegenden Erfindung ist; und
-
10 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines alternativen Verfahrens
zum Herstellen der faserigen und mit Öffnungen versehenen Kunststoffbahn
der vorliegenden Erfindung ist.
-
DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG
-
Der
Begriff „Absorptionsartikel", wie hier verwendet,
bezieht sich auf Artikel, die Körperausscheidungen
absorbieren und einbehalten. Genauer bezeichnet der Begriff Artikel,
die am Körper
des Trägen oder
in dessen Nähe
angeordnet werden, um die verschiedenen Ausscheidungen aus dem Körper zu
absorbieren und einzubehalten. Der Begriff „Absorptionsartikel" soll Windeln, Inkontinenzartikel,
Damenbinden, Slipeinlagen und andere Artikel, die zum Absorbieren
von Körperausscheidungen
verwendet werden, einschließen.
Der Ausdruck „Einweg-" wird hier verwendet,
um absorbierende Artikel zu beschreiben, welche nicht dazu gedacht
sind, gewaschen oder in anderer Weise wiederhergestellt oder als
absorbierende Artikel wiederverwendet zu werden, d. h. sie sind
dazu gedacht, nach einer einmaligen Benutzung weggeworfen zu werden
und vorzugsweise verwertet, kompostiert oder in anderer Weise in
einer umweltverträglichen
Art entsorgt zu werden.
-
Der
Ausdruck „Windel" bezieht sich auf
ein Kleidungsstück,
das im Allgemeinen von Kindern und inkontinenten Personen getragen
wird und das um den Unterkörper
des Trägers
getragen wird. Geeignete Windeln, die mit der hierin beschriebenen
Oberschicht ausgestattet werden können, sind in US-Patent Nr.
26,152, erteilt an Duncan et al. am 31. Januar 1967; U.S. Pat. Nr.
3,860,003, erteilt an Buell am 14. Januar 1975; US-Patent Nr. 4,610,678,
erteilt an Weisman et al. am 9. September 1986, US-Patent Nr. 4,673,402,
erteilt an Weisman et al. am 16. Juni 1987, US-Patent Nr. 4,695,278,
erteilt an Lawson am 22. Sept. 1987; US-Patent Nr. 4,704,115, erteilt
an Buell am 3. Nov. 1987; US-Patent Nr. 4,834,735, erteilt an Alemany
et al. am 30. Mai 1989; US-Patent Nr. 4,888,231, erteilt an Angstadt
am 19. Dez. 1989; und US-Patent Nr. 4,909,803, erteilt an Aziz et
al. am 20. März
1990, offenbart.
-
Der
Begriff „Inkontinenzartikel", wie hierin gebraucht,
bezieht sich auf Einlagen, Unterwäsche (Einlagen, die durch ein
Einhängungssystem
irgendeiner Art, wie einen Gürtel
oder dergleichen, in ihrer Lage gehalten werden), Einsätze für Absorptionsartikel,
kapazitätserhöhende Anordnungen
für Absorptionsartikel,
Slips, Betteinlagen und dergleichen, unabhängig davon, ob sie von Erwachsenen oder
anderen inkontinenten Personen getragen werden. Geeignete Inkontinenzartikel,
die mit der hierin beschriebenen Oberschicht ausgestattet werden können, sind
in US-Patent Nr. 4,253,461, erteilt an Strickland et al. am 3. März 1981;
US-Patent Nr. 4,597,760 und 4,597,761, erteilt an Buell; dem vorstehend
genannten US-Patent Nr. 4,704,115; US-Patent Nr. 4,909,802, erteilt
an Ahr et al.; und US-Patent Nr. 4,964,860, erteilt an Gipson et
al. am 23. Okt. 1990, von denen jedes durch Bezugnahme hierin eingeschlossen
ist, beschrieben.
-
Der
Begriff „Damenbinde" bezieht sich auf
einen Artikel, der von Frauen angrenzend an den Genitalbereich getragen
wird und der verschiedene Ausscheidungen, die aus dem Körper abgegeben werden
(z. B. Blut, Menstruation und Urin), aufnehmen und einbehalten soll.
Geeignete Damenbinden, die mit der hierin beschriebenen Oberschicht
ausgestattet werden können,
sind in US-Patent Nr. 4,285,343, erteilt an McNair am 25. Aug. 1981; US-Pat.
Nr. 4,589,876 und 4,687,478, erteilt an Van Tilburg am 20. Mai 1986
bzw. 18. Aug. 1987; US-Pat. Nr. 4,917,697 und 5,007,906, erteilt
an Osborn et al. am 17. April 1990 bzw. 16. April 1991; und US-Patent Nr.
4,950,264 und 5,009,653, erteilt an Osborn am 21. Aug. 1990 und
23. April 1991, beschrieben.
-
Der
Begriff „Slipeinlage" bezieht sich auf
Absorptionsartikel, die weniger voluminös sind als Damenbinden und
die generell von Frauen zwischen ihren Mens truationsperioden getragen
werden. Geeignete Slipeinlagen, die mit der hierin beschriebenen Oberschicht
ausgestattet werden können,
sind in US-Patent Nr. 4,738,676, erteilt an Osborn am 19. April
1988, beschrieben.
-
1 zeigt
einen vereinfachten Absorptionsartikel 10, der eine Windel
vor dem Anlegen an einen Träger
darstellen könnte.
Es sollte sich jedoch verstehen, dass die vorliegende Erfindung
nicht auf die spezielle Art oder Konfiguration des in den Zeichnungen
gezeigten Absorptionsartikels beschränkt ist. Wie in den 2 und 3 gezeigt,
umfasst ein solcher Absorptionsartikel 10 im Wesentlichen
eine Oberschicht 12, eine Unterschicht 14 und
einen Absorptionskern 16.
-
Der
Absorptionsartikel 10 hat zwei Oberflächen, eine den Körper berührende Oberfläche (oder „körperseitige
Oberfläche") 10a und
eine kleidungsseitige Oberfläche 10b.
Die körperseitige
Oberfläche 10a soll
angrenzend an den Körper
des Trägers
getragen werden. Die kleidungsseitige Oberfläche 10b des Absorptionsartikels 10 (in 2 dargestellt)
ist auf der gegenüber
liegenden Seite und soll angrenzend an die Unterwäsche oder
Kleidung des Trägers angeordnet
werden, wenn der Absorptionsartikel 10 getragen wird.
-
Der
Absorptionsartikel 10 hat zwei Mittelachsen, eine Längsachse 1 und
eine Querachse t. Der Ausdruck „Längs-", wie hier verwendet, bezieht sich auf
eine Linie, Achse oder Richtung in der Ebene des Absorptionsartikels 10,
die im Allgemeinen mit einer vertikalen Ebene ausgerichtet ist (z.
B. ungefähr
parallel dazu verläuft),
die einen stehenden Träger
in eine linke und eine rechte Körperhälfte teilt,
wenn der Absorptionsartikel 10 getragen wird. Die Ausdrücke „Quer-" oder „Seiten-", wie hier verwendet,
sind austauschbar und beziehen sich auf eine Linie, Achse oder Richtung,
die sich innerhalb der Ebene des Absorptionsartikels 10 befindet,
die sich generell senkrecht zur Längsrichtung befindet. 1 zeigt,
dass der Absorptionsartikel 10 zwei beabstandete Längsränder 18 und
zwei beabstandete Quer- oder Endränder (oder „Enden") 20 aufweisen, die zusammen den
Umfang 22 des Absorptionsartikels 10 bilden.
-
Die
Oberschicht 12 ist im Hinblick auf die Haut des Trägers nachgiebig,
fühlt sich
weich an und ist nicht reizend. Ferner ist die Oberschicht 12 flüssigkeitsdurchlässig und
lasst Flüssigkeiten
ohne weiteres in Dickenrichtung eindringen. Die Oberschicht 12 hat
eine körperseitige
Seite oder Fläche 12a und
eine kleidungsseitige Seite oder Fläche 12b, zwei Längs- oder
Seitenränder 12c und
zwei Endränder 12d.
(Ein ähnliches
Nummerierungssystem wird für
die anderen Bestandteile der Windel 10 verwendet. Das heißt, die
Seite des Bestandteils, die zum Körper des Trägers gerichtet ist, wird mit
der Nummer des Bestandteils und einem Referenzbuchstaben „a" gekennzeichnet,
die Seite, die zur Unterwäsche
des Trägers gerichtet
ist, mit der Nummer des Bestandteils und dem Buchstaben „b" und die Seiten-
und Endränder mit
der Nummer des Bestandteils und den Referenzbuchstaben „c" bzw. „d".)
-
4 ist
eine vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer dem Stand der Technik
entsprechenden, makroskopisch gestreckten, dreidimensionalen, faserartigen,
mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie 26, die sich zum Gebrauch als
Oberschicht in Einwegabsorptionsartikeln als sehr geeignet erwiesen
hat. Die dem Stand der Technik entsprechende Kunststofffolie 26 entspricht
generell den Lehren des gemeinsam übertragenen US-Patents Nr.
4,342,314, erteilt an Radel et al. am 3. Aug. 1982. Die Kunststofffolie 26 weist
eine Vielzahl von Öffnungen
auf, z. B. Öffnungen 31,
die durch eine Vielzahl von sich überschneidenden faserartigen
Elementen, z. B. Elementen 32, 33, 34, 35 und 36,
in der ersten Oberfläche 40 der
Bahn miteinander verbunden sind. Jedes faserartige Element umfasst
einen Grundabschnitt, z. B. Grundabschnitt 41, angeordnet
in Ebene 42. Jeder Grundabschnitt besitzt einen Seitenwandabschnitt,
z. B. Seitenwandabschnitte 43, der an jedem Rand davon
befestigt ist. Die Seitenwandabschnitte erstrecken sich im Allgemeinen
in Richtung einer zweiten Oberfläche 45 der
Bahn. Die sich überschneidenden
Seitenwandabschnitte der faserartigen Elemente über die erste und die zweite
Oberfläche
der Bahn miteinander verbunden und enden im Wesentlichen gleichzeitig
miteinander in der Ebene 46 der zweiten Oberfläche, um Öffnungen 39 in der
zweiten Oberfläche 45 der
Bahn zu bilden. Die Kapillaren 49, die durch die miteinander
verbundenen Seitenwandabschnitte gebildet werden, ermöglichen
freie Übertragung
von Flüssigkeit
von der ersten Oberfläche
der Bahn direkt zur zweiten Oberfläche der Bahn ohne seitliche Übertragung
der Flüssigkeit
zwischen den benachbarten Kapillaren.
-
Die
mit Öffnungen
versehene Kunststofffolie 26 wird aus einem flüssigkeitsundurchlässigen,
vorzugsweise thermoplastischen Material hergestellt. Das thermoplastische
Material zum Gebrauch bei der Herstellung der mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie 26 ist ausgewählt aus
einer Gruppe, generell bestehend aus Polyethylen, Polypropylen,
Polyvinylchlorid, Harzen auf Stärkebasis,
Polyvinylalkohol, Polyurethanen, Polycaprolactoncelluloseestern
und Mischungen davon.
-
Beispiele
für andere
makroskopisch gestreckte, dreidimensionale, mit Öffnungen versehene Kunststoffbahnen
sind in US-Patent Nr. 3,939,135, erteilt an Thompson am 30. Dezember
1975, US-Patent Nr. 4,324,426, erteilt an Mullane et al. am 13. April
1982, und dem US-Patent Nr. 4,463,045, erteilt an Ahr et al. am
31. Juli 1984, offenbart.
-
5 ist
eine vergrößerte, teilweise
segmentierte, perspektivische Darstellung einer besonders bevorzugten
Ausführungsform
einer faserigen und mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn 112. Die faserige und mit Öffnungen
versehene Kunststoffbahn 112 ist zum Gebrauch als Oberschicht,
z. B. die in 1 dargestellte Oberschicht 12,
auf einem Absorptionsartikel, wie einer Windel oder Damenbinde,
besonders gut geeignet. Die Bahn 112 umfasst mehrere Fasern 124,
die an einer makroskopisch gestreckten, dreidimensionalen, mit Öffnungen versehenen
Kunststoffbahn 126 befestigt sind. Die mit Öffnungen
versehene Kunststoffbahn 126 entspricht generell den Lehren
des gemeinsam übertragenen
US-Patents Nr. 4,342,314, erteilt an Radel et al. Bezüglich 6 sind
die Fasern 124 entlang der ersten Oberfläche 140 an
der mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn 126 befestigt und erstrecken
sich im Wesentlichen in die Kapillaren 149, wo ein wesentlicher
im Allge meinen dem der in 4 dargestellten
Bahn 26 des Standes der Technik ähnlich, das heißt, die
fünfeckige
Form der Kapillaren 49 der Bahn 26 ist der fünfeckigen
Form der Kapillaren 149 der Bahn 112 ähnlich.
-
Durch
das Befestigen der Fasern 124 sowohl an der ersten Oberfläche 140 als
auch den Seitenwandabschnitten 143 der mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn 126 überspannt ein wesentlicher
Anteil der Fasern 124 die Kapillaren 149 nicht,
wo die Fasern die Übertragung
von Körperflüssigkeiten
von der ersten Oberfläche 140 zur
zweiten Oberfläche 145 der
Bahn möglicherweise
behindern würden.
Indem die Kapillaren im Wesentlichen offen und frei von Fasern gelassen
werden, ist die faserige und mit Öffnungen versehene Verbundstoffbahn 112 zum Umgang
mit schweren oder viskosen Flüssigkeiten, wie
fließendem
Stuhl, in der Lage, wenn die Verbundstoffbahn als eine Oberschicht
auf einer Einwegwindel eingesetzt wird. Einige Fasern 124 können die Kapillaren 149 überspannen,
sie werden jedoch die Übertragung
von Körperflüssigkeiten
von der ersten Oberfläche 140 zur
zweiten Oberfläche 145 der
Bahn nicht wesentlich behindern.
-
Aufgrund
der Befestigung der Fasern 124 an der ersten Oberfläche 140 und
den Seitenwandabschnitten 143 der mit Öffnungen versehenen Kunststoffbahn 126 hat
die Verbundstoffbahn 112 einen offenen Bereich, der dem
der mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn 126 nahe kommt. Deshalb wird
auf der ersten Oberfläche 140 abgelagerte
Flüssigkeit
von der ersten oder den Träger
berührenden Oberfläche zur
zweiten oder das Kissen berührenden Oberfläche 145 der
Verbundstoffbahn 112 übertragen.
-
Die
Zugabe der Fasern 124 zur ersten oder den Träger berührenden
Oberfläche
der mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn 126 bietet eine strukturierte
Oberfläche,
die bei Verwendung als Oberschicht auf einem Absorptionsartikel
mit der Haut des Trägers
in Kontakt ist. Die Bahn 112 fühlt sich so ähnlich an
wie eine Faservliesbahn. Die Zugabe der Fasern zur den Träger berührenden
Oberfläche
der mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie 126 verringert das Kunststoffge fühl, das
mit solchen Folien in Verbindung gebracht wird, die einige Benutzer
nicht mit ihrer Haut in Berührung
bringen.
-
Die
Zugabe der Fasern 124 zur den Träger berührenden Oberfläche der
mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie 126 bietet der Bahn 112 auch
eine visuelle Unterscheidung von der Kunststoffbahn 126. Das
heißt,
die Fasern stellen eine Rauigkeit mit einer solchen Unregelmäßigkeit
bereit, dass Licht, das auf die sichtbare Oberfläche der Bahn 15 fällt, im
Wesentlichen in eine Vielzahl von Richtungen gestreut wird, statt
spiegelnd reflektiert zu werden, wodurch eine nicht glänzende sichtbare
Oberfläche
bereitgestellt wird, die die Wahrnehmung des Trägers, dass die Bahn aus Kunststoff
besteht, verringert.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform
können
die Fasern 124 die Form eines Vliesstoffes oder einer Vliesbahn
aufweisen. Der Vliesstoff kann aus einer breiten Spanne von Material
hergestellt werden, wie Naturfasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern),
synthetischen Fasern (z. B. Polyester, Polypropylen) oder einer
Kombination davon. Der Vliesstoff wird vorzugsweise aus Fasern hergestellt,
die ausgewählt
sind aus einer Gruppe, bestehend aus Polypropylen, Polyester, Polyethylen,
Polyvinylalkohol, Harzen auf Stärkebasis,
Polyurethanen, Cellulose und Celluloseestern.
-
Es
gibt eine Reihe von Herstellungsverfahren, welche für die Herstellung
des Vliesstoffes verwendet werden können. Zum Beispiel kann der
Vliesstoff harzgebunden, Nadelfilz, schmelzgesponnen, kardiert sein,
wobei Letzteres thermisch gebundene, durchluftgebundene und Spunlace-Stoffe
einschließt.
Ein bevorzugter Vliesstoff ist ein thermisch gebundener Polypropylen-Stoff.
-
Der
Vliesstoff hat vorzugsweise eine relativ geringe flächenbezogene
Masse im Bereich von ungefähr
1,0 g/m2 bis 22 g/m2.
Für eine
Ausführungsform
hat der Vliesstoff eine flächenbezogene
Masse im Bereich von ungefähr
18 bis ungefähr
20 g/m2 (ungefähr 15 bis ungefähr 17 Gramm
pro Quadratyard) und eine Dicke von ungefähr 0,76 bis ungefähr 0,12 mm
(ungefähr
3 bis ungefähr
5 mil), wenn unter einer Last von ungefähr 200 Pascal gemessen wird.
Ein solcher Vliesstoff ist ferner durch eine maximale Nass- oder
Trockenzugfestigkeit von weniger als ungefähr 600 Gramm pro Zentimeter
in der Längs-
oder Maschinenlaufrichtung und weniger als ungefähr 150 Gramm pro Zentimeter
in der Querrichtung gekennzeichnet.
-
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
hat der Vliesstoff ein leichteres Gewicht von ungefähr 8 g/m2 bis ungefähr 10 g/m2.
Solche leichteren Vliesstoffe sind stark bevorzugt. Sie können bevorzugt
werden, da sie (mit einer leichten Folie) verwendet werden können, um
eine faserige und mit Öffnungen
versehene Verbundstoff-Kunststoffbahn 112 zu bilden, die
dünn und
leicht genug ist, dass sie sich wie eine einzige Materiallage verhält. Dies
bietet die Vorteile höherer
Flexibilität
und der Notwendigkeit der Verwendung geringerer Mengen an Ausgangsmaterialien.
-
In
einer anderen bevorzugten Ausführungsform
können
die Fasern 124 auf die Kunststoffbahn 126 schmelzgeblasen
werden. Vorzugsweise werden die schmelzgeblasenen Fasern 124 auf
der Kunststoffbahn in einem Bereich von flächenbezogenen Massen bis zu
ungefähr
22 g/m2 und am meisten bevorzugt in einem
Bereich von flächenbezogenen Massen
von ungefähr
2,0 g/m2 bis ungefähr 5,0 g/m2 angelagert.
Die schmelzgeblasenen Fasern können aus
einer breiten Spanne von Materialien ausgewählt werden, ausgewählt aus
der Gruppe, bestehend aus Polypropylen, Polyester, Polyethylen,
Polyvinylalkohol, Harzen auf Stärkebasis,
Polyurethanen, Cellulose und Celluloseestern. Eine ausführliche
Beschreibung dieses speziellen Verfahrens des Befestigens der Fasern 124 an
der Kunststoffbahn 126 ist nachstehend ausführlicher
beschrieben.
-
Ein
geeignetes Herstellungsverfahren für die faserige und mit Öffnungen
versehene Kunststoffbahn 112 der vorliegenden Erfindung
ist in 7 dargestellt. In der in 7 dargestellten
Ausführungsform
wird eine Bahn aus geschmolzenem Harz 200 aus einem herkömmlichen
Extruder 201 auf die Oberfläche einer Formtrommel 205,
um die sich die Formstruktur 210 dreht, extrudiert. Eine
Bahn aus Vliesstoff 202 wird von einer Vorratsrolle 203 über die Quetschwalze 204 auf
die Bahn aus geschmolzenem Harz 200, die sich auf der Formstruktur 210 befindet, gespeist.
Die Bahn aus Vliesstoff 202 haftet an dem halbgeschmolzenen
Harz, wobei eine Verbundstoffbahn 206 gebildet wird. Zur
Formtrommel 205 gehört vorzugsweise
eine sich im Inneren befindende Vakuumkammer 220, die relativ
zur bewegten Formstruktur 210 vorzugsweise stationär ist. Wenn
die Verbundstoffbahn 206 aus halbgeschmolzenem Harz 200 und
Vliesstoff 202 über
die Vakuumkammer 220 läuft,
wird ein pneumatischer Druck auf die Verbundstoffbahn ausgeübt, der
bewirkt, dass die Verbundstoffbahn in wesentliche Übereinstimmung
mit der Formstruktur 210 gezwungen wird.
-
Der
makroskopische Querschnitt der Formstruktur 210 ist in
der stark vergrößerten perspektivischen
Fragmentansicht von 8 sichtbar. Verfahren zum Aufbau
eines geeigneten dreidimensionalen röhrenförmigen Formelements, das dem
in 8 veranschaulichten ähnlich ist, sind im gemeinsam übertragen
US-Patent Nr. 4,508,256, erteilt an Radel et al. am 2. April 1985,
und im gemeinsam übertragenen
US-Patent Nr. 4,509,908, erteilt an Mullane, Jr. am 9. April 1985,
offenbart.
-
Wenn
sich die Verbundstoffbahn 206 aus halbgeschmolzenem Harz 200 und
Vliesstoff 202 an den makroskopischen Querschnitt der Formstruktur 210 anpasst,
wird eine faserige und dreidimensionale, makroskopisch gestreckte,
mit Öffnungen
versehene Bahn, die der in 5 dargestellten
Bahn 112 ähnlich
ist, erzeugt. Die Bahn hat eine erste Oberfläche und eine zweite Oberfläche, die
sich in Ebenen entfernt voneinander befinden. Die gebildete Bahn enthält mehrere
Kapillaren, die sich von der ersten Oberfläche zur zweiten Oberfläche erstrecken.
Die Kapillaren werden durch mehrere Seitenwandabschnitte definiert,
die zwischen der ersten und der zweiten Oberflächen miteinander verbunden sind
und die in der zweiten Oberfläche
der Bahn enden.
-
Der
Druck der Vakuumkammer 220 bewirkt, dass der Vliesstoff
gegen die erste Oberfläche
der Kunststoffbahn und in die Kapillaren der Kunststoffbahn hinunter
gezogen wird. Der Druck, der von der Vakuumkammer 220 ausgeübt wird,
hilft auch, den Vliesstoff an die Grundabschnitte und die Seitenwandabschnitte
der ersten Oberfläche
der Kunststoffbahn zu binden oder daran zu befestigen.
-
Die
Verbundstoffbahn 208 wird vorzugsweise mit einer wirksamen
Menge an oberflächenaktivem
Mittel oder Tensid behandelt. Das Tensid verleiht der Vliesstoffoberfläche eine
größere Polarisierbarkeit,
als sie ohne hinzugefügtes
Tensid hätte.
Höhere Oberflächenpolarität führt zu höherer Benetzbarkeit. Zu
geeigneten Tensiden gehört
ein Produkt, das im Handel als ATNER645, hergestellt von ICIS Specialty Ch.,
bekannt ist. Der Vliesstoff kann vor oder während der Herstellung mit einem
Tensid behandelt werden. Zum Beispiel kann er behandelt werden,
nachdem er von der Zufuhrrolle 203 abgewickelt wurde. Das
Tensid kann durch jedes bekannte Verfahren aufgetragen werden, wie
Sprühen,
Klotzen oder durch die Verwendung von Übertragungsmitteln. Das Tensid
kann als Alternative (oder zusätzlich)
in den Vliesstoff, wie zwischen oder in die Fasern des Vliesstoffes,
eingebracht werden. Vorzugsweise wird das Vlies mit einem Tensid
behandelt, bevor er dem vorliegenden Verfahren zugeführt wird.
-
Nachdem
der Vliesstoff und die mit Öffnungen
versehene Kunststofffolie zu einer Verbundstoffbahn 208 gebildet
wurden, wird die Verbundstoffbahn 208 mittels Quetschwalze 225 von
der Formtrommel 210 abgenommen. Die Verbundstoffbahn 208 kann für vorübergehende
Lagerung einer Wiederaufwickelstation zugeführt werden oder kann ohne weitere Verarbeitung
als Oberschicht in einem Absorptionsartikel verwendet werden.
-
Ein
anderes geeignetes Verfahren zur Herstellung der Oberschicht 112 ist
in 9 dargestellt. In der in 9 dargestellten
Ausführungsform
wird eine Bahn aus geschmolzenem Harz 300 aus einem herkömmlichen
Extruder 301 auf die Oberfläche einer Formtrommel 305,
um die sich die Formstruktur 310 dreht, extrudiert. Ein
Strom schmelzgeblasener Fasern 302 wird aus der Düse 303 auf
die Bahn aus geschmolzenem Harz 300, die von der Formstruktur 310 gestützt wird,
geblasen. Zur Formtrommel 305 gehört vorzugsweise eine sich im
Inneren befindende Vakuumkammer 320, die relativ zur bewegten
Formstruktur 310 vorzugs weise stationär ist. Wenn das geschmolzene
Harz 300 und die schmelzgeblasenen Fasern 302 über die
Vakuumkammer 320 laufen, wird ein pneumatischer Druck auf
den geschmolzenen Harz und die schmelzgeblasenen Fasern ausgeübt, der
bewirkt, dass das Harz entlang der Fasern in wesentliche Übereinstimmung
mit der Formstruktur 310 gezwungen wird. Die Formstruktur 310 ist
der in 7 dargestellten Formstruktur 110 ähnlich.
-
In
der Ausführungsform
von 9 kann ein nicht wasserlöslicher Klebstoff 342 vor
der Zugabe der schmelzgeblasenen Fasern 302 vom Applikator 340 auf
das geschmolzene Harz 300 gegeben werden. Der Klebstoff 342 hilft
bei der Gewährleistung der
Befestigung der schmelzgeblasenen Fasern 302 am geschmolzenen
Harz 300.
-
Um
eine Oberschicht zu erzeugen, die der in 5 dargestellten ähnlich ist,
wobei die Vliesstoffschicht die Kapillaren der mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie nicht überspannt oder versperrt, muss das
Vliesstoff- oder Fasermaterial in der Lage sein, sich an die allgemeine
Form der makroskopisch gestreckten, dreidimensionalen Formstruktur
anzupassen. Damit sich das Vliesstoff- oder Fasermaterial an die
Form der Formstruktur anpassen kann, darf es nicht so dicht oder
eng gebunden sein, dass die einzelnen Fasern nicht mehr in die Kapillaren
der mit Öffnungen
versehenen Kunststofffolie hinunter gezogen werden können, wo
sie an den Seitenwandabschnitten der mit Öffnungen versehenen Kunststoffbahn
befestigt werden.
-
In
einer anderen Ausführungsform
kann der Strom aus schmelzgeblasenen Fasern auf ein geschmolzenes
Harz aufgetragen werden, nachdem das Harz zu einer makroskopisch
gestreckten, dreidimensionalen, mit Öffnungen versehenen Kunststoffbahn,
die der in 4 dargestellten ähnlich ist,
gebildet wurde. Diese Ausführungsform
ist in 9 dargestellt, wobei die Düse 350 dem Vakuumformungsvorgang
nachgeschaltet angeordnet ist. Die Fasern müssen mit solch einer Kraft
aus einer Düse
geblasen werden, dass sie in der Lage sind, sich in die Kapillaren
der makroskopisch gestreckten, dreidimensionalen, mit Öffnungen versehenen
Kunststoffbahn zu erstrecken. Durch Variieren der Geschwindigkeit
der schmelzgeblasenen Fasern können
das effektive Moment und demzufolge die Eindringtiefe der schmelzgeblasenen
Fasern in die Kapillaren der Kunststoffbahn variiert werden. Die
Fasern müssen auf
eine solche Temperatur erwärmt
werden oder die mit Öffnungen
versehene Kunststoffbahn muss so erwärmt werden, dass die schmelzgeblasenen
Fasern an der mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn haften.
-
Ein
anderes Verfahren zur Herstellung der faserigen und mit Öffnungen
versehenen Kunststoffbahn der vorliegenden Erfindung ist in 10 dargestellt.
Ein Strom aus schmelzgeblasenen Fasern 402 wird aus der
Düse 403 auf
die Oberfläche
der Trommel 423 geblasen. Eine Bahn aus geschmolzenem Harz 400 wird
aus einem herkömmlichen
Extruder 401 auf die schmelzgeblasenen Fasern 402 extrudiert,
um eine Verbundstoffbahn 424 zu erzeugen. Die Verbundstoffbahn 424 wird über die
Quetschwalze 409 auf die Oberfläche einer Formtrommel 405, um
die sich eine Formstruktur 410 dreht, gespeist, so dass
die Seite der Verbundstoffbahn 424 mit dem geschmolzenen
Harz mit der Formstruktur 410 in Kontakt ist. Wenn die
Verbundstoffbahn 424 über
die Vakuumkammer 420 läuft,
wird ein pneumatischer Druck auf die Verbundstoffbahn 424 ausgeübt, der bewirkt,
dass die Verbundstoffbahn in wesentliche Übereinstimmung mit der Formstruktur 410 gezwungen
wird. Nach dem Formen wird die Bahn 408 mittels Quetschwalze 425 von
der Formtrommel 405 abgenommen.
-
In
dem in 10 dargestellten Verfahren kann
ein Satz Kalanderwalzen 430 hinzugefügt werden, um dabei zu helfen,
sicherzustellen, dass die Verbundstoffbahn intakt bleibt. In der
in 10 dargestellten Ausführungsform werden die Kalanderwalzen 430 hinzugefügt, bevor
die Verbundstoffbahn die Formtrommel 405 erreicht. Die
Kalanderwalzen können
auch hinzugefügt
werden, nachdem die gebildete Bahn 408 von der Formtrommel 405 abgenommen wurde.
-
Der
Absorptionskern 16 befindet sich zwischen der Oberschicht 12 und
der Unterschicht 14. Der Absorptionskern 16 kann
jedes Absorptionsmittel sein, das in der Lage ist, Flüssigkeiten
(z. B. Menstruation und/oder Urin) zu absorbieren und einzubehalten.
Wie in den 1–3 dargestellt,
hat der Absorptionskern 16 eine körperseitige Oberfläche, eine
kleidungsseitige Oberfläche,
Seitenränder
und Endränder.
Der Absorptionskern 16 kann in einer großen Vielzahl
an Größen und
Formen (z. B. rechteckig, oval, sanduhrförmig, knochenförmig, asymmetrisch
usw.) und aus einer großen
Vielzahl an Flüssigkeitsabsorptionsmaterialien,
die häufig
in Absorptionsartikeln verwendet werden, wie generell als „Luftfilz" bezeichnetem zerriebenem
Holzzellstoff, gefertigt werden. Zu Beispielen für andere geeignete Materialien
gehören
Cellulosekrepppolster, vernetzte Cellulosefasern, absorbierende
Schaumstoffe, absorbierende Schwämme,
synthetische Stapelfasern, Polymerfasern, hydrogelbildende polymere
Geliermittel, Torfmoos, Kombinationen der Vorstehenden oder jedes äquivalente
Material oder Kombinationen von Materialien. Die Konfiguration und
die Konstruktion des Absorptionskerns können ebenfalls variiert werden
(z. B. kann der Absorptionskern Bereiche unterschiedlicher Dicke
(z. B. so profiliert, dass sie in der Mitte dicker sind), hydrophile
Gradienten, Superabsorptionsgradienten oder Aufnahmebereiche mit geringerer
Dichte oder geringerem mittleren Flächengewicht aufweisen) oder
können
eine oder mehrere Schichten oder Strukturen umfassen. Das Gesamtabsorptionsvermögen des
Absorptionskerns sollte jedoch mit der gewünschten Lastannahme und der
beabsichtigten Verwendung des Absorptionsartikels kompatibel sein.
Ferner können
die Größe und das
Absorptionsvermögen
des Absorptionskerns variiert werden, um unterschiedlichen Verwendungen zu
entsprechen, wie Inkontinenzeinlagen, Slipeinlagen, regulären Damenbinden
oder Damennachtbinden.
-
Geeignete
vernetzte Cellulosefasern sind in US-Patent Nr. 4,888,093, erteilt
an Cook et al. am 19. Dez. 1989; US-Patent Nr. 4,822,543, erteilt
an Dean et al. am 18. April 1989; US-Patent Nr. 4,889,595, erteilt
an Schoggen et al. am 26. Dez. 1989; US-Pat. Nr. 4,889,596, erteilt
an Schoggen et al. am 26. Dez. 1989; US-Pat. Nr. 4,898,642, erteilt an Moore
et al. am 6. Febr. 1990; US-Pat. Nr. 4,935,022, erteilt an Lash
et al. am 19. Juni 1990, beschrieben.
-
Die
Eigenschaften des Absorptionskerns 16 für bestimmte Arten von Absorptionsartikeln
sind in den Patenten und Dokumenten, die durch Bezugnahme hierin
eingeschlossen sind, und den Patenten und anderen Dokumenten, die
durch Bezugnahme in diesen Dokumenten eingeschlossen sind, wobei
deren Offenbarungen alle durch Bezugnahme hierin eingeschlossen
sind, ausführlicher
beschrieben. Andere geeignete Absorptionskernanordnungen sind in US-Patent
Nr. 4,988,344 und 4,988,345 und der europäischen Patentanmeldung Veröffentlichungsnr.
0 198 683, veröffentlicht
am 22. Okt. 1986 im Namen von Duenk et al., beschrieben. Der Absorptionsartikel könnte auch
beliebige zusätzliche
Schichten oder andere Bestandteile, wie sie in den durch Bezugnahme eingeschlossenen
Patenten beschrieben werden, einschließen. Zum Beispiel kann der
Absorptionsartikel 10 eine Aufnahmeschicht oder einen Aufnahmeflicken
aus vernetzten Cellulosefasern, die sich zwischen der Oberschicht 12 und
dem Absorptionskern 16 befinden, umfassen.
-
Die
Unterschicht 14 und die Oberschicht 12 werden
angrenzend an die kleidungsseitige Oberfläche bzw. an die körperseitige
Oberfläche
des Absorptionskerns 16 positioniert und vorzugsweise damit und
miteinander durch Befestigungsmittel (nicht dargestellt) wie solche,
die dem Stand der Technik entsprechen, verbunden. Beispielsweise
können
die Unterschicht 14 und/oder die Oberschicht 12 durch
eine gleichmäßige, durchgehende
Klebstoffschicht, eine gemusterte Klebstoffschicht oder eine Anordnung
separater Linien, Spiralen oder Punkte aus Klebstoff oder schmelzgeblasenen
Klebstoffen am Absorptionskern 16 befestigt sein. Klebstoffe,
die als zufrieden stellend befunden wurden, werden von H.B. Fuller
Company aus St. Paul, Minnesota, USA unter der Bezeichnung HL-1258
hergestellt. Das Befestigungsmittel umfasst vorzugsweise ein offenes
Musternetzwerk aus Filamenten aus Klebstoffen, die in US-Patent
Nr. 4,573,986, erteilt an Minetola et al. am 4. März 1986,
offenbart. Ein beispielhaftes Befestigungsmittel eines offenen Musternetzwerks
von Filamenten umfasst mehrere Linien von Klebstofffilamenten, die
in ein Spiralmuster verwirbelt sind, wie durch die Vorrichtung und
das Verfahren veranschaulicht ist, die in US-Patent Nr. 3,911,173,
veröffentlicht
für Sprague,
Jr. am 07. Oktober 1975; US Patent Nr. 4,785,996, erteilt an Zieker
et al. am 22. November 1978; und US Patent Nr. 4,842,666, erteilt an
Werenicz am 27. Juni 1989, dargestellt. Als Alternative kann das
Befestigungsmittel Heißverklebungen,
Druckbindungen, Ultraschallbindungen, dynamisch-mechanische Bindungen
oder beliebige andere geeignete Befestigungsmittel oder Kombinationen dieser
Befestigungsmittel, wie sie in der Technik bekannt sind, umfassen.
-
Die
untere Lage 14 ist gegenüber Flüssigkeiten undurchlässig und
wird vorzugsweise aus einer dünnen
Kunststofffolie hergestellt, wenngleich auch andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien
verwendet werden können.
Die Unterschicht 14 verhindert, dass Flüssigkeit, die im Absorptionskern 16 enthalten
ist, Artikel, die den Absorptionsartikel 10 berühren, benetzt.
Polyethylenfolien mit einer Dicke von ungefähr 0,0025 bis ungefähr 0,0051
cm (0,001 bis 0,002 Zoll) sind mit zufrieden stellenden Ergebnissen
für die
Unterschicht 14 verwendet worden. Wie hier verwendet, bezieht
sich der Ausdruck „flexibel" auf Materialien,
die nachgiebig sind und sich ohne weiteres an die allgemeine Form
und Kontur des menschlichen Körpers
anpassen.
-
Die
Unterschicht 14 ist auf der kleidungsseitigen Seite 16b des
Absorptionskerns 16 angeordnet und erstreckt sich vorzugsweise über die
Ränder
davon. Die Oberschicht 12 ist über der körperseitigen Seite 16a des
Absorptionskerns 16 angeordnet. und kann sich auch über die
Ränder
des Kerns 16 erstrecken. Der Absorptionskern 16 befindet
sich deshalb zwischen der Oberschicht 12 und der Unterschicht 14.
Die Oberschicht 12 und die Unterschicht 14 sind z.
B. um ihren Umfang herum miteinander verbunden. Die Oberschicht 12 und
die Unterschicht 14 können
auf jede geeignete Weise verbunden werden, wie durch die Verwendung
von Klebstoffen, Kräuselung,
Heißsiegeln
oder Ultraschallverbinden.