DE69530130T2 - Biopsieinstrument zur endoskopischen entnahme von mehrfachproben - Google Patents

Biopsieinstrument zur endoskopischen entnahme von mehrfachproben Download PDF

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    • Y10T29/49Method of mechanical manufacture
    • Y10T29/49995Shaping one-piece blank by removing material

Description

  • Technisches Gebiet
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung bezieht sich auf endoskopische chirurgische Instrumente. Insbesondere bezieht sich diese Erfindung auf ein Instrument zur Entnahme mehrerer Biopsie-Gewebeproben.
  • 2. Stand der Technik
  • Endoskopische Biopsie-Verfahren werden typischerweise mit einem Endoskop und einem endoskopischen Pinzettengerät zur Biopsie (Biopsie-Instrument) durchgeführt. Das Endoskop ist eine lange flexible Röhre, die eine Faseroptik trägt und ein schmales Lumen aufweist, durch welches das Biopsiegerät eingeführt wird. Das Biopsiegerät enthält typischerweise eine lange flexible Spirale, die ein Paar gegenüberliegender Backen an dem distalen Ende und manuelle Betätigungsmittel an dem proximalen Ende aufweist. Die Manipulation des Betätigungsmittels öffnet und schließt die Backen. Während eines Probenahmevorgangs für Biopsiegewebe führt der Chirurg das Endoskop zur Biopsiestelle, während er die Biopsiestelle durch die Faseroptik des Endoskops betrachtet. Das Biopsiegerät wird durch das schmale Lumen des Endoskops eingeführt, bis die gegenüberliegenden Backen an der Biopsiestelle ankommen. Während er die Biopsiestelle durch die Faseroptik des Endoskops betrachtet, positioniert der Chirurg die Backen um ein zu beprobendes Gewebe und manipuliert das Betätigungsmittel, so daß sich die Backen um das Gewebe schließen. Eine Probe des Gewebes wird dann von der Biopsiestelle abgeschnitten und/oder -gerissen, während sie zwischen den Backen des Biopsiegerätes gefangen ist. Während er die Backen geschlossen hält, zieht der Chirurg das Biopsiegerät aus dem Endoskop zurück und öffnet dann die Backen, um die Probe von Biopsiegewebe einzusammeln.
  • Ein Probenahmeverfahren für Biopsiegewebe erfordert oft die Entnahme mehrerer Gewebeproben entweder von der gleichen oder von verschiedenen Biopsiestellen. Unglücklicherweise sind die meisten Biopsiegeräte darauf beschränkt, eine einzige Gewebeprobe zu entnehmen, wonach das Gerät aus dem Endoskop zurückgezogen werden muß und das Gewebe gesammelt werden muß, bevor das Gerät wieder verwendet werden kann, um eine zweite Gewebeprobe zu entnehmen. Die Begrenzung auf eine einzige Probe bei den meisten Biopsiegeräten liegt an dem begrenzten Raum zwischen den Biopsie-Pinzettenbacken. Es wurden mehrere Versuche unternommen, um ein Instrument bereitzustellen, welches die Entnahme mehrerer Gewebeproben ermöglichen wird, bevor das Instrument zurückgezogen werden muß und die Proben eingesammelt werden müssen. Probleme beim Bereitstellen eines solchen Instrumentes schließen die extrem kleine Größe, die durch das schmale Lumen des Endoskops erforderlich ist und die Tatsache ein, daß das Instrument flexibel sein muß, um durch das Lumen des Endoskops eingeführt zu werden. Daher sind mehrere bekannte Biopsieinstrumente für Mehrfachproben von der Verwendung mit einem Endoskop aufgrund ihrer Größe und Steifheit ausgeschlossen. Dieses schließen die Instrumente vom "Stanz- und Saugtyp" ein, die im Stand der Technik offenbart sind. Solche Geräte haben einen hohlen Schlauch mit einer Stanze am distalen Ende und eine Vakuumquelle, die an das proximale Ende angeschlossen ist. Eine Gewebsprobe wird mit der Stanze geschnitten und von der Biopsiestelle durch die hohle Röhre weggesaugt. Es ist jedoch allgemein anerkannt, daß das Saugen von Gewebsproben durch ein langes schmales biegsames Biopsiegerät praktisch unmöglich ist.
  • Es wurden Anstrengungen unternommen, einem Instrument die Fähigkeit zur mehrfachen Probenahme zu verleihen, welches das schmale Lumen eines Endoskops durchqueren muß. Diese Anstrengungen wurden auf das Bereitstellen eines zylindrischen Lagerraumes am distalen Ende des Instrumentes fokussiert, in welchem mehrere Gewebsproben angeordnet werden können, bevor das Instrument aus dem Endoskop zurückgezogen wird. Das US-Patent Nr. 4651753 an Lifton zum Beispiel offenbart ein steifes zylindrisches Bauteil, das mit dem distalen Ende einer ersten flexiblen Röhre verbunden ist. Das zylindrische Bauteil hat eine laterale Öffnung und eine konzentrische zylindrische Messerklinge ist verschiebbar innerhalb des zylindrischen Bauteiles montiert. Eine zweite flexible Röhre, die mit der ersten Röhre konzentrisch ist, ist mit der Messerklinge verbunden, um die Messerklinge relativ zu der lateralen Öffnung in dem zylindrischen Bauteil zu bewegen. Eine dritte flexible Röhre, die eine Plunger-Spitze aufweist, ist innerhalb der zweiten flexiblen Röhre montiert und eine Vakuumquelle (eine Spritze) ist mit dem proximalen Ende der dritten Röhre verbunden. Eine Gewebsprobe wird durch Aufbringen der lateralen Öffnung des zylindrischen Bauteiles auf die Biopsiestelle entnommen, Aufbringen des Vakuums mit der Spritze, um das Gewebe in die laterale Öffnung zu ziehen und Schieben der zweiten flexiblen Röhre vorwärts, um die Messerklinge über die laterale Öffnung zu bewegen. Dadurch wird eine Gewebsprobe geschnitten und innerhalb des zylindrischen Messers in dem zylindrischen Bauteil eingefangen. Dann wird die dritte flexible Röhre vorwärts geschoben, was sein Plunger-Ende gegen die Gewebsprobe bewegt und sie vorwärts in einen zylindrischen Lagerraum am distalen Ende des zylindrischen Bauteiles schiebt. Etwa sechs Proben können in dem zylindrischen Bauteil gelagert werden, wonach das Instrument aus dem Endoskop zurückgezogen wird. Ein distaler Stopfen auf dem zylindrischen Bauteil wird entfernt und die sechs Proben werden durch Schieben der dritten Röhre, so daß ihr Plunger-Ende die Proben ausstößt, eingesammelt.
  • Die Vorrichtung des Patents von Lifton leidet unter mehreren erkennbaren Nachteilen. Erstens ist es oft schwierig, eine Gewebsprobe lateral von dem Gerät zu erhalten. Zweitens wird eine Spritze verwendet, um das Erhalten einer lateralen Probe voranzutreiben, um das Gewebe in die laterale Öffnung ziehen zu helfen. Dieses bewirkt jedoch, daß das, was einmal ein Vorgang mit zwei Schritten (Positionieren und Schneiden) war, zu einem Verfahren mit drei Schritten (Positionieren, Saugen, Schneiden) wird. Überdies erfordert die Verwendung einer Spritze eine zusätzliche Hand. Drittens fügt das Patent von Lifton dem Biopsieverfahren einen vierten Schritt dadurch hinzu, daß erforderlich ist, daß die Gewebsprobe in den Lagerraum geschoben wird. Daher erfordert das Patent von Lifton insgesamt eine wesentliche Anstrengung von Seiten des Chirurgen und eines Assistenten und ein Großteil dieser Anstrengung betrifft das Schieben von Schläuchen, eine Betätigung, die der Intuition klassischer Biopsieprobenahmen gegenläufig ist. Die bevorzugte Betriebsweise praktisch aller endoskopischer Werkzeuge ist, daß eine Greifhandlung am distalen Ende des Instrumentes durch eine ähnliche Handlung am proximalen Ende des Instrumentes bewirkt wird. Klassische Pinzettenbacken zur Biopsie werden durch Pressen eines manuellen Betätigungsbauteiles auf eine spritzenähnliche Art und Weise geschlossen.
  • Ein praktischeres endoskopisches Biopsiegerät für Mehrfachproben ist in US-Patent 5171255 an Rydell offenbart. Rydell versieht ein flexibles endoskopisches Instrument mit einem messerscharfen Schneidzylinder an seinem distalen Ende. Ein koaxialer Amboss ist mit einem Zugdraht verbunden und wird auf die gleiche Art und Weise wie herkömmliche Biopsiepinzetten betätigt. Wenn der Amboss in den Zylinder gezogen wird, wird Gewebe, das zwischen dem Amboss und dem Zylinder angeordnet ist, geschnitten und in den Lagerraum innerhalb des Zylinders geschoben. Mehrere Proben können entnommen werden und in dem Lagerraum gehalten werden, bevor das Gerät aus dem Endoskop zurückgezogen wird. Während das Gerät von Rydell wirksam darin ist, ein Werkzeug für Mehrfachproben bereitzustellen, wo jede Probe mit einem herkömmlichen Verfahren mit zwei Schritten (Positionieren und Schneiden) erhalten wird, ist es noch auf das laterale Schneiden begrenzt, das oft problematisch ist. Herkömmliche Biopsiepinzetten stellen Backen bereit, welche Gewebe frontal oder lateral greifen können. Selbst auf diese Weise ist es schwierig, die Backen um das zu beprobende Gewebe anzuordnen. Das laterale Probenehmen ist sogar noch schwieriger.
  • Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Biospie-Verfahren ist es auch manchmal erforderlich, Biopsieproben unter Verwendung eines endoskopischen Werkzeuges zu erhalten, welches durch ein Hohlnadelrohr in eine Körperhöhlung oder direkt in eine Körperhöhlung eingeführt wird. Dieses Verfahren betrifft typischerweise die Entnahme von Gewebsproben von der Zervix. Viele der Probleme, die den "flexiblen" Biopsiepinzetten entgegenstehen, die in einem Endoskop verwendet werden, liegen bei dem gynäkologischen Biopsieverfahren nicht vor.
  • Nichtsdestoweniger ist es noch erforderlich oder wünschenswert, mehrfache Zervixproben zu entnehmen und das wiederholte Einführen und Zurückziehen des Biopsiegerätes verlängert das Verfahren und vermehrt die Verletzungen der Patientin.
  • Andere Anordnungen des Standes der Technik z. B. in US-Patent 5238002, US-Patent 5172700 und US-Patent 5281230 offenbart.
  • Das US-Patent 5238002 offenbart eine Einweg-Biopsiepinzette, die eine Backenanordnung enthält, die am distalen Ende eines flexiblen Röhrenbauteiles montiert ist. Die Backenanordnung ist funktionsfähig durch einen Steuerdraht mit Betätigungsmitteln verbunden, der sich durch das Röhrenbauteil erstreckt. Die Backenanordnung enthält Arme, die in einem Backenbecher enden, wobei sich die Arme beim Betätigen des Steuerdrahtes in einen Zylinder zurückziehen, um die Backenbecher zu schließen.
  • Das US-Patent 5172700 offenbart eine Einweg-Biopsiepinzette, die eine Backenanordnung aufweist, die an das distale Ende eines Röhrenbauteiles montiert ist, wobei die Backenanordnung funktionsfähig mit dem Betätigungsmittel am proximalen Ende des flexiblen Röhrenbauteiles verbunden ist. Die Backenanordnung umfaßt Becher.
  • Das US-Patent 5281230 offenbart ein Extrahiergerät für Gallenblasen und Blinddärme, der Greifmittel enthält, die am Vorderende einer schützenden Führungsröhre bereitgestellt sind, wobei das Greifmittel Näpfe umfaßt, die angepaßt sind, um wie eine Zange geöffnet und geschlossen zu werden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es ist daher ein Ziel der Erfindung, ein endoskopisches Biopsiegerät für Mehrfachproben bereitzustellen, das nicht auf die laterale Gewebebeprobung beschränkt ist.
  • Es ist auch ein Ziel der Erfindung, ein endoskopisches Biopsiegerät für Mehrfachproben bereitzustellen, das leicht zu bedienen ist.
  • Es ist ein anderes Ziel der Erfindung, ein endoskopisches Biopsiegerät für Mehrfachproben bereitzustellen, das preiswert herzustellen ist.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der Erfindung, ein endoskopisches Biopsiegerät für Mehrfachproben bereitzustellen, das alle der Vorteile herkömmlicher Biopsiepinzetten mit der zusätzlichen Fähigkeit aufweist, Mehrfachproben einzusammeln.
  • In Übereinstimmung mit diesen Zielen, die in Einzelheiten unten diskutiert werden, enthält das endoskopische Biopsiegerät für Mehrfachproben der vorliegenden Erfindung ein relativ langes flexibles Bauteil, das ein Lumen mit einem axial verschiebbaren Draht aufweist, der sich dadurch hindurch erstreckt. Die proximalen Enden des flexiblen Bauteiles und Drahtes sind zum axialen Verschieben eines von flexiblem Bauteil und Draht relativ zueinander mit einem manuellen Betätigungsmittel gekoppelt. Das distale Ende des flexiblen Bauteiles ist mit einem unter einem Zylinder, der eine messerscharfe distale Kante aufweist und einer Backenandordnung verbunden. Das distale Ende des Drahtes ist mit dem anderen des Zylinders und der Backenanordnung gekoppelt. Die Backenanordnung enthält ein Paar gegenüberliegender Backenbecher mit Zähnen, von denen jeder durch einen schmalen Arm mit einem Basisbauteil verbunden ist. Der schmale Arm eines jeden Backen ist ein federndes Bauteil, welches jeden Backen von dem anderen wegdrängt. Das Basisbauteil der Backenanordnung ist innerhalb des Zylinders montiert und die axiale Bewegung von einem der Backenanordnung und des Zylinders relativ zum anderen zieht die Hälse der Backen in die Zylinder oder bewegt den Zylinder über die Hälse der Backen, um die Backenbecher in einer Beißfunktion zusammenzubringen.
  • Bevorzugte Gesichtspunkte der Erfindung schließen ein: Bilden der Backenanordnung aus einem einzelnen Stück Federstahl, Koppeln des distalen Endes der Spirale an die Backenanordnung, Koppeln des Zylinders an den axlal verschiebbaren Draht und Versehen der Spirale mit einer versteifenden Hülle oder einem Draht, im wesentlichen entlang ihrer ganzen Länge. Es ist zusätzlich bevorzugt, daß das distale Ende des Drahtes durch Schweißen mit dem Zylinder gekoppelt ist, jedoch können andere Mittel, so wie ein Z-Knick am distalen Ende des Drahtes, das in einen gestanzten und gebogenen Abschnitt der Zylinderwand eintritt und diesen in Eingriff nimmt, verwendet werden.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird ein endoskopisches Biopsiegerät für Mehrfachproben bereitgestellt, mit einer relativ starren hohlen Röhre, die einen relativ starren Stab aufweist, der sich dadurch hindurch erstreckt. Das distale Ende des Stabes ist mit einer Backenanordnung gekoppelt und das distale Ende der Röhre ist mit einer messerscharfen Kante versehen. Das proximale Ende des Stabes ist mit einem festgelegten Abschnitt eines Griffes gekoppelt und das proximale Ende der Röhre ist mit einem beweglichen Abschnitt des Griffes gekoppelt. Die Bewegung des beweglichen Abschnittes des Griffes führt zu einer longitudinalen Bewegung der Röhre relativ zu dem Stab und bewirkt das Schließen der Backen, wie oben beschrieben. Der festgelegte Abschnitt des Griffes ist vorzugsweise mit einem Daumenring versehen und der bewegliche Abschnitt des Griffes ist vorzugsweise mit einem Fingerring versehen. Der Griff wird nach Art einer Pistole gegriffen und das Pressen des beweglichen Abschnittes zu dem festgelegten Abschnitt bewirkt ein Schließen der Backen.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsform der Erfindung wird die Backenanordnung aus einem einzelnen zylindrischen Stück aus Federstahl gebildet, das ein im wesentlichen hemisphärisches Ende aufweist. Der Zylinder wird durch Drahterodieren (Funkenerosion) und/oder Laser-Bearbeitung geschnitten, um einen unteren Backen bereitzustellen, der einen größeren Backenbecher aufweist als der obere Backen. Der untere Backen ist auch mit einem Paar sich proximal erstreckender Flügel versehen. Die Backenzähne werden vorzugsweise so geformt, daß sie so klein wie möglich sind, wobei jedoch die proximalen Zähne einen größeren Abstand als die distalen Zähne aufweisen, z. B. durch Versehen der proximalen Zähne mit einem spitzeren Winkel als die distalen Zähne.
  • Zusätzliche Ziele und Vorteile der Erfindung werden den Fachleuten bei Bezugnahme auf die genauere Beschreibung, die in Verbindung mit den bereitgestellten Zeichnungen gesehen wird, offenbar werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine Seitenrißansicht im teilweisen Schnitt des proximalen Endes einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 ist eine vergrößerte transparente Seitenrißansicht des distalen Endes einer ersten Ausführungsform der Erfindung mit geöffneten Backen,
  • 3 ist eine vergrößerte transparente Draufsicht des distalen Endes einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • 4 ist eine Ansicht ähnlich 2, jedoch mit geschlossenen Backen,
  • 5a bis 5e sind Ansichten ähnlich 2 und 4 und zeigen eine Abfolge des Betriebes der Biopsieprobenahme,
  • 5f und 5g sind Ansichten ähnlich 3, die die Schneidefunktion der messerscharfen distalen Kante des Zylinders zeigen,
  • 6 ist eine Ansicht ähnlich 1 des proximalen Endes einer zweiten Ausführungsform der Erfindung,
  • 7 ist eine Ansicht ähnlich 2 des distalen Endes einer zweiten Ausführungsform der Erfindung mit geöffneten Backen,
  • 8 ist eine Ansicht ähnlich 7, jedoch mit geschlossenen Backen,
  • 9 ist eine vergrößerte obere Aufsicht auf ein Blech aus gestanztem Stahl, welcher gewalzt wird, um die Backenanordnung der Erfindung zu bilden,
  • 10a ist eine vergrößerte weggebrochene Seitenrißansicht einer unterschiedlichen Ausführungsform der Kopplung des Steuerdrahtes,
  • 10b ist eine Querschnittsansicht entlang Linie B-B in 10a,
  • 11a ist eine Ansicht ähnlich 10a, jedoch von einer anderen Ausführungsform der Kopplung des Steuerdrahtes,
  • 11b ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie B-B von 11a,
  • 12 ist eine weggebrochene Seitenrißansicht in teilweisem Schnitt der dritten Ausführungsform der Erfindung,
  • 13 ist eine Seitenrißansicht einer anderen Ausführungsform der Backenanordnung,
  • 13a ist eine Querschnittsansicht entlang Linie A-A in 13 und
  • 13b ist eine Querschnittsansicht entlang Linie B-B von 13.
  • Arten, die Erfindung auszuführen
  • Nun mit Bezug auf die 1 bis 4 enthält eine erste Ausführungsform des Biopsiegerätes für Mehrfachproben 10 einen proximalen Griff 12 und ein Ausführungselement des distalen Endes 14. Eine lange flexible Spirale 16, die einen axial verschiebbaren Steuerdraht 18 aufweist, der sich dadurch erstreckt, koppelt den Griff 12 und das Ausführungselement 14 des Endes. Die Spirale 16 ist vorzugsweise mit einer Hülle 15 aus PTFE, ähnlich FEP oder Polyolefin entlang im wesentlichen ihrer ganzen Länge und einer Manschette 17 zur Spannungsaufnahme abgedeckt, die einen Abschnitt der Spirale abdeckt, welcher sich von dem Griff 12 erstreckt. Der Steuerdraht 18 ist vorzugsweise flexibel, jedoch longitudinal unelastisch und ist idealerweise aus Stahl 304 gebildet und mit einem äußeren Durchmesser von annähernd 0,46 cm (0,018 Inch) versehen. Der proximale Griff 12 enthält einen Zentralschaft 20 und eine verschiebbare Spule 22. Das proximale Ende des Schaftes 20 ist mit einem Daumenring 24 versehen und am distalen Ende des Schaftes 20 ist eine longitudinale Bohrung 26 vorgesehen. Ein longitudinaler Schlitz 28 erstreckt sich vom proximalen Ende der Bohrung 26 zu einem Punkt, der distal vom Daumenring 24 liegt. Die verschiebbare Spule 22 ist mit einem Querträger 30 versehen, der durch den Schlitz 28 im Zentralschaft 20 hindurchtritt. Der Querträger 30 ist mit einem zentralen Durchgangsloch 32 und einer radial eingreifenden Madenschraube 34 versehen. Gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung sind eins kurze Bohrung 36 und eine radial eingreifende Madenschraube 38 in dem Schaft 20 distal vom Daumenring 24 vorgesehen, wobei die Bohrung 36 mit dem longitudinalen Schlitz 28 in Verbindung steht. In der ersten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich das proximale Ende der Spirale 16 in das zentrale Durchgangsloch 32 in dem Querträger 30 und ist dort durch die Madenschraube 34 fixiert. Das proximale Ende des Steuerdrahtes 18 tritt durch Schlitz 28 und wird in die kurze Bohrung 36 eingeführt und dort durch die Madenschraube 38 gehalten. Aus dem vorangehenden werden die Fachleute schätzen, daß die Relativbewegung des Schaftes 20 und der Spule 22 zu einer Bewegung des Steuerdrahtes 18 relativ zur Spirale 16 führt. Eine solche Handlung führt zur Betätigung des Ausführungselementes 14 am Ende, wie in Einzelheiten unten beschrieben ist.
  • Wenn man sich nun 2 bis 4 zuwendet, enthält das Ausführungselement 14 des Endes eine zylindrische Manschette 40, die eine messerscharfe distale Kante 42 aufweist, und eine Backenanordnung 44. Die Backenanordnung 44 enthält ein Paar gegenüberliegender Backenbecher 46a, 46b, von denen jeder vorzugsweise eine Vielzahl scharfer Zähne 48a, 48b aufweist. Ein federnder, vorzugsweise schmaler Arm 50a, 50b erstreckt sich proximal von jedem Backenbecher 46a, 46b. Ein zylindrisches Basisbauteil 52 verbindet die proximalen Enden der Arme 50a, 50b. Da die Arme 50a, 50b und die Backen 46a, 46b vorzugsweise aus einem tiefgezogenen Stück aus Federstahl geformt sind, wie in größeren Einzelheiten unten diskutiert ist, wie am besten in 2 gesehen werden kann, können die schmalen federnden Arme 50a, 50b von einander weggebogen werden, wodurch die Backenbecher 46a, 46b auseinander gezwungen werden. Gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung ist das zylindrische Basisbauteil 52 an das distale Ende der flexiblen Spirale 16 durch Schweißen, Löten, Umschlagen, oder auf jede andere geeignete Art und Weise gekoppelt. Die zylindrische Manschette 40 ist mit dem distalen Ende des Steuerdrahtes 18 durch Versehen der Manschette 40 mit einem lateralen Loch gekoppelt, welches ein gebogenes Ende 18a des Steuerdrahtes 18 in Eingriff nimmt. Wie in 2 bis 4 gezeigt ist, wird das gebogene Ende 18a des Steuerdrahtes 18 an das Loch 45 in der Seite der Manschette 40 geschweißt. Wie jedoch in Einzelheiten hier unterhalb beschrieben wird, sind andere Verfahren zum Koppeln des Steuerdrahtes an die Manschette möglich. Die zylindrische Manschette ist gleitbar über dem zylindrischen Basisbauteil 52 montiert, wie in 2 und 3 gezeigt und ist axial über die federnden Arme 50a, 50b beweglich, wie in 4 gezeigt.
  • Wie in 3 zu sehen ist, haben die Backenbecher 46a, 46b einen exzentrischen Querschnitt, wobei ihr breitester Punkt durch die Linie 47 angezeigt wird. Distal der Linie 47 sind die Backenbecher im wesentlichen hemisphärisch und proximal der Linie 47 sind die Backenbecher im wesentlichen semielliptisch. Die Zähne 48a, 48b sind so angeordnet, daß die Backen ineinandergreifen, wenn sie geschlossen sind, wie in 4 gezeigt. Falls die Backen durch Drahterodieren gebildet sind, werden nur auf den Seiten der Backen Zähne geformt. Falls die Backen durch Laserschneiden geformt sind, ist es jedoch möglich, die Zähne radial entlang der Seiten und der Vorderseite der Backen anzuordnen. Es wird auch gesehen werden, daß die Seitenwände der Backenbecher 46a, 46b zu den Armen 50a, 50b spitz zulaufen, um einen glatten Übergang von den Backenbechern zu den Armen bereitzustellen.
  • Aus der vorangehenden Beschreibung und mit Bezugnahme auf die 1 bis 4 werden die Fachleute zu schätzen wissen, daß die Spule 22 und der Schaft 20 relativ zueinander axial verschoben sind, die zylindrische Manschette 40 und die Backenanordnung 44 auf ähnliche Weise axial relativ zueinander verschoben sind, aus den in 2 gezeigten Stellungen zu den in 4 gezeigten Stellungen und umgekehrt. Es wird auch geschätzt werden, daß, wenn die Spule 22 und der Schaft 20 in der angenäherten Stellung, die in 1 gezeigt ist, sind, die zylindrische Manschette 40 und die Backenanordnung 44 in der in 2 gezeigten angenäherten Stellung sein werden, d. h. mit geöffneten Backen. Daher werden die Fachleute weiterhin zu schätzen wissen, daß wenn die Spule 22 zum Daumenring 24 bewegt wird, oder umgekehrt, die zylindrische Manschette 40 und die Backenanordnung 44 in die angenäherte Stellung gebracht werden, die in 4 gezeigt ist, d. h. mit geschlossenen Backen. Weiterhin wird auch geschätzt werden, daß es zu bevorzugen ist, den Daumenring 24 relativ zu der Spule 22 zu bewegen, als umgekehrt, da das die zylindrische Manschette 40 eher relativ zu der Backenanordnung 44 bewegen wird, als umgekehrt. Dieses ist wünschenswert, so daß die Backenanordnung nicht von einer Gewebsprobe wegbewegt wird, während die Backen geschlossen werden.
  • Wenn man sich nun 5a bis 5e zuwendet, ist der Betrieb des Biopsiegerätes zur Mehrfachprobenahme der Erfindung schematisch in der Abfolge erläutert. Wie in 5a zu sehen ist, wird eine erste Gewebsprobe durch Positionieren der Backenbecher 46a, 46b um ein zu beprobendes Gewebe 60 positioniert. Der Griff des Biopsiegerätes wird betätigt, wie oben beschrieben, so daß die zylndrische Manschette 40 distal über die schmalen Arme 50a, 50b der Backenanordnung 44 annähernd irr die Position bewegt wird, die in 5b gezeigt ist. Wenn die Manschette 40 zu dieser Stellung bewegt wird, werden die Backenbecher 46a, 46b dicht zueinander gebracht und die Zähne 48a, 48b der Backenbecher 46a, 46b nehmen das Gewebe 60 in Eingriff und beißen in dieses. Gleichzeitig, und wie mit Bezug auf 5f–5a zu sehen ist, trennt die messerscharfe Kante 42 der Manschette 40 jedwedes Gewebe 60 ab, daß sich von den lateralen Seiten der Backenbecher 46a, 46b erstreckt. Eine erste Probe 60a des Gewebes 60 ist dadurch zwischen den Backenbechern 46a, 46b gefangen und von dem Gewebe 60 abgetrennt. Es sollte angemerkt werden, daß während der Biß genommen wird, sich die Spirale 16 nicht dehnen kann, da sie durch die Schrumpfumhüllung oder -hülle 15 longitudinal steif gehalten wird, welche sich über die Länge der Spirale erstreckt. Falls erwünscht, kann ein Draht anstelle der Schrumpfumhüllung oder -hülle verwendet werden. Der Draht, der typischerweise flach wäre, würde an dem proximalen und distalen Ende der Spirale befestigt, um die Spirale unter Spannung zu halten und sie davor zu bewahren, sich zu strecken, wenn die Manschette vorwärts bewegt und ein Biß genommen wird.
  • Mit dem Ausführungselement 14 des Endes in der Stellung, die annähernd in 5b gezeigt wird, kann das Biopsiegerät für Mehrfachproben zu einem anderen Gewebsgebiet zum Beproben relokalisiert werden. Der Griff des Biopsiegerätes wird betätigt, wie oben beschrieben, so daß die zylindrische Manschette 40 proximal über die schmalen Arme 50a, 50b der Backenanordnung 44 in die Stellung bewegt wird, die annähernd in 5c gezeigt wird. Wenn die Manschette 40 in diese Stellung bewegt wird, werden die Backenbecher 46a, 46b durch die Federkraft ihrer jeweiligen Arme 50a, 50b auseinander gespannt. Die Backenbecher können dann zum Probenehmen um ein zweites Gewebe 61 positioniert werden. Das oben mit Bezug auf die 5a und 5b beschriebene Verfahren wird wiederholt. In diesem Falle jedoch schiebt das Gewebe 61 die erste Probe 60a proximal weg von den Backenbechern 46a, 46b und in den Raum zwischen den schmalen Armen 50a, 50b, wie in 5c gesehen werden kann, wenn die Backenbecher 46a, 46b in Position gebracht werden. Die Fachleute werden zu schätzen wissen, daß die Gewebsprobe 60a typischerweise gummiartig und geschmeidig ist und an einem oder beiden der schmalen Arme 50a, 50b der Backenanordnung 44 haften wird und sich entlang dieser bewegen wird. Die Proben werden auch aneinander haften. Beim Entnehmen einer Probe 61a aus dem Gewebe 61 werden beide Proben 60a und 61a sicher zwischen den schmalen Armen 50a, 50b der Backenanordnung 44 eingeschlossen, wie in 5d gezeigt ist. Das oben mit Bezug auf die 5a bis 5d beschriebene Verfahren wird dann wiederholt, wie in 5e nahegelegt, bis der Raum zwischen den Armen 50a, 50b mit Proben 60a, 61a, etc. aufgefüllt ist. Gemäß einer gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können sechs Proben zwischen den Armen der Backenanordnung eingefangen werden. Die gegenwärtig bevorzugten Dimensionen der Backenanordnung sind annähernd 1,1 cm (0,45 Inch) lang mal annähernd 2,4 mm (0,095 Inch) äußerem Durchmesser.
  • 5f–5a zeigen eine Aufsicht einer Abfolge von Vorgängen, die in den Seitenansichten in 5a und 5b dargestellt sind. Aus der Draufsicht von 5f kann gesehen werden, daß sich das Gewebe 60 über die Seiten der Backenbecher 46a, 46b erstreckt. Die messescharfe distale Kante 42 des Zylinders 40 richtet das Gewebe 60, das sich über die Backenbecher hinaus erstreckt, zu, um die Probe 60a von dem Gewebe 60 vollständig abzutrennen, wie in 5g und 5h gezeigt.
  • Eine zweite Ausführungsform der Erfindung ist in den 6 bis 8 gezeigt. In dieser Ausführungsform sind ein proximaler Griff 112 und ein distales Ausführungselement 114 durch eine lange flexible Spirale 16 gekoppelt, die einen axlal verschiebbaren Steuerdraht 18 aufweist, der sich dadurch erstreckt. Der proximale Griff 112 enthält einen zentralen Schaft 120 und eine verschiebbare Spule 122. Das proximale Ende des Schaftes 120 ist mit einem Daumenring 124 versehen und eine gestufte longitudinale Bohrung 126 ist an dem distalen Ende des Schaftes 120 vorgesehen. Ein longitudinaler Schlitz 128 erstreckt sich von dem proximalen Ende der Bohrung 126 zu einem Punkt, der distal an dem Daumenring 124 liegt. Die verschiebbare Spule 122 ist mit einem Querträger 130 versehen, der durch den Schlitz 128 in dem zentralen Schaft 120 durchtritt. Der Querträger 130 ist mit einem zentralen Loch 132 versehen und mit einer radial eingreifenden Madenschraube 134. Gemäß dieser zweiten Ausführungsform der Erfindung ist das proximale Ende der Spirale 16 festgelegt in der longitudinalen Bohrung 126 montiert und das proximale Ende des Steuerdrahtes 18 erstreckt sich in das zentrale Loch 132 in dem Querträger 130 und ist dort durch die Madenschraube 134 festgelegt. Aus dem vorhergehenden werden die Fachleute zu schätzen wissen, daß die Bewegung des Schaftes 120 relativ zur Spule 122 zu einer Bewegung des Steuerdrahtes 18 relativ zur Spule 16 führt. Eine solche Handlung führt zur Betätigung des Ausführungselementes 114 des Endes, wie in Einzelheiten unten beschrieben ist.
  • Wie in 7 und 8 zu sehen ist, enthält das Ausführungselement 114 des Endes gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung eine zylindrische Manschette 140, die eine messerscharfe distale Kante 142 aufweist und eine Backenanordnung 144. Die Backenanordnung 144 enthält ein Paar gegenüberliegender Backenbecher 146a, 146b, von denen jeder eine Vielzahl scharfer Zähne 148a, 148b aufweist. Ein federnder, vorzugsweise schmaler Arm 150a, 150b, erstreckt sich proximal von jedem Backenbecher 146a, 146b. Ein zylndrisches Basisbauteil 152 verbindet die proximalen Enden der Arme 150a, 150b. Wie am besten in 7 zu sehen ist, werden die schmalen federnden Arme 150a, 150b voneinander weg gebogen, was die Backenbecher 146a,146b auseinander zwingt. Gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist das proximale Ende der zylindrischen Manschette 140 mit dem distalen Ende der flexiblen Spirale 16 durch Schweißen, Löten, Umschlagen oder auf jede andere geeignete Art und Weise gekoppelt. Das zylindrische Basisbauteil 152 der Backenanordnung 144 ist an das distale Ende des Steuerdrahtes 18 gekoppelt, in dem das Basisbauteil 152 mit einem lateralen Loch 154 versehen wurde, welches ein gebogenes Ende 18a des Steuerdrahtes 18 auf eine ähnliche Weise, wie diejenige, die in 3 in der Beschreibung der ersten Ausführungsform der Erfindung gezeigt ist, in Eingriff nimmt. Wie jedoch in Einzelheiten hier unterhalb beschrieben werden wird, sind andere Verfahren zum Koppeln des Steuerdrahtes an das Basisbauteil möglich. Das Basisbauteil 152 und daher die gesamte Backenanordnung 144 ist verschiebbar montiert und innerhalb der zylindrischen Manschette 140 axial beweglich, wie in 7 und 8 gezeigt ist. Die Fachleute werden zu schätzen wissen, daß diese zweite Ausführungsform der Erfindung der ersten Ausführungsform, die oben beschrieben ist, sehr ähnlich ist, außer daß die Manschette 140 an die Spirale 16 gekoppelt ist, welche an den Zentralschaft 120 des Griffes 112 gekoppelt ist und die Backenanordnung 144 ist an den Steuerdraht 18 gekoppelt, der an die Spule 122 gekoppelt ist. Der Betrieb dieser Ausführungsform ist im wesentlichen der gleiche, wie für die erste Ausführungsform, die oben beschrieben ist.
  • Die Backen 44, 144 des Biopsieinstrumentes für Mehrfachproben der Erfindung können auf verschiedende Wege geformt werden. Gemäß der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform wird ein Zylinder aus rostfreiem Federstahl 304 oder 17–7, der vorzugsweise einen Durchmesser gerade geringfügig kleiner als der Durchmesser der Manschette 40, 140 aufweist, tiefgezogen, um einen eingeschlossenen hemisphärischen Boden bereitzustellen. Der Boden des Zylinders wird dann unter der Verwendung der Funkenerosion (EDM) und/oder Laserbearbeitung geschnitten. Vorzugsweise werden reziproke Zähne in die Peripherie des Zylinderbodens geschnitten, wodurch die gegenüberliegenden Backenbecher geformt werden. Selbst wenn keine Zähne geformt werden, werden die gegenüberliegenden Backenbecher jedoch mit scharfen Schneidoberflächen versehen. Wenn man weg von den distalen Backenbechern fortfährt, werden die Arme durch Verjüngen eines Ausschnittes von Abschnitten von annähernd 100–135 Grad auf beiden Seiten geformt, was die Arme, die sich jeweils um etwa 45–80 Grad um die Peripherie des Zylinders erstrecken, zurückläßt. Die auf diese Weise geformten Backen werden dann voneinander weggebogen, um vorgespannte federnde Arme zu erhalten (d. h. Blattfeder-Tragebalken), welche durch die Manschette 40, 140 geschlossen werden können, wie oben beschrieben.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die Backenanordnung 44, 144 entweder der ersten oder der zweiten Ausführungsform aus einem einzelnen Blech aus Stahl 304, 17–7 mit einer Dicke von 0,127 mm (0,005 Inch), das geschnitten und gewalzt wird, geformt werden. 9 zeigt eine Draufsicht auf ein Stahlblech 244, das geschnitten worden ist, um das Basisbauteil 252 zu bilden, die schmalen Arme 250a, 250b, die Backenbecher 246a, 246b und die Backenbecherzähne 248a, 248b. Die Fachleute werden zu schätzen wissen, daß das Schneiden des Bleches 244 auf mehrere Arten erzielt werden kann, obwohl das photochemische Fräsen (PCM) bevorzugt ist. Um die Automatisierung bei PCM zu erleichtern, sind Anzeigelöcher 251a, 251b in dem Abschnitt des Basisbauteiles des Bleches 244 bereitgestellt. Diese Löcher werden verwendet, um den Streifen von PCM-Schneidern in den progressiven Formstempeln auszurichten. Nachdem das Blech geschnitten ist, wird es gepresst und gewalzt, um eine integrale einheitliche Backenanordnung zu bilden, wie in 2–4, 7 und 8 gezeigt ist.
  • Wie hier vorangehend erwähnt ist, gibt es mehrere Arten, auf welche das distale Ende 18a des Steuerdrahtes 18 an die zylindrische Manschette 40 gekoppelt werden kann oder das Basisbauteil 152 der Backenanordnung 144. Während Schweißen das gegenwärtig bevorzugte Verfahren ist, zeigen die 10a bis 11b zwei andere Verfahren zum Koppeln des distalen Endes des Steuerdrahtes 18 an entweder die Manschette oder die Backenanordnung.
  • Wie in 10a und 10b gezeigt ist, ist das distale Ende 18a des Steuerdrahtes 18 mit einem Z-Knick versehen. Die Seitenwand der zylindrischen Manschette 40 oder das Basisbauteil 152 wird mit zwei voneinander beabstandeten halbkreisförmigen Löchern 145a, 145b gestanzt, was einen biegsamen schmalen kleinen Streifen 145c zwischen ihnen beläßt. Der schmale Streifen 145c wird innerhalb einer Distanz radial nach innen gebogen, die ausreicht, um das distale Ende 18a des Steuerdrahtes 18 aufzunehmen. Der Z-Knick des distalen Endes 18a des Steuerdrahtes 18 wird durch den Raum, der zwischen dem schmalen Streifen 145c und den halbkreisförmigen Löchern 145a, 145b gebildet wird, eingeführt, wie in 10a und 10b gezeigt ist.
  • Wie in 11a und 11b gezeigt ist, wird in die Seitenwand der zylindrischen Manschette 40 oder das Basisbauteil 152 ein erstes Loch 245a und ein zweites Loch 245c gestanzt, welches durch das erste Loch 245a umschrieben wird. Das erste Loch 245a ist vorzugsweise rechteckig, halbkreisförmig oder von trapezförmiger Form, um einen biegsamen Lappen 245b zu bilden, der radial nach innen gebogen wird, wie am besten in 11b gezeigt ist. Der Z-Knick des distalen Endes 18a des Steuerdrahtes 18 wird durch das zweite Loch 245c in den biegsamen Lappen 245b eingeführt, wie in 11a und 11b gezeigt ist.
  • 12 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Biopsieinstrumentes 310 für Mehrfachproben der Erfindung, welches besonders für Biopsieverfahren der Zervix oder andere Biopsieverfahren geeignet ist, wo die Biopsiestelle eher auf einem relativ kurzem und direktem Weg erreichbar ist, als durch den langen gewundenen Weg des Lumens eines Endoskopes. In dieser Ausführungsform ist ein proximaler Griff 312 mit einem festgelegtem Abschnitt 324 einem beweglichem Hebelabschnitt 322 versehen, welcher durch einen Schwenkstift 323 an den festgelegten Abschnitt gekoppelt ist. Eine hohle Röhre 340 ist an ihrem proximalen Ende an den beweglichen Hebelabschnitt 322 des Griffes 312 durch einen Querstift 341 oder andere geeignete Befestigungsmittel gekoppelt. Ein relativ steifer Stab 318 erstreckt sich durch die Röhre 340 und ist an seinem proximalen Ende an den festgelegten Abschnitt 324 des Griffes 312 mittels eines Querstiftes 319 oder andere geeignete Befestigungsmittel gekoppelt. Das distale Ende der Röhre 340 ist mit einer messerscharfen Kante 342 versehen und das distale Ende des Stabes 318 ist mit einer Backenanordnung 344 gekoppelt, wie hier vorangehend beschrieben. Wie in 12 gezeigt, ist der festgelegte Abschnitt 324 mit einem unteren Daumenring 324a versehen und der bewegliche Hebelabschnitt 322 ist mit einem unteren Fingerring 322a versehen. Das obere Ende 322b des beweglichen Hebelabschnittes 322 ist mit einem Schlitz 322c versehen, um den Querstift 341 in Eingriff zu nehmen und der Stab 318 ist mit einem Schlitz 317 versehen, durch welchen der Querstift hindurchtritt. Die Fachleute werden zu schätzen wissen, daß der Griff 312 unter Verwendung eines herkömmlichen Handgriffes manipuliert wird. Die Schwenkbewegung des beweglichen Hebelabschnittes 322 des Griffs 312, wie durch die Pfeile 321 angezeigt, führt zu einer linearen Bewegung der Röhre 340, wie durch die Pfeile 339 angezeigt ist. Es wird auch zu schätzen gewußt werden, daß die Schlitze 317 und 322c so dimensioniert sein können, daß sie die Bewegung der Röhre 340 begrenzen. Die Bewegung der Röhre 340 relativ zu dem Stab 318 führt zum öffnen und Schließen der Backenanordnung 344, wie hier vorangehend beschrieben. Der Griff 312, oben beschrieben, kann mit der flexiblen Spirale und dem Ziehdraht verwendet werden, die mit Bezug auf die 1 und 2 beschrieben wurde und umgekehrt kann der Halter 12, der mit Bezug auf 1 beschrieben wurde, mit der Röhren- und Stabanordnung verwendet werden, die oben mit Bezug auf 12 beschrieben wurde.
  • Es wird zu schätzen gewußt werden, daß alle der Ausführungsformen des Biopsieinstruments für Mehrfachproben, die in 1–12 gezeigt sind, mit der Fähigkeit zur Kauterisation versehen werden können. Zum Beispiel ist, wie in 12 zu sehen ist, ein Kauterisationskontakt 398 bereitgestellt, der den starren Stab 318 kontaktiert und sich aus dem festgelegten Abschnitt 324 des Halters 312 erstreckt. Überdies ist die Röhre 340 mit einer Schrumpfumhüllung oder anderen Isolierung 399 versehen. Mit der bereitgestellen Anordnung wird die Backenanordnung 344 mittels ihrer Verbindung mit dem Stab 318 elektrifiziert, wenn eine Kauterisationsspannung an den Kauterisationskontakt 398 angelegt wird. Typischerweise würde die Kauterisation durchgeführt, nachdem eine Probe erhalten wurde und von der chirurgischen Stelle abgetrennt ist, während die Backen noch an der chirurgischen Stelle lokalisiert sind. Da der Körper des Patienten als die zweite Elektrode (Erde) wirkt, fließt Strom von den Backen an die chirurgische Stelle in den Patienten, wodurch eher eine Kauterisation der chirurgischen Stelle bewirkt wird, als eine Kauterisation der Probe in den Backen.
  • 13 zeigt eine andere Ausführungsform einer Backenanordnung 444. Die Backenanordnung 444 ist vorzugsweise aus einem abgeflachten Federstahlzylinder 443 geformt, der ein im wesentlichen hemisphärisches distales Ende 445 und etwas abgeflachte Seiten 441, 442 aufweist. Der Zylinder 443 wird unter Verwendung des Drahterodierens oder der Laser-Bearbeitung entlang einer Zickzack-Linie 448 von dem distalen Ende 445 geschnitten, um die Backenzähne 448a, 448b zuformen und dann entlang einer aufwärts geneigten Linie 449, um die Backenbecher 446a, 446b zu bilden. Ein im wesentlichen C- förmiger Schnitt 450 bildet die Arme 450a, 450b, die sich von dem Basisabschnitt 452 zu den Backenbechern 446a, 446b erstrecken. Es ist bevorzugt, daß die Arme 450a, 450b so lang wie möglich sind, so daß die Backen ausreichend weit voneinander gespreizt werden können. In der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform erstrecken sich die Arme annähernd 1,3–1,5 cm (0,5–0,6 Inch) von dem Basisabschnitt zu den Backenbechern. Die Schnittlinien 448 und 449 sind axial versetzt, so daß der untere Backenbecher 446 größer als der obere Backenbecher 446a ist, wie am besten in 13b zu sehen ist. überdies wird ein anderer, im wesentlichen C-förmiger Schnitt 451 am proximalen Ende des unteren Backenbechers 446b gemacht, um zwei Flügel 453,454 zu bilden, die am besten in 13a zu sehen sind. Nach Formen der Backenanordnung 444 werden die Arme 450a, 450b auseinander gebogen, wie in 13c gezeigt ist. Der Federstahl, aus welchen die Backenanordnung gebildet wurde, behält diese auseinandergespreizte Stellung mit Federkraft bei, so daß die Backen zu der in 13 gezeigten Stellung zusammengedrückt werden können und in die in 13c gezeigte Stellung auseinanderspringen. Gemäß einer gegenwärtig bevorzugten Ausführungsform sind die Backenbecher annähernd 0,63 cm (0,25 Inch) auseinander gebogen, dann mehrfach geschlossen und geöffnet, bis die sich ergebende Öffnung etwa 0,46 cm (0,18 Inch) beträgt. Die oberen Kanten 446c, 446d des oberen Backenbechers 446b sind leicht nach innen gebogen, wie in 13b gezeigt, so daß sie von dem oberen Backenbecher 446a umfaßt werden, wenn die Backen geschlossen werden. Auf ähnliche Weise sind die Flügel 453, 454 radial nach innen gebogen, wie in 13a gezeigt. Die Backenanordnung 444 kann mit jeder der Ausführungsformen des Biopsieinstrumentes, die oben bechrieben sind, verwendet werden.
  • Die oben beschriebene Backenanordnung 444 stellt mehrere wichtige Vorteile bereit. Die abgeflachten Seiten 441, 442 des Zylinders 443 helfen den Zähnen 448a, 448, ohne Lücken ineinahder zu greifen. Die langen Arme 450a, 450 erlauben eine weite Öffnung der Backen und das Lokalisieren des Federbereiches in den Armen in einer ausreichenden Distanz von dem distalen Ende der Backen, so daß die Biegemomente auf den Armen niedrig genug sind, um eine plastische Verformung zu vermeiden. Die Flügel 453,454 stabilisieren die Backen gegen Verdrehung während des Öffnens und Schließens und schützen auch Biopsieproben auf mehrere Arten. Die Flügel bilden eine Lagerkammer 455 (13a), welche sich proximal von dem unteren Backenbe cher 446b erstreckt und verhütet, daß angesammelte Biopsieproben seitlich zwischen den Backen während des wiederholten Öffnens und Schließens herausgedrückt werden und schützt sie davor, wiederholt von der scharfen Kante des gleitenden Rohres zugerichtet zu werden. Der größere obere Backenbecher 446b verstärkt die Bewegung der Biopsieproben in die Speicherkammer 455.
  • Es sind hier mehrere Ausführungsformen eines endoskopischen Biopsieinstrumentes für Mehrfachproben beschrieben und erläutert worden. Während besondere Ausführungsformen der Erfindung beschrieben worden sind, ist nicht beabsichtigt, daß die Erfindung hierauf beschränkt sei, da es beabsichtigt ist, daß die Erfindung so breit im Umfang ist, wie es das Fachgebiet erlauben wird und daß die Beschreibung auf ähnliche Weise gelesen wird. Daher wird geschätzt werden, daß andere Arten von Haltern benutzt werden könnten, während besondere Konfigurationen des Halters offenbart worden sind. Es wird auch erkannt werden, daß andere Arten von Kopplungen mit ähnlichen erhaltenen Ergebnissen verwendet werden können, während spezifische Kopplungen der Enden der Spirale und des Steuerdrahtes gezeigt worden sind. Auf ähnliche Weise wird verstanden werden, daß andere Arten von Kopplungen verwendet werden könnten, während spezifische Kopplungen der Enden der steifen Röhre und Stabes gezeigt worden sind.
  • Überdies wird man zu schätzen wissen, daß andere Konfigurationen ebenso gut verwendet werden könnten, während bestimmte Konfigurationen mit Bezug auf die Backenanordnung offenbart worden sind. Zum Beispiel wird geschätzt werden, daß die Backen anstelle von Zähnen mit scharfen Kanten versehen werden können, welche in Verbindung mit dem scharfen Zylinder die Fähigkeit zum Schneiden bereitstellen würden, während es bevorzugt ist, Backen mit Zähnen bereitzustellen.
  • Weiterhin wird verstanden werden, daß verschiedene Ausbildungen der Backenanordnung die gleiche oder ähnliche Funktion, wie hier offenbart erreichen können, während die Backenanordnung so offenbart worden ist, daß sie aus einem einzelnen Stück aus Federstahl geformt ist.
  • Noch weiter wird man zu schätzen wissen, daß der Apparat der Erfindung, falls erwünscht, noch verwendet werden könnte, um einzelne Biopsien zu einer Zeit zu erhalten, während der Apparat der Erfindung so beschrieben wurde, daß er von vorteilhafterweise das Erhalten von Mehrfachbiopsien ohne Entfernung von der chirurgischen Stelle erlaube.

Claims (10)

  1. Endoskopisches Biopsieinstrument, umfassend: (a) ein hohles äußeres Bauteil (16) mit einem proximalen und einem distalen Ende; (b) ein inneres Steuerbauteil (18) mit einem praximalen und einem distalen Ende, das sich durch das hohle äußere Bauteil hindurch erstreckt; (c) einen Zylinder (40, 140) mit einer scharfen distalen Kante (42), wobei der Zylinder mit dem distalen Ende entweder des hohlen äußeren Bauteils (16) oder des inneren Steuerbauteils (18) gekoppelt ist; (d) eine Backenanordnung (44), die ein Basisbauteil (52) und ein Paar federnder Arme (50a und 50b) enthält, die sich distal vom Basisbauteil aus erstrecken und jeder der federnden Arme in einem Backenbecher (46a, 46b) endet, wobei das Basisbauteil mit dem distalen Ende jeweils des anderen vom hohlen äußeren Bauteil und inneren Steuerbauteil gekoppelt ist; sowie (e) Betätigungsmittel (12), gekoppelt mit dem proximalen Ende des hohlen äußeren Bauteils (16) und dem proximalen Ende des inneren Steuerbauteils (18), um eines von hohlem äußeren Bauteil und innerem Steuerbauteil relativ zu dem anderen von hohlem äußeren Bauteil und innerem Steuerbauteil axial zu verschieben, wodurch sich der Zylinder (40) um das Paar federnder Arme (50a, 50b) erstreckt und die Backen schließt und dadurch eine Schneidfunktion bewirkt.
  2. Endoskopisches Biopsieinstrument nach Anspruch 1, bei dem das hohle äußere Bauteil (16) ein flexibles Bauteil mit einem Lumen ist und das innere Steuerbauteil ein flexibler Steuerdraht (18) ist, oder bei dem das hohle äußere Bauteil und das innere Steuerbauteil beide im wesentlichen starr sind.
  3. Endoskopisches Biopsieinstrument nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Betätigungsmittel (12) enthält: (i) einen Schaft (20) mit einer distalen Bohrung (26), einem proximalen Daumenring (24) und einem zentralen Schlitz (28), sowie (ii) eine verschiebbare Spule (22) mit einem Querträger (30), der sich durch den zentralen Schlitz hindurch erstreckt, und wobei vorzugsweise das proximale Ende des hohlen äußeren Bauteils mit dem Schaft oder mit dem Querträger der Spule gekoppelt ist und das proximale Ende des inneren Steuerbauteils entsprechend mit der Spule oder dem Schaft gekoppelt ist.
  4. Endoskopisches Biopsieinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem: der Zylinder (40) mit dem distalen Ende des inneren Steuerbauteils (18) gekoppelt ist und das Basisbauteil (52) der Backenanordnung mit dem distalen Ende des hohlen äußeren Bauteils gekoppelt ist, oder der Zylinder (40) mit dem distalen Ende des hohlen äußeren Bauteils gekoppelt ist und das Basisbauteil (52) der Backenanordnung mit dem distalen Ende des inneren Steuerbauteils gekoppelt ist.
  5. Endoskopisches Biopsieinstrument nach Anspruch 1 oder 2, bei dem das Betätigungsmittel umfaßt: (i) einen festgelegten Handgriff (324) mit einem Daumenring (324a), und (ii) einen beweglichen Hebel (322), der schwenkbar mit dem festgelegten Handgriff verbunden ist, wobei der bewegliche Hebel einen Fingerring (322a) aufweist, und bei dem vorzugsweise das proximale Ende des hohlen äußeren Bauteils (340) mit dem beweglichen Hebel (322) gekoppelt ist und bei dem das proximale Ende des inneren Steuerbauteils (318) mit dem festgelegten Handgriff (324) gekoppelt ist.
  6. Endoskopisches Biopsieinstrument nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem die federnden Arme (450a, 450b) jeweils einen Abschnitt enthalten, welcher höchstens 80° umschreibt und jede Backe als Becher (446a, 446b) mit einer scharfen Kante geformt ist, und bei dem vorzugsweise einer der Becher (446b) größer als der andere ist und der größere Becher mit einem Paar sich proximal erstreckender Flügel (453, 454) versehen ist, die radial nach innen gebogen sind.
  7. Endoskopisches Biopsieinstrument nach Anspruch 6, bei dem die obere Kante des größeren der Becher radial nach innen gebogen ist, so daß er in den kleineren der Becher eintritt, wenn die Backen geschlossen sind, und/oder bei dem jede scharfe Kante eine Vielzahl von Zähnen (448a, 448b) besitzt, und die federnden Arme um etwa 0,46 bis 0,64 cm (0,18 bis 0,25 Inch) voneinander weg gebogen sind.
  8. Endoskopisches Biopsieinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Betätigung des Betätigungsmittels (12) einen von der Backenanordnung (44) und dem Zylinder (40) relativ zu dem anderen bewegt, so daß die federnden Arme (50a, 50b) im wesentlichen von dem Zylinder bedeckt werden und die Backen aufeinander zu bewegt werden, wobei vorzugsweise die Bewegung eines der Backenanordnung und des Zylinders relativ zu dem anderen etwa 1,3 bis 1,5 cm (0,5 bis 0,6 Inch) beträgt.
  9. Endoskopisches Biopsieinstrument nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Backenanordnung (44) aus einem einzigen Stahlblech geformt ist, das geschnitten und gewalzt ist oder aus einem tiefgezogenen Stahlzylinder geformt ist, der durch Funkenerosion oder durch Laser-Bearbeitung bearbeitet ist und bei dem der Zylinder (40) abgeplattet mit einem hemisphärischen Ende ist.
  10. Endoskopisches Biopsieinstrument nach Anspruch 4, bei dem der Zylinder (40) oder das Basisbauteil (52) mit einer radialen Öffnung versehen ist und das distale Ende des Steuerbauteils gebogen (18a) ist und mit der radialen Öffnung gekoppelt ist, oder bei dem der Zylinder (40) oder das Basisbauteil (52) einen sich nach innen erstreckenden Lappen (245b) hat und das distale Ende des Steuerbauteils gebogen (18a) ist und mit dem Lappen gekoppelt ist, oder bei dem der Zylinder oder das Basisbauteil einen sich radial nach innen erstrekkenden Streifen (145c) aufweist und das distale Ende des Steuerbauteils gebogen und mit dem Streifen gekoppelt ist.
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