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Technisches
Anwendungsgebiet
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Die Erfindung betrifft allgemein
medizinische Instrumente, insbesondere Instrumente zur Verwendung
für eine
Biopsie, eine Saugbiopsie und für Transplantationen
von Körpergeweben
und Flüssigkeiten,
beispielsweise Knochenmark.
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Hintergrund
der Erfindung
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Es ist häufig notwendig, von einem Patienten Biopsieproben
zu entnehmen. Bei einer Knochenmarksbiopsie ist es immer erforderlich,
den Knochen eines Patienten zu punktieren, um normalerweise nur im
Inneren des Knochens vorhandenes Knochenmark zu gewinnen.
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Eine Entnahme von Knochenmark kann
aus unterschiedlichen Gründen
erforderlich sein. Bei einer ersten Vorgehensweise der Knochenmarkentnahme,
ist es wünschenswert,
einen „Kern" aus Knochenmark
zu gewinnen, um den Aufbau des Knochenmarkes zu beurteilen. Eine
solche Vorgehensweise kann dann angezeigt sein, wenn zu untersuchen
ist, ob bei einem Patienten Krebs vorliegt und die Verbreitung der
möglicherweise
vorhandenen Krebszellen festzustellen ist. Ein Beurteilen eines Knochenmarkskerns
beansprucht typischerweise eine längere Zeitdauer, wobei der
Kern erst präpariert und
dann in dünne
Proben geschnitten wird, die anschließend unter einem Mikroskop
untersucht werden.
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Eine weitere Vorgehensweise der Knochenmarkuntersuchung
umfasst ein Einsaugen (Aspirieren) von Körperflüssigkeiten zum Ausführen einer
relativ schnellen Untersuchung, wobei dabei der Krankheitszustand
des Patienten festgestellt und Beiträge zur Diagnostik eines Patienten
geleistet werden.
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Schließlich werden im Rahmen weiterer
Verfahren verschiedene angesaugte Körperflüssigkeitsproben, beispielsweise
Knochenmark, für
Verpflanzungen, wie beispielsweise Knochenmarktransplantationen, übertragen.
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Obwohl bei den beschriebenen Verfahren verschiedene
Ziele verfolgt werden, ist es immer erforderlich, den Körper zu
punktieren, um Zugriff auf das Gewebe oder die Flüssigkeit
innerhalb des Körpers
zu erhalten. Es ist somit notwendig, eine Anordnung anzugeben, die
die Fähigkeiten
des Anwenders unterstützt,
um die Verfahrensabläufe,
wie etwa das Punktieren des Knochens, mit für den Patienten minimalen Verletzungen
auszuführen.
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Alle gegenwärtig auf dem Markt verfügbaren Knochenmarksbiopsie-,
Aspirations- und
Transplantationsnadeln weisen ein Griffstück mit einer Kanüle auf,
die sich von dem Griffstück
nach außen
hin erstreckt. Das Griffstück
wird durch den Arzt bei einem Punktieren des Knochens zum Ausüben einer
Kraft auf die Kanüle
verwendet. Derartige Nadeln enthalten üblicherweise ein Stilett mit
einer scharfen Spitze, das durch die Kanüle hindurch eingeführt ist
und zu Beginn für
das Punktieren des Knochens verwendet wird. Während der Durchdringung des
Gewebes dient das Stilett ebenfalls für eine Bedeckung der Kanüle, bevor
diese den Knochen erreicht, so dass die im Anschluss daran entnommene
Knochenmarkprobe frei von unerwünschtem
Gewebe ist. Das Stilett wird dann entfernt und Knochenmark wird
von dem Patient entnommen, wobei die Kanüle so gehandhabt wird, damit
ein Eintreten eines Knochenmarkes in das Innere der Kanüle ermöglicht werden
kann. In einigen Fällen
wird bei dem Entfernen der Kanüle
aus dem Patienten an der Kanüle
ein leichtes Ansaugen zum Halten des Knochenmarks ausgeführt.
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Die Knochenmarknadeln sind für gewöhnlich mit
einer in der Mitte des Griffstückes
angeordneten Nadel ausgeführt.
Während
viele Mediziner eine mittig angeordnete Nadel als komfortabel empfinden, hat
sich herausgestellt, das es für
einen Anwender mitunter leichter ist, die Nadel mit dem Zeigefinger
zu betätigen,
wenn die Nadel nicht mittig an dem Griffstück der Nadeleinrichtung angeordnet
ist. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass es bei der Verwendung einer
außermittigen
Anordnung notwendig ist, das sowohl ein Arm, ein Handgelenk, als
auch der Zeigefinger eines Mediziners im Wesentlichen in Richtung der
Kanüle
der Nadel ausgerichtet sein müssen,
um eine verbesserte Kontrolle über
die Nadel auszuüben.
Beispiele derartiger Ausführungsformen
sind in den US-Patenten
US 4,469,109 und
US 4,838,282 beschrieben.
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Die US-A-5,257,632 beschreibt eine
Anordnung einer Nadel für
eine Knochenmarksbiopsie zum Ausführen einer Knochenmarkskernbiopsie
und einer Knochenmarksaspirationsbiopsie in einem einzigen Verfahrensablauf.
Die Anordnung enthält
eine äußere Aspirationsscheide,
die eine koaxiale innere hohle Kernnadel eng umgibt, und einen sich
durch die Kernnadel hindurch erstreckenden Trokar. Eine Griffanordnung
ist dafür
ausgelegt, ein Einführen
des mittigen Trokars, der Kernbiopsienadel und der äußeren Aspirationsscheide
als Vorrichtung in den Knochen zu ermöglichen und in Verbindung damit
jede Komponente des Systems ohne ein Verschieben der äußeren Aspirationsscheide
sicher zu führen.
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Ein Nachteil der meisten gegenwärtig auf dem
Markt erhältlichen
Knochenmarksnadelanordnungen besteht darin, dass bei einem Entfernen
des Stiletts aus der Kanüle
die Form des Griffstücks
typischerweise grundlegend verändert
wird. Bei der im US-Patent Nr. 4,838,282 beschriebenen Anordnung der
Knochenmarksnadel ist dazu ein Entfernen ungefähr der Hälfte des Griffstücks notwendig,
wenn das Stilett aus der Kanüle
gezogen wird. Als ein Teil der Aufgabe der Erfindung hat sich gezeigt,
dass es wünschenswert
ist, die Grundform des Griffstückes
nach einem Entfernen des Stiletts so gut wie nur möglich beizubehalten,
um somit einem Mediziner einen noch einfacheren Gebrauch der Kanüle zu ermöglichen.
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Aufgaben der
Erfindung
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung,
eine Nadelvorrichtung anzugeben, die einen ergonomisch geformten
Abstandshandgriff aufweist, der einen Mediziner bei einem Einführen der
Nadel in einen Patienten unterstützt.
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Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine
Knochenmarksnadel-Anordnung anzugeben, die eine Führungshilfe
bei einem Aufnehmen der Probe in die Kanülenspitze für ein im Anschluss daran erfolgendes
Entnehmen einer Biopsieprobe aufweist.
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Es ist weiterhin eine Aufgabe der
Erfindung, eine Knochenmarksnadel-Anordnung anzugeben, die eine
Gestaltung eines Handgriffs in der Weise aufweist, dass die Form
des Handgriffs nach einem Entfernen des Stiletts im Wesentlichen
unverän dert bleibt.
In Übereinstimmung
mit einem damit verbundenen Aspekt der Erfindung ist das Stilett
mit Haltemitteln, beispielsweise einem Greifmittel oder einem Knopf
ausgestattet, der durch den Kanülenhandgriff getragen
wird. Der Stilettknopf ist mit einer Einbuchtung oder einem hohlen
Abschnitt in dem Kanülenhandgriff
verbunden. Bei einer Ausführungsform
bildet das Greifmittel für
das Stilett einen Abschnitt der oberen proximalen Oberfläche des
Handgriffs und wird durch eine Einbuchtung der Handgriffoberfläche aufgenommen.
Eine aufklappbare Abdeckung ermöglicht
einen Zugang zu dem hohlen Abschnitt für ein Platzieren und Entfernen
des Stiletts.
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Eine weitere Aufgabe besteht darin,
eine Anordnung anzugeben, die verbesserte Mittel zum Verhindern
einer Rotation des Stiletts bezüglich
der Kanüle
aufweist, wenn das Stilett zusammen mit seinen Befestigungsmitteln
in den Handgriff eingefügt
ist.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die hier beschriebene Erfindung beschreibt eine
Biopsienadelanordnung nach Anspruch 1.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist ein Handgriff eine sattelartig geformte obere
Oberfläche
auf, die sich der Form einer Handfläche eines Anwenders anpasst,
wenn diese durch den Anwender ergriffen wird. Der sattelförmige Handgriff
weist ein erstes relativ schmales Ende und ein zweites relativ breites
Ende auf. Der Handgriff weist ebenfalls eine gekrümmte untere
Oberfläche für ein einfaches
Erfassen durch die Finger des Anwenders auf. In einer bevorzugten
Ausführungsform ist
das proximale Ende der Kanüle
mit der unteren Oberfläche
des Handgriffes in Richtung des relativ schmalen Endes verbunden.
Wenn ein Anwender das Griffstück
an dem Ende ergreift, kann somit ein Teil des Zeigefingers des Anwenders
problemlos an die Kanüle
angelegt werden, um die Kanüle
in den Patienten einzuführen.
Der Kanülenhandgriff
ist mit der Kanüle
in einem spitzen Winkel verbunden, wobei dadurch das Handgelenk
und der Unterarm des Anwenders im Wesentlichen in Richtung des Zeigefingers
des Anwenders und der Achse der Kanüle zu liegen kommt.
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Die Erfindung ermöglicht eine Nadelanordnung,
die einen Handgriff mit einer proximalen konkav gekrümmten oberen
Oberfläche
mit einem außermittigen
Radius und einem ersten relativ schmalen Ende und einem zweiten
relativ breiten Ende des Handgriffes aufweist. Das breite Ende ist
für eine
Anpassung an die Form einer Benutzerhandfläche ausgebildet, das schmale
Ende bildet eine Oberfläche zur
Einschränkung
eines lateralen Schlupfes in Richtung des Zeigefingers des Nutzers
aus. Der Handgriff weist weiterhin eine distale Oberfläche auf,
die eine Öffnung
zur Aufnahme der Kanüle
aufweist. Die Kanüle
hat ein mittiges Lumen mit einem ersten Ende, das sich in die Aufnahmeöffnung hinein
erstreckt und mit der distalen Oberfläche des relativ schmalen Endes
des Handgriffs verbunden ist und ein zweites Ende, das sich distal
aus dem Handgriff erstreckt. Ein abnehmbares Stilett ist vorzugsweise
verschiebbar in das Lumen eingeführt
und weist proximate Greifmittel auf, die innerhalb der äußeren Oberfläche des Handgriffs
angeordnet sind. Die Greifmittel sind unter einer angelenkten Abdeckung
verborgen oder werden in einer Einbuchtung der oberen Oberfläche des Handgriffs
aufgenommen.
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Beschreibung
der Figuren
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Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Biopsienadelanordnung;
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2 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Biopsienadelanordnung mit
einem aus der Kanüle
zurückgezogenen
Stilett;
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3 eine
perspektivische Teilansicht des Kanülenhandgriffs des Systems mit
der Bedeckung in einer offenen Stellung während eines Einführens der
proximalen Kanülenanordnung;
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4 eine
vergrößerte Teilansicht
der Kanülenspitze
in einem Teilschnitt;
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5 eine
vergrößerte teilweise
Seitenansicht einer Stilettspitze;
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6 eine
perspektivische Ansicht des Kanülenhandgriffs
von hinten, mit einer Hohlraumabdeckung in der offenen Stellung
in einer Darstellung einer Gelenkeinzelheit;
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7 eine
teilweise Schnittdarstellung des Handgriffs mit einem eingebauten
Stilett in einer geschlossenen Stellung;
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8 eine
Ansicht des Handgriffs aus 7 mit
der Abdeckung in einer offenen Stellung und mit einem teilweise
aus der Kanüle
zurückgezogenen Stilett;
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9 eine
teilweise Schnittdarstellung entlang der Linie 9–9 aus 8;
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10 eine
teilweise perspektivische Darstellung eines Ergreifens der erfindungsgemäßen Anordnung
mit einer Darstellung eines beginnenden Eindringens in einen Körper;
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11 eine
Ansicht der Anordnung aus 10 bei
einem Eindringen in einen Knochen;
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12 eine
Ansicht der Anordnung aus 10 nach
einem Erreichen des Markhohlraumes des Knochens und eine Darstellung
des Zurückziehens
des Stiletts;
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13 die
Anordnung aus 10 während eines
Ansaugens von Material unter Verwendung einer Spritze;
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14-17 die Verwendung der Anordnung aus 10 bei einem Wiedereintritt
in den Knochenhohlraum zum Entnehmen einer Biopsieprobe;
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18 die
Verwendung einer Probenführung
und einer Probe bei einem Entnehmen der Biopsieprobe aus der Kanüle;
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19 eine
Seitenansicht der Probenführung
und eine Teilansicht der Kanülenspitze
mit weggelassenen Bestandteilen und in einer Schnittdarstellung;
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20 eine
perspektivische Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung mit
einem in einer Einbuchtung auf der äußeren Oberfläche des Handgriffs
aufgenommenen Stilettgreifmittel;
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21 eine
seitliche perspektivische Schnittdarstellung der Ausführungsform
aus 20 mit einem aus
dem Handgriff entfernten Stilettgreifmittel in einer angedeuteten
Liniendarstellung;
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22 eine
Schnittdarstellung entlang der Linie 22–22 aus 20; und
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23 eine
Schnittdarstellung entlang der Linie 23–23 aus 20.
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Beschreibung
bevorzugter Ausführungsformen
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Unter Verweis auf die jeweiligen
Figuren wird eine Ausführungsform
einer Biopsienadelanordnung 10 beschrieben, die eine an
einem Handgriff 11 an dessen proximalen Ende angefügte Hohlkanüle 12 mit
einem offenen scharfen distalen Ende 13 enthält. Der
Handgriff 11 ist mit einer Abdeckung 16 versehen,
die in der in den 2 und 3 gezeigten Stellung für ein Freilegen
eines Spaltes oder eines hohlen Abschnitts 19 des Handgriffs
aufgeklappt ist. Eine darin befindliche, an dem proximalen Ende
der Kanüle 12 angebrachte
Kanülenaufnahme 30 ist
geöffnet.
Die Enden 15 und 17 des Handgriffs 11 erstrecken
sich lateral und weisen Symmetrieachsen auf, die unter einem spitzen
Winkel auf die Kanülenachse
der Kanüle 12 auftreffen.
Dabei wird eine sattelförmige
Anordnung ausgebildet, die sich der Hand eines Anwenders anpasst.
Das Ende 15, das zu einem Ergreifen mit Zeigefinger und
Daumen des Anwenders ausgeführt
ist, weist einen kleineren Querschnitt als das Ende 17 auf,
das zur Aufnahme durch die Handfläche des Nutzers ausgeführt ist.
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Der Handgriff 11 hat einen
Unterseitenabschnitt 14, mit welchem die Abdeckung 16 gelenkig verbunden
ist. Die oberen lateralen Endabschnitte (Seitenbereiche) 15 und 17 des
Handgriffs sind vorzugsweise aus einem einheitlichen Formteil ausgebildet
und mittels eines flachen Verbindungsabschnitts 21 verbunden,
welches die Unterseite einer Hohlraumöffnung 19 der Handgriffanordnung
ausbildet. Der Handgriff kann somit in geeigneter Weise durch zwei
Formteile ausgebildet werden. Eine offene röhrenförmige Kanülenaufnahme 30 ist
an das proximale Ende der Kanüle 12 angeformt
und dient zur Befestigung der Kanüle 12 an dem Handgriff 11 durch
dichten Reibeingriff der Aufnahme 30 oder mittels eines
Rasteingriffes der Aufnahme in eine Öffnung in der distalen Oberfläche der
Unterseite 14 des Handgriffs 11. Die Aufnahme 30 erstreckt
sich aufwärts
in den offenen Handgriffabschnitt 19 hinein. Wie in den 7 und 8 besonders deutlich zu erkennen ist,
ist der hohle Innenbereich der Kanülenaufnahme 30 fluidleitend
mit dem hohlen Innenteil der Kanüle 12 verbunden.
Die Kanülenaufnahme 30 ist wie
die übrigen
in Kontakt mit Körperflüssigkeiten kommenden
Bestandteile vorzugsweise aus einem Polystyren-Terpolymer eines
Acrylonitrils, Butadiens oder Styrens (ABS) oder alternativ dazu
aus einem Polycarbonatpolymer ausgeführt.
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Ein Stilett in Form einer austauschbaren
Nadel 20, die einen Schaft 22 und ein Greifmittel
oder Knopf 24 aufweist, fügt sich in den Handgriff 11 mit dem
sich über
das distale Ende 13 der Kanüle 12 hinaus erstreckenden
distalen Ende 26 der austauschbaren Nadel ein. Der Knopf 24 ist
mit einem proximalen Vorsprung 25 zum Herstellen eines
zusätzlichen Druckwiderstandes
auf das Greifmittel ausgeführt und
bildet eine dagegen gerichtete Oberfläche aus, wobei der Druck durch
interne Rippen 40 des Handgriffs während der Benutzung des Instrumentes
aufgenommen wird.
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Die Abdeckung 16 ist gelenkig
mit dem unteren Abschnitt 14 des Handgriffs 11 mittels
Gelenken 34, 36 und 38 verbunden. Bei
der in den 6 und 8 besonders deutlich zu erkennenden
bevorzugten Ausführungsform
dieser Gelenke ist besonders hervorzuheben, dass die äußersten
Gelenke 34 und 36 an einem höheren Punkt auf dem Basisabschnitt 14 des
Handgriffs als das mittige Gelenk 38 gelagert sind. Das
obere Ende des mittigen Gelenkes 38 ist mit der Abdeckung 16 in
der Nähe
des Durchmessers ebenfalls gelenkig verbunden. Dadurch wird ein
rotierendes Einschwenken der Abdeckung 16 bei einem Eröffnen verursacht,
wodurch ein Herausschwenken aus dem Weg des Knopfes 14 in
einer viel schnelleren Weise hervorgerufen wird, als dies sonst
der Fall ist. Diese Gelenkanordnung hält die geöffnete Abdeckung darüber hinaus
in einer relativ erhöhten
Stellung, wie aus 8 zu
entnehmen ist.
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Die Komponenten 14, 15, 16 und 17 des Handgriffs
sind alle vorzugsweise mit Rippen 40 ausgestaltet, um eine
strukturelle Widerstandsfähigkeit in
Verbindung mit einem geringen Gewicht des Handgriffs 11 zu
ermöglichen.
Diese Komponenten sind vorzugsweise aus einem Polyolefin, wie beispielsweise
einem Polyethylen hoher Dichte, Polypropylen oder einem Polyester
oder einem vergleichbaren thermoplastischen polymeren Material ausgeführt. Die
Abdeckung 16 ist vorzugsweise mit Seitenwänden 42 versehen,
die eine das Greifmittel 24 umschließende Kammer bilden, wenn sich
die Abdeckung in einer geschlossenen Stellung befindet.
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Der Basisabschnitt 25 ist
mit nach oben heraus ragenden Vorsprüngen 44 und 48 ausgestattet. Die
Vorsprünge 44 auf
der Vorder- und Rückseite
des Handgriffs greifen eng in gekrümmte Einbuchtungen 46 in
dem unteren Teil des Knopfes 24 ein. Der Knopf 24 übergreift
die Außenseite
der Vorsprünge 48 eng und
bildet damit eine Anordnung aus, durch die eine relative Rotation
der austauschbaren Nadel 22 und der Kanüle 12 auch bei einer
durch den Mediziner ausgeübten
beträchtlichen
Kraft auf die Nadelbaugruppe verhindert wird.
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Wie aus 7 zu entnehmen ist, greift eine Lippe 54 der
Abdeckung 16 in den unteren Teil 14 des Handgriffs
ein. Eine Einbuchtung 58 ist in dem unteren Handgriffabschnitt 14 angeordnet
und nimmt einen Vorsprung 56 der Abdeckung auf, um die
Abdeckung in einer geschlossenen Stellung zu halten. Ein Vorsprung 60 ist
zum Ausbilden einer Greiffläche zum Öffnen der
Abdeckung 16 angeordnet.
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Die erfindungsgemäß vorgesehene Vorgehensweise
bei einer Benutzung des Instruments ist in den 10 bis 19 gezeigt.
Wie aus 10 zu entnehmen
ist, wird die durch die Hand 70 des Mediziners ergriffene
Nadel durch einen Einschnitt durch das weiche Gewebe 72 in
Richtung des Knochens und bei Kontakt in die Knochenstruktur 74, üblicherweise
in die posteriore Spina Iliaca, eingeführt. Die Nadel wird mittels
einer alternierenden Drehung um 45° in Uhrzeigerrichtung bzw. entgegen
der Uhrzeigerrichtung in den Markraum vorangetrieben. Wie in 12 gezeigt, wird die Abdeckung 16 dann
geöffnet und
die austauschbare Nadel 20 aus der Kanüle entfernt. Für ein Ansaugen
einer Probe wird im Anschluß daran
eine Spritze auf der Kanülenaufnahme 30 befestigt,
die zu diesem Zweck zweckmäßi gerweise
mit einem besonderen Passstück
ausgestattet ist. Durch ein schnelles Zurückziehen des Spritzenkolbens
wird ein Unterdruck angelegt, um eine angesaugte Probe zu nehmen.
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Die Vorgehensweise bei einer Biopsie
ist in den 15 bis 19 dargestellt. Dabei wird
ein nochmaliges Eindringen in den Markraum ausgeführt und nach
dem Entfernen der austauschbaren Nadel die Kanüle in den Markraum zum Entnehmen
einer Probe vorgeschoben. Nach Möglichkeit
kann ein mit dem Greifmittel 24 vergleichbares Griffstück (nicht
gezeigt) für
die Nadel in der Nadelvorrichtung enthalten und in dem Handgriff
platziert sein, wobei diese den für das Greifmittel 24 vorgesehenen
Platz ausfüllt. Die
Probe wird durch ein Herausziehen und eine einige Male in jede Richtung
erfolgende Rotation der Kanüle
von umgebendem Gewebe getrennt. Um eine leichte Aufnahme der Probe
in das Kanülenlumen
zu ermöglichen,
wird, wie in 19 gezeigt,
das Probenmaterial in die Kanüle
durch ein Einführen
einer Probe 82 durch das distale Ende der Kanüle unter Anwendung
der Probenführung 80 hineingeschoben. Die
Biopsieprobe wird dann in das proximale Ende der Kanüle und durch
den Kanülenanschluss
gedrückt.
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Es ist ersichtlich, dass die Sondenführung 80 vorzugsweise
ein gegossener Kunststoffkörper,
im Wesentlichen in Form einer Sanduhr, ist. Eine zylindrische Öffnung erstreckt
sich zwischen den Abschlüssen
der Führung.
Die zylindrische langgestreckte Öffnung
besitzt einen im Wesentlichen zum Innenlumen der Kanüle 12 gleichen
Durchmesser. Vorzugsweise ist an jedem Ende der Öffnung eine Aufweitung zum Anpassen
an das distale Ende der Kanüle
und zum Ausbilden einer Führung
zum Einschieben einer Sonde in das distale Ende der Kanüle für das Entnehmen
des Probematerials der Biopsie ausgebildet.
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In der Ausführungsform entsprechend der 20 bis 22 enthält eine hier allgemein mit
dem Bezugszeichen 110 versehene Nadelanordnung eine Hohlkanüle 112,
die ein offenes scharfes distales Ende 113 aufweist und
an einem Handgriff 111 an dessen proximalem Ende befestigt
ist. Der Handgriff 111 ist mit einem zurückgesetzten
Abschnitt 118 versehen, der ein Greifmittel oder einen
Knopf 124 der Nadel aufnimmt. Ein festes Stilett in Form
einer Nadel 126 weist eine distale Spitze 127 und
ein erstes an dem Knopf 124 befestigtes Ende auf. Der Knopf 124 ist
auf der Nadel 126 aufgeformt und weist eine äußere sattelartig
geformte Oberfläche
auf, die sich der Form des Handgriffs 111 anpasst, um eine
glatte äußere Oberfläche für die Anordnung
auszubilden.
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Ein mit dem Knopf 124 integraler
Stift 128 ist in einer passenden Öffnung 130 in einer
Ausnehmung 118 des Handgriffs 111 aufgenommen
und dient zu einem Befestigen des Knopfes 124 in einer gewünschten
Drehstellung und verhindert eine relative Rotation zwischen der
Kanüle 112 und
der Nadel 124. Die austauschbare Nadel 126 weist
eine scharfe distale Spitze 127 auf, die fluchtend mit
der distalen Spitze 113 der Kanüle 112 zusammenfällt. Die
Nadel 126 dient zum Verschließen der Kanüle 112 und verhindert
ein Füllen
mit Knochenstücken
oder unerwünschten
Gewebefragmenten. Eine Fingermulde 132 ist auf der proximalen
Oberfläche
des Handgriffs 111 angeordnet, um ein Entfernen des Knopfes 124 aus
der Mulde 118 zu ermöglichen.
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In der gezeigten Ausführungsform
weist die Nadel 126 eine Aufnahme 125 auf, die
auf dieser beispielsweise durch Mittel für eine integrale Aufformung
auf dem proximalen Ende befestigt ist. Die Kanüle 112 weist einen
Anschluss 114 auf, der auf dieser durch Mittel für eine integrale
Ausformung auf dem proximalen Ende befestigt ist. In dieser Ausführungsform
dienen die Aufnahmen 114 und 125 vorrangig zu
einem Fixieren der Kanüle
und der Nadel in einer festen gegenseitigen Lage vor dem Zusammenbau
mit dem Handgriff 111 und dem Greifmittel 124.
Die Aufnahme 125 kann ebenfalls einen Schlüssel wie
durch das in 22 gezeigte
Bezugszeichen 125' enthalten,
der sich in eine Ausnehmung 114 in der Aufnahme 114 passend
einfügt.
Diese Ausführung
erlaubt gleichzeitig ein Führen
der Spitzen 113 und 124 und darüber hinaus
eine Endmontage mit dem Handgriff und den Greifmittelabschnitten.
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Die Handgriffe 11 und 111 können einen
oberen Abschnitt 17 bzw. 117 und einen unteren
Abschnitt 14 bzw. 114 aufweisen. Die oberen und
unteren Abschnitte sind vorzugsweise hohl ausgeführte Bestandteile, die, wie
beispielhaft in den 21 bis 23 dargestellt, vorzugsweise
schnappend ineinander gefügt
sind. Wie aus 23 am
Besten ersichtlich ist, enthält
somit der obere Abschnitt 117 ein Paar aufeinander abgestimmter
Fortsätze 134, 135,
die jeweils auswärts
geformte Zinken 136 beziehungsweise 137 aufweisen.
Der untere Teil 114 enthält Einbuchtungen 138, 139 an
einander entgegengesetzten Seiten, die zu einer Aufnahme der Zinken 136 bzw. 137 in
einer Schnappverbindung ausgeführt sind,
wobei die unteren und oberen Abschnitte in einfacher Weise zusammengefügt werden.
Vorteilhaft sind Paare von Verbindern an einander entgegengesetzten
Seiten an Ausrichtungspfosten 140 und 100 beziehungsweise 142 angeordnet.
Während
eines Zusammenfügens
der Teile 114 und 117 werden die Ausrichtungspfosten 140 und 142 in
den Ausformungen 141 bzw. 143 aufgenommen. Diese
Anordnung hat sich als eine Anordnung erwiesen, die eine eingreifende
Verbindung ermöglicht,
welche die Abschnitte sicher und stabil miteinander verbindet.