DE69531818T2 - Nadelvorrichtung mit verbessertem griff - Google Patents

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D. Gregory VOLAN
Stephen Kuehn
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    • A61B10/02Instruments for taking cell samples or for biopsy
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    • A61B2017/0042Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets with special provisions for gripping
    • A61B2017/00424Surgical instruments, devices or methods, e.g. tourniquets with special provisions for gripping ergonomic, e.g. fitting in fist

Description

  • Technisches Anwendungsgebiet
  • Die Erfindung betrifft allgemein medizinische Instrumente, insbesondere Instrumente zur Verwendung für eine Biopsie, eine Saugbiopsie und für Transplantationen von Körpergeweben und Flüssigkeiten, beispielsweise Knochenmark.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Es ist häufig notwendig, von einem Patienten Biopsieproben zu entnehmen. Bei einer Knochenmarksbiopsie ist es immer erforderlich, den Knochen eines Patienten zu punktieren, um normalerweise nur im Inneren des Knochens vorhandenes Knochenmark zu gewinnen.
  • Eine Entnahme von Knochenmark kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Bei einer ersten Vorgehensweise der Knochenmarkentnahme, ist es wünschenswert, einen „Kern" aus Knochenmark zu gewinnen, um den Aufbau des Knochenmarkes zu beurteilen. Eine solche Vorgehensweise kann dann angezeigt sein, wenn zu untersuchen ist, ob bei einem Patienten Krebs vorliegt und die Verbreitung der möglicherweise vorhandenen Krebszellen festzustellen ist. Ein Beurteilen eines Knochenmarkskerns beansprucht typischerweise eine längere Zeitdauer, wobei der Kern erst präpariert und dann in dünne Proben geschnitten wird, die anschließend unter einem Mikroskop untersucht werden.
  • Eine weitere Vorgehensweise der Knochenmarkuntersuchung umfasst ein Einsaugen (Aspirieren) von Körperflüssigkeiten zum Ausführen einer relativ schnellen Untersuchung, wobei dabei der Krankheitszustand des Patienten festgestellt und Beiträge zur Diagnostik eines Patienten geleistet werden.
  • Schließlich werden im Rahmen weiterer Verfahren verschiedene angesaugte Körperflüssigkeitsproben, beispielsweise Knochenmark, für Verpflanzungen, wie beispielsweise Knochenmarktransplantationen, übertragen.
  • Obwohl bei den beschriebenen Verfahren verschiedene Ziele verfolgt werden, ist es immer erforderlich, den Körper zu punktieren, um Zugriff auf das Gewebe oder die Flüssigkeit innerhalb des Körpers zu erhalten. Es ist somit notwendig, eine Anordnung anzugeben, die die Fähigkeiten des Anwenders unterstützt, um die Verfahrensabläufe, wie etwa das Punktieren des Knochens, mit für den Patienten minimalen Verletzungen auszuführen.
  • Alle gegenwärtig auf dem Markt verfügbaren Knochenmarksbiopsie-, Aspirations- und Transplantationsnadeln weisen ein Griffstück mit einer Kanüle auf, die sich von dem Griffstück nach außen hin erstreckt. Das Griffstück wird durch den Arzt bei einem Punktieren des Knochens zum Ausüben einer Kraft auf die Kanüle verwendet. Derartige Nadeln enthalten üblicherweise ein Stilett mit einer scharfen Spitze, das durch die Kanüle hindurch eingeführt ist und zu Beginn für das Punktieren des Knochens verwendet wird. Während der Durchdringung des Gewebes dient das Stilett ebenfalls für eine Bedeckung der Kanüle, bevor diese den Knochen erreicht, so dass die im Anschluss daran entnommene Knochenmarkprobe frei von unerwünschtem Gewebe ist. Das Stilett wird dann entfernt und Knochenmark wird von dem Patient entnommen, wobei die Kanüle so gehandhabt wird, damit ein Eintreten eines Knochenmarkes in das Innere der Kanüle ermöglicht werden kann. In einigen Fällen wird bei dem Entfernen der Kanüle aus dem Patienten an der Kanüle ein leichtes Ansaugen zum Halten des Knochenmarks ausgeführt.
  • Die Knochenmarknadeln sind für gewöhnlich mit einer in der Mitte des Griffstückes angeordneten Nadel ausgeführt. Während viele Mediziner eine mittig angeordnete Nadel als komfortabel empfinden, hat sich herausgestellt, das es für einen Anwender mitunter leichter ist, die Nadel mit dem Zeigefinger zu betätigen, wenn die Nadel nicht mittig an dem Griffstück der Nadeleinrichtung angeordnet ist. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass es bei der Verwendung einer außermittigen Anordnung notwendig ist, das sowohl ein Arm, ein Handgelenk, als auch der Zeigefinger eines Mediziners im Wesentlichen in Richtung der Kanüle der Nadel ausgerichtet sein müssen, um eine verbesserte Kontrolle über die Nadel auszuüben. Beispiele derartiger Ausführungsformen sind in den US-Patenten US 4,469,109 und US 4,838,282 beschrieben.
  • Die US-A-5,257,632 beschreibt eine Anordnung einer Nadel für eine Knochenmarksbiopsie zum Ausführen einer Knochenmarkskernbiopsie und einer Knochenmarksaspirationsbiopsie in einem einzigen Verfahrensablauf. Die Anordnung enthält eine äußere Aspirationsscheide, die eine koaxiale innere hohle Kernnadel eng umgibt, und einen sich durch die Kernnadel hindurch erstreckenden Trokar. Eine Griffanordnung ist dafür ausgelegt, ein Einführen des mittigen Trokars, der Kernbiopsienadel und der äußeren Aspirationsscheide als Vorrichtung in den Knochen zu ermöglichen und in Verbindung damit jede Komponente des Systems ohne ein Verschieben der äußeren Aspirationsscheide sicher zu führen.
  • Ein Nachteil der meisten gegenwärtig auf dem Markt erhältlichen Knochenmarksnadelanordnungen besteht darin, dass bei einem Entfernen des Stiletts aus der Kanüle die Form des Griffstücks typischerweise grundlegend verändert wird. Bei der im US-Patent Nr. 4,838,282 beschriebenen Anordnung der Knochenmarksnadel ist dazu ein Entfernen ungefähr der Hälfte des Griffstücks notwendig, wenn das Stilett aus der Kanüle gezogen wird. Als ein Teil der Aufgabe der Erfindung hat sich gezeigt, dass es wünschenswert ist, die Grundform des Griffstückes nach einem Entfernen des Stiletts so gut wie nur möglich beizubehalten, um somit einem Mediziner einen noch einfacheren Gebrauch der Kanüle zu ermöglichen.
  • Aufgaben der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Nadelvorrichtung anzugeben, die einen ergonomisch geformten Abstandshandgriff aufweist, der einen Mediziner bei einem Einführen der Nadel in einen Patienten unterstützt.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine Knochenmarksnadel-Anordnung anzugeben, die eine Führungshilfe bei einem Aufnehmen der Probe in die Kanülenspitze für ein im Anschluss daran erfolgendes Entnehmen einer Biopsieprobe aufweist.
  • Es ist weiterhin eine Aufgabe der Erfindung, eine Knochenmarksnadel-Anordnung anzugeben, die eine Gestaltung eines Handgriffs in der Weise aufweist, dass die Form des Handgriffs nach einem Entfernen des Stiletts im Wesentlichen unverän dert bleibt. In Übereinstimmung mit einem damit verbundenen Aspekt der Erfindung ist das Stilett mit Haltemitteln, beispielsweise einem Greifmittel oder einem Knopf ausgestattet, der durch den Kanülenhandgriff getragen wird. Der Stilettknopf ist mit einer Einbuchtung oder einem hohlen Abschnitt in dem Kanülenhandgriff verbunden. Bei einer Ausführungsform bildet das Greifmittel für das Stilett einen Abschnitt der oberen proximalen Oberfläche des Handgriffs und wird durch eine Einbuchtung der Handgriffoberfläche aufgenommen. Eine aufklappbare Abdeckung ermöglicht einen Zugang zu dem hohlen Abschnitt für ein Platzieren und Entfernen des Stiletts.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine Anordnung anzugeben, die verbesserte Mittel zum Verhindern einer Rotation des Stiletts bezüglich der Kanüle aufweist, wenn das Stilett zusammen mit seinen Befestigungsmitteln in den Handgriff eingefügt ist.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die hier beschriebene Erfindung beschreibt eine Biopsienadelanordnung nach Anspruch 1.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist ein Handgriff eine sattelartig geformte obere Oberfläche auf, die sich der Form einer Handfläche eines Anwenders anpasst, wenn diese durch den Anwender ergriffen wird. Der sattelförmige Handgriff weist ein erstes relativ schmales Ende und ein zweites relativ breites Ende auf. Der Handgriff weist ebenfalls eine gekrümmte untere Oberfläche für ein einfaches Erfassen durch die Finger des Anwenders auf. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das proximale Ende der Kanüle mit der unteren Oberfläche des Handgriffes in Richtung des relativ schmalen Endes verbunden. Wenn ein Anwender das Griffstück an dem Ende ergreift, kann somit ein Teil des Zeigefingers des Anwenders problemlos an die Kanüle angelegt werden, um die Kanüle in den Patienten einzuführen. Der Kanülenhandgriff ist mit der Kanüle in einem spitzen Winkel verbunden, wobei dadurch das Handgelenk und der Unterarm des Anwenders im Wesentlichen in Richtung des Zeigefingers des Anwenders und der Achse der Kanüle zu liegen kommt.
  • Die Erfindung ermöglicht eine Nadelanordnung, die einen Handgriff mit einer proximalen konkav gekrümmten oberen Oberfläche mit einem außermittigen Radius und einem ersten relativ schmalen Ende und einem zweiten relativ breiten Ende des Handgriffes aufweist. Das breite Ende ist für eine Anpassung an die Form einer Benutzerhandfläche ausgebildet, das schmale Ende bildet eine Oberfläche zur Einschränkung eines lateralen Schlupfes in Richtung des Zeigefingers des Nutzers aus. Der Handgriff weist weiterhin eine distale Oberfläche auf, die eine Öffnung zur Aufnahme der Kanüle aufweist. Die Kanüle hat ein mittiges Lumen mit einem ersten Ende, das sich in die Aufnahmeöffnung hinein erstreckt und mit der distalen Oberfläche des relativ schmalen Endes des Handgriffs verbunden ist und ein zweites Ende, das sich distal aus dem Handgriff erstreckt. Ein abnehmbares Stilett ist vorzugsweise verschiebbar in das Lumen eingeführt und weist proximate Greifmittel auf, die innerhalb der äußeren Oberfläche des Handgriffs angeordnet sind. Die Greifmittel sind unter einer angelenkten Abdeckung verborgen oder werden in einer Einbuchtung der oberen Oberfläche des Handgriffs aufgenommen.
  • Beschreibung der Figuren
  • Es zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Biopsienadelanordnung;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Biopsienadelanordnung mit einem aus der Kanüle zurückgezogenen Stilett;
  • 3 eine perspektivische Teilansicht des Kanülenhandgriffs des Systems mit der Bedeckung in einer offenen Stellung während eines Einführens der proximalen Kanülenanordnung;
  • 4 eine vergrößerte Teilansicht der Kanülenspitze in einem Teilschnitt;
  • 5 eine vergrößerte teilweise Seitenansicht einer Stilettspitze;
  • 6 eine perspektivische Ansicht des Kanülenhandgriffs von hinten, mit einer Hohlraumabdeckung in der offenen Stellung in einer Darstellung einer Gelenkeinzelheit;
  • 7 eine teilweise Schnittdarstellung des Handgriffs mit einem eingebauten Stilett in einer geschlossenen Stellung;
  • 8 eine Ansicht des Handgriffs aus 7 mit der Abdeckung in einer offenen Stellung und mit einem teilweise aus der Kanüle zurückgezogenen Stilett;
  • 9 eine teilweise Schnittdarstellung entlang der Linie 9–9 aus 8;
  • 10 eine teilweise perspektivische Darstellung eines Ergreifens der erfindungsgemäßen Anordnung mit einer Darstellung eines beginnenden Eindringens in einen Körper;
  • 11 eine Ansicht der Anordnung aus 10 bei einem Eindringen in einen Knochen;
  • 12 eine Ansicht der Anordnung aus 10 nach einem Erreichen des Markhohlraumes des Knochens und eine Darstellung des Zurückziehens des Stiletts;
  • 13 die Anordnung aus 10 während eines Ansaugens von Material unter Verwendung einer Spritze;
  • 14-17 die Verwendung der Anordnung aus 10 bei einem Wiedereintritt in den Knochenhohlraum zum Entnehmen einer Biopsieprobe;
  • 18 die Verwendung einer Probenführung und einer Probe bei einem Entnehmen der Biopsieprobe aus der Kanüle;
  • 19 eine Seitenansicht der Probenführung und eine Teilansicht der Kanülenspitze mit weggelassenen Bestandteilen und in einer Schnittdarstellung;
  • 20 eine perspektivische Seitenansicht einer Ausführungsform der Erfindung mit einem in einer Einbuchtung auf der äußeren Oberfläche des Handgriffs aufgenommenen Stilettgreifmittel;
  • 21 eine seitliche perspektivische Schnittdarstellung der Ausführungsform aus 20 mit einem aus dem Handgriff entfernten Stilettgreifmittel in einer angedeuteten Liniendarstellung;
  • 22 eine Schnittdarstellung entlang der Linie 22–22 aus 20; und
  • 23 eine Schnittdarstellung entlang der Linie 23–23 aus 20.
  • Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Unter Verweis auf die jeweiligen Figuren wird eine Ausführungsform einer Biopsienadelanordnung 10 beschrieben, die eine an einem Handgriff 11 an dessen proximalen Ende angefügte Hohlkanüle 12 mit einem offenen scharfen distalen Ende 13 enthält. Der Handgriff 11 ist mit einer Abdeckung 16 versehen, die in der in den 2 und 3 gezeigten Stellung für ein Freilegen eines Spaltes oder eines hohlen Abschnitts 19 des Handgriffs aufgeklappt ist. Eine darin befindliche, an dem proximalen Ende der Kanüle 12 angebrachte Kanülenaufnahme 30 ist geöffnet. Die Enden 15 und 17 des Handgriffs 11 erstrecken sich lateral und weisen Symmetrieachsen auf, die unter einem spitzen Winkel auf die Kanülenachse der Kanüle 12 auftreffen. Dabei wird eine sattelförmige Anordnung ausgebildet, die sich der Hand eines Anwenders anpasst. Das Ende 15, das zu einem Ergreifen mit Zeigefinger und Daumen des Anwenders ausgeführt ist, weist einen kleineren Querschnitt als das Ende 17 auf, das zur Aufnahme durch die Handfläche des Nutzers ausgeführt ist.
  • Der Handgriff 11 hat einen Unterseitenabschnitt 14, mit welchem die Abdeckung 16 gelenkig verbunden ist. Die oberen lateralen Endabschnitte (Seitenbereiche) 15 und 17 des Handgriffs sind vorzugsweise aus einem einheitlichen Formteil ausgebildet und mittels eines flachen Verbindungsabschnitts 21 verbunden, welches die Unterseite einer Hohlraumöffnung 19 der Handgriffanordnung ausbildet. Der Handgriff kann somit in geeigneter Weise durch zwei Formteile ausgebildet werden. Eine offene röhrenförmige Kanülenaufnahme 30 ist an das proximale Ende der Kanüle 12 angeformt und dient zur Befestigung der Kanüle 12 an dem Handgriff 11 durch dichten Reibeingriff der Aufnahme 30 oder mittels eines Rasteingriffes der Aufnahme in eine Öffnung in der distalen Oberfläche der Unterseite 14 des Handgriffs 11. Die Aufnahme 30 erstreckt sich aufwärts in den offenen Handgriffabschnitt 19 hinein. Wie in den 7 und 8 besonders deutlich zu erkennen ist, ist der hohle Innenbereich der Kanülenaufnahme 30 fluidleitend mit dem hohlen Innenteil der Kanüle 12 verbunden. Die Kanülenaufnahme 30 ist wie die übrigen in Kontakt mit Körperflüssigkeiten kommenden Bestandteile vorzugsweise aus einem Polystyren-Terpolymer eines Acrylonitrils, Butadiens oder Styrens (ABS) oder alternativ dazu aus einem Polycarbonatpolymer ausgeführt.
  • Ein Stilett in Form einer austauschbaren Nadel 20, die einen Schaft 22 und ein Greifmittel oder Knopf 24 aufweist, fügt sich in den Handgriff 11 mit dem sich über das distale Ende 13 der Kanüle 12 hinaus erstreckenden distalen Ende 26 der austauschbaren Nadel ein. Der Knopf 24 ist mit einem proximalen Vorsprung 25 zum Herstellen eines zusätzlichen Druckwiderstandes auf das Greifmittel ausgeführt und bildet eine dagegen gerichtete Oberfläche aus, wobei der Druck durch interne Rippen 40 des Handgriffs während der Benutzung des Instrumentes aufgenommen wird.
  • Die Abdeckung 16 ist gelenkig mit dem unteren Abschnitt 14 des Handgriffs 11 mittels Gelenken 34, 36 und 38 verbunden. Bei der in den 6 und 8 besonders deutlich zu erkennenden bevorzugten Ausführungsform dieser Gelenke ist besonders hervorzuheben, dass die äußersten Gelenke 34 und 36 an einem höheren Punkt auf dem Basisabschnitt 14 des Handgriffs als das mittige Gelenk 38 gelagert sind. Das obere Ende des mittigen Gelenkes 38 ist mit der Abdeckung 16 in der Nähe des Durchmessers ebenfalls gelenkig verbunden. Dadurch wird ein rotierendes Einschwenken der Abdeckung 16 bei einem Eröffnen verursacht, wodurch ein Herausschwenken aus dem Weg des Knopfes 14 in einer viel schnelleren Weise hervorgerufen wird, als dies sonst der Fall ist. Diese Gelenkanordnung hält die geöffnete Abdeckung darüber hinaus in einer relativ erhöhten Stellung, wie aus 8 zu entnehmen ist.
  • Die Komponenten 14, 15, 16 und 17 des Handgriffs sind alle vorzugsweise mit Rippen 40 ausgestaltet, um eine strukturelle Widerstandsfähigkeit in Verbindung mit einem geringen Gewicht des Handgriffs 11 zu ermöglichen. Diese Komponenten sind vorzugsweise aus einem Polyolefin, wie beispielsweise einem Polyethylen hoher Dichte, Polypropylen oder einem Polyester oder einem vergleichbaren thermoplastischen polymeren Material ausgeführt. Die Abdeckung 16 ist vorzugsweise mit Seitenwänden 42 versehen, die eine das Greifmittel 24 umschließende Kammer bilden, wenn sich die Abdeckung in einer geschlossenen Stellung befindet.
  • Der Basisabschnitt 25 ist mit nach oben heraus ragenden Vorsprüngen 44 und 48 ausgestattet. Die Vorsprünge 44 auf der Vorder- und Rückseite des Handgriffs greifen eng in gekrümmte Einbuchtungen 46 in dem unteren Teil des Knopfes 24 ein. Der Knopf 24 übergreift die Außenseite der Vorsprünge 48 eng und bildet damit eine Anordnung aus, durch die eine relative Rotation der austauschbaren Nadel 22 und der Kanüle 12 auch bei einer durch den Mediziner ausgeübten beträchtlichen Kraft auf die Nadelbaugruppe verhindert wird.
  • Wie aus 7 zu entnehmen ist, greift eine Lippe 54 der Abdeckung 16 in den unteren Teil 14 des Handgriffs ein. Eine Einbuchtung 58 ist in dem unteren Handgriffabschnitt 14 angeordnet und nimmt einen Vorsprung 56 der Abdeckung auf, um die Abdeckung in einer geschlossenen Stellung zu halten. Ein Vorsprung 60 ist zum Ausbilden einer Greiffläche zum Öffnen der Abdeckung 16 angeordnet.
  • Die erfindungsgemäß vorgesehene Vorgehensweise bei einer Benutzung des Instruments ist in den 10 bis 19 gezeigt. Wie aus 10 zu entnehmen ist, wird die durch die Hand 70 des Mediziners ergriffene Nadel durch einen Einschnitt durch das weiche Gewebe 72 in Richtung des Knochens und bei Kontakt in die Knochenstruktur 74, üblicherweise in die posteriore Spina Iliaca, eingeführt. Die Nadel wird mittels einer alternierenden Drehung um 45° in Uhrzeigerrichtung bzw. entgegen der Uhrzeigerrichtung in den Markraum vorangetrieben. Wie in 12 gezeigt, wird die Abdeckung 16 dann geöffnet und die austauschbare Nadel 20 aus der Kanüle entfernt. Für ein Ansaugen einer Probe wird im Anschluß daran eine Spritze auf der Kanülenaufnahme 30 befestigt, die zu diesem Zweck zweckmäßi gerweise mit einem besonderen Passstück ausgestattet ist. Durch ein schnelles Zurückziehen des Spritzenkolbens wird ein Unterdruck angelegt, um eine angesaugte Probe zu nehmen.
  • Die Vorgehensweise bei einer Biopsie ist in den 15 bis 19 dargestellt. Dabei wird ein nochmaliges Eindringen in den Markraum ausgeführt und nach dem Entfernen der austauschbaren Nadel die Kanüle in den Markraum zum Entnehmen einer Probe vorgeschoben. Nach Möglichkeit kann ein mit dem Greifmittel 24 vergleichbares Griffstück (nicht gezeigt) für die Nadel in der Nadelvorrichtung enthalten und in dem Handgriff platziert sein, wobei diese den für das Greifmittel 24 vorgesehenen Platz ausfüllt. Die Probe wird durch ein Herausziehen und eine einige Male in jede Richtung erfolgende Rotation der Kanüle von umgebendem Gewebe getrennt. Um eine leichte Aufnahme der Probe in das Kanülenlumen zu ermöglichen, wird, wie in 19 gezeigt, das Probenmaterial in die Kanüle durch ein Einführen einer Probe 82 durch das distale Ende der Kanüle unter Anwendung der Probenführung 80 hineingeschoben. Die Biopsieprobe wird dann in das proximale Ende der Kanüle und durch den Kanülenanschluss gedrückt.
  • Es ist ersichtlich, dass die Sondenführung 80 vorzugsweise ein gegossener Kunststoffkörper, im Wesentlichen in Form einer Sanduhr, ist. Eine zylindrische Öffnung erstreckt sich zwischen den Abschlüssen der Führung. Die zylindrische langgestreckte Öffnung besitzt einen im Wesentlichen zum Innenlumen der Kanüle 12 gleichen Durchmesser. Vorzugsweise ist an jedem Ende der Öffnung eine Aufweitung zum Anpassen an das distale Ende der Kanüle und zum Ausbilden einer Führung zum Einschieben einer Sonde in das distale Ende der Kanüle für das Entnehmen des Probematerials der Biopsie ausgebildet.
  • In der Ausführungsform entsprechend der 20 bis 22 enthält eine hier allgemein mit dem Bezugszeichen 110 versehene Nadelanordnung eine Hohlkanüle 112, die ein offenes scharfes distales Ende 113 aufweist und an einem Handgriff 111 an dessen proximalem Ende befestigt ist. Der Handgriff 111 ist mit einem zurückgesetzten Abschnitt 118 versehen, der ein Greifmittel oder einen Knopf 124 der Nadel aufnimmt. Ein festes Stilett in Form einer Nadel 126 weist eine distale Spitze 127 und ein erstes an dem Knopf 124 befestigtes Ende auf. Der Knopf 124 ist auf der Nadel 126 aufgeformt und weist eine äußere sattelartig geformte Oberfläche auf, die sich der Form des Handgriffs 111 anpasst, um eine glatte äußere Oberfläche für die Anordnung auszubilden.
  • Ein mit dem Knopf 124 integraler Stift 128 ist in einer passenden Öffnung 130 in einer Ausnehmung 118 des Handgriffs 111 aufgenommen und dient zu einem Befestigen des Knopfes 124 in einer gewünschten Drehstellung und verhindert eine relative Rotation zwischen der Kanüle 112 und der Nadel 124. Die austauschbare Nadel 126 weist eine scharfe distale Spitze 127 auf, die fluchtend mit der distalen Spitze 113 der Kanüle 112 zusammenfällt. Die Nadel 126 dient zum Verschließen der Kanüle 112 und verhindert ein Füllen mit Knochenstücken oder unerwünschten Gewebefragmenten. Eine Fingermulde 132 ist auf der proximalen Oberfläche des Handgriffs 111 angeordnet, um ein Entfernen des Knopfes 124 aus der Mulde 118 zu ermöglichen.
  • In der gezeigten Ausführungsform weist die Nadel 126 eine Aufnahme 125 auf, die auf dieser beispielsweise durch Mittel für eine integrale Aufformung auf dem proximalen Ende befestigt ist. Die Kanüle 112 weist einen Anschluss 114 auf, der auf dieser durch Mittel für eine integrale Ausformung auf dem proximalen Ende befestigt ist. In dieser Ausführungsform dienen die Aufnahmen 114 und 125 vorrangig zu einem Fixieren der Kanüle und der Nadel in einer festen gegenseitigen Lage vor dem Zusammenbau mit dem Handgriff 111 und dem Greifmittel 124. Die Aufnahme 125 kann ebenfalls einen Schlüssel wie durch das in 22 gezeigte Bezugszeichen 125' enthalten, der sich in eine Ausnehmung 114 in der Aufnahme 114 passend einfügt. Diese Ausführung erlaubt gleichzeitig ein Führen der Spitzen 113 und 124 und darüber hinaus eine Endmontage mit dem Handgriff und den Greifmittelabschnitten.
  • Die Handgriffe 11 und 111 können einen oberen Abschnitt 17 bzw. 117 und einen unteren Abschnitt 14 bzw. 114 aufweisen. Die oberen und unteren Abschnitte sind vorzugsweise hohl ausgeführte Bestandteile, die, wie beispielhaft in den 21 bis 23 dargestellt, vorzugsweise schnappend ineinander gefügt sind. Wie aus 23 am Besten ersichtlich ist, enthält somit der obere Abschnitt 117 ein Paar aufeinander abgestimmter Fortsätze 134, 135, die jeweils auswärts geformte Zinken 136 beziehungsweise 137 aufweisen. Der untere Teil 114 enthält Einbuchtungen 138, 139 an einander entgegengesetzten Seiten, die zu einer Aufnahme der Zinken 136 bzw. 137 in einer Schnappverbindung ausgeführt sind, wobei die unteren und oberen Abschnitte in einfacher Weise zusammengefügt werden. Vorteilhaft sind Paare von Verbindern an einander entgegengesetzten Seiten an Ausrichtungspfosten 140 und 100 beziehungsweise 142 angeordnet. Während eines Zusammenfügens der Teile 114 und 117 werden die Ausrichtungspfosten 140 und 142 in den Ausformungen 141 bzw. 143 aufgenommen. Diese Anordnung hat sich als eine Anordnung erwiesen, die eine eingreifende Verbindung ermöglicht, welche die Abschnitte sicher und stabil miteinander verbindet.

Claims (16)

  1. Biopsienadelanordnung (10, 110) mit einem Handgriff (11, 111) mit einer distalen Oberfläche, aus der sich distal eine Nadel erstreckt, und einer proximalen Oberfläche zum Eingriff des Handgriffs mit der Handfläche eines Benutzers, wobei die distale Oberfläche eine Aufnahmeöffnung (19), eine Kanüle (12, 112) mit einem zentralen Lumen, wobei die Kanüle ein sich in die Aufnahmeöffnung (19) erstreckendes erstes Ende und ein sich distal von der Öffnung (19) des Handgriffs erstreckendes zweites Ende (13, 113) hat, welches von der proximalen Oberfläche her erreichbar ist, und eine austauschbare Nadel (20, 126) hat, die zur Aufnahme in dem Lumen ausgebildet ist, wobei die Nadel ein erstes und zweites Ende (26, 127) hat, wobei das erste Ende der Nadel proximate Greifmittel (24, 124) hat, wobei die proximalen Greifmittel dazu ausgebildet sind, durch den Handgriff (11, 111) getragen zu werden und der proximalen Oberfläche des Handgriffs zu entsprechen und wobei die Nadel im Gebrauch in dem Lumen der Kanüle positioniert ist und sich durch dessen Länge erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die proximale Oberfläche ein konkav gekrümmtes proximales Ende mit einem ersten, relativ schmalen Ende (15) und einem zweiten, relativ breiten Ende (17) hat, wobei das breite Ende in Entsprechung zur Handfläche eines Benutzers gekrümmt ist und das schmale Ende eine Fläche zur Begrenzung eines seitlichen Rutschens in Richtung des Zeigefingers des Benutzers bildet und das Zentrum der konkaven Oberfläche zu der Seite der Nadel hin verschoben ist, wo das breite Ende gebildet ist, wobei die Kanüle mit der distalen Oberfläche des Handgriffs (11, 111) zum relativ schmalen Ende (15) hin verbunden und die proximale Greifeinrichtung dazu ausgebildet ist, unter einer angelenkten Abdeckung (16) verborgen zu sein, oder dazu, in einem die proximalen Greifmittel aufnehmende Einbuchtung (118) in der proximalen Oberfläche aufgenommen zu sein.
  2. Nadelanordnung nach Anspruch 1, wobei die distale Oberfläche eine allgemein konvexe Gestalt hat und die Öffnung (19) sich durch das distale Ende dieser Gestalt erstreckt.
  3. Anordnung nach Anspruch 1, wobei der Handgriff (11, 111) ein hohl geformtes Polymermaterial aufweist.
  4. Anordnung nach Anspruch 3, wobei die proximalen Greifmittel (24, 124) innerhalb des hohlen Handgriffs (11, 111) angeordnet sind.
  5. Anordnung nach Anspruch 3, wobei die proximalen Greifmittel (24, 124) in der Einbuchtung (118) aufgenommen sind und die äußere Oberfläche der Anordnung bilden.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, wobei die Einbuchtung (118) einen verbreiterten Abschnitt einschließt, der ein manuelles Ergreifen der proximalen Greifmittel (24, 124) erleichtert.
  7. Anordnung nach Anspruch 3, wobei der hohle Handgriff (11, 111) aus zwei Teilen (14, 16, 114, 117) gebildet ist, die durch Schnappverschluss miteinander verbunden sind.
  8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 und 5 bis 7, wobei die proximalen Greifmittel (24, 124) zur Aufnahme in der Einbuchtung (118) ausgebildet sind und die proximalen Greifmittel (24, 124) mit Mitteln zur Verhinderung einer Relativdrehung zwischen den proximalen Greifmitteln und dem Handgriff (11, 111) versehen sind.
  9. Anordnung nach Anspruch 8, wobei die Mittel zur Verhinderung einer Drehung einen mit dem proximalen Greifmittel (24, 124) integral gebildeten Stift (128) aufweisen und die proximale Oberfläche des Handgriffs (11, 111) eine Öffnung (130) zur Aufnahme des Stiftes aufweist.
  10. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 und 5 bis 7, wobei die proximalen Greifmittel (24, 124) dazu ausgebildet sind, in der Einbuchtung (118) aufgenommen zu sein, und die proximalen Greifmittel (24, 124) eine sattelförmige proximale Oberfläche haben.
  11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 und 5 bis 7, wobei die proximalen Greifmittel (24, 124) zur Aufnahme in der Einbuchtung (118) ausgebildet sind und die Nadel (20, 126) ein scharfes Ende (127) hat, welches mit dem distalen Ende (13, 18) der Kanüle (12, 112) bündig ist.
  12. Anordnung nach Anspruch 1, wobei die Nadel (20, 126) im in der Kanüle (12, 112) montierten Zustand mit einem scharfen Ende (127) versehen ist, das sich distal über das distale Ende (13, 113) der Kanüle (12, 112) hinaus erstreckt.
  13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 und 5 bis 7, wobei der Handgriff (11, 111) mindestens zwei Teile (14, 16, 114, 117) aufweist, die durch Schnappverschluss miteinander verbunden sind, und wobei innere Ausrichtungspfosten (140, 142) zur Führung der Teile in Ausrichtung miteinander vorgesehen sind.
  14. Anordnung nach Anspruch 13, wobei der Schnappverschluss durch Zusammenpassen von Fortsätzen (134, 135) und Rücksprüngen (138, 139) auf den beiden Teilen realisiert ist.
  15. Anordnung nach Anspruch 14, wobei die Fortsätze (134, 135) an einem der Teile mindestens eine sich seitlich erstreckende Zinke (136, 137) an mindestens einem der Fortsätze einschließen, der mit dem anderen der Teile verriegelt ist.
  16. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 und 5 bis 7, wobei die proximalen Greifmittel (24, 124) zur Aufnahme in der Einbuchtung (118) ausgebildet sind und die Nadel (20, 126) einen angeformten Stempel (125) aufweist und die proximalen Greifmittel (24, 124) über den Stempel eingepasst sind.
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