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Diese Erfindung betrifft allgemein
die Steuerung des Zugangs zu Arzneistoffen, die in einer Arzneistoffabgabevorrichtung
enthalten sind. Insbesondere betrifft diese Erfindung ein mikroprozessorgesteuertes
Sperrsystem, das einen Zugang zu einem narkotischen Arzneistoff
nur an einen vorgesehenen Anwender erlaubt, der eine eindeutig kodierte
maschinenlesbare Zugangsvorrichtung besitzt, die spezifisch von
einem Sperrsystem an einer Arzneistoffabgabevorrichtung zur intrapulmonalen
Arzneistoffabgabe gelesen wird.
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Der gesteuerte Zugang zu einem Arzneistoff oder
einem Medikament ist in Fällen,
bei denen der Arzneistoff ein Narkotikum oder für einen nicht vorgesehenen
Anwender potenziell toxisch ist, von größter Wichtigkeit. Ein Anwender,
für den
der Arzneistoff nicht vorgesehen ist, wie z. B. ein Kind, kann durch einen
solchen Zugang verletzt werden. Im Fall von Narkotika, bei denen
die Anwendung des Arzneistoffs sehr stark eingeschränkt ist,
ist eine unbeabsichtigte Verwendung nicht nur potenziell gefährlich, sondern
auch illegal.
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Die Verabreichung eines Arzneistoffs
bei Bedarf (z. B. eines Narkotikums, eines Analgetikums oder eines
Therapeutikums, wie z. B. Insulin), die es dem Patienten erlaubt,
die Verabreichung seines Medikaments zu steuern, hat sich als effektives
Verfahren zur Aufrechterhaltung wirksamer Blutkonzentrationen des
Arzneistoffs erwiesen oder sie ermöglicht einen schnellen Konzentrationsanstieg
des Arzneistoffs für
eine schnelle physiologische Wirkung.
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Eine Narkotikumtherapie bildet die
Hauptstütze
der Schmerzkontrolle. Diese Arzneistoffe können in vielen Formen an Patienten
mit nachoperativen Formen und anderen Formen akuter und chronischer
Schmerzen verabreicht werden. Morphin, eines der ältesten
Narkotika, ist zur Verabreichung in Tablettenform oder in injizierbarer
Form verfügbar. Fentanyl,
ein synthetisches Narkotikum, wurde erstmals 1960 von Paul Janssen
synthetisiert und es stellte sich heraus, dass es 150 mal wirksamer
ist als Morphin (Theodore Stanley, „The History and Development
of the Fentanyl Series",
Journal of Pain and Symptom Management 7, 3 (Ergänzung), S3 bis S7 (1992)].
Fentanyl und die damit verwandten Stoffe Sufentanyl und Alfentanyl
sind für
die Abgabe durch Injektion verfügbar.
Darüber
hinaus ist Fentanyl zur Verabreichung durch ein transdermales Abgabesystem
in Form eines Hautpflasters verfügbar
[DuragesicTM (Fentanyl-Transdermalsystem)
Packungseinsatz, Janssen Pharmaceutica, Piscataway, NJ 08855, Jan.
bis Jun. 1991].
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Ein Merkmal des synthetischen Narkotikums Fentanyl
besteht darin, dass es eine kürzere
Zeit bis zum Wirkungsbeginn und eine kürzere Wirkdauer als Morphin
aufweist. Dies macht Fentanyl zu einem nützlichen Arzneistoff für die Kontrolle
akuter Schmerzen. Gegenwärtig
wird Fentanyl für
die Kontrolle von akuten Schmerzen typischerweise durch eine intravenöse Injektion
verabreicht. Obwohl Fentanyl mit einem Transdermalpflaster verabreicht
werden kann, ist die transdermale Abgabe von Fentanyl für eine Langzeitverabreichung
des Arzneistoffs gestaltet und kann für einen Kurzzeiteffekt nicht
schnell eine Peak-Konzentration erreichen.
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Eine Alternative zur Abgabe von Narkotika durch
Injektion ist die Abgabe durch Einatmen. Es wurde gezeigt, dass
Morphin [J. Chrusbasik et al, „Absorption
and Bioavallability of Nebulized Morphine", Br. J. Anaesth. 61, 228–30 (1988)],
Fentanyl [M. H. Worsley et al., „Inhaled Fentanyl as a Method
of Analgesia", Anaesthesia
45, 449–51
(1990)] und Sufentanyl [A. B. Jaffe et al., "Rats Self-administer Sufentanyl in Aerosol
Form", Psychopharmacology 99,
289– 93
(1989)] als Aerosole in die Lunge abgegeben werden können. Die
von Worsley beschriebene Pilotstudie legte nahe, dass „eingeatmetes
Fentanyl ein effektives, sicheres und bequemes Analgesieverfahren
ist, das einer weiteren Untersuchung lohnt".
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Das Einatmen eines wirksamen synthetischen
narkotischen Aerosols stellt einen Mechanismus für die nicht-invasive Abgabe
schnell wirkender Bolusportionen eines Narkotikums dar. Die Verabreichung
von mehreren Bolusportionen eines Narkotikums nach Bedarf, die mit
einer gesteuerten intravenösen
Basisinfusion eines Narkotikums gekoppelt ist, wird als „patientengesteuerte
Analgesie" (PCA)
bezeichnet und es wurde gefunden, dass es sich dabei um ein sehr
wirksames Mittel der postoperativen Schmerzkontrolle handelt.
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Die Analgesie nach Bedarf wurde erstmals 1968
durch Schetzer eingeführt,
der zeigte, dass es sich dabei um einen wirksamen Mechanismus zur Behandlung
postoperativer Patienten handelte [Maureen Smythe, „Patient-Controlled
Analgesia: A Review",
Pharmacotherapy, 12, 2, 132–43
(1992)]. Vor der Verfügbarkeit
einer patientengesteuerten Analgesie bestand das Paradigma für die postoperative Schmerzkontrolle
aus periodischen intramuskulären Injektionen
eines Narkotikums. Der Zyklus, der darin besteht, dass der Patient,
der einen Schmerz empfindet, die Krankenschwester ruft, die den
Arzneistoff finden und dann an das Bett zur Verabreichung bringen
muss, führt
zu einer suboptimalen postoperativen Schmerzkontrolle [Philip Shade, „Patient-controlled
Analgesia: Can Client Education Improve Outcomes?", Journal of Advanced
Nursing 17, 408–13 (1992)].
Es wurde gezeigt, dass die postoperative Schmerzkontrolle durch
eine periodische Verarbreichung eines Narkotikums für viele
der Patienten, die mit den mehr als 21 Millionen chirurgischen Eingriffen in
den Vereinigten Staa ten jedes Jahr behandelt werden, ein großtenteils
uneffekrtives verfahren der Schmerzkontrolle darstellt [John Camp, „Patient Controlled
Analgesia", AFP,
2145–2150
(1991)]. Studien pharmakokinetischer Daten therapeutischer Narkotika
haben gezeigt, dass selbst dann, wenn jeder Patient zuverlässig postoperativ
eine konstante Dosis eines Narkotikums erhält, die Variabilität bei den
Patienten einen solchen Ansatz fundamental schwach und potenziell
gefährlich
macht [L. E. Mather, „Pharmacokinetics
and Patient-Controlled Analgesia",
Acta Anaesthesiologica Belgica, 43, 1, 5–20 (1992)].
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Die erste kommerzielle Vorrichtung
zur automatischen Bereitstellung einer intravenösen patientengesteuerten Analgesie
wurde in der Mitte der 1970'er
Jahre in Wales entwickelt. Diese Vorrichtung, der Cardiff-Palliator
(Graesby Medical Limited, Vereinigtes Königreich), ist der Vorgänger zahlreicher
gegenwärtig
erhältlicher
computergesteuerter und patientengesteuerter intravenöser Analgesiepumpen [Elizabeth
Ryder, „All
about Patient-Controlled Analgesia", Journal of Intravenous Nursing 14,
372-81 (1991)). Studien unter Verwendung dieser computergesteuerten
intravenösen
Narkotikalnfusionspumpen haben gezeigt, dass kleine Dosierungen
von Narkotika, die nach Bedarf vom Patienten gegeben werden, im
Vergleich zu einer periodischen intramuskulären Verabreichung dieser Arzneistoffe
eine überlegene Schmerzlinderung
bereitstellten [Morton Rosenburg, „Patient-Controlled Analgesia", J. Oral Maxillofac. Surg.
50, 386–89
(1992)].
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Diese computergesteuerten Pumpen
ermöglichten
typischerweise die Programmierung vier verschiedener Parameter:
1) Die intravenöse
Grundinfusionsgeschwindigkeit an Narkotikum; 2) der Bolus des Narkotikums,
der bei jedem Bedarf des Patienten abgegeben wird; 3) die maximal
zulässige
stündliche Gesamtdosis
an Narkotikum; und 4) der Sperrzeitraum zwischen den Dosierungen.
Eine typische Programmierung für
eine postoperative Schmerzkontrolle mit intravenösem Fentanyl könnte eine
Grundinfusionsgeschwindigkeit von 20 μg/Stunde, eine Bolusbedartsdosis
von 20 μg,
eine maximale stündliche Dosierung
von 180 μg
und ein Sperrzeitraum zwischen den Dosierungen von 5 min sein. In
einer Studie von 30 Patienten, die bezüglich postoperativer Schmerzen
mit einer intravenösen
patientengesteuerten Fentanylanalgesie behandelt wurden, wurde gefunden,
dass die minimale wirksame Konzentration (MEC) von Fentanyl im Blut,
die erforderlich war, um eine Schmerzlinderung in der Gruppe der
Patientenstudien zu erreichen, im Bereich von 0,23 bis 1,18 ng/ml
lag. Eine klinisch signifikante Atemdepression wurde in dieser Studie
nicht beobachtet, was mit veröffentlichten
Daten konsistent ist, die zeigen, dass typischerweise eine Fentanylkonzentration
im Blut von 2 ng/ml erforderlich ist, um die Atemgeschwindigkeit zu
vermindern [Geoffrey Gourlay et al., „Fentanyl Blood Concentration – Analgesic
Response Relationship in the Treatment of Postoperative Paln", Anesth. Analg.
67, 329–37
(1988)].
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Die Verabreichung eines Narkotikums
zur Schmerzkontrolle ist potenziell gefährlich, da Überdosierungen von Narkotika
Komplikationen wie z. B. eine Atemdepression verursachen. Die Atemgeschwindigkeit
des Patienten wird durch die Verabreichung von Narkotika vermindert.
Diese Verminderung der Atemgeschwindigkeit kann nicht mit einer Änderung
des Atemvolumens in Zusammenhang gebracht werden [Miller, Anesthesia
(2. Auflage), Churchill Livingston, 1, 762]. Die vier programmierbaren
Parameter, die bei computergesteuerten intravenösen patientengesteuerten Analgesie-Infusionspumpen
verfügbar
sind, müssen
so ausgewählt
werden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Überdosierung des Narkotikums
minimiert wird. Die bevorzugte Technik besteht darin, die Grundinfusionsgeschwindigkeit
relativ niedrig einzustellen und diese Geschwindigkeit auf der Basis
der Häufigkeit
zu erhöhen,
mit welcher der Patient den Bolus-Anforderungsknopf drückt, um
sich selbst zusätzlichen
Arzneistoff zu verabreichen.
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Solange der Patient der oder die
einzige ist, der bzw. die den Anforderungsknopf drückt, ist
eine Atemdepression unwahrscheinlich. Es gab jedoch dokumentierte
Fälle aus
der Familie und von Freunden des Patienten, die den Narkotikum-Anforderungsknopf
gedrückt
haben, z. B. während
der Patient schlief [Robert Rapp et al., „Patient-controlled Analgesia:
A Review of the Effectiveness of Therapy and an Evaluation of Currently
Avallable Devices", DICP,
The Annals of Pharmacotherapy, 23, 899–9040 (1989)].
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Bei der patientengesteuerten Analgesie
besteht das Problem, dass sie gegenwärtig unter Verwendung einer
intravenösen
Infusionspumpe durchgeführt
werden muss. Dies erfordert, dass ein Dauerkatheter in der Vene
des Patienten angeordnet werden muss, und dass der Patient immer
ein relativ raumgreifendes System mit sich führen muss, um eine Grundinfusion
eines intravenösen
Narkotikums zu erhalten, und um je nach Bedarf eine periodische Selbstverabreichung
eines Bolus von zusätzlichem Narkotikum
zu ermöglichen,
um den sich ändernden Bedarf
des Patienten bezüglich
des Arzneistoffs zu berücksichtigen.
Es wurde eine tragbare PCA-Vorrichtung beschrieben, die eine armbanduhrenartige Schnittstelle
umfasst [D. J. Rowbotham, „A
Disposable Device for Patient-Controlled Analgesia with Fentanyl", Anaesthesia 44,
922-24 (1989)]. Dieses System umfasst einige der Merkmale der computergesteuerten
programmierbaren PCA-Infusionspumpen, wie z. B. die Grundinfusionsgeschwindigkeit
und die Menge jedes Bolus. Dieses System, dass die Verwendung eines
intravenösen
Katheters umfasste, wie er in größeren Infusionspumpen
verwendet wird, umfasste jedoch keine Vorkehrungen, um die tatsächliche
Dosis des an den Patienten im Laufe der Zeit verabreichten Fentanyls
genau aufzuzeichnen.
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Obwohl Fentanyl mit einem Transdermalptaster
verbra werden kann, wurde gefunden, dass dieses Verfahren für eine postoperative
Schmerzkontrolle suboptimal ist [K. A. Lehmann et al., „Transdermal
Fentanyl for the Treatment of Paln alter Major Urological Operations,
Eur. J. Clin. Pharmacol. 21, 17–21
(1991)]. Lehmann hat gefunden, dass die niedrige Dosis eines Narkotikums,
das durch transdermales Fentanyl bereitgestellt wird, unzureichend war,
um die Schmerzen bei vielen dieser Patienten zu erleichtern, und
dass die Erhöhung
der Grundinfusionsgeschwindigkeit des Pflasters bei einigen Patienten
das Risiko einer signifikanten Atemdepression hervorrufen würde. Darüber hinaus
betont Lehmann, dass dann, wenn eine solche Komplikation im Zusammenhang
mit der Abgabe eines Narkotikums durch ein Transdermalpflaster auftreten
würde,
die Infusion nicht schnell genug gestoppt werden könnte, da
das durch das Transdermalpflaster erzeugte „kutane Fentanyldepot" zu einer Fortsetzung
der Narkotikuminfusion selbst nach der Entfernung des Pflasters
führen
würde.
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Die Abgabe von Fentanyl durch ein
Aerosol, das im Zusammenhang mit einer nicht invasiv abgegebenen
lange wirkenden Zubereitung eines Narkotikums, wie z. B. von oralem
Morphin mit langsamer Freisetzung oder einem Fentanyl-Transdermalpflaster
verwendet wird, stellt ein Mittel für einen nicht invasive Verabreichung
einer Grundrate eines Narkotikums und von schnell wirkenden Bolusportionen
eines Narkotikums an einen ambulanten Patienten bereit.
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Bei der Aerosolabgabe von Fentanyl,
die vorstehend beschrieben worden ist, besteht das Problem, dass
zur Verabreichung des Arzneistoffs ineffiziente und raumerfüllende Vernebelungsvorrichtungen
verwendet werden müssen.
Darüber
hinaus funktionieren diese Vernebelungsvorrichtungen dadurch, dass
der Arzneistoff in wässriger
Lösung
von einem offenen Vorrat verabreicht wird und dass sich der Dampf
altgemein verteilen und das Potenzial einer Überdosierung erzeugen kann,
und zwar aufgrund eines Mangels einer reproduzierbaren Aerosolabgabe.
Darüber
hinaus sind ein Missbrauch durch Diebstahl des Fentanyls in wässriger
Phase und ein anschließendes
unautorisiertes Umverpacken dieser von Vorschriften betroffenen
Substanz in einer wässrigen
injizierbaren Form möglich.
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Da in der heutigen Zeit der größte Teil
der Chirurgie bei ambulanten Patienten durchgeführt wird und da diese Patienten
häufig
schnell aus dem Krankenhaus entlassen werden, und da die patientengesteuerte
Analgesie als bevorzugtes Verfahren der postoperativen Schmerzkontrolle
identifiziert worden ist, ist es erwünscht, ein sicheres, wirksames und
zugangsgesteuertes Verfahren zur nicht-invasiven ambulanten patientengesteuerten
Analgesie zur Verfügung
zu haben.
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Die GB-A-2 262 452 beschreibt ein
Arzneistottabgabesystem, bei dem kodierte Stifte an einer Arzneistoffnachfülleinheit
angebracht sind. Die kodierten Stifte aktivieren ein Abfühlmittel,
das die Freisetzung von Arzneistoffpulver steuert.
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Gemäß eines ersten Aspekts der
vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Beschränken des
Zugangs zu einer Freisetzung eines vernebelten Arzneistoffs bereitgestellt,
umfassend:
- (a) Bereitstellen einer Kommunikation
zwischen einem eindeutig kodierten Schlüssel und einer Sperre, wobei
die Sperre mindestens eine Komponente einer handgehaltenen, in sich
geschlossenen Aerosol-Arzneistoffabgabevorrichtung ist und die Freisetzung
eines Aerosols von der handgehaltenen, in sich geschlossenen Aerosol-Arzneistoffabgabevorrichtung
verhindert, und wobei der Schlüssel
eine Vorrichtung ist, die von der Aerosol-Arzneistoffabgabevorrichtung unabhängig ist;
- (b) Lesen eines eindeutigen Codes von dem Schlüssel durch
die Sperre;
- (c) Vergleichen des eindeutigen Codes mit einem Code der Sperre;
- (d) Ermöglichen
eines Zugangs zu einer Dosierung eines Arzneistoffs in der in sich
geschlossenen Arzneistoffabgabevorrichtung durch Senden eines elektronischen
Signals zu einer Steuereinrichtung, welche die Aktivierung der Vorrichtung ermöglicht,
wenn die eindeutigen Codes des Schlüssels und der Sperre übereinstimmen;
und
- (e) Entfernen des Schlüssels
von der Arzneistoffabgabevorrichtung nach dem Zugang zur Freisetzung,
wodurch eine darauf folgende Freisetzung einer Dosierung verhindert
wird, bis der Schlüssel der
Sperre zum erneuten Lesen wieder bereitgestellt wird.
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Gemäß eines zweiten Aspekts der
vorliegenden Erfindung wird ein Arzneistoffausgabe-Sicherheitssystem
bereitgestellt, umfassend:
eine Arzneistoffabgabevorrichtung
zum Abgeben einer vernebelten Formulierung zum Einatmen, umfassend:
einen
Behälter,
der eine analgetische Arzneistoffformulierung enthält;
eine
Verhinderungsvorrichtung, die einen Zugang zu der analgetischen
Arzneistoffformulierung verhindert, bis die Vorrichtung durch ein
elektronisches Signal aktiviert wird;
eine Sperre, welche die
Verhinderungsvorrichtung beim Empfangen eines eindeutigen Codes
aktiviert; und
eine Arzneistoffausgabekomponente, welche die Formulierung
zum Einatmen vernebelt; und
einen Schlüssel, der einen eindeutigen
Code an die Sperre sendet, wobei der Schlüssel von der Arzneistoffabgabevorrichtung
unabhängig
ist und von der Arzneistoffabgabevorrichtung zur Deaktivierung der Verhinderungsvorrichtung
nach jeder Aerosolausgabe entfernt werden kann, und dass der Schlüssel ferner
zum Senden des eindeutigen Codes an die Sperre der Arzneistoffabgabevorrichtung
für eine
weitere Freisetzung von vernebelter Formulierung wieder angebracht
werden kann.
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In der nachstehend beschriebenen
und veranschaulichten Ausführungsform
der Arzneistoffabgabevorrichtung umfasst die Vorrichtung eine Verpackung,
die ein Medikament enthält,
wobei die Verpackung so konstruiert ist, dass es schwierig ist,
die Verpackung zu öffnen,
ohne einen Sensor auf der Verpackung mit einem damit zusammenpassenden Aufnahmeteil
zu kontaktieren (wie z. B. einem serialisierten Halbleiter), der
dem Patienten gehört,
für den
das Medikament vorgesehen ist. Das zusammenpassende Aufnahmeteil
trägt einen
maschinenlesbaren Code, der die Identität des Patienten angibt, die
mit der Verpackung zusammenpasst, welche das Medikament enthält. Das
In-Kontakt-Bringen des Verpackungssensors mit dem serialisierten
Halbleiter stellt ein Verschlüsselungsmerkmal
bereit, das dem Patienten einen Zugang zu dem Medikament erlaubt.
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Ein besonderes und bevorzugtes Mittel,
das es der Verpackung ermöglicht,
durch den Patienten aktiviert zu werden, das hier als Touch Serial
Number (Berührungsseriennummer)
(TSN, von Dallas Semiconductor hergestellt) bezeichnet wird, umfasst
einen Halbleiter, der mit einem Vorrichtungsfamiliencode, einer
eindeutigen 48 Bit Seriennummer, kodiert ist (die 2,8 × 1014 mögliche
Kombinationen bereitstellt), und ein cyclisches Redundanzprüfungsbyte (nachstehend
als CRC-Byte) umfasst, die sich in einem Metallbehälter befinden.
Die Vorderfläche
des Behälters
dient als ein elektrischer Kontakt, während die Rück- und Seitenflächen des
Behälters
als der andere elektrische Kontakt dienen und eine serielle 2-Draht-Schnittstelle bereitstellen,
die eine Rücksetzung
des zusammenpassenden Aufnahmeteils, einen Befehlsausdruck, der
in die TSN geschrieben wird und das Lesen von Daten von der TSN
ermöglicht.
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Eine TSN wird vorzugsweise an ein
Mittel (wie z. B. ein Armband oder eine Plakette) angebracht, das
es dem Patienten ermöglicht,
die TSN zu tragen. Die Verpackung, welche das Medikament enthält, umfasst
einen Mikrocomputer, der mit dem Familiencode, der Seriennummer
und dem CRC-Byte der übereinstimmenden
TSN kodiert ist, sowie eine serielle TSN-kompatible Zugriffsstelle
für den
Kontakt mit der TSN.
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Das Programmieren des Mikrocomputers wird
durch Einstellen des Mikrocomputers auf den „Lern"-Modus mit einem Befehl erreicht, der
durch den Computer über
die serielle Zugriffsstelle der Verpackung gesendet wird. Die TSN
wird dann mit der seriellen Zugriffsstelle der Verpackung in Kontakt
gebracht, so dass der Mikrocomputer innerhalb der Verpackung die Daten
der TSN lesen und die Daten in dem internen nicht-fluchtigen Speicher
des Mikrocomputers speichern kann.
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In einem bevorzugten Verfahren zur
Verwendung der Vorrichtung stehen dem Anwender nach dem Einschalten
der Verpackung etwa 3 Sekunden zur Verfügung, um sein oder ihr TSN
mit der seriellen Zugriffsstelle zu verbinden. Die Verpackung wird dann
ein Rücksetzsignal
von der TSN-Zugriffsstelle senden. Wenn keine TSN angebracht ist,
dann wird keine Bestätigung
des Rücksetzsignals
stattfinden, die Verpackung wird eine Fehlermeldung anzeigen und
die Aktivierung des Arzneistoffabgabemechanismus stoppen. Wenn an
der Verpackung eine TSN angebracht ist, dann wird das Rücksetzsignal
bestätigt. Der
Mikrocomputer der Verpackung wird zuerst durch Senden eines „Lese"-Befehlsbytes zu
dem TSN antworten. Der Mikrocomputer liest dann die nächsten 64
Bit von dem ROM der TSN. Nachdem jedes Byte gelesen worden ist,
wird es mit dem entsprechenden Seriennummernbyte verglichen, das
in der Arzneistoffabgabevorrichtung vorprogrammiert worden ist.
Wenn ein Vergleich fehlschlägt,
wie z. B. dann, wenn eine ungültige
TSN oder keine TSN mit der seriellen Zugriffsstelle kontaktiert
worden ist, dann wird der Mikrocomputer vorzugsweise so programmiert,
dass er eine Fehlermeldung anzeigt und die Aktivierung der Vorrichtung
stoppt. Vorzugsweise findet der Vergleich und der Aktivierungs-
oder Deaktivierungsvorgang in etwa 15 ms oder weniger statt. In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden 8 Byte von der TSN ausgelesen und mit der Seriennummer verglichen,
die in die Arzneistoffabgabevorrichtung vorprogrammiert worden ist.
Wenn die Codes übereinstimmen,
dann wird die Arzneistoffabgabevorrichtung einen Betrieb zulassen
und dem Anwender Zeit geben, eine Dosis des Arzneistoffs zu verabreichen,
bevor der Mikrocomputer die Energiequelle der Vorrichtung deaktiviert.
Vorzugsweise wird die TSN von der Vorrichtung entfernt, nachdem
die Seriennummer durch den Mikrocomputer der Vorrichtung ausgelesen
worden ist.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung besteht darin; dass es erforderlich ist, dass während des
mechanischen Arzneistoffabgabeschritts Kontakt-, Lese- und Vergleichsschritte
durch den Mikrocomputer durchgeführt
werden. In dieser Ausführungsform
kann die Arzneistoffabgabevorrichtung (wie z. B. eine Spritze, ein
Aerosolinhalator oder dergleichen) eingeschaltet sein, jedoch wird
die Aktivierung des Abgabemechanismus nicht stattfinden, bevor die
Kontakt-, Lese- und Vergleichsschritte nicht erfolgreich durchgeführt worden
sind und die Seriennummern der TSN und der Arzneistoffabgabevorrichtung übereinstimmen.
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Nach dem elektronischen Entsperren
der Arzneistoffabgabevorrichtung wird die Formulierung automatisch
von einer handgehaltenen, in sich geschlossenen tragbaren Vorrichtung freigesetzt.
Die Vorrichtung umfasst die vorstehend beschriebenen Sperrkomponenten
und ein Mittel zum automatischen Freisetzen einer separat abgemessenen
Menge eines Arzneistoffs in den Einatemströmungsweg eines Patienten als
Antwort auf eine Information, die von der Bestimmung sowohl der
Einatemströmungsgeschwindigkeit
als auch des Einatemvolumens eines Patienten in Echtzeit stammt.
Eine reproduzierbare Dosierung wird durch Bereitstellen einer automatischen
Freisetzung als Antwort auf eine gemessene Einatemgeschwindigkeit
und ein gemessenes Einatemvolumen erhalten. Das Verfahren umfasst das
Messen, Berechnen und/oder Bestimmen eines Auslösepunkts oder einer Arzneistofffreisetzungsentscheidung
auf der Basis der sofort (oder in Echtzeit) berechneten, gemessenen
und/oder bestimmten Einatemströmungsgeschwindigkeits-
und Einatemvolumenpunkte. Um eine Wiederholbarkeit der Dosierung
zu erhalten, wird die narkotische Formulierung bei der gleichen
gemessenen (1) Einatemströmungsgeschwindigkeit
und bei dem gleichen gemessenen (2) Einatemvolumen freigesetzt.
Um die Effizienz der Abgabe zu maximieren, wird die narkotische Formulierung
bei (1) einer gemessenen Einatemströmungsgeschwindigkeit im Bereich
von etwa 0,10 bis etwa 2,0 Liter/Sekunde und (2) einem gemessenen Einatemvolumen
im Bereich von etwa 0,15 bis etwa 0,8 Litern freigesetzt. Die Vorrichtung
kann andere Sicherheitsmerkmale wie z. B. einen vorprogrammierten
Mikroprozessor enthalten, der so gestaltet ist, dass er eine Überdosierung
verhindert und die Vorrichtung kann das Narkotikum in einem Lösungsmittel
mit niedrigem Siedepunkt umfassen, so dass das Öffnen des Behälters zu
einem im Wesentlichen sofortigen Verlust des gesamten Inhalts des
Behälters
führt,
da das Lösungsmittel
verdampft.
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Es ist eine Aufgabe dieser Erfindung,
ein Verfahren zur vernebelten Abgabe eines wirksamen Narkotikums
in einer sicheren und effektiven Weise anzugeben.
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Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein
Verfahren zum Beschränken
des Zugangs zu einem stark wirksamen Narkotikum in einer Arzneistoffabgabevorrichtung,
wie z. B. in einer Aerosolabgabevorrichtung, und einen Sperre- und
Schlüsselmechanismus
(wie z. B. einen elektronischen Schlüssel) anzugeben, der es dem
vorgesehenen Anwender ermöglicht,
einen Zugang zu dem Arzneistoff zu erlangen, und der einen Zugang
durch nicht vorgesehene Anwender verhindert. In einer bevorzugten
Ausführungsform
berührt
der Anwender diesen eindeutig kodierten, maschinenlesbaren Schlüssel (wie
z. B. eine TSN) mit einem Sperrabschnitt (wie z. B. einer TSN-Schnittstelle),
der den Schlüssel
lesen und eine Übereinstimmung
oder eine fehlende Übereinstimmung
des eindeutigen Codes des Schlüssels
und des Sperrabschnitts unterscheiden kann. Eine Übereinstimmung
des Codes führt
zur Freigabe einer Sperre bei der Aktivierung der Arzneistoffabgabevorrichtung,
die es dem Anwender ermöglicht,
eine Dosis des Arzneistoffs zu erhalten.
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Eine weitere Aufgabe einer Ausführungsform der
Erfindung ist die Bereitstellung eines gesteuerten Zugangs zu einem
narkotischen Arzneistoff in einer Aerosol-Arzneistoffabgabevorrichtung durch Bereitstellen
eines elektronischen Schlüssels
für eine
Zugangssteuerung, wodurch der Sperrabschnitt des elektronischen
Schlüssels
an dem Aerosolbehälter
fixiert wird und der Schlüsselabschnitt
des elektronischen Schlüssels
an einem Substrat fixiert wird, das vom Anwender getragen wird (z.
B. ein Armband, eine Plakette, eine Karte oder dergleichen).
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Ein Vorteil der Erfindung besteht
darin, dass der in der Arzneistoffabgabevorrichtung mit gesteuertem
Zugang enthaltene Arzneistoff nur für einen vorgesehenen Anwender
zugänglich
ist.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung
besteht in einer Ausführungsform
darin, dass der Arzneistoff in einem Lösungsmittel gelöst ist,
das bei normalem Atmosphärendruck
verdampft. Die Umgehung des Zugangsmechanismus mit elektronischem
Schlüssel erfordert
ein Aufbrechen des mit Druck beaufschlagten Arzneistoff-enthaltenden
Behälters.
Wenn der Behälter
gegenüber
dem Atmosphärendruck
geöffnet
wird, dann wird der gesamte Inhalt sofort verteilt, was eine Verfügbarkeit
des Arzneistoffs für
den nicht vorgesehenen Anwender verhindert.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass eine Arzneistoffabgabevorrichtung mit gesteuertem
Zugang einen Zugang für
nicht vorgesehene Anwender verhindert und daher für den Hersteller und
Vertreiber der Vorrichtung ein geringeres Haftungsrisiko darstellt.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass eine Arzneistoffabgabevorrichtung mit gesteuertem
Zugang einen Zugang zu dem Arzneistoff durch Kinder verhindert,
was es dem Anwender ermöglicht,
sich selbst zu Hause zu behandeln.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung
besteht darin, dass der elektronische Schlüssel eine eindeutige Kodierung
jeder Arzneistoffabgabevorrichtung und des zugehörigen Schlüssels bereitstellt, so dass
eine oder mehrere Vorrichtungen mit einem eindeutigen Code programmiert
werden können,
der auch auf dem Schlüsselabschnitt
(wie z. B. einer TSN) der elektronischen Schlüsselvorrichtung kodiert ist.
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Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung
besteht darin, dass sie für
ambulante Patienten mit einem signifikant verminderten Risiko eines
Narkotikum-Missbrauchs verwendet werden kann.
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Ein weiteres Merkmal dieser Erfindung
besteht darin, dass Formulierungen von Narkotika wie z. B. Fentanyl
und eines hochflüchtigen
Treibmittels eine sehr manipulationsbeständige Verpackung bereitstellen,
die es schwierig macht, das enthaltene Fentanyl in einer injizierbaren
Form verbotenerweise umzupacken.
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Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
einen Dosierinhalatorbehälter
bereitzustellen, der eine Formulierung eines Narkotikums wie z.
B. Fentanyl umfasst, die derart verpackt ist, dass sie nur im Zusammenhang
mit einer beschriebenen speziellen, elektronisch gesperrten Vorrichtung
verwendet werden kann.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass die Vorrichtung so programmiert werden kann, dass sie zwischen
den Dosierungen ein minimales erforderliches Zeitintervall bereitstellt.
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Ein weiterer Vorteil einer Ausführungsform der
Erfindung besteht darin, dass die Vorrichtung so programmiert werden
kann, dass die maximale Menge an Narkotikum gesteuert wird, die
innerhalb eines Zeitraums abgegeben wird.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass die Dosierung von Narkotika so gesteuert werden kann, dass
die Aerosolabgabe möglich
ist und dass Patienten unter Verwendung der Vorrichtung eine schnelle Schmerzlinderung
erreichen können.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass eine Vorrichtung bereitgestellt wird, die elektronisch gesperrt
und gleichzeitig so programmiert werden kann, dass sie die maximale
Menge an narkotischem Arzneistoff steuert, die innerhalb eines gegebenen
Zeitraums abgegeben wird, und dass ein minimal erforderliches Zeitintervall
zwischen der Abgabe von Dosierungen bereitgestellt wird.
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Ein Merkmal der Erfindung besteht
darin, dass damit zur Kontrolle durch einen behandelnden Arzt die
Menge des vernebelten Narkotikums, die an einen Patienten abgegeben
wird (z. B. mg an Formulierung), überwacht werden kann und dass
die Mengen und Zeiten der Abgabe aufgezeichnet werden können.
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Eine weitere Aufgabe einer Ausführunsform dieser
Erfindung ist ferner die Bereitstellung von vernebeltem Naloxon,
das verabreicht werden kann, um den Effekten des stark wirksamen
Narkotikums entgegenzuwirken, wenn sich Komplikationen entwickeln,
wie z. B. eine Atemdepression aufgrund einer Überdosierung des Narkotikums.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass das beschriebene Verfahren einen elektronisch kodierten Zugang
und eine reproduzierbare Abgabe von Narkotika wie z. B. Fentanyl
bereitstellt, wobei die Reproduzierbarkeit ein kritischer Teil der
Sicherheit ist, so dass jede Dosis des Narkotikums die gleiche klinische
Wirkung hat.
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Eine weitere Aufgabe ist die Bereitstellung eines
elektronischen Sperre- und Schlüsselsystems, das
es nur dem vorgesehenen autorisierten Patienten ermöglicht,
ein vernebeltes Narkotikum von der beschriebenen Vorrichtung einzuatmen.
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Diese und andere Aufgaben, Vorteile
und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden dem Fachmann beim
Lesen dieser Beschreibung im Zusammenhang mit Zeichnungen klar,
bei denen sich entsprechende Bezugszeichen auf entsprechende Komponenten
beziehen.
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1 ist
eine Querschnittsansicht einer Arzneistoffabgabevorrichtung;
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2 ist
eine Querschnittsansicht einer mehr bevorzugten Ausführungsform
einer Arzneistoffabgabevorrichtung;
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3 ist
eine perspektivische Ansicht, die einen mit Druck beaufschlagten
Behälter
zeigt, bei dem die Abdeckungskomponenten abgenommen sind;
-
4 ist
eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform, bei der die Abdeckungskomponenten
verbunden sind und der Behälter
darin gehalten ist;
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5 ist
ein Graph, der Datenpunkte zeigt, die in vier allgemeinen Bereichen
aufgetragen sind, wobei die Punkte bezüglich der Einatemströmungsgeschwindigkeit
(auf der Abszisse) und des Einatemvolumens (auf der Ordinate) in
zwei Dimensionen aufgetragen sind;
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6 ist
ein Graph, der die in der 5 aufgetragenen
vier allgemeinen Bereiche nun mit einer dritten Dimension aufgetragen
zeigt, um auf der Basis einer konstanten Menge an freigesetztem
Arzneistoff den prozentualen Anteil des Arzneistoffs zu zeigen,
der die Lungen erreicht;
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7 ist
ein dreidimensionaler Graph, der die therapeutischen Werte der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens zeigt, die eine bessere Arzneistoffabgabeeffizienz
bereitstellen;
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8 zeigt
einen bevorzugten Bereich der in der 7 gezeigten
Werte;
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9 zeigt
einen besonders bevorzugten Bereich der in der 7 gezeigten Werte;
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10 ist
ein schematisches Diagramm einer Arzneistoffabgabevorrichtung für ein wässriges System;
und
-
11 ist
ein schematisches Diagramm eines Fließschemas einer Sperre eines
nichtautorisierten Anwenders, das Entscheidungen zeigt, die von der
Vorrichtung durchgeführt
werden, um einen Zugang zu der Arzneistoffabgabevorrichtung zu ermöglichen.
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Vor der Beschreibung des vorliegenden
Verfahrens zur Schmerzkontrolle mit elektronisch gesteuertem Zugang
und von Vorrichtungen und Formulierungen, die im Zusammenhang mit
diesem Verfahren verwendet werden, sollte beachtet werden, dass
diese Erfindung nicht auf die beschriebenen speziellen Verfahren,
Vorrichtungen und Formulierungen beschränkt ist, sondern dass diese
selbstverständlich
variiert werden können.
Es sollte auch beachtet werden, dass die hier verwendete Terminologie
lediglich der Beschreibung spezieller Ausführungsformen dient und den
Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht beschränken soll,
der lediglich von den beigefügten
Ansprüchen
bestimmt wird.
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Es sollte beachtet werden, dass hier
und in den beigefügten
Ansprüchen
die Singularformen „ein,
eine", und "der, die, das" sich auch auf den
Plural beziehen, falls sich aus dem Zusammenhang nicht deutlich
etwas anderes ergibt. Folglich umfasst beispielsweise eine Bezugnahme
auf "eine Formulierung" Gemische verschiedener
Formulierungen, eine Bezugnahme auf "eine elektronische Zugangsvorrichtung" umfasst eine Vielzahl
solcher Vorrichtungen, und eine Bezugnahme auf „das Verfahren zur Verhinderung
eines Zugangs" bezieht
sich auf äquivalente
Schritte und Verfahren, die dem Fachmann bekannt sind, usw.
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Falls sie nicht anderweitig definiert
sind, haben alle hier verwendeten technischen und wissenschaftlichen
Begriffe die Bedeutung, wie sie vom einschlägigen Fachmann des Gebiets
der Erfindung verstanden werden. Obwohl bei der Durchführung oder
dem Testen der Erfindung beliebige Verfahren und Materialien eingesetzt
werden können,
die den hier beschrie benen Verfahren und Materialien ähnlich oder
dazu äquivalent
sind, werden nachstehend die bevorzugten Verfahren und Materialien
beschrieben. Alle hier genannten Veröffentlichungen werden bezüglich ihrer
Beschreibung und Offenbarung spezifischer Informationen, bezüglich derer
die Veröffentlichung
zitiert worden ist, in diese Beschreibung unter Bezugnahme einbezogen.
-
Der Ausdruck „elektronischer Schlüssel" bezieht sich auf
ein Mittel zur Bereitstellung eines eindeutigen Identifizierungscodes
für eine
Komponente, die den Zugang zu einer Vorrichtung verhindert. Im Allgemeinen
wird eine elektronische Schlüssel-Sperreinheit
an der Arzneistoffabgabevorrichtung mit einem elektronischen Schlüssel aktiviert
oder entsperrt, der sich im Besitz des vorgesehenen Anwenders befindet.
Die Verwendung der Arzneistoftabgabevorrichtung wird verhindert,
wenn der elektronische Schlüssel
nicht verwendet wird.
-
Der Ausdruck „vorgesehener Anwender" bezieht sich auf
einen Anwender, dem der Arzneistoff, der in der erfindungsgemäßen Arzneistoffabgabevorrichtung
enthalten ist, von einem Arzt verschrieben worden ist. Der vorgesehene
Anwender ist die einzige Person, die den korrekten elektronischen
Schlüssel
besitzen darf, bei dem es sich um eine programmierte TSN handeln
kann, die mit dem Code der TSN-Schnittstelle an der Arzneistoffabgabevorrichtung
des Anwenders übereinstimmt.
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Der Ausdruck „nicht vorgesehener Anwender" bezieht sich auf
Personen, die keine TSN besitzen, die mit dem Code der TSN-Schnittstelle
an der Arzneistoffabgabevorrichtung des Anwenders übereinstimmt.
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Der Ausdruck „Geschwindigkeit des Arzneistoffs" steht für die Durchschnittsgeschwindigkeit
von Teilchen, die sich von einem Arzneistofffreisetzungspunkt, wie
z. B. einem Ventil, zu dem Mund eines Patienten bewegen.
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Der Begriff „Dosierereignis" soll so interpretiert
werden, dass er für
die Verabreichung eines analgetischen Arzneistoffs an einen Patienten
steht, der dessen Bedarf, und zwar über den intrapulmonalen Verabreichungsweg,
wobei das Ereignis die elektronische Entsperrung einer Vorrichtung
und anschließend
eine oder mehrere Freisetzungen) der analgetischen Arzneistoffformulierung
von einer Abgabevorrichtung für
den analgetischen Arzneistoff während eines
Zeitraums von 15 min oder weniger, vorzugsweise 10 min oder weniger
und insbesondere 5 min oder weniger umfasst, wobei während dieses
Zeitraums von dem Patienten mehre Einatemvorgänge durchgeführt und
mehrere Dosierungen eines analgetischen Arzneistoffs freigesetzt
und eingeatmet werden. Ein Dosierereignis soll die Verabreichung
eines analgetischen Arzneistoffs an den Patienten in einer Menge
von etwa 1 μg
bis etwa 100 mg in einem einzelnen Dosierereignis umfassen, das
die Freisetzung von etwa 10 μg
bis etwa 1000 mg des analgetischen Arzneistoffs von der Vorrichtung
umfasst.
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Der Begriff „Messung" beschreibt ein Ereignis, wodurch sowohl
die Einatemströmungsgeschwindigkeit
als auch das Einatemvolumen des Patienten gemessen, berechnet und/oder
bestimmt werden, um einen optimalen Punkt in dem Einatemzyklus zu
bestimmen, bei dem eine vernebelte narkotische Formulierung freigesetzt
werden soll. Es ist auch bevorzugt, die Messung der Einatemströmung während und
nach einer Arzneistoffabgabe zu messen und die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Volumen vor, während
und nach der Arzneistofffreisetzung aufzuzeichnen. Eine solche Aufzeichnung
ermöglicht
die Bestimmung, ob die narkotische Formulierung richtig an den Patienten
abgegeben worden ist. Ein Mikroprozessor oder eine andere Vorrichtung
kann das Volumen auf der Basis einer gemessenen Strömungsgeschwindigkeit
berechnen. Wenn entweder die Strömungsgeschwindigkeit
oder das Volumen in irgendeiner Weise bekannt wird, dann soll sie
bzw. es als bestimmt gelten.
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Der Begriff „Überwachungs"-Ereignis steht für die Messung der Lungenfunktionen
wie der Einatemströmung,
der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und/oder des Einatemvolumens, so dass die Lungenfunktion eines Patienten,
wie sie hier definiert ist, vor und/oder nach der Arzneistoffabgabe
bewertet werden kann, wodurch es möglich wird, den Effekt der
Abgabe eines Narkotikums an die Lungen eines Patienten zu bewerten.
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Der Begriff „Einatemströmungsgeschwindigkeit" steht für einen
Wert der Luftströmung,
der auf der Basis der Geschwindigkeit der Luft, die einen gegebenen
Punkt in einer Messvorrichtung passiert, unter der Annahme von Atmosphärendruck ±5% und einer
Temperatur im Bereich von etwa 10°C
bis 40°C gemessen,
berechnet und/oder bestimmt worden ist.
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Der Begriff „Einatemströmung" steht für einen
Wert einer Luftströmung,
der auf der Basis der Geschwindigkeit von Luft, die einen gegebenen Punkt
passiert, zusammen mit dem Volumen der Luft, die diesen Punkt passiert
hat, berechnet wird, wobei die Volumenberechnung auf der Integration
der Strömungsgeschwindigkeitsdaten
und der Annahme von Atmosphärendruck ± 5% und
einer Temperatur im Bereich von etwa 10°C bis etwa 40°C beruht.
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Der Begriff „Einatemvolumen" steht für ein gemessenes,
berechnetes und/oder bestimmtes Luftvolumen, das unter der Annahme
von Atmosphärendruck ± 5% und
einer Temperatur im Bereich von 10°C bis 40°C einen gegebenen Punkt in den
Lungen des Patienten passiert.
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Der Begriff „Einatemströmungsprofil
steht für Daten,
die in einem oder mehreren Messereignissen der Einatemströmung und
des kumulierten Volumens berechnet worden sind, wobei das Profil
zur Bestimmung eines Punkts innerhalb des Einatemzyklus eines Patienten
verwendet werden kann, der für
die Freisetzung eines Arzneistoffs, der an einen Patienten abgegeben
werden soll, optimal ist. Der Punkt innerhalb des Einatemzyklus,
bei dem ein Arzneistoff freigesetzt wird, kann auf einem Punkt innerhalb
des Einatemzyklus beruhen, der wahrscheinlich zu einer maximalen
Abgabe des Arzneistoffs führt,
und/oder auf einem Punkt in dem Zyklus, der am wahrscheinlichsten
zu der Abgabe einer reproduzierbaren Menge an Arzneistoff an den
Patienten bei jeder Arzneistofffreisetzung führt. Die Wiederholbarkeit der
abgegebenen Menge ist das primäre
Kriterium und die Maximierung der abgegebenen Menge ist ein wichtiges,
jedoch sekundäres
Kriterium. Folglich kann eine große Zahl unterschiedlicher Arzneistofffreisetzungspunkte
ausgewählt
und eine Wiederholbarkeit der Dosierung bereitgestellt werden, mit
der Maßgabe, dass
der ausgewählte
Punkt erneut für
nachfolgende Freisetzungen ausgewählt wird. Um eine maximale Arzneistoffabgabe
sicherzustellen, wird der Punkt innerhalb gegebener Parameter ausgewählt.
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Der Begriff "analgetischer Arzneistoff' soll so interpretiert
werden, dass er für
einen Arzneistoff zur Behandlung von Schmerzsymptomen steht. Analgetische
Arzneistoffe können
Narkotika, nicht-steroide entzündungshemmende
Arzneistoffe und gemischte agonistischeantagonistische Arzneistoffe
wie z. B. Butorphanol umfassen. Beispiele für geeignete narkotische Arzneistoffe
sind in Physician's
Desk Reference und in Drug Evaluations Annual 1993 beschrieben und
offenbart, die von der American Medical Association veröffentlicht
werden, die beide unter Bezugnahme in diese Beschreibung einbezogen
werden. Die Erfindung umfasst die freien Säuren, freien Basen, Salze und
Hydrate in verschiedenen Formulierungen analgetischer Arzneistoffe,
die für
die Schmerzkontrolle geeignet sind.
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Der Begriff „therapeutischer Index" bezieht sich auf
den therapeutischen Index eines Arzneistoffs, der als LD50/ED50 definiert
ist. Der LD50-Wert (letale Dosis, 50%) ist
als diejenige Dosis eines Arzneistoffs definiert, bei der 50% der
getesteten Tiere getötet
werden, und der ED50-Wert ist als die effektive Dosis
des Arzneistoffs für
50% der behandelten Lebewesen definiert. Arzneistoffe mit einem
therapeutischen Index nahe 1 (d. h. LD50/ED50 beträgt
ungefähr 1)
erreichen ihren therapeutischen Effekt bei Dosierungen, die sehr
nahe an der toxischen Konzentration liegen und haben daher ein sehr
schmales therapeutisches Fenster, d. h. einen schmalen Dosierungsbereich,
bei dem sie verabreicht werden können.
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Die Begriffe „Formulierung" und „flüssige Formulierung" und dergleichen
werden hier austauschbar verwendet, um einen beliebigen pharmazeutisch
wirksamen Arzneistoff selbst oder mit einem pharmazeutisch verträglichen
Träger
in fließtahiger form
zu bezeichnen, bei dem es sich vorzugsweise um eine Flüssigkeit
handelt. Solche Formulierungen sind vorzugsweise Lösungen,
z. B. wässrige
Lösungen,
ethanolische Lösungen,
wässrig/ethanolische Lösungen,
Kochsalzlösungen
und kolloidale Suspensionen. Formulierungen können Lösungen oder Suspensionen des
Arzneistoffs in einem Treibmittel mit niedrigem Siedepunkt sein.
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Die Begriffe „Lungenfunktion" und „Pulmonalfunktion" werden austauschbar
verwendet und sollen so interpretiert werden, dass sie für physikalisch
messbare Vorgänge
in einer Lunge stehen, einschließlich unter anderem (1) Einatem-
und (2) Ausatemströmungsgeschwindigkeiten
sowie (3) das Lungenvolumen. Zur Messung der Lungenfunktion werden
Verfahren zur quantitativen Bestimmung der Pulmonalfunktion eingesetzt.
Die quantitative Bestimmung der Pulmonalfunktion kann bei der Abgabe analgetischer
Arzneistoffe dahingehend wichtig sein, dass die Atmung durch die Überdosierung
solcher Arzneistoffe behindert oder gestoppt werden kann. Verfahren
zur Messung der Pulmonalfunktion, die in der klinischen Praxis am
häufigsten
verwendet werden, umfassen die zeitgesteuerte Messung der Einatem-
und Ausatemvorgänge
zur Messung spezifischer Parameter. Beispielsweise wird mit der
forcierten Vitalkapazität
(FVC) das von einem Patienten kräftig
von einer tiefen anfänglichen
Einatmung ausgeatmete Gesamtvolumen in Litern gemessen. Dieser Parameter,
wenn er im Zusammenhang mit der Sekundenkapazität (FEV1)
bewertet wird, ermöglicht die
quantitative Bewertung der Bronchokonstriktion. Ein Problem bei
der Bestimmung der forcierten Vitalkapazität besteht darin, dass der Vorgang
der forcierten Vitalkapazität
(d. h. das kräftige
Ausatmen ausgehend von einer maximalen Einatmung zu einer maximalen
Ausatmung) in hohem Maß von
der Technik abhängig
ist. Mit anderen Worten kann ein gegebener Patient während einer
Abfolge von FVC-Vorgängen
verschiedene FVC-Werte erzeugen. Die FEF 25–75 oder die Sekundenkapazitätsströmung, die über dem
Mittelabschnitt eines forcierten Ausatemvorgangs bestimmt worden
ist, tendiert dazu, weniger von der Technik abhängig zu sein als die FVC. Entsprechend
neigt die FEV1 dazu, weniger von der Technik
abhängig
zu sein als die FVC. Zusätzlich
zur Messung von Volumina der ausgeatmeten Luft als Indizes der Pulmonalfunktion
kann die Strömung
in Liter/min, die über
unterschiedliche Abschnitte des Ausatemzyklus gemessen wird, bei
der Bestimmung des Zustands der Pulmonalfunktion eines Patienten nützlich sein.
Insbesondere korreliert die Peak-Ausatemströmung, welche die höchste Luftströmungsgeschwindigkeit
in Liter/min während
einer forcierten maximalen Ausatmung ist, gut mit der gesamten Pulmonalfunktion
in einem Patienten mit Asthma und anderen Atemwegserkrankungen.
Mit der vorliegenden Erfindung wird die Behandlung durch die Verabreichung
eines Arzneistoffs in einem Arzneistoffabgabeereignis und Überwachen
der Lungenfunktion in einem Überwachungsereignis
durchgeführt.
Eine Reihe solcher Ereignisse kann durchgeführt und im Zeitverlauf wiederholt
werden, um zu bestimmen, ob die Lungenfunktion verbessert worden
ist.
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Jeder der vorstehend diskutierten
Parameter wird während
der quantitativen Spirometrie gemessen. Die Leistung eines einzelnen
Patienten kann mit seinen persönlichen
Bestdaten verglichen werden, einzelne Indizes können für einen einzelnen Patienten
miteinander verglichen werden (z. B. FEV, dividiert durch FVC, wobei
ein dimensionsloser Index erhalten wird, der bei der Bewertung der
Schwere von akuten Asthma-Symptomen nützlich ist) oder jeder dieser
Indizes kann mit einem erwarteten Wert verglichen werden. Erwartete
Werte für
Indizes, die von der quantitativen Spirometrie abgeleitet sind,
werden als Funktion des Geschlechts, der Größe, des Gewichts und des Alters
des Patienten berechnet. Beispielsweise gibt'es Standards für die Berechnung von erwarteten
Indizes und diese werden häufig
zusammen mit den tatsächlichen
Parametern wiedergegeben, die für
einen einzelnen Patienten während eines Überwachungsereignisses
wie z. B. einem quantitativen Spirometrietest abgeleitet werden.
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Zusätzlich zu den von der Vorrichtung
gemessenen Atmungsparametern ist die Vorrichtung ferner so ausgestattet,
dass sie durch eine elektronische Schlüsselvorrichtung (wie z. B.
der Touch Serial Number-Vorrichtung, die von Dallas Semiconductor geliefert
wird) aktiviert (entsperrt) und deaktiviert (gesperrt) werden kann.
Die Vorrichtung ist mit Mitteln, die dem Elektronik-Fachmann bekannt
sind, zur Aktivierung und/oder Betätigung der Arzneistoffabgabevorrichtung
derart elektronisch verbunden, dass sie den Zugang zur Abgabe eines
Arzneistoffs steuert, der in der Vorrichtung enthalten ist.
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Der Begriff „CRC" ist eine Abkürzung für zyklische Redundanzprüfung. Eine
zyklische Redundanzprüfung
oder CRC wird in der TSN-Vorrichtung eingesetzt und stellt eine
Technik bereit, die einen Byte-breiten Wert auf der Basis des Vorrichtungsfamiliencodes
und der Seriennummerdaten erzeugt, wobei diese Nummer dann zur Verifizierung
der Integrität
der Daten verwendet werden könnte,
die durch die TSN-Vorrichtung von der Arzneistoffabgabevorrichtung
heruntergeladen werden. Zur Durchführung der Integritätsprüfung würde die
Arzneistoffabgabevorrichtung den CRC-Erzeugungsalgorithmus auf Daten
anwenden, die von der TSN empfangen werden. Nachdem alle Daten übertragen
worden sind, würde
die Arzneistoffabgabevorrichtung den CRC-Wert, den sie aus dem Datenstrom
berechnet hat, mit dem CRC-Byte vergleichen, das von der TSN übertragen
worden ist. Wenn die Werte übereinstimmen,
dann würde
die Arzneistoffabgabevorrichtung davon ausgehen, dass während der
Datenübertragung
keine Fehler aufgetreten sind. Ansonsten würde die Arzneistoffabgabevorrichtung
verlangen, dass die TSN-Daten erneut übertragen werden. Bis die korrigierten
Da ten an den Mikroprozessor der Arzneistoffabgabevorrichtung übertragen
worden sind, kann die Arzneistoffvorrichtung nicht aktiviert werden und
ein Arzneistoff kann nicht von der Vorrichtung freigesetzt werden.
-
Allgemeines
Verfahren
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Die Vorrichtung und das Verfahren
ermöglichen
es, den Zugang zu einem Arzneistoff (wie z. B. eines toxischen oder
narkotischen Arzneistoffs), der einem bestimmten Patienten verschrieben
worden ist, derart elektronisch zu kontrollieren, dass nur der Patient
einen Zugang zu dem Arzneistoff in den vorgesehenen Dosierungen
hat. Das bevorzugte Mittel zum Steuern des Zugangs ist eine elektronische Schlüsselvorrichtung
mit einem eindeutig kodierten Schlüsselmittel (wie z. B. einer
TSN) und einem Sperrmittel (wie z. B. einer TSN-Schnittstelle),
die den eindeutigen Code lesen und die Übereinstimmung des Codes mit
einem eindeutigen Code in dem internen Speicher des Sperrmittels
prüfen
kann. Wenn die Codes übereinstimmen,
dann empfängt
die Arzneistoffabgabevorrichtung ein Bestätigungssignal, die Arzneistoffabgabevorrichtung
wird aktiviert und der Anwender erhält einen Zugang zu dem Arzneistoff.
Wenn die Codes nicht übereinstimmen
oder wenn kein Schlüsselmittel
zur Verfügung
steht, dann empfängt
die Arzneistoffabgabevorrichtung kein Bestätigungssignal und die Arzneistoffabgabevorrichtung
wird nicht aktiviert und keinen Arzneistoff abgeben.
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Es wird ein nicht-invasives Mittel
zur Schmerzkontrolle in einer Weise bereitgestellt, die es ermöglicht,
den Zugang zu beschränken
und eine sorgfältige
Kontrolle über
die Menge des an einen Patienten, der an Schmerz leidet, verabreichten
Arzneistoffs zu haben und schnell und effizient eine Schmerzlinderung
herbeizuführen.
Ein wesentliches Merkmal der Erfindung ist der gesteuerte Zugang
zu einer intrapulmonalen Abgabe eines analgetischen Arzneistoffs
an den Patienten, der mit der Arzneistoffabgabe in einer gesteuerten
und wiederholbaren Weise kombiniert ist. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
stellt eine Anzahl von Merkmalen bereit, die es ermöglichen,
den Zugang zu steuern und den gesteuerten und wiederholbaren Dosierungsvorgang
zu erreichen, der für
eine Schmerzkontrolle erforderlich ist. Insbesondere wird die Vorrichtung
elektronisch gesperrt und der Arzneistoff wird nicht direkt durch den
Patienten abgegeben, und zwar in dem Sinn, dass durch das Ausüben eines
physischen Drucks durch den Patienten ein Knopf gedrückt oder
ein Ventil freigegeben wird. Im Gegensatz dazu sorgt die erfindungsgemäße Vorrichtung
dafür,
dass das Ventil, das den analgetischen Arzneistoff freisetzt, mit
einem elektronischen Schlüssel
entsperrt wird, worauf das Ventil nach dem Empfang eines Signals
von einem Mikroprozessor automatisch geöffnet wird, der so programmiert
ist, dass er ein Signal sendet, wenn Daten von einer Überwachungsvorrichtung
wie z. B. einer Luftströmungsgeschwindigkeitsüberwachungsvorrichtung empfangen
werden. Ein Patient, der die Vorrichtung-verwendet, zieht Luft aus
einem Mundstück
und die Einatemgeschwindigkeit und das berechnete Einatemvolumen
des Patienten werden einmal oder mehrere Male in einem Überwachungsereignis
gemessen, das einen optimalen Punkt in einem Einatemzyklus zur Freisetzung
einer Dosierung eines beliebigen gewünschten Arzneistoffs bestimmt. Die
Einatemströmung
wird in einem oder mehreren Überwachungsereignissen
für einen
gegebenen Patienten gemessen und aufgezeichnet, um für den Patienten
ein Einatemströmungsprofil
zu entwickeln. Die aufgezeichnete Information wird durch den Mikroprozessor
analysiert, um einen bevorzugten Punkt innerhalb des Einatemzyklus
des Patienten zur Freisetzung des analgetischen Arzneistoffs abzuleiten,
wobei der bevorzugte Punkt auf der Basis des wahrscheinlichsten
Punkts berechnet wird, der zu einem reproduzierbaren Dosierereignis
führt.
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Es wird betont, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Verbesserung der Effizienz der Arzneistoffabgabe verwendet werden
kann und auch tatsächlich
erreicht. Dies ist jedoch nicht das kritische Merkmal. Das kritische
Merkmal ist der gesteuerte Zugang zusammen mit der Reproduzierbarkeit
der Freisetzung einer genau gesteuerten Menge eines Arzneistoffs
an einem bestimmten Punkt in dem Einatemzyklus, so dass die Abgabe
einer gesteuerten und wiederholbaren Menge an Arzneistoff an die Lungen
jedes einzelnen Patienten sichergestellt wird.
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Die Kombination des gesteuerten Zugangs mit
der automatischen Steuerung der Ventilfreigabe, die mit häufigen Überwachungsereignissen
kombiniert wird, um die optimale Strömungsgeschwindigkeit und die
optimale Zeit zur Freisetzung eines analgetischen Arzneistoffs zu
berechnen, führt
zur Bereitstellung eines wiederholbaren Mittels der Abgabe eines
analgetischen Arzneistoffs an einen Patienten. Da das Ventil automatisch
und nicht manuell freigegeben wird, kann es vorhersagbar und wiederholt
für den
gleichen Zeitraum oder für
den vorprogrammierten abgemessenen Zeitraum geöffnet werden, der bei diesem
bestimmten Dosierereignis gewünscht
ist. Da vor den Dosierereignissen vorzugsweise Überwachungsereignisse stattfinden,
kann die Menge des freigesetzten analgetischen Arzneistoffs und/oder der
Punkt der Freisetzung in dem Einatemzyklus auf der Basis des jeweiligen
Zustands des Patienten erneut eingestellt werden. Wenn der Patient
beispielsweise an einem Zustand leidet, der ein bestimmtes Maß an Lungeninsuffizienz
mit sich bringt, dann wird dies in dem Überwachungsereignis durch den
Mikroprozessor berücksichtigt,
der die Menge und/oder den Punkt der Freisetzung des analgetischen
Arzneistoffs in einer Weise erneut einstellt, die so berechnet ist,
dass sie bei jedem Dosierereignis die Verabreichung der gleichen
Menge eines analgetischen Arzneistoffs an den Patienten bereitstellt.
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5 ist
ein zweidimensionaler Graph, bei dem die Einatemströmungsgeschwindigkeit
gegen das Einatemvolumen aufgetragen ist. Die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen des Patienten können gleichzeitig und getrennt
gemessen, berechnet und/oder bestimmt werden. Die Messung wird durchgeführt und
die aus der Messung erhaltene Information wird einem Mikroprozessor
zur Verfügung
gestellt, wobei der Mikroprozessor so programmiert ist, dass er
den Arzneistoff (1) bei jeder Freisetzung des Arzneistoffs an dem
gleichen Punkt relativ zu der Einatemströmung und des Einatemvolumens
freisetzt und (2) den Punkt innerhalb vorgeschriebener Parameter
der Einatemströmungsgeschwindigkeiten
und der Einatemvolumina auswählt. In
den jeweiligen Ergebnissen, die in 5 aufgetragen
sind, wurde der Mikroprozessor so programmiert, dass er den Arzneistoff
in vier allgemeinen Bereichen bezüglich der Parameter der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens freisetzt. Dies führte zu Datenpunkten, die in
vier allgemeinen Bereichen auf dem zweidimensionalen Graph von 5 aufgetragen worden sind.
Die vier Bereiche sind mit 1, 2, 3 und 4 bezeichnet. Im Bereich
1 (der ausgefüllte
Dreiecke zeigt) wurde der Arzneistoff dann freigesetzt, wenn die
Einatemströmungsgeschwindigkeit
des Patienten "langsam
bis mittel" (0,10
bis 2,0 l/s) war, und zwar mit einem "frühen" Einatemvolumen von
0,15 bis 0,8 Liter. Im Bereich 2 (der offene Dreiecke zeigt)
wurde der Arzneistoff bei einer "niedrigen" Einatemgeschwindigkeit (0,10
bis 1,0 l/s) und einem "späten" Volumen (1,6 bis 2,8
1) freigesetzt. Im Bereich 3 (der ausgefüllte Rauten
zeigt) wurde der Arzneistoff bei einer "hohen" Einatemströmungsgeschwindigkeit (3,5 bis
4,5 l/s) und einem "späten" Volumen freigesetzt.
Im Bereich 4 (der ausgefüllte Kreise zeigt) wurde der
Arzneistoff bei einer "hohen" Einatemströmungsgeschwindigkeit und
einem "frühen" Einatemvolumen freigesetzt.
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Die in 5 gezeigten
Ergebnisse wurden während
der Verabreichung eines radioaktiv markierten Arzneistoffs an einen
Menschen erhalten. Nach der Verabreichung des Arzneistoffs war es
möglich, nicht
nur die Menge des Arzneistoffs zu bestimmen, sondern auch das Muster
des Arzneistoffs, der innerhalb der Lunge des Patienten abgelagert
worden ist. Unter Verwendung dieser Informationen ergaben sich zwei
Folgerungen. Erstens wurde festgestellt, dass es wichtig ist, gleichzeitig
und separat (in Echtzeit) sowohl die Einatemströmungsgeschwindigkeit als auch
das Einatemvolumen zu messen, wenn eine intrapulmonale Arzneistoffabgabe
durchgeführt
wird. Veränderungen
bei jedem dieser Parameter können die
Menge des abgelagerten Arzneistoffs stark beeinflussen. Folglich
sollte bei der Behandlung eines Patienten der Arzneistoff jedes
Mal etwa ( ±10%,
vorzugsweise ± 5%
und insbesondere so nahe wie möglich
an dem ersten Freigabepunkt) bei der gleichen Einatemströmungsgeschwindigkeit
und bei dem gleichen Einatemvolumen freigesetzt werden, wobei für den gleichen
Patienten jedes Mal zu dem gleichen Punkt zurückgekehrt wird, um eine wiederholbare Dosierung
sicherzustellen. In der Praxis ist die Wiederholbarkeit der Dosierung
umso größer, je
genauer der Punkt detiniert wird. wenn der Punkt jedoch zu genau
detiniert ist, dann kann es für
den Patienten schwierig sein, diesen Geschwindigkeits/Volumenpunkt
erneut zu erreichen. Folglich wird im Allgemeinen ein gewisses Toleranzmaß eingesetzt.
Zweitens wurde gefunden, dass es innerhalb bestimmter Bereiche bezüglich der
Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens möglich
war, einen konsistent hohen prozentualen Anteil an Arzneistoff zu
erhalten, der in der Lunge abgelagert wurde. Diese Ergebnisse sind
graphisch innerhalb des dreidimensionalen Graphen von 6 gezeigt.
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Die in 6 gezeigte
dritte Dimension (die Höhe
der vier Säulen)
zeigt den prozentualen Anteil des abgelagerten Arzneistoffs bezogen
auf die Gesamtmenge des an den Patienten freigesetzten Arzneistoffs.
Der mit 1 bezeichnete Bereich zeigt deutlich den höchsten prozentualen
Anteil an Arzneistoff, der an den Patienten bezogen auf die Menge
des freigesetzten Arzneistoffs abgegeben worden ist. Unter Verwendung
dieser Information war es möglich, einen
spezifischen Bereich bezüglich
der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens zu berechnen, bei dem es möglich ist,
nicht nur ein hohes Maß an
Dosierwiederholbarkeit zu erreichen, sondern auch einen höheren prozentualen
Anteil an abgegebenem Arzneistoff auf der Basis des Prozentsatzes
des freigesetzten Arzneistoffs zu erhalten. Insbesondere wurde festgestellt,
dass der Arzneistoff innerhalb eines Einatemströmungsgeschwindigkeitsbereichs
von 0,10 bis 2,0 Liter pro Sekunde und eines Einatemvolumens im
Bereich von etwa 0,15 bis etwa 0,80 Liter freigesetzt werden sollte.
Dieser Bereich ist durch die rechteckförmige Säule von 7 gezeigt.
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Da intrapulmonale Arzneistoffabgabesysteme
häufig
zu einer fehlerhaften Dosierung führen, ist es wichtig, ein Verfahren
bereitzustellen, die eine konsistente und wiederholbare Dosierung
ermöglicht.
Dies wird durch gleichzeitiges Messen sowohl der Einatemströmungsgeschwindigkeit
als auch des Einatemvolumens und des Definierens eines Punkts durch
die Abszisse und die Ordinate erreicht. Wenn beide Messungen durchgeführt werden,
dann kann der Arzneistoff irgendwo entlang der in 5 gezeigten Abszisse und Ordinate freigesetzt
werden. Sobald ein Punkt ausgewählt
worden ist, (wie z. B. durch zufälliges
Auswählen
eines Punkts in dem Kasten 1 des Graphen von 5) wird dieser ausgewählte Punkt
(mit den gleichen Koordinaten) immer wieder von einem gegebenen
Patienten verwendet, um eine wiederholbare Dosierung zu erhalten.
Wenn nur ein Parameter gemessen wird (Abszisse oder Ordinate) und
der Arzneistoff auf der Basis dieses Parameters freigesetzt wird,
ist der Arzneistofffreisetzungspunkt durch eine Linie auf dem Graphen
von 5 definiert. Wenn
der Arzneistoff erneut freigesetzt wird, dann kann die Freisetzung
an einem beliebigen Punkt auf dieser Linie stattfinden. Beispielsweise
kann die Einatemströmungsgeschwindigkeit
(auf der Abszisse horizontal gemessen) durch einen Punkt definiert
werden. Das Einatemvolu men (das nicht gemessen worden ist) würde jedoch
nur durch eine vertikale Linie definiert sein. Folglich würden nachfolgende
Freisetzungen bei verschiedenen Volumina entlang dieser vertikalen
Linie stattfinden und die Dosierung wäre nicht konsistent. Durch
Messen sowohl der Einatemströmungsgeschwindigkeit
auf der Abszisse als auch des Einatemvolumens auf der Ordinate geben
die Koordinaten einen Punkt für
die Arzneistofffreisetzung an. Dieser Punkt kann immer wieder aufgefunden
werden, um eine Wiederholbarkeit der Dosierung zu erhalten. Der
gleiche Punkt sollte jedes Mal so genau wie möglich und bezüglich jedes
Kriteriums innerhalb einer Fehlergrenze von ±10% ausgewählt werden.
Die Fehlergrenze kann erhöht
werden und nach wie vor akzeptable Niveaus einer wiederholbaren
Dosierung aufrechterhalten. Der Fehler sollte jedoch den Arzneistofffreisetzungspunkt innerhalb
des Kastens 1 von 5 halten.
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Durch Untersuchen der Abgabe des
Arzneistoffs im Zusammenhang mit den in 5 aufgetragenen Datenpunkten ist es möglich, einen
bevorzugten, einen besonders bevorzugten und einen ganz besonders
bevorzugten Bereich gemäß den 7, 8 und 9 zu
bestimmen. Der bevorzugte Bereich der 7 zeigt
die Freisetzung des Arzneistoffs bei einem Volumen von 0,15 bis
0,8 Liter und einer Geschwindigkeit von 0,10 bis 2,0 Liter pro Sekunde.
Der in 8 aufgetragene
besonders bevorzugte Bereich zeigt, dass die Einatemströmung innerhalb
des Bereichs von 0,2 bis etwa 1,8 Liter pro Sekunde bei einem Einatemvolumen
im Bereich von 0,15 bis etwa 0,4 Liter liegen sollte. Der ganz bevorzugte
Bereich (9) liegt bei
etwa 0,15 bis etwa 1,8 Liter pro Sekunde für die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und bei etwa 0,15 bis etwa 0,25 Liter für das Einatemvolumen. Folglich
besteht das Wesen der Erfindung darin, dass (1) eine vernebelte
analgetische Formulierung an einen Patienten wiederholt bei der
bzw. dem gleichzeitig und getrennt gemessenen Einatemströmungsgeschwindigkeit
und Einatemvolumen abgegeben wird und (2) dass der Arzneistoff an
den Patienten innerhalb spezi- fizierter therapeutisch effektiver
Bereiche freigesetzt wird, wie es in den 7, 8 und 9 gezeigt ist. Die Erfindung
umfasst die Freisetzung des Arzneistoffs (nach dem Messen) innerhalb der
Bereiche gemäß der 7, 8 oder 9.
Folglich könnte
die Freisetzung innerhalb oder außerhalb des Bereichs beginnen.
Vorzugsweise beginnt die Arzneistofffreisetzung innerhalb des Bereichs
und insbesondere beginnt und endet die Freisetzung innerhalb der
Bereiche der 7, 8 oder 9.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren kann unter Verwendung
einer tragbaren, handgehaltenen batteriebetriebenen Vorrichtung
durchgeführt
werden, vgl. die
US-PS 5,394,866 .
Gemäß eines
anderen Systems könnte
das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung der Vorrichtung, der Dosiereinheiten und des Systems
durchgeführt
werden, die in der
US-PS 5,544,646 beschrieben
sind. Gemäß dem System
ist der analgetische Arzneistoff (bei dem es sich vorzugsweise um
ein Narkotikum handelt) in einer wässrigen Formulierung enthalten,
die durch Bewegen der Formulierung durch eine poröse Membran
vernebelt wird. Alternativ kann das erfindungsgemäße Vernebelungsverfahren
unter Verwendung einer mechanischen (nicht elektronischen) Vorrichtung
durchgeführt
werden. Dem Fachmann ist bekannt, dass verschiedene Komponenten
mechanisch eingestellt werden können,
um eine Betätigung
bei einer gegebenen Einatemströmungsgeschwindigkeit (z.B.
mit einem mit einer Feder vorgespannten Ventil) und bei einem gegebenen
Volumen (z. B. mit einem drehbaren Schwungrad, das sich bei einem
gegebenen Volumen um ein gegebenes Maß dreht) durchzuführen. Die
Komponenten solcher Vorrichtungen könnten so eingestellt werden,
dass sie eine Arzneistofffreisetzung innerhalb der Parameter der
3,
4 oder
5 ermöglichen.
-
Der Arzneistoff, der an den Patientenfreigesetzt
wird, kann in vielen verschiedenen Formen vorliegen. Beispielsweise
kann der Arzneistoff eine wässrige
Lösung
des Arzneistoffs sein, d. h. der Arzneistoff ist in Wasser gelöst und wird
in kleine Teilchen verwandelt, um ein Aerosol zu erzeugen, das an
den Patienten abgegeben wird. Alternativ kann der Arzneistoff in
einer Lösung
vorliegen, bei der ein Treibmittel mit niedrigem Siedepunkt als
Lösungsmittel
verwendet wird. In einer anderen Ausführungsform kann der Arzneistoff
in Form eines trockenen Pulvers vorliegen, das mit einer Luftströmung gemischt
wird, um eine teilchenartige Abgabe des Arzneistoffs an den Patienten
bereitzustellen. Ungeachtet der Art des Arzneistoffs oder der Form
der Arzneistoffformulierung ist es bevorzugt, Arzneistoffteilchen mit
einer Größe im Bereich
von etwa 0,5 bis 5 μm
zu erzeugen. Durch Erzeugen von Arzneistoffteilchen, die einen relativ
engen Größenbereich
aufweisen, ist es möglich,
die Effizienz des Arzneistoffabgabesystems weiter zu erhöhen und
die Wiederholbarkeit der Dosierung zu verbessern. Folglich ist es
bevorzugt, dass die Teilchen nicht nur eine Größe im Bereich von 0,5 bis 5 μm aufweisen,
sondern dass die mittlere Teilchengröße auch innerhalb eines engen
Bereichs liegt, so dass 80% oder mehr der Teilchen, die an einen
Patienten abgegeben werden, einen Teilchendurchmesser aufweisen,
der innerhalb von ±50%, vorzugsweise
innerhalb von ±20%
und insbesondere von ± 5%
der durchschnittlichen Teilchengröße liegt.
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Die Geschwindigkeit, mit welcher
der vernebelte Arzneistoff an den Patienten freigesetzt wird, ist auch
bezüglich
des Erhaltens eines hohen Maßes
an Wiederholbarkeit der Dosierung und des Bereitstellens eines hohen
Prozentsatzes des Arzneistoffes wichtig, der an die Lungen des Patienten
abgegeben wird. Insbesondere wird der Arzneistoff von einem Behälter in
einer Richtung freigesetzt, die senkrecht zur Luftströmung des
Patienten ist. Demgemäß kann der
Arzneistoff direkt nach oben freigesetzt werden, so dass dessen
Strömung
bezüglich
der Einatemströmung
des Patienten, die direkt horizontal ist, in einem Winkel von 90° vorliegt.
Nach der Freisetzung nimmt die Arzneistoffgeschwindigkeit ab und
die Arznei stoffteilchen bleiben für einen ausreichenden Zeitraum
suspendiert, so dass die Einatmung des Patienten den Arzneistoff
in die Lungen des Patienten ziehen kann. Die Geschwindigkeit des
in der Richtung von dem Arzneistofffreisetzungspunkt zu dem Patienten
freigesetzten Arzneistoffs kann mit der Einatemströmungsgeschwindigkeit
des Patienten übereinstimmen.
Vorzugsweise ist sie jedoch geringer als die Einatemströmungsgeschwindigkeit
des Patienten und insbesondere etwa Null. Die Geschwindigkeit kann
geringfügig
negativ sein, d. h. in einer Richtung weg von dem Patienten. Die
Geschwindigkeit kann von –2,0
Liter/Sekunde bis 2,0 Liter/Sekunde reichen und beträgt vorzugsweise
Null. Es ist nicht erwünscht,
den Arzneistoff in Richtung des Patienten mit einer Geschwindigkeit
abzugeben, die über
der Geschwindigkeit der Atmung des Patienten liegt, da dies dazu
führen
kann, dass der Arzneistoff auf der Rückseite des Schlunds des Patienten
abgelagert werden kann. Folglich sollte die Arzneistofffreisetzungsgeschwindigkeit
gleich der Atemgeschwindigkeit oder kleiner als diese sein. Die
tatsächliche
Freisetzungsgeschwindigkeit kann abhängig von Faktoren wie z. B.
der Teilchengröße, der
Teilchenzusammensetzung und dem Abstand zwischen dem Freisetzungspunkt
und dem Patienten variieren. Die Geschwindigkeit ist vorzugsweise
derart, dass sich die Teilchen (aufgrund des Luftwiderstands) auf
eine Geschwindigkeit von Null verlangsamen, nachdem sie eine Distanz
von etwa 2 cm oder weniger zurückgelegt
haben. Im allgemeinen ist es umso besser, je kürzer die Distanz ist, die erforderlich
ist, um die Teilchen auf eine Geschwindigkeit von Null zu bringen.
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Ein Aerosol kann durch Drücken des
Arzneistoffs durch Poren einer Membran erzeugt werden, wobei die
Poren eine Größe im Bereich
von etwa 0,25 bis 2,5 μm
aufweisen. Wenn die Poren diese Größe haben, dann werden die Teilchen,
die durch die Poren zur Erzeugung des Aerosols austreten, einen
Durchmesser im Bereich von 0,5 bis 5 μm aufweisen. Arzneistoffteilchen
können
mit einer Luftströmung
freigesetzt werden, welche die Teilchen innerhalb des Größenbereichs
halten soll. Die Erzeugung kleiner Teilchen kann durch die Verwendung
der Schwingungsvorrichtung erleichtert werden, die eine Schwingungsfrequenz
im Bereich von etwa 800 bis etwa 4000 kHz bereitstellt. Dem Fachmann
ist bekannt, dass verschiedene Einstellungen bei den Parametern
durchgeführt
werden können,
wie z. B. der Größe der Poren,
aus denen der Arzneistoff freigesetzt wird, der Schwingungsfrequenz,
des Drucks und anderer Parameter bezogen auf die Dichte und die
Viskosität
der Formulierung, wobei berücksichtigt werden
sollte, dass die Aufgabe darin besteht, vernebelte Teilchen mit
einem Durchmesser im Bereich von etwa 0,5 bis 5 μm bereitzustellen.
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Die Arzneistoffformulierung kann
eine flüssige
Formulierung mit niedriger Viskosität sein, bei der es sich vorzugsweise
um eine Formulierung handelt, die leicht vernebelt werden kann und
die Atemwegsarzneistoffformulierungen umfasst, die gegenwärtig in
Vernebelungsvor richtungen verwendet werden. Die Viskosität das Arzneistoffs
selbst oder in Kombination mit einem Träger muss ausreichend niedrig sein,
so dass die Formulierung aus Öffnungen
zur Bildung eines Aerosols herausgedrückt werden kann, z. B. unter
Verwendung von 20 bis 200 psi zur Bildung eines Aerosols, das vorzugsweise
eine Teilchengröße im Bereich
von etwa 0,5 bis 5 μm
aufweist.
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Der Arzneistoff kann in einem Behälter mit
einer beliebigen gewünschten
Größe gelagert und/oder
daraus freigesetzt werden. In den meisten Fällen hängt die Größe des Behälters nicht direkt mit der
Menge des abgegebenen Arzneistoffs zusammen, und zwar deshalb, weil
die meisten Formulierungen relativ große Mengen an Vehikelmaterialien enthalten,
wie z. B. Wasser oder eine Kochsalzlösung. Demgemäß könnte ein
Behälter
mit einer gegebenen Größe durch
Variieren der Arzneistoffkonzentration viele verschiedene Dosierungen
umfassen.
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Die Menge des an den Patienten abgegebenen
analgetischen Arzneistoffs wird abhängig von dem speziellen abgegebenen
Arzneistoff stark variieren. Erfindungsgemäß ist es möglich, viele verschiedene analgetische
Arzneistoffe abzugeben. Beispielsweise könnten Arzneistoffe, die im
Behälter enthalten
sind, Arzneistoffe sein, die eine systemische Wirkung haben, wie
z. B. narkotische Arzneistoffe, wie z. B. Morphin, Fentanyl und
Sufentanyl. Andere geeignete Arzneistoffe umfassen diejenigen einer
Klasse, die als NSaID's
oder nicht-steroide entzündungshemmende
Arzneistoffe bekannt sind, insbesondere Ketorolac und einschließlich Acetaminophen
und Ibuprofen.
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Arzneistoffbehälter können Indizes umfassen, die
elektronisch und mit einer Energiequelle wie z. B. einer Batterie
verbunden sein können.
Die Indizes liegen in Form visuell wahrnehmbarer Zahlen, Buchstaben
oder beliebiger Arten von Symbolen vor, die Informationen an den
Patienten bereitstellen können.
Alternativ können
die Indizes mit einer Energiequelle wie z. B. einer Batterie verbunden
sein, wenn die Indizes in Form einer magnetisch, optisch oder elektronisch
aufgezeichneten Information vorliegen, die von einer Arzneistoffabgabevorrichtung
gelesen werden kann, die wiederum eine visuelle Information oder
eine hörbare
Information an den Anwender abgibt. Die Indizes können für einen
beliebigen gewünschten
Zweck ge-staltet sein. Im Allgemeinen stellen sie jedoch eine spezifische
Information bezüglich
des Tags und/oder der Zeit bereit, an dem bzw. bei welcher der Arzneistoff,
der sich innerhalb eines Behälters
befindet, an den Patienten verabreicht werden soll. Solche Indizes
können
Informationen aufzeichnen, speichern und an eine Arzneistoffabgabevorrichtung übertragen,
welche die Anzahl von Dosierungen betreffen, die in dem Behälter verbleiben.
Die Behälter
können
eine Markierung umfassen, die in einem beliebigen Format vorliegen
und Tage des Monats oder andere Symbole oder Zahlen in einer beliebigen
Variation oder Sprache umfassen kann.
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Zusätzlich zur Anzeige spezifischer
Informationen bezüglich
des Tags und der Zeit für
die Arzneistoffabgabe könnten
die Indizes detallliertere Informationen bereitstellen, wie z. B.
die Menge des Arzneistoffs, die aus jedem Behälter abgegeben worden ist,
was besonders nützlich
sein könnte,
wenn die Behälter
unterschiedliche Arzneistoffmengen umfassen. Ferner könnten die
magnetischen, optischen und/oder elektronischen Indizes neue darauf
aufgezeichnete Informationen aufweisen, wobei diese Informationen
durch die Arzneistoffabgabevorrichtung bereitgestellt werden könnten. Beispielsweise
könnte eine
magnetische Aufzeichnungseinrichtung Informationen von der Arzneistoffabgabevorrichtung empfangen,
welche die genaue Zeit anzeigen, bei welcher der Arzneistoff tatsächlich an
den Patienten verabreicht worden ist. Zusätzlich zur Aufzeichnung der
Abgabezeit könnte
die Vorrichtung die erwartete Wirksamkeit der Abgabe auf der Basis
von Faktoren wie z. B. der Einatemströmungsgeschwindigkeit überwachen,
die nach der anfänglichen
Freisetzung des Arzneistoffs aufgetreten ist. Die aufgezeichnete Information
könnte
dann von einer separaten Vorrichtung gelesen, vom Betreuer interpretiert
und zur Bestimmung der Eignung des vorliegenden Behandlungsverfahrens
verwendet werden. Wenn beispielsweise der Patient nicht gut zu reagieren
scheint, die aufgezeichnete Information jedoch zeigt, dass der Patient
den Arzneistoff zum falschen Zeitpunkt eingenommen hat, oder dass
der Patient den Arzneistoff durch Ändern der Einatemströmungsgeschwindigkeit nach
der anfänglichen
Freisetzung fehlerhaft abgegeben hat, könnte festgestellt werden, dass
eine weitere Schulung des Patienten im Gebrauch der Vorrichtung
erforderlich ist, dass das vorliegende Dosierungsverfahren jedoch
gut geeignet sein kann. Wenn die Aufzeichnungen jedoch zeigen, dass
der Patient den Arzneistoff unter Verwendung der geeigneten Techniken
abgegeben hat und trotzdem nicht die richtigen Ergebnisse erhalten
worden sind, könnte ein
anderer Arzneistoff oder ein anderes Dosierungsverfahren empfohlen
werden.
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Das Verfahren zur Kontrolle der Schmerzen eines
Patienten kann unter Verwendung einer handgehaltenen tragbaren Vorrichtung
durchgeführt
werden, die (a) eine Vorrichtung zum Halten einer Einmalverpackung,
die mindestens einen Arzneimittelbehälter, vorzugsweise jedoch eine
Anzahl von Arzneimittelbehältern,
(b) ein Treibmittel oder einen mechanischen Mechanismus zum Bewegen
des Inhalts eines Behälters
durch eine poröse
Membran zur Erzeugung eines Aerosols, und (c) eine elektronische Zugangssteuerungsvorrichtung
umfasst, die eine Freisetzung des Arzneistoffs verhindert, bis sie
durch einen elektronischen Schlüssel
aktiviert wird. Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise auch (d) eine Überwachungseinrichtung
zum Analysieren der Einatemströmung,
der Einatemströmungsgeschwindigkeit und
des Einatemvolumens eines Patienten und (e) einen Schalter zum automatischen
Freisetzen oder zum automatischen Auslösen der mechanischen Einrichtung,
nachdem die Einatemströmung und/oder
das Einatemvolumen einen Schwellenwert erreicht. Die Vorrichtung
kann auch einen Transportmechanismus zum Bewegen der Verpackung
von einem Behälter
zum nächsten
umfassen. Die gesamte Vorrichtung ist in sich geschlossen, weist
ein geringes Gewicht auf (in gefülltem
Zustand weniger als 1 kg, vorzugsweise weniger als 0,5 kg) und ist
tragbar.
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Die Vorrichtung kann am Ende des
Strömungswegs
ein Mundstück
umfassen und der Patient atmet von dem Mundstück ein, was dazu führt, dass
eine Einatemströmung
innerhalb des Strömungswegs
gemessen wird, wobei der Weg in einer nichtlinearen Strömung-Druck-Beziehung stehen kann.
Diese Einatemströmung
führt dazu,
dass ein Luftströmungswandler
ein Signal erzeugt. Dieses Signal wird an einen Mikroprozessor weitergegeben, der
das Signal von dem Wandler in dem Einatemströmungsweg kontinuierlich in
eine Strömungsgeschwindigkeit
in Liter pro Minute umwandeln kann. Der Mikroprozessor kann dieses
kontinuierliche Luftströmungsgeschwindigkeitssignal
ferner zu einer Darstellung des kumulativen Einatemvolumens integrieren.
An einem geeigneten Punkt im Einatemzyklus kann der Mikroprozessor
ein Signal zu einer Betätigungseinrichtung
(und/oder einer Schwingungsvorrichtung unterhalb des Resonanzhohlraums)
senden. Wenn die Betätigungseinrichtung
ein Signal erhält,
veranlasst sie die mechanische Einrichtung (durch Druck oder Schwingung)
zum Bewegen von Arzneistoff aus einem Behälter auf der Verpackung in den
Einatemströmungsweg
der Vorrichtung und schließlich
in die Lungen des Patienten. Nach der Freisetzung werden der Arzneistoff
und der Träger durch
eine poröse
Membran hindurchtreten, die in Schwingung versetzt worden ist, um
die Formulierung zu vernebeln, und anschließend wird der Arzneistoff in
die Lungen des Patienten eindringen. Behälter und Systeme der Art, wie
sie vorstehend beschrieben worden sind, sind in der
US-PS 5,544,646 beschrieben.
-
Es ist wichtig, zu beachten, dass
die Auslöseschwelle
der Vorrichtung nicht auf einem einzelnen Kriterium basiert, wie
z. B. der Geschwindigkeit der Luftströmung durch die Vorrichtung,
oder einer spezifischen Zeit, nachdem der Patient mit dem Einatmen begonnen
hat. Die Auslöseschwelle
basiert auf einer Analyse des Einatemströmungsprofils des Patienten. Dies
bedeutet, dass der Mikroprozessor, der die Vorrichtung steuert,
sowohl die momentane Luftströmungsgeschwindigkeit
als auch das kumulative Einatemströmungsvolumen berücksichtigt.
Beide werden gleichzeitig zusammen berücksichtigt, um den optimalen
Punkt im Einatemzyklus des Patienten zu bestimmen, der bezüglich (1)
der reproduzierbaren Abgabe der gleichen Menge des Arzneistoffs
an den Patienten bei jeder Freisetzung des Arzneistoffs durch Freisetzen
des Arzneistoffs jedes Mal an dem gleichen Punkt und Maximieren
der Menge des abgegebenen Arzneisfoffs als Przentsatz der gesamten Menge
des freigesetzten Arzneistoffs durch Freisetzen innerhalb der hier
beschriebenen Parameter am meisten bevorzugt ist.
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Die Vorrichtung umfasst vorzugsweise
eine Einrichtung zum Aufzeichnen der Charakterisierung des Einatemströmungsprofils
für den
Patienten, was durch Einbeziehen eines Mikroprozessors in Kombination
mit einer Lese/Schreib-Speichereinrichtung und eines Strömungsmesswertwandlers
möglich
ist. Durch die Verwendung solcher Vorrichtungen ist es möglich, die
Auslöseschwelle
jederzeit als Antwort auf eine Analyse des Einatemströmungsprofils
des Patienten zu verändern
und es ist auch möglich,
Arzneistoftdosierereignisse im Zeitverlauf aufzuzeichnen. In einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
kann die Charakterisierung der Einatemströmung auf einer Aufzeichnungseinrichtung
auf der Einmalverpackung aufgezeichnet werden.
-
Die Detalls einer Arzneistoffabgabevorrichtung,
die einen Mikroprozessor und einen Druckwandler des Typs umfasst,
die im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden, sind
in der
US-PS 5,404,877 beschrieben,
deren Beschreibung (und die WO-A-92/01815)
den relevanten Mikroprozessor und die relevante Programmtechnologie
beschreibt.
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Die vorprogrammierte Information
ist innerhalb eines nichtflüchtigen
Speichers enthalten, der über
eine externe Vorrichtung modifiziert werden kann. In einer anderen
Ausführungsform
ist diese vorprogrammierte Information innerhalb eines "Read-only"-Speichers enthalten,
der von der Vorrichtung getrennt und durch eine andere Speichereinheit
ersetzt werden kann, die eine andere Programmierinformation enthält. In einer
anderen Ausführungsform
wird ein Mikroprozessor in die Vorrichtung eingesetzt, der einen
Read-only-Speicher enthält,
der wiederum die vorprogrammierte Information enthält. Bei
jeder dieser drei Ausführungsformen
wird die Änderung
der Programmierung der Speichervorrichtung, die von einem Mikroprozessor
lesbar ist, das Verhalten der Vorrichtung radikal verändern, und zwar
dadurch, dass der Mikroprozessor in einer anderen Weise programmiert
wird. Dies wird durchgeführt,
um verschiedene Arzneistoffe an verschiedene Behandlungsarten anzupassen.
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In einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
werden mehrere verschiedene Kriterien berücksichtigt. (1) Die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen werden gleichzeitig und getrennt gemessen,
um eine Wiederholbarkeit sicherzustellen. (2) Der Arzneistoff wird
innerhalb der Parameter der 7, 8 oder 9 freigesetzt, wobei die Parameter der 9 am meisten bevorzugt sind.
(3) Die Teilchengröße des freigesetzten Arz neistoffs
liegt im Bereich von 0,5 bis 5 μm
und 80% oder mehr der Teilchen haben die gleiche Größe wie die
durchschnittliche Teilchengröße ± 10%.
(4) Die Arzneistoffteilchen werden mit einer Geschwindigkeit freigesetzt,
die bei einer Strömungsgeschwindigkeit
im Bereich von mehr als –2,0
Liter/Sekunde und weniger als 2,0 Liter/Sekunde erhalten wird. Wie es
vorstehend angegeben worden ist, kann die tatsächliche Geschwindigkeit auf
der Basis einer Anzahl von Faktoren variieren. Die Freisetzungsgeschwindigkeit
sollte so bestimmt werden, dass die Teilchen nach einem Weg von
etwa 0,5 bis 2 cm ausgehend vom Freisetzungspunkt eine Geschwindigkeit
von Null aufweisen oder auf eine Geschwindigkeit von Null verlangsamt
werden. Die Geschwindigkeit wird von dem Arzneistofffreisetzungspunkt
in eine Richtung zur Rückseite
des Schlunds des Patienten gemessen.
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Nach der Dosierung eines Patienten
mit einem systemischen analgetischen Arzneistoff ist es bevorzugt,
Blutproben zu entnehmen und gegebenenfalls Einstellungen vorzunehmen,
um das gewünschte
Arzneistoff : Blut-Verhältnis
zu erhalten. Gemäß allen
Verfahren drückt
der Patient keinen Knopf, um den Arzneistoff freizusetzen. Der Arzneistoff
wird automatisch durch Signale von dem Mikroprozessor unter Verwendung
der erhaltenen Messergebnisse und eines Schlüssels freigesetzt. In einer anderen
erfindungsgemäßen Ausführungsform,
bei der die Blutkonzentration des Arzneistoffs in einem maschinenlesbaren
Format überwacht
und aufgezeichnet wird, kann die Arzneistoffabgabevorrichtung (wie
z. B. eine Aerosol-Abgabevorrichtung)
so programmiert werden, dass der Zugang zu dem Arzneistoff durch
einen Anwender beschränkt
ist, dessen Blutkonzentration des Arzneistoffs (oder dessen Atemgeschwindigkeit)
in einem nicht akzeptablen Bereich liegt. Beispielsweise kann eine
Sonde, welche die Blutkonzentration des Arzneistoffs in einem maschinenlesbaren
Format überwacht
(oder eine Überwachungseinrichtung
für die
Atemgeschwindigkeit) mit einem Mikroprozessor gekoppelt werden, der
elektronisch mit dem Aktivierungsmechanismus der Arzneistoffabgabevorrichtung
gekoppelt ist. Beim Lesen der Daten von der Sonde kann dem elektronischen
Sperrmittel ein Signal übermittelt
werden, dass es einen Zugang bereitstellen soll oder nicht, und zwar
abhängig
davon, ob die Werte der Sonde innerhalb eines vorprogrammierten
akzeptablen Wertebereichs liegen.
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Die Menge des an den Patienten abgegebenen
Arzneistoffs wird abhängig
von dem speziellen abgegebenen Arzneistoff stark variieren. Erfindungsgemäß ist es
möglich,
viele verschiedene analgetische und narkotische Arzneistoffe abzugeben,
wobei ein bevorzugter Arzneistoff Sufentanyl ist, der im Allgemeinen
in einer Menge im Bereich von etwa 2,5 μg bis 100 μg an einen Patienten verabreicht
wird. Es wird betont, dass Sufentanyl etwa zehnmal wirksamer ist
als Fentanyl (ein anderer bevorzugter Arzneistoff), so dass Fentanyl
im Allgemeinen in einer Menge von etwa 25 μg bis 1000 μg an einen Patienten verabreicht
wird. Diese Dosierungen beruhen auf der Annahme, dass dann, wenn
eine intrapulmonale Abgabemethode verwendet wird, die Effizienz
der Abgabe etwa 10% beträgt
und Einstellungen bezüglich der
freigesetzten Menge durchgeführt
werden müssen,
um die Effizienz der Vorrichtung zu berücksichtigen. Die Differenz
zwischen der Menge an analgetischem Arzneistoff, die von der Vorrichtung
abgegeben wird, und der Menge an analgetischem Arzneistoff, die
tatsächlich
an den Patienten abgegeben wird, variiert aufgrund einer Anzahl
von Faktoren. Im allgemeinen können
Vorrichtungen, die mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden,
eine niedrige Effizienz von 10% und eine hohe Effizienz von 50% aufweisen,
was bedeutet, dass nur 10% des freigesetzten analgetischen Arzneistoffs
tatsächlich
das Kreislaufsystem des Patienten erreichen, und dass auch 50% abgegeben
werden können.
Die Effizienz der Abgabe wird von Patient zu Patient etwas variieren
und muss in Betracht gezogen werden, wenn die Vorrichtung zur Freisetzung
des analgetischen Arzneistoffs programmiert wird. Im Allgemeinen
weist eine herkömmliche
Dosierinhalatorvorrichtung eine Effizienz von etwa 10 % auf.
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Wenn ein analgetischer Arzneistoff
verabreicht wird, dann kann das gesamte Dosierereignis die Verabreichung
von 1 μg
bis 100 mg, mehr bevorzugt jedoch von etwa 10 μg bis 10 mg umfassen. Die große Variation
der Mengen, die abgegeben werden können, sind auf die Tatsache
zurückzuführen, dass verschiedene
Arzneistoffe eine sehr unterschiedliche Wirksamkeit aufweisen und
von Vorrichtungen abgegeben werden können, die bezüglich der
Effizienz der abgegebenen Arzneistoffe stark variieren. Das gesamte
Dosierereignis kann mehrere Einatemvorgänge durch den Patienten umfassen,
wobei jeder Einatemvorgang mit mehreren Stößen des analgetischen Arzneistoffs
von der Vorrichtung bereitgestellt wird.
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Zusätzlich zu der Wirksamkeit des
Arzneistoffs und der Abgabeeffizienz muss die Empfindlichkeit des
analgetischen Arzneistoffs berücksichtigt werden.
Die vorliegende Erfindung ermöglicht
es, die Dosierung im Zeitverlauf zu variieren, wenn sich die analgetische
Empfindlichkeit und/oder die Compliance des Anwenders und/oder die
Lungeneffizienz im Zeitverlauf ändert
bzw. ändern.
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Dynamische Teilchengrößeneinstelluna
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Die Größe der von einer Arzneistoffabgabevorrichtung
freigesetzten vernebelten Teilchen kann auf der Basis der umgebenden
Atmosphäre
geändert werden.
Beispielsweise kann die Teilchengröße aufgrund des Verdampfens
von Wasser von den Teilchen abnehmen oder die Teilchengröße kann
aufgrund einer hohen Wasserdampfkonzentration in der Luft, d. h.
einer hohen Feuchtigkeit, zunehmen. Um Unterschiede in der umgebenden
Atmosphäre
zu kom pensieren und um eine konsistente Teilchengröfße bereitzustellen,
kann es bevorzugt sein, eine Einrichtung zur Zuführung von Energie zu der umgebenden
Atmosphäre
einzubeziehen, so dass der Effekt des Wasserdampfs in der umgebenden
Atmosphäre größtmöglich minimiert
wird. Alternativ kann es bevorzugt sein, die umgebende Atmosphäre mit Wasserdampf
zu sättigen.
Jedes dieser Verfahren kann eine konsistente Größe der an den Patienten abgegebenen
Teilchen bereitstellen.
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Dosierung
vernebelter Arzneistoffe
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Auf der Basis der vorstehenden Erläuterungen
ist klar, dass die Dosierung oder die Menge eines analgetischen
Arzneistoffs, die tatsächlich
von der Vorrichtung freigesetzt wird, auf der Basis des unmittelbar
vorhergehenden Überwachungsereignisses geändert werden
kann, bei dem die Einatemströmung
des Einatemvorgangs eines Patienten gemessen wird.
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Variationen bei den Dosierungen werden durch Überwachen
des Effekts der Atmungsgeschwindigkeit als Antwort auf bekannte
Mengen des von der Vorrichtung freigesetzten analgetischen Arzneistoffs
berechnet. Wenn die Antwort bezüglich
der Abnahme der Atmungsgeschwindigkeit größer ist als bei vorhergehenden
Messungen, dann wird die Dosierung vermindert oder das minimale
Dosierungsintervall wird erhöht.
Wenn die Antwort bezüglich
der Abnahme der Atmungsgeschwindigkeit des Patienten kleiner ist
als bei vorhergehenden Messungen, dann wird die Dosierungsmenge
erhöht
oder das minimale Dosierungsintervall wird vermindert. Die Erhöhungen und
Verminderungen werden schrittweise vorgenommen und beruhen vorzugsweise
auf Durchschnitten (von 10 oder mehr Messungen der Atmungsgeschwindigkeiten
nach 10 oder mehr Dosierereignissen) und nicht auf einem einzelnen
Dosierereignis und Überwachungsereignis
bezüglich
der Atmungsgeschwindigkeiten. Die vorliegende Erfindung kann Dosierereignisse
und Atmungsgeschwindigkeiten im Zeitverlauf aufzeichnen, Durchschnitte berechnen
und bevorzugte Änderungen
bei der Verabreichung eines analgetischen Arzneistoffs ableiten.
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Eines der wichtigen Merkmale und
einer der wichtigen Vorteile der vorliegenden Endung besteht darin,
dass der Mikroprozessor so programmiert werden kann, dass er bezüglich der
Dosierungszeiten zwei verschiedene Kriterien berücksichtigt. Insbesondere kann
der Mikroprozessor so programmiert werden, dass er ein minimales
Zeitintervall zwischen den Dosierungen einstellt, d. h. nach einer
gegebenen Abgabe kann eine weitere Dosis nicht abgegeben werden,
bis ein gegebener Zeitraum verstrichen ist. Zweitens kann die Zeitsteuerung
der Vorrichtung so programmiert werden, dass es nicht möglich ist, die
Verabreichung einer eingestellten maximalen Menge des Arzneistoffs
innerhalb einer gegebenen Zeit zu überschrei ten. Beispielsweise
könnte
die Vorrichtung so programmiert werden, dass sie die Abgabe von
mehr als 200 μg
eines bestimmten Narkotikums innerhalb einer Stunde verhindert.
Es ist wichtiger, dass die Vorrichtung so programmiert werden kann,
dass sie beide Kriterien berücksichtigt.
Demgemäß kann die
Vorrichtung so programmiert werden, dass sie ein minimales Zeitintervall
zwischen Dosierungen und eine maximale Arzneistoffmenge einstellt,
die innerhalb eines gegebenen Zeitraums freizusetzen sind. Beispielsweise
könnte
der Mikroprozessor so programmiert werden, dass er die Freisetzung
von maximal 200 μg
eines Narkotikums während
einer Stunde zulässt,
die nur in Mengen von 25 μg
freigesetzt werden könnten,
wobei jede Freisetzung durch minimal 5 min getrennt ist.
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Das Dosierungsprogramm kann mit einer
gewissen Flexibilität
gestaltet werden. Wenn der Patient beispielsweise normalerweise
25 mg%Tag des analgetischen Arzneistoffs benötigt, kann der Mikroprozessor
der Inhalatorvorrichtung so programmiert werden, dass er eine weitere
Freigabe des Ventils verhindert, nachdem 35 mg innerhalb eines gegebenen Tages
verabreicht worden sind. Das Einstellen eines etwas höheren Grenzwerts
würde es
dem Patienten ermöglichen,
aufgrund stärkerer
Schmerzen und/oder einer Berücksichtigung
einer Fehlabgabe des analgetischen Arzneistoffs, wie z. B. aufgrund von
Husten oder Niesen während
einer versuchten Abgabe, zusätzlichen
analgetischen Arzneistoff zu verabreichen.
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Die Fähigkeit zur Verhinderung einer Überdosierung
ist eine Eigenschaft der Vorrichtung, und zwar aufgrund der Fähigkeit
der Vorrichtung, die Menge des freigesetzten analgetischen Arzneistoffs und
die ungefähre
Menge an analgetischem Arzneistoff, die an den Patienten abgegeben
worden ist, zu berechnen, und zwar auf der Basis der Überwachung gegebener
Ereignisse wie z. B. der Atmungsgeschwindigkeit. Die Fähigkeit
der vorliegenden Vorrichtung, eine Überdosierung zu verhindern,
ist nicht nur auf ein Überwachungssystem
zurückzuführen, das
eine weitere manuelle Betätigung
eines Knopfs verhindert. Wie vorstehend erläutert, wird die im Zusammenhang
mit der vorliegenden Erfindung verwendete Vorrichtung nicht manuell
betätigt,
sondern als Antwort auf ein elektrisches Signal, das von einem Mikroprozessor
(der Daten von einer Überwachungsvorrichtung
wie z. B. einer Vorrichtung empfangen hat, welche die Einatemströmung überwacht) empfangen
worden ist, und sie ermöglicht
die Betätigung
der Vorrichtung nach dem Erreichen eines optimalen Punkts in einem
Einatemzyklus. Beim Einsatz der vorliegenden Erfindung ist jede
Freigabe des Ventils eine Freigabe, bei der Arzneistoff an den Patienten
verabreicht wird, und zwar dadurch, dass das Ventil als Antwort
auf das Einatmen des Patienten freigegeben wird. Insbesondere ermöglicht die
Vorrichtung keine Freisetzung eines analgetischen Arzneistoffs lediglich
durch die manuelle Betätigung
eines Knopfs zum Abgeben eines Sprühstoßes von analgetischem Arzneistoff
in die Luft oder einen Behälter.
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Der Mikroprozessor umfasst auch eine
Zeitsteuerungsvorrichtung. Die Zeitsteuerungsvorrichtung kann elektrisch
mit visuellen Anzeigesignalen sowie mit Audioalarmsignalen verbunden
werden. Unter Verwendung der Zeitsteuerungsvorrichtung kann der
Mikroprozessor so programmiert werden, dass er zulässt, dass
ein visuelles Signal oder ein Audiosignal gesendet wird, wenn es
normalerweise erwartet würde,
dass sich der Patient einen analgetischen Arzneistoff verabreicht.
Zusätzlich
zur Anzeige der Verabreichungszeit (vorzugsweise durch ein Audiosignal)
kann die Vorrichtung die Menge des analgetischen Arzneistoffs, die
verabreicht werden sollte, durch eine Sichtanzeige anzeigen. Beispielsweise könnte der
Audioalarm durch einen Ton den Patienten alarmieren, dass der analgetische
Arzneistoff verabreicht werden sollte. Gleichzeitig könnte die
Sichtanzeige „50 μg" als die zu verabreichende
Menge des analgetischen Arzneistoffs anzeigen. An diesem Punkt könnte ein Überwachungsereignis
stattfinden. Nach dem Abschluss des Überwachungsereignisses würde die
Verabreichung fortgesetzt werden und die Sichtanzeige könnte kontinuierlich
die verbleibende Menge an analgetischem Arzneistoff anzeigen, die verabreicht
werden sollte. Nachdem die vorbestimmte Dosis von 50 μg verabreicht
worden ist, würde
die Sichtanzeige anzeigen, dass das Dosierereignis beendet ist.
Wenn der Patient das Dosierereignis durch Verabreichen der angegebenen
Menge des analgetischen Arzneistoffs nicht vollständig abgeschlossen hat,
würde der
Patient durch die Ausgabe eines anderen Audiosignals daran erinnert
werden, gefolgt von einer Sichtanzeige, die den Patienten anweist, die
Verabreichung fortzusetzen.
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Zusätzliche Informationen bezüglich der
Dosierung von analgetischen Arzneistoffen mittels Injektion finden
sich in Anesthesa (neueste Auflage), herausgegeben von Miller und
veröffentlicht
von Churchill and Livingston, und in Harrison's Principles of Internal Medicine (neueste
Auflage), veröffentlicht von
McGraw Hill Book Company, New York, die beide bezüglich der
Offenbarung herkömmlicher
Informationen im Hinblick auf die Dosierung analgetischen Arzneistoffe
mittels Injektion unter Bezugnahme in diese Beschreibung einbezogen
sind.
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Ergänzendes
Behandlungsverfahren
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Patienten, die an Schmerz leiden,
können nur
mit dem analgetischen Arzneistoff behandelt werden, wie es vorstehend
angegeben worden ist, d. h. durch eine intrapulmonale Abgabe. Es
ist jedoch möglich,
solche Patienten mit einer Kombination aus (einem) analgetischen
Arzneistoffen) zu behandeln, die bzw. der mit anderen Verabreichungsmitteln
bereitgestellt werden. Insbesondere kann ein Patient mit einer Grundkonzentration
eines analgetischen Arzneistoffs mit einem Mittel wie z. B. einer
transdermalen Verabreichung und/oder einer oralen Verabreichung
versorgt werden. Diese Arzneistoff-Grundkonzentration ist ausreichend, um
den Schmerz des Patienten unter normalen Umständen zu kontrollieren. Wenn
der Schmerz jedoch intensiver wird, dann kann der Patient durch
die intrapulmonale Verabreichung eines analgetischen Arzneistoffs
wie z. B. Sufentanyl unter Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
und des erfindungsgemäßen Verfahrens
schnell eine Linderung erfahren. Die intrapulmonale Abgabe des analgetischen
Arzneistoffs stellt eine Zunahme der Pulsalite-Rate über das
normale Grundgeschwindigkeitsniveau hinaus bereit, das durch die
orale oder transdermale Verabreichung bereitgestellt wird. Die Verwendung
der intrapulmonalen Abgabe eines analgetischen Arzneistoffs mittels
der vorliegenden Erfindung ist dahingehend besonders bevorzugt,
dass die Wirkungen des Arzneistoffs nahezu sofort spürbar sind.
Eine solche sofortige Wirkung kann mit oralen und/oder transdermalen
Verabreichungsmitteln nicht erhalten werden.
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Fentanyl ist zur Verabreichung durch
ein transdermales Abgabesystem in Form eines Hautpflasters verfügbar [DuragesicTM (Fentanyl-Transdermalsystem) Packungseinsatz,
Janssen Pharmaceutica, Piscataway, NJ 08855, Jan. bis Jun. 1991
] verfügbar.
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Zusätzlich zur Verabreichung von
Narkotika durch transdermale Verabreichung ist es möglich, die Arzneistoffe
mit anderen Mitteln wie z. B. durch eine Injektion und/oder oral
zu verabreichen. Ein erfindungsgemäß bevorzugtes ergänzendes
Verabreichungsmittel ist die orale Verabreichung, da die orale Verabreichung
auf einer ambulanten Basis durchgeführt werden kann. Folglich kann
das erfindungsgemäße Verfahren
durch Verabreichen eines lange wirkenden, oral wirksamen narkotischen
Arzneistoffs durchgeführt
werden. Der orale Arzneistoff wird vorzugsweise in einer Menge verabreicht,
so dass eine relativ niedrige Konzentration des Narkotikums innerhalb
des Kreislaufsystems vorliegt, die ausreichend ist, um den Schmerz
während
eines Zeitraums zu kontrollieren, in dem der Schmerz weniger stark
ist. Dieses niedrige Niveau des Arzneistoff-Blut-Verhältnisses
muss jedoch angehoben werden, um einen stärkeren Schmerz zu kontrollieren
und dies kann durch die intrapulmonale Verabreichung eines Narkotikums
mit der vorliegenden Erfindung erreicht werden.
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Auf der Basis der vorstehenden Erläuterungen
ist dem Fachmann klar, dass zur Behandlung eines einzelnen Patienten
eine Mehrzahl von verschiedenen Behandlungen und Verabreichungsmitteln eingesetzt
werden kann. Beispielsweise kann ein Patient gleichzeitig mit einem
analgetischen Arzneistoff durch Injektion, mit einem analgetischen
Arzneistoff durch eine erfindungsgemäße intrapulmonale Verabreichung,
und mit Arzneistoffen behandelt werden, die oral verabreicht werden.
Sollte sich dies, aus welchen Gründen
auch immer, als uneffektiv erweisen, z. B. aufgrund von Atmungsschwierigkeiten
(die nicht mit der Verabrei chung des analgetischen Arzneistoffs zusammenhängen), könnte eine
Ergänzung
durch eine Verabreichung mittels Injektion durchgeführt werden.
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Behandlung
von Überdosierungen
mit einem Narkotikum-Antagonisten
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Die erfindungsgemäßen Verfahren können mit
einer beliebigen Art eines analgetischen Arzneistoffs durchgeführt werden,
obwohl sie vorzugsweise unter Verwendung stark wirkender Narkotika
wie z. B. Fentanyl und Morphin durchgeführt werden. Der biochemische
Wirkmechanismus solcher Narkotika ist bekannt. Ferner ist bekannt,
dass die narkotische Wirkung durch die Verabreichung eines Narkotikum-Antagonisten
wie z. B. Naloxon blockiert werden kann. Die hier beschriebenen
Vorrichtungen und Verfahren können
zur Abgabe von Narkotika-Antagonisten wie z. B. Naloxon verwendet
werden.
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Gesteuerter
Zugang zu toxischen Arzneistoffen
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Obwohl der primäre Zweck der vorliegenden Erfindung
die Bereitstellung einer Vorrichtung und eines Verfahrens zur Steuerung
des Zugangs zu narkotischen Arzneistoffen ist, können die Vorrichtung und das
Verfahren auch zur Steuerung des Zugangs zu bestimmten toxischen
Arzneistoffen verwendet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn
die Arzneistoffe mit Kindern in Kontakt gebracht werden könnten. Beispielsweise
können
mit dem hier beschriebenen Verfahren Arzneistoffe wie Insulin abgegeben werden.
Da die Verabreichung von Insulin an einen Patienten, der kein Insulin
benötigt,
toxisch sein könnte,
könnten
die erfindungsgemäßen elektronischen
Sperrvorrichtungen dazu verwendet werden, die Abgabe von Insulin
oder eines beliebigen toxischen Arzneistoffs an nicht-autorisierte
Anwender zu verhindern.
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Behandlung
von Drogenabhängigen
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Versuche zur Behandlung von Drogenabhängigen können die
Verabreichung bestimmter Arzneistoffe an den Patienten umfassen.
Da die verabreichten Arzneistoffe jedoch kontrollierte Substanzen sind,
erfordern die Behandlungsprogramme häufig, dass der behandelte Patient
täglich
eine Drogenbehandlungsklinik aufsucht. Zum Teil deshalb, weil es schwierig
ist, solche Patienten davon zu überzeugen, eine
Behandlung fortzusetzen, wenn sie täglich eine Spezialklinik aufsuchen
müssen,
schlagen die Behandlungsprogramme häufig fehl. Durch die Verwendung
des Verfahrens und der Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung
ist es möglich,
einen Drogenabhängigen,
der behandelt wird, mit einer Vorrichtung auszustatten, die eine
große
Zahl von Arzneistoffdosierungen zur Behandlung enthält. Diese
Vorrichtung ist so programmiert, dass sie für andere nicht zugänglich ist
und derart, dass sie während
eines vorprogrammierten Zeitraums nicht mehr als eine vorprogrammierte
Arzneistoffmenge freisetzt.
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Abgabevorrichtung
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Es gibt zwei bevorzugte Typen von
Vorrichtungen, die mit der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden
können.
Im Allgemeinen wird bei einem Typ ein Treibmittel mit niedrigem
Siedepunkt verwendet und bei dem anderen Typ werden wässrige Formulierungen
verwendet. Die Vorrichtungen, bei denen Treibmittel mit niedrigem
Siedepunkt verwendet werden, sind in den 1 bis 4 gezeigt
und eine Ausführungsform
einer Vorrichtung, bei der wässrige Formulierungen
verwendet werden, ist in der 10 gezeigt.
Ungeachtet davon, welcher Typ verwendet wird, ist die Vorrichtung
eine handgehaltene, tragbare Vorrichtung, die (a) ein Mittel zum
separaten Messen und Analysieren der Einatemströmungsgeschwindigkeit und des
Einatemvolumens eines Patienten und (b) ein Mittel zum automatischen
Freisetzen einer abgemessenen Menge eines Narkotikums in den Einatemströmungsweg
eines Patienten umfasst, wie z. B. eine automatische Ventilbetätigungseinrichtung
oder einen Mechanismus zur Bewegung der Formulierung durch eine
poröse
Membran. Um die Vorrichtung zu verwenden, muss die Vorrichtung „befüllt" werden, d. h. mit
(c) einer Quelle eines schmerzlindernden Arzneistoffs verbunden
werden, bei dem es sich im Allgemeinen um einen stark wirkenden
narkotischen Arzneistoff in Wasser oder einem Treibmittel mit niedrigem
Siedepunkt handelt. Die gesamte Vorrichtung weist ein geringes Gewicht auf
(befüllt
weniger als 1 kg) und ist tragbar.
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Eine Formulierung eines analgetischen
Arzneistoffs in einem Treibmittel mit niedrigem Siedepunkt ist typischennreise
in einem mit Druck beaufschlagten Behälter enthalten, der mit der „nicht
befüllten" Vorrichtung verbindbar
ist, d. h. mit der Vorrichtung ohne den Behälter. Wenn der Behälter mit
dem Treibmittel und dem analgetischen Arzneistoff mit der Vorrichtung
verbunden wird, dann wird der Behälter an einem Ende eine Ventilöffnung umfassen,
wobei die Öffnung
in einen Strömungsweg
innerhalb der Vorrichtung eingebracht ist. Die Vorrichtung umfasst am
Ende des Strömungswegs
vorzugsweise ein Mundstück
und der Patient atmet von dem Mundstück ein, was eine Einatemströmung verursacht,
die innerhalb des Strömungswegs
gemessen wird. Diese Einatemströmung
führt dazu,
dass ein Luftströmungswandler
ein Signal erzeugt. Dieses Signal wird an einen Mikroprozessor geleitet,
der das Signal von dem Wandler in dem Einatemströmungsweg kontinuierlich in
eine Strömungsgeschwindigkeit
in Liter/min umwandeln kann. Der Mikroprozessor kann dieses kontinuierliche
Luftströmungsgeschwindigkeitssignal
weiter zu einer Darstellung des kumulativen Einatem volumens integrieren.
An einem geeigneten Punkt in dem Einatemzyklus kann der Mikroprozessor
ein Signal an eine Betätigungseinrichtung
senden. Wenn die Betätigungseinrichtung
ein Signal erhält,
gibt sie ein Ventil frei, das ein Austreten von analgetischem Arzneistoff
und Treibmittel in den Einatemströmungsweg der Vorrichtung und
schließlich
in die Lungen des Patienten ermöglicht.
Nach der Freisetzung treten der Arzneistoff und das Treibmittel
vor dem Eintreten in den Einatemströmungsweg der Vorrichtung durch
eine Düse
hindurch, und dringen dann in die Lungen des Patienten ein.
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Es ist wichtig, zu beachten, dass
die Auslöseschwelle
der Vorrichtung nicht auf einem einzelnen Kriterium wie der Geschwindigkeit
der Luftströmung durch
die Vorrichtung oder einer spezifischen Zeit beruht, nachdem der
Patient mit dem Einatmen beginnt. Die Auslöseschwelle basiert auf einer
Analyse des Einatemströmungsprofils
des Patienten. Dies bedeutet, dass der Mikroprozessor, der die Vorrichtung steuert,
sowohl die momentane Luftströmungsgeschwindigkeit
als auch das kumulative Einatemströmungsvolumen berücksichtigt,
wenn er den optimalen Punkt in dem Einatemzyklus des Patienten bestimmt,
der bezüglich
einer reproduzierbaren Abgabe der gleichen Arzneistoffmenge an den
Patienten bei jeder Arzneistofffreisetzung am meisten bevorzugt ist.
Der hohe Grad der Dosierwiederholbarkeit, der zur Abgabe von Narkotika
erforderlich ist, kann lediglich durch Messen und Freisetzen bei
der gleichen gemessenen Strömungsgeschwindigkeit
und bei dem gleichen gemessenen Volumen für jede Freisetzung des Arzneistoffs
erhalten werden. Ferner umfasst die Vorrichtung vorzugsweise ein
Mittel zum Aufzeichnen einer Charakterisierung des Einatemströmungsprofils
für den
Patienten, was durch Einbeziehen eines Mikroprozessors in Kombination
mit einem Lese/Schreib-Speichermittel und einem Strömungsmesswertwandler
möglich
ist. Durch die Verwendung solcher Vorrichtungen ist es möglich, die Auslöseschwelle
zu einem beliebigen Zeitpunkt als Antwort auf eine Analyse des Einatemströmungsprofils
des Patienten zu ändern,
und es ist auch möglich, die
Arzneistoffdosierereignisse im Zeitverlauf aufzuzeichnen.
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1 zeigt
eine Querschnittsansicht einer handgehaltenen, tragbaren elektronischen
atmungsbetätigten
Inhalatorvorrichtung, die im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
verwendet werden kann. Die Vorrichtung ist mit einem Halter 1 mit zylindrischen
Seitenwänden
und einer entfernbaren Kappe gezeigt. Der Halter 1 wird
dadurch „befällt", dass er den mit
Druck beaufschlagten Behälter 3 umfasst.
Der Behälter 3 umfasst
ein nicht-dosierendes Ventil 5, das in der offenen Position
unten gehalten wird, wenn die Kappe 2 nach unten geschraubt
wird, wodurch das Ventil 5 in einen Sitz 6 eingebracht
wird, der mit einem Strömungsweg 8 in
Verbindung steht.
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In dem mit Druck beaufschlagten Behälter 3 ist
eine Formulierung 4 enthalten, die ein Narkotikum wie z.
B. Sufentanyl oder Fentanyl und ein geeignetes Treibmittel umfasst,
wie z. B. ein Treibmittel mit niedrigem Siedepunkt. Das Treibmittel
und der narkotische Arzneistoff werden von dem Behälter 3 durch
die elektrisch gesteuerte Magnetspule 7 freigesetzt. Dadurch,
dass das Ventil 5 des Behälters kontinuierlich offen
ist, erleichtert ein anderes Ventil, das innerhalb der Magnetspule 7 enthalten
ist, die Freisetzung des Arzneistoffs. Wenn die Magnetspule 7 eine
Freisetzung von Treibmittel und Arzneistoff zulässt, dann strömen das
Treibmittel und der Arzneistoff durch den Strömungsweg 8 und dann
durch das Magnetspulen-betätigte
Ventil 9 in den Strömungsweg 10,
durch die Düse 13 heraus
und dann in den Einatemströmungsweg 11,
der von Wänden 12 umgeben
ist.
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Es ist wichtig, zu beachten, dass
zur Durchführung
der vorliegenden Erfindung verschiedene Vorrichtungen verwendet
werden können.
Die Vorrichtung muss jedoch die Freisetzung einer abgemessenen Menge
eines analgetischen Arzneistoffs auf der Basis vorprogrammierter
Kriterien ermöglichen,
die sich auf die Strömungsgeschwindigkeit
und das Volumen beziehen. Diese Messungen können mechanisch durchgeführt werden.
Vorzugsweise werden sie jedoch elektronisch durchgeführt und
sind vom Mikroprozessor 22 lesbar. Die vorprogrammierte Information
ist innerhalb eines nicht-flüchtigen
Speichers enthalten, der über
eine externe Vorrichtung modifiziert werden kann. In einer anderen
Ausführungsform
ist diese vorprogrammierte Information in einem „read-only"-Speicher (ROM) enthalten, der von der
Vorrichtung getrennt und durch eine andere Speichereinheit ersetzt
werden kann, die andere Programmierinformationen enthält. In einer
anderen Ausführungsform
ist ein Mikroprozessor 22, der ein ROM enthält, das
wiederum die vorprogrammierte Information enthält, an der Vorrichtung angeschlossen. Bei
jeder dieser drei Ausführungsformen
wird die Änderung
der Programmierung der von einem Mikroprozessor 22 lesbaren
Speichervorrichtung das Verhalten der Vorrichtung radikal verändern, und
zwar dadurch, dass der Mikroprozessor 22 auf verschiedene
Weise programmiert wird. In der vorliegenden Erfindung enthält der nichtflüchtige Speicher
Informationen, die nur für
die Verabreichung eines spezifischen analgetischen Arzneistoffs
wie z. B. Fentanyl relevant sind. Der Mikroprozessor 22 sendet
Signale zu der Magnetspule 7, welche die Menge an Arzneistoff
bestimmt, die in den Einatemströmungsweg
abgegeben wird. Ferner speichert der Mikroprozessor 22 eine
Aufzeichnung aller Arzneistoffdosierungszeiten und -mengen unter
Verwendung eines nicht-flüchtigen
Lese/Schreib-Speichers, der wiederum von einer externen Vorrichtung
gelesen werden kann. Die Formulierung 4, die innerhalb
des Behälters 3 enthalten
ist, wird schließlich über die
Düse 13, die
sich in den Einatemströmungsweg 11 öffnet, in die
Atmosphäre
freigesetzt. An diesem Punkt verdampft das Treibmittel mit niedrigem
Siedepunkt innerhalb der Formulierung 4 Flash-artig, d.
h. es verdampft sehr schnell, wodurch Teilchen des analgetischen
Arz neistoffs in einem Aerosol bereitgestellt werden, das in den
Mund und schließlich
in die Lungen des Patienten eingebracht wird. Um eine einfache Verwendung
zu ermöglichen,
ist es möglich,
den Einatemströmungsweg 11 zu
einem Mundstück
auszubilden, das spezifisch gestaltet werden kann, so dass es in
den Mund des jeweiligen Patienten passt, der die Vorrichtung benutzt.
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Die Magnetspule
7 und das
dazugehörige Ventil
9,
die Strömungswege
8 und
10 sowie
die Düse
13 bilden
das in
1 mit den gestrichelten
Linien dargestellte Aerosol-Abgabesystem
14.
Das System
14 steht in Verbindung mit dem Strömungssensor
15,
der eine Strömungsgeschwindigkeit
von etwa 0 bis etwa 300 Liter pro Minute messen kann. Der Strömungssensor
15 umfasst
die Siebe
16,
17 und
18, die etwa 0,635
cm (1/4'') voneinander beabstandet
sind. Die Rohre
19 und
20 öffnen sich in den Bereich zwischen
den Sieben
16,
17 und
18, wobei die Rohre
19 und
20 mit
einem gewöhnlichen
Druckdifferenz-Messwertwandler
21 verbunden
sind. Wenn der Benutzer Luft durch den Einatemströmungsweg
11 zieht,
tritt Luft durch die Siebe
16,
17 und
18 hindurch
und die Luftströmung
kann durch den Luftdruckdifferenz-Messwertwandler
21 gemessen
werden. Der Strömungssensor
15 steht
in Verbindung mit dem Aerosolabgabesystem
14 und wenn ein
Schwellenwert der Luftströmung
erreicht ist, erlaubt das Aerosolabgabesystem
14 die Freisetzung der
Formulierung
4, so dass eine gesteuerte Menge des analgetischen
Arzneistoffs an den Patienten abgegeben wird. Die Magnetspule
7 ist über eine
elektrische Verbindung mit dem Mikroprozessor
22 verbunden.
Die Detalls des Mikroprozessors und die Detalls anderer Arzneistoffabgabevorrichtungen,
die in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden
können,
sind in der
US-PS 5,404,871 beschrieben
und offenbart.
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Eine Querschnittsansicht einer weiteren
(und mehr bevorzugten) Ausführungsform
der erfindungsgemäßen handgehaltenen,
elektronischen atmungsbetätigten
Inhalatorvorrichtung ist in der 2 gezeigt.
Die Vorrichtung von 2 zeigt
alle Komponenten, die in der einzelnen handgehaltenen und tragbaren
Vorrichtung vorliegen, d.h., die in der 1 nicht gezeigte Energiequelle ist in
der Vorrichtung von 2 gezeigt.
Wie die in der 1 gezeigte
Vorrichtung umfasst die Vorrichtung von 2 einen Behälter 3, der ein Behälterventil 5 umfasst.
Anders als die Vorrichtung von 1 weist
die Vorrichtung von 2 nicht
das ständig
offene Ventil auf, sondern lässt
es zu, dass ein Ventil 5, das mit dem Behälter 3 verbunden
ist, durch die von einem Ventilbetätigungsmechanismus 26 ausgeübte mechanische Kraft
geöffnet
wird, bei dem es sich um einen motorgetriebenen mechanischen Mechanismus
handelt, der von einer Energiequelle wie den Batterien 23 und 23'' mit Energie versorgt wird. Wie
bei der in 1 gezeigten
Vorrichtung atmet jedoch der Patient durch den Einatemströmungsweg 11 ein,
der als Mundstück
ausgebildet sein kann, um unter Verwendung des Druckdifferenz-Messwertwandlers 21 einen-Messvorgang
zu erhalten. Wenn ferner die Einatemströmung die Schwelle eines vorprogrammierten Kriteriums
erreicht, sendet der Mikroprozessor 22 ein Signal an einen
Betätigungsfreigabemechanismus 25,
der den Betätigungsmechanismus 26 betätigt, der
den Behälter 3 nach
unten drückt,
so dass das Behälterventil 5 die
Formulierung in den Einatemströmungsweg 11 freisetzt.
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Der Mikroprozessor 22 von 2 umfasst ein externes nicht-flüchtiges
Lese-Schreib-Speichersubsystem,
periphere Vorrichtungen zur Unterstützung dieses Speichersystems,
eine Rücksetzschaltung,
einen Taktoszillator, ein Echtzeit-Taktmodul, ein Datenerfassungssubsystem
und ein LCD-Meldesubsystem. Die diskreten Komponenten sind gewöhnliche
Bauteile mit Eingangs- und Ausgangsanschlussstiften, die in herkömmlicher
Weise konfiguriert sind, wobei die Verbindungen gemäß den Anweisungen der
Vorrichtungshersteller ausgeführt
werden. Der in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendete
Mikroprozessor ist spezifisch konstruiert und programmiert, so dass
er bei der Betätigung
die Abgabe gesteuerter und reproduzierbarer Mengen eines analgetischen
Arzneistoffs an einen Patienten veranlasst. Das Programm kann so
eingestellt werden, dass bei einer Änderung des Einatemströmungsprofils
des Patienten dieses berücksichtigt wird.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der Patient in einem Test durch
die Vorrichtung einatmet, um die Luftströmung zu messen, wobei bevorzugte
Arzneistoffabgabepunkte auf der Basis der Ergebnisse von mehreren
Einatemvorgängen
durch den jeweiligen Patienten bestimmt werden. Dieses Verfahren
kann einfach wiederholt werden, wenn sich das Einatemströmungsprofil
aus welchen Gründen
auch immer ändert,
z. B. aufgrund eines Bauchschnitt-Schmerzes, der zu niedrigen Atemvolumina
führt.
Die Bestimmung der optimalen Arzneistoffabgabepunkte in der Einatemströmung kann
bei jedem Dosiervorgang, täglich,
wöchentlich
oder beim Einsetzen eines neuen Behälters in die Vorrichtung durchgeführt werden.
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Der Mikroprozessor der vorliegenden
Erfindung kann zusammen mit den dazugehörigen peripheren Vorrichtungen
so programmiert werden, dass er die Arzneistofffreisetzung aus dem
Behälter
für mehr
als eine gegebene Anzahl innerhalb eines gegebenen Zeitraums verhindert.
Dieses Merkmal ermöglicht
es, eine Überdosierung
des Patienten mit einem stark wirkenden Narkotikum zu verhindern.
Das Merkmal zur Verhinderung von Überdosierungen kann für jeden
einzelnen Patienten oder für
besondere Patientengruppen speziell gestaltet werden. Beispielsweise
kann der Mikroprozessor so programmiert werden, dass die Freisetzung
von mehr als etwa 200 μg
Fentanyl pro Tag verhindert wird, wenn die Dosierung für den Patienten
normalerweise etwa 100 μg
Fentanyl pro Tag beträgt.
Die Systeme können
auch so gestaltet werden, dass lediglich eine gegebene Menge eines
bestimmten analgetischen Arzneistoffs bei einem gegebenen Dosierungsvorgang bereitgestellt
wird. Beispielsweise kann das System so gestaltet werden, dass lediglich
etwa i00 μg
Fentanyl in einem gegebenen 15-min-Zeitraum abgegeben werden, wobei
der Patient während
dieses Zeitraums etwa 10 Inhalationen durchführen wird, wobei bei jeder
Inhalation 10 μg
Fentanyl abgegeben werden. Durch Bereitstellung dieses Merkmals
wird bezüglich
einer schrittweisen Abgabe des analgetischen Arzneistoffs mit der
Zeit eine größere Sicherheit
und dadurch eine Schmerzkontrolle ohne Überdosierung des Patienten
erreicht.
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Der Zugang zu einem Arzneistoff in
der Vorrichtung wird durch elektronisches Verbinden des Mikroprozessors
der vorstehend beschriebenen Arzneistoffabgabevorrichtung (2) mit einer elektronischen
Sperreinrichtung gesteuert, die nur mit einer elektronischen Schlüsselvorrichtung
zugänglich
ist. Der Mikroprozessor der Arzneistoffabgabevorrichtung ist so
programmiert, dass er keinen Arzneistoff freisetzt, wenn er kein
Signal empfängt,
das von einer elektronischen Sperreinrichtung an diesen gesendet wird,
die mit einer übereinstimmend
kodierten elektronischen Schlüsseleinrichtung
gekoppelt ist, die von dem vorgesehenen Anwender getragen wird.
Ein solches System verhindert einen Missbrauch durch nichtautorisierte
Anwender.
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Ein elektronischer Sperr- und Schlüsselmechanismus,
wie z. B. die in der 11 beschriebene TSN
weist eine elektrische Schnittstelle auf, die ein zylindrisches
Metallgehäuse
umfasst, das die TSN enthält
und zwei Kontakte aufweist. Die Vorderfläche des Gehäuses wirkt als Daten-E/A-Leitung
in die Vorrichtung, während
die Rück-
und Seitenflächen
als Signalmasse wirken. Die TSN-E/A-Leitung ist bidirektional und
die Leitung ist vorzugsweise mit einem Open-Draln-Treiber oder einem
Dreizustandstreiber verbunden. Die TSN-E/A-Leitung ist vorzugsweise mit
einem 5 K-Widerstand hochgesetzt. Der Ruhezustand für diese
Leitung ist ein H-Pegel und während der
Ruhezustandszeiten zieht die TSN vom Host Energie über dieses
Signal.
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Der Mikroprozessor der Sperreinrichtung wird
vor dem Lesen von Daten von der TSN rückgesetzt (vgl. die 11). Der Mikroprozessor
initiiert die Rücksetzung
durch Ansteuern der E/A-Leitung mit einem L-Pegel vorzugsweise für mindestens
480 μs und
anschließend
Freigeben der Leitung (d. h. der Mikrocomputer ermöglicht,
dass die Leitung zum Vorgabewert des H-Pegels zurückkehrt).
Die TSN wird die Rücksetzung
durch Warten von mindestens etwa 15 μs und nicht mehr als etwa 60 μs bestätigen, anschließend diese
Leitung mindestens etwa 60 μs
und nicht mehr als etwa 240 μs
mit einem L-Pegel ansteuern und dann die Leitung freigeben. Der
Mikroprozessor der Sperreinrichtung ist vorzugsweise so programmiert,
dass er für
die TSN mindestens etwa 480 μs
zur Verfügung
stellt, um diese Bestätigung
zu vervollständigen.
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Nachdem die TSN rückgesetzt worden ist, wird
das Befehlsbyte, das φF-Hexadezimal
entspricht, in die TSN geschrieben, bevor dessen ROM-Daten gelesen
werden können.
Dieser Befehl wird Bit für
Bit in die TSN geschrieben, wobei das am wenigsten signifikante
Bit als erstes geschrieben wird.
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Vorzugsweise wird ein Schreibzyklus
durch den Mikroprozessor der Sperreinrichtung durch Bringen der
E/A-Leitung auf einen L-Pegel für
etwa 1 bis 15 μs
initiiert (vgl. die 10).
Wenn der Mikroprozessor der Sperreinrichtung eine „0" schreibt, dann fährt er damit
fort, diese Leitung für
eine Gesamtzeit von etwa 60 bis 120 μs auf einem L-Pegel zu halten. Die
TSN tastet diese Leitung etwa 15 bis 60 μs nach dem Start des L-Pegel-Pulses
ab. Nachdem die „0" geschrieben worden
ist, muss der Host diese Leitung für mindestens etwa 1 μs freigeben,
um zuzulassen, dass die TSN Energie von der Leitung zieht.
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Wenn eine „1" in die TSN geschrieben wird, dann gibt
der Mikroprozessor der Sperreinrichtung die E/A-Leitung frei, nachdem
dessen etwa 1 bis 15 μs
dauernder Puls erzeugt worden ist, und anschließend setzt der Pull-up-Widerstand
dieses Signal hoch. Wie vorher tastet die TSN diese Leitung etwa 15
bis 60 μs
nach dem Start des L-Pegel-Pulses ab, so dass dieser Schreibzeitraum
eine minimale Dauer von etwa 60 μs
aufweisen sollte. Nachdem die „1" geschrieben worden
ist, wartet der Mikroprozessor der Sperreinrichtung vorzugsweise
mindestens etwa 1 μs,
bevor er mit der nächsten
Bittransaktion beginnt.
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Nachdem das Befehlsbyte, das φF-Hexadezimal
entspricht, zu der TSN gesendet worden ist, können dessen ROM-Daten gelesen
werden (vgl. die 11).
Die TSN wird zuerst ihren Familiencode (z. B. φ1-Hexadezimal) übertragen,
anschließend
eine eindeutige 48-Bit-Seriennummer
und dann ein einzelnes CRC-Byte, das die Daten der Familie und der Seriennummer
umfasst. Alle Daten werden vorzugsweise zuerst durch das am wenigsten
signifikante Bit übertragen.
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Ein Lesezyklus wird durch den Mikroprozessor
der Sperreinrichtung durch Ansteuern der E/A-Leitung mit einem L-Pegel
für etwa
1 bis 15 μs und
dann Freigeben der Leitung initiiert. Wenn das TSN-Datenbit eine „0" ist, dann wird die
TSN diese Leitung für
etwa 15 bis 60 μs
nach dem Start des L-Pegels mit einem L-Pegel ansteuern, worauf
sie die Leitung freigibt. Wenn das TSN-Datenbit eine „1" ist, dann wird die
TSN die E/A-Leitung unbeeinflusst lassen.
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Vorzugsweise liegt der L-Puls des-Mikroprozessors
der Sperreinrichtung so nahe wie möglich bei 1 μs, um dessen
gültiges
Lesefenster zu maximieren. Der Mikroprozessor der Sperreinrichtung
tastet das Signal vorzugsweise nicht mehr als 15 μs nach dem Starten
des Lesezyklus ab. Die gesamte Lesedauer sollte mindestens 60 μs lang sein,
worauf der Mikroprozessor der Sperreinrichtung vorzugsweise mindestens
etwa 1 μs
wartet, bevor er mit der nächsten Bittransaktion
beginnt.
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Der Mikroprozessor der Erfindung
kann mit externen Vorrichtungen verbunden werden, die es ermöglichen,
dass eine externe Information in den Mikroprozessor der Erfindung übertragen
und innerhalb des in dem Mikroprozessor zur Verfügung stehenden nichtflüchtigen
Lese/Schreib-Speichers gespeichert wird. Der Mikroprozessor der
Erfindung kann dann sein Arzneistoffabgabeverhalten auf der Basis
dieser Information ändern,
die von den externen Vorrichtungen übertragen worden ist. Alle
diese Merkmale der Erfindung sind in einer tragbaren, programmierbaren, batteriebetriebenen
handgehaltenen Vorrichtung zur Verwendung durch den Patienten bereitgestellt,
die eine Größe aufweist,
die im Vergleich zu bekannten Dosierinhalatorvorrichtungen günstig ist.
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Der Mikroprozessor der vorliegenden
Erfindung ist so programmiert, dass er das Überwachen und das Aufzeichnen
von Daten von der Einatemströmungsüberwachungsvorrichtung
ohne Abgabe eines Arzneistoffs erlaubt. Dies wird durchgeführt, um
das Einatemströmungsprofil
des Patienten bei einer gegebenen Anzahl von Überwachungsereignissen zu charakterisieren,
wobei die Überwachungsereignisse vorzugsweise
vor den Dosierereignissen stattfinden. Nach der Durchführung eines Überwachungsereignisses
kann der bevorzugte Punkt für
die Arzneistoffabgabe innerhalb des Einatemzyklus berechnet werden.
Dieser berechnete Punkt ist eine Funktion der gemessenen Einatemströmungsgeschwindigkeit
sowie des berechneten kumulativen Einatemströmungsvolumens. Diese Information
wird gespeichert und verwendet, um eine Aktivierung des Ventils
zu ermöglichen,
wenn der Einatemzyklus während
des Dosierereignisses wiederholt wird. Die Vorrichtungen der 1 und 2 wurden im Zusammenhang mit Vorrichtungen
erläutert,
bei denen ein Treibmittel mit niedrigem Siedepunkt und vorzugsweise
ein Treibmittel in Kombination mit einer Suspensionsformulierung
verwendet wird, die den trockenen gepulverten analgetischen Arzneistoff
innerhalb des Treibmittels mit niedrigem Siedepunkt umfasst. Dem
Fachmann ist klar, dass solche Vorrichtungen zur Verabreichung einer
Lösung
eines analgetischen Arzneistoffs innerhalb des Treibmittels mit
niedrigem Siedepunkt verwendet werden können. Dem Fachmann ist jedoch auch
klar, dass verschiedene Mechanismen erforderlich sind, um verschiedene
Formulierungen abzugeben, wie z. B. ein trockenes Pulver ohne jegliches Treibmittel.
Eine Vorrichtung könnte
einfach so gestaltet werden, dass sie die mechanische Bewegung einer
vorbestimm ten Menge eines trockenen Pulvers zu einem gegebenen Bereich
bereitstellt. Das trockene Pulver würde von einer Sperre eingeschlossen werden,
wobei die Sperre auf die gleiche Weise geöffnet wird, wie es vorstehend
beschrieben worden ist, d. h. die Sperre würde geöffnet werden, wenn auf der
Basis eines früheren Überwachungsereignisses ein
vorbestimmtes Niveau der Strömungsgeschwindigkeit
und des kumulativen Volumens erreicht würde. Das Einatmen des Patienten
würde dann
dazu führen,
dass das trockene Pulver eine trockene Staubwolke bildet und eingeatmet
wird. Das trockene Pulver kann auch durch ein komprimiertes Gas
vernebelt werden und eine Lösung
kann durch ein komprimiertes Gas vernebelt werden, das auf die gleiche Weise
freigesetzt und dann eingeatmet wird.
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Vorrichtung
mit wässrigem
System
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Die Vorrichtung der 1 und 2 kann
verwendet werden, um eine Formulierung eines narkotischen Arzneistoffs
und eines Treibmittels mit niedrigem Siedepunkt abzugeben. Das in
der 10 gezeigte System
wird zur Abgabe einer Formulierung eines analgetischen Arzneistoffs
(z. B. von Narkotika) in einem Träger aus Wasser und/oder Ethanol
verwendet. Eine Ausführungsform
einer solchen Vorrichtung wird nachstehend detallliert beschrieben.
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Die in der 10 gezeigte Vorrichtung 50 wird
mit einer Einmalverpackung 51 befällt. Zur Verwendung der Vorrichtung 50 atmet
ein Patient (nicht gezeigt) Luft von dem Mundstück 52 ein. Die Luft
wird durch die Öffnung 53 gezogen
und strömt
durch den Strömungsweg 54.
Die Verpackung 51 umfasst eine Mehrzahl von Behältern 55.
Jeder Behälter 55 umfasst
eine Arzneistoffformulierung 56 und ist in Fluidverbindung über einen
Kanal 57 mit dem Hohlraum 58 verbunden. Der Hohlraum 58 ist
von der porösen Membran 59 bedeckt.
Eine Schwingungsvorrichtung 60 kann unmittelbar unter dem
Hohlraum 58 angeordnet sein.
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Die Vorrichtung 50 ist eine
handgehaltene tragbare Vorrichtung, die (a) eine Vorrichtung zum Halten
einer Einmalverpackung mit mindestens einem, jedoch vorzugsweise
einer Anzahl von Arzneistoffbehältern,
(b) einen mechanischen Mechanismus (z. B. einen Kolben oder eine
Schwingungsvorrichtung zum Bewegen des Inhalts eines Behälters (auf
der Verpackung) durch eine poröse
Membran, (c) eine Vorrichtung zum separaten Messen der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens eines Patienten und (d) einen Schalter zum automatischen
Freigeben oder Auslösen
des mechanischen Mechanismus umfasst, nachdem die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und/oder das Einatemvolumen einen vorbestimmten Punkt erreicht hat bzw.
haben. Wenn die Vorrichtung elektronisch ist, dann umfasst sie (e)
auch eine Energiequelle.
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Die Vorrichtung zum Halten der Einmalverpackung
kann lediglich eine enge Öffnung
sein, die zwischen zwei sich nach außen erstreckenden Stäben erzeugt
wird, oder sie kann zusätzliche
Komponenten umfassen, wie z. B. ein oder mehrere Räder, Transportrollen
oder Rollen, die an dem Ende (den Enden) solcher Stäbe montiert
sind. Die Rollen können
mit Federn montiert sein, so dass sie einen konstanten Druck gegen
die Oberfläche(n)
der Verpackung ausüben.
Die Vorrichtung kann auch einen Transportmechanismus umfassen, der
die Bereitstellung einer Antriebskraft auf die Rolle(n) umfassen kann,
so dass sie dann, wenn sie gedreht wird bzw. werden, die Verpackung
von einem Behälter
zum nächsten
bewegen. Eine Energiequelle, welche die Rolle(n) antreibt, kann
so programmiert werden, dass sie die Rolle(n) nur so weit dreht,
dass die Verpackung von einem Behälter zum nächsten bewegt wird. Um die
Vorrichtung zu verwenden, muss die Vorrichtung „befüllt" werden, d. h. mit einer Verpackung
verbunden werden, die Arzneistoffdosiereinheiten umfasst, in denen
flüssige,
fließfähige Formulierungen
eines pharmazeutisch wirksamen Arzneistoffs enthalten sind. Die
gesamte Vorrichtung ist in sich geschlossen, weist ein geringes
Gewicht auf (befüllt
weniger als 1 kg und vorzugsweise weniger als 0,5 kg) und ist tragbar.
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Die 10 zeigt
einen Querschnitt einer handgehaltenen, in sich geschlossenen, tragbaren atmungsbetätigten Inhalatorvorrichtung 50,
die in dem erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden kann. Die Vorrichtung 50 ist mit einem
Halter 60 gezeigt, der zylindrische Seitenwände und
einen Handgriff 61 aufweist. Der Halter 2 wird
dadurch „befüllt", dass er eine Verpackung 51 enthält. Die
Verpackung 51 umfasst eine Mehrzahl von Behältern 56, die
mit einem Verbindungselement 65 verbunden sind.
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Die in der 10 gezeigte Ausführungsform ist eine einfache
Version der Vorrichtung 50, die manuell betätigt und
befüllt
werden kann. Insbesondere kann die Feder 62 durch den Anwender
zusammengedrückt
werden, bis sie unter den Betätigungsmechanismus 63 gedrückt wird.
Wenn der Anwender den Betätigungsmechanismus 63 drückt, wird
die Feder 62 freigegeben und die mechanische Einrichtung in
Form einer Platte 24 wird nach oben gegen einen Behälter 56 gedrückt. Wenn
der Behälter 56 zusammengedrückt wird,
wird sein Inhalt durch den Kanal 57 und die Membran 59 herausgedrückt und
vernebelt. Ein weiterer Behälter 56,
der links gezeigt ist, ist noch nicht gebraucht. Eine obere Abdeckungsfolie 64 wurde
von der Oberseite der Membran 59 durch eine Ablöseeinrichtung 45 abgelöst. Die
Ausführungsform
der 10 könnte die
gleichen Ergebnisse bereitstellen wie ein herkömmlicher Dosierinhalator. Bei
der Vorrichtung von 10 wäre die Verwendung
von niedrigsiedenden Treibmitteln wie niedrigsiedenden Fluorkohlenwasserstoffen
jedoch nicht erforderlich. Zahlreiche zusätzliche Merkmale und Vorteile
der vorliegenden Erfindung können
durch den Einsatz der nachstehend beschriebenen Überrwachungskomponenten und
elektronischen Komponenten erhalten werden.
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Die Vorrichtung muss eine Arzneistofftormulierung
in einem Behälter
vernebeln können
und erreicht dies vorzugsweise auf der Basis von vorprogrammierten
Kriterien, die von dem Mikroprozessor
22 lesbar sind. Die
Detalls des Mikroprozessors
22 und die Detalls anderer
Arzneistoffabgabevorrichtungen, die einen Mikroprozessor und einen
Druckwandler des Typs umfassen, wie er im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung verwendet wird, sind in der
US-PS
5,404,871 beschrieben. Die vorprogrammierte Information
ist innerhalb eines nicht-flüchtigen
Speichers enthalten, der über
eine externe Vorrichtung modifiziert werden kann. In einer anderen
Ausführungsform
ist diese vorprogrammierte Information in einem „read-only"-Speicher (ROM) enthalten, der von der
Vorrichtung getrennt und durch eine andere Speichereinheit ersetzt
werden kann, die andere Programmierinformationen enthält. In einer anderen
Ausführungsform
ist ein Mikroprozessor
22, der ein ROM enthält, das
wiederum die vorprogrammierte Information enthält, an der Vorrichtung angeschlossen.
Bei jeder dieser drei Ausführungsformen wird
die Änderung
der Programmierung der von einem Mikroprozessor
22 lesbaren
Speichervorrichtung das Verhalten der Vorrichtung radikal verändern, und
zwar dadurch, dass der Mikroprozessor
22 auf verschiedene
Weise programmiert wird. Dies wird deshalb durchgeführt, um
eine Anpassung für
verschiedene analgetische Arzneistoffe vorzunehmen.
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Der Mikroprozessor 22 sendet
Signale über die
elektrische Verbindung 47 an die elektrische Betätigungsvorrichtung 28,
welche die Einrichtung 63 betätigt, die die mechanische Platte 44 auslöst, welche
die Arzneistoffformulierung in einem Behälter 56 vernebelt,
so dass eine Menge an vernebeltem Arzneistoff in den Einatemströmungsweg 54 abgegeben wird.
Die Vorrichtung 28 kann eine Magnetspule, ein Motor oder
eine beliebige Vorrichtung zur Umwandlung von elektrischer in mechanische
Energie sein. Ferner speichert der Mikroprozessor 22 eine
Aufzeichnung aller Arzneistoffdosierungszeiten und -mengen unter
Verwendung eines nicht-flüchtigen Lese/Schreib-Speichers,
der wiederum von einer externen Vorrichtung gelesen werden kann.
Alternativ zeichnet die Vorrichtung die Information auf einem elektronischen
Streifen oder einem Magnetstreifen auf der Verpackung 51 auf.
Die aufgezeichnete Information kann später durch den Betreuer gelesen
werden, um die Effektivität
der Behandlung zu bestimmen. Um eine einfache Verwendung zu ermöglichen, ist
es möglich,
den Einatemströmungsweg 54 mit
einem Mundstück 52 zu
umgeben.
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Die elektrische Betätigungsvorrichtung 28 steht
in elektrischer Verbindung mit dem Strömungssensor 31, der
eine Strömungsgeschwindigkeit
von etwa 0 bis etwa 800 Liter/min messen kann. Es sollte beachtet
werden, dass die Einatemströmungsgeschwindigkeiten
geringer sind als die Ausatemgeschwindigkeiten, z. B. maximal 200
Liter/min für
die Einatmung und 800 Liter/min für die Ausatmung. Der Strömungssensor 41 umfasst
die Siebe 42, 33 und 66, die etwa 0,635
cm (1/4'') voneinander entfernt sind.
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Die Rohre 35 und 36 öffnen sich
zu dem Bereich zwischen den Sieben 42, 33 und 66,
wobei die Rohre 35 und 36 mit einem herkömmlichen
Druckdifferenzwandler 37 verbunden sind. Ein anderer Wandler,
der so gestaltet ist, dass er den Abfluss durch die Öffnung 53 misst,
ist auch vorzugsweise eingebaut oder der Strömungssensor 41 ist
so gestaltet, dass die gleichen Komponenten den Zufluss und den
Abfluss messen können.
Wenn der Anwender Luft durch den Einatemströmungsweg 54 zieht, wird
Luft durch die Siebe 42, 33 und 66 geschickt
und die Luftströmung
kann durch den Luftdruckdifterenz-Wandler 37 gemessen werden.
alternativ kann eine andere Einrichtung zur Messung der Druckdifferenz
bezogen auf eine Luftströmung
verwendet werden, wie z. B. eine herkömmliche Messvorrichtung im Luftweg.
Der Strömungssensor 31 steht
in Verbindung mit der elektrischen Betätigungseinrichtung 28 (über die
Verbindung 39 mit dem Prozessor 22) und wenn ein Schwellenwert
der Luftströmung
erreicht wird (der durch den Prozessor 26 bestimmt wird),
löst die
elektrische Betätigungseinrichtung 28 die
Freigabe einer mechanischen Einrichtung 63 aus, welche die
Platte 24 freigibt, welche die Freisetzung einer Formulierung
von einem Behälter 56 bewirkt,
so dass eine gesteuerte Menge eines Arzneistoffs an den Patienten
abgegeben wird. Der Mikroprozessor 26 ist auch mit einem
Verbindungsstück 40 mit
einer gegebenenfalls vorhandenen Schwingungsvorrichtung 60 verbunden,
die aktiviert werden kann.
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Schwingungsvorrichtung
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Die Ultraschallschwingungen befinden
sich vorzugsweise in einem rechten Winkel zu der Ebene der Membran 59 und
können
durch die Verwendung eines piezoelektrischen keramischen Kristalls
oder einer anderen geeigneten Schwingungsvorrichtung 60 erhalten
werden. Die Schwingungsvorrichtung 60 in Form eines piezoelektrischen
Kristalls kann über einen
Dämpfungsschalltrichter
oder über
einen akustischen Leitungsmechanismus mit der porösen Membran 59 verbunden
sein, wobei dieser, wenn er mit der Frequenz des piezoelektrischen
Kristalls übereinstimmt,
die Ultraschallschwingungen des piezoelektrischen Kristalls effizient
auf den Resonanzhohlraum und die poröse Polycarbonatmembran überträgt, und wenn
die poröse
Polycarbonatmembran die richtige Größe aufweist, kann die Ultraschallenergie
in einer Polycarbonatmembran 59 fokussiert werden, was
die maximale Ausnutzung der Energie für die Vernebelung der flüssigen Formulierung 56 ermöglicht.
Die Größe und die
Gestalt des Dämpfungsschalltrichters sind
nicht von besonderer Bedeutung. Eine relativ geringe Größe ist bevorzugt,
da die Vorrichtung handgehalten ist. Die Komponenten werden auf
der Basis des jeweiligen Materials, das als poröses Material verwendet wird,
der jeweils verwendeten Formulierung und unter Berücksichtigung
der Geschwindigkeit der Ultraschallwellen durch die Membran ausgewählt, um
eine harmonische Beziehung bei der verwendeten Frequenz zu erreichen.
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Ein Hochfrequenzsignalgenerator steuert den
piezoelektrischen Kristall an. Dieser Generator kann ein Signal
mit einer Frequenz von etwa 800 Kilohertz (kHz) bis etwa 4000 Kilohertz
erzeugen. Die erforderliche Ausgangsleistung hängt von der Flüssigkeitsmenge,
die pro Zeiteinheit vernebelt wird, und der Fläche und Porosität der Polycarbonatmembran, die
für die
Erzeugung der Arzneistoffdosierungseinheit verwendet wird, und/oder
von der Effizienz der Verbindung ab.
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Die Schwingungen werden eingesetzt,
während
die Formulierung in dem Behälter 56 aus
den Poren der Polycarbonatmembran 59 gedrückt wird. Die
Formulierung kann ausschließlich
mit Schwingungen vernebelt werden, d. h. ohne Druck auszuüben. Alternativ
kann dann, wenn Schwingungen unter bestimmten Bedingungen eingesetzt
werden, der Druck, der zum Herausdrücken der Flüssigkeit erforderlich ist,
abhängig
von der Flüssigkeit,
der Porengröße und der
Gestalt der Poren variiert werden. Der Druck liegt jedoch im Allgemeinen
im Bereich von etwa 6,9 bis 1379 kPa (1 bis 200 psi), vorzugsweise von
344 bis 862 kPa (50 bis 125 psi) und kann durch die Verwendung eines
Kolbens, von Rollen, eines Balgen, eines Stoßes eines komprimierten Gases oder
einer anderen geeigneten Vorrichtung erzeugt werden. Die verwendete
Schwingungsfrequenz und der ausgeübte Druck können abhängig von der Viskosität der herausgedrückten Flüssigkeit
und dem Durchmesser und der Länge
der Öffnungen
oder Poren variiert werden. Im Allgemeinen erzeugt die vorliegende
Erfindung keine wirksamen Aerosole, wenn die Viskosität der Flüssigkeit
mehr als etwa 50 Centipoises beträgt.
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Wenn kleine vernebelte Teilchen in
die Luft abgegeben werden, erfahren die Teilchen einen wesentlichen
Reibungswiderstand. Dies kann dazu führen, dass sich die Teilchen
rascher verlangsamen, als dies erwünscht ist, und es kann zu Teilchen
führen, die
miteinander zusammenstoßen
und sich vereinigen, was bezüglich
der Aufrechterhaltung der bevorzugten Teilchengrößenverteilung im Aerosol unerwünscht ist.
Um bei der Vermeidung des Problems des Teilchenzusammenstoßens zu
unterstützen,
ist es möglich,
eine Einrichtung vorzusehen, durch die Luft oder ein beliebiges
anderes Gas durch Öffnungen
gedrückt
wird, wenn das Aerosol durch die poröse Membran herausgedrückt wird.
Demgemäß wird eine
Luftströmung
in Richtung des Patienten und von der Düsenöffnung weg erzeugt, welche
die Teilchen mit sich führt
und dabei unterstützt,
einen Zusammenstoß der
Teilchen zu verhinndern. Menge des Gases, das aus den Öffnungen
herausgedrückt
wird, wird abhängig
von der Menge an gebildetem Aerosol variieren. Die Menge des Gases
beträgt
jedoch im Allgemeinen das fünf-
bis zweihundertfache des Volumens der flüssigen Formulierung innerhalb
des Behälters.
Ferner ist die Strömungsgeschwindigkeit
des Gases im Allgemeinen etwa gleich der Strömungsgeschwindigkeit der vernebelten
Teilchen, die aus der Düse
herausgedrückt
werden. Die Gestalt der Behälteröffnung,
die Gestalt der Membranabdeckung, welche diese Öffnung bedeckt, sowie die Positionierung und
der Winkel der Gasströmung
und der Teilchenströmung
können
so gestaltet werden, dass sie bei der Verhinderung eines Zusammenstoßens von
Teilchen unterstützen.
Wenn die beiden Strömungswege im
Wesentlichen parallel sind, dann ist es erwünscht, die Öffnung und die damit zusammenpassende Membran
so zu gestalten, dass der Abstand zwischen einer beliebigen Kante
der Öffnung
und der Mitte der Öffnung
minimiert ist. Demgemäß ist es nicht
bevorzugt, eine kreisförmige Öffnung auszubilden,
die den Abstand zwischen den äußeren Kanten des
Kreises und der Mitte des Kreises maximieren würde, wohingegen es bevorzugt
ist, ein längliches, schmales
Rechteck auszubilden. Der Einsatz einer solchen Konfiguration macht
es möglich,
die Luftströmung
relativ zu allen Teilchen der Formulierung, die aus dem Behälter herausgedrückt werden,
besser auszunutzen. Wenn eine kreisförmige Öffnung verwendet wird, können Teilchen,
die sich in Richtung der Mitte des Kreises befinden, nicht mit der
Luft mitgeführt
werden, die aus den Öffnungen
herausgedrückt
wird, und die Teilchen werden zusammenstoßen. Das längliche Rechteck könnte in
einem Kreis ausgebildet werden, wodurch eine ringförmige Öffnung bereitgestellt
wird und Luft könnte
von den Außen-
und Innenkanten des gebildeten Kreises herausgedrückt werden.
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Sicherheitsmerkmale
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Da narkotische Arzneistoffe einem
Drogenmissbrauch unterliegen, ist es erwünscht, Vorrichtungen und Verfahren
so zu gestalten, dass sie einen Missbrauch so gut wie möglich verhindern.
Das Verfahren und die Vorrichtungen der vorliegenden Erfindung erfüllen dieses
Bedürfnis
auf verschiedenartige Weise.
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Die in der 2 gezeigte Vorrichtung ist so gestaltet,
dass sie wiederverwendbar ist. Insbesondere kann die Arzneistoffabgabevorrichtung
mit einer Kassette des Typs „befällt" werden, wie er in
den 3 und 4 gezeigt ist. Die Kassette
umfasst eine äußere Abdeckung 30,
einen Behälter 3 und
ein oberes Düsenstück 31.
Die Komponenten sind in der 3 in
einem zerlegten Zustand gezeigt. Eine andere Ausführungsform
solcher Komponenten ist in einem zusammengebauten Zustand in der 4 gezeigt.
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Im Wesentlichen ist die in der 3 gezeigte Kassette etwas
weniger sicher als die Kassette, die in der 4 gezeigt ist. Der obere Abschnitt der
Abdeckung 30 ist in der 3 geöffnet. Dadurch
kann der Behälter 3 nach
unten gedrückt
und das Ventil 5 geöffnet
werden, so dass die Freisetzung von Arzneistoff ermöglicht wird.
In der in der 4 gezeigten Ausführungsform
gibt es jedoch keine allgemeine Öffnung,
sondern nur zwei kleine Öffnungen 34 und 34'. Unter Verwendung
der in der 3 gezeigten Ausführungsform
wird die Kassette, in die in der 2 gezeigte
Vorrichtung eingebracht und ein durch einen Motor angetriebener
Kolben drückt
den Boden des Behälters 3 nach
unten, wodurch das Ventil 5 so betätigt wird, dass es eine offene
Position aufweist. Gemäß der in
der 4 gezeigten Ausführungsform
ist über
dem Endabschnitt der Abdeckung 30'' eine
Gabelvorrichtung mit zwei Zinken positioniert. Jede Zinke der Gabel
steht durch eine Öffnung 34 und 34'' vor, wodurch der Behälter 3 nach
unten gedrückt
werden kann, so dass das Ventil 5 geöffnet werden kann. Es sollte
beachtet werden, dass dann, wenn die Abdeckung 30 an dem
oberen Düsenstück 31 angebracht
ist, diese unter Verwendung eines schnellhärtenden Klebstoffs oder ein
beliebiges geeignetes Mittel miteinander verbunden werden können, so
dass es unmöglich
wird, die Komponenten zu trennen.
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Da der narkotische Arzneistoff innerhalb
des Behälters 3 mit
einem Treibmittel mit niedrigem Siedepunkt enthalten ist, ist es
auch extrem schwierig, den Behälter
zu öffnen,
ohne dass der gesamte Inhalt verloren geht. Demgemäß kann der
Inhalt des Behälters
im Allgemeinen nur dadurch erhalten werden, dass der Behälter in
die Komponenten 30 und 31 eingebracht und an der
in der 2 gezeigten Vorrichtung
angebracht wird.
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Die nachstehende Beschreibung bezieht sich
auf die 3 und die darin
gezeigten Komponenten. Sie ist jedoch gleichermaßen auch auf die 4 und die darin gezeigten
Komponenten anwendbar. Die Abdeckung 30 kann Vorsprünge wie z.B.
den Vorsprung 32, und Öffnungen
wie z. B. die Öffnung 33 aufweisen.
Diese Öffnungen
und Vorsprünge
können
als eine Art von Sperr- und Schlüsselmechanismus
dienen, der mit aufnehmenden Vorsprüngen und Öffnungen in der in der 2 gezeigten Vorrichtung
zusammenwirkt. Solange demgemäß die Abdeckung 30 die
richtigen Öffnungen
und Vorsprünge
in der richtigen Position nicht aufweist, wird die Abdeckung nicht
in die in der 2 gezeigte
Vorrichtung passen und kann nicht betrieben werden. Der Körper der
Vorrichtung, die in der 2 gezeigt ist,
ist so gestaltet, dass er die Öffnungen
und Vorsprünge
auf der Abdeckung 30 aufnehmen kann. Obwohl Vorrichtungen
wie diejenigen, die in der 2 gezeigt
sind, zum Abgeben vieler verschiedener Arten von Arzneistoffen verwendet
werden können,
ist die physische Konfiguration der Vorrichtung für bestimmte
Arzneistoffe und insbesondere bezüglich narko tischen Arzneistoffe
spezifisch. Folglich sind die Abdeckung 30 und der aufnehmende
Abschnitt des Körpers
auf der Vorrichtung von 2 so
gestaltet, dass sie integriert werden können, jedoch auch so, dass
sie nicht mit anderen Vorrichtungen integriert werden können, die
nicht für
die Abgabe von narkotischen Arzneistoffen spezifisch sind. Folglich
stellt die Vorrichtung und das Verfahren der vorliegenden Erfindung
als erste Sicherheitsebene eine physische Sperr- und Schlüssel-Wechselwirkung
bereit.
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Als zweite Abwehrebene gegen einen
Drogenmissbrauch ist es möglich,
die Komponenten 31 und 32 und/oder die in der 2 gezeigte Vorrichtung so
zu gestalten, dass sie ein Signal von einem sich weiter weg befindenden
Sender erhalten, der vom dem Patienten getragen wird, dem der Arzneistoff
vom behandelnden Arzt verschrieben worden ist. Durch die Gestaltung
der Vorrichtung auf diese Weise kann von der Vorrichtung so lange
kein Arzneistoff freigesetzt werden, bis sich die Vorrichtung nahe an
dem vorgesehenen Verwender der Vorrichtung befindet.
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Eine mehr bevorzugte Ausführungsform
einer gesteuerten Zugangsvorrichtung wird hier als elektronische
Schlüsselvorrichtung
wie z. B. einer Touch Serial Number-Vorrichtung (Berührungsseriennummer-Vorrichtung)
(Dallas Semiconductor) beschrieben. Unter Verwendung dieses elektronischen Schlüssels wird
der Zugang zu einem Arzneistoff in einer Abgabevorrichtung, wie
der hier beschriebenen Aerosolvorrichtung, auf diejenigen Patienten
beschränkt,
die eine TSN mit übereinstimmendem Code
besitzen, die vom Arzt des Patienten oder einem anderen Gesundheitsfachmann
beim Verschreiben des Arzneistoffs und der Abgabevorrichtung bereitgestellt
wird. Die TSN wird vom vorgesehenen Anwender (dem Patienten) für einen
bequemen Gebrauch mit der Abgabevorrichtung vorzugsweise auf einem
Armband oder einer Plakette getragen.. Ferner steht die TSN für nicht
vorgesehene Anwender nicht zur Verfügung, um nicht vorgesehene
Anwender von einem Zugang zu dem Arzneistoff (z. B. einem gesetzlich
kontrollierten Narkotikum oder einem anderen toxischen Arzneistoff)
abzuhalten.
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Dem Fachmann ist selbstverständlich klar, dass
eine Kombination aller oder eines beliebigen der vorstehend genannten
Sicherheitsmerkmale verwendet werden kann. Ferner können die Übertragungs-
und Empfangssignale mit einem beliebigen Mittel zur Signalgebung
erzeugt werden und müssen nicht
auf Funksignale beschränkt
sein, so dass sie folglich auch Infrarotsignale und andere Arten
von Signalen umfassen könnten.
Ferner können
auch andere Verriegelungsmechanismen mit komplizierteren physischen
Formen entworfen werden, um die Sicherheit der Vorrichtung zu erhöhen.
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Wie es vorstehend angegeben worden
ist, kann die Ventilbetätigungseinrichtung
elektronisch daran gehindert werden, die Freigabe der Ventile zuzulassen.
Wie es vorstehend weiter angegeben worden ist, wird dies im Allgemeinen
aus Gründen
der Sicherheit durchgeführt.
Derartiges kann jedoch auch eingesetzt werden, um eine versehentliche Überdosierung
durch einen gegebenen Patienten zu verhindern. Beispielsweise können die Überwachungskomponenten
der Erfindung so gestaltet werden, dass sie die Atemgeschwindigkeit
des Patienten erfassen. Wenn die Atemgeschwindigkeit unter einem
gegebenen Wert liegt, der dem jeweiligen Patienten zugewiesen worden
ist, dann kann die Elektronik die Freisetzung von Arzneistoff von
der Vorrichtung verhindern. Es ist bekannt, dass sich die Atemgeschwindigkeiten
vermindern, wenn an einen Patienten große Mengen Narkotika verabreicht
werden. Wenn sich demgemäß die Atemgeschwindigkeit
des Patienten auf eine gefährlich
niedrige Geschwindigkeit verlangsamt hat, dann ist es wichtig, eine
weitere Verabreichung des Arzneistoffs an den Patienten zu verhindern.
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Sperre und
Schlüssel
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Die vorliegende Erfindung umfasst
ein Verfahren zum Abgeben vernebelter Arzneistoffe und eine Vorrichtung,
die bei der Aktivierung vernebelte Arzneistoffe abgibt. Die Arzneistoffabgabevorrichtung
kann mit einer „Sperre" deaktiviert werden,
wobei die Sperre aus verschiedenen Typen bestehen kann und mit verschiedenen
Typen von Schlüsseln (die
in der 11 schematisch
gezeigt sind) „entsperrt" werden kann.
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Die „Sperre" an der Vorrichtung kann ein interner
Mikroprozessor der Vorrichtung sein. Ein „Schlüssel" wie z. B. eine TSN aktiviert die Sperre durch
Senden eines eindeutigen elektronischen Codes zu dem internen Mikroprozessor.
Nach der Verifizierung des eindeutigen Codes wird die Verhinderungsvorrichtung
aktiviert, was eine Arzneistoftabgabe ermöglicht. Wenn kein elektronischer
Code oder ein nicht übereinstimmender
Code empfangen wird, kann die Verhinderungsvorrichtung nicht „entsperrt" werden.
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Alternativ kann die Sperre an der
Vorrichtung ein Strichcodeleser sein. Die Aktivierung der Verhinderungsvorrichtung
wird nur stattfinden, wenn dem Strichcodeleser der richtige eindeutige
Strichcode (der Schlüssel)
präsentiert
wird. Beim Empfang des passenden Strichcodes sendet der Strichcodeleser ein
Signal, das eine Mikroprozessorsteuervorrichtung aktiviert, die
wiederum die Arzneistoftabgabevorrichtung einschaltet, so dass sie
zur Abgabe von vernebeltem Arzneistoff verwendet werden kann.
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In einer anderen Ausführungsform
ist die Sperre eine Vorrichtung, die Infrarotsignale empfängt und
die durch den Empfang eines eindeutigen Infrarotsignals (des Schlüssels) aktiviert
wird. Der „Infrarotschlüssel" sendet ein Signal
zu dem Mikroprozessor, so dass die Vorrichtung eingeschaltet wird
und zur Abgabe einer vorbestimmten Arzneistoftmenge verwendet werden
kann.
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Ungeachtet der in der Abgabevorrichtung verwendeten
Sperre/Schlüssel-Kombination
wird sich die Vorrichtung deaktivieren, nachdem eine vorbestimmte
Menge eines Arzneistoffs abgegeben worden ist. Die Vorrichtung kann
so programmiert werden, dass sie für einen gegebenen Zeitraum
selbst dann nicht reaktiviert werden kann, wenn sie die erforderliche
Information von einem geeigneten Schlüssel empfängt. Dem Fachmann sind verschiedene
Typen von „Sperre"- und „Schlüssel"-Kombinationen bekannt,
die verwendet werden könnten,
um einen Zugang zu und/oder eine Aktivierung einer Arzneistoffabgabevorrichtung
verhindern, die eine vernebelte Arzneistoffformulierung zum Einatmen
durch einen Patienten erzeugt.