DE69532971T2 - Airbag für Beifahrersitz - Google Patents

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz, wie zum Beispiel für den vorderen Beifahrersitz oder einen hinteren Beifahrersitz.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Einige Fahrzeuge sind mit einer Airbagvorrichtung ausgestattet, die den Beifahrer auf dem vorderen Beifahrersitz in einer Unfallsituation schützt. In der offen gelegten, japanischen Patentanmeldung Nr. 2-60858 wird ein Ausführungsbeispiel einer solchen Airbagvorrichtung veröffentlicht.
  • Wie in 5 der anhängenden Zeichnungen dargestellt ist, wird in der Airbagvorrichtung für einen vorderen Beifahrersitz, die in der zuvor genannten Veröffentlichung offenbart ist, eine Ausströmöffnung 74, die zulässt, dass ein Airbagkörper 76 expandiert, in einem Armaturenbrett 70 an einer Stelle geprägt, die dem Brustkorb 72A eines Beifahrers 72 gegenüberliegt. Sobald ein Gasgenerator bei einer abrupten Temporeduzierung des Fahrzeugs durch einen Beschleunigungssensor in Betrieb gesetzt wird, expandiert der Airbag 76 (bzw. wird er aufgeblasen) über die Ausströmöffnung 74 in die Richtung des Beifahrers 72.
  • Wenngleich eine derartige Airbagvorrichtung für einen Beifahrer 72 sehr hilfreich ist, der auf dem vorderen Beifahrersitz 78 sitzt, und der größer als eine vorbestimmte Größe ist, das heißt, wenn der Beifahrer 72 ein Erwachsener ist, ist diese Airbagvorrichtung für ein Kind nicht so effektiv, das in einem auf einem Sitzpolster 78A des vorderen Beifahrersitzes 78 befestigen Kinderrückhaltesystem (CRS) sitzt. Da das Kind bereits durch das CRS-System angemessen zurückgehalten wird, wobei das Kinderrückhaltesystem wiederum durch den Sicherheitssitzgurt eines Fahrzeugsitzgurtsystems sicher zurückgehalten wird, ist es nicht unbedingt notwendig, dass der Airbag auch für ein Kind expandieren soll. Bei der herkömmlichen Airbagvorrichtung expandiert jedoch der Airbagkörper selbst dann, wenn sich ein Kind in dem Sitz befindet.
  • Ein Beifahrer kann auch geschützt werden, wenn die herkömmliche Airbagvorrichtung so modifiziert ist, dass dann ein Referenzwert für das Erkennen einer abrupten Temporeduzierung des Fahrzeugs und für das Expandieren des Airbags 76 höher eingestellt wird, wenn der Sitzgurt beim Beifahrer angelegt ist, im Gegensatz zu dem Fall, wenn kein Sitzgurt beim Beifahrer angelegt ist. Bei der herkömmlichen Airbagvorrichtung expandiert jedoch der Airbag, wenn die abrupte Temporeduzierung des Fahrzeugs einen vorgegebenen Referenzwert erreicht, ganz gleich, ob der Sitzgurt beim Beifahrer 72 angelegt ist oder nicht.
  • Demzufolge besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Airbagvorrichtung nach Verkehrsunfällen ersetzt werden muss, was die Reparaturkosten unnötigerweise erhöht.
  • Druckschrift des nächsten Stands der Technik
  • Die Druckschrift „Child-Seat and Occupant Detection" des Unternehmens AUTOMOTIVE ENGINEERING, Band 102, Nr. 5, Mai 1994, Seite 47, veröffentlicht eine Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz, die sowohl aus einer Beifahrererkennungseinrichtung [Sitzbelegungserkennung] als auch aus einer Erkennungseinrichtung für ein Kinderrückhaltesystem und einer Gasgeneratorsteuerung besteht, die verhindert, dass der Gasgenerator einen Airbagkörper in einem Zustand expandieren lässt, bei dem ein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz befestigt ist. Diese Druckschrift stellt hierbei den Vorteil heraus, bei dem die Kinder in den nach rückwärts gerichteten Kindersitzen vor einem Airbageinsatz geschützt werden, falls der Beifahrersitz nicht von einem Erwachsenen besetzt ist. Des Weiteren weist diese bekannte Airbagvorrichtung auf eine unnötige Kostenerhöhung für die Reparatur des Fahrzeugs hin, für den Fall, dass ein Airbag auf einem nicht besetzten Beifahrersitz zum Einsatz kommt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, nicht nur die Kosten für eine Fahrzeugreparatur nach einer eingetretenen Kollision weiter zu senken – indem die Wahrscheinlichkeit des Ersetzens einer Airbagvorrichtung reduziert wird -, sondern auch den Beifahrer zu schützen, selbst bei niedrigen Fahrzeuggeschwindigkeiten und bei nicht angelegtem Sitzgurt.
  • Diese Aufgabe der Erfindung wird durch den Patentgegenstand des Anspruchs 1 erfüllt.
  • Eine Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz gemäß der vorliegenden Erfindung umfasst eine Beifahrererkennungseinrichtung für das Erfassen, ob ein Fahrgast den Beifahrersitz belegt, Gurtanlegeerfassungsmittel für das Erfassen, ob sich ein Sicherheitssitzgurt für den Beifahrersitz in einem angelegten Zustand befindet, Erfassungsmittel für ein Kinderrückhaltesystem für das Erfassen, ob ein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz befestigt ist, ein Fahrzeuggeschwindigkeitssensor für das Erfassen einer Fahrzeuggeschwindigkeit sowie eine Gasgeneratorsteuerung. Die Gasgeneratorsteuerung verhindert eine Gasgenerierung für das Expandieren eines Airbagkörpers in einem Betriebszustand, bei welchem die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als eine vorgegebene Geschwindigkeit ist, bei welchem das Gurtanlegeerfassungsmittel erfasst, dass sich der Sitzgurt in einem angelegten Zustand befindet, und bei dem das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel erfasst, dass ein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz befestigt ist. Die Gasgeneratorsteuerung lässt dabei zu, dass sich der Gasgenerator in Betrieb setzt, selbst in einem Zustand, bei dem die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als ein vorgegebener Geschwindigkeitsrichtwert ist, wenn die Beifahrererkennungseinrichtung erfasst, dass ein Fahrgast den Beifahrersitz belegt, während das Gurtanlegeerfassungsmittel erfasst, dass sich der Sitzgurt in einem nicht angelegten Zustand befindet, und das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel erfasst, dass kein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz montiert ist.
  • Wenn die Beifahrererkennungseinrichtung erkennt, dass ein Fahrgast den Beifahrersitz belegt, das Gurtanlegeerfassungsmittel erkennt, dass sich der Sicherheitssitzgurt für den Beifahrersitz in einem angelegten Zustand befindet, und das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel erkennt, dass auf dem Beifahrersitz kein Kinderrückhaltesystem befestigt ist, wird verhindert, dass sich der Gasgenerator in Betrieb setzt, wenn die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als ein vorgegebener Geschwindigkeitsrichtwert ist. Wenn außerdem die Beifahrererkennungseinrichtung erkennt, dass ein Fahrgast den Beifahrersitz belegt, das Gurtanlegeerfassungsmittel erkennt, dass sich der Sicherheitssitzgurt in einem nicht angelegten Zustand befindet, und das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel erkennt, dass auf dem Beifahrersitz kein Rückhaltesystem montiert ist, wird nicht zugelassen, dass sich der Gasgenerator in Betrieb setzt, selbst dann nicht, wenn die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als ein vorgegebener Geschwindigkeitsrichtwert ist. Für den Fall, dass ein Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz befestigt ist, setzt sich die Airbagvorrichtung auch nicht in Betrieb, selbst dann nicht, wenn die Geschwindigkeitsabnahme des Fahrzeuges aufgrund einer abrupten Temporeduzierung einen vorgegebenen Richtwert erreicht. Dieses reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass die Airbagvorrichtung nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden muss, wodurch auch die Reparaturkosten gesenkt werden.
  • Wenn ein Sicherheitssitzgurt beim auf dem Beifahrersitz sitzenden Fahrgast angelegt worden ist, wird der Gasgenerator nur in Betrieb gesetzt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit einen vorgegebenen Geschwindigkeitsrichtwert übersteigt, so dass sich der Gasgenerator nicht in Betrieb setzen kann, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als der vorgegebene Geschwindigkeitsrichtwert ist. Dieses reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass die Airbagvorrichtung nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden muss, wodurch auch die Reparaturkosten gesenkt werden.
  • Außerdem ist das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel der Airbagvorrichtung gemäß dem ersten oder dem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung, die erkennt, ob sich die Sitzgurtrückaufrollautomatik für den Beifahrersitz in einem automatischen Blockiergurtrückhaltemodus oder in einem Notfallblockiergurtrückhaltemodus befindet. Wenn die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung erkennt, dass sich die Sitzgurtaufrollautomatik in dem automatischen Blockiergurtrückhaltemodus befindet, wird davon ausgegangen, dass das Kinderrückhaltesystem auf dem Beifahrersitz befestigt ist, und wenn die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung erkennt, dass sich die Sitzgurtaufrollautomatik in einem Notfallblockiergurtrückhaltemodus befindet, wird davon ausgegangen, dass auf dem Beifahrersitz kein Kinderrückhaltesystem montiert ist.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine schematische Seitenansicht, die eine Airbagvorrichtung für einen vorderen Beifahrersitz gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
  • 2 ist eine schematische Seitenansicht, die eine Situation darstellt, in der ein Kinderrückhaltesystem auf einem vorderen Beifahrersitz befestigt ist, bei dem die Airbagvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist.
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht eines Armaturenbretts, wie es von der linken Hinterseite des Fahrzeugs aus zu sehen ist, und in dem die Airbagvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingebaut ist.
  • 4 ist ein Ablaufdiagramm, das den Betriebsvorgang von der Gasgeneratorsteuerung der Airbagvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt.
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht eines Armaturenbretts, wie es von der linken Hinterseite des Fahrzeugs aus zu sehen ist, und in dem eine herkömmliche Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz eingebaut ist.
  • 6A ist ein Blockdiagramm, das einen Teil eines Steuerschaltkreises der Airbagvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt, bei dem ein Schalterstromkreis geschlossen ist.
  • 6B ist ein Blockdiagramm, das einen Teil eines Steuerschaltkreises der Airbagvorrichtung gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt, bei dem ein Schalterstromkreis geöffnet ist.
  • 7 zeigt eine Modifikation der vorliegenden Erfindung, in der ein Drucksensor als Beifahrererkennungseinrichtung zum Einsatz kommt.
  • 8A zeigt eine Sitzgurtaufrollautomatik, die sich in einem Notfallblockiergurtrückhaltemodus befindet; und
  • 8B zeigt eine Sitzgurtaufrollautomatik, die sieh in einem automatischen Blockiergurtrückhaltemodus befindet.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • Eine Airbagvorrichtung für einen vorderen Beifahrersitz gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun unter Bezug auf die zugehörigen Zeichnungen beschrieben.
  • In den Zeichnungen gibt der Pfeil „FR" die Vorwärtsrichtung eines Fahrzeugs 10 an, wogegen der Pfeil „UP" die Aufwärtsrichtung des Fahrzeugs 10 anzeigt.
  • Wie in 3 dargestellt ist, ist in dem Fahrzeug 10 gemäß der vorliegenden Erfindung ein Armaturenbrett 15 im Fahrzeuginnenraum so angebracht, dass es sich gegenüber zu einem vorderen Beifahrersitz 14 befindet. Eine Airbagvorrichtung 18 für den vorderen Beifahrersitz befindet sich auf der Rückseite des Armaturenbretts 16. Die Airbagvorrichtung 18 weist eine rechtwinkelige Form auf und erstreckt sich in dem Fahrzeug 10 der Quere nach. Ein Abschnitt des Armaturenbretts 16, welcher die Airbagvorrichtung 18 einfasst, ist so ausgebildet, um als Airbagabdeckung 20 zu dienen, die eine rechtwinkelige Form aufweist und sich in dem Fahrzeug 10 der Quere nach erstreckt.
  • Wie in 1 dargestellt ist, weist das Gehäuse 22 der Airbagvorrichtung 18 einen im Wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf, wenn man dies von der Seite des Fahrzeugs aus betrachtet. Eine Ausströmungsöffnung 24 ist in dem Gehäuse 22 so ausgebildet, dass die Öffnung in Richtung zur rückwärtigen Seite des Fahrzeugs 10 ausgerichtet ist, während sie nach oben hin geneigt ist. Der Umfangsrand der Öffnung eines Airbagkörpers 26 ist auf dem inneren Umfang der Öffnung 24 befestigt.
  • Ein zylinderförmiger Gasgenerator 34 ist in der Umgebung des unteren Teilabschnitts 22A des Gehäuses 22 angeordnet, so dass der Gasgenerator 34 sich in die Querrichtung des Fahrzeugs 10 erstreckt. Der Gasgenerator 34 ist mit einer gasgenerierenden Substanz befüllt, die mit Zündmittel versehen ist. Des Weiteren ist die Airbagvorrichtung 18 mit einem Beschleunigungssensor 200 (siehe 6A und 6B) ausgestattet. Der Beschleunigungssensor 200 gibt ein elektrisches Signal aus, wenn er eine abrupte Temporeduzierung feststellt, die mit einem vorgegebenen Richtwert übereinstimmt oder höher ist. Der Gasgenerator 34 und der Beschleunigungssensor 200 sind über einen Schalterstromkreis 202 miteinander verbunden, der in den 6A und 6B dargestellt ist, und der von einer Gasgeneratorsteuerung 40 geöffnet oder geschlossen wird. Wenn sich demzufolge das Fahrzeug 10 bei einer Geschwindigkeitsabnahme abrupt verlangsamt, die mit einem vorgegebenen Richtwert übereinstimmt oder höher ist, und zwar bei einem Zustand, in dem der Schalterstromkreis 202, geschlossen ist, wird das gasgenerierende Substanz durch die Zündmittel gestartet, wenn der Beschleunigungssensor 200 in Betrieb ist und ein elektrisches Signal ausgibt, so dass die gasgenerierende Substanz zündet, um Gas zu generieren. Infolge des so generierten Gases wird der Airbagkörper 26 mit Gas befüllt, der in einem zusammengefalteten Status in dem Gehäuse 22 untergebracht war, das sich in der Umgebung zur Öffnung 24 befindet, und der Airbagkörper entfaltet sich in Richtung des Fahrzeuginneren, wobei er die Airbagabdeckung 20 des Armaturenbretts 16 durchbricht.
  • Die Gasgeneratorsteuerung 40, die einen Mikrocomputer enthält, verhindert den Betrieb des Gasgenerators 34, indem sie den Schalterstromkreis 202 (6A und 6B) öffnet, der zwischen dem Beschleunigungssensor 200 und dem Gasgenerator 34 untergebracht ist, wenn die nachstehend beschriebenen, vorgegebenen Bedingungen erfüllt werden.
  • Ein Infrarotsensor 44, der als Beifahrererkennungseinrichtung dient, ist an der Autodecke 42 befestigt, so dass der Sensor 44 oberhalb des Sitzpolsters 14A des vorderen Beifahrersitzes 14 angeordnet ist. Der Infrarotsensor 44 ist mit der Gasgeneratorsteuerung 40 verbunden. Der Infrarotsensor erfasst die Infrarotstrahlen von einem Beifahrer auf dem Sitzpolster 14A, und gibt an die Gasgeneratorsteuerung 40 ein Signal aus, das die Erfassung von infraroten Strahlen anzeigt.
  • Eine Sitzgurtaufrollautomatik 48 ist am unteren Ende einer mittleren Türsäule 45 befestigt, und ein Sicherheitssitzgurt 50 wird in der Sitzgurtaufrollautomatik 48 so aufgerollt, dass er von dieser rückführbar herausgezogen werden kann. Die Sitzgurtaufrollautomatik 48 kann in einen automatischen Blockiergurtrückhaltemodus (ALR = Automatic Locking Retractor Mode) und in einen Notfallblockiergurtrückhaltemodus (ELR = Emergency Locking Retractor Mode) jeweils umgestellt werden. Wenn ein Erwachsener 54 auf dem vorderen Beifahrersitz 14 sitzt, wie in 1 dargestellt ist, wird der Betriebsmodus der Sitzgurtaufrollautomatik 48 in den ELR-Modus eingestellt. Wenn ein Kinderrückhaltesystem 56 zum Halten eines Kindes 15 auf dem vorderen Beifahrersitz 14 mittels des Sicherheitssitzgurtes 50 befestigt ist, wie in 2 dargestellt ist, wird der Betriebsmodus der Sitzgurtaufrollautomatik 48 in den ALR-Modus eingestellt. Die Sitzgurtaufrollautomatik 48 ist mit einer Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 versehen, die als Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel dient, und die auf eine Umstellung zwischen dem ALR-Modus und dem ELR-Modus reagiert. Die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 ist mit der Gasgeneratorsteuerung 40 verbunden, um so in die Gasgeneratorsteuerung 40 ein Signal eingeben zu können, das anzeigt, ob sich die Sitzgurtaufrollautomatik 48 im ALR-Modus oder im ELR-Modus befindet.
  • Die Umstellung zwischen dem ALR-Modus und dem ELR-Modus wird nun unter Bezug auf die 8A und 8B kurz beschrieben. Wenn der herausgezogene Sicherheitssitzgurt 50 in die mit Pfeil „R" in 8A anzeigte Richtung von der Sitzgurtaufrollautomatik 48 ausgerollt wird, drehen sich die entsprechenden Getriebezahnräder in die entsprechenden Richtungen, die mit den verschiedenen Pfeilen in 8A angezeigt sind. Bei diesem Betriebsvorgang dreht sich ein Schiebeelement 80 in die mit Pfeil „r" angegebene Richtung. Wenn im Wesentlichen die gesamte Länge des Sicherheitssitzgurtes 50 von der Sitzgurtaufrollautomatik 48 gerollt worden ist, schiebt ein erster Endabschnitt 81 des Schiebeelements 80 einen vorspringendes Teil 83 einer ersten Auslöserklinke 82 zum Drehen der ersten Auslöserklinke 82 gegen die Antriebskraft einer Feder 84 an, so dass ein Klinkenabschnitt 85 der ersten Auslöserklinke 82 von einem äußeren Getriebezahnrad 86 getrennt wird. Dieser Zustand ist der ELR-Modus (Notfallblockiergurtrückhaltemodus). Wenn der Sicherheitssitzgurt 50 in die andere Richtung zu der mit dem Pfeil „R" angezeigten Richtung herausgezogen wird, und eine Zungenlasche 60 mit einem Gurtschloss 58 im ELR-Modus in Eingriff gelangt, wird ein erwachsener Beifahrer von dem Sicherheitssitzgurt 50 festgehalten. Wenn das Fahrzeug 10 in einer solchen Situation abrupt das Tempo verlangsamt, bewegt sich ein Trägheitselement 87 so, um eine zweite Auslöserklinke 88 hoch zu heben, so dass die zweite Auslöserklinke 88 mit dem äußeren Getriebezahnrad 86 in Eingriff gelangt, um zu verhindern, dass der Sicherheitssitzgurt 50 herausgezogen wird. Wenn andererseits der eingerollte Sicherheitssitzgurt 50 in die mit Pfeil „E" in 8B anzeigte Richtung von der Sitzgurtaufrollautomatik 48 herausgezogen wird, drehen. sich die entsprechenden Getriebezahnräder in die entsprechenden Richtungen, die mit den verschiedenen Pfeilen in 8B angezeigt sind. Bei diesem Betriebsvorgang dreht sich ein Schiebeelement 80 in die mit Pfeil „e" angegebene Richtung. Wenn im Wesentlichen die gesamte Länge des Sicherheitssitzgurtes 50 von der Sitzgurtaufrollautomatik 48 herausgezogen worden ist, schiebt ein zweiter Endabschnitt 81 des Schiebeelements 80 den vorspringenden Teil 83 einer ersten Auslöserklinke 82 zum Drehen der ersten Auslöserklinke 82 gegen die Antriebskraft der Feder 84 an, so dass der Klinkenabschnitt 85 der ersten Auslöserklinke 82 mit dem äußeren Getriebezahnrad 86 in Eingriff gelangt. Dieser Zustand wird als ALR-Modus (automatischer Blockiergurtrückhaltemodus) bezeichnet. In diesem Modus kann der Sicherheitssitzgurt 50 von der Sitzgurtaufrollautomatik 48 gerollt werden, aber er wird am Herausziehen gehindert. Wenn das Kinderrückhaltesystem 56 von dem Sicherheitssitzgurt 50 im ALR-Modus festgehalten wird, wird verhindert, dass der Sicherheitssitzgurt 50 herausgezogen wird, so dass das Kinderrückhaltesystem 56 jederzeit daran gehindert wird, sich zu verschieben. Wenn die Zungenlasche 60 freigesetzt wird, wird der Sicherheitssitzgurt 50 um eine Aufrollwelle der Sitzgurtaufrollautomatik 48 durch die Antriebskraft einer nicht dargestellten Feder aufgerollt. Wenn im Wesentlichen die gesamte Länge des Sicherheitssitzgurts 50 aufgerollt ist, wird der Betriebsmodus in den ELR-Modus (Notfallblockiergurtrückhaltemodus) umgestellt, wie in 8A dargestellt ist.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird die Umstellung zwischen dem ALR-Modus und dem ELR-Modus von der Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 erfasst, die an die Gasgeneratorsteuerung 40 ein Signal ausgibt, das anzeigt, ob sich die Sitzgurtaufrollautomatik 48 im ALR- oder im ELR-Modus befindet. Das heißt, dass die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 in der Nähe der ersten Auslöserklinke 82 angeordnet ist, und dass sie ein bewegliches Kontaktelement 90 besitzt, das sich zusammen mit der ersten Auslöserklinke 82 dreht, und dass sie zwei feststehende Kontaktelemente 91A und 91B aufweist, die auf einem Rahmen 92 der Sitzgurtaufrollautomatik 48 angebracht sind. Bei dem in 8A dargestellten ELR-Modus befindet sich die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 in deren AUS-Betriebsstatus, während bei dem in 8B dargestellten ALR-Modus sich die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 in deren EIN-Betriebsstatus befindet. Ein Signal, das einen entsprechenden Betriebsstatus anzeigt, wird in die Gasgeneratorsteuerung 40 eingegeben.
  • Ein Gurtschlossschalter 59, der als Schlosseingriffserfassungsmittel dient, ist auf dem Gurtschloss 58 für den Sicherheitssitzgurt 50 vorgesehen. Wenn die Zungenlasche 60 mit dem Gurtschloss 58 in Eingriff ist, wird der Gurtschlossschalter 59 eingeschaltet. Der Gurtschlossschalter 59 ist mit der Gasgeneratorsteuerung 40 verbunden, um in dieser ein Signal eingeben zu können, das anzeigt, ob die Zungenlasche 60 mit dem Gurtschloss 58 in Eingriff ist.
  • Darüber hinaus ist ein Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 55 in dem Fahrzeugkörper 10 untergebracht. Der Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 55 ist mit der Gasgeneratorsteuerung 40 verbunden, um an diese ein Signal zu übertragen, das die momentane Geschwindigkeit des Fahrzeugs 10 anzeigt.
  • Als nächstes wird der Betrieb der vorliegenden Ausführungsform beschrieben.
  • Wie in dem Ablaufdiagramm in 4 dargestellt ist, stellt die Gasgeneratorsteuerung 40 bei der Airbagvorrichtung nach der vorliegenden Ausführungsform in Schritt 100 fest, ob der vordere Beifahrersitz 14 von einem Fahrgast belegt ist, zum Beispiel, ob von einem Erwachsenen 54 oder ob von einem Kind 15 auf dem Kinderrückhaltesystem 56. Diese Feststellung wird auf Basis des Erfassungssignals von dem Infrarotsensor 44 aus getroffen. Wenn in Schritt 100 festgestellt wird, dass kein Fahrgast den vorderen Beifahrersitz 14 belegt, wird der Betrieb des Gasgenerators 34 in Schritt 106 gesperrt. Das heißt, der Schalterstromkreis 202 wird, wie in 6B dargestellt ist, geöffnet.
  • Wenn andererseits in Schritt 100 festgestellt wird, dass ein Fahrgast den vorderen Beifahrersitz 14 belegt, wird in Schritt 102 festgestellt, ob sich der Gurtschlossschalter 59 im EIN-Betriebsstatus befindet. Wenn in Schritt 102 festgestellt wird, dass sich der Gurtschlossschalter 59 im EIN-Betriebsstatus befindet, zum Beispiel, dass der Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 angelegt worden ist, geht der Betriebsvorgang zu Schritt 104 über, in dem festgestellt wird, ob das Kinderrückhaltesystem (CRS) auf dem vorderen Beifahrersitz 14 befestigt ist. Diese Feststellung wird durch ein Erfassen mittels der Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 getroffen, ob sich die Sitzgurtaufrollautomatik 48 in dem ALR-Modus oder in dem ELR-Modus befindet. Wenn in Schritt 104 erkannt wird, dass sich die Sitzgurtaufrollautomatik 48 im ALR-Modus befindet, wird festgestellt, dass auf dem vorderen Beifahrersitz 14 mit dem Sicherheitssitzgurt 50 das Kinderrückhaltesystem befestigt ist. In so einem Fall wird der Betrieb des Gasgenerators 34 in Schritt 106 gesperrt.
  • Wenn in Schritt 104 erkannt wird, dass sich die Sitzgurtaufrollautomatik 48 im ELR-Modus befindet, wird in Schritt 110 festgestellt, ob die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 55 erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit mit einem vorgegebenen Richtwert (zum Beispiel 25 km/h) übereinstimmt oder höher ist. Wenn festgestellt wird, dass die erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit mit einem vorgegebenen Richtwert übereinstimmt oder höher ist (zum Beispiel 25 km/h) wird der Schalterstromkreis 202, der den Beschleunigungssensor 200 und den Gasgenerator 34 verbindet, in Schritt 112 geschlossen, wie in 6A dargestellt ist. Wenn der Beschleunigungssensor 200 eine abrupte Temporeduzierung erkennt (oder darauf reagiert), die größer als ein vorgegebener Richtwert für diesen Betriebsstatus ist, wird ein Erkennungssignal von dem Beschleunigungssensor 200 an den Gasgenerator 34 über den Schalterstromkreis 202 übertragen, so dass der Gasgenerator 34 so in Betrieb gesetzt wird, um den Airbagkörper 25 zum Expandieren zu bringen. Wenn in Schritt 110 festgestellt wird, dass die erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als ein vorgegebener Richtwert ist, wird der Schalterstromkreis 202, der den Beschleunigungssensor 200 und den Gasgenerator 34 verbindet, in Schritt 114 geöffnet, wie dies in 6B dargestellt ist. Auf diese Weise wird in dem Fall, in dem der Sicherheitssitzgurt bei einem erwachsenen Beifahrer angelegt worden ist, der Gasgenerator 34 daran gehindert, sich in Betrieb zu setzen, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als der vorgegebene Richtwert ist, und es wird zugelassen, dass sich der Gasgenerator in Betrieb setzt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mit dem vorgegebenen Richtwert übereinstimmt oder höher ist.
  • Wenn in Schritt 102 festgestellt wird, dass sich der Gurtschlossschalter 59 nicht im EIN-Betriebsstatus befindet, beispielsweise, wenn der Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 nicht angelegt worden ist, geht der Betriebsvorgang zu Schritt 108 über, bei dem der Schalterstromkreis 202, der den Beschleunigungssensor 200 und den Gasgenerator 34 verbindet, geschlossen wird, wie in 6A dargestellt ist, was von der über den Fahrzeuggeschwindigkeitssensor 55 erfassten Fahrzeuggeschwindigkeit unabhängig ist. Bei diesem Vorgang wird zugelassen, dass sich der Gasgenerator 34 in Betrieb setzt, wenn die abrupte Temporeduzierung des Fahrzeugs 10 den vorgegebenen Richtwert erreicht, bei dem sich der Beschleunigungssensor 200 in Betrieb setzt.
  • Der Grund, warum der vorstehend beschriebene Betriebsvorgang gewünscht wird, ist der, dass, wenn der Sicherheitssitzgurt 50 bei dem erwachsenen Beifahrer 54 nicht angelegt worden ist, der auf dem vorderen Beifahrersitz 14 sitzt, es notwendig ist, den Gasgenerator 34 in Betrieb zu setzten, auch wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als der vorgegebene Richtwert ist, um so den Beifahrer zu schützen.
  • Wie vorstehend beschrieben worden ist, wird, wenn ein Kinderrückhaltesystem 56 auf dem vorderen Beifahrersitz 14 befestigt ist, bei der Airbagvorrichtung für einen vorderen Beifahrersitz gemäß der vorliegenden Ausführungsform der Schalterstromkreis 202 geöffnet. Demzufolge setzt sich der Gasgenerator 34 nicht in Betrieb, selbst dann nicht, wenn eine abrupte Temporeduzierung, die mit dem vorgegebenen Richtwert übereinstimmt oder höher ist, auf den Beschleunigungssensor 200 einwirkt. Dieses reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass die Airbagvorrichtung nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden muss, wodurch auch die Reparaturkosten gesenkt werden.
  • Wenn ferner der erwachsene Beifahrer 54, der auf dem Beifahrersitz 14 sitzt, den Sicherheitssitzgurt 50 angeschnallt hat (das heißt, dass er/sie sich den Sicherheitssitzgurt 50 angelegt hat), setzt sich der Gasgenerator 34 nur in Betrieb, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mit dem vorgegebenen Geschwindigkeitsrichtwert übereinstimmt oder höher ist, so dass sich der Gasgenerator 34 nicht in Betrieb setzt, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als der vorgegebene Geschwindigkeitsrichtwert ist. Dieses reduziert ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass die Airbagvorrichtung nach einem Verkehrsunfall ersetzt werden muss, wodurch auch die Reparaturkosten gesenkt werden.
  • Bei der Airbagvorrichtung für einen vorderen Beifahrersitz gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird der Gurtschlossschalter 59 als ein Gurtanlegeerfassungsmittel verwendet. Demzufolge ist es nicht erforderlich, ein separates Gurtanlegeerfassungsmittel vorzusehen. Da ferner die Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung 52 als Kinderrückhaltesystem-Erkennungsvorrichtung verwendet wird, ist es nicht notwendig, eine separate Kinderrückhaltesystem-Erkennungsvorrichtung bereitzustellen.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform stellt die Gasgeneratorsteuerung 40 fest, dass der Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 befestigt ist, sobald von dem Gurtschlossschalter 59 erfasst worden ist, der als Schlosseingriffserfassungsmittel dient, dass die Zungenlasche mit dem Gurtschloss 58 in Eingriff ist.
  • Alternativ dazu kann ein Erfassungssensor für die ausgezogene Sitzgurtlänge 62 bei der Sitzgurtaufrollautomatik 48 vorgesehen werden, wie dieser mittels der imaginären Strichlinien in 1 dargestellt ist. Der Erfassungssensor für die ausgezogene Sitzgurtlänge 62 dient als Erfassungsmittel für die ausgezogene Sitzgurtlänge, der die ausgezogene Länge des Sicherheitssitzgurtes 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 erfasst. Wenn von dem Erfassungssensor für die ausgezogene Sitzgurtlänge 62 erkannt wird, dass der Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 in einer Länge herausgezogen worden ist, die mit einem vorgegebenen Längenrichtwert übereinstimmt oder größer ist, wird festgestellt, dass sich der Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 in einem angelegten Zustand befindet. Wenn von dem Erfassungssensor für die ausgezogene Sitzgurtlänge 62 erkannt wird, dass die herausgezogene Länge des Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 kürzer als ein vorgegebener Längenrichtwert ist, wird festgestellt, dass sich der Sicherheitssitzgurt 50 für den vorderen Beifahrersitz 14 nicht in einem angelegten Zustand befindet.
  • Wenngleich die Beifahrererkennungseinrichtung in der vorliegenden Ausführungsform ein Infrarotsensor 44 ist, beschränkt sich die Beifahrererkennungseinrichtung nicht nur darauf, sondern es können auch andere Sensoren verwendet werden, wie zum Beispiel ein Drucksensor 90, der in dem Sitzpolster 14B des in 7 dargestellten, vorderen Beifahrersitzes 14 untergebracht ist.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform wird die vorliegende Erfindung auf die Airbagvorrichtung für den vorderen Beifahrersitz eingesetzt. Die vorliegende Erfindung kann jedoch auch für eine Airbagvorrichtung für einen hinteren Fahrgastsitz verwendet werden.

Claims (4)

  1. Airbagvorrichtung (18) für einen Beifahrersitz (14) mit: Beifahrererkennungseinrichtung (44) für das Erkennen, ob ein Fahrgast den Beifahrersitz (14) belegt [Sitzbelegungserkennung]; Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel (52) für das Erfassen, ob ein Kinderrückhaltesystem (56) auf dem Beifahrersitz (14) befestigt ist, Gasgeneratorsteuerung (40); Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (55) für das Erfassen einer Fahrzeuggeschwindigkeit; Gurtanlegeerfassungsmittel (59, 62) für das Erfassen, ob sich ein Sicherheitssitzgurt (50) für den Beifahrersitz (14) in einem angelegten Zustand befindet; gekennzeichnet dadurch, dass die Gasgeneratorsteuerung (40) verhindert, dass ein Gasgenerator (34) einen Airbagkörper (26) bei einem Betriebszustand expandieren lässt, bei dem die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (55) erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als ein vorgegebener Geschwindigkeitsrichtwert ist; wenn aber die Beifahrererkennungseinrichtung (44) erkennt, dass ein Fahrgast den Beifahrersitz (14) belegt, wobei die Gurtanlegeerfassungsmittel (59, 62) erkennen, dass sich der Sicherheitssitzgurt (50) in einem angelegten Zustand befindet und das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel (52) erkennt, dass kein Kinderrückhaltesystem (56) auf dem Beifahrersitz (14) befestigt ist, wird zugelassen, dass sich der Gasgenerator (34) in Betrieb setzen darf, selbst in einem Zustand, bei dem die von dem Fahrzeuggeschwindigkeitssensor (55) erfasste Fahrzeuggeschwindigkeit niedriger als ein vorgegebener Geschwindigkeitsrichtwert ist, und außerdem, wenn die Beifahrererkennungseinrichtung (44) erkennt, dass ein Fahrgast den Beifahrersitz (14) belegt, wobei die Gurtanlegeerfassungsmittel erkennen, dass sich der Sicherheitssitzgurt (50) in einem nicht angelegten Zustand befindet, und das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel (52) erkennt, dass kein Kinderrückhaltesystem (56) auf dem Beifahrersitz (14) befestigt ist; und dadurch gekennzeichnet, dass das Kinderrückhaltesystem-Erfassungsmittel (52) eine Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung (52) umfasst, die erfasst, ob sich eine Sitzgurtaufrollautomatik (48) für den Beifahrersitz (14) in einem automatischen Blockiergurtrückhaltemodus (ALR) oder in einem Notfallblockiergurtrückhaltemodus (ELR) befindet, und wenn von der Rückhaltemodus-Erkennungsschaltung (52) erkannt wird, dass sich die Sitzgurtaufrollautomatik (48) in einem automatischen Blockiergurtrückhaltemodus (ALR) befindet, wird erfasst, dass ein Kinderrückhaltesystem (56) auf dem Beifahrersitz (14) befestigt ist.
  2. Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass eines der Gurtanlegeerfassungsmittel (59, 62) ein Längenauszugserfassungsmittel (62) ist, das die Länge des Sicherheitssitzgurtes (50) erkennt, die von einer Sitzgurtaufrollautomatik (48) für einen Beifahrersitz (14) herausgezogen ist, und ein Schlosseingriffserfassungsmittel (59), das erkennt, ob eine mit dem Sicherheitssitzgurt (50) verbundene Zungenlasche (60) mit einem Gurtschloss (58) in Eingriff ist, mit dem die Zungenlasche (60) in Eingriff sein sollte.
  3. Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz gemäß Anspruch 1 oder 2, die ferner umfasst: einen Beschleunigungssensor (200) für das Erfassen einer abrupten Temporeduzierung des Fahrzeugs, die mit einem vorgegebenen Richtwert übereinstimmt oder höher ist, und für die Ausgabe eines Signals an den Gasgenerator (34), um so den Gasgenerator in Betrieb zu setzen; und einen Schalterstromkreis (202), der zwischen dem Beschleunigungssensor (200) und dem Gasgenerator (34) angeordnet ist, und von der Gasgeneratorsteuerung (40) geöffnet und geschlossen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Gasgeneratorsteuerung (40) den Betrieb des Gasgenerators (34) verhindert, indem sie den Schalterstromkreis (202) öffnet.
  4. Airbagvorrichtung für einen Beifahrersitz gemäß Anspruch 1, 2 oder 3, gekennzeichnet dadurch, dass die Beifahrererkennungseinrichtung (44) aus einem Infrarotsensor (44) für das Erfassen der Infrarotstrahlen besteht, die von einem Beifahrer ausgegeben werden, sowie einem Drucksensor (90) für das Erfassen eines Drucks umfasst, der von dem Beifahrer erzeugt wird.
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