DE69533528T2 - Abgabevorrichtung für Arzneimittel in Einzeldosen mit Applikator - Google Patents

Abgabevorrichtung für Arzneimittel in Einzeldosen mit Applikator Download PDF

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DE69533528T2 DE69533528T DE69533528T DE69533528T2 DE 69533528 T2 DE69533528 T2 DE 69533528T2 DE 69533528 T DE69533528 T DE 69533528T DE 69533528 T DE69533528 T DE 69533528T DE 69533528 T2 DE69533528 T2 DE 69533528T2
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen Verpackungen zum Ausgeben eines Medikamentes, das mit einem Applikator aufgetragen wird, und insbesondere eine einfach zu verwendende Einpatientendosis-Wegwerf-Medikamenten-Abgabe-Vorrichtung bzw. Verpackung mit einem Applikator.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Auf vielen Gebieten und insbesondere in der Medizin sowie der Zahnmedizin ist es oft erforderlich, eine geringe Menge eines Material mit einem Applikator aufzutragen. Häufig muss ein spezieller Applikator zu dem aufzutragenden Material gehören. Dies ist auf die Eigenschaften des aufzutragenden Materials zurückzuführen, bzw. auf den Wunsch und die Notwendigkeit, das Material bzw. Medikament einem einzelnen Patienten zu verabreichen und dann den Rest zu entsorgen, um die Möglichkeit der Infektion zwischen mehreren Patienten auszuschließen. Gegenwärtig wird in der Medizin normalerweise ein Vorratsbehälter verwendet, der ein Medikament zusammen mit einer Vielzahl von Einweg-Applikatoren, wie beispielweise Pinseln, Spaten oder Wattetupfern enthält. Bei diesem Einsatz wird der Applikator nach jedem Gebrauch entsorgt, wobei jedoch dennoch die Möglichkeit besteht, dass der Vorratsbehälter infiziert und daher unbrauchbar wird, bzw., wenn die Infektion nicht bemerkt wird, ein Gesundheitsrisiko darstellt. Häufig ist es schwierig, festzustellen, ob ein Vorratsbehälter infiziert worden ist oder nicht. Des weiteren ist es in vielen Fällen schwierig, festzustellen, ob ein Vorratsbehälter infiziert worden ist oder nicht. Des weiteren ist es in vielen Fällen schwierig, festzustellen, ob ein Applikator bereits verwendet wurde und daher infiziert worden ist. Häufig sind die Applikatoren separat von dem aufzutragenden Medikament bzw. Material erworben und aufbewahrt worden. So wird beispielsweise ein Einweg-Applikator in dem US-Patent 5,001,903 unter dem Titel "Disposable Dental Brush" (Einweg-Zahnpinsel), das Discko am 26. März 1991 erteilt wurde, offenbart. Es wird ein Einweg-Zahnpinsel offenbart, mit dem ver schiedene zahnärztliche Materialien aufgetragen werden, und der einen länglichen Griff mit einem Borstenkopf an einem Ende aufweist. Des weiteren sind verschiedene Flachbehälter bekannt, die Materialien und Medikamente aufnehmen und bei der Abgabe derselben verwendet werden. Ein derartiger Flachbehälter ist in dem US Patent 5,106,297 unter dem Titel "Dental Bond Liquid and Sealant Tray" (Flachbehälter für Dental-Bindeflüssigkeit und Dichtungsmittel), das Discko am 21. April 1992 erteilt wurde, offenbart. Es wird ein zahnärztlicher Flachbehälter mit Vertiefungen darin zur Aufnahme einer Flasche mit Dentalmaterial und einer Vielzahl speziell geformter Vertiefungen zum Mischen offenbart. Die übliche Praxis, ein Material bzw. Medikament aus einem Vorrat auf einen Flachbehälter abzugeben, der separat in größerer Menge bereitgestellt wird, und mit einem Applikator zu mischen, der separat in größeren Mengen bereitgestellt wird, ist oft kompliziert und störend. Häufig ist beim Öffnen eines Vorratsbehälters eine gewisse Zeit erforderlich, um einen Flachbehälter sowie einen Applikator zu finden. Oft fehlt eines der erforderlichen Teile oder ist nicht ohne weiteres zugänglich. Daher kann der Vorgang, nachdem er einmal begonnen wurde, nicht sofort abgeschlossen werden. Dies ist besonders beim Auftragen von Materialien oder Medikamenten von Nachteil, die, um zu wirken, eine bestimmte Zeit benötigen. Beispielsweise gilt dies für Materialien bzw. Medikamente, die lichtempfindlich sind, oder bei denen eine chemische Reaktion ausgelöst wird, die, wenn sie einmal begonnen hat, nicht unterbrochen werden kann. Ein derartiges System, das das Auftragen eines Medikamentes erleichtert hat, ist in dem US Patent 5, 240,415 unter dem Titel "Dental Bleach System Hacing Separately Compartmented Fumed Silica and Hydrogen Peroxide and Method of Using" (Zahnweißsystem mit separat aufbewahrter pyrogener Kieselsäure und Wasserstoffperoxyd sowie Einsatzverfahren), erteilt Haynee am 31. August 1993, offenbart. Darin wird ein Vorrat an pyrogener Kieselsäure offenbart, der in einer Mischkammer vorhanden ist, sowie ein Vorrat an Wasserstoffperoxydlösung, der in einer Ampulle vorhanden ist, die zusammen mit einem Spatel zum Mischen und Auftragen des Medikamentes nach dem Mischen auf eine Zahnfläche verpackt ist. Ein weiteres System zum einfachen Aufbringen eines Medikaments ist in dem US-Patent 3618751 mit dem Titel „Crushing and Dispensing Container for Administering Pills" offenbart, das für Rich am 9.11.1971 erteilt wurde, und auf welchem der Oberbegriff der Ansprüche 1 und 22 basiert. Darin ist die Ausgabe eines essbaren Gels in einer Vertiefung und ein Löffel zum Mixen und Verabreichen beschrieben. Ein eingeführtes Tablettenpulver kann mit dem essbaren Gel vermischt und an einen Patienten durch den Löffel ausgegeben werden. Obwohl die in diesem Patent offenbarte Erfindung den Einsatz von Medikamenten erleichtert, stellt sie ein relativ großes Verpackungssystem dar, das sich häufig nur schwer öffnen und einsetzen lässt. Daher besteht ein Bedarf nach einem anderen Konzept für eine Verpackung, die sich leichter öffnen und einsetzen lässt, kostengünstiger bei geringerem Abfall herzustellen ist und sich leicht handhaben lässt.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung stellt Patienten-Einzeldosisverpackungen zum Lagern, Ausgeben und Auftragen eines Materials oder Medikaments, das einen Applikator, wie z.B. einen Pinsel, Schwamm, Spatel oder Ähnliches erfordert und wie es in den anhängenden Ansprüchen 1, 22 und 25 beschrieben ist.
  • Ein Flachbehälter ist so ausgeformt, dass er eine Medikamentenmulde und eine Applikatormulde aufweist. Die Applikatormulde ist so geformt, dass Kontakt mit dem Medikament in der Medikamentenmulde vor dem geplanten Einsatz und der Verwendung des Medikamentes in einem bestimmten Vorgang vermieden wird. Die Applikatormulde kann mit einer Halteeinrichtung versehen sein, die einen Applikator darin festhält. Die Applikatormulde ist kürzer als der Applikator, so dass ein Teil des Applikators über die Applikatormulde und einen Rand des Flachbehälters hinausragen kann. Eine Abdeckung deckt den Flachbehälter, die Medikamentenmulde und die Applikatormulde ab und verhindert so Verunreinigung des Applikators und des Medikamentes, die in dem Flachbehälter enthalten sind.
  • Dementsprechend besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine praktische Einpatientendosis-Verpackung zu schaffen, die sich leicht verwenden und öffnen lässt.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass mögliche Verunreinigung des Medikamentes und des Applikators aufgrund längeren Freiliegens bei der Aufbewahrung vor dem Einsatz vermieden wird.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass sich die Einzeldosisverpackung leicht öffnen lässt.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die Einzeldosisverpackung mit Applikator eine minimale Menge an Verpackungsmaterial bei der Herstellung erforderlich macht.
  • Ein Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass ein Teil des Applikators über den Flachbehälter und die daran befestigte Abdeckung vorsteht.
  • Ein weiteres Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass ein Einweg-Applikator praktischerweise mit einer Einpatientendosis eines Medikamentes mit einer praktischen und leicht zu verwendenden Verpackung verbunden ist.
  • Diese und andere Aufgaben, Vorteile und Merkmale werden leicht aus der folgenden ausführlicheren Beschreibung ersichtlich:
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine auseinandergezogene Perspektivansicht einer Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung.
  • 2 ist eine perspektivische Zusammenbauansicht der Abgabevorrichtung, die in 1 dargestellt ist.
  • 3 ist ein Schnitt entlang der Linie 3–3 in 2
  • 4 ist ein Schnitt entlang der Linie 4–4 in 2
  • 5 zeigt eine Draufsicht auf eine Vielzahl miteinander verbundener einzelner Packungen, die in 1 dargestellt sind.
  • 6 ist eine teilweise als Schnitt ausgeführte Draufsicht, die eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung zeigt.
  • 7 ist ein Schnitt entlang der Linie 7–7 in 6.
  • 8 ist ein Schnitt entlang der Linie 8–8 in 6.
  • 9 ist eine perspektivische Draufsicht, die eine Vielzahl miteinander verbundener einzelner Packungen zeigt, die in 6 dargestellt sind.
  • 10 ist eine auseinandergezogene Ansicht einer ersten Ausführung der Erfindung.
  • 11 ist eine Schnittansicht, die die in 10 dargestellte Ausführung zeigt.
  • 12 ist eine Schnittansicht, die die Ausführung in 10 im Gebrauch zeigt.
  • 13 ist eine Schnittansicht, die eine weitere Ausführung der Erfindung des in 10 dargestellten Typs zeigt.
  • 14 ist eine Draufsicht, die eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung zeigt.
  • 14A ist eine Draufsicht, die eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung zeigt.
  • 15 ist eine Vorderansicht, die die Funktion der in 14 dargestellten Abgabevorrichtung zeigt.
  • 16 ist eine Draufsicht auf eine weitere Ausführung der Erfindung.
  • 17 ist eine Schnittansicht der in 16 dargestellten Ausführung entlang der Linie 17–17.
  • 18 ist eine Draufsicht auf eine weitere Ausführung der Erfindung.
  • 19 ist eine Schnittansicht der in 18 dargestellten Ausführung entlang der Linie 19–19.
  • 20 zeigt die Seitenansicht der Ausführung in 18 in geschlossener bzw. zusammengesetzter Position.
  • 21 ist eine Draufsicht auf eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung.
  • 21A ist ein Schnittansicht entlang der Linie 21A–21A in 21.
  • 22 ist eine Draufsicht auf eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung.
  • 23 ist eine Draufsicht auf eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung.
  • 24 ist eine Draufsicht auf eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung.
  • 25 ist eine Draufsicht auf eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungen
  • 1 zeigt eine Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der vorliegenden Erfindung. In einem Flachbehälter 10 sind eine Material- bzw. Medikamentenmulde 12 sowie eine Applikatormulde 14 ausgebildet. Flachbehälter 10 kann aus einem Kunststoffmaterial bestehen, das sich leicht vakuumformen lässt, um die Medikamentenmulde 12 und die Applikatormulde 14 darin herzustellen. In der Applikatormulde 14 sind eine Halteeinrichtung 16 und eine Dichtung 18 ausgebildet. Die Halteeinrichtung 16 und die Dichtung 18 sind Vorsprünge, die sich um eine vorgegebene Strecke in das Innere der Applikatormulde hinein erstrecken. Die Applikatormulde 14 nimmt einen Teil eines Applikators auf. Bei dem Applikator kann es sich um einen Spatel, einen Wattetupfer, einen Schwammtupfer oder dergleichen handeln. Bei der vorliegenden Abgabevorrichtung ist der Applikator als ein Pinsel 20 dargestellt. Pinsel 20 weist eine Quetschvertiefung 22 und Borsten 21 auf. Der Pinsel 20 kann einen Pinsel mit einem ähnlichen Aufbau wie der in dem US Patent 5,001,803 unter dem Titel "Disposable Dental Brush", erteilt für Discko am 26. März 1991, offenbart sein. Der Pinselabschnitt des Applikatorpinsels 20 passt in Mulde 14 hinein, wobei sich der Hauptabschnitt des Pinselapplikators 20A über die Mulde 10 hinaus erstreckt. Die Halteeinrichtung 16 ist so angeordnet, dass sie mit der Quetschvertiefung 22 an Applikatorpinsel 20 in Kontakt kommt. So kann verhindert werden, dass der Applikatorpinsel 20 unbeabsichtigt aus der Applikatormulde 14 entnommen wird. Ein erheblicher Abschnitt des Applikators bzw. des Pinsels 20 erstreckt sich, wie dargestellt, über das offene Ende bzw. den Rand der Applikatormulde 14 hinaus. Bei einigen Einsatzzwecken muss jedoch nur ein Teil des Applikatorpinsels 20, der ausreicht, um sie leicht zu ergreifen, über das offene Ende der Applikatormulde 14 hinaus vorstehen. Die Dichtung 18 am Ende vom Applikatormulde 14 trägt dazu bei, zu verhindern, dass Verunreinigungen über das offene Ende von Applikatormulde 14 eindringen. Ein Medikament 24 befindet sich in Medikamentenmulde 12. Die Menge des Medikamentes 24, die sich in Medikamentenmulde 12 befindet, ist eine Menge, die ausreicht, um eine bestimmte Behandlung an einem Patienten vorzunehmen, wobei die Zeit zum Verarbeiten des Materials bzw. Medikamentes 24 berücksichtigt werden kann. Nach dem Einführen des Medikamentes 24 und des Applikators bzw. des Pinsels 20 in ihre jeweiligen Mulden wird eine Abdeckung 26 an der oberen Planenfläche 28 von Flachbehälter 10 befestigt. Bei der Abdeckung handelt es sich um ein dünnes flexibles Folienmaterial, das vorzugsweise aus klarem, durchsichtigem oder lichtundurchlässigem Kunststoffmaterial besteht. Dies kann mit einem Klebstoff oder durch Heißsiegeln ausgeführt werden. Durch das Ankleben oder Heißsiegeln der Abdeckung werden das Medikament 24, der Applikatorabschnitt des Pinsels bzw. des Applikators in dem Flachbehälter eingeschlossen, und darüber hinaus wird der Applikator bzw. der Pinsel 20 in der Applikatormulde 14 gehalten.
  • 2 zeigt die Abgabevorrichtung in 1 in zusammengesetzter Form. Nach dem Zusammensetzen entsteht eine Einpatienten-Dosis bzw. eine Dosiseinheitenverpackung 30. Die Abdeckung 26 erstreckt sich über die gesamte Oberseite von Flachbehälter 10. Der Griffabschnitt des Applikatorpinsels 20 erstreckt sich über das offene Ende bzw. den Rand von Applikatormulde 14 hinaus, wird jedoch sicher darin gehalten. Das Hinausstehen des Applikatorgriffs 20A über den Flachbehälter hinaus trägt zu einer erheblichen Verringerung der Menge an Material bei, die normalerweise für eine Einweg-Einpatientendosis bzw. eine Dosiseinheit-Verpackung erforderlich ist, für die eine Auftragvorrichtung benötigt wird. Der Applikator bzw. der Pinsel 20 dient auch als Griff zum Festhalten der gesamten Packung. Das Hinausstehen des Applikators bzw. des Pinsels 20 über die Applikatormulde 14 hinaus erleichtert auch das Entfernen der Abdeckung 26, die häufig fest an der Oberseite von Flachbehälter 10 angebracht ist. Der Applikator 20A kann verwendet werden, um die Abdeckung 26 nach oben zu drücken. Dies ist eine besonderer Vorteil, da häufig bei medizinischen Behandlungen Gummihandschuhe erforderlich sind, die es ansonsten außerordentlich erschweren würden, die Abdeckung 26 von der Oberseite von Flachbehälter 10 zu entfernen.
  • 3 zeigt, dass bei dieser Abgabevorrichtung eine fortlaufende Dichtung 32 zwischen der Medikamentenmulde 12 und der Applikatormulde 14 ausgebildet ist. Dies gewährleistet, dass das Medikament sicher in der Medikamentenmulde 12 gehalten wird und nicht unbeabsichtigt mit dem Applikator bzw. dem Pinsel 20 in Kontakt kommt, solange die Abdeckung 26 nicht entfernt wird.
  • 4 zeigt deutlicher die Applikatormulde 14, die in Flachbehälter 10 ausgebildet ist. Die Applikatormulde 14 weist Ränder 13 auf, die sich an den oberen Längskanten von Mulde 14 zwischen Vorsprüngen 16 und 18 nach innen erstrecken, um den Applikator bzw. den Pinsel 20 fest in der Applikatormulde 14 zu halten. Die Seiten der Applikatormulde 14 sind flexibel, so dass der Applikator bzw. der Pinsel 20 an den Rändern 13 vorbei durch die Öffnung geschoben werden kann. Der Zwischenraum zwischen den Rändern 13 ist kleiner als der Durchmesser des Applikators bzw. des Pinsels 20. Obwohl 4 einen Zwischenraum zwischen Abdeckung 26 und der Oberseite von Applikator bzw. Pinsel 20 zeigt, ist das Material der Abdeckung 26 häufig dünn und flexibel, und je nach dem verwendeten Siegelverfahren wird die Abdeckung 26 möglicherweise nach unten in Kontakt mit der Oberseite des Applikators bzw. dem Pinsel 20 gedrückt, so dass der Applikator bzw. der Pinsel 20 in der Applikatormulde 14 gehalten wird und gegenüber möglicher Verunreinigung abgedichtet wird. Dies ist häufig der Fall, wenn das Heißsiegeln in Kombination mit einem schwachen Vakuum zum Einsatz kommt.
  • 5 zeigt die oben beschriebene Abgabevorrichtung in Form einer Vielzahl von Einpatientendosis- bzw. Dosiseinheitenverpackung 30, die als fortlaufendes Band bzw. eine Vielzahl miteinander verbundener Packungen 30 ausgebildet sind, die an einer leicht zu trennenden Verbindung 34 trennbar miteinander verbunden sind. Die einzelne Einpatientendosis- bzw. Dosiseinheitenverpackung 30 kann an der lösbaren Verbindung 34 leicht abgerissen werden. Das in 5 dargestellte Merkmal einer Vielzahl lösbar miteinander verbundener Einpatientendosis- bzw. Dosiseinheitenverpackungen 30 kommt besonders dann zum Einsatz, wenn eine bestimmte Behandlung eine Reihe von Vorgängen zum Verabreichen des gleichen oder verschiedener Materialien erforderlich machen kann, wobei in diesem Fall die Anzahl der Verabreichungen bzw. die unterschiedlichen Materialien für eine bestimmte Behandlung praktischerweise zusammen vorhanden sind. Des weiteren kann der Teil des Applikators bzw. des Pinsels 20, der von dem Flachbehälter 10 aus vorsteht, dazu dienen, die Abfolge der Verabreichung bzw. der Materialien anhand der Farbe des Applikators bzw. des Pinsels 20 sicher zu erkennen. Eine verschiedene Farbe bzw. Farbschattierung wird dabei jeweils für die unterschiedlichen Materialien bzw. Auftragmengen verwendet.
  • 69 zeigen eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung. 6 zeigt einen Flachbehälter 110 mit einer Medikamentenmulde 112 und einer Applikatormulde 114, die darin ausgebildet sind. In Applikatormulde 114 befindet sich eine Halteeinrichtung 116. Halteeinrichtung 116 dient dazu, einen Applikatortupfer 120 zu halten. Der Applikatortupfer 120 weist einen Wattetupfer an einem Ende auf. Bei dieser Abgabevorrichtung wird der Applikatortupfer 120 mit dem Wattetupfer 121 in der Applikatormulde 114 gehalten. Das andere Ende des Applikatortupfers 120 erstreckt sich über das offene Ende bzw. den Rand der Applikatormulde 114 hinaus. Des weiteren sind in dem Flachbehälter 110 Stützstege 136 ausgebildet. Die Stützstege 136 verleihen dem Flachbehälter 110 eine gewisse Steifigkeit und ermöglichen den Einsatz dünneren Ausgangsmaterials bei der Herstellung des Flachbehälters 114. Durch die Stege 116 verringert sich die Fläche, die an der Abdeckung 126 befestigt ist. Dadurch kann die Abdeckung 125 leichter entfer6t werden. Medikament 124 befindet sich in der Medikamentenmulde 112. Eine Abdeckung 126 deckt die gesamte Oberseite von Flachbehälter 110 bis auf die Stege 136 ab. Bei der Abdeckung 126 handelt es sich normalerweise um ein dünnes flexibles Folienmaterial, wie dies bereits beschrieben wurde, das an der Oberseite von dem Flachbehälter 110 mit Klebstoff befestigt oder heißgesiegelt werden kann. Die Abdeckung 126, die in 6 dargestellt ist, ist nur zu Veranschaulichungszwecken durchgeschnitten. Normalerweise deckt die Abdeckung 126 die gesamte obere plane Fläche von Flachbehälter 110 bis auf den freiliegenden Abschnitt 126 und die vertieften Stege 136 ab. Der freiliegende Abschnitt 125 erleichtert das Entfernen der Abdeckung 126. Der Flachbehälter 110 kann an dem freiliegenden Abschnitt 125 ergriffen werden, während der Applikatortupfer 120 nach oben gedrückt wird, so dass die Abdeckung 126 leichter entfernt werden kann. 718 sind Schnittansichten, die den Aufbau der Abgabevorrichtung deutlicher zeigen. 9 zeigt eine Vielzahl von Einpatientendosis- bzw. Dosiseinheitenverpackungen 130, die, wie bereits beschrieben, durch eine lösbare Verbindung 134 miteinander verbunden sind.
  • 1012 zeigen eine erste Ausführung der vorliegenden Erfindung. Bei dieser Ausführung weist Flachbehälter 210 eine Medikamentenmulde 212 sowie eine Applikatormulde 214 auf, die darin ausgebildet sind. In Applikatormulde 214 ist eine Halteeinrichtung 216 ausgebildet. Halteeinrichtung 216 trägt auch dazu bei, die Applikatormulde 214 gegenüber Verunreinigung von außen abzudichten. Ein Applikatortupfer 220 mit einem Wattetupfer 221 an einem Ende befindet sich in der Applikator mulde 214. Ein Teil des Applikatortupfers 220 erstreckt sich über das offene Ende bzw. den Rand von Applikatormulde 214 hinaus. In Medikamentenmulde 212 befindet sich ein Medikament 224. An der Oberseite von Flachbehälter 216 ist ein Klebstoff 228 angebracht. Der Klebstoff ist in einem Abschnitt der Oberseite von Flachbehälter 210 an dem klebstofffreien Bereich 229 nicht vorhanden, der sich zwischen den entsprechenden Mulden 212 und 214 erstreckt. Dieser klebstofffreie Bereich bildet eine Rinne zwischen der Medikamentenmulde 212 und der Applikatormulde 214. 11 und 12 zeigen einen Teil des klebstofffreien Bereiches 229. Da über eine geringe Breite zwischen der Medikamentenmulde 212 und der Applikatormulde 214 kein Klebstoff vorhanden ist, kann die Medikamentenmulde 212, wie in 12 dargestellt, zusammengedrückt werden, wobei die Abdeckung 226 nach wie vor vorhanden ist, so dass das Medikament 224 durch den klebstofffreien Bereicht 229 in die Applikatormulde 214 und auf den Wattetupfer 221 des Applikatortupfers 220 gedrückt wird. Der Applikatortupfer 220 wird dann entnommen, um das Medikament aufzutragen.
  • 13 zeigt eine leicht abgewandelte Ausführung, bei der die Medikamentenmulde 212' einen etwas anderen Aufbau als denjenigen, der in 1012 dargestellt ist. In 13 weist die Medikamentenmulde 212' eine sich verjüngende abgesetzte bzw. balgartige Struktur auf, die das Eindrücken der Medikamentenmulde 212 erleichtert. Die abgesetzte Struktur besteht aus einer Vielzahl im Wesentlichen konzentrischer Mulden, wobei jede angrenzende Mulde ein etwas kleineren Rand bzw. Umfang hat.
  • 1415 zeigen eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der vorliegenden Erfindung, mit der das Verpackungsmaterial, das für eine Einpatientendosis- bzw. eine Dosiseinheitenverpackung benötigt wird, weiter minimiert wird. 14 zeigt einen runden Kopfabschnitt 310' mit einem rechteckigen Schwanzabschnitt 310". Der runde Kopfabschnitt 310' weist eine runde Medikamentenmulde 312 auf. Der rechteckige Schwanzabschnitt 310" weist eine darin ausgebildete Applikatormulde 314 auf. Die Applikatormulde 314 hat einen Halteabschnitt 316, der sich nach innen in der Applikatormulde 314 erstreckt. Der Halteabschnitt 316 schützt darüber hinaus die Applikatormulde 314 gegenüber Verunreinigung von außen. Der Halteabschnitt 316 entspricht einem Quetschabschnitt 322, der an dem Applikator bzw. dem Pinsel 320 ausgebildet ist. Ein erheblicher Teil, das heißt mehr als die Hälfte der Länge des Applikators bzw. des Pinsels 320, erstreckt sich über das offene Ende bzw. den Rand der bzw. den Rand der Applikatormulde 314 hinaus. Daher ist nur eine minimale Menge an Material für die Verpackung erforderlich. Die Oberseite 323 des runden Kopfabschnitts 310' und des rechteckigen Schwanzabschnitts 310" bildet eine Dichtungsfläche.
  • 14A zeigt eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der vorliegenden Erfindung. Diese Abgabevorrichtung ähnelt der in 14 dargestellten, wobei sich jedoch die Halteeinrichtung 316' nach außen und nicht nach innen erstreckt. Die äußere Form der Halteeinrichtung 316' entspricht der des breiten Außenumfangs des Quetschabschnitts 322, wenn der Pinsel 320 um 90° gedreht wird. Der breite Außenumfang des Applikatorpinsel-Quetschabschnitts 322 an dem Applikatorpinsel 320 ist breiter als die Applikatormulde 314 in der Querrichtung. Daher wird der Applikatorpinsel 320 fest in der Applikatormulde 314 gehalten und lässt sich nicht ohne weiteres aus der Applikatormulde 313 herausziehen, nachdem eine Abdeckung an der planen Fläche 323 befestigt worden ist. Die vergrößerte Halteeinrichtung 316 erleichtert die Anordnung des Applikatorpinsels 320 in der Applikatormulde 314 beim Zusammensetzen der Packung. Diese Abgabevorrichtung ermöglicht die Anordnung des Applikatorpinels 320 in der Applikatormulde 314 in im Wesentlichen jeder Winkeldrehung entlang der Längsachse des Applikatorpinsels 320.
  • In 15 ist zu sehen, dass eine Abdeckung 326 an der Oberseite 323 angebracht ist. Die Abdeckung 326 besteht normalerweise aus einem dünnen flexiblen Folienmaterial, das die gesamte Oberseite 323 abdichtet, wie dies bereits beschrieben wurde. Wie in 15 dargestellt, lässt sich der Teil des Applikatorpinsels 320, der sich über das offene Ende bzw. den Rand der Applikatormulde 314 hinaus erstreckt, leicht halten und dazu verwenden, einen Teil der Abdeckung 326 nach oben zu drücken, so dass sie auf Wunsch leicht entfernt werden kann. Dieses leichte Entfernen der Abdeckung bei der vorliegenden Erfindung ist sehr vorteilhaft, und zwar insbesondere bei vielen medizinischen Einsatzzwecken, bei denen Gummihandschuhe verwendet werden, die es ansonsten sehr schwer machen würden, die Abdeckung 326 von der Planenfläche 323 zu lösen. Wenn die Abdeckung abgenommen worden ist, kann das Medikament 324 leicht und bequem aufgetragen werden, und anschließend können die gesamte Packung sowie der Applikator nach dem Gebrauch problemlos entsorgt werden.
  • 16-17 zeigen eine weitere Ausführung der vorliegenden Erfindung. Diese Ausführung eignet sich besonders für Behandlungsverfahren, bei denen zwei oder mehr Materialien in einem bestimmten Verfahren gemischt werden müssen. Bei vielen Behandlungsverfahren müssen zwei Materialien gemischt werden, die in chemische Wechselwirkung mit anderen treten. In dieser Form sind in dem Flachbehälter 410 wenigstens zwei Medikamentenmulden 412 und eine Applikatormulde 414 ausgebildet. In der Applikatormulde 414 befindet sich eine geeignete Auftragvorrichtung, so beispielsweise ein Spatelapplikator 420. Der Spatelapplikator 420 weist einen breiten flachen Abschnitt 421 auf. Der breite flache Abschnitt 421 ist größer als der Durchmesser des Griffabschnitts des Spatelapplikators 420. Ein abgeschlossener Endabschnitt 416 der Applikatormulde 414 weist eine Tiefe auf, die größer ist als die Tiefe des Abschnitts der verbleibenden Länge der Applikatormulde 414, die den Griffabschnitt des Spatels aufnimmt. Der breitere Spatelabschnitt 421 des Spatelapplikators 420 passt in diesen tieferen abgeschlosseneren Endabschnitt 416 und bildet eine Einrichtung, mit der der Spatelapplikator 420 in der Packung bzw. Flachbehälter 410 gehalten wird. Des weiteren sind in dem Flachbehälter 410 um die Medikamentenmulden 412 herum hohle Dichtringe bzw. Nuten 448 ausgebildet. Der Flachbehälter 410 ist mit einer klappbaren Abdeckung 426 versehen. Die Abdeckung 426 ist mit einem integralen flexiblen beweglichen Scharnier bzw. Steg 454 angebracht. In der Abdeckung 426 sind vorstehende bzw. vorspringende Dichtungsringe 450 ausgebildet. Die vorstehenden Dichtungsringe 450 kommen in der geschlossenen Position der klappbaren Abdeckung 426 mit den hohlen Dichtungsringen bzw. Nuten 448 in Eingriff. Des weiteren befindet sich auf der Abdeckung 426 ein Mischbereich. Der Mischbereich 452 kann wahlweise auf dem Flachbehälterabschnitt 416 zwischen den Medikamentenmulden 412 angeordnet werden.
  • 1820 zeigen eine weitere Ausführung der vorliegenden Erfindung. Ein Flachbehälter 510 weist wenigstens zwei darin ausgebildete Medikamentenmulden 412 sowie wenigstens zwei Applikatormulden 514 auf. Jede der Medikamentenmulden 512 weist einen vertieften Dichtungsring bzw. eine Nut 548 auf, die sie umgibt. In jeder der Applikatormulden 514 ist eine Halteeinrichtung 516 ausgebildet. Halteeinrichtung 516 steht in die Applikatormulde 514 vor, um einen Applikator bzw. einen Pinsel 520 darin zu halten. Die Halteeinrichtung kann, obwohl dies nicht dargestellt ist, auch breiter sein als die Applikatormulde 514, wie dies für die in Fig. breiter sein als die Applikatormulde 514, wie dies für die in 14A dargestellte Ausführung beschrieben ist. An jede Medikamentenmulde 512 grenzt ein vertiefter Arretiervorsprung 558 an. Abdeckungen 526 sind an dem Flachbehälter 510 mit einem integralem Scharnier bzw. Steg 554 angebracht. Jede der Abdeckungen 526 kann unabhängig von der anderen geöffnet und geschlossen werden. In jeder Abdeckung 526 ist ein vorstehender Dichtungsring 550 ausgebildet, der seine entsprechende Medikamentenmulde in der geschlossenen Position abdichtet. Die vorstehenden Dichtungsringe bzw. Vorsprünge 550 kommen in der geschlossenen Position mit entsprechenden vertieften Dichtungsringen bzw. Nuten 548 in Kontakt, die in dem Flachbehälter 510 ausgebildet sind. Zu jeder Abdeckung 526 gehört ein vorstehender Arretiervorsprung 556. Die vorstehenden Arretiervorsprünge 556 der Abdeckung 526 kommen in der geschlossenen Position mit vertieften Arretiervorsprüngen 558 in Eingriff. Diese Ausführung der vorliegenden Erfindung eignet sich besonders für eine Behandlung, bei der das zweiteilige Auftragen eines Medikamentes erforderlich ist. Bei dieser Ausführung gehört ein Applikatorpinsel 520 zu jeder der Medikamentenmulden 512. Des weiteren können einige der Medikamente lichtempfindlich sein und müssen daher nacheinander aufgetragen werden. Diese Ausführung sieht Abdeckungen 526 vor, die unabhängig voneinander geöffnet und geschlossen werden können, wie dies erforderlich ist, um das Auftragen des Medikamentes bei einem Teil der Behandlung zu ermöglichen, ohne das Medikament zu öffnen bzw. aufzudecken, das für einen zweiten Teil einer Behandlung erforderlich ist.
  • 21 und 21A zeigen eine weitere Abgabevorrichtung der Erfindung. In dieser Form wird der Flachbehälter 610 aus einer Kunststofffolie vakuumgeformt, die mit einer oberen bzw. planen Fläche 611 versehen ist, um die herum eine umgebende, nach unten vorstehende Seitenwand 612 ausgebildet ist. Bei dieser Form der Erfindung ist die obere bzw. plane Fläche 611 mit wenigstens zwei Vertiefungen versehen, die voneinander beabstandeten Mulden 613 und 614 bilden, die ein geeignetes Medikament bzw. Dentalmaterial aufnehmen. Häufig ist bei einem medizinischen oder zahnärztlichen Einsatz bzw. einer Behandlung ein aus zwei Teilen bestehendes Medikament bzw. Material erforderlich. So werden in der Zahnheilkunde viele chemisch aushärtende Materialien eingesetzt, um verschiedene Zahnbehandlungen auszuführen, wobei sie getrennt gehalten werden müssen, bis sie zum Gebrach vorbereitet werden. Die Flachbehälter-Abgabevorrichtung in 21 eignet sich beson ders für die einzelne Abgabe derartiger Materialien. Jedes derartige Material befindet sich jeweils in den Mulden 613 und 614. Die Menge an Material, die sich in den Mulden 613 und 614 befindet, reicht aus, um eine Dosiseinheit bzw. eine Einzeldosis herzustellen. Des weiteren sind in der oberen bzw. planen Fläche 611 längliche Aussparungen 615 und 616 ausgebildet, die einen geeigneten Applikator 617, beispielsweise einen Pinsel, einen Spatel und dergleichen aufnehmen, wie dies bereits unter Bezugnahme auf 18 beschrieben ist. Bei dieser Form ist eine Kunststofffolie 618 an der Oberseite der Flachbehälter angeklebt, um die Oberseite, die die Mulden 613, 614 enthält, sowie das darin enthaltene Material und die längliche Aussparung, die den Auftragekopf bzw. das Ende 617A des entsprechenden Applikators 617 enthält, zu schützen und abzudecken. Es versteht sich, dass die Abdeckfolie 618 durchsichtig oder lichtundurchlässig sein kann, wobei dies von der Art und/oder den Eigenschaften des Materials abhängt, das in den Mulden 613, 614 enthalten ist. Um die Flachbehälter-Abgabevorrichtung in 610 in 21, 21A zu benutzen, muss der Benutzer lediglich die Abdeckfolie 618 entfernen, um das Material in den Mulden und den dazugehörigen Applikator freizulegen.
  • 22 betrifft eine abgewandelte Form des in 21 dargestellten Abgabevorrichtungsflachbehälters. In dieser Form wird der Abgabevorrichtungsflachbehälter 710 ebenfalls ähnlich wie in 21 vakuumgeformt, wobei er jedoch etwas kleiner sein kann, da lediglich ein Applikator 717 erforderlich ist. Zwischen den Mulden 613 und 617 ist ein Mischbereich 719 ausgebildet. Der Mischbereich 719 kann, wenn gewünscht, mit einer gewellten bzw. aufgerauten Fläche versehen sein. Der Applikator 717 ist in einer länglichen Aussparung 715 verstaut, die sich über die Länge des Flachbehälters 710 erstreckt. Wenn sich das Material in den Mulden befindet und der Applikator 717 verstaut ist, wird der Flachbehälter 710 mit einer Kunststofffolie bzw. Schicht abgedeckt, die daran festgeklebt wird, wie dies bereits beschrieben wurde.
  • 23 zeigt einen Verabreichungsflachbehälter, wie er unter Bezugnahme auch 14 bzw. 15 beschrieben ist, wobei der Verabreichungsflachbehälter integral durch einen vorderen Steg 324 und einen hinteren Steg 325 verbunden sind. Es versteht sich, dass die Stege 324 und 325 mit einem Bruchabschnitt versehen sind, um das Abtrennen eines Flachbehälters von dem anderen zu erleichtern. In dieser Form sind die einzelnen Flachbehälter durch die Stege 324 und 325 in Form einer Kette mitein ander verbunden, so dass die Flachbehälter in großen Mengen bzw. Gruppen verkauft werden können.
  • 24 zeigt die Flachbehälter, wie sie in 14 bzw. 14A dargestellt sind, durch einen einzelnen Steg 324 miteinander verbunden.
  • 25 zeigt eine weitere Abgabevorrichtung mit einigen Merkmalen der Erfindung. Diese Form ähnelt der unter Bezugnahme auf 14, 14A bzw. 15 beschriebenen, wobei der Applikator 820 dahingehend abgewandelt ist, dass er einen Flansch 822 aufweist. Die Aussparung bzw. Applikatormulde 814 ist ebenfalls dahingehend abgewandelt, dass sie einen Aussparungsabschnitt 816 aufweist, der den Flansch 822 des Applikators 820 aufnimmt. Durch die Anordnung verhindert der Flansch 822, dass der Applikator 820 zufällig oder unbeabsichtigt aus dem Verabreichungsflachbehälter 810 herausgezogen wird. Ansonsten gleicht der Verabreichungsflachbehälter in 25 dem bereits beschriebenen.
  • Daher ist ohne weiteres ersichtlich, dass die vorliegende Erfindung, mit der eine Einpatientendosis- bzw. eine Dosiseinheitenverpackung geschaffen wird, die sich leicht verwenden und öffnen lässt und einen speziellen, zu jedem Medikament gehörigen Applikator aufweist, das sichere und bequeme Verabreichen kleiner Mengen an Material eindeutig erleichtert.
  • Die Erfindung ist speziell bezüglich des Einsatzes als Einzeldosis-Medikamentenverpackung mit einem speziellen Applikator beschrieben worden, die nach Gebrauch einfach entsorgt werden kann. Es versteht sich jedoch, dass die Erfindung auch außerhalb der Medizin bzw. in der Industrie eingesetzt werden kann. Des weiteren kann die beschriebene Verpackung als Probenverpackung eingesetzt werden, die es Verbrauchern ermöglicht, verschiedene Arten von Erzeugnissen zu testen bzw. auszuprobieren. Es versteht sich auch, dass es sich bei dem Medikament um eine Flüssigkeit, ein Gel oder ein Pulver oder jede beliebige Kombination daraus handeln kann.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf verschiedene Ausführungen beschrieben worden ist, können verschiedene Abwandlungen vorgenommen werden, ohne vom Schutzumfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen.

Claims (27)

  1. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung zum Abgeben eines bestimmten Materials, die einen Flachbehälter (10) mit zwei darin ausgebildeten Mulden (12,14) umfasst, wobei eine der Mulden (12) ein abzugebendes Material (24) aufnimmt und beinhaltet und die andere Mulde (14) einen Applikator (20) enthält, sowie ein Abdeckelement (26) umfasst, das mit dem Flachbehälter (12) verbunden ist und das Material sowie den Applikator in seinen jeweiligen Mulden abdeckt, wobei der Applikator (20) einen Auftragendabschnitt (21) und einen damit verbundenen Handgriff aufweist, wobei die Applikatormulde (14) eine Öffnung aufweist, durch die der Handgriff des Applikators (20) nach außen aus der Applikatormulde (14) vorsteht, und wobei ein hinterer Bereich des Handgriffs sich über den Flachbehälter (10) und das Abdeckelement (26,226,326) hinaus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Applikatorhandgriff einen profilierten Abschnitt angrenzend eines vorderen Abschnitts des Handgriffs und Haltemittel (16,216,316,516,816) aufweist, die der Applikatormulde (14,214,314,514,814) zugeordnet sind, wobei die Haltemittel (16,216,316,516,816) mit dem profilierten Abschnitt des Handgriffs des Applikators (20,220,320,520,820) im Eingriff stehen, um ein unbeabsichtigtes Entfernen des Applikators von der Applikatormulde zu verhindern.
  2. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung nach Anspruch 1, worin die Applikatormulde (14,214,314,514,814) flexible Seitenwände und Lippen (13) umfasst, die sich einwärts entlang der oberen Längskanten der Applikatormulde erstrecken, um wirksam den Applikator an den Lippen (13) zu entfernen.
  3. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 1, worin: der profilierte Abschnitt (22,322,522) eine Crimpung umfasst.
  4. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 3, worin: die Crimpung schmaler im Querschnitt in einer Abmessung und breiter im Querschnitt in einer anderen Abmessung ist als die zugehörigen Abmessungen der angrenzenden Querschnitte des Handgriffs.
  5. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, worin: der profilierte Abschnitt (22,322,522) Nuten oder Einschnitte umfasst.
  6. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 5, worin: die Nuten oder Einformungen sich transversal zur Längsrichtung des Handgriffs erstrecken.
  7. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, worin: die Haltemittel (18,216,316,516) gegenüberliegende Vorsprünge umfassen, die sich einwärts von den gegenüberliegenden Wänden der Applikatormulde (14,214,314,514) erstrecken, um den Applikator dazwischen durch Reibung zu halten.
  8. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, worin: die Haltemittel sich auswärts von den Wänden der Applikatormulde (814) erstrecken.
  9. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 8, worin: der profilierte Abschnitt einen sich seitlich erstreckenden Flansch (816) umfasst.
  10. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, worin: der Applikator ein Pinsel ist, wobei der Pinsel einen Pinselkopf und einen verlängerten Handgriffbereich aufweist.
  11. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, worin: der Applikator ein Wattetupfer ist.
  12. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, worin: der Applikator ein Schwammtupfer ist.
  13. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, worin: der Applikator ein Flocktupfer ist.
  14. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, worin: der Applikator ein Spatel ist.
  15. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, die weiter umfasst: eine Dichtungseinrichtung, die mit der Applikatormulde zum Verhindern, dass externe Verunreinigungen den Applikator verunreinigen, zusammenwirkt.
  16. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 15, worin: die Abdeckung mittels Kleber und entfernbar an dem Flachbehälter befestigt ist.
  17. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, worin: die Abdeckung einen Bereich aufweist, der weggeschnitten ist, um einen Bereich der Oberfläche des Flachbehälters freizugeben, wobei der Behälter festgehalten werden kann, ohne die Abdeckung festzuhalten, um ein Entfernen der Abdeckung zu unterstützen.
  18. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, worin: das Material ein Medikament ist.
  19. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18, die weiter umfasst: eine Kanaleinrichtung, die zwischen der Materialmulde und der Applikatormulde angeordnet ist, um ein Strömen zwischen diesen zu ermöglichen.
  20. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, die weiter umfasst: eine Einrichtung zum lösbaren Verbinden von mehreren angrenzenden Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtungen.
  21. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 20, worin die Verbindungseinrichtung einen Steg umfasst, der angrenzende Behälter miteinander verbindet.
  22. Eine Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung zum Abgeben eines bestimmten Materials, die einen Flachbehälter (210) mit zwei darin ausgebildeten Mulden (212,214) umfasst, wobei eine der Mulden (212) ein abzugebendes Material (224) aufnimmt und beinhaltet und die andere Mulde (214) einen Applikator (220) enthält, sowie ein Abdeckelement (226) umfasst, das den Flachbehälter (210) abdeckt, um das Material und den Appliaktor in den entsprechenden Mulden abzudecken, wobei der Applikator (220) einen Applikatorendabschnitt (221) und einen damit verbundenen Handgriff aufweist, wobei der Applikatorendbereich (221) in der Applikatormulde (214) angeordnet ist, die Applikatormulde (214) eine Öffnung aufweist, durch welche der Handgriff des Applikators (220) sich nach außen aus der Applikatormulde (214) erstreckt, und wobei der hintere Bereich des Handgriffs der Applikators sich über den Flachbe hälter (210) und das Abdeckelement (226) hinaus erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialmulde (212) zusammendrückbar ist, um das Material in der Materialmulde in die Applikatormulde, wenn diese zusammengedrückt wird, zu drücken, wobei das Abdeckelement (226) am Platz verbleibt, und der Applikatorendbereich (221) ein Profil aufweist, das größer ist als die Öffnung, wobei der Applikatorendbereich (221) in der Applikatormulde entfernbar aus dieser gehalten ist.
  23. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 22, worin der Handgriff einen gleichförmigen Querschnitt über seine gesamte Länge aufweist.
  24. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass gegenüberliegende Vorsprünge (216) angrenzend der Öffnung angeordnet sind, um den Handgriff, der sich zwischen diese hindurch und durch die Öffnung erstreckt, zu tragen.
  25. Eine Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung zum Abgeben eines bestimmten Materials, die einen Flachbehälter (610) mit mindestens zwei voneinander beabstandeten Materialmulden (613,614) umfasst, wobei jede Mulde (613,614) ein Teil eines Zweikomponentenmaterials aufnimmt, und mindestens zwei voneinander beabstandete Applikatormulden (615,616) umfasst, wobei ein Applikator (617) in jeder der Applikatormulden (615,616) aufgenommen ist, jeder der Applikatoren (617) einen Applikatorendbereich (617a) und einen damit verbundenen länglichen Handgriff aufweist, jede der Applikatormulden (615,616) eine Öffnung an einem Ende aufweist, durch welche sich der längliche Handgriff des Applikators (617) erstreckt, wobei der längliche Handgriff einen profilierten Abschnitt (617) im mittleren Bereich der Länge des länglichen Handgriffs aufweist und wobei die Applikatormulden Haltemittel (615a,b,616a,b) aufweisen, die mit den profilierten Abschnitten (617) der länglichen Handgriffe im Eingriff stehen, um ein unbeabsichtigtes Entfernen des Applikators (617) aus seiner zugehörigen Applikatormulde (615,616) zu verhindern, und eine Abdeckung (618) umfasst, die mit der Oberseite des Flachbehälters (110) verbunden ist, um die Materialmulden (613) und die Applikatormulden (615,616) zu versiegeln.
  26. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 25, worin die Abdeckung (618) Licht undurchlässig ist.
  27. Einzeldosis-Einweg-Abgabevorrichtung gemäß Anspruch 26, worin die Abdeckung (618) transparent ist.
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