DE69534129T2 - Frankiermaschine und Frankiermaschinensystem - Google Patents

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Description

  • Diese Erfindung betrifft Frankiermaschinen und insbesondere die Erkennung von Versuchen eines betrügerischen Betriebs der Frankiermaschine bzw. Versuchen zur Erlangung von unbefugtem Zugang zur Frankiermaschine.
  • Frankiermaschinen werden zur Frankierung von Postgütern verwendet, indem ein Freistempel auf das Postgut aufgedruckt wird, der anzeigt, dass für dieses Postgut eine Portogebühr abgerechnet worden ist. Üblicherweise werden Frankiermaschinen im Vorauszahlungsmodus betrieben, wobei ein Guthabenwert in einem Register der Frankiermaschine gespeichert ist, welcher bei jedem Frankiervorgang für ein Postgut um einen Betrag gleich einer Portogebühr für dieses Postgut erniedrigt wird. Andere Register der Frankiermaschine sind üblicherweise vorgesehen, um beispielsweise einen von der Frankiermaschine ausgegebenen Gesamtportowert, die Anzahl der frankierten Postgüter und die Anzahl der mit einem höheren Betrag als einem vorbestimmten Wert freigemachten Postgüter zu speichern. Bei elektronischen Frankiermaschinen mit einem Mikroprozessor für das Ausführen von Abrechnungs- und Steuerungsfunktionen ist es üblich, jedes Register in jedem von zwei separaten, nichtflüchtigen elektronischen Speichervorrichtungen zu implementieren und jedes Register in jeder Speichervorrichtung zu duplizieren. Somit existieren vier Kopien eines jeden Registers. Der Mikroprozessor, die Speichervorrichtungen und andere Schaltungen, die zur Ausführung von Abrechnungs- und Steuerungsvorgängen der Frankiermaschine verwendet werden, sind zur Verhinderung eines unbefugtem Zugangs zu diesen Schaltungen in einem Sicherheitsgehäuse untergebracht. Während des Betriebs der Maschine wird jede Kopie eines jeden Registers für jeden Frankiervorgang aktualisiert, und falls keine Störungen auftreten, enthält jede Kopie eines Registers identische Abrechnungsdaten. Vor der Durchführung eines Frankiervorgangs führt der Mikroprozessor ein Unterprogramm aus, bei dem eine Überprüfung zur Feststellung der Gültigkeit der in jeder Kopie der Register aufgezeichneten Daten stattfindet. Unterscheidet sich der Inhalt einer Kopie eines Registers vom Inhalt anderer Kopien des Registers, dann wird die Frankiermaschine für den weiteren Betrieb gesperrt. Es muss sich dann ein zugelassener Wartungstechniker Zugang zu den Schaltungen im Sicherheitsgehäuse verschaffen, um die Störung diagnostizieren und beheben zu können. Gleichzeitig müssen die Werte bestimmt werden, die in den Registern aufgezeichnet sein sollten, und es müssen alle Kopien der Register auf die richtigen Werte eingestellt werden.
  • Es versteht sich, dass die Frankiermaschine durch das Aufdrucken eines Portostempels und der Durchführung der Abrechnung des Portogebührwertes, mit dem das Postgut freigemacht wurde, Wert ausgibt. Die Frankiermaschine rechnet dabei Ausgaben an die Postbehörde sowie Ausgaben bezüglich Portogebühren des Benutzers der Frankiermaschine ab. Entsprechend ist es äußerst wichtig, dass die Frankiermaschine die Abrechnungsfunktionen hinsichtlich der durch die Freistempelaufdrucke auf Postgütern aufgebrachten Portogebühren korrekt und fehlerfrei ausführt. Dabei ist es ein Anliegen der Postbehörden, dass die Frankiermaschine nicht auf betrügerische Weise verwendet werden kann, um Postgüter mit Portogebühren freizumachen, die von der Abrechnungsschaltung der Frankiermaschine nicht abgerechnet werden. Das heißt, dass bei jedem Aufdruck eines Freistempels eine entsprechende Abrechnung für die im Freistempel verzeichnete Portogebühr stattfinden muss.
  • Zugang zum Inneren des Sicherheitsgehäuses lässt sich nur durch Zerstören eines (oder mehrerer) von der Postbehörde oder einem ihrer zugelassenen Vertreter am Sicherheitsgehäuse angebrachten Siegels erlangen. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung unbefugten Zugangs zu den sicheren Teilen der Frankiermaschine besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, dass es einer entschlossenen Person mit betrügerischer Absicht gelingt, die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, und diese dann die Frankiermaschine betrügerisch nutzen kann.
  • In der US-A-4,812,965 ist der Betrieb einer Eingriffserkennungsanordnung in einer Frankiermaschine offenbart. Es sind Sensoren zur Erkennung jedweden unbefugten Eingriffs- und Abfühlversuchs vorhanden, und jedweder unbefugte Eingriff hat das Setzen eines Flags in einem Speicher der Frankiermaschine zur Folge. Eine Fernüberprüfung der Frankiermaschine hinsichtlich im Speicher gesetzter Flags kann von einer Datenzentrale aus erfolgen. Liegt ein Flag vor, dann setzt die Datenzentrale die Frankiermaschine außer Betrieb.
  • Gemäß einem Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Frankiermaschine zur Verfügung gestellt, die folgendes aufweist: ein Sicherheitsgehäuse, ein elektronisches Mittel zum Ausführen von Abrechnungs- und Steuerfunktionen, das in dem Sicherheitsgehäuse angeordnet ist; mindestens einen Sensor, der auf einen Störungszustand der Frankiermaschine anspricht; gekennzeichnet durch: ein Übertragungsmittel, das betriebsfähig ist, ein Signal an einen entfernten Ort zu übertragen; und dass das elektronische Mittel betriebsfähig ist, durch das Übertragungsmittel eine Verbindung bezüglich jeden Frankiervorgangs, welcher von der Frankiermaschine durchzuführen ist, mit einem entfernten Ort herzustellen, und als Reaktion auf das Erfassen eines Störungszustands durch den mindestens einen Sensor das Übertragungsmittel zu betreiben, um das Signal zu übertragen.
  • Gemäss einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Frankiermaschinensystem zur Verfügung, das mindestens eine Frankiermaschine der oben beschriebenen Art sowie eine Fernzentrale zum Empfang von Signalen aufweist, welche vom Übertragungsmittel der Frankiermaschine übertragen werden.
  • Es wird nachstehend unter beispielhafter Bezugnahme auf die Zeichnungen eine Ausführungsform der Erfindung beschrieben. Es zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild von Elementen eines Frankiermaschinensystems gemäss der Erfindung; und
  • 2 ein Ablaufdiagramm von Schritten beim Betrieb der Frankiermaschine.
  • Wie zunächst 1 zeigt, wird der Betrieb der Frankiermaschine 10 mittels eines Mikroprozessors 11 bewirkt, der unter in einem Festspeicher (ROM) 12 gespeicherten Programmroutinen läuft. Wie es bei elektronischen Frankiermaschinen wohlbekannt ist, sind eine Tastatur 13 für die Dateneingabe durch einen Benutzer sowie eine Anzeige 14 zur Ermöglichung der Anzeige von Informationen an den Benutzer vorhanden. Ein Direktzugriffsspeicher (RAM) 15 ist zur Verwendung als Arbeitsspeicher zur Speicherung temporärer Daten während des Betriebs der Frankiermaschine vorhanden. Nichtflüchtige duplizierte Speicher (NFS) 16, 17 sind zur Speicherung von Daten vorhanden, welche beibehalten werden müssen, selbst wenn die Frankiermaschine keinen Strom hat. Abrechnungsdaten bezüglich der Verwendung der Frankiermaschine zum Drucken von Freistempeln, die Portogebühren für Postgüter darstellen, und andere kritische Daten, die beibehalten werden müssen, sind in den nichtflüchtigen Speichern 16, 17 gespeichert. Eine Motorsteuerung 18 wird vom Mikroprozessor gesteuert, um den Betrieb von Motoren für (nicht dargestellte) Antriebsmittel zum Transport von Postgütern an einem Thermodruckkopf 19 vorbei und zum Aufwickeln eines Thermotransferfarbbandes auf eine Aufnahmespule zu steuern. Sensoren 20 sind vorhanden, um die Zuführung des Postguts und des Farbbandes zu erfassen und zu überwachen. Die Sensoren geben Signale an den Mikroprozessor, um diesem die Steuerung des Betriebs der Maschine zu ermöglichen. Zum Beispiel ist ein Sensor vorhanden, um die Zuführgeschwindigkeit des Postguts entlang dem Zuführbett anzuzeigen, um dem Mikroprozessor die Steuerung der Antriebsgeschwindigkeit eines die Druckwalze antreibenden Motors derart zu ermöglichen, dass die Zuführgeschwindigkeit im wesentlichen konstant gehalten wird. Bei der Vorbeileitung des Postguts an den Thermodruckelementen des Druckkopfs gibt der Mikroprozessor auf Leitung 21 bei jedem einer Vielzahl von Druckzyklen Signale an den Druckkopf aus, die diejenigen der Druckelemente auswählen, die in dem jeweiligen Zyklus erregt werden sollen. Ein Stromimpuls wird von einer Stromquelle 22 an die ausgewählten Thermodruckelemente geleitet, wenn auf Leitung 23 ein Abtastsignal vom Mikroprozessor zugeführt wird. Wie es wohlbekannt ist, sind diejenigen Teile der Frankiermaschine, die für die Ausführung von Abrechnungs- und Steuerfunktionen bezüglich der Frankierung von Postgütern zuständig sind, in einem Sicherheitsgehäuse 24 untergebracht, um unbefugten Zugang zu diesen Teilen zu verhindern. Da der allgemeine Aufbau und Betrieb von Frankiermaschinen wohlbekannt ist, wird folglich eine ausführlichere Beschreibung der Frankiermaschine für unnötig erachtet. Es versteht sich, dass, obwohl die Frankiermaschine oben als mit einem Thermodruckkopf versehen beschrieben ist, andere Mittel zum Aufdrucken eines Freistempels vorhanden sein können und beispielsweise der Freistempel mittels Druckelementen aufgedruckt werden kann, die auf einer drehbaren Druckertrommel geführt sind.
  • Gemäss der Erfindung ist die Frankiermaschine mit Sensoren 25 zur Erkennung von Versuchen eines Missbrauchs der Frankiermaschine und insbesondere Versuchen des betrügerischen Betriebs der Frankiermaschine sowie Versuchen zur Erlangung von Zugang zum Inneren des Sicherheitsgehäuses 24 versehen. Die Sensoren 25 können derart angeordnet sein, dass sie eine unbefugte physische oder mechanische Behandlung der Maschine erfassen, die zu einem betrügerischen Betrieb der Maschine führen könnte. Zum Beispiel könnten ein oder mehrere Sensor(en) 25 vorhanden sein, um das Zerstören von Sicherheitssiegeln am Gehäuse oder ein Öffnen irgendeines Gehäuseteils zur Erlangung von Zugang zum Inneren des Sicherheitsgehäuses zu erkennen. Andere Sensoren 25 können vorhanden sein, um eine unbefugte elektrische Behandlung der Frankiermaschine zu erkennen, beispielsweise das Anlegen elektrischer Signale oder Spannungen an die elektronischen Schaltungen, was zu einer unrichtigen Abrechnung von zur Frankierung von Postgütern verwendetem Portogebührenwert führen könnte.
  • Ein Funksender 26 befindet sich im Inneren des Sicherheitsgehäuses 24 und kann durch den Mikroprozessor betrieben werden, um über eine Antenne 27 ein Funksignal zu senden, das von einer Postbehördenstation 28 empfangen werden kann. Der Funksender 26 ist im Inneren des Sicherheitsgehäuses 24 untergebracht, und die Antenne 27 ist vorzugsweise in den Aufbau der Frankiermaschine 10 integriert. Erkennt einer der Sensoren 25 eine unbefugte Behandlung oder einen Versuch einer unbefugten Behandlung der Frankiermaschine, dann aktiviert der Mikroprozessor den Funksender 26 zum Senden eines Signals. Das Signal alarmiert bei seinem Empfang durch die Postbehördenstation 28 die Postbehörde dahingehend, dass die unbefugte Behandlung bzw. ein Versuch einer unbefugten Behandlung der Frankiermaschine 10 erkannt wurde. Die Übertragung durch den Funksender 26 umfasst eine für die spezifische Frankiermaschine 10 einzigartige Nachricht. Die Einzigartigkeit der Nachricht lässt sich dadurch erzielen, dass für die Frankiermaschine einzigartige Daten übertragen werden, oder durch andere Mittel, beispielsweise die Signalfrequenz zur Ermöglichung einer Identifizierung der Frankiermaschine. Vorzugsweise enthält die Nachricht Daten, die es der Postbehörde ermöglichen, die Art der erkannten Störung zu bestimmen. Bei Alarmierung durch Empfang der Funkübertragungsnachricht wird die Postbehörde befähigt, jede beliebige gewünschte Maßnahme zur Beendigung der Benutzung der Frankiermaschine zu ergreifen.
  • Es ist wünschenswert, dass der Mikroprozessor 11 den Betrieb des Funksenders 26 während einer Anschaltroutine oder als Teil einer Frankierroutine überprüft. 2 ist ein Ablaufdiagramm von Schritten, die durchgeführt werden, wenn der Betrieb des Senders 26 als Teil einer Frankierroutine überprüft wird. Nach dem Beginn einer Frankierroutine (Kästchen 30) wird der Betrieb des Senders 26 initiiert (Kästchen 31) und es findet eine Überprüfung statt (Entscheidungskästchen 32) um festzustellen, ob der Sender funktionsfähig ist. Ist der Sender nicht funktionsfähig (KEINE Ausgabe des Entscheidungskästchens 32), dann wird die Frankierroutine vom Mikroprozessor 10 beendet (ENDE 33). Die Feststellung, dass der Sender funktionsfähig ist, kann lokal dadurch erfolgen, dass ein Empfänger 29 erfasst, dass vom Sender 26 erzeugte Radiofrequenzsignale von der Antenne 27 abgestrahlt werden. Es lässt sich jedoch erhöhte Sicherheit durch eine Zweiwegekommunikation mit der Postbehördenstation 28 erzielen, um zu bestimmen, ob der Sender 26 funktionsfähig ist. Während der Überprüfung des Betriebs des Senders 26 erzeugt der Sender ein Radiofrequenz-Testsignal, das von der Antenne 27 abgestrahlt und von der Postbehördenstation empfangen wird. Als Reaktion auf den Empfang des Radiofrequenz-Testsignals durch die Postbehördenstation sendet die Postbehördenstation ein Bestätigungssignal für den Empfang durch den Empfänger 29 der Frankiermaschine 10. Es wird nur dann ein Signal vom Empfänger 29 an den Mikroprozessor ausgegeben, wenn der Sender 26 betrieben wurde. Eine Überprüfung, dass der Sender betriebsfähig ist, lässt sich nur beim Anschalten der Maschine durchführen; je nach Wunsch können jedoch periodisch auch zusätzliche Überprüfungen, dass der Sender betriebsfähig ist, vorgenommen werden, während die Frankiermaschine betriebsfähig ist. Der Mikroprozessor kann betrieben werden um zu bestimmen, dass eine effektive Kommunikation für einen Frankiervorgang stattfindet, welcher eine einzige Frankierroutine umfasst, bei der ein einzelnes Postgut frankiert wird, oder er kann betrieben werden um zu bestimmen, dass eine effektive Kommunikation für einen Frankiervorgang vorliegt, welcher mehrere Frankierroutinen umfasst, bei denen mehr als ein Postgut frankiert wird. Wird bestimmt, dass der Sender funktionsfähig ist (Ausgabe JA des Entscheidungskästchens 32), dann erfolgt eine Statusüberprüfung der Sensoren 25 (Entscheidungskästchen 34). Hat keiner der Sensoren 25 einen unbefugten Betrieb der Frankiermaschine erkannt (Ausgabe NEIN des Entscheidungskästchens 34), dann wird die Frankierroutine fortgesetzt (Kästchen 35). Wurde jedoch ein unbefugter Betrieb der Frankiermaschine durch einen der Sensoren 25 erkannt (Ausgabe JA des Entscheidungskästchens 34), dann wird der Sender aktiviert, um ein Radiofrequenz-Betrugssignal (Kästchen 36) zu senden, das anzeigt, dass ein unbefugter Betrieb der Frankiermaschine 10 stattgefunden hat, und die Frankierroutine wird beendet (Kästchen 37).
  • Während die Bereitstellung von Sensoren und des Funksenders zur Übertragung eines Signals als Reaktion auf einen betrügerischen Eingriff in die Frankiermaschine oder auf einen betrügerischen Betrieb dieser, kann der Sender 26 vom Mikroprozessor auch als Reaktion auf nicht betrugsbedingte Störungen aktiviert werden, wie sie beispielsweise infolge natürlicher Störfunktionen von Elementen der Frankiermaschine eintreten können. Dementsprechend kann die Postbehörde über das Auftreten einer Störung alarmiert werden und sie kann dann bestimmen, ob es sich bei der Störung um eine kritische Art von Störung handelt, die sofort behoben werden muss, oder um eine Störung, die nicht umgehend, sondern erst in nächster Zeit behoben werden muss.
  • Zusätzlich zum Einsatz des Senders 26 zur Anzeige des Vorliegens eines Störzustands an eine Postbehörde können der Sender 26 und der Empfänger 29 auch dazu verwendet werden, einen Guthabenaufladevorgang des abnehmenden Registers in den nichtflüchtigen Speichern (NFS) 16, 17 der Frankiermaschine zu ermöglichen. Für einen Guthabenaufladevorgang ist ein Nachrichtenaustausch zwischen der Frankiermaschine 10 und einer Rücksetzzentrale der Postbehörde erforderlich, die sich bei der Postbehördenstation 28 befinden oder in Kommunikation mit dieser stehen kann. Diese Nachrichten führen Daten mit sich, beispielsweise einen Guthabenbetrag, um den das Guthabenregister der Maschine zu erhöhen ist, und Ablesewerte der Inhalte von Registern der Maschine. Einige oder alle dieser Nachrichten können Sicherheitscodes enthalten und verschlüsselt sein, um die Sicherheit des Guthabenaufladevorgangs zu wahren. Ein Fernaufladen des Guthabens einer Frankiermaschine mittels Nachrichtenübertragung über ein Telefonnetz ist in der Europäischen Patentschrift 0 376 573 des selben Inhabers beschrieben.
  • Obgleich bei der oben beschriebenen Ausführungsform eine Radiofrequenzübertragung zur Kommunikation zwischen einer Frankiermaschine und einer Station einer Postbehörde zum Einsatz kommt, können selbstverständlich auch andere Kommunikationsformen verwendet werden, und die Kommunikation kann beispielsweise durch Lichtstrahlung, zum Beispiel Infrarotstrahlung, oder über ein Telefonnetz stattfinden. Falls erwünscht, kann auch eine Kombination von Kommunikationsverfahren eingesetzt werden.

Claims (10)

  1. Frankiermaschine, umfassend: ein Sicherheitsgehäuse (24); ein elektronisches Mittel (11) zum Ausführen von Abrechnungs- und Steuerungsfunktionen, das in dem Sicherheitsgehäuse (24) angeordnet ist; mindestens ein Sensor (25), der auf einen Störungszustand der Frankiermaschine anspricht; dadurch gekennzeichnet, dass ein Übertragungsmittel (26, 27) funktionsbereit ist, ein Signal zu einem entfernten Ort (28) zu übertragen; und dass das elektronische Mittel (11) funktionsbereit ist, Kommunikation mit einem entfernten Ort (28) durch das Übertragungsmittel (26, 27) in Bezug auf jeden Frankiervorgang herzustellen, welcher von der Frankiermaschine durchgeführt wird, und als Reaktion auf den mindestens einen, einen Störungszustand wahrnehmenden Sensor (25) das Übertragungsmittel (26, 27) zu betätigen, um das Signal zu übertragen.
  2. Frankiermaschine gemäß Anspruch 1, wobei das Übertragungsmittel (26, 27) funktionsbereit ist, ein Radiofrequenzsignal zu übertragen.
  3. Frankiermaschine gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, wobei das elektronische Mittel (11) funktionsbereit ist, einen Frankiervorgang zur Frankierung eines Poststückes mit einer Postgebühr auszuführen, und vor der Ausführung des Frankiervorgangs das elektronische Mittel (11) bestimmt, ob das Übertragungsmittel (26, 27) funktionsbereit ist, und nur für den Fall, dass das Übertragungsmittel (26, 27) funktionsbereit ist, den Frankiervorgang fortsetzt.
  4. Frankiermaschine gemäß Anspruch 3, welche einen Empfänger (29) umfasst, der funktionsbereit ist, Signale zu empfangen, die von dem Übertragungsmittel (26, 27) übertragen werden.
  5. Frankiermaschine gemäß Anspruch 3, welche einen Empfänger (29) umfasst, der funktionsbereit ist, Signale zu empfangen, die von einer Postbehörde (28) übertragen werden als Reaktion auf den Empfang von Signalen durch die Postbehörde, übertragen von dem Übertragungsmittel (26, 27).
  6. Frankiermaschine gemäß Anspruch 5, wobei das Übertragungsmittel (26, 27) und der Empfänger (29) funktionsbereit sind, Mitteilungen zu übertragen bzw. zu empfangen, um einen Vorgang zur Inkrementierung eines Kreditregisters (16, 17) der Frankiermaschine auszuführen.
  7. Frankiermaschine gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei der mindestens eine Sensor (25) auf unautorisierte Versuche, Zugang zu dem Sicherheitsgehäuse (24) zu erhalten, anspricht.
  8. Frankiermaschine gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der mindestens eine Sensor (25) auf Missbrauch der Frankiermaschine anspricht.
  9. Frankiermaschinensystem, umfassend: mindestens eine Frankiermaschine (10) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, und eine Fernzentrale (28) zum Empfangen von Signalen, welche von dem Übertragungsmittel (26, 27) der Frankiermaschine (10) übertragen werden.
  10. Frankiermaschine gemäß Anspruch 9, wobei die Fernzentrale (28) umfasst: einen zentralen Empfänger zum Empfang von ersten Signalen, welche durch das Übertragungsmittel (26, 27) der Frankiermaschine (10) übertragen werden, und einen zentralen Sender, der funktionsbereit ist, zweite Signale der Frankiermaschine (10) als Reaktion auf den Empfang von den ersten Signalen durch den zentralen Empfänger zu übertragen.
DE69534129T 1994-12-22 1995-12-20 Frankiermaschine und Frankiermaschinensystem Expired - Lifetime DE69534129T2 (de)

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