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Diese
Erfindung betrifft Frankiermaschinen und insbesondere die Erkennung
von Versuchen eines betrügerischen
Betriebs der Frankiermaschine bzw. Versuchen zur Erlangung von unbefugtem
Zugang zur Frankiermaschine.
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Frankiermaschinen
werden zur Frankierung von Postgütern
verwendet, indem ein Freistempel auf das Postgut aufgedruckt wird,
der anzeigt, dass für
dieses Postgut eine Portogebühr
abgerechnet worden ist. Üblicherweise
werden Frankiermaschinen im Vorauszahlungsmodus betrieben, wobei
ein Guthabenwert in einem Register der Frankiermaschine gespeichert
ist, welcher bei jedem Frankiervorgang für ein Postgut um einen Betrag
gleich einer Portogebühr
für dieses
Postgut erniedrigt wird. Andere Register der Frankiermaschine sind üblicherweise vorgesehen,
um beispielsweise einen von der Frankiermaschine ausgegebenen Gesamtportowert,
die Anzahl der frankierten Postgüter
und die Anzahl der mit einem höheren
Betrag als einem vorbestimmten Wert freigemachten Postgüter zu speichern.
Bei elektronischen Frankiermaschinen mit einem Mikroprozessor für das Ausführen von
Abrechnungs- und Steuerungsfunktionen ist es üblich, jedes Register in jedem
von zwei separaten, nichtflüchtigen
elektronischen Speichervorrichtungen zu implementieren und jedes
Register in jeder Speichervorrichtung zu duplizieren. Somit existieren
vier Kopien eines jeden Registers. Der Mikroprozessor, die Speichervorrichtungen
und andere Schaltungen, die zur Ausführung von Abrechnungs- und
Steuerungsvorgängen
der Frankiermaschine verwendet werden, sind zur Verhinderung eines
unbefugtem Zugangs zu diesen Schaltungen in einem Sicherheitsgehäuse untergebracht. Während des
Betriebs der Maschine wird jede Kopie eines jeden Registers für jeden
Frankiervorgang aktualisiert, und falls keine Störungen auftreten, enthält jede
Kopie eines Registers identische Abrechnungsdaten. Vor der Durchführung eines
Frankiervorgangs führt
der Mikroprozessor ein Unterprogramm aus, bei dem eine Überprüfung zur
Feststellung der Gültigkeit der
in jeder Kopie der Register aufgezeichneten Daten stattfindet. Unterscheidet
sich der Inhalt einer Kopie eines Registers vom Inhalt anderer Kopien
des Registers, dann wird die Frankiermaschine für den weiteren Betrieb gesperrt.
Es muss sich dann ein zugelassener Wartungstechniker Zugang zu den
Schaltungen im Sicherheitsgehäuse
verschaffen, um die Störung
diagnostizieren und beheben zu können. Gleichzeitig
müssen
die Werte bestimmt werden, die in den Registern aufgezeichnet sein
sollten, und es müssen
alle Kopien der Register auf die richtigen Werte eingestellt werden.
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Es
versteht sich, dass die Frankiermaschine durch das Aufdrucken eines
Portostempels und der Durchführung
der Abrechnung des Portogebührwertes,
mit dem das Postgut freigemacht wurde, Wert ausgibt. Die Frankiermaschine
rechnet dabei Ausgaben an die Postbehörde sowie Ausgaben bezüglich Portogebühren des
Benutzers der Frankiermaschine ab. Entsprechend ist es äußerst wichtig,
dass die Frankiermaschine die Abrechnungsfunktionen hinsichtlich
der durch die Freistempelaufdrucke auf Postgütern aufgebrachten Portogebühren korrekt und
fehlerfrei ausführt.
Dabei ist es ein Anliegen der Postbehörden, dass die Frankiermaschine
nicht auf betrügerische
Weise verwendet werden kann, um Postgüter mit Portogebühren freizumachen,
die von der Abrechnungsschaltung der Frankiermaschine nicht abgerechnet
werden. Das heißt,
dass bei jedem Aufdruck eines Freistempels eine entsprechende Abrechnung
für die
im Freistempel verzeichnete Portogebühr stattfinden muss.
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Zugang
zum Inneren des Sicherheitsgehäuses
lässt sich
nur durch Zerstören
eines (oder mehrerer) von der Postbehörde oder einem ihrer zugelassenen
Vertreter am Sicherheitsgehäuse
angebrachten Siegels erlangen. Trotz der Sicherheitsmaßnahmen
zur Verhinderung unbefugten Zugangs zu den sicheren Teilen der Frankiermaschine
besteht jedoch immer noch die Möglichkeit,
dass es einer entschlossenen Person mit betrügerischer Absicht gelingt,
die Sicherheitsmaßnahmen
zu umgehen, und diese dann die Frankiermaschine betrügerisch
nutzen kann.
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In
der US-A-4,812,965 ist der Betrieb einer Eingriffserkennungsanordnung
in einer Frankiermaschine offenbart. Es sind Sensoren zur Erkennung jedweden
unbefugten Eingriffs- und Abfühlversuchs vorhanden,
und jedweder unbefugte Eingriff hat das Setzen eines Flags in einem
Speicher der Frankiermaschine zur Folge. Eine Fernüberprüfung der
Frankiermaschine hinsichtlich im Speicher gesetzter Flags kann von
einer Datenzentrale aus erfolgen. Liegt ein Flag vor, dann setzt
die Datenzentrale die Frankiermaschine außer Betrieb.
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Gemäß einem
Merkmal der vorliegenden Erfindung wird eine Frankiermaschine zur
Verfügung gestellt,
die folgendes aufweist: ein Sicherheitsgehäuse, ein elektronisches Mittel
zum Ausführen
von Abrechnungs- und Steuerfunktionen, das in dem Sicherheitsgehäuse angeordnet
ist; mindestens einen Sensor, der auf einen Störungszustand der Frankiermaschine
anspricht; gekennzeichnet durch: ein Übertragungsmittel, das betriebsfähig ist,
ein Signal an einen entfernten Ort zu übertragen; und dass das elektronische
Mittel betriebsfähig
ist, durch das Übertragungsmittel
eine Verbindung bezüglich
jeden Frankiervorgangs, welcher von der Frankiermaschine durchzuführen ist,
mit einem entfernten Ort herzustellen, und als Reaktion auf das
Erfassen eines Störungszustands
durch den mindestens einen Sensor das Übertragungsmittel zu betreiben,
um das Signal zu übertragen.
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Gemäss einem
weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Frankiermaschinensystem zur
Verfügung,
das mindestens eine Frankiermaschine der oben beschriebenen Art
sowie eine Fernzentrale zum Empfang von Signalen aufweist, welche vom Übertragungsmittel
der Frankiermaschine übertragen
werden.
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Es
wird nachstehend unter beispielhafter Bezugnahme auf die Zeichnungen
eine Ausführungsform
der Erfindung beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild von Elementen eines Frankiermaschinensystems gemäss der Erfindung;
und
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2 ein
Ablaufdiagramm von Schritten beim Betrieb der Frankiermaschine.
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Wie
zunächst 1 zeigt,
wird der Betrieb der Frankiermaschine 10 mittels eines
Mikroprozessors 11 bewirkt, der unter in einem Festspeicher (ROM) 12 gespeicherten
Programmroutinen läuft. Wie
es bei elektronischen Frankiermaschinen wohlbekannt ist, sind eine
Tastatur 13 für
die Dateneingabe durch einen Benutzer sowie eine Anzeige 14 zur Ermöglichung
der Anzeige von Informationen an den Benutzer vorhanden. Ein Direktzugriffsspeicher (RAM) 15 ist
zur Verwendung als Arbeitsspeicher zur Speicherung temporärer Daten
während
des Betriebs der Frankiermaschine vorhanden. Nichtflüchtige duplizierte
Speicher (NFS) 16, 17 sind zur Speicherung von
Daten vorhanden, welche beibehalten werden müssen, selbst wenn die Frankiermaschine keinen
Strom hat. Abrechnungsdaten bezüglich
der Verwendung der Frankiermaschine zum Drucken von Freistempeln,
die Portogebühren
für Postgüter darstellen,
und andere kritische Daten, die beibehalten werden müssen, sind
in den nichtflüchtigen
Speichern 16, 17 gespeichert. Eine Motorsteuerung 18 wird
vom Mikroprozessor gesteuert, um den Betrieb von Motoren für (nicht
dargestellte) Antriebsmittel zum Transport von Postgütern an
einem Thermodruckkopf 19 vorbei und zum Aufwickeln eines
Thermotransferfarbbandes auf eine Aufnahmespule zu steuern. Sensoren 20 sind
vorhanden, um die Zuführung
des Postguts und des Farbbandes zu erfassen und zu überwachen.
Die Sensoren geben Signale an den Mikroprozessor, um diesem die
Steuerung des Betriebs der Maschine zu ermöglichen. Zum Beispiel ist ein
Sensor vorhanden, um die Zuführgeschwindigkeit
des Postguts entlang dem Zuführbett
anzuzeigen, um dem Mikroprozessor die Steuerung der Antriebsgeschwindigkeit
eines die Druckwalze antreibenden Motors derart zu ermöglichen,
dass die Zuführgeschwindigkeit
im wesentlichen konstant gehalten wird. Bei der Vorbeileitung des
Postguts an den Thermodruckelementen des Druckkopfs gibt der Mikroprozessor
auf Leitung 21 bei jedem einer Vielzahl von Druckzyklen
Signale an den Druckkopf aus, die diejenigen der Druckelemente auswählen, die
in dem jeweiligen Zyklus erregt werden sollen. Ein Stromimpuls wird
von einer Stromquelle 22 an die ausgewählten Thermodruckelemente geleitet,
wenn auf Leitung 23 ein Abtastsignal vom Mikroprozessor
zugeführt wird.
Wie es wohlbekannt ist, sind diejenigen Teile der Frankiermaschine,
die für
die Ausführung
von Abrechnungs- und Steuerfunktionen bezüglich der Frankierung von Postgütern zuständig sind,
in einem Sicherheitsgehäuse 24 untergebracht,
um unbefugten Zugang zu diesen Teilen zu verhindern. Da der allgemeine
Aufbau und Betrieb von Frankiermaschinen wohlbekannt ist, wird folglich
eine ausführlichere Beschreibung
der Frankiermaschine für
unnötig
erachtet. Es versteht sich, dass, obwohl die Frankiermaschine oben
als mit einem Thermodruckkopf versehen beschrieben ist, andere Mittel
zum Aufdrucken eines Freistempels vorhanden sein können und
beispielsweise der Freistempel mittels Druckelementen aufgedruckt
werden kann, die auf einer drehbaren Druckertrommel geführt sind.
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Gemäss der Erfindung
ist die Frankiermaschine mit Sensoren 25 zur Erkennung
von Versuchen eines Missbrauchs der Frankiermaschine und insbesondere
Versuchen des betrügerischen
Betriebs der Frankiermaschine sowie Versuchen zur Erlangung von
Zugang zum Inneren des Sicherheitsgehäuses 24 versehen.
Die Sensoren 25 können
derart angeordnet sein, dass sie eine unbefugte physische oder mechanische
Behandlung der Maschine erfassen, die zu einem betrügerischen
Betrieb der Maschine führen
könnte.
Zum Beispiel könnten
ein oder mehrere Sensor(en) 25 vorhanden sein, um das Zerstören von
Sicherheitssiegeln am Gehäuse
oder ein Öffnen
irgendeines Gehäuseteils
zur Erlangung von Zugang zum Inneren des Sicherheitsgehäuses zu
erkennen. Andere Sensoren 25 können vorhanden sein, um eine
unbefugte elektrische Behandlung der Frankiermaschine zu erkennen,
beispielsweise das Anlegen elektrischer Signale oder Spannungen
an die elektronischen Schaltungen, was zu einer unrichtigen Abrechnung
von zur Frankierung von Postgütern
verwendetem Portogebührenwert
führen
könnte.
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Ein
Funksender 26 befindet sich im Inneren des Sicherheitsgehäuses 24 und
kann durch den Mikroprozessor betrieben werden, um über eine
Antenne 27 ein Funksignal zu senden, das von einer Postbehördenstation 28 empfangen
werden kann. Der Funksender 26 ist im Inneren des Sicherheitsgehäuses 24 untergebracht,
und die Antenne 27 ist vorzugsweise in den Aufbau der Frankiermaschine 10 integriert.
Erkennt einer der Sensoren 25 eine unbefugte Behandlung
oder einen Versuch einer unbefugten Behandlung der Frankiermaschine,
dann aktiviert der Mikroprozessor den Funksender 26 zum
Senden eines Signals. Das Signal alarmiert bei seinem Empfang durch
die Postbehördenstation 28 die
Postbehörde
dahingehend, dass die unbefugte Behandlung bzw. ein Versuch einer
unbefugten Behandlung der Frankiermaschine 10 erkannt wurde.
Die Übertragung
durch den Funksender 26 umfasst eine für die spezifische Frankiermaschine 10 einzigartige
Nachricht. Die Einzigartigkeit der Nachricht lässt sich dadurch erzielen,
dass für
die Frankiermaschine einzigartige Daten übertragen werden, oder durch
andere Mittel, beispielsweise die Signalfrequenz zur Ermöglichung
einer Identifizierung der Frankiermaschine. Vorzugsweise enthält die Nachricht
Daten, die es der Postbehörde
ermöglichen,
die Art der erkannten Störung
zu bestimmen. Bei Alarmierung durch Empfang der Funkübertragungsnachricht
wird die Postbehörde
befähigt,
jede beliebige gewünschte
Maßnahme zur
Beendigung der Benutzung der Frankiermaschine zu ergreifen.
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Es
ist wünschenswert,
dass der Mikroprozessor 11 den Betrieb des Funksenders 26 während einer
Anschaltroutine oder als Teil einer Frankierroutine überprüft. 2 ist
ein Ablaufdiagramm von Schritten, die durchgeführt werden, wenn der Betrieb des
Senders 26 als Teil einer Frankierroutine überprüft wird.
Nach dem Beginn einer Frankierroutine (Kästchen 30) wird der
Betrieb des Senders 26 initiiert (Kästchen 31) und es
findet eine Überprüfung statt
(Entscheidungskästchen 32)
um festzustellen, ob der Sender funktionsfähig ist. Ist der Sender nicht funktionsfähig (KEINE
Ausgabe des Entscheidungskästchens 32),
dann wird die Frankierroutine vom Mikroprozessor 10 beendet
(ENDE 33). Die Feststellung, dass der Sender funktionsfähig ist,
kann lokal dadurch erfolgen, dass ein Empfänger 29 erfasst, dass
vom Sender 26 erzeugte Radiofrequenzsignale von der Antenne 27 abgestrahlt
werden. Es lässt
sich jedoch erhöhte
Sicherheit durch eine Zweiwegekommunikation mit der Postbehördenstation 28 erzielen, um
zu bestimmen, ob der Sender 26 funktionsfähig ist.
Während
der Überprüfung des
Betriebs des Senders 26 erzeugt der Sender ein Radiofrequenz-Testsignal, das von
der Antenne 27 abgestrahlt und von der Postbehördenstation
empfangen wird. Als Reaktion auf den Empfang des Radiofrequenz-Testsignals durch
die Postbehördenstation
sendet die Postbehördenstation
ein Bestätigungssignal
für den
Empfang durch den Empfänger 29 der
Frankiermaschine 10. Es wird nur dann ein Signal vom Empfänger 29 an
den Mikroprozessor ausgegeben, wenn der Sender 26 betrieben
wurde. Eine Überprüfung, dass
der Sender betriebsfähig
ist, lässt
sich nur beim Anschalten der Maschine durchführen; je nach Wunsch können jedoch
periodisch auch zusätzliche Überprüfungen,
dass der Sender betriebsfähig
ist, vorgenommen werden, während
die Frankiermaschine betriebsfähig
ist. Der Mikroprozessor kann betrieben werden um zu bestimmen, dass
eine effektive Kommunikation für
einen Frankiervorgang stattfindet, welcher eine einzige Frankierroutine
umfasst, bei der ein einzelnes Postgut frankiert wird, oder er kann
betrieben werden um zu bestimmen, dass eine effektive Kommunikation
für einen
Frankiervorgang vorliegt, welcher mehrere Frankierroutinen umfasst,
bei denen mehr als ein Postgut frankiert wird. Wird bestimmt, dass
der Sender funktionsfähig
ist (Ausgabe JA des Entscheidungskästchens 32), dann
erfolgt eine Statusüberprüfung der
Sensoren 25 (Entscheidungskästchen 34). Hat keiner
der Sensoren 25 einen unbefugten Betrieb der Frankiermaschine
erkannt (Ausgabe NEIN des Entscheidungskästchens 34), dann
wird die Frankierroutine fortgesetzt (Kästchen 35). Wurde
jedoch ein unbefugter Betrieb der Frankiermaschine durch einen der
Sensoren 25 erkannt (Ausgabe JA des Entscheidungskästchens 34),
dann wird der Sender aktiviert, um ein Radiofrequenz-Betrugssignal
(Kästchen 36)
zu senden, das anzeigt, dass ein unbefugter Betrieb der Frankiermaschine 10 stattgefunden
hat, und die Frankierroutine wird beendet (Kästchen 37).
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Während die
Bereitstellung von Sensoren und des Funksenders zur Übertragung
eines Signals als Reaktion auf einen betrügerischen Eingriff in die Frankiermaschine
oder auf einen betrügerischen
Betrieb dieser, kann der Sender 26 vom Mikroprozessor auch
als Reaktion auf nicht betrugsbedingte Störungen aktiviert werden, wie
sie beispielsweise infolge natürlicher
Störfunktionen
von Elementen der Frankiermaschine eintreten können. Dementsprechend kann
die Postbehörde über das
Auftreten einer Störung
alarmiert werden und sie kann dann bestimmen, ob es sich bei der
Störung
um eine kritische Art von Störung
handelt, die sofort behoben werden muss, oder um eine Störung, die
nicht umgehend, sondern erst in nächster Zeit behoben werden
muss.
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Zusätzlich zum
Einsatz des Senders 26 zur Anzeige des Vorliegens eines
Störzustands
an eine Postbehörde
können
der Sender 26 und der Empfänger 29 auch dazu
verwendet werden, einen Guthabenaufladevorgang des abnehmenden Registers
in den nichtflüchtigen
Speichern (NFS) 16, 17 der Frankiermaschine zu
ermöglichen.
Für einen
Guthabenaufladevorgang ist ein Nachrichtenaustausch zwischen der
Frankiermaschine 10 und einer Rücksetzzentrale der Postbehörde erforderlich,
die sich bei der Postbehördenstation 28 befinden
oder in Kommunikation mit dieser stehen kann. Diese Nachrichten
führen
Daten mit sich, beispielsweise einen Guthabenbetrag, um den das
Guthabenregister der Maschine zu erhöhen ist, und Ablesewerte der
Inhalte von Registern der Maschine. Einige oder alle dieser Nachrichten
können
Sicherheitscodes enthalten und verschlüsselt sein, um die Sicherheit
des Guthabenaufladevorgangs zu wahren. Ein Fernaufladen des Guthabens
einer Frankiermaschine mittels Nachrichtenübertragung über ein Telefonnetz ist in
der Europäischen
Patentschrift 0 376 573 des selben Inhabers beschrieben.
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Obgleich
bei der oben beschriebenen Ausführungsform
eine Radiofrequenzübertragung
zur Kommunikation zwischen einer Frankiermaschine und einer Station
einer Postbehörde
zum Einsatz kommt, können
selbstverständlich
auch andere Kommunikationsformen verwendet werden, und die Kommunikation
kann beispielsweise durch Lichtstrahlung, zum Beispiel Infrarotstrahlung,
oder über
ein Telefonnetz stattfinden. Falls erwünscht, kann auch eine Kombination
von Kommunikationsverfahren eingesetzt werden.