DE69626456T2 - Röntgenbildverstärker-Fernsehkette mit einer kompakten C-Bogenanordnung für ein fahrbares Röntgenbildsystem - Google Patents

Röntgenbildverstärker-Fernsehkette mit einer kompakten C-Bogenanordnung für ein fahrbares Röntgenbildsystem Download PDF

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    • A61B6/4225Apparatus for radiation diagnosis, e.g. combined with radiation therapy equipment with arrangements for detecting radiation specially adapted for radiation diagnosis characterised by using a particular type of detector using image intensifiers

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich auf einen kompakten Tragarm und eine abbildende Vorrichtung zur Verwendung mit einem Röntgendiagnosegerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • EP-A-0160749 beschreibt ein medizinisches Röntgengerät mit einer Basisstruktur, welche Kontakt zum Boden aufweist und einer Stütze, welche beweglich gegen die Basisstruktur ist in der Weise, dass eine Stützstruktur, welche an ihrem einen Ende eine Röntgenquelle trägt und an dem anderen Ende eine Röntgenaufnahmeeinrichtung, in dreidimensionaler Art bewegt werden kann. Die Stützstruktur ist um eine erste horizontale Achse drehbar. Die Stützstruktur ist drehbar verbunden mit der Stütze, wobei die Drehachse senkrecht zu der lateralen Achse und horizontal in Bezug auf den Boden ist.
  • EP-A-0488991 beschreibt Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von radiografischen Röntgenbildern unter Verwendung eines tragbaren mit der Hand zu haltenden Röntgensystems, welches batteriebetrieben ist. Die Röntgenquelle und der Empfängerteil sind auf einem U-förmigen Gehäuse angebracht, welches geeignet ist, die elektronischen Untersysteme darin aufzunehmen. Das in der Hand zu haltende System weist keinerlei Positioniereinrichtung auf, um die Röntgenstrahlung in Bezug auf den zu analysierenden Gegenstand in Position zu bringen.
  • EP-A-0023051 beschreibt einen Röntgenbildverstärker, welcher eine evakuierte Hülle aufweist und innerhalb der Hülle einen Eingabeschirm, einen Ausgabeschirm und eine Vielzahl von Elektroden, welche ein elektronisches Linsensystem innerhalb der evakuierten Hülle aufbauen.
  • DE-A-4137724 beschreibt ein digitales radiografisches Röntgensystem zur Erzeugung von Röntgenbildern des Patientenkörpers, wobei das System einen Bildverstärker und eine mit dem Bildverstärker verbundene Videokamera umfasst, wobei die Röntgenquel le, der Röntgenbildverstärker und die Videokamera durch einen Mikroprozessorsystem gesteuert werden.
  • GB-A-2098440 beschreibt eine medizinische Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • DE-U-8906386 beschreibt ein Röntgendiagnosesystem, welches umfasst: eine Röntgenquelle und eine Röntgenempfangseinrichtung, welche an einem C-förmigen Rahmen angebracht sind, welcher verschiebbar mit der Halterung verbunden ist, welche Teil eines L-förmigen Armes ist, wobei die gesamte Anordnung um eine horizontale Achse gedreht werden kann. Um eine Auswuchtung der Einrichtung in Bezug auf die Maße zu erhalten, in Bezug auf die horizontale Achse, ist der L-förmige Arm derart ausgebildet, dass dieser ein Gegengewicht einschließt, welches für die Massenauswuchtung der kompletten Einrichtung verantwortlich ist.
  • DE-U-8521246 beschreibt eine mobile Röntgendiagnosevorrichtung, welche einen C-förmigen Rahmen umfasst, der eine Röntgenquelle und eine Röntgenempfangseinrichtung trägt, wobei der C-förmige Rahmen auf dem Umfang versetzbar ist um eine, senkrecht zur Mittelebene des C-förmigen Rahmens stehende Achse, wobei der C-förmige Rahmen in einer horizontalen und in einer vertikalen Richtung versetzt werden kann. Der C-förmige Rahmen kann weiterhin um eine horizontale Achse gedreht werden, welche parallel zu der Mittelebene des C-förmigen Rahmens ist. Es ist keine Massenauswuchtung in Bezug auf die Rotation um diese horizontale Achse vorgesehen.
  • WO-A-9526419 beschreibt ein Röntgenbildsystem, welches eine Röntgenquelle und einen Röntgenbildempfänger einschließt. Die Quelle und der Empfänger sind gleichzeitig beweglich entlang einer Linie parallel zu einem Patienten auf einem Untersuchungstisch. Die Röntgenmaschine ist einfach transportierbar zwischen und fest gesichert in einer Vielzahl von Räumen in einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung. Eine Rotation eines C-Arms, welcher die Röntgenquelle und den Röntgenempfänger trägt, wird um eine horizontale Achse bereitgestellt. Es ist keine Massenauswuchtung in Bezug auf diese Rotation vorgesehen.
  • Das besondere Gebiet der Abbildung von Extremitäten bezieht sich auf das Aufnehmen von Röntgenbildern von kleineren anatomischen Bestandteilen, wie etwa Armen, Beinen, Händen und Füßen. Die Abbildung von Extremitäten erfordert auf diese Weise nur einen kleinen Bildbereich, was den seit langem bestehenden Bedarf für miniaturisierte Röntgeneinrichtungen verstärkt hat, welche in der Lage sind, Bilder von hoher Qualität zu erzeugen. Im Ergebnis wurde die Entwicklung von Röntgeneinrichtungen zum Betrachten von Extremitäten vorangetrieben durch die konkurrierenden Ziele, Größe und Kosten zu ökonomisieren und die hohe Bildqualität zu erhalten.
  • Hauptsächlich in Reaktion auf den Bedarf, Größe und Kosten wirtschaftlich zu gestalten, wurden kompakte Röntgenvorrichtungen entwickelt, welche wesentlichen kleiner und weniger teuer sind als herkömmliche Röntgenvorrichtungen. Beispielsweise offenbart US-Patent Nr. B1 4,152,101 (Wiederprüfungszertifikat vom 19. Februar 1991 an Yin) eine Röntgenbildanordnung mit einem Bildverstärker, welcher einen Faseroptikverkleinerer in Kombination mit einem Mikrokanalplatten-(micro channel plate: MCP)-Verstärker aufweist. Der Faseroptikverkleinerer kann ausreichend klein hergestellt werden, um die Herstellung von Röntgenbildern von einem Eingabebereich zu ermöglichen, welcher 76 mm bis 152 mm (drei bis sechs Inch) im Durchmesser beträgt. Entwickler waren in der Lage, Faseroptikverkleinerer zu verwenden, um kleinere Röntgeneinrichtungen herzustellen mit einer geeigneten Größe zum Abbilden von Extremitäten.
  • Jedoch sind derartige bekannte Röntgensysteme nichtsdestoweniger durch eine Reihe von wesentlichen Nachteilen charakterisiert, wenngleich sie in gewisser Weise wegen ihrer geringen Baugröße nützlich sind. Die Faseroptikverkleinerer und die MCP-Verstärker, welche in kompakten Röntgensystemen verwendet werden, waren nicht in der Lage, optische Abbildung nach dem Stand der Technik zu erreichen, ironischerweise weil die Kanäle der MCP-Verstärker zu groß sind. Die Auflösung und das Kontrastverhältnis des Röntgenbildes ist begrenzt durch die Anzahl der Kanäle, welche in dem MCP-Verstärker vorhanden sind. Einfach ausgedrückt, ist die Anzahl der MCP-Kanäle und der zugeordneten optischen Fasern, welche für ein Eingabegebiet entsprechend einem Quadratinch eingepasst werden können, zu gering, um Röntgenbilder nach dem Stand der Technik zu erzeugen.
  • Auflösung und Kontrast, welche von diesen kompakten Röntgensystemen resultieren, sinken erheblich unter akzeptable Qualitätsniveaus ab. Hochaufgelöste Röntgenbilder von Anatomie innerhalb des Körpers, welche notwendig sind für die Fähigkeit des Arztes, den Patienten zu diagnostizieren und zu behandeln, wurden auf diese Weise zugunsten von kleinerer Baugröße und geringeren Kosten geopfert. Weiterhin sind die bekannten Extremitätenabbildungsgeräte schwierig auszurichten und umständlich in der Verwendung.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein kompaktes, mobiles Röntgenbildsystem bereitzustellen, welches bequemer zu nutzen ist. Die vorstehende Aufgabe wird gelöst durch die Bereitstellung einer Vorrichtung gemäß Anspruch 1. Besondere Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Weitere Vorteile der Erfindung werden in der nachfolgenden Beschreibung dargestellt und werden z. T. offenbar von der Beschreibung, oder können bei der Ausführung der Erfindung erfahren werden. Die Ziele und Vorteile der Erfindung können realisiert und erhalten werden mittels Geräten und Kombinationen, welche im Besonderen in den abhängigen Ansprüchen beschrieben sind.
  • Die vorstehenden und andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch eine Betrachtung der nachfolgenden detaillierten Beschreibung offenbar, welche mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen dargestellt ist, in welchen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer mobilen C-Bogenvorrichtung und eines Röntgenbildsystems ist, gemäß den Prinzipien der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine schematische Ansicht eines Bildverstärkers der Vorrichtung gemäß 1 ist;
  • 3 eine perspektivische, schematische Ansicht einer Gelenkarmeinrichtung der Vorrichtung gemäß 1 ist;
  • 4 eine Seitenansicht einer alternativen Ausführungsform eines Abschnitts einer C-Bogenanordnung der Vorrichtung der 1 ist;
  • 5 eine Vorderansicht der C-Bogenanordnung der 4 ist;
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung der 1 ist, in einer zusammengelegten, kompakten Anordnung für die Lagerung; und
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsform der Vorrichtung der 6 ist.
  • Um das Verständnis der Prinzipien gemäß der Erfindung zu fördern, wird nun Bezug genommen zu den in den Zeichnungen erläuterten Ausführungsformen und es wird eine spezifische Sprache verwendet, um dieselben zu beschreiben. Es ist trotzdem zu bemerken, dass auf diese Weise keine Begrenzung des Umfangs der Erfindung beabsichtigt ist. Jedwelche Abwandlungen und weitere Modifikationen der verdeutlichten Einrichtung und jedwelche weitere Anwendung der Prinzipien der Erfindung, wie sie hier verdeutlicht ist, und welche dem Fachmann, der diese Offenbarung besitzt, normal erscheint, werden im Umfang der beanspruchten Erfindung angesehen.
  • Mit Bezug auf 16 wird eine mobile C-Bogenvorrichtung gezeigt, welche generell mit Bezugszeichen 10 gekennzeichnet ist. Wie im Einzelnen nachstehend erklärt, ist die Vorrichtung 10 auf eine kompakte C-Bogenanordnung gerichtet, welche allgemein C-BOGENANORDNUNG bezeichnet wird. Die C-BOGENANORDNUNG schließt eine Röntgenquelle und einen Bildempfänger ein. Der Bildempfänger schließt einen Bildverstärker in Form einer Vakuumflasche ein. Der Bildempfänger ist durch das Fehlen einer Faseroptikeinrichtung gekennzeichnet und der Bildverstärker ist durch das Fehlen von Mikrokanälen in demselben gekennzeichnet.
  • Mit besonderem Bezug auf 1 und 2 leitet Röntgenquelle C Röntgenstrahlen 11 auf einen Bildempfänger A. Der Bildempfänger A schließt einen Bildverstärker in Form einer Vakuumflasche ein, allgemein mit 80 bezeichnet. Wie der Fachmann von Bildempfängern weiß, schließt der Bildempfänger 80 ein Vakuumbehälter 82 mit einer Empfangsflä che 86 ein. Die Empfangsfläche 86 ist beschichtet, vorzugsweise auf ihrer Innenseite mit einer Szintillationsschicht 87. Eine Fotokatode 84 ist in dem Vakuumbehälter 82 angeordnet. Die Szintillationsschicht 87 stellt eine Eingangsfläche zum Empfang von Röntgenstrahlen 11 dar, und erzeugt sichtbare Lichtphotonen 13. Die sichtbaren Lichtphotonen 13 werden auf die Fotokatode 84 übertragen, welche daraus Elektronen 17 erzeugt. Die Szintillationsschicht 87 und die Fotokatode 84 bilden derart zusammenwirkend eine geeignete Eingangseinrichtung, mit einer Eingangsfläche zum Empfang von Röntgenstrahlen und zur Produktion von Elektronen 17 aus den Röntgenstrahlen. Fokussierungselektroden sind mit dem Vakuumbehälter 82 verbunden, wobei Seitenkanalelektroden 88 und Beschleunigungselektroden 90 eingeschlossen sind, welche mit geeigneten Stromversorgungseinrichtungen (nicht gezeigt) verbunden sind. Die Seitenkanalelektroden 88 werden mit weniger Spannung versorgt als die Beschleunigungselektroden 90. Ausschließlich zur Verdeutlichung können die Seitenkanalelektroden 88 mit 550 V versorgt werden und die Beschleunigungselektroden 90 können mit 1,3–3,5 kV versorgt werden. Eine Ausgangsphosphorschicht 92 ist mit dem Vakuumbehälter 80 verbunden und arbeitet als geeignete Ausgangseinrichtung mit einer Ausgangsfläche zum Empfang von Elektronen und zur Erzeugung von Licht aus demselben.
  • Der Bildverstärker 80 arbeitet als eine geeignete Bildintensivierungseinrichtung, zur Beschleunigung von Elektronen 17 von der Eingangseinrichtung 84 zu der Ausgangseinrichtung 92, während die Elektronen 17 unter Vakuum gehalten werden, um ein optisches Bild aus den Elektronen zu erzeugen. Wie der Fachmann auf dem Gebiet weiß, schließt die Fotokatode 84 eine Einrichtung zur Anordnung der Elektronen 17 in eine erste geordnete Anordnung 94 von Elektronen und die Fokussierungselektroden 88 und 90 sind in einer Weise zusammengestellt, angeordnet und versorgt, die geeignet ist, die Elektronen 17 zu dem Ausgangsphosphor 92 zu leiten und die Elektronen in einer invertierten Anordnung in Bezug auf die erste geordnete Anordnung wieder anzuordnen. Die Fokussierungselektroden 88 und 90 sind aufgebaut, angeordnet und versorgt in einer Weise, wie sie dem Fachmann auf dem Gebiet bekannt ist, um ebenso als Verkleinerungseinrichtung zu arbeiten, um weiterhin Elektronen 17 in eine zweite geordnete Anordnung 96 von Elektronen anzuordnen, welche eine der Größe nach verminderte Fläche in Bezug auf die Fläche der ersten Anordnung 94 aufweist. Auf diese Weise wird Beschleunigung/Verstärkung gleichzeitig mit Verkleinerung erreicht, alles zusammen in einem einzigen Schritt.
  • Der Bildempfänger A ist durch eine Abwesenheit von Faseroptikeinrichtungen gekennzeichnet und die Bildintensivierungseinrichtung 80 ist durch das Fehlen von Mikrokanälen in derselben gekennzeichnet. Diese Merkmale kombinieren sich mit der miniaturisierten Eigenschaft der C-BOGENVORRICHTUNG und der Gelenkarmeinrichtung 80, welche mit dem mit Rädern versehenen Fahrgestell 32 verbunden ist, wie nachstehend genauer erklärt, um eine kompakte Röntgenbildeinrichtung zu erhalten, welche in der Lage ist, eine höhere Bildqualität zu liefern. Die bekannten Röntgeneinrichtungen, welche verwendet werden, in Verbindung mit kompakten Stützeinrichtungen, basieren auf Faseroptikbündeln, welche erhitzt und gezogen wurden, um ein enges Ausgangsende auszubilden, um eine Verkleinerung zu erhalten.
  • Unglücklicherweise waren die Faseroptikverkleinerer und MCP-Verstärker, welche in kompakten Röntgensystemen verwendet wurden, nicht in der Lage, eine optische Abbildung nach dem Stand der Technik zu liefern, ironischerweise weil die Kanäle der Mikrokanalplatten-(MCP)-Verstärker zu groß sind. Auflösung und Kontrastverhältnis des Röntgenbildes ist durch die Anzahl der Kanäle, welche in dem MCP-Verstärker vorhanden sind, begrenzt. Einfach ausgedrückt, ist die Anzahl der MCP-Kanäle und der zugeordneten optischen Fasern, welche auf das entsprechende Quadratinch der Eingangsfläche eingepasst werden können, zu klein, um Röntgenbilder nach dem Stand der Technik zu erzeugen. Die hochauflösenden Röntgenbilder der Anatomie innerhalb des Körpers, welche für die Fähigkeit des Arztes notwendig sind, um den Patienten zu diagnostizieren und zu behandeln, wurden somit geopfert zugunsten von geringerer Baugröße und geringeren Kosten. Weiterhin sind die herkömmlichen, die Extremitäten abbildenden Systeme schwierig einzurichten und umständlich im Gebrauch.
  • Die Bildqualität wird bei herkömmlichen Einrichtungen ebenso geopfert, weil derartige Einrichtungen die Verkleinerung und die Intensivierung in getrennten Schritten erreichen und durch die Beeinflussung von Licht anstelle von Elektronen. Die ursprünglichen Röntgenstrahlen werden in Komponenten des Lichts umgewandelt, welche zuerst durch ein Faseroptikbündel verkleinert zu einem Durchmesser von vielleicht 25,4 mm (ein Inch) Durchmesser in einem ersten Schritt. Die verkleinerten Lichtkomponenten werden nachfolgend durch einen MCP-Verstärker geleitet, in einem zweiten Schritt mit einem im Wesentlichen 1 : 1-Flächenverhältnis. Einfach ausgedrückt, wird ein großes Bild aus Licht kanalbehandelt und mit dem Faseroptikbündel zu einem kleinen schwachen Bild vor der Verstärkung herabverkleinert, wonach das kleine schwache Bild durch einen kleinen Bildverstärker geleitet wird, etwa 1 : 1 in der Größe. Das Ausgangsbild wird ein helleres Bild werden, ist jedoch immer noch sehr klein. Die Abbildungskette des Anmelders beinhaltet daher einen sehr unterschiedlichen Prozess, wobei Röntgenstrahlen 11 in Elektronen 17 anstatt in Lichtkomponenten umgewandelt werden und eine Verkleinerung und Beschleunigung der Elektronen 17 in dem Vakuumbehälter 82 in einem einzigen Schritt stattfindet. Diese Unterschiede bewirken bessere Auflösung und besseres Kontrastverhältnis in dem endgültigen Bild.
  • Der Anmelder hat auf diese Weise herausgefunden, dass die Bildqualität erheblich gesteigert werden kann in Bezug auf Auflösung und Kontrastverhältnisse durch die Bereitstellung des oben beschriebenen Bildverstärkers 80. Weiterhin kann die Fotokatode 84 derart ausgelegt und dimensioniert werden, dass deren Eingangsfläche einen Durchmesser von weniger als 152 mm (sechs Inch) und vorzugsweise in einem Bereich von 102 mm (vier Inch) bis 152 mm (sechs Inch) aufweist. Die Vorteile der Erfindung des Anmelders schließen die Tatsache ein, dass die Bildqualität nur durch die Kristallstruktur der Szintillationsschicht 86 und der Fotokatode 84 begrenzt ist. Die resultierende Bildauflösung ist extrem hoch und ist viel besser als die Bildauflösung, welche mit Mikrokanalplatten der herkömmlichen Einrichtungen erzeugt wird. Die Erfindung des Anmelders bewirkt auch bessere Kontrastverhältnisse. Der Ausdruck "Kontrastverhältnis", wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf das Verhältnis der höchsten Ausgangshelligkeit zu der geringsten Ausgangshelligkeit, wenn eine Bleiplatte, deren Fläche 10% der Eingangsfläche, welche durch die Fotokatode oder den Eingangsphosphor 84 erzeugt wird, beträgt, in dem Zentrum der Eingangsebene angeordnet wird, wie der Fachmann auf dem relevanten Gebiet verstehen wird.
  • Die Elektronen 17 werden durch den Ausgangsphosphor 92 als ein Bild von Licht geleitet. Lichtoptiken 94 und eine CCD-Kamera 96 können wie herkömmlich bekannt verwen det werden, um das Bild zur Betrachtung mit dem Auge eines Beobachters 98 aufzubereiten, wie schematisch in 2 gezeigt.
  • Der vorstehend in Bezug auf 2 beschriebene Bildempfänger A liefert, wenn dieser in die kompakte C-BOGENANORDNUNG und die Gelenkarmeinrichtung 18 der vorliegenden Erfindung einbezogen wird, die Art der passenden Größe und Bildqualität, welche sowohl die Konkurrenz als auch den langerkannten Bedarf von geringerer Baugröße und höherer Qualität befriedigen. Die nachstehend beschriebenen zusätzlichen Strukturen und Ausführungsformen werden daher vorzugsweise in Verbindung mit dem oben beschriebenen Bildempfänger A verwendet.
  • Mit besonderem Bezug auf 1 und 36 ist die C-BOGENANORDNUNG verschiebbar angebracht an einem L-Arm oder Stützglied D, welches drehbar verbunden ist mit der Gelenkarmeinrichtung, welche auf einem mit Räder versehenen Fahrgestell getragen wird, wobei die C-BOGENANORDNUNG in Bezug auf die Masse um eine einzige Achse der bahnförmigen Rotation 16 ausgewuchtet ist. Diese Massenauswuchtung der C-BOGENANORDNUNG um die einzige Achse der bahnförmigen Rotation setzt einen Bediener in die Lage, ein Bild-Isozentrum zu erhalten, mit einer einzigen verschiebenden Bahnbewegung der C-BOGENANORDNUNG. Ein System, welches nach der hier verwendeten Bezeichnung "massenausgewuchtet" ist, bezieht sich auf ein System, welches drehbar, bahnbeweglich oder in anderer Weise drehbar ist, um eine Achse 16, welche mit dem Masseschwerpunkt des Systems zusammenfällt. Die C-BOGENANORDNUNG und das Stützglied D umfassen zusammengenommen eine passende Stützeinrichtung, welche eine Halterungseinrichtung und eine Röntgenquelle und einen Bildempfänger umfassen, welche jeweils an gegenüberliegenden Positionen der Halterungseinrichtung derart angebracht sind, dass die Röntgenquelle und der Bildempfänger einer dazwischenliegenden Quelle-zu-Bildabstand festlegen, wobei die Halterungseinrichtung die C-BOGENANORDNUNG umfasst.
  • Die C-BOGENANORDNUNG weist einen Masseschwerpunkt MCC-BOGENANORDNUNG auf und schließt einen C-Bogen B ein, welcher eine darauf ausgebildete im Wesentlichen kreisförmige Bewegungsspur 12 (4) aufweist. Eine Röntgenquelle C und eine Bildempfänger A sind auf jeweils gegenüberliegenden Positionen auf dem C-Bogen B ange bracht in der Weise, dass die Röntgenquelle und der Bildempfänger sich wie gezeigt gegenüberstehen. Die Röntgenquelle C schließt eine Einrichtung in derselben ein, zum Projizieren von Röntgenstrahlen 11, mit einem Zentralstrahl 14 auf den Bildempfänger A. Der Bildempfänger A kann ein Bildverstärker oder Ähnliches sein, wie es dem Fachmann geläufig ist. Die Röntgenquelle C und der Bildempfänger A legen einen Quelle-zu-Bildabstand 14 zwischen denselben fest. Die C-BOGENANORDNUNG ist derartig aufgebaut und vermaßt, dass der Quelle-zu-Bildabstand 14 weniger als 762 mm (dreißig Inch) beträgt. Der Quelle-zu-Bildabstand kann ebenso weniger als 508 mm (zwanzig Inch) und vorzugsweise weniger als 381 mm (fünfzehn Inch) betragen. Die bevorzugte Ausführungsform des Anmelders ist auf einen C-Bogen B gerichtet, wobei die kreisförmige Bewegungsspur 12 einen Außendurchmesser von ungefähr 356 mm (vierzehn Inch) mit dem Quelle-zu-Bildabstand 14 von ebenso ungefähr 356 mm (vierzehn Inch) aufweist.
  • Die Bedeutung des hier verwendeten Ausdrucks "Zentralstrahl" bezieht sich nicht nur auf einen einzigen Röntgen-Zentralstrahl, welcher eine Linie festlegt, die von dem Fokalpunkt 15 der Röntgenquelle senkrecht zu dem Mittelpunkt des Bildempfängerschirms 55, wie dem Fachmann bekannt, reicht, sondern soll sich ebenso allgemein beziehen auf ein Cluster von Röntgenstrahlen, welche mittig zu den Röntgenstrahlen 12 sind und zentrisch um den einzigen mittleren Röntgenstrahl sind. Die Bezugszeichen 14 soll sich ebenso auf den Abstand zwischen dem Fokuspunkt 15 der Röntgenquelle A und dem Bildempfänger C beziehen, welche im Stand der Technik als Quelle zu Bildabstand oder SID bekannt ist. Der Bildempfängerschirm 55 des Anmelders ist kreisförmig vorzugsweise mit einem Durchmesser von entweder 102 mm (vier Inch) oder 152 mm (sechs Inch).
  • Ein Stützglied D ist in verschiebbarer Weise mit der kreisförmigen Bewegungsspur 12 derartig verbunden, dass die C-BOGENANORDNUNG auswählbar verschiebbar ist in Bezug auf das Stützglied in einer bahnförmigen Rotation um eine einzige Achse der bahnförmigen Rotation 16. 1 und 4 verdeutlichen, dass die Orientierung des Stützgliedes D in Bezug auf die Röntgenquelle C und den Bildempfänger A variieren kann, wobei jeweilige Positionen dieser Elemente in 1 und 4 eingebracht sind. Die kreisförmige Bewegungsspur 12 ist im Wesentlichen übereinstimmend mit einem Kreis, welcher einen Mittelpunkt aufweist, der mit der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation 16 derart zusammenfällt, dass die Achse 16 im Wesentlichen feststehend bleibt in Bezug auf das Stützglied D für jede Position der C-BOGENANORDNUNG in Bezug auf das Stützglied. Die hier verwendete Bezeichnung "kreisförmig" soll nicht beschränkt sein in der Bedeutung auf einen tatsächlichen Kreis, sondern soll sich ebenso in breiter Weise auf einen Kreisausschnitt beziehen, wie es der Fall ist für die kreisförmige Bewegungsspur 12.
  • Eine Gelenkarmeinrichtung, allgemein mit 18 bezeichnet, umfasst einen ersten Arm 20 und einen zweiten Arm 22, welcher drehbar verbunden ist, sowohl mit dem ersten Arm als auch mit dem Stützglied D derart, dass das Stützglied wählbar zu drehen ist in Bezug auf den zweiten Arm 22, um eine Achse der lateralen Rotation 24 (4) zu ausgewählten lateralen Positionen. Der zweite Arm 22 der Gelenkarmeinrichtung 18 umfasst eine bekannte Parallelverbindungseinrichtung zur Bewegung des Stützgliedes D und der C-BOGENANORDNUNG in Bezug auf den ersten Arm 20 von einer ersten Position in eine zweite Position derart, dass die Rotationsachse 24 in der zweiten Position im Wesentlichen parallel ist in der Richtung zu der Rotationsachse 24 in der ersten Position. Die Parallelverbindungseinrichtung ist in 3 durch ein Paar von Drehrädern 26 und einem Stab 28, welcher an seinen entgegengesetzten Enden 30 drehbar mit jedem Rad 26 jeweils verbunden ist. Die Parallelverbindungseinrichtung kann ebenso umfassen eine vierstängige Parallelverbindung oder ein Äquivalent, wie es im Stand der Technik bekannt ist. Es soll verstanden werden, dass die hier verwendete Bezeichnung "Gelenkarmeinrichtung" sich allgemein auf jede Einrichtung oder jedes Bestandteil beziehen soll, welches drehbar angebracht werden kann sowohl an dem Stützglied D und dem Fahrgestell 32 wie etwa um ein nichtbeschränkendes Beispiel zu gebrauchen, der erste und zweite Arm 20 und 22 der 6 oder der einzige Arm 74 der 7, wie nachstehend ausführlich erklärt. Die Gelenkarmeinrichtung kann daher jede Anzahl von ein oder mehreren drehbar verbundenen Armen umfassen.
  • Das Fahrgestell 32 ist drehbar an dem ersten Arm 20 der Gelenkarmeinrichtung 18 angebracht zur Abstützung der C-BOGENANORDNUNG in einer abgestützten Position. Das Fahrgestell umfasst vorzugsweise ein Grundgestell und Räder 34, welche drehbar unter dem Gestell angebracht sind, um dem Gestell zu ermöglichen, auf den Rädern entlang des Bodens (nicht gezeigt) zu rollen. Das Fahrgestell schließt vorzugsweise eine Bildverarbeitungs- und Anzeigearbeitsstation ein, welche dem Fachmann bekannt ist, und die als 36 bezeichnet ist.
  • Die C-BOGENANORDNUNG ist in Bezug auf die Masse ausgewuchtet, um eine einzige Achse der bahnförmigen Rotation 16, derart, dass der Massenschwerpunkt der C-BOGENANORDNUNG CMC-BOGENANORDNUNG im Wesentlichen mit der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation 16 für jede Position der C-BOGENANORDNUNG relativ zu dem Stützglied D entlang der kreisförmigen Bewegungsspur 12 zusammenfällt. Mit anderen Worten ausgedrückt und in Bezug auf das dreidimensionale Koordinatensystem x, y und z mit einem Ursprung in der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation 16 in der 1: (1) (MB)(DBx) = (MA)(DAx) + (MC)(DCx), und (2) (MB)(DBy) + (MA)(DAy) = (Mc)(DCy), wobei:
    MB = Masse des C-Bogens B;
    DBx = Abstand zwischen CMB und der y-Achse;
    CMB = Massenschwerpunkt des C-Bogens B;
    MA = Masse des Bildempfängers A;
    DAx = Abstand zwischen CMA und der y-Achse;
    CMA = Masseschwerpunkt des Bildempfängers A;
    MC = Masse der Röntgenquelle C;
    DCx = Abstand zwischen CMC und der y-Achse;
    CMC = Masseschwerpunkt der Röntgenquelle C und der y-Achse;
    DBy = Abstand zwischen CMB und der x-Achse;
    DAy = Abstand zwischen CMA und der x-Achse; und
    DCy = Abstand zwischen CMC und der x-Achse.
  • Wie deutlicher in 5 gezeigt, weist die C-BOGENANORDNUNG und das Stützglied D einen gemeinsamen Massenschwerpunkt auf und sind zusammen in Bezug auf die Masse ausgewuchtet, um die Achse der lateralen Rotation 24, derart, dass der gemeinsame Massenschwerpunkt im Wesentlichen zusammenfällt mit der Achse der lateralen Rotation 24 für jede Rotationsposition des Stützgliedes D in Bezug auf den zweiten Arm 22 der Gelenkarmeinrichtung 18 um die Achse der lateralen Rotation 24. In Bezug auf das dreidimensionale Koordinatensystem x', y' und z' mit einem Ursprung auf der Achse der lateralen Rotation 24 in der 1 und teilweise in der 5: (3) (MC-BOGENANORDNUNG)(DC-BOGENANORDNUNGz') = (MD)(DDz'), wobei:
    MC-BOGENANORDNUNG = Masse der C-BOGENANORDNUNG;
    DC-BOGENANORDNUNGz' = Abstand zwischen CMC-BOGENANORDNUNG und der y'-Achse;
    CMC-BOGENANORDNUNG = Masseschwerpunkt der C-BOGENANORDNUNG;
    MD = Masse des Stützgliedes D;
    DDz' = Abstand zwischen CMD und der y'-Achse; und
    CMD = Masseschwerpunkt des Stützgliedes D.
  • Selbstverständlich beziehen sich die Gleichungen (1), (2) und (3) auf die spezifische Anordnungen und Positionen, wie sie in 45 verdeutlicht sind. Andere ähnliche Gleichungen im Einklang mit den Prinzipien der Physik würden für alternative Anordnungen und Positionen gelten.
  • Wie der Fachmann erkennen kann, ist die C-BOGENANORDNUNG derartig aufgebaut und ausgelegt, um, in Kombination mit der kreisförmigen Bewegungsspur 12 mit einer ausreichenden Länge, zu ermöglichen, dass die C-BOGENANORDNUNG verschiebbar ist entlang der kreisförmigen Bewegungsspur 12 in einer bahnförmigen Rotation zwischen einer ersten Bahnposition und einer zweiten Bahnposition, derart, dass der Zentralstrahl 14 in der zweiten Bahnposition sich in einer Richtung erstreckt, welche senkrecht zu dem Zentralstrahl 14 in der ersten Bahnposition ist. Der Zentralstrahl 14 in der zweiten Bahnposition durchtritt einen ersten Schnittpunkt des Zentralstrahls in der ersten Bahnposition 14, welcher im Stand der Technik als Bildisozentrum bekannt ist. Dieser erste Schnittpunkt ist ein erstes Bildisozentrum. Die Bezeichnung "Bildisozentrum" bezieht sich auf einen ortsfeste Stelle, von welcher aus zwei unterschiedliche Röntgenbilder desselben Anatomieausschnitts entlang jeweiligen Sichtlinien genommen werden können. Wie für den Fachmann der Röntgentechnik verständlich, bezieht sich das Bildisozentrum auf das Konzept, welches sowohl in der Anterior-Posterior- als auch Lateralansicht, das für die Bildaufnahme interessierende Objekt in dem Röntgenbild für beide Ansichten ohne eine Verschiebung zentriert ist. Die Vorrichtung 10 kann ein Bildisozentrum automatisch ohne jede Einjustierung erzeugen, anders als eine einzige Bewegung der C-BOGENANORDNUNG zwischen einer Anterior-Posterior- und einer Lateralansicht.
  • Vorzugsweise ist die C-BOGENANORDNUNG derart zusammengestellt und eingerichtet, dass der erste Schnittpunkt des Zentralstrahls 14 näher an dem Bildempfänger A sich befindet als an der Röntgenquelle C. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die C-BOGENANORDNUNG derart zusammengestellt und eingerichtet, dass der Zentralstrahl 14 im Wesentlichen senkrecht in der ersten Bahnposition und im Wesentlichen wagerecht in der zweiten Bahnposition verläuft. Die Vorrichtung 10 kann mit einer C-BOGENANORDNUNG ausgelegt werden, welche derart zusammengestellt und eingerichtet ist, dass der Zentralstrahl 14 in der zweiten Bahnposition im Wesentlichen mit der Achse der lateralen Rotation 24 zusammenfällt.
  • Das Stützglied D ist am Gelenk 60 drehbar angebracht und eingerichtet (3) in Bezug auf den zweiten Arm 22 der Gelenkarmeinrichtung, um zu ermöglichen, dass die C-BOGENANORDNUNG um die Achse der lateralen Rotation 24 zwischen einer ersten lateralen Position und einer zweiten lateralen Position sich derart dreht, dass der Zentralstrahl 14 in der zweiten Lateralposition sich in einer Richtung senkrecht zu dem Zentralstrahl 14 in der ersten Lateralposition erstreckt. Der Zentralstrahl 14 in der zweiten Lateralposition durchtritt einen zweiten Schnittpunkt des Zentralstrahls 14 in der ersten Lateralposition, wobei der zweite Schnittpunkt ein zweites Isozentrum bildet. Wenn erreicht werden könnte, dass der Zentralstrahl 14 mit der einzigen Achse der Bahnrotation 16 und mit der Achse der lateralen Rotation 24, wenn diese horizontal ist, zusammenfällt, und wenn angenommen wird, dass die obigen Gleichung (1), (2) und (3) erfüllt sind, dann würde das erste und das zweite Bildisozentrum immer zusammenfallen und ein und denselben Punkt darstellen für jede Kombination der lateralen und Bahnposition der C-BOGENANORDNUNG. Selbst wenn der Zentralstrahl 14 nicht mit der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation wie in 4 angedeutet, zusammenfällt, würde das erste und zweite Bildisozentrum in einer Vielzahl von Fällen für jede Position der C-BOGENANORDNUNG zusammenfallen, wenn die Vorrichtung 10, wie oben vorgeschlagen, ausgelegt werden kann, wobei die horizontale Position des Zentralstrahls 14 im Wesentlichen mit der Achse der lateralen Rotation 24 zusammenfällt.
  • Aus praktischen Erwägungen muss die Bildvorrichtung so leicht wie möglich sein, so dass es derzeit ziemlich schwierig ist, die Vorrichtung 10 derart zu bauen, dass sowohl (i) eine Massenauswuchtung der C-BOGENANORDNUNG um die einzige Achse der Bahnrotation 16 und (ii) der Zentralstrahl 14 mit der einzigen Achse der Bahnrotation 16 zusammenfällt. Der Anmelder hat jedoch erkannt, dass die kompakte C-BOGENANORDNUNG der 16 in der der Quelle-zu-Bildabstand 14 weniger als 762 mm (dreißig Inch) beträgt, derart gebaut werden kann, dass der Zentralstrahl 14 ausreichend nahe an der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation 16 ist, so dass die Eigenschaft des Bildisozentrums einigermaßen erreicht werden kann für im Wesentlichen alle Kombinationen der lateralen und Bahnpositionen der C-BOGENANORDNUNG.
  • Vorzugsweise ist die C-BOGENANORDNUNG derart zusammengestellt und eingerichtet, dass der zweite Schnittpunkt des Zentralstrahls sich näher am Bildempfänger A befindet als an der Röntgenquelle C. Ebenso ist vorzugsweise die C-BOGENANORDNUNG derart zusammengestellt und eingerichtet, dass der Zentralstrahl 14 sich im Wesentlichen vertikal in der ersten Lateralposition und im Wesentlichen horizontal in einer zweiten Lateralposition erstreckt.
  • Gemäß des kompakten Aufbaus der C-BOGENANORDNUNG ist es vorzuziehen, dass die kreisförmige Bewegungsspur 12 einen Radius aufweist, welcher weniger als 508 mm (zwanzig Inch) und besonders vorzugsweise weniger als 381 mm (fünfzehn Inch) beträgt. Der C-Bogen B schließt einen kreisförmigen inneren Umfang 40 mit einem Radius von weniger als 483 mm (neunzehn Inch) und besonders vorzugsweise von weniger 356 mm (vierzehn Inch) ein.
  • Mit besonderem Bezug auf die 1 und 6 ist die Vorrichtung 10 drehbar beweglich in eine kompakte Anordnung zur Lagerung wie gezeigt. Das Stützglied D und der C-Bogen B schließen jeweils eine ersten Seitenfläche 42 und 44 (1) ein. Das Fahrgestell 32 schließt einen Vorderabschnitt 46 und einen Seitenabschnitt 48 ein, welche zusammen einen dazwischenliegenden Eckabschnitt 50 ausbilden. Der Eckabschnitt 50 ist nicht notwendigerweise eine gerade Linie, sondern kann in Zickzackform oder anderweitig von einer geraden Linie abweichen, wie in 1 und 6 gezeigt, aber es handelt sich immer noch um einen Eckabschnitt. Der erste Arm 20 der Gelenkarmeinrichtung 18 ist drehbar an dem Vorderabschnitt 46 des Fahrgestells 32 an einem ersten Drehgelenk-Befestigungspunkt 52 angebracht und die C-BOGENANORDNUNG und die Gelenkarmeinrichtung 18 und das Stützglied D sind derart zusammengestellt und drehbar miteinander verbunden, dass sie drehbar in eine kompakte Anordnung derart bewegt werden können, dass (i) der erste Arm 20 sich von dem ersten Drehgelenkbefestigungspunkt 52 über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts 46 des Fahrgestells 32 derart erstreckt, dass dieser nahe Benachbart an dem Vorderabschnitt liegt und (ii) der zweite Arm 22 sich von dem ersten Arm 20 über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts 46 des Fahrgestells 32 zu dem Eckabschnitt 50 derart erstreckt, dass dieser nahe benachbart zu dem Vorderabschnitt 46 liegt und (iii) das Stützglied D von einem Abschnitt des zweiten Arms 22, welcher dem Eckabschnitt 50 benachbart ist, über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts 48 des Fahrgestells 32 sich derart erstreckt, dass die ersten Seitenflächen 42 und 44 des Stützgliedes D und des C-Bogens B jeweils nahe benachbart zu dem Seitenabschnitt 48 derart liegen, dass der zweite Arm 22 und das Stützglied D gemeinsam über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts 46 um den Eckabschnitt 50 herum und über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts 48 sich erstrecken.
  • Es ist hierbei zu verstehen, dass die neuartige in 6 dargestellte Kombination ebenso mit äquivalenten Strukturen erreicht werden kann. Beispielsweise kann jede bogenförmige Struktur mit gegenüberliegenden Abschlussenden verwendet werden, anstelle des kreisförmigen C-Bogens B der 6 als Teil einer bogenförmigen Stützeinrichtung. Es ist ferner anzumerken, dass die C-BOGENANORDNUNG und das dazugehörige Röntgenbildsystem in drehbarer Weise wieder angeordnet werden kann, entweder bahnförmig um die Achse 16 oder lateral um die Achse 24 mit einer einzigen Bewegungsverbindung. Die Bezeichnung "Verbindung" bezieht sich auf jede Art von verschiebbaren und drehbaren Verbindungen innerhalb der C-BOGENANORDNUNG, des Stützgliedes D und der Gelenkarmeinrichtung 18. 3 zeigt einen Großteil der Verbindungen in schematischer Art, eingeschlossen die drehbaren Verbindungen 38, 52, 60, 62 und die Räder 26 und die Stange 28 als schematisch für Parallelverbindungseinrichtungen. Der verschiebbare Eingriff zwischen dem Stützglied D und dem C-Bogen B wird ebenso als Verbindung betrachtet.
  • Mit Bezug auf 7 wird eine weitere alternative Ausführungsform der Vorrichtung 10 gezeigt, allgemein mit Bezugszeichen 70 bezeichnet. Die Vorrichtung 70 schließt viele der gleichen Strukturen der Vorrichtung 10 der 1 und 6 ein, wie etwa die Röntgenquelle C und den Bildempfänger A, den C-Bogen B und das Stützglied D, den Vorderabschnitt 46, den Seitenabschnitt 48, den Eckabschnitt 50 und die Bildverarbeitungs- und Anzeigearbeitsstation 36. Das Fahrgestell 32 schließt jedoch einen fest angebrachten und nach oben sich erstreckenden stationären Arm 71 ein. Die Vorrichtung 70 schließt weiterhin eine alternative Gelenkarmeinrichtung allgemein mit 72 bezeichnet ein, welche einen ersten Arm 74 einschließt, welcher drehbar an dem Stützglied D an der drehbaren Verbindung 76 angebracht ist. Der erste Arm ist ebenso drehbar an dem stationären Arm 71 an der drehbaren Verbindung 78 angebracht. Der erste Arm 74 erstreckt sich von dem Fahrgestell 32 (und vorzugsweise von dem stationären Arm 71) über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts 46. Die Vorrichtung 70 kann drehbar in einer Weise, ähnlich wie vorstehend beschrieben, in Verbindung mit der Vorrichtung 10 der 6 bewegt werden, so dass der erste Arm 74, das Stützglied D sich gemeinsam über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts 46 erstrecken, um den Eckabschnitt 50 herum und über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts 48.
  • Viele Vorteile der vorliegenden Erfindung erwachsen daraus, dass die C-BOGENAN-ORDNUNG um eine einzige Achse der bahnförmigen Rotation 16 in Bezug auf die Masse ausgewuchtet ist, und dass die Kombination des Stützgliedes D und der C-BOGEN-ANORDNUNG in Bezug auf die Masse um die Achse der lateralen Rotation 24 ausgewuchtet sind. Diese Zusammenstellung ermöglicht es einem Bediener der Vorrichtung 10, ein Bildisozentrum zu erzeugen unter der Verwendung von zwei orthogonalen Betrachtungsrichtungen, was die Veränderung von nur einer Bewegung erfordert, und wodurch weniger Schritte erforderlich sind als durch kompakte Röntgenbildsysteme nach dem Stand der Technik. Weiterhin erlaubt eine Massenauswuchtung um die Achsen 16 und 24, dass jene Verbindungen sich frei bewegen, wenn sie durch den Bediener be wegt werden und sofort in der Lage verbleiben, wenn keine von außen einwirkende Kraft auf die Anordnung angewendet wird. Wie dem Fachmann einsichtig, können die Festlegeeinrichtungen 57 und 59 verwendet werden, um die Bewegung von einigen oder allen der Verbindungen und Ähnlichem, welche schematisch in 3 dargestellt sind, festzulegen und zu lösen. Die kompakte Anordnungsmöglichkeit der in 6 verdeutlichten Anordnung 10 kombiniert mit deren Beweglichkeit, welche durch das mit Rädern versehene Fahrgestell 32 bereitgestellt wird und die Manipulierbarkeit, welche durch die Gelenkarmeinrichtung 18 bereitgestellt wird, stellen der Erfindung vielfältige Vorteile zur Verfügung auf dem Gebiet der kompakten Röntgenbildsysteme.
  • Es soll verstanden werden, dass die vorstehend beschriebene Anordnungen nur verdeutlichend für die Anwendung der Prinzipien der vorliegenden Erfindung sind. Vielfältige Modifikationen und alternative Anordnungen kann der Fachmann erkennen, ohne vom Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen und die anhängigen Ansprüche sind so zu verstehen, derartige Modifikationen und Anordnungen abzudecken.

Claims (27)

  1. Kompakter Tragarm und Bildeinrichtung zur Verwendung mit einem Röntgendiagnosegerät, umfassend: eine Stützeinrichtung, welche umfaßt: eine C-Bogenanordnung mit einem C-Bogen (B) mit einer darauf ausgebildeten im Wesentlichen kreisförmigen Bewegungsspur (12), wobei eine Röntgenquelle (C) und ein Bildempfänger (A) jeweils in gegenüberliegenden Lagen an dem C-Bogen in der Weise befestigt sind, dass die Röntgenquelle (C) und der Bildempfänger (A) einen dazwischenliegenden Quelle-zu-Bildabstand (14) festlegen, wobei die Röntgenquelle eine Einrichtung zum Projizieren von Röntgenstrahlen (11) mit einem Zentralstrahl auf den Bildempfänger (A) einschließt; und ein Stützglied (D) welches verschiebbar an der kreisförmigen Bewegungsspur (12) des C-Bogens (B) derart angebracht ist, dass die C-Bogenanordnung selektiv beweglich ist relativ zu dem Stützglied (D) in einer bahnförmigen Rotation um eine einzige Achse bahnförmiger Rotation (16), wobei die kreisförmige Bewegungsspur (12) im wesentlichen mit einem Kreis gemeinsam ist, welcher einen Mittelpunkt aufweist, der mit der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation (16) derart zusammenfällt, dass die einzige Achse der bahnförmigen Rotation im Wesentlichen feststehend relativ zu dem Stützglied (D) bleibt für jede Position der C-Bogenanordnung relativ zu dem Stützglied; Gelenkarmeinrichtung (18) drehbar angebracht an dem Stützglied (D) derart, dass das Stützglied (D) selektiv drehbar ist relativ zu der Gelenkarmeinrichtung (18) um eine Achse der lateralen Rotation (24) zu gewählten lateralen Positionen; und Fahrgestell (32) welches drehbar an der Gelenkarmeinrichtung (18) angebracht ist, um die Stützeinrichtung in einer abgestützten Lage zu halten, wobei das Fahrgestell (32) entlang des Bodens bewegbar ist; wobei der Bildempfänger (A) eine Bildverstärkereinrichtung (80) umfaßt charakterisiert dadurch, dass die C-Bogenarmanordnung und das Stützglied (D) einen gemeinsamen Massenschwerpunkt aufweisen und gemeinsam um die Achse der lateralen Rotation in Bezug auf die Masse derart ausgewuchtet sind, dass der gemeinsame Massenschwerpunkt im Wesentlichen mit der Achse der lateralen Rotation (24) zusammenfällt für jede Rotationsposition des Stützgliedes relativ zu der Gelenkarmeinrichtung um die Achse der lateralen Rotation; und der Bildempfänger (A) weiterhin umfaßt eine Eingangseinrichtung (84, 87) mit einer Eingangsfläche zum Empfangen der Röntgenstrahlen (11) und zum Erzeugen von Elektronen aus den Röntgenstrahlen; Ausgangseinrichtung (92) mit einer Ausgangsfläche zum Empfangen der Elektronen (17) und zum Erzeugen von Licht aus diesen; und wobei die Bildverstärkereinrichtung (80) zur Beschleunigung von Elektronen von der Eingangseinrichtung (84, 87) zu der Ausgangseinrichtung (92) geeignet ist, während die Elektronen (17) unter Vakuum gehalten werden, um ein optisches Bild aus den Elektronen zu erzeugen, wobei die Bildverstärkereinrichtung (80) einen Vakuumbehälter (82) und Fokussierungselektroden (88, 90), welche mit dem Vakuumbehälter (82) verbunden sind, beinhaltet.
  2. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Eingangseinrichtung (84, 87) eine Einrichtung zum Anordnen der Elektronen in eine erste geordnete Anordnung (94) von Elektronen (88, 90) einschließt und wobei die Fokussierungselektroden zu sammengestellt, angeordnet und elektrisch versorgt werden in einer Weise, welche ausreichend ist, um die Elektronen zu der Ausgangseinrichtung (92) hin zu bewegen, und die Elektronen wieder anzuordnen in einer invertierten Anordnung bezogen auf die erste geordnete Anordnung.
  3. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Eingangsfläche einen Durchmesser von weniger als 152 mm (sechs Inch) aufweist.
  4. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei die Eingangsfläche einen Durchmesser im Bereich von 102 mm (vier Inch) bis 152 mm (sechs Inch) aufweist.
  5. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Eingangseinrichtung (84, 87) eine Einrichtung zum Anordnen der Elektronen in einer ersten geordneten Anordnung (94) von Elektronen mit einer ersten Fläche einschließt, und wobei die Fokussierungselektroden (88, 90) eine Verkleinerungseinrichtung umfassen zum Wiederanordnen der Elektronen in einer zweiten geordneten Anordnung (96) für Elektronen mit einer in ihrer Größe verminderte Fläche bezogen auf die erste Fläche.
  6. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die C-Bogenanordnung einen Massenschwerpunkt aufweist und um die einzige Achse der bahnförmigen Rotation (16) in Bezug auf die Masse derart ausgewuchtet ist, dass der Massenschwerpunkt im Wesentlichen mit der einzigen Achse der bahnförmigen Rotation zusammenfällt für jede Lage der C-Bogenanordnung relativ zu dem Stützglied (D) entlang der kreisförmigen Bewegungsspur.
  7. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die C-Bogenanordnung derart aufgebaut und vermaßt ist, dass der Quelle-zu-Bild-Abstand (14) weniger als 762 mm (dreißig Inch) beträgt.
  8. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die C-Bogenanordnung derart aufgebaut und vermaßt ist, dass der Quelle-zu-Bild-Abstand (14) weniger als 508 mm (zwanzig Inch) beträgt.
  9. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die C-Bogenanordnung derart aufgebaut und vermaßt ist, dass der Quelle-zu-Bild-Abstand weniger als 318 mm (fünfzehn Inch) beträgt.
  10. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Gelenkarmeinrichtung eine Parallelverbindungseinrichtung (26, 28, 30) umfaßt zur Bewegung der Stützeinrichtung relativ zu dem Fahrgestell (32) von einer ersten Position in eine zweite Position derart, dass die Achse der lateralen Rotation in der zweiten Position im Wesentlichen richtungsparallel zu der Achse der lateralen Rotation in der ersten Position ist.
  11. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die C-Bogenanordnung derart zusammengestellt und eingerichtet ist, um, in Kombination mit der kreisförmigen Bewegungsspur (12) von ausreichender Länge, zu ermöglichen, dass die C-Bogenanordnung entlang der kreisförmigen Bewegungsspur in einer bahnförmigen Rotation zwischen einer ersten Bahnposition und einer zweiten Bahnposition derart bewegbar ist, dass der Zentralstrahl in der zweiten Bahnposition sich in einer Richtung erstreckt, welche senkrecht zu dem Zentralstrahl in der ersten Bahnposition ist.
  12. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 11, wobei der Zentralstrahl in der zweiten Bahnposition einen ersten Schnittpunkt des Zentralstrahls in der ersten Bahnposition durchtritt.
  13. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 11, wobei die C-Bogenanordnung derart zusammengestellt und eingerichtet ist, dass der erste Schnittpunkt des Zentralstrahls näher an dem Bildempfänger (A) als an der Röntgenquelle (C) liegt.
  14. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 11, wobei die C-Bogenanordnung derart zusammengestellt und eingerichtet ist, dass der Zentralstrahl (14) im Wesentlichen senkrecht verläuft in der ersten Bahnposition und im Wesentlichen waagrecht verläuft in der zweiten Bahnposition.
  15. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 14, wobei die C-Bogenanordnung derart zusammengestellt und eingerichtet ist, dass der Zentralstrahl (14) in der zweiten Bahnposition im Wesentlichen mit der Achse der lateralen Rotation zusammenfällt.
  16. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Stützglied (D) drehbar verbunden und angeordnet ist relativ zu der Gelenkarmeinrichtung (18), um zu ermöglichen, dass die C-Bogenanordnung um die Achse der lateralen Rotation (24) zwischen einer ersten Lateralposition und einer zweiten Lateralposition derart drehbar ist, dass der Zentralstrahl in der zweiten Lateralposition sich in einer Richtung senkrecht zu dem Zentralstrahl in der ersten Lateralposition erstreckt.
  17. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 16, wobei der Zentralstrahl (14) in der zweiten Lateralposition einen zweiten Schnittpunkt des Zentralstrahls in der ersten Lateralposition durchtritt.
  18. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 17, wobei die C-Bogenanordnung derart zusammengestellt und eingerichtet ist, dass der zweite Schnittpunkt des Zentralstrahls (14) sich näher am Bildempfänger (A) befindet als an der Röntgenquelle (C).
  19. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 16, wobei die C-Bogenanordnung derart zusammengestellt und eingerichtet ist, dass der Zentralstrahl (14) sich im wesentlichen vertikal in einer ersten Lateralposition und im Wesentlichen horizontal in einer zweiten Lateralposition erstreckt.
  20. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Fahrgestell (32) eine Bodenplatte und Räder (34) umfaßt, welche drehbar unter der Bodenplatte befestigt sind, um zu ermöglichen, dass die Bodenplatte auf den Rädern entlang des Bodens rollt.
  21. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Fahrgestell (32, 34) eine Bildverarbeitungs- und Anzeigearbeitsstation beinhaltet.
  22. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die kreisförmige Bewegungsspur (12) einen Radius aufweist, welcher weniger als 508 mm (zwanzig Inch) beträgt.
  23. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 22, wobei der Radius der kreisförmigen Bewegungsspur (12) weniger als 381 mm (fünfzehn Inch) beträgt.
  24. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei der C-Bogen (B) einen kreisförmigen inneren Umfang (40) mit einem Radius von weniger als 483 mm (neunzehn Inch) beinhaltet.
  25. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 24, wobei der Radius des kreisförmigen inneren Umfangs (40) weniger als 356 mm (vierzehn Inch) beträgt.
  26. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Stützglied (D) und der C-Bogen (B) jeweils eine erste Seitenfläche (42, 44) einschließen, und wobei das Fahrgestell (32, 34) einen Vorderabschnitt (46) und einen Seitenabschnitt (48) einschließt, welche zusammen einen dazwischenliegenden Eckabschnitt (50) ausbilden, und wobei die Gelenkarmeinrichtung (20, 22) drehbar an dem Fahrgestell (32, 34) an einem ersten Drehgelenk-Befestigungspunkt angebracht ist und wobei die C-Bogenanordnung und die Gelenkarmeinrichtung (20, 22) und das Stützglied (D) derart zusammengestellt und drehbar miteinander verbunden sind, dass sie drehbar in eine kompakte Anordnung derart bewegt werden, können dass (i) die Gelenkarmeinrichtung (29, 22) sich von dem ersten Drehgelenk-Befestigungspunkt über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts (46) des Fahrgestells (32, 34) zu dem Eckabschnitt (50) derart erstreckt, dass dieser nahe benachbart an dem Vorderabschnitt (46) liegt, und (ii) das Stützglied (D) von einem Abschnitt der Gelenkarmeinrichtung (20, 22), welcher dem Eckabschnitt (50) benachbart ist, über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts (48) des Fahrgestells (32, 34) sich derart erstreckt, dass die ersten Seitenflächen (42, 44) des Stützgliedes und des C-Bogens nahe benachbart zu dem Seitenabschnitt (48) derart liegen, dass die Gelenkarmeinrichtung (20, 22) und das Stützglied (D) sich gemeinsam über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts (46), um den Eckabschnitt (50) herum, und über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts (48) erstrecken.
  27. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei das Stützglied (D) und der C-Bogen (B) jeweils eine erste Seitenfläche (42, 44) einschließen und wobei das Fahrgestell (32, 34) ein Vorderabschnitt (46) und ein Seitenabschnitt (48) umfaßt, welche zusammen einen dazwischenliegenden Eckabschnitt (50) bilden, und wobei die Gelenkarmeinrichtung (20, 22) einen ersten Arm (20) und einen zweiten, drehbar sowohl an dem ersten Arm (20) als auch an dem Stützglied (D) angebrachten Arm (22) umfaßt, wobei der zweite Arm (22) drehbar an dem Vorderabschnitt (46) des Fahrgestells (32, 34) an einem ersten Drehgelenk-Befestigungspunkt angebracht ist, und wobei die C-Bogenanordnung und die Gelenkarmeinrichtung (20, 22) und das Stützglied (D) drehbar zueinander in einer kompakten Anordnung derart verbunden sind, dass (i) der erste Arm (20) sich von dem ersten Drehgelenk-Befestigungspunkt über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts (46) des Fahrgestells (32, 34) derart erstreckt, dass dieser nahe anliegend an dem Frontabschnitt (46) liegt, und (ii) der zweite Arm (22) sich von dem ersten Arm (20) über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts (46) des Fahrgestells (32, 34) zu dem Eckabschnitt (50) derart erstreckt, dass dieser nahe benachbart zu dem Vorderabschnitt (50) liegt, und (iii) das Stützglied (D) sich von einem dem Eckabschnitt (50) benachbarten Teil des zweiten Arms (22) über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts (48) des Fahrgestells (32, 34) derart erstreckt, dass die ersten Seitenflächen (42, 44) des Stützgliedes (D) und des gekrümmten Bestandteils nahe benachbart zu dem Seitenabschnitt (48) derart liegen, dass sich der zweite Arm (22) und das Stützglied (D) gemeinsam über mindestens einen Teil des Vorderabschnitts (46) um den Eckabschnitt (50) herum und über mindestens einen Teil des Seitenabschnitts (48) erstrecken.
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