DE69628344T2 - Vorrichtung zur Verabreichung einer Substanz - Google Patents

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    • A61M2205/00General characteristics of the apparatus
    • A61M2205/50General characteristics of the apparatus with microprocessors or computers

Description

  • Diese Erfindung betrifft eine Substanzabgabevorrichtung, die eine Vorrichtung zw gesteuerten Abgabe und eine Haltevorrichtung für die Substanzabgabevorrichtung in sich vereinigt.
  • In dieser gesamten Beschreibung soll die Substanzabgabevorrichtung erwähnt werden als vorgesehen für das Einführen von Substanzen in eine Körperhöhle, zum Beispiel als vaginale, intraruminale Vorrichtungen und dergleichen für Haustiere, wie beispielsweise Kühe. Es sollte sich jedoch verstehen, daß die Prinzipien der vorliegenden Erfindung für wesentlich mehr Anwendungen als diese gelten können und in Bezug auf Abgabevorrichtungen angewendet werden können, bei denen eine gewisse Steuerung erforderlich ist.
  • Im Einzelnen ist vorgesehen, daß die Haltevorrichtung ermöglichen wird, daß die Substanzabgabevorrichtung am häufigsten in Situationen verwendet werden kann, in denen es erforderlich ist, daß die Vorrichtung, die in einen Durchgang oder eine Körperhöhle eines Tiers eingeführt werden kann, in dem Durchgang oder der Körperhöhle gehalten werden muß. Solche Durchgänge oder Körperhöhlen sind allgemein dem Reproduktions- oder dem Verdauungssystem eines Tiers zugeordnet und schließen die Vagina, den Uterus, den Magen, den Pansen usw. ein. Solche Vorrichtungen werden in eine Körperhöhle eines Tiers eingeführt, wenn eine Kontrolle von Parasiten, Ernährung, Reproduktion, Wachstum usw. gewünscht wird, und wenn diese Kontrolle durch chemische und/oder hormonelle Intervention bewirkt wird.
  • Jedoch könnte die vorliegende Erfindung auch außerhalb dieses Feldes Anwendung finden. Dementsprechend müssen sich diese Abgabevorrichtungen nicht notwendigerweise innerhalb des Körpers von Tieren oder Menschen befinden, sondern können mit anderen Umgebungen, wie beispielsweise gärtnerischen, industriellen, häuslichen usw., zusammenwirken.
  • Häufig setzen Substanzabgabevorrichtungen, die zum Verabreichen von Substanzen an das Tier in ein lebendes Tier eingeführt werden, ebenfalls eine Haltevorrichtung ein. Dementsprechend gibt es eine Reihe von Haltevorrichtungen zum Halten der Substanzabgabevorrichtung innerhalb eines Durchgangs oder einer Körperhöhle eines Tiers.
  • Einige Systeme, die häufig zum Halten von Abgabevorrichtungen verwendet werden, die in eine Körperhöhle eines Tiers eingeführt werden können, schließen eine zusammendrückbare Spiralwendel ein, wie beispielsweise in den Patenten Nr. 228382 und 190350. Die zusammendrückbare Wendel kann häufig in die erforderliche Form zurückkehren, nachdem die Vorrichtung in die Körperhöhle des Tiers eingeführt worden ist.
  • Solche Wendeln hängen jedoch davon ab, daß die Gesamtgröße der Wendel die Wendel in der Körperhöhle eines Tiers hält. Dementsprechend kann der Platzbedarf der Wendel den Fluß von Körpersekreten behindern, was unerwünscht sein kann. Ein ungehinderter Fluß von Körpersekreten ist für das normale biologische Funktionieren des Tiers notwendig. Solche Körpersekrete schließen Schleim ein, wenn eine solche Vorrichtung vaginal verwendet wird.
  • Außerdem kann sich die Wendel typischerweise ausdehnen und dermaßen gegen einen beträchtlichen Bereich der Wand einer Körperhöhle eines Tiers drücken, daß sie zu sperrig sein kann, um wieder durch die Durchgänge zu passen, die in die Körperhöhle oder aus derselben führen.
  • Dementsprechend kann ein Entfernen der Vorrichtung, wenn die funktionelle Nutzbarkeit der Vorrichtung ausgeschöpft worden ist, schwierig sein.
  • Andere Systeme, die häufig zum Halten von Vorrichtungen innerhalb der Körperhöhle eines Tiers verwendet werden, haben eine Zahl von Lappen eingearbeitet, ähnlich denen von Patent Nr. 193976 und Patent Nr. 200564. Diese Lappen sind oft ausreichend flexibel, um für das Einführen in eine Körperhöhle eines Tiers aufeinander umzuklappen und danach aufzuklappen, nachdem sich die Vorrichtung innerhalb des Tiers befindet. Häufig erfüllen die Lappen einen doppelten Zweck, die Vonichtung innerhalb einer Körperhöhle eines Tiers zu halten und einen Wirkstoff in die Körperhöhle des Tiers freizusetzen, der oft in den Lappen oder in die Schicht um den Lappen imprägniert ist. Dementsprechend können die Lappen eine beträchtliche, sogar geriffelte, Oberfläche haben, um zu sichern, daß ausreichend Wirkstoff verfügbar ist, um die erforderliche Funktion zu erfüllen. Außerdem sind die Lappen oft speziell gestaltet, um eine große Oberfläche zu gewährleisten, um zu ermöglichen, daß die Körperflüssigkeiten auf diese Oberflächen wirken, um die in den Lappen enthaltenen Wirkstoffe zu extrahieren.
  • Jedoch kann die Oberfläche dieser Vorrichtungen wiederum den Fluß von Körpersekreten behindern. Außerdem ermöglicht die natürliche Elastizität der Lappen, daß die Lappen aufeinander umgeklappt werden, um zu ermöglichen, daß die Vorrichtung in die Körperhöhle des Tiers eingeführt und aus derselben entfernt wird. Es kann jedoch erforderlich sein, daß ein Bediener die Lappen während des Einführens der Vorrichtung in die Körperhöhle des Tiers manuell in der gefalteten Ausrichtung hält.
  • Weitere Systeme schließen schwenkbare Schenkel oder verzweigte Elemente ein, wie in den Patenten Nr. 215635 und 230023, die von einem oder beiden Enden des Körpers einer in die Körperhöhle eines Tiers eingeführten Vorrichtung vorstehen können. Wieder sind diese Schenkel oder Elemente, ebenso wie der Körper der Vorrichtung, typischerweise mit Wirkstoffen imprägniert, die in das Tier verabreicht werden müssen. Dementsprechend ist es wünschenswert, daß die Schenkel oder Elemente die Gesamtoberfläche der Vorrichtung vergrößern, um zu ermöglichen, daß die Wirkstoffe wirksamer aus der Vorrichtung und in das Tier extrahiert werden. Wieder ist das häufig mit solchen Vorrichtungen und Haltesystemen für diese Vorrichtungen verbundene Problem, daß die vergrößerte Oberfläche anfangs den Fluß der inneren Körpersekrete des Tiers behindern kann. Insbesondere den Fluß von Schleim in der Vagina des Tiers.
  • Mit der Zeit reduziert jedoch die Erosion der Polymerschichten, welche die Wirkstoffe enthalten, tatsächlich die Oberfläche, die Gesamtgröße und das Gesamtgewicht der Vorrichtung. Daher ist ein Problem, daß die Vorrichtung nicht die gleiche Haltefähigkeit hat, wenn sie kleiner und leichter wird.
  • Außerdem erfordern solche Systeme typischerweise eine Einsetzvorrichtung, wie beispielsweise diejenigen, die in den Patenten Nr. 215483 und 207341 beschrieben werden. Diese Einsetzvorrichtungen halten die Schenkel oder Elemente in eine erforderliche Position, um zu ermöglichen, daß die Vorrichtung und die Haltevorrichtung in die Körperhöhle des Tiers eingeführt werden.
  • Oft sind die Einsetzvorrichtungen komplizierte oder sperrige Strukturen, und sie sind gesondert von den Vorrichtungen, die sie einsetzen können. Ein Einschließen einer Einsetzvorrichtung mit der Vonichtung kann die Herstellungskosten erhöhen und ein Einführen der Vorrichtung in die Einsetzvorrichtung erfordern, wodurch die mit dem Einführen der Vorrichtungen in die Tiere verbundene Zeit verlängert wird.
  • Noch andere Systeme können eine Zahl von ausdehnbaren Rippen einschließen, wie beispielsweise im Patent Nr. 173926. Die Rippen können durch die Wirkung eines Tauchkolbensystems in eine mögliche Halteposition ausgedehnt werden. Wenn das Tauchkolbensystem freigegeben wird, kehren die ausdehnbaren Rippen zum Herausziehen in die nicht-ausgedehnte Position zurück. Diese Vorrichtungen werden jedoch typischerweise für Einzelanwendungen von pharmazeutischen Rezepturen in die Körperhöhle eines Tiers verwendet und sind nicht dafür vorgesehen oder geeignet, die Vorrichtung über längere Zeiträume zu halten. Die Sperrigkeit des Tauchkolbensystems könnte eine Quelle von Unbehagen für das Tier sein, wenn es an der Vorrichtung befestigt bleibt, die ausdehnbaren Rippen sind typischerweise ungeeignet, um eine Vorrichtung in einer größeren Körperhöhle zu halten, und die Oberfläche der Rippen würde den Sekretfluß des Körpers behindern.
  • Noch andere Haltevorrichtungen mögen ausreichende Abmessungen haben, um dadurch in der Körperhöhle eines Tiers gehalten zu werden, daß sie sich auf die Muskelspannung um die Haltevorrichtung verlassen. Solche Vorrichtungen werden typischerweise als vaginale Empfängnisverhütungsvorrichtungen für Tiere verwendet, wie beispielsweise im Patent Nr. 173808. Jedoch können die Abmessungen der Haltevorrichtung ein Einführen des Penis während einer versuchten Begattung durch das männliche Tier verhindern und/oder die Flüsse von Körpersekreten, insbesondere von Vaginalschleim, behindern.
  • Dementsprechend wäre es wünschenswert, wenn die Haltevorrichtung einer Substanzabgabevorrichtung ermöglichen würde, daß die Abgabevorrichtung leicht eingeführt und entfernt wird, dennoch für erforderliche Zeiträume zuverlässig gehalten würde und nicht den Fluß von Körpersekreten verhindern oder das normale Funktionieren durch ihre bloße physische Gegenwart beeinträchtigen würde.
  • Ebenso ist eine Reihe von Abgabevorrichtungen gut bekannt und findet weite Anwendung.
  • Viele schließen Pumpen ein und werden verwendet, um gebräuchliche Substanzen wie Benzin und Luft abzugeben. Einige Abgabevorrichtungen werden innerhalb eines lebenden Tiers verwendet, um nützliche Substanzen, wie beispielsweise Chemikalien oder Arzneimittel, abzugeben.
  • Beispielsweise ist eine Zahl von Abgabevorrichtungen bekannt, die Substanzen, wie beispielsweise Hormone, vaginal in Kühe einbringen. Der Zweck solcher Vorrichtungen ist, mit einiger Genauigkeit das Einsetzen der Brunst zu fördern. Dies ermöglicht dem Bauern, die Kühe zu einer Zeit künstlich zu besamen, in der sie am fruchtbarsten sind.
  • Beispielsweise legt das Patent Nr. 228382 von Neuseeland eine solche Abgabevorrichtung offen. Die offengelegte Vorrichtung besteht aus einer Spiralwendel, die aus einer Zahl von Segmenten besteht. Diese Segmente enthalten nützliche Substanzen, die entweder in dieselben imprägniert oder auf dieselben aufgetragen sind.
  • Die dem Tier zu verabreichende Substanz wird über einen Zeitraum durch die Wirkung von Körperflüssigkeiten nach und nach aus den Segmenten der Vorrichtung freigesetzt. Dementsprechend ist eine solche Vorrichtung auf die natürlichen Prozesse von Diffusion, Auflösung oder Osmose angewiesen, um die Substanz abzugeben.
  • Verschiedene andere Abgabevorrichtungen, wie sie in den Patenten Nr. 207341, 200564 und 215635 von Neuseeland beschrieben werden, setzen alle passiv, als Folge der Wirkung von Körperflüssigkeiten, Arzneimittel in die Körperhöhle frei.
  • Wenn jedoch beispielsweise die Brunst bei Tieren gesteuert wird, müssen zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche Hormone oder Konzentrationen in den Körper des Tiers freigesetzt werden. Um dies zu bewirken, hatten frühere Abgabevorrichtungen eine Zahl von Schichten, etwa mit unterschiedlichen Dicken, die sowohl aktive als auch passive Substanzen enthalten. Diese treten in den Körper durch Diffusion, Auflösung oder Osmose ein, wobei alle diese Prozesse davon abhängen, daß die Körperflüssigkeiten die Substanzabgabevorrichtung oder Abgabevorrichtungen innerhalb der Vorrichtung umgeben.
  • Beispielsweise kann es wünschenswert sein, ein bestimmtes Hormon über einen Zeitraum von zehn Tagen in den Körper einzubringen, danach über weitere zehn Tage kein Hormon und danach über einen weiteren Zeitraum ein anderes Hormon einzubringen. Die Abgabevorrichtung könnte Schichten mit Dicken proportional zu der Zeit haben, die diese Schichten schätzungsweise brauchen, um sich in das Körpersystem aufzulösen.
  • US-A-4944659, EP-A-0134614 und EP-A-0387439 legen Vorrichtungen zum Abgeben von Substanzen an Tiere offen. Jedoch betreffen diese Subkutanvorrichtungen, die allgemein ungeeignet sind für die Verwendungen, auf welche die vorliegende Erfindung gerichtet ist.
  • Leider sind mit diesen Vorrichtungen, die solche Abgabevorrichtungen enthalten, Probleme verbunden. Alle diese Vorrichtungen sind passive Vorrichtungen, die für das Einbringen der Wirksubstanzen in den Körper davon abhängen, daß sie von den Körperflüssigkeiten umgeben sind.
  • Die Einbringungsgeschwindigkeit dieser Substanzen hängt jedoch von einer Zahl von Faktoren der Körperflüssigkeiten, wie beispielsweise der Temperatur, der Schleimkonzentration, der Salzkonzentration, der Bewegungswirkung usw., ab. Diese Faktoren sind von Tier zu Tier veränderlich, was zu einer veränderlichen Zeitabstimmung und Konzentration der in den Körper eingebrachten Substanzen führt.
  • Weiterhin ist es, da die Substanzen der Umgebung des Körpers ausgesetzt sind, möglich, daß die Schichten abplatzen und eine vollkommen unpassende Substanz zu einer falschen Zeit in den Körper eingebracht wird. Also neigen solche Systeme dazu, sich auf die Abgabe eines einzigen aktiven Materials zu beschränken, oder bei mehr als einem wird das zweite Material am Anfang eingebracht.
  • Außerdem kann die Substanzabgabe in das Tier nicht gesteuert werden, sobald diese Abgabevorrichtungen in ein Tier eingesetzt sind, da sie vollkommen von der Umgebung abhängig ist, in der sie sich befindet.
  • Die Möglichkeit, die Menge und Zeitabstimmung der Abgabe einer Substanz mit einem gewissen Genauigkeitsgrad zu steuern, ist schwierig, da es eine Abhängigkeit von der äußeren Umgebung gibt, um die Voraussetzungen zu gewährleisten, damit die Abgabe stattfindet, wobei die Bedingungen das Volumen und die Geschwindigkeit der Abgabe bestimmen. Dementsprechend leiden Abgabevorrichtungen, die auf Osmose, Diffusion und Auflösung angewiesen sind, alle an einer Ungenauigkeit bei der Abgabe und haben eine arteigene geringe zeitliche Präzision.
  • Als Alternative dazu sind herkömmliche Pumpen oft groß und kompliziert. Sie enthalten bewegliche Teile, komplexe Ventilsysteme, sind üblicherweise schwer mit einem gewissen Genauigkeitsgrad zu bedienen und sind oft nicht zu Einsetzen in den Körper eines Tiers geeignet. Außerdem erfordern herkömmliche Pumpen oft regelmäßige Wartung.
  • Es wäre daher wünschenswert, wenn eine Abgabevorrichtung bereitgestellt werden könnte, die klein und einfach wäre, keine komplexen Teile enthielte, wartungsfrei wäre und die in den Körpern von Tieren oder anderen solchen Umgebungen verwendet werden könnte.
  • Es wäre außerdem wünschenswert, wenn eine Vorrichtung bereitgestellt werden könnte, die eine Abgabevorrichtung einschlösse, die genau bedient werden könnte, um Substanzen in präzisen Konzentrationen und mit präziser Zeitabstimmung in ein Tier abzugeben, und bei der eine solche Vorrichtung unabhängig von der Umgebung arbeiten könnte oder die Vorrichtung nur dann Substanzen in die Umgebung freisetzen könnte, wenn die Umgebung ideal wäre.
  • Außerdem wäre es wünschenswert, wenn eine gewisse Kontrolle über die Abgabevorrichtung ausgeübt werden könnte, nachdem die Vorrichtung im Tier untergebracht ist, und/oder wenn es eine Weise gäbe festzustellen, was innerhalb des Tiers in Bezug auf das Funktionieren der Vorrichtung und der zugeordneten Abgabevorrichtung geschieht.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die obigen Probleme anzugehen oder der Allgemeinheit wenigstens eine nützliche Wahl bereitzustellen.
  • Weitere Ziele und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden nun nur als Beispiel erörtert.
  • Nach der vorliegenden Erfindung wird eine Substanzabgabevorrichtung wie in Anspruch 1 dargelegt bereitgestellt. Bevorzugte Merkmale dieses Aspekts der Erfindung werden in den Ansprüchen 2 bis 18 dargelegt.
  • Zur leichteren Bezugnahme soll die Substanzabgabevorrichtung, die in eine Körperhöhle oder einen Durchgang eines Tiers eingeführt werden kann, nun einfach als die „Vorrichtung" bezeichnet werden, obwohl es sich verstehen sollte, daß dieser Begriff nicht als einschränkend angesehen werden soll.
  • Die Substanzabgabevorrichtung ist dafür geeignet, in eine Körperhöhle und/oder einen Durchgang eines Tiers eingeführt zu werden, wo sie über eine geeignete Haltevorrichtung über einen definierten Zeitraum gehalten wird, bis ihre funktionelle Nutzbarkeit ausgeschöpft worden ist, wonach sie entfernt werden kann. Während auf die Einführung in die Vagina eines Tiers Bezug genommen wird, sollte es sich verstehen, daß die Vorrichtung für eine Verwendung mit anderen natürlichen Körperhöhlen und/oder Durchgängen angepaßt werden kann.
  • Die Vorrichtung schließt außerdem eine Abgabeeinrichtung zum Abgeben der Substanzen) an einen Auslaß der Vorrichtung ein. Die Abgabeeinrichtung schließt wenigstens eine Leitung, die eine Substanz enthalten kann, wenigstens eine Druckvorrichtung, die Druck auf die Leitung ausüben kann, und Ventilmittel ein.
  • Der in der Beschreibung verwendete Begriff Druck bedeutet das Ausüben von Kraft. Der Begriff Druckvorrichtung schließt jeden zum Ausüben der erforderlichen Kraft verwendeten Mechanismus ein und schließt eine Pumpe oder ein Feder-Tauchkolben-System ein.
  • Der durch die Druckvorrichtung ausgeübte Druck wird durch die Steuerungsmittel ausgelöst, geregelt und gesteuert. Das Ausüben von Druck durch die Druckvorrichtung bewirkt eine austreibende Kraft auf die Substanz. In Verbindung mit der Aktivierung der Ventilmittel durch die Steuerungsmittel wird eine Bewegung der Substanz in der Leitung zum Auslaß hin bewirkt. Die Abgabe ist aktiv und gesteuert.
  • Der in dieser Beschreibung verwendete Begriff Substanz soll jede Substanz einschließlich einer Flüssigkeit oder eines Gases bedeuten.
  • Der in dieser Beschreibung verwendete Begriff Leitung soll jede Vorrichtung bedeuten, die eine Substanz befördern kann, und kann in manchen Fällen ein Behälter sein.
  • Der in dieser Beschreibung verwendete Begriff Ventil soll jedes Mittel, einschließlich automatischer oder anderer Vorrichtungen, bedeuten, das zum Ausüben einer Kraft auf eine Substanz verwendet wird oder dieselbe von der Leitung zum Auslaß befördern kann. Bei einigen Ausführungsbeispielen können die Ventilmittel unterschieden von den abwechselnden Druckvorrichtungen sein und/oder eine oder alle derselben ersetzen.
  • Der in dieser Beschreibung verwendete Begriff Anker soll jede Vorrichtung aus einem geeigneten Material bedeuten, die mit einem magnetischen oder einem anderen Kraftfeld behandelt werden kann oder auf dasselbe reagieren kann und deren Funktionsfähigkeit gesteigert wird, wenn sie in die Nähe eines Magneten oder einer anderen Kraft gebracht wird.
  • Der in dieser Beschreibung verwendete Begriff Spulenelement soll jede Vorrichtung meinen, die auf eine Energiezufuhr derart reagieren kann, daß in der Nähe des Spulenelements ein Magnetfeld oder ein anderes Kraftfeld erzeugt wird.
  • Bei herkömmlichen Substanzabgabevorrichtungen zur Verwendung innerhalb von Körpern oder anderen ähnlichen Umgebungen wird die Substanz durch die natürlichen Prozesse von Osmose, Diffusion oder Auflösung passiv abgegeben. Die Geschwindigkeit und das Volumen der Substanzabgabe werden durch die natürlichen Prozesse bestimmt. Die Geschwindigkeit und das Volumen der Substanzabgabe können folglich nicht durch künstliche Mittel gesteuert oder verändert werden. Es wird angenommen, daß die Druckvorrichtungen und/oder Ventilmittel ein Mittel zum aktiven Abgeben der Substanz bereitstellen. Das aktive Abgeben einer Substanz stellt ein Mittel zum Kontrollieren der Geschwindigkeit und des Volumens der abgegebenen Substanz bereit.
  • Die Pumpe und/oder Ventilmittel der Abgabevorrichtung können durch eine Vielzahl von Mitteln gesteuert werden. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen ist das Steuerungsmittel ein Mikroprozessor. Es sollte sich jedoch verstehen, daß eine anderer Steuerungsmechanismus, wie beispielsweise ein anwendungsspezifischer integrierter Schaltkreis (Application Specific Integrated Circuit – ASIC), verwendet werden kann.
  • Die Vorzüge einer aktiven Kontrolle über das Einbringen der Substanz sind leicht zu erkennen. Die Druckvorrichtungen werden durch den Steuerungsmechanismus aktiv betätigt, und folglich können die Geschwindigkeit und das Volumen der abgegebenen Substanz gesteuert werden. Dementsprechend bedeutet eine aktive Abgabe, daß es eine größere Kontrolle gibt, so daß die genaue Konzentration der Substanz zur genauen Zeit abgegeben werden kann, unabhängig vom die Substanzabgabevorrichtung oder die Abgabevorrichtung umgebenden Umfeld.
  • Die Mittel, durch die der Mikroprozessor diese Pumpe steuern kann, können variieren. Die Pumpe kann durch eine Energiequelle (etwa eine Batterie, eine äußere Quelle wie beispielsweise der Körper des Tiers, ein Magnetfeld, eine Feder oder dergleichen) betreiben werden, und die Funktion des Mikroprozessors kann lediglich sein, die Pumpen mit der Energiequelle zu verbinden oder von derselben zu trennen.
  • Als Alternative dazu kann der Mikroprozessor das Ventil oder die Ventile steuern, die den Substanzfluß von der Abgabevorrichtung und der Substanzabgabevorrichtung ermöglichen oder verhindern.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung kann der Mikroprozessor programmiert werden, um das Freisetzen von wechselnden Dosen unterschiedlicher Hormone in das Tier zu vorher festgelegten Zeiten zu steuern und folglich die genaue Bestimmung ermöglichen, wann die Brunst auftritt.
  • Es gibt weitere Vorzüge einer aktiven Steuerung der Substanzabgabe an ein Tier. Beispielsweise können Sensoren bereitgestellt werden, welche die Umgebung um die Substanzabgabevorrichtung oder die Abgabevorrichtung überwachen. Die Sensoren können bestimmen, wann die Umgebung ideal für die Zufuhr einer Substanz in den Körper des Tiers ist. Auf diese Informationen kann danach der Mikroprozessor ansprechen, um die Abgabevorrichtung zum Abgeben dieser Substanzen zu steuern.
  • Beispielsweise könnten die Sensoren Faktoren in der die Substanzabgabevorrichtung und/oder die Abgabevorrichtung umgebenden Körperflüssigkeit, wie beispielsweise Temperatur, Säuregehalt, Viskosität oder selbst Geruch, bestimmen. Diese physiologischen Indikatoren können in einigen Fällen genauer sein als ein Kalenderdatum, um zu bestimmen, wann einem Tier bestimmte Substanzen zugeführt werden sollten. Mit einer aktiven Steuerung ist eine genaue Reaktion auf diese physiologischen Bedingungen möglich.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann der Mikroprozessor tatsächlich in Abhängigkeit von der Umgebung, in der sich die Vorrichtung befindet, sowohl die Größe der Dosis als auch die Zeitabstimmung ändern.
  • Bei anderen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann die Abgabevorrichtung fernbetätigt werden. Beispielsweise kann die Vorrichtung innerhalb des Tiers über einen Zeitraum inaktiv bleiben, bis der Bauer den Fruchtbarkeitszyklus zu beginnen wünscht. In diesem Stadium kann der Bauer eine dem Tier äußere Vorrichtung haben, welche das Funktionieren der Abgabevorrichtung auslöst oder den Mikroprozessor in Gang setzt. Diese äußere Vorrichtung kann viele Formen annehmen, zum Beispiel kann sie ein Funksender, ein Ultraschallsender, ein Magnet usw. sein.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann ein Fernprogrammieren des Mikroprozessors von außerhalb des Tiers oder zur Zeit des Einsetzens möglich sein.
  • Bei anderen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann der Mikroprozessor in der Lage sein, mit einer äußeren Vorrichtung zu kommunizieren. Beispielsweise kann der Mikroprozessor Daten zurückmelden darüber, wie viel Substanz abgegeben worden ist, die Temperatur der Umgebung usw.
  • Ein geeigneter Mikroprozessor für eine Verwendung mit der vorliegenden Erfindung ist ein Vierbit-Mikroprozessor oder ein Achtbit-Einchip-Mikroprozessor, wie beispielsweise ein pic 16c54 oder Z8 oder Motorola 6805.
  • Obwohl in dieser gesamten Beschreibung Bezug auf eine Verwendung der vorliegenden Erfindung als eine Substanzabgabevorrichtung oder Abgabevorrichtung zur Verwendung innerhalb von Tieren genommen worden ist, sollte es sich verstehen, daß die beschriebenen Abgabevorrichtungen, Steuerungsmechanismen und Haltevorrichtungen bei Substanzabgabevorrichtungen in anderen Umgebungen verwendet werden können, insbesondere in Umgebungen, in denen es nicht möglich ist, direkt auf die Substanzabgabevorrichtung zuzugreifen.
  • Weitere Aspekte der vorliegenden Erfindung werden offensichtlich aus der folgenden Beschreibung, die nur als Beispiel gegeben wird, und mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
  • 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 2 eine schematische perspektivische Ansicht einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 3 eine schematische Draufsicht einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 4 ein schematischer Querschnitt der Haltevorrichtung in 3, nach diesem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, ist, und
  • 5 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 6 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 7 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 8 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 9 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 10 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 11 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 12 ein schematischer Querschnitt einer Haltevorrichtung nach einem anderen Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 13 eine schematische Ansicht einer eingepaßten peristaltischen Vorrichtung nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist, und
  • 14 eine Ansicht der Wirkung der Druckvorrichtung auf die flexible Leitung ist, und
  • 15 eine schematische Ansicht einer Abgabevorrichtung ist, die nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, und
  • 16 eine schematische Ansicht eines Ventils einer Abgabevorrichtung ist, das nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet wird, und
  • 17 ein schematischer Querschnitt einer Abgabevorrichtung ist, die nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet wird, und
  • 18 eine schematische Ansicht eines offenen Ventils einer Abgabevorrichtung ist, das nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet wird, und
  • 19 eine schematische Ansicht eines geschlossenen Ventils einer Abgabevorrichtung ist, das nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet wird, und
  • 20 eine graphische Darstellung eines möglichen Zyklus ist, der mit der vorliegenden Erfindung eingeleitet werden kann.
  • BESTE WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Mit Bezug auf die Schemata nur als Beispiele wird eine Substanzabgabevorrichtung bereitgestellt, die allgemein durch den Pfeil 1 angezeigt wird. Die Substanzabgabevorrichtung 1 schließt eine Haltevorrichtung ein, die allgemein durch den Pfeil 2 angezeigt wird. Die Substanzabgabevorrichtung 1 kann in eine Körperhöhle oder einen Durchgang eines Tiers eingeführt werden.
  • Die Haltevorrichtung 2 schließt mehrere Arme 3 ein, dadurch gekennzeichnet, daß die Arme 3 wesentlich flexibel sind.
  • 1 und 2 sind schematische perspektivische Ansichten der Haltevorrichtung 2 für eine Vorrichtung 1, die in eine Körperhöhle eines Tiers eingeführt werden kann, nach einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • Die mehreren Arme 3 der Haltevorrichtung 2 sind wesentlich gerade, dünn und wesentlich rund, um die Beeinträchtigung des normalen Flusses von Körpersekreten, wie beispielsweise Schleim in der Vagina, zu verringern.
  • Der Schaft 4 jedes Arms 3 ist wesentlich länglich, um zu ermöglichen, daß die Haltevorrichtung 2 mit den Wänden der Körperhöhle eines Tiers ineinandergreift. Die Spitze 5 jedes Arms 3 hat eine wesentlich größere Querschnittsabmessung als der Schaft 4 des Arms 3. Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen ist die Spitze 5 wesentlich knollenförmig, was Probleme einer Reizung der Innenwände der Körperhöhle des Tiers vermeidet.
  • Die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 sind wesentlich flexibel, was ermöglicht, das die Arme 3 zum Einführen in die Körperhöhle eines Tiers ausgerichtet werden können, und ebenfalls ermöglicht, daß die Arme 3 den Kräften der inneren peristaltischen Wellen innerhalb der Körperhöhle des Tiers widerstehen. Die wesentliche Flexibilität der Arme 3 ermöglicht, daß sich die Arme 3 als Reaktion auf die peristaltischen Wellen biegen ohne zu brechen, und ermöglicht, daß die Arme 3 in ihre vollständig ausgestreckte Halteposition zurückkehren, sobald die peristaltischen Wellen vorübergegangen sind.
  • Die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 werden als ein integraler Teil des Körpers einer Vorrichtung 1 geformt, an der die Haltevorrichtung 2 befestigt wird. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 an der Verbindung 7 zwischen dem Schaft 4 des Arms 3 und dem Körper der Vorrichtung 1 (wie in 7 bis einschließlich 10) mit elastischen Scharnieren 6 versehen. Oder, bei einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel, die Arme 3 sind vollständig an den Körper der Vorrichtung 1 geformt (wie in 5, 6, 11 und 12).
  • Die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 können bewegt werden zwischen einer ausgerichteten Einführposition (wie in 5, 7, 9 und 11) und einer ausgestreckten Halteposition (wie in 6, 8, 10 und 12). In der Einführposition können die Arme 3, wie in 5 und 7 gezeigt, wesentlich parallel zum Körper der Vorrichtung 1 ausgerichtet werden. Als Alternative dazu können die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 bei anderen bevorzugten Ausführungsbeispielen, wie in 9 und 11, mit einander und der Längsachse der Vorrichtung 1 ausgerichtet werden.
  • Die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 können durch die Wirkung eines gefederten Bundes 8 in der ausgestreckten Halteposition arretiert werden. Wenn sich die Haltevorrichtung 2 in ihrer Einführposition befindet, wird der gefederte Bund aufwärts gerichtet, wie in 5, 7, 9 und 11 gezeigt. Während des Einführungsprozesses, wenn auf die Arme 3 kein Druck mehr durch einen Bediener, eine Einsetzvorrichtung oder die Wände der Öffnung des Durchgangs oder der Körperhöhle, in welche die Vorrichtung eingeführt wird, ausgeübt wird, können sich die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 zur ausgestreckten Halteposition hin bewegen. Diese Bewegung der Arme 3 aktiviert den gefederten Bund 8, um sich in einer Richtung wesentlich ausgerichtet mit der Längsachse des Körpers der Vorrichtung 1 und zu den Armen 3 hin zu bewegen. Der gefederte Bund 8 kann in Verbindung mit den elastisch schwenkbaren Armen 3, wie in 8, oder in Verbindung mit den wesentlich flexiblen Armen 3, wie in 6, durch die Wirkung des gefederten Bundes 8 in Verbindung mit einem Tauchkolben 9 und elastisch schwenkbaren Armen 3, wie in 10, oder durch die Wirkung eines gefederten Bundes 8 in Verbindung mit dem Tauchkolben 9 und der wesentlichen Flexibilität der Arme 3, wie in 12, arbeiten.
  • Der gefederte Bund 8 arbeitet, um die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 in einer Ebene wesentlich senkrecht zum Körper der Vorrichtung 1 zu arretieren. Wenn sie in der ausgestreckten Halteposition arretiert sind, befinden sich die Arme 3 der Haltevorrichtung 2 in einer wesentlich radialen Anordnung um den Körper der Vorrichtung 1, wie in 1 und 2.
  • Ein Entfernen der Haltevorrichtung 2 kann durch ein Herausziehen der Vorrichtung 1 bewirkt werden. Während des Herausziehens können die wesentlich flexiblen Arme 3 der Haltevorrichtung 2 wieder in eine Position wesentlich parallel zu oder ausgerichtet mit der Längsachse des Körpers der Vorrichtung 1 ausgerichtet werden. Dieses Ausrichten kann durch Druck erreicht werden, den die Wände des Durchgangs oder der Körperhöhle des Tiers, durch welche die Vorrichtung entfernt wird, auf die Arme 3 ausüben.
  • Mit Bezug auf 13 wird eine allgemein durch den Pfeil 10 angezeigte peristaltische Vorrichtung illustriert, die in eine allgemein durch den Pfeil 11 angezeigte Abgabevorrichtung gepaßt wird.
  • Die Abgabevorrichtung 11 umfaßt ein Gehäuse 12, das Behälter 13 enthält, welche die durch die Abgabevorrichtung 11 abzugebenden Substanzen enthalten. Die Behälter 13 haben Verbindungsleitungen 14 zu drei Druckvorrichtungen in der Form von Piezopumpen 15.
  • Eine flexible Leitung 16 führt zum Auslaß 17 der Abgabevorrichtung 11. Die Leitung 16 paßt zwischen drei Piezopumpen 15 und einen Druckvorrichtungssteuerungsmechanismus 18.
  • Bei dieser Vorrichtung 1 ist der Steuerungsmechanismus 18 ein Mikroprozessor.
  • Ebenfalls innerhalb des Gehäuses 12 befinden sich eine Energiequelle 19 in der Form einer Batterie und ein Einlaß 20a, der Luft in das Gehäuse 12 läßt und das Erzeugen eines Vakuums verhindert.
  • 14 illustriert die Wirkung der Piezopumpe 15 auf die flexible Leitung 16.
  • Wenn von jeder Pumpe 15 nacheinander Druck auf die flexible Leitung 16 ausgeübt wird, wird die Substanz 21 längs der flexiblen Leitung 16 geschoben. Die Pumpen 15 haben Zwangsführungen 22.
  • Der Betrieb der vorliegenden Erfindung kann wie folgt stattfinden. Die Verbindungsleitungen 14 können bewirken, daß die Substanzbehälter 13 Substanz in die flexible Leitung 16 freisetzen. Die Druckvorrichtungen 15 üben Druck auf die flexible Leitung 16 aus, um die Substanz längs der flexiblen Leitung 16 zum Substanzauslaß 17 zu bewegen.
  • 15 illustriert ebenfalls die Konstruktion einer Abgabevorrichtung 11. Die Abgabevorrichtung 11 hat ein Außengehäuse 12, ein aktives Abgabemittel in der Form einer Pumpe 23, ein Steuerungsmittel in der Form eines Mikroprozessors 18, eine Energiequelle in der Form einer Batterie 19 und Behälter 13, um die abzugebenden Substanzen aufzunehmen.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel haben die Behälter 13 flexible Wände und befinden sich nahe dem einen Ende der Abgabevorrichtung 11.
  • Der Einlaß 20a umfaßt ein Einwegventil, das sich am Ende des Gehäuses 12 befindet. Der Einlaß 20a führt in einen Luftraum 24 angrenzend an die Behälter 13.
  • Die Behälter 13 sind durch Leitungen mit der Pumpe 23 verbunden, die wiederum mit einem Auslaß 17 am dem Einwegventil entgegengesetzten Ende des Gehäuses 12 verbunden ist.
  • Im Betrieb werden die Pumpe 23 und der Mikroprozessor 18 durch die Batterie 19 gespeist. Der Mikroprozessor 18 schaltet die Pumpe 23 ein und wählt, welche der Substanzen in den Behältern 13 zu einer vorher festgelegten Zeit durch die Leitungen zum Auslaß 17 zu pumpen sind. Die Pumpwirkung bewirkt, daß Luft in das Einwegventil und den Luftraum 24 eintritt. Dies ermöglicht, daß die Behälter mit flexiblen Wänden unter dem Luftdruck zusammenfallen, wenn die Substanz aus denselben gepumpt wird.
  • 16, 17, 18 und 19 illustrieren ein Dosierventil 20 eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, das nach einem Prinzip der umgekehrten magnetischen Polarität funktioniert.
  • Das Dosierventil 20 besteht aus einem beweglichen Anker 25 und einem ruhenden Anker 26. Die Anker 25 und 26 werden vorzugsweise aus Weicheisen oder einem anderen magnetisierten Material hergestellt.
  • Bei diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel enthält der Behälter 13 eine abzugebende Wirksubstanz. Die Wirksubstanz ist in einem Fluid aufgelöst oder suspendiert, so daß die resultierende Lösung eine niedrige bis mäßige Viskosität hat, wie sie beispielsweise bei schwachen wäßrigen Lösungen, Alkohol oder dünnflüssigem Öl zu finden ist.
  • Der Behälter 13 wird unter Druck gesetzt. Der Druck kann durch eine Zahl von Mitteln, beispielsweise ein Feder-Tauchkolben-System, ausgeübt werden.
  • Dieses Ausführungsbeispiel beruht auf der Aktivierung eines Spulenelements 27. Das Spulenelement 27 wird vorzugsweise mit einer niedrigen Frequenz und mit einem sehr niedrigen Arbeitszyklus betrieben. Typischerweise werden die Ein-Aus-Zeiten des Spulenelements 27 jedoch größer als eine Sekunde sein.
  • Wenn das Spulenelement 27 aktiviert wird, tritt eine Solenoidwirkung auf. Diese wiederum bewirkt, daß der bewegliche Anker 25 vom ruhenden Anker 26 angezogen wird.
  • Wenn das Spulenelement 27 abgeschaltet wird, baut sich der Magnetisierungskreis ab. Wenn sich der Magnetisierungskreis abbaut, dann wird ein Volumen der Wirkfluidlösung, das vom Behälter 13 in eine Dosierkammer 29 übergegangen ist und im Volumen dem verschobenen Durchmesser des beweglichen Ankers 25 gleicht, aus dem Auslaß 17 geschoben. Das Ventil 20 schließt eine Scheibe ein, die als eine Rückschlagklappe wirkt. Dementsprechend bewirkt dies, daß das verschobene Fluidvolumen vorwärts geschoben wird, wenn das Spulenelement 27 abgeschaltet wird.
  • Während das Spulenelement 27 aktiviert ist, wird der bewegliche Anker 25 gegen den ruhenden Anker 26 gedichtet. Diese Dichtung verhindert, daß die Dosierkammer aus dem Behälter 13 neu gefüllt wird. Dementsprechend ist das Dosiervolumen verhältnismäßig unabhängig von dem Fluidbehälterdruck und der Schaltzeit des Ventils 20.
  • Eine Feder 28 wird verwendet, um den beweglichen Anker 25 und das Dosierventil 20 fest auf dem Auslaß 17 zu halten. Die Kraft der Feder 28 muß nur ausreichen, um zu sichern, daß das Ventil 20 zuverlässig dichtet.
  • Bei einigen Ausführungsbeispielen können Metall-Lamellen um das Spulenelement 27 und innerhalb des Auslasses 17 verwendet werden, um die Wirksamkeit des Dosiersystems zu verbessern.
  • Vorzugsweise ist der ruhende Anker 26 in Kontakt mit dem im Behälter 13 enthaltenen Fluid.
  • Dementsprechend kann eine geeignete Schutzschicht verwendet werden, um den ruhenden Anker 26 und ebenfalls den beweglichen Anker 25 vor den Wirkungen des abgegebenen Fluids zu schützen.
  • Bei anderen Ausführungsbeispielen der vorliegenden Erfindung kann der bewegliche Anker 25 unterschiedlich konfiguriert sein, um eine flache Platte mit lasergebohrten oder chemisch gefrästen Hohlräumen einzuschließen, welche die Dosierkammer(n) bilden.
  • 19 illustriert ein mögliches Dosierszenario, das die Abgabe unterschiedlicher Dosen unterschiedlicher Hormone (angezeigt durch unterschiedliche Füllfarben) über vorher festgelegte Zeiten zeigt, wobei das Brunstdatum fest definiert wird.
  • Aspekte der vorliegenden Erfindung sind nur als Beispiel beschrieben worden, und es sollte sich verstehen, daß an derselben Modifikationen und Hinzufügungen vorgenommen werden können, ohne vom Rahmen derselben abzuweichen, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert wird.

Claims (19)

  1. Substanzabgabevorrichtung (1), die zum aktiven Abgeben wenigstens einer Substanz in eine natürlich vorkommende Körperhöhle eines Tiers in der Lage ist, in welche die Substanzabgabevorrichtung (1) eingeführt werden soll, wobei die Substanzabgabevorrichtung (1) eine Haltevorrichtung (2), ein Körpergehäuse (12) und ein mit einer Abgabeeinrichtung (11) verbundenes Steuerungsmittel (18) einschließt, wobei das Steuerungsmittel (18) dafür geeignet ist, das Freisetzen der Substanz oder Substanzen zu steuern, wobei die Haltevorrichtung dafür geeignet ist, die Substanzabgabevorrichtung während der Abgabe der Substanz oder Substanzen in der Körperhöhle zu halten, wobei das Steuerungsmittel elektrisch betrieben wird und programmiert werden kann, um den Betrieb eines Ventils (20) und/oder einer oder mehrerer Druckvorrichtungen (15, 23) auszulösen, um so das unabhängige Freisetzen der Substanz oder Substanzen aus der Abgabeeinrichtung in Übereinstimmung mit spezifischen Zeit- und/oder Volumenfolgen für die Substanz oder Substanzen aktiv zu steuern, um zu genauen Zeiten eine Abgabe der Substanz oder Substanzen in genauen Konzentrationen und Volumina in die Körperhöhle zu bewirken.
  2. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Steuerungsmittel, das den Betrieb der Abgabeeinrichtung steuert, ebenfalls in der Lage ist, wenigstens einen der folgenden Parameter zu regeln: a) die Zeitsteuerung, b) das Volumen und c) die Konzentration der aus der Abgabeeinrichtung der Substanzabgabevorrichtung freigesetzten Substanz oder Substanzen.
  3. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Steuerungsmittel einen Mikroprozessor (18) und/oder eine anwendungsspezifische integrierte Schaltung ("application specific integrated circuit" – ASIC) umfaßt.
  4. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 3, bei der das Steuerungsmittel dafür geeignet ist, den Betrieb der Abgabeeinrichtung durch Verbinden und Trennen der Druckvorrichtung oder Druckvorrichtungen mit/von einer oder mehreren Energiequellen (19) zu steuern, welche die Druckvorrichtung oder Druckvorrichtungen speisen.
  5. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 4, bei der die Druckvorrichtung oder Druckvorrichtungen wenigstens ein Pumpmittel einschließt/einschließen.
  6. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 5, bei der das oder jedes Pumpmittel elektrisch betrieben wird.
  7. Substanzabgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, bei der die Energiequelle oder Energiequellen wenigstens eine der Komponenten Batterie, Magnetfeld, Feder und Körpervorgänge des Tiers einschließt/einschließen.
  8. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 7, bei der die Druckvorrichtung oder Druckvorrichtungen durch die gleiche(n) Energiequelle oder Energiequellen gespeist wird/werden wie das Steuerungsmittel.
  9. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 3, bei der das Steuerungsmittel dafür geeignet ist, den Betrieb des Ventilmittels der Abgabeeinrichtung zu steuern, um den Fluß der Substanz oder Substanzen zu ermöglichen oder zu verhindern, um so zu einer genauen Zeit ein aktives Freisetzen eines oder beider der Parameter genaues Volumen und genaue Konzentration einer Substanz aus der Abgabeeinrichtung zu bewirken.
  10. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Steuerungsmittel fernprogrammiert werden kann.
  11. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 10, bei der das Steuerungsmittel dafür geeignet ist, von außerhalb des Tiers, vor, während oder nach der Einführungszeit der Substanzabgabevorrichtung in die Körperhöhle des Tiers, programmiert zu werden.
  12. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Steuerungsmittel außerdem fernausgelöst werden kann.
  13. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 12, bei der das Steuerungsmittel dafür geeignet ist, durch eine externe Auslösevorrichtung ausgelöst zu werden, die eine der Komponenten Radiosender, Ultraschallsender und Magnet einschließt.
  14. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das programmierbare Steuerungsmittel dafür geeignet ist, die Abgabeeinrichtung aktiv zu steuern, um die Substanz oder Substanzen unabhängig von Umgebungsveränderungen um eine oder beide der Komponenten Substanzabgabevorrichtung und Abgabeeinrichtung freizusetzen.
  15. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das programmierbare Steuerungsmittel dafür geeignet ist, die Abgabeeinrichtung aktiv zu steuern, um die Substanz oder Substanzen ebenfalls als Reaktion auf Umgebungsveränderungen um eine oder beide der Komponenten Substanzabgabevorrichtung und Abgabeeinrichtung freizusetzen.
  16. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 15, bei der das Steuerungsmittel auf Veränderungen um die Substanzabgabevorrichtung und die Abgabeeinrichtung reagiert, die über in der Substanzabgabevorrichtung eingeschlossene Sensoren nachgewiesen werden können, die eine Rückmeldung an das Steuerungsmittel bereitstellen.
  17. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 16, bei der das Steuerungsmittel dafür geeignet ist, die Rückmeldung zu verarbeiten und die erforderliche Abgabefolge zu starten, um die erforderliche(n) Substanz oder Substanzen in die Körperhöhle des Tiers einzubringen, wenn festgestellt wird, daß die Umgebung ideal für das Einbringen der Substanz oder Substanzen ist.
  18. Substanzabgabevorrichtung nach Anspruch 17, bei der die Vorrichtung dafür geeignet ist, die Umgebung auf der Grundlage eines oder mehrerer der Parameter Temperatur, Viskosität einer Körperflüssigkeit, Hormonspiegel, Spiegel einer aus der Substanzabgabevorrichtung freigesetzten Substanz, Säuregehalt oder Geruch zu bewerten.
  19. Substanzabgabevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, zum Steuern des aktiven Einbringens von mehr als einer Substanz in die Körperhöhle eines Tiers, bei der das Kontrollmittel dafür geeignet ist, den Betrieb der Abgabeeinrichtung der Substanzabgabevorrichtung zu steuern, so daß die Substanzen als vorher festgelegte Mengen eingebracht werden, die vorher festgelegte Konzentrationen haben, die aus der Abgabeeinrichtung zu vorher festgelegten Zeiten in die Körperhöhle eines Tiers abgegeben werden, und bei der das Steuerungsmittel dafür geeignet ist, wenigstens eine Energiequelle in der Substanzabgabevorrichtung zu steuern, um das Einbringen zu steuern.
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