DE69628461T2 - Zahnärtzliche anordnung - Google Patents

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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen zahnmedizinische Implantate. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein zahnmedizinisches Implantat, das einen rohrförmigen Körper umfasst, der durch einen Dehnungsmechanismus in einer Bohrung in einem Kieferknochen stabil verankert werden kann, und ein zweiteiliges Sofortbefestigungslager zur Verwendung in Verbindung mit dem zahnmedizinischen Implantat. Im Einzelnen betrifft die vorliegende Erfindung eine zahnmedizinische Anordnung, eine Implantatanordnung mit einem länglichen, hohlen Körper umfassend, der einen Mantel umfasst, der in einer Bohrung aufgenommen werden kann, die in einem Kieferknochen eines Patienten ausgebildet wurde, und ein an den Mantel anschließendes und vom Mantel abstehendes Trägermittel, wobei das Trägermittel dafür eingerichtet ist, aus der Bohrung herauszuragen, um ein Prothesenteil zu tragen, und mindestens eine radial auswärts weisende ebene Oberfläche aufweist, in die das Prothesenteil eingreifen kann, um Drehung relativ zueinander zu vermeiden (vgl. US-Patent Nr. 4 850 870, Lazzara et al. erteilt).
  • Zahnmedizinische Implantate der Art, die in einer im Kieferknochen geschaffenen Bohrung aufgenommen werden können, sind auf dem Fachgebiet seit Langem bekannt. Typischerweise umfassen derartige Implantate einen durchbrochenen Körperteil, der in eine Bohrung eingesetzt wird, die in den Knochen gebohrt wurde. Der Körperteil ist derart entworfen, dass während einer Zeit von ungefähr vier oder sechs Monaten nachdem er eingesetzt wurde, Knochengewebe in die Durchbrechungen wächst und dadurch den Körper des Implantats an der Stelle innerhalb der Knochenbohrung festsetzt. Nach dieser Zeit von vier bis sechs Monaten wird ein künstlicher Zahn oder ein anderes prothetisches Teil am Körperteil befestigt.
  • Das Verfahren ist in verschiedener Hinsicht ungünstig. An erster Stelle ist das Verfahren langwierig und erfordert mehrfache Besuche beim Zahnarzt. Zweitens wird der Patient während der langen Zeit, die das Knochengewebe benötigt, in und um das Implantat zu wachsen, an der Stelle, an die eventuell das prothetische Teil, wie etwa ein künstlicher Zahn, kommt, mit einer unbequemen und unschönen Lücke gelassen. Außerdem stellt dieses Verfahren nicht immer eine angemessene Verankerung des Implantats im Kieferknochen sicher, so dass sich das Implantat mit der Zeit lockern kann.
  • Um die Nachteile des oben beschriebenen Standardverfahrens zu überwinden, wurden mehrere Arten von Implantaten vorgeschlagen, die mechanische Sperrmittel zur Befestigung des Implantates an der Stelle in der Bohrung im Kieferknochen anwenden. Beispielhaft für derartige Vorrichtungen ist die Vorrichtung, die im US-Patent Nr. 3 708 883, Flander erteilt, beschrieben wird. Ein verbessertes zahnmedizinisches Implantat wird in den US-Patenten Nr. 5 004 421 und 5 807 199 dargestellt und beschrieben, die Lazarof erteilt wurden. Das zahnmedizinische Implantat nach Lazarof verwendet mechanische Befestigungsmittel, anders als die Vorrichtung von Flander enthält die Vorrichtung von Lazarof jedoch Mittel, durch die ausgewählte Zahnprothesen einer Standardausführung zusammengeschraubt werden können. Auf diese Weise können Winkelkorrekturen der Prothese, wie etwa eines künstlichen Zahnes, auf einfache Weise erfolgen. Außerdem ist in einer Form das Implantat nach Lazarof durch zwei getrennte, aber zusammenarbeitende Befestigungsmechanismen stabil in der Bohrung im Knochen befestigt. Der erste Befestigungsmechanismus umfasst ein selbstschneidendes, äußeres Gewinde, das am rohrförmigen Körper der Vorrichtung vorgesehen ist, das durch Drehung der Vorrichtung in einer ersten Richtung in den Knochen geschraubt wird. Der zweite, hiermit zusammenarbeitende Befestigungsmechanismus umfasst mehrere in den Knochen eindringende Verankerungsklingen, die am Mantelteil des rohrförmigen Körpers ausgebildet sind und die erst in eine in den Knochen eingreifende Stellung gebracht werden, nachdem das Implantat stabil in den Knochen eingeschraubt wurde. Die Verankerungsklingen werden durch Drehen eines gewindeten Dehnungsorgans, ebenfalls in einer ersten Richtung, in die in den Knochen eingreifende Stellung gebracht. Da jedoch das Gewinde am Dehnungsorgan dem Gewinde am rohrförmigen Körper entgegengerichtet ist, drängen die Rotationskräfte, die auf das Ausdehnungsorgan ausgeübt werden, ständig das Implantat in der Festziehrichtung. In anderen Worten wird das Implantat, während die Verankerungsklingen auswärts gedrückt werden, laufend in den Gewindeeingriff mit dem Knochen gedrängt. Dieses Konzept der doppelten Blockierung ermöglicht es, das gewählte prosthetische Teil sofort am Implantat anzubringen, ohne dass der Patient ein zweites Mal zum Zahnarzt zurückkehren müsste.
  • Häufig wird ein Lager, auf das eine Zahnprothese geformt wird, an einem freien Ende des zahnmedizinischen Implantats befestigt. Typischerweise haben die vorbekannten Lager entweder einen Bolzen aufgenommen, der in Längsrichtung durch eine offene zentrale Bohrung verlief, um das Lager am Implantat zu befestigen, oder es war ein durchgehend gewindeter Schaft vorgesehen, um zu ermöglichen, das Lager direkt in das Implantat einzuschrauben. Eine derartige Befestigung des Lagers am Implantat war jedoch nicht vollkommen zufriedenstellend, da es sehr ungünstig ist, wenn irgendeine Relativbewegung zwischen dem Lager und dem Implantat zugelassen wird, wenn sie erst einmal zusammengebaut sind, und insbesondere, nachdem eine Prothese am Lager befestigt wurde. Wenn das Lager nicht geradezu an das Implantat geklebt wird, besteht immer die Möglichkeit, das das Lager sich davon löst, was zu unerwünschter Drehung der zahnmedizinischen Prothese führt.
  • Da zahnprothetische Vorrichtungen üblicherweise in einem Labor hergestellt werden, besteht eine Hauptsorge von Zahnärzten und Zahntechnikern in der exakten Informationsübermittlung vom Patienten/Zahnarzt zum Labor. Zu diesen Informationen gehören Größe und Form der Nachbarzähne, die Stellung des Implantats und die präzise Form des Lagers, da es bei der Vorbereitung häufig vom Zahnarzt geformt wird.
  • Dementsprechend bestand ein Bedarf an einem verbesserten zahnmedizinischen Implantat, das einen vereinfachten Aufbau hat und das Vorteile gegenüber dem Stand der Technik aufweist. Außerdem besteht Bedarf an einem verbesserten Sofortbefestigungslager, das nicht zu Drehungen relativ zum zahnmedizinischen Implantat in der Lage ist, wenn erst einmal eine Zahnprothese, wie etwa eine Krone, angefügt wurde.
  • Ziel der Erfindung ist es, diesem Bedarf zu entsprechen und andere damit verbundene Vorteile zu bieten und ein sofort belastbares, zahnmedizinisches Implantat zu schaffen, das über einen Mantel verfügt, der in eine gedehnte Stellung im Kieferknochen des Patienten gebracht werden kann und ein zahnprothetisches Teil durch Schraubung aufnehmen kann.
  • Dieses Ziel wird durch eine zahnmedizinische Anordnung mit den in Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen erreicht. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung besteht in einer neuartigen zahnmedizinischen Anordnung, ein zahnmedizinisches Implantat und eine zweiteilige Lageranordnung umfassend, die am zahnmedizinischen Implantat befestigt werden kann. Insbesondere umfasst die zahnmedizinische Implantatanordnung einen länglichen, hohlen Körper, der einen Mantel umfasst, der in einer Bohrung aufgenommen werden kann, die in einem Kieferknochen eines Patienten ausgebildet wurde, und ein an den Mantel anschließendes und vom Mantel abstehendes Trägermittel, wobei das Trägermittel dafür eingerichtet ist, aus der Bohrung herauszuragen, um ein Prothesenteil (in der vorliegenden Erfindung die Lageranordnung) zu tragen, und mindestens eine radial auswärts weisende ebene Oberfläche aufweist, in die das Prothesenteil eingreifen kann, um Drehung relativ zueinander zu vermeiden. Der Mantel kann radial innerhalb der Bohrung aus einer ersten eingezogenen Stellung in eine zweite gedehnte Stellung bewegt werden und weist eine innere Schulter auf. Die zahnmedizinische Implantatanordnung umfasst außerdem eine Zugschraube zum Hineinziehen einer Dehnungsmutter in den Mantel, wobei die genannte Zugschraube über einen Kopf verfügt, der auf der inneren Schulter des hohlen Körpers ruht, und einen gewindeten Schaft, der mit dem Kopf verbunden ist und sich zu einem Ende des Mantels erstreckt. Die Dehnungsmutter, die über eine kegelstumpfförmige, in den Mantel eingreifende Seitenwand verfügt, umfasst einen inneren, gewindeten Hohlraum, in den der Schaft der Zugschraube eingeschraubt wird. Drehung der Zugschraube durch den inneren Hohlraum der Dehnungsmutter bewirkt eine radiale Bewegung des Mantels aus der ersten, eingezogenen Stellung in die zweite, gedehnte Stellung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die Lageranordnung einen Lagerkragen, der über mindestens eine radial einwärts weisende, ebene Oberfläche verfügt, wobei, wenn der Lagerkragen auf mindestens einen Teil des Trägermittels gesetzt ist, die radial weisenden Oberflächen des Trägermittels und des Lagerkragens zusammenpassen, um Drehungen des Lagerkragens relativ zum zahnmedizinischen Implantat zu verhindern. Die Lageranordnung umfasst außerdem eine Lagerschraube mit einem Kopf, der auf der vom zahnmedizinischen Implantat abweisenden Seite am Lagerkragen anliegend angeordnet werden kann, und einen sich durch den Lagerkragen erstrecken könnenden Schaft zur Befestigung am zahnmedizinischen Implantat.
  • Der Mantel umfasst mindestens zwei Verankerungsabschnitte, die aus der ersten, eingezogenen Stellung in die zweite, gedehnte Stellung bewegt werden können. Außerdem verfügt der Mantel über eine geneigte Innenfläche und mehrere in Umfangsrichtung voneinander beabstandete, in Längsrichtung verlaufende Schlitze, die die Verankerungsabschnitte voneinander trennen. Die Verankerungsabschnitte enthalten Knocheneindringmittel zum Eindringen in den Knochen des Patienten bei Bewegung der Abschnitte in die zweite, gedehnte Stellung.
  • Die Dehnungsmutter verfügt über einen in den Mantel eingreifenden Bereich, der eine geneigte Außenfläche aufweist, die durch Drehung der Zugschraube durch den inneren, gewindeten Hohlraum der Dehnungsmutter mit der geneigten Innenfläche des Mantels in Eingriff gebracht werden kann. Die Dehnungsmutter weist außerdem mehrere Dornen auf, die für die Ausrichtung mit den in Längsrichtung verlaufenden Schlitzen ausgebildet sind. Die Zugschraube ist vollständig innerhalb des Mantels angeordnet und durch das Trägermittel zugänglich.
  • Das Trägermittel enthält einen Ring mit einem Durchmesser, der größer ist, als die Bohrung. Der Ring bildet eine von der Bohrung wegweisende Schulter. Das Trägermittel umfasst außerdem einen oberen sechskantigen Teil, der vom Ring absteht und der mehrere radial nach außen weisende, ebene Flächen aufweist. Weiterhin ist eine an die Schulter anschließende Abschrägung vorgesehen, die den oberen sechskantigen Teil umgibt.
  • Eine Elastomerkugel wird zwischen dem Schaft der Lagerschraube und dem Kopf der Zugschraube zusammengedrückt.
  • Der Lagerkragen umfasst mehrere radial einwärts weisende, ebene Flächen, die eine Innensechskantfläche bilden. Wenn der Lagerkragen auf mindestens einen Teil des Trägermittels gesetzt ist, passen die radial weisenden Oberflächen des Trägermittels und des Lagerkragens zusammen, um Drehung des Lagerkragens relativ zum hohlen Körper zu verhindern. Der Lagerkragen umfasst einen Hauptkörper, der auf mindestens einen Teil des Trägermittels gesetzt werden kann, und einen Kragen auf der von der Implantatanordnung abweisenden Seite des Hauptkörpers. Der Kragen weist mehrere radial auswärts weisende ebene Oberflächen auf, die eine sechskantige äußere Peripherie bilden. Der Lagerkragen enthält außerdem einen innengewindeten Abschnitt, durch den der Schaft der Lagerschraube verläuft. Eine innere Abschrägung ist derart ausgebildet, dass sie in eine komplementäre äußere Abschrägung eingreift, die am zahnmedizinischen Implantat vorgesehen ist. Vorzugsweise ist der Lagerkragen mit Titannitrid plattiert, um ihm eine goldene Farbe zu verleihen.
  • Die Lagerschraube umfasst einen Kopf, der auf der vom hohlen Körper abweisenden Seite am Lagerkragen anliegend angeordnet werden kann. Der Schaft kann zur Befestigung am hohlen Körper durch den Lagerkragen verlaufen. Hierzu ist der Schaft an einem seiner Enden gewindet und wird in einem Innengewinde des hohlen Körpers aufgenommen.
  • Im Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese zur Befestigung an der Lageranordnung wird als Erstes eine Transferhülse auf das Lager gesetzt und dann vom Mund ein Abdruck gemacht, wobei die Transferhülse in den Abdruck übergeht. Eine Abdruckhülse wird dann verwendet, um einen Abdruck des Lagers zu machen. Der Abdruck des Lagers in der Abdruckhülse wird dann mit einem Verbundwerkstoff gefüllt. Die Abdruckhülse wird dann auf ein Implantatgegenstück gesetzt. Nach dem Aushärten des Verbundwerkstoffes werden die Abdruckhülse und ihre Abdruckmasse vom Implantatgegenstück entfernt, um ein patientenspezifisches Gegenstück zu fertigen, das ein exaktes Duplikat des Lagers ist.
  • Das patientenspezifische Gegenstück wird dann durch die Transferhülse in den Abdruck des Mundes gesetzt. Unter Verwendung des Abdruckes des Mundes bei eingebautem patientenspezifischem Gegenstück wird ein Formstoffabguss des Mundes hergestellt und dann wird der Formstoffabguss verwendet, um die Zahnprothese zu formen.
  • Im Einzelnen wird eine Wachshülse auf das patientenspezifische Gegenstück gesetzt, das vom Formstoffabguss absteht. Die Wachshülse wird mit Wachs gefüllt und ein Wachsmodell der Zahnprothese wird dann auf die Wachshülse modelliert. Das Wachsmodell und die Wachshülse werden dann vom Formstoffabguss abgenommen und in einen anderen Formstoffabguss eingehüllt, der dann ausgegossen wird, um in bekannter Weise die Zahnprothese herzustellen.
  • Vorzugsweise klemmen die Transferhülse, die Abdruckhülse und die Wachshülse auf entsprechenden Teilen des Lagers und des patientenspezifischen Gegenstücks in derselben Weise fest, was Drehungen relativ zueinander verhindert. Wenn die Krone fertiggestellt ist (mit einer äußeren Form entsprechend dem Wachsmodell und einem inneren Hohlraum entsprechend der Form der Lageranordnung), wird ein Klebstoff verwendet, um die Zahnprothese an der Lageranordnung im Mund des Patienten zu befestigen.
  • Als einstweilige Maßnahme kann ein Provisorium zum Aufsetzen auf die Lageranordnung gefertigt werden, wobei eine Behandlungskronenhülse verwendet wird, die in einem Gebisszahn, gefüllt mit einem Verbundwerkstoff, angeordnet wird. Vorzugsweise sind die Behandlungskronenhülse ebenso, wie der Lagerkragen mit Titannitrid plattiert, um diesen Teilen ein goldenes Aussehen zu verleihen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierteren Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen hervorgehen, die beispielhaft die Prinzipien der Erfindung darstellen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die beigefügten Zeichnungen stellen die Erfindung dar. Es zeigen:
  • 1 eine Teilschnittansicht, die ein zahnmedizinisches Implantat in einem Kieferknochen zeigt, wobei das Implantat eine dem Patienten angepasste Lageranordnung trägt, an der eine Porzellankrone befestigt ist,
  • 2 eine Explosionsvorder- und -teilschnittansicht des zahnmedizinischen Implantats und der Lageranordnung der 1,
  • 3 einen Vertikalschnitt der in 2 dargestellten Teile, der die Befestigung der Lageranordnung am zahnmedizinischen Implantat darstellt,
  • 4 eine vergrößerte Teilschnittansicht des Bereichs, der als Ganzes in 3 mit Nummer 4 bezeichnet ist,
  • 5 einen Vertikalschnitt des rohrförmigen Körperteils des in den 2 und 3 dargestellten zahnmedizinischen Implantats,
  • 6 eine Draufsicht des rohrförmigen Körperteils, im Wesentlichen längs der Linie 6-6 der 5,
  • 7 einen Aufriss und Teilschnitt einer Lagerschraube, wie sie in den 2 und 3 dargestellt ist, die einen Teil der Lageranordnung bildet,
  • 8 eine Draufsicht der Lagerschraube im Wesentlichen entlang der Linie 8-8 der 7,
  • 9 einen Aufriss und Teilschnitt eines Lagerkragens, wie er in den 2 und 3 dargestellt ist, der einen Teil der Lageranordnung bildet,
  • 10 eine Draufsicht des Lagerkragens im Wesentlichen entlang der Linie 10-10 der 9,
  • 11 eine Unteransicht des Lagerkragens im Wesentlichen entlang der Linie 11-11 der 9,
  • 12 einen Vertikalschnitt einer Wachshülse, deren Anwendung vollständiger in Verbindung mit der Besprechung der 4245 erklärt wird,
  • 13 eine Draufsicht der Wachshülse im Wesentlichen entlang der Linie 13-13 der 12,
  • 14 eine Unteransicht der Wachshülse im Wesentlichen entlang der Linie 14-14 der 12,
  • 15 einen Vertikalschnitt einer Behandlungskronenhülse, deren Anwendung vollständiger in Verbindung mit der Besprechung der 35 und 36 erklärt wird,
  • 16 eine Draufsicht der Behandlungskronenhülse im Wesentlichen entlang der Linie 16-16 der 15,
  • 17 eine Unteransicht der Behandlungskronenhülse im Wesentlichen entlang der Linie 17-17 der 15,
  • 18 einen Vertikalschnitt einer Transferhülse, deren Anwendung vollständiger in Verbindung mit der Besprechung der 2830 und 3840 erklärt wird,
  • 19 einen Aufriss einer Abdruckhülse, die vollständiger in Verbindung mit der Besprechung der 3134 und 37 erklärt wird,
  • 20 einen vergrößerten Aufriss der Abdruckhülse im Wesentlichen entlang der Linie 20-20 der 19,
  • 21 eine Draufsicht der Abdruckhülse im Wesentlichen entlang der Linie 21-21 der 20,
  • 22 eine Unteransicht der Abdruckhülse im Wesentlichen entlang der Linie 22-22 der 20,
  • 23 einen Aufriss eines Implantatgegenstücks, dessen Verwendung in Verbindung mit der Beschreibung der 34 und 3745 besprochen wird,
  • 24 eine vergrößerte Schnittansicht im Wesentlichen entlang der Linie 24-24 der 23,
  • 25 eine Draufsicht des Implantatgegenstücks im Wesentlichen entlang der Linie 25-25 der 24 und
  • 2646 Schritte eines Verfahrens zur Herstellung einer Zahnprothese, wobei
  • 26 eine Querschnittansicht eines Kieferknochens ist, die das zahnmedizinische Implantat darstellt, das darin angeordnet ist,
  • 27 die Schritte der Befestigung der Lageranordnung am zahnmedizinischen Implantat und Formgebung zur Ausbildung eines patientenspezifischen Lagers darstellt,
  • 28 den Schritt des Aufsetzens der Transferhülse auf das patientenspezifische Lager,
  • 29 den Schritt der Abnahme eines Abdruckes des Mundes vom patientenspezifischen Lager und der Transferhülse,
  • 30 den Schritt der Entfernung der Transferhülse mit der Abdruckmasse,
  • 31 den Schritt des Aufsetzens der mit Abdruckmasse gefüllten Abdruckhülse auf das patientenspezifische Lager,
  • 32 den Schritt des Entfernens der Abdruckhülse aus dem Mund,
  • 33 den Schritt des Ausfüllens der Vertiefung in der Abdruckhülse, die der Form des patientenspezifischen Lagers entspricht, mit einem Verbundwerkstoff,
  • 34 den Schritt des Aufsetzens der mit Verbundwerkstoff gefüllten Abdruckhülse auf das Implantatgegenstück,
  • 35 den Schritt des Aufsetzens der Behandlungskronenhülse der 15 auf das patientenspezifische Lager und Füllen eines Provisorium (vorläufigen Zahnes) mit einem Verbundwerkstoff,
  • 36 das Aufsetzen des mit Verbundwerkstoff gefüllten Provisoriums auf das patientenspezifische Gegenstück und die Behandlungskronenhülse als Zwischenschritt zur Schaffung einer vorläufigen Zahnprothese, während die endgültige Krone im Labor hergestellt wird,
  • 37 den Schritt des Entfernens der Abdruckhülse vom Implantatgegenstück unter Hinterlassen einer Formstoffmatrize, deren Form der patientenspezifischen Lageranordnung entspricht, und dadurch Formung eines patientenspezifischen Gegenstücks,
  • 38 den Schritt des Einsetzens des patientenspezifischen Gegenstücks in die in den Mundabdruck eingebettete Transferhülse,
  • 39 den Schritt der Fertigung eines Formstoftabgusses des Mundes auf dem patientenspezifischen Gegenstück,
  • 40 den Schritt des Entfernens des Abgusses und des Mundabdruckes vom Formstoftabguss,
  • 41 eine perspektivische Ansicht ist, die den Formstoffabguss mit dem darin eingebetteten patientenspezifischen Gegenstück darstellt,
  • 42 den Schritt des Aufsetzens einer Wachshülse auf das vom Formstoffabguss abstehende patientenspezifische Gegenstück,
  • 43 den Schritt des Ausfüllens der Wachshülse mit einem Wachs zur Umhüllung des freiliegenden Teils des patientenspezifischen Gegenstücks,
  • 44 den Schritt der Formung eines Wachsmodells der Zahnprothese,
  • 45 den Schritt des Entfernens des Wachsmodells zum Zweck der Formung einer Krone unter Anwendung herkömmlicher Gießverfahren, und
  • 46 den Schritt der Befestigung der endgültigen Krone, die einen inneren Hohlraum aufweist, der präzise zur Außenform der patientenspezifischen Lageranordnung passt, an der patientenspezifischen Lageranordnung im Mund des Patienten.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Wie in den Zeichnungen zum Zweck der Erläuterung dargestellt, betrifft die vorliegende Erfindung ein neuartiges zahnmedizinisches Implantat 50 und eine zweiteilige Lageranordnung 52, die mit dem zahnmedizinischen Implantat zusammengebaut ist, und ein Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese 54, die schließlich an der Lageranordnung 52 befestigt wird.
  • Wie in den 1-5 dargestellt, umfasst das zahnmedizinische Implantat 50 einen länglichen, rohrförmigen Körper 56, der in einer Bohrung 58 aufgenommen werden kann, die im Kieferknochen 60 des Patienten ausgebildet wurde. Der rohrförmige Körper 56 ist mit Innengewinde 62 versehen, das dafür eingerichtet ist, einen gewindeten Schaftteil 64 der Lageranordnung 52 eingeschraubt aufzunehmen. Der rohrförmige Körper 56 weist einen Mantelteil 66 auf, der radial aus einer ersten, eingezogenen Stellung (dargestellt in den 2 und 3) in eine zweite, gedehnte Stellung (dargestellt in 1) gebracht werden kann. Zur Bewegung des Mantelteils 66 in die zweite, gedehnte Stellung ist ein Dehnungsmittel vorgesehen, das in den Zeichnungen als eine Dehnungsmutter 68 und eine Zugschraube 70 umfassend dargestellt ist. Wie in 3 dargestellt, umfasst der rohrförmige Körper 56 eine innere Schulter 72, auf der ein Schlitzkopf 74 der Zugschraube 70 ruht. Ein gewindeter Schaftteil 76 der Zugschraube 70 erstreckt sich unter der Schulter 72 im Wesentlichen zu einem unteren Ende des rohrförmigen Körpers 56, wo die Dehnungsmutter 68 auf den gewindeten Schaft 76 geschraubt ist. Die Dehnungsmutter 68 weist eine kegelstumpfförmige, in den Mantel eingreifende Seitenwand auf, die derart ausgebildet ist, dass sie in einwärts abgeschrägte oder geneigte Seitenwände 80 eingreift, die im Mantelteil 66 des rohrförmigen Körpers 56 vorgesehen sind.
  • Wie am besten in den 2 und 5 zu erkennen, ist der Mantelteil 66 des rohrförmigen Körpers 56 mit vier in Umfangsrichtung voneinander beabstandeten, in Längsrichtung verlaufenden Schlitzen 82 versehen, die vier getrennt bewegliche Knochenverankerungssegmente 84 begrenzen, die jeweils in den Knochen eindringende Mittel aufweisen, die in Form einer Reihe in Längsrichtung voneinander beabstandeter, klingenförmiger Knocheneindringvorsprünge 86 vorgesehen sind. Wenn die Dehnungsmutter 68 in den rohrförmigen Körper 56 gezogen wird, werden die Knochenverankerungsmittel 84 auswärts gespreizt, so dass die Eindringvorsprünge 86 derart in den Knochen schneiden, dass sie den rohrförmigen Körper 56 innerhalb der Bohrung 58 stabil festklemmen. Wenn die Dehnungsmutter 68 in den rohrförmigen Körper 56 gezogen wird, wandern Dorne 88, die von einem oberen Teil der Dehnungsmutter 68 auswärts ragen, aufwärts durch die in Längsrichtung verlaufenden Schlitze 82, um eine Drehung der Dehnungsmutter 68 relativ zum rohrförmigen Körper 56 zu verhindern.
  • Wenn das zahnmedizinische Implantat 50 korrekt im Kieferknochen 60 des Patienten angeordnet ist, wie in 26 dargestellt, ragt ein oberer Teil des zahnmedizinische Implantats vom Kieferknochen nach oben. Dieser Teil umfasst einen zylindrischen Ring 90, dessen Durchmesser im Allgemeinen geringfügig größer ist, als der Durchmesser der Bohrung 58, und ganz oben einen äußerlich sechskantigen Teil 92. Der zylindrische Ring 90 weist eine im Wesentlichen ebene obere Schulter 94 auf und eine Abschrägung 96 schafft einen Übergang zwischen der oberen Schulter 94 und anschließenden Oberflächen des oberen Sechskants 92.
  • Vor Einsetzen des zahnmedizinische Implantats 50 in den Kieferknochen 60 eines Patienten wird zunächst in den Kieferknochen gebohrt, um eine Bohrung 58 eines ausgewählten Durchmessers zu schaffen, vorzugsweise eines geringfügig geringeren Durchmessers, als dessen des zylindrischen Ringes 90. Das zahnmedizinische Implantat 50 wird einfach durch Einsetzen der Zugschraube 70 in den rohrförmigen Körper 56 derart, dass ein Schlitzkopf 74 auf der inneren Schulter 72 ruht, vorbereitet. Die Dehnungsmutter 68 wird auf das untere Ende des gewindeten Schaftes 76 gerade soweit geschraubt, dass sichergestellt ist, dass die Dorne 88 der Dehnungsmutter 68 korrekt mit den in Längsrichtung verlaufenden Schlitzen 82 ausgerichtet sind. Diese Anordnung aus dem rohrförmigen Körper 56, der Zugschraube 70 und der Dehnungsmutter 68 wird dann in die Bohrung 58 gesetzt. Ein Schraubenzieher kann durch das obere Ende des rohrförmigen Körpers 56 eingeführt werden, um die Zugschraube 70 zu drehen, um die Dehnungsmutter 68 aufwärts in den rohrförmigen Körper 56 zu ziehen. Wenn erforderlich, kann ein Schraubenschlüssel verwendet werden, um den oberen Sechskant 92 zuhalten, um eine Drehung des rohrförmigen Körpers 56 zu verhindern. Die Dorne 88 stellen sicher, dass die Dehnungsmutter 68 sich nicht relativ zum rohrförmigen Körper 56 dreht. Wenn die Dehnungsmutter 68 in den rohrförmigen Körper 56 gezogen wird, spreizen sich die Knochenverankerungssegmente 84 auswärts, so dass die Eindringvorsprünge 86 sich derart in den Knochen schneiden, dass der rohrförmige Körper 56 stabil in der Bohrung festgeklemmt wird.
  • Die Lageranordnung 52 umfasst zwei Hauptbestandteile, nämlich eine Lagerschraube 98 und einen Lagerkragen 100. Die Lagerschraube 98 umfasst einen Kopf 102 und einen Schaft 104, der sich vom Kopf 102 zum gewindeten Schaft 64 erstreckt. Der Kopf 102 hat eine kegelstumpfförmige Außenfläche mit mehreren in Umfangsrichtung verlaufenden Rillen 106, die zur sitzseitigen Änderung der Form der Lageranordnung beitragen. Der Kopf 102 weist außerdem eine Schulter 108 auf, die einen Übergangsbereich zwischen der kegelstumpfförmigen Außenfläche des Kopfes und einer im Wesentlichen zylindrischen Außenfläche desselben bildet, die im Lagerkragen 100 angeordnet wird. Ein Hohlraum 110 in Längsrichtung ist im Kopf vorgesehen und eine Innensechskantfläche 112 ist im Hohlraum 110 ausgebildet. Die Innensechskantfläche 112 erleichtert das Drehen der Lagerschraube unter Verwendung eines geeigneten Werkzeugs, um den gewindeten Schaft 64 im Innengewinde 62 des rohrförmigen Körpers 56 des zahnmedizinischen Implantats 50 festzuziehen.
  • Der Lagerkragen 100 weist einen Hauptkörperteil 114 auf, der derart ausgebildet ist, dass er auf der oberen Schulter 94 des zylindrischen Ringes 90 des rohrförmigen Körpers 56 ruht, und einen oberen Kragen 116, der über eine Außensechskantfläche verfügt. Ein zentraler Hohlraum, der in Längsrichtung durch den Lagerkragen 100 verläuft, weist einen gewindeten Abschnitt 118 auf, durch den der gewindete Schaft 64 der Lagerschraube 98 verläuft, und eine Innensechskantfläche 120, die derart ausgebildet ist, dass sie dem oberen Sechskant 92 des rohrförmigen Körpers 56 genau angepasst ist. Außerdem ist der Lagerkragen 100 unmittelbar anschließend an die Innensechskantfläche 120 mit einer Abschrägung 122 versehen, die derart ausgebildet ist, dass sie genau zur an die obere Schulter 94 anschließenden Abschrägung 96 passt.
  • Vorteilhaft ist, dass die Lageranordnung 52 sich von den vorbekannten Konstruktionen darin unterscheidet, dass die Anordnung in zwei verschiedene Bestandteile aufgeteilt worden ist: die Lagerschraube 98 und den Lagerkragen 100. In der Anwendung wird der Lagerkragen auf den zylindrischen Ring 90 des rohrförmigen Körpers 56 gesetzt, so dass die Innensechskantfläche 120 zum oberen Sechskant 92 passt und eine Unterkante des Hauptkörperteils 114 auf der oberen Schulter 94 ruht. Diese Anordnung verhindert Drehungen des Lagerkragens 100 relativ zum zahnmedizinischen Implantat 50. Die gegenüber angeordneten Abschrägungen 96 und 122 dienen dazu, eine korrekte Ausrichtung in Längsrichtung des Lagerkragens 100 mit dem rohrförmigen Körper 56 sicherzustellen. Die Lagerschraube 98 wird durch den Lagerkragen 100 in das zahnmedizinische Implantat 50 geschraubt, bis sowohl die Lagerschraube 98 als auch der Lagerkragen 100 stabil auf dem Implantat 50 befestigt sind. Diese besondere Anordnung stellt sicher, dass der Ersatz oder die Zahnprothese, die an der Lageranordnung 52 befestigt wird, an beiden Bestandteilen, 98 und 100, angebracht ist, wodurch deren Drehung relativ zueinander verhindert wird. In vorbekannten Lagern wird üblicherweise eine Schraube in den offenen Innenraum des Lagers eingesetzt, um das Lager an seiner Stelle zu halten. Diese Schraube kann sich lockern, da kein Teil der Prothese direkt an die Schraube angepasst ist.
  • Vorzugsweise sind die Außenflächen des Lagerkragens 100 mit Titannitrid plattiert, um dem Lagerkragen 100 eine goldene Farbe zu verleihen. Dies ist vor allem aus ästhetischen Gründen wünschenswert. Je nach der Beschaffenheit des Zahnfleisches des Patienten wäre in einigen Fällen ein silberner Lagerkragen sichtbar. Die goldene Farbe eines mit Titannitrid plattierten Lagerkragens minimisiert das Durchschimmern, indem sie dem Lagerkragen eine natürlichere Farbe verleiht.
  • Wie in den 2 und 3 dargestellt, wird eine Elastomerkugel 124 zwischen dem Ende des gewindeten Schaftes 64 und dem oberen Ende des Schlitzkopfes 74 der Zugschraube 70 eingefügt. Diese Elastomerkugel, vorzugsweise aus einem Silikonelastomerwerkstoff, wird einfach auf den Schlitzkopf 74 gelegt, bevor die Lagerschraube 98 festgezogen wird. Wenn der gewindete Schaft 64 im Innengewinde 62 des rohrförmigen Körpers 56 festgezogen wird, wird die Kugel 124 zusammengedrückt. Dies dient dazu, eine Kraft auf die Zugschraube 70 und auf die Lagerschraube 98 auszuüben, wodurch ein Widerstand gegen Drehungen dieser Teile relativ zum rohrförmigen Körper 56 erzeugt wird. Eine Feder wäre ein äquivalentes Bauteil.
  • Die 1214 zeigen eine Wachshülse 126. Die Funktion der Wachshülse wird unten in Verbindung mit den Verfahrensschritten, die in den 4245 dargestellt sind, vollständig beschrieben. Die Wachshülse 126 besteht vorzugsweise aus einem durchsichtigen Kunststoffmaterial, dass mit einem Wachsmodell einer Dentalkrone ausgebrannt werden kann, die unter Anwendung normaler Gießverfahren hergestellt werden soll. Die Wachshülse 126 ist im Wesentlichen zylindrisch mit einem offenen oberen Ende 128 und einem offenen unteren Ende 130. Mehrere Ringe 132 in Umfangsrichtung sind vorgesehen, um die Handhabung der Wachshülse 126 zu erleichtern. Eine sechskantige Innenfläche 134 ist in einem inneren Hohlraum 136 vorgesehen und derart ausgebildet, dass sie mit einem oberen Kragen 138 des Implantatgegenstücks 140 (gezeigt in den 2325) genau zusammenpasst. Der obere Kragen 138 des Implantatgegenstücks 140 entspricht in der Form dem oberen Kragen 116 des Lagerkragens 100. Anschließend an die sechskantige Innenfläche 134 weist der innere Hohlraum 136 eine innere Schulter 142 auf, die derart ausgebildet ist, dass in sie ein oberes Ende des oberen Kragens 138 des Implantatgegenstücks 140 eingreift.
  • Die 1517 zeigen eine Behandlungskronenhülse 144. Die Behandlungskronenhülse 144 besteht üblicherweise aus denselben gehärteten Metallen, umgibt die Lageranordnung 52 und den rohrförmigen Körper 56 und weist einen im Wesentlichen rohrförmigen Hauptkörper 146 auf. Mehrere in Umfangsrichtung verlaufende Ringe 148 sind vorgesehen, um die Handhabung der Behandlungskronenhülse 144 zu erleichtern und außerdem um die Verbindung von Verbundwerkstoffen damit zu erleichtern. Die Verwendung der Behandlungskronenhülse 144 wird unten in Verbindung mit den in den 35 und 36 dargestellten Verfahrensschritten näher beschrieben.
  • Die innere Form der Behandlungskronenhülse 144 ist mit der inneren Form des unteren Bereichs der Wachshülse 126 identisch. In dieser Hinsicht weist die Behandlungskronenhülse 144 eine Innensechskantfläche 150 auf, deren Form dafür entworfen ist, präzise mit der Außensechskantfläche des oberen Kragens 116 des Lagerkragens 100 zusammenzupassen. Außerdem ist eine innere Schulter 152 anschließend an die Innensechskantfläche 150 vorgesehen, um eine innere Sitzfläche für die Behandlungskronenhülse 144 an einer oberen Fläche des oberen Kragens 116 zu schaffen. Wie der Lagerkragen 100 ist die Behandlungskronenhülse 144 vorzugsweise mit einem Titannitridwerkstoff plattiert, um ihr aus denselben Gründen, wie sie oben besprochen wurden, eine goldene Farbe zu verleihen.
  • 18 zeigt eine Transferhülse 154. Die Funktion der Transferhülse wird unten in Verbindung mit den in den 28-30 und 38-40 dargestellten Verfahrensschritten vollständig beschrieben. Draufsicht und Unteransicht der Transferhülse 154 sind mit der Draufsicht und der Unteransicht der Behandlungskronenhülse 144 identisch, wie sie in den 16 und 17 dargestellt sind.
  • Die Transferhülse 154 ist im Wesentlichen eine verkürzte Ausführung der Behandlungskronenhülse 144. Sie weist einen rohrförmigen Hauptkörper 156 mit mehreren in Umfangsrichtung verlaufenden, äußeren Ringen 158 auf. Eine Innensechskantfläche 160 ist vorgesehen, um den oberen Kragen 116 des Lagerkragens 100 passgenau aufzunehmen. Außerdem ist eine innere Schulter 162 vorgesehen, um unmittelbar auf einem oberen Ende des oberen Kragens 116 zu ruhen.
  • Die 1922 zeigen eine Abdruckhülse 164. Die Funktion der Abdruckhülse 164 wird unten in Verbindung mit den in den 3134 und 37 beschriebenen Verfahrensschritten beschrieben. Die Abdruckhülse besteht vorzugsweise aus einem durchsichtigen Kunststoff und umfasst einen im Wesentlichen rohrförmigen Körper 166, der vier Durchbrechungen 168 aufweist. Die Durchbrechungen erleichtern die Verschiebung von Verbundwerkstoff, wenn ein Abdruck abgenommen wird, wie unten beschrieben wird. Die Abdruckhülse 164 hat einen ähnlichen Aufbau, wie die Wachshülse 126, und umfasst ein offenes oberes Ende 170, ein offenes unteres Ende 172 und einen inneren Hohlraum 174. Im inneren Hohlraum 174 ist eine Innensechskantfläche 176 vorgesehen, die derart geformt ist, dass sie präzise sowohl mit dem oberen Kragen 116 des Lagerkragens 100, als auch mit dem oberen Kragen 138 des Implantatgegenstücks 140 zusammenpasst. Eine innere Schulter 178 ist anschließend an die Innensechskantfläche 176 vorgesehen, um ein oberes Ende der oberen Kragen 116 und 138 aufzunehmen.
  • Es sei darauf hingewiesen, dass die innere Form der Innensechskantflächen und inneren Schultern der Wachshülse 126, der Behandlungskronenhülse 144, der Transferhülse 154 und der Abdruckhülse 164 identisch sind. Damit ist beabsichtigt, dass jedes dieser Bauteile präzise in derselben Weise auf die identischen oberen Kragen 116 und 138 des Lagerkragens 100 und des Implantatgegenstücks 140 passen.
  • Die 2325 zeigen das Implantatgegenstück 140. Die Funktion des Implantatgegenstücks 140 wird unten in Verbindung mit den in den 34 und 3745 dargestellten Verfahrensschritten beschrieben. Das Implantatgegenstück 140 weist einen im Wesentlichen rohrförmigen Körper auf, der drei in Umfangsrichtung verlaufende Ringe 180 aufweist. Der untere Teil des Implantatgegenstücks 140 ist lediglich für bequeme Handhabung und Befestigung in einem Formstoffabguss 182 (siehe 41) geformt. Der obere Teil 184 des Implantatgegenstücks 140 hat dieselbe äußere Form, wie der Lagerkragen 100, einschließlich eines Hauptkörperteils 186 (der dieselbe Form hat, wie der Hauptkörperteil 114) und des oberen Kragens 138 (der dieselbe Form hat, wie der obere Kragen 116).
  • Unter Betrachtung der 2646 wird jetzt das Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese beschrieben. Als Erstes wird das zahnmedizinische Implantat 50 in die Bohrung 58 im Kieferknochen 60 eingesetzt, wie oben beschrieben und in 26 dargestellt. Dann wird die Lageranordnung 52 am zahnmedizinischen Implantat 50 befestigt, wie oben beschrieben. Wie schematisch in 27 dargestellt, kann eine Feile 188 oder ein anderes geeignetes Werkzeug verwendet werden, um den Kopf 102 der Lagerschraube 98 zu formen. Wie in 28 gezeigt, wird dann die Transferhülse 154 auf die Lageranordnung 52 gesetzt, so dass die innere Schulter 162 auf der oberen Kante des Lagerkragens 100 ruht und so, dass die Innensechskantfläche 160 die Außensechskantfläche des oberen Kragens 116 umgreift.
  • Wie in den 29 und 30 gezeigt, wird ein geeigneter Halter 190 mit Abdruckmasse 192 gefüllt und ein Abdruck des Mundes gemacht. Wenn die Abdruckmasse 192 aus dem Mund genommen wird, wird ebenfalls die Transferhülse 154 neben dem Abdruck 194 des patientenspezifischen Lagers von der Lageranordnung 52 abgenommen.
  • Wie in den 3134 dargestellt, wird anschließend die Abdruckhülse 164 mit Abdruckmasse 192 gefüllt und auf die patientenspezifische Lageranordnung 52 gesetzt, so dass die Innensechskantfläche 176 der Abdruckhülse den oberen Kragen 116 des Lagerkragens 100 (31) aufnimmt. Die Abdruckhülse 164 wird dann aus dem Mund genommen (32), mit einem Verbund- oder einem Gußformstoffwerkstoff 196 gefüllt (33) und dann genau auf den oberen Teil 184 des Implantatgegenstücks 140 gesetzt (34). Dieses Verfahren gibt die Außenform der modifizierten Lageranordnung 52 in einem Verbundformstoftabguss wieder, der am oberen Ende 184 des Implantatgegenstücks 140 befestigt ist.
  • Wie in den 35 und 36 dargestellt, kann eine sofortige Versorgung nach dem Einsetzen des zahnmedizinischen Implantats 50 erfolgen, wenn der tragende Knochen guter Qualität ist (Typ I, II und häufig III) und die ästhetischen und/oder psychologischen Bedürfnisse des Patienten es erfordern.
  • Eine Behandlungskrone oder feste Prothese aus Acrylharz kann vorher aus mit Wachs korrigierten Abgüssen des Gebisses des Patienten hergestellt werden. Für einzelne Einheiten kann ein ausgehöhlter, sorgfältig ausgewählter Gebisszahn 198 aus Acrylharz als Alternative verwendet werden. Die Behandlungskronenhülse 144 wird in Verbindung mit dieser Sofortversorgung verwendet. Der Gebisszahn 198 wird mit einem Verbundwerkstoff gefüllt und die Behandlungskronenhülse 144 wird so auf die modifizierte Lageranordnung 152 gesetzt, dass die Innensechskantfläche 150 genau den oberen Kragen 116 des Lagerkragens 100 aufnimmt. Ein kaltaushärtendes Acrylharz wird in den Gebisszahn (provisorischen Ersatz) gefüllt. Wenn das Acrylharz 200 auszuhärten beginnt, wird das Provisorium 198 auf die patientenspezifische Lageranordnung 52 und die Behandlungskronenhülse 144 gesetzt, wobei die Ausrichtung des Provisoriums 198 mit dem anschließenden Zahn sichergestellt wird. Nach dem Aushärten des Acrylharzes 200 wird der provisorische Gebisszahn 202 aus dem Mund genommen. Der provisorische Zahn enthält jetzt die Behandlungskronenhülse 144. Die Behandlungskronenhülse 144 bietet innen die Widerstandsfähigkeit des Titans, besseren Reibschluss und einen präzise passenden Rand für den provisorischen Zahn 202. Der provisorische Zahn 202 kann dann profiliert, poliert und angepasst werden, wie erforderlich ist, um ein natürliches, anatomisches Profil zu erzeugen. Der provisorische Zahn 202 kann dann wieder auf der modifizierten Lageranordnung 52 befestigt werden, bis eine endgültige Krone fertiggestellt ist, wie unten beschrieben wird.
  • Vom Implantatgegenstück 140, das die Abdruckhülse 164, gefüllt mit Gussformstoffverbundwerkstoff 196, aufgenommen hat, wird die Abdruckhülse abgenommen (37), sobald der Verbundwerkstoff ausgehärtet ist. Das Ergebnis ist ein patientenspezifisches Gegenstück 204, das ein exaktes Duplikat der geänderten Lageranordnung 52 ist. Das patientenspezifische Gegenstück 204 wird so in den Originalabdruck 194 eingesetzt, dass es in die Transferhülse 154 passt (38). Ein Abguss 206 wird verwendet und Formstoff wird in den Abguss über den freiliegenden Teil des Implantatgegenstücks 140 gegossen (39). Wenn der Formstoff 208 ausgehärtet ist, werden der Halter 190 und die Abdruckmasse 192, die die Transferhülse 154 enthält, vom patientenspezifischen Gegenstück 204 abgenommen und der Abguss 206 vom Formstoff 208 entfernt (40). Das Ergebnis ist ein Formstoffabguss 182, der ein exaktes Modell des Mundes darstellt (41).
  • Als Nächstes wird die Wachshülse 126 so auf das patientenspezifische Gegenstück 204 gesetzt (42), dass die Innensechskantfläche 134 den oberen Kragen 138 des Implantatgegenstücks 140 vollkommen aufnimmt. Die Wachshülse 126 wird dann mit Wachs 210 gefüllt (43) und dann ein Wachsmodell 212 in Form eines Zahnes in üblicher Weise geformt (44). Das Wachsmodell 212, das die Wachshülse 126 einschließt, die einen Abdruck des patientenspezifischen Gegenstücks 204 aufweist, wird dann vom patientenspezifischen Gegenstück abgenommen (45) und in feuerfesten Formstoff gesetzt, um eine Krone in einer Weise zu formen, die Durchschnittsfachleuten wohlbekannt ist (45). Während der Herstellung einer Krone 214, deren Form der des Wachsmodells 212 entspricht, werden das Wachs 210 und die Wachshülse 126 ausgebrannt. Die sich ergebende Krone 214 weist einen inneren Hohlraum 216 auf, der exakt so geformt ist, dass er auf das patientenspezifische Gegenstück 204 passt und auf die modifizierte Lageranordnung 52. Schließlich wird ein Klebstoff 218 in den inneren Hohlraum 216 getan und die Krone 214 an der patientenspezifischen Lageranordnung 52 befestigt (46). Der sich ergebende Aufbau ist in 1 dargestellt.
  • Aus dem Vorangehenden geht als besonders vorteilhaft hervor, dass die vorliegende Erfindung eine neuartige zahnmedizinische Implantatanordnung schafft, die ein zweiteiliges Lager umfasst, das nicht zu Drehungen relativ zum darunterliegenden zahnmedizinischen Implantat 50 in der Lage ist, wenn eine Krone 214 darauf befestigt ist. In einem Verfahren zur Herstellung einer Zahnprothese wird einem Zahntechniker ermöglicht, eine Krone 214 exakt herzustellen, die genau passen wird, wenn sie in den Mund des Patienten eingesetzt wird.
  • Wenn auch eine besondere Ausführungsform der Erfindung zur Erläuterung im Einzelnen beschrieben wurde, können doch verschiedene Änderungen vorgenommen werden, ohne den Umfang der Erfindung zu verlassen. Dementsprechend ist die Erfindung nur durch die beigefügten Ansprüche eingeschränkt.

Claims (21)

  1. Zahnmedizinische Anordnung, umfassend: eine Implantatanordnung (50) mit einem länglichen, hohlen Körper (56), der einen Mantel (66) umfasst, der in einer Bohrung (58) aufgenommen werden kann, die in einem Kieferknochen (60) eines Patienten ausgebildet wurde, und ein an den Mantel (66) anschließendes und vom Mantel (66) abstehendes Trägermittel, wobei das Trägermittel dafür eingerichtet ist, aus der Bohrung (58) herauszuragen, um ein Prothesenteil zu tragen, und mindestens eine radial auswärts weisende ebene Oberfläche aufweist, in die das Prothesenteil eingreifen kann, um Drehung relativ zueinander zu vermeiden, wobei der Mantel (66) radial innerhalb der Bohrung (58) aus einer ersten eingezogenen Stellung in eine zweite gedehnte Stellung bewegt werden kann und eine innere Schulter (72) aufweist, wobei eine Zugschraube (70) zum Hineinziehen einer Dehnungsmutter (68) in den Mantel (66) vorgesehen ist, wobei die genannte Zugschraube (70) über einen Kopf (74) verfügt, der auf der inneren Schulter (72) des hohlen Körpers (56) ruht, und einen gewindeten Schaft (76), der mit dem Kopf (74) verbunden ist und sich zu einem Ende des Mantels (66) erstreckt; wobei die Dehnungsmutter (68) über eine kegelstumpfförmige, in den Mantel eingreifende Seitenwand (78) verfügt und über einen inneren, gewindeten Hohlraum, in den der Schaft (76) der Zugschraube (70) eingeschraubt wird, und die Dehnungsmutter (68) mehrere Dornen (88) aufweist, die für die Ausrichtung mit mehreren im Mantel (66) vorgesehenen, in Längsrichtung verlaufenden Schlitzen (82) ausgebildet sind, wodurch Drehung der Zugschraube (70) durch den inneren Hohlraum der Dehnungsmutter (68) eine radiale Bewegung des Mantels (66) aus der ersten, eingezogenen Stellung in die zweite, gedehnte Stellung bewirkt.
  2. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 1, in der der Mantel (66) mindestens zwei Verankerungsabschnitte (84) umfasst, die aus der ersten, eingezogenen Stellung in die zweite, gedehnte Stellung bewegt werden können.
  3. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 2, in der die Verankerungsabschnitte (84) Knocheneindringmittel (86) zum Eindringen in den Knochen (60) des Patienten bei Bewegung der Abschnitte in die zweite, gedehnte Stellung aufweisen.
  4. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 1, in der der Mantel (66) eine geneigte Innenfläche (80) enthält und in der die Dehnungsmutter (68) einen in den Mantel eingreifenden Abschnitt umfasst, der eine geneigte Außenfläche (78) aufweist, die bei Drehung der Zugschraube (70) durch den inneren Hohlraum der Dehnungsmutter (68) zum Eingriff mit der geneigten Innenfläche (80) des Mantels (66) bewegt werden kann.
  5. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 1, in der die Zugschraube (70) vollständig innerhalb des Mantels (66) angeordnet und durch das Trägermittel zugänglich ist.
  6. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 1, in der das Trägermittel einen Ring (90) aufweist, dessen Durchmesser größer ist, als der der Bohrung (58), wobei der Ring (90) eine von der Bohrung (58) wegweisende Schulter (94) bietet, wobei ein oberer sechskantiger Teil (92) vom Ring (90) absteht und mehrere radial nach außen weisende, ebene Flächen aufweist.
  7. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 6, eine an die Schulter (94) anschließende und den oberen sechskantigen Teil (92) umgebende Abschrägung (96) enthaltend.
  8. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 1, in der das Prothesenteil eine zweiteilige Lageranordnung (52) enthält, die einen Lagerkragen (100) umfasst, der mit der mindestens einen ebenen Oberfläche des Trägermittels in Eingriff steht, und über eine Lagerschraube (98) mit einem Kopf (102), der an den Lagerkragen (100) anschließend angeordnet ist, und einem Schaft (104).
  9. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 8, in der der Schaft (104) der Lagerschraube (98) an einem ihrer Enden für den Eingriff in innerhalb des zahnmedizinischen Implantats (50) vorgesehene Gewinde (62) gewindet (64) ist.
  10. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 8, in der der Kopf (102) der Lagerschraube (98) einen in Längsrichtung verlaufenden inneren Hohlraum (110) enthält.
  11. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 10, innerhalb des inneren Hohlraumes (110) eine mit Innensechskant versehene Fläche (112) enthaltend.
  12. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 8, eine Elastomerkugel (124) enthaltend, die zwischen dem Schaft der Lagerschraube (104) und dem Kopf der Zugschraube (74) zusammengedrückt wird.
  13. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 8, in der der Lagerkragen (100) goldene Farbe hat oder mit einem goldfarbigen Werkstoff überzogen ist.
  14. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 8, in der durch den Lagerkragen (100) ein zentraler Hohlraum verläuft.
  15. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 14, in der der zentrale Hohlraum mindestens eine radial einwärts weisende ebene Oberfläche aufweist, an die sich bei Aufsetzen des Lagerkragens (100) auf mindestens einen Teil des Trägermittels die radial weisenden Oberflächen des Trägermittels und der Lagerkragen (100) anlegen, um Drehung des Lagerkragens (100) relativ zur Implantatanordnung (50) zu verhindern.
  16. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 15, in der der Lagerkragen (100) einen Hauptkörperteil (114) umfasst, der der auf mindestens einen Teil der Trägermittel gesetzt werden kann, und einen Kragenteil (116), der auf der entgegengesetzten Seite relativ zum Hauptkörperteil (114) angeordnet ist, welcher Kragenteil (116) relativ zum Hauptkörperteil (114) von der Implantatanordnung (50) absteht und mindestens eine radial auswärts weisende ebene Fläche aufweist.
  17. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 16, in der der Hauptkörperteil (114) des Lagerkragens (100) Mittel aufweist, die mit der Implantatanordnung (50) in Eingriff gelangen können, um Drehung des Lagerkragens (100) relativ zum zahnmedizinischen Implantat (50) zu verhindern.
  18. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 16, in der der Kragenteil (116) des Lagerkragens (100) mehrere radial auswärts weisende, ebene Flächen aufweist, um eine sechskantige äußere Peripherie zu bilden oder zu bieten.
  19. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 18, in der die mindestens eine radial einwärts weisende, ebene Fläche des Lagerkragens (100) mehrere solche Flächen umfasst, die eine Innensechskantfläche (120) bilden, und in der der Lagerkragen (100) außerdem einen innengewindeten Abschnitt (118) enthält, durch den der Schaft der Lagerschraube (104) verläuft.
  20. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 18 oder 19, in der der zentrale Hohlraum des Lagerkragens (100) eine innere Abschrägung (122) bildet, die im Wesentlichen am Trägermittel anliegend angeordnet und dafür ausgebildet ist, mit einer komplementären äußeren Abschrägung (96) in Eingriff zu gelangen, die an der Implantatanordnung (50) vorgesehen ist.
  21. Zahnmedizinische Anordnung nach Patentanspruch 8, in der die Lagerschraube (98) einen Kopf (102) umfasst, der anstoßend an den Lagerkragen (100) gegenüber der Implantatanordnung (50) angeordnet werden kann, und in der der Schaft (104) zur Verbindung mit der Implantatanordnung (50) vom Kopf (102) durch den zentralen Hohlraum des Lagerkragens (100) verlaufen kann.
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