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Gebiet der
Erfindung
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Diese Erfindung bezieht sich allgemein
auf eine implementierbare Aufnahmevorrichtung, die aus selektiv
durchlässigem
Material besteht. Insbesondere wird die implantierbare Aufnahmevorrichtung
verwendet, um ein therapeutisches Gerät aufzunehmen, wie z. B. eine
Arzneimittelzuführungsvorrichtung, eine
Zellverkapselungsvorrichtung oder eine Gentherapievorrichtung. Ein
therapeutisches Gerät
kann leicht in einer Vorrichtung nach dieser Erfindung angeordnet
und ersetzt werden, ohne im Zusammenhang mit dem selektiv durchlässigen Material
der Vorrichtung stehendes Gewebe zu beschädigen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Über
die Jahre wurde verschiedene implantierbare therapeutische Geräte offenbart,
wie z. B. Arzneimittelzuführungsvorrichtungen,
Gentherapievorrichtungen und zur Zellverkapselungsvorrichtungen.
Ein gemeinsames Merkmal der meisten dieser Geräte ist die Verwendung von selektiv
durchlässigen
oder teildurchlässigen
Membranen, um das gesamte oder einen Teil des Geräts aufzubauen.
Diese Membranen enthalten ihre jeweiligen Arzneimittel und Zuliefersysteme
innerhalb des bestimmten Geräts,
während
sie für
das gewünschte
therapeutische Produkt durchlässig
sind. Bei Zellverkapselungsvorrichtungen sind die Membranen ebenfalls
für lebenserhaltende
Substanzen und für
zellulare Abfallprodukte durchlässig.
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Wenn in einem Empfänger implantiert,
ist die typische biologische Reaktion des Empfängers auf die meisten dieser therapeutischen
Geräte
die Bildung einer Faserkapsel um das Gerät. Bei den meisten Arzneimittelzuführungsvorrichtungen
und Gentherapievorrichtungen kann hierdurch die Leistung des Gerätes eingeschränkt werden,
insbesondere, wenn das therapeutische Mittel eine kurze Halbwertszeit
aufweist. Bei Zellverkapselungsvorrichtungen verhindert eine das
Gerät einschließende Faserkapsel
meistens den lebenserhaltenden Austausch von Nährstoffen und Abfallprodukten
der eingeschlossenen Zellen mit dem Gewebe eines Empfängers. Das
Ergebnis ist typischerweise tödlich
für die eingeschlossenen
Zellen. Weiter erschwert eine ein therapeutisches Gerät umschließende Faserkapsel üblicherweise
das chirurgische Herausoperieren des Gerätes.
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Sind in einem Empfänger bestimmte
therapeutische Geräte
implantiert, so können überwiegend
Gefäßgewebe
des Empfängers
stimuliert werden, in direkten oder nahezu direkten Kontakt mit dem
Gerät zu
wachsen. Einerseits ist dies erwünscht, da
das therapeutische Produkt des Geräts durch die sich in Kontakt
mit dem Gerät
befindlichen Gefäßgewebe
direkt in die Zirkulation des Empfängers zugeführt werden kann. Andererseits
ist dies nicht erwünscht,
da die Entfernung des Geräts
ein chirurgisches Zerschneiden des Gewebes erfordert, um das Gerät freizulegen
und zu entfernen, nachdem Gefäßgewebe
eines Empfängers
in Kontakt mit einem dieser implantierbaren therapeutischen Geräte gewachsen
sind. Das chirurgische Zerschneiden von Gefäßgeweben, insbesondere Kapillargewebe,
kann oft eine schwierige und schmerzvolle Prozedur sein. Egal, ob
durch eine Faserkapsel eingeschlossen oder von Gefäßgewebe
umrundet, ist das Problem der Entfernung dieser implantierbaren
Geräte
ein beträchtlicher
Nachteil der Geräte.
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Bei Zellverkapselungsvorrichtungen
ist es eine Alternative zu der Entfernung und dem Ersatz des gesamten
Geräts
in einem Empfänger,
die in dem Gerät
enthaltenen Zellen zu entfernen und zu ersetzen. US-Patent Nr. 5,387,237,
das Fournier et al. zugewiesen ist, ist ein repräsentatives Beispiel einer Zellverkapselungsvorrichtung,
die wenigstens eine Öffnung
in das Gerät
aufweist, über
die Zellen eingeführt
und entfernt werden können.
In dieses und andere ähnliche
Geräte
werden Zellen als ein Anhang oder eine Aufschäumung eingeführt und
daraus entfernt. Da die meisten Zellverkapselungsvorrichtungen dafür gedacht
sind, eine Metabolit-Defizienz in einem Empfänger zu korrigieren, die durch
eine Fehlfunktion oder ein Versagen von einigen der Empfängerzellen,
-geweben oder -organe verursacht wurde, ist der Empfänger selten
die Quelle der Ersatzzellen. In einer Situation, in der in dieser
Art von Zellverkapselungsvorrichtungen nicht autologe Zellen verwendet
werden, ist das Problem der Kontamination eines Empfängers mit
fremden Zellen während
des Beladens, der Entfernung oder des Wiederbefüllens des Geräts immer
vorhanden. Eine Lösung
zu diesem Kontaminationsproblem würde es sein, die Zellen in
einem Behälter
zu umschließen,
der als eine Einheit in einer Vorrichtung platziert, aus dieser
entfernt und in dieser ersetzt werden kann.
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In dem Loeb zugewiesenen US-Patent
Nr. 4,378,016 ist ein auswechselbarer zellenverkapselnder Umschlag,
der in einer implantierbaren teildurchlässigen Membrane enthalten ist,
zur Verwendung als eine künstliche
endokrine Drüse
offenbart. Das Loeb-Gerät
umfasst ein aus einem undurchlässigen hohlen
Schaft und einem teildurchlässigen
Membranensack bestehendes Gehäuse.
Der hohle Schaft weist ein Distalende auf, das ein extrakorporales Segment
definiert, ein Perkutan-Segment in dem Mittelbereich und ein Proximalende,
das ein Subkutan-Segment definiert. Der Sack ist angepasst, einen Umschlag
aufzunehmen, der hormonproduzierende Zellen enthält, und weist eine Zugangsöffnung auf, die
an das Proximalende des hohlen Schafts angeschlossen ist. In einer
bevorzugten Ausführungsform weist
der Zellen enthaltende Umschlag die Form einer flexiblen Manschette
auf. Die flexible Manschette ist teilweise zusammenklappbar, um
eine leichtere Platzierung und ein leichteres Ersetzen des Umschlags
in dem Sack zu ermöglichen.
Einmal angeordnet, bietet die flexible Manschette auch eine Übergangspassung
zwischen dem Umschlag und dem Sack. Die Platzierung und das Ersetzen
eines Zellen enthaltenden Umschlags in dem Sackbereich wird manuell
mittels Zangen oder Ähnlichem
durchgeführt.
Das Wiedererlangen des Umschlags aus dem Sack kann mit einem an
dem Umschlag befestigten Führungsdraht
unterstützt
werden. In einer Ausführungsform
des Loeb-Geräts
weist der Sack an beiden perkutan implantierten Enden Öffnungen
auf. In dieser Ausführungsform
kann der Zellen enthaltende Umschlag durch ein beliebiges Ende des
Geräts
eingeführt
oder daraus entfernt werden.
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Das Gehäuse des Loeb-Geräts wird
in einen Empfänger
so chirurgisch durch die Bauchdecke implantiert, dass das Distalende
des Schafts aus dem Empfänger
vorsteht, das Proximalende des Schafts hinsichtlich der Bauchdecke
subkutan verbleibt und der Sackbereich in der Bauchhöhle von
Bauchöhlenflüssigkeit
umrundet angeordnet ist. Nach Loeb erlaubt es der Sack Hormonen,
Nährstoffen,
Sauerstoff und Abfallprodukten in den Sack hinein und aus diesem
heraus zu fließen,
während
verhindert wird, dass Bakterien in den Patienten eindringen. Der
Sack und der Umschlag sind nach Loeb durchlässig für Nährstoffe und Hormone, aber
undurchlässig
für die
hormonerzeugenden Zellen und Immunreaktionskörper. Bei der Implantation
des Geräts
in einen Patienten übernehmen
die darin enthaltenen Zellen die Funktion der korrespondierenden
natürlichen
Drüse,
sensieren die Menge der benötigten
Hormone und erzeugen die korrekte Menge der gewünschten Hormone.
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Implantierte Zellverkapselungsvorrichtungen,
insbesondere die als eine künstliche
endokrine Drüse
eingesetzten, benötigen üblicherweise
eine hohe Rate des Austauschs von Nährstoffen und Abfallprodukten
zwischen den eingeschlossenen Zellen in dem Gerät und Geweben des Empfängers. Steht eine
Zellverkapselungsvorrichtung in enger oder direkter Beziehung mit
einer Gefäßstruktur,
so wird üblicherweise
die höchste
Rate von Nährstoff-
und Abfallproduktaustausch für
solch ein Gerät
erreicht. Loeb zeigt jedoch nicht den Wert der Gefäßbildung des
Sackbereichs des Gehäuses.
Auch ist das Loeb-Gerät nicht
in einem Teil des Körpers
implantiert, der besonders mit Gefäßen versehen ist.
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Brauker et al. offenbaren in dem
US-Patent Nr. 5,314,471 eine Zellverkapselungsvorrichtung, die eine
enge Beziehung von Gefäßstrukturen
eines Trägers
mit dem Gerät
benötigt.
Nach Brauker et al. "können herkömmliche
Implantat-Zusammenstellungen
und -Methoden üblicherweise
die implantierten Zellen nicht lange genug am Leben erhalten, um
den gewünschten
therapeutischen Erfolg zu erreichen". Brauker et al. sagt aus, dass der
Zellentod in diesen implantierten Geräten großteils aufgrund einer während der
ersten beiden Wochen nach der Implantation wirkenden Ischämie auftritt.
Brauker et al. schließen,
dass "die Zellen
sterben, da herkömmliche
Implantat-Zusammenstellungen und Methoden an sich nicht die immanente
Kapazität
aufweisen, die bestehenden Lebensprozesse der implantierten Zellen während der
kritischen ischämischen
Periode zu unterstützen,
in der die Gefäßstrukturen
des Trägers nicht
nahe liegen". Brauker
et al. sagen aus, dass der Träger
neue Gefäßstrukturen
im Zusammenhang mit dem Gerät
wachsen lassen muss, damit implantierte Zellen überleben und langfristig funktionieren
können.
Brauker et al. stellen fest, dass ein Träger nicht auf natürliche Weise
neue Gefäßstrukturen
an einer implantierten Zellverkapselungsvorrichtung erzeugt. Nach
Brauker et al. muss der Träger
durch die implantierte Zusammenstellung selbst stimuliert werden, neue
Gefäßstrukturen
nahe an der Zellverkapselungsvorrichtung wachsen zu lassen. Angiogenischer Reiz
kann durch angiogenische Faktoren erzeugt werden, die an den Zellengrenzen
des Geräts
nach Brauker et al. angewandt werden, oder durch bestimmte, in dem
Gerät eingeschlossene
Zellarten. Das Wachstum von Gefäßgewebe
im Zusammenhang mit einem Gerät
von Brauker et al. erschwert jedoch die Entfernung des Geräts aus einem
Träger.
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Eine implantierbare Aufnahmevorrichtung, die
aus einem selektiv durchlässigen
Polymermaterial hergestellt ist, das die Anordnung und das Ersetzen
eines therapeutischen Geräts,
wie z. B. einer Arzneimittelzuführungsvorrichtung,
eine Gentherapievorrichtung oder eine Zellverkapselungsvorrichtung,
in einem Empfänger
ermöglicht,
ohne im Zusammenhang mit dem selektiv durchlässigen Polymermaterial stehende
Gewebe zu beschädigen
oder zu zerstören,
würde nützlich sein.
Solch eine Vorrichtung, die sich eng mit den Gefäßstrukturen zusammenschließt, ohne
die Zuführung
von angiogenischen Faktoren zu benötigen, um die enge Gefäßverwachsung
zu induzieren, würde
ebenfalls nützlich sein.
Ein Verfahren der leichten Platzierung und des leichten Ersatzes
eines therapeutischen Geräts
in einer implantierbaren Aufnahmevorrichtung nach dieser Erfindung
würde weiter
nützlich
sein.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Diese Erfindung ist auf eine implantierbare Aufnahmevorrichtung
gerichtet, wie sie im Patentanspruch 1 definiert ist. Weitere Merkmale
der Erfindung sind in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Andere Merkmale und Vorteile der
Erfindung werden anhand der Durchsicht der folgenden Beschreibung,
Zeichnungen und Ansprüche
verdeutlicht.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), wobei die selektive Durchlässigkeit des Materials ausschließt, dass
Zellen (2) in die Porenräume des Materials abwanden
oder einwachsen, während
ein bidirektionaler Fluss von gelösten Substanzen (3)
durch die Dicke des Materials zugelassen wird.
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2 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), bei dem sich die selektive Durchlässigkeit des Materials über die
Dicke des Materials kontinuierlich verändert, wie es durch die graduell
ansteigende Dichte der Punktierung in der Figur gezeigt ist.
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3 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), bei dem sich die selektive Durchlässigkeit des Materials entlang
der Dicke des Materials abrupt ändert,
wie es durch die scharf ansteigende Dichte der Punktierung in der
Figur angezeigt ist.
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4 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), bei dem sich die selektive Durchlässigkeit des Materials entlang
der Dicke des Materials durch eine zusätzliche Schicht von mit Mikroporen
versehenem Polymermaterial (2) abrupt ändert.
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5 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), bei dem sich die selektive Durchlässigkeit des Materials (2) entlang
der Dicke des Materials durch ein Hydrogel-Material (3)
abrupt ändert.
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5A zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), bei dem sich die selektive Durchlässigkeit des Materials (2) entlang
der Dicke des Materials durch eine zusätzliche Schicht von mit Mikroporen
versehenem Polymermaterial (3) und eine weitere Schicht
von Hydrogel-Material (4) abrupt ändert.
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6 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), das eine zellendurchlässige Zone (2) aufweist,
die an der Außenoberfläche (3)
des Materials anfängt
und sich durch die Dicke des Materials bis zu einer Zellenausschlusszone
(4) fortsetzt, die innerhalb des Materials neben der inneren
Oberfläche
(5) des Materials und kontinuierlich mit dieser verläuft.
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7 zeigt
einen Querschnitt eines mit Mikroporen versehenen Polymermaterials
(1), das eine zellendurchlässige Zone (2) aufweist,
die an der Außenoberfläche (3)
des Materials anfängt
und sich durch die Dicke des Materials bis zu einer Zellenausschlusszone
(4) fortsetzt, die innerhalb des Materials neben der inneren
Oberfläche
(5) des Materials und kontinuierlich mit dieser verläuft, wobei
die zellendurchlässige
Zone (2) mit Gefäßstrukturen
(6) bewachsen ist.
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8 zeigt
eine Querschnittsdarstellung einer röhrenförmigen Ausführungsform nach dieser Erfindung,
wobei ein Klebemittel (1) verwendet wird, um ein Zugangsmittel
(2) an einem mit Mikroporen versehenen Polymermaterial
(3) zu befestigen.
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9A zeigt
eine röhrenförmige Ausführungsform
nach dieser Erfindung (1), um ein allgemein zylinderförmiges therapeutisches
Gerät (2)
aufzunehmen, das das in 7 dargestellte
mit Mikroporen versehene Polymermaterial (3) verwendet,
die an einem Ende der Röhre
ein Zugangsmittel (4) aufweist.
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9B zeigt
die in 9A dargestellte
Ausführungsform,
aber mit einem Zugangsmittel an jedem Ende der Röhre.
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10 zeigt
die in 9A dargestellte
Ausführungsform,
aber mit einer mit einem Hydrogel-Material (3) gebildeten
Zellenausschlusszone anstelle einer Schicht eines mit Mikroporen
versehenen Polymermaterials.
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11 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
nach dieser Erfindung, die eine Mehrzahl von zylinderförmigen Aufnahmevorrichtungen
(1) aufweist, die in einer radialen Anordnung befestigt-
an ein kreisförmiges
ebenes Material (2) angeordnet sind, um eine einzige chirurgische
Zugriffsstelle für die
verschiedenen Röhren
zu ermöglichen.
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12 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
nach dieser Erfindung, die eine Mehrzahl von zylinderförmigen Aufnahmevorrichtungen
(1) aufweist, die in einer radialen Anordnung befestigt
an einem ebenen Material (2) angeordnet sind, das allgemein
eine der Außenlinie
der Anordnung entsprechende Form aufweist, um eine einzige chirurgische Zugriffsstelle
für die
verschiedenen Röhren
zu ermöglichen.
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13 zeigt
eine bevorzugte Ausführungsform
nach dieser Erfindung, die eine Mehrzahl von zylinderförmigen Aufnahmevorrichtungen
(1) aufweist, die allgemein parallel zu einander und an
einem ebenen Material (2) befestigt angeordnet sind.
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14 zeigt
eine bevorzugte röhrenförmige Ausführungsform
nach dieser Erfindung (1), die Zugangsmittel (2)
an beiden Enden der Röhre
aufweist, wobei die Zugangsmittel mittels eines Haltemittels (3) so
genügend
eng zusammen positioniert und gehalten werden, dass die Vorrichtung
in einer einzigen Zugriffsstelle in einem Empfänger implantierbar und zugänglich ist.
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15A und 15B stellen jeweils ein Verfahren
der Platzierung und des Entfernens eines therapeutischen Geräts (1)
in einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung (2) mittels eines Flüssigkeitsstroms
dar.
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15C zeigt
eine Gruppe von Zubehörteilen,
die verwendet werden, ein allgemein zylinderförmiges therapeutisches Gerät in einer
röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung zu platzieren. Die in 15C dargestellten Zubehörteile umfassen
eine Vorrichtung nach dieser Erfindung (1) mit Zugangsmittel
(2), Haltemittel (3) und Verschlussmittel (4). 15C umfasst auch eine Darstellung
von zwei Flüssigkeitsstrommitteln
(5 und 6) und einen Verbinder (7), der
ein mit einem Pin (8) versehenes Loch auf einer Seite (nachfolgend
als die Pin-Seite bezeichnet), und ein Loch (9) ohne einen
Pin (nachfolgend als die "Kein-Pin-Seite" bezeichnet) auf
der anderen Seite des Verbinders (7) aufweist, der angepasst
ist an das Zugangsmittel (2) der Vorrichtung (1) angeschlossen
zu werden, um die Platzierung, Entfernung oder den Ersatz eines
therapeutischen Geräts
in die Vorrichtung zu ermöglichen.
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16 zeigt
eine bevorzugte röhrenförmige Form
nach dieser Erfindung, die in eine Mehrzahl von Faltungen (1)
gekrümmt
ist und durch ein ebenes Material (2) in Form gehalten
wird.
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17 zeigt
eine bevorzugte röhrenförmige Form
nach dieser Erfindung, die in eine allgemein spiralförmige Form
(1) gekrümmt
ist und durch ein ebenes Material (2) in Form gehalten
wird.
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18 zeigt
eine bevorzugte röhrenförmige Form
nach dieser Erfindung, die in eine meanderförmige Form (1) gekrümmt ist
und durch ein ebenes Material (2) in Form gehalten wird.
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19 zeigt
ein Paar Formen (1), die hervorgehobene Schienen (2)
aufweisen, die über
die Oberfläche
jedes Elements des Formenpaars angehoben sind.
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Es ist klargestellt, dass die Erfindungen
hinsichtlich der Verwendung nicht auf die Details des Aufbaus oder
der Verfahren begrenzt sind, wie sie nachfolgend beschrieben werden
oder in den Zeichnungen dargestellt sind. Die Erfindung kann andere Ausführungsformen
umfassen und in verschiedenen Arten praktiziert und ausgeführt werden.
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Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
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Diese Erfindung bezieht sich auf
eine implantierbare Aufnahmevorrichtung zur Aufnahme eines therapeutischen
Geräts,
wie z. B. einer Zellverkapselungsvorrichtung, einer Arzneimittelzuführungsvorrichtung
oder einer Gentherapievorrichtung. Einmal innerhalb der Vorrichtung
angeordnet befinden sich der durchlässige Bereich der Außenoberfläche des therapeutischen
Geräts
und die innere oder luminale Oberfläche der Vorrichtung vorzugsweise
in direktem Kontakt. Wenn eine implantierte Vorrichtung ein therapeutisches
Gerät enthält, lässt diese
den Austausch von biochemischen Substanzen und therapeutischen Wirkstoffen
durch die Dicke des Rohres zwischen den Inhalten des Geräts und den
Geweben eines Empfängers
zu. Ein wichtiges Merkmal dieser Erfindung ist die Möglichkeit,
solch ein Gerät
in einer implantierten Vorrichtung leicht anzuordnen und zu ersetzen,
ohne Gewebe eines Empfängers
zu beschädigen,
die mit der Vorrichtung in Verbindung stehen.
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Die Vorrichtung nach dieser Erfindung
weist eine Form auf, die wenigstens teilweise zu der Form des therapeutischen
Geräts
passt, welches die Vorrichtung aufnehmen soll. Zum Beispiel weist
eine Vorrichtung nach dieser Erfindung bei zylindrischen therapeutischen
Geräten
vorzugsweise eine Röhrenform
auf. Andere für
diese Erfindung in Erwägung
gezogene Formen enthalten Scheiben, Sphären, aufgeblähte Ovale,
Zylinder und/oder unregelmäßige geometrische
Formen, sind aber nicht darauf begrenzt.
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Diese Erfindung besteht primär aus einem porösen Polymermaterial
mit selektiven siebenden Eigenschaften. Ein selektiv siebendes poröses Polymermaterial
steuert den Durchlass von z. B. gelösten Substanzen, biochemischen
Substanzen, Viren und Zellen durch das Material primär auf Grundlage
der Größe. Im Allgemeinen
können
mit einem Ansteigen der durchschnittlichen Porengröße eines
porösen Polymermaterials
ansteigend größere Biochemikalien
und biologische Einheiten durch das Material passieren. In dieser
Erfindung sind selektiv siebende poröse Polymermaterialien vorgezogen,
die den Durchlass von biologischen Zellen durch das Material verhindern
können,
während
biologische Moleküle durch
das Material hindurchgelassen werden.
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Für
den Aufbau einer Vorrichtung nach dieser Erfindung geeignete poröse Polymermaterialien enthalten
gestrecktes Polytetrafluorethylen, gestrecktes Polypropylen, gestrecktes
Polyethylen oder poröses
Polyvinylidenfluorid, verwobene oder nicht verwobene Ansammlungen
von Fasern oder Garnen, wie z. B. "Engelshaar", das von W. French Anderson in Science,
Vol. 246, S. 774–749
oder von Thomson et al. in Proc. Natl. Acad. Sci USA, Vol. 86, S. 7928–7932, (1989)
beschrieben ist, oder faserförmige
Grundsubstanzen, wie z. B. die von Fournier et al. im US-Patent
Nr. 5,387,237 beschriebenen, entweder alleine oder in Kombination,
sind aber nicht darauf begrenzt.
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Gestrecktes oder ausgedehntes Polytetrafluorethylen
ist vorzuziehen. Gestrecktes Polytetrafluorethylen ist als ein poröses Material
gekennzeichnet, das durch Knoten und Fibrillen definierte Hohlräume aufweist.
Verfahren zur Herstellung von gestrecktem Polytetrafluorethylen
sind durch Gore in den US-Patenten Nr. 3,953,566 und 4,187,390 gelehrt.
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Bei gestrecktem Polytetrafluorethylen
oder ähnlichem
fibrilliertem Material bezieht sich die Porengröße auf die Fibrillenlänge des
Materials und die Dicke des Materials. Die Porengröße kann
durch Porometrie gemessen werden, wie z. B. die mittels des Coulter-Porometers
(Coulter Corp.) vorgesehene. Alternativ kann die Fibrillenlänge gemessen
werden, wie es im Gore erteilten US-Patent 4,482,516 beschrieben
ist. Die Fibrillenlänge
von porösem
gestrecktem Polytetrafluorethylen, welches in einer einzigen Richtung
gestreckt oder ausgedehnt wurde, wird hier als der Durchschnitt
von zehn Messungen zwischen durch Fibrillen verbundenen Knoten in
der Richtung der Streckung definiert. Zehn Messungen werden in der
folgenden Weise durchgeführt.
Zuerst wird eine Mikrofotografie eines repräsentativen Bereichs der Oberfläche der
Probe mit adäquater
Vergrößerung hergestellt,
um wenigstens fünf
aufeinander folgende Fibrillen innerhalb der Länge der Mikrofotografie zu
zeigen. Entlang der Länge
der Mikrofotografie werden zwei parallele Linien gezogen, um das
Foto in drei gleiche Bereiche aufzuteilen, wobei die Linien in Richtung
der Streckung und parallel zu der Richtung der Orientierung der
Fibrillen gezogen werden. Von links nach rechts messend werden fünf Messungen
einer Fibrillenlänge
entlang der oberen Linie in dem Foto ausgeführt, wobei mit dem ersten sich
mit der Linie nahe der linken Kante des Fotos schneidenden Knoten
begonnen wird und mit darauf folgenden die Linie schneidenden Knoten
fortgefahren wird. Entlang der anderen Linie werden von rechts nach
links beginnend mit dem ersten sich auf der rechten Seite des Fotos
mit der Linie schneidenden Knoten fünf weitere Messungen ausgeführt. Die durch
dieses Verfahren erhaltenen zehn Messungen werden gemittelt, um
die Fibrillenlänge
des Materials zu erhalten.
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Für
ein poröses,
gestrecktes Polytetrafluorethylenmaterial, welches in mehr als einer
Richtung gestreckt wurde, wird die Fibrillenlänge durch eine Prüfung einer
repräsentativen
Mikrofotografie der Materialoberfläche und einen Vergleich der
Fibrillenlängen
wie zuvor beschrieben in einer Weise bestimmt, die die verschiedenen
Richtungsorientierungen der Fibrillen repräsentiert.
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Dickere fibrillierte Materialien
haben allgemein mehrere gewundene Pfade, die ein Ende einer Pore
mit dem anderen Ende der Pore verbinden. Im Ergebnis kann ein dickeres
fibrilliertes Material Poren aufweisen, die größer sind, als die Einheit,
welche von den Poren ausgeschlossen sein sollte, aber es verbleibt
aufgrund der angehobenen Verwindungen der Pfade der Poren in dem
dickeren Material undurchlässig
für die
Einheit durch die Poren. Nach dieser Erfindung ist die Fibrillenlänge und
die Dicke eines gestreckten Polytetrafluorethylenmaterials so gewählt, dass
Poren gebildet werden, die ein zellulares Einwachsen durch die Dicke
des Materials hinter einen gewünschten
Punkt verhindern, während
sie selektiv durchlässig
für Makromoleküle bis zu
einem Molekulargewicht von etwa 5.000.000 MW sind.
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Für
einige selektiv durchlässige
poröse
Polymermaterialien, die zur Verwendung in dieser Erfindung geeignet
sind, beginnt die Molekulargewicht-Absperrung oder die Siebeigenschaft
des Materials an der Oberfläche
des Materials. Im Ergebnis können
einige gelöste
Substanzen und/oder Zellen nicht eintreten und durch die porösen Öffnungen
des Materials von einer Seite auf die andere durchlaufen. Dies verhindert
jedoch nicht das Zellwachstum nahe zu oder an der Außenoberfläche des
Materials (siehe 1).
In einer Ausführungsform
wachsen Gewebe eines Empfängers,
die endotheliale Gefäßzellen
umfassen, in Kontakt zu der Außenoberfläche dieser
Erfindung, treten aber nicht in diese ein. Die endothelialen Gefäßzellen
können
sich kombinieren, um darauf Kapillaren zu bilden. Solch eine Kapillarbildung oder
Gefäßneubildung
nach dieser Erfindung ermöglicht
einen verbesserten Fluss von Fluid- und gelösten Substanzen zwischen Geweben
eines Empfängers
und den Inhalten eines therapeutischen Geräts.
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Andere selektiv durchlässige poröse Polymermaterialien
können
aufgebaut oder modifiziert sein, eine selektive Durchlässigkeit
aufzuweisen, die sich entlang der Dicke des Materials ändert. Die Durchlässigkeit
eines porösen
Polymermaterials kann kontinuierlich entlang der Dicke des Materials verändert werden
(siehe 2) oder sich
abrupt von einem Querschnittsbereich des Materials in einen anderen ändern, um
eine geschichtete Struktur zu bilden (siehe 3).
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In dieser Erfindung wird die Durchlässigkeit eines
porösen
Polymermaterials entlang seiner Dicke durch zusätzliche Schichten von porösem Polymermaterial
variiert (siehe 4).
Die zusätzlichen Schichten
von porösem
Polymermaterial können
dieselbe Zusammensetzung und Durchlässigkeit wie die initiale Materialschicht
aufweisen oder die zusätzlichen
Schichten können
eine unterschiedliche Zusammensetzung und/oder Durchlässigkeit
aufweisen.
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In einer anderen Ausführungsform,
die kein Teil der Erfindung ist, wird die selektive Durchlässigkeit
eines porösen
Polymermaterials durch Imprägnierung
der Hohlräume
des porösen
Polymermaterials mit einem Hydrogel-Material variiert. Hydrogel-Material
kann in im Wesentlichen alle Hohlräume eines porösen Polymermaterials
oder nur in einen Bereich der Hohlräume imprägniert werden. Zum Beispiel
kann durch die Imprägnierung
eines porösen Polymermaterials
mit einem Hydrogel-Material in einem kontinuierlichen Band innerhalb
des Materials neben und/oder entlang der inneren Oberfläche eines
porösen
Polymermaterials die selektive Durchlässigkeit des Materials aprupt
von einem äußeren Querschnittsbereich
des Materials zu einem inneren Querschnittsbereich des Materials
verändert
werden (siehe 5). Die
Menge und Zusammensetzung des in ein poröses Polymermaterial imprägnierten Hydrogel-Materials
hängt zu
einem großen
Teil von dem bestimmten porösen
Polymermaterial, das zum Aufbau einer Vorrichtung nach dieser Erfindung
verwendet wird, dem Grad der benötigten
Durchlässigkeit
für eine
bestimmte Anwendung und der Biokompatibilität des Hydrogel-Materials ab.
Beispiele geeigneter Hydrogel-Materialien für die Verwendung in dieser
Erfindung umfassen: HYPAN® Structural Hydrogel (Hymedix
International, Inc., Dayton, NJ), nicht-fibrogenes Alginat, wie
von Dorian in PCT/US93/05461 offenbart, Agarose, alginische Säure, Carrageenan,
Collagen, Gelatin, Polyvinylalkohol, Poly(2-Hydroxyethylmethacrylat,
Poly(N-vinyl-2-pyrrolidone),
oder Gelangummi, entweder allein oder in Kombination, sie sind aber
nicht darauf begrenzt. HYPAN® Structural Hydrogel wird
vorgezogen. Die Gesamtdicke einer gestreckten Polytetrafluorethylen/Hydrogel-Zusammensetzung
reicht von etwa 2 Mikron bis etwa 1000 Mikron.
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Die Durchlässigkeit des porösen Polymermaterials
kann entlang der Dicke des Materials durch eine zusätzliche
Schicht von porösem
Polymermaterial und eine weitere Schicht von Hydrogel-Material abrupt geändert werden
(siehe 5A). Ein Vorteil dieser
Ausführungsform
ist der zusätzliche
Schutz, der einem Implantat-Empfänger
gegen Kontaminierung mit Zellen von einer defekten Zellverkapselungsvorrichtung
gegeben ist, die in einer Vorrichtung nach dieser Erfindung enthalten
ist.
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Zusätzlich bietet dieser Aufbau
eine starke Barriere gegen Zellen und humorale Immunität.
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In einer Ausführungsform ist die Durchlässigkeit
des porösen
Polymermaterials so ausgewählt, dass
das Wachsen von Zellen eines Empfängers in, aber nicht durch
das Material ermöglicht
ist. In dieser Ausführungsform
ist eine zellendurchlässige
Zone in den Hohlräumen
eines porösen
Polymermaterials gebildet, die an der Außenoberfläche des Materials beginnt und
sich zu einem Punkt innerhalb des Materials fortsetzt, der zu der
inneren Oberfläche
des Geräts
benachbart ist, an dem die Durchlässigkeit des porösen Polymermaterials
für Zellen
abrupt abnimmt, so dass in die Hohlräume des Materials abgewanderte
Zellen nicht weiter abwandern und die innere Oberfläche des
Geräts
durchstoßen
können
(siehe 6). Der Bereich
des porösen
Polymermaterials, in dem Zellen nicht abwandern oder wachsen können, wird
als eine Zellenausschlusszone bezeichnet. Eine Zellenausschlusszone
in einer Vorrichtung nach dieser Erfindung verhindert, dass eindringende
Zellen in das Lumen der Vorrichtung eintreten und ein in der Vorrichtung
enthaltenes therapeutisches Gerät kontaktieren,
daran festhaften, dieses bewachsen, einwachsen, überwachsen oder in einer anderen Weise
beeinflussen. Um zu verhindern, dass eindringende Trägerzellen
durch die innere Oberfläche
der Vorrichtung wachsen, sollte die Porengröße der Zellenausschlusszone
unterhalb von etwa 5 Mikron liegen, vorzugsweise unterhalb von etwa
1 Mikron, weiter vorzugsweise unterhalb von etwa 0,5 Mikron, wie durch
die Porometrie gemessen, oder die Durchlässigkeit sollte mit einem Hydrogel-Material geeignet eingestellt
sein.
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Eine Zellenausschlusszone kann in
einem gestreckten Polytetrafluorethylenmaterial mit einer zellendurchlässigen Zone
gebildet werden, indem die Hohlräume
des Polytetrafluorethylenmaterials mit einem Hydrogel-Material in einem
kontinuierlichen Band innerhalb des Polytetrafluorethylenmaterials benachbart
zu und/oder entlang der Innenoberfläche des gestreckten Polytetrafluorethylenmaterials
der Vorrichtung imprägniert
werden (siehe 10). Das bevorzugte
Hydrogel-Material ist ein HYPAN® Structural
Hydrogel (Hymedix International Inc., Dayton, N.J.), insbesondere
HYPAN® Structural
Hydrogel Katalognummern HN-68 und/oder HN-86 sind für die Verwendung
in dieser Erfindung geeignet. Im Allgemeinen weist das Hydrogel-Material,
das die Zellenausschlusszone aufweist, eine Dicke im Bereich von etwa
2 Mikron bis etwa 100 Mikron auf, vorzugsweise zwischen etwa 25
Mikron und etwa 50 Mikron. Im Allgemeinen wird ein Hydrogel-Material,
das zur Bildung einer Zellenausschlusszone in einem gestreckten
Polytetrafluorethylenmaterial nach dieser Erfindung verwendet wird,
in die Hohlräume
des Polytetrafluorethylenmaterials imprägniert, nachdem das Material
im Wesentlichen in seine Endform geformt wurde. Ein Hydrogel-Material
wird selten den nachfolgend zur Zusammenlaminierung der gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien
beschriebenen Temperaturen ausgesetzt.
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In die zellendurchlässigen Zonen
eines porösen
Polymermaterials einer Vorrichtung nach dieser Erfindung können verschiedene
Zellarten einwachsen. Die dominanteste Zellenart, die in ein bestimmtes
poröses
Polymermaterial einwächst,
hängt primär von dem
Implantationsort, der Zusammensetzung und Durchlässigkeit des Materials und
jeglichen biologischen Faktoren ab, wie z. B. Cytokine und/oder Zelladhäsionsmoleküle, die
z. B. in dem Material enthalten oder durch die Vorrichtung eingeführt werden. Geeignete
biologische Faktoren zur Verwendung in dieser Erfindung umfassen
Protein und Peptidcytokine, wie z. B. Endothelgefäß-Wachstumsfaktor (VEGF),
durch Blutplättchen
erzeugter Endothelzellen-Wachstumsfaktor
(PD-ECGF), Fibroblastenwachstumsfaktor (FGF), Peptide mit der Aminosäuresequenz
gly-his-lys oder ihre Palindrome, mit oder ohne salz-gebrücktem Kupfer
(II), Polysaccharid mit angiogenischer Aktivität, wie z. B. heparinangiogenese-stimulierende
Lipide, wie z. B. Ölsäure oder
Metalle, wie z. B. Kupfer, entweder alleine oder im Kombination,
sind aber nicht darauf begrenzt.
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In der bevorzugten Ausführungsform
ist Gefäßendothel
die dominierendste Zellenart, die in ein poröses Polymermaterial zur Verwendung
in dieser Erfindung einwächst.
Das Einwachsen von Gefäßen in das
poröse
Polymermaterial durch eine gut eingeführte Population von Gefäßendothelzellen
in der Form eines Kapillar-Netzwerks wird als ein Ergebnis der Gefäßneubildung
des Materials aus Gewebe eines Empfängers in und durch die Dicke
des Materials sehr nahe an die innere Oberfläche der Vorrichtung unterstützt, aber
nicht durch die Zellenausschlusszone (siehe 7). Obwohl die Gefäßbildung nach dieser Erfindung
ohne das Hinzufügen
von biologischen Faktoren auftreten kann, können angiogenische Faktoren,
wie die zuvor angegebenen, verwendet werden, um die Gefäßbildung
der Vorrichtung zu verbessern. Zusätzlich kann Angiogenesis durch
Bedingungen, wie z. B. Hypoxie, stimuliert werden. Diese Gefäßneubildung
einer Vorrichtung nach dieser Erfindung verbessert den Massentransport
von therapeutischen Wirkstoffen oder biochemischen Substanzen zwischen
der inneren Oberfläche
der Vorrichtung und den Geweben eines Empfängers, wodurch die Quantität und Rate
des Transports von therapeutischen Wirkstoffen oder biochemischen
Substanzen zwischen den Inhalten eines therapeutischen Geräts, das
in der Vorrichtung enthalten ist, und Geweben des Empfängers verbessert
werden. In höheren
Tieren liegen nahezu alle Zellen innerhalb von etwa 100 Mikron von
einer Kapillare. Demzufolge ist es zum Erreichen eines maximalen
Austausches von Materialien zwischen einem therapeutischen Gerät und Geweben
eines Empfängers
vorzuziehen, dass die maximale Entfernung, die eingewachsene Kapillaren von
dem Lumen nach dieser Erfindung entfernt sein sollen, unterhalb
von etwa 100 Mikron liegt, weiter vorzugsweise unterhalb von etwa
50 Mikron und am meisten vorzugsweise unterhalb von etwa 25 Mikron. Demzufolge
sollte die Zellenausschlusszone in dieser Ausführungsform der Vorrichtung
in der Dicke unterhalb von etwa 100 Mikron liegen, vorzugsweise unterhalb
von etwa 50 Mikron, und am meisten vorzugsweise unterhalb von etwa
25 Mikron. Zusätzlich zum
Zulassen der Gefäßbildung
des porösen
Polymermaterials wird die Durchlässigkeit
des porösen Polymermaterials
so gewählt,
den Durchlass von biochemischen Substanzen durch die Dicke des Materials
selektiv zuzulassen, die therapeutische Wirkstoffe mit Molekulargewichten
bis zu etwa 5.000.000 MW umfassen. Da in Testtieren kein chronisches
Entzündungsverhalten
hinsichtlich dieser Erfindung beobachtet wurde, wird angenommen,
dass die Gefäßbildung
der Vorrichtung mit dem Wundheilungsprozess des Implantationsorts
fortschreitet.
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Die Gefäßbildung und anderes Gewebeeinwachsen
in die zellendurchlässige
Zone einer Vorrichtung nach dieser Erfindung verankert die Vorrichtung
an dem Implantationsort. Dies ist ein wichtiges Merkmal, da die
Abwanderung von herkömmlich
implantierten therapeutischen Geräten oft zu bedenken ist. Für eine röhrenförmige Vorrichtung
nach dieser Erfindung unterstützt
die Verankerung der Vorrichtung an einem Implantationsort mit eingewachsenen Trägergeweben
die Aufrechterhaltung der Form der implantierten Vorrichtung. Die
Aufrechterhaltung der Form einer röhrenförmigen Vorrichtung nach dieser Erfindung
ist oft für
die leichte Platzierung, Ersetzung und richtige Funktion eines in
der Vorrichtung enthaltenen therapeutischen Geräts nötig.
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Es wird spekuliert, dass die Gefäßbildung
in einem porösen
Polymermaterial nach dieser Erfindung auch durch das Kultivieren
einer Population von autologen oder immunogenisch neutralisierten
Endothelgefäßzellen
auf der Außenoberfläche einer
Vorrichtung ausgeführt
werden können,
die in mit dem Kreislauf des Empfängers verbundenen Kapillaren wachsen
und mit diesen zusammenschließen.
Ein Subendothelgefäß-Matrixsubstrat, wie
z. B. Collagen, Fibronectin, Laminin oder Abkömmlinge davon, das auf die
Außenoberfläche des
porösen
Polymermaterials angewandt wird, wonach ein Besamen des Substrats
mit Zellen erfolgt, sollte ein Wachsen der Zellen und Ableiten in
darauf gebildeten Kapillaren erlauben. Eine kommerziell erhältliche
Subendothelzellenmatrix, die für
diesen Zweck in Experimentierratten geeignet sein kann, ist ein
unter dem Handelsnamen Matrigel erhaltenes Präparat (Collaborative Labotaries
Inc.). Alternativ kann ein geeignetes Subendothel-Matrixpräparat aus
der Gefäßstruktur
des Implantatempfängers
erhaltbar sein.
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Eine Vorrichtung nach dieser Erfindung
weist ein oder mehr Zugangsmittel auf, durch die ein therapeutisches
Gerät platziert,
entfernt und in der Vorrichtung ersetzt wird. Ein Zugangsmittel
ist eine schließbare Öffnung.
Die schließbare Öffnung ist
vorzugsweise ein wiederabdichtbarer Zugang, oder Gehäuse, der
durch das poröse
Polymermaterial einer Vorrichtung nach dieser Erfindung gesichert
ist, oder in einem offenen Ende einer röhrenförmigen oder ähnlich geformten
Vorrichtungsanordnung gesichert ist. Ein Zugangsmittel kann eine
beliebige Form aufweisen, die geeignet ist, die Platzierung, das
Entfernen und den Ersatz eines therapeutischen Geräts in dem luminalen
Raum einer bestimmten Ausführungsform der
Vorrichtung zu ermöglichen.
Kommerziell erhältliches
Leitungszubehör,
so wie Luer-lok-Verbinder (Value Plastics, Inc., Fort Collins, CO)
können
auch als Zugangsmittel in dieser Erfindung verwendet werden. Nach
einem Verfahren wird ein Zugangsmittel mit einem starken biokompatiblen
Klebstoff an dem porösen
Polymermaterial nach dieser Erfindung befestigt, wie z. B. thermoplastischem
fluordiniertem Ethylenpropylen (FEP). In einer röhrenförmigen Ausführungsform nach dieser Erfindung
ist ein bevorzugtes Zugangsmittel z. B. ein hohles zylinderförmiges Leitungszubehörteil, das
aus vollständig
dichtem Polytetrafluorethylen (Teflon®) hergestellt
ist, einen ersten Bereich aufweist, der gut in ein Ende der Röhrenkomponente
nach dieser Erfindung passt, und einen zweiten Bereich aufweist,
der sich hinter das Ende der Röhrenkomponente
ausdehnt, um ein Dichtmittel zu empfangen und zu halten. Das Zugangsmittel
ist an der Röhrenkomponente
befestigt, indem der erste Bereich des Leitungszubehörteils bis
zu einer Dicke von etwa 30–40
Mikron mit einem FEP-Film umwickelt wird. Der FEP-Film wird mittels
heißer
Luft an seinem Platz geschrumpft. Das offene Ende der Röhre wird
leicht gedehnt, wenn der mit FEP umwickelte erste Bereich des Zugangsmittels
in das Ende der Röhre
eingeführt
wird. Auf das Zugangsmittel wird in dem Bereich des FEPs zwischen
dem Zugangsmittel und der Röhrenkomponente
Hitze mit einer Temperatur aufgebracht, die diejenige überschreitet,
die benötigt
ist, das FEP-Material zu schmelzen und schrumpfen zu lassen, etwa
285°C, aber
nicht hoch genug ist, um das Polytetrafluorethylenmaterial der Röhrenkomponente
oder das Zugangsmittel zu zerstören.
Das Schmelzen des um den ersten Bereich des Zugangsmittels gewickelten
FEP-Materials verursacht das Fließen des FEPs in die Poren des
gestreckten Polytetrafluorethylenmaterials und über die Oberfläche des
ersten Bereichs des Zugangsmittels. Nach dem Abkühlen haftet das FEP diese Bauelemente
zäh zusammen.
Optional wird ein Stück FEP-Schrumpfumwicklungsfilm
oberhalb des unterliegenden ersten Bereichs des Zugangsmittels um die
Außenoberfläche der
Röhrenkomponente
gewickelt (siehe 8).
Bei dem Aufheizen und Abkühlen wird
sich das FEP zusammenziehen. Das zusammengezogene FEP dient als
ein Kompressionsring für
die Röhrenkomponente
und das Zugangsmittel der Vorrichtung. Solch ein FEP-Kompressionsring
sichert das Zugangsmittel weiter an dem Ende der Röhre. Wird
das FEP-Schrumpfumwicklungsmaterial für einen ausgedehnten Zeitabschnitt,
d. h. für
20 bis 60 Sekunden, leicht über
seinen Schmelzpunkt aufgeheizt, so kann das Material schmelzen und
in die Poren des gestreckten Polytetrafluorethylenmaterials fließen und
das um den ersten Bereich des Zugangsmittels gewickelte FEP-Material
kontaktieren, welches ebenfalls geschmolzen ist. Haben sich diese beiden
geschmolzenen thermoplastischen FEP-Materialien einmal berührt, so
fließen
sie zusammen, um ein kontinuierliches Band aus FEP von der äußeren Oberfläche des
ersten Bereichs des Zugangsmittels durch das gestreckte Polytetrafluorethylenmaterial der
Röhrenkomponente
zu der äußeren FEP-Schrumpfumwicklungsbeschichtung
zu bilden. Der resultierende Aufbau weist eine sehr starke luftdichte
Verbindung zwischen dem Zugangsmittel und der Röhrenkomponente nach dieser
Erfindung auf.
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Alternativ kann ein Zugangsmittel
durch Spritzguss eines Leitungszubehörteils auf das Ende einer röhrenförmigen Vorrichtung
aus gestrecktem Polytetrafluorethylen hergestellt werden, wobei
den Fachleuten auf diesem Gebiet bekannte Techniken verwendet werden,
wie z. B. Formpressen. Spritzgießen eines Zugangsmittels auf
das Ende einer röhrenförmigen Vorrichtung
umfasst zunächst
die Platzierung eines zylinderförmigen
Werkzeugs in den Luminalraum der Röhre, wonach eine Anordnung
des Röhrenendes
und des zylinderförmigen
Werkzeugs in einen Formhohlraum folgt. Der Formenhohlraum wird dann
mit einer Polymersubstanz gefüllt,
die ein wärmehärtendes
Harz umfasst, wie z. B. Polydimethylsiloxan, oder mit einem geschmolzenen
Thermoplast, wie fluoriertes Ethylenpropylen (FEP), Polykarbonat,
Polyester oder Polysulfon, z. B. entweder allein oder in Kombination.
Nach dem Aushärten
des Polymerharzes wie benötigt
durch geeignete Reaktionsbedingungen oder durch Abkühlen, wird
der Formenhohlraum geöffnet
und das zylinderförmige Formeinfügeteil aus
dem Lumen des Rohres entfernt. Dies ist aufgrund des glatten Übergangs
zwischen den luminalen Oberflächen
des Verbinders und der Röhre
ein bevorzugtes Verfahren.
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Ein Zugangsmittel kann auch ein Loch
in dem porösen
Polymermaterial sein, wobei ein oder mehrere flexible Teile oder
Klappen aus porösem
Polymermaterial so angeordnet sind, das Loch zu bedecken und zu
schließen.
Die Klappen können
als ein Teil der Vorrichtung ausgebildet sein oder können nach
deren ursprünglichem
Aufbau an der Vorrichtung befestigt werden.
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Ein Zugangsmittel mit einer wieder
abdichtbaren Öffnung
kann mittels eines Dichtmittels wiederholt, geöffnet und geschlossen werden.
Dichtmittel umfassen z. B. Kappen, Stöpsel, Klemmen, Kompressionsringe
oder Ventile, sind aber nicht-darauf begrenzt.
Das Dichtmittel kann z. B. durch Reibung, durch Klemmen, oder mittels
aus Gewinden und Nuten bestehenden Schraubmitteln an dem Zugangsmittel
befestigt werden. Abhängig
von der gewünschten
Verwendung der Vorrichtung ist das Zugangsmittel mit einem Dichtmittel
abgedichtet, um eine hermetische Dichtung, eine fluiddichte Dichtung
oder eine nicht fluiddichte Dichtung zu erzeugen. Eine für eine permanente
oder Langzeit-Implantation (d. h. wenigstens etwa drei Wochen) in
einem Empfänger
vorgesehene Vorrichtung ist vorzugsweise mit einer hermetischen
oder fluiddichten Dichtung abgedichtet.
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Geeignete Materialien zum Aufbau
des Zugangs- und Dichtmittels umfassen metallische, keramische,
glasförmige,
elastomerische oder andere Polymermaterialien entweder allein oder
in Kombination, sind aber nicht darauf begrenzt. Beispiele metallischer
Materialien umfassen Tantal, Kobalt-Chrom-Legierungen, Titan und seine Legierungen,
rostfreier Stahl oder Gold, entweder allein oder in Kombination,
sind aber nicht darauf begrenzt. Beispiele keramischer Materialien umfassen
Aluminiumoxide, Kieselerden, Zirkonoxide, Kalziumsulfate, Kalziumkarbonate,
Kalziumphosphate (einschließlich Hydroxyapatit
und Beta-Trikalziumphosphat), Borosilikat-Glas, natürlicher
Kohlenstoff, ALCAP (eine Keramik aus Aluminium, Kalzium und Phosphoroxiden) und
Bioglas, entweder allein oder in Kombination, sind aber nicht darauf
begrenzt. Beispiele von Elastomermaterialien umfassen Silikon, Polyurethane, Fluoropolymergummi
(z. B. VITON), Poly(ethylenco-propylen) und Polybutadin und seine
Copolymere (z. B. Buna-N),
entweder allein oder in Kombination, sind aber nicht darauf begrenzt.
Beispiele von Polymermaterialien umfassen Polytetrafluorethylen,
Polyethylen, Polypropylen, Polystyren, Poly(tetrafluorethylen-co-perfluoropropylen),
Polyester, wie z. B. Poly(ethylenterephthalat), Polykarbonate, Poly(methylmethylacrylat)
und Polyamide, entweder allein oder in Kombination, sind aber nicht
darauf begrenzt. Die primäre
benötigte
strukturelle Eigenschaft dieser Materialien bei einem Zugangs- oder
Dichtmittel ist, dass sie die Festigkeit, Biokompatibilität und Langlebigkeit
aufweisen, langfristig (d. h. wenigstens etwa drei Wochen) in einem
Empfänger
permanent zu funktionieren.
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Viele der zum Aufbau einer Vorrichtung
nach dieser Erfindung verwendeten Materialien sind inhärent undurchlässig für Radiowellen.
Die Materialien, die nicht inhärent
undurchlässig
für Radiowellen
sind, können
durch eine Imprägnierung
des Materials z. B. mit Barium so modifiziert werden, dass sie undurchlässig für Radiowellen
sind. Den Fachleuten auf diesem Gebiet sind andere geeignete Verfahren
bekannt, um ein Material undurchlässig für Radiowellen zu machen. Die
Undurchlässigkeit
für Radiowellen von
zum Aufbau einer Vorrichtung nach dieser Erfindung verwendeten Materialien
wird hauptsächlich verwendet,
um eine chirurgische Platzierung der Vorrichtung zu ermöglichen
oder die Vorrichtung nach einer Implantation in einem Empfänger aufzufinden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
weist eine Vorrichtung nach dieser Erfindung die Form einer implantierbaren
Röhre auf,
die ein allgemein zylinderförmiges
therapeutisches Gerät
aufnehmen kann. Die implantierbare Röhre ist aus einem gestreckten
Polytetrafluorethylenmaterial hergestellt, das eine zellendurchlässige Zone
aufweist, die sich von der Außenoberfläche der
Röhre bis
zu der Zellenausschlusszone innerhalb des Materials benachbart zu
der laminalen Oberfläche
der Röhre
und kontinuierlich mit dieser ausdehnt (siehe 9A). Die zellendurchlässige Zone ist genügend porös, damit sich
darin Kapillare bilden können.
In einigen röhrenförmigen Ausführungsformen
nach dieser Erfindung kann mittels eines Stents oder eines Kerns
verhindert werden, dass sich offene Enden der Röhre einfalten. Der Stent kann
eine beliebige Form aufweisen und aus einem beliebigen biokompatiblen
Material hergestellt sein, das geeignet ist, die gesamt oder einen Teil
der röhrenförmigen Vorrichtung
während
der Lagerung und/oder folgenden Implantation in einem geöffneten
oder ausgefalteten röhrenförmigen Zustand zu
halten. Geeignete Materialien für
einen Stent umfassen rostfreien Stahl, Titan und Hydrogele, sind aber
nicht darauf begrenzt. Um die gesamte Länge einer röhrenförmigen Vorrichtung in einem
ausgedehnten Zustand zu halten, wird ein inaktiver Kern, der die
Form und Widerstandsfähigkeit
eines therapeutischen Gerätes
simuliert, in der Vorrichtung angeordnet. Das bevorzugte Material
für solch
einen inaktiven Kern ist HYPAN® Structural Hydrogel (Hymedix
International, Inc., Dayton, N.J.).
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Vorzugsweise ist das Material für die Röhre ein
Laminat aus wenigstens zwei Schichten eines gestreckten Polytetrafluorethylenmaterials,
die jeweils unterschiedlich porös
sind. In dieser Ausführungsform
ist der Bereich des Laminats, der die Zellenausschlusszone umfasst,
eine Schicht aus gestrecktem Polytetrafluorethylenmaterial, das
ein sehr dünnes, sehr
starkes, nicht verwobenes Gewebe ist, das im Wesentlichen aus Fibrillen
besteht, in welchen im Wesentlichen keine Knoten vorhanden sind.
Diese Schicht weist eine durchschnittliche Porengröße im Bereich
zwischen etwa 0,05 und etwa 0,4 Mikron auf, wie durch Porometrie
gemessen. Die bevorzugte Porengröße dieses
Materials zur Verwendung in dieser Erfindung liegt bei etwa 0,4
Mikron in seiner laminierten oder fertiggestellten Form. Die Dicke
des Materials in seiner fertiggestellten Form liegt zwischen etwa 1
Mikron und etwa 25,4 Mikron. Das bevorzugte Verfahren zur Herstellung
dieser Schicht des Laminats verwendet einen Teil eines von Bacino
in der US-Patentanmeldung Nr. 08/403,232 und korrespondierenden
PCT-Anmeldung Nr. PCT/US 95/, welche am 02. Juni 1995 angemeldet
wurde und den Titel "Porous PTFE
Film and a Manufacturing Method Therefor" gelehrt wird. In dem Bacino-Verfahren
werden, nachdem geeignete Polytetrafluorethylen-Ausgangsmaterialien
ausgewählt
und als eine geronnene Dispersion aus feinpulverigem Polytetrafluorethylen
vorbereitet wurden, die geronnenen Dispersionspulver mit einer Hydrokarbon-Extrusionshilfe
geschmiert, vorzugsweise als geruchloses Mineralbenzin, wie z. B. Isopar
K (hergestellt von Exxon Corp.). Das geschmierte Pulver wird in
Zylinder gepresst und in einem Rammen-Extruder extrudiert, um Bänder zu
bilden. Zwei oder mehrere Bandschichten können aufeinander gestapelt
und zwischen zwei Rollen gepresst werden. Das Band oder die Bänder werden zwischen
den Rollen auf eine geeignete Dicke gepresst, z. B. 5 bis 50 Mills
oder so. Das nasse Band wird transversal auf 1, 5 bis 5 mal seine
originale Breite gestreckt. Die Extrusionshilfe wird mittels Hitze abgeschieden.
Das getrocknete Band wird anschließend zwischen Rollenbänken in
einem Raum, der auf eine unterhalb des Polymerschmelzpunktes von 327°C liegende
Temperatur aufgeheizt ist, longitudinal expandiert oder gestreckt.
Die longitudinale Expandierung ist so gewählt, dass das Verhältnis der Geschwindigkeit
der zweiten Rollenbank zu der ersten Rollenbank 10–100 zu
1 beträgt,
vorzugsweise 35 zu 1. Die longitudinale Expansion wird bei einem 1–1,5 zu
1-Verhältnis
wiederholt.
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Nach der longitudinalen Expansion
wird das Band nachfolgend bei einer unterhalb von 327°C liegenden
Temperatur auf wenigstens 1,5 mal und vorzugsweise 6 bis 15 mal
die Eingangsbreite des ursprünglichen
Extrudats transversal expandiert, während eine longitudinale Kontraktion
der Membrane verhindert wird. Während
die Membrane noch gespannt ist, wird sie vorzugsweise auf eine Temperatur oberhalb
des Polymerschmelzpunktes von 327°C aufgeheizt
und anschließend
abgekühlt.
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Der Bereich des Laminats, der die
zellendurchlässige
Zone aufweist, ist ein gestrecktes Polytetrafluorethylenmaterial,
das entsprechend der Lehren von US-Patenten Nrn. 3,953,566 und 4,187,390 hergestellt
sind, die beide Gore erteilt wurden. Das Material weist eine durchschnittliche
Porengröße größer als
etwa 3,0 Mikron, vorzugsweise größer als etwa
5,0 Mikron auf, die entsprechend der Fibrillenlänge gemessen wurde. Die Dicke
des Materials reicht von etwa 10 Mikron bis etwa 1000 Mikron, vorzugsweise
um 40–60
Mikron.
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Die Laminierung dieser beiden unterschiedlichen
gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien wird ausgeführt, indem
einige der Schritte des zuvor angegebenen Bacino-Verfahrens wiederholt
werden. Um die Laminierung durchzuführen, werden die beiden zuvor
beschriebenen gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien zusammengehalten
und zwischen Rollenbänken
in einem Raum, der auf eine Temperatur aufgeheizt ist, die unterhalb
des Polymerschmelzpunktes von 327°C
liegt, longitudinal expandiert. Die longitudinale Expandierung wird
so durchgeführt, dass
das Verhältnis
der Geschwindigkeit der zweiten Rollenbank zu der ersten Bank für das mittels
des Bacino-Verfahrens hergestellte Material 10–100 zu 1, vorzugsweise 35
zu 1, beträgt.
Die longitudinale Expandierung wird zwischen dem zweiten und dritten Rollensatz,
wo das Material des '566-Patents
mit dem Material des Bacino-Verfahrens
verbunden wird, bei einem 1–1,5
zu 1 Verhältnis
wiederholt.
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Nach der longitudinalen Expansion
wird das Laminat nachfolgend bei einer Temperatur, die unterhalb
von 327°C
liegt, transversal auf wenigsten 1,5 mal und vorzugsweise 6 bis
15 mal der Eingangsbreite der ursprünglichen Laminate expandiert,
wobei verhindert wird, dass sich das Laminat longitudinal und transversal
zusammenzieht. Während
das Laminat noch gehalten wird, wird es vorzugsweise auf eine Temperatur
von unterhalb des Polymerschmelzpunktes von 327°C aufgeheizt und anschließend abgekühlt.
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Ein bevorzugtes Verfahren der Herstellung einer
röhrenförmigen Form
nach der Erfindung aus diesem Laminat ist es, Bereiche von zwei
oder mehr ebenen Bögen
des Laminats mittels Hitze und Druck zusammenzufügen. Hitze und Druck werden
auf die Laminatschichten vorzugsweise mittels einer Metallform aufgebracht,
die über
der Oberfläche
der Form in einem Muster hervorgehobene Schienen aufweist, das den
Umfang des größten Teils
oder der gesamten röhrenförmigen Form
definiert oder reflektiert (siehe z. B. 19). Die erhobenen Schienen konzentrieren
die zum Zusammenfügen
der Laminate verwendete Hitze und Druck. Üblicherweise wird zwischen
die Laminatschichten in der Form innerhalb des den Umfang der röhrenförmigen Form
der Vorrichtung definierenden Musters ein thermisch und chemisch
stabiler Kern angeordnet, um die Formgebung der röhrenförmigen Form
des Aufbaus zu unterstützen.
Es können
Formen hergestellt werden, die Röhren
in im Wesentlichen beliebiger Form produzieren, die eine leichte
Platzierung und einen leichten Austausch eines therapeutischen Geräts nach
der Erfindung erlaubt. Es ist festzustellen, dass dieses Verfahren
nicht auf die Herstellung von röhrenförmigen Formen
beschränkt
ist, sondern auch mit anderen geometrischen und/oder unregelmäßigen Formen
angewandt werden kann.
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Um eine röhrenförmige Form aus zwei ebenen
Laminatbögen
herzustellen, werden die Laminatbögen zuerst mit ihren jeweiligen
Zellenausschlusszonen gegeneinanderliegend zusammengelegt. Die Laminate
werden dann in einer Form angeordnet, die das gewünschte Muster
erhobener Schienen aufweist. Zwischen den Laminatschichten wird
innerhalb des Umfangs der röhrenförmigen Form,
die von den erhobenen Schienen in der Form umrissen wird, ein thermisch
und chemisch stabiler Kern angeordnet. In der Form werden die Laminate
und der Kern für
etwa 1–10
Minuten auf eine Temperatur zwischen etwa 310°C und etwa 380°C bei einem
Druck aufgeheizt, der genügt,
das gestreckte Polytetrafluorethylenmaterial zu verdichten und die
ebenen Laminatbögen
an den Orten zusammenzufügen,
wo die erhitzten Schienen die Laminatbögen kontaktieren. Die Röhre, der
Kern und das daran befestigte ebene Material werden auf Raumtemperatur
abgekühlt
und anschließend
aus der Form entnommen. Der Kern wird aus dem Inneren der Röhrenform
entfernt, indem zwischen den Kern und die. Wand der Röhre z. B.
mit einer Injektionsspritze Wasser eingespritzt wird. Das nach ihrer
Fertigstellung an der Vorrichtung befindliche ebene Material kann
dort bestehen bleiben, zurechtgestutzt oder entfernt werden. An
der Vorrichtung bestehen bleibendes ebenes Material hilft, die Vorrichtung
in der richtigen Form zu halten. Das ebene Material dient einem
Chirurg auch als ein Mittel zur Handhabung der Vorrichtung und als
ein Mittel zur Befestigung einer Vorrichtung sicher an einem Implantationsort
in einem Empfänger
(siehe z. B. 18).
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Eine andere Art, eine Vorrichtung
nach dieser Erfindung in einer Röhrenform
zu erzeugen, ist es, ein Material entsprechend der Lehren von Bacino, wie
oben beschrieben, auf einen Dorn zu wickeln, wonach eine andere.
Umwicklung eines Materials entsprechend der Lehren von Gore, wie
oben beschrieben, folgt. Es können
longitudinale und spiralförmige
Ausrichtungen des umwickelten Films verwendet werden. Diese Zusammensetzung
wird anschließend
für etwa
5 bis 10 Minuten auf eine Temperatur von etwa 320°C bis etwa
380°C aufgeheizt,
um die jeweiligen Materialien mit sich selbst und miteinander zu
verbinden. Der Überlappungsbereich
einer Materialschicht mit der nächsten
Schicht kann im Bereich von weniger als etwa 10% bis etwa 50% liegen. In
vielen Anwendungen ist der Überlappungsbereich vorzugsweise
etwa 10%. Es ist jedoch festzustellen, dass Umwicklungen und Laminate
dieser Materialien auch keine Überlappung
zwischen Schichten aufweisen können.
In solch einer Ausführungsform
stößt die Kante
einer folgenden Materialumwicklung gegen die Kante der vorhergehenden
Materialumwicklung.
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In einer Ausführungsform weist die Röhre an einem
Ende der Röhre
ein Zugangsmittel auf, durch welches ein therapeutisches Gerät in den
luminalen Raum der Röhre
hineinbewegt und daraus herausbewegt wird. In einer anderen Ausführungsform
weist die Röhre
Zugangsmittel an beiden Enden der Röhre auf, durch welche ein therapeutisches
Gerät in
den luminalen Raum der Röhre
hinein und aus diesem heraus bewegt werden kann (siehe 9B). In beiden Ausführungsformen
können
die Zugangsmittel wiederholt abgedichtet, geöffnet und wieder abgedichtet
werden. Bei einem Gesichtspunkt dieser Ausführungsform weist die Vorrichtung
die Form einer oder mehrerer im Wesentlichen gerader Röhren mit Zugangsmitteln
an beiden Enden jeder Röhre
auf. Eine Mehrzahl dieser Röhren
kann in eine Anordnung angeordnet sein, die die Platzierung mehrerer therapeutischer
Geräte
in einem Empfänger
erlaubt (siehe 11–13). Die therapeutischen
Geräte
können
denselben oder unterschiedliche Inhalte aufweisen. Bei therapeutischen
Geräten,
die die selben Inhalte aufweisen, kann die Anzahl der entsprechend dieses
Gesichtspunkts dieser Erfindung enthaltenen therapeutischen Geräte variiert
werden, um die Dosis des durch das Gerät an den Empfänger gelieferten therapeutischen
Wirkstoffs genauer einstellen zu können. Therapeutische Geräte mit unterschiedlichen
Inhalten können
in einer Vorrichtung nach dieser Erfindung platziert werden, um
die gleichzeitige oder aufeinander folgende Verabreichung von mehr als
einem therapeutischen Wirkstoff an einen Empfänger zuzulassen. Wenn ein in
einer Vorrichtung nach dieser Erfindung enthaltenes therapeutisches Gerät versagt
oder ansonsten eine Ersetzung benötigt, muss nur das therapeutische
Gerät ersetzt
werden, welches ersetzt werden muss. Hinsichtlich eines anderen
Gesichtspunkts dieser Ausführungsform wird
eine Röhre
mit Zugangsmitteln an beiden Enden der Röhre permanent in der Form wenigstens
einer Schleife gehalten, wobei ein Stück ebenes Material entweder
an dem porösen
Polymermaterial der Röhre
befestigt ist oder integral mit diesem ausgebildet ist. Bei diesem
Gesichtspunkt werden die Zugangsmittel mittels eines Haltemittels
nahe genug aneinander positioniert und gehalten, so dass die Vorrichtung an
einem einzigen Eingriffsort eines Empfängers implantierbar und zum
Füllen
und Auffüllen
mit einem therapeutischen Gerät
zugänglich
ist (siehe 14).
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Um ein therapeutisches Gerät leicht
in einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung zu platzieren oder zu ersetzen, sollte sowohl
auf der Außenoberfläche des
therapeutischen Geräts
als auch der Innenoberfläche
nach dieser Erfindung eine schlüpfrige
oder schmierige Oberfläche
vorhanden sein. Das zum Aufbau dieser Erfindung verwendete gestreckte
Polytetrafluorethylenmaterial ist schmierig. Gestrecktes Polytetrafluorethylen
in Kombination mit einem zur Bildung der Zellenausschlusszone in der
Vorrichtung verwendeten Hydrogel macht die luminale Oberfläche der
Röhre sogar
noch schlüpfriger.
Die selektiv durchlässigen
Polymermaterialien der meisten therapeutischen Geräte sind
ebenfalls schmierig. Solch eine Membrane, die mit einem Hydrogel-Material
imprägniert
oder mit einem Tensid beschichtet ist, ist schmieriger. Zusammen
sind die innere Oberfläche
der röhrenförmigen Vorrichtung nach
dieser Erfindung und eine schmierige Außenoberfläche eines therapeutischen Geräts in Bezug
auf einander sehr schmierig. Dies erlaubt, dass ein therapeutisches
Gerät leicht
in einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung platziert und ersetzt werden kann. Ein therapeutisches
Gerät kann mittels
Zangen und Ähnlichem
in eine Vorrichtung nach dieser Erfindung eingesetzt und aus dieser
herausgenommen werden. Bei einer Vorrichtung nach dieser Erfindung,
die an beiden Enden der Röhre
Zugangsmittel aufweist, wird ein therapeutisches Gerät optional
mittels eines Fluidstroms in den luminalen Raum einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung eingesetzt und aus diesem entnommen.
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Zusätzlich zu der Wichtigkeit,
schmierige Oberflächen
zwischen der inneren Oberfläche
einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung und der äußeren Oberfläche eines
therapeutischen Geräts
während
dem Einsetzen und Herausholen des Geräts in/aus der Vorrichtung ist
es, bei dem Einsetzen und Herausholen mit einem Fluidstrom ebenfalls
wichtig, einen genügenden
Abstand zwischen diesen Komponenten zu haben, um den Fluidstrom und
das darin mitgerissene therapeutische Gerät während des Ladens, Entnehmens
und dem Ersatz des Geräts
aufzunehmen. Dafür
ist das selektiv durchlässige
poröse
Polymermaterial des Röhrenbereichs
der Vorrichtung radial dehnbar. Geeignete radial dehnbare Materialien
können
sich unter Druck leicht dehnen und zu ihren ursprünglichen
Dimensionen zurückkehren,
wenn der Druck gelöst
wird. Bei dieser Materialart kann ein sehr enger oder direkter Kontakt
zwischen der inneren Oberfläche
einer Vorrichtung nach dieser Erfindung und der äußeren Oberfläche eines
therapeutischen Geräts
entlang im Wesentlichen der gesamten Länge des therapeutischen Geräts erreicht
werden.
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Alternativ kann der innere Durchmesser
des Röhrenbereichs
der Vorrichtung größer als
der äußere Durchmesser
des therapeutischen Geräts
gemacht werden, das die Vorrichtung aufnehmen soll. Wenn dieser
Aufbau implantiert und, falls gewünscht, mit Gefäßgewebe
verwachsen, und mit einem therapeutischen Gerät versehen ist, falten sich
alle oder die meisten Bereiche des Röhrenbereichs der Vorrichtung
gegen das darin enthaltene therapeutische Gerät. Dies führt zu einem direkten Kontakt
zwischen der inneren Oberfläche
der Vorrichtung und der äußeren Oberfläche des
therapeutischen Geräts
entlang im Wesentlichen der gesamten Länge des therapeutischen Geräts. Auch
wenn kein direkter Kontakt erreicht wird, kann das gewünschte Ergebnis
erhalten werden, wenn der zwischen der äußere Oberfläche des therapeutischen Geräts und der
inneren Oberfläche
des Röhrenbereichs
der Vorrichtung verbleibende Raum durch ein Material oder eine stockende
Fluidschicht mit genügender
Diffusionsdurchlässigkeit
für gelöste Substanzen
und Produkte ausgefüllt
ist, um die notwendige Rate von Teilchentransport durch die Wand
der Röhre
aufrecht zu erhalten. Geeignete Materialien für diesen Zweck umfassen Alginate,
Agar, ein Hydrogel, wie z. B. die TN-Abstufungen von Hydrogel von
Hymedix International, Inc., Dayton, N.J., oder ein thermoreversibles
Gel, wie z. B. die von Chick et al. im US-Patent Nr. 5, 116, 494 offenbarten,
sind aber nicht darauf begrenzt. Die Vorrichtung wird primär durch
die wundheilenden Gewebe des Implantationsorts gegen das therapeutische Gerät gefaltet.
Geeignete poröse
Polymermaterialien für
eine beliebige dieser Ausführungsformen
umfassen die zuvor angegebenen, wie auch ähnliche Materialien mit darin
enthaltenen Elastomerkomponenten.
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Ein therapeutisches Gerät wird in
einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung mittels eines Fluidstroms platziert, indem
zunächst
beide Zugangsmittel der Röhre
geöffnet
werden. Ein Mittel zum Erzeugen eines unter Druck stehenden Fluidstroms
durch den luminalen Raum der Vorrichtung wird an eines der Zugangsmittel
der Röhre
angeschlossen. Ein Mittel zum Empfang des Fluidstroms wird an das
andere Zugangsmittel der Röhre angeschlossen.
In dem luminalen Raum der Vorrichtung wird ein Fluidstrom erzeugt,
indem ein Fluid in das geeignete Zugangsmittel und darauf folgend
aus dem anderen Zugangsmittel herausgeflossen lassen wird. Dies
kann bewerkstelligt werden, indem Fluid mit einem positiven Druck
in eines der Zugangsmittel gepumpt wird. Um ein therapeutisches
Gerät in
der Vorrichtung zu platzieren, wird ein therapeutisches Gerät zuerst
von dem unter Druck stehenden Fluidstrom mitgerissen und dann mit
dem Flüssgkeitsstrom
in die Röhre
eingeführt.
Ist das therapeutische Gerät
in der Röhre
angeordnet, so wird der Fluidstrom angehalten. Wird der Fluidstrom
angehalten, so stehen die äußere Oberfläche des
in der Röhre enthaltenen
therapeutischen Geräts
und die innere Oberfläche
der Röhre
vorzugsweise in direktem Kontakt. Die Zugangsmittel werden dann
geschlossen und die Anordnung wird zur Verwendung gebracht (siehe 15A).
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Das Entfernen eines therapeutischen
Geräts aus
einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung wird durchgeführt, indem beide an der Röhre vorgesehene
Zugangsmittel geöffnet
werden und ein Mittel zum Zuführen
eines unter Druck stehenden Fluidstroms an einem der Zugangsmittel
angebracht wird. Ein unter Druck stehender Fluidstrom wird anschließend um
das therapeutische Gerät
und durch den luminalen Raum der Röhre aufgebaut, um das Gerät in dem
Fluidstrom mitzureißen.
Ist das therapeutische Gerät
einmal von dem Fluidstrom in der Röhre mitgerissen, so wird das
therapeutische Gerät mit
dem Fluidstrom durch eines der Zugangsmittel aus der Röhre entfernt.
Der Fluidstrom kann das therapeutische Gerät entweder aus der Vorrichtung
herausdrücken
oder herausziehen (siehe 15B). Wenn
es gewünscht
wird, kann ein anderes therapeutisches Gerät durch eine Wiederholung der
geeigneten zuvor beschriebenen Einsetzschritte in der Vorrichtung
angeordnet werden. Zusätzlich
zu der Erleichterung des Einsetzens und Wiedererlangens eines in
einer Vorrichtung nach dieser Erfindung enthaltenen therapeutischen
Geräts
biete diese Erfindung den Vorteil, dass mit dem selektiv durchlässigen Material
der Vorrichtung zusammenhängendes Gewebe
während
der Anordnung und dem Austausch eines therapeutischen Geräts in der
Vorrichtung vor Beschädigung
geschützt
wird.
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Es sollte darauf geachtet werden,
dass ein Zusammenfalten der Röhre
während
des Einsetzens oder des Entfernens eines therapeutischen Geräts vermieden
wird. Das Aufrechterhalten eines internen positiven Drucks in einem
Bereich von etwa 5– 100 psi
(d. h. etwa 3,45 × 104 N/m2 bis etwa 6,89 × 105 N/m2) ist üblicherweise
ausreichend, um ein Zusammenfalten der Röhre während des Befüllens, Entnehmens
und Wiederbefüllens
der Röhre
mit einem therapeutischen Gerät
zu verhindern. Die Dicke und der nominale Durchmesser einer porösen Polymermembrane
hängt großteils davon
ab, wieviel internen Druck eine bestimmte Aufnahmevorrichtung nach dieser
Erfindung aushalten kann.
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Ist ein therapeutisches Gerät in einer
Vorrichtung nach dieser Erfindung enthalten, so hängt eine minimal
zulässige
Lücke zwischen
der äußeren Oberfläche des
therapeutischen Geräts
und der inneren Oberfläche
der Vorrichtung zum großen
Teil von der bestimmten Ausführungsform
des therapeutischen Geräts
und der durch das Gerät
zu erzielenden Therapie ab. Zum Beispiel weisen in einem Empfänger implantierte
Zellverkapselungsvorrichtungen einen bidirektionalen Fluss von gelösten Substanzen zwischen
Zellen in der Zellverkapselungsvorrichtung und Geweben des Empfängers auf.
Um eine Flussrate aufrecht zu erhalten, die genügt, die Überlebensfähigkeit der eingeschlossenen
Zellen aufrecht zu erhalten und das gewünschte therapeutische Ergebnis zu
erreichen, benötigen
in der Vorrichtung nach dieser Erfindung enthaltene Zellverkapselungsvorrichtungen
normalerweise sehr kleine Lücken
in einem Bereich von etwa 0,5–50
Mikron oder einen direkten Kontakt zwischen der durchlässigen Oberfläche des Geräts und der
Innenoberfläche
der Aufnahmevorrichtung. Arzneimittelzuführungs- und Gentherapievorrichtungen
können
für den
Transport eines bestimmten Arzneimittels von dem Gerät zu dem
Gewebe eines Empfängers
andere Flussratenbedingungen erfordern, wie ein Zellen einschließendes Gerät. Demzufolge
kann es sein, dass Arzneimittelzuführungs- und Gentherapiegeräte, die
mit dieser Erfindung verwendet werden sollen, die durch Zellverkapselungsvorrichtungen
benötigten
minimalen Abstände
nicht brauchen.
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Für
die Benutzung im Zusammenhang mit dieser Erfindung geeignete Zellverkapselungsvorrichtungen
sind vorzugsweise Geräte
der in der Patentanmeldung von Butler et al. PCT/US 94/07190, mit
dem Titel "Cell
Encapsulation Device" offenbarten Art.
Butler et al. offenbaren eine Zellverkapselungsvorrichtung, die
eine allgemein zylindrische Form mit einem flexiblen Zellen verdrängenden
Kern aufweist, der von einer selektiv durchlässigen Membrane umschlossen
ist. Die selektive Durchlässigkeit
der Membrane kann durch die Imprägnierung
der Membrane mit einem geeigneten Hydrogel-Material eingestellt werden. Der Zellen
verdrängende
Kern positioniert die eingekapselten Zellen in direktem oder nahezu
direktem Kontakt mit der selektiv durchlässigen Membrane. Die eingekapselten
Zellen sind in der Vorrichtung mit einem Abstand von einer Nährstoffquelle und
mit einer Zelldichte angeordnet, wodurch die Diffusionsentfernung
minimiert wird, die biochemischen Substanzen zwischen jeder eingekapselten
Zelle und der externen Umgebung des Geräts durchqueren müssen. Dieser
Aufbau ermöglicht,
dass eine maximale Anzahl von eingekapselten Zellen bei hohen Graden
der Überlebensfähigkeit
und Produktivität
in einem bestimmten Raum erhalten werden können. Die selektiv durchlässige Membrane
enthält
Zellen innerhalb des Geräts,
während
der Austausch von biochemischen Substanzen zwischen den eingekapselten
Zellen und der äußeren Oberfläche des
Geräts erlaubt
wird. In einer Situation, in die Zellverkapselungsvorrichtung in
einem Empfänger
eingebettet ist, und allogenische oder xenogenische Zellen enthält, dient
die selektiv durchlässige
Membrane auch zur Isolation der eingekapselten Zellen von dem Immunsystem
des Empfängers.
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Zellverkapselungsvorrichtungen der
von Butler et al. offenbarten Art sind zur Verwendung als implantierbare
therapeutische Produktzuführungssysteme,
implantierbare künstliche
Organe oder Bioreaktoren geeignet. Eine Aufnahmevorrichtung nach dieser
Erfindung im Zusammenhang mit Zellen in einer Zellverkapselungsvorrichtung
der durch Butler et al. offenbarten Art kann ebenfalls als ein implantierbares
Arzneimittelzuführungssystem,
ein implantierbares künstliches
Organ oder ein Bioreaktor funktionieren. Eine bevorzugte Verwendung
dieser Erfindung im Zusammenhang mit einer Zellverkapselungsvorrichtung
der von Butler et al. offenbarten Art ist eine künstliche Bauchspeicheldrüse (Pankreas). In
einer beliebigen dieser Verwendungen ermöglicht es die Aufnahmevorrichtung
nach dieser Erfindung, eine vollständige Zellverkapselungsvorrichtung
und deren gesamten Zellenspeicher leicht als eine Einheit in die
Vorrichtung einzusetzen, daraus herauszuholen und zu ersetzen.
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Zellverkapselungsvorrichtungen der
von Butler et al. offenbarten Art wie oben angegeben weisen oft
eine Länge
von einigen Dezimetern auf. Um den von solchen langen Zellverkapselungsvorrichtungen belegten
Raum in eine für
eine chirurgische Implantation verwendbare Größe abzugrenzen, ist eine röhrenförmige Form
eine Aufnahmevorrichtung nach dieser Erfindung in eine Mehrzahl
von Windungen gekrümmt
und durch ein ebenes Material permanent in dieser Form gehalten
(siehe 16). Alternativ kann
die Vorrichtung in eine Spiralenform gekrümmt und an einem ebenen Material
befestigt werden (siehe 17).
Jedoch ist eine beliebige Geometrie zur Verwendung nach dieser Erfindung
geeignet, die der Abgrenzung des von der Vorrichtung belegten Raums
dient, während
sie erlaubt eine Zellverkapselungsvorrichtung leicht in der Vorrichtung
anzuordnen und zu ersetzen (siehe z. B. 18). Durch das Halten der Aufnahmevorrichtung
in einer vorsichtig gefalteten Anpassung wird ein Verdrehen, Kräuseln oder
anderes extremes Biegen eines darin enthaltenen therapeutischen
Geräts
minimiert oder eliminiert. Solch ein störender Einfluss auf ein in
einer Vorrichtung nach dieser Erfindung enthaltenes therapeutisches
Gerät kann
das Gerät
beschädigen
und/oder eine Entfernung des Geräts
aus der Vorrichtung erschweren oder unmöglich machen. Das ebene Material
kann nach der Fertigstellung der Vorrichtung an dieser befestigt
werden oder ein Teil des ursprünglichen
Aufbaus der Vorrichtung sein, wie zuvor beschrieben.
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Das ebene Material dient auch als
ein Mittel zur Handhabung einer Vorrichtung nach dieser Erfindung
während
der chirurgischen Implantation. Zusätzlich ist das planare Material
ein Mittel, durch welches die Vorrichtung chirurgisch mit Gewebe
eines Empfängers
verankert wird, so dass die implantierte Vorrichtung ihre gekrümmte Form
behält
und sich nicht von dem Implantationsort entfernt. Vorzugsweise besteht
das ebene Material aus einem flexiblen porösen Polymermaterial. Weiter
vorzugsweise besteht das ebene Material aus demselben porösen Polymermaterial,
welches zum Aufbau des Röhrenbereichs
der Vorrichtung verwendet wird und ist mit diesem kontinuierlich.
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Eine für die Verwendung im Zusammenhang mit
dieser Erfindung geeignete Arzneimittelzuführungsvorrichtung umfasst ein
unter der Haut implantierbares Empfängnisverhütungsmittel NORPLANT®, ist
aber nicht darauf beschränkt
(The Population Council, Inc., New York, NY). Eine zur Verwendung mit
dem unter der Haut implantierbaren Empfängnisverhütungsmittel NORPLANT® geeignete
Vorrichtung nach dieser Erfindung kann eines oder mehrere Zugangsmittel
aufweisen. Das unter der Haut implantierbare Empfängnisverhütungsmittel
NORPLANT® kann
mittels eines Fluidstroms, durch die Verwendung von chirurgischen
Zangen oder manuell in einer Vorrichtung nach dieser Erfindung eingeführt, aus dieser
entfernt und ersetzt werden.
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Gentherapievorrichtungen sind dahingehend fast
wie Arzneimittelzuführungsvorrichtungen,
dass sie einen therapeutischen Wirkstoff zu dem Empfänger unidirektional
von dem Inneren des Geräts
an das Gewebe des Empfängers übermitteln.
Im Zusammenhang mit einer Gentherapievorrichtung können für eine Vorrichtung
nach dieser Erfindung eine beliebige der zuvor beschriebenen Geometrien
oder Kombinationen davon verwendet werden. Es ist jedoch zu verstehen,
dass für
die Durchführung
einer Gentherapie in bestimmten Teilen der Anatomie eines Empfängers angepasste
Formen benötigt
werden können.
Das Bringen einer Gentherapievorrichtung in und aus einer Vorrichtung
nach dieser Erfindung kann z. B. mittels eines Fluidstroms, eines
Kathetersystems oder chirurgischen Zangen ausgeführt werden.
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Ohne dass hierdurch der Umfang dieser
Erfindung begrenzt werden soll, stellen die folgenden Beispiele
dar, wie diese Erfindung ausgeführt
und verwendet werden kann.
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BEISPIELE
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Beispiel 1
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Mit dem folgenden Verfahren kann
eine Vorrichtung nach dieser Erfindung in im Wesentlichen jeder
Form hergestellt werden, die eine leichte Anordnung und ein leichtes
Ersetzen eines therapeutischen Geräts in der Vorrichtung zulässt. Diese
Beispiel beschreibt den Aufbau einer röhrenförmigen Form der Vorrichtung,
wobei die Röhre
allgemein dem in 9A dargestellten
Weg folgt. Der Röhrenbereich
der Vorrichtung weist ein an der Röhre befestigtes planares Material
auf, um die Röhre
in ihrer Form zu halten und Befestigungsstellen zur Befestigung
der Vorrichtung an dem Implantationsort zu bieten. Der Aufbau dieser
Ausführungsform
wird wie folgt beschrieben.
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Das Ausgangsmaterial für die Vorrichtung
ist ein Laminat aus zwei Schichten von gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien,
die unterschiedliche Porositäten
aufweisen. In dieser Ausführungsform
ist der Bereich des Laminats, der die Zellenausschlusszone umfasst,
eine Schicht aus gestrecktem Polytetrafluorethylenmaterial, die
aus einem sehr dünnen, sehr
starken, nicht verwobenen Gewebe besteht, das im Wesentlichen aus
Fibrillen zusammengesetzt ist, in denen im Wesentlichen keine Knoten
vorhanden sind. Diese Schicht weist eine durchschnittliche Porengröße von etwa
0,4 Mikron auf, wie durch die Porometrie gemessen, und eine Dicke
von etwa 1 Mikron in ihrer laminierten oder Endform. Das Verfahren zur
Herstellung dieser Laminatschicht verwendet einen Teil eines von
Bacino in der US-Patentanmeldung Nr. 08/403,232 und der korrespondierenden PCT-Anmeldung
Nr. PCT/US 95/, die am 02.
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Juni 1995 angemeldet wurde und den
Titel "Porous PTFE
Film and a Manufacturing Method Therefor" hat, gelehrten Verfahrens. Nachdem
geeignete Polytetrafluorethylen-Ausgangsmaterialien ausgewählt und
entsprechend der Lehren von Bacino als geronnene Dispersion feinpudrigen
Polytetrafluorethylens vorbereitet wurden, wurden die geronnenen Dispersionspulver
mit der Hydrokarbon-Extrusionshilfe Isopar K (hergestellt von Exxon
Corp.) geschmiert. Das geschmierte Pulver wurde in Zylinder gepresst
und in einem Rammen-Extruder extrudiert, um Bänder zu formen. Drei Bandschichten
wurden aufeinander geschichtet und zwischen zwei Rollen gepresst.
Die Bänder
wurden zwischen Rollen auf eine geeignete Dicke von etwa 15 Mills
(375 Mikron) gepresst. Das nasse Band wurde transversal auf etwa
3,5 mal seine ursprüngliche
Breite gestreckt. Die Extrusionshilfe wurde mittels Hitze (d. h.
etwa 260°C)
abgeschieden. Danach wurde das getrocknete Band zwischen Rollenbänken in
einem auf eine Temperatur aufgeheizten Raum, die unterhalb 327°C liegt,
d. h. etwa 305°C,
longitudinal expandiert oder gestreckt. Die longitudinale Expansion
war so, dass das Verhältnis
der Geschwindigkeit der zweiten Rollenbank zu der ersten Bank 33
zu 1 betrug. Die longitudinale Expansion wurde bei einem 1,5 zu
1 Verhältnis
wiederholt.
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Nachfolgend wurde das Band nach der
longitudinalen Expansion bei einer Temperatur, die unterhalb von
327°C liegt,
d. h. etwa 305°C,
auf elf (11) mal die Ursprungsbreite des ursprünglichen Extrudats expandiert,
während
eine longitudinale Kontraktion der Membran verhindert wird. Während die
Membran noch gespannt ist, wurde diese auf eine Temperatur oberhalb
des Polymerschmelzpunktes von 327°C
aufgeheizt, d. h. etwa 365°C,
und anschließend
auf Raumtemperatur abgekühlt.
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Der Bereich des Laminats, der die
zellendurchlässige
Zone enthält,
war ein gestrecktes Polytetrafluorethylenmaterial, das entsprechend
der Lehren der US-Patente Nrn. 3,953,566 und 4,187,390 hergestellt
wurde, die beide Gore erteilt wurden. Das Material weist eine durchschnittliche
Porengröße größer als
etwa 5,0 Mikron auf, wie durch die Fibrillenlänge gemessen, und eine Dicke
von etwa 30 Mikron.
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Die Laminierung dieser beiden unterschiedlichen
gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien wurde durchgeführt, indem
einige Schritte des zuvor angegebenen Bacino-Verfahrens wiederholt
werden. Um die Laminierung durchzuführen, wurden die beiden zuvor
beschriebenen gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien zusammengehalten
und zwischen Rollenbänken
in einem Raum longitudinal expandiert, der auf eine Temperatur aufgeheizt
wurde, die unterhalb des Polymerschmelzpunktes von 327°C lag, d.
h. etwa 305°C.
Die longitudinale Expansion wurde so gewählt, dass das Geschwindigkeitsverhältnis der
zweiten Rollenbank zu der ersten Rollenbank für das durch das Bacino-Verfahren
hergestellte Material 33 zu 1 betrug. Die longitudinale Expansion wurde
zwischen dem zweiten und dritten Rollensatz, wo das Material des '566-Patents mit dem
Material von dem Bacino-Verfahren zusammengeführt wurde, mit einem 1,5 zu
1 Verhältnis
wiederholt.
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Nachfolgend wurde das Laminat nach
der longitudinalen Expansion bei einer Temperatur, die weniger als
327°C betrug,
d. h. etwa 305°C,
auf 11 mal die Eingangsbreite des ursprünglichen Laminats transversal
expandiert, während
eine longitudinale und transversale Kontraktion des Laminats verhindert
wird. Während
das Laminat noch gespannt ist, wurde das Laminat auf eine Temperatur
oberhalb des Polymerschmelzpunkts von 327°C aufgeheizt, d. h. etwa 365°C, und anschließend auf
Zimmertemperatur abgekühlt.
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Eine röhrenförmige Form nach dieser Erfindung
unter Verwendung dieses Laminats wurde hergestellt, indem zwei ebene
Bögen des Laminats
entlang einer Linie zusammengefügt
wurden, die den Umfang der röhrenförmigen Form
definiert. Die Laminatbögen
wurden unter Verwendung eines Paares von aus rostfreiem Stahl hergestellten
Formen, die gegenüberliegende
erhobene Schienen auf jedem Element des Formpaares aufweisen, mit
Hitze und Druck zusammengefügt.
Die erhobenen Schienen stellen allgemein das in 9A gezeigt Muster dar. Um die röhrenförmige Form
herzustellen, wurden zwei Laminatbögen zunächst in der Form zusammengehalten,
wobei sich ihre jeweiligen Zellenausschlußzonen gegenüberliegen.
Vor dem Aufheiz- und Andrückprozess
wurde innerhalb des Umrisses des durch die erhobenen Spuren definierten
Umfangs zwischen den Laminatschichten ein röhrenförmiger, aus vollständig dichtem
Polytetrafluorethylen hergestellter Kern angeordnet. Einmal in der
Form wurden die Laminate mit auf etwa 320°C vorgeheizten Platten für etwa 10
Minuten mit einem Druck in einer pneumatischen Presse angeordnet,
der ausreichend ist, das gestreckte Polytetrafluorethylenmaterial
zu verdichten. Durch das Zusammenbringen bei Hitze und Druck haben
die gegenüberliegenden
erhobenen Schienen der Formen die Schichten in den Bereichen verbunden,
die durch die erhobenen Schienen kontaktiert wurden. Die Röhre, der
Kern und das sich daran befindliche ebene Material wurden auf Raumtemperatur
abgekühlt
und anschließend
aus der Form entfernt. Der Kern wurde aus dem Inneren des Röhrenbereichs
der Vorrichtung entfernt, indem zwischen den Kern und die Wand der
Röhre mittels
einer Injektionsspritze Wasser eingespritzt wurde. Die verbundenen
Bereiche der Anordnung bildeten mit Ausnahme eines Endes den Umfang
der Röhre,
das offen verblieb, um ein therapeutisches Gerät zu empfangen. Die so gebildete
Röhre war
etwa 5,08 cm lang und hatte einen inneren Durchmesser von etwa 0,16
cm, wobei ein Ende geschlossen und ein Ende offen ist. Das an der
Vorrichtung nach ihrer Fertigstellung verbleibende ebene Material
wurde daran belassen.
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An das offene Ende der Röhre wurde
wie folgt ein Zugangsmittel befestigt. Ein aus vollständig dichtem
Polytetrafluorethylen bestehender Stab wurde in einen hohlen röhrenförmigen Aufbau
von etwa 0,94 cm Länge
mit drei Hauptbereichen mit einem inneren Durchmesser von etwa 0,1
cm gefertigt. Der erste Bereich weist einen äußeren Durchmesser von etwa
0,16 cm, eine Länge
von etwa 0,3 cm auf und passt gut in das Ende des röhrenförmigen Teils
der Vorrichtung. Der zweiten Bereich weist einen äußeren Durchmesser
von etwa 0,2 cm, eine Länge
von etwa 0,2 cm auf und dient als ein Anschlag für die Röhre und das Dichtmittel. Der
dritte Bereich weist einen äußeren Durchmesser
von etwa 0, 16 cm, eine Länge
von etwa 0, 30 cm auf und dient zum Empfang und zum Zurückhalten
eines Dichtmittels.
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Ein Stück fluoriertes Ethylenpropylen
(FEP) Schrumpfschlauch mit einem nominalen Durchmesser von 2,0 mm
wurde über
dem ersten Bereich des Zugangsmittel angeordnet, auf Länge gestutzt,
und mit einer Heißluftpistole
auf eine Temperatur aufgeheizt, die ausreicht, das FEP am Ort zu
schrumpfen. Das offene Ende der zuvor beschriebenen Röhre wurde
leicht gestreckt und vorsichtig über
den FEP-überzogenen
ersten Bereich des Zugangsmittels bis zu dem zweiten Bereich des
Zugangsmittels gezogen. Über
der Röhre
wurde oberhalb des unterliegenden FEP-überzogenen ersten Bereichs
des Zugangsmittels ein zweites Teil aus FEP-Schrumpfschlauch angeordnet
(siehe z. B. 8). Das
zweite FEP-Stück
wurde mit einer Heißluftpistole
auf eine Temperatur aufgeheizt, die ausreichend war, das FEP über dem
Rohr zu schrumpfen. Es wurde ebenfalls heiße Luft verwendet, sowohl die
innere als auch die äußere Schicht
aus FEP-Schrumpfschlauch partiell zu schmelzen und dadurch eine
starke Verbindung zwischen dem gestreckten Polytetrafluorethylenrohr
und dem Zugangsmittel zu erzeugen.
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Es ist verständlich, dass durch eine Modifizierung
des zuvor beschriebenen Verfahrens Zugangsmittel an beiden Enden
einer röhrenförmigen Vorrichtung
befestigt werden können,
um eine Röhre mit
zwei offenen Enden zu erzeugen.
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Beispiel 2
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Eine röhrenförmige Vorrichtung nach dieser Erfindung
mit der in 18 gezeigten
Form wurde mit demselben Verfahren hergestellt, wie es im Beispiel
1 beschrieben wurde.
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Beispiel 3
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Eine andere röhrenförmige Form nach dieser Erfindung,
die aus gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien hergestellt
wurde, die eine zellendurchlässige
Zone aufweisen, welche an der Außenoberfläche der Röhre anfängt und sich durch die Dicke der
Röhre bis
zu einer Zellenausschlusszone innerhalb des Materials benachbart
und kontinuierlich mit der inneren oder luminalen Oberfläche des
Materials ausdehnt, wird wie folgt hergestellt. Das gestreckte Polytetrafluorethylenmaterial
ist ein Laminat aus zwei planaren gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien.
Das erste gestreckte Polytetrafluorethylenmaterial mit einer zellendurchlässigen Zone
mit einer durchschnittlichen Porengröße von etwa 0,4 Mikron, wie durch
die Porometrie gemessen, und einer Dicke von etwa 1 Mikron wurde
entsprechend der Lehren von Bacino in der US-Patentanmeldung Nr.
08/403,232 und der korrespondierenden PCT-Anmeldung Nr. PCT/US 95
die am 02. Juni 1995 angemeldet wurde und den Titel "Porous PTFE Film
and a Manufacturing Method Therefor" hat (nachfolgend als "Bacino-Material" bezeichnet) hergestellt.
Das zweite gestreckte Polytetrafluorethylenmaterial mit der Zellenausschlusszone
mit einer durchschnittlichen Porengröße von etwa 5,0 Mikron, wie
durch die Fibrillenlänge
gemessen, und einer Dicke von etwa 30 Mikron wurde entsprechend
der Lehren der US-Patent Nrn. 3,953,566 und 4,187,390 hergestellt,
die beide Gore erteilt wurden (nachfolgend als "Gore-Material" bezeichnet), Nach ihrer Herstellung
wurden sowohl das Bacino-Material als auch das Gore-Material einzeln auf
einen Polypropylenkern von etwa 1,4 cm im Durchmesser aufgewickelt
und anschließend
mit einem Rasiermesser auf eine Breite von etwa 0,93 cm längsweise
geschlitzt. Das Bacino-Material wurde anschließend in einer im wesentlichen
spiralförmigen Weise
mit einer Überlappung
von etwa 0,32 cm von einer Wicklungsschicht zu der nächsten auf
einen hochpolierten Dorn mit 2,0 mm Durchmesser gewickelt. Das Gore-Material
wurde in einer spiralförmigen
Weise mit einer Überlappung
von etwa 0,32 cm von einer Wicklungsschicht zu der nächsten auf
das Bacino-Material gewickelt.
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Dieser Aufbau wurde anschließend für etwa sieben
(7) Minuten in einem auf etwa 380°C
gesetzten Ofen angeordnet, um die umwickelten Schichten des Bacino-Materials
und des Gore-Materials
mit sich selbst zu verbinden und das Bacino-Material und das Gore-Material
miteinander zu verbinden, um ein Laminat zu bilden. Das Laminat
wurde anschließend auf
Zimmertemperatur abgekühlt,
bevor es vorsichtig von dem Dorn entfernt wurde. Das Laminat wurde von
dem Dorn entfernt, indem es in einer verdrehenden Bewegung vorsichtig
freimassiert wurde.
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An eines oder an beide Enden der
Röhre werden
Zugangsmittel befestigt, wie es im Beispiel 1 beschrieben wurde.
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Beispiel 4
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Eine röhrenförmige Vorrichtung nach dieser Erfindung
mit einer im Wesentlichen konfluenten Zellenausschlusszone, die
mittels eines innerhalb des porösen
Aufbaus eines gestreckten Polytetrafluorethylenmaterials benachbart
zu und kontinuierlich mit der luminalen Oberfläche der Röhre imprägniertem thermoplastischem
Hydrogel-Material gebildet ist, wurde wie folgt hergestellt. Ein
Laminat aus gestreckten Polytetrafluorethylenmaterialien, die entsprechend
der Lehre von Gore hergestellt wurden, wie zuvor beschrieben, mit
einer durchschnittlichen Porengröße an der
luminalen Oberfläche
von etwa 5 Mikron, wie durch die Porometrie gemessen, einer Fibrillenlänge von
etwa 60 Mikron an der Außenoberfläche des
Materials und einer Dicke von etwa 600 Mikron wurde in einer röhrenförmigen Form
hergestellt. Das Hydrogel-Material HYPAN® Structural
Hydrogel (10% HN-86 in Dimethylsulfoxid (DMSO)) wurde mittels eines
spulenförmigen
Geräts,
das bei der Bewegung des Geräts
durch den luminalen Raum der Röhre
das Hydrogel-Material an die luminale Oberfläche der Röhre gebracht hat, in das gestreckte
Polytetrafluorethylenmaterial imprägniert. Der äußere Durchmesser
der Flankenbereiche des spulenförmigen Geräts ist an
den inneren Durchmesser der Röhre angepasst,
um damit eine Teildichtung zu bilden. Die Mitte des Geräts war hohl
und kommunizierte mit Löchern
in den geneigten Seiten des spulenförmigen Geräts. An die hohle Mitte des
Geräts
wurde ein Zuflussröhrchen
angebracht. Vor der Imprägnierung
der Röhre
mit dem Hydrogel-Material wurde die Röhre mit DMSO benetzt. Nach
dem Benetzen der Röhre mit
DMSO wurde das Gerät
in das Lumen der Röhre eingesetzt,
Hydrogel-Material
wurde durch das Zuleitungsröhrchen
und das spulenförmige
Gerät mit
einer Rate von etwa 7,5 ml/Stunde an die luminale Oberfläche der
Röhre gepumpt.
Das unter Druck stehende Hydrogel-Material trat bis zu einer Tiefe
in die benachbart zu der luminalen Oberfläche der Röhre liegenden Poren des gestreckten
Polytetrafluorethylenmaterials ein, die auf zwischen etwa 10% und 20%
der Gesamtdicke der Röhrenwand
bestimmt wurde. Das spulenförmige
Gerät wurde
mit einer Geschwindigkeit von etwa 26 cm/min entlang der Länge der
Röhre bewegt,
während
es Hydrogel auf die luminale Oberfläche der Röhre und in die Poren des gestreckten
Polytetrafluorethylenmaterials ausgibt. Das imprägnierte Hydrogel-Material wurde
geronnen, indem entionisiertes Wasser mittels einer Spritze durch den
luminalen Raum der Röhre
eingespritzt wurde.
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Beispiel 5
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Acht Aufnahmevorrichtungen der im
obigen Beispiel 1 beschriebenen Art wurden in vivo hinsichtlich
der Trägerempfänglichkeit,
Gefäßneubildung
und Gewebeverankerung der Vorrichtung getestet. Testvorrichtungen
hatten die Form von Röhren
mit einem ungefähren
Durchmesser von 2 mm und einer ungefähren Länge von 2,5 cm. Jede Vorrichtung
wies ein einziges Zugangsmittel auf und enthielt einen allgemein
zylinderförmigen
elastischen Kern aus HYPAN® Structural Hydrogel HN-80
(Hymedix International, Inc., Dayton, NJ), um ein Zusammenfalten
der Röhre nach
der Implantation zu verhindern und ein innerhalb der Vorrichtung
vorhandenes therapeutisches Gerät
zu simulieren. Die äußere Oberfläche jedes HYPAN® Structural
Hydrogel Kerns befand sich entlang im Wesentlichen der gesamten
Länge des
Kerns in direktem Kontakt mit der inneren oder luminalen Oberfläche jeder
Vorrichtung. Vor der Implantation wurden die Vorrichtungen für 20 Minuten
bei 120°C durch
Dampf sterilisiert.
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Der HYPAN® Structural
Hydrogel Kern wurde hergestellt, indem Pellets des Hydrogel-Materials, bezeichnet
mit HN-80, mit einer Konzentration von etwa 20% in einer wässerigen
Lösung
aus 55% Sodiumthiocyanat (NaSCN) gemischt wurden, um eine Polymerlösung mit
einer Konsistenz von Honig zu erzeugen. Die Polymerlösung wurde
unter Wasser in einem Wasserbad durch eine runde Form extrudiert und
durch die ebenfalls unter Wasser befestigten Haspeln aufgenommen.
Der Durchmesser der Form betrug etwa 1,4 mm. Einmal extrudiert wurde
der Hydrogel-Kern für
etwa 24 Stunden in destilliertem Wasser abgespült.
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Am Tag der Implantation wurde jede
Vorrichtung für
etwa 2 Sekunden in 100% Ethanol eingetaucht, wonach für etwa 10
Sekunden ein Eintauchen in phosphatgepufferter Saline pH 7,2 (GibcoBRL)
erfolgte, um das Ethanol zu entfernen. Aufgrund der hydrophoben
Natur des gestreckten Polytetrafluorethylens ist dieses "Benässungs"-Verfahren nötig, um
vor der Implantation ein Füllen
der Zwischenräume
der Membrane mit Flüssigkeit
zu sichern. Die Vorrichtungen verblieben in frischer phosphatgepufferter
Saline eingetaucht, bis der Kern durch das offene Ende der Röhre in das
Lumen der Vorrichtung eingesetzt war. Das Ende wurde mit einem kleinen
Band eines Silikongummirohres abgedichtet.
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Die Vorrichtungen wurden subkutan
in vier Fischer-Ratten implantiert (Simonson Labs). Jedes Tier empfing
zwei subkuteane Implantate auf gegenüberliegenden Seiten der Dorsal-Mittellinie
des Körpers.
Um jede Vorrichtung zu implantieren, wurde die Haut der Ratte eingeschnitten,
und subkuteanes Gewebe wurde ungefähr 4 cm gerade lateral zu der
Dorsal-Mittellinie stumpf auseinandergeschnitten. Die Implantate
wurden in subkuteane Taschen eingesetzt und mittels GORE-TEX® CF-5
Nahtmaterial (W. L. Gore & Associates,
Inc., Flagstaff, AZ) an jedem Ende an das subkuteane Gewebe angenäht. Die
aufgeschnittene Haut wurde mit einer einfachen unterbrochenen Naht
geschlossen. Die in vivo Reaktionen auf die Implantate wurden zwei
Wochen und sechs Wochen nach der Implantation beobachtet.
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Eine eingehende Überprüfung der Aufnahmevorrichtung
in situ zeigte, dass alle Vorrichtungen sowohl nach zwei als auch
nach sechs Wochen mit umgebenden Trägergeweben verankert waren.
Keine der Vorrichtungen konnte entnommen werden, ohne die umgebenden
Trägergewebe
zu entfernen. Dies zeigt, dass jede Vorrichtung fest mit den umgebenden
Geweben verankert war, wie es durch die nachfolgende Histologie
bestätigt
wurde.
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Eine histologische Überprüfung jeder
Vorrichtung zeigte, dass die Implantate gewöhnlich in dem losen Bindegewebe
zwischen den kutanen Trunci und oberflächlichen skelettalen Muskeln
des Rückens
jeder Ratte in dem subkutanen Raum positioniert waren. Nach zwei
Wochen zeigte eine trichrome Färbung,
dass das Trägerbindegewebe
in die zellendurchlässige
Zone jeder Vorrichtung bis zu einer Position eingedrungen ist, die
neben, aber nicht innerhalb, der Zellenausschlusszone der Vorrichtung liegt.
Viele der Zellen in der zellendurchlässigen Zone nach zwei Wochen
waren aus der Leukozyt-Verzweigung. Trägergefäße, vor allem Kapillaren, sind
ebenfalls bis zu der Zellenausschlusszone in die zellendurchlässige Zone
der Vorrichtung eingetreten. In jeder der Vorrichtungen befanden
sich innerhalb von etwa 25 Mikron des Lumens der Vorrichtung Kapillaren.
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Nach einer sechswöchigen Implantation zeigte
eine histologische Überprüfung jeder
explantierten Vorrichtung weniger innerhalb der zellendurchlässigen Zone
der Vorrichtung oder in den die Vorrichtung unmittelbar umgebenden
Geweben verbleibende Leukozyten. Dies zeigt an, dass durch die implantierte
Vorrichtung keine chronisches Entzündungsverhalten verursacht
wurde. Innerhalb der zellendurchlässigen Zone der Vorrichtung
waren immer noch Trägerbindegewebe
und Kapillaren vorhanden, die benachbart zu der Zellenausschlusszone
der Vorrichtung angeordnet gesehen werden konnten. Die Mehrzahl
der nach sechs Wochen vorhandenen Trägerzellen waren vom Fibroplast-Phänotyop und mit
Bindegewebefasern vermischt, die innerhalb der zellendurchlässigen Zone
der Vorrichtungen vorhanden waren. In der Zellenausschlusszone der
Vorrichtung oder in dem luminalen Raum der Vorrichtung waren keine
Zellen oder Bindegewebe vorhanden. Es wird angenommen, dass die
dünne,
offene Mikrostruktur der zellendurchlässigen Zone der Wundheilungsreaktion
des Implantatempfängers
erlaubt, ein Gefäß-Nervengeflecht
nahe an der Zellenausschlusszone der Vorrichtung und innerhalb etwa
25 Mikron des Lumens der Vorrichtung zu erzeugen.
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Beispiel 6
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Das bevorzugte Verfahren des Einsetzens, Entfernens
und Ersetzens eines therapeutischen Geräts in einer röhrenförmigen Vorrichtung
nach dieser Erfindung, welcher länger
als ein paar Zentimeter ist und Zugangsmittel an beiden Enden der
Röhre aufweist,
ist es, das therapeutische Gerät
mittels eines Fluidstroms in die Vorrichtung hinein und aus dieser heraus
zu spülen.
Das Verfahren ist für
die Verwendung einer röhrenförmigen Vorrichtung
des ersten Beispiels mit Zugangsmitteln an beiden Enden der Röhre beschrieben.
Die Vorrichtung ist ebenfalls in 14 und 15C dargestellt. Obwohl dies
in dem Beispiel 1 nicht beschrieben und in den 14 und 15C nicht
gezeigt ist, weist die Vorrichtung dieses Beispiels einen HYPAN® Structural
Hydrogel Stent innerhalb der gesamten Länge der Röhre angeordnet auf.
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In Vorbereitung für dieses Experiment wurde die
Vorrichtung subkutan in einen Windhund implantiert und für zwei Wochen
heilen gelassen. Ein elastischer Kern aus HYPAN® Structural
Hydrogel mit einer allgemeinen zylinderförmigen Form wurde in dem Verfahren
verwendet, um ein therapeutisches Gerät zu simulieren. Die Herstellung
des Kerns ist im obigen Beispiel 5 beschrieben.
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Nach einer zweiwöchigen Heilungsperiode wurde
in der Haut des Testtiers oberhalb des Ortes des Zugangsmittels
ein Einschnitt gemacht, um das Zugangsmittel freizulegen. Nachdem
das Zugangsmittel freigelegt war, wurden die Dichtmittel, Kappen, von
dem Zugangsmittel entfernt. Von den Enden der Vorrichtung wurden
die HYPAN® Strucutural
Hydrogel-Stents entfernt, indem eine Saline mit einer 20 cc Spritze
durch die Vorrichtung gedrückt
wurde, wodurch der Stent aus dem anderen Ende der Röhre herausspritzte.
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Die in 15C dargestellten
Gerätschaften umfassen
eine Vorrichtung nach dieser Erfindung (1) mit Zugangsmitteln
(2), Haltemitteln (3) und Dichtmitteln (4). 15C enthält auch eine Darstellung von zwei
Fluidstommitteln (5 und 6) und einen Verbinder (7)
mit einem Loch mit einem Pin (8) auf einer Seite (nachfolgend
als die "Pin-Seite" bezeichnet) und
einem Loch (9) auf der anderen Seite des Verbinders (7)
ohne einen Pin (nachfolgend als die "Kein-Pin-Seite" bezeichnet), der angepasst war, mit den
Zugangsmittel (2) der Vorrichtung (1) verbunden zu
werden, um das Einsetzen, Entfernen oder Ersetzen des in der Vorrichtung
enthaltenen inaktiven Kerns zu ermöglichen.
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Um in einer Vorrichtung der in 15C dargestellten Art den
inaktiven Kern einzusetzen, wurde das Fluidstrommittel (5)
mit einer im Wesentlichen isotonischen Salinelösung gefüllt. Das Ende des Silikonröhrchens
des Fluidstrommittels, das an der Nicht-Pin-Seite (9) des
Verbinders (7) angebracht ist, wurde von dem Verbinder
entfernt. Der inaktive Hydrogel-Kern wurde in dem offenen Ende des
Silikonröhrchens
angeordnet. Das offene Ende des Silikonröhrchens wurde wieder an dem
Verbinder (7) auf der Nicht-Pin-Seite (9) des
Verbinders angebracht. Das Fluidstrommittel (6) wurde an
der Pin-Seite (8) des Verbinders (7) angebracht.
Mit der Spritze des Fluidstrommittels (5) wurde ein Fluidstrom
von Saline durch das Silikonröhrchen
eingestellt, der den inaktiven Hydrogel-Kern in dem Fluidstrom mitreißt und den
Kern in den luminalen Raum der röhrenförmigen Vorrichtung
(1) trägt.
Durch das Vorsehen des Pins (8) in dem Verbinder (7)
wird verhindert, dass der inaktive Kern durch die Vorrichtung und
aus deren gegenüberliegendem
Ende hinaus wandert. Nachdem der inaktive Kern in die Vorrichtung
eingebracht wurde, wurde der Fluidstrom angehalten. Der Verbinder (7)
wurde von dem Zugangsmittel der Vorrichtung (2) entfernt
und mit dem Dichtmittel (4) ersetzt. Das abgedichtete Zugangsmittel
wurde zurück
unter die Haut verstaut und der Einschnitt geschlossen.
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Um den inaktiven Hydrogel-Kern in
der implantierten Vorrichtung zu entfernen, wurden die abgedichteten
Zugangsmittel chirurgisch freigelegt, das Abdichtmittel (4)
entfernt und der Verbinder (7) mit Fluidstrommitteln (5 und 6)
an die Zugangsmittel der Vorrichtung (2) angebracht. Um
den inaktiven Hydrogel-Kern wurde mit den Fluidstrommitteln (6)
ein Fluidstrom durch die Vorrichtung (1) aufgebaut, wodurch der
Kern von dem Fluidstrom mitgerissen und aus der Vorrichtung in das
Fluidstrommittel (5) bewegt wird.
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Um einen anderen inaktiven Hydrogel-Kern in
der implantierten Vorrichtung zu ersetzen, wurde zuerst das Silikonröhrchen des
Fluidstrommittels (5) von der Nicht-Pin-Seite (9)
des Verbinders (7) entfernt und der inaktive Hydrogel-Kern
von dem Fluidstrommittel (5) entfernt. Ein zweiter inaktiver
Kern wurde in dem Silikonröhrchen
des Fluidstrommittels (5) angeordnet und das offene Ende
des Röhrchens wurde
wieder an der Nicht-Pin-Seite (9) des Verbinders (7)
befestigt. Die verbleibenden Schritte sind zuvor angegeben und werden
dementsprechend wiederholt.