DE69630619T2 - Nadelabschirmmittel - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abschirmmittel für eine Nadel einer Behälter-Nadel-Anordnung umfassend einen Behälter mit einem länglichen Körper, eine Nadel und Verbindungsteile zum lösbaren Verbinden des Behälters mit der Nadel, wobei das Abschirmmittel zwei koaxiale, rohrförmige Körper, einen inneren und einen äußeren Körper, aufweist, die so ausgebildet sind, dass sie teleskopartig zueinander verschiebbar sind, wobei der äußere rohrförmige Körper so ausgebildet ist, dass er den Behälterkörper wenigstens teilweise aufnimmt, und der innere rohrförmige Körper so ausgebildet ist, dass er aus einer eingezogenen Stellung, in der die Nadel ungeschützt ist, in eine vorgeschobene Stellung verschoben werden kann, in der die Nadel von dem inneren rohrförmigen Körper umgeben ist.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem eine Behälter-Nadel-Anordnung umfassend einen Behälter mit einem länglichen Körper, eine Nadel und Verbindungsteile zum lösbaren Verbinden des Behälters mit der Nadel sowie ein Abschirmmittel mit zwei koaxialen, rohrförmigen Körpern, einem inneren und einem äußeren Körper, die so ausgebildet sind, dass sie teleskopartig zueinander verschiebbar sind, wobei der äußere rohrförmige Körper so ausgebildet ist, dass er den Behälterkörper wenigstens teilweise aufnimmt, und der innere rohrförmige Körper so ausgebildet ist, dass er aus einer eingezogenen Stellung, in der die Nadel ungeschützt ist, in eine vorgeschobene Stellung verschoben werden kann, in der die Nadel von dem inneren rohrförmigen Körper umgeben ist.
  • Bei der Entnahme von Blutproben mittels Einstich, wobei eine mit einem Probenbehälter verbundene Nadel mit dem Blutkreislauf des Patienten in Verbindung steht, besteht das Risiko, dass sich der Benutzer unbeabsichtigt mit der Nadel verletzt. Dieses Risiko besteht auch bei der Injektion von beispielsweise Arzneimitteln, wobei eine Flüssigkeit in einem Probenbehälter über eine Nadel zu einem Patienten überführt wird. Es ist deshalb wünschenswert, die benutzte Nadel abzuschirmen, ohne dass der Benutzer mit der Nadel in Berührung kommt. Zu diesem Zweck wurden mehrere verschiedene Abschirmmittel und Behälter-Nadel-Anordnungen der gattungsgemäßen Art entwickelt.
  • So offenbaren US-A 4 923 447 (Morgan) und US-A 5 318 547 (Altschuler) Abschirmmittel mit zwei koaxialen, rohrförmigen Körpern, einem inneren und einem äußeren Körper, die so beschaffen sind, dass sie teleskopartig zueinander verschiebbar sind, wobei der Äußere so ausgebildet ist, dass er den Behälter einer Behälter-Nadel- Anordnung aufnimmt und am von der Nadel aus gesehen entfernt liegenden Ende des Behälters befestigt wird. Ein Bedienungsfortsatz am inneren rohrförmigen Körper erstreckt sich durch einen länglichen Spalt des äußeren rohrförmigen Körpers und kann von einem Benutzer bedient werden, um den inneren rohrförmigen Körper in eine vorgeschobene Stellung zu verschieben, in der er die Nadel umgibt und abschirmt.
  • Das bekannte Abschirmmittel ist somit am von der Nadel aus gesehen entfernt liegenden Ende des Behälters an der Behälter-Nadel-Anordnung befestigt. Während beispielsweise einer Blutentnahme ist es jedoch vorteilhaft, den Behälter mit der entnommenen Blutprobe nach der Verwendung der Behälter-Nadel-Anordnung von dem anderen Teil der Behälter-Nadel-Anordnung entfernen zu können, um so die Handhabung der Blutprobe zu erleichtern. Eine solche Entfernung ist mit bekannten Abschirmmitteln nicht möglich.
  • Aufgabe der Erfindung ist somit die Bereitstellung eines Abschirmmittels und einer Behälter-Nadel-Anordnung der gattungsgemäßen Art, um das Entfernen des Behälters von dem anderen Teil der Behälter-Nadel-Anordnung zu ermöglichen.
  • Dies wird durch ein Abschirmmittel der gattungsgemäßen Art erreicht, das durch eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden des äußeren rohrförmigen Körpers mit der Nadel ohne Verbindung zum Behälter gekennzeichnet ist. Damit wird erreicht, dass das Abschirmmittel, wenn es mit einer Behälter-Nadel-Anordnung verbunden ist, mit der zu einem späteren Zeitpunkt abzuschirmenden Nadel verbunden ist, ohne das Entfernen des Behälters zu verhindern.
  • In einer Ausführungsform, in dem die Verbindungsteile zwischen dem Behälter und der Nadel ein Verbindungsstück an einem Ende des Behälterkörpers und ein Ansatzteil an der Nadel zur Aufnahme des Verbindungsstücks umfassen, ist die Verbindungseinrichtung vorzugsweise zum Verbinden des äußeren rohrförmigen Körpers mit dem Ansatzteil ausgebildet. Dabei weist die Verbindungseinrichtung vorzugweise eine ringförmige Schulter und Vorrichtungen zum Eingreifen in und Halten des Ansatzteils auf, wenn dieses an der Schulter angesetzt ist. Auf diese Weise wird ein Ausführungsbeispiel erreicht, das zusammen mit einem Probenehmer und einer üblichen, im Handel erhältlichen Nadel verwendbar ist. Andere geeignete Verbindungseinrichtungen oder Verbinder umfassen Gewinde, Preßpassungen, Bajonettfassungen und Schweißnähte, beispielsweise Ultraschallschweißnähte, usw.
  • Alternativ können die Verbindungsteile zwischen dem Behälter und der Nadel ein einziges Teil umfassen, beispielsweise eine Gummimembran, die den Behälter am Nadelende des Behälters schließt. In diesem Fall ist die Nadel vorzugsweise als Doppelspitznadel mit einer Spitze an jedem Ende ausgebildet, wobei die Nadel durch die Verbindungseinrichtung gehalten und die Membran von der Nadel durchdrungen wird, so dass sich an jeweils einer Seite der Membran eine Nadelspitze befindet, wenn die Behälter-Nadel-Anordnung und das Abschirmmittel zusammengebaut sind.
  • In einer Ausführungsform, in dem sich eine Bedienungseinrichtung von einem Ende des inneren rohrförmigen Körpers durch einen länglichen Spalt des äußeren rohrförmigen Körpers erstreckt, ist die Verbindungseinrichtung vorzugsweise über ein schmales Zwischenstück, das sich durch einen länglichen Spalt des inneren rohrförmigen Körpers erstreckt, mit einem Ende des äußeren rohrförmigen Körpers verbunden.
  • Die Aufgabe wird ebenfalls durch eine Behälter-Nadel-Anordnung der gattungsgemäßen Art gelöst, die durch eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden des äußeren rohrförmigen Körpers mit der Nadel ohne Verbindung zum Behälter gekennzeichnet ist. Eine solche Behälter-Nadel-Anordnung kann vom Hersteller vorgefertigt und sterilisiert für den Benutzer gebrauchsfertig zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Erfindung ist nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Bezugnahme auf die Zeichnung ausführlich beschrieben, in der
  • 1 einen Querschnitt durch den äußeren rohrförmigen Körper des Abschirmmittels zeigt,
  • 2 einen Querschnitt durch den inneren rohrförmigen Körper zeigt,
  • 3 einen Querschnitt durch den äußeren und inneren rohrförmigen Körper in zusammengebautem Zustand entlang der Linie III-III in 6 zeigt,
  • 4 einen teilweisen Querschnitt entlang der Linie IV-IV in 3 zeigt,
  • 5 einen teilweisen Querschnitt entlang der Linie V-V in 3 zeigt,
  • 6 den zusammengebauten äußeren und inneren rohrförmigen Körper von der linken Seite der 3 aus gesehen zeigt,
  • 7 einen teilweisen Querschnitt durch den zusammengebauten äußeren und inneren rohrförmigen Körper mit einer Nadel mit aufgesetzter Schutzkappe zeigt,
  • 8 einen Probenehmer für die Blutentnahme zeigt,
  • 9 eine Ansicht entsprechend 7, aber mit angesetztem Probenehmer für die Blutentnahme gemäß 8 zeigt,
  • 1012 eine Arbeitsfolge während der Handhabung der Vorrichtung bei der Probenahme zeigen,
  • 13 eine Ansicht, die die Handhabung des Abschirmmittels darstellt, zeigt,
  • 14 eine perspektivische Explosionsansicht einer Behälter-Nadel-Anordnung zeigt,
  • 15 einen vergrößerten Querschnitt von 14, der ein Ende des äußeren rohrförmigen Körpers zeigt, und
  • 16 einen perspektivischen Querschnitt durch dasselbe Ende des äußeren rohrförmigen Körpers entlang der durch die Pfeile XVI-XVI in 6 dargestellten Linie zeigt.
  • Das in 16 und 14 dargestellte Abschirmmittel umfasst einen äußeren rohrförmigen Körper 1, dessen eines Ende mit einem Griffansatz 2 und dessen anderes Ende mit einer Verbindungseinrichtung 3 für eine Nadel versehen ist. Die Verbindungseinrichtung 3 ist mit dem restlichen Teil des äußeren rohrförmigen Körpers 1 über ein schmales Zwischenstück 4 verbunden. Das Abschirmmittel umfasst außerdem einen inneren rohrförmigen Körper 5, dessen eines Ende mit einem Bedienungsknopf 6 versehen ist, der mit dem inneren rohrförmigen Körper 5 über ein zweites Zwischenstück 7 verbunden ist. Die beiden rohrförmigen Körper 1 und 5 sind jeweils mit einem länglichen Spalt 8 bzw. 9 versehen, der sich bis auf ein kurzes Stück 10 bzw. 11 an einem Ende entlang des gesamten rohrförmigen Körpers erstreckt. Da die Spalte 8, 9 an dem gegenüber den kleinen Stücken 10, 11 liegenden Ende offen sind, lassen sich die beiden rohrförmigen Körper 1, 5 wie in 3 dargestellt ineinander schieben. Auf diese Weise erstreckt sich das Zwischenstück 4 durch den Spalt 9 und das Zwischenstück 7 erstreckt sich durch den Spalt 8, wie in 4 und 5 dargestellt. Das Zwischenstück 4 (siehe 5) hat einen im Wesentlichen rechtwinkligen Querschnitt, wohingegen das Zwischenstück 7 (siehe 4) einen keilförmigen Querschnitt aufweist, und der Spalt 8 mit Vertiefungen 12 versehen ist, womit an jedem Ende des Spalts 8 ein Anschlag für das Zwischenstück 7 bereitgestellt ist. Damit wird erreicht, dass die Stellung des inneren rohrförmigen Körpers 5 im Verhältnis zum äußeren rohrförmigen Körper 1 bewahrt werden kann, und zwar sowohl in der in 3 dargestellten eingezogenen Stellung als auch in der vorgeschobenen Stellung, die in 11 und 12 dargestellt ist. Aufgrund der Keilform des Zwischenstücks 7 besteht ein relativ schwacher Widerstand gegen die Bewegung aus der in 3 gezeigten eingezogenen Stellung in die vorgeschobene Stellung, die in 11 und 12 gezeigt ist, wogegen der Widerstand gegen die Bewegung in die entgegengesetzte Richtung größer ist, was wie nachstehend ausführlich beschrieben erforderlich ist.
  • Die Verbindungseinrichtung 3, die in 15 und 16 besonders deutlich dargestellt ist, ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel so ausgebildet, dass sie eine übliche, im Handel erhältliche Nadel 13 mit einem konischen Ansatz 14 mit einem Kragen 15 aufweist (siehe 7 und 912). Somit hat die Verbindungseinrichtung 3 die Form einer Tasse mit einem Loch 25 im Boden und einer inneren Öffnung, deren Profil 16 dem Umfang des Kragens 15 entspricht. Im Inneren der Tasse ist die Verbindungseinrichtung 3 mit zwei (14, 15 und 16) oder drei (16), nach innen ragenden, federnden Stegen 17 ausgestattet, die eine Schnappverschlussverbindung mit dem Kragen 15 bilden, wie in 7 und 912 dargestellt. Der Kragen 15 wird somit zwischen einer Schulter 18, die durch den anderen Teil des Tassenbodens ausgebildet ist, und die Stege 17 gehalten.
  • 7 zeigt das Abschirmmittel aus 3 mit einer Nadel, die wiederum mit einer Schutzkappe 19 versehen ist, so dass nur der Ansatz 14 der Nadel sichtbar ist. Die gezeigte Schutzkappe 19 ist eine übliche, im Handel erhältliche Kappe mit einem Kragen 20, der verhindert, dass die Schutzkappe durch das Loch 25 der Verbindungseinrichtung 3 geführt wird, weswegen die Nadel demgemäß von der linken Seite in den Figuren aufgesetzt werden muss, aber in Verbindung mit einer anderen Nadel mit einer anders ausgebildeten Schutzkappe ist es denkbar, die Nadel von der rechten Seite in den Figuren aufzusetzen, das heißt, die gesamte Nadel mit Schutzkappe wird durch die rohrförmigen Körper geführt und in der Verbindungseinrichtung 3 befestigt, die in diesem Fall so beschaffen ist, dass sie die Nadel von dieser Seite aufnehmen kann.
  • 8 zeigt den Behälterteil einer Behälter-Nadel-Anordnung, wobei der Behälterteil beispielsweise ein spezieller Probenehmer für die Blutentnahme mit einem Behälter 21 und einem Verbindungsteil 22 sein kann. 9 zeigt den Probenehmer eingeführt in das Abschirmmittel und das im Ansatz 14 der Nadel 13 aufgenommene Verbindungsstück 22 zum Verbinden der Nadel mit dem Probenehmer.
  • 10 zeigt die Behälter-Nadel-Anordnung aus 9 nach der Entnahme einer Blutprobe. In diesem Stadium ist die Schutzkappe 19 von der Nadel abgenommen und um zu verhindern, dass der Benutzer des Probenehmers mit der Nadelspitze 13 in Berührung kommt, ist der innere rohrförmige Körper 5 mittels des Bedienungsknopfes 6 in die in 11 dargestellte Stellung vorgeschoben. Dies erfolgt durch eine einzige Handbewegung, wie in 13 dargestellt.
  • Wenn der innere rohrförmige Körper 5 so vorgeschoben und das Zwischenstück 7 hinter den Vertiefungen 12 am von der Nadel aus gesehen nahen Ende des Spalts befestigt ist, lässt sich der Probenehmer aus der Nadel 13 und dem Abschirmmittel wie in 12 gezeigt entfernen. Zum Entfernen des Probenehmers entspricht das Profil 16 der Öffnung der Verbindungseinrichtung 3 vorteilhaft dem Profil des Kragens 15, das vorzugsweise nicht rotationssymmetrisch ist, da es somit möglich ist, den Probenehmer im Vergleich zur Nadel 13 zu drehen und so die Freigabe des Probenehmers zu vereinfachen. Aufgrund der zugespitzten Form des zweiten Zwischenstücks 7 wird der innere rohrförmige Körper 5 von den Vertiefungen 12 mit einem relativ hohen Widerstand gegen eine Bewegung nach rechts in den Figuren gehalten, was dazu führt, dass die beiden rohrförmigen Körper nur schwer voneinander getrennt werden können (aus der eingezogenen Stellung des inneren rohrförmigen Körpers 5, siehe 3), und der innere rohrförmige Körper 5 lässt sich nur schwer aus der vorgeschobenen Stellung zurückbewegen (siehe 11 und 12). Somit wird sichergestellt, dass die gebrauchte Nadel 13 nicht unabsichtlich frei gelegt wird. Außerdem wird sichergestellt, dass der innere rohrförmige Körper 5 so lange in der eingezogenen Stellung gehalten wird, bis der Benutzer diesen in die vorgeschobene Stellung verschieben möchte, wobei zum Verschieben des inneren rohrförmigen Körpers 5 aus der eingezogenen Stellung nach links in den Figuren nur wenig Kraft aufgewendet werden muss.
  • Das Abschirmmittel wird vorzugsweise aus einem polymeren Werkstoff mit einer gewissen Steifigkeit und vorzugsweise aus einem durchsichtigen Werkstoff hergestellt, so dass die Beobachtung des Behälters während der Benutzung möglich ist. Die Steifigkeit (Elastizitätsmodul) des Werkstoffs soll vorzugsweise im Bereich zwischen 200 N/mm2 und 5000 N/mm2 liegen. Beispiele für geeignete Werkstoffe umfassen Polyethylen, Polypropylen, Polymethylpenten, Polystyrol, modifizierte Verbindungen aus Styrolpolymeren und Polystyrol, Polycarbonat, Polymethylmethacrylat (Acryle), Polyamid, Polyvinylchlorid, Polyethylenterephthalat (Polyester), einschließlich modifizierter Polyester.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist der äußere rohrförmige Körper 1 aus einem Styrol/Acrylnitril-Copolymer, SAN, (BASF, Luran 368R), und der innere rohrförmige Körper 5 aus einem Styrol/Butadien-Copolymer, S/B, (BASF Styrolux 637D), hergestellt. Durch die Verwendung der zwei verschiedenen Werkstoffen für die rohrförmigen Körper 1 und 5 wird eine geringere Reibung zwischen den beiden Körpern erreicht.
  • Ein Hersteller des vorstehend beschriebenen Abschirmmittels kann zwischen mehreren Möglichkeiten wählen, das Abschirmmittel dem Benutzer zur Verfügung zu stellen. Eine Möglichkeit besteht darin, eine zusammengebaute, sterilisierte Einheit mit einem Behälter zur Verfügung zu stellen, auf den eine Nadel aufgesetzt ist, auf der wiederum das Abschirmmittel angebracht ist. In diesem Fall, bei dem es sich um die bevorzugte Ausführungsform handelt, brauchen das Abschirmmittel und die Nadel nicht voneinander trennbar zu sein, sondern können beispielsweise durch Ultraschallschweißen zusammengeschweißt sein. Andere Möglichkeiten bestehen darin, das Abschirmmittel alleine oder zusammen mit dem Behälter, aber ohne Nadel zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen muss die Verbindungseinrichtung an üblicherweise erhältliche Nadeln angepasst werden und der Benutzer muss das Abschirmmittel selbst auf der Nadel anbringen und die Nadel mit dem Behälter verbinden.
  • Die Verwendung des Abschirmmittels wird nachstehend anhand einer Entnahme von arteriellem Blut mit Hilfe eines Probenehmers 21 beschrieben, der wie im obigen ersten Fall beschrieben mit aufgesetzter Nadel 13 und angebrachtem Abschirmmittel zur Verfügung gestellt wird. Der Benutzer (beispielsweise ein Laborassistent) geht zu dem jeweiligen Patienten mit dem Probenehmer 21 in einer sterilen Verpackung verpackt. Die Verpackung enthält den Probenehmer mit einer Nadel der richtigen Größe mit einer Verschlusskappe sowie mit dem Abschirmmittel und einer Verschlusskappe für den Probenehmer. Der Benutzer hat außerdem Latexhandschuhe, einen Alkoholtupfer, Gaze und Pflaster dabei. Beim Patienten wird folgender Arbeitsablauf durchgeführt:
    • – Der Benutzer zieht die Latexhandschuhe an.
    • – Die gewählte Einstichstelle wird mittels des Alkoholtupfers mit Alkohol gereinigt.
    • – Die sterile Verpackung wird aseptisch geöffnet.
    • – Der Kolben des Probenehmers 21 wird auf das erforderliche Probevolumen eingestellt.
    • – Die Schutzkappe 19 wird von der Nadel 13 abgezogen.
    • – Die Arterie wird mit dem Zeigefinger/Mittelfinger einer Hand gefunden.
    • – Der Einstich wird mit der anderen Hand durchgeführt. Dabei ist darauf zu achten, dass das Ansatzteil 14 der Nadel sichtbar ist, um den ersten Einstrom von arteriellem Blut zu beurteilen.
    • – Das Befüllen des Probenehmers 21 wird überwacht.
    • – Wenn der Probenehmer 21 gefüllt ist, wird die Nadel herausgezogen und auf die Einstichstelle mit einer Hand Druck ausgeübt.
    • – Mit der anderen Hand (13) wird der innere rohrförmige Körper 5 nach vorne in die vordere Sperrstellung über die gebrauchte Nadel 13 geschoben.
    • – Der Probenehmer 21 wird dann gedreht, um das vorhandene Antikoagulationsmittel mit der Blutprobe zu vermischen.
    • – Wenn für den vorgeschriebenen Zeitraum Druck auf die Einstichstelle ausgeübt wurde, werden Gaze und Pflaster angebracht.
    • – Der Probenehmer wird von der Nadel und dem Abschirmmittel abgedreht/abgezogen und das Abschirmmittel zusammen mit der gebrauchten Nadel als spitzer Sonderabfall entsorgt.
    • – Die Verschlusskappe wird auf den Probenehmer aufgesetzt und dieser zum Analysegerät gebracht.
    • – Dann wird die Verschlusskappe abgezogen, einige Tropfen Blut verworfen und das Blut anschließend in das Analysengerät injiziert.
    • – Der gebrauchte Probenehmer wird zusammen mit anderem spitzem und/oder mit Blut verunreinigtem Sonderabfall entsorgt.
  • Es sei bemerkt, dass die Erfindung, obwohl vorstehend unter Bezugnahme auf einen Probenehmer mit einem zentralen Verbindungsstück beschrieben, ebenso zusammen mit einem Probenehmer verwendet werden kann, dessen Verbindungsstück im Vergleich zur Mittellinie des Probenehmers exzentrisch angeordnet ist. Außerdem braucht es sich bei dem "Probenehmer" nicht um einen Probenehmer mit Kolben zu handeln, es lässt sich jeder Probebehälter mit einem länglichen Körper, dessen eines Ende lösbar mit einer Nadel verbunden ist, verwenden. Das Abschirmmittel kann auch zusammen mit anderen Behälter-Nadel-Anordnungen als für die Entnahme von Blutproben verwendet werden, beispielsweise für Injektionen.

Claims (12)

  1. Abschirmmittel für eine Nadel einer Behälter-Nadel-Anordnung umfassend einen Behälter (21) mit einem länglichen Körper, eine Nadel (13) und Verbindungsteile (22, 14) zum lösbaren Verbinden des Behälters (21) mit der Nadel (13), wobei das Abschirmmittel zwei koaxiale, rohrförmige Körper, einen inneren (5) und einen äußeren Körper (1), aufweist, die so beschaffen sind, dass sie teleskopartig zueinander verschiebbar sind, wobei der äußere rohrförmige Körper (1) so ausgebildet ist, dass er den Behälterkörper wenigstens teilweise aufnimmt, und der innere rohrförmige Körper (5) so ausgebildet ist, dass er aus einer eingezogenen Stellung, in der die Nadel (13) ungeschützt ist, in eine vorgeschobene Stellung verschoben werden kann, in der die Nadel (13) von dem inneren rohrförmigen Körper (5) umgeben ist, gekennzeichnet durch eine Verbindungseinrichtung (3) zum Verbinden des äußeren rohrförmigen Körpers (1) mit der Nadel (13) ohne Verbindung zum Behälter.
  2. Abschirmmittel nach Anspruch 1, wobei die Verbindungsteile ein Verbindungsstück (22) an einem Ende des Behälterkörpers (21) und ein Ansatzteil (14) an der Nadel (13) zur Aufnahme des Verbindungsstücks (22) umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (3) zum Verbinden des äußeren rohrförmigen Körpers (1) mit dem Ansatzteil (14) ausgebildet ist.
  3. Abschirmmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung eine ringförmige Schulter (18) und Vorrichtungen (17) zum Eingreifen in und Halten des Ansatzteils (14) aufweist, wenn dieses an der Schulter (18) angesetzt ist.
  4. Abschirmmittel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (17) federnde Schnappverschlusseinrichtungen umfassen.
  5. Abschirmmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung ein Gewinde, eine Preßpassung, eine Bajonettfassung oder eine Schweißnaht, vorzugsweise eine Ultraschallschweißnaht, umfasst.
  6. Abschirmmittel nach den Ansprüchen 1–5, wobei sich eine Bedienungseinrichtung (6) von einem Ende des inneren rohrförmigen Körpers (5) durch einen länglichen Spalt (8) des äußeren rohrförmigen Körpers (1) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (3) über ein schmales Zwischenstück (4), das sich durch einen länglichen Spalt (9) des inneren rohrförmigen Körpers (5) erstreckt, mit einem Ende des äußeren rohrförmigen Körpers (1) verbunden ist.
  7. Behälter-Nadel-Anordnung umfassend einen Behälter (21) mit einem länglichen Körper, eine Nadel (13) und Verbindungsteile (22, 14) zum lösbaren Verbinden des Behälters (21) mit der Nadel (13) und mit einem Abschirmmittel nach Anspruch 1 versehen.
  8. Behälter-Nadel-Anordnung nach Anspruch 7, wobei die Verbindungsteile ein Verbindungsstück (22) an einem Ende des Behälterkörpers (21) und ein Ansatzteil (14) an der Nadel (13) umfassen, wobei das Ansatzteil (14) das Verbindungsstück (22) aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (3) den äußeren rohrförmigen Körper (1) mit dem Ansatzteil (14) verbindet.
  9. Behälter-Nadel-Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (3) eine ringförmige Schulter (18) aufweist, wobei das Ansatzteil (14) an der ringförmigen Schulter angesetzt wird, sowie Vorrichtungen (17) zum Eingreifen in und Halten des Ansatzteils (14).
  10. Behälter-Nadel-Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen (17) federnde Schnappverschlusseinrichtungen sind.
  11. Behälter-Nadel-Anordnung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung ein Gewinde, eine Preßpassung, eine Bajonettfassung oder eine Schweißnaht, vorzugsweise eine Ultraschallschweißnaht, umfasst.
  12. Behälter-Nadel-Anordnung nach den Ansprüchen 7–11, wobei der äußere rohrförmige Körper (1) gegenüber der Behälter-Nadel-Anordnung unbeweglich und der innere rohrförmige Körper (5) verschiebbar ist und wobei sich eine Bedienungseinrichtung (6) vom von der Nadel (13) aus gesehen entfernt liegenden Ende des inneren rohrförmigen Körpers (5) durch einen länglichen Spalt (8) des äußeren rohrförmigen Körpers (1) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (3) über ein schmales Zwischenstück, das sich durch einen länglichen Spalt (9) des inneren rohrförmigen Körpers (5) erstreckt, mit dem von der Nadel (13) aus gesehen nahen Ende des äußeren rohrförmigen Körpers (1) verbunden ist.
DE69630619T 1995-03-17 1996-03-14 Nadelabschirmmittel Expired - Lifetime DE69630619T2 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
DK27095 1995-03-17
DK27095 1995-03-17
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DE69630619D1 DE69630619D1 (de) 2003-12-11
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AT (1) ATE253388T1 (de)
DE (1) DE69630619T2 (de)
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