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Stand der
Technik und Zusammenfassung
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Diese
Erfindung betrifft Verfahren und Vorrichtungen zum Kalzinieren von
Gipsmaterial und insbesondere ein Verfahren und ein System zum Kalzinieren
von Gips zum Rückgewinnen
von Calciumsulfatanhydrit unlöslicher
Form, häufig
als "Totbrand" bezeichnet.
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Zahlreiche
Verfahren und Vorrichtungen zum Kalzinieren von Gips sind an sich
bekannt. Herkömmlicherweise
sind zum Kalzinieren von Gips in großen Kesseln mit verdicktem
domförmigem
Boden, Schamottmaterialien bzw. feuerfeste Materialien verwendet
worden, und der Kessel wird durch gasgefeuerte Flammen in einer
Ziegelschamottstruktur erwärmt.
(Siehe US-Patent Nr. 3 236 509). Die Verwendung von Schamottmaterial
zum Kalzinieren von Gips führt
jedoch zu extremer Abenergie aufgrund der übermäßigen Wärmemenge, die auf den Kessel übertragen
werden muss, um den darin enthaltenen Gips zu erhitzen, und die
Schamottziegelhülle
ist außerdem
von Nachteil, weil sie eine große
Aufstandsfläche
hat und wertvollen Fabrikraum einnimmt. Andere Kalzinierungsverfahren
und -vorichtungen existieren in Form von schamottmaterialfreien
Kesseln, die untergetauchte Verbrennungsheizsysteme in dem Kessel
nutzen, wie etwa in den US-Patenten Nrn. 4 626 199, 4 629 419 und
4 744 961 offenbart. Ein Hauptziel von sowohl Schamottmaterial-Kesseln wie
schamottmaterialfreien Kesseln zum Kalzinieren von Gips hat darin
bestanden, Calciumsulfathalbhydrat zu erzeugen, besser bekannt als
Stuck zur Verwendung bei der Herstellung von Verbundplatten.
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Die
US 4 247 518 betrifft eine
Vorrichtung zum Herstellen von Calciumsulfathalbhydrat. Die Vorrichtung
umfasst eine Reihe von miteinander in Verbindung stehenden fluidisierten
Bett-Abteilen, von denen
jedes einen Wärmetauscher
enthält,
wobei die Temperatur von jedem nachfolgenden Abteil größer ist
als diejenige des vorausgehenden Abteils.
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Die
US-4 974 334 betrifft eine Vorrichtung zum Trocknen und/oder Kalzinieren
von Gips primär zum
Herstellen von Calciumsulfathalbhydrat. Die Vorrichtung umfasst
eine Reihe von miteinander in Verbindung stehenden erwärmten Behandlungsbereichen
und die Temperatur von jedem nachfolgenden Behandlungsbereich ist
größer als
diejenige des vorausgehenden Bereiches. Jeder Behandlungsbereich
ist mit einer Basis versehen, die zu vibrieren vermag und durch
die Gas strömen
kann.
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Im
Gegensatz zu diesen Verfahren gemäß dem Stand der Technik, die
mit der Herstellung von Halbhydrat bzw. Stuck befasst sind, sind
das Verfahren und System gemäß der vorliegenden
Erfindung primär
mit der Rückgewinnung
von Gipsmaterial aus dem Kalzinierungsprozess befasst, das im wesentlichen
aus Calciumsulfatanhydrit besteht. Das rückgewonnene Halbhydrit-Erzeugnis kann in
Form eines löslichen
Calciumsulfatanhydrits vorliegen, welches geringfügig instabil
ist oder stärker
bevorzugt rückgewonnen
wird in Form von unlöslichem
Calciumsulfatanhydrit, welches stabil ist und häufig als Totbrand bezeichnet
wird. Totbrand-Material hat zahlreiche Anwendungen, einschließlich als
Füllstoff
in Thermo-Kunststoffen, Herbiziden, Nahrungsmitteln und Pharmazeutika,
Zement, Verputz-Zusatzstoffe
und dergleichen. Die Herstellung von Totbrand ist jedoch schwierig.
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Rohgips
liegt üblicherweise
in Form von trockenem Pulver vor und nimmt die Form von CaSO4·2H2O an. Wenn Rohgips auf eine Temperatur von üblicherweise
etwa 250 bis 380°F
oder auf eine noch höhere
Temperatur erhitzt wird, setzt sich das Pulver in Halbhydrat um,
welches die Form von CaSO4·1½H2O + 1/2H2O annimmt.
Das 1½H2O liegt in Form von Wasserdampf vor und
fluidisiert das trockene Pulver während des Kalzinierungsprozesses derart,
dass es durch die Vorrichtung fließt. Wenn das Halbhydrat auf
noch höhere
Temperatur erhitzt wird, wandelt sich der Gips in lösliches
Anhydrit oder unlösliches
Anhydrit-CaSO4 (Totbrand) um. Das während der
Umsetzung in lösliches
oder unlösliches
Anhydrit freigegebene ½H2O fluidisiert das Pulver jedoch nicht besonders
gut.
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Aufgrund
dieser Fluidisierungsprobleme sind herkömmliche Schamott- bzw. schamottlose
Kalzinierungsverfahren zur Erzeugung von Totbrand weniger effektiv
gewesen bezüglich
effizienter und wirtschaftlicher Herstellung von Totbrand. Die Verwendung
von Schamott zur Herstellung von Totbrand-Material ist überaus aufwendig
und teuer im Hinblick auf die erforderlichen Temperatur von etwa 480
bis 710°C
(etwa 900 bis 1300°F).
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Die
schamottfreien Verfahren gemäß dem Stand
der Technik zum Kalzinieren von Gips sind wirtschaftlicher als die
Verwendung von Schamott; sie sind jedoch unpraktisch im Hinblick
auf die Herstellung von Totbrand-Material aufgrund von Fluidisierungsproblemen.
Das aus diesen Systemen hergestellte Anhydrit wird außerdem häufig nicht
gleichmäßig erwärmt und
enthält
noch große
Mengen von chemisch gebundenem Wasser, das das Anhydrit ungeeignet
macht als Füllstoff
für Thermo-Kunststoffe und
weitere ähnliche
Anwendungsfälle.
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Weitere
Verfahren zum Kalzinieren von Gips zur Herstellung von Totbrand
sehen die Verwendung von Schnell-Kalzinierungsöfen vor, um Totbrand zu erzeugen.
Diese Schnell-Kalzinierungsöfen
nehmen den gemahlenen Gips in einem Strom beschleunigter Luft mit,
der daraufhin auf erhöhte
Temperatur schnell erhitzt wird. Diese Systeme sind jedoch bezüglich ihrer
Kapazität
und ihres Durchsatzes beschränkt.
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Die
vorliegenden Erfindung stellt deshalb ein Verfahren zum Kalzinieren
von Gips zur Herstellung eines Anhydrit-Erzeugnisses bereit, wobei das Verfahren
die Schritte aufweist, gemahlenen Gips einem ersten Kessel zuzuführen, den
gemahlenen Gips in dem ersten Kessel auf eine erste vorbestimmte
Temperatur zu erwärmen,
den gemahlenen Gips aus dem ersten Kessel in zumindest einen nachfolgenden Kessel überlaufen
zu lassen, den Gips in dem zumindest einen nachfolgenden Kessel
auf eine Endtemperatur zu erwärmen,
die höher
ist als die erste vorbestimmte Temperatur, während gleichzeitig der Gips in
dem zumindest einen nachfolgenden Kessel verflüssigt wird, und der Gips aus
dem zumindest einen nachfolgenden Kessel, der im wesentlichen aus
Calciumsulfatanhydrit besteht, rückzugewinnen,
wobei der Schritt zum Verflüssigen
des Gipses in dem zumindest einen nachfolgenden Kessel das Bereitstellen
von zumindest einer drehbaren Schaufel mit mehreren Einspritzöffnungen
entlang einer vorauseilenden Kante in dem zumindest einen nachfolgenden Kessel
sowie das Bewegen der zumindest einen Schaufel in dem zumindest
einen nachfolgenden Kessel umfasst, während gleichzeitig ein Verflüssigungsmedium
durch die mehreren Einspritzöffnungen
ausgetragen wird, um den Gips in den zumindest einen nachfolgenden
Kessel zu verflüssigen.
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Ein
wesentlicher Aspekt dieser Erfindung besteht deshalb im Bereitstellen
eines Verfahrens zum Herstellen von Totbrand-Material in kosteneffektiver und effizienter
Weise unter Vermeidung übermäßiger Kosten
von Schamott und in Überwindung
der Fluidisierungsprobleme, die anderweitig beim Einsetzen von Verfahren
zum Kalzinieren von Gips zur Erzeugung von Totbrand verwendeten
Verfahren gemäß dem Stand
der Technik auftreten. Ein derartiges Verfahren sieht das Zuführen des
Gipsmaterials durch zwei oder mehr Kalzinierungsstufen vor, um den
Gips allmählich
in Totbrand-Material umzusetzen. In der ersten Stufe enthält das Gipsmaterial
chemisch gebundenes Wasser, welches durch den Erwärmungs- bzw.
Erhitzungsprozess freigegeben wird, um das Gipspulver derart einer
Selbstfluidisierung auszusetzen, dass er durch die Vorrichtung fließt bzw.
strömt. Das
Gipspulver in der ersten Stufe wird üblicherweise erwärmt, um
ein Halbhydrat-Produkt zu erzeugen, das in einem Temperaturbereich
von etwa 120 bis 190°C
(etwa 250 bis 380°F)
bzw. in einem Temperaturbereich unterhalb von 200°C (400°F) auftritt.
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Das
Material wird daraufhin durch zumindest eine nachfolgende Stufe
geleitet, bevorzugt durch zwei oder mehr Stufen, so dass er ausreichend
zur Bildung von Calciumsulfatanhydrit erwärmt wird. In den nachfolgenden
Stufen umfasst das Verfahren die Schritte, das Material mit einem
Fluidisierungsmedium, bevorzugt Luft, zu erwärmen und gleichzeitig zu fluidisieren,
so dass er durch die nachfolgenden Stufen des Systems strömt. Das
Material wird daraufhin aus dem Prozess in einer Form rückgewonnen,
die im wesentlichen aus Calciumsulfatanhydrit besteht. Das rückgewonnene
Anhydrit-Erzeugnis kann abhängig
von der gewünschten
Anwendung löslich oder
unlöslich
sein, und das unlösliche
Anhydrit wird üblicherweise
als Totbrandmaterial bezeichnet. Der Übersichtlichkeit halber wird
der Begriff Gips üblicherweise
verwendet, um die unterschiedlichen Formen von Calciumsulfat, einschließlich Dihydrat (Gips),
Halbhydrat (Stuck) und Anhydrit (Totbrand) zu beschreiben.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht dieses drei Stufen zum Kalzinieren des Gipses durch bzw. in
drei Kalzinierungskesseln vor, um Calcium sulfatanhydrit aus dem
dritten Kessel rückzugewinnen.
Insbesondere umfasst das Verfahren die Schritte, gemahlenen Gips
zunächst
in einem ersten Kessel zuzuführen und
den Gips auf eine erste vorbestimmte Temperatur von etwa 120 bis
190°C (etwa
250 bis 380°F),
bevorzugt auf etwa 150°C
(etwa 310°F)
zu erhitzen bzw. zu erwärmen.
Das Gipspulver befindet sich bei einer derartigen Temperatur in
einem Halbhydrat-Zustand, und das Freisetzen von Wasserdampf durch die
Reaktion CaSO4·2H2O – CaSO4·½H2O + 1½H2O fluidisert das Pulver ausreichend derart,
dass es durch den Prozess fließen
kann. Der nächste
Schritt besteht darin, den erwärmten
Gips aus dem ersten Kessel in den zweiten Kessel überfließen zu lassen. Das
Material des zweiten Kessels wird daraufhin auf eine zweite vorbestimmte
Temperatur erwärmt
und gleichzeitig mit einem Fluidisierungsmedium, bevorzugt Luft,
in dem zweiten Kessel fluidisiert. Die zweite vorbestimmte Temperatur
beträgt
etwa 260 bis 430°C
(etwa 500 bis 800°F),
bevorzugt etwa 320°C (etwa
600°F).
Bei einer derartigen Temperatur liegt das Gipsmaterial als Mehrphasen-Material
mit relativ ungünstigen
Fließ-
bzw. Strömungseigenschaften vor.
Die Fluidisierung des Gipspulvers mit einem Fluidisierungsmedium
in dem zweiten Kessel gewährleistet
jedoch, dass er durch das System in geeigneter Weise fließt bzw.
strömt.
Das Gipspulver wird daraufhin aus dem zweiten Kessel in den dritten
Kessel überfließen gelassen,
wo er daraufhin auf eine dritte vorbestimmte bzw. Endtemperatur
erhitzt und gleichzeitig mit einem Fluidisierungsmedium fluidisiert
wird. Das Gipspulver wird daraufhin aus dem dritten Kessel als Gipsmaterial
rückgewonnen,
das im wesentlichen aus Calciumsulfatanhyrit besteht. In einem Verfahren
zum Herstellen von unlöslichem
Calciumsulfatanhydrit bzw. Totbrand sollte die dritte vorbestimmte bzw.
Endtemperatur größer sein
als etwa 480°C
(etwa 900°F),
bevorzugt größer als
etwa 500°C
(etwa 930°F),
um die Herstellung von Totbrand-Material sicherzustellen. Die dritte
vorbestimmte Temperatur sollte im Bereich von etwa 480 bis 710°C (etwa 900 bis
1300°F) üblicherweise
liegen, und in einer Ausführungsform
beträgt
die dritte vorbestimmte Temperatur etwa 540°C (etwa 1000°F).
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Der
Schritt zum Fluidisieren des Gipspulvers in dem zweiten und dritten
Kessel umfasst das Breitstellen eines Fluidisierungsmittels in diesen
Kesseln zum Fluidisieren des darin enthaltenen Gipsmaterials.
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Bevorzugt
umfassen die Mischschaufeln bzw. Mischblätter ein Paar von horizontal
verlaufenden Schaufeln und ein Paar von entgegengesetzt ausgerichteten,
spiralförmig
verdrehten Schaufeln, die sich vertikal zwischen den ersten und
zweiten horizontalen Schaufeln erstrecken. Die spiral- bzw. schraubenförmigen Schaufeln
umfassen jeweils eine vordere bzw. vorauseilende Kante, eine nacheilende bzw.
hintere Kante und eine Brechkante, und die Luftrohre bzw. -leitungen
sind entlang den Brechkanten so positioniert, dass die Einspritzöffnungen
in Richtung auf die Brennerwicklungen bzw. -spulen gerichtet sind.
Die Schaufeln sind bevorzugt in einer Mittenachse angeordnet und
eine Luftquelle kann mit der Mittenachse verbunden sein, die ihrerseits
mit den Luftrohren entlang den vorauseilenden Kanten der spiralförmig gewundenen
Schaufeln verlaufen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Fluidisierungsmittel außerdem mehrere radial angeordnete
Lufteinspritzdüsen,
die um eine Peripherie der Kesselhüllen der zweiten und dritten
Kessel angeordnet sind. Jede Lufteinspritzdüse umfasst mehrere Lufteinspritzöffnungen
und die Düsen
sind jeweils mit einer Druckluftleitung zum Einspritzen von Druckluft
durch die Öffnungen
und in den Inhalt des Kessels verbunden. Die Druckluft fluidisiert
den gemahlenen Gips bei erhöhten
Temperaturen ausreichend, so dass dieser durch das System in angemessener
Weise zu fließen
bzw. zu strömen
vermag.
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Gemäß einer
alternativen Konstruktion kann das Fluidisierungsmittel ein perforiertes
Sieb und eine gewobene Matte bzw. ein Gewebe umfassen, die bzw.
das im Boden der zweiten und dritten Kessel angeordnet ist, und
eine Druckluftkammer, die unter dem Sieb und der Matte angeordnet
ist, um Luft durch das Sieb und die Matte sowie in das Innere des Kessels
hinein einzuspritzen. Die Luft wird in die Luftkammer und durch
das Sieb und die Matte durch das Gipsmaterial hindurch bei erhöhten Temperaturen derart
geblasen, dass das gemahlene Gipsmaterial durch die zweiten und
dritten Stufen der Vorrichtung strömt bzw. fließt.
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Das
Fluidisierungsmittel ist bevorzugt aus einer Kombination von spiralförmig gewundenen Mischschaufeln
und Luftrohren entlang den vorauseilenden Kanten dieser Schaufeln
sowie aus mehreren radial angeordneten Lufteinspritzdüsen gebildet.
Die Lufteinspritzdüsen
können
jedoch ersetzt sein durch die Verwendung einer Luftkammer und eines
perforierten Flachmaterials bzw. eines Gewebes im Boden der Kessel.
Das Fluidisierungsmittel kann außerdem zahlreiche andere Formen
von Mitteln zum Fluidisieren und Belüften des Gipspulvers in den
Kesseln während
der zweiten und dritten Stufen aufweisen, wenn das Gipspulver nicht
ausreichend von selbst fluidisiert.
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Weitere
Aufgaben, Merkmale und Vorteile erschließen sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 zeigt eine teilweise fragmentarische Seitenansicht
einer dreistufigen Kesselkonstruktion zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Verfahren.
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2 zeigt eine teilweise geschnittene
Seitenansicht des Innern des ersten Kessels des in 1 gezeigten Kalzinierungssystems.
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3 zeigt eine Explosionsansicht
einer Ausführungsform
des Fluidisierungsmittels für
die zweiten und dritten Kessel des in 1 gezeigten Kalzinierungssystems.
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4 zeigt einen schematischen
Querschnitt in Draufsicht einer alternativen Ausführungsform
des Fluidisierungsmittels für
die zweiten und dritten Kessel des in 1 gezeigten
Kalzinierungssystems.
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5 zeigt eine schematische
Seitenansicht des Fluidisierungsmittels.
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6 zeigt eine vergrößerte Schnittansicht von
einer der Düsen
des in 4 und 5 gezeigten Fluidisierungsmittels.
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7 zeigt eine Vorderansicht
der in 6 gezeigten Düse.
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8 zeigt eine teilweise geschnittene Draufsicht
auf eine weitere Ausführungsform
des Fluidisierungsmittels für
die zweiten und dritten Kessel des in 1 gezeigten
Kalzinierungssystems.
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9 zeigt eine teilweise geschnittene
Seitenansicht der alternativen Ausführungsform des in 8 gezeigten Fluidisierungsmittels.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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In
den Zeichnungen bezeichnet die Bezugsziffer 10 im allgemeinen
ein mehrstufiges Kalzinierungssystem zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Verfahren.
In der Ausführungsform
gemäß den Zeichnungen
umfasst das mehrstufige Kalzinierungssystem 10 einen ersten
Kessel 11, einen zweiten Kessel 12 und einen dritten
Kessel 13. Jeder der Kessel dient zum Kalzinieren von Gips
und zahlreiche Einzelheiten der Konstruktion und der Betriebsweise
dieser Kessel sind vollständig
offenbart in der gleichzeitig anhängigen Anmeldung Nr. 08/382
612, eingereicht am 2. Februar 1995, mit dem Titel "Method and Apparatus
for Continuous Refractoryless Calcining of Gypsum", auf die hiermit
Bezug genommen wird. Es wird jedoch bemerkt, dass andere Arten von
Kesseln verwendet werden können.
Das erfindungsgemäße Verfahren
und das erfindungsgemäße System
müssen
zumindest zwei Kalzinierungsstufen und zwei oder mehr Kessel umfassen.
In der in den Zeichnungen gezeigten Ausführungsform umfasst das System 10 drei
Kessel 11 bis 13 für drei Kalzinierungsstufen
und gemäß einer
Ausführungsform
besitzt jeder der Kessel eine Höhe
von etwa 5½ Fuß und einen
Durchmesser von etwa 5½ Fuß. Es wird
jedoch bemerkt, dass vier und fünf
Kalzinierungsstufen oder andere Ausführungsformen mit zwei oder
mehr Stufen verwendet werden können,
um die Erfindung umzusetzen, die auf kein bestimmtes Kalzinierungssystem
und auf keine Anzahl von Stufen beschränkt ist.
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Wie
in 1 gezeigt, umfasst
jeder der Kessel 11 bis 13 eine Kesselhülle 14,
einen internen Wicklungsbrenner-Rohraufbau 15 und einen
externen Eintauch-Rohrbrenner 16. Die Brenner- Rohrwicklungen 15 sind
durch Stützen 17 in
den Kesselhüllen 14 getragen
und spiralförmig
zum gleichmäßigen Erwärmen bzw.
Erhitzen des darin enthaltenen Gipsmaterials angeordnet. Bei den
Eintauchbrennern 16 handelt es sich um gasgefeuerte Brenner,
die eine Flamme in die Brennerrohre 15 hinein vorstehen lassen,
und Wärme
entsteht in diesen Rohren derart, dass das erwärmte Medium, typischerweise
Verbrennungsgase und Luft, durch die Rohre strömt, um den Inhalt der Kesselhüllen 14 gleichmäßig zu heizen bzw.
zu erwärmen.
Derartige gasgefeuerte Eintauch-Rohrbrenner sind kommerziell von
zahlreichen Quellen erhältlich,
einschließlich
Pillard Combustion (Procedair) von Montreal, Quebec, Kanada; Eclipse Combustion
of Rockford, Illinois; Maxon Corporation of Muncie, Indiana; und
Hauck Manufacturing Co. of Lebanon, Pennsylvania. Derartige gasgefeuerte
Eintauch-Rohrbrenner besitzen aktuell eine Kapazitätsbeschränkung von
etwa 5.000.000 BTU, und die spezielle Kapazität der gewählten Brenner 16 hängt von der
gewünschten
Ausgangstemperatur des speziellen Kessels und der internen Kapazität des Kessels, abgesehen
von anderen Faktoren ab. Gemäß einer Ausführungsform
besaß jeder
der Eintauch-Rohrbrenner
eine Kapazität
von 5,3 mm/BTU/h. Derartige Eintauch-Rohrbrenner 16 können mit
unterschiedlichen Brennstoffen betrieben werden, einschließlich verflüssigtem
Petroleum, oder mit natürlichem
Gas. Die Verwendung von Brennstoffen, wie etwa Kohle oder Öl sollte
jedoch vermieden werden, weil die Abgase aus den Flammen dieser
Brennstoffe eine unerwünschte
innere Beschichtung bzw. einen Rest auf der Innenseite der Brennerrohre 15 zurücklassen können. Während davon
ausgegangen wird, dass die Verwendung derartiger gasgefeuerter Eintauch-Rohrbrenner 16 bevorzugt
ist, können
andere Heizquellen zum Umwälzen
von erwärmtem
Medium, wie etwa Dampf, Öl
und dergleichen, zum Umwälzen
von geheiztem Medium durch die Brenner-Rohrwicklungen 15 und
zum Heizen des jeweiligen Kesselinhalts verwendet werden. Während diese alterna tiven
Wärmequellen
verwendet werden können,
müssen
sie in der Lage sein, eine Endtemperatur für das Gipspulver höher als
480°C (900°F), bevorzugt
eine Temperatur höher
als 500°C
(930°F),
zu erzielen, um das Gipspulver in unlösliches Calciumsulfatanhydrit
bzw. Totbrand umzusetzen. Außerdem wird
bemerkt, dass das erfindungsgemäße Verfahren für zahlreiche
Arten von schamottfreien Kalzinierungskesseln verwendet werden kann,
und das Verfahren nicht beschränkt
ist auf den Betrieb mit einer bestimmten Art eines schamottfreien
Kalzinierungskessels.
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Wie
in 1 und 2 gezeigt, ist ein herkömmlicher
Zuführförderer 18 über einer
Eingangssteigleitung 19 im ersten Kessel 11 vorgesehen,
um gemahlenes Gipspulver 20 dem ersten Kessel 11 zuzuführen. Eine
Mischeinrichtung ist außerdem
in dem ersten Kessel 11 vorgesehen, um den darin enthaltenen gemahlenen
Gips derart zu mischen, dass beim Heizen bzw. Erwärmen des
gemahlenen Gips tote Punkte bzw. Totstellen vermieden werden. In
der in 1 und 2 gezeigten Ausführungsform
hat die Mischeinrichtung die Form einer zentralen Welle 21,
die auf Lagern 21a und 21b angebracht und mit
einer Antriebseinrichtung 22 verbunden ist, um die Welle 20 in Drehung
zu versetzen. Die Welle 20 umfasst mehrere horizontal verlaufende
Mischschaufeln 23, 24 und 25 zum Mischen
des in dem ersten Kessel 11 enthaltenen gemahlenen Gips.
Jeder der ersten, zweiten und dritten Kessel 11 bis 13 gemäß 1 umfasst eine derartige
Mischeinrichtung zum Mischen des Kesselinhalts. Es wird jedoch bemerkt,
dass die Mischeinrichtung unterschiedliche Formen annehmen kann
und weggelassen oder eine signifikant andere Konstruktion in den
zweiten und dritten Kesseln 12 und 13 bei einigen
Konstruktionen aufweisen kann, wie nachfolgend näher erläutert. Im Betrieb führt der
Zuführförderer 18 gemahlenen
Gips durch die Steigleitung 19 in den ersten Kessel 11 zu,
und der Brenner 16 und die Brennerrohre 15 in
dem ersten Kessel 11 erwärmen den darin enthaltenen
gemahlenen Gips auf eine erste vorbestimmte Temperatur. Der Gips
wird in dem ersten Kessel 11 auf eine Temperatur von etwa
120 bis 190°C
(etwa 250 bis 380°F),
bevorzugt auf etwa 150°C
(etwa 310°F)
erwärmt.
Das Erwärmen
des Gipspulvers dient dazu, dass dieses durch den Wasserdampf selbst
fluidisiert wird, der aus der Reaktion CaSO4·2H2O → CaSO4·½H2O + 1½H2O freigesetzt wird, so dass das Pulver aus
dem ersten Kessel 11 heraus und durch das System in angemessener
Weise ausströmt
bzw. ausfließt.
Wenn der erste Kessel 11 in dieser Weise erwärmt bzw.
erhitzt wird, führt
der freigesetzte Wasserdampf und der Zusatz von mehr Gipspulver
dazu, dass das erwärmte
Gipsmaterial durch ein Überströmrohr bzw. Überfließrohr 26 aus
dem ersten Kessel 11 in den zweiten Kessel 12 überfließt. Das
Material, welches aus dem ersten Kessel 11 in den zweiten
Kessel 12 überfließt, hat üblicherweise
die Form von Calciumsulfathalbhydrat. Der Einfachheit halber wird
jedoch auf die unterschiedliche Formen von Calciumsulfat, einschließlich Dihydrat,
Halbhydrat und Anhydrit, allgemein Bezug genommen als Gipsmaterial
bzw. -pulver.
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Wenn
der gemahlene Gips den zweiten Kessel 12 füllt, erwärmen der
Brenner 16 und das Brennerrohr 15 im zweiten Kessel 12 den
darin enthaltenen gemahlenen Gips auf eine zweite vorbestimmte Temperatur
von etwa 260 bis 430°C
(etwa 500 bis 800°F),
bevorzugt auf etwa 320°C
(etwa 600°F).
Das Gipsmaterial mit der zweiten vorbestimmten Temperatur liegt
als Mehrphasen-Erzeugnis vor, das sehr wenig chemisch gebundenes
Wasser enthält
und unzureichende Fließ-
bzw. Strömungseigenschaften
besitzt aufgrund der Abwesenheit von freigesetztem Wasserdampf,
wie etwa im ersten Kessel 11. Wie nachfolgend näher erläutert, ist der
zweite Kessel 12 jedoch mit einer Fluidisierungseinrichtung
zum Fluidisieren des Gipses in dem zweiten Kessel 12 mit
einem Fluidisierungsmedium, bevorzugt Luft, derart versehen, dass
der Gips durch die Vorrichtung fließen bzw. strömen kann.
Wenn der Gips in dem zweiten Kessel 12 erwärmt wird,
fließt
er durch das Überfließrohr 27 aus
dem ersten Kessel 12 in den dritten Kessel 13 über.
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Der
durch das Überfließrohr 27 fließende bzw.
strömende
gemahlene Gips füllt
den dritten Kessel 13 und der Brenner 16 und die
Brennerrohr 15 im dritten Kessel 13 erwärmen den
darin enthaltenen gemahlenen Gips auf eine dritte vorbestimmte Temperatur
von etwa 480 bis 710°C
(etwa 900 bis 1300°F),
bevorzugt auf etwa 540°C
(etwa 1000°F). Die
dritte vorbestimmte Temperatur sollte höher als 480°C (900°F), bevorzugt höher als
500°C (930°F) sein,
um sicherzustellen, dass der aus dem dritten Kessel 13 rückgewonnene
Gips im wesentlichen aus unlöslichem
Calciumsulfatanhydrit oder Totbrand-Material besteht. Die dritte
vorbestimmte Temperatur sollte jedoch üblicherweise 710°C (1300°F) nicht
wesentlich übersteigen,
bei welcher das Anhydrit in Kalk disassoziiert werden würde. Das
Totbrand-Material wird daraufhin aus dem dritten Kessel 13 rückgewonnen,
indem es durch ein drittes Überfließ- bzw. Überströmrohr 28 und
in einen geeigneten Behälter
hinein fließen
gelassen wird. Falls erwünscht,
kann der gemahlene Gips, rückgewonnen aus
dem dritten Kessel 13, im wesentlichen aus löslichem Calciumsulfatanhydrit
bestehen, und eine dritte bevorzugte Temperatur sollte niedriger
als 480°C (900°F) sein,
wenn die Herstellung von löslichem
Anhydrit erwünscht
ist. Aufgrund der erhöhten
Temperaturen in dem dritten Kessel besitzt der gemahlene Gips unzureichende
Fließ-
bzw. Strömungseigenschaften,
und der dritte Kessel 13 ist ebenfalls mit einer Fluidisierungseinrichtung
zur Förderung
des Fließens
des gemahlenen Gipses durch die Vorrichtung versehen. Die Fluidisierungseinrichtung
(vorliegende auch als Fluidisierungsmittel bezeichnet), die in den zweiten
und dritten Kesseln 12 und 13 vorgesehen ist,
kann unterschiedlich sein oder identisch, wie nachfolgend näher erläutert.
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Wie
in 1 gezeigt, weist
jeder der ersten, zweiten und dritten Kessel 11 bis 13 ein
Austragrohr 29 auf, das ausgehend vom Boden des Kessels
zu den Überfließrohren 26, 27 und 28 verläuft. Die
Austragrohre 29 sind lediglich dafür vorgesehen, die Kessel 11 bis 13 zu
leeren, wenn der Prozess beendet ist und die Überfließrohre 26 bis 28 bilden
die primären Mittel
zum Überführen des
Gipspulvers von einem Kessel in den anderen. Während die Überfließrohre 26 und 27 als
direkt aus dem ersten Kessel 11 in den zweiten Kessel 12 und
aus dem zweiten Kessel 12 in den dritten Kessel 13 führend gezeigt
sind, wird bemerkt, dass andere Kommunikationsmittel zwischen den
Kesseln verwendet werden können.
Beispielsweise können
die Überfließrohre 26 und 27 auf
ein Förderersystem
austragen, welches daraufhin den Gips zu einem Steigrohr des nachfolgenden
Kessels transportiert.
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Die
Fluidisierungseinrichtung in den zweiten und dritten Kesseln 12 und 13 kann
unterschiedliche Konstruktionsformen einnehmen, um sicherzustellen,
dass das gemahlene Gipsmaterial, wenn es auf die zweiten und dritten
vorbestimmten Temperaturen erwärmt
wird, durch die Kalzinierungsvorrichtung bzw. das Kalzinierungssystem 10 fließt bzw.
strömt. Die
Fluidisierungseinrichtung kann eine Anzahl unterschiedlicher Mittel
zum Fluidisieren des Gipspulvers und zum Verändern von Kombinationen hiervon enthalten.
Drei unterschiedliche Verfahren bzw. Systeme zum Fluidisieren des
Gipspulvers sind nachfolgend in Verbindung mit 3, 4 bis 7 und 8 bis 9 erläutert. Die
bevorzugten Kombinationen der unterschiedlichen Fluidisierungseinrichtungen
sind nachfolgend erläutert.
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In
der in 3 gezeigten Konstruktion
umfasst die Fluidisierungseinrichtung ein perforiertes Flachmaterial 30,
eine gewobene Matte bzw. ein Gewebe 31 und eine Luftkammer 32,
die am Boden des zweiten und dritten Kessels 12 und 13 vorgesehen ist.
Das perforierte Flachmaterial 30 legt mehrere Durchbrüche 30a fest
und kann aus Edelstahl oder anderen wärmebeständigen Materialien bestehen. Die
gewobene Matte 31 ist aus einem lose gewobenem Gewebe aus
Edelstahlmaterial oder anderem wärmebeständigen Material
gebildet. Das perforierte Flachmaterial 30 dient primär zum Schützen der gewobenen
Matte 31 davor durch Kontakt mit Bestandteilen zerrissen
oder aufgerissen zu werden, die in dem Kessel oder am anderen Ort
zu liegen kommen. Im Betrieb wird eine Luftleitung 33 verwendet,
um Luft unter die gewobene Matte 31 zu blasen und das perforierte
Flachmaterial 31 einzuspritzen bzw. einzublasen, und das
Flachmaterial 30 und die Matte 31 gewährleisten,
dass die Luft in Aufwärtsrichtung
durch das gemahlene Gipsmaterial gleichmäßig verteilt wird, das in den
zweiten und dritten Kesseln 12 und 13 enthalten
ist, um dieses Material in angemessener Weise zu fluidisieren bzw.
zu verflüssigen. Bevorzugt
wird die durch das gemahlene Gipsmaterial eingespritzte Luft unter
Verwendung von Brennerabwärme-Tauschgasen
in einem herkömmlichen Wärmetauschersystem
vorgeheizt, und die Fluidisierungsluft wird bevorzugt auf einer
Temperatur von etwa 90 bis 260°C
(etwa 200 bis 500°F)
erhitzt.
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In
einer derartigen Konstruktion können
die zweiten und dritten Kessel 12 und 13 eine
Mischeinrichtung umfassen, wie vorstehend in Verbindung mit 1 und 2 erläutert.
Die Mischeinrichtung kann jedoch in Kombination mit einer Belüftungseinrichtung vorgesehen
sein, wie nachfolgend in Verbindung mit der in 8 und 9 gezeigten
Ausführungsform
näher erläutert.
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In
der in 4 bis 7 gezeigten Konstruktion umfasst
die Fluidisierungseinrichtung mehrere Lufteinspritzdüsen 34,
die um eine Peripherie der Kesselhüllen 14 der zweiten
und dritten Kessel 12 und 13 radial beabstandet
sind. Jede Lufteinspritzdüse 34 ist mit
einer Druckluftleitung 35 verbunden und jede der Düsen 34 legt
mehrere Öffnungen 36 fest,
einschließlich
radialen Öffnungen 36a und
axialen Öffnungen 36b.
In der gezeigten Ausführungsform
ist ein erster Satz 37 aus mehreren Düsen 34 umfangsmäßig um diese
Kesselhülle 14 auf
einem (bestimmten) Niveau vorgesehen, während ein zweiter Satz 38 aus
mehreren Düsen 34 umfangsmäßig um die
Kesselhülle 14 auf
einem anderen Niveau vorgesehen ist. Beide Sätze 37 und 38 sind
in der Nähe
des Bodens der Kesselhülle 14 vorgesehen,
und die in der Nähe
des Bodens der Hülle 14 eingespritzte
Luft trägt dazu
bei, das erwärmte
Gipsmaterial in Aufwärtsrichtung
derart zu drängen,
dass es in die jeweiligen Überfließrohre 27 bzw.
28 überfließt bzw. überströmt. In einer
derartigen Konstruktion können
die zweiten und dritten Kessel 12 und 13 eine
Mischeinrichtung umfassen, wie vorstehend in Verbindung mit der
in 1 und 2 gezeigten Ausführungsform erläutert. Die
Mischeinrichtung umfasst jedoch eine Belüftungseinrichtung, wie nachfolgend
in Verbindung mit den in 8 und 9 gezeigten Ausführungsformen
näher erläutert.
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In
der in 8 und 9 gezeigten Konstruktion umfasst
die Fluidisierungseinrichtung eine Misch- und Belüftungseinrichtungskombination,
demnach Lufteinspritzeinrichtungen entlang den vorauseilenden Kanten
der Mischeinrichtung zum Fluidisieren des gemahlenen Gipses in den
zweiten und dritten Kesseln 12 und 13 vorgesehen
sind. In einer derartigen Konstruktion entfällt die vorstehend in Verbindung
mit 1 und 2 erläuterte Mischeinrichtung. In der
in 8 und 9 gezeigten speziellen Ausführungsform
umfasst die Misch- und Belüftungseinrichtungskombination
eine Mittenachse bzw. zentrale Achse 39, erste und zweite
horizontale Schaufeln 40 und 41 sowie erste und
zweite spiralförmige
Mischschaufeln 42 und 43. Die spiralförmigen Mischschaufeln 42 und 43 erstrecken
sich vertikal zwischen den horizontalen Mischschaufeln 40 und 41 und
ein Paar von horizontalen Tragstangen 44 und 45 erstreckt
sich zwischen der Mittenachse 39 und den Zwischenabschnitten der
spiralförmigen
Mischschaufeln 42 und 43. Jede spiralförmige Mischschaufel 42 und 43 weist
eine Brechkante 42a und 43a, eine vorauseilende
Kante 42b und 43b und eine nacheilende Kante 42c und 43c auf.
Die Schaufeln 42 und 43 sind derart gestaltet,
dass sie das Gipspulver in Richtung auf das Zentrum des Kessels über die
vorauseilenden Kanten 42b und 43b in Richtung
auf und daraufhin über
die nacheilenden Kanten 42c und 43c hinweg ansaugen. Eine
derartige Konstruktion vermeidet Leerraum bzw. Hohlraum in dem Gips,
der üblicherweise
hinter den Schaufeln 42 und 43 auftritt, und erzeugt
eine Wirbelwirkung in dem Gips in dem Kessel. Eine derartige Konstruktion
saugt außerdem
das Gipspulver von der Brennerrohrwicklung 15 weg und legt
diese frei, die radial außerhalb
der Schaufeln 42 und 43 zu liegen kommt. Bevorzugt
sind die Einspritzöffnungen 48 in
Richtung auf die Brennerrohrwicklung 15 gerichtet, um das
Gipspulver von dem Brennerrohr 15 wegzublasen, wenn es
durch die Wirbelwirkung freigelegt wird, die das Pulver in Richtung
auf das Zentrum des Kessels saugt.
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Jede
der spiralförmigen
Schaufeln 42 und 43 ist mit einem Luftrohr 46 und 47 entlang
ihrer Brechkante 42a bzw. 43a versehen. Jedes
der Luftrohre 46 und 47 umfasst mehrere radial
gerichtete Öffnungen 48 zum
Einspritzen von Luft in und Fluidisieren des Kesselinhalts. Die
Druckluft wird den Luftrohren 46 und 47 durch
eine Leitung 49 zugeführt,
die mit einem internen Durchlass 39a in der Welle 39 verbunden
ist, und der interne Durchlass 39a ist mit den Luftrohren 46 und 47 über die
Durchlässe 44a und 45a in
den Tragelementen 44 und 45 verbunden. Während eine
spezielle Ausführungsform
von Mischschaufeln mit einer Lufteinspritzeinrichtung entlang ihren
Brechkanten der Illustration wegen gezeigt ist, wird bemerkt, dass
die Konfiguration der Mischschaufeln und die Positionierung der
Luftrohre und der radial gerichteten Öffnungen beträchtlich
variieren kann.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst die Fluidisierungseinrichtung bevorzugt die in 4 bis 7 gezeigte Fluidisierungseinrichtung
und die in 8 und 9 gezeigte Fluidisierungseinrichtung.
Insbesondere umfassen die zweiten und dritten Kessel 12 und 13 bzw.
sämtliche
nachfolgenden Kessel hinter dem ersten Kessel 11 sowohl
mehrere Lufteinspritzdüsen
34 um eine Peripherie der Kesselhülle 14 als auch Mischschaufeln 42 und 43 mit
Lufteinspritzrohren 46 und 47 entlang ihren Brechkanten 42a und 43a zum
Einspritzen von Luft in den Gips. Eine derartige Fluidisierungseinrichtungskombination
gewährleistet,
dass das Gipspulver mit dem Fluidisierungsmedium, bevorzugt Luft,
während
der Verarbeitung durch die zweiten und dritten Kessel oder sämtlicher
Kessel nach dem ersten Kessel angemessen fluidisiert wird. Es wird
jedoch bemerkt, dass die Fluidisierungseinrichtung unterschiedliche
Formen annehmen kann.
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Das
Verfahren gemäß dieser
Erfindung zum Kalzinieren von Gips zur Herstellung eines Anhydrit-Erzeugnisses
wird nunmehr in Verbindung mit der in den Zeichnungen gezeigten
speziellen Vorrichtung erläutert.
Der gemahlene Gips 12 wird zunächst in den ersten Kessel 11 unter
Verwendung des Förderers 18 und
der Eingangssteigleitung 19 zugeführt, und der gemahlene Gips
wird daraufhin in dem ersten Kessel 11 auf eine erste vorbestimmte
Temperatur von etwa 120 bis 190°C
(etwa 250 bis 380°F)
bevorzugt auf 150°C
(310°F)
erwärmt
bzw. erhitzt. Der erwärmte
Gips wird daraufhin durch das Überfließrohr 26 von dem
ersten Kessel 11 in den zweiten Kessel 12 zum Überfließen bzw. Überlaufen
gebracht. Der gemahlene Gips in dem zweiten Kessel 12 wird
daraufhin auf eine zweite vorbestimmte Temperatur erwärmt, die
höher ist
als die erste vorbestimmte Temperatur, während der Gips in dem zweiten
Kessel 12 gleichzeitig fluidisiert wird. Die zweite vorbestimmte
Temperatur beträgt
etwa 260 bis 430°C
(etwa 500 bis 800°F),
bevorzugt etwa 320°C (etwa
600°F),
und der gemahlene Gips auf dieser Temperatur bildet ein Mehrphasen-Erzeugnis.
Der gemahlene Gips wird daraufhin aus dem zweiten Kessel 12 durch
das Überfließrohr 27 in
den dritten Kessel überlaufen
gelassen. Der gemahlene Gips in dem dritten Kessel wird daraufhin
auf eine dritte vorbestimmte Temperatur erwärmt, die höher ist als die zweite vorbestimmte
Temperatur und gleichzeitig in dem dritten Kessel fluidisiert. Die
dritte vorbestimmte Temperatur ist bevorzugt größer als etwa 480°C (900°F), bevorzugt
größer als
500°C (930°F), um zu gewährleisten,
dass ein unlösliches
Anhydrit oder ein Totbrand-Produkt aus dem dritten Kessel rückgewonnen
wird. Die dritte vorbestimmte Temperatur sollte in den Bereich von
480 bis 710°C
(etwa 900 bis 1300°F) zum
Herstellen von Totbrand fallen, und sie beträgt bevorzugt etwa 540°C (etwa 1000°F). Der gemahlene
Gips, der aus dem dritten Kessel rückgewonnen wird, besteht im
wesentlichen aus Calciumsulfatanhydrit in Form eines unlöslichen
Anhydrit-Erzeugnisses
oder Totbrand-Material, oder, falls gewünscht, kann es sich beim ihm
um löslichen
Anhydrit handeln, wenn die dritte bzw. die Endtemperatur unter 900°F liegt.
Das rückgewonnene
Material wird daraufhin durch einen herkömmlichen Förderer oder dergleichen zu
einer herkömmlichen
Einrichtung zum Kühlen
und Abpacken (nicht gezeigt) überführt. Die
Fluidisierung des Gipses in den zweiten und dritten Kesseln 12 und 13 kann
in unterschiedlicher Weise bewirkt werden, und die Fluidisierungseinrichtung
in den zweiten und dritten Kesseln kann identisch oder unterschiedlich
sein.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
umfassen die Mischschaufeln Lufteinspritzrohre entlang ihren vorauseilenden
Kanten zum Fluidisieren des Kesselinhalts. Außerdem umfasst die Fluidisierungseinrichtung
in der bevorzugten Ausführungsform mehrere
Lufteinspritzdüsen 34 um
eine Peripherie der Kesselhülle 14,
um den pulverförmigen
Gips in den zweiten und dritten Kesseln 12 und 13 zu
fluidisieren bzw. belüften.
In einer Ausführungsform
mit drei Kesseln, wie gezeigt, war das System so ausgelegt, dass
es einen Durchsatz von 4 Tonnen/h hatte und tatsächlich wurde es mit 2 Tonnen/h
laufen gelassen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
stellt ein effizientes und effektives Verfahren zum Rückgewinnen
von Gips dar, der im wesentlichen aus Calciumsulfatanhydrit besteht,
aus einem Kalzinierungsprozess, ohne teuren Schamott. Durch Bereitstellen
einer Fluidisierungseinrichtung in den zweiten und dritten Kesseln
oder in sämtlichen
nachfolgenden Kesseln hinter dem ersten Kessel überwindet das Verfahren die
Probleme, die mit der Fluidisierung bei zahlreichen Vorrichtungen
gemäß dem Stand
der Technik verbunden sind.